ebm: fahrt ins ungewisse - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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ebm: fahrt ins ungewisse - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
nr. 3 | 2005
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Nordlicht
7. März 2005
9. jahrgang
A
K
T
U
E
L
L
EBM: FAHRT INS
UNGEWISSE
Hier werden
Sie verbunden...
Patienten-Telefon:
04551/80 33 08
Sie suchen einen Arzt, der türkisch spricht?
Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen?
Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle?
Und wüssten Sie gerne, ob eine Verhaltenstherapie
von der Krankenkasse bezahlt wird?
Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen.
Das Patienten-Telefon ist ein
gemeinsamer Service der
Ärztekammer Schleswig-Holstein und
der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
in Bad Segeberg.
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Ende Januar war ins Kieler Schloss geladen. Gastgeber war VdAK-Chef Herr Katzer.
Im Grußwort blätterte er die neue Vertragswelt auf. Die Vereinbarung zum Landesbasisfallwert sei so gut wie perfekt. Eine funktionierende Selbstverwaltung käme eben
ohne Schiedsamt aus, das waren seine markigen Worte. Mit Wohlgefallen hörte dies
der Ehrengast, Frau Ministerin Ulla Schmidt, nutzte die Steilvorlage und pries nun
ihrerseits die unzweifelhaften Vorzüge unseres Gesundheitssystems und bescheinigte
sich den Erfolg des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes. Die geladenen Gäste
ermunterte sie, nun doch endlich wieder das Positive zu sehen, die Dinge gut zu reden.
Und dann kam die Bitte, weswegen ich diese Rede so bemerkenswert fand. Frau
Schmidt richtete zum Schluss ihrer Lobpreisungen eine Bitte an die Ärzte. Die ging in
etwa so: die Ärzte sollten doch wieder etwas freundlicher dreinschauen, sie sollten
doch bitte schön wieder die Freude zum Beruf zurückfinden und auch bekunden.
Hinter dieser Bitte stand die Furcht, dass die Gesundheitsreformen am Ende zwar
erfolgreich wäre im Geld hin- und her- und wegschaufeln, am Ende aber auf der
Morbidität sitzen bliebe – weil die Ärzte sich aus dem Zirkus verabschiedet hätten.
Die Bitte bekam noch die Girlande, dass die letzte Reform die Patienten bezahlt
hätten, an den Ärzten seien die schlimmsten Bedrohungen doch vorbeigegangen. Mit
den Worten des Altbundespräsidenten Heinemann: Tja, Ärzte, nun freut euch mal
schön!
Und es ist ja auch wirklich nicht so, dass die Ärzte durch die Reformen pauperisiert
oder gar proletarisiert worden wären. Nur ihre Leistung ist oftmals nix mehr wert.
Mehrere Ost/Westabzüge (13 Mio Euro), die mit §140 möglichen ein ProzentAbzüge (6,8 Mio Euro), die Auflagen des Bundessozialgerichts (22,3 Mio Euro), die
finanzielle Unterdeckung für probatorische Sitzungen (10 Mio Euro), für die
Strahlentherapie (11,9Mio Euro) besorgen finanzielle Risiken für die Vertragsärzte von
2000 bis incl. 2005 in Höhe von annähernd 60 Mio Euro – von anderen Baustellen
ganz zu schweigen. Müssen die Ärzte solche Bedrohungen mit Fröhlichkeit
wegstecken?
Und auch wenn Frau Ministerin das Wort Staatsmedizin nicht mehr hören mag:
durch Bürokratie ohne Ende, vom BVA und inkompetenten Datenstellen liebevoll
bepeppelt, wird der Rest von der Freude an ärztlichem Tun öde zugedeckt.
Was bringt das neue Nordlicht? Über Wahlen in den Kreisstellen wird berichtet und
über die Abgeordnetenversammlung. Wir stellen unseren neuen „gemeinsam und
einheitlich zu vereinbarenden Verteilungsmaßstab“ gemäß § 85 SGB V vor – oh wie
schön kann Bürokratendeutsch sein! – wir zielen damit voll auf die 5.11 Cent.
Immerhin.
Und den EBM2000 plus versucht das Nordlicht mit vielen Beiträgen samt einiger
seiner schaurigen Abstrusitäten der Zielgeraden des 01.April näher zu bringen.
Eine Meldung zum Schluss: Am 21. Februar war der VdAK im Hause der KVSH. Die
Erinnerung an seine stolzen Worte von einer Selbstverwaltung, die ohne Schiedsamt
auskommen müsse, waren Herrn Katzer auf dem Weg vom Kieler Schloss nach Bad
Segeberg wohl irgendwie abhanden gekommen. Herr Katzer erklärte, dass er zu der
Frage, wer und in welcher Höhe die Millionen und Abermillionen Euro für die
Psychotherapie aufzubringen habe, nichts sagen könne, weil jedes Wort hierzu eine
Lawine von bundesrepublikanischem Ausmaß auslöse.
Also doch Schiedsamt.
Wirklich sehr schade.
PS.: Heute höre ich von Krankenhausgesellschaft, dass die Vereinbarung zum
Landesbasisfallwert doch gescheitert sei. – entgegen vollmundiger Ankündigung im
Kieler Schloss. Der VdAK habe in seinen Reihen keine Einigkeit herstellen können.
Auch hier überlässt er die Lösung dem Schiedsamt. Wer sagt das nun Ulla?
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AKTUELL
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Inhalt
12
Streitfall EBM 2000plus - Die KVSH geht mit einer klaren
Argumentationslinie in die Schiedsamtverhandlungen.
Dr. Ralph Ennenbach bringt Licht in das Dickicht von
Umverteilungskämpfen, Praxisbudgets, Punktwerten und
Fachgruppentöpfen.
TITEL
AKTUELLES
7 Gastkommentar
8
• Wahlen in den Kreisstellen
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kreis Stormarn
Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Herzogtum Lauenburg
• Verdienstorden für Dr. Ingeborg Kreuz
9
• CDU-Expertinnen favorisieren Gesundheitsprämie
• Ärzte schauten sich in die Karten
Dr. Wolfgang Popp, Geschäftsführer der MediTrust AG
Mit dem EBM 2000plus zum Untergang verdammt?
12 Am Punktwert scheiden sich
die Geister
Die KVSH geht mit einer klaren Argumentationslinie in die
Schiedsamtsverhandlungen.
16 Abstruses und Kurioses aus dem EBM
10
• Telefonservice der KV wird ausgebaut
• Flyer zum Thema Impfen
• Barmer-Vertrag für alle Hausärzte
• Abrechnung der Take-Home-Verordnung
• Fallzahlen in 2004 rückläufig
11
• Treffen der Diabetes-Qualitätszirkel-Moderatoren
• Sicherstellungsprobleme im organisierten Notdienst
• Ärzte-initiative: „MVZ-Ein Auslaufmodell“
• Beilagen: Fehlerhafter Druck
Kurz vor dem Start schlummern im EBM immer noch
Ungereimtheiten. Eine ironische Betrachtung.
17 EBM-Countdown in der EDV
Wie sind EDV- und Abrechnungsabteilung vorbereitet?
18 Dein Brückenteam, das unbekannte
Wesen
... und dann ist da noch das Brückenteam!
„Es wird langsam eng“
28 Vor Ort: Kieler Krebsambulanz
kooperiert mit Niedergelassenen
Interdisziplinäre onkologische Ambulanz
Die Anbieter von Praxis-EDV müssen noch viele
ungeklärte Fragen klären.
19 EBM: Ein Berliner Marathon
Die KV und das Mammut-Projekt EBM
20 Ist der EBM wirklich überflüssig?
Eine etwas andere Betrachtung von Dr. Uwe Bannert
21 Kommentar
Dr. Klaus Bittmann: „Das Jahrhundertwerk“
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Nordlicht
AKTUELL
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Der Vertrag zwischen der Barmer
Ersatzkasse und dem Bundesverband der Allgemeinärzte zur
hausarztzentrierten Versorgung
war eines der brisanten Themen,
die die KV-Abgeordneten auf
ihrer ersten Sitzung im neuen
Jahr beschäftigten.
Durch Einrichtung einer interdisziplinären onkologischen
Ambulanz werden am Campus Kiel alle bestehenden Angebote zur Behandlung von Krebspatienten zusammengefasst. Eine wichtige Rolle im Konzept von Prof. Gieseler und Prof. Dohrmann spielt dabei auch die Einbindung
der niedergelassenen Kollegen.
KV-INTERN
STANDARDS
22 Die neue verkleinerte AV –
eine Arbeitsgruppe
3 Editorial
Erste Sitzung der neuen Abgeordnetenversammlung
23 KV-Intern: Praxisteam
6 Forum
26 Seminarkalender
Verordnung von Impfstoffen
24 KV-Intern: Ärztliche Abteilung
30 Selbsthilfegruppen
Rett-Syndrom
32 Steckbrief der neuen Abgeordneten
25 KV-Intern: Abrechung
Andreas Rinck
33 Kolumne
Vertragsarzt werden? Ich bin doch nicht blöd!
34 Termine
35 Telefon
36 Kreisstellen
Beilagen
• Flyer zum Thema „Impfen“
• Einladung „Lebensrettung durch Prävention“
• Poster und Karten “Patiententelefon”
Nordlicht
AKTUELL
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Forum
Nordlicht 2/2005: „EBM und
Notdienst: Nicht kalkulierbar”
Nordlicht. 2/2005,
„Hausarzt als Lotse“
Tröstlich
Werbeaktion
Zuweilen ist auch Tröstliches im „NORDzu lesen: So schreibt Kollege Büchner
auf Seite 27: „Der Vorstand wird bewährte
und gut funktionierende Notdienststrukturen respektieren. Eine Neuregelung „mit der
Brechstange“ wird es nicht geben.“
Die „Brechstange“ hat innerhalb der Dithmarscher Ärzteschaft (2003-2004) viel Porzellan zerschlagen und Wunden hinterlassen,
die noch nicht wieder verheilt sind.
Hoffen wir, dass unter neuen Vorzeichen
in Zukunft wieder Vernunft und Kollegialität
die Oberhand gewinnen!
Dr. Hans-Joachim Klink,
Allgemeinarzt, Albersdorf
Leider sparen nur wenige Geld bei dem
Barmer Hausarztvertrag. Gerade die chronisch Kranken werden meist im Laufe des
Jahres von den Zuzahlungen befreit, wenn
sie ein Prozent ihres Bruttoeinkommens ausgegeben haben. Da die Praxisgebühr als
Selbstkosten zur Ermittlung der Belastungsgrenze mitgerechnet wird, müssen die Teilnehmer am Hausarztvertrag die zehn bis 30
Euro ersparter Praxisgebühr für Medikamente
ausgeben. Mit ihrer Marketingaktion (für
BARMER und Hausärzteverband) will die
Krankenkasse Datenmaterial sammeln ohne
Kosten. Finanziert wird das Ganze wohl überwiegend aus dem Risikostrukturausgleich der
Krankenkassen. Es ist vorgesehen, dass die
BARMER Hausärzte geeignete Patienten in
die Chronikerprogramme der Kasse drängen
sollen (kann dem Arzt bis zu fünf Euro bringen.
Für jeden Patienten im Chronikerprogramm
spart die Krankenkasse Zahlungen von bis zu
5.000 Euro pro Jahr! Weitere Kosten, nämlich
8 Euro für den Apotheker, kann die Krankenkasse von den Honoraren der Ärzte und
den Vergütungen für die Krankenhäuser abziehen. Es zeigt sich also, dass die Kostenbelastung für die BARMER für diese Werbeaktion bei Null liegt. Die Betroffenen bekommen nur ihr eigenes Geld wieder.
Klaus A. Ronneberger,
Allgemeinarzt, Preetz
LICHT“
Newsletter
Service
Ich möchte mich schon jetzt für den laut
Ihrem Rundschreiben geplanten ausgezeichneten und hilfreichen Service bedanken. Dies
wird sicher nicht von allen KVen so arztfreundlich angeboten.
Anregen möchte ich, dass die KV vielleicht
ein wenig mehr Druck ausübt und mehr Kolleginnen und Kollegen dazu bringt, sich Emailadressen zuzulegen. Denn dies ist doch eine
zeitgerechte Kommunikationsplattform. Und
da die meisten wegen des EBM 2000plus ihre
EDV ohnehin werden aufrüsten müssen, ist
das sozusagen ein Abfallprodukt - man muss
sich halt nur damit beschäftigen.
Mir wäre es jedenfalls lieb, wenn der
wöchentliche Newsletter, der geplant ist, und
alle weiteren Informationen - die sonst als
Brief oder Fax versandt werden - zukünftig
per Email an meine Praxis gesendet werden,
falls das machbar ist. Denn dies wäre sicher
auch in Ihrem Sinne deutlich zeitsparender.
Mir ist nach 15 Jahren Vorstandstätigkeit
einer EDV-interessierten Arztgruppe sehr wohl
bekannt, dass gerade wir Ärzte zu den großen
Blockierern moderner Kommunikation
gehören, immer unter dem Vorwand des Datenschutzes. Ich denke jedoch, dass man sich
heute einmal durch eine Art "Intranet" wie
dgn und zusätzliche Filter selbst gut absichern
kann.
Sie sollten vielleicht einmal herumfragen,
ob nicht bereits mehr Kollegen Informationen per Email statt Fax oder Post bekommen
möchten, um die Papierberge zu verringern
und auch die Umwelt zu schonen.
Für die weitere mühsame Arbeit wünsche
ich Ihnen Mut und Durchhaltevermögen!
Claus Korth,
Allgemeinarzt, Rohlstorf
6
Brief zur Vergütung der
Psychotherapeuten
Nicht ohne Klage
In der neuesten Honorarabrechnung für
das Quartal 3/04 lässt die KVSH uns ärztlichen Psychotherapeuten für den Behandlungsbereich ,ambulant', d. h. die nicht antragsgebundenen Leistungen, für Primär- wie
auch Ersatzkassen einen Punktwert von 0,05
Cent zukommen. Nur um nicht zu sagen null.
Das entspricht der Honorierung einer 50minütigen psychotherapeutischen Sitzung mit
ca. 70 Cent. Da hätte die KV auch gleich mitteilen können: Nicht antragsgebundene Leistungen ärztlicher Psychotherapeuten werden nicht mehr vergütet.
Nach Auskunft der KV liegt dies an der
Ausschöpfung des Topfes für ärztliche Psychotherapeuten durch die Honoraranhebung
für die Richtlinienpsychotherapie in Folge des
BSG-Urteils. Diese Anhebung - mag die KV
auch versuchen, die Kassen wegen der nach
Hereinnahme der Psychologen 1999 insgesamt angestiegenen Psychotherapieleistun-
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gen in die Pflicht zu nehmen - ist aber erfolgt, weil das BSG geurteilt hat, die Psychotherapeuten seien im Verhältnis zur übrigen
Ärzteschaft zu niedrig entlohnt worden. Es
hatte also die Majorität der niedergelassenen
Ärzte, vertreten durch ihre KV-Organe, den
psychotherapeutischen Kollegen keinen angemessenen Anteil am Gesamthonorar zugemessen. Diese Korrektur bedeutet natürlich eine Rückzahlung: Der Ausgleich für das,
was die Ärztemajorität sich zu viel zugeteilt
hatte, muss von dieser geleistet werden.
Jetzt aber nutzt die KV offenbar gegebene
HVM-Regelungen, um die Psychotherapeuten selbst für die ihnen zugesprochene angemessene Honorierung aufkommen zu lassen, nämlich auf Kosten der Honorierung ihrer probatorischen Sitzungen und sonstigen
ärztlichen Leistungen, also aus ihrer anderen
Tasche, die sowieso schon durch niedrige
Punktwerte von zwei bis drei Cent ziemlich
leer war. Konkret geht es bei uns um einen
Leistungsanteil von 29 bzw. 26 Prozent, entsprechend z. B. 73 Sitzungen à 50 Minuten,
der ohne eine Budgetüberschreitung praktisch unentlohnt geblieben ist.
War es schon beschämend genug, dass erst
die Gerichte befinden mussten, welche Honorierung der Psychotherapeuten im Verhältnis zu den Kollegen angemessen ist, so
ist es unbegreiflich, dass der Vorstand es jetzt
zulässt, dass unkommentiert eine Honorarabrechnung herausgeht, die einen ganzen
Bereich ärztlicher Leistungen, der nicht einmal
eine Budgetüberschreitung darstellt, für eine
ganze Berufsgruppe unentlohnt lässt.
Das Desaster der Honorierung fiir Psychotherapie von 1999 (z. T. 0,01 Pfg.) war ja
noch einem rechtlichen Patt zwischen Kassen und KVen geschuldet, aber jetzt handelt
es sich wirklich um ein Verteilungsproblem
innerhalb der niedergelassenen Ärzteschaft
und also um eine Frage der Achtung fiir den
anderen.
Geht es wirklich nicht anders, als dass wir
erneut gegen Sie, Kollegen, prozessieren müssen, dass wir von außen Hilfe holen müssen?
Denn es ist ja vorauszusehen, dass auf den
Widerspruch, den wir natürlich einlegen werden, ein Bescheid ergeht, der lediglich auf
den HVM verweist.
Noch erhoffen wir eine umgehende Korrektur dieser Handhabung des HVM.
Dr. Mechthild Klingenburg-Vogel,
Dr. Hellmut Vogel,
Fachärztl. Psychotherapeuten, Kiel
Gastkommentar
Mit dem EBM 2000plus zum Untergang
verdammt?
von Dr. Wolfgang Popp,
Geschäftsführer der
MediTrust AG, Basel
Eine verkorkste Angelegenheit? Selten war die berufspolitisch engagierte Ärzteschaft
in derartigem Maße durch Zwist und Zank geprägt wie im Vorfeld der EBM-Einführung.
Der EBM wurde im KV-Wahlkampf des letzten Herbstes zum zentralen Thema aufgebaut.
Derjenige, der sich profilieren wollte, musste ganz einfach dagegen sein. Es war ein
nicht mehr entflechtbares Stimmengewirr und eine Gemengelage aus ernst zu nehmenden Warnungen, grotesken Fehleinschätzungen und bewussten Falschdarstellungen auszumachen. Es wurden sogar Vereinigungen gegründet und Internet-Plattformen installiert, um den EBM zum Abschuss zu bringen. Das alles musste selbst gestandene Berufspolitiker ins Wanken bringen und den EBM 2000plus als verkorkste Idee erscheinen lassen. Übrig geblieben sind Zweifel und Desorientierung, insbesondere bei der vertragsärztlichen Basis.
Was ist Sache? Um es vorwegzunehmen: Der neue EBM ist alles andere als verkorkst,
wobei die Verhandlungen mit Kassen und Berufsverbänden ihre Spuren hinterlassen haben und einiges von der ursprünglichen Vision einer Abrechnung zu festen Euro-Preisen
zunächst einmal auf der Strecke geblieben ist. Es ist also nicht alles Gold, was glänzt: Da
hätten wir einmal den inadäquaten kalkulatorischen Arztlohn von 0,78 Cent pro Minute, mit dem ärztliche Leistung zum Handwerkerpreis feilgeboten wird, zum anderen
die veraltete Datenbasis, die der EBM mit dem Schweizer TarMed genauso gemeinsam
hat wie die berufspolitischen Eruptionen. Schließlich droht eine Disharmonie mit den Honorarverteilungsmaßstäben, mit denen KVen den EBM nahezu beliebig konterkarieren
können.
Zieht man eine Zwischenbilanz, überwiegen jedoch die Stärken des EBM 2000plus: Die
neu geschaffenen Leistungskomplexe sind wie das operative Kapitel 31 wichtige und
auch richtige Modernisierungsschritte, die zu einer verbesserten wirtschaftlichen Berechenbarkeit des freien Arztberufs beitragen sollten. Wegen der wesentlich klareren Systematik und dem stärkeren Arztgruppenbezug ist der frisch geschaffene EBM auch allemal besser als sein Vorbild TarMed, das trotz 15-jähriger Bauzeit die auch für den abrechnenden Arzt kontraproduktiven mengenexpansiven Effekte nach wie vor ungelöst lässt.
Während der EBM 2000plus bei seiner Einführung am 01.04.2005 lediglich ein Rad
im Getriebe der Mittelverteilung sein wird, kommt 2007 ohnehin erst die Nagelprobe.
Dann soll das Morbiditätsrisiko auf die Kassen übergehen. Mehr Geld in das System
wird jedoch nur fließen, wenn dann auch die festen Euro-Preise folgen und der EBM zu
einem richtigen Transmissionsriemen wird.
Insgesamt und mit Blick auf die Zukunft ist der EBM 2000plus gegenüber der heutigen Gebührenordnung nicht zuletzt wegen seiner fundierten und mehrfach attestierten
betriebswirtschaftlichen Abstützung ein unbestreitbarer Fortschritt, und der gemachte Anfang ist besser als man dies erwarten durfte – denn die Konsentierung und Einführung
eines neuen Arzttarifs ist nicht nur in der Schweiz eine Mission Impossible.
Was bleibt zu tun? Das Motto kann nur lauten: Ausruhen verboten. Aber wer die Verhältnisse bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kennt, weiß, dass mit einer zwar
dünnen Personaldecke, jedoch mit hoher Sachkompetenz bis an die Schmerzgrenze gearbeitet wird. Und dies wird wohl auch weiterhin nötig sein, denn: Die Datengrundlagen sind zu validieren und bald auch rundum zu erneuern. Es ist ein Frühwarnsystem aufzubauen, das Fehlentwicklungen und Verwerfungen raschestmöglich zu erkennen hilft.
Und last but not least ist ein Masterplan nötig, wie mit ungeplanten Abweichungen
umzugehen und wie – natürlich systematisch und transparent – Anpassungen des Leistungsund Bewertungsteils vorgenommen werden sollen.
Der Job ist also nicht vollendet, sondern die KV als Ganzes steht mit der Einführung
des EBM 2000plus am Anfang einer Bewährungsprobe. Jetzt heißt es, Entwicklungen
genau und nüchtern zu analysieren und gegebenenfalls rasch zu reagieren.
Der einwandfrei funktionierende Tarif zum Einführungstermin ist jedenfalls Utopie. Dass
mit dem neuen EBM eine Pleitewelle drohen soll, war, ist und bleibt allerdings pure
Hysterie und Panikmache. Denn der EBM bleibt in Arbeit, und er ist bei der KBV in
guten Händen.
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Aktuelles
Kreisstellenvorsitzende gewählt
Rendsburg-Eckernförde:
Stormarn:
Schleswig-Flensburg:
Herzogtum Lauenburg:
Ascheffel (jw) - Carl Culemeyer,
Allgemeinarzt aus Ascheffel, ist
neuer Kreisstellenvorsitzender im
Kreis Rendsburg-Eckernförde. Als
Beisitzer wurden gewählt: GloriaLinda Lawrenz (gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende, ärztliche
Psychotherapeutin aus Alt Duvenstedt), Dr. Andreas Hahn (Allgemeinarzt aus Damp), Michael
Sturm (Allgemeinarzt aus Hohn),
Marina Frommer-Kranz (Psych.
Psychotherapeutin aus Osterby),
Dr. Volkmar Lufft (Internist aus
Rendsburg), Rio Morawe (Flintbek) und Ludwig Backhaus (Allgemeinarzt aus Rendsburg).
Ahrensburg (jw) - Einstimmig
wurde Dr. Hans Irmer, Arzt aus
Ahrensburg, zum neuen Kreisstellenvorsitzenden im Kreis Stormarn gewählt. Seine Stellvertreterin wurde Dr. Friederike Toebe
(Frauenärztin aus Ahrensburg).
Im Beirat sitzen Barbara Homann
(Allgemeinärztin aus Tangstedt),
Dr. Günther Heinemeier (Orthopäde aus Glinde), Norbert
Köhler (Internist aus Reinfeld),
Dr. Peter Rode (Allgemeinarzt
aus Trittau und Dr. Berend Thorade (Internist aus Ahrensburg).
Schleswig (jw) - Dr. Hans-Joachim Commentz, praktischer
Arzt in Schleswig, ist erneut zum
Kreisstellenvorsitzenden im Kreis
Schleswig-Flensburg gewählt
worden. Zu seinem Stellvertreter wurde Dr. Wilko Schoormans,
Internist aus Schleswig) gewählt.
Die Mitglieder des Beirates sind
Dr. Carsten Heinemeier (Allgemeinarzt aus Schafflund), Dr.
Wolfgang Jessen (Internist aus
Schleswig), Dr. Reinold Hillebrand (Allgemeinarzt aus Kappeln) und Dr. Harxen.
Mölln (jw) - Die Allgemeinärztin Dr. Monika Schliffke
aus Ratzeburg ist zur Kreisstellenvorsitzenden im Kreis Herzogtum Lauenburg wieder gewählt worden. Ihr Stellvertreter
wurde Ekkehard Baumgraß (Pädiater aus Lauenburg). Als Beisitzer wurden Jörg Clemens (Internist aus Schwarzenbek), Dr.
Klaus Bibow (Chirurg aus Geesthacht), Dr. Thorsten Diederich
(Allgemeinarzt aus Wentorf), Dr.
Ulrich Geisemeyer (Allgemeinarzt aus Mölln) und Ulf Singelmann (Allgemeinarzt aus Lauenburg) gewählt.
Carl Culemeyer
aus Ascheffel
Dr. Hans Irmer aus
Ahrensburg
Dr. Hans-Joachim
Commentz aus Schleswig
Dr. Monika Schliffke aus
Ratzeburg
(Erfasst sind die Ergebnisse, die uns bis Redaktionsschluss vorlagen)
Hohe Auszeichnung für sektorübergreifende Kooperation
Kiel (jw) - Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht (SPD) hat Dr. Ingeborg
Kreuz, Allgemeinärztin aus Flensburg und Leiterin der Kreisstelle, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Ministerin würdigte damit das jahrelange ehrenamtliche Engagement von
Frau Dr. Kreuz im Flensburger Praxisnetz. Zusammen mit dem ebenfalls ausgezeichneten Dr. Ulrich Schöder, (Ärztlicher Direktor der Ev. Luth. Diakonissenanstalt Flensburg) habe Kreuz die Grundlage für eine vertrauensvolle und innovative Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen ambulant/stationär hinweg gelegt. Trauernicht würdigte die spürbare Verbesserung der Kommunikationsstruktur in der Ärzteschaft zum Wohle der Patienten. Heute tauschen mehr als
40 Praxen mit über 60 Ärzten der unterschiedlichsten Fachrichtungen untereinander und mit verschiedenen Abteilungen der Krankenhäuser patientenbezogene Daten via Internet aus. Flensburg wurde zur Modellstadt. Im Rahmen der
Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein avancierte das Projekt „Gesundheitskarte Flensburg“ dann zu einem echten Vorzeigeprojekt aus Schleswig-Holstein.
Dr. Kreuz würdigte in ihrer Dankesrede insbesondere ihre Kollegen aus Flensburg, die Struktur- und EDV-Abteilung der KVSH und die AOK Schleswig-Holstein. „Ich empfinde diese Ehrung als Auszeichnung für alle, die an diesen Projekten mitgewirkt haben“, so Kreuz.
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Nordlicht
AKTUELL
Foto: Wilder
Ein Kreuz für Dr. Kreuz
Strahlende Gesichter bei der Ordensverleihung im
Kieler Ministerium: (von links) Dr. Ingeborg Kreuz,
Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht und
Dr. Ulrich Schröder.
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Neumünster (jw) - Der Wahlkampf in Schleswig-Holstein bestimmte die Themen der vom
CDU-Landesarbeitskreis Gesundheit organisierten Diskussionsrunde. Dr. Ursula von der
Leyen, CDU-Gesundheitsministerin aus Niedersachsen und
Dr. Maria Flachsbarth (MdB),
CDU-Kandidatin für den Posten
der Gesundheitsministerin in
Schleswig-Holstein, stellten sich
den Fragen der Besucher. Präzise
rechnete von der Leyen vor, dass
eine Gesundheitsprämie von 170
Euro sozialer und gerechter sei
als lohnabhängige Beiträge.
Flachsbart kritisierte, dass in
Schleswig-Holstein das Potenzial
der Gesundheitswirtschaft nicht
ausgeschöpft werde, „so lange
die Landesregierung konzeptlos
vorgeht.“ Investitionsentscheidungen im stationären Bereich
erfolgten nur nach dem Gießkannenprinzip. Hier reagiere die
Landesregierung eher wie ein
„Nachlassverwalter“.
Frau
Flachsbarth hatte wenige Tage
Foto: Wilder
CDU-Expertinnen favorisieren Gesundheitsprämie
Dr. Ursula von der Leyen und Dr. Maria Flachsbarth (beide
CDU) diskutierten in Neumünster.
zuvor die KVSH in Bad Segeberg
besucht und mit dem Vorstand
über die Probleme der ambulanten Versorgung, neuer Versorgungsformen und einer permanenten Kostendämpfungspolitik
diskutiert.
Auf die Fragen von Dr. Klaus
Bittmann und Ralf Büchner, wie
denn durch die Gesundheitsprämie die Probleme der alternden
Gesellschaft gelöst bzw. der stufenweise Einstieg in ein kapital-
gedecktes System bewerkstelligt
werden soll, reagierte Frau von
der Leyen mit einer Einladung:
„Das müssen wir noch einmal
ganz in Ruhe miteinander besprechen; kommen Sie doch einfach zu mir nach Hannover ins
Ministerium!“
Ihren Erfahrungsbericht über
die Auseinandersetzung mit den
Kieferorthopäden, die zur Übertragung des Sicherstellungsauftrages in einigen Bezirken an die
Krankenkassen geführt hatte,
konterte Büchner mit der Bemerkung: „Vielleicht würden Sie
uns damit ja den größten Gefallen tun...“ Denn dann würde
ganz klar, dass die Krankenkassen
das noch viel weniger könnten
als die Kassenärztliche Vereinigung.
Auch über die neuen Versorgungsformen entbrannte eine
lebhafte Diskussion mit der offenen Frage, ob für kranke Menschen ein erkennbarer Nutzen
daraus resultiert oder lediglich
Klinik-Oligopole sich Marktanteile mehr oder minder günstig
kaufen, während alles, was nicht
gewinnbringend darstellbar ist,
frei-gemeinnützig, kommunal
oder auf der Strecke bleibt.
„Wird die Kostendämpfungspolitik zu Lasten kranker Menschen auch mit der Gesundheitsprämie einfach so weitergehen?“
Mit dieser Frage zog Bittmann ein
Fazit der Veranstaltung und versprach gleichzeitig: „Wir nehmen
Ihre Einladung gerne an.“
Qualitätsentwicklung der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater
Ärzte schauten sich in die Karten
während der Tagung in Kleingruppen zu den Themen „Praxisorganisation“, „Diagnostik“,
„Therapie“ und „Kooperation im
Praxisteam und mit externen Helfern“ ausgetauscht.
Durch die in der Familientherapie bewährte Methode des
„Reflecting Team“ wurde das Publikum, bestehend aus Ärzten anderer Fachrichtungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus
Verwaltungen im Gesundheitswesen, aktiv in den Reflexionsprozess einbezogen. Bei der Auswertung im Plenum nahmen die
Themen der Kooperation nach innen und außen, sowie der Praxisorganisation den breitesten
Raum ein. „Das Wagnis, unsere
Praxen für dieses Projekt zu öffnen, hat sich gelohnt.“, so Dr.
Martin Neuhauss, Sprecher des
Berufsverbandes. „Die Tagung
Nordlicht
hat gezeigt, dass gegenseitige
Hospitation und deren Reflexion
in der Form, wie wir sie heute umgesetzt haben, ein wichtiger Bei-
trag zur Qualitätsentwicklung,
auch in anderen Bereichen, sein
kann“, sagte Dr. Wolfgang Burr,
der durch die Tagung führte.
Foto: Hayduk
Bad Segeberg (jw) - Neue
Wege in der Qualitätsentwicklung beschritten die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater in Schleswig-Holstein unter der Schirmherrschaft von Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht.
Nach dem Motto: „Weg von der
Bürokratie - erst einmal hinsehen,
was da ist“ wurde„Qualitätsentwicklung“ praxisnah und transparent umgesetzt. Die Tagung
„Qualitätsentwicklung in Aktion
- Einblicke in die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Arbeit in Schleswig-Holstein“ war
von langer Hand vorbereitet. Im
Vorfeld hatten sich 17 Ärzte und
ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 14 der 18 bestehenden Praxen in Schleswig-Holstein
gegenseitig bei der Arbeit über
die Schulter geschaut. Die Ergebnisse der Hospitationen wurden
(von links) Dr. Kathrin van Heek (Pressesprecherin BKJPPSH), Dr. Benedict Müller-Lucks (Psychiatriereferent des Landes Schleswig Holstein), Hans-Peter Küchenmeister (Leiter des
Arbeitskreises Gesundheitspolitik der CDU), Sandra Storch
(SHZ-Verlag), Ralf Büchner (stellv. Vorstandsvorsitzender
KVSH) und Ludger Buitmann (Leiter der Abteilung stationäre
Einrichtungen, VdAK).
AKTUELL
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Aktuelles
Neue Erreichbarkeit
Fallzahlen in 2004 rückläufig
Telefonservice in der KV wird ausgebaut
Gerade vor dem Hintergrund der
Kommunikationsherausforderung
„EBM“ haben wir das Konzept unserer telefonischen Erreichbarkeit
auf den Prüfstand gestellt. Herausgekommen ist ein Bündel von
drei Elementen: So werden wir die
Erreichbarkeit der Zentrale (-0) auf
die Zeit von 7.30 bis 18.00 Uhr von
Montag bis Donnerstag und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr ausdehnen und die Zahl der Mitarbeiter so anpassen, dass ein Besetztzeichen wirklich die Ausnahme darstellen sollte. Von dieser Zentrale
erfolgt eine möglichst
gezielte Weiterleitung.
Neben dieser
„neuen“ -0 werden wir für die
von Ihnen am häufigsten nachgefragten Themenschwerpunkte wie
z. B. Abrechnung, Sonderverträge,
Zulassung, Genehmigungen u.s.w.
so genannte Sammelnummern
einrichten, unter denen die für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter zusammengeschaltet sind.
Für besonders herausragende
Themen werden wir darüber hin-
aus zusätzliche Hotlineschaltungen vornehmen, um die mit diesem Thema spezieller betrauten
Mitarbeiter zusammenzuschalten.
Bei den Themen, bei denen eine
persönliche Zuordnung von Aufgaben zu Ärzten oder Gruppen
besteht (z. B. die Kontozuordnung
nach Arztgruppen
in der Finanzbuchhaltung)
bleiben bisherige
Telefonnummern
erhalten.
Insgesamt erwarten wir damit, Ihren
Wünschen nach einer
besseren und gezielteren Erreichbarkeit gerecht werden zu
können.
Im Moment warten wir noch auf
die für die Umstellung notwendige
technische Infrastruktur, welche in
den nächsten drei Wochen eintreffen wird, so dass es sich hier um
eine Vorankündigung handelt.
Eine genauere Mitteilung (insbesondere der neuen Sammelnummern) erfolgt in Kürze.
Dr. Ralph Ennenbach,
Ralf Büchner, KVSH
Flyer
Impfen
Bad Segeberg (jw) - Bitte beachten Sie die beiliegenden Flyer: „Komm
gesund wieder“, ein Impfratgeber für Reisende in die Tropen und Subtropen, und „Impfen ist babyleicht“, ein Impfratgeber für junge Eltern.
Integrierte Versorgung
Barmer-Vertrag für
alle Hausärzte
Bad Segeberg (Q) - Der Vertrag zwischen dem BDA und der
Barmer zur Integrierten Versorgung ist für jeden Hausarzt, ob BDAMitglied oder nicht, zugänglich. Der einzige Unterschied besteht
darin, dass Mitglieder nur einen zweiprozentigen Verwaltungsanteil zahlen. Nicht-Mitglieder beteiligen sich hingegen mit fünf Prozent. Im NORDLICHT 2/2005 „Hausarzt zu Pferd und zu Fuß“ wurde
von einer Teilnahme nur für Mitglieder gesprochen. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
10
Nordlicht
Ärzte messen 8,7 Prozent weniger
Patientenbesuche
Die Gesundheitsreform hat bei den Kassenärzten Schleswig-Holsteins zu teilweise massiv gesunkenen Fallzahlen geführt. Im Vergleich
zum Vorjahr sind 10,7 Prozent weniger Patienten durch Fachärzte und
6,4 Prozent weniger durch Hausärzte versorgt worden. Die Behandlungsfälle gingen insgesamt um 8,8 Prozent zurück. Damit hat sich
der Rückgang insgesamt verfestigt, wie es aus den ersten drei Quartalen abzusehen war.
Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen den einzelnen Facharztgruppen. Negativer Spitzenreiter sind hier die Augenärzte mit minus 15,7 Prozent und die Hautärzte mit 14,7 Prozent. Auch Gynäkologen (11,7 Prozent), Orthopäden (12,7 Prozent) und Hals-NasenOhrenärzte (12,4 Prozent) sind von dem Trend besonders stark betroffen. „Wir stellen starke Rückläufe besonders in Praxen fest“, erläutert
KV-Vorstandsvorsitzender Dr. Klaus Bittmann, „die vor Einführung der
Praxisgebühr meist ohne Überweisung des Hausarztes tätig wurden.“
Nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr sind die Fallzahlen
von Anästhesisten, Nervenärzten, Kardiologen und Internisten. Ganz
anders sieht es im Bereich des ärztlichen Notdienstes aus. Dort wird
ein Rückgang von 15,4 Prozent festgestellt. „Hier hat die Kassengebühr
ihre Wirkung ganz besonders entfaltet.“
Dem starken Fallzahlrückgang bei den meisten Fachgruppen stehen
fast unveränderte Werte bei den Arzt/Patientenkontakten gegenüber.
Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung
liegt hier das Minus bei 2,8 Prozent. Dies lässt den Schluss zu, dass
die Ärzte verstärkt Patienten mit ernsthaften Erkrankungen behandelt
haben, die mehrere Behandlungskontakte erforderten und die Ärzte
sich mit diesen Patienten intensiver beschäftigt haben.
Fallzahlen ausgewählter Fachgruppen für 2004:
Allgemeinmediziner ..............................
-7,3 %
Anästhesisten ..........................................................................0,0 %
Augenärzte ..........................................................................-15,5 %
Chirurgen ............................................................................-12,4 %
Fachärztliche Internisten ........................................................-7,0 %
Gynäkologen ......................................................................-11,7 %
HNO-Ärzte ........................................................................ -12,4 %
Hausärztliche Internisten ......................................................- 5,7 %
Hautärzte ..........................................................................-14,7 %
Kinderärzte ..........................................................................-2,2 %
Nervenärzte ..........................................................................-7,1 %
Orthopäden ........................................................................-12,7 %
Radiologen ........................................................................-11,5 %
Urologen ............................................................................-10,5 %
Hausärzte gesamt ................................................................- 6,4 %
Fachärzte gesamt ................................................................-10,7 %
Arztgruppen gesamt ............................................................-8,8 %
Drogensubstitution
Abrechnung der Take-Home-Verordnung
Im NORDLICHT 2/2005 ist unter der Überschrift „Gesamtvergütung“
ein Hinweis zur Abrechenbarkeit der Ziffer 202 A (neue Nr. 01950 A)
erschienen. Um weitere Irritationen zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um die Take-Home-Verordnung in
der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses handelt.
AKTUELL
3 | 2005
Treffen der Diabetes-Qualitätszirkel-Moderatoren
DMP wichtig zur Sicherung regionaler Versorgungsstrukturen
uf Grund der aktuellen Bedeutung
hatte die KVSH kurzfristig (und trotz
bedauerlicher Terminüberschneidung)
zu einem Treffen der Diabetes-Qualitätszirkel-Moderatoren nach Bad Segeberg eingeladen. Wichtige Themen waren die Auseinandersetzung mit einem Forderungskatalog,
der beim letzten Moderatorentreffen im November 2004 erstellt worden war, sowie erstmalig ein Erfahrungsaustausch mit Vertretern
der Krankenkassen über deren Probleme im
Zusammenhang mit DMP Diabetes mellitus
Typ 2.
In lebhafter Diskussion, moderiert in bewährt-engagierter Weise durch Regina Steffen (Abt. Qualitätssicherung), kam das Treffen zu folgenden Ergebnissen:
- Trotz aller Probleme ist DMP eine Realität,
mit der wir zur Sicherung regionaler Versorgungsstrukturen arbeiten müssen und
auch wollen.
- Die Probleme mit der Datenstelle sind nach
wie vor immens; wenn die Krankenkassen
hier nicht umgehend für Abhilfe sorgen,
drohen eine weitere flächendeckende Verunsicherung von Patientinnen und Patienten
sowie diabetologisch engagierten Ärztinnen
A
und Ärzten, die letztlich zum Miss-erfolg
des DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Schleswig-Holstein führen könnten.
- Auch diabetologisch qualifizierte Hausärztinnen und Hausärzte sollen möglichst umgehend (und gegebenenfalls im Rahmen ihrer Schulungsgemeinschaften bzw. Schulungsvereine) die zertifizierte HypertonieSchulung für Typ 2-Diabetiker anbieten dürfen.
- Die Krankenkassenvertreter sagen positive
Prüfungen der Kostenübernahme für den
Gesundheitspass Diabetes zu.
- Die Moderatoren unterstützen insbesondere alle Bemühungen der AOK SchleswigHolstein, Patientinnen und Patienten, die
auf Grund von Dokumentations- und datentechnischen Problemen im Jahr 2003 aus
dem Programm „ausgeschrieben“ werden
müssen, möglichst schnell und ohne Irritationen wieder einzuschreiben.
- Die Vergütung erbrachter Leistungen bleibt
von dieser misslichen Prozedur selbstverständlich unberührt, „Neu“-Einschreibungen werden neu vergütet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Moderatorentreffens (Dr. Christoph Stehen,
Initiative
Sicherstellungsprobleme im
organisierten Notdienst?
„MVZ – Auslaufmodell“
Lübeck - Mehrere Ärztinnen und Ärzte aus
dem Raum Lübeck starteten jetzt eine Initiative zum Erhalt eines effizienten Gesundheitssystems. Die Initiatoren sprechen sich
strikt gegen die Förderung von MVZs und
Polikliniken aus und sehen die Zukunft weiterhin in der Hand der haus- und fachärztlichen Praxen, die unter selbstständiger Leitung der Praxisinhaber stehen.
In ihrem Aufruf heißt es unter anderem:
„Das deutsche Gesundheitswesen zählte bisher zu den leistungsfähigsten und besten der
Welt. Es gibt kein anderes Land, in dem die
sofortige hausärztliche Präsenz und die
fachärztliche Kompetenz meist innerhalb weniger Tage zur Verfügung stehen.“
Nach Meinung der Initiatoren haben Einzelund Gemeinschaftspraxen ihren hohen Qualitätsstandard und ihre Effizienz Generationen von Patienten bewiesen. Die Aktion hat
bereits zu ersten Reaktionen geführt. Mehrere Ärzte haben sich per Fax an die NORDLICHT-Redaktion gewandt und so ihrer Zustimmung Ausdruck verliehen.
Jakob Wilder,
KVSH
Beilagen
Fehlerhafter Druck
Bad Segeberg - Bei den Beilagen, die dem
letzten NORDLICHT beigefügt wurden, ist es
zu einem fehlerhaften Druck gekommen.
Falls Sie die Verträge nochmals zugeschickt
bekommen möchten, wenden Sie sich bitte
unter der Telefonnummer 04551 883 356
bzw. 475. an die Pressestelle der KVSH.
Die fehlerhaften Beilagen waren:
- Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f
SGB V zur Verbesserung der Qualität der
Versorgung von Typ 2 Diabetikern mit
AOK, BKK, IKK, Bundesknappschaft.
- Vertrag zur Durchführung des strukturierten
Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB
V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Typ 2 Diabetikern mit VdAK.
- Vereinbarung DMP-Brustkrebs.
Robert Quentin,
KVSH
Nordlicht
Lübeck, Dr. Volker von Kügelgen, Kiel, Michael Huber, Kiel, Dr. Hans Jewan, Neumünster,
Dr. Wilfried Bönke, Oldenburg, Dr. Dimitra
Margaritidou-Weber, Quickborn) zeigten sich
beeindruckt von der Präsentation und pragmatischen Sichtweise von Frau Foster und
Herrn Koll (AOK Schleswig-Holstein) und der
Tatsache, dass Mittel in zweistelliger Millionenhöhe der Versorgung in Schleswig-Holstein verloren gehen, wenn die Beteiligung
an den DMP-Programmen nur mäßig bzw.
im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich ausfällt. Bei allen bürokratischen
Unzumutbarkeiten und Ärgernissen stand hier
die Verantwortung für die gesamte Versorgung im Vordergrund. Die neue Qualität des
basisnahen Austausches mit Vertreterinnen
und Vertretern der Krankenkassen beurteilten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
durchweg positiv.
Falls Sie in den nächsten Tagen entsprechende Benachrichtigungen zur „Aus“-Schreibung und zur „Neu“-Einschreibung erhalten,
bitten wir Sie, diese auf dem geschilderten
Hintergrund zu sehen und möglichst positiv zu
beantworten.
R. W. Büchner, KVSH
AKTUELL
3 | 2005
Im Zusammenhang mit der
geplanten - und auf Grund der
Einführung des EBM 2000plus
verschobenen - Neustrukturierung des organisierten Notdienstes, sind akute (Sicherstellungs-) Probleme
in einzelnen Notdienstringen bzw. Notdienstbezirken
von besonderem Interesse. Denn in diesem
Falle sind der Arbeitsausschuss Notfallbereitschaftsdienst wie der Vorstand aufgefordert,
sofort zu handeln. Daher unsere Bitte an alle
Kolleginnen und Kollegen, insbesondere jedoch an die Koordinatoren der Notdienstringe
bzw. die Verantwortlichen für Notdienst-Anlaufpraxen und Kreisstellenvorsitzenden, uns
solche Probleme möglichst umgehend mitzuteilen.
Bitte wenden Sie sich telefonisch, per Email,
Fax oder mit einem Brief an Ekkehard Becker,
Leiter der Strukturabteilung der KVSH, den
Sie unter Tel. 04551 883 229 oder ekkehard.becker@kvsh.de erreichen.
R. W. Büchner, KVSH
11
Titelthema
Am Punktwert scheiden
Die KVSH geht mit einer knallharten Argumentationslinie
in Schieds-amtsverhandlungen
ir wollten den EBM nicht unbedingt.
Das wissen Sie. Wir glauben auch
überhaupt nicht an die Heilsverheißung „ein betriebswirtschaftlich kalkulierter EBM mache den Mangel klarer und in Verhandlungen durchsetzbarer“. Dies nicht, weil etwas gegen betriebswirtschaftliche Methoden
spräche, und auch nicht, weil das Anliegen nicht
begründet wäre. Sondern eben auf Grund des
Wissens, dass die Krankenkassen schon in der
Vergangenheit nur in absoluten Grenzfällen
W
breitgeschlagen werden konnten, finanzielle
Verantwortung zu übernehmen und der EBM
zunächst nur eine Punktzahlwelt ist. Über die
„Gummipunkte“ kann man sich je nach Perspektive ärgern oder lustig machen, Druck ausüben kann man darüber kaum.
Das ist schon eher Aufgabe der Honorarverteilung. Hier entscheidet sich, welche Mittel für die Versorgung zur Verfügung stehen
und welche Anreize bestehen, Leistungen anzubieten oder nicht. Machen Sie sich bitte ei-
nes nachhaltig klar: Wenn der HVM einen
unbegrenzten Wettlauf unter den Ärzten zulassen würde, gäbe es keinen Mangel an Leistungen! Über den miesen Punktwert würden sich alle aufregen, einige würden dem
System den Rücken kehren, die Mehrheit jedoch würde diesen Prozess (fast) beliebig verlängern. Will man also Mangel sichtbar machen, hat das wenig mit BWL oder EBM zu
tun, sondern eher mit der Mengensteuerung
im HVM.
Historie und Hintergründe auf Bundesebene 2004
Die KBV hat auf Bundesebene neben dem
neuen EBM auch immer wieder Grundstrukturen des HVM mit verhandelt. Das
ging mitunter nach dem Vorbild der „Echternacher Springprozession“. So gab es noch
im September 2000 ein KBV-Schreiben an
die Spitzenverbände, dass der neue EBM auf
die bisherigen Finanzen aufsetze. Davon
musste man sich dann über drei Jahre qualvoll distanzieren. Im Rahmen der Hybris des
Wahljahres 2004 nahm die Geschwindigkeit
des Vor- und Zurück weiter zu. So gab es im
Mai 2004 einen Beschluss zum HVM, der
strikt eine Topfbildung nach Bundeswerten
vorsah (Umverteilung bis 50 Prozent je
Gruppe) und außerdem das System der Praxisbudgets unter Streichung von gelben Zusatzbudgets reaktivierte. Eine Reihe von
handwerklichen Fehlern führte dann dazu,
dass bei einigen Arztgruppen innerhalb der
Fallpunktzahlen nicht einmal die Ordinationsgebühren untergebracht werden konnten.
Damit war das System klinisch tot. Aus-
Umverteilungskampf gedrosselt
Das Prinzip einer Mengensteuerung über
individuelle Volumina, welches wir in SchlesUnd aus dem Chaos sprach eine Stimme:
Lächle und sei froh, es könnte schlimmer
kommen.
Und ich lächelte.
Und ich war froh.
Und es kam schlimmer.
Dr. Bernhard Bambas,
Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA)
12
drücklich positiv muss man aber hervorheben, dass die KBV die 5,11 Cent bei der Bemessung der Menge durchgesetzt hatte.
Abschied von Bundestöpfen
Aus dieser strategischen Katastrophe
wurde immerhin gelernt, dass man den KVen
die HVM-Struktur regional überlassen sollte.
Daher entstand die neue Hauptvariante, dass
die KVen bisherige Steuerungsinstrumente
verlängern dürfen, sofern die Kassen zustimmen und diese Instrumente den Auswirkungen der gesetzlichen Regelleistungsvolumina (§ 85 Abs. 4a SGB V) entsprächen.
Wenn man sich allerdings regional nicht einigen kann, so käme ein „Praxisbudget-Mutant“ zum Einsatz. Die Kassen hatten auf
Bundesebene aber gut verhandelt: Um von
dem Beschluss von Mai wegzukommen,
musste die KBV hier zustimmen (oder besser:
meinte die Mehrheit der KVen, dass die KBV
zustimmen müsse), dass die auf 5,11 Cent
wig-Holstein seit mittlerweile sechs Quartalen
praktizieren, ist im allgemeinen wohl durchaus akzeptiert. So hat es erkennbar heilsam
auf die Leistungsmenge gewirkt und den Umverteilungskampf gedrosselt. Getrübt wird
das Fazit dadurch, dass durch eine Reihe von
Störeffekten (Mitgliederwechsel der Kassen,
Arztzahlzuwachs, Regelungen für neue Praxen u. ä.) der Zielpunktwert von 4,5 Cent nur
partiell erreicht wird. Dennoch: Wenn man
zusätzlich die im beigefügten Kasten „Historie“ dargelegte Vorgeschichte auf sich wirken lässt, dann ist unmittelbar klar, dass letztlich nur die Fortführung des Prinzips der
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
zielende Berechnung wegfiel. Konkret ist in
die Berechnung ein Mengenrabatt von 20
Prozent eingeflossen, oder anders formuliert: Die Kassen erhalten 20 Prozent Gratismenge. Klasse Strategie.
Der Übergang zu festen Punktwerten
Im Dezember kam eine weitere Veränderung
der Beschlusslage zu Stande, da das Bundesministerium im Vorfeld die Erwartung äußerte,
dass eine Verlängerung der bisherigen Steuerungsinstrumente einhergehen müsse mit der
Verankerung fester (!) Punktwerte. Schließlich
seien im Gesetz für die Regelleistungsvolumina
feste Punktwerte vorgeschrieben. Bevor Sie sich
zu früh freuen: Dies war selbstverständlich in
die Erwartung gekleidet, dass dies im Rahmen
der Beitragssatzstabilität geschehen würde. Wir
dürfen also nicht nur verlängern sondern auch
anpassen, womit die Etablierung der
5,11 Cent in das Zentrum des Geschehens
rückt.
Punktzahlvolumina in Frage kommen kann.
Um den Punktwert mag und muss man ohnehin mit den Kassen streiten, die Struktur
an sich ist alternativlos.
Der EBM 2000 ist aus Sic
ht der MKG-Chirurgie unvollständig, da ein
e Übernahme der bisherigen Abrechnungsziff
ern nicht immer möglich ist. Somit ist die Zu
kunft der seit Jahrzehnten funktionieren
den Integrierten Versorgung = Belegarzt, me
hr als fraglich.
Dr. Dr. Alexander Tscha
kaloff,
Landesvorsitzender des
Berufsverbandes
der Mund-, Kiefer- un
d Gesichtschirurgen
sich die Geister
Kein Mutant des Praxisbudgets
Keine Einigung bei Punktwerten
Tatsächlich ist es in mehreren Verhandlungen mit den Kassen vor Ort gelungen, sich unter Berücksichtigung von EBM-bedingten
Modifikationen – auf eine Fortführung der
individuellen Punktzahlvolumina zu verständigen. Letztlich folgten die Kassen hier dem
Argument der KVSH, dass eine Festschreibung aller Ärzte einer Arztgruppe auf eine
einheitliche Fallpunktzahl eine Umverteilung
zu Lasten des Schmalspurangebots gleichkomme: So würde derjenige, der sich auf Magerkost (im Grenzfall die Ordinationsgebühr)
beschränkt, tendenziell bessergestellt als der
Kollege, der ein der Arztgruppe angemessenes Spektrum anbietet.
Die Negativeffekte kann man beispielhaft
aufzeigen, wozu wir (Abb. 1) im Diagramm
auf der x-Achse die Hausarztpraxen nach aufsteigendem AL-Anteil sortieren (der neue
EBM unterscheidet intern bei der Punktzahlbewertung einen AL-Anteil für die kalkulatorisch aufgewandte ärztliche Arbeitszeit und
einen technischen Anteil (TL) für die übrigen
Kosten).
Das Simulationsergebnis zeigt im übrigen
die Gewinner-/Verliererverteilung bei einem
Modell mit einheitlicher Fallpunktzahl auf.
Die Aussage des Diagramms ist: Ärztlicher
Aufwand würde bestraft.
Nicht einigen konnte man sich zwischen
KV und Kassen hinsichtlich der notwendigen
Punktwerte. Hier hält die KV an der Forderung
nach 5,11 Cent (wenn auch in einem Stufenmodell der damit vergüteten Leistungsmenge) fest, während die Kassen eine Stabilität der alten Gesamtvergütung fordern, so
dass die Punktwerte und Mengen entsprechend anzupassen sind. Um es vorweg zu
nehmen: Die Verhandlungen sind diesbezüglich gescheitert und wir werden zum
Schiedsamt gehen müssen (s. u.).
Wie wird der EBM berücksichtigt?
Bevor wir darauf noch zurückkommen,
müssen wir aber noch eine Reihe von Details
des neuen HVM-Entwurfs erläutern. So werden Sie sich mit Recht fragen, wie man denn
einfach die alten Volumina verlängern könne.
Schließlich sind ja zumindest qualitativ Effekte
des neuen EBM absehbar und müssen irgendwie Eingang finden. Dies zumal die allgemeine Erwartung besteht, dass der neue
EBM eine Mehrmenge von mind. Zehn Prozent hervorbringt. Man darf diesen Anstieg
nicht außen vor lassen, so dass die Volumina
entsprechend anzupassen sind. Dazu hat uns
die KBV ein Tool zur Verfügung gestellt, mit
(Abb. 1) Umverteilung über die Punktzahl
Allgemeinmediziner und hausärztl. Internisten in II/2004
0,6
Gewinner
Anteil der Ärzte je Klasse
0,5
0,4
0,3
Verteilung aller Ärzte nach AL-Klassen
Verlierer
0,2
0,1
0
0
1
2
3
4
5
6
AL-Klassen
Die bei einer einheitlichen Fallpunktzahl stattfindende Umverteilung geht zu Lasten von Ärzten mit Schwerpunkt auf der persönlichen ärztlichen Tätigkeit
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
dem eine Übersetzung der alten EBM-Abrechnungen in die neue Welt vorgenommen
wird. Dieses Verfahren wird von der KBV als
Transkodierung bezeichnet und ist bei einer
einzelnen Arztabrechnung durchaus fehlerträchtig, über eine ganze Arztgruppe betrachtet aber von ausreichender Validität. Entsprechend transkodieren wir das Abrechnungsergebnis einer Arztgruppe auf den
neuen EBM, ermitteln die Veränderungsrate
gegenüber vorher und geben diese einheitlich
auf die Volumina der Ärzte dieser Arztgruppe
Gruppe ................Veränderungsrate
Hausärzte ohne Kinderärzte ..............1,34
Hausärztliche Kinderärzte ..................1,14
Fachärzte für Anästhesiologie ............1,13
Fachärzte für Augenheilkunde ..........1,18
Fachärzte für Chirurgie ......................1,24
Fachärzte für Neurochirurgie ............1,13
Fachärzte für Frauenheilkunde ..........1,12
Fachärzte für Hals-NasenOhren-Heilkunde ..............................1,04
Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten ....................1,07
Fachärzte für Innere Medizin
ohne Schwerpunkt ............................1,12
Fachärzte für nichtinvasive Kardiologie..0,93
Fachärzte für invasive Kardiologie ....0,93
Fachärzte für Innere Medizin mit
Schwerpunkt Gastroenterologie ........1,21
Fachärzte für Innere Medizin mit
Schwerpunkt Hämato-/Onkologie ....1,34
Fachärzte für Pneumologie ................0,96
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ........1,12
Fachärzte für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie ............1,18
Fachärzte für Nervenheilkunde,
Neurologie ........................................1,09
Fachärzte für Orthopädie ..................1,09
Fachärzte für Psychiatrie und
Psychotherapie mit einem Leistungsanteil von weniger als 30 Prozent
antragsgebundener Psychotherapie ..1,13
andere Fachärzte für Psychiatrie
und Psychotherapie ..........................1,12
andere ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte, Psychologische Psychotherapeuten ..............1,05
Fachärzte für Psychotherapeutische
Medizin ............................................1,07
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ......................................1,06
Fachärzte für Diagnostische Radiologie
ohne Vorhaltung von CT und MRT....1,02
Fachärzte für Diagnostische Radiologie mit Vorhaltung von CT..............0,98
Fachärzte für Diagnostische Radiologie
mit Vorhaltung von CT und MRT ......1,06
Fachärzte für Urologie ......................1,04
13
Titelthema
weiter. Legt also eine Arztgruppe um x Prozent bei der Transkodierung zu, so verändern
sich die Volumina der betroffenen Ärzte um
ebenso x Prozent.
ht unglaubwürdig wird,
Damit die Kalkulation nic
auso wenig verhangen
nt.
Ce
1
gehören die 5,1
unden als Maß unSek
delt wie die Minuten und
Plausibilität geauf
en
den
h
nac
beugbar sind,
re nicht selten
teu
era
Op
checkt und gerade wir
erdacht gegsv
fan
An
er
unt
tigt
fer
und ungerecht
stellt werden!"
esvorsitzender des
Dr. Jochen Leifeld, Land
r Neurochirurgen
che
Berufsverbands Deuts
Ergebnisse der Transkodierung
Nach dem aktuellen Stand des Tools ergeben sich bei diesem Verfahren die in der Tabelle dargelegten Veränderungsraten, wobei
wir uns auf die größeren Arztgruppen beschränkt haben.
Bekommen wir im Jahr 2005 einen festen
Punktwert von 5,11 Cent garantiert ? Falls
nicht, sind alle verantwortlichen Ressortleiter der KBV zu entlassen.
Dr. Christian Hauschild,
Vorsitzender des Berufsverbandes der
Ärzte für Orthopädie SH
Fordert die KV durchgehend
5,11 Cent?
Wir wären ja schon froh, wenn wenigstens
die alten Leistungsmengen mit 5,11 Cent
durchgehend vergütet würden. Um so größer
die Herausforderung an die Phantasie, die
durchgehende Finanzierung einer durch den
neuen EBM noch anwachsenden Menge zu
fordern. Da uns die KBV mit dem Beschluss
auf Bundesebene zum HVM vor die Wahl gestellt hat, im Zweifel die Praxisbudget-Mutanten mit einem Rabatt von 20 Prozent akzeptieren zu müssen, haben wir den Kassen
das Angebot eines Finanzierungseinstiegs
über drei Jahre gemacht (Tab. 1).
Demnach fordern wir einen Einstieg zu 5,11
Cent für 80 Prozent der neuen Punktzahlvolumina in 2005, um im Jahr 2007 bei einem
100 prozentigen Ergebnis anzukommen.
Was ist das Besondere 2007?
Die Kassen pochen auf die im Gesetz enthaltene Beitragssatzstabilität. Man darf aber
auch festhalten, dass der Gesetzgeber diese
für das Jahr 2007 (zumindest für morbiditätsbedingte Effekte) aufgehoben hat. Mit
welchem simplen Argument sollte ein Schiedsamt einen solchen schleichenden Einstieg
negieren? Der Sinn unseres Stufenmodells
ist es also nicht nur, den Kassen die Einstiegsfinanzierung etwas leichter zu machen.
Der tiefere Sinn ist, schon heute die Verheißung zu 2007 zu realisieren.
Gibt es noch Töpfe ?
Nein. Wenn man auf die Forderung nach
festen Punktwerten aufmacht, dann ist die
Vorstellung eines Topfes um die Fachgruppe
widersinnig. Folgerichtig fallen bei unserem
Praxis
A
B
C
D
Gewichtete Über- Startposition im
Volumen Überschreitung AL-Anteil
in Punkten
in Prozent schreitung in Prozent Mechanismus
in Punkten
200.000
300.000
400.000
500.000
100.000
150.000
200.000
500.000
50
80
60
20
25
40
30
20
3
1
2
4
Für vier Praxen wird die Auswirkung der Einbeziehung des ärztlichen Leistungsanteils auf die Chance eines Zugewinns zum Punktzahlvolumen dargestellt.
Nicht mehr die pure prozentuale Höhe der Überschreitung bestimmt diese Chance,
sondern es kommt auch auf die Art der Leistungen an.
Modell alle Töpfe weg (Übrigens sieht der
Bewertungsauschuss ohnehin vor, dass ein
Punktwertausgleich zwischen Töpfen hergestellt werden muss, sofern eine KV diese bildet und die Punktwertdifferenz mehr als zehn
Prozent beträgt. Die Intransparenz derartiger
Systeme ist maximal, so dass man nur dankend auf die Etablierung von Töpfen ver-
aller Volumina mit 5,11 Cent
20 Prozent mit 2,5 Cent
Überschreitungen mit 0,511 Cent
II/2006 bis I/2007
90 Prozent aller Volumina mit 5,11 Cent
10 Prozent mit 2,5 Cent
Überschreitungen mit 0,511 Cent
II/2007 ff.
100 Prozent aller Volumina mit 5,11 Cent
Überschreitungen mit 0,511 Cent
Die KV akzeptiert einen dreistufigen Einstieg in die Welt mit 5,11 Cent. Zucrst
würdendemnach 80 Prozent der Punktzahlvolumina mit 5,11 Cent vergütet, im
Folgejahr 90 Prozent und schließlich 100 Prozent ab II/2007.
14
Neuer Umverteilungsmechanismus
(Tab. 2) Startposition im Umverteilungsmechanismus
(Tab. 1) KV SH-Stufenmodell zur Finanzierung der 5,11 Cent
II/2005 bis I/2006
zichten kann.). Nun muss man festhalten,
dass der eigentliche Sinn der Töpfe der war,
eine Arztgruppe vor „Offensivbewegungen“
Dritter außerhalb der eigenen Gruppe abzuschotten. Dieses Motiv ist nachvollziehbar
und immer wieder aktuell. Allerdings gibt es
auch andere Wege, diesem Geltung zu verschaffen!
Klar ist ohnehin, dass eine Festschreibung
einmal festgelegter Volumina nicht für alle
Zeiten zulässig ist: Bewegung muss erlaubt
sein. Entsprechend taucht die Frage auf, wie
man bei Wegfall der Töpfe die Umverteilung
der Volumina in die richtigen Bahnen lenkt.
Ausgehend von der Kosanke'schen Feststellung, dass „... man mit Unternehmertum stets
mehr Honorar verdienen kann als mit der eigentlichen ärztlichen Arbeit ...“, sind wir nach
einigem Nachdenken auf die Idee verfallen,
den mit dem neuen EBM einhergehenden
AL-Anteil der EBM-Leistungen als Dreh- und
Angelpunkt der Umverteilung zwischen Ärzten und Arztgruppen zu betrachten.
80 Prozent
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Konkret sieht das Modell so aus: Alle Ärzte
werden in der Rangfolge ihrer AL-gewichteten prozentualen Überschreitung der Volumina „sortiert“ (Tab. 2). Dann wird der vorne
stehenden Praxis ein Prozentpunkt WachsWir fordern für die Ein
führungsphase die
Fortführung der bisher
igen „Fachgruppentöpfe“ und des individuel
len Punktzahl-Volumens, um unvorhers
ehbare Honorarverschiebungen zu vermeide
n.
Dr. Martin Hinrichsen,
Sprecher der
SHer Kardiologen im
BNK
tum zugebilligt und die Sortierung neu vorgenommen. Dabei wird die ursprünglich vorne
stehende Praxis wahrscheinlich von der ersten Position etwas nach hinten geschoben
und eine andere ist an der Reihe. Dieses Verfahren geht solange weiter, bis eine kollektive Obergrenze der Umverteilung ausgeschöpft ist.
In unserem Verfahren wird so etwas nicht
berücksichtigt. Dazu kommt, dass es eine
Reihe von Sozialgerichtsurteilen gibt, die in
die Richtung zeigen, dass ein HVM Auswirkungen des EBM nicht aussetzen darf. Wir
kommen also nicht darum herum, zumindest
in einer Übergangszeit bzw. Konvergenzphase
eine stärkere Umverteilung zwischen den Praxen zuzulassen. Entsprechend lassen wir in
den beiden ersten Jahren II/2005 bis II/2006
eine Umverteilung von kollektiv zehn Prozent aller Volumina zu. Ab dem dritten Jahr
wird das Maß der Umverteilung wieder auf
zwei Prozent (wie bislang) reduziert.
(Abb. 2) Umverteilung nach heutigem Modus
0,6
0,5
Anteil der Ärzte je Klasse
Zugewinner
0,4
0,3
Verteilung aller Ärzte nach AL-Klassen
0,2
0,1
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
AL-Klassen
Im bislang praktizierten Umverteilungsmodus haben Praxen mit hohem Anteil
ärztlich geprägter Leistungen geringere Chancen auf Zugewinne, ...
Schließen Sie bitte nicht daraus, dass es
sehr lohnend wäre, auf diese Umverteilung
zu spekulieren. Die Schwelle, um in dem bisherigen Verfahren „dabei zu sein“, lag mindestens bei Überschreitungen von 30 Prozent, häufig aber über 60 Prozent des alten
Punktzahlvolumens. Das Risiko hier trotz
Mehrbedarf unberücksichtigt zu werden, ist
immens.
(Abb. 3) Umverteilung mit AL-Gleichgewichtung (neu)
0,6
Verteilung aller Ärzte nach AL-Klassen
0,5
Anteil der Ärzte je Klasse
Eine überflüssige, schon jetzt erkennbare
Totgeburt, die ihren ursprünglich vernünftigen betriebswirtschaftlichen Ansatz
seit langem verlassen hat.
Dr.Rüdiger Marquardt,
Landesvorsitzender des
Berufsverbands der Frauenärzte
0,4
Zugewinner
Gegenfinanzierte
Umverteilung
0,3
0,2
0,1
0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
AL-Klassen
... im modifizierten Verfahren hingegen haben gerade diese Praxen gute Chancen.
Wir haben die Simulation des neuen Verteilungsmechanismus der bisherigen Systematik in zwei Graphiken gegenübergestellt.
Man kann diesen zwanglos entnehmen, dass
die Umverteilung jetzt den Teil der Ärzte präferiert, deren AL-Anteil hoch ist. Wir glauben damit, dem ursprünglichen Motiv zur
Topfbildung nachhaltig gerecht zu werden.
Dieser EBM ist ein Stabhochsprung, bei dem
im Sprung der Stab durchgebrochen ist.
Bernd Thomas, Hartmannbund SH
EBM bedingte Umverteilung
Wie schon dargestellt, werden die bisherigen Punktzahlvolumina „arztgruppenbezogen transkodiert“ und im übrigen fortgeführt.
Dabei muss man aber festhalten, dass der
neue EBM eine nicht absehbare Steuerungswirkung auf das Leistungsangebot jedes einzelnen Arztes haben wird. Es kann sogar sein,
dass bei rein statischer Betrachtung die Arztgruppe durch den neuen EBM besser „bepunktet“ wird, ein Arzt der Gruppe für sich
genommen jedoch Abschläge erleiden müsste (das hängt dann mit einem spezifischen
Angebot der Praxis zusammen).
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Die Umverteilung speist sich aus einer Absenkung aller Punktzahlvolumina zwischen
II/2005 und II/2007 von jährlich zehn Prozent. Ab dem dritten Jahr entfällt in unserem
Modell die Gegenfinanzierung, da wir von
den Krankenkassen die verbleibende Umverteilung einfordern. Bezüglich der weiteren
Details bitte ich um Verständnis, dass wir diese
verlässlich erst nach dem Schiedsamtverfahren erläutern können, da sich hier noch einige Änderungen ergeben dürften.
schend, wenn die
In der Tat ist es enttäu
KVen und der KBV
Selbstverwaltungen in den
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Dr. Axel Schroeder,
BerufsverbanLandesvorsitzender des
Urologen e. V.
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Arztgruppen ohne
bisheriges Punktzahlvolumen
Mit Ausnahme der Laborärzte und Pathologen erhalten alle Praxen ein Punktzahlvo-
15
Titelthema
lumen zugeordnet. Also auch Radiologen,
Strahlentherapeuten und psychologische wie
ärztliche Psychotherapeuten. Die individuelle
Berechnung geht wie folgt: Man nehme das
Honorar aus den Quartalen 2004, dividiere
durch 4,5 Cent und ziehe drei Prozent ab.
Anschließend wird der Veränderungsfaktor
der Gruppe angelegt. Damit wird die identische Berechnungsweise wie bei den anderen
Arztgruppen angewendet, wobei lediglich
das zeitnähere Aufsatzjahr 2004 gewählt wird.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Das
Honorar der vom BSG-Urteil zur antragsgebundenen Psychotherapie betroffenen Gruppen wird entsprechend korrigiert berücksichtigt. Sonst würden die erfolgreich beklagten
Fehlstände fortgeschrieben, was natürlich
nicht sein kann.
Was passiert im Schiedsamt?
Natürlich sind wir nicht so blauäugig zu
glauben, dass es im Schiedsamt einfach wird.
Auch wenn die Laborärzte für den technischen Teil ihrer Leistungen weiterhin
feste Eurobeträge vergütet bekommen,
hängt auch für uns die Akzeptanz des
neuen EBMs ganz entscheidend von dem
zur Verfügung stehenden Honorarvolumens für den ärztlichen Anteil unserer Arbeit ab.
Dr. Andreas Bobrowski ,
1. Vorsitzender Berufsverband
Deutscher Laborärzte e. V.
Letztlich kommt es auf die Stimmen der unparteiischen Mitglieder an. Wir glauben jedoch, mit der Verzahnung nach 2007 eine
argumentationsfeste und logisch saubere Linie zu vertreten. Bitte beachten Sie, dass die
hier geschilderten honorarrelevanten Faktoren wie die Höhe der Punktwerte an sich und
die Anteile der voll, hälftig und mit 0,511
Cent vergüteten Leistungen in der Auseinandersetzung stehen. Das System an sich wird
mutmaßlich vom Schiedsamt übernommen
werden, für die Faktoren werden wir kämpfen und streiten. Wir müssen damit rechnen,
dass die Kassen einen Punktwert von höchstens vier Cent anbieten werden. Genau haben sie sich noch nicht geäußert, da die Kassen erst das Zahlenmaterial studieren.
Keine weiteren Prognosen
So leid es uns tut. Wir können bis zum Abschluss des Verfahrens, was wir derzeit gegen Mitte März erwarten, keine weiteren individuellen Prognosen geben. Es wäre besser gewesen, uns einen Vorlauf von einem
dreiviertel Jahr zwischen der letzten verbindlichen Entscheidung des Bewertungsausschusses und der Inkraftsetzung zu geben.
Die jetzige Zeitnot macht uns als Serviceunternehmen nur begrenzt handlungsfähig. Ich
bitte Sie daher dringend, sich mit konkreten
Nachfragen bis zum Abschluss des Schiedsamtverfahrens zu gedulden.
Dr. Ralph Ennenbach, KVSH
Abstruses und Kurioses aus dem EBM
Kurz vor dem Start schlummern im EBM noch Ungereimtheiten.
Hier eine kleine ironische Betrachtung
Unsinnige Wartezeit
Die Nr. 10341 und 10342 lassen nur die
Entfernung eines Hauttumors an einem Tag
zu, ganz gleich wie viele ein Patient hat. .
Liebe Hautärzte, wie wäre es mit bed &
breakfast für Patienten, die von den nordfriesischen Inseln kommen? Vielleicht wären
die Patienten dann besänftigt.
So unsinnig ist der EBM....
Abbruch ist lukrativer
Die Betreuung für eine Schwangerschaft
(Nr. 01770) in einem Quartal bringt 2.280
Punkte
Ein Schwangerschaftsabbruch (Nr. 01906,
01910 und 01912) bringt insgesamt 3.490
Punkte.
Wir werden den Tag noch erleben, an dem
es einen EBM gibt, aber keine Patienten mehr.
So bitter ist der EBM.....
Kind mit 60 Jahren
Der Ordinationskomplex Nr. 04110 bis
04112 für kinder- und jugendmedizinische
16
Grundleistungen enthält auch die Ziffer für
Versicherte ab dem 60. Lebensjahr.
Bei der KBV scheint es eine große Anzahl
Menschen zu geben, die sich auch mit 60
noch als Kinder fühlen.
So abstrus ist der EBM.
trakraniellen hirnversorgenden Gefäße (Nr.
33060) sonographieren.
Um Gottes Willen. Eine grauenhafte Vorstellung, wenn die EBM-Väter jetzt auch
noch die Weiterbildungsordnung anpacken
würden.
So anmaßend ist der EBM......
Lufu nichts wert?
Zur Ziffer 03210 sagt der EBM: Ist der Arzt
mit einem Lungenfunktionsgerät (Lufu) ausgestattet, darf er in einem Quartal intensive
internistische Behandlungen erbringen. Abstrus dabei: Er darf nur die insgesamt viel
niedrigere Pauschale abrechnen. Der Arzt
ohne Lufu darf die höher bewertete Einzelleistung abrechnen.
Da kann man nur sagen: Schmeißen Sie
ihr Lufu weg und werden Sie Badearzt.
So absurd ist der EBM.
Verirrte Leistungen
Nach der Präambel zum hausärztlichen
Versorgungsbereich sollen Hausärzte jetzt
auch die Fontanelle (Nr. 33052) und die ex-
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Muvo bei Mukis
Im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen finden sich in der Präambel
abrechnungsfähige Leistungen wie zum Beispiel die Nr. 01800 bis 01813 (Leistungen im
Rahmen der Mutter-schaftsvorsorge). Darüber hinaus noch viele mehr.
Man kann hier nur vermuten, dass die
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen den
Bewertungsausschuss gebeten haben, mit in
die Mutterschaftsvorsorge eingebunden zu
werden. Was wohl die Gynäkologen dazu
sagen?
So kurios ist der EBM.....
Für die Mitarbeit danken wir
Dr. Thomas Maurer, Dr. Rüdiger Marquardt, Dr. Stephanie Denzer-Fürst und
Dr. Bernhard Barnbas
EBM-Countdown in der EDV
Der neue EBM kommt
am 01. April 2005.
Wie sind EDV- und
AbrechnungsAbteilung der KVSH
auf die Einführung
des neuen
Abrechnungsmodus
vorbereitet?
er EBM-Countdown läuft für die EDVund Abrechnungs-Abteilung bereits
seit Herbst 2004, denn lange Zeit
schien ein Start des neuen Regelwerks sogar
zum 01. Januar 2005 politisch gewollt zu sein.
Nun wurde die Einführung um ein Quartal
verschoben und die KVSH hat neben dem aktuellen Abrechnungsgeschäft ausreichend Zeit
für die Analyse und Anpassung der verschiedenen Programme und den Aufbau eines
neuen Regelwerks für den EBM 2000plus.
Mehrere Arbeitsgruppen aus den verschiedenen betroffenen Abteilungen der KVSH erarbeiten seitdem intern und in engem Austausch mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen das neue Regelwerk. Neben der Umstellungsarbeit auf Bundesebene bestehen
natürlich auch noch die „Hausaufgaben im
Bereich der KVSH-eigenen“ Regelwerke wie z.
B. DMP- und Sonderverträge, aber auch HVM.
Aus unserer Abrechnungsabteilung sind insbesondere Herr Struck und Herr Rickers beteiligt, die die Bearbeitung, Weiterentwicklung und Testung dieser Regelwerke verantwortlich übernommen hat.
Beispielsweise verfügen die aufgeführten
Hauptregelwerke über ca. 2.800 Regelungen
zur automatischen Beregelung von Abrechnungsmengen und weit über 300 Hinweisregeln zur Unterstützung der Sachbearbeitung
bei der sachlich-rechnerischen Prüfung.
D
➔
-
neuen EBM 2000plus, die noch offen sind und
erst im Detail ausgehandelt und beschlossen
werden müssen, werden – sobald sie vorliegen – eingearbeitet.
Alle Arbeiten geschehen in enger Kooperation mit der Abteilung Qualitätssicherung,
die unter der Leitung von Herrn Bartz insbesondere an der Umstellung der Genehmigungen arbeitet, und mit der Zulassungsabteilung, die für die Umstellung der Ermächtigungen verantwortlich ist.
Auch für die Quartalsabrechnung ist die
Aufgabenstellung klar: Für die neuen Ziffern
muss eine völlig neue Software programmiert
werden, was in enger Kooperation mit Hamburg, Bremen, Nordbaden, Trier, Saarland und
Rheinhessen geschieht. Auch hier befindet
sich die KVSH „planmäßig in der Entwicklungs- und Testphase“, erläutert Jürgen Leoniuk, Leiter der EDV-Abrechnung.
Parallel zur technischen Umsetzung des EBM
2000plus finden natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVSH die erforderlichen Schulungen zum Thema EBM
2000plus statt. In der Abrechnungsabteilung
geschieht dies unter Leitung von Herrn Tietgen
und Herrn Sievers von Montag bis Freitag in
der Zeit von 08.00 bis 09.00 Uhr. Besucher
aus anderen Abteilungen sind willkommen.
Jakob Wilder,
Timo Rickers, KVSH
EBM 2000plus Regelwerk
232 Hinweise (Arbeitsaufträge für die
Sachbearbeiterin)
43 Fehler (mögliche Abbruchfehler, Korrektur durch Sachbearbeiterin)
2.353 Regeln (automatische Beregelung
durch selbstlaufende Regelwerke)
➔
KVSH-Spezial-, Regelwerk
131 Hinweise (Arbeitsaufträge für die
Sachbearbeiterin)
- 107 Fehler (mögliche Abbruchfehler, Korrektur durch Sachbearbeiterin)
- 528 Regelwerk (automatische Beregelung
durch selbstlaufende Regelwerke)
Genau wie die Praxiscomputersysteme auf
den neuen EBM 2000plus umgestellt werden,
sind natürlich auch die KV-Programme auf die
fünfstelligen Abrechnungsziffern und die damit einhergehenden Neuerungen anzupassen. „Seit Herbst 2004 passen wir unsere Programme für die sachlich-rechnerische Prüfung
an die neuen Vorgaben an“, so Gerold Grotheer, Leiter der EDV-Entwicklung. Alle Vorgaben, die bereits bekannt sind, befinden sich
in der Umsetzung. Auch die Bereiche des
-
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
17
Titelthema
Dein Brückenteam, das
unbekannte Wesen...
... und dann ist da noch das Brückenteam!
rückenteam? Wer ist das und was machen die?Als Mitglied der KV kennen
Sie die Zulassungs-, die Abrechnungs-,
die Honorarabteilung.
Sie kennen die Abteilung für Qualitätssicherung und vielleicht ist sogar die Strukturabteilung Ihnen ein Begriff, wenn Sie an
neuen Ideen der Versorgung der Patienten
partizipieren, die traditionelle Pfade der KV
erweitern. Gerade letztere Abteilung ist einer der zahlreichen Beweise für die Innovationsfähigkeit Ihrer kleinen, aber feinen KVSH.
Ein weiteres Novum ist das so genannte
Brückenteam, dass von ursprünglich drei im
Jahr 2001 auf mittlerweile neun hochqualifizierte und -motivierte Mitarbeiter erweitert
wurde.
Geboren aus der Notwendigkeit, die EDVAbteilung als der großartigen Hüterin aller im
Hause vorhandenen an Datenträger gebundenen Informationen, von den immer zahlreicheren Anfragen der Fachabteilungen zu
entlasten, entstand die Idee einer abteilungsübergreifenden Struktur, die diese Aufgabe übernimmt. Die Mitarbeiter dieses Teams
B
bilden dabei „Brückenköpfe“ in den Abteilungen und fischen mit ihren Programmierwerkzeugen die für Beantwortung der Fragen relevanten Daten aus dem Ozean der Informationen.
Nun musste dieses „Kind“ des damaligen
Hauptgeschäftsführers Dr. Kosanke ja einen
Namen haben, und da auch der Gebäudekomplex der KV an der Bismarckallee in Bad
Segeberg von diversen architektonischen
Brücken zwischen den Verwaltungsgebäuden geprägt ist, wurde der Name „Brückenteam“ auserkoren.
Bleiben wir im Bild: Eine der häufigsten Fragen bei unseren Analysen aus den Fachabteilungen, der Geschäftsführung oder des
Vorstandes betrifft die Verbindung der Gegenwart mit der Vergangenheit – wieder eine
Brücke. Was hat sich zwischen Gestern und
Heute im Handeln unserer Mitglieder verändert und warum? Aber auch – wieder eine
Brücke, diesmal eine häufig wagemutige Konstruktion – was wird zukünftig sein, wenn
diese oder jene Entwicklung eintritt?
Und damit sind wir angekommen in der
Jetztzeit, geprägt von der Unsicherheit des
EBM-Wechsels. Das Brückenteam, wie auch
alle anderen Abteilungen Ihrer KV, wollen Ihnen auf dieser wackeligen Brücke in die Zukunft ein Geländer geben, ein wenig mehr
an Sicherheit.
Wir versuchen – so gut wie es uns mit den
Werkzeugen der KBV möglich ist – eine Vorausschau Ihrer Abrechnung unter dem neuen
EBM zu simulieren. Wir unterstützen die Fachabteilungen bei der Umstellung auf den neuen
EBM. Wir analysieren die Auswirkungen des
neuen Honorarverteilungsvertrages mit den
Krankenkassen auf die Honorierung Ihrer ärztlichen Tätigkeit.
Gäbe es eine Hitparade der Metaphern, so
würde das Bild der Brücke spätestens jetzt einen der Spitzenplätze einnehmen. Bilder sind
manchmal aber auch nützliche Wegbegleiter. Brücken überqueren in der Regel unsicheres Terrain. Für die Brückenbauer ist es
eine große Verantwortung, das Vertrauen des
Benutzers in die Brücke zu erhalten.
Manfred Jaspers,
KVSH
„Es wird langsam eng“
Die Anbieter von Praxis-EDV müssen vor dem pünktlichen Start
des EBM 2000plus noch viele ungelöste Fragen klären.
ie fristgerechte Umsetzung des EBM
2000plus ist nach Meinung vieler Anbieter von Praxissoftware gefährdet. Zur Vermittlung der für die Umsetzung des neuen
EBM nötigen Informationen fand am 19. Januar 2005 eine Sitzung des KBV-Fachausschusses mit den wichtigsten Softwarehäusern statt. Dort sollten eigentlich alle wichtigen Fragen geklärt werden. Doch das
scheint nicht geschehen zu sein, denn es
blieb eine Vielzahl von Fragen offen, deren
„Beantwortung für die Umsetzung des EBM
2000plus in den Praxis-EDV-Systemen zwingend notwendig wäre“, so Jan Meincke von
der Firma MediSoftware. In einem Brief der
Mittelstands-Initiative Arztpraxis-EDV, einem Verbund von 22 kleineren und mittleren Anbietern, an die KBV-Spitze werden die
noch offenen Punkte und Fragen zur IT-sei-
D
18
tigen Einführung des EBM2000plus am
01.04.2005 präzise aufgelistet:
1. Liefern die regionalen KVen fristgerecht
ihre überarbeitete GO-Stammdatei an die
KBV, damit die Daten am 15.02.2005 den
Softwarehäusern zur Verfügung gestellt
werden können?
2. KBV liefert am 15.02.2005 eine GOStammdatei ohne Kapitel 40. Kapitel 40
soll erst Ende Februar an die Softwarehäuser gesandt werden. Für ein fristgemäßes Update ist das zu spät.
3. KBV liefert keine Legenden zu den OPS2005 Schlüsseln, die im EBM 2000plus verwendet werden. OPS-2004 Legenden waren im Anhang 2 der Veröffentlichung des
EBM 2000plus vorhanden. Die Lieferung
dieser Legenden ist zwingend erforderlich.
4. Muster 5, 6, 10, und 19 ändern sich durch
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
den EBM 2000plus. Werden diese als Muster den Softwarehäusern bis 15.02.2005
zur Verfügung gestellt werden, da diese
nach heutigem Stand ohne Übergangsfrist ab 01.04.2005 einzusetzen sind?
5. Für die Kurarzt-Abrechnung sollen die abschließenden Verhandlungen am 27.01.
2005 stattfinden. Werden die Ergebnisse
am 15.02.2005 von der KBV geliefert?
6. Die Verarbeitung der Ziffern im Rahmen
der Simultaneingriffe wurde auf dem Ausschusstreffen vorgestellt. Es ist auch hier
noch nicht abschließend geklärt, welcher
Weg zu verfolgen ist.
7. Die Abrechnung der Fälle inklusive der Ablage von Ziffern im postoperativen Bereich ist nicht abschließend geklärt, wenn
ein Quartalswechsel vorliegt.
Jakob Wilder, KVSH
EBM: Ein Berliner Marathon
Die KV hat sich für das Mammut-Projekt EBM gerüstet
und startet Kommunikationsoffensive
eben Evidence-Based Medicine und
Einheitlichem Bewertungsmaßstab hat
EBM nun eine neue Bedeutung: Ein
Berliner Marathon. Etliche Jahre hat es gedauert, wie der Name EBM 2000plus schon
andeutet, bis diese neue Gebührenordnung
für die gesetzliche Krankenversicherung (sinnigerweise) am 01. April 2005 in Kraft tritt.
Das ursprüngliche Ziel, nämlich betriebswirtschaftlich kalkulierte Honorare mit einem
festen Punktwert von 5,11 Cent scheint auf
diesem langen Weg bei der Fülle anderer Fragen mitunter verloren gegangen zu sein. Dennoch entscheidet genau diese Frage, die derzeit in Form des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) vor dem Landesschiedsamt anhängig ist, ob sich der Aufwand und sportliche Ehrgeiz, die in diesen Marathon investiert
wurden, schließlich gelohnt haben.
N
Kämpfen lohnt sich
Deshalb ist es – bei allen Mühen der Umsetzung und bei allen offenen Fragen, die
noch immer zu klären sind – wichtig, diese
Herausforderung und Chance im Auge zu
behalten. Jedenfalls ist dies ein Ziel, so müde
und erschöpft wir alle auch gelegentlich sein
mögen, für das es sich weiterzulaufen und
zu kämpfen lohnt.
Erfreulicherweise ist der EBM 2000plus
(zwei broschierte Bände) ca. drei Wochen
früher als erwartet in Bad Segeberg eingegangen, so dass wir ihn am 14. Februar (Valentinstag!) an alle Kolleginnen und Kollegen
im Lande versenden konnten.
Weniger erfreulich ist hingegen, dass die
versandte Version keineswegs als „fertig“
gelten kann. So fehlt beispielsweise das Kapitel 40 „Kostenpauschalen“ noch vollständig. Zahlreiche Präambeln, Leistungslegenden und Komplexe werfen Fragen auf, da sie
widersprüchlich, zumindest schwer verständlich und teilweise auch fehlerhaft sind.
Die Verunsicherung und den Ärger hierüber
können wir gut verstehen, zumal die KVSH
seit Monaten systematisch gegenüber der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
in vielen Fragen Klärung und Korrektur einfordert.
KBV - die lernende Organisation
Andererseits ist der KBV zuzubilligen, dass
die zu erfassenden und zu regelnden Sach-
verhalte auch in den letzten fünf Jahren nicht
weniger komplex geworden sind und sie –
ebenso wie wir – eine lernende Organisation
ist, die viele notwendige Informationen erst
aus der Rückmeldung durch die Kolleginnen
und Kollegen erhält.
Um diesen Lern- und Klärungsprozess zu
unterstützen, hat die KVSH zeitgleich mit dem
Versand des EBM 2000plus ihr Service-Angebot erweitert und eine spezielle Hotline
zum EBM 2000plus unter dem Motto „Sie
fragen, wir antworten“ eingerichtet.
Sie erreichen die EBM-Hotline montags bis
donnerstags von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 7.30 Uhr bis immerhin 16.00 Uhr
(und befristet auf drei Monate) unter der
Nummer 04551 883 883.
Die Hotline ist (im Durchschnitt) mit sechs
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt,
die sich im Zwei-Stunden-Rhythmus abwechseln und alle Fragen und Anliegen aufnehmen. Die Fragen werden zusammengefasst, in einen fortlaufenden Katalog aufgenommen und gegebenenfalls sofort an die
KBV weitergeleitet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass nicht alle Fragen sofort und
individuell beantwortet werden können. Wir
bemühen uns, die Antworten schnellstmöglich im Internet sowie wöchentlich in einem
EBM-Infobrief mitzuteilen.
Lesen Sie den Newsletter!
Der EBM-„Newsletter“ informiert wöchentlich in knapper Form über die wichtigsten Neuigkeiten zum EBM 2000plus. Er wird
jeweils nicht mehr als ein bis drei Seiten umfassen und immer am Mittwochvormittag gefaxt werden bzw. an diejenigen Kolleginnen
und Kollegen, die über kein Fax verfügen,
per Post versandt.
Der Newsletter gliedert sich in einen allgemeinen Teil, der für alle Fachgruppen wichtige
Informationen enthält, sowie einen speziellen Teil, in dem die relevanten Informationen
unter dem jeweiligen Fachgruppen-Kapitel
zusammengefasst sind.
Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen
sowie ihre Helferinnen, diesen Newsletter
jede Woche zu lesen, so dass der aktuelle Informationsstand in jeder Praxis verfügbar ist.
Diese Mühe müssen wir allen Praxen zumuten, weil eine individuelle schriftliche Beantwortung aller Fragen unsere Möglichkeiten
bei weitem überschreiten würde.
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Dies insbesondere auch deshalb, weil parallel am individuellen Servicepaket für alle
Kolleginnen und Kollegen sowie Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gearbeitet wird. Dieses ServicePaket umfasst:
• Ihre Abrechnung aus dem 3. Quartal 2004
in den EBM 2000plus übersetzt mit den
Prüfzeiten, die derzeit zu Grunde gelegt
werden müssen (Diese „Übersetzung“ kann
sicherlich nur eine Annäherung sein, was
kommerzielle Anbieter vielfach verschweigen, dennoch möchten wir sie Ihnen als
Orientierungshilfe anbieten.).
• Die Liste der wichtigsten Leistungen Ihrer
Fachgruppe in laminierter Form (Wie bei
unseren EBM-Fortbildungsveranstaltungen
versprochen.).
• Die „Übersetzungstabelle“ für die Leistungen Ihrer Fachgruppe.
• Die Liste der KV-internen Abrechnungsziffern (jetzt ebenfalls fünfstellig).
• Die derzeitig gültigen Prüfzeiten für Ihre
Fachgruppe.
• Ihre auf den EBM 2000plus übertragenen
Genehmigungen
• Ggfs. Hinweise zu Leistungen, die bisher
nicht genehmigungspflichtig waren, jedoch
auf Grund des EBM 2000plus genehmigungspflichtig werden (Hier würden wir Ihnen die entsprechenden Antragsformulare
beifügen.).
• Ggfs. Präzisierung von Leistungsausschlüssen des neuen EBM 2000plus. Welche Spielräume wir haben unter Sicherstellungsaspekten bedarfsbezogene Genehmigungen
für bisher erbrachte Leistungen auszuprechen, wird derzeit geprüft.
Vorstand und Mitarbeiter haben sich zum Ziel
gesetzt, dieses Servicepaket Mitte/Ende März
zu verschicken. Dass dahinter eine SisyphusArbeit steckt, muss nicht weiter betont werden. Motivation, Engagement und Flexibilität unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wie auch des Personalrats verdienen unser aller Anerkennung.
Unser Ziel ist es, die Umstellung auf den
EBM 2000plus so reibungsarm wie möglich zu
gestalten. Wenn uns das in gutem Miteinander gelingt und die Schiedsamtsverhandlungen zum HVM ein gutes Ergebnis im Bereich
5,11 Cent bringen, hat sich der Marathon
auch in den Praxen hoffentlich zum Schluss
doch noch gelohnt.
R.W. Büchner, KVSH
19
Titelthema
in „Einheitlicher Bewertungsmaßstab
für Ärzte“ hat die Aufgabe, eine möglichst vollständige Beschreibung aller
zeitgemäßen ärztlichen Leistungen und ihre
relative Wertbestimmung im Vergleich zueinander vorzunehmen. Er ist keine Preisliste! Überhaupt ist eine „wahre“ Preisbestimmung ärztlichen Handels mangels Kriterien nicht möglich. Wonach sollte sie erfolgen? Nach Angebot und Nachfrage? Nach
dem Wert der Leistung für den Empfänger?
Allenfalls könnten ein verhandelter Stundenlohn und der Ersatz der Praxiskosten als Maßstab dienen. Und genau so ist der EBM
2000plus konzipiert.
E
Budgetierte Geldmenge
Wenn wir mit der budgetierten Geldmenge
einer Medizin aus dem Jahre 1992 nicht mehr
zufrieden sind, auch weil sie die fortgeschrittene Medizin von 2005 nicht mehr angemessen berücksichtigt, so können wir auch
mit einem zehn Jahre alten Leistungskatalog
nicht mehr zufrieden sein. Zuviel hat sich
geändert, neue Leistungen sind hinzugekommen, und weil eine einheitliche Kalkulation als Maßstab 1995 erst im Ansatz entwickelt war, sind spätere Leistungen provisorisch und unvergleichbar mit den älteren
Leistungen hinzugekommen. Eine „einheitliche“ Bewertung ist schon längst nicht mehr
gegeben.
Der EBM 2000plus enthält als kalkulatorischen Hintergrund für jede beschriebene Leistung die zu Grunde gelegte Arztzeit in Minuten und den prozentualen Kostensatz zu
Preisen 2005. Eine organische Fortentwicklung, Zusammenfassung zu Leistungskomplexen, Korrektur offenbarer Fehlbewertungen; Einbezug von Rationalisierungseffekten
entsprechend dem technisch-wissenschaftlichen Fortschritt ist so jederzeit möglich, ohne
einen neuen EBM zu benötigen. In diesem
Sinne ist der neue EBM wie ein Legobaukasten, in dem die Bausteine zusammenpassen
und nicht für jedes Bauvorhaben ein neuer
Baukasten notwendig wird.
Weiterhin Leistungsbegrenzung
Der scheinbar unübersichtliche Umfang des
neuen EBM reduziert sich beträchtlich, wenn
jeder Arzt erstmals alle seine ihn betreffenden Leistungen vollständig beschrieben in
den zwei bis vier Kapiteln, die ihn betreffen,
ausgedruckt vor sich hat.
Aller berechtigter Unmut wird sich nicht
gegen den EBM und seine Leistungsbeschreibungen richten, sondern hauptsächlich
gegen die Folgen der weiterhin vorgeschriebenen Leistungsbegrenzung bei gedeckelter
Gesamtvergütung. Und er wird sich gegen
20
Ist der neue
EBM 2000plus
wirklich
überflüssig?
Die Antwort auf diese Frage fällt
etwas wohlwollender aus als die allgemein
verbreitete Ablehnung.
einige politisch motivierte Morgengaben der
KBV richten, die wie trojanische Pferde über
uns kommen werden. Die Bevorteilung der
Gemeinschaftspraxen wird etwa zehn bis
zwanzig Prozent Honorar verknappen und
die Besserstellung der organisierten Notdienstleistungen nochmals zehn bis fünfzehn
Prozent des vorhandenen Geldes verzehren.
Abschließend noch ein Wort zu den befürchteten so genannten Kriminalisierungen
durch die Plausibilitätszeiten. Wenn ganze
Arztgruppen unplausibel lange Arbeitszeiten
mit der Addition ihrer durchschnittlich abgerechneten Leistungen erreichen, dann sind
die Kernleistungen dieser Fachgruppe offensichtlich zu hoch bewertet worden. Denn die
Bewertung jeder Leistung sollte die Arbeitszeit des Arztes im Vergleich zu anderen Arztleistungen zutreffend widerspiegeln.
Jahre der Einflussnahme
Viele Jahre der Einflussnahme auf die Gebührengestaltung des EBM 2000plus durch
die Berufsverbände hatten zunächst nur ein
Ziel, die einzelnen Leistungen möglichst hoch
zu bewerten. Neben den halbwegs plausibel
kalkulierten Kosten ging dies nur über die Behauptung eines eher großen Zeitaufwands
für eine Verrichtung. Wo diese Einflussnahmen zu erfolgreich waren, wird sich dies bald
an den Plausibilitätszeiten in Praxen mit
großen Patientenzahlen zeigen.
Eine Leistung in Ruhe und mit Sorgfalt an
600 Patienten erbracht, mag mit beispielsweise 20 Minuten zunächst sehr annehmbar
kalkuliert sein. An durchschnittlich 1.200 Patienten in der geschäftigen Aktivität großer
Praxen erbracht, können wiederum zehn Minuten durchaus noch plausibel sein. Der Wert
einer so in der durchschnittlichen Realität
schneller ausgeführten Leistung als im EBM
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
2000plus kalkuliert, kann dann aber gemessen in Arztzeiten nur deutlich geringer sein.
Heuchlerische Anforderungen
Wenn diese Diskrepanzen nur einzelne
Ärzte einer Gruppe und nicht ganze Fachgruppen betreffen, mag erstmals ein wirksames Instrument zur Überprüfung von Fehlabrechnungen gefunden sein. Das kann man
durchaus begrüßen. Gleichzeitig wird der kollektive Druck zunehmen, sich zwischen Masse
und Klasse auf einen einheitlichen Kompromiss zu einigen und diesen der geleisteten
und bezahlten Arztzeit zu Grunde zu legen.
Der EBM 2000plus vermag erstmals die
heuchlerischen Anforderungen der Politik und
der Krankenkassen nach immer mehr Leistungsmenge zu immer bürokratischer und
ansprüchlicher normierten Qualität bei tendenziell fallenden Preisen abzuwehren.
Die fehlenden Geldmengen sind dann aber
nicht dem EBM 2000plus anzulasten, der als
Beschreibungsgrundlage den Veränderungen
und Auseinandersetzungen der nächsten Jahre
weitaus besser gewachsen sein wird als unser
alter EBM 1996. Dass dieser überhaupt noch
funktionierte, liegt an der Budgetierung unserer Leistungen. Diese lässt es uns heute egal
sein, wie unser in Euro unzureichend oder gar
nicht vergütetes Handeln nun genau in Worten beschrieben wird. In diesem Sinne ist die
Honorarbudgetierung zu einer verinnerlichten
geistigen Budgetierung geworden, die uns in
Gefahr brachte, unser ärztliches Tun nicht
mehr richtig wahrzunehmen und in seinem
Wert beschreiben zu können.
Ich jedenfalls sehe mein Handeln als Psychiater im neuen EBM 2005 weitaus vollständiger und zutreffender beschrieben als
im alten EBM 1996.
Uwe Bannert, KVSH
Kommentar
Das Jahrhundertwerk
von
Dr. Klaus Bittmann,
KVSH
So manche Gebührenordnung habe ich miterlebt, getrennt nach Primär- und
Ersatzkassen, auf der Basis von Einzelleistung, mit Anreizen zu Mengendynamik (wir
kennen alle den Begriff des Hamsterrades) - aber jetzt geht es in eine neue Welt!?
Hatten wir bisher den Eindruck, dass die Bewertung ärztlicher Leistung nach
Punkten ziemlich willkürlich und nach grober Schätzung erfolgte, so haben wir jetzt
ein Werk mit Gültigkeit ab 01.04.05 vor uns liegen, das all unsere Erwartungen
erfüllen soll. Die ärztlichen und psychologischen Leistungen sind nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung technischer und persönlicher
Leistungsanteile bewertet, für viel Geld wurden Berechnungswerte aus der Schweiz
herangezogen. Das ganze Werk wurde so gründlich vorbereitet, dass eine Verschiebung
der Einführung von 2000 auf 2005 wirklich mit einem Plus bedacht werden darf.
Berufsverbände durften mitreden und manche werden feststellen, dass man ihnen
löblicherweise Gehör, aber nicht unbedingt Folge geleistet hat. Wir werden das alle
auch gut nachvollziehen, ebenso die gelungene handliche Form dieses durch
Komplexziffern und klare eindeutige Leistungslegenden vereinfachten Konstrukts! Dieses ist ironisch gemeint!
Bei allem Verständnis für die Mühewaltung bei der Entwicklung eines neuen EBM,
der gleichzeitig die existenzielle Basis vieler Praxen darstellt, hört der Spaß irgendwo
auf. Es fehlt das Kapitel 40 für Sachkosten, und täglich erreichen uns ergänzende
Vereinbarungen zur Reform des EBM. Das Schlimmste: Der Bewertungsausschuss
Ärzte/Krankenkassen auf Bundesebene hat bei der Feststellung, dass selbst bei
Mengenbegrenzungen nach Regelleistungsvolumina die kalkulierte Punktzahl pro
Leistung mit der bisher bereitgestellten Geldmenge nicht finanzierbar ist, die
Grundvoraussetzung eines betriebswirtschaftlich kalkulierten Leistungshonorars
verlassen - der Punktwert von 5,11 Cent wurde im Oktober 2004 nicht mehr als
rechnerisch verpflichtend vom Bewertungsausschuss vorgegeben! Warum dann ein
neuer EBM? Die neue Leistungsbewertung kann nicht kostenneutral sein, die
Leistungen sind auf Punktwert 5,11 Cent kalkuliert, einzige Stellschraube dürfte nur
die Leistungsmenge sein. Nun muss also das Honorar für die Leistung des neuen
EBM auf regionaler Ebene verhandelt werden, im Zusammenhang mit der gesetzlich
vorgegebenen vertraglichen Vereinbarung eines HVM, neu HVV. Und wir fordern
5,11 Cent Punktwert, leider unvermeidlich über das Schiedsamt.
In diesem Heft können wir außer dieser Forderung weitere Argumente nicht
veröffentlichen, wir müssen unsere Argumentation für die Schiedsamtsverhandlungen
aufbewahren - der Honorarverteilungsvertrag ab 01.04.05 ist für Ihre Praxis von einer
höheren Bedeutung, als dieses EBM-Machwerk. Die nächste Vertreterversammlung
der KBV findet am 04.03.05 statt, keine vier Wochen vor Einführung des neuen EBM
werden wir dort die uns bisher erkennbaren Implausibilitäten und Fehlerhaftigkeiten
vortragen können. Nun gut, jeder neue EBM hatte Startschwierigkeiten, und dieser
EBM ist ja ein ganz besonderer!
Für die Einführung dieses neuen EBM hat die KVSH alle verfügbaren Kräfte
gesammelt, um Ihnen bei der Einführung und Umsetzung zu helfen. Trotz aller
möglichen Serviceleistung werden wir nicht jede Panne vermeiden können, aber seien
Sie gewiss, die Mitarbeiter unseres Hauses sind motiviert und wollen Ihnen zur Seite
stehen.
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
21
KV-Intern: Abgeordnetenversammlung
Die neue
verkleinerte
AV – eine
Arbeitsgruppe
Problemorientierte Selbstverwaltung muss
sich bewähren. Neuer HVV-Ausschuss ist
gewählt. Eigener Hausarztvertrag liegt vor.
er notwendigerweise geänderte Arbeitsstil einer Abgeordnetenversammlung, das heißt der Repräsentanten unserer gefährdeten Selbstverwaltung,
ist bereits gekennzeichnet durch die vorbereitende Klausursitzung von über zwei Stunden. Eine solche Klausur dient der Erörterung
grundsätzlicher Fragen und Ziele, dem Meinungsaustausch zwischen Abgeordneten und
hauptamtlichem Vorstand und damit richtungweisenden Entscheidungen. Ohne Öffentlichkeit wird die strategische Ausrichtung
unserer Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam definiert im Sinne der Interessenvertretung für unsere Mitglieder, unabhängig von den körperschaftlichen Pflichten.
Somit gut vorbereitet eröffnete der Vorsitzende der Abgeordnetenversammlung, Dr. Jochen-Michael Schäfer, nach einer kurzen
Pause die offizielle Sitzung.
D
Bericht zur Lage
Natürlich wurde im Lagebericht des Vorsitzenden, Dr. Klaus Bittmann, Bezug genommen auf den auf Bundesebene geschlossenen
Vertrag zwischen Barmer-Ersatzkasse, BDA
und Apothekerschaft zur Hausarztzentrierten Versorgung. Ein Thema, das die Ärzteschaft in den letzten Wochen intensiv beschäftigt, Befürworter und Gegner findet. Bei
Analyse des umfangreichen Vertragswerkes
zur angeblich Integrierten Versorgung nach §
140 wird verständlich, dass unsere KV diesen
Vertrag nicht geschlossen hätte. Er konnte nur
an der KV vorbei unter Verletzung von Spielregeln gelingen und beweist keineswegs mangelnde Handlungsfähigkeit unserer Körper-
22
schaft. Viel mehr zeigt sich die Realität einer
perfiden Absicht der Sozialgesetzgebung, die
Ärzteschaft zu spalten und die Selbstverwaltung zu schwächen. Die Alternative ist nicht
weiteres Lamentieren und Überbewertung
dieses Konstrukts, sondern ein Gegenangebot an die Kassen und Verbände. Ein Vertragsentwurf zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b ist allen Kassen zugeleitet
worden, die Verhandlungen beginnen Ende
Februar - dieses verkündete Bittmann in seinem Bericht zur Lage.
Die Problematik der Psychotherapeutenvergütung ist immens, sowohl was den rückwirkenden Zahlungsausgleich durch BSG-Urteil seit 2000 anbelangt, als auch für die Gesamthonorierung ab 2004. Hierzu konnte
Bittmann über harte Verhandlungen und klare
Forderungen an die Kassen berichten, auch
über den erfolgreichen Verlauf der Verhandlungsrunde mit der AOK: Für 2004 ist die
sockelwirksame Übernahme der Kosten für
Psychotherapie (antragsgebunden und probatorisch) zugesagt! Auch die Defizite seit
2000 werden großenteils von der AOK in
Partnerschaft ausgeglichen, das Belastungsrisiko für die Fachärzte wird minimiert. „Eine
gute Nachricht“, stellte der Vorsitzende fest.
Gemeinsam mit dem Fachausschuss Psychotherapie wird weiter für die Zahlung durch
die anderen Krankenkassen gekämpft, gegebenenfalls vor dem Schiedsamt.
Beim Thema HVM drückt die Zeit. Zum 01.
April läuft der Honorarverteilungsvertrag wie er jetzt heißt - aus. Die Vereinbarung
steht soweit, nur das Wichtigste ist unklar:
Die Honorierung. Die Forderung Punktwert
5,11 Cent führt uns jetzt vor das Schiedsamt.
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Ein Gang, den der Vorstand in der Zukunft
wohl des Öfteren gehen müssen wird.
Verträge
Der DMP-Vertrag Koronare Herzerkrankungen (KHK) nimmt vermehrt Formen an,
kann aber von KV und Krankenkassen wegen mangelnder Kapazitäten nicht mit Vehemenz verfolgt werden. Zur Zeit gibt es für
alle Partner zu viele Baustellen. Hingegen ist
der DMP-Vertrag Diabetes Typ 1 fertig und
liegt dem Bundesversicherungsamt zur Genehmigung vor.
Wahl eines HVV-Ausschusses
Zu diesem Tagesordnungspunkt war man
relativ schnell gekommen, die Arbeit der auf
30 Sitze verkleinerten Abgeordnetenversammlung ist wie zu erwarten recht zügig,
auch durch die vorausgegangene Klausur.
Hier entwickelte sich jedoch nochmals längerer Diskussionsbedarf, ging es doch auch
um das Selbstverständnis des Gremiums. Einen HVM-Ausschuss alten Zuschnittes gibt
es nicht mehr, er ist auch nicht mehr vorgeschrieben. Aus dem Honorarverteilungsmaßstab der Selbstverwaltung KV ist per Gesetz
eine mit den Kassen vertraglich zu regelnde
Maßnahme geworden. Und Verträge schließt
der Vorstand ohne Genehmigungspflicht gegenüber der Abgeordnetenversammlung.
Diese neue Handlungsfreiheit des professionellen Vorstandes hat Vor- und Nachteile. Einerseits soll der Vorstand schnell und flexibel
agieren, andererseits aber nicht losgelöst vom
Vertrauen und dem Verständnis der Abgeordnetenversammlung. Diese Situation wurde
von allen Seiten beleuchtet mit dem Ergebnis,
dass nach Abstimmung eine deutliche Mehrheit für die Etablierung eines neuen HVVAusschusses stimmte. Die Parlamentarier
wünschen Einbindung in Planung und Entwicklung dieses Kerngeschäftes.
Es stellten sich acht Kandidaten zur Wahl,
von denen fünf gewählt wurden: Dr. Uwe
Bannert, Dr. Christian Sellschopp, Dr. Heiko
Giesel, Dr. Jens-Martin Träder und Dr. Monika Schliffke nahmen das Amt an.
Nachdem der Kinderarzt Dehtleff Ban-thien
in den Fachausschuss der Hausärzte nachgewählt worden war, gab es zum Abschluss
noch großen Beifall, als der Vorstand bekannt
gab, dass den säumigen Krankenhäusern
zukünftig von vornherein die Kassengebühr
abgezogen werden soll.
Nach straffer und souveräner Führung der
Versammlung schloss Dr. Schäfer die Sitzung
vom 16.02.05 deutlich früher, als wir es bisher gewohnt waren.
Dr. Klaus Bittmann,
Robert Quentin, KVSH
Praxis-Team
Verordnung von Impfstoffen
Das Impfstoffrezept ist wie das Sprechstundenbedarfsrezept (s. NORDLICHT 2/2005) auszufüllen.
Mit dem Impfstoffrezept sind alle Aktivimpfstoffe - auch im Einzelfall - zu beziehen, sofern es sich um eine Impfung handelt, die zu
Lasten der GKV durchgeführt werden darf.
Nicht zu Lasten der GKV verordnet werden
dürfen Impfstoffe für:
- berufsbedingte Impfungen
- Schutzimpfungen für Auslandsreisen
Achtung
Immunglobuline sind keine Impfstoffe und
daher auch nicht über das Rezept Impfstoffe
2
1
zu beziehen! Sie werden auf den Namen des
Patienten zu Lasten der zuständigen Krankenkasse verordnet.
Ausnahme: Tetanus-Immunglobulin ist als
Sprechstundenbedarf abforderungsfähig, da
es für den Notfall bereitzuhalten ist (nicht
für BG-Fälle!).
Das Rezept muss vollständig ausgefüllt
werden, auf der Vorderseite:
1. Arztnummer
3
2. Ausstellungsdatum
3. genaue Artikelbezeichnungen und
Mengenangaben
4
4. Unterschrift
auf der Rückseite:
5
5. Arztstempel
Das Feld "Kassen-IK" ist bedruckt und
darf nicht überschrieben werden
Des Weiteren dürfen keine Mischverordnungen (SSB und Impfstoffe auf einem Formular) ausgestellt werden. Bitte achten Sie
auch darauf, dass die Rezepte eine gültige
Abrechnungsnummer aufweisen.
Thomas Frohberg, KVSH
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
23
KV INTERN
Ä R Z T L I C H E A BT E I LU N G
LKK
Varizellenimpfung
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für eine Varizellenimpfung im Kindesalter (11 bis 14 Monate). Der Impfstoff wird auf dem Muster 16 auf den Namen des Patienten verordnet.
Die LKK ist somit die zweite Kasse (neben der IKK), die außerhalb der derzeit gültigen Impfvereinbarung
die Varizellenimpfung vergütet.
IKK
Festbeträge für Hilfsmittel
Seit dem 01.01.2005 gelten für folgende Produktgruppen Festbeträge:
- Einlagen
- Hörhilfen
- Inkontinenzhilfen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Sehhilfen
- Stomaartikel.
Mehr über Produkte und deren Festbeträge im Internet unter www.ikk.de. Auskünfte zu Hilfsmitteln erteilt auch die Ärztliche Abteilung
ABRECHNUNG
Suprapubische Katheter
Die Kosten für Suprapubische Katheter sind direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abzurechnen. Eine
Verordnung auf einem Muster 16 ist nicht mehr zulässig.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abrechnung:
1. Über Rechnung direkt mit der Krankenkasse.
2. Es wird gegenüber der Krankenkasse eine Abtretungserklärung abgegeben, damit der Lieferant direkt
mit der Kasse abrechnen kann.
ARZNEIMITTEL
Medizinprodukte mit Arzneistoffcharakter
Medizinprodukte mit Arzneistoffcharakter sind ebenso von der Ausschlussbestimmung gem. § 34 SGB V
betroffen. Diese Rechtsauffassung ändert sich auch nicht durch gegenteilige Aussagen der Hersteller.
In diesem Zusammenhang ist auch die Verordnung von z. B. Freka-Drainjet Purisole zur Blasenspülung ein
Risiko. Eine eindeutige Zuordnung von Spüllösungen in die Arzneimittelrichtlinie 16.4.8 (Arzneistofffreie
Injektions-/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen) ist nicht möglich.
ERSTATTUNG
Freie Heilfürsorge
Auch Polizeibeamte haben nur Anspruch auf die Verordnung von Arzneimitteln auf dem Muster 16, die
in der GKV zu Kassenlasten verordnet werden dürfen. Präparate, die von der Leistungspflicht in der GKV
ausgeschlossen sind, können nur auf Privatrezept verordnet werden. Diese Rezepte können von den Polizeibeamten bei der Heilführsorge zur Erstattung eingereicht werden.
BETRUG
Patientenverträge mit der KV
Um sich Verordnungen zu erschleichen, wird von einigen Versicherten in der Arztpraxis behauptet, sie
hätten mit der KV einen Vertrag geschlossen, wonach sie einen Anspruch auf die Verordnung von jeglichen (auch ausgeschlossenen) Medikamenten zu Kassenlasten haben.
Da die KV keine solchen Verträge abschließen kann, handelt es sich in diesen Fällen um eine betrügerische
Behauptung.
24
Nordlicht
AKTUELL 3 | 2005
KV INTERN
ABRECHNUNG
NACHZÜGLER
Quartalsabrechnung
Altfälle nach EBM ´96 können spätestens mit der Quartalsabrechnung 2/2005 bis zum 10. Juli nachgereicht
werden. Bei Versäumnis dieser Frist verfallen die Altfälle nach EBM´96. Ein Antrag auf Fristverlängerung
für einzelne Fälle ist nicht möglich. Das Verfahren für „Nachzüglerfälle“ ist geregelt in § 9 Ziff. 7 + 8 Honorarverteilungsmaßstab.
SOZIALHILFE
Anfragen von Arbeitsämtern/Sozialämtern nach Hartz IV nicht kostenfrei
Im Rahmen der Umsetzung von Hartz IV beauftragen sowohl Arbeitsämter als auch Sozialämter Vertragsärzte, eine ärztliche Bescheinigung für die Anerkennung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige
Ernährung auszustellen. In der Regel gehen die Auftraggeber davon aus, dass die Ausstellung dieser Bescheinigung kostenfrei erfolgen soll. Grundsätzlich darf ein Vertragsarzt auch zum Beispiel an Arbeitsämter entsprechend Auskünfte erteilen, wenn die Behörde dies für ihre Aufgabenerstellung benötigt und der
betroffene Patient in diese Auskunftserteilung zuvor schriftlich eingewilligt hat.
Diese Auskunftserteilung ist jedoch nicht kostenfrei.
Die Vergütung erfolgt nach dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Justiz-, Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ). Die Höhe der Vergütung reicht von
21,00 Euro bis 75,00 Euro. Näheres entnehmen Sie bitte der nachfolgenden GOÄ-Tabelle:
GOÄ
Nr.
Bezeichnung der Leistung
200
201
Ausstellung eines Befundscheins oder Erteilung einer schriftlichen Auskunft
ohne nähere gutachterliche Äußerung
Die Leistung der in Nummer 200 genannten Art ist außergewöhnlich
umfangreich; das Honorar 200 beträgt
Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit von der heranziehenden Stelle
geforderter kurzer gutachterlicher Äußerung oder Formbogengutachten,
wenn sich die Fragen auf Vorgeschichte, Angaben und Befund beschranken
und nur ein kurzes Gutachten erfordern
Die Leistung der in Nummer 202 genannten Art ist außergewöhnlich
umfangreich
202
203
BKK POST
Honorar in
Euro
21,00
bis zu 44,00
38,00
bis zu 75,00
Nachfolgeorganisation
Neue Adresse an die ehemals selbstständige „DIE BKK POST“ ist ab sofort zu verwenden:
Deutsche BKK CV-V - KSt. -Birgit Dziuk,
Postfach
38439 Wolfsburg
Nordlicht
AKTUELL 3 | 2005
25
KV intern: Qualitätssicherung
SEMINAR
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.
S E M I N A R Seminar für Ärztinnen und Ärzte
Informationsveranstaltung zum DMP Diabetes-mellitus-Typ-2
09. März
16.00 s.t.-19.00 Uhr
Ärztliche Leitung
Referenten
Ort
Ralf Wilhelm Büchner, Stellv. Vorstandsvorsitzender der KVSH
Aenne Villwock, Stellv. Leiterin der Abt. Qualitätssicherung, KVSH
Martin Maisch, Stabsabteilung Vertragsentwicklung, KVSH
Dörthe Vagts, Sachgebietsleiterin bei der IKK Schleswig-Holstein
Hans-Martin Koll, Mitarbeiter Gesundheitsmanagement bei der AOK Schleswig-Holstein
Dr. Robert Winkler, Internist, Flesnburg
IKK Schleswig-Holstein, Direktion, Sitzungsraum 012/013, Parkallee 21, 24782 Büdelsdorf
Zwischenzeitlich haben über 1.200 Ärzte eine Genehmigung zur Teilnahme an dem Vertrag zur Durchführung des
strukturierten Behandlungsprogramms zur Versorgung von Typ-2-Diabetikern erhalten. Gern möchten wir auch Sie
über diesen Vertrag informieren. Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer Schleswig-Holstein als ärztliche Fortbildung für die Erlangung des Fortbildungszertifikates anerkannt.
Für die Teilnahme erhalten Sie 4 Fortbildungspunkte.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge
des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich (gern auch per Fax oder Mail) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 883 332
Fax:
04551 883 374
E-Mail: mareike.ralf@kvsh.de
S E M I N A R Seminar
„Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen“
01. - 03. April
16.00 Uhr
09. - 10. April
09.00 Uhr
wissenschaftliche
Leitung
Ort
Dr. med. Jan Hollandt, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Musterbahn 1, 23552 Lübeck
Allgemeines Krankenhaus Wandsbek, Hörsaal, Alphonsstraße 14, 20043 Hamburg
Die Kursinhalte sowie der Kursleiter entsprechen den Vorgaben in § 4 Abs. 2b und c der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen.
26
Kursgebühren
Die Gebühr für beide Seminare beträgt 360 Euro.
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte (gern auch per Fax) an
NORD SERVICE PROJECTS
Kongressdienst Brigitte Breetzke
Krögerskoppel 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Nordlicht
AKTUELL
Telefon: 04193 75 76 77
Fax:
04193 75 76 88
homepage: www.nvsm.de
3 | 2005
SEMINAR
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.
S E M I N A R Aufbauseminar der Ärztlichen Stelle für Praxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter
„Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen“
20. April 2005
15.30 s.t. - 18.30 Uhr
Ärztliche Leitung
Referenten
Ort
Walter Bisping, Arzt für Radiologie und Nuklearmedizin, Vorsitzender der Ärztlichen Stelle bei der KVSH, Neumünster
Angelika Rott, Ärztliche Stelle bei der KVSH,
Uta Markl, Ärztliche Stelle bei der KVSH
Sitzungssaal im VG II der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihren Mitarbeitern/innen Hinweise und Tips zur Konstanzprüfung zu geben, um
bei Abweichungen der Grenzwerte oder bei fehlerhaften Abbildungen die möglichen Ursachen leichter erkennen und in einigen Fällen auch beseitigen zu können. Dieses soll in einem kurzen theoretischen Abriss und danach an Hand von Fallbeispielen geschehen. Um eine möglichst praxisnahe und anschauliche Gestaltung zu ermöglichen, wird das Seminar in einer kleinen Gruppe durchgeführt.
Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme an dem Basisseminar "Konstanzprüfungen verständlich gemacht". Für die teilnehmenden Ärzte sind Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer
Schleswig-Holstein beantragt worden. Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist, werden die Anmeldungen
in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme
als bestätigt.
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte bis zum 04. April schriftlich (gern auch per Fax oder Mail) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Telefon: 04551 883 332
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
Fax:
04551 883 374
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
E-Mail: mareike.ralf@kvsh.de
S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“
04 Mai 2005
14.s.t.- 17.00 Uhr
Referenten
Ort
Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter
Hotel Altes Gymnasium, Süderstr. 6-8, 25813 Husum
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern.
Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen:
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Nordfriesland, Schleswig-Flensburg,
Flensburg-Stadt, Dithmarschen
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 25. April 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die
Telefon: 04551 883 332
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Fax:
04551 883 374
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
E-Mail: mareike.ralf@kvsh.de
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
27
Vor Ort
Kieler Krebsambulanz
kooperiert mit Niedergelassenen
D
Interdisziplinäre onkologische Ambulanz
Anlaufstelle für Krebspatienten - Kooperation
mit niedergelassenen Fachärzten
Foto:Wilder
ie Problemstellung für eine optimale
Versorgung der Krebspatienten am
Campus Kiel war eindeutig. An der
Uniklinik Kiel gab es zwar schon in der Vergangenheit verschiedene Einrichtungen zur
Versorgung von Krebspatienten, es existierten
jedoch mehrere onkologische Ambulanzen,
Überleitungshilfen und psychosoziale Betreuungseinrichtungen. Bisher waren aber die
Angebote nicht zentral koordiniert und auch
die Einbindung der zuweisenden Ärzte war
nicht optimal. „Das wollten wir durch die Einrichtung einer interdisziplinären onkologischen Ambulanz ändern,“ berichtet Professor
Frank Gieseler, Leiter des Schwerpunktes Hämatologie/Onkologie an der I. Medizinischen
Klinik am Uni-Klinikum Schleswig-Holstein,
Campus Kiel. Er nennt einen weiteren
Schwachpunkt. „Wir verloren zuviel Zeit zwischen Erstbefund beim niedergelassenen Arzt
und der ersten Vorstellung des Patienten bei
uns. Dabei könnte die Prognose durch eine
Verkürzung der Diagnostikspanne entscheidend verbessert werden.“
Zusammen mit Professor Peter Dohrmann,
dem Leiter der Sektion Thoraxchirurgie an der
Chirurgischen Klinik, hat Gieseler deshalb ein
vereinheitlichtes Ambulanzkonzept realisiert.
Die Ambulanz ist seit neuen Monaten eine
zentrale Anlaufstelle für Patienten mit Verdacht auf eine Tumorerkrankung im Lungenoder Bauchraum, bzw. mit einer bereits bekannten Krebserkrankung. Neu ist zudem,
dass die Betroffenen jetzt fächerübergreifend
betreut werden. Die Patienten werden nicht
mehr auf dem weitläufigen Klinikgelände von
einer Einrichtung zur nächsten geschickt. Weite
Wege und weit auseinanderliegende Behandlungstermine gibt es nun nicht mehr. Das
Team aus Chirurgen, Internisten, Strahlentherapeuten, oder bei Bedarf auch weitere
Fachvertreter, kommen direkt zum Patienten.
nau an diesen Punkten wurde angesetzt. Im
Oktober 2002 wurde bei der KVSH ein „Qualitätszirkel Onkologie“ eingerichtet. Die beteiligten Kollegen treffen sich seitdem monatlich jeden zweiten Donnerstag um 19 Uhr.
Inzwischen sind 89 Ärztinnen und Ärzte aus
Kiel und Umgebung Mitglied im QZ. Es sind
auch Neuanmeldungen unter 0431 597 1272
möglich. Neben den niedergelassenen Hämato-Onkologen aus Kiel (Dr. Bolouri und
Dr. Plaumann), finden sich interessierte Allgemeinärzte, Internisten, Gastro-Enterologen, Pneumologen, Gynäkologen und Urologen, sowie Psychotherapeuten und Radiologen. „Damit erreichen wir das gesamte
Spektrum unserer zuweisenden Ärzte“, so
Gieseler.
Verbesserte Zusammenarbeit
Der Weg der Patienten
Ein weiteres Motiv für die Einrichtung des
neuen Ambulanzmodells lag darin, die Zusammenarbeit der Klinik mit den niedergelassenen Ärzten zu verbessern. Eine Umfrage
unter den zuweisenden Ärzten brachte nämlich erhebliche Mängel zu Tage. Kritisiert
wurde vor allem das Fehlen eines zentralen
Ansprechpartners, unklare Strukturen und
Organisationsabläufe, mangelhafte Rückmeldung und eine schlechte Nachsorge. Ge-
„Operiert wird natürlich nach wie vor in
der Klinik für Chirurgie und bestrahlt in der Klinik für Strahlentherapie. Aber es gibt eben
jetzt diese eine zentrale Anlaufstelle, in der
alles koordiniert wird. Zusätzlich können die
Patienten andere Dienste, wie etwa Ernährungsberatung, Schmerztherapie oder die psychosoziale Therapie wahrnehmen“, so Dohrmann. „Wir haben die Ambulanz außerdem
ganz bewusst aus dem Bereich der Klinikam-
28
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
„Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit
steht der Patient“: Prof. Frank Gieseler
und Prof. Peter Dohrmann
bulanz herausgenommen, wo ja ständig Notfälle eingeliefert werden, wo das Telefon klingelt und immer auch ein bisschen Hektik herrscht.“
Das Konzept bietet weitere Vorteile: Die
vereinfachte Kontaktaufnahme über eine Telefonnummer ist nicht nur für zuweisende
Ärzte, sondern auch für die Patienten ein
großer Gewinn. Sie erhalten schneller Termine, finden die entsprechenden Ansprechpartner oder werden entsprechend weiter
vermittelt. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Termingestaltung für den Patienten zu optimieren. „Wenn der Patient
beispielsweise aus einer ländlichen, verkehrsungünstig gelegenen Region zu uns
überwiesen wird, dann versucht die Arzthelferin, zwei oder drei Behandlungstermine auf
einen Tag zu legen,“ so Dohrmann. Diese
Koordinierung ist nicht so einfach, auch wenn
es simpel klingt. Und wir haben zudem alles
personell so angepasst, dass wir Zeit haben,
mit den Patienten ausführlich zu sprechen“,
so Dohrmann. Zum Service gehört ferner,
dass insbesondere Patienten mit weiter Anreise ihre diagnostischen Untersuchungen bei
Ärzten in ihrer Nähe vermittelt bekommen.
Außerdem bietet das Konzept einen weiteren Vorteil: Die Akten der Patienten mit allen Untersuchungsbefunden sind nun zentral verfügbar. Sie lassen sich schnell abrufen
und zum Beispiel an den behandelnden Hausoder Facharzt übermitteln.
Interdisziplinäre Konferenzen
Für die Behandlungsplanung sind die nun
täglich stattfindenden Konferenzen mit Ärzten aus anderen Fachbereichen sehr sinnvoll.
Der interdisziplinäre Ansatz ist ein Vorteil, da
die zunehmend älteren Patienten neben der
Abb. Entwicklung der Patientenbesuche
in der Ambulanz.
Krebserkrankung oft noch andere Erkrankungen (Diabetes, Durchblutungsstörungen
von Herz- und Hirngefäßen oder Nierenerkrankungen) haben. Bei der Therapieplanung
können deshalb die entsprechenden Fachärzte
miteinbezogen werden. Dohrmann: „In diesen regelmäßig stattfindenden Konferenzen
sitzen wir zusammen, beraten und koordinieren alles schneller als bisher. Wir können
am gleichen Tag viel mehr erledigen und haben so mehr Zeit für den Patienten.“ (Letzter
Satz ist gelöscht)
Dass die Ambulanz sehr gut angenommen
wird, zeigt ein Blick auf die Patientenstatistik.
Im zweiten und dritten Quartal 2004 stellten
sich deutlich mehr Patienten vor als in den
zwei vorangehenden Quartalen. „Die interdisziplinäre Ambulanz erweist sich so als Kristallisationspunkt für weitere strukturelle und
organisatorische Verbesserungen“, erklärt
Gieseler. Das Projekt ist auf Zuwachs angelegt.
Inzwischen beteiligen sich an den Konferenzen auch die Strahlentherapeuten und verschiedene niedergelassene Kollegen aus dem
Einzugsgebiet rund um Kiel an den interdisziplinären Konferenzen. Der Dialog mit den
zuweisenden Hausärzten ist uns ein wichtiges Anliegen. „Die Kooperation und der Dialog an dieser entscheidenden Schnittstelle
kann aber noch weiter verbessert werden.
Ziel ist, dass die Patienten viel früher bei uns
vorgestellt werden, möglichst in einem noch
operablen Zustand“, so Dohrmann.
Auch weitere onkologische Einheiten des
Uniklinikums sollen in die Zentralisierung einbezogen werden. Die onkologischen Zentren
der Frauenklinik und der Klinik für Urologie
haben ihre Unterstützung bereits zugesagt.
In Vorbereitung ist außerdem die interdisziplinäre Ambulanz als internationales Prüfzentrum nach den Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft zu zertifizieren, um
verstärkt an klinische Studien mit neuen Medikamenten teilnehmen zu können.
Jakob Wilder, KVSH
Adresse und Ansprechpartner:
Onko-Ambulanz
Interdisziplinäre
onkologische Ambulanz
Schittenhelmstraße 12
24105 Kiel
Tel.: 0431-597-5000
Leitende Ärzte:
Prof. Dr. med. P. Dohrmann
Prof. Dr. med. F. Gieseler
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über den neuen EBM – alle Veränderungen werden ausführlich erklärt. Auf
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Nach der Gesundheitsreform führt die Lektüre des Sozialgesetzbuches zu erstaunlichen Erkenntnissen. Es gibt nun „privilegierte“
Krankheiten, die besonders im Fokus stehen. So spricht der § 137f von „geeigneten chronischen Krankheiten“, die für Behandlungsprogramme „empfohlen“ werden sollen und stellt für die Auswahl Kriterien auf. Zu diesen privilegierten Krankheiten
gehören z. B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Rheuma, Asthma oder Brustkrebs. Einige dieser Erkrankungen erfahren eine
“Adelung”, in dem sie zu Disease-Management-Programmen gemacht werden.
Die KVSH hat in den vergangenen Monaten verschiedentlich Vertreter von Patientenverbänden eingeladen, um mit ihnen über die Folgen des GMG zu diskutieren. Meist sind die Vertreter Betroffene. Sabine Hardekopf, unser „Patiententelefon“, hat mit den Vertretern
Gespräche geführt und aufgezeichnet. Die Veröffentlichung ist ein Beitrag der KVSH, Krankheiten mit oft schwerem Schicksal aus dem
Abseits zu holen.
Leben mit
dem Rett-Syndrom
ie Krankheit verläuft in verschiedenen
Stadien. Der unterschiedlich eintretende Entwicklungsstillstand, besonders aber der Verlust vorhandener Fähigkeiten
und das Desinteresse an der Umwelt, sind für
die Eltern sehr schwierig.
Häufig stabilisiert sich der Zustand nach der
Pubertät. Die Rett-Kinder sind dann sozial zugänglicher und machen kleine Entwicklungsfortschritte. Sie bleiben allerdings ihr Leben
lang in ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten sehr stark behindert. Sie sind erheblich
pflegebedürftig und gehören fast immer von
Anfang an in die Pflegestufe III.
sich nach langwierigen, komplizierten Blutanalysen diese Diagnose.
Meike kann weder sprechen noch gehen.
Sie wird immer bewegungsunfähiger, auch auf
Grund der fortschreitenden schweren Skoliose.
Anfang 2005 musste Meike zur Verbesserung
ihrer Lebensqualität zwei Operationen in der
Orthopädischen Klinik der Uni Kiel bei Priv.
Doz. Dr. med. Hans-Wolfram Ulrich über sich
ergehen lassen, nachdem sie zehn Jahre lang
ein Korsett getragen hatte. Sie ist inkontinent,
muss gefüttert werden und braucht für alle
Bereiche des Lebens Hilfe. Dies ist ein typischer Verlauf des Rett-Syndroms.
Entwicklungsverzögerung
Familiäres Umfeld
Meike ist jetzt 15 Jahre alt ist. Sie war nach
der Geburt ein sehr ruhiges Kind, was den Eltern bei Vorsorgeuntersuchungen gleich aufgefallen war. Ihre Fontanelle war schon mit
sechs Monaten geschlossen und der Kopfumfang wuchs nicht mehr. Sie stellten Meike
daraufhin in der Uniklinik in Kiel vor. Dort
wurde zunächst nur eine Entwicklungsverzögerung diagnostiziert. Krabbeln, Sprechen,
Greifen waren verzögert und die Ärzte meinten zunächst, dieses werde sich sicherlich noch
geben. Aber die Entwicklungsverzögerung
blieb und Meike verlor sogar erworbene Fähigkeiten. Prof. Dr. Ulrich Stephani, Neurologe
in der Universitätskinderklinik Kiel, äußerte
1992 den Verdacht auf das Rett-Syndrom.
Mit viel Eigeninitiative und Informationen aus
Büchern stellten die Eltern einen Rett-Syndrom-Kriterienkatalog mit 20 Punkten auf.
Mehr als 80 Prozent trafen zu. Da stand für die
Eltern nahezu fest, was dann später auch von
diversen Kliniken so diagnostiziert wurde:
Meike hat das Rett-Syndrom. Als 1999 der
genetische Marker entdeckt wurde, bestätigte
Familie P. hat sich anfangs oft gefragt,
warum gerade ihre Tochter betroffen ist. Meike
D
hat noch eine zwei Jahre ältere Schwester, die
völlig gesund ist. Sehr schwer war die erste
Zeit, als es noch keine gesicherte Diagnose
gab. Die Ungewissheit, woran ist mein Kind
erkrankt, wie wird sie sich weiter entwickeln,
ist sehr erdrückend. Nach der Diagnose hat
sich die Familie mit Meikes Behinderung arrangiert. Sie ist durch die liebevolle Zuwendung der Familie zu einem freundlichen, lebhaften Mädchen herangewachsen. Meike
braucht viel Zuwendung und Pflege. Wenn sie
nicht in der Schule (für geistig Behinderte in
Bad Segeberg) ist, verbringt mindestens eines
der Familienmitglieder die Zeit mit ihr. Stundenweise wird eine Betreuerin eingesetzt.
Berufliches Umfeld
30
Erläuterungen zum
Krankheitsbild
Das Rett-Syndrom ist eine genetisch bedingte, seltene Krankheit, die fast ausschließlich Mädchen betrifft. Sie ist nach
ihrem Entdecker Prof. Dr. Andreas Rett,
einem Wiener Kinder- und Jugendpsychiater, benannt, der die Erkrankung 1966
beschrieb. Alle betroffenen Mädchen zeigen eine Übereinstimmung in ihrer klinischen Symptomatik. Nach normaler
Schwangerschaft sind zunächst keine besonderen Merkmale erkennbar. Erst später
wird eine innere Zurückgezogenheit, ein
vermindertes Kopfwachstum, ein Verlust
von erworbenen Fähigkeiten und sozialer
Kontaktfähigkeit sowie eine erhebliche
Störung der Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit erkennbar. Besonderes Merkmal sind stereotype knetende
und waschende Handbewegungen.
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Frau P. war Beamtin und hat nach Meikes
Geburt ihren Beruf aufgegeben. Herr P. war
Wahlbeamter und ist mit 59 Jahren in Pension gegangen, um mehr für die Familie da
zu sein. Die Pflege und Beschäftigung der
Tochter nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie macht
aber auch viel Freude, wenn man sieht, dass
kleine Fortschritte erzielt werden und Meike
glücklich ist. Natürlich haben die Aufgabe des
Berufes und die frühzeitige Pensionierung finanzielle Einbußen gebracht.
Gesellschaftliches Umfeld
Durch die tägliche Anspannung hat sich die
Familie etwas zurückgezogen. Kulturelle Ereignisse werden seltener besucht. Spontane
Einladungen können nicht angenommen werden. Es muss immer ein kompetenter Pflegepartner für Meike gefunden und bezahlt werden. Die Familie versucht dennoch, auch besonders wegen und mit der anderen Tochter,
ein möglichst normales Familienleben zu
führen. Meike nimmt an vielen Aktionen teil.
Manchmal wird aber auch bewusst etwas
ohne sie gemacht. Häufig bedeutet das, dass
jeweils ein Elternteil etwas allein oder mit Meikes Schwester unternimmt.
Arzt-/Patientenverhältnis
Da das Rett-Syndrom selten und wenig bekannt ist, sind Kinderärzte manchmal überfordert mit der Diagnosestellung. Bei einer
Entwicklungsverzögerung oder -veränderung
sollte aber weiter nach der Ursache geforscht
und am besten ein Spezialist (Neuropädiater)
eingeschaltet werden. Oft fehlt der Arzt als
Ansprechpartner, wenn das Kind erkrankt ist.
Es fehlt die Zeit zum Gespräch. Hier kann eine
Selbsthilfegruppe sehr hilfreich sein. Heilpädagogen und Physiotherapeuten leisten oft
große Hilfestellung. Meike ist zur allgemeinärztlichen Kontrolle bei einem Kinderarzt
in Behandlung. Alles, was das Rett-Syndrom
betrifft, wird vom Neurologen abgeklärt. Die
körperlichen Probleme des Bewegungsapparates behandelt ein Orthopäde.
Behörden / Einrichtungen
Das Amt für soziale Dienste hat Meike eine
100 prozentige Behinderung (Merkzeichen
ANZEIGE
aG, B, H) zugesprochen, allerdings erst nach
Widerspruch. Sie hat die Pflegestufe III. Herr
und Frau P. empfinden das deutsche Behindertenrecht schon als vorbildlich, Verbesserungen sind aber immer möglich. Eltern, die
Kontakte:
• Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom
in Deutschland e.V. Regionalgruppe
Nord, Thorsten und Elke Quast, Hirtenstieg 77, 22848 Norderstedt
Tel. 040/7683841
E-Mail: nord@rett.de
Oder auch Familie P., Tel. 04323 /
92792, E-Mail p.@t-online.de
• Bundesverband Elternhilfe für Kinder
mit Rett-Syndrom in Deutschland e. V.
Geschäftsstelle Bärbel Ziegeldorf,
Wörsdorfer Str. 3,
65510 Hünstetten/Wallrabenstein,
Tel. 06126/500306
E-Mail b.ziegeldorf@rett.de
www.rett.de
• Ärztlicher Berater im Norden
Prof. Dr. med. Ulrich Stephani,
Univ.-Kinderklinik Kiel, Schwanenweg
20, 24105 Kiel
Tel. 0431/ 597-1761
E-Mail stephani@pedneuro.uni-kiel.de
sich im Behördendickicht nicht auskennen, haben es ungleich schwerer. Eine einzige Anlaufstelle für betroffene Familien für alle mit
der Behinderung verbundenen Probleme, wie
vom Gesetzgeber vorgeschrieben (Servicestelle), ist meist schwer zu finden und oft überfordert. Das Leistungssystem ist viel zu kompliziert!
Struktur der Selbsthilfegruppe
1998 wurde die Regionalgruppe Nord der
Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom in
Deutschland e. V., gegründet. Ihr gehören
heute über 40 Familien an. Die Treffen der
Gruppe stärken die Persönlichkeit und geben
Kraft, um den Alltag zu meistern. Der Austausch mit anderen Betroffenen ist besonders
wichtig. Auch die Rett-Kinder und deren Geschwister freuen sich auf gemeinsame Unternehmungen.
In der Ärzteschaft und der Bevölkerung wird
der Wert einer Selbsthilfegruppe immer mehr
anerkannt. Finanzielle Unterstützung erfährt
die SHG von den Krankenkassen (Selbsthilfefördermittel), durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Bußgelder, die auf Bundesebene
bei den Gerichten eingeworben werden.
Sabine Hardekopf,
KVSH
Steckbrief
!
Wer vetritt zukünftig meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter?
Das NORDLICHT stellt Ihnen deshalb an dieser Stelle in einer Serie die neuen Abgeordneten vor.
GEBURTSDATUM
24.01.1952
NAME
Andreas Rinck
FAMILIE
verheiratet, ein Sohn
FACHRICHTUNG
Anästhesiologie
SITZ DER PRAXIS
Kiel
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LEGISLATURPERIOD
1. Legislaturperiode
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SERIE: Selbsthilfegruppen
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Dr. Michael Drews
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enn man einmal kritisch die Altersstruktur der niedergelassenen
Haus- und Fachärzte in diesem
Bundesland in Beziehung setzt zur Niederlassungswilligkeit und vertragsärztlichen Begeisterung unserer Jungmediziner als potentiellen Praxisnachfolgern - dann kann
man schon im Hinblick auf die Verkaufbarkeit (und Alterssicherung!) von Vertragsarztpraxen in der Zukunft wie auch auf die
Betreuung zukünftiger Patientengenerationen mehr als nachdenklich werden. Die von
der KV für die Ausbildung des Medizinernachwuchses zur Verfügung gestellten Gelder für Famulaturen und Weiterbildungsstellen in den Praxen werden seit langem
nicht mehr ausgeschöpft. Viele junge Nachwuchsmediziner scheinen bei der Aussicht
auf eine Karriere als Vertragsarzt einen bekannten Werbeslogan für sich zu entdecken:
Vertragsarzt werden - ich bin doch nicht
blöd!
W
manente Medienschelte, pauschale Verdächtigungskampagnen bei angeblichen
Abrechnungsbetrügereien, Medikamentenbudgets und Regressdrohungen - die Wahl
zwischen all diesen Unwägbarkeiten des
ambulanten Systems und einem Job mit
festem Gehalt, gesetzlich geregelter Arbeitsund Freizeit in einem medizinperipheren Beruf ohne direkten Patientenkontakt fällt vielen Nachwuchsmedizinern ganz offensichtlich nicht allzu schwer. Warum sollten zudem angehende Mediziner das Risiko einer
Facharztniederlassung eingehen, erlebt doch
zur gleichen Zeit der Kollektivgedanke von
Polikliniken und Medizinzentren mit Ärzten
auf Angestelltenbasis eine neue Renaissance.
lEin weiterer Aspekt soll nicht unterschlagen werden, der eine Niederlassung in
freier Praxis für viele junge Kolleginnen und
Kollegen unattraktiv macht. Es ist nun einmal in dieser Gesellschaft eine Medizinergeneration nachgewachsen, in der Kriterien
Vertragsarzt werden?
Ich bin doch nicht blöd!
Diese Entwicklung kann und darf eigentlich niemanden überraschen. Die gesellschafts- und gesundheitspolitischen Geister,
welche die Politik in den letzten Jahren gerufen hat, demotivieren und verscheuchen
ganz offensichtlich (und vielleicht sogar verständlich und nachvollziehbar) unsere Jungmediziner. Zwei Jahre verordnetes Nullrunden-Diktat bei ständig steigenden Betriebskosten schaffen nicht gerade ein betriebswirtschaftlich kalkulierbares Klima, in dem
niederlassungswillige Kolleginnen und Kollegen Praxen erwerben, Investitionen tätigen
und den Start ins Berufsleben mit einem
Schuldenberg starten möchten, da eine
Rückzahlung aufgenommener Kredite bei
floatenden Punktwerten in einer unkalkulierbaren Honorarwelt kaum vorhersehbar
und planbar ist.
Zu diesem unsicheren Honorarklima in
der Vertragsarztlandschaft kommen als weitere Demotivationsfaktoren die übliche per-
wie „Lebensqualität, Freizeit, breit gefächertes kulturelles Angebot“ eine größere
Rolle spielen als in der Zeit der Nachkriegsgeneration. Haus- oder Facharzt auf dem
Lande abseits der Großstadtmetropolen?
Ein Leben fernab von Gymnasien, Theatern
oder einer Restaurant- und Kneipenszene?
All diese liebgewonnenen Freizeitaktivitäten aufzugeben für ein Vertragsarztdasein irgendwo in der Provinz? Nein danke! Ein
solches Leben sollen schließlich auch die Lebenspartner mit eigenem Beruf mitmachen
wollen...
Wenn man bereits jetzt erlebt, wie einige
Haus- oder Facharztkollegen kurz vor dem
Ruhestand ihre Praxen wie Sauerbier anbieten, dann muss man schon nachdenklich fragen, wie denn wohl in der Zukunft wenn man selbst in das Lager der Patienten gewechselt ist - die haus- oder fachärztliche Betreuung abseits der Großstädte aussehen wird.
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung
Landesverband
Schleswig-Holstein e.V.
ie Lebenshilfe setzt sich seit mehr als
40 Jahren für die Rechte behinderter
Menschen und ihrer Familien ein.
1958 gründeten in Marburg Eltern behinderter Kinder und interessierte Fachleute die
Organisation. Inzwischen bietet die Lebenshilfe durch die Bundesvereinigung Lebenshilfe, 16 Landesverbänden und diversen Ortsund Kreisvereinigungen ein bundesweites
Netz der Hilfe und Unterstützung. Allein in
Schleswig-Holstein hat die Lebenshilfe in ihren
33 Orts- und Kreisvereinigungen mehr als
5.000 Mitglieder. Die regionalen Lebenshilfevereinigungen und die Mitglieds-GmbH`s
sind Träger zahlreicher Einrichtungen im Bereich der Förderung behinderter Menschen,
z.B.: 14 Familienentlastenden Diensten, 16
Frühförderstellen, 25 Kindertagesstätten, zwei
Schulen, acht Werkstätten und 35 Wohnstätten.
D
Die Aufgaben der Lebenshilfe:
1. Verständnis und Offenheit für die Probleme
von Menschen mit Behinderungen in der
Gesellschaft zu fördern.
2. (Geistig) behinderten Menschen und ihre
Familie und Angehörige zu unterstützen
von der Kindheit bis ins hohe Alter ein möglichst selbständiges Leben zu gestalten.
Kontakt:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Kastanienstraße 27, 24114 Kiel
Telefon: 0431 66 11 80
Fax: 0431 66 11 8 40
eMail: info@lebenshilfe-sh.de
http://www.lebenshilfesh.de.vu/
Jakob Wilder, KVSH
33
Termine
KVSH Bad Segeberg, Bismarckallee 1-6
09. März
16.00 - 19.00 Uhr
Sitzungssaal im VG II der KVSH,
23795 Bad Segeberg
Informationsveranstaltung: Qualitätsmanagement in
der vertragsärztlichen Versorgung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Info: Angelika Ströbel
Tel. 04551 883 204
Fax 04551 883 374
11. März
16.00 - 18.00 Uhr
Sitzungssaal im VG II der KVSH,
23795 Bad Segeberg
Informationsveranstaltung zum EBM 2000plus
Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
3 Fortbildungspunkte
Info: Pressestelle der KVSH
Tel. 04551 883 475, -356
Fax 04551 883 396
Mail: presse@kvsh.de
09. März
16.00 - 19.00 Uhr
Sitzungssaal im VG II der KVSH,
23795 Bad Segeberg
Seminar für Ärztinnen und Ärzte
Informationsveranstaltung zum DMP Diabetes-mellitus-Typ-2
20. April
15.30 s.t. - 18.30 Uhr
Sitzungssaal im VG II der KVSH,
23795 Bad Segeberg
Aufbauseminar der Ärztlichen Stelle für
Praxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter
„Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen
erkennen und eingrenzen“
04. Mai
14. s.t. - 17.00 Uhr
Sitzungssaal im VG II der KVSH,
23795 Bad Segeberg
Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“
Achtung: Dieses Seminar betrifft die Arzthelferinnen folgender Kreise:
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Info: Mareike Ralf,
Tel. 04551 883 332
Fax: 04551 883 374
Aus den Kreisen
09. März
19.00 Uhr
Diako, Fliednersaal 1, Flensburg
ÄV-Fortbildung: Frauen und Herzinfarkt
09. März
19.00 Uhr
Diako, Rad. Institut, Flensburg
Sono-Arbeitskreis: Gallensystem
Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt
Tel. 0461 429 39
Fax 0461 468 91
07. April
20.00 Uhr
Parkhotel, Buckhörner Moor
100, 22846 Norderstedt
Harninkontinenz - Differentialdiagnostik
und moderne Therapie
Referent: Prof. Dr. Dr. Aksam Yassin, Urologe in Norderstedt
Info: Rosemarie Müller-Mette
Tel. 040 529 28 33
Fax 040 529 48 74
27. April
15.00 - 17.00 Uhr
Asklepios-Klinik,
23843 Bad Oldesloe
„Vorzüge der elektronischen Vernetzung im
Raum Bad Oldesloe und Reinfeld“
Info: ROR-Leitstelle
Frau Brentrup
Tel. 04531 88 69 73
18. Mai
18.00 Uhr
AstraZeneca, Tinsdaler Weg 183
22880 Wedel
Gesundheitsnetzwerk Region Wedel (GRW)
Informationsveranstaltung zum EBM 2000plus
für Hausärzte und deren MitarbeiterInnen des
Gesundheitsnetzes Region Wedel (GRW)
Info: Gesundheitsnetzwerk Region
25. Mai
18.00 Uhr
AstraZeneca, Tinsdaler Weg 183
22880 Wedel
Gesundheitsnetzwerk Region Wedel (GRW)
Informationsveranstaltung zum EBM 2000plus
für Fachärzte und deren MitarbeiterInnen des
Gesundheitsnetzes Region Wedel (GRW)
Info:
Tel. 0431 667 41 11
Fax 0431 667 41 13
Wedel (GRW)
Tel. 04103 62 61
Fax 04103 49 61
Schleswig-Holstein
12. März
10. c.t. - 15.15 Uhr
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
24. April
11.00 - ca. 14.00 Uhr
1. Medizinische Klinik der CAU,
Kiel, Großer Hörsaal, Schwanenweg
24105 Kiel
Info: Petra Petersen
Tel. 04551 803 166
Fax 04551 803 194
Mail: akademie@aeksh.org
Medizinische Versorgungszentren:
Chancen, Risiken und Perspektiven
„Ringvorlesung Homöopathie“
„Die Arzt-Patienten-Beziehung bei Samuel Hahnemann“
5 Fortbildungspunkte
Info: Susanne Müller
Akademie für medizinische Fort- und
Weiterbildung, Bismarckallee 8-12,
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 803144
Fax 04551 803 194
Deutschland
ab 15. April
10.00 - 17.00 Uhr
Campus-Akademie
Universität Bayreuth
95449 Bayreuth
Berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang (4 Semester)
der Universität Bayreuth
Master of Business Administration (MBA)
„Health Care Management“
Info: Campus-Akademie, Bayreuth
Tel. 0921 306 06
mail: info@for-med.de
23. April
10.00 - ca. 17.00 Uhr
Stadthalle, Südring 90
18059 Rostock
Informationsbörse Schizophrenie:
Erkennung und Behandlung der Schizophrenie
4 Fortbildungspunkte
Info: Dr. Adelheid Weßling MPH
Kompetenznetz Schizophrenie
Bergische Landstr. 2, 40629 Düsseldorf
Tel. 0211 922 27 70
34
Nur für KVSH-Termine übernehmen wir Gewähr.
Nordlicht
AKTUELL
3 | 2005
Telefon
Impressum
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6 · 23795 Bad Segeberg · Hauptanschluss: 04551 / 883-0 · Fax: 04551 / 883-209
Vorsitzender
Dr. Klaus Bittmann
Stellv. Vorsitzender
Ralf Büchner
Finanzvorstand
Dr. Bodo Kosanke
Hauptgeschäftsführer
Dr. Ralph Ennenbach
Abrechnung – Leiter
Peter Tietgen/Ernst Sievers
(Fax: -322)
Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline
Amb. Operieren
Aenne Villwock
Arthroskopie (QS)
Aenne Villwock/Kerstin Hennig
Arznei - Verträge und Beratung
Dr. Marion Packenius
Arznei - Verträge und Beratung
Thomas Frohberg
Ärztl. Stelle (Röntgen )
Dietrich Bartz/Angelika Rott/Uta Markl
Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.)Dietrich Bartz /Thomas Müller
Arztregister
Katja Fiehn/Anja Reimer/Dorit Scheske
Assistenz-Genehmigung
Petra Fitzner/Brigitte Gottwald
Asthma-Schulung
Melanie Krille
Qualitätssicherungskom.-Drogensub. Astrid Patscha
(Fax: -392)
Betriebswirtschaftliche Beratung
Marion Grosse
Chirotherapie (Genehmigung)
Helga Hartz
Dialyse-Kommission/LDL; QS
Marion Rampoldt
Diabetes-Kommission (QS)
Aenne Villwock
Diabetes-DMP und Vereinbarung
Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt
EDV in der Arztpraxis
Timo Rickers/Thomas Stefaniw
ESWL
Marion Rampoldt
Finanzbuchhaltung
Erich Neugebauer/Erhard Stadie
Formularausgabe
Sylvia Warzecha
Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen Mareike Ralf
Herzschrittmacherkontrollen
Andrea Schless
Honorar ( Leiter) und HVM
Karl-Heinz Buthmann
Internet
Jakob Wilder
Invasive Kardiologie
Andrea Schless
Kernspintomographie-Komm./Genehmigung Andrea Schless
Koloskopie-Kommission
Melanie Krille
Krankengeldzahlungen
Doris Eppel
Kurarztvertrag
Evelyn Kreker
Laborleistung (O III) Kommission
Marion Rampoldt
Langzeit-EKG (Genehmigung)
Andrea Schless
Mammographie
Angelika Masuch
Niederlassung / Zulassung
Susanne Bach-Nagel/Bianca Hartz/Evelyn Kreker
Niederlassungsberatung
Manfred Diehl/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel
NORDLICHT aktuell
Hildegard Laitenberger
(Fax: -396)
Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen Robert Quentin
(Fax: -396)
Onkologie-Kommission
Aenne Villwock
Otoakustische Emissionen
Andrea Schless
Personalabteilung
Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers
(Fax: -451)
Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) Helga Hartz
Plausibilitätsausschuss
Ulrike Moszeik
Psychotherapie
Melanie Krille
Qualitätssicherung – Leiter
Dietrich Bartz
(Fax: -374)
Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel (Fax: -374)
QuaMaDi
Kathrin Zander/Dietrich Bartz
Radiologie-Kommission
Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange
Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar
Klaus-Henning Sterzik
Rechtsabteilung
Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer
Röntgen (Anträge)
Monika Vogt
Röntgen (Qualitätssicherung)
Anja Lange
Rückforderungen der Kostenträger
Heinz Szardenings
Schlafapnoe
Marion Rampoldt
Schmerztherapie
Monika Vogt
Sonographie-Kommission
Christina Bernhardt/Susanne Paap
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
Melanie Krille
Sprechstundenbedarf/Arznei
Heidi Dabelstein
Struktur der Versorgung
Ekkehard Becker
(Fax: -488)
Teilzahlungen
Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig
Umweltmedizin / Umweltausschuss
Marion Rampoldt
Verträge (Sonstige)
Martin Maisch
Widersprüche (Rechtsabt.)
Gudrun Molitor
Zulassung – Leiter
Manfred Diehl
(Fax: -276)
Zytologie (Kommission)
Marion Rampoldt
Nordlicht
AKTUELL
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NORDLICHT AKTUELL
Offizielles Mitteilungsblatt
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Herausgeber:
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Dr. Klaus Bittmann
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Redaktion:
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LayoutDeluxe, Hamburg
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Das NORDLICHT erscheint
monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der
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Schleswig-Holstein.
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Bernd Thomas, Augenarzt
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Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,
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Kreis Segeberg
Dr. Michael Renner, Radiologe,
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Kreis Plön
Kreis Steinburg
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Carl Culemeyer, Allgemeinarzt,
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Prüfinstanzen Wirtschaftlichkeit
Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22
Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Günther Jansen
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul
Leiter der Dienststelle
Jörg Schröder
Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei
Dr. Johannes Packenius
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung
Elsbeth Kampen, Katja Hellmer
Arznei allgemein
Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer
Verordnungen (Arznei/Heilmittel)
Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen
Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar
Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese,
Manfred Vogt, Iris Flaegel
Zweitmeinungsverfahren:
Rheuma
Birgit Wiese, Barbara Maschke
Gastro
Hans-Peter Morwinski
Nordlicht
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