verfassungsgerichtshof_rheinland

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Burghausen, 25. Dezember 2014
A. Hart § Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1 § D-67059 Ludwigshafen
- EINSCHREIBEN Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
D-56068 Koblenz
Verfassungsbeschwerde: systematische und planmäßige Zersetzung meines Berufs- und
Privatlebens nach der gewaltsamen Entfernung kranker Mitarbeiter aus dem öffentlichen
Dienst des Landes Hessen 2010, gefolgt von regelmäßigen rechtswidrigen und gewalttätigen
Übergriffen der Polizei auf meine Wohnung und meine Person seit 2013
Hiermit erhebe ich, Andreas Hart, Beschwerde vor dem Verfassungsgericht des
Landes Rheinland-Pfalz.
Ich beantrage:
1. im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in
der aktuell gültigen Fassung, §28 (Besondere Mittel der verdeckten
Datenerhebung),
Absatz
2,
Satz
1,
die
Worte
„längerfristige
Observation“ durch „längerfristige Terrorisierung“ zu ersetzen.
2. im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in
der aktuell gültigen Fassung, §29 (Datenerhebung durch den verdeckten
Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen), Absatz 7, Satz 1,
hinter „Werden technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei
einem polizeilichen Einsatz in Wohnungen tätigen Personen“ den Zusatz
„oder zur Zersetzung“ hinzuzufügen.
3. im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) in
der aktuell gültigen Fassung, §§1-101, den Ausdruck „Die Polizei“
durch den Ausdruck „Die SA-Schlägertrupps“ zu ersetzen.
4. den Polizeieinsatz vom 10.10.2013 während der Nachtzeit in meiner
Wohnung
für
illegal,
rechtswidrig,
unverhältnismäßig
und
verfassungswidrig zu erklären.
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5. den Polizeieinsatz vom 19.12.2013 in meiner Wohnung für illegal,
rechtswidrig, extremistisch unverhältnismäßig und verfassungswidrig
zu
erklären
und
als
rechtsterroristischen
Akt
gegen
die
Zivilbevölkerung zu verurteilen.
6. den Polizeieinsatz vom 21.12.2014 während der Nachtzeit in meiner
Wohnung
für
illegal,
rechtswidrig,
unverhältnismäßig
und
verfassungswidrig zu erklären.
7. zu
veranlassen,
dass
illegal
erworbene
Ausfertigungen
meines
Wohnungsschlüssels, welche sich noch im Besitz der Landespolizei
Rheinland-Pfalz befinden, unverzüglich an mich zurückgegeben werden
sowie der Polizei gerichtlich zu untersagen, sich rechts- und
verfassungswidrig
mit
Generalschlüsseln
willkürlich
Zugang
zu
Wohnungen zu verschaffen, anstatt die Klingel zu benutzen.
8. die nunmehr seit 5 Jahren andauernde Totalüberwachung meiner Wohnung
aus den Wohnungen über meiner Mietwohnung durch die Landespolizei
Hessen, später durch die Landespolizei Rheinland-Pfalz, sowie die
damit einhergehende systematische Zersetzung meines Lebens unter
Einsatz des gesamten verfügbaren Personal und aller verfügbaren
technischen Mittel für illegal, rechtswidrig, unverhältnismäßig und
verfassungswidrig zu erklären.
9. die Landespolizei Rheinland-Pfalz bis zur Wiederherstellung der
richterlichen und parlamentarischen Kontrolle in die Liste der
verfassungsfeindlichen Organisationen aufzunehmen und entsprechend zu
zerschlagen.
Ad 1:
Nach der gewaltsamen Entfernung meiner Person aus dem öffentlichen Dienst
des Landes Hessen im Februar 2010, maßgeblich durch Regierungsdirektor
Manfred Schwebel und seinen persönlichen Bullterrier Helmut Krug, im Zuge
systematischen „Gesundheitsmanagements“, weil mein Krankenstand nach 2
Jahren den durchschnittlichen Krankenstand in Hessen um ½ Tag überschritten
hatte, wurde anschließend die leer stehende Luxuswohnung über meiner
Wohnung in Wiesbaden durch mutmaßliche IM-Spitzel (Saeedi, falls dies ihr
richtiger Name ist) bezogen, und meine Wohnung in eine Tag und Nacht
überwachte
Gefängniszelle
umfunktioniert,
während
meine
Telekommunikationsinhalte enteignet und zum Regierungseigentum erklärt
wurden. Am 07.10.2010 um 11:59 Uhr wurde die eMail-Kommunikation mit meiner
Freundin ausgeleitet/unterbrochen, und die Beziehung mit einem großen
„Boom“ per Fernzündung in die Luft gejagt, denn 5 Minuten später war mir
klar, dass meine Telekommunikation wohl nicht erst seit dem 07.10.2010,
5:45 Uhr überwacht wurde, und Paranoia zog in meinen Kopf ein, d.h. die
natürliche Abwehrreaktion der Psyche gegen reale Bedrohungen, die man nicht
mehr sehen, nicht mehr riechen und nicht mehr hören kann, und gegen die
sich niemand in diesem Land mehr wehren kann.
Seitdem werde ich regelmäßig mindestens einmal im Jahr, Angriffswelle um
Angriffswelle, von STASI-Spitzeln der Polizei im Supermarkt überfallen, auf
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der Straße verfolgt, so offensichtlich oberserviert, bis selbst der größte
Depp merkt, dass etwas nicht stimmt, manchmal kreisen sie mit allen
verfügbaren Zivilfahrzeugen um meine Wohnung, manchmal attackieren sie
meine private IT-Infrastruktur, manchmal bombardieren sie meine Website mit
gefälschten Anfragen, überfallen mich beim Computerspiele im Internet und
drücken mir Details aus meinem Privatleben auf die Ohren, natürlich in
ausreichend codierter Form, belagern meine Wohnung und leuchten schön die
ganze Straße mit ihren Autoscheinwerfern aus, hupen mich systematisch auf
meinem Balkon zusammen, wie im März 2012, als man mich endgültig aus dem
Berufsleben heraus gehupt hat, oder alle Mann hupen im Stundentakt gleich
das ganze Wohnviertel zusammen, wie beispielsweise den gesamten Januar 2014
bis in den Februar hinein, direkt im Anschluss an den Überfall der
Landespolizei Rheinland-Pfalz auf meine Wohnung im Dezember 2013, als man
den letzten Rest von Lebensstruktur und die nächste Beziehung dem Erdboden
gleich gemacht hat.
Ich beantrage, im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
(POG) in der aktuell gültigen Fassung, §28 (Besondere Mittel der verdeckten
Datenerhebung), Absatz 2, Satz 1, die Worte „längerfristige Observation“
durch „längerfristige Terrorisierung“ zu ersetzen, aus Gründen der
Transparenz, damit der Bevölkerung etwas klarer wird, was „längerfristige
Observation“ tatsächlich bedeutet, und wie sie von den Behörden umgesetzt
wird.
Wie dieses Instrument umgesetzt wird? Die Polizei sucht einfach im Arsch
beliebiger Bürger mit Lupe und Taschenlampe nach Scheiße, und sollten sie
wider Erwarten fündig werden, dann ballern sie so lange auf den Kopf der
Zielperson, sobald sie diesen aus dem Fenster steckt, oder die Wohnung
verlässt,
bis
das
Blut
spritzt
und
der
Schaden
zweistellige
Millionenbeträge erreicht, pro Einzelfall wohlgemerkt, weil Zersetzung so
lustig ist, denn Folter ist lustig, und nichts anderes ist Zersetzung als
Folter für den Kopf, und es ist ein großer Spaß für alle Beteiligten, außer
für die Zielperson.
Ich habe hunderte dieser systematisch und akribisch geplanten Attacken in
den letzten 5 Jahren erlebt, hinzu kommen einige, die so krank und perfide
pervers waren, dass ich das nicht öffentlich aussprechen kann, hinzu kommen
derer fünfzig, die den Kernbereich meiner privaten Lebensführung, meine
Privatsphäre und alles, was ich zu verbergen habe betreffen; diese sind
ebenfalls unaussprechlich.
Ad 2:
Ich beantrage, im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
(POG) in der aktuell gültigen Fassung, §29 (Datenerhebung durch den
verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen), Absatz 7,
Satz 1, hinter „Werden technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei
einem polizeilichen Einsatz in Wohnungen tätigen Personen“ den Zusatz „oder
zur Zersetzung“ hinzuzufügen. Die Liste der mutmaßlichen, und mutmaßlich
ist eine Untertreibung, von den zuständigen Staatsanwaltschaften in Hessen
und Rheinland-Pfalz genehmigten und als Asoziale getarnten IM-Spitzel (In
Neusprech auch „Vertrauenspersonen“ o.ä. genannt): Saeedi, Schäfer, Terry,
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Podscharly, Yazici, Vettel, und auch mein neuer Nachbar über mir hat sich
erst wenige Tage vor dem letzten Polizeieinsatz in meiner Wohnung am
21.12.2014 mit lautem Paukenschlag nachts um 0:11 genau im richtigen Moment
und gerade noch rechtzeitig für diese Liste angemeldet.
Was tut man bei der Datenerfassung aus der Wohnung oberhalb der Zielperson?
Man terrorisiert sie systematisch und knallt ihr mehrfach in Serie gezielt
beim Pissen den Klodeckel von oben auf den Kopf, oder man hämmert sie
einfach systematisch aus ihrer Wohnung heraus, wo dann o.g. STASI-Spitzel
oder uniformierte Schlägertrupps bereits warten, um die Zielperson weiter
zu terrorisieren, zu fixieren, in die Bewegungslosigkeit zu zwingen, auf
dem Weg zum Arzt zu überfallen, Schusswaffen in die Fresse zu halten, jeden
Lebensinhalt und jede Lebensstruktur systematisch zu zerstören, menschliche
Beziehungen zu zersetzen oder Person und Persönlichkeit der Zielperson
systematisch
zu
zerstören,
diese
Auflistung
ohne
Anspruch
auf
Vollständigkeit.
Datenerfassung, das klingt eventuell harmlos, bedeutet jedoch: jedes
gesprochene Wort in der Wohnung, jedes Telefongespräch, jedes Wort, das man
in ein elektronisches Gerät eintippt, die Kreditkartennummer nebst
sämtlichen Passwörtern, jede Kontaktperson nebst sexuellen Vorlieben und
politischer Gesinnung, der komplette elektronische Terminkalender etc., und
zu letzerem, damit spielen die STASI-Spitzel auf der Straße des Öfteren
„Hase und Igel“, wenn sie rechtswidrig und aus nicht öffentlich verfügbaren
Quellen erfahren, wo man hingeht, denn wo man hingeht, dort stehen sie dann
schon, so auffällig wie möglich, und rufen laut „Ich bin schon hier“.
Besonders verdächtig ist es natürlich, wenn man ohne Termin spontan seine
Wohnung verlässt, dann ist engste Observierung angesagt, solange, bis die
Zielperson sabbernd und wild um sich schlagend am Boden liegt.
Es wurde sowohl die leer stehende Wohnung über mir in Wiesbaden besetzt,
und zufällig stand in der Sozialwohnung, die ich in Ludwigshafen 2012
bezogen habe, ebenfalls die Wohnung über mir leer. Jetzt hat sich dort die
Polizei festgesetzt, und sie wird diese taktisch überragende Stellung nicht
mehr ohne erheblichen gewaltsamen Widerstand der Zielperson mit Toten und
Schwerverletzten, ggf. sogar unbeteiligten Zivilisten, freiwillig aufgeben.
Dieserart sorgt die Polizei inzwischen für Sicherheit, und zwar für ihre
eigene, nicht für die der Bürger, denn diese leben inzwischen in ständiger
Angst vor gewaltsamen Übergriffen von allen Seiten, während die Polizei mit
viel Spaß bei der Sache Wohngebiete in Kriegsgebiete verwandelt, alle paar
Monate in meiner Wohngegend mit einem Großaufgebot aufmarschiert und einen
Anwohner unter lautem Geschrei aus seiner Wohnung schleift, wenn sie nicht
gerade wieder damit beschäftigt ist, mit Mannschaftswagen aufzumarschieren
und Straßensperren an der angrenzenden Durchfahrtsstraße zu errichten.
Ad 3:
Ich beantrage, im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
(POG) in der aktuell gültigen Fassung, §§1-101, den Ausdruck „Die Polizei“
durch den Ausdruck „Die SA-Schlägertrupps“ zu ersetzen, denn das ist die
historische Vorlage, nach der die uniformierte Polizei des Landes
Rheinland-Pfalz inzwischen ihre Einsätze auch in Wohnungen durchführt, und
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zwar mit vorgehaltener Waffe auf Grundlage des Faustrechtes, unter massiver
Eigen- und Fremdgefährdung und Missachtung jeglicher Verhältnismäßigkeit,
wobei die Fremdgefährdung überwiegen dürfte, wenn sie in voller Kampfmontur
und mit Schusswaffen bewaffnet im Zehnerpack über einzelne Bürger im
Schlafanzug herfällt.
Ad 4:
Im Oktober 2013 war wieder eine Phase, in der man mich schon, sobald ich
meine Wohnung verlassen habe, am Ärmel festgehalten und im Rudel umzingelt,
angestarrt und eingekreist hat. Gleichzeitig haben die Mieter Yazici/Vettel
über mir seit August täglich einen schweren Gegenstand auf die Decke meiner
Wohnung
geknallt,
*BAMM*
*BAMM*
*BAMM*,
wie
auf
einer
römischen
Sklavengaleere, nur in Zeitlupe. Zuletzt saß ich nach jedem *BAMM* oder
auch nur nach jedem *Klopf Klopf* von der Decke mit Herzrasen zitternd in
meiner Wohnung.
Am 10.10.2013 zerschlug ich eine leere Einwegflasche an der Wohnungstüre
dieser Nachbarn, denn es ist mir inzwischen zu blöde, mit diesem Abschaum
zu reden. Das habe ich in Wiesbaden zum letzten Mal versucht, dann geht man
hoch und fragt, was das ständige *BAMM* und *Klopf Klopf* soll, und
bekommen zur Antwort, „Welches *BAMM*, welches *Klopf Klopf*?“. Danach warf
ich zur Beruhigung die doppelte Dosis Valium (10mg) ein und ging ins Bett.
Um ca. 4:00 Uhr klingelte mich die Polizei dann mitten in der Nacht aus dem
Bett. In der Annahme, wehrlos einem aggressiven Nachbarn gegenüberzustehen,
nahm ich vorsorglich ein Messer in die Hand, da ich keine Lust hatte,
mitten in der Nacht lange herumzudiskutieren, da nichts vorlag, was nicht
bis zum nächsten Tag Zeit hätte. Es standen jedoch zwei Polizeibeamte vor
der Türe, und sie standen nicht dort, sie klebten quasi an meiner
Wohnungstüre. Augenblicklich zog einer der Beamten seine Dienstwaffe und
bedrohte mich. Nach Aufforderung legte ich das Messer weg. Soweit kann ich
das ja noch nachvollziehen, den folgenden Einsatzablauf jedoch nicht mehr.
Die Polizei trommelte ca. 10 Mann Verstärkung herbei, bedrängte mich
anschließend gemeinschaftlich in meiner Wohnung und marschierte trotz
meinem Widerspruch mitten in der Nacht in aller Seelenruhe in meine Wohnung
ein. Anschließend wurde ich unter Beleidigungen und Bedrohungen – sie
stellten keine einzige Frage - von hinten umgenietet und später im
Schlafanzug in das nächstgelegene Umerziehungslager verschleppt, wegen ein
paar Glasscherben im Hausflur. Desweiteren wurden von den Beamten zwei
Messer aus meiner Wohnung gestohlen, und ich betone ausdrücklich das Wort
Diebstahl,
denn
sie
haben
zwei
Messer
mitgenommen;
ein
Sicherstellungsprotokoll habe ich nie erhalten. So sorgt die Polizei
inzwischen für die Sicherheit: sie klaut den Bürgern prähistorische
Schneidewerkzeuge, wie sie sich in jedem Waffengeschäft kaufen lassen.
Ich beantrage, diesen Polizeieinsatz in einem ruhigen Wohnhaus mitten in
der
Nacht
für
illegal,
rechtswidrig,
unverhältnismäßig
und
verfassungswidrig zu erklären, da Vorgänge im Treppenhaus mit einem
unverhältnismäßigen Großeinsatz in meiner Wohnung endeten, ganz so als ob
die Polizei noch nie Glasscherben gesehen hätte. Offensichtlich sehen die
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Beamten tatsächlich zu wenig Glasscherben, und zu wenig brennende
Polizeiwagen, und zu wenig brennende Dienstgebäude mit eingeschlagenen
Fensterscheiben.
Ad 5:
Am 19.12.2013 wurde ich von Herrn Jäger von der GAG in unverschämtester
Weise versetzt. Anschließend fuhr ich Einkaufen und war im Fitnessstudio,
wo ich anfing, vor Ärger und Hilflosigkeit unkontrolliert am ganzen Körper
zu zittern. Nach der Rückkehr in meine Wohnung räume ich meine Einkäufe ein
und schlug zitternd meine Wohnungstüre laut hinter mir zu.
Danach war Ruhe im Haus, bis 10 Minuten später drei Polizeibeamte wie
bekloppt gegen meine Wohnungstüre hämmerten und ständig klingelten, während
sie von außen den Türspion zuhielten. Nach 5 Minuten schloss ich aus Angst
die Türe ab und schaltete die Aufnahme an meinem Handy ein. Anschließend
teilte den Beamten mit, der Türspion war inzwischen wieder offen, dass sie
sich verpissen sollten. Anschließend telefonierte ich mit meiner Mutter,
während ich die Vorwürfe der Beamten durch die Türe hindurch bestritt, bis
eine halbe Stunde später meine Wohnungstüre gewaltsam aufgebrochen wurde.
Anschließend wurde mir von den Beamten ohne Vorwarnung der Telefonhörer aus
der Hand gerammt, und ich wurde von ca. 10 Beamten gegen die Wand meines
Wohnzimmers geklatscht, und zusammengeschlagen. Das ist natürlich ein böses
Wort, sie haben mich gewaltsam zu Boden gebracht, es warfen sich 5 Beamte
auf jedes Körperteil, während ein anderer Beamter ankam, und mir in aller
Ruhe noch eine ordentliche Ladung Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Wie aus
der auf www.traha.de öffentlich verfügbaren Audioaufnahme hervorgeht,
wollten sie mir das Pfefferspray wohl in die Nase sprühen, Menschen fangen
dann wohl an zu kotzen, während die Beamten daneben stehen und sich freuen.
Anschließen wurde ich ca. 30 Minuten lang von ca. 5 Beamten systematisch
misshandelt, sie zerquetschten mir sämtliche Weichteile, verbogen jedes
Gelenk, pressten meine Knochen gegen den PVC-Boden, während die restlichen
Beamten in aller Seelenruhe statt einer Personenkonterolle einfach eine
illegale Wohnungsdurchsuchung durchführten.
Anschließend
wurde
ich
soweit
ich
mich
erinnern
kann
mit
einem
Taschenmesser
in
der
Hose
in
das
nächstgelegene
Umerziehungslager
verschleppt und im „Guten Hirten“ mehr oder weniger wortlos und ohne
ärztliche Untersuchung weitermisshandelt, indem man mich über Nacht mit
Pfefferspray im Gesicht an ein Bett kettete, weil ich drei Getränkekisten
in meine Wohnung eingeräumt habe und meine Wohnungstüre hinter mir
zugeschlagen habe. Schön, dass man im „Guten Hirten“ behauptet, ich sei
wahnsinnig, der SA-Schlägertrupp der Landespolizei ist aber sicherlich noch
ganz richtig im Kopf, wie es die Staatsanwaltschaft Frankenthal gerne
bestätigt.
Auch meine Anzeige zu den letztgenannten beiden Polizeieinsätzen in meiner
Wohnung wurde niedergeschlagen, und zwar von einem Herrn Staatsanwalt
Schalk, der selber in einer klar gegliederten Aufzählung nicht zwischen
erstens, zweitens und drittens unterscheiden kann, mir jedoch unterstellt,
meine Ausführungen vom 05.01.2014 ggü. dem Amtsgericht Ludwigshafen seien
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„wirr“. Die Begründung zur Einstellung des Verfahrens ist nichts weiter als
ein weiterer Haufen rechtsbeugerischer Behördenscheiße, von der es auf
meiner Website www.traha.de inzwischen viele kleine Häufchen gibt. Ich
möchte diese Beschwerde jedoch ausdrücklich nicht künstlich aufblähen, und
die Originaldokumente einzeln referenzieren, oder sogar anfangen, mich
selber zu zitieren. Sie sind in chronologischer Reihenfolge angeordnet
öffentlich
zugänglich,
zumindest
solange
bis
die
staatliche
Zensurinfrastruktur auch in Deutschland endgültig steht.
Von diesem Überfall auf meine Wohnung in seiner ganzen himmelschreienden
Unverhältnismäßigkeit und seiner kriminellen Durchführung habe ich mich
gesundheitlich bis heute nicht mehr erholt. Nach der Misshandlung hatte ich
zwei Wochen lang Schmerzen bei jeder Bewegung, und das sind nur die
körperlichen Folgen. Die seelischen Schmerzen sitzen viel tiefer, wenn man
beispielsweise bei jedem Einkauf an den 19.12.2013 zurückdenkt, und darüber
nachdenkt, wie tief Deutschland inzwischen gesunken ist.
Die bei dem Einsatz entwendeten Wohnungseinrichtungsgegenstände habe ich
bis heute nicht zurückerhalten, ich habe noch nicht einmal eine Antwort vom
Amtsgericht bekommen. Stattdessen werde ich immer wieder mit neuer
Behördenscheiße überschüttet, allgemeines Waffenbesitzverbot wegen Besitz
eines Messers, ein gewisser Herr Fabian Koob hat sich bei der Erstürmung
meiner Wohnung Aua gemacht, ich soll es bezahlen, diese sogenannten
„Dienstleistungen“ von Polizei und Feuerwehr sollen 566,18€ kosten, ein
Schnäppchenpreis für ein bisschen Staatsterror, die GAG hat sich mit dem
Anstrengen einer Räumungsklage inzwischen den Kopf an der Justiz
eingerannt, während ich am Rande meiner Existenz stand, weil ich drei
Getränkekisten in meine Wohnung eingeräumt habe, und meine Wohnungstüre
hinter mir zugeschlagen habe.
Dieser sogenannte Polizeieinsatz war ein Raubüberfall auf meine Wohnung mit
ausgiebiger Misshandlung und anschließender Verschleppung. Ich bin bis
heute traumatisiert, denn die Wohnung ist nicht mehr unverletzlich, sie ist
verletzlich, Ausnahmen unterliegen der Polizeiwillkür und dem Faustrecht.
Ich verweise an dieser Stelle nur noch kurz auf §129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen) i.v.m. §226 StGB (Schwere Körperverletzung).
Nach wie viel Jahren rechtem Terror werden rechtsterroristische Straftaten
in Deutschland verfolgt? Bei der NSU waren es glaube ich 10 oder so, aber
wenn die Straftaten in Amt und ohne Würde und in oder ohne Uniform verübt
werden, dann wird das wohl alles schon seine Richtigkeit haben.
Die Liste der Straftaten dieser bundesweit tätigen und vernetzen
Terrororganisation (Polizei) ist lang, ich nenne hier nur Nötigung,
Beleidigung, Misshandlung, Misshandlung Schutzbefohlener, Misshandlung
Festgenommener, Mobbing, Verleumdung, üble Nachrede, Datenschutzverstöße,
politische Verdächtigung und Verfolgung, Strafvereitelung, Rechtsbeugung,
Bedrohung, Einschüchterung von Zeugen, Entsorgung von Zeugen politisch
motivierter Straftaten in der Klapse (nebenbei bemerkt unter falscher
Medikation),
Sabotage,
Zersetzung/Psychiatrisierung,
Sachbeschädigung,
Einbruch, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Diebstahl, Ruhestörung,
Hausfriedensbruch, bis hin zur schwersten „seelischen Entstellung“ der
Opfer, oder was meint das Volk, wie kommen Texte wie diese zustande, und
was meint das Volk, hat Herrn Dieter Kaufmann bewogen, Innenminister
Schäuble niederzuschießen? Das einzig traurige daran ist, dass das Schwein
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noch lebt, und dass wir es u.a. paranoiden Irren wie diesem zu verdanken
haben, dass Deutschland nicht mehr auf dem Weg zum totalitären Polizei- und
Überwachungsstaat
ist;
wir
sind
längst
dort
angekommen,
und
die
Wählerschafe blöken schön wild durcheinander, während eines nach dem
anderen zur Schlachtbank geschleift wird.
Ich beantrage den Polizeieinsatz vom 19.12.2013 in meiner Wohnung für
illegal,
rechtswidrig,
extremistisch
unverhältnismäßig
und
verfassungswidrig zu erklären und als rechtsterroristischen Akt gegen die
Zivilbevölkerung zu verurteilen. Sollte ein Gericht einen in dieser Art und
Weise
durchgeführten
Polizeieinsatz
für
legal
und
verfassungsgemäß
erklären, dann kündige ich hiermit die Verfassung in der aktuell gültigen
Fassung, denn sie ist das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht.
Ad 6:
Am 19.12.2014 habe ich den ganzen Tag meine Wohnung geputzt und dabei Musik
gehört. Abends, nach dem dritten Bier, ist mir der Regler der Stereoanlage
einen Strich nach oben gerutscht, oder die youtube-Videos, die ich gerade
angehört habe, waren einfach laut ausgesteuert, subjektiv kam mir die Musik
nicht übermäßig laut vor, das kann ich nicht mehr genau sagen, denn nach
dem Polizeieinsatz um ca. 23:30 Uhr waren sämtliche Kabel an meinem
Computer und der Stereoanlage herausgerissen und alles verstellt.
Ich kam gerade aus meinem Wohnzimmer, mit einem trockenen Blatt von einer
Zimmerpflanze in der Hand, plötzlich standen ca. 5 Polizeibeamte mitten in
meiner Wohnung. Wie aus dem auf www.traha.de verfügbaren Video des
Einsatzes hervorgeht, haben sie nicht geklingelt. Sie haben lediglich
einmal, wie im Urwald üblich, gegen die Wohnungstüre gehämmert, was ich
nicht gehört habe, denn ich war mit mir und der Musik beschäftigt, und
sitze nicht den ganzen Abend in meiner Wohnung und lausche, ob wieder
einmal eine Bande gewalttätiger Gorillas gegen meine Wohnungstüre hämmert.
Wenn es an der Wohnungstüre klingelt, mache ich normalerweise die Musik
leiser und gehe zur Tür. Wenn es allerdings nicht an der Türe klingelt, und
auch Nachbarn wie z.B. der Treppenterrier Baier (1. OG, links), lieber
gleich einen Polizeigroßeinsatz auslösen, anstatt bei den Nachbarn zu
klingeln und darum zu bitten, die Musik leiser zu machen, hat man leider
keine Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.
Meine Anzeige zu diesem Einsatz liegt der Staatsanwaltschaft Frankenthal
vor. Insbesondere bin ich entsetzt, dass die Polizei inzwischen wie
selbstverständlich wegen jeder Kleinscheiße mit meinem Wohnungsschlüssel in
der Hand nach Belieben in meiner Wohnung ein und aus geht, während man als
Bürger dort beispielsweise gerade schläft, vögelt, dusch oder badet, und
wenn sie lustig drauf sind, deponieren sie mir noch 1kg Kokain in meiner
Abwesenheit unter meinem Wohnzimmerregal oder lassen mein Eigentum heimlich
verschwinden, ganz so wie in der ehemaligen DDR, wo sich die Politik
mehrheitlich einig ist, dies sei ein Unrechtstaat gewesen. Es ist jedoch
deutlich einfacher, einen nicht mehr existierenden Staat ex-post als
Unrechtstaat
zu
erklären,
als
ein
real
existierendes,
vollständig
demilitarisiertes, ca. 357.340 km2 großes Luftwaffenübungsgebiet einer
großamerikanischen und patriotischen Militärdiktatur, welche inzwischen
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unter den Augen der sogenannten westlichen Wertegemeinschaft in jedem
beliebigen Land dieser Erde ein Völkerrechtsverbrechen nach dem anderen
begeht. Und so, wie sich Amerika in der Welt aufführt, führt sich
inzwischen auch die Polizei in den Wohnungen der Bürger auf, unter den
Augen von Staatsanwaltschaft, Parlament und Gerichten.
Ich beantrage, den nunmehr dritten Polizeieinsatz vom 21.12.2014 während
der
Nachtzeit
in
meiner
Wohnung
für
illegal,
rechtswidrig,
unverhältnismäßig und verfassungswidrig zu erklären. Genaugenommen habe ich
keine Wohnung mehr, das ist eine Gefängniszelle unter Polizeiaufsicht, und
das einzige, was ich dort wohl noch darf, ist die Miete zu bezahlen. Ich
wurde offensichtlich bereits vor 5 Jahren entmündigt, und im offenen
Strafvollzug untergebracht, und zwar von der Exekutive des Landes
Hessen/Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Faustrechts. Gerichtsurteile
sind von vorgestern, als dieses Land noch ein Rechtsstaat war, heute werden
protestierende Bürger einfach standrechtlich hingerichtet. Das, meine sehr
verehrten Damen und Herren Richter, ist der Faschismus von 1933, nach der
Reichstagsbrandverordnung, und zwar der Faschismus auf Individualebene,
denn für Schafe wie mich, die irgendwie falsch blöken, beseitigt die
Exekutive inzwischen nach eigenem Ermessen einfach ein Grundrecht nach dem
anderen, bis sie bei Artikel 1 der Verfassung angelangt ist.
Wer Musik hört, und auch noch die falsche, anstatt sich brav in das Heer
der Idioten einzureihen, die immer noch schön „Heil, Merkel!“, „Heil,
Kanther!“, „Heil, Schäuble!“, „Heil, Obama!“ etc. rufen, der muss also
psychisch krank sein, und wer psychisch krank ist, der wird so lange
fürsorglich bedrängt, provoziert, zusammengeschlagen und misshandelt, bis
er wieder gesund ist, und wenn gar nichts mehr hilft, mit 9mm Polizeikugeln
wurden schon viele Menschen in diesem Land von der Polizei erfolgreich
therapiert, kostengünstig, ganz ohne Gewalt und völlig friedlich.
Ad 7:
Bezugnehmend auf den letzten Polizeieinsatz in meiner Wohnung am 21.12.2014
beantrage ich eine Untersuchung, mit welchem Schlüssel die Polizei meine
Wohnungstüre aufgeschlossen hat, anstatt die Klingel zu benutzen, auf der
mein Name steht, auf dass sie dann unvermittelt in meiner Wohnung stehen,
und mich mit „Abend Herr Hart, wie ist Ihr Name, wollen Sie in einer Zelle
übernachten?“ begrüßen. Vielleicht ist das der richtige Platz für eine
Antwort, nein, ich möchte nicht in einer Zelle übernachten, und mein Name
ist Hart, so wie es auf der Klingel an meiner Zellentüre steht.
Sollte die Polizei Ausfertigungen meines Wohnungsschlüssels nach dem
Einbruch in meine Wohnung vom 19.12.2013 eigenmächtig einbehalten haben, so
dürfte dies klar rechts- und verfassungswidrig sein, und ich hätte gerne
die Schlüssel zu meiner Wohnung zurück, und zwar alle.
Sollte die Polizei einen Generalschlüssel für das gesamte Haus oder sogar
für mehrere Häuser haben, so dürfte die ebenfalls klar recht- und
verfassungswidrig
sein,
denn
dann
können
wir
alle
gleich
unsere
Wohnungstüren weit offen stehen lassen, denn wir haben ja nicht zu
verbergen, wir haben auch keine Privatsphäre mehr, wir wollen auch keine
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Privatsphäre mehr, wir haben auch kein Eigentum, wir wollen auch kein
Eigentum mehr, und zukünftig laufen wir alle wieder nackt durch die
Straßen, wie im Urwald, während die Gorillas in Uniform gelegentlich
wahllos mit Maschinenpistolen in die Menge schießen, wenn sie Lust dazu
haben. Das ungefähr ist die perfekte Gesellschaftsform nach Vorstellung von
Polizeigewerkschaften und Exekutive.
Desweiteren bitte ich das Gericht, sich zu äußern, inwieweit sich die
Polizei Generalschlüssel zu Wohnhäusern aneignen darf, um dann dort
beispielsweise in den Keller einzubrechen und die Bevölkerung zu
terrorisieren. Ich erwähne das nur, weil ungefähr am 06.12.2014 gerade in
den Keller meines Miethauses eingebrochen wurde, ohne Einbruchsspuren an
den Außentüren.
Außerdem bitte ich das Gericht, sich dahingehend zu äußern, inwieweit es
für Polizeibeamte überflüssig ist, die Türklingel zu benutzen, wenn sie
einen Schlüssel zur Wohnung eines Bürgers besitzen, und ob dies noch
irgendetwas mit Artikel 7 der Verfassung des Landes zu tun hat. Ich teilte
den Beamten ja schon am 19.12.2013 mit, dass das meine Wohnung ist, in der
sie gerade stehen, bevor sie mich in meiner Wohnung zusammengeschlagen
haben. Es scheint die Beamten nicht zu interessieren, und ich fürchte, sie
verstehen einfach keine Worte mehr, denn noch einfacher als „Verpisst
euch!“ kann ich es wirklich nicht ausdrücken.
Ad 8:
Ich beantrage, die nunmehr seit 5 Jahren andauernde Totalüberwachung meiner
Wohnung aus den Wohnungen über meiner Mietwohnung durch die Landespolizei
Hessen, später durch die Landespolizei Rheinland-Pfalz, sowie die damit
einhergehende systematische Zersetzung meines Lebens unter Einsatz des
gesamten verfügbaren Personal und aller verfügbaren technischen Mittel für
illegal, rechtswidrig, unverhältnismäßig und verfassungswidrig zu erklären.
Warum ich die Polizei verdächtige? Es sind einfach zu viele Spitzel, und
sie führen ihre sogenannten „Observierungen“ und „Datenerhebungen“ in
derart offensichtlicher Weise durch, dass ich wie bereits unter 1.-3.
Aufgeführt von offener Terrorisierung der schutz-, recht- und wehrlosen
Zivilbevölkerung spreche. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen findet man
maßgeblich
in
den
§§26-32
des
rheinland-pfälzischen
Polizeiund
Ordnungsbehördengesetz (POG), der Verfassungsschutz ist dagegen mit seinen
(offiziellen) Befugnissen Kasperletheater, zudem er im Gegensatz zur
Polizei der parlamentarischen [freiwilligen Selbst-]Kontrolle unterliegt.
Welche Beweise kann ich vorlegen? Im Wesentlichen keine, es liegt eine
Kette von 200-300 Übergriffen auf meine seelische Gesundheit, seit 2013
auch auf meine physische Gesundheit vor, welche sich in meinem Kopf zu
Beweisen zusammenfügen. Im Ergebnis hat man mich in den letzten 5 Jahren
auf grausamste Weise seelisch entstellt, denn wenn ich den Menschen von
meinen Erlebnissen erzähle, laufen sie normalerweise laut schreiend davon,
und sie glauben es nicht, und sie versuchen, jeden einzelnen Vorfall als
Zufall zu klassifizieren, und sie glauben immer noch, dieses Land sei ein
freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat. Freiheitlich-demokratische
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Demokratien brauchen natürlich immer eine starke bewaffnete Geheimpolizei
außerhalb der parlamentarischen oder gerichtlichen Kontrolle, welche auf
alles einprügelt, was noch am Leben ist und sich noch selbständig bewegen
kann.
Die Staatsanwaltschaften haben sämtliche meine zahlreichen Strafanzeigen
aus den letzten Jahren nahezu ausschließlich ohne jede Ermittlungstätigkeit
niedergeschlagen.
Meine
Beschwerden
an
die
Parlamente
wurden
mit
nichtssagenden Standardschreiben beantwortet. Mein Auskunftsersuchen an das
Hessische Innenministerium vom 11.12.2011 wurde nicht beantwortet. Mein
Auskunftsersuchen an das Polizeipräsidium Ludwigshafen vom 23.07.2014 wurde
nicht
beantwortet
und
liegt
inzwischen
beim
rheinland-pfälzischen
Innenministerium vor. Ich fürchte jedoch, dass auch diese Antwort, sollte
ich jemals eine erhalten, keine Informationen enthalten wird.
Sollte
auch
das
oberste
Gericht
des
Landes
keine
weitergehenden
Kontrollmöglichkeiten über die Geheimpolizei haben, so kann ich eigentlich
nur eine grundsätzliche Äußerung des Gerichtes erwarten, wie sich das
Gericht zu der geheimdienstlichen Zersetzung der letzten Reste der
Opposition in diesem Land durch die Polizei stellt. Die Polizei des Landes
missbraucht inzwischen sowohl ihre geheimdienstlichen als auch ihre
offiziellen Befugnisse und stellt damit Dinge an, die so vom Gesetz nicht
vorgesehen waren, oder um es einfacher auszudrücken, sie terrorisiert
inzwischen die Zivilbevölkerung. Ich sage es klar und deutlich, sie haben
mein Leben und meine Gesundheit zerstört, systematisch, organisiert,
länderübergreifend,
illegal,
rechtswidrig,
unverhältnismäßig
und
verfassungswidrig, und ich kann nicht reden, aber ich kann auch nicht
schweigen, und das ist eines der perfidesten Effekte der Zersetzung, wie
man Menschen dazu bringt, sich selber zu zerstören, indem sie reden, statt
zu schweigen. Und Menschen mit einer starken bewaffneten Geheimpolizei zum
Schweigen zu bringen, das ist sicherlich auch ein deutliches Kennzeichen
einer starken Demokratie, und nicht etwa eines totalitären Polizei- und
Überwachungsstaates oder gar eines Unrechtstaates im Stile einer CDUDiktatur, Entschuldigung man nannte es eine SED-Diktatur.
Ad 9:
Ich
beantrage
zuletzt,
die
Landespolizei
Rheinland-Pfalz
bis
zur
Wiederherstellung der richterlichen und parlamentarischen Kontrolle in die
Liste
der
verfassungsfeindlichen
Organisationen
aufzunehmen
und
entsprechend zu zerschlagen.
Da eher die letzten selbständig denkenden Richter durch linientreue
Altnazis oder ihre Nachkommen ersetzt werden, während die Polizei das
Parlament umstellt und gewaltsam entmachtet, halte ich mich auch hier in
meinen Ausführungen kurz.
Man nehme zunächst die Artikel 1, 2, 3, 4, 4a, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12,
13, 14, 15 und 16 der Landesverfassung, negiere deren Aussage, und füge je
Artikel den Zusatz „Ausnahmen regeln die Sicherheitsorgane und die
Geheimdienste in freier Willkür“ hinzu, so erhält man meine de-facto
Verfassung nach 1 Jahr Belagerung meines Arbeitsplatzes im „Hessischen
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Competence Center für neue Verwaltungssteuerung“ sowie 5 Jahren Belagerung
meiner Wohnung durch die Sicherheitsorgane der Länder.
Man erhält dann beispielsweise:
Artikel 1 (Unfreiheit des Menschen, Einmischung des Staates in sämtliche
persönliche Angelegenheiten der Bürger):
Der Mensch ist unfrei. Arbeit macht frei. Die Zersetzung von
Persönlichkeiten unterliegt der freien Willkür der Sicherheitsorgane und
der Geheimdienste…
Artikel 5 (Unfreiheit der Person, Freiheitsentziehung):
Die Freiheit der Person ist verletzlich. Ausnahmen regeln die
Sicherheitsorgane und die Geheimdienste in freier Willkür…
Artikel 7 (Verletzlichkeit der Wohnung):
Die Wohnung ist verletzlich. Ausnahmen regeln die Sicherheitsorgane und die
Geheimdienste in freier Willkür…
Artikel 14 (Verletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses):
Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis ist verletzlich.
Ausnahmen regeln die Sicherheitsorgane und die Geheimdienste in freier
Willkür…
Dies sind nun auch zufällig die wesentlichen Rechtsgrundlagen für STASIZersetzung von Einzelpersonen, wie sie im rheinland-pfälzischen Polizeiund Ordnungsbehördengesetz (POG) inzwischen fest verankert sind. In den
anderen Bundesländern nebst Hessen dürfte es nicht anders aussehen.
Darüber hinaus dürfen sich die Bürger noch gerne unter freiem Himmel
friedlich versammeln, sofern das Verhältnis friedlicher, unbewaffneter
Bürger zu schwarz vermummten, bewaffneten, gewaltbereiten SA-Schlägertrupps
mindestens 1:2 beträgt. Weiterhin dürfen sich die Bürger auch gerne in
Häkel- und Strickvereinen betätigen, falls die Polizei nicht gerade einmal
wieder ihr Eigentum beschädigt oder mittels Bescheiden enteignet.
Ein weiterer Blick in die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28.02.1933
offenbart, dass diese Verordnung in 17 Jahren Terrorgesetzgebung seit ca.
1998 (Grundgesetzänderung) in der Bundesrepublik Deutschland recht gut in
die aktuell gültigen Gesetze übernommen wurde, unter Berücksichtigung
zeitgemäßer Anforderungen (u.a. Heimtücke, Perfidie, Verlogenheit). Obwohl
sich die Politik offiziell darüber einig ist, dass 1933-1945 eine
Scheißzeit für Deutschland und die Welt war, werden die Uhren konsequent
Gesetzesänderung für Gesetzesänderung von Politik und Parlament gleich 80
Jahre zurückgedreht, nachdem die meisten Zeitzeugen inzwischen eines
natürlichen Todes gestorben sind, und das Volk blökt vor sich hin, und
schaut zu.
Ich beantrage die Kennzeichnung der Landespolizei Rheinland-Pfalz
verfassungsfeindliche Organisation aus folgenden Gründen:
-
als
Unkontrollierbare Vermengung von geheimdienstlichen und polizeilichen
Befugnissen im rheinland-pfälzischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetz (POG)
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-
Keine Kontrolle der geheimdienstlichen Tätigkeiten der Polizei außer
durch die Polizei selber
-
Keine Protokollierungspflicht der geheimdienstlichen Tätigkeiten der
Polizei, so dass selbst eine nachträgliche richterliche oder
parlamentarische Kontrolle unmöglich ist (Aushebelung der
Gewaltenteilung)
-
Keine wirksamen Auskunftsrechte für Betroffene
-
Keine wirksamen Abwehrrechte der Bürger gegen die Übergriffe der
Polizei
-
Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols für gewalttätige Übergriffe
auf wehrlose Bürger in ihren Wohnungen durch die Polizei
-
Keine richterliche Genehmigung mehr notwendig für massive
Grundrechtseingriffe durch die Polizei wie Überwachung der
Telekommunikation, Überwachung von Wohnungen bis hin zum Aufbruch von
Wohnungstüren und wilden Wohnungsdurchsuchungen (Aushebelung der
Gewaltenteilung)
-
Keine wirksamen zeitlichen Begrenzungen für derartige massive
Grundrechtseingriffe, keine Begründung notwendig
-
Und zuletzt, was die Terrorisierung der Bürger in oder aus Wohnungen
betrifft, hier wurde sowohl die richterliche Genehmigung, die
nachvollziehbare Angabe von Gründen vor Durchführung einer Maßnahme,
als auch die parlamentarische Kontrolle gem. §29 Abs. 7 und 8
rheinland-pfälzisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
faktisch ausgehebelt.
Inzwischen werden Menschen mitten in Deutschland unter den Augen von Volker
Bouffier, Boris Rhein und Roger Lewentz von Polizei und Geheimdiensten
langsam zu Tode gefoltert, und ehe man sich versieht, liegt man mitten im
Winter mit der Nase nach unten im Straßendreck, weil man sich unter Helmut
Krug, Manfred Schwebel, Mario Vittoria und Volker Bouffier krankgemeldet
hat, und auch noch seine Meinung als Betroffener geäußert hat, und zudem
noch die falschen Drogen konsumiert hat, und darüber hinaus auch noch die
falsche Musik hört. Die meisten Menschen hingegen werden gar nicht wissen,
was sie getroffen hat, und warum.
[ Andreas Hart ]
Anlage:
-
DVD (www.traha.de/media, www.traha.de/media/trash)
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Ludwigshafen, 16. Januar 2015
A. Hart § Franz-Josef-Ehrhart-Straße 1 § D-67059 Ludwigshafen
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
D-56068 Koblenz
VGH AR 1/15, Meine Verfassungsbeschwerde vom 25.12.2014 zu Artikel 7 der
Landesverfassung [Unverletzlichkeit der Wohnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich richterliche
beschwerde vom 25.12.2014.
Entscheidung
zu
meiner
Verfassungs-
Ich beschwerte mich über die wiederholte willkürliche Aufhebung der
Unverletzlichkeit meiner Wohnung durch die Landespolizei (Artikel 7
Landesverfassung,
Artikel
13
Grundgesetz,
Artikel
8
EMRK).
Dieses
Grundrecht wurde bereits 1998 für die Sicherheit von Wolfgang Schäuble und
einiger weniger anderer geopfert.
Inzwischen gibt es den Luxus von Grundrechten nur noch für Menschen, die
sich eine Villa mit einer hohen Mauer drumherum leisten können, und einen
privaten Sicherheitsdienst aus ehemaligen Söldnern und Dschihadisten, der
in der Lage ist, die Horden anstürmender Polizeibeamten abzuwehren.
In diesem Sinne können Sie die Punkte 1-3 meiner Verfassungsbeschwerde als
Einleitung auffassen, die Punkte 4-7 als Hauptteil, der in der Frage
mündet, wie die Polizei an den Schlüssel zu meiner Wohnung kommt, die
Punkte 8-9 als Schlussfolgerung.
Ausgestattet mit Pistolen, Maschinenpistolen und Handgranaten, einer Flotte
von
Zivilfahrzeugen
mit
gefälschten
Kennzeichen
und
besonderem
Sperrvermerk, gefälschten Papieren, konspirativen Wohnungen und besten
Kontakten zu den Sicherheitsorganen, dürfte es sich bei der Polizei um die
letzte verbliebene schlagkräftige Terrororganisation in diesem Land
handeln. Da gibt es keinen fachgerichtlichen Rechtsweg dagegen (s. Artikel
13 EMRK), nicht zuletzt weil Staatsanwaltschaft und Polizei jede Ermittlung
vereiteln. Leider erfüllt dieses Land nicht mehr die Mindestanforderungen
an
einen
Rechtsstaat,
wie
die
Trennung
geheimdienstlicherund
polizeilicher Befugnisse, Gewaltenteilung und die Kontrolle der Exekutive
durch Legislative und Judikative. Abgesehen davon scheint die Judikative
inzwischen vollständig überlastet zu sein, während die Mittel für Polizei
n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n
16. Januar 2015
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und Geheimdienste mit der Gießkanne ausgeschüttet werden.
Das Ergebnis ist blanke Angst, denn während das Verfassungsgericht noch
darüber rätselt, welche meiner Grundrechte hier verletzt worden sein
könnten, schafft die Polizei Fakten, so haben sie mich am 03.01.2015 nachts
um 3:00 Uhr in meinem Bett überfallen und mich in das städtische Klinikum
Ludwigshafen verschleppt, wo man von „bekannten Diagnosen“ spricht, obwohl
ich in diesem Krankenhaus noch nie Patient war. Am 07.01.2015 wurde
ausnahmsweise ein normaler Polizeieinsatz durchgeführt, unter Benutzung
meiner Türklingel, bevor man mich soweit ich mich erinnern kann, am
13./14.01.2015 in einem Doppelschlag von hinten an meinem Schreibtisch
sitzend überfallen hat, um dann unter exzessiver Misshandlung die letzten
Reste meiner Existenz zum Abtransport vorzubereiten.
So hat man mich in nur 6 Jahren vom leicht erkranken Angestellten des
Landes Hessen unter massivem gesellschaftlichen Schaden (beispielsweise
100T€ Berufsausbildungskosten, 200T€ entgangener Arbeitslohn/Opportunitätskosten, 100T€ Behandlungskosten, 100T€ Schaden Rentenversicherung, 100T€
Berufsunfähigkeitsversicherung, Kosten der Neubesetzung der freigemobbten
Arbeitsplätze, weitere Kosten dieses Polizeigroßeinsatzes rechnet Ihnen das
Innenministerium sicher nicht vor) zum kranken Regimekritiker ausgebildet.
Insgesamt ein voller Erfolg, da braucht es viele Steine, um mit einer
legalen Steinschleuder diesen Schaden wieder auszugleichen, weswegen sie
auch sogleich präventiv sichergestellt und anschließend vernichtet wird,
Rechtsgrundlage: keine, Polizei und Staatsanwaltschaft scheißen inzwischen
auf Gesetz und Recht, und mit der Verfassung wischen sie sich hinterher den
Arsch ab.
Die Polizei hat in den letzten 5 Jahren versucht, mich systematisch,
organisiert, länderübergreifend, illegal, rechtswidrig, unverhältnismäßig
und verfassungswidrig in den Wahnsinn zu treiben. Problem ist, ich bin
immer noch nicht wahnsinnig. Wir können also alle nach Hause gehen, die
Show ist vorbei, so wie es hier keinen Mordanschlag eines geistig
verwirrten Einzeltäters ohne jeden politischen Hintergrund geben wird, so
sehr sich die Polizei das auch wünscht, um sodann zu beweisen, dass die
Menschen in diesem Land in Käfige gesperrt und auf Schritt und Tritt
überwacht und verfolgt werden müssen. Abgesehen davon ist die Zahl der
Arschlöcher in diesem Land auf ein derart unerträgliches Maß angestiegen,
da hilft wohl nur noch die großflächige Bombardierung aus der Luft.
Weiteres Problem ist, es können alle nach Hause gehen, nur ich nicht, denn
ich habe keine Wohnung mehr. Meine Wohnung wurde in eine Gefängniszelle
umfunktioniert, in der die Polizei inzwischen nach Belieben ein- und
ausgeht. Die Polizei diktiert die Haftbedingungen, beim kleinsten Anzeichen
von Gegenwehr wird man misshandelt, beim kleinsten Anzeichen von Widerstand
droht die Hinrichtung, und hinterher kann man sich dann unter Beschreitung
des Rechtsweges beschweren, wenn man noch sprechen, schreiben und zum
nächsten Briefkasten laufen kann, ohne unterwegs erschossen, gekidnappt
oder überfahren zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
[ Andreas Hart ]