Zuständige Behörden:
Transcription
Zuständige Behörden:
Ihre Behördernnummer: 115 Mo.-Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr Zuständige Behörden: Behörde Anschrift Telefon: Fax: E-Mail: Öffnungszeiten: Terminvereinbarungen: Zahlungsarten: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises? Öffentliche Anbindung Einwohnermeldeamt Berlin-Wilmersdorf Bürgeramt-Bürgerbüro Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin 030 / 9029-16-200 030 / 9029-16-211 Rathaus Charlottenburg Bürgeramt Heerstraße Außenstelle Halemweg 22 (Anna-Freud-Oberschule) Otto-Suhr-Allee 100, Heerstr. 12-14, Halemweg 22, 10585 Berlin 14052 Berlin 13627 Berlin 030 / 9029-13-333 030 / 9029-17-777 030 / 9029-25-222 030 / 9029-12-277 030 / 9029-17-780 030 / 9029-25-223 buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de Mo. 08.00 – 15.00 Uhr Di. 11.00 – 18.00 Uhr Mi. 08.00 – 13.00 Uhr Di. 14.00 – 17.30 Uhr Do 11.00 – 18.00 Uhr Fr. 08.00 – 13.00 Uhr Fr. 10.00 – 13.30 Uhr Außenstelle Cunostrasse 1 (Seniorenclub) Cunostr. 1, 14199 Berlin 030 / 9029-17-777 Do. 11.00 – 17.00 Uhr 030 / 9029-16-200 030 / 9029-16-202 Onlinetermine 030 / 9029-12-236 030 / 9029-13-562 Onlinetermine 030 / 9029-17-777 030 / 9029-17-778 Onlinetermine Nicht möglich Nicht möglich Bargeld, EC-Kartenzahlung (Samstag ausschließlich ECKartenzahlung möglich) Bargeld, EC-Kartenzahlung Bargeld, EC-Kartenzahlung Nur EC-Kartenzahlung Nur EC-Kartenzahlung Ja ja ja nein Nein U-Bahnhof: U-Fehrbelliner Platz: U3, U7 Bus-Haltestelle: U-Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115 U-Bahnhof: U-Richard-Wagner-Platz: U7 Bus-Haltestelle: U-Richard-Wagner-Platz: M45 U-Bahnhof: U-Theodor-HeussPlatz: U2 Bus-Haltestellen: Württembergallee: 218; 349; M49 Lindenallee: 104 U-Bahnhof: U Halemweg: U7 U-Jakob-Kaiser-Platz: U7 Bus-Haltestellen: Toeplerstr./Halemweg: 123 U Halemweg: 123 Bus-Haltestellen: Kirchstr.: 186,249 Zoppoter Str. 186, 249 Notwendige Unterlagen für eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: - - Identitätsnachweise: o Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis als Passersatz bzw. für ausländische Staatsangehörige den Nationalpass oder Passersatzpapiere o Personalausweise oder Reisepässe aller umzumeldenden Personen. Sollte es sich bei den umzumeldenden Personen um eine Familie handeln ist es ausreichend, sofern ein volljähriges Familienmitglied sämtliche Ausweise der anderen Familienmitglieder vorlegt. o Bei einer Ummeldung durch einen Vertreter ist eine schriftliche Vollmacht dringende Voraussetzung. Desweiteren muss der Personalausweis oder der Reisepass der bevollmächtigten Person vorliegen. o Für eine erstmalige Anmeldung in Berlin erscheint es hilfreich, wenn Personenstandsurkunden (wie z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) eingereicht werden würden Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde Ergänzungsblatt zur Anmeldung (dringend erforderlich) Ausgefüllt!!!! Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen (nur erforderlich wenn Sie mehr als eine Wohnung bewohnen) (Die Ummeldung ist gebührenfrei, auf Grund oftmals unvorhergesehener Kostenfaktoren sollte jedoch Bargeld sowie EC-Karte mitgeführt werden) Allgemeine Information: Die Ummeldung des Wohnsitzes ist Pflicht. In der Regel räumt Ihnen das zuständige Bürgeramt dafür eine Woche, maximal jedoch zwei Wochen, ein. Liegt Ihrerseits eine Versäumnis der Frist vor ist es im Ermessen des Amtes, je nach Dauer der Versäumnis, ein Ordnungsgeld zwischen 10 bis 500 Euro zu verhängen.