Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 07/2015 vom 21

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Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung Nr. 07/2015 vom 21
Öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung
Nr. 07/2015 vom 21. April 2015
Vorsitz:
Ernst Büchel, Vorsteher
Anwesende:
Biedermann Peter, Büchel Esther, Büchel Martin, Büchel Melanie,
Hoop Alois, Walch Norman, Wohlwend Mario
Entschuldigt:
Judith Öhri
Protokoll:
Christian Öhri
Zeit:
17.30 - 22.45 Uhr
Einsprachen zur Baulandumlegung Rotengasse
Ausstand von zwei Gemeinderatsmitgliedern
Für die Behandlung dieses Traktandenpunktes treten Vorsteher Ernst Büchel sowie GR Martin Büchel gemäss Artikel 50 des Gemeindegesetzes in den Ausstand. Die Leitung liegt bei Vizevorsteher Norman Walch.
Antrag Gemeindevorstehung (Vizevorsteher)
An der Sondersitzung des Gemeinderats am 10. April 2015 wurden die sechs Einsprachen für die Baulandumlegung Rotengasse einzeln sowie ausführlich mit den Rechtsanwälten Dr. Wilfried Hoop und Mag. iur.
Patrik Weiss sowie mit Thomas Meier vom Vermessungsbüro Hanno Konrad Anstalt und Manuel Schöb von
der Bauverwaltung behandelt und diskutiert.
Aus juristischer und technischer Sicht wurde mit dem Neuzuteilungsplan eine optimale und faire Lösung
gefunden. Der Neuzuteilungsplan entspricht in bestmöglicher Weise den Zielsetzungen und Planungsgrundsätzen des Baulandumlegungsgesetzes. Jedes Grundstück wird öffentlich erschlossen und ist zonengerecht
überbaubar, was das Hauptziel einer Umlegung ist und auch nach VGH bestätigt wurde. Das Ziel der fairen
Zuteilung wurde mit Eigentümergesprächen aus Sicht der Gemeinde erreicht. Die Gespräche wurden mit
bestimmten Eigentümern ausgeweitet, um mit jeder Eigentümerpartei eine Einigung erzielen zu können. Alle
Wünsche der Eigentümer, wie z.B. die Einbindung eines privaten Planers zweier Eigentümerparteien bzw.
die Umsetzung dessen privaten Neuzuteilungsplans konnte aus rechtlicher Sicht sowie aus Sicht der Gleichbehandlung gegenüber den anderen Eigentümerparteien durch die Gemeinde nicht umgesetzt werden.
An dieser Sondersitzung vom 10. April 2015 stellte ein Gemeinderatsmitglied den ad hoc Antrag, auch den
Abbruch der gesamten Baulandumlegung Rotengasse zu prüfen. Das Gemeinderatsmitglied stellte die Frage, für wen die Gemeinde eigentlich kämpfe und wer einen Gewinn aus dieser Baulandumlegung ziehen
könne, wenn so zahlreiche Einsprachen eingegangen sind. Die anderen Gemeinderäte entgegneten, dass
die sechs Einsprachen differenziert betrachtet werden müssten: Zwei Einsprachen stehen nicht im direkten
Zusammenhang mit der Baulandumlegung. Eine weitere Einsprache enthält einen Vorschlag, der nach einem Besuch einer anderen Eigentümerpartei eingebracht wurde. Ein Abbruch der Baulandumlegung Rotengasse hätte zur Konsequenz, dass diese Umlegung möglicherweise 10 bis 15 Jahre ad acta gelegt werden
müsste. Ein Abbruch hätte auch wesentliche finanzielle Konsequenzen.
An der Sondersitzung vom 10. April 2015 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, zur Verarbeitung aller relevanten Informationen über die gestellten Anträge die Beschlüsse erst in dieser Sitzung vom 21.
April 2015 zu fassen.
Anträge zur Beschlussfassung
- Ablehnung des Abbruchs der Baulandumlegung Rotengasse (ad hoc Antrag Gemeinderatsmitglied).
- Zustimmung zur Abweisungen bzw. Zurückweisung der sechs Einsprachen (einzeln).
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Beschluss
Die Baulandumlegung wird nicht abgebrochen – mehrheitlicher Entscheid (im Verhältnis von 1 zu 5). Vier
Einsprachen werden mehrheitlich (im Verhältnis von 5 zu 1) abgewiesen und eine Einsprache wird einstimmig abgewiesen. Eine weitere Einsprache wird mehrheitlich (im Verhältnis von 5 zu 1) zurückgewiesen. Die
Einsprechenden wurden mittels rechtsmittelfähigen Beschluss ordnungsgemäss informiert.
Genereller Entwässerungsplan (GEP) – Ingenieurarbeiten 2015
Gäste
Gerald Haas, Wenaweser+Partner Bauingenieure AG, Ruggell
Matthias Mähr, Wenaweser+Partner Bauingenieure AG, Ruggell
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Bauverwaltung - Tiefbau
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. April 2010 das Pflichtenheft für den Generellen Entwässerungsplan (GEP) genehmigt. Jedes Jahr wurden gewisse Teilprojekte gemäss Pflichtenheft realisiert. Die
weitere GEP-Bearbeitung beinhaltet im Jahr 2015 die Fertigstellung der noch in Bearbeitung stehenden
GEP-Module. Das GEP ist zu 90% fertiggestellt und wird Mitte Jahr zur Prüfung an das Amt für Umwelt gesendet.
Für diese Arbeiten im Zuge der GEP-Bearbeitung hat das Büro Wenaweser + Partner Bauingenieure AG,
eine Offerte mit einem definierten Leistungsbeschrieb gemäss GEP-Pflichtenheft erstellt. Die Kosten gemäss
Offerte (Kostendach) belaufen sich auf CHF 43'200 (inkl. MwSt). Die Honorierung erfolgt im effektiven Zeittarif mit den genehmigten Stundenansätzen des FL-Bauamtes abzgl. 10% Rabatt. Im Budget sind Mittel in der
Höhe von CHF 50‘000 vorhanden.
Antrag zur Beschlussfassung
Vergabe des Auftrags im Wert von CHF 43‘200 "Ingenieurarbeiten GEP-Bearbeitung 2015" an das Büro
Wenaweser + Partner, Bauingenieure AG, Ruggell.
Erörterung
Gerald Haas beginnt mit einem Dank für die bisherige angenehme Zusammenarbeit. In den letzten Jahren
konnte aufgrund des Pflichtenheftes zahlreiche wichtige Massnahmen bezüglich Hochwasserschutzes in
Ruggell realisiert werden. Andere Massnahmen stehen aber noch aus, so soll der GEP rollend an die Verhältnisse angepasst werden.
Matthias Mähr gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Zielsetzung des GEP, den Projektauftrag und die Projektbegleitung. Die Ausgangslage des GEP hat sich heute gegenüber 1983 wesentlich verändert. Während 1983 beinahe sämtliches Abwasser (sauber und verschmutzt) in die Kanalisation eingeleitet wurde, wird heute versucht, so viel sauberes Abwasser wie möglich durch Versickerung auf der eigenen
Parzelle dem Wasserkreislauf wieder zurückzuführen. In Ruggell ist dies jedoch wegen des hohen Grundwasserspiegels nur beschränkt möglich. Mit dieser neuen Entwässerungsphilosophie wurde der GEP 2010
erstellt, der 2015 abgeschlossen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Antrag zum Abschluss des aktuellen GEP einstimmig.
Veröffentlichung
Ja
Genehmigung Gestaltungsplan „Haus der Nachhaltigkeit“
Gäste
Ivan Cavegn, Architekt
Andi Götz, Stiftung für Nachhaltigkeit
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Am 10. März 2015 hat der Gemeinderat der Durchführung eines Gestaltungsplans-Verfahrens, auf der
Grundstücksparzellen Nr. 3402, 3470 und auf einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1148, wo das Haus der
Nachhaltigkeit geplant ist, zugestimmt.
Die Stiftung für Nachhaltigkeit hat in der Zwischenzeit den Gestaltungsplan ausgearbeitet. In der Gestaltungskommissionssitzung des Landes am 27. März 2015 wurde der Gestaltungsplan im Beisein der Gemeinde Ruggell behandelt und für gut befunden. Das Amt für Bau und Infrastruktur hat den Gestaltungsplan
ebenfalls geprüft und für gut befunden. An der OPK-Sitzung vom 8. April 2015 wurde der Gestaltungsplan
vom Architekten Ivan Cavegn und Andi Götz den Kommissionsmitgliedern vorgestellt. Die diversen Anregungen der Kommissionen sind allesamt eingeflossen und nun kann ein breit abgestützter Gestaltungsplan
präsentiert werden.
Der Gemeinderat hat sich in früheren Sitzungen positiv zu einem kostenlosen Baurecht für das Haus der
Nachhaltigkeit ausgesprochen. Mit der Mutation Nr. 822 wurde die Parzellenstruktur so geschaffen, dass ein
Baurecht für die Stiftung der Nachhaltigkeit ausgesprochen werden kann. Das Baurecht erstreckt sich über
die neu erstellte Parzelle 3470 mit einer Fläche von 1188m².
Anträge zur Beschlussfassung
1. Genehmigung des Gestaltungsplans „Haus der Nachhaltigkeit“.
2. Genehmigung/Bestätigung kostenloses Baurecht für die Stiftung für Nachhaltigkeit auf der Parzelle Nr.
3470 mit einer Fläche von 1‘188m² für 50 Jahre. Bestätigung des GR-Beschlusses vom 7. Mai 2013.
Erörterung
Architekt Ivan Cavegn stellt den Gestaltungsplan dem Gemeinderat vor. Das Haus der Nachhaltigkeit wird im
Ensemble zum alten Pfarrhaus und Pfarrstall stehen, nicht parallel zur Schellenbergstrasse, sondern im gleichen Winkel wie die anderen Gebäude. Es werden wo möglich nur ökologische und nachhaltige Materialien
verwendet und auf dem Dach sowie an den Wänden wird der eigene Strom und die eigene Wärme mittels
Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen produziert. Die wenigen Parkplätze werden mit dem gefordeten Mobilitätskonzept begründet. Ein massiver Sockel aus Lehm wird dem Holzbau die Grundlage geben. Ob das
Haus ein Vordach aufgrund der Verwitterung erhält, ist noch nicht entschieden. Es gibt verschiedene Haltungen dazu, vielleicht darf oder soll das Holz auch verwittern. Der Bau wird vollständig behindertengerecht
umgesetzt. Durch einen kleineren Grundriss konnte ein grosszügiger Aussenbereich geplant werden. Der
Aussenbereich soll mit einem grossen Garten wie auch das Haus selbst einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt beide Anträge einstimmig.
Zonenplanänderung „Zentrum für Nachhaltigkeit“
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Am 10. März 2015 hat der Gemeinderat der Durchführung eines Gestaltungsplans-Verfahrens, auf den
Grundstücksparzellen Nr. 3402, 3470 und auf einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1148, wo das Haus der Nachhaltigkeit geplant ist, zugestimmt. Damit die Überbauung gemäss Gestaltungsplan erfolgen kann, ist eine
Zonenplanänderung erforderlich. Die neu geschaffene Parzelle Nr. 3470 liegt zum Teil in der Zone für öffentliche Bauten. Diese Parzelle muss in die Kernzone umzoniert werden, damit die Überbauung gemäss Gestaltungsplan erfolgen kann.
Antrag zur Beschlussfassung
Genehmigung Zonenplanänderung „Zentrum für Nachhaltigkeit“ mit der Umzonierung der Parzelle Nr. 3470
von der öffentlichen Zone in die Kernzone.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Belags- und Risssanierungen Gemeindestrassen
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Im letzten Jahr hat Thomas Egli von der Firma Roadconsult AG eine Zustandserfassung der Gemeindestrassen durchgeführt. An der Sitzung vom 9. September 2014 erläuterte er den Zustandsbericht dem
Gemeinderat. Dabei hat der Gemeinderat den Zustandsbericht und die Tatsache zur Kenntnis genommen,
dass in den nächsten Jahren Mittel in der Höhe von ca. CHF 200‘000 in die Werterhaltung der Strassen investiert werden müssen.
Die Bauverwaltung hat im Budget 2015 für eine Erstsanierung (Altlasten) ein Betrag von CHF 230‘000 in das
Budget aufgenommen. Es sollen grösstenteils Belags- und Risssanierungen ausgeführt werden, vor allen
auf den Strassenabschnitten, die sich in einem guten oder ausreichenden Zustand befinden. Das Büro
Wenaweser+Partner Bauingenieure AG hat zusammen mit Thomas Egli eine Ausschreibung für die Arbeiten
vorbereitet. Die Ausschreibungen erfolgen nach der Projektgenehmigung im Gemeinderat.
Kostenvoranschlag:
Belagssanierung
Belagsriss-Sanierung
Gesamtkosten
CHF 150‘000
CHF 80‘000
CHF 230‘000
Diese Gesamtsumme von CHF 230‘000 ist in der laufenden Rechnung im Budget 2015 vorgesehen. Die
OPK empfiehlt dem Gemeinderat, die Sanierungsmassnahmen zu genehmigen.
Antrag zur Beschlussfassung
Genehmigung des Projekts „Belags- und Risssanierung der Gemeindestrassen“ und des Kreditantrags von
CHF 230‘000 (inkl. MwSt).
Erörterung
Die sanierungsbedürftigen Strassenflächen wurden bereits farblich markiert und zusammengerechnet, damit
diese Ausschreibung erstellt werden konnte.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
Fertigstellung Zufahrtstrasse Industriegebiet
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Die Richard Elkuch Stiftung erstellt im Industriegebiet hinter dem Werkhof ein Geschäftshaus. In einem gemeinsamen Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahre 2010 wurden Fahrrechte, Parkierung, etc. für dieses Gebiet festgelegt. Ebenfalls wurden in diesem Vertrag die Erstellung und der Unterhalt definiert. Dort ist auch
festgelegt, dass die Gemeinde die Koordination bei allfälligen Bauarbeiten übernimmt. Im Zuge des Neubaus
des Geschäftshauses der Richard Elkuch Stiftung (Parz. Nr. 1564) kommt dieser Vertrag zur Anwendung.
Die Bauverwaltung hat das Projekt vom Ingenieurbüro Ferdy Kaiser ausarbeiten lassen, die Kosten ermittelt
und eine Offerte beim ausführenden Bauunternehmer Frickbau AG, Schaan eingeholt. Die Preise sind gemäss Prüfung durch den Ingenieur marktgerecht. Die Kostenaufschlüsselung gemäss Vertrag wurde ebenfalls von der Bauverwaltung vorgenommen und den beteiligten Parteien zugestellt. Es hat eine gemeinsame
Besprechung mit allen Beteiligten stattgefunden und die Beteiligten haben sich auf den beiliegenden Kostenschlüssel geeinigt:
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag Total
Baumeisterarbeien
Ingenieurarbeiten
Totalkosten
CHF 56'236.90
CHF 9'371.00
CHF 65'607.90
(inkl. Mwst.)
Kostenanteil Gemeinde Ruggell
Baumeisterarbeien
Ingenieurarbeiten (Koordination)
Totalkosten
CHF 8'761.25
CHF 9'371.00
CHF 18'132.25
(inkl. Mwst.)
Dieser Gemeindeanteil ist im Budget 2015 vorgesehen. Die OPK empfiehlt dem Gemeinderat, die Zufahrtstrasse zu genehmigen.
Antrag zur Beschlussfassung
Genehmigung des Projekts „Zufahrtstrasse zu Parzellen Nr. 990, 991 und 564“ und des Kreditantrags von
CHF 18‘132.25 (inkl. MwSt.).
Erörterung
Der Kostenschlüssel für Baumeisterarbeiten und Ingenieurarbeiten zur Fertigstellung dieser Zufahrtstrasse
zu den Parzellen Nr. 990, 991 und 564 wurden mit allen betroffenen Unternehmen besprochen und aufgeteilt. Mit dieser Strasse wird auch eine Zufahrt zum Gebäude beim Fussballplatz ermöglicht, jedoch nur für
den eigenen Verkehr (Werkhof, Hauswartung). Mittels Pfosten wird die Strasse für den allgemeinen Verkehr
gesperrt.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
Kompostierplatz Ruggell: Häcksel und Transportarbeiten
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Der Gemeinderat hatte im Januar 2013 die Kompostierung neu vergeben. Der Auftrag wurde an Jürg Ritter
Transporte mit der Variante 2 vergeben, d.h. die Entsorgung des Grünguts ab Kompostierplatz Ruggell erfolgt über die Absatzkanäle des Unternehmers. Der Auftrag umfasste den Zeitraum von 1. Januar 2013 bis
31. Dezember 2014, mit einer Option zur Auftragsverlängerung um weitere zwei Jahre.
Die Mengenbilanz hat ergeben, dass die Gesamtkosten der Fremdleistungen der letzten zwei Jahre gegenüber den Vorjahren etwas gestiegen sind. In den Jahren bis 2013 war jedoch der Personalaufwand um einiges grösser, da das Material als Fremdleistung nur gehäckselt, umgesetzt und dann selber kompostiert wurde. Ebenfalls war der Platzbedarf auf der Deponie grösser.
In den letzten zwei Jahren wurde das Material einmal gehäckselt und dann von der Firma Jürg Ritter abtransportiert. Jürg Ritter verwertet das Material grösstenteils nochmals zu Holzschnitzel oder zu anderen
Brennholzprodukten. Der Rest wird von ihm fachgerecht entsorgt. Die Ergebnisse und Kosten liegen im
Rahmen der Ausschreibung und sind befriedigend. Die OPK spricht sich für eine Verlängerung des Auftrags
gemäss Option um zwei Jahre vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 mit den gleichen Konditionen
aus. Folgende Konditionen wurden in der Ausschreibung angegeben:
Jährliche Installation
Grüngutmanagement
Gesamtkosten pro Jahr
CHF 1‘200 pauschal
CHF
65 pro Tonne und lt. Angebot Pos. 4.1
CHF 40‘230 inkl. MwSt.
Diese Summe ist in der laufenden Rechnung im Budget 2015 vorgesehen und wird fürs Budget 2016 budgetiert.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Antrag zur Beschlussfassung
Verlängerung des Auftrags gemäss Option um zwei Jahre vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 mit
den gleichen Konditionen an das Unternehmen Jürg Ritter Transporte, Mauren mit der Offertsumme von
CHF 80‘460 (inkl. MwSt.). Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht des effektiven Ausmasses des Materials.
Erörterung
Manuel Schöb zeigt auf, dass mit dieser Variante in den letzten zwei Jahren wesentlich an Kosten eingespart werden konnte.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig genehmigt.
Ersatzfahrzeug für Gemeindepolizei bzw. Verwaltung
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Bauverwaltung – Tiefbau
Der Mercedes Vaneo des Gemeindepolizisten Magnus Büchel ist 13 Jahre alt. Anfang April 2015 erlitt das
Fahrzeug einen Getriebeschaden. Die Reparatur würde ca. CHF 4‘000 ausmachen, jedoch besitzt das Auto
gemäss Eurotax nur noch einen Wert von ca. CHF 2‘500. Diese Reparatur lohnt sich folglich nicht.
Es wurden von der Bauverwaltung nun verschiedene Abklärungen getroffen und folgende Vorgehensweise
festgelegt: Der Gemeindepolizist Magnus Büchel übernimmt den VW Touran Erdgas, der momentan als
Verwaltungsfahrzeug dient. Dieses Fahrzeug ist ideal geeignet, da es einen grossen Laderaum hat und die
Materialien der Gemeindepolizei gut verstaut werden können. Für die Verwaltung, als Ersatz für den VW
Touran, wird aus folgenden Überlegungen ein Elektrofahrzeug angeschafft:
-
Der Strom kommt von der neu erstellten Photovoltaikanlage auf dem Postgebäude.
Es werden vorwiegend Kurzstrecken gefahren, also ideal für ein Elektrofahrzeug.
Es wird in Liechtenstein für Elektrofahrzeuge keine Strassensteuer erhoben.
Der Unterhalt ist extrem gering, dazu läuft die Garantie sieben Jahre und es erfolgt nur alle 2 Jahre einen
Service.
Vorbildfunktion in Sachen Umwelt (Energiestadt).
Zur Evaluation haben wir einige Fahrzeuge geprüft und sind überzeugt, dass der KIA Soul EV das passende
Fahrzeug für die Verwaltung ist. Der KIA Soul EV ist ein vollwertiges Auto mit fünf Sitzplätzen, hat eine
Reichweite von über 200 km und hat 7 Jahre Garantie.
Zwei Offerten wurden bei KIA Vertretungen eingeholt:
NUFA Garage, Vaduz
CHF 36‘250
Hirn Garage, Oberriet
CHF 36‘270
Die NUFA Garage in Vaduz bietet zusätzlich noch ein Satz Winterreifen gratis dazu an und ist bereits heute
ein verlässlicher Servicepartner der Gemeinde Ruggell für verschiedene Fahrzeuge. Zudem kann die NUFA
Garage das Auto bereits im Juni 2015 liefern. Die Lieferfrist beträgt normalerweise fünf Monate. Diese Ersatzbeschaffung ist nicht im Budget 2015 budgetiert. Es ist somit ein Nachtragskredit notwendig.
Anträge zur Beschlussfassung
1. Genehmigung Kredit für die Ersatzbeschaffung eines KIA Soul EV Style, Offertsumme CHF 36‘250 (inkl.
Mwst).
2. Vergabe des Lieferauftrags an die Firma NUFA AG, Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz, Offertsumme
CHF 36‘250 (inkl. Mwst).
3. Nachtragskredit zu Lasten des Budgets 2015, Summe CHF 36‘250 (inkl. Mwst).
Beschluss
Alle drei Anträge werden einstimmig genehmigt.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Baurecht Intervelo – Mutation Nr. 827
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Vorstehung
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 30. März 2015 unter Traktandenpunkt 17/76 dem Ansuchen der
Firma Intervelo bezüglich einer Baurechtsverlängerung zugestimmt. Es handelt sich dabei um die beiden
Parzellen Nr. 986 und 987, auf denen je ein Baurecht besteht. Bei der Ausarbeitung des Vertrages ist die
Frage aufgetreten, ob das Vertragswerk in einem Vertrag zusammengefasst werden kann oder ob weiterhin
zwei Baurechtsverträge für die Baurechte 20100 und 20101 notwendig sind.
Nach Abklärung mit dem Grundbuchamt wird uns empfohlen, die beiden Parzellen Nr. 986 und 987 zu vereinigen und das ganze Vertragswerk mit einem Baurecht abzuwickeln. Auf Grund dieser Empfehlung wurde
die Mutation Nr. 827 erstellt, als Parzellennummer wird 987 beibehalten und die Baurechtsnummer wird
20100.
Anträge zur Beschlussfassung
- Zustimmung zur Mutation Nr. 827, die als weitere Grundlage für den Baurechtsvertrag dient.
- Zustimmung zum Entwurf des neuen Baurechtsvertrages.
Beschluss
Beide Anträge werden einstimmig genehmigt.
Mutation Nr. 826 Kemmisbünt zur Durchführung von StockwerkeigentumsVerträgen
Gast
Manuel Schöb, Bauverwaltung
Antrag Vorstehung
Gemäss den Baurechtsverträgen mit den Baurechtsnehmern in der Kemmisbünt hat jeder Baurechtsnehmer
auf der Parzelle Nr. 1334 im Gemeinschaftsgebäude eine Garage und Keller bzw. Abstellraum.
Diese Situation hat bereits vor zwei Jahren bei einer Besprechung bezüglich der Fassadensanierung des
Gemeinschaftsgebäudes auf der Parzelle Nr. 1334 zu lautstarken Diskussionen geführt. Tatsächlich ist die
Situation leicht verwirrend, da die BaurechtsnehmerInnen die Garage mit Abstellraum käuflich erworben
haben, die notwendigen Sanierungen und Unterhaltsarbeiten zu tragen haben, aber gemäss Grundbuch
nicht im Besitz der Räumlichkeiten sind.
Eine Baurechtsnehmerin hat im Februar 2015 bei Vorsteher Ernst Büchel einen Termin zur Besprechung
dieser Situation angemeldet. Sie verlangt, dass dieses Problem mit den Besitzverhältnissen rasch möglichst
gelöst werden müsse. Auch mit Altvorsteher Jakob Büchel hat diesbezüglich eine Besprechung stattgefunden.
Folgende Lösung soll verfolgt werden:
Die bestehende Parzelle Nr. 1334 soll aufgeteilt werden. Das bestehende Gebäude erhält die Parzelle Nr.
1334. Das spiegelbildliche geplante zweite Gebäude erhält eine neue Parzellennummer und die Zufahrtsstrasse in der Mitte wird der Parzelle Nr. 1248 zugeschlagen. Die Parzelle Nr. 1248 ist die allgemeine Fläche im Quartier, die für alle Baurechtsnehmern in der Kemmisbünt zur Verfügung steht. Anschliessend werden die Garagen mit den Abstellräumen den einzelnen Baurechten mittels Stockwerkeigentumsvertrag
überschrieben.
Antrag zur Beschlussfassung
Zustimmung zur Mutation Nr. 826 und dem weiteren Vorgehen.
Erörterung
Mit dieser Mutation kann jedem Eigentümer seine korrekten Verhältnisse, die auch die Parkplätze beinhalten, zugeteilt werden. Der Baurechtszins wird sich entsprechend anpassen.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Mutation einstimmig zu.
Parzelle Nr. 1504 in der Betzi: Ausnahmen Grünflächen und Verlagerung der
Ausnützung
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Die Bewilligung des Neubaus von drei Einfamilienhäusern in der Betzi wurde am 21. Januar 2015 vom Amt
für Bau und Infrastruktur bewilligt. Die Ausnützungs- und Grünflächenziffer auf der Parzelle Nr. 1504 wurde
gesamthaft eingehalten. Nun soll die Ruggeller Parzelle Nr. 1504 in drei Parzellen aufgeteilt werden.
Bei der Mutation wird die Grünflächenziffer der mittleren Parzelle (Haus 2) unterschritten und Bedarf einer
Ausnahme des Gemeinderates. Die Mindestgrünfläche der mittleren Parzelle mit einer Parzellenfläche von
182.81m² beträgt 73.12m². Gemäss Berechnung hat die mittlere Parzelle (Haus 2) eine Grünfläche von
47.59m² und wird somit um 25.53m² bzw. die Grünflächenziffer von 0.4 auf 0.26 unterschritten. Bei den
äusseren beiden Parzellen wird die Grünfläche eingehalten.
Bei der Verlagerung der Ausnützungsziffer werden die zwei äusseren Parzellen (Haus 1 u. 3) die notwendigen Quadratmeter der Ausnützung an die mittleren Parzelle (Haus 2) abgeben und vertraglich vereinbaren
um die Ausnützungsziffer der neuen Parzellen einhalten zu können. Mit der Einreichung der Mutation werden auch die weiteren Dienstbarkeiten geregelt.
Die Orts- und Planungskommission hat gegen den Mutationsantrag keine Einwände und empfiehlt dem Gemeinderat, die Ausnahme für die reduzierte Grünfläche zu erteilen und die Verlagerung der Ausnützung
gemäss Baugesetz Art. 43 zu genehmigen.
Anträge zur Beschlussfassung
- Ausnahme einer reduzierten Grünfläche von 73.12m² auf 47.59m² bzw. einer reduzierten Grünflächenziffer von 0.4 auf 0.26 für die mittlere Parzelle (Haus 2), entgegen der Ruggeller Bauordnung Art. 12.
- Genehmigung der Verlagerung der Ausnützung, gemäss Baugesetz Art. 43.
Erörterung
Die Ausnützungsziffer der gesamten Parzelle Nr. 1504 wird gesamthaft eingehalten, was als wichtigster
Punkt angesehen wird.
Beschluss
Beide Anträge werden durch den Gemeinderat einstimmig genehmigt.
Umbau PS: Bauingenieur
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Für die Ausarbeitung des Bauprojektes bis und mit Bewilligungsphase wurden gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 die Fachplaner für die Phase „Projektierung“ vergeben. Das Bauprojekt und
der Verpflichtungskredit von CHF 2‘355‘000 wurden dann an der Gemeinderatssitzung vom 10. Februar
2015 genehmigt. Für die weiteren Planung des „Umbau Primarschule“ wurde durch den Gemeinderat am 24.
Februar 2015 als Auftragserweiterung die Phasen „Ausschreibung“ und „Realisierung“ an das Architektenteam bzw. an die ARGE matt architekten gmbh, Mauren/MAO Architektur Anstalt, Vaduz erteilt.
Um die weiteren Ausführungen des Bauingenieurs in Angriff nehmen zu können sollen nun die restlichen
Phasen, Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss, an den Fachplaner Bauingenieur - Ingenieurbüro Mündle AG, Mauren vergeben werden.
Antrag zur Beschlussfassung
Auftragserweiterung für den Umbau Primarschule an folgende Fachplaner: Ingenieurbüro Mündle AG, Mauren für die Phasen der Ausschreibung bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss mit einem Kostendach von
CHF 14'000 inkl. MwSt. und Nebenkosten.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Beschluss
Der Antrag wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt.
Neubau KIGA: Möblierung/Ausstattung Kindergartenräume
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Beim „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“ soll die Arbeitsgattung „Möblierung/Ausstattung“
(Tische/Regalschränke) für die Kindergartenräumlichkeiten direkt an die Firma Constri AG, Pro-Spiel,
Schinznach-Dorf vergeben werden. Einiges an Bestandsmobiliar wird in den Neubau übernommen. Damit
Neues und Bestehendes zusammenpasst, wurden genau die gleichen Produkte gewählt. Zudem ist die Flexibilität gewährleistet, dass im Bedarfsfall die Möbel ausgetauscht werden können.
Kostenvoranschlag
Möbel gemäss Kostenvoranschlag vom 22. August 2013 und GR-Beschluss vom 03. September 2013 inkl.
MwSt.: CHF 20‘655.
Antrag zur Beschlussfassung
Vergabe an folgenden Unternehmer für die „Möblierung/Ausstattung“ (Tische/Regalschränke) für den „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“:
Constri AG, Pro-Spiel, Schinznach-Dorf im Wert von CHF 17‘474.30 inkl. MwSt.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt.
Neubau KIGA: Möblierung / Ausstattung allgemein
Antrag Bauverwaltung – Hochbau
Beim „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“ wurde die Arbeitsgattung „Möblierung/Ausstattung“ im Direktverfahren ausgeschrieben.
Es handelt sich hier um folgende Gegenstände:
- Tische und Stühle im Mehrzweckraum
- Pulte und Stühle für Schulzimmer
- Tische und Stühle für Lehrer (Schulzimmer)
- Tische und Stühle Lehrerzimmer
- Tische Nebenraum
- Transportwagen für Tische und Stühle
- usw.
Folgende Unternehmer wurden eingeladen:
- Büro-Vision AG, Schaan
- Askmi 04, Ruggell
- Raumin AG, Ruggell
- Embru-Werke AG, Rüti ZH
Im „Offertvergleich und Vergabeantrag“ sind die Angebote ersichtlich. Der wirtschaftlich günstigste Offertsteller ist die Firma Büro-Vision AG, Schaan:
Offertsteller
Nettosumme inkl. MwSt.
1
Büro-Vision AG, Schaan
CHF 103‘470.90
2
Askmi 04 AG, Ruggell
CHF 103‘840.35
3
Embru-Werke AG, Rüti
CHF 105‘038.55
4
Raumin AG, Ruggell
Keine Eingabe
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Kostenvoranschlag:
„Möblierung/Ausstattung“ gemäss Kostenvoranschlag vom 22. August 2013 und GR-Beschluss vom 03.
September 2013, inkl. MwSt. CHF 99‘400.
Antrag zur Beschlussfassung
Vergabe an folgenden Unternehmer für die „Möblierung/Ausstattung“ beim „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“: Büro-Vision AG, Schaan im Wert von CHF 103‘470.90 inkl. MwSt.
Erörterung
Als Kriterium war die Möbelmarke Embru verpflichtend, damit die neuen Möbeln mit dem bestehenden Inventar kombiniert werden können.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt.
Schutzzone S2: Weiterer Bodentausch
Antrag Vorstehung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2014 beschlossen, den Grundeigentümern in
der neuen Schutzzone für das Grundwasserpumpwerk der WLU im Gebiet „Oberau-Spetzau“, welche
mit der S2 belegt oder tangiert werden, ein Kauf- oder Tauschangebot zu unterbreiten. Aus der
Grundwasserschutzzone S2 kann mit der Parzelle Nr. 13 ein weiterer Tausch vorgenommen werden.
Die Fläche von 554m² der Parzelle Nr. 13 in der Schutzzone S2 kann bei der Parzelle Nr. 83 als Teilstück abgetrennt werden, sodass ein flächengleicher Tausch möglich wird. Die neue Parzelle liegt in
der Schutzzone S3, dieser Vorschlag wird vom Grundstückeigentümer gegenüber dem Tausch in die
„Neuwesa" bevorzugt.
Antrag zur Beschlussfassung
Zustimmung zum Tauschgeschäft. Die Parzelle Nr. 13 aus der Schutzzone S2 wird mit einem Teilstück der
Parzelle Nr. 83 in die Schutzzone S3 abgetauscht.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt.
Bodentausch Underwesa
Antrag Vorstehung
Aus der Grundwasserschutzzone „Oberau - Spetzau" konnte bereits an der Sitzung vom 10. März 2015 mit
der Parzelle Nr. 38 ein weiterer Tausch vorgenommen werden. Die Parzelle Nr. 38, die mitten in der Grundwasserschutzzone S2 befindet, konnte gleichwertig mit der Gemeinde-Parzelle Nr. 3469 (südlich vom
Bangshof) getauscht haben. Die Grundstückbesitzer stellten dem Gemeinderat den Antrag, dass sie gerne
ihre zwei weiteren Parzellen Nr. 54 (Neue Teile, 634m²) und Nr. 1625 (Au, 593m²) ebenfalls mit der Gemeinde tauschen möchten. Die Flächen der zum Tausch stehenden Parzellen Nr. 54 und Nr. 1625 sollen flächengleich mit den Grundstücken Nr. 3474 und Nr. 3475 der Gemeinde (Underwesa) getauscht werden.
Antrag zur Beschlussfassung
- Zustimmung zum Antrag vom 8. April 2015 zum Tausch der Parzellen Nr. 54 und 1625.
- Der Tausch erfolgt in die "Underwesa", Parzellen Nr. 3474 und 3745, welche neben der Parzelle Nr. 3469
liegen, gemäss Mutation Nr. 825.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein
Antrag Vorstehung
Mit dem Beschluss des Gemeinderates, sich der Stiftung Offene Jugendarbeit anzuschliessen, ist der Beschluss zur Aufhebung der Stellen in der Offenen Jugendarbeit bei der Gemeinde eingeschlossen. Dies
bedeutet, dass ab 1. Juli 2015 die Mitarbeiter der JAG bei der Stiftung OJA unter Vertrag sind. Im gesamten
Prozess hin bis zur Gründung wurde jeweils von Besitzstandswahrung ausgegangen. Dies beinhaltet Löhne
und wesentliche Anstellungsbedingungen wie z.B. die Anrechnung von Dienstjahren. Nicht beinhaltet sind
dabei Spezialregelungen aus der Anstellung in den einzelnen Gemeinden. Auch bei der Pensionskassenregelung ist eine einheitliche Lösung notwendig.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Januar 2014, Trakt. Nr. 13, einstimmig beschlossen:
1. Der Gemeinderat stimmt der Neustrukturierung der Offenen Jugendarbeit auf der Grundlage des Projektes „Optimierung der Offenen Jugendarbeit in Liechtenstein“ zu einer landesweiten Organisationsform zu.
2. Die Grundlagenpapiere Dimension Jugendpolitik, Fachlichkeit, Qualität und Struktur werden genehmigt.
An seiner Sitzung vom 17. Juni 2014, Trakt. Nr. 156, hat der Gemeinderat die Statuten der „Stiftung Offene
Jugendarbeit Liechtenstein“ genehmigt.
Als Stiftungsräte amtieren:
- Gemeindevorsteher Daniel Hilti, Präsident des Stiftungsrates,
- Gemeindevorsteherin Maria Kaiser-Eberle, Vize-Präsidentin des Stiftungsrates,
- Luda Frommelt, Vertreter des Landes Liechtenstein,
- Jasmine Andres-Meier,
- Markus Büchel.
Als Geschäftsführerin hat der Stiftungsrat Christine Hotz, Küsnacht, bestellt. Sie hat ihre Stelle am 16. Oktober 2014 angetreten. Sie hat in der Zwischenzeit mit allen Gemeinden Gespräche über die künftige Jugendarbeit (Inhalte, Struktur etc.) geführt. Die Stiftung soll ab dem 1. Juli 2015 operationell tätig sein, d.h. die
Jugendarbeitenden sollen ab diesem Datum Mitarbeiter der Stiftung sein. Für die Aktivitäten der Stiftung sind
Leistungsvereinbarungen zwischen ihr und der Gemeinde notwendig, zudem sind die Jugendarbeitenden in
ein Anstellungsverhältnis mit der Stiftung zu überführen. Mittlerweile konnten die Vorsteher der JAGGemeinden und die Fachkommission der JAG die Leistungsvereinbarungen mit der Geschäftsleitung der
OJA erarbeiten.
Antrag zur Beschlussfassung
Der Gemeinderat genehmigt die Leistungsvereinbarung und die operationalisierten Leistungen zwischen den
Gemeinde Ruggell-Gamprin-Schellenberg und der Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein.
Erörterung
Die Infrastruktur/Immobilien der JAG bleiben im Besitz der Gemeinden und werden neu der OJA zur Verfügung gestellt. Mobilien in den Räumlichkeiten wird die OJA übernehmen und zukünftig auch für diese verantwortlich sein. Die jeweilige Betriebsrechnung wird via Kostenschlüssel Anzahl Jugendliche auf die Gemeinden aufgeteilt. Momentan wird für die Jugendarbeit in Ruggell, Schellenberg und Gamprin mit einer
130% Stellenbesetzung ausgegangen. Ab dem 1. Januar 2016 wird diese auf 150% erhöht. Vorsteher Ernst
Büchel wird sein Mandat als Stiftungsrat abgeben.
Beschluss
Der Antrag wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt.
Teilung der kommenden 4. Klasse Primarschule
Antrag Gemeindeschulrat
Die 3. Klasse ist mit Zuzügen auf die vorgeschriebene Maximalgrösse von 24 SchülerInnen pro Klasse angewachsen. Eine Berufspraktikantin wurde beantragt, aber noch vor Beginn des Kalenderjahres wieder abgezogen. Das Schulamt hat nun die Empfehlung abgegeben, diese Klasse zu teilen. Diese Empfehlung wird
vom Gemeindeschulrat bestätigt.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Da der Erhalt der 4. Kindergartengruppe abgelehnt wurde, aber in der Stellenplanung vom September noch
eingeplant war, wird sich im Budget bzw. bei den Ausgaben beim Entscheid zur Trennung der 4. Klasse
nicht viel ändern.
Antrag zur Beschlussfassung
Zustimmung zur Empfehlung des Schulamtes und der Schulleitung zur Teilung der 3. Klasse für das kommende Schuljahr.
Erörterung
Schulratspräsidentin Melanie Büchel erläutert diesen Antrag. Wie schon beim Antrag Ende letzten Jahres für
eine/n Berufspraktikant/in (GR 17/2014 vom 11.11.2014) festgehalten wurde, ist diese Klasse mit 24 Kindern
für einen Lehrer sehr herausfordernd. Die Teilung würde aber nicht nur dem Klassenlehrer eine wesentliche
Entlastung bringen, sondern kommt auch den Kindern zugute, indem in kleineren Gruppen besser gelernt
und unterrichtet werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Antrag einstimmig und stimmt der Empfehlung des Schulamtes und der
Schulleitung zur Teilung der 3. Klasse für das kommende Schuljahr zu.
Neubau KIGA: Personalbedarf
Antrag Personalkommission / Liegenschaftsverwaltung
Gemeinsam mit externen Experten wurde der Personalbedarf für den Neubau des Kindergartens eruiert.
Nach Besprechung mit der Liegenschaftsverwaltung und in der Personalkommission soll für das erste Betriebsjahr ab August 2015 bis Sommer 2016 der Gebäudeunterhalt mit 70 Stellenprozenten umgesetzt werden, da die Kindergarten Ost und West in dieser Zeit umgebaut werden und freiwerdende Ressourcen noch
genutzt werden können. Da dieses Pensum durch eine Person wegen der Betriebszeiten (Reinigungen finden jeweils am späten Nachmittag statt) nicht erledigen werden kann, sollen zwei Teilzeitstellen à 30% ausgeschrieben werden. Zehn zusätzliche Stellenprozente werden benötigt, um die Hauswartaufgaben zu ermöglichen.
Anträge zur Beschlussfassung
- Genehmigung der 70 Stellenprozente für den Neubau Kindergarten & Erweiterung Primarschule.
- Genehmigung der Stellenausschreibung zwei mal 30 Stellenprozenten.
- Genehmigung für die Erhöhung des Pensums von 10 Stellenprozenten einer bestehenden Mitarbeiterin.
Erörterung
Da dieses Pensum durch eine Person wegen der Betriebszeiten (Reinigungen finden jeweils am späten
Nachmittag statt) nicht erledigen werden kann, sollen zwei Teilzeitstellen à 30% ausgeschrieben werden.
Die Ausschreibung soll zuerst im Gemeindekanal, Internet und im Aushang vor dem Rathaus erfolgen. Falls
es keine Rückmeldungen gibt, wird die Ausschreibung erweitert.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt alle drei Anträge einstimmig.
Anpassung Personalbedarf Vereinshaus
Antrag Personalkommission / Liegenschaftsverwaltung
Im Rahmen einer Pensionierung und einer Neueinstellung wurde mit der Personalkommission die Situation
im Vereinshaus vorbesprochen.
Aufgrund steigender Frequenz des Vereinshauses in der Belegung im letzten Jahr durch die Spielgruppe,
den Fitnessraum, den Judoraum und die erhöhten Belegungen durch diverse Kurse der Erwachsenenbildung ist es nicht mehr möglich, die Reinigung in einem reduzierten Standard befriedigend durchzuführen.
Die am meisten frequentierten Räume werden dreimal wöchentlich gereinigt, andere Räume bedeutend
weniger. Die Reinigung wird in allen Räumen nur nach Notwendigkeit veranlasst. Aus Sicht der Liegenschaftsverwaltung ist eine Erhöhung und Anpassung der Reinigung von mindestens 10 Stellenprozenten
dringend notwendig, um der stets wachsenden Belegung der Räume gerecht zu werden.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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Antrag zur Beschlussfassung
Erhörung des Pensums um 10 Stellenprozente.
Erörterung
Die Auslastung der Räume stieg in den letzten Monaten und Jahren wesentlich an. Sollten die Räume für
weitere Anfragen bewilligt werden, wird diese Erhöhung der Reinigung benötigt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt diesen Antrag einstimmig.
Entschädigung Gemeinderat und Kommissionen
Antrag Vorstehung
Seit mehreren Gemeinderatsperioden sind diverse Entschädigungen nicht mehr angepasst worden. Deshalb
hat die Personalkommission an der Sitzung vom 25. März 2015 das Thema diskutiert.
- Es soll ein Vergleich unter den Unterländer Gemeinden erstellt werden,
- Weiter soll eine Absprache bezüglich Anpassungen unter den Vorsteher stattfinden,
- Der bestehende Gemeinderat soll mögliche Korrekturen noch beschliessen.
Aus der Besprechung der FIKO-Sitzung vom 17. April 2015 wird dem Gemeinderat ein Vorschlag unterbreitet.
Antrag zur Beschlussfassung
Die FIKO bittet um Zustimmung des Vorschlages zur Anpassung der Stunden-, Sitzungs-, Tages- und Jahrespauschalansätze.
Erörterung
Ein Vergleich unter den Gemeinden zeigt, dass die Ansätze sehr unterschiedlich sind. In einigen Fällen
schlägt die FIKO eine Erhöhung der Entschädigungen ab dem 1. Mai 2015 vor, um sich den anderen Gemeinden angleichen zu können (alle Beträge in CHF):
Kommissionen
bisher
neu
Bemerkungen
Sitzungsgeld Mitglied
60
70
Sitzungsgeld Vorsitz
120
120
120
30/h
31.25/h
125
250
bisher
1'500
300
120
35/h
35/h
130
260
neu
2‘000
300
Schulratspräsidentin: CHF 500 pauschal pro Jahr
Vorsitz und Protokoll: CHF 150
GPK: Geschäftsprüfungskommission
Vorsitzende + CHF 50
Vorsitzende + CHF 50
Bemerkungen
-
6'000
8‘000
Teuerung wie Gemeindeangestellte
bisher
2'500
neu
2‘500
1'000
1‘000
Bemerkungen
-
Protokollführung
Wahlkommission/Stimmenzähler
Entschädigung GPK
Entschädigung halber Tag
Entschädigung ganzer Tag
Gemeinderat und Vizevorsteher
Gemeinderat Pauschale pro Jahr
Gemeinderat Betrag pro Sitzung
Vizevorsteher Pauschale pro Jahr
+ Sitzungsgeld Gemeinderat
Parteienfinanzierung
Grundpauschale pro Partei pro Jahr
Beitrag pro Sitz im Gemeinderat pro
Jahr
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Vorschlag der FIKO einstimmig. Die neuen Sätze sind ab dem 1. Mai 2015
gültig.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
Seite 13 von 15
Vernehmlassung betreffend Abänderung des Strafgesetzbuches im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates vom 25. Oktober 2007 zum Schutz
von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Antrag Gemeindekanzlei
Das Übereinkommen baut auf bestehenden internationalen Regelungen auf, u.a. auf der UNOKinderrechtskonvention und dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität. Es verfolgt das
Ziel, Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen und die Bekämpfung solcher
Übergriffe zu verstärken. Im Zentrum stehen dabei die Rechte der minderjährigen Opfer und deren Schutz.
Einerseits wird dabei der Deliktskatalog in §64 des Strafgesetzes um die Strafbestände gemäss diesem
Übereinkommen (sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, Missbrauch
eines Autoritätsverhältnisses) und gemäss Österreichischer Rezeptionsvorlage (Genitalverstümmelung, Nötigung, erpresserische Entführung, Sklavenhandel, Menschenhandel, verbotene Adoptionsvermittlung, Vergewaltigung, grenzüberschreitender Prostitutionshandel) erweitert.
Andererseits sollen alle in §64 des Strafgesetzes aufgeführten Straftatbestände neben jenen Fällen, in denen der Täter oder das Opfer Liechtensteinischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat, auch jene Fälle erfasst werden, in denen durch die Tat sonstige Liechtensteinische
Interessen verletzt worden sind oder der Täter zur Zeit der Tat Ausländer war, sich in Liechtenstein aufhält
und nicht ausgeliefert werden kann.
Antrag zur Beschlussfassung
Stellungnahme zur Vernehmlassung.
Beschluss
Der Gemeinderat begrüsst die Anpassungen und verzichtet auf eine Stellungnahme.
Vernehmlassung betreffend Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und
Landschaft, des Jagdgesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes
Antrag Gemeindekanzlei
Seit wenigen Jahren wird Liechtenstein wieder von Wildtierarten besiedelt, die bei uns über lange Zeit als
ausgerottet galten. Während sich der Luchs und vor allem der Biber in Ruggell inzwischen fest etabliert haben, dürfte der Wolf bei uns erst sporadisch seine Fähren ziehen. Für alle drei Arten gilt, dass sie nicht in
eine Wildnis zurückkehren, sondern in eine Kulturlandschaft mit vielfältigen Ansprüchen der Gesellschaft.
Das Zusammenleben mit diesen Wildtieren soll mit dieser Vernehmlassung geregelt werden. Dabei werden
die Erfahrungswerte der Schweiz übernommen, die bereits entsprechende Konzepte für die verschiedenen
Tiere ausgearbeitet haben. Der strenge Schutz dieser Tiere bleibt weiterhin im Vordergrund, das Bedürfnis
nach Sicherheit und Wirtschaftlichkeit soll aber berücksichtigt werden. Aus der Berner Konvention wird so
z.B. neu die Erlaubnis des Abschuss von einzelnen Problemtieren als ultima ratio übernommen, wenn erhebliche Schädigungen am Eigentum auf dem Spiel stehen oder die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährdet ist. Wesentlich ist, dass mit jagdlichen Massnahmen nur jagdkundige Personen beauftragt werden.
Massnahmen gegen den Biber in Ruggell dürfen so z.B. aus wirtschaftlichen und Sicherheitsgründen nur
ergriffen werden, wenn ein erheblicher Schaden vorliegt. Gemäss übernommenen Konzept des Schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU) liegt ein erheblicher Schaden dann vor, wenn der Biber mehrere
Schadensfälle innert zweier Monate und eine Schadenssumme von mehr als CHF 10‘000 verursacht.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird ebenfalls Rechtssicherheit in Bezug auf die Bekämpfung von
Neobioten (d.h. Pflanzen und Tiere, die nicht einheimisch sind, sondern aus anderen Regionen und Erdteilen
stammen) geschaffen.
Antrag zur Beschlussfassung
Stellungnahme zur Vernehmlassung.
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
Seite 14 von 15
Beschluss
Der Gemeinderat begrüsst diese Anpassung und ergänzt, dass vor allem beim Bestand der Tiere unbedingt
ein Gleichgewicht gehalten werden muss. Sollte es z.B. in Ruggell zu einer Biberüberbevölkerung kommen,
müssen Massnahmen ergriffen werden können, um den Bestand wieder in ein Gleichgewicht bringen zu
können. Dies wird mit einer entsprechenden Stellungnahme an die Regierung zur Vernehmlassung mitgeteilt.
Vernehmlassung betreffend Abänderung des Rechtshilfegesetzes
Antrag Gemeindekanzlei
Die gegenständliche Vorlage dient der Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf eine spezifische Fragestellung im Bereich der internationalen Amts- bzw. Rechtshilfe, die in jüngster Vergangenheit aufgeworfen
worden ist. Konkret geht es um die formelle Präzisierung des Verfahrens bei eingehenden Fahndungen nach
Personen, die im Schengener Informationssystem (SIS) von einem Mitgliedstaat zur Festnahme zwecks
Auslieferung ausgeschrieben sind, und die in Liechtenstein vermutet werden.
Hier soll mit einer Ergänzung im Rechtshilfegesetz klargestellt werden, dass solche im elektronischen Wege
bei der Landespolizei einlangenden Fahndungen zur Entscheidung über eine allfällige Festnahme direkt dem
Landgericht zu übermitteln sind.
Antrag zur Beschlussfassung
Stellungnahme zur Vernehmlassung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Anpassung zur Kenntnis und verzichtet auf eine Stellungnahme.
Pendenzenliste des Gemeinderats per 16. April 2015
Der Gemeinderat erhält vierteljährlich eine Pendenzenliste. Die Pendenzenliste dient als ein Führungs- und
Kontrollinstrument für den Gemeinderat. Darin sind die vakanten Geschäfte aus der Gemeinderatsarbeit
übersichtlich aufgelistet. Der Gemeinderat geht die Liste gemeinsam durch und verständigt sich über erledigte Geschäfte.
Gemeindevorsteher
Ernst Büchel
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 07/2015 vom 21.04.2015
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