missio canonica - Bistum Augsburg

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missio canonica - Bistum Augsburg
Missio Canonica
Kirchliche Unterrichtserlaubnis
im Bistum Augsburg
Hauptabteilung V: Schule
Abteilung Schule und Religionsunterricht
Augsburg, im Oktober 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit nehmen Sie ein Lehramtsstudium mit dem Fach Katholische Religionslehre auf, oder Sie
haben es schon abgeschlossen und damit wissenschaftlich-fachliche sowie didaktisch-methodische
Voraussetzungen erworben, im öffentlichen Schulwesen katholischen Religionsunterricht zu
erteilen. Wie Sie jedoch wissen, sind damit noch nicht alle Bedingungen erfüllt, um als Religions­
lehrerin und Religionslehrer tätig zu werden. Dafür benötigen Sie auch die Missio canonica, die
kirchliche „Sendung“, die in staatskirchenrechtlicher Hinsicht das Einverständnis und die Beauftragung umfasst, das angestrebte Lehramt im Namen der Kirche ausüben zu können.
Maßgeblich für den Dienst in der Schule ist der grundlegende Beschluss zum Religionsunterricht in der Schule, den die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1974 in Würzburg verabschiedet hat. Darin wird ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen
den Religionslehrkräften und den kirchlichen Amtsträgern vorausgesetzt (Nr. 3.6): „In der Lehrbeauftragung des Religionslehrers nimmt der Bischof im Namen der Kirche den angebotenen
beruflichen Dienst des Religionslehrers an; zugleich mit diesem Auftrag wird so die Solidarität
der Kirche mit dem Religionslehrer und des Religionslehrers mit der Kirche bekundet.“ Auch in
späteren Verlautbarungen wird die kirchliche Zusage an die Religionslehrkräfte besonders betont, so beispielsweise im Schlussabschnitt der bischöflichen Erklärung Der Religionsunterricht
vor neuen Herausforderungen (2005): „Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche
ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica)
als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen
Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen.“
Die Missio canonica ist somit Ausdruck für wechselseitige Wertschätzung und Solidarität.
Der Bischof nimmt Ihr Versprechen als Religionslehrerinnen und Religionslehrer dankbar an,
Ihren Auftrag gewissenhaft zu erfüllen und die damit verbundenen Anforderungen an die
eigene Person nach Kräften zu erfüllen. Im Namen der Kirche bekundet er zugleich seine
Bereitschaft, Sie bei Ihrer Aufgabe zu begleiten und Ihnen durch seine religionspädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anregung und Hilfe zukommen zu lassen.
Mit der Missio canonica verbindet der Bischof auch die Bitte um den Segen Gottes. Dadurch
wissen sich die Religionslehrkräfte in ihrem schulischen Auftrag, der in den Sakramenten
Taufe und Firmung grundgelegt ist, bestärkt und sollen – gemäß der genannten bischöflichen
Erklärung – „ihre berufliche Tätigkeit als Charisma im paulinischen Sinne (1 Kor 12) verstehen,
als Gabe im Dienst der Menschen und zum Aufbau der Kirche“.
In dem vorliegenden Heft wird auch eine Reihe von rechtlichen Aspekten zur kirchlichen
Unterrichtserlaubnis im Bistum Augsburg behandelt, denn Sie haben ein Anrecht auf Klarheit
in diesen Fragen, die ja auch Lebensentscheidungen beeinflussen können.
Wir wünschen Ihnen allen, dass Sie die beruflichen Ziele, die Sie sich gesteckt haben, erreichen
und Freude daran finden, Religionsunterricht im kirchlichen Auftrag zu erteilen!
Bernhard Rößner, Oberstudiendirektor i. K.
Leiter der Abteilung Schule und Religionsunterricht
2 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica
1. Zum Selbstverständnis der Religionslehrerinnen / Religionslehrer
Da wir oft gefragt werden, was denn von der Religionslehrerin/dem Religionslehrer erwartet
wird, möchten wir auf einige Abschnitte des Beschlusses der Gemeinsamen Synode der Bistümer
in Deutschland, „Der Religionsunterricht in der Schule“, hinweisen:
2.8.2 Für die Religionslehrerin/den Religionslehrer sind Religiosität und Glaube nicht nur
ein Gegenstand, sondern auch ein Standort. Das hindert sie/ihn nicht, fair mit verschiedenen Standpunkten und Auffassungen anderer bekannt zu machen. Bei ihr/ihm wissen
Schüler, Eltern und Gesellschaft, woran sie sind. Auf solche Transparenz haben sie einen
Anspruch. Erst in der Begegnung mit einer Person, die sich entschieden und eine Glaubensposition für sich verbindlich gemacht hat, erfährt der Schüler, dass religiöse Fragen den
Menschen vor die Entscheidung stellen. Eine Lehrerin/ein Lehrer ohne eigene Glaubensposition würde den Schülern nicht das gewähren, was sie/er ihnen in diesem Bereich schuldet.
2.8.3 Eine Religionslehrerin / ein Religionslehrer soll bereit sein, die Sache des Evangeliums
zu ihrer / seiner eigenen zu machen und sie – soviel an ihr/ ihm liegt – glaubwürdig zu
be­zeugen. So hilft sie/ er dem Schüler, im Evangelium eine Herausforderung zu erkennen
und diese zu beantworten. Dass ihr/sein Glaube sich oft als tragfähig für Zweifel erweisen
muss, braucht die Lehrerin/der Lehrer den Schülern nicht zu verhehlen.
2.8.4 Eine Religionslehrerin/ein Religionslehrer soll bereit sein, die Verantwortung der
Kirche für die Inhalte des Religionsunterrichts mit zu tragen. Die/der religiös wache und
gläubige Religionslehrerin/Religionslehrer sucht in der Kirche die Kommuni­kationsbasis
für ihr/sein Glaubensleben. Dort kann sie/er spirituelle Impulse erhalten und so vor der
Verkümmerung ihres/seines Glaubens und einer Versandung des religiösen Lebens bewahrt werden. Hier kann sie/er an der Glaubenserfahrung anderer Christen teilhaben und
eigene Impulse einbringen.
Die Aufgaben der Religionslehrerin/des Religionslehrers für die einzelnen Schularten wurden
von der Diözesansynode Augsburg (1990) wie folgt dargestellt:
an der Grundschule die Vermittlung elementarer Grundkenntnisse des Glaubens unter
besonderer Berücksichtigung der Sakramente der Buße und der Eucharistie
an der Hauptschule1 die Vertiefung der Inhalte des Glaubens, besonders in ihrem Lebensbezug für den jungen Menschen
in der Sonderschule2, je nach Behinderung der Schüler, der Aspekt „Glaube als Lebenshilfe“
an der Realschule und am Gymnasium, speziell in der Oberstufe, die kritisch-reflexive
Auseinandersetzung mit dem Glauben
an den Berufsbildenden Schulen die ganzheitliche Bildung des Menschen, um eine ein­
seitige Einführung ins Berufsleben zu verhindern
Die Chancen für den Religionsunterricht sind dann groß, wenn die Schüler erkennen, dass sie es
mit einer offenen und gesprächsbereiten Kirche zu tun haben, die sie und ihre Probleme ernst
nimmt3.
1 Heute: Mittelschule
2 Heute: Förderschule
3 Diözesansynode Augsburg 1990, V. Weitergabe des Glaubens, Beschluss, 1.2.5 (siehe auch: Die deutschen Bischöfe Kommission für Erziehung und Schule -, Zum Berufsbild und Selbstverständnis des Religionslehrers, 22. Juni 1983).
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 3
Die Erfahrung lehrt zudem, dass zur Glaubwürdigkeit der Religionslehrerinnen / Religionslehrer
für viele Schüler, Eltern und Kollegen auch ihre Bereitschaft gehört, bei der Vorbereitung und
Durchführung von Schulgottesdiensten zu helfen, mit den Schülern zu beten und für ihre
persönlichen Glaubens- und Lebensfragen offen zu sein.
Um auf die spezifischen Anforderungen des Religionsunterrichtes vorzubereiten, bietet die
Diözese Augsburg ein das Studium wie die Ausbildung (Vorbereitungsdienst / Referendariat)
begleitendes Mentorat an. Die Veranstaltungen des Mentorats haben das Ziel, die Persönlichkeitsentwicklung der angehenden Religions­lehrerinnen / Reli­gionslehrer zu fördern, ihre
berufliche, pädagogische und gestalterische Kompetenz zu stärken sowie eine Begleitung
im spirituellen und seelsorglichen Bereich zu gewährleisten.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Rahmenrichtlinien
Die bayerischen (Erz-)Diözesen haben mit In-Kraft-Treten zum 1. September 2011 für die Verleihung der Missio canonica Richtlinien erlassen, die im Folgenden zusammengefasst sind4:
1. Die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica erfolgt in den
(Erz-)Diözesen Deutschlands einheitlich.
2. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes / Referendariats wird den Religionslehrerinnen / Religionslehrern­aller Schulformen auf Antrag die Vorläufige Unterrichtserlaubnis erteilt.
Die Missio canonica­ kann nach bestandener pädagogischer Prüfung (II. Staatsprüfung) auf
Antrag verliehen werden.
3. Als Voraussetzungen sind v. a. genannt:
– der erfolgreiche Abschluss des 1. und 2. Staatsexamens für das jeweilige Lehramt
– die volle Eingliederung in die Katholische Kirche durch die Initiationssakramente Taufe,
Firmung und Eucharistie
– Teilnahme am Leben der Kirche, nachgewiesen durch zwei Referenzen, wovon eine bei
einem Geistlichen einzuholen ist
– schriftliches Versprechen, den Religionsunterricht glaubwürdig und in Übereinstim mung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen und in der persönlichen
Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten
– die Teilnahme an den verpflichtenden Mentoratsveranstaltungen während des
Studiums bzw. während des Vorbereitungsdienstes / Referendariats
Der Antrag wird auf einem Formblatt gestellt. Das Formblatt sieht vor:
– Angaben zur Person
– die Versicherung des Antragstellers, den Religionsunterricht glaubwürdig in Überein stimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche zu erteilen und in der persönlichen
Lebensführung die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten
– Namen und Anschriften der Persönlichkeiten, die für den Antragsteller Referenzen
abgeben können; von ihnen muss wenigstens einer ein Geistlicher sein
4 Vgl. Amtsblatt für die Diözese Augsburg, 121. Jg., Nr. 07., 13. Mai 2011, S. 252-255.
4 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica
Beizufügen (bzw. nachzureichen) sind dem Antrag:
– beglaubigte Abschriften des Zeugnisses über die I. bzw. II. Staatsprüfung
– ein aktuelles Tauf- und Firmzeugnis
– Teilnahmebestätigungen an den verpflichtenden Mentoratsveranstaltungen
4. Die Anträge sind an das Bischöfliche Generalvikariat zu richten und werden vom jeweiligen
Schulreferat bearbeitet. In besonderen Fällen wird der Antrag dem (Erz-)Bischof über eine von
ihm berufene Missio-Kommission zur persönlichen Entscheidung vorgelegt.
5. Die Missio-Kommission arbeitet nach einem in den Rahmenrichtlinien festgelegten Verfahren
und muss personell so zusammengesetzt sein, dass die Berücksichtigung theologischer,
religionspädagogischer und juristischer Entscheidungsmomente gewährleistet ist. Der/Die
Betroffene hat das Recht, für das Gespräch mit der Missio-Kommission eine Person seines/
ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Die Ergebnisse der Kommission werden dem Bischof für
seine Entscheidung vorgelegt.
6. Kriterien für eine Verleihung der Missio canonica:
– Die Religionslehrerin/der Religionslehrer ist bereit, den Religionsunterricht in Über einstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche zu erteilen.
– Die Religionslehrerin/der Religionslehrer beachtet in der persönlichen Lebensführung
die Grundsätze der Katholischen Kirche5.
7. Bei Annahme des Antrages erteilt der Bischof die Missio canonica im Rahmen der erworbenen
Lehrbefähigung. Im Falle der Ablehnung werden dem Antragsteller die Gründe schriftlich
mitgeteilt.
8. Das Entzugsverfahren entspricht sinngemäß dem der Verleihung.
9. Die Missio canonica gilt für die (Erz-)Diözesen des jeweiligen Bundeslandes, dem der Antrag­
steller zugehört. Ein eventueller Entzug wird allen Ordinariaten bzw. Generalvikariaten des
jeweiligen Bundeslandes und der zum Zeitpunkt der Entziehung zuständigen Schulaufsichtsbehörde mitgeteilt.
5 W
egen häufiger Nachfrage seien folgende Punkte ausdrücklich aufgeführt:
- Die Religionslehrerinnen/Religionslehrer sind Mitglieder der römisch-katholischen Kirche. Sie dürfen also nicht
ihren Austritt aus ihr offiziell erklärt haben.
- Die Religionslehrerinnen/Religionslehrer nehmen am Leben ihrer Pfarrgemeinde teil.
- Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Missio canonica gehört bei Verheirateten eine kirchenrechtlich
gültig geschlossene Ehe (bzw. die Schließung einer solchen in allernächster Zukunft). Ein eheähnliches Zusammen ­leben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar.
- Die Religionslehrerinnen / Religionslehrer lassen ihre Kinder frühzeitig katholisch taufen und bemühen sich nach
Kräften, sie im katholischen Glauben zu erziehen.
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3. Vorläufige Unterrichtserlaubnis und Missio canonica
Nach den Rahmenrichtlinien und der Rahmengeschäftsordnung werden Vorläufige Unterrichts­
erlaubnis und Missio canonica unterschieden. Die Vorläufige Unterrichtserlaubnis gilt lediglich
für den Vorbereitungsdienst/das Referendariat und steht in dieser Zeit an Stelle der eigens zu
beantragenden und durch den (Erz-)Bischof zu verleihenden Missio canonica bei Aufnahme des
Dienstes nach der Ausbildungsphase6.
a) Vorläufige Unterrichtserlaubnis
Zu beantragen beim Bischöflichen Schulreferat des Studienortes
Voraussetzungen
– Bestandene Prüfung einer Hochschule, einer Fachakademie oder des Würzburger Fernkurses, die als Voraussetzung zur Erteilung von Religionsunterricht anerkannt ist
– Schriftlich erklärte Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der
Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und
diese in der persönlichen Lebensführung zu beachten
Bedeutung
Kirchliche Erlaubnis, während der Zeit der religionspädagogischen Ausbildung (Vorbereitungsdienst/Referendariat bis zur zweiten Lehramtsprüfung im staatlichen Bereich/
zweiten Dienstprüfung im kirchlichen Bereich) katholischen Religionsunterricht zu erteilen.
Beantragungsunterlagen
– Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (s. Anlage 1)
– Personalbogen zu diesem Antrag (s. Anlage 2)
– tabellarischer, maschinell geschriebener Lebenslauf
– aktueller Taufschein (nicht Taufurkunde!), erhältlich beim Taufpfarramt7
– beglaubigte Abschrift / Kopie des Prüfungszeugnisses8
– für Bewerber an Grund- und Mittelschulen: Praktikumsnachweis im Fach Katholische Religionslehre (entweder durch eine Kopie der Praktikumskarte oder durch einen
Studis-Ausdruck mit Nachweis des Praktikums); für Bewerber an Realschule und
Gymnasium ist das Praktikum im Fach Katholische Religionslehre nicht vorgeschrieben,
aber dringend empfohlen
– Angabe zweier Referenzgeber (vollständige Adresse), davon mindestens eines
Geistlichen (Priester oder Diakon)9 – (s. Anlagen 8-9)
– Nachweis über den Besuch folgender Mentoratsveranstaltungen (s. Anlagen 3-4):
· Informationsabend zu Mentorat und Missio canonica
· Informationsabend zum Vorbereitungsdienst/Referendariat
· ein Mentoratskurs
· ein Besinnungswochenende
6 A
uf Antrag kann vom jeweiligen Bischöflichen Schulreferat gegenüber staatlichen Behörden bei Vorlage der persönlichen Unter­lagen bestätigt werden, dass nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung mit der Erteilung der Missio
canonica gerechnet werden kann.
7 Darin ist z. B. zusätzlich auch die Firmung bestätigt.
8 D
as Prüfungszeugnis kann nachgereicht werden; ggf. kann eine Mitteilung über die in der Prüfung erbrachten
Einzelleistungen zugesandt werden.
9 A
ls Referenzgeber können keine Personen benannt werden, deren Angaben wegen offensichtlicher Befangenheit
abzulehnen wären, z. B. Ehepartner, Verwandte, Freunde, Studienkollegen.
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Fristen
Antragsfrist ist bei Beginn des Vorbereitungsdienstes/Referendariats im September:
der 1. Dezember des Vorjahres. Antragsfrist ist bei Beginn des Vorbereitungsdienstes/
Referendariats zum Schulhalbjahr: der 1. Juni des Vorjahres.
b) M
issio canonica
Zu beantragen beim jeweiligen Bischöflichen Schulreferat der (Erz-)Diözese, in der die
zweite Lehramtsprüfung bzw. bei der die zweite Dienst­prüfung abgelegt wird.
Voraussetzungen
– Bestandene zweite Lehramtsprüfung bzw. zweite kirchliche Dienstprüfung
– schriftlich erklärte Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der
Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und diese
in der persönlichen Lebensführung zu beachten
Bedeutung
Kirchliche Sendung zur Erteilung des Religionsunterrichts im Rahmen der durch
Prüfungen erworbenen Lehrbefähigung
Beantragungsunterlagen
– Antrag auf Erteilung der Missio canonica (s. Anlage 5)
– Personalbogen zu diesem Antrag (s. Anlage 6)
– tabellarischer, maschinell geschriebener Lebenslauf
– beglaubigte Abschrift/Kopie des Prüfungszeugnisses der 2. Staatsprüfung
(ggf. nachzureichen)
– Angabe zweier Referenzgeber (vollständige Adresse), davon mindestens eines Geistlichen
(wenn die bestehende Vorläufige Unterrichtserlaubnis älter als 3 Jahre ist;
s. Anlagen 8-9)
– Kopie der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis
– Nachweis über den Besuch von drei Besinnungstagen (s. Anlage 7)
c) Einverständniserklärung
Eine – immer zeitlich befristete – kirchliche „Einverständniserklärung“ wird erteilt, wenn eine
Lehrerin/ein Lehrer aushilfsweise bzw. zur Vertretung Religionslehre unterrichtet, ohne eine
Vorläufige Unterrichtserlaubnis oder Missio canonica zu besitzen.
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 7
4. Nachträglicher Erwerb der Missio canonica für staatliche Lehrkräfte
zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an Grund-,
Mittel- und Förderschulen
In begründeten Einzelfällen kann die Missio canonica nachträglich erworben werden. Für die
Bedingungen zum nachträglichen Erwerb sind die Ausbildungsvoraussetzungen entscheidend.
Die folgenden Regelungen sind diözesane Verfahren, die in Absprache mit der Regierung von
Schwaben getroffen wurden.
1. Bewerberinnen/Bewerber ohne Studienvoraussetzungen
(gemäß Ausbildungsordnung – LPO II v. 28.10.2004)
Wer im Studium Katholische Religionslehre weder „nicht vertieft“ noch im Rahmen der
Fächerdidaktik(en) studiert hat, kann sich die Voraussetzungen durch die Teilnahme
z. B. am Würzburger Fernkurs schaffen.
a) Persönliche Vorsprache beim Bischöflichen Schulreferat (nach Terminvereinbarung)
und Informationsgespräch über den Ausbildungsweg des Würzburger Fernkurses
b) Anmeldung zum Fernkurs der Würzburger Domschule für Lehrerinnen und Lehrer an
Grund-, Mittel- und Förderschulen
c) Nach erfolgreichem Abschluss des Fernkurses für Lehrerinnen und Lehrer (benotete
mündliche Prüfung) nimmt die Bewerberin /der Bewerber an den Seminartagen für
Lehramtsanwärter im Rahmen des Fachseminars Religion teil (8 Seminartage in 4 Halb jahren). Ergänzend zu den Seminartagen finden pro Jahr zwei beratende Unterrichtsbe suche statt.
d) Abschließender Unterrichtsbesuch
Nach dem Abschluss beider Kursstufen und nach dem Besuch der 8 Seminartage kann
die Bewerberin / der Bewerber den Antrag auf Erteilung der Missio canonica einreichen.
Es findet im Auftrag des Bischöflichen Schulreferates ein abschließender Unterrichtsbesuch durch eine kirchliche und ggf. staatliche Kommission statt. Der Besuch erfolgt
nach schriftlicher Anmeldung und erstreckt sich, je nach stundenplantechnischen
Gegebenheiten, über eine bis max. zwei Unterrichtsstunden. Näheres wird rechtzeitig
vereinbart. Vorzulegen ist auf jeden Fall die schriftliche Vorbereitung der betreffenden
Stunde(n). Bei diesem Unterrichtsbesuch wird keine Note festgesetzt; es wird hierbei
festgestellt, ob die Missio canonica erteilt werden kann.
2. Bewerberinnen/Bewerber mit Studienvoraussetzungen
(ohne Lehrprobe nach LPO II, § 21)
Lehramtsanwärterinnen / Lehramtsanwärter mit Katholischer Religionslehre im Rahmen der
Fächerdidaktik(en) können bei der Doppellehrprobe (nach LPO II, § 21) Religion abwählen.
Diese Prüfungslehrprobe kann alternativ vor einer kirchlichen Kommission abgelegt werden.
Bei diesem Unterrichtsbesuch wird keine Note festgesetzt; es wird hierbei festgestellt, ob
die Missio canonica erteilt werden kann. Dies ist aber nur möglich, wenn die anderweitigen
Bedingungen, z. B. mündliche Prüfung, erfüllt werden (siehe Ausbildungsordnung und
LPO II, § 20).
8 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica
Grundsätzliche Voraussetzungen
Grundsätzlich gilt, dass die Verleihung der Missio canonica nicht nur an die hier dargestellten
ausbildungsmäßigen Voraussetzungen geknüpft ist, sondern auch die persönliche Eignung der
Bewerberin/des Bewerbers erfordert. Hierzu gehört u. a. bei Verheirateten die katholisch-kirchliche Trauung und die katholische Taufe und Erziehung der Kinder. Die persönliche Eignung
wird nach den geltenden Rahmenrichtlinien der Deutschen Bischofskonferenz u. a. durch zwei
Referenzen nachgewiesen, die von geeigneten Persönlichkeiten für den Bewerber abgegeben
werden. Eine dieser Persönlichkeiten muss ein Geistlicher sein. Außerdem erklärt der Antragsteller, dass er den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen
Kirche erteilen will und in seiner persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Katholischen
Kirche beachten wird.
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 9
Bischöfliches Ordinariat
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Bischöfliches Ordinariat
Hauptabteilung V: Schule
Abteilung Schule und Religionsunterricht
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 3166-541
Würzburger Fernkurs
Nähere Informationen über den Würzburger Fernkurs
erhalten Sie ebenfalls in der Abteilung Schule und Religionsunterricht:
Fachbereich Grund-, Mittel-, Förderschulen und
Religionspädagogisches Seminar (RPS)
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 3166-551
begleitendes Mentorat in Studium und ausbildung
Als kirchliche Studienbegleitung für Sie eingerichtet ist das
Mentorat für Lehramtsstudierende mit dem Fach
Katholische Religionslehre in der Diözese Augsburg
KHG Haus Edith Stein
Hermann-Köhl-Str. 25
86159 Augsburg
Tel. 0821 59766-72; Informationen auf der Internetseite der Katholischen
Hochschul­seelsorge: www.im-leben.de
Als kirchliche Begleitung während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst/
Referendariat) ist für Sie eingerichtet das
Mentorat für die Ausbildungsphase
in der Abteilung Schule und Religionsunterricht
Dr. Brigitte Fuchs
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 3166-646
10 Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica
Anlage 1
An das
Bischöfliche Ordinariat Augsburg
Hauptabteilung V: Schule
Abteilung Schule und Religionsunterricht
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Antrag auf Erteilung der
Vorläufigen Unterrichtserlaubnis
Name Vorname
geb. amin
Wohnanschrift
Tel.
E-Mail-Adresse
Ich ersuche um die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis für
Schulart
Ich bin bereit, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen
der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen (Bayer. Verf. Art. 136) und diese in meiner
persönlichen Lebensführung zu beachten.
Ein neues Taufzeugnis mit dem Eintrag über meine Firmung liegt bei / wird nachgereicht.
Eine Kopie des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte erste Prüfung für das Fach Katho­
lische Religionslehre (erste Lehramtsprüfung/erste Staatsprüfung/erste Dienstprüfung)
liegt bei bzw. wird nachgereicht.
✁
Antragsformular bitte heraustrennen
Ort, Datum, Unterschrift
Anlagen:
– Personalbogen
– Lebenslauf (als Ergänzung zum Personalbogen)
– aktueller Taufschein
– Zeugnisabschrift der ersten Lehramtsprüfung (ggf. Mitteilung über Einzelleistungen)
– nur Bewerber an Grund- und Mittelschulen: ein Praktikumsnachweis im Fach Katholische Religionslehre
– 4 Teilnahmebestätigungen der Mentoratsveranstaltungen
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Anlage 2
PERSONALBOGEN
zum Antrag auf Vorläufige Unterrichtserlaubnis nach Art. 136 BV
Zur Person
Name
Vorname
geborene/r
geb. am
Taufe am
in (Pfarrei)
Firmung am
in (Pfarrei)
in
Familienstand
standesamtliche Eheschließung am
Kath.-kirchliche Trauung am
in (Pfarrei)
Trauung mit Dispens von der Formpflicht am
(bitte Kopie des Trauscheins beilegen)
in
Alle aus dieser oder einer künftigen Ehe stammenden Kinder sind bzw. werden im frühesten Alter katholisch
getauft und erzogen
ja nein
geschieden seit
wieder verheiratet seit
Diakonatsweihe / Priesterweihe / Ordensprofess* am
in
Vorbildung
Abitur / Fachabitur* im Jahr
Schulart
Schule
Studium an folgenden Hochschulen
WS / SS*
mit WS / SS*
an der
WS / SS*
mit WS / SS*
an der
WS / SS*
mit WS / SS*
an der
Fächerverbindung
1. Unterrichtsfach
2. Unterrichtsfach (RS/GY/BS*) bzw. Lehramtsstudium (GS/HS/FöS) mit den drei Didaktikfächern
Erste Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) Kath. Religionslehre nach LPO I wird/wurde* abgelegt im WS / SS*
an der
Theologisches Diplom der
vom
Religionspädagogisches Diplom der
vom
Theologischer Fernkurs abgeschlossen am
Sind Sie bereits im Besitz einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis?
(Ausstellungsdatum
ja nein
Ausstellungsort )
Name und Anschrift von zwei Referenzgebern (davon mindenstens ein Priester oder Diakon)
✁
Antragsformular bitte heraustrennen
1.
2.
Raum für sonstige Mitteilungen
Ort, Datum, Unterschrift
* Zutreffendes bitte unterstreichen!
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 13
Anlage 3 A
Teilnahmebestätigung für den Informationsabend
Mentorat und Missio Canonica
Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr
am Informationsabend zum Mentorat und zur Missio Canonica
im Wintersemester / im Sommersemester teilgenommen hat.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen
Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die Referentin / Der Referent
Anlage 3 B
Teilnahmebestätigung für den Informationsabend
Vorbereitungsdienst/Referendariat
Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr
am Informationsabend zum Vorbereitungsdienst/Referendariat
im Wintersemester / im Sommersemester teilgenommen hat.
✁
Antragsformular bitte heraustrennen
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen
Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die Referentin / Der Referent
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 15
Anlage 4 A
Teilnahmebestätigung
für einen Kurs des Mentorats
Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr
an der Mentoratsveranstaltung
im Wintersemester / im Sommersemester teilgenommen hat.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen
Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die mentorin / der Mentor
Anlage 4 B
Teilnahmebestätigung
für ein Besinnungswochenende
Hiermit wird vom Mentorat bestätigt, dass Frau / Herr
an folgendem Besinnungswochenende teilgenommen hat.
Titel:
Veranstalter:
Leitung:
Ort:
✁
Antragsformular bitte heraustrennen
Datum:
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Vorläufigen
Unterrichtserlaubnis bei der Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die Leiterin / Der Leiter
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 17
Anlage 5
An das
Bischöfliche Ordinariat Augsburg
Hauptabteilung V: Schule
Abteilung Schule und Religionsunterricht
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Antrag auf Erteilung der
Missio Canonica Name Vorname
geb. amin
Wohnanschrift
Tel.
E-Mail-Adresse
Ich ersuche um die Verleihung der Missio canonica zur Erteilung des Katholischen
Religions­unterrichts an
Schulart
Ich bin bereit, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen
der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen (Bayer. Verf. Art. 136) und diese in meiner
persönlichen Lebensführung zu beachten.
Ein neues Taufzeugnis mit dem Eintrag über meine Firmung liegt bei / wird nachgereicht.
✁
Antragsformular bitte heraustrennen
Eine beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte zweite Prüfung
für das Fach Katholische Religionslehre (zweite Lehramtsprüfung/zweite Staatsprüfung/
zweite Dienstprüfung) liegt bei bzw. wird nachgereicht.
Ort, Datum, Unterschrift
Anlagen:
– Personalbogen
– aktueller Taufschein
– Kopie der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis
– Lebenslauf
– Zeugnisabschrift der zweiten Lehramtsprüfung (ggf.)
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 19
Anlage 6
PERSONALBOGEN
zum Antrag auf Erteilung der Missio canonica
Name
Vorname
geborene/r
geb. am
Familienstand
standesamtliche Eheschließung am
Kath.-kirchliche Trauung am
in (Pfarrei)
Trauung mit Dispens von der Formpflicht am
in
in
Alle aus dieser Ehe stammenden Kinder sind bzw. werden frühzeitig katholisch getauft und erzogen
ja nein
geschieden seit
wieder verheiratet seit
Anschrift
Telefon
derzeitig tätig als
Dienstbezeichnung
Abitur
Datum
Schule
Studium
Studium vom
bis
Hochschule
Fächer
Studium vom
bis
Hochschule
Fächer
I. Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) am
in
II. Lehramtsprüfung (Staatsprüfung) am
in
Religionspädagogische Prüfung am
in
Theologisches Diplom der
vom
Bisheriger Schuldienst
von
bis
in
Rel.-Std.
von
bis
in
Rel.-Std.
Vorläufige Unterrichtserlaubnis wurde erteilt
am
durch
Angabe von zwei Personen (davon mindestens ein Geistlicher), die bereit sind, Referenzen auszustellen.
✁
Antragsformular bitte heraustrennen
(Nur nötig, wenn die Vorläufige Unterrichtserlaubenis älter als 3 Jahre ist)
1.
2.
Weitere Zweckdienliche Angaben
Ort, Datum, Unterschrift
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 21
Anlage 7 A
Teilnahmebestätigung für einen / zwei Besinnungstag/e
Hiermit wird bestätigt, dass Frau / Herr
während der Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst / Referendariat) an folgendem/n
Besinnungstag/en teilgenommen hat.
Titel:
Veranstalter und Leitung
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Missio canonica bei der
Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die Leiterin / Der Leiter
Anlage 7 B
Teilnahmebestätigung für einen Besinnungstag
Hiermit wird bestätigt, dass Frau / Herr
während der Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst / Referendariat) an folgendem
Besinnungstag teilgenommen hat.
Titel:
Veranstalter und Leitung
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Missio canonica bei der
Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die Leiterin / Der Leiter
Anlage 7 C
Teilnahmebestätigung für einen Besinnungstag
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Antragsformular bitte heraustrennen
Hiermit wird bestätigt, dass Frau / Herr
während der Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst / Referendariat) an folgendem
Besinnungstag teilgenommen hat.
Titel:
Veranstalter und Leitung
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage für die Beantragung der Missio canonica bei der
Bischöflichen Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Ort, Datum
Die Leiterin / Der Leiter
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 23
Anlage 8
Herrn / Frau
HAUPTABTEILUNG V: SCHULE
ABTEILUNG
SCHULE UND RELIGIONSUNTERRICHT
Augsburg,
r
Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica
hier: Referenzanfrage
te
Sehr geehrte/r
Herr / Frau , geb. , wohnhaft in ,
hat bei uns die Vorläufige Unterrichtserlaubnis / Missio canonica beantragt. Nach den Richtlinien
zur Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica werden die Antragsteller um
Angabe von Persönlich­keiten gebeten, die für sie / ihn Referenzen abgeben können.
us
Herr / Frau hat uns Ihre Anschrift angegeben. Wir bitten Sie daher um ein
entsprechendes Schreiben, aus dem hervorgeht,
– seit wann und durch welche Gelegenheit Ihnen der/die Antragsteller/-in bekannt ist;
– in welcher Weise er/sie sich bisher im kirchlichen Leben engagiert hat;
– ob Ihnen Gründe bekannt sind, die gegen die Erteilung der Vorläufigen Unterrichts erlaubnis / Missio canonica sprechen.
M
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns ein entsprechendes Schreiben möglichst innerhalb von
14 Tagen zusenden würden.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Dieses Schreiben geht an
den von Ihnen genannten
Referenzgeber!
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 25
Anlage 9
Herrn Pfarrer
HAUPTABTEILUNG V: SCHULE
ABTEILUNG
SCHULE UND RELIGIONSUNTERRICHT
Augsburg,
Antrag auf Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica
hier: Referenzanfrage
r
Sehr geehrter Herr Pfarrer,
te
Herr / Frau , geb. , wohnhaft in ,
hat bei uns die Vorläufige Unterrichtserlaubnis / Missio canonica beantragt. Nach den Richtlinien
zur Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis / Missio canonica werden die Antragsteller um
Angabe von Persönlich­keiten gebeten, die für sie / ihn Referenzen abgeben können.
us
Herr / Frau hat uns Ihre Anschrift angegeben. Wir bitten Sie daher um ein
entsprechendes Schreiben, aus dem hervorgeht,
– seit wann und durch welche Gelegenheit Ihnen der/die Antragsteller/-in bekannt ist;
– in welcher Weise er/sie sich bisher im kirchlichen Leben engagiert hat;
– ob Ihnen Gründe bekannt sind, die gegen die Erteilung der Vorläufigen Unterrichts erlaubnis / Missio canonica sprechen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns ein entsprechendes Schreiben möglichst innerhalb von
14 Tagen zusenden würden.
M
Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis:
Dieses Schreiben geht an
den von Ihnen genannten
Referenzgeber!
* Wegen häufiger Nachfrage seien folgende Punkte aufgeführt:
– Die Religionslehrer/-innen sind Mitglieder der röm.-kath. Kirche. Sie dürfen also nicht ihren Austritt aus ihr offiziell erklärt haben.
– Die Religionslehrer/-innen nehmen am Leben ihrer Pfarrgemeinde teil.
– Zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. der Missio canonica gehört
bei Verheirateten eine kirchenrechtlich gültig geschlossene Ehe (bzw. die Schließung einer solchen in allernächster Zukunft).
Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit den Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar.
–D
ie Religionslehrer/-innen lassen Ihre Kinder frühzeitig katholisch taufen und bemühen sich nach Kräften darum, sie im
katholischen Glauben zu erziehen.
(Näheres über die Qualifikation des Religionslehrers/der Religionslehrerin hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundes­republik Deutschland unter Ziff. 2.8 ihres Beschlusses „Der Religionsunterricht in der Schule“ ausgeführt.)
Bischöfliches Ordinariat Augsburg ∙ HA V ∙ Abteilung Schule und Religionsunterricht ∙ Missio canonica 27
Anlage 10
Der Bischof von Augsburg
Herr /Frau
er
geboren am in
erhält auf Antrag vom die
us
t
Missio Canonica
Damit ist die Beauftragung zur Erteilung
des Katholischen Religionsunterrichtes
M
an
im Sinne des Art. 136 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung
und des Art. 7 § 3 des Bayerischen Konkordates
in der Fassung vom 7. Juli 1978 erteilt.
Augsburg,
Bischof von Augsburg
Stand: Oktober 2012
Herausgeber:
Bischöfliches Ordinariat Augsburg
Hauptabteilung V: Schule
Abteilung Schule und Religionsunterricht
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
www.bistum-augsburg.de/schuleRU