Protokoll BA12 - Markt Altusried

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Protokoll BA12 - Markt Altusried
MARKT ALTUSRIED
PROTOKOLL
zur 12. Sitzung des Bauausschusses am Donnerstag, den 5. November 2015
im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.35 Uhr
Anwesend:
1. Bürgermeister Joachim Konrad und 9 Ratsmitglieder:
 Aicher Adelbert
 Braun Stephan
 Hackler Klaus
 Schmid Robert (in Vertretung für Guggenmos Ralf)
 Huschitt Xaver (in Vertretung für Hartmann Heribert)
 Kaps Christian (in Vertretung für Brack Matthias)
 Kauer Roland
 Krug Wolfgang
 Sauter Monika
Entschuldigt waren:
 Brack Matthias, Guggenmos Ralf, Hartmann Heribert
Außerdem anwesend:
 Für die Verwaltung: Fischer Claus, Grimm Sylvia
 Hiemer Wolfgang
Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Ladung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen
wurde.
Beschlussfassung über endgültige Tagesordnung:
Die den Bauausschussmitgliedern zugegangene vorläufige Tagesordnung wird ohne
Gegenstimme zur endgültigen Tagesordnung erhoben.
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ÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1: Bekanntgaben und Berichte
entfällt
TOP 2: Bauleitplanung
2.1
Bebauungsplan "Frauenzell – Beim Lindenfeld": Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Riel und Herr Sieber vom Planungsbüro Sieber
aus Lindau anwesend.
Frau Riel stellt anhand der Sitzungsvorlage
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor.
(Anlage
1)
die
eingegangenen
Dabei geht sie insbesondere auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom
Landratsamt Oberallgäu ein. Herr Sieber erinnert an die bewusste Entscheidung des
Bauausschusses auf den Bauplatz Nr. 1 nicht zu verzichten, sondern diesen entweder im
Verkauf zurückzuhalten oder nur an jemanden zu veräußern, der sich mit den Auflagen
arrangieren kann. Die Gemeinde hat hier größte Flexibilität.
Bürgermeister Konrad stellt an das Gremium nochmal die Frage, ob dies von einem
Ratsmitglied anders gesehen wird. Dies ist aber nicht der Fall.
Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes kann Bürgermeister Konrad sagen, dass
er froh darüber ist, dass auf das Regenrückhaltebecken verzichtet werden kann.
Gemeinderat Krug will aufgrund dessen noch wissen, wer die Kosten für den
Systemumschluss im Meisenweg trägt. Außerdem war in dem alten Becken nie groß
Wasser, sodass auch künftig nicht mit viel zu rechnen ist. Bürgermeister Konrad erwidert,
dass die Kosten nicht auf die Bauwerber umgelegt werden können, sondern die Gemeinde
diese tragen muss.
Zu den Stellungnahmen der Bürgerbeteiligung äußert Gemeinderat Krug sein Bedauern,
dass der Fußweg nicht kommen wird. Für ihn wäre das eine gute Lösung gewesen um auf
kurzem Weg zur Raiffeisenbank oder dem Kindergarten zu kommen, aber ohne die
Zustimmung der Grundstückseigentümer geht das nicht.
Herr Sieber geht abschließend noch auf die mögliche Bebauung mit einer GRZ von 0,2
ein. In neueren Baugebieten wird oftmals eine größere Grundfläche erlaubt. Seiner
Meinung nach wäre es durchaus auch vorstellbar die GRZ auf 0,24 oder 0,25 anzuheben.
So könnte man spätere Anbauten an die Wohngebäude (z. B. Wintergärten) ermöglichen.
Allerdings bedeutet eine Anhebung der Grundflächenzahl eine erneute Auslegungsrunde.
Gemeinderat Kauer spricht sich für die Anhebung der GRZ aus, damit man später auch
Wintergärten ermöglichen kann. So sieht es auch Gemeinderat Krug, da ja bereits eine
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Anfrage eines Bauwerbers zu diesem Punkt vorliegt. Er will noch wissen, ob sich die
Auslegung nur auf diese geänderte Festsetzung bezieht und mit welcher zeitlichen
Verzögerung im Verfahren zu rechnen ist. Herr Sieber bestätigt die Beschränkung der
öffentlichen Auslegung nur auf den geänderten Teil. Die Auslegung dauert in der Regel
einen Monat. Er sieht hier aber keine großen Probleme mehr, so dass man auch mit der
Erschließungsplanung weitermachen kann.
Gemeinderat Kaps ist ein Freund von Planungsvorschriften die keine Befreiungen nach
sich ziehen. Ihn interessiert noch, ob eine größere Flächenversiegelung auch einen
größeren Ausgleich erfordert. Herr Sieber sieht hier lediglich eine geringfügige Erhöhung
kommen.
Weiter spricht Herr Sieber die flachere Dachneigung bei Walmdächern an. Das bereits
vorhandene Gebäude an der Lindenstraße weist ein Walmdach mit einer Neigung von 20°
auf. Er stellt es dem Bauausschuss zur Diskussion den Festsetzungsrahmen von
mindestens 24° auf mindestens 20° zu senken.
Gemeinderat Krug sieht eine flachere Dachneigung als Vorteil für die Nachbarn. Daraufhin
ergänzt Herr Sieber, dass auch mit einem 24°-geneigten Dach eine zweigeschossige
Bebauung möglich ist, allerdings sind 20° komfortabler.
Gemeinderat Krug findet, dass das flachere Dach der erhöhten GRZ entgegen kommt.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss des Marktes Altusried billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Beim
Lindenfeld" in der Fassung vom 30.10.2015 mit folgenden Änderungen:
 Die Grundflächenzahl wird bei Typ 1 von 0,20 auf 0,25 erhöht.
 Das Spektrum der Dachneigung für das Walmdach wird im Typ 1 und Typ 2 jeweils auf
20° - 36° vergrößert.
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 05.11.2015.
Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
2.2
Vorstellung der Entwurfsplanung für das Neubaugebiet "Oberhofen Südwest" in
Kimratshofen
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind der Landschaftsplaner Herr Müller und Herr Seeler
vom Planungsbüro Bauen und Umwelt anwesend.
Herr Müller stellt den anwesenden Ratsmitgliedern anhand einer Präsentation (Anlage 2)
die derzeitigen örtlichen Gegebenheiten vor. Für das neue Baugebiet gibt es drei mögliche
Alternativen.
Die Erschließung erfolgt mittels einer U-förmigen durchgängigen Straße mit der
Möglichkeit das Baugebiet künftig einmal in Richtung Westen zu erweitern. Die maximale
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Steigung erreicht 10 % was in etwa dem entspricht, was die Straße im Bereich der
bestehenden "Alten Käsküche" aufweist.
Die Alternativen 1 – 3 unterscheiden sich lediglich in der denkbaren Bebauung im
nordwestlichen Teil des Baugebietes:
Alternative 1: Mögliche Bebauung mit einem Reihenhaus im Nordwesten und einer
auflockernden Bebauung zum Ortsrand
Alternative 2: Mögliche Bebauung mit zwei Doppelhäusern im Nordwesten
Alternative 3: Mögliche Bebauung mit zwei Einzelhäusern im Nordwesten
Um eine vernünftige Höhensituierung der Gebäude zu erreichen sind Abgrabungen von
bis zu 1,50 m bzw. Auffüllungen von ca. 0,50 m notwendig.
Die Höhen der Häuser wären denkbar mit zwei Vollgeschoßen und einer relativen flachen
Dachneigung oder mit eineinhalb Geschoßen und eventuellen Dachaufbauten wie
Gauben. Der Vorteil an der Variante 1 ist die ruhige Dachlandschaft die im Baugebiet
entsteht. Es wäre aber auch möglich, die Festsetzungen offen und damit flexibel zu halten.
Bürgermeister Konrad informiert das Gremium darüber, dass der Wunsch nach einem
Reihenhaus von einem Bürger aus Kimratshofen kommt. Diesem möchte man gerne
nachkommen.
Gemeinderat Braun gefällt die Planung grundsätzlich sehr gut. Er favorisiert die
Alternativen 1 und 2. Bezüglich des Haustyps spricht er sich für die Möglichkeit mit zwei
Vollgeschoßen aus, da dies seiner Meinung nach eher dem Wunsch der Bauwerber
entspricht.
Bürgermeister Konrad würde die Reglementierung über die Firsthöhe bevorzugen.
Als Dachform sind Satteldächer geplant, allerdings wäre es auch möglich Walmdächer
zuzulassen.
Gemeinderat Braun würde lieber nur Satteldächer festsetzen. Dies sieht Gemeinderat
Kaps anders. Er würde auch Walmdächer zulassen, dann aber keine Befreiungen mehr für
die Dachform aussprechen.
Beschluss: 10 Anwesende
1 : 9 Stimmen (abgelehnt)
Es sollen auch Walmdächer zugelassen werden.
Bei der Frage nach den Doppelhäusern und deren Anzahl merkt Herr Seeler von PBU an,
dass optionale Doppelhäuser aufgrund der zusätzlichen Hausanschlüsse immer mit
Mehrkosten verbunden sind.
Gemeinderat Braun kann sich zwei Doppelhäuser in diesem Baugebiet gut vorstellen.
Dieser Vorschlag findet auch Zustimmung bei Bürgermeister Konrad. Das Baugebiet soll
daher mit zwei Doppelhäusern geplant werden.
Gemeinderat Braun möchte wissen, ob die Grünfläche im Süden des Baugebiets von der
Gemeinde gepflegt werden muss. Dies kann von der Verwaltung bejaht werden, da dies
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die Ausgleichsfläche wird. Herr Müller erläutert, dass der Ausgleich für das Baugebiet
teilweise auf dieser Fläche umgesetzt werden kann und ein Teil außerhalb des
Planungsgebietes liegt.
Gemeinderat Schmid erkundigt sich nach der Straßenbreite. Herr Seeler erläutert anhand
von Straßenschnitten die Straßengestaltung. Die Straße wird 5,00 m breit zuzüglich eines
1,00 m breiten Versorgungsstreifen für die Spartenleitungen. Weiter informiert er die
Ratsmitglieder, dass im Straßenbereich ein Bodenaustausch notwendig sein wird um die
Standsicherheit zu gewährleisten. Im gesamten Baugebiet liegt die Bodenklasse 6 vor, so
dass eine Versickerung nicht möglich ist.
Bezüglich der Regenwasserableitung teilt er mit, dass die Ableitung in Richtung
"Deichelweg" möglich wäre, dieser Kanal allerdings schon sehr voll ist und eine
Erweiterung im Bestand erfordern würde. Die günstigere und bessere Alternative ist die
Entwässerung in Richtung Südwesten in ein Regenrückhaltebecken beim Röthenbach.
Dieses könnte dann bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes ebenfalls erweitert
werden. In dieser Sache kann Bürgermeister Konrad berichten, dass bereits Gespräche
mit der Kirche hinsichtlich eines Grunderwerbs stattgefunden haben, die Entscheidung
aber noch aussteht.
Gemeinderat Aicher möchten noch wissen, ob die Entwässerung der Kellergeschoße
möglich sein wird. Herr Seeler erwidert, dass dies nicht möglich sein wird. Aufgrund des
felsigen Untergrundes wird nur die Entwässerung des Erdgeschoßes möglich sein. Für
eine Entwässerung der Keller müsste man den Kanal in den Fels bohren, was wiederum
mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Die Bauherren müssen bei Bedarf
eine Hebeanlage einbauen.
Gemeinderat Braun hätte gerne gewusst, ob der felsige Untergrund Auswirkungen auf die
Erschließungskosten hat. Herr Seeler gibt an, dass es dazu noch keine Berechnungen
gibt.
Bürgermeister Konrad beendet die Diskussion und verweist auf die Sitzung des
Bauausschusses im Dezember. Hier wird die Satzung vorgestellt und der
Auslegungsbeschluss gefasst.
TOP 3: Bauanträge und Bauvoranfragen
3.1
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Marianne Kasper
Am Rain 39, Fl.-Nr. 246/38 Gemarkung Altusried
Errichtung von Granitstelen als Sichtschutz
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altusried – Im Schönen
Grund". Dieser sieht für Einfriedungen entlang den öffentlichen Straßen und Wegen nur
Holzzäune einschließlich ihrer Eingangstüren und -tore aus 2 - 3 unbesäumten
waagrechten Brettern vor, deren Höhe inklusive eines bis zu 20 cm hohen Betonsockels
1,00 m nicht überschreiten dürfen. Sämtliche übrigen Einfriedungen können als
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Maschendrahtzäune bis zu 1,00 m Höhe hergestellt werden. In Verbindung mit dem
Drahtzaun oder an dessen Stelle können auch einheimische Hecken verwendet werden.
Frau Kasper hat nun einen Sichtschutz errichtet, welcher aus 18 Einzelstelen besteht.
Dabei überschreiten laut Antrag 7 Stelen die zulässige Höhe von 1,00 m und auch
hinsichtlich der Ausführung mit Granit weicht der Sichtschutz vom Bebauungsplan ab.
Nach Aufforderung durch die Gemeinde wurde ein entsprechender Antrag auf Befreiung
vom Bebauungsplan gestellt.
Laut der Bayerischen Bauordnung sind Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von
2,00 m verfahrensfrei. Da hier der Bebauungsplan aber spezielle Vorgaben für die
Errichtung von Einfriedungen macht, müssen "Isolierte Befreiungen" ausgesprochen
werden.
Von der Antragstellerin wurden keine Nachbarunterschriften vorgelegt. Die direkten
Nachbarn haben schriftlich gegen die Errichtung der Steinmauer Einspruch eingelegt, da
sie sich durch die Mauer massiv in ihrer Wohn- und Lebensqualität gestört fühlen.
Der Bauausschuss muss nun entscheiden, ob den beantragten Befreiungen dennoch
zugestimmt werden kann.
Bürgermeister Konrad sieht hier definitiv eine Einfriedung als gegeben an.
Frau Grimm fügt ihren Ausführungen noch hinzu, dass die Nachbarn bei einer möglichen
Genehmigung immer noch die Möglichkeit haben, gegen das Bauvorhaben gerichtlich
vorzugehen.
Gemeinderat Aicher ist dafür, dass die maximal zulässige Höhe des Bebauungsplanes
eingehalten werden sollte, also 1,00 m.
Gemeinderat Kaps gibt zu bedenken, dass nicht die gesamte Einfriedung über 1,00 m
hoch ist. Er regt an, hier einen Durchschnittswert zur Bewertung anzusetzen.
Gemeinderat Schmid kann den Befreiungen nur zustimmen, wenn auch die Nachbarn
einverstanden sind.
Bürgermeister Konrad schlägt einen Kompromiss vor. Die hohen Stelen müssen auf die
Höhe des nachbarlichen Maschendrahtzaunes zurückgeschnitten werden.
Gemeinderat Kauer gefällt die Gestaltung grundsätzlich nicht. Er kann allenfalls dem
Kompromissvorschlag folgen.
Gemeinderat Krug gibt zu bedenken, dass auch der Kompromissvorschlag zu einer Klage
der Nachbarn führen kann. Er möchte von der Verwaltung wissen, wie viele Stelen aus der
Mauer heraus müssten, damit man nicht mehr von einer Einfriedung spricht. Herr Fischer
erwidert, dass dies schon mehrere Stelen sein müssten.
Beschluss: 10 Anwesende
9 : 1 Stimmen
Den Befreiungen zur Errichtung von Granitstelen als Sichtschutz durch Frau Marianne
Kasper in Altusried, Am Rain 39 (Fl.-Nr. 246/38 Gemarkung Altusried) wird in der
beantragten Form nicht zugestimmt.
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Beschluss: 10 Anwesende
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10 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt den Befreiungen unter der Voraussetzung zu, dass die Höhe
der Stelen, den obersten Draht des Maschendrahtzaunes der Nachbarn nicht
überschreitet.
3.2
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Sonja und Harald Reisinger
Marienstraße 12 a, Fl.-Nr. 204/18 Gemarkung Altusried
Errichtung eines Sichtschutzzaunes
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altusried – West,
5. Änderung". Bei den Änderungen für diesen Bereich wurden die Einfriedungen nie neu
geregelt, sodass hier die Festsetzungen der Grundfassung aus dem Jahr 1967 gelten. Die
Satzung sieht vor, dass Einfriedungen, soweit der Bebauungsplan diese vorsieht,
einschließlich ihrer Eingangstüren und -tore aus Maschendraht zwischen Eisenpfosten zu
erstellen sind. Ihre Höhe darf einschließlich eines bis zu 0,20 m hohen Betonsockels 1,00
m (gemessen über der fertigen Gehsteig- bzw. Straßendecke) nicht überschreiten.
Um künftig weiteren Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn aus dem Wege zu gehen,
möchten die Antragsteller einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von mindestens 1,80 m –
2,00 m errichten. Bereits vor 3 Jahren wurde im Bereich eines Gartenhäuschens des
Nachbarn schon ein Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 2,00 m angebracht. Diesen
würden die Antragsteller gerne weiterführen und neu bepflanzen. Sollte dem
Bauausschuss die Gestaltung des bestehenden Sichtschutzes nicht gefallen, könnte sich
die Familie Reisinger auch vorstellen, eine komplett neue Variante (siehe Vorschlag Nr. 2
im Antrag) auszuführen.
Es wurden alle Nachbarunterschriften vorgelegt. Auf die Beteiligung des direkt betroffenen
Anliegers haben die Antragsteller allerdings verzichtet. Im Falle der Zustimmung zu den
Befreiungen wird dieser dann durch die Gemeinde benachrichtigt.
Auch hier gilt, dass laut der Bayerischen Bauordnung Mauern und Einfriedungen bis zu
einer Höhe von 2,00 m grundsätzlich verfahrensfrei sind. Der Bebauungsplan schreibt
aber genau vor, wie Einfriedungen gestaltet werden müssen. Bei den Befreiungen handelt
es sich also auch hier um "Isolierte Befreiungen".
Gemeinderat Braun findet es gut, dass hier vorab ein Antrag gestellt wird und der
Ausschuss nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Dennoch kann er ohne die
Nachbarunterschrift nicht zustimmen. Dies sieht auch Gemeinderat Aicher so.
Gemeinderat Kaps verweist auf die Nachverdichtung in diesem Bereich und kann deshalb
verstehen, dass man sich etwas abgrenzen möchte. Die Nachbarn liegen doch sehr nahe
beieinander.
Gemeinderat Aicher schlägt vor, Sträucher zu pflanzen, statt einen Zaun zu errichten. Laut
Verwaltung führte dies jedoch schon zu Problemen zwischen den Parteien.
Gemeinderätin Sauter glaubt, dass der Sichtschutz der Nachbarschaft zugutekommt.
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Gemeinderat Kauer könnte sich vorstellen, dass eine Thuja-Hecke das Problem lösen
könnte. Herr Fischer von der Verwaltung verweist auch hier auf die Höhenbegrenzung von
Einfriedungen, die auch für Pflanzen gilt.
Bürgermeister Konrad sieht Handlungsbedarf bei den Festsetzungen für künftige
Bebauungspläne und deren Änderungen.
Beschluss: 10 Anwesende
7 : 3 Stimmen
Den Befreiungen zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes durch Sonja und Harald
Reisinger in der Marienstraße 12 a in Altusried (Fl.-Nr. 204/18 Gemarkung Altusried) wird
nicht zugestimmt.
3.3
Antragsteller:
Bauort:
Vorhaben:
Hildegard Flegler und Hartmut Hennecke
St.-Agatha-Weg 2, Fl.-Nr. 129/14 Gemarkung Kimratshofen
Wohnhausneubau mit Doppelcarport (Bauvoranfrage)
Die Antragsteller haben das Grundstück St.-Agatha-Weg 2 zugesprochen bekommen und
möchten nun vor einem endgültigen Grundstückskauf klären, ob sie auch wirklich ihren
Bauwunsch realisieren können. Das geplante Wohnhaus weicht dabei in folgenden
Punkten vom Bebauungsplan "Am Kirchberg" ab:
Baugrenzüberschreitung:
Garagen und Carports sind nur innerhalb der Umgrenzungsfläche oder innerhalb der
überbaubaren Flächen zulässig. Außerdem wird speziell für Garagen auf der nördlichen
Straßenseite eine maximale Traufhöhe von 2,75 m als Höchstmaß festgesetzt und die
zulässige Anschüttungshöhe mit max. 1,40 m nördlich und max. 0,70 m südlich des
Carports begrenzt.
Bei den nördlichen Parzellen wurde zusätzlich noch ein Mindestabstand von 1,50 m zur
Grundstücksgrenze definiert, um großflächige, geschlossene Wandflächen mit hohen
Sockeln (wegen der Hanglage) unmittelbar an den Grundstücksgrenzen zu vermeiden.
Die Antragsteller begründen die Abweichung damit, dass sie durch die direkte
Grenzbebauung das Grundstück besser ausnützen können und der nördliche Nachbar
durch die Verschiebung der gesamten Bebauung nach Osten einen Vorteil bezüglich der
Sonneneinstrahlung erlangt. Außerdem war die Verschiebung des Carports nach Norden
notwendig um eine ausreichende Belichtung der Küche zu gewährleisten.
Dachgestaltung Widerkehr:
Widerkehre sind grundsätzlich nur bei Einzelhäusern zulässig, die maximale Breite darf
1/3 der Dachlänge einnehmen, der Abstand zur Gebäudekante muss mindestens 2,50 m
betragen und der Mindestabstand zum Hauptfirst muss 0,50 m groß sein. Weiter bestimmt
der Bebauungsplan keine eigenen Dachformen für Widerkehre, sodass auch hier die
Regelung von Satteldächern greift. Mit einer Breite von 4,00 m liegt der Widerkehr im
zulässigen Rahmen, auch ist der Mindestabstand zum Hauptfirst eingehalten. Allerdings
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soll der Widerkehr nicht mit einem Satteldach ausgeführt werden, sondern mit einem 7°geneigten Pultdach.
Die Gestaltung des Widerkehrs wünschen die Bauherren, um eine harmonische
Raumgestaltung zu erhalten und den Innenbereich besser nutzen zu können (offener
Dachstuhl). Außerdem soll auf das Dach eine PV-Anlage kommen. Aus Sicht der
Antragsteller ist die Dachform passend zum zeitgemäßen Stil des Restgebäudes. Weiter
verweisen Sie auf den Widerkehr in der Nachbarschaft, der mit einem Flachdach
genehmigt und errichtet wurde.
Aus Sicht der Verwaltung kann man die Befreiung für das Pultdach des Widerkehrs nicht
mit der Befreiung in der Nachbarschaft vergleichen, da es sich hier um verschiedene
Dachformen handelt. Ein Bezugsfall wäre nur vorhanden, wenn die Antragsteller ebenfalls
ein Flachdach beantragen würden.
Auch dem Antrag auf Überschreitung des Baufensters sollte man nur bedingt
nachkommen. Der gemeindliche Grünstreifen wurde damals bewusst gelassen um sich
einen möglichen Straßenausbau offen zu lassen. Durch eine Bebauung direkt an der
Grenze würde man sich künftige Baumaßnahmen eventuell erschweren. Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, zumindest den gängigen Grenzabstand von 0,50 m (Dachkante) zu
fordern.
Die Erschließung ist durch den St.-Agatha-Weg gesichert. Der Anschluss an Wasser und
Kanal (Trennsystem) ist ebenfalls vorhanden.
Die Nachbarunterschrift des nördlichen Anliegers liegt vor.
Gemeinderat Aicher sieht hier ebenfalls keinen Bezugsfall zum Flachdach zwei
Grundstücke weiter.
Gemeinderat Braun könnte mit einem Flachdach leben. Er findet auch den Kompromiss
mit den 0,50 m Abstand zur gemeindlichen Grünfläche gut, weil davon auch der nördliche
Nachbar profitiert.
Gemeinderat Kaps ist für eine lebhafte Bauweise und würde sich an diesem Pultdach nicht
stören. Frau Grimm gibt zu bedenken, dass die Dachlandschaft in dieser Häuserreihe
durch das schräge Dach unter Umständen sehr unruhig werden kann.
Gemeinderat Krug könnte sich auch gut ein abgeschlepptes Dach vorstellen. Frau Grimm
verweist auf Vorgespräche mit den Antragstellern, in denen deutlich wurde, dass das Herz
der Bauherren an dieser Widerkehrgestaltung hängt. Sie haben bereits angedeutet, dass
ein Grundstückskauf von der Entscheidung des Bauausschusses abhängig ist.
Beschluss: 10 Anwesende
10 : 0 Stimmen
Dem Bauvorhaben zum Wohnhausneubau mit Doppelcarport von Hildegard Flegler und
Hartmut Hennecke in Altusried – Kimratshofen, St.-Agatha-Weg 2 (Fl.-Nr. 129/14
Gemarkung Kimratshofen) wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung
in Aussicht gestellt, dass der Carport einen Mindestabstand von 0,50 m zur östlichen
Grundstücksgrenze einhält.
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im Sitzungssaal des Rathauses Altusried
Beschluss: 10 Anwesende
8 : 2 Stimmen
Der Befreiung für den Widerkehr wird nur mit einem Flachdach zugestimmt.
TOP 4: Verschiedenes
entfällt
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.25 Uhr
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