Grundsätzlich wird in allen Stellungnahmen eine

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Grundsätzlich wird in allen Stellungnahmen eine
Grundsätzlich wird in allen Stellungnahmen eine Hühnerstallgröße von 30.000 Hühnern angenommen, tatsächlich bietet aber die Widmungsfläche von 14600 m² z
Datum
Abt LandOÖ/Fa.
Fragestellung
11.06.2014
GR-Abstimmung über Einleitung des Verfahrens am 10.7.2014
Stellungnahmen Frist 7.8. bis 6.10.2014
Name
Funktion
Hofmann Walter
Tel
GZ/CC
Gemeinde Altheim
Schreiben der Gemeinde erging an Land OÖ Raumordnung, Netz, Post, Agrarbehörde, BMWFW, die Kammern, und angrenzende Nachbarn: Spitzer, Treiblmayr, Ober, Eglseebauer. Weiters wurden einige Landesstell
zu einzelnen Fragestellungen gebeten.
16.06.2014 Fa. Regioplan
Plan über Abänderung Nr.
73 zum FWP
DI Mario Hayder
Ortsplaner
02.10.2014 WKÖ
Mag. Klaus Berer
Leiter
24.09.2014 BMWFW
Fr. Mag. Melicher
DW8632
Bauer/Grundstücksnachbar/Anrain kumulative Wirkung bzgl.
er
UVP
Karl Friedl, Treiblmayr
Mauernberg 3
LK OÖ/BBK Braunau
DI Detzlhofer
02.06.2014
Bauer/Grundstücksnachbar/Anrain
er
Bauer/Grundstücksnachbar/Anrain
03.09.2014
Emissionen, Geruch
er
13.06.2014
06.10.2014 Bauer/Anrainer
Beeinträchtigungen
Land OÖ, GTW, Grund- und
Trinkwasserwirtschaft
4
Mauernberg 2
Franz Weinberger, Eglsee
Mauernberg 2
Rudolf Berger
Weirading 2
Land OÖ, GTW, Grund- und
25.09.2014
Trinkwasserwirtschaft
Anfrage der Stadtgemeinde
Mag. Markus Einberger
bzgl. Wasserschutzgebiet
10.07.2014 BH BR
Anfrage der Stadtgemeinde
Barbara Kinzinger-Sperl
bzgl. Wasserschutzgebiet
SV
DW12402
0732-7720-12882
SB Wasserrecht
Barbara.KinzingerSperl@ooe.gv.at
DI Gerald Johann
Raumplanung
DW12503
3
08.10.2014 UBAT
Luft
Sandra Höller
Bearbeiterin
DW13366
7
15.09.2014 AUWR
UVP erforderlich?
Wolfgang Seltner
Landesplanung?
DW 13420
4
09.09.2014 AGRAR, Agrarbehörde
Raumordnung
DI Ernst Bäck
Amts-SV
DW11805
2
15.09.2014
GVöV,
Gesamtverkehrsplanung/Öffentlich
er Verkehr
Landesstraßenverwaltung
Otmar Stadler
Verkehrsplanung
DW12290
6
07.10.2014
UBAR (Umwelt-, Bau- und
Anlagenrecht)
BBA-RI
Schwendinger
Regionsbeauftragter
für Natur- und
Landschaftsschutz
DW47610
Trinkwasser,
Oberflächengewässer
Ing. Herwig Dinges
DW12480
Stellungsnahme, Ergebnis
der abschließenden
fachlichen Prüfung
DI Gerald Johann
DW12503
11.09.2014 GTW
1
24.11.2014
17.11.2014
Raumordnung/Örtliche
Raumordnung
FX Berger
Obmann
Klemens
Steidl
BMWFW60.214/0250III/6a/2014
Sekretär der BBK BR
Franz Weinberger, Eglsee
DI Johann Aschauer
08.10.2014 UBAT
0662/451622-17
GTW480376/12014
em/Maa;
GTW-
RO-Ö310536/72014 Jo/RO
RO-Ö310536/72014-Jo/Rö
tet aber die Widmungsfläche von 14600 m² zumindest für 200.000 Hühner Platz
Inhalt
Kritik an den Stellungnahmen
korrigierter Plan mit 80 m Breite an bfx@aon.at
Arbeitet die Gemeinde für FXB?
mayr, Ober, Eglseebauer. Weiters wurden einige Landesstellen direkt um Stellungnahme
nicht an Umweltanwaltschaft; nicht an INKOBA-Betriebe u. die 13 INKOBA-Gemeinden
Angaben der Gemeinde zu den nachbarlichen Landwirtschaften wurden nicht auf Richtigkeit überprüft:
Treiblmayr ist nicht verpachtet, Zimmermann: wesentlich höherer Viehbestand. Karten mit der
Bodenfunktionsbewertung liegen nicht bei. Keine Begründung über die Notwendigkeit der
Neuerschliessung, keine für die Größe der Fläche. Wie sieht der beabsichtigte Endausbau aus? Wurde
Beschreibung des Vorhabens, Hinweis auf aus raumplanerischer Sicht
von der Gemeinde eine Interessensabwägung zu Bodenfunktionsgrad 5 durchgeführt? Wurde die
relevante Sachverhalte (siehe eigene Zusammenfassung!)
Umweltanwaltschaft vorab informiert? Warum darf FXB an den INKOBA-Brunnen anschließen? Warum
wurde der Kanalanschluß schon vorab bereitgestellt? Warum erfolgt keine Einschränkung auf eine
Tierart und Tieranzahl? Was hat "Bodenunabhängige Massentierhaltung" mit existenz- und
leistungsfähiger Land- und Forstwirtschaft, und der Verbesserung der Agrarstruktur zu tun?
kein Einwand
Bilden sich die Kammern keine Meinung? Sprechen sie nicht mit ihrem Kernklientel vor Ort? AK schreibt
gar nichts?
Hinweis auf Lage im Erdgasvorkommen
Planung eines Mastschweinestalles für 2500 Plätze
Karl Friedl bewirtschaftet 103,87 ha, dies ermöglicht die
Düngerausbringung von 2300 Mastschweinen.
Bilden sich die Kammern keine Meinung? Sprechen sie nicht mit ihrem Kernklientel vor Ort? AK schreibt
gar nichts?
Aktennotiz: persönlich auf Gemeinde
Ablehnung wegen erwartbarer Beeinträchtigungen
Ablehnung wegen erwartbarer Beeinträchtigungen
kein Einwand
Bescheid der BH BR: Zone III untersagt nur Eingriffe und Bohrungen
in Schlier. Aus derzeitger Sicht ist keine Gefährdung des
Grundwassers zu erwarten.
Hochterrasse mit 6 m Löß (Schluff) überlagert, über Kies, Sand.
mit Amts-SV für Hydrogeologie abklären
Hinweis auf INKOBA in 200 m Entfernung, wobei kaum mit
Nutzungskonflikten zu rechnen ist
Hinweis auf UVP-Feststellungsverfahren 2012, keine
Voraussetzungen für eine UVP, da im 300 m Umkreis keine
Wohnbebauung (damit ist mind. ein Dorfgebiet gemeint) und 32500
Mastplätze (bleibt unter 50 % des Schwellenwertes) nicht erreicht
werden .
kein Einwand, 4 Beilagen (laut Gemeinde die rückgesandten
Planungsunterlagen)
Handelsbetrieb Alpjagd, Lebensmittelverarbeiter, sind auf Luftqualtität und Image angewiesen,
Wasserqualität für alle Betriebe wichtig; Modellflugplatz ( Naherholung) nicht erwähnt.
kumulative Wirkung wird nur im 300 m Umkreis betrachtet, INKOBA nicht einbezogen, es kann nicht
Sinn und Zweck des UVP-Gesetzes sein, dass Schlupflöcher gesucht werden, die schließlich zur
Aussiedlung mitten ins Grünland führen, um die UVP zu umgehen. Hat eine UVP schon einmal zu einer
Ablehnung eines Projektes geführt oder erfolgen lediglich baulich-technische Auflagen?
berücksichtigt die Bodenfunktionsbewertung nicht (Boden mit hochwertigen, schützenswerten
Bodenfunktionen zB. für Lebensmittelproduktion, Wasserrückhalt);
kein Einwand bei Einhaltung der angeführten
Erschliessungsforderungen (über Gstk 1453/2 oder 1455/1); 15 m
Abstand zur Landesstraße
Es soll eine größere Fläche für "Bodenunabhängige
Massentierhaltung" ausgewiesen werden. Erweiterung am Hof war
nicht möglich. Ca. 100 m nördlich befindet sich ein ausgedehntes
Betriebsbaugebiet mit großdimensionierten Bauwerken eines
Backwarenbetriebes. Das Natur- und Landschaftsbild wird zum einen
von ausgedehnten, intensiv agrarisch genutzten Flächen geprägt,
zum anderen jedoch bereits durch industrielle Ansiedlungen sowohl
in unmittelbarer Nähe als auch in größerer Entfernung im Westen
durch die ausgedehnte Betriebsanlage der Fa. Wiesner-Hager. Der
Landschaftsbestand kann daher als relevant stark vorbelastet und
der Erholungswert der Landschaft als vernachlässigbar bewertet
werden. Daher aus fachlicher Sicht kein Einwand.
falsche Annahme, da am Hof kein Verbot besteht, lediglich eine UVP im vereinfachten Verfahren
durchgeführt werden müsste. Landschafts- und Freiraumschutz hat weder im Naturschutz noch in der
Raumordnung einen Stellenwert. Im letzten ÖEK war die Erholungsnutzung noch zentraler Bestandteil.
Zudem wurden erst vor kurzem die Römerrunde geschaffen. Archäologie wird nicht berücksichtigt,
weitere Verbauung in Streulage unterstützt, damit wird auch langfristig ein geordneter Rückzug
unwahrscheinlicher.
kein Einwand
Interne Prüfung von 6 Fachabteilungen keine Einwände;Vorhaben
kann fachlich nachvollzogen werden, Übereinstimmung mit dem
im ÖEK reine Grünlandausweisung, Sonderwidmung "Bodenunabhängige Massentierhaltung" war im
ÖEK; Zustimmung im Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt. Es
ÖEK nicht vorgesehen.
wird darauf hingewiesen, dass nur jener Bereich beurteilt wurde, der
als "Planungsgebiet" in den Unterlagen ausgewiesen ist.
fordert Stellungnahmen der lieben Nachbarn
Warum bekommen die "lieben" Nachbarn die Unterlagen nicht? Warum wird nicht vorab mit ihnen
gesprochen? Welches Recht hat FXBerger, die Stellungnahmen der Nachbarn schriftlich/per Email
übermittelt zu bekommen?