KlinikRente aktuell 2009_01
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KlinikRente aktuell 2009_01
01 Finanzen • Betriebsorganisation • Altersvorsorge 2009 Stand März 2009 Wissenswerte Informationen für Leitende Ärzte und Führungskräfte im Krankenhaus Themen in dieser Ausgabe Lohnoptimierung bringt mehr Vorsorge und Kostensenkung Verlässlich auch in Krisenzeiten 28. / 29. Sep tember 2009 KlinikRente auf Wachstumskurs bAV-Beiträge mindern Arbeitslosengeld nicht 5. Personalkongress der Krankenhäuser in Berlin Jetzt Plätze sichern & an melden ! Lohnoptimierung bringt mehr Vorsorge und Kostensenkung Weniger Personalkosten bei gleichzeitig besserer Altersvorsorge. Das scheint fast unmöglich, ist aber machbar. Das seit Ende 2007 geltende Gesetz zur Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung bietet dafür die Basis. Verbindet man die Vorteile der Entgeltumwandlung mit den Vermögenswirksamen Leistungen (im weiteren VL) zu so genannten Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVL), sind die Wirkungen verblüffend. Die ersten Krankenhäuser nutzen bereits die neuen Möglichkeiten und bieten ihren Arbeitnehmern mehr Vorsorgemöglichkeiten bei reduzierten Personalkosten. Doppelte Vorsorge bei gleichem Nettoeinkommen Bisher werden die VL in der Regel in Sparverträge (z. B. Bausparvertrag oder Investmentfonds) eingezahlt. Regelmäßig stocken die Arbeitnehmer die Arbeitgeberleistung mit Eigenbeiträgen auf, in vielen Fällen bis zu 40 Euro pro Monat. Bei dieser Gestaltung ist die VL jedoch steuer- und sozialabgabenpflichtig und der VL-Beitrag wird aus dem Nettoeinkommen gezahlt. Genau hier liegt die Chance: Werden die VL in AVL umgestellt und mit einer Entgeltumwandlung verbunden, kann mit dem gleichen Nettoeinsatz ein mehr als doppelt so hoher Vorsorgebeitrag realisiert werden. Immer mehr Arbeitgeber bieten diese Möglichkeiten ihren Mitarbeitern jetzt aktiv an. Einige Branchentarifverträge, wie z. B. Metall und Chemie, legen die AVL sogar tariflich fest und lassen für Neuverträge nur noch die betriebliche Altersversorgung zu. Ein Praxisbeispiel Wie lassen sich die Vorteile auch im Krankenhaus umsetzen? Im folgenden Beispiel erhalten die Arbeitnehmer, wie z. B. im TVöD, eine VL in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Das Beispielkrankenhaus beschäftigt ca. 1.000 Mitarbeiter, von denen der- zeit ca. 70 % die VL nutzen. Die VL werden in unterschiedliche Sparverträge, wie z. B. Bausparen und Investmentsparen gezahlt und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Arbeitgeber möchte, dass möglichst viele Arbeitnehmer von VL in die AVL wechseln. Deshalb erhalten die Mitarbeiter, die den Wechsel von VL zur AVL vollziehen und künftig mindestens 70 Euro aus dem Bruttoeinkommen sparen, eine Verdopplung der bisherigen Arbeitgeberleistung von 6,65 Euro auf eine AVL von 13,30 Euro (siehe Abb. Seite 2). Unterstellt man, dass ein Mitarbeiter bisher 40 Euro in die VL einzahlt, kann er nach einer Umstellung ca. 93,30 Euro in die AVL einbringen, ohne dass sich die Nettoauszahlung verändert. Der Arbeitnehmer spart damit bei gleichem Nettoeinkommen mehr als doppelt so viel. Auch der Arbeitgeber spart Geld Aber auch der Arbeitgeber spart Geld. Er senkt die Lohnnebenkosten um ca. 180 Euro pro Jahr für jeden Mitarbeiter, der von VL auf AVL umstellt. In unserem Beispielkrankenhaus mit 1.000 Arbeitnehmern können das immerhin bis zu 120.000 Euro Einsparung sein – und das Jahr für Jahr. Genauso wichtig ist aus Arbeitgebersicht der Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge. In unserem Beispiel fließen nach einer erfolgreichen Umstellung immerhin ca. 800.000 Euro Jahresbeitrag in die betriebliche Altersversorgung. Das damit zusätzlich gebildete Vermögen verschafft den Arbeitnehmern die notwendige und gewünschte Flexibilität für einen Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr. Genau hier erschließt sich für die Arbeitgeber ein weiteres Potential zur mittel- und langfristigen Kosteneinsparung. Mitarbeiter, die aus Gesundheitsgründen nicht bis 67 arbeiten können, andererseits wegen beständig sinkenden Renten auch nicht in den Ruhestand gehen können, bergen die latente Gefahr, dass die Krankheitskosten und die Kosten für Frühverrentungsprogramme steigen. 1 Arbeitgeber erhöht seine Attraktivität Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern attraktive Programme für einen Ruhestand vor dem 67. bieten können, haben einen Vorteil im härter werdenden „Kampf um die besten Köpfe“. Die unternehmerische Umsetzung von AVL erfordert weder einen organisatorischen, finanziellen oder personellen Mehraufwand. Die mit „KlinikRente AVL“ erreichbare Win-Win- (Fortsetzung von S. 1) Situation senkt die Personalkosten je Mitarbeiter und Jahr. Mit diesen zusätzlichen Mitteln kann das Unternehmen kreativ umgehen, sowohl im Sinne der weiteren Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber als auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. n Mehr Informationen unter www.klinikrente.de oder per Faxanforderung (siehe letzte Seite). Lohnoptimierung mit „KlinikRente AVL“ VL – Vermögenswirksame Leistungen AVL – Altersvorsorgewirksame Leistungen Bruttogehalt Bruttogehalt AVL – Arbeitgeber + Einzahlung in bAV * – Gesamt-Brutto = Lohnsteuer – Sozialversicherung – Nettoverdienst = Überweisung VL – Nettoüberweisung = VL – Arbeitgeber Gesamt-Brutto Lohnsteuer Sozialversicherung Nettoverdienst Überweisung VL Nettoüberweisung + = – – = – = 2.500,00 Euro 6,65 Euro 2.506,65 Euro 451,69 Euro 520,76 Euro 1.534,20 Euro 40,00 Euro 1.494,20 Euro 2.500,00 Euro 13,30 Euro 93,30 Euro 2.420,00 Euro 422,78 Euro 502,69 Euro 1.494,53 Euro 0,00 Euro 1.494,53 Euro Grafik © KlinikRente 2009 Beispielhaft für einen 40-jährigen; ledig; Steuerklasse I/0; KiSt: NRW; GKV 15,5 % AVL VL * Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung (80,00 Euro Entgeltumwandlung zzgl. 13,30 Euro Arbeitgeberleistung) Verlässlich auch in Krisenzeiten Überdurchschnittliche Renditen und sichere Anlagen gehen nur selten Hand in Hand. Die Altersversorgung über den Betrieb bildet hier eine Ausnahme. Sichere Anlagen können mit den Vorteilen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit verbunden werden. Im Ergebnis erhält man beides: Hohe Sicherheit und langfristige Stabilität in Verbindung mit einer überdurchschnittlichen Rentabilität. Das ist der Grund dafür, dass immer mehr Krankenhäuser ihren Mitarbeitern die Vorteile der betrieblichen Vorsorge in verschiedenen Durchführungswegen anbieten. Steuer- und sozialversicherungsfrei kann in die eigene Vorsorge investiert werden. Wenn es gewünscht wird, ist mit „KlinikRente Plus“ die steuerfreie Altersvorsorge auch mit hohen Beträgen möglich. Versteuert werden muss erst im Ruhestand (nachgelagerte Besteuerung). Dann liegen die Einkommensteuersätze in der Regel deutlich niedriger als im aktiven Erwerbsleben. Zudem können Freibeträge oder steuerlich günstige Abfindungsregelungen genutzt werden: Das ist abhängig davon, ob eine lebenslang laufende Rente oder die Auszahlung des Kapitals in einer Summe gewählt wird. Sicher vor allem auch in Krisenzeiten Wie steht es bei KlinikRente konkret mit der Sicherheit? Das Versorgungswerk KlinikRente verfügt über eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur. 2 Erstens werden nur konservative, überwiegend mün delsichere Anlagen genutzt. Hierbei werden neben einem gesetzlich festgelegten Garantiezins von 2,25 % zusätzliche Überschüsse gezahlt. Zweitens setzten Versorgungswerke nicht alles auf ein Pferd. Bei KlinikRente wurden fünf führende Versicherungsgesellschaften zu einem Trägerkonsortium verbunden. Diese führenden Gesellschaften tragen die Versorgung gemeinsam. Drittens unterwerfen sich die Konsortialgesellschaften einer Stabilitätsabrede, die es auch ermöglicht, Trägergesellschaften bei Notwendigkeit auszutauschen. Viertens ist jede Trägergesellschaft zusätzlich über die Sicherungseinrichtung Protektor abgesichert. Im Durchführungsweg „KlinikRente Plus“ (Unterstützungskasse) erhält der Arbeitnehmer noch zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein. Konkret ist es bei KlinikRente so, dass alle Konsortialpartner auch für 2009 die Überschussbeteiligung stabil halten. Diese liegt 2009 bei 4,5 %. Zusätzlich kommen noch Schlussüber schüsse und Beteiligungen an den Bewertungsreserven dazu, so dass der Gesamtüberschuss im Jahr 2009 bei ca. 5 % liegt. n Ausgabe 01 / 2009 KlinikRente auf Wachstumskurs Nahezu 1.000 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft bieten ihren Mitarbeitern inzwischen die Vorteile des Branchenstandards. „Versorgungswerke boomen“ schrieb das Versicherungsjournal in 2008. Heute kann man sagen, dass dieser Trend sich fortsetzt. Auch das Versorgungswerk KlinikRente ist im letzten Jahr gewachsen. Die gebuchten Bruttobeiträge erhöhten sich allein im Jahr 2008 um 5 Millionen Euro auf ca. 25 Millionen. Der Vertragsbestand belief sich zum Ende des Jahres auf garantierte Leistungszusagen von insgesamt ca. 450 Millionen Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nahezu 1.000 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft haben sich inzwischen für eine Teilnahme am Branchenstandard entschieden. Hierdurch bieten sie den Mitarbeitern eine Vorsorgemöglichkeit mit hoher Sicherheit, langfristiger Stabilität und einer einfachen Portabilität (Mitnahmemöglichkeit beim Arbeitgeberwechsel). Das Versorgungswerk bietet alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung – mit Möglichkeiten zur Lohnoptimierung. So nutzen zum Beispiel immer mehr Ärzte und Führungskräfte „KlinikRente Plus“, weil hier Beiträge vollkommen steuerfrei bleiben – in beliebiger Höhe. Ein anderer Weg zur Lohnoptimierung ist „KlinikRente AVL“. Hierbei können die Arbeitnehmer im Vergleich zu den Vermögenswirksamen Leistungen bei gleichem Netto doppelt so hoch vorsorgen. Diese und andere auf klassischen Win-Win-Situationen aufgebaute Strategien lassen auch in 2009 eine Fortsetzung des starken Wachstums des Versorgungswerkes KlinikRente erwarten. n Urteil: bAV-Beiträge mindern Arbeitslosengeld nicht Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Mainz) hat entschieden, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (Az.: L 3 AS 118/07). Zahlungen durch Gehaltsumwandlung seitens des Arbeitgebers sind kein zu berücksichtigendes Einkommen und mindern daher nicht die Hilfebedürftigkeit eines Empfängers von Arbeitslosengeld II, so die Pressemitteilung des Gerichts. Im konkreten Fall hatten die Kläger, die zunächst in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten und mittlerweile verheiratet sind, bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeitslosengeld II beantragt. Dies lehnte die ARGE ab, da die Klägerin in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand und ihr Einkommen ausreiche, um den Bedarf des Paares zu decken. Dabei berücksichtigte die ARGE auch die bAV-Beiträge des Arbeitgebers. Die dagegen erhobene Klage hatte das Sozialgericht abgewiesen. Das Landessozialgericht als nächsthöhere Instanz sah dies anders. Durch den Gehaltsverzicht zugunsten der bAV kann die Klägerin für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht mehr die Auszahlung der Beträge verlangen. Auch ist ihr ein vorzeitiger Zugriff auf die angesparten Beträge gesetzlich verwehrt. Diese dienen vielmehr dem staatlich geförderten Aufbau einer bAV und seien damit als zweckgebundene Einkünfte von einer Berücksichtigung ausgeschlossen, so das Urteil. n 5. Personalkongress der Krankenhäuser 28. / 29. September 2009 in Berlin www.klinikrente.de Aktuelle Fragen rund um Personalarbeit und Arbeitsrecht – namhafte Referentinnen und Referenten – Wissenswertes aus Theorie und Praxis. Mit dem Maritim Hotel Berlin besuchen Sie einen Veranstaltungsort, der mitten im Herzen der Bundeshauptstadt liegt. „Get together“ im Restaurant des Berliner Fernsehturms mit einem atemberaubenden Blick über die Stadt! Limitierte Teilnehmerzahl – frühzeitige unverbindliche Reservierung wird dringend empfohlen! Ausgabe 01 / 2009 3 Antwortfax – für Informationen und Beispielrechnung Fordern Sie wichtige Informationen über KlinikRente Aktuell, über KlinikRente-Seminare sowie eine persönliche Beispielrechnung an. Bitte einfach ausfüllen bzw. ankreuzen und KlinikRente per Post oder per Fax (0221) 29 20 93-70/-81 zukommen lassen. Persönliche Angaben Titel / Vorname / Name Position geboren am Einrichtung Straße / Nr. PLZ Ort Telefon / Durchwahl günstige Anrufzeit E-Mail Bitte senden Sie mir eine unverbindliche Beispielrechnung (bitte hierzu oben Ihr Geburtsdatum angeben). Bitte schicken Sie mir Informationen zu „KlinikRente AVL“. Bitte um Anmeldeunterlagen zum 5. Personalkongress der Krankenhäuser am 28. und 29.9.2009 in Berlin. Bitte schicken Sie mir kostenlos den KlinikRente-Informationsfilm „Das Wiedersehen“ zum Thema Entgeltumwandlung für Ärzte. Bitte senden Sie mir „KlinikRente Aktuell“ auch per E-Mail. Ich möchte „KlinikRente Aktuell“ hiermit abbestellen. DCD 180 KR Aktuell 2009-01, A4, Stand März 2009 Überreicht durch Robert-Perthel-Straße 4 • 50739 Köln Telefon (0221) 29 20 93-0 • Telefax (0221) 29 20 93-70/-81 E-Mail: info@klinikrente.de • Internet: www.klinikrente.de Impressum: „KlinikRente Aktuell“ ist ein Newsletter des Versorgungswerkes KlinikRente; Herausgeber (V.i.S.d.P.): Friedhelm Gieseler, Hubertus Mund (GF KlinikRente); Grafikdesign/Satz: Dorra Com Design, Steinfurthstr. 25, 45884 Gelsenkirchen; Druck: Wirtz Druck GmbH & Co. KG, Industriestr. 24, 45711 Datteln; Auflage: 10.000 Exemplare; Nachdruck (auch auszugsweise) oder sonstige Nutzung der Inhalte ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. 4 Ausgabe 01 / 2009