BELÄGE AUF ZEMENTESTRICH Fliesen und Platten aus Keramik
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BELÄGE AUF ZEMENTESTRICH Fliesen und Platten aus Keramik
28.08.2007 M erkblatt Beläge auf Zementestrich 14:03 Uhr Seite 1 BELÄGE AUF ZEMENTESTRICH Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen Juni 2007 Ersatz für Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen, Ausgabe September 1995 Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten, Ausgabe September 1995 de Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 2 Herausgeber: FACHVERBAND FLIESEN UND NATURSTEIN IM ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES E.V., BERLIN in Zusammenarbeit mit: Altmühltaler Kalksteine e.V. Industrievereinigung, Solnhofen Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB), Troisdorf-Oberlar Deutsche Bauchemie e.V., Frankfurt/Main Industrieverband Klebstoffe e.V., Düsseldorf Industrieverband Keramische Fliesen + Platten e.V., Berlin Säurefliesner-Vereinigung e.V., Burgwedel Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Sankt Augustin Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Kronenstraße 55–58, 10117 Berlin, www.fachverband-fliesen.de Alleinverkauf durch die Servicestelle des Fachverbandes Fliesen und Naturstein: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Postfach 410949, 50869 Köln, Telefon 0221 5497-120, Telefax 0221 5497-130, www.rudolf-mueller.de Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Anwendungsbereich 3 Vorgaben durch den Planer 3.1 3.2 3.3 3.4 Tragender Untergrund/Ausgleichsschichten Fugen Maßnahmen gegen Feuchtigkeit Lastverteilungsschicht/Estrich, Nenndicke 4 Bauarten von Fußbodenheizungen 4.1 4.2 4.3 Warmwasser-Fußbodenheizung Elektrische Fußbodenheizung Betriebstemperatur 5 Trocknung/Schutz 6 Dämmstoffe/Dämmschichten 6.1 6.2 Dämmstoffe Dämmschichten 7 Abdeckung 8 Bewehrung 9 Belegreife 10 Verlegen von Fliesen und Platten 10.1 Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/Estrich 10.2 Verlegung im Dünnbett auf erhärteter Lastverteilungsschicht/Estrich 10.2.1 Prüfung/Vorbereitung des Untergrunds 10.2.2 Verlegung im Dünnbett 11 Verfugen 12 Bewegungsfugen 12.1 12.2 12.3 Definition und Ausführung Anordnung der Bewegungsfugen Scheinfugen 13 Ausführung der Bewegungsfugen 14 Inbetriebnahme nach Fertigstellung 15 Hinweise auf Normen, Merkblätter und Verordnungen 3 Beläge auf Zementestrich 1 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 4 Definition Dieses Merkblatt beschreibt den Aufbau beheizter/unbeheizter Fußbodenkonstruktionen im Innenbereich mit Belägen aus Fliesen und Platten auf Dämmschichten oder Trennschichten in Wohngebäuden und Gebäuden mit ähnlicher Nutzung (DIN 1055: lotrechte Nutzlast ≤ 2 kN/m2) der Biegezugfestigkeitsklasse F4 (CT-F4). Das Bindemittel der Estriche besteht aus Zement. Andere Arten von Lastverteilungsschichten/Estrichen (z. B. Sonderprodukte wie Schnellzementestriche/Estriche mit Zusatzmittel zur Beschleunigung der Belegreife) sind in diesem Merkblatt nicht geregelt. Bei Sondermörteln/Estrichen sind die Herstellerangaben verbindlich. 2 Anwendungsbereich Dieses Merkblatt gilt zusammen mit DIN 18560, DIN EN 13318 und DIN EN 13813 für Zementestriche auf Dämmschichten, die den Wärme- und/oder Schallschutz zu erfüllen haben, sowie für Estriche auf Trennschichten. Als Heizestriche dienen sie außerdem zur Aufnahme der Heizelemente (z. B. Rohre) für die Raumheizung. Das Merkblatt stellt eine wichtige Grundlage für die fachgerechte Planung und Ausführung im Regelfall dar. Es schließt andere fachgerechte Konstruktionen nicht aus. 3 Vorgaben durch den Planer 3.1 Tragender Untergrund/Ausgleichsschichten Der tragende Untergrund zur Aufnahme der Fußbodenkonstruktion muss ausreichend fest, eben und trocken sein. Die Ebenheit der Oberfläche muss den Anforderungen der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“, Tabelle 3, Zeile 2 entsprechen, eine vollflächige Auflage der Dämmschichten ermöglichen sowie den Einbau gleichmäßig dicker Schichten zulassen. Unzulässige Unebenheiten und unzulässige Winkeltoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 2 sind vorher auszugleichen. Der tragende Untergrund darf keine groben Verunreinigungen, z. B. Mörtelreste, punktförmige Erhebungen, Rohrleitungen o. Ä. aufweisen, die zu Schallbrücken und/oder Unterschieden in der Dicke der Lastverteilungsschicht/des Estrichs führen können. Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, muss durch einen Ausgleich wieder eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht geschaffen werden. Ausgleichsschichten müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit nachgewiesen ist. Druckbelastbare Dämmstoffe dürfen als Ausgleichsschichten verwendet werden. (Siehe ZDB-Merkblatt „Rohre auf Decken“.) Soll die Belagsoberfläche im Gefälle ausgeführt werden, muss dies im tragenden Untergrund, unterhalb der Abdichtung, Trenn- bzw. Dämmschicht vorhanden sein, damit der Estrich in gleichmäßiger Dicke hergestellt werden kann. Fugen im tragenden Untergrund müssen vollkantig sein, eine gleichmäßige Breite aufweisen sowie geradlinig und winkelgerecht verlaufen. 3.2 Fugen Nach DIN 18560 hat der Bauwerksplaner einen Fugenplan zu erstellen und als Bestandteil der Leistungsbeschreibung den Ausführenden vorzulegen. Dem Fugenplan muss u. a. die Art und Anordnung der Fugen zu entnehmen sein. Bei der Festlegung von Fugenabständen, Fugenbreiten und Estrichfeldgrößen sind die Art des Bindemittels, der vorgesehene Bodenbelag, die Geometrie der Fläche, die Beanspruchung durch Nutzlasten sowie die zu erwartenden Temperaturänderungen zu berücksichtigen. Bei Heizestrichen müssen außerdem die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Estrich und Bodenbelag miteinbezogen werden. Bei beheizten Konstruktionen ist darüber hinaus die „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ zu beachten. Beheizte und unbeheizte Flächen sind grundsätzlich unabhängig von der Flächengeometrie durch eine Fuge voneinander zu trennen. (Ausgenommen sind unbeheizte schmale Stellflächen im Randbereich.) In Türdurchgängen sind in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen. Darüber hinaus wird empfohlen, bei Flächen mit getrennten Heizkreisen, die erwartungsgemäß unterschiedlich beheizt werden (z. B. Bad und Schlafzimmer), Bewegungsfugen anzuordnen. Unterschiedlich regelbare Heizkreise innerhalb eines Raumes (Wohnzimmer mit zwei Heizkreisen, z. B. Fensterfront und restliche Fläche) sollen nicht geplant und ausgeführt werden. 4 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 5 Bewegungsfugen dürfen nicht von Heizelementen gekreuzt werden. Anschlussleitungen, die Bewegungsfugen kreuzen müssen, sind in geeigneter Weise, z. B. durch Rohrhülsen von etwa 0,30 m Länge, zu schützen. Die Felder sollten bei unbeheizten Estrichen eine Größe von ca. 60 m2 und eine Seitenlänge von ca. 8 m nicht überschreiten. Bei Heizestrichen sollten die Felder eine Größe von ca. 40 m2 und eine Seitenlänge von ca. 6,50 m nicht überschreiten. Bei größeren Abmessungen und dort, wo die Fläche der Lastverteilungsschicht/des Estrichs stark verspringt, sind Unterteilungen vorzunehmen. Die Felder sollten möglichst quadratische oder gedrungene Seitenverhältnisse aufweisen (Seitenverhältnis 1 : 1/ 2 : 1). Sie sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Feldgrößen können entsprechend den Eigenschaften der Belagstoffe in begründeten Fällen abgeändert werden. 3.3 Maßnahmen gegen Feuchtigkeit Abdichtungen sowie die Art der Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht drückendes Wasser sind gemäß DIN 18195-4 und DIN 18195-5 bzw. dem ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ sowie dem BEB-Hinweisblatt „Abdichtungsstoffe im Verbund mit Bodenbelägen“ vom Bauwerksplaner festzulegen. Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit sind vor dem Einbau der Lastverteilungsschicht/des Estrichs zu planen und herzustellen. 3.4 Lastverteilungsschicht/Estrich, Nenndicke Die Estrichnenndicke unter Fliesen- und Plattenbelägen muss bei Wohnraumbelastung (lotrechte Nutzlasten ≤ 2 kN/m2) mindestens 45 mm gemäß CT-F4 betragen. Bei geringeren Nenndicken ist eine Prüfung auf Tragfähigkeit und auf Durchbiegung nach DIN 18560-2 durchzuführen. Bei dieser Prüfung darf der Prüfkörper unter einer Belastung von 400 N und einer Stützweite von 500 mm nicht bre- chen und die Durchbiegung darf höchstens 0,15 mm betragen. Die Estrichnenndicken sind bei Zementheizestrichen nach DIN 18560-2, Tabelle 2 bis 4 zu wählen und bei der Bauart A zusätzlich um den Außendurchmesser des Heizrohrs zu erhöhen. Die Rohrüberdeckung muss gemäß CT-F4 mindestens 45 mm betragen. Bei größeren Einzellasten oder Flächenlasten (> 3 kN/m2) sind größere Estrichdicken, entsprechend der DIN 18560-2, Tabelle 2 bis 4, durch den Planer vorzugeben. Bei Heizestrichen dürfen nur solche Zusatzmittel verwendet werden, die den Volumenanteil der Luftporen des Mörtels um nicht mehr als 5 % erhöhen. Zusatzmittel dürfen Heizrohre bzw. -elemente, Bewehrung, Einbauteile und Beläge nicht schädigen. 4 Bauarten von Fußbodenheizungen 4.1 Warmwasser-Fußbodenheizung Eine Warmwasser-Fußbodenheizung ist eine an Ort und Stelle als Fußbodenkonstruktion hergestellte Einrichtung mit Rohren oder anderen Hohlprofilen, die von Wasser als Heizmedium durchströmt werden. Die wasserführenden Rohre befinden sich bei Bauart A in der Lastverteilungsschicht/im Estrich direkt auf der Abdeckung der Dämmschicht. Weiterhin können die Rohre innerhalb der Dämmschicht sowohl unter dem Estrich (Bauart B) als auch mittig in einem Ausgleichsestrich (Bauart C) liegen. Für die Planung gilt DIN EN 1264-4 in Verbindung mit DIN 18560-2. Bild 1: Bauarten von Heizestrichen gemäß DIN 18560-2 5 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 6 4.2 Elektrische Fußbodenheizung 6 Dämmstoffe/Dämmschichten Eine elektrische Fußbodenheizung ist eine an Ort und Stelle als Fußbodenkonstruktion aufgebaute Heizeinrichtung, die die aus elektrischer Energie erzeugte Wärme über die Oberfläche des Fußbodens an den zu beheizenden Raum abgibt. Dabei wird zwischen Direktheizung, die die Wärme möglichst mit geringer zeitlicher Verzögerung abgibt, und Speicherheizung, die die Wärme mit gewollter zeitlicher Verzögerung abgibt, unterschieden. 6.1 Dämmstoffe Für die Planung elektrischer Fußbodenheizungen gilt DIN 44576-1 bis -4 in Verbindung mit DIN 18560-2. 4.3 Betriebstemperatur Bei Fussbodenheizungen darf die Temperatur im Bereich der Heizelemente im Estrich (CT) 55 °C nicht überschreiten. Die Oberflächentemperatur des beheizten Fußbodens beträgt bei bestimmungsgemäßem Betrieb in Wohn- und Arbeitsbereichen (Aufenthaltszonen) max. 29 °C in höher beheizten Randzonen und Barfußbereichen (z. B. Badezimmer) max. 35 °C. Die Betriebstemperatur sollte möglichst gleichmäßig über die Heizperiode beibehalten werden. Manuelle Eingriffe durch Aus- und Einschalten einzelner Heizkreise in einer Belagfläche sind nicht zulässig. 5 Trocknung/Schutz Gute bauklimatische Bedingungen (≤ 65 % rel. Luftfeuchte) sind Voraussetzung für den Trocknungsprozess. Mit steigender Estrichdicke nimmt die Trocknungszeit überproportional zu. Bei größeren Estrichdicken (über 50 mm) kann es insbesondere bei unbeheizten Estrichen ratsam sein, nach ausreichender Erhärtung die Trocknung durch den fachgerechten Einsatz von Luftentfeuchter und/oder Beheizung zu beschleunigen. Bei ausschließlicher Beheizung ist auf entsprechenden Luftaustausch zu achten. Zugluft ist zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind vom Auftraggeber/Planer mit dem Hersteller abzustimmen. Der Zementestrich ist wenigstens 1 Woche vor schädlichen Einwirkungen (z. B. Wärme/Zugluft) zu schützen. Zementestriche sollten nicht vor Ablauf von 3 Tagen begangen und nicht vor Ablauf von 7 Tagen höher belastet werden. DIN EN 622-1 Faserplatten – Anforderungen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) – Spezifikation DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Spezifikation DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) – Spezifikation DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) – Spezifikation DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzhartschaum (PF) – Spezifikation DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) – Spezifikation DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezifikation DIN EN 13169 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezifikation DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) – Spezifikation DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation Nicht genormte Dämmstoffe (z. B. gekörnte, geschäumte oder geblähte Stoffe) dürfen nur verwendet werden, wenn die Gebrauchstauglichkeit den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechend nachgewiesen ist. 6 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 7 Bei Dämmstoffen für die Trittschalldämmung ist die Lieferdicke dL maßgebend für die Bemessung der Konstruktion. Die maximale Nutzlast, die Zusammendrückbarkeit c und die Dickenminderung unter Langzeitbelastung Xt sind weitere Bemessungsgrößen. Die Zusammendrückbarkeit c ergibt sich aus der Differenz dL – dB , wobei dB als Dicke unter Belastung gilt. nete Maßnahmen zum dauerhaften Schutz der Dämmschicht gegen Feuchte angesehen werden. Sie sollen lediglich die Durchfeuchtung der Dämmschicht durch das Anmachwasser des Mörtels und die Bildung von Mörtelbrücken verhindern. Bei zweilagigen Dämmschichten ist der Dämmstoff mit der geringeren Zusammendrückbarkeit – also der steifere Dämmstoff – als obere Lage anzuordnen. Dies gilt nicht für trittschalldämmende Heizsystemplatten und auch nicht für die Fälle des Rohrausgleichs mit Wärmedämmplatten. Die Zusammendrückbarkeit aller Dämm- und Ausgleichsschichten darf 5 mm nicht überschreiten. Eine Bewehrung von Estrichen auf Dämmschicht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei beheizten Konstruktionen ist es zweckmäßig, eine Bewehrung einzubauen. Das Entstehen von Rissen sowie Formänderungen kann durch eine Bewehrung nicht verhindert werden. Es wird zwischen Gitterund Faserbewehrung unterschieden. 6.2 Dämmschichten Zur Herstellung der Dämmschicht müssen die Dämmstoffe dicht gestoßen verlegt werden. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu verlegen. An Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen (wie z. B. Türzargen oder Rohrleitungen) sind schalldämmende Randstreifen (Randfugen) anzuordnen. Diese Randstreifen müssen die zu erwartenden thermischen Bewegungen der Fußbodenkonstruktion z. B. durch die Heizung oder durch Fremdwärme behinderungsfrei aufnehmen. Sie dürfen nicht im Bereich des Estrichs und des Belags mit Nägeln, Tackern o. Ä. befestigt sein. Um Schallbrücken und Einspannungen zu vermeiden und Längenänderungen zu ermöglichen, dürfen die Randdämmstreifen erst nach der Verfugung des Belags abgeschnitten werden. Ist dies nicht möglich, sind andere geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Bauteiltrennung zu ergreifen. 7 Abdeckung Die Dämmschicht ist nach DIN 18560-2, Abschnitt 5.1.2 mit einer Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke oder mit einem anderen Erzeugnis vergleichbarer Eigenschaften abzudecken. Bei Heizestrichen sind Polyethylenfolien von mindestens 0,15 mm Dicke zu verwenden. Zur Abdeckung sind auch andere Stoffe oder Maßnahmen zulässig, wenn eine den oben genannten Stoffen gleichwertige Funktion des Abdeckens nachgewiesen werden kann. Die Abdeckung ist bis zur Oberkante des Randstreifens hochzuführen, sofern der Randstreifen nicht selbst die Funktion der Abdeckung erfüllt. Die einzelnen Bahnen müssen an den Stößen ca. 8 cm überdecken. Abdeckungen können nicht als geeig- 8 Bewehrung Bei einer Bewehrung aus Stahlmatten, Betonstahlmatten nach DIN 488-4 (z. B. N 141, N 94) oder einem Baustahlgitter (Maschenweite 50/50 mm bei Stabdurchmesser 2 mm bis Maschenweite 70/70 mm bei Stabdurchmesser 3 mm) soll die Verbreiterung von auftretenden Rissen und der Höhenversatz der Risskanten minimiert werden. Die Bewehrung ist an den Stößen mit ausreichender Überlappung zu verlegen und an den Bewegungsfugen zu unterbrechen. Bei einer Bewehrung aus Fasern soll die Bildung von Schrumpf- bzw. Frühschwindrissen verringert werden. Die Wahl der Bewehrung (Zweck, Art und Ausführung) obliegt dem Planer und ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. 9 Belegreife Die Belegreife des Zementestrichs ist erreicht, wenn die Restfeuchte ≤ 2,0 CM-% beträgt. Die Feuchteprüfung ist mit einem CM-Gerät nach Arbeitsanweisung/Dokumentation FBH-AD, CM-Messung, entsprechend der Fachinformation „Schnittstellenkoordination“ vorzunehmen. Bei Heizestrichen (Bauart A) ist die Messung nur an den dafür gekennzeichneten Stellen durchzuführen. Liegt der Feuchtegehalt des Estrichs über der für die Belegreife zulässigen Restfeuchte, ist die Feuchteprüfung in bestimmten Abständen so lange zu wiederholen, bis die Belegreife erreicht ist. Bei Heizestrichen hat sich bewährt, nach dem Funktionsheizen (gemäß FBM-D3) direkt ein Belegreifheizen (Dokumentation FBH-D4) durchzuführen, bis sich während des Heizungsbetriebs unter einer aufgelegten und an den Rändern abgeklebten ca. 0,50 m x 0,50 m großen PE-Folie innerhalb von 24 Stunden keine Feuchtigkeitsspuren mehr zeigen. Diese Vorprüfung kann auch mit einem elektronischen Messgerät durchgeführt werden, ersetzt aber nicht die CM-Messung. 7 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 8 Bild 2: Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/ Estrich Bild 3: Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/ Estrich Die Feuchtigkeitsmessungen sind von der Bauleitung anzuordnen und zu überwachen. 10 Verlegen von Fliesen und Platten 10.1 Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/Estrich Auf die frisch eingebrachte Lastverteilungsschicht/ den Estrich wird die Schlämme aus Zement und Sand und/oder hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel bzw. werkgemischter Haftschlämme als Kontaktschicht aufgetragen. In diese Kontaktschicht werden die Fliesen oder Platten verlegt. Bei Belagsstoffen, bei denen Verfärbungen und Ausblühungen auftreten können, sollte diese Verlegeart nicht angewendet werden. 10.2 Verlegung im Dünnbett auf erhärteter Lastverteilungsschicht/Estrich 10.2.1 Prüfung/Vorbereitung des Untergrunds Die Estriche sind hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit vor der Verlegung u. a. durch folgende Prüfungen zu beurteilen: – Höhenlage, Ebenheit, Gefälle und Winkeltoleranzen, – Festigkeit der Oberfläche, – Beschaffenheit der Oberfläche (z. B. Saugfähigkeit/Risse), – vorhandene Bewegungsfugen, – Aufheizprotokoll (bei Heizestrichen). Diese Verlegeart ist nur für kleine Belagflächen zu empfehlen. Die Felder müssen ohne Unterbrechung hergestellt werden. 8 Die Belegreife ist mittels CM-Messung festzustellen. Werden Grundierungen erforderlich, sind diese auf den Dünnbettmörtel abzustimmen und die Trocknungszeit ist einzuhalten. Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 9 Bild 4: Verlegung im Dünnbett auf erhärteter Lastverteilungsschicht/Estrich Bild 5: Verlegung auf Trennschicht oder Abdichtung 10.2.2 Verlegung im Dünnbett 12 Bewegungsfugen Die Verlegung von Fliesen und Platten auf Estrichen erfolgt im Dünnbettverfahren gemäß DIN 18157. 12.1 Definition und Ausführung Bei beheizten Konstruktionen sind Dünnbettmörtel/Fließbettmörtel der Gruppe C2 nach DIN 12004 zu empfehlen. Es wird empfohlen, bei beheizten Konstruktionen Fliesen und Platten mit geradlinig durchlaufenden Fugen (Fugenschnitt) und nicht mit versetzten Fugen (Verband) zu verlegen. Quadratische Formate sind zu bevorzugen. 11 Verfugen Die Herstellung von Fugen ist aus bauphysikalischen Gründen erforderlich. Bewegungsfugen lassen Bewegungen in alle Richtungen zu und trennen die Fußbodenkonstruktion von der Dämmschichtabdeckung bis zur Belagoberfläche. Sie sind geradlinig und rechtwinklig anzulegen. Der Einbau von Fugenprofilen kann zweckmäßig sein. Bewegungsfugen innerhalb der Estrichfläche sind ggf. gegen Höhenversatz zu sichern. Die Fliesen und Platten sind nach DIN 18352, DIN 18332 oder DIN 18333 im Schlämmverfahren zu verfugen. Die Randfuge muss frei von Fugmörtel sein. Bei der Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/frischem Estrich sind längere Wartezeiten erforderlich. Bei der Verlegung auf frischer, beheizbarer Lastverteilungsschicht sollte die Belagfläche erst nach erfolgtem Aufheizen, in Anlehnung an das Belegreifeheizen, verfugt werden. 9 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 10 Bild 6: Ausbildung einer Bewegungsfuge als Feldbegrenzung Bild 7: Ausbildung einer Bewegungsfuge als Feldbegrenzung 12.2 Anordnung der Bewegungsfugen Bewegungsfugen sind anzuordnen: – über Bauwerksfugen an gleicher Stelle, – an größeren Erweiterungen oder Verengungen der Estrichfläche (vorspringende Ecken), – bei Grundrisslängen über 8 m, – als Feldbegrenzungsfuge bei Estrichen mit unterschiedlich regelbaren Heizkreisen, – sowie als Randfugen bei Bauteilen, die den Belag durchdringen, oder im Übergang zu Wänden. Bewegungsfugen müssen Formänderungen der Belagflächen in alle Richtungen aufnehmen. Berechnungsbeispiel Wärmeausdehnungskoeffizient des Zementestrichs: 0,012 mm/(m · K) Angenommene Temperaturdifferenz: 40 K – in Türdurchgängen zwischen getrennten Wohnund Arbeitsbereichen und zu gemeinsamen Treppenhäusern zur Vermeidung von Längsschallübertragungen, Randdämmstreifen in zusammengedrücktem Zustand: 4 mm – bei mehreren hintereinander liegenden Räumen, die durch Türdurchgänge miteinander verbunden sind Randfugenbreite b: Seitenlänge: 8 m b = Wärmeausdehnungskoeffizient · Temperaturdifferenz · Seitenlänge + Randdämmstreifen in zusammengedrücktem Zustand b = 0,012 · 40 · 8 + 4 = 7,84 mm fi 8 mm Breite des Randdämmstreifens 10 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 11 Bild 8: Ausbildung einer Randfuge an angrenzende Wandbekleidung Bild 9: Ausbildung einer Randfuge an Sockelleiste 12.3 Scheinfugen 13 Ausführung der Bewegungsfugen Scheinfugen (angeschnittene Fugen) sind Sollbruchstellen, die das Schwinden des Estrichs zulassen. Sie trennen den Estrichquerschnitt als Verlegeuntergrund nur bis auf 1/3 oder 1/2 seiner Höhe und werden in der Regel durch Einschneiden des Estrichmörtels hergestellt. Sie bleiben offen und werden nach Erreichen der Belegreife ebenso wie auftretende Risse kraftschlüssig mit Kunstharz geschlossen und ggf. zusätzlich verdübelt. Derart geschlossene Scheinfugen werden bei der Herstellung der Bodenbeläge nicht berücksichtigt. Die Bewegungsfugen im Fliesen- und Plattenbelag können mit elastischen Fugenfüllstoffen oder Fugenprofilen geschlossen werden. Ausführungsgrundlagen sind die DIN 18540 Bauwerksfugen und/oder die Merkblätter des IVD. Die mit elastischen Füllstoffen geschlossenen Fugen unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52460, Abschnitt 2 und können reißen. Die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion können die Elastizität der Fugenfüllstoffe überschreiten. In Türdurchgängen innerhalb einer Wohnung oder eines Arbeitsbereiches oder auch innerhalb von Räumen, können Bewegungsfugen ebenfalls als offene Scheinfugen in der Lastverteilungsschicht/im Estrich ausgeführt werden. Diese Fugen sind geradlinig und rechtwinklig anzulegen, gegen Höhenversatz zu sichern und im Belag als Bewegungsfuge auszubilden. Eine Erneuerung der Füllstoffe ist ggf. vorzunehmen, um Folgeschäden zu vermeiden. Sockel/Wandanschlussfugen sind ausreichend breit herzustellen. 11 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 12 Bild 10: Ausbildung einer Randfuge an angrenzende Wandbekleidung Bild 11: Ausbildung einer Randfuge der Sockelleiste 14 Inbetriebnahme nach Fertigstellung ATV DIN 18353 Estricharbeiten Die Fußbodenheizung ist, sofern nicht verbindlich anderslautende Herstellerangaben vorliegen, nicht vor 28 Tage nach Herstellung des Bodenbelags auf die bestimmungsgemäße Betriebstemperatur zu bringen. Eine stufenweise Temperaturerhöhung sollte ebenfalls während der laufenden Inbetriebnahme eingehalten werden. DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung 15 Hinweise auf Normen, Merkblätter und Verordnungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18158 Bodenklinkerplatten DIN EN 12004 Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten – Definitionen und Spezifikationen DIN V 18500 Betonwerkstein – Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung DIN 4108-2 und 3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden EnEV 2004 Energieeinsparverordnung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise DIN 18195 Bauwerksabdichtungen 12 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 13 DIN 52460 Fugen- und Glasabdichtungen – Begriffe DIN EN 1264 Fußboden-Heizung – Systeme und Komponenten DIN 18157 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke DIN 18560 Estriche im Bauwesen DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche – Begriffe Anhang: Planung von Bewegungsfugen in Heizestrichen Die folgenden Hinweise für die Fugenplanung wurden dem IGE-Merkblatt Nr. 5 entnommen. Sie sollen dem Planer als Entscheidungshilfe dienen. Die Vorgaben des Lieferanten sind vorrangig. Aus geometrischen Gesichtspunkten lassen sich die üblichen Estrichflächen in folgende Kategorien einteilen: – Rechteckflächen – L-Flächen – U-Flächen DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Estrichmörtel und Estrichmassen, Eigenschaften und Anforderungen – Flächen mit Türdurchgängen Beispiel Rechteckflächen Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“, Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V., Berlin Ab einer Seitenlänge von 10 m wird – bei starren Belägen wie Fliesen und Platten – eine Fuge empfohlen. Merkblatt „Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken“, Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V., Berlin Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Fuge benötigt man die Lage des Schwerpunktes der Estrichfläche. Im Anhang wird ein einfaches Verfahren zur Bestimmung des Schwerpunktes angegeben. Hinsichtlich der Fugenanordnung gelten folgende Empfehlungen: Fachinformation „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“, Bundesverband Flächenheizungen e.V., Hagen Beispiel U-Flächen – Schwerpunkt S1 im Mittelteil: Fuge, wenn der längere Schenkel Sl > 3 m – Schwerpunkt S2 im Seitenteil der Basisfläche: Fuge, wenn der gegenüberliegende Schenkel Sg > 3 m – Schwerpunkt S3 im Schenkel: Fuge generell – Schwerpunkt S4 außerhalb der Fläche: Fuge generell Beispiel L-Flächen Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Fuge benötigt man die Lage des Schwerpunktes der Estrichfläche. Im Anhang wird ein einfaches Verfahren zur Bestimmung des Schwerpunktes angegeben. Hinsichtlich der Fugenanordnung gelten folgende Empfehlungen: 13 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 14 Beispiel L-Flächen Beispiel U-Flächen – Schwerpunkt S1 im Mittelteil: Fuge, wenn der kürzere Schenkel Sk > 6 m Beispiel Flächen mit Türdurchgängen Beispiel Flächen mit Türdurchgängen – Schwerpunkt S2 im Schenkel: Fuge, wenn der kürzere Schenkel Sk > 3 m Fuge, wenn Abstand Schwerpunkt/Ecke ASE > 3 m Diese Kategorie stellt die typische Wohnungsbausituation dar. In diesem Fall ist die größte Grundrisslänge von entscheidender Bedeutung. Es gelten folgende Empfehlungen: – Schwerpunkt S3 außerhalb der Fläche: Fuge generell – bei starren Belägen: > 5 m Grundrisslänge, Fuge empfohlen – zwischen beheizten und unbeheizten Flächen: Fuge generell – bei stark unterschiedlich beheizten Heizkreisen: Fuge generell 14 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr Seite 15 Beläge auf Zementestrich 28.08.2007 14:03 Uhr ISBN 978-3-481-02433-8 Seite 16