Schyren-Rundschau 03/2014
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Schyren-Rundschau 03/2014
26. März 2014 Jahrg. 33 / Nr. 3 Informations- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Scheyern „Bronzefiguren“ von Klaus Grüger, Scheyern Seite 2 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Produkt: ib m o K e . Das aktuell Zinsen p. a % 0 ,0 2 e t ! Garantier assenbrief k r a p S n e r auf unse PowerPaket Renditeziele zügig erreichen. 50 % Sparkassenbrief 50 % Fondsanlage Sparkasse Pfaffenhofen 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 3 Wir sind für Sie da Rathaus > Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr und Do. 14:00 bis 18:00 Uhr Internet: www.scheyern.de Fax: 08441 80 64 64 e-Mail: scheyern@scheyern.de Tel. 08441/80 64 -0 Limpert Katja Amtierende Bürgermeisterin scheyern@scheyern.de 80 64 21 Seefried Walter Geschäftsleitung, Bauleitverfahren, walter.seefried@scheyern.de 80 64 24 Sterz Anita Kämmerei, Vereinsförderung, anita.sterz@scheyern.de 80 64 29 Wiringer Franz Bauanträge, Belegungspläne Vereinsheim & Turnhallen, Feuerwehrwesen, Jagdschaden, Verkehrsrechtliche Anordnung, Straßenreinigung, Winterdienst, franz.wiringer@scheyern.de 80 64 28 Hoch- und Tiefbau, Straßenbeleuchtung, Vermessung, technisches Bauamt, Vergabewesen, Josef.breitsameter@scheyern.de 80 64 27 Trampusch Renate Standesamt, Sitzungsdienst, Friedhofverwaltung, renate.trampusch@scheyern.de 80 64 22 Gruber Tanja Beitragswesen & Niederschlagswasser, Gastschulverhältnisse, tanja.gruber@scheyern.de 80 64 26 Ostermeier Elfriede Wasser & Abwassergebühren, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Grundsteuer Elfriede.ostermeier@scheyern.de 80 64 26 Spira Florian Kassenwesen, Abgabe Windelsäcke, Fundamt, florian.spira@scheyern.de 80 64 23 Eichinger Beate Kindergarten, Vermietung, beate.eichinger@scheyern.de 80 64 25 Kneidl Michaela Gewerbeamt, Rentenanträge, Wahlen, Bürgerservice, Passamt, michaela.kneidl@scheyern.de 80 64 20 Knöferl Melanie Vorzimmer Bürgermeister, Bürgerservice, Meldeamt, Tourismus, Rentenanträge, melanie.knöferl@scheyern.de 80 64 10 Kreuzarek Sabine EDV, Schyren-Rundschau, Volkshochschule Scheyern, Ferienpass sabine.kreuzarek@scheyern.de 80 64 31 Breitsameter Josef Bauhof: Leitung Ludwig Stelzer Tel: 82022 Wasserwart: Jürgen Felber Tel: 0172 835 26 48 Kindergarten Froschkönig Hochstr. 32 > E-Mail: info@kindergarten-froschkoenig.de Klärwärter: Wolfgang Janocha Tel: 0173 895 67 30 Kindergarten Leitung Monika Biebel Fax: 08441 498 15 16 Tel: 08441 82 984 geöffnet 07:00 – 17:00 Uhr Volksschule Scheyern, Grundschule, Hochstr. 19 > Tel: 08441 800 98-0 e-Mail: schule@grundschule-scheyern.de Johann Andreas Schmeller Mittelschule, Marienstr. 29 e-Mail: Hauptschule-Scheyern@t-online.de Tel: 08441 80 63-0 Beauftragter für Jugend: Kilian Wiedmann Tel: 0176 329 11 930 Beauftragter für Senioren und Ehrenamt: Hans Hauf Tel: 08441 72248 Beauftragte für Behinderte: Heidelore Ebner Tel.: 08441 6084 Wertstoffhof > Öffnungszeiten Mo. + Mi. 17:00 bis 19:00 Uhr, Abfallberatung AWP Tel: 08441 78 79-0 Fr. 16:00 bis 19:00 Uhr, Sa. 09:00 bis 14:00 Uhr, Naturheilpraxis Kißl N M arion K ißl Marion Kißl Heilpr aktikerin Heilpraktikerin Dekan-Faber-Ring 4 Dekan-Faber-Ring Ilmmünster 85304 Ilmmünster 08441- 87 15 19 TTel. el e . 08441-87 FFax ax 08441-87 08441- 87 15 18 mar ion. kissl@t-online.de marion.kissl@t-online.de na turheilpraxis- kissl.de naturheilpraxis-kissl.de O Augendiagnose Augendiagnose O Konstitutionsther O Konstitutionstherapie apie O T O raditionelle Europäische Europäische Medizin Traditionelle Medizin (TEM)/ ( TEM)/ Humor Humoralmedizin almedizin O Akupunktur O Akupunktur O Baunscheidtier O Baunscheidtieren en O Blut O Blutegeltherapie egeltherapie O Ost O Osteopathie eopathie O Spagyr O Spagyrik ik O Homöopa O Homöopathie thie O Biochemie O O Phytotherapie O Phytotherapie (Pflanz (Pflanzenheilkunde) enheilkunde) Seite 4 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Kostenlose Energiesprechstunden im Landratsamt Informationen AWP informiert: Hohes Niveau bei Alu-Erfassung und Verwertung aus dem gelben Sack Nach den kürzlich vorgestellten Erhebungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung Mainz – GVM – hat sich die Menge der erfassten und verwerteten Aluminiumverpackungen im Jahr 2012 weiter erhöht. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wurden von den 93.800 Tonnen Aluminiumverpackungen, die 2012 in der Bundesrepublik in Verkehr gebracht wurden, 85.500 Tonnen stofflich verwertet. Dies entspricht einer Recyclingrate von 89 Prozent. Die GVM ermittelt jährlich das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Auftrag des Umweltbundesamtes in Berlin. „Die hohen Sammel- und Verwertungsquoten belegen, dass sich die Sammelsysteme für gebrauchte Verpackungen aus Kunststoff, Kunststoffverbunden und Alu-Verpackungen über den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne gut bewährt haben und von den Bürgern angenommen werden“, so die GVM in ihrem Bericht. Moderne und effiziente Trenntechnologien wie Wirbelstromabscheider garantieren einen hohen Grad der Abtrennung, auch von Aluminium-Verpackungen aus dem gelben Sack. Durch das Aluminium Recycling werden wertvolle Rohstoffe und Ressourcen geschont. Darüber hinaus können bei der Verwertung von Aluminium Verpackungen bis zu 95 Prozent der Energie eingespart werden, die zur Herstellung von Neualuminium aus Bauxit-Erz notwendig wären. „Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Aluminium-Verpackungen im gelben Sack zu sammeln und über die Wertstoffhöfe der Verwertung zuzuführen“, so Abfallberater Godehard Reichhold vom AWP. Mit der Sammlung von Kunststoff und Aluminiumverpackungen im gelben Sack leiste jeder einen Betrag zur Rohstoff- und Energieeinsparung. Beispiele für Aluminiumabfälle aus dem Verpackungsbereich sind: Joghurt-Deckel, Vakuumverpackungen von Kaffee, Alu-Folien, AluTuben, Tierfutterschalen, leere Tablettenverpackungen (Alu-KunststoffBlister), Kaffeekapseln, usw. Godehard Reichhold: „Achten sie bitte darauf, dass die Alu-Deckel von den Joghurt-Bechern ganz abgezogen sind, damit diese aus dem Verpackungsmüll aussortiert werden können.“ Zahlreiche Anregungen und Tipps zu den Themen Energieeinsparung, Kostenreduzierung sowie Fördermöglichkeiten erhalten Interessierte bei der wöchentlichen Energiesprechstunde des Landkreises im Landratsamt Pfaffenhofen. Die neutralen Energieberater stehen dabei für alle Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung. Die Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Sprechstunden finden jeden Montag im Landratsamt in Pfaffenhofen sowie an zusätzlichen Terminen in der Außenstelle Vohburg statt. Termine können bei Harald Wunder vom samt Pfaffenhofen unter Tel. 08441 27-399 vereinbart werden. Energieberater Tag Datum Beratungsort von … bis Brigitte Schlecht Montag 17.03.2014 Landratsamt Pfaffenhofen 17:30-20:00 Uhr Reinhard Liedl Montag 17.03.2014 Außenstelle Nord Vohburg 17:30-20:00 Uhr Hans Seitz Montag 24.03.2014 Landratsamt Pfaffenhofen 17:30-20:00 Uhr Günter Dietrich Montag 31.03.2014 Landratsamt Pfaffenhofen 17:30-20:00 Uhr Sprechstunde des Beauftragten für Senioren und Ehrenamtliche Allgemeine soziale Fragen, Formularhilfe, Patientenverfügung/Vorsorgevollmachten Jeden 2. Donnerstag im Monat findet in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung eine Sprechstunde des Beauftragten für Senioren und Ehrenamtliche – Herrn Hans Hauf – im Rathaus Scheyern statt. Die Termine: 10. April, 8. Mai, 12. Juni und 10. Juli 2014 Termine können auch zusätzlich vereinbart werden. Tel. 08441/72248 oder 015140356596; Email: hans.hauf@directbox.com Blutspendeaktionen März-Mai 2014 Landkreis Pfaffenhofen Dienstag 18.03.2014 15.30-19.45 85293 Reichertshausen Grund- u. Mittelschule, Paindorfer Str. 8 Montag 24.03.2014 16.00-19.45 85126 Münchsmünster Grundschule, Schulstr. 1 Donnerstag 27.03.2014 15.30-19.45 85296 Rohrbach Grund- u. Mittelschule, Kirchenweg 5 01.04.2014 15.30-19.45 85290 Geisenfeld I Grund- u. Mittelschule, Forstamtstr. 9 Donnerstag 03.04.2014 Dienstag 15.30-19.45 85301 Schweitenkirchen Grund- u. Mittelschule, Schulstr. 7 Donnerstag 03.04.2014 15.30-19.45 85088 Vohburg I Grund- u. Mittelschule, Hartackerstr. 23, Turnhalle 08.04.2014 15.30-19.45 85298 Scheyern Mittelschule, Marienstr. 29 Donnerstag 10.04.2014 Dienstag 15.30-19.45 85088 Vohburg II Grund- u. Mittelschule, Hartackerstr. 23, Turnhalle Freitag 11.04.2014 15.30-19.45 86558 Hohenwart Grund- u. Mittelschule, Schulstr. 1 Mittwoch 16.04.2014 15.30-19.45 85302 Gerolsbach Grundschule, Schulstr. 5 Mittwoch 23.04.2014 15.30-19.45 85283 Wolnzach I Mittelschule, Preysingstr. 13a Donnerstag 24.04.2014 15.30-19.45 85283 Wolnzach II Mittelschule, Preysingstr. 13a Freitag 15.30-19.45 85084 Reichertshofen Grund- u. Mittelschule, Pestalozzistr. 1 25.04.2014 Montag 28.04.2014 15.30-19.45 85276 Pfaffenhofen I Grund- u. Mittelschule, Niederscheyerer Str. 19 Dienstag 29.04.2014 15.30-19.45 85276 Pfaffenhofen II Grund- u. Mittelschule, Niederscheyerer Str. 19 Freitag 02.05.2014 15.30-19.45 85107 Baar-Ebenhausen Grundschule, Brückenstr. 20 Dienstag 06.05.2014 15.30-19.45 85290 Geisenfeld II Grund- u. Mittelschule, Forstamtstr. 9 Allgemeine Vorraussetzungen, um zur Blutspende zugelassen zu werden Alter zwischen 18 und 68 Jahre (Erstspender bis 60 Jahre) Körpergewicht von mindestens 50 kg Amtlich gültiger Lichtbildausweis Eine Spendepause von mindestens 8 Wochen (Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten) www.blutspendedienst-muenchen.de 26. März 2014 Schyren-Rundschau Aktuelles Neues aus der Pfarrbücherei Scheyern Viele Neuanschaffungen stehen wieder zur Ausleihe bereit, z. B.: Zum Vorlesen: Disney Planes und Cars 2. Für Leseprofis: Beast Quest – Toxodera, die Raubschrecke, Das magische Baumhaus – Im Bann des schwarzen Hengstes, Munkel Trogg, Bibi & Tina – Das Buch zum neuen Kinofilm und Conni und die wilden Tiere. Sachbuch: Wahnsinns-Autos. Seite 5 Steckerlfischverkauf am Karfreitag durch den Obst- und Gartenbauverein Scheyern Traditionell bietet der Gartenbauverein Scheyern auch heuer wieder am Karfreitag, den 18.4.2014 Steckerlfische an. Der Verkauf findet ab 11.00 Uhr am Gartlerstüberl in Scheyern statt (hinter dem Vereinsheim). Die Fische können auch direkt vor Ort verzehrt werden. Tradition ist es auch, das vom Gartenbauverein Scheyern wunderschöne Palmbüscherl hergestellt werden. Diese können am Palmsonntag im Klosterhof vor den Gottesdiensten erworben werden. DVDs: Petzi Teil 1 – 6, Prinzessin Barbie und der Popstar und Monster High – 13 Wünsche. CDs: Filly – Prinzessin Jewel und das Zauberverbot und Star Wars – The Clone Wars 09. Senioren-Nachmittag im Februar Bei lustigen Geschichten und Vorträgen wurde beim Seniorennachmittag im Februar viel gelacht. So wurden die Anwesenden von Elfriede Reim zum einkauf von Sonderangeboten jeglicher Art animiert, wobei auch auf humorige Art auf die Vor- und Nachteile hingewiesen wurde. Lustige Zaubertricks wurden ausprobiert, die auch vom anwesenden Seniorenbeauftragten Hans Hauf gemeistert wurden. Mit Gesang und einer Schunkelrunde ging ein vergnügter Nachmittag wieder viel zu schnell zu Ende. Herzliche Einladung zum nächsten Seniorennachmittag am 14. April 2014 um 14.00 Uhr im Pfarrtreff in der Raiffeisenstraße. Romane für Erwachsene: Das Haus unter den Zypressen, KirschSommer, Sommerprickeln, Tausche Schwiegermutter gegen Goldfisch und Nackt unter Krabben. Das Team der Pfarrbücherei wünscht viel Spaß beim Lesen! Neue Leser sind jederzeit herzlich willkommen! Öffnungszeiten: Mittwoch 14.00 – 17.00 Uhr Sonntag 9.15 – 11.15 Uhr Sie finden uns im Klosterhof unter den Arkaden! Altpapiersammlung Der Sport- und Turnverein Scheyern e.V. sammelt Altpapier am Samstag, 26.04.2014 in Scheyern, Fernhag und Mitterscheyern. Bitte stellen Sie das gebündelte oder in der Kartonage verpackte Altpapier ab 8.30 Uhr zur Abholung bereit. Altpapier kann jederzeit am Sportheim beim Container abgelegt werden, oder melden Sie sich bei Edmund Teichmann Tel. 0170/3159840. Seite 6 Schyren-Rundschau Kunst im Gut feiert 20-jähriges Jubiläum Am 3. und 4. Mai öffnen sich die Tore des Klosterguts Scheyern für das Jubiläumsfestival „20 Jahre Kunst im Gut“. Dass Kunst im Gut heute wohl zu den schönsten und niveauvollsten Künstlermärkten Deutschlands zählt und zu jeder Veranstaltung tausende von Gästen aus einem weiten Umkreis anzieht, ist vor allem das Verdienst von Margit Grüner und ihrem Team. 26. März 2014 Viel Neues zaubert Veranstalterin Margit Grüner zum Jubiläumsfestival auf der bunten Palette von Kunst, Musik und Theater – ein unvergleichlicher Kulturfrühling in herrlichem Ambiente. Schon von weitem sieht man den Skulpturengarten des idyllischen Klosterguts, wo unter blühenden Apfelbäumen Bildhauer ihre Werke ausstellen und ihre Kunst vorführen. Rund 100 Künstler und Kunsthandwerker aus ganz Deutschland und dem nahen Ausland sind zu diesem außergewöhnlichen Event eingeladen, viele neue Aussteller sind mit dabei. Maler und Bildhauer zeigen aktuelle Werke verschiedenster Stile; die teilnehmenden Designer, Schreinermeister, Keramiker, Restauratoren, Gold- und Silberschmiede, Schuhmacher, Textil-Designer sind allesamt professionelle Vertreter ihres Fachs und füllen alle Innenräume, Höfe und Gärten des weitläufigen Klosterguts mit zeitgenössischer Kunst und erlesenem Kunsthandwerk. Großes Jubiläumsfestival am 3. und 4. Mai Schon seit Wochen laufen vor Ort die Vorbereitungen für den weithin bekannten Künstlermarkt mit großem Jubiläumsprogramm. Der Prielhof wird zum Ausstellungsort für zeitgenössische Kunst und hochwertiges Kunsthandwerk umfunktioniert. Alle Ausstellungsräume werden vorher gesäubert und manche erhalten auch einen neuen weißen Kalkanstrich. Ein gemütliches Musikcafé und ein schöner Theaterraum werden für die beiden Veranstaltungstage eigens eingerichtet, ein buntes Zirkuszelt wird auf der Wiese beim Kinderprogramm aufgestellt. Im Skulpturengarten sind dann auch wieder einige neue Werke zu sehen, die als Leihgabe für mindestens ein Jahr in Scheyern verbleiben. Bereits im Januar war die erste Begehung im Prielhof mit einer Klasse der Städtischen Münchner Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk, die jetzt bereits seit Wochen an einer großen Skulpturengruppe für den Scheyerer Skulpturengarten arbeitet. Ortsbegehung mit der Münchner Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk Zwei Sonderschauen setzen künstlerische Akzente. Metallbildhauer Horst Wendland ist zum ersten Mal bei Kunst im Gut: In seinem Atelier in Frickenhausen/Unterallgäu entstehen teilweise monumentale und doch leicht und transparent wirkende Plastiken aus Eisen und verschiedenen anderen Metallen. Auch Schrott „veredelt“ Wendland mit Witz und Ironie zu originellen und einmaligen Werken. Besonderes Highlight der Veranstaltung ist die gemeinsame Sonderschau der Berufsfachschule und Meisterschule für das Holzbildhauerhandwerk, der Meisterschule für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, der Fachschule Steintechnik und der Meisterschule für das Gold- und Silberschmiedehandwerk. Die traditionsreichen kunsthandwerklichen Schulen der Landeshauptstadt München stellen sich im Rahmen von Kunst im Gut vor. Aus dem vielfältigen Spektrum ihrer Ausbildungsinhalte werden beispielhafte Schülerarbeiten und Projekte präsentiert: Skulpturen aus Holz und Stein, Plastiken aus Gips, Beton, Bronze und Kunststoff, Zeichnungen, Druckgrafiken und Schriftblätter sowie Goldund Silberschmiedearbeiten. Zu Beginn des Jubiläumsfestivals wird dann auch die neue Skulpturengruppe feierlich enthüllt, die von den Holzbildhauer-Meisterschülern im Rahmen eines Unterrichtsprojekts erstellt wurde. Dass die Münchner Meisterschulen mit einer so umfassenden Sonderschau und Skulpturenprojekt bei Kunst im Gut vertreten sein können, ist ein aufwändiges Unterfangen, das lange vorbereitet und von Kunst im Gut mit 2000 € bezuschusst wurde. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Zur großen hochwertigen Ausstellung an Kunst und Kunsthandwerk gesellt sich bei Kunst im Gut ein vielfältiges Unterhaltungsprogramm für Groß und Klein mit professionellen Live-Bands, Theatergruppen und Solisten. Dass Kunst im Gut immer wieder auch überregional engagiert und mit verschiedensten Institutionen verbunden ist, zeigt sich dieses Mal auch bei „LOKALKLANG – dem Festival für Volks- und Weltmusik in Bayern“. Eine Woche vor Festivalsbeginn stimmt Kunst im Gut mit zahlreichen Aktionen quer durch Ausstellung und Unterhaltungsprogramm auf LOLALKLANG ein. Den Gästen bietet sich bei Kunst im Gut ein bunter Mix aus neuer bayrischer Volksmusik, französischen Chansons mit dem Trio Trikolore im Musikcafé, tschechischer Straßenmusik mit Motovidlo bis hin zum afrikanischen Trommel- und Tanzworkshop mit Performance-Künstler Ifeanyi Okolo. Da werden die Gäste auch schon mal von der Stelzengängerin Linda Trillhaase im weiß-blauen Riesendirndl gebührend empfangen, die französischen Akzent mit bayerischer Mundart auf humorvolle Weise mischt und musikalisch begleitet ... Bayerischen Gesang, Mundharmonika und Gitarre bringen Stefan Amannsberger und Robert Hobmeier als Easy-Roider-Duo auf die Bühne des Musikcafés. Inspiriert vom Roider Jackl gelingt es den beiden Vollblutmusikern durch das Wildern in verschiedenen Musikstilen den Bogen von der „Folksmusik“ zu Duke Ellington und vom Tango zum irischen Jig zu spannen. Und auch beim Kinderprogramm von Kunst im Gut wird dieses Mal LOKALKLANG zum Motto: Das Musikkarussell des Musikers und Instrumentenbauers Andreas Kessel wird von Muskelkraft betrieben, während die Kinder bei der Fahrt auf einer Lyra spielen können oder musizierend inmitten einer Trommel sitzen. Eine eigene Trommel selbst bauen, können die kleinen Gäste bei Bettina und Martin Höcker – da wird gepinselt, gemalt, gefönt und auch schon mal ein Fell rasiert, bevor es als Bespannung für die Trommel dient. Ein Highlight bei Kunst im Gut ist der Klanggarten mit rund 15 Klangskulpturen des französischen Künstlers Etienne Favre, dessen structures musicales im Kinderbereich aufgebaut werden. Für die Klangskulpturen verwendet Favre auch Recycling-Materialien, so dass man schon mal Gummistiefel ertönen lassen kann... Klanggarten von Etienne Favre Und auch das Theaterprogramm kann sich sehen lassen: Tanja Schnagls hinreißendes Figurentheater „Swinging Puppets“, das interaktive „theaterLULU“, das urig bayrische Figurentheater „Maukl“ und das kleinste Schattentheater der Welt... Weiterer Höhepunkt im Kinderprogramm ist der Zirkus KIG – hier wird in und um das bunte Zirkuszelt jongliert und balanciert. Dieses Mal gastiert das Performance-Duo „Fräulein Grün & Giuseppe“ bei Kunst im Gut. Selbst aktiv werden können die Kinder bei der Klötzchenbaustelle mit 2000 großen Holzbauklötzen, beim Bambusbau und bei zahlreichen Kreativ-Workshops vom Schnitzen, Drechseln, Flechten, Trommel bauen bis hin zum Vergolden. Kamelreiten, Ponyreiten und viele weitere tolle Attraktionen erwarten die Kinder. Im großen Biergarten, im Musikcafé und im gemütlichen Gartencafé ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Seite 7 „Pabla Picassa“ auf Stelzen Kunst im Gut begeistert am ersten Maiwochenende 2014 mit einer hochkarätigen Ausstellung und einem fulminanten Jubiläumsprogramm Kunst- und Musikliebhaber/innen auf der Suche nach dem Besonderen ebenso wie Familien mit Kindern, die einen rundum vergnüglichen Ausflug unternehmen möchten. Zur Jubiläumsveranstaltung pendelt auch ein original englischer, roter Doppeldeckerbus zwischen Scheyern und dem Bahnhof Pfaffenhofen/Ilm. Neugierig? Zu jeder Kunst im Gut geben Margit Grüner und Robert Uebelhör ein kostenloses Printmagazin heraus, das jetzt in Scheyern z. B. an der Klosterpforte und im Rathaus ausliegt. Auf 36 Seiten erfahren Sie hier mehr über Ausstellung und Programm. Das neue Kunst-im-GutMagazin ist da! Freuen Sie sich auf „20 Jahre Kunst im Gut“ – einen außergewöhnlichen Kunst- und Kulturgenuss! 3./4. Mai 2014, jeweils von 10:00 bis 19:00 Uhr geöffnet Eintritt pro Person 7,50 €, Kinder unter 12 Jahren frei Veranstalterin/Info: Margit Grüner, Tel. 08441/803834 Schirmherr: S.K.H. Prinz Leopold von Bayern Mehr Info zu Ausstellung und Programm: www.kunst-im-gut.de Seite 8 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Abfallentsorgung Öffnungszeiten Wertstoffhof Scheyern Montag und Mittwoch 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag 16.00 bis 19.00 Uhr Samstag 09.00 bis 14.00 Uhr Wertstoffhof Scheyern, Hochstr. 40, 85298 Scheyern Abfallwirtschaftsbetrieb/Abfallberatung 85276 Pfaffenhofen, Scheyerer Str. 76, Tel: 08441/7879-0 Familien-Chronik Familien-Chronik Meldungen des Standesamtes in der Zeit vom 14.01. bis 11.02.2014 Sterbefälle: Katja Kosegarten, Scheyern, 14.2. Elfriede Lerchl, Scheyern GT Mitterscheyern, 14.2. Gertrud Gniosdorz, Scheyern, 17.2. Geburt: Märkl Hanna Katharina, 4.2.2014 Dorfbühne Ilmmünster e.V. Wir gratulieren 90. Geburtstag von Sing Anneliese Mitglied im Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. Flaschn im Eimer und ois beim Teife Kürzlich feierte die in Berlin aufgewachsene Jubilarin zusammen mit ihrer Familie (1 Sohn, 1 Enkelin) und ihren Freunden den 90. Geburtstag. Frau Sing, die erst seit einigen Monaten bei ihrem Sohn in Scheyern wohnt, hat sich hier schon gut eingelebt. Da sie sowohl körperlich als auch geistig noch sehr fit ist, erkundet sie gerne beim Spazierengehen die Gegend und liest fleißig Bücher. Außerdem schreibt sie auch noch an ihren Memoiren. Auch die 2. Bürgermeisterin Dr. Katja Limpert gratulierte zum Jubiläum, überreichte im Namen der Gemeinde ein kleines Geschenk und wünschte noch viele schöne Jahre im Kreise der Familie. Eine fantastische Komödie in 3 Akten von Heidi Faltlhauser Sa. 12.04. 19.30 Uhr Do. 17.04. 19.30 Uhr Mo. 21.04. 15.00 Uhr So. 13.04. 18.00 Uhr So. 20.04. 19.30 Uhr Sa. 26.04. 19.30 Uhr Aula der Schule Ilmmünster Eintritt: 7,–/5,– € · Vorverkauf ab 24.03.2014 bei Bäckerei Wörmann, Raiffeisenstr. 5, Ilmmünster, Tel. 08441/3177 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 5.45 – 12.30 u. 14.00 – 18.00 Uhr, Montag Nachmittag geschlossen, Sa.: 5.45 – 12.00 Uhr; Restkarten an der Theaterkasse Mit freundlicher Unterstützung von Rist Satz & Druck GmbH * Bäckerei Wörmann „Aufführungsrechte bei MundArt-Verlag, Hochreit 14, 85617 Aßling“ 26. März 2014 Schyren-Rundschau Kindergartennachrichten Seite 9 einem Gruppenraum das Bilderbuch vom Regenbogenfisch vorgelesen. Auch bestand die Möglichkeit, beim Angelspiel den Angelschein zu machen, an Tanz- und Bewegungsspielen teilzunehmen, sich bei einem Meeresfrühstück zu stärken oder beim Taucher-Staffellauf zu gewinnen. Wer müde vom vielen Tanzen war, konnte sich in der Ruheoase beim Mandala malen ausruhen. So verging die Zeit wie im Fluge. Auch in den darauffolgenden Tagen durften die Kinder verkleidet in den Kindergarten kommen. Neues vom Kindergarten Froschkönig Tag der offenen Tür mit Anmeldung Sehr gut besucht war in diesem Jahr wieder der Tag der offenen Tür, der sich in erster Linie an Familien richtet, die ihr Kind im Kindergarten oder in der Krippe für das neue Kindergartenjahr anmelden möchten. Am 14. Februar bestand dazu die Möglichkeit. So führte das Personal die Besucher durch die Räumlichkeiten, der Tagesablauf wurde erklärt oder die pädagogische Arbeit in der Konzeption dargestellt. In gemütlicher Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen konnten sich auch die Eltern untereinander austauschen und Erfahrungen weitergeben. Auch bestand für die Kinder die Möglichkeit, erste Kindergarten- bzw. Krippenluft zu schnuppern, indem verschiedene Spielsachen ausprobiert oder am Maltisch Mandalas ausgemalt wurden. Besuch der Erstklässler Die Kinder des Kindergartens „Froschkönig“ warteten am Montag, den 17.02.2014 schon gespannt auf den für diesen Tag angekündigten Besuch. Um 9 Uhr war es dann endlich soweit, es klingelte an der Eingangstür und hereinspaziert kamen lauter „alte“ Gesichter. Die ehemaligen Kindergarten-kinder des Kindergartens „Froschkönig“ und nun aktuelle Erstklässler der Grundschule Scheyern betraten mit ihrer begleitenden Lehrkraft die Einrichtung und fanden sich sofort wieder in ihren ehemaligen Gruppenräumen zurecht. Erst ein halbes Jahr zuvor verließen sie unseren Kindergarten, um den Ernst des Lebens kennenzulernen und Schulkinder zu werden. Nun war es an der Zeit, den Kindergartenkindern einen Besuch abzustatten und ihre Schulsachen und das bereits Erlernte zur Schau zu stellen. Da wurde nicht schlecht gestaunt, als die Schulkinder im Stuhlkreis ihre Schultaschen mit all den Utensilien, Heften und Büchern zeigten und vom Schulalltag erzählten. Eine kleine Kostprobe durfte natürlich auch nicht fehlen und so kamen die Kindergartenkinder in den Genuss, von den Erstklässlern eine Geschichte vorgelesen zu bekommen. Fasziniert wurde den schon sehr flüssigen Vorlesern zugehört, die ihr Können voller Stolz präsentierten. Im Gegenzug dazu durften die Schulkinder nochmal Kindergartenluft schnuppern, ihre einst liebsten Spielbereiche aufsuchen und mit den ehemaligen „Kindergarten-Freunden“ spielen. Dies hat allen riesigen Spaß bereitet, dennoch ging es nach dem zweistündigen Besuch wieder hochmotiviert und freudig zurück in die Grundschule, wo neue und spannende Aufgaben auf die Schulkinder warteten. Auch in der Krippe herrschte ein tierischer Andrang. Egal ob Schildkröte, See-pferdchen, Meerjungfrau oder Krake, alle waren anwesend. Für das Wohl der Tiere sorgten die beiden Taucher. Der Schwerpunkt der Faschingsfeier in der Krippe lag in der Bewegung. Die Kleinen strahlten über das ganze Gesicht und hatten einen riesigen Spaß beim rhythmischen Bewegen zur Musik. Schade, dass die närrischen Tage schon wieder vorbei sind. Faschingsfeier Unsere diesjährige Faschingsfeier fand am Unsinnigen Donnerstag unter dem Motto „Unterwasserwelt“ statt. So trafen sich kreativ verkleidete Meerjungfrauen, der kleine Wassermann, Seeungeheuer, bunte Fische, Frösche und Tiefseetaucher in unserem Kindergarten. Für die Kinder wurden verschiedene Spielstationen angeboten. So wurde in Immer informiert durch die Schyren-Rundschau www.wintermayr-elektrotechnik.de Seite 10 Schyren-Rundschau Neues vom Pfarrkindergarten St. Martin Zum „Tag der offenen Tür“ hatten wir am 14. Februar 2014 wieder alle Interessierten eingeladen. Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen sowie Vertreter des Elternbeirats präsentierten die Einrichtung und stellten die pädagogische Arbeit vor. In gemütlichen Runden bei verschiedenen Getränken und süß bzw. herzhaftem Essen konnten noch Fragen und Anliegen geklärt werden. An diesem Tag bestand auch die Möglichkeit sein Kind für die Krippe- bzw. Kindergartengruppe anzumelden. Kinder wie die Zeit vergeht – die großen Kindergartenkinder vom letzten Jahr kamen am 17. Februar 2014 mit ihrer Lehrerin zu Besuch. Als stolze Schulkinder der ersten Klasse erzählten sie den Kindern und Erzieherinnen in ihren früheren Gruppen vom Schulalltag, lasen Geschichten vor und zeigten freudig ihre Schularbeiten her. Und natürlich war auch Zeit zum Brotzeit essen und Spielen mit alten Freunden. Bunt und lustig ging es während der Faschingstage zu. Unter dem Motto “Old McDonald had a farm“ erfuhren die Kinder viele interessante Eigenschaften einiger Bauernhoftiere und erlebten so das ein oder andere Abenteuer auf dem Bauernhof. Viele Kindergartenfamilien trafen sich am 23. Februar 2014 zum Familienfaschingsball im Seminarsaal des Klosters. Viele „Maschkaras“ sorgten für ausgelassene Stimmung. Mit einem abwechslungsreichen Programm, beginnend mit drei Faschingsliedern von den Kindergartenkindern gesungen, einem Showprogramm der Aktionsgruppe, Spielen und dem Auftritt der Steinkirchener Prinzengarde erlebten alle Anwesenden einen fröhlichen, harmonischen Faschingsnachmittag. Dass an diesem Tag alles so reibungslos ablief, haben wir natürlich auch wieder vielen hilfsbereiten Eltern zu verdanken! Am „Unsinnigen Donnerstag“ und „Rußigem Freitag“ ging es bunt und närrisch in unserem Haus zu. Die Buben und Mädchen durften verkleidet in den Kindergarten kommen und es wurde viel getanzt und gelacht. Spaß in der Gemeinschaft Anwaltskanzlei Euringer und Kreil Schyrenplatz 2a • 85298 Scheyern Telefon (08441) 495500 • Telefax: (08441) 495503 www.euringer-kreil.de Rechtsanwältin Michaela Euringer Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht • Baurecht • Arbeitsrecht Rechtsanwältin Heidemarie Kreil Fachanwältin für Familienrecht • Straßen- und Verkehrsrecht • Erbrecht 26. März 2014 26. März 2014 Schyren-Rundschau Schulnachrichten Grundschule Scheyern Regelmäßige Besuche der Pfarrbücherei Scheyern Bereits seit einigen Monaten besuchen unsere Grundschüler mit großer Begeisterung am Vormittag im Rahmen des Unterrichts die Pfarrbücherei Scheyern. Auf Anregung einiger Lehrkräfte und der Leiterin der Bücherei, Frau Gisela Hösl, ist so ein regelmäßiger Kontakt zustande gekommen. Immer dienstags und donnerstags gehen die einzelnen Klassen im Wechsel in die Räumlichkeiten im Scheyrer Kloster und leihen sich Bücher aus. Dabei ist auch ausreichend Zeit zum Schmökern eingeplant. Die Ausleihfrist beträgt wie üblich vier Wochen. Lesefleiß wird in Form lustiger Aufkleber belohnt. Diese regelmäßigen Besuche werden von den Kindern mit Freude angenommen und tragen sicherlich bei vielen von ihnen dazu bei, die individuelle Leseleistung zu steigern und das Hinführen zu altersgemäßer Kinderliteratur zu unterstützen. Seite 11 „Der Merkmeister“ bringt Schülern das Lernen bei Der Merkmeister Ralf Hofmann folgte am 18.02.2013 der Einladung der Schulleitung unserer Grundschule, Frau Rektorin Dorothee Binapfl, und demonstrierte den Schülern am Vormittag und den Eltern am Abend, wie gut das menschliche Gehirn funktionieren kann – wenn gehirngerecht gelernt wird. Der Merkmeister arbeitete mit Schülern aller vier Jahrgangsstufen. Dabei erlebten die Kinder, wie die eigene Gedächtnisleistung einfach und mit viel Spaß deutlich gesteigert werden kann. Ziel des kurzweiligen Vortrags mit vielen praktischen Beispielen war, den Schülern Techniken an die Hand zu geben, die ihnen das Auswendiglernen erleichtern und helfen sollen, das Erlernte auch langfristig zu behalten. Anhand der zehn wichtigsten Bäume des Waldes zeigte Ralf Hofmann, wie sich leicht und dauerhaft einzelne zu lernende Begriffe nachhaltig im Gedächtnis abspeichern lassen, wenn man sie mit einer kleinen Geschichte verbindet. Die Kinder zeigten sich begeistert und waren über eine Stunde lang äußerst konzentriert. Gummibärchen für richtige Antworten waren hierbei jederzeit sehr willkommen. Auf jeden Fall macht Lesen Spaß, so die einstimmige Meinung vieler Grundschüler. Heckmeier Spielraum für mehr Energie Heizung Sanitär Lüftung Spenglerei + Wärmepumpen + Pelletskessel + Stückholzkessel + Hackschnitzel + Frischwasser-System + Speichertechnik + Solaranlagen + Lüftungsanlagen + Bäderausstellung + Badberatung + Badsanierung + 24-Stunden-Service Loipertshausener Str. 2 + 85301 Sünzhausen www.heckmeier.com + Tel. 08444/92740 Am Abend erlebten dann auch die Eltern, wie einfach und erfolgreich die Gedächtnisleistung gesteigert werden kann. Viele praktische Tipps wie das schulische Lernen positiv unterstützt werden kann, rundeten den interessanten Elternabend ab. Gemeinschaft in der Gemeinde Seite 12 Schyren-Rundschau Mittelschule Scheyern Kino für die Ohren Die Klassen 6a und 6b der Mittelschule Scheyern waren vor kurzem in der Philharmonie in München. Das Münchner Rundfunkorchester spielte ein Konzert mit Filmmusik. Das Orchester bestand aus ungefähr 60 Musikern. Zu dem Film „Spiel mir das Lied vom Tod“ hörten wir eine Mundharmonika und die Sopransängerin Isabell Münsch übertönte das ganze Scheyrer Mittelschüler bauten „Insektenhotel“ Im Rahmen eines klassenübergreifenden Projekts im Fach Technik bauten die Scheyrer Mittelschüler der siebten, achten und neunten Klassen ein „Insektenhotel“. Alle Arbeiten vom Betonieren der Fundamente bis zum Zimmern des Daches wurden unter der Anleitung von Fachlehrer Emmeran Achter von den Schülern selbst ausgeführt. 26. März 2014 Orchester mit ihrer einzigen Stimme. Auch eine Panflöte hörten wir zum Film „Es war einmal in Amerika“. Außerdem konnten wir die Musik zu „Indiana Jones“, „Fluch der Karibik“ und „Der Schuh des Manitu“ hören. Das Konzert dauerte ungefähr eine Stunde. Wir hatten die Musikbeispiele vorher im Unterricht schon einmal durchgenommen. Wir Kinder hatten Spaß, denn wir konnten auch ein bisschen mitwirken. Am Schluss spielte das Orchester noch als Zugabe den „Rosaroten Panther“. Estefania Suchanek 6b Ein Insektenhotel bietet Wildbienen, Ohrwürmern, Marienkäfern und anderen nützlichen Insekten Nistmöglichkeiten und einen Platz zum Überwintern. Wichtig sind solche Rückzugsorte, weil die Tiere in Gärten und Naturlandschaften immer weniger Lebensräume wie Totholz oder Laubhaufen finden. Das Insektenhotel steht auf dem Gelände der Johann-Andreas-Schmeller-Mittelschule und ist von der Marienstraße aus zu sehen. Die Schüler der Johann-Andreas-Schmeller-Mittelschule bewiesen beim Bau des Insektenhotels handwerkliches Geschick und lernten praktischen Naturschutz. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 13 Vitalisierender Schlaf: Multizonale Liquidauflage Klimabezug 7-Zonen Viskoseschicht Das Öl-Vitalbett ist gut für Ihren Rücken und Erholung pur! Es ermöglicht einen erholsamen Schlaf durch die Kombination von individueller Anpassung, den einzigartigen Eigenschaften von pflanzlichem Öl und dem Ausschluss schädlicher Mikroorganismen. Vario-Luft-Inlett Premium Schaumrahmen Altenheim Zur Freude aller Anwesenden boten Frau Reim und Frau Seemüller lustige Sketche dar. Da wurde viele gelacht, ganz wunderbar! Am Rosenmontag feierten wir traditionell unseren Rosenmontagsball im Speisesaal. Viele Bewohnerinnen und Bewohner und auch Gäste von außen nahmen daran teil. Herzlichen Dank dafür! Wir freuen uns jetzt schon auf Euren nächsten Besuch! Anfangs wurde im Speisesaal Sekt pur oder mit Orangensaft gemischt verteilt. Das ließ man sich natürlich gerne schmecken. Frau Daxberger sorgte mit Krapfen groß und klein und Kaffee für das leibliche Wohl, da griffen alle beherzt und genussvoll zu. Der OCV Steinkirchen unterstützt uns dabei seit vielen Jahren. Die Kindergarde trugen unterhaltsame Tänze vor, das Prinzenpaar tanzte wunderschön und auch die mitgebrachten Tigerinnen brachten Stimmung. Ein herzliches Dankeschön und hoffentlich nächstes Jahr wieder! Die Aktionsgruppe Sonnenblume aus Scheyern beteiligte sich auch am Programm und trug so zu der guten Stimmung bei. Danke für die kurzweilige und gelungene Darbietung. Ein Bewohner sagte am Tag danach: Die Kinder tanzten wunderbar, aber ein paar schöne, leicht bekleidete Fräuleins wären auch interessant gewesen….Ja, man ist so jung wie man sich fühlt…..! Gabi Neumeier organisierte die Feier hervorragend und trug zusammen mit Renate Furtmayr (Mitarbeiterinnen der sozialen Begleitung) mit lustig vorgetragenen Witzen und Beiträgen und mit Liedern zur guten Stimmung bei. Die Bewohnerinnen und Bewohner waren auch am Tag danach noch voll des Lobes für das gelungene Fest. Wir haben freie Altenheim-Plätze und würden uns über jeden Interessenten freuen! Einfach mal anrufen, einen Gesprächs- bzw. Besichtigungstermin vereinbaren. Dann eventuell mal bei uns Probewohnen, bzw. eine Kurzzeitpflege bei uns verbringen oder auch dauerhaft bei uns einziehen. „Alles“ (vieles) ist möglich! Anzeigenannahme: Heidi Starck Telefon 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37 e-mail: heidi.starck@iz-regional.de Nochmals einen herzlichen Dank an Herrn Albert Müller und an Frau Dr.Katja Limpert für das gute und wertschätzende Miteinander. Nun wünsche ich dem Altenheim eine neue Bürgermeisterin, einen neuen Bürgermeister mit einem offenen Ohr auch und besonders für die Belange der Senioren in Scheyern. Karin Dröscher, Heimleitung Seite 14 Schyren-Rundschau Kirchliche Nachrichten Nachrichten der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde: Pfarrerin: Christiane Murner, Schlichtstr. 18, 85276 Pfaffenhofen, Tel.: 08441 805806 Pfarrbüro: Renate Hüttner, Joseph-Maria-Lutz-Str. 1/Rückgebäude, 85276 Pfaffenhofen, Tel.: 80 50 60 26. März 2014 eJugi – Evangelische Jugendgruppe Die Gruppe für Jugendliche trifft sich jeden ersten und dritten Freitag im Monat um 19.30 Uhr. Ansprechpartner sind Lara Kottke und Stephan Schink. FOR.EV.ER.20+ Die Gruppe für junge Erwachsene trifft sich jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im Gemeindezentrum Pfaffenhofen Senioren im Pfaffenhofener Gemeindezentrum Der Seniorennachmittag findet jeden zweiten Dienstag um 14.30 Uhr statt. Auskünfte im Pfarrbüro, Tel.: (08441) 805060. Regelmäßig am Mittwoch um 10 Uhr findet die Seniorengymnastik statt. Donnerstags um 14 Uhr kommen die Rommé-Freunde auf ihre Kosten. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 - 12 Uhr, Mittwoch 17 - 19 Uhr Schachgruppe Termine und Spielorte nach telefonischer Vereinbarung Kontakt: Bernd Engels, Telefon 08441 78 68 61 Homepage: http://www.ev-paf.de Facebook: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Pfaffenhofen“ Stillgruppe Offene Stillgruppe für werdende und stillende Mütter jeden vierten Freitag im Monat von 9.30 bis 11 Uhr. Örtliche Ansprechpartner: Jörg Johannsen, Tel.: 803985 Dr. Max von Schenckendorff, Tel.: 0172 8322284 Jugendchorprobe Jeden Freitag um 18.00 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum. Gottesdienste 30.03.14: 10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst 10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Kindergottesdienst 06.04.14: Gottesdienst entfällt wegen Gemeindeversammlung in Wolnzach 12.04.14: 16.15 Uhr, Seniorenheim St. Joachim und Anna Scheyern, ökumenischer Gottesdienst 13.04.14: 9. 30 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 11.00 Uhr, St. Johannes Kapelle, Scheyern, Gottesdienst Kreuzkirche Pfaffenhofen, Familiengottesdienst St. Stephanus-Kirche, Reichertshausen, Gottesdienst kath. Pfarrheim, Reichertshausen, Kindergottesdienst 17.04.14, Gründonnerstag: 15.00 Uhr, Seniorenheim St. Franziskus Pfaffenhofen: Gottesdienst 19.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Feierabendmahl am Gründonnerstag 18.04.14, Karfreitag: 10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst 15.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Andacht zur Sterbestunde 16.00 Uhr, Seniorendomizil Haus Raphael Reichertshausen, Gottesdienst 20.04.14, Ostersonntag: 5.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst 10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst 11.00 Uhr, St. Stephanus-Kirche, Reichertshausen, Gottesdienst 11.15 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Minigottesdienst 21.04.14, Ostermontag: 9. 30 Uhr, St. Johannes Kapelle, Scheyern, Gottesdienst 10.00 Uhr, Kreuzkirche Pfaffenhofen, Gottesdienst Mutter-Kind-Gruppe „Es wird wieder gekrabbelt …“ jeden Donnerstag von 10 bis 11 Uhr im evang. Gemeindezentrum in Pfaffenhofen, Josef-Maria-Lutz-Straße 1. Wir singen Lieder, machen Finger- und Strampelspiele, aber auch für die Unterhaltung bei einer Tasse Tee bleibt Zeit. Derzeit sind wir etwa 10 Muttis plus Kinder und würden uns freuen, wenn noch weitere dazukommen. Kontakt: Verena Pauligk, Telefon 08441 498 11 49 Kirchenchorprobe Jeden Dienstag um 19.45 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum. Posaunenchorprobe Jeden Montag um 19.30 Uhr im Pfaffenhofener Gemeindezentrum. Abendgebet Abendgebet mit Liedern und Gebeten aus Taizé. Jeden ersten und dritten Freitag um 19 Uhr in der Kreuzkirche, dazwischen gibt es Termine im Kath. Pfarrheim Pfaffenhofen und in der Kirche in Niederscheyern. Auskunft und Kontakt: Roland Gronau, Telefon 08441 16 27. 26. März: Wenn die morschen Knochen knacken – Vortrag von Orthopäde Mario Küfner am Seniorennachmittag Im Alter werden die Bewegungen im Alltag zunehmend beschwerlicher. Ursachen sind oft Gelenkverschleiß und Fehlstellungen. Aber auch Stürze nehmen zu. Der Pfaffenhofener Orthopäde Mario Küfner nimmt die Besucher auf einen kurzen medizinischen Ausflug mit und zeigt, wie man sich etwas mehr Lebensqualität erhalten kann. Die Senioren erwarten ihre Gäste am Mittwoch, dem 26. März ab 14.30 Uhr im Senioren-Café des evangelischen Gemeindezentrums Pfaffenhofen. Natürlich gibt es wie immer auch Kaffee, Tee und Kuchen. 30. März: Diakonie-Sammlung: Pflege geht uns alle an - früher oder später Die Pflege alter Menschen ist eines der Kernarbeitsgebiete der Diakonie. Und der Bedarf wächst aufgrund der sich verändernden Altersstruktur. Im Mittelpunkt der diakonischen Angebote steht dabei stets die Würde des Menschen und die Achtung der Persönlichkeit. Für diese Angebote und die vielfältigen Leistungen diakonischer Arbeit bittet das Diakonische Werk Bayern anlässlich der Frühjahrssammlung vom 31. März bis 6. April um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank! Auch in unserer Gemeinde sind wieder viele fleißige Sammler unterwegs. Die Haussammler brauchen wieder Unterstützung. Es wäre schön, wenn möglichst viele Gemeindemitglieder in ihrer Nachbarschaft von Haus zu Haus gehen und um Spenden für diesen guten Zweck bitten. Und wenn Sie Konfirmanden bei der Straßensammlung treffen, würden diese sich sicher freuen, wenn Sie Ihren Geldbeutel aufmachen und etwas in die Sammelbüchse einwerfen. Weitere Informationen zum Sammlungsthema erhalten Sie beim Diakonischen Werk Bayern im Internet unter www.diakonie-bayern.de. 2. April: Jugendliche und Senioren basteln und erzählen Osterbräuche früher und heute Natalie Schur absolviert zurzeit ihr freiwilliges soziales Jahr in unserer Gemeinde und bietet dazu ein generationenübergreifendes Sozialprojekt 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 15 an: Sie lädt alle Senioren ein, gemeinsam mit einigen Jugendlichen am Mittwoch, dem 2. April um 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Pfaffenhofen Osterkerzen zu basteln. Es werden Kaffee, Tee und kleine Osterleckereien angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Anmeldung bei Bärbel Engels unbedingt erforderlich unter Telefon 08441 78 68 61 oder E-Mail b.engels.ev@t-online.de. 3. April: Kinder und Schule — eine unendliche Geschichte – Lesungen von Monika Schindler Stress in der Schule? Überforderung/Unterforderung durch den Lehr plan? Ärger mit dem Lehrer? Welche Eltern kennen die Problematik nicht? Da stellt sich dann die Frage »Wie bringe ich mein Kind gut durch die Schule?« Als Lehrerin in einer Mittelschule und dreifache Mutter kennt sich Monika Schindler bei diesem Thema so gut aus, dass sie darüber ein Buch geschrieben hat. Diese interessante Lesereihe wird an verschiedenen Abenden im Evangelischen Gemeindezentrum in der Joseph-Maria-Lutz-Str. 1 in Pfaffenhofen veranstaltet. Der Eintritt beträgt vier Euro. Spenden zugunsten des »Fördervereins Gemeindezentrum Pfaffenhofen«, dem Veranstalter der Reihe, sind willkommen. Themen der Lesungen: Schlaglicht Schule 3. April: »Die Sprechstunde — Top oder Flop? So können Sie Einfluss nehmen.« 10. April: »Gute Eltern — Gute Schüler« 8. April: Zauberei mit Musik beim Seniorennachmittag - Im Reich der Illusionen Wer denkt nicht gerne zurück an die Kindheit, wenn es heißt »Der Zauberer kommt?« Doch diese Faszination lässt die meisten Menschen ein ganzes Leben lang nicht mehr los. Die Pfaffenhofener Senioren haben den bekannten Zauberer Maximilian Brummwurz eingeladen. Er führt seine Kunst am Dienstag, dem 8. April nach dem Kaffeetrinken ab 14.30 Uhr im Senioren-Café des Gemeindezentrums Pfaffenhofen vor. Dieser Nachmittag bei freiem Eintritt ist auch für jüngere Gäste einen Besuch wert. 9. April: Pfaffenhofener Frauenfrühstück: Auf zum »Blauen Reiter« In der Städtischen Galerie im Lenbachhaus erwartet die Besucher eine Führung zu ausgesuchten Bildern der Gruppe der »Blauen Reiter«. Der Treffpunkt ist dieses Mal um 9.40 Uhr am Bahnhof in Pfaffenhofen. Die Kosten betragen 21 Euro pro Person 17. April: Feierabendmahl am Gründonnerstag Am Gründonnerstag, 17. April, um 19 Uhr ist in der Kreuzkirche Pfaffenhofen beim Feierabendmahl Gelegenheit, sich das Kreuz auf die Stirn salben zu lassen. Für diejenigen, die das möchten, ist das etwas Besonderes — auch, weil sie einen persönlichen Segensspruch mit auf den Weg bekommen. Maria salbte und segnete Jesus wenige Tage, bevor er in Jerusalem einzog, mit einem kostbaren Öl. Sie offenbarte damit, wie sehr sie Jesus lieb hatte. Zugleich ermutigte sie Jesus: »Du gehst den Weg, der vor dir liegt, mit dem Segen Gottes«. Jesus hat diese Zeichenhandlung verstanden. In Anlehnung an diese biblischen Gedanken will die evangelische Gemeinde auch dieses Jahr zu Gründonnerstag am Tisch des Herrn ein Fest der Gemeinschaft feiern — feiern Sie mit! 18. April: Andacht und Musik zur Sterbestunde Herzliche Einladung zu einer knappen Stunde Nachdenkliches in Wort und Ton, passend zu Tag und Anlass. Das Leiden und der Tod Jesu Christi stehen im Mittelpunkt dieser Andacht. In der Pfaffenhofener Kreuzkirche lassen ausgewählte Texte und Musik die tiefe Bedeutung des Karfreitags in seiner Tradition und in der Gegenwart für den christlichen Glauben plastisch werden. Vorankündigung: Jugendfahrt nach Taizé Anmeldeschluss 30. April 2014 Viele tausend Jugendliche aus aller Welt zieht es jedes Jahr nach Taizé. Einige Lieder und Gebete aus Taizé sind in der ganzen Welt bekannt. Auch in Pfaffenhofen finden zweimal im Monat Taizé-Abendgebete statt. Bekannte Lieder sind Laudate omnes gentes oder Ubi caritas. Die evangelische Gemeinde bietet im Juni die Gelegenheit, die besondere Spiritualität von Taizé direkt vor Ort zu erleben: bei der Freizeit von 9. bis 15. Juni 2014. Mit zwei Kleinbussen fährt die Reisegruppe mit Pfarrerin Christiane Murner, Vikar Samuel Fischer und einem Team in den kleinen Ort in Frankreich. Morgens geben die Brüder der ökumenischen Gemeinschaft eine Einführung in eine Bibelstelle. Im Anschluss ist Zeit zum Nachdenken und zum persönlichen Gespräch. In Kleingruppen unterhalten sich die Jugendlichen, was die Bibelstelle für sie und ihr Leben bedeutet. Am Nachmittag gibt es dann Gesprächsgruppen zu unterschiedlichen Themen. Zum Abschluss des Tages wird in großer Runde gesungen und gebetet. Übernachtet wird in Zelten, Mahlzeiten gibt die Gemeinschaft aus. Eine Anmeldung ist für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 Jahren bis 27 Jahren möglich. Familien in finanziellen Engpässen können einen Zuschuss beantragen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist der 30. April 2014. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Vikar Samuel Fischer wenden, Kontakt Tel. 08441/278 88 37 oder s.fischer@ev-paf.de. Weitere Informationen über Taizé können unter http://www.taize.fr/de abgerufen werden. Seite 16 Schyren-Rundschau Pfarrei Mariä Heimsuchung – Euernbach Pfarrer: Peter Stempfle, Tel: 08443/425, Amtsstunde von Pfr. Stempfle in Euernbach: Mittwoch nach der Abendmesse im Pfarrhaus (sonst nach Vereinbarung) Pfarrbüro in Tegernbach: Fax: 08443/915994 E-mail: pfarramt@tegernbach.de Homepage: www.tegernbach.de\kirche Dienstag: 9.00 bis 11.30 Uhr Mittwoch: 9.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr Freitag: 9.00 bis 11.30 Uhr PGR Euernbach: Christa Döllner, Vorsitzende, Tel: 08445/314 Mutter-Kind-Gruppe: Donnerstag, 9.30 bis 11.00 Uhr Seniorennachmittag: jeder 2. Dienstag im Monat, 14.00 Uhr Benediktinerabtei Scheyern Klosterpforte: Verwaltung: Homepage: 752-0 752-230 www.kloster-scheyern.de TRAUERCAFÉ Mi | 26. März | 14.30 Uhr | Gäste- & Bildungshaus Wer trauert ist nie alleine, denn Trauer verbindet: Sie verbindet mit anderen, aber ebenso mit demjenigen, um den man trauert. Trauer hat viele Gesichter. Meistens geht es dabei um Abschiednehmen. Bei unserem Trauercafé im Kloster Scheyern soll Ihre Trauer Raum haben. Hier können Sie sich bei Kaffee und Kuchen mit anderen über Ihre Erfahrungen austauschen und erhalten spirituelle Begleitung für die Fragen und Sehnsüchte, die Sie rund um Ihre Trauer bewegen. Abt Markus Eller OSB, geistlicher Begleiter und Priester, ist im Trauercafé für Sie da! Information und Anmeldung im Gäste- und Bildungshaus Kloster Scheyern (08441/752-241 oder bildungshaus(@)kloster-scheyern.de) STILLE TAGE IM KLOSTER Mitfeier der Kar- und Osterliturgie Gründonnerstag | 17. April bis Ostersonntag | 20. April | Kloster Von Gründonnerstag (Nachmittag) bis Ostersonntag laden wir Männer ein, sich in die Stille unseres Klosters zurückzuziehen, um die drei österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung Jesu Christi mit zu erleben und mit zu feiern. Abt Markus Eller OSB führt Sie mit Impulsen durch diese Tage. Anmeldungen an der Klosterpforte oder an: gastpater(@)kloster-scheyern.de Unkostenbeitrag: 105,- € (Verpflegung & Übernachtung) FREUNDESKREIS-TREFFEN Sa | 26. April | 10.00 Uhr | Basilika Einmal im Jahr kommt der Freundeskreis der Benediktinerabtei in Scheyern zusammen.Das Treffen beginnt voraussichtlich um 10.00 Uhr mit einer Eucharistiefeier in der Basilika. Bei Interesse an unserem Freundeskreis senden wir Ihnen gerne nähere Informationen zu. Eine eigene Einladung erfolgt an die Mitglieder des Freundeskreises. AB IN DEN FRÜHLING! So | 27. April | 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr | Prielhof Ein Nachmittag in der Welt der kleinen Honigbiene – Familienexkursion mit Kindern im Kindergartenalter Endlich erwacht die Natur und der Frühling zeigt sich in seinen schönsten Farben. Wir machen uns als Naturforscher auf, die Wiese aus der Sicht der Honigbiene zu erkunden. Dabei tauchen wir ein in das Leben auf einer Wiese und erfahren bei Spaß und Spiel viel Wissenswertes (z. B. leckere Wildpflanzenrezepte). Bitte mitbringen: der Witterung entsprechende Kleidung, die auch schmutzig werden darf, Sitzunterlage, Brotzeit und Getränk. Referentinnen: Barbara Pflug und Dr. Kathrin Euringer (Team „Grünes Klassenzimmer“, Scheyern) Für Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahren - max. 25 TN, Kinder nur in Begleitung Erwachsener Teilnehmerbeitrag: 5,- € (Erwachsene), 2,- € (Kinder) Materialgeld: 1,- € (Das Materialgeld wird vor Ort eingesammelt.) Die Veranstaltung entfällt bei Regen. Bei Rückfragen: Auskunft unter 08441/784919 oder 08441/4559427 HEILIG-KREUZ-FEST So | 4. Mai | 9.30 Uhr | Klosterhof Der Wallfahrtsgottesdienst wird bei schönem Wetter wieder im Freien gefeiert. Im Anschluss daran wird in der Basilika mit der Hl.-Kreuz- 26. März 2014 reliquie der Einzelsegen erteilt. Den Festgottesdienst zelebriert Abt Vigeli Monn OSB von der Schweizer Benediktinerabtei Disentis. Die musikalische Gestaltung übernimmt der Basilikachor. LOKALKLANG So | 4. Mai | 17.00 Uhr | Klosterinnenhof Festival für Volks- und Weltmusik in Bayern Im Rahmen des Festivals LOKALKLANG, bei dem sich etwa 40 Städte und Gemeinden beteiligen, finden in ganz Bayern verschiedenste Veranstaltungen statt, die „Heimatklänge vorstellen und mit neuen Klängen Heimat schaffen“. Das Kloster Scheyern beteiligt sich daran mit einem Konzert, bei dem Sie im Klosterinnenhof das Geläut der Basilika von 2009 zusammen mit festlichen Trompeten- und Posaunenklängen zu hören bekommen, gespielt von dem mit Scheyern eng verbundenen Ensemble „quattro stagioni“. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit „Kunst im Gut“ statt. Mehr dazu finden Sie unter www.lokalklang.de, www.basilikamusik.de, www.kunst-im-gut.de und www.quattro-stagioni.de. Eintritt frei - Spenden erbeten WILDNISKÜCHE So | 15. Mai | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr | Prielhof Wer glaubt, dass Brennnesseln und Löwenzahn nichts als Unkraut sind, der täuscht sich. Auf einem Wildniskocher bereiten wir mit echtem Feuer leckeren Sirup zu, probieren Knospen und in Schokolade getauchte Kräuter. Lasst Euch überraschen! Interessierte Eltern sind herzlich eingeladen mitzumachen. Kosten: 5,- € pro Person Information beim Landesbund für Vogelschutz - LBV (08441/4981067 oder unter www.oberbayern.lbv.de) AUF DEN SPUREN DER MÖNCHE Sa | 17. Mai | 9.30 Uhr bis 21.00 Uhr | KLVHS Petersberg Familien-Radl-Wallfahrt vom Petersberg nach Scheyern Mit dem Rad folgen wir den Spuren der Mönche, die vor knapp 900 Jahren vom Petersberg nach Scheyern umgezogen sind. Nach dem Pilgersegen in der Basilika am Petersberg machen sich die Familien in ihrem jeweiligen Tempo auf den Weg. Dabei entdecken sie spielerisch auch Pflanzen und Tiere, Kirchen und Dörfer am Weg. Zur Mittagspause treffen sich alle unterwegs wieder. Die Glocken der Basilika in Scheyern begrüßen uns zur Vesper. Mit einem gemeinsamen Grillabend am Klostergut klingt der Tag aus. Der Rücktransport wird mit Bus oder Bahn organisiert. Leitung: Jürgen Bauer in Zusammenarbeit mit dem Kloster Scheyern Verbindliche Anmeldung in der Katholischen Landvolkshochschule Petersberg (08138/9313-0 oder klvhs(@)der-petersberg.de) Unkostenbeitrag: Die Kosten für Verpflegung unterwegs und Rücktransport sind selbst zu tragen. KONZERT ZUM 20-JÄHRIGEM BESTEHEN DES HOSPIZVEREINS PFAFFENHOFEN So | 25. Mai | 17.00 Uhr | Basilika Kammerorchester Dieter Sauer 2014 begeht der Hospizverein Pfaffenhofen sein 20-jähriges Bestehen. Um die Hospizidee aktiv zu verbreiten und das Thema „Tod und Trauer“ weiter der Öffentlichkeit nahe zu bringen, möchte er mit den Bürgerinnen und Bürgern der Landkreisgemeinden in Kontakt kommen, den Menschen Gesichter zum Hospizverein vorstellen sowie die Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfestellung aufzeigen. In Scheyern wird Dieter Sauer die Arbeit des Hospizvereins mit seinem Kammerorchester im Rahmen eines klassischen Konzerts musikalisch unterstützen. Eintritt: 12,00€, 8,00 € für Schüler und Studenten Kartenvorverkauf über den Klosterladen (08441/752-249 oder Schreibwaren Pesch in Pfaffenhofen) HEILIG-KREUZRITT – CHRISTI HIMMELFAHRT Do | 29. Mai | 14.00 Uhr | Prielhof Mit dem traditionellen „Scheyrer Kreuzritt“ wird alljährlich zu Christi Himmelfahrt Gottes Segen auf Felder und Fluren sowie auf Ross und Reiter herabgerufen. Die Gespanne und Reiter versammeln sich ab 13.00 Uhr im Prielhof. Gegen 14.00 Uhr setzt sich die Pferdeprozession in Bewegung. Sie führt über die Hofkreuzstraße zum Hammerschmiedweiher, den Berg hinauf zum Schyrenplatz, um schließlich den Klosterhof zu erreichen. Während des Kreuzritts wird am Freialtar des Innenhofes eine Andacht gefeiert. Am Ende der Prozession wird im Klosterhof mit der Hl.-Kreuzreliquie der Segen gespendet. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Kirchenmusik in der Basilika Scheyern Homepage: www.basilikamusik.de E-mail: info@basilikamusik.de Pfarrgemeinde Scheyern Pfarrbüro: Schyrenplatz 1, 85298 Scheyern, Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Tel: 752/182 Fax: 752/246 E-mail: pfarrei.scheyern@erzbistum-muenchen.de Homepage: www.pfarrei-scheyern.de Moderator: Abt Markus Eller OSB Tel: 752-0 Pfarrer: P. Benedikt Friedrich OSB Tel: 752-181 Pfarrvikar: P. Andreas Seidler OSB Tel: 752-0 Gemeinderef: Johannes Seibold Tel: 752-184 Kirchenmusik: Markus Rupprecht Tel: 752-239 PGR: Gisela Wörl (Vorsitzende) Tel: 71051 Kirchenpfl.: Walter Aigner, Mitterscheyern Seite 17 Allen kreativen Narren sei hier noch ausdrücklich gedankt für die pfiffigen Beiträge, die diese Faschingsabende mehr und mehr zu einem echten Schmankerl in der Feierlandschaft unserer Pfarrgemeinde machen. Jetzt erwarten uns erst einmal einige Jahre im Exil, doch auch dort lassen wir uns den Spaß nicht verderben und freuen uns schon auf einen Pfarrfasching 2015. C. Seibold Pfarrgemeinderat neu gewählt Am 16. Februar hatten Sie die Qual der Wahl: Es galt, aus 14 Kandidaten 12 für den Pfarrgemeinderat zu wählen. Marion Furch, Gisela Wörl, Bernhard Kürzinger, Gabriele Bergmayer, Andreas Kraus aus Gneisdorf, Ursula Stegemeyer, Martha Nadler aus Fernhag, Christine Bomba, Petra Kürzinger, Thomas Kreil, Wolfgang Braun und Ulrike Drache wurden von Ihnen gewählt. Pfarrbücherei Die Bücherei der Pfarrgemeinde Scheyern finden Sie im Klosterhof unter den Arkaden und ist für jeden zur Ausleihe am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr und am Sonntag von 9.15 bis 11.15 Uhr geöffnet. Seniorennachmittag Zum Seniorennachmittag am Montag, 14. April um 14.00 Uhr im Pfarrtreff sind alle Senioren sehr herzlich eingeladen. Bibelabend Die nächsten Bibelabende sind am Dienstag 8. und 29.4. 2014., jeweils 19.30 im Pfarrtreff. Als Vorsitzende wurde Gisela Wörl (Mitte) im Amt bestätigt, zur Stellvertreterin Marion Furch (2. v.l.) gewählt, zum Schriftführer Andreas Kraus. Alle Sitzungen sind öffentlich. Die Tagesordnung wird in Zukunft im Schaukasten ausgehängt. Karwoche / Ostern: Angebote für Kinder und Familien Palmsonntag 13.4. 10.00 Familiengottesdienst Basilika Gründonnerstag 17.4. 10.00 Fußwaschungsfeier Kapitelkirche Karfreitag 18.4. 10.00 Kinder-Kreuzweg Kapitelkirche Ostersonntag 20.4. 10.00 Kindergottesdienst Kapitelkirche Kommen Sie mit Ihren Kindern und feiern Sie das große Geheimnis von Tod und Auferstehung Jesu zusammen mit anderen Familien in unseren Pfarrgemeinden. Wir heißen Sie herzlich willkommen. Die „KFD-Singers“ am Scheyerer Pfarrfasching (Foto: Christl Seibold) Pfarrfasching Unser letzter Pfarrfasching im Seminarsaal unter dem Motto „Scheyern, wie es singt und lacht...“ wurde wieder von vielen Narren besucht. Johannes und Christl Seibold führten auch heuer wieder durchs Programm. Zu Beginn waren unsere Basilikaspatzen und Basilikamäuse, unter Leitung von Alice Köstler-Hösl mit vielen witzigen Liedern zu hören. Basilika in Aktion zeigte mit Begeisterung ihr tänzerisches Können, einstudiert von Vroni und Teresa Feldmann. Anschließend sorgen die Scheyrer Ministranten mit einem kleinen Sketch für Erheiterung. Die Minis kümmerten sich auch den ganzen Abend unermüdlich um das leibliche Wohl aller Gäste. Die Garde aus Steinkirchen mit ihrem Prinzenpaar war ein weiterer Höhepunkt, den inzwischen viele nicht mehr missen möchten. Was so alles in der Frauengemeinschaft steckt, sollten die anschließenden Beiträge zeigen. Die KfD Singers begeisterten mit fünf schwungvollen Oldies wie: “Veronika, der Lenz ist da“. Unkonventionelle Ideen zur Steigerung des Kirchenbesuches hatte die KfD noch bei einem Sketch über die Zukunft unserer Kirche. Frau Reim kaufte schon einmal auf Vorrat alle erreichbaren Sonderangebote ein – vielleicht ist ja das eine oder andere für das neue Pfarrheim dabei. Frau Lustig rundete das Ganze noch ab, in dem sie als Ehemann aufzeigte wie mühsam es ist mit seiner Frau Hosen zu kaufen. Zu guter Letzt wurde noch mit gekonnter Liedermischung von Manuel Türk und Simon Fröschl bis tief in die Nacht getanzt. Ein Abend zur Heiligsprechung von Papst Johannes Paul II. Heilige sind oft so fern, sie lebten in anderen Jahrhunderten oder anderen Ländern. Mit Papst Johannes Paul II. wird am Weißen Sonntag jemand heiliggesprochen, dessen Wirken wir alle noch gut vor Augen haben. P. Benedikt berichtet von zwei Begegnungen während seiner römischen Studienjahre und zeigt wichtige Wirkungen dieses Papstes für Kirche und Welt auf. Unterhaltsam wird der Abend durch Filmausschnitte (DVD) und durch Musik: Mit Janusch Kornas und anderen polnisch stämmigen Sänger/-innen werden wir sein Lieblingslied in zwei Sprachen hören und singen. Es könnte auch ein Abend für eine deutsch-polnische Begegnung werden. Am 28. April, um 19.30 Uhr, im Pfarrheim Niederscheyern (Schrobenhausener Str. 20). Eintritt frei. Vlad-Dachtechnik Meisterfachbetrieb ·Spenglerei ·Abdichtungen ·Flachdach ·Dachservice Hettenshausener Str. 35 · 85304 Ilmmünster Mobil 01 51/22 39 57 77 · Fax 0 84 41/7 97 10 53 www.vlad-spenglerei.de Seite 18 Schyren-Rundschau Veranstaltungen 2014 Pfarrgemeinde Scheyern – allgemeine Termine - Versöhnungsfest Ko.kinder Di. 8. April - Kommunionfest So. 27. April 10.00 Uhr Basilika - Bergtag So. 6. Juli - Pfarrfest So. 21. Sept. - Firmfest Sa. 27. Sept. Pfarrgemeinde Scheyern – Gruppentermine - Basilika in Aktion jeden Montag 17.00 - 18.00 - Vorchor, 1.&2. Kl. jeden Donnerstag 17.15 - 18.00 - Kinderchor, 3.&4. Kl. jeden Mittwoch 17.15 - 18.15 - Jugendchor, ab 5. Kl. jeden Mittwoch 17.15 - 18.45 - Basilikachor jeden Mittwoch 19.00 - 20.45 - MinistrantInnen nach Programmplan - KLJB nach Programmplan - KFD - Frauengem. jeden 2. Freitag im Monat * - Männergemeinschaft jeden 3. Freitag im Monat * - Seniorenkreis jeden 2. Montag im Monat * 26. März 2014 Lebens-Gedanken Fastenzeit – Der Mitgehende, der Mitleidende, der Mittragende, … Zur Frage nach dem Leiden dieser Welt schreibt Theodor Bovet in seinem Buch „Mensch sein“ (Katzmann Verlag, 1977): „Manche Leute stellen sich vor, Gott lasse dem Bösen eine gewisse Handlungsfreiheit, das Böse geschehe also „unter Zulassung Gottes“. Der biblische Gott handelt indessen ganz anders. Aus einem für uns unerfindlichen Grund verhindert er das Leiden zwar nicht, aber er stellt sich entschieden an die Seite des leidenden Menschen und leidet mit ihm: “In der Höhe und als Heiliger throne ich und bei den Zerschlagenen und Demütigen, dass ich den Geist der Gebeugten belege und das Herz der Zerschlagenen erquicke“ (Jes 57,15). Kloster Scheyern - Hl. Kreuzfeste - Hl. Kreuzritt 4. Mai 2014 / 16. Sept. 2014 29. Mai 2014, 14.00 Uhr Und Gott tut weit mehr: Er wird selber Mensch, er wohnt unter den Menschen, wird von ihnen gegeißelt und gekreuzigt, zusammen mit zwei Räubern. Und er erlebt, was es heißt, von den engsten Freunden verlassen zu sein, keinen Menschen zu haben, der zu ihm steht. War am Ende alles umsonst - oder gar eine Täuschung? … Dekanat Scheyern - Kapiteljahrtag - Dekanats Ministrantentag Di. 15. Juli abends Jetzendorf Sa. 11. Okt. Steinkirchen So groß das Leiden eines Menschen je sein kann, Gott hat in Jesus ebensoviel getragen. Es handelt sich nicht um die „Zulassung Gottes“, sondern um das „Mittragen des Leidens“. * genaue Termine bitte dem aktuellen Pfarrboten entnehmen siehe dazu auch die Homepage: www.pfarrei-scheyern.de Bau- und Möbelschreinerei PAUL KREUZER • • Innen- und Außentüren • Einbauschränke, Esszimmer, Küche, Bad • Möbel aller Art • Treppen und Geländer Holz- und Kunststofffenster, Wintergärten Jetzendorfer Str. 24a · 85298 Fernhag Tel. (0 84 41) 7 64 06 · Fax 8 38 77 Paul Claudel lässt Jesus sagen: „Ich bin nicht gekommen, um zu erklären, um die Zweifel durch Erklärungen zu zerstreuen, sondern ich bin gekommen, um zu erfüllen, das heißt, um durch meine Gegenwart sogar das Bedürfnis nach einer Erklärung aufzuheben.“ Jesus ist nie „drinnen“ bei den Satten und Selbstzufriedenen; immer steht er „draußen vor der Tür“, bei den Hungernden, Heimatlosen, Verfolgten, Verratenen - auch bei den Sündern. „Ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wenn jemand meine Stimme hört und die Tür öffnet, werde ich zu ihm hineingehen und das Mahl mit ihm halten und er mit mir“ (Offb 3,20).“ In nahezu psalmenhafter Poesie haben die beiden Sänger „Simon & Garfunkel“ dieses Mitgehen in Sprache gebracht: „Wenn du müde bist, wenn du dir unbedeutend vorkommst, wenn Tränen in deinen Augen stehen; ich will sie dir trocknen. Ich werde an deiner Seite stehen, wenn die Zeiten hart werden und keine Freunde da sind. Wie eine Brücke über aufgepeitschten Wassern werde ich da sein, wie eine Brücke über einen gefährlichen Strom. Wenn du erschöpft bist und ausgebrannt am Boden liegst, wenn die Nächte zur Qual werden, werde ich dich trösten und deine Last abnehmen. Wenn Dunkelheit kommt, wenn du geplagt und gequält bist, werde ich da sein wie eine Brücke über aufgepeitschtem Wasser.“ (Arens/Richardt/Schulte, Positiv predigen, Claudius V. München, 1977) Gute Wege in der Fastenzeit wünscht Ihnen Ihr 26. März 2014 Schyren-Rundschau Gemeinsam Aktiv Sein (GAS) Gemeinsam Aktiv Sein (GAS) Ziel des Projektes ist es, sich mit anderen zu treffen, sich auszutauschen oder auch etwas gemeinsam zu unternehmen. Die Initiatoren wollen die Infrastruktur und die Plattform schaffen, um Menschen zueinander zu bringen, die etwas brauchen, etwas anbieten können und wollen, etwas unternehmen möchten und dafür Mitmacher/innen suchen. Sie möchten die Menschen und die ihre Interessen zusammenbringen. In einer Art Tauschbörse, ähnlich wie wir sie in vielen Supermärkten im Eingangsbereich vorfinden, sollen Angebote und Wünsche vernetzt werden. „Ich brauche, suche… oder: ich biete an…“. Jeder kann seine Ideen und Wünsche einbringen. Bei einem ersten Treffen am 11. September 2013 haben sich Interessent/inn/en für folgende Bereiche oder Interessen gemeldet: • Wandern und Spazierengehen • Gartenthemen • Spiele, Schafkopf, Skat u.a. • Gesprächsrunden • Drechseln • Austausch über Reisen • Vermittlung von Leih-Opa/Oma und andere Dienstleistungen • Fahrdienste Wer sich einer dieser Interessen oder Aktivitäten anschließen oder zumindest genauer informieren möchte, meldet sich bitte beim Ehrenamtsbeauftragten der Gemeinde, Hans Hauf, der sich intensiv darum bemühen wird, die Interessierten zusammen zu bringen. Seite 19 Sie legen Wert auf Qualität und Service? Dann sind Sie bei uns richtig Mühlweg 1 · 85276 Reisgang Tel. (0 84 41) 20 16 · www.elektro-rist.de • Handarbeits- und Strickrunden waren ebenfalls bei den genannten Interessen. Ein Handarbeitskreis trifft sich bereits jeden Mittwoch von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Pfarrtreff, Raiffeisenstraße 9 zum gemeinsamen Häkeln, Stricken und Handarbeiten. Weitere an Handarbeiten interessierte Frauen und Männer jeden Alters, jeder Nadelstärke und mit jeglicher Art von Handarbeiten sind herzlich willkommen! Einfach am Mittwoch kommen oder bei Frau Susann Sönksen anrufen (Tel.: 08441-7978427; Handy: 0172 5856250). • Ein neues konkretes Angebot gibt es von Günter Bomba: Ich bin Mitglied im Bayerischen Localbahnverein (BLV). Dieser Verein hat sich den Betrieb von historischen Zügen, sowie die Sammlung historischen Eisenbahnmaterials zum Ziel gesetzt. Es erfordert natürlich eine ganze Menge Arbeit, um alte Loks und Waggons zu restaurieren und instand zu halten, so dass diese wieder auf öffentlichem Streckennetz betrieben werden können. Wir haben uns in Landshut eine ehemalige Lokhalle von der DB angemietet, in der wir jeden Samstag entsprechende Arbeiten durchführen können. „Wir“, das sind ca. 10 Personen, die auf ehrenamtlicher Basis mit Begeisterung schrauben, bohren, flexen, schweißen, sägen … Dabei wird jede helfende Hand gebraucht, auch wenn diese keine handwerkliche „Vorbildung“ hat! Wer also Interesse am Erhalt historischen Eisenbahnmaterials hat und gerne in Landshut mithelfen möchte, möge sich bitte mit Günter Bomba, Scheyern, Tel. 08441-7497, in Verbindung setzen. Nähere Infos gibt’s auch im Internet unter http://www.localbahnverein.de/. AN DIESER STELLE KÖNNTE IN DER NÄCHSTEN SCHYRENRUNDSCHAU IHR EINMALIGES ODER REGELMÄSSIGES ANGEBOT STEHEN, FÜR DAS SIE NOCH MITMACHER/INNEN SUCHEN! MELDEN SIE SICH UNGENIERT! Kontakt: Hans Hauf, Ehrenamtsbeauftragter der Gemeinde Scheyern, Handy: 015140356596; Tel. 08441 72248, Mail: hans.hauf@directbox.com. Gemeinschaft in der Gemeinde Mittwoch Nachmittag geschlossen RASENMÄHER Frühjahrsinspektion - Zündkerze erneuern - Ölwechsel mit Motoröl - Messer schärfen/wuchten - Luftfilter reinigen - Bowdenzüge prüfen - Vergaser überprüfen - Startzusatz einfüllen - Probelauf durchführen - Motordrehzahl einstellen *49,00 € Gültig für alle Fabrikate bis 55 cm Schnittbreite Jakob Huber Preis incl. ges. MwSt. Forst – und Gartentechnik Durchschlacht 4 85298 Scheyern Tel. 08445 / 360 Fax. 1487 www.huber-gartentechnik.de Seite 20 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Nachbarschaftshilfe Caritas-Zentrum Die Nachbarschaftshilfe ist eine soziale Initiative der Pfarreien im Gemeindegebiet Scheyern unter Trägerschaft des Caritasverbandes. Sie wird unterstützt von den katholischen Pfarrgemeinden Scheyern und Euernbach und von der politischen Gemeinde. für den Landkreis Pfaffenhofen Ambergerweg 3, 85276 Pfaffenhofen, Telefon: 08441 / 8083 -0 Kreisgeschäftsführung: Norbert Saam Die Arbeit der Nachbarschaftshilfe ist offen für alle Hilfesuchenden ohne Rücksicht auf Konfession oder Weltanschauung. Das gesamte Angebot der Nachbarschaftshilfe – Kinderpark: Dienstag von 8.15 bis 11.00 Uhr im Pfarrtreff für Kleinkinder, Betreuung ohne Mama. In den Schulferien immer geschlossen. – Mutter-Kind-Gruppen: Mittwoch, 9.00 – 11.00 Uhr, Donnerstag, 9.00 – 11.00 Uhr Freitag, 9.00 – 11.00 Uhr im Pfarrtreff. In Euernbach am Donnerstag von 9.30 bis 11.00 Uhr. – Mittagsbetreuung: Täglich von 11.15 bis 14.00 Uhr in der Grundschule – Hausaufgabenbetreuung: Montag bis Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr in der Grundschule – Ferienbetreuung: jeweils in der ersten Oster-, Pfingst- und Sommerferienwoche in der Grundschule – Babysitter und Tagesmütter: Vermittlung auf Anfrage Seniorenberatung, Besuchsdienst, pflegende Angehörige, Familienhilfe Anfragen an Hans Hauf, Tel. (08441) 72248 und Centa Jakab, Tel. (08441) 9254. • Die Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Scheyern sucht ab sofort jemanden, der oder die zweimal die Woche unentgeltlich und ehrenamtlich in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit den Kindern liest: Weitere Informationen und Kontaktaufnahme über Christl Seibold (Tel.: 08441-81419). Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Katja Limpert, Tel. (08441) 83364. Die Hausaufgabenbetreuung der anderen Art fand am Unsinnigen Donnerstag in der Grundschule Scheyern statt. Dort kostümierten sich die Kinder und wurden wie bereits in den vergangenen Jahren von ihren Betreuerinnen geschminkt. So konnten sie dann gut gelaunt zum Schulfasching in die Turnhalle gehen. Text und Foto: Christl Seibold Allgemeine Soziale Beratung Beratung und Hilfe bei allgemeinen Lebensproblemen, Vermittlung von Mutter-Kind- und Kinderkuren, Lebensmittelausgabe Ansprechpartnerin: Christine Keil, Tel.: 08441 / 8083 -810 Zentrum für Ehrenamtliche Das Zentrum für Ehrenamtliche und Freiwillige der Caritas bietet Bürgern, die sich engagieren wollen, gezielte Beratung und Information über mögliche Tätigkeitsbereiche. Bei der Suche nach einem geeigneten Einsatzfeld unterstützen wir Sie aktiv. Interessierte sind herzlich eingeladen. Anfragen u. Informationen bei Birgit Ostermeier, Tel. 08441 / 8083 -13 Soziale Beratung für Schuldner Beratung, Existenzsicherung, Insolvenzverfahren Ansprechpartnerinnen: Elisabeth Rupprecht und Maria Hasenbank Tel.: 08441 / 8083 -850 Die.: Außensprechstunde in Manching von Elisabeth Rupprecht Seniorenberatung / Fachberatung für pflegende Angehörige Beratung in allen Fragen und Problemen die Senioren und deren Angehörige betreffen. Ansprechpartnerin: Christine Keil, Tel.: 08441 / 8083 -810 oder 08441/ 879030 Beratung für Migranten Soziale Beratung, Orientierungshilfen, Begleitung und Hilfen bei Ämterangelegenheiten, Integrationshilfen, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen Ansprechpartnerin: Christel Schmitt-Motzkus, Tel.: 08441 / 8083 -890 Tagespflegevermittlung für Kinder Information und Beratung, Schulung der Tagespflegepersonen, Eignungsüberprüfungen Ansprechpartnerin: Gabriele Störkle, Tel.: 08441 / 8083 -870 oder 860 Nachbarschaftshilfen In Zusammenarbeit mit Nachbarschaftshilfen gibt es in fast jeder Gemeinde des Landkreises Pfaffenhofen Babysitter, Mutter-Kind-Gruppen, Kinderpark (Kinderbetreuung für Kleinkinder), Tages- und Notmütter, Mittags- und Nachmittagsbetreuung an Grundschulen, Besuchsdienste, Basare, usw. Ansprechpartnerin für Scheyern: Fr. Dr. Katja Limpert, Tel. 08441/83364 oder über das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen, Tel.: 08441 / 8083 -13 Jugend- und Elternberatung Beratung für Familien, Eltern, Jugendliche, Kinder und alle, die für Kinder sorgen Fragen zur Familie (Streit, Krisen, Trennung…), Fragen zur Entwicklung und Erziehung Telefonische Anmeldung erforderlich: Tel.: 08441 / 8083 -700 oder bei der Außenstelle Manching: Tel.: 08459 / 3323 -62. Sozialpsychiatrischer Dienst mit gerontopsychiatrischer Fachberatung und Betreutem Einzelwohnen in Pfaffenhofen mit Außensprechtagen in Manching und Vohburg. Wir beraten und begleiten Menschen mit psychischen Problemen und Erkrankungen, Menschen in belastenden Situationen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Fachdienstleiter: Klaus Bieber, Tel.: 08441 / 8083 -41 Häusliche Alten-, Kranken- und Familienpflege Hilfe und Beratung, Grund- und Behandlungspflege, Zusammenarbeit mit allen Ärzten und Kassen, Haushaltshilfe Tagwache und Verhinderungspflege, Pflegekurse. Pflegedienstleiterin: Rita Nagy, Tel.: 08441 / 8083 -27 / -24 Außenstellen in Vohburg und Manching Hausnotruf Beruhigt und sicher zu Hause leben Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083 -24 Essen auf Rädern Warmes Essen „täglich frisch auf den Tisch“, auch am Wochenende gefrorenes Essen ebenso möglich Kontaktaufnahme unter Tel.: 08441 / 8083 -24 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 21 Außensprechstunde der Fachstelle für pflegende Angehörige und Senioren, sowie der Allgemeinen sozialen Beratung der Caritas in Manching Um im nördlichen Landkreis pflegenden Angehörigen, Senioren und Menschen, die eine soziale Beratung wünschen den Zugang zur Beratungsstelle zu erleichtern hat das CaritasZentrum Pfaffenhofen vor einem Jahr eine Außensprechstunde in Manching eingerichtet. Diese findet jeden 2. Freitag im Monat von 8:30 12 Uhr in der Seniorenanlage, Schulstraße 21 in Manching statt, wo sich auch bereits schon andere Beratungsstellen der Caritas befinden. Termine: Im Januar keine Außensprechstunde Freitag, 14. Februar 8:30 – 12 Uhr Freitag, 14. März 8:30 – 12 Uhr Freitag, 11. April 8:30 – 12 Uhr Freitag, 09. Mai 8:30 – 12 Uhr Freitag, 13. Juni 8:30 – 12 Uhr Freitag, 11. Juli 8:30 – 12 Uhr Freitag, 8. August 8:30 – 12 Uhr Terminvereinbarung bei Christine Keil (Dipl. Sozialpädagogin), (0 84 41) 80 83 810 Die Beratung ist kostenfrei und wird streng vertraulich behandelt. Inhalte der Beratung von pflegenden Angehörigen und Senioren Angesprochen sind alle Angehörigen, die bei der Pflege eines älteren Menschen betroffen sind und alle älteren Menschen selbst • alle persönlichen Angelegenheiten • Pflegeversicherung • rechtliche und finanzielle Möglichkeiten • Behördenangelegenheiten und Sozialleistungen • Dienstleistungen, Hilfen und Entlastungsangebote • Vermittlung und Organisation von Hilfen • Belastungen, Alltags- und Beziehungsprobleme, Entscheidungshilfe • Wohnberatung • Informationsvermittlung (z.B. Demenz, Betreuung, Vorsorge) Inhalte der Allgemeinen sozialen Beratung • Angesprochen ist jede Bürgerin und jeder Bürger • Behördenangelegenheiten • Persönlichen, familiären und psychosozialen Problemen • Trennung und Scheidung • Erkrankung • Todesfall in der Familie • Existenzängsten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten • Sozialrechtlichen Fragen • Sozialleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten • Weitervermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und Institutionen Caritas Tagespflegepersonen gesucht Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen sucht im Auftrag des Jugendamtes Tagesmütter und -väter. Auf diese interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit werden Sie durch Kurse vorbereitet. Außerdem bietet das Caritas-Zentrum laufend Fortbildungen hierzu an. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich unter Telefon (08441) 80 83 15. Die Dorfhelferinnen-Station vermittelt allen Familien professionelle Hilfe, wenn die Mutter wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Risiko-Schwangerschaft, Entbindung oder Kur ausfällt. Einsatzleitung: Waltraud Wagner, Stöffel 5, 85084 Reichertshofen, Tel: 08446/560 oder 0171/8009226 e-Mail: wug.wagner@t-online.de Klosterladen Schyren-Buchhandlung Benediktinerabtei Scheyern Schyrenplatz 1 · Telefon und Fax (0 84 41) 75 22 49 Sinnvolle Geschenke für Ostern, Kommunion und Firmung Nach Ihren Vorschlägen gestalten wir Kerzen für jeden Anlass, religiöse Kunst und Bücher. Eine große Auswahl von Glückwunschkarten und unseren beliebten Klosterprodukten. Öffnungszeiten: Montag 14 – 17.30 Uhr Dienstag – Samstag 9 – 12 und 14 – 17.30 Uhr Sonntag 14 – 17.30 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Gut informiert durch das Gemeindeblatt! Erd- und Gartengestaltung Pflasterunterbau und -ausbesserung, Natursteine, Trockenmauer, Einzäunungen, Rasenerneuerung, Rollrasen, Heckenzuschnitt, Baumfällung, Wurzelfräsung etc., Bagger- und Laderarbeiten FLORIM Carl-Orff-Str. 9 · 85276 Hettenshausen Tel.: 08441/789889 · Fax: 08441/787843 Mobil: 0170/7140121 www.Florim.eu · info@florim.eu Seite 22 Schyren-Rundschau Vereinsnachrichten Frühjahrsinstandsetzung beim Tennisclub Beim Tennisclub Scheyern beginnen die Vorbereitungen für die kommende Saison. Platzwart Hans Hirsch bittet die Mitglieder um tatkräftigen Einsatz jeweils am Samstag, 29. März, 5. April und 12. April, ab 8.00 Uhr. Für die Mitglieder ergeben sich damit schon frühzeitig Möglichkeiten Arbeitsstunden abzuleisten. Jahresrückblick 2013 Im vergangenen Jahr hatte die FF Scheyern 46 aktive Mitglieder und eine Jugendgruppe mit 14 Jugendlichen. Insgesamt mussten 63 Einsätze bewältigt werden, davon 3 Brandeinsätze, 35 technische Hilfeleistungen, 7 Sicherheitswachen, sowie 2 Fehlalarme und 16 Sonstige Tätigkeiten. Es waren 1115 Einsatzstunden zu absolvieren. Es wurden 49 Übungen mit 906 Stunden durchgeführt, davon 12 Jugendübungen, eine Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ und ein „Wissenstest“. Mit 2021 Stunden insgesamt wurde wieder ein beachtliches Arbeitspensum geleistet. Unsere Aktiven starteten am 5.02.2013 in das neue Übungsjahr. Das Thema war eine Schulung über die Sicherheitssysteme in Fahrzeugen. Insbesondere wurde die Beschaffenheit der Karosserien von neuen Fahrzeugen mit Lösungsansätzen aufgezeigt. Die Autoindustrie verwendet mittlerweile bessere und härtere Materialien für den Schutz von Personen, die die Feuerwehren bei der Rettung von Personen aus verunfallten Fahrzeugen vor ziemliche Probleme stellt. Beim Stadlbrand in Strobenried konnten unsere Aktiven die neue Wärmebildkamera erstmals im Einsatzgeschehen ausgiebig einsetzen. Die Beschaffung und gute Einweisung hat sich gelohnt. Für die Jugend gab es im März die Schulung „Gruppe im Löscheinsatz“, diese wurde im April in die Praxis umgesetzt. Die Aktiven übten die technische Hilfeleistung. Hauptaugenmerk ist der Aufbau des Bereitstellungsplatzes. Dort werden alle entnommenen Geräte aus dem Fahrzeug abgelegt, die für den Einsatz relevant sind. Ein Teil der Aktiven hat im April an der Ausbildung zum Truppführer teilgenommen und erfolgreich abgeschlossen. Unsere Atemschutzgeräteträger hatten bei ihren Übungen als Schwerpunkt Menschenrettung aus Gebäuden. Als Versuchsobjekt diente der Prielhof wo verschiedene Szenarien durchgespielt wurden. Die Übungen für den Monat Mai in der Jugend standen ganz im Zeichen unseres Bierfestes. In den Übungen wurde der Löschwasseraufbau geübt, der im Rahmen unseres Festes als Einsatzübung dar geboten wurde. Ein brennender Holzhaufen wurde von der Jugend unter den kritischen Augen von der Bevölkerung und den Führungskräften fachgerecht abgelöscht. Auch bei den Aktiven stand der Löschwasseraufbau im Mittelpunkt der Übungen. Geübt wurde die Wasserentnahme aus Ober- und Unterflurhydranten, sowie aus offenen Gewässern. Bei letzterem wurde das Saugleitung kuppeln geübt, was ein paar Tage später im Hochwassereinsatz gleich zum Tragen kam. Im Juni hatten wir die außerordentlichen Einsätze des Hochwassers, wo wir in Vieth, Mitterscheyern, Niederscheyern, Schabenberg, Ilmmünster, Reichertshofen und in Pfaffenhofen tätig waren. Im Juni wurde unser traditionales Bierfest wieder abgehalten. Für Unterhaltung sorgten „de Oid n Jetzendorfa“ auch bekannt als ehemalige Jetzendorfer Hinterhofmusikanten. Durch den Erfolg des Bierfestes und vielfachen Wunsch der Bevölkerung treten die Jetzendorfer am 31. Mai 2014 nochmal bei uns auf. 26. März 2014 Zum Abschluss des Übungshalbjahres haben auch die Aktiven ihr Können an einer Einsatzübung unter Beweis gestellt. Szenario war Gasausstritt mit zwei vermissten Personen in einer Biogasanlage beim Voglrieder, Dort wurde unter Atemschutz die vermissten Personen gesucht und gerettet. Dabei kam auch das Gasmessgerät unserer Wehr unter realistischen Bedingungen zum Einsatz. Bei der letzten Übung vor der Sommerpause ging es ruhiger zu. Das Thema war die Gerätekunde sowie Knoten und Stiche. Die Jugend durfte dazu Saugleitung kuppeln und die dafür notwendigen Knoten und Stiche anwenden. Das Grundwissen sollte immer wieder geübt werden um diese Grundlage des Feuerwehrwesens aufrecht zu erhalten. In der Kinderspielplatz Hallertown gingen Ende Juli die Lichter an und wir waren die durchgehenden 10 Tage dabei. Wir wurden von den Feuerwehren Ilmmünster, Hettenshausen, Reichertshausen und Jetzendorf unterstützt. Ein großes Dankeschön für die Bereitstellung der Jugend und Jugendwarte dieser Feuerwehren. Dort wurden wieder einige Szenarien mit den Kinder geübt und gespielte Einsätze gefahren. Der Höhepunkt für die Jugend war allerdings der Jugend-Ausflug zur Flughafenfeuerwehr des Müncheners Flughafens. Der Ausflug beinhaltete eine Airportführung und die Besichtigung einer Wache der Flughafenfeuerwehr. Die Aktiven der Werksfeuerwehr erklärten eindrucksvoll Ihre Aufgaben, Ihren Arbeitsplatz und welche Vorgaben sie erfüllen müssen. Eine Vorgabe der Feuerwehr ist, dass diese innerhalb von zwei Minuten jeden Winkel des Flughafens erreichen. Zum Abschluss wurde noch die Funktion eines Flughafengroßlöschfahrzeuges vorgeführt, was sehr beeindruckend war. Im September wurde fleißig für das Leistungsabzeichen „Technische Hilfeleistung“ geübt und Ende des Monats erfolgreich abgelegt. Unser Unterbausystem ResQtec hat sich bei diesen Übungen als hervorragendes Arbeitsmittel heraus gestellt. Die Jugend hat sich Ende des Jahres für den Wissenstest fit gemacht und diesen in Reichertshofen erfolgreich abgelegt. Am 7.12.2013 fand unsere alljährliche Nikolausfeier statt, die wie jedes Jahr von den Vereinsmitgliedern wieder gut besucht war. Neben dem besinnlichen Teil, die mit Kindern aus der Musikschule Scheyern um rammt wurde, haben auch dieses Jahr wieder der Nikolaus und sein treuer Helfer Krampus ordentlich Geschenke ausgeteilt, für die, die es verdient haben. Es gab für etliche Erwachsene die Rute und für die Kinder etwas zum Naschen. Zum Abschluss fand noch unsere Tombola statt, die Dank der zahlreichen Geschenkspenden von Firmen und auch Privatleuten wieder sehr attraktive und nützliche Preise zu bieten hatte. Die Vorstandschaft der Feuerwehr Scheyern bedankt sich recht herzlich bei allen Spendern und freiwilligen Helfer für die tatkräftige Unterstützung. Weitere Informationen auf unserer Homepage www.feuerwehr-scheyern.de. 1. Kommandant 2. Kommandant 1. Vorstand 2. Vorstand 3. Vorstand Richard Krimmer Josef Felbermeir Franz Schrimpf Markus Rieger Klaus Bayerl 0171 3326148 0179 1202575 0175 2671263 0176 62671300 0173 3207142 Zum Abschluss möchte ich mich noch bei unseren Ortsteilfeuerwehren Euernbach und Winden für die sehr gute Zusammenarbeit und Unterstützung herzlichst bedanken. Ebenfalls der Gemeinde Scheyern für das geschenkte volle Vertrauen und die hervorragende Zusammenarbeit ein großes Dankeschön. Euer Richard Krimmer 1. Kdt. Feuerwehr Scheyern Bierfest am 31.05.2014 Ab 14 Uhr Kaffee, Kuchen und Kindernachmittag mit Hüpfburg und Spieleanhänger des Kreisjugendringes Auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung spielen ab 19.30 Uhr noch einmal für sie „De oid’n Jetzendorfa“ (ehemals die Jetzendorfer Hinterhofmusikanten) mit ihren urigen Musikinstrumenten 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 23 Trainingsstart der Schloßkicker Euernbach Am 1. April starten wir in die neue Saison und treffen uns wieder jeweils Dienstags um 18:30 Uhr am Sportplatz in Euernbach. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen! Schloß-Schützen Euernbach e.V. In den vergangenen Wochen wurden bei den Schloß-Schützen Euernbach zwei Preisschießen veranstaltet. Zuerst wurde der Gedächtnispokal für den 2005 verstorbenen Schützenmeister Stefan Marquart ausgeschossen. Den besten Treffer erzielte in diesem Jahr Sophie Schmidt mit einem sehr guten 31,1 Teiler. Den zweiten Platz erreichte mit einem 65,9 Teiler Petra Domes, die damit Elisabeth Halmich knapp dahinter mit einem 67,5 Teiler auf den dritten Platz verwies. Die Verleihung wurde vom zweiten Schützenmeister Robert Mahl vorgenommen. Der Gedächtnis-Wanderpokal verbleibt beim Schützenverein, während der Gewinner einen Erinnerungspokal mit nach Hause nehmen kann. Dachumdeckung · Dachbodendämmung Fassadenverkleidung · Carports Dachgauben · Dachflächenfenster Dachausbau Zimmerei Eisenhofer Werkstraße 25 · 85298 Mitterscheyern · Tel. (0 84 41) 49 61 86 Nicole Schüler Steuerberater Großenhager Ring 16 85298 Scheyern Tel. 08441 / 27 77 95 Fax 08441 / 27 77 96 E-mail: steuerkanzlei-schueler@scheyern.net Termine nach Vereinbarung Wir lösen Ihre Abfall- und Entsorgungsprobleme. g Be MH Se rvice ng Recy lin tu ra c Annahme und Abholung von Altpapier, Kartonagen, Abfallholz, Bauschutt, Grüngut und Schrott: HECHINGER GmbH Entsorgung C O N TA I N E R D I E N S T zertifizierter ENTSORGUNGSFACHBETRIEB Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln Weingarten 1 · 85276 Pfaffenhofen · Tel. (0 84 41) 89 51 80 · Fax (0 84 41) 89 51 99 Anzeigenannahme: Heidi Starck Anlässlich seines 50. Geburtstags im letzten Jahr hat unser Mitglied Walter Moll eine Geburtstagsscheibe gestiftet. Diese Scheibe wurde Anfang Februar ausgeschossen, wobei der Gewinner einem 50-Teiler am nächsten kommen musste. Mit einem großartigen 55,5 Teiler gelang dies Brigitte Ostermeier, die im Rahmen einer kleinen Feier vom Stifter die gewonnene Scheibe überreicht bekam. Telefon 0 84 41-59 72 Fax 0 84 41-7 27 37 e-mail: heidi.starck@iz-regional.de Seite 24 Schyren-Rundschau Männergesangverein Scheyern Die Sänger des Männergesangverein Scheyern konnten Ende Februar 2014 ihrem ehemaligen Sänger und förderndem Mitglied Herrn Karl Hoiß zu seinem 60. Geburtstag mit einem Geburtstagsständchen in der Gaststube seines Wirtshauses in Mitterscheyern herzlich gratulieren. Zusammen mit vielen anderen Gästen und mit einem köstlichen Geburtstagsbufett und mit einem reichhaltigen Programm mit Musik und Unterhaltung wurde der Geburtstag gebührend gefeiert. Als besondere Überraschung kam dann auch noch die „Prinzengarde des OCV Steinkirchen“ zu Besuch. Wir erlebten wieder eine besondere Geburtstagsfeier, die noch lange in Erinnerung bleiben wird. Wir bedanken und freuen uns noch einmal über die Einladung zur Geburtstagsfeier beim Geburtstagskind – Herrn Karl Hoiß und wünschen auch hier nochmals „Alles Gute“!! 26. März 2014 Kürzlich konnte der Männergesangverein Scheyern seinem Sänger im 2. Tenor, Herrn Gerhard Daxberger zum 60. Geburtstag im Rahmen einer Geburtstagsfeier mit dem Jubilar und allen Sängern herzlich gratulieren. Herr Daxberger trat schon im Alter von 16 Jahren unserem Männergesangverein bei und ist seit 44 Jahren als treuer Sänger im 2. Tenor aktiv beim Männergesangverein Scheyern und unterstützt uns Sänger insbesondere auch als Moderator mit passenden Worten bei unseren Auftritten. Auch beim Schyren-Dreig sang ist er von Anfang an als Sänger und als deren Sprecher in der Öffentlichkeit bekannt und erfreut mit volksmusikalischen Liedern und heiteren Geschichten die Zuhörer. Wir bedanken und freuen uns über sein treues Mitwirken in unserem Männergesangverein Scheyern. Unsere besten Wünsche – vor allem Gesundheit – sollen auch hier noch einmal nachklingen. Nutzungsrechter Scheyern Einladung zur Mitgliederversammlung Am Freitag, 4. April 2014, findet um 19.30 Uhr in der Gaststätte Hoiß in Mitterscheyern die Mitgliederversammlung der Nutzungsrechtler Scheyern statt. Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wünsche, Anträge, Sonstiges Auf zahlreiche Teilnahme der Mitglieder freut sich die Vorstandschaft. WERBUNG – SCHAUFENSTER DER PRODUKTION 26. März 2014 Schyren-Rundschau SC-Scheyern kürt Vereinsmeister Selina Hammer, David Diemer, Theresa Littel und Markus Mahl Vereinsmeister 2014 Zum ersten Mal hat der Skiclub Scheyern die Siegerehrung des traditionellen Skikursrennen und der Vereinsmeisterschaft zusammengelegt. Dadurch platzte der Saal der Scheyrer Klosterschenke fast aus allen Nähten. Vorstand Toni Bäuml konnte so um die 200 Teilnehmer begrüßen, welche gekommen waren um ihre Urkunden, Medalien und Pokale in Empfang zu nehmen. In seiner Begrüßung bedankte sich Toni Bäuml bei allen ehrenamtlichen Übungsleitern und Helfern die heuer zum ersten mal fünf Skikurstage zur Verfügung standen um die ganze Organisation zu bewältigen. Von der Anmeldung bis über Gruppeneinteilungen und das Reservieren der Busse. Bei der anschließenden Siegerehrung der Abschlussrennen der Skikurse händigte Toni Bäuml allen Teilnehmern der verschiedensten Altersklassen und Kursen Urkunden und Medalien aus. Seite 25 Aus dem Gemeinderat Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.03.2014 Öffentlicher Teil Vor Eintritt in die Beratung wird aus dem Gremium heraus der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung, gestellt wie folgt: TOP 21 Personalangelegenheiten Der Gemeinderat ist damit einverstanden. TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2014 Beschluss: Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2014 wird genehmigt. Beschlussergebnis: 15 : 0 TOP 2 Bauausschusssitzung vom 25.02.2014 2.1 Genehmigung der Niederschrift durch die Ausschussmitglieder Beschluss: Die Niederschrift über die Bauausschusssitzung vom 11.02. 2014 wird von den anwesenden Ausschussmitgliedern genehmigt. Beschlussergebnis: 6 : 0 2.2 Informationen über die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse Dazu werden keine Fragen vorgebracht. 2.3 Anerkennung der Empfehlungen Beschluss: Alle Empfehlungen an den Gemeinderat werden anerkannt. Beschlussergebnis: 15 : 0 Bei der Ehrung der Clubmeister konnte Toni Bäuml Selina Hammer und David Diemer als Vereinsmeister bei den Skifahrerern auszeichnen. Die Snowboardwettbewerbe entschieden Theresa Littel und Markus Mahl für sich. Informiert durch das Gemeindeblatt Seite 26 TOP 3 Schyren-Rundschau Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ Der Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ ist seit 06.03. 1998 rechtskräftig. Ergänzend dazu ist die 1. Änderung vorwiegend für den Bereich um die vormalige Waldbauernschule durchgeführt worden, die am 21.04.2008 in Kraft getreten ist. Seitdem ist die bauliche Entwicklung weiter vorangeschritten, womit dieser Bebauungsplan im Ergebnis nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entspricht. So ist es immer öfters notwendig, Bauvorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu befreien. Weiter stehen auch noch Wünsche nach Änderungen des Bebauungsplanes an. Wichtigstes Kriterium dürfte aber das Ziel des Landesentwicklungsprogrammes Nr. 3.2 sein nämlich: Innenentwicklung vor Außenentwicklung Denn die Potentiale der Innenentwicklung, die in den bereits vorhandenen Siedlungsbereichen bestehen, sind vorrangig zu nutzen. So können durch eine Sicherung, Verbesserung und Erweiterung vorhandener Wohnfunktionen die schon bestehenden Infrastruktureinrichtungen wirtschaftlicher ausgenutzt werden. Auch gibt § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB vor, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Das gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“. Bei einer Überplanung wäre vor allem zu überlegen, ob die großen Wiesen bzw. Obstgärten im Ortskern evtl. etwas verkleinert werden. Auch so könnte mehr Wohnraum geschaffen werden. Allerdings sollte das maßvoll geschehen und zwar gemessen daran, was die vorhandene technische Infrastruktur verträgt. So bestehen bei den technischen Infrastruktureinrichtungen bestimmte Ausbau- bzw. Unterauslastungsschwellen, deren Über- bzw. Unterschreitungen bei mangelnder Abstimmung mit der langfristig zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung unwirtschaftliche Aufwendungen (z.B. Erweiterung oder Rückbau einer Kläranlage oder von Leitungsnetzen) verursachen kann. Darum ist es wichtig, die weitere bauliche Entwicklung darauf abzustimmen zum Beispiel dadurch, dass 26. März 2014 die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten festgesetzt werden. Das gilt vor allem für Eigentumswohnungsanlagen, die eigentlich für die dörfliche Struktur –zumindest bisherunüblich sind. Doch diese werden immer mehr, weswegen der Bauausschuss am 21.01.2014 TOP 5.3 zurecht sein Unbehagen über diese Entwicklung zum Ausdruck brachte. Aktuell ist nach Kenntnis der Verwaltung beim ehem. Pusl-Anwesen eine Eigentumswohnungsanlage mit etwas mehr als 20 Wohneinheiten geplant. Darüber haben schon vorab einige Anlieger ihre Bedenken wegen evtl. Abrutschen des dortigen Hanges vorgetragen. Zusammenfassend ist festhalten, dass aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ zu überplanen und der Aufstellungsbeschluss dazu zu fassen ist, wobei gleichzeitig aber auch die Planungsziele zu sichern sind. Ergänzend dazu wird aus dem Gremium angeregt, im Zuge der Überplanung auch die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und in einem Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungsplans festzusetzen. TOP 3.1 Überplanung bzw.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“und evtl. Beschlussfassung dazuWie unter TOP 3 dargelegt, empfiehlt es sich, den Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ neu zu überplanen und zwar für den ganzen Geltungsbereich. Denn nach § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB soll die weitere städtebauliche Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das gilt auch für den Ortsteil Scheyern. Beschluss: Aus den dargelegten Gründen und insbesondere hinsichtlich einer zwar weiteren, aber maßvollen Verdichtung der Innenräume ist es erforderlich, die städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ neu zu ordnen. Zur Umsetzung dieses Zieles ist ein Verfahren zur Änderung bzw. Neuordnung dieses Bebauungsplanes durchzuführen und zwar für dessen vollständigen Geltungsbereich wie in der folgenden Karte zeichnerisch dargestellt: Ergänzend dazu sind die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und in einem Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungsplanes festzusetzen. Beschlussergebnis: 15 : 0 26. März 2014 Schyren-Rundschau §5 Inkrafttreten TOP 3.2 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauunsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die unter TOP 3 dargelegten und unter TOP 3.1 beschlossenen Planungsziele sollten mit dem Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gesichert werden. Beschluss: Die unter TOP 3 dargelegten und unter TOP 3.1 beschlossenen Planungsziele sollten mit dem Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB gesichert werden. Vorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat fasst sodann folgenden Beschluss: Veränderungssperre für den vollumfänglichen Geltungsbereich des in Änderung bzw. Neuüberplanung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ §1 Zu sichernde Planung Der Gemeinderat der Gemeinde Scheyern hat in seiner Sitzung am 11.03.2014 TOP 3.1 die Änderung bzw. Neuüberplanung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern Scheyern“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. §2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Veränderungssperre bezieht sich auf das Gebiet, für das die Änderung dieses Bebauungsplanes am 11.03.2014 TOP 3.1 beschlossen worden ist, wie in der folgenden Karte zeichnerisch dargestellt: Seite 27 Beschlussergebnis: 15 : 0 TOP 4 Bebauungsplan Nr. 25 „Ortsbereich Vieth“ – Fortsetzung des Verfahrens und evtl. Beschlussfassung dazu – Im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 hat sich der Gemeinderat zuletzt am 11.02.2014 unter TOP 5 mit dem Bebauungsplanentwurf befasst und diesen mit Begründung, Umweltbericht und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange je in der Fassung vom 11.02.2014 gebilligt. Im Anschluss daran wurde der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange je in der Fassung vom 11.02.2014 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, erneut zugeleitet. Erneute Öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) Der Planentwurf lag samt Begründung, Umweltbericht und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange in der Zeit vom 24.02.2014 – 10.03.2014 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden aus. Dies wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht am 14.02. 2014. Während dieser Zeit wurden keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht. Vorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Nachdem während dieser Zeit keine Einwendungen vorgebracht wurden, ist anzunehmen, dass die Belange der davon betroffenen Bürger nicht berührt werden. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) §3 Rechtswirkung der Veränderungssperre 1. In dem in § 2 festgelegten Geltungsbereich dürfen: a) genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, das sind u.a. die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, nicht durchgeführt werden bzw. dürfen bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Ausnahmen von dieser Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. §4 Entschädigungsansprüche Auf die Voraussetzung für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde am 18.02.2014 der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 07.03.2014. Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaft䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz – 䡩 Regierung von Oberbayern –Höhere Landesplanungsbehörde – 䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt 䡩 Staatliches Bauamt Ingolstadt –Straßenbauamt – 䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern) 䡩 Telekom AG, T-Com 䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Seite 28 Schyren-Rundschau 䡩 䡩 䡩 䡩 䡩 䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern Gemeinde Gerolsbach Markt Hohenwart Gemeinde Jetzendorf Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege –Außenstelle Ingolstadt – Davon haben abgegeben keine Stellungnahme: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz – 䡩 Telekom AG, T-Com 䡩 Gemeinde Gerolsbach 䡩 Gemeinde Jetzendorf 䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege –Außenstelle Ingolstadt – Stellungnahmen ohne Einwände bzw. Anregungen: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm –Bauamt – 䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – 䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt 䡩 Markt Hohenwart 䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaftsbetrieb – 䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 䡩 Staatliches Bauamt Ingolstadt – Straßenbauamt – 䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern 䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern 䡩 Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern) Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Schreiben vom 26.02.2014 wie folgt Stellung genommen: Beurteilung aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes: Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Abfallsammelbehältnisse sind an der Dorfstraße zur Abholung bereitzustellen. 26. März 2014 eine Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser handelt. Nachfolgendes sollte daher noch als textliche Hinweise in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden: 䡩 Für das erlaubnisfreie Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer sind die hierzu eingeführten Technischen Regeln (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer, TRENOG) in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Ist die TRENOG nicht anwendbar, so ist für die Einleitung von Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die so rechtzeitig beim Landratsamt zu beantragen ist, dass vor Einleitungsbeginn das wasserrechtliche Verfahren durchgeführt werden kann. Bei der Planung sind das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und das Arbeitsblatt DWA-A 117 (Bemessung von Regenrückhalteräumen), in den jeweils aktuellen Fassungen zu berücksichtigen. Nützliche Hinweise zum Umgang mit Regenwasser sind im Internetangebot des Bay. Landesamtes für Umwelt (LfU) unter folgenden Links: http://www.lfu.bayern.de/wasser/niederschlagswasser umgang/index.htm und http://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/ index.htm zu finden. Somit kann jeder Fachplaner oder Interessierte prüfen, ob eine Einleitung in ein Gewässer erlaubnisfrei ist und welche technischen Vorgaben im Einzelfall einzuhalten sind. 䡩 Sollte das beschriebene Entwässerungskonzept bei näherer Untersuchung nicht möglich sein, so ist die Satzung bzgl. Entwässerung entsprechend anzupassen. 2. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser Der Abstand zwischen Erdgeschossfußbodenoberkante bzw. allen Gebäudeöffnungen (z.B. Lichtschächte usw.) und dem Höhenniveau des umliegenden Geländes ist zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser ausreichend hoch vorzusehen. Dies ist im Eingabeplan zum späteren Bauantrag darzustellen. Der Oberflächenwasserabfluss darf durch die geplanten Bauvorhaben nicht nachteilig für umliegende Grundstücke verlagert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Die nicht zutreffenden Inhalte werden aus den textlichen Hinweisen entnommen. Im Gegenzug werden die vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagenen Formulierungen zur Niederschlagwasserbeseitigung in die textlichen Hinweise aufgenommen. Zu 2.: Die Anmerkungen des Wasserwirtschaftsamtes zum wild abfließenden Wasser werden in die textlichen Hinweise und die Begründung aufgenommen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Satz: „Die Sammelbehältnisse sind an der Dorfstraße zur Abholung bereitzustellen.“ wurde bereits in die Textlichen Hinweise aufgenommen. Das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauverwaltung- hat mit Schreiben vom 04.03.2014 wie folgt Stellung genommen: Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine Einwände, wenn die folgenden Punkte beachtet werden: Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat mit Schreiben vom 25.02.2014 wie folgt Stellung genommen: Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 14.11.2013 teilen wir zum, im Umfang deutlich reduzierten, Bebauungsplan Nr. 25 mit: Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen: -keine- 1. Abwasserbeseitigung Mit den Aussagen zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Formulierung entspricht dabei aber nicht ganz dem aktuellen Rechtstand und sollte wie nachfolgend beschrieben angepasst werden. Der im 7. Absatz unter Textlichen Hinweisen aufgeführte Verweis auf die NWFreiV trifft nicht zu, da es sich hierbei um Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können: Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt bestehen für den Bereich der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe 26. März 2014 Schyren-Rundschau der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen): Erschließung Das Baugebiet schließt direkt an die Staatsstraße 2084 an. Die Zufahrt ist vom Außenrand der befestigten Fahrbahn auf eine Länge von mind. 5 m und eine Breite von mindestens 5 m zu befestigen (Asphalt oder gleichwertig). Die Zufahrt ist so auszubilden, dass die Schleppkurven der vorkommenden Fahrzeuge gewährleistet werden, mindestens jedoch mit einem Ausrundungsradius von 5,00 m. Aufgrund der nicht ausreichenden Sichtverhältnisse und hohen Verkehrsbelastung darf auf die o.g. Straße nur vorwärts ausgefahren werden. Hierzu ist eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Im Bereich der Zufahrt ist ein Stauraum von 5,0 m – gemessen vom Rand der befestigten Fahrbahn bzw. Hinterkante Gehweg/Radweg – von der Einfriedung auszusparen. Sichtflächen In den Bebauungsplan sind die vorgeschriebenen Sichtfelder gemäß RAS-K1 mit den Abmessungen Tiefe 3 m in der Zufahrt, Länge parallel zur Straße 70 m einzutragen (siehe beiliegende Skizze). Im Bereich der Sichtfelder darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung (auch Stapel, Haufen oder ähnliches) die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Ebensowenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Seite 29 Zu Sichtflächen: Die geforderten Sichtfelder werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Zu Sonstiges: In die „Textlichen Hinweise“ wird aufgenommen, dass die Entwässerung des Straßengrundstücks nicht beeinträchtigt werden darf und der Straße auch kein Oberflächenwasser aus dem Grundstück zugeführt werden darf. Der Hinweis auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen (ohne Kostenübernahme durch den Baulastträger der Staatsstraße) wird zur Kenntnis genommen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat mit Schreiben vom 27.02.2014 wie folgt Stellung genommen: Die Handwerksammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Beteiligung und hat zu den Änderungen im Rahmen des o.g. Verfahrens keine Anmerkungen. Die in unserer Stellungnahme vom 22. März 2013 vorgebrachten Anmerkungen werden aufrecht erhalten und gelten als nochmals angeführt. Stellungnahme vom 22. März 2013: „…Von Seiten der Handwerkskammer für München und Oberbayern besteht Einverständnis mit dem Planvorhaben. Zum Erhalt und zur Stärkung des gebietstypischen Charakters des bereits bestehenden Dorfgebietes sollte im neuausgewiesenen Dorfgebiet die ausgewogene Funktionsmischung aus Wohnen, Landwirtschaft und kleinstrukturierter gewerblicher Nutzung gezielt weiterentwickelt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für die im Geltungsbereich verbliebene Teilfläche bleibt die Nutzung als landwirtschaftliche Hofstelle mit der Möglichkeit einer ergänzenden Wohnbebauung aufrecht erhalten. Sonstiges Die Entwässerung des Straßengrundstücks darf nicht beeinträchtigt werden. Der im Betreff genannten Straße darf kein Oberflächenwasser aus dem Grundstück zugeführt werden. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) Soweit unseren Auflagen entsprochen wurde und sich die Planung nicht geändert hat, ist die Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. Vorschlag der Verwaltung: Zur Erschließung: Die geforderten Maßnahmen bezüglich der Erschließung werden in die „Textlichen Hinweise“ aufgenommen. Die geforderte Wendemöglichkeit, die nötig ist, um eine Vorwärtsausfahrt aus dem Grundstück zu gewährleisten, ist bereits in der bestehenden Hofstelle vorhanden. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat mit Schreiben vom 03.03.2014 wie folgt Stellung genommen: Mit dem hier dargelegten Planvorhaben, das die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich des Ortsteils Vieth schafft, besteht nach wie vor vollumfänglich Einverständnis. Ortsplanerische oder städtebauliche Einwendungen oder Hemmnisse, die gegen die Ausweisung des Planbereichs als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO sprächen, sind nicht zu erkennen. Auch dem nun geänderten Geltungsbereich können wir zustimmen. Es sind diesbezüglich weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass im August 2013 ein neues LEP in Kraft getreten ist und die in der Begründung zitierten landesplanerischen Voraussetzungen des LEP 2006 damit hinfällig sind. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis auf das neu in Kraft getretene LEP 2013 wird zur Kenntnis genommen; inhaltliche Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 25 ergeben sich daraus nicht. Die Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern) hat mit Schreiben vom 06.03.2014 wie folgt Stellung genommen: Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Bayernwerk AG zur Kenntnis. Der Titel des Bebauungsplanes Nr. 25 wird von „Vieth Buchsberg“ in „Ortsbereich Vieth“ geändert. Aufgrund der im Seite 30 Schyren-Rundschau Februar erfolgten Abspaltung des Teilgeltungsbereiches, der sich am Buchsberg befand, ist dies aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit erforderlich. die Flächennutzungsplanänderung betreffen, ist anzunehmen, dass die Belange der von der Änderung betroffenen Bürger nicht berührt werden. Die Einwendungen, die den Bebauungsplan betreffen, werden im TOP 6 behandelt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.1 BauGB Er stimmt nach sorgfältiger Abwägung, bzw. Abhandlung sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde am 20.11.2013 der Änderungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.12.2013. Bei den Stellungnahmen ohne Einwände werden deren öffentliche Belange nicht berührt. Soweit keine Stellungnahmen vorliegen, ist anzunehmen, dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden. Nachdem sämtliche Stellungnahmen sorgfältig abgewogen, bzw. abgehandelt und erläutert wurden, fasst der Gemeinderat der Gemeinde Scheyern sodann folgenden Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Scheyern beschließt den vom Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer aus Scheyern in Planungsgemeinschaft mit der Wolfgang Weinzierl Landschaftsarchitekten GmbH aus Ingolstadt ausgearbeiteten Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 25 „Ortsbereich Vieth“ samt Begründung und Umweltbericht mit Angaben zur „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung-saP“ in der Fassung vom 11.03.2014 als Satzung. Beschlussergebnis: 15:0 TOP 5 26. März 2014 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Ortsbereich Scheyern „Nördlich des Benediktenweges“ – Fortsetzung des Verfahrens und evtl. Beschlussfassung dazu – Der Gemeinderat hat am 09.07.2013 die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich nördlich des Benediktenweges beschlossen. Im Anschluss daran wurde vom Planungsbüro Wolfgang Weinzierl aus Ingolstadt in Planungsgemeinschaft mit dem Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer aus Scheyern ein Änderungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht je in der Fassung vom 12.11.2013 erarbeitet. Dieser wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 12.11.2013 unter TOP 3 vorgestellt. Mit dem Plan bestand Einverständnis. Ausgehend davon war das Bauleitplanverfahren fortzusetzen. Der Planentwurf wurde frühzeitig öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, frühzeitig zur Stellungnahme zugeleitet. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Auf Bitten mehrerer Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verlängert. Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaft – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz – 䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – 䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt 䡩 Straßenbauamt Ingolstadt 䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Bayernwerk AG (ehemals: E.ON) 䡩 Telekom AG, T-Com 䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern 䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern 䡩 Gemeinde Gerolsbach 䡩 Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster – 䡩 Markt Hohenwart 䡩 Gemeinde Ilmmünster –VG Ilmmünster – 䡩 Gemeinde Jetzendorf 䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Gemeinde Reichertshausen 䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München – Fachbereich Pastoralraumanalyse – 䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern 䡩 Bund Naturschutz 䡩 Energienetze Bayern GmbH in München (Erdgas) Davon haben abgegeben keine Stellungnahme: Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dazu lag der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 28.11.2013 – 31.12.2013 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden aus. Dies wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht am 20.11.2013. 䡩 䡩 䡩 䡩 䡩 䡩 Während dieser Zeit wurden keine Einwendungen und Anregungen vorgebracht. Stellungnahmen ohne Einwände bzw. Anregungen: (Anmerkung der Verwaltung: Die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen betreffen alle den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“.) Vorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kenntnis. Nachdem während dieser Zeit keine Einwendungen vorgebracht wurden, welche Landratsamt Pfaffenhofen – Kreisstraßenbauverwaltung – Landratsamt Pfaffenhofen –Abfallwirtschaftsbetrieb – Gemeinde Gerolsbach Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster – Gemeinde Ilmmünster – VG Ilmmünster – Bund Naturschutz 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt – 䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern 䡩 Markt Hohenwart 䡩 Gemeinde Jetzendorf 䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Gemeinde Reichertshausen 䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München –Fachbereich Pastoralraumanalyse – 26. März 2014 Schyren-Rundschau Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – 䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt 䡩 Straßenbauamt Ingolstadt 䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Bayernwerk AG (ehemals E.ON) 䡩 Telekom AG, T-Com 䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern 䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern 䡩 Energienetze Bayern GmbH (Erdgas) Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Schreiben vom 20.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Immissionsschutzrechtliche Beurteilung: Grundsätzlich ohne Einwände. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Tennisplätze an den im geplanten Baugebiet nächstgelegenen Immissionsorten die zulässigen Richtwerte gemäß 18. BlmSchV (Sportanlagenverordnung) eingehalten werden. Eine nähere Betrachtung wurde von Seiten des Unterzeichners nicht vorgenommen, da unmittelbar östlich der Tennisanlage bereits Wohnbebauung vorherrscht. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Naturschutzrechtliche Beurteilung: Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Vorhaben stellt jedoch einen Eingriff entsprechend nach § 14 und 15 i.V.m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Natur und Landschaft dar. Es ist im Flächennutzungsplan eine Baumschutzgrenze von 25 m Abstand zum Biotop 7434-0188-001 einzuhalten. Ein vorausschauender Schutz des Biotops gem. § 30 BNatSchG i.V. mit Art. 16 BayNatSchG beinhaltet einen Pufferbereich in Baugebieten, um vermeidbaren Problemen mit Anwohnern vorzubeugen. Neben den üblichen Beschwerden über Laubfall und Schattenwurf haben andernfalls die Anwohner ein Recht auf die Verkehrssicherung der Bäume durch die Gemeinde, die ggf. die Mehrkosten zu tragen hat. Eine Entfernung des Gehölzes wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet, da eine Rodung nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG verboten ist. Es wird empfohlen, eine Stellungnahme der Forstbehörde zur Beurteilung der Abstandsflächen zu Baumbeständen einzuholen. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Beurteilung aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde: Der überplante Bereich grenzt an bekannte Bodendenkmäler an. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist zu beteiligen. Vorschlag der Verwaltung: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde bereits beteiligt. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 23.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Vorhaben Die Gemeinde Scheyern plant am Hauptort im Bereich des Klosters das bislang unbebaute Sondergebiet Kloster direkt nördlich des Benediktenweges und die nördlich davon lie- Seite 31 genden Grünflächen und Gartenanlagen in ein Allgemeines Wohngebiet bzw. in ein Mischgebiet umzuwidmen. Im östlichen Bereich wird der Parkplatz entsprechend der tatsächlichen Nutzung dargestellt. Die Gesamtplanung umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Erfordernisse Lt. RP 10 B I 8.2 (Z) kommt in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu. Lt. BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden. Der Umfang einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke soll vermindert werden, insbesondere durch vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden (…). Lt. LEP 3.1 (G) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Lt. LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Lt. RP 10 B III 1.1.2 (Z) sollen vorrangig die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden. Lt. RP 10 B III 1.2 (Z) soll die Siedlungstätigkeit in allen Gemeinden in Übereinstimmung mit ihrer Größe, Struktur und Ausstattung in der Regel organisch erfolgen. Bewertung Das Vorhaben liegt lt. Karte 3, Landschaft und Erholung, des Regionalplanes Ingolstadt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“. Die vorgesehenen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen stehen der Planung nicht entgegen. Um dem Grundsatz einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung gerecht zu werden, sollten bei Planungen frühzeitig die prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen sowie die Altersstruktur der Bevölkerung und der sich daraus ergebende Flächenbedarf für die gesamte Gemeinde berechnet werden. Eine entsprechende Bedarfsanalyse ist in Kapitel 5.1 der Begründung des Flächennutzungsplanes enthalten. Allerdings sind die Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung fehlerhaft. Lt. dem Demographie-Spiegel für Bayern wird für die Gemeinde Scheyern selbst bei der Variante mit erhöhtem Zuzug für 2021 von einem Bevölkerungsstand von nur 4.830 Personen ausgegangen, wogegen die Berechnungen in der Begründung zum Flächennutzungsplan von 6.091 Einwohnern ausgehen. Dies dürfte auf Anrechnung der Gesamt-Zuwachsrate von 2010-2020, die fälschlicherweise jährlich herangezogen wurde, zurückzuführen sein. Wir bitten die Berechnungen zu korrigieren. Gesamtergebnis Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen, wenn nach Berichtigung der Flächenbedarfsanalyse die Ausrichtung an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung dargestellt werden kann. Hinweise Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch die Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, durch die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (…) (LEP 1.3.1 (G). Potenziale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sollen durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden (LEP 6.1 (G). Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (G). Es sollte geprüft und dargelegt werden, inwiefern die Planung, bzgl. der Förderung regenerativer Energiequellen und der Energieeffizienzsteigerung optimiert ist bzw. werden kann (z.B. Gebäudeausrichtung bzgl. Nutzung solarer Seite 32 Schyren-Rundschau Energie und Vermeidung von Verschattung, Kompaktheit der Gebäude). Aus städtebaulicher Sicht ergeht folgender Hinweis: Die geplante Baugebietsausweisung liegt südlich der Benediktinerabtei Scheyern. Die Klosterkirche Mariae Himmelfahrt ist ein regional bedeutendes Baudenkmal mit landschaftsprägender Wirkung und wichtigen Sichtbezügen. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt wird, nimmt das Planungsgebiet aufgrund der Ortsrandlage eine wichtige Funktion im Landschaftsbild am südwestlichen Ortseingang von Scheyern ein. Es ist zu befürchten, dass die prägende Wirkung des Klosterensembles durch die Bebauung der Hanglage beeinträchtigt wird. Vorschlag der Verwaltung: Die für das Gesamtgemeindegebiet fehlerhaft erstellte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Begründung wird entsprechend den Anregungen der Regierung von Oberbayern überarbeitet bzw. berichtigt. Des Weiteren wird der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verkleinert. Auch bei einem entsprechend geringer berechneten Bedarf wird die Annahme, dass es sich bei der vorgesehenen Baugebietsausweisung um eine bedarfsgerechte Entwicklung handelt, aufrechterhalten. So ist die Notwendigkeit der Flächenausweisung unter Berücksichtigung der beschriebenen Baulandsituation, den im verkleinerten Geltungsbereich reduziert möglichen Bauvorhaben und dem örtlichen Bedarf (Wohnbauland für dem Kloster verbundene Mitarbeiter, um die spezifischen Aufgaben des Klosters, z. B. Kirchenmusik, Schulwesen, Seelsorge, Land- und Forstwirtschaft, weiterhin erfüllen zu können) weiterhin bedarfsgerecht. Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat mit Schreiben vom 12.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Nachfolgend wird als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. 1. Wasserversorgung Die Versorgung von Scheyern mit Trink- und Brauchwasser ist durch die kommunale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Scheyern in ausreichendem Umfang sichergestellt. Wasserschutzgebiete sind nicht berührt. 2. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten Im Geltungsbereich der Bauleitpläne sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Bauwasserhaltungen erforderlich werden, sind diese im wasserrechtlichen Verfahren beim Landratsamt Pfaffenhofen zu beantragen. Aufgrund der Hanglage sind Schichtwasservorkommen und Hangwasser nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, die Keller wasserdicht auszubilden. Für die Bereiche Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt Pfaffenhofen zu beteiligen. Es dürfen auf keinen Fall wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies ist besonders im Bauzustand zu beachten. Sollte für Geländeauffüllungen Fremdmaterial benötigt werden, empfehlen wir, ausschließlich schadstofffreies Material zu verwenden. 3. Abwasserbeseitigung Gemäß Festsetzungen durch Text (C 13.1) ist das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern. Diese Aussage ist für eine ermes- 26. März 2014 sensfehlerfreie Entscheidung durch die Kommune jedoch nicht ausreichend, sofern nicht durch ein Gutachten eines Sachverständigen die ausreichende Versickerungsfähigkeit des Untergrundes nachgewiesen ist. Unabhängig davon ist ein Entwässerungskonzept aufzuplanen, das in den wesentlichen Grundzügen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt abzustimmen ist. Der Bebauungsplan ist dann vor Inkrafttreten an das Entwässerungskonzept anzupassen. 4. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“ befinden sich keine Oberflächengewässer, bzw. sind durch den Bebauungsplan unmittelbar betroffen. Das zur Bebauung vorgesehene Gelände weist eine Hanglage auf. Es sind daher Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen von wild abfließendem Oberflächenwasser (z.B. bei Schneeschmelze, Starkniederschlägen) aus dem umgebenden Einzugsgebiet verhindern. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich keinerlei Verschlechterungen für die angrenzenden Grundstücke bzgl. des Oberflächenwasserabflusses einstellen. 5. Zusammenfassung Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitpläne. Allerdings ist auf Basis einer Baugrunduntersuchung noch vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Entwässerungskonzept aufzustellen und in den wesentlichen Grundzügen mit uns abzustimmen. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Der Regionale Planungsverband Ingolstadt hat mit Schreiben vom 11.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Scheyern beabsichtigt mit o. g. Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen. Das Plangebiet (ca. 2 ha) befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Scheyern zwischen bestehendem Ortsrand und Klostergärtnerei bzw. Tennisplatz und ist im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Sondergebiet „Kloster“ (ca. 0,6 ha) dargestellt. Es soll weitestgehend als Wohngebiet, ein kleiner Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen werden und 15 Bauparzellen mit ca. 30 Wohneinheiten ergeben. Die Gemeinde Scheyern liegt im allgemeinen ländlichen Raum (LEP Anhang 2 Strukturkarte) und ist als Kleinzentrum bestimmt (RP 10 A IV 2 Z). Scheyern könnte damit als Grundzentrum beibehalten werden (LEP 2.1.6 (G)). Das gesamte Plangebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (RP 10 B I 8.3 Z), es ist davon auszugehen, dass die Sicherungs- und Pflegemaßnahmen gem. RP 10 B I 8.4.4.1 G dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Allerdings kommt hier generell den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu (RP 10 B I 8.2 Z). Auf eine gute Durchgrünung und Gestaltung der Baugebiete, insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet werden (RP 10 B III 1.5 Z). Eine entsprechende Grünordnung mit Eingrünungsmaßnahmen ist vorgesehen. Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 BayLplG soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden und der Umfang einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke vermindert werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (LEP 3.1 (G)), in den Siedlungsgebieten sind möglichst vorrangig die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen (LEP 3.2 (Z)). Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten (LEP 1.2.1 (Z)). Vorrangig sollen die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden (RP 10 B III 1.1.2 Z). Es ist 26. März 2014 Schyren-Rundschau daher der Bedarf für die Neuausweisungen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels plausibel darzustellen. In der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes finden sich unter 5.1 entsprechende Ausführungen, die jedoch kritisch zu würdigen sind. Grundsätzlich wird der Bedarf über die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm (BayLfStaD 2011) begründet, hier wird u.a. ein Bevölkerungswachstum von 2,4 % bis 2020 und dann weiter von 1,2 % bis 2030 angeführt (jedoch für den gesamten Zeitraum und nicht jährlich). In der Begründung sind die der Bedarfsprognose zugrunde liegenden Einwohnerzahlen mit 4805 Einwohnern am 01.01.2011 zu hoch angesetzt. Gem. amtlicher Daten des LfStaD waren es am 31.12.2010 lediglich 4555 Einwohner, zudem sind die Zuwachsraten nicht zutreffend angesetzt (2,4 % jährlich, anstelle von 2,4 % bis zum Jahr 2020). Daraus ergibt sich ein unrealistisch hoher Bevölkerungszuwachs und ein weit überhöhter Bedarf (mind. 4-fach) für zusätzliche Haushalte im angegebenen Zeitraum. Im amtlichen Demographie Spiegel für Bayern (LfStaD 2011) gehen die konkret für die Gemeinde Scheyern getroffenen Prognosen von einer Einwohnerzahl zwischen 4470 bis 4830 (bei erhöhtem Zuzug) im Jahr 2021 aus (https://www.statistik.bayern.de/statistik/gemeinden/0918615 1.pdf). Seite 33 Kloster verbundene Mitarbeiter, um die spezifischen Aufgaben des Klosters, z. B. Kirchenmusik, Schulwesen, Seelsorge, Land- und Forstwirtschaft, weiterhin erfüllen zu können) weiterhin bedarfsgerecht. Das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauverwaltung- hat mit Schreiben vom 08.01.2014 wie folgt Stellung genommen: Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine Einwände, wenn die folgenden Punkte beachtet werden: Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen: -keineBeabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können: Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt bestehen für den Bereich der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen): Die Prognose in der Begründung sowie der daraus abgeleitete Bedarf sollte berichtigt und durch plausible Annahmen verbessert werden. Anbindung über bestehende untergeordnete Straßen Durch die Ausweisung des Baugebietes ist mit einer Zunahme des Verkehrs an der Straßeneinmündung bei Abschnitt 300, Station 0,607, der im Betreff genannten Straße zu rechnen. Sollte sich auch nach Überarbeitung ein dringender Bedarf im Gemeindegebiet für die Ausweisung des vorliegenden Baugebietes nachweisen lassen, kann diesem aus Sicht der Regionalplanung zugestimmt werden. Zum gegenwärtigen Planungsstand ist dieses vorsorglich abzulehnen. Eine Änderung im Zuge der Straße in bauamtlicher Baulast kann in Form einer Signalisierung oder ähnlichem erforderlich werden (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Gem. BauGB-Novelle vom 30.07.2011 sollen in Hinsicht auf den Klimawandel Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen werden (§ 1a Abs. 5 BauGB). Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG soll den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dies sollte ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sollte aber z.B. auch geprüft werden, ob nicht verbindliche Festsetzungen in Bezug auf die Nutzung regenerative Energien bzw. vor allem Energieeffizienz getroffen werden können. Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine Steigerung der Energieeffizienz und für eine sparsame Energienutzung sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG). Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch […] die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien [… ] (LEP 1.3.1 (G)). Vorschlag der Verwaltung: Die für das Gesamtgemeindegebiet fehlerhaft erstellte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Begründung wird entsprechend den Anregungen der Regierung von Oberbayern überarbeitet bzw. berichtigt. Des Weiteren wird der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verkleinert. Auch bei einem entsprechend geringer berechneten Bedarf wird die Annahme, dass es sich bei der vorgesehenen Baugebietsausweisung um eine bedarfsgerechte Entwicklung handelt, aufrechterhalten. So ist die Notwendigkeit der Flächenausweisung unter Berücksichtigung der beschriebenen Baulandsituation, den im verkleinerten Geltungsbereich reduziert möglichen Bauvorhaben und dem örtlichen Bedarf (Wohnbauland für dem Nach Art. 32 Abs. 1 BayStrWG hat die Kommune die Kosten der Änderung zu tragen. Es besteht Einverständnis, wenn diese Änderung entsprechend der Entwicklung der verkehrlichen Verhältnisse nachträglich errichtet wird. Die Kostentragungspflicht der Kommune nach § 12 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG bleibt hiervon unberührt. Die Kostentragungspflicht für die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten gemäß § 13 Abs. 3 FStrG bzw. Art. 33 Abs. 3 BayStrWG bleibt ebenfalls erhalten. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf.Rechtsgrundlage Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 12.02.2014 folgende Stellungnahme abgegeben: Landwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen. Aus forstlicher Sicht kann dem Bebauungsplan hinsichtlich der in der Anlage bezeichneten Gebäude 1 und 2 wegen zu geringer Waldabstände bzw. der Lage im Gefahrenbereich nicht zugestimmt werden. Sofern die unter Ziffer 4. genannten Voraussetzungen geschaffen werden, kann dem Plan insgesamt zugestimmt werden. Seite 34 Schyren-Rundschau 1.1. Waldeigenschaft: 1.1.1 An den Westteil des Planungsgebietes grenzen im Westen und Norden mit Waldbäumen bestockte Flächen an. 1.1.2 Gemäß Einzeichnung in der Anlage sind davon nur die westlichen Bereiche (Distrikt „Weingarten“ des Klosterforstes Scheyern) Wald nach Art. 2 (1) BayWaldG betroffen. 1.1.3 Die nördlich angrenzenden Teile (südlich des Tennisplatzes) stocken zu wesentlichen Teilen auf Schüttmaterial der Böschung zum Tennisplatz. Hier fehlt die Waldboden-eigenschaft. Einschließlich einer West-Ost verlaufenden Fahrgasse verbleibt ein Reststreifen mit einer Breite von ca. 10 Metern. Dieser ist zwar mit der unter 1.1.2. genannten Waldfläche verbunden, wegen der geringen Breite und der linearen Struktur ist hier eine Waldeigenschaft nicht mehr gegeben. 1.2. Funktionen laut Waldfunktionsplan Die betroffenen Waldflächen weisen keine speziellen Waldfunktionen auf. Wesentliche Teile der westlich angrenzenden Waldfläche gehören zum Biotop 7434-0188-011 „Weinberg bei Scheyern“. 2. Lage des Objekts, Vorhaben, betroffene Waldflächen: Die Baulinien der in der Anlage mit 1 und 2 bezeichneten Bauparzellen weisen einen Abstand von lediglich 7 bzw. 9 Metern zur aktuellen Waldgrenze auf. Von der übrigen Bebauung ist Wald auch mittelbar nicht betroffen. 3. Gebäudeabstände zum Wald: Die geplanten Wohngebäude (Ziffer 1 und 2 der Anlage) dienen dem ständigen Aufenthalt von Personen. Gemäß Art. 3 (Allgemeine Anforderungen), Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung gilt: „Anlagen sind …, so anzuordnen, zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit,… nicht gefährdet werden. 2 Sie müssen …die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen …“ 26. März 2014 䡩 Gefährdung durch umbrechende Bäumer und Abbrechen größerer Kronen- und Stammteile, insbesondere sommerlichen Gewitterstürmen potentiell aus allen Himmelsrichtungen im belaubten Zustand (auch auf stabilen Standorten), bevorzugt aus der Hauptsturmrichtung, 䡩 waldrandtypische Entwicklung einseitiger Kronen, 䡩 Ausbildung gefährdender Faul- und Dürräste sowie 䡩 Hangrichtung und Scherpunktverlagerung der Bäume in Richtung der Wohngebäude. Der Eigentümer des bestehenden Forsthauses konnte als Waldeigentümer die Verkehrssicherung bisher selbst besorgen. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Auch bei ordnungsgemäßer Verkehrs-sicherung sind obige Gefährdungen nicht auszuschließen. 3.2. Waldabstand, Gefährdung: Die geplanten Gebäude sind durch Stammwurf und -bruch gefährdet. Angesichts der Lage zur Hauptwindrichtung, der erreichbaren Endhöhen von mindestens 30 Metern und den geschilderten Gefahren wird insgesamt eine mittlere Gefährdungseinschätzung bei gleichzeitig schwerwiegendem Risiko angesichts der Wohnbebauung begutachtet. Es bestehen daher erhebliche Bedenken gegen die Bebauung mit den Gebäuden 1 und 2 im Gefahrenbereich. Ein Mindestabstand zum Wald von 30 Metern wird für erforderlich gehalten, die einschlägigen Parzellen sind daher aus hiesiger Sicht für eine Bebauung zunächst nicht geeignet. 3.3. Hinweis: Auf die prinzipiell gleiche Gefährdung durch die mit Waldbäumen bestockten „Nichtwaldflächen“ wird hingewiesen. Ferner fehlt mit zunehmendem Waldabstand bzw. bedingt durch den Tennisplatz ein Deckungsschutz. Insbesondere wird auf einen stärkeren Nussbaum im Gehölzstreifen südlich des Tennisplatzes hingewiesen. 4. Lösungsmöglichkeiten aus forstlicher Sicht: Daraus ergibt sich die Forderung nach langfristig ausreichenden Abstandsflächen von Gebäuden zum Wald. Unter folgenden Voraussetzungen kann dem Bebauungsplan zugestimmt werden: 3.1. Waldbestand im Westen Örtliche Hauptwind- bzw. Sturmrichtung ist Nordwest-Südwest. Das Vorhabensgebiet und der umgebende Wald liegen auf einem Tertiärhügel. Dieser steigt ca. 20 Meter aus der umgebenden flacheren Landschaft an und ist für Stürme speziell aus West Richtung Schnatterbach besonders exponiert. In jedem Fall: Abgabe und dingliche Sicherung einer Haftungsausschlusserklärung für die Parzellen 1 und 2 zu Gunsten des vorgelagerten, verbleibenden Waldgrundstücks Fl.Nr. 642, Gmk. Scheyern. Der Wald ist den hier einschlägigen Parzellen 1 und 2 in Hauptsturmrichtung vorgelagert. In der relevanten, westlich vorgelagerten Waldrandzone stockte ein bis (15) 20 – 25 m hohes Stangenholz aus überwiegend Laubbäumen (Eiche, Ahorn, Linde, Birke; mehrere Tannen, Kiefern, Fichte, Douglasie). Die Endhöhen erreichen mindestens 30 Meter. Der Standort (lehmig-sandig) ist gut durchwurzelbar, die Laubhölzer der Waldrandzone erwachsen noch überwiegend geradschaftig. Nach Westen und Nordwesten besteht derzeit noch Deckungsschutz durch den alten Laubbaumbestand mit zahlreichen Eichen des „Weinbergs“. Zwei ältere Nussbäume im Garten des Forsthauses rechnen nicht zur Waldfläche. Bei den in Hauptsturmrichtung vorgelagerten Bäumen der Waldrandzone ist typisch mit den folgenden, im Alter deutlich zunehmenden Gefährdungen zu rechnen: Möglichkeit A: Verschieben der einschlägigen Baugrenzen außerhalb des Gefahrenbereichs von 30 Meter zum bestehenden Waldrand. Möglichkeit B: Bei Zustimmung des Grundeigentümers und der unteren Naturschutzbehörde Aufbau eines 15 m tiefen bzw. maximal bis zu den Grenzen des Waldbiotops 74340188-011 „Weinberg“ reichenden Waldrandes aus einheimischen Sträuchern und nicht gefährdenden Bäumen II. Ordnung (z.B. Vogelbeere, Hainbuche). Die Entnahme potentiell gefährdender Bäume der aktuellen Bestockung in diesem Bereich ist zulässig. Verschieben der Baugrenzen der einschlägigen Parzellen außerhalb des nunmehr um maximal 15 m ab aktueller Waldgrenze nach Westen rückenden Gefahrenbereichs von 30 Metern (siehe Einzeichnung in der Anlage). Der so gestaltete Waldrand ist als Waldfläche nach Art. 2 BayWaldG anerkennungsfähig. Auf eine ggf. mögliche Anerkennung des Waldrandes als Ausgleichsfläche nach Naturschutzrecht wird hingewiesen. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 35 Anlage: Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Die Bayernwerk AG (ehemals E.ON) hat mit Schreiben vom 25.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Deutsche Telekom Technik GmbH hat mit Schreiben vom 20.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt. Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher folgendes sicherzustellen, • dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist, • dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt. • Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt. • Eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 – siehe hier u. a. Abschnitt 3 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat mit Schreiben vom 18.12.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a. Verfahren. Mit den dargelegten Planvorhaben sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbe- Seite 36 Schyren-Rundschau bauung (Allgemeinen Wohngebiet) sowie die Neuerrichtung eines Forsthauses (Dorfgebiet) im Süden des Klosters Scheyern geschaffen werden. Hierzu wird die Sondergebietsfläche Kloster umgewidmet. Im Rahmen der Planungen sollte grundsätzlich sichergestellt werden, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt oder gar gefährdet werden. Dies gilt insbesondere im Kontext der von den Betrieben ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs. Darüber hinaus hat die Handwerkskammer für München und Oberbayern keine weiteren Anmerkungen zu o.a. Verfahren. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 20.12.2013 (eingegangen am 07.01.2014) folgende Stellungnahme abgegeben: Für die Beteiligung an der oben genannten Planung wird gedankt. Wir bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: Bodendenkmalpflegerische Belange: Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen gegen die oben genannte Planung, soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwendungen. Im Planungsgebiet und/oder in dessen Nähe befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch folgende Baudenkmäler/Ensembles: D-1-86-151-11, Benediktinerabtei Scheyern, 1119 begründet (ursprüngliche Gründung 1077 in Bayrischzell), 1803 säkularisiert, 1838 wiederbegründet; kath. Pfarr- und Benediktinerabteikirche Mariä Himmelfahrt, dreischiffige Basilika mit zweijochigem Chor mit Apsis und ursprünglich freistehendem Südwestturm mit Blendengliederung und Helm über Dreiecksgiebeln, Mittelschiff und Chor mit Stichkappentonnen, Seitenschiffe mit Kreuzgratgewölben, im Kern romanisch, geweiht 1215, Turm um 1230, Königskapelle (ehem. Sakristei) südlich des Chores und Turmerhöhung um 1440/50, 26. März 2014 Neue Sakristei nördlich des Chores um 1470/80 mit hochbarocker Ausstattung, 1697, Wölbung der Kirche um 1570, Rosenkranzkapelle nordwestlich des Chores um 1640, spätbarocke Kreuzkapelle westlich des Kreuzgangs 1738/39, Martinikapelle nördlich des Langhauses gleichzeitig, Umgestaltung der Kirche im Stil des Spätrokoko unter Erweiterung des Langhauses nach Westen und Ausbau der nördlichen Kapellen zum sog. Frauenschiff 1768/70, Turmhelm von Friedrich von Gärtner, 1837, Romanisierung der Kirche 1876/78 unter nochmaliger Erweiterung nach Westen und Errichtung der Westfassade, Restaurierung im Sinne des Spätrokokozustandes 1923/24; mit Ausstattung; Johanneskirche, Kapitelkirche, östlich an den Kreuzgang anschließend, bis 1253 Grablege der Wittelsbacher, Saalkirche mit dreiseitigem Chorschluss und Strebepfeilern, Saal und Chor mit stuckierter Stichkappentonne, geweiht vor 1191, Ausbau nach Osten und Wölbung um 1550, Stuckierung und Anbau der Seitenkapellen 1623/24; mit Ausstattung; Kreuzgang, südlich an die Basilika anschließend, mit Stichkappentonnen und Kreuzgratgewölben, im Kern spätromanisch, 12./13. Jh., Ausbau und Wölbung 15./16. Jh.; Konventsgebäude, südlich an Kreuzgang und Johanneskirche anschließend, zweiflügeliger, zwei- bis dreigeschossiger Satteldachbau mit Refektorium und Repräsentationsräumen, nach Norden ausspringende Klosterbibliothek, am Ostgiebel bez. 1594 und 1610; mit Ausstattung; sog. Winterprälatur, südlich an den Turm anschließend, dreigeschossiger, traufseitiger und verputzter Schopfwalmdachbau, im Kern spätmittelalterlich, Umbauten 16.-19. Jh.; mit Ausstattung; sog. Sommerprälatur, südlich an Winterprälatur anschließend und zum Prälatenhof ausgerichtet, viergeschossiger, traufseitiger Gebäudezug mit Satteldach, polygonalem Erkertürmen mit Laternenhauben und Mittelrisalit mit Zwerchhaus, mit Elisabethenkapelle von 1583, im Kern 16./17. Jh., Aufstockung und Umgestaltung im Stil der Neurenaissance 1886; mit Ausstattung; Zwischenbau zwischen Sommerprälatur und Torhaus, zweigeschossiger, traufseitiger Satteldachbau, im Kern 1. Drittel 16. Jh., Umbau 2. Hälfte 19. Jh.; Torhaus und Südostflügel des Prälatenhofes, ehem. Brauerei, zweigeschossiger Walmdachbau mit barocker Volutengiebelfassade und südöstlich angebauter Seminarkapelle, im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut als Seminar, neuromanische Seminarkapelle 1887; Südflügel des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Walmdachbau im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut; Westflügel des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, dreigeschossiger Walmdachbau mit viergeschossigem Mittelteil mit Durchfahrt und Dreiecksgiebel, nach Westen ausspringender Bau des Klostergasthofes, im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut; Klostergarten, nordöstlich, östlich und südöstlich von Kirche und Kloster; Gartenpavillon, zweigeschossiger, verputzter Walmdachbau, 18. Jh. Diese sind zunächst mit vollständigem Listentext und Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art.4-6 DSchG nachrichtlich zu übernehmen sowie im zugehörigen Planwerk als Denkmäler kenntlich zu machen. Für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern und in ihrem Nähebereich gelten die Bestimmungen der Art. 4−6 DSchG. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist bei allen: Planungs-, Anzeige -, Zustimmungs- sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren, von denen Baudenkmäler/Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind, zu beteiligen. Wir bitten überdies geeignete Festsetzungen bezüglich zulässiger Baumassen und Bauhöhen zu treffen, um Beeinträchtigungen sicher ausschließen zu können. Vorschlag der Verwaltung: Das genannte Ensemble ist in der Plandarstellung bereits als Baudenkmal dargestellt. Der Listentext und die Hinweise auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art. 4-6 DSchG werden in die Begründung / den Umweltbericht übernommen. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 37 Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Die Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern (Klosterverwaltung) hat mit Schreiben vom 27.12.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Der oben genannten Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Scheyern stimmen wir grundsätzlich zu. Folgende Anregung möchten wir jedoch geben: Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ergebnis der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Bisher war die nun überplante Fläche ja bereits als Sondergebiet Kloster berücksichtigt. Lediglich die Überplanung, welche versucht eine lockere und im Umfeld des Klosters besser verträgliche Bebauung umzusetzen, bringt nun eine flächenmäßige Erweiterung mit sich. Zu bedenken geben wir in diesem Zusammenhang die Ausweisung als „Wohngebiet“ (WA). Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Dies wird auch weiterhin in unmittelbar angrenzenden Bereichen wie etwa der Klostergärtnerei oder dem innerhalb der überplanten Fläche sich befindenden Forsthaus der Fall sein. Um hier Konflikte möglichst schon im Vorfeld auszuschließen regen wir an, die gesamte Fläche als Dorfgebiet (MD) auszuweisen. Ebenso sollte das von den Besatzungsmächten widerrechtlich errichtete Gebäude am Schöneck oberhalb der überplanten Fläche zwischen Gärtnerei, Forstbetriebstätte und Tennisplätzen als „Dorfgebiet“ (MD) geführt werden. Der Eigentümer gibt an dieser Stelle schon die Zustimmung dazu. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird reduziert. Eine weitere gewerbliche Nutzung ist ebenfalls innerhalb bzw. unmittelbar benachbart: die Parkplätze für die Klosterschenke. Zudem sind im Rahmen der Erweiterung unserer Schule weitere Parkplätze bereits genehmigt und umgesetzt. Der Gemeinderat stimmt nach sorgfältiger Abwägung, bzw. Abhandlung sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu. Bei den Stellungnahmen ohne Einwände werden deren öffentliche Belange nicht berührt. Soweit keine Stellungnahmen vorliegen, ist anzunehmen, dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden. Wir danken für eine ernsthafte Abwägung unserer Anregungen. Vorschlag der Verwaltung: Die ordnungsgemäße Abwägung hierzu wird im Bebauungsplanverfahren abgehandelt. Der vom Landschaftsarchitekten Norbert Einödshofer aus Scheyern in Planungsgemeinschaft mit der Landschaftsarchitekten GmbH Weinzierl aus Ingolstadt ausgearbeitete Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Scheyern „Nördlich des Benediktenweges“ samt Begründung und Umweltbericht mit Relevanzprüfung der artenschutzrechtlichen Belange in der Fassung vom 11.03.2014 wird gebilligt. Die Energienetze Bayern GmbH (Erdgas) hat mit Schreiben vom 21.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: In der Nähe des o.g. Bereichs eine Erdgasleitung. Bitte folgendes beachten: Vor Baubeginn ist die ESB rechtzeitig zu informieren. Sollten im Bereich der Gasleitungen Bautätigkeiten durchgeführt werden, sind die Schutzmaßnahmen zu beachten z.B. • Keine Bautätigkeiten im Bereich des Schutzstreifens • Überbauungen, Bepflanzungen etc. im Bereich der Gasleitung sind unzulässig. Das Verfahren ist fortzusetzen. Beschlussergebnis: 14 : 0 Hinweis: Als persönlich Beteiligter ist Gemeinderatsmitglied Herr Pater Lukas von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, Art. 49 GO. Übersichtsplan: TOP 6 Bebauungsplan Nr. 29 Ortsbereich Scheyern „Am Forsthaus“ – Fortsetzung des Verfahrens und evtl. Beschlussfassung dazu – Der Gemeinderat hat am 09.07.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 29 im Ortsbereich Scheyern „Am Forsthaus“ aufzustellen. Ein erster Planentwurf war dann von der Architektin in der Sitzung am 08.10.2013 anhand einer Beamerpräsentation erläutert worden. Mit diesem Plan bestand bereits grundsätzlich Einverständnis, jedoch wurde bezüglich der Dachneigung eine Anregung vorgebracht, die noch einzuarbeiten war. Im Anschluss daran wurde von der Architektin Frau Vera Winzinger aus Dießen am Ammersee ein Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht je in der Fassung vom 12.11.2013 erarbeitet. Dieser wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 12.11.2013 unter TOP 4 vorgestellt. Mit dem Plan bestand Einverständnis. Ausgehend davon war das Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. Der Planentwurf wurde frühzeitig öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Seite 38 Schyren-Rundschau deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, frühzeitig zur Stellungnahme zugeleitet. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dazu lag der Planentwurf samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 28.11.2013 – 31.12.2013 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienststunden aus. Dies wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht am 20.11.2013. Während dieser Zeit wurden folgende Einwendungen oder Anregungen vorgebracht: Die Bürgerinitiative Benediktenweg hat wie folgt Stellung genommen: Schreiben vom 07.11.2013: Sehr geehrte Damen und Herren!! Mit Besorgnis haben wir den Medien (Schyren Rundschau vom 23.Okt. 2013) entnommen, dass die Nordseite des Benediktenweges überplant wird. Es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“, betr. Das klostereigene Areal nördlich des Benediktenweges, das laut Gemeinderatsbeschluss vom 09.07.13 zu überplanen ist. Den Veröffentlichungen inkl. der Skizze haben wir entnommen, dass ein großes Gebiet von ca. 2 ha mit 15 (fünfzehn!) Parzellen bebaut werden soll. Nach Auskunft von Pater Lukas handelt es sich um ein Gebiet im Bereich des Forsthauses mit 5 Parzellen und um ein großes Wohngebiet mit 10 Parzellen unterhalb der Gewächshäuser. Die Anwohner des Benediktenweges haben in den letzten Jahren – und weiterhin – massiv unter der Erschließung und immer noch anhaltenden Bautätigkeit des Gebietes Schöneck II mit Schwerlastverkehr (Tausende LKW’s!), Lärm und Schmutz gelitten. Jetzt ist ein weiteres großes Baugebiet geplant, das uns für viele Jahre mit ähnlichen Nachteilen überziehen wird. Wir sind somit an 2 Seiten unserer Anwesen mit massiven Beeinträchtigungen für viele weitere Jahre konfrontiert. Wohn- und Lebensqualität sind dadurch erheblich vermindert und werden noch stärker eingeschränkt werden! Die Lebensqualität der Anwohner sollte berücksichtigt werden und nicht nur die Interessen der Bauträger! Wir bitten um genauere Informationen zu Größe, Straßenführung, Kosten, zu den zeitlichen Vorstellungen und um Darstellung möglicher Alternativen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrieben haben: 9 Anwohner des Benediktenweges Anmerkung der Verwaltung: Der Eingang dieses Schreibens wurde in der GR-Sitzung vom 12.11.2013 erwähnt, jedoch nicht ausdrücklich behandelt. Dies lag daran, dass in dieser Sitzung lediglich das Verfahren zur „frühzeitigen, bzw. vorgezogenen Bürgerbeteiligung“ eröffnet wurde. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand bis zum 31.12.2013 statt, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt hatten alle Bürger die Gelegenheit, Ihre Äußerungen abzugeben. Erst in der nun folgenden Sitzung wird sich der Gemeinderat mit allen eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen ausführlich beschäftigen. Schreiben vom 28.11.2013: (wurde im Rahmen der Bürgerversammlung überreicht) Betreff: Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf Nr. 29 „Am Forsthaus“, Scheyern Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, mit Befremden haben wir festgestellt, dass die Bedenken und die Unterschriften der Anlieger des Benediktenweges, eingereicht in der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2013, zwar „zur Kenntnis“ genommen worden sind, aber deren Eingang in der „Schyren-Rundschau von heute im Bericht über diese Sitzung keinerlei Erwähnung fand. Unsere Unterschriften wurden einfach ignoriert. So haben wir uns die vorgezogene Bürgerbeteiligung nicht vorgestellt! 26. März 2014 Anmerkung der Verwaltung: Mit Schreiben vom 03.12.2013 wurde der Bürgerinitiative das Verfahren und die Situation erläutert und auch unserem Bedauern Ausdruck gegeben, dass ein falscher Eindruck entstanden ist. Wir nehmen deshalb heute das Instrument der Antragstellung im Rahmen der diesjährigen Bürgerversammlung wahr. A NT RA G Die Anlieger des Benediktenweges …(Namen der Anwohner) … beantragen, die folgenden Punkte in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen (wie in der Gemeindeordnung festgeschrieben) zu behandeln: 1. Der vorgelegte Planentwurf benachteiligt die bestehenden Anwohner des Benediktenweges und enthält weitere Mängel a) Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert von den Gemeinderäten eine Sorgfaltspflicht, die uns nicht gegeben scheint. Das Gesetz verlangt z.B. von der Gemeinde, sämtliche privaten und öffentlichen Belange, die im Bauleitplanverfahren vorgebracht werden, rechtlich zutreffend einzuordnen und abzuwägen. Der gesamte Bebauungsplan unterliegt der Rechtskontrolle. Weiter stellen die Gerichte immer höhere Anforderungen bezüglich z.B. Immissionsschutz (Verkehr/Wohnen) und fordern entsprechende gutachtliche Stellungnahmen. Es ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass von derzeit 10 Anwesen am Benediktenweg nun zusätzlich 15 Anwesen entstehen sollen, von dem erst kürzlich über den Benediktenweg erschlossenen Baugebiet „Schöneck“ ganz zu schweigen. Damit sind die bisherigen Anlieger des Benediktenweges überproportional belastet. Vorschlag der Verwaltung: Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung und auch ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen dieser Bauleitplanung bewusst. Aus diesem Grund wurden die Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde, am Freitag, den 07.03.2014 um 14.00 Uhr zu einem Gespräch – im Rahmen der Anhörung – in das Bräustüberl im Kloster Scheyern eingeladen. Folgende Personen waren anwesend: Frau Clark, Fr. Wendorff mit Mutter, Frau Hübl, Herr Breitenauer sen. + jun., Herr Dr. Halbritter, Frau Wolf, Herr Späth, Herr Leopold. Herr Pater Lukas und Frau Winzinger (Planerin) standen den Anwesenden Rede und Antwort. b) Eine Erschließung des Baugebietes „Am Forsthaus“ über den Benediktenweg wäre gar nicht notwendig. Sie könnte vielmehr über den Parkplatz mindestens ebenso günstig erfolgen, da der Grundstückseigentümer dieses Parkplatzes ebenfalls das Kloster ist. Die Erschließung könnte sehr leicht beiderseits der künftigen Straße geplant werden und zwar bis zur Erfassung sämtlicher geplanter Parzellen bis zur Einmündung der Zufahrt vom Prielhof aus (siehe beiliegende Skizze). Die zwei jetzt geplanten Wendehammer wären dann nicht erforderlich. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Vorschlag der Verwaltung: Eine Erschließung von Ost nach West über den Parkplatz ist städtebaulich nicht vertretbar, da die Benutzer der Klostergastronomie auch das Wohngebiet zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzen würden. Außerdem wären zwei Höhensprünge topografisch zu überwinden. Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes auf den westlichen Teil ist die gewünschte Erschließung nicht mehr relevant, denn es findet nur noch eine Erschließung über den bereits bestehenden Zufahrtsstich zum derzeitigen Forsthaus statt. Hierüber werden zukünftig insgesamt 4 Häuser angebunden, das Forsthaus wird über den Norden, über die Zufahrt des vorhandenen Mehrfamilienhauses, erschlossen. c) Die Wasserversorgung des neuen Baugebietes wäre bei einer Erschließung über den Parkplatz ebenfalls gut möglich und könnte die mit über 80.000 € angesetzten Kosten für eine Querschnittserweiterung der bisherigen, im Benediktenweg liegenden Leitung deutlich verringern. Eine neue Wasserleitung bei ohnehin offenen Straßenbaumaßnahmen wäre keine große Sache, wogegen das Aufreißen des Benediktenweges in voller Länge eine unzumutbare Härte für die jetzigen Anlieger bedeuten würde, auch im Hinblick auf die erst vor zwei Jahren durchgeführten Baumaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes „Schöneck“ über den Benediktenweg. d) Dasselbe gilt im Prinzip auch für die Entwässerung. e) Sind die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen für das neue Baugebiet nachgewiesen? Im Bebauungsplanentwurf sind mit den Buchstaben F1 – F5 zwar Grünflächen ausgewiesen, die aber auch bisher schon bewaldet oder bepflanzt waren. Die Ausgleichsflächen für ein Baugebiet beinhalten jedoch den Sinn, künftig befestigte oder überbaute Flächen durch neu angelegte Begrünung zu ersetzen. Schon vorhandene Begrünungen dürfen nach unseren Informationen nicht für die verlangten Ausgleichsflächen herangezogen werden. f) fehlt g) Es ist kein Kinderspielplatz vorgesehen. Wir haben den Eindruck, dass dafür der im Baugebiet „Schöneck“ auf Kosten (zu 100 %!!!) der dortigen Anlieger errichtete Spielplatz dienen soll. Das wäre nicht fair. Die Anlieger des Baugebietes Schöneck müssten entsprechend entschädigt werden (Beispiel: Die Gesamtkosten für Spielplatz einschl. Spielgeräte am Schöneck müssten um die 15 im neuen Baugebiet geplanten Gebäude erweitert werden, d. h. die Aufteilung würde auf mehr Schultern verteilt, was eine Teilrückzahlung an die Anlieger des Baugebietes Schöneck erfordern würde. Vorschlag der Verwaltung: Die Wasserleitung des neuen Gebietes wird von der bestehenden Wasserleitung im Benediktenweg aus weitergeführt. Aufgrund der Reduzierung des Baugebietes kann ggf. an die bestehende Wasserleitung, die das Forsthaus andient, angeschlossen werden, die dann vergrößert werden muss. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt hinsichtlich des Oberflächenwassers über ein eigens dafür erarbeitetes System, das vom Ing.büro Dippold und Gerold aus Germering erarbeitet wird erfolgen, da durch die Bodenuntersuchungen, die durch das Ing. Buero Crystal-Geotechnik aus Utting erstellt wurden, nur ein sehr schwer sickerfähiger Boden festgestellt wurde. Da es der Sorgfaltspflicht der Gemeinde obliegt, im Rahmen der Schaffung von neuem Bauland die Unterlieger hinsichtlich der Oberflächenwasserbeseitigung, nicht zu beeinträchtigen, hat sie ein Konzept zur schadlosen Beseitigung der Oberflächenwässer in Auftrag gegeben. Das Konzept wird Bestandteil des Bebauungsplanes! Seite 39 Der erforderliche Ausgleich ist außerhalb des Baugebietes, auf Fl. Nr. 679 der Gemarkung Scheyern vorgesehen. Die mit F bezeichneten Flächen stellen nur Grünflächen innerhalb des Baugebietes dar, die erhalten und gepflegt werden und nur einen Minimierungsfaktor für den Eingriff darstellen. Ein Kinderspielplatz ist bei einer Ansiedlung von nur 5 Parzellen nicht erforderlich. Außerdem ist im Bereich des nördlich anschließenden Mehrfamilienhauses ein kleiner Spielplatz vorhanden. 2. Die Verteilung der Erschließungskosten muss den Bürgern der ganzen Gemeinde mitgeteilt werden, damit die Gleichbehandlung sichergestellt werden kann Es wurde in der Öffentlichkeit noch nicht klar, wie die Erschließungskosten abgerechnet werden sollen. Die zuletzt von der Gemeinde erschlossenen Baugebiete („Schöneck“ und „Großenhager Ring“) wurden zu 100 % über die neuen Anlieger abgerechnet, wobei beim Baugebiet „Großenhager Ring“ sogar die Linksabbiegespur von der Ilmmünsterer Straße in die Plöckinger Straße auf die Anlieger des neuen Baugebietes umgelegt wurden, obwohl keine der beiden Straßen ins Baugebiet führt (angeblich Verursacherprinzip). Das heißt in unserem Fall, dass alle Kosten , die durch den höheren Bedarf aufgrund des neuen Baugebietes entstehen, also Einrichtungen wie Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Telefon- und Fernsehkabel, Kindergartenplätze, Schulbedarf, Straßenpflege (Schneeräumen, Kehrarbeiten, etc.) auf die Anlieger des neuen Baugebietes umgelegt werden müssen, wie dies auch bei den genannten Baugebieten für 20 Jahre eingerechnet worden war. Es mussten sogar Parkplätze für die Stemmerblöcke von den Anliegern des Baugebietes „Großenhager Ring“ bezahlt werden, obwohl diese gar nicht im Umgriff des neuen Baugebietes lagen. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Gemeindebürger ist dies eine zwingende Forderung auch für das neue Baugebiet nördlich des Benediktenweges. Vorschlag der Verwaltung: Die Erschließung ist als private Erschließungsstraße vorgesehen. Das nun verkleinerte Gebiet wird über diese private Erschließungsstraße erschlossen, die Kosten hierfür werden somit nicht auf die Bevölkerung umgelegt, sondern betreffen lediglich die fünf neuen Parzellen. Ein Erschließungskostenbeitrag wurde für eine Bauzeile entlang des Benediktenweges (derzeit Gärtnerei) vom Kloster bereits geleistet. Wir verweisen noch einmal auf die bereits am 12.11.2013 eingereichte Unterschriftenliste und bitten um die entsprechende Behandlung unseres Antrags. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung der Bürgerinitiative Benediktenweg Schreiben vom 17.12.2013: Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3.12.2013. Ergänzend zu den Einwendungen gegen die Planskizze des Bebauungsplans „Am Forsthaus“ wollen wir hiermit noch einmal die in unserem Antrag vom 28.11.13 vorgebrachten Punkte präzisieren und neue Überlegungen einbringen. Dass die Gemeinde für Bauwillige, die in Scheyern bauen und leben wollen, Bauplätze ausweisen sollte, darüber besteht auch von unserer Seite vollstes Einverständnis. Wir sind daher nicht gegen das geplante Baugebiet Nr. 29 „Am Forsthaus“, sondern für ein Vorgehen, das auch unsere Sorgen und Vorschläge berücksichtigt. Wir haben die Erschließung und Bauarbeiten im Baugebiet „Schöneck II“ (38 Häuser) einschließlich des riesigen Regenrückhaltebeckens am unteren Benediktenweg über Jahre hinweg toleriert, sind aber nicht bereit, ein weiteres großes Baugebiet, das über den Benediktenweg erschlossen werden soll, ohne Einwände zu akzeptieren. Seite 40 Schyren-Rundschau 1. Wir lehnen eine Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes an den Benediktenweg ab. Wir schlagen eine zentrale Erschließungsstraße durch das neue Baugebiet vor, die am oberen Parkplatz beginnt, durch die Mitte des Baugebietes verläuft und im Bereich des jetzigen Forsthauses mit einem Wendehammer endet (siehe Skizze). Diese Straße erschließt alle Parzellen, nimmt die Wasserversorgungsleitungen, den Abwasserkanal u.a. auf. Eine Abzweigung nach Norden zum Wohnblock wäre möglich. Dieser Vorschlag würde die beiden vom Benediktenweg ausgehenden Stichstraßen mit jeweils einem Wendehammer überflüssig machen. Vorteile einer zentralen Erschließungsstraße: • Klare ortsplanerische Konzeption. • Das Gefälle bei unserem Vorschlag ist relativ gering, wogegen die jetzt geplanten 2 Stichstraßen ein deutliches bis starkes Gefälle aufweisen (siehe Höhenlinien auf der Skizze). • Der Gehsteig an der Nordseite des Benediktenweges erübrigt sich einschließlich einer Stützmauer im unteren Bereich. • Stützmaßnahmen und Eigentümer-Ansprüche entfallen. • Der Benediktenweg wird kaum durch Erschließungsmaßnahmen beeinträchtigt. • Kosten für die Benediktenweg-Anlieger entstehen nicht. • Verkehrslärm- und Schmutzimmissionen für die Anwohner des Benediktenweges reduzieren sich im Vergleich zur jetzt geplanten Version. (Hinweis: Die Richtlinien der Europäischen Union (EU) sehen die Lärmvermeidung als Grundlage an, weil die nachträgliche Bekämpfung von Lärmquellen schwieriger und nur mit hohem Kostenaufwand zu bewerkstelligen ist. Auch geben die Gerichte mit steigender Tendenz den Normenkontrollklagen statt, die die Lärmvermeidung zum Thema haben.) Vorschlag der Verwaltung: Eine Erschließung von Ost nach West über den Parkplatz ist städtebaulich nicht vertretbar, da die Benutzer der Klostergastronomie auch das Wohngebiet zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzen würden. Außerdem wären zwei Höhensprünge topografisch zu überwinden. Auch waren schon immer zwei Bauabschnitte geplant, s. Begründung zum Bebauungsplan, wobei der BA II nun komplett aus der Planung genommen wurde, da der Bedarf des Klosters sich derzeit nur auf die Ausweisung von Parzellen beschränkt, für Personen die dem Kloster besonders verbunden sind und diese Grundstücke auch nicht veräußert werden sollen, sondern nur im Erbbaurecht vergeben werden. Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes auf den westlichen Teil ist die gewünschte Erschließung nicht mehr relevant, denn es findet nur noch eine Erschließung über den bereits bestehenden Zufahrtsstich zum derzeitigen Forsthaus statt. Hierüber werden zukünftig insgesamt 4 Häuser angebunden, das Forsthaus wird über den Norden, über die Zufahrt des vorhandenen Mehrfamilienhauses, erschlossen. 26. März 2014 Probleme, die durch die jetzige Planung verursacht werden: • Die Einmündung der unteren Erschließungsstichstraße in den Benediktenweg verläuft spitzwinklig und liegt direkt gegenüber der Einmündung der Bertoldstraße, die ebenfalls spitzwinklig endet – eine äußerst schlecht einsehbare, unfallträchtige Kreuzung. Auf die Befestigung dieser Stichstraße an starker Hanglage und der noch ungeklärten Zustimmung der Eigentümer (Flurnr. 651/2 und Flurnr. 648) sei hingewiesen. • Die Erschließungsarbeiten dieses unteren Teils des neuen Baugebietes müssten über den unbefestigten Weg hinter den Anwesen Seidl und Hübl erfolgen, der schon heute deutliche Ansenkungs- oder Abrutschmerkmale aufweist. • Durch die extreme Nord-/Süd-Hanglage des neuen Baugebietes würden im unteren Teil des Benediktenweges für den Abwasserkanal Rückschlagventile erforderlich werden, damit bei Starkregen das sich stauende Niederschlagwasser nicht aus den Abflussleitungen der unteren Häuser quillt. • Die obere Stichstraße mündet an einer erheblichen Gefällestrecke des Benediktenweges gegenüber Flurnr. 637 und 636 ein und führt zu erheblichen Anfahrts- und Bremsproblemen (Lärm(!) und Winterglätte(!)). • Der Verkehr wird nicht nur deutlich am Benediktenweg zunehmen sondern auch am Inselweiher (Quellverkehr und Durchgangsverkehr). • Zur Erschließung des Baugebietes nach dem jetzigen Planentwurf werden langwierige Baumaßnahmen wie z.B. Einmündung der beiden Stichstraßen, Gehwegbau, Bau von Trinkwasserleitungen, Kanalleitungen, Telefon- und Fernsehkabelverlegung, etc. über den Benediktenweg stattfinden, die neben erheblichen Emissionen Schäden verursachen, deren Sanierung mit hohen Kosten verbunden sein werden. Wer trägt diese Kosten? Wir sind nicht bereit, für die Sanierung des Benediktenweges weder direkte Kosten noch indirekte Folgelasten zu übernehmen! 2. Zur Informationspolitik Wir hatten leider in den letzten Monaten das Gefühl, über die geplanten Maßnahmen in unserem Bereich nicht ausreichend informiert worden zu sein. Es wurde vielmehr der Eindruck vermittelt, als wäre die Ausweisung des Baugebietes „Am Forsthaus“ bereits langfristig geplant und nun eilig im Gemeinderat ohne Diskussion (ohne Gegenstimme) beschlossen worden. Wurden alle Formalien beachtet? Wir bitten deshalb um briefliche Nachricht über die zeitlichen Abläufe der künftigen Planungsschritte, um keine wichtigen Fristen zu versäumen. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger des Benediktenweges und anderer Interessierter wäre wünschenswert und sinnvoll. Wir bitten um eine sachgerechte Behandlung unserer Anliegen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrieben haben: 10 Familien die am Benediktenweg anliegen Folgende Personen haben mit jeweils separaten Anschreiben vom 29.12.2013 und vom 30.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Anmerkung der Verwaltung: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird dieses Schreiben nur einmal aufgeführt, obwohl jede Familie ein separates Schreiben eingesandt hat. Die Inhalte der Scheiben sind absolut identisch. Familien A., W., F., C., P., K., S., H., L. (Anwohner des Baugebietes Schöneck) Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, mit Interesse verfolgen wir die Bestrebungen der „Bürgerinitiative Benediktenweg“ bezüglich des neuen Baugebietes „Am Forsthaus“ und sehen uns veranlasst, auch unseren Interessen mit diesem Schreiben Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung bitten wir Sie um Berücksichtigung und Bearbeitung unserer Interessen. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Folgende Fragen stellen sich uns im Zusammenhang mit der Überplanung des Baugebietes „Am Forsthaus“: • Wie erfolgt die Entwässerung des Neubaugebietes? Aufgrund der Topografie mutmaßen wir, dass dies über die vorhandene Kanalisation im Benediktenweg und das anlässlich unseres Baugebiets „Schöneck“ erbaute Regenrückhaltebecken erfolgen müsste. Ist dieses überhaupt ausreichend dimensioniert und erfolgt eine angemessene Kostenbeteiligung durch den Grundstückseigentümer des Neubaugebietes? Denn uns wurden seinerzeit die landkreisweit außerordentlich hohen Erschließungskosten von schlussendlich EUR 61,15 u.a. damit begründet, dass aufgrund von Lehmschichten in unserem Hügel eine Versickerung von Oberflächenwasser nicht erfolgen kann, sondern ein ausreichend groß dimensionierter Kanal mit Regenrückhaltebecken erbaut werden müsste. Wir stellen uns die Frage, ob wir bei der Erschließung unseres Baugebiets gleich die notwendigen Dimensionen für ein weiteres Baugebiet mitfinanziert haben und daher nun einen finanziellen Ausgleich erwarten dürfen? Vorschlag der Verwaltung: Für die Entwässerung wird ein eigenes Konzept von dem Ing. Büro Dippold und Gerold aus Germering erarbeitet, welches Bestandteil der Satzung wird. Da das Konzept derzeit noch in Arbeit ist – kann nur insoweit Auskunft erteilt werden, dass das Konzept die Unterlieger nicht benachteiligen darf und angedacht ist, das Oberflächenwasser vollkommen unabhängig zu entsorgen, ggf. über die Weiher im Westen. Dies ist noch mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären. • Offenbar ist für das Neubaugebiet kein eigener Spielplatz vorgesehen. Der nächstgelegene Spielplatz ist wohl der ebenfalls aus unseren Erschließungskosten finanzierte Spielplatz im Baugebiet Schöneck. Erfolgt auch hier eine angemessene Kostenbeteiligung des Grundstückseigentümers und dürfen wir auch hierbei mit einer Rückzahlung rechnen? Vorschlag der Verwaltung: Da es sich nur noch um 5 Bauparzellen handelt ist ein Spielplatz hier nicht erforderlich. • Warum sollen im neuen Baugebiet lediglich bereits vorhandene Wald- und Baumbestände als Ausgleichsflächen dienen, während bei uns eigens ein neuer großer Grüngürtel, finanziert aus unseren Erschließungskosten, geschaffen werden musste? Vorschlag der Verwaltung: Der Ausgleich erfolgt auf einer separaten Fläche außerhalb des Baugebietes, die gekennzeichneten Flächen stellen nur eine Minimierung des Eingriffs dar. • Die Einmündung Bertoldstraße in den Benediktenweg ist bereits jetzt sehr unübersichtlich und gefahrenträchtig. Gemäß den bisher vorliegenden Planungen soll direkt gegenüber eine neue (wieder spitzwinklige) Einmündung einer neuen Straße in den Benediktenweg gebaut werden. Dies erhöht das Gefahrenpotenzial an dieser Kreuzung zusätzlich. Was spricht gegen eine vom Benediktenweg unabhängige und zentrale Straßenführung vom oberen Parkplatz aus? Vorschlag der Verwaltung: Um die Zufahrt zu entschärfen, wird mit den Verantwortlichen geklärt inwieweit ein Spiegel oder auch ein Parkbzw. Halteverbot im Mündungsbereich sinnvoll ist. Dies kam als Anregung aus dem Bürgertreffen am 07.03.2014. Wir schließen uns hiermit dem Antrag der Bürgerinitiative Benediktenweg an und bitten Sie, uns zukünftig ebenfalls schriftlich über den Planungsfortschritt zu informieren. An einer Informations- und Diskussionsveranstaltung haben auch wir großes Interesse. Seite 41 Wir sind gerne Bürger der Gemeinde Scheyern und fühlen uns hier sehr wohl. Umso mehr freuen wir uns, wenn weiterhin neues Bauland geschaffen wird – wenn dafür innerörtliche Baulücken genutzt werden können umso besser. Bitte verstehen Sie unsere Beteiligung an der Bürgerinitiative also nicht als ein „Dagegen sein“ sondern als konstruktive Mitarbeit interessierter Bürger. Familie R., hat mit Anschreiben vom 30.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Sehr geehrte Frau amtierende Bürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, mit Interesse verfolgen wir die Planungen für das neue Baugebiet „Am Forsthaus“ und bitten Sie im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung um Beantwortung unserer Fragen: Aufgrund der Topografie nehmen wir an, dass die Entwässerung des Baugebietes „Am Forsthaus“ über die vorhandene Kanalisation im Benediktenweg und das anlässlich unseres Baugebiets „Schöneck“ erbaute Regenrückhaltebecken erfolgen wird. Uns wurden die hohen Erschließungskosten für „Schöneck“ u.a. damit begründet, dass aufgrund von Lehmschichten in unserem Hügel eine Versickerung von Oberflächenwasser nicht erfolgen kann, und daher ein ausreichend groß dimensionierter Kanal mit Regenrückhaltebecken erbaut werden muss. Sollte auch im Baugebiet „Am Forsthaus“ eine Versickerung nicht möglich sein, stellt sich die Frage, ob dieses Regenrückhaltebecken ausreichend dimensioniert ist und ob eine Kostenbeteiligung durch den Grundstückseigentümer des Neubaugebietes „Am Forsthaus“ vorgesehen ist. Vorschlag der Verwaltung: Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt hinsichtlich des Oberflächenwassers über ein eigens dafür erarbeitetes System, das vom Ing.büro Dippold und Gerold aus Germering erarbeitet wird erfolgen, da durch die Bodenuntersuchungen, die durch das Ing. Buero Crystal-Geotechnik aus Utting erstellt wurden, nur ein sehr schwer sickerfähiger Boden festgestellt wurde. Da es der Sorgfaltspflicht der Gemeinde obliegt, im Rahmen der Schaffung von neuem Bauland die Unterlieger hinsichtlich der Oberflächenwasserbeseitigung, nicht zu beeinträchtigen, hat sie ein Konzept zur schadlosen Beseitigung der Oberflächenwässer in Auftrag gegeben. Das Konzept wird Bestandteil des Bebauungsplanes! Anscheinend ist für das Neubaugebiet kein eigener Spielplatz vorgesehen. Der nächstgelegene Spielplatz ist der im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes „Schöneck“ errichtete. Ist eine Kostenbeteiligung des Grundstückseigentümers des Neubaugebietes „Am Forsthaus“ vorgesehen? Es ist uns wichtig, dass unser beschriebenes Anliegen als freundliche Anfrage verstanden wird. Resümeè der Verwaltung zur Anliegerversammlung vom 07.03.2014: Es wurden alle o.g. Punkte angesprochen und soweit möglich geklärt. Die meisten der Punkte erledigten sich aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes auf den westlichen Bereich, der an die bestehende Erschließung des derzeitigen Forsthauses angebunden wird. Weitere Hinweise der Bürger betrafen: – Die Situierung der Mülltonnensammelstelle, aufgrund dessen wird als möglicher Standort auch der Bereich neben der bestehenden Trafostation im Bebauungsplan aufgenommen. Seite 42 Schyren-Rundschau – Die Mündung der Erschließungsstraße in den Benediktenweg; hier ist die Anbringung eines Spiegels und die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes anzudenken. – Eine mögliche Randsteinsetzung am Ende der privaten Erschließungsstraße verhindert ggf. den unkontrollierten Ablauf des Oberflächenwassers. – Es sind in der Erschließungsstraße ggf. Querdrainagen zu setzen. Diese Hinweise werden im weiteren Verfahren, so weit möglich, berücksichtigt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.1 BauGB Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde am 20.11.2013 der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.12.2013. Auf Bitten mehrerer Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verlängert. Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaft – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Naturschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Kreisstraßenbauverwaltung – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Gemeindeaufsicht – 䡩 Regierung von Oberbayern –Höhere Landesplanungsbehörde – 䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt 䡩 Straßenbauamt Ingolstadt 䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Bayernwerk AG (ehemals: E.ON) 䡩 Telekom AG, T-Com 䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern 䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern 䡩 Gemeinde Gerolsbach 䡩 Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster – 䡩 Markt Hohenwart 䡩 Gemeinde Ilmmünster –VG Ilmmünster – 䡩 Gemeinde Jetzendorf 䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Gemeinde Reichertshausen 䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München – Fachbereich Pastoralraumanalyse – 䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern 䡩 Bund Naturschutz 䡩 Energienetze Bayern GmbH in München (Erdgas) Davon haben abgegeben keine Stellungnahme: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen – Kreisstraßenbauverwaltung – 䡩 Gemeinde Gerolsbach 䡩 Gemeinde Hettenshausen –VG Ilmmünster – 䡩 Gemeinde Ilmmünster – VG Ilmmünster – 䡩 Gemeinde Reichertshausen 䡩 Bund Naturschutz 26. März 2014 Stellungnahmen ohne Einwände bzw. Anregungen: 䡩 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern 䡩 Markt Hohenwart 䡩 Gemeinde Jetzendorf 䡩 Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Erzbischöfliches Ordinariat München –Fachbereich Pastoralraumanalyse – Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden: 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauamt – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Amt für Immissionsschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaftsbetrieb – 䡩 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Gemeindeaufsicht – 䡩 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt 䡩 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde – 䡩 Regionaler Planungsverband Ingolstadt 䡩 Straßenbauamt Ingolstadt 䡩 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm 䡩 Bayernwerk AG (ehemals E.ON) 䡩 Telekom AG, T-Com 䡩 Handwerkskammer für München und Oberbayern 䡩 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 䡩 Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern 䡩 Energienetze Bayern GmbH (Erdgas) Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat mit Schreiben vom 20.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung (Bauamt): Die Bauleitplanung muss eine Planungssicherheit gewährleisten und die Umsetzung des Planvorhabens für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar darstellen. Erläuterung: In den Festsetzungen durch Text wird die Zulässigkeit von Abgrabungen und Aufschüttungen geregelt. Aus den negativen Erfahrungen in der Vergangenheit durch fehlende geeignete Geländeschnitte, wird dringend angeregt, die Planunterlagen durch aussagekräftige Geländeschnitte zu ergänzen, welche für eine einvernehmliche Umsetzung unabdingbar sind. Eine abschließende Stellungnahme wird sich daher dem weiteren Verfahren vorbehalten. Vorschlag der Verwaltung: Die Planunterlagen werden durch Geländeschnitte ergänzt. Immissionsschutzrechtliche Beurteilung: Grundsätzlich ohne Einwände. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Tennisplätze an den im geplanten Baugebiet nächstgelegenen Immissionsorten die zulässigen Richtwerte gemäß 18. BlmSchV (Sportanlagenverordnung) eingehalten werden. Eine nähere Betrachtung wurde von Seiten des Unterzeichners nicht vorgenommen, da unmittelbar östlich der Tennisanlage bereits Wohnbebauung vorherrscht. Vorschlag der Verwaltung: Nach Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde, Herrn Zehnter, kam man zu dem Ergebnis, dass als geeignete Lärmschutzmaßnahme eine 2,00m hohe, geschlossene Bretterwand entlang des Südzaunes des Tennisplatzes errichtet werden soll. Da das Baugebiet stark verkleinert wurde, ist dies momentan ausreichend. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Es wird weder ein Lärmgutachten, noch eine Regelung über die Orientierung der Zimmer in den Gebäuden benötigt. In der Begründung zum Bebauungsplan ist wie folgt zu übernehmen: Die 2,00 m hohe, geschlossene Holzbretterwand entlang der südlichen Grenze des Tennisplatzes muss errichtet sein, sobald das erste Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA) bezugsfertig ist. Dies bedeutet, dass das Forsthaus aufgrund des MD nicht relevant ist, hinsichtlich dieser Betrachtung. Naturschutzrechtliche Beurteilung: Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Einwände gegen den Bebauungsplan. Das Vorhaben stellt jedoch einen Eingriff entsprechend nach § 14 und 15 i.V.m. § 18 Bundesnaturschutz-gesetz (BNatSchG) in Natur und Landschaft dar. 1. Ausgleichsflächen im Umgriff des BP Ausgleichsflächen können nur anerkannt werden, wenn sie mindestens 10 m breit sind und eine Aufwertung um mindestens eine Stufe gegeben ist. Aufgrund der Hochwertigkeit des Bestandes (F1, F3), Kleinflächigkeit (F2, F4) und schwierigen Umsetzung und Kontrolle der Pflege (F5) werden innerhalb des Bebauungsplanes keine Ausgleichsflächen akzeptiert. Es wird vorgeschlagen die Flächen als Durchgrünung festzusetzen. Dies würde als Vermeidungsmaßnahme angerechnet werden und somit kann für alle Kategorien der niedrigste Wert als Kompensationsfaktor gewählt werden. Vorschlag der Verwaltung: Der Planungsumgriff wird reduziert, alle Ausgleichsflächen werden außerhalb dargestellt. Innerhalb des Bebauungsplanes sind nur Grünflächen, die als Minimierungsfaktor angesetzt werden können vorgesehen. 2. Externe Ausgleichsflächen Die Lage der externen Ausgleichsfläche ist zu nennen. Es sind konkrete Herstellungs- und Pflegemaßnahmen zu festzulegen. Eine vorangehende Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (uNB) wäre wünschenswert. Vorschlag der Verwaltung: Die Ausgleichfläche liegt auf der Fl. Nr. 679, Gemarkung Scheyern. Dies wurde in die Festsetzungen aufgenommen. Die dingliche Sicherung von Ausgleichsflächen auf Privatgrund zugunsten des Freistaates Bayern hat vor dem Satzungsbeschluss stattzufinden. Die Ausgleichsflächen sind von der Gemeinde unverzüglich nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans an das Ökoflächenkataster (ÖFK) des Landesamts für Umwelt weiterzuleiten. Es sind sowohl Kopien der dinglichen Sicherung als auch der Meldung ans ÖFK an die uNB zu übersenden. Die Ausgleichsflächen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Erschließung herzustellen. Pflanzungen sind fachgerecht durchzuführen und entsprechend zu pflegen. Ausfälle sind umgehend zu ersetzen. Die Fertigstellung ist bei der uNB zu melden und ein Abnahmetermin ist zu vereinbaren. Vorschlag der Verwaltung: Wird unter Festsetzungen aufgenommen: Die Ausgleichsflächen werden spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Erschließung erstellt. Fertigstellungsund Abnahmetermin werden gemeldet. 3. Grünordnung Aus der Gehölzliste der textlichen Festsetzung D 6.6 sollten aus ästhetischen Gründen nachfolgende Bäume entfernt werden: • Fraxinus excelsior aufgrund des Eschentriebsterbens • Alnus glutinosa aufgrund des natürlichen Vorkommens von Erlen auf nassen bis feuchten Standorten Seite 43 Vorschlag der Verwaltung: Die o.g. Bäume werden aus der Baumliste entfernt. 4. Abstand zu Gehölzen Es wird darauf hingewiesen, dass die im Flächennutzungsplan festgesetzte Baumfallgrenze von 25 m Abstand zum Biotop 7434-0188-001 einzuhalten ist. Ein vorausschauender Schutz des Biotops gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG beinhaltet einen Pufferbereich in Baugebieten, um vermeidbaren Problemen mit Anwohnern vorzubeugen. Neben den üblichen Beschwerden über Laubfall und Schattenwurf haben andernfalls die Anwohner ein Recht auf die Verkehrssicherung der Bäume durch die Gemeinde, die ggf. die Mehrkosten zu tragen hat. Eine Entfernung des Gehölzes wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet, da eine Rodung nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG verboten ist. Vorschlag der Verwaltung: Der Bebauungsplan wurde geändert. Durch die Planänderung werden 30m zum Biotop eingehalten. Beurteilung aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde: Der überplante Bereich grenzt an bekannte Bodendenkmäler an. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist zu beteiligen. Vorschlag der Verwaltung: Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde bereits beteiligt. Beurteilung aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes: Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege mit Wendeanlagen, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Abfallsammelbehältnisse sind an den beiden geplanten Bereitstellungsflächen am Benediktenweg zur Abholung bereitzustellen. Vorschlag der Verwaltung: Aufgrund der Verkleinerung des Baugebietes ist nur noch eine Bereitstellungsfläche erforderlich. Diese wird unter Hinweise durch Text aufgenommen. Beurteilung aus Sicht der Gemeindeaufsicht: • Gemeindeaufsicht/Finanzaufsicht: keine Anregungen • Erschließungsbeitragsrecht: Aus Sicht des Erschließungsbeitragsrechts wird empfohlen, einen Erschließungsvertrag (für die Straßenerschließung) abzuschließen. Vorschlag der Verwaltung: Ein Erschließungsvertrag wird abgeschlossen. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 23.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Vorhaben Die Gemeinde Scheyern plant am Hauptort im Bereich des Klosters das bislang unbebaute Sondergebiet Kloster direkt nördlich des Benediktenweges und die nördlich davon liegenden Grünflächen und Gartenanlagen in ein Allgemeines Wohngebiet bzw. in ein Mischgebiet umzuwidmen. Im östlichen Bereich wird der Parkplatz entsprechend der tatsächlichen Nutzung dargestellt. Die Gesamtplanung umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Erfordernisse Lt. RP 10 B I 8.2 (Z) kommt in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besondere Bedeutung zu. Seite 44 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Lt. BayLplG Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden. Der Umfang einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungsund Verkehrszwecke soll vermindert werden, insbesondere durch vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden (…). ein regional bedeutendes Baudenkmal mit landschaftsprägender Wirkung und wichtigen Sichtbezügen. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt wird, nimmt das Planungsgebiet aufgrund der Ortsrandlage eine wichtige Funktion im Landschaftsbild am südwestlichen Ortseingang von Scheyern ein. Es ist zu befürchten, dass die prägende Wirkung des Klosterensembles durch die Bebauung der Hanglage beeinträchtigt wird. Lt. LEP 3.1 (G) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Vorschlag der Verwaltung: Lt. LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Lt. RP 10 B III 1.1.2 (Z) sollen vorrangig die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden. Lt. RP 10 B III 1.2 (Z) soll die Siedlungstätigkeit in allen Gemeinden in Übereinstimmung mit ihrer Größe, Struktur und Ausstattung in der Regel organisch erfolgen. Bewertung Das Vorhaben liegt lt. Karte 3, Landschaft und Erholung, des Regionalplanes Ingolstadt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 11 „Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes“. Die vorgesehenen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen stehen der Planung nicht entgegen. Um dem Grundsatz einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung gerecht zu werden, sollten bei Planungen frühzeitig die prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen sowie die Altersstruktur der Bevölkerung und der sich daraus ergebende Flächenbedarf für die gesamte Gemeinde berechnet werden. Eine entsprechende Bedarfsanalyse ist in Kapitel 5.1 der Begründung des Flächennutzungsplanes enthalten. Allerdings sind die Berechnungen der Bevölkerungsentwicklung fehlerhaft. Lt. dem Demographie-Spiegel für Bayern wird für die Gemeinde Scheyern selbst bei der Variante mit erhöhtem Zuzug für 2021 von einem Bevölkerungsstand von nur 4.830 Personen ausgegangen, wogegen die Berechnungen in der Begründung zum Flächennutzungsplan von 6.091 Einwohnern ausgehen. Dies dürfte auf Anrechnung der Gesamt-Zuwachsrate von 2010-2020, die fälschlicherweise jährlich herangezogen wurde, zurückzuführen sein. Wir bitten die Berechnungen zu korrigieren. Gesamtergebnis Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen, wenn nach Berichtigung der Flächenbedarfsanalyse die Ausrichtung an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung dargestellt werden kann. Hinweise Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch die Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, durch die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (…) (LEP 1.3.1 (G). Potenziale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sollen durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden (LEP 6.1 (G). Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (G). Es sollte geprüft und dargelegt werden, inwiefern die Planung, bzgl. der Förderung regenerativer Energiequellen und der Energieeffizienzsteigerung optimiert ist bzw. werden kann (z.B. Gebäudeausrichtung bzgl. Nutzung solarer Energie und Vermeidung von Verschattung, Kompaktheit der Gebäude). Aus städtebaulicher Sicht ergeht folgender Hinweis: Die geplante Baugebietsausweisung liegt südlich der Benediktinerabtei Scheyern. Die Klosterkirche Mariae Himmelfahrt ist Zu „Hinweise“: Der Umgriff des Bebauungsplanes wird verkleinert. Den Anforderungen des Klimaschutzes wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Versorgung zentral über ein BHKW geplant ist, welches im Untergeschoss des Garagengebäudes im Norden vorgesehen ist und somit das gesamte Gebiet versorgt und evtl. auch noch angrenzende Gebiete. Es ist vorgesehen, dies mit nachwachsenden Rohstoffen zu speisen. Landschaftsbild und prägende Wirkung des Klosterensembles: Im Süden des Klosters Scheyern sollen auf einer Teilfläche der ehem. Fläche der Klostergärtnerei, sowie im Bereich des derzeitigen Forsthauses nun nur noch 5 Parzellen erschlossen werden. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden von West nach Ost verlaufenden Benediktenweg über den die vorhandene Erschließungsstraße des alten Forsthauses das gesamte Quartier erschließt. Am Ende ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen, von der aus ein kleiner Stich das letzte Gebäude im Osten anbindet. Das ehemalige Forsthaus wird im Zuge eines Ersatzbaues an der Nordseite in Richtung Klostergärtnerei verlegt und zukünftig über die vorhandene Erschließung des Mehrfamilienhauses angebunden. Der Grünbereich (Wald) im Westen mit dem anschließenden Biotop bleibt als Habitus erhalten. Der im Süden liegende Grünbereich entlang des Benediktenweges bleibt erhalten. Die Gebäudestrukturen unterordnen sich der Topografie und schmiegen sich dem Hang an. Das Forsthaus erscheint als einziges, dem Kloster zugeordnetes Gebäude, in der Silhouette markant. Aufgrund des dahinter liegenden viergeschossigen Mehrfamilienhauses stellt es eine Abstufung in den Hang dar und ordnet sich wiederum unter. Es sind insgesamt 5 Parzellen mit insgesamt 11 Wohnungen vorgesehen. Durch die Verkleinerung des Umgriffs und die Abstufung der Gebäude und Dachformen bleibt das Klostergebäude im Hintergrund dominant und markant. Die 5 Parzellen liegen nicht direkt vor dem Klosterhauptgebäude sondern binden sich in den Wald und die markante Topographie ein. Bei den nun noch 5 Parzellen handelt es sich um Gebäude für Personen, die dem Kloster verbunden sind, u.a. Forsthaus. Die für das Gesamtgemeindegebiet fehlerhaft erstellte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in der Begründung wird entsprechend den Anregungen der Regierung von Oberbayern überarbeitet bzw. berichtigt. Des Weiteren wird der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verkleinert. Auch bei einem entsprechend geringer berechneten Bedarf wird die Annahme, dass es sich bei der vorgesehenen Baugebietsausweisung um eine bedarfsgerechte Entwicklung handelt, aufrechterhalten. So ist die Notwendigkeit der Flächenausweisung unter Berücksichtigung der beschriebenen Baulandsituation, den im verkleinerten Geltungsbereich reduziert möglichen Bauvorhaben und dem örtlichen Bedarf (Wohnbauland für dem Kloster verbundene Mitarbeiter, um die spezifischen Aufgaben des Klosters, z. B. Kirchenmusik, Schulwesen, Seelsorge, Land- und Forstwirtschaft, weiterhin erfüllen zu können) weiterhin bedarfsgerecht. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat mit Schreiben vom 12.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Nachfolgend wird als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. 1. Wasserversorgung Die Versorgung von Scheyern mit Trink- und Brauchwasser ist durch die kommunale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Scheyern in ausreichendem Umfang sichergestellt. Wasserschutzgebiete sind nicht berührt. 2. Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten Im Geltungsbereich der Bauleitpläne sind aus der derzeit vorhandenen Aktenlage keine Altablagerungen bzw. Altlastenverdachtsflächen oder sonstige schädliche Bodenverunreinigungen bekannt. Sollten im Zuge von Baumaßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, ist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zu informieren. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Bauwasserhaltungen erforderlich werden, sind diese im wasserrechtlichen Verfahren beim Landratsamt Pfaffenhofen zu beantragen. Aufgrund der Hanglage sind Schichtwasservorkommen und Hangwasser nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, die Keller wasserdicht auszubilden. Für die Bereiche Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die fachkundige Stelle am Landratsamt Pfaffenhofen zu beteiligen. Es dürfen auf keinen Fall wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Dies ist besonders im Bauzustand zu beachten. Sollte für Geländeauffüllungen Fremdmaterial benötigt werden, empfehlen wir, ausschließlich schadstofffreies Material zu verwenden. 3. Abwasserbeseitigung Gemäß Festsetzungen durch Text (C 13.1) ist das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern. Diese Aussage ist für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Kommune jedoch nicht ausreichend, sofern nicht durch ein Gutachten eines Sachverständigen die ausreichende Versickerungsfähigkeit des Untergrundes nachgewiesen ist. Unabhängig davon ist ein Entwässerungskonzept aufzuplanen, das in den wesentlichen Grundzügen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt abzustimmen ist. Der Bebauungsplan ist dann vor Inkrafttreten an das Entwässerungskonzept anzupassen. 4. Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“ befinden sich keine Oberflächengewässer, bzw. sind durch den Bebauungsplan unmittelbar betroffen. Das zur Bebauung vorgesehene Gelände weist eine Hanglage auf. Es sind daher Vorkehrungen zu treffen, die das Eindringen von wild abfließendem Oberflächenwasser (z.B. bei Schneeschmelze, Starkniederschlägen) aus dem umgebenden Einzugsgebiet verhindern. Ebenso ist darauf zu achten, dass sich keinerlei Verschlechterungen für die angrenzenden Grundstücke bzgl. des Oberflächenwasserabflusses einstellen. 5. Zusammenfassung Bei Beachtung unseres Schreibens bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitpläne. Allerdings ist auf Basis einer Baugrunduntersuchung noch vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Entwässerungskonzept aufzustellen und in den wesentlichen Grundzügen mit uns abzustimmen. Vorschlag der Verwaltung: Um die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ordnungsgemäß abhandeln zu können, wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass der Boden Seite 45 nicht sickerfähig ist. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass ein Regenwasserkanal gebaut wird und auch ein Stauraumkanal, über diesen dann, gedrosselt in die Weiher eingeleitet werden kann. Die Bodenuntersuchungen sind vom Büro Crystal Geotechnik aus Utting erstellt und die Entwässerungs-und Straßenkonzeption durch das Büro Dippold und Gerold aus Germering. Dieser Vorschlag wird mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt, der Bericht wird dann Teil des Bebauungsplanes. Der Regionale Planungsverband Ingolstadt hat mit Schreiben vom 11.12.2013 wie folgt Stellung genommen: Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Scheyern beabsichtigt mit o. g. Vorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen. Das Plangebiet (ca. 2 ha) befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Scheyern zwischen bestehendem Ortsrand und Klostergärtnerei bzw. Tennisplatz und ist im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Sondergebiet „Kloster“ (ca. 0,6 ha) dargestellt. Es soll weitestgehend als Wohngebiet, ein kleiner Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen werden und 15 Bauparzellen mit ca. 30 Wohneinheiten ergeben. Die Gemeinde Scheyern liegt im allgemeinen ländlichen Raum (LEP Anhang 2 Strukturkarte) und ist als Kleinzentrum bestimmt (RP 10 A IV 2 Z). Scheyern könnte damit als Grundzentrum beibehalten werden (LEP 2.1.6 (G)). Das gesamte Plangebiet liegt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet (RP 10 B I 8.3 Z), es ist davon auszugehen, dass die Sicherungs- und Pflegemaßnahmen gem. RP 10 B I 8.4.4.1 G dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Allerdings kommt hier generell den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu (RP 10 B I 8.2 Z). Auf eine gute Durchgrünung und Gestaltung der Baugebiete, insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet werden (RP 10 B III 1.5 Z). Eine entsprechende Grünordnung mit Eingrünungsmaßnahmen ist vorgesehen. Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 BayLplG soll die Flächeninanspruchnahme im Freiraum begrenzt werden und der Umfang einer erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke vermindert werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (LEP 3.1 (G)), in den Siedlungsgebieten sind möglichst vorrangig die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen (LEP 3.2 (Z)). Der demographische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu beachten (LEP 1.2.1 (Z)). Vorrangig sollen die vorhandenen Siedlungsflächen innerhalb der Siedlungsgebiete genutzt werden (RP 10 B III 1.1.2 Z). Es ist daher der Bedarf für die Neuausweisungen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels plausibel darzustellen. In der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes finden sich unter 5.1 entsprechende Ausführungen, die jedoch kritisch zu würdigen sind. Grundsätzlich wird der Bedarf über die Bevölkerungsentwicklung des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm (BayLfStaD 2011) begründet, hier wird u.a. ein Bevölkerungswachstum von 2,4 % bis 2020 und dann weiter von 1,2 % bis 2030 angeführt (jedoch für den gesamten Zeitraum und nicht jährlich). In der Begründung sind die der Bedarfsprognose zugrunde liegenden Einwohnerzahlen mit 4805 Einwohnern am 01.01.2011 zu hoch angesetzt. Gem. amtlicher Daten des LfStaD waren es am 31.12.2010 lediglich 4555 Einwohner, zudem sind die Zuwachsraten nicht zutreffend angesetzt (2,4 % jährlich, anstelle von 2,4 % bis zum Jahr 2020). Daraus Seite 46 Schyren-Rundschau ergibt sich ein unrealistisch hoher Bevölkerungszuwachs und ein weit überhöhter Bedarf (mind. 4-fach) für zusätzliche Haushalte im angegebenen Zeitraum. m amtlichen Demographie Spiegel für Bayern (LfStaD 2011) gehen die konkret für die Gemeinde Scheyern getroffenen Prognosen von einer Einwohnerzahl zwischen 4470 bis 4830 (bei erhöhtem Zuzug) im Jahr 2021 aus (https://www.statistik.bayern.de/statistik/gemeinden/0918615 1.pdf). Die Prognose in der Begründung sowie der daraus abgeleitete Bedarf sollte berichtigt und durch plausible Annahmen verbessert werden. Sollte sich auch nach Überarbeitung ein dringender Bedarf im Gemeindegebiet für die Ausweisung des vorliegenden Baugebietes nachweisen lassen, kann diesem aus Sicht der Regionalplanung zugestimmt werden. Zum gegenwärtigen Planungsstand ist dieses vorsorglich abzulehnen. Gem. BauGB-Novelle vom 30.07.2011 sollen in Hinsicht auf den Klimawandel Aussagen zu Klimaschutz und Klimaanpassung getroffen werden (§ 1a Abs. 5 BauGB). Gem. Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG soll den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werden, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dies sollte ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sollte aber z.B. auch geprüft werden, ob nicht verbindliche Festsetzungen in Bezug auf die Nutzung regenerative Energien bzw. vor allem Energieeffizienz getroffen werden können. Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine Steigerung der Energieeffizienz und für eine sparsame Energienutzung sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG). Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch […] die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien [… ] (LEP 1.3.1 (G)). 26. März 2014 des Verkehrs an der Straßeneinmündung bei Abschnitt 300, Station 0,607, der im Betreff genannten Straße zu rechnen. Eine Änderung im Zuge der Straße in bauamtlicher Baulast kann in Form einer Signalisierung oder ähnlichem erforderlich werden (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Nach Art. 32 Abs. 1 BayStrWG hat die Kommune die Kosten der Änderung zu tragen. Es besteht Einverständnis, wenn diese Änderung entsprechend der Entwicklung der verkehrlichen Verhältnisse nachträglich errichtet wird. Die Kostentragungspflicht der Kommune nach § 12 Abs. 1 FStrG bzw. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG bleibt hiervon unberührt. Die Kostentragungspflicht für die entstehenden Erneuerungs- und Unterhaltsmehrkosten gemäß § 13 Abs. 3 FStrG bzw. Art. 33 Abs. 3 BayStrWG bleibt ebenfalls erhalten. Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes- bzw. Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Vorschlag der Verwaltung: Die Einwendungen werden zur Kenntnis genommen. Durch die Verkleinerung des Baugebietes wird auch die Zunahme des Verkehrs verringert. Aus diesem Grund wird voraussichtlich eine Signalisierung oder Ähnliches nicht erforderlich werden. Sollte es dennoch eine verkehrliche Entwicklung geben, die eine nachträgliche Errichtung einer Signalisierung oder Ähnliches nötig macht, wird auch der Hinweis über die Kostentragungspflicht zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen (ohne Kostenübernahme durch den Baulastträger der Staatsstraße) wird zur Kenntnis genommen. Vorschlag der Verwaltung: Bei den geplanten Gebäuden handelt es sich um das Forsthaus und generell um Häuser für Personen, die dem Kloster verbunden sind. Siehe hierzu auch Abwägung Reg. v. OBB und FNP-Abwägung. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen hat mit Schreiben vom 12.02.2014 folgende Stellungnahme abgegeben: Das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauverwaltung- hat mit Schreiben vom 08.01.2014 wie folgt Stellung genommen: Aus forstlicher Sicht kann dem Bebauungsplan hinsichtlich der in der Anlage bezeichneten Gebäude 1 und 2 wegen zu geringer Waldabstände bzw. der Lage im Gefahrenbereich nicht zugestimmt werden. Sofern die unter Ziffer 4. genannten Voraussetzungen geschaffen werden, kann dem Plan insgesamt zugestimmt werden. Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine Einwände, wenn die folgenden Punkte beachtet werden: Landwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen. 1.1. Waldeigenschaft: Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen: -keineBeabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können: Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt bestehen für den Bereich der o.g. Bauleitplanung keine Ausbauabsichten. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Wasserschutzgebietsverordnungen), Angabe der Rechtsgrundlage sowie Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen): Anbindung über bestehende untergeordnete Straßen Durch die Ausweisung des Baugebietes ist mit einer Zunahme 1.1.1 An den Westteil des Planungsgebietes grenzen im Westen und Norden mit Waldbäumen bestockte Flächen an. 1.1.2 Gemäß Einzeichnung in der Anlage sind davon nur die westlichen Bereiche (Distrikt „Weingarten“ des Klosterforstes Scheyern) Wald nach Art. 2 (1) BayWaldG betroffen. 1.1.3 Die nördlich angrenzenden Teile (südlich des Tennisplatzes) stocken zu wesentlichen Teilen auf Schüttmaterial der Böschung zum Tennisplatz. Hier fehlt die Waldboden-eigenschaft. Einschließlich einer West-Ost verlaufenden Fahrgasse verbleibt ein Reststreifen mit einer Breite von ca. 10 Metern. Dieser ist zwar mit der unter 1.1.2. genannten Waldfläche verbunden, wegen der geringen Breite und der linearen Struktur ist hier eine Waldeigenschaft nicht mehr gegeben. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 47 1.2. Funktionen laut Waldfunktionsplan 䡩 Ausbildung gefährdender Faul- und Dürräste sowie Die betroffenen Waldflächen weisen keine speziellen Waldfunktionen auf. Wesentliche Teile der westlich angrenzenden Waldfläche gehören zum Biotop 7434-0188-011 „Weinberg bei Scheyern“. 䡩 Hangrichtung und Scherpunktverlagerung der Bäume in Richtung der Wohngebäude. 2. Lage des Objekts, Vorhaben, betroffene Waldflächen: Die Baulinien der in der Anlage mit 1 und 2 bezeichneten Bauparzellen weisen einen Abstand von lediglich 7 bzw. 9 Metern zur aktuellen Waldgrenze auf. Von der übrigen Bebauung ist Wald auch mittelbar nicht betroffen. Der Eigentümer des bestehenden Forsthauses konnte als Waldeigentümer die Verkehrssicherung bisher selbst besorgen. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Auch bei ordnungsgemäßer Verkehrs-sicherung sind obige Gefährdungen nicht auszuschließen. 3.2. Waldabstand, Gefährdung: Die geplanten Gebäude sind durch Stammwurf und -bruch gefährdet. 3. Gebäudeabstände zum Wald: Die geplanten Wohngebäude (Ziffer 1 und 2 der Anlage) dienen dem ständigen Aufenthalt von Personen. Gemäß Art. 3 (Allgemeine Anforderungen), Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung gilt: „Anlagen sind …, so anzuordnen, zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit,… nicht gefährdet werden. 2 Sie müssen …die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen …“ Daraus ergibt sich die Forderung nach langfristig ausreichenden Abstandsflächen von Gebäuden zum Wald. 3.1. Waldbestand im Westen Örtliche Hauptwind- bzw. Sturmrichtung ist Nordwest-Südwest. Das Vorhabensgebiet und der umgebende Wald liegen auf einem Tertiärhügel. Dieser steigt ca. 20 Meter aus der umgebenden flacheren Landschaft an und ist für Stürme speziell aus West Richtung Schnatterbach besonders exponiert. Der Wald ist den hier einschlägigen Parzellen 1 und 2 in Hauptsturmrichtung vorgelagert. In der relevanten, westlich vorgelagerten Waldrandzone stockte ein bis (15) 20-25 m hohes Stangenholz aus überwiegend Laubbäumen (Eiche, Ahorn, Linde, Birke; mehrere Tannen, Kiefern, Fichte, Douglasie). Die Endhöhen erreichen mindestens 30 Meter. Der Standort (lehmig-sandig) ist gut durchwurzelbar, die Laubhölzer der Waldrandzone erwachsen noch überwiegend geradschaftig. Nach Westen und Nordwesten besteht derzeit noch Deckungsschutz durch den alten Laubbaumbestand mit zahlreichen Eichen des „Weinbergs“. Zwei ältere Nussbäume im Garten des Forsthauses rechnen nicht zur Waldfläche. Bei den in Hauptsturmrichtung vorgelagerten Bäumen der Waldrandzone ist typisch mit den folgenden, im Alter deutlich zunehmenden Gefährdungen zu rechnen: 䡩 Gefährdung durch umbrechende Bäumer und Abbrechen größerer Kronen- und Stammteile, insbesondere sommerlichen Gewitterstürmen potentiell aus allen Himmelsrichtungen im belaubten Zustand (auch auf stabilen Standorten), bevorzugt aus der Hauptsturmrichtung, 䡩 waldrandtypische Entwicklung einseitiger Kronen, Angesichts der Lage zur Hauptwindrichtung, der erreichbaren Endhöhen von mindestens 30 Metern und den geschilderten Gefahren wird insgesamt eine mittlere Gefährdungseinschätzung bei gleichzeitig schwerwiegendem Risiko angesichts der Wohnbebauung begutachtet. Es bestehen daher erhebliche Bedenken gegen die Bebauung mit den Gebäuden 1 und 2 im Gefahrenbereich. Ein Mindestabstand zum Wald von 30 Metern wird für erforderlich gehalten, die einschlägigen Parzellen sind daher aus hiesiger Sicht für eine Bebauung zunächst nicht geeignet. 3.3. Hinweis: Auf die prinzipiell gleiche Gefährdung durch die mit Waldbäumen bestockten „Nichtwaldflächen“ wird hingewiesen. Ferner fehlt mit zunehmendem Waldabstand bzw. bedingt durch den Tennisplatz ein Deckungsschutz. Insbesondere wird auf einen stärkeren Nussbaum im Gehölzstreifen südlich des Tennisplatzes hingewiesen. 4. Lösungsmöglichkeiten aus forstlicher Sicht: Unter folgenden Voraussetzungen kann dem Bebauungsplan zugestimmt werden: In jedem Fall: Abgabe und dingliche Sicherung einer Haftungsausschlusserklärung für die Parzellen 1 und 2 zu Gunsten des vorgelagerten, verbleibenden Waldgrundstücks Fl.Nr. 642, Gmk. Scheyern. Möglichkeit A: Verschieben der einschlägigen Baugrenzen außerhalb des Gefahrenbereichs von 30 Meter zum bestehenden Waldrand. Möglichkeit B: Bei Zustimmung des Grundeigentümers und der unteren Naturschutzbehörde Aufbau eines 15 m tiefen bzw. maximal bis zu den Grenzen des Waldbiotops 74340188-011 „Weinberg“ reichenden Waldrandes aus einheimischen Sträuchern und nicht gefährdenden Bäumen II. Ordnung (z.B. Vogelbeere, Hainbuche). Die Entnahme potentiell gefährdender Bäume der aktuellen Bestockung in diesem Bereich ist zulässig. Verschieben der Baugrenzen der einschlägigen Parzellen außerhalb des nunmehr um maximal 15 m ab aktueller Waldgrenze nach Westen rückenden Gefahrenbereichs von 30 Metern (siehe Einzeichnung in der Anlage). Der so gestaltete Waldrand ist als Waldfläche nach Art. 2 BayWaldG anerkennungsfähig. WERBUNG – SCHAUFENSTER DER PRODUKTION Seite 48 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Auf eine ggf. mögliche Anerkennung des Waldrandes als Ausgleichsfläche nach Naturschutzrecht wird hingewiesen. Anlage: Vorschlag der Verwaltung: Die Gebäude dürfen 30,00 m von dem vorhandenen Biotop entfernt errichtet werden, aufgrund dessen verschieben sich die Baufenster nach Osten, wie eingezeichnet. Die Auslichtung des Waldrandes und die evtl. Pflanzungen werden mit den Verantwortlichen abgestimmt, inwieweit hier der Ausgleich angerechnet werden kann, wird auch abgestimmt, ggf. verringert sich die genannte Ausgleichsfläche. Die Bayernwerk AG (ehemals E.ON) hat mit Schreiben vom 25.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Vorschlag der Verwaltung: In die „Hinweise durch Text“ wird übernommen: Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Deutsche Telekom Technik GmbH hat mit Schreiben vom 20.11.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan- verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TKInfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt. Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher folgendes sicherzustellen, • dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist, • dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt. • Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt. • Eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. 26. März 2014 Schyren-Rundschau In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 – siehe hier u. a. Abschnitt 3 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. Vorschlag der Verwaltung: Wird wie folgt unter „Hinweise durch Text“ aufgenommen: Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Bei der Planung und Bauausführung ist darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Eine Erweiterung der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise erfolgen. Es ist vor Beginn der Baumaßnahmen, ein Gespräch mit allen Sparten durchzuführen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat mit Schreiben vom 18.12.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a. Verfahren. Mit den dargelegten Planvorhaben sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbebauung (Allgemeinen Wohngebiet) sowie die Neuerrichtung eines Forsthauses (Dorfgebiet) im Süden des Klosters Scheyern geschaffen werden. Hierzu wird die Sondergebietsfläche Kloster umgewidmet. Im Rahmen der Planungen sollte grundsätzlich sichergestellt werden, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt oder gar gefährdet werden. Dies gilt insbesondere im Kontext der von den Betrieben ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs. Darüber hinaus hat die Handwerkskammer für München und Oberbayern keine weiteren Anmerkungen zu o.a. Verfahren. Vorschlag der Verwaltung: Durch die Verkleinerung des Umgriffs ist die Problematik in dieser Form nicht mehr gegeben, außerdem handelt es sich bei dem Gebäude auf Parzelle 3 um das zukünftige Forsthaus. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 20.12.2013 (eingegangen am 07.01.2014) folgende Stellungnahme abgegeben: Für die Beteiligung an der oben genannten Planung wird gedankt. Wir bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Referat (G23) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen gegen die oben genannte Planung, soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwendungen. Im Planungsgebiet und/oder in dessen Nähe befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch folgende Baudenkmäler/Ensembles: Seite 49 D-1-86-151-11, Benediktinerabtei Scheyern, 1119 begründet (ursprüngliche Gründung 1077 in Bayrischzell), 1803 säkularisiert, 1838 wiederbegründet; kath. Pfarr- und Benediktinerabteikirche Mariä Himmelfahrt, dreischiffige Basilika mit zweijochigem Chor mit Apsis und ursprünglich freistehendem Südwestturm mit Blendengliederung und Helm über Dreiecksgiebeln, Mittelschiff und Chor mit Stichkappentonnen, Seitenschiffe mit Kreuzgratgewölben, im Kern romanisch, geweiht 1215, Turm um 1230, Königskapelle (ehem. Sakristei) südlich des Chores und Turmerhöhung um 1440/50, Neue Sakristei nördlich des Chores um 1470/80 mit hochbarocker Ausstattung, 1697, Wölbung der Kirche um 1570, Rosenkranzkapelle nordwestlich des Chores um 1640, spätbarocke Kreuzkapelle westlich des Kreuzgangs 1738/39, Martinikapelle nördlich des Langhauses gleichzeitig, Umgestaltung der Kirche im Stil des Spätrokoko unter Erweiterung des Langhauses nach Westen und Ausbau der nördlichen Kapellen zum sog. Frauenschiff 1768/70, Turmhelm von Friedrich von Gärtner, 1837, Romanisierung der Kirche 1876/78 unter nochmaliger Erweiterung nach Westen und Errichtung der Westfassade, Restaurierung im Sinne des Spätrokokozustandes 1923/24; mit Ausstattung; Johanneskirche, Kapitelkirche, östlich an den Kreuzgang anschließend, bis 1253 Grablege der Wittelsbacher, Saalkirche mit dreiseitigem Chorschluss und Strebepfeilern, Saal und Chor mit stuckierter Stichkappentonne, geweiht vor 1191, Ausbau nach Osten und Wölbung um 1550, Stuckierung und Anbau der Seitenkapellen 1623/24; mit Ausstattung; Kreuzgang, südlich an die Basilika anschließend, mit Stichkappentonnen und Kreuzgratgewölben, im Kern spätromanisch, 12./13. Jh., Ausbau und Wölbung 15./16. Jh.; Konventsgebäude, südlich an Kreuzgang und Johanneskirche anschließend, zweiflügeliger, zwei- bis dreigeschossiger Satteldachbau mit Refektorium und Repräsentationsräumen, nach Norden ausspringende Klosterbibliothek, am Ostgiebel bez. 1594 und 1610; mit Ausstattung; sog. Winterprälatur, südlich an den Turm anschließend, dreigeschossiger, traufseitiger und verputzter Schopfwalmdachbau, im Kern spätmittelalterlich, Umbauten 16.-19. Jh.; mit Ausstattung; sog. Sommerprälatur, südlich an Winterprälatur anschließend und zum Prälatenhof ausgerichtet, viergeschossiger, traufseitiger Gebäudezug mit Satteldach, polygonalem Erkertürmen mit Laternenhauben und Mittelrisalit mit Zwerchhaus, mit Elisabethenkapelle von 1583, im Kern 16./17. Jh., Aufstockung und Umgestaltung im Stil der Neurenaissance 1886; mit Ausstattung; Zwischenbau zwischen Sommerprälatur und Torhaus, zweigeschossiger, traufseitiger Satteldachbau, im Kern 1. Drittel 16. Jh., Umbau 2. Hälfte 19. Jh.; Torhaus und Südostflügel des Prälatenhofes, ehem. Brauerei, zweigeschossiger Walmdachbau mit barocker Volutengiebelfassade und südöstlich angebauter Seminarkapelle, im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut als Seminar, neuromanische Seminarkapelle 1887; Südflügel des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Walmdachbau im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut; Westflügel des Prälatenhofes, ehem. Wirtschaftsgebäude, dreigeschossiger Walmdachbau mit viergeschossigem Mittelteil mit Durchfahrt und Dreiecksgiebel, nach Westen ausspringender Bau des Klostergasthofes, im Kern 1. Drittel 16. Jh., modern ausgebaut; Klostergarten, nordöstlich, östlich und südöstlich von Kirche und Kloster; Gartenpavillon, zweigeschossiger, verputzter Walmdachbau, 18. Jh. Diese sind zunächst mit vollständigem Listentext und Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art.4-6 DSchG nachrichtlich zu übernehmen sowie im zugehörigen Planwerk als Denkmäler kenntlich zu machen. Für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern und in ihrem Nähebereich gelten die Bestimmungen der Art. 4−6 DSchG. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist bei allen: Planungs-, Anzeige -, Zustimmungs- sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 DSchG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren, von denen Baudenkmäler/Ensembles unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind, zu beteiligen. Seite 50 Schyren-Rundschau 26. März 2014 Wir bitten überdies geeignete Festsetzungen bezüglich zulässiger Baumassen und Bauhöhen zu treffen, um Beeinträchtigungen sicher ausschließen zu können. Die Energienetze Bayern GmbH (Erdgas) hat mit Schreiben vom 09.12.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Bodendenkmalpflegerische Belange: Bel. Bodendenkmalpflege mit Hinweis auf Art. 8 DSchG ausreichend berücksichtigt. Wir beabsichtigen das Planungsgebiet mit Erdgas zu erschließen. Die Versorgung kann durch eine Erweiterung des Leitungsnetzes ab der Bertoldstraße sichergestellt werden. Die Details für die Erschließung werden in einer Erschließungsvereinbarung festgelegt. Wir bitten Sie um Aufnahme der Erdgasversorgung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Vorschlag der Verwaltung: Der Bereich wird verkleinert und es verbleiben nur noch 5 Gebäude, wobei das östlichste Gebäude Parzelle 5 und auch das Gebäude auf Parzelle 4 mit einem begrünten Flachdach vorgesehen sind, aufgrund dessen sie sich in die Topografie einbinden. Die anderen Gebäude, sind mit einem Satteldach geplant, diese liegen jedoch im Bereich der vorhandenen Grünstruktur und südlich des bestehenden klösterlichen Mehrfamilienhauses, mit 4 Geschossen und einer sehr steilen Dachneigung. Die Benediktinerabtei zum Heiligen Kreuz Scheyern (Klosterverwaltung) hat mit Schreiben vom 27.12.2013 folgende Stellungnahme abgegeben: Des Weiteren befindet sich in der Nähe des o.g. Bereichs eine Erdgasleitung. Bitte folgendes beachten: Vor Baubeginn ist die ESB rechtzeitig zu informieren. Sollten im Bereich der Gasleitungen Bautätigkeiten durchgeführt werden, sind die Schutzmaßnahmen zu beachten z.B. • Keine Bautätigkeiten im Bereich des Schutzstreifens • Überbauungen, Bepflanzungen etc. im Bereich der Gasleitung sind unzulässig. Übersichtsplan: Der oben genannten Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Scheyern (Anmerk. der Verwaltung: gilt auch für Bebauungsplan) stimmen wir grundsätzlich zu. Folgende Anregung möchten wir jedoch geben: Bisher war die nun überplante Fläche ja bereits als Sondergebiet Kloster berücksichtigt. Lediglich die Überplanung, welche versucht eine lockere und im Umfeld des Klosters besser verträgliche Bebauung umzusetzen, bringt nun eine flächenmäßige Erweiterung mit sich. Zu bedenken geben wir in diesem Zusammenhang die Ausweisung als „Wohngebiet“ (WA). Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Dies wird auch weiterhin in unmittelbar angrenzenden Bereichen wie etwa der Klostergärtnerei oder dem innerhalb der überplanten Fläche sich befindenden Forsthaus der Fall sein. Um hier Konflikte möglichst schon im Vorfeld auszuschließen regen wir an, die gesamte Fläche als Dorfgebiet (MD) auszuweisen. Ebenso sollte das von den Besatzungsmächten widerrechtlich errichtete Gebäude am Schöneck oberhalb der überplanten Fläche zwischen Gärtnerei, Forstbetriebstätte und Tennisplätzen als „Dorfgebiet“ (MD) geführt werden. Der Eigentümer gibt an dieser Stelle schon die Zustimmung dazu. Eine weitere gewerbliche Nutzung ist ebenfalls innerhalb bzw. unmittelbar benachbart: die Parkplätze für die Klosterschenke. Zudem sind im Rahmen der Erweiterung unserer Schule weitere Parkplätze bereits genehmigt und umgesetzt. Wir danken für eine ernsthafte Abwägung unserer Anregungen. Vorschlag der Verwaltung: Die Ausweisung der gesamten Fläche als MD ist nicht möglich, da sich kein landwirtschaftlicher Betrieb im Bebauungsplan befindet. Das ausgewiesene MD bezieht sich lediglich auf den Forstbetrieb der dort stattfindet und als Teil der landwirtschaftlichen Anlagen des Kosters zu betrachten ist. Anzeigenannahme: Heidi Starck Telefon 0 84 41-59 72 · Fax 0 84 41-7 27 37 e-mail: heidi.starck@iz-regional.de Vorschlag der Verwaltung: Es ist keine Leitungsführung im Bereich des Bebauungsplanes zu erkennen. Aus dem Gremium des Gemeinderates wird angeregt, für den Bereich, an welchem das geplante Baugebiet an den Benediktenweg anliegt, eine Fläche für eine in Zukunft vielleicht nötige Gehwegerstellung vorzusehen. Diese Anregung wird angenommen und soll in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie dem Ergebnis der frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. 26. März 2014 Schyren-Rundschau Seite 51 Der Planungsumgriff wird reduziert. Es werden nur die Parzellen 1 – 5 weiterverfolgt, wie nachfolgend dargestellt. dann Aufgabe der Dorfgemeinschaft im Zusammenwirken mit der Gemeinde und des Gemeinderates sowie des Amtes für Ländliche Entwicklung sein, das dieses Verfahren durchführt. Dabei wird zunächst ein mit solchen Verfahren vertrauter Planer damit beauftragt, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Dazu schlägt das Amt für Ländliche Entwicklung vor, das weitere Vorgehen nach der Kommunalwahl zu besprechen. Die restlichen Parzellen werden aus der Planung entnommen. Der Gemeinderat stimmt nach sorgfältiger Abwägung, bzw. Abhandlung sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu. Bei den Stellungnahmen ohne Einwände werden deren öffentliche Belange nicht berührt. Soweit keine Stellungnahmen vorliegen, ist anzunehmen, dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange nicht berührt werden. Dem schließt sich der Gemeinderat grundsätzlich an, in der Erwartung auf eine erfolgreiche und zielführende Dorferneuerung. Der von dem Planungsbüro Winzinger aus Dießen am Ammersee ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 Ortsbereich Scheyern „Am Forsthaus“- samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.03.2014 wird gebilligt. Zum Abbruch des ehemaligen Wirtshauses berichtet die Vorsitzende, dass die Dorfgemeinschaft das Gebäude fast vollständig leergeräumt hat. Voraussichtlich im April wird dann mit dem Abbruch begonnen werden können. Das Verfahren ist fortzusetzen. TOP 8 Beschlussergebnis: 14 : 0 Hinweis: Als persönlich Beteiligter ist Gemeinderatsmitglied Herr Pater Lukas von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, Art. 49 GO. TOP 7 Dorferneuerung in Euernbach – Bericht über den aktuellen Sachstand – Mit der Dorferneuerung in Euernbach hat sich der Gemeinderat zuletzt am 11.02.2014 TOP 7 befasst. Im Anschluss daran hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern am 24.02.2014 eine Dokumentation zu dem Seminar der Dorfgemeinschaft an der Schule für Dorf- und Landesentwicklung am 31.01./01.02.2014 übermittelt, wovon jedem Gemeinderatsmitglied ein Exemplar ausgehändigt wird. Ergänzend dazu führt der Sprecher für die dortige Dorfentwicklung Herr Georg Weinbauer schriftlich aus, dass dieses Grundseminar die Zielvorstellungen der Euernbacher Bürgerinnen und Bürger für die zukünftige Entwicklung ihrer Heimat aufzeigt, wobei deren ständige Aktualisierung unerlässlich ist. Denn diese „Realutopien“ sollten als Grundlage für die weiteren Planungen dienen. Deren Umsetzung wird Rückbau des sog. Technischen Bereiches der vormaligen Schyren-Kaserne – Bericht zu den Vorbereitungen und Einholung von Angeboten sowie Fortsetzung bezüglich der Vergabe der Arbeiten unter TOP 15 im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung – Der Werkausschuss hat am 03.02.2014 TOP 3 den vollständigen Rückbau des Technischen Bereiches der vormaligen Schyren-Kaserne beschlossen. Dazu sind die Arbeiten gemäß VOB beschränkt ausgeschrieben worden. Dabei ist bei insgesamt acht Firmen angefragt worden, wovon sechs die Angebotsunterlagen anforderten. Davon haben lediglich zwei Firmen Angebote abgegeben wie folgt: Bieter 1: 157.635,21 € brutto (4 % Nachlass berücksichtigt) Bieter 2: 175.628,82 € brutto. Das Nebenangebot von Bieter 1, ein Pauschalangebot in Höhe von 142.800 € brutto kann nach Auskunft der VOB-Stelle nicht angenommen werden mit folgender Begründung: „Pauschalpreisangebote sind aus formellen Gründen auszuschließen, wenn die Bewerbungsbedingungen des VHBV beiliegen und Pauschalpreisangebote in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich gewünscht werden. Seite 52 Schyren-Rundschau Da ein Pauschalpreisangebot keine Änderung der Leistung zum Gegenstand hat, handelt es sich bei dem angeboten Preisnachlass begrifflich und faktisch um einen bedingten Preisnachlass, welcher nach Ziff. 3.6 der BWB nicht gewertet werden darf.“ TOP 11 26. März 2014 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 – Öffentlicher Teil – 3. Bürgermeisterin Frau Ottilie Grubwinkler berichtet als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2012, die gemäß Art. 103 GO durchzuführen ist. Dabei bedankt sie sich sowohl bei den Mitarbeitern der Verwaltung als auch bei allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die tatkräftige Unterstützung. Beschluss: Über die weiteren Details und die Vergabe der Arbeiten ist im nichtöffentlichen Teil unter TOP 16 zu beschließen. Beschlussergebnis: 15 : 0 TOP 9 Beschluss: Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 wird zunächst so zur Kenntnis genommen. Im Weiteren und vor allem hinsichtlich der jeweiligen Feststellungen des Prüfungsberichtes vom 15.01.2014 ist im nichtöffentlichen Teil unter TOP 19 zu befinden. Straßensanierung im Einmündungsbereich von der Kr PAF 8 nach Edling – Sachstandsbericht und Fortsetzung zur Vergabe der Arbeiten unter TOP 16 der heutigen Sitzung – Der Einmündungsbereich von der Kreisstraße Scheyern – Gerolsbach ist stark baufällig und muss erneuert werden. Der Asphalt ist rissig und auch teilweise an den Rändern herausgebrochen. Die vorhandene Entwässerungsrinne, ein Granit5-Zeiler, hat sich teilweise gesetzt. Ebenso haben sich die Ausfugungen gelöst. Die Sanierung sollte auch im Interesse des Landratsamtes Pfaffenhofen –Sachgebiet kreiseigener Tiefbau- möglichst zeitnah ausgeführt werden. Beschlussergebnis: 15 : 0 TOP 12 Seit dem Ausscheiden der vormaligen Standesbeamtin Frau Birgit Seitz und ebenso der ursprünglich als Ersatz vorgesehenen Frau Melissa Braun ist die damit freigewordene Stelle nicht mehr besetzt. Zur Wiederherstellung dieses schadhaften Bereiches ist bei drei Firmen angefragt worden, wovon zwei entsprechende Angebote abgegeben haben wie folgt: Als Ersatz dafür ist nun die Verwaltungsfachangestellte Frau Michaela Kneidl eingestellt worden, die auch die Bestellungsvoraussetzungen für eine Standesbeamtin erfüllt (§ 2 Abs. 1 AVPStG). Das hat das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm – Standesamtsaufsicht – mit Schreiben vom 26.02. 2014 bescheinigt. Damit kann Frau Michaela Kneidl zur Standesbeamtin bestellt werden. Bieter 1: 7.762,25 € brutto Bieter 2: 9.801,90 € brutto. Beschluss: Über weitere Details dazu und die Vergabe der Arbeiten ist im nichtöffentlichen Teil unter TOP 17 zu befinden. Beschluss: Die Verwaltungsfachangestellte Frau Michaela Kneidl wird mit sofortiger Wirkung zur Standesbeamtin auf Widerruf des Standesamts Scheyern bestellt. Beschlussergebnis: 15 : 0 TOP 10 Als Wirtschaftsweg ausgebauter Geh- und Radweg von Mitterscheyern nach Vieth– Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt – Nachdem sich nun alle Anlieger zur Grundabtretung bereit erklärt haben, kann voraussichtlich bis zum Herbst dieses Jahres mit dem Bau des zum Wirtschaftsweg auszubauenden Geh- und Radweges zwischen Mitterscheyern und Vieth begonnen werden. Allerdings ist vorher noch eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern –Straßenbauverwaltung- und der Gemeinde Scheyern abzuschließen. Dazu hat das Straßenbauamt einen entsprechenden Entwurf übermittelt, wovon jedem Gemeinderatsmitglied ein Exemplar ausgehändigt wird. Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden von der Straßenbauverwaltung auf ca. 400.000 € geschätzt. Davon trägt dann die Gemeinde 17 % für die Mehrkosten als Folge des Ausbaus zum Wirtschaftsweg. Die Vorsitzende führt hierzu aus, dass laut den vorliegenden Berechnungen von den Gesamtkosten voraussichtlich der Anteil der Gemeinde nicht mehr als 100.000 € ausmacht. Neubestellung einer weiteren Standesbeamtin Beschlussergebnis: 15 : 0 TOP 13 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes – Bestätigung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Scheyern 2014 – In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Scheyern vom 08.02.2014 sind gemäß den einschlägigen Bestimmungen (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayFwG; Ziff. 8 der VollzBekBayFwG; § 6 AVBayFwG; Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Scheyern) a. Herr Tobis Zull, geb. 06.04.1985, Scheyern-Fernhag, zum Kommandanten und b. Herr Klaus Bayerl, geb. 02.06.1979, Scheyern zum Stellvertreter des Kommandanten jeweils für eine Amtszeit von 6 Jahren (Atrz. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 FayFwG) gewählt worden. Der Kreisbrandrat hat dazu sein Einverständnis bereits erklärt (Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG). Beschluss: Dem vorliegenden Entwurf zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt –Straßenbauver-waltung- und der Gemeinde Scheyern über den Bau und den Unterhalt eines Geh- und Radweges zwischen Vieth und Mitterscheyern, der abschnittsweise auf Verlangen der Gemeinde als öffentlicher Feld- und Waldweg (Wirtschaftsweg) auszubauen ist, wird zugestimmt. Beschluss: Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFW bestätigt der Gemeinderat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (=Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen) die Wahl von a. Herrn Tobias Zull zum Kommandanten und b. Herrn Klaus Bayerl zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Scheyern. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung, frühestens jedoch ab 01.05.2014. Beschlussergebnis: 15 : 0 Beschlussergebnis: 15 : 0 26. März 2014 TOP 14 Schyren-Rundschau Verschiedenes, Informationen, Wünsche und Anträge TOP 14.1 Bürgerversammlung vom 28.11.2013 Die Bürgerversammlung für das Jahr 2013 fand am 28.11. statt. Dabei sind auch Anregungen gemacht worden, die aus der darüber erstellten Niederschrift zu entnehmen sind. Zu deren Erledigung nimmt die Verwaltung dazu Stellung wie folgt: a. Bebauungsplan Nr. 29 „Am Forsthaus“ Zu diesem Bauleitplanverfahren hat sich die „Bürgerinitiative Benediktenweg“ gebildet. Diese übergab während der Bürgerversammlung ein Schreiben vom 28.11.2013, in dem sie Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf Nr. 29 „Am Forsthaus“ vorbrachten. Dazu wird aus dem Gremium bemängelt, dass diese Einwendungen nicht innerhalb der Frist von 3 Monaten im Sinne des § 18 Abs. 4 Satz 1 GO dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt worden sind. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass diese Einwendungen im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens zu behandeln sind. Zudem ist dieses schon geschehen, wobei auf das diesbezügliche Bebauungsplanaufstellungsverfahren verwiesen wird, s. Anlagen. Weiter ist festzuhalten, dass diese Einwendungen keine Empfehlung im Sinne des § 18 GO sind. Denn hier fehlt es an dem entsprechenden Beschluss d.h. ein in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommener Beschluss der Bürgerversammlung. b. Birke am ehemaligen Sportheim an der Marienstraße Dem Antrag, diese Birke nach Möglichkeit zu fällen, konnte bisher nicht nachgekommen werden. Diese ist vielmehr ausgeschnitten worden. Dabei sollte zunächst noch zugewartet werden, ob die dargelegten Probleme das Fällen eines solchen Baumes auch tatsächlich rechtfertigen. Im Übrigen wird sich der zuständige Ausschuss noch damit befassen. c. Gehweg an der Marienstraße Der gepflasterte Gehweg an der Marienstraße ist schon zum wiederholten Male bemängelt worden. Denn dieser stellt für ältere Mitbürger, die mit einem Rollator unterwegs sind, eine Stolperfalle dar. Ergänzend dazu haben auch Anlieger ihre Bedenken dazu vorgebracht. Damit hat sich der BA am 25.02.2014 – TOP 4.13 – befasst. Seite 53 d. Regenwasserpfütze südwestlich des Sportplatzes in Scheyern Ein Zuhörer bringt vor, dass südwestlich des Sportplatzes bei Regen das Wasser zu lange stehen bleibt. Er vermutet, dass die Drainage am dortigen Kanal nicht mehr ausreichend durchlässig ist. Weiter sichert er zu, bei der Verwaltung vorzusprechen, um das Problem dann vor Ort zu klären. Dieser Zuhörer hat bis heute nicht im Rathaus vorgesprochen. TOP 14.2 Geh- und Radweg von Euernbach nach Gerolsbach Aus dem Gremium wird vorgebracht, dass die Gemeinde Gerolsbach bereits mit den Vorbereitungen für den Bau des Gehund Radweges von Gerolsbach nach Euernbach beginnt. Denn dort ist schon mit den diesbezüglichen Baumfällarbeiten begonnen worden. Die Vorsitzende merkt dazu an, dass ihr darüber nichts bekannt sei. Nichtsdestotrotz wird sie sich aber umgehend darüber kundig machen. TOP 14.3 Kommunalwahlen am 16.03.2014 Für die Kommunalwahlen am 16.03.2014 hat das Landratsamt Pfaffenhofen empfohlen, für die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 50 € für die Wahlhelfer zu zahlen. Der Gemeinderat schließt sich dieser Empfehlung an. Damit erhält jeder Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von 50 €. Soweit nur beim Auszählen der Stimmen – also nach der Wahl bzw. ab 18.00 Uhr- mitgeholfen wird, werden 30 € gezahlt. TOP 14.4 Kleidercontainer in Mitterscheyern Bei der Bushaltestelle an der Scheyerer Straße in Mitterscheyern ist ein Kleidercon- tainer aufgestellt. Dazu wird bemängelt, dass hier immer öfters Müll bzw. Unrat einfach abgestellt werden. Aus diesem Grund sollte der Kleidercontainer entfernt werden. Die Vorsitzende sichert zu, diesem Missstand umgehend abzuhelfen. EXTRAVAGANT FÜR ULTRAGÜNSTIG. www.citroen.de Die CITROËN SELECTION Sondermodelle mit sattem Preisvorteil. Ŷŵ CITROËN C4 SELECTION ňŌĐŐŐŇčģ ľĭ Ŷŵ CITROËN C3 SELECTION 5-TÜRER ňŇĐŐŐŇčģ ľĭ Ŷ ħĨ Đōĥ ŏŌʼnŎō ĥ Đď ŇŏŋŋňġŏŌŇŇĐĒ Đ ħĨş č ħŶĨş č ħĨş ĭ é ŊňĐŇŊĐʼnŇňŋĐ ŶĐ Đ ġÒ Ŷ Đ ōčʼn Ŋčŋ ġňŇŇ č ʼnĒ ňŋŊ ŏŎ ġĐ Đ Seite 54 Schyren-Rundschau Gemeinde Scheyern Abgabehinweise Rathaus Ludwigstr. 2 85298 Scheyern Tel: 08441/8064-0 Fax: 08441/8064-64 Email: scheyern@scheyern.de Internet: www.scheyern.de Parteiverkehr: 26. Februar 2014 Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr Die Redaktion bittet um Abgabe der Artikel in digitaler Form (USB-Stick, CD) oder um Versand per E-Mail (sabine.kreuzarek@ scheyern.de). Digitale Bilder bitte mit einer Mindestauflösung von 300 dpi/ 9 cm sowie in unbearbeiteter Form abgeben. Im Text bitte die Bildplatzierung vermerken!!! Pro Verein dürfen 2 Fotos und pro Kindergarten 3 Fotos abgegeben werden. Handschriftliche Texte werden nicht angenommen. Bauhof Plöckinger Str. 6 85298 Scheyern Tel: 08441/82022 Impressum: Die „Schyren-Rundschau Scheyern“ erscheint monatlich. Herausgeber und Redaktion: Gemeinde Scheyern (Vors. Albert Müller), Ludwigstr. 2, 85298 Scheyern, Tel: 08441/80 64-0. Wasserwart: 0172/8352648 Klärwärter: 0173/8956730 Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag Bayerische Anzeigenblätter GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt. Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8 (Gemeindeblätter) vom 1.1.2002. 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