Merkblatt Abitur

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Merkblatt Abitur
Bezirksregierung Düsseldorf
Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle
Anerkennung von Bildungsnachweisen aus den USA
- für Bundeswehrangehörige Stand Oktober 2002
A. Vorbemerkungen:
Die Bildungsfunktionen der deutschen gymnasialen Oberstufe und der beruflichen Bildung werden im
Bildungssystem der USA nicht dem Sekundarschul-, sondern dem Hochschulsektor („postsecondary
education“) zugeordnet.
Die Sekundarschule der USA („High School“) verfolgt dagegen das grundlegende Ziel der
Vorbereitung aller Schüler auf die Teilnahme am öffentlichen Leben oder weiterführende berufliche
und allgemein bildende Ausbildungen.
Unter der einheitlichen Bezeichnung „High School“ und der einheitlichen Abschlussbezeichnung
„High School Diploma“ (HSD) findet sich daher eine ungeregelte Vielfalt von Kursen und Curricula
unterschiedlichen Inhalts und Anforderungsniveaus. Im Durchschnitt der Kernfächer sind die Kurse
und Curricula der High School dem deutschen Bereich der Sekundarstufe I zuzuordnen.
Unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife, kann das U.S. High
School Diploma daher generell nicht allein als hinreichende Qualifikation für den direkten
Hochschulzugang akzeptiert werden, sondern bedarf der Ergänzung durch zusätzliche Prüfungs- und
Bildungsleistungen.
B. Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
kann in folgenden Fällen erteilt werden:
a) bei durchgängigem Besuch der Senior High School (9. bis 12. Jahrgangsstufe)
1. HSD und Feststellungsprüfung (FSP) für ausländische bzw. Anerkennungsprüfung (AEP) für
deutsche Studienbewerberinnen und – bewerber
2. HSD und mindestens 1300 Punkte im „Scholastic Aptitude Test (SAT)“
3. HSD und mindestens 28 Punkte im „composite score“ des „American College Test (ACT)“
b) bei nicht durchgängigem Besuch der Senior High School:
4.
5.
6.
7.
8.
HSD und vier „Advanced Placement (AP)“-Prüfungen
HSD und zwei Jahre erfolgreiches College-Studium
HSD und mindestens 1150 Punkte im SAT und ein erfolgreiches College-Studium
HSD und mindestens 23 Punkte im ACT und ein erfolgreiches College-Studium
Bachelor Degree
Bei den Fallgruppen 1. und 2. muss ein cumulative grade point avarage (CumGPA) von mindestens 3
erbracht werden.
Bei den Fallgruppen 1 bis 7. muss der Nachweis über 16 „academic units/credits“ in den letzten vier
(bzw. drei) Jahrgangsstufen erbracht werden, und zwar wie folgt:
Fach
English
Second language
Social Studies
Mathematics
Science
Wahlfreie
„academic units“
In Form von
English IV, English Honors oder
AP English
bei dt. Staatsangehörigkeit wird
„German“ nicht anerkannt
z.B. History, Geography
Algebra II bzw. Algebra III oder
Trigonometry oder Precalculus
Biology, Chemistry oder Physics
Allgemein bildende Fächer
Credits
Mindestnote
4
C
2
3
2 oder 3
C
2 oder 3
2
C
C
Mathematics und
Scienes
insg. 5 credits
Academic Unit
bedeutet die im High School Diploma ausgewiesene erfolgreiche Absolvierung eines Faches über ein
volles Schuljahr (= 1 credit).
zu 1: HSD und AEP
Der Anlage 1 können Sie die zur Zeit geltenden Bestimmungen der AEP in Nordrhein-Westfalen
entnehmen.
zu 2: HSD und SAT (1300 Punkte):
Das SAT-Resultat wird nur anerkannt, wenn der Test in beiden Teilen (verbal and math section) zum
selben Termin abgelegt worden ist. Nach Verlassen der High School oder zu verschiedenen Terminen
abgelegte Tests werden nicht anerkannt (das gilt auch für Nr. 6)
zu 4: HSD und 4 AP-Prüfungen:
•
Hochschulreife für mathematisch-naturwissenschaftlich, technische, medizinische Fächer
und Pharmazie:
1. Mathematik
(AP Calculus AB oder AP Calculus BC)
2. ein naturwissenschaftliches Fach
(AP Biology, AP Chemistry oder 2 halbe AP Physics C; AP Physics B wird nicht anerkannt)
3. eine Fremdsprache
(AP French, AP Spanish, AP Latin, AP English Literature oder AP English Language and
Composition)
4. ein weiteres Fach entsprechend der gymnasialen Oberstufe
(z.B. AP European History, AP American History, AP Computer Science oder AP Macro- und
Microeconomics)
•
Hochschulreife für geistes-, rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge
1. Englisch
(AP English Literature oder AP English Language and Composition;
nicht aber AP International English Language - APIEL)
2. eine weitere Fremdsprache
(AP French, AP Spanish, AP Latin oder AP Spanish)
3. ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach
(AP Calculus AB, AP Calculus BC, AP Biology, AP Chemistry oder 2 halbe AP Physics C
AP Physics B wird nicht anerkannt)
4. ein weiteres Fach entsprechend der gymnasialen Oberstufe
(z.B. AP European History, AP American History, AP Computer Science oder AP Macro- und
Microeconomic)
Hinweise zu den AP-Prüfungen:
-
-
sog. „half year exams“ werden nur in Kombination mit einem affinen Fach anerkannt
(z.B. AP Macro- und Microeconomics, Phycis C usw.)
eine AP-Prüfung im Fach German kann bei deutschen Antragstellerinnen und Antragstellern
grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Sie ist jedoch als Nachweis hinreichender
Deutschkenntnisse für ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt
der Mindestpunktwert beträgt 3
AP-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn Sie bis zum Erwerb des HSD erworben werden und
die entsprechenden Kurse absolviert wurden
zu 5: HSD und zwei College-Jahre:
während des Studiums sind folgende Nachweise zu erbringen:
-
5 voneinander unabhängige allgemein bildende Fächer in „college level“-Kursen, darunter
Englisch, eine Fremdsprache, Mathematik und eine Naturwissenschaft
davon sind mindestens 3 Fächer in je drei aufsteigenden Kursen erfolgreich zu absolvieren;
„erfolgreich“ heisst, dass der Gesamtdurchschnitt nicht unter „C“ (=GPA von 2,0) liegen darf
Der Erfolg des Studiums kann wahlweise belegt werden durch den Nachweis
- des Erreichens des „junior standing“,
- von 50 % der für den Bachelorgrad erforderlichen credits
- des „Associate Degree“ in einem akademischen Programm (transfer program) eines
Junior/Community-Colleges
Colleges:
Gemeint sind hier Colleges mit vierjährigem Studiengang bis zum Bachelor-Degree, im Unterschied zu den
zweijährigen Colleges. Falls eines dieser zweijährigen (öffentlichen) Community Colleges oder (meist privaten)
Junior Colleges besucht wird, kann die Anerkennung nur erfolgen, wenn ein Associate Degree erworben wurde
und wenn während des Studiums keine berufsorientierten/-vorbereitenden, sondern nur „academic subjects“
belegt worden sind. Eine Anerkennung ist auch möglich, wenn die gewählten Fächer vom universitären
4jährigen College ausdrücklich als gleichwertig anerkannt werden („Evaluation of Transfer Credits“).
Bei der Auswahl der amerikanischen Hochschule/des Colleges ist darauf zu achten, dass eine Anerkennung
durch den jeweils zuständigen regionalen Hochschulverband gegeben ist. Das Verzeichnis der anerkannten
Colleges/Hochschulen wird vom American Council of Education („Accredited Institutions of Postsecondary
Education“) herausgegeben.
Nicht anerkannt werden Correspondence Studies/-Courses (Fernkurse) und Studien, die an nicht akkreditierten
amerikanischen Institutionen bzw. deren Dependancen außerhalb der USA angeboten werden.
Allgemein bildende Fächer:
Dies sind in der Regel die Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe an deutschen Gymnasien als
Unterrichtsfächer gewählt werden können.
Somit werden berufsorientierte Fächer wie z.B. „Nursing“, „Social Work“ oder auch spezielle Sportarten wie
z.B. „Football“, Moutain Biking“, „Rock Climbing“ aber auch „Mannschaftsführung“ nicht anerkannt.
Sprachen:
Als weitere Sprache neben Englisch kann Deutsch von Deutschen nur belegt werden, wenn das besuchte College
Kurse mit Themen und auf einem Niveau entsprechend der gymnasialen Oberstufe anbietet, wie dies z.B. im
Rahmen des German-Abitur Program an der Universtiy of Texas at El Paso (UTEP) der Fall ist.
Eine andere Fremdsprache kann als Anfängerkurs oder aufbauend auf bereits früher erworbene Kenntnisse
belegt werden. Wer z.B. an einer deutschen Schule bereits eine 2. oder 3. Fremdsprache zu erlernen begonnen
hat, sollte sich am College entsprechend höher einstufen lassen, um die Berücksichtigung seiner credits im
Anerkennungsverfahren zu sichern.
College Level-Kurse:
Als „college level“-Kurse können nur solche Kurse an amerikanischen Colleges und Universitäten akzeptiert
werden, welche dem Vergleichsniveau der deutschen gymnasialen Oberstufe entsprechen.
Daher können im Fach Mathematik als college-level Kurse nur solche ab dem Niveau „College-Algebra“ nicht
aber solche mit der Bezeichnung wie „Pre-Algebra“, „Elemantary Algebra“, „Intermediate Algebra“,
„Elements of Modern Algebra“ oder „Developmental Mathematics“ berücksichtigt werden.
Im Fach Englisch sind nur Kurse ab dem Niveau „College Composition“ zu berücksichtigen, während Kurse aus
dem Bereich „Speech“, „English as a second language (ESL“), „Introduction to Writing“ oder „Developmental
English“ nicht anerkannt werden können.
In den Naturwissenschaften tragen die ersten anrechenbaren college level-Kurse die Bezeichnung „General
Physics“, „General Chemistry“ oder „General Biology“.
In den anderen Fächern lauten die Einführungsbezeichnungen „Introduction to...“
zu 6 und 7: HSD, SAT mit 1150 Punkte (oder ACT mit 23 Punkte) und 1 Collge-Jahr
Der Nachweis über das erfolgreiche Studienjahr ist analog zu Ziffer 5 zu führen (z.B. 50% der für den
Bachelorgrad erforderlichen credits), wobei in diesem Fall alle fünf gewählten Fächer durchgängig im
1. und 2. Semester belegt worden sein müssen.
zu 8: Bachelor-Degree
Der Erwerb des Bachelor-Degree führt in der Regel – je nach den Regelung der Hochschulgesetze der
einzelnen Länder - zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Ausnahme: z.B. Bachelor of Fine
Art). Die Anerkennung beschränkt sich jedoch immer auf das ausstellende Land.
C. Anerkennungsverfahren
Die Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung ist
bei der zuständigen Behörde des Landes zu beantragen, in dem der Zeugnisinhaber seinen Wohnsitz in
Deutschland hat. Deutsche Zeugnisinhaber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Wohnsitz in
Deutschland haben, richten ihren Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 065,
40408 Düsseldorf. Ausländische Antragsteller wenden sich in der Regel an eine Hochschule ihrer
Wahl.
Dem formlosen Antrag auf Anerkennung müssen folgende Unterlagen (sofern das Original nicht
ausdrücklich gefordert wird) in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt sein:
-
-
das HSD
das Transcript of records mit Angabe aller in den relevanten Klassenstufen belegten Fächer, der
erreichten credits, des CumGPA, mit Siegel der Institutionen und Unterschrift des Registrar. Ist
der CumGPA nicht ausgewiesen, wird eine zusätzliche Bescheinigung der High School mit dieser
Angabe erforderlich
ggf. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am SAT, am ACT oder an AP-Prüfungen
ggf. Fächer- und Notenübersicht des besuchten College (Transcript of Record)
ggf. Diplom über den Erwerb des Associate Degree
Kopie des Reisepasses oder Personalausweis (muss nicht beglaubigt sein)
tabellarischer Lebenslauf
ggf. Kopie des Abgangszeugnis der zuletzt besuchten deutschen Schule
ggf. Kopie des Diplom über den Erwerb eines Bachelor-Grades (mit Fächer- und Notenübersicht)
D. Durchschnittsnotenberechnung
Wird gewünscht, dass in der Anerkennungsbescheinigung die Durchschnittsnote ausgewiesen wird –
das ist bei Antrag auf Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang immer erforderlich -,
sollte dies ausdrücklich unter Angabe des Studienwunsches beantragt werden.
E. Besonderheiten für Kinder von Angehörigen der Bundeswehr
Für diese Gruppe besteht die Möglichkeit des College-Besuches auch ohne den Nachweis eines High
School Diploma mit den fachlichen Voraussetzungen gem. Buchstabe B. Hierbei handelt es sich vor
allem um „Associate“-Programme an Community Colleges, die auch mit einem High School
Equivalency Diploma (GED) oder individuellen Einstufungstest zugänglich sind. Da das Kursniveau
in solchen „Associate“-Programmen in der Regel unter dem Standardniveau der Colleges mit
vierjährigen Studiengängen und höher qualifizierten Universitäten angesiedelt ist, gelten für diese
Schülergruppen folgende Bedingungen:
-
Abschlusszeugnis der 10. Klasse (Mittlere Reife)
Nachweis über den 3-jährigen erfolgreichen Besuch eines Associate Degree-Programmes an
einem Community College oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn hierbei folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Je 4 aufsteigende „college level“-Kurse in
- Englisch
- Mathematik
und
- einer weiteren Fremdsprache
sowie je 3 aufsteigende „college level“-Kurse in
- einer Naturwissenschaft (Biologie, Physik oder Chemie)
und
- einer Sozialwissenschaft