PDF - Hessen Agentur

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Kurzarbeit in Hessen
Dr. Bernd Werner
Report Nr. 803
Wiesbaden 2011
Eine Veröffentlichung der
HA Hessen Agentur GmbH
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Jürgen Illing
Dieter Posch,
Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe
gestattet. Belegexemplar erbeten.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Kurzarbeit in Hessen
Inhalt
Seite
1
Einleitung
1
2
Ziel und Aufbau der Untersuchung
3
3
Das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit
6
3.1
Ziele und Ausgestaltung der Kurzarbeit
6
3.2
Die Bedeutung der Kurzarbeit in Deutschland
4
5
6
11
Kurzarbeit in Hessen
17
4.1
Die Entwicklung der Kurzarbeit auf dem hessischen Arbeitsmarkt
17
4.2
Kurzarbeit in Hessen: Die regionale Ebene
21
4.3
Kurzarbeit in Hessen nach Wirtschaftszweigen
26
4.4
Die Entlastung des Arbeitsmarktes durch die Kurzarbeit
30
4.5
Qualifizierung und Kurzarbeit
35
Das Instrument der Kurzarbeit aus dem Blickwinkel der
arbeitsmarktpolitischen Akteure
40
Zusammenfassung und Ausblick
44
Abbildungsverzeichnis
46
Literaturverzeichnis
47
Anhang
I
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
1
Einleitung
Deutschland erlebte in Folge der Wirtschaftskrise einen Rückgang der Wirtschaftsleistung in bisher unbekanntem Ausmaß: Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte im
Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um rund 5 %. In Hessen war ein Rückgang der
Wirtschaftsleistung in Höhe von 4,3 % auszumachen, die schwerste Rezession seit
über 60 Jahren. Ein Blick auf die Arbeitslosenstatistik relativiert jedoch den Eindruck
einer gravierenden Rezession. So stieg sowohl in Deutschland als auch in Hessen
die Arbeitslosigkeit nur geringfügig an und signalisierte keine signifikante Verschlechterung der Beschäftigungssituation.1
Die Begründung für diese Beobachtung, welche zum Teil als „Deutschlands Beschäftigungswunder“2 beschrieben wurde, lag in der Flexibilität der Arbeitsorganisation und in der intensiven Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit. Aufgrund der massiven Auftragseinbrüche standen viele Unternehmen vor der schwierigen Entscheidung, Entlassungen vorzunehmen, um den Fortbestand von Unternehmen zu sichern, oder Kurzarbeit anzumelden, um eine Kündigung der Arbeitnehmer zu vermeiden. Mit dem Instrument der Kurzarbeit sollen Kündigungen in
wirtschaftlich schweren Zeiten vermieden werden. So erhalten die Unternehmen eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit und müssen nicht
mehr das komplette Gehalt bezahlen.
Das Kurzarbeitergeld wurde im Zuge der Wirtschaftskrise durch eine Vielzahl von
Gesetzesnovellierungen sehr attraktiv für die Unternehmen gestaltet. Im Ergebnis
wurden die Anspruchsvoraussetzungen gelockert und die Bundesagentur für Arbeit
übernahm sukzessive einen größeren Anteil an den Kosten des Instruments. Neben
der arbeitsmarktpolitischen Flankierung der Konjunkturkrise wurde als Reaktion auf
den schärfsten Konjunktureinbruch seit dem Zweiten Weltkrieg in Hessen ein im
Ländervergleich großzügiges Sonderinvestitionsprogramm, dotiert mit mehr als 2,6
Mrd. Euro, aufgelegt.3
Der „Erfolg“ des Instruments Kurzarbeit – gemessen an der Inanspruchnahme – ließ
nicht lange auf sich warten. Im Juni 2009 wurden bundesweit mehr als 1,5 Mio.
Menschen durch diese Maßnahme unterstützt. Das Instrument der Kurzarbeit wurde
auch in Hessen sehr intensiv genutzt, die Anzahl der Personen in Kurzarbeit stieg
seit Beginn der Wirtschaftskrise sprunghaft an.
1
2
3
Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009a).
Schneider, Stefan; Gräf, Bernhard (2010), S. 1.
Vgl. zu den ersten Ergebnissen der Wirkungen des hessischen Konjunkturprogramms die Studie von Dimitrova, Gergana; Frings, Kerstin; Schippers, Björn (2010).
1
Kurzarbeit in Hessen
Zum Ende des Jahres 2010 zeigt sich ein anderes Konjunkturbild. Die konjunkturelle
Situation hat sich deutlich verbessert, Deutschland und Hessen sind in eine dynamische Wachstumsphase eingemündet, das Wachstum lag nach den aktuellen Schätzungen der Konjunkturexperten in Hessen im Jahr 2010 bei 2,8 %.4 Die staatlichen
Konjunkturhilfen laufen sukzessive aus, das Instrument der Kurzarbeit verliert zunehmend seine Bedeutung zur Vermeidung konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit.
Im Rahmen der Studie „Kurzarbeit in Hessen“, die im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erstellt wurde, wird der Frage nach der Bedeutung dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments in Hessen während der Konjunkturkrise nachgegangen.
4
2
Vgl. Hessisches Statistisches Landesamt (2010).
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
2
Ziel und Aufbau der Untersuchung
Ziel der Studie ist es, einen fundierten Überblick über die Inanspruchnahme des
wichtigen arbeitsmarktpolitischen Instruments Kurzarbeit auf der Ebene Hessens
und seiner Regionen zu erlangen. Hierzu wird eine systematische Aufbereitung und
Analyse von Daten der Arbeitsverwaltung über die Nutzung des Instruments Kurzarbeit durch die Unternehmen differenziert nach einzelnen Regionen und Wirtschaftszweigen vorgenommen.
Für die Bearbeitung der entscheidenden Fragestellungen kann nicht auf vorhandene
veröffentlichte Daten zurückgegriffen werden. Zentrale Grundlage für die Untersuchung ist vielmehr eine Sonderauswertung der Statistik über Kurzarbeit der Bundesagentur für Arbeit. Die Statistik beruht auf den Anzeigen, welche die Betriebe vor
Beginn der Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten haben. Im
Rahmen der Studie wird auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld nach § 170 SGB III
abgestellt. Personen, die das Saison-Kurzarbeitergeld bzw. Transferkurzarbeitergeld beziehen, werden nicht in die Analyse mit einbezogen.5
Für die Darstellung der Bedeutung von Kurzarbeit in Hessen erfolgt keine Auswertung über die Anzahl der Anzeigen der Kurzarbeit, da sich hieraus keine Angaben
über die Anzahl der tatsächlich betroffenen Personen in Kurzarbeit ableiten lassen.
Vielmehr wird auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Instruments Kurzarbeit,
d.h. die davon betroffenen Personen in den hessischen Unternehmen, abgestellt.
Die Daten über die Inanspruchnahme der Kurzarbeit stehen in der erforderlichen
Detailliertheit mit einer Zeitverzögerung von 5 Monaten zur Verfügung, so dass auf
der regionalen Ebene Daten aus dem April 2010 analysiert werden konnten.6
Zudem wurde das Expertenwissen von direkt betroffenen Unternehmen und Verbänden in die Studie integriert. Hierzu wurden mit ausgewählten Vertretern leitfadengestützte Expertengespräche durchgeführt.
Im ersten Teil der Studie über die „Kurzarbeit in Hessen“ wird ein kurzer Überblick
über die Ansatzpunkte und die Ausgestaltung von Kurzarbeit gegeben. Darüber hinaus sind vorliegende Untersuchungsergebnisse und Einschätzungen über die Wirkungen der Kurzarbeit kurz zusammengefasst. Zudem wird exemplarisch darge-
5
6
Vgl. zu den leistungsrechtlichen Grundlagen von Kurzarbeitergeld Bundesagentur für Arbeit (2009b). Das SaisonKurzarbeitergeld und das Transferkurzarbeitergeld haben gegenüber dem „klassischen“ Kurzarbeitergeld eine vernachlässigbare Größenordnung. Im Juni 2009 betrug der Anteil der Personen, welche Saison-Kurzarbeitergeld bzw. Transferkurzarbeitergeld erhielten, nur 1 % in Relation zu den Personen in Kurzarbeit nach § 170 SGB III.
Die Zeitverzögerung geht auf die Umstellung des Statistikverfahrens der Bundesagentur für Arbeit zurück. Vgl. die ausführlichen Erläuterungen zur Umstellung der Datenbasis bei Bundesagentur für Arbeit (2010a).
3
Kurzarbeit in Hessen
stellt, mit welchen Kosten der Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments Kurzarbeit verbunden ist.
Daran anschließend erfolgt eine Zeitreihenanalyse über die Inanspruchnahme von
Kurzarbeit in Deutschland in den Jahren 1998 bis 2008, um die arbeitsmarktpolitische Bedeutung auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene besser abschätzen zu können. Im Anschluss daran wird auf eine Monatsbetrachtung ab dem Januar 2008 abgestellt, um die Dynamik der Kurzarbeit sachgerecht abbilden zu können. Ein kurzer
Vergleich der Inanspruchnahme der Kurzarbeit auf der Ebene der Bundesländer
schließt sich an.
In einem zweiten Schritt folgt der Wechsel der Perspektive auf das Land Hessen.
Zunächst wird analysiert, wie hoch die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Betriebe und Personen in Hessen ist. Dabei wird der Untersuchungszeitraum von Januar 2008 bis April 2010 betrachtet, wobei die Daten monatlich analysiert werden.
Die Daten werden zunächst auf der regionalen Ebene, differenziert nach dem Land
Hessen, den Regierungsbezirken sowie den kreisfreien Städten und hessischen
Landkreisen ausgewertet. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung und Analyse
nach Wirtschaftsabteilungen, um die unterschiedliche Bedeutung dieses Instruments nach Regionen und Branchen ableiten zu können.
In einem dritten Schritt erfolgt eine Berechnung der Kurzarbeiterquoten, d.h. der
Personen in Kurzarbeit bezogen auf den Bestand an sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten. Auf diese Weise kann die regionale Betroffenheit der Wirtschaftskrise
sowie die unterschiedliche Nutzung des Instruments der Kurzarbeit herausgearbeitet werden. Die Ergebnisse der Analyse sind mit Karten unterlegt, um einen Überblick über den regionalen Stellenwert der Kurzarbeit in Hessen zu bieten.
Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit sollten dazu dienen, die Beschäftigungsperspektiven der Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern und die Zeit des
Arbeitsausfalls sinnvoll zu nutzen. Auf diese Weise soll die Wettbewerbsposition der
Unternehmen, gerade vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs, nachhaltig gesichert werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützte diese
Qualifizierungsmaßnahmen. Die Anzahl der Personen in Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit wurde in einem vierten Schritt durch eine Sonderauswertung analysiert. Die Ergebnisse der Auswertung wurden anschließend im Rahmen der Expertengespräche diskutiert und abschließend bewertet.
Daran anschließend sind in einem fünften Schritt die Ergebnisse der Expertengespräche zusammengefasst. Hierzu sind aus den besonders von der Kurzarbeit betroffenen Branchen und Unternehmen sowohl Vertreter der Arbeitgeberseite und der
Arbeitnehmerseite als auch Personalverantwortliche interviewt worden. Fragen nach
4
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der konkreten Inanspruchnahme, der Bedeutung für die Branche und das jeweilige
Unternehmen sowie der Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung der Kurzarbeit
standen hier im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Auswirkungen der Novellierung der Regelungen über die Inanspruchnahme der Kurzarbeit,
wie die Verlängerung der Bezugsdauer, gelegt. Zudem wurde die Inanspruchnahme
von geförderten Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit thematisiert.
5
Kurzarbeit in Hessen
3
Das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit
3.1
Ziele und Ausgestaltung der Kurzarbeit
Zentrales Ziel der Gewährung von Kurzarbeitergeld ist der Erhalt von Arbeitsplätzen
bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Unternehmen können dank Kurzarbeit ihre
Personalkosten anstatt durch Entlassungen durch Arbeitszeitverkürzungen reduzieren und Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz sichern. Somit dient das Instrument der
Kurzarbeit zur Bekämpfung konjunktureller Arbeitslosigkeit.
Für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelten spezielle Anspruchsvoraussetzungen.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Zudem
müssen gewisse persönliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es besteht eine Anzeigepflicht, d.h. der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss den
Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich anzeigen und dabei
den erheblichen Umfang der Arbeitszeitverkürzung und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld glaubhaft machen.
Wenn alle Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind, erhalten die Beschäftigten
vom Arbeitgeber nur die Arbeitszeiten bezahlt, die auch tatsächlich geleistet werden. Kurzarbeit ist in Deutschland grundsätzlich auf 6 Monate befristet. Die Höhe
des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im
Anspruchszeitraum. Arbeitnehmer mit Kind erhalten 67 % des ausgefallenen Nettolohns, alle anderen 60 %. Der Arbeitgeber bezahlt für die ausgefallenen Arbeitsstunden zwar keinen Arbeitslohn, muss aber die kompletten Beiträge zur Sozialversicherung für die nicht gearbeiteten Stunden alleine tragen. Allerdings hat die Bundesregierung im Zuge der Wirtschaftskrise umfangreiche Änderungen im Bereich
der Kurzarbeit durchgesetzt, die nachfolgend kurz beschrieben sind.
November 2008: Neuregelung des Kurzarbeitergeldes für Verleihbetriebe
 Verleihbetrieben kann Kurzarbeitergeld gewährt werden, wenn diese „glaubhaft“ versichern, dass alternative Beschäftigungsmöglichkeiten fehlen.
Januar 2009: Verlängerung der Bezugsdauer
 Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 18 Monate. Dies gilt nur für
Arbeitnehmer, deren Anspruch bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
6
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Februar 2009: Erleichterung beim Bezug
 Ein Arbeitsausfall berechtigt auch dann zum Bezug von Kurzarbeitergeld,
wenn der Arbeitnehmer einen Entgeltausfall von mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts hat, ohne dass ein Drittel der Beschäftigten davon betroffen sein müssen.
 Kein Abbau von Minusstunden erforderlich.
 Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 % der Sozialversicherungsbeiträge. Nehmen Arbeitnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen teil, können diese
unter bestimmten Voraussetzungen in voller Höhe erstattet werden.
Juni 2009: Nochmalige Verlängerung der Bezugsdauer
 Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 24 Monate, wenn der Anspruch bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Juli 2009: Neuregelung – Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
 Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt rückwirkend zum 01. Januar 2009 ab
dem siebten Monat vollständig die Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form.
Januar 2010: Neuregelung – Bezugsfrist Kurzarbeitergeld
 Verlängerung auf 18 Monate gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010
beginnen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben,
gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten.
Zu den Vorteilen der Kurzarbeit aus der Sicht des Arbeitnehmers gehört an erster
Stelle die Sicherung des Arbeitsplatzes in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die
Frage, welchen Nutzen der Arbeitnehmer aus der vermehrten Freizeit ziehen kann,
lässt sich pauschal nicht beantworten und dürfte abhängig sein vom Umfang der
Kurzarbeit und den persönlichen Präferenzen der Arbeitnehmer. Als Nachteil auf der
Seite des Arbeitnehmers stehen Einkommensverluste.
Allerdings existiert eine Vielzahl von tarifvertraglichen Regelungen, welche die Einkommenseinbußen für die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit abfedern. So
kommt es in einigen Branchen durch tarifvertraglich vereinbarte Aufstockungen zu
einem Ausgleich, der bis zu 100 % des Nettoentgelts sichern kann.7 Die Arbeitnehmer sind allerdings gut beraten, die steuerlichen Auswirkungen des Bezugs von
Kurzarbeitergeld zu beachten. Das Kurzarbeitergeld ist für den Arbeitnehmer zwar
7
Vgl. Bispinck, Reinhard (2009), S. VIff.
7
Kurzarbeit in Hessen
steuerfrei, es steht jedoch unter Progressionsvorbehalt und wird bei der Festlegung
des Steuersatzes berücksichtigt.8
Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen vor allem in der Sicherung des betriebsspezifischen Humankapitals und der Vermeidung eines Reputationsverlustes als verlässlicher Arbeitgeber.9 Das qualifizierte Stammpersonal soll durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeit über die Krise gerettet und eine Abwanderung des betriebsspezifischen Wissens an Konkurrenzbetriebe verhindert werden.10 Dies ist vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels – insbesondere im ingenieurwissenschaftlichen Bereich – eine der Hauptursachen für die starke Zunahme der
Kurzarbeit.
Darüber hinaus sichert die Kurzarbeit die Anpassungsflexibilität der Unternehmen
und verhindert Entlassungen, insbesondere dann, wenn andere tarifvertragliche Regelungen oder betriebsinterne Instrumente wie Arbeitszeitkonten, betriebliche
Bündnisse oder Öffnungsklauseln bereits ausgeschöpft sind.
Außerdem können die Unternehmen dank Kurzarbeit innerbetriebliche Turbulenzen
aufgrund einer notwendigen Sozialauswahl im Fall betriebsbedingter Kündigungen
oder eines Sozialplans bei Massenentlassungen vermeiden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Unternehmen sowohl die Entlassungskosten als auch die Kosten für die Suche, Auswahl und Einarbeitung von neuen Arbeitskräften in der Aufschwungphase einsparen.
Was die Einsparungen der Lohnkosten der Unternehmen anbelangt, so ist jedoch
zu berücksichtigen, dass den Unternehmen, obwohl sie für ausgefallene Stunden
keine Löhne und Gehälter zahlen, ein Teil der Personalkosten, genauer: so genannte Remanenzkosten, verbleiben.11 Diese sind abhängig von den Zuschüssen zum
Kurzarbeitergeld, d.h. der Nettolohnsicherung entsprechend den tarifvertraglichen
Regelungen, der Erstattung der Sozialbeiträge sowie anderer Lohnnebenkosten (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge) und können über 50 % betragen.12
Diesen Vorteilen der Kurzarbeit stehen – je nach Ausgestaltung – auch potenzielle
Nachteile gegenüber, die aufgrund der intensiven Inanspruchnahme wieder in den
Blickwinkel rücken und berücksichtigt werden müssen. So gibt es beispielsweise
Kritik an der Ausgestaltung, konkret der langen Bezugsdauer, die in Folge der Krise
8
9
10
11
12
8
Vgl. Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (2009).
Vgl. Crimmann, Andreas u.a. (2009), S. 105.
Vgl. Crimmann, Andreas; Wießner, Frank (2009), S. 2.
Vgl. Fockenbrock, Dieter; Hennes, Markus; Metzger, Susanne (2009), S. 16.
Vgl. hierzu die verschiedenen Berechnungen bei Bach, Hans-Uwe; Spitznagel, Eugen (2009).
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auf 24 Monate verlängert worden ist.13 Negativ wird hierbei beurteilt, dass die Kurzarbeit prinzipiell strukturkonservierend wirkt.14 So wird die Gefahr gesehen, dass die
Kurzarbeit eine „Struktur erhaltende Dauersubvention für unrentable Unternehmen
und Arbeitsplätze“ wird.15 Zudem wird kritisiert, dass es sich aufgrund der langen
Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes um eine Erhaltungssubvention handelt, die
dazu führt, dass Beschäftigung in strukturell schrumpfenden Sektoren gehalten wird
und keine Vermittlung in zukunftsträchtige Branchen erfolgt.
Als weitere Kritikpunkte am Kurzarbeitergeld – insbesondere der Erhöhung der Bezugsdauer – werden genannt:
 Finanzierungsprobleme der Arbeitslosenversicherung aufgrund der langen Bezugsdauer, die dazu führen können, dass – wenn der Arbeitsplatz nicht gesichert werden kann – ein „doppeltes“ Arbeitslosengeld geleistet werden muss.
 Umverteilungseffekte aufgrund der Konzentration der Kurzarbeit auf einzelne
Branchen.16
 Die Problematik von Mitnahmeeffekten, da auch Unternehmen unterstützt werden, welche die Krise aus eigener Kraft stemmen können.17
Allerdings werden diese potenziellen Nachteile im Rahmen einer Würdigung und
Gegenüberstellung mit den Vorteilen der Kurzarbeit von den meisten Sachverständigen als eher gering eingestuft.18
Ein in Bezug auf die Quantität eher untergeordnetes Problem stellt die Missbrauchsgefahr bei Kurzarbeit dar. In Hessen lag die Anzahl der Verdachtsfälle nach
Angaben der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Hessen bis zum November 2010 bei nur 44 Fällen.19 Für die Inanspruchnahme der Kurzarbeit gibt es
viele Gründe. Aufgrund der tiefen Rezession zum Ende des Jahres 2008 stellte die
Kurzarbeit derzeit das einzige Instrument der Arbeitsmarktpolitik dar, welches geeignet war, den Arbeitsmarkt zu entlasten und Massenentlassungen zu vermeiden.20
13 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2009), Ziffer 423.
14 Vgl. Sesselmeier, Werner u.a. (2009), S. 184.
15 BHF Bank (2009), S. 2. Ebenso die Einschätzung von Seiten des Handwerks, welche dies als ein Signal für eine „Dauersubventionierung“ werten. Vgl. o.V. (2009).
16 Vgl. Eichhorst, Werner; Marx, Paul (2009), S. 13.
17 Vgl. Sell, Stefan (2009), S. 11 sowie Astheimer, Sven (2009).
18 Vgl. Deutscher Bundestag (2010).
19 Diese Angaben wurden von der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
20 Vgl. Will, Karl Henner; Brautzsch, Hans-Ulrich (2009), S. 203.
9
Kurzarbeit in Hessen
Ob die „Brückenfunktion“ der Kurzarbeit wirkt, d.h. Entlassungen bis zum nächsten
Aufschwung vermieden werden, war aufgrund der unsicheren konjunkturellen Entwicklung unsicher und spekulativ.21 Auch lassen sich die exakten Wirkungen der
Kurzarbeit anhand empirischer Untersuchungen nicht konkret belegen, da das Instrument Kurzarbeit „bisher nur am Rand des Interesses arbeitsmarktbezogener
empirischer Forschung“22 lag. Eine Ausnahme hiervon ist eine Untersuchung des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von 2005, die im Kern zu dem
Ergebnis kommt, dass Kurzarbeit ein Instrument zur Vermeidung von Entlassungen
ist und die Stabilität der Beschäftigung zu fördern hilft.23 Ein wichtiges Argument,
das verdeutlicht, warum die Bundesagentur für Arbeit sehr viel Mittel für die Kurzarbeit aufwendet. So betrugen die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für das
Kurzarbeitergeld im Jahr 2009 rund 6 Mrd. Euro, Arbeitgeber trugen weitere 5 Mrd.
Euro und die Arbeitnehmer leisten durch geringe Löhne und Gehälter einen Beitrag
in Höhe von rund 3 Mrd. Euro.
In Hessen wurden im Jahr 2010 (Januar bis Ende zu Beginn des Monats Dezember)
rund 195 Mio. Euro von der Bundesagentur für Arbeit für das Instrument der Kurzarbeit ausgegeben, davon rund 107 Mio. Euro direkte Ausgaben für das konjunkturelle
Kurzarbeitergeld und rund 88 Mio. Euro Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.24
21
22
23
24
10
Vgl. Deeke, Alexander (2009), S. 449.
Deeke, Alexander (2009), S. 452.
Vgl. Deeke, Alexander (2005).
Angaben der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Hessen.
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3.2
Die Bedeutung der Kurzarbeit in Deutschland
Die Kurzarbeit hat in der vergangenen Dekade keine große Bedeutung als arbeitsmarktpolitisches Instrument gespielt. Deutlich zu erkennen ist, dass das Instrument
Kurzarbeit in Zeiten konjunktureller Krisen zum Einsatz kam. So kam es zu Beginn
der Rezession im Jahr 2002 zu einem deutlichen Anstieg der Anzahl der Kurzarbeiter. Der Blick auf die Entwicklung der Kurzarbeit im Jahresdurchschnitt von 1998 bis
2008 zeigt, dass die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Betriebe zwischen 3.600
und rund 12.000 Betrieben variiert. Die Anzahl der betroffenen Personen schwankt
zwischen rund 26.000 Personen im Jahre 2007 und 180.000 Personen im Jahr 2002
(Abbildung 1).25 Ganz anders das Bild im Jahr 2009. Im Jahresdurchschnitt 2009
betrug die Anzahl Personen in Kurzarbeit rund 1,15 Mio. Personen, die Anzahl der
Betriebe mit Kurzarbeit belief sich auf rund 56.000.
Abbildung 1 Entwicklung der Kurzarbeit in Deutschland von 1998 bis 2009
60.000
1.400.000
1.200.000
1.000.000
40.000
800.000
30.000
600.000
20.000
Anzahl Personen in Kurzarbeit
Anzahl der Betriebe mit Kurzarbeit
50.000
400.000
10.000
200.000
0
0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Anzahl der Betriebe
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Kurzarbeiter insgesamt
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
25 Die detaillierten Daten sind in Tabelle 2 im Anhang aufgeführt.
11
Kurzarbeit in Hessen
Im Vergleich zur aktuellen Wirtschaftskrise war die Nutzung der Kurzarbeit zur Bekämpfung der konjunkturellen Arbeitslosigkeit in den Jahren 1998 bis 2008 nur sehr
gering ausgeprägt. Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Inanspruchnahme
der Kurzarbeit in Deutschland sehr stark zugenommen. In Abbildung 2 ist die Entwicklung der Kurzarbeit in Deutschland seit Beginn des Jahres 2008 dargestellt.
Von Januar 2008 bis in den Monat September 2008 hat die Kurzarbeit in Deutschland sich de facto nicht erhöht. Nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank, dem
Startschuss für den Beginn einer weltweiten Rezession, im September 2008 ist bis
in den Juni 2009 hinein eine dramatische Zunahme der Kurzarbeit festzustellen. So
stieg die Anzahl der Betriebe, die das Instrument Kurzarbeit nutzten, im Zeitraum
von Oktober 2008 bis Juni 2009 um das Neunfache, d.h. von rund 4.000 auf über
60.000 Betriebe, an. In dieser kurzen Zeit nahm auch die Anzahl der von Kurzarbeit
betroffenen Personen um mehr als das Fünfundzwanzigfache (!) von 60.000 auf
über 1,5 Millionen zu.26 Eine so hohe Anzahl von Personen in Kurzarbeit ist zuvor
nur in den Jahren 1991 und 1993 nach dem Ende des Wiedervereinigungsbooms in
Deutschland zu verzeichnen gewesen.27
Innerhalb kürzester Zeit stieg die Anzahl der Personen in Kurzarbeit so stark an,
dass im Juni 2009 die Kurzarbeiterquote (Anteil der Personen in Kurzarbeit in Relation zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) bundesweit bei über
4 % lag.
Seit Mai 2009 ist auf der Ebene Deutschlands in Folge der konjunkturellen Erholung
ein deutlicher Rückgang der Kurzarbeiter auszumachen. Von Mai 2009 bis zum Mai
2010 sank die Anzahl der Personen in Kurzarbeit um rund 1 Mio. Personen, was einem Rückgang von rund 70 % entspricht. Die Anzahl der Betriebe mit Kurzarbeit
verharrte im Jahr 2009 auf hohem Niveau, erst seit Februar 2010 ist ein deutlicher
Rückgang festzustellen.
26 Vgl. die detaillierten Angaben in Tabelle 3 im Anhang.
27 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009a), S. 9.
12
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 2 Entwicklung der Kurzarbeit in Deutschland seit Januar 2008
70.000
1.600.000
1.400.000
60.000
Anzahl der Betriebe
1.000.000
40.000
800.000
30.000
600.000
20.000
400.000
10.000
Anzahl der Personen in Kurzarbeit
1.200.000
50.000
200.000
-
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai
08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 09 09 09 09 09 09 09 09 09 09 09 09 10 10 10 10 10
Anzahl der Betriebe
Kurzarbeiter insgesamt
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Die Wirtschaftskrise machte sich vor allem in Ländern mit einem hohen Exportanteil
direkt bemerkbar. Grund war der starke Einbruch der Nachfrage aus dem Ausland.
Auch Länder, in denen einzelne Wirtschaftsbereiche bzw. Großunternehmen besonders vom Einbruch der Auftragseingänge betroffen waren, weisen eine höhere
Inanspruchnahme der Kurzarbeit aus.28 So stieg beispielsweise die Anzahl der Personen in Kurzarbeit in Baden-Württemberg besonders stark an, von 8.800 im September 2008 auf über 315.000 im Juni 2009. Auch im Saarland war eine sehr dynamische Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit festzustellen. Dies wird
deutlich, wenn die Anzahl der Personen in Kurzarbeit auf den Monat Oktober 2008 –
dem Beginn der Wirtschaftskrise – indexiert wird. Im Vergleich zu den anderen
Ländern verlief die Inanspruchnahme der Kurzarbeit in Hessen weniger dynamisch,
wie Abbildung 3 zeigt. Seit dem Beginn der wirtschaftlichen Erholung ist in allen
Bundesländern ein deutlicher Rückgang der Kurzarbeit festzustellen.
28 Vgl. Schwengler, Barbara; Loibl, Veronika (2010), S. 7.
13
Kurzarbeit in Hessen
Abbildung 3 Entwicklung der Kurzarbeit in ausgewählten Ländern seit Oktober 2008 (Oktober 2008 = 100)
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
Okt 08
Nov 08
Dez 08
Jan 09
Feb 09
Deutschland
Mrz 09
Apr 09
Mai 09
Jun 09
Saarland
Jul 09
Aug 09
Hessen
Sep 09
Okt 09
Nov 09
Baden-Württemberg
Dez 09
Jan 10
Feb 10
Mrz 10
Apr 10
Bayern
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Um die Bedeutung der Kurzarbeit auf der Ebene der Länder zu analysieren, werden
die jeweiligen Kurzarbeiterquoten, d.h. die Anzahl der Personen in Kurzarbeit in Relation zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gegenübergestellt. Neben
dem Saarland (Kurzarbeiterquote über 10 %) und Baden-Württemberg (Kurzarbeiterquote 8 %) wurde das Instrument der Kurzarbeit im April 2009 demnach sehr intensiv in den Bundesländern Bremen und Bayern nachgefragt (vgl. Abbildung 4).
In Hessen lag die Kurzarbeiterquote im April 2009 bei 4,8 % und damit unter dem
Bundesdurchschnitt von 5,5 %. Bis zum April 2010 ist in allen Bundesländern ein
deutliches Absinken der Kurzarbeiterquote festzustellen.29 Auf der Ebene Deutschlands lag die Kurzarbeiterquote im April 2010 bei nur noch 2 %. Auch im Saarland
und in Baden-Württemberg sank die Kurzarbeiterquote deutlich. In Hessen lag der
Anteil der Personen in Kurzarbeit in Relation zu den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im April 2010 bei 1,6 %. In den neuen Bundesländern und den Stadtstaaten Berlin und Hamburg wurde das Instrument der Kurzarbeit wesentlich geringer in Anspruch genommen.
29 Die Daten über die Inanspruchnahme der Kurzarbeit nach Bundesländern im April 2010 sind in Tabelle 4 im Anhang dargestellt.
14
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 4 Kurzarbeiterquote im Ländervergleich
10,1
Saarland
3,6
8,2
BadenWürttemberg
3,2
7,4
Bremen
1,7
6,8
Bayern
2,5
6,0
Thüringen
2,8
5,6
NordrheinWestfalen
2,1
5,5
Deutschland
2,0
5,0
Sachsen
2,5
4,8
Hessen
1,6
4,8
RheinlandPfalz
2,4
4,1
Niedersachsen
1,5
3,4
Brandenburg
2,0
3,0
SachsenAnhalt
1,8
2,5
SchleswigHolstein
1,4
Kurzarbeiterquote April 2009
1,9
Hamburg
1,1
Kurzarbeiterquote April 2010
1,5
Berlin
0,8
1,5
MecklenburgVorpommern
1,4
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
15
Kurzarbeit in Hessen
Die Rezession in Deutschland hatte historische Ausmaße, das BIP reduzierte sich
im Jahr 2009 um 5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Wirtschaftskrise traf einige Bundesländer mit besonderer Wucht. So erklärt sich die unterschiedliche Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit aus dem Ausmaß der konjunkturellen Krise.
Dies wird erkennbar, wenn die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf der
Ebene der Bundesländer betrachtet und der Kurzarbeiterquote im April 2009 gegenübergestellt wird. In Baden-Württemberg ging das BIP im Jahr 2009 gegenüber
dem Jahr 2008 um 7,4 % zurück, auch im Saarland war der Rückgang des BIP im
Jahresvergleich 2009/ 2008 mit - 7,9 % besonders hoch ausgefallen. Demgegenüber war der Rückgang der Wirtschaftsleistung in Hessen mit – 4,3 % nur unterdurchschnittlich ausgeprägt.
Abbildung 5 Kurzarbeiterquote im April 2009 und BIP-Entwicklung auf Länderebene
Saarland
BadenWürttemberg
-7,9
10,1
-7,4
8,2
-3,4
Bremen
7,4
-5,0
Bayern
6,8
-4,3
Thüringen
NordrheinWestfalen
6,0
-5,8
5,6
-5,0
Deutschland
5,5
-3,8
Sachsen
5,0
-4,3
Hessen
RheinlandPfalz
4,8
-5,0
4,8
-4,7
Niedersachsen
4,1
-2,1
Brandenburg
SachsenAnhalt
SchleswigHolstein
3,0
-1,9
2,5
-3,2
Hamburg
1,9
-0,7
Berlin
MecklenburgVorpommern
-10,0
3,4
-4,7
-8,0
-6,0
-4,0
1,5
-2,0
Kurzarbeiterquote April 2009
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
16
1,5
-2,3
0,0
2,0
4,0
6,0
Entwicklung BIP 2009 / 2008
8,0
10,0
12,0
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
4
Kurzarbeit in Hessen
4.1
Die Entwicklung der Kurzarbeit auf dem hessischen Arbeitsmarkt
In Hessen hat das Instrument der Kurzarbeit in der Dekade von 1998 bis 2008 – mit
Ausnahme der Rezessionsjahre 2002 und 2003 – nur eine sehr geringe Rolle gespielt. Der höchste Stand der Kurzarbeit war im Jahr 2003 zu verzeichnen, rund 900
Unternehmen hatten damals Kurzarbeit angemeldet, davon waren rund 15.500 Personen betroffen gewesen. Der niedrigste Stand der Kurzarbeit war im Jahr 2007
festzustellen: 211 Unternehmen mit rund 1.500 Personen nutzten damals das Instrument Kurzarbeit.30
Hessen war im Vergleich zu anderen Bundesländern geringer von der aktuellen
Wirtschaftskrise betroffen, wenn die Relation von Kurzarbeitern zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet wird. Dennoch hat der massive Einbruch der
Wirtschaftsleistung auch hier dazu geführt, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeit in Hessen innerhalb einer kurzen Periode sehr stark stieg.31 Die Anzahl der Betriebe, welche Kurzarbeit anmeldeten, wuchs von Oktober 2008 (252 Unternehmen)
bis zum Juni 2009 kontinuierlich auf annähernd 4.000 Unternehmen an.
Die Anzahl der Personen in Kurzarbeit nahm im Zeitraum von Oktober 2008 bis April 2009 innerhalb kurzer Zeit rasant zu. Während im September 2008 die Anzahl der
Personen in Kurzarbeit hessenweit noch bei rund 3.000 Personen lag, stieg die Anzahl im Oktober schon auf rund 6.000 an. In Folge der schweren Rezession kletterte
die Anzahl der Personen in Kurzarbeit in Hessen auf den Höchststand von über
104.000 im April 2009. Die größte absolute Zunahme war von März 2009 bis April
2009 zu verzeichnen.32 Innerhalb eines Monats stieg die Anzahl der Personen in
Kurzarbeit um über 37.000 Personen an.
Seit April 2009 ist in Folge der konjunkturellen Erholung ein massiver Rückgang der
Anzahl der Personen in Kurzarbeit zu verzeichnen. Im Juli 2010 lag die Anzahl der
Personen in Kurzarbeit nur noch bei rund 15.000, ein Rückgang von knapp 90.000
Personen seit dem Höchststand im April 2009 (vgl. Abbildung 6).
Die Anzahl der Betriebe, welche das Instrument der Kurzarbeit nutzen, sank erst mit
einiger zeitlicher Verzögerung. So nutzten nach den aktuellen Hochrechnungen für
den Juli 2010 in Hessen weiterhin mehr als 2.800 Betriebe das Instrument der Kurzarbeit. In der Gesamtbetrachtung ist die Anzahl der hessischen Betriebe mit Kurzarbeit durch die ganze Wirtschaftskrise hinweg sehr gering gewesen. So schwankte
30 Vgl. Tabelle 5 im Anhang.
31 Vgl. Remmert, Jochen (2009).
32 Vgl. Tabelle 6 im Anhang.
17
Kurzarbeit in Hessen
der Anteil der Betriebe mit Kurzarbeit an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen 2,0 % und 2,5 %.
Der geringere Rückgang der Unternehmen ist darauf zurückzuführen, dass das Instrument der Kurzarbeit sukzessive in den Betrieben zurückgefahren wird, aber
selbst ein Betrieb mit nur einer Person in Kurzarbeit in die Statistik über die Anzahl
der Betriebe mit Kurzarbeit eingehen kann. Im weiteren Verlauf des Jahres 2010
wird, so das Ergebnis der Expertengespräche, aufgrund der hohen Wachstumsdynamik der hessischen Wirtschaft mit einem signifikanten Rückgang auch der Anzahl
der Betriebe mit Kurzarbeit zu rechnen sein.
Abbildung 6 Entwicklung der Kurzarbeit in Hessen seit Januar 2008
4.500
120.000
4.000
100.000
Anzahl der Betriebe
3.000
80.000
2.500
60.000
2.000
1.500
40.000
1.000
Anzahl der Personen in Kurzarbeit
3.500
20.000
500
0
0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul AugSep Okt NovDez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul AugSep Okt NovDez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul
08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 09 09 09 09 09 09 09 09 09 09 09 09 10 10 10 10 10 10 10
Anzahl der Betriebe
Kurzarbeiter insgesamt
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur. Daten ab Mai 2010 basieren auf Hochrechnung.
Der größte Anteil der Personen in Kurzarbeit – über ein Drittel – war im Jahresdurchschnitt 2009 in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten tätig. Die Kurzarbeit
wird somit vor allem von größeren Betrieben in Anspruch genommen. Kleinstbetriebe mit einer Beschäftigtengröße von bis zu 9 Beschäftigten stellen dagegen zusammen nur rund 8 % der Kurzarbeiter, wie die Verteilung der Anzahl der Personen
in Kurzarbeit auf die einzelnen Beschäftigungsgrößenklassen der Betriebe zeigt
(vgl. Abbildung 7). Diese Beobachtung ist auch auf der Ebene Deutschlands festzu18
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
stellen.33 Die Ergebnisse stehen zudem im Einklang mit den Ergebnissen des IABBetriebspanels. In der Untersuchung des IWAK wurden im Juli/August 2009 ausgewählte hessische Unternehmen zur Nutzung der Kurzarbeit befragt. Demnach wird
das Instrument der Kurzarbeit überwiegend von größeren Unternehmen genutzt.34
Abbildung 7 Personen in Kurzarbeit nach Betriebsgröße im Jahr 2009 (Angaben in %)
35,0
31,0
30,0
25,0
20,0
15,7
15,0
13,0
13,9
11,4
10,0
6,9
5,0
4,7
3,5
0,0
1-5 Beschäftigte
6-9 Beschäftigte
10-19 Beschäftigte 20-49 Beschäftigte 50-99 Beschäftigte
100-199
Beschäftigte
200-499
Beschäftigte
500 und mehr
Beschäftigte
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berechnung und Darstellung der Hessen Agentur.
Die Ursache hierfür liegt in der stärken Abhängigkeit der größeren exportorientierten
Unternehmen von der weltwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Branchenentwicklung insbesondere im Bereich des Kraftfahrzeugbaus und der Chemie, wo größere
Unternehmen dominieren. Im Bereich des eher kleinbetrieblich organisierten Handwerks hat das Instrument der Kurzarbeit dagegen eine untergeordnete Rolle gespielt.
Erst seit Oktober 2008 ist eine markante Zunahme der Kurzarbeit in Hessen zu verzeichnen. Aus diesem Grund hatte im Juni 2009 nur ein vernachlässigbarer Anteil
33 Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit den Werten auf der Ebene des Bundes. Dort waren im Berichtsmonat März
2010 rund 28 % der Kurzarbeiter in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten tätig. Vgl. Bundesagentur für Arbeit
(2010b), S. 15. Diese Einschätzung wird durch die Ergebnisse einer Unternehmensbefragung des IAB bestätigt. Vgl.
Heckmann, Martin u.a. (2009), S. 5.
34 Vgl. Nüchter, Oliver; Schmid, Alfons (2010), S. 5 ff. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einteilung in die Betriebsgrößenklassen des IAB-Betriebspanels von der Statistik über die Anzahl der Personen in Kurzarbeit geringfügig
abweicht.
19
Kurzarbeit in Hessen
der Personen schon eine längere Phase der Kurzarbeit (länger als 1 Jahr) hinter
sich. Etwas mehr als 28 % der Personen in Kurzarbeit waren im Juni 2009 erst bis
zu 3 Monate in Kurzarbeit. Die überwiegende Mehrzahl (rund 54 %) hatte im Juni
2009 eine Bezugsdauer von 3 bis 6 Monaten Kurzarbeitergeld. Weitere knapp 18 %
bezogen bereits zwischen 6 Monaten und bis zu einem Jahr Kurzarbeitergeld (vgl.
Abbildung 8).
Im April 2010 hat sich das Bild gewandelt. Nur ein sehr kleiner Anteil von rund 9 %
hat eine kurze Phase der Kurzarbeit hinter sich, was darauf zurückzuführen ist, dass
die Zahl der Betriebe, welche neu Kurzarbeit beantragen, aufgrund der konjunkturellen Erholung sehr gering ausfällt. Rund ein Viertel der Personen bezog im April
2010 über 6 Monate bis 12 Monate Kurzarbeitergeld und mehr als die Hälfte der
Personen hatte schon mehr als ein Jahr und bis zu 18 Monate des Instrument der
Kurzarbeit in Anspruch genommen. Bei weiteren 6 % war der Arbeitsausfall so gravierend, dass sie bereits mehr als 18 Monate Kurzarbeitergeld bezogen.
Abbildung 8 Anteil der Kurzarbeiter (in%) nach bisheriger Dauer der Kurzarbeit
60,0
53,3
51,1
50,0
40,0
30,0
28,6
25,5
20,0
10,0
17,7
8,9
8,6
5,9
0,3
0,1
0,0
bis 3 Monate
über 3 bis 6 Monate
über 6 bis 12 Monate
Juni 2009
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
20
über 12 bis 18 Monate
April 2010
über 18 Monate
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
4.2
Kurzarbeit in Hessen: Die regionale Ebene
In allen hessischen Regierungsbezirken ist eine rasante Zunahme der Anzahl der
Personen in Kurzarbeit auszumachen. Betrachtet man die Entwicklung auf der regionalen Ebene, so zeigt sich, dass die Kurzarbeit – ausgehend von Oktober 2008
(= 100) – am stärksten im Regierungsbezirk Gießen zugenommen hat (vgl.
Abbildung 9). In den anderen hessischen Regierungsbezirken und dem Land Hessen verlief der Anstieg der Kurzarbeit nicht ganz so dynamisch.
Abbildung 9 Entwicklung der Anzahl der Personen in Kurzarbeit in den hessischen Regierungsbezirken
seit Oktober 2008 (Oktober 2008 = 100)
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
Okt 08 Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mrz 09
Hessen
Apr 09
Mai 09
Jun 09
Reg.-Bez. Darmstadt
Jul 09
Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10
Reg.-Bez. Kassel
Apr 10
Reg.-Bez. Gießen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Im April 2009, dem Höhepunkt der Kurzarbeit, lag der Anteil der Personen in Kurzarbeit im Verhältnis zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Kurzarbeiterquote) bei rund 4,8 % in Hessen. Besonders intensiv wurde das Kurzarbeitergeld
von den Betrieben aus dem Regierungsbezirk Gießen genutzt. Hier lag die Kurzarbeiterquote bei über 7 %, im Regierungsbezirk Darmstadt dagegen „nur“ bei 3,7 %
(vgl. Abbildung 10). Seit dem Einsetzen der konjunkturellen Erholung ist die Kurzarbeiterquote in allen hessischen Regierungsbezirken deutlich gesunken. Sie liegt
nach den aktuell verfügbaren Daten bei rund 2 % in den Regierungsbezirken in
21
Kurzarbeit in Hessen
Gießen und Darmstadt, leicht über dem Durchschnitt, der auf der Ebene Hessens
mit 1,6 % zu verzeichnen ist.
Abbildung 10 Kurzarbeiterquote nach Regierungsbezirken im April 2009/April 2010 (Angaben in %)
7,3
Reg.-Bez. Gießen
2,1
6,8
Reg.-Bez. Kassel
2,2
4,8
Hessen
1,6
Kurzarbeiterquote April 2009
3,7
Kurzarbeiterquote April 2010
Reg.-Bez. Darmstadt
1,4
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Geht man eine Ebene tiefer und betrachtet die Ebene der hessischen Landkreise
und kreisfreien Städte, so zeigt sich ein noch differenzierteres Bild. Um die Bedeutung der Kurzarbeit abzuleiten, wurde auch hier die Relation von Anzahl der Personen in Kurzarbeit zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gebildet. Abbildung
11 gibt einen Überblick über die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen das Instrument Kurzarbeit besonders wenig bzw. besonders intensiv von den Unternehmen genutzt wird. In den südhessischen Städten Darmstadt, Frankfurt am Main und
Wiesbaden spielte Kurzarbeit eine sehr geringe Rolle. Auch in den Landkreisen
Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Main-Taunus sowie Groß-Gerau lag der Anteil der Personen in Kurzarbeit im April 2009 weit unter dem hessischen Durchschnitt in Höhe von rund 5 %. Ganz anders das Bild im Lahn-Dill-Kreis, dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und im Odenwaldkreis. Hier lag der Anteil der Kurzarbeiterquote bei knapp 12 %. Mehr als jeder zehnte Beschäftigte befand sich somit
im April 2009 in Kurzarbeit. Einen hohen Stellenwert nimmt die Kurzarbeit auch in
der Stadt Offenbach und im Landkreis Kassel ein.
22
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 11 Kurzarbeiterquote auf der regionalen Ebene im April 2009/2010 (Angabe in %)
Lahn-Dill-Kreis
13,2
2,9
Waldeck-Frankenberg
12,0
1,8
Odenwaldkreis
11,8
1,7
Offenbach am Main, Stadt
9,8
5,1
Kassel
9,6
1,8
Fulda
7,6
1,9
Marburg-Biedenkopf
7,0
1,8
Hersfeld-Rotenburg
6,6
1,9
Darmstadt-Dieburg
6,1
1,9
Vogelsbergkreis
6,0
2,4
Main-Kinzig-Kreis
5,8
2,4
Wetteraukreis
5,3
2,7
Offenbach
4,6
3,2
Werra-Meißner-Kreis
4,5
3,1
Gießen
4,1
1,9
Bergstraße
4,1
2,2
Schwalm-Eder-Kreis
3,9
1,1
Hochtaunuskreis
3,8
1,0
3,2
3,1
Kassel, documenta-Stadt
Groß-Gerau
3,2
1,6
Main-Taunus-Kreis
3,1
1,2
Rheingau-Taunus-Kreis
3,1
1,7
Limburg-Weilburg
1,5
Wiesbaden, Landeshauptstadt
2,3
0,4
Darmstadt, Wissenschaftsstadt
1,0
0,0
Kurzarbeiterquote April 2010
2,7
0,6
Frankfurt am Main, Stadt
Kurzarbeiterquote April 2009
3,1
1,7
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
23
Kurzarbeit in Hessen
Ursache für die divergierende Entwicklung auf der Ebene der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte ist die sektorale Wirtschaftsstruktur bzw. die Betroffenheit
einzelner Großunternehmen von der Wirtschaftskrise. So sind der Lahn-Dill-Kreis,
der Landkreis Waldeck-Frankenberg und auch der Odenwaldkreis stark durch das
Verarbeitende Gewerbe geprägt. Demgegenüber war in den stärker dienstleistungsorientierten Städten, wie der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder der Finanzmetropole Frankfurt am Main, die Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit
sehr gering.
Um die regional unterschiedliche Inanspruchnahme des arbeitsmarktpolitischen Instruments Kurzarbeit noch einmal deutlich herauszuarbeiten, ist im Rahmen einer
Kartendarstellung auf der Ebene der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte
die Kurzarbeiterquote in den Monaten April 2009 und April 2010 abgebildet. Die Karte zeigt exemplarisch, welche Bedeutung die Kurzarbeit als wichtiges Arbeitsmarktinstrument im April 2009 hatte und wie die Kurzarbeit ein Jahr später im April 2010
dank der raschen wirtschaftlichen Erholung nur noch von untergeordneter Bedeutung ist.
24
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 12 Kurzarbeiterquote in Hessen im April 2009/2010
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
25
Kurzarbeit in Hessen
4.3
Kurzarbeit in Hessen nach Wirtschaftszweigen
Die Statistik über die Kurzarbeit der Bundesagentur für Arbeit wurde zusätzlich auch
dahingehend ausgewertet, welche Wirtschaftszweige das Instrument der Kurzarbeit
in Hessen besonders intensiv nutzen. Die Anzahl der Personen in Kurzarbeit und
die Anzahl der Betriebe, welche Kurzarbeit nutzen, sind nach insgesamt
17 Wirtschaftszweigen auch auf der regionalen Ebene der Landkreise analysiert
worden. Oftmals waren die Daten auf der Ebene der hessischen Landkreise und
kreisfreien Städte aus Datenschutzgründen gesperrt und konnten nicht übermittelt
werden, da die Anzahl der Personen oder Betriebe sehr gering ausfiel.
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Anzahl der Personen nach Wirtschaftszweigen im April 2009 – dem Höchststand der Kurzarbeit – und April 2010. Hierbei wird
deutlich, dass auf fünf Wirtschaftszweige rund 94 % aller Personen in Kurzarbeit
entfallen: Verarbeitendes Gewerbe, Handel/ Instandhaltung und Reparatur von Kfz,
Verkehr und Lagerei, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen. Kurzarbeit hat mit Abstand die
größte Bedeutung im Verarbeitenden Gewerbe, hier waren im April 2009 rund
80.000 Personen in Kurzarbeit. Erst an zweiter Stelle folgt der Wirtschaftszweig
Handel/ Instandhaltung und Reparatur von Kfz mit rund 6.00 Personen in Kurzarbeit
und dem Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei mit rund 5.000 Personen in Kurzarbeit.
Im April 2010 ist in allen Wirtschaftszweigen, welche das Instrument Kurzarbeit besonders intensiv einsetzte, ein deutlicher Rückgang der Anzahl der Personen in
Kurzarbeit gegenüber dem Vorjahresmonat festzustellen. Das Verarbeitende Gewerbe hat weiterhin die größte Bedeutung, rund 24.500 Personen waren in diesem
Wirtschaftszweig in Kurzarbeit, was einem Rückgang von rund 70 % entspricht. Im
Wirtschaftszweig Handel/ Instandhaltung und Reparatur von Kfz war der Rückgang
der Kurzarbeit von April 2009 gegenüber April 2010 geringer ausgeprägt (- 33 %),
hier waren im April 2010 rund 4.000 Personen in Kurzarbeit. Besonders deutlich dagegen der Rückgang im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei, innerhalb eines Jahres hat sich die Anzahl der Personen in Kurzarbeit um rund 90 % reduziert.
26
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Tabelle 1 Kurzarbeit in Hessen nach Wirtschaftszweigen im April 2009/2010
Wirtschaftszweig
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Energieversorgung
WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm.
Baugewerbe
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Finanz- u. Versicherungs-DL
Grundstücks- und Wohnungswesen
Freiberufl., wissensch. u. techn. DL
Sonstige wirtschaftliche DL
Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers.
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen
Keine Zuordnung möglich
Insgesamt
Personen in Kurzarbeit
April 2009
April 2010
23
1.388
79.127
*
157
2.434
6.137
5.139
365
1.069
29
30
3.394
4.170
13
22
95
20
376
60
104.048
11
81
24.489
*
12
2.104
4.108
539
198
708
80
58
1.806
1.296
6
41
45
24
150
*
35.756
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Unter Berücksichtigung des spezifischen Arbeitsausfalls in den jeweiligen Wirtschaftszweigen lassen sich die jeweiligen Vollzeitäquivalente der Kurzarbeit nach
Wirtschaftszweigen berechnen. Demnach entsprachen die Personen in Kurzarbeit
im Verarbeitenden Gewerbe im April 2009 rund 22.000 Vollzeitbeschäftigten. Das
Beschäftigungsvolumen der Personen in Kurzarbeit im Wirtschaftszweig Handel/ Instandhaltung und Reparatur von Kfz entsprach im April 2009 1.650 Vollzeitäquivalenten, im Bereich der Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen waren
umgerechnet knapp 1.500 Vollzeitäquivalente betroffen (vgl. Abbildung 13).
Im Vergleich zum April 2010 hat sich die Anzahl der Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) deutlich reduziert. Das Beschäftigungsvolumen der Kurzarbeit im
Verarbeitenden Gewerbe sank im April 2010 auf rund 7.000 Personen. Auch in den
anderen Wirtschaftszweigen hat die Bedeutung stark abgenommen. Am größten
war der Rückgang im Bereich Verkehr und Lagerei, dort sank die Anzahl der Kurzarbeiter – in Vollzeitäquivalenten berechnet – von 1.138 im April 2009 auf
159 Personen im April 2010.
27
Kurzarbeit in Hessen
Abbildung 13 Kurzarbeit in Hessen nach Wirtschaftszweigen in Vollzeitäquivalenten im April 2009/2010
22.200
Verarbeitendes Gewerbe
6.830
1.650
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kfz
981
1.494
Sonstige wirtschaftliche
Dienstleistungen
417
1.138
Verkehr und Lagerei
159
1.076
Freiberufl., wissensch. u.
techn. Dienstleistungen
649
Personen in Kurzarbeit April 2009
Personen in Kurzarbeit April 2010
2.258
Sonstige Wirtschaftszweige
1.269
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Geht man bei der Analyse eine Ebene tiefer und betrachtet die Verteilung der Personen in Kurzarbeit auf der Ebene der Zweisteller, dann ergibt sich folgendes Bild:
75 % aller Personen in Kurzarbeit ließen sich 10 Wirtschaftszweigen zuordnen, wobei die hohe Bedeutung des Verarbeitenden Gewerbes offensichtlich wird. So war
im April 2010 rund jede fünfte Person in Kurzarbeit im Maschinenbau tätig. Auch im
Automobilbereich hat die Konjunkturkrise so tiefe Spuren hinterlassen, dass im April
2010 mehr als 13% der Kurzarbeiter diesem Wirtschaftszweig zuzuordnen sind. An
dritter Stelle liegt mit dem Großhandel (ohne Handel mit Kfz) ein Wirtschaftszweig
aus dem Bereich der Dienstleistungen. Es folgen weitere Wirtschaftszweige aus
dem Verarbeitenden Gewerbe, wie Herstellung von Metallerzeugnissen, Herstellung
von Optischen Geräten, Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, um nur einige
Beispiel zu nennen. Mit jeweils rund 2 % haben Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsbereich nämlich Architektur, Ingenieurbüros, Labore sowie die Vermittlung
und Überlassung von Arbeitskräften nur eine sehr geringe Bedeutung (vgl.
Abbildung 14).
28
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 14 Personen in Kurzarbeit nach Wirtschaftszweigen im April 2010 (Angaben in %)
Maschinenbau
20,5
Hrst. v. Kraftwagen u. Kraftwagenteilen
13,5
Großhandel (ohne Handel mit Kfz)
9,2
8,6
Herstellung von Metallerzeugnissen
4,9
Hrst. v.DV-Gerät., elektr.u.opt.Erzeugn.
3,8
Metallerzeugung und -bearbeitung
Herstellung v. elektrischen Ausrüstungen
3,5
Herstellung v. Gummi- u. Kunststoffwaren
3,5
Vorber.Baust.arb.,Bauinst.,so.Ausbaugew.
3,1
2,3
Architektur-, Ingenieurbüros; Labore
1,9
Vermittl. u.Überlassung v.Arbeitskräften
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
In der Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass Kurzarbeit in Hessen regional
sehr unterschiedlich in Anspruch genommen wurde, was auf die sektorale Wirtschaftsstruktur der Landkreise und kreisfreien Städte zurückzuführen ist. Auch wird
klar, dass Kurzarbeit hilft, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise insbesondere im
Verarbeitenden Gewerbe abzumildern, denn die Kurzarbeit in Hessen konzentriert
sich im hohen Maße auf diesen Wirtschaftszweig.
29
Kurzarbeit in Hessen
4.4
Die Entlastung des Arbeitsmarktes durch die Kurzarbeit
Mit der starken Inanspruchnahme der Kurzarbeit ging eine erhebliche Entlastung
des Arbeitsmarktes einher.35 Insbesondere ein direktes „Durchschlagen“ der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt wurde verhindert. Andere Maßnahmen, welche in
Kombination mit dem Instrument der Kurzarbeit die positive Entwicklung auf den Arbeitsmarkt begünstigt haben, waren eine massive Reduktion der Arbeitszeit über eine temporäre Verkürzung der Wochenarbeitszeit und flexible Arbeitszeitkonten.36
Diese Maßnahmen der Beschäftigungssicherung wurden sogar häufiger als das Instrument der Kurzarbeit genutzt.37
Die positive Aussage über die Wirkung der Kurzarbeit auf den deutschen Arbeitsmarkt wird durch die Ergebnisse einer Untersuchung unterstützt, in deren Rahmen
Personalverantwortliche nach den Wirkungen des Instruments der Kurzarbeit befragt wurden. Demnach „deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die meisten Firmen
die Umstellung von Kurzarbeit zurück auf Normalbeschäftigung ohne Entlassungen
durchführen werden“.38
Die positiven Wirkungen der Kurzarbeit zu belegen fällt jedoch aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit schwer. So können keine Aussagen darüber abgeleitet werden, ob Personen im Anschluss an den Bezug von Kurzarbeitergeld in die
Arbeitslosigkeit einmünden, da hierfür die statistischen Angaben fehlen. So wird in
der Arbeitslosenstatistik nicht erfasst, ob eine Person, die sich arbeitslos meldet,
vorher im Bezug von Kurzarbeitergeld war.
Um zu analysieren, wie hoch der „Entlastungsfaktor“ der Kurzarbeit war, erfolgt im
Rahmen dieser Studie eine Berechnung der Vollzeitäquivalente der Personen in
Kurzarbeit unter Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitsausfalls. Wird der
durchschnittliche Arbeitsausfall im Rahmen der Kurzarbeit nach Regierungsbezirken
betrachtet, so ergibt sich folgendes Bild (vgl. Abbildung 15). Der durchschnittliche
Arbeitsausfall durch Kurzarbeit sank seit Januar 2008 kontinuierlich, in allen drei
hessischen Regierungsbezirken ist dabei ein identisches Muster festzustellen. Im
Durchschnitt lag der Arbeitsausfall bei rund 30 %.
35 Vgl. Brenke, Karl; Rinne, Ulf; Zimmermann, Klaus F. (2010), S. 3.
36 Vgl. Zapf, Ines; Brehmer, Wolfgang (2010), S. 3ff. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung (2010), Ziffer 450ff.
37 Vgl. Bogedan, Claudia; Brehmer, Wolfgang; Herzog-Stein, Alexander (2009), S. 5.
38 Dorffmeister, Ludwig (2010), S. 52.
30
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 15 Durchschnittlicher Arbeitsausfall (in %) im Rahmen der Kurzarbeit nach Regierungsbezirken
45,0
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
Jan
08
Feb
08
Mrz
08
Apr
08
Mai
08
Jun
08
Jul
08
Aug Sep
08 08
Okt
08
Nov Dez
08 08
Jan
09
Reg.-Bez. Darmstadt
Feb
09
Mrz
09
Apr
09
Mai
09
Reg.-Bez. Gießen
Jun
09
Jul
09
Aug Sep
09
09
Okt
09
Nov Dez
09
09
Jan
10
Feb
10
Mrz
10
Apr
10
Reg.-Bez. Kassel
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Die Anzahl der Personen in Kurzarbeit, in Vollzeitäquivalenten umgerechnet, stieg
seit September 2008 von knapp 1.000 Personen auf rund 30.000 Personen im April
2009 an und sank seitdem bis zum April 2010 wieder auf rund 10.000 Personen.39
Die Relation von Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) zum Bestand an Arbeitslosen betrug im April 2009 damit rund 13,4 %, d.h. auf jeden siebten Arbeitslosen entfiel ein Kurzarbeiter (vgl. Abbildung 16). Entsprechend des Rückgangs der
Anzahl der Personen in Kurzarbeit sank der Anteil der Kurzarbeiter in Relation zu
den Arbeitslosen bis zum April 2010 auf 5 %.
39 In Tabelle 8 im Anhang sind die Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) auf der regionalen Ebene ausgewiesen.
31
Kurzarbeit in Hessen
Abbildung 16 Relation Anzahl der Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) zum Bestand an Arbeitslosen
in Hessen
16,0
14,0
13,4
13,0
12,7
12,0
9,9
10,0
9,5
8,0
7,5
9,2
9,0
7,9
8,0
7,2
7,1
5,8
6,0
5,9
5,0
4,4
4,0
3,1
1,6
2,0
0,5
0,9
0,0
Sep 08 Okt 08 Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Aus dieser ersten Analyse kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass ohne
das Instrument der Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit in Hessen wesentlich stärker angestiegen wäre. Abbildung 17 zeigt, wie hoch die Arbeitslosenquote in Hessen insgesamt ausgefallen wäre, wenn die Personen in Kurzarbeit (umgerechnet in Vollzeitäquivalente) zum Bestand an Arbeitslosen hinzugezählt würden. Demnach hätte
die Arbeitslosigkeit im April 2009 – dem Höchststand der Kurzarbeit – die Arbeitslosenquote hessenweit bei 8,2 % statt 7,2 % gelegen. Die Entlastungswirkung der
Kurzarbeit auf dem hessischen Arbeitsmarkt sinkt danach entsprechend der geringeren Inanspruchnahme dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments.
32
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 17 Arbeitslosenquote in Hessen unter Berücksichtigung der Personen in Kurzarbeit
(Vollzeitäquivalente)
8,5
8,2
7,9
8,0
7,8
7,7
7,6
7,6
7,5
7,5
7,5
7,5
7,3
7,2
7,2
7,1
7,2
7,1
7,0
7,0
7,0
7,0
7,0
7,0
6,9
6,9
6,8
6,8
7,0
7,0
6,8
6,7
6,6
6,5
6,5
6,3 6,3
6,2
6,4
6,3
6,3
6,4
6,3
6,2
6,1
6,0
5,5
5,0
Sep 08 Okt 08 Nov 08 Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09
Arbeitslosenquote (alle zivilen Erwerbspersonen)
Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10
Arbeitslosenquote mit Kurzarbeit
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ist die Entlastung durch die
Kurzarbeit zum Teil noch ausgeprägter. So wäre für die Stadt Offenbach unter Berücksichtigung der Kurzarbeit im April 2009 eine Arbeitslosenquote von über 14 %
auszuweisen, sie läge damit über 2,7 %-Punkte über der „offiziellen“ Arbeitslosenquote.40 Auch im Lahn-Dill-Kreis hat die Kurzarbeit die offizielle Arbeitslosenquote
im April 2009 um über 2 %-Punkte gesenkt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die
hypothetischen Arbeitslosenquoten unter Berücksichtigung der Kurzarbeit auf der
Ebene der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte für den April 2009.
40 Die Arbeitslosenquoten unter Berücksichtigung der Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) für den Monat April 2009 auf der
regionalen Ebene ist in Tabelle 9 dargestellt.
33
Kurzarbeit in Hessen
Abbildung 18 Arbeitslosenquote unter Berücksichtigung der Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente)
auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte im April 2009
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
34
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
4.5
Qualifizierung und Kurzarbeit
In Phasen der Hochkonjunktur fehlt den Unternehmen oftmals die Möglichkeit, die
Beschäftigten weiterzuqualifizieren, sie sind im Betrieb unverzichtbar. Die Phase der
Kurzarbeit eignet sich daher aufgrund des geringeren Arbeitsvolumens für die Qualifizierung der Mitarbeiter. Durch die Maßnahmen werden die beruflichen Qualifikationen erneuert und erweitert, damit sichern die Beschäftigten langfristig ihren Arbeitsplatz und es eröffnen sich Aufstiegschancen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens. Die Unternehmen ihrerseits profitieren langfristig von den gut ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeitern und sichern damit langfristig ihre Wettbewerbsposition.
Der Gesetzgeber hat die Chance für weiter reichende Qualifizierungsmaßnahmen
erkannt und zwei Programme zur Qualifizierung von Personen während der Phase
der Kurzarbeit aufgelegt.41 Die Förderung im Rahmen der Programme richtet sich
an zwei unterschiedliche Zielgruppen.
Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter:

Förderung von zertifizierten Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (oder teilqualifizieren).

Übernahme der vollen Lehrgangskosten und Zuschüsse zu Fahrt- und
Kinderbetreuungskosten.
Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter:

Förderung von Maßnahmen, die den Arbeitnehmern Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können.

Förderung von Maßnahmen, die den Arbeitnehmern arbeitsplatzbezogene
Kenntnisse vermitteln.

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet 25 % bis 80 % der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, Betriebsgröße und Person des Arbeitnehmers.
41 Darüber hinaus gibt es von der Bundesagentur für Arbeit das Programm WeGebAU, welches speziell auf die Weiterbildung von gering Qualifizierten ausgelegt ist.
35
Kurzarbeit in Hessen
Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels42 wurden Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit rege genutzt. In die gleiche Richtung weisen die Ergebnisse des Qualifizierungsmonitorings des Instituts der Deutschen Wirtschaft.
Demzufolge haben rund 25 % der von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen die Zeit
für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen genutzt.43 Diese Ergebnisse stehen jedoch im diametralen Gegensatz zu den Ergebnissen der Sonderauswertung über
die spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit in Hessen.
Demnach wurde die Zielsetzung, durch eine gezielte Förderung die Phase der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen, nicht erreicht.
Der Blick auf die Anzahl der Personen in Qualifizierungsmaßnahmen während der
Kurzarbeit zeigt dies eindeutig (vgl. Abbildung 19). So waren in Hessen im Mai 2009
nur 1.260 Personen in einer geförderten Qualifizierungsmaßnahme, dies entspricht
rund 1 % der Personen in Kurzarbeit insgesamt. Für eine weitergehende Analyse
der Daten über die Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit auf der
Ebene der Regionen, Landkreise oder gar nach Wirtschaftszweigen ist die Anzahl
der Teilnehmer zu gering, oftmals liegen schon Sperrungen aufgrund einer geringen
Fallzahl vor. Die Daten über die Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit
wurden auf der Ebene Hessens nach der Betriebsgrößenklasse ausgewertet. Demnach war die geringe Inanspruchnahme des Instruments Qualifizierungen sowohl
bei den kleineren als auch bei den größeren Betrieben in Hessen zu beobachten.
42 Vgl. Nüchter, Oliver; Schmid, Alfons (2010), S. 5ff.
43 Vgl. Werner, Dirk; Neumann, Michael; Erdmann, Vera (2010), S. 70.
36
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Abbildung 19 Personen in Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit in Hessen
1.400
1.259
1.197
1.200
1.000
933
800
683
570
568
600
491
430
395
381
400
350
300
312
Mrz 10
Apr 10
251
200
54
Feb 09
Mrz 09
Apr 09
Mai 09
Jun 09
Jul 09
Aug 09
Sep 09
Okt 09
Nov 09
Dez 09
Jan 10
Feb 10
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung der Hessen Agentur.
Im Rahmen der Expertengespräche wurde der Frage nach den potenziellen Gründen für die geringe Inanspruchnahme von geförderten Qualifizierungsmaßnahmen
nachgegangen. Hierbei zeigte sich kein eindeutiges Bild, es gibt keine singuläre Erklärung für die geringe Anzahl von geförderten Qualifizierungsmaßnahmen, vielmehr ein Erklärungsbündel von unterschiedlichen Argumenten und Aspekten, die
einen Erfolg bzw. eine rege Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen verhindert
haben.44 Im Einzelnen wurde die geringe Inanspruchnahme der geförderten Qualifizierungsmaßnahmen wie folgt begründet:

Es gab zu Beginn der Wirtschaftskrise keine passenden Qualifizierungsangebote von kommerziellen und zertifizierten Weiterbildungsträgern.

Die Entwicklung von allgemeinen bzw. betriebsspezifischen Qualifizierungsangeboten, abgestimmt auf die vorhandenen individuellen Qualifikationen der einzelnen Mitarbeiter, brauchte Zeit.
44 Dies wird auch durch die Ergebnisse der IW-Studie bestätigt, nach der eine Vielzahl von Gründen eine höhere Nutzung
der Qualifizierungsmaßnahmen verhindert hat. Vgl. Werner, Dirk; Neumann, Michael; Erdmann, Vera (2010), S. 73.
Ebenso die Einschätzung von Kruppe, Thomas (2010), S. 14.
37
Kurzarbeit in Hessen

Betriebsinterne Qualifizierungsmaßnahmen wurden zum Teil finanziell nicht gefördert, da die Unternehmen selbst keine Zertifizierung als Weiterbildungsträger
hatten.

Der durchschnittliche individuelle Arbeitsausfall war oftmals nicht kompatibel mit
einer Qualifizierungsmaßnahme in Vollzeit, d.h. die Synchronisation von Qualifizierungsangebot und Kurzarbeiterregelung gestaltet sich sehr schwierig. So
muss prinzipiell gewährleistet sein, dass die Weiterbildung den Zeitraum der
Kurzarbeit nicht überschreitet bzw. eine begonnene Maßnahme bei Wiederanziehen der Konjunktur jederzeit abgebrochen werden kann.

Die Teilnahmebereitschaft der Mitarbeiter war zum Teil sehr gering, da die Präferenz für Freizeitaktivitäten in der Freistellungsphase der Kurzarbeit sehr hoch
ausgeprägt war.

Die Unternehmen waren sich unsicher über Dauer und Intensität der Wirtschaftskrise: Kein Betrieb wollte mittel- bis langfristig Mitarbeiter für Qualifizierungen abstellen.

Die Entwicklung der Wirtschaftskrise war durch einen vehementen Auftragseinbruch gekennzeichnet. Allerdings setzte die konjunkturelle Erholung rasch und
mit hoher Entwicklungsdynamik ein, so dass die Kurzarbeit in vielen Branchen
schnell zurückging.

Die Förderung wurde als sehr aufwendig und bürokratisch beschrieben und dies
in einer Phase, in der die für die Planung und Umsetzung verantwortlichen Personalabteilungen aufgrund der Kurzarbeit bereits an der Kapazitätsgrenze arbeiteten oder überlastet waren.
In der Gesamtbetrachtung wurde das Ziel, über maßgeschneiderte allgemeine und
betriebsspezifische Qualifizierungsmaßnahmen die Zeit der Kurzarbeit sinnvoll zu
nutzen, nicht erreicht. Dieses Ergebnis gilt für die geförderten Weiterbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Kurzarbeit. Werden die zuvor genannten Ergebnisse aus den Befragungen des IAB und des Qualifizierungsmonitors des
IW berücksichtigt, dann sind die Mitarbeiter sehr wohl während der Kurzarbeit ohne
Förderung in der Eigenregie der Unternehmen weiterqualifiziert worden. Prinzipiell
wurde das Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit begrüßt,
die geringe Inanspruchnahme wird nicht als entscheidender Kritikpunkt gewertet.
Aus dem Blickwinkel der Arbeitsmarktakteure ist es von großer Bedeutung darauf
hinzuweisen, dass die geringe Inanspruchnahme der geförderten Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit kein generelles Argument gegen den Nutzen
und die Notwendigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt ist. Im Gegenteil,
38
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besteht in Zukunft ein verstärkter Bedarf an lebenslangen Lernen und einer kontinuierlichen Weiterbildung der Mitarbeiter, unabhängig von den derzeit vorhandenen Qualifikationsprofilen. Nur so können
die Unternehmen dauerhaft ihre Position im globalen Wettbewerb sichern.
39
Kurzarbeit in Hessen
5
Das Instrument der Kurzarbeit aus dem Blickwinkel der arbeitsmarktpolitischen Akteure
Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Akteure wurden im Rahmen von Expertengesprächen danach befragt, welchen Stellenwert das Instrument der Kurzarbeit in der
Wirtschaftskrise für ihr Unternehmen bzw. die regionalen Arbeitsmärkte hatte und
welche Vor- und Nachteile für die Unternehmen mit dem Einsatz verbunden waren.
Darüber hinaus wurde auch thematisiert, welche Auswirkungen mit der Novellierung
der Regelungen über die Inanspruchnahme der Kurzarbeit, insbesondere die Verlängerung der Bezugsdauer sich ableiten lassen.
Ein sehr wichtiger Faktor für die intensive Inanspruchnahme der Kurzarbeit durch
die hessischen Unternehmen war der sich abzeichnende Fachkräftemangel. So waren viele Unternehmen im Juli 2008 noch händeringend auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften. In Folge des massiven und plötzlichen Auftragseinbruchs im
Herbst/Winter 2008 war diese Erfahrung bei den Unternehmen noch präsent und ein
wesentlicher Grund für die intensive Nutzung des Instruments Kurzarbeit. Nach Auffassung der Gesprächspartner gelang es mit Hilfe der Kurzarbeit, die wirtschaftlich
schwierige Lage zu überbrücken und die Fachkräfte in den Unternehmen zu halten.
Die Sicherung des betriebsspezifischen Humankapitals ist nach Auffassung der Gesprächspartner das zentrale Argument pro Kurzarbeit gewesen.
Ein weiterer Aspekt ist von großer Bedeutung: Das Instrument der Kurzarbeit wurde
– aufgrund der intensiven Inanspruchnahme – im Zuge der schweren Wirtschaftskrise „salonfähig“ und es galt nicht mehr als Makel, dieses Instrument zur Sicherung
der Beschäftigung zu nutzen. Selbst Unternehmen, die in ihrer mehr als 100jährigen Unternehmensgeschichte niemals das Instrument Kurzarbeit einsetzten,
haben im Zuge der Wirtschaftskrise davon Gebrauch gemacht.
Von den Gesprächspartnern wurde das Instrument der Kurzarbeit in der Gesamtbetrachtung zur Bewältigung der Krisensituation als alternativlos bezeichnet. Dies gilt
insbesondere deshalb, weil das Instrument der Kurzarbeit ein „atmendes“ Instrument ist, welches die betriebliche Flexibilität – entsprechend der Entwicklung der
Auftragslage – sichert.
Hierbei wurde betont, dass Kurzarbeit am Ende einer langen Kette von Anpassungsmaßnahmen zum Erhalt der Beschäftigung in den Betrieben steht. So haben
Unternehmen zunächst versucht, die Stammbelegschaft durch den Ersatz von
Werkstudenten, den Verzicht von externen Einstellungen sowie durch das Insourcing von Tätigkeiten zu halten. Vielfach sind gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern flexible Lösungen bei der Regelungen der Arbeitszeit vereinbart worden, um
die Kapazitäten der Auftragslage anzupassen.
40
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Das Instrument der Kurzarbeit spielt im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes und
hier insbesondere im Maschinenbau eine besondere Rolle, wie die Analyse der Daten über die Inanspruchnahme der Kurzarbeit gezeigt hat. Dies hat nicht nur mit der
starken und direkten Betroffenheit durch die Wirtschaftskrise zu tun. Vielmehr kann
ein produzierendes Unternehmen wesentlich einfacher seine Arbeitszeiten reduzieren und das Instrument der Kurzarbeit nutzen als ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich. Beispielsweise kann der Betrieb an ein oder zwei Werktagen geschlossen werden. Im Bereich der Dienstleistungen – insbesondere in Bereichen mit
einem 24h-Stunden-Betrieb und sehr arbeitsteiligen Prozessen – lässt sich das Instrument der Kurzarbeit dagegen, so die Einschätzung der Gesprächspartner, kaum
sinnvoll nutzen.
Dank der gesetzlichen Novellierungen der Kurzarbeit, die nicht nur eine längere Bezugsdauer beinhaltet, sondern auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Instruments erheblich vereinfachte, stieg die Akzeptanz des Instruments
stark an. Die Novellierungen wurden von den arbeitsmarktpolitischen Akteuren prinzipiell begrüßt. Die aus ordnungspolitischen Überlegungen heraus kritisierte Verlängerung der Bezugsdauer wurde aus Gründen der langfristigen Planbarkeit der Arbeitsprozesse und der Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung als
notwendig und sinnvoll erachtet. Auch die Erweiterung des Instruments auf Verleihbetriebe wurde prinzipiell begrüßt, da eine (noch) stärkere Segmentierung am Arbeitsmarkt nicht gewünscht sei.
Gleichwohl wurden im Rahmen der Gespräche zwei Kritikpunkte genannt. So ist
vereinzelt der relativ hohe bürokratische Aufwand bei der Umsetzung von Kurzarbeit
bemängelt worden. Dies lag jedoch nicht an der Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit. Vielmehr handelt es sich beim Instrument der Kurzarbeit um ein hochgradig „erklärungsbedürftiges“ Förderangebot. Auch wurde die „volatile“ Gesetzeslage zu Beginn des Jahres 2009 kritisiert, die eine „optimale“ Entscheidung hinsichtlich der Planung über den Einsatz des Instruments der Kurzarbeit erschwert hat.
Diese Kritikpunkte stellen jedoch bei einer nüchternen Gesamtbetrachtung nur einen
kleinen Nachteil gegenüber den grundsätzlich positiven Auswirkungen der Kurzarbeit aus der Sicht der Gesprächspartner dar.
In der Gesamtbetrachtung, da sind sich die Experten einig, rechnet sich Kurzarbeit
für die Unternehmen, da der qualifizierte Mitarbeiterstamm in der Krise gehalten
werden kann. Die Sicherung des betriebsspezifischen Humankapitals konnte durch
die Nutzung der Kurzarbeit erreicht werden.
Klar wurde jedoch auch im Rahmen der Gespräche, dass aufgrund der Remanenzkosten Kurzarbeit kein wirklich „billiges“ Instrument für die Unternehmen darstellt.
Die genauen Kosten der Kurzarbeit auf der individuellen Betriebsebene sind abhän-
41
Kurzarbeit in Hessen
gig von der Betriebsgröße und von den tarifvertraglichen Regelungen zur Entgeltsicherung bzw. zu Betriebsvereinbarungen.
Die geringe Anzahl von Qualifizierungen während der Kurzarbeit sei zum einen darauf zurückzuführen, dass es an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen fehle, mit
denen die Mitarbeiter wichtige betriebsspezifische Qualifikationen erwerben können.
Zertifizierte „maßgeschneiderte“ Qualifizierungsmaßnahmen mussten erst entwickelt
werden, dies hat, so die Einschätzung der Gesprächspartner, Zeit in Anspruch genommen. Darüber hinaus kommt eine längerfristige Qualifizierungsmaßnahme nicht
für alle Personen in Kurzarbeit in Frage. Rechnen die Unternehmen mit einem baldigen Anstieg der Auftragseingänge sind sie nicht bereit, Mitarbeiter in eine längerfristige Qualifizierung zu schicken, da sie sonst ihre betriebliche Flexibilität einschränken würden. In diesem Zusammenhang wurde auch kritisiert, dass der bürokratische Aufwand der Qualifizierungsprogramme sehr hoch sei.
Was die Gefahr des Missbrauchs anbelangt, so wurde im Rahmen der Gespräche
deutlich, dass es einen hinreichenden Anfangsverdacht geben muss, bevor Ermittlungen beginnen. So ist man auf hinreichende Informationen über Unregelmäßigkeiten beim Bezug von Kurzarbeitergeld – insbesondere was die Buchung der Arbeitszeiten anbelangt – angewiesen. Aufgrund einer möglichen Interessenharmonie in
der Krisensituation zwischen Beschäftigten – Sicherung des Arbeitsplatzes – und
Unternehmen – Sicherung des Unternehmens – kann es passieren, dass ein Missbrauch stillschweigend toleriert wird. Nach Aussage der Gesprächspartner sind dies
allerdings absolute Ausnahmefälle und rechtfertigen keine pauschalen Urteile über
die Missbrauchsgefahr der Kurzarbeit insgesamt. Dies gilt insbesondere vor dem
Hintergrund, dass sich ein Arbeitgeber freiwillig in eine Situation hineinmanövrieren
würde, in der er von den Arbeitnehmern erpressbar wäre. Dies ist jedoch als sehr
unwahrscheinliches Szenario zu bewerten.
Diese Einschätzung wurde auch durch eine Nachfrage bei der Regionaldirektion für
Arbeit in Hessen bestätigt. Die Anzahl der bisher in Hessen – Dezember 2010 –
eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist demnach äußerst gering und bisher kam es in
keinem der von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Hauptzollamt abgeschlossenen
19 Verfahren zu einer Haft- bzw. Geldstrafe.
Im Rahmen der Expertengespräche wurde auch darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Kurzarbeit in Hessen dank der Flexibilität, des Einsatzes und der Unterstützungsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesagentur für
Arbeit gut funktioniert hat. Die Mitarbeiter der Bundesagentur waren für die Personalabteilungen in den von der Konjunkturkrise betroffenen Unternehmen eine wichtige Unterstützung. Gerade in der Krisensituation war es für die Unternehmen aufgrund der oftmals angespannten Liquiditätssituation eminent wichtig, dass schon
42
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
kurze Zeit nach Beantragung von Kurzarbeit die finanzielle Unterstützung sichergestellt wurde. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesagentur für Arbeit haben zudem dank einer Vielzahl von Informationsveranstaltungen für Unternehmen
einen Beitrag dazu geleistet, mögliche Vorbehalte gegenüber dem Instrument abzubauen und somit die Reichweite des Instruments zu erhöhen. Sie standen, so die
Einschätzung der Gesprächspartner, immer als kompetente Ansprechpartner für die
Unternehmen zur Verfügung, um sie bei der Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen Situation zu unterstützen.
43
Kurzarbeit in Hessen
6
Zusammenfassung und Ausblick
Die Wirtschaftskrise hat den ehemaligen Exportweltmeister Deutschland stark getroffen. Der massive Einbruch der Wirtschaftsleistung ließ sich am Rückgang des
Bruttoinlandprodukts im Jahr 2009 in Höhe von – 5 % deutlich ablesen. Neben umfangreichen Rettungsmaßnahmen für das Finanzgewerbe wurde versucht, mit Konjunkturprogrammen auf der Ebene des Bundes und der Länder die Krise zu bekämpfen. Das Ausmaß der aktuellen Wirtschaftskrise ließ sich nicht an der Entwicklung der Arbeitslosigkeit bemessen. Die Ursache für diese paradoxe Entwicklung lag
– neben anderen Maßnahmen der Reduzierung des Arbeitsvolumens – in der massiven Inanspruchnahme der Kurzarbeit.
Kurzarbeit war in Hessen während der Wirtschaftskrise das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument: Im April 2009, dem Höchststand der Kurzarbeit in Hessen,
bezogen mehr als 104.000 Personen in knapp 4.000 Betrieben Kurzarbeitergeld.
Seitdem ist aufgrund der hohen Wachstumsdynamik der hessischen Wirtschaft ein
starker Rückgang der Kurzarbeit festzustellen, im Juli 2010 waren weniger als
15.000 Personen in Kurzarbeit.
Die Kurzarbeiterquote, d.h. die Anzahl der Personen in Kurzarbeit in Relation zu den
sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, lag im April 2009 in Hessen bei 4,8 %.
Ein Jahr später im April 2010 lag sie nur noch bei 1,6 %. Insgesamt wurde die Kurzarbeit in Hessen – analog zum vergleichsweise geringen Einbruch der Wirtschaftsleistung – im Vergleich zu anderen Bundesländern geringer genutzt.
Das Instrument der Kurzarbeit wurde insbesondere von größeren Unternehmen mit
mehr als 500 Beschäftigten genutzt. Ein Blick auf die Ebene der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zeigt, dass die Kurzarbeit regional eine unterschiedlich
große Rolle einnimmt. Insbesondere im Lahn-Dill-Kreis, dem Landkreis WaldeckFrankenberg und im Odenwaldkreis, alle stark durch das Verarbeitende Gewerbe
geprägte Regionen, waren im Verlaufe der Wirtschaftskrise zum Teil mehr als 10 %
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit. In anderen Regionen
Hessens mit einer stärkeren Bedeutung des Dienstleistungssektors hatte Kurzarbeit
dagegen faktisch keine Bedeutung.
Es waren vor allem Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, welche das
Instrument der Kurzarbeit nutzten. Rund 75 % der Personen in Kurzarbeit waren in
diesem Wirtschaftszweig tätig, vor allem in den Wirtschaftszweigen Maschinenbau
und Herstellung von Kraftfahrzeugen war die Kurzarbeit bedeutsam.
Die Inanspruchnahme des Instruments der Kurzarbeit führte zu einer massiven Entlastung des Arbeitsmarkts. Die Anzahl der Personen in Kurzarbeit entsprach im April
2009 umgerechnet in Vollzeitäquivalente rund 30.000 Personen. Ohne das Instru-
44
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
ment der Kurzarbeit wäre die Arbeitslosenquote in Hessen und den besonders von
der Wirtschaftskrise betroffenen Regionen insgesamt deutlich höher ausgefallen.
Im Rahmen der Expertengespräche mit Akteuren aus Unternehmen, der Arbeitsverwaltung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, wurde das Instrument der
Kurzarbeit insgesamt sehr positiv beurteilt. Die Novellierungen des Instruments, wie
die Verlängerung der Bezugsdauer und die Übernahme von Beiträgen zur Sozialversicherung wurden als notwendig erachtet, um den Unternehmen in den Zeiten
der Krise eine höhere Planungssicherheit zu geben und Anreize zu schaffen, keine
Arbeitsplätze vorschnell abzubauen.
Das Instrument der Kurzarbeit erfüllte nach den Aussagen der Gesprächspartner die
„Brückenfunktion“ und sicherte Arbeitsplätze in Hessen. Dank der Flexibilität war
Kurzarbeit – neben anderen Maßnahmen zur Reduzierung des Arbeitsvolumens –
die zentrale Antwort auf die Wirtschaftskrise 2009 und den massiven Einbruch der
Auftragseingänge, wie sie insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe zu verzeichnen war.
Die potenziellen Missbrauchsgefahren und Mitnahmeeffekte wurden in der Gesamtbetrachtung als gering eingestuft und die Administration durch die Bundesagentur
für Arbeit in der Gesamtbetrachtung als schnell, flexibel und unbürokratisch bewertet. Einziger Wermutstropfen war die geringe Inanspruchnahme von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit, deren Ursache in vielfältigen Gründen
zu suchen ist.
45
Kurzarbeit in Hessen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung
Seite
1
Entwicklung der Kurzarbeit in Deutschland von 1998 bis 2009
11
2
Entwicklung der Kurzarbeit in Deutschland seit Januar 2008
13
3
Entwicklung der Kurzarbeit in ausgewählten Ländern seit Oktober 2008
(Oktober 2008 = 100)
14
4
Kurzarbeiterquote im Ländervergleich
15
5
Kurzarbeiterquote im April 2009 und BIP-Entwicklung auf Länderebene
16
6
Entwicklung der Kurzarbeit in Hessen seit Januar 2008
18
7
Personen in Kurzarbeit nach Betriebsgröße im Jahr 2009 (Angaben in %)
19
8
Anteil der Kurzarbeiter (in%) nach bisheriger Dauer der Kurzarbeit
20
9
Entwicklung der Anzahl der Personen in Kurzarbeit in den hessischen Regierungsbezirken seit Oktober 2008 (Oktober 2008 = 100)
21
10 Kurzarbeiterquote nach Regierungsbezirken im April 2009/April 2010 (Angaben in %)
22
11 Kurzarbeiterquote auf der regionalen Ebene im April 2009/2010
23
12 Kurzarbeiterquote in Hessen im April 2009/2010
25
13 Kurzarbeit in Hessen nach Wirtschaftszweigen in Vollzeitäquivalenten
im April 2009/2010
28
14 Personen in Kurzarbeit nach Wirtschaftszweigen im April 2010 (Angaben in %)
29
15 Durchschnittlicher Arbeitsausfall (in %) im Rahmen der Kurzarbeit nach Regierungsbezirken
31
16 Relation Anzahl der Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) zum Bestand an
Arbeitslosen in Hessen
32
17 Arbeitslosenquote in Hessen unter Berücksichtigung der Personen in Kurzarbeit
(Vollzeitäquivalente)
33
18 Arbeitslosenquote unter Berücksichtigung der Personen in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente) auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte im April 2009
34
19 Personen in Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit in Hessen
37
46
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Anhang
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Tabelle 2 Kurzarbeit in Deutschland von 1991 bis 2009
Jahresdurchschnitt
Anzahl der Personen
Anzahl der Betriebe
1998
115.205
7.812
1999
118.647
6.528
2000
86.052
5.516
2001
122.942
7.049
2002
206.767
12.395
2003
195.371
13.404
2004
150.593
11.726
2005
125.505
10.998
2006
66.981
6.577
2007
68.317
8.334
2008
101.540
10.052
2009*
1.147.094
55.729
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. *Der Jahresdurchschnitt 2009 wurde mit den revidierten Daten gerechnet.
Kurzarbeit in Hessen
Tabelle 3 Kurzarbeit in Deutschland ab Januar 2008
Anzahl der Betriebe
Anzahl der Personen
Januar 2008
3.004
24.939
Februar 2008
3.339
29.939
März 2008
3.217
29.115
April 2008
5.714
47.218
Mai 2008
4.698
39.697
Juni 2008
4.441
39.270
Juli 2008
3.944
31.348
August 2008
3.408
29.057
September 2008
3.574
39.082
Oktober 2008
4.067
61.487
November 2008
6.051
120.373
Dezember 2008
6.864
200.780
Januar 2009
13.401
446.980
Februar 2009
24.620
936.675
März 2009
36.186
1.123.777
April 2009
54.071
1.502.753
Mai 2009
59.992
1.516.451
Juni 2009
60.457
1.365.255
Juli 2009
61.427
1.215.030
August 2009
58.376
1.021.778
September 2009
59.936
1.072.410
Oktober 2009
59.746
1.076.378
November 2009
59.716
947.386
Dezember 2009
52.784
808.981
Januar 2010
57.128
874.174
Februar 2010
60.794
828.612
März 2010
56.624
708.586
April 2010
52.860
597.826
Mai 2010
47.417
465.893
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Tabelle 4 Kurzarbeit nach Bundesländern im April 2010
Deutschland
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Anzahl der Betriebe
Anzahl der Personen
52.860
597.826
1.448
11.644
977
9.059
3.948
37.032
417
4.881
Nordrhein-Westfalen
11.498
122.312
Hessen
3.107
35.767
Rheinland-Pfalz
2.063
28.956
Baden-Württemberg
8.669
125.256
Bayern
7.125
111.819
Saarland
575
12.629
Berlin
1.240
8.139
Brandenburg
1.862
14.564
Mecklenburg-Vorpommern
945
7.081
Sachsen
4.533
34.118
Sachsen-Anhalt
1.904
12.889
Thüringen
2.427
20.310
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Tabelle 5 Kurzarbeit in Hessen von 1998 bis 2009
Jahresdurchschnitt
Anzahl der Betriebe
Anzahl der Personen
1998
469
6.096
1999
335
5.769
2000
245
3.506
2001
313
5.901
2002
648
13.790
2003
891
15.536
2004
716
7.110
2005
643
6.140
2006
349
2.635
2007
211
1.498
2008
249
4.543
2009
3.071
69.554
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Kurzarbeit in Hessen
Tabelle 6 Kurzarbeit in Hessen ab Januar 2008
Anzahl der Betriebe
Anzahl der Personen
Januar 2008
181
1.401
Februar 2008
187
1.691
März 2008
171
1.522
April 2008
303
2.975
Mai 2008
248
2.344
Juni 2008
229
1.717
Juli 2008
205
1.527
August 2008
201
2.037
September 2008
222
3.033
Oktober 2008
252
5.960
November 2008
375
11.109
Dezember 2008
418
19.202
Januar 2009
657
30.341
Februar 2009
1.190
54.535
März 2009
1.857
67.706
April 2009
3.346
104.059
Mai 2009
3.750
98.259
Juni 2009
3.947
93.165
Juli 2009
3.914
75.033
August 2009
3.799
65.310
September 2009
3.893
69.933
Oktober 2009
3.793
71.265
November 2009
3.732
61.115
Dezember 2009
3.332
49.135
Januar 2010
3.472
55.407
Februar 2010
3.637
54.445
März 2010
3.346
47.181
April 2010
3.107
35.767
Mai 2010 *
2.803
28.831
Juni 2010 *
2.513
22.547
Juli 2010 *
2.801
14.908
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. *Daten ab Mai 2010 beruhen auf einer Hochrechnung.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Tabelle 7
Personen in Kurzarbeit auf der Ebene der hessischen Regierungsbezirke
RB Darmstadt
RB Gießen
RB Kassel
Hessen
Januar 2008
1.119
118
164
1.401
Februar 2008
1.101
281
309
1.691
März 2008
985
270
267
1.522
April 2008
1.427
685
863
2.975
Mai 2008
1.225
541
578
2.344
Juni 2008
711
610
396
1.717
Juli 2008
882
358
287
1.527
August 2008
1.040
743
254
2.037
September 2008
1.403
951
679
3.033
Oktober 2008
4.248
537
1.175
5.960
November 2008
5.956
2.723
2.430
11.109
Dezember 2008
11.726
3.109
4.367
19.202
Januar 2009
18.605
4.610
7.126
30.341
Februar 2009
28.198
9.154
17.183
54.535
März 2009
33.464
13.727
20.515
67.706
April 2009
54.326
22.978
26.755
104.059
Mai 2009
54.930
22.870
20.459
98.259
Juni 2009
53.526
19.456
20.183
93.165
Juli 2009
42.697
16.914
15.422
75.033
August 2009
39.508
14.583
11.219
65.310
September 2009
39.703
16.886
13.344
69.933
Oktober 2009
41.360
17.203
12.702
71.265
November 2009
37.673
12.217
11.225
61.115
Dezember 2009
28.333
12.759
8.043
49.135
Januar 2010
32.931
13.056
9.420
55.407
Februar 2010
34.226
11.750
8.469
54.445
März 2010
29.029
10.275
7.877
47.181
April 2010
20.466
8.625
6.676
35.767
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Kurzarbeit in Hessen
Tabelle 8
Personen in Kurzarbeit in Hessen (Vollzeitäquivalente)
RB Darmstadt
RB Gießen
RB Kassel
Januar 2008
425
37
69
531
Februar 2008
397
90
120
607
März 2008
342
70
98
510
April 2008
487
241
310
1.038
Mai 2008
426
149
191
766
Juni 2008
248
178
139
565
Juli 2008
327
96
108
530
August 2008
347
179
97
623
September 2008
Hessen
521
226
224
972
Oktober 2008
1.142
145
368
1.656
November 2008
1.704
619
803
3.126
Dezember 2008
4.011
775
1.342
6.128
Januar 2009
5.828
1.324
2.204
9.355
Februar 2009
8.666
2.707
5.088
16.461
März 2009
10.160
3.961
6.680
20.802
April 2009
15.792
6.404
7.621
29.817
Mai 2009
15.732
6.325
6.124
28.181
Juni 2009
15.174
5.287
6.232
26.694
Juli 2009
11.072
4.131
4.823
20.025
August 2009
10.250
2.751
4.025
17.027
September 2009
10.459
3.276
4.820
18.555
Oktober 2009
10.827
3.231
5.601
19.658
November 2009
9.575
2.867
3.139
15.582
Dezember 2009
6.900
1.740
2.813
11.452
Januar 2010
9.240
2.359
3.959
15.558
Februar 2010
9.520
2.301
3.582
15.403
März 2010
7.970
2.036
2.633
12.638
April 2010
6.486
1.714
2.110
10.310
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berechnungen der Hessen Agentur.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung –
Tabelle 9
Regionale Arbeitslosenquoten unter Berücksichtung der Kurzarbeit
(Vollzeitäquivalente) im April 2009
Arbeitslosenquote April 2009
ohne Kurzarbeit
Reg.-Bez. Darmstadt
mit Kurzarbeit (Vollzeitäquivalente)
6,8
7,6
Differenz
0,8
Darmstadt, Stadt
6,8
7,3
0,5
Frankfurt am Main, Stadt
8,9
9,8
0,9
Offenbach am Main, Stadt
11,5
14,2
2,7
8,3
9,1
0,8
Wiesbaden, Stadt
Bergstraße
6,1
6,6
0,5
Darmstadt-Dieburg
5,8
6,5
0,7
Groß-Gerau
6,4
7,0
0,6
Hochtaunuskreis
4,3
5,1
0,8
Main-Kinzig-Kreis
6,5
7,5
1,0
Main-Taunus-Kreis
4,6
5,2
0,6
Odenwaldkreis
6,3
7,5
1,2
Offenbach
6,6
7,4
0,8
Rheingau-Taunus-Kreis
4,8
5,2
0,4
Wetteraukreis
6,1
6,8
0,7
Reg.-Bez. Gießen
7,4
8,6
1,2
Gießen
8,6
9,4
0,8
Lahn-Dill-Kreis
7,5
9,8
2,3
Limburg-Weilburg
6,6
7,0
0,4
Marburg-Biedenkopf
6,9
8,1
1,2
Vogelsbergkreis
6,8
7,5
0,7
Reg.-Bez. Kassel
8,2
9,4
1,2
Kassel, Stadt
13,8
14,9
1,1
Fulda
6,3
7,8
1,5
Hersfeld-Rotenburg
7,7
8,8
1,1
Kassel
6,5
7,8
1,3
Schwalm-Eder-Kreis
7,5
8,2
0,7
Waldeck-Frankenberg
7,7
9,6
1,9
Werra-Meißner-Kreis
9,0
9,7
0,7
7,2
8,2
1,0
Hessen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berechnungen der Hessen Agentur.