Programmbericht 2015
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Programmbericht 2015
Prüfungen 2015 FREIWILLIGE SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.V. INHALT Das Prüfjahr in Zahlen 1 Zahlen und Entwicklungen 2 Anzahl geprüfter Sendungen gesamt 2 Entwicklung des Prüfvolumens 2 Prüfergebnisse 3 Berufungen 3 Prüfungen in den einzelnen Bereichen 6 Ausnahmeanträge nach §9 Abs.1 JMStV 6 FSK-12-Filme 7 Erotikfilme 7 Spielfilme ohne FSK-Kennzeichen 8 Non-Fiction/Reality 8 Serien 9 TV-Movies 10 Trailer 10 Hotlinebeschwerden 11 Organisation der Prüfungen 13 Prüferinnen und Prüfer 13 Disposition 2016 13 Das FSF-Kuratorium Mitglieder 14 14 Sitzungen 14 Austausch mit der KJM 14 Fortbildung und Information der Prüferinnen und Prüfer Fortbildung I: „Lizenz zum Quälen!?“ Folter, Selbstjustiz und die Frage der Genrekompetenz, 20. April 2015 14 14 Fortbildung II: Stereotype, Vorurteile Diskriminierung. Die Relevanz von Vorurteilen im Jugendmedienschutz, 12. Oktober 2015 15 Rundbriefe 15 Prüffälle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) 16 Von der KJM im Jahr 2015 festgestellte Verstöße im Fernsehbereich 16 16 Von KJM und FSF geprüfter Fall: K1 Reportage Spezial: „Blaulicht im Rotlicht–Einsatz auf dem Kiez“ 1 Programme in der Diskussion 18 Folter und Selbstjustiz: Wirkungsrisiken und Spruchpraxis 18 24, Staffel 4/Eps. 90 Without a Trace, Staffel 6/Eps. 2 Homeland, Staffel 1/Eps. 5 Castle, Staffel 5/Eps. 15 Missing, Staffel 1/Eps. 10 Banshee, Staffel 3/Eps. 8 18 19 19 20 20 20 Wirkungsrisiko „sozialethische Desorientierung“ 21 Mein Revier: „Zollkontrolle im Nagelstudio“, D 2015 21 Naked Survival – Ausgezogen in die Wildnis, USA 2014 21 Lustpost–Sexy Toys auf Bestellung, UK 2014 22 Werbung für Sexspielzeug im Tagesprogramm 23 23 Amorelie Unvernunft, D 2014 ProgrammInformationen online 2014 25 FSF-ProgrammInformationen auf der Website 25 FSF-Programmprüfung im Blog und bei Facebook 26 Anhang 27 Anhang 1:Prüferinnen und Prüfer ab 2016 31 Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2014 43 Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015 47 2 DAS PRÜFJAHR IN ZAHLEN 2 491 Sendungen wurden geprüft, davon: 1 172 Serienfolgen, die zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine FSK-Freigabe hatten, 530 FSK-12-Filme, die im Tagesprogramm gezeigt werden sollten, und 377 Non-Fiction-/Realitysendungen. 767 Entscheidungen verfügten einen späteren Sendeplatz als beantragt oder gingen einher mit Schnittauflagen. 74 Berufungsausschüsse wurden angerufen, 26-mal revidierte der Berfungsausschuss die Entscheidung der Vorinstanz und entschied antragsgemäß. 72 Beschwerden von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Programmen der FSF-Mitgliedssender gingen bei der FSF-Jugendschutzhotline ein; in einem Fall wurde letztlich von einem Prüfausschuss ein Verstoß festgestellt. 13 Verstöße im Fernsehbereich hat die KJM 2015 festgestellt. Alle Verstöße betreffen FSF-Mitgliedssender, sie beziehen sich auf 10 verschiedene Programme. 1 Fall wurde sowohl von der KJM als auch von der FSF begutachtet. In diesem Fall kamen KJM und FSF zu demselben Ergebnis. 115 Prüferinnen und Prüfer waren 2015 für die FSF tätig – im Laufe des Jahres schieden neun Personen aus, zwölf Personen wurden neu benannt. 48 519 Seitenaufrufe verzeichnete die FSF-Website im Jahr 2014, davon gingen 14 410 Aufrufe in den Bereich der Programmprüfung. 155 Programm Infos wurden 2014 auf der FSF-Website publiziert und zeigten damit der Öffentlichkeit die Begründungen der FSF-Altersfreigaben. DAS PRÜFJAHR IN ZAHLEN 3 ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN Anzahl geprüfter Sendungen gesamt Grafik 1: Prüfungen nach Kategorien insgesamt (Zeitraum 06.04.1994 bis 31.12.2015) Entwicklung des Prüfvolumens 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 FSK‐geprüft Serie Dokus & Reality Erotik TV‐Movies Sonstiges 2015 Grafik 2: Auswertung der Prüfanträge nach Kategorien 2008 – 2015 Das Prüfvolumen ist im Jahr 2015 erneut angestiegen. 2491 Programme wurden durch die FSF begutachtet (2014: 2222). Rückläufig sind Spielfilme mit FSKFreigaben ab 16 oder ab 18 Jahren (Ausnahmeanträge), Non-Fiction/RealityFormate sowie TV- und Erotik-Filme, während Prüfungen von Serien und von Programmen mit FSK-12-Kennzeichen stark angestiegen sind. Insgesamt liegt das Vorlagevolumen auf einem vergleichbar hohen Niveau wie in den Vorjahren. ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 4 Prüfergebnisse Anzahl geprüfter Sendungen insgesamt 2491 100 % Entscheidung antragsgemäß 1724 69,2 % 767 30,98 % Entscheidung nicht antragsgemäß Beantragte Sendezeit und Schnittauflagen/sonstige Auflagen 444 Spätere Sendezeit 293 Spätere Sendezeit und Schnittauflagen/sonstige Auflagen 7 Ausstrahlung abgelehnt 3 20 Ausnahmeantrag abgelehnt Tabelle 1: Auswertung der FSF-Prüfergebnisse 2015 Das Verhältnis von antragsgemäßen zu nicht antragsgemäßen Entscheidungen hat sich 2015 kaum verändert und entspricht mit ungefähr 2/3 : 1/3 dem Durchschnittswert der Vorjahre: Rund 69 % aller Programme wurden antragsgemäß, 31 % wurden nicht wie beantragt entschieden. Berufungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Berufungen gesamt 43 53 40 81 57 67 74 Entscheidung antragsgemäß 19 23 23 22 27 37 26 Entscheidung nicht antragsgemäß 24 30 17 59 30 30 48 Ausnahmeantrag 10 10 8 19 25 28 18 - 3 1 - - 8 3 FSK-12-Kennzeichen 11 7 9 39 15 8 24 Non-Fiction / Reality 9 22 10 12 - 12 7 Serie 7 10 6 11 14 10 20 Trailer 1 - 3 - 2 - 2 TV-Movie 5 1 3 - 1 - - Keine Kennzeichnung - - - - - 1 - Erotik Tabelle 2: Berufungen nach Kategorie und Jahr (2009 bis 2015) Das Verhältnis von antragsgemäßen zu nicht antragsgemäßen Berufungsentscheidungen hat sich im Jahr 2015 bei ca. 1/3 antragsgemäß und 2/3 nicht antragsgemäß eingependelt. In den insgesamt 74 Berufungssitzungen wurde in 26 Fällen dem Berufungsantrag stattgegeben. In 48 Fällen wurde dem Antrag nicht bzw. nur unter Auflagen entsprochen: 17-mal wurden Schnittauflagen verhängt, in 31 Fällen wurde die die Entscheidung des Prüfausschusses bestätigt. ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 5 Prüfungen in den einzelnen Bereichen Ausnahmeanträge nach § 9 Abs. 1 JMStV Ausnahmeanträge betreffen Filme, die bereits von der FSK geprüft und mit „Freigegeben ab 16 Jahren“ bzw. „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet wurden. Mit diesen Altersfreigaben sind nach § 5 Abs. 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bei der Fernsehausstrahlung bestimmte Sendezeiten (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr bzw. 23.00 und 6.00 Uhr) verbunden, von denen nur abgewichen werden kann, wenn die Vermutung einer entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren nicht mehr besteht. Nach § 9 Abs. 1 JMStV kann dies vor allem für Angebote gelten, deren Bewertung durch die FSK länger als 15 Jahre zurückliegt. Darüber hinaus werden von der FSK gekennzeichnete Filme oft auch in bearbeiteten Fassungen bei der FSF zur Prüfung vorgelegt, bei denen die seitens der FSK inkriminierten Szenen gekürzt oder entfernt worden sind. Mit 279 Ausnahmeanträgen im Jahr 2015 ist die Anzahl der Vorlagen im Vergleich zum Vorjahr (389 Anträge) zurückgegangen. Serien dominierten erneut diese Kategorie, doch trotz allgemeinem Rückgang waren Spielfilme gleichbleibend stark wie im Vorjahr vertreten. Von den 279 Anträgen sind 95 Spielfilme, was einem Anteil von 34 % in dieser Kategorie entspricht (im Vorjahr 24,4 %). Bei den 184 als Ausnahmeantrag eingereichten Serienfolgen handelt es sich um Titel, die für die DVD-Auswertung der FSK bereits zur Prüfung vorgelegen und eine Freigabe ab 16 oder ab 18 Jahren erhalten haben. Spielfilme Von den 95 Spielfilmen lag in 30 Fällen die Prüfung durch die FSK mehr als 15 Jahre zurück. Überwiegend handelte es sich dabei um Action-, Thriller- oder Horrorfilme aus den 1980ern und 1990ern. Die Hälfte der Fälle (15 Anträge) konnte wie beantragt freigegeben werden, weil die Filme aufgrund veränderter zeitlicher Umstände heute anders bewertet werden als zu ihrer Entstehung. Der Unterschied zwischen den Einschätzungen von FSK und FSF war wie üblich besonders augenfällig bei den noch länger zurückliegenden Bewertungen, die aufgrund veränderter Sehgewohnheiten und Bewertungsmaßstäbe heute nicht mehr haltbar sind. So erhielt der Actionfilm Sie nannten ihn Pretty Boy Floyd von der FSF eine Freigabe ab 12 Jahren für das Tagesprogramm, während er 1970 von der FSK eine Freigabe ab 18 Jahren erhalten hatte. Die Komödie Der Lügner und die Nonne aus dem Jahre 1967 wurde seinerzeit aufgrund vermeintlich anstößiger sexueller Inhalte ab 16 Jahren freigegeben und erhielt von der FSF 2015 eine Freigabe ab 6 Jahren. Auch der Klassiker Meuterei auf der Bounty, der seit seinem Entstehungsjahr im Jahr 1961 wegen einzelner als „obszön“ und „überfordernd“ eingestufter Szenen mit einer Freigabe ab 16 Jahren versehen worden war, erhielt eine Freigabe ab 12 Jahren und für das Tagesprogramm. Ansonsten überwogen jüngere Filme bei den Ausnahmeanträgen, bei denen auf Grundlage der FSK-Begründungen Schnitte vorgenommen wurden, um das entwicklungsbeeinträchtigende Potenzial zu reduzieren. Bekannte Titel im Jahr 2015 sind etwa American Gangster oder Elysium (FSK 16; Ausnahmegenehmigung für 20.00 Uhr erteilt) sowie Horrorfilme wie World War Z oder Evil Dead (FSK 16 respektive FSK 18; Ausnahmegenehmigung für 20.00 Uhr nicht erteilt). ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 6 Serien Auch bei der Mehrheit der eingereichten Serienfolgen wurden durch die antragstellenden Sender Schnittfassungen für die Fernsehausstrahlung erstellt. Dabei handelt es sich überwiegend um Episoden aktuell programmierter Krimi-, Action- oder Mysteryserien wie Buffy – Im Bann der Dämonen, Body of Proof, Defiance, Battlestar Gallactica, Californication, Supernatural, CSI:Miami, Crossing Jordan oder Bones – Die Knochenjägerin. Eine Orientierung an der Argumentation der FSK ist dabei nicht möglich, weil für Programme unter einer Laufzeit von 60 Minuten keine Jugendentscheide erstellt werden. Serienfolgen mit einer Jugendfreigabe ab 16 Jahren werden daher auch ungeschnitten als Ausnahmeantrag gem. § 9 JMStV zur Prüfung bei der FSF zugelassen, sofern der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass die Gründe für die Freigabe nach Sichtung des Programms durch die Jugendschutzbeauftragten und gemessen an den Maßstäben der FSK für Freigaben ab 16 Jahren nicht klar ersichtlich sind. Über die Annahme des Antrags entscheiden bei der FSF die hauptamtlichen Prüferinnen vorbehaltlich der Sichtung der Programme. In 15 Fällen wurde erst nach einer weiteren Schnittbearbeitung dem Ausnahme antrag stattgegeben. Davon betroffen waren u.a. Folgen der Serien Buffy – Im Bann der Dämonen, Supernatural sowie Alphas. In der Mehrheit der Fälle können Jugendschutzbedenken gegen die frühere Platzierung mittels Schnittbearbeitung ausgeräumt werden. Im Jahr 2015 wurde 214 Ausnahmeanträgen (76,7 %) stattgegeben. FSK-12-Filme Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) von der FSK für Kinder unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit das Wohl jüngerer Kinder zu berücksichtigen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass solche Filme im Tagesprogramm ausgestrahlt werden können und die Platzierung den Anforderungen des § 5 Abs. 4 Satz 3 JMStV genügt. 2015 wurden 530 Anträge für Filme gestellt, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden und im Tagesprogramm ausgestrahlt werden sollten. Damit ist die Anzahl der Prüffälle in dieser Kategorie erneut angestiegen (2013: 389; 2014: 423). Die Zahl der nicht antragsgemäßen Entscheidungen ist gemessen am Durchschnitt aller Kategorien relativ hoch: Gut 40 % der FSK-12-Filme (215 Fälle) wurde nicht wie beantragt entschieden: In 148 Fällen wurden weitere Schnittauflagen gemacht, 67 Filme wurden trotz der Schnittbearbeitung nicht für das Tagesprogramm freigeben. Erotikfilme Bei Erotikfilmen ist zu prüfen, ob es sich um eine pornografische Darstellung im Sinne des § 184 StGB handelt, was nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 JMStV die Sendeunzulässigkeit zur Folge hat. Darüber hinaus ist festzustellen, ob weitere Kriterien für unzulässige Angebote nach § 4 JMStV bzw. § 29 der FSF-Prüfordnung (PrO-FSF) auf das Angebot zutreffen oder schwer jugendgefährdende Momente, die ein Ausstrahlungsverbot gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV bzw. § 30 PrO-FSF zur Folge haben, vorliegen könnten. Die Anzahl der Anträge für Erotikprogramme ist seit Jahren aufgrund der zunehmenden Verlagerung erotischer Inhalte ins Internet rückläufig und seit 2011 ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 7 auf konstant niedrigem Niveau. 45 Erotikprogramme wurden 2015 geprüft, davon wurden 41 Programme (90 %) wie beantragt (in der Regel Nachtprogramm) entschieden. In zwei Fällen wurden zusätzliche Schnitte zur Auflage gemacht. In zwei Fällen wurde eine Sendeunzulässigkeit wegen pornografischer Inhalte festgestellt. Spielfilme ohne FSK-Kennzeichen Bei der Kategorie „Keine Kennzeichnung“ handelt es sich um Kinofilme, die der FSK nicht vorgelegen haben, weil sie in Deutschland weder im Kino noch auf Video oder DVD ausgewertet wurden. In dieser Kategorie finden sich darüber hinaus Kinofilme, die in einer bestimmten Fassung (z. B. restaurierte Fassungen, sogenannte Extended Versions o. Ä.) der FSK nicht vorgelegen haben. 2015 wurden 15 Programme ohne FSK-Kennzeichen geprüft, darunter fast ausschließlich Filme der sogenannten Schlechtesten Filme aller Zeiten-Reihe (kurz: SchleFaZ), die billig produzierte Horror- und Katastrophenfilme präsentiert, welche durch ein Moderatorenduo hämisch kommentiert und dadurch komisch gerahmt werden. Darunter befinden sich drei Sharknado-Filme, in denen Haie von Tornados aufgesogen werden und anschließend auf Städte niederregnen, und Tierhorrorstreifen wie Camel Spiders, Ice Spiders, Mega Python versus Gatoroid oder Piranhas II. In allen Fällen wurde antragsgemäß entschieden. Non-Fiction/Reality Die Kategorie „Non Fiction/Reality“ beinhaltet verschiedene nicht fiktionale Genres und Formate wie Dokumentationen und Reportagen, Casting-, Stunt- und Spielshows sowie Hybridformate wie Doku-Soaps oder Coaching-Reportagen. Mit 377 Prüfungen in der Kategorie „Non-Fiction/Reality“ ist die Anzahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr (397 Anträge) leicht gesunken. In der Kategorie findet sich eine Vielzahl sehr verschiedener Formate: Dokumentationen und Reportagen (z.B. Der Kannibale von Flores, Ab in die Hölle – Kinderbootcamps in den USA, Angriff aus der Dunkelheit – Der Weiße Hai Südafrikas) und verschiedene Mischformen, insbesondere Crime- und UnfallDokus (z.B. Killer-Paare, Deadly Sins, Notaufnahme Extrem, Wenn Liebe tötet) und Doku-Soaps (z.B. I Am Cait, Rich Kids of Beverly Hills, Keeping Up With The Kardashians, Combat Dealers). Daneben wurden exemplarische Folgen von verschiedenen Realityshows eingereicht: Experimente-, Stunt- und Clipshows (z.B. Crazy Clips, Fast ’n loud: Demolition Theatre, Ridiculousness), Castingshows (z.B. Deutschland sucht den Superstar), Dating- und Kuppelshows (z.B. Adam und Eva – Gestrandet im Paradies), Survivalshows (Naked Survival), Medicaltainmentshows (z.B. 24 Stunden Notaufnahme), Erotikratgeber (Paula kommt!), Comedyformate (z.B. Frauendingsbums) sowie diverse Scripted-Reality-Formate (z.B. Return To Amish, Appalachian Outlaws – im Ginsengrausch, X-Diaries). Besonders häufig lagen 2015 Ultimate Fighting-Formate vor, die Mixed-MartialArts-Kämpfe präsentieren und Kämpferinnen und Kämpfer begleiten. Diese Kampfsportsendungen wurden je nach Drastik der gezeigten Kämpfe und Ästhetik der Gewaltinszenierung ab 18 oder ab 16 Jahren freigegeben. Ausgewertet werden diese Kampfsportsendungen überwiegend im Internet über die ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 8 Plattform ranFIGHTING, die Zugang bietet zu linearen Kanälen ebenso wie zu Video-on-Demand-Angeboten. Der Anteil der antragsgemäß entschiedenen Programme im Bereich Non-Fiction ist hoch: 78 % der geprüften Non-Fiction-Programme (293 Sendungen) wurde antragsgemäß entschieden. In 22 % der Fälle wurden Schnittauflagen verhängt oder eine spätere Sendezeit entschieden. Serien Die Prüfung von Serien hat seit Bestehen der FSF einen bedeutenden Anteil am Prüfvolumen und ist eine besondere Herausforderung: Da für Serien ein fester Sendeplatz anvisiert wird, werden oft Schnitte verfügt bzw. die Programme bereits in geschnittenen Fassungen zur Prüfung vorgelegt. Zwei Verfahrenswege sind möglich: Es können entsprechend der FSF-Vorlagesatzung (vgl. § 4 Abs. 1 FSF-Vorlagesatzung) drei typische Folgen einer Serie vorgelegt werden, sodass die Jugendschutzbeauftragten eine Einschätzung der FSF als Grundlage für die Programmierung und Überprüfung weiterer Folgen der Serie erhalten. Die zweite Variante ist die Prüfung einer ganzen Serienstaffel durch die FSF in einem speziellen Serienprüfverfahren, das Ausschuss- und Einzelprüfung kombiniert und insbesondere bei umfangreicherer Schnittbearbeitung zum Tragen kommt. Im Jahr 2015 wurden 1172 Episoden aus verschiedenen Serien geprüft, womit ein neuer Höchststand zu verzeichnen ist (2014: 919; 2012: 706). Dass nur drei oder sehr wenige typische Serienfolgen eingereicht werden, um entsprechend der Vorlagesatzung eine Spruchpraxis zu entwickeln, ist eher die Ausnahme. Meist handelt es sich dabei um Fälle, die im Hinblick auf die gewünschte Sendezeit unproblematisch sind und wie beantragt entschieden werden (z.B. 23 Cases: 3 Episoden, Agent X: 3 Episoden, Blindspot: 4 Episoden, Marvel’s Agents of Shield: 6 Episoden, True Detective: 3 Episoden, The Strain: 5 Episoden, CSI: Cyber: 3 Episoden). Von den meisten Serien wurden deutlich mehr als drei Folgen vorgelegt, weil diese mit Blick auf den angestrebten Sendeplatz unter Jugendschutzgesichtspunkten besonders relevant erschienen. Wie bereits in den Vorjahren galt dies vor allem für aktuelle Serienproduktionen (z. B. The Originals: 48 Episoden, The Flash: 27 Episoden, Criminal Minds: 29 Episoden, The 100: 32 Episoden, Forever: 13 Episoden, The Walking Dead: 16 Episoden, The Mentalist: 23 Episoden). Oft werden Einzelepisoden für die TV-Ausstrahlung mit Schnittauflagen belegt und in der Originalfassung mit einer höheren Altersfreigabe versehen. Dies deckt sich in der Regel mit den Freigaben der FSK für die DVD-Auswertung, die häufig zeitlich parallel erfolgt. Vor allem ältere Serien wurden mit Blick auf eine frühere Sendeschiene im Serienprüfverfahren begutachtet und z.T. nach umfangreicher Schnittbearbeitung für den beantragten Sendeplatz entschieden. Insgesamt kam 2015 das Serienprüfverfahren bei 23 Serien zur Anwendung: Bitten, Blue Bloods, Bones – die Knochenjägerin, Buffy – Im Bann der Dämonen, Castle, Criminal Intent – Verbrechen im Visier, Crossing Jordan, CSI: Miami, CSI: NY, Empire, Extant, The Flash, Forever, Hawaii Five‑O, Hit the Floor, Homeland, The Mentalist, Navy CIS, Ray Donovan, Reckless, The Closer, The Good Wife, The Originals. An Serien, die sich gezielt an Kinder richten, sind 2015 Star Wars Rebels (19 Episoden), Max Adventures (1 Episode), Avengers – Gemeinsam unbesiegbar (48 Episoden) und Der ultimative Spiderman (19 Episoden) zu nennen. ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 9 Gut 67 % (787 Sendungen) aller geprüften Serienfolgen wurden im Jahr 2015 antragsgemäß entschieden, knapp 33 % (385 Sendungen) wurden nicht für die beantragte Sendezeit freigegeben und/oder mit Schnittauflagen belegt. Als offensichtlich schwer jugendgefährdend gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV und damit sendeunzulässig wurde keine Serienepisode eingeschätzt. TV-Movies Die Kategorie „TV-Movies“ beinhaltet alle fiktionalen Fernsehproduktionen in Spielfilmlänge. Die Prüfung von TV-Movies ist neben den Serien wesentliche Aufgabe der FSF, da Fernsehfilme, sofern eine DVD-Auswertung nicht erfolgt und eine Prüfung durch die FSK damit unterbleibt, vor Ausstrahlung allein von der FSF unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes begutachtet werden. Die Vorlagesatzung legt daher fest, dass alle eigenproduzierten TV-Movies, die in der Primetime ausgestrahlt werden, der FSF vorzulegen sind. Als Gradmesser für das Funktionieren der Selbstkontrolle kann die Vorlage von Fernsehfilmen aber nicht mehr gelten, da entsprechend der allgemeinen Programmentwicklung immer weniger Filme produziert und eingekauft werden. Die Produktion von TV-Movies ist weiterhin rückläufig und dementsprechend liegen die Filme auch in den Prüfungen der FSF immer seltener vor. Lediglich neun Fernsehfilme wurden 2015 durch die FSF bewertet (2014: 14; 2013: 13; 2012: 31). Dabei handelt es sich in fünf Fällen um deutsche Eigenproduktionen aus den Jahren 2014/2015: Der Fantasyfilm Der Himmel zwischen den Welten, die Fortsetzung Die Hebamme 2, das Drama Die Ungehorsame sowie der Krimi Berlin 1. Alle deutschen Produktionen wurden für die beantragte Ausstrahlung im Hauptabendprogramm mit Schnittauflagen versehen. Die anderen Fälle sind Einkäufe ausschließlich aus den USA, die antragsgemäß entschieden wurden. Trailer In der Kategorie „Trailer“ werden neben Programmankündigungen auch andere Kurzfilme wie Musikclips und Werbespots zusammengefasst. In der Kategorie für Trailer, Musikclips und Werbespots wurden 2015 mit 64 Anträgen ungewöhnlich viele Clips eingereicht (2014: 25). In 25 Fällen handelt es sich um Produkt- oder Imagewerbung, (z.B. für Computerspiele, ein Mobiltelefon, Sexspielzeug, ein Versandunternehmen oder eine Baumarktgruppe), die meist sexualisierte Szenen oder Horror- bzw. Gruselmomente beinhalteten und in der Regel von den Werbeagenturen direkt eingereicht wurden. Am häufigsten vertreten war der Anbieter Amorelie, der Sexspielzeug vertreibt (15 Clips). Alle übrigen Spots waren Programmwerbung. Musikclips lagen in 2015 nicht vor. Von den 64 Anträgen der Kategorie „Trailer“ wurde in 53 Fällen antragsgemäß entschieden. ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 10 Hotlinebeschwerden Die FSF-Hotline hat die Aufgabe, Beschwerden und Fragen der Zuschauer entgegenzunehmen, zu klären oder zu beantworten, und wenn eine Beschwerde als gerechtfertigt in Betracht kommt, ein Prüfverfahren in der FSF einzuleiten. Mit der Einrichtung der Hotline erfüllt die FSF die gesetzlichen Vorgaben für die Anerkennung als Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (§ 19 Abs. 3 Nr. 6 JMStV). Danach zählt zu den Voraussetzungen, die eine Selbstkontrolleinrichtung zum Zwecke ihrer Anerkennung erfüllen muss, auch die Einrichtung einer Beschwerdestelle. Nach Eingang einer Beschwerde wird zunächst der Sachverhalt geprüft. Zu Beschwerden, die den Jugendschutz betreffen (§§ 4 und 5 JMStV bzw. die PrOFSF oder die Richtlinien der KJM) und zu denen keine FSK- oder FSF-Freigabe vorliegt, wird eine Sendekopie angefordert. Besteht nach Sichtung des Programms Anlass zu der Vermutung, dass es sich um einen Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 4 und 5 JMStV handeln könnte, wird die Sendung an zwei Prüfer/‑innen weitergegeben, die unabhängig voneinander eine Stellungnahme abgeben. Ist mindestens eine/‑r der Prüfer/-innen der Auffassung, dass es sich bei der Platzierung der Sendung um einen Verstoß handelt, wird das Programm einem Prüfausschuss vorgelegt. Die sachgerechte Beantwortung von Beschwerden erfolgt in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen. Grafik 3: Organisation des Beschwerdeverfahrens bei der Jugenschutzhotline der FSF ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 11 Beschwerden gesamt 72 Allgemeine Beschwerden 4 Programme der öffentlich-rechtlichen Sender 10 Programme der FSF-Mitgliedssender 58 Nicht jugendschutzrelevante Beschwerden 42 Jugendschutzrelevante Beschwerden 16 Weitergabe an Prüfausschuss 3 Festgestellte Verstöße 1 Tabelle 3: Zuschauerbeschwerden bei der FSF-Jugendschutzhotline 2015 Im Jahr 2015 gingen insgesamt 72 Zuschauerbeschwerden bei der FSF-Hotline ein, 58 davon bezogen sich auf Programme der FSF-Mitgliedssender. 42‑mal handelte es sich um offensichtlich nicht jugendschutzrelevante Beschwerden, die beantwortet oder an zuständige Stellen (z.B. Werberat) weitergeleitet wurden. Von den 16 Fällen, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 4 und 5 JMStV überhaupt in Betracht kam, wurden drei an einen Prüfausschuss übergeben, weil die befassten Prüfer/-innen einen Verstoß vermuteten. In einem Fall stellten die Ausschüsse einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV fest. Der betreffende Sender und der Beschwerdeführer wurden über das Ergebnis informiert, der Sender mit dem Hinweis, die FSF-Entscheidung bei einer erneuten Programmierung zu beachten. Titel Sender / Sendezeit Beschwerde / Begründung FSF-Entscheidung / Begründung Mein Revier Kabel eins / Tages programm Sozialethische Desorientierung / Diskriminierung Verstoß / entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12‑Jährige Frauentausch, Eps. 375 RTL II / Hauptabend programm Sozialethische Desorientierung / Teilnehmerschutz Kein Verstoß Galileo, Beitrag „Kinderzimmer weltweit“ ProSieben / Tagesprogramm Sozialethische Desorientierung Kein Verstoß Tabelle 4: Zuschauerbeschwerden in FSF-Prüfausschüssen 2015 ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN 12 Organisation der Prüfungen Prüferinnen und Prüfer Die Besetzung der Prüfausschüsse erfolgt jeweils für ein Jahr im Voraus und ist auf eine möglichst ausgewogene Berücksichtigung aller Prüferinnen und Prüfer ausgerichtet (vgl. § 6 Abs. 3 PrO-FSF). Die Prüferinnen und Prüfer werden jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren benannt, Wiederbenennung ist zulässig. Zu Beginn des Jahres 2015 waren 115 Prüferinnen und Prüfer für die FSF tätig, Ende 2015 waren es 118 Personen (vgl. Anhang 1: FSF-Prüferinnen und Prüfer 2016). Auf der Kuratoriumssitzung am 13. November 2015 wurden zwölf neue Prüferinnen und Prüfer benannt: Denise Beckmann, Sarah Ehls, Dr. Anna Grebe, Monika Hessberger, Gülşen Kaçar, Bengt Kiene, Martin Ostermann, Dr. Markus Reipen, Verena Sauvage, Isabell Tatsch, Katja Verchow und Natália Wiedmann. Die folgenden neun Personen wurden nicht wieder benannt bzw. sind auf eigenen Wunsch ausgeschieden: Annette Friedmann, Marthe Kniep, Ralf Knobloch, Wolfgang Lindemeyer, Dr. Uwe Sander, Dorothee Schnatmeyer, Sonja Toepfer, Klaudia Wick und Thorsten Ziebell. Die anderen Prüferinnen und Prüfer wurden für den Benennungszeitraum 2016/2017 in ihrem Amt bestätigt. Hauptamtliche Prüferinnen und Prüfer waren im Jahr 2015: Claudia Mikat (Leitung), Susanne Bergmann, Nils Brinkmann, Christina Heinen, Matthias Struch und Brigitte Zeitlmann. Ende 2015 wurden Dr. Uwe Breitenborn und Christiane Radeke als hauptamtlicher Prüfer bzw. hauptamtliche Prüferin benannt. Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen in den Prüfausschüssen waren Dr. Barbara Eschenauer, Karlheinz Horn, Reinhard Middel, Prof. Dr. Roland Rosenstock für die Evangelische Kirche; Stefan Förner, Helmut Morsbach, Joachim Opahle, Lothar Strüber und Sonja Toepfer für die Katholische Kirche. Frau Toepfer ist im Laufe des Jahres auf eigenen Wunsch ausgeschieden, an ihrer Stelle wird Herr Martin Ostermann ab 2016 die Katholische Kirche in den Ausschüssen vertreten. Juristische Sachverständige waren 2015: Dr. Reinhard Bestgen, Prof. Dr. Oliver Castendyk, Dr. Marc Liesching, Jörg Knupfer, Christian Schreider und OStA Klaus Sulzbacher. Ende 2015 ist Herr Sulzbacher auf eigenem Wunsch ausgeschieden. Disposition 2016 Dem gestiegenen Prüfvolumen entsprechend wurden an den Prüftagen durchgehend zwei, häufig aber auch drei Prüfausschüsse eingerichtet. Der hohe Anteil an Serienprüfungen (gut 45 % des Prüfaufkommens) erfordert mindestens einen Serienprüfausschuss pro Woche, d.h. die Anwesenheit von Prüferinnen und Prüfern an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Ausgehend von diesen hohen Prüfzahlen und den weiter ansteigenden Serienprüfungen wurden im Dezember 2015 die Prüfungen für 2016 disponiert. Tina Ermuth und Ina Rosenthal verstärken das Team seit Herbst 2015 ORGANISATION DER PRÜFUNGEN 13 Das FSF-Kuratorium Das Kuratorium der FSF ist für alle formalen und inhaltlichen Fragen, die mit den Prüfungen zusammenhängen, zuständig. Dazu gehören vor allem die Benennung der Prüferinnen und Prüfer sowie die Weiterentwicklung von Prüfgrundsätzen und erläuternden Richtlinien. Darüber hinaus ist die Qualifizierung und Weiterbildung der Prüfenden ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, tagen die Kuratoriumsmitglieder mindestens einmal jährlich und finden sich zusätzlich in einzelnen Arbeitsgruppen zusammen. Mitglieder In der Zusammensetzung des Kuratoriums gab es in 2015 keine Veränderungen. Vorsitzende des Kuratoriums war Frau Andrea Urban, stellvertretender Vorsitzender Herr Alexander Scheuer (siehe Anhang 2: Mitglieder des FSF-Kuratoriums 2015). Sitzungen Das FSF-Kuratorium tagte am 13. November 2015 in der Berliner Geschäftsstelle, Am Karlsbad 11. Auf der Sitzung wurden 12 neue Prüferinnen und Prüfer benannt (s.o.). Austausch mit der KJM Ein Austausch mit der KJM fand im Jahr 2015 nicht statt. Fortbildung und Information der Prüferinnen und Prüfer Zweimal im Jahr führt die FSF Fortbildungsveranstaltungen für ihre Prüferinnen und Prüfer durch. Die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung ist verpflichtend. Um das Zusammenspiel zwischen den Jugendschutzbeauftragten und der FSF zu optimieren, richten sich die Fortbildungen auch an die Jugendschutzbeauftragten der Sender. Die Veranstaltungen werden von der Vorsitzenden des Kuratoriums und den hauptamtlichen Prüferinnen und Prüfern geplant und durchgeführt. Regelmäßige Rundbriefe informieren über aktuelle Entwicklungen, Grundlagen der Prüfung und weiterführende Materialien werden auf der FSF-Website bereitgestellt. Fortbildung I: „Lizenz zum Quälen!?“ Folter, Selbstjustiz und die Frage der Genrekompetenz, 20. April 2015 Am 20. April 2015 fand im Hotel Aquino in Berlin die erste Prüferfortbildung des Jahres statt. 55 Prüferinnen und Prüfer und 25 Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedssendern nahmen an der Veranstaltung teil. Thema waren Prüfentscheidungen zu Darstellungen von Selbstjustiz und Folter sowie die dabei unterstellte Genrekompetenz von Kindern und Jugendlichen, die es ihnen ermöglichen soll, ORGANISATION DER PRÜFUNGEN 14 problematische Szenen und Aussagetendenzen kritisch zu reflektieren bzw. als Fiktion distanziert zu betrachten. Referate: Folterdarstellungen in Filmen und Serien und ihre Begutachtung durch die Freiwilligen Selbstkontrollen: Folterverständnis, Alterseinstufung Heike Lesch, juristische Mitarbeiterin der Kanzlei Bird & Bird, Düsseldorf Medien- und Genrekompetenz und Medialitätsbewusstsein: Bedingungen und Funktionen Dr. Senta Pfaff-Rüdiger, Akademische Rätin am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LudwigMaximilians-Universität München Fortbildung II: Stereotype, Vorurteile Diskriminierung. Die Relevanz von Vorurteilen im Jugendmedienschutz, 12. Oktober 2015 Am 12. Oktober 2015 fand im Hotel Aquino in Berlin die zweite Prüferfortbildung des Jahres statt. 52 Prüferinnen und Prüfer und 17 Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedssendern nahmen teil. Thema war die Verwendung von Stereotypen und Vorurteilen in aktuellen Programmen und potenzielle Wirkungsrisiken. Referat: „Einführung in das Schubladendenken“ – Die Funktionsweise und Gefahren von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees Dr. Jens Förster, Professor für Sozialpsychologie an der Ruhr-Universität Bochum Rundbriefe In drei Prüferrundbriefen (im Februar, Juni und Dezember) wurden die Prüferinnen und Prüfer im Jahr 2015 über aktuelle Fragen der Programmprüfung, über Inhalte und Ergebnisse der Prüferfortbildungen und anderer FSF-Veranstaltungen informiert. Aktuelle Grundlagen der Prüfung, Prüfgutachten zu den diskutierten Fallbeispielen, Vorträge und Folien der Fortbildungsveranstaltungen etc. wurden den Prüferinnen und Prüfern ebenfalls zur Verfügung gestellt. ORGANISATION DER PRÜFUNGEN 15 Prüffälle der Kommission für Jugendmedienschutz Im Berichtszeitraum 2015 informierte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) darüber, dass sie insgesamt 61 Verstöße gegen Bestimmungen des JMStV festgestellt habe. Davon betreffen 13 den Rundfunk- und 48 den Telemedienbereich (Quellen: KJM-Pressemitteilung 12/2015, KJM-Arbeitsbericht 2. Halbjahr 2015). Von der KJM im Jahr 2015 festgestellte Verstöße im Fernsehbereich Festgestellte Verstöße 2015 im Bereich Rundfunk 13 Festgestellte Verstöße von FSF-Mitgliedssendern 13 Verstöße gegen die Bestimmungen des § 4 JMStV (Sendeunzulässigkeit) 3 Verstöße gegen die Bestimmungen des § 5 JMStV 6 (Entwicklungsbeeinträchtigung) Verstöße gegen die Bestimmungen des § 10 JMStV (Programmankündigung) 4 FSF-Prüfung erfolgt 1 Programme vor Ausstrahlung 0 Programme nach Ausstrahlung 1 Von KJM und FSF geprüfte Programme 1 FSF-Entscheidung wie KJM 1 FSF-Entscheidung abweichend von KJM 0 Tabelle 5: Prüffälle der KJM im Jahr 2015 und festgestellte Verstöße Alle 13 festgestellten Verstöße aus dem Fernsehbereich betreffen FSF-Mitglieds sender. Dabei handelt es sich in drei Fällen (entspricht zwei beanstandeten Formaten) um einen Verstoß gegen § 4 JMStV (Sendeunzulässigkeit). In sechs Fällen (entspricht vier beanstandeten Formaten) liegen Verstöße gegen Bestimmungen des § 5 JMStV (Entwicklungsbeeinträchtigung) vor. Bei vier festgestellten Verstößen handelt es sich um falsch platzierte Programmankündigungen (§ 10 JMStV). Von den 13 Verstößen hatte eine Sendung der FSF zur Prüfung vorgelegen. Diese wurde nach der Ausstrahlung bei der FSF zur Prüfung eingereicht, weshalb eine Privilegierungswirkung gemäß § 20 Abs. 3 nicht greifen konnte. (Die 2015 festgestellten Verstöße im Fernsehbereich sind in Anhang 3 aufgeführt.) Von KJM und FSF geprüfter Fall: K1 Reportage Spezial: „Blaulicht im Rotlicht – Einsatz auf dem Kiez“ Bei dem Fall, der sowohl von der FSF als auch von der KJM begutachtet wurde, kamen beide Institutionen zu demselben Ergebnis: Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Die Reportage bietet eine bunte Mischung aus Polizei- und Feuerwehreinsätzen im Rotlichtmilieu an verschiedenen Orten (in Hamburg, Frankfurt, Thailand und an der spanisch-franzöPRÜFFÄLLE DER KJM 16 sischen Grenze). Die Einsätze zeigen überwiegend die dramatischen Folgen von Alkohol- und Drogenexzessen. Die Sendung wurde im Hauptabendprogramm und im Tagesprogramm ausgestrahlt. Die Ausstrahlung der Sendung im Tagesprogramm führte zu einer Zuschauerbeschwerde und war Gegenstand des FSF-Hotline-Verfahrens (April 2014), da zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine Entscheidung der FSF vorlag. Die Mehrheit des Prüfausschusses (3:2) votierte für eine Freigabe ab 16 Jahren in Verbindung mit der Ausstrahlung im Spätabendprogramm (22.00 Uhr). Aus dem FSF-Gutachten: „Der FSF-Prüfausschuss beurteilte die unkritische Darstellung des Alltagslebens in Bordellen, Tabledancebars und in einer Zimmervermietung für Prostituierte mehrheitlich als sozialethisch desorientierend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Die Arbeit der Prostitution wird in keiner Weise angemessen eingeordnet. Beispielsweise wird das Bordell Club Paradise geradezu werbend vorgestellt, und auch der durchgängige Off-Kommentar verbrämt und unterstützt diese problematische Tendenz, beispielsweise wenn von ‚Nutten, die auf Freier warten‘ die Rede ist. Die überwiegend positive Darstellung von Prostitution an sich und der Lebenswelt von Prostituierten hielt der FSF-Prüfausschuss mehrheitlich für beeinträchtigend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, deren geschlechtliche Entwicklung und sexuelle Orientierung noch nicht abgeschlossen ist.“ Die vom Sender daraufhin beantragte Berufung hatte keinen Erfolg. Der FSFBerufungsausschuss schloss sich der Bewertung des FSF-Prüfausschusses vollständig an. „Die meisten Kinder und Jugendlichen insbesondere unter 16 Jahren kennen sich in einer Erwachsenenwelt, in der es um Erotik und Sex als Beruf zum Geldverdienen geht, nicht aus. Dass eine Frau ihren Traumberuf in einer Tabledancebar verwirklichen will, kann vorkommen, dies aber im Off-Ton und in der Darstellung unkommentiert zu lassen, ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren keine kritische Sichtweise.“ Die KJM begründet ihre Entscheidung in der Pressemitteilung wie folgt: „Die Reality-Dokumentation berichtet ausnahmslos über die Einsätze von Polizei und Sanitätern im Bereich von Alkohol- und Drogenmissbrauch, käuflichem Sex und damit verbundenen Gewalttaten und präsentiert somit ein eindimensional-trostloses Weltbild. Die Sendung ist nach Auffassung der KJM entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren.“ PRÜFFÄLLE DER KJM 17 Programme in der Diskussion Bei Prüferfortbildungen und Kuratoriumssitzungen werden regelmäßig Programme gesichtet, die in den Prüfungen für Kontroversen sorgten oder Anlass für Zuschauerbeschwerden waren. Folter und Selbstjustiz: Wirkungsrisiken und Spruchpraxis Der sozialethisch desorientierende Gehalt befürwortender oder verharmlosender Darstellungen von Folter und Selbstjustiz wird darin gesehen, dass sie dem Rechtsstaatsprinzip – gemeint ist die Gesetzesbindung staatlichen Handelns, um die Freiheit des Einzelnen zu sichern – widersprechen und damit im krassen Gegensatz zum Wertekonsens des Grundgesetzes stehen. Selbstjustiz ist aus diesem Grund seit Jahrzehnten ein klassisches Jugendschutzthema; entsprechend gibt es eine kodifizierte Spruchpraxis. Seit 2008 – seinerzeit mit Blick auf die sogenannten Killerspiele – wird die „Nahelegung von Selbstjustiz“ in § 18 Abs. 2 JuSchG als eine der Fallgruppen für jugendgefährdende Medien genannt, die von der Bundesprüfstelle (BPjM) zu indizieren ist. Nicht hierunter fallen Darstellungen, wenn sich die dargebotene Handlung in einem rechtsfreien Raum abspielt, z.B. bei Endzeitfilmen, in denen es keinerlei staatliche Ordnung mehr gibt. Ein „Nahelegen“ liegt vielmehr vor, wenn dargestellte Gewalt aufgrund zuvor erlittenen Unrechts als gerechtfertigt eingestuft oder als angemessene Strafe suggeriert wird. Die dargestellte selbstjustizartige Handlung muss als „einziges“ bewährtes Mittel fokussiert werden (siehe „Nahelegung von Selbstjustiz“ in www.bundespruefstelle.de) Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) gibt es keine direkte Entsprechung dazu. Eine befürwortende oder verharmlosende Darstellung von Selbstjustiz wird von der FSK und der FSF in der Regel mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren oder höher versehen bzw. als sendeunzulässig eingestuft. Zu Folter gibt es keine gesetzliche Regelung; die Spruchpraxis geht dahin, Szenen sogenannter „harscher Verhörmethoden“ in Krimis für die Ausstrahlung zur Primetime zuzulassen, da man davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren Ermittlertypen, die „in Ausnahmesituationen auch mal über die Stränge schlagen“, bereits kennen und als fiktional einordnen können. Entscheidend mitgeprägt wurde diese Spruchpraxis durch die Freigabe der Actionserie 24 ab 20.00 Uhr (teilweise unter Schnittauflagen). 24, Staffel 4/Eps. 90 Eine Art „Präzedenzfall“ dafür, 12‑Jährigen bei einer Primetime-Ausstrahlung schon zuzutrauen, Folterszenen und die Befürwortung von Folter mit hinreichender Distanz wahrzunehmen und zu verarbeiten, war die Prüfung der Actionserie 24 . In der Serie, die das ticking bomb-Szenario zum zentralen Gestaltungsprinzip erhoben hat, gilt es, das Leben des Präsidenten zu retten oder Anschläge auf Großstädte zu verhindern, die Tausende Menschen töten würden. Dass Folter unrechtmäßig ist und geächtet wird, ist in 24 zumindest noch angedeutet, denn Jack Bauer handelt im Alleingang, ohne Wissen oder Zustimmung seiner Vorgesetzten. Programme in der Diskussion 18 „Die Terrorbekämpfer – allen voran Jack Bauer selbst – taugen nur bedingt als Identifikationsfigur. Der Ausschuss ist sich sicher, dass Figuren wie Bauer – der in der Ermittlungsarbeit auch mal über die Stränge schlägt und es mit rechtsstaatlichen Verhörmethoden nicht so ganz ernst nimmt – in Kriminalhandlungen bekannt sind und von älteren Kindern als fiktionale Charaktere wahrgenommen und entsprechend verarbeitet werden. […] Der Ausschuss empfand den Einsatz der Folter als kritisch, da diese in Anbetracht der Bedrohung möglicherweise als legitim zu betrachten sei. Allerdings sah der Ausschuss in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema die Chance – immerhin ist der US-Präsident entschieden gegen die Folter –, dass auch ein 12-jähriges Fernsehpublikum diese Art der Verhöre kritisch hinterfragt, wodurch auch eine Distanzierung zu dem Gesehenen aufgebaut werden könnte“ (FSF-Prüfgutachten 9290-S). Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm, z.T. mit Schnittauflagen Without a Trace, Staffel 6/Eps. 2 In jüngeren Produktionen – so hat es den Anschein – wird häufiger und offener gefoltert bzw. wird Folter legitimiert. In aktuelleren Krimiserien wie Without a Trace scheint das Waterboarding zu den normalen Verhörmethoden zu zählen. „Der Ausschuss entschied, dass die Szene des ‚Waterboarding‘ im Toilettenbecken und des Würgens des Verdächtigen durch den Ermittler für die Ausstrahlung im Tagesprogramm und auch im Hauptabendprogramm entfallen muss. Die dargebotene Polizeigewalt erscheint, zumal sie nicht im Affekt geschieht, sondern geplant ist, als normal und zielführend. Dies vermittelt Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ein falsches Verständnis von Rechtstaatlichkeit und den Grundrechten eines Verdächtigen, die der Sympathieträger Jack Malone hier grob missachtet, ohne dass dies negative Konsequenzen für ihn hätte oder auch nur von seinen Kollegen kritisiert würde“ (FSF-Prüfgutachten 23957-A). Entscheidung: 16 / Spätabendprogramm; mit Schnitten 12 / Tagesprogramm Homeland, Staffel 1/Eps. 5 In Homeland werden die „erweiterten Verhörmethoden“ der CIA durch die Protagonistin ungerührt angeordnet und beobachtet. Mit Blick auf die Folterung durch die CIA-Agentin und Heldin und damit auf die Risikodimension der sozialethischen Desorientierung wird im Gutachten auf das „ambivalente Qualitätsmerkmal“ der Serie verwiesen, welches darin zu sehen sei, „[…] dass auf eine eindeutige Gut-Böse-Zeichnung verzichtet wird. Die Schwierigkeiten und die scheinbar unvermeidlichen Begleiterscheinungen des Kampfes gegen den Terror lassen diese Orientierungen für ab 12‑Jährige weitgehend wegbrechen. Der FSF-Prüfausschuss wertete dies in der vorliegenden Schnittfassung als vertretbar und nicht als desorientierend mit Blick auf ein Publikum ab 12 Jahren. Durch den Verzicht auf einseitige Feindbildkonstruktionen und durch die ambivalenten Figuren Carrie, Saul und Brodie werden zwar Unsicherheiten hinsichtlich eindeutiger Gut-Böse-Schemata zugelassen, aber gerade dadurch kann die Reflexion angeregt werden“ (FSF-Prüfgutachten 20786-A). Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm Programme in der Diskussion 19 Castle, Staffel 5/Eps. 15 Auch in eigentlich unverdächtigen Krimiserien wie Castle (die überwiegend für das Tagesprogramm freigegeben wurde) wird Folter geduldet. „Der Ausschuss problematisiert unter dem Gesichtspunkt der sozialethischen Desorientierung, dass Castle durch das Verhör des Douglas Stevens die rechtlichen Grenzen in mehrfacher Hinsicht überschreitet. Hierbei führt der Protagonist selbst aus, dass er mit Duldung der anwesenden Polizei alle Mittel bei ihm anwenden wird, um sein Schweigen zu brechen. Zwar wird auf der visuellen Ebene die dann einsetzende Folterung des Gefangenen weggeblendet. Die Schreie des Opfers werden indes überdeutlich intoniert. Dabei wird auch gezeigt, dass die Ermittler dies hören und mit dieser Vorgehensweise offenbar einverstanden sind.“ Hier wird die Gefahr gesehen, „dass Kinder jüngeren Alters in ihrem Wertebild darüber verunsichert werden könnten, ob Gewaltübergriffe durch eine Zivilperson mit Duldung der Polizei legitimierbar sind“ (FSF-Prüfgutachten 21910-Z). Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm Missing, Staffel 1/Eps. 10 In der Agentenserie Missing gerät CIA-Agentin Becca Winstone auf der Suche nach ihrem entführten Sohn zwischen die Fronten internationaler Konflikte. Sie schreckt vor Folter nicht zurück, um den Aufenthaltsort ihres Kindes zu erfahren. Die gezeigte Szene „wurde aufgrund der prekären Folterung durch die Hauptprotagonistin vom Ausschuss eindeutig in das Spätabendprogramm verortet. Wäre die Folter weiter ausgespielt – was glücklicherweise nicht der Fall ist –, wäre für den Ausschuss hier unter Umständen auch eine noch spätere Sendeschiene infrage gekommen. Als zumindest teilweise entlastend bewerte der Ausschuss hier, dass Becca anscheinend von der Folter selbst auch mitgenommen wirkt, was die Folter hier zumindest am Rande der Handlung auch ansatzweise als ein verabscheuungswürdiges und illegitimes Mittel kennzeichnet“ (FSF-Gutachten 21762-S). Entscheidung: 16 / Spätabendprogramm Banshee, Staffel 3/Eps. 8 In der Dramaserie nimmt ein strafentlassener Diamantendieb in der von Kriminalität dominierten Kleinstadt Banshee die Identität des neuen Sheriffs an und stellt sich gegen eine mafiös organisierte Verbrecherbande. Ab 16‑Jährigen wird zugetraut, die Fiktionalität zweifelsfrei zu erkennen und keine abträglichen Botschaften aus der Geschichte abzuleiten. Episoden, die etwa das brutale Vorgehen des Protagonisten als gerechtfertigt darstellen, wurden ab 18 Jahren freigegeben. „Zwar ist Gewalt, genauer: eine männlich dominierte, archaische Gewaltwelt Thema der Serie; die Brechungen wie auch die Fragwürdigkeit der Handlungen des ambivalenten Protagonisten Hood werden aber miterzählt. In der hier vorliegenden Folge ist es die Figur des Deputy, der die Rachepläne Hoods kritisch hinterfragt und deutlich macht, dass Hood sich nicht gesetzeskonform verhält. […] Die Episode ist aber insgesamt aufgrund der Vielzahl der drastischen Gewaltdarstellungen geeignet, Kinder und Jugendliche jeder Altersgruppe in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Dies ergibt sich insbesondere aus dem nur leidlich konterkarierten selbstjustizhaften und gewaltorientierten Programme in der Diskussion 20 Verhalten des Hauptprotagonisten. Eine weitergehende Freigabe für das Spätabendprogramm kam daher nach einhelliger Ansicht des Berufungsausschusses nicht in Betracht“ (FSF-Prüfgutachten 21726-S). Entscheidung: 18 / Nachtprogramm Wirkungsrisiko „sozialethische Desorientierung“ Die Prüferinnen und Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit verpflichtet, die Prüfkriterien auszulegen und auf bestimmte Programme zu beziehen. Außerdem sieht § 31 Abs. 4 vor, dass „die Kriterien […] durch die Prüferfahrungen zu konkretisieren und fortzuschreiben sind“. Ob die Prüfgrundlagen in dem Punkt „sozialethische Desorientierung“ ergänzt werden sollen und wie dies geschehen kann, war ein Thema der Prüferfortbildung am 12. Oktober. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang die folgenden Programmbeispiele und Entscheidungen: Mein Revier: „Zollkontrolle im Nagelstudio“, D 2015 Die nonfiktionale Sendung Mein Revier begleitet Ordnungshüter wie Polizisten, Ordnungsamtsmitarbeiter oder Zollbeamte in ihrem „Revier“ bei der Arbeit. Im vorliegenden Fall wird der Einsatz eines fünfköpfigen Teams vom Zoll bei der Überprüfung eines Nagelstudios in Berlin gezeigt. Eine Sequenz, in der Zollbeamte in das Nagestudio gehen, wird problematisiert. Die dokumentarische Ebene, die die Handlung der Beamten abbildet, wird als unproblematisch eingeschätzt. Die Beamten verhalten sich korrekt, schüchtern die Frauen nicht ein und ordnen das Geschehen menschlich ein. Die Kommentarebene allerdings ist gespickt mit Äußerungen, die rassistische Stereotype bedienen. Hier wird den Mitarbeiterinnen unterstellt, die Verständnisschwierigkeiten erfolgten nicht aus Sprachproblemen, sondern aus Vorsatz oder Dummheit. Der Kommentar relativiert also nicht das Geschehen, sondern, ganz im Gegenteil, bewirkt eine stereotype Darstellung, die sich an ethnischen Merkmalen orientiert („Miss Saigon“). Der Prüfausschuss war sich einig, dass Kinder unter 12 Jahren damit überfordert sind und es auf sie desorientierend wirken kann, da sie in dem dokumentarischen Format keine Orientierung durch den Kommentar erhalten und sie es noch nicht mit ihrem Wertesystem abgleichen können. Zwar befinden sich gerade 12-Jährige in ihrer Orientierungsphase, doch sind sie in der Lage, das korrekte Verhalten der Beamten mit der geschmacklosen Kommentarebene abzugleichen. Der Prüfausschuss gab die Episode für das Hauptabendprogramm frei. Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm Naked Survival – Ausgezogen in die Wildnis, USA 2014 Das Format mischt Elemente aus Dating- und Survival-Show: Frisch zusammengeführte Paare werden nackt und barfuß in den Dschungel geschickt, wo sie, um „zu überleben“, Schlangen töten und essen müssen. Die vorliegende Sendung präsentiert Höhepunkte diverser Folgen, die alle darin bestehen, dass Schlangen getötet werden. Der Prüfausschuss hatte die Sendung für das Nachtprogramm freigegeben. Er sah zunächst das Risiko der übermäßigen Ängstigung für Zuschauer unter 16 Jahren, da hier Ängste geschürt und nackte und dadurch sehr verletzliche Menschen in ständiger Gefahr von gefährlichen Schlangen geProgramme in der Diskussion 21 zeigt würden. Daneben sah der Prüfausschuss den Aspekt der sozialethischen Desorientierung unter 18‑Jähriger durch die dargestellte Lust am grausamen Töten gegeben. Hier würden Schlangen aus einer künstlich behaupteten Notsituation heraus – wir befinden uns in einem Reality-TV-Camp – gequält und feierlich getötet. Tier- und Artenschutz seien dabei kein Thema. Die Grausamkeit des Mannes (diskutiert wurde hier auch das rückwärtsgewandte Rollenbild) werde regelrecht zelebriert, ausgespielte Tötungslust werde inszeniert und von dem Kommentar aus dem Off noch gesteigert. Ein Berufungsausschuss kam mehrheitlich zu dem Ergebnis einer Freigabe ab 12 Jahren in Verbindung mit der Ausstrahlung im Hauptabendprogramm. Er machte geltend, dass die meisten getöteten Schlangen gegessen würden, dies auch zu sehen sei und auf der Kommentarebene immer wieder als Grund für die Tötung eines Tieres hervorgehoben werde. Eine Sogwirkung oder Lust am Töten sei insgesamt nicht zu erkennen. Bereits die Alltagsferne des gesamten Settings der Show in verschiedenen Dschungelgebieten der Erde stehe etwaigen negativen Übertragungseffekten auf reale Situationen und Einstellungen deutlich entgegen. Tierquälereien würden weder dargestellt noch dem Zuschauer in irgendeiner Weise als akzeptables Verhalten nahegelegt. Betont wurde, dass der Artenschutz ein produktionsethisches Problem darstelle, was von der FSF nicht beurteilt werden könne. Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm Lustpost – Sexy Toys auf Bestellung, UK 2014 Das Format Lustpost – Sexy Toys auf Bestellung – im Original Frisky Business, was auf Deutsch mit „munteres Gewerbe“ wiedergegeben werden kann – stellt in den Mittelpunkt seines dokumentarischen Interesses die britische Firma Love honey. Lovehoney gehört zu den landesweit größten Online-Sexspielzeug-Vertreibern. In jeweils ca. 45 Minuten wird die Arbeit der Mitarbeiter von Love honey – vom Sachbearbeiter und der Telefonistin bis zu den Geschäftsführern – gezeigt. Neben der besonderen Tätigkeit, die die Angestellten ein wenig ausgelassener und munterer, frisky eben, als die meisten Angestellten in anderen Gewerben aussehen lässt, da sie es den Arbeitstag über mit mehr oder weniger ausgefallenen Sexspielzeugen zu tun haben, gewähren die einzelnen Episoden Einblicke in ehemals subkulturelle Welten wie die Tattoo- und die BurlesqueSzene oder in das Seelenleben und die Schicksale einzelner Kunden (anhand von Reklamationsbriefen). Die erste Episode von Lustpost – Sexy Toys auf Bestellung wird nicht antragsgemäß für das Hauptabendprogramm freigegeben. Die Berichterstattung über ein gut gehendes Unternehmen, das Sextoys produziert, mutet wie ein Dauerwerbefilm an. Zwar werden die Sextoys nicht direkt in ihrem Gebrauch gezeigt, doch ist deren Präsentation bzw. Handhabung durch die Mitarbeiter durchgängig Thema. Die Minderheit von einer Stimme sah in der fehlenden bildlichen Darstellung des Sextoys-Gebrauchs eine ausreichende Abstraktion, sodass 12‑jährige Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Transfer auf das Sexualleben leisten würden. Die Mehrheit von vier Stimmen sah in der expliziten Präsentation einiger Sextoys (Puppen, Fausthand etc.), die sich auch stets auf ihre Handhabung bezieht, eine Entwicklungsbeeinträchtigung und Überforderung für 12‑Jährige. Die Monothematik und das Heranziehen von Zahlen (3000 Bestellungen am Tag etc.) suggerieren eine Normalität von sexuellen Programme in der Diskussion 22 Praktiken, die nicht den Erfahrungen von 12‑jährigen Zuschauern entsprechen und somit auch Ängste auslösen können. Entscheidung: 16 / Spätabendprogramm Werbung für Sexspielzeug im Tagesprogramm Bei der Jugendschutz-Hotline gingen 2015 einige Beschwerden über die Ausstrahlung von Sexspielzeugwerbung im Tagesprogramm ein. Die Beschwerdeführer, mehrheitlich Eltern jüngerer Kinder, zeigten sich irritiert angesichts der Platzierung der Spots und kritisierten, dass sie ihren Kindern kaum erklären könnten, worum es sich bei den beworbenen Produkten handele. Eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung der Spots konnten verschiedene FSF-Prüfausschüsse allerdings nicht feststellen. Die folgende Argumentation zu einem Werbespot steht beispielhaft für die Mehrheit der eingereichten Werbefilme, die ohne Altersbeschränkung und für das Tagesprogramm freigegeben wurden. Amorelie Unvernunft, D 2014 „Dem Erotikhandel ist es scheinbar gelungen, sich vom ‚Schmuddelimage‘ der Pornobranche zu befreien und eine breite Produktpalette in Formen und Farben zu entwickeln, die häufig nicht mehr hinsichtlich ihrer Funktion als Sexspielzeug zu erkennen sind. Der große Plastik- oder Gummidildo hat scheinbar ausgedient und wurde durch eine breite Palette von fantasievoll gestalteten Produkten mit hochwertigen Materialien produziert ersetzt. Sexspielzeuge wie auch Kondome, die häufig auch mit luststeigernden Spielfunktionen ausgestattet sind, werden durch das Jugendschutzgesetz nicht erfasst und können an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Vor Jahren wurden Sexspielzeuge vornehmlich in Ladengeschäften der Sex- und Pornoindustrie verkauft. Diese Geschäfte durften nach der Rechtslage nur Jugendliche ab 18 Jahren betreten. Durch neue Vertriebsformen dürfte es für Jugendliche kein Problem darstellen, derartige Spielzeuge zu erwerben. Selbst vor der Einstellung der Dr.‑Sommer-Rubrik in der „Bravo“ empfahl die Redaktion noch ausgewählte Artikel für Jugendliche. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) musste sich in den letzten Jahren immer wieder mit Medien auseinandersetzen, in denen derartige Artikel eine Rolle spielen. So wurde der Werbespot einer Sportschuhfirma, in dem ein Dildo in einem Schuh präsentiert wurde, für alle Altersgruppen freigegeben. Da Jugendmedienschutz nicht die Aufgabe hat, Moralvorstellungen durchzusetzen, sondern Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, hatte die Bewertung bestand. Der nun vorgelegte Werbespot ist durchgängig zurückhaltend inszeniert und erinnert in seiner Machart, in seiner ästhetischen Prägung an Werbung für hochpreisigen Kaffee. Die dekorativ und ästhetisch arrangierten Erotik-Artikel zum Finale des Spots sind allein von älteren Jugendlichen und Erwachsenen als Sexspielzeug zu identifizieren. Kinder werden die Funktionsweisen und den Gebrauchswert dieser kleinen Gerätschaften nicht erkennen können. Im Arbeitsprogramm des Jugendamtes in Nürnberg von 2011 (Punkt 2) wird auf die Bewertung von Sexspielzeug im Jugendschutz dezidiert eingegangen. ‚Das Anbieten von »Sexspielzeug« allein oder in Verbindung mit erotischen BilProgramme in der Diskussion 23 dern stellt nach Meinung des Bayerischen Landesjugendamtes, die sich an die Bewertung an einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) orientiert, noch keine Gefährdung dar.‘ Dieser Werbespot im Hochglanzstil bietet ein codiertes Zeichensystem an, das von Kindern nicht und von Jugendlichen zum Teil entschlüsselt werden kann. Die Handlungen der jungen Frau und ihre Statements beinhalten nichts, was direkt auf Sexualität oder sexuelle Handlungen schließen lässt. Dieser spielerische und entspannte Umgang mit der Bewerbung von Erotikartikeln beinhaltet für Kinder und Jugendliche nichts Entwicklungsbeeinträchtigendes. Ein ängstigendes oder sozialethisch desorientierendes Bild von Sexualität kann nicht unterstellt werden“ (FSF-Prüfgutachten 23341‑V). Programme in der Diskussion 24 ProgrammInformationen online 2015 FSF-ProgrammInformationen auf der Website Seit April 2013 werden in den Prüfungen auch die ProgrammInformationen für die Öffentlichkeit vorbereitet, die auf der FSF-Website angeboten werden. Die jugendschutzrelevanten Inhalte – Angsterregendes, Gewaltbefürwortendes, desorientierende Botschaften, Sex, unerwünschte Sprache – und die Ausprägung in Relation zur Freigabe – keine, wenig, moderat und stark – werden vom Prüfausschuss auf dem Ergebniszettel vermerkt. Aus den Angaben wird eine Grafik zur Jugendschutzrelevanz erstellt, die den erläuternden Text zum jeweiligen Titel begleitet. Während im Text Genrekontext und Inhalt, Jugendschutzrelevanz, Wirkung und Bezüge zur Altersgruppe skizziert werden, bietet die Grafik eine visuelle Orientierung zu den wesentlichen Gründen für die Freigabe. 2015 wurden 155 ProgrammInformationen veröffentlicht. Insgesamt gab es damit Ende 2014 zu über 545 Programmen jugendschutzrelevante Informationen dieser Art auf der FSF-Website. Grafik 4: Beispiel einer ProgrammInformation ProgrammInformationen online 2015 25 Der Bereich „Programmprüfung“ stand 2015 in der Website-Statistik an zweiter Stelle: 10 021 von den insgesamt 161 217 Seitenaufrufen im Jahr 2015 bezogen sich auf den Programmbereich (hinter dem umfangreichen Medienarchiv). Damit wird das rege Interesse an diesem Service der FSF bestätigt. Viele Besucher gelangen über Facebook und den FSF-Blog auf die Webseite, wo zu einigen ProgrammInfos gesonderte Beiträge publiziert werden (siehe folgenden Abschnitt). FSF-Programmprüfung im Blog und bei Facebook Parallel zur Veröffentlichung der ProgrammInfo (idealerweise kurz vor Sendestart) werden im FSF-Blog unter der Rubrik „Neues aus der Programmprüfung“ weitere Informationen rund um das Programm veröffentlicht. In der Kombination von sachlicher Jugendschutzinformation und essayistischen Texten, Produktions- und Ausstrahlungsdaten oder Hintergründen zum Programm liegt der spezielle Mehrwert dieses FSF-Angebots. Die Facebookseite der FSF unterstützt die publizistische Verbreitung der FSF-ProgrammInfos. Von den insgesamt 48 519 Seitenaufrufen des FSF-Blogs fielen 14 410 (knapp 30 %) auf den Bereich „Neues aus der Programmprüfung“ – hiervon handelt es sich in 4063 Fällen um Aufrufe der Beiträge zu der Serie The Walking Dead, die aufgrund der großen Nachfrage eine eigene Rubrik im Blog hat. Daneben entfielen die häufigsten Blogabrufe auf die Beiträge Erwachsener Horror: The Strain (636 Aufrufe) und Wayward Pines – Die Zwangsnachbarschaft (304 Aufrufe). ProgrammInformationen online 2015 26 Anhang Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 In grauer Schrift erscheinen die 2015 berufenen, aber noch nicht eingesetzten Prüferinnen und Prüfer. Henning Adam Studium der Politikwissenschaft, Philosophie und Pädagogik; bis 2005 im Landtag Rheinland-Pfalz beschäftigt; seit 2005 in unterschiedlichen Funktionen für die Berlinale (aktuell für den Berlinale Co-Production Market) und für das Hamptoms International Film Festival (nähe New York) tätig; seit 2006 Prüfer bei der FSK. Bernd Allenstein Studium der Literaturwissenschaft, Soziologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft; Medienpädagoge; bis 2012 Referent beim Hamburger Senat für Kultur- und Medienarbeit und Jugendmedienschutz; tätig als Autor. Ursula Arbeiter Diplomsozialpädagogin (FH); Fachreferentin für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz bei der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg; Redaktion der Fachzeitschrift ajs-Informationen; Jugendschutzsachverständige für Baden-Württemberg bei der FSK. Dr. Elke Baur Studium der Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Psychologie und Philosophie an den Universitäten Köln und Wien. 1968 Promotion. 1970–971 Redakteurin: Kinder- und Jugendfernsehen, Südwestfunk. 1971–1978 Wissenschaftliche Assistentin und Dozentin, Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der Freien Universität Berlin. Filmemacherin, Autorin und Produzentin. Seit 1983 Geschäftsführerin der Tiger TV Filmund Fernsehprod. GmbH. Diverse Gremientätigkeiten im Bereich Film und Fernsehen, u.a 1982–2009 Vertreterin der öffentlichen Hand in der FSK, seit 1994 Mitglied der Bewertungsausschüsse der FBW, seit 1995 Beirat der MFG Filmförderung, Baden- Württemberg GmbH. Julia Becker Studium der Kulturwissenschaften der englischsprachigen Länder, Englische Literaturwissenschaft, Europäische Ethnologie; seit 2013 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl British Cultural Studies der TU Dortmund; Lehrtätigkeit im Bereich Lehrerbildung, Promotionsprojekt zu partizipatorischer, performativer Narration. Giselher Becker Studium der Betriebswirtschaft zum Betriebswirt (VWA); bis 2003 im Landratsamt Nordhausen als Jugendschutzbeauftragter im Fachbereich Jugend & Soziales und als Jugendpfleger im Jugendamt; bis 2013 in der Volkshochschule Bereichsleiter für Gesundheitswesen, Politik-Gesellschaft-Umwelt; bis 2014 Leiter der Gebäudeverwaltung und EDV beim Landkreis Nordhausen; seit 2014 Personalratsvorsitzende des Landkreises Nordhausen; seit 2015 nebenberuflich Studium der Psychologie an der Fernuniversität Hagen. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 27 Denise Beckmann Kurzbiografie folgt Ulrike Beckmann Studium an der Freien Universität Berlin, M.A. Publizistik; ab 1995 Tätigkeit als TV-Autorin und Prüferin bei der FSF; 1996–1999 Jugendschutzbeauftragte bei Premiere; bis 2001 Leiterin Filmeinkauf bei der Helkon Media AG; seitdem selbständig im Bereich Presseund Öffentlichkeitsarbeit sowie als Autorin und Redakteurin (Schwerpunkt Medien/Jugendschutz); seit 2002 auch Prüferin bei der FSK. Susanne Bergmann Staatsexamen als Kunsterzieherin; Master of Arts Biografisches und Kreatives Schreiben; Dozentin und Medienpädagogin; seit 1995 freie Autorin u.a. für den Kinderfunk von RBB und DLR. Mitglied der Auditorix-Jury, die das gleichnamige Qualitätssiegel für Kinderhörbücher vergibt; seit 2004 hauptamtliche Prüferin bei der FSF. Anke Bergmann Studium der Medien- und Filmwissenschaften an der HFF Potsdam; mehrjährige Tätigkeit als Formatforscherin bei der ProSiebenSat.1 Media AG und bei der Bavaria Film GmbH, Programmberaterin und Lektorin beim NDR Fernsehen, Jugendschutzberatung bei joiz und Filmpool Entertainment, Research Redakteurin bei Focus TV/Burda Studios. Dr. Reinhard Bestgen Studium der Rechtswissenschaft; ehemaliger Abteilungsleiter der Hessischen Staatskanzlei; Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Jugendschutz“ der Rundfunkreferenten der Staatsund Senatskanzleien; Vorsitzender des Appellationsausschusses und stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses der FSK; Mitglied der Juristenkommission bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Rainer Braun Studium der Lateinamerikanistik, Geschichte und Philosophie an der Freien Universität Berlin; Freier Journalist (Medien- und Fernsehkritik); Programmanalysen/Beobachtungen für TV-Formate verschiedener ARD-Anstalten; seit 1996 in der Vorauswahlkommissionen und Jury des Adolf-Grimme-Preises; Träger des „Bert Donnep Preises“ (Deutscher Preis für Medienpublizistik); seit 2005 Lehrtätigkeit zum Thema „Medienkritik“ an der Berliner Universität der Künste (UDK). Dr. Uwe Breitenborn Medienwissenschaftler; seit 2014 Vertretung der Professur Online-Journalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal, 2009–2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am FB Kommunikation und Medien der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie Studiengangskoordinator (Online-Radio) an der Martin-Luther-Universität Halle; Dissertation über nonfiktionale TV-Unterhaltung; langjährige Arbeit als Dokumentar und Koordinator beim Deutschen Rundfunkarchiv Babelsberg (bis 2008); zahlreiche Publikationen zur Mediengeschichte sowie zur Kulturwirtschaft. Dr. Jürgen Bretschneider Journalistikstudium in Leipzig, Promotion (Linguistik); Kulturredakteur (Rundfunk, Filmfachzeitschriften); Lektor im Henschel-Verlag Berlin; Lehraufträge (Journalismus und Medienmanagement); PR und Pressearbeit; seit 2003 Projektleiter von FILMERNST, dem Kompetenzzentrum für Film, Schule und Kino im Land Brandenburg. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 28 Nils Brinkmann Studium der Publizistik, Kunstgeschichte, Soziologie; 1991–2011 Prüfer für die öffentliche Hand bei der FSK; 2000–2002 Mitglied der FSK-Grundsatzkommission; 2000–2002 Dezernent für Programmaufsicht und Medienwissenschaft bei der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR) Schleswig-Holstein, Kiel; seit 2004 Prüfer bei der FSM, seit 2002 Mitarbeiter im Bereich „Programmaufsicht und Telemedien“ der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), für die MABB Prüfgruppenmitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), seit 2004 hauptamtlicher Prüfer bei der FSF. Arne Brücks Studium der Sozialpädagogik und Medienwissenschaften; Mitarbeiter an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Projektkoordinator des medienpädagogischen Projektes „Kinderfilmuniversität Babelsberg“, wissenschaftliche Beratung beim Projekt „Faszination Medien“ (BpB/FSF/Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF), beim Projekt „Your History – Mehr Wissen über den Holocaust“ (Hallesches Institut für Medien); freier Referent für die Bundeszentrale für politische Bildung, die Medienanstalt Berlin Brandenburg im Bereich Jugendmedienschutz; freier Dokumentarfilmer. Michael Conrad Studium der Sozial- und Medienpädagogik; bis Frühjahr 2015 Geschäftsführer der Besucherorganisation „Kulturring der Jugend Hamburg“; Jugendschutzsachverständiger und Vertreter des Ständigen Vertreters bei der FSK, Beisitzer bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Geschäftsführer und Programmbooker eines Arthouse-Kinos in Hamburg. Katrin Dorner Studium der Theaterwissenschaften, Publizistik und Italienisch; Studium der Montage an der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) „Konrad Wolf“, Potsdam-Babelsberg; Schnittmeisterin für Film- und Fernsehproduktionen; seit Oktober 2006 Lehrtätigkeit im Studiengang Montage an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Jürgen Dünnwald Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften, Völkerkunde und Anglistik; Kunststudium an der FH Köln; seit 1991 Verfasser von Drehbüchern für Fernsehfilme und -serien; seit 2011 Museumsmoderation und -workshops für Kinder und Jugendliche für „Kulturprojekte Berlin“. Sarah Ehls Kurzbiografie folgt Dr. Susanne Eichner Media Studies & Cultural Studies am University College in Suffolk (GB); Studium Audiovisuelle Medienwissenschaft an der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, Potsdam-Babelsberg; Diplom, Dissertation und bis 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin; freischaffende Medienberaterin; Vertretungsprofessuren an den Universitäten Rostock und Århus. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 29 Dr. Barbara Eschenauer Studium der Publizistik, Germanistik und Pädagogik; 1978–1986 wissenschaftliche Angestellte und Lehrbeauftragte am Institut für Publizistik der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz; 1986 Promotion; 1987–2004 Leiterin des Fachreferats Medienpädagogik im Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik/ GEP (Frankfurt am Main); seit 2004 Leiterin der Relaisstation Öffentlichkeitsarbeit im GEP; Beratungs- und Seminartätigkeit in Fragen der Medienpädagogik (Kitas, Schule, Erwachsenenbildung, Offene Kanäle/ Bürgermedien) sowie zu den Themen Teamentwicklung und Kommunikation im Beruf. Klaus-Dieter Felsmann Studium der Germanistik und Geschichte; freiberuflicher Publizist, Autor und Medienfachberater; Veranstaltungsmanagement; Prüfer bei der FSK. Michael Felstau Studium der Philosophie, Germanistik, Vergleichenden Religionswissenschaft; Produzent und Multimedia-Autor (Konzeption und Programmierung von E-Learning- und Informationsanwendungen); bis 2001 Kinderfilmexperte bei einer Programmzeitschrift und dem Kinderfernsehfilmpreis „Emil“; bis 2002 Prüfer bei der FSK. Christina Förner Studium der Germanistik und Volkswirtschaft; freiberufliche Lektorin für den Bertelsmann Verlag; Projektarbeiten u.a. bei der Konrad-Adenauer-Stiftung; 2008–2014 Lehrerin an Grundschulen in Berlin und Brandenburg; seit 2014 Oberschullehrerin in Brandenburg. Stefan Förner Theologe; seit 2003 Leiter Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit des Erzbistums Berlin; Filmbeauftragter der Erzdiözese; Mitglied der Katholischen Filmkommission, bis 2003 Prüfer bei der FSK. Prof. Dr. Jens Förster Studium der Psychologie, Germanistik und Darstellenden Kunst/Operngesang in Trier, Saarbrücken und Columbia University/New York; Habilitation in Psychologie 2000; Lehrtätigkeiten in Trier, Duisburg, Würzburg, The New School/New York, Jacobs University/Bremen, Universiteit van Amsterdam; 2008–2012 Direktor des „Kurt-Lewin-Instituts“. Hauptforschungsbereiche: soziale Informationsverarbeitung, Personenbeurteilung, Vorurteile, Kreativität, Innovation, Denkprozesse, Aggression, Sex und Liebe, Selbstregulation und Motivation. Zahlreiche Publikationen in internationalen Fachzeitschriften und Büchern; auch als Kabarettist und Chansonnier tätig Burkhard Freitag Studium der Psychologie und Philosophie in Heidelberg; 1996–2000 wissenschaftlicher Angestellter an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg; bis 2005 Prüfer bei der FSK; seit 2001 Business Analyst und Projektleiter beim Springer-Verlag, Heidelberg Dr. Sonja Ganguin Dipl.-Pädagogin; Promotion an der Universität Bielefeld zum Thema „Computerspiele und lebenslanges Lernen“; seit 2010 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn im Bereich Medienpädagogik und empirische Medienforschung Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 30 Dr. Anna Grebe Studium der Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaft an der Universität Konstanz sowie der Universidad Nacional de Córdoba in Argentinien. 2015 Promotion. Seit 2012 Prüferin bei der FSK, seit 2013 Beisitzerin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Seit 2016 Pressemitarbeiterin der Malteser Berlin. Dr. Achim Hackenberg Kameramann und Studium der Film- und Erziehungswissenschaft. Dissertation zum Thema: „Filmverstehen als kognitiv-emotionaler Prozess“. Von 1999 bis 2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin im Rahmen zweier DFG-Forschungsprojekte zur Medienrezeptionsforschung. Seit 2010 als Berater für Jugendschutz und Wissensmanagement im Medienbereich tätig Dr. Manfred Hahn Studium der Sozialpädagogik und der Erziehungswissenschaften in Darmstadt und Frankfurt am Main; Promotion zum Thema „Horrorfilm und Jugendschutz“; mehrjährige Lehrertätigkeit; Betriebspädagoge bei der Landeshauptstadt Saarbrücken; seit 1996 Jugendschutzsachverständiger bei der FSK, seit 2005 Vertreter des ständigen Vertreters in den Arbeitsausschüssen der FSK. Irmgard Hainz Studium der Kommunikationswissenschaft, Journalistik, Psychologie (M.A.); Dipl.-Sozial pädagogin (FH); 1981–1987 Landeshauptstadt München, Abt. Sozialplanung. 1987–2010 Referentin für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz bei der Landesarbeitsstelle Aktion Jugendschutz in Bayern und Redaktion der Fachzeitschrift pro jugend; Vertreterin der öffentlichen Hand bei der FSK. Eva Hanel Studium der Pädagogik mit Hauptrichtung Jugendmedien und Bildungsmittel; seit 2002 Medienreferentin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen; seit 2003 Jugend schutzsachverständige (JSSV) und seit 2015 Sprecherin der JSSV bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Kai Hanke Studium der Kommunikations- und Medienwissenschaft, Psychologie und Erziehungs wissenschaften; praktische Medienarbeit in Film- und Theaterprojekten; Redakteur für merz; seit 2009 Referent für Medien im Deutschen Kinderhilfswerk; seit 2013 Leiter Abteilung Programm des Deutschen Kinderhilfswerkes. Michael Harbauer Studium Wirtschaftswissenschaften und Kulturmarketing; Vorstand und Geschäftsführer des Sächsischen Kinder- und Jugendfilmdienstes e.V.; Leiter des Internationalen Film festivals für Kinder und junges Publikum SCHLINGEL; Prüfer bei der FSK und Jurymitglied der Filmbewertungsstelle (FBW). Martina Hasselmann Freie Presse- und TV-Journalistin; ehemalige Mitarbeiterin des Jugendmedienschutzprojektes „Jugendperspektiven in Berlin“ (JuPiB) mit dem Schwerpunkt Fernsehprogrammanalyse. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 31 Dr. Susanne von Hau Studium der Soziologie, Psychologie, VWL sowie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Hamburg; Lehraufträge an der Universität der Bundeswehr in Hamburg und an der Universität Lüneburg; bis 1993 freie Mitarbeit bei einer Hamburger Filmproduktion (Dramaturgie und Lektorat); seit 2010 an der Hochschule der Polizei (HdP) in Rheinlandpfalz als Dozentin beschäftigt. Sandra Hein Studium der Diplompädagogik an der Universität Bielefeld; verantwortlich für den Bereich Gesellschaft und Politik an der Hamburger Volkshochschule; zuvor tätig in Lehre und Forschung, Schwerpunkt Medienpädagogik, an den Universitäten Bremen, Bielefeld und Hamburg sowie als Medienreferentin für das Deutsche Kinderhilfswerk und Projektleitung für den Blickwechsel e.V.; Sprecherin der GMK-Fachgruppe „Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“; Prüferin der Freiwilligen Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter (FSM). Christina Heinen Diplom-Soziologin; Volontariat an der Journalistenschule der Evangelischen Medienakademie in Berlin; freie Journalistin (Medienthemen, Film- und Fernsehkritik): seit 2004 hauptamtliche Prüferin bei der FSF. Monika Hessberger Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Erlangen und Potsdam. Seit 1998 Redakteurin und Moderatorin bei Radio Z Nürnberg (soziale und medienpädagogische Projekte). 2014 Abschluss des Schwerpunkts Medienrechts, 2015 Bachelor of Laws (Medienrecht). Josefine Hempel Pädagogin/Journalistin; Redakteurin beim Rundfunk der DDR; ehemalige Leiterin des Jugendschutzprojektes „Jugendperspektiven in Berlin“ (JuPiB). Jürgen Hilse Studium der Psychologie, Philosophie und Anglistik; Dipl.-Psychologe; seit 1985 Jugendschutzsachverständiger des Landes Nordrhein-Westfalen bei der FSK; Vertreter des Ständigen Vertreters der Obersten Landesbehörden bei der FSK; ehem. Ständiger Vertreter der Obersten Landesbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK); Mitglied im Appellationsausschuss und Vorsitzender des Berufungsausschusses bei der USK. Klaus Hinze Studium der Sozialpädagogik und Soziologie; Geschäftsführer der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V.; Jugendschutzsachverständiger des Landes Brandenburg bei der FSK und bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Prof. Dr. Bernward Hoffmann Studium der Erziehungswissenschaften und Theologie; seit 1988 Professor für Medienpädagogik in der Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen; seit 1999 am Fachbereich Sozialwesen an der Fachhochschule Münster; 2007–2013 im Bundesvorstand der GMK. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 32 Oliver Hoffmann Studium der Medienwissenschaft, Germanistik und Politischen Wissenschaft; ehemaliger Mitarbeiter im DFG-Projekt Medien der Universität Mannheim; Mitarbeit an div. Medien wirkungsstudien; seit 1995 Verlagsleiter beim Verlag Feder & Schwert, Mannheim; Prüfer bei der FSK. Andreas von Hören Medienpädagoge; Geschäftsführer des Medienprojekts Wuppertal e.V. (Jugendvideoproduktion und Verlag); freier Referent, Publizist und Dokumentarfilmemacher. Karlheinz Horn Dipl.-Pädagoge; Studium der Erwachsenenbildung am Erziehungswissenschaftlichen Institut der Freien Universität Berlin; seit 1983 Leiter der Evangelischen Medienzentrale in Berlin; derzeit Studienleiter im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Anja Humberg Studium der Publizistik, Slawistik und Ethnologie in Münster; Referentin für Programme und Öffentlichkeitsarbeit bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk; Referentin für Medienwirtschaft in der Senatskanzlei Hamburg; Leitung Jugendschutz bei DF1 (später Premiere); Vorsitzende der Prüfausschüsse der FSF; Mitglied im Beschwerdeausschuss und Gutachterin bei der FSM. Anna Jakisch Studium der Medienwissenschaften, Kunstgeschichte und Musikwissenschaften; seit 2012 in der Medienforschung tätig; Koautorin der DIVSI-U25 Studie „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der digitalen Welt“; seit 2015 Referentin beim Bundesverband Musikindustrie, BVMI. Anna Jannsen Dipl.-Psychologin; Studium an den Universitäten Leiden (NL) und Bremen sowie Hamburg Media School; akademische Mitarbeiterin an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF im BA Digitale Medienkultur; ehemals Psychologin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Projektmitarbeiterin der Anti-Stigma-Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, DGPPN, Berlin. Detlef Kannapin Studium der Neueren und Neusten Geschichte, Soziologie, Politikwissenschaft, Medien wissenschaft und Philosophie, Promotion in Politikwissenschaft 2005 an der HumboldtUniversität Berlin; 1999–2004 wissenschaftlicher Mitarbeiter der DEFA-Stiftung Berlin; 2007–2013 wissenschaftlicher Referent für Kultur- und Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag; seit 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter für Medienbildung und Fragen Ostdeutschlands im Deutschen Bundestag; 2011 Gutachter im Rahmen der Gesamtstudie „Digitalisierung und Gesellschaft“ des EP; seit 2011 Kurator und Organisator der Filmreihe „3 D – Deutsche Demokratische Dokumente“. Gülşen Kaçar Erzieherin in einer interkulturellen Kita in Berlin-Kreuzberg. Ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in sozialen Brennpunkten Berlins. Seit 2007 Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 33 Senol Keser Studium der Germanistik und Soziologie (M.A.) an der Universität Bielefeld; wissenschaftlicher Angestellter der Universität Bielefeld und Leiter der Geschäftsstelle Bielefeld 2000plus sowie Projektmitarbeiter bei „MOZAIK“, der gemeinnützigen Gesellschaft für interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote in Bielefeld; seit 2012 Prüfer bei der FSK; Referent der „Initiative Eltern + Medien“ (seit 2013) und Sprecher der GMKLandesgruppe NRW; freier Journalist und Moderator. Bengt Keine Kurzbiografie folgt Arndt Klingelhöfer Studium der Filmwissenschaft, Soziologie und Ethnologie (M.A.); Tätigkeiten als Dialog autor und Script-Editor bei Soap-Produktionen; Prüfer bei der FSK; Mitarbeit in den Projekten „Medienkompetenz und Jugendschutz“. Christina Koenig Studium der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation/audiovisuelle Kommunikation/Film an der Hochschule der Künste Berlin und der UFF Rio de Janeiro; 1990/91 Leitung/Regie des edukativen Filmprojektes „Tá Limpo“ in Brasilien, 1998/99 Prüferin bei der FSK, kreative sowie medienpädagogisch orientierte Werkstätten an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen; Buch- und Drehbuchautorin für Kinder und Jugendliche. Dr. Torsten Körner Studium der Germanistik und Theaterwissenschaft, verschiedene ehrenamtlich Tätigkeiten, u. a. Medienarbeit mit Strafgefangenen und Betreuung von Senioren; seit 2000 Medien- und Fernsehkritiker für Medienkorrespondenz, epd Medien und Tagesspiegel. Verschiedene Buchpublikationen; Mitglied in diversen Fernsehpreis-Jury, u.a. für den Grimme-Preis und den Deutschen Fernsehpreis. Friederike Korr Diplom-Pädagogin; Systemisch-Integrative Sozialtherapeutin; 2004–2009 Redakteurin für Jugendschutz und Programmberatung bei Sat.1; 2010–2014 Schulsozialarbeit; derzeit tätig im Bereich Jugendhilfe und Bildung. Klaudia Kremser Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Völkerkunde und Geschichte an der Universität Wien; Studium des Kulturmanagements an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien; seit 2001 Mitarbeiterin des wienXtra-cinemagic (Kinderund Jugendkino der Stadt Wien); seit 2001 Mitarbeiterin des Internationalen Kinderfilmfestivals Wien; 2000–2008 Prüferin bei der FSK; Mitglied der österreichischen Jugendmedienkommission. Gabriele Kriegs Studium der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Sozialarbeiterin beim Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. mit dem Arbeitsschwerpunkt häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder; Leiterin des Frauenhauses und angegliederter Projekte für Familien; Mitglied in kirchlichen Jurys (achtungberlin); ehemalige Mitbetreiberin eines kommunalen Kinos in Berlin. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 34 Peter Lähn Kunstkritiker, Kultur- und Medienhistoriker; seit 1999 Prüfer bei der FSK; Gründer der Künstlergruppe maplab. Prof. Dr. Marc Liesching Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig; vormals Rechtsanwalt in München. Herausgeber und Autor des Ge setzeskommentars Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht – Kommentar (5. Aufl. 2011). Ruth Liffers Diplompädagogin; tätig als Sozialpädagogin beim Internationalen Bund für Jugend und Sozialarbeit, Berlin; bis 2002 Referentin für außerschulische Kinder- und Jugendmedienarbeit/ Sozialpädagogik beim Medienpädagogischen Zentrum Brandenburg (LISUM); 1994–2002 Jugendschutzsachverständige (Brandenburg) bei der FSK; seit 2004 Vertreterin der Öffentlichen Hand bei der FSK. Stefan Linz Studium der Filmwissenschaft, Publizistik und Psychologie; 2005–2010 Mitarbeiter von jugendschutz.net; Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK und Leiter Prüfbereich und FSK.online; seit 2012 Jugendschutzsachverständiger bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Norbert Mehmke Ehemaliger Jugendbildungsreferent im Jugendhof Idingen, Schwerpunkt Medienarbeit; Vorsitzender des Bundesverbandes Jugend und Film e.V.; Leiter des niedersächsischen Jugendfilmfestivals Uelzener Filmtage; aktuell in der Filmarbeit mit Flüchtlingen engagiert, seit 1985 Prüfer bei der FSK und seit acht Jahren Vertreter des Ständigen Vertreters bei der FSK. Reinhard Middel Studium der Germanistik, Pädagogik, Film- und Medienwissenschaften; Film- u. Medien pädagoge; 1990–1992 Geschäftsführer des Bundesverbandes kommunale Filmarbeit; 1993–1999 Film- und Medienreferent beim Gemeinschaftswerk Evangelischer Publizistik (GEP); freiberuflicher Redakteur, Autor und Tagungsveranstalter; seit 2005 medienpädagogischer Mitarbeiter bei Vision Kino GmbH – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz; Prüfer bei der FSK. Claudia Mikat Studium der Erziehungswissenschaften/Medienpädagogik; freiberufliche Medienpädagogin in der Kinder- und Jugendarbeit; Dozentin in der Erwachsenenbildung; verschiedene Lehraufträge für Medienpädagogik und Jugendschutz; 1994–2001 Leiterin der FSF-Geschäftsstelle; seit 2001 hauptamtliche Prüferin und Vorsitzende der Prüfausschüsse bei der FSF, dort seit 2015 Geschäftsführerin Programmprüfung. Prof. Dr. Lothar Mikos Professor für Fernsehwissenschaft an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF; 2010–2014 geschäftsführender Direktor des Erich-Pommer-Instituts für Medienrecht, Medienwirtschaft und Medienforschung; seit 1981 Lehrtätigkeiten an Hochschulen im In- und Ausland (England, Italien, Österreich, Spanien, Schottland, Schweden) und in der Lehrerfortbildung im Bereich Medien; Arbeitsschwerpunkte: Fernsehprogrammanalyse, globaler Formathandel, Film- und Fernsehanalyse. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 35 Christian Möller Studium der Medien- und Literaturwissenschaft, Germanistik und des öffentlichen Rechts an der CAU Kiel (M.A.); 1998–2000 Mitarbeiter der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen Kiel (ULR); 2002–2008 Büro des Beauftragten für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Wien; seit 2008 freier Mitarbeiter der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb); seit 2010 Dozent am Fachbereich Medien der Fachhochschule Kiel (Medienrecht und Medienethik, Social Media, Journalismus und Medienwirtschaft); freiberuflicher Medienwissenschaftler. Helmut Morsbach Studium der Geschichte und Archivwissenschaft; bis 2003 Referatsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter im Bundesarchiv-Filmarchiv; bis 2012 Vorstand der DEFA-Stiftung; stellvertretender Vorsitzender der Katholischen Filmkommission für Deutschland; Prüfer bei der FSK. Milan Nešpor Studium der Psychologie und Sozialwissenschaften, M.A.; bis 2005 Prüfer bei der FSK; langjähriger Mitarbeiter der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen und Lehrbeauftragter für Sexualpädagogik an der Universität Hannover; freier Dolmetscher/Übersetzer. Christian Nitsche Diplom-Psychologe; Psychologischer Psychotherapeut, Arbeit mit seelisch behinderten und verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen; seit 2003 Tätigkeit in eigener Praxis in Berlin mit dem Schwerpunkt der Depressions- und Angstbehandlung. Antonia Nooke Studium der Europäischen Ethnologie und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Jugendkultur und Emotionsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin; Master in Medienwissenschaft an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF mit Vertiefungen in Jugendschutz und Medienethik; aktuell tätig als Account Managerin in einer Kreativagentur; im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in Bosnien und Herzegowina Arbeit mit Jugendlichen zu Jugendmedien. Joachim Opahle Studium der Katholischen Theologie und Kommunikationswissenschaft (Dipl.Theol.); seit 1993 Medienverantwortlicher im Erzbistum Berlin, Leiter der kirchlichen Hörfunk- und Fernseharbeit, Senderbeauftragter für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und für den privaten Rundfunk. Als Vizepräsident der europäischen Sektion des katholischen Weltverbandes SIGNIS auf internationaler Ebene mit Fragen der Mediennutzung (media literacy) und des Jugendschutzes befasst; seit 2003 Prüfer der ASK-Kommission. Tanja Opitz Studium der Germanistik und Pädagogik (Magister); seit 2007 Mitarbeiterin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen. Freiberufliche Tätigkeit als Eltern-Medien-Trainerin sowie in verschiedenen Präventionsprojekten mit Mädchen und Jungen. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 36 Martin Ostermann Studium der Theologie, Philosophie und Germanistik in Bochum; Promotion „Gotteserzählungen – Gottessuche in Literatur und Film“ in der Fundamentaltheologie; 2003–2012 Akademischer Rat am Lehrstuhl für Dogmatik an der Katholischen Universität EichstättIngolstadt. Lehrbeauftragter der Katholischen Universität Eichstätt und der Universität Erfurt. Er ist Mitglied der katholischen Filmkommission und engagiert sich als freiberuflicher Medienreferent in der Lehrer- und Erwachsenenbildung. Maike Petersen Studium der Theater-, Film- u. Fernsehwissenschaften, Germanistik u. Anglistik; Stoffproducerin, Dramaturgie und Projektleitung bei Cyclops’ Eye Entertainment; Drehbuchbear beitung und Synchronregie bei Docland, Neue Tonfilm und Antares Film; Mitarbeit im Bereich Standortmarketing/Projektförderung beim Medienboard Berlin-Brandenburg. Dr. Stefan Piasecki Studium der Sozial- und Politikwissenshaften mit Nebenfächern Soziale Arbeit/Erziehung und Geschichte an der Universität Duisburg; 2008 Promotion zum Mediendiskurs der Mohammed-Karikaturen; seit 2010 Lehre für Soziale Arbeit und Medienpädagogik an der CVJM-Hochschule in Kassel; mehr als 13 Jahre in der internationalen Videospielbranche tätig; 2015 Habilitation zum Thema „Religion in Videospielen“; Prüfer bei der FSK. Christiane Radeke Studium der AV-Medienwissenschaften an der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg; Veranstaltungsorganisation und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. für Egoli Tossell Film AG und das Kinder-Film&Fernsehfestival Goldener Spatz; seit 2004 Autorin für das Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland (KJF); Ausbildung zur Synchronbuchautorin und Tätigkeit als Übersetzerin und Dialogbuch autorin; seit 2010 Autorin von Kinder- und Jugendbüchern. Janosch Rolf Studium Diplom-Pädagogik mit Schwerpunkt Medienpädagogik an der Universität Bielefeld; zertifizierter Coach und Moderator; seit 2014 Referent beim Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KIZ). Markus Reipen Kurzbiografie folgt Renate Röllecke Referentin für Medienpädagogik in der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) in Bielefeld; Mitverantwortliche für die Organisation des Forums Kommunikationskultur der GMK; Mitwirkung bei zahlreichen medienpädagogischen Projekten und Veröffentlichungen. Prof. Dr. Roland Rosenstock Studium der Evangelischen Theologie und Philosophie; Professor für Religions- und Medienpädagogik an der Universität Greifswald, Arbeitsschwerpunkte: Medien – Kindheit – Religion; Medienethik und Medienbildung Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 37 Carmen Rosenthal Musikwissenschaftlerin; Studium an der Humboldt-Universität Berlin; Mitarbeiterin bei Répertoire International des Sources Musicales (RISM) an der Sächsischen Landesbiblio thek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB); 1996–2010 Vorsitzende der Versammlung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM); Mitarbeit in Jurys: Rundfunkpreise der SLM, Rundfunkpreise Mitteldeutschland, Kinderfilmfest „Schlingel“; mehrfach Vorsitzende des Landesfrauenrats in Sachsen; seit 2010 Referentin bei den Jugendmedienschutztagen der SLM zur Unterstützung der Arbeit von FSF/FSK. Detlef Ruffert Geschäftsführer des Landesfilmdienstes Hessen e.V., Institut für Medienpädagogik und Kommunikation; Lehraufträge am Fachbereich Erziehungswissenschaften der PhilippsUniversität Marburg (Medienpädagogik, außerschulische Jugendbildung) und beim Verwaltungsseminar Gießen und Marburg; Dozent an der Kreisvolkshochschule MarburgBiedenkopf; Mitglied der Jury für den Grimme-Preis, der Medienkommission des Landessportbundes Hessen, der Medienkommission des SPD-Landesverbandes Hessen; Prüfer bei der FSK. Peter Rühle Bildender Künstler; Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden und der Justus-Liebig-Universität Gießen (Erstes Staatsexamen); Studium der Soziologie (Hauptfach), Hispanistik und Kunstgeschichte (Nebenfächer) an der Universität Florenz und an der TU Dresden (M.A.); freischaffend mit den Schwerpunkten Malerei, Collage und Medienkunst; längere Auslandsaufenthalte in Island, Italien und den USA; zahlreiche Ausstellungen und Messebeteiligungen im In- und Ausland; Mitarbeit an der FSF-Studie zu Scripted-Reality-Formaten. Torsten Rühle Studium der Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte, Erziehungswissenschaften und Philosophie in Dresden und Hamburg; Weiterbildungen in Kunstmanagement und Unternehmensmanagement; seit 2004 freier Kurator, Berater und Maler in Berlin und Dresden. Thomas Russow Studium der Germanistik, Erziehungs- und Medienwissenschaft; Mitarbeit im ehemaligen DFG-Projekt Medien der Universität Mannheim Verena Sauvage Kurzbiografie folgt Udo Schmidt Studium der Sozialpädagogik; Zusatzqualifikation Management in der sozialen Arbeit; Berufstätigkeit in unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit und Jugendhilfe; Mitarbeiter im Bayerischen Landesjugendamt; Geschäftsführung des Bayerischen Mediengutachterausschusses, Prüfer bei der FSK, KJM und BPjM. Georg Schmitt Autor zahlreicher Aufsätze und Monographien im Bereich Jugendmedienschutz; seit 1997 Prüfer der Filmwirtschaft und Stellvertretender Hauptausschussvorsitzender bei der FSK; freier Filmemacher. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 38 John Schneeweiß Studium der Germanistik, Sport (2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien) und Sozialrecht; Jugendpfleger und Jugendsozialarbeiter; Lehrtätigkeit „Deutsch als Fremdsprache“; 2007–2013 Referententätigkeit, Koordination im Handy-Projekt und Einsätze als Eltern-Medien-Trainer über die LJS Niedersachsen; seit 2014 Lehrer an einer Sekundarschule in Berlin; Prüfer bei der FSK. Dr. Martina Schuegraf Studium der Dipl.-Pädagogik und Magisterstudium Musikwissenschaft/Auditive Kommu nikation; selbstständige Tätigkeit und Forschungsleitung in der Markt- und Medienforschung, bei Fernsehsendern und in der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung; seit 2015 Professorin für Theorie und Empirie der Medienkonvergenz im Studiengang „Digitale Medienkultur“ an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF; Vorstandsmitglied in der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK); Forschungsschwerpunkte: digitale und konvergente Medienkulturen, Cultural Studies, Celebrity Studies sowie Analyse und Ästhetik der Populärkultur. Petra Schwarzweller Freiwilliges soziales Jahr in einem Heim für behinderte Kinder und Jugendliche; Studium der Medien- und Kommunikationswissenschaften, Anglistik und Germanistik (M.A.) in Mannheim und London; Lehraufträge zu Themen der Filmwissenschaften, u.a. an der Universität Wien; Prüferin bei der FSK; Kinoarbeit im Rahmen der Gewaltprävention für Haupt- und Förderschulen in Mannheim. Adele Seelmann-Eggebert Magisterstudium Französisch sowie Geschichteund Psychologie an der University of Edinburgh; Produktionsvolontariat bei NDR, WDR, ZDF; Berufstätigkeit als Producerin, Übersetzerin, Online-Journalistin; ehrenamtliche Sprachmittlerin in Köln und Berlin; langjährige Mitarbeit beim europäischen Medienfestival Prix Europa (rbb) und bei der internationalen Fernsehkonferenz INPUT; Prüferin bei der FSK. Kathrin Senger-Schäfer Studium der Germanistik und Politischen Wissenschaften in Mannheim und Waterloo/ Kanada; Dozententätigkeiten in der Erwachsenen- und Politischen Bildung im In- und Ausland (Schwerpunkte: Medien, Jugend-, Frauenweiterbildung, interkulturelles Training); Prüferin bei der FSK; 1995–1998 Medienberatung und -bewertung von Kinderfilmen für die Redaktion der Programmzeitschrift TV-Spielfilm sowie Jurorin für die Verleihung des „Emil – der Preis für gutes Kinderfernsehen“ verliehen von TV-Spielfilm; seit 2006 Weiterbildung als „Xpert Culture Communication Skills“. 2009–2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; Medienpolitische und Pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE; seit 2013 tätig als Publizistin und Moderatorin, interkulturelle Kommunikation; Vorträge zu Politik und Medien im In- und Ausland. Mitglied der Versammlung der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Michael Sommer Schauspielstudium an der Universität der Künste Berlin. Engagements am Schauspielhaus Zürich, Staatstheater Wiesbaden. 2004–2006 Master Class Film- und Fernsehregie an der Hamburg Media School; Gründer der Produktionsfirma „Sommerfilm“ mit dem Schwerpunkt Image- und Industriefilm; diverse medienpädagogische Tätigkeiten; Filmseminare für Lehrer, Schüler und Multiplikatoren. 2009–2012 Projektleiter „Film“ an der Helene-Lange UNSECO-Projekt-Schule; Prüfer bei der FSK (Öffentliche Hand). Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 39 Dieter Spürck Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen; Mitglied der Juristenkommission in der Spitzen organisation der Filmwirtschaft e.V.; Mitautor des Kommentars zum JuSchG und JMStV im Luchterhand-Verlag; vormals Beigeordneter und Erster Beigeordneter in Kommunalverwaltungen; Rechtsanwalt bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) in NRW; Kommissarischer Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde bei der USK; Mitarbeit beim Aufbau der staatlichen Jugendschutzeinrichtung für die neuen Informations- und Kommunikationsdienste „jugendschutz.net“. Lothar Strüber Dipl.-Theologe; 1981–2008 Referatsleiter der Medienstelle im Erzbistum Freiburg; Lehrbeauftragter an der Katholischen Fachhochschule Freiburg; Mitglied der Katholischen Filmkommission für Deutschland und des Katholischen Filmwerks in Frankfurt; Kinoarbeit (Veranstaltungsreihen) und Festivalarbeit (Mitglied kirchlicher Jurys), Prüfer bei der FSK. Matthias Struch Filmhistoriker; Studium der Kunstgeschichte und Neueren Geschichte; seit 1998 Mitarbeiter am Filmmuseum Potsdam, Kustos (Filmsammlung) und Kurator (Retrospektiven und Filmreihen zur nationalen und internationalen Filmgeschichte); seit 2003 Mitglied der Nominierungskommission und Jury für den Grimme-Preis; Prüfer bei der FSK. Isabell Tatsch Studium der Erziehungswissenschaften und Medienpädagogik; wissenschaftliche Mitar beiterin in der AG Medienpädagogik an der Universität Mainz; seit 2011 Referentin bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz; freiberufliche Tätigkeiten im filmpädagogischen Bereich, seit 2008 Prüferin bei der FSK, 2016 Mitglied der Jury des Adolf-GrimmePreises „Kinder und Jugend“ Jörg Tänzer Rechtsanwalt und Fortbildungsdozent; 1986–1988 Bundesvorsitzender des Jugendwerks der Arbeiterwohlfahrt; 1992 Gründungsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Aktion Jugendschutz in Brandenburg; 1988–2008 Prüfer bei der FSK. Prof. Friederike Tilemann Erziehungswissenschaftlerin; Leiterin des Fachbereichs Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich; Mitgründerin von „Blickwechsel – Verein für Medien- und Kulturpädagogik“; Mitgründerin und Partnerin bei „SoVal – Netzwerk für Beratung, Lernen & Entwicklung“; Leiterin im „Szenischen Spiel und Theater als Lernform“. Rainer Tittelbach Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Deutschen Philologie und Pädagogik an der Universität Köln; seit 1990 fester/freier Journalist im Bereich Medien und Fernsehen; seit 1993 regelmäßig in der Nominierungskommission und Jury des GrimmePreises; Herausgeber und Autor des Fernsehkritik-Online-Dienstes tittelbach.tv – der fernsehfilm-beobachter. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 40 Tatjana Trögel Studium der Journalistik; Redakteurin im Bereich Kultur und Feuilleton; ehemalige Mitarbeiterin im Jugendmedienschutzprojekt „Jugendperspektiven in Berlin“ (JuPiB), Schwerpunkt: Medienarbeit mit Jugendlichen; Aufbau und Betreuung eines Jugendmedienzentrums in Wandlitz; freie Journalistin; seit 2010 Leiterin der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte in Oranienburg-Lehnitz. Katja Verchow Kurzbiografie folgt Prof. Dr. Claudia Wegener Studium der Erziehungswissenschaften/Medienpädagogik und Psychologie; Professorin für Medienwissenschaft im Studiengang Medienwissenschaft an der Filmhochschule Babelsberg KONRAD WOLF; Arbeitsschwerpunkte u.a. Mediensozialisation, Rezeptionsforschung, qualitative Forschungsmethoden, Kinder- und Jugendmedienkultur, Medien innovation. Bernadette Werrelmann Kurzbiografie folgt Natália Wiedmann Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Germanistik und Psychologie an der Universität zu Köln; 2009–2012 wissenschaftliche Projektmitarbeiterin an der Hochschule für Film und Fernsehen KONRAD WOLF; 2013–2015 wissenschaftlich-pädagogische Mitarbeiterin des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums; freiberuflich im medienpädagogischen und filmjournalistischen Bereich tätig. Silvia Wilhelm Studium der Kommunikationswissenschaften, Politik und Psychologie an der Universität München; Diplomarbeit über BPjM und FSK; Volontariat beim privaten Rundfunk, seit 1996 freie Journalistin und Radiomoderatorin. Dr. Tanja Witting Studium der Sozialen Arbeit (Diplom) und Promotion in erziehungswissenschaftlicher Medienforschung; Professorin für Kunst und Medien in der Sozialen Arbeit an der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften in Braunschweig/Wolfenbüttel. Dr. Margit Witzke Studium der Erziehungswissenschaften; Tätigkeiten als Medienpädagogin in Praxis, Forschung und Lehre; Sprecherin der Fachgruppe „Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ der GMK; seit 2003 Abteilungsleiterin Jugend beim Humanistischen Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. Uli Wohlers Studium der Sozialpädagogik und Angewandten Kulturwissenschaften in Lüneburg sowie für Journalismus und Filmwissenschaften an der Dublin City University; freier Autor (u.a. für ZDF-Serien); seit 2006 Prüfer bei der FSK. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 41 Brigitte Zeitlmann Studium der Theater- und Medienwissenschaft, Europäischen Ethnologie und Osteuro päischen Geschichte; seit 2008 freiberufliche Medienwissenschaftlerin; Filmseminare, medienpädagogische Weiterbildungen; Prüferin bei der FSK; Mitglied der Nominierungskommission und Jury des Grimme-Preises. Jennifer Zylka Studium der Kommunikationswissenschaft und Linguistik; freie Autorin für Print (taz, Tagesspiegel, Spiegel Online, Spex, Rolling Stone u.v.m.), Radio (rbb, WDR, Deutschlandradio, Fernsehen (rbb, WDR); bis 2004 Medienredakteurin der tageszeitung (taz); seit 1999 im Auswahlgremium des Grimme-Preises; seit 1999 Moderatorin bei der Berlinale, seit 2005 in der Auswahlkommission Spielfilme der Berlinale, Buchautorin (Rowohlt, Suhrkamp), Drehbuchautorin, Mitarbeiterin Filmfest Emden, Mitarbeiterin Filmfest Dresden, Dozentin für Journalismus an der amd Berlin, freie Moderatorin für Filmgespräche. Renate Zylla Studium der Sozialarbeit an der FH Dortmund und Dipliom-Pädagogik (Schwerpunkt Medienpädagogik) an der Universität Bielefeld; Sozialarbeiterin: Beraterin für ausländische Kinder und Jugendliche beim Diakonischen Werk Bielefeld (1978–1981) ; 1988–2002 Leiterin des Kinderfilmfestes der Internationalen Filmfestspiele Berlin. 1991–2005 Prüferin bei der FSK; 2003–2010 Direktorin des Kodomotachino Kinder Film Festivals Tokio. Freie Lektorin der Kinder- und Familienredaktionen des SWR, WDR und RBB (2003–2011). Presse-Agentin für Dokumentarfilme (2008). Seit 2009 Festival-Agentin für Kinder- und Jugendfilme. Supervisor und Programmberaterin für internationale Kinder- und Jugendfilmfestivals in den USA, Kanada und Südamerika. Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016 42 Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015 Ute Biernat Geschäftsführerin der UFA SHOW & FACTUAL GmbH Nach dem Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft begann Ute Biernat ihre Laufbahn zunächst als Regisseurin und Autorin für Magazine und Dokumentationen. In Neuseeland, Australien und den USA arbeitete sie als Redakteurin verschiedener Entertainment-Formate, bevor sie 1994 nach Deutschland zurückkehrte und zwei Jahre später als Executive Producer bei Grundy TV einstieg, 1998 übernahm sie die Funktion des Senior Executive Producer bei Pearson Television Deutschland (später zunächst GRUNDY Light Entertainment und ab 2013 UFA SHOW GmbH). Ute Biernat übernahm im Mai 2000 die Geschäftsführung der UFA SHOW GmbH und im Juni 2010 zusätzlich die Geschäftsführung der UFA FACTUAL GmbH (ehemals UFA Entertainment). 2015 ist aus den beiden Firmen die UFA SHOW & FACTUAL GmbH geworden. OKR Markus Bräuer Oberkirchenrat und Medienbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland Nach dem Theologiestudium war Markus Bräuer Pfarrer an der evangelischen Zions kirchengemeinde Berlin. Er war persönlicher Referent von Bischof Wolfgang Huber, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche Berlin-Branden burg-schlesische Oberlausitz. Markus Bräuer ist Mitglied der Jury für den Robert-Geisendörfer-Preis und der Grundsatzkommission der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Prof. Dr. Jürgen Grimm Professor für Kommunikationswissenschaften an der Universität Wien Jürgen Grimm studierte Germanistik und Politische Wissenschaft an der Universität Mannheim. Von 1992 bis 1994 leitete er das DFG-Forschungsprojekt Medien: Simulation und Wirklichkeit. 1998 folgte die Habilitation in Medien- und Kommunikationswissenschaft zum Thema „Wirkungen von Fernsehgewalt“. Dr. Grimm ist Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Medienforschung e.V. Seit Januar 2004 ist er Professor für Kommunikationswissenschaft am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien. Hier betreibt er neben seiner Lehrtätigkeit empirische Forschungen vornehmlich im Umfeld von Medienwirkungen und den daraus ableitbaren Konsequenzen für das Medienhandeln. Außerdem ist er Leiter des Sozialwissenschaftlichen Forums im Methodenzentrum der Universität Wien. Zahlreiche Publikationen u. a. zu Reality-TV, Talkshows und Nachrichtengewalt sowie zu verschiedenen Themen der Medienunterhaltung und -information. Birgit Guth Leiterin der Medienforschung bei SUPER RTL Birgit Guth studierte Kommunikationswissenschaft, Germanistik und Marketing an der Universität Essen. Seit 1995 leitet sie die Medienforschung bei SUPER RTL. Sie ist verantwortlich für die Konzeption und Durchführung zahlreicher Studien zum Kinderfreizeitverhalten sowie zur Fernseh- und Internetnutzung von Kindern. Neben Fachtagungen zum Thema „Kinder und Medien“ führt sie Fortbildungsveranstaltungen durch und ist Lehrbeauftragte an der Universität zu Köln. Von 2001 bis 2008 war Birgit Guth außerdem die Jugendschutzbeauftragte von SUPER RTL. Sie ist Mitglied im Fachbeirat des Erfurter Netcodes sowie im Kuratorium von „Ein Netz für Kinder“, außerdem arbeitet sie im Fachbeirat des Vereins Media Smart e.V. in Deutschland mit und ist Mitglied im JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis. Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015 43 Dr. phil. habil. Gerd Hallenberger Freiberuflicher Medienwissenschaftler Gerd Hallenberger studierte Europäische Ethnologie, Soziologie, Anglistik und Politikwissenschaft. 1985 promovierte er im Fach Europäische Ethnologie (Titel der Dissertation: Die politische Seite der Science-Fiction. Eine inhaltsanalytische Bestandsaufnahme), 1997 folgte die Habilitation im Fach Medienwissenschaft. Von 1996 bis 2004 war er Leiter des deutschen Zweigs des europäischen Forschungsverbundes „Eurofiction”. Seit 2000 ist er regelmäßig Mitglied von Nominierungskommissionen und Jurys für den Grimme-Preis. 2013 bis 2015 war er mit halber Stelle Professor an der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (Standort Köln). Dr. Peter Hasenberg Leiter des Referats Film/Grundsatzfragen bei der Deutschen Bischofskonferenz Nach dem Studium der Anglistik und Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum war Peter Hasenberg dort von 1978 bis 1987 Hochschulassistent am Englischen Seminar. Studienbegleitend machte er eine Journalistenausbildung und arbeitete als freier Journalist und Filmkritiker für diverse Publikationen. Seit 1988 ist er im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, wo er das Referat Film/Grundsatzfragen leitet. Seit 2011 hat er dazu die Geschäftsführung der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz übernommen. Seit 1989 ist er Vorsitzender der Katholischen Filmkommission für Deutschland. Als Autor und Mitherausgeber ist er an zahlreichen Publikationen der katholischen Filmarbeit beteiligt. Seit 1989 ist er als Prüfer bei der FSK tätig und vertritt die Katholische Kirche in Gremien der Filmförderungsanstalt (FFA). Prof. Dr. Dagmar Hoffmann Professorin für Medien und Kommunikation an der Universität Siegen Dagmar Hoffmann studierte Sozialarbeit/-pädagogik an der Fachhochschule BraunschweigWolfenbüttel und ab 1987 Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft und Publizistik an der Freien Universität Berlin. Im Jahr 2000 promovierte sie an der Technischen Universität Chemnitz zum Thema „Attraktion und Faszination Medien: Jugendliche Sozialisation im Kontext von Modernisierung und Individualisierung“. 2009 folgte die Habilitation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Dagmar Hoffmann ist seit 2011 Professorin für Medien und Kommunikation an der Universität Siegen. Sie war von 2007 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK). Sie ist zudem Mitglied des Beirats der Zeitschrift „merz | medien + erziehung“ und Mitherausgeberin der Zeitschrift „Diskurs Kindheits- und Jugendforschung“. Sie ist zusammen mit Prof. Dr. Nadine Klass Leiterin des Teilprojekts „Medienpraktiken und Urheberrecht“ im DFG-Sonderforschungsbereich „Medien der Kooperation“ der Universität Siegen. Anne Langen Jugendschutzbeauftragte bei sixx Anne Langen studierte Kommunikationswissenschaft, Film- und Theaterwissenschaft und Psychologie an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Studienbegleitend arbeitete sie zunächst als Redakteurin in der Kommunikation bei der ProSieben TV GmbH, wo sie die Zuschauerredaktion aufbaute. Nach ihrem Hochschulabschluss zum Thema „Gewaltdarstellungen in den Medien“ wechselte sie in die Abteilung „Jugendschutz und Programmberatung“ der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH. Seit 2010 ist sie die Jugendschutzbeauftragte des Senders sixx. Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2014 44 Viola Meister Jugendschutzbeauftragte bei RTL II Nach dem Studium für Sozialwesen an der Fachhochschule München mit Schwerpunkt Sozialmanagement war Viola Meister im Bereich „Soziale Dienste“ des Freisinger Amtes für Jugend und Familie tätig. Seit 1999 ist sie bei RTL II beschäftigt, zunächst in der Medienforschung, dann in der Jugendschutzabteilung. Seit 2010 ist sie Jugendschutzbeauftragte des Senders. Alexander Scheuer Rechtsanwalt Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien war Alexander Scheuer Rechtsreferendar am Saarländischen Oberlandesgericht (1994–1996). Von 1996 bis 2000 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR). Seit Februar 2000 ist er Rechtsanwalt. Bis 2013 war er Geschäftsführer und Mitglied des Direktoriums des EMR, Saarbrücken/Brüssel. Seit 2013 ist er bei der Deutschen Telekom AG (Leiter Medienpolitik & Medienregulierung im Zentralbereich [GHS = General Headquarter Serivces] Politische Interessenvertretung und Regulierung [GPRA = Group Public & Regulatory Affairs]). Alexander Scheuer hält Vorträge und publiziert zum nationalen und europäischen Medien- und Telekommunikationsrecht. Dr. Ulrich Spies Ehemaliger Leiter des Referats Grimme-Preis beim Grimme-Institut Ulrich Spies studierte Rechts- und Sozialwissenschaften in Frankfurt a.M. und Göttingen. von 1978 bis 1981 war er Geschäftsführer der Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung in Berlin. Danach (bis 2014) leitete er das Referat des Grimme-Preises beim Grimme-Institut in Marl. Er ist Mitbegründer und Mitverantwortlicher des 1995 gegründeten Internationalen Kinder- und Jugendfilmfests Marl, des Schülerfilm-Festivals NRW sowie Geschäftsführer des Vereins der Freunde des Adolf-Grimme-Preises sowie Mitglied in der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste und der Deutschen Akademie für Fernsehen. Andrea Urban (Vorsitzende) Leiterin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Andrea Urban übte nach ihrem Studium der Germanistik und Politik fürs Höhere Lehramt verschiedene Lehrtätigkeiten an Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen aus. 1984 wurde sie Medienreferentin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen in Hannover, wo sie 1985 die Leitung übernahm. Aktuell arbeitet sie zu den Schwerpunkten: Jugendschutzgesetze, niedrigschwellige Elternarbeit, Migration und Jugendschutz und an einem Netzwerk Jugendschutzreferenten für Niedersachsen. Seit 1985 ist sie Jugendschutzsachverständige in den Ausschüssen der FSK und Vorsitzende des Appellationsausschusses. Sanela Vranjes Jugendschutzbeauftragte bei kabel eins Sanela Vranjes studierte Allgemeine Pädagogik, Bildungs- und Sozialisationsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2006 ist sie für Jugendschutz beim Sender kabel eins tätig, zunächst als Redakteurin und seit 2013 als verantwortliche Jugendschutzbeauftragte. Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015 45 Prof. Dr. Dieter Wiedemann Ehemaliger Präsident der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Dieter Wiedemann studierte Dramaturgie, Theater- und Filmwissenschaft und der pädagogischen Psychologie in Leipzig und Potsdam-Babelsberg. Seine Promotion und Habilitation befassten sich mit Themen der Film- und Kunstwirkungsforschung. Seit 1971 war er Mitarbeiter im Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig, wo er 1980 die Leitung der Abteilung „Kultur- und Medienforschung” übernahm. Von 1990 bis 2012 war er an der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) in Potsdam-Babelsberg (heute Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF). Zunächst leitete er dort das Institut für Medienforschung, war 1993 Gründungsbeauftragter des Studiengangs AV-Medienwissenschaft und ist seit 1995 Professor für Medienwissenschaft. Im gleichen Jahr wurde er zum Rektor und im Jahr 2000 sowie im Jahr 2006 zum Präsidenten der HFF gewählt. Professor Dieter Wiedemann ist seit 1991 Mitglied und war von 1999 bis 2007 Vorsitzender der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), er gehört der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK) und weiteren wissenschaftlichen Gesellschaften an. Er war mehrfach Mitglied von nationalen und internationalen Film- und Fernsehjurys (u.a. Grimme-Preis), ist in den Kuratorien verschiedener deutscher Film- und Fernsehfestivals und Autor zahlreicher Publikationen zu medienwissenschaftlichen und ‑pädagogischen Themen (Schwerpunkt Kinder- und Jugendmedien). Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015 46 Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015 Die Tabelle listet die von der KJM im Jahr 2015 festgestellten Verstöße im Fernsehbereich auf. Der Fall, mit dem auch die FSF befasst war, ist durch Fettdruck hervorgehoben, die FSF-Entscheidung ist entsprechend vermerkt: TP = Tagesprogramm, HAP = Hauptabendprogramm, SAP = Spätabendprogramm, NP = Nachtprogramm 1 u. 2 Titel Sender/ Beanstandung/ Begründung Sende- FSF-Entscheid zeiten Death Race 2 Tele5 NP NP (Wdh.) Unzulässige Ausstrahlung (Verstoß gegen § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JMStV/Indizierter Film) Tele 5 zeigte um 23.46 Uhr und in einer Wiederholung um 03.35 Uhr den Spielfilm Death Race 2 in einer indizierten Version. Der Spielfilm, in dem Gefängnisinsassen an Todesrennen in gepanzerten und mit Waffen ausgestatteten Autos teilnehmen, war mit Entscheidung vom 03.08.2012 durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden. Indizierte Filme dürfen im Fernsehen grundsätzlich nicht gezeigt werden. FSF: nicht geprüft 3 4 u. 5 Die René Sport 1 Schwuchow NP Show – 6 vor 12 Unzulässige Ausstrahlung (Verstoß gegen § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JMStV/Pornografisches Angebot) kabel1 HAP TP (Wdh.) Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16‑Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV) Die Reality-Dokumentation berichtet ausnahmslos über die Einsätze von Polizei und Sanitätern im Bereich von Alkohol- und Drogenmissbrauch, käuflichem Sex und damit verbundenen Gewalttaten und präsentiert somit ein eindimensional-trostloses Weltbild. Die Sendung ist nach Auffassung der KJM entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren. K1 Reportage Spezial: Blaulicht im Rotlicht FSF: nicht geprüft FSF: 16/SAP 6 Programmankündigung zur Sendung Galileo: Thema „Zombies“ Pro Sieben TP Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV) Der Trailer zeigt mehrere Untote/Zombies und kündigt an, dass die Galileo-Sendung am gleichen Abend Überlebensstrategien für eine von Zombies beherrschte Welt darlegt. Die Dramaturgie des Trailers ist so gewählt, als handele es sich um eine reale Berichterstattung. Die KJM stufte das Angebot daher als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder unter 12 Jahren ein. FSF: nicht geprüft Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015 47 7 u. 8 American Dad, Folge „Steve schlägt zurück“ VIVA TP TP (Wdh.) Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12‑Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV) In der gegenständlichen Folge soll ein Sohn zu einem „echten“ Mann erzogen werden. Hierfür überfällt und verprügelt der Vater den Sohn mehrfach. Die Folge weist ein sich kontinuierlich steigerndes Gewaltniveau auf und endet mit einer mehrminütigen Schlägerei. Damit wird die Botschaft vermittelt, dass Gewalt ein adäquates Mittel der Konfliktbewältigung sei. Nach Auffassung der KJM ist die Episode daher entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder unter 12 Jahren. FSF: nicht geprüft 9 Auf und davon VOX – mein Aus- TP landsta-gebuch, Folge „Tattoo-Model Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12‑Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV) Entwicklungsbeeinträchtigend aufgrund der Gefahr der Verharmlosung von Drogenkonsum, da in der Sendung die negativen physischen und psychischen Folgen des Risikoverhaltens gänzlich ausgeblendet wurden. Amy – Erfolg in London?“ 10 Programmtrailer ProSiemit Bewegtbil- ben dern zum Film HAP Quarantäne Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen § 10 Abs. 1 JMStV) ProSieben zeigte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern zum Film Quarantäne um 20.53 Uhr. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte den Film mit einer Freigabe ab 16 Jahren gekennzeichnet. FSF: nicht geprüft 11 Programmtrailer ProSiemit Bewegtbil- ben dern zum Film HAP The Crazies – Fürchte Deinen Nächsten Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen § 10 Abs. 1 JMStV) ProSieben strahlte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern zum Film The Crazies – Fürchte deinen Nächsten um 20.49 Uhr aus. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hatte eine geschnittene Fassung des Filmes ab 16 Jahren freigegeben. FSF: (Trailer) nicht geprüft 12 Programm- VOX trailer zu Cold HAP Creek Manor Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen § 10 Abs. 1 JMStV) VOX strahlte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern zum Film Cold Creek Manor um 20.31 Uhr aus. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte den Film mit einer Freigabe ab 16 Jahren gekennzeichnet. FSF: nicht geprüft 13 Programm VOX trailer zur Serie TP Bates Motel Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen § 10 Abs. 1 JMStV) VOX strahlte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern zu einer Folge der Serie Bates Motel um 11.09 Uhr aus. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte diese Episode mit einer Freigabe ab 16 Jahren gekennzeichnet. FSF: nicht geprüft Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015 48