20% prämie vom staat 20% prämie vom staat

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Investmentsparen
nach dem
5. Vermögensbildungsgesetz
Der Staat hilft Ihnen:
Die Mega-Sparförderung
Die staatliche Förderung zur Vermögensbildung umfasst
besonders Maßnahmen zur Vermögensbildung und
beteiligung, zum Beispiel über Aktien und Genussscheine sowie zur Wohnbauförderung in Form des
Bausparens. Auch Fondssparer kommen in den Genuss
der vermögenswirksamen Leistungen, denn diese
Anlagen werden unter bestimmten Voraussetzungen,
die im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
geregelt sind, vom Staat gefördert.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen,
die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zur Anlage in
einer der im 5. VermBG genannten Anlageformen
erbringt. Die Leistungen müssen direkt vom Arbeitgeber
an das Institut erfolgen, bei dem der Arbeitnehmer
einen Vertrag hat. Sie können nach dem Tarifvertrag als
freiwillige Leistungen des Arbeitgebers erbracht
werden, wobei der Arbeitnehmer auf Antrag einen
zusätzlichen Teil des Arbeitslohns als eigene Leistung
erbringen kann.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen an das Institut zu zahlen, bei dem der
Vertrag abgeschlossen wurde. Die ArbeitnehmerSparzulage wird am Ende der Sperrfrist des Vertrags
ausbezahlt. Durch das 5. VermBG wird die staatliche
Förderung in der privaten Vermögensbildung auf
Anlagen in Produktivver mögen konzentriert.
Geförderte Anlagen
Anlagen, die im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen unterstützt werden, sind insbesondere
• Anlagen auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere, besondere Aktien und Investmentfonds
• andere Vermögensbeteiligungen
Durch die Änderung des 5.VermBG zum 1. Januer 1999
wurde die Anlage in Produktivkapital, dazu zählen
besonders Aktienfonds, gefördert.
Die Sparzulage beträgt 20 Prozent für höchstens
400 Euro pro Jahr
Einkommensgrenzen
Anzahl der Kinder
Das Bausparen wird im Vergleich dazu nur mit neun Prozent aus 470 Euro gefördert. Zugleich wurden die Einkommensgrenzen, bis zu denen eine Sparzulage gezahlt
wird, auf 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei
der Einzelveranlagung beziehungsweise 35.800 Euro bei
der Zusammenveranlagung erhöht. Je nach Tarifvertrag
kann aber auch außerhalb dieser Grenzen ein Anspruch
auf die Vermögensförderung bestehen.
§ 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 vermBG
Einkommensgrenzen
bei zu versteuerndem
Jahreseinkommen des
betreffenden Kalenderjahres (ledig/verheiratet)
höchstens 20.000/40.000 Euro
Leistungserbringung
vermögenswirksame Leistungen;
Überweisung durch den Arbeitgeber
Ver heiratete
(ein Arbeitnehmer)
Art der Förderung
Arbeitnehmersparzulage
Förderung in Prozent
20% (ab 1. 1. 2009)
Staatliche Förderung pro
Jahr (höchstens) somit
Alleinstehende
und Verheiratete
* alte Bundesländer
* neue Bundesländer
72,00 Euro
88,00 Euro
(ein Arbeitnehmer)
(zwei Arbeitnehmer) (6)
Euro
41.962
47.770
53.758
0
1
2
(1) Kinder, für die es Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gibt.
(2) Für vermögenswirksame Leistungen ist das zu versteuernde Einkommen des
betreffenden Kalenderjahres maßgebend.
(3) Einkommensgrenze 17.900 Euro (bis 2001: 35.000 Mark) zu versteuerndes Einkommen.
(4) Mit vollem Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag und für Kinder unter 16 Jahren
Betreuungsfreibetrag.
(5) Einkommensgrenze 35.800 Euro (bis 2001: 70.000 Mark) zu versteuerndes Einkommen.
(6) Bei zusammenveranlagung nach § 26b (oder 26 Abs. 1 Satz 1) EStG, unter Umständen mit
vollen Kinder- und Betreuungsfreibeträgen.
Bei der Einkommensteuer-Erklärung werden die entsprechenden Angaben in die Anlage N zur EinkommensteuerErklärung eingetragen. Das 5.VermBG bindet die Gewährung von Sparzulagen bei Investmentfonds allerdings daran,dass 60 Prozent des Fondsvermögens in Aktien investiert sind. Seit 1995 kommen die eingezahlten VL nicht
mehr auf die Lohnsteuerkarte. Stattdessen erhalten Sparer von der Fondsgesellschaft, über die sie vermögenswirksam sparen, einen Beleg für die Steuererklärung. Die
Arbeitnehmersparzulage erhält man im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung.
800 Euro
400 Euro
40.918
46.726
52.534
58.342
64.150
Ver heiratete
(zwei Arbeitnehmer)
* pro Jahr
Euro
(ein Arbeitnehmer) (5)
0
1
2
3
4
Verheiratete
Geförderte Höchstbeträge Verheiratete
(3)
20.981
29. 129
0
1( 4)
Beteiligungssparen
(Wertpapier- und Beteiligungsverträge,
insbesondere Aktienfonds)
Grundlage
Euro
Alleinstehende
VL-Fondssparen im Überblick
Sparvorgang
Einkommensgrenze nach
der Allgemeinen Lohnsteuertabelle ab 2008 (2)
(1)
Verheiratete
(zwei Arbeitnehmer)
144,00 Euro
176,00 Euro
VL-Leistungen erhalten aber auch Arbeitnehmer, deren
Bruttoeinkommen deutlich darüber hinausgeht. Es steigt
mit der Anzahl der Kinder in der Familie.
Aktien: In guten wie in schlechten Zeiten behauptet.
20%
15%
10%
5%
0%
12/8312/93
12/8412/94
12/8512/95
12/8612/96
12/8712/97
12/8812/98
12/8912/99
12/9012/00
12/9112/01
1 Quelle: dit. Rollierende 10-Jahres-Wertentwicklung des DAX. Angaben zur bisherigen Entwicklung erlauben keine Prognose für die
2 Quelle: dit. Annualisierende Performance seit Auflage am 26. 3. 1956 bis zum 30. 9. 2003. Berechnungsbasis Anteilwert (Ausgabe
berücksichtigt. Ausschüttungen wiederangelegt. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft.
12/9212/02
Zukunft.
aufschläge nicht
In den letzten 20 Jahren konnten
Aktien auf 10-Jahres-Sicht
überzeugen. Mit Wertentwicklungen
von durchschnittlich 5,1% p.a. bis
16,5% p.a. 1
Informationen über die Anlage
in Edelmetallen
Silber
Silber galt zeitweise als wertvoller als Gold. Es wird seit ca. 7 000
Jahren verarbeitet und wurde in
allen Hochkulturen nachgewiesen. Im Mittelalter wurde Silber
auch im Schwarzwald, Harz und
Erzgebirge gewonnen. Silber ist
auf der Erde häufiger als Gold anzutreffen, dennoch gehört es zu
den seltensten Metallen.
Wie Gold wurde und wird es als
Schmuck-, Anlage- und Münzmetall verwendet.
Heute gilt Silber als massiv unterbewertet, Experten erwarten
eine noch größere Verknappung
und damit eine noch höhere
Wertsteigerung als bei Gold.
Gold
Gold war schon immer ein sicherer Hafen, wenn andere Werte
wie Aktien, Rohstoffe, Währungen, Immobilien etc. in Krisen gerieten.
Es ist ein sicherer Schutz gegen
Inflation, es ist mit kleinstem Volumen bei gleichzeitig höchstem
Wert gut transportabel, ist weltweit begehrt und kann deshalb
überall in Geld oder andere Güter eingetauscht werden.
Gold ist an kein Zahlungsversprechen einer Bank oder einer
Regierung gebunden, Gold läßt
sich im Gegensatz zu Geld nicht
einfach per Dekret vermehren.
Obwohl von vielen Zentralbanken noch eingelagert, decken
Goldreserven keine Währungen
mehr.