Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/1465
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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/1465
Drucksache 15/1465 Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Antrag Niedersächsisches Finanzministerium – 44 18 22/44 42 57 – Hannover, den 23.11.2004 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Übertragung von Grundstücken des Landes Niedersachsen auf die Stadt Bad Nenndorf im Zuge der Teilkommunaliserung des Staatsbades Nenndorf; Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 63 Abs. 2, § 64 Abs. 2 LHO Sehr geehrter Herr Präsident, das Land Niedersachsen ist Eigentümer einer größeren Zahl von Grundstücken im Bereich der Stadt Bad Nenndorf. Diese Liegenschaften sind dem Sondervermögen „Niedersächsisches Staatsbad Nenndorf (Betrieb nach § 26 LHO)“ (im Folgenden: LHO-Betrieb) zugeordnet. Ferner ist das Land 100 %iger Gesellschafter der Niedersächsisches Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH (im Folgenden: BG Nenndorf), die die dem LHO-Betrieb zugeordneten Grundstücke für den Betrieb des Staatsbades auf der Grundlage eines Pachtvertrages nutzt. Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer Teilkommunalisierung die Aufgaben „Kurpark/Grünpflege“ und „Marketing/Veranstaltungen“ auf die Stadt Bad Nenndorf zu übertragen. In diesem Zuge sollen auch die mit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehenden Grundstücke auf die Stadt übergehen. Die beim Land verbleibenden Grundstücke werden für die weiterhin von der BG Nenndorf betriebenen Geschäftsfelder benötigt. Gemäß Kabinettsbeschluss vom 23.11.2004 sollen 18 Beschäftigte der BG Nenndorf in die zum Teil noch im Aufbau befindlichen kommunalen Strukturen überführt werden. Die für die zu übertragenden Teilbereiche benötigte Betriebs- und Geschäftsausstattung soll von der BG Nenndorf für 1 Euro an die Stadt Bad Nenndorf veräußert werden. Als Beitrag zum Ausgleich des mit den Aufgaben „Kurpark/Grünpflege“ und „Marketing/Veranstaltungen“ verbundenen Defizits erhält die Stadt Bad Nenndorf in den Jahren 2005 bis 2019 Zuschüsse i. H. v. insgesamt 10,55 Mio. Euro. Darüber hinaus sollen die mit den genannten Teilbereichen in Zusammenhang stehenden Grundstücke für 1 Euro an die Stadt Bad Nenndorf veräußert werden. Zum Ausgleich des Instandhaltungs- und Investitionsbedarfs bei den Immobilien wird das Land der Stadt einen über mehrere Jahre verteilten Barzuschuss i. H. v. insgesamt 2,00 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Die Einzelheiten hierzu werden im Folgenden näher erläutert. Unter Bezugnahme auf Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 63 Abs. 2, § 64 Abs. 2 LHO bitte ich, die notwendige Zustimmung des Landtages zur Übertragung der nachstehend näher bezeichneten Grundstücke und der Verwertungsregelungen einzuholen. Des Weiteren wird gebeten, das Verfahren nach § 39 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages anzuwenden. 1 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1465 Sachverhalt und Begründung: 1. Die Stadt Bad Nenndorf, der Landkreis Schaumburg und das Land haben vor längerer Zeit informelle Gespräche über eine Intensivierung der Zusammenarbeit insbesondere in den Geschäftsfeldern des Staatsbades Nenndorf aufgenommen, die von zentraler Bedeutung für den Ort und darüber hinaus sind. Ausfluss dieser Gespräche war zunächst die gemeinsame Finanzierung der Sanierung und maßvollen Erweiterung der Landgrafentherme. Im Sommer 2003 prüften gemeinsame Arbeitskreise, inwieweit Veränderungen bei den Strukturen und Verantwortlichkeiten vor allem im Bereich des Kurparks und der Veranstaltungen zu wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserungen führen könnten. Dies mündete Ende 2003 in den Beginn ergebnisoffener Verhandlungen zwischen Land und Stadt unter Beteiligung des Landkreises über eine Überführung der Bereiche „Kurpark/Grünpflege“ und „Veranstaltungen/Marketing“ in die Verantwortung der Stadt Bad Nenndorf. Gemeinsam wurden in der Folgezeit die Rahmenbedingungen (z. B. Defizit der entsprechenden Geschäftsfelder der BG Nenndorf, Instandhaltungsstau) ermittelt und erörtert. So kam man nach Prüfung der Geschäftszahlen mehrerer Jahre überein, den Verlust auf Basis aktueller Zahlen der BG Nenndorf zu ermitteln und kam zu einer Unterdeckung von rund 0,95 Mio. Euro. 18 Beschäftigte der BG Nenndorf aus den genannten Bereichen wechseln in die kommunalen Strukturen. Ferner besteht bei den Gebäuden, die im Zusammenhang mit den Bereichen „Kurpark/Grünpflege“ und „Veranstaltungen/Marketing“ stehen, ein Instandhaltungs- und Investitionsbedarf von mehreren Millionen Euro. Am 07.10.2004 konnte dann Einigkeit über die Konditionen für eine Übertragung zum 01.01.2005 erzielt werden. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung am 23.11.2004 die Kommunalisierung des Staatsbades Norderney beschlossen. Die Eckpunkte der Übertragung stellen sich neben der Überführung der genannten Aufgabenbereiche in kommunale Verantwortung und den damit verbundenen Zahlungen an die Stadt Bad Nenndorf wie folgt dar: 2 – Die in Tabelle 1 der Anlage 1 verzeichneten Flurstücke stellen mit den Bereichen „Kurpark/Grünpflege“ und „Veranstaltungen/Marketing“ zusammenhängende Liegenschaften dar bzw. sollen zur Bereinigung (Straßenteile) abgegeben und auf die Stadt Bad Nenndorf übertragen werden. Bei den in Tabelle 2 der Anlage 1 genannten Flurstücken handelt es sich um Grundstücke, die teilweise beim Land verbleiben sollen, weil sich darauf Gebäude befinden, die für weiterhin von der BG Nenndorf betriebene Geschäftsfelder benötigt bzw. anderweitig veräußert werden sollen. – Zur Reduzierung des Instandhaltungs- und Investitionsbedarfs bei den Immobilien zahlt das Land an die Stadt Bad Nenndorf einen Betrag von 2 Mio. Euro, der in folgenden Teilbeträgen geleistet wird: Im Jahr 2005 erhält die Stadt 0,2 Mio. Euro, in 2006 0,4 Mio. Euro, in 2007 0,6 Mio. Euro und in 2008 schließlich 0,8 Mio. Euro. – Sollte die Stadt einzelne Grundstücke oder Teile davon innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung veräußern, erhält das Land 90 % des nach Abzug der Veräußerungskosten verbleibenden Betrages. – Im Zuge der Übertragung anfallende Grunderwerbsteuer wird je zur Hälfte getragen, ebenso die Kosten der Errichtung von 100 Stellplätzen auf einem noch festzulegenden, in den Anlagen aufgeführten Grundstück. – Sollte im Zuge einer Baumaßnahme bis Ende 2019 eine Asbestsanierung erforderlich werden, übernimmt das Land diesen Sanierungsaufwand. – Die Trennung der Versorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom) der zu übertragenden Gebäude vom Versorgungsnetz des Staatsbades übernimmt das Land. – Soweit im Zuge der Übertragung auch das Eigentum an Quellen und damit zusammenhängenden Leitungen und Gebäuden übergeht, erhält das Land ein unentgeltliches, unbefristetes und uneingeschränktes Nutzungsrecht einschließlich Nebenrechten (z. B. Zugangsrecht). Im Gegenzug übernimmt das Land weiterhin die Unterhaltung dieser Gebäude und Anlagen. Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode – 2. Drucksache 15/1465 Die Vertragskosten trägt das Land Niedersachsen. Die Absicht, die bislang von der BG Nenndorf wahrgenommenen Aufgaben „Kurpark/ Grünpflege“ und „Veranstaltungen/Marketing“ sowie die damit zusammenhängenden Landesliegenschaften auf die Stadt zu übertragen und die Eilbedürftigkeit dieser Vorgänge werden folgendermaßen begründet: 2.1 Mit der Kommunalisierung der genannten Bereiche des Staatsbades Nenndorf gibt das Land eine strukturpolitische Aufgabe ab, die auch von Dritten übernommen werden kann, ohne den neuen Aufgabenträger - die Stadt Bad Nenndorf - zu überfordern. Vielmehr wird es der Stadt dadurch ermöglicht, eine Bündelung der Zuständigkeiten wie auch der Verantwortung zu erreichen. Somit wird die Stadt in die Lage versetzt, sich als Heilbad, aber auch als touristische Destination nunmehr selbst zu entwickeln, ohne sich in einer Vielzahl von Fällen mit einem weiteren Aufgabenträger abstimmen bzw. einigen zu müssen. Dies ermöglicht nicht zuletzt ein zügigeres Agieren am und Reagieren auf den Tourismusmarkt, der für Bad Nenndorf von erheblicher Bedeutung ist, auf dem in der jüngeren Vergangenheit jedoch eher Rückschläge zu verzeichnen waren. Für das Land ergeben sich durch die Teilkommunalisierung in der Zeit von 2005 bis 2019 Belastungen, die im Durchschnitt bei einer Fortführung des Staatsbadbetriebes durch das Land eher höher wären, in der Folgezeit dann Haushaltsentlastungen im Bereich der Staatsbäder. Darüber hinaus sind durch die Verwertung von Grundvermögen Einnahmen beim Land möglich. Durch die künftige Eigentümerstellung bleiben dabei die Belange der Stadt insbesondere mit Blick auf ihre Entwicklung gewahrt. 2.2 Ein Übergang von Beschäftigten der BG Nenndorf ist zwingend erforderlich, weil diese das operative Geschäft des Staatsbades betreibt und das entsprechende Personal vorhält. 2.3 Eine Übertragung der in den Tabellen 1 und 2 genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteile ist zur vollständigen Abgabe der Verantwortung für den Staatsbadbetrieb ebenfalls notwendig. Ohne einen Eigentümerwechsel bräuchte die Stadt für jede Veränderung vor allem an den Gebäuden die Zustimmung des Landes. Ferner könnte nicht auf Dauer ausgeschlossen werden, dass das Land aus seiner Eigentümerstellung heraus in Anspruch genommen würde, sollte die Stadt nicht in der Lage sein, insbesondere bei den Gebäuden einen nutzungsfähigen und sicheren Zustand zu gewährleisten. Außerdem bietet es sich an, bisher im Eigentum des Landes stehende öffentliche Verkehrsflächen, die auf Dauer nicht für Zwecke des Staatsbades benötigt werden, an die Stadt abzugeben. Im Übrigen erhält das Land, wie bereits erläutert, bei einer Veräußerung solcher Flächen den größten Teil des Verwertungserlöses. Die Verwertung der Liegenschaften auf der Grundlage ihrer derzeitigen Beplanung - soweit vorhanden - ist, auch bedingt durch ihre Lage, als sehr schwierig anzusehen. Insbesondere bei den Grünflächen ist kaum mit Interessenten bzw. nennenswerten Veräußerungserlösen zu rechnen. 2.4 Um die Teilkommunalisierung zum 01.01.2005 umsetzen zu können, ist neben den entsprechenden Beschlüssen auf kommunaler Seite ein Landtagsbeschluss noch in diesem Jahr erforderlich. 2.5 Die konzeptionelle Zusammenfassung zur Darstellung der künftigen Strukturen und strategischen Planungen der Stadt Bad Nenndorf wird in Anlage 2 wiedergegeben. 3. Soweit es zu Grundstücksveräußerungen durch die Stadt kommt, fließen die daraus resultierenden Erlöse entsprechend § 64 Abs. 1 Satz 2 LHO dem Sondervermögen „Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen“ zu. 3 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/1465 Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Maßnahme (insbesondere Übertragung von Landesvermögen) ist die Zustimmung des Landtages (§ 64 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 63 Abs. 2 LHO) erforderlich. Soweit im Landeseigentum verbleibende Grundstücke zukünftig veräußert werden, wird der Landtag, soweit erforderlich, erneut um Zustimmung gebeten werden. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Möllring 4 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Tabelle 1 lfd. Nr. Flur Flurstück Größe (m²) Bezeichnung/Nutzung 1 6 21/1 47.990 Hinter dem Berge 2 7 16 4.537 Densinghäuser Feld/Quelle 3 14 16/6 - 16/9 4.184 Weg/Forst, An der Cäcilienhöhe, A 2 4 14 25/5 14.715 Weg, Erlengrund, Podbielskiweg 5 14 27 142 Weg, Erlengrund 6 16 2/1 27.393 Weg, Hinter dem Berge 7 16 7/6 1.710 Weg, Am Schmidts Moor 8 16 12/1 1.979 Weg, Im Schmidts Moor 9 16 30/3 52.763 Parkanlage mit Wanderwegen, Erlenkämpe 10 16 31/1 3.063 Breites Feld 11 16 36 366 Am Schmidts Moor 12 16 42/6 523 Breites Feld 13 19 50/1 10.831 Am Stahlwasserbrunnen 14 20 133/10 8 Lehnhast 15 21 36/1 1.705 Am Thermalbad, öffentliche Straße 16 21 50/17 321 Kurhausstraße, Kolonnadenläden 17 23 43/5 u. 43/6 6.076 Hauptstraße, Erbbaurecht Kurhaus 18 23 43/8 157.428 Hauptstraße, Kurpark (Galenbergpark) 19 23 52/11 1.943 Buchenallee, Kurpark 20 23 52/12 12.750 Buchenallee, Kurpark Anmerkungen Bei Ausübung der Kaufoption erhält Land den Kaufpreis. Tabelle 2 Anmerkungen ohne Esplanade, Therapiebereich (Wincklerbad usw.) 5 5 Drucksache 15/1465 Größe Bezeichnung/Nutzung 28.698 Lagerplatz "Auf der Polswiese" 54.521 Bahnhofstraße, Gebäude- und Freiflächen, Kurpark Anlage 1 lfd. Nr. Flur Flurstück 21 19 43/6 22 23 19/17 Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/1465 Anlage 2 Konzeptionelle Zusammenfassung zur Darstellung der künftigen Strukturen und strategischen Planungen der Stadt Bad Nenndorf Das Land Niedersachsen hat der Stadt Bad Nenndorf angeboten, Teilbereiche des Staatsbades Nenndorf zu übernehmen. Es handelt sich dabei um – Bewirtschaftung, Pflege und Unterhaltung des Kurparks und der zugeordneten Immobilien, – Marketing einschließlich des Veranstaltungsmanagements, – Betrieb der Wandelhalle/Kino sowie – Betrieb einer Gästeinformation. Die Stadt Bad Nenndorf steht der Übernahme dieser Aufgaben positiv gegenüber. Sie sieht auch ihre eigene Mitverantwortung zur Erhalt und zur Verbesserung und Optimierung der den Kurort prägenden Kur- und Erholungseinrichtungen. Die Übernahme der Aufgaben stellt für die Stadt Bad Nenndorf eine finanzielle Belastung dar und bedeutet zugleich eine besondere Herausforderung. Bad Nenndorf hat einen Ruf als Heilbad für Schwefel- und Schlammanwendungen. Das Kurbad zieht vor allem Besucher an, die sich durch Schwefel, Sole und Moor Heilung versprechen. Zur Zielgruppe des Kurbades gehören traditionell Menschen mit Schäden an der Wirbelsäule und an Gelenken, vor allem Rheuma und Gicht, aber auch Rehabilitationssuchende. Ein maßgeblicher Wettbewerbsvorteil Bad Nenndorfs gegenüber Vergleichskurorten liegt in der Nähe zu Hannover. Dadurch haben Gäste gute und schnelle Anreisemöglichkeiten. Durch die Nähe zu Hannover wird ein wesentliches Kriterium der Standortbedingungen von Veranstaltungsstätten erfüllt. Eine weitere große Rolle bei der Auswahl von Standorten für Tagungen und Konferenzen spielt die Gestaltung der Rahmenprogramme. Vor diesem Hintergrund bietet sich für die Stadt Bad Nenndorf die Chance, ein wirtschaftliches Standbein durch die Einrichtung von Tagungs- und Kongresskapazitäten zu schaffen. Durch die konsequente Realisierung einer Mehrfunktionalität der Infrastruktur soll erreicht werden, dass in Bad Nenndorf neben kurspezifischen Veranstaltungen auch Tagungen, kleine Kongresse und vielfältige kulturelle Veranstaltungen stattfinden können. Hierzu soll ein umfangreiches und flexibles Raumangebot mit großzügigen Raumgrößen und guter Ausstattung, Internetzugängen, moderner Tagungstechnik, Räumen mit Ausstellungsflächen geschaffen werden. Die Stadt Bad Nenndorf sieht es daher als Aufgabe an, durch ein differenziertes Marketing sowohl Kurgäste als auch Tagungs- und Kongressgäste für die Stadt Bad Nenndorf zu gewinnen. Hierzu soll ein entsprechendes Nutzungskonzept für die möglichen Veranstaltungslokalitäten und die Zusammenstellung gezielter Marketingmaßnahmen als Voraussetzung entwickelt werden. Als eine der vordringlichsten Aufgaben sind folgende investive Maßnahmen vorgesehen: – Umfunktionierung der Wandelhalle in eine multifunktionale Veranstaltungshalle mit der Einrichtung eines gastronomischen Bereiches (Catering) – Schaffung eines zentralen Anlaufpunktes im Haus Kassel als Serviceeinrichtung bzw. Touristinformation. All diese Aufgaben sollen in der Zusammenführung der vorhandenen Infrastrukturen in einer GmbH gebündelt werden. (Ausgegeben am 25.11.2004) 6