Studienordnung_Geronto - Psychologisches Institut

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Studienordnung_Geronto - Psychologisches Institut
UNIVERSITÄT ZÜRICH
AS
TU
RI
CEN S I S
UN IVERS IT
PSYCHOLOGISCHES INSTITUT
MDCCC
XXXIII
STUDIENORDNUNG DER FACHRICHTUNG
GERONTOPSYCHOLOGIE
PROF. MIKE MARTIN
FREIENSTEINSTRASSE 5
8032 ZÜRICH
TEL.: 044 634 51 81
FAX: 044 634 51 89
WWW .PSYCHOLOGIE.UNIZH.CH/GERONTO/
STAND 14.4.2005
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
Inhaltsverzeichnis
1
AUSBILDUNGSINHALTE, STUDIENZIELE UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE ...... .... 3
1.1
1.2
1.3
1.4
Vorbemerkung ..............................................................................................................3
Ausbildungsinhalte ........................................................................................................3
Studienziele...................................................................................................................3
Forschungsschwerpunkte .............................................................................................4
2
GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM ...................................... .....5
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Studienziele des Vertiefungsprogramms .......................................................................5
Voraussetzungen für den Eintritt in das Vertiefungsprogramm......................................6
Veranstaltungen des Vertiefungsprogramms ................................................................7
Phasen des Vertiefungsprogramms ......................................................................... ..10
Lizentiatsprüfung im Vertiefungsprogramm .................................................................12
3
GERONTOPSYCHOLOGIE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM ...................................... ...13
3.1
3.2
Veranstaltungen im Ergänzungsprogramm .................................................................13
Lizentiatsprüfung im Ergänzungsprogramm ................................................................13
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
GERONTOPSYCHOLOGIE IM 1. NEBENFACH ...................................................... ...14
Allgemeine Hinweise ...................................................................................................14
Grundstudium und Zwischenprüfungen.......................................................................14
Aufbaustudium ............................................................................................................14
Überblick über den Studiengang .................................................................................15
Abschlussprüfung........................................................................................................15
5
GERONTOPSYCHOLOGIE IM 2. NEBENFACH ...................................................... ...17
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Allgemeine Hinweise ...................................................................................................17
Grundstudium und Zwischenprüfungen.......................................................................17
Aufbaustudium ............................................................................................................17
Überblick über den Studiengang .................................................................................18
Abschlussprüfung........................................................................................................18
http://www.psychologie.unizh.ch/geronto/
2
STUDIENORDNUNG DER FACHRICHTUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
1
AUSBILDUNGSINHALTE, STUDIENZIELE UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE
1.1
VORBEMERKUNG
Im Rahmen der Abteilung Allgemeine Psychologie werden in Lehre und Forschung
derzeit vier Richtungen vertreten:
Allgemeine Psychologie, vertreten durch Prof. W. Marx,
Allgemeine und Entwicklungspsychologie, vertreten durch Prof. F. Wilkening
Allg. Psychologie/Motivation, vertreten durch Prof. V. Brandstätter-Morawietz
Gerontopsychologie, vertreten durch Prof. M. Martin.
Die Studierenden wählen im Vertiefungsstudium eine dieser selbstständigen Richtungen. Das Nebenfach- sowie das Ergänzungsstudium werden von allen vier Lehrstühlen gemeinsam getragen. Die formalen Studienanforderungen sind in allen vier
Ausrichtungen ähnlich, die inhaltlichen Schwerpunkte werden hingegen verschieden
gesetzt. Alle vier Vertiefungsrichtungen sind besonders für Studierende geeignet, die
Interesse an experimentell-empirischer Grundlagen- und Anwendungsforschung haben.
1.2
AUSBILDUNGSINHALTE
Gegenstand der Gerontopsychologie ist die Beschreibung und Erklärung der Veränderungen von Strukturen und Prozessen über die gesamte Lebensspanne, die
menschliches Erleben und Verhalten bis ins extrem hohe Alter bedingen. Von herausgehobener Bedeutung sind dabei die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung im höheren Erwachsenenalter sowie die Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen, sozialen und räumlichen Rahmenbedingungen. Zu deren Erforschung dient
die Entwicklung adäquater Untersuchungsinstrumente von Befragungen bis zu
längsschnittlichen Veränderungsmessungen und die Kombination experimenteller,
psychometrischer, quer- und längsschnittlicher Ansätze. Die Erforschung von Entwicklungsprozessen im höheren Alter erfolgt immer mit einem Anwendungsbezug
und schließt ausdrücklich die Methoden der Intervention und Prävention mit ein. Sie
bildet damit die Grundlagen für Anwendung und praktisch-psychologische Tätigkeiten im Bereich der Gerontopsychologie. Der Lehrstuhl für Gerontopsychologie strebt
bei Lehre und Forschung eine Kooperation mit anderen Disziplinen und Institutionen
im In- und Ausland an.
1.3
STUDIENZIELE
Die Studierenden des Vertiefungsprogramms der Gerontopsychologie sollen die für
den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erwerben, Zusammenhänge ihres Fachgebietes überblicken und die Fähigkeit besitzen,
nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig zu arbeiten. Das Studium soll
nicht nur erfahrungswissenschaftlich begründete Kenntnisse vermitteln, sondern
3
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
auch methodologische Einsichten und die Beherrschung von Strategien und Methoden empirischer Erkenntnisgewinnung.
Das Studium im Vertiefungsfach erfolgt im wesentlichen projektorientiert. Im Rahmen der Projekte werden nicht nur Lizentiatsarbeiten vorbereitet und betreut, sondern sie dienen auch der Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Planung und Durchführung von empirischen Untersuchungen im Rahmen späterer Berufstätigkeit befähigen. Je nach eigener Interessenlage kann der Schwerpunkt auf
Grundlagen- und / oder Anwendungsforschung gelegt werden. Das Vertiefungsstudium Gerontopsychologie zielt darauf ab, seine Absolventen in herausragender Weise sowohl für eine wissenschaftliche wie auch für eine Berufslaufbahn ausserhalb
der Universität zu qualifizieren.
1.4
FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE
Die Forschungsschwerpunkte der Richtung Gerontopsychologie liegen derzeit im
Bereich der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung über die Lebensspanne mit einem breiten Methodenspektrum. Sowohl experimentelle Versuchsdesigns
wie Interview- oder Beobachtungsmethoden kommen bei der Datenerhebung zum
Einsatz. Zusätzlich besteht Zugriff auf verschiedene internationale Längsschnittdatensätze, die mit einem Schwerpunkt auf neueren multivariaten Methoden analysiert
werden. Zu jedem Forschungsschwerpunkt werden verschiedene ausgewählte Veranstaltungen angeboten, die es den Studierenden ermöglichen sollen, methodisch
wie inhaltlich in einem spezifischen Gebiet zu Experten zu werden und gleichzeitig
eine ausgewogene Grundausbildung im gesamten Feld der Gerontopsychologie zu
erhalten.
4
GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM
2
GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM
2.1
STUDIENZIELE DES VERTIEFUNGSPROGRAMMS
Das Vertiefungsprogramm der Gerontopsychologie ist so angelegt, dass es vor allem
fünf Kompetenzbereiche fördert.
•
Die Studierenden sollen ein solides und umfassendes psychologisches Grundlagenwissen erwerben, wobei besonders auf die Vermittlung eines differenzierten
Problemverständnisses Wert gelegt wird, das ihnen ermöglicht, sich in der Zeit
nach dem Studium in kritischem Umgang mit der dann aktuellen Fachliteratur
selbständig weiterzubilden.
•
Die Studierenden werden mit der Methodik empirischer Forschung vertraut gemacht. Sie werden darauf vorbereitet, auch im Rahmen ihrer späteren Berufstätigkeit empirische Untersuchungen und Evaluationen in kompetenter Weise planen, durchführen, begleiten und / oder bewerten zu können. Im Hinblick auf dieses Ziel ist das Vertiefungsprogramm als Projektstudium angelegt; die Lizentiatsarbeiten sind tragender Bestandteil der laufenden Forschungsvorhaben und
werden entsprechend intensiv betreut.
•
Der Lehrstuhl ist in ein internationales Forschungsnetzwerk eingebunden, in das
alle Aktivitäten des Lehrstuhls – also auch die gesamte Forschung und Lehre –
integriert werden. Die Forschungsarbeiten des Vertiefungsstudiums werden daher stets mit dem Ziel geplant, dass sie in einer anerkannten Fachzeitschrift publizierbar und in ihrer Bedeutung internationalen Ansprüchen gewachsen sind. Auf
diesem Wege werden zusätzliche Fertigkeiten in der Vermittlung gewonnener
Erkenntnisse gefördert. Neben der schriftlichen Verbreitung der gewonnenen
Forschungsdaten sind regelmäßige Konferenzbesuche ein fester Bestandteil der
Forschungstätigkeit. Innerhalb des Vertiefungsstudiums werden daher Publikations- sowie Präsentationstechniken systematisch vermittelt sowie deren praktische Ausübung (Publizieren, Poster, Vorträge) gefördert.
•
In der kontinuierlichen Berührung mit Problemen der psychologischen Praxis, die
in Form von Übungen und Kursen vermittelt wird, sollen die Studierenden einerseits für Relevanzfragen bei der Bewertung psychologischer Theorien sensibilisiert werden. Andererseits werden hier, ergänzend zur wissenschaftlichreflektierenden Betrachtungsweise, die für Praktiker und Praktikerinnen unerlässlichen Kompetenzen eingeübt und ein Grundstock an praktischpsychologischer Allgemeinbildung aufgebaut. Dieser Kompetenzerwerb wird zum
einen durch einen obligatorischen Ausbildungsbaustein "Praxisfelder der Gerontopsychologie", durch Praktika sowie durch eine enge Anbindung des Lehrstuhls
an das interdisziplinäre Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich gewährleistet, das sich gezielt mit den praktischen Anwendungsfelder der Gerontopsychologie auseinandersetzt.
•
Durch das vielfältige Angebot, mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten – z.B. im Rahmen von Forschungspraktika oder
bei der Datenerhebung zur Lizentiatsarbeit -, soll die kommunikative Kompetenz,
auch in fremdsprachigen Umgebungen, trainiert und so auf die Anforderungen
5
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
einer globalisierten Berufswelt – wissenschaftlich wie privatwirtschaftlich – vorbereitet werden.
2.2
VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN EINTRITT IN DAS VERTIEFUNGSPROGRAMM
2.2.1
Allgemeines
Der provisorische Eintritt in das Vertiefungsprogramm erfolgt mit dem Ausfüllen der
Studienkarte und berechtigt zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die für Vertiefende in Gerontopsychologie reserviert sind. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium in Psychologie an der Universität Zürich oder ein von der
Grundstudienerlasskommission des Psychologischen Instituts anerkanntes Grundstudium an einer anderen Hochschule. Fehlende, für das Vertiefungsstudium notwendige Teile des abteilungsspezifischen Methodenpropädeutikums müssen nachgeholt oder vom Lehrstuhlinhaber anerkannt werden (siehe 2.3.3). Studierenden, die
von einer anderen Hochschule kommen, wird ausserdem empfohlen, diejenigen
Grundstudiumsveranstaltungen nachzuholen, die zu dem Gebiet der von ihnen favorisierten Projektgruppe angeboten werden.
Voraussetzungen für den definitiven Eintritt in das Vertiefungsprogramm sind die
Abgabe einer selbständigen empirischen Arbeit (Forschungsarbeit) sowie ein Gespräch mit dem Lehrstuhlinhaber (Eintrittsgespräch). Der definitive Eintritt in das Vertiefungsprogramm berechtigt zur Nutzung der Infrastruktur und der Betreuungsmöglichkeiten.
2.2.2
Forschungsarbeit
Die Forschungsarbeit soll eine eigenständige Untersuchung in Form eines Experimentes oder einer Interview- bzw. Beobachtungsstudie sein, die in Bezug zu den
Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls steht und über die ein ca. 30-seitiger Forschungsbericht (in Anlehnung an APA-Stil) verfasst wird. Die Forschungsarbeit ist in
drei Exemplaren auf dem Sekretariat einzureichen. Die Arbeit soll erkennen lassen,
dass man fähig ist, aus einem gerontopsychologisch relevanten Thema eine interessante, empirisch angehbare Fragestellung zu generieren, sich dazu eine passende
Methodik auszudenken und hiermit in relativ kurzer Zeit erste Daten zu erheben sowie diese angemessen darzustellen und zu interpretieren. Das Thema für die Arbeit
muss mit einem Mitglied des wissenschaftlichen Personals des Lehrstuhls abgestimmt werden. Die Festlegung des Themas geschieht in der Regel im ersten Semester des Vertiefungsstudiums oder in den vorangehenden Semesterferien. Danach hat man bis spätestens zum Anfang des nächsten Semesters (1. März oder 1.
September) Zeit, die Arbeit abzugeben. Die Forschungsarbeit ist die Voraussetzung
für die Mitarbeit in den Projektgruppen, die nach der Akzeptanz der Forschungsarbeit besucht werden können.
6
GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM
2.2.3
Eintrittsgespräch
Im Eintrittsgespräch erfolgt eine Rückmeldung über die Forschungsarbeit und es
wird die weitere Studiengestaltung besprochen. Der Termin für das Gespräch wird
bei der Abgabe der Forschungsarbeit im Sekretariat vereinbart.
2.3
VERANSTALTUNGEN DES VERTIEFUNGSPROGRAMMS
2.3.1
Vorlesungen
Zur Vertiefung des im Grundstudium erarbeiteten Stoffes werden turnusgemäß zwei
Vorlesungen der Gerontopsychologie angeboten.
•
Gerontopsychologie I: Grundlagen, Theorien, Methoden, und ausgewählte Befunde des Alterns
Diese Vorlesung wird jeweils im Wintersemester gelesen und gehört zum Prüfungsstoff für die Lizentiatsprüfung.
•
Gerontopsychologie II: Intervention, Prävention und Anwendungsaspekte der
Gerontopsychologie
Diese Vorlesung wird jeweils im Sommersemester gelesen und gehört ebenfalls
zum Prüfungsstoff für die Lizentiatsprüfung.
Zusätzlich ist die Teilnahme an der Vertiefungsvorlesung Ausgewählte Themen der
Entwicklungspsychologie der Fachrichtung Allgemeine und Entwicklungspsychologie
verpflichtend.
2.3.2
Thematische Seminare
Diese Veranstaltungen geben den Studierenden die Möglichkeit, sich eingehender
mit einzelnen Themen aus dem Gebiet der Gerontopsycholgie zu beschäftigen, indem sie diese selbständig erarbeiten, referieren und mit anderen diskutieren.
Im Laufe des Vertiefungsstudiums müssen insgesamt vier solche Veranstaltungen
besucht werden. In diesem Rahmen sind auch die geforderten Leistungsnachweise
zu erbringen.
Zwei dieser thematischen Seminare müssen für die Lizentiatsprüfung angegeben
werden. Mindestens eines dieser Seminare muss beim Lehrstuhlinhaber selbst besucht werden.
2.3.3
Methodische Veranstaltungen
Für die Vertiefung in Gerontopsychologie ist der Besuch des Methodenpropädeutikums Gerontopsychologie (3. und 4. Semester des Grundstudiums) Voraussetzung.
Studierende, die ein abteilungsfremdes Methodenpropädeutikum gewählt haben oder denen das Grundstudium erlassen wurde, müssen diese Veranstaltung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt nachholen oder sich die erbrachten Leistungen vom
7
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
Lehrstuhlinhaber anerkennen lassen. Im Regelfall erfolgt dies durch eine Klausur, in
der das Vorhandensein der für das Vertiefungsstudium notwendigen methodischen
Grundkenntnisse geprüft wird.
Veranstaltungen des Methodenpropädeutikums der Gerontopsychologie können alternativ zu den Veranstaltungen der Allgemeinen und Entwicklungspsychologie belegt werden; die Leistungsnachweise werden gegenseitig anerkannt.
Die methodischen Veranstaltungen des Vertiefungsprogramms beinhalten:
•
Spezielle Methoden der Gerontopsychologie I: Untersuchungsaufbau (5. Semester)
Leistungsnachweis: Übungen & Bericht.
•
Spezielle Methoden der Gerontopsychologie II: Längsschnittforschung (6. Semester)
Leistungsnachweis: Übungen & Klausur.
•
Seminar Präsentation & Publikation (7. Semester)
Leistungsnachweis: Übungen.
In diesen Veranstaltungen wird den Studierenden ermöglicht, die grundlegenden und
speziellen Methoden der Gerontopsychologie (Datenerhebung und Datenauswertung
sowie Präsentation und Publikation von Forschungsergebnissen) einzuüben, die sie
später für ihre Lizentiatsarbeit brauchen werden. Die Veranstaltungen bauen auf den
im Methodenpropädeutikum des Grundstudiums vermittelten Kenntnissen auf.
2.3.4
Gästekolloquium
In dieser Veranstaltung berichten Gäste aus dem In- und Ausland von ihren Forschungsarbeiten. Das Kolloquium bietet nicht nur eine günstige Gelegenheit zur Erweiterung des Horizontes, sondern fördert auch durch den unmittelbaren Kontakt mit
oft (nur) aus der Literatur bekannten Personen die kritische Kompetenz. Es wird den
Studierenden der Vertiefungsrichtung empfohlen, dass sie das Gästekolloquium besuchen.
2.3.5
Praxisorientierte Veranstaltungen
In diesen regelmäßig angebotenen Veranstaltungen in Seminarform stellen verschiedene Vertreter und Vertreterinnen der gerontopsychologischen Praxis ihr Berufsfeld und dafür relevante Fallbeispiele vor. Diese Kurse dienen dem Brückenschlag zwischen Grundlagenforschung und Anwendung und sollen die Studierenden
für Probleme der Berufspraxis sensibilisieren. Es empfiehlt sich, von diesem Lehrangebot bis zum Studienende regelmäßig Gebrauch zu machen. Ständige Berührung
mit Problemen und Entscheidungsprozessen der psychologischen Praxis ist eine
wichtige Vorbereitung für das Berufsleben und verhilft ausserdem dazu, das wissenschaftliche Denken, auch und gerade in der Grundlagenforschung, für Relevanzfragen zu sensibilisieren.
8
GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM
Der Besuch von zwei Seminaren aus dem Bereich Praxisfelder der Gerontopsychologie ist verpflichtend.
2.3.6
Forschungskolloquium
Diese Veranstaltung ist das zentrale Forum für die Präsentation und Diskussion der
laufenden Forschungsprojekte. Die Lizentiandinnen und Lizentianden stellen darin
periodisch den jeweiligen Stand ihrer Arbeit zur Diskussion. Den Studierenden, die
noch kein Lizentiatsthema übernommen haben, soll die Teilnahme und Beteiligung
an der Diskussion dazu verhelfen, das Forschungsfeld kennen zu lernen und ein
Thema für die eigene Lizentiatsarbeit zu finden.
Eine regelmässige Teilnahme über mindestens vier Semester ist für alle Studierenden der Vertiefungsrichtung verpflichtend. An bestimmten Zeitpunkten der Lizentiatsarbeit sind Pflichtreferate vorgesehen (siehe auch Handreichung des Lehrstuhls
für Lizentiatsarbeiten):
•
Im Eintrittsreferat wird der theoretische Hintergrund des Themas, die Ableitung
der spezifischen Fragestellung sowie ein Entwurf des Versuchsplans vorgestellt,
der noch für Veränderungen offen sein sollte.
•
Das Methodenreferat erfolgt vor Beginn der Hauptversuche und dient der endgültigen Verabschiedung des Konzepts der Arbeit; vorgestellt wird die empirische Umsetzung der Fragestellung inklusive der Ergebnisse der Vorversuche.
•
Im Abschlussreferat werden die Ergebnisse der Arbeit im Stil eines 30-minütigen
Kongressreferats vorgetragen.
2.3.7
Projektgruppen
Lizentianden und Lizentiandinnen, die an verwandten Themen arbeiten, treffen sich
mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin regelmäßig zur Klärung von Detailproblemen
inhaltlicher und methodischer Art. Gegenwärtig bestehen Projektgruppen zu den folgenden Themenbereichen:
•
•
•
Kognitive Entwicklung über die Lebensspanne (Leitung: M. Kliegel)
Längsschnittforschung (Leitung: D. Zimprich)
Gerontopsychologische Prävention (Leitung: M. Martin)
Die Zahl und Themenstellung der Gruppen kann sich ändern. (Bitte Semesterprogramm beachten.)
Nach einer Wahlphase von in der Regel einem Monat, längstens aber einem Semester, während der in einer oder mehreren Projektgruppen hospitiert werden kann, ist nach der erfolgreichen Anfertigung der Forschungsarbeit - die regelmässige Teilnahme an einer Projektgruppe, in der auch die Lizentiatsarbeit geschrieben wird,
verpflichtend (mindestens drei Semester, in der Regel bis zum Abschluss der Lizentiatsarbeit).
9
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
2.3.8
Leistungsnachweise
Zur Vertiefung in einem Themenbereich, zum Erlernen des Umgangs mit Literatur
und zum Üben des Vortragens sind im Laufe des Vertiefungsstudiums vier Referate
in einem Seminar (siehe 2.3.2) zu halten. Eines dieser Referate muss zudem in
Form einer ausführlichen schriftlichen Fassung, die über die Inhalte der mündlichen
Präsentation hinausgehen soll, abgegeben werden. Pro Veranstaltung kann eines
dieser Referate gehalten werden. Die genauen Anforderungen werden jeweils zu
Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
2.3.9
Innenpraktikum
Als Innenpraktikum gilt die Mithilfe bei Lizentiatsarbeiten anderer Studierender oder
bei Forschungsprojekten von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Gerontopsychologie. Dazu zählt unter anderem die Mithilfe bei der Rekrutierung von Versuchspersonen, die Assistenz bei der Datenaufnahme oder die Auswertung von vorliegendem
Datenmaterial. Der Zeitaufwand beträgt mindestens 60 Stunden; der genaue Zeitplan wird in Abstimmung mit der jeweiligen Betreuungsperson festgelegt.
2.3.10 Aussenpraktika
Zusätzlich zum Studium sollen zwei mindestens sechswöchige Praktika an verschiedenen, mit psychologischer Forschung, Beratung oder Betreuung befassten Institutionen absolviert werden. Eines der beiden Praktika kann und sollte ein Forschungspraktikum sein. Ebenfalls wird empfohlen, eines der Praktika im Ausland zu absolvieren. Der Lehrstuhl ist hier bei der Vermittlung von Praktikumsstellen gerne behilflich.
Jedes Praktikum ist vor Antritt zur Genehmigung zu melden; es gilt als absolviert,
wenn eine Praktikumskarte (im Sekretariat erhältlich) ausgefüllt und akzeptiert worden ist. Wird beabsichtigt, das Praktikum in einer Institution ohne Betreuung durch
einen Psychologen/eine Psychologin mit Hochschulabschluss zu absolvieren, muss
vorgängig ein Antrag mit einer kurzen Beschreibung der Aufgabe und einer persönlichen Begründung eingereicht werden. Berufserfahrung und Praktika im Rahmen von
Nebenfächern können auf Antrag angerechnet werden. Bei der Wahl eines Praktikums sollte berücksichtigt werden, dass die regelmäßige Anwesenheit in zentralen
Lehrveranstaltungen gewährleistet ist. Deshalb wird dringend empfohlen, die Praktika in den Semesterferien zu absolvieren.
2.3.11 Studienkarte
Sämtliche besuchten Veranstaltungen, Leistungsnachweise, Praktika etc. werden
auf der Studienkarte festgehalten. Die Studierenden erhalten nach jedem Semester
einen aktuellen Auszug und werden gebeten, die Informationen zu prüfen und zu
ergänzen.
10
GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM
2.4
PHASEN DES VERTIEFUNGSPROGRAMMS
2.4.1
Orientierungsphase (5. und 6. Semester)
Die Orientierungsphase dient dazu, die Arbeitsbereiche, Methoden und Inhalte des
Vertiefungsprogramms kennen zu lernen. Die Studierenden klären während der Orientierungsphase ab, welcher der bestehenden Projektgruppen sie sich anschliessen
wollen. Die Phase ist beendet, sobald die Entscheidung für das Thema der Lizentiatsarbeit gefallen ist.
Es wird empfohlen, in der Orientierungsphase möglichst viele der geforderten Leistungsnachweise zu erbringen und möglichst viele der verlangten Veranstaltungen zu
besuchen. Die Mindestanforderung besteht
•
•
•
im Besuch der Methodenkurse I & II
im Erbringen von mindestens zwei der geforderten Leistungsnachweise
und im Ableisten des Innenpraktikums.
2.4.2
Projektphase (ab 7. Semester)
Diese Phase beginnt mit der Festlegung des Themas der Lizentiatsarbeit und der
Wahl des Betreuers bzw. der Betreuerin. Der Studienschwerpunkt verlagert sich zunehmend auf die Beschäftigung mit der Lizentiatsarbeit (Studium der einschlägigen
Spezialliteratur, Entwicklung der Versuchsmethodik, Pilotstudie, eigentliche Lizentiatsarbeit). In der Regel werden während der Projektphase noch einige der inhaltlichen Lehrveranstaltungen der Orientierungsphase anfallen.
11
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
2.4.3
Überblick
Der nachfolgende Studienplan basiert auf einer Mindeststudiendauer von 8 Semestern. Wird die Studiendauer über diesen Zeitraum hinaus verlängert, so ist das nachfolgende Programm sinngemäß aufzuteilen, ohne dass es zu einer Überlappung der
Phasen kommt. Dabei ist zu beachten, dass einige der angegebenen Veranstaltungen nur im Jahresturnus angeboten werden.
Orientierungsphase
Projektphase
5. Semester
6. Semester
7. Semester
8. Semester
Forschungskolloquium
Gästekolloquium
Projektgruppe (Hospitation)
Seminar
Forschungskolloquium
Gästekolloquium
Projektgruppe
Seminar
Forschungskolloquium
Gästekolloquium
Projektgruppe
Seminar
Forschungskolloquium
Gästekolloquium
Projektgruppe
Seminar
Praxisfelder
Praxisfelder
Vorlesung:
Vorlesungen:
Gerontopsychologie I
Gerontopsychologie II
Entwicklungspsychologie
Methoden I
Methoden II
Präsentation & Publikation
Innenpraktikum
spätest. Innenpraktikum
Aussenpraktikum (Semesterferien)
Aussenpraktikum (Semesterferien)
Eintrittsreferat
evtl. Methodenreferat
evtl. Methodenreferat
Abschlussreferat
Lizentiatsarbeit
Forschungsarbeit (in der
Thema der LizentiatsRegel in den Semesterfe- arbeit wählen
rien vor dem 5. Semester) (evtl. Eintrittsreferat)
2.5
LIZENTIATSPRÜFUNG IM VERTIEFUNGSPROGRAMM
Die Lizentiatsprüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung beim
Lehrstuhlinhaber. Es müssen die beiden Vorlesungen Gerontopsychologie I & II, die
Vorlesung Ausgewählte Themen der Entwicklungspsychologie und zwei Seminare
ausgewählt und dem Prüfenden schriftlich mitgeteilt werden. Von den zwei Hauptseminaren muss mindestens eines beim Prüfenden selbst besucht worden sein.
12
GERONTOPSYCHOLOGIE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM
3
GERONTOPSYCHOLOGIE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM
3.1
VERANSTALTUNGEN IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM
Gerontopsychologie im Ergänzungsprogramm wird im Rahmen des Ergänzungsprogramms Allgemeine Psychologie studiert (siehe 1.1). Das Ergänzungsprogramm in
Allgemeiner Psychologie umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von sechs Semesterwochenstunden. Zwei Stunden sind aus dem Vorlesungsprogramm von Frau
Prof. Brandstätter-Morawietz zu wählen, ebenso eine zweistündige Vorlesung von
Herrn Prof. Wilkening aus dem Zyklus “Ausgewählte Themen der Allgemeinen und
Entwicklungspsychologie”. Die verbleibenden zwei Stunden sind aus dem Vorlesungsangebot „Gerontopsychologie I“ oder Gerontopsychologie II“ von Herrn Prof.
Martin zu wählen. Andere Veranstaltungen (z.B. Seminare) können auf begründeten
Antrag hin anerkannt werden.
Neben den zu prüfenden Veranstaltungen stehen den Studierenden des Ergänzungsprogramms auch alle Seminare und Gästekolloquien zum fakultativen Besuch
offen.
3.2
LIZENTIATSPRÜFUNG IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM
Bis spätestens vier Wochen vor Bezug der Anmeldeformulare für die Lizentiatsprüfung im Dekanat hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich eine Liste der besuchten und zu prüfenden Veranstaltungen im Sekretariat der Allgemeinen Psychologie
(Lehrstuhl Marx) einzureichen. Dabei sind anzugeben: (1) Genaue Titel der Veranstaltungen, (2) in welchem Semester diese besucht wurden, (3) der genaue Prüfungstermin und (4) ob die Prüfung schriftlich oder mündlich erfolgen soll.
Die Zuweisung erfolgt nach Zufall zu einem der den vier Lehrstühlen in der Abteilung. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten umgehend eine schriftliche Mitteilung, bei welcher/m Prüfer/in das Examen zu absolvieren ist. Ohne diese Information
kann die Prüfungsanmeldung beim Dekanat nicht erfolgen.
Für die mündliche oder schriftliche Prüfung ist das Stoffgebiet der gewählten Veranstaltungen verbindlich. Allfällig verteilte Literaturlisten sind nicht als eigentliche Leselisten gedacht, sondern sie sollen den Studierenden ermöglichen, Lücken in ihren
Aufzeichnungen zu füllen und zusätzlich zu einem detaillierten Verständnis des Vorlesungsstoffes zu gelangen. Eine Prüfungsvorbesprechung ist nicht erforderlich.
13
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
4
GERONTOPSYCHOLOGIE IM 1. NEBENFACH
4.1
ALLGEMEINE HINWEISE
Gerontopsychologie im 1. Nebenfach wird im Rahmen des 1. Nebenfachs Allgemeine Psychologie studiert (siehe 1.1).
Das Nebenfachstudium beginnt im Wintersemester und dauert mindestens vier Semester. Es setzt sich aus dem Grund- und dem Aufbaustudium zusammen. Die formelle Anmeldung am Psychologischen Institut erfolgt via Immatrikulationsanmeldung, die Anmeldung für Gerontopsychologie direkt im Sekretariat der Fachrichtung.
Studierende anderer Fakultäten haben bei der zuständigen Fakultät anzufragen, ob
sie als Nebenfach Allgemeine Psychologie/Gerontopsychologie wählen können.
4.2
GRUNDSTUDIUM UND ZWISCHENPRÜFUNGEN
Einem Beschluss der Professorenkonferenz des Psychologischen Instituts zufolge ist
im 1. Nebenfach das Programm des 1. Grundstudienjahres des Hauptfaches Psychologie einschließlich der 1. Teilprüfung (als ganze) zu absolvieren.
Die Gesamtleistung der Zwischenprüfung ist ungenügend, wenn der Notendurchschnitt weniger als 4 beträgt. Ist das Ergebnis der Zwischenprüfung ungenügend,
müssen alle Prüfungen en bloc wiederholt werden. Eine Wiederholung ist mehrmals
möglich; ein allfälliger Übertritt vom 1. Nebenfach in das Hauptfach Psychologie
kann aber nur stattfinden, wenn die 1. Zwischenprüfung beim ersten Mal oder bei
der ersten Wiederholung bestanden wurde.
Die Zwischenprüfung findet in der zweiten Hälfte der Sommersemesterferien statt.
Es können keine Leistungen des Hauptfaches anerkannt werden.
4.3
AUFBAUSTUDIUM
4.3.1
Veranstaltungen
Das 1. Nebenfach in Allgemeiner Psychologie/Gerontopsychologie umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von sechs Semesterwochenstunden. Die doppelstündigen
Vorlesungen zur Allgemeinen Psychologie („Motivation“) von V. BrandstätterMorawietz und eine der beiden Vorlesungen von M. Martin („Gerontopsychologie I“
oder „Gerontopsychologie II“) sind obligatorisch, ebenso die Grundstudiumsvorlesung „Entwicklungspsychologie I“ von F. Wilkening.
Neben den zu prüfenden Veranstaltungen stehen den Studierenden des Nebenfachs
auch alle Seminare und Gästekolloquien zum fakultativen Besuch offen.
Im Gegensatz zum Studium der Psychologie als Hauptfach können Lehrveranstaltungen, die zum Aufbaustudium gehören, parallel zu jenen des Grundstudiums besucht werden.
4.3.2
14
Leistungsnachweise
GERONTOPSYCHOLOGIE IM 1. NEBENFACH
Da das Studium der Gerontopsychologie wie an der Abteilung Allgemeine Psychologie insgesamt im wesentlichen projektorientiert verläuft (vgl. 1.3), sind auch die Anforderungen an Studierende im 1. Nebenfach so gehalten, dass sie einen möglichst
guten Einblick in die Forschungstätigkeit des Lehrstuhls / der Abteilung ermöglichen.
Daher wird von den Nebenfachstudierenden erwartet, dass sie während eines Semesters regelmäßig an einer Projektgruppe (2.3.7) ihrer Wahl teilnehmen und in diesem Rahmen einen Leistungsnachweis (2.3.8) erbringen. Außerdem haben sie zum
Thema der gewählten Projektgruppe ein Innenpraktikum (2.3.9) abzuleisten. Für dieses ist eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, weil ein Praktikumsplatz bisweilen
erst ein oder zwei Semester nach Anmeldung vergeben werden kann.
4.4
ÜBERBLICK ÜBER DEN STUDIENGANG
Grundstudium
Vorgeschriebene
Veranstaltungen
Aufbaustudium
WS
SS
WS
SS
Allgemeine Psychologie I: Denken
Allgemeine Psychologie I: Gedächtnis
Gerontopsychologie I
Allgemeine Psychologie: Motivation
Allgemeine Psychologie II: Motivation
Entwicklungspsychologie I
Allgemeine Psychologie III: Wahrnehmung
Sozialpsychologie
Statistik
Lernen oder
Gefühl
Frei wählbare Veranstaltungen
Sozialpsychologie
Statistik
Testpsychologie
1 Semester Projektgruppe mit kleiner
Arbeit und Innenpraktikum
Leistungsnachweise
4.5
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Abschlussprüfung für Studierende der Philosophischen Fakultät umfasst den
Stoff des Aufbaustudiums und erfolgt im Rahmen der Lizentiatsprüfung. Sie besteht
im 1. Nebenfach aus einer dreitägigen Hausarbeit und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung bei einem der vier Lehrstuhlinhaber.
Für die Prüfung ist das Stoffgebiet der gewählten Veranstaltungen verbindlich. Allfällig verteilte Literaturlisten sind nicht als eigentliche Leselisten gedacht, sondern sie
sollen den Studierenden ermöglichen, Lücken in ihren Aufzeichnungen zu füllen und
zusätzlich zu einem detaillierten Verständnis des Vorlesungsstoffes zu gelangen.
Eine Prüfungsvorbesprechung ist nicht erforderlich.
Bis spätestens vier Wochen vor Bezug der Anmeldeformulare für die Lizentiatsprüfung im Dekanat hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich eine Liste der besuchten und zu prüfenden Veranstaltungen im Sekretariat der Allgemeinen Psychologie
(Lehrstuhl Marx) bzw. bei Prüfung durch die Lehrstühle Gerontopsychologie (M. Martin) oder Allgemeine Psychologie/Motivation (V. Brandstätter) im dortigen Fachrich15
STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
tungssekretariat einzureichen. Dabei sind anzugeben: (1) Genaue Titel der besuchten Veranstaltungen, (2) in welchem Semester diese besucht wurden, (3) welche
Projektgruppe besucht wurde, (4) bei wem das Innenpraktikum abgeleistet wurde
und (5) der genaue Prüfungstermin.
Die Zuweisung zu den vier Lehrstuhlinhabern erfolgt in der Regel nach dem Prinzip,
dass der Inhaber desjenigen Lehrstuhls, an dem die Projektgruppe besucht und das
Innenpraktikum abgeleistet wurde, der Prüfer sein wird. Die Abteilung behält sich
aber vor, im Falle einer starken Ungleichverteilung der Prüfungslast von dieser Regel
abzuweichen. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten umgehend schriftliche
Mitteilung, bei welchem der Prüfer das Examen zu absolvieren ist. Ohne diese Information kann die Prüfungsanmeldung beim Dekanat nicht erfolgen.
16
GERONTOPSYCHOLOGIE IM 2. NEBENFACH
5
GERONTOPSYCHOLOGIE IM 2. NEBENFACH
5.1
ALLGEMEINE HINWEISE
Gerontopsychologie im 2. Nebenfach wird im Rahmen des 2. Nebenfachs Allgemeine Psychologie studiert (siehe 1.1).
Das Nebenfachstudium beginnt im Wintersemester und dauert mindestens vier Semester. Es setzt sich aus dem Grund- und dem Aufbaustudium zusammen. Die formelle Anmeldung am Psychologischen Institut erfolgt via Immatrikulationsanmeldung, die Anmeldung für Gerontopsychologie direkt im Sekretariat der Fachrichtung.
Studierende anderer Fakultäten haben bei der zuständigen Fakultät anzufragen, ob
sie als Nebenfach Allgemeine Psychologie/Gerontopsychologie wählen können.
5.2
GRUNDSTUDIUM UND ZWISCHENPRÜFUNGEN
Einem Beschluss der Professorenkonferenz des Psychologischen Instituts zufolge
sind im 2. Nebenfach die Fächer Allgemeine Psychologie I, Sozialpsychologie und
Methodische Grundlagen der Testpsychologie im Rahmen der 1. Zwischenprüfung
zu absolvieren.
Die Gesamtleistung der Zwischenprüfung ist ungenügend, wenn der Notendurchschnitt weniger als 4 beträgt. Ist das Ergebnis der Zwischenprüfung ungenügend,
müssen alle Prüfungen en bloc wiederholt werden. Eine Wiederholung ist mehrmals
möglich.
Die Zwischenprüfung findet in der zweiten Hälfte der Sommersemesterferien statt.
Es können keine Leistungen des Hauptfaches anerkannt werden.
5.3
AUFBAUSTUDIUM
Das 2. Nebenfach in Allgemeiner Psychologie/Gerontopsychologie umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von sechs Semesterwochenstunden. Die doppelstündigen
Vorlesungen zur Allgemeinen Psychologie („Motivation“) von V. BrandstätterMorawietz und eine der beiden Vorlesungen von M. Martin („Gerontopsychologie I“
oder „Gerontopsychologie II“) sind obligatorisch, ebenso die Grundstudiumsvorlesung „Entwicklungspsychologie I“ von F. Wilkening.
Neben den zu prüfenden Veranstaltungen stehen den Studierenden des Nebenfachs
auch alle Seminare und Gästekolloquien zum fakultativen Besuch offen.
Im Gegensatz zum Studium der Psychologie als Hauptfach können Lehrveranstaltungen, die zum Aufbaustudium gehören, parallel zu jenen des Grundstudiums besucht werden.
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STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE
5.4
ÜBERBLICK ÜBER DEN STUDIENGANG
Grundstudium
WS
Vorgeschriebene
Veranstaltungen
Aufbaustudium
SS
WS
Allgemeine Psycho- Allgemeine Psycho- Gerontopsychologie
logie I: Denken
logie I: Gedächtnis
EntwicklungspsySozialpsychologie
Sozialpsychologie
chologie
Lernen oder
Gefühl
SS
Motivationspsychologie
Testpsychologie
Frei wählbare Veranstaltungen
5.5
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Abschlussprüfung für Studierende der Philosophischen Fakultät umfasst den
Stoff des Aufbaustudiums und erfolgt im Rahmen der Lizentiatsprüfung. Sie besteht
im 2. Nebenfach aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung bei einem der vier
Lehrstuhlinhaber.
Für die Prüfung ist das Stoffgebiet der gewählten Veranstaltungen verbindlich. Allfällig verteilte Literaturlisten sind nicht als eigentliche Leselisten gedacht, sondern sie
sollen den Studierenden ermöglichen, Lücken in ihren Aufzeichnungen zu füllen und
zusätzlich zu einem detaillierten Verständnis des Vorlesungsstoffes zu gelangen.
Eine Prüfungsvorbesprechung ist nicht erforderlich.
Bis spätestens vier Wochen vor Bezug der Anmeldeformulare für die Lizentiatsprüfung im Dekanat hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich eine Liste der besuchten und zu prüfenden Veranstaltungen im Sekretariat der Allgemeinen Psychologie
(Lehrstuhl Marx) einzureichen. Dabei sind anzugeben: (1) Genaue Titel der besuchten Veranstaltungen, (2) in welchem Semester diese besucht wurden und (3) der
genaue Prüfungstermin.
Die Zuweisung zu den vier Lehrstuhlinhabern erfolgt nach Zufall; Präferenzen können nicht berücksichtigt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten umgehend schriftliche Mitteilung, bei welchem der vier Prüfer das Examen zu absolvieren
ist. Ohne diese Information kann die Prüfungsanmeldung beim Dekanat nicht erfolgen.
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