Anfrage (16/11831) - Bayerischer Landtag
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Anfrage (16/11831) - Bayerischer Landtag
Bayerischer Landtag 16/11831 16. Wahlperiode Drucksache 26.04.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 26.01.2012 Kommunikation zwischen der SOKO „Bosporus“ und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) In Zusammenhang mit den Ermittlungen zu der Mordserie von Neonazis an türkisch und griechischstämmigen Klein unternehmern soll es zu einer Informationspanne zwischen der ermittelnden „SOKO Bosporus“ und dem LfV gekom men sein. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Hat die SOKO „Bosporus“ im Jahr 2006 beim LfV an gefragt, ob dort Erkenntnisse und Hinweise auf mögli che Täter aus dem rechtsextremen Umfeld vorliegen? b) Wenn ja, wann erfolgte diese Anfrage und welchen In halt hatte sie? 2. a) Wurde das LfA durch die SOKO „Bosporus“ darüber hinaus beauftragt, bei anderen Landesämtern für Ver fassungsschutz Informationen über deren Kenntnis stand bezüglich möglicher Täter einzuholen? b) Hat das LfV diesen Auftrag erfüllt, Informationen ein geholt und an die SOKO „Bosporus“ weitergeleitet? c) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Wenn nein, aus welchem Grund und warum hat das LfV nicht von sich aus die anderen Verfassungsschutzämter über die Anfrage der SOKO „Bosporus“ informiert? 4. a) Ist es zutreffend, dass das LfV davon ausgegangen ist, dass sich die SOKO „Bosporus“ Informationen anderer Landesämter für Verfassungsschutz auf anderem Weg beschaffen würde? b) Wenn ja, auf welchem Weg? 5. Wie ist es zu erklären, dass die SOKO „Bosporus“ durch die Landesämter für Verfassungsschutz nicht über die in das Täterprofil passenden abgetauchten Neonazis Mundlos und Bönhardt informiert worden sind? 6. a) War dem LfV bereits vor November 2011 bekannt, dass die rechtsextreme Band Gigi und die braunen Stadtmu sikanten, die bereits nach dem Attentat auf den Leiter der Passauer Polizeidirektion, Alois Mannichl, mit dem rechtsextremen Lied „Lebt denn der alte Mannichl noch?“ in die Schlagzeilen geriet, im Jahr 2010 das Hetzlied „Dönerkiller“ veröffentlicht hat? b) Wurden diese Erkenntnisse an die SOKO Bosporus weitergeleitet? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 06.03.2012 Zu 1. a): Ja. Zu 1. b): Die Soko Bosporus hat sich mit Schreiben vom 28.12.2006 an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gewandt. Die Anfrage hatte folgenden Wortlaut: „Aufgrund des dargestellten Ermittlungsansatzes wird gebe ten, die beim BLfV im Zeitraum 1995 bis 2002 bekannten Rechtsextremisten, Neonazis, NPDMitglieder und Skin heads für den Großraum Nürnberg mitzuteilen. Die Auskunft sollte sich nicht nur auf die angeführten Geburtsjahre 1960– 1982 und das Geschlecht männlich beschränken. Liegen Erkenntnisse zu örtlich und zeitlich fallverbindenden Ereignissen/Veranstaltungen abzielend auf die Mobilität des/der Täter/s vor?“ Zu 2. a): Einen solchen Auftrag hat die Soko Bosporus nach derzeiti gem Kenntnisstand nicht erteilt. Zu 2. b): Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2. a) verwiesen. Zu 2. c): Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2. a) verwiesen. Zu 3.: Die Anfrage der für die Ermittlungen zuständigen Soko war ausdrücklich auf den Großraum Nürnberg beschränkt. Es gab keinen Anhaltspunkt für das LfV, über die Vorgaben der Soko hinauszugehen. Allein die Soko verfügte über einen umfassenden Kenntnisstand zum Sachstand der Ermittlun gen. Eine darüber hinausgehende vorsorgliche Information anderer Verfassungsschutzämter bei einer auf den Großraum Nürnberg beschränkten Anfrage war nicht zielführend, um ein Tätigwerden von in der Sache augenscheinlich nicht be troffenen Verfassungsschutzbehörden anzuregen. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Zu 4. a): Nachdem sich die einzige bekannte Anfrage in Bezug auf Rechtsextremismus auf den Großraum Nürnberg beschränk te, stellte sich hier die Frage nach einer Einbeziehung ande rer Landesämter nicht. Zu 4. b): Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 4. a) verwiesen. Zu 5.: Die Täter passten mangels bekanntem Bezug zum Großraum Nürnberg gerade nicht ins Täterprofil. Zu 6. a): Die CD „Adolf Hitler lebt“ der Band „Gigi und die braunen Drucksache 16/11831 Stadtmusikanten“, auf dem sich das in der Fragestellung ge nannte Lied „DönerKiller“ befindet, wurde von der Bundes prüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Dies wurde durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 148 vom 30.09.2010 bekannt gemacht und war zu diesem Zeitpunkt dem LfV bekannt. Zu 6. b): Nein. Aufgrund der oben beschriebenen Veröffentlichung im Bundesanzeiger wurde hierfür keine Veranlassung gesehen. Zu 6. c): Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 6. b) verwiesen.