Zuständige Behörden:

Transcription

Zuständige Behörden:
Ihre Behördernnummer: 115
Mo.-Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr
Zuständige Behörden:
Behörde
Anschrift
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Terminvereinbarungen:
Zahlungsarten:
Ausstellung eines
Bewohnerparkausweises?
Öffentliche
Anbindung
Einwohnermeldeamt
Berlin-Wilmersdorf
Bürgeramt-Bürgerbüro
Hohenzollerndamm 174-177,
10713 Berlin
030 / 9029-16-200
030 / 9029-16-211
Rathaus Charlottenburg
Bürgeramt
Heerstraße
Außenstelle Halemweg 22
(Anna-Freud-Oberschule)
Otto-Suhr-Allee 100,
Heerstr. 12-14,
Halemweg 22,
10585 Berlin
14052 Berlin
13627 Berlin
030 / 9029-13-333
030 / 9029-17-777
030 / 9029-25-222
030 / 9029-12-277
030 / 9029-17-780
030 / 9029-25-223
buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Mo. 08.00 – 15.00 Uhr
Di. 11.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 14.00 – 17.30 Uhr
Do 11.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Fr. 10.00 – 13.30 Uhr
Außenstelle
Cunostrasse 1
(Seniorenclub)
Cunostr. 1,
14199 Berlin
030 / 9029-17-777
Do. 11.00 – 17.00 Uhr
030 / 9029-16-200
030 / 9029-16-202
Onlinetermine
030 / 9029-12-236
030 / 9029-13-562
Onlinetermine
030 / 9029-17-777
030 / 9029-17-778
Onlinetermine
Nicht möglich
Nicht möglich
Bargeld, EC-Kartenzahlung
(Samstag ausschließlich ECKartenzahlung möglich)
Bargeld,
EC-Kartenzahlung
Bargeld,
EC-Kartenzahlung
Nur EC-Kartenzahlung
Nur EC-Kartenzahlung
Ja
ja
ja
nein
Nein
U-Bahnhof:
U-Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus-Haltestelle:
U-Fehrbelliner Platz: 101,
104, 115
U-Bahnhof:
U-Richard-Wagner-Platz: U7
Bus-Haltestelle:
U-Richard-Wagner-Platz:
M45
U-Bahnhof:
U-Theodor-HeussPlatz: U2
Bus-Haltestellen:
Württembergallee:
218; 349; M49
Lindenallee: 104
U-Bahnhof:
U Halemweg: U7
U-Jakob-Kaiser-Platz: U7
Bus-Haltestellen:
Toeplerstr./Halemweg: 123
U Halemweg: 123
Bus-Haltestellen:
Kirchstr.: 186,249
Zoppoter Str. 186, 249
Notwendige Unterlagen für eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt:
-
-
Identitätsnachweise:
o Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis als Passersatz bzw. für ausländische Staatsangehörige den Nationalpass oder Passersatzpapiere
o Personalausweise oder Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Sollte es sich bei den umzumeldenden Personen um eine Familie handeln
ist es ausreichend, sofern ein volljähriges Familienmitglied sämtliche Ausweise der anderen Familienmitglieder vorlegt.
o Bei einer Ummeldung durch einen Vertreter ist eine schriftliche Vollmacht dringende Voraussetzung. Desweiteren muss der Personalausweis
oder der Reisepass der bevollmächtigten Person vorliegen.
o Für eine erstmalige Anmeldung in Berlin erscheint es hilfreich, wenn Personenstandsurkunden (wie z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
eingereicht werden würden
Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde
Ergänzungsblatt zur Anmeldung (dringend erforderlich)
Ausgefüllt!!!!
Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (nur erforderlich wenn Sie mehr als eine Wohnung bewohnen)
(Die Ummeldung ist gebührenfrei, auf Grund oftmals unvorhergesehener Kostenfaktoren sollte jedoch Bargeld sowie EC-Karte mitgeführt werden)
Allgemeine Information:
Die Ummeldung des Wohnsitzes ist Pflicht. In der Regel räumt Ihnen das zuständige Bürgeramt dafür eine Woche, maximal jedoch zwei Wochen, ein. Liegt
Ihrerseits eine Versäumnis der Frist vor ist es im Ermessen des Amtes, je nach Dauer der Versäumnis, ein Ordnungsgeld zwischen 10 bis 500 Euro zu verhängen.