BELÄGE AUF ZEMENTESTRICH Fliesen und Platten aus Keramik

Transcription

BELÄGE AUF ZEMENTESTRICH Fliesen und Platten aus Keramik
28.08.2007
M erkblatt
Beläge auf Zementestrich
14:03 Uhr
Seite 1
BELÄGE AUF ZEMENTESTRICH
Fliesen und Platten aus Keramik,
Naturwerkstein und Betonwerkstein
auf beheizten und unbeheizten
zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen
Juni 2007
Ersatz für
Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen, Ausgabe September 1995
Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten, Ausgabe September
1995
de
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 2
Herausgeber:
FACHVERBAND FLIESEN UND NATURSTEIN
IM ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES E.V.,
BERLIN
in Zusammenarbeit mit:
Altmühltaler Kalksteine e.V. Industrievereinigung, Solnhofen
Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des
Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin
Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB), Troisdorf-Oberlar
Deutsche Bauchemie e.V., Frankfurt/Main
Industrieverband Klebstoffe e.V., Düsseldorf
Industrieverband Keramische Fliesen + Platten e.V., Berlin
Säurefliesner-Vereinigung e.V., Burgwedel
Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Sankt Augustin
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fachverbandes Fliesen
und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Kronenstraße 55–58,
10117 Berlin, www.fachverband-fliesen.de
Alleinverkauf durch die Servicestelle des Fachverbandes Fliesen und Naturstein:
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Postfach 410949, 50869 Köln,
Telefon 0221 5497-120, Telefax 0221 5497-130, www.rudolf-mueller.de
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Definition
2
Anwendungsbereich
3
Vorgaben durch den Planer
3.1
3.2
3.3
3.4
Tragender Untergrund/Ausgleichsschichten
Fugen
Maßnahmen gegen Feuchtigkeit
Lastverteilungsschicht/Estrich, Nenndicke
4
Bauarten von Fußbodenheizungen
4.1
4.2
4.3
Warmwasser-Fußbodenheizung
Elektrische Fußbodenheizung
Betriebstemperatur
5
Trocknung/Schutz
6
Dämmstoffe/Dämmschichten
6.1
6.2
Dämmstoffe
Dämmschichten
7
Abdeckung
8
Bewehrung
9
Belegreife
10
Verlegen von Fliesen und Platten
10.1
Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/Estrich
10.2 Verlegung im Dünnbett auf erhärteter Lastverteilungsschicht/Estrich
10.2.1 Prüfung/Vorbereitung des Untergrunds
10.2.2 Verlegung im Dünnbett
11
Verfugen
12
Bewegungsfugen
12.1
12.2
12.3
Definition und Ausführung
Anordnung der Bewegungsfugen
Scheinfugen
13
Ausführung der Bewegungsfugen
14
Inbetriebnahme nach Fertigstellung
15
Hinweise auf Normen, Merkblätter und
Verordnungen
3
Beläge auf Zementestrich
1
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 4
Definition
Dieses Merkblatt beschreibt den Aufbau beheizter/unbeheizter Fußbodenkonstruktionen im Innenbereich mit Belägen aus Fliesen und Platten
auf Dämmschichten oder Trennschichten in Wohngebäuden und Gebäuden mit ähnlicher Nutzung
(DIN 1055: lotrechte Nutzlast ≤ 2 kN/m2) der
Biegezugfestigkeitsklasse F4 (CT-F4).
Das Bindemittel der Estriche besteht aus Zement.
Andere Arten von Lastverteilungsschichten/Estrichen (z. B. Sonderprodukte wie Schnellzementestriche/Estriche mit Zusatzmittel zur Beschleunigung
der Belegreife) sind in diesem Merkblatt nicht geregelt.
Bei Sondermörteln/Estrichen sind die Herstellerangaben verbindlich.
2
Anwendungsbereich
Dieses Merkblatt gilt zusammen mit DIN 18560,
DIN EN 13318 und DIN EN 13813 für Zementestriche
auf Dämmschichten, die den Wärme- und/oder
Schallschutz zu erfüllen haben, sowie für Estriche
auf Trennschichten.
Als Heizestriche dienen sie außerdem zur Aufnahme der Heizelemente (z. B. Rohre) für die Raumheizung.
Das Merkblatt stellt eine wichtige Grundlage für
die fachgerechte Planung und Ausführung im Regelfall dar. Es schließt andere fachgerechte Konstruktionen nicht aus.
3
Vorgaben durch den Planer
3.1
Tragender Untergrund/Ausgleichsschichten
Der tragende Untergrund zur Aufnahme der Fußbodenkonstruktion muss ausreichend fest, eben
und trocken sein.
Die Ebenheit der Oberfläche muss den Anforderungen der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“, Tabelle 3, Zeile 2 entsprechen, eine vollflächige Auflage der Dämmschichten ermöglichen
sowie den Einbau gleichmäßig dicker Schichten zulassen. Unzulässige Unebenheiten und unzulässige
Winkeltoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 2 sind
vorher auszugleichen.
Der tragende Untergrund darf keine groben Verunreinigungen, z. B. Mörtelreste, punktförmige
Erhebungen, Rohrleitungen o. Ä. aufweisen, die zu
Schallbrücken und/oder Unterschieden in der Dicke
der Lastverteilungsschicht/des Estrichs führen können. Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, muss durch einen Ausgleich
wieder eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der
Dämmschicht geschaffen werden. Ausgleichsschichten müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit nachgewiesen ist. Druckbelastbare Dämmstoffe dürfen als
Ausgleichsschichten verwendet werden. (Siehe
ZDB-Merkblatt „Rohre auf Decken“.)
Soll die Belagsoberfläche im Gefälle ausgeführt
werden, muss dies im tragenden Untergrund, unterhalb der Abdichtung, Trenn- bzw. Dämmschicht
vorhanden sein, damit der Estrich in gleichmäßiger
Dicke hergestellt werden kann.
Fugen im tragenden Untergrund müssen vollkantig
sein, eine gleichmäßige Breite aufweisen sowie geradlinig und winkelgerecht verlaufen.
3.2
Fugen
Nach DIN 18560 hat der Bauwerksplaner einen Fugenplan zu erstellen und als Bestandteil der Leistungsbeschreibung den Ausführenden vorzulegen.
Dem Fugenplan muss u. a. die Art und Anordnung
der Fugen zu entnehmen sein. Bei der Festlegung
von Fugenabständen, Fugenbreiten und Estrichfeldgrößen sind die Art des Bindemittels, der vorgesehene Bodenbelag, die Geometrie der Fläche, die
Beanspruchung durch Nutzlasten sowie die zu erwartenden Temperaturänderungen zu berücksichtigen. Bei Heizestrichen müssen außerdem die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Estrich und Bodenbelag miteinbezogen
werden.
Bei beheizten Konstruktionen ist darüber hinaus
die „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ zu beachten.
Beheizte und unbeheizte Flächen sind grundsätzlich unabhängig von der Flächengeometrie durch
eine Fuge voneinander zu trennen. (Ausgenommen
sind unbeheizte schmale Stellflächen im Randbereich.)
In Türdurchgängen sind in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen.
Darüber hinaus wird empfohlen, bei Flächen mit
getrennten Heizkreisen, die erwartungsgemäß unterschiedlich beheizt werden (z. B. Bad und Schlafzimmer), Bewegungsfugen anzuordnen.
Unterschiedlich regelbare Heizkreise innerhalb eines Raumes (Wohnzimmer mit zwei Heizkreisen,
z. B. Fensterfront und restliche Fläche) sollen nicht
geplant und ausgeführt werden.
4
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 5
Bewegungsfugen dürfen nicht von Heizelementen
gekreuzt werden. Anschlussleitungen, die Bewegungsfugen kreuzen müssen, sind in geeigneter
Weise, z. B. durch Rohrhülsen von etwa 0,30 m Länge, zu schützen.
Die Felder sollten bei unbeheizten Estrichen eine
Größe von ca. 60 m2 und eine Seitenlänge von ca.
8 m nicht überschreiten. Bei Heizestrichen sollten
die Felder eine Größe von ca. 40 m2 und eine Seitenlänge von ca. 6,50 m nicht überschreiten. Bei größeren Abmessungen und dort, wo die Fläche der Lastverteilungsschicht/des Estrichs stark verspringt,
sind Unterteilungen vorzunehmen. Die Felder sollten möglichst quadratische oder gedrungene Seitenverhältnisse aufweisen (Seitenverhältnis 1 : 1/
2 : 1). Sie sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Feldgrößen können entsprechend den Eigenschaften der Belagstoffe in begründeten Fällen abgeändert werden.
3.3
Maßnahmen gegen Feuchtigkeit
Abdichtungen sowie die Art der Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht drückendes Wasser sind gemäß DIN 18195-4 und DIN 18195-5 bzw.
dem ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung
von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und
Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und
Außenbereich“ sowie dem BEB-Hinweisblatt „Abdichtungsstoffe im Verbund mit Bodenbelägen“
vom Bauwerksplaner festzulegen. Abdichtungen
gegen Bodenfeuchtigkeit sind vor dem Einbau der
Lastverteilungsschicht/des Estrichs zu planen und
herzustellen.
3.4 Lastverteilungsschicht/Estrich, Nenndicke
Die Estrichnenndicke unter Fliesen- und Plattenbelägen muss bei Wohnraumbelastung (lotrechte
Nutzlasten ≤ 2 kN/m2) mindestens 45 mm gemäß
CT-F4 betragen. Bei geringeren Nenndicken ist eine
Prüfung auf Tragfähigkeit und auf Durchbiegung
nach DIN 18560-2 durchzuführen. Bei dieser Prüfung darf der Prüfkörper unter einer Belastung von
400 N und einer Stützweite von 500 mm nicht bre-
chen und die Durchbiegung darf höchstens
0,15 mm betragen.
Die Estrichnenndicken sind bei Zementheizestrichen nach DIN 18560-2, Tabelle 2 bis 4 zu wählen
und bei der Bauart A zusätzlich um den Außendurchmesser des Heizrohrs zu erhöhen.
Die Rohrüberdeckung muss gemäß CT-F4 mindestens 45 mm betragen.
Bei größeren Einzellasten oder Flächenlasten
(> 3 kN/m2) sind größere Estrichdicken, entsprechend der DIN 18560-2, Tabelle 2 bis 4, durch den
Planer vorzugeben.
Bei Heizestrichen dürfen nur solche Zusatzmittel
verwendet werden, die den Volumenanteil der Luftporen des Mörtels um nicht mehr als 5 % erhöhen.
Zusatzmittel dürfen Heizrohre bzw. -elemente, Bewehrung, Einbauteile und Beläge nicht schädigen.
4
Bauarten von Fußbodenheizungen
4.1
Warmwasser-Fußbodenheizung
Eine Warmwasser-Fußbodenheizung ist eine an Ort
und Stelle als Fußbodenkonstruktion hergestellte
Einrichtung mit Rohren oder anderen Hohlprofilen,
die von Wasser als Heizmedium durchströmt werden.
Die wasserführenden Rohre befinden sich bei Bauart A in der Lastverteilungsschicht/im Estrich direkt
auf der Abdeckung der Dämmschicht. Weiterhin
können die Rohre innerhalb der Dämmschicht sowohl unter dem Estrich (Bauart B) als auch mittig
in einem Ausgleichsestrich (Bauart C) liegen. Für
die Planung gilt DIN EN 1264-4 in Verbindung mit
DIN 18560-2.
Bild 1: Bauarten von Heizestrichen gemäß DIN 18560-2
5
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 6
4.2 Elektrische Fußbodenheizung
6
Dämmstoffe/Dämmschichten
Eine elektrische Fußbodenheizung ist eine an Ort
und Stelle als Fußbodenkonstruktion aufgebaute
Heizeinrichtung, die die aus elektrischer Energie erzeugte Wärme über die Oberfläche des Fußbodens
an den zu beheizenden Raum abgibt. Dabei wird
zwischen Direktheizung, die die Wärme möglichst
mit geringer zeitlicher Verzögerung abgibt, und
Speicherheizung, die die Wärme mit gewollter zeitlicher Verzögerung abgibt, unterschieden.
6.1
Dämmstoffe
Für die Planung elektrischer Fußbodenheizungen gilt DIN 44576-1 bis -4 in Verbindung mit
DIN 18560-2.
4.3 Betriebstemperatur
Bei Fussbodenheizungen darf die Temperatur im
Bereich der Heizelemente im Estrich (CT) 55 °C nicht
überschreiten.
Die Oberflächentemperatur des beheizten Fußbodens beträgt bei bestimmungsgemäßem Betrieb in
Wohn- und Arbeitsbereichen (Aufenthaltszonen)
max. 29 °C in höher beheizten Randzonen und Barfußbereichen (z. B. Badezimmer) max. 35 °C.
Die Betriebstemperatur sollte möglichst gleichmäßig über die Heizperiode beibehalten werden.
Manuelle Eingriffe durch Aus- und Einschalten einzelner Heizkreise in einer Belagfläche sind nicht
zulässig.
5
Trocknung/Schutz
Gute bauklimatische Bedingungen (≤ 65 % rel. Luftfeuchte) sind Voraussetzung für den Trocknungsprozess. Mit steigender Estrichdicke nimmt die
Trocknungszeit überproportional zu. Bei größeren
Estrichdicken (über 50 mm) kann es insbesondere
bei unbeheizten Estrichen ratsam sein, nach ausreichender Erhärtung die Trocknung durch den fachgerechten Einsatz von Luftentfeuchter und/oder
Beheizung zu beschleunigen. Bei ausschließlicher
Beheizung ist auf entsprechenden Luftaustausch
zu achten. Zugluft ist zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind vom Auftraggeber/Planer mit dem
Hersteller abzustimmen.
Der Zementestrich ist wenigstens 1 Woche vor
schädlichen Einwirkungen (z. B. Wärme/Zugluft) zu
schützen.
Zementestriche sollten nicht vor Ablauf von 3 Tagen
begangen und nicht vor Ablauf von 7 Tagen höher
belastet werden.
DIN EN 622-1
Faserplatten – Anforderungen, Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
DIN EN 13162
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) –
Spezifikation
DIN EN 13163
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol
(EPS) – Spezifikation
DIN EN 13164
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) – Spezifikation
DIN EN 13165
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum
(PUR) – Spezifikation
DIN EN 13166
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Phenolharzhartschaum
(PF) – Spezifikation
DIN EN 13167
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) – Spezifikation
DIN EN 13168
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezifikation
DIN EN 13169
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezifikation
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB)
– Spezifikation
DIN EN 13171
Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig
hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation
Nicht genormte Dämmstoffe (z. B. gekörnte, geschäumte oder geblähte Stoffe) dürfen nur verwendet werden, wenn die Gebrauchstauglichkeit den
bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechend nachgewiesen ist.
6
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 7
Bei Dämmstoffen für die Trittschalldämmung ist
die Lieferdicke dL maßgebend für die Bemessung
der Konstruktion. Die maximale Nutzlast, die Zusammendrückbarkeit c und die Dickenminderung
unter Langzeitbelastung Xt sind weitere Bemessungsgrößen. Die Zusammendrückbarkeit c ergibt
sich aus der Differenz dL – dB , wobei dB als Dicke unter Belastung gilt.
nete Maßnahmen zum dauerhaften Schutz der
Dämmschicht gegen Feuchte angesehen werden.
Sie sollen lediglich die Durchfeuchtung der Dämmschicht durch das Anmachwasser des Mörtels und
die Bildung von Mörtelbrücken verhindern.
Bei zweilagigen Dämmschichten ist der Dämmstoff
mit der geringeren Zusammendrückbarkeit – also
der steifere Dämmstoff – als obere Lage anzuordnen. Dies gilt nicht für trittschalldämmende Heizsystemplatten und auch nicht für die Fälle des
Rohrausgleichs mit Wärmedämmplatten. Die Zusammendrückbarkeit aller Dämm- und Ausgleichsschichten darf 5 mm nicht überschreiten.
Eine Bewehrung von Estrichen auf Dämmschicht ist
grundsätzlich nicht erforderlich. Bei beheizten
Konstruktionen ist es zweckmäßig, eine Bewehrung einzubauen. Das Entstehen von Rissen sowie
Formänderungen kann durch eine Bewehrung
nicht verhindert werden. Es wird zwischen Gitterund Faserbewehrung unterschieden.
6.2 Dämmschichten
Zur Herstellung der Dämmschicht müssen die
Dämmstoffe dicht gestoßen verlegt werden. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu verlegen.
An Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen
(wie z. B. Türzargen oder Rohrleitungen) sind
schalldämmende Randstreifen (Randfugen) anzuordnen. Diese Randstreifen müssen die zu erwartenden thermischen Bewegungen der Fußbodenkonstruktion z. B. durch die Heizung oder durch
Fremdwärme behinderungsfrei aufnehmen. Sie
dürfen nicht im Bereich des Estrichs und des Belags
mit Nägeln, Tackern o. Ä. befestigt sein.
Um Schallbrücken und Einspannungen zu vermeiden und Längenänderungen zu ermöglichen, dürfen die Randdämmstreifen erst nach der Verfugung
des Belags abgeschnitten werden. Ist dies nicht
möglich, sind andere geeignete Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Bauteiltrennung zu ergreifen.
7
Abdeckung
Die Dämmschicht ist nach DIN 18560-2, Abschnitt
5.1.2 mit einer Polyethylenfolie von mindestens
0,1 mm Dicke oder mit einem anderen Erzeugnis
vergleichbarer Eigenschaften abzudecken.
Bei Heizestrichen sind Polyethylenfolien von mindestens 0,15 mm Dicke zu verwenden.
Zur Abdeckung sind auch andere Stoffe oder Maßnahmen zulässig, wenn eine den oben genannten
Stoffen gleichwertige Funktion des Abdeckens
nachgewiesen werden kann.
Die Abdeckung ist bis zur Oberkante des Randstreifens hochzuführen, sofern der Randstreifen nicht
selbst die Funktion der Abdeckung erfüllt. Die einzelnen Bahnen müssen an den Stößen ca. 8 cm
überdecken. Abdeckungen können nicht als geeig-
8
Bewehrung
Bei einer Bewehrung aus Stahlmatten, Betonstahlmatten nach DIN 488-4 (z. B. N 141, N 94) oder einem Baustahlgitter (Maschenweite 50/50 mm bei
Stabdurchmesser 2 mm bis Maschenweite
70/70 mm bei Stabdurchmesser 3 mm) soll die Verbreiterung von auftretenden Rissen und der
Höhenversatz der Risskanten minimiert werden.
Die Bewehrung ist an den Stößen mit ausreichender Überlappung zu verlegen und an den Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Bei einer Bewehrung aus Fasern soll die Bildung
von Schrumpf- bzw. Frühschwindrissen verringert
werden. Die Wahl der Bewehrung (Zweck, Art und
Ausführung) obliegt dem Planer und ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
9
Belegreife
Die Belegreife des Zementestrichs ist erreicht,
wenn die Restfeuchte ≤ 2,0 CM-% beträgt.
Die Feuchteprüfung ist mit einem CM-Gerät nach
Arbeitsanweisung/Dokumentation FBH-AD,
CM-Messung, entsprechend der Fachinformation
„Schnittstellenkoordination“ vorzunehmen. Bei
Heizestrichen (Bauart A) ist die Messung nur an
den dafür gekennzeichneten Stellen durchzuführen. Liegt der Feuchtegehalt des Estrichs über
der für die Belegreife zulässigen Restfeuchte, ist die
Feuchteprüfung in bestimmten Abständen so lange
zu wiederholen, bis die Belegreife erreicht ist.
Bei Heizestrichen hat sich bewährt, nach dem Funktionsheizen (gemäß FBM-D3) direkt ein Belegreifheizen (Dokumentation FBH-D4) durchzuführen,
bis sich während des Heizungsbetriebs unter einer
aufgelegten und an den Rändern abgeklebten
ca. 0,50 m x 0,50 m großen PE-Folie innerhalb von
24 Stunden keine Feuchtigkeitsspuren mehr zeigen.
Diese Vorprüfung kann auch mit einem elektronischen Messgerät durchgeführt werden, ersetzt
aber nicht die CM-Messung.
7
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 8
Bild 2:
Verlegung auf frischer
Lastverteilungsschicht/
Estrich
Bild 3:
Verlegung auf frischer
Lastverteilungsschicht/
Estrich
Die Feuchtigkeitsmessungen sind von der Bauleitung anzuordnen und zu überwachen.
10 Verlegen von Fliesen und Platten
10.1
Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/Estrich
Auf die frisch eingebrachte Lastverteilungsschicht/
den Estrich wird die Schlämme aus Zement und
Sand und/oder hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel bzw. werkgemischter Haftschlämme als
Kontaktschicht aufgetragen. In diese Kontaktschicht werden die Fliesen oder Platten verlegt.
Bei Belagsstoffen, bei denen Verfärbungen und
Ausblühungen auftreten können, sollte diese Verlegeart nicht angewendet werden.
10.2
Verlegung im Dünnbett auf erhärteter Lastverteilungsschicht/Estrich
10.2.1 Prüfung/Vorbereitung des Untergrunds
Die Estriche sind hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit vor der Verlegung u. a. durch folgende
Prüfungen zu beurteilen:
– Höhenlage, Ebenheit, Gefälle und Winkeltoleranzen,
– Festigkeit der Oberfläche,
– Beschaffenheit der Oberfläche (z. B. Saugfähigkeit/Risse),
– vorhandene Bewegungsfugen,
– Aufheizprotokoll (bei Heizestrichen).
Diese Verlegeart ist nur für kleine Belagflächen zu
empfehlen.
Die Felder müssen ohne Unterbrechung hergestellt
werden.
8
Die Belegreife ist mittels CM-Messung festzustellen.
Werden Grundierungen erforderlich, sind diese auf
den Dünnbettmörtel abzustimmen und die Trocknungszeit ist einzuhalten.
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 9
Bild 4:
Verlegung im Dünnbett auf
erhärteter Lastverteilungsschicht/Estrich
Bild 5:
Verlegung auf Trennschicht
oder Abdichtung
10.2.2 Verlegung im Dünnbett
12
Bewegungsfugen
Die Verlegung von Fliesen und Platten auf Estrichen
erfolgt im Dünnbettverfahren gemäß DIN 18157.
12.1
Definition und Ausführung
Bei beheizten Konstruktionen sind Dünnbettmörtel/Fließbettmörtel der Gruppe C2 nach DIN 12004
zu empfehlen.
Es wird empfohlen, bei beheizten Konstruktionen
Fliesen und Platten mit geradlinig durchlaufenden
Fugen (Fugenschnitt) und nicht mit versetzten Fugen (Verband) zu verlegen. Quadratische Formate
sind zu bevorzugen.
11
Verfugen
Die Herstellung von Fugen ist aus bauphysikalischen Gründen erforderlich.
Bewegungsfugen lassen Bewegungen in alle Richtungen zu und trennen die Fußbodenkonstruktion
von der Dämmschichtabdeckung bis zur Belagoberfläche. Sie sind geradlinig und rechtwinklig anzulegen.
Der Einbau von Fugenprofilen kann zweckmäßig
sein.
Bewegungsfugen innerhalb der Estrichfläche sind
ggf. gegen Höhenversatz zu sichern.
Die Fliesen und Platten sind nach DIN 18352,
DIN 18332 oder DIN 18333 im Schlämmverfahren zu
verfugen. Die Randfuge muss frei von Fugmörtel
sein.
Bei der Verlegung auf frischer Lastverteilungsschicht/frischem Estrich sind längere Wartezeiten
erforderlich.
Bei der Verlegung auf frischer, beheizbarer Lastverteilungsschicht sollte die Belagfläche erst nach erfolgtem Aufheizen, in Anlehnung an das Belegreifeheizen, verfugt werden.
9
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 10
Bild 6:
Ausbildung einer
Bewegungsfuge als
Feldbegrenzung
Bild 7:
Ausbildung einer Bewegungsfuge als Feldbegrenzung
12.2 Anordnung der Bewegungsfugen
Bewegungsfugen sind anzuordnen:
– über Bauwerksfugen an gleicher Stelle,
– an größeren Erweiterungen oder Verengungen
der Estrichfläche (vorspringende Ecken),
– bei Grundrisslängen über 8 m,
– als Feldbegrenzungsfuge bei Estrichen mit
unterschiedlich regelbaren Heizkreisen,
– sowie als Randfugen bei Bauteilen, die den
Belag durchdringen, oder im Übergang zu Wänden.
Bewegungsfugen müssen Formänderungen der
Belagflächen in alle Richtungen aufnehmen.
Berechnungsbeispiel
Wärmeausdehnungskoeffizient des Zementestrichs: 0,012 mm/(m · K)
Angenommene Temperaturdifferenz: 40 K
– in Türdurchgängen zwischen getrennten Wohnund Arbeitsbereichen und zu gemeinsamen
Treppenhäusern zur Vermeidung von Längsschallübertragungen,
Randdämmstreifen in zusammengedrücktem
Zustand: 4 mm
– bei mehreren hintereinander liegenden Räumen,
die durch Türdurchgänge miteinander verbunden sind
Randfugenbreite b:
Seitenlänge: 8 m
b = Wärmeausdehnungskoeffizient · Temperaturdifferenz · Seitenlänge + Randdämmstreifen in
zusammengedrücktem Zustand
b = 0,012 · 40 · 8 + 4 = 7,84 mm fi 8 mm Breite des
Randdämmstreifens
10
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 11
Bild 8:
Ausbildung einer Randfuge
an angrenzende Wandbekleidung
Bild 9:
Ausbildung einer Randfuge
an Sockelleiste
12.3 Scheinfugen
13 Ausführung der Bewegungsfugen
Scheinfugen (angeschnittene Fugen) sind Sollbruchstellen, die das Schwinden des Estrichs zulassen. Sie trennen den Estrichquerschnitt als Verlegeuntergrund nur bis auf 1/3 oder 1/2 seiner Höhe und
werden in der Regel durch Einschneiden des
Estrichmörtels hergestellt. Sie bleiben offen und
werden nach Erreichen der Belegreife ebenso wie
auftretende Risse kraftschlüssig mit Kunstharz geschlossen und ggf. zusätzlich verdübelt. Derart geschlossene Scheinfugen werden bei der Herstellung
der Bodenbeläge nicht berücksichtigt.
Die Bewegungsfugen im Fliesen- und Plattenbelag
können mit elastischen Fugenfüllstoffen oder Fugenprofilen geschlossen werden. Ausführungsgrundlagen sind die DIN 18540 Bauwerksfugen
und/oder die Merkblätter des IVD. Die mit elastischen Füllstoffen geschlossenen Fugen unterliegen
chemischen und/oder physikalischen Einflüssen
nach DIN 52460, Abschnitt 2 und können reißen.
Die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion können die Elastizität der Fugenfüllstoffe überschreiten.
In Türdurchgängen innerhalb einer Wohnung oder
eines Arbeitsbereiches oder auch innerhalb von
Räumen, können Bewegungsfugen ebenfalls als offene Scheinfugen in der Lastverteilungsschicht/im
Estrich ausgeführt werden. Diese Fugen sind geradlinig und rechtwinklig anzulegen, gegen Höhenversatz zu sichern und im Belag als Bewegungsfuge
auszubilden.
Eine Erneuerung der Füllstoffe ist ggf. vorzunehmen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Sockel/Wandanschlussfugen sind ausreichend breit
herzustellen.
11
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 12
Bild 10:
Ausbildung einer Randfuge an
angrenzende Wandbekleidung
Bild 11:
Ausbildung einer Randfuge
der Sockelleiste
14 Inbetriebnahme nach Fertigstellung
ATV DIN 18353
Estricharbeiten
Die Fußbodenheizung ist, sofern nicht verbindlich
anderslautende Herstellerangaben vorliegen, nicht
vor 28 Tage nach Herstellung des Bodenbelags auf
die bestimmungsgemäße Betriebstemperatur zu
bringen. Eine stufenweise Temperaturerhöhung
sollte ebenfalls während der laufenden Inbetriebnahme eingehalten werden.
DIN EN 14411
Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung
15 Hinweise auf Normen, Merkblätter
und Verordnungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen VOB
Teil C, insbesondere
ATV DIN 18299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18332
Naturwerksteinarbeiten
ATV DIN 18333
Betonwerksteinarbeiten
ATV DIN 18352
Fliesen- und Plattenarbeiten
DIN 18158
Bodenklinkerplatten
DIN EN 12004
Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und
Platten – Definitionen und Spezifikationen
DIN V 18500
Betonwerkstein – Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung
DIN 4108-2 und 3
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
EnEV 2004
Energieeinsparverordnung
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und
Nachweise
DIN 18195
Bauwerksabdichtungen
12
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 13
DIN 52460
Fugen- und Glasabdichtungen – Begriffe
DIN EN 1264
Fußboden-Heizung – Systeme und Komponenten
DIN 18157
Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren
DIN 18202
Toleranzen im Hochbau – Bauwerke
DIN 18560
Estriche im Bauwesen
DIN EN 13318
Estrichmörtel und Estriche – Begriffe
Anhang:
Planung von Bewegungsfugen in Heizestrichen
Die folgenden Hinweise für die Fugenplanung wurden dem IGE-Merkblatt Nr. 5 entnommen. Sie sollen
dem Planer als Entscheidungshilfe dienen. Die Vorgaben des Lieferanten sind vorrangig.
Aus geometrischen Gesichtspunkten lassen sich die
üblichen Estrichflächen in folgende Kategorien einteilen:
– Rechteckflächen
– L-Flächen
– U-Flächen
DIN EN 13813
Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Estrichmörtel und Estrichmassen, Eigenschaften und Anforderungen
– Flächen mit Türdurchgängen
Beispiel Rechteckflächen
Merkblatt
„Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen
und Platten für den Innen- und Außenbereich“,
Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V., Berlin
Ab einer Seitenlänge von 10 m wird – bei starren
Belägen wie Fliesen und Platten – eine Fuge empfohlen.
Merkblatt
„Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken“,
Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V., Berlin
Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Fuge
benötigt man die Lage des Schwerpunktes der
Estrichfläche. Im Anhang wird ein einfaches Verfahren zur Bestimmung des Schwerpunktes angegeben. Hinsichtlich der Fugenanordnung gelten folgende Empfehlungen:
Fachinformation
„Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“,
Bundesverband Flächenheizungen e.V., Hagen
Beispiel U-Flächen
– Schwerpunkt S1 im Mittelteil:
Fuge, wenn der längere Schenkel Sl > 3 m
– Schwerpunkt S2 im Seitenteil der Basisfläche:
Fuge, wenn der gegenüberliegende Schenkel
Sg > 3 m
– Schwerpunkt S3 im Schenkel:
Fuge generell
– Schwerpunkt S4 außerhalb der Fläche:
Fuge generell
Beispiel L-Flächen
Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Fuge
benötigt man die Lage des Schwerpunktes der
Estrichfläche. Im Anhang wird ein einfaches Verfahren zur Bestimmung des Schwerpunktes angegeben. Hinsichtlich der Fugenanordnung gelten folgende Empfehlungen:
13
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 14
Beispiel L-Flächen
Beispiel U-Flächen
– Schwerpunkt S1 im Mittelteil:
Fuge, wenn der kürzere Schenkel Sk > 6 m
Beispiel Flächen mit Türdurchgängen
Beispiel Flächen mit Türdurchgängen
– Schwerpunkt S2 im Schenkel:
Fuge, wenn der kürzere Schenkel Sk > 3 m
Fuge, wenn Abstand Schwerpunkt/Ecke ASE > 3 m
Diese Kategorie stellt die typische Wohnungsbausituation dar. In diesem Fall ist die größte Grundrisslänge von entscheidender Bedeutung. Es gelten
folgende Empfehlungen:
– Schwerpunkt S3 außerhalb der Fläche:
Fuge generell
– bei starren Belägen:
> 5 m Grundrisslänge, Fuge empfohlen
– zwischen beheizten und unbeheizten Flächen:
Fuge generell
– bei stark unterschiedlich beheizten Heizkreisen:
Fuge generell
14
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
Seite 15
Beläge auf Zementestrich
28.08.2007
14:03 Uhr
ISBN 978-3-481-02433-8
Seite 16