1531 BCL®-Dental-Gipslöser Produktinformation
Transcription
1531 BCL®-Dental-Gipslöser Produktinformation
Produktdatenblatt Seite 1 BCL® -Dental-Gipslöser Hochkonzentrat Ultraschall-Gipslöser ProduktNr: 1531 Stand: 19.03.2015 * Ersetzt: 30.01.2015 * Druck: 19.06.2015 BESCHREIBUNG ANWENDUNG WASSERLÖSLICHER MATERIALSCHONENDER GIPSLÖSER AUF SPEZIELLER WIRKSTOFFBASIS ZUR ENTFERNUNG VON GIPSRESTEN - EINBETTMASSEN AN KRONEN, BRÜCKEN, PROTHESEN, INSTRUMENTEN IM ULTRASCHALLBAD 1 TEIL PRODUKT MIT 10 - 20 TEILEN WASSER VERDÜNNEN TEILE 10-30 MINUTEN IN ULTRASCHALLBAD EINLEGEN * BEI HARTGIPSEN ODER ALTEN GIPSRESTEN 1 TEIL PRODUKT MIT 3-5 TEILEN WASSER VERDÜNNEN * KEINE ANWENDUNG AUF ELOXAL, ALUMINIUM OHNE TEST UND BERATUNG Der Beweis ist unsere Stärke HAUTBELASTEND - HAUTSCHUTZPLAN BEACHTEN. R36/38 REIZT DIE AUGEN UND DIE HAUT. S20/21 BEI DER ARBEIT NICHT ESSEN, TRINKEN ODER RAUCHEN. S36/37/39 BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG/ -HANDSCHUHE UND -BRILLE TRAGEN. Da das Produkt nachhaltig wirkt, darauf achten das Produktreste + Verschüttungen unbedingt mit Wasser entfernt werden. IHRE BCL-BERATUNG - Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d) BCL® -Dental-Gipslöser Hochkonzentrat Ultraschall-Gipslöser ProduktNr: 1531 Stand: 19.03.2015 * Ersetzt: 30.01.2015 * Druck: 19.06.2015 Seite 1 / 4 Abschnitt 1 - Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator BCL®-Dental-Gipslöser 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,von denen abgeraten wird Ultraschall-Gipslöser 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt BCL Aktiengesellschaft - Bürgermeister-Wiendl-Str 9 - DE 92439 Bodenwöhr Tel: +49(0)9434 20.398.0 * Fax: +49(0)9434 20.398.29 * eMail: reach@bcl-ag.de Notfallauskunft: Giftnotruf Bonn * Tel: +49(0) 228 - 19.240 Abschnitt 2 - Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs - Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Xi - reizend 2.2 Kennzeichnungselemente - Kennzeichnung nach 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Symbol(e) R-Sätze R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. S-Sätze S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung/ -handschuhe und -brille tragen. 2.3 Sonstige Gefahren Hautbelastend - Hautschutzplan beachten. Abschnitt 3 - Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3,1 Stoff / 3.2 Zubereitung/Gemisch Zusammensetzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 < 5% : - Nicht ionische Tenside Phosphorsäure Gefährliche Inhaltstoffe Bestandteilname Werte % CAS-NR EG-NR REACH Einstufung orthophosphoric acid Fettalkoholethoxylat C12-15 Pareth-11 15 < 25 0.1 < 1% 0.1 < 1 % 7664-38-2 9043-30-5 68131-39-5 231-633-2 500-027-2 500-195-7 01-2119485924-24 C:34 Xi:41 Xi, Xn:22,41 01-2119488720-33 Abschnitt 4 - Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen - Allgemeiner Hinweis Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich Etikett vorzeigen). - Nach Einatmen Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. - Nach Hautkontakt Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. - Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. Abschnitt 5 - Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel - Geeignete Löschmittel Kohlendioxid. Sand. Schaum. Sprühwasser. Trockenlöschpulver - Ungeeignete Löschmittel Keinen starken Wasserstrahl benutzen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall : Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Natriumoxide. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Schutz bei der Brandbekämpfung : Sonstige Angaben : Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz betreten. Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Abschnitt 6 - Massnahmen bei unbeabsichtiger Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Wässrige Lösungen verursachen extrem rutschige Oberflächen 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8. Sicherheitsdatenblatt (EG) 1907/2006(REACH)(d) Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d) BCL® -Dental-Gipslöser ProduktNr: 1531 Seite 2 / 4 Abschnitt 7 - Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hygienemaßnahmen : Sofort mit viel Seife und Wasser waschen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen : Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. Unverträgliche Produkte : Starke Basen. Besondere Vorschriften für die Verpackung : Nur im Originalbehälter aufbewahren. 7.3. Spezifische Endanwendungen Die Produktverpackung oder das Etikett zur Verfügung halten. Abschnitt 8 - Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Keine weiteren Informationen verfügbar - Allgemeine Hygiene Kontakt mit unverdünntem Produkt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Keine weiteren Informationen verfügbar - Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz nicht erforderlich bei normaler Handhabung. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Handschuhe. - Materialien für Schutzkleidung Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen Bedingung Gute Beständigkeit: Material Chloroprenkautschuk, Butylkautschuk, Gummi, Kunststoffe, Latex, Naturkautschuk, Neopren, Neopren/Butylkautschuk, Polyvinylchlorid (PVC), Tetrafluorethylen Norm EN 14605 - Handschutz Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374) Typ: Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374), Wiederverwendbare Handschuhe Material: Nitrilkautschuk (NBR), Chloroprenkautschuk (CR), Butylkautschuk, Latex, Naturkautschuk, Polyvinylchlorid (PVC), Teflon Durchdringung: 6 (>480 min) Dicke: 0.5mm Penetration: 2 (< 1.5) Norm: EN 374 - Augenschutz Ein Augenschutz mit Chemiespritzschutzbrille und Gesichtsschirm muss getragen werden, wenn die Möglichkeit des Augenkontaktes durch Spritzen flüssiger Partikel oder Schwebepartikel besteht Typ Sicherheitsbrille Haut- und Verwendung Tropfen Kennzeichnungen mit Seitenschutz Norm EN 166 - Haut- und Körperschutz Schutzkleidung aus Gummi mit Spritzschutz tragen. Chemikalienbeständige Schürze Typ Norm Chemikalienbeständige Schürze EN 14605 - Atemschutz Bei normalen Verwendungsbedingungen und ausreichender Entlüftung ist keine spezielle Atemschutzausrüstung erforderlich Abschnitt 9 - Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Flüssig, Rot - Aussehen/Farbe Charakteristisch. - Geruch Keine Daten verfügbar - Geruchsschwelle 2,0 - 2,3 - pH-Wert Keine Daten verfügbar - Saure/alkalische Reserve [g NaOH/100g] Keine Daten verfügbar - Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Keine Daten verfügbar - Siedebeginn - Intervall der Siedepunkt Keine Daten verfügbar - Flammpunkt Keine Daten verfügbar - Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar - Brennbarkeit Keine Daten verfügbar - Explosionsgrenzen (Untere - Obere) Keine Daten verfügbar - Dampfdruck Keine Daten verfügbar - Dampfdichte Keine Daten verfügbar - Relative Dichte 1,2 - 1,22 - Dichte Keine Daten verfügbar - Löslichkeit Keine Daten verfügbar - Verteilungskoeffizient : n-Oktanol / Wasser Keine Daten verfügbar - Log P - Oktanol / Wasser bei 20°C Keine Daten verfügbar - Zündtemperatur Keine Daten verfügbar - Thermische Zersetzung Keine Daten verfügbar - Viskosität Keine Daten verfügbar - Explosive Eigenschaften 9.2. Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen verfügbar Sicherheitsdatenblatt (EG) 1907/2006(REACH)(d) Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d) BCL® -Dental-Gipslöser ProduktNr: 1531 Seite 3 / 4 Abschnitt 10 - Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Keine weiteren Informationen verfügbar 10.2. Chemische Stabilität Keine weiteren Informationen verfügbar 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine weiteren Informationen verfügbar 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren Informationen verfügbar 10.5. Unverträgliche Materialien Keine weiteren Informationen verfügbar 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine weiteren Informationen verfügbar Abschnitt 11 - Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität : Nicht eingestuft Phosphorsäure (7664-38-2) LD50 oral 1530 mg/kg Körpergewicht LD50 dermal 2740 mg/kg Körpergewicht Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Verursacht Hautreizungen pH-Wert: 2 - 2,3 Augenschädigung/-reizung : Verursacht Augenreizung. Sensibilisierung der Atemwege/Haut : Nicht eingestuft Keimzellmutagenität : Nicht eingestuft Karzinogenität : Nicht eingestuft Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Nicht eingestuft Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition : Nicht eingestuft Aspirationsgefahr : Nicht eingestuft Abschnitt 12 - Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Phosphorsäure (7664-38-2) EC50 andere Wasserorganismen 1 > 100 mg/l EC50 waterflea (48 h) EC50 andere Wasserorganismen 2 > 100 mg/l IC50 algea (72 h) mg/l 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren Informationen verfügbar 12.3. Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren Informationen verfügbar 12.4. Mobilität im Boden Keine weiteren Informationen verfügbar 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Keine weiteren Informationen verfügbar 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar Abschnitt 13 - Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Örtliche Vorschriften (Abfall) : Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen. - Abfallschlüssel 07 06 99 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus HZVA von Fetten,Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; Abfälle a. n. g. Abschnitt 14 - Angaben zum Transport 14.1. Allgemeine Information Nicht klassifiziert nach ADR/RID. Abschnitt 15 - Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch - EU-Verordnungen Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff - Nationale Vorschriften Keine weiteren Informationen verfügbar 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt Sicherheitsdatenblatt (EG) 1907/2006(REACH)(d) Sicherheitsdatenblatt(EG)1907/2006(REACH)(d) ProduktNr: 1531 BCL® -Dental-Gipslöser Seite 4 / 4 Abschnitt 16 - Sonstige Angaben Verwender Hinweis Nur für gewerbliche Anwendung - kein Publikumsprodukt. Da das Produkt nachhaltig wirkt, darauf achten das Produktreste + Verschüttungen unbedingt mit Wasser entfernt werden. - Änderungen/Überwachnung 01.01.2011 02.01.2013 30.01.2015 19.03.2015 -Ziffer 16 -Ziffer 3 -Überprüfung -Kap 8/11 - weitere Angaben Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung des Produktes bezogen (siehe Datenblatt), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. - R34 Verursacht Verätzungen. - R41 Gefahr R-Sätze Kapitel 3 ernster Augenschäden. - R50 Sehr giftig für Wasserorganismen. Wir haben die in diesem SDB enthaltenen Informationen von Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten. Die Richtigkeit der Information, in ausgedruckter oder angedeuteter Form, ist nicht gewährleistet. Die Bedingungen oder Methoden der Handhabung, Lagerung, Benutzung oder Entsorgung des Produkts liegen ausserhalb unserer Kontrolle, und eventuell auch ausserhalb unseres Informationsbereichs. Aus diesem und anderen Gründen übernehmen wir keine Verantwortung und lehnen ausdrücklich Haftung für Verlust, Schaden oder Unkosten ab, die aus der Handhabung, Lagerung, Verwendung oder Entsorgung des Produkts entstehen könnten oder damit in irgendeiner Weise verbunden sind. Dieses SDB wurde für dieses Produkt ausgearbeitet und darf nur damit verwendet werden. Sollte das Produkt als ein Bestandteil eines anderen Produkts verwendet werden, dann treffen diese SDB-Informationen wahrscheinlich nicht zu. Betriebsanweisung Verantwortlich: Seite 6 Arbeitsbereich: Tätigkeit: GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG ® BCL -Dental-Gipslöser Hochkonzentrat Ultraschall-Gipslöser Form: Flüssig Farbe: Orange ProduktNr: 1531 Geruch: Charakteristisch Druck: 19.06.2015 GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Reizt die Augen und die Haut. Hautbelastend - Hautschutzplan beachten. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung/ -handschuhe und -brille tragen. Hautbelastend - Hautschutzplan beachten. Augenschutz Schutzbrille tragen- VERHALTEN IM GEFAHRFALL Feuchte/Nasse Kleidung ausziehen. Benetzte Körperstellen mit Wasser abspülen. Ausgelaufenes Produkt mit flüssigkeitsbindenden Material aufnehmen, Rest mit viel Wasser verdünnen und wegspülen. Bei Augenkontakt sofort mit klarem Wasser 10 bis 15 Minuten lang ausspülen ERSTE HILE Allgemeine Angaben Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Verschlucken Arzt aufsuchen, wenn sich negative Reaktionen oder Reizungen einstellen. Stellt bei sachgemässem Gebrauch keine nennenswerte Gefährdung dar. Sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt aufsuchen wenn sich Reizungen einstellen. Bei Augenkontakt sofort mit klarem Wasser 10 bis 15 Minuten lang ausspülen. Arzt aufsuchen, wenn Schmerzen oder Rötung anhalten. Wasser zu trinken geben, falls der Verunglückte bei vollständigem Bewußtsein ist. Arzt aufsuchen, wenn sich negative Reaktionen einstellen. SACHGERECHTE ENTSORGUNG Kontaminierte Verpackung kann nach gründlicher Reinigung mit Wasser einer Wiederverwertung zugeführt werden. Restmenge kann nach Verdünnung mit viel Wasser über das Abwassersystem entsorgt werden Diese Betriebsanweisung ist eine Empfehlung und vom Verwender an eigene betriebliche Abläufe anzupassen .