Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt (gemäß Verordnung (EG) 1907/2006,
Verordnung (EG) 1272/2008 und Verordnung (EG)
453/2010)
Herausgegeben am: 22 Juni 2009
Dokument-Nr.: 0070515MS_de
Revisionsdatum: 04. August 2014
Revisionsnummer: 5
1. IDENTIFIZIERUNG VON SUBSTANZ, GEMISCH UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifizierung:
Handelsname (wie gekennzeichnet):
Versa-Link® HF-Ätzgel
Chemischer Name/Klassifizierung:
Gemisch
Produktbezeichnung (Teile-/Artikelnummer):
70515 (0,5 Ampullen)
U.N.-Nummer:
UN1790
U.N.-Gefahrguteinstufung:
8(6.1), PGII
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen der Substanz und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Empfohlene Verwendung:
Ätzlösung für Keramik-Restaurationen
Nutzungseinschränkungen:
Nur zur professionellen Anwendung
1.3 Informationen zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts:
Name des Herstellers/Lieferanten:
Sultan Healthcare
Anschrift des Herstellers/Lieferanten:
1301 Smile Way
York, PA USA
Telefonnummer des Herstellers/Lieferanten:
1-201-871-1232 oder 1-800-637-8582 (Produktinformation)
E-Mail:
customer.service@sultanhc.com
1.4 Notrufnummern:
Notruf-Telefon:
1-800-535-5053 (INFOTRAC)
1-352-323-3500 (R-Gespräch außerhalb der USA)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Klassifizierung der Substanz oder des Gemischs:
GHS SDS Klassifizierung:
Versa-Link® HF-Ätzgel
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Gesundheit
Verätzung der Haut Kategorie 1B
Umwelt
Nicht Ungefährlich
Physikalisch
Nicht Ungefährlich
akute Toxizität Kategorie 4 (H312, H332)
EU-Klassifizierung (1999/45//EG in der derzeit geltenden Fassung): Giftig (T), Ätzend (C)
EU R-Sätze: R23/24/25, R34
Siehe Abschnitt 16 für den vollen Wortlaut der EU-Einstufungen und R-Sätze.
Kennzeichnungselemente: Enthält:
Kennzeichnungselemente: Enthält Fluorwasserstoffsäure
Signalwort: Gefahr!
Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
P260 Nebel, Dampf. Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch exponierten Haut gründlich waschen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen
verwenden.
P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz,
Gesichtsschutz tragen.
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353 IF ON SKIN (or hair): BEI KONTAKT
MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten,
getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen. .
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter spülen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen
und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren..
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen und nationalen
Vorschriften der Entsorgung zuführen.
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Sonstige Gefahren: Keine
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.2 Gemisch
Gefährliche Bestandteile
CAS-Nummer
EG-Nr.
7664-39-3
/
231-634-8
Fluorwasserstoffsäure
IUPACName
Fluorwasserstoff
Einstufung des Stoffes
T+ C R26/27/28, R35
Acute Tox. 1 (H310) Acute
Tox 2 (H300, H330), Skin
Corr. 1A (H314)
Gew.-%
6
Die exakte Konzentrationsmenge wird nicht preisgegeben, da es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt.
Siehe Abschnitt 16 für den vollen Wortlaut der EU-Einstufungen und R-Sätze.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Expositionswege
Augen
Haut
Einatmen
Verschlucken
Erste-Hilfe-Anweisungen
Augenlider spreizen und Augen sofort mit reichlich Wasser mindestens 20 Minuten lang spülen.
Sofort ärztliche Hilfe rufen, vorzugsweise einen Augenarzt. Reaktionen können bis zu 24 Stunden
später auftreten.
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und Haut sofort 30 Minuten lang mit Wasser spülen.
Calciumgluconatgel (2,5 %) auf Verätzung auftragen und in die Haut einmassieren. Sofort ärztliche
Hilfe hinzuziehen, unabhängig davon, wie geringfügig die Verätzung ist. Reaktionen können bis zu
24 Stunden später auftreten.
Sofort an die frische Luft bringen. Bei Atemproblemen durch qualifiziertes Personal Sauerstoff
verabreichen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. Sofort ärztliche Hilfe rufen.
Kein Erbrechen herbeiführen. Niemals einer bewusstlosen Person etwas in den Mund geben. Wenn
bei Bewusstsein, Mund mit Wasser ausspülen und anschließend ein großes Glas Wasser, Milch oder
1/2 Tasse Magnesiamilch trinken. Sofort die Giftzentrale benachrichtigen.
4.2 Wichtigste
Symptome der
Exposition,
sowohl akut als
auch verzögert
Verursacht Augenverätzungen und kann zu Blindheit führen. Hautkontakt kann Verätzungen
verursachen, die nicht sofort offensichtlich sind. Einatmen der Dämpfe kann Reizung der Atemwege
oder Verätzungen verursachen. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind erforderlich. Reaktionen können bis zu
24 Stunden später auftreten.
Sonstiges
Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Bei Augen- oder Hautkontakt oder beim Einatmen oder Verschlucken suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf.
Hinweise für den Arzt (Behandlung, Prüfen und Überwachen): Die Behandlung einer Überexposition sollte auf die
Kontrolle der Symptome und klinischen Bedingungen ausgerichtet sein.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel:
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Geeignete Löschmittel für umgebende Feuer verwenden.
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5.2 Besondere, von der
Chemikalie ausgehende
Gefahren:
5.3 Hinweise für die Feuerwehr:
Maßnahmen zur
Brandbekämpfung:
Vorsichtsmaßnahmen für die
Feuerwehr:
Beim Erwärmen von Fluorwasserstoffsäure entsteht ätzender Rauch, der schwerer als
Luft ist.
Dem
DemBrand
Brandausgesetze
ausgesetzte
Behälter
Behälter
und
und
Konstruktionen
Konstruktionen
mitmit
Sprühwsser
Sprühwasser
kühlen.
kühlen.
Feuerwehrleute müssen bei der Bekämpfung chemischer Brände umluftunabhängige
Atemschutzgeräte mit positivem Druckmodus und geeignete Schutzkleidung tragen.
Empfohlene Schutzausrüstung für die Feuerwehr:
AUGEN/GESICHT
HAUT
ATEMWEG
THERMISCH
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Verschüttungsbereich verlassen und ungeschütztes Personal fernhalten. Geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und
Augenschutz tragen. Bei großen Verschüttungen oder beengten Räumen ist Atemschutz erfoderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Eindringen des Verschütteten in die Kanalisation und fließende Gewässer vermeiden.
Freisetzungen gemäß den Anforderungen der zuständigen lokalen und nationalen Behörden melden.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Mit einem inerten, nicht brennbaren, absorbierenden
Mittel aufnehmen und zur Entsorgung in geeignete Behälter geben. Verschüttungsbereich sorgfältig reinigen.
6.4 Verweis auf weitere Abschnitte:
Siehe Abschnitt 8 für Hinweise zu personenbezogener Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Hinweise zur Entsorgung
Empfohlene persönliche Schutzausrüstung zur Eindämmung und Reinigung:
AUGEN/GESICHT
HAUT
ATEMWEG
THERMISCH
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe, Nebel oder Rauch nicht einatmen. Geeignete Schutzkleidung
und -ausrüstung tragen. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Nach Handhabung gründlich mit Seife und Wasser
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waschen. Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten.
Die Produktrückstände in leeren Behältern können gefährlich sein. Alle Vorsichtsmaßnahmen im Sicherheitsdatenblatt beim
Umgang mit leeren Behältern befolgen.
7.2 Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich aller Unverträglichkeiten: In einem kühlen, trockenen, gut
belüfteten Bereich lagern, abseits von unverträglichen Materialien. Behälter vor Schaden schützen.
7.3 Spezifische Endverwendung/en: Nur zu professioneller Verwendung vorgesehen
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Kontrollparameter:
Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte:
Fluorwasserstoff
Vereinigte Staaten
Deutschland
3 ppm TWA US OSHA PEL
0,5 ppm , Haut TWA ACGIH TLV, 2 ppm Höchstgrenze
1 ppm TWA DFG MAK
Vereinigtes Königreich
1,8 ppm TWA, 3 ppm STEL UK OEL
Frankreich
1,8 ppm TWA VME, 3 ppm VLCT INRS
Spanien
1,8 ppm TWA VLA-ED, 3 ppm VLA-EC
Italien
Keine festgelegt
Europäische Union
1,8 ppm TWA, 3 ppm STEL EU IOEL
Biologische Expositionsgrenzwerte:
Fluorwasserstoff (als Fluoride) – Vor der Arbeitsschicht 3 mg/g Kreatinin; am Ende der Arbeitsschicht 10 mg/g Kreatinin.
(ACGIH BEI)
8.2 Expositionskontrollen:
Geeignete technische Schutzmaßnahmen: Mit geeigneter allgemeiner oder lokaler Zwangsentlüftung verwenden, um die
Expositionskonzentrationen unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Spezieller Augen-/Gesichtsschutz: Chemikalienschutzbrille empfohlen.
Spezieller Hautschutz: Undurchlässige Handschuhe tragen, z. B. aus PVC oder Neopren. Empfohlener
Handschuh: PVC oder Neopren. Den Handschuhlieferanten zu Materialdicke und Durchbruchzeit konsultieren.
Spezieller Atemschutz: Wenn Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte überschritten werden, wird ein zugelassener
Atemschutz empfohlen. Die Auswahl und die Verwendung des geeigneten Atemschutzgeräts erfolgt je nach Typ,
Form und Konzentration der Kontaminanten. Für die Auswahl und Verwendung der Atemschutzausrüstung müssen
die geltenden Vorschriften befolgt werden.
Spezielle thermische Gefahren: Entfällt
Empfohlene persönliche Schutzausrüstung
AUGEN/GESICHT
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HAUT
ATEMWEG
THERMISCH
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich.
Allgemeine Hygienemaßnahmen und Arbeitspraktiken: Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Nach
Handhabung gründlich mit Seife und Wasser waschen. Im Arbeitsbereich muss eine Waschgelegenheit für Augen und Haut
verfügbar sein.
Schutzmaßnahmen während der Reparatur und Wartung der kontaminierten Ausrüstung: Schutzkleidung und
Schutzausrüstung wie in Abschnitt 8 beschrieben tragen. Nach Handhabung gründlich mit Seife und Wasser waschen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Informationen zu grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Aussehen:
Rosa Gel
Explosionsgrenzen:
Entfällt
Geruch:
Beißend
Dampfdruck:
25 mmHg @ 20° C
Geruchsschwelle:
0,042 ppm (Fluorwasserstoff)
Dampfdichte:
>1
pH-Wert:
0,5
Relative Dichte:
1,17-1,18
Schmelz/Gefrierpunkt:
-35° C
Löslichkeit:
Vollständig
Siedebeginn und
Siedebereich:
100-108° C
Verteilungskoeffizient:
n-Oktanol/Wasser:
Nicht verfügbar
Flammpunkt:
> 93,3° C
Selbstentzündungstemperatur:
Nicht verfügbar
Verdampfungsgeschwindigkeit:
<1 (Butylacetat =1)
Zersetzungstemperatur:
Nicht verfügbar
Entzündbarkeit:
Nicht entflammbar
Viskosität:
Nicht verfügbar
Explosionseigenschaften:
Keine
Oxidationseigenschaften:
Keine
9.2 Weitere Informationen: Keine vorhanden
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität: Polymerisiert nicht. Reagiert mit vielen anderen Chemikalien.
10.2 Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Anwendungungsbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Reagiert mit Metallen unter Bildung von Wasserstoffgas. Reagiert mit Basen
unter Erzeugung von Wärme und ätzendem giftigem Rauch.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen: Kann auch Kunststoffe, Kautschuk und Beschichtungen angreifen. Wärme vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien: Zu vermeiden: Basen, Alkene, Cyanidsalze, Dithiocarbamate, Isocyanate, Merkaptane,
Nitride, Nitrile, Sulfide, Sulfite, Nitrite, Thiosulfate, Dithionite, Karbonate, Arsentrioxide, Phosphorpentachlorid,
Essigsäureanhydrid, Alkalimetalle, Ammoniumhydroxid, Chlorsulfonsäure, Ethylendiamin, Fluor, Kaliumpermanganat,
Oleum, Propylenoxid, Vinylacetat, Quecksilber(II)-oxid.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Greift Glas und andere silikatische Materialen an unter Bildung von
Siliciumtetrafluorid, einem toxischen Gas. Setzt bei Erwärmung hochätzendes Fluorwasserstoffgas frei.
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Informationen zu toxikologischen Wirkungen:
Mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit:
Augen: Verursacht Reizung der Augen mit Rötung, Schmerzen und verschwommenem Sehen. Kann zu Blindheit führen.
Haut: Verursacht nach Hautkontakt schwere Verätzungen der Haut, die nicht sofort ersichtlich sind oder Schmerzen
verursachen. Symptome können bis zu 24 Stunden später auftreten. Fluorid-Ione durchdringen die Haut und zerstören tiefere
Gewebeschichten und Knochen.
Verschlucken: Verschlucken kann Unterleibsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Verätzungen des Verdauungstrakts und
mögliche Perforation des Magens, Herzarrhythmie und Atemversagen verursachen. Schädigung der Nieren kann auftreten.
Einatmen: Einatmen von Dämpfen oder Nebel kann Reizung oder Verätzung der Schleimhaut und der oberen Atemwege
verursachen. Symptome umfassen Halsschmerzen, Husten, schweres Atmen und Lungenentzündung. Symptome können bis
zu 24 Stunden später auftreten.
Chronische Gesundheitsauswirkungen: Lang anhaltende Überexposition gegenüber Fluorwasserstoffen kann Fluorose
verursachen, einhergehend mit Symptomen von Gelenkschmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit, spröden Knochen,
Verkalkung der Kreuzbänder, Knochen- und Zahnanomalien und Flecken auf dem Zahnschmelz.
Karzinogenität: Bei einer Zwei-Jahres-Studie an Ratten fand man bei männlichen Ratten eine schwache fluoridbezogene,
zweifelhafte Erhöhung des Auftretens von Osteosarkomen, und bei weiblichen Ratten oder männlichen und weiblichen
Mäusen keinen Beweis für Karzinogenität. Dies belegt, dass sich durch die Fluoridierung von Wasser die Gefahr von
Krebserkrankungen nicht erhöht. Die IARC hat die Karzinogenität von Fluorid für Menschen als nicht einstufbar bestimmt.
Keiner der Bestandteile ist von IARC, NTP, OSHA, ACGIH oder der EU-RoHS-Richtlinie als karzinogen aufgelistet.
Mutagenität: Fluorwasserstoff: Negativ im Ames-Test. Negativ im Dominant-Letal-Test an Mäusen.
Durch Exposition verschlimmerte medizinische Erkrankungen: Arbeiter mit bereits bestehenden Augen- und
Hauterkrankungen können bei Exposition einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein.
Angaben zur akuten Toxizität:
Fluorwasserstoff: Inhalation Ratte LC50 1.278 ppm/1 h; Haut LDL0 Mäusen 500 mg/kg; IPR LDL0 Ratte 25 mg/kg.
Angaben zur Reproduktionstoxizität: In einer 75-tägigen Reproduktionsstudie an Ratten mit Dosen von 4,5 ppm und
9,0 ppm zeigte sich eine signifikante Abnahme der Spermienzahl, der Spermienmotilität, der Spermienentwicklungsfähigkeit
und der Spermienfunktion. In anderen Tierstudien jedoch, darunter auch Zwei-Generationen-Studien, wurden bei
männlichen Ratten keine Veränderungen in den Serumhormonkonzentrationen, bei der Histopathologie der Hoden, der
Morphologie der Spermien und bei der Fertilität festgestellt. Keine der verfügbaren Labortierstudien untersuchte die
Reproduktionstoxizität bei niedrigen Fluoriddosen. Die unzureichenden Studien am Menschen und die widersprüchlichen
Tierstudien erlauben keine Bewertung des Potenzials von Fluorid hinsichtlich einer Induzierung von Auswirkungen auf die
Fortpflanzungsfunktion beim Menschen. In Tierstudien wurde in Abwesenheit einer mütterlichen Toxizität kein erhöhtes
Auftreten von Geburtsdefekten gefunden; bei Dosen, die eine mütterliche Toxizität verursachten, (geringere
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Gewichtszunahme und Nahrungsaufnahme) wurde eine Zunahme von Anomalien festgestellt.
Spezifische Zielorgantoxizität (STOT):
Einmalige Exposition: Fluorwasserstoff verursacht eine starke Verätzung der Haut von Kaninchen. Eine 8 %ige Lösung im
Auge von Kaninchen führt zu reversiblen, 40-65 Tage anhaltenden Augenschäden.
Wiederholte Exposition: Wiederholtes Einatmen von 17 ppm Fluorwasserstoff verursachte eine Schädigung der Lunge,
Leber und Nieren von Tieren. Beim Einatmen von 8,6 ppm kam es jedoch zu keiner signifikanten pathologischen
Veränderung dieser Gewebe.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
12.1 Toxizität:
Fluorwasserstoffsäure: Es liegen keine Daten vor.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit: Bioabbaubarkeit ist für anorganische Stoffe wie Fluorwasserstoff nicht zutreffend.
12.3Bioakkumulationspotenzial: Die biologische Halbwertszeit von Fluorwasserstoff beträgt 12-24 Stunden.
12.4 Mobilität im Boden: Dieses Produkt weist voraussichtlich eine hohe Mobilität im Boden auf.
12.5 Sonstige schädliche Auswirkungen: Der niedrige pH-Wert dieses Produkts hat Auswirkungen auf Wasser- und
Ökosysteme.
12.6 Ergebnisse der PBT/vPvB-Beurteilung: Entfällt
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Methoden der Abfallbehandlung:
Bestimmungen: Gemäß den lokalen und nationalen Umweltbestimmungen entsorgen.
Eigenschaften (physikalische/chemische), die die Entsorgung betreffen: Keine bekannt.
Empfehlungen für die Abfallbehandlung: Für normalen vorhersehbaren Gebrauch nicht erforderlich.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1 UNIdentifikationsnummer:
ADR/RID:
UN1790
IMDG: UN1790
IATA: UN1790
DOT: UN1790
14.2 Ordnungsgemäße UN- ADR/RID: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %)
IMDG: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %)
Versandbezeichnung:
IATA: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %)
DOT: Fluorwasserstoffsäure (maximale Stärke von 60 %)
14.3
Transportgefahrenklasse
(n):
ADR/RID: 8 (6,1) IMDG: 8 (6,1)
IATA: 8 (6,1)
DOT: 8 (6,1)
14.4 Verpackungsgruppe:
ADR/RID: PGII
IATA: PGII
DOT: PGII
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IMDG: PGII
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ADR/RID: Nein
14.5 Umwetgefahren
IMDG:
IATA: Nein
Meeresschadstoff: Nein
DOT: Nein
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender: Entfällt
14.7 Beförderung in nichtabgefülltem Zustand laut MARPOL 73/78, Anhang II und des IBC Codes: Entfällt. Prdukt
wird ausschließlich in abgefüllter Form befördert.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/Spezifische Rechtsvorschriften für die
Substanz oder das Gemisch
Bestimmungen auf US-Bundesebene
CERCLA-Gesetz von 1980 (Comprehensive Environmental Response and Liability Act; föderales
Umweltgesetz): Dieses Produkt hat eine RQ von 2.267,95 kg (16.666 lbs), basierend auf einer RQ für
Fluorwasserstoffsäure von 45,36 kg (100 lbs) bei 6 %. Viele andere Staaten haben strengere Meldepflichten. Alle
Verschüttungen gemäß den Vorgaben der zuständigen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Behörden melden.
TSCA-Gesetz (Toxic Substances Control Act; Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe): Dieses Produkt ist ein
medizinisches Gerät und unterliegt nicht den Anmeldepflichten für Chemikalien.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Nicht aufgeführt
Gesetz zur Luftreinhaltung (CAA): Fluorwasserstoff - aufgeführt
SARA (Superfund Amendments and Reauthorization Act) Titel III Informationen:
SARA Abschnitt 311/312 (40 CFR 370) Gefahrenklassen:
Unmittelbare Gefahr:
Ja
Druckgefahr:
Nein
Verzögerte Gefahr:
Ja
Reaktionsgefahr:
Nein
Brandgefahr:
Nein
Dieses Produkt enthält die folgenden toxischen Chemikalien, die nach SARA Abschnitt 313 (40 CFR 372) der
Meldepflicht unterliegen:
Bestandteile
Fluorwasserstoff
CAS-Nummer
7664-39-3
Gew.-%
6
Staatliche Bestimmungen:
Kalifornien: Dieses Produkt enthält die folgenden Chemikalien, die laut dem US-Bundesstaat Kalifornien Krebs,
Geburtsfehler oder Fortpflanzungsschäden verursachen:
Bestandteile
CAS-Nummer
Gew.-%
Keine
Internationale Bestimmungen
EU REACH: Die Stoffe in diesem Produkt erfüllen die anzuwendende EU-Verordnung REACH.
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Wassergefährdungsklasse (WGK): 2
16. SONSTIGE ANGABEN
Voller Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 verwendeten Abkürzungen für die Klassifizierung:
C Ätzend
T+ Sehr giftig
T Giftig
R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R34 Verursacht Verätzungen
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
Acute Tox 1 akute Toxizität Kategorie 1
Acute Tox 2 akute Toxizität Kategorie 2
Skin Corr 1 Verätzung der Haut Kategorie 1
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken..
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden..
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Ersetzt: Version vom 16. Juli 2013
Zusammenfassung der Revision: Umfassende Überprüfung, neues Format
Datum der Erstellung/Revision des Sicherheitsdatenblatts: 04. August 2014
Datenquellen: US NLM ChemID Plus und HSDB, Stoff-Sicherheitsdatenblatt für Bestandteile, IUCLID Dataset EU
Chemical Bureau, ESIS, Länderwebseiten für Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte.
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