Kommunikation zwischen SOKO "Bosporus"
Transcription
Kommunikation zwischen SOKO "Bosporus"
Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern • 80524 München Vorab per E-Mail Präsidentin des Bayer. Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter PI/G-4253-3/1051 I vom 30.01.2012 ID6-1334.10-136 Herr Tauber Telefon / - Fax Zimmer 089 2192-2883 / -12883 369 München 06.03.2012 E-Mail Sachgebiete-ID5-ID7@stmi.bayern.de Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Tausendfreund vom 26.01.2012 betreffend Kommunikation zwischen SOKO "Bosporus" und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Anlagen 5 Kopien dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.a): Hat die SOKO „Bosporus“ im Jahr 2006 beim LfV angefragt, ob dort Erkenntnisse und Hinweise auf mögliche Täter aus dem rechtsextremen Umfeld vorliegen? Ja. zu 1.b): Wenn ja, wann erfolgte diese Anfrage und welchen Inhalt hatte sie? Die Soko Bosporus hat sich mit Schreiben vom 28.12.2006 an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gewandt. Die Anfrage hatte folgenden Wortlaut: Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de Odeonsplatz 3 80539 München U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.) -2- „Aufgrund des dargestellten Ermittlungsansatzes wird gebeten, die beim BLfV im Zeitraum 1995 bis 2002 bekannten Rechtsextremisten, Neonazis, NPD-Mitglieder und Skinheads für den Großraum Nürnberg mitzuteilen. Die Auskunft sollte sich nicht nur auf die angeführten Geburtsjahre 1960 – 1982 und das Geschlecht männlich beschränken. Liegen Erkenntnisse zu örtlich und zeitlich fallverbindenden Ereignissen/Veranstaltungen abzielend auf die Mobilität des/der Täter vor?“ zu 2.a): Wurde das LfV durch die SOKO „Bosporus“ darüber hinaus beauftragt bei anderen Landesämtern für Verfassungsschutz Informationen über deren Kenntnisstand bezüglich möglicher Täter einzuholen? Einen solchen Auftrag hat die Soko Bosporus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erteilt. zu 2.b): Hat das LfV diesen Auftrag erfüllt, Informationen eingeholt und an die SOKO Bosporus weitergeleitet? Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2.a) verwiesen. zu 2c): Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2.a) verwiesen. zu 3.: Wenn nein, aus welchem Grund und warum hat das LfV nicht von sich aus die anderen Verfassungsschutzämter über die Anfrage der SOKO Bosporus informiert? Die Anfrage der für die Ermittlungen zuständigen Soko war ausdrücklich auf den Großraum Nürnberg beschränkt. Es gab keinen Anhaltspunkt für das LfV, über die Vorgaben der Soko hinauszugehen. Allein die Soko verfügte über einen umfassenden Kenntnisstand zum Sachstand der Ermittlungen. Eine darüber hinausgehende vorsorgliche Information anderer Verfassungsschutzämter bei einer auf den Großraum Nürnberg beschränkten Anfrage war nicht zielführend, um ein Tätigwerden von in der Sache augenscheinlich nicht betroffenen Verfassungsschutzbehörden anzuregen. -3- zu 4.a): Ist es zutreffend, dass das LfV davon ausgegangen ist, dass sich die SOKO Bosporus Informationen anderer Landesämter für Verfassungsschutz auf anderem Wege beschaffen würde? Nachdem sich die einzige bekannte Anfrage in Bezug auf Rechtsextremismus auf den Großraum Nürnberg beschränkte, stellte sich hier die Frage nach einer Einbeziehung anderer Landesämter nicht. zu 4.b): Wenn ja, auf welchem Weg? Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 4.a) verwiesen. zu 5.: Wie ist es zu erklären, dass die SOKO „Bosporus“ durch die Landesämter für Verfassungsschutz nicht über die in das Täterprofil passenden abgetauchten Neonazis Mundlos und Böhnhardt informiert worden ist? Die Täter passten mangels bekanntem Bezug zum Großraum Nürnberg gerade nicht ins Täterprofil. zu 6.a): War dem LfV bereits im November 2011 bekannt, dass die rechtsextreme Band Gigi und die braunen Stadtmusikanten, die bereits nach dem Attentat auf den Leiter der Passauer Polizeidirektion, Alois Mannichl, mit dem rechtsextremen Lied „Lebt denn der alte Mannichl noch?“ in die Schlagzeilen geriet, im Jahr 2010 das Hetzlied „Dönerkiller“ veröffentlicht hat? Die CD „Adolf Hitler lebt“ der Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“, auf dem sich das in der Fragestellung genannte Lied „Döner-Killer“ befindet, wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Dies wurde durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 148 vom 30.09.2010 bekannt gemacht und war zu diesem Zeitpunkt dem LfV bekannt. zu 6.b): Wurden diese Erkenntnisse an die SOKO Bosporus weitergeleitet? Nein. Auf Grund der oben beschriebenen Veröffentlichung im Bundesanzeiger wurde hierfür keine Veranlassung gesehen. -4- zu 6.c): Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 6.b) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Herrmann Staatsminister