COMENIUS-Assistenzzeiten
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COMENIUS-Assistenzzeiten
Version 1.0 vom 07. November 2012 COMENIUS-Assistenzzeiten Die EU-Kommission unterstützt das Programm COMENIUS-Assistenzzeiten, um Gasteinrichtungen für COMENIUS-Assistenzkräfte • für die Kinder und Jugendlichen sowie die Lehrkräfte das Thema Europa in besonderen Projekten konkret erfahrbar zu machen, • im Erfahrungsaustausch mit der Assistenzkraft deren Bildungssystem kennen zu lernen, • im Unterricht und außerhalb des regulären Unterrichts Interesse am Heimatland der Assistenzkraft zu wecken, • Kinder und Jugendliche für die Sprachenvielfalt in Europa zu sensibilisieren, • Kontakte zwischen Schulen und vorschulischen Einrichtungen mit dem Heimatland der Assistenzkraft zu initiieren. Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig. Seit 1995 sind wir Nationale Agentur für EUProgramme im Schulbereich (NA im PAD). Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich Postfach 2240 53012 Bonn Telefonische Information und Beratung: Tel.: 0228/501-257 oder -251 Fax: 0228/501-259 E-Mail: cas@kmk.org Internet: www.kmk-pad.org Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Planung und Antragstellung zur Aufnahme einer europäischen COMENIUS-Assistenzkraft. Inhaltsverzeichnis 1. Antragstellung .................................................................. 2 2. Antragsberechtigung .......................................................... 2 3. Online-Einreichung ............................................................ 2 4. Antragstellung per Post ...................................................... 3 5. Ziele des Programms .......................................................... 3 6. Herkunftsländer .................................................................. 4 7. Aufgaben der Assistenzkraft .............................................. 4 8. Rahmenbedingungen .......................................................... 4 9. Organisatorisches ............................................................... 5 10. Finanzielle Förderung ........................................................ 5 11. Auswahlverfahren .............................................................. 5 12. Berichterstattung ................................................................ 5 13. COMENIUS-Links ............................................................ 6 14. Andere Links ...................................................................... 6 das Formular während der Eingabe regelmäßig. Achtung: nicht gespeicherte Daten gehen bei der Online-Einreichung verloren. Informationen für Gasteinrichtungen in Deutschland 1. Antragstellung allgemein 3. Die orange eingefärbten Felder sind Pflichtfelder, ohne die das Formular nicht eingereicht werden kann. Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, denn auch die gelb hinterlegten Felder benötigen wir zur weiteren Bearbeitung und Kontaktaufnahme(z.B.Postleitzahl, Fax, Kontaktperson). Grau hinterlegte Felder sind Lesefelder, die entweder bereits ausgefüllt sind oder durch Einträge an anderer Stelle automatisch gefüllt werden. 4. Angaben zur Einreichung / Kontext: Um eine COMENIUS-Assistenzkraft aufzunehmen, muss die Zielaktion „COMENIUS-Assistenzzeiten (Gasteinrichtungen)“ angewählt werden. 5. Nationale Agentur: (PAD)“ auswählen. 6. C.1 Gastgebende Einrichtung: Das erste Feld kann in der „nationalen“ Schreibweise (DE: inkl. Umlaute und „ß“) ausgefüllt werden. Im zweiten Feld wird die vollständige rechtsgültige Bezeichnung „in lateinischen Buchstaben“ erbeten. Benutzen Sie hier die Umschreibungen (DE: statt „ä“, „ae“ etc. und statt „ß“, „ss“). Unter „Akronym“ nennen Sie ggf. eine gängige Abkürzung, unter der die Einrichtung bekannt ist. Das Feld „Nationale ID“ bleibt frei. Bei „Einzugsbereich“ trifft i.d.R. „lokal“ oder „regional“ auf die Herkunft der Schülerschaft zu. 7. Personenfelder: Das Feld „Anrede“ ist ein Pflichtfeld: bitte mit Herr/Frau bzw. Herr Dr./Frau Dr. etc. ausfüllen. Bundesland (C.1.): Bitte geben Sie hier nur das Bundesland an und keine Region (also z.B. „BadenWürttemberg“ und nicht „Stuttgart“). Die Frist für die Beantragung der Aufnahme einer europäischen COMENIUS-Assistenzkraft ist der 31. Januar 2013. Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl postalisch als auch online direkt bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) ein. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte orientieren Sie sich für eine erfolgreiche Antragstellung zum einen an der Prüfliste (Teil E des OnlineAntragsformulars), zum anderen an den formalen (Checkliste Förderfähigkeit) und qualitativen Förderkriterien (Checkliste Qualität), die auf der Website des PAD veröffentlicht sind (http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzzeiten.html). Beachten Sie, dass für die Antragsrunde 2013 folgende zusätzliche nationale Kriterien gelten: Einrichtungen, an die im Schuljahr 2012/2013 eine europäische COMENIUS-Assistenzkraft zum Einsatz kam, sind in der Antragsrunde 2013 nicht teilnahmeberechtigt. Zudem kann nur ein Antrag pro Einrichtung abgegeben werden. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind • • vorschulische Einrichtungen und öffentliche oder staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen aller Schularten und -stufen, die ihren Sitz in Deutschland haben, Deutsche Auslandsschulen in den am Programm teilnehmenden Staaten. 8. 3. Online-Einreichung 9. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann formal förderfähig ist, wenn er vollständig und fristgerecht in Papierform eingeht. 1. 2. Das eFormular für die Online-Antragstellung ist eine PDF-Datei. Zur Bearbeitung ist die jeweils aktuellste Version des Adobe Readers erforderlich: http://get.adobe.com/de/reader. Laden Sie die PDF-Datei von unserer PAD-Website http://www.kmk-pad.org/programme/comeniusassistenzzeiten.html herunter, speichern diese lokal ab und füllen Sie das Formular anschließend der Reihe nach vollständig aus. Für das Ausfüllen des Formulars ist keine Internetverbindung notwendig. Speichern Sie Bitte „DE3 LLP-Com-SV Vorherige oder laufende Projekte: unter C.5 tragen Sie Titel und Informationen zu vorherigen und/oder laufenden Projekten ein. Für weitere Angaben (z.B. Länderzusammensetzung der Partnerschaft, Aufgaben, geplante Einbindung der Assistenzkraft) nutzen Sie bitte D. 10. Datenprüfung: Nach vollständiger Dateneingabe erhalten Sie nach Betätigung des Buttons „Validieren“ die Meldung „Das Formular ist gültig“. Ansonsten erhalten Sie einen Hinweis auf noch fehlende Angaben. 11. Standardeinreichung eForm: Gültige Formulare können jetzt bei bestehender Internetverbindung eingereicht werden („Online einreichen“). Speichern Sie das fertig ausgefüllte Formular unbedingt vor der Online-Einreichung ab! Nach erfolgreicher Einrei- 2 chung erscheint im Formular unter Punkt G.3 die Meldung „Einreichungsstatus OK“. 12. Fehlermeldung: Sie erhalten eine Fehlermeldung, wenn die Übertragung nicht zustande gekommen ist. Bitte überprüfen Sie in diesem Fall Ihre Internetverbindung. Wiederholen Sie die Übertragung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt. 13. Alternatives Einreichungsverfahren: Ist eine Online-Einreichung technisch nicht möglich, können Sie den Antrag als PDF-Datei per E-Mail an die NA im PAD (E-Mail-Adresse siehe S.1 dieses Merkblatts) senden. Alternativ können Sie eine E-Mail mit Anlage erstellen („ E-Mail Anhang erstellen“): Für den Fall, dass Sie über ein gängiges E-Mail-Programm verfügen, wird zusammen mit der Anlage auch eine E-Mail generiert, die bereits adressiert ist, einen Betreff (bitte Betreff nicht verändern) und die o. g. Anlage enthält. Ansonsten: Anlage (XML-Datei) speichern und mit einer E-Mail an die NA im PAD senden. Bitte als Betreff „Electronic application submission“ angeben. Sollten beide Möglichkeiten scheitern, wenden Sie sich bitte an die PAD-Hotline für OnlineBeantragung: 0228/501-367. 14. Weitere Schritte: Bitte drucken Sie das abgespeicherte eFormular aus, unabhängig davon, ob die OnlineEinreichung erfolgreich war oder nicht und unterschreiben Sie den Antrag unter Punkt H. Drucken Sie ebenfalls die ggf. an die NA abgeschickte E-Mail aus. Senden Sie das ausgedruckte Formular – und ggf. die ausgedruckte E-Mail – an die NA im PAD (s. 4. Antragstellung per Post). 4. Antragstellung per Post Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 31.01.2013. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte senden Sie unbedingt das Original Ihres Antrags zusätzlich zur OnlineEinreichung in Papierform an Ihre Nationale Agentur sowie eine Kopie an die zuständige Länderstelle. Die relevanten Adressen finden Sie auf unserer Website unter: http://www.kmkpad.org/programme/comenius/bundeslaender.html Anträge, die nicht fristgerecht auf dem Postweg eingehen, werden ohne Prüfung aus formalen Gründen abgelehnt – unabhängig von der Online-Antragstellung. Antragstellende Einrichtungen des vorschulischen Bereichs reichen ihren Antrag ebenfalls direkt beim PAD ein. 5. Ziele des Programms Die Gasteinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen, damit die europäische Assistenzkraft auf verschiedenste Weise tätig werden kann. Im Gegensatz zum Einsatz von Fremdsprachenassistenten werden COMENIUSAssistenzkräfte weit über den Fremdsprachenunterricht hinaus tätig und fungieren als Botschafter für ihr Land und für Europa. Die Einrichtungen profitieren von der vielfältigen Unterstützung der Assistenzkräfte im regulären Unterricht und darüber hinaus. • Angehende Lehrkräfte aus Europa sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern, ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen und praktische Unterrichtserfahrungen zu sammeln. • Die Assistenzkräfte sollen dazu beitragen, die Fremdsprachenkenntnisse der Schüler zu verbessern, ihre Motivation zu steigern, Sprachen zu erlernen und Interesse an Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. Die Assistenzkräfte sollen in jedem Fall Gelegenheit haben, in ihrer Muttersprache zu unterrichten bzw. diese als Neigungsgruppe für interessierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder Eltern anzubieten – auch, wenn es sich nicht um eine an der Einrichtung etablierte Fremdsprache handelt. • Darüber hinaus sollen die COMENIUSAssistenzkräfte bei der Vermittlung von Kontakten in ihr Heimatland helfen und die europäische Zusammenarbeit von Schulen – vor allem im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften – unterstützen. • Konkrete Anregungen für den Einsatz von COMENIUS-Assistenzkräften finden Sie auf der Website des PAD unter dem Menüpunkt „COMENIUS“ im Bereich „COMENIUSAssistenzzeiten“ sowie im „Handbuch für COMENIUS-Gasteinrichtungen und Assistenzkräfte“ (ebenfalls auf der PAD-Website hinterlegt). 6. Herkunftsländer Die Assistenzkräfte werden aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EWR-/ EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) sowie aus der Türkei und Kroatien entsandt. Rund zwei Drittel der Assistenzkräfte kommen aus Herkunftsländern mit weniger weit verbreiteten Sprachen in Europa. Bei Vermittlungen aus einigen Staaten, besonders dem Vereinigten Königreich und Irland, kommt es zunehmend vor, dass es sich nicht um Muttersprachler, sondern um Personen handelt, deren Le- 3 bensmittelpunkt sich inzwischen in diesen Ländern befindet. Einrichtungen, die bereit sind, Assistenzkräfte aufzunehmen, deren Muttersprache nicht zu den klassischen Schulsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) gehört, haben eine größere Chance, berücksichtigt zu werden. praktische Lehrerfahrung für ihren späteren Beruf anstreben. 8. Rahmenbedingungen • Dauer: 13 bis 45 Wochen; Die Assistenzkräfte machen Gebrauch von der Möglichkeit, die Assistenzzeit innerhalb eines Schuljahres flexibel zu beginnen (frühestens Anfang August, spätestens März/April je nach Bundesland). Nach erfolgreicher Vermittlung sprechen die Gasteinrichtung und die Assistenzkraft den genauen Einsatzzeitraum ab, wobei die Wünsche der Assistenzkraft berücksichtigt werden sollen. • Betreuung: An den Gastreinrichtungen steht den Assistenzkräften eine qualifizierte und erfahrene Lehrkraft bzw. pädagogische Fachkraft zur Verfügung. Sie ist Hauptkontaktperson bei allen Fragen und führt die Assistenzkraft in die Gasteinrichtung ein. Ein regelmäßiges, wöchentliches Treffen zur Vor- und Nachbereitung der von der Assistenzkraft übernommenen Aufgaben zwischen Betreuungslehrkraft und Assistenzkraft sollte eingeplant werden. • Umfang des Einsatzes: Die COMENIUSAssistenzkräfte treffen mit der Gasteinrichtung eine Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten und erstellen gemeinsam ein Arbeitsprogramm für die gesamte Assistenzzeit. Der wöchentliche Einsatz sollte 12 bis 16 Unterrichtsstunden umfassen (kein eigenständiger Unterricht und kein regelmäßiger Vertretungsunterricht). 7. Aufgaben der Assistenzkraft Beispiele: • Unterricht in der Muttersprache der Assistenzkraft und ggf. in anderen Sprachen, die diese beherrscht. Die Gasteinrichtung muss der COMENIUS-Assistenzkraft die Gelegenheit geben, ihre Muttersprache bzw. in ihrer Muttersprache zu unterrichten (im Rahmen des regulären Unterrichts oder in Form einer Arbeitsgemeinschaft); • Vermittlung von Wissen über das Heimatland; • Mitarbeit im fächerübergreifenden Unterricht und im Sachfachunterricht, z.B. Erdkunde, Geschichte, Kunst, Sport, Musik; • Durchführung von Unterrichtsprojekten, beispielsweise fächerübergreifend oder zu speziellen Themen (z.B. Feiertage, Europa, Umwelt, Ernährung usw.); • Unterstützung benachteiligter (z.B. lernschwacher) Schüler bzw. Förderung besonders begabter Schüler in Kleingruppen; • Erstellung von Lehrmaterialien; • Unterstützung bei der europäischen Zusammenarbeit von Gasteinrichtungen; • Mithilfe bei der Vorbereitung/Durchführung einer COMENIUS-Schulpartnerschaft oder eines eTwinning-Projekts zwischen der Gasteinrichtung und bspw. einer Einrichtung im Herkunftsland der Assistenzkraft; • Während ihrer gesamten Assistenzzeit sollen die COMENIUS-Assistenzkräfte in den Schulalltag integriert sein (Tag der offenen Tür, Europatag, Theateroder Kunstprojekte etc.); • In manchen Fällen kann die einer Gasteinrichtung zugewiesene Assistenzkraft zusätzlich an einer oder maximal zwei weiteren Einrichtungen tätig sein. In diesem Fall muss die offizielle Gasteinrichtung die Assistenzzeit koordinieren und die Betreuung der COMENIUS-Assistenzkraft gewährleisten. • Beantragt eine vorschulische Einrichtung die Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft, wird empfohlen, mit einer benachbarten Schule zu kooperieren, so dass die Assistenzkraft einen Teil ihres Stundenkontingents an der Schule ableisten kann; denn bei den COMENIUS-Assistenzkräften handelt es sich um angehende Lehrkräfte, die während der Assistenzzeit 9. Organisatorisches • Reise/Unterkunft: Die Assistenzkräfte müssen ihre Reise an den Einsatzort (einschließlich eventueller Visafragen) selbst organisieren. Bei der Suche nach einer Unterkunft und bei organisatorischen Angelegenheiten vor Ort (z.B. polizeiliche Anmeldung) wird eine Unterstützung seitens der Gasteinrichtungen erwartet. • Versicherungen: Die Assistenzkräfte müssen vor Abreise aus dem Heimatland selbst für ihre Krankenversicherung sorgen. Den Betreuungskräften wird empfohlen, die Assistenzkraft vor deren Anreise nach Deutschland darauf anzusprechen. 10. Finanzielle Förderung • Die Gasteinrichtungen erhalten keine finanzielle Unterstützung durch das Programm COMENIUSAssistenzzeiten, da sie vom Einsatz der europäischen COMENIUS-Assistenzkräfte profitieren. 4 • • Die ausländischen Assistenzkräfte erhalten von der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungskostenindex des Zielstaates orientiert (je nach Entsendeland variiert dieser Zuschuss für Deutschland). Darüber hinaus wird den ausländischen Assistenzkräften ein Fahrtkostenzuschuss zur einmaligen Hin- und Rückreise nach Deutschland sowie zur Teilnahme am COMENIUS-Assistenten-treffen in Bonn gewährt. 12. Berichterstattung Spätestens 30 Kalendertage nach Beendigung der Assistenzzeit muss ein Bericht auf dem dafür vorgesehenen Formular online und per Post beim PAD eingereicht werden. Das Berichtsformular wird den Gasteinrichtungen zu gegebener Zeit zugänglich gemacht. 11. Auswahlverfahren • Bei der Begutachtung der Anträge werden sowohl formale als auch inhaltliche Kriterien zu Grunde gelegt, die den Vorgaben der EU-Kommission für die Begutachtung entlehnt sind (Checkliste „Förderfähigkeit“, Checkliste „Qualität“). Diese sind aus den Fragestellungen im Antragsformular ablesbar und werden mittels eines vorgegebenen Punktesystems bewertet. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob sich die antragstellende Einrichtung über die Aufgaben einer COMENIUS-Assistenzkraft informiert hat und – bezogen auf ihre Einrichtung und das jeweilige Umfeld - konkrete Einsatzideen aufzeigen kann. Es ist wichtig, auf alle Fragen aussagekräftig und überzeugend einzugehen und nicht nur Schlagworte zu verwenden (z.B. lediglich auf den Status einer Europaschule zu verweisen ohne weiterführende Informationen zur Ausgestaltung dieses Titels). Auch bei einer wiederholten Bewerbung um eine Assistenzkraft benötigen wir jeweils alle relevanten Angaben. • Die Chancen, nach positiver Begutachtung eine COMENIUS-Assistenzkraft vermittelt zu bekommen, erhöhen sich, wenn eine Einrichtung überzeugend darlegt, dass sie in Bezug auf das Herkunftsland und die Muttersprache der Assistenzkraft flexibel ist – auch wenn es sich um eine weniger verbreitete Sprache handelt. (vgl. auch 6. Herkunftsländer). • Nach der Begutachtung der Anträge auf nationaler Ebene beginnt zu einem durch die EU-Kommission definierten Zeitpunkt das europäische automatisierte Vermittlungsverfahren, das mehrere Wochen in Anspruch nimmt, bevor die antragsstellenden Einrichtungen etwa Mitte Juni 2013 über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden können. 5 13. COMENIUS-Links COMENIUS allgemein http://www.kmk-pad.org/programme/comenius.html Handbuch für COMENIUS-Gasteinrichtungen und -Assistenzkräfte als PDF-Datei (DE) http://www.kmk-pad.org/fileadmin/Dateien/download/vf/CAS/web_COM_Ass_Handbuch_DE.pdf Formulare COMENIUS-Assistenzzeiten – Downloads http://www.kmk-pad.org/programme/comenius-assistenzzeiten.html Informationen zu COMENIUS-Assistenzzeiten (u.a. Berichte, Einsatzideen aus der Praxis) http://www.kmk-pad.org/praxis/praxisberichte/assistenzzeiten/comenius-assistenzzeiten.html 14. Andere Links Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laender_Uebersicht_node.html Bildungssysteme in der EU: www.eurydice.org 6