Anlage 2 zum Antrag auf Betriebsrente (Kinder) GZ

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Anlage 2 zum Antrag auf Betriebsrente (Kinder) GZ
BVK
Bayerische
Versorgungskammer
Zurück an:
BVK Zusatzversorgung
81920 München
Telefax: (089) 9235 - 7408
Anlage 2 zum Antrag auf Betriebsrente (Kinder)
Die Angaben dienen als Nachweis der Elterneigenschaft für den geringeren Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite.
Versicherungsnummer bei der
BVK Zusatzversorgung (Unser Zeichen)
1.
GZ
Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller
Frau
Herr
Name
Vorname
Geburtsdatum
Telefon
2. Angaben zu Kindern
Ich habe/hatte
keine Kinder
(mindestens) ein leibliches Kind/Adoptivkind (Das heutige Alter des Kindes ist ohne Bedeutung.)
Bitte fügen Sie als Nachweis Ihrer Elterneigenschaft die folgenden Dokumente in Kopie bei:
• Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch
oder
• Einkommensteuerbescheid (mit Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
(mindestens) ein Stiefkind (Das heutige Alter des Kindes ist ohne Bedeutung.)
Bitte fügen Sie als Nachweis Ihrer Elterneigenschaft die folgenden Dokumente in Kopie bei:
• Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Kind ist oder war im Haushalt gemeldet) und Heiratsurkunde
oder
• Einkommensteuerbescheid (mit Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
(mindestens) ein Pflegekind (Das heutige Alter des Kindes ist ohne Bedeutung.)
Anlage 2 - 03.2015
Bitte fügen Sie als Nachweis Ihrer Elterneigenschaft die folgenden Dokumente in Kopie bei:
• Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Kind ist oder war im Haushalt gemeldet) und Nachweis des
Jugendamtes über Pflegeverhältnis
oder
• Einkommensteuerbescheid (mit Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
Datum
X
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Unterschrift (Antragstellerin/Antragsteller, Vertreter)
Postanschrift: BVK Zusatzversorgung, 81920 München
Telefon:
(089) 9235-7400, Telefax: (089) 9235-7408
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Hinweise
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner, die älter als 23 Jahre sind,
erhöht sich um einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten, sofern sie nicht Eltern mindestens eines
Kindes sind.
Für leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern eines Kindes wird der Beitragssatz
nicht erhöht. Dies muss der BVK Zusatzversorgung jedoch nachgewiesen werden.
Bitte füllen Sie deshalb dieses Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an
uns zurück. Wir benötigen den Nachweis aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch dann, wenn
Sie diesen schon gegenüber anderen Stellen (z.B. Deutsche Rentenversicherung) abgegeben
haben.
Kontakt
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