Anfrage (16/11831) - Bayerischer Landtag

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Anfrage (16/11831) - Bayerischer Landtag
Bayerischer Landtag
16/11831
16. Wahlperiode
Drucksache 26.04.2012
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
vom 26.01.2012
Kommunikation zwischen der SOKO „Bosporus“ und
dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz
(BayLfV)
In Zusammenhang mit den Ermittlungen zu der Mordserie
von Neonazis an türkisch­ und griechischstämmigen Klein­
unternehmern soll es zu einer Informationspanne zwischen
der ermittelnden „SOKO Bosporus“ und dem LfV gekom­
men sein. Ich frage die Staatsregierung:
1. a) Hat die SOKO „Bosporus“ im Jahr 2006 beim LfV an­
gefragt, ob dort Erkenntnisse und Hinweise auf mögli­
che Täter aus dem rechtsextremen Umfeld vorliegen?
b) Wenn ja, wann erfolgte diese Anfrage und welchen In­
halt hatte sie?
2. a) Wurde das LfA durch die SOKO „Bosporus“ darüber
hinaus beauftragt, bei anderen Landesämtern für Ver­
fassungsschutz Informationen über deren Kenntnis­
stand bezüglich möglicher Täter einzuholen?
b) Hat das LfV diesen Auftrag erfüllt, Informationen ein­
geholt und an die SOKO „Bosporus“ weitergeleitet?
c) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wenn nein, aus welchem Grund und warum hat das LfV
nicht von sich aus die anderen Verfassungsschutzämter
über die Anfrage der SOKO „Bosporus“ informiert?
4. a) Ist es zutreffend, dass das LfV davon ausgegangen ist,
dass sich die SOKO „Bosporus“ Informationen anderer
Landesämter für Verfassungsschutz auf anderem Weg
beschaffen würde?
b) Wenn ja, auf welchem Weg?
5. Wie ist es zu erklären, dass die SOKO „Bosporus“
durch die Landesämter für Verfassungsschutz nicht
über die in das Täterprofil passenden abgetauchten
Neonazis Mundlos und Bönhardt informiert worden
sind?
6. a) War dem LfV bereits vor November 2011 bekannt, dass
die rechtsextreme Band Gigi und die braunen Stadtmu­
sikanten, die bereits nach dem Attentat auf den Leiter
der Passauer Polizeidirektion, Alois Mannichl, mit dem
rechtsextremen Lied „Lebt denn der alte Mannichl
noch?“ in die Schlagzeilen geriet, im Jahr 2010 das
Hetzlied „Dönerkiller“ veröffentlicht hat?
b) Wurden diese Erkenntnisse an die SOKO Bosporus
weitergeleitet?
c) Wenn nein, warum nicht?
Antwort
des Staatsministeriums des Innern
vom 06.03.2012
Zu 1. a):
Ja.
Zu 1. b): Die Soko Bosporus hat sich mit Schreiben vom 28.12.2006
an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV)
gewandt. Die Anfrage hatte folgenden Wortlaut:
„Aufgrund des dargestellten Ermittlungsansatzes wird gebe­
ten, die beim BLfV im Zeitraum 1995 bis 2002 bekannten
Rechtsextremisten, Neonazis, NPD­Mitglieder und Skin­
heads für den Großraum Nürnberg mitzuteilen. Die Auskunft
sollte sich nicht nur auf die angeführten Geburtsjahre 1960–
1982 und das Geschlecht männlich beschränken.
Liegen Erkenntnisse zu örtlich und zeitlich fallverbindenden
Ereignissen/Veranstaltungen abzielend auf die Mobilität
des/der Täter/s vor?“
Zu 2. a):
Einen solchen Auftrag hat die Soko Bosporus nach derzeiti­
gem Kenntnisstand nicht erteilt.
Zu 2. b):
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2. a) verwiesen.
Zu 2. c):
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2. a) verwiesen.
Zu 3.:
Die Anfrage der für die Ermittlungen zuständigen Soko war
ausdrücklich auf den Großraum Nürnberg beschränkt. Es
gab keinen Anhaltspunkt für das LfV, über die Vorgaben der
Soko hinauszugehen. Allein die Soko verfügte über einen
umfassenden Kenntnisstand zum Sachstand der Ermittlun­
gen. Eine darüber hinausgehende vorsorgliche Information
anderer Verfassungsschutzämter bei einer auf den Großraum
Nürnberg beschränkten Anfrage war nicht zielführend, um
ein Tätigwerden von in der Sache augenscheinlich nicht be­
troffenen Verfassungsschutzbehörden anzuregen.
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16. Wahlperiode Zu 4. a):
Nachdem sich die einzige bekannte Anfrage in Bezug auf
Rechtsextremismus auf den Großraum Nürnberg beschränk­
te, stellte sich hier die Frage nach einer Einbeziehung ande­
rer Landesämter nicht.
Zu 4. b):
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 4. a) verwiesen.
Zu 5.: Die Täter passten mangels bekanntem Bezug zum Großraum
Nürnberg gerade nicht ins Täterprofil.
Zu 6. a):
Die CD „Adolf Hitler lebt“ der Band „Gigi und die braunen
Drucksache 16/11831
Stadtmusikanten“, auf dem sich das in der Fragestellung ge­
nannte Lied „Döner­Killer“ befindet, wurde von der Bundes­
prüfstelle für jugendgefährdende Medien in Teil B der Liste
der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Dies wurde
durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 148 vom
30.09.2010 bekannt gemacht und war zu diesem Zeitpunkt
dem LfV bekannt.
Zu 6. b):
Nein. Aufgrund der oben beschriebenen Veröffentlichung im
Bundesanzeiger wurde hierfür keine Veranlassung gesehen.
Zu 6. c):
Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 6. b) verwiesen.