Programmbericht 2015

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Programmbericht 2015
Prüfungen 2015
FREIWILLIGE SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.V.
INHALT
Das Prüfjahr in Zahlen
1
Zahlen und Entwicklungen 2
Anzahl geprüfter Sendungen gesamt
2
Entwicklung des Prüfvolumens
2
Prüfergebnisse
3
Berufungen
3
Prüfungen in den einzelnen Bereichen
6
Ausnahmeanträge nach §9 Abs.1 JMStV
6
FSK-12-Filme
7
Erotikfilme
7
Spielfilme ohne FSK-Kennzeichen
8
Non-Fiction/Reality
8
Serien
9
TV-Movies
10
Trailer
10
Hotlinebeschwerden
11
Organisation der Prüfungen
13
Prüferinnen und Prüfer
13
Disposition 2016
13
Das FSF-Kuratorium
Mitglieder
14
14
Sitzungen
14
Austausch mit der KJM 14
Fortbildung und Information der Prüferinnen und Prüfer
Fortbildung I: „Lizenz zum Quälen!?“ Folter, Selbstjustiz
und die Frage der Genrekompetenz, 20. April 2015 14
14
Fortbildung II: Stereotype, Vorurteile Diskriminierung. Die Relevanz
von Vorurteilen im Jugendmedienschutz, 12. Oktober 2015
15
Rundbriefe 15
Prüffälle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
16
Von der KJM im Jahr 2015 festgestellte Verstöße im Fernsehbereich
16
16
Von KJM und FSF geprüfter Fall: K1 Reportage Spezial:
„Blaulicht im Rotlicht–Einsatz auf dem Kiez“ 1
Programme in der Diskussion 18
Folter und Selbstjustiz: Wirkungsrisiken und Spruchpraxis
18
24, Staffel 4/Eps. 90
Without a Trace, Staffel 6/Eps. 2
Homeland, Staffel 1/Eps. 5
Castle, Staffel 5/Eps. 15 Missing, Staffel 1/Eps. 10 Banshee, Staffel 3/Eps. 8
18
19
19
20
20
20
Wirkungsrisiko „sozialethische Desorientierung“
21
Mein Revier: „Zollkontrolle im Nagelstudio“, D 2015
21
Naked Survival – Ausgezogen in die Wildnis, USA 2014 21
Lustpost–Sexy Toys auf Bestellung, UK 2014
22
Werbung für Sexspielzeug im Tagesprogramm 23
23
Amorelie Unvernunft, D 2014 ProgrammInformationen online 2014
25
FSF-ProgrammInformationen auf der Website
25
FSF-Programmprüfung im Blog und bei Facebook 26
Anhang
27
Anhang 1:Prüferinnen und Prüfer ab 2016 31
Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2014
43
Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015 47
2
DAS PRÜFJAHR IN ZAHLEN
2 491 Sendungen wurden geprüft, davon:
1 172 Serienfolgen, die zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine FSK-Freigabe
hatten,
530 FSK-12-Filme, die im Tagesprogramm gezeigt werden sollten, und
377 Non-Fiction-/Realitysendungen.
767 Entscheidungen verfügten einen späteren Sendeplatz als beantragt
oder gingen einher mit Schnittauflagen.
74 Berufungsausschüsse wurden angerufen, 26-mal revidierte der
Berfungsausschuss die Entscheidung der Vorinstanz und entschied
antragsgemäß.
72 Beschwerden von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Programmen
der FSF-Mitgliedssender gingen bei der FSF-Jugendschutzhotline
ein; in einem Fall wurde letztlich von einem Prüfausschuss ein Verstoß
festgestellt.
13 Verstöße im Fernsehbereich hat die KJM 2015 festgestellt. Alle
Verstöße betreffen FSF-Mitgliedssender, sie beziehen sich auf 10
verschiedene Programme.
1 Fall wurde sowohl von der KJM als auch von der FSF begutachtet. In
diesem Fall kamen KJM und FSF zu demselben Ergebnis.
115 Prüferinnen und Prüfer waren 2015 für die FSF tätig – im Laufe des
Jahres schieden neun Personen aus, zwölf Personen wurden neu
benannt.
48 519 Seitenaufrufe verzeichnete die FSF-Website im Jahr 2014, davon
gingen
14 410 Aufrufe in den Bereich der Programmprüfung.
155 Programm Infos wurden 2014 auf der FSF-Website publiziert
und zeigten damit der Öffentlichkeit die Begründungen der
FSF-Altersfreigaben.
DAS PRÜFJAHR IN ZAHLEN
3
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
Anzahl geprüfter Sendungen gesamt
Grafik 1: Prüfungen nach Kategorien insgesamt (Zeitraum 06.04.1994 bis 31.12.2015)
Entwicklung des Prüfvolumens
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
FSK‐geprüft
Serie
Dokus & Reality
Erotik
TV‐Movies
Sonstiges
2015
Grafik 2: Auswertung der Prüfanträge nach Kategorien 2008 – 2015
Das Prüfvolumen ist im Jahr 2015 erneut angestiegen. 2491 Programme wurden durch die FSF begutachtet (2014: 2222). Rückläufig sind Spielfilme mit FSKFreigaben ab 16 oder ab 18 Jahren (Ausnahmeanträge), Non-Fiction/RealityFormate sowie TV- und Erotik-Filme, während Prüfungen von Serien und von
Programmen mit FSK-12-Kennzeichen stark angestiegen sind. Insgesamt liegt
das Vorlagevolumen auf einem vergleichbar hohen Niveau wie in den Vorjahren.
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
4
Prüfergebnisse
Anzahl geprüfter Sendungen insgesamt
2491
100 %
Entscheidung antragsgemäß
1724
69,2 %
767
30,98 %
Entscheidung nicht antragsgemäß
Beantragte Sendezeit und Schnittauflagen/sonstige Auflagen
444
Spätere Sendezeit
293
Spätere Sendezeit und Schnittauflagen/sonstige Auflagen
7
Ausstrahlung abgelehnt
3
20
Ausnahmeantrag abgelehnt
Tabelle 1: Auswertung der FSF-Prüfergebnisse 2015
Das Verhältnis von antragsgemäßen zu nicht antragsgemäßen Entscheidungen
hat sich 2015 kaum verändert und entspricht mit ungefähr 2/3 : 1/3 dem Durchschnittswert der Vorjahre: Rund 69 % aller Programme wurden antragsgemäß,
31 % wurden nicht wie beantragt entschieden.
Berufungen
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Berufungen gesamt
43
53
40
81
57
67
74
Entscheidung
antragsgemäß
19
23
23
22
27
37
26
Entscheidung nicht
antragsgemäß
24
30
17
59
30
30
48
Ausnahmeantrag
10
10
8
19
25
28
18
-
3
1
-
-
8
3
FSK-12-Kennzeichen
11
7
9
39
15
8
24
Non-Fiction / Reality
9
22
10
12
-
12
7
Serie
7
10
6
11
14
10
20
Trailer
1
-
3
-
2
-
2
TV-Movie
5
1
3
-
1
-
-
Keine Kennzeichnung
-
-
-
-
-
1
-
Erotik
Tabelle 2: Berufungen nach Kategorie und Jahr (2009 bis 2015)
Das Verhältnis von antragsgemäßen zu nicht antragsgemäßen Berufungsentscheidungen hat sich im Jahr 2015 bei ca. 1/3 antragsgemäß und 2/3 nicht antragsgemäß eingependelt. In den insgesamt 74 Berufungssitzungen wurde in
26 Fällen dem Berufungsantrag stattgegeben. In 48 Fällen wurde dem Antrag
nicht bzw. nur unter Auflagen entsprochen: 17-mal wurden Schnittauflagen verhängt, in 31 Fällen wurde die die Entscheidung des Prüfausschusses bestätigt.
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
5
Prüfungen in den einzelnen Bereichen
Ausnahmeanträge nach § 9 Abs. 1 JMStV
Ausnahmeanträge betreffen Filme, die bereits von der FSK geprüft und mit „Freigegeben ab 16 Jah­ren“ bzw. „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet wurden.
Mit diesen Altersfreigaben sind nach § 5 Abs. 4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bei der Fernsehausstrahlung bestimmte Sendezeiten (zwischen
22.00 und 6.00 Uhr bzw. 23.00 und 6.00 Uhr) verbunden, von denen nur abgewichen werden kann, wenn die Vermutung einer entwicklungsbeeinträchtigenden
Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. unter 18 Jahren nicht mehr
besteht. Nach § 9 Abs. 1 JMStV kann dies vor allem für Angebote gelten, deren
Bewertung durch die FSK länger als 15 Jahre zurückliegt. Darüber hinaus werden
von der FSK gekennzeichnete Filme oft auch in bearbeiteten Fassungen bei der
FSF zur Prüfung vorgelegt, bei denen die seitens der FSK inkriminierten Szenen
gekürzt oder entfernt worden sind.
Mit 279 Ausnahmeanträgen im Jahr 2015 ist die Anzahl der Vorlagen im Vergleich zum Vorjahr (389 Anträge) zurückgegangen. Serien dominierten erneut
diese Kategorie, doch trotz allgemeinem Rückgang waren Spielfilme gleichbleibend stark wie im Vorjahr vertreten. Von den 279 Anträgen sind 95 Spielfilme,
was einem Anteil von 34 % in dieser Kategorie entspricht (im Vorjahr 24,4 %).
Bei den 184 als Ausnahmeantrag eingereichten Serienfolgen handelt es sich um
Titel, die für die DVD-Auswertung der FSK bereits zur Prüfung vorgelegen und
eine Freigabe ab 16 oder ab 18 Jahren erhalten haben.
Spielfilme
Von den 95 Spielfilmen lag in 30 Fällen die Prüfung durch die FSK mehr als
15 Jahre zurück. Überwiegend handelte es sich dabei um Action-, Thriller- oder
Horrorfilme aus den 1980ern und 1990ern. Die Hälfte der Fälle (15 Anträge)
konnte wie beantragt freigegeben werden, weil die Filme aufgrund veränderter zeitlicher Umstände heute anders bewertet werden als zu ihrer Entstehung.
Der Unterschied zwischen den Einschätzungen von FSK und FSF war wie üblich
besonders augenfällig bei den noch länger zurückliegenden Bewertungen, die
aufgrund veränderter Sehgewohnheiten und Bewertungsmaßstäbe heute nicht
mehr haltbar sind. So erhielt der Actionfilm Sie nannten ihn Pretty Boy Floyd von
der FSF eine Freigabe ab 12 Jahren für das Tagesprogramm, während er 1970
von der FSK eine Freigabe ab 18 Jahren erhalten hatte. Die Komödie Der Lügner und die Nonne aus dem Jahre 1967 wurde seinerzeit aufgrund vermeintlich
anstößiger sexueller Inhalte ab 16 Jahren freigegeben und erhielt von der FSF
2015 eine Freigabe ab 6 Jahren. Auch der Klassiker Meuterei auf der Bounty,
der seit seinem Entstehungsjahr im Jahr 1961 wegen einzelner als „obszön“ und
„überfordernd“ eingestufter Szenen mit einer Freigabe ab 16 Jahren versehen
worden war, erhielt eine Freigabe ab 12 Jahren und für das Tagesprogramm.
Ansonsten überwogen jüngere Filme bei den Ausnahmeanträgen, bei denen
auf Grundlage der FSK-Begründungen Schnitte vorgenommen wurden, um das
entwicklungsbeeinträchtigende Potenzial zu reduzieren. Bekannte Titel im Jahr
2015 sind etwa American Gangster oder Elysium (FSK 16; Ausnahmegenehmigung für 20.00 Uhr erteilt) sowie Horrorfilme wie World War Z oder Evil Dead
(FSK 16 respektive FSK 18; Ausnahmegenehmigung für 20.00 Uhr nicht erteilt).
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
6
Serien
Auch bei der Mehrheit der eingereichten Serienfolgen wurden durch die antragstellenden Sender Schnittfassungen für die Fernsehausstrahlung erstellt.
Dabei handelt es sich überwiegend um Episoden aktuell programmierter Krimi-,
Action- oder Mysteryserien wie Buffy – Im Bann der Dämonen, Body of Proof,
Defiance, Battlestar Gallactica, Californication, Supernatural, CSI:Miami, Crossing Jordan oder Bones – Die Knochenjägerin. Eine Orientierung an der Argumentation der FSK ist dabei nicht möglich, weil für Programme unter einer
Laufzeit von 60 Minuten keine Jugendentscheide erstellt werden. Serienfolgen
mit einer Jugendfreigabe ab 16 Jahren werden daher auch ungeschnitten als
Ausnahmeantrag gem. § 9 JMStV zur Prüfung bei der FSF zugelassen, sofern
der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass die Gründe für die Freigabe nach
Sichtung des Programms durch die Jugendschutzbeauftragten und gemessen
an den Maßstäben der FSK für Freigaben ab 16 Jahren nicht klar ersichtlich sind.
Über die Annahme des Antrags entscheiden bei der FSF die hauptamtlichen
Prüferinnen vorbehaltlich der Sichtung der Programme.
In 15 Fällen wurde erst nach einer weiteren Schnittbearbeitung dem Ausnahme­
antrag stattgegeben. Davon betroffen waren u.a. Folgen der Serien Buffy – Im
Bann der Dämonen, Supernatural sowie Alphas. In der Mehrheit der Fälle können Jugendschutzbedenken gegen die frühere Platzierung mittels Schnittbearbeitung ausgeräumt werden. Im Jahr 2015 wurde 214 Ausnahmeanträgen
(76,7 %) stattgegeben.
FSK-12-Filme
Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) von der FSK
für Kinder unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit
das Wohl jüngerer Kinder zu berücksichtigen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass
solche Filme im Tagesprogramm ausgestrahlt werden können und die Platzierung
den Anforderungen des § 5 Abs. 4 Satz 3 JMStV genügt.
2015 wurden 530 Anträge für Filme gestellt, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden und im Tagesprogramm ausgestrahlt werden sollten. Damit
ist die Anzahl der Prüffälle in dieser Kategorie erneut angestiegen (2013: 389;
2014: 423). Die Zahl der nicht antragsgemäßen Entscheidungen ist gemessen
am Durchschnitt aller Kategorien relativ hoch: Gut 40 % der FSK-12-Filme (215
Fälle) wurde nicht wie beantragt entschieden: In 148 Fällen wurden weitere
Schnittauflagen gemacht, 67 Filme wurden trotz der Schnittbearbeitung nicht
für das Tagesprogramm freigeben.
Erotikfilme
Bei Erotikfilmen ist zu prüfen, ob es sich um eine pornografische Darstellung im
Sinne des § 184 StGB handelt, was nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 JMStV die Sendeunzulässigkeit zur Folge hat. Darüber hinaus ist festzustellen, ob weitere Kriterien für
unzulässige Angebote nach § 4 JMStV bzw. § 29 der FSF-Prüfordnung (PrO-FSF)
auf das Angebot zutreffen oder schwer jugendgefährdende Momente, die ein
Ausstrahlungsverbot gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV bzw. § 30 PrO-FSF zur Folge
haben, vorliegen könnten.
Die Anzahl der Anträge für Erotikprogramme ist seit Jahren aufgrund der zunehmenden Verlagerung erotischer Inhalte ins Internet rückläufig und seit 2011
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
7
auf konstant niedrigem Niveau. 45 Erotikprogramme wurden 2015 geprüft, davon wurden 41 Programme (90 %) wie beantragt (in der Regel Nachtprogramm)
entschieden. In zwei Fällen wurden zusätzliche Schnitte zur Auflage gemacht.
In zwei Fällen wurde eine Sendeunzulässigkeit wegen pornografischer Inhalte
festgestellt.
Spielfilme ohne FSK-Kennzeichen
Bei der Kategorie „Keine Kennzeichnung“ handelt es sich um Kinofilme, die der
FSK nicht vorgelegen haben, weil sie in Deutschland weder im Kino noch auf
Video oder DVD ausgewertet wurden. In dieser Kategorie finden sich darüber
hinaus Kinofilme, die in einer bestimmten Fassung (z. B. restaurierte Fassungen,
sogenannte Extended Versions o. Ä.) der FSK nicht vorgelegen haben.
2015 wurden 15 Programme ohne FSK-Kennzeichen geprüft, darunter fast ausschließlich Filme der sogenannten Schlechtesten Filme aller Zeiten-Reihe (kurz:
SchleFaZ), die billig produzierte Horror- und Katastrophenfilme präsentiert, welche durch ein Moderatorenduo hämisch kommentiert und dadurch komisch gerahmt werden. Darunter befinden sich drei Shark­nado-Filme, in denen Haie von
Tornados aufgesogen werden und anschließend auf Städte niederregnen, und
Tierhorrorstreifen wie Camel Spiders, Ice Spiders, Mega Python versus Gatoroid
oder Piranhas II. In allen Fällen wurde antragsgemäß entschieden.
Non-Fiction/Reality
Die Kategorie „Non Fiction/Reality“ beinhaltet verschiedene nicht fiktionale Genres und Formate wie Dokumentationen und Reportagen, Casting-, Stunt- und
Spielshows sowie Hybridformate wie Doku-Soaps oder Coaching-Reportagen.
Mit 377 Prüfungen in der Kategorie „Non-Fiction/Reality“ ist die Anzahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr (397 Anträge) leicht gesunken. In der Kategorie
findet sich eine Vielzahl sehr verschiedener Formate:
Dokumentationen und Reportagen (z.B. Der Kannibale von Flores, Ab in die
Hölle – Kinderbootcamps in den USA, Angriff aus der Dunkelheit – Der Weiße
Hai Südafrikas) und verschiedene Mischformen, insbesondere Crime- und UnfallDokus (z.B. Killer-Paare, Deadly Sins, Notaufnahme Extrem, Wenn Liebe tötet)
und Doku-Soaps (z.B. I Am Cait, Rich Kids of Beverly Hills, Keeping Up With The
Kardashians, Combat Dealers).
Daneben wurden exemplarische Folgen von verschiedenen Realityshows eingereicht: Experimente-, Stunt- und Clipshows (z.B. Crazy Clips, Fast ’n loud: Demolition Theatre, Ridiculousness), Castingshows (z.B. Deutschland sucht den Superstar), Dating- und Kuppelshows (z.B. Adam und Eva – Gestrandet im Paradies),
Survivalshows (Naked Survival), Medicaltainment­shows (z.B. 24 Stunden Notaufnahme), Erotikratgeber (Paula kommt!), Comedyformate (z.B. Frauendingsbums)
sowie diverse Scripted-Reality-Formate (z.B. Return To Amish, Appalachian Outlaws – im Ginsengrausch, X-Diaries).
Besonders häufig lagen 2015 Ultimate Fighting-Formate vor, die Mixed-MartialArts-Kämpfe präsentieren und Kämpferinnen und Kämpfer begleiten. Diese
Kampfsportsendungen wurden je nach Drastik der gezeigten Kämpfe und Ästhetik der Gewaltinszenierung ab 18 oder ab 16 Jahren freigegeben. Ausgewertet werden diese Kampfsportsendungen überwiegend im Internet über die
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
8
Plattform ranFIGHTING, die Zugang bietet zu linearen Kanälen ebenso wie zu
Video-on-Demand-Angeboten.
Der Anteil der antragsgemäß entschiedenen Programme im Bereich Non-Fiction
ist hoch: 78 % der geprüften Non-Fiction-Programme (293 Sendungen) wurde
antragsgemäß entschieden. In 22 % der Fälle wurden Schnittauflagen verhängt
oder eine spätere Sendezeit entschieden.
Serien
Die Prüfung von Serien hat seit Bestehen der FSF einen bedeutenden Anteil am
Prüfvolumen und ist eine besondere Herausforderung: Da für Serien ein fester
Sendeplatz anvisiert wird, werden oft Schnitte verfügt bzw. die Programme bereits in geschnittenen Fassungen zur Prüfung vorgelegt. Zwei Verfahrenswege
sind möglich: Es können entsprechend der FSF-Vorlagesatzung (vgl. § 4 Abs. 1
FSF-Vorlagesatzung) drei typische Folgen einer Serie vorgelegt werden, sodass
die Jugendschutzbeauftragten eine Einschätzung der FSF als Grundlage für die
Programmierung und Überprüfung weiterer Folgen der Serie erhalten. Die zweite
Variante ist die Prüfung einer ganzen Serienstaffel durch die FSF in einem speziellen Serienprüfverfahren, das Ausschuss- und Einzelprüfung kombiniert und insbesondere bei umfangreicherer Schnittbearbeitung zum Tragen kommt.
Im Jahr 2015 wurden 1172 Episoden aus verschiedenen Serien geprüft, womit
ein neuer Höchststand zu verzeichnen ist (2014: 919; 2012: 706).
Dass nur drei oder sehr wenige typische Serienfolgen eingereicht werden, um
entsprechend der Vorlagesatzung eine Spruchpraxis zu entwickeln, ist eher die
Ausnahme. Meist handelt es sich dabei um Fälle, die im Hinblick auf die gewünschte Sendezeit unproblematisch sind und wie beantragt entschieden werden (z.B. 23 Cases: 3 Episoden, Agent X: 3 Episoden, Blindspot: 4 Episoden,
Marvel’s Agents of Shield: 6 Episoden, True Detective: 3 Episoden, The Strain:
5 Episoden, CSI: Cyber: 3 Episoden).
Von den meisten Serien wurden deutlich mehr als drei Folgen vorgelegt, weil
diese mit Blick auf den angestrebten Sendeplatz unter Jugendschutzgesichtspunkten besonders relevant erschienen. Wie bereits in den Vorjahren galt dies
vor allem für aktuelle Serienproduktionen (z. B. The Originals: 48 Episoden, The
Flash: 27 Episoden, Criminal Minds: 29 Episoden, The 100: 32 Episoden, Forever:
13 Episoden, The Walking Dead: 16 Episoden, The Mentalist: 23 Episoden).
Oft werden Einzelepisoden für die TV-Ausstrahlung mit Schnittauflagen belegt
und in der Originalfassung mit einer höheren Altersfreigabe versehen. Dies deckt
sich in der Regel mit den Freigaben der FSK für die DVD-Auswertung, die häufig
zeitlich parallel erfolgt. Vor allem ältere Serien wurden mit Blick auf eine frühere
Sendeschiene im Serienprüfverfahren begutachtet und z.T. nach umfangreicher
Schnittbearbeitung für den beantragten Sendeplatz entschieden. Insgesamt
kam 2015 das Serienprüfverfahren bei 23 Serien zur Anwendung: Bitten, Blue
Bloods, Bones – die Knochenjägerin, Buffy – Im Bann der Dämonen, Castle, Criminal Intent – Verbrechen im Visier, Crossing Jordan, CSI: Miami, CSI: NY, Empire, Extant, The Flash, Forever, Hawaii Five‑O, Hit the Floor, Homeland, The
Mentalist, Navy CIS, Ray Donovan, Reckless, The Closer, The Good Wife, The
Originals.
An Serien, die sich gezielt an Kinder richten, sind 2015 Star Wars Rebels (19 Episoden), Max Adventures (1 Episode), Avengers – Gemeinsam unbesiegbar
(48 Episoden) und Der ultimative Spiderman (19 Episoden) zu nennen.
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
9
Gut 67 % (787 Sendungen) aller geprüften Serienfolgen wurden im Jahr 2015
antragsgemäß entschieden, knapp 33 % (385 Sendungen) wurden nicht für die
beantragte Sendezeit freigegeben und/oder mit Schnittauflagen belegt. Als offensichtlich schwer jugendgefährdend gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV und damit
sendeunzulässig wurde keine Serienepisode eingeschätzt.
TV-Movies
Die Kategorie „TV-Movies“ beinhaltet alle fiktionalen Fernsehproduktionen in
Spielfilmlänge. Die Prüfung von TV-Movies ist neben den Serien wesentliche Aufgabe der FSF, da Fernsehfilme, sofern eine DVD-Auswertung nicht erfolgt und
eine Prüfung durch die FSK damit unterbleibt, vor Ausstrahlung allein von der FSF
unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes begutachtet werden. Die Vorlagesatzung legt daher fest, dass alle eigenproduzierten TV-Movies, die in der Primetime
ausgestrahlt werden, der FSF vorzulegen sind. Als Gradmesser für das Funktionieren der Selbstkontrolle kann die Vorlage von Fernsehfilmen aber nicht mehr
gelten, da entsprechend der allgemeinen Pro­gramm­entwicklung immer weniger
Filme produziert und eingekauft werden.
Die Produktion von TV-Movies ist weiterhin rückläufig und dementsprechend
liegen die Filme auch in den Prüfungen der FSF immer seltener vor. Lediglich
neun Fernsehfilme wurden 2015 durch die FSF bewertet (2014: 14; 2013: 13;
2012: 31). Dabei handelt es sich in fünf Fällen um deutsche Eigenproduktionen
aus den Jahren 2014/2015: Der Fantasyfilm Der Himmel zwischen den Welten,
die Fortsetzung Die Hebamme 2, das Drama Die Ungehorsame sowie der Krimi
Berlin 1. Alle deutschen Produktionen wurden für die beantragte Ausstrahlung
im Hauptabendprogramm mit Schnittauflagen versehen. Die anderen Fälle sind
Einkäufe ausschließlich aus den USA, die antragsgemäß entschieden wurden.
Trailer
In der Kategorie „Trailer“ werden neben Programmankündigungen auch andere
Kurzfilme wie Musikclips und Werbespots zusammengefasst.
In der Kategorie für Trailer, Musikclips und Werbespots wurden 2015 mit 64
Anträgen ungewöhnlich viele Clips eingereicht (2014: 25). In 25 Fällen handelt
es sich um Produkt- oder Imagewerbung, (z.B. für Computerspiele, ein Mobiltelefon, Sexspielzeug, ein Versandunternehmen oder eine Baumarktgruppe), die
meist sexualisierte Szenen oder Horror- bzw. Gruselmomente beinhalteten und
in der Regel von den Werbeagenturen direkt eingereicht wurden. Am häufigsten
vertreten war der Anbieter Amorelie, der Sexspielzeug vertreibt (15 Clips). Alle
übrigen Spots waren Programmwerbung. Musikclips lagen in 2015 nicht vor.
Von den 64 Anträgen der Kategorie „Trailer“ wurde in 53 Fällen antragsgemäß
entschieden.
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
10
Hotlinebeschwerden
Die FSF-Hotline hat die Aufgabe, Beschwerden und Fragen der Zuschauer entgegenzunehmen, zu klären oder zu beantworten, und wenn eine Beschwerde als
gerechtfertigt in Betracht kommt, ein Prüfverfahren in der FSF einzuleiten. Mit der
Einrichtung der Hotline erfüllt die FSF die gesetzlichen Vorgaben für die Anerkennung als Selbstkontrolle im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (§ 19
Abs. 3 Nr. 6 JMStV). Danach zählt zu den Voraussetzungen, die eine Selbstkontrolleinrichtung zum Zwecke ihrer Anerkennung erfüllen muss, auch die Einrichtung einer Beschwerdestelle.
Nach Eingang einer Beschwerde wird zunächst der Sachverhalt geprüft. Zu Beschwerden, die den Jugendschutz betreffen (§§ 4 und 5 JMStV bzw. die PrOFSF oder die Richtlinien der KJM) und zu denen keine FSK- oder FSF-Freigabe
vorliegt, wird eine Sendekopie angefordert. Besteht nach Sichtung des Programms Anlass zu der Vermutung, dass es sich um einen Verstoß gegen die
Bestimmungen der §§ 4 und 5 JMStV handeln könnte, wird die Sendung an zwei
Prüfer/‑innen weitergegeben, die unabhängig voneinander eine Stellungnahme
abgeben. Ist mindestens eine/‑r der Prüfer/-innen der Auffassung, dass es sich
bei der Platzierung der Sendung um einen Verstoß handelt, wird das Programm
einem Prüfausschuss vorgelegt. Die sachgerechte Beantwortung von Beschwerden erfolgt in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen.
Grafik 3: Organisation des Beschwerdeverfahrens bei der Jugenschutzhotline der FSF
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
11
Beschwerden gesamt
72
Allgemeine Beschwerden
4
Programme der öffentlich-rechtlichen Sender
10
Programme der FSF-Mitgliedssender
58
Nicht jugendschutzrelevante Beschwerden
42
Jugendschutzrelevante Beschwerden
16
Weitergabe an Prüfausschuss
3
Festgestellte Verstöße
1
Tabelle 3: Zuschauerbeschwerden bei der FSF-Jugendschutzhotline 2015
Im Jahr 2015 gingen insgesamt 72 Zuschauerbeschwerden bei der FSF-Hotline
ein, 58 davon bezogen sich auf Programme der FSF-Mitgliedssender. 42‑mal
handelte es sich um offensichtlich nicht jugendschutzrelevante Beschwerden,
die beantwortet oder an zuständige Stellen (z.B. Werberat) weitergeleitet wurden. Von den 16 Fällen, bei denen ein Verstoß gegen die Bestimmungen der
§§ 4 und 5 JMStV überhaupt in Betracht kam, wurden drei an einen Prüfausschuss übergeben, weil die befassten Prüfer/-innen einen Verstoß vermuteten.
In einem Fall stellten die Ausschüsse einen Verstoß gegen die Bestimmungen
des JMStV fest. Der betreffende Sender und der Beschwerdeführer wurden über
das Ergebnis informiert, der Sender mit dem Hinweis, die FSF-Entscheidung bei
einer erneuten Programmierung zu beachten.
Titel
Sender /
Sendezeit
Beschwerde /
Begründung
FSF-Entscheidung /
Begründung
Mein Revier
Kabel eins /
Tages
programm
Sozialethische Desorientierung /
Diskriminierung
Verstoß /
entwicklungsbeeinträchtigend für
unter 12‑Jährige
Frauentausch,
Eps. 375
RTL II /
Hauptabend​
programm
Sozialethische Desorientierung /
Teilnehmerschutz
Kein Verstoß
Galileo,
Beitrag „Kinderzimmer weltweit“
ProSieben /
Tagesprogramm
Sozialethische Desorientierung
Kein Verstoß
Tabelle 4: Zuschauerbeschwerden in FSF-Prüfausschüssen 2015
ZAHLEN UND ENTWICKLUNGEN
12
Organisation der Prüfungen
Prüferinnen und Prüfer
Die Besetzung der Prüfausschüsse erfolgt jeweils für ein Jahr im Voraus und ist
auf eine möglichst ausgewogene Berücksichtigung aller Prüferinnen und Prüfer
ausgerichtet (vgl. § 6 Abs. 3 PrO-FSF). Die Prüferinnen und Prüfer werden jeweils
für einen Zeitraum von zwei Jahren benannt, Wiederbenennung ist zulässig.
Zu Beginn des Jahres 2015 waren 115 Prüferinnen und Prüfer für die FSF tätig,
Ende 2015 waren es 118 Personen (vgl. Anhang 1: FSF-Prüferinnen und Prüfer
2016).
Auf der Kuratoriumssitzung am 13. November 2015 wurden zwölf neue Prüferinnen und Prüfer benannt: Denise Beckmann, Sarah Ehls, Dr. Anna Grebe, Monika
Hessberger, Gülşen Kaçar, Bengt Kiene, Martin Ostermann, Dr. Markus Reipen,
Verena Sauvage, Isabell Tatsch, Katja Verchow und Natália Wiedmann.
Die folgenden neun Personen wurden nicht wieder benannt bzw. sind auf eigenen Wunsch ausgeschieden: Annette Friedmann, Marthe Kniep, Ralf Knobloch,
Wolfgang Lindemeyer, Dr. Uwe Sander, Dorothee Schnatmeyer, Sonja Toepfer,
Klaudia Wick und Thorsten Ziebell.
Die anderen Prüferinnen und Prüfer wurden für den Benennungszeitraum 2016/2017
in ihrem Amt bestätigt.
Hauptamtliche Prüferinnen und Prüfer waren im Jahr 2015: Claudia Mikat (Leitung), Susanne Bergmann, Nils Brinkmann, Christina Heinen, Matthias Struch
und Brigitte Zeitlmann. Ende 2015 wurden Dr. Uwe Breitenborn und Christiane
Radeke als hauptamtlicher Prüfer bzw. hauptamtliche Prüferin benannt.
Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen in den Prüfausschüssen waren Dr. Barbara Eschenauer, Karlheinz Horn, Reinhard Middel, Prof. Dr. Roland Rosenstock
für die Evangelische Kirche; Stefan Förner, Helmut Morsbach, Joachim Opahle,
Lothar Strüber und Sonja Toepfer für die Katholische Kirche. Frau Toepfer ist im
Laufe des Jahres auf eigenen Wunsch ausgeschieden, an ihrer Stelle wird Herr
Martin Ostermann ab 2016 die Katholische Kirche in den Ausschüssen vertreten.
Juristische Sachverständige waren 2015: Dr. Reinhard Bestgen, Prof. Dr. Oliver
Castendyk, Dr. Marc Liesching, Jörg Knupfer, Christian Schreider und OStA Klaus
Sulzbacher. Ende 2015 ist Herr Sulzbacher auf eigenem Wunsch ausgeschieden.
Disposition 2016
Dem gestiegenen Prüfvolumen entsprechend wurden an den Prüftagen durchgehend zwei, häufig aber auch drei Prüfausschüsse eingerichtet. Der hohe Anteil an Serienprüfungen (gut 45 % des Prüfaufkommens) erfordert mindestens
einen Serienprüfausschuss pro Woche, d.h. die Anwesenheit von Prüferinnen
und Prüfern an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Ausgehend von diesen hohen
Prüfzahlen und den weiter ansteigenden Serienprüfungen wurden im Dezember
2015 die Prüfungen für 2016 disponiert. Tina Ermuth und Ina Rosenthal verstärken das Team seit Herbst 2015
ORGANISATION DER PRÜFUNGEN
13
Das FSF-Kuratorium
Das Kuratorium der FSF ist für alle formalen und inhaltlichen Fragen, die mit den
Prüfungen zusammenhängen, zuständig. Dazu gehören vor allem die Benennung
der Prüferinnen und Prüfer sowie die Weiterentwicklung von Prüfgrundsätzen und
erläuternden Richtlinien. Darüber hinaus ist die Qualifizierung und Weiterbildung
der Prüfenden ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, tagen die Kuratoriumsmitglieder mindestens einmal jährlich und
finden sich zusätzlich in einzelnen Arbeitsgruppen zusammen.
Mitglieder
In der Zusammensetzung des Kuratoriums gab es in 2015 keine Veränderungen.
Vorsitzende des Kuratoriums war Frau Andrea Urban, stellvertretender Vorsitzender Herr Alexander Scheuer (siehe Anhang 2: Mitglieder des FSF-Kuratoriums
2015).
Sitzungen
Das FSF-Kuratorium tagte am 13. November 2015 in der Berliner Geschäftsstelle, Am Karlsbad 11. Auf der Sitzung wurden 12 neue Prüferinnen und Prüfer
benannt (s.o.).
Austausch mit der KJM
Ein Austausch mit der KJM fand im Jahr 2015 nicht statt.
Fortbildung und Information der Prüferinnen und Prüfer
Zweimal im Jahr führt die FSF Fortbildungsveranstaltungen für ihre Prüferinnen
und Prüfer durch. Die Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung ist verpflichtend. Um das Zusammenspiel zwischen den Jugendschutzbeauftragten und der FSF zu optimieren, richten sich die Fortbildungen auch an
die Jugendschutzbeauftragten der Sender. Die Veranstaltungen werden von der
Vorsitzenden des Kuratoriums und den hauptamtlichen Prüferinnen und Prüfern
geplant und durchgeführt.
Regelmäßige Rundbriefe informieren über aktuelle Entwicklungen, Grundlagen
der Prüfung und weiterführende Materialien werden auf der FSF-Website bereitgestellt.
Fortbildung I: „Lizenz zum Quälen!?“ Folter, Selbstjustiz und die Frage
der Genrekompetenz, 20. April 2015
Am 20. April 2015 fand im Hotel Aquino in Berlin die erste Prüferfortbildung des
Jahres statt. 55 Prüferinnen und Prüfer und 25 Kolleginnen und Kollegen aus den
Mitgliedssendern nahmen an der Veranstaltung teil. Thema waren Prüfentscheidungen zu Darstellungen von Selbstjustiz und Folter sowie die dabei unterstellte
Genrekompetenz von Kindern und Jugendlichen, die es ihnen ermöglichen soll,
ORGANISATION DER PRÜFUNGEN
14
problematische Szenen und Aussagetendenzen kritisch zu reflektieren bzw. als
Fiktion distanziert zu betrachten.
Referate: Folterdarstellungen in Filmen und Serien und ihre Begutachtung durch
die Freiwilligen Selbstkontrollen: Folterverständnis, Alterseinstufung
Heike Lesch, juristische Mitarbeiterin der Kanzlei Bird & Bird, Düsseldorf
Medien- und Genrekompetenz und Medialitätsbewusstsein:
Bedingungen und Funktionen
Dr. Senta Pfaff-Rüdiger, Akademische Rätin am Institut für
Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LudwigMaximilians-Universität München
Fortbildung II: Stereotype, Vorurteile Diskriminierung. Die Relevanz von
Vorurteilen im Jugendmedienschutz, 12. Oktober 2015
Am 12. Oktober 2015 fand im Hotel Aquino in Berlin die zweite Prüferfortbildung
des Jahres statt. 52 Prüferinnen und Prüfer und 17 Kolleginnen und Kollegen aus
den Mitgliedssendern nahmen teil. Thema war die Verwendung von Stereotypen und Vorurteilen in aktuellen Programmen und potenzielle Wirkungsrisiken.
Referat: „Einführung in das Schubladendenken“ – Die Funktionsweise und
Gefahren von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees
Dr. Jens Förster, Professor für Sozialpsychologie an der Ruhr-Universität
Bochum
Rundbriefe
In drei Prüferrundbriefen (im Februar, Juni und Dezember) wurden die Prüferinnen und Prüfer im Jahr 2015 über aktuelle Fragen der Programmprüfung, über
Inhalte und Ergebnisse der Prüferfortbildungen und anderer FSF-Veranstaltungen informiert. Aktuelle Grundlagen der Prüfung, Prüfgutachten zu den diskutierten Fallbeispielen, Vorträge und Folien der Fortbildungsveranstaltungen etc.
wurden den Prüferinnen und Prüfern ebenfalls zur Verfügung gestellt.
ORGANISATION DER PRÜFUNGEN
15
Prüffälle der Kommission für Jugendmedienschutz
Im Berichtszeitraum 2015 informierte die Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) darüber, dass sie insgesamt 61 Verstöße gegen Be­stimmungen des JMStV
festgestellt habe. Davon betreffen 13 den Rundfunk- und 48 den Telemedienbereich (Quellen: KJM-Pressemitteilung 12/2015, KJM-Arbeitsbericht 2. Halbjahr
2015).
Von der KJM im Jahr 2015 festgestellte Verstöße im
Fernsehbereich
Festgestellte Verstöße 2015 im Bereich Rundfunk
13
Festgestellte Verstöße von FSF-Mitgliedssendern
13
Verstöße gegen die Bestimmungen des § 4 JMStV (Sendeunzulässigkeit)
3
Verstöße gegen die Bestimmungen des § 5 JMStV
6
(Entwicklungsbeeinträchtigung)
Verstöße gegen die Bestimmungen des § 10 JMStV (Programmankündigung)
4
FSF-Prüfung erfolgt
1
Programme vor Ausstrahlung
0
Programme nach Ausstrahlung
1
Von KJM und FSF geprüfte Programme
1
FSF-Entscheidung wie KJM
1
FSF-Entscheidung abweichend von KJM
0
Tabelle 5: Prüffälle der KJM im Jahr 2015 und festgestellte Verstöße
Alle 13 festgestellten Verstöße aus dem Fernsehbereich betreffen FSF-Mitglieds​
sender. Dabei handelt es sich in drei Fällen (entspricht zwei beanstandeten Formaten) um einen Verstoß gegen § 4 JMStV (Sendeunzulässigkeit). In sechs Fällen
(entspricht vier beanstandeten Formaten) liegen Verstöße gegen Bestimmungen
des § 5 JMStV (Entwicklungsbeeinträchtigung) vor. Bei vier festgestellten Verstößen handelt es sich um falsch platzierte Programmankündigungen (§ 10 JMStV).
Von den 13 Verstößen hatte eine Sendung der FSF zur Prüfung vorgelegen. Diese wurde nach der Ausstrahlung bei der FSF zur Prüfung eingereicht, weshalb
eine Privilegierungswirkung gemäß § 20 Abs. 3 nicht greifen konnte. (Die 2015
festgestellten Verstöße im Fernsehbereich sind in Anhang 3 aufgeführt.)
Von KJM und FSF geprüfter Fall: K1 Reportage Spezial: „Blaulicht im
Rotlicht – Einsatz auf dem Kiez“
Bei dem Fall, der sowohl von der FSF als auch von der KJM begutachtet wurde,
kamen beide Institutionen zu demselben Ergebnis: Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Die Reportage bietet eine
bunte Mischung aus Polizei- und Feuerwehr­einsätzen im Rotlichtmilieu an verschiedenen Orten (in Hamburg, Frankfurt, Thailand und an der spanisch-franzöPRÜFFÄLLE DER KJM
16
sischen Grenze). Die Einsätze zeigen überwiegend die dramatischen Folgen von
Alkohol- und Drogenexzessen. Die Sendung wurde im Hauptabendprogramm
und im Tagesprogramm ausgestrahlt.
Die Ausstrahlung der Sendung im Tagesprogramm führte zu einer Zuschauerbeschwerde und war Gegenstand des FSF-Hotline-Verfahrens (April 2014), da
zum Zeitpunkt der Ausstrahlung keine Entscheidung der FSF vorlag. Die Mehrheit des Prüfausschusses (3:2) votierte für eine Freigabe ab 16 Jahren in Verbindung mit der Ausstrahlung im Spätabendprogramm (22.00 Uhr). Aus dem
FSF-Gutachten: „Der FSF-Prüfausschuss beurteilte die unkritische Darstellung
des Alltagslebens in Bordellen, Tabledancebars und in einer Zimmervermietung
für Prostituierte mehrheitlich als sozialethisch desorientierend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Die Arbeit der Prostitution wird in keiner Weise angemessen eingeordnet. Beispielsweise wird das Bordell Club Paradise geradezu
werbend vorgestellt, und auch der durchgängige Off-Kommentar verbrämt und
unterstützt diese problematische Tendenz, beispielsweise wenn von ‚Nutten, die
auf Freier warten‘ die Rede ist. Die überwiegend positive Darstellung von Prostitution an sich und der Lebenswelt von Prostituierten hielt der FSF-Prüfausschuss
mehrheitlich für beeinträchtigend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
deren geschlechtliche Entwicklung und sexuelle Orientierung noch nicht abgeschlossen ist.“
Die vom Sender daraufhin beantragte Berufung hatte keinen Erfolg. Der FSFBerufungsausschuss schloss sich der Bewertung des FSF-Prüfausschusses vollständig an. „Die meisten Kinder und Jugendlichen insbesondere unter 16 Jahren kennen sich in einer Erwachsenenwelt, in der es um Erotik und Sex als Beruf
zum Geldverdienen geht, nicht aus. Dass eine Frau ihren Traumberuf in einer
Tabledancebar verwirklichen will, kann vorkommen, dies aber im Off-Ton und in
der Darstellung unkommentiert zu lassen, ermöglicht Kindern und Jugendlichen
unter 16 Jahren keine kritische Sichtweise.“
Die KJM begründet ihre Entscheidung in der Pressemitteilung wie folgt: „Die
Reality-Dokumentation berichtet ausnahmslos über die Einsätze von Polizei und
Sanitätern im Bereich von Alkohol- und Drogenmissbrauch, käuflichem Sex und
damit verbundenen Gewalttaten und präsentiert somit ein eindimensional-trostloses Weltbild. Die Sendung ist nach Auffassung der KJM entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren.“
PRÜFFÄLLE DER KJM
17
Programme in der Diskussion
Bei Prüferfortbildungen und Kuratoriumssitzungen werden regelmäßig Programme gesichtet, die in den Prüfungen für Kontroversen sorgten oder Anlass
für Zuschauerbeschwerden waren.
Folter und Selbstjustiz: Wirkungsrisiken und Spruchpraxis
Der sozialethisch desorientierende Gehalt befürwortender oder verharmlosender Darstellungen von Folter und Selbstjustiz wird darin gesehen, dass sie dem
Rechtsstaatsprinzip – gemeint ist die Gesetzesbindung staatlichen Handelns,
um die Freiheit des Einzelnen zu sichern – widersprechen und damit im krassen
Gegensatz zum Wertekonsens des Grundgesetzes stehen.
Selbstjustiz ist aus diesem Grund seit Jahrzehnten ein klassisches Jugendschutzthema; entsprechend gibt es eine kodifizierte Spruchpraxis. Seit 2008 – seinerzeit mit Blick auf die sogenannten Killerspiele – wird die „Nahelegung von
Selbstjustiz“ in § 18 Abs. 2 JuSchG als eine der Fallgruppen für jugendgefährdende Medien genannt, die von der Bundesprüfstelle (BPjM) zu indizieren ist.
Nicht hierunter fallen Darstellungen, wenn sich die dargebotene Handlung in
einem rechtsfreien Raum abspielt, z.B. bei Endzeitfilmen, in denen es keinerlei
staatliche Ordnung mehr gibt. Ein „Nahelegen“ liegt vielmehr vor, wenn dargestellte Gewalt aufgrund zuvor erlittenen Unrechts als gerechtfertigt eingestuft
oder als angemessene Strafe suggeriert wird. Die dargestellte selbstjustizartige
Handlung muss als „einziges“ bewährtes Mittel fokussiert werden (siehe „Nahelegung von Selbstjustiz“ in www.bundespruefstelle.de)
Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) gibt es keine direkte Entsprechung dazu. Eine befürwortende oder verharmlosende Darstellung von Selbstjustiz wird von der FSK und der FSF in der Regel mit einer Altersfreigabe ab
16 Jahren oder höher versehen bzw. als sendeunzulässig eingestuft.
Zu Folter gibt es keine gesetzliche Regelung; die Spruchpraxis geht dahin, Szenen sogenannter „harscher Verhörmethoden“ in Krimis für die Ausstrahlung zur
Primetime zuzulassen, da man davon ausgeht, dass Kinder und Jugendliche ab
12 Jahren Ermittlertypen, die „in Ausnahmesituationen auch mal über die Stränge schlagen“, bereits kennen und als fiktional einordnen können. Entscheidend
mitgeprägt wurde diese Spruchpraxis durch die Freigabe der Actionserie 24 ab
20.00 Uhr (teilweise unter Schnittauflagen).
24, Staffel 4/Eps. 90
Eine Art „Präzedenzfall“ dafür, 12‑Jährigen bei einer Primetime-Ausstrahlung
schon zuzutrauen, Folterszenen und die Befürwortung von Folter mit hinreichender Distanz wahr­zunehmen und zu verarbeiten, war die Prüfung der Actionserie
24 . In der Serie, die das ticking bomb-Szenario zum zentralen Gestaltungsprinzip erhoben hat, gilt es, das Leben des Präsidenten zu retten oder Anschläge
auf Großstädte zu verhindern, die Tausende Menschen töten würden. Dass Folter unrechtmäßig ist und geächtet wird, ist in 24 zumindest noch angedeutet,
denn Jack Bauer handelt im Alleingang, ohne Wissen oder Zustimmung seiner
Vorgesetzten.
Programme in der Diskussion
18
„Die Terrorbekämpfer – allen voran Jack Bauer selbst – taugen nur bedingt als
Identifikationsfigur. Der Ausschuss ist sich sicher, dass Figuren wie Bauer – der
in der Ermittlungsarbeit auch mal über die Stränge schlägt und es mit rechtsstaatlichen Verhörmethoden nicht so ganz ernst nimmt – in Kriminalhandlungen
bekannt sind und von älteren Kindern als fiktionale Charaktere wahrgenommen
und entsprechend verarbeitet werden. […] Der Ausschuss empfand den Einsatz
der Folter als kritisch, da diese in Anbetracht der Bedrohung möglicherweise als
legitim zu betrachten sei. Allerdings sah der Ausschuss in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema die Chance – immerhin ist der US-Präsident entschieden gegen die Folter –, dass auch ein 12-jähriges Fernsehpublikum diese
Art der Verhöre kritisch hinterfragt, wodurch auch eine Distanzierung zu dem
Gesehenen aufgebaut werden könnte“ (FSF-Prüfgutachten 9290-S).
Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm, z.T. mit Schnittauflagen
Without a Trace, Staffel 6/Eps. 2
In jüngeren Produktionen – so hat es den Anschein – wird häufiger und offener
gefoltert bzw. wird Folter legitimiert. In aktuelleren Krimiserien wie Without a
Trace scheint das Waterboarding zu den normalen Verhörmethoden zu zählen.
„Der Ausschuss entschied, dass die Szene des ‚Waterboarding‘ im Toilettenbecken und des Würgens des Verdächtigen durch den Ermittler für die Ausstrahlung im Tagesprogramm und auch im Hauptabendprogramm entfallen muss.
Die dargebotene Polizeigewalt erscheint, zumal sie nicht im Affekt geschieht,
sondern geplant ist, als normal und zielführend. Dies vermittelt Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ein falsches Verständnis von Rechtstaatlichkeit und
den Grundrechten eines Verdächtigen, die der Sympathieträger Jack Malone
hier grob missachtet, ohne dass dies negative Konsequenzen für ihn hätte oder
auch nur von seinen Kollegen kritisiert würde“ (FSF-Prüfgutachten 23957-A).
Entscheidung: 16 / Spätabendprogramm; mit Schnitten 12 / Tagesprogramm
Homeland, Staffel 1/Eps. 5
In Homeland werden die „erweiterten Verhörmethoden“ der CIA durch die Protagonistin ungerührt angeordnet und beobachtet. Mit Blick auf die Folterung
durch die CIA-Agentin und Heldin und damit auf die Risikodimension der sozialethischen Desorientierung wird im Gutachten auf das „ambivalente Qualitätsmerkmal“ der Serie verwiesen, welches darin zu sehen sei, „[…] dass auf eine
eindeutige Gut-Böse-Zeichnung verzichtet wird. Die Schwierigkeiten und die
scheinbar unvermeidlichen Begleiterscheinungen des Kampfes gegen den Terror lassen diese Orientierungen für ab 12‑Jährige weitgehend wegbrechen. Der
FSF-Prüfausschuss wertete dies in der vorliegenden Schnittfassung als vertretbar
und nicht als desorientierend mit Blick auf ein Publikum ab 12 Jahren. Durch
den Verzicht auf einseitige Feindbildkonstruktionen und durch die ambivalenten
Figuren Carrie, Saul und Brodie werden zwar Unsicherheiten hinsichtlich eindeutiger Gut-Böse-Schemata zugelassen, aber gerade dadurch kann die Reflexion
angeregt werden“ (FSF-Prüfgutachten 20786-A).
Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm
Programme in der Diskussion
19
Castle, Staffel 5/Eps. 15
Auch in eigentlich unverdächtigen Krimiserien wie Castle (die überwiegend für
das Tagesprogramm freigegeben wurde) wird Folter geduldet. „Der Ausschuss
problematisiert unter dem Gesichtspunkt der sozialethischen Desorientierung,
dass Castle durch das Verhör des Douglas Stevens die rechtlichen Grenzen in
mehrfacher Hinsicht überschreitet. Hierbei führt der Protagonist selbst aus, dass
er mit Duldung der anwesenden Polizei alle Mittel bei ihm anwenden wird, um
sein Schweigen zu brechen. Zwar wird auf der visuellen Ebene die dann einsetzende Folterung des Gefangenen weggeblendet. Die Schreie des Opfers werden indes überdeutlich intoniert. Dabei wird auch gezeigt, dass die Ermittler
dies hören und mit dieser Vorgehensweise offenbar einverstanden sind.“ Hier
wird die Gefahr gesehen, „dass Kinder jüngeren Alters in ihrem Wertebild darüber verunsichert werden könnten, ob Gewaltübergriffe durch eine Zivilperson
mit Duldung der Polizei legitimierbar sind“ (FSF-Prüfgutachten 21910-Z).
Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm
Missing, Staffel 1/Eps. 10
In der Agentenserie Missing gerät CIA-Agentin Becca Winstone auf der Suche
nach ihrem entführten Sohn zwischen die Fronten internationaler Konflikte. Sie
schreckt vor Folter nicht zurück, um den Aufenthaltsort ihres Kindes zu erfahren.
Die gezeigte Szene „wurde aufgrund der prekären Folterung durch die Hauptprotagonistin vom Ausschuss eindeutig in das Spätabendprogramm verortet.
Wäre die Folter weiter ausgespielt – was glücklicherweise nicht der Fall ist –, wäre
für den Ausschuss hier unter Umständen auch eine noch spätere Sendeschiene
infrage gekommen. Als zumindest teilweise entlastend bewerte der Ausschuss
hier, dass Becca anscheinend von der Folter selbst auch mitgenommen wirkt,
was die Folter hier zumindest am Rande der Handlung auch ansatzweise als ein
verabscheuungswürdiges und illegitimes Mittel kennzeichnet“ (FSF-Gutachten
21762-S).
Entscheidung: 16 / Spätabendprogramm
Banshee, Staffel 3/Eps. 8
In der Dramaserie nimmt ein strafentlassener Diamantendieb in der von Kriminalität dominierten Kleinstadt Banshee die Identität des neuen Sheriffs an und
stellt sich gegen eine mafiös organisierte Verbrecherbande. Ab 16‑Jäh­rigen wird
zugetraut, die Fiktionalität zweifelsfrei zu erkennen und keine abträglichen Botschaften aus der Geschichte abzuleiten. Episoden, die etwa das brutale Vorgehen des Protagonisten als gerechtfertigt darstellen, wurden ab 18 Jahren
freigegeben. „Zwar ist Gewalt, genauer: eine männlich dominierte, archaische
Gewaltwelt Thema der Serie; die Brechungen wie auch die Fragwürdigkeit der
Handlungen des ambivalenten Protagonisten Hood werden aber miterzählt. In
der hier vorliegenden Folge ist es die Figur des Deputy, der die Rachepläne
Hoods kritisch hinterfragt und deutlich macht, dass Hood sich nicht gesetzeskonform verhält. […] Die Episode ist aber insgesamt aufgrund der Vielzahl der
drastischen Gewaltdarstellungen geeignet, Kinder und Jugendliche jeder Altersgruppe in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Dies ergibt sich insbesondere
aus dem nur leidlich konterkarierten selbstjustizhaften und gewaltorientierten
Programme in der Diskussion
20
Verhalten des Hauptprotagonisten. Eine weitergehende Freigabe für das Spätabendprogramm kam daher nach einhelliger Ansicht des Berufungsausschusses
nicht in Betracht“ (FSF-Prüfgutachten 21726-S).
Entscheidung: 18 / Nachtprogramm
Wirkungsrisiko „sozialethische Desorientierung“
Die Prüferinnen und Prüfer sind bei ihrer Tätigkeit verpflichtet, die Prüfkriterien
auszulegen und auf bestimmte Programme zu beziehen. Außerdem sieht § 31
Abs. 4 vor, dass „die Kriterien […] durch die Prüferfahrungen zu konkretisieren
und fortzuschreiben sind“. Ob die Prüfgrundlagen in dem Punkt „sozialethische
Desorientierung“ ergänzt werden sollen und wie dies geschehen kann, war ein
Thema der Prüferfortbildung am 12. Oktober. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang die folgenden Programmbeispiele und Entscheidungen:
Mein Revier: „Zollkontrolle im Nagelstudio“, D 2015
Die nonfiktionale Sendung Mein Revier begleitet Ordnungshüter wie Polizisten,
Ordnungsamtsmitarbeiter oder Zollbeamte in ihrem „Revier“ bei der Arbeit. Im
vorliegenden Fall wird der Einsatz eines fünfköpfigen Teams vom Zoll bei der
Überprüfung eines Nagelstudios in Berlin gezeigt. Eine Sequenz, in der Zollbeamte in das Nagestudio gehen, wird problematisiert. Die dokumentarische
Ebene, die die Handlung der Beamten abbildet, wird als unproblematisch eingeschätzt. Die Beamten verhalten sich korrekt, schüchtern die Frauen nicht ein
und ordnen das Geschehen menschlich ein. Die Kommentarebene allerdings ist
gespickt mit Äußerungen, die rassistische Stereotype bedienen. Hier wird den
Mitarbeiterinnen unterstellt, die Verständnisschwierigkeiten erfolgten nicht aus
Sprachproblemen, sondern aus Vorsatz oder Dummheit. Der Kommentar relativiert also nicht das Geschehen, sondern, ganz im Gegenteil, bewirkt eine stereotype Darstellung, die sich an ethnischen Merkmalen orientiert („Miss Saigon“).
Der Prüfausschuss war sich einig, dass Kinder unter 12 Jahren damit überfordert
sind und es auf sie desorientierend wirken kann, da sie in dem dokumentarischen
Format keine Orientierung durch den Kommentar erhalten und sie es noch nicht
mit ihrem Wertesystem abgleichen können. Zwar befinden sich gerade 12-Jährige in ihrer Orientierungsphase, doch sind sie in der Lage, das korrekte Verhalten der Beamten mit der geschmacklosen Kommentarebene abzugleichen. Der
Prüfausschuss gab die Episode für das Hauptabendprogramm frei.
Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm
Naked Survival – Ausgezogen in die Wildnis, USA 2014
Das Format mischt Elemente aus Dating- und Survival-Show: Frisch zusammengeführte Paare werden nackt und barfuß in den Dschungel geschickt, wo sie, um
„zu überleben“, Schlangen töten und essen müssen. Die vorliegende Sendung
präsentiert Höhepunkte diverser Folgen, die alle darin bestehen, dass Schlangen getötet werden. Der Prüfausschuss hatte die Sendung für das Nachtprogramm freigegeben. Er sah zunächst das Risiko der übermäßigen Ängstigung
für Zuschauer unter 16 Jahren, da hier Ängste geschürt und nackte und dadurch
sehr verletzliche Menschen in ständiger Gefahr von gefährlichen Schlangen geProgramme in der Diskussion
21
zeigt würden. Daneben sah der Prüfausschuss den Aspekt der sozialethischen
Desorientierung unter 18‑Jähriger durch die dargestellte Lust am grausamen
Töten gegeben. Hier würden Schlangen aus einer künstlich behaupteten Notsituation heraus – wir befinden uns in einem Reality-TV-Camp – gequält und feierlich getötet. Tier- und Artenschutz seien dabei kein Thema. Die Grausamkeit des
Mannes (diskutiert wurde hier auch das rückwärtsgewandte Rollenbild) werde
regelrecht zelebriert, ausgespielte Tötungslust werde inszeniert und von dem
Kommentar aus dem Off noch gesteigert.
Ein Berufungsausschuss kam mehrheitlich zu dem Ergebnis einer Freigabe ab
12 Jahren in Verbindung mit der Ausstrahlung im Hauptabendprogramm. Er
machte geltend, dass die meisten getöteten Schlangen gegessen würden, dies
auch zu sehen sei und auf der Kommentarebene immer wieder als Grund für die
Tötung eines Tieres hervorgehoben werde. Eine Sogwirkung oder Lust am Töten
sei insgesamt nicht zu erkennen. Bereits die Alltagsferne des gesamten Settings
der Show in verschiedenen Dschungelgebieten der Erde stehe etwaigen negativen Übertragungseffekten auf reale Situationen und Einstellungen deutlich
entgegen. Tierquälereien würden weder dargestellt noch dem Zuschauer in irgendeiner Weise als akzeptables Verhalten nahegelegt. Betont wurde, dass der
Artenschutz ein produktionsethisches Problem darstelle, was von der FSF nicht
beurteilt werden könne.
Entscheidung: 12 / Hauptabendprogramm
Lustpost – Sexy Toys auf Bestellung, UK 2014
Das Format Lustpost – Sexy Toys auf Bestellung – im Original Frisky Business,
was auf Deutsch mit „munteres Gewerbe“ wiedergegeben werden kann – stellt
in den Mittelpunkt seines dokumentarischen Interesses die britische Firma Love­
honey. Lovehoney gehört zu den landesweit größten Online-Sexspielzeug-Vertreibern. In jeweils ca. 45 Minuten wird die Arbeit der Mitarbeiter von Love­
honey – vom Sachbearbeiter und der Telefonistin bis zu den Geschäftsführern – gezeigt. Neben der besonderen Tätigkeit, die die Angestellten ein wenig
ausgelassener und munterer, frisky eben, als die meisten Angestellten in anderen
Gewerben aussehen lässt, da sie es den Arbeitstag über mit mehr oder weniger
ausgefallenen Sexspielzeugen zu tun haben, gewähren die einzelnen Episoden
Einblicke in ehemals subkulturelle Welten wie die Tattoo- und die BurlesqueSzene oder in das Seelenleben und die Schicksale einzelner Kunden (anhand
von Reklamationsbriefen). Die erste Episode von Lustpost – Sexy Toys auf Bestellung wird nicht antragsgemäß für das Hauptabendprogramm freigegeben.
Die Berichterstattung über ein gut gehendes Unternehmen, das Sextoys produziert, mutet wie ein Dauerwerbefilm an. Zwar werden die Sextoys nicht direkt in
ihrem Gebrauch gezeigt, doch ist deren Präsentation bzw. Handhabung durch
die Mitarbeiter durchgängig Thema. Die Minderheit von einer Stimme sah in
der fehlenden bildlichen Darstellung des Sextoys-Gebrauchs eine ausreichende
Abstraktion, sodass 12‑jährige Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Transfer
auf das Sexualleben leisten würden. Die Mehrheit von vier Stimmen sah in der
expliziten Präsentation einiger Sextoys (Puppen, Fausthand etc.), die sich auch
stets auf ihre Handhabung bezieht, eine Entwicklungsbeeinträchtigung und
Überforderung für 12‑Jährige. Die Monothematik und das Heranziehen von Zahlen (3000 Bestellungen am Tag etc.) suggerieren eine Normalität von sexuellen
Programme in der Diskussion
22
Praktiken, die nicht den Erfahrungen von 12‑jährigen Zuschauern entsprechen
und somit auch Ängste auslösen können.
Entscheidung: 16 / Spätabendprogramm
Werbung für Sexspielzeug im Tagesprogramm
Bei der Jugendschutz-Hotline gingen 2015 einige Beschwerden über die Ausstrahlung von Sexspielzeugwerbung im Tagesprogramm ein. Die Beschwerdeführer, mehrheitlich Eltern jüngerer Kinder, zeigten sich irritiert angesichts der
Platzierung der Spots und kritisierten, dass sie ihren Kindern kaum erklären
könnten, worum es sich bei den beworbenen Produkten handele. Eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung der Spots konnten verschiedene FSF-Prüfausschüsse allerdings nicht feststellen. Die folgende Argumentation zu einem Werbespot steht beispielhaft für die Mehrheit der eingereichten Werbefilme, die
ohne Altersbeschränkung und für das Tagesprogramm freigegeben wurden.
Amorelie Unvernunft, D 2014
„Dem Erotikhandel ist es scheinbar gelungen, sich vom ‚Schmuddelimage‘ der
Pornobranche zu befreien und eine breite Produktpalette in Formen und Farben
zu entwickeln, die häufig nicht mehr hinsichtlich ihrer Funktion als Sexspielzeug
zu erkennen sind. Der große Plastik- oder Gummidildo hat scheinbar ausgedient
und wurde durch eine breite Palette von fantasievoll gestalteten Produkten mit
hochwertigen Materialien produziert ersetzt.
Sexspielzeuge wie auch Kondome, die häufig auch mit luststeigernden Spielfunktionen ausgestattet sind, werden durch das Jugendschutzgesetz nicht erfasst
und können an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Vor Jahren wurden
Sexspielzeuge vornehmlich in Ladengeschäften der Sex- und Pornoindustrie verkauft. Diese Geschäfte durften nach der Rechtslage nur Jugendliche ab 18 Jahren betreten. Durch neue Vertriebsformen dürfte es für Jugendliche kein Problem darstellen, derartige Spielzeuge zu erwerben. Selbst vor der Einstellung
der Dr.‑Sommer-Rubrik in der „Bravo“ empfahl die Redaktion noch ausgewählte
Artikel für Jugendliche.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) musste sich in den letzten
Jahren immer wieder mit Medien auseinandersetzen, in denen derartige Artikel
eine Rolle spielen. So wurde der Werbespot einer Sportschuhfirma, in dem ein
Dildo in einem Schuh präsentiert wurde, für alle Altersgruppen freigegeben. Da
Jugendmedienschutz nicht die Aufgabe hat, Moralvorstellungen durchzusetzen,
sondern Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, hatte
die Bewertung bestand.
Der nun vorgelegte Werbespot ist durchgängig zurückhaltend inszeniert und
erinnert in seiner Machart, in seiner ästhetischen Prägung an Werbung für hochpreisigen Kaffee. Die dekorativ und ästhetisch arrangierten Erotik-Artikel zum
Finale des Spots sind allein von älteren Jugendlichen und Erwachsenen als Sexspielzeug zu identifizieren. Kinder werden die Funktionsweisen und den Gebrauchswert dieser kleinen Gerätschaften nicht erkennen können.
Im Arbeitsprogramm des Jugendamtes in Nürnberg von 2011 (Punkt 2) wird
auf die Bewertung von Sexspielzeug im Jugendschutz dezidiert eingegangen.
‚Das Anbieten von »Sexspielzeug« allein oder in Verbindung mit erotischen BilProgramme in der Diskussion
23
dern stellt nach Meinung des Bayerischen Landesjugendamtes, die sich an die
Bewertung an einer Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) orientiert, noch keine Gefährdung dar.‘ Dieser Werbespot
im Hochglanzstil bietet ein codiertes Zeichensystem an, das von Kindern nicht
und von Jugendlichen zum Teil entschlüsselt werden kann. Die Handlungen der
jungen Frau und ihre Statements beinhalten nichts, was direkt auf Sexualität
oder sexuelle Handlungen schließen lässt. Dieser spielerische und entspannte
Umgang mit der Bewerbung von Erotikartikeln beinhaltet für Kinder und Jugendliche nichts Entwicklungsbeeinträchtigendes. Ein ängstigendes oder sozialethisch desorientierendes Bild von Sexualität kann nicht unterstellt werden“
(FSF-Prüfgutachten 23341‑V).
Programme in der Diskussion
24
ProgrammInformationen online 2015
FSF-ProgrammInformationen auf der Website
Seit April 2013 werden in den Prüfungen auch die ProgrammInformationen für
die Öffentlichkeit vorbereitet, die auf der FSF-Website angeboten werden. Die
jugendschutzrelevanten Inhalte – Angsterregendes, Gewaltbefürwortendes, desorientierende Botschaften, Sex, unerwünschte Sprache – und die Ausprägung
in Relation zur Freigabe – keine, wenig, moderat und stark – werden vom Prüfausschuss auf dem Ergebniszettel vermerkt. Aus den Angaben wird eine Grafik
zur Jugendschutzrelevanz erstellt, die den erläuternden Text zum jeweiligen Titel
begleitet. Während im Text Genrekontext und Inhalt, Jugendschutzrelevanz, Wirkung und Bezüge zur Altersgruppe skizziert werden, bietet die Grafik eine visuelle
Orientierung zu den wesentlichen Gründen für die Freigabe.
2015 wurden 155 ProgrammInformationen veröffentlicht. Insgesamt gab es damit Ende 2014 zu über 545 Programmen jugendschutzrelevante Informationen
dieser Art auf der FSF-Website.
Grafik 4: Beispiel einer ProgrammInformation
ProgrammInformationen online 2015
25
Der Bereich „Programmprüfung“ stand 2015 in der Website-Statistik an zweiter
Stelle: 10 021 von den insgesamt 161 217 Seitenaufrufen im Jahr 2015 bezogen sich auf den Programmbereich (hinter dem umfangreichen Medienarchiv).
Damit wird das rege Interesse an diesem Service der FSF bestätigt. Viele Besucher gelangen über Facebook und den FSF-Blog auf die Webseite, wo zu
einigen Programm­Infos gesonderte Beiträge publiziert werden (siehe folgenden
Abschnitt).
FSF-Programmprüfung im Blog und bei Facebook
Parallel zur Veröffentlichung der ProgrammInfo (idealerweise kurz vor Sendestart)
werden im FSF-Blog unter der Rubrik „Neues aus der Programmprüfung“ weitere Informationen rund um das Programm veröffentlicht. In der Kombination von
sachlicher Jugendschutzinformation und essayistischen Texten, Produktions- und
Ausstrahlungsdaten oder Hintergründen zum Programm liegt der spezielle Mehrwert dieses FSF-Angebots. Die Facebookseite der FSF unterstützt die publizistische Verbreitung der FSF-ProgrammInfos.
Von den insgesamt 48 519 Seitenaufrufen des FSF-Blogs fielen 14 410 (knapp
30 %) auf den Bereich „Neues aus der Programmprüfung“ – hiervon handelt es
sich in 4063 Fällen um Aufrufe der Beiträge zu der Serie The Walking Dead, die
aufgrund der großen Nachfrage eine eigene Rubrik im Blog hat. Daneben entfielen die häufigsten Blogabrufe auf die Beiträge Erwachsener Horror: The Strain
(636 Aufrufe) und Wayward Pines – Die Zwangsnachbarschaft (304 Aufrufe).
ProgrammInformationen online 2015
26
Anhang
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
In grauer Schrift erscheinen die 2015 berufenen, aber noch nicht eingesetzten
Prüferinnen und Prüfer.
Henning Adam
Studium der Politikwissenschaft, Philosophie und Pädagogik; bis 2005 im Landtag
Rheinland-Pfalz beschäftigt; seit 2005 in unterschiedlichen Funktionen für die Berlinale
(aktuell für den Berlinale Co-Production Market) und für das Hamptoms International
Film Festival (nähe New York) tätig; seit 2006 Prüfer bei der FSK.
Bernd Allenstein
Studium der Literaturwissenschaft, Soziologie, Philosophie und Erziehungswissenschaft;
Medien­päda­goge; bis 2012 Referent beim Hamburger Senat für Kultur- und Medienarbeit und Jugend­medienschutz; tätig als Autor.
Ursula Arbeiter
Diplomsozialpädagogin (FH); Fachreferentin für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz bei der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg; Redaktion der Fachzeitschrift ajs-Informationen; Jugendschutzsachverständige für Baden-Württemberg bei der FSK.
Dr. Elke Baur
Studium der Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Psychologie und Philosophie an
den Universitäten Köln und Wien. 1968 Promotion. 1970–971 Redakteurin: Kinder- und
Jugend­fernsehen, Südwestfunk. 1971–1978 Wissenschaftliche Assistentin und Dozentin, Institut für Pub­lizistik und Kommunikationswissenschaft der Freien Universität Berlin.
Filmemacherin, Autorin und Produzentin. Seit 1983 Geschäftsführerin der Tiger TV Filmund Fernsehprod. GmbH. Diverse Gremientätigkeiten im Bereich Film und Fernsehen,
u.a 1982–2009 Vertreterin der öffentlichen Hand in der FSK, seit 1994 Mitglied der Bewertungsausschüsse der FBW, seit 1995 Beirat der MFG Filmförderung, Baden- Württemberg GmbH.
Julia Becker
Studium der Kulturwissenschaften der englischsprachigen Länder, Englische Literaturwissenschaft, Europäische Ethnologie; seit 2013 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am
Lehrstuhl British Cultural Studies der TU Dortmund; Lehrtätigkeit im Bereich Lehrerbildung, Promotionsprojekt zu partizipatorischer, performativer Narration.
Giselher Becker
Studium der Betriebswirtschaft zum Betriebswirt (VWA); bis 2003 im Landratsamt Nordhausen als Jugendschutzbeauftragter im Fachbereich Jugend & Soziales und als Jugendpfleger im Jugendamt; bis 2013 in der Volkshochschule Bereichsleiter für Gesundheitswesen, Politik-Gesellschaft-Umwelt; bis 2014 Leiter der Gebäudeverwaltung und EDV
beim Landkreis Nordhausen; seit 2014 Personalratsvorsitzende des Landkreises Nordhausen; seit 2015 nebenberuflich Studium der Psychologie an der Fernuniversität Hagen.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
27
Denise Beckmann
Kurzbiografie folgt
Ulrike Beckmann
Studium an der Freien Universität Berlin, M.A. Publizistik; ab 1995 Tätigkeit als TV-Autorin
und Prüferin bei der FSF; 1996–1999 Jugendschutzbeauftragte bei Premiere; bis 2001
Leiterin Film­einkauf bei der Helkon Media AG; seitdem selbständig im Bereich Presseund Öffentlich­keits­arbeit sowie als Autorin und Redakteurin (Schwerpunkt Medien/Jugendschutz); seit 2002 auch Prüferin bei der FSK.
Susanne Bergmann
Staatsexamen als Kunsterzieherin; Master of Arts Biografisches und Kreatives Schreiben;
Dozentin und Medienpädagogin; seit 1995 freie Autorin u.a. für den Kinderfunk von RBB
und DLR. Mitglied der Auditorix-Jury, die das gleichnamige Qualitätssiegel für Kinderhörbücher vergibt; seit 2004 hauptamtliche Prüferin bei der FSF.
Anke Bergmann
Studium der Medien- und Filmwissenschaften an der HFF Potsdam; mehrjährige Tätigkeit als Formatforscherin bei der ProSiebenSat.1 Media AG und bei der Bavaria Film
GmbH, Programm­beraterin und Lektorin beim NDR Fernsehen, Jugendschutzberatung
bei joiz und Filmpool Entertainment, Research Redakteurin bei Focus TV/Burda Studios.
Dr. Reinhard Bestgen
Studium der Rechtswissenschaft; ehemaliger Abteilungsleiter der Hessischen Staatskanzlei; Vor­sit­zen­der der Arbeitsgruppe „Jugendschutz“ der Rundfunkreferenten der Staatsund Senatskanz­leien; Vorsitzender des Appellationsausschusses und stellvertretender
Vorsitzender des Haupt­aus­schusses der FSK; Mitglied der Juristenkommission bei der
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO).
Rainer Braun
Studium der Lateinamerikanistik, Geschichte und Philosophie an der Freien Universität
Berlin; Freier Journalist (Medien- und Fernsehkritik); Programmanalysen/Beobachtungen
für TV-Formate verschiedener ARD-Anstalten; seit 1996 in der Vorauswahlkommissionen
und Jury des Adolf-Grimme-Preises; Träger des „Bert Donnep Preises“ (Deutscher Preis
für Medienpublizistik); seit 2005 Lehrtätigkeit zum Thema „Medienkritik“ an der Berliner
Universität der Künste (UDK).
Dr. Uwe Breitenborn
Medienwissenschaftler; seit 2014 Vertretung der Professur Online-Journalismus an
der Hoch­schule Magdeburg-Stendal, 2009–2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am
FB Kommunikation und Medien der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie Studiengangskoordinator (Online-Radio) an der Martin-Luther-Universität Halle; Dissertation
über nonfiktionale TV-Unterhaltung; lang­jährige Arbeit als Dokumentar und Koordinator
beim Deutschen Rundfunkarchiv Babelsberg (bis 2008); zahlreiche Publikationen zur Mediengeschichte sowie zur Kulturwirtschaft.
Dr. Jürgen Bretschneider
Journalistikstudium in Leipzig, Promotion (Linguistik); Kulturredakteur (Rundfunk,
Filmfach­zeit­schrif­ten); Lektor im Henschel-Verlag Berlin; Lehraufträge (Journalismus und
Medienmanage­ment); PR und Pressearbeit; seit 2003 Projektleiter von FILMERNST, dem
Kompetenzzentrum für Film, Schule und Kino im Land Brandenburg.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
28
Nils Brinkmann
Studium der Publizistik, Kunstgeschichte, Soziologie; 1991–2011 Prüfer für die öffentliche Hand bei der FSK; 2000–2002 Mitglied der FSK-Grundsatzkommission; 2000–2002
Dezernent für Pro­grammaufsicht und Medienwissenschaft bei der Unabhängigen Landesanstalt für das Rund­funk­wesen (ULR) Schleswig-Holstein, Kiel; seit 2004 Prüfer bei
der FSM, seit 2002 Mitarbeiter im Bereich „Programmaufsicht und Telemedien“ der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), für die MABB Prüfgruppenmitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), seit 2004 hauptamtlicher Prüfer bei der FSF.
Arne Brücks
Studium der Sozialpädagogik und Medienwissenschaften; Mitarbeiter an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Projektkoordinator des medienpädagogischen
Projektes „Kinder­film­universität Babelsberg“, wissenschaftliche Beratung beim Projekt
„Faszination Medien“ (BpB/FSF/Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF), beim Projekt „Your History – Mehr Wissen über den Holocaust“ (Hallesches Institut für Medien);
freier Referent für die Bundeszentrale für politische Bildung, die Medienanstalt Berlin
Brandenburg im Bereich Jugendmedienschutz; freier Dokumentarfilmer.
Michael Conrad
Studium der Sozial- und Medienpädagogik; bis Frühjahr 2015 Geschäftsführer der
Besucher­organisation „Kulturring der Jugend Hamburg“; Jugendschutzsachverständiger und Vertreter des Ständigen Vertreters bei der FSK, Beisitzer bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Geschäftsführer und Programmbooker eines
Arthouse-Kinos in Hamburg.
Katrin Dorner
Studium der Theaterwissenschaften, Publizistik und Italienisch; Studium der Montage
an der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) „Konrad Wolf“, Potsdam-Babelsberg;
Schnittmeisterin für Film- und Fernsehproduktionen; seit Oktober 2006 Lehrtätigkeit im
Studiengang Montage an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.
Jürgen Dünnwald
Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften, Völkerkunde und Anglistik;
Kunststudium an der FH Köln; seit 1991 Verfasser von Drehbüchern für Fernsehfilme
und -serien; seit 2011 Museumsmoderation und -workshops für Kinder und Jugendliche
für „Kulturprojekte Berlin“.
Sarah Ehls
Kurzbiografie folgt
Dr. Susanne Eichner
Media Studies & Cultural Studies am University College in Suffolk (GB); Studium Audiovisuelle Medienwissenschaft an der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“,
Potsdam-Babelsberg; Diplom, Dissertation und bis 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin;
freischaffende Medienberaterin; Vertretungsprofessuren an den Universitäten Rostock
und Århus.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
29
Dr. Barbara Eschenauer
Studium der Publizistik, Germanistik und Pädagogik; 1978–1986 wissenschaftliche Angestellte und Lehrbeauftragte am Institut für Publizistik der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz; 1986 Promotion; 1987–2004 Leiterin des Fachreferats Medienpädagogik
im Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik/ GEP (Frankfurt am Main); seit 2004
Leiterin der Relaisstation Öffent­lichkeitsarbeit im GEP; Beratungs- und Seminartätigkeit
in Fragen der Medienpädagogik (Kitas, Schule, Erwachsenenbildung, Offene Kanäle/
Bürgermedien) sowie zu den Themen Team­entwick­lung und Kommunikation im Beruf.
Klaus-Dieter Felsmann
Studium der Germanistik und Geschichte; freiberuflicher Publizist, Autor und Medienfachberater; Veranstaltungsmanagement; Prüfer bei der FSK.
Michael Felstau
Studium der Philosophie, Germanistik, Vergleichenden Religionswissenschaft; Produzent und Multimedia-Autor (Konzeption und Programmierung von E-Learning- und
Informations­anwendun­gen); bis 2001 Kinderfilmexperte bei einer Programmzeitschrift
und dem Kinderfernsehfilmpreis „Emil“; bis 2002 Prüfer bei der FSK.
Christina Förner
Studium der Germanistik und Volkswirtschaft; freiberufliche Lektorin für den Bertelsmann
Verlag; Projektarbeiten u.a. bei der Konrad-Adenauer-Stiftung; 2008–2014 Lehrerin an
Grundschulen in Berlin und Brandenburg; seit 2014 Oberschullehrerin in Brandenburg.
Stefan Förner
Theologe; seit 2003 Leiter Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit des Erzbistums Berlin;
Filmbeauftrag­ter der Erzdiözese; Mitglied der Katholischen Filmkommission, bis 2003
Prüfer bei der FSK.
Prof. Dr. Jens Förster
Studium der Psychologie, Germanistik und Darstellenden Kunst/Operngesang in Trier,
Saar­brücken und Columbia University/New York; Habilitation in Psychologie 2000; Lehrtätigkeiten in Trier, Duisburg, Würzburg, The New School/New York, Jacobs University/Bremen, Universiteit van Amsterdam; 2008–2012 Direktor des „Kurt-Lewin-Instituts“.
Hauptforschungsbereiche: soziale Informationsverarbeitung, Personenbeurteilung, Vorurteile, Kreativität, Innovation, Denk­prozesse, Aggression, Sex und Liebe, Selbstregulation und Motivation. Zahlreiche Publikationen in inter­nationalen Fachzeitschriften und
Büchern; auch als Kabarettist und Chansonnier tätig
Burkhard Freitag
Studium der Psychologie und Philosophie in Heidelberg; 1996–2000 wissenschaftlicher
Ange­stell­ter an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg; bis 2005 Prüfer bei der FSK;
seit 2001 Busi­ness Analyst und Projektleiter beim Springer-Verlag, Heidelberg
Dr. Sonja Ganguin
Dipl.-Pädagogin; Promotion an der Universität Bielefeld zum Thema „Computerspiele
und lebenslanges Lernen“; seit 2010 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät für
Kultur­wissen­schaften der Universität Paderborn im Bereich Medienpädagogik und empirische Medien­forschung
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
30
Dr. Anna Grebe
Studium der Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaft an der Universität Konstanz sowie der Universidad Nacional de Córdoba in Argentinien. 2015 Promotion. Seit 2012
Prüferin bei der FSK, seit 2013 Beisitzerin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien. Seit 2016 Pressemitarbeiterin der Malteser Berlin.
Dr. Achim Hackenberg
Kameramann und Studium der Film- und Erziehungswissenschaft. Dissertation zum Thema: „Filmverstehen als kognitiv-emotionaler Prozess“. Von 1999 bis 2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin im Rahmen zweier DFG-Forschungsprojekte zur Medienrezeptionsforschung. Seit 2010 als Berater für Jugendschutz und
Wissensmanagement im Medienbereich tätig
Dr. Manfred Hahn
Studium der Sozialpädagogik und der Erziehungswissenschaften in Darmstadt und
Frankfurt am Main; Promotion zum Thema „Horrorfilm und Jugendschutz“; mehrjährige
Lehrertätigkeit; Be­triebs­pädagoge bei der Landeshauptstadt Saarbrücken; seit 1996
Jugendschutzsach­verständi­ger bei der FSK, seit 2005 Vertreter des ständigen Vertreters
in den Arbeitsausschüssen der FSK.
Irmgard Hainz
Studium der Kommunikationswissenschaft, Journalistik, Psychologie (M.A.); Dipl.-Sozial­
pädagogin (FH); 1981–1987 Landeshauptstadt München, Abt. Sozialplanung. 1987–2010
Referentin für Medienpädagogik und Jugendmedienschutz bei der Landesarbeitsstelle
Aktion Jugendschutz in Bayern und Redaktion der Fachzeitschrift pro jugend; Vertreterin
der öffentlichen Hand bei der FSK.
Eva Hanel
Studium der Pädagogik mit Hauptrichtung Jugendmedien und Bildungsmittel; seit 2002
Medien­referentin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen; seit 2003 Jugend­
schutzsach­ver­ständige (JSSV) und seit 2015 Sprecherin der JSSV bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Kai Hanke
Studium der Kommunikations- und Medienwissenschaft, Psychologie und Erziehungs­
wissen­schaften; praktische Medienarbeit in Film- und Theaterprojekten; Redakteur für
merz; seit 2009 Referent für Medien im Deutschen Kinderhilfswerk; seit 2013 Leiter Abteilung Programm des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Michael Harbauer
Studium Wirtschaftswissenschaften und Kulturmarketing; Vorstand und Geschäftsführer
des Sächsischen Kinder- und Jugendfilmdienstes e.V.; Leiter des Internationalen Film­
festivals für Kinder und junges Publikum SCHLINGEL; Prüfer bei der FSK und Jurymitglied der Film­bewer­tungs­stelle (FBW).
Martina Hasselmann
Freie Presse- und TV-Journalistin; ehemalige Mitarbeiterin des Jugendmedienschutzprojektes „Jugendperspektiven in Berlin“ (JuPiB) mit dem Schwerpunkt Fernsehprogrammanalyse.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
31
Dr. Susanne von Hau
Studium der Soziologie, Psychologie, VWL sowie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an
der Univer­sität Hamburg; Lehraufträge an der Universität der Bundeswehr in Hamburg
und an der Universität Lüneburg; bis 1993 freie Mitarbeit bei einer Hamburger Filmproduktion (Dramaturgie und Lektorat); seit 2010 an der Hochschule der Polizei (HdP) in
Rheinlandpfalz als Dozentin beschäftigt.
Sandra Hein
Studium der Diplompädagogik an der Universität Bielefeld; verantwortlich für den Bereich Gesellschaft und Politik an der Hamburger Volkshochschule; zuvor tätig in Lehre
und Forschung, Schwerpunkt Medienpädagogik, an den Universitäten Bremen, Bielefeld und Hamburg sowie als Medienreferentin für das Deutsche Kinderhilfswerk und Projektleitung für den Blickwechsel e.V.; Sprecherin der GMK-Fachgruppe „Lebenswelten
von Kindern und Jugendlichen“; Prüferin der Freiwilligen Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter (FSM).
Christina Heinen
Diplom-Soziologin; Volontariat an der Journalistenschule der Evangelischen Medienakademie in Berlin; freie Journalistin (Medienthemen, Film- und Fernsehkritik): seit 2004
hauptamtliche Prüferin bei der FSF.
Monika Hessberger
Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Erlangen und Potsdam. Seit 1998 Redakteurin und Moderatorin bei Radio Z Nürnberg (soziale und medienpädagogische Projekte).
2014 Abschluss des Schwerpunkts Medienrechts, 2015 Bachelor of Laws (Medienrecht).
Josefine Hempel
Pädagogin/Journalistin; Redakteurin beim Rundfunk der DDR; ehemalige Leiterin des
Jugend­schutzprojektes „Jugendperspektiven in Berlin“ (JuPiB).
Jürgen Hilse
Studium der Psychologie, Philosophie und Anglistik; Dipl.-Psychologe; seit 1985
Jugendschutz­sach­verständiger des Landes Nordrhein-Westfalen bei der FSK; Vertreter
des Ständigen Vertreters der Obersten Landesbehörden bei der FSK; ehem. Ständiger
Vertreter der Obersten Landesbehörden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
(USK); Mitglied im Appellations­ausschuss und Vorsitzender des Berufungsausschusses
bei der USK.
Klaus Hinze
Studium der Sozialpädagogik und Soziologie; Geschäftsführer der Aktion Kinder- und
Jugend­schutz Brandenburg e.V.; Jugendschutzsachverständiger des Landes Brandenburg bei der FSK und bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Prof. Dr. Bernward Hoffmann
Studium der Erziehungswissenschaften und Theologie; seit 1988 Professor für Medienpädagogik in der Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen; seit 1999 am
Fachbereich Sozial­wesen an der Fachhochschule Münster; 2007–2013 im Bundesvorstand der GMK.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
32
Oliver Hoffmann
Studium der Medienwissenschaft, Germanistik und Politischen Wissenschaft; ehemaliger
Mit­arbeiter im DFG-Projekt Medien der Universität Mannheim; Mitarbeit an div. Medien­
wirkungs­studien; seit 1995 Verlagsleiter beim Verlag Feder & Schwert, Mannheim; Prüfer
bei der FSK.
Andreas von Hören
Medienpädagoge; Geschäftsführer des Medienprojekts Wuppertal e.V. (Jugendvideoproduktion und Verlag); freier Referent, Publizist und Dokumentarfilmemacher.
Karlheinz Horn
Dipl.-Pädagoge; Studium der Erwachsenenbildung am Erziehungswissenschaftlichen Institut der Freien Universität Berlin; seit 1983 Leiter der Evangelischen Medienzentrale
in Berlin; derzeit Studien­leiter im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche in
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Anja Humberg
Studium der Publizistik, Slawistik und Ethnologie in Münster; Referentin für Programme
und Öffent­lichkeitsarbeit bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk; Referentin für Medienwirtschaft in der Senatskanzlei Hamburg; Leitung Jugendschutz bei
DF1 (später Premiere); Vorsitzende der Prüfausschüsse der FSF; Mitglied im Beschwerdeausschuss und Gutachterin bei der FSM.
Anna Jakisch
Studium der Medienwissenschaften, Kunstgeschichte und Musikwissenschaften; seit
2012 in der Medienforschung tätig; Koautorin der DIVSI-U25 Studie „Kinder, Jugendliche und junge Er­wachsene in der digitalen Welt“; seit 2015 Referentin beim Bundesverband Musikindustrie, BVMI.
Anna Jannsen
Dipl.-Psychologin; Studium an den Universitäten Leiden (NL) und Bremen sowie Hamburg Media School; akademische Mitarbeiterin an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF im BA Digitale Medienkultur; ehemals Psychologin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Projekt­mitarbeiterin der Anti-Stigma-Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psycho­therapie, DGPPN, Berlin.
Detlef Kannapin
Studium der Neueren und Neusten Geschichte, Soziologie, Politikwissenschaft, Medien­
wissen­schaft und Philosophie, Promotion in Politikwissenschaft 2005 an der HumboldtUniversität Berlin; 1999–2004 wissenschaftlicher Mitarbeiter der DEFA-Stiftung Berlin;
2007–2013 wissenschaftlicher Referent für Kultur- und Medienpolitik der Fraktion DIE
LINKE im Deutschen Bundestag; seit 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter für Medienbildung und Fragen Ostdeutschlands im Deutschen Bundestag; 2011 Gutachter im Rahmen der Gesamtstudie „Digitalisierung und Gesell­schaft“ des EP; seit 2011 Kurator und
Organisator der Filmreihe „3 D – Deutsche Demokratische Dokumente“.
Gülşen Kaçar
Erzieherin in einer interkulturellen Kita in Berlin-Kreuzberg. Ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in sozialen Brennpunkten Berlins. Seit
2007 Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
33
Senol Keser
Studium der Germanistik und Soziologie (M.A.) an der Universität Bielefeld; wissenschaftlicher Angestellter der Universität Bielefeld und Leiter der Geschäftsstelle Bielefeld 2000plus sowie Projektmitarbeiter bei „MOZAIK“, der gemeinnützigen Gesellschaft
für interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote in Bielefeld; seit 2012 Prüfer bei
der FSK; Referent der „Initiative Eltern + Medien“ (seit 2013) und Sprecher der GMKLandesgruppe NRW; freier Journalist und Moderator.
Bengt Keine
Kurzbiografie folgt
Arndt Klingelhöfer
Studium der Filmwissenschaft, Soziologie und Ethnologie (M.A.); Tätigkeiten als Dialog­
autor und Script-Editor bei Soap-Produktionen; Prüfer bei der FSK; Mitarbeit in den
Projekten „Medien­kompetenz und Jugendschutz“.
Christina Koenig
Studium der Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation/audiovisuelle Kommunikation/Film an der Hochschule der Künste Berlin und der UFF Rio de Janeiro; 1990/91
Leitung/Regie des edukativen Filmprojektes „Tá Limpo“ in Brasilien, 1998/99 Prüferin
bei der FSK, kreative sowie medienpädagogisch orientierte Werkstätten an Schulen und
anderen öffentlichen Einrichtungen; Buch- und Drehbuchautorin für Kinder und Jugendliche.
Dr. Torsten Körner
Studium der Germanistik und Theaterwissenschaft, verschiedene ehrenamtlich Tätigkeiten, u. a. Medienarbeit mit Strafgefangenen und Betreuung von Senioren; seit 2000
Medien- und Fernseh­kritiker für Medienkorrespondenz, epd Medien und Tagesspiegel.
Verschiedene Buch­publika­tionen; Mitglied in diversen Fernsehpreis-Jury, u.a. für den
Grimme-Preis und den Deutschen Fernsehpreis.
Friederike Korr
Diplom-Pädagogin; Systemisch-Integrative Sozialtherapeutin; 2004–2009 Redakteurin
für Jugendschutz und Programmberatung bei Sat.1; 2010–2014 Schulsozialarbeit; derzeit tätig im Bereich Jugendhilfe und Bildung.
Klaudia Kremser
Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Völkerkunde und Geschichte
an der Universität Wien; Studium des Kulturmanagements an der Universität für Musik
und darstellende Kunst Wien; seit 2001 Mitarbeiterin des wienXtra-cinemagic (Kinderund Jugendkino der Stadt Wien); seit 2001 Mitarbeiterin des Internationalen Kinderfilmfestivals Wien; 2000–2008 Prüferin bei der FSK; Mitglied der österreichischen Jugendmedienkommission.
Gabriele Kriegs
Studium der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Sozialarbeiterin beim Caritasverband für
das Erzbistum Berlin e.V. mit dem Arbeitsschwerpunkt häusliche Gewalt gegen Frauen
und Kinder; Leiterin des Frauenhauses und angegliederter Projekte für Familien; Mitglied in kirchlichen Jurys (achtungberlin); ehemalige Mitbetreiberin eines kommunalen
Kinos in Berlin.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
34
Peter Lähn
Kunstkritiker, Kultur- und Medienhistoriker; seit 1999 Prüfer bei der FSK; Gründer der
Künstler­gruppe maplab.
Prof. Dr. Marc Liesching
Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Hochschule für Technik, Wirtschaft
und Kultur Leipzig; vormals Rechtsanwalt in München. Herausgeber und Autor des Ge­
setzes­kommen­tars Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht – Kommentar (5. Aufl. 2011).
Ruth Liffers
Diplompädagogin; tätig als Sozialpädagogin beim Internationalen Bund für Jugend und
Sozialarbeit, Berlin; bis 2002 Referentin für außerschulische Kinder- und Jugendmedienarbeit/ Sozialpädagogik beim Medienpädagogischen Zentrum Brandenburg (LISUM);
1994–2002 Jugend­schutz­sachverständige (Brandenburg) bei der FSK; seit 2004 Vertreterin der Öffentlichen Hand bei der FSK.
Stefan Linz
Studium der Filmwissenschaft, Publizistik und Psychologie; 2005–2010 Mitarbeiter von
jugend­schutz.net; Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK und Leiter Prüfbereich und FSK.online; seit 2012 Jugendschutzsachverständiger bei der Unterhaltungssoftware Selbst­kontrolle (USK).
Norbert Mehmke
Ehemaliger Jugendbildungsreferent im Jugendhof Idingen, Schwerpunkt Medienarbeit;
Vor­sitzen­der des Bundesverbandes Jugend und Film e.V.; Leiter des niedersächsischen
Jugendfilmfestivals Uelzener Filmtage; aktuell in der Filmarbeit mit Flüchtlingen engagiert, seit 1985 Prüfer bei der FSK und seit acht Jahren Vertreter des Ständigen Vertreters bei der FSK.
Reinhard Middel
Studium der Germanistik, Pädagogik, Film- und Medienwissenschaften; Film- u. Medien­
pädagoge; 1990–1992 Geschäftsführer des Bundesverbandes kommunale Filmarbeit;
1993–1999 Film- und Medienreferent beim Gemeinschaftswerk Evangelischer Publizistik
(GEP); freiberuflicher Redakteur, Autor und Tagungsveranstalter; seit 2005 medienpädagogischer Mitarbeiter bei Vision Kino GmbH – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz; Prüfer bei der FSK.
Claudia Mikat
Studium der Erziehungswissenschaften/Medienpädagogik; freiberufliche Medienpädagogin in der Kinder- und Jugendarbeit; Dozentin in der Erwachsenenbildung; verschiedene Lehraufträge für Medienpädagogik und Jugendschutz; 1994–2001 Leiterin der
FSF-Geschäftsstelle; seit 2001 hauptamtliche Prüferin und Vorsitzende der Prüfausschüsse bei der FSF, dort seit 2015 Geschäfts­führerin Programmprüfung.
Prof. Dr. Lothar Mikos
Professor für Fernsehwissenschaft an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF;
2010–2014 geschäftsführender Direktor des Erich-Pommer-Instituts für Medienrecht,
Medienwirtschaft und Medienforschung; seit 1981 Lehrtätigkeiten an Hochschulen im
In- und Ausland (England, Italien, Österreich, Spanien, Schottland, Schweden) und in der
Lehrerfortbildung im Bereich Medien; Arbeits­schwerpunkte: Fernsehprogrammanalyse,
globaler Formathandel, Film- und Fernseh­analyse.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
35
Christian Möller
Studium der Medien- und Literaturwissenschaft, Germanistik und des öffentlichen Rechts
an der CAU Kiel (M.A.); 1998–2000 Mitarbeiter der Unabhängigen Landesanstalt für das
Rundfunkwesen Kiel (ULR); 2002–2008 Büro des Beauftragten für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Wien; seit 2008 freier
Mitarbeiter der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb); seit 2010 Dozent am Fachbereich Medien der Fachhochschule Kiel (Medienrecht und Medienethik, Social Media,
Journalismus und Medienwirtschaft); freiberuflicher Medienwissenschaftler.
Helmut Morsbach
Studium der Geschichte und Archivwissenschaft; bis 2003 Referatsleiter und stellvertretender Abteilungsleiter im Bundesarchiv-Filmarchiv; bis 2012 Vorstand der DEFA-Stiftung; stellver­tretender Vorsitzender der Katholischen Filmkommission für Deutschland;
Prüfer bei der FSK.
Milan Nešpor
Studium der Psychologie und Sozialwissenschaften, M.A.; bis 2005 Prüfer bei der FSK;
lang­jähriger Mitarbeiter der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen und Lehrbeauftragter für Sexualpädagogik an der Universität Hannover; freier Dolmetscher/Übersetzer.
Christian Nitsche
Diplom-Psychologe; Psychologischer Psychotherapeut, Arbeit mit seelisch behinderten
und verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen; seit 2003 Tätigkeit in eigener Praxis in Berlin mit dem Schwerpunkt der Depressions- und Angstbehandlung.
Antonia Nooke
Studium der Europäischen Ethnologie und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Jugendkultur und Emotionsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin; Master in
Medienwissenschaft an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF mit Vertiefungen in Jugendschutz und Medien­ethik; aktuell tätig als Account Managerin in einer Kreativagentur; im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in Bosnien und Herzegowina
Arbeit mit Jugendlichen zu Jugendmedien.
Joachim Opahle
Studium der Katholischen Theologie und Kommunikationswissenschaft (Dipl.Theol.); seit
1993 Medienverantwortlicher im Erzbistum Berlin, Leiter der kirchlichen Hörfunk- und
Fernseharbeit, Senderbeauftragter für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und für
den privaten Rundfunk. Als Vizepräsident der europäischen Sektion des katholischen
Weltverbandes SIGNIS auf internationaler Ebene mit Fragen der Mediennutzung (media
literacy) und des Jugendschutzes befasst; seit 2003 Prüfer der ASK-Kommission.
Tanja Opitz
Studium der Germanistik und Pädagogik (Magister); seit 2007 Mitarbeiterin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen. Freiberufliche Tätigkeit als Eltern-Medien-Trainerin sowie in ver­schiedenen Präventionsprojekten mit Mädchen und Jungen.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
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Martin Ostermann
Studium der Theologie, Philosophie und Germanistik in Bochum; Promotion „Gotteserzählungen – Gottessuche in Literatur und Film“ in der Fundamentaltheologie; 2003–2012
Akademischer Rat am Lehrstuhl für Dogmatik an der Katholischen Universität EichstättIngolstadt. Lehrbeauftragter der Katholischen Universität Eichstätt und der Universität
Erfurt. Er ist Mitglied der katholischen Filmkommission und engagiert sich als freiberuflicher Medienreferent in der Lehrer- und Erwachsenenbildung.
Maike Petersen
Studium der Theater-, Film- u. Fernsehwissenschaften, Germanistik u. Anglistik; Stoffproducerin, Dramaturgie und Projektleitung bei Cyclops’ Eye Entertainment; Drehbuchbear­
beitung und Synchronregie bei Docland, Neue Tonfilm und Antares Film; Mitarbeit im
Bereich Standort­marketing/Projektförderung beim Medienboard Berlin-Brandenburg.
Dr. Stefan Piasecki
Studium der Sozial- und Politikwissenshaften mit Nebenfächern Soziale Arbeit/Erziehung und Geschichte an der Universität Duisburg; 2008 Promotion zum Mediendiskurs
der Mohammed-Karikaturen; seit 2010 Lehre für Soziale Arbeit und Medienpädagogik
an der CVJM-Hochschule in Kassel; mehr als 13 Jahre in der internationalen Videospielbranche tätig; 2015 Habilitation zum Thema „Religion in Videospielen“; Prüfer bei der
FSK.
Christiane Radeke
Studium der AV-Medienwissenschaften an der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg; Veranstaltungsorganisation und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. für Egoli Tossell Film AG und das Kinder-Film&Fernsehfestival Goldener
Spatz; seit 2004 Autorin für das Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland (KJF);
Ausbildung zur Synchronbuchautorin und Tätigkeit als Übersetzerin und Dialogbuch­
autorin; seit 2010 Autorin von Kinder- und Jugendbüchern.
Janosch Rolf
Studium Diplom-Pädagogik mit Schwerpunkt Medienpädagogik an der Universität Bielefeld; zertifizierter Coach und Moderator; seit 2014 Referent beim Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KIZ).
Markus Reipen
Kurzbiografie folgt
Renate Röllecke
Referentin für Medienpädagogik in der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) in Bielefeld; Mitverantwortliche für die Organisation des Forums
Kommunikationskultur der GMK; Mitwirkung bei zahlreichen medienpädagogischen
Projekten und Veröffentlichungen.
Prof. Dr. Roland Rosenstock
Studium der Evangelischen Theologie und Philosophie; Professor für Religions- und Medienpädagogik an der Universität Greifswald, Arbeitsschwerpunkte: Medien – Kindheit –
Religion; Medienethik und Medienbildung
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
37
Carmen Rosenthal
Musikwissenschaftlerin; Studium an der Humboldt-Universität Berlin; Mitarbeiterin bei
Répertoire International des Sources Musicales (RISM) an der Sächsischen Landesbiblio­
thek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB); 1996–2010 Vorsitzende der
Versammlung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
(SLM); Mitarbeit in Jurys: Rundfunkpreise der SLM, Rundfunkpreise Mitteldeutschland,
Kinderfilmfest „Schlingel“; mehrfach Vorsitzende des Landesfrauenrats in Sachsen; seit
2010 Referentin bei den Jugendmedienschutztagen der SLM zur Unterstützung der Arbeit von FSF/FSK.
Detlef Ruffert
Geschäftsführer des Landesfilmdienstes Hessen e.V., Institut für Medienpädagogik und
Kommunikation; Lehraufträge am Fachbereich Erziehungswissenschaften der PhilippsUniversität Marburg (Medienpädagogik, außerschulische Jugendbildung) und beim Verwaltungsseminar Gießen und Marburg; Dozent an der Kreisvolkshochschule MarburgBiedenkopf; Mitglied der Jury für den Grimme-Preis, der Medienkommission des Landessportbundes Hessen, der Medienkommission des SPD-Landesverbandes Hessen;
Prüfer bei der FSK.
Peter Rühle
Bildender Künstler; Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden und der
Justus-Liebig-Universität Gießen (Erstes Staatsexamen); Studium der Soziologie (Hauptfach), Hispanistik und Kunstgeschichte (Nebenfächer) an der Universität Florenz und an
der TU Dresden (M.A.); freischaffend mit den Schwerpunkten Malerei, Collage und Medienkunst; längere Auslandsaufenthalte in Island, Italien und den USA; zahlreiche Ausstellungen und Messebeteiligungen im In- und Ausland; Mitarbeit an der FSF-Studie zu
Scripted-Reality-Formaten.
Torsten Rühle
Studium der Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte, Erziehungswissenschaften und Philosophie in Dresden und Hamburg; Weiterbildungen in Kunstmanagement und Unternehmensmanagement; seit 2004 freier Kurator, Berater und Maler in Berlin und Dresden.
Thomas Russow
Studium der Germanistik, Erziehungs- und Medienwissenschaft; Mitarbeit im ehemaligen DFG-Projekt Medien der Universität Mannheim
Verena Sauvage
Kurzbiografie folgt
Udo Schmidt
Studium der Sozialpädagogik; Zusatzqualifikation Management in der sozialen Arbeit;
Berufstätigkeit in unterschiedlichen Bereichen der Jugendarbeit und Jugendhilfe; Mitarbeiter im Bayerischen Landesjugendamt; Geschäftsführung des Bayerischen Mediengutachterausschusses, Prüfer bei der FSK, KJM und BPjM.
Georg Schmitt
Autor zahlreicher Aufsätze und Monographien im Bereich Jugendmedienschutz; seit
1997 Prüfer der Filmwirtschaft und Stellvertretender Hauptausschussvorsitzender bei der
FSK; freier Filmemacher.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
38
John Schneeweiß
Studium der Germanistik, Sport (2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien) und
Sozialrecht; Jugendpfleger und Jugendsozialarbeiter; Lehrtätigkeit „Deutsch als Fremdsprache“; 2007–2013 Referententätigkeit, Koordination im Handy-Projekt und Einsätze
als Eltern-Medien-Trainer über die LJS Niedersachsen; seit 2014 Lehrer an einer Sekundarschule in Berlin; Prüfer bei der FSK.
Dr. Martina Schuegraf
Studium der Dipl.-Pädagogik und Magisterstudium Musikwissenschaft/Auditive Kommu­
nikation; selbstständige Tätigkeit und Forschungsleitung in der Markt- und Medienforschung, bei Fernsehsendern und in der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung; seit
2015 Professorin für Theorie und Empirie der Medienkonvergenz im Studiengang „Digitale Medienkultur“ an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF; Vorstandsmitglied
in der Gesellschaft für Medien­pädagogik und Kommunikationskultur (GMK); Forschungsschwerpunkte: digitale und konver­gente Medienkulturen, Cultural Studies, Celebrity Studies sowie Analyse und Ästhetik der Populärkultur.
Petra Schwarzweller
Freiwilliges soziales Jahr in einem Heim für behinderte Kinder und Jugendliche; Studium
der Medien- und Kommunikationswissenschaften, Anglistik und Germanistik (M.A.) in
Mannheim und London; Lehraufträge zu Themen der Filmwissenschaften, u.a. an der
Universität Wien; Prüferin bei der FSK; Kinoarbeit im Rahmen der Gewaltprävention für
Haupt- und Förderschulen in Mannheim.
Adele Seelmann-Eggebert
Magisterstudium Französisch sowie Geschichteund Psychologie an der University of
Edinburgh; Produktionsvolontariat bei NDR, WDR, ZDF; Berufstätigkeit als Producerin,
Übersetzerin, Online-Journalistin; ehrenamtliche Sprachmittlerin in Köln und Berlin;
langjährige Mitarbeit beim euro­päischen Medienfestival Prix Europa (rbb) und bei der
internationalen Fernsehkonferenz INPUT; Prüferin bei der FSK.
Kathrin Senger-Schäfer
Studium der Germanistik und Politischen Wissenschaften in Mannheim und Waterloo/
Kanada; Dozententätigkeiten in der Erwachsenen- und Politischen Bildung im In- und
Ausland (Schwer­punkte: Medien, Jugend-, Frauenweiterbildung, interkulturelles Training); Prüferin bei der FSK; 1995–1998 Medienberatung und -bewertung von Kinderfilmen für die Redaktion der Programm­zeitschrift TV-Spielfilm sowie Jurorin für die Verleihung des „Emil – der Preis für gutes Kinder­fernsehen“ verliehen von TV-Spielfilm; seit
2006 Weiterbildung als „Xpert Culture Communi­cation Skills“. 2009–2013 Mitglied des
Deutschen Bundestages; Medienpolitische und Pflege­politische Sprecherin der Fraktion
DIE LINKE; seit 2013 tätig als Publizistin und Moderatorin, interkulturelle Kommunikation; Vorträge zu Politik und Medien im In- und Ausland. Mitglied der Versammlung der
Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Michael Sommer
Schauspielstudium an der Universität der Künste Berlin. Engagements am Schauspielhaus Zürich, Staatstheater Wiesbaden. 2004–2006 Master Class Film- und Fernsehregie
an der Hamburg Media School; Gründer der Produktionsfirma „Sommerfilm“ mit dem
Schwerpunkt Image- und Industriefilm; diverse medienpädagogische Tätigkeiten; Filmseminare für Lehrer, Schüler und Multiplikatoren. 2009–2012 Projektleiter „Film“ an der
Helene-Lange UNSECO-Projekt-Schule; Prüfer bei der FSK (Öffentliche Hand).
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
39
Dieter Spürck
Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen; Mitglied der Juristenkommission in der Spitzen­
organi­sation der Filmwirtschaft e.V.; Mitautor des Kommentars zum JuSchG und JMStV
im Luchterhand-Verlag; vormals Beigeordneter und Erster Beigeordneter in Kommunalverwaltungen; Rechts­anwalt bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz
(AJS) in NRW; Kommissarischer Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde
bei der USK; Mitarbeit beim Aufbau der staatlichen Jugendschutzeinrichtung für die
neuen Informations- und Kommunikationsdienste „jugendschutz.net“.
Lothar Strüber
Dipl.-Theologe; 1981–2008 Referatsleiter der Medienstelle im Erzbistum Freiburg;
Lehrbeauf­tragter an der Katholischen Fachhochschule Freiburg; Mitglied der Katholischen Filmkommission für Deutschland und des Katholischen Filmwerks in Frankfurt;
Kinoarbeit (Veranstaltungsreihen) und Festivalarbeit (Mitglied kirchlicher Jurys), Prüfer
bei der FSK.
Matthias Struch
Filmhistoriker; Studium der Kunstgeschichte und Neueren Geschichte; seit 1998 Mitarbeiter am Filmmuseum Potsdam, Kustos (Filmsammlung) und Kurator (Retrospektiven
und Filmreihen zur nationalen und internationalen Filmgeschichte); seit 2003 Mitglied
der Nominierungskommission und Jury für den Grimme-Preis; Prüfer bei der FSK.
Isabell Tatsch
Studium der Erziehungswissenschaften und Medienpädagogik; wissenschaftliche Mitar­
bei­terin in der AG Medienpädagogik an der Universität Mainz; seit 2011 Referentin bei
der Landes­medienanstalt Rheinland-Pfalz; freiberufliche Tätigkeiten im filmpädagogischen Bereich, seit 2008 Prüferin bei der FSK, 2016 Mitglied der Jury des Adolf-GrimmePreises „Kinder und Jugend“
Jörg Tänzer
Rechtsanwalt und Fortbildungsdozent; 1986–1988 Bundesvorsitzender des Jugendwerks der Arbeiterwohlfahrt; 1992 Gründungsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Aktion Jugend­schutz in Brandenburg; 1988–2008 Prüfer bei der FSK.
Prof. Friederike Tilemann
Erziehungswissenschaftlerin; Leiterin des Fachbereichs Medienbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich; Mitgründerin von „Blickwechsel – Verein für Medien- und
Kulturpädagogik“; Mitgründerin und Partnerin bei „SoVal – Netzwerk für Beratung, Lernen & Entwicklung“; Leiterin im „Szenischen Spiel und Theater als Lernform“.
Rainer Tittelbach
Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Deutschen Philologie und Pädagogik an der Universität Köln; seit 1990 fester/freier Journalist im Bereich Medien und
Fernsehen; seit 1993 regelmäßig in der Nominierungskommission und Jury des GrimmePreises; Herausgeber und Autor des Fernsehkritik-Online-Dienstes tittelbach.tv – der
fernsehfilm-beobachter.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
40
Tatjana Trögel
Studium der Journalistik; Redakteurin im Bereich Kultur und Feuilleton; ehemalige Mitarbeiterin im Jugendmedienschutzprojekt „Jugendperspektiven in Berlin“ (JuPiB), Schwerpunkt: Medien­arbeit mit Jugendlichen; Aufbau und Betreuung eines Jugendmedienzentrums in Wandlitz; freie Journalistin; seit 2010 Leiterin der Friedrich-Wolf-Gedenkstätte
in Oranienburg-Lehnitz.
Katja Verchow
Kurzbiografie folgt
Prof. Dr. Claudia Wegener
Studium der Erziehungswissenschaften/Medienpädagogik und Psychologie; Professorin
für Medien­wissenschaft im Studiengang Medienwissenschaft an der Filmhochschule Babelsberg KONRAD WOLF; Arbeitsschwerpunkte u.a. Mediensozialisation, Rezeptionsforschung, qualitative Forschungsmethoden, Kinder- und Jugendmedienkultur, Medien­
innovation.
Bernadette Werrelmann
Kurzbiografie folgt
Natália Wiedmann
Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Germanistik und Psychologie an
der Universität zu Köln; 2009–2012 wissenschaftliche Projektmitarbeiterin an der Hochschule für Film und Fernsehen KONRAD WOLF; 2013–2015 wissenschaftlich-pädagogische Mitarbeiterin des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums; freiberuflich im
medienpädagogischen und filmjournalistischen Bereich tätig.
Silvia Wilhelm
Studium der Kommunikationswissenschaften, Politik und Psychologie an der Universität
München; Diplomarbeit über BPjM und FSK; Volontariat beim privaten Rundfunk, seit
1996 freie Journalistin und Radiomoderatorin.
Dr. Tanja Witting
Studium der Sozialen Arbeit (Diplom) und Promotion in erziehungswissenschaftlicher
Medien­forschung; Professorin für Kunst und Medien in der Sozialen Arbeit an der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften in Braunschweig/Wolfenbüttel.
Dr. Margit Witzke
Studium der Erziehungswissenschaften; Tätigkeiten als Medienpädagogin in Praxis, Forschung und Lehre; Sprecherin der Fachgruppe „Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen“ der GMK; seit 2003 Abteilungsleiterin Jugend beim Humanistischen Verband
Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Uli Wohlers
Studium der Sozialpädagogik und Angewandten Kulturwissenschaften in Lüneburg sowie für Journalismus und Filmwissenschaften an der Dublin City University; freier Autor
(u.a. für ZDF-Serien); seit 2006 Prüfer bei der FSK.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
41
Brigitte Zeitlmann
Studium der Theater- und Medienwissenschaft, Europäischen Ethnologie und Osteuro­
päischen Geschichte; seit 2008 freiberufliche Medienwissenschaftlerin; Filmseminare,
medienpädagogische Weiterbildungen; Prüferin bei der FSK; Mitglied der Nominierungskommission und Jury des Grimme-Preises.
Jennifer Zylka
Studium der Kommunikationswissenschaft und Linguistik; freie Autorin für Print (taz, Tagesspiegel, Spiegel Online, Spex, Rolling Stone u.v.m.), Radio (rbb, WDR, Deutschlandradio, Fernsehen (rbb, WDR); bis 2004 Medienredakteurin der tageszeitung (taz); seit
1999 im Auswahlgremium des Grimme-Preises; seit 1999 Moderatorin bei der Berlinale, seit
2005 in der Auswahlkommission Spielfilme der Berlinale, Buchautorin (Rowohlt, Suhrkamp), Drehbuchautorin, Mitarbeiterin Filmfest Emden, Mitarbeiterin Filmfest Dresden,
Dozentin für Journalismus an der amd Berlin, freie Moderatorin für Filmgespräche.
Renate Zylla
Studium der Sozialarbeit an der FH Dortmund und Dipliom-Pädagogik (Schwerpunkt
Medien­pädagogik) an der Universität Bielefeld; Sozialarbeiterin: Beraterin für ausländische Kinder und Jugendliche beim Diakonischen Werk Bielefeld (1978–1981) ; 1988–2002
Leiterin des Kinder­filmfestes der Internationalen Filmfestspiele Berlin. 1991–2005 Prüferin bei der FSK; 2003–2010 Direktorin des Kodomotachino Kinder Film Festivals Tokio.
Freie Lektorin der Kinder- und Familienredaktionen des SWR, WDR und RBB (2003–2011).
Presse-Agentin für Dokumentarfilme (2008). Seit 2009 Festival-Agentin für Kinder- und
Jugendfilme. Supervisor und Programm­beraterin für internationale Kinder- und Jugendfilmfestivals in den USA, Kanada und Südamerika.
Anhang 1: Prüferinnen und Prüfer ab 2016
42
Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015
Ute Biernat
Geschäftsführerin der UFA SHOW & FACTUAL GmbH
Nach dem Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft begann Ute Biernat
ihre Laufbahn zunächst als Regisseurin und Autorin für Magazine und Dokumentationen. In Neuseeland, Australien und den USA arbeitete sie als Redakteurin verschiedener
Entertainment-Formate, bevor sie 1994 nach Deutschland zurückkehrte und zwei Jahre
später als Executive Producer bei Grundy TV einstieg, 1998 übernahm sie die Funktion des Senior Executive Producer bei Pearson Television Deutschland (später zunächst
GRUNDY Light Entertainment und ab 2013 UFA SHOW GmbH). Ute Biernat übernahm
im Mai 2000 die Geschäftsführung der UFA SHOW GmbH und im Juni 2010 zusätzlich
die Geschäftsführung der UFA FACTUAL GmbH (ehemals UFA Entertainment). 2015 ist
aus den beiden Firmen die UFA SHOW & FACTUAL GmbH geworden.
OKR Markus Bräuer
Oberkirchenrat und Medienbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland
Nach dem Theologiestudium war Markus Bräuer Pfarrer an der evangelischen Zions­
kirchen­­gemeinde Berlin. Er war persönlicher Referent von Bischof Wolfgang Huber,
Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche Berlin-Branden­
burg-schlesische Oberlausitz. Markus Bräuer ist Mitglied der Jury für den Robert-Geisendörfer-Preis und der Grundsatzkommission der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).
Prof. Dr. Jürgen Grimm
Professor für Kommunikationswissenschaften an der Universität Wien
Jürgen Grimm studierte Germanistik und Politische Wissenschaft an der Universität
Mannheim. Von 1992 bis 1994 leitete er das DFG-Forschungsprojekt Medien: Simulation
und Wirklichkeit. 1998 folgte die Habilitation in Medien- und Kommunikationswissenschaft zum Thema „Wirkungen von Fernsehgewalt“. Dr. Grimm ist Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Medienforschung e.V. Seit Januar 2004 ist er Professor für Kommunikationswissenschaft am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der
Universität Wien. Hier betreibt er neben seiner Lehrtätigkeit empirische Forschungen
vornehmlich im Umfeld von Medienwirkungen und den daraus ableitbaren Konsequenzen für das Medienhandeln. Außerdem ist er Leiter des Sozialwissenschaftlichen Forums
im Methodenzentrum der Universität Wien. Zahlreiche Publikationen u. a. zu Reality-TV,
Talkshows und Nachrichtengewalt sowie zu verschiedenen Themen der Medienunterhaltung und -information.
Birgit Guth
Leiterin der Medienforschung bei SUPER RTL
Birgit Guth studierte Kommunikationswissenschaft, Germanistik und Marketing an der
Universität Essen. Seit 1995 leitet sie die Medienforschung bei SUPER RTL. Sie ist verantwortlich für die Konzeption und Durchführung zahlreicher Studien zum Kinderfreizeitverhalten sowie zur Fernseh- und Internetnutzung von Kindern. Neben Fachtagungen
zum Thema „Kinder und Medien“ führt sie Fortbildungsveranstaltungen durch und ist
Lehrbeauftragte an der Universität zu Köln. Von 2001 bis 2008 war Birgit Guth außerdem die Jugendschutzbeauftragte von SUPER RTL. Sie ist Mitglied im Fachbeirat des
Erfurter Netcodes sowie im Kuratorium von „Ein Netz für Kinder“, außerdem arbeitet
sie im Fachbeirat des Vereins Media Smart e.V. in Deutschland mit und ist Mitglied im
JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis.
Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015
43
Dr. phil. habil. Gerd Hallenberger
Freiberuflicher Medienwissenschaftler
Gerd Hallenberger studierte Europäische Ethnologie, Soziologie, Anglistik und Politikwissenschaft. 1985 promovierte er im Fach Europäische Ethnologie (Titel der Dissertation: Die politische Seite der Science-Fiction. Eine inhaltsanalytische Bestandsaufnahme), 1997 folgte die Habilitation im Fach Medienwissenschaft. Von 1996 bis 2004 war
er Leiter des deutschen Zweigs des europäischen Forschungsverbundes „Eurofiction”.
Seit 2000 ist er regelmäßig Mitglied von Nominierungskommissionen und Jurys für den
Grimme-Preis. 2013 bis 2015 war er mit halber Stelle Professor an der Hochschule für
Medien, Kommunikation und Wirtschaft (Standort Köln).
Dr. Peter Hasenberg
Leiter des Referats Film/Grundsatzfragen bei der Deutschen Bischofskonferenz
Nach dem Studium der Anglistik und Germanistik an der Ruhr-Univer­si­tät Bochum war
Peter Hasenberg dort von 1978 bis 1987 Hochschulassistent am Englischen Seminar.
Studienbegleitend machte er eine Journalistenausbildung und arbeitete als freier Journalist und Filmkritiker für diverse Publikationen. Seit 1988 ist er im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, wo er das Referat Film/Grundsatzfragen leitet. Seit 2011 hat
er dazu die Geschäftsführung der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz übernommen. Seit 1989 ist er Vorsitzender der Katholischen Filmkommission
für Deutschland. Als Autor und Mitherausgeber ist er an zahlreichen Publikationen der
katholischen Filmarbeit beteiligt. Seit 1989 ist er als Prüfer bei der FSK tätig und vertritt
die Katholische Kirche in Gremien der Filmförderungsanstalt (FFA).
Prof. Dr. Dagmar Hoffmann
Professorin für Medien und Kommunikation an der Universität Siegen
Dagmar Hoffmann studierte Sozialarbeit/-pädagogik an der Fachhochschule Braun­schweigWolfenbüttel und ab 1987 Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft und Publizistik
an der Freien Universität Berlin. Im Jahr 2000 promovierte sie an der Technischen Universität Chemnitz zum Thema „Attraktion und Faszination Medien: Jugendliche Sozialisation im Kontext von Modernisierung und Individualisierung“. 2009 folgte die Habilitation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Dagmar Hoffmann ist seit
2011 Professorin für Medien und Kommunikation an der Universität Siegen. Sie war von
2007 bis 2013 stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft für Medienpädagogik und
Kommunikationskultur (GMK). Sie ist zudem Mitglied des Beirats der Zeitschrift „merz
| medien + erziehung“ und Mitherausgeberin der Zeitschrift „Diskurs Kindheits- und
Jugendforschung“. Sie ist zusammen mit Prof. Dr. Nadine Klass Leiterin des Teilprojekts
„Medienpraktiken und Urheberrecht“ im DFG-Sonderforschungs­bereich „Medien der
Kooperation“ der Universität Siegen.
Anne Langen
Jugendschutzbeauftragte bei sixx
Anne Langen studierte Kommunikationswissenschaft, Film- und Theaterwissenschaft und
Psychologie an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Studienbegleitend arbeitete sie zunächst als Redakteurin in der Kommunikation bei der ProSieben TV GmbH,
wo sie die Zuschauerredaktion aufbaute. Nach ihrem Hochschulabschluss zum Thema
„Gewaltdarstellungen in den Medien“ wechselte sie in die Abteilung „Jugendschutz
und Programmberatung“ der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH. Seit 2010 ist sie
die Jugendschutzbeauftragte des Senders sixx.
Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2014
44
Viola Meister
Jugendschutzbeauftragte bei RTL II
Nach dem Studium für Sozialwesen an der Fachhochschule München mit Schwerpunkt
Sozialmanagement war Viola Meister im Bereich „Soziale Dienste“ des Freisinger Amtes für Jugend und Familie tätig. Seit 1999 ist sie bei RTL II beschäftigt, zunächst in der
Medienforschung, dann in der Jugendschutzabteilung. Seit 2010 ist sie Jugendschutzbeauftragte des Senders.
Alexander Scheuer
Rechtsanwalt
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und der
Katholieke Universiteit Leuven in Belgien war Alexander Scheuer Rechtsreferendar am
Saarländischen Oberlandesgericht (1994–1996). Von 1996 bis 2000 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer des Instituts für Europäisches
Medienrecht e.V. (EMR). Seit Februar 2000 ist er Rechtsanwalt. Bis 2013 war er Geschäftsführer und Mitglied des Direktoriums des EMR, Saarbrücken/Brüssel. Seit 2013 ist
er bei der Deutschen Telekom AG (Leiter Medienpolitik & Medienregulierung im Zentralbereich [GHS = General Headquarter Serivces] Politische Interessenvertretung und Regulierung [GPRA = Group Public & Regulatory Affairs]). Alexander Scheuer hält Vorträge
und publiziert zum nationalen und europäischen Medien- und Telekommunikationsrecht.
Dr. Ulrich Spies
Ehemaliger Leiter des Referats Grimme-Preis beim Grimme-Institut
Ulrich Spies studierte Rechts- und Sozialwissenschaften in Frankfurt a.M. und Göttingen.
von 1978 bis 1981 war er Geschäftsführer der Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung in Berlin. Danach (bis 2014) leitete er das Referat des Grimme-Preises beim
Grimme-Institut in Marl. Er ist Mitbegründer und Mitverantwortlicher des 1995 gegründeten Internationalen Kinder- und Jugendfilmfests Marl, des Schülerfilm-Festivals NRW
sowie Geschäftsführer des Vereins der Freunde des Adolf-Grimme-Preises sowie Mitglied in der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste und der Deutschen Akademie für Fernsehen.
Andrea Urban (Vorsitzende)
Leiterin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Andrea Urban übte nach ihrem Studium der Germanistik und Politik fürs Höhere Lehramt
verschiedene Lehrtätigkeiten an Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen
aus. 1984 wurde sie Medienreferentin der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen in
Hannover, wo sie 1985 die Leitung übernahm. Aktuell arbeitet sie zu den Schwerpunkten: Jugendschutzgesetze, niedrigschwellige Elternarbeit, Migration und Jugendschutz
und an einem Netzwerk Jugendschutzreferenten für Niedersachsen. Seit 1985 ist sie
Jugendschutzsachverständige in den Ausschüssen der FSK und Vorsitzende des Appellationsausschusses.
Sanela Vranjes
Jugendschutzbeauftragte bei kabel eins
Sanela Vranjes studierte Allgemeine Pädagogik, Bildungs- und Sozialisationsforschung
an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2006 ist sie für Jugendschutz beim
Sender kabel eins tätig, zunächst als Redakteurin und seit 2013 als verantwortliche Jugendschutzbeauftragte.
Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015
45
Prof. Dr. Dieter Wiedemann
Ehemaliger Präsident der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Dieter Wiedemann studierte Dramaturgie, Theater- und Filmwissenschaft und der pädagogischen Psychologie in Leipzig und Potsdam-Babelsberg. Seine Promotion und Habilitation befassten sich mit Themen der Film- und Kunstwirkungsforschung. Seit 1971 war
er Mitarbeiter im Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig, wo er 1980 die Leitung
der Abteilung „Kultur- und Medienforschung” übernahm. Von 1990 bis 2012 war er an
der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) in Potsdam-Babelsberg (heute Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF). Zunächst leitete er dort das Institut für Medienforschung, war 1993 Gründungsbeauftragter des Studiengangs AV-Medienwissenschaft
und ist seit 1995 Professor für Medienwissenschaft. Im gleichen Jahr wurde er zum Rektor und im Jahr 2000 sowie im Jahr 2006 zum Präsidenten der HFF gewählt. Professor
Dieter Wiedemann ist seit 1991 Mitglied und war von 1999 bis 2007 Vorsitzender der
Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), er gehört der
Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK) und
weiteren wissenschaftlichen Gesellschaften an. Er war mehrfach Mitglied von nationalen und internationalen Film- und Fernsehjurys (u.a. Grimme-Preis), ist in den Kuratorien
verschiedener deutscher Film- und Fernsehfestivals und Autor zahlreicher Publikationen
zu medienwissenschaftlichen und ‑pädagogischen Themen (Schwerpunkt Kinder- und
Jugendmedien).
Anhang 2: Kuratoriumsmitglieder 2015
46
Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015
Die Tabelle listet die von der KJM im Jahr 2015 festgestellten Verstöße im Fernsehbereich auf. Der Fall, mit dem auch die FSF befasst war, ist durch Fettdruck
hervorgehoben, die FSF-Entscheidung ist entsprechend vermerkt:
TP = Tagesprogramm, HAP = Hauptabendprogramm, SAP = Spätabendprogramm, NP = Nachtprogramm
1 u. 2
Titel
Sender/ Beanstandung/ Begründung
Sende- FSF-Entscheid
zeiten
Death Race 2
Tele5
NP
NP
(Wdh.)
Unzulässige Ausstrahlung (Verstoß gegen § 4 Abs. 2 S. 1
Nr. 2 JMStV/Indizierter Film)
Tele 5 zeigte um 23.46 Uhr und in einer Wiederholung
um 03.35 Uhr den Spielfilm Death Race 2 in einer indizierten Version. Der Spielfilm, in dem Gefängnisinsassen
an Todesrennen in gepanzerten und mit Waffen ausgestatteten Autos teilnehmen, war mit Entscheidung vom
03.08.2012 durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden. Indizierte Filme dürfen
im Fernsehen grundsätzlich nicht gezeigt werden.
FSF: nicht geprüft
3
4 u. 5
Die René
Sport 1
Schwuchow
NP
Show – 6 vor 12
Unzulässige Ausstrahlung (Verstoß gegen § 4 Abs. 2 S. 1
Nr. 1 JMStV/Pornografisches Angebot)
kabel1
HAP
TP
(Wdh.)
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16‑Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV)
Die Reality-Dokumentation berichtet ausnahmslos über
die Ein­sätze von Polizei und Sanitätern im Bereich von
Alkohol- und Drogenmissbrauch, käuflichem Sex und damit verbundenen Gewalttaten und präsentiert somit ein
eindimensional-trostloses Weltbild. Die Sendung ist nach
Auffassung der KJM entwicklungsbeeinträchtigend für
Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren. 
K1 Reportage
Spezial:
Blaulicht im
Rotlicht
FSF: nicht geprüft
FSF: 16/SAP
6
Programmankündigung
zur Sendung
Galileo: Thema
„Zombies“
Pro
Sieben
TP
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV)
Der Trailer zeigt mehrere Untote/Zombies und kündigt
an, dass die Galileo-Sendung am gleichen Abend Überlebensstrategien für eine von Zombies beherrschte Welt
darlegt. Die Dramaturgie des Trailers ist so gewählt, als
handele es sich um eine reale Berichterstattung. Die KJM
stufte das Angebot daher als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder unter 12 Jahren ein.
FSF: nicht geprüft
Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015
47
7 u. 8
American Dad,
Folge „Steve
schlägt zurück“
VIVA
TP
TP
(Wdh.)
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12‑Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV)
In der gegenständlichen Folge soll ein Sohn zu einem
„echten“ Mann erzogen werden. Hierfür überfällt und
verprügelt der Vater den Sohn mehrfach. Die Folge weist
ein sich kontinuierlich steigerndes Gewaltniveau auf
und endet mit einer mehrminütigen Schlägerei. Damit
wird die Botschaft vermittelt, dass Gewalt ein adäquates
Mittel der Konfliktbewältigung sei. Nach Auffassung der
KJM ist die Episode daher entwicklungsbeeinträchtigend
für Kinder unter 12 Jahren.
FSF: nicht geprüft
9
Auf und davon
VOX
– mein Aus-
TP
landsta-gebuch, Folge
„Tattoo-Model
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12‑Jährige (Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 JMStV)
Entwicklungsbeeinträchtigend aufgrund der Gefahr der
Verharmlosung von Drogenkonsum, da in der Sendung
die negativen physischen und psychischen Folgen des
Risikoverhaltens gänzlich ausgeblendet wurden.
Amy – Erfolg in
London?“
10
Programmtrailer ProSiemit Bewegtbil-
ben
dern zum Film
HAP
Quarantäne
Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen
§ 10 Abs. 1 JMStV)
ProSieben zeigte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern zum Film Quarantäne um 20.53 Uhr. Die Freiwillige
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte den Film
mit einer Freigabe ab 16 Jahren gekennzeichnet.
FSF: nicht geprüft
11
Programmtrailer ProSiemit Bewegtbil-
ben
dern zum Film
HAP
The Crazies –
Fürchte Deinen
Nächsten
Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen
§ 10 Abs. 1 JMStV)
ProSieben strahlte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern zum Film The Crazies – Fürchte deinen Nächsten
um 20.49 Uhr aus. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hatte eine geschnittene Fassung des Filmes
ab 16 Jahren freigegeben.
FSF: (Trailer) nicht geprüft
12
Programm-
VOX
trailer zu Cold
HAP
Creek Manor
Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen
§ 10 Abs. 1 JMStV)
VOX strahlte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern
zum Film Cold Creek Manor um 20.31 Uhr aus. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hatte den
Film mit einer Freigabe ab 16 Jahren gekennzeichnet.
FSF: nicht geprüft
13
Programm­
VOX
trailer zur Serie
TP
Bates Motel
Falsch platzierte Programmankündigung (Verstoß gegen
§ 10 Abs. 1 JMStV)
VOX strahlte einen Programmtrailer mit Bewegtbildern
zu einer Folge der Serie Bates Motel um 11.09 Uhr aus.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
hatte diese Episode mit einer Freigabe ab 16 Jahren
gekennzeichnet.
FSF: nicht geprüft
Anhang 3: Prüffälle der KJM 2015
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