Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
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Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
PROF DR MED. JÜRGEN L. MÜLLER PROF. DR. MED JÜRGEN L MÜLLER Forensische Psychiatrie und Psychotherapie: Was ist das Psychotherapie: Was ist das überhaupt? WWW.DGPPN.DE JVA JVA MAßREGELN MAßREGELN StGB § 64 Entziehungsanstalt Strafe StGB § 63 Psychiatrisches Krankenhaus StGB § 63 P hi t i h K k h Forensische Psychiatrie StGB § 66 Sicherungsverwahrung JVA JVA MRV PSYCHIATRIE MRV PSYCHIATRIE Maßregelvollzug unterscheidet sich vom allgemeinpsychiatrischen Krankenhaus g py durch zusätzliche Aufgaben: • Gericht entscheidet über Aufnahme und Entlassung • Behandlungspflicht von Patienten auch ohne Krankheitseinsicht • Behandlung unter dem Primat der Sicherheit Behandlung unter dem Primat der Sicherheit • Berücksichtigung der Legalprognose • Behandlung auch unbehandelbarer Patienten • Verantwortung für die Zeit „Danach Verantwortung für die Zeit Danach“ • Sicherung gefährlicher Patienten ZWECK DES MAßREGELVOLLZUGS … ZWECK DES MAßREGELVOLLZUGS Besserung und Sicherung von psychisch kranken Rechtsbrechern hi h k k R ht b h von denen weitere erhebliche rechtswidrige Handlungen zu erwarten sind mit dem Ziel diese zu resozialisieren mit dem Ziel diese zu resozialisieren oder zu sichern bis keine Gefährlichkeit mehr besteht. HETEROGENITÄT DER PATIENTEN IM MRV HINSICHTLICH • • • • • • • • • • • psychiatrischer Diagnosen (10) hi i h Di (10) Komorbidität Sozialisation Sozialisation Vorgeschichte gescheiterter psychiatrischer Behandlungen B h d lb k i Behandelbarkeit indizierter Behandlung Krankheitseinsicht Krankheitseinsicht Einsicht in die Notwendigkeit einer Behandlung /Compliance U t bi Unterbringungsdelikten d likt zu erwartender Gefährlichkeit des erforderlichen Grades baulicher Sicherung des erforderlichen Grades baulicher Sicherung ICD‐10 Diagnosen bzw. Komorbiditäten im MRV hirnorganische Störung (F0) § 63 StGB § 64 StGB § 126a StPO u.ä. gesamt 21 0 2 23 188 0 9 197 8 0 0 8 Persönlichkeitsstörung (F60‐F63) 144 0 7 151 Intelligenzminderung (Z7) 20 0 0 20 primäre Sucht (F1) 7 118 3 128 g g( ) Störungen der sexuellen Orientierung (F65‐F66) 14 0 2 16 Persönlichkeitsstörung und Sucht (F60‐F63, F1) 113 149 2 264 Persönlichkeitsstörung und Störung der sexuellen Orientierung (F60‐ F63, F65‐F66) 74 0 2 76 Persönlichkeitsstörung und intellektuelle Minderbegabung (F60 Persönlichkeitsstörung und intellektuelle Minderbegabung (F60‐F63, F63, Z7) 35 0 0 35 schizophrene Störung und Sucht (F2, F1) 88 3 7 98 schizophrene Störung und Störung der sexuellen Orientierung (F2, F65‐F66) 7 0 0 7 schizophrene Störung und intellektuelle Minderbegabung (F2, Z7) 7 0 0 7 intellektuelle Minderbegabung und Sucht (Z7, F1) 13 13 1 27 intellektuelle Minderbegabung und Störung der sexuellen Orientierung (Z7, F65‐F66) 27 0 0 andere Diagnosen bzw. andere Formen von Multimorbidität 97 29 8 keine Diagnose 1 0 0 1 864 312 43 1219 schizophrene Störung (F2) affektive Störung (F3) Gesamt Stichtag 31.12.2006; nur 27 eine Eintragung je 134 Patient; Niedersachsen) ZUR UNTERBRINGUNG FÜHRENDE DELIKTE IM MRV DELIKTE IM MRV Unterbringungsdelikte bzw. Patienten nach Anlassstraftat(en) Patienten nach § 63 StGB gesamt § 64 StGB männ. weibl. männ. weibl. männ. weibl. Straftaten gegen das Leben (außer Sexualdelikte) 131 18 29 3 160 21 Brandstiftungsdelikte 101 13 19 2 120 15 Sexualdelikte insgesamt 291 0 19 0 310 0 zum Nachteil von Kindern 153 0 5 0 158 0 davon mit Todesfolge 5 0 0 0 5 0 Körperverletzung 151 14 64 0 215 14 p g Raub und Erpressung 64 2 74 1 138 3 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 6 0 2 0 8 0 Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hehlerei etc.) 19 3 33 3 52 6 Verstoß gegen das BtMG 1 0 36 2 37 2 sonstiges Delikt 19 1 23 1 42 2 Gesamt 783 51 299 12 1082 63 Unterbringungsdelikt* bzw. Anlassstraftat* (Stichtag 31.12.2006) Niedersachsen) IM MAßREGELVOLLZUG IM MAßREGELVOLLZUG werden zugewiesene psychisch kranke Straftäter untersucht und behandelt werden zugewiesene psychisch kranke Straftäter untersucht und behandelt – – – – nach den aktuellen Diagnosekriterien von Ärzten/Psychologen/Pflegern/… nach dem aktuellen Wissenstand der Behandlung psychischer Störungen gp y g nach einem multiprofessionellen Ansatz • • • • • • Psychopharmakologisch Psychotherapeutisch Physio‐/Sporttherapeutisch Ergotherapeutisch Arbeitstherapeutisch (Delinquenz) … (Delinquenz) mit dem Ziel erfolgreich therapierte Patienten zu resozialisieren – Arbeit – Soziale Kontakte – Wohnung und den Behandlungserfolg durch ambulante Nachbetreuung sicherzustellen d d B h dl f l d h b l N hb i h ll „ZWANGS‐“THERAPIE „ZWANGS THERAPIE Der Patient Der Patient – – – – wird zur Therapie verurteilt hat eine Mitwirkungspflicht“ an der Behandlung hat eine „Mitwirkungspflicht an der Behandlung kann aber nicht zu einer indizierten Therapie gezwungen werden darf sich selbst durch Therapieverweigerung schädigen darf sich selbst durch Therapieverweigerung schädigen Eine „Zwangstherapie“ ist nur zur Abwendung akuter Eigen‐ bzw. Fremdgefährlichkeit statthaft b d f h l hk h f Strenge Indikation für eine Hormon supprimierende (durch Strenge Indikation für eine Hormon supprimierende (durch das Kastrationsgesetz geregelt) PATIENTEN IM MAßREGELVOLLZUG HABEN WENIGER RECHTE ALS HABEN WENIGER RECHTE ALS ALLGEMEINPSYCHIATRISCHE: • Keine freie Arztwahl • Kein Recht eine Behandlung zu beenden • Mitwirkungsgebot an der Behandlung t u gsgebot a de e a d u g • Eingeschränkte Schweigepflicht bzw. sogar • Offenbarungspflicht der Therapeuten • Heilbehandlung abhängig vom Schutz der Allgemeinheit g gg g EXTERNE BEURTEILUNGEN Der externe Sachverständige (eSV) wird seitens des Gerichtes / STA / Der externe Sachverständige (eSV) wird seitens des Gerichtes / STA / STVK / Klinik bestellt Der eSV wird durch die Bestellung zum Helfer des Gerichts“ Der eSV wird durch die Bestellung zum „Helfer des Gerichts Der eSV berät das Gericht bei der Maßregelindikation zu Diagnose, Schuldfähigkeit und Prognose Schuldfähigkeit und Prognose Externe Zwischenbeurteilungen überprüfen den Unterbringungs‐ und Therapieverlauf: – Bayern interne Ko‐Beurteilungen – Niedersachsen Prokom vor Erstausgang und Erstbeurlaubung g g g (3er Team) – z.B. 5‐ Jahresgutachten zu Stand der Therapie und Prognose Vor Entlassung: externe Prognosebeurteilung IMMER IM BRENNPUNKT DER ÖFFENTLICHKEIT WAS DARF DER MRV KOSTEN? UNTERBRINGUNGS‐ UND KOSTENHETEROGENITÄT AUF BUNDESLANDEBENE AUF BUNDESLANDEBENE Ca Ca 190 Ca 250 Ca 190 250 modif. n. Horst Entorf 2007 WER BEURTEILT DAS BEHANDLUNGSZIEL? WER DEN ERFOLG EINER BEHANDLUNG? Geschäftsführung? Strafvollstreckungskammer? Staatsanwaltschaft? Staatsanwaltschaft? S i l i it i ? Sozialministerium? Gutachter? Externe Beurteiler? Patienten? Therapeuten? Justizministerium? Finanzministerium? Soziales Umfeld Soziales Umfeld Arbeitgeber? Familie? Bundeskanzler Schröder? B d k l S h öd ? Wegsperren für immer! Öffentlichkeit? kritische lib l liberale Medien? ORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN: WIE VERSORGT MAN WIE VERSORGT MAN MAßREGELVOLLZUGSPATIENTEN Gliederung nach baulicher Sicherung Gliederung nach Gli d h Diagnosen bzw. Therapie Zentralisierte p g Therapieangebote Regionalisierte Therapieangebote Spezialisierte Einrichtung Omnipotentes Versorgungsideal Versorgungsideal MAßREGELVOLLZUG IST LÄNDERSACHE UND DAMIT HETEROGEN UND DAMIT HETEROGEN Spezialisierte Einrichtungen nehmen besondere Funktionen wahr: Hochsicherung Differenzierte Diagnostik spezialisierte Therapieangebote p p g long‐stay regionale Resozialisierung Nicht jeder kann alles gleich gut! Und muss das auch nicht können Höchst Hoch Sicherung nach Bedarf Höchst‐, Hoch‐, Sicherung nach Bedarf Spezialisierung Therapie/Diagnose Kosteneffizient FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Im Maßregelvollzug • • • werden zugewiesene psychisch kranke Straftäter untersucht und behandelt – nach den aktuellen Diagnosekriterien g – von Ärzten/Psychologen/Pflegern/… – nach dem aktuellen Wissenstand der Behandlung psychischer Störungen – nach einem multiprofessionellen Ansatz • Psychopharmakologisch • Psychotherapeutisch • Physio-/Sporttherapeutisch • Ergotherapeutisch • Arbeitstherapeutisch • (Delinquenz) … mit i dem d Ziel Zi l erfolgreich f l i h therapierte h i Patienten P i zu resozialisieren i li i – Arbeit – Soziale Kontakte – Wohnung W h und den Behandlungserfolg durch ambulante Nachbetreuung sicherzustellen WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Multimodale, multiprofessionelle Therapie i Maßregelvollzug im ß l ll ET AT AT AT Psychotherapie Kriminaltherapie Psychopharmakologie Ausbildung Soziotherapie WWW.DGPPN.DE Was ist Therapie in der F Forensischen Psychiatrie? i h P hi t i ? Therapie zielt auf psychiatrische Symptomatik und Gefährlichkeit Setzt die kritische Überprüfung p g der zur Unterbringung g g führenden Diagnos g voraus (Paperwork: Urteil, Gutachten, Registerauszug) Entwickelt einer Hypothese zur Delinquenzgenese Setzt die indizierten, indizierten auch polymodalen Therapieansätze sachgerecht ein Fördert die Motivation;; erarbeitet ein „„Therapeutisches p Bündnis“ Therapiefortschritte verändern die Sicherheitsanforderungen, rechtfertigen hf und d erfordern f d Lockerungen k WWW.DGPPN.DE Lockerungen bei einer Behandlung im Maßregelvollzug • Setzen Kenntnis des Patienten und des zu erwartenden Risikos voraus • Sind von der zu erwartenden Gefährlichkeit abhängig • Werden bei Besserung möglich und notwendig • Sind in den therapeutischen Prozess eingebunden • Entsprechen dem Therapiefortschritt • Müssen verantwortbar sein • Folgen einem strukturierten Vorgehen • Pros- und Kons sind nachvollziehbar zu dokumentieren WWW.DGPPN.DE Beispiele von Lockerungsschritten I. Sicherung: Patient ist gefährlich fehlende Compliance bzw. unzureichender Therapiefortschritt muss durch bauliche Sicherungsmaßnahmen kompensiert werden II II. A füh Ausführung: Patient P i wird i d von Personal P l begleitet b l i III. Ausgang: zeitlich befristetes Verlassen der gesicherten Umgebung ohne Personal Patient hat zum Personal/Therapeuten eine stabile und belastbare Beziehung aufgenommen sodass er über die Bindung zum Personal auch in Versuchungssituationen verlässlich gefüh werden kann. kann Symptomatik abgeklungen, Therapieziele stabil verinnerlicht, Rückfallvermeidungs-strategi sind erarbeitet, erprobt und können in Belastungssituationen zeitlich und örtlich befristet,, verlässlich umgesetzt g werden;; Erkennen und Bewältigen g von Risikofaktoren und Gefährdungssituationen, ggf. Hilfesuchen auf Station IV: Beurlaubung: g verbringt g zur Resozialisierungg und Vorbereitung g der Entlassung mehrere Tage außerhalb der Klinik Stabile Verinnerlichung der Therapieziele Verlässliche und belastbare Copingstrategien WWW.DGPPN.DE Lockerungen unter Einbeziehung Dritter • • • • • Staatsanwaltschaft muss gehört werden ggf. zustimmen Interne Ko-Beurteilung Prokom – Niedersachsen Externe Sachverständige Die Klinik soll die Anfrage g aktiv mitgestalten: g – Bei welchen Fragen ist eine Drittmeinung sinnvoll – Gibt es diagnostische/therapeutische g / p Unklarheiten? – Rückendeckung / Zweitmeinung vor Lockerung WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Der externe Sachverständige wird seitens des Gerichtes / STA / STVK / Klinik bestellt wird durch die Bestellung nicht qualifizierter, sondern „Helfer des Gerichts“ Bei der Maßregelindikation: berät das Gericht zu Diagnose Diagnose, Schuldfähigkeit und Prognose Im Therapieverlauf: Zwischenbeurteilungen: – Bayern interne Ko-Beurteilungen – Niedersachsen Prokom vor Erstausgang und Erstbeurlaubung (3er Team) – z.B. 5-Jahresgutachten J g zu Stand der Therapie p und Prognose g Vor Entlassung: Prognose WWW.DGPPN.DE Entlassung aus dem M ß Maßregelvollzug l ll Patient P i ist i psychopathologisch h h l i h stabil bil und d hat h eine i gute Legalprognose Hat Einsicht in seine Krankheits- und Gefährlichkeitsgenese Hat wirksame Copingstrategien erarbeitet und unter Belastung erprobt Ist ausreichend compliant Hat einen stabilen und geeigneten sozialen Empfangsraum entwickelt und erprobt Verfügt über ein suffizientes Nachbetreuungssystem WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE INSTITUTSAMBULANZ 68b (strafbewehrte) Weisungen (nach Reform der Führungsaufsicht 2007) (1) Das Gericht kann die verurteilte Person … anweisen, 1. … einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen, 2.. ssich c nicht c t aan best bestimmten te Orten O te aufzuhalten, au u a te , d diee ihr Ge Gelegenheit ege e t …zu … u …St …Straftaten a tate bieten können, 3. (Kontaktverbot) 4. ((Verbot bestimmter Tätigkeiten) g ) 5. (Verbot bestimmter Gegenstände) 6. (Verbot, bestimmte Arten von Fahrzeugen nicht zu halten oder zu führen) 7. (Meldegebot bei der Aufsichtsstelle/ Dienststelle/ Bewährungshelfer(in) 8. (Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes zu melden) 9. (bei Erwerbslosigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden) 10. (keine berauschende Mittel zu sich zu nehmen, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum zu weiteren Straftaten beitragen wird, und sich Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind, oder 11. sich zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Abständen bei einer Ärztin oder einem i A Arzt, einer i P Psychotherapeutin h h i oder d einem i Psychotherapeuten P h h oder d einer forensischen Ambulanz vorzustellen. WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE INSTITUTSAMBULANZ § 67g StGB – Bewährungswiderruf wegen neuer Tat, Weisungsverstoßes, Entziehen aus der Aufsicht, bei „gefährlicher“ Verschlechterung des (gesundheitlichen) Zustands, wenn Umstände bekannt werden, werden die zur Versagung der Aussetzung geführt hätten § 67h StGB - Kriseninterventionsunterbringung b i akuter bei k t Zustandsverschlechterung Z t d hl ht oder d Rückfall Rü kf ll iin S Suchtverhalten, ht h lt zur Vermeidung des Widerrufs für längstens 3 + 3 Monate § 68c Abs. 2, 3 StGB – unbefristete FA WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE INSTITUTSAMBULANZ Frequenz der Kontakte individuell - wie oft - wann - wo Forensisch ausreichend erfahrene Therapeuten p -wer betreut -wie viele betreuen Inhalt der Betreuung - welches Ziel -welche Dauer - inhaltliche Auflagen? Stabile und belastbare Patienten-Therapeutenbeziehung Beii jedem j d Kontakt k Risikoeinschätzung i ik i h und d Kurzprognose und erforderlichenfalls eine adäquate Reaktion. WWW.DGPPN.DE Erfolge einer Behandlung im M ß Maßregelvollzug l ll Metaanalysen belegen die Wirksamkeit der Maßregelbehandlung (Mittlere Effektstärke: 0.07-0.33; Metaanalyse McGuire 2002) Risk/Need/Responsibility-Konzept Effektrate von 0.20, d.h. 40% geringere Rückfallkriminalität ( (Metaanalyse von Andrews et al. 1990)) Maßregelvollzugsbehandlung senkt die Rückfallraten im Vergleich zur Inhaftierung um 33-50% Maßregelvollzugsbehandlung g g g nach 7,5 Jahren J 30% allgemeine g Rückfälligkeit: g 10 % Gewalt oder Sexualdelikte (Seifert 2010) Während einer ambulanten Nachbetreuung deutlich unter 10%, 10% Delikte, Delikte überwiegend Verstöße gegen Weisungen WWW.DGPPN.DE Erfolgse al ation Erfolgsevaluation Rechnet sich der Maßregelvollzug? humanitäre Aspekte: Auch psychisch y Kranke gehören ins Krankenhaus rechtliche Aspekte: Nicht / erheblich vermindert schuldig Rentiert sich der Maßregelvollzug? Kosteneffizienz? Auf welchem Niveau rentiert sich der Maßregelvollzug? Kostenanalyse? Legalbewährung WWW.DGPPN.DE Was darf der Maßregelvollzug kosten Maßregelvollzug kosten Unterbringungs- und Kostenheterogenität auf Bundeslandebene Ca 190 Ca 250 modif. n. Horst Entorf 2007 WWW.DGPPN.DE Was darf der Maßregelvollzug kosten Maßregelvollzug kosten Berechnung vermiedener Kriminalitätskosten pro Insasse des Strafvollzugs modif. n. Horst Entorf 2007 WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Berechnung vermiedener Kriminalitätskosten pro Insasse des MRV modif. n. Horst Entorf 2007 WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Kosteneffizienz des Maßregelvollzugs am Beispiel eines Sexualstraftäters Rückfallrate MRV MRV=0,2, 0,2, RV RV=0,6 0,6 modif. n. Horst Entorf 2007 WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Pä Prävention??? ti ??? Erkennen von Risikoklientels Berücksichtigung der Gefährlichkeit auch bei allgemeinpsychiatrische Patienten: Wer wird i d mit i welcher l h Wahrscheinlichkeit h h i li hk i in i absehbarer b hb Zeit i straffällig ff lli und welche Hilfsmaßnahmen können angeboten werden Komorbider Drogenmissbrauch? Non-Compliance? (Kröber 2008) Hilfsangebote: Prävention sexueller Missbrauch K i Täter Kein Tät werden d Drogenabhängige Resilenzforschung: g Was schützt Patienten davor Straftaten zu begehen? g Kostenträger? WWW.DGPPN.DE PROF DR MED. JÜRGEN L. MÜLLER PROF. DR. MED JÜRGEN L MÜLLER Forensische Psychiatrie und Psychotherapie: Was ist das Psychotherapie: Was ist das überhaupt? WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum MRV ß g g Privatisierungg des Maßregelvollzugs: Sicherungsmaßnahmen durch private Pflegkräfte nach dem Hess. MVollzG verfassungsgemäß; Urteil vom 18.01.2012 2 BvR 133/10 Keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im MRV (Rhld-Pf und B-W) Beschlüsse vom 23.03.2011 (2 BvR 882/09) und vom 12.10.2011 ; mit Ausstrahlung auf die BGH BGH-Rechtsprechung Rechtsprechung zum Betreuungsrecht vom 25 25.06.2012 06 2012 Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig vom 04.05.2011 Neuregelung bis Mail 2013 gefordert; "Altfälle" können weiter verwahrt werden, wenn hochgradige Gefahr schwerster Gewalt - oder Sexualstraftaten und psychische Störung im Sinne des ThUG WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im MRV DGPPN Positionen zu diesen höchstrichterlichen Beschlüssen: Stellungnahme vom 06.01.2012, vom 10.08.2012, vom 18.10.2012 sowie aktuell Ausstrahlung auf das Betreuungsrecht: Aktuell: Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (Drucksache 17/11513) Ausstrahlung auf die Psychiatrischen Krankengesetze der Länder! Ausstrahlung auf die Maßregelvollzugsgesetze: Rechtsunsicherheit; Rücknahme von Lockerungen, bauliche Sicherungsmaßnahmen; SEK-Einsätze; Verhalten bei Nahrungsverweigerung? WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Th Therapieunterbringungsgesetz i t b i t (ThUG seit it 01.01.12) 01 01 12) • Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009, betroffene Straftäter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, weil – die Sicherungsverwahrung sich nicht wesentlich von der Strafhaft unterscheidet und – die nachträgliche Verlängerung gegen das Vertrauensschutzgebot verstößt • § 1 Absatz 1 Nr. 1 ThuG: Aus der SV entlassene Straftäter können bei Vorliegen einer psychischen Störung, Störung die dazu führt, dass „mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeinträchtigen wird“ wird weiterhin geschlossenen untergebracht werden: Die Unterbringung muss sich vom Strafvollzug unterscheiden Intensive auch individualisierte Therapierung der Störung auch ohne B h dl Behandlungsmotivation ti ti d des B Betroffenen t ff Regelmäßige Begutachtung in Abständen von 18-Monaten • • • WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? V d Von der N Neuregelungen l d der SV ist i t die di Psychiatrie P hi t i besonders b d betroffen b t ff • Die Bindungg der Fortdauer der Verwahrung g an eine "psychische py Störung" g als neue juristische j Kategorie ist ein Missbrauch der Psychiatrie als Ordnungsinstrument; • Nach BVerfG wird psychische Störung weiter gefasst als in den psychiatrischen Diagnosesystemen. Dieser unscharfe Begriff macht das ThuG für jede Normabweichung anwendbar und öffnet das ThUG für weitere Ausweitungen: z.B. nachträgliches THUG; aktuelle Erweiterung des Anwendungsbereichs • Diskriminierung von Therapie durch „Therapierungsauflage“ • Kriminalität und Krankheit sowie dauerhafte Gefährlichkeit und psychische Krankheit werden gleichgesetzt. Dies bedeutet auch Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihrer Therapeuten WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Maßregelvollzugsbehandlung g g g im Lichte aktueller Rechtsprechung Keine Rechtsgrundlage g g für eine Zwangsbehandlung g g im MRV: Gefahr der Verwahrpsychiatrie, mechanische Sicherung bei zunehmender Gefährlichkeit, ärztliche Begleitung schwer Kranker, Kranker aber nicht behandlungswilliger und weiter nur zu sichernder Patienten Missbrauch psychiatrischer Kategorien zu ordnungspolitischen Zwecken "psychische Störung" "Therapierung" Grenzen zwischen Psychiatrischem Krankenhaus und Sicherungsverwahrung geöffnet, ohne eine ausgewogenes Konzept zur Regelung der Durchlässigkeit vorzulegen. WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? Personal im Maßregelvollzug Multiprofessionelles „Team“ bestehend aus Ärzten/Psychologen/Pflegern/ Sozialpädagogen/Ergo//Physio-/Sporttherapeuten y / p p ... Hohe Anforderungen durch „Sichern und Bessern“ Belastbarkeit fachliche Kompetenz Umgang mit „Macht“ hohe intrinsische Motivation Aktuell ärztlicher Personalmangel: Intensive Förderung und Optimierung von Arbeitsbedingungen bedingte Kompensationsmöglichkeiten: verstärkter Einsatz von psychol Psychotherapeuten psychol.Psychotherapeuten Teilzeitkräften … g sind Ärzten vorbehalten// doch: Hoheitliche Aufgaben Aufnahmeuntersuchung WWW.DGPPN.DE FORENSISCHE PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE: WAS IST DAS ÜBERHAUPT? GERHARD SCHRÖDER Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich angesichts der jüngsten Kindesentführungen für ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter ausgesprochen. g p Die Täter,, so Schröder,, müssten lebenslänglich g hinter Gitter. WWW.DGPPN.DE DGPPN KONGRESS 2013 27. – 30 30. November o e be 2013 0 3 | ICC CC Berlin e Von der Therapie zur Prävention Von der Therapie zur Prävention WWW.DGPPN.DE/KONGRESS WWW.DGPPN.DE KONGRESS 27. – 30. November 2013 // ICC Berlin Von der Therapie zur Prävention • Prädiktive Psychiatrie • Das soziale Gehirn • Alternative Versorgungsmodelle für psychische Erkrankungen – internationale Perspektive • Bedarfsplanung in der Versorgung psychischer Störungen • Stärkung der Patientenautonomie und ärztliche Hilfeleistung • Neurobiologische Grundlagen von Prävention • Grenze zwischen gesund und krank Einladungsprogramm in Kürze online auf www.dgppn.de Kongresspräsident Prof. Dr. med. Wolfgang Maier Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinikum Bonn Sigmund‐Freud‐Str. 25, 53105 Bonn Wissenschaftliches Sekretariat h fl h k Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Julie Holzhausen Reinhardtstr. 27 B, 10117 Berlin Tel.: +49 (0) 30 – 2404 772 18 Email: j.holzhausen@dgppn.de Anmeldung www.dgppn.de WWW.DGPPN.DE