Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der
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Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der
Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer “Datenfelddokument” Für Kunden der Clearstream Banking Frankfurt Clearstream Banking AG, Frankfurt Dokumentnummer: F-TI01 Publikationsdatum: September 2016 Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Clearstream Banking weder vervielfältigt noch in anderer Form oder für andere als interne Geschäftszwecke versandt werden. Die Bezeichnung Clearstream Banking in diesem Dokument bezieht sich auf Clearstream Banking AG, Frankfurt. Der Inhalt dieses Dokuments kann nach vorheriger Mitteilung geändert werden. © Copyright Clearstream Banking (2016). Alle Rechte vorbehalten. Clearstream Banking ist ein Unternehmen der Gruppe Deutsche Börse. Vorwort Dieses Dokument wurde in Abstimmung mit Vertretern aus den Verbänden BdB, BVI, BVR und DSGV erstellt und umfasst die Beschreibung der Dateninhalte für den Taxbox-Service der Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) zur Verteilung von steuerrelevanten Daten im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009. CBF behält sich vor, dieses Dokument aus gegebenen Anlass zu überarbeiten und aktualisieren. Kunden, die spezifische Fragen zu den in diesem Dokument enthaltenen Informationen haben, werden gebeten, sich an unseren Client Services zu wenden. Client Services Telefon Fax E-Mail Connectivity Services +49-(0) 69-2 11-1 15 90 +49-(0) 69-2 11-6 1 15 90 connectfrankfurt@clearstream.com Domestic Services (CASCADE) +49-(0) 69-2 11-1 11 77 +49-(0) 69-2 11-6 1 11 77 csdomestic@clearstream.com International Services (Creation) +49-(0) 69-2 11-1 83 20 +49-(0) 69-2 11-1 83 40 +49-(0) 69-2 11-1 83 50 +49-(0) 69-2 11-1 83 70 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 20 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 40 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 50 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 70 csfra.intl@clearstream.com Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 1 Dokument-Historie Gültig ab 04.07.2008 25.08.2008 03.11.2008 Änderungshintergrund 8. Gedankenaustausch zur Abgeltungsteuer • Feld 21: Löschung der Ausprägungen Repo (“R”); Leihe (“L”) und Collateral (“C”'). • Felder W9ff: Löschung der Einschränkung “Settlementtag-1” im Kommentar beim entgeltlichen Übertrag. • Feld 22ff: Aufnahme des Hinweises im Kommentar, dass null nicht als positiver Wert gilt. • W18 neu: Aufnahme des Feldes im Rahmen der Übertragung von Fondsanteilen, bei denen es vor der Übertragung eine steuerneutrale Fondsfusion gegeben hat. 9. Gedankenaustausch zur Abgeltungsteuer • Aktualisierung mehrerer Kommentarfelder. Korrektur • Feld 20 und W2: Formatänderung von 1- in 5-stellig. 11. Concept-Team Sitzung • Feld 20, W2 und W19: Änderung der Ausprägung “TRUE” und “FALSE” in “true” und “false”. • Feld W7 und W15: Alpha statt alphanumerisch. • Aktualisierung mehrerer Kommentarfelder. • Feld W13: Erweiterung der Validierung. 24.11.2008 Diskussion im Nachgang zur 11. Concept-Team Sitzung vom 3. November 2008 29.06.2009 Taxbox Pre-Release 2 23.11.2009 Änderung Taxbox Release 2 09.04.2010 15. Concept-Team Sitzung 30.11.2010 16. Concept-Team Sitzung (1. Oktober 2010) 14. Gedankenaustausch zur Abgeltungssteuer (5. Oktober 2010) September 2016 ii Taxbox Pre-Release 2 (Änderungen gültig ab 29. Juni 2009): • Felder 23, W4, W9, W10, W11, W14, W17, und W18: Feldinhalt 0 zulassen. • Felder W13, W 16: Feldinhalt kleiner 0 (und =) zulassen • Feld W8: Feldinhalt 0 zulassen Taxbox Release 2 • Felder W9 bis W20: Formatänderung in 10 Vorkomma- und 8 Nachkommastellen • Feld 19 neu: IF-Feld Datum der letzten steuerneutralen Fondsfusion • Feld 20 neu: IF-Feld: Datum der ermittelten Investmentfondswerte • Feld 21: altes Feld W19 Formale Aktualisierung des Dokuments nach Abstimmung in der 15. Concept-Team Sitzung vom 19. März 2010 • Aktualisierung mehrerer Kommentarfelder (Felder 8, W4, W9, W18 und W19) Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Gültig ab Änderungshintergrund 07.02.2014 Taxbox Release Mai 2014 14.08.2016 21. Concept Team Sitzung (4. August 2014) Änderung • Formale Aktualisierung des Dokuments nach Abstimmung in der 19. Concept Team Sitzung vom 11. September 2013 • Abgleich mit den Dokumenten F-TI02 und F-TI03 Klarstellung zur Referenzierung (Feld 25) Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 iii Leerseite September 2016 iv Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i Dokument-Historie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ii 1. Einführung .................................. 1-1 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wiederholsequenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-1 2-5 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G-i 1.1 Grundlegende Elemente des Service 2. Datensatz-Inhalt 2.1 2.2 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 1 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Leerseite September 2016 iv Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer 1. Einführung Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 sind Banken und Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet, im Rahmen von Depotwechseln steuerrelevante Daten an das Empfängerinstitut zu übermitteln. In Abstimmung mit den führenden Verbänden der deutschen Finanzindustrie (BdB, DSGV, BVI, BVR) hat CBF eine zentrale Plattform zum Austausch steuerrelevanter Daten entwickelt. Diese zentrale Plattform “Taxbox” wurde parallel zur Einführung der Abgeltungsteuer am 2. Januar 2009 eingeführt. 1.1 Grundlegende Elemente des Service Der Service dient primär dazu dem “aufnehmenden Institut” im Rahmen eines Depotübertrages die zur korrekten Steuerermittlung benötigten Daten zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Daten gehören Anschaffungsdaten sowie Daten zu Verlustverrechnungstöpfen (einschließlich ausländischer Quellensteuer). Die Lieferung dieser Daten ist vom eigentlichen Settlementprozess getrennt und steht somit auch in vollem Umfang für Depotüberträge zur Verfügung, die nicht über die Systeme von CBF abgewickelt wurden. Die Übermittlung der Daten erfolgt bzgl. Inhalt und Format in einem festgelegten Standard. Dieser Standard wurde mit Vertretern der oben genannten Verbände erarbeitet und wird im Kapitel 2 beschrieben. Die Nutzung der Plattform steht auch Instituten offen, die bisher keine Kunden von CBF sind (z. B. Kapitalanlagegesellschaften), die aber für ihre Kunden die Verwaltung und Übermittlung steuerrelevanter Daten übernehmen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über bestehende File Transfer Anbindungen der Kunden an CBF. Darüber hinaus existiert ein alternativer Übertragungsweg über das Internet. Referenzierung auf WM-Felder Sämtliche Referenzierungen auf WM-Felder, die in der Wiederholsequenz angegeben sind, verstehen sich als optionale Hinweise. CBF erhebt dabei weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit. Die Verantwortung für die korrekte Befüllung der Felder obliegt grundsätzlich den teilnehmenden Instituten. Pflichtfelder/optionale und bedingte Felder In den unten stehenden Übersichten ist jeweils gekennzeichnet, ob es sich bei einem speziellen Datenfeld um ein Pflichtfeld, ein optionales oder ein bedingtes Feld handelt. Ist in der entsprechenden Spalte kein Eintrag vorhanden, so bedeutet dies, dass dieses Feld nicht gefüllt bzw. übertragen werden darf. Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 1 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Validierungen durch CBF CBF führt grundsätzlich keinerlei Validierung des fachlichen Inhalts der übertragenen Datenfelder durch. Ausnahmen hiervon werden in den unten stehenden Übersichten explizit genannt. Darstellung der Ausprägungen Spezielle Ausprägungen werden in der entsprechenden Spalte zur besseren Lesbarkeit mit “...” dargestellt. Bei der Datenübertragung sind diese Ausprägungen ohne Anführungszeichen zu senden. Die Darstellung numerisch definierter Feldern erfolgt rechtsbündig, die Darstellung alphanumerisch definierter Felder erfolgt linksbündig. So sind die Felder auch technisch zu liefern. Sofern nicht explizit anders erwähnt, gilt die numerische Ausprägung “0” als zulässig. September 2016 1-2 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer 2. Datensatz-Inhalt 2.1 Allgemeiner Teil Nr Feldbeschreibung Format 1. Nachrichten-Absender 11-stellig alphanumerisch 2. Qualifier Kennung Depotstelle des Empfängers 3-stellig alphanumerisch Ausprägung BIC des Sender-Instituts • “BLZ” • “BIC” 8-stellig numerisch • BLZ 11-stellig alphanumerisch • BIC Pflichtfeld Pflichtfeld AD VT Ja Ja Kommentar: Zur eindeutigen Identifizierung der Kennung der Depotstelle. 3. Depotstelle des Empfängers (Bank/KAG) Ja Kommentar: Das depotführende Finanzdienstleistungsinstitut des Endbegünstigten. Hier sollte bevorzugt die BLZ verwendet werden. BIC ist hier die Ausnahme (z. B. bei KAGen). Auf Basis dieses Feldes ermittelt CBF den Empfänger der Datenlieferung. 4. Kundenname 140 Zeichen (endbegünstigter) Empfänger alphanumerisch Ja Kommentar: Vor- und Zuname (analog CASCADE ohne Adressangaben). 5. Depotkontonummer des Empfängers bei dessen Depotstelle (Bank/KAG) 35-stellig alphanumerisch Ja Kommentar: NONREF ist gültiger Wert, sollte aber nur benutzt werden, wenn der Wert des Felds nicht verfügbar ist. 6. Kundenname Auftraggeber 140 Zeichen alphanumerisch Nein 35-stellig alphanumerisch Nein 35-stellig alphanumerisch Nein Kommentar: Vor- und Zuname 7. Depotkontonummer des Auftraggebers bei dessen Depotstelle (Bank/KAG) Kommentar: Gegebenfalls für Nachforschungen. 8. TIN Auftraggeber Kommentar: Feld nicht mehr benutzbar. Ab Mai 2014 wird der Inhalt des Feldes weder verarbeitet noch gespeichert, weil die TIN des Auftraggebers für das aufnehmende Institut nicht von Interesse ist. Das Feld wird im Rahmen eines zukünftigen Releases aus dem XML-Schema entfernt. Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 2 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Nr 9. Feldbeschreibung Qualifier Kennung Depotstelle des Auftraggebers Format 3-stellig alphanumerisch Ausprägung • “BLZ” • “BIC” 8-stellig numerisch • BLZ 11-stellig alphanumerisch • BIC Pflichtfeld Pflichtfeld AD VT Ja Kommentar: Zur eindeutigen Identifizierung der Kennung der Depotstelle. 10. Depotstelle des Auftraggebers (Bank/KAG) Ja Kommentar: Depotführendes Kreditinstitut des Auftraggebers des Übertrages. Hier sollte bevorzugt die BLZ verwendet werden. BIC ist hier die Ausnahme (z. B. für KAGen). 11. Satzart 2-stellig numerisch Anschaffungsdaten: • Ja “10” für ISIN-bezogene Anschaffungsdaten Verrechnungstöpfe: • “20” für VVT Aktien • “30” für VVT Sonstige • “40” für Quellensteuertopf Ausländische Kapitalerträge • “NEWM” für Neu • “CANC” für Storno Kommentar: Abhängigkeit zu Feld 22 und 23. 12. Verarbeitungsart 4-stellig alphanumerisch Ja Kommentar: Die Verarbeitungsart Storno ist nur für bereits versandte Nachrichten vorgesehen. Bei einem Storno ist nur der allgemeine Teil des Datensatzes zu versenden, ohne Wiederholsequenzen. Die Ausprägung Änderung ist nicht vorgesehen. Ein Storno eines Stornos ist nicht erlaubt. 13. Datensatz-Nummer 16-stellig numerisch Datum plus laufende Nummer des übermittelten Datensatzes Ja (z. B. 2009010100000001) Kommentar: Eindeutige Nummer je Datensatz. Folgesätze laufen unter der gleichen Nummer, um ggf. eine eindeutige Zusammenführung zu ermöglichen. 14. Referenz Datensatz-Nummer alt 16-stellig numerisch bedingt Kommentar: Datensatznummer des ursprünglichen Auftrages (Feld 13 des zu löschenden Original-Datensatzes). Pflichtfeld bei Storno. 15. ISIN 12-stellig alphanumerisch 16. Bezeichnung des Wertpapiers 35-stellig alphanumerisch Ja Klarname des Wertpapiers Bedingt Kommentar: Pflichtfeld für Anschaffungsdaten bei internen Gattungen, also Gattungen, deren ISIN mit XF beginnt. September 2016 2-2 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer 2. Datensatz-Inhalt Nr 17. Feldbeschreibung Übertragseinheit Format 3-stellig alphanumerisch Ausprägung • “XXX” für Stück • ISO-Code für Währung Pflichtfeld Pflichtfeld AD VT Bedingt Kommentar: Bei Gattungen, die mit XF beginnen, ist mitzugeben, um welche Übertragungseinheit es sich handelt. Bei allen anderen Gattungen muss die Übertragungseinheit, sofern dieses Feld gefüllt ist, der Einheit der Gesamtnominale (Feld 22) entsprechen. 18. Kennzeichen: Privat- oder Betriebs-Vermögen beim Absender 1-stellig alphanumerisch • “P” für Privatvermögen • “B” für Betriebsvermögen Nein Kommentar: Relevant für Kundengruppen, die seitens des abgebenden, depotführenden Instituts zu besteuern sind. 19. Art des Übertrags 1-stellig alphanumerisch • “E” für entgeltlich • “U” für unentgeltlich Ja Kommentar: Matrix der zulässigen Kombinationen der Felder 19 bis 21 (siehe Frage-Antwort-Katalog). 20. Gläubigerwechsel 5-stellig alphanumerisch • “TRUE” für Ja • “FALSE” für Nein Ja Kommentar: Angabe, ob beim Übertrag ein Gläubigerwechsel stattgefunden hat. Im Falle von Emissionen ist, obwohl fachlich kein Gläubigerwechsel vorliegt, “E” und Gläubigerwechsel “true” zu übermitteln, um die korrekte steuerliche Verarbeitung sicherzustellen. 21. Besonderheiten Übertrag 1-stellig alphanumerisch • “S” für Schenkung • “E” für Erbschaft Nein Kommentar: Angabe, ob dem Geschäft eine Schenkung oder Erbschaft zugrunde liegt. Bei Ehegattenübertrag ist “S” zu verwenden. 22. Gesamtübertragungsmenge 13,5-stellig numerisch (13 Vorkommastellen; 5 Nachkommastellen) Stücke oder Nominale Ja Negatives Vorzeichen nicht zulässig Kommentar: Hierbei handelt es sich um die gesamte Menge aus der Lieferung der Stücke, auch wenn mehrere Nachrichten aufgrund der hohen Anzahl von Einzelanschaffungen d. h. Wiederholsequenzen erstellt und versendet werden müssen. Nur positive Werte (größer null) sind zulässig. 23. Verrechnungstopf-Höhe 13,5-stellig numerisch mit Komma Ja Betrag in EUR Kommentar: Zwei Nachkommstellen sind zu liefern. Es sind keine negativen Werte zulässig. 24. VVT-Datum 8-stellig numerisch Nein JJJJMMTT Kommentar: Kann-Feld, um vom Sendedatum abweichende Gültigkeit des VVT-Satzes anzuzeigen. Nicht zulässig mit Satzart 10. Datum muss in der Vergangenheit liegen: Das gestrige Datum wird akzeptiert, nicht jedoch das heutige. 25. Referenz zum SettlementAuftrag 16-stellig alphanumerisch Ja Kommentar: Für CBF-Transaktionen: CASCADE-Auftragsreferenz des WP-Übertrags (Last-Buchung) oder MITI, z. B. aus T2S, je nach Verfügbarkeit. Auch die Ausprägung NONREF ist möglich. Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 2-3 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Nr 26. Feldbeschreibung Kennzeichen Folgesatz Format 4-stellig alphanumerisch Ausprägung “ONLY” für einen einzigen Satz von Anschaffungsdaten Pflichtfeld Pflichtfeld AD VT Ja “MORE” für die Information, dass Folgesätze vorhanden sind “LAST” für die Information, dass kein Folgesatz mehr vorhanden ist Kommentar: Angabe, ob ein Folgesatz vorhanden ist. Der allgemeine Teil des Datensatzes ist im Fall von mehreren Datensätzen jeweils identisch zu befüllen (mit Ausnahme der Felder 25 und 26). Der LAST-Satz wird immer zuletzt an Taxbox gesendet. 27. Anzahl Wiederhol-Sequenzen 3-stellig numerisch Ja Kommentar: Hier ist die Gesamtanzahl der einzelnen Wiederholsequenzen für die jeweilige Nachricht einzutragen. “0” ist ein zulässiger Wert. Diese Feld wird von CBF validiert, d. h. es wird überprüft, ob die hier angegebene Anzahl der Wiederholsequenzen mit der tatsächlichen Anzahl der Wiederholsequenzen übereinstimmt. September 2016 2-4 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer 2. Datensatz-Inhalt 2.2 Wiederholsequenz Die Wiederholsequenzen werden nur im Fall der Übertragung ISIN-bezogener Anschaffungsdaten (Satzart 10) genutzt. Nr W1 Feldbeschreibung Format Steuerlicher Anschaffungstag 14-stellig numerisch (und optional: Steuerlicher Anschaffungszeitpunkt) Ausprägung Pflichtfeld AD JJJJMMTT Ja (Zeitpunkt als HHMMSS) (Nein) z.B. 20090401165520 Kommentar: Unentgeltlicher Übertrag Dieses Datum wird bei unentgeltlichem Übertrag von der aufnehmenden Bank als Anschaffungsdatum übernommen. Hier muss das ursprünglich steuerlich relevante Anschaffungsdatum stehen (z. B. bei jungen Aktien nicht das Datum der Einbuchung dieser Aktien, sondern das Datum, zu dem der Kunde dem Bezug zugestimmt hat). Altfälle – mit Ausnahme von Finanzinnovationen, bei denen immer alle unverbrauchten Anschaffungsvorgänge geliefert werden müssen – können akkumuliert in einem Posten mit dem Anschaffungstag 31. Dezember 2006 gemeldet werden. Hier ist dann eine Wiederholsequenz zu liefern. Für Finanzinnovationen sollen alle Anschaffungsvorgänge (auch diejenigen vor dem 31. Dezember 2006) einzeln gemeldet werden. Wird bei gleichtägiger Anschaffung der Zeitpunkt nicht gefüllt, gilt als Anschaffungsreihenfolge die Reihenfolge in den Wiederhol-sequenzen (d. h. die erste Anschaffung wird zuerst gemeldet). Entgeltlicher Übertrag Bei entgeltlichen Überträgen steht hier das Datum “Settlementtag” bzw. das Buchungsdatum des fiktiven Verkaufs. Dieses ist von der aufnehmenden Bank zu übernehmen. Sortierreihenfolge: Anschaffungszeitpunkt aufsteigend. W2 Übertrag aus Altbestand (keine Finanzinnovation) 5-stellig alphanumerisch “true” für Ja 13,5-stellig numerisch mit Komma Nominale / Stück Nein “false” für Nein Kommentar: Das Feld ist nicht zu verwenden. W3 Anschaffungsmenge Ja Kommentar: Nominale des jeweiligen Geschäfts (Teilmenge von Gesamtübertragungsmenge). Es sind nur positive Werte zulässig, “0” ist KEIN gültiger Wert. W4 Steuerlicher (bereinigter) Anschaffungswert in EUR 13,5-stellig numerisch mit Komma Ja Kommentar: Angabe als Gesamtbetrag (nicht als Wert pro WP). Es sind positive und negative Werte sowie der Wert 0 zulässig. Der Anschaffungswert ist immer bereinigt, um Stückzinsen zu liefern. Ist das Feld W9 mit dem Zwischengewinn gefüllt, ist das Feld W4 unbereinigt. Ist W9 leer oder nicht vorhanden, ist das Feld W4 bereinigt oder der Zwischengewinn ist 0,00. Thesaurierungen und Anschaffungsnebenkosten sind enthalten. Beim unentgeltlichen Übertrag ist die Anschaffungshistorie des WP zu liefern, beim entgeltlichen Übertrag (Verkaufsfiktion) werden die Verkaufserlöse des Verkäufers vom empfangenden Institut als Anschaffungsdaten des Käufers übernommen. Bei Bundesschatzbriefen (Typ A und B) ist der Nennwert zu liefern. Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 2-5 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Nr W5 Feldbeschreibung Null-Indikator Format 1-stellig alphanumerisch Ausprägung Pflichtfeld AD “N”, wenn W4 wirklich 0 Bedingt: Ansonsten: Zwingend gefüllt, wenn W4 = 0 “X” für Wert nicht vorhanden “F” für Finanzinnovation in FremdWährung Zwingend leer, wenn W4 > 0 Kommentar: Sind die steuerlichen Anschaffungswerte nicht verfügbar, wird dieses Feld gefüllt (Das Feld W4 bleibt damit immer numerisch). Wenn der Anschaffungswert einer Finanzinnovation weder in EUR noch FWG vorhanden ist, wird das Feld mit X gefüllt. W6 Steuerlicher (bereinigter) Anschaffungswert in Fremdwährung 13,5-stellig numerisch mit Komma Bedingt: Wenn W5 = F Kommentar: Nur bei unentgeltlichem Übertrag Dieses Feld ist nur für Fremdwährungsfinanzinnovationen zu verwenden. Es sind nur positive Werte (größer “0”) zulässig. W7 Fremdwährung zum steuerlichen Anschaffungswert 3-stellig alpha Bedingt: Wenn W5 = F Nur bei unentgeltlichem Übertrag Zu Feld W6; dreistelliges ISO-Kürzel (z.B. USD, GBP). Keine EURO-Vorläufer-Währungen (z.B. DEM, NLG, …). W8 Stückzinsen in EUR Vorzeichen (+/-) 13,5-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Stückzinsen sind nur bei entgeltlichem Übertrag zu liefern, • sofern ein Veräußerungsergebnis inkl. Stückzinsen zu ermitteln ist, d. h. Settlementtag -1. • sofern die Stückzinsen aus Emissionsfall vorliegen. Die Stückzinsen sind dann beim aufnehmenden Kreditinstitut in den “VVT Sonstige” des Kunden einzustellen. Positive und negative Werte sowie “0” sind zulässig. Bei Bundesschatzbriefen (Typ B) sind hier die aufgelaufenen Zinsen zu liefern. W9 IF-Feld: Zwischengewinn je Anteil in EUR 10,8-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Es sind keine negativen Werte zulässig. Siehe auch Erläuterungen Feld W4. Unentgeltlicher Übertrag Es ist der Zwischengewinn des zum Settlementtag bekannten Wertes des Anschaffungstages einzustellen (bereinigter Wert). Wenn dieser historische Wert negativ ist, ist “0” zu liefern. Entgeltlicher Übertrag Es ist der Zwischengewinn vom Bewertungstag einzustellen. Weicht der Bewertungstag vom steuerlichen Anschaffungstag ab, ist W20 mit dem Bewertungstag zu befüllen. Der sogenannte Ersatzwert ist nicht zu liefern. WM-Feld: ID904 September 2016 2-6 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer 2. Datensatz-Inhalt Nr Feldbeschreibung W10 IF-Feld: Akkumulierte thesaurierte Erträge je Anteil in EUR ab 1994 Format Ausprägung 10,8-stellig numerisch mit Komma Pflichtfeld AD Nein Kommentar: Es sind keine negativen Werte zulässig. Unentgeltlicher Übertrag Es ist der akkumulierte Thesaurierungsbetrag des zum Settlementtag bekannten Wertes des Anschaffungstages einzustellen (bereinigter Wert). Entgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle, bekannte, akkumulierte Thesaurierungsbetrag einzustellen. WM-Feld: ID905 W11 IF-Feld: Schätzwert akkumulierte thesaurierte Erträge je Anteil in EUR 10,8-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Ist zu füllen, wenn der Schätzwert zum Zeitpunkt des Übertrages noch nicht durch die tatsächliche Thesaurierung ersetzt wurde. Es sind keine negativen Werte zulässig. WM-Feld: ID917. W12 IF-Feld: Akkumulierter Mehrbetrag je Anteil 10,8-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Es sind keine negativen Werte zulässig. WM-Feld: ID909 W13 IF-Feld: Immobiliengewinn je Anteil 10,8-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Der von WM gelieferte %-Satz ist hier als Betrag mitzuliefern. Berechnungsgrundlage ist der Nettoinventarwert bzw. Rücknahmepreis in Euro. Positive und negative Werte sowie “0” sind zulässig. Unentgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Immobiliengewinn des zum Settlementtag bekannten Wertes des Anschaffungstages einzustellen (bereinigter Wert). Entgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Immobiliengewinn einzustellen (bereinigter Wert). WM-Feld: ID908 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 2-7 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Nr Feldbeschreibung W14 IF-Feld: Akkumulierte ausgeschüttete Altveräußerungsgewinne je Anteil In Fondswährung Format Ausprägung 10,8-stellig numerisch mit Komma Pflichtfeld AD Nein Kommentar: Steuerfreie Ausschüttungen aus Altveräußerungsgewinnen. Diese sind für einen Erwerber ab 1. Januar 2009 steuerpflichtig. Erfolgte der Erwerb vor dem 1. Januar 2009, sind diese steuerfrei. Es sind keine negativen Werte zulässig. Unentgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Wert des zum Settlementtag bekannten Wertes des Anschaffungstages einzustellen (bereinigter Wert). Entgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Wert einzustellen. WM-Feld ID919 W15 IF-Feld Fondswährung 3-stellig alpha Nein Kommentar: Zu Feld W14: 3-stelliges ISO-Kürzel (z. B. EUR oder Fremdwährung) W16 IF-Feld: Bereinigte akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge je Anteil ab 01.01.2009 in EUR (nach INVStG §8 Abs. 5 Sätze 3 und 4) 10,8-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Positive und negative Werte sowie “0” sind zulässig. Feldinhalt - besitzzeitanteilige zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge; + in Folgejahren besitzzeitanteilig ausgeschüttete ausschüttungsgleiche Erträge; + aus dem Investmentfond gezahlte deutsche Kapitalertragsteuer Unentgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Wert des zum Settlementtag bekannten Wertes des Anschaffungstages einzustellen (bereinigter Wert). Entgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Wert einzustellen. WM-Feld ID921 W17 IF-Feld: Akkumulierte Substanzausschüttung je Anteil in EUR 10,8-stellig numerisch mit Komma Nein Kommentar: Es sind keine negativen Werte zulässig. Unentgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Wert des zum Settlementtag bekannten Wertes des Anschaffungstages einzustellen (bereinigter Wert) Entgeltlicher Übertrag Es ist der aktuelle Wert einzustellen. WM-Feld ID920 September 2016 2-8 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer 2. Datensatz-Inhalt Nr Feldbeschreibung W18 IF-Feld: Noch zu “verzastender” Betrag in EUR (absoluter Betrag) Format Ausprägung 10,8-stellig numerisch mit Komma Pflichtfeld AD Nein Kommentar: Im Fall zurückliegender steuerneutraler Fondsfusion von ausländischen thesaurierenden Fonds aufgrund Wahlrecht der depotführenden Stelle (aus BMF-Schreiben Rz. 277) oder im Rahmen der Abwicklung zu steueroptimierten Geldmarktfonds (§ 18 Abs. 2b Satz 2 InvStG) zu befüllen. Nur relevant bei unentgeltlichem Übertrag. Es sind keine negativen Werte zulässig. W19 IF-Feld: Datum der letzten steuerneutralen Fondsfusion 8-stellig numerisch JJJJMMTT Bedingt: Wenn W18 aufgrund steuerneutraler Fondsfusion gefüllt Kommentar: Ab diesem Datum sind vom aufnehmenden Institut die Korrekturen bezüglich der IF-Felder zu veranlassen. Alle der letzten steuerneutralen Fondfusion vorausgehenden steuerneutralen Fondsfusionen sind beim abgebenden Institut zu berücksichtigen. Das Feld ist unabhängig von W18 immer zu befüllen, wenn der Bestand aus einer steuerneutralen Fondsfusion stammt. Ist W18 befüllt, darf W19 leer sein, wenn dieser Wert aus der Abwicklung von steueroptimierten Geldmarktfonds (§ 18 Abs. 2b Satz 2 InvStG) resultiert. In diesem Fall muss Feld W1 mit dem Datum 10. Januar 2011 befüllt sein. W19 darf nicht mit dem 10. Januar 2011 (Neubewertungstermin der steueroptimierten Geldmarktfonds) befüllt werden. W20 IF-Feld: neu Datum der ermittelten Investmentfondswerte 8-stellig numerisch JJJJMMTT Nein Kommentar: Information bei entgeltlichen Überträgen von Investmentfonds, ab wann das aufnehmende Institut korrigieren muss. Siehe auch Beschreibung von Feld W9. W21 Ende Wiederholsequenz 4-stellig alphanumerisch Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer “TRUE” Ja September 2016 2-9 Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Leerseite September 2016 2 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer Glossar Dieses Glossar dient nur zu Informationszwecken und soll den Kunden helfen, die von CBF in diesem Dokument angewandte Begriffe und Abkürzungen besser zu verstehen. A AD Anschaffungsdaten Auftraggeber WP-liefernde Partei (kann dieselbe Person wie Empfänger sein) B BdB Bundesverband deutscher Banken BVI Bundesverband Investment und Asset Management BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken C CBF Clearstream Banking AG, Frankfurt D Depotstelle Bank oder KAG, zu der (vom Auftraggeber oder Empfänger) das Vertragsverhältnis besteht DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband E Empfänger WP-empfangender, steuerpflichtiger Endbegünstigter F FWG Fremdwährung I IF Investmentfond K KAG Kapitalanlagegesellschaft Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer September 2016 G Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer S Sender-Institut Institut, das Steuerdaten schickt (Bank, KAG, Rechenzentrum etc.) V VT Verrechnungstopf (VVT und ausländische Quellensteuer) VVT Verlustverrechnungstopf W WDH-Sequenz Wiederholsequenz WM Wertpapier-Mitteilungen WP Wertpapier WRG Währung Z ZKA Zentraler Kreditausschuss September 2016 G - ii Clearstream Banking Frankfurt Taxbox: Datenverteilung im Rahmen der Abgeltungsteuer A Kontakt Veröffentlicht von Clearstream Banking AG, Frankfurt www.clearstream.com Eingetragene Adresse Clearstream Banking AG, Frankfurt Mergenthalerallee 61 D - 65760 Eschborn Deutschland Postanschrift Clearstream Banking 60485 Frankfurt am Main September 2016 Dokument-Nummer: F-TI01