Studienordnung_Geronto - Psychologisches Institut
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Studienordnung_Geronto - Psychologisches Institut
UNIVERSITÄT ZÜRICH AS TU RI CEN S I S UN IVERS IT PSYCHOLOGISCHES INSTITUT MDCCC XXXIII STUDIENORDNUNG DER FACHRICHTUNG GERONTOPSYCHOLOGIE PROF. MIKE MARTIN FREIENSTEINSTRASSE 5 8032 ZÜRICH TEL.: 044 634 51 81 FAX: 044 634 51 89 WWW .PSYCHOLOGIE.UNIZH.CH/GERONTO/ STAND 14.4.2005 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE Inhaltsverzeichnis 1 AUSBILDUNGSINHALTE, STUDIENZIELE UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE ...... .... 3 1.1 1.2 1.3 1.4 Vorbemerkung ..............................................................................................................3 Ausbildungsinhalte ........................................................................................................3 Studienziele...................................................................................................................3 Forschungsschwerpunkte .............................................................................................4 2 GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM ...................................... .....5 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Studienziele des Vertiefungsprogramms .......................................................................5 Voraussetzungen für den Eintritt in das Vertiefungsprogramm......................................6 Veranstaltungen des Vertiefungsprogramms ................................................................7 Phasen des Vertiefungsprogramms ......................................................................... ..10 Lizentiatsprüfung im Vertiefungsprogramm .................................................................12 3 GERONTOPSYCHOLOGIE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM ...................................... ...13 3.1 3.2 Veranstaltungen im Ergänzungsprogramm .................................................................13 Lizentiatsprüfung im Ergänzungsprogramm ................................................................13 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 GERONTOPSYCHOLOGIE IM 1. NEBENFACH ...................................................... ...14 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................14 Grundstudium und Zwischenprüfungen.......................................................................14 Aufbaustudium ............................................................................................................14 Überblick über den Studiengang .................................................................................15 Abschlussprüfung........................................................................................................15 5 GERONTOPSYCHOLOGIE IM 2. NEBENFACH ...................................................... ...17 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................17 Grundstudium und Zwischenprüfungen.......................................................................17 Aufbaustudium ............................................................................................................17 Überblick über den Studiengang .................................................................................18 Abschlussprüfung........................................................................................................18 http://www.psychologie.unizh.ch/geronto/ 2 STUDIENORDNUNG DER FACHRICHTUNG GERONTOPSYCHOLOGIE 1 AUSBILDUNGSINHALTE, STUDIENZIELE UND FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE 1.1 VORBEMERKUNG Im Rahmen der Abteilung Allgemeine Psychologie werden in Lehre und Forschung derzeit vier Richtungen vertreten: Allgemeine Psychologie, vertreten durch Prof. W. Marx, Allgemeine und Entwicklungspsychologie, vertreten durch Prof. F. Wilkening Allg. Psychologie/Motivation, vertreten durch Prof. V. Brandstätter-Morawietz Gerontopsychologie, vertreten durch Prof. M. Martin. Die Studierenden wählen im Vertiefungsstudium eine dieser selbstständigen Richtungen. Das Nebenfach- sowie das Ergänzungsstudium werden von allen vier Lehrstühlen gemeinsam getragen. Die formalen Studienanforderungen sind in allen vier Ausrichtungen ähnlich, die inhaltlichen Schwerpunkte werden hingegen verschieden gesetzt. Alle vier Vertiefungsrichtungen sind besonders für Studierende geeignet, die Interesse an experimentell-empirischer Grundlagen- und Anwendungsforschung haben. 1.2 AUSBILDUNGSINHALTE Gegenstand der Gerontopsychologie ist die Beschreibung und Erklärung der Veränderungen von Strukturen und Prozessen über die gesamte Lebensspanne, die menschliches Erleben und Verhalten bis ins extrem hohe Alter bedingen. Von herausgehobener Bedeutung sind dabei die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung im höheren Erwachsenenalter sowie die Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen, sozialen und räumlichen Rahmenbedingungen. Zu deren Erforschung dient die Entwicklung adäquater Untersuchungsinstrumente von Befragungen bis zu längsschnittlichen Veränderungsmessungen und die Kombination experimenteller, psychometrischer, quer- und längsschnittlicher Ansätze. Die Erforschung von Entwicklungsprozessen im höheren Alter erfolgt immer mit einem Anwendungsbezug und schließt ausdrücklich die Methoden der Intervention und Prävention mit ein. Sie bildet damit die Grundlagen für Anwendung und praktisch-psychologische Tätigkeiten im Bereich der Gerontopsychologie. Der Lehrstuhl für Gerontopsychologie strebt bei Lehre und Forschung eine Kooperation mit anderen Disziplinen und Institutionen im In- und Ausland an. 1.3 STUDIENZIELE Die Studierenden des Vertiefungsprogramms der Gerontopsychologie sollen die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erwerben, Zusammenhänge ihres Fachgebietes überblicken und die Fähigkeit besitzen, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig zu arbeiten. Das Studium soll nicht nur erfahrungswissenschaftlich begründete Kenntnisse vermitteln, sondern 3 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE auch methodologische Einsichten und die Beherrschung von Strategien und Methoden empirischer Erkenntnisgewinnung. Das Studium im Vertiefungsfach erfolgt im wesentlichen projektorientiert. Im Rahmen der Projekte werden nicht nur Lizentiatsarbeiten vorbereitet und betreut, sondern sie dienen auch der Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Planung und Durchführung von empirischen Untersuchungen im Rahmen späterer Berufstätigkeit befähigen. Je nach eigener Interessenlage kann der Schwerpunkt auf Grundlagen- und / oder Anwendungsforschung gelegt werden. Das Vertiefungsstudium Gerontopsychologie zielt darauf ab, seine Absolventen in herausragender Weise sowohl für eine wissenschaftliche wie auch für eine Berufslaufbahn ausserhalb der Universität zu qualifizieren. 1.4 FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Die Forschungsschwerpunkte der Richtung Gerontopsychologie liegen derzeit im Bereich der kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung über die Lebensspanne mit einem breiten Methodenspektrum. Sowohl experimentelle Versuchsdesigns wie Interview- oder Beobachtungsmethoden kommen bei der Datenerhebung zum Einsatz. Zusätzlich besteht Zugriff auf verschiedene internationale Längsschnittdatensätze, die mit einem Schwerpunkt auf neueren multivariaten Methoden analysiert werden. Zu jedem Forschungsschwerpunkt werden verschiedene ausgewählte Veranstaltungen angeboten, die es den Studierenden ermöglichen sollen, methodisch wie inhaltlich in einem spezifischen Gebiet zu Experten zu werden und gleichzeitig eine ausgewogene Grundausbildung im gesamten Feld der Gerontopsychologie zu erhalten. 4 GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM 2 GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM 2.1 STUDIENZIELE DES VERTIEFUNGSPROGRAMMS Das Vertiefungsprogramm der Gerontopsychologie ist so angelegt, dass es vor allem fünf Kompetenzbereiche fördert. • Die Studierenden sollen ein solides und umfassendes psychologisches Grundlagenwissen erwerben, wobei besonders auf die Vermittlung eines differenzierten Problemverständnisses Wert gelegt wird, das ihnen ermöglicht, sich in der Zeit nach dem Studium in kritischem Umgang mit der dann aktuellen Fachliteratur selbständig weiterzubilden. • Die Studierenden werden mit der Methodik empirischer Forschung vertraut gemacht. Sie werden darauf vorbereitet, auch im Rahmen ihrer späteren Berufstätigkeit empirische Untersuchungen und Evaluationen in kompetenter Weise planen, durchführen, begleiten und / oder bewerten zu können. Im Hinblick auf dieses Ziel ist das Vertiefungsprogramm als Projektstudium angelegt; die Lizentiatsarbeiten sind tragender Bestandteil der laufenden Forschungsvorhaben und werden entsprechend intensiv betreut. • Der Lehrstuhl ist in ein internationales Forschungsnetzwerk eingebunden, in das alle Aktivitäten des Lehrstuhls – also auch die gesamte Forschung und Lehre – integriert werden. Die Forschungsarbeiten des Vertiefungsstudiums werden daher stets mit dem Ziel geplant, dass sie in einer anerkannten Fachzeitschrift publizierbar und in ihrer Bedeutung internationalen Ansprüchen gewachsen sind. Auf diesem Wege werden zusätzliche Fertigkeiten in der Vermittlung gewonnener Erkenntnisse gefördert. Neben der schriftlichen Verbreitung der gewonnenen Forschungsdaten sind regelmäßige Konferenzbesuche ein fester Bestandteil der Forschungstätigkeit. Innerhalb des Vertiefungsstudiums werden daher Publikations- sowie Präsentationstechniken systematisch vermittelt sowie deren praktische Ausübung (Publizieren, Poster, Vorträge) gefördert. • In der kontinuierlichen Berührung mit Problemen der psychologischen Praxis, die in Form von Übungen und Kursen vermittelt wird, sollen die Studierenden einerseits für Relevanzfragen bei der Bewertung psychologischer Theorien sensibilisiert werden. Andererseits werden hier, ergänzend zur wissenschaftlichreflektierenden Betrachtungsweise, die für Praktiker und Praktikerinnen unerlässlichen Kompetenzen eingeübt und ein Grundstock an praktischpsychologischer Allgemeinbildung aufgebaut. Dieser Kompetenzerwerb wird zum einen durch einen obligatorischen Ausbildungsbaustein "Praxisfelder der Gerontopsychologie", durch Praktika sowie durch eine enge Anbindung des Lehrstuhls an das interdisziplinäre Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich gewährleistet, das sich gezielt mit den praktischen Anwendungsfelder der Gerontopsychologie auseinandersetzt. • Durch das vielfältige Angebot, mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten – z.B. im Rahmen von Forschungspraktika oder bei der Datenerhebung zur Lizentiatsarbeit -, soll die kommunikative Kompetenz, auch in fremdsprachigen Umgebungen, trainiert und so auf die Anforderungen 5 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE einer globalisierten Berufswelt – wissenschaftlich wie privatwirtschaftlich – vorbereitet werden. 2.2 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN EINTRITT IN DAS VERTIEFUNGSPROGRAMM 2.2.1 Allgemeines Der provisorische Eintritt in das Vertiefungsprogramm erfolgt mit dem Ausfüllen der Studienkarte und berechtigt zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die für Vertiefende in Gerontopsychologie reserviert sind. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium in Psychologie an der Universität Zürich oder ein von der Grundstudienerlasskommission des Psychologischen Instituts anerkanntes Grundstudium an einer anderen Hochschule. Fehlende, für das Vertiefungsstudium notwendige Teile des abteilungsspezifischen Methodenpropädeutikums müssen nachgeholt oder vom Lehrstuhlinhaber anerkannt werden (siehe 2.3.3). Studierenden, die von einer anderen Hochschule kommen, wird ausserdem empfohlen, diejenigen Grundstudiumsveranstaltungen nachzuholen, die zu dem Gebiet der von ihnen favorisierten Projektgruppe angeboten werden. Voraussetzungen für den definitiven Eintritt in das Vertiefungsprogramm sind die Abgabe einer selbständigen empirischen Arbeit (Forschungsarbeit) sowie ein Gespräch mit dem Lehrstuhlinhaber (Eintrittsgespräch). Der definitive Eintritt in das Vertiefungsprogramm berechtigt zur Nutzung der Infrastruktur und der Betreuungsmöglichkeiten. 2.2.2 Forschungsarbeit Die Forschungsarbeit soll eine eigenständige Untersuchung in Form eines Experimentes oder einer Interview- bzw. Beobachtungsstudie sein, die in Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls steht und über die ein ca. 30-seitiger Forschungsbericht (in Anlehnung an APA-Stil) verfasst wird. Die Forschungsarbeit ist in drei Exemplaren auf dem Sekretariat einzureichen. Die Arbeit soll erkennen lassen, dass man fähig ist, aus einem gerontopsychologisch relevanten Thema eine interessante, empirisch angehbare Fragestellung zu generieren, sich dazu eine passende Methodik auszudenken und hiermit in relativ kurzer Zeit erste Daten zu erheben sowie diese angemessen darzustellen und zu interpretieren. Das Thema für die Arbeit muss mit einem Mitglied des wissenschaftlichen Personals des Lehrstuhls abgestimmt werden. Die Festlegung des Themas geschieht in der Regel im ersten Semester des Vertiefungsstudiums oder in den vorangehenden Semesterferien. Danach hat man bis spätestens zum Anfang des nächsten Semesters (1. März oder 1. September) Zeit, die Arbeit abzugeben. Die Forschungsarbeit ist die Voraussetzung für die Mitarbeit in den Projektgruppen, die nach der Akzeptanz der Forschungsarbeit besucht werden können. 6 GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM 2.2.3 Eintrittsgespräch Im Eintrittsgespräch erfolgt eine Rückmeldung über die Forschungsarbeit und es wird die weitere Studiengestaltung besprochen. Der Termin für das Gespräch wird bei der Abgabe der Forschungsarbeit im Sekretariat vereinbart. 2.3 VERANSTALTUNGEN DES VERTIEFUNGSPROGRAMMS 2.3.1 Vorlesungen Zur Vertiefung des im Grundstudium erarbeiteten Stoffes werden turnusgemäß zwei Vorlesungen der Gerontopsychologie angeboten. • Gerontopsychologie I: Grundlagen, Theorien, Methoden, und ausgewählte Befunde des Alterns Diese Vorlesung wird jeweils im Wintersemester gelesen und gehört zum Prüfungsstoff für die Lizentiatsprüfung. • Gerontopsychologie II: Intervention, Prävention und Anwendungsaspekte der Gerontopsychologie Diese Vorlesung wird jeweils im Sommersemester gelesen und gehört ebenfalls zum Prüfungsstoff für die Lizentiatsprüfung. Zusätzlich ist die Teilnahme an der Vertiefungsvorlesung Ausgewählte Themen der Entwicklungspsychologie der Fachrichtung Allgemeine und Entwicklungspsychologie verpflichtend. 2.3.2 Thematische Seminare Diese Veranstaltungen geben den Studierenden die Möglichkeit, sich eingehender mit einzelnen Themen aus dem Gebiet der Gerontopsycholgie zu beschäftigen, indem sie diese selbständig erarbeiten, referieren und mit anderen diskutieren. Im Laufe des Vertiefungsstudiums müssen insgesamt vier solche Veranstaltungen besucht werden. In diesem Rahmen sind auch die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Zwei dieser thematischen Seminare müssen für die Lizentiatsprüfung angegeben werden. Mindestens eines dieser Seminare muss beim Lehrstuhlinhaber selbst besucht werden. 2.3.3 Methodische Veranstaltungen Für die Vertiefung in Gerontopsychologie ist der Besuch des Methodenpropädeutikums Gerontopsychologie (3. und 4. Semester des Grundstudiums) Voraussetzung. Studierende, die ein abteilungsfremdes Methodenpropädeutikum gewählt haben oder denen das Grundstudium erlassen wurde, müssen diese Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachholen oder sich die erbrachten Leistungen vom 7 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE Lehrstuhlinhaber anerkennen lassen. Im Regelfall erfolgt dies durch eine Klausur, in der das Vorhandensein der für das Vertiefungsstudium notwendigen methodischen Grundkenntnisse geprüft wird. Veranstaltungen des Methodenpropädeutikums der Gerontopsychologie können alternativ zu den Veranstaltungen der Allgemeinen und Entwicklungspsychologie belegt werden; die Leistungsnachweise werden gegenseitig anerkannt. Die methodischen Veranstaltungen des Vertiefungsprogramms beinhalten: • Spezielle Methoden der Gerontopsychologie I: Untersuchungsaufbau (5. Semester) Leistungsnachweis: Übungen & Bericht. • Spezielle Methoden der Gerontopsychologie II: Längsschnittforschung (6. Semester) Leistungsnachweis: Übungen & Klausur. • Seminar Präsentation & Publikation (7. Semester) Leistungsnachweis: Übungen. In diesen Veranstaltungen wird den Studierenden ermöglicht, die grundlegenden und speziellen Methoden der Gerontopsychologie (Datenerhebung und Datenauswertung sowie Präsentation und Publikation von Forschungsergebnissen) einzuüben, die sie später für ihre Lizentiatsarbeit brauchen werden. Die Veranstaltungen bauen auf den im Methodenpropädeutikum des Grundstudiums vermittelten Kenntnissen auf. 2.3.4 Gästekolloquium In dieser Veranstaltung berichten Gäste aus dem In- und Ausland von ihren Forschungsarbeiten. Das Kolloquium bietet nicht nur eine günstige Gelegenheit zur Erweiterung des Horizontes, sondern fördert auch durch den unmittelbaren Kontakt mit oft (nur) aus der Literatur bekannten Personen die kritische Kompetenz. Es wird den Studierenden der Vertiefungsrichtung empfohlen, dass sie das Gästekolloquium besuchen. 2.3.5 Praxisorientierte Veranstaltungen In diesen regelmäßig angebotenen Veranstaltungen in Seminarform stellen verschiedene Vertreter und Vertreterinnen der gerontopsychologischen Praxis ihr Berufsfeld und dafür relevante Fallbeispiele vor. Diese Kurse dienen dem Brückenschlag zwischen Grundlagenforschung und Anwendung und sollen die Studierenden für Probleme der Berufspraxis sensibilisieren. Es empfiehlt sich, von diesem Lehrangebot bis zum Studienende regelmäßig Gebrauch zu machen. Ständige Berührung mit Problemen und Entscheidungsprozessen der psychologischen Praxis ist eine wichtige Vorbereitung für das Berufsleben und verhilft ausserdem dazu, das wissenschaftliche Denken, auch und gerade in der Grundlagenforschung, für Relevanzfragen zu sensibilisieren. 8 GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM Der Besuch von zwei Seminaren aus dem Bereich Praxisfelder der Gerontopsychologie ist verpflichtend. 2.3.6 Forschungskolloquium Diese Veranstaltung ist das zentrale Forum für die Präsentation und Diskussion der laufenden Forschungsprojekte. Die Lizentiandinnen und Lizentianden stellen darin periodisch den jeweiligen Stand ihrer Arbeit zur Diskussion. Den Studierenden, die noch kein Lizentiatsthema übernommen haben, soll die Teilnahme und Beteiligung an der Diskussion dazu verhelfen, das Forschungsfeld kennen zu lernen und ein Thema für die eigene Lizentiatsarbeit zu finden. Eine regelmässige Teilnahme über mindestens vier Semester ist für alle Studierenden der Vertiefungsrichtung verpflichtend. An bestimmten Zeitpunkten der Lizentiatsarbeit sind Pflichtreferate vorgesehen (siehe auch Handreichung des Lehrstuhls für Lizentiatsarbeiten): • Im Eintrittsreferat wird der theoretische Hintergrund des Themas, die Ableitung der spezifischen Fragestellung sowie ein Entwurf des Versuchsplans vorgestellt, der noch für Veränderungen offen sein sollte. • Das Methodenreferat erfolgt vor Beginn der Hauptversuche und dient der endgültigen Verabschiedung des Konzepts der Arbeit; vorgestellt wird die empirische Umsetzung der Fragestellung inklusive der Ergebnisse der Vorversuche. • Im Abschlussreferat werden die Ergebnisse der Arbeit im Stil eines 30-minütigen Kongressreferats vorgetragen. 2.3.7 Projektgruppen Lizentianden und Lizentiandinnen, die an verwandten Themen arbeiten, treffen sich mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin regelmäßig zur Klärung von Detailproblemen inhaltlicher und methodischer Art. Gegenwärtig bestehen Projektgruppen zu den folgenden Themenbereichen: • • • Kognitive Entwicklung über die Lebensspanne (Leitung: M. Kliegel) Längsschnittforschung (Leitung: D. Zimprich) Gerontopsychologische Prävention (Leitung: M. Martin) Die Zahl und Themenstellung der Gruppen kann sich ändern. (Bitte Semesterprogramm beachten.) Nach einer Wahlphase von in der Regel einem Monat, längstens aber einem Semester, während der in einer oder mehreren Projektgruppen hospitiert werden kann, ist nach der erfolgreichen Anfertigung der Forschungsarbeit - die regelmässige Teilnahme an einer Projektgruppe, in der auch die Lizentiatsarbeit geschrieben wird, verpflichtend (mindestens drei Semester, in der Regel bis zum Abschluss der Lizentiatsarbeit). 9 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE 2.3.8 Leistungsnachweise Zur Vertiefung in einem Themenbereich, zum Erlernen des Umgangs mit Literatur und zum Üben des Vortragens sind im Laufe des Vertiefungsstudiums vier Referate in einem Seminar (siehe 2.3.2) zu halten. Eines dieser Referate muss zudem in Form einer ausführlichen schriftlichen Fassung, die über die Inhalte der mündlichen Präsentation hinausgehen soll, abgegeben werden. Pro Veranstaltung kann eines dieser Referate gehalten werden. Die genauen Anforderungen werden jeweils zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 2.3.9 Innenpraktikum Als Innenpraktikum gilt die Mithilfe bei Lizentiatsarbeiten anderer Studierender oder bei Forschungsprojekten von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Gerontopsychologie. Dazu zählt unter anderem die Mithilfe bei der Rekrutierung von Versuchspersonen, die Assistenz bei der Datenaufnahme oder die Auswertung von vorliegendem Datenmaterial. Der Zeitaufwand beträgt mindestens 60 Stunden; der genaue Zeitplan wird in Abstimmung mit der jeweiligen Betreuungsperson festgelegt. 2.3.10 Aussenpraktika Zusätzlich zum Studium sollen zwei mindestens sechswöchige Praktika an verschiedenen, mit psychologischer Forschung, Beratung oder Betreuung befassten Institutionen absolviert werden. Eines der beiden Praktika kann und sollte ein Forschungspraktikum sein. Ebenfalls wird empfohlen, eines der Praktika im Ausland zu absolvieren. Der Lehrstuhl ist hier bei der Vermittlung von Praktikumsstellen gerne behilflich. Jedes Praktikum ist vor Antritt zur Genehmigung zu melden; es gilt als absolviert, wenn eine Praktikumskarte (im Sekretariat erhältlich) ausgefüllt und akzeptiert worden ist. Wird beabsichtigt, das Praktikum in einer Institution ohne Betreuung durch einen Psychologen/eine Psychologin mit Hochschulabschluss zu absolvieren, muss vorgängig ein Antrag mit einer kurzen Beschreibung der Aufgabe und einer persönlichen Begründung eingereicht werden. Berufserfahrung und Praktika im Rahmen von Nebenfächern können auf Antrag angerechnet werden. Bei der Wahl eines Praktikums sollte berücksichtigt werden, dass die regelmäßige Anwesenheit in zentralen Lehrveranstaltungen gewährleistet ist. Deshalb wird dringend empfohlen, die Praktika in den Semesterferien zu absolvieren. 2.3.11 Studienkarte Sämtliche besuchten Veranstaltungen, Leistungsnachweise, Praktika etc. werden auf der Studienkarte festgehalten. Die Studierenden erhalten nach jedem Semester einen aktuellen Auszug und werden gebeten, die Informationen zu prüfen und zu ergänzen. 10 GERONTOPSYCHOLOGIE IM VERTIEFUNGSPROGRAMM 2.4 PHASEN DES VERTIEFUNGSPROGRAMMS 2.4.1 Orientierungsphase (5. und 6. Semester) Die Orientierungsphase dient dazu, die Arbeitsbereiche, Methoden und Inhalte des Vertiefungsprogramms kennen zu lernen. Die Studierenden klären während der Orientierungsphase ab, welcher der bestehenden Projektgruppen sie sich anschliessen wollen. Die Phase ist beendet, sobald die Entscheidung für das Thema der Lizentiatsarbeit gefallen ist. Es wird empfohlen, in der Orientierungsphase möglichst viele der geforderten Leistungsnachweise zu erbringen und möglichst viele der verlangten Veranstaltungen zu besuchen. Die Mindestanforderung besteht • • • im Besuch der Methodenkurse I & II im Erbringen von mindestens zwei der geforderten Leistungsnachweise und im Ableisten des Innenpraktikums. 2.4.2 Projektphase (ab 7. Semester) Diese Phase beginnt mit der Festlegung des Themas der Lizentiatsarbeit und der Wahl des Betreuers bzw. der Betreuerin. Der Studienschwerpunkt verlagert sich zunehmend auf die Beschäftigung mit der Lizentiatsarbeit (Studium der einschlägigen Spezialliteratur, Entwicklung der Versuchsmethodik, Pilotstudie, eigentliche Lizentiatsarbeit). In der Regel werden während der Projektphase noch einige der inhaltlichen Lehrveranstaltungen der Orientierungsphase anfallen. 11 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE 2.4.3 Überblick Der nachfolgende Studienplan basiert auf einer Mindeststudiendauer von 8 Semestern. Wird die Studiendauer über diesen Zeitraum hinaus verlängert, so ist das nachfolgende Programm sinngemäß aufzuteilen, ohne dass es zu einer Überlappung der Phasen kommt. Dabei ist zu beachten, dass einige der angegebenen Veranstaltungen nur im Jahresturnus angeboten werden. Orientierungsphase Projektphase 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Forschungskolloquium Gästekolloquium Projektgruppe (Hospitation) Seminar Forschungskolloquium Gästekolloquium Projektgruppe Seminar Forschungskolloquium Gästekolloquium Projektgruppe Seminar Forschungskolloquium Gästekolloquium Projektgruppe Seminar Praxisfelder Praxisfelder Vorlesung: Vorlesungen: Gerontopsychologie I Gerontopsychologie II Entwicklungspsychologie Methoden I Methoden II Präsentation & Publikation Innenpraktikum spätest. Innenpraktikum Aussenpraktikum (Semesterferien) Aussenpraktikum (Semesterferien) Eintrittsreferat evtl. Methodenreferat evtl. Methodenreferat Abschlussreferat Lizentiatsarbeit Forschungsarbeit (in der Thema der LizentiatsRegel in den Semesterfe- arbeit wählen rien vor dem 5. Semester) (evtl. Eintrittsreferat) 2.5 LIZENTIATSPRÜFUNG IM VERTIEFUNGSPROGRAMM Die Lizentiatsprüfung besteht aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung beim Lehrstuhlinhaber. Es müssen die beiden Vorlesungen Gerontopsychologie I & II, die Vorlesung Ausgewählte Themen der Entwicklungspsychologie und zwei Seminare ausgewählt und dem Prüfenden schriftlich mitgeteilt werden. Von den zwei Hauptseminaren muss mindestens eines beim Prüfenden selbst besucht worden sein. 12 GERONTOPSYCHOLOGIE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM 3 GERONTOPSYCHOLOGIE IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM 3.1 VERANSTALTUNGEN IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM Gerontopsychologie im Ergänzungsprogramm wird im Rahmen des Ergänzungsprogramms Allgemeine Psychologie studiert (siehe 1.1). Das Ergänzungsprogramm in Allgemeiner Psychologie umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von sechs Semesterwochenstunden. Zwei Stunden sind aus dem Vorlesungsprogramm von Frau Prof. Brandstätter-Morawietz zu wählen, ebenso eine zweistündige Vorlesung von Herrn Prof. Wilkening aus dem Zyklus “Ausgewählte Themen der Allgemeinen und Entwicklungspsychologie”. Die verbleibenden zwei Stunden sind aus dem Vorlesungsangebot „Gerontopsychologie I“ oder Gerontopsychologie II“ von Herrn Prof. Martin zu wählen. Andere Veranstaltungen (z.B. Seminare) können auf begründeten Antrag hin anerkannt werden. Neben den zu prüfenden Veranstaltungen stehen den Studierenden des Ergänzungsprogramms auch alle Seminare und Gästekolloquien zum fakultativen Besuch offen. 3.2 LIZENTIATSPRÜFUNG IM ERGÄNZUNGSPROGRAMM Bis spätestens vier Wochen vor Bezug der Anmeldeformulare für die Lizentiatsprüfung im Dekanat hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich eine Liste der besuchten und zu prüfenden Veranstaltungen im Sekretariat der Allgemeinen Psychologie (Lehrstuhl Marx) einzureichen. Dabei sind anzugeben: (1) Genaue Titel der Veranstaltungen, (2) in welchem Semester diese besucht wurden, (3) der genaue Prüfungstermin und (4) ob die Prüfung schriftlich oder mündlich erfolgen soll. Die Zuweisung erfolgt nach Zufall zu einem der den vier Lehrstühlen in der Abteilung. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten umgehend eine schriftliche Mitteilung, bei welcher/m Prüfer/in das Examen zu absolvieren ist. Ohne diese Information kann die Prüfungsanmeldung beim Dekanat nicht erfolgen. Für die mündliche oder schriftliche Prüfung ist das Stoffgebiet der gewählten Veranstaltungen verbindlich. Allfällig verteilte Literaturlisten sind nicht als eigentliche Leselisten gedacht, sondern sie sollen den Studierenden ermöglichen, Lücken in ihren Aufzeichnungen zu füllen und zusätzlich zu einem detaillierten Verständnis des Vorlesungsstoffes zu gelangen. Eine Prüfungsvorbesprechung ist nicht erforderlich. 13 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE 4 GERONTOPSYCHOLOGIE IM 1. NEBENFACH 4.1 ALLGEMEINE HINWEISE Gerontopsychologie im 1. Nebenfach wird im Rahmen des 1. Nebenfachs Allgemeine Psychologie studiert (siehe 1.1). Das Nebenfachstudium beginnt im Wintersemester und dauert mindestens vier Semester. Es setzt sich aus dem Grund- und dem Aufbaustudium zusammen. Die formelle Anmeldung am Psychologischen Institut erfolgt via Immatrikulationsanmeldung, die Anmeldung für Gerontopsychologie direkt im Sekretariat der Fachrichtung. Studierende anderer Fakultäten haben bei der zuständigen Fakultät anzufragen, ob sie als Nebenfach Allgemeine Psychologie/Gerontopsychologie wählen können. 4.2 GRUNDSTUDIUM UND ZWISCHENPRÜFUNGEN Einem Beschluss der Professorenkonferenz des Psychologischen Instituts zufolge ist im 1. Nebenfach das Programm des 1. Grundstudienjahres des Hauptfaches Psychologie einschließlich der 1. Teilprüfung (als ganze) zu absolvieren. Die Gesamtleistung der Zwischenprüfung ist ungenügend, wenn der Notendurchschnitt weniger als 4 beträgt. Ist das Ergebnis der Zwischenprüfung ungenügend, müssen alle Prüfungen en bloc wiederholt werden. Eine Wiederholung ist mehrmals möglich; ein allfälliger Übertritt vom 1. Nebenfach in das Hauptfach Psychologie kann aber nur stattfinden, wenn die 1. Zwischenprüfung beim ersten Mal oder bei der ersten Wiederholung bestanden wurde. Die Zwischenprüfung findet in der zweiten Hälfte der Sommersemesterferien statt. Es können keine Leistungen des Hauptfaches anerkannt werden. 4.3 AUFBAUSTUDIUM 4.3.1 Veranstaltungen Das 1. Nebenfach in Allgemeiner Psychologie/Gerontopsychologie umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von sechs Semesterwochenstunden. Die doppelstündigen Vorlesungen zur Allgemeinen Psychologie („Motivation“) von V. BrandstätterMorawietz und eine der beiden Vorlesungen von M. Martin („Gerontopsychologie I“ oder „Gerontopsychologie II“) sind obligatorisch, ebenso die Grundstudiumsvorlesung „Entwicklungspsychologie I“ von F. Wilkening. Neben den zu prüfenden Veranstaltungen stehen den Studierenden des Nebenfachs auch alle Seminare und Gästekolloquien zum fakultativen Besuch offen. Im Gegensatz zum Studium der Psychologie als Hauptfach können Lehrveranstaltungen, die zum Aufbaustudium gehören, parallel zu jenen des Grundstudiums besucht werden. 4.3.2 14 Leistungsnachweise GERONTOPSYCHOLOGIE IM 1. NEBENFACH Da das Studium der Gerontopsychologie wie an der Abteilung Allgemeine Psychologie insgesamt im wesentlichen projektorientiert verläuft (vgl. 1.3), sind auch die Anforderungen an Studierende im 1. Nebenfach so gehalten, dass sie einen möglichst guten Einblick in die Forschungstätigkeit des Lehrstuhls / der Abteilung ermöglichen. Daher wird von den Nebenfachstudierenden erwartet, dass sie während eines Semesters regelmäßig an einer Projektgruppe (2.3.7) ihrer Wahl teilnehmen und in diesem Rahmen einen Leistungsnachweis (2.3.8) erbringen. Außerdem haben sie zum Thema der gewählten Projektgruppe ein Innenpraktikum (2.3.9) abzuleisten. Für dieses ist eine frühzeitige Anmeldung empfohlen, weil ein Praktikumsplatz bisweilen erst ein oder zwei Semester nach Anmeldung vergeben werden kann. 4.4 ÜBERBLICK ÜBER DEN STUDIENGANG Grundstudium Vorgeschriebene Veranstaltungen Aufbaustudium WS SS WS SS Allgemeine Psychologie I: Denken Allgemeine Psychologie I: Gedächtnis Gerontopsychologie I Allgemeine Psychologie: Motivation Allgemeine Psychologie II: Motivation Entwicklungspsychologie I Allgemeine Psychologie III: Wahrnehmung Sozialpsychologie Statistik Lernen oder Gefühl Frei wählbare Veranstaltungen Sozialpsychologie Statistik Testpsychologie 1 Semester Projektgruppe mit kleiner Arbeit und Innenpraktikum Leistungsnachweise 4.5 ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Abschlussprüfung für Studierende der Philosophischen Fakultät umfasst den Stoff des Aufbaustudiums und erfolgt im Rahmen der Lizentiatsprüfung. Sie besteht im 1. Nebenfach aus einer dreitägigen Hausarbeit und einer 30-minütigen mündlichen Prüfung bei einem der vier Lehrstuhlinhaber. Für die Prüfung ist das Stoffgebiet der gewählten Veranstaltungen verbindlich. Allfällig verteilte Literaturlisten sind nicht als eigentliche Leselisten gedacht, sondern sie sollen den Studierenden ermöglichen, Lücken in ihren Aufzeichnungen zu füllen und zusätzlich zu einem detaillierten Verständnis des Vorlesungsstoffes zu gelangen. Eine Prüfungsvorbesprechung ist nicht erforderlich. Bis spätestens vier Wochen vor Bezug der Anmeldeformulare für die Lizentiatsprüfung im Dekanat hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich eine Liste der besuchten und zu prüfenden Veranstaltungen im Sekretariat der Allgemeinen Psychologie (Lehrstuhl Marx) bzw. bei Prüfung durch die Lehrstühle Gerontopsychologie (M. Martin) oder Allgemeine Psychologie/Motivation (V. Brandstätter) im dortigen Fachrich15 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE tungssekretariat einzureichen. Dabei sind anzugeben: (1) Genaue Titel der besuchten Veranstaltungen, (2) in welchem Semester diese besucht wurden, (3) welche Projektgruppe besucht wurde, (4) bei wem das Innenpraktikum abgeleistet wurde und (5) der genaue Prüfungstermin. Die Zuweisung zu den vier Lehrstuhlinhabern erfolgt in der Regel nach dem Prinzip, dass der Inhaber desjenigen Lehrstuhls, an dem die Projektgruppe besucht und das Innenpraktikum abgeleistet wurde, der Prüfer sein wird. Die Abteilung behält sich aber vor, im Falle einer starken Ungleichverteilung der Prüfungslast von dieser Regel abzuweichen. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten umgehend schriftliche Mitteilung, bei welchem der Prüfer das Examen zu absolvieren ist. Ohne diese Information kann die Prüfungsanmeldung beim Dekanat nicht erfolgen. 16 GERONTOPSYCHOLOGIE IM 2. NEBENFACH 5 GERONTOPSYCHOLOGIE IM 2. NEBENFACH 5.1 ALLGEMEINE HINWEISE Gerontopsychologie im 2. Nebenfach wird im Rahmen des 2. Nebenfachs Allgemeine Psychologie studiert (siehe 1.1). Das Nebenfachstudium beginnt im Wintersemester und dauert mindestens vier Semester. Es setzt sich aus dem Grund- und dem Aufbaustudium zusammen. Die formelle Anmeldung am Psychologischen Institut erfolgt via Immatrikulationsanmeldung, die Anmeldung für Gerontopsychologie direkt im Sekretariat der Fachrichtung. Studierende anderer Fakultäten haben bei der zuständigen Fakultät anzufragen, ob sie als Nebenfach Allgemeine Psychologie/Gerontopsychologie wählen können. 5.2 GRUNDSTUDIUM UND ZWISCHENPRÜFUNGEN Einem Beschluss der Professorenkonferenz des Psychologischen Instituts zufolge sind im 2. Nebenfach die Fächer Allgemeine Psychologie I, Sozialpsychologie und Methodische Grundlagen der Testpsychologie im Rahmen der 1. Zwischenprüfung zu absolvieren. Die Gesamtleistung der Zwischenprüfung ist ungenügend, wenn der Notendurchschnitt weniger als 4 beträgt. Ist das Ergebnis der Zwischenprüfung ungenügend, müssen alle Prüfungen en bloc wiederholt werden. Eine Wiederholung ist mehrmals möglich. Die Zwischenprüfung findet in der zweiten Hälfte der Sommersemesterferien statt. Es können keine Leistungen des Hauptfaches anerkannt werden. 5.3 AUFBAUSTUDIUM Das 2. Nebenfach in Allgemeiner Psychologie/Gerontopsychologie umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von sechs Semesterwochenstunden. Die doppelstündigen Vorlesungen zur Allgemeinen Psychologie („Motivation“) von V. BrandstätterMorawietz und eine der beiden Vorlesungen von M. Martin („Gerontopsychologie I“ oder „Gerontopsychologie II“) sind obligatorisch, ebenso die Grundstudiumsvorlesung „Entwicklungspsychologie I“ von F. Wilkening. Neben den zu prüfenden Veranstaltungen stehen den Studierenden des Nebenfachs auch alle Seminare und Gästekolloquien zum fakultativen Besuch offen. Im Gegensatz zum Studium der Psychologie als Hauptfach können Lehrveranstaltungen, die zum Aufbaustudium gehören, parallel zu jenen des Grundstudiums besucht werden. 17 STUDIENORDNUNG GERONTOPSYCHOLOGIE 5.4 ÜBERBLICK ÜBER DEN STUDIENGANG Grundstudium WS Vorgeschriebene Veranstaltungen Aufbaustudium SS WS Allgemeine Psycho- Allgemeine Psycho- Gerontopsychologie logie I: Denken logie I: Gedächtnis EntwicklungspsySozialpsychologie Sozialpsychologie chologie Lernen oder Gefühl SS Motivationspsychologie Testpsychologie Frei wählbare Veranstaltungen 5.5 ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Abschlussprüfung für Studierende der Philosophischen Fakultät umfasst den Stoff des Aufbaustudiums und erfolgt im Rahmen der Lizentiatsprüfung. Sie besteht im 2. Nebenfach aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung bei einem der vier Lehrstuhlinhaber. Für die Prüfung ist das Stoffgebiet der gewählten Veranstaltungen verbindlich. Allfällig verteilte Literaturlisten sind nicht als eigentliche Leselisten gedacht, sondern sie sollen den Studierenden ermöglichen, Lücken in ihren Aufzeichnungen zu füllen und zusätzlich zu einem detaillierten Verständnis des Vorlesungsstoffes zu gelangen. Eine Prüfungsvorbesprechung ist nicht erforderlich. Bis spätestens vier Wochen vor Bezug der Anmeldeformulare für die Lizentiatsprüfung im Dekanat hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich eine Liste der besuchten und zu prüfenden Veranstaltungen im Sekretariat der Allgemeinen Psychologie (Lehrstuhl Marx) einzureichen. Dabei sind anzugeben: (1) Genaue Titel der besuchten Veranstaltungen, (2) in welchem Semester diese besucht wurden und (3) der genaue Prüfungstermin. Die Zuweisung zu den vier Lehrstuhlinhabern erfolgt nach Zufall; Präferenzen können nicht berücksichtigt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten umgehend schriftliche Mitteilung, bei welchem der vier Prüfer das Examen zu absolvieren ist. Ohne diese Information kann die Prüfungsanmeldung beim Dekanat nicht erfolgen. 18