polizeipraesidium_ludwigshafen_mfg 2971KB 06

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Ludwigshafen, 21. Juni 2014
A. Hart § Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1 § D-67059 Ludwigshafen
Polizeipräsidium
Frau Elena Besjasykow
Wittelsbachstraße 3
D-67061 Ludwigshafen
PV4-19061-33/14-04, Polizeieinsatz am 19.12.2013
Sehr geehrte Frau Besjasykow,
am 19.12.2013 habe ich von ca. 17:40-17:45 Uhr drei Getränkekisten in meine
Wohnung eingeräumt. Wenig später wurde von Unbekannten wortlos abwechselnd
an meiner Wohnungstüre geklingelt und gegen die Türe gehämmert, während der
Türspion von außen zugehalten wurde. Nach einigen Minuten schloss ich
verängstigt die Türe von innen ab und schaltete um ca. 17:57 Uhr die
Aufnahme an meinem Handy ein. Das Audioprotokoll des Einsatzes ist unter
www.traha.de > Gewaltsamer Einbruch und Plünderung meiner Wohnung durch
Landespolizei Rheinland-Pfalz (60min. Audio) öffentlich verfügbar.
Anscheinend haben um ca. 17:44 Uhr (lt. Wohungskündigung GAG 14.01.2014)
die Nachbarn Yazici/Vettel mutmaßlich die Polizei verständigt mit der
Behauptung, es würde jemand im Hausflur randalieren und hätte bei ihnen
gegen die Tür getreten. Diese Behauptungen waren nicht wahr. Ich habe
Yazici/Vettel
am
20.01.2014
u.a.
wegen
der
Verbreitung
dieser
Falschbehauptungen bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal angezeigt (AZ
5371 Js 4717/14).
00:23 *BANG BANG*
00:36 Sagen Sie mal was soll das eigentlich werden...
ca. 00:40 (Hand am Spion ist weg, 3 bewaffnete Polizeibeamte in Uniform stehen vor der Tür,
Polizeibeamte verschleierten also ihre Identität und hämmerten bereits ca. 5 Minuten in
aggressivster Weise immer wieder gegen meine Wohnungstüre)
00:45 ...bisschen den Arsch offen. Ihr seid total durchgeknallt...
02:00 *BANG BANG BANG BANG*
03:00 *BANG BANG BANG BANG*
03:25 (Klingeln)
03:50 (Wählton Telefon)
04:00 (Klingeln) Herr Hart, machen Sie mal auf hier...
04:50 (Dauerklingeln)
05:15 *BANG BANG BANG BANG BANG BANG BANG BANG BANG*
05:30 Ich weiß es nicht. [am Telefon]
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05:58 *BANG BANG*
06:05 Nein ich mache die Türe nicht auf. Verpisst euch.
06:07 Ansonsten machen wir die Türe auf…
06:40 Lassen Sie uns miteinander reden.
06:42 Verpissen Sie sich einfach und ist gut. Mir reichts.
06:50 Ja, sie kommen eh rein.
07:40 Richtig gemütlich hier.
07:57 Ja Andreas du musst doch was gemacht haben, die kommen doch nicht ohne weiteres. Ich sag
dir es wird seit 5 Jahren meine Wohnung observiert. Einmal im Jahr belagern sie meine Wohnung,
fangen an meine Wohnung zusammenzuhupen. Machen Terror von der Decke. Das geht seit 4 Jahren
so. Systematisch... Ich hab meine Wasserkästen hier eingeräumt. Deswegen kommt doch nicht die
Polizei. Doch, die kommt wegen jedem Scheissdreck. Die ham den Arsch offen.
08:40 Ich rede nicht mehr mit euch Arschlöchern... Mir reicht es. Ich habe keine Ahnung...
verpisst euch... Ich habe niemandem gegen die Türe getreten. Langsam reicht es... mit ihren
Anschuldigungen... Ich hab die Schnauze voll. Was ich alles gemacht habe, ja... Die ham den
Arsch offen ihr seid verrückt... Ihr seid bekloppt... Die sind bekloppt. Hier gehört mal ein
Richter eingeschaltet... Die meinen sie können sich alles erlauben die Arschlöcher. Nur weil
sie ein paar Pistolen haben...
Nach
ca.
10
Minuten
penetranter
Nötigungen
und
Störung
des
Telefongespräches mit meiner Mutter teilte ich den Beamten mit, dass ich
niemandem gegen die Türe getreten habe. Hiermit ist der Einsatz beendet,
denn offensichtlich randaliert außer den Polizeibeamten niemand im
Hausflur, und ich habe auch niemandem gegen die Türe getreten. Meine
Aussage wird ignoriert. Weiterhin habe ich die Beamten mehrfach entschieden
aufgefordert, sich von meiner Wohnungstüre zu entfernen. Auch dies wurde
von den Beamten ignoriert. Die Beamten verschafften sich stattdessen nach
ca. 40 Minuten Belagerung meiner Wohnung gewaltsam Zutritt.
33:10 Herr Hart, da an die Wand... An die Wand. Ähm das ist meine Wohnung, ja... Ja Herr Hart
alles klar. Alles aus der Hand. Jo ist recht. Ok jetzt reicht es...
Danach wurde ich von ca. 10 eindringenden Beamten ohne Vorwarnung zu Boden
gerammt, die Beamten rammten mir das Telefon aus der Hand und die Brille
von der Nase, ich flog aus meinem Wohnungsflur 5m über den im Wohnzimmer
stehenden Putzeimer gegen zwei an der Wand stehende Stapelstühle, Putzeimer
ging zu Bruch, Furnier des unteren Stapelstuhls beschädigt. Ich wurde zu
Boden gerungen und 5 Beamte knieten danach weitere 30 Minuten lang je auf
einem Arm und einem Bein und quetschten mich gemeinsam grün und blau,
während die übrigen Beamten in aller Seelenruhe meine Wohnung durchsuchten.
35:30 Ich habe hier überhaupt nichts gemacht...
Ich wiederholte am Boden liegend meine Aussage. Offensichtlich sinnlos, die
Beamten können oder wollen keine Worte verstehen.
Ich fasse zusammen:
a) Sollten sie Regress nehmen wollen, dann halten Sie sich an
diejenigen, die am 19.12.2013 missbräuchlich den Notruf gewählt und
über diesen Falschbehauptungen verbreitet haben.
b) Für den Einsatz der Feuerwehr halten Sie sich an diejenigen, die
anstatt einen richterlichem Durchsuchungsbeschluss zu beantragen die
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Feuerwehr verständigt haben, bevor dem Beschuldigten auch nur ein
Grund für das aggressive Auftreten der Polizeibeamten in einem
ansonsten ruhigen Hausflur genannt wurde.
c) Ich habe am 19.12.2013 weder die Polizei noch die Feuerwehr
verständigt, sondern lediglich drei Getränkekisten in meine Wohnung
eingeräumt; dies ist weder eine Straftat noch eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung. Anschließend zog ich mich um,
öffnete eine Flasche Colabier und telefonierte mit meiner Mutter.
Hiergegen
mit
dem
exzessiven
Einsatz
von
Polizeigewalt
und
Pfefferspray vorzugehen ist ein grober Verstoß gegen den Grundsatz
der Fürsorge (§2 PsychKG) als auch gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit (§2 POG).
Mit der frei erfundenen Behauptung, die auf die Tür einschlagende Person
soll im Hausflur laut geschrien haben, wollen Sie ggü. Dritten suggerieren,
ich sei geistig behindert. Diese Behauptung ist nicht nur falsch, das ist
eine
Verleumdung.
Weiterhin
ist
jederzeit
nachprüfbar
die
einzige
beschädigte Tür im Haus meine Wohnungstüre, und diese wurde vorsätzlich von
den Beamten und der Feuerwehr beschädigt (Türe und Rahmen zerkratzt,
deutliche Einbruchsspuren). Ferner liegt mir mehrere Schreiben der GAG vor,
in denen seitens der Polizei ggü. der GAG suggeriert wurde, ich sei
alkoholkrank, schwachsinnig und würde Wohnungseinbrüche verüben. Derartige
Verleumdungen werde ich nicht weiter hinnehmen, egal von wem sie kommen!
Darüber hinaus wurde die Strafanzeige der Polizeibeamten gegen mich zu dem
Einsatz
vom
19.12.
inzwischen
eingestellt.
Meine
Anzeige
zu
den
wiederholten gewalttätigen Übergriffen der Polizei auf mich und meine
Wohnung liegt der Staatsanwaltschaft vor (AZ 5096 UJs 50230/14). Meine
Beschwerde zu der unbegründeten Durchsuchung meiner Wohnung liegt dem
Amtsgericht Ludwigshafen vor.
Mittelungen an die GAG und die Stadt Ludwigshafen erfolgten im Nachgang
unter besonderer Missachtung von §34 PsychKG, vielmehr verbreitete und
verbreitet
die
Polizei
hier
Verleumdungen,
Falschbehauptungen
und
Tatsachenverdrehungen
in
existenzbedrohendem
Ausmaß.
Das
ist
keine
Fürsorge.
Insbesondere
der
Aufbruch
meiner
Wohnungstüre
und
die
Durchsuchung meiner Wohnung am 19.12.2013 wurden ohne Richterbeschluss
durchgeführt.
Die
anschließende
Sicherstellung
von
Teilen
meiner
Wohnungseinrichtung wiederum wurde angeblich nach §18 POG durchgeführt,
während ich fixiert von 5 Polizeibeamten ohne Brille mit Pfefferspray im
Gesicht auf dem Boden meines Wohnzimmers lag. Die Auferlegung der Kosten
dieser Misshandlung unter besonderer Missachtung von §37f. PsychKG wirft
die Frage auf, wer mir die Beschädigung meiner Wohnungstüre durch Polizei
und Feuerwehr, die Verwüstung meiner Wohnung und den entstandenen
gesundheitlichen Schaden wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und der
Misshandlung durch Polizeibeamte sowie die anschließende Weitermisshandlung
im „Guten Hirten“ am 19.12.2013 erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
[ Andreas Hart ]
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Ludwigshafen, 23. Juli 2014
A. Hart § Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1 § D-67059 Ludwigshafen
Polizeipräsidium
Wittelsbachstraße 3
D-67061 Ludwigshafen
Auskunftsersuchen nach §40 POG, PV4-19061-33/14-04
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit
erbitte
ich
Auskunft
über
durchgeführte
oder
laufende
Datenerhebungen durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus
Wohnungen, welche gemäß §29 Abs. 3 POG den Betroffenen:
Andreas Hart
Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1
67059 Ludwigshafen
als Ziel der Maßnahme haben. Sollte die Datenerhebung auf Grundlage §29
Abs. 7 POG angeordnet worden sein, so erbitte ich eine Kopie der
entsprechenden Anordnung.
Desweiteren bitte ich um Auskunft, ob es sich bei Frau Jasmin Vettel
und/oder
Herrn
Kenan
Yazici,
Franz-Josef-Ehrhart-Straße
1,
67059
Ludwigshafen
um
der
Polizei
bekannte
„verdeckte
Ermittler“,
um
„Vertrauenspersonen“ gemäß §28 Abs. 2 POG oder um sonstige Personen in wie
auch immer gestalteter „kreativer Zusammenarbeit“ mit der Polizei handelt.
Drittens bitte ich um eine Kopie der schriftlichen Anordnung zur
Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und
Aufzeichnung der Telekommunikation, soweit sie den o.g. Anschlussinhaber
Andreas Hart gemäß §31 Abs. 4 POG betrifft.
Ich bitte um Auskunft bis zum 25.08.2014.
Mit freundlichen Grüßen
[ Andreas Hart ]
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Ludwigshafen, 23. November 2014
A. Hart § Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1 § D-67059 Ludwigshafen
Polizeipräsidium
Wittelsbachstraße 3
D-67061 Ludwigshafen
PV4-19061-33/14-04, Widerspruch
Sehr geehrte Frau Besjasykow,
am 19.12.2013 habe ich drei Getränkekisten in meine Wohnung eingeräumt und
meine Wohnungstüre hinter mir zugeschlagen, nachdem Herr Jäger von der GAG
seine schriftlich erfolgte Selbsteinladung in meine Wohnung leider nicht
wahrnehmen konnte, und es auch nicht für nötig befand, den Termin
entsprechend abzusagen.
Ich zitiere Herrn Richter Leidner, der in der öffentlichen Sitzung des
Amtsgerichts Ludwigshafen am 28.08.2014 richtig ermittelt hat, wozu Ihre
prügelnden Gorillas offensichtlich nicht in der Lage sind:
[Frau Vettel] Auf Frage des Beklagtenvertreters: Am 19.12.2013 hat es ein
Mal an der Tür geknallt. Weder ich, noch die Nachbarn haben damals Herrn
Hart gesehen. An der Tür befand sich nach wie vor ein schwarzer Streifen
(Schuhabdruck) von einem vorhergehenden Vorfall. Nach dem furchtbaren Knall
habe ich sofort die Polizei verständigt.
Darüber hinaus finanziere ich grundsätzlich keine rechtsterroristischen
Vereinigungen, und Ihre kriminellen STASI-Spitzelabteilungen rechne ich
ausdrücklich dazu. Sie kennen keinen Anstand mehr, sie kennen keine Grenzen
mehr, und vor allem wissen Sie nicht, wann man aufhört, in offensichtlicher
Weise das Recht zu beugen, bis es bricht.
Mit freundlichen Grüßen
[ Andreas Hart ]
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Ludwigshafen, 12. März 2015
A. Hart § Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1 § D-67059 Ludwigshafen
Polizeipräsidium
Frau Marino
Wittelsbachstraße 3
D-67061 Ludwigshafen
PV4-19062-19: Erstürmung meiner Wohnung vom 10.10.2013, 19.12.2013, 21.12.2014,
03.01.2015 und 14./15.01.2015, willkürliche Wohnungsdurchsuchungen vom 10.10.2013,
19.12.2013, 03.01.2015 und 15.01.2015, Bedrohung durch Polizeibeamte vom 10.10.2013,
21.12.2014 und 14.01.2015, Misshandlungen durch Polizeibeamte vom 10.10.2013, 19.12.2013
und 14./15.01.2015 etc.
Sehr geehrte Frau Marino,
ich weise Ihre Gebührenforderung vom 11.03.2015 entschieden zurück. Trotz
mehrfacher Nachfrage während den Polizeieinsätzen habe ich bis heute nicht
erfahren, welche Personen aus der Nachbarschaft nach Eröffnung der
diesjährigen Jagdsaison seit dem 21.12.2014 regelmäßig aus geringfügigstem
Anlass ein Großaufgebot von gewaltbereiten Schlägern in meine Wohnung
beordern, und was diesmal der Vorwand für die Bedrohungen, tätlichen
Angriffe und Misshandlungen durch die Polizeibeamten ist.
Bereits am 21.12.2014 hat mich ein Großaufgebot der Polizei abends in
meiner Wohnung ohne zu klingeln unter Zuhilfenahme eines System-/Zweitoder
einer
sonst
wie
illegal
angeeigneten
Ausfertigung
meines
Wohnungsschlüssels mitten in meiner Wohnung überrascht, umringt, betatscht,
bedrängt, bedroht und massiv eingeschüchtert. Ich hörte wohl laut Musik. An
diesem Tag habe ich zum ersten Mal seit dem gewaltsamen Aufbruch meiner
Wohnungstüre vom 19.12.2013 die Kraft gefunden, meine Wohnung erstmals
wieder komplett zu reinigen.
Nachdem ich dann am 03.01.2015 nachts um 3:00 Uhr direkt aus meinem Bett
heraus in eine beliebige Notaufnahme eines beliebigen Krankenhauses
verschleppt wurde, während gleichzeitig noch in freier Willkür von den
Beamten meine Airsoftpistole direkt aus meinem Wohnzimmer für unbestimmte
Zeit enteignet und damit auch dieses Hobby vorerst erfolgreich sabotiert
wurde, wurde ich am 14.01.2015 erneut von einem Großaufgebot der Polizei
von hinten an meinem Schreibtisch sitzen überrascht, während ich dort saß
und diesmal definitiv in normaler Laustärke Musik hörte, so wie ungefähr
die letzten 20 Jahre.
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12. März 2015
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Nach diesem erneuten heimtückischen Angriff von hinten, mitten in meiner
Wohnung habe ich das Bewusstsein verloren (schwere Körperverletzung,
Hausfriedensbruch, Traumatisierung). Wie ich aus den Dreckspuren vor meinem
Bett erst am nächsten Tag feststellen konnte, hat man mich in der Nach wohl
erneut in meinem Bett überfallen. Die Beamten versicherten mir zudem
Desnachts glaubwürdig, sie würden nun einfach so ohne Richterbeschluss
meinen Laptop mit allen persönlichen Daten, eMails, Bewerbungsunterlagen,
Adressdaten und Terminkalender etc. sicherstellen, so wie meine gesamte
Airsoftausrüstung, die bis zum heutigen Tag trotz meiner sofortigen
Beschwerden bei den zuständigen Gerichten bei der Staatsanwaltschaft de
facto
verstaubt.
Genau
so
provoziert
man
in
einer
totalitären
Polizeidiktatur durch die stete Potenzierung von Unverhältnismäßigkeit,
Despotismus, Willkür und Unterdrückung die Notwehr der Bevölkerung.
Nachdem es also mehrfach zu angeblichen Ordnungswidrigkeiten in diesem von
der Polizei und ihren Zivilspitzeln kontrollierten Ghetto des sozialkapitalistischen Wohnungsbaus kam, erschien die Polizei am Abend des
14.01.2015 erneut ohne zu klingeln mitten in meiner Wohnung hinter mir und
bedrängten und bedrohten mich. Nachdem die Beamten dann am 15.01.2015
mitten in der Nacht den letzten verbliebenen Mittelpunkt des Kernbereichs
meiner privaten Lebensführung zum Abtransport vorbereitet hatten, und ich
in Handschellen auf die Straße geführt wurde, schrie ich laut „Terror“ –
für die Artikulation von „Polizeiterror“ reichte meine Kraft wohl nicht
mehr aus. Während der Deportierung an einen mir unbekannten Bestimmungsort
spuckte ich als Zeichen meiner tiefsten Verachtung gegen diese Behandlung
in Richtung des neben mir sitzenden Polizeibeamten. Dieser schlug mir
darauf hin, während ich wehrlos in Handschellen auf dem Rücksitz eines
Polizeiwagens saß, ca. 5-6 Mal mit aller Wucht mitten in das Gesicht.
Anschließend wurde ich ersatzweise einer ärztlichen Behandlung an 2-3
schweren Stahltüren vorbei in eine Zelle unterhalb der Polizeiinspektion
Ludwigshafen 2 geschleppt, aus der kein Schrei nach außen dringt, der die
Bevölkerung verunsichern könnte. Hier wurden mir die Reste meiner Brille
weggenommen und die Hose ausgezogen. Nackt verbrachte ich dann ca. 3
Stunden in dieser Zelle, bevor man mich danach ohne Geld, ohne Telefon und
nur mit einem leichten T-Shirt bekleidet bei ca. 8-9 Grad Außentemperatur
wie einen Hund hilflos auf der Straße aussetzte.
Für diese Misshandlung stellen Sie am 11.03.2015 270€ in Rechnung. Wie ich
Ihrer Behörde bereits am 23.11.2014 mitgeteilt habe, finanziere ich
grundsätzlich keine rechtsterroristischen Vereinigungen. Ich persönlich
wollte nichts weiter als meine Ruhe, aber einen außer Kontrolle geratenen
Exekutivapparat, dessen Mittel der ersten Wahl brutalstmögliche Gewalt im
Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit ist, egal ob gegen Alte, Schwache,
Frauen oder Kinder, sollte man besser nicht alleine im Weg stehen. Da ich
jedoch
nach
5
Jahren
systematischer
Zersetzung,
Enteignung
meiner
Menschenrechte, Folter, Misshandlung und Polizeiterror nicht mehr viel zu
verlieren habe, bekommen Sie gewiss Ihre 270€ - über meine Leiche.
Mit freundlichen Grüßen
[ Andreas Hart ]
12. März 2015
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Anlage:
Abbildung 1: 15.01.2015 13:56:20 Uhr
12. März 2015
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Abbildung 2: Ersatz Brille (Beschädigt bei Ingewahrsamnahme 15.01.2015 durch
Schläge ins Gesicht)