Freiwillige Mehrzahlungen - Stand: April 2015
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Freiwillige Mehrzahlungen - Stand: April 2015
Angaben und Fristen Auswirkungen berechnen Um eine zügige Abwicklung und Zuordnung von freiwilligen Mehrzahlungen zu gewährleisten, ist es von besonderer Bedeutung, auf den Verwendungszweck sowie die Fristen zum Jahresende zu achten. In unserem Online-Portal können Sie zeit- und ortsunabhängig individuelle Ruhegeldprognosen durchführen sowie die Auswirkungen freiwilliger Mehrzahlungen berechnen. Die Registrierung können Sie auf folgender Internetseite vornehmen: www.baev24.de Fristen zum Jahresende Freiwillige Mehrzahlungen können sowohl für das laufende als auch das vorhergehende Jahr geleistet werden. Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung jedoch bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres auf dem Konto eingegangen sein. Überweisen Sie daher – insbesondere gegen Ende des Jahres – rechtzeitig, um bei bankbedingten Verzögerungen keine Nachteile zu erleiden. Die wichtigsten Informationen zur Thematik finden Sie unter: www.freiwillige-mehrzahlungen.de Alternativ können Sie unten stehenden QR-Code mit dem Smartphone scannen. Alles was Sie hierfür benötigen, ist eine Codeleser-/Scanner-Software. Sonderausgabenabzug angehoben! Verwendungszweck beachten Auf dem Überweisungsvordruck sollte stets die Angabe der Mitgliedsnummer sowie des Verwendungszweckes („Freiwillige Mehrzahlungen für das Jahr ....“) erfolgen. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir bei allen zusätzlichen Zahlungen (wie freiwilligen Mehrzahlungen) neben der Deklaration auf dem Überweisungsbeleg noch um eine kurze gesonderte Mitteilung, um die wunschgerechte Verbuchung auf Ihrem Beitragskonto sicherstellen zu können. Individuelle Berechnungen können Sie natürlich auch weiterhin per Post oder telefonisch anfordern. Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern: (0 89) 92 35-70 11 oder -74 13 Bankverbindung Bayerische Landesbank München BLZ 700 500 00, Konto-Nr. 0000 024 001 IBAN: DE85 7005 0000 0000 0240 01 BIC: BYLADEMM Deutsche Apotheker- und Ärztebank München BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 0201 133 772 IBAN: DE84 3006 0601 0201 1337 72 BIC: DAAEDEDD Altersversorgung ausbauen www.freiwillige-mehrzahlungen.de Denninger Straße 37 81925 München Gestaltung: Fotos: Druck: Stand: Bayerische Versorgungskammer, Bereich Ärzteversorgung, München © Coloures-pic - Fotolia.com: S. 1 © Denis Junker - Fotolia.com: S. 2 © BVK (Schmitt): S. 4 Mediengruppe Universal GmbH, München April 2015 Erhöhtes Abzugsvolumen Die Beiträge zum Versorgungswerk sind nach dem Einkommensteuerrecht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs seit 2005 jährlich zunehmend bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Durch das zum 01.01.2015 in Kraft getretene „Zollkodexanpassungsgesetz“ wurden die entsprechenden Sonderausgabenabzugsbeträge weiter erhöht. Das maximale Abzugsvolumen ist künftig dynamisch an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Dieser beläuft sich für das Jahr 2015 auf 22.172 EUR (bei Zusammenveranlagung 44.344 EUR). Für das Jahr 2015 können bereits 80 % (2016: 82 %) der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden. Parallel nimmt allerdings auch der Besteuerungsanteil der Versorgungsleistungen sukzessive zu. Im Jahr 2015 wird ein Anteil von 70 % (2016: 72 %) des Ruhegeldes der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz unterworfen. Durch die zunehmende Differenz zwischen Brutto- und Nettorente ist zu empfehlen, die durch den Sonderausgabenabzug frei gewordenen Beträge auch zur Aufstockung der Altersversorgung zu verwenden. Vorteile auf einen Blick √ Steuerliche Vorteile Für das Jahr 2015 können 80 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden (2015: maximal 17.738 EUR Ledige/ 35.476 EUR Zusammenveranlagte). Bei Arbeitnehmern wird der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert. √ Flexible Beitragsgestaltung Generation 55plus Auch wenige Jahre vor dem geplanten Ruhestand können Sie noch etwas für Ihre Altersvorsorge tun, denn freiwillige Mehrzahlungen sind bis zum allgemeinen Jahreshöchstbeitrag auch über die persönliche Beitragsgrenze hinaus zulässig. Diese Beitragszahlungen fließen zu versicherungsmathematisch berechneten Anteilen in die Verrentung ein. Entscheidend ist das Lebensalter bei Einzahlung. Die jährliche Dynamisierung sowie der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz bleiben auch insoweit voll erhalten. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2015: 33.930 EUR). Sie können die Höhe der freiwilligen Beiträge bis zu den satzungsgemäßen Höchstbeiträgen grundsätzlich selbst bestimmen. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2015: 33.930 EUR). √ Geringe Verwaltungskosten & keine versteckten Gebühren Das Versorgungswerk zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren oder Akquisitionskosten. √ Erhöhung aller Leistungsansprüche Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erwerben Sie eine zusätzliche Anwartschaft mit einer attraktiven Verrentung. Damit steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. √ Transparenz & einfache Handhabung Mit der jährlichen Zusendung einer Anwartschaftsmitteilung und Ruhegeldprognose sorgen wir für die notwendige Transparenz. Dieses Informationsschreiben enthält auch eine Modellrechnung zu den Auswirkungen freiwilliger Mehrzahlungen über 1.000 bzw. 5.000 EUR. Flexible Berechnungen können Sie zudem im Online-Portal (www.baev24.de) durchführen. Das Prozedere zur Aufstockung der Beiträge ist bewusst einfach gestaltet, eine schriftliche Erklärung ist ausreichend. Deshalb ist es ratsam, freiwillige Mehrzahlungen frühzeitig vorzunehmen. Die bereits erwähnte persönliche Beitragsgrenze kann jedes Mitglied grundsätzlich durch seine Einzahlungen zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr selbst bestimmen. Detaillierte Informationen zu freiwilligen Mehrzahlungen oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze finden Sie auf der Internetseite www.freiwillige-mehrzahlungen.de. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen, wenn diese Option für Sie einschlägig und interessant ist, gerne weitere Auskünfte oder Hochrechnungen.