Mehrfachantrag-Flächen 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung
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Mehrfachantrag-Flächen 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung
1:27 Uhr AMA Flächen 2012_05 07.12.2011 11:27 Uhr Seite 1 MEHRFACHANTRAG Seite 1 Flächen Merkblatt mit Ausfüllanleitung 15 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001 EDITORIAL INHALT SEHR GEEHRTE BÄUERINNEN EINLEITUNG3 1 Erhalt des Vordruckes 5 5 2Termine 3 Onlinebeantragung-Vorbereitungen5 Technische Anforderungen 5 3.1 3.2 Allgemeine Hinweise 6 3.3 Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN-Code6 Wechsel auf das Register „Flächen“ 6 3.4 3.5 Stammdaten prüfen 6 4 Erfassung der einzelnen Beilagen 7 4.1 Allgemeine Hinweise 8 4.2 Buttons und Links in den Beilagen 8 4.3MFA-Angaben 8 4.4Feldstücksliste 13 4.5 Arbeiten im INVEKOS-GIS 16 4.5.1Feldstücke 16 17 4.5.1.1 Neues Feldstück anlegen 4.5.1.2 Feldstücksattribute Bearbeiten 19 4.5.1.3 Keine Flächenänderungen 21 4.5.1.4 Feldstück löschen 22 4.5.2Schläge 23 4.5.2.1 Neuen Schlag anlegen 25 4.5.2.2 Schlagattribute bearbeiten 28 4.5.2.3 Schlag löschen 29 29 4.5.2.4 Schlaggeometrie ändern 4.5.2.5 Schlaggeometrie bereinigen 30 4.5.3Geometriebearbeitung 30 4.6 Übersicht: Feldstücknutzungsarten; Schlagnutzungsarten; Codes; Begrünungsvarianten32 4.7Hilfssummenblatt 39 4.8Tierliste 40 44 4.9GVE-Schlüssel 4.10 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen 45 4.11 Alm-/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste46 4.12 Hochladen von Dokumenten 47 Antrag prüfen 47 4.13 Endgültig Senden 49 4.14 4.15 Verpflichtungserklärung 49 50 4.16Ausdrucke 4.16.1Feldstücksliste 50 4.16.2 Antrag auf Änderung der Referenzfläche 50 4.16.3 Alm-/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste52 4.17 Papiervordruck abbestellen 53 4.18 Änderungen nach dem Senden 53 5 Beantragung mit Hilfe der Bezirksbauern- kammer bzw. des Bezirksreferats 54 6Transparenz 54 7 Höhere Gewalt 55 8 Aufbewahrungspflicht, Meldepflicht und die wichtigsten Belege am Betrieb 55 Weiterführende Beratung 56 UND BAUERN! Mit der neuen Antragstellung des Mehrfachantrages Flächen 2015 werden in Österreich die Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen durch die Agrarmarkt Austria (AMA) umgesetzt. Dieses Merkblatt hat zum Ziel, Sie über die wesentlichen Neuerungen und Voraussetzungen zur Antragstellung – komprimiert und verständlich zusammengefasst – zu informieren. Sie erfahren die notwendigen Details zur elektronischen Antragstellung und werden über die technischen Möglichkeiten genauestens aufgeklärt. Darüber hinaus erhalten Sie wie gewohnt auch Ihre mit den Vorjahresdaten ausgefüllten Formulare zugesendet. Bitte beachten Sie, dass diese Formulare ab dem Antragsjahr 2015 nicht mehr zur Abgabe bestimmt sind, sondern nur als Unterstützung zur Aktualisierung Ihrer Bewirtschaftungsangaben dienen. Der Mehrfachantrag-Flächen 2015 ist ausschließlich online mit allen Beilagen über das Serviceportal der AMA unter www.eama.at zu stellen. Sollten Sie die Antragstellung des MehrfachantragesFlächen 2015 nicht selbst über www.eama.at durchführen wollen bzw. können, besteht die Möglichkeit, die Bezirksbauernkammer für die elektronische Beantragung in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie bitte die Einreichfrist bis Freitag, den 15. Mai 2015. Als Zahlstelle, die Gelder der EU auszahlt, müssen wir uns genau an die Gesetze und vorgegebenen Regeln halten und können an diesen wenig ändern. Umso wichtiger ist uns daher das Service und die Beratung. Wo immer es möglich ist, helfen wir mit ergänzenden Informationen auf unserer Homepage www.ama.at oder dem Serviceportal www.eama.at weiter. Darüber hinaus haben wir als Unterstützung für Sie eigens eine Hotline zur Antragstellung eingerichtet. Rufen Sie uns an, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich gerne für Fragen zur Verfügung. Der Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Günter Griesmayr 2 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung EINLEITUNG BISHERIGE VORGEHENSWEISE FÜR DIE BEANTRAGUNG: Die Landwirtschaftskammern (LWK) waren mit der Wartung der Referenzflächen (Feldstücke) gemäß den Vorgaben der AMA betraut. Bis einschließlich Herbstantrag 2014 gab es zwei Wege einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA) bzw. Herbstantrag (HA) zu stellen: Der Antragsteller erfasste den Antrag entweder direkt im eAMA „Mehrfachantrag online“ (MFO) oder er reichte den mit den Vorjahresdaten personalisiert vorgedruckten Papierantrag bei der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer (BBK) ein, diese erfasste die Daten elektronisch, entsprechend den Arbeitsanweisungen der Agrarmarkt Austria (AMA). NEUE VORGEHENSWEISE AB DEM MFA 2015: Mit dem Herbstantrag 2014 fand die Umstellung vom bisherigen Feldstücksystem auf den „physical block“ (= neue Referenzfläche) statt. Dieser Block ist aus aneinander angrenzenden Feldstücken gebildet und nach Heimgut, Alm, etc. untergliedert worden. Die Referenzflächenwartung in diesem Blocksystem wird nun von der AMA selbst durchgeführt; die maximal beihilfefähige Fläche wird als Referenzpolygon dargestellt (näheres siehe unter Punkt 4.4). Die Beantragung der Schläge erfolgt im Rahmen dieser Referenzen. Ausweitungen der Referenzflächen werden über ein eigenes Antragsverfahren beantragt und die Beurteilung erfolgt durch die AMA (näheres siehe unter Punkt 4.16.2). Ab 2015 gibt es nur mehr die direkte, papierfreie graphische Antragstellung über eAMA. Dies setzt unter anderem eine vollständige lagegenaue Schlagdigitalisierung voraus (bisher verpflichtend bei Grünland und beim MFO generell). Der Antragsteller erhält die personalisiert vorgedruckten Mehrfachantragsunterlagen (ohne Durchschläge und nicht zur Abgabe bestimmt) mit dem Merkblatt mit Ausfüllanleitung zur Vorbereitung seiner Antragstellung zugesandt - mit Ausnahme jener Betriebe, welche den Antrag bereits selber online stellten und auf eigenen Wunsch auf den Papiervordruck verzichtet haben. Die Unterlagen sind auf die neuen Rahmenbedingungen angepasst (z.B. ÖPUL-Maßnahmen). ! Hinweis: Der bisherige Flächenbogen und die Flächennutzung werden durch eine Feldstücksliste ersetzt, welche die gleichen Informationen auf einem Formular enthält. Der Mehrfachantrag-Flächen ist ausschließlich online mit allen Beilagen zu stellen. Die Beantragung des MFA-Flächen ab 2015 erfolgt entweder: a) Durch den Landwirt selbst mit seiner Betriebsnummer und dem PIN-Code im eAMA: Die Schläge werden digitalisiert, die flächenunabhängigen Daten (z.B. Tierliste etc.) elektronisch erfasst und der Antrag zuletzt elektronisch gesendet. Zur Abgabe bedarf es keines Papierausdrucks mehr, dieser dient rein der Information bzw. Dokumentation für den Landwirt (näheres siehe unter Punkt 4) b)Durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische Beantragung: (siehe Punkt 5) Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 3 4 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 1 ERHALT DES VORDRUCKES Gemeinsam mit diesem Merkblatt haben Sie wie gewohnt Ihre mit den Vorjahresdaten ausgefüllten Formulare erhalten. Diese Formulare sind als Unterstützung zur Aktualisierung Ihrer Bewirtschaftungsangaben (z.B.: jährliche Schlagnutzung) gedacht. ! Achtung: Die Formulare sind ab heuer nicht mehr zur Abgabe bestimmt! Bitte überprüfen Sie beginnend mit dem Stammdatenformular, ob sich Änderungen ergeben haben. Sie können Ihre Anmerkungen oder Notizen direkt auf den Formularen vermerken, da diese ohnehin nur als Hilfe dienen und nicht abgegeben werden. Änderungen betreffend Stammdaten (z.B. Änderung der Bewirtschaftungsverhältnisse, Übernahme eines zusätzlichen Betriebs, neue Bankverbindung, neue Adresse, …) können das ganze Jahr über durchgeführt werden und sind der AMA so rasch wie möglich zu melden. Bitte bedenken Sie besonders im Hinblick auf einen Bewirtschafterwechsel, dass eventuell Rückfragen von Seiten der AMA notwendig sind, wodurch die tatsächliche Durchführung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Melden Sie daher einen Bewirtschafterwechsel unverzüglich, damit eine reibungslose Erfassung Ihrer Anträge gewährleistet ist. Näheres dazu siehe Punkt 3.5. Für die Beantragung der Schläge (mehr als ein Schlag pro Feldstück) erheben Sie mit Hilfsmessungen die Grundlage für den Schlagverlauf. 2 TERMINE Die Antragseinreichung ist zu folgenden Terminen möglich: Antragseinreichung rechtzeitig verspätet zu spät Mehrfachantrag Flächen bis Montag, 01.06.2015 von Dienstag, 02.06.2015 bis Freitag, 26.06.2015 ab Samstag, 27.06.2015 Beilage Alm-/ GemeinschaftsweideAuftriebsliste bis Mittwoch, 15.07.2015 ab Donnerstag, 16.07.2015 Bei Anträgen, die verspätet einlangen, müssen die Zahlungen gemäß EU-Vorgaben je Arbeitstag Verspätung um 1 % gekürzt werden. Anträge bzw. Antragsteile die zu spät eingehen, dürfen aus dem selben Grund für die Auszahlung nicht berücksichtigt werden! Eine Rückziehung des Antrages oder von Antragsteilen ist auch nach diesen Terminen möglich, solange der Betriebsinhaber noch nicht auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde. 3 ONLINEBEANTRAGUNG-VORBEREITUNGEN 3.1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN Für die Arbeit mit eAMA wird empfohlen immer die aktuellste Software zu verwenden. Aus sicherheitstechnischen Gründen bitten wir Sie darauf zu achten, dass das Betriebssystem laufend aktualisiert wird und eine Antivirensoftware installiert ist. Durch regelmäßiges Installieren der notwendigen Updates, stellen Sie auch die Funktionalität von www.eama.at sicher. Aktuelle Information zu Downloads bzw. notwendigen Einstellungen sind unter „Technische Hilfe“ auf www.eama.at (https://services.ama.at/servlet/technischehilfe) verfügbar. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 5 3.2 QQ QQ QQ ALLGEMEINE HINWEISE Aus Sicherheitsgründen wird nach ca. 30 Minuten Inaktivität die Verbindung zu Ihren Betriebsdaten getrennt, nicht gespeicherte Daten gehen verloren. Speichern Sie daher bitte regelmäßig Ihre erfassten Daten. Während der Wartungszeiten ist eAMA nicht erreichbar (Wartungszeiten: täglich 00:00 - 03:00 Uhr, Mittwoch 16:00 - 17:00 Uhr). Funktioniert der Einstieg nicht, beachten Sie die Fehlermeldungen. Probieren Sie es nach einiger Zeit wieder oder kontaktieren Sie die AMA. Kontaktinformationen finden Sie im eAMA unter „Kontakt“. 3.3 ANMELDUNG MIT BETRIEBSNUMMER UND PIN-CODE Unter www.eama.at gelangen Sie zur Anmeldung im eAMA. Durch Eingabe der Betriebsnummer und des PIN-Codes erfolgt eine gesicherte Anmeldung. Anmeldung nicht erfolgreich? Beachten Sie die korrekte Eingabe des PIN-Codes. Sollten Sie keinen aktuellen PIN-Code haben, kann unter „PIN-Code vergessen?“ ein Anmeldebereich neuer PIN-Code bestellt werden. Unter „Jetzt registrieren!“ kann eine Neuanmeldung durchgeführt werden. Der neue PIN-Code wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt. Nach erfolgreicher Anmeldung können unter „Meine Benutzerdaten“ der PIN-Code und ausgewählte Daten zum Bewirtschafter/Betrieb (Zustelladresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer, Betriebsadresse) geändert werden. Mit „Abmelden“ wird die Anwendung beendet. ! Achtung: Für Personengemeinschaften/Juristische Personen gilt Folgendes: Wenn kein Vertretungsbefugter bekannt gegeben wurde, ist die Onlinebeantragung des MFA-Flächen 2015 nicht möglich. Solche Betriebe können mit Hilfe der Bezirksbauernkammer bzw. des Bezirksreferates die Antragstellung des MFA-Flächen 2015 vornehmen (siehe Punkt 5). Die Verpflichtungserklärung ist von allen Personen dieses Betriebes zu unterzeichnen. Ehegemeinschaften können jedoch auch dann die Onlinebeantragung des MFA-Flächen 2015 vornehmen, wenn sie keinen Vertretungsbefugten bekanntgegeben haben. 3.4 WECHSEL AUF DAS REGISTER „FLÄCHEN“ Über das Register „Flächen“ und den Link „Online Erfassung“ unter dem Menüpunkt „Mehrfachantrag (MFA)“ gelangen Sie zur Erfassung des MFA-Online. Hier müssen im ersten Schritt die Stammdaten kontrolliert und bestätigt werden um auf die Antragsübersicht zu gelangen. Das Register „Flächen“ 3.5 STAMMDATEN PRÜFEN Bitte prüfen Sie unbedingt die persönlichen Adressdaten auf Aktualität. Sollten diese nicht mehr aktuell sein, können die Stammdaten teilweise selbstständig online bzw. mithilfe der BBK oder AMA 6 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung geändert werden. Die Stammdaten können unter dem Link „Meine Benutzerdaten“ bzw. beim ersten Klick auf „Online Erfassung“ kontrolliert werden. Für nähere Informationen zur Erfassung des Antrages siehe Kapitel 4. Hinweis: Eine Online-Antragstellung ist nur erlaubt, wenn der richtige Bewirtschafter (=Antragsteller) im eAMA aufscheint. Bestimmte persönliche Daten wie Zustell-, Betriebs-, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer können online unter „Meine Benutzerdaten“ geändert werden. Daten, die online nicht geändert werden können, wie die Bankverbindung oder Namensänderungen (z.B. durch Heirat, …), oder die erst später bekannt werden, können jederzeit der AMA gemeldet werden. Für die Bekanntgabe einer neuen Bankverbindung ist auf jeden Fall die Unterschrift des Bewirtschafters notwendig. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Link www.ama.at/formulare Änderungen der Bewirtschaftungsverhältnisse sind mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ unverzüglich nach Eintritt der neuen Situation der AMA zu melden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer. Bedenken Sie, dass es in manchen Fällen auf Grund von notwendigen Rückfragen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann! Bitte geben Sie das Bewirtschafterwechselformular zumindest 4 Wochen vor Antragstellung auf Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer ab. Erst nach Zusendung des neuen PIN-Codes können Sie online Ihre Anträge erfassen. 4 ERFASSUNG DER EINZELNEN BEILAGEN In der „Mehrfachantrag Übersicht“ werden alle für den Betrieb relevanten Beilagen angezeigt. Der Menüpunkt „Online Erfassung“ im Register Flächen Durch Anklicken des Buttons Sie bearbeiten möchten, aufrufen. (Spalte „Aktion“) können Sie die jeweilige Beilage, die Gleich daneben wird ein „Status“ („Gespeichert“) und das „Prüfergebnis“ nach dem Prüfen („Keine Fehler“, „Fehler“,...) angezeigt. Durch Anklicken des Buttons können Sie jederzeit feststellen, ob bei der Antragstellung in der bearbeiteten Beilage Fehler gemacht wurden. Änderungen werden automatisch vor der Prüfung gespeichert. Bei der Beilage „Feldstücksliste“ wird eine Plausibilitätsprüfung im INVEKOS-GIS gestartet, diese kann einige Zeit dauern. Die Ergebnisse werden in der Übersicht automatisch aktualisiert. Im Falle von angezeigten Fehlern sind diese richtig zu stellen, da sonst der Antrag nicht erfolgreich abgesendet werden kann. Näheres dazu siehe auch unter Punkt 4.13. Mit dem Link in der Mehrfachantrag-Übersicht kann der gesamte Antrag gelöscht werden. Sie können dann die Antragserfassung von Anfang an wieder neu beginnen. Sicherheitshalber werden Sie noch einmal gefragt, ob Sie den Antrag wirklich löschen möchten. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 7 Den Antrag senden können Sie mit Klick auf den Button Näheres dazu siehe unter Punkt 4.14. und nachfolgendem Bei Betriebsstrukturen mit Haupt- bzw. Teilbetrieben ist bei den Beilagen „Tierliste“ und „Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ auf eine getrennte Erfassung zu achten. Ein Wechsel zwischen Betriebsstätten kann mit dem Link durchgeführt werden. 4.1 ALLGEMEINE HINWEISE Bei der Angabe von Zahlen mit Kommastellen (z.B. Schafe in der Durchschnittstierliste, …) wird das Komma bei der Speicherung in einen Punkt umgewandelt. Es handelt sich dabei um keinen Fehler. Die Erfassung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Vergessen Sie nicht das regelmäßige Speichern Ihrer Daten. 4.2 BUTTONS UND LINKS IN DEN BEILAGEN Durch Anklicken des Buttons werden Ihre Antragsdaten auf dem AMA-Server abgespeichert, sie stehen Ihnen jederzeit für eine weitere Bearbeitung zur Verfügung. Formulare bzw. Daten: Mit den Symbolen können die derzeit erfassten Daten nach erstmaligem Speichern in ein PDF-Formular bzw. eine XML-/CSV-Datei umgewandelt und von Ihnen kontrolliert werden. Eine vorherige Speicherung der Daten ist notwendig. Die Erfassung ist ausschließlich über www.eama.at bzw. im INVEKOS-GIS möglich. Die erstellbaren Formulare sind für die Online-Antragstellung nicht notwendig und dienen nur der Veranschaulichung der erfassten Daten. Die Dateien und Formulare können auch nach dem Absenden des Antrages heruntergeladen werden und sind im eArchiv bzw. unter „Eingereichte Anträge“ zu finden. Die einzelnen Beilagen können nach erstmaligem Speichern durch Anklicken des Links gelöscht werden. Mit dem Button gelangt man wieder auf die Mehrfachantrag-Übersicht und kann die nächste Beilage zur Erfassung auswählen. 4.3 MFA-ANGABEN Diese Seite enthält die für die Antragstellung erforderlichen Angaben zum Bewirtschafter. Berechtigung zur Antragstellung Grundsätzlich kommen natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen als Antragsteller in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb nachweislich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaften und die Mindestvorgaben für die Flächenbewirtschaftung erfüllen. Um diese Mindestvorgaben zu erfüllen, müssen die landwirtschaftlichen Flächen über die Dauer der Vegetationsperiode zumindest eine Begrünung aufweisen. Sie sind durch jährlich, bei Bergmähdern spätestens jedes zweite Jahr, durchgeführte Pflegemaßnahmen unter Hintanhaltung einer Verbuschung, Verwaldung oder Verödung in einem zufriedenstellenden agronomischen Zustand zu erhalten, soweit nicht auf Grund von naturschutzrechtlichen Vorgaben oder im Rahmen sonstiger vertraglicher Programme (z.B. ÖPUL) oder projektorientierter Vereinbarungen eine abweichende Vorgangsweise vorgesehen ist. Hinzu kommt, dass es sich beim Antragsteller um einen aktiven Betriebsinhaber handeln muss (Ausnahme: Forstförderung). 8 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung Es ist zwischen ausschließlich EU-finanzierten Maßnahmen (z.B. Direktzahlungen) einerseits und kofinanzierten bzw. nationalen Maßnahmen (ÖPUL, Forstförderung, Ausgleichszulage) andererseits zu unterscheiden. Juristische Personen sowie Personenvereinigungen können kofinanzierte bzw. nationale Maßnahmen nur beantragen, wenn die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt. Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sowie Einrichtungen, in denen Gebietskörperschaften bestimmender Einfluss zukommt, kommen als Förderungswerber für sämtliche nationale und kofinanzierte Förderungen nicht in Betracht. Bei ausschließlich EU-finanzierten Maßnahmen gilt diese Einschränkung nicht. Bewirtschafterangaben Ein Betrieb kann aus einer oder mehreren Betriebsstätte(n) im Bundesgebiet (= unterschiedliche Betriebsstandorte) bestehen. Von ein und demselben Bewirtschafter darf nur ein MFA-Flächen für das Verwaltungszentrum der Betriebe (= Hauptbetrieb) und alle mitbewirtschafteten Betriebsstätten abgegeben werden. Im Mehrfachantrag ist unbedingt der Bewirtschafter zum Tag der Antragstellung anzugeben. Bei Änderung des Bewirtschafters ist das Formular „Bewirtschafterwechsel“ auszufüllen. Um Nachteile bei der Auszahlung zu vermeiden, nehmen Sie bitte die Beratung Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch. Achten Sie darauf, dass z.B. bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder beim Finanzamt ebenfalls der tatsächliche Bewirtschafter aufscheint. Unter MFA-Angaben geben Sie an, welche Beihilfen (wie z.B. Direktzahlungen, Ausgleichszulage, ÖPUL, ...) Sie beantragen, ergänzen oder löschen möchten. Erfassungsbildschirm für die „MFA-Angaben“ Nicht aktive Betriebsinhaber Beihilfen können nur aktiven Betriebsinhabern zugewiesen werden (Ausnahme: Forstförderung). Aktive Betriebsinhaber sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 9 Betreiber eines Flughafens, Wasserwerkes oder einer dauerhaften Sport- und Freizeitfläche (insbesondere Golfplatz, Campingplatz, Reithalle mit befestigter Zuschauertribüne, Skiliftanlage) bzw. Erbringer einer Eisenbahnverkehrs- oder Immobiliendienstleistung gelten grundsätzlich nicht als aktive Betriebsinhaber und müssen das Kreuz „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ setzen. ! Ausnahme: Diese Personen gelten jedoch nur dann als aktive Betriebsinhaber, wenn sie Nachweise für eine entsprechende landwirtschaftliche Tätigkeit erbringen oder für das Vorjahr Direktzahlungen von max. EUR 1.250 erhalten haben. Für folgende Voraussetzungen können wahlweise Nachweise erbracht werden: QQ QQ QQ Die jährlichen Direktzahlungen belaufen sich auf mindestens 5 % der Gesamteinkünfte (= Bruttoeinkünfte vor Abzug von Kosten und Steuern) aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Berechnung anhand der im Steuerbescheid des letztverfügbaren Steuerjahres ausgewiesenen Einkünfte). Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind alle Einkünfte, die aus der auf dem Betrieb ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit stammen, einschließlich Fördermittel der EU für die 1. und 2. Säule, sowie nationale Beihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten. Alle anderen Einkünfte sind Einkünfte aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich. Das ist erfüllt, wenn die Gesamteinkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten anhand der im Steuerbescheid des letztverfügbaren Steuerjahres ausgewiesenen Einkünfte mindestens ein Drittel der Gesamteinkünfte ausmachen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist Hauptgeschäfts- oder Unternehmenszweck. Sie ist anhand des Firmenbuchauszuges oder Auszugs aus dem Vereinsregister zu belegen. Die Nachweise müssen in der „Mehrfachantrag Übersicht“ unter dem Link dem Antrag beigefügt werden! ! Hinweis: Als aktive Betriebsinhaber gelten jedenfalls nur: QQ QQ QQ QQ QQ Vermieter von Unterkünften auf landwirtschaftlichen Betrieben („Urlaub am Bauernhof“) sowie auch von Gebäuden, Lagerräumen, Garagen, Wirtschaftsgebäuden und dergleichen, Betreiber von Gastwirtschaften, Hotels, Heurigen und dergleichen, Vermieter von Apartments/Wohnungen, die sich im Besitz des Betriebsinhabers befinden, Vermieter von Pferdeställen (Einstellpferde), Reitplätzen und Reithallen (sofern nicht mit dauerhaften Einrichtungen für Zuschauer ausgestattet), Pferdezüchter vorausgesetzt es werden die Fördervoraussetzungen eingehalten. Direktzahlungen (DZ) Die Beantragung der Direktzahlungen im MFA-Flächen erfolgt durch das Kreuz „Direktzahlungen (DZ)“. D adurch werden folgende Maßnahmen beantragt: QQ Basisprämie QQ Greening-Zahlung QQ Gekoppelte Stützung Zusätzlich kann die Maßnahme „Zahlung für Junglandwirte“ beantragt werden. Ist der Betriebsinhaber keine natürliche Person, ist auch die Angabe des Anspruchsberechtigten erforderlich. 10 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung Auf die Gewährung der gekoppelten Stützung für Schafe und Ziegen kann durch Ankreuzen von „opting out“ – gekoppelte Stützung für Schafe/Ziegen verzichtet werden. Die Greeningauflagen auf Ackerflächen finden keine Anwendung auf Bio-Betrieben. Bio-Betriebe, die nicht an der ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen, müssen das Kreuz „Biobetrieb gemäß Artikel 29 der VO (EG) Nr. 834/2007“ setzen. Ausgleichszulage (AZ) Die Erschwernispunkte „EP“ (vormals Berghöfekatasterpunkte BHK) sind ebenfalls unter diesem Punkt zu beantragen: QQ Seehöhe der Hofstelle (wird über die Verortung im INVEKOS-GIS automatisch generiert) QQ Erreichbarkeit der Hofstelle (Hinweis: hier kann nur ein Wert beantragt werden) QQ Wegerhaltung (allein und/oder Gemeinschaft) QQ Extremverhältnisse-Abgeschnittenheit (Um diese Erschwernis geltend zu machen, ist es notwendig, eine Bestätigung der Gemeinde der letzten beiden Jahre hochzuladen.) QQ Seilbahnerhaltung (allein und/oder Gemeinschaft) QQ Traditionelle Wanderwirtschaft Angaben zum GLÖZ-Standard Bewässerung: Im Falle einer beabsichtigten Bewässerung von beantragten Flächen ist verpflichtend das Feld „Bewässerung“ und, wenn vorhanden, das Feld „Behördliche Bewilligung“ anzukreuzen. ÖPUL 2015 Allgemeines Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Merkblatts ist die nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 noch nicht erlassen. Änderungen von Bestimmungen gegenüber dem genehmigten Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 sind daher möglich. Über Änderungen werden Sie auf unserer Homepage unter www.ama.at informiert. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch entsprechende Beiträge in den landwirtschaftlichen Zeitungen, Informationsveranstaltungen der Landwirtschaftskammern sowie gegebenenfalls gesonderte Aussendungen durch die AMA. Nähere Informationen für die Antragstellung finden Sie im Merkblatt zum ÖPUL 2015 auf www.ama.at/merkblaetter. ÖPUL-Maßnahmenstreichung: Ein gewollter Ausstieg aus gültigen ÖPUL 2015-Maßnahmen muss der AMA schriftlich bekannt gegeben werden. Dies ist zum Beispiel durch Streichung der jeweiligen im Mehrfachantrag-Flächen 2015 vorgedruckten Maßnahme oder auch mittels Korrektur des Herbstantrages 2014 möglich. Um Unklarheiten hinsichtlich des gewollten Maßnahmenausstiegs zu vermeiden, wird jedenfalls empfohlen, bei der betroffenen Maßnahme den Vermerk „Ausstieg“ anzubringen. Die Korrekturen sind an die AMA zu übermitteln. Bis zum Ausstieg aus einer beantragten Maßnahme sind jedoch die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen einzuhalten. Grundsätzlich kann der Maßnahmenausstieg bis zum Zeitpunkt der Durchführung oder Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle oder bis zur Mitteilung des Ergebnisses einer Verwaltungskontrolle durchgeführt werden. ÖPUL Maßnahmenübernahme: Mit einer Verpflichtung belegte Flächen können nach dem Termin für die Abgabe des Herbstantrages, jedoch spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist für die Abgabe des Mehrfachantrages-Flächen (bei der Maßnahme „Alpung und Behirtung“ bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Almauftriebsliste) im Übernahmejahr von einem anderen Bewirtschafter für die Restlaufzeit übernommen werden, wenn dies nicht zu einer Ausweitung der Verpflichtung auf andere Flächen um mehr als Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 11 50 % der übernommenen Fläche führt. Hierzu ist die Abgabe eines Maßnahmenübernahmeformulars erforderlich. In diesen Fällen ersetzt dieses Formular („ÖPUL 2015 - Maßnahmenübernahme“) den Herbstantrag. Die Beurteilung und Genehmigung der Maßnahmenübernahme erfolgt durch die AMA. Werden am (nicht zur Abgabe bestimmten) MFA-Vordruck oder im Online-Mehrfachantrag ÖPUL-Maßnahmen nicht angeführt, an denen Sie teilnehmen möchten (z.B. bei Änderung der Hauptbetriebsnummer oder der Haupt-/Teilbetriebskonstellation bzw. Übernahme von Flächen, die mit anderen als den von Ihnen im Herbstantrag 2014 beantragten Maßnahmen belegt sind), ist ein Antrag auf Maßnahmenübernahme zu übermitteln. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum ÖPUL 2015 auf www.ama.at/merkblaetter. Wichtige jährliche ÖPUL-Angaben unter MFA-Angaben QQ QQ QQ QQ Anzahl bio-kontrollierte Bienenstöcke (BIO) Konventionelle Pferdehaltung (BIO) Ausbringungsmenge bei „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ (Referenzzeitraum im Jahr 2015: 01.01.2015 bis 15.05.2015) Angaben zu „Tiergerechter Haltung (Weidehaltung)“ Angaben zu ÖPUL-Maßnahmen ÖPUL-Maßnahmenbeantragungen unter MFA-Angaben, welche im Herbstantrag 2014 noch nicht auswählbar waren Die Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ wurde im Zuge der Genehmigung des Programms aus den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ herausgelöst. Die Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ wird im Mehrfachantrag-Flächen 2015 automatisch vorgedruckt, sofern mit Herbstantrag 2014 eine Beantragung von „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ erfolgt ist. Die Teilnahme an der Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ ist daher im Mehrfachantrag-Flächen 2015 gegebenenfalls zu beantragen und in der Feldstücksliste sind die Maßnahmenflächen entsprechend zu codieren. Die neu im ÖPUL 2015 angebotene Maßnahme „Natura 2000 – Landwirtschaft“ ist grundsätzlich als einjährige Maßnahme konzipiert. Diese Maßnahme kann ebenfalls erstmalig im Mehrfachantrag-Flächen 2015 beantragt werden und in der Feldstücksliste sind die Maßnahmenflächen entsprechend zu codieren. Einige Felder können erst angekreuzt bzw. ausgefüllt werden, wenn die entsprechende Beihilfe beantragt (= angekreuzt) wurde. 12 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung Saatgutbelege Hanf 4.4 FELDSTÜCKSLISTE In der Beilage „Feldstücksliste“ steht ein Button für den Einstieg ins INVEKOS-GIS für die Flächenerfassung zur Verfügung siehe Punkt 4.5. Das Hilfssummenblatt wird in dieser Beilage angezeigt. Der Button „keine Flächenänderungen“ muss im INVEKOS-GIS angeklickt werden, wenn keine Änderungen bei den Flächen notwendig sind. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 13 Es ist für das gesamte Feldstück eine Schlagerfassung notwendig. Vorübergehend nicht genutzte Flächen sind ebenfalls mit den dafür vorgesehenen Schlagnutzungen (z.B. Sonstige Ackerflächen für einen Holzlagerplatz) zu erfassen. Eine ausführliche Hilfe (inkl. Videos) finden Sie direkt im INVEKOS-GIS. Zur Information werden die Angaben des Vorjahres (außer bei Ackerflächen) angezeigt. ÖPUL-relevante Codierungen Bei bestimmten flächenbezogenen ÖPUL-Maßnahmen ist es unbedingt erforderlich, bei der Flächenerfassung in der Feldstücksliste auf einzelnen Schlägen Codierungen vorzunehmen, um die Teilnahme für die angegebene Fläche für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen zu bestätigen und so eine Auszahlung erhalten zu können. Eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen und möglichen Codierungen finden Sie unter Punkt 4.6 oder im Merkblatt zum ÖPUL 2015 auf www.ama.at/merkblaetter. Neues Referenzsystem Das Referenzflächensystem ist die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfezahlungen. Beim bisherigen Feldstücksystem war die Referenzfläche ident mit der beantragten Fläche. Zuständig für die Referenz- und Beantragungsfläche waren die Antragsteller und die Bezirksbauernkammern. Mit dem Herbstantrag 2014 fand die Umstellung vom Feldstücksystem auf ein Blocksystem statt. Diese Änderung ermöglicht eine Trennung von Referenzfläche und Beantragungsfläche und damit eine klare Trennung der Zuständigkeit: QQ QQ 14 Für die Referenzflächenwartung auf Basis der aktuellen Luftbilder gilt seither die AMA als zuständige Behörde. Für die beantragte Fläche und die tatsächliche landwirtschaftliche Nutzbarkeit ist der Antragsteller verantwortlich. MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung Im neuen Geografischen Informationssystem (GIS) ist die maximal beihilfefähige Fläche als Referenzpolygon (Referenzblock) dargestellt: Aufbau der angezeigten Daten Die Beantragung von Acker, Grünland, Dauerkulturen, ... erfolgt auf Basis der Heimgutreferenz. Die Beantragung der Almflächen erfolgt in der Almreferenz. Basis für die Erstellung der Heimgutreferenz waren die bisher im Herbstantrag 2013 und Mehrfachantrag 2014 beantragten Flächen. Alle zusammenhängenden beantragten Flächen wurden zu Referenzblöcken zusammengefasst. Der Referenzblock ist als eine eindeutig abgrenzbare und in der Natur erkennbare, zusammenhängende Fläche definiert, Referenz – Kennung 20 05019 00155 Referenz – Art 20 Katastralgemeinde 05019 fortlaufende Nummer 00155 die von festen Grenzen (z.B. Wald, Straßen, Gewässer, Bahnlinien, ...) umgeben ist. Jeder Referenzblock (Referenzpolygon) ist mit einer 12stelligen Kennung eindeutig identifiziert (Bsp.: 20 05019 00155). Folgende Arten von Referenzen stehen für die Antragstellung zur Verfügung: Referenzart Farbe im INVEKOS-GIS Referenz-Kennung beginnend mit .. Alm (FFL = 0 %) Hellgelb 10 Alm (FFL > 0%) Gelb 10 Violett 20 Lila 25 Flächiges Landschaftselement Türkis 30 Punktförmiges Landschaftselement Türkis 35 Heimgut Forst Von der AMA aufgrund des aktuellen Luftbildes als nicht landwirtschaftlich nutzbar eingestufte Flächen sind als NLN-Polygone (Referenz – Kennung beginnend mit 90) gekennzeichnet und im GIS als rote Fläche ersichtlich. In der Vergangenheit nicht beantragte Flächen bzw. von einer Vor-Ort-Kontrolle als nicht landwirtschaftlich genutzt festgestellte Flächen sind referenzlos (Referenz – Kennung beginnend mit 99). Ein Heimgutreferenzblock kann eine oder mehrere Nutzungsarten (z.B. Acker, Grünland, ...) enthalten und von einem oder mehreren Bewirtschaftern beantragt werden. Somit kann ein Heimgutreferenzpolygon mehrere Feldstücke von verschiedenen Antragstellern beinhalten. In der Heimgutreferenz dürfen ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen enthalten sein. Alle bewirtschafteten Flächen müssen innerhalb des Referenzblocks beantragt werden. Sollen bewirtschaftete Flächen, die außerhalb eines gültigen Referenzblocks liegen, in die Referenz aufgenommen werden, müssen diese vom Antragsteller mit einem gesonderten „Antrag auf Änderung der Referenzfläche“ samt entsprechenden Nachweisen, welche die landwirtschaftliche Nutzung der gegenständlichen Flächen belegen, bei der AMA beantragt werden (siehe Punkt 4.16.2). Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 15 Landschaftselemente (LSE) Verpflichtungen in Bezug auf LSE haben ab dem Förderjahr 2015, jene Betriebe, die im ÖPUL an den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) oder „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) teilnehmen oder LSE besitzen, die im Rahmen der Cross-Compliance (CC)-Bestimmungen geschützt sind. Detaillierte Informationen zur Beantragung von LSE im Rahmen des ÖPUL 2015 bzw. CC-LSE im Rahmen der Direktzahlungen finden Sie auf www.eama.at und www.ama.at/merkblaetter. 4.5 ARBEITEN IM INVEKOS-GIS 4.5.1 FELDSTÜCKE Um das Bearbeiten im INVEKOS-GIS zu erleichtern, werden für jedes Antragsjahr die Angaben des Vorjahrs soweit möglich vorgeschlagen. Es ist wichtig, diese zu überprüfen, um bei Bedarf die nötigen Änderungen oder Aktualisierungen vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Schlagnutzungsarten automatisch übernommen und vorgeschlagen werden. Für Ackerflächen ist es z.B. notwendig, bei jedem Antrag aufs Neue die gewünschte Schlagnutzungsart zu erfassen. Eine Ausnahme bilden die Landschaftselemente (LSE), die unabhängig von der Feldstücksnutzungsart übernommen und vorgeschlagen werden. Im folgenden Kapitel wird dargestellt, wie die Flächen im INVEKOS-GIS bearbeitet werden können. Grundsätzlich gibt es oftmals mehrere Wege, die zum Ziel führen. Um die Handhabung zu erleichtern, wird in diesem Kapitel ein Arbeitsablauf vorgestellt, der von der AMA empfohlen wird. Öffnen der Feldstücksliste Die Feldstücksliste öffnet sich in der Regel beim Start des Programms automatisch. Sollte sie aber nochmals geöffnet werden müssen, so ist sie mit einem Linksklick in der Menüzeile unter dem Register „Bearbeiten“ und mit einem erneuten Linksklick auf „Feldstücksliste“ aufrufbar. Aufruf der „Feldstücksliste“ 16 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.5.1.1 NEUES FELDSTÜCK ANLEGEN Schritt 1: In der Feldstücksliste auf „neues FS anlegen“ klicken. Anlegen eines neuen Feldstücks Schritt 2: Feldstücksattribute angeben. Name und Nutzungsart festlegen BNR (Betriebsnummer): Im Feld „BNR“ ist die Auswahl zwischen einem Hauptbetrieb und, wenn vorhanden, Teilbetrieben möglich. FS Nummer (Feldstücksnummer): Bei der Vergabe der Feldstücksnummer ist die Auswahl zwischen der ersten und der letzten freien Feldstücksnummer möglich. FS Name (Feldstücksname): Der Feldstückname ist frei wählbar, allerdings ist darauf zu achten, keine Sonderzeichen zu verwenden. FS Nutzungsart (Feldstücksnutzungsart): Die Feldstücksnutzungsart kann durch einen Linksklick auf bearbeitet werden. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 17 Nutzungsartenauswahl In diesem Fenster kann eine Nutzungsart ausgewählt und mit „Speichern“ bestätigt werden. Mit „Abbrechen“ wird das Fenster wieder geschlossen und der Vorgang abgebrochen. ! Hinweis: Die Auswahl der Feldstücknutzungsart hat einen Einfluss auf die weiteren Auswahlmöglichkeiten der Schlagnutzungsarten. Schritt 3: Durch Klick auf „Speichern“ wird das Feldstück abgespeichert und ist in der Feldstücksliste unter der gespeicherten Feldstücksnummer zu finden. 18 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.5.1.2 FELDSTÜCKSATTRIBUTE BEARBEITEN Um Feldstücksattribute bearbeiten zu können, muss in der Feldstücksliste neben dem betreffenden Feldstück auf „Bearbeiten“ geklickt werden. Danach öffnet sich die Maske „FS SL Attribute“. 1 2 FS SL Attribute (Feldstück Schlag Attribute) Die Maske „FS SL Attribute“ besteht aus den Bereichen „Feldstück“ 1 und „Schlag“ 2 Im oberen Bereich „Feldstück“ können die Attribute des ausgewählten Feldstücks (FS Name, FS Nummer, FS Nutzungsart) geändert und das Feldstück gelöscht werden. Um andere Feldstücke bearbeiten zu können, kann mit Klick auf „FS weiter“ und „FS zurück“ zwischen den Feldstücken geblättert werden, mit Klick auf „Feldstücksliste“ gelangt man zurück in die Feldstücksliste. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 19 Feldstücksnummer ändern Schritt 1: Nummer aus Dropdown-Liste auswählen: Bestehende Feldstücksnummern können mittels Betätigen der Dropdown-Liste geändert werden. Bei der Vergabe der Feldstücksnummer (FS Nummer) ist die Auswahl zwischen der ersten und der letzten freien Feldstücksnummer möglich. Schritt 2: Speichern: Mit Klick auf wird die neue FS Nummer übernommen. Feldstücksnamen ändern Schritt 1: Namen eingeben: Um den Feldstücksnamen zu ändern, muss in das Feld „FS Name“ geklickt werden. Es kann ein beliebiger Name eingegeben werden, allerdings sind keine Sonderzeichen erlaubt. Schritt 2: Speichern: Mit Klick auf „Feldstück speichern“ wird der neue FS Name übernommen. Feldstücksnutzungsart ändern Schritt 1: Nutzungsart auswählen: Mit Klick auf Feldstücksnutzungsart ausgewählt werden kann. öffnet sich eine Liste in der die gewünschte In diesem Fenster kann die Feldstücksnutzungsart geändert und mit „Zuweisen und Speichern“ bestätigt werden. 20 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung ! Hinweis: Unabhängig von der Auswahl (Grünland G, Ackerland A, Forst FO, etc.) sind im Zuge der weiteren Bearbeitung nur Eingaben möglich, die sich auf die ausgewählte Feldstücksnutzungsart beziehen. Dabei ist zu beachten, dass bei Änderungen der Feldstücksnutzungsart alle Attribute der Schläge gelöscht werden. Bevor diese Entscheidung endgültig getroffen und umgesetzt wird, erscheint ein Warnfenster, welches diesbezüglich Auskunft gibt und eigens bestätigt werden muss. 4.5.1.3 KEINE FLÄCHENÄNDERUNGEN Wenn keine Änderungen an den Flächen (inkl. Schlägen), sowohl die Geometrie, als auch die Attribute betreffend, vorgenommen werden müssen, so kann dies mit einem Klick auf den Button „keine Flächenänderungen“ bestätigt werden. Dies ist z.B. bei reinen Grünlandbetrieben ohne Flächenänderungen möglich. Schritt 1: Klick auf „keine Flächenänderungen“. Schritt 2: Die Meldung „Keine Flächenänderungen“ mit „OK“ bestätigen. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 21 4.5.1.4 FELDSTÜCK LÖSCHEN Schritt 1: In der Feldstücksliste Klick auf „Bearbeiten“. Aufruf eines Feldstücks Schritt 2: Im sich öffnenden Fenster „FS SL Attribute“ (Feldstück Schlag Attribute) im oberen Drittel auf „FS löschen“ klicken. Löschen des aufgerufenen Feldstücks Schritt 3: Löschen bestätigen: Mit Klick auf „OK“ wird das Feldstück endgültig gelöscht. 22 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.5.2 SCHLÄGE Ein Feldstück muss mindestens einen Schlag (Feldstück = Schlag) aufweisen, kann aber auch aus mehreren Schlägen bestehen. Für jede Feldstücksnutzungsart können bestimmte Schlagnutzungsarten ausgewählt werden. Wird die Feldstücksnutzungsart geändert, müssen auch die Schlagnutzungsarten neu vergeben werden. Feldstück mit einem Schlag Feldstück = Schlag Feldstück Feldstück mit mehreren Schlägen Schlag I ag hl Sc Sc hl ag I Feldstück III II g a hl Sc Feldstücke und Schläge Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 23 Schläge werden in der Maske „FS SL Attribute“ bearbeitet. Diese wird über die Feldstücksliste durch Klick auf „Bearbeiten“ neben dem jeweiligen Feldstück geöffnet. 1 2 Im oberen Bereich der Maske „FS SL Attribute“ werden (siehe Kapitel 4.5.1.2). 1 können die Feldstücksattribute bearbeitet 2 sich sämtliche Funktionen die zur Im unteren Bereich der Maske „FS SL Attribute“ befinden Bearbeitung der Schläge des betreffenden Feldstücks dienen. Alle Schläge des Feldstücks werden in dieser Liste angeführt und können via Checkbox ausgewählt werden. Mit den Pfeiltasten kann in der Liste vor- und zurückgeblättert werden. Der Button „Zeige in Karte“ markiert den ausgewählten Schlag im Kartenfenster. 24 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.5.2.1 NEUEN SCHLAG ANLEGEN Schritt 1: Einen neuen Schlag anlegen: In der Attributmaske auf „neuen SL anlegen“ klicken. ! Hinweis: Die Auswahlmöglichkeiten der Schlagnutzungsart sind von der vorher definierten Feldstücksnutzungsart abhängig. Wird die Feldstücksnutzungsart geändert, werden automatisch alle Schlagnutzungsarten am Feldstück gelöscht und müssen vom Antragsteller neu zugewiesen werden. Schritt 2: Die Schlagnutzungsart kann nun ausgewählt werden. Die Auswahlmöglichkeiten der Schlagnutzungsart sind von der vorher definierten Feldstücksnutzungsart (siehe Punkt 4.5.1.1) abhängig. Schlagnutzungsart Die Schlagnutzungsart kann beim Anlegen eines neuen Schlags oder beim Bearbeiten eines bestehenden Schlags ausgewählt werden. Zu beachten ist, dass ohne die Auswahl der Schlagnutzungsart kein Schlag angelegt werden kann. In unserem Beispiel wurde für ein Feldstück mit der Feldstücksnutzungsart „Spezialkultur“, eine Schlagnutzungsart „QUITTEN“ ausgewählt. Für die vollständige Liste der Schlagnutzungsarten siehe Punkt 4.6. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 25 Sorte Je nach Schlagnutzungsart steht eine Reihe von Sorten zur Verfügung. Eine Erfassung hat nur im Fall der Beantragung von „seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen (Code SLK)“ bzw. bei Hanf zu erfolgen. Es gibt allerdings auch einige Schlagnutzungsarten, welche keine Auswahlmöglichkeiten an Sorten bieten. Ist dies der Fall, bleibt die Auswahl leer. Codes Mittels Bleistift-Button öffnet sich ein Fenster mit der Auswahl an Codes. In diesem Fenster können Codes angegeben werden. Je nach Schlagnutzungsart steht eine Reihe von Codes (ÖPUL, Forst, BIO, ....) zur Verfügung. Codes können, müssen allerdings nicht ausgewählt werden. Mittels „Zuweisen“ wird der Code übernommen. „Abbrechen“ schließt das Fenster ohne Zuweisung. 26 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung Zusatztext Sorte / Schlagnutzungsart Bei der Schlagnutzungsart „Sonstige Ackerkulturen“ bzw. der Sorte „Sonstige Sorte“ kann ein Zusatztext angegeben werden. Nicht-landwirtschaftlicher Nutzflächen-Faktor (NLN-Faktor) Beschreibt die ausgleichsfähige Fläche abzüglich nicht anerkennbarer Fläche (z.B. Geröll, Almrausch, ...) auf Almen und Hutweiden. Hier können Faktoren der landwirtschaftlichen Nutzung in der Dropdown-Liste ausgewählt werden. Überschirmungs-Faktor Der Überschirmungs-Faktor beschreibt auf einem Schlag mit der Nutzung Almfutterfläche oder Hutweide den Prozentsatz der Fläche, der nicht von Baumkronen überdeckt wird (nutzbare Fläche). Saatmenge Hanf Die Saatmenge an Hanf muss nur bei der Schlagnutzungsart „Hanf“ angegeben werden. Begrünungsvariante Wenn an einer Begrünungsmaßnahme teilgenommen wird, kann hier ein Vorschlag für den nächsten Antrag erfasst werden. Diese eingegebene Variante kann im Zuge der Abgabe des Herbst antrags geändert werden. ! Achtung: Verpflichtend anzugeben sind Variante 1 – ÖPUL, Variante 2 – ÖPUL und alle GreeningVarianten (siehe Punkt 4.6). Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 27 Schritt 3: Durch Klick auf „SL speichern“ werden die Attribute des neuen Schlags gespeichert. Schritt 4: Geometrie bearbeiten: Nun wird der Geometriebearbeitungsmodus gestartet. Näheres wird in Kapitel 4.5.3 beschrieben. 4.5.2.2 SCHLAGATTRIBUTE BEARBEITEN Schlagattribute eines bestehenden Schlags können in der Maske „FS SL Attribute“ geändert werden. Schritt 1: In der Schlagübersicht eines Feldstücks den Schlag, welcher bearbeitet werden soll, mittels Häkchen markieren, dadurch können die Schlagattribute geändert werden. Es können auch mehrere Schläge mittels Häkchen markiert werden und danach gleichzeitig die Schlagattribute geändert werden. Schritt 2: Hier wurde als Illustration die Schlagnutzungsart Buchweizen, sowie als Sorte „Kärntner Hadn“ und als Begrünungsvariante „Variante 1 – ÖPUL“ ausgewählt. Ein Klick auf den Button „SL speichern“ aktualisiert den Schlag in der Schlagübersicht darüber. Details zu Schlagattributen siehe Schritt 2 im Kapitel 4.5.2.1. Speichern und Bearbeiten der Schlagattribute 28 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.5.2.3 SCHLAG LÖSCHEN Schläge können im FS SL Attribut – Fenster gelöscht werden. Schritt 1: Schlag auswählen: Gewünschten Schlag in der Liste via Checkbox auswählen. Schritt 2: Klick auf den Button „SL Löschen“. Schritt 3: Durch Klick auf „OK“ wird der Löschvorgang bestätigt und der Schlag aus der Liste entfernt. ! Hinweis: Der Schlag ist nach dem Löschen nicht mehr vorhanden. Es können auch mehrere Schläge mittels Häkchen markiert werden, um sie danach alle mit Klick auf „SL Löschen“ zu entfernen. 4.5.2.4 SCHLAGGEOMETRIE ÄNDERN Schritt 1: In der Schlagübersicht eines Feldstücks den Schlag, welcher bearbeitet werden soll, mittels Häkchen markieren und anschließend den Button „SL Geometrie bearbeiten“ klicken. Es kann immer nur eine Schlaggeometrie bearbeitet werden. Wird mehr als 1 Schlag in der Schlagübersicht selektiert, ist eine Bearbeitung nicht möglich. Schritt 2: Das Kartenfenster tritt nun in den Vordergrund, der Geometriebearbeitungsmodus (=Flächenbearbeitungsmodus) ist aktiviert und der markierte Schlag kann nun bearbeitet werden. Geometriebearbeitungsmodus (siehe Kapitel 4.5.3). Schritt 3: Wurde der Schlag gespeichert, aktualisiert sich die Fläche in der Schlagübersicht. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 29 4.5.2.5 SCHLAGGEOMETRIE BEREINIGEN Die Funktion „SL Geometrie bereinigen“ steht nach der ersten Inbetriebnahme noch nicht zur Verfügung. Geplant ist, dass hier verschiedene Geometriebereinigungen (z.B. die Berücksichtigung von Nachbar-Feldstücken, Referenzflächen, ...) durchgeführt werden können. 4.5.3 GEOMETRIEBEARBEITUNG Um in die Geometriebearbeitung zu gelangen, muss der Button „SL Geometrie bearbeiten“ in der FS SL Attributmaske betätigt werden. Mit Hilfe der Geometriebearbeitung können sowohl punktförmige als auch flächige Schläge QQ QQ QQ QQ QQ neu eingezeichnet bearbeitet geteilt verbunden verschoben werden. Die nachstehende Abbildung bietet eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Werkzeuge bei der Geometriebearbeitung. 2 1 3 1 Geometriebearbeitung Hauptfunktionen für die Bearbeitung von Geometrien 2 Messfunktionen 3 Zusätzliche FunktionenSnapping- und Detaileinstellungen Werkzeuge um Flächen, Linien und Punkte zu messen Im folgenden Abschnitt wird detaillierter auf die Geometriebearbeitung, deren Werkzeuge und Anwendungen eingegangen. 30 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 1 Geometriebearbeitung Bei der Bearbeitung von flächigen Geometrien (Schläge) stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung: Einzeichnen einer neuen Fläche Bearbeiten einer bestehenden Fläche Bei zwei sich überlappenden Flächen, wird der überlappende Bereich abgezogen Löschen einer Fläche Bei zwei angrenzenden Flächen, werden diese zu einer Fläche vereinigt Teilen einer bestehenden Fläche Verschieben einer bestehenden Fläche Auswählen einer Geometrie (Grundstück, Feldstück, Schlag); wird z.B. benötigt zum Erfassen von Feldstücken auf Grundstücken Bei der Bearbeitung von punktförmigen Geometrien (Schlägen) stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung: Einzeichnen eines neuen Punktes Bearbeiten eines bestehenden Punktes Löschen eines Punktes Allgemeine Funktionen in der Geometriebearbeitung: Wiederherstellen: Stellt die letzte Änderung wieder her Beenden: Geometriebearbeitung wird beendet; Achtung: Bis dahin nicht gespeicherte Änderungen gehen verloren bzw. werden nicht übernommen! Speichern: Änderungen werden gespeichert Rückgängig: Macht die letzte Änderung rückgängig Informationen zu den Werkzeugen die gerade verwendet werden Weitere Hilfen zur Geometriebearbeitung finden Sie unter www.ama.at/merkblaetter. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 31 4.6 ÜBERSICHT: FELDSTÜCKNUTZUNGSARTEN; SCHLAGNUTZUNGSARTEN; CODES; BEGRÜNUNGSVARIANTEN FELDSTÜCKSNUTZUNGSARTEN: Grünbrache (A)/ Grünlandbrache (G): AAckerland DGemeinschaftsweide FOForst GGrünland GA Geschützter Anbau auf Substrat LAlm NF Sonstige Nutzfläche SSpezialkulturen Weingartenflächen im Ertrag inkl. Jung WI anlagen und Schnittweingärten Weingartenflächen im Ertrag inkl. WT Junganlagen und Schnittweingärten – Terrassenanlagen Die bisherigen Schlagnutzungsarten „GLÖZ“ und „Blühfläche“ werden zu der Bezeichnung „Grünbrache“ bzw. „Grünlandbrache“ zusammengefasst, da es diese in der bisherigen Form nicht mehr gibt. Brachliegende Flächen sind Flächen, auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden darf. Sie müssen über die Vegetationsperiode begrünt sein und gepflegt werden. Die Anlage hat bis spätestens 15. Mai zu erfolgen. Eine Pflegemaßnahme (z.B. Häckseln) ist jederzeit zulässig, sofern keine weitergehenden Verpflichtungen z.B. im ÖPUL 2015 bestehen. Der Umbruch vor dem 31. August ist nur zum Anbau einer Winterung erlaubt. Ausnahmen von der Begrünungspflicht und jährlichen Pflege bestehen dann, wenn aus Gründen des Naturschutzes eine abweichende Vorgangsweise vorgeschrieben ist. Geschützter Anbau (GA): Bei der Nutzungsart „Geschützter Anbau“ gibt es auf Grund geänderter EU-Rechtsgrundlagen eine Umstellung im Vergleich zu bisher. Nun dürfen unter dieser Nutzungsart nur mehr alle Glashaus- und Folientunnelkulturen, die auf Substrat bzw. in Töpfen kultiviert werden, beantragt werden. Diese Kulturen sind für die Direktzahlungen nicht förderfähig. Kulturen im geschützten Anbau, die nicht auf Substrat bzw. in Töpfen, sondern in natürlichem Boden kultiviert werden, sind als Acker (Nutzungsart A) zu beantragen. Sonstige Flächen (A, G...): Bei solchen Flächen handelt es sich um aktuell nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen, die jedoch spätestens nach drei Jahren und mit geringem Aufwand wieder landwirtschaftlich genutzt werden können (z.B. Holzlagerplatz, Misthaufen…). Diese Flächen stellen keine AZ, DZ und ÖPUL-beihilfefähigen Flächen dar. ePostkasten – elektronische Zustellung von Dokumenten Ihre Möglichkeiten: Ihre Vorteile: •An- und Abmeldung online im eAMA möglich •Zusatzprogramm Adobe Reader kann kostenlos aus dem Internet geladen werden •Verwaltung der Dokumente •Rasche und sichere Zustellung •Bei jedem Posteingang ein Informationsmail •Abspeichern und Ausdrucken von Dokumenten •Dokumenten-Archiv jederzeit abrufbar Dieses Service erfordert eine zusätzliche Anmeldung. Diese Anmeldung kann in der Applikation „ePostkasten“ im Menüpunkt „Anmelden“ durchgeführt werden. Im Internet anmelden unter www.eama.at 32 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung ACKERFELDSTÜCKE - A ACKERFELDSTÜCKE - A (Fortsetzung) Ackerbohnen - Getreide Gemenge Gewürzpflanzen im Gewächshaus Ackerbohnen (Puffbohnen) GLÖZ Graben / Uferrandstreifen Ackerbohnen (Puffbohnen) / Feldgemüse GLÖZ Naturdenkmal Fläche Amaranth GLÖZ Naturdenkmal Punkt Bitterlupinen GLÖZ Steinriegel / Steinhage Blumen und Zierpflanzen GLÖZ Teich / Tümpel Blumen und Zierpflanzen im Folientunnel Grünbrache Blumen und Zierpflanzen im Gewächshaus Grünmais Buchweizen Grünschnittroggen Elefantengras (Chinaschilf, Miscanthus Sinensis) Grünschnittroggen / Hirse Emmer oder Einkorn (Sommerung) Grünschnittroggen / Sonnenblume Emmer oder Einkorn (Sommerung) / Feld gemüse Grünschnittroggen / Sudangras Emmer oder Einkorn (Winterung) Heilpflanzen Grünschnittroggen / Mais Emmer oder Einkorn (Winterung) / Feld gemüse Energiegras Erbsen - Getreide Gemenge / Buchweizen Erbsen - Getreide Gemenge / Feldgemüse Erdbeeren Johanniskraut Kanariensaat Klee / Feldgemüse Feldgemüse Einlegegurken Feldgemüse Frischmarkt und Verarbeitung mehrkulturig Feldgemüse mehrkulturig Kleegras Kleegras / Feldgemüse Körnererbsen Körnererbsen / Feldgemüse Feldgemüse ohne Ernte Feldgemüse Verarbeitung einkulturig Flachs (Faserlein) zur Fasererzeugung Frühkartoffeln Körnermais Leindotter Linsen LSE Bäume / Büsche Frühkartoffeln / Buchweizen LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe Frühkartoffeln / Feldgemüse LSE Hecke / Ufergehölz Frühkartoffeln / Mais LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern Futtergräser Luzerne Futtergräser / Feldgemüse Mais Corn-Cob-Mix (CCM) Futterkartoffeln Futterrüben (Runkelrüben, Burgunder, Kohlrüben) Gewürzpflanzen im Folientunnel Hirse / Feldgemüse Klee Feldgemüse einkulturig Gewürzpflanzen Heilpflanzen im Gewächshaus Kichererbsen Erdbeeren / Feldgemüse Gemüse im Gewächshaus Heilpflanzen im Folientunnel Hirse Erbsen - Getreide Gemenge Gemüse im Folientunnel Hanf Mais Corn-Cob-Mix (CCM) / Feldgemüse Mariendisteln Obst im Folientunnel Obst im Gewächshaus Ölkürbis Öllein (nicht zur Fasergewinnung) Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 33 ACKERFELDSTÜCKE - A (Fortsetzung) ACKERFELDSTÜCKE - A (Fortsetzung) Öllein (nicht zur Fasergewinnung) / Feldgemüse Sonstige Ölfrüchte (Saflor, ...) Sonstiges Feldfutter Ölrettich Sorghum Phacelia Speiseindustriekartoffeln Platterbsen Speisekartoffeln Quinoa Speisekartoffeln / Feldgemüse Rollrasen Speisekürbis Rübenvermehrung Stärkeindustriekartoffeln Saatkartoffeln Sudangras Senf Süßlupinen Silomais Topinambur Sojabohnen Wechselwiese (Egart, Ackerweide) Sommerdinkel (Spelz) Wicken - Getreide Gemenge Sommerdinkel (Spelz) / Feldgemüse Winterdinkel (Spelz) Sommergerste Winterdinkel (Spelz) / Feldgemüse Sommergerste / Buchweizen Wintergerste Sommergerste / Feldgemüse Wintergerste / Buchweizen Sommerhafer Wintergerste / Feldgemüse Sommerhafer / Feldgemüse Winterhafer Sommerhafer / Futterrübe Winterhafer / Feldgemüse Sommerhartweizen (Durum) Winterhartweizen (Durum) Sommerhartweizen (Durum) / Buchweizen Winterhartweizen (Durum) / Buchweizen Sommerhartweizen (Durum) / Feldgemüse Winterhartweizen (Durum) / Feldgemüse Sommerkümmel Winterkümmel Sommermenggetreide Wintermenggetreide Sommermenggetreide / Feldgemüse Wintermenggetreide / Feldgemüse Sommermohn Wintermohn Sommerraps Winterraps Sommerroggen Winterroggen Sommerroggen / Feldgemüse Winterroggen / Feldgemüse Sommerrübsen Winterrübsen Sommertriticale Wintertriticale Sommertriticale / Feldgemüse Wintertriticale / Feldgemüse Sommerweichweizen Wintertriticale / Futterrübe Sommerweichweizen / Feldgemüse Wintertriticale / Hirse Sommerwicken Winterweichweizen Sonnenblumen Winterweichweizen / Buchweizen Sonstige Ackerflächen Winterweichweizen / Feldgemüse Sonstige Ackerkulturen Winterwicken Sonstige Flächen: Geschützter Anbau Zuckermais Sonstige Kulturen im Folientunnel Zuckermais / Feldgemüse Sonstige Kulturen im Gewächshaus Zuckerrüben 34 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung GRÜNLAND - G ALMEN – L Bergmähder Almfutterflächen Dauerweide GLÖZ Graben / Uferrandstreifen Einmähdige Wiese GLÖZ Naturdenkmal Fläche GLÖZ Graben / Uferrandstreifen GLÖZ Naturdenkmal Punkt GLÖZ Naturdenkmal Fläche GLÖZ Steinriegel / Steinhage GLÖZ Naturdenkmal Punkt GLÖZ Teich / Tümpel GLÖZ Steinriegel / Steinhage GLÖZ Teich / Tümpel SPEZIALKULTUREN - S Grünlandbrache Anderes Obst Hutweide Edelkastanien LSE Bäume / Büsche LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe LSE Hecke / Ufergehölz LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen Mähwiese/-weide zwei Nutzungen Sonstige Grünlandflächen Einjährige Baumschulen Energieholz ohne Robinie Energieholz Robinie GLÖZ Graben / Uferrandstreifen GLÖZ Naturdenkmal Fläche GLÖZ Naturdenkmal Punkt GLÖZ Steinriegel / Steinhage Streuwiese GLÖZ Teich / Tümpel Holunder GEMEINSCHAFTSWEIDEN - D Hopfen Dauerweide Kirschen GLÖZ Graben / Uferrandstreifen LSE Bäume / Büsche GLÖZ Naturdenkmal Fläche LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe GLÖZ Naturdenkmal Punkt LSE Hecke / Ufergehölz GLÖZ Steinriegel / Steinhage LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern GLÖZ Teich / Tümpel Marillen Hutweide Mehrjährige Baumschulen LSE Bäume / Büsche Nektarinen LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe Obst/Hopfen Bodengesundung LSE Hecke / Ufergehölz Pfirsiche LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern Pflaumen Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen Quitten Mähwiese/-weide zwei Nutzungen Rebschulen Sonstige Grünlandflächen Schalenfrüchte (Walnüsse, Haselnüsse, ...) Sonstige Spezialkulturflächen Strauchbeeren Tafeläpfel Tafelbirnen Weichseln Zwetschken Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 35 GESCHÜTZTER ANBAU - GA SONSTIGE NUTZFLÄCHE - NF Blumen und Zierpflanzen im Folientunnel 20-jährige Stilllegung Blumen und Zierpflanzen im Gewächshaus GLÖZ Graben / Uferrandstreifen Gemüse im Folientunnel GLÖZ Naturdenkmal Fläche Gemüse im Gewächshaus GLÖZ Naturdenkmal Punkt Gewürzpflanzen im Folientunnel GLÖZ Steinriegel / Steinhage Gewürzpflanzen im Gewächshaus GLÖZ Teich / Tümpel GLÖZ Graben / Uferrandstreifen GLÖZ Naturdenkmal Fläche FORSTFLÄCHEN - FO GLÖZ Naturdenkmal Punkt Erstaufforstung GLÖZ Steinriegel / Steinhage Erstaufforstung alt GLÖZ Teich / Tümpel GLÖZ Graben / Uferrandstreifen Heilpflanzen im Folientunnel GLÖZ Naturdenkmal Fläche Heilpflanzen im Gewächshaus GLÖZ Naturdenkmal Punkt LSE Bäume / Büsche LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe LSE Hecke / Ufergehölz LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern GLÖZ Steinriegel / Steinhage GLÖZ Teich / Tümpel Waldumweltmaßnahmen Obst im Folientunnel Obst im Gewächshaus Sonstige Flächen: Geschützter Anbau Sonstige Kulturen im Folientunnel Sonstige Kulturen im Gewächshaus WEINFLÄCHE IM ERTAG – WI und WT GLÖZ Graben / Uferrandstreifen Nicht aufgelistete Kulturen oder Doppelnutzungen sind im Mehrfachantrag Online als „Sonstige Ackerkulturen“ anzugeben. Im Zusatztext Schlagnutzungsart ist die genaue Bezeichnung der Kultur zu erfassen. GLÖZ Naturdenkmal Fläche GLÖZ Naturdenkmal Punkt GLÖZ Steinriegel / Steinhage GLÖZ Teich / Tümpel LSE Bäume / Büsche LSE Feldgehölz / Baum- / Gebüschgruppe LSE Hecke / Ufergehölz LSE Rain / Böschung / Trockensteinmauern Schnittweingarten Sonstige Weinflächen Wein Wein Bodengesundung 36 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung MÖGLICHE CODES: CODE BEZEICHNUNG AG Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen APL Ausgleichsprämie für forstliche Einkommenseinbußen - Landwirte APN Ausgleichsprämie für forstliche Einkommenseinbußen - Nichtlandwirte BG Bodengesundung Acker BHG Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen auf Ackerflächen BIO Biologisch bewirtschaftete Flächen - Teilbetrieb BM0 Bergmähder - ohne Mahd BM1 Bergmähder - Mahd mit Traktor BM2 Bergmähder - Mahd mit Motormäher BM3 Bergmähder - Mahd mit Sense DIV Biodiversitätsfläche ENP Ergebnisorientierter Naturschutzplan EWA Erosionsschutz Wein - Variante A FFV Fauna-Flora-Habitatrichtlinie bzw. Vogelschutzrichtlinie FW Futterfläche Weide GI Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse K20 Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen (K20) KNM Kein Nahrungsmittel M Steilflächen - Mahd N2 Natura 2000 - Landwirtschaft NUE Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau OG Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen - Anlage von Gewässerrandstreifen OP Im ÖPUL nicht prämienfähige Flächen OVF Ökologische Vorrangflächen SG Samengewinnung SLK Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen VF Versuchsfläche WF Naturschutzfläche ZOG Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen - Zusätzliche freiwillige Anlage von Gewässerrandstreifen Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 37 MÖGLICHE BEGRÜNUNGSVARIANTEN: Variante 1 - ÖPUL Variante 2 - ÖPUL Variante 3 - ÖPUL Variante 4 - ÖPUL Variante 5 - ÖPUL Variante 6 - ÖPUL Variante 4 mit MZ - ÖPUL Variante 5 mit MZ - ÖPUL Variante 6 mit MZ - ÖPUL Variante 1 - GREENING Variante 2 - GREENING Variante 3 - GREENING Variante 4 - GREENING Variante 5 - GREENING Variante 1 - GREENING + ÖPUL Variante 2 - GREENING + ÖPUL Variante 3 - GREENING + ÖPUL Variante 4 - GREENING + ÖPUL Variante 5 - GREENING + ÖPUL Variante 4 mit MZ - GREENING + ÖPUL Variante 5 mit MZ - GREENING + ÖPUL 38 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.7 HILFSSUMMENBLATT Eine Zusammenfassung der erfassten Daten dient zur Überprüfung der beantragten Schlagnutzungsarten und kann beliebig sortiert werden. Es werden die Summen der gesamten Betriebsstruktur (Haupt- und Teilbetriebe) angezeigt. Mithilfe der Flächensummen und des GVE-Rechners (eigener Link) kann der Bestand an GVE (Großvieheinheiten) je Hektar berechnet werden. Des Weiteren wird die letzte Spalte mit ermittelten %-Grenzen angezeigt. Die fachlichen Grenzen sind den Merkblättern bzw. ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblättern zu entnehmen. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 39 4.8 TIERLISTE Sind Tiere am Betrieb vorhanden, so ist deren Bestand je Teilbetrieb hier zu erfassen. Erfassungsbildschirm für die Angaben zur Tierliste 40 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung In der Spalte „Stk. Stichtag“ ist immer der Tierbestand per 01.04. einzutragen. Betriebe, bei denen der Tierbestand voraussichtlich von dem am Stichtag abweichen wird, müssen zusätzlich die Anzahl im Durchschnitt unter „Stk. Durchsch.“ angeben. ! Hinweis: QQ QQ QQ QQ Es ist darauf zu achten, dass bei Abgabe eines Durchschnittsbestandes dieser in Folge bei allen gehaltenen Tierkategorien einzutragen ist. Bei Rindern wird der Viehbestand automatisch aus der Rinderdatenbank übernommen, eine Beantragung in der Tierliste ist nicht möglich. Etwaige Änderungen (z.B. „Haltung aufgegeben“) müssen für Statistikzwecke bekanntgegeben werden. Beim Löschen der Beilage werden nur die bereits erfassten Daten der „Nichtrinder“ gelöscht. Die Statistikdaten sind weiterhin sichtbar, es besteht aber kein Handlungsbedarf. Fachliche Erläuterungen zum Ausfüllen der Tierliste Zuchtwild: Als Zuchtwild gelten pflanzenfressende Wildhuftiere, die wie Haustiere in Gefangenschaft gehalten, gezüchtet oder zum Zwecke der Fleischgewinnung getötet werden, soweit die Haltung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt. Felder für das Veterinärinformationssystem (VIS) - Jahreserhebung: Das Veterinärinformationssystem (VIS) wurde auf Basis der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009, BGBI. II Nr. 291/2009 (TKZVO 09) errichtet. Der Betreiber des VIS ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die Bundesanstalt Statistik Österreich. Alle VIS Betriebe (mit Haltung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Zuchtwild, Kaninchen, Lamas, Bienen oder Pferden – auch, wenn dies nur für den Eigenbedarf passiert) haben gemäß § 5 der TKZVO 09, ihre Stamm- und Betriebsdaten jährlich an das VIS zu melden. Um die betroffenen Betriebe zu entlasten, wurden jene Merkmale, die im Rahmen der VIS-Jahreserhebung gemeldet werden müssen, in die Tierliste des Mehrfachantrages integriert. Somit haben jene Betriebe, die mit dem MFA-Flächen eine ausgefüllte Tierliste abgegeben haben, ihre Meldeverpflichtung im Rahmen der VIS-Jahreserhebung erfüllt. Die Betriebsform(en) bzw. die Einstallungskapazität(en) wurden anhand der im VIS zuletzt gespeicherten Daten vorgedruckt. Bitte überprüfen Sie diese Angaben genau und ergänzen bzw. ändern Sie diese wenn nötig. Die Daten werden von der AMA umgehend an die Bundesanstalt Statistik Österreich weitergeleitet. ! Hinweis: Jene VIS-Betriebe, die zwar einen MFA-Flächen zugesandt bekommen haben, jedoch keinen Förderungsantrag stellen, müssen dennoch die Stammdaten, die Beihilfen, die Verpflichtungserklärung und die Tierliste(n) vollständig befüllen und den Mantelantrag unterschreiben. Die Unterlagen sind bis spätestens 15. Mai 2015 entweder direkt an die Bundesanstalt Statistik Österreich, VIS-Jahreserhebung, Guglgasse 13, 1110 Wien zu übermitteln bzw. können diese auch bei der zuständigen Bezirksbauernkammer abgegeben werden. Für allfällige Fragen steht Ihnen das VIS-Team gerne zur Verfügung (VIS-Hotline: 01/71128 8100 an Werktagen von 9 bis 12 Uhr). Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 41 All jene Betriebe, bei denen „VIS“ bei den Tierarten Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Zuchtwild, Kaninchen, Lamas, Bienen und Pferde vorgedruckt ist (siehe auch Vordruck am Formular „Beihilfen“), werden im Veterinärinformationssystem als Halter der entsprechenden Tierart geführt und müssen dementsprechend folgende Angaben vollständig erfassen: Tieranzahlen zum Stichtag bzw. Durchschnitt, Einstallungskapazitäten bei Schweinen, sowie bei Schweinen, Schafen und Ziegen die Betriebsform(en) und die Anzahl der „nicht untersuchungspflichtigen Schlachtungen“ (für den Eigenbedarf). Wurde die Haltung einer der mit dem Hinweis „VIS“ vorgedruckten Tierart aufgegeben, so ist das Kreuz im entsprechenden Feld bei „Aufgegeben“ zu setzen. Angabe der Betriebsformen: Sämtliche Betriebsformen, die am Betrieb für Schweine, Schafe oder Ziegen vorkommen, sind verpflichtend anzugeben (Mehrfachnennungen sind möglich). QQ Geburtsbetrieb: Schweinehaltung: Geburtsbetrieb ist bei jenen Betrieben anzugeben, auf denen Ferkel geboren werden. Da nicht unterschieden wird, ob die Jungtiere für die Zucht oder die Mast vorgesehen sind, fallen sowohl Ferkelproduktions- als auch Zuchtbetriebe in diese Kategorie. Unter diese Betriebsform fällt auch die Haltung von Ebern, sofern diese nicht auf einer Besamungsstation stehen (siehe Betriebsform Sonderhaltung). QQ Herdebuchbetrieb: Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Betriebe, die Mitglied einer in Österreich anerkannten Zuchtorganisation sind, müssen das Kreuz bei „Herdebuchbetrieb“ setzen (bei schweinehaltenden Betrieben ist in diesem Fall zusätzlich die Betriebsform „Geburtsbetrieb“ anzugeben). QQ Systemferkelaufzuchtsbetrieb: Schweinehaltung: Diese Betriebsform ist bei jenen Betrieben anzugeben, die Ferkel vom Absetzen von der Muttersau bis zum Beginn der Mast übernehmen. QQ Mastbetrieb/Fleischproduktion: Schweinehaltung: Als Mastbetrieb gelten Betriebe, die Schweine ausgehend von einem Gewicht zwischen 20 und 32 kg bis zur Schlachtreife mästen. Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Betriebe mit einem oder mehreren Schafen und/oder Ziegen, die unter anderem zum Zwecke der Fleisch- oder Lämmererzeugung gehalten werden. QQ Viehhandel: Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Viehhandel betreibt jede natürliche oder juristische Person, die Schweine, Schafe oder Ziegen zu Handelszwecken unmittelbar oder über Dritte kauft und/oder verkauft. QQ Handelsstall: Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Als Handelsstall gilt jede von einem Viehhändler zur Aufstallung von Schweinen, Schafen oder Ziegen genutzte Einrichtung. QQ Transporteur: Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Transporteure übernehmen jegliche Beförderung von Tieren mit einem Transportmittel einschließlich dem Ver- und Entladen. Auch von Viehhändlern, die zusätzlich zum Viehhandel Transporte mit ihrem Fahrzeug für Dritte durchführen, ist diese Betriebsform anzugeben. Ebenso gilt als Transporteur, wer einem Dritten ein Transportmittel zum Tiertransport zur Verfügung stellt, wobei es sich um Transporte zu Erwerbszwecken handeln muss. 42 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung QQ Schlachtbetrieb: Schweine-, Schaf- bzw. Ziegenhaltung: All jene Betriebe, die nicht ausschließlich für den Eigenbedarf schlachten und deren Fleisch daher gemäß § 53 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) untersuchungspflichtig ist, müssen das Kreuz bei der Betriebsform Schlachtbetrieb setzen. QQ Gatter-/Freilandhaltung: Schweinehaltung: Dazu zählen Zucht- und Fleischproduktionsgatterhaltung sowie Hüttenhaltung. QQ Wanderhaltung: Schaf- bzw. Ziegenhaltung: Betriebe, die ihre Schafe und/oder Ziegen einen Teil des Jahres überwiegend auf nicht betriebseigenen Weiden im Umherziehen halten (Almhaltung ist keine Wandertierhaltung), müssen diese Betriebsform angeben. Einstallungskapazität bei Schweinen: Die Einstallungskapazität gibt die Anzahl der vorhandenen Stallplätze pro Kategorie an: Ferkelplätze: Inkludieren Ferkel-Stallplätze in Geburts- und Systemferkelaufzuchtsbetrieben. Hier werden die Stallplätze aller Tiere vom Absetzen bis zu einem Gewicht von ca. 32 kg erfasst. Mastplätze: Inkludieren Stallplätze für Tiere von ca. 32 kg bis zum Zeitpunkt des Schlachtens. Männliche Tiere, die zur Zucht bestimmt sind, fallen in die Kategorie Eberplätze (siehe unten). Sauenplätze: Inkludieren Stallplätze für alle weiblichen Tiere ab dem ersten Belegen. Sie umfassen daher alle Stallplätze sowohl für Zucht- als auch für Produktionssauen. Eberplätze: Inkludieren Stallplätze für alle männlichen Tiere, die zur Zucht bestimmt sind, ab ca. 32 kg. Nichtuntersuchungspflichtige Schlachtungen: Sämtliche Schlachtungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen, die vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 am eigenen Betrieb („Schlachtung für den Eigenbedarf“) durchgeführt wurden und nicht beschaupflichtig waren, sind in der jeweiligen Spalte anzuführen. Betriebe mit Bienenhaltung / Aquakulturen: Betriebe, die Imkerei (auch Hobbyimkerei) betreiben, haben dies entsprechend anzugeben. Betriebe, die Aquakultur(en) betreiben und mit dieser Haltung noch nicht registriert sind, geben dies bitte durch Setzen des Kreuzes bekannt. RinderNET – Rindermeldungen / Lieferschein-Assistent Ihre Möglichkeiten: Ihre Vorteile: •Rindermeldungen durchführen •Meldungen über Schnittstelle durchführen (Massenmeldung) •Stallregister abrufen •Tierinformationen abrufen •Rinder-Lieferscheine online erstellen •Kostenlose Meldung direkt an die AMARinderdatenbank •Meldung und Bestandsverzeichnis in einem Vorgang erledigen •Aktueller Tierbestand jederzeit abrufbar •Kompletter Rinderlebenslauf online einsehbar •Online Rinder-Lieferscheine über Archiv jederzeit abrufbar Im Internet anmelden unter www.eama.at – Bereich RinderNet Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 43 Freilandhaltung bei Geflügel: Wird das Geflügel am Betrieb in Freilandhaltung gehalten, so setzen Sie das Kreuz bei dieser Betriebsform. Diese Betriebsform ist auch dann anzugeben, wenn das Geflügel üblicherweise in Freilandhaltung gehalten wird und aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Verordnungen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest) einer Stallpflicht unterliegt. Wildschweinhaltung: Auf Grund veterinärrechtlicher Bestimmungen ist die Unterscheidung von Hausschweinebeständen und Gehegen, in denen Wildschweine gehalten werden, von entscheidender Bedeutung. Daher ist es seit dem Antragsjahr 2014 erforderlich, das Kreuz bei der „Wildschweinhaltung“ zu setzen, wenn Wildschweine am Betrieb gehalten werden (gilt nicht für reine Waldgehege). Zusätzlich sind die Wildschweinstückzahlen nach den entsprechenden Kategorien anzugeben. Werden auf einem Betrieb sowohl Haus- als auch Wildschweine gehalten, so sind diese gemeinsam in den jeweiligen Kategorien anzugeben. 4.9 GVE-SCHLÜSSEL RGVE pro Stück Tierart Rinder Rinder unter ½ Jahr 0,4 Rinder ½ bis unter 2 Jahre 0,6 Rinder ab 2 Jahre 1 Zwergzebu und andere Zwergrinder unter ½ Jahr 0,2 Zwergzebu und andere Zwergrinder ½ bis unter 2 Jahre 0,3 Zwergzebu und andere Zwergrinder ab 2 Jahre 0,5 Schafe Schafe ab 1 Jahr 0,15 Schafe bis unter 1 Jahr 0,07 Ziegen Ziegen ab 1 Jahr 0,15 Ziegen bis unter 1 Jahr 0,07 Pferde, Ponys, Esel und "Kreuzungen" Rassen mit Widerristhöhe bis 1,48 m und Endgewicht bis 300 kg Jungtiere ½ bis unter 3 Jahre 0,3 Stuten, Hengste, Wallache ab 3 Jahre 0,5 Rassen mit Widerristhöhe über 1,48 m und/oder Endgewicht über 300 kg Jungtiere ½ bis unter 3 Jahre 0,6 Stuten, Hengste, Wallache ab 3 Jahre 1 Andere Raufutterverzehrende GVE* Rotwild ab 1 Jahr 0,25 Damwild und anderes Zuchtwild ab 1 Jahr 0,15 Lama ab 1 Jahr 0,15 Lamas, Rotwild, Damwild oder anderes Zuchtwild unter 1 Jahr 0,07 44 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung GVE pro Stück RGVE pro Stück Tierart GVE pro Stück Schweine Jungschweine, 8 kg bis unter 32 kg Lebendgewicht (LG) 0,07 Jungschweine, 32 kg bis unter 50 kg LG 0,15 Mastschweine (auch ausgemerzte Zuchttiere) mit Lebendgewicht ab 50 kg 0,15 Zuchtschweine mit Lebendgewicht ab 50 kg, Jungsauen nicht gedeckt 0,15 Zuchtschweine mit Lebendgewicht ab 50 kg, Jungsauen gedeckt 0,3 Zuchtschweine mit Lebendgewicht ab 50 kg, ältere Sauen und Zuchteber 0,3 Hühner Küken und Junghennen vor Legereife bzw. vor Aufstallung als Legehennen 0,0015 Hähne und Legehennen 0,004 Masthähnchen und -hühnchen 0,0015 Zwerghühner, Wachteln; ausgewachsen 0,0015 Sonstiges Geflügel Gänse 0,008 Enten 0,004 Truthühner (Puten) 0,007 Strauße ab 1 Jahr 0,15 Kaninchen Mastkaninchen 0,0025 Zuchtkaninchen 0,025 4.10 ERHALTUNG GEFÄHRDETER NUTZTIERRASSEN Betriebe die an der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ teilnehmen, müssen diese Beilage befüllen, sofern es sich um Schafe, Ziegen, Pferde oder Schweine handelt. Der Menüpunkt ist nur bei diesen Betrieben sichtbar. Prämienfähige Rinder werden aus der Rinderdatenbank ermittelt. Erfassungsbildschirm für die An gaben zu den Gefährdeten Nutztierrassen ! Hinweis: Die Erfassung aller Tiere der Haupt- und Teilbetriebsstruktur hat für alle gemeinsam am Hauptbetrieb zu erfolgen. Speichern ist nur möglich, wenn je Zeile alle Pflichtfelder befüllt sind. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 45 4.11 ALM-/GEMEINSCHAFTSWEIDE - AUFTRIEBSLISTE Erfassungsbildschirm für die Angaben zur Alm-/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste Allgemeines Für die Beantragung der Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste (im Folgenden „Auftriebsliste“) muss auf die zu beantragende Alm gewechselt werden (Link „Betriebswechsel“). Unter „Auftriebsliste“ können die Tierhalter mit den aufzutreibenden Schafen/Ziegen/Pferden, sowie allgemeine Angaben zur Alm erfasst werden. ! 46 Achtung: Für die Beantragung der Futterflächen von Almen und/oder Gemeinschaftsweiden und für die gekoppelte Stützung (Almauftriebsprämie) ist in jedem Fall die Auftriebsliste abzusenden. Selbst, wenn nur Rinder gealpt werden, deren Alpungsdauer nach wie vor über die Alm-/Weidemeldung Rinder erfolgt. MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung Kategorien Schafe/Ziegen/Pferde ab 2015 Schafe und Ziegen ab einem Jahr sind getrennt nach männlichen und weiblichen Tieren zu erfassen. Bei den weiblichen Tieren wird zusätzlich zwischen „gemolken“ und „nicht gemolken“ unterschieden. Kleinpferde ab ½ Jahr bis unter 3 Jahre Kleinpferde ab 3 Jahre Pferde ab ½ Jahr bis unter 3 Jahre Pferde ab 3 Jahre Schafe bis 1 Jahr Weibliche Schafe ab 1 Jahr: gemolken Weibliche Schafe ab 1 Jahr: nicht gemolken Männliche Schafe ab 1 Jahr Ziegen bis 1 Jahr Weibliche Ziegen ab 1 Jahr: gemolken Weibliche Ziegen ab 1 Jahr: nicht gemolken Männliche Ziegen ab 1 Jahr Höhere Gewalt auf der Alm-/Gemeinschaftsweide Fälle Höherer Gewalt bei Rindern und/oder Nicht-Rindern (Schafe/Ziegen/Pferde) sind ebenfalls in der Auftriebsliste zu erfassen. Die zugehörigen Bestätigungen (Tierarzt, Keulungsbescheid, Gutachten von Bärenanwalt, TKV-Belege) sind in der Antragsübersicht unter dem Link unter dem Punkt „Höhere Gewalt Rinder (Ri)“ bzw. „Höhere Gewalt Nicht-Rinder (Niri)“ dem Antrag beizulegen. ! Achtung: Die Erfassung der Rinder (Auftrieb, Abtrieb, vorzeitiger Abtrieb, Abmeldung) erfolgt weiterhin über Meldungen an die Rinderdatenbank, die Höhere Gewalt Rinder ist jedoch in der Auftriebsliste anzugeben! Genauere Informationen zur Höheren Gewalt auf der Alm-/Gemeinschaftsweide finden Sie unter www.ama.at/merkblaetter (Informationen zu Almen und Gemeinschaftsweiden). 4.12 HOCHLADEN VON DOKUMENTEN Sind Ihrem Antrag noch weitere Unterlagen beizulegen, so haben Sie in der Antragsübersicht die Möglichkeit, Bilder oder eingescannte Dokumente zum Antrag hochzuladen. 4.13 ANTRAG PRÜFEN Sind alle erforderlichen Beilagen erfasst, können mit dem Button die Daten auf ihre Plausibilität überprüft werden. Im Rahmen einer solchen Plausibilitätsprüfung wird kontrolliert, ob die in der jeweiligen Maske eingegebenen Daten vollständig und in sich widerspruchsfrei sind. Sind die Daten nicht plausibel, werden automatisch vom Programm Informationen (Hinweise), Warnungen oder Fehler ausgegeben. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 47 Beispiel für : Maßnahme Gefährdete Nutztierrassen beantragt aber die Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ nicht erfasst Je Beilage ist das Ergebnis der Antragsprüfung ersichtlich . ! Hinweise: Der Status „Kein Fehler“, „Fehler“ bzw. „Warnung“ gibt keine Auskunft darüber, ob Förderungsvoraussetzungen eingehalten werden oder nicht. Ein Senden des Antrages kann nur nach der Prüfung erfolgen. Aufgetretene Fehler verhindern das Senden des Antrages und müssen daher unbedingt behoben werden. Werden dagegen Warnungen ausgegeben, sollten zwar die entsprechenden Eingaben nochmals überprüft und erst nach Überarbeitung und erneuten Prüfung abgeschickt werden, jedoch ist eine Warnung nicht sendeverhindernd. 48 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.14 ENDGÜLTIG SENDEN Durch Klicken auf den Button gelangen Sie zur Verpflichtungserklärung, so fern diese noch nicht akzeptiert wurde. Nach Bestätigen der Verpflichtungserklärung stehen die erfassten Beilagen im PDF-Format nochmals zur Verfügung. Bei den Formularen befindet sich auch der Button . Nach Klick auf diesen ist der Antrag rechtsverbindlich gestellt. Es wird empfohlen, die je Beilage erstellten Formulare vor dem Absenden des Online-Antrages nochmals zu kontrollieren. Auch die Stammdaten sollten vor dem endgültigen Senden noch einmal kontrolliert werden! Dazu kann auch das Hilfssummenblatt als Unterstützung dienen (siehe Kapitel 4.7). Nach dem endgültigen Senden des Antrags öffnet sich automatisch eine Bestätigungsmeldung, auf der das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird. Eine laufende Nummer wird automatisch vergeben. Die für den Antrag erzeugten Dokumente werden im PDF-Format im eArchiv gespeichert und sind jederzeit wieder aufrufbar. ! 4.15 Hinweis: Alle erforderlichen Beilagen des Antrages müssen „gespeichert“ sein, sonst ist ein endgültiges Senden des Antrags nicht möglich. Die Daten des abgegebenen und endgültig gesendeten Antrags werden als die aktuellen angesehen. Das bedeutet, dass z.B. im Falle einer zwischenzeitlich eingeleiteten Vor-Ort-Kontrolle diese Daten als Prüfungsgrundlage dienen und somit etwaige Abweichungen der Realität zu Beanstandungen führen können. Selbstverständlich ist es möglich, wenn sich etwas an der gegebenen Situation ändert, eine Korrektur der Daten einzureichen und somit die Datengrundlage immer aktuell zu halten. VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG Die Verpflichtungserklärung kann während der Erfassung jederzeit gelesen und akzeptiert werden. Ein Akzeptieren dieser, durch Anklicken des entsprechenden Kästchens, ist notwendig, um den Antrag endgültig senden zu können. Die Verpflichtungserklärung ist im Menü unter dem jeweiligen Antrag zu finden. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 49 4.16 AUSDRUCKE 4.16.1 FELDSTÜCKSLISTE 1 2 3 4 1 Feldstücke werden mit Laufender Nummer, Bezeichnung und Nutzungsart (siehe 4.6) dargestellt. 2 Schläge werden mit fortlaufender Schlagnummer und der definierten Schlagnutzungsart (siehe 4.6) dargestellt. 3 Um bestimmte Maßnahmen auf Einzelflächen zu beantragen sind entsprechende Codes zu setzen, Auflistung siehe 4.6. 4 Nutzungen mit LSE sind nur am Antragsdruck ersichtlich (wie in diesem Beispiel dargestellt), aus Aktualitätsgründen jedoch nicht am zugesandten Vordruck. 4.16.2ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER REFERENZFLÄCHE Bei Änderungen der Referenz bzw. Ausweitung der Referenz ist ein Referenzänderungsantrag zu stellen (die Vorgangsweise zur Formularerstellung ist im INVEKOS-GIS-Handbuch näher beschrieben). Vor der Erstellung muss die Flächenerfassung abgeschlossen sein und eine Plausibilitätsprüfung gestartet werden. Plausifehler, die einen Antrag auf Änderung der Referenzfläche auslösen, sind: QQ 20350 Beantragte Fläche ist referenzlos QQ 20351 Schlagnutzungsart passt nicht zur darunterliegenden Referenz QQ 20352 Beantragtes LSE stimmt nicht mit LSE Referenz Typ überein QQ 50 20354 Die beantragte Almfutterfläche übersteigt die maximal beihilfefähige Fläche der darunterliegenden Referenz MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 2 1 3 4 1 Diese Felder werden automatisch durch die Formularerstellung im INVEKOS-GIS ausgefüllt. 2 Nur wenn der Antrag über die zuständige BBK erstellt wird, muss dort ein Eingangsstempel und eine laufende Nummer vergeben werden. 3 Entsprechende Nachweise und Unterlagen (z.B. Fotos, Bewilligungen oder Bescheide von anderen Institutionen) sind hier anzuführen und müssen dem Antrag beigelegt werden. 4 Der Antrag ist vom Antragsteller oder dessen Vertretungsbevollmächtigten zu unterschreiben. Die auf diesem Blatt geleistete Unterfertigung gilt auch für alle beigelegten Unterlagen. Ohne Unterschrift hat der Antrag keine Gültigkeit. Für Heimbetriebe und Almen werden jeweils eigene Anträge auf Änderung der Referenzfläche erzeugt. Der Antrag ist an die AMA zu schicken (Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien) oder mittels Mail an referenz@ama.gv.at (für Heimbetriebe) bzw. an mfa-alm@ama.gv.at (für Almen) weiterzuleiten. Impressum Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria | Redaktion: GB II/Abt.5, Dresdner Straße 70, A-1200 Wien, UID-Nr.: ATU16305503, DVR-Nr.: 0719838, Telefon: (01) 331 51-0, Telefax: (01) 331 51-295, E-Mail: mfa-org@ ama.gv.at, Internet: www.ama.at, www.eama.at | Vertretungsbefugt: Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II, Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I, Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz, BGBl. Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Bildnachweis: Franz Löscher (AMA) und Katharina Czezatke (AMA) | Grafik/Layout: Martin Spiegelhofer | Hersteller: Druckerei Berger, 3580 Horn Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 51 4.16.3ALM-/GEMEINSCHAFTSWEIDE - AUFTRIEBSLISTE 1 2 3 1 Am Ausdruck der Auftriebsliste sind die Stammdaten der Alm-/Gemeinschaftsweide und die beantragte Behirtung angedruckt. 2 Wie bisher sind jene Auftreiber am Ausdruck ersichtlich, welche Nichtrinder auf die betroffene Alm-/Gemeinschaftsweide auftreiben. Zusätzlich zu diesen Informationen werden auch die Änderungsmeldungen (geändertes Abtriebsdatum, Wiederauftrieb, usw.) der Nichtrinder angedruckt. 3 Wie unter Punkt 4.11 bereits erwähnt, wird die Höhere Gewalt der Rinder und Nichtrinder in der Auftriebsliste angegeben. Diese Angaben finden Sie ebenfalls am Ausdruck wieder. Vordruck: Am Vordruck werden alle Auftreiber mit Betriebsnummer, Name und Adresse vom MFA2014 angedruckt. Dies dient lediglich zur Information bzw. Hilfestellung für die Beantragung im MFA2015 und gibt keine Garantie auf Vollständigkeit. Ausdruck: Am Ausdruck werden die von Ihnen im eAMA eingetragenen Auftreiber mit den jeweilig aufgetriebenen Nichtrindern angedruckt. Vorzeitige Abtriebe, Wiederauftriebe und beantragte Höhere Gewalten werden ebenfalls angedruckt. Wie der Vordruck dient auch der Ausdruck lediglich zu Informations- bzw. privaten Dokumentationszwecken und stellt somit keinen Teil der Beantragung dar! ! 52 Wichtig: Es werden am Ausdruck nur jene Daten angezeigt, die auch wirklich vom Bewirtschafter in der Auftriebsliste erfasst wurden, z.B. werden nicht beantragte Tierkategorien auch nicht am Ausdruck angedruckt. MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 4.17 PAPIERVORDRUCK ABBESTELLEN Der via Post zugesandte Papier-Vordruck der Anträge kann unter dem Menüpunkt „Papier-Vordruck“ abbestellt werden. Nach dem endgültigen Senden des Antrags erscheint diese Abfrage automatisch, sofern sie noch nicht beantwortet wurde. Möglichkeit der Abmeldung des Papier-Vordrucks 4.18 ÄNDERUNGEN NACH DEM SENDEN Nach Absenden des Mehrfachantrages ist eine Korrektur der eingegebenen Daten jederzeit möglich. Falls nach dem Senden noch Änderungen notwendig werden, ist dies mittels einer Korrektur im eAMA möglich. Die Korrekturen können über den Link „eingereichte Anträge“ im Register „Flächen“ eingearbeitet werden. Die Beurteilung der Korrekturen erfolgt durch die AMA. Änderungen können zu Kürzungen der Auszahlungsbeträge führen. www.eama.at – Das Internetserviceportal der AMA Ihre Möglichkeiten: Ihre Vorteile: •RinderNET – Rindermeldungen und Online- Lieferschein-Assistent •Flächen – Online-Erfassung von Flächenanträgen, Flächendigitalisierung (INVEKOS-GIS), ÖPUL-Abfragen •EBP – Auszahlungsergebnisse zur Einheitlichen Betriebsprämie abfragen •eKonto – aktueller AMA Kontostand •eArchiv – Dokumente und Anträge online abrufen •ePostkasten – elektronische Bescheidzustellung •einfach •sicher •übersichtlich • unbürokratisch •7 Tage pro Woche •von zu Hause Mit diesem Internetservice arbeiten bereits mehr als 90.000 Kunden! Nutzen auch Sie die vielen Vorteile. Fordern Sie Ihren PIN-Code unter www.eama.at oder telefonisch unter 01/334 39 30 an! Sie erhalten den PIN-Code per Post zugestellt. Im Internet erreichbar unter www.eama.at Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 53 5 BEANTRAGUNG MIT HILFE DER BEZIRKSBAUERN- KAMMER BZW. DES BEZIRKSREFERATS Im Falle, dass Sie die graphische Antragstellung des MFA-Flächen 2015 über eAMA nicht selber durchführen wollen bzw. können, besteht die Möglichkeit, die Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische Beantragung des Antrages in Anspruch zu nehmen. Dies setzt voraus, dass Sie entsprechend vorbereitet sind, dann erst können Sie mit den aktuellen Unterlagen (Feldstücksliste, ...), zu einem mit der BBK vereinbarten Termin, die Antragstellung mit dem BBK-Mitarbeiter durchführen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsangaben ist ausnahmslos der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung verantwortlich. Der Antragsteller erhält eine Kopie der Verpflichtungserklärung, sowie einen Ausdruck des Antrages. Unterschreibt der Antragsteller die Verpflichtungserklärung auf der Bezirksbauernkammer nicht selbst, ist unbedingt eine Vollmacht vorzulegen! 6 TRANSPARENZ Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern verfolgt die Europäische Union das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich verwendet werden. Dies betrifft die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU-Agrarfonds, den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und den Nutzen der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 111 - Art. 114 sowie in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014, Art. 57 – Art. 62. Auf der Internetseite www.transparenzdatenbank.at werden alle Zahlungsempfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) veröffentlicht. Im Zuge der GAP-Reform wurden auch die Bestimmungen zur Veröffentlichung der Empfänger von Agrarzahlungen geändert. Demnach müssen ab 2015 grundsätzlich u.a. wieder natürliche Personen unter den Empfängern veröffentlicht werden. Ausgenommen von der Veröffentlichungspflicht sind lediglich jene Personen, deren jährliche Zahlungen 1.250 Euro nicht übersteigen. Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres. Veröffentlicht werden jeweils am 31.05. jene Zahlungen, die ein Empfänger im vorangehenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat. Die Daten stehen dann zwei Jahre zur Verfügung. Daher werden ab 2015 die Anträge für Agrarzahlungen folgenden Textbaustein tragen: Hinweis: Sie werden darüber informiert, dass gemäß Art 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 folgende Daten für das betreffende Haushaltsjahr via Internet veröffentlicht werden: Name, Gemeinde samt Postleitzahl, Betrag der Zahlungen aus dem EGFL, Betrag der Zahlungen aus dem ELER einschließlich der nationalen Anteile sowie Bezeichnung und Beschreibung der geförderten Maßnahmen unter Angabe des jeweiligen EU-Fonds. Die Rechte als Betroffener gemäß dem 5. Abschnitt des DSG 2000 werden zur Kenntnis gebracht; zur entsprechenden Geltendmachung ist ein schriftlicher Antrag bei der AMA einzubringen. 54 MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 Merkblatt mit Ausfüllanleitung 7 HÖHERE GEWALT Höhere Gewalt kann nur anerkannt werden, wenn die Meldung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der/die Bewirtschafter oder Rechtsnachfolger hierzu in der Lage ist/sind, erfolgt. Bestätigungen sind beizulegen oder unaufgefordert nachzureichen. Als Höhere Gewalt können unter anderem folgende Gründe anerkannt werden: QQ Tod des Betriebsinhabers QQ Länger andauernde Berufsunfähigkeit des Betriebsinhabers QQ Schwere Naturkatastrophen, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft ziehen QQ Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden QQ QQ Seuche oder Pflanzenkrankheit des ganzen oder eines Teils des Tier- bzw. Pflanzenbestandes des Betriebsinhabers Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teiles davon, soweit diese Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war Bei Vorliegen eines der oben genannten Gründe ist innerhalb von 15 Arbeitstagen eine schriftliche Meldung an die AMA zu tätigen, etwaige notwendige Bestätigungen (z.B. Bestätigung der Gemeinde über den Stallbrand, aktuelle Bestätigung des Arztes über Erkrankung, ...) sind beizulegen. 8 AUFBEWAHRUNGSPFLICHT, MELDEPFLICHT UND DIE WICHTIGSTEN BELEGE AM BETRIEB Mit dem MFA-Flächen verpflichtet sich der Förderungswerber, erhaltene Prämien zurückzuzahlen, wenn die erforderlichen Unterlagen bei Direktzahlungen nicht grundsätzlich vier Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, bei Maßnahmen nach OPUL 2015 bzw. Ausgleichszulage zehn Jahre gerechnet ab dem Ende des Förderungsjahres, jedoch mindestens bis 31.12.2026, aufbewahrt werden. Da sich immer wieder herausstellt, dass bei Vor-Ort-Kontrollen Anträge, Mitteilungen/Bescheide und Belege nicht aufgefunden werden können, machen wir Sie auf diese Verpflichtung besonders aufmerksam. Der Förderungswerber verpflichtet sich ebenfalls, wesentliche Umstände, die für die Gewährung der Förderung maßgeblich sind, oder die Ausführung von geförderten Leistungen verzögern bzw. unmöglich machen, unverzüglich an die AMA zu melden. Diesbezügliche Meldungen nach Vor-Ort-Kontrollen oder EDV-technischen Überprüfungen bzw. nach deren Ankündigung durch die AMA können folglich nicht mehr berücksichtigt werden. Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen stellen einen sehr häufigen Beanstandungsgrund bei Vor-Ort-Kontrollen dar. Daher sind die wichtigsten Aufzeichnungen, Belege und Unterlagen unbedingt am Betrieb für allfällige Kontrollzwecke aufzubewahren bzw. dem MFA beizulegen. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiters sind Unterlagen, die für die Identifizierung der Flächen notwendig sind (Hofkarten, Katastermappenblätter, Skizzen, Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis und Pachtverträge), am Betrieb zur Verfügung zu halten. Dazu zählt auch das Aufbewahren von Rechnungen/Belegen, um Kauf, Anbau, Anwendung bzw. die Ernte diverser Kulturen und verwendeter Betriebsmittel zu dokumentieren. Bei viehhaltenden Betrieben sind Aufzeichnungen bzw. Unterlagen wie z.B. Bestandsverzeichnisse, Zukaufs-, Verkaufsbelege, Herdebuchauszüge etc. notwendig. Dieses Merkblatt dient zur Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die Ausführungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrundlagen und bzw. Entwürfen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell gehalten. Merkblatt mit Ausfüllanleitung MEHRFACHANTRAG FLÄCHEN 2015 55 WEITERFÜHRENDE BERATUNG Grundsätzlich steht Ihnen Ihre Bezirksbauernkammer als Ihre Interessenvertretung für alle Fragen zur Förderungsabwicklung zur Verfügung. Umfangreiche Informationen sowie dieses Merkblatt und die aktuellen Formulare finden Sie unter www.ama.at bzw. www.eama.at. Hier wird Ihnen in der AMA zu folgenden Themen geholfen: Fragen zu folgenden Bereichen Telefonnummern E-Mail (Bitte Name, Adresse und Betriebsnummer angeben!) ÖPUL QQ QQ Herbstantrag ÖPUL 2015-Maßnahmen 01 - 33 129 * oepul@ama.gv.at 01 - 33 759 * az@ama.gv.at 01 - 333 71 16 * gap@ama.gv.at Nähere Informationen unter: www.ama.at/merkblaetter (ÖPUL) AUSGLEICHSZULAGE - AZ QQ QQ Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste Erschwernispunkte-Berechnung Nähere Informationen unter: www.ama.at/merkblaetter (AZ) DIREKTZAHLUNGEN QQ QQ QQ QQ QQ Basisprämie Greening-Zahlung Gekoppelte Stützung Zahlung für Junglandwirte Kleinerzeugerregelung Nähere Informationen unter: www.ama.at/merkblaetter (Direktzahlungen 2015–2020) MEHRFACHANTRAG ALLGEMEIN QQ QQ Vordruck Online Antragstellung (technisch) 01 - 33 151 – 0 Nähere Informationen unter: www.ama.at/merkblaetter (Mehrfachantrag Flächen) FORSTFÖRDERUNG Nähere Informationen unter: mfa-org@ama.gv.at flaechen.eama@ama.gv.at 01 - 334 3954 * le-sonstige@ama.gv.at 01 - 33 151 – 0 referat23@ama.gv.at 01 - 33 151 – 700 * 01 - 33 151 – 0 referenz@ama.gv.at mfa-alm@ama.gv.at www.ama.at/merkblaetter (Forst) CROSS COMPLIANCE Düngung, etc. Pflanzenschutz Nähere Informationen unter: www.ama.at/merkblaetter (Cross Compliance) REFERENZ QQ QQ Heimgut, Landschaftselemente Alm * Diese Telefonnummern sind sogenannte „Hotlinenummern“. Diese werden nach Hauptauszahlungsterminen bzw. Massensendungen von Bescheiden und/oder Mitteilungen für einen bestimmten Zeitraum (schwankt nach Maßnahme zwischen 3 und 8 Wochen) aktiviert. Dadurch kann die große Menge an Rückfragen leichter bewältigt werden und Sie erreichen rasch den zuständigen Ansprechpartner (Hotlinezeiten: Montag bis Donnerstag 9-15 Uhr, Freitag 9-12 Uhr)! Wenn die Hotline nicht mehr aktiviert ist, erhalten Sie über Tonband eine entsprechende Information und werden dann so rasch wie möglich von der Vermittlung mit dem zuständigen Mitarbeiter verbunden.