Grundsätzlich wird in allen Stellungnahmen eine
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Grundsätzlich wird in allen Stellungnahmen eine
Grundsätzlich wird in allen Stellungnahmen eine Hühnerstallgröße von 30.000 Hühnern angenommen, tatsächlich bietet aber die Widmungsfläche von 14600 m² z Datum Abt LandOÖ/Fa. Fragestellung 11.06.2014 GR-Abstimmung über Einleitung des Verfahrens am 10.7.2014 Stellungnahmen Frist 7.8. bis 6.10.2014 Name Funktion Hofmann Walter Tel GZ/CC Gemeinde Altheim Schreiben der Gemeinde erging an Land OÖ Raumordnung, Netz, Post, Agrarbehörde, BMWFW, die Kammern, und angrenzende Nachbarn: Spitzer, Treiblmayr, Ober, Eglseebauer. Weiters wurden einige Landesstell zu einzelnen Fragestellungen gebeten. 16.06.2014 Fa. Regioplan Plan über Abänderung Nr. 73 zum FWP DI Mario Hayder Ortsplaner 02.10.2014 WKÖ Mag. Klaus Berer Leiter 24.09.2014 BMWFW Fr. Mag. Melicher DW8632 Bauer/Grundstücksnachbar/Anrain kumulative Wirkung bzgl. er UVP Karl Friedl, Treiblmayr Mauernberg 3 LK OÖ/BBK Braunau DI Detzlhofer 02.06.2014 Bauer/Grundstücksnachbar/Anrain er Bauer/Grundstücksnachbar/Anrain 03.09.2014 Emissionen, Geruch er 13.06.2014 06.10.2014 Bauer/Anrainer Beeinträchtigungen Land OÖ, GTW, Grund- und Trinkwasserwirtschaft 4 Mauernberg 2 Franz Weinberger, Eglsee Mauernberg 2 Rudolf Berger Weirading 2 Land OÖ, GTW, Grund- und 25.09.2014 Trinkwasserwirtschaft Anfrage der Stadtgemeinde Mag. Markus Einberger bzgl. Wasserschutzgebiet 10.07.2014 BH BR Anfrage der Stadtgemeinde Barbara Kinzinger-Sperl bzgl. Wasserschutzgebiet SV DW12402 0732-7720-12882 SB Wasserrecht Barbara.KinzingerSperl@ooe.gv.at DI Gerald Johann Raumplanung DW12503 3 08.10.2014 UBAT Luft Sandra Höller Bearbeiterin DW13366 7 15.09.2014 AUWR UVP erforderlich? Wolfgang Seltner Landesplanung? DW 13420 4 09.09.2014 AGRAR, Agrarbehörde Raumordnung DI Ernst Bäck Amts-SV DW11805 2 15.09.2014 GVöV, Gesamtverkehrsplanung/Öffentlich er Verkehr Landesstraßenverwaltung Otmar Stadler Verkehrsplanung DW12290 6 07.10.2014 UBAR (Umwelt-, Bau- und Anlagenrecht) BBA-RI Schwendinger Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz DW47610 Trinkwasser, Oberflächengewässer Ing. Herwig Dinges DW12480 Stellungsnahme, Ergebnis der abschließenden fachlichen Prüfung DI Gerald Johann DW12503 11.09.2014 GTW 1 24.11.2014 17.11.2014 Raumordnung/Örtliche Raumordnung FX Berger Obmann Klemens Steidl BMWFW60.214/0250III/6a/2014 Sekretär der BBK BR Franz Weinberger, Eglsee DI Johann Aschauer 08.10.2014 UBAT 0662/451622-17 GTW480376/12014 em/Maa; GTW- RO-Ö310536/72014 Jo/RO RO-Ö310536/72014-Jo/Rö tet aber die Widmungsfläche von 14600 m² zumindest für 200.000 Hühner Platz Inhalt Kritik an den Stellungnahmen korrigierter Plan mit 80 m Breite an bfx@aon.at Arbeitet die Gemeinde für FXB? mayr, Ober, Eglseebauer. Weiters wurden einige Landesstellen direkt um Stellungnahme nicht an Umweltanwaltschaft; nicht an INKOBA-Betriebe u. die 13 INKOBA-Gemeinden Angaben der Gemeinde zu den nachbarlichen Landwirtschaften wurden nicht auf Richtigkeit überprüft: Treiblmayr ist nicht verpachtet, Zimmermann: wesentlich höherer Viehbestand. Karten mit der Bodenfunktionsbewertung liegen nicht bei. Keine Begründung über die Notwendigkeit der Neuerschliessung, keine für die Größe der Fläche. Wie sieht der beabsichtigte Endausbau aus? Wurde Beschreibung des Vorhabens, Hinweis auf aus raumplanerischer Sicht von der Gemeinde eine Interessensabwägung zu Bodenfunktionsgrad 5 durchgeführt? Wurde die relevante Sachverhalte (siehe eigene Zusammenfassung!) Umweltanwaltschaft vorab informiert? Warum darf FXB an den INKOBA-Brunnen anschließen? Warum wurde der Kanalanschluß schon vorab bereitgestellt? Warum erfolgt keine Einschränkung auf eine Tierart und Tieranzahl? Was hat "Bodenunabhängige Massentierhaltung" mit existenz- und leistungsfähiger Land- und Forstwirtschaft, und der Verbesserung der Agrarstruktur zu tun? kein Einwand Bilden sich die Kammern keine Meinung? Sprechen sie nicht mit ihrem Kernklientel vor Ort? AK schreibt gar nichts? Hinweis auf Lage im Erdgasvorkommen Planung eines Mastschweinestalles für 2500 Plätze Karl Friedl bewirtschaftet 103,87 ha, dies ermöglicht die Düngerausbringung von 2300 Mastschweinen. Bilden sich die Kammern keine Meinung? Sprechen sie nicht mit ihrem Kernklientel vor Ort? AK schreibt gar nichts? Aktennotiz: persönlich auf Gemeinde Ablehnung wegen erwartbarer Beeinträchtigungen Ablehnung wegen erwartbarer Beeinträchtigungen kein Einwand Bescheid der BH BR: Zone III untersagt nur Eingriffe und Bohrungen in Schlier. Aus derzeitger Sicht ist keine Gefährdung des Grundwassers zu erwarten. Hochterrasse mit 6 m Löß (Schluff) überlagert, über Kies, Sand. mit Amts-SV für Hydrogeologie abklären Hinweis auf INKOBA in 200 m Entfernung, wobei kaum mit Nutzungskonflikten zu rechnen ist Hinweis auf UVP-Feststellungsverfahren 2012, keine Voraussetzungen für eine UVP, da im 300 m Umkreis keine Wohnbebauung (damit ist mind. ein Dorfgebiet gemeint) und 32500 Mastplätze (bleibt unter 50 % des Schwellenwertes) nicht erreicht werden . kein Einwand, 4 Beilagen (laut Gemeinde die rückgesandten Planungsunterlagen) Handelsbetrieb Alpjagd, Lebensmittelverarbeiter, sind auf Luftqualtität und Image angewiesen, Wasserqualität für alle Betriebe wichtig; Modellflugplatz ( Naherholung) nicht erwähnt. kumulative Wirkung wird nur im 300 m Umkreis betrachtet, INKOBA nicht einbezogen, es kann nicht Sinn und Zweck des UVP-Gesetzes sein, dass Schlupflöcher gesucht werden, die schließlich zur Aussiedlung mitten ins Grünland führen, um die UVP zu umgehen. Hat eine UVP schon einmal zu einer Ablehnung eines Projektes geführt oder erfolgen lediglich baulich-technische Auflagen? berücksichtigt die Bodenfunktionsbewertung nicht (Boden mit hochwertigen, schützenswerten Bodenfunktionen zB. für Lebensmittelproduktion, Wasserrückhalt); kein Einwand bei Einhaltung der angeführten Erschliessungsforderungen (über Gstk 1453/2 oder 1455/1); 15 m Abstand zur Landesstraße Es soll eine größere Fläche für "Bodenunabhängige Massentierhaltung" ausgewiesen werden. Erweiterung am Hof war nicht möglich. Ca. 100 m nördlich befindet sich ein ausgedehntes Betriebsbaugebiet mit großdimensionierten Bauwerken eines Backwarenbetriebes. Das Natur- und Landschaftsbild wird zum einen von ausgedehnten, intensiv agrarisch genutzten Flächen geprägt, zum anderen jedoch bereits durch industrielle Ansiedlungen sowohl in unmittelbarer Nähe als auch in größerer Entfernung im Westen durch die ausgedehnte Betriebsanlage der Fa. Wiesner-Hager. Der Landschaftsbestand kann daher als relevant stark vorbelastet und der Erholungswert der Landschaft als vernachlässigbar bewertet werden. Daher aus fachlicher Sicht kein Einwand. falsche Annahme, da am Hof kein Verbot besteht, lediglich eine UVP im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden müsste. Landschafts- und Freiraumschutz hat weder im Naturschutz noch in der Raumordnung einen Stellenwert. Im letzten ÖEK war die Erholungsnutzung noch zentraler Bestandteil. Zudem wurden erst vor kurzem die Römerrunde geschaffen. Archäologie wird nicht berücksichtigt, weitere Verbauung in Streulage unterstützt, damit wird auch langfristig ein geordneter Rückzug unwahrscheinlicher. kein Einwand Interne Prüfung von 6 Fachabteilungen keine Einwände;Vorhaben kann fachlich nachvollzogen werden, Übereinstimmung mit dem im ÖEK reine Grünlandausweisung, Sonderwidmung "Bodenunabhängige Massentierhaltung" war im ÖEK; Zustimmung im Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt. Es ÖEK nicht vorgesehen. wird darauf hingewiesen, dass nur jener Bereich beurteilt wurde, der als "Planungsgebiet" in den Unterlagen ausgewiesen ist. fordert Stellungnahmen der lieben Nachbarn Warum bekommen die "lieben" Nachbarn die Unterlagen nicht? Warum wird nicht vorab mit ihnen gesprochen? Welches Recht hat FXBerger, die Stellungnahmen der Nachbarn schriftlich/per Email übermittelt zu bekommen?