Schyren-Rundschau 03/2014

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Schyren-Rundschau 03/2014
26. März 2014
Jahrg. 33 / Nr. 3
Informations- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Scheyern
„Bronzefiguren“ von Klaus Grüger, Scheyern
Seite 2
Schyren-Rundschau
26. März 2014
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Pfaffenhofen
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Seite 3
Wir sind für Sie da
Rathaus > Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr und Do. 14:00 bis 18:00 Uhr
Internet: www.scheyern.de
Fax: 08441 80 64 64
e-Mail: scheyern@scheyern.de
Tel. 08441/80 64 -0
Limpert Katja
Amtierende Bürgermeisterin
scheyern@scheyern.de
80 64 21
Seefried Walter
Geschäftsleitung, Bauleitverfahren,
walter.seefried@scheyern.de
80 64 24
Sterz Anita
Kämmerei, Vereinsförderung,
anita.sterz@scheyern.de
80 64 29
Wiringer Franz
Bauanträge, Belegungspläne Vereinsheim & Turnhallen,
Feuerwehrwesen, Jagdschaden, Verkehrsrechtliche
Anordnung, Straßenreinigung, Winterdienst,
franz.wiringer@scheyern.de
80 64 28
Hoch- und Tiefbau, Straßenbeleuchtung, Vermessung,
technisches Bauamt, Vergabewesen,
Josef.breitsameter@scheyern.de
80 64 27
Trampusch Renate
Standesamt, Sitzungsdienst, Friedhofverwaltung,
renate.trampusch@scheyern.de
80 64 22
Gruber Tanja
Beitragswesen & Niederschlagswasser, Gastschulverhältnisse,
tanja.gruber@scheyern.de
80 64 26
Ostermeier Elfriede
Wasser & Abwassergebühren, Gewerbesteuer,
Hundesteuer, Grundsteuer
Elfriede.ostermeier@scheyern.de
80 64 26
Spira Florian
Kassenwesen, Abgabe Windelsäcke, Fundamt,
florian.spira@scheyern.de
80 64 23
Eichinger Beate
Kindergarten, Vermietung,
beate.eichinger@scheyern.de
80 64 25
Kneidl Michaela
Gewerbeamt, Rentenanträge, Wahlen, Bürgerservice, Passamt,
michaela.kneidl@scheyern.de
80 64 20
Knöferl Melanie
Vorzimmer Bürgermeister, Bürgerservice, Meldeamt, Tourismus, Rentenanträge, melanie.knöferl@scheyern.de
80 64 10
Kreuzarek Sabine
EDV, Schyren-Rundschau, Volkshochschule Scheyern, Ferienpass sabine.kreuzarek@scheyern.de
80 64 31
Breitsameter Josef
Bauhof: Leitung Ludwig Stelzer Tel: 82022
Wasserwart: Jürgen Felber Tel: 0172 835 26 48
Kindergarten Froschkönig Hochstr. 32 >
E-Mail: info@kindergarten-froschkoenig.de
Klärwärter: Wolfgang Janocha Tel: 0173 895 67 30
Kindergarten Leitung Monika Biebel
Fax: 08441 498 15 16
Tel: 08441 82 984
geöffnet 07:00 – 17:00 Uhr
Volksschule Scheyern, Grundschule, Hochstr. 19 > Tel: 08441 800 98-0
e-Mail: schule@grundschule-scheyern.de
Johann Andreas Schmeller Mittelschule, Marienstr. 29
e-Mail: Hauptschule-Scheyern@t-online.de
Tel: 08441 80 63-0
Beauftragter für Jugend: Kilian Wiedmann Tel: 0176 329 11 930
Beauftragter für Senioren und Ehrenamt: Hans Hauf Tel: 08441 72248
Beauftragte für Behinderte: Heidelore Ebner Tel.: 08441 6084
Wertstoffhof > Öffnungszeiten Mo. + Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr,
Abfallberatung AWP Tel: 08441 78 79-0
Fr. 16:00 bis 19:00 Uhr,
Sa. 09:00 bis 14:00 Uhr,
Naturheilpraxis Kißl
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Heilpraktikerin
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85304 Ilmmünster
08441- 87 15 19
TTel.
el
e . 08441-87
FFax
ax 08441-87
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ion. kissl@t-online.de
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Blutegeltherapie
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Homöopathie
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Phytotherapie (Pflanz
(Pflanzenheilkunde)
enheilkunde)
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Schyren-Rundschau
26. März 2014
Kostenlose Energiesprechstunden im Landratsamt
Informationen
AWP informiert: Hohes Niveau bei Alu-Erfassung
und Verwertung aus dem gelben Sack
Nach den kürzlich vorgestellten Erhebungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung Mainz – GVM – hat sich die Menge der erfassten
und verwerteten Aluminiumverpackungen im Jahr 2012 weiter erhöht. Wie
der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt,
wurden von den 93.800 Tonnen Aluminiumverpackungen, die 2012 in der
Bundesrepublik in Verkehr gebracht wurden, 85.500 Tonnen stofflich verwertet. Dies entspricht einer Recyclingrate von 89 Prozent.
Die GVM ermittelt jährlich das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Auftrag des Umweltbundesamtes in
Berlin. „Die hohen Sammel- und Verwertungsquoten belegen, dass sich
die Sammelsysteme für gebrauchte Verpackungen aus Kunststoff, Kunststoffverbunden und Alu-Verpackungen über den gelben Sack bzw. die gelbe
Tonne gut bewährt haben und von den Bürgern angenommen werden“, so
die GVM in ihrem Bericht.
Moderne und effiziente Trenntechnologien wie Wirbelstromabscheider garantieren einen hohen Grad der Abtrennung, auch von Aluminium-Verpackungen aus dem gelben Sack. Durch das Aluminium Recycling werden
wertvolle Rohstoffe und Ressourcen geschont. Darüber hinaus können bei
der Verwertung von Aluminium Verpackungen bis zu 95 Prozent der Energie
eingespart werden, die zur Herstellung von Neualuminium aus Bauxit-Erz
notwendig wären.
„Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Aluminium-Verpackungen im gelben Sack zu sammeln und über die Wertstoffhöfe der
Verwertung zuzuführen“, so Abfallberater Godehard Reichhold vom AWP.
Mit der Sammlung von Kunststoff und Aluminiumverpackungen im gelben
Sack leiste jeder einen Betrag zur Rohstoff- und Energieeinsparung.
Beispiele für Aluminiumabfälle aus dem Verpackungsbereich sind:
Joghurt-Deckel, Vakuumverpackungen von Kaffee, Alu-Folien, AluTuben, Tierfutterschalen, leere Tablettenverpackungen (Alu-KunststoffBlister), Kaffeekapseln, usw.
Godehard Reichhold: „Achten sie bitte darauf, dass die Alu-Deckel von
den Joghurt-Bechern ganz abgezogen sind, damit diese aus dem Verpackungsmüll aussortiert werden können.“
Zahlreiche Anregungen und Tipps zu den Themen Energieeinsparung,
Kostenreduzierung sowie Fördermöglichkeiten erhalten Interessierte bei
der wöchentlichen Energiesprechstunde des Landkreises im Landratsamt Pfaffenhofen. Die neutralen Energieberater stehen dabei für alle
Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung. Die Beratung ist für
Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Sprechstunden finden jeden
Montag im Landratsamt in Pfaffenhofen sowie an zusätzlichen Terminen
in der Außenstelle Vohburg statt. Termine können bei Harald Wunder
vom samt Pfaffenhofen unter Tel. 08441 27-399 vereinbart werden.
Energieberater
Tag
Datum
Beratungsort
von … bis
Brigitte Schlecht
Montag 17.03.2014 Landratsamt
Pfaffenhofen
17:30-20:00 Uhr
Reinhard Liedl
Montag 17.03.2014 Außenstelle
Nord Vohburg
17:30-20:00 Uhr
Hans Seitz
Montag 24.03.2014 Landratsamt
Pfaffenhofen
17:30-20:00 Uhr
Günter Dietrich
Montag 31.03.2014 Landratsamt
Pfaffenhofen
17:30-20:00 Uhr
Sprechstunde des Beauftragten
für Senioren und Ehrenamtliche
Allgemeine soziale Fragen, Formularhilfe, Patientenverfügung/Vorsorgevollmachten
Jeden 2. Donnerstag im Monat findet in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung eine Sprechstunde des Beauftragten für Senioren
und Ehrenamtliche – Herrn Hans Hauf – im Rathaus Scheyern statt.
Die Termine: 10. April, 8. Mai, 12. Juni und 10. Juli 2014
Termine können auch zusätzlich vereinbart werden.
Tel. 08441/72248 oder 015140356596; Email: hans.hauf@directbox.com
Blutspendeaktionen März-Mai 2014
Landkreis Pfaffenhofen
Dienstag
18.03.2014
15.30-19.45
85293 Reichertshausen
Grund- u. Mittelschule, Paindorfer Str. 8
Montag
24.03.2014
16.00-19.45
85126 Münchsmünster
Grundschule, Schulstr. 1
Donnerstag 27.03.2014
15.30-19.45
85296 Rohrbach
Grund- u. Mittelschule, Kirchenweg 5
01.04.2014
15.30-19.45
85290 Geisenfeld I
Grund- u. Mittelschule, Forstamtstr. 9
Donnerstag 03.04.2014
Dienstag
15.30-19.45
85301 Schweitenkirchen
Grund- u. Mittelschule, Schulstr. 7
Donnerstag 03.04.2014
15.30-19.45
85088 Vohburg I
Grund- u. Mittelschule, Hartackerstr. 23, Turnhalle
08.04.2014
15.30-19.45
85298 Scheyern
Mittelschule, Marienstr. 29
Donnerstag 10.04.2014
Dienstag
15.30-19.45
85088 Vohburg II
Grund- u. Mittelschule, Hartackerstr. 23, Turnhalle
Freitag
11.04.2014
15.30-19.45
86558 Hohenwart
Grund- u. Mittelschule, Schulstr. 1
Mittwoch
16.04.2014
15.30-19.45
85302 Gerolsbach
Grundschule, Schulstr. 5
Mittwoch
23.04.2014
15.30-19.45
85283 Wolnzach I
Mittelschule, Preysingstr. 13a
Donnerstag 24.04.2014
15.30-19.45
85283 Wolnzach II
Mittelschule, Preysingstr. 13a
Freitag
15.30-19.45
85084 Reichertshofen
Grund- u. Mittelschule, Pestalozzistr. 1
25.04.2014
Montag
28.04.2014
15.30-19.45
85276 Pfaffenhofen I
Grund- u. Mittelschule, Niederscheyerer Str. 19
Dienstag
29.04.2014
15.30-19.45
85276 Pfaffenhofen II
Grund- u. Mittelschule, Niederscheyerer Str. 19
Freitag
02.05.2014
15.30-19.45
85107 Baar-Ebenhausen
Grundschule, Brückenstr. 20
Dienstag
06.05.2014
15.30-19.45
85290 Geisenfeld II
Grund- u. Mittelschule, Forstamtstr. 9
Allgemeine Vorraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden
Alter zwischen 18 und 68 Jahre (Erstspender bis 60 Jahre)
Körpergewicht von mindestens 50 kg
Amtlich gültiger Lichtbildausweis
Eine Spendepause von mindestens 8 Wochen (Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten)
www.blutspendedienst-muenchen.de
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Aktuelles
Neues aus der Pfarrbücherei Scheyern
Viele Neuanschaffungen stehen wieder zur Ausleihe bereit, z. B.:
Zum Vorlesen: Disney Planes und Cars 2.
Für Leseprofis: Beast Quest – Toxodera, die Raubschrecke, Das magische
Baumhaus – Im Bann des schwarzen Hengstes, Munkel Trogg, Bibi &
Tina – Das Buch zum neuen Kinofilm und Conni und die wilden Tiere.
Sachbuch: Wahnsinns-Autos.
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Steckerlfischverkauf am Karfreitag durch
den Obst- und Gartenbauverein Scheyern
Traditionell bietet der Gartenbauverein Scheyern auch heuer wieder am
Karfreitag, den 18.4.2014 Steckerlfische an.
Der Verkauf findet ab 11.00 Uhr am Gartlerstüberl in Scheyern statt
(hinter dem Vereinsheim).
Die Fische können auch direkt vor Ort verzehrt werden.
Tradition ist es auch, das vom Gartenbauverein Scheyern wunderschöne
Palmbüscherl hergestellt werden.
Diese können am Palmsonntag im Klosterhof vor den Gottesdiensten erworben werden.
DVDs: Petzi Teil 1 – 6, Prinzessin Barbie und der Popstar und Monster
High – 13 Wünsche.
CDs: Filly – Prinzessin Jewel und das Zauberverbot und Star Wars –
The Clone Wars 09.
Senioren-Nachmittag im Februar
Bei lustigen Geschichten und Vorträgen wurde beim Seniorennachmittag
im Februar viel gelacht. So wurden die Anwesenden von Elfriede Reim
zum einkauf von Sonderangeboten jeglicher Art animiert, wobei auch
auf humorige Art auf die Vor- und Nachteile hingewiesen wurde. Lustige
Zaubertricks wurden ausprobiert, die auch vom anwesenden Seniorenbeauftragten Hans Hauf gemeistert wurden. Mit Gesang und einer Schunkelrunde ging ein vergnügter Nachmittag wieder viel zu schnell zu Ende.
Herzliche Einladung zum nächsten Seniorennachmittag am 14. April
2014 um 14.00 Uhr im Pfarrtreff in der Raiffeisenstraße.
Romane für Erwachsene: Das Haus unter den Zypressen, KirschSommer, Sommerprickeln, Tausche Schwiegermutter gegen Goldfisch
und Nackt unter Krabben.
Das Team der Pfarrbücherei wünscht viel Spaß beim Lesen!
Neue Leser sind jederzeit herzlich willkommen!
Öffnungszeiten: Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr
Sonntag
9.15 – 11.15 Uhr
Sie finden uns im Klosterhof unter den Arkaden!
Altpapiersammlung
Der Sport- und Turnverein Scheyern e.V. sammelt Altpapier am Samstag,
26.04.2014 in Scheyern, Fernhag und Mitterscheyern. Bitte stellen Sie
das gebündelte oder in der Kartonage verpackte Altpapier ab 8.30 Uhr
zur Abholung bereit. Altpapier kann jederzeit am Sportheim beim
Container abgelegt werden, oder melden Sie sich bei Edmund Teichmann
Tel. 0170/3159840.
Seite 6
Schyren-Rundschau
Kunst im Gut feiert 20-jähriges Jubiläum
Am 3. und 4. Mai öffnen sich die Tore des Klosterguts Scheyern für das
Jubiläumsfestival „20 Jahre Kunst im Gut“. Dass Kunst im Gut heute
wohl zu den schönsten und niveauvollsten Künstlermärkten Deutschlands zählt und zu jeder Veranstaltung tausende von Gästen aus einem
weiten Umkreis anzieht, ist vor allem das Verdienst von Margit Grüner
und ihrem Team.
26. März 2014
Viel Neues zaubert Veranstalterin Margit Grüner zum Jubiläumsfestival
auf der bunten Palette von Kunst, Musik und Theater – ein unvergleichlicher Kulturfrühling in herrlichem Ambiente. Schon von weitem sieht
man den Skulpturengarten des idyllischen Klosterguts, wo unter blühenden Apfelbäumen Bildhauer ihre Werke ausstellen und ihre Kunst
vorführen. Rund 100 Künstler und Kunsthandwerker aus ganz Deutschland und dem nahen Ausland sind zu diesem außergewöhnlichen Event
eingeladen, viele neue Aussteller sind mit dabei. Maler und Bildhauer
zeigen aktuelle Werke verschiedenster Stile; die teilnehmenden Designer,
Schreinermeister, Keramiker, Restauratoren, Gold- und Silberschmiede,
Schuhmacher, Textil-Designer sind allesamt professionelle Vertreter ihres
Fachs und füllen alle Innenräume, Höfe und Gärten des weitläufigen
Klosterguts mit zeitgenössischer Kunst und erlesenem Kunsthandwerk.
Großes Jubiläumsfestival am 3. und 4. Mai
Schon seit Wochen laufen vor Ort die Vorbereitungen für den weithin
bekannten Künstlermarkt mit großem Jubiläumsprogramm. Der Prielhof
wird zum Ausstellungsort für zeitgenössische Kunst und hochwertiges
Kunsthandwerk umfunktioniert. Alle Ausstellungsräume werden vorher
gesäubert und manche erhalten auch einen neuen weißen Kalkanstrich.
Ein gemütliches Musikcafé und ein schöner Theaterraum werden für die
beiden Veranstaltungstage eigens eingerichtet, ein buntes Zirkuszelt wird
auf der Wiese beim Kinderprogramm aufgestellt. Im Skulpturengarten
sind dann auch wieder einige neue Werke zu sehen, die als Leihgabe für
mindestens ein Jahr in Scheyern verbleiben. Bereits im Januar war die
erste Begehung im Prielhof mit einer Klasse der Städtischen Münchner
Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk, die jetzt bereits seit
Wochen an einer großen Skulpturengruppe für den Scheyerer Skulpturengarten arbeitet.
Ortsbegehung mit der Münchner Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk
Zwei Sonderschauen setzen künstlerische Akzente. Metallbildhauer
Horst Wendland ist zum ersten Mal bei Kunst im Gut: In seinem Atelier
in Frickenhausen/Unterallgäu entstehen teilweise monumentale und
doch leicht und transparent wirkende Plastiken aus Eisen und verschiedenen anderen Metallen. Auch Schrott „veredelt“ Wendland mit Witz
und Ironie zu originellen und einmaligen Werken.
Besonderes Highlight der Veranstaltung ist die gemeinsame Sonderschau
der Berufsfachschule und Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk,
der Meisterschule für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, der
Fachschule Steintechnik und der Meisterschule für das Gold- und
Silberschmiedehandwerk. Die traditionsreichen kunsthandwerklichen
Schulen der Landeshauptstadt München stellen sich im Rahmen von
Kunst im Gut vor. Aus dem vielfältigen Spektrum ihrer Ausbildungsinhalte werden beispielhafte Schülerarbeiten und Projekte präsentiert:
Skulpturen aus Holz und Stein, Plastiken aus Gips, Beton, Bronze und
Kunststoff, Zeichnungen, Druckgrafiken und Schriftblätter sowie Goldund Silberschmiedearbeiten. Zu Beginn des Jubiläumsfestivals wird
dann auch die neue Skulpturengruppe feierlich enthüllt, die von den
Holzbildhauer-Meisterschülern im Rahmen eines Unterrichtsprojekts
erstellt wurde. Dass die Münchner Meisterschulen mit einer so umfassenden Sonderschau und Skulpturenprojekt bei Kunst im Gut vertreten
sein können, ist ein aufwändiges Unterfangen, das lange vorbereitet und
von Kunst im Gut mit 2000 € bezuschusst wurde.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Zur großen hochwertigen Ausstellung an Kunst und Kunsthandwerk
gesellt sich bei Kunst im Gut ein vielfältiges Unterhaltungsprogramm
für Groß und Klein mit professionellen Live-Bands, Theatergruppen und
Solisten. Dass Kunst im Gut immer wieder auch überregional engagiert
und mit verschiedensten Institutionen verbunden ist, zeigt sich dieses
Mal auch bei „LOKALKLANG – dem Festival für Volks- und Weltmusik
in Bayern“. Eine Woche vor Festivalsbeginn stimmt Kunst im Gut mit
zahlreichen Aktionen quer durch Ausstellung und Unterhaltungsprogramm auf LOLALKLANG ein. Den Gästen bietet sich bei Kunst
im Gut ein bunter Mix aus neuer bayrischer Volksmusik, französischen
Chansons mit dem Trio Trikolore im Musikcafé, tschechischer Straßenmusik mit Motovidlo bis hin zum afrikanischen Trommel- und Tanzworkshop mit Performance-Künstler Ifeanyi Okolo. Da werden die Gäste
auch schon mal von der Stelzengängerin Linda Trillhaase im weiß-blauen
Riesendirndl gebührend empfangen, die französischen Akzent mit bayerischer Mundart auf humorvolle Weise mischt und musikalisch begleitet
... Bayerischen Gesang, Mundharmonika und Gitarre bringen Stefan
Amannsberger und Robert Hobmeier als Easy-Roider-Duo auf die
Bühne des Musikcafés. Inspiriert vom Roider Jackl gelingt es den beiden
Vollblutmusikern durch das Wildern in verschiedenen Musikstilen den
Bogen von der „Folksmusik“ zu Duke Ellington und vom Tango zum
irischen Jig zu spannen. Und auch beim Kinderprogramm von Kunst im
Gut wird dieses Mal LOKALKLANG zum Motto: Das Musikkarussell
des Musikers und Instrumentenbauers Andreas Kessel wird von Muskelkraft betrieben, während die Kinder bei der Fahrt auf einer Lyra
spielen können oder musizierend inmitten einer Trommel sitzen. Eine
eigene Trommel selbst bauen, können die kleinen Gäste bei Bettina und
Martin Höcker – da wird gepinselt, gemalt, gefönt und auch schon mal
ein Fell rasiert, bevor es als Bespannung für die Trommel dient. Ein
Highlight bei Kunst im Gut ist der Klanggarten mit rund 15 Klangskulpturen des französischen Künstlers Etienne Favre, dessen structures musicales im Kinderbereich aufgebaut werden. Für die Klangskulpturen
verwendet Favre auch Recycling-Materialien, so dass man schon mal
Gummistiefel ertönen lassen kann...
Klanggarten von Etienne Favre
Und auch das Theaterprogramm kann sich sehen lassen: Tanja Schnagls
hinreißendes Figurentheater „Swinging Puppets“, das interaktive „theaterLULU“, das urig bayrische Figurentheater „Maukl“ und das kleinste
Schattentheater der Welt... Weiterer Höhepunkt im Kinderprogramm ist
der Zirkus KIG – hier wird in und um das bunte Zirkuszelt jongliert und
balanciert. Dieses Mal gastiert das Performance-Duo „Fräulein Grün &
Giuseppe“ bei Kunst im Gut.
Selbst aktiv werden können die Kinder bei der Klötzchenbaustelle mit
2000 großen Holzbauklötzen, beim Bambusbau und bei zahlreichen
Kreativ-Workshops vom Schnitzen, Drechseln, Flechten, Trommel
bauen bis hin zum Vergolden. Kamelreiten, Ponyreiten und viele weitere
tolle Attraktionen erwarten die Kinder.
Im großen Biergarten, im Musikcafé und im gemütlichen Gartencafé ist
für das leibliche Wohl bestens gesorgt.
Seite 7
„Pabla Picassa“ auf Stelzen
Kunst im Gut begeistert am ersten Maiwochenende 2014 mit einer hochkarätigen Ausstellung und einem fulminanten Jubiläumsprogramm
Kunst- und Musikliebhaber/innen auf der Suche nach dem Besonderen
ebenso wie Familien mit Kindern, die einen rundum vergnüglichen
Ausflug unternehmen möchten.
Zur Jubiläumsveranstaltung pendelt auch ein original englischer, roter
Doppeldeckerbus zwischen Scheyern und dem Bahnhof Pfaffenhofen/Ilm.
Neugierig? Zu jeder Kunst im Gut geben Margit Grüner und Robert Uebelhör ein kostenloses Printmagazin heraus, das jetzt in Scheyern z. B.
an der Klosterpforte und im Rathaus ausliegt. Auf 36 Seiten erfahren
Sie hier mehr über Ausstellung und Programm.
Das neue
Kunst-im-GutMagazin ist da!
Freuen Sie sich auf „20 Jahre Kunst im Gut“ – einen außergewöhnlichen
Kunst- und Kulturgenuss!
3./4. Mai 2014, jeweils von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet
Eintritt pro Person 7,50 €, Kinder unter 12 Jahren frei
Veranstalterin/Info: Margit Grüner, Tel. 08441/803834
Schirmherr: S.K.H. Prinz Leopold von Bayern
Mehr Info zu Ausstellung und Programm: www.kunst-im-gut.de
Seite 8
Schyren-Rundschau
26. März 2014
Abfallentsorgung
Öffnungszeiten Wertstoffhof Scheyern
Montag und Mittwoch
17.00 bis 19.00 Uhr
Freitag
16.00 bis 19.00 Uhr
Samstag
09.00 bis 14.00 Uhr
Wertstoffhof Scheyern, Hochstr. 40, 85298 Scheyern
Abfallwirtschaftsbetrieb/Abfallberatung
85276 Pfaffenhofen, Scheyerer Str. 76, Tel: 08441/7879-0
Familien-Chronik
Familien-Chronik
Meldungen des Standesamtes in der Zeit vom 14.01. bis 11.02.2014
Sterbefälle:
Katja Kosegarten, Scheyern, 14.2.
Elfriede Lerchl, Scheyern GT Mitterscheyern, 14.2.
Gertrud Gniosdorz, Scheyern, 17.2.
Geburt:
Märkl Hanna Katharina, 4.2.2014
Dorfbühne Ilmmünster e.V.
Wir gratulieren
90. Geburtstag von Sing Anneliese
Mitglied im Verband Bayerischer Amateurtheater e.V.
Flaschn im Eimer und ois beim Teife
Kürzlich feierte die in Berlin aufgewachsene Jubilarin zusammen mit
ihrer Familie (1 Sohn, 1 Enkelin) und ihren Freunden den 90. Geburtstag.
Frau Sing, die erst seit einigen Monaten bei ihrem Sohn in Scheyern
wohnt, hat sich hier schon gut eingelebt. Da sie sowohl körperlich als
auch geistig noch sehr fit ist, erkundet sie gerne beim Spazierengehen
die Gegend und liest fleißig Bücher. Außerdem schreibt sie auch noch
an ihren Memoiren.
Auch die 2. Bürgermeisterin Dr. Katja Limpert gratulierte zum Jubiläum,
überreichte im Namen der Gemeinde ein kleines Geschenk und wünschte
noch viele schöne Jahre im Kreise der Familie.
Eine fantastische Komödie in 3 Akten von Heidi Faltlhauser
Sa. 12.04. 19.30 Uhr
Do. 17.04. 19.30 Uhr
Mo. 21.04. 15.00 Uhr
So. 13.04. 18.00 Uhr
So. 20.04. 19.30 Uhr
Sa. 26.04. 19.30 Uhr
Aula der Schule Ilmmünster
Eintritt: 7,–/5,– € · Vorverkauf ab 24.03.2014 bei Bäckerei Wörmann,
Raiffeisenstr. 5, Ilmmünster, Tel. 08441/3177
Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 5.45 – 12.30 u. 14.00 – 18.00 Uhr,
Montag Nachmittag geschlossen, Sa.: 5.45 – 12.00 Uhr;
Restkarten an der Theaterkasse
Mit freundlicher Unterstützung von
Rist Satz & Druck GmbH * Bäckerei Wörmann
„Aufführungsrechte bei MundArt-Verlag, Hochreit 14, 85617 Aßling“
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Kindergartennachrichten
Seite 9
einem Gruppenraum das Bilderbuch vom Regenbogenfisch vorgelesen.
Auch bestand die Möglichkeit, beim Angelspiel den Angelschein zu
machen, an Tanz- und Bewegungsspielen teilzunehmen, sich bei einem
Meeresfrühstück zu stärken oder beim Taucher-Staffellauf zu gewinnen.
Wer müde vom vielen Tanzen war, konnte sich in der Ruheoase beim
Mandala malen ausruhen. So verging die Zeit wie im Fluge. Auch in
den darauffolgenden Tagen durften die Kinder verkleidet in den Kindergarten kommen.
Neues vom Kindergarten Froschkönig
Tag der offenen Tür mit Anmeldung
Sehr gut besucht war in diesem Jahr wieder der Tag der offenen Tür, der
sich in erster Linie an Familien richtet, die ihr Kind im Kindergarten
oder in der Krippe für das neue Kindergartenjahr anmelden möchten.
Am 14. Februar bestand dazu die Möglichkeit. So führte das Personal
die Besucher durch die Räumlichkeiten, der Tagesablauf wurde erklärt
oder die pädagogische Arbeit in der Konzeption dargestellt. In gemütlicher Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen konnten sich auch die Eltern
untereinander austauschen und Erfahrungen weitergeben. Auch bestand
für die Kinder die Möglichkeit, erste Kindergarten- bzw. Krippenluft zu
schnuppern, indem verschiedene Spielsachen ausprobiert oder am Maltisch Mandalas ausgemalt wurden.
Besuch der Erstklässler
Die Kinder des Kindergartens „Froschkönig“ warteten am Montag,
den 17.02.2014 schon gespannt auf den für diesen Tag angekündigten
Besuch. Um 9 Uhr war es dann endlich soweit, es klingelte an der Eingangstür und hereinspaziert kamen lauter „alte“ Gesichter. Die ehemaligen Kindergarten-kinder des Kindergartens „Froschkönig“ und
nun aktuelle Erstklässler der Grundschule Scheyern betraten mit ihrer
begleitenden Lehrkraft die Einrichtung und fanden sich sofort wieder
in ihren ehemaligen Gruppenräumen zurecht. Erst ein halbes Jahr zuvor
verließen sie unseren Kindergarten, um den Ernst des Lebens kennenzulernen und Schulkinder zu werden. Nun war es an der Zeit, den Kindergartenkindern einen Besuch abzustatten und ihre Schulsachen und
das bereits Erlernte zur Schau zu stellen. Da wurde nicht schlecht gestaunt, als die Schulkinder im Stuhlkreis ihre Schultaschen mit all den
Utensilien, Heften und Büchern zeigten und vom Schulalltag erzählten.
Eine kleine Kostprobe durfte natürlich auch nicht fehlen und so kamen
die Kindergartenkinder in den Genuss, von den Erstklässlern eine Geschichte vorgelesen zu bekommen. Fasziniert wurde den schon sehr
flüssigen Vorlesern zugehört, die ihr Können voller Stolz präsentierten.
Im Gegenzug dazu durften die Schulkinder nochmal Kindergartenluft
schnuppern, ihre einst liebsten Spielbereiche aufsuchen und mit den
ehemaligen „Kindergarten-Freunden“ spielen. Dies hat allen riesigen
Spaß bereitet, dennoch ging es nach dem zweistündigen Besuch wieder
hochmotiviert und freudig zurück in die Grundschule, wo neue und
spannende Aufgaben auf die Schulkinder warteten.
Auch in der Krippe herrschte ein tierischer Andrang. Egal ob Schildkröte,
See-pferdchen, Meerjungfrau oder Krake, alle waren anwesend. Für das
Wohl der Tiere sorgten die beiden Taucher. Der Schwerpunkt der Faschingsfeier in der Krippe lag in der Bewegung. Die Kleinen strahlten
über das ganze Gesicht und hatten einen riesigen Spaß beim rhythmischen
Bewegen zur Musik.
Schade, dass die närrischen Tage schon wieder vorbei sind.
Faschingsfeier
Unsere diesjährige Faschingsfeier fand am Unsinnigen Donnerstag
unter dem Motto „Unterwasserwelt“ statt. So trafen sich kreativ verkleidete Meerjungfrauen, der kleine Wassermann, Seeungeheuer, bunte
Fische, Frösche und Tiefseetaucher in unserem Kindergarten. Für die
Kinder wurden verschiedene Spielstationen angeboten. So wurde in
Immer informiert durch die
Schyren-Rundschau
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Seite 10
Schyren-Rundschau
Neues vom Pfarrkindergarten St. Martin
Zum „Tag der offenen Tür“ hatten wir am 14. Februar 2014 wieder alle Interessierten eingeladen.
Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen sowie Vertreter
des Elternbeirats präsentierten die Einrichtung und
stellten die pädagogische Arbeit vor. In gemütlichen Runden bei verschiedenen Getränken und
süß bzw. herzhaftem Essen konnten noch Fragen
und Anliegen geklärt werden. An diesem Tag bestand auch die Möglichkeit sein Kind für die
Krippe- bzw. Kindergartengruppe anzumelden.
Kinder wie die Zeit vergeht – die großen Kindergartenkinder vom letzten Jahr kamen am
17. Februar 2014 mit ihrer Lehrerin zu Besuch.
Als stolze Schulkinder der ersten Klasse erzählten
sie den Kindern und Erzieherinnen in ihren
früheren Gruppen vom Schulalltag, lasen Geschichten vor und zeigten freudig ihre Schularbeiten her. Und natürlich war auch Zeit zum
Brotzeit essen und Spielen mit alten Freunden.
Bunt und lustig ging es während der Faschingstage
zu. Unter dem Motto “Old McDonald had a farm“
erfuhren die Kinder viele interessante Eigenschaften einiger Bauernhoftiere und erlebten so das ein
oder andere Abenteuer auf dem Bauernhof.
Viele Kindergartenfamilien trafen sich am 23. Februar 2014 zum Familienfaschingsball im Seminarsaal des Klosters. Viele „Maschkaras“ sorgten für
ausgelassene Stimmung. Mit einem abwechslungsreichen Programm, beginnend mit drei Faschingsliedern von den Kindergartenkindern gesungen, einem Showprogramm der Aktionsgruppe,
Spielen und dem Auftritt der Steinkirchener Prinzengarde erlebten alle Anwesenden einen fröhlichen, harmonischen Faschingsnachmittag. Dass
an diesem Tag alles so reibungslos ablief, haben
wir natürlich auch wieder vielen hilfsbereiten
Eltern zu verdanken!
Am „Unsinnigen Donnerstag“ und „Rußigem
Freitag“ ging es bunt und närrisch in unserem Haus
zu. Die Buben und Mädchen durften verkleidet in
den Kindergarten kommen und es wurde viel
getanzt und gelacht.
Spaß in der
Gemeinschaft
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26. März 2014
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Schulnachrichten
Grundschule Scheyern
Regelmäßige Besuche der Pfarrbücherei Scheyern
Bereits seit einigen Monaten besuchen unsere Grundschüler mit großer
Begeisterung am Vormittag im Rahmen des Unterrichts die Pfarrbücherei
Scheyern.
Auf Anregung einiger Lehrkräfte und der Leiterin der Bücherei, Frau
Gisela Hösl, ist so ein regelmäßiger Kontakt zustande gekommen.
Immer dienstags und donnerstags gehen die einzelnen Klassen im
Wechsel in die Räumlichkeiten im Scheyrer Kloster und leihen sich
Bücher aus. Dabei ist auch ausreichend Zeit zum Schmökern eingeplant.
Die Ausleihfrist beträgt wie üblich vier Wochen. Lesefleiß wird in Form
lustiger Aufkleber belohnt.
Diese regelmäßigen Besuche werden von den Kindern mit Freude angenommen und tragen sicherlich bei vielen von ihnen dazu bei, die individuelle Leseleistung zu steigern und das Hinführen zu altersgemäßer
Kinderliteratur zu unterstützen.
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„Der Merkmeister“ bringt Schülern das Lernen bei
Der Merkmeister Ralf Hofmann folgte am 18.02.2013 der Einladung der
Schulleitung unserer Grundschule, Frau Rektorin Dorothee Binapfl, und
demonstrierte den Schülern am Vormittag und den Eltern am Abend, wie
gut das menschliche Gehirn funktionieren kann – wenn gehirngerecht
gelernt wird.
Der Merkmeister arbeitete mit Schülern aller vier Jahrgangsstufen. Dabei
erlebten die Kinder, wie die eigene Gedächtnisleistung einfach und mit
viel Spaß deutlich gesteigert werden kann.
Ziel des kurzweiligen Vortrags mit vielen praktischen Beispielen war,
den Schülern Techniken an die Hand zu geben, die ihnen das Auswendiglernen erleichtern und helfen sollen, das Erlernte auch langfristig zu
behalten.
Anhand der zehn wichtigsten Bäume des Waldes zeigte Ralf Hofmann,
wie sich leicht und dauerhaft einzelne zu lernende Begriffe nachhaltig
im Gedächtnis abspeichern lassen, wenn man sie mit einer kleinen Geschichte verbindet. Die Kinder zeigten sich begeistert und waren über
eine Stunde lang äußerst konzentriert. Gummibärchen für richtige Antworten waren hierbei jederzeit sehr willkommen.
Auf jeden Fall macht Lesen Spaß, so die einstimmige Meinung vieler
Grundschüler.
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Am Abend erlebten dann auch die Eltern, wie einfach und erfolgreich
die Gedächtnisleistung gesteigert werden kann. Viele praktische Tipps
wie das schulische Lernen positiv unterstützt werden kann, rundeten den
interessanten Elternabend ab.
Gemeinschaft in der Gemeinde
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Schyren-Rundschau
Mittelschule Scheyern
Kino für die Ohren
Die Klassen 6a und 6b der Mittelschule Scheyern waren vor kurzem in
der Philharmonie in München. Das Münchner Rundfunkorchester spielte
ein Konzert mit Filmmusik. Das Orchester bestand aus ungefähr 60 Musikern. Zu dem Film „Spiel mir das Lied vom Tod“ hörten wir eine Mundharmonika und die Sopransängerin Isabell Münsch übertönte das ganze
Scheyrer Mittelschüler bauten „Insektenhotel“
Im Rahmen eines klassenübergreifenden Projekts im Fach Technik bauten
die Scheyrer Mittelschüler der siebten, achten und neunten Klassen ein
„Insektenhotel“. Alle Arbeiten vom Betonieren der Fundamente bis zum
Zimmern des Daches wurden unter der Anleitung von Fachlehrer
Emmeran Achter von den Schülern selbst ausgeführt.
26. März 2014
Orchester mit ihrer einzigen Stimme. Auch eine Panflöte hörten wir zum
Film „Es war einmal in Amerika“. Außerdem konnten wir die Musik zu
„Indiana Jones“, „Fluch der Karibik“ und „Der Schuh des Manitu“ hören.
Das Konzert dauerte ungefähr eine Stunde. Wir hatten die Musikbeispiele
vorher im Unterricht schon einmal durchgenommen. Wir Kinder hatten
Spaß, denn wir konnten auch ein bisschen mitwirken. Am Schluss spielte
das Orchester noch als Zugabe den „Rosaroten Panther“.
Estefania Suchanek 6b
Ein Insektenhotel bietet Wildbienen, Ohrwürmern, Marienkäfern und
anderen nützlichen Insekten Nistmöglichkeiten und einen Platz zum
Überwintern. Wichtig sind solche Rückzugsorte, weil die Tiere in Gärten
und Naturlandschaften immer weniger Lebensräume wie Totholz oder
Laubhaufen finden.
Das Insektenhotel steht auf dem Gelände der Johann-Andreas-Schmeller-Mittelschule und ist von der Marienstraße aus zu sehen.
Die Schüler der Johann-Andreas-Schmeller-Mittelschule bewiesen beim Bau des Insektenhotels handwerkliches Geschick und lernten
praktischen Naturschutz.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
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Ausschluss schädlicher Mikroorganismen.
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Altenheim
Zur Freude aller Anwesenden boten Frau Reim und Frau Seemüller lustige
Sketche dar.
Da wurde viele gelacht, ganz wunderbar!
Am Rosenmontag feierten wir traditionell unseren Rosenmontagsball
im Speisesaal. Viele Bewohnerinnen und Bewohner und auch Gäste von
außen nahmen daran teil.
Herzlichen Dank dafür! Wir freuen uns jetzt schon auf Euren nächsten
Besuch!
Anfangs wurde im Speisesaal Sekt pur oder mit Orangensaft gemischt
verteilt. Das ließ man sich natürlich gerne schmecken.
Frau Daxberger sorgte mit Krapfen groß und klein und Kaffee für das
leibliche Wohl, da griffen alle beherzt und genussvoll zu.
Der OCV Steinkirchen unterstützt uns dabei seit vielen Jahren. Die Kindergarde trugen unterhaltsame Tänze vor, das Prinzenpaar tanzte wunderschön und auch die mitgebrachten Tigerinnen brachten Stimmung.
Ein herzliches Dankeschön und hoffentlich nächstes Jahr wieder! Die
Aktionsgruppe Sonnenblume aus Scheyern beteiligte sich auch am Programm und trug so zu der guten Stimmung bei. Danke für die kurzweilige
und gelungene Darbietung.
Ein Bewohner sagte am Tag danach: Die Kinder tanzten wunderbar, aber
ein paar schöne, leicht bekleidete Fräuleins wären auch interessant gewesen….Ja, man ist so jung wie man sich fühlt…..!
Gabi Neumeier organisierte die Feier hervorragend und trug zusammen
mit Renate Furtmayr (Mitarbeiterinnen der sozialen Begleitung) mit
lustig vorgetragenen Witzen und Beiträgen und mit Liedern zur guten
Stimmung bei.
Die Bewohnerinnen und Bewohner waren auch am Tag danach noch voll
des Lobes für das gelungene Fest.
Wir haben freie Altenheim-Plätze und würden uns über jeden Interessenten freuen! Einfach mal anrufen, einen Gesprächs- bzw. Besichtigungstermin vereinbaren. Dann eventuell mal bei uns Probewohnen, bzw.
eine Kurzzeitpflege bei uns verbringen oder auch dauerhaft bei uns einziehen. „Alles“ (vieles) ist möglich!
Anzeigenannahme: Heidi Starck
Telefon 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37
e-mail: heidi.starck@iz-regional.de
Nochmals einen herzlichen Dank an Herrn Albert Müller und an Frau
Dr.Katja Limpert für das gute und wertschätzende Miteinander.
Nun wünsche ich dem Altenheim eine neue Bürgermeisterin, einen neuen
Bürgermeister mit einem offenen Ohr auch und besonders für die Belange
der Senioren in Scheyern.
Karin Dröscher, Heimleitung
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Schyren-Rundschau
Kirchliche Nachrichten
Nachrichten der Evangelisch-lutherischen
Kirchengemeinde:
Pfarrerin:
Christiane Murner, Schlichtstr. 18, 85276 Pfaffenhofen,
Tel.: 08441 805806
Pfarrbüro:
Renate Hüttner, Joseph-Maria-Lutz-Str. 1/Rückgebäude,
85276 Pfaffenhofen, Tel.: 80 50 60
26. März 2014
eJugi – Evangelische Jugendgruppe
Die Gruppe für Jugendliche trifft sich jeden ersten und dritten Freitag
im Monat um 19.30 Uhr. Ansprechpartner sind Lara Kottke und Stephan
Schink.
FOR.EV.ER.20+
Die Gruppe für junge Erwachsene trifft sich jeden zweiten und vierten
Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Gemeindezentrum Pfaffenhofen
Senioren im Pfaffenhofener Gemeindezentrum
Der Seniorennachmittag findet jeden zweiten Dienstag um 14.30 Uhr
statt. Auskünfte im Pfarrbüro, Tel.: (08441) 805060. Regelmäßig am
Mittwoch um 10 Uhr findet die Seniorengymnastik statt. Donnerstags
um 14 Uhr kommen die Rommé-Freunde auf ihre Kosten.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 10 - 12 Uhr, Mittwoch 17 - 19 Uhr
Schachgruppe
Termine und Spielorte nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt: Bernd Engels, Telefon 08441 78 68 61
Homepage:
http://www.ev-paf.de
Facebook: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Pfaffenhofen“
Stillgruppe
Offene Stillgruppe für werdende und stillende Mütter jeden vierten
Freitag im Monat von 9.30 bis 11 Uhr.
Örtliche Ansprechpartner:
Jörg Johannsen, Tel.: 803985
Dr. Max von Schenckendorff, Tel.: 0172 8322284
Jugendchorprobe
Jeden Freitag um 18.00 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum.
Gottesdienste
30.03.14:
10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst
10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Kindergottesdienst
06.04.14:
Gottesdienst entfällt wegen Gemeindeversammlung in Wolnzach
12.04.14:
16.15 Uhr, Seniorenheim St. Joachim und Anna Scheyern,
ökumenischer Gottesdienst
13.04.14:
9. 30 Uhr,
10.00 Uhr,
11.00 Uhr,
11.00 Uhr,
St. Johannes Kapelle, Scheyern, Gottesdienst
Kreuzkirche Pfaffenhofen, Familiengottesdienst
St. Stephanus-Kirche, Reichertshausen, Gottesdienst
kath. Pfarrheim, Reichertshausen, Kindergottesdienst
17.04.14, Gründonnerstag:
15.00 Uhr, Seniorenheim St. Franziskus Pfaffenhofen: Gottesdienst
19.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Feierabendmahl
am Gründonnerstag
18.04.14, Karfreitag:
10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst
15.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Andacht zur Sterbestunde
16.00 Uhr, Seniorendomizil Haus Raphael Reichertshausen,
Gottesdienst
20.04.14, Ostersonntag:
5.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst
10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst
11.00 Uhr, St. Stephanus-Kirche, Reichertshausen, Gottesdienst
11.15 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Minigottesdienst
21.04.14, Ostermontag:
9. 30 Uhr, St. Johannes Kapelle, Scheyern, Gottesdienst
10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst
Mutter-Kind-Gruppe
„Es wird wieder gekrabbelt …“ jeden Donnerstag von 10 bis 11 Uhr im
evang. Gemeindezentrum in Pfaffenhofen, Josef-Maria-Lutz-Straße 1.
Wir singen Lieder, machen Finger- und Strampelspiele, aber auch für
die Unterhaltung bei einer Tasse Tee bleibt Zeit. Derzeit sind wir etwa
10 Muttis plus Kinder und würden uns freuen, wenn noch weitere
dazukommen.
Kontakt: Verena Pauligk, Telefon 08441 498 11 49
Kirchenchorprobe
Jeden Dienstag um 19.45 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum.
Posaunenchorprobe
Jeden Montag um 19.30 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum.
Abendgebet
Abendgebet mit Liedern und Gebeten aus Taizé. Jeden ersten und dritten
Freitag um 19 Uhr in der Kreuzkirche, dazwischen gibt es Termine im
Kath. Pfarrheim Pfaffenhofen und in der Kirche in Niederscheyern.
Auskunft und Kontakt: Roland Gronau, Telefon 08441 16 27.
26. März: Wenn die morschen Knochen knacken – Vortrag von
Orthopäde Mario Küfner am Seniorennachmittag
Im Alter werden die Bewegungen im Alltag zunehmend beschwerlicher.
Ursachen sind
oft Gelenkverschleiß und Fehlstellungen. Aber auch Stürze nehmen zu.
Der Pfaffenhofener Orthopäde Mario Küfner nimmt die Besucher auf
einen kurzen medizinischen Ausflug mit und zeigt, wie man sich etwas
mehr Lebensqualität erhalten kann.
Die Senioren erwarten ihre Gäste am Mittwoch, dem 26. März ab 14.30
Uhr im Senioren-Café des evangelischen Gemeindezentrums Pfaffenhofen. Natürlich gibt es wie immer auch Kaffee, Tee und Kuchen.
30. März: Diakonie-Sammlung: Pflege geht uns alle an - früher oder
später
Die Pflege alter Menschen ist eines der Kernarbeitsgebiete der Diakonie.
Und der Bedarf wächst aufgrund der sich verändernden Altersstruktur.
Im Mittelpunkt der diakonischen Angebote steht dabei stets die Würde
des Menschen und die Achtung der Persönlichkeit.
Für diese Angebote und die vielfältigen Leistungen diakonischer Arbeit
bittet das Diakonische Werk Bayern anlässlich der Frühjahrssammlung
vom 31. März bis 6. April um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank!
Auch in unserer Gemeinde sind wieder viele fleißige Sammler unterwegs. Die Haussammler brauchen wieder Unterstützung. Es wäre schön,
wenn möglichst viele Gemeindemitglieder in ihrer Nachbarschaft von
Haus zu Haus gehen und um Spenden für diesen guten Zweck bitten.
Und wenn Sie Konfirmanden bei der Straßensammlung treffen, würden
diese sich sicher freuen, wenn Sie Ihren Geldbeutel aufmachen und
etwas in die Sammelbüchse einwerfen.
Weitere Informationen zum Sammlungsthema erhalten Sie beim
Diakonischen Werk Bayern im Internet unter www.diakonie-bayern.de.
2. April: Jugendliche und Senioren basteln und erzählen
Osterbräuche früher und heute
Natalie Schur absolviert zurzeit ihr freiwilliges soziales Jahr in unserer
Gemeinde und bietet dazu ein generationenübergreifendes Sozialprojekt
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Seite 15
an: Sie lädt alle Senioren ein, gemeinsam mit einigen Jugendlichen am
Mittwoch, dem 2. April um 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Pfaffenhofen Osterkerzen zu basteln.
Es werden Kaffee, Tee und kleine Osterleckereien angeboten. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Anmeldung bei Bärbel Engels
unbedingt erforderlich unter Telefon 08441 78 68 61 oder E-Mail
b.engels.ev@t-online.de.
3. April: Kinder und Schule — eine unendliche Geschichte –
Lesungen von Monika Schindler
Stress in der Schule? Überforderung/Unterforderung durch den Lehr plan? Ärger mit dem Lehrer? Welche Eltern kennen die Problematik
nicht? Da stellt sich dann die Frage »Wie bringe ich mein Kind gut durch
die Schule?« Als Lehrerin in einer Mittelschule und dreifache Mutter
kennt sich Monika Schindler bei diesem Thema so gut aus, dass sie
darüber ein Buch geschrieben hat.
Diese interessante Lesereihe wird an verschiedenen Abenden im
Evangelischen Gemeindezentrum in der Joseph-Maria-Lutz-Str. 1 in
Pfaffenhofen veranstaltet.
Der Eintritt beträgt vier Euro.
Spenden zugunsten des »Fördervereins Gemeindezentrum Pfaffenhofen«, dem Veranstalter der Reihe, sind willkommen.
Themen der Lesungen: Schlaglicht Schule
3. April: »Die Sprechstunde — Top oder Flop? So können Sie Einfluss
nehmen.«
10. April: »Gute Eltern — Gute Schüler«
8. April: Zauberei mit Musik beim Seniorennachmittag - Im Reich
der Illusionen
Wer denkt nicht gerne zurück an die Kindheit, wenn es heißt »Der
Zauberer kommt?« Doch diese Faszination lässt die meisten Menschen
ein ganzes Leben lang nicht mehr los. Die Pfaffenhofener Senioren
haben den bekannten Zauberer Maximilian Brummwurz eingeladen. Er
führt seine Kunst am Dienstag, dem 8. April nach dem Kaffeetrinken ab
14.30 Uhr im Senioren-Café des Gemeindezentrums Pfaffenhofen
vor. Dieser Nachmittag bei freiem Eintritt ist auch für jüngere Gäste
einen Besuch wert.
9. April: Pfaffenhofener Frauenfrühstück: Auf zum »Blauen Reiter«
In der Städtischen Galerie im Lenbachhaus erwartet die Besucher eine
Führung zu ausgesuchten Bildern der Gruppe der »Blauen Reiter«. Der
Treffpunkt ist dieses Mal um 9.40 Uhr am Bahnhof in Pfaffenhofen. Die
Kosten betragen 21 Euro pro Person
17. April: Feierabendmahl am Gründonnerstag
Am Gründonnerstag, 17. April, um 19 Uhr ist in der Kreuzkirche
Pfaffenhofen beim Feierabendmahl Gelegenheit, sich das Kreuz auf die
Stirn salben zu lassen. Für diejenigen, die das möchten, ist das etwas
Besonderes — auch, weil sie einen persönlichen Segensspruch mit auf
den Weg bekommen.
Maria salbte und segnete Jesus wenige Tage, bevor er in Jerusalem
einzog, mit einem kostbaren Öl. Sie offenbarte damit, wie sehr sie Jesus
lieb hatte. Zugleich ermutigte sie Jesus: »Du gehst den Weg, der vor dir
liegt, mit dem Segen Gottes«. Jesus hat diese Zeichenhandlung verstanden. In Anlehnung an diese biblischen Gedanken will die evangelische
Gemeinde auch dieses Jahr zu Gründonnerstag am Tisch des Herrn ein
Fest der Gemeinschaft feiern — feiern Sie mit!
18. April: Andacht und Musik zur Sterbestunde
Herzliche Einladung zu einer knappen Stunde Nachdenkliches in Wort
und Ton, passend zu Tag und Anlass. Das Leiden und der Tod Jesu
Christi stehen im Mittelpunkt dieser Andacht.
In der Pfaffenhofener Kreuzkirche lassen ausgewählte Texte und Musik
die tiefe Bedeutung des Karfreitags in seiner Tradition und in der
Gegenwart für den christlichen Glauben plastisch werden.
Vorankündigung: Jugendfahrt nach Taizé Anmeldeschluss 30. April 2014
Viele tausend Jugendliche aus aller Welt zieht es jedes Jahr nach Taizé.
Einige Lieder und Gebete aus Taizé sind in der ganzen Welt bekannt.
Auch in Pfaffenhofen finden zweimal im Monat Taizé-Abendgebete
statt. Bekannte Lieder sind Laudate omnes gentes oder Ubi caritas.
Die evangelische Gemeinde bietet im Juni die Gelegenheit, die
besondere Spiritualität von Taizé direkt vor Ort zu erleben: bei der
Freizeit von 9. bis 15. Juni 2014.
Mit zwei Kleinbussen fährt die Reisegruppe mit Pfarrerin Christiane
Murner, Vikar Samuel Fischer und einem Team in den kleinen Ort in
Frankreich.
Morgens geben die Brüder der ökumenischen Gemeinschaft eine
Einführung in eine Bibelstelle. Im Anschluss ist Zeit zum Nachdenken
und zum persönlichen Gespräch. In Kleingruppen unterhalten sich die
Jugendlichen, was die Bibelstelle für sie und ihr Leben bedeutet. Am
Nachmittag gibt es dann Gesprächsgruppen zu unterschiedlichen
Themen. Zum Abschluss des Tages wird in großer Runde gesungen und
gebetet.
Übernachtet wird in Zelten, Mahlzeiten gibt die Gemeinschaft aus. Eine
Anmeldung ist für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von
15 Jahren bis 27 Jahren möglich. Familien in finanziellen Engpässen
können einen Zuschuss beantragen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Anmeldeschluss ist der 30. April 2014.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Vikar Samuel Fischer
wenden, Kontakt Tel. 08441/278 88 37 oder s.fischer@ev-paf.de.
Weitere Informationen über Taizé können unter http://www.taize.fr/de
abgerufen werden.
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Schyren-Rundschau
Pfarrei Mariä Heimsuchung – Euernbach
Pfarrer:
Peter Stempfle, Tel: 08443/425,
Amtsstunde von Pfr. Stempfle in Euernbach: Mittwoch nach der
Abendmesse im Pfarrhaus (sonst nach Vereinbarung)
Pfarrbüro in Tegernbach:
Fax:
08443/915994
E-mail:
pfarramt@tegernbach.de
Homepage:
www.tegernbach.de\kirche
Dienstag:
9.00 bis 11.30 Uhr
Mittwoch:
9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag:
9.00 bis 11.30 Uhr
PGR Euernbach: Christa Döllner, Vorsitzende, Tel: 08445/314
Mutter-Kind-Gruppe:
Donnerstag,
9.30 bis 11.00 Uhr
Seniorennachmittag:
jeder 2. Dienstag im Monat, 14.00 Uhr
Benediktinerabtei Scheyern
Klosterpforte:
Verwaltung:
Homepage:
752-0
752-230
www.kloster-scheyern.de
TRAUERCAFÉ
Mi | 26. März | 14.30 Uhr | Gäste- & Bildungshaus
Wer trauert ist nie alleine, denn Trauer verbindet: Sie verbindet mit
anderen, aber ebenso mit demjenigen, um den man trauert. Trauer hat
viele Gesichter. Meistens geht es dabei um Abschiednehmen. Bei
unserem Trauercafé im Kloster Scheyern soll Ihre Trauer Raum haben.
Hier können Sie sich bei Kaffee und Kuchen mit anderen über Ihre Erfahrungen austauschen und erhalten spirituelle Begleitung für die Fragen
und Sehnsüchte, die Sie rund um Ihre Trauer bewegen. Abt Markus Eller
OSB, geistlicher Begleiter und Priester, ist im Trauercafé für Sie da!
Information und Anmeldung im Gäste- und Bildungshaus Kloster
Scheyern (08441/752-241 oder bildungshaus(@)kloster-scheyern.de)
STILLE TAGE IM KLOSTER
Mitfeier der Kar- und Osterliturgie
Gründonnerstag | 17. April bis Ostersonntag | 20. April | Kloster
Von Gründonnerstag (Nachmittag) bis Ostersonntag laden wir Männer
ein, sich in die Stille unseres Klosters zurückzuziehen, um die drei österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung Jesu Christi
mit zu erleben und mit zu feiern. Abt Markus Eller OSB führt Sie mit
Impulsen durch diese Tage. Anmeldungen an der Klosterpforte oder an:
gastpater(@)kloster-scheyern.de
Unkostenbeitrag: 105,- € (Verpflegung & Übernachtung)
FREUNDESKREIS-TREFFEN
Sa | 26. April | 10.00 Uhr | Basilika
Einmal im Jahr kommt der Freundeskreis der Benediktinerabtei in
Scheyern zusammen.Das Treffen beginnt voraussichtlich um 10.00 Uhr
mit einer Eucharistiefeier in der Basilika. Bei Interesse an unserem
Freundeskreis senden wir Ihnen gerne nähere Informationen zu. Eine
eigene Einladung erfolgt an die Mitglieder des Freundeskreises.
AB IN DEN FRÜHLING!
So | 27. April | 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr | Prielhof
Ein Nachmittag in der Welt der kleinen Honigbiene – Familienexkursion
mit Kindern im Kindergartenalter
Endlich erwacht die Natur und der Frühling zeigt sich in seinen schönsten
Farben. Wir machen uns als Naturforscher auf, die Wiese aus der Sicht
der Honigbiene zu erkunden. Dabei tauchen wir ein in das Leben auf
einer Wiese und erfahren bei Spaß und Spiel viel Wissenswertes (z. B.
leckere Wildpflanzenrezepte). Bitte mitbringen: der Witterung entsprechende Kleidung, die auch schmutzig werden darf, Sitzunterlage,
Brotzeit und Getränk.
Referentinnen: Barbara Pflug und Dr. Kathrin Euringer (Team „Grünes
Klassenzimmer“, Scheyern)
Für Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahren - max. 25 TN, Kinder nur
in Begleitung Erwachsener
Teilnehmerbeitrag: 5,- € (Erwachsene), 2,- € (Kinder)
Materialgeld: 1,- € (Das Materialgeld wird vor Ort eingesammelt.)
Die Veranstaltung entfällt bei Regen.
Bei Rückfragen: Auskunft unter 08441/784919 oder 08441/4559427
HEILIG-KREUZ-FEST
So | 4. Mai | 9.30 Uhr | Klosterhof
Der Wallfahrtsgottesdienst wird bei schönem Wetter wieder im Freien
gefeiert. Im Anschluss daran wird in der Basilika mit der Hl.-Kreuz-
26. März 2014
reliquie der Einzelsegen erteilt. Den Festgottesdienst zelebriert Abt
Vigeli Monn OSB von der Schweizer Benediktinerabtei Disentis. Die
musikalische Gestaltung übernimmt der Basilikachor.
LOKALKLANG
So | 4. Mai | 17.00 Uhr | Klosterinnenhof
Festival für Volks- und Weltmusik in Bayern
Im Rahmen des Festivals LOKALKLANG, bei dem sich etwa 40 Städte
und Gemeinden beteiligen, finden in ganz Bayern verschiedenste Veranstaltungen statt, die „Heimatklänge vorstellen und mit neuen Klängen
Heimat schaffen“. Das Kloster Scheyern beteiligt sich daran mit einem
Konzert, bei dem Sie im Klosterinnenhof das Geläut der Basilika von
2009 zusammen mit festlichen Trompeten- und Posaunenklängen zu
hören bekommen, gespielt von dem mit Scheyern eng verbundenen Ensemble „quattro stagioni“. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit
mit „Kunst im Gut“ statt.
Mehr dazu finden Sie unter www.lokalklang.de, www.basilikamusik.de,
www.kunst-im-gut.de und www.quattro-stagioni.de.
Eintritt frei - Spenden erbeten
WILDNISKÜCHE
So | 15. Mai | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr | Prielhof
Wer glaubt, dass Brennnesseln und Löwenzahn nichts als Unkraut sind,
der täuscht sich. Auf einem Wildniskocher bereiten wir mit echtem Feuer
leckeren Sirup zu, probieren Knospen und in Schokolade getauchte
Kräuter. Lasst Euch überraschen! Interessierte Eltern sind herzlich eingeladen mitzumachen.
Kosten: 5,- € pro Person
Information beim Landesbund für Vogelschutz - LBV (08441/4981067
oder unter www.oberbayern.lbv.de)
AUF DEN SPUREN DER MÖNCHE
Sa | 17. Mai | 9.30 Uhr bis 21.00 Uhr | KLVHS Petersberg
Familien-Radl-Wallfahrt vom Petersberg nach Scheyern
Mit dem Rad folgen wir den Spuren der Mönche, die vor knapp 900
Jahren vom Petersberg nach Scheyern umgezogen sind. Nach dem Pilgersegen in der Basilika am Petersberg machen sich die Familien in
ihrem jeweiligen Tempo auf den Weg. Dabei entdecken sie spielerisch
auch Pflanzen und Tiere, Kirchen und Dörfer am Weg. Zur Mittagspause
treffen sich alle unterwegs wieder. Die Glocken der Basilika in Scheyern
begrüßen uns zur Vesper. Mit einem gemeinsamen Grillabend am Klostergut klingt der Tag aus. Der Rücktransport wird mit Bus oder Bahn
organisiert.
Leitung: Jürgen Bauer in Zusammenarbeit mit dem Kloster Scheyern
Verbindliche Anmeldung in der Katholischen Landvolkshochschule Petersberg (08138/9313-0 oder klvhs(@)der-petersberg.de)
Unkostenbeitrag: Die Kosten für Verpflegung unterwegs und Rücktransport sind selbst zu tragen.
KONZERT ZUM 20-JÄHRIGEM BESTEHEN DES HOSPIZVEREINS PFAFFENHOFEN
So | 25. Mai | 17.00 Uhr | Basilika
Kammerorchester Dieter Sauer
2014 begeht der Hospizverein Pfaffenhofen sein 20-jähriges Bestehen.
Um die Hospizidee aktiv zu verbreiten und das Thema „Tod und Trauer“
weiter der Öffentlichkeit nahe zu bringen, möchte er mit den Bürgerinnen
und Bürgern der Landkreisgemeinden in Kontakt kommen, den Menschen Gesichter zum Hospizverein vorstellen sowie die Möglichkeiten
der Unterstützung und Hilfestellung aufzeigen. In Scheyern wird Dieter
Sauer die Arbeit des Hospizvereins mit seinem Kammerorchester im
Rahmen eines klassischen Konzerts musikalisch unterstützen.
Eintritt: 12,00€, 8,00 € für Schüler und Studenten
Kartenvorverkauf über den Klosterladen (08441/752-249 oder Schreibwaren Pesch in Pfaffenhofen)
HEILIG-KREUZRITT – CHRISTI HIMMELFAHRT
Do | 29. Mai | 14.00 Uhr | Prielhof
Mit dem traditionellen „Scheyrer Kreuzritt“ wird alljährlich zu Christi
Himmelfahrt Gottes Segen auf Felder und Fluren sowie auf Ross und
Reiter herabgerufen. Die Gespanne und Reiter versammeln sich ab 13.00
Uhr im Prielhof. Gegen 14.00 Uhr setzt sich die Pferdeprozession in
Bewegung. Sie führt über die Hofkreuzstraße zum Hammerschmiedweiher, den Berg hinauf zum Schyrenplatz, um schließlich den Klosterhof zu erreichen. Während des Kreuzritts wird am Freialtar des Innenhofes eine Andacht gefeiert. Am Ende der Prozession wird im Klosterhof
mit der Hl.-Kreuzreliquie der Segen gespendet.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Kirchenmusik in der Basilika Scheyern
Homepage: www.basilikamusik.de
E-mail: info@basilikamusik.de
Pfarrgemeinde Scheyern
Pfarrbüro:
Schyrenplatz 1, 85298 Scheyern,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
Tel: 752/182 Fax: 752/246
E-mail: pfarrei.scheyern@erzbistum-muenchen.de
Homepage: www.pfarrei-scheyern.de
Moderator:
Abt Markus Eller OSB
Tel: 752-0
Pfarrer:
P. Benedikt Friedrich OSB
Tel: 752-181
Pfarrvikar:
P. Andreas Seidler OSB
Tel: 752-0
Gemeinderef: Johannes Seibold
Tel: 752-184
Kirchenmusik: Markus Rupprecht
Tel: 752-239
PGR:
Gisela Wörl (Vorsitzende)
Tel: 71051
Kirchenpfl.: Walter Aigner, Mitterscheyern
Seite 17
Allen kreativen Narren sei hier noch ausdrücklich gedankt für die
pfiffigen Beiträge, die diese Faschingsabende mehr und mehr zu einem
echten Schmankerl in der Feierlandschaft unserer Pfarrgemeinde
machen. Jetzt erwarten uns erst einmal einige Jahre im Exil, doch auch
dort lassen wir uns den Spaß nicht verderben und freuen uns schon auf
einen Pfarrfasching 2015.
C. Seibold
Pfarrgemeinderat neu gewählt
Am 16. Februar hatten Sie die Qual der Wahl: Es galt, aus 14 Kandidaten
12 für den Pfarrgemeinderat zu wählen. Marion Furch, Gisela Wörl,
Bernhard Kürzinger, Gabriele Bergmayer, Andreas Kraus aus Gneisdorf,
Ursula Stegemeyer, Martha Nadler aus Fernhag, Christine Bomba, Petra
Kürzinger, Thomas Kreil, Wolfgang Braun und Ulrike Drache wurden
von Ihnen gewählt.
Pfarrbücherei
Die Bücherei der Pfarrgemeinde Scheyern finden Sie im Klosterhof
unter den Arkaden und ist für jeden zur Ausleihe am Mittwoch von 14.00
bis 17.00 Uhr und am Sonntag von 9.15 bis 11.15 Uhr geöffnet.
Seniorennachmittag
Zum Seniorennachmittag am Montag, 14. April um 14.00 Uhr im
Pfarrtreff sind alle Senioren sehr herzlich eingeladen.
Bibelabend
Die nächsten Bibelabende sind am Dienstag 8. und 29.4. 2014., jeweils
19.30 im Pfarrtreff.
Als Vorsitzende wurde Gisela Wörl (Mitte) im Amt bestätigt, zur Stellvertreterin Marion Furch (2. v.l.) gewählt, zum Schriftführer Andreas
Kraus. Alle Sitzungen sind öffentlich. Die Tagesordnung wird in
Zukunft im Schaukasten ausgehängt.
Karwoche / Ostern: Angebote für Kinder und Familien
Palmsonntag
13.4. 10.00 Familiengottesdienst Basilika
Gründonnerstag 17.4. 10.00 Fußwaschungsfeier
Kapitelkirche
Karfreitag
18.4. 10.00 Kinder-Kreuzweg
Kapitelkirche
Ostersonntag
20.4. 10.00 Kindergottesdienst
Kapitelkirche
Kommen Sie mit Ihren Kindern und feiern Sie das große Geheimnis
von Tod und Auferstehung Jesu zusammen mit anderen Familien in
unseren Pfarrgemeinden. Wir heißen Sie herzlich willkommen.
Die „KFD-Singers“ am Scheyerer Pfarrfasching
(Foto: Christl Seibold)
Pfarrfasching
Unser letzter Pfarrfasching im Seminarsaal unter dem Motto „Scheyern,
wie es singt und lacht...“ wurde wieder von vielen Narren besucht.
Johannes und Christl Seibold führten auch heuer wieder durchs Programm.
Zu Beginn waren unsere Basilikaspatzen und Basilikamäuse, unter
Leitung von Alice Köstler-Hösl mit vielen witzigen Liedern zu hören.
Basilika in Aktion zeigte mit Begeisterung ihr tänzerisches Können, einstudiert von Vroni und Teresa Feldmann.
Anschließend sorgen die Scheyrer Ministranten mit einem kleinen
Sketch für Erheiterung. Die Minis kümmerten sich auch den ganzen
Abend unermüdlich um das leibliche Wohl aller Gäste.
Die Garde aus Steinkirchen mit ihrem Prinzenpaar war ein weiterer Höhepunkt, den inzwischen viele nicht mehr missen möchten.
Was so alles in der Frauengemeinschaft steckt, sollten die anschließenden
Beiträge zeigen. Die KfD Singers begeisterten mit fünf schwungvollen
Oldies wie: “Veronika, der Lenz ist da“. Unkonventionelle Ideen zur
Steigerung des Kirchenbesuches hatte die KfD noch bei einem Sketch
über die Zukunft unserer Kirche.
Frau Reim kaufte schon einmal auf Vorrat alle erreichbaren Sonderangebote ein – vielleicht ist ja das eine oder andere für das neue Pfarrheim
dabei.
Frau Lustig rundete das Ganze noch ab, in dem sie als Ehemann aufzeigte
wie mühsam es ist mit seiner Frau Hosen zu kaufen.
Zu guter Letzt wurde noch mit gekonnter Liedermischung von Manuel
Türk und Simon Fröschl bis tief in die Nacht getanzt.
Ein Abend zur Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II.
Heilige sind oft so fern, sie lebten in anderen Jahrhunderten oder anderen
Ländern. Mit Papst Johannes Paul II. wird am Weißen Sonntag jemand
heiliggesprochen, dessen Wirken wir alle noch gut vor Augen haben.
P. Benedikt berichtet von zwei Begegnungen während seiner römischen
Studienjahre und zeigt wichtige Wirkungen dieses Papstes für Kirche
und Welt auf. Unterhaltsam wird der Abend durch Filmausschnitte
(DVD) und durch Musik: Mit Janusch Kornas und anderen polnisch
stämmigen Sänger/-innen werden wir sein Lieblingslied in zwei Sprachen hören und singen. Es könnte auch ein Abend für eine deutsch-polnische Begegnung werden. Am 28. April, um 19.30 Uhr, im Pfarrheim
Niederscheyern (Schrobenhausener Str. 20). Eintritt frei.
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Schyren-Rundschau
Veranstaltungen 2014
Pfarrgemeinde Scheyern – allgemeine Termine
- Versöhnungsfest Ko.kinder Di. 8. April
- Kommunionfest
So. 27. April 10.00 Uhr Basilika
- Bergtag
So. 6. Juli
- Pfarrfest
So. 21. Sept.
- Firmfest
Sa. 27. Sept.
Pfarrgemeinde Scheyern – Gruppentermine
- Basilika in Aktion
jeden Montag
17.00 - 18.00
- Vorchor, 1.&2. Kl.
jeden Donnerstag 17.15 - 18.00
- Kinderchor, 3.&4. Kl.
jeden Mittwoch
17.15 - 18.15
- Jugendchor, ab 5. Kl.
jeden Mittwoch
17.15 - 18.45
- Basilikachor
jeden Mittwoch
19.00 - 20.45
- MinistrantInnen
nach Programmplan
- KLJB
nach Programmplan
- KFD - Frauengem.
jeden 2. Freitag im Monat *
- Männergemeinschaft
jeden 3. Freitag im Monat *
- Seniorenkreis
jeden 2. Montag im Monat *
26. März 2014
Lebens-Gedanken
Fastenzeit –
Der Mitgehende, der Mitleidende, der Mittragende, …
Zur Frage nach dem Leiden dieser Welt schreibt Theodor Bovet in
seinem Buch „Mensch sein“ (Katzmann Verlag, 1977):
„Manche Leute stellen sich vor, Gott lasse dem Bösen eine gewisse
Handlungsfreiheit, das Böse geschehe also „unter Zulassung Gottes“.
Der biblische Gott handelt indessen ganz anders. Aus einem für uns
unerfindlichen Grund verhindert er das Leiden zwar nicht, aber er
stellt sich entschieden an die Seite des leidenden Menschen und leidet
mit ihm: “In der Höhe und als Heiliger throne ich und bei den Zerschlagenen und Demütigen, dass ich den Geist der Gebeugten belege
und das Herz der Zerschlagenen erquicke“ (Jes 57,15).
Kloster Scheyern
- Hl. Kreuzfeste
- Hl. Kreuzritt
4. Mai 2014 / 16. Sept. 2014
29. Mai 2014, 14.00 Uhr
Und Gott tut weit mehr: Er wird selber Mensch, er wohnt unter den
Menschen, wird von ihnen gegeißelt und gekreuzigt, zusammen mit
zwei Räubern. Und er erlebt, was es heißt, von den engsten Freunden
verlassen zu sein, keinen Menschen zu haben, der zu ihm steht. War
am Ende alles umsonst - oder gar eine Täuschung? …
Dekanat Scheyern
- Kapiteljahrtag
- Dekanats Ministrantentag
Di. 15. Juli abends Jetzendorf
Sa. 11. Okt.
Steinkirchen
So groß das Leiden eines Menschen je sein kann, Gott hat in Jesus
ebensoviel getragen. Es handelt sich nicht um die „Zulassung
Gottes“, sondern um das „Mittragen des Leidens“.
* genaue Termine bitte dem aktuellen Pfarrboten entnehmen
siehe dazu auch die Homepage: www.pfarrei-scheyern.de
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Paul Claudel lässt Jesus sagen: „Ich bin nicht gekommen, um zu erklären, um die Zweifel durch Erklärungen zu zerstreuen, sondern ich
bin gekommen, um zu erfüllen, das heißt, um durch meine Gegenwart
sogar das Bedürfnis nach einer Erklärung aufzuheben.“
Jesus ist nie „drinnen“ bei den Satten und Selbstzufriedenen; immer
steht er „draußen vor der Tür“, bei den Hungernden, Heimatlosen,
Verfolgten, Verratenen - auch bei den Sündern. „Ich stehe vor der
Tür und klopfe an. Wenn jemand meine Stimme hört und die Tür
öffnet, werde ich zu ihm hineingehen und das Mahl mit ihm halten
und er mit mir“ (Offb 3,20).“
In nahezu psalmenhafter Poesie haben die beiden Sänger „Simon &
Garfunkel“ dieses Mitgehen in Sprache gebracht:
„Wenn du müde bist,
wenn du dir unbedeutend vorkommst,
wenn Tränen in deinen Augen stehen;
ich will sie dir trocknen.
Ich werde an deiner Seite stehen,
wenn die Zeiten hart werden
und keine Freunde da sind.
Wie eine Brücke über aufgepeitschten Wassern
werde ich da sein,
wie eine Brücke über einen gefährlichen Strom.
Wenn du erschöpft bist
und ausgebrannt am Boden liegst,
wenn die Nächte zur Qual werden,
werde ich dich trösten und deine Last abnehmen.
Wenn Dunkelheit kommt,
wenn du geplagt und gequält bist,
werde ich da sein
wie eine Brücke über aufgepeitschtem Wasser.“
(Arens/Richardt/Schulte, Positiv predigen, Claudius V. München, 1977)
Gute Wege in der Fastenzeit
wünscht Ihnen
Ihr
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Gemeinsam Aktiv Sein (GAS)
Gemeinsam Aktiv Sein (GAS)
Ziel des Projektes ist es, sich mit anderen zu treffen, sich auszutauschen
oder auch etwas gemeinsam zu unternehmen. Die Initiatoren wollen die
Infrastruktur und die Plattform schaffen, um Menschen zueinander zu
bringen, die etwas brauchen, etwas anbieten können und wollen, etwas
unternehmen möchten und dafür Mitmacher/innen suchen. Sie möchten
die Menschen und die ihre Interessen zusammenbringen. In einer Art
Tauschbörse, ähnlich wie wir sie in vielen Supermärkten im Eingangsbereich vorfinden, sollen Angebote und Wünsche vernetzt werden. „Ich
brauche, suche… oder: ich biete an…“. Jeder kann seine Ideen und Wünsche einbringen.
Bei einem ersten Treffen am 11. September 2013 haben sich Interessent/inn/en für folgende Bereiche oder Interessen gemeldet:
• Wandern und Spazierengehen
• Gartenthemen
• Spiele, Schafkopf, Skat u.a.
• Gesprächsrunden
• Drechseln
• Austausch über Reisen
• Vermittlung von Leih-Opa/Oma und andere Dienstleistungen
• Fahrdienste
Wer sich einer dieser Interessen oder Aktivitäten anschließen oder zumindest genauer informieren möchte, meldet sich bitte beim Ehrenamtsbeauftragten der Gemeinde, Hans Hauf, der sich intensiv darum bemühen
wird, die Interessierten zusammen zu bringen.
Seite 19
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• Handarbeits- und Strickrunden waren ebenfalls bei den genannten Interessen.
Ein Handarbeitskreis trifft sich bereits jeden Mittwoch von 20:00 Uhr
bis 22:00 Uhr im Pfarrtreff, Raiffeisenstraße 9 zum gemeinsamen Häkeln,
Stricken und Handarbeiten. Weitere an Handarbeiten interessierte Frauen
und Männer jeden Alters, jeder Nadelstärke und mit jeglicher Art von
Handarbeiten sind herzlich willkommen! Einfach am Mittwoch kommen
oder bei Frau Susann Sönksen anrufen (Tel.: 08441-7978427; Handy:
0172 5856250).
• Ein neues konkretes Angebot gibt es von Günter Bomba:
Ich bin Mitglied im Bayerischen Localbahnverein (BLV). Dieser Verein
hat sich den Betrieb von historischen Zügen, sowie die Sammlung historischen Eisenbahnmaterials zum Ziel gesetzt. Es erfordert natürlich
eine ganze Menge Arbeit, um alte Loks und Waggons zu restaurieren
und instand zu halten, so dass diese wieder auf öffentlichem Streckennetz
betrieben werden können. Wir haben uns in Landshut eine ehemalige
Lokhalle von der DB angemietet, in der wir jeden Samstag entsprechende
Arbeiten durchführen können. „Wir“, das sind ca. 10 Personen, die auf
ehrenamtlicher Basis mit Begeisterung schrauben, bohren, flexen,
schweißen, sägen … Dabei wird jede helfende Hand gebraucht, auch
wenn diese keine handwerkliche „Vorbildung“ hat! Wer also Interesse
am Erhalt historischen Eisenbahnmaterials hat und gerne in Landshut
mithelfen möchte, möge sich bitte mit Günter Bomba, Scheyern, Tel.
08441-7497, in Verbindung setzen. Nähere Infos gibt’s auch im Internet
unter http://www.localbahnverein.de/.
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Kontakt: Hans Hauf, Ehrenamtsbeauftragter der Gemeinde Scheyern,
Handy: 015140356596; Tel. 08441 72248, Mail: hans.hauf@directbox.com.
Gemeinschaft in der Gemeinde
Mittwoch Nachmittag geschlossen
RASENMÄHER Frühjahrsinspektion
- Zündkerze erneuern
- Ölwechsel mit Motoröl
- Messer schärfen/wuchten
- Luftfilter reinigen
- Bowdenzüge prüfen
- Vergaser überprüfen
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Schyren-Rundschau
26. März 2014
Nachbarschaftshilfe
Caritas-Zentrum
Die Nachbarschaftshilfe ist eine soziale Initiative der
Pfarreien im Gemeindegebiet Scheyern unter Trägerschaft des Caritasverbandes. Sie wird unterstützt
von den katholischen Pfarrgemeinden Scheyern und
Euernbach und von der politischen Gemeinde.
für den Landkreis Pfaffenhofen
Ambergerweg 3, 85276 Pfaffenhofen, Telefon: 08441 / 8083 -0
Kreisgeschäftsführung: Norbert Saam
Die Arbeit der Nachbarschaftshilfe ist offen für alle Hilfesuchenden
ohne Rücksicht auf Konfession oder Weltanschauung.
Das gesamte Angebot der Nachbarschaftshilfe
– Kinderpark:
Dienstag von 8.15 bis 11.00 Uhr im Pfarrtreff
für Kleinkinder, Betreuung ohne Mama.
In den Schulferien immer geschlossen.
– Mutter-Kind-Gruppen:
Mittwoch, 9.00 – 11.00 Uhr,
Donnerstag, 9.00 – 11.00 Uhr
Freitag, 9.00 – 11.00 Uhr
im Pfarrtreff.
In Euernbach am Donnerstag
von 9.30 bis 11.00 Uhr.
– Mittagsbetreuung:
Täglich von 11.15 bis 14.00 Uhr in der Grundschule
– Hausaufgabenbetreuung: Montag bis Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr
in der Grundschule
– Ferienbetreuung:
jeweils in der ersten Oster-, Pfingst- und
Sommerferienwoche in der Grundschule
– Babysitter und Tagesmütter:
Vermittlung auf Anfrage
Seniorenberatung, Besuchsdienst,
pflegende Angehörige,
Familienhilfe
Anfragen an
Hans Hauf, Tel. (08441) 72248 und
Centa Jakab, Tel. (08441) 9254.
• Die Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Scheyern sucht
ab sofort jemanden, der oder die zweimal die Woche unentgeltlich
und ehrenamtlich in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit
den Kindern liest:
Weitere Informationen und Kontaktaufnahme über Christl Seibold
(Tel.: 08441-81419).
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Katja Limpert, Tel. (08441) 83364.
Die Hausaufgabenbetreuung der anderen Art fand am Unsinnigen Donnerstag in der Grundschule Scheyern statt.
Dort kostümierten sich die Kinder und wurden wie bereits in den vergangenen Jahren von ihren Betreuerinnen geschminkt. So konnten sie
dann gut gelaunt zum Schulfasching in die Turnhalle gehen.
Text und Foto: Christl Seibold
Allgemeine Soziale Beratung
Beratung und Hilfe bei allgemeinen Lebensproblemen, Vermittlung von
Mutter-Kind- und Kinderkuren, Lebensmittelausgabe
Ansprechpartnerin: Christine Keil, Tel.: 08441 / 8083 -810
Zentrum für Ehrenamtliche
Das Zentrum für Ehrenamtliche und Freiwillige der Caritas bietet Bürgern, die sich engagieren wollen, gezielte Beratung und Information über
mögliche Tätigkeitsbereiche. Bei der Suche nach einem geeigneten Einsatzfeld unterstützen wir Sie aktiv. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Anfragen u. Informationen bei Birgit Ostermeier, Tel. 08441 / 8083 -13
Soziale Beratung für Schuldner
Beratung, Existenzsicherung, Insolvenzverfahren
Ansprechpartnerinnen: Elisabeth Rupprecht und Maria Hasenbank
Tel.: 08441 / 8083 -850
Die.: Außensprechstunde in Manching von Elisabeth Rupprecht
Seniorenberatung / Fachberatung für pflegende Angehörige
Beratung in allen Fragen und Problemen die Senioren und deren Angehörige betreffen. Ansprechpartnerin: Christine Keil, Tel.: 08441 / 8083
-810 oder 08441/ 879030
Beratung für Migranten
Soziale Beratung, Orientierungshilfen, Begleitung und Hilfen bei Ämterangelegenheiten, Integrationshilfen, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
Ansprechpartnerin: Christel Schmitt-Motzkus, Tel.: 08441 / 8083 -890
Tagespflegevermittlung für Kinder
Information und Beratung, Schulung der Tagespflegepersonen, Eignungsüberprüfungen
Ansprechpartnerin: Gabriele Störkle, Tel.: 08441 / 8083 -870 oder 860
Nachbarschaftshilfen
In Zusammenarbeit mit Nachbarschaftshilfen gibt es in fast jeder Gemeinde des Landkreises Pfaffenhofen Babysitter, Mutter-Kind-Gruppen, Kinderpark (Kinderbetreuung für Kleinkinder), Tages- und Notmütter, Mittags- und Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, Besuchsdienste, Basare, usw.
Ansprechpartnerin für Scheyern: Fr. Dr. Katja Limpert, Tel. 08441/83364
oder über das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen, Tel.: 08441 / 8083 -13
Jugend- und Elternberatung
Beratung für Familien, Eltern, Jugendliche, Kinder und alle, die für
Kinder sorgen Fragen zur Familie (Streit, Krisen, Trennung…), Fragen
zur Entwicklung und Erziehung
Telefonische Anmeldung erforderlich: Tel.: 08441 / 8083 -700
oder bei der Außenstelle Manching: Tel.: 08459 / 3323 -62.
Sozialpsychiatrischer Dienst
mit gerontopsychiatrischer Fachberatung
und Betreutem Einzelwohnen in Pfaffenhofen mit Außensprechtagen
in Manching und Vohburg. Wir beraten und begleiten Menschen mit
psychischen Problemen und Erkrankungen, Menschen in belastenden
Situationen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich.
Fachdienstleiter: Klaus Bieber, Tel.: 08441 / 8083 -41
Häusliche Alten-, Kranken- und Familienpflege
Hilfe und Beratung, Grund- und Behandlungspflege, Zusammenarbeit
mit allen Ärzten und Kassen, Haushaltshilfe Tagwache und Verhinderungspflege, Pflegekurse.
Pflegedienstleiterin: Rita Nagy, Tel.: 08441 / 8083 -27 / -24
Außenstellen in Vohburg und Manching
Hausnotruf
Beruhigt und sicher zu Hause leben
Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083 -24
Essen auf Rädern
Warmes Essen „täglich frisch auf den Tisch“, auch am Wochenende
gefrorenes Essen ebenso möglich
Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083 -24
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Seite 21
Außensprechstunde der Fachstelle
für pflegende Angehörige und Senioren,
sowie der Allgemeinen sozialen
Beratung der Caritas in Manching
Um im nördlichen Landkreis pflegenden Angehörigen,
Senioren und Menschen, die eine soziale Beratung wünschen den Zugang zur Beratungsstelle zu erleichtern hat das CaritasZentrum Pfaffenhofen vor einem Jahr eine Außensprechstunde in Manching eingerichtet. Diese findet jeden 2. Freitag im Monat von 8:30 12 Uhr in der Seniorenanlage, Schulstraße 21 in Manching statt, wo sich
auch bereits schon andere Beratungsstellen der Caritas befinden.
Termine:
Im Januar keine Außensprechstunde
Freitag, 14. Februar 8:30 – 12 Uhr
Freitag, 14. März
8:30 – 12 Uhr
Freitag, 11. April
8:30 – 12 Uhr
Freitag, 09. Mai
8:30 – 12 Uhr
Freitag, 13. Juni
8:30 – 12 Uhr
Freitag, 11. Juli
8:30 – 12 Uhr
Freitag, 8. August
8:30 – 12 Uhr
Terminvereinbarung bei Christine Keil (Dipl. Sozialpädagogin), (0 84 41)
80 83 810
Die Beratung ist kostenfrei und wird streng vertraulich behandelt.
Inhalte der Beratung von pflegenden Angehörigen und Senioren
Angesprochen sind alle Angehörigen, die bei der Pflege eines älteren
Menschen betroffen sind und alle älteren Menschen selbst
• alle persönlichen Angelegenheiten
• Pflegeversicherung
• rechtliche und finanzielle Möglichkeiten
• Behördenangelegenheiten und Sozialleistungen
• Dienstleistungen, Hilfen und Entlastungsangebote
• Vermittlung und Organisation von Hilfen
• Belastungen, Alltags- und Beziehungsprobleme, Entscheidungshilfe
• Wohnberatung
• Informationsvermittlung (z.B. Demenz, Betreuung, Vorsorge)
Inhalte der Allgemeinen sozialen Beratung
• Angesprochen ist jede Bürgerin und jeder Bürger
• Behördenangelegenheiten
• Persönlichen, familiären und psychosozialen Problemen
• Trennung und Scheidung
• Erkrankung
• Todesfall in der Familie
• Existenzängsten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten
• Sozialrechtlichen Fragen
• Sozialleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten
• Weitervermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und
Institutionen
Caritas
Tagespflegepersonen gesucht
Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen sucht
im Auftrag des Jugendamtes Tagesmütter
und -väter. Auf diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit werden Sie
durch Kurse vorbereitet. Außerdem
bietet das Caritas-Zentrum laufend Fortbildungen hierzu an. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich unter
Telefon (08441) 80 83 15.
Die Dorfhelferinnen-Station vermittelt allen
Familien professionelle Hilfe, wenn die
Mutter wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Risiko-Schwangerschaft, Entbindung
oder Kur ausfällt.
Einsatzleitung: Waltraud Wagner, Stöffel 5,
85084 Reichertshofen, Tel: 08446/560 oder 0171/8009226
e-Mail: wug.wagner@t-online.de
Klosterladen
Schyren-Buchhandlung
Benediktinerabtei
Scheyern
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Kommunion und Firmung
Nach Ihren Vorschlägen gestalten wir Kerzen für
jeden Anlass, religiöse Kunst und Bücher.
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Dienstag – Samstag 9 – 12 und 14 – 17.30 Uhr
Sonntag 14 – 17.30 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Seite 22
Schyren-Rundschau
Vereinsnachrichten
Frühjahrsinstandsetzung beim Tennisclub
Beim Tennisclub Scheyern beginnen die Vorbereitungen für die kommende Saison.
Platzwart Hans Hirsch bittet die Mitglieder um tatkräftigen Einsatz
jeweils am Samstag, 29. März, 5. April und 12. April, ab 8.00 Uhr.
Für die Mitglieder ergeben sich damit schon frühzeitig Möglichkeiten
Arbeitsstunden abzuleisten.
Jahresrückblick 2013
Im vergangenen Jahr hatte die FF Scheyern 46 aktive Mitglieder und
eine Jugendgruppe mit 14 Jugendlichen.
Insgesamt mussten 63 Einsätze bewältigt werden, davon 3 Brandeinsätze, 35 technische Hilfeleistungen, 7 Sicherheitswachen, sowie 2 Fehlalarme und 16 Sonstige Tätigkeiten. Es waren 1115 Einsatzstunden zu
absolvieren.
Es wurden 49 Übungen mit 906 Stunden durchgeführt, davon 12 Jugendübungen, eine Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ und
ein „Wissenstest“.
Mit 2021 Stunden insgesamt wurde wieder ein beachtliches Arbeitspensum geleistet.
Unsere Aktiven starteten am 5.02.2013 in das neue Übungsjahr. Das
Thema war eine Schulung über die Sicherheitssysteme in Fahrzeugen.
Insbesondere wurde die Beschaffenheit der Karosserien von neuen Fahrzeugen mit Lösungsansätzen aufgezeigt. Die Autoindustrie verwendet
mittlerweile bessere und härtere Materialien für den Schutz von Personen, die die Feuerwehren bei der Rettung von Personen aus verunfallten
Fahrzeugen vor ziemliche Probleme stellt.
Beim Stadlbrand in Strobenried konnten unsere Aktiven die neue Wärmebildkamera erstmals im Einsatzgeschehen ausgiebig einsetzen. Die
Beschaffung und gute Einweisung hat sich gelohnt.
Für die Jugend gab es im März die Schulung „Gruppe im Löscheinsatz“,
diese wurde im April in die Praxis umgesetzt.
Die Aktiven übten die technische Hilfeleistung. Hauptaugenmerk ist der
Aufbau des Bereitstellungsplatzes. Dort werden alle entnommenen Geräte aus dem Fahrzeug abgelegt, die für den Einsatz relevant sind.
Ein Teil der Aktiven hat im April an der Ausbildung zum Truppführer
teilgenommen und erfolgreich abgeschlossen.
Unsere Atemschutzgeräteträger hatten bei ihren Übungen als Schwerpunkt Menschenrettung aus Gebäuden. Als Versuchsobjekt diente der
Prielhof wo verschiedene Szenarien durchgespielt wurden.
Die Übungen für den Monat Mai in der Jugend standen ganz im Zeichen
unseres Bierfestes. In den Übungen wurde der Löschwasseraufbau geübt,
der im Rahmen unseres Festes als Einsatzübung dar geboten wurde. Ein
brennender Holzhaufen wurde von der Jugend unter den kritischen
Augen von der Bevölkerung und den Führungskräften fachgerecht abgelöscht.
Auch bei den Aktiven stand der Löschwasseraufbau im Mittelpunkt der
Übungen. Geübt wurde die Wasserentnahme aus Ober- und Unterflurhydranten, sowie aus offenen Gewässern. Bei letzterem wurde das Saugleitung kuppeln geübt, was ein paar Tage später im Hochwassereinsatz
gleich zum Tragen kam.
Im Juni hatten wir die außerordentlichen Einsätze des Hochwassers, wo
wir in Vieth, Mitterscheyern, Niederscheyern, Schabenberg, Ilmmünster,
Reichertshofen und in Pfaffenhofen tätig waren.
Im Juni wurde unser traditionales Bierfest wieder abgehalten. Für Unterhaltung sorgten „de Oid n Jetzendorfa“ auch bekannt als ehemalige
Jetzendorfer Hinterhofmusikanten. Durch den Erfolg des Bierfestes und
vielfachen Wunsch der Bevölkerung treten die Jetzendorfer am 31. Mai
2014 nochmal bei uns auf.
26. März 2014
Zum Abschluss des Übungshalbjahres haben auch die Aktiven ihr
Können an einer Einsatzübung unter Beweis gestellt. Szenario war Gasausstritt mit zwei vermissten Personen in einer Biogasanlage beim
Voglrieder, Dort wurde unter Atemschutz die vermissten Personen gesucht und gerettet. Dabei kam auch das Gasmessgerät unserer Wehr unter
realistischen Bedingungen zum Einsatz.
Bei der letzten Übung vor der Sommerpause ging es ruhiger zu. Das
Thema war die Gerätekunde sowie Knoten und Stiche. Die Jugend durfte
dazu Saugleitung kuppeln und die dafür notwendigen Knoten und Stiche
anwenden. Das Grundwissen sollte immer wieder geübt werden um diese
Grundlage des Feuerwehrwesens aufrecht zu erhalten.
In der Kinderspielplatz Hallertown gingen Ende Juli die Lichter an und
wir waren die durchgehenden 10 Tage dabei. Wir wurden von den Feuerwehren Ilmmünster, Hettenshausen, Reichertshausen und Jetzendorf
unterstützt. Ein großes Dankeschön für die Bereitstellung der Jugend
und Jugendwarte dieser Feuerwehren. Dort wurden wieder einige Szenarien mit den Kinder geübt und gespielte Einsätze gefahren.
Der Höhepunkt für die Jugend war allerdings der Jugend-Ausflug zur
Flughafenfeuerwehr des Müncheners Flughafens. Der Ausflug beinhaltete eine Airportführung und die Besichtigung einer Wache der Flughafenfeuerwehr. Die Aktiven der Werksfeuerwehr erklärten eindrucksvoll
Ihre Aufgaben, Ihren Arbeitsplatz und welche Vorgaben sie erfüllen
müssen. Eine Vorgabe der Feuerwehr ist, dass diese innerhalb von zwei
Minuten jeden Winkel des Flughafens erreichen. Zum Abschluss wurde
noch die Funktion eines Flughafengroßlöschfahrzeuges vorgeführt, was
sehr beeindruckend war.
Im September wurde fleißig für das Leistungsabzeichen „Technische
Hilfeleistung“ geübt und Ende des Monats erfolgreich abgelegt. Unser
Unterbausystem ResQtec hat sich bei diesen Übungen als hervorragendes Arbeitsmittel heraus gestellt.
Die Jugend hat sich Ende des Jahres für den Wissenstest fit gemacht
und diesen in Reichertshofen erfolgreich abgelegt.
Am 7.12.2013 fand unsere alljährliche Nikolausfeier statt, die wie jedes
Jahr von den Vereinsmitgliedern wieder gut besucht war. Neben dem
besinnlichen Teil, die mit Kindern aus der Musikschule Scheyern um
rammt wurde, haben auch dieses Jahr wieder der Nikolaus und sein
treuer Helfer Krampus ordentlich Geschenke ausgeteilt, für die, die es
verdient haben. Es gab für etliche Erwachsene die Rute und für die
Kinder etwas zum Naschen. Zum Abschluss fand noch unsere Tombola
statt, die Dank der zahlreichen Geschenkspenden von Firmen und auch
Privatleuten wieder sehr attraktive und nützliche Preise zu bieten hatte.
Die Vorstandschaft der Feuerwehr Scheyern bedankt sich recht herzlich
bei allen Spendern und freiwilligen Helfer für die tatkräftige Unterstützung.
Weitere Informationen auf unserer Homepage
www.feuerwehr-scheyern.de.
1. Kommandant
2. Kommandant
1. Vorstand
2. Vorstand
3. Vorstand
Richard Krimmer
Josef Felbermeir
Franz Schrimpf
Markus Rieger
Klaus Bayerl
0171 3326148
0179 1202575
0175 2671263
0176 62671300
0173 3207142
Zum Abschluss möchte ich mich noch bei unseren Ortsteilfeuerwehren Euernbach und Winden für die sehr gute Zusammenarbeit und Unterstützung herzlichst bedanken.
Ebenfalls der Gemeinde Scheyern für das geschenkte volle Vertrauen
und die hervorragende Zusammenarbeit ein großes Dankeschön.
Euer Richard Krimmer
1. Kdt. Feuerwehr Scheyern
Bierfest am 31.05.2014
Ab 14 Uhr Kaffee, Kuchen und Kindernachmittag mit Hüpfburg
und Spieleanhänger des Kreisjugendringes
Auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung spielen ab 19.30 Uhr noch
einmal für sie
„De oid’n Jetzendorfa“
(ehemals die Jetzendorfer Hinterhofmusikanten)
mit ihren urigen Musikinstrumenten
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Seite 23
Trainingsstart der Schloßkicker Euernbach
Am 1. April starten wir in die neue Saison und treffen uns wieder jeweils
Dienstags um 18:30 Uhr am Sportplatz in Euernbach. Alle Interessierten
sind dazu herzlich eingeladen!
Schloß-Schützen Euernbach e.V.
In den vergangenen Wochen wurden bei den Schloß-Schützen Euernbach zwei Preisschießen veranstaltet.
Zuerst wurde der Gedächtnispokal für den 2005 verstorbenen Schützenmeister Stefan Marquart ausgeschossen. Den besten Treffer erzielte in
diesem Jahr Sophie Schmidt mit einem sehr guten 31,1 Teiler. Den
zweiten Platz erreichte mit einem 65,9 Teiler Petra Domes, die damit
Elisabeth Halmich knapp dahinter mit einem 67,5 Teiler auf den dritten
Platz verwies. Die Verleihung wurde vom zweiten Schützenmeister
Robert Mahl vorgenommen. Der Gedächtnis-Wanderpokal verbleibt
beim Schützenverein, während der Gewinner einen Erinnerungspokal
mit nach Hause nehmen kann.
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Anlässlich seines 50. Geburtstags im letzten Jahr hat unser Mitglied
Walter Moll eine Geburtstagsscheibe gestiftet. Diese Scheibe wurde
Anfang Februar ausgeschossen, wobei der Gewinner einem 50-Teiler am
nächsten kommen musste. Mit einem großartigen 55,5 Teiler gelang dies
Brigitte Ostermeier, die im Rahmen einer kleinen Feier vom Stifter die
gewonnene Scheibe überreicht bekam.
Telefon 0 84 41-59 72
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Seite 24
Schyren-Rundschau
Männergesangverein Scheyern
Die Sänger des Männergesangverein Scheyern konnten
Ende Februar 2014 ihrem ehemaligen Sänger und förderndem Mitglied
Herrn Karl Hoiß zu seinem 60. Geburtstag
mit einem Geburtstagsständchen in der Gaststube seines Wirtshauses in
Mitterscheyern herzlich gratulieren.
Zusammen mit vielen anderen Gästen und mit einem köstlichen Geburtstagsbufett und mit einem reichhaltigen Programm mit Musik und
Unterhaltung wurde der Geburtstag gebührend gefeiert.
Als besondere Überraschung kam dann auch noch die „Prinzengarde
des OCV Steinkirchen“ zu Besuch.
Wir erlebten wieder eine besondere Geburtstagsfeier, die noch lange in
Erinnerung bleiben wird.
Wir bedanken und freuen uns noch einmal über die Einladung zur Geburtstagsfeier beim Geburtstagskind – Herrn Karl Hoiß und wünschen
auch hier nochmals „Alles Gute“!!
26. März 2014
Kürzlich konnte der Männergesangverein Scheyern seinem Sänger im
2. Tenor,
Herrn Gerhard Daxberger zum 60. Geburtstag
im Rahmen einer Geburtstagsfeier mit dem Jubilar und allen Sängern
herzlich gratulieren.
Herr Daxberger trat schon im Alter von 16 Jahren unserem Männergesangverein bei und ist seit 44 Jahren als treuer Sänger im 2. Tenor aktiv
beim Männergesangverein Scheyern und unterstützt uns Sänger insbesondere auch als Moderator mit passenden Worten bei unseren Auftritten.
Auch beim Schyren-Dreig sang ist er von Anfang an als Sänger
und als deren Sprecher in der Öffentlichkeit bekannt und erfreut mit
volksmusikalischen Liedern und heiteren Geschichten die Zuhörer.
Wir bedanken und freuen uns über sein treues Mitwirken in unserem
Männergesangverein Scheyern.
Unsere besten Wünsche – vor allem Gesundheit – sollen auch hier noch
einmal nachklingen.
Nutzungsrechter Scheyern
Einladung zur Mitgliederversammlung
Am Freitag, 4. April 2014, findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte Hoiß
in Mitterscheyern die Mitgliederversammlung der Nutzungsrechtler
Scheyern statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des 1. Vorstandes
2. Kassenbericht
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Wünsche, Anträge, Sonstiges
Auf zahlreiche Teilnahme der Mitglieder freut sich die Vorstandschaft.
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26. März 2014
Schyren-Rundschau
SC-Scheyern kürt Vereinsmeister
Selina Hammer, David Diemer, Theresa Littel und Markus Mahl
Vereinsmeister 2014
Zum ersten Mal hat der Skiclub Scheyern die Siegerehrung des traditionellen Skikursrennen und der Vereinsmeisterschaft zusammengelegt. Dadurch platzte der Saal der Scheyrer Klosterschenke fast aus allen Nähten.
Vorstand Toni Bäuml konnte so um die 200 Teilnehmer begrüßen, welche
gekommen waren um ihre Urkunden, Medalien und Pokale in Empfang
zu nehmen.
In seiner Begrüßung bedankte sich Toni Bäuml bei allen ehrenamtlichen
Übungsleitern und Helfern die heuer zum ersten mal fünf Skikurstage
zur Verfügung standen um die ganze Organisation zu bewältigen. Von
der Anmeldung bis über Gruppeneinteilungen und das Reservieren der
Busse.
Bei der anschließenden Siegerehrung der Abschlussrennen der Skikurse
händigte Toni Bäuml allen Teilnehmern der verschiedensten Altersklassen und Kursen Urkunden und Medalien aus.
Seite 25
Aus dem Gemeinderat
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates
vom 11.03.2014
Öffentlicher Teil
Vor Eintritt in die Beratung wird aus dem Gremium heraus der Antrag
auf Ergänzung der Tagesordnung, gestellt wie folgt:
TOP 21 Personalangelegenheiten
Der Gemeinderat ist damit einverstanden.
TOP 1
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen
Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2014
Beschluss:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2014 wird genehmigt.
Beschlussergebnis: 15 : 0
TOP 2
Bauausschusssitzung vom 25.02.2014
2.1 Genehmigung der Niederschrift durch die Ausschussmitglieder
Beschluss:
Die Niederschrift über die Bauausschusssitzung vom
11.02. 2014 wird von den anwesenden Ausschussmitgliedern genehmigt.
Beschlussergebnis: 6 : 0
2.2 Informationen über die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse
Dazu werden keine Fragen vorgebracht.
2.3 Anerkennung der Empfehlungen
Beschluss:
Alle Empfehlungen an den Gemeinderat werden anerkannt.
Beschlussergebnis: 15 : 0
Bei der Ehrung der Clubmeister konnte Toni Bäuml Selina Hammer und
David Diemer als Vereinsmeister bei den Skifahrerern auszeichnen. Die
Snowboardwettbewerbe entschieden Theresa Littel und Markus Mahl für
sich.
Informiert durch das Gemeindeblatt
Seite 26
TOP 3
Schyren-Rundschau
Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“
Der Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ ist seit 06.03.
1998 rechtskräftig. Ergänzend dazu ist die 1. Änderung vorwiegend für den Bereich um die vormalige Waldbauernschule
durchgeführt worden, die am 21.04.2008 in Kraft getreten ist.
Seitdem ist die bauliche Entwicklung weiter vorangeschritten,
womit dieser Bebauungsplan im Ergebnis nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entspricht. So ist es immer öfters notwendig, Bauvorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu befreien.
Weiter stehen auch noch Wünsche nach Änderungen des Bebauungsplanes an.
Wichtigstes Kriterium dürfte aber das Ziel des Landesentwicklungsprogrammes Nr. 3.2 sein nämlich: Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Denn die Potentiale der Innenentwicklung, die in den bereits
vorhandenen Siedlungsbereichen bestehen, sind vorrangig zu
nutzen. So können durch eine Sicherung, Verbesserung und
Erweiterung vorhandener Wohnfunktionen die schon bestehenden Infrastruktureinrichtungen wirtschaftlicher ausgenutzt
werden.
Auch gibt § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB vor, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll.
Das gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“. Bei einer Überplanung wäre vor allem zu überlegen,
ob die großen Wiesen bzw. Obstgärten im Ortskern evtl. etwas
verkleinert werden. Auch so könnte mehr Wohnraum geschaffen werden.
Allerdings sollte das maßvoll geschehen und zwar gemessen
daran, was die vorhandene technische Infrastruktur verträgt.
So bestehen bei den technischen Infrastruktureinrichtungen
bestimmte Ausbau- bzw. Unterauslastungsschwellen, deren
Über- bzw. Unterschreitungen bei mangelnder Abstimmung
mit der langfristig zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung
unwirtschaftliche Aufwendungen (z.B. Erweiterung oder
Rückbau einer Kläranlage oder von Leitungsnetzen) verursachen kann. Darum ist es wichtig, die weitere bauliche Entwicklung darauf abzustimmen zum Beispiel dadurch, dass
26. März 2014
die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten festgesetzt
werden. Das gilt vor allem für Eigentumswohnungsanlagen,
die eigentlich für die dörfliche Struktur –zumindest bisherunüblich sind. Doch diese werden immer mehr, weswegen
der Bauausschuss am 21.01.2014 TOP 5.3 zurecht sein Unbehagen über diese Entwicklung zum Ausdruck brachte. Aktuell ist nach Kenntnis der Verwaltung beim ehem. Pusl-Anwesen eine Eigentumswohnungsanlage mit etwas mehr als
20 Wohneinheiten geplant. Darüber haben schon vorab einige
Anlieger ihre Bedenken wegen evtl. Abrutschen des dortigen
Hanges vorgetragen.
Zusammenfassend ist festhalten, dass aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Bebauungsplan Nr.
14 „Ortskern Scheyern“ zu überplanen und der Aufstellungsbeschluss dazu zu fassen ist, wobei gleichzeitig aber auch
die Planungsziele zu sichern sind.
Ergänzend dazu wird aus dem Gremium angeregt, im Zuge
der Überplanung auch die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege darzustellen und in einem Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungsplans festzusetzen.
TOP 3.1 Überplanung bzw.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Ortskern Scheyern“und evtl. Beschlussfassung dazuWie unter TOP 3 dargelegt, empfiehlt es sich, den Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ neu zu überplanen und
zwar für den ganzen Geltungsbereich. Denn nach § 1 Abs. 5
Satz 3 BauGB soll die weitere städtebauliche Entwicklung
durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das gilt
auch für den Ortsteil Scheyern.
Beschluss:
Aus den dargelegten Gründen und insbesondere hinsichtlich
einer zwar weiteren, aber maßvollen Verdichtung der Innenräume ist es erforderlich, die städtebauliche Entwicklung im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern
Scheyern“ neu zu ordnen. Zur Umsetzung dieses Zieles ist
ein Verfahren zur Änderung bzw. Neuordnung dieses Bebauungsplanes durchzuführen und zwar für dessen vollständigen
Geltungsbereich wie in der folgenden Karte zeichnerisch dargestellt:
Ergänzend dazu sind die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege darzustellen und in einem Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungsplanes festzusetzen.
Beschlussergebnis: 15 : 0
26. März 2014
Schyren-Rundschau
§5
Inkrafttreten
TOP 3.2 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des Bebauunsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“
Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Die unter TOP 3 dargelegten und unter TOP 3.1 beschlossenen
Planungsziele sollten mit dem Erlass einer Veränderungssperre
nach § 14 BauGB gesichert werden.
Beschluss:
Die unter TOP 3 dargelegten und unter TOP 3.1 beschlossenen
Planungsziele sollten mit dem Erlass einer Veränderungssperre
nach § 14 BauGB gesichert werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat fasst sodann folgenden Beschluss:
Veränderungssperre
für den vollumfänglichen Geltungsbereich
des in Änderung bzw. Neuüberplanung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“
§1
Zu sichernde Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Scheyern hat in seiner Sitzung am 11.03.2014 TOP 3.1 die Änderung bzw. Neuüberplanung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“
beschlossen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet
wird die Veränderungssperre erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Veränderungssperre
bezieht sich auf das Gebiet, für das die Änderung dieses Bebauungsplanes am 11.03.2014 TOP 3.1 beschlossen worden
ist, wie in der folgenden Karte zeichnerisch dargestellt:
Seite 27
Beschlussergebnis: 15 : 0
TOP 4
Bebauungsplan Nr. 25 „Ortsbereich Vieth“
– Fortsetzung des Verfahrens und evtl. Beschlussfassung
dazu –
Im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 25 hat sich der Gemeinderat zuletzt am 11.02.2014 unter
TOP 5 mit dem Bebauungsplanentwurf befasst und diesen
mit Begründung, Umweltbericht und Relevanzprüfung der
artenschutzrechtlichen Belange je in der Fassung vom
11.02.2014 gebilligt.
Im Anschluss daran wurde der Planentwurf mit Begründung,
Umweltbericht und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange je in der Fassung vom 11.02.2014 gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, erneut zugeleitet.
Erneute Öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB)
Der Planentwurf lag samt Begründung, Umweltbericht und
Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange in der
Zeit vom 24.02.2014 – 10.03.2014 zur Einsichtnahme im
Rathaus, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden
aus. Dies wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht am 14.02.
2014.
Während dieser Zeit wurden keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Nachdem während dieser Zeit keine
Einwendungen vorgebracht wurden, ist anzunehmen, dass
die Belange der davon betroffenen Bürger nicht berührt werden.
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB)
§3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
1. In dem in § 2 festgelegten Geltungsbereich dürfen:
a) genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, das sind u.a. die Errichtung,
Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen,
nicht durchgeführt werden bzw. dürfen bauliche Anlagen
nicht beseitigt werden;
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen
von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
2. Ausnahmen von dieser Veränderungssperre können nach
Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
§4
Entschädigungsansprüche
Auf die Voraussetzung für Entschädigungsansprüche, die
Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche
gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
wurde am 18.02.2014 der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen
Belange übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum
07.03.2014.
Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaft䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz –
䡩 Regierung von Oberbayern –Höhere Landesplanungsbehörde –
䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt
䡩 Staatliches Bauamt Ingolstadt –Straßenbauamt –
䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern)
䡩 Telekom AG, T-Com
䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Seite 28
Schyren-Rundschau
䡩
䡩
䡩
䡩
䡩
䡩
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Gemeinde Gerolsbach
Markt Hohenwart
Gemeinde Jetzendorf
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege –Außenstelle
Ingolstadt –
Davon haben abgegeben
keine Stellungnahme:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz –
䡩 Telekom AG, T-Com
䡩 Gemeinde Gerolsbach
䡩 Gemeinde Jetzendorf
䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege –Außenstelle
Ingolstadt –
Stellungnahmen ohne Einwände bzw. Anregungen:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm –Bauamt –
䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde –
䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt
䡩 Markt Hohenwart
䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm
Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaftsbetrieb –
䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
䡩 Staatliches Bauamt Ingolstadt – Straßenbauamt –
䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern
䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
䡩 Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern)
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Schreiben
vom 26.02.2014 wie folgt Stellung genommen:
Beurteilung aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes:
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfallsammelbehältnisse sind an der Dorfstraße zur Abholung bereitzustellen.
26. März 2014
eine Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser handelt.
Nachfolgendes sollte daher noch als textliche Hinweise in
den Bebauungsplan mit aufgenommen werden:
䡩 Für das erlaubnisfreie Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in
ein oberirdisches Gewässer sind die hierzu eingeführten
Technischen Regeln (Technische Regeln zum schadlosen
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer, TRENOG) in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
Ist die TRENOG nicht anwendbar, so ist für die Einleitung
von Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis
erforderlich, die so rechtzeitig beim Landratsamt zu beantragen ist, dass vor Einleitungsbeginn das wasserrechtliche
Verfahren durchgeführt werden kann. Bei der Planung sind
das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum
Umgang mit Regenwasser) und das Arbeitsblatt DWA-A
117 (Bemessung von Regenrückhalteräumen), in den
jeweils aktuellen Fassungen zu berücksichtigen. Nützliche
Hinweise zum Umgang mit Regenwasser sind im Internetangebot des Bay. Landesamtes für Umwelt (LfU) unter folgenden Links:
http://www.lfu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser umgang/index.htm und http://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/
index.htm zu finden. Somit kann jeder Fachplaner oder Interessierte prüfen, ob eine Einleitung in ein Gewässer erlaubnisfrei ist und welche technischen Vorgaben im Einzelfall einzuhalten sind.
䡩 Sollte das beschriebene Entwässerungskonzept bei näherer
Untersuchung nicht möglich sein, so ist die Satzung bzgl.
Entwässerung entsprechend anzupassen.
2. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Der Abstand zwischen Erdgeschossfußbodenoberkante bzw.
allen Gebäudeöffnungen (z.B. Lichtschächte usw.) und dem
Höhenniveau des umliegenden Geländes ist zum Schutz vor
wild abfließendem Oberflächenwasser ausreichend hoch vorzusehen. Dies ist im Eingabeplan zum späteren Bauantrag
darzustellen. Der Oberflächenwasserabfluss darf durch die
geplanten Bauvorhaben nicht nachteilig für umliegende
Grundstücke verlagert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis
genommen. Die nicht zutreffenden Inhalte werden aus den
textlichen Hinweisen entnommen. Im Gegenzug werden die
vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagenen Formulierungen
zur Niederschlagwasserbeseitigung in die textlichen Hinweise aufgenommen.
Zu 2.: Die Anmerkungen des Wasserwirtschaftsamtes zum
wild abfließenden Wasser werden in die textlichen Hinweise
und die Begründung aufgenommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Satz:
„Die Sammelbehältnisse sind an der Dorfstraße zur Abholung
bereitzustellen.“
wurde bereits in die Textlichen Hinweise aufgenommen.
Das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauverwaltung- hat mit Schreiben vom 04.03.2014 wie folgt Stellung
genommen:
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung
bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine
Einwände, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat mit Schreiben
vom 25.02.2014 wie folgt Stellung genommen:
Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 14.11.2013 teilen
wir zum, im Umfang deutlich reduzierten, Bebauungsplan
Nr. 25 mit:
Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen:
-keine-
1. Abwasserbeseitigung
Mit den Aussagen zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Formulierung entspricht dabei aber nicht ganz dem aktuellen
Rechtstand und sollte wie nachfolgend beschrieben angepasst
werden.
Der im 7. Absatz unter Textlichen Hinweisen aufgeführte Verweis auf die NWFreiV trifft nicht zu, da es sich hierbei um
Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den
o.g. Plan berühren können:
Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt bestehen für den Bereich
der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund
fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der
Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe
26. März 2014
Schyren-Rundschau
der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung
(z.B. Ausnahmen oder Befreiungen):
Erschließung
Das Baugebiet schließt direkt an die Staatsstraße 2084 an.
Die Zufahrt ist vom Außenrand der befestigten Fahrbahn auf
eine Länge von mind. 5 m und eine Breite von mindestens 5
m zu befestigen (Asphalt oder gleichwertig). Die Zufahrt ist
so auszubilden, dass die Schleppkurven der vorkommenden
Fahrzeuge gewährleistet werden, mindestens jedoch mit
einem Ausrundungsradius von 5,00 m.
Aufgrund der nicht ausreichenden Sichtverhältnisse und
hohen Verkehrsbelastung darf auf die o.g. Straße nur vorwärts
ausgefahren werden. Hierzu ist eine Wendemöglichkeit zu
schaffen.
Im Bereich der Zufahrt ist ein Stauraum von 5,0 m – gemessen
vom Rand der befestigten Fahrbahn bzw. Hinterkante Gehweg/Radweg – von der Einfriedung auszusparen.
Sichtflächen
In den Bebauungsplan sind die vorgeschriebenen Sichtfelder
gemäß RAS-K1 mit den Abmessungen Tiefe 3 m in der Zufahrt, Länge parallel zur Straße 70 m einzutragen (siehe beiliegende Skizze). Im Bereich der Sichtfelder darf die Höhe
der Einfriedung und der Bepflanzung (auch Stapel, Haufen
oder ähnliches) die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Ebensowenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten
oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten.
Seite 29
Zu Sichtflächen:
Die geforderten Sichtfelder werden in den Bebauungsplan
eingearbeitet.
Zu Sonstiges:
In die „Textlichen Hinweise“ wird aufgenommen, dass die
Entwässerung des Straßengrundstücks nicht beeinträchtigt
werden darf und der Straße auch kein Oberflächenwasser aus
dem Grundstück zugeführt werden darf.
Der Hinweis auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen (ohne
Kostenübernahme durch den Baulastträger der Staatsstraße)
wird zur Kenntnis genommen.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern
hat mit Schreiben vom 27.02.2014 wie folgt Stellung genommen:
Die Handwerksammer für München und Oberbayern bedankt
sich für die erneute Beteiligung und hat zu den Änderungen
im Rahmen des o.g. Verfahrens keine Anmerkungen. Die in
unserer Stellungnahme vom 22. März 2013 vorgebrachten
Anmerkungen werden aufrecht erhalten und gelten als nochmals angeführt.
Stellungnahme vom 22. März 2013:
„…Von Seiten der Handwerkskammer für München und
Oberbayern besteht Einverständnis mit dem Planvorhaben.
Zum Erhalt und zur Stärkung des gebietstypischen Charakters
des bereits bestehenden Dorfgebietes sollte im neuausgewiesenen Dorfgebiet die ausgewogene Funktionsmischung aus
Wohnen, Landwirtschaft und kleinstrukturierter gewerblicher
Nutzung gezielt weiterentwickelt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für die im Geltungsbereich verbliebene Teilfläche bleibt die Nutzung als
landwirtschaftliche Hofstelle mit der Möglichkeit einer ergänzenden Wohnbebauung aufrecht erhalten.
Sonstiges
Die Entwässerung des Straßengrundstücks darf nicht beeinträchtigt werden. Der im Betreff genannten Straße darf kein
Oberflächenwasser aus dem Grundstück zugeführt werden.
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der
eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach
Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage
Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung – 16.
BImSchV)
Soweit unseren Auflagen entsprochen wurde und sich die Planung nicht geändert hat, ist die Beteiligung des Staatlichen
Bauamtes Ingolstadt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Vorschlag der Verwaltung:
Zur Erschließung:
Die geforderten Maßnahmen bezüglich der Erschließung
werden in die „Textlichen Hinweise“ aufgenommen. Die geforderte Wendemöglichkeit, die nötig ist, um eine Vorwärtsausfahrt aus dem Grundstück zu gewährleisten, ist bereits in
der bestehenden Hofstelle vorhanden.
Die Industrie- und Handelskammer für München und
Oberbayern hat mit Schreiben vom 03.03.2014 wie folgt
Stellung genommen:
Mit dem hier dargelegten Planvorhaben, das die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere städtebauliche
Entwicklung im Bereich des Ortsteils Vieth schafft, besteht
nach wie vor vollumfänglich Einverständnis. Ortsplanerische
oder städtebauliche Einwendungen oder Hemmnisse, die
gegen die Ausweisung des Planbereichs als Dorfgebiet (MD)
gemäß § 5 BauNVO sprächen, sind nicht zu erkennen. Auch
dem nun geänderten Geltungsbereich können wir zustimmen.
Es sind diesbezüglich weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.
Allerdings weisen wir darauf hin, dass im August 2013 ein
neues LEP in Kraft getreten ist und die in der Begründung
zitierten landesplanerischen Voraussetzungen des LEP 2006
damit hinfällig sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis auf das neu in Kraft getretene LEP 2013 wird
zur Kenntnis genommen; inhaltliche Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 25 ergeben sich daraus nicht.
Die Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern) hat mit
Schreiben vom 06.03.2014 wie folgt Stellung genommen:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit
und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Bayernwerk AG
zur Kenntnis.
Der Titel des Bebauungsplanes Nr. 25 wird von „Vieth Buchsberg“ in „Ortsbereich Vieth“ geändert. Aufgrund der im
Seite 30
Schyren-Rundschau
Februar erfolgten Abspaltung des Teilgeltungsbereiches, der
sich am Buchsberg befand, ist dies aus Gründen der Klarheit
und Übersichtlichkeit erforderlich.
die Flächennutzungsplanänderung betreffen, ist anzunehmen,
dass die Belange der von der Änderung betroffenen Bürger
nicht berührt werden. Die Einwendungen, die den Bebauungsplan betreffen, werden im TOP 6 behandelt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.1 BauGB
Er stimmt nach sorgfältiger Abwägung, bzw. Abhandlung
sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
wurde am 20.11.2013 der Änderungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht übermittelt mit der Bitte um
Stellungnahme bis zum 31.12.2013.
Bei den Stellungnahmen ohne Einwände werden deren öffentliche Belange nicht berührt.
Soweit keine Stellungnahmen vorliegen, ist anzunehmen,
dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden.
Nachdem sämtliche Stellungnahmen sorgfältig abgewogen,
bzw. abgehandelt und erläutert wurden, fasst der Gemeinderat
der Gemeinde Scheyern sodann folgenden
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Scheyern beschließt den vom
Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer aus Scheyern in
Planungsgemeinschaft mit der Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH aus Ingolstadt ausgearbeiteten Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 25 „Ortsbereich Vieth“
samt Begründung und Umweltbericht mit Angaben zur „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung-saP“ in der Fassung
vom 11.03.2014 als Satzung.
Beschlussergebnis: 15:0
TOP 5
26. März 2014
7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Ortsbereich Scheyern „Nördlich des Benediktenweges“
– Fortsetzung des Verfahrens und evtl. Beschlussfassung
dazu –
Der Gemeinderat hat am 09.07.2013 die 7. Änderung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich
nördlich des Benediktenweges beschlossen.
Im Anschluss daran wurde vom Planungsbüro Wolfgang
Weinzierl aus Ingolstadt in Planungsgemeinschaft mit dem
Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer aus Scheyern
ein Änderungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht je in der Fassung vom 12.11.2013 erarbeitet. Dieser
wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 12.11.2013 unter
TOP 3 vorgestellt. Mit dem Plan bestand Einverständnis.
Ausgehend davon war das Bauleitplanverfahren fortzusetzen.
Der Planentwurf wurde frühzeitig öffentlich ausgelegt und
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
könnte, frühzeitig zur Stellungnahme zugeleitet.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Auf Bitten mehrerer Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verlängert.
Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaft –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz –
䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde –
䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt
䡩 Straßenbauamt Ingolstadt
䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Bayernwerk AG (ehemals: E.ON)
䡩 Telekom AG, T-Com
䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern
䡩 Gemeinde Gerolsbach
䡩 Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster –
䡩 Markt Hohenwart
䡩 Gemeinde Ilmmünster –VG Ilmmünster –
䡩 Gemeinde Jetzendorf
䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Gemeinde Reichertshausen
䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München – Fachbereich Pastoralraumanalyse –
䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern
䡩 Bund Naturschutz
䡩 Energienetze Bayern GmbH in München (Erdgas)
Davon haben abgegeben
keine Stellungnahme:
Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dazu lag der
Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 28.11.2013 – 31.12.2013 zur Einsichtnahme im Rathaus,
Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden aus.
Dies wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht am 20.11.2013.
䡩
䡩
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䡩
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Während dieser Zeit wurden keine Einwendungen und Anregungen vorgebracht.
Stellungnahmen ohne Einwände bzw. Anregungen:
(Anmerkung der Verwaltung: Die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen betreffen alle den Bebauungsplan Nr.
29 „Am Forsthaus“.)
Vorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kenntnis. Nachdem während
dieser Zeit keine Einwendungen vorgebracht wurden, welche
Landratsamt Pfaffenhofen – Kreisstraßenbauverwaltung –
Landratsamt Pfaffenhofen –Abfallwirtschaftsbetrieb –
Gemeinde Gerolsbach
Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster –
Gemeinde Ilmmünster – VG Ilmmünster –
Bund Naturschutz
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt –
䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
䡩 Markt Hohenwart
䡩 Gemeinde Jetzendorf
䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Gemeinde Reichertshausen
䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München –Fachbereich Pastoralraumanalyse –
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde –
䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt
䡩 Straßenbauamt Ingolstadt
䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Bayernwerk AG (ehemals E.ON)
䡩 Telekom AG, T-Com
䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern
䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern
䡩 Energienetze Bayern GmbH (Erdgas)
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Schreiben
vom 20.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Immissionsschutzrechtliche Beurteilung:
Grundsätzlich ohne Einwände. Es ist jedoch darauf zu achten,
dass die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Tennisplätze an den im geplanten Baugebiet nächstgelegenen Immissionsorten die zulässigen Richtwerte gemäß 18. BlmSchV
(Sportanlagenverordnung) eingehalten werden. Eine nähere
Betrachtung wurde von Seiten des Unterzeichners nicht vorgenommen, da unmittelbar östlich der Tennisanlage bereits
Wohnbebauung vorherrscht.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Naturschutzrechtliche Beurteilung:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Vorhaben stellt jedoch einen Eingriff entsprechend nach § 14 und 15 i.V.m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Natur und Landschaft dar.
Es ist im Flächennutzungsplan eine Baumschutzgrenze von
25 m Abstand zum Biotop 7434-0188-001 einzuhalten. Ein
vorausschauender Schutz des Biotops gem. § 30 BNatSchG
i.V. mit Art. 16 BayNatSchG beinhaltet einen Pufferbereich
in Baugebieten, um vermeidbaren Problemen mit Anwohnern
vorzubeugen. Neben den üblichen Beschwerden über Laubfall und Schattenwurf haben andernfalls die Anwohner ein
Recht auf die Verkehrssicherung der Bäume durch die Gemeinde, die ggf. die Mehrkosten zu tragen hat. Eine Entfernung des Gehölzes wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht
befürwortet, da eine Rodung nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art.
16 BayNatSchG verboten ist. Es wird empfohlen, eine Stellungnahme der Forstbehörde zur Beurteilung der Abstandsflächen zu Baumbeständen einzuholen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Beurteilung aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde:
Der überplante Bereich grenzt an bekannte Bodendenkmäler
an. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist zu beteiligen.
Vorschlag der Verwaltung:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde bereits
beteiligt.
Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom
23.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Vorhaben
Die Gemeinde Scheyern plant am Hauptort im Bereich des
Klosters das bislang unbebaute Sondergebiet Kloster direkt
nördlich des Benediktenweges und die nördlich davon lie-
Seite 31
genden Grünflächen und Gartenanlagen in ein Allgemeines
Wohngebiet bzw. in ein Mischgebiet umzuwidmen. Im östlichen Bereich wird der Parkplatz entsprechend der tatsächlichen Nutzung dargestellt. Die Gesamtplanung umfasst eine
Fläche von ca. 2 ha.
Erfordernisse
Lt. RP 10 B I 8.2 (Z) kommt in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu.
Lt. BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden. Der Umfang einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke soll vermindert werden, insbesondere
durch vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung
und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte
und Gemeinden (…).
Lt. LEP 3.1 (G) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner
Folgen ausgerichtet werden.
Lt. LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig
zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Lt. RP 10 B III 1.1.2 (Z) sollen vorrangig die vorhandenen
Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt
werden.
Lt. RP 10 B III 1.2 (Z) soll die Siedlungstätigkeit in allen
Gemeinden in Übereinstimmung mit ihrer Größe, Struktur
und Ausstattung in der Regel organisch erfolgen.
Bewertung
Das Vorhaben liegt lt. Karte 3, Landschaft und Erholung, des
Regionalplanes Ingolstadt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“. Die vorgesehenen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen
stehen der Planung nicht entgegen.
Um dem Grundsatz einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
gerecht zu werden, sollten bei Planungen frühzeitig die prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen sowie die Altersstruktur der Bevölkerung und der sich daraus ergebende Flächenbedarf für die gesamte Gemeinde berechnet werden.
Eine entsprechende Bedarfsanalyse ist in Kapitel 5.1 der Begründung des Flächennutzungsplanes enthalten. Allerdings
sind die Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung fehlerhaft. Lt. dem Demographie-Spiegel für Bayern wird für die
Gemeinde Scheyern selbst bei der Variante mit erhöhtem
Zuzug für 2021 von einem Bevölkerungsstand von nur 4.830
Personen ausgegangen, wogegen die Berechnungen in der
Begründung zum Flächennutzungsplan von 6.091 Einwohnern ausgehen. Dies dürfte auf Anrechnung der Gesamt-Zuwachsrate von 2010-2020, die fälschlicherweise jährlich herangezogen wurde, zurückzuführen sein. Wir bitten die Berechnungen zu korrigieren.
Gesamtergebnis
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht
entgegen, wenn nach Berichtigung der Flächenbedarfsanalyse
die Ausrichtung an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
dargestellt werden kann.
Hinweise
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung
getragen werden, insbesondere durch die Reduzierung des
Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung, durch die verstärkte Erschließung und
Nutzung erneuerbarer Energien (…) (LEP 1.3.1 (G).
Potenziale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sollen durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden (LEP 6.1 (G). Erneuerbare Energien
sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (G).
Es sollte geprüft und dargelegt werden, inwiefern die
Planung, bzgl. der Förderung regenerativer Energiequellen
und der Energieeffizienzsteigerung optimiert ist bzw. werden
kann (z.B. Gebäudeausrichtung bzgl. Nutzung solarer
Seite 32
Schyren-Rundschau
Energie und Vermeidung von Verschattung, Kompaktheit der
Gebäude).
Aus städtebaulicher Sicht ergeht folgender Hinweis: Die geplante Baugebietsausweisung liegt südlich der Benediktinerabtei Scheyern. Die Klosterkirche Mariae Himmelfahrt ist
ein regional bedeutendes Baudenkmal mit landschaftsprägender Wirkung und wichtigen Sichtbezügen. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt wird, nimmt das
Planungsgebiet aufgrund der Ortsrandlage eine wichtige
Funktion im Landschaftsbild am südwestlichen Ortseingang
von Scheyern ein. Es ist zu befürchten, dass die prägende
Wirkung des Klosterensembles durch die Bebauung der
Hanglage beeinträchtigt wird.
Vorschlag der Verwaltung:
Die für das Gesamtgemeindegebiet fehlerhaft erstellte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Begründung wird
entsprechend den Anregungen der Regierung von Oberbayern überarbeitet bzw. berichtigt.
Des Weiteren wird der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verkleinert.
Auch bei einem entsprechend geringer berechneten Bedarf
wird die Annahme, dass es sich bei der vorgesehenen Baugebietsausweisung um eine bedarfsgerechte Entwicklung
handelt, aufrechterhalten.
So ist die Notwendigkeit der Flächenausweisung unter Berücksichtigung der beschriebenen Baulandsituation, den im
verkleinerten Geltungsbereich reduziert möglichen Bauvorhaben und dem örtlichen Bedarf (Wohnbauland für dem
Kloster verbundene Mitarbeiter, um die spezifischen Aufgaben des Klosters, z. B. Kirchenmusik, Schulwesen, Seelsorge, Land- und Forstwirtschaft, weiterhin erfüllen zu
können) weiterhin bedarfsgerecht.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat mit Schreiben
vom 12.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Nachfolgend wird als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen.
1. Wasserversorgung
Die Versorgung von Scheyern mit Trink- und Brauchwasser
ist durch die kommunale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Scheyern in ausreichendem Umfang sichergestellt.
Wasserschutzgebiete sind nicht berührt.
2. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten
Im Geltungsbereich der Bauleitpläne sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im
Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen
bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche
Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren.
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Bauwasserhaltungen
erforderlich werden, sind diese im wasserrechtlichen Verfahren beim Landratsamt Pfaffenhofen zu beantragen. Aufgrund der Hanglage sind Schichtwasservorkommen und
Hangwasser nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, die
Keller wasserdicht auszubilden.
Für die Bereiche Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt
Pfaffenhofen zu beteiligen. Es dürfen auf keinen Fall wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies ist
besonders im Bauzustand zu beachten.
Sollte für Geländeauffüllungen Fremdmaterial benötigt werden, empfehlen wir, ausschließlich schadstofffreies Material
zu verwenden.
3. Abwasserbeseitigung
Gemäß Festsetzungen durch Text (C 13.1) ist das anfallende
Niederschlagswasser auf den Grundstücken über die belebte
Bodenzone zu versickern. Diese Aussage ist für eine ermes-
26. März 2014
sensfehlerfreie Entscheidung durch die Kommune jedoch
nicht ausreichend, sofern nicht durch ein Gutachten eines
Sachverständigen die ausreichende Versickerungsfähigkeit
des Untergrundes nachgewiesen ist. Unabhängig davon ist
ein Entwässerungskonzept aufzuplanen, das in den wesentlichen Grundzügen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
abzustimmen ist. Der Bebauungsplan ist dann vor Inkrafttreten an das Entwässerungskonzept anzupassen.
4. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“ befinden sich keine Oberflächengewässer, bzw. sind
durch den Bebauungsplan unmittelbar betroffen. Das zur Bebauung vorgesehene Gelände weist eine Hanglage auf. Es
sind daher Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen von
wild abfließendem Oberflächenwasser (z.B. bei Schneeschmelze, Starkniederschlägen) aus dem umgebenden Einzugsgebiet verhindern. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich
keinerlei Verschlechterungen für die angrenzenden Grundstücke bzgl. des Oberflächenwasserabflusses einstellen.
5. Zusammenfassung
Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitpläne.
Allerdings ist auf Basis einer Baugrunduntersuchung noch
vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Entwässerungskonzept aufzustellen und in den wesentlichen Grundzügen
mit uns abzustimmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Der Regionale Planungsverband Ingolstadt hat mit
Schreiben vom 11.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Scheyern beabsichtigt mit o. g. Vorhaben die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen. Das Plangebiet (ca. 2 ha) befindet sich am
nordwestlichen Ortsrand von Scheyern zwischen bestehendem
Ortsrand und Klostergärtnerei bzw. Tennisplatz und ist im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Sondergebiet „Kloster“
(ca. 0,6 ha) dargestellt. Es soll weitestgehend als Wohngebiet,
ein kleiner Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen werden und
15 Bauparzellen mit ca. 30 Wohneinheiten ergeben.
Die Gemeinde Scheyern liegt im allgemeinen ländlichen
Raum (LEP Anhang 2 Strukturkarte) und ist als Kleinzentrum
bestimmt (RP 10 A IV 2 Z). Scheyern könnte damit als Grundzentrum beibehalten werden (LEP 2.1.6 (G)).
Das gesamte Plangebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (RP 10 B I 8.3 Z), es ist davon auszugehen, dass die
Sicherungs- und Pflegemaßnahmen gem. RP 10 B I 8.4.4.1
G dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Allerdings kommt
hier generell den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu (RP 10 B I 8.2 Z).
Auf eine gute Durchgrünung und Gestaltung der Baugebiete,
insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll
geachtet werden (RP 10 B III 1.5 Z). Eine entsprechende
Grünordnung mit Eingrünungsmaßnahmen ist vorgesehen.
Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 BayLplG soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden und der Umfang
einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke vermindert werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (LEP 3.1 (G)), in den Siedlungsgebieten sind
möglichst vorrangig die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen (LEP 3.2 (Z)). Der demographische
Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten (LEP 1.2.1 (Z)). Vorrangig
sollen die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden (RP 10 B III 1.1.2 Z). Es ist
26. März 2014
Schyren-Rundschau
daher der Bedarf für die Neuausweisungen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels plausibel darzustellen.
In der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes finden sich unter 5.1 entsprechende Ausführungen,
die jedoch kritisch zu würdigen sind.
Grundsätzlich wird der Bedarf über die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm (BayLfStaD
2011) begründet, hier wird u.a. ein Bevölkerungswachstum
von 2,4 % bis 2020 und dann weiter von 1,2 % bis 2030 angeführt (jedoch für den gesamten Zeitraum und nicht jährlich).
In der Begründung sind die der Bedarfsprognose zugrunde
liegenden Einwohnerzahlen mit 4805 Einwohnern am
01.01.2011 zu hoch angesetzt. Gem. amtlicher Daten des
LfStaD waren es am 31.12.2010 lediglich 4555 Einwohner,
zudem sind die Zuwachsraten nicht zutreffend angesetzt (2,4
% jährlich, anstelle von 2,4 % bis zum Jahr 2020). Daraus
ergibt sich ein unrealistisch hoher Bevölkerungszuwachs und
ein weit überhöhter Bedarf (mind. 4-fach) für zusätzliche
Haushalte im angegebenen Zeitraum.
Im amtlichen Demographie Spiegel für Bayern (LfStaD
2011) gehen die konkret für die Gemeinde Scheyern getroffenen Prognosen von einer Einwohnerzahl zwischen 4470
bis 4830 (bei erhöhtem Zuzug) im Jahr 2021 aus
(https://www.statistik.bayern.de/statistik/gemeinden/0918615
1.pdf).
Seite 33
Kloster verbundene Mitarbeiter, um die spezifischen Aufgaben des Klosters, z. B. Kirchenmusik, Schulwesen, Seelsorge, Land- und Forstwirtschaft, weiterhin erfüllen zu
können) weiterhin bedarfsgerecht.
Das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauverwaltung- hat mit Schreiben vom 08.01.2014 wie folgt Stellung
genommen:
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung
bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine
Einwände, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:
Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen:
-keineBeabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den
o.g. Plan berühren können:
Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt bestehen für den Bereich
der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund
fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der
Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe
der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung
(z.B. Ausnahmen oder Befreiungen):
Die Prognose in der Begründung sowie der daraus abgeleitete
Bedarf sollte berichtigt und durch plausible Annahmen verbessert werden.
Anbindung über bestehende untergeordnete Straßen
Durch die Ausweisung des Baugebietes ist mit einer Zunahme
des Verkehrs an der Straßeneinmündung bei Abschnitt 300,
Station 0,607, der im Betreff genannten Straße zu rechnen.
Sollte sich auch nach Überarbeitung ein dringender Bedarf
im Gemeindegebiet für die Ausweisung des vorliegenden
Baugebietes nachweisen lassen, kann diesem aus Sicht der
Regionalplanung zugestimmt werden. Zum gegenwärtigen
Planungsstand ist dieses vorsorglich abzulehnen.
Eine Änderung im Zuge der Straße in bauamtlicher Baulast
kann in Form einer Signalisierung oder ähnlichem erforderlich werden (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V.m. § 3
Abs. 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG).
Gem. BauGB-Novelle vom 30.07.2011 sollen in Hinsicht auf
den Klimawandel Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen werden (§ 1a Abs. 5 BauGB).
Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG soll den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dies sollte ergänzt werden.
In diesem Zusammenhang sollte aber z.B. auch geprüft
werden, ob nicht verbindliche Festsetzungen in Bezug auf
die Nutzung regenerative Energien bzw. vor allem Energieeffizienz getroffen werden können. Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für
eine Steigerung der Energieeffizienz und für eine sparsame
Energienutzung sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr.
4 BayLplG). Den Anforderungen des Klimaschutzes soll
Rechnung getragen werden, insbesondere durch […] die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien […
] (LEP 1.3.1 (G)).
Vorschlag der Verwaltung:
Die für das Gesamtgemeindegebiet fehlerhaft erstellte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Begründung wird
entsprechend den Anregungen der Regierung von Oberbayern überarbeitet bzw. berichtigt.
Des Weiteren wird der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verkleinert.
Auch bei einem entsprechend geringer berechneten Bedarf
wird die Annahme, dass es sich bei der vorgesehenen Baugebietsausweisung um eine bedarfsgerechte Entwicklung
handelt, aufrechterhalten.
So ist die Notwendigkeit der Flächenausweisung unter Berücksichtigung der beschriebenen Baulandsituation, den im
verkleinerten Geltungsbereich reduziert möglichen Bauvorhaben und dem örtlichen Bedarf (Wohnbauland für dem
Nach Art. 32 Abs. 1 BayStrWG hat die Kommune die Kosten
der Änderung zu tragen.
Es besteht Einverständnis, wenn diese Änderung entsprechend der Entwicklung der verkehrlichen Verhältnisse nachträglich errichtet wird. Die Kostentragungspflicht der Kommune nach § 12 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG
bleibt hiervon unberührt. Die Kostentragungspflicht für die
entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten gemäß § 13 Abs. 3 FStrG bzw. Art. 33 Abs. 3 BayStrWG bleibt
ebenfalls erhalten.
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der
eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach
Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf.Rechtsgrundlage
Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.
BImSchV)
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 12.02.2014 folgende
Stellungnahme abgegeben:
Landwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.
Aus forstlicher Sicht kann dem Bebauungsplan hinsichtlich
der in der Anlage bezeichneten Gebäude 1 und 2 wegen zu
geringer Waldabstände bzw. der Lage im Gefahrenbereich
nicht zugestimmt werden. Sofern die unter Ziffer 4. genannten
Voraussetzungen geschaffen werden, kann dem Plan insgesamt zugestimmt werden.
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Schyren-Rundschau
1.1. Waldeigenschaft:
1.1.1 An den Westteil des Planungsgebietes grenzen im Westen und Norden mit Waldbäumen bestockte Flächen
an.
1.1.2 Gemäß Einzeichnung in der Anlage sind davon nur die
westlichen Bereiche (Distrikt „Weingarten“ des Klosterforstes Scheyern) Wald nach Art. 2 (1) BayWaldG
betroffen.
1.1.3 Die nördlich angrenzenden Teile (südlich des Tennisplatzes) stocken zu wesentlichen Teilen auf Schüttmaterial der Böschung zum Tennisplatz. Hier fehlt die
Waldboden-eigenschaft. Einschließlich einer West-Ost
verlaufenden Fahrgasse verbleibt ein Reststreifen mit
einer Breite von ca. 10 Metern. Dieser ist zwar mit der
unter 1.1.2. genannten Waldfläche verbunden, wegen
der geringen Breite und der linearen Struktur ist hier
eine Waldeigenschaft nicht mehr gegeben.
1.2. Funktionen laut Waldfunktionsplan
Die betroffenen Waldflächen weisen keine speziellen Waldfunktionen auf. Wesentliche Teile der westlich angrenzenden
Waldfläche gehören zum Biotop 7434-0188-011 „Weinberg
bei Scheyern“.
2. Lage des Objekts, Vorhaben, betroffene Waldflächen:
Die Baulinien der in der Anlage mit 1 und 2 bezeichneten
Bauparzellen weisen einen Abstand von lediglich 7 bzw. 9
Metern zur aktuellen Waldgrenze auf. Von der übrigen Bebauung ist Wald auch mittelbar nicht betroffen.
3. Gebäudeabstände zum Wald:
Die geplanten Wohngebäude (Ziffer 1 und 2 der Anlage)
dienen dem ständigen Aufenthalt von Personen. Gemäß Art.
3 (Allgemeine Anforderungen), Absatz 1 der Bayerischen
Bauordnung gilt:
„Anlagen sind …, so anzuordnen, zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und
Gesundheit,… nicht gefährdet werden. 2 Sie müssen …die
allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen …“
26. März 2014
䡩 Gefährdung durch umbrechende Bäumer und Abbrechen
größerer Kronen- und Stammteile, insbesondere sommerlichen Gewitterstürmen potentiell aus allen Himmelsrichtungen im belaubten Zustand (auch auf stabilen Standorten), bevorzugt aus der Hauptsturmrichtung,
䡩 waldrandtypische Entwicklung einseitiger Kronen,
䡩 Ausbildung gefährdender Faul- und Dürräste sowie
䡩 Hangrichtung und Scherpunktverlagerung der Bäume in
Richtung der Wohngebäude.
Der Eigentümer des bestehenden Forsthauses konnte als
Waldeigentümer die Verkehrssicherung bisher selbst besorgen. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Auch bei ordnungsgemäßer Verkehrs-sicherung sind obige Gefährdungen nicht
auszuschließen.
3.2. Waldabstand, Gefährdung:
Die geplanten Gebäude sind durch Stammwurf und -bruch
gefährdet.
Angesichts der Lage zur Hauptwindrichtung, der erreichbaren Endhöhen von mindestens 30 Metern und den geschilderten Gefahren wird insgesamt eine mittlere Gefährdungseinschätzung bei gleichzeitig schwerwiegendem Risiko angesichts der Wohnbebauung begutachtet.
Es bestehen daher erhebliche Bedenken gegen die Bebauung
mit den Gebäuden 1 und 2 im Gefahrenbereich.
Ein Mindestabstand zum Wald von 30 Metern wird für erforderlich gehalten, die einschlägigen Parzellen sind daher aus
hiesiger Sicht für eine Bebauung zunächst nicht geeignet.
3.3. Hinweis:
Auf die prinzipiell gleiche Gefährdung durch die mit Waldbäumen bestockten „Nichtwaldflächen“ wird hingewiesen.
Ferner fehlt mit zunehmendem Waldabstand bzw. bedingt
durch den Tennisplatz ein Deckungsschutz. Insbesondere
wird auf einen stärkeren Nussbaum im Gehölzstreifen südlich
des Tennisplatzes hingewiesen.
4. Lösungsmöglichkeiten aus forstlicher Sicht:
Daraus ergibt sich die Forderung nach langfristig ausreichenden Abstandsflächen von Gebäuden zum Wald.
Unter folgenden Voraussetzungen kann dem Bebauungsplan
zugestimmt werden:
3.1. Waldbestand im Westen
Örtliche Hauptwind- bzw. Sturmrichtung ist Nordwest-Südwest. Das Vorhabensgebiet und der umgebende Wald liegen
auf einem Tertiärhügel. Dieser steigt ca. 20 Meter aus der
umgebenden flacheren Landschaft an und ist für Stürme speziell aus West Richtung Schnatterbach besonders exponiert.
In jedem Fall: Abgabe und dingliche Sicherung einer Haftungsausschlusserklärung für die Parzellen 1 und 2 zu
Gunsten des vorgelagerten, verbleibenden Waldgrundstücks
Fl.Nr. 642, Gmk. Scheyern.
Der Wald ist den hier einschlägigen Parzellen 1 und 2 in
Hauptsturmrichtung vorgelagert. In der relevanten, westlich
vorgelagerten Waldrandzone stockte ein bis (15) 20 – 25 m
hohes Stangenholz aus überwiegend Laubbäumen (Eiche,
Ahorn, Linde, Birke; mehrere Tannen, Kiefern, Fichte, Douglasie). Die Endhöhen erreichen mindestens 30 Meter. Der
Standort (lehmig-sandig) ist gut durchwurzelbar, die Laubhölzer der Waldrandzone erwachsen noch überwiegend geradschaftig. Nach Westen und Nordwesten besteht derzeit
noch Deckungsschutz durch den alten Laubbaumbestand mit
zahlreichen Eichen des „Weinbergs“.
Zwei ältere Nussbäume im Garten des Forsthauses rechnen
nicht zur Waldfläche.
Bei den in Hauptsturmrichtung vorgelagerten Bäumen der
Waldrandzone ist typisch mit den folgenden, im Alter deutlich
zunehmenden Gefährdungen zu rechnen:
Möglichkeit A: Verschieben der einschlägigen Baugrenzen
außerhalb des Gefahrenbereichs von 30 Meter zum bestehenden Waldrand.
Möglichkeit B: Bei Zustimmung des Grundeigentümers und
der unteren Naturschutzbehörde Aufbau eines 15 m tiefen
bzw. maximal bis zu den Grenzen des Waldbiotops 74340188-011 „Weinberg“ reichenden Waldrandes aus einheimischen Sträuchern und nicht gefährdenden Bäumen II.
Ordnung (z.B. Vogelbeere, Hainbuche). Die Entnahme potentiell gefährdender Bäume der aktuellen Bestockung in diesem Bereich ist zulässig. Verschieben der Baugrenzen der
einschlägigen Parzellen außerhalb des nunmehr um maximal
15 m ab aktueller Waldgrenze nach Westen rückenden Gefahrenbereichs von 30 Metern (siehe Einzeichnung in der
Anlage). Der so gestaltete Waldrand ist als Waldfläche nach
Art. 2 BayWaldG anerkennungsfähig.
Auf eine ggf. mögliche Anerkennung des Waldrandes als
Ausgleichsfläche nach Naturschutzrecht wird hingewiesen.
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Anlage:
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung
hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Die Bayernwerk AG (ehemals E.ON) hat mit Schreiben
vom 25.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit
und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in
der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger
ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3
Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der
endgültigen Trasse verlegt werden können.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Deutsche Telekom Technik GmbH hat mit Schreiben vom
20.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S.
v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik
GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend
die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g.
Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung
eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor
diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem
bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines
eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit
Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt.
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien
der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung
und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht
verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen
Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes
durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer
koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen
daher folgendes sicherzustellen,
• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes
im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche
und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege
möglich ist,
• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung
der Lage und der Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen
für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser
für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und
mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom
abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung,
Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen
usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere
Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.
• Eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur
außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise erfolgen.
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung
der Telekommunikationslinien vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt
über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 – siehe hier u. a. Abschnitt 3 –
zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern
hat mit Schreiben vom 18.12.2013 folgende Stellungnahme
abgegeben:
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern
bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a.
Verfahren.
Mit den dargelegten Planvorhaben sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbe-
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Schyren-Rundschau
bauung (Allgemeinen Wohngebiet) sowie die Neuerrichtung
eines Forsthauses (Dorfgebiet) im Süden des Klosters
Scheyern geschaffen werden. Hierzu wird die Sondergebietsfläche Kloster umgewidmet.
Im Rahmen der Planungen sollte grundsätzlich sichergestellt
werden, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und
Wirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt oder gar gefährdet werden. Dies gilt insbesondere im Kontext der von den Betrieben
ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen einschließlich
des zugehörigen Betriebsverkehrs.
Darüber hinaus hat die Handwerkskammer für München und
Oberbayern keine weiteren Anmerkungen zu o.a. Verfahren.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit
Schreiben vom 20.12.2013 (eingegangen am 07.01.2014)
folgende Stellungnahme abgegeben:
Für die Beteiligung an der oben genannten Planung wird gedankt. Wir bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser
Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser
Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die
oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege
kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell
zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere
Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.
Art. 8 Abs. 1 DSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des
Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines
der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an
den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines
Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den
Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 Abs. 2 DSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis
zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert
zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde
die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen gegen
die oben genannte Planung, soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwendungen.
Im Planungsgebiet und/oder in dessen Nähe befinden sich
nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch folgende Baudenkmäler/Ensembles:
D-1-86-151-11, Benediktinerabtei Scheyern, 1119 begründet
(ursprüngliche Gründung 1077 in Bayrischzell), 1803 säkularisiert, 1838 wiederbegründet; kath. Pfarr- und Benediktinerabteikirche Mariä Himmelfahrt, dreischiffige Basilika mit
zweijochigem Chor mit Apsis und ursprünglich freistehendem Südwestturm mit Blendengliederung und Helm über
Dreiecksgiebeln, Mittelschiff und Chor mit Stichkappentonnen, Seitenschiffe mit Kreuzgratgewölben, im Kern romanisch, geweiht 1215, Turm um 1230, Königskapelle (ehem. Sakristei) südlich des Chores und Turmerhöhung um 1440/50,
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Neue Sakristei nördlich des Chores um 1470/80 mit hochbarocker Ausstattung, 1697, Wölbung der Kirche um 1570, Rosenkranzkapelle nordwestlich des Chores um 1640, spätbarocke Kreuzkapelle westlich des Kreuzgangs 1738/39, Martinikapelle nördlich des Langhauses gleichzeitig, Umgestaltung der Kirche im Stil des Spätrokoko unter Erweiterung
des Langhauses nach Westen und Ausbau der nördlichen Kapellen zum sog. Frauenschiff 1768/70, Turmhelm von Friedrich von Gärtner, 1837, Romanisierung der Kirche 1876/78
unter nochmaliger Erweiterung nach Westen und Errichtung
der Westfassade, Restaurierung im Sinne des Spätrokokozustandes 1923/24; mit Ausstattung; Johanneskirche, Kapitelkirche, östlich an den Kreuzgang anschließend, bis 1253
Grablege der Wittelsbacher, Saalkirche mit dreiseitigem
Chorschluss und Strebepfeilern, Saal und Chor mit stuckierter Stichkappentonne, geweiht vor 1191, Ausbau nach
Osten und Wölbung um 1550, Stuckierung und Anbau der
Seitenkapellen 1623/24; mit Ausstattung; Kreuzgang, südlich
an die Basilika anschließend, mit Stichkappentonnen und
Kreuzgratgewölben, im Kern spätromanisch, 12./13. Jh.,
Ausbau und Wölbung 15./16. Jh.; Konventsgebäude, südlich
an Kreuzgang und Johanneskirche anschließend, zweiflügeliger, zwei- bis dreigeschossiger Satteldachbau mit Refektorium und Repräsentationsräumen, nach Norden ausspringende
Klosterbibliothek, am Ostgiebel bez. 1594 und 1610; mit
Ausstattung; sog. Winterprälatur, südlich an den Turm anschließend, dreigeschossiger, traufseitiger und verputzter
Schopfwalmdachbau, im Kern spätmittelalterlich, Umbauten
16.-19. Jh.; mit Ausstattung; sog. Sommerprälatur, südlich
an Winterprälatur anschließend und zum Prälatenhof ausgerichtet, viergeschossiger, traufseitiger Gebäudezug mit Satteldach, polygonalem Erkertürmen mit Laternenhauben und
Mittelrisalit mit Zwerchhaus, mit Elisabethenkapelle von
1583, im Kern 16./17. Jh., Aufstockung und Umgestaltung
im Stil der Neurenaissance 1886; mit Ausstattung; Zwischenbau zwischen Sommerprälatur und Torhaus, zweigeschossiger,
traufseitiger Satteldachbau, im Kern 1. Drittel 16. Jh., Umbau
2. Hälfte 19. Jh.; Torhaus und Südostflügel des Prälatenhofes,
ehem. Brauerei, zweigeschossiger Walmdachbau mit
barocker Volutengiebelfassade und südöstlich angebauter Seminarkapelle, im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut
als Seminar, neuromanische Seminarkapelle 1887; Südflügel
des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Walmdachbau im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut; Westflügel des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, dreigeschossiger Walmdachbau mit viergeschossigem
Mittelteil mit Durchfahrt und Dreiecksgiebel, nach Westen
ausspringender Bau des Klostergasthofes, im Kern 1. Drittel
16. Jh., modern ausgebaut; Klostergarten, nordöstlich, östlich
und südöstlich von Kirche und Kloster; Gartenpavillon, zweigeschossiger, verputzter Walmdachbau, 18. Jh.
Diese sind zunächst mit vollständigem Listentext und Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art.4-6
DSchG nachrichtlich zu übernehmen sowie im zugehörigen
Planwerk als Denkmäler kenntlich zu machen.
Für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern und
in ihrem Nähebereich gelten die Bestimmungen der Art. 4−6
DSchG. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist
bei allen: Planungs-, Anzeige -, Zustimmungs- sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG und bei allen baurechtlichen
Genehmigungsverfahren, von denen Baudenkmäler/Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind,
zu beteiligen.
Wir bitten überdies geeignete Festsetzungen bezüglich zulässiger Baumassen und Bauhöhen zu treffen, um Beeinträchtigungen sicher ausschließen zu können.
Vorschlag der Verwaltung:
Das genannte Ensemble ist in der Plandarstellung bereits als
Baudenkmal dargestellt. Der Listentext und die Hinweise auf
die besonderen Schutzbestimmungen der Art. 4-6 DSchG
werden in die Begründung / den Umweltbericht übernommen.
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Schyren-Rundschau
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Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Die Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern
(Klosterverwaltung) hat mit Schreiben vom 27.12.2013
folgende Stellungnahme abgegeben:
Der oben genannten Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplans Scheyern stimmen wir grundsätzlich zu.
Folgende Anregung möchten wir jedoch geben:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ergebnis der frühzeitigen
Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange.
Bisher war die nun überplante Fläche ja bereits als Sondergebiet Kloster berücksichtigt. Lediglich die Überplanung,
welche versucht eine lockere und im Umfeld des Klosters
besser verträgliche Bebauung umzusetzen, bringt nun eine
flächenmäßige Erweiterung mit sich. Zu bedenken geben wir
in diesem Zusammenhang die Ausweisung als „Wohngebiet“
(WA). Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Dies wird auch weiterhin in unmittelbar angrenzenden Bereichen wie etwa der Klostergärtnerei oder dem innerhalb der
überplanten Fläche sich befindenden Forsthaus der Fall sein.
Um hier Konflikte möglichst schon im Vorfeld auszuschließen regen wir an, die gesamte Fläche als Dorfgebiet (MD)
auszuweisen. Ebenso sollte das von den Besatzungsmächten
widerrechtlich errichtete Gebäude am Schöneck oberhalb der
überplanten Fläche zwischen Gärtnerei, Forstbetriebstätte und
Tennisplätzen als „Dorfgebiet“ (MD) geführt werden. Der Eigentümer gibt an dieser Stelle schon die Zustimmung dazu.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird
reduziert.
Eine weitere gewerbliche Nutzung ist ebenfalls innerhalb
bzw. unmittelbar benachbart: die Parkplätze für die Klosterschenke. Zudem sind im Rahmen der Erweiterung unserer
Schule weitere Parkplätze bereits genehmigt und umgesetzt.
Der Gemeinderat stimmt nach sorgfältiger Abwägung, bzw.
Abhandlung sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu.
Bei den Stellungnahmen ohne Einwände werden deren öffentliche Belange nicht berührt. Soweit keine Stellungnahmen
vorliegen, ist anzunehmen, dass die von diesen Beteiligten
wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt
werden.
Wir danken für eine ernsthafte Abwägung unserer Anregungen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
Der vom Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer aus
Scheyern in Planungsgemeinschaft mit der Landschaftsarchitekten GmbH Weinzierl aus Ingolstadt ausgearbeitete Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Scheyern „Nördlich des Benediktenweges“ samt Begründung und Umweltbericht mit Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange in der Fassung vom 11.03.2014
wird gebilligt.
Die Energienetze Bayern GmbH (Erdgas) hat mit Schreiben vom 21.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben:
In der Nähe des o.g. Bereichs eine Erdgasleitung.
Bitte folgendes beachten:
Vor Baubeginn ist die ESB rechtzeitig zu informieren.
Sollten im Bereich der Gasleitungen Bautätigkeiten durchgeführt werden, sind die Schutzmaßnahmen zu beachten z.B.
• Keine Bautätigkeiten im Bereich des Schutzstreifens
• Überbauungen, Bepflanzungen etc. im Bereich der Gasleitung sind unzulässig.
Das Verfahren ist fortzusetzen.
Beschlussergebnis: 14 : 0
Hinweis: Als persönlich Beteiligter ist Gemeinderatsmitglied
Herr Pater Lukas von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, Art. 49 GO.
Übersichtsplan:
TOP 6
Bebauungsplan Nr. 29 Ortsbereich Scheyern „Am Forsthaus“
– Fortsetzung des Verfahrens und evtl. Beschlussfassung
dazu –
Der Gemeinderat hat am 09.07.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29 im Ortsbereich Scheyern „Am Forsthaus“
aufzustellen.
Ein erster Planentwurf war dann von der Architektin in der
Sitzung am 08.10.2013 anhand einer Beamerpräsentation erläutert worden. Mit diesem Plan bestand bereits grundsätzlich
Einverständnis, jedoch wurde bezüglich der Dachneigung
eine Anregung vorgebracht, die noch einzuarbeiten war.
Im Anschluss daran wurde von der Architektin Frau Vera
Winzinger aus Dießen am Ammersee ein Planentwurf mit
Begründung und Umweltbericht je in der Fassung vom
12.11.2013 erarbeitet. Dieser wurde dem Gemeinderat in der
Sitzung vom 12.11.2013 unter TOP 4 vorgestellt. Mit dem
Plan bestand Einverständnis.
Ausgehend davon war das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen.
Der Planentwurf wurde frühzeitig öffentlich ausgelegt und
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange,
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Schyren-Rundschau
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
könnte, frühzeitig zur Stellungnahme zugeleitet.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dazu lag der
Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 28.11.2013 – 31.12.2013 zur Einsichtnahme im Rathaus,
Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden aus.
Dies wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht am 20.11.2013.
Während dieser Zeit wurden folgende Einwendungen oder
Anregungen vorgebracht:
Die Bürgerinitiative Benediktenweg hat wie folgt Stellung
genommen:
Schreiben vom 07.11.2013:
Sehr geehrte Damen und Herren!!
Mit Besorgnis haben wir den Medien (Schyren Rundschau
vom 23.Okt. 2013) entnommen, dass die Nordseite des Benediktenweges überplant wird. Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“, betr. Das klostereigene
Areal nördlich des Benediktenweges, das laut Gemeinderatsbeschluss vom 09.07.13 zu überplanen ist.
Den Veröffentlichungen inkl. der Skizze haben wir entnommen, dass ein großes Gebiet von ca. 2 ha mit 15 (fünfzehn!)
Parzellen bebaut werden soll. Nach Auskunft von Pater Lukas
handelt es sich um ein Gebiet im Bereich des Forsthauses
mit 5 Parzellen und um ein großes Wohngebiet mit 10
Parzellen unterhalb der Gewächshäuser.
Die Anwohner des Benediktenweges haben in den letzten Jahren
– und weiterhin – massiv unter der Erschließung und immer
noch anhaltenden Bautätigkeit des Gebietes Schöneck II mit
Schwerlastverkehr (Tausende LKW’s!), Lärm und Schmutz gelitten. Jetzt ist ein weiteres großes Baugebiet geplant, das uns
für viele Jahre mit ähnlichen Nachteilen überziehen wird. Wir
sind somit an 2 Seiten unserer Anwesen mit massiven Beeinträchtigungen für viele weitere Jahre konfrontiert. Wohn- und
Lebensqualität sind dadurch erheblich vermindert und werden
noch stärker eingeschränkt werden! Die Lebensqualität der Anwohner sollte berücksichtigt werden und nicht nur die Interessen
der Bauträger! Wir bitten um genauere Informationen zu Größe,
Straßenführung, Kosten, zu den zeitlichen Vorstellungen und
um Darstellung möglicher Alternativen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrieben haben: 9 Anwohner des Benediktenweges
Anmerkung der Verwaltung:
Der Eingang dieses Schreibens wurde in der GR-Sitzung vom
12.11.2013 erwähnt, jedoch nicht ausdrücklich behandelt. Dies lag
daran, dass in dieser Sitzung lediglich das Verfahren zur
„frühzeitigen, bzw. vorgezogenen Bürgerbeteiligung“ eröffnet
wurde. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand bis zum 31.12.2013
statt, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt hatten alle Bürger die Gelegenheit,
Ihre Äußerungen abzugeben. Erst in der nun folgenden Sitzung wird
sich der Gemeinderat mit allen eingegangenen Stellungnahmen und
Äußerungen ausführlich beschäftigen.
Schreiben vom 28.11.2013:
(wurde im Rahmen der Bürgerversammlung überreicht)
Betreff: Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf
Nr. 29 „Am Forsthaus“, Scheyern
Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
mit Befremden haben wir festgestellt, dass die Bedenken und
die Unterschriften der Anlieger des Benediktenweges, eingereicht in der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2013, zwar
„zur Kenntnis“ genommen worden sind, aber deren Eingang
in der „Schyren-Rundschau von heute im Bericht über diese
Sitzung keinerlei Erwähnung fand. Unsere Unterschriften
wurden einfach ignoriert. So haben wir uns die vorgezogene
Bürgerbeteiligung nicht vorgestellt!
26. März 2014
Anmerkung der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 03.12.2013 wurde der Bürgerinitiative das Verfahren und die Situation erläutert und auch unserem Bedauern Ausdruck gegeben, dass ein falscher Eindruck entstanden ist.
Wir nehmen deshalb heute das Instrument der Antragstellung
im Rahmen der diesjährigen Bürgerversammlung wahr.
A NT RA G
Die Anlieger des Benediktenweges …(Namen der Anwohner)
… beantragen, die folgenden Punkte in einer der nächsten
Gemeinderatssitzungen (wie in der Gemeindeordnung festgeschrieben) zu behandeln:
1. Der vorgelegte Planentwurf benachteiligt die bestehenden Anwohner des Benediktenweges und enthält weitere Mängel
a) Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert von
den Gemeinderäten eine Sorgfaltspflicht, die uns nicht
gegeben scheint. Das Gesetz verlangt z.B. von der Gemeinde, sämtliche privaten und öffentlichen Belange,
die im Bauleitplanverfahren vorgebracht werden, rechtlich zutreffend einzuordnen und abzuwägen. Der
gesamte Bebauungsplan unterliegt der Rechtskontrolle.
Weiter stellen die Gerichte immer höhere Anforderungen
bezüglich z.B. Immissionsschutz (Verkehr/Wohnen)
und fordern entsprechende gutachtliche Stellungnahmen. Es ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass von derzeit 10 Anwesen am Benediktenweg
nun zusätzlich 15 Anwesen entstehen sollen, von dem
erst kürzlich über den Benediktenweg erschlossenen
Baugebiet „Schöneck“ ganz zu schweigen. Damit sind
die bisherigen Anlieger des Benediktenweges überproportional belastet.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung und auch
ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen dieser Bauleitplanung
bewusst. Aus diesem Grund wurden die Antragsteller
in Abstimmung mit der Gemeinde, am Freitag, den
07.03.2014 um 14.00 Uhr zu einem Gespräch – im
Rahmen der Anhörung – in das Bräustüberl im Kloster
Scheyern eingeladen.
Folgende Personen waren anwesend: Frau Clark, Fr.
Wendorff mit Mutter, Frau Hübl, Herr Breitenauer sen.
+ jun., Herr Dr. Halbritter, Frau Wolf, Herr Späth, Herr
Leopold. Herr Pater Lukas und Frau Winzinger
(Planerin) standen den Anwesenden Rede und Antwort.
b) Eine Erschließung des Baugebietes „Am Forsthaus“
über den Benediktenweg wäre gar nicht notwendig. Sie
könnte vielmehr über den Parkplatz mindestens ebenso
günstig erfolgen, da der Grundstückseigentümer dieses
Parkplatzes ebenfalls das Kloster ist. Die Erschließung
könnte sehr leicht beiderseits der künftigen Straße
geplant werden und zwar bis zur Erfassung sämtlicher
geplanter Parzellen bis zur Einmündung der Zufahrt vom
Prielhof aus (siehe beiliegende Skizze). Die zwei jetzt
geplanten Wendehammer wären dann nicht erforderlich.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Vorschlag der Verwaltung:
Eine Erschließung von Ost nach West über den Parkplatz ist städtebaulich nicht vertretbar, da die Benutzer
der Klostergastronomie auch das Wohngebiet zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzen würden. Außerdem
wären zwei Höhensprünge topografisch zu überwinden.
Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes auf den
westlichen Teil ist die gewünschte Erschließung nicht
mehr relevant, denn es findet nur noch eine Erschließung über den bereits bestehenden Zufahrtsstich zum
derzeitigen Forsthaus statt. Hierüber werden zukünftig
insgesamt 4 Häuser angebunden, das Forsthaus wird
über den Norden, über die Zufahrt des vorhandenen
Mehrfamilienhauses, erschlossen.
c) Die Wasserversorgung des neuen Baugebietes wäre bei
einer Erschließung über den Parkplatz ebenfalls gut
möglich und könnte die mit über 80.000 € angesetzten
Kosten für eine Querschnittserweiterung der bisherigen,
im Benediktenweg liegenden Leitung deutlich verringern. Eine neue Wasserleitung bei ohnehin offenen Straßenbaumaßnahmen wäre keine große Sache, wogegen
das Aufreißen des Benediktenweges in voller Länge
eine unzumutbare Härte für die jetzigen Anlieger bedeuten würde, auch im Hinblick auf die erst vor zwei
Jahren durchgeführten Baumaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes „Schöneck“ über den Benediktenweg.
d) Dasselbe gilt im Prinzip auch für die Entwässerung.
e) Sind die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen für das
neue Baugebiet nachgewiesen? Im Bebauungsplanentwurf sind mit den Buchstaben F1 – F5 zwar Grünflächen
ausgewiesen, die aber auch bisher schon bewaldet oder
bepflanzt waren. Die Ausgleichsflächen für ein Baugebiet beinhalten jedoch den Sinn, künftig befestigte
oder überbaute Flächen durch neu angelegte Begrünung
zu ersetzen. Schon vorhandene Begrünungen dürfen
nach unseren Informationen nicht für die verlangten
Ausgleichsflächen herangezogen werden.
f) fehlt
g) Es ist kein Kinderspielplatz vorgesehen. Wir haben den
Eindruck, dass dafür der im Baugebiet „Schöneck“ auf
Kosten (zu 100 %!!!) der dortigen Anlieger errichtete
Spielplatz dienen soll. Das wäre nicht fair. Die Anlieger
des Baugebietes Schöneck müssten entsprechend entschädigt werden (Beispiel: Die Gesamtkosten für Spielplatz einschl. Spielgeräte am Schöneck müssten um die
15 im neuen Baugebiet geplanten Gebäude erweitert
werden, d. h. die Aufteilung würde auf mehr Schultern
verteilt, was eine Teilrückzahlung an die Anlieger des
Baugebietes Schöneck erfordern würde.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Wasserleitung des neuen Gebietes wird von der bestehenden Wasserleitung im Benediktenweg aus weitergeführt. Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes
kann ggf. an die bestehende Wasserleitung, die das
Forsthaus andient, angeschlossen werden, die dann vergrößert werden muss. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt hinsichtlich des Oberflächenwassers über
ein eigens dafür erarbeitetes System, das vom Ing.büro
Dippold und Gerold aus Germering erarbeitet wird erfolgen, da durch die Bodenuntersuchungen, die durch
das Ing. Buero Crystal-Geotechnik aus Utting erstellt
wurden, nur ein sehr schwer sickerfähiger Boden festgestellt wurde.
Da es der Sorgfaltspflicht der Gemeinde obliegt, im
Rahmen der Schaffung von neuem Bauland die Unterlieger hinsichtlich der Oberflächenwasserbeseitigung,
nicht zu beeinträchtigen, hat sie ein Konzept zur schadlosen Beseitigung der Oberflächenwässer in Auftrag gegeben. Das Konzept wird Bestandteil des Bebauungsplanes!
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Der erforderliche Ausgleich ist außerhalb des Baugebietes, auf Fl. Nr. 679 der Gemarkung Scheyern vorgesehen. Die mit F bezeichneten Flächen stellen nur Grünflächen innerhalb des Baugebietes dar, die erhalten und
gepflegt werden und nur einen Minimierungsfaktor für
den Eingriff darstellen.
Ein Kinderspielplatz ist bei einer Ansiedlung von nur
5 Parzellen nicht erforderlich. Außerdem ist im Bereich
des nördlich anschließenden Mehrfamilienhauses ein
kleiner Spielplatz vorhanden.
2. Die Verteilung der Erschließungskosten muss den Bürgern der ganzen Gemeinde mitgeteilt werden, damit
die Gleichbehandlung sichergestellt werden kann
Es wurde in der Öffentlichkeit noch nicht klar, wie die Erschließungskosten abgerechnet werden sollen. Die zuletzt
von der Gemeinde erschlossenen Baugebiete („Schöneck“
und „Großenhager Ring“) wurden zu 100 % über die neuen
Anlieger abgerechnet, wobei beim Baugebiet „Großenhager
Ring“ sogar die Linksabbiegespur von der Ilmmünsterer
Straße in die Plöckinger Straße auf die Anlieger des neuen
Baugebietes umgelegt wurden, obwohl keine der beiden
Straßen ins Baugebiet führt (angeblich Verursacherprinzip).
Das heißt in unserem Fall, dass alle Kosten , die durch den
höheren Bedarf aufgrund des neuen Baugebietes entstehen, also Einrichtungen wie Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Telefon- und Fernsehkabel, Kindergartenplätze, Schulbedarf, Straßenpflege (Schneeräumen,
Kehrarbeiten, etc.) auf die Anlieger des neuen Baugebietes
umgelegt werden müssen, wie dies auch bei den genannten
Baugebieten für 20 Jahre eingerechnet worden war. Es
mussten sogar Parkplätze für die Stemmerblöcke von den
Anliegern des Baugebietes „Großenhager Ring“ bezahlt
werden, obwohl diese gar nicht im Umgriff des neuen Baugebietes lagen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Gemeindebürger ist dies eine zwingende Forderung auch für
das neue Baugebiet nördlich des Benediktenweges.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Erschließung ist als private Erschließungsstraße vorgesehen. Das nun verkleinerte Gebiet wird über diese
private Erschließungsstraße erschlossen, die Kosten hierfür werden somit nicht auf die Bevölkerung umgelegt, sondern betreffen lediglich die fünf neuen Parzellen. Ein Erschließungskostenbeitrag wurde für eine Bauzeile entlang
des Benediktenweges (derzeit Gärtnerei) vom Kloster bereits geleistet.
Wir verweisen noch einmal auf die bereits am 12.11.2013
eingereichte Unterschriftenliste und bitten um die entsprechende Behandlung unseres Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung der Bürgerinitiative Benediktenweg
Schreiben vom 17.12.2013:
Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3.12.2013.
Ergänzend zu den Einwendungen gegen die Planskizze des
Bebauungsplans „Am Forsthaus“ wollen wir hiermit noch
einmal die in unserem Antrag vom 28.11.13 vorgebrachten
Punkte präzisieren und neue Überlegungen einbringen. Dass
die Gemeinde für Bauwillige, die in Scheyern bauen und
leben wollen, Bauplätze ausweisen sollte, darüber besteht
auch von unserer Seite vollstes Einverständnis. Wir sind daher
nicht gegen das geplante Baugebiet Nr. 29 „Am Forsthaus“,
sondern für ein Vorgehen, das auch unsere Sorgen und Vorschläge berücksichtigt. Wir haben die Erschließung und Bauarbeiten im Baugebiet „Schöneck II“ (38 Häuser) einschließlich des riesigen Regenrückhaltebeckens am unteren Benediktenweg über Jahre hinweg toleriert, sind aber nicht bereit,
ein weiteres großes Baugebiet, das über den Benediktenweg
erschlossen werden soll, ohne Einwände zu akzeptieren.
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Schyren-Rundschau
1. Wir lehnen eine Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes an den Benediktenweg ab. Wir schlagen eine zentrale Erschließungsstraße durch das neue Baugebiet vor,
die am oberen Parkplatz beginnt, durch die Mitte des Baugebietes verläuft und im Bereich des jetzigen Forsthauses
mit einem Wendehammer endet (siehe Skizze).
Diese Straße erschließt alle Parzellen, nimmt die Wasserversorgungsleitungen, den Abwasserkanal u.a. auf. Eine Abzweigung nach Norden zum Wohnblock wäre möglich. Dieser
Vorschlag würde die beiden vom Benediktenweg ausgehenden Stichstraßen mit jeweils einem Wendehammer überflüssig machen.
Vorteile einer zentralen Erschließungsstraße:
• Klare ortsplanerische Konzeption.
• Das Gefälle bei unserem Vorschlag ist relativ gering, wogegen die jetzt geplanten 2 Stichstraßen ein deutliches bis
starkes Gefälle aufweisen (siehe Höhenlinien auf der
Skizze).
• Der Gehsteig an der Nordseite des Benediktenweges
erübrigt sich einschließlich einer Stützmauer im unteren
Bereich.
• Stützmaßnahmen und Eigentümer-Ansprüche entfallen.
• Der Benediktenweg wird kaum durch Erschließungsmaßnahmen beeinträchtigt.
• Kosten für die Benediktenweg-Anlieger entstehen nicht.
• Verkehrslärm- und Schmutzimmissionen für die Anwohner
des Benediktenweges reduzieren sich im Vergleich zur jetzt
geplanten Version.
(Hinweis: Die Richtlinien der Europäischen Union (EU) sehen
die Lärmvermeidung als Grundlage an, weil die nachträgliche
Bekämpfung von Lärmquellen schwieriger und nur mit hohem
Kostenaufwand zu bewerkstelligen ist. Auch geben die Gerichte mit steigender Tendenz den Normenkontrollklagen statt,
die die Lärmvermeidung zum Thema haben.)
Vorschlag der Verwaltung:
Eine Erschließung von Ost nach West über den Parkplatz ist
städtebaulich nicht vertretbar, da die Benutzer der Klostergastronomie auch das Wohngebiet zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzen würden. Außerdem wären zwei Höhensprünge topografisch zu überwinden. Auch waren schon immer
zwei Bauabschnitte geplant, s. Begründung zum Bebauungsplan, wobei der BA II nun komplett aus der Planung genommen wurde, da der Bedarf des Klosters sich derzeit nur auf
die Ausweisung von Parzellen beschränkt, für Personen die
dem Kloster besonders verbunden sind und diese Grundstücke auch nicht veräußert werden sollen, sondern nur im
Erbbaurecht vergeben werden.
Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes auf den westlichen Teil ist die gewünschte Erschließung nicht mehr
relevant, denn es findet nur noch eine Erschließung über den
bereits bestehenden Zufahrtsstich zum derzeitigen Forsthaus
statt. Hierüber werden zukünftig insgesamt 4 Häuser angebunden, das Forsthaus wird über den Norden, über die Zufahrt
des vorhandenen Mehrfamilienhauses, erschlossen.
26. März 2014
Probleme, die durch die jetzige Planung verursacht werden:
• Die Einmündung der unteren Erschließungsstichstraße in
den Benediktenweg verläuft spitzwinklig und liegt direkt
gegenüber der Einmündung der Bertoldstraße, die ebenfalls spitzwinklig endet – eine äußerst schlecht einsehbare,
unfallträchtige Kreuzung. Auf die Befestigung dieser
Stichstraße an starker Hanglage und der noch ungeklärten
Zustimmung der Eigentümer (Flurnr. 651/2 und Flurnr.
648) sei hingewiesen.
• Die Erschließungsarbeiten dieses unteren Teils des neuen
Baugebietes müssten über den unbefestigten Weg hinter
den Anwesen Seidl und Hübl erfolgen, der schon heute
deutliche Ansenkungs- oder Abrutschmerkmale aufweist.
• Durch die extreme Nord-/Süd-Hanglage des neuen Baugebietes würden im unteren Teil des Benediktenweges für den
Abwasserkanal Rückschlagventile erforderlich werden, damit bei Starkregen das sich stauende Niederschlagwasser
nicht aus den Abflussleitungen der unteren Häuser quillt.
• Die obere Stichstraße mündet an einer erheblichen Gefällestrecke des Benediktenweges gegenüber Flurnr. 637 und
636 ein und führt zu erheblichen Anfahrts- und Bremsproblemen (Lärm(!) und Winterglätte(!)).
• Der Verkehr wird nicht nur deutlich am Benediktenweg
zunehmen sondern auch am Inselweiher (Quellverkehr und
Durchgangsverkehr).
• Zur Erschließung des Baugebietes nach dem jetzigen Planentwurf werden langwierige Baumaßnahmen wie z.B. Einmündung der beiden Stichstraßen, Gehwegbau, Bau von
Trinkwasserleitungen, Kanalleitungen, Telefon- und Fernsehkabelverlegung, etc. über den Benediktenweg stattfinden, die neben erheblichen Emissionen Schäden verursachen, deren Sanierung mit hohen Kosten verbunden sein
werden. Wer trägt diese Kosten?
Wir sind nicht bereit, für die Sanierung des Benediktenweges weder direkte Kosten noch indirekte Folgelasten zu
übernehmen!
2. Zur Informationspolitik
Wir hatten leider in den letzten Monaten das Gefühl, über
die geplanten Maßnahmen in unserem Bereich nicht ausreichend informiert worden zu sein. Es wurde vielmehr der Eindruck vermittelt, als wäre die Ausweisung des Baugebietes
„Am Forsthaus“ bereits langfristig geplant und nun eilig im
Gemeinderat ohne Diskussion (ohne Gegenstimme) beschlossen worden. Wurden alle Formalien beachtet? Wir
bitten deshalb um briefliche Nachricht über die zeitlichen
Abläufe der künftigen Planungsschritte, um keine wichtigen
Fristen zu versäumen.
Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger des Benediktenweges und anderer Interessierter wäre wünschenswert
und sinnvoll.
Wir bitten um eine sachgerechte Behandlung unserer Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrieben haben:
10 Familien die am Benediktenweg anliegen
Folgende Personen haben mit jeweils separaten Anschreiben vom 29.12.2013 und vom 30.12.2013 wie folgt Stellung
genommen:
Anmerkung der Verwaltung:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird dieses Schreiben nur einmal
aufgeführt, obwohl jede Familie ein separates Schreiben eingesandt
hat. Die Inhalte der Scheiben sind absolut identisch.
Familien A., W., F., C., P., K., S., H., L.
(Anwohner des Baugebietes Schöneck)
Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
mit Interesse verfolgen wir die Bestrebungen der „Bürgerinitiative Benediktenweg“ bezüglich des neuen Baugebietes
„Am Forsthaus“ und sehen uns veranlasst, auch unseren Interessen mit diesem Schreiben Ausdruck zu verleihen. Im
Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung bitten wir Sie
um Berücksichtigung und Bearbeitung unserer Interessen.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Folgende Fragen stellen sich uns im Zusammenhang mit der
Überplanung des Baugebietes „Am Forsthaus“:
• Wie erfolgt die Entwässerung des Neubaugebietes? Aufgrund der Topografie mutmaßen wir, dass dies über die
vorhandene Kanalisation im Benediktenweg und das anlässlich unseres Baugebiets „Schöneck“ erbaute Regenrückhaltebecken erfolgen müsste. Ist dieses überhaupt ausreichend dimensioniert und erfolgt eine angemessene Kostenbeteiligung durch den Grundstückseigentümer des Neubaugebietes? Denn uns wurden seinerzeit die landkreisweit
außerordentlich hohen Erschließungskosten von schlussendlich EUR 61,15 u.a. damit begründet, dass aufgrund
von Lehmschichten in unserem Hügel eine Versickerung
von Oberflächenwasser nicht erfolgen kann, sondern ein
ausreichend groß dimensionierter Kanal mit Regenrückhaltebecken erbaut werden müsste. Wir stellen uns die
Frage, ob wir bei der Erschließung unseres Baugebiets
gleich die notwendigen Dimensionen für ein weiteres Baugebiet mitfinanziert haben und daher nun einen finanziellen Ausgleich erwarten dürfen?
Vorschlag der Verwaltung:
Für die Entwässerung wird ein eigenes Konzept von dem
Ing. Büro Dippold und Gerold aus Germering erarbeitet,
welches Bestandteil der Satzung wird. Da das Konzept derzeit noch in Arbeit ist – kann nur insoweit Auskunft erteilt
werden, dass das Konzept die Unterlieger nicht benachteiligen darf und angedacht ist, das Oberflächenwasser vollkommen unabhängig zu entsorgen, ggf. über die Weiher
im Westen. Dies ist noch mit dem Wasserwirtschaftsamt
abzuklären.
• Offenbar ist für das Neubaugebiet kein eigener Spielplatz
vorgesehen. Der nächstgelegene Spielplatz ist wohl der
ebenfalls aus unseren Erschließungskosten finanzierte
Spielplatz im Baugebiet Schöneck. Erfolgt auch hier eine
angemessene Kostenbeteiligung des Grundstückseigentümers und dürfen wir auch hierbei mit einer Rückzahlung
rechnen?
Vorschlag der Verwaltung:
Da es sich nur noch um 5 Bauparzellen handelt ist ein
Spielplatz hier nicht erforderlich.
• Warum sollen im neuen Baugebiet lediglich bereits vorhandene Wald- und Baumbestände als Ausgleichsflächen
dienen, während bei uns eigens ein neuer großer Grüngürtel, finanziert aus unseren Erschließungskosten, geschaffen werden musste?
Vorschlag der Verwaltung:
Der Ausgleich erfolgt auf einer separaten Fläche außerhalb
des Baugebietes, die gekennzeichneten Flächen stellen nur
eine Minimierung des Eingriffs dar.
• Die Einmündung Bertoldstraße in den Benediktenweg ist
bereits jetzt sehr unübersichtlich und gefahrenträchtig. Gemäß den bisher vorliegenden Planungen soll direkt gegenüber eine neue (wieder spitzwinklige) Einmündung einer
neuen Straße in den Benediktenweg gebaut werden. Dies
erhöht das Gefahrenpotenzial an dieser Kreuzung
zusätzlich. Was spricht gegen eine vom Benediktenweg unabhängige und zentrale Straßenführung vom oberen Parkplatz aus?
Vorschlag der Verwaltung:
Um die Zufahrt zu entschärfen, wird mit den Verantwortlichen geklärt inwieweit ein Spiegel oder auch ein Parkbzw. Halteverbot im Mündungsbereich sinnvoll ist.
Dies kam als Anregung aus dem Bürgertreffen am
07.03.2014.
Wir schließen uns hiermit dem Antrag der Bürgerinitiative
Benediktenweg an und bitten Sie, uns zukünftig ebenfalls
schriftlich über den Planungsfortschritt zu informieren. An
einer Informations- und Diskussionsveranstaltung haben
auch wir großes Interesse.
Seite 41
Wir sind gerne Bürger der Gemeinde Scheyern und fühlen
uns hier sehr wohl. Umso mehr freuen wir uns, wenn weiterhin
neues Bauland geschaffen wird – wenn dafür innerörtliche
Baulücken genutzt werden können umso besser. Bitte
verstehen Sie unsere Beteiligung an der Bürgerinitiative also
nicht als ein „Dagegen sein“ sondern als konstruktive
Mitarbeit interessierter Bürger.
Familie R., hat mit Anschreiben vom 30.12.2013 wie folgt
Stellung genommen:
Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
mit Interesse verfolgen wir die Planungen für das neue Baugebiet „Am Forsthaus“ und bitten Sie im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung um Beantwortung unserer Fragen:
Aufgrund der Topografie nehmen wir an, dass die Entwässerung des Baugebietes „Am Forsthaus“ über die vorhandene
Kanalisation im Benediktenweg und das anlässlich unseres
Baugebiets „Schöneck“ erbaute Regenrückhaltebecken erfolgen wird. Uns wurden die hohen Erschließungskosten für
„Schöneck“ u.a. damit begründet, dass aufgrund von Lehmschichten in unserem Hügel eine Versickerung von Oberflächenwasser nicht erfolgen kann, und daher ein ausreichend
groß dimensionierter Kanal mit Regenrückhaltebecken erbaut werden muss. Sollte auch im Baugebiet „Am Forsthaus“
eine Versickerung nicht möglich sein, stellt sich die Frage,
ob dieses Regenrückhaltebecken ausreichend dimensioniert
ist und ob eine Kostenbeteiligung durch den Grundstückseigentümer des Neubaugebietes „Am Forsthaus“ vorgesehen
ist.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt hinsichtlich des
Oberflächenwassers über ein eigens dafür erarbeitetes
System, das vom Ing.büro Dippold und Gerold aus Germering
erarbeitet wird erfolgen, da durch die Bodenuntersuchungen,
die durch das Ing. Buero Crystal-Geotechnik aus Utting
erstellt wurden, nur ein sehr schwer sickerfähiger Boden festgestellt wurde.
Da es der Sorgfaltspflicht der Gemeinde obliegt, im Rahmen
der Schaffung von neuem Bauland die Unterlieger
hinsichtlich der Oberflächenwasserbeseitigung, nicht zu beeinträchtigen, hat sie ein Konzept zur schadlosen Beseitigung
der Oberflächenwässer in Auftrag gegeben. Das Konzept
wird Bestandteil des Bebauungsplanes!
Anscheinend ist für das Neubaugebiet kein eigener Spielplatz
vorgesehen. Der nächstgelegene Spielplatz ist der im Rahmen
der Erschließung des Neubaugebietes „Schöneck“ errichtete.
Ist eine Kostenbeteiligung des Grundstückseigentümers des
Neubaugebietes „Am Forsthaus“ vorgesehen?
Es ist uns wichtig, dass unser beschriebenes Anliegen als
freundliche Anfrage verstanden wird.
Resümeè der Verwaltung zur Anliegerversammlung vom
07.03.2014:
Es wurden alle o.g. Punkte angesprochen und soweit möglich
geklärt.
Die meisten der Punkte erledigten sich aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes auf den westlichen Bereich, der an
die bestehende Erschließung des derzeitigen Forsthauses angebunden wird.
Weitere Hinweise der Bürger betrafen:
– Die Situierung der Mülltonnensammelstelle, aufgrund dessen wird als möglicher Standort auch der Bereich neben
der bestehenden Trafostation im Bebauungsplan aufgenommen.
Seite 42
Schyren-Rundschau
– Die Mündung der Erschließungsstraße in den Benediktenweg; hier ist die Anbringung eines Spiegels und die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes anzudenken.
– Eine mögliche Randsteinsetzung am Ende der privaten Erschließungsstraße verhindert ggf. den unkontrollierten Ablauf des Oberflächenwassers.
– Es sind in der Erschließungsstraße ggf. Querdrainagen zu
setzen.
Diese Hinweise werden im weiteren Verfahren, so weit
möglich, berücksichtigt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.1 BauGB
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
wurde am 20.11.2013 der Planentwurf mit Begründung und
Umweltbericht übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme
bis zum 31.12.2013.
Auf Bitten mehrerer Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verlängert.
Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaft –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Gemeindeaufsicht –
䡩 Regierung von Oberbayern –Höhere Landesplanungsbehörde –
䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt
䡩 Straßenbauamt Ingolstadt
䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Bayernwerk AG (ehemals: E.ON)
䡩 Telekom AG, T-Com
䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern
䡩 Gemeinde Gerolsbach
䡩 Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster –
䡩 Markt Hohenwart
䡩 Gemeinde Ilmmünster –VG Ilmmünster –
䡩 Gemeinde Jetzendorf
䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Gemeinde Reichertshausen
䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München – Fachbereich Pastoralraumanalyse –
䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern
䡩 Bund Naturschutz
䡩 Energienetze Bayern GmbH in München (Erdgas)
Davon haben abgegeben
keine Stellungnahme:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen – Kreisstraßenbauverwaltung –
䡩 Gemeinde Gerolsbach
䡩 Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster –
䡩 Gemeinde Ilmmünster – VG Ilmmünster –
䡩 Gemeinde Reichertshausen
䡩 Bund Naturschutz
26. März 2014
Stellungnahmen ohne Einwände bzw. Anregungen:
䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
䡩 Markt Hohenwart
䡩 Gemeinde Jetzendorf
䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München –Fachbereich Pastoralraumanalyse –
Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden:
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaftsbetrieb –
䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Gemeindeaufsicht –
䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde –
䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt
䡩 Straßenbauamt Ingolstadt
䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm
䡩 Bayernwerk AG (ehemals E.ON)
䡩 Telekom AG, T-Com
䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern
䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern
䡩 Energienetze Bayern GmbH (Erdgas)
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Schreiben
vom 20.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung
(Bauamt):
Die Bauleitplanung muss eine Planungssicherheit gewährleisten und die Umsetzung des Planvorhabens für
alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar darstellen.
Erläuterung:
In den Festsetzungen durch Text wird die Zulässigkeit von
Abgrabungen und Aufschüttungen geregelt. Aus den negativen Erfahrungen in der Vergangenheit durch fehlende geeignete Geländeschnitte, wird dringend angeregt, die Planunterlagen durch aussagekräftige Geländeschnitte zu ergänzen, welche für eine einvernehmliche Umsetzung unabdingbar sind. Eine abschließende Stellungnahme wird sich daher
dem weiteren Verfahren vorbehalten.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Planunterlagen werden durch Geländeschnitte ergänzt.
Immissionsschutzrechtliche Beurteilung:
Grundsätzlich ohne Einwände. Es ist jedoch darauf zu achten,
dass die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Tennisplätze an den im geplanten Baugebiet nächstgelegenen Immissionsorten die zulässigen Richtwerte gemäß 18. BlmSchV
(Sportanlagenverordnung) eingehalten werden. Eine nähere
Betrachtung wurde von Seiten des Unterzeichners nicht vorgenommen, da unmittelbar östlich der Tennisanlage bereits
Wohnbebauung vorherrscht.
Vorschlag der Verwaltung:
Nach Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde, Herrn
Zehnter, kam man zu dem Ergebnis, dass als geeignete Lärmschutzmaßnahme eine 2,00m hohe, geschlossene Bretterwand
entlang des Südzaunes des Tennisplatzes errichtet werden
soll.
Da das Baugebiet stark verkleinert wurde, ist dies momentan
ausreichend.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Es wird weder ein Lärmgutachten, noch eine Regelung über
die Orientierung der Zimmer in den Gebäuden benötigt.
In der Begründung zum Bebauungsplan ist wie folgt zu übernehmen:
Die 2,00 m hohe, geschlossene Holzbretterwand entlang der
südlichen Grenze des Tennisplatzes muss errichtet sein,
sobald das erste Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
bezugsfertig ist. Dies bedeutet, dass das Forsthaus aufgrund
des MD nicht relevant ist, hinsichtlich dieser Betrachtung.
Naturschutzrechtliche Beurteilung:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen den Bebauungsplan. Das Vorhaben
stellt jedoch einen Eingriff entsprechend nach § 14 und 15
i.V.m. § 18 Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG) in Natur
und Landschaft dar.
1. Ausgleichsflächen im Umgriff des BP
Ausgleichsflächen können nur anerkannt werden, wenn
sie mindestens 10 m breit sind und eine Aufwertung um
mindestens eine Stufe gegeben ist. Aufgrund der Hochwertigkeit des Bestandes (F1, F3), Kleinflächigkeit (F2,
F4) und schwierigen Umsetzung und Kontrolle der Pflege
(F5) werden innerhalb des Bebauungsplanes keine Ausgleichsflächen akzeptiert. Es wird vorgeschlagen die Flächen als Durchgrünung festzusetzen. Dies würde als Vermeidungsmaßnahme angerechnet werden und somit kann
für alle Kategorien der niedrigste Wert als Kompensationsfaktor gewählt werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Planungsumgriff wird reduziert, alle Ausgleichsflächen
werden außerhalb dargestellt. Innerhalb des Bebauungsplanes sind nur Grünflächen, die als Minimierungsfaktor
angesetzt werden können vorgesehen.
2. Externe Ausgleichsflächen
Die Lage der externen Ausgleichsfläche ist zu nennen. Es
sind konkrete Herstellungs- und Pflegemaßnahmen zu
festzulegen. Eine vorangehende Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (uNB) wäre wünschenswert.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Ausgleichfläche liegt auf der Fl. Nr. 679, Gemarkung
Scheyern. Dies wurde in die Festsetzungen aufgenommen.
Die dingliche Sicherung von Ausgleichsflächen auf Privatgrund zugunsten des Freistaates Bayern hat vor dem
Satzungsbeschluss stattzufinden. Die Ausgleichsflächen
sind von der Gemeinde unverzüglich nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans an das Ökoflächenkataster
(ÖFK) des Landesamts für Umwelt weiterzuleiten. Es sind
sowohl Kopien der dinglichen Sicherung als auch der Meldung ans ÖFK an die uNB zu übersenden.
Die Ausgleichsflächen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Erschließung herzustellen. Pflanzungen
sind fachgerecht durchzuführen und entsprechend zu pflegen. Ausfälle sind umgehend zu ersetzen. Die
Fertigstellung ist bei der uNB zu melden und ein Abnahmetermin ist zu vereinbaren.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird unter Festsetzungen aufgenommen:
Die Ausgleichsflächen werden spätestens ein Jahr nach
Fertigstellung der Erschließung erstellt. Fertigstellungsund Abnahmetermin werden gemeldet.
3. Grünordnung
Aus der Gehölzliste der textlichen Festsetzung D 6.6
sollten aus ästhetischen Gründen nachfolgende Bäume
entfernt werden:
• Fraxinus excelsior aufgrund des Eschentriebsterbens
• Alnus glutinosa aufgrund des natürlichen Vorkommens
von Erlen auf nassen bis feuchten Standorten
Seite 43
Vorschlag der Verwaltung:
Die o.g. Bäume werden aus der Baumliste entfernt.
4. Abstand zu Gehölzen
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Flächennutzungsplan festgesetzte Baumfallgrenze von 25 m Abstand zum
Biotop 7434-0188-001 einzuhalten ist. Ein vorausschauender Schutz des Biotops gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art.
16 BayNatSchG beinhaltet einen Pufferbereich in Baugebieten, um vermeidbaren Problemen mit Anwohnern vorzubeugen. Neben den üblichen Beschwerden über Laubfall
und Schattenwurf haben andernfalls die Anwohner ein
Recht auf die Verkehrssicherung der Bäume durch die Gemeinde, die ggf. die Mehrkosten zu tragen hat. Eine Entfernung des Gehölzes wird aus naturschutzfachlicher Sicht
nicht befürwortet, da eine Rodung nach § 30 BNatSchG
i.V.m. Art. 16 BayNatSchG verboten ist.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Bebauungsplan wurde geändert. Durch die Planänderung werden 30m zum Biotop eingehalten.
Beurteilung aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde:
Der überplante Bereich grenzt an bekannte Bodendenkmäler
an. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist zu beteiligen.
Vorschlag der Verwaltung:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde bereits
beteiligt.
Beurteilung aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes:
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfallsammelbehältnisse sind an den beiden geplanten Bereitstellungsflächen am Benediktenweg zur Abholung bereitzustellen.
Vorschlag der Verwaltung:
Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes ist nur noch
eine Bereitstellungsfläche erforderlich. Diese wird unter Hinweise durch Text aufgenommen.
Beurteilung aus Sicht der Gemeindeaufsicht:
• Gemeindeaufsicht/Finanzaufsicht: keine Anregungen
• Erschließungsbeitragsrecht: Aus Sicht des Erschließungsbeitragsrechts wird empfohlen, einen Erschließungsvertrag
(für die Straßenerschließung) abzuschließen.
Vorschlag der Verwaltung:
Ein Erschließungsvertrag wird abgeschlossen.
Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom
23.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Vorhaben
Die Gemeinde Scheyern plant am Hauptort im Bereich des
Klosters das bislang unbebaute Sondergebiet Kloster direkt
nördlich des Benediktenweges und die nördlich davon liegenden Grünflächen und Gartenanlagen in ein Allgemeines
Wohngebiet bzw. in ein Mischgebiet umzuwidmen. Im östlichen Bereich wird der Parkplatz entsprechend der tatsächlichen Nutzung dargestellt. Die Gesamtplanung umfasst eine
Fläche von ca. 2 ha.
Erfordernisse
Lt. RP 10 B I 8.2 (Z) kommt in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu.
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Schyren-Rundschau
26. März 2014
Lt. BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden. Der Umfang einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke soll vermindert werden, insbesondere
durch vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung
und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte
und Gemeinden (…).
ein regional bedeutendes Baudenkmal mit landschaftsprägender Wirkung und wichtigen Sichtbezügen. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt wird, nimmt das
Planungsgebiet aufgrund der Ortsrandlage eine wichtige
Funktion im Landschaftsbild am südwestlichen Ortseingang
von Scheyern ein. Es ist zu befürchten, dass die prägende
Wirkung des Klosterensembles durch die Bebauung der
Hanglage beeinträchtigt wird.
Lt. LEP 3.1 (G) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner
Folgen ausgerichtet werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Lt. LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig
zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Lt. RP 10 B III 1.1.2 (Z) sollen vorrangig die vorhandenen
Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt
werden.
Lt. RP 10 B III 1.2 (Z) soll die Siedlungstätigkeit in allen
Gemeinden in Übereinstimmung mit ihrer Größe, Struktur
und Ausstattung in der Regel organisch erfolgen.
Bewertung
Das Vorhaben liegt lt. Karte 3, Landschaft und Erholung, des
Regionalplanes Ingolstadt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“. Die vorgesehenen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen stehen der Planung nicht entgegen.
Um dem Grundsatz einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
gerecht zu werden, sollten bei Planungen frühzeitig die prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen sowie die Altersstruktur der Bevölkerung und der sich daraus ergebende Flächenbedarf für die gesamte Gemeinde berechnet werden.
Eine entsprechende Bedarfsanalyse ist in Kapitel 5.1 der Begründung des Flächennutzungsplanes enthalten. Allerdings
sind die Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung fehlerhaft. Lt. dem Demographie-Spiegel für Bayern wird für die
Gemeinde Scheyern selbst bei der Variante mit erhöhtem
Zuzug für 2021 von einem Bevölkerungsstand von nur 4.830
Personen ausgegangen, wogegen die Berechnungen in der
Begründung zum Flächennutzungsplan von 6.091
Einwohnern ausgehen. Dies dürfte auf Anrechnung der Gesamt-Zuwachsrate von 2010-2020, die fälschlicherweise
jährlich herangezogen wurde, zurückzuführen sein. Wir
bitten die Berechnungen zu korrigieren.
Gesamtergebnis
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht
entgegen, wenn nach Berichtigung der Flächenbedarfsanalyse
die Ausrichtung an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
dargestellt werden kann.
Hinweise
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung
getragen werden, insbesondere durch die Reduzierung des
Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung, durch die verstärkte Erschließung und
Nutzung erneuerbarer Energien (…) (LEP 1.3.1 (G).
Potenziale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sollen durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden (LEP 6.1 (G). Erneuerbare Energien
sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (G).
Es sollte geprüft und dargelegt werden, inwiefern die
Planung, bzgl. der Förderung regenerativer Energiequellen
und der Energieeffizienzsteigerung optimiert ist bzw. werden
kann (z.B. Gebäudeausrichtung bzgl. Nutzung solarer
Energie und Vermeidung von Verschattung, Kompaktheit der
Gebäude).
Aus städtebaulicher Sicht ergeht folgender Hinweis: Die geplante Baugebietsausweisung liegt südlich der Benediktinerabtei Scheyern. Die Klosterkirche Mariae Himmelfahrt ist
Zu „Hinweise“:
Der Umgriff des Bebauungsplanes wird verkleinert.
Den Anforderungen des Klimaschutzes wird dahingehend
Rechnung getragen, dass die Versorgung zentral über ein
BHKW geplant ist, welches im Untergeschoss des Garagengebäudes im Norden vorgesehen ist und somit das gesamte
Gebiet versorgt und evtl. auch noch angrenzende Gebiete. Es
ist vorgesehen, dies mit nachwachsenden Rohstoffen zu speisen.
Landschaftsbild und prägende Wirkung des Klosterensembles:
Im Süden des Klosters Scheyern sollen auf einer Teilfläche
der ehem. Fläche der Klostergärtnerei, sowie im Bereich des
derzeitigen Forsthauses nun nur noch 5 Parzellen erschlossen
werden. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden von
West nach Ost verlaufenden Benediktenweg über den die vorhandene Erschließungsstraße des alten Forsthauses das
gesamte Quartier erschließt. Am Ende ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen, von der aus ein kleiner Stich das letzte
Gebäude im Osten anbindet. Das ehemalige Forsthaus wird
im Zuge eines Ersatzbaues an der Nordseite in Richtung Klostergärtnerei verlegt und zukünftig über die vorhandene Erschließung des Mehrfamilienhauses angebunden. Der Grünbereich (Wald) im Westen mit dem anschließenden Biotop
bleibt als Habitus erhalten. Der im Süden liegende Grünbereich entlang des Benediktenweges bleibt erhalten.
Die Gebäudestrukturen unterordnen sich der Topografie
und schmiegen sich dem Hang an. Das Forsthaus erscheint
als einziges, dem Kloster zugeordnetes Gebäude, in der
Silhouette markant. Aufgrund des dahinter liegenden viergeschossigen Mehrfamilienhauses stellt es eine Abstufung in
den Hang dar und ordnet sich wiederum unter. Es sind insgesamt 5 Parzellen mit insgesamt 11 Wohnungen vorgesehen.
Durch die Verkleinerung des Umgriffs und die Abstufung der
Gebäude und Dachformen bleibt das Klostergebäude im Hintergrund dominant und markant. Die 5 Parzellen liegen nicht
direkt vor dem Klosterhauptgebäude sondern binden sich in
den Wald und die markante Topographie ein.
Bei den nun noch 5 Parzellen handelt es sich um Gebäude
für Personen, die dem Kloster verbunden sind, u.a. Forsthaus.
Die für das Gesamtgemeindegebiet fehlerhaft erstellte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Begründung wird
entsprechend den Anregungen der Regierung von
Oberbayern überarbeitet bzw. berichtigt. Des Weiteren wird
der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verkleinert.
Auch bei einem entsprechend geringer berechneten Bedarf
wird die Annahme, dass es sich bei der vorgesehenen Baugebietsausweisung um eine bedarfsgerechte Entwicklung
handelt, aufrechterhalten.
So ist die Notwendigkeit der Flächenausweisung unter Berücksichtigung der beschriebenen Baulandsituation, den im
verkleinerten Geltungsbereich reduziert möglichen Bauvorhaben und dem örtlichen Bedarf (Wohnbauland für dem
Kloster verbundene Mitarbeiter, um die spezifischen
Aufgaben des Klosters, z. B. Kirchenmusik, Schulwesen,
Seelsorge, Land- und Forstwirtschaft, weiterhin erfüllen zu
können) weiterhin bedarfsgerecht.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat mit Schreiben
vom 12.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Nachfolgend wird als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen.
1. Wasserversorgung
Die Versorgung von Scheyern mit Trink- und Brauchwasser
ist durch die kommunale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Scheyern in ausreichendem Umfang sichergestellt.
Wasserschutzgebiete sind nicht berührt.
2. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten
Im Geltungsbereich der Bauleitpläne sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im
Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen
bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche
Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren.
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Bauwasserhaltungen
erforderlich werden, sind diese im wasserrechtlichen
Verfahren beim Landratsamt Pfaffenhofen zu beantragen.
Aufgrund der Hanglage sind Schichtwasservorkommen und
Hangwasser nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, die
Keller wasserdicht auszubilden.
Für die Bereiche Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt
Pfaffenhofen zu beteiligen. Es dürfen auf keinen Fall wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies ist
besonders im Bauzustand zu beachten.
Sollte für Geländeauffüllungen Fremdmaterial benötigt werden, empfehlen wir, ausschließlich schadstofffreies Material
zu verwenden.
3. Abwasserbeseitigung
Gemäß Festsetzungen durch Text (C 13.1) ist das anfallende
Niederschlagswasser auf den Grundstücken über die belebte
Bodenzone zu versickern. Diese Aussage ist für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Kommune jedoch
nicht ausreichend, sofern nicht durch ein Gutachten eines
Sachverständigen die ausreichende Versickerungsfähigkeit
des Untergrundes nachgewiesen ist. Unabhängig davon ist
ein Entwässerungskonzept aufzuplanen, das in den wesentlichen Grundzügen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
abzustimmen ist. Der Bebauungsplan ist dann vor
Inkrafttreten an das Entwässerungskonzept anzupassen.
4. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 29 „Am
Forsthaus“ befinden sich keine Oberflächengewässer, bzw.
sind durch den Bebauungsplan unmittelbar betroffen. Das
zur Bebauung vorgesehene Gelände weist eine Hanglage auf.
Es sind daher Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen
von wild abfließendem Oberflächenwasser (z.B. bei Schneeschmelze, Starkniederschlägen) aus dem umgebenden Einzugsgebiet verhindern. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich
keinerlei Verschlechterungen für die angrenzenden Grundstücke bzgl. des Oberflächenwasserabflusses einstellen.
5. Zusammenfassung
Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitpläne.
Allerdings ist auf Basis einer Baugrunduntersuchung noch
vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Entwässerungskonzept aufzustellen und in den wesentlichen Grundzügen
mit uns abzustimmen.
Vorschlag der Verwaltung:
Um die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ordnungsgemäß abhandeln zu können, wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass der Boden
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nicht sickerfähig ist. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen,
dass ein Regenwasserkanal gebaut wird und auch ein Stauraumkanal, über diesen dann, gedrosselt in die Weiher eingeleitet werden kann. Die Bodenuntersuchungen sind vom
Büro Crystal Geotechnik aus Utting erstellt und die Entwässerungs-und Straßenkonzeption durch das Büro Dippold und
Gerold aus Germering. Dieser Vorschlag wird mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt, der Bericht wird dann Teil des
Bebauungsplanes.
Der Regionale Planungsverband Ingolstadt hat mit
Schreiben vom 11.12.2013 wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Scheyern beabsichtigt mit o. g. Vorhaben die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen. Das Plangebiet (ca. 2 ha) befindet sich
am nordwestlichen Ortsrand von Scheyern zwischen bestehendem Ortsrand und Klostergärtnerei bzw. Tennisplatz und
ist im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Sondergebiet
„Kloster“ (ca. 0,6 ha) dargestellt. Es soll weitestgehend als
Wohngebiet, ein kleiner Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen
werden und 15 Bauparzellen mit ca. 30 Wohneinheiten ergeben.
Die Gemeinde Scheyern liegt im allgemeinen ländlichen
Raum (LEP Anhang 2 Strukturkarte) und ist als Kleinzentrum
bestimmt (RP 10 A IV 2 Z). Scheyern könnte damit als Grundzentrum beibehalten werden (LEP 2.1.6 (G)).
Das gesamte Plangebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (RP 10 B I 8.3 Z), es ist davon auszugehen, dass die
Sicherungs- und Pflegemaßnahmen gem. RP 10 B I 8.4.4.1
G dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Allerdings kommt
hier generell den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu (RP 10 B I 8.2 Z).
Auf eine gute Durchgrünung und Gestaltung der Baugebiete,
insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll
geachtet werden (RP 10 B III 1.5 Z). Eine entsprechende
Grünordnung mit Eingrünungsmaßnahmen ist vorgesehen.
Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 BayLplG soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden und der Umfang
einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke vermindert werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (LEP 3.1 (G)), in den Siedlungsgebieten sind
möglichst vorrangig die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen (LEP 3.2 (Z)). Der demographische
Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten (LEP 1.2.1 (Z)). Vorrangig
sollen die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden (RP 10 B III 1.1.2 Z). Es ist
daher der Bedarf für die Neuausweisungen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels plausibel darzustellen.
In der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes finden sich unter 5.1 entsprechende Ausführungen,
die jedoch kritisch zu würdigen sind.
Grundsätzlich wird der Bedarf über die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm (BayLfStaD
2011) begründet, hier wird u.a. ein Bevölkerungswachstum
von 2,4 % bis 2020 und dann weiter von 1,2 % bis 2030 angeführt (jedoch für den gesamten Zeitraum und nicht
jährlich).
In der Begründung sind die der Bedarfsprognose zugrunde
liegenden Einwohnerzahlen mit 4805 Einwohnern am
01.01.2011 zu hoch angesetzt. Gem. amtlicher Daten des
LfStaD waren es am 31.12.2010 lediglich 4555 Einwohner,
zudem sind die Zuwachsraten nicht zutreffend angesetzt (2,4
% jährlich, anstelle von 2,4 % bis zum Jahr 2020). Daraus
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Schyren-Rundschau
ergibt sich ein unrealistisch hoher Bevölkerungszuwachs und
ein weit überhöhter Bedarf (mind. 4-fach) für zusätzliche
Haushalte im angegebenen Zeitraum.
m amtlichen Demographie Spiegel für Bayern (LfStaD 2011)
gehen die konkret für die Gemeinde Scheyern getroffenen Prognosen von einer Einwohnerzahl zwischen 4470
bis 4830 (bei erhöhtem Zuzug) im Jahr 2021 aus
(https://www.statistik.bayern.de/statistik/gemeinden/0918615
1.pdf).
Die Prognose in der Begründung sowie der daraus abgeleitete
Bedarf sollte berichtigt und durch plausible Annahmen verbessert werden.
Sollte sich auch nach Überarbeitung ein dringender Bedarf
im Gemeindegebiet für die Ausweisung des vorliegenden
Baugebietes nachweisen lassen, kann diesem aus Sicht der
Regionalplanung zugestimmt werden. Zum gegenwärtigen
Planungsstand ist dieses vorsorglich abzulehnen.
Gem. BauGB-Novelle vom 30.07.2011 sollen in Hinsicht auf
den Klimawandel Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen werden (§ 1a Abs. 5 BauGB).
Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG soll den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden,
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dies sollte ergänzt werden.
In diesem Zusammenhang sollte aber z.B. auch geprüft
werden, ob nicht verbindliche Festsetzungen in Bezug auf
die Nutzung regenerative Energien bzw. vor allem Energieeffizienz getroffen werden können. Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für
eine Steigerung der Energieeffizienz und für eine sparsame
Energienutzung sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr.
4 BayLplG). Den Anforderungen des Klimaschutzes soll
Rechnung getragen werden, insbesondere durch […] die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien […
] (LEP 1.3.1 (G)).
26. März 2014
des Verkehrs an der Straßeneinmündung bei Abschnitt 300,
Station 0,607, der im Betreff genannten Straße zu rechnen.
Eine Änderung im Zuge der Straße in bauamtlicher Baulast
kann in Form einer Signalisierung oder ähnlichem
erforderlich werden (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 9 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG).
Nach Art. 32 Abs. 1 BayStrWG hat die Kommune die Kosten
der Änderung zu tragen.
Es besteht Einverständnis, wenn diese Änderung
entsprechend der Entwicklung der verkehrlichen Verhältnisse
nachträglich errichtet wird. Die Kostentragungspflicht der
Kommune nach § 12 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 32 Abs. 1
BayStrWG bleibt hiervon unberührt. Die Kostentragungspflicht für die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten gemäß § 13 Abs. 3 FStrG bzw. Art. 33 Abs. 3
BayStrWG bleibt ebenfalls erhalten.
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der
eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach
Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage
Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw.
Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung
- 16. BImSchV)
Vorschlag der Verwaltung:
Die Einwendungen werden zur Kenntnis genommen.
Durch die Verkleinerung des Baugebietes wird auch die Zunahme des Verkehrs verringert. Aus diesem Grund wird voraussichtlich eine Signalisierung oder Ähnliches nicht erforderlich werden. Sollte es dennoch eine verkehrliche Entwicklung geben, die eine nachträgliche Errichtung einer Signalisierung oder Ähnliches nötig macht, wird auch der Hinweis
über die Kostentragungspflicht zur Kenntnis genommen. Der
Hinweis auf die von der Staatsstraße ausgehenden
Emissionen und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
(ohne Kostenübernahme durch den Baulastträger der Staatsstraße) wird zur Kenntnis genommen.
Vorschlag der Verwaltung:
Bei den geplanten Gebäuden handelt es sich um das Forsthaus
und generell um Häuser für Personen, die dem Kloster verbunden sind. Siehe hierzu auch Abwägung Reg. v. OBB und
FNP-Abwägung.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 12.02.2014 folgende
Stellungnahme abgegeben:
Das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauverwaltung- hat mit Schreiben vom 08.01.2014 wie folgt Stellung
genommen:
Aus forstlicher Sicht kann dem Bebauungsplan hinsichtlich
der in der Anlage bezeichneten Gebäude 1 und 2 wegen zu
geringer Waldabstände bzw. der Lage im Gefahrenbereich
nicht zugestimmt werden. Sofern die unter Ziffer 4. genannten
Voraussetzungen geschaffen werden, kann dem Plan
insgesamt zugestimmt werden.
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung
bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine
Einwände, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:
Landwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.
1.1. Waldeigenschaft:
Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen:
-keineBeabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den
o.g. Plan berühren können:
Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt bestehen für den Bereich
der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten.
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund
fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der
Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe
der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung
(z.B. Ausnahmen oder Befreiungen):
Anbindung über bestehende untergeordnete Straßen
Durch die Ausweisung des Baugebietes ist mit einer Zunahme
1.1.1 An den Westteil des Planungsgebietes grenzen im Westen und Norden mit Waldbäumen bestockte Flächen
an.
1.1.2 Gemäß Einzeichnung in der Anlage sind davon nur die
westlichen Bereiche (Distrikt „Weingarten“ des Klosterforstes Scheyern) Wald nach Art. 2 (1) BayWaldG
betroffen.
1.1.3 Die nördlich angrenzenden Teile (südlich des Tennisplatzes) stocken zu wesentlichen Teilen auf Schüttmaterial der Böschung zum Tennisplatz. Hier fehlt die
Waldboden-eigenschaft. Einschließlich einer West-Ost
verlaufenden Fahrgasse verbleibt ein Reststreifen mit
einer Breite von ca. 10 Metern. Dieser ist zwar mit der
unter 1.1.2. genannten Waldfläche verbunden, wegen
der geringen Breite und der linearen Struktur ist hier
eine Waldeigenschaft nicht mehr gegeben.
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Schyren-Rundschau
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1.2. Funktionen laut Waldfunktionsplan
䡩 Ausbildung gefährdender Faul- und Dürräste sowie
Die betroffenen Waldflächen weisen keine speziellen Waldfunktionen auf. Wesentliche Teile der westlich angrenzenden
Waldfläche gehören zum Biotop 7434-0188-011 „Weinberg
bei Scheyern“.
䡩 Hangrichtung und Scherpunktverlagerung der Bäume in
Richtung der Wohngebäude.
2. Lage des Objekts, Vorhaben, betroffene Waldflächen:
Die Baulinien der in der Anlage mit 1 und 2 bezeichneten
Bauparzellen weisen einen Abstand von lediglich 7 bzw. 9
Metern zur aktuellen Waldgrenze auf. Von der übrigen Bebauung ist Wald auch mittelbar nicht betroffen.
Der Eigentümer des bestehenden Forsthauses konnte als
Waldeigentümer die Verkehrssicherung bisher selbst besorgen. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Auch bei ordnungsgemäßer Verkehrs-sicherung sind obige Gefährdungen nicht
auszuschließen.
3.2. Waldabstand, Gefährdung:
Die geplanten Gebäude sind durch Stammwurf und -bruch
gefährdet.
3. Gebäudeabstände zum Wald:
Die geplanten Wohngebäude (Ziffer 1 und 2 der Anlage)
dienen dem ständigen Aufenthalt von Personen. Gemäß Art.
3 (Allgemeine Anforderungen), Absatz 1 der Bayerischen
Bauordnung gilt:
„Anlagen sind …, so anzuordnen, zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und
Gesundheit,… nicht gefährdet werden. 2 Sie müssen …die
allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen …“
Daraus ergibt sich die Forderung nach langfristig ausreichenden Abstandsflächen von Gebäuden zum Wald.
3.1. Waldbestand im Westen
Örtliche Hauptwind- bzw. Sturmrichtung ist Nordwest-Südwest. Das Vorhabensgebiet und der umgebende Wald liegen
auf einem Tertiärhügel. Dieser steigt ca. 20 Meter aus der
umgebenden flacheren Landschaft an und ist für Stürme speziell aus West Richtung Schnatterbach besonders exponiert.
Der Wald ist den hier einschlägigen Parzellen 1 und 2 in
Hauptsturmrichtung vorgelagert. In der relevanten, westlich
vorgelagerten Waldrandzone stockte ein bis (15) 20-25 m
hohes Stangenholz aus überwiegend Laubbäumen (Eiche,
Ahorn, Linde, Birke; mehrere Tannen, Kiefern, Fichte, Douglasie). Die Endhöhen erreichen mindestens 30 Meter. Der
Standort (lehmig-sandig) ist gut durchwurzelbar, die Laubhölzer der Waldrandzone erwachsen noch überwiegend geradschaftig. Nach Westen und Nordwesten besteht derzeit
noch Deckungsschutz durch den alten Laubbaumbestand mit
zahlreichen Eichen des „Weinbergs“.
Zwei ältere Nussbäume im Garten des Forsthauses rechnen
nicht zur Waldfläche.
Bei den in Hauptsturmrichtung vorgelagerten Bäumen der
Waldrandzone ist typisch mit den folgenden, im Alter deutlich
zunehmenden Gefährdungen zu rechnen:
䡩 Gefährdung durch umbrechende Bäumer und Abbrechen
größerer Kronen- und Stammteile, insbesondere sommerlichen Gewitterstürmen potentiell aus allen Himmelsrichtungen im belaubten Zustand (auch auf stabilen Standorten), bevorzugt aus der Hauptsturmrichtung,
䡩 waldrandtypische Entwicklung einseitiger Kronen,
Angesichts der Lage zur Hauptwindrichtung, der erreichbaren Endhöhen von mindestens 30 Metern und den geschilderten Gefahren wird insgesamt eine mittlere Gefährdungseinschätzung bei gleichzeitig schwerwiegendem Risiko angesichts der Wohnbebauung begutachtet.
Es bestehen daher erhebliche Bedenken gegen die Bebauung
mit den Gebäuden 1 und 2 im Gefahrenbereich.
Ein Mindestabstand zum Wald von 30 Metern wird für erforderlich gehalten, die einschlägigen Parzellen sind daher aus
hiesiger Sicht für eine Bebauung zunächst nicht geeignet.
3.3. Hinweis:
Auf die prinzipiell gleiche Gefährdung durch die mit Waldbäumen bestockten „Nichtwaldflächen“ wird hingewiesen.
Ferner fehlt mit zunehmendem Waldabstand bzw. bedingt
durch den Tennisplatz ein Deckungsschutz. Insbesondere
wird auf einen stärkeren Nussbaum im Gehölzstreifen südlich
des Tennisplatzes hingewiesen.
4. Lösungsmöglichkeiten aus forstlicher Sicht:
Unter folgenden Voraussetzungen kann dem Bebauungsplan
zugestimmt werden:
In jedem Fall: Abgabe und dingliche Sicherung einer Haftungsausschlusserklärung für die Parzellen 1 und 2 zu
Gunsten des vorgelagerten, verbleibenden Waldgrundstücks
Fl.Nr. 642, Gmk. Scheyern.
Möglichkeit A: Verschieben der einschlägigen Baugrenzen
außerhalb des Gefahrenbereichs von 30 Meter zum bestehenden Waldrand.
Möglichkeit B: Bei Zustimmung des Grundeigentümers und
der unteren Naturschutzbehörde Aufbau eines 15 m tiefen
bzw. maximal bis zu den Grenzen des Waldbiotops 74340188-011 „Weinberg“ reichenden Waldrandes aus einheimischen Sträuchern und nicht gefährdenden Bäumen II.
Ordnung (z.B. Vogelbeere, Hainbuche). Die Entnahme potentiell gefährdender Bäume der aktuellen Bestockung in diesem Bereich ist zulässig. Verschieben der Baugrenzen der
einschlägigen Parzellen außerhalb des nunmehr um maximal
15 m ab aktueller Waldgrenze nach Westen rückenden Gefahrenbereichs von 30 Metern (siehe Einzeichnung in der
Anlage). Der so gestaltete Waldrand ist als Waldfläche nach
Art. 2 BayWaldG anerkennungsfähig.
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Schyren-Rundschau
26. März 2014
Auf eine ggf. mögliche Anerkennung des Waldrandes als
Ausgleichsfläche nach Naturschutzrecht wird hingewiesen.
Anlage:
Vorschlag der Verwaltung:
Die Gebäude dürfen 30,00 m
von dem vorhandenen Biotop
entfernt errichtet werden, aufgrund dessen verschieben sich
die Baufenster nach Osten, wie
eingezeichnet.
Die Auslichtung des Waldrandes
und die evtl. Pflanzungen werden mit den Verantwortlichen
abgestimmt, inwieweit hier der
Ausgleich angerechnet werden
kann, wird auch abgestimmt,
ggf. verringert sich die genannte
Ausgleichsfläche.
Die Bayernwerk AG (ehemals E.ON) hat mit Schreiben
vom 25.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit
und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in
der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger
ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3
Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der
endgültigen Trasse verlegt werden können.
Vorschlag der Verwaltung:
In die „Hinweise durch Text“ wird übernommen:
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in
der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger
ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3
Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der
endgültigen Trasse verlegt werden können.
Deutsche Telekom Technik GmbH hat mit Schreiben vom
20.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S.
v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik
GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan-
verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend
die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g.
Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung
eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser
Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen.
Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei
einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TKInfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung
eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der
Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird
sichergestellt.
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien
der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung
und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht
verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen
Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes
durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer
koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen
daher folgendes sicherzustellen,
• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes
im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche
und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege
möglich ist,
• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung
der Lage und der Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen
für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser
für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und
mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom
abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung,
Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen
usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere
Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.
• Eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur
außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise erfolgen.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung
der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,
Ausgabe 1989 – siehe hier u. a. Abschnitt 3 – zu beachten.
Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen
der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Vorschlag der Verwaltung:
Wird wie folgt unter „Hinweise durch Text“ aufgenommen:
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien
der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Bei der Planung und Bauausführung ist darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert
werden müssen bzw. beschädigt werden.
Eine Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise erfolgen.
Es ist vor Beginn der Baumaßnahmen, ein Gespräch mit allen
Sparten durchzuführen.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern
hat mit Schreiben vom 18.12.2013 folgende Stellungnahme
abgegeben:
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a. Verfahren.
Mit den dargelegten Planvorhaben sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbebauung (Allgemeinen Wohngebiet) sowie die Neuerrichtung
eines Forsthauses (Dorfgebiet) im Süden des Klosters
Scheyern geschaffen werden. Hierzu wird die Sondergebietsfläche Kloster umgewidmet.
Im Rahmen der Planungen sollte grundsätzlich sichergestellt
werden, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und
Wirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt oder gar gefährdet
werden. Dies gilt insbesondere im Kontext der von den Betrieben ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs.
Darüber hinaus hat die Handwerkskammer für München und
Oberbayern keine weiteren Anmerkungen zu o.a. Verfahren.
Vorschlag der Verwaltung:
Durch die Verkleinerung des Umgriffs ist die Problematik in
dieser Form nicht mehr gegeben, außerdem handelt es sich
bei dem Gebäude auf Parzelle 3 um das zukünftige Forsthaus.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit
Schreiben vom 20.12.2013 (eingegangen am 07.01.2014)
folgende Stellungnahme abgegeben:
Für die Beteiligung an der oben genannten Planung wird gedankt. Wir bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser
Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser
Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen gegen
die oben genannte Planung, soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwendungen.
Im Planungsgebiet und/oder in dessen Nähe befinden sich
nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch folgende Baudenkmäler/Ensembles:
Seite 49
D-1-86-151-11, Benediktinerabtei Scheyern, 1119 begründet
(ursprüngliche Gründung 1077 in Bayrischzell), 1803 säkularisiert, 1838 wiederbegründet; kath. Pfarr- und Benediktinerabteikirche Mariä Himmelfahrt, dreischiffige Basilika mit
zweijochigem Chor mit Apsis und ursprünglich freistehendem Südwestturm mit Blendengliederung und Helm über
Dreiecksgiebeln, Mittelschiff und Chor mit Stichkappentonnen, Seitenschiffe mit Kreuzgratgewölben, im Kern romanisch, geweiht 1215, Turm um 1230, Königskapelle (ehem.
Sakristei) südlich des Chores und Turmerhöhung um
1440/50, Neue Sakristei nördlich des Chores um 1470/80 mit
hochbarocker Ausstattung, 1697, Wölbung der Kirche um
1570, Rosenkranzkapelle nordwestlich des Chores um 1640,
spätbarocke Kreuzkapelle westlich des Kreuzgangs 1738/39,
Martinikapelle nördlich des Langhauses gleichzeitig, Umgestaltung der Kirche im Stil des Spätrokoko unter Erweiterung
des Langhauses nach Westen und Ausbau der nördlichen Kapellen zum sog. Frauenschiff 1768/70, Turmhelm von
Friedrich von Gärtner, 1837, Romanisierung der Kirche
1876/78 unter nochmaliger Erweiterung nach Westen und Errichtung der Westfassade, Restaurierung im Sinne des Spätrokokozustandes 1923/24; mit Ausstattung; Johanneskirche,
Kapitelkirche, östlich an den Kreuzgang anschließend, bis
1253 Grablege der Wittelsbacher, Saalkirche mit dreiseitigem
Chorschluss und Strebepfeilern, Saal und Chor mit stuckierter Stichkappentonne, geweiht vor 1191, Ausbau nach Osten
und Wölbung um 1550, Stuckierung und Anbau der Seitenkapellen 1623/24; mit Ausstattung; Kreuzgang, südlich an
die Basilika anschließend, mit Stichkappentonnen und Kreuzgratgewölben, im Kern spätromanisch, 12./13. Jh., Ausbau
und Wölbung 15./16. Jh.; Konventsgebäude, südlich an
Kreuzgang und Johanneskirche anschließend, zweiflügeliger,
zwei- bis dreigeschossiger Satteldachbau mit Refektorium
und Repräsentationsräumen, nach Norden ausspringende
Klosterbibliothek, am Ostgiebel bez. 1594 und 1610; mit
Ausstattung; sog. Winterprälatur, südlich an den Turm anschließend, dreigeschossiger, traufseitiger und verputzter
Schopfwalmdachbau, im Kern spätmittelalterlich, Umbauten
16.-19. Jh.; mit Ausstattung; sog. Sommerprälatur, südlich
an Winterprälatur anschließend und zum Prälatenhof ausgerichtet, viergeschossiger, traufseitiger Gebäudezug mit Satteldach, polygonalem Erkertürmen mit Laternenhauben und
Mittelrisalit mit Zwerchhaus, mit Elisabethenkapelle von
1583, im Kern 16./17. Jh., Aufstockung und Umgestaltung
im Stil der Neurenaissance 1886; mit Ausstattung; Zwischenbau zwischen Sommerprälatur und Torhaus, zweigeschossiger,
traufseitiger Satteldachbau, im Kern 1. Drittel 16. Jh., Umbau
2. Hälfte 19. Jh.; Torhaus und Südostflügel des Prälatenhofes,
ehem. Brauerei, zweigeschossiger Walmdachbau mit barocker Volutengiebelfassade und südöstlich angebauter Seminarkapelle, im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut als
Seminar, neuromanische Seminarkapelle 1887; Südflügel des
Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger
Walmdachbau im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut;
Westflügel des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude,
dreigeschossiger Walmdachbau mit viergeschossigem Mittelteil mit Durchfahrt und Dreiecksgiebel, nach Westen ausspringender Bau des Klostergasthofes, im Kern 1. Drittel 16.
Jh., modern ausgebaut; Klostergarten, nordöstlich, östlich
und südöstlich von Kirche und Kloster; Gartenpavillon, zweigeschossiger, verputzter Walmdachbau, 18. Jh.
Diese sind zunächst mit vollständigem Listentext und Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art.4-6
DSchG nachrichtlich zu übernehmen sowie im zugehörigen
Planwerk als Denkmäler kenntlich zu machen.
Für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern und
in ihrem Nähebereich gelten die Bestimmungen der Art. 4−6
DSchG. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist
bei allen: Planungs-, Anzeige -, Zustimmungs- sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG und bei allen baurechtlichen
Genehmigungsverfahren, von denen Baudenkmäler/Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind,
zu beteiligen.
Seite 50
Schyren-Rundschau
26. März 2014
Wir bitten überdies geeignete Festsetzungen bezüglich zulässiger Baumassen und Bauhöhen zu treffen, um Beeinträchtigungen sicher ausschließen zu können.
Die Energienetze Bayern GmbH (Erdgas) hat mit
Schreiben vom 09.12.2013 folgende Stellungnahme abgegeben:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Bel. Bodendenkmalpflege mit Hinweis auf Art. 8 DSchG ausreichend berücksichtigt.
Wir beabsichtigen das Planungsgebiet mit Erdgas zu erschließen. Die Versorgung kann durch eine Erweiterung des Leitungsnetzes ab der Bertoldstraße sichergestellt werden. Die
Details für die Erschließung werden in einer Erschließungsvereinbarung festgelegt. Wir bitten Sie um Aufnahme der
Erdgasversorgung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Bereich wird verkleinert und es verbleiben nur noch 5
Gebäude, wobei das östlichste Gebäude Parzelle 5 und auch
das Gebäude auf Parzelle 4 mit einem begrünten Flachdach
vorgesehen sind, aufgrund dessen sie sich in die Topografie
einbinden. Die anderen Gebäude, sind mit einem Satteldach
geplant, diese liegen jedoch im Bereich der vorhandenen
Grünstruktur und südlich des bestehenden klösterlichen
Mehrfamilienhauses, mit 4 Geschossen und einer sehr steilen
Dachneigung.
Die Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern
(Klosterverwaltung) hat mit Schreiben vom 27.12.2013
folgende Stellungnahme abgegeben:
Des Weiteren befindet sich in der Nähe des o.g. Bereichs eine
Erdgasleitung.
Bitte folgendes beachten:
Vor Baubeginn ist die ESB rechtzeitig zu informieren.
Sollten im Bereich der Gasleitungen Bautätigkeiten durchgeführt werden, sind die Schutzmaßnahmen zu beachten z.B.
• Keine Bautätigkeiten im Bereich des Schutzstreifens
• Überbauungen, Bepflanzungen etc. im Bereich der Gasleitung sind unzulässig.
Übersichtsplan:
Der oben genannten Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplans Scheyern (Anmerk. der Verwaltung: gilt
auch für Bebauungsplan) stimmen wir grundsätzlich zu. Folgende Anregung möchten wir jedoch geben:
Bisher war die nun überplante Fläche ja bereits als
Sondergebiet Kloster berücksichtigt. Lediglich die Überplanung, welche versucht eine lockere und im Umfeld des
Klosters besser verträgliche Bebauung umzusetzen, bringt
nun eine flächenmäßige Erweiterung mit sich. Zu bedenken
geben wir in diesem Zusammenhang die Ausweisung als
„Wohngebiet“ (WA). Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Dies wird auch weiterhin in unmittelbar angrenzenden Bereichen wie etwa der Klostergärtnerei oder dem
innerhalb der überplanten Fläche sich befindenden Forsthaus
der Fall sein. Um hier Konflikte möglichst schon im Vorfeld
auszuschließen regen wir an, die gesamte Fläche als
Dorfgebiet (MD) auszuweisen. Ebenso sollte das von den
Besatzungsmächten widerrechtlich errichtete Gebäude am
Schöneck oberhalb der überplanten Fläche zwischen
Gärtnerei, Forstbetriebstätte und Tennisplätzen als „Dorfgebiet“ (MD) geführt werden. Der Eigentümer gibt an dieser
Stelle schon die Zustimmung dazu.
Eine weitere gewerbliche Nutzung ist ebenfalls innerhalb
bzw. unmittelbar benachbart: die Parkplätze für die Klosterschenke. Zudem sind im Rahmen der Erweiterung unserer
Schule weitere Parkplätze bereits genehmigt und umgesetzt.
Wir danken für eine ernsthafte Abwägung unserer Anregungen.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Ausweisung der gesamten Fläche als MD ist nicht
möglich, da sich kein landwirtschaftlicher Betrieb im Bebauungsplan befindet. Das ausgewiesene MD bezieht sich
lediglich auf den Forstbetrieb der dort stattfindet und als Teil
der landwirtschaftlichen Anlagen des Kosters zu betrachten
ist.
Anzeigenannahme:
Heidi Starck
Telefon 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37
e-mail: heidi.starck@iz-regional.de
Vorschlag der Verwaltung:
Es ist keine Leitungsführung im Bereich des Bebauungsplanes
zu erkennen.
Aus dem Gremium des Gemeinderates wird angeregt, für den
Bereich, an welchem das geplante Baugebiet an den Benediktenweg anliegt, eine Fläche für eine in Zukunft vielleicht
nötige Gehwegerstellung vorzusehen. Diese Anregung wird
angenommen und soll in den Bebauungsplan eingearbeitet
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ergebnis der frühzeitigen
Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange.
26. März 2014
Schyren-Rundschau
Seite 51
Der Planungsumgriff wird reduziert.
Es werden nur die Parzellen 1 – 5 weiterverfolgt, wie nachfolgend dargestellt.
dann Aufgabe der Dorfgemeinschaft im Zusammenwirken
mit der Gemeinde und des Gemeinderates sowie des Amtes
für Ländliche Entwicklung sein, das dieses Verfahren durchführt. Dabei wird zunächst ein mit solchen Verfahren vertrauter Planer damit beauftragt, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Dazu schlägt das Amt für Ländliche Entwicklung
vor, das weitere Vorgehen nach der Kommunalwahl zu besprechen.
Die restlichen Parzellen werden aus der Planung entnommen.
Der Gemeinderat stimmt nach sorgfältiger Abwägung, bzw.
Abhandlung sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu.
Bei den Stellungnahmen ohne Einwände werden deren öffentliche Belange nicht berührt.
Soweit keine Stellungnahmen vorliegen, ist anzunehmen,
dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden.
Dem schließt sich der Gemeinderat grundsätzlich an, in der
Erwartung auf eine erfolgreiche und zielführende Dorferneuerung.
Der von dem Planungsbüro Winzinger aus Dießen am Ammersee ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29
Ortsbereich Scheyern „Am Forsthaus“- samt Begründung
und Umweltbericht in der Fassung vom 11.03.2014 wird gebilligt.
Zum Abbruch des ehemaligen Wirtshauses berichtet die Vorsitzende, dass die Dorfgemeinschaft das Gebäude fast vollständig leergeräumt hat. Voraussichtlich im April wird dann
mit dem Abbruch begonnen werden können.
Das Verfahren ist fortzusetzen.
TOP 8
Beschlussergebnis: 14 : 0
Hinweis: Als persönlich Beteiligter ist Gemeinderatsmitglied
Herr Pater Lukas von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, Art. 49 GO.
TOP 7
Dorferneuerung in Euernbach
– Bericht über den aktuellen Sachstand –
Mit der Dorferneuerung in Euernbach hat sich der
Gemeinderat zuletzt am 11.02.2014 TOP 7 befasst. Im Anschluss daran hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern am 24.02.2014 eine Dokumentation zu dem Seminar
der Dorfgemeinschaft an der Schule für Dorf- und Landesentwicklung am 31.01./01.02.2014 übermittelt, wovon jedem
Gemeinderatsmitglied ein Exemplar ausgehändigt wird. Ergänzend dazu führt der Sprecher für die dortige Dorfentwicklung Herr Georg Weinbauer schriftlich aus, dass dieses
Grundseminar die Zielvorstellungen der Euernbacher Bürgerinnen und Bürger für die zukünftige Entwicklung ihrer
Heimat aufzeigt, wobei deren ständige Aktualisierung unerlässlich ist. Denn diese „Realutopien“ sollten als Grundlage
für die weiteren Planungen dienen. Deren Umsetzung wird
Rückbau des sog. Technischen Bereiches der vormaligen
Schyren-Kaserne
– Bericht zu den Vorbereitungen und Einholung von Angeboten sowie Fortsetzung bezüglich der Vergabe der Arbeiten unter TOP 15 im nichtöffentlichen Teil der heutigen
Sitzung –
Der Werkausschuss hat am 03.02.2014 TOP 3 den vollständigen Rückbau des Technischen Bereiches der vormaligen
Schyren-Kaserne beschlossen. Dazu sind die Arbeiten gemäß
VOB beschränkt ausgeschrieben worden. Dabei ist bei insgesamt acht Firmen angefragt worden, wovon sechs die Angebotsunterlagen anforderten. Davon haben lediglich zwei
Firmen Angebote abgegeben wie folgt:
Bieter 1: 157.635,21 € brutto (4 % Nachlass berücksichtigt)
Bieter 2: 175.628,82 € brutto.
Das Nebenangebot von Bieter 1, ein Pauschalangebot in Höhe
von 142.800 € brutto kann nach Auskunft der VOB-Stelle
nicht angenommen werden mit folgender Begründung:
„Pauschalpreisangebote sind aus formellen Gründen auszuschließen, wenn die Bewerbungsbedingungen des VHBV beiliegen und Pauschalpreisangebote in den Vergabeunterlagen
nicht ausdrücklich gewünscht werden.
Seite 52
Schyren-Rundschau
Da ein Pauschalpreisangebot keine Änderung der Leistung
zum Gegenstand hat, handelt es sich bei dem angeboten Preisnachlass begrifflich und faktisch um einen bedingten Preisnachlass, welcher nach Ziff. 3.6 der BWB nicht gewertet
werden darf.“
TOP 11
26. März 2014
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012
– Öffentlicher Teil –
3. Bürgermeisterin Frau Ottilie Grubwinkler berichtet als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012, die
gemäß Art. 103 GO durchzuführen ist. Dabei bedankt sie sich
sowohl bei den Mitarbeitern der Verwaltung als auch bei allen
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die tatkräftige Unterstützung.
Beschluss:
Über die weiteren Details und die Vergabe der Arbeiten ist
im nichtöffentlichen Teil unter TOP 16 zu beschließen.
Beschlussergebnis: 15 : 0
TOP 9
Beschluss:
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung
2012 wird zunächst so zur Kenntnis genommen. Im Weiteren
und vor allem hinsichtlich der jeweiligen Feststellungen des
Prüfungsberichtes vom 15.01.2014 ist im nichtöffentlichen
Teil unter TOP 19 zu befinden.
Straßensanierung im Einmündungsbereich von der Kr
PAF 8 nach Edling
– Sachstandsbericht und Fortsetzung zur Vergabe der Arbeiten unter TOP 16 der heutigen Sitzung –
Der Einmündungsbereich von der Kreisstraße Scheyern –
Gerolsbach ist stark baufällig und muss erneuert werden. Der
Asphalt ist rissig und auch teilweise an den Rändern herausgebrochen. Die vorhandene Entwässerungsrinne, ein Granit5-Zeiler, hat sich teilweise gesetzt. Ebenso haben sich die
Ausfugungen gelöst. Die Sanierung sollte auch im Interesse
des Landratsamtes Pfaffenhofen –Sachgebiet kreiseigener
Tiefbau- möglichst zeitnah ausgeführt werden.
Beschlussergebnis: 15 : 0
TOP 12
Seit dem Ausscheiden der vormaligen Standesbeamtin Frau
Birgit Seitz und ebenso der ursprünglich als Ersatz vorgesehenen Frau Melissa Braun ist die damit freigewordene Stelle
nicht mehr besetzt.
Zur Wiederherstellung dieses schadhaften Bereiches ist bei
drei Firmen angefragt worden, wovon zwei entsprechende
Angebote abgegeben haben wie folgt:
Als Ersatz dafür ist nun die Verwaltungsfachangestellte Frau
Michaela Kneidl eingestellt worden, die auch die Bestellungsvoraussetzungen für eine Standesbeamtin erfüllt (§ 2
Abs. 1 AVPStG). Das hat das Landratsamt Pfaffenhofen
a.d.Ilm – Standesamtsaufsicht – mit Schreiben vom 26.02.
2014 bescheinigt. Damit kann Frau Michaela Kneidl zur Standesbeamtin bestellt werden.
Bieter 1: 7.762,25 € brutto
Bieter 2: 9.801,90 € brutto.
Beschluss:
Über weitere Details dazu und die Vergabe der Arbeiten ist
im nichtöffentlichen Teil unter TOP 17 zu befinden.
Beschluss:
Die Verwaltungsfachangestellte Frau Michaela Kneidl wird
mit sofortiger Wirkung zur Standesbeamtin auf Widerruf des
Standesamts Scheyern bestellt.
Beschlussergebnis: 15 : 0
TOP 10
Als Wirtschaftsweg ausgebauter Geh- und Radweg von
Mitterscheyern nach Vieth– Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt –
Nachdem sich nun alle Anlieger zur Grundabtretung bereit
erklärt haben, kann voraussichtlich bis zum Herbst dieses
Jahres mit dem Bau des zum Wirtschaftsweg auszubauenden
Geh- und Radweges zwischen Mitterscheyern und Vieth begonnen werden. Allerdings ist vorher noch eine Vereinbarung
zwischen dem Freistaat Bayern –Straßenbauverwaltung- und
der Gemeinde Scheyern abzuschließen. Dazu hat das Straßenbauamt einen entsprechenden Entwurf übermittelt, wovon
jedem Gemeinderatsmitglied ein Exemplar ausgehändigt
wird.
Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden von der Straßenbauverwaltung auf ca. 400.000 € geschätzt. Davon trägt
dann die Gemeinde 17 % für die Mehrkosten als Folge des
Ausbaus zum Wirtschaftsweg. Die Vorsitzende führt hierzu
aus, dass laut den vorliegenden Berechnungen von den Gesamtkosten voraussichtlich der Anteil der Gemeinde nicht
mehr als 100.000 € ausmacht.
Neubestellung einer weiteren Standesbeamtin
Beschlussergebnis: 15 : 0
TOP 13
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
– Bestätigung der Wahl des Kommandanten und seines
Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Scheyern 2014 –
In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Scheyern vom 08.02.2014 sind gemäß den einschlägigen Bestimmungen (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG; Ziff. 8 der VollzBekBayFwG; § 6 AVBayFwG; Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr Scheyern)
a. Herr Tobis Zull, geb. 06.04.1985, Scheyern-Fernhag,
zum Kommandanten und
b. Herr Klaus Bayerl, geb. 02.06.1979, Scheyern
zum Stellvertreter des Kommandanten
jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren (Atrz. 8 Abs. 2 Satz
1 und Abs. 5 FayFwG) gewählt worden.
Der Kreisbrandrat hat dazu sein Einverständnis bereits erklärt
(Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG).
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauver-waltung- und
der Gemeinde Scheyern über den Bau und den Unterhalt eines
Geh- und Radweges zwischen Vieth und Mitterscheyern, der
abschnittsweise auf Verlangen der Gemeinde als öffentlicher
Feld- und Waldweg (Wirtschaftsweg) auszubauen ist, wird
zugestimmt.
Beschluss:
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFW bestätigt der Gemeinderat
im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (=Feststellung, dass die
Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen) die Wahl von
a. Herrn Tobias Zull zum Kommandanten und
b. Herrn Klaus Bayerl zum Stellvertreter des Kommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr Scheyern.
Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung, frühestens jedoch
ab 01.05.2014.
Beschlussergebnis: 15 : 0
Beschlussergebnis: 15 : 0
26. März 2014
TOP 14
Schyren-Rundschau
Verschiedenes, Informationen, Wünsche und Anträge
TOP 14.1 Bürgerversammlung vom 28.11.2013
Die Bürgerversammlung für das Jahr 2013 fand am 28.11.
statt. Dabei sind auch Anregungen gemacht worden, die aus
der darüber erstellten Niederschrift zu entnehmen sind.
Zu deren Erledigung nimmt die Verwaltung dazu Stellung
wie folgt:
a. Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“
Zu diesem Bauleitplanverfahren hat sich die „Bürgerinitiative
Benediktenweg“ gebildet. Diese übergab während der Bürgerversammlung ein Schreiben vom 28.11.2013, in dem sie
Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf Nr. 29
„Am Forsthaus“ vorbrachten.
Dazu wird aus dem Gremium bemängelt, dass diese Einwendungen nicht innerhalb der Frist von 3 Monaten im Sinne des
§ 18 Abs. 4 Satz 1 GO dem Gemeinderat zur Entscheidung
vorgelegt worden sind.
Die Verwaltung erklärt hierzu, dass diese Einwendungen im
Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens zu behandeln
sind. Zudem ist dieses schon geschehen, wobei auf das diesbezügliche Bebauungsplanaufstellungsverfahren verwiesen
wird, s. Anlagen.
Weiter ist festzuhalten, dass diese Einwendungen keine Empfehlung im Sinne des § 18 GO sind. Denn hier fehlt es an
dem entsprechenden Beschluss d.h. ein in offener
Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommener Beschluss der Bürgerversammlung.
b. Birke am ehemaligen Sportheim an der Marienstraße
Dem Antrag, diese Birke nach Möglichkeit zu fällen, konnte
bisher nicht nachgekommen werden. Diese ist vielmehr ausgeschnitten worden. Dabei sollte zunächst noch zugewartet
werden, ob die dargelegten Probleme das Fällen eines solchen
Baumes auch tatsächlich rechtfertigen.
Im Übrigen wird sich der zuständige Ausschuss noch damit
befassen.
c. Gehweg an der Marienstraße
Der gepflasterte Gehweg an der Marienstraße ist schon zum
wiederholten Male bemängelt worden. Denn dieser stellt für
ältere Mitbürger, die mit einem Rollator unterwegs sind, eine
Stolperfalle dar. Ergänzend dazu haben auch Anlieger ihre
Bedenken dazu vorgebracht.
Damit hat sich der BA am 25.02.2014 – TOP 4.13 – befasst.
Seite 53
d. Regenwasserpfütze südwestlich des Sportplatzes in Scheyern
Ein Zuhörer bringt vor, dass südwestlich des Sportplatzes bei
Regen das Wasser zu lange stehen bleibt. Er vermutet, dass
die Drainage am dortigen Kanal nicht mehr ausreichend
durchlässig ist. Weiter sichert er zu, bei der Verwaltung vorzusprechen, um das Problem dann vor Ort zu klären.
Dieser Zuhörer hat bis heute nicht im Rathaus vorgesprochen.
TOP 14.2 Geh- und Radweg von Euernbach nach Gerolsbach
Aus dem Gremium wird vorgebracht, dass die Gemeinde Gerolsbach bereits mit den Vorbereitungen für den Bau des Gehund Radweges von Gerolsbach nach Euernbach beginnt.
Denn dort ist schon mit den diesbezüglichen Baumfällarbeiten
begonnen worden.
Die Vorsitzende merkt dazu an, dass ihr darüber nichts
bekannt sei. Nichtsdestotrotz wird sie sich aber umgehend
darüber kundig machen.
TOP 14.3 Kommunalwahlen am 16.03.2014
Für die Kommunalwahlen am 16.03.2014 hat das Landratsamt Pfaffenhofen empfohlen, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 50 € für die Wahlhelfer zu zahlen.
Der Gemeinderat schließt sich dieser Empfehlung an.
Damit erhält jeder Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von
50 €. Soweit nur beim Auszählen der Stimmen – also nach
der Wahl bzw. ab 18.00 Uhr- mitgeholfen wird, werden 30 €
gezahlt.
TOP 14.4 Kleidercontainer in Mitterscheyern
Bei der Bushaltestelle an der Scheyerer Straße in Mitterscheyern ist ein Kleidercon- tainer aufgestellt. Dazu wird
bemängelt, dass hier immer öfters Müll bzw. Unrat einfach
abgestellt werden. Aus diesem Grund sollte der Kleidercontainer entfernt werden.
Die Vorsitzende sichert zu, diesem Missstand umgehend abzuhelfen.
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Seite 54
Schyren-Rundschau
Gemeinde Scheyern
Abgabehinweise
Rathaus
Ludwigstr. 2
85298 Scheyern
Tel: 08441/8064-0
Fax: 08441/8064-64
Email: scheyern@scheyern.de
Internet: www.scheyern.de
Parteiverkehr:
26. Februar 2014
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Die Redaktion bittet um Abgabe der Artikel in digitaler Form
(USB-Stick, CD) oder um Versand per E-Mail (sabine.kreuzarek@
scheyern.de).
Digitale Bilder bitte mit einer Mindestauflösung von 300 dpi/
9 cm sowie in unbearbeiteter Form abgeben. Im Text bitte die
Bildplatzierung vermerken!!!
Pro Verein dürfen 2 Fotos und pro Kindergarten 3 Fotos abgegeben werden.
Handschriftliche Texte werden nicht angenommen.
Bauhof
Plöckinger Str. 6
85298 Scheyern
Tel: 08441/82022
Impressum:
Die „Schyren-Rundschau Scheyern“ erscheint monatlich. Herausgeber und Redaktion: Gemeinde Scheyern (Vors. Albert Müller),
Ludwigstr. 2, 85298 Scheyern, Tel: 08441/80 64-0.
Wasserwart: 0172/8352648
Klärwärter: 0173/8956730
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GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt.
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Druck: Druckerei Humbach & Nemazal, Ingolstädter Straße 102,
85276 Pfaffenhofen.
Termine
›› WERKZEUG
›› MASCHINEN
›› GARTEN & TERRASSE
›› FARBEN
Anzeigenschluss bzw. Erscheinungsdatum
für die nächste Schyrenrundschau
Anzeigenschluss für Vereinsnachrichten bzw. Mitteilungen von
Schulen, Kindergärten oder sonstigen Verbänden ist am Dienstag, den
8. April 2014 um 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Scheyern
(sabine.kreuzarek@scheyern.de). Später eingehende Manuskripte und
Abbildungen können nicht mehr berücksichtigt werden!!
Ausgabe Nr. 4/2014 der neuen Schyrenrundschau erscheint am
23. April 2014.
Für Werbeanzeigen oder sonstige private Inserate bitten wir Sie, sich
direkt mit dem Verlag Bayerische Anzeigenblätter, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt, Telefon 08441/59 72, in Verbindung zu setzen.
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26. März 2014
Schyren-Rundschau
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Seite 56
Schyren-Rundschau
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