Gesamtausgabe
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BGHW Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe Ausgabe 4 • November 2015 aktuell Sicherheit geht vor Gabelstapler im Betrieb 24 Zahlen Jahresbilanz der BGHW 20 Daten Infos zum Lohnnachweis 10 Fakten Präventionspreis 2015 in Bamberg 2 • Editorial BGHW aktuell 4/15 Dr. Klaus Schäfer Liebe Leserinnen, liebe Leser, bitte schnallen Sie sich an! Dieser Appell wird von vielen Gabelstaplerfahrern und -fahrerinnen leider oft nicht ernst genug genommen. Immer wieder sieht man in Betrieben Mitarbeiter ohne angelegten Gurt oder ein anderes Rückhaltesystem durchs Lager fahren. Das sei umständlich und lohne sich nicht für die kurze Strecke, lautet die häufige Begründung. Auf der einen Seite ist das menschlich nachvollziehbar. Auf der anderen Seite zeigen die Zahlen tödlicher Unfälle, dass diese Einstellung leichtsinnig und lebensgefährlich sein kann. Denn eines ist sicher: Hätten die tödlich verunglückten Fahrer einen Gurt getragen, würden sie sehr wahrscheinlich noch leben (Seite 6). Aber seien wir ehrlich, das Problem mit den unbeliebten Fahrergurten lässt sich mit Strafen und Appellen nicht vollständig lösen. Deshalb arbeiten Hersteller im Moment intensiv an neuen technischen Lösungen, die Auffahr- und Kippunfälle mit Gabelstaplern verhindern sollen. Hier kommen in den nächsten Jahren interessante Weiterentwicklungen auf uns zu. Die BGHW wird daher auch im kommenden Jahr auf den großen Messen präsent sein und dort zu technischen Weiterentwicklungen wie Fahrerassistenzsysteme informieren und beraten. Um neue, innovative Lösungen im Arbeitsschutz drehte sich alles auch beim diesjährigen Präventionspreis, der Anfang November in Bamberg verliehen wurde. Aus rund 60 Bewerbungen wurden acht Preisträger ausgewählt, die die Jury mit besonders gelungenen Konzepten und Projekten überzeugten. Alles über die Verleihung und die Preisträger finden Sie ab Seite 10. Kommen Sie unfallfrei durch den Winter. Ihr Impressum „BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Mannheim Herausgeber Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik M 5, 7, 68161 Mannheim www.bghw.de Verantwortlich für den Inhalt Dr. Udo Schöpf Vorsitzender der Geschäftsführung Redaktion Siegrid Becker BGHW Direktion Mannheim M 5, 7, 68161 Mannheim Telefon: 0621/183-0 E-Mail: aktuell@bghw.de Herstellung und Vertrieb Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH Industriestraße 21, 22880 Wedel Gestaltung: zerwanndesign, Bad Dürkheim „BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich. Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer, auch wenn dies in der Schreibweise nicht immer zum Ausdruck kommt. Dr. Klaus Schäfer Stellvertretender Präventionsleiter der BGHW Nachdrucke nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion Gedruckt auf Recycling-Papier aus 100 % Altpapier Inhalt • 3 BGHW aktuell 4/15 Themen in dieser Ausgabe: 6 Gabelstapler: Zu schnell und nicht angeschnallt – das sind oft die Ursachen für tragische Unfälle mit Gabelstaplern. Der Außendienst der BGHW will jetzt in Betrieben gezielt zur Sicherheit beraten. Für nächstes Jahr ist eine Zertifizierung für Ausbilder von Staplerfahrern in Vorbereitung. Schwerpunkt: Gabelstapler im Betrieb Gabelstapler fahren – aber sicher Drei Fragen an … Marcus Gaub Qualität der Ausbildung sichern 6 8 9 Aktuelles Nachholbedarf bei Schulungen zum Arbeitsschutz 4 Ausschreibung Präventionspreis 2016 5 10 Präventionspreis: Acht Preisträger wurden in Bamberg für vorbildliche Projekte im Arbeitsschutz ausgezeichnet. In dieser Ausgabe stellen wir die vier Gewinner Baywa, Netto, J. Müller Breakbulk Terminal und Globus vor. Prävention Verleihung des Präventionspreises 2015 Die Preisträger, Teil 1 Aus der Praxis – für die Praxis Fachtagung: Menschen schützen und Sicherheit geben 10 12 19 22 Leistung Interview: „Das ist gelebte Demokratie“ 16 16 Interview: Conny Rudé und Dr. Michael Baus sind ehrenamtliche Mitglieder des Rentenausschusses der BGHW. Sie berichten über ihr langjähriges Engagement in diesem Gremium. Beitrag Lohnnachweis zur Beitragsrechnung für 2015 Information zur Entgeltmeldung Entgeltnachweis online abgeben 20 21 21 Jahresbilanz Gute Wirtschaftslage und stagnierende Unfallzahlen 24 4 • Aktuelles Flüchtlingshelfer sind versichert Wer sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert, sollte sich am besten bei seiner Kommune melden und von ihr beauftragt sein. Denn nur wenn der Einsatz im Auftrag der Kommune erfolgt, ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. • www.bghw.de, Webcode 15263070 Sitzen im Büro Falsches Sitzen kann zu Kopf- und Rückenschmerzen sowie Verspannungen in Nacken und Schultern führen. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ hin und führen die fünf häufigsten Fehler beim Sitzen an Büroarbeitsplätzen auf. • www.dguv.de, Webcode dp113280 Jobs für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung haben es nach wie vor oft schwerer, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Die Kampagne „Jobs für Menschen mit Behinderung“ will das ändern. • www.dguv.de, Webcode dp114560 Leiter statt Bürostuhl Die Gefahren des Improvisierens sind in diesem Jahr das Schwerpunktthema der Berufsschulaktion „Jugend will sich-er-leben“ der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Fokus stehen dabei nicht nur die möglichen Unfall- und Gesundheitsrisiken, sondern auch die Ursachen für unsicheres Handeln. • www.jwsl.de Nachholbedarf in Sachen Arbeitsschutz Die Beschäftigten in Deutschland geben ihren Arbeitgebern im Durchschnitt eine 3+ für so genannte softe Faktoren bei der Arbeit wie Führungsverhalten und Betriebsklima. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ziel der Umfrage war es, mehr über die Wichtigkeit und das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu erfahren. Eines der Ergebnisse: Nicht wenige Beschäftigte arbeiten in Betrieben, in denen es an einer expliziten Strategie für die Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren mangelt. Insgesamt gaben die Beschäftigten an, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in ihrem Unternehmen sehr wichtig (65 Prozent) genommen würden. Nach Einzelmerkmalen befragt, die die Arbeitsbedingungen beschreiben, verteilen die Befragten jedoch Noten, die eher einem guten Durchschnittsergebnis entsprechen. So erhält das Betriebsklima die Note 2,4 auf einer Skala von 1 bis 6, das Führungsverhalten, die Wertschätzung der Mitarbeiter und die Motivation zu sicherem und gesundem Verhalten eine 2,6, die Einbeziehung der Prävention in die Planung von Arbeitsprozessen und die Investitionen in Sicherheit und Gesundheit ebenfalls eine 2,6. Am schlechtesten schneidet die Regelmäßigkeit von Schulungen zum Arbeitsschutz ab: Hier gibt es nur eine 2,8. „Viele Beschäftigte stellen ihren Arbeitgebern gute bis sehr gute Noten aus, wenn es um ein wertschätzendes, gesundes Arbeitsklima geht“, kommentiert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Dr. Walter Eichendorf die Ergebnisse. „Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn es gibt auch einen beträchtlichen Teil der Beschäftigten, die ihren Unternehmen ein schlechtes Zeugnis ausstellen.“ Dies könne auch daran liegen, dass entsprechende Maßnahmen nicht vorgesehen seien oder umgesetzt würden, so Eichendorf. So ergab die Umfrage, dass rund 31 Prozent der Befragten in Unternehmen arbeiten, die keine Unternehmensziele für Sicherheit und Gesundheit haben. 26 Prozent vermissen eine konstruktive Fehlerkultur, 30 Prozent Jahresmitarbeitergespräche und 44 Prozent Beteiligungsmöglichkeiten zu Sicherheit und Gesundheit. • www.dguv.de, Webcode dp113985 patungkead - Fotolia Kurz notiert BGHW aktuell 4/15 BGHW aktuell 4/15 BGHW-Präventionspreis ausgeschrieben Die Wettbewerbsbeiträge können aus dem Bereich Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz kommen. Bei der Bewertung sind für die Jury Innovationsgrad, Übertragbarkeit auf andere Unternehmen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend. Besonders fördern möchte die BGHW außerdem Auszubildende, die sich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz engagieren. Junge Leute aus den Mitgliedsunternehmen der BGHW sind also aufgefordert, sich mit Projekten zu bewerben, die von ihnen im Betrieb entwickelt und umgesetzt wurden. Einsendeschluss ist der 31. März 2016. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den Teilnahmeunterlagen schicken Sie bitte per E-Mail an praeventionspreis@bghw.de oder auf einem Datenträger an die Anschrift: BGHW Präventionspreis M 5, 7 68161 Mannheim Bei Fragen können Sie sich direkt an die Fachleute der BGHW vor Ort oder an Claudia Faber in der BGHW-Direktion Mannheim wenden. Teilnehmen können alle Unternehmen, die bei der BGHW versichert sind. Teilnahmeunterlagen und -bedingungen zum Präventionspreis 2016 finden Sie im Internet unter www.bghw.de. Kamera läuft: Das BGHW-Filmteam besucht die Gewinner des Präventionspreises 2015 PR ÄV E N T I O NS PR E IS 2016 Auch im nächsten Jahr werden für den Präventionspreis der BGHW vorbildliche Beiträge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gesucht. Bis zum 31. März 2016 können sich Mitgliedsunternehmen der BGHW bewerben. 6 • Schwerpunkt BGHW aktuell 4/15 Gabelstapler fahren – aber sicher industrieblick - Fotolia Sechs tödliche Unfälle mit Gabelstaplern, so viele wie lange nicht mehr verzeichnete die BGHW im vergangenen Jahr. Auch in diesem Jahr ereigneten sich bereits zwei tödliche Unfälle. Die tragischen Ereignisse zeigen: Sicherheit im Umgang mit Gabelstaplern ist nach wie vor ein brandaktuelles Thema. Um Unternehmer und Beschäftigte für die oft unterschätzten Gefahren zu sensibilisieren, wird der Außendienst der BGHW in den nächsten Monaten gezielt zur Gabelstaplersicherheit beraten und informieren. Die Entwicklung bei den tödlichen Arbeitsunfällen mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen (FFZ) ist gegenläufig zur allgemeinen Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle. Diese gehen insgesamt seit Jahren zurück, nur bei den Staplerunfällen ist keine Tendenz zu erkennen. Warum das so ist, lässt sich am besten erklären, wenn die Einzelfälle genauer betrachtet werden: Vier der sechs tödlichen Unfälle waren sogenannte Kippunfälle. „Der Stapler kippt um, weil der Fahrer beispielsweise zu schnell in die Kurve fährt, weil er beim Rückwärtsfahren zu viel Gas gibt oder an eine Fahrbahnbegrenzung fährt“, erklärt Marcus Gaub, Referent Flurförderzeuge vom Fachbereich Handel und Logistik (FBHL). Auffällig in allen vier Fällen: Keiner der Fahrer war angeschnallt. Sie versuchten vom kippenden Stapler zu springen und wurden vom Dach des Staplers tödlich getroffen. Das hätte verhindert werden können, wenn die Betroffenen angeschnallt gewesen wären, ist Gaub überzeugt. Aber jeder weiß auch: Der Gurt ist bei Fahrern unbeliebt, das Problem werden auch Vorschriften und Betriebsanweisungen nicht lösen können. Deshalb suchen Arbeitsschützer europaweit nach neuen Wegen, diese Sicherheitslücke zu schließen (Interview Seite 8). Schwerpunkt • 7 BGHW aktuell 4/15 Die Ursache für die anderen beiden Unfälle ist ebenfalls typisch für die Kategorie Gabelstapler: Die Beschäftigten wurden angefahren und dabei tödlich verletzt. Anfahrunfälle machen mit 65 Prozent den Löwenanteil bei Unfällen mit FFZ aus. Beim Rangieren werden Mitarbeiter angefahren, Regale oder Wegbegrenzungen gerammt. 55 Prozent dieser Unfälle geschehen beim Rückwärtsfahren. Die Kollisionen mit Personen gehen bei Anfahrunfällen im Rückwärtsgang meist vergleichsweise glimpflich aus. Aber die typischen Verletzungen an Füßen und Unterschenkeln sind oft schwer, und der Heilungsprozess ist langwierig. Um dieser negativen Tendenz entgegenzuwirken, berät der Außendienst der BGHW seit Oktober gezielt in Sachen Gabelstaplersicherheit. Der Unternehmer erhält im Beratungsgespräch ein Feedback, wie gut er aufgestellt ist und wo möglicherweise etwas verbessert werden kann. „Aus dieser Bestandsaufnahme und der Analyse der Unfälle können dann gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt werden“, erklärt Gaub. Um Staplerunfälle im Allgemeinen zu verhindern, gibt es eine Reihe von technischen Lösungen. Insbesondere bei Kippunfällen können Rückhaltesysteme lebensrettend sein. Ein großes Thema sind derzeit Fahrerassistenzsysteme. Sie stabilisieren den Stapler so, dass er erst gar nicht kippen oder auffahren kann. Alle großen Hersteller arbeiten im Moment an technischen Lösungen. Auf den großen Fachmessen im nächsten Jahr werden Fahrerassistenzsysteme das Schwerpunktthema am Stand des FBHL sein, kündigt Gaub an: „Wir wollen unsere Unternehmen unabhängig beraten und einen Überblick über die aktuellen Angebote geben.“ Beim Staplerkauf kann der Unternehmer den Sicherheitsfaktor selbst mitbestimmen. Gaub: „Es ist wichtig, das richtige Flurförderzeug zu wählen.“ Ein Schubmaststapler sei zum Beispiel für Lagerhallen besser ge- Unfälle mit Gabelstaplern Unfallkategorien Sonstiges 12,1 % 65 % Kippen Absteigen 4,6 % 7,5 % relative Häufigkeit in Prozent (Quelle BGHW) Absturz Ladegut 10,8 % eignet als ein Gegengewichtsstapler. Beim Schubmaststapler ist die Sicht nach vorne sehr gut, deshalb sind Auffahrunfälle in Fahrtrichtung selten. Der Gegengewichtsstapler kann zwar mehr Last aufnehmen, aber je nach Art der Last wird die Sicht des Fahrers stark eingeschränkt. Da das Gerät auch schneller fährt, sind die Verletzungen bei einem Unfall meist auch schwerwiegender. Neben der Technik spielen auch die Verhältnisse und das Verhalten der Umgebung eine Rolle. Die Fahrwege müssen gekennzeichnet, richtig beleuchtet, die Mitarbeiter und Staplerfahrer entsprechend unterwiesen und geschult sein. Doch gerade bei den Staplerfahrern gibt es oft Wissenslücken. Viele haben nur eine Art Crashkurs absolviert, aber wichtiges Basiswissen fehlt ihnen. Deshalb rät die BGHW, genau zu prüfen, wo Fahrer geschult werden. Um Licht in den Dschungel an Schulungsangeboten zu bringen, führt die BGHW ab nächstem Jahr ein freiwilliges Qualifizierungssystem ein. Entspricht der Ausbilder den Anforderungen der BGHW, erhält er ein Gütesiegel, das eine qualitätsgesicherte Ausbildung bestätigt (Seite 9). Ergänzend bietet die BGHW viele Medien an, die praktische Tipps zum Kauf von und Umgang mit FlurförderAnfahren Person/ zeugen bieten. Für Fahrer und die Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit Hindernis gibt es ergänzend Hilfen zur Unterweisung und Schulungsfilme. (be) Mehr dazu Eine umfangreiche Übersicht über Filme, Plakate und Broschüren zum Thema Gabelstapler finden Sie auf den Internetseiten der BGHW: • www.bghw.de, Webcode 14859967 8 • Schwerpunkt BGHW aktuell 4/15 Wenn’s nicht kippen soll: Last nach unten! falsch richtig Quelle: Ausschnitt aus BGHW-Plakat P62 „Die gefährlichsten Gabelstaplersünden“ Drei Fragen an Marcus Gaub Das Kreuz mit dem Fahrergurt Marcus Gaub, Referent Flurförderzeuge, Fachbereich Handel und Logistik Die Gurtpflicht ist ein leidiges Thema. Obwohl die Arbeitsschutz-Verantwortlichen unterweisen, schulen, mahnen: Viele Fahrer schnallen sich nicht an, weil sie das als umständlich empfinden. Verzeihliche Nachlässigkeit oder sträflicher Leichtsinn? Letzteres. Ein angelegter Fahrergurt kann bei Kippunfällen lebensrettend sein. Der nicht angeschnallte Fahrer versucht instinktiv, aus der Fahrerkabine zu springen – das endet sehr oft tödlich. Deshalb empfehlen wir dringend, die Fahrergurte auch bei kurzen Einsätzen anzulegen, auch wenn es lästig ist. Im Übrigen: Wenn jemand unangeschnallt mit dem Stapler Das Anlegen des Gurtes ist verpönt. Welche Sicherheitssysteme gibt es noch? Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss am Stapler immer ein Rückhaltesystem vorhanden sein. Pflicht des Unternehmers ist es, dafür zu sorgen, dass es genutzt wird. Neben dem Fahrergurt gibt es zum Beispiel ein Bügelsystem rechts und links vom Fahrer. Das Problem bei den Bügeln: Sie müssen vom Unternehmen zugekauft und nachgerüstet werden. Außerdem gibt es noch keine verbindliche Prüfnorm, die eine einheitliche Qualität der Bügel garantiert. Aber daran arbeiten im Mo- ment verschiedene europäische Normungseinrichtungen. In der neuen Betriebssicherheitsverordnung wird explizit darauf hingewiesen, dass Rückhaltesysteme nicht leicht manipulierbar sein dürfen. Beim Fahrergurt ist aber gerade das ein Problem. Das möchten wir deshalb auch ändern. Vielversprechend ist ein Sicherheitssystem, das es zwar schon gibt, das aber noch nicht als Standard gilt. Simpel erklärt: Fährt der Fahrer mit Gurt, kann er mit normaler Geschwindigkeit fahren. Fährt er ohne Gurt, bewegt sich das Gerät im Schleichgang. Die europäischen Arbeitsschutz-Institutionen arbeiten im Moment an einer gemeinsamen Position und wollen die standardmäßige Ausrüstung mit diesem System in den nächsten Jahren durchsetzen. (be) Kadmy - Fotolia kippt, nie versuchen herauszuspringen. Das schafft man nicht. Am besten sitzen bleiben und festhalten – in der Fahrerkabine ist man am sichersten. Schwerpunkt • 9 BGHW aktuell 4/15 Qualität der Ausbildung sichern „Wir wurden immer wieder von Unternehmen angefragt, woran die Qualität von Ausbildung und Ausbildern zu erkennen ist“, erläutert Ulrich Süßner, Referatsleiter im Fachbereich Handel und Logistik. Offiziell bieten die meisten Ausbilder Schulungen nach dem BG Grundsatz 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ an. Das klingt gut, ist es aber nicht immer. Denn die Qualität der Ausbildung kann sehr unterschiedlich sein. „Bei manchen Ausbildern kann man den Staplerschein in einem halbtägigen Seminar erwerben“, berichtet Süßner. „Neuerdings gibt es sogar Plattformen im Internet, auf denen die zukünftigen Fahrer online geschult werden und dann die Prüfungsfahrt gleichzeitig die praktische Ausbildung ist. Wie soll da der Unternehmer erkennen, ob der Gabelstaplerfahrer wirklich was kann?“ Bei dieser Art von Ausbildung bleiben seiner Erfahrung nach viele grundlegende Lerninhalte auf der Strecke. Im BG Grundsatz 925 wird beispielsweise empfohlen: „Die Ausbildung in der Stufe 1 ,Allgemeine Ausbildung‘ sollte sich über drei bis fünf Tage beziehungsweise 20 bis 32 Lehreinheiten (LE) erstrecken.“ Der BG Grundsatz 925 sei jedoch lediglich eine Empfehlung, an der sich Ausbilder orientieren könnten, aber nicht müssten. „Angesichts der großen Gefährdungen im innerbetrieblichen Verkehr und der großen Werte, die Stapler täglich in den Unternehmen transportieren, ist es für die Unternehmen jedoch wichtig, ein verlässliches Qualitätsmerkmal zu erhalten“, erklärt industrieblick - Fotolia Mehr Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr – dazu können auch gut ausgebildete Gabelstaplerfahrer und -fahrerinnen beitragen. Doch die Qualität der Ausbildung ist sehr unterschiedlich. Um Unternehmen Orientierung zu geben, bietet die BGHW Ausbildern von Gabelstaplerfahrern ab 2016 die Möglichkeit, sich unter dem Label DGUV Test zertifizieren zu lassen. Süßner. Um die Anforderungen des BGG 925 einzuhalten, brauche man für eine vernünftige Ausbildung mindestens 20 Lehreinheiten inklusive dem Zeitbedarf für die theoretische und praktische Prüfung. „Das heißt, unter zwei Tagen geht nichts“, so Süßner. Deshalb hat die BGHW ein Zertifizierungssystem für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern initiiert. Ein Zertifikat erhalten nur Ausbilder, die zum einen ihre eigene Qualifizierung nachweisen können, zum anderen – und hier liegt der Schwerpunkt – regelmäßig nachweisen, dass sie als Mindeststandard entsprechend dem Ausbildungsgrundsatz BGG 925 ausbilden. „Dadurch wird für den Unternehmer erkennbar, ob ein Fahrer eine qualitätsgesicherte Ausbildung hat und wenigstens die Grundlagen gelernt hat“, so Süßner. Die Zertifizierung wird unter dem Dach von DGUV Test stattfinden; das ist die etablierte Prüf- und Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Zertifizierung ist offen für jeden Ausbilder, unabhängig von der BGZugehörigkeit, und die Teilnahme ist freiwillig. Die Namen der zertifizierten Ausbilder werden im Internet veröffentlicht. (be) Mehr dazu Die Zertifizierung für Ausbilder von Gabelstaplerfahrer wird im 1. Quartal 2016 an den Start gehen. Weitere Informationen finden Sie dann auf den Internetseiten der BGHW und bei DGUV Test: • www.bghw.de • www.dguv.de/dguv-test 10 • Prävention BGHW aktuell 4/15 Ausgezeichnete Teamarbeit Rund 200 Gäste würdigten die acht Preisträger des BGHW-Präventionspreises 2015 bei der diesjährigen Verleihung im Bamberg. Die prämierten Unternehmen spiegeln nicht nur die Vielfalt der bei der BGHW versicherten Branchen wider, sondern stehen auch für die unterschiedlichen Ausprägungen von innerbetrieblichem Arbeitsschutz. Die Preisträger des Präventionspreises 2015 mit den BGHW-Vorstandsvorsitzenden Manfred Wirsch (re.) und Dr. Rainhardt von Leoprechting (li.) Aus dem Team – für das Team, so könnte man die prämierten Ideen des diesjährigen BGHW Präventionspreises auf einen Nenner bringen. „Wenn man sich die Preisträger anschaut, wird man feststellen, dass ganz viele gewonnen haben, die als Team angetreten sind. Ich glaube, das ist das Entscheidende: Arbeits- und Gesundheitsschutz schweißt zusammen – und kann auch Spaß machen“, konstatierte Manfred Wirsch bei der Preisverleihung am 3. November in Bamberg. Der Vorstandsvorsitzende der BGHW hob dabei auch das Thema Wertschätzung als motivierenden Faktor hervor: „Wer sich für bessere Arbeitsbedingungen im Unternehmen einsetzt, erhält nicht nur Wertschätzung durch die Kolleginnen und Kollegen, sondern auch vom Unternehmen. Und natürlich der Berufsgenossenschaft selbst.“ Imagegewinn für Betriebe Wertschätzung – ein Begriff, der den gesamten Abend der Preisverleihung prägte. Während der rund anderthalb stündigen Veranstaltung standen die acht Präventionspreisträger im Mittelpunkt und wurden mit viel Beifall gewürdigt. In eigens produzierten Filmbeiträgen wurden die verschiedenen Ideen vorgestellt. Paten aus der Preisjury erläuterten in Interviews, warum sich die einzelnen Einreichungen gegen ihre Konkurrenz durchsetzen konnten. Beworben hatten sich etwa 60 Mitgliedsunternehmen der BGHW. „Die Unternehmen haben einen unmittelbaren Vorteil mit der Teilnahme am Präventionspreis“, erläuterte Vorstandsvorsitzender Dr. Rainhardt von Leoprechting am Abend. „Gute Prävention verhilft zum unternehmerischen Erfolg: Weniger Fehlzeiten bedeuten weniger Aufwand, Aushilfen und Vertretungen anlernen zu müssen. Nicht zuletzt ist gute Prävention auch ein Imagegewinn für das Unternehmen, der nicht zu unterschätzen ist.“ Prävention • 11 BGHW aktuell 4/15 Neben einer Urkunde und einer Trophäe erhielt jeder Preisträger ein Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. Auch im kommenden Jahr wird der BGHW Präventionspreis verliehen. Einsendeschluss ist der 31. März 2016 (Seite 5). (ze) Mehr dazu Alle preisgekrönten Beiträge des Präventionspreises 2015 stehen im Best-Practice-Bereich zur Verfügung unter • www.bghw.de, Webcode 14995476 Hier finden Sie auch die Beiträge der vergangenen Jahre. Mehr zur Ausschreibung 2016 auf Seite 5. Moderatorin Kathrin Degenhardt interviewt Dr. von Leoprechting PRÄVENTIONSPREIS 2015 Übertragbar und vorbildlich Die preisgekrönten Ideen sollen andere Unternehmen motivieren, sich ebenfalls über das gesetzliche Maß hinaus für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu engagieren. Sie zeigen zudem auf: Guter Arbeitsschutz muss weder teuer noch aufwendig sein. „Die heute ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge sind ein Ausdruck dafür, mit welcher Leichtigkeit und Freude man etwas in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bewegen kann“, erläuterte BGHW-Präventionsleiter und Mitglied der Preisjury Dr. Stefan Hussy. Mithin das wichtigste Kriterium bei der Auswahl der Preisträger sei die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Daher sei auch bei den diesjährigen Preisträgern für viele Mitgliedsunternehmen der BGHW etwas dabei, von technischen Verbesserungen über organisatorische Maßnahmen bis hin zu Ideen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Zudem könnten die Unternehmen in dem Best-Practice-Pool der BGHW weiterhin auch auf die Wettbewerbsbeiträge der vergangenen Jahre zugreifen. „Auch uns begeistert immer wieder, wie einfach die besten Lösungen sein können“, so Hussy. Die Preisträger Baywa, München Special Y-Cover Globus Handelshof St. Wendel, Zell Gesunde Ausbildung J. Müller Breakbulk Terminal, Brake Sicheres Bündeln von gesundheitsschädigenden Rückständen aus Rußpartikelfiltern Netto Marken-Discount, Maxhütte-Haidhof Transponderwesten für Ballenpressen Rewe Markt, Eching Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Fläche Rewe-Zentralfinanz für Penny Markt, Köln Azupoly Schulungen für Auszubildende bei Penny Markt SCA Service Center Altenwerder, Hamburg Der Twistlockheber TIP Trailer Services Germany, Nürnberg Grubenabsturzsicherung BGHW aktuell 4/15 Ladung gut verpackt Das Special-Y-Cover im Einsatz: Ein Baywa-Mitarbeiter zurrt die Ladung fest Mehr Sicherheit für die Beschäftigten, Zeitersparnis und Schutz für die Ladung: Das Special-Y-Cover, eine spezielle Niederhalteplane für Lkw, ist für die Baywa AG ein Gewinn in jeder Hinsicht. Das Münchner Unternehmen, das auch mit Baustoffen handelt, erhielt dafür den diesjährigen Präventionspreis. B AY WA Die Plane wurde speziell für den Transport von leichten Baustoffen, etwa Dämmstoffen, entwickelt. Sie wird auf die Oberseite der Ladeeinheit gelegt und anschließend an den Seiten mit einer Ratsche am Lkw festgezurrt. Durch die breite Auflagefläche werden zum einen Druckstellen an den leicht verformbaren Baustoffen durch die üblichen Zurrgurte vermieden. Zum anderen müssen keine zusätzlichen Kantschutzwinkel angebracht werden. Gerade das Anbringen des Kantschutzes war in der Vergangenheit ein unfallträchtiges Unterfangen. Denn dazu mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Kantschutz in der Hand auf eine Leiter steigen – ein riskantes Manöver. Auch die Stabilität der Ladung war nicht in jedem Fall gewährleistet. Deshalb stiegen die Sicherheitsexperten der Baywa auf das Special-Y-Cover um. Schon beim Festzurren des Covers wird jetzt die Ladung niedergehalten – sicher, ladungsschonend und ohne Kantschutz. Das Y-Cover komme auch bei den Mitarbeitern hervorragend an, freut sich Michael Kuffner, Leiter Arbeitssicherheit bei der Baywa: „Die Unfallzahlen bei Belade- und Verladesicherungsvorgängen sind bei Null angelangt, so dass wir die Plane nunmehr im gesamten Logistikbereich einsetzen.“ Mit dem Special-Y-Cover hat die Baywa eine einfache, wirksame und kostengünstige Idee für mehr Arbeitssicherheit umgesetzt . (ze) Preisträger 2015, Teil 1 In dieser Ausgabe der „BGHW aktuell“ stellen wir vier von acht Preisträgern vor. In der ersten Ausgabe 2016 folgen Rewe Markt, Penny Markt, SCA Service Center Altenwerder und TIP Trailer Services Germany. Den Film zum „Special-Y-Cover“ der Baywa finden Sie hier: www.bghw.de, Webcode 15614843 BGHW aktuell 4/15 Petra Kannengießer und die Auszubildenden von Globus SB Warenhaus in Zell Für einen nachhaltigen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung wurde das Globus SB Warenhaus in Zell mit dem Präventionspreis der BGHW ausgezeichnet. „Gesunde Ausbildung“ ist der Name des Projekts, mit dem das Gesundheitsbewusstsein des Globus-Nachwuchses von Anfang an gestärkt und gefördert werden soll. „Unsere Zielgruppe, die Auszubildenden, erreichen wir nur, wenn wir ihnen mit Spaß und Freude schöne Aktivitäten, gesunde Aktivitäten vermitteln können“, erklärt Gesundheitskoordinatorin Petra Kannengießer, die das Projekt mit viel Herzblut vorantreibt. Ihr geht es vor allem darum, dass die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden, „dass sie gerne täglich ohne Angst zur Arbeit kommen und ihr Bestes geben“. Für die „Gesunde Ausbildung“ finden an Projekttagen verschiedene Aktionen statt. Zum Beispiel zu den Schwerpunktthemen Arbeitssicherheit, Ernährung, Kochen, Ergonomie, Suchtprävention, Fahrsicherheit oder Bewegung. Mit einem Azubi-Knigge und Vertrauensübungen bringt sich die Jugendund Auszubildendenvertretung ein. Auch andere Kooperationspartner, etwa eine große Krankenkasse oder externe Suchtberater, konnten für das Projekt gewonnen werden. Bei den Auszubildenden kommen die Projekttage sehr gut an. Sie loben, dass der Teamgeist gestärkt werde und der respektvolle Umgang miteinander. Außerdem nehmen die jungen Leute viel für ihren beruflichen Alltag mit, beispielsweise wenn es um praxisorientierte Themen wie richtiges Heben und Tragen geht. Unterstützt wird die engagierte Gesundheitskoordinatorin Kannengießer von der Unternehmensleitung, die das Projekt aus Überzeugung fördert. Auch das ist eine Erklärung für den nachhaltigen Erfolg dieses vorbildlichen Projekts. Gesundheit als Lernerlebnis – bei Globus in Zell gehört das zur Ausbildung. (be) Mehr dazu Der Film zum Beitrag „Gesunde Ausbildung“ von Globus Handelshof St. Wendel: www.bghw.de, Webcode 15314382 G LO B US S B WA R E N H AUS Freude an gesunden Aktivitäten BGHW aktuell 4/15 Feinstaub sauber entsorgen Rußpartikel sind beim J. Müller Breakbulk Terminal kein Problem mehr. Der Feinstaub wird im Absorber mit Wasser gebunden Alle 800 Betriebsstunden müssen bei dieselbetriebenen Gabelstaplern die Rußfilter gewechselt werden: Für diese Werkstattarbeit entwickelten zwei Mitarbeiter des Unternehmens J. Müller in Brake ein sicheres und gesundheitsschonendes Verfahren. J . MÜ L L E R Der Seehafenterminal-Betreiber hat zahlreiche Diesel-Gabelstapler in Betrieb. Sie produzieren hohe Mengen an Rußpartikeln, die in Rußfiltern abgefangen werden. Bei der regelmäßigen Reinigung wird der Ruß in den Filtern zunächst verbrannt. Der daraus entstandene Feinstaub wurde bislang im Außenbereich ausgeblasen. Doch diese Reinigungsmethode brachte einige Nachteile mit sich. „Wir haben den Filter draußen in die Richtung des Windes gestellt, damit der Staub uns nicht belastet, und haben ihn dort ausgeblasen“, berichtet Werkstattmitarbeiter Folko Hellmers. Doch wenn der Wind sich plötzlich drehte, wurde der Staub zurück in die Halle geblasen. „Die Atemwege wurden manchmal schon sehr gereizt“, ergänzt sein Kollege Nils Kube. recht entsorgt werden. Und da keine Schadstoffe an die Umgebung abgegeben werden, eignet sich das Verfahren auch für geschlossene Räume. Die Mitarbeiter sind zufrieden: Endlich keine Schadstoffe mehr, die bei ungünstiger Windrichtung eingeatmet werden können. Feinstaub sauber weggespült – eine Innovation für den Arbeits- und den Umweltschutz. (ze) Mehr dazu Für Hellmers und Kube Grund genug, eine staubfreie Lösung zu entwickeln. Sie bauten einen Feinstaubabsorber: Unter Druckluft bläst der Absorber den Feinstaub in den Düsenkopf des Filters. Dort wird der Feinstaub mit Wassernebel gebunden und kann anschließend als Feinstaubschlamm fachge- Der Film zum Projekt „Sicheres Bündeln von gesundheitsschädigenden Rückständen aus Rußpartikelfiltern“ von J. Müller Breakbulk Terminal: www.bghw.de, Webcode 15862547 BGHW aktuell 4/15 Die Ballenpresse im Netto-Logistikzentrum in Erharting Ballenpressen gibt es in vielen großen Handelsunternehmen. Dort wird Verpackungsabfall gepresst und für das Recycling vorbereitet. Doch die Arbeit an den Pressen ist nicht ungefährlich. Das Logistikzentrum der Firma Netto Marken-Discount in Erharting setzt seit einiger Zeit Transponderwesten ein, mit denen lebensgefährliche Unfälle so gut wie unmöglich sind. Gut sichtbar wird an der Hochleistungspresse in Erharting darauf hingewiesen, dass bei der Arbeit Vorsicht geboten ist. Nachvollziehbar: Die Arbeit im Bereich der Hochleistungspresse ist gefährlich. Sollte jemand auf das Band stürzen, kann dort aber eine Reißleine gezogen werden. Das Ziehen bewirkt den sofortigen Stopp der Maschine. Doch was ist, wenn der gestürzte Mitarbeiter ohnmächtig wird und die Reißleine nicht mehr ziehen kann? Für diesen Fall hat sich die Netto Zentrale Maxhütte-Haidhof eine clevere Lösung überlegt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Ballenpresse in Erharting müssen ab sofort Transponderwesten tragen. In ihnen steckt, wie der Name schon sagt, ein Transponder, der die Ballenpresse bei einem Unfall sofort stoppt. Damit die Weste auch wirklich getragen wird, wurde ein verbindlicher betriebsinterner Prozess festgelegt, der im Wesentlichen vom Schichtleiter gesteuert wird. Vor jedem Schichtbeginn muss die Funktionsfähigkeit der Transponder vom Schichtleiter überprüft werden. Auf einem Formblatt bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass er die Trans- ponder geprüft hat und diese ordnungsgemäß funktionieren. Nach der protokollierten Übergabe stecken die Mitarbeiter den Transponder in die Tasche ihrer Weste - unter Aufsicht des Schichtleiters. Die Westen sind ganz bewusst zweifarbig gestaltet und heben sich deutlich von den herkömmlichen Sicherheitswesten ab. So sieht der Schichtleiter schon von weitem, dass die Mitarbeiter ihre Transponder bei sich tragen. Auch bei den Mitarbeitern kommt die Weste gut an, da sie sich wie jede andere Warnweste trägt und die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt. Durch die Transponderweste haben die Beschäftigten an der Ballenpresse ihren persönlichen Lebensretter für den absoluten Notfall in der Westentasche immer dabei. (be) Mehr dazu Der Film zum Projekt „Transponderwesten für Ballenpressen“ von Netto Marken-Discount: www.bghw.de, Webcode 15630453 N E T TO M A R K E N - D IS CO U N T Lebensretter in der Westentasche 16 • Leistung BGHW aktuell 4/15 „Das ist gelebte Demokratie“ Fotos (4): Marc Lang, Fotograf-Mannheim360° Der Rentenausschuss der BGHW ist ein Gremium, in dem Vertreter der Verwaltung und der Selbstverwaltung darüber entscheiden, ob Rentenzahlungen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gewährt werden. Betriebsrätin Conny Rudé und der Unternehmer Dr. Michael Baus sind seit über 15 Jahren Mitglieder in Selbstverwaltung und Rentenausschuss und machen diese ehrenamtliche Arbeit aus Überzeugung. Conny Rudé, Hannelore Schubert von der BGHW und Michael Baus besprechen einen Rentenantrag (von links) Über 15 Jahre BGHW – das ist eine sehr lange Zeit. Woher kommt Ihre Motivation, sich auf diese Weise zu engagieren? Rudé: Ich sehe mich im Betrieb als Vermittlerin zwischen Arbeitnehmern und Geschäftsleitung. Nur wenn beide zusammenarbeiten, können Prävention und Arbeitsschutz wirklich funktionieren. Mit meinem Engagement in der BGHW führe ich diesen Anspruch auf anderer Ebene fort. Als ich mich damals für den Rentenausschuss meldete, war ich begeistert von der Möglichkeit, etwas im Sinne der Arbeitnehmer mitzugestalten. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Baus: Die wichtigste Aufgabe des Unternehmers ist es, schwarze Zahlen zu schreiben. Genauso wichtig ist mir das soziale Engagement, inner- und außerbetrieblich. Meine Arbeit für den Rentenausschuss und die BGHW hat meinen Horizont erweitert. Ich habe vieles gelernt und erfahren, was ich in die Unternehmensprävention einbringen kann. Dieses Wissen hilft, Mitarbeiter zu motivieren und für Gesundheits- und Arbeitsschutzthemen zu sensibilisieren. Conny Rudé Leistung • 17 BGHW aktuell 4/15 Rudé: Dem kann ich nur zustimmen. Auch für mich ist die ehrenamtliche Tätigkeit für die BGHW eine Bereicherung. Ich erhalte neue Ideen zu Präventionsthemen, die in unserem Betrieb aufgegriffen werden können. Können Sie hierzu Beispiele nennen? Rudé: Beispiele wären die Themen „Tipps zur Sicherheit auf Arbeitswegen“ oder „Versicherungsschutz in der Pause“. Was ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, was nicht? Hierzu gibt es gesetzliche Richtlinien und gerichtliche Urteile, aber über diese muss man die Kollegen aufklären. Unfälle auf Arbeitswegen oder in der Pause: Sind das Fälle, über die Sie im Rentenausschuss häufig entscheiden müssen? Baus: Unter anderem. Häufig haben wir über Rentenzahlungen nach Wegeunfällen oder nach Arbeitsunfällen zum Beispiel an Lkw-Laderampen zu entscheiden. Die Betroffenen können nach der Reha nicht mehr in ihren alten Job zurückkehren und haben aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit eventuell Anspruch auf Rentenzahlungen durch die BGHW. Wie läuft das Verfahren dann weiter? Baus: Die BGHW prüft, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Es wird ermittelt, auch mit Betroffenen und Angehörigen gesprochen oder der Arbeitsplatz untersucht. Die Mitarbeiter der Verwaltung holen medizinische Gutachten und Stellungnahmen ein. Dann wird eine Beschlussvorlage erstellt, die bei den Sitzungen des Rentenausschusses besprochen wird. Zunächst schien klar, es ist kein Arbeitsunfall, weil es sich um eine privat motivierte Tätigkeit handelte. Auf meinen Vorschlag hin prüfte die BGHW nachträglich, ob der Fahrer das private Handy auch als Diensthandy genutzt hat. Genauso war es dann auch, und der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Der Mann bekommt jetzt die Leistungen der Berufsgenossenschaft. Rudé: Die Entscheidungsvorlagen der BGHW sind in meinen Augen jedoch ausgesprochen gut. In 98 Prozent aller Fälle ist die Sachlage eindeutig, und wir folgen der Empfehlung der Verwaltung. Aber die Geschichte zeigt, dass manchmal ein anderer Blickwinkel nicht schadet. Was ist privat und was betrieblich? Das ist für die Öffentlichkeit oft schwer nachvollziehbar. Wie sehen Sie das? Rudé: Mein Motto ist, dass der Mensch immer im Mittelpunkt stehen sollte. Aber es gibt daneben auch klare gesetzliche Richtlinien, wann eine Tätigkeit privat- und wann gesetzlich unfallversichert ist. Daran müssen wir uns halten, so schwer verständlich das im Einzelfall sein mag. Baus: Es gibt so gut wie keinen Spielraum bei der Entscheidung, ob ein Rentenantrag abgelehnt oder angenommen wird. Wir sind den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, und diese müssen für jeden Versicherten in gleicher Weise gelten. Wer sitzt denn bei den Rentenausschuss-Sitzungen mit am Tisch? Rudé: Eine Vertreterin oder ein Vertreter von Arbeitgeberund von Arbeitnehmerseite sowie von der Verwaltung der BGHW. Die Mitarbeiter der BGHW bringen das juristische, verwaltungstechnische und medizinische Fachwissen mit, um diese Fälle richtig zu beurteilen. Herr Baus und ich kommen dagegen aus der Praxis, kennen das Arbeitsleben im Handel und der Logistik bestens. Durch unseren Blick auf die Dinge erhalten Abläufe manchmal eine ganz andere Bedeutung, die für die letztliche Entscheidung maßgebend ist. Nennen Sie uns ein Beispiel? Baus: Wir beschäftigten uns mit dem Fall eines älteren Lkw-Fahrers. Er hatte sein Privathandy im Fahrzeug vergessen. Also wollte er das Handy holen, aber auf dem Weg zurück zum Lkw stürzte er und verletzte sich schwer. Dr. Michael Baus 18 • Leistung BGHW aktuell 4/15 Das System der Selbstverwaltung bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft und ihre Verwaltung von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesteuert werden. Was bedeutet dieses System für Sie? Rudé: Für mich ist das gelebte Demokratie. Als Vertreterin der Arbeitnehmerseite kann ich aktiv einen Teil der Sozialversicherung gestalten und mich für die Interessen aller Beschäftigten einsetzen. Der Rentenausschuss ist meiner Meinung nach ein Gremium, in dem das Selbstverwaltungsprinzip eine wichtige Funktion hat. Baus: Als Unternehmer zählt für mich die Transparenz. Wir sehen, wofür unsere Beitragsgelder ausgegeben werden, und können regulierend eingreifen. Ich bin dankbar, dass es zum Beispiel das System der BG-Kliniken gibt. Das Prinzip, dass ein Versicherter so lange betreut wird, bis er wirklich gesund ist und wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann, halte ich für eine der wichtigsten Errungenschaften. Davon profitieren alle: Unternehmer, Versicherte und letztlich unsere ganze Gesellschaft. (be) Bürokratie – im positiven Sinne ty - Fotolia Geht eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft (BG) ein, setzt sich das sogenannte Verwaltungsverfahren in Gang. Das bedeutet Bürokratie – aber im positiven Sinne. Der versicherte Arbeitnehmer, der den Arbeitsunfall erlitten hat, bekommt von der begleitenden Bürokratie kaum etwas mit. Lästiger Papierkram bleibt ihm weitgehend erspart. Er muss keinen Antrag auf Leistungen stellen, wie zum Beispiel bei der Kranken- oder Rentenversicherung. Die Mitarbeiter der Verwaltung der BG beginnen von sich aus, „von Amts wegen“, zu prüfen, welche Leistungen dem Versicherten zustehen. Sprechen nun alle medizinischen und rechtlichen Fakten dafür, dass zum Beispiel eine Rente gezahlt werden kann, begründet dies der BG-Mitarbeiter schriftlich. Er entscheidet aber nicht selbst darüber, ob eine Rente gezahlt wird oder nicht. Die endgültige Entscheidung treffen die Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, die im Rentenausschuss sitzen. Ihnen wird von einem Mitglied der Verwaltung der Entwurf des Mitarbeiters vorgestellt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite entscheiden dann gemeinsam, welche Leistungen gewährt werden. Anschließend ergeht in den meisten Fällen ein zustimmender Bescheid an den Betroffenen. 2014 zahlte die BGHW an fast 70.000 Versicherte Renten in Höhe von über 403 Millionen Euro (Seite 27). Weitere Informationen über Rentenausschuss und Selbstverwaltung: • www.bghw.de, Webcode 14851768 Prävention • 19 BGHW aktuell 4/15 Aus der Praxis – für die Praxis Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen ihre Praktikumsarbeiten vor Branche: Einzelhandel Betrieb: Galeria Kaufhof, Köln, rund 37.000 Quadratmeter Verkaufsfläche Anlass/Problem: In einem Lager im Untergeschoss wurden Eventund Dekomaterial sowie Möbel auf Paletten und Kollis ein- und ausgelagert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden durch die teilweise schweren und ungesicherten Teile bei Arbeiten im Lager gefährdet. Eine Analyse und Beurteilung der Hebeund Tragetätigkeiten ergaben zudem ein erhöhtes Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen der Beschäftigten, die diese Gegenstände transportieren und lagern mussten. Thema der Sifa-Praktikumsarbeit: Neu- und Umgestaltung eines Lagerbereiches. Optimierung des Arbeitsschutzes im Arbeitssystem „Eventlager“ Autor: Dirk Hoffmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit Ziele: Die Verletzungsgefahr von Mitarbeitern im Lager durch unsicher gelagerte Materialien sollte umgehend abgestellt oder zumindest erheblich minimiert werden. Die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter beim Ein-und Auslagern von schweren und unhandlichen Möbeln, Präsentationstischen oder Dekomaterialien sollte innerhalb von vier Wochen vermieden oder deutlich minimiert werden. Eine Beurteilung nach der LMM (Leitmerkmalmethode) sollte dann im Bereich „keine Gefährdung“ liegen. Lösung: Es wurde ein geeignetes Regalsystem für die Lagerung von unhandlichen und schweren Teilen angeschafft und installiert. Kleinere, unhandliche Teile werden jetzt in faltbaren, beschrifteten Kisten verstaut und sicher gelagert. Ein geeigneter Elektro-Dreiradstapler mit Frontantrieb wurde für das Ein- und Auslagern von schweren Teilen angeschafft. In der Praxis: Durch Umbauten und Neuorganisation erhöhten sich die vorher knapp bemessenen Lagerkapazitäten um circa 70 Prozent. Mit dem neuen Regal-Lagersystem und den Klappboxen können alle Teile jetzt übersichtlich und vor allem sicher gelagert werden. Durch den speziellen Elektro-Dreiradstapler werden die Mitarbeiter körperlich deutlich entlastet, insbesondere beim Transport von Präsentationstischen und anderen schweren Teilen. E-Mail-Kontakt: aktuell@bghw.de 20 • Beitrag BGHW aktuell 4/15 Lohnnachweis zur Beitragsberechnung für 2015 Zur Beitragsberechnung für 2015 benötigt die BGHW wie jedes Jahr Ihre Mithilfe: Ende November/Anfang Dezember werden wir Ihnen den Nachweis zur Beitragsberechnung für 2015 übersenden. Eine ausführliche Anleitung und viele Tipps zum Ausfüllen sind natürlich auch dabei. Ergänzend möchten wir Sie auf einige besonders wichtige Dinge aufmerksam machen: • Jeder Unternehmer muss den Beitragsnachweis einreichen, auch wenn er kein Personal beschäftigt. Der Nachweis muss neben der DEÜV-Meldung abgegeben werden. • Auch die Entgelte für die sogenannten Minijobs sind anzugeben. Die BG-Beiträge sind nicht in den Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See enthalten. • Beachten Sie bitte den Höchstbetrag des nachweispflichtigen Entgelts von 72.000 Euro. Nur bis zu diesem Höchstbetrag pro Versicherten sind Arbeitsentgelte nachzuweiBitte zurück an + sen. Eine anteilmäßige, beispielsweise monatliche Kürzung ist nicht vorzunehmen. Die Nachweisung dieser Position erfolgt summarisch (also keine Einzelnachweisung). • Unternehmen, die nach mehr als einer Gefahrklasse veranlagt sind, müssen nur einen Vordruck ausfüllen. In diesem Fall ist der Vordruck entsprechend gekennzeichnet. • Halten Sie möglichst den 25. Januar 2016 als Abgabetermin ein (gesetzlicher Termin: 11. Februar 2016). Sie erleichtern uns damit die Abwicklung aller mit der Jahresaktion verbundenen Arbeiten. Bei Unternehmen, die die erforderlichen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, werden die Angaben geschätzt. Die Schätzung führt meist zu einem deutlich höheren Beitrag. Zentrale Erfassungsstelle BGHW Zentrale Erfassungsstelle Postfach 3044 53020 Bonn Telefax: (0228) 5406-65790 Mitgliedsnummer: Umlagejahr: Ihre Zugangsdaten für das BGHW-Extranet: Benutzername: Passwort: (gültig für Nachweis und Änderungen im Unternehmen) Nachweis für die Beitragsberechnung Nur ankreuzen, wenn kein Personal und keine Aushilfen beschäftigt wird/werden. Bitte nutzen Sie die vorgegebenen Markierungen zum Eintrag der Zahlen und benutzen Sie auch keine Diagonal- oder Querstriche, da der Beleg maschinell gelesen wird. Vielen Dank. GTST Bezeichnung Nur volle € Beträge Gesamtstunden (DBUV) Summe: Gesamtbruttoarbeitsentgelt aller im Unternehmen Beschäftigten (einschließlich Aushilfen) Gesamtstunden aller im Unternehmen Beschäftigten (einschließlich Aushilfen) Ansprechpartner/Telefonnummer für evtl. Rückfragen Name: Telefon: Ort/Datum Unterschrift Wie können Sie den Nachweis übermitteln? • Per Post: Den ausgefüllten Nachweis sowie eventuelle Mitteilungen über Änderungen im Unternehmen senden Sie bitte ausschließlich an die eingedruckte Adresse der zentralen Erfassungsstelle. Die Daten werden maschinell gelesen. Bitte tragen Sie die Zahlen gut lesbar rechtsbündig ohne Punkt und Komma in die entsprechenden Lesefelder ein. Leere Felder dürfen nicht durch Längs- oder Querstriche „entwertet“ werden. Abgabetermin 25. Januar 2016 STICHTAG Gesetzlicher Schlusstermin 11. Februar 2016 • Online, über das Extranet: Schnellste und sicherste Form der Übermittlung ist die Meldung über das Extranet. Sie können sich auf unserer Seite www.bghw.de mit den im Nachweis angegebenen Zugangsdaten in Ihren persönlichen Bereich „Extranet“ einwählen und dort Ihre Angaben machen. • Per Fax: Bitte wählen Sie die Übermittlung per Fax nur in Ausnahmefällen. Sie ist im automatisierten Datenerfassungsverfahren am fehleranfälligsten und verursacht einen hohen Erfassungsaufwand. Senden Sie die Formulare, falls eine Faxübermittlung erforderlich ist, bitte nur an die Fax-Nummer 0228/5406-65790. • Steuerberater, die Kunden der Firmen Datev oder Addison sind: Sie können uns außerhalb der DBUVMeldung die Daten elektronisch übermitteln. Falls Sie diesen Service nutzen, entfällt die Meldung per Extranet oder Post. Mitgliederservice Zentrale Telefonnummer Der Mitgliederservice der BGHW ist zentral unter einer Telefonnummer erreichbar: 0621/53399001 Beitrag • 21 BGHW aktuell 4/15 Information zur Entgeltmeldung Mit Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) steht fest, dass es in der Unfallversicherung auch zukünftig einen summarischen Lohnnachweis der Unternehmer geben wird. Dieser soll elektronisch übermittelt werden („BGHW aktuell“ 3/15). Auch wenn dadurch Änderungen im Meldeverfahren bevorstehen, muss der bisherige Entgeltnachweis zunächst weiterhin eingereicht werden. Für das neue UV-Meldeverfahren und für die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung ist es wichtig, dass die aus der bisherigen DEÜV-Meldung bekannten Daten zum Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) in Ihrer Lohnabrechnungssoftware richtig hinterlegt sind. Meldungen mit einer fehlerhaften Mitgliedsnummer oder einer fehlerhaften Gefahrtarifstelle werden dabei abgewiesen. Die Meldung kann nur dann abgegeben werden, wenn die Mitgliedsnummer und die Gefahrtarifstelle exakt der vom jeweiligen Unfallversiche- rungsträger vorgegebenen Schreibweise entsprechen. Folgende Daten werden benötigt: Betriebsnummer der BGHW: 32064004. Mitgliedsnummer der BGHW mit folgender Systematik: xxxx-xxxxx (zehnstellig, mit einem Bindestrich an der fünften Stelle). Betriebsnummer des UV-Trägers für die Gefahrtarifstelle: 32064004. Mit dem Entgeltnachweisvordruck erhalten auch dieses Jahr wieder alle Mitglieder ein Infoschreiben mit den Daten für die Meldung. Bitte prüfen Sie die Stammdaten in Ihrer Lohnabrechnungssoftware, die für die Unfallversicherung hinterlegt sind. Informieren Sie rechtzeitig Ihr Steuerbüro oder Ihre Abrechnungsstelle, damit es nicht zu Abweisungen Ihrer Meldungen wegen falscher Stammdaten kommt. Alle oben genannten Informationen können Sie auch tagesaktuell über unser Extranet unter www.bghw.de abrufen (siehe unten). Gefahrtarifstelle mit folgender Systematik: XX (zweistellig, in der im letzten Veranlagungsbescheid dargestellten Art und Weise). Auf dem Nachweisformular zur Beitragsrechnung sind Zugangsdaten für das Extranet der BGHW angegeben, sogenannte Quickuser-Kennungen. Diese werden jedes Jahr eigens für den Entgeltnachweis neu generiert und können nur für die Abgabe der Entgeltmeldung im Extranet genutzt werden. Wenn Sie die Quickuser-Kennung verwenden, beachten Sie bitte, dass diese nur für die jeweils laufende Entgeltnachweisaktion gilt und ihre Gültigkeit nach Abschluss der Aktion verliert. Zugangsdaten von früheren Entgeltnachweisformularen können nicht verwendet werden. Wenn Sie andere Dienste, zum Beispiel die Unfallanzeige im Extranet, nutzen wollen, müssen Sie sich mit Ihren regulären Zugangsdaten anmelden. Zum Login benutzen Sie als Benutzernamen Ihre zehnstellige Mitgliedsnummer mit einem Bindestrich an fünfter Stelle, beispielweise 1234-56789, und das dazugehörige Passwort. Sollten Ihnen keine Zugangsdaten vorliegen oder Sie Ihr Passwort ver- klangfarbenmusic - Fotolia Entgeltnachweis online abgeben gessen haben, können Sie diese jederzeit auf der Login-Seite des Extranets unter „Passwort vergessen“ anfordern. Bitte beachten Sie dabei, dass das neu generierte Passwort ausschließlich auf dem Postweg versendet werden darf und die Zustellung einige Tage dauern kann. • https://extranet.bghw.de 22 • Prävention BGHW aktuell 4/15 Menschen schützen und Sicherheit geben Mit der globalen Entwicklung der Warenlogistik und mit technischen Spezialthemen beschäftigte sich im September die dritte Fachtagung „Sicherheit und Gesundheit in der Warenlogistik“. Rund 250 Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter von Herstellern sowie anderer Unfallversicherungsträger reisten zu der dreitägigen Veranstaltung des Fachbereichs Handel und Logistik in Dresden an. griff das Thema Flüchtlingsströme auf und zeigte die Chancen auf, die sich daraus für unsere alternde Gesellschaft in Europa ergeben können. Professor Kai Furmans vom Karlsruher Institut für Technologie fragte in seinem Vortrag „Industrie 4.0 und cyberphysische Systeme: Kurzlebiger Trend oder Arbeitswelt von morgen?“. Die Antwort zeigte den Zuhörerinnen und Zuhörern, dass ganz neue Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen und man sich schon heute rüsten sollte. Marcus Gaub von der BGHW beschäftigte sich mit Assistenzsystemen für Gabelstapler (Seite 8). Ralf Apfeld vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) knüpfte mit einem aktuellen Thema an, das vielen Verantwortlichen für Arbeitsschutz in der Praxis oft Kopfzerbrechen bereitet: „Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern – aber wie?“. BGHW-Vorstandsvorsitzender Manfred Wirsch begrüßte die rund 250 Gäste In seiner Begrüßungsrede schlug der Vorstandsvorsitzende der BGHW, Manfred Wirsch, den Bogen zu den aktuell drängenden Problemen in Europa. Angesichts der Flüchtlingsströme sei eines ganz deutlich: „Sicherheit und Gesundheit, ob bei der Arbeit oder als gesellschaftliches Ziel, sind alles andere als selbstverständlich.“ Aber sie seien Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Stabilität eines Landes. Wirsch betonte, wie wichtig dabei das Engagement jedes Einzelnen sei: „Sie, die Sie in Ihren Unternehmen für sichere und gesunde Arbeitsplätze werben und arbeiten, und wir als Ihre gesetzliche Unfallversicherung, schützen Menschen und geben Sicherheit.“ Sichere und gesunde Arbeitsplätze bedürften jeden Tag aufs Neue unserer Wachsamkeit. Deshalb seien Fachtagungen wie diese besonders wichtig, um sich auf den neuesten Stand zu bringen und sich mit den relevanten Themen einer sich rasch verändernden Arbeitswelt zu beschäftigen. Im Programm schlossen sich mehrere Vorträge an. Den Auftakt machte Professor Wilhelm Bauer von FraunhoferInstitut für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart. Er betrachtete die Arbeitswelt im Kontext von Digitalisierung und Demografie. Auch er Am zweiten Tag konnten sich die Teilnehmenden im Forum Warenlogistik über neue Technologien und aktuelle Themen informieren. Ein Publikumsmagnet war ein Palettentransportsystem, das nur aus zwei Kufen besteht. „Aber auch alle anderen Forenangebote waren gut besucht“, berichtet Dr. Hans-Peter Kany, Leiter des Fachbereichs Handel und Logistik, der die Veranstaltung mit seinem Team auf die Beine gestellt hatte: „Es sind sehr viele, sehr positive Rückmeldungen gekommen. Das zeigt uns, dass wir mit unserem Themenangebot richtig gelegen haben.“ Begleitende Vorträge am dritten Tag rundeten das Programm ab. Unter anderem ging es um die Qualitätssicherung in der Ausbil- Prävention • 23 BGHW aktuell 4/15 SICHERHEIT UND GESUNDHEIT in der Warenlogistik Dr. Rainhard von Leoprechting, alternierender Vorstandsvorsitzender der BGHW, verabschiedete am dritten Tag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er freute sich über das große Interesse an der Veranstaltung: „Damit stellen Sie unter Beweis, dass die BGHW für die Betriebe ein wertvoller Partner in der Arbeitssicherheit ist.“ (be) dung von Gabelstaplerfahrern (Seite 9), die neue Gefahrstoffverordnung, Maßnahmen zur Vermeidung von Rutschunfällen und die betriebliche Verkehrssicherheit. Parallel zu Foren und Vorträgen hatte während der drei Tage noch ein Marktplatz mit Ausstellung geöff- net. Unter anderem wurden dort eindrucksvoll die Personenrettung von hochgelegenen Arbeitsplätzen demonstriert sowie ein Durchlaufregal mit gebremsten Rollen vorgestellt. Außerdem gab es einen Cuela-Rückenparcour und ein Schnelllauftor mit Breakout-Funktion. Mehr dazu Die meisten Vorträge von der Fachtagung „Gesundheit und Sicherheit in der Warenlogistik“ können Sie im Internet nachlesen: www.bghw.de, Webcode 15244495 24 • Jahresbilanz BGHW aktuell 4/15 Gute Wirtschaftslage und stagnierende Unfallzahlen James Peragine - Fotolia Die gute Wirtschaftslage setzte sich im Jahr 2014 fort. Der stabile Arbeitsmarkt, Niedrigzinsen und eine positive Konjunktureinschätzung trieben die Konsumlaune der Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit 2006. Die Umsatzzahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigen dies: Im Einzelhandel gab es 2014 in zehn Monaten zum Teil kräftige Umsatzsteigerungen gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, nur in zwei Monaten gingen die Umsätze leicht zurück. Aufgrund der guten Wirtschaftslage wären steigende Unfallzahlen 2014 zu erwarten gewesen. Denn, wenn mehr und länger gearbeitet wird, steigt auch die Unfallgefahr. Stattdessen sind die anzeigepflichtigen Unfälle im Jahr 2014 um rund 5000 Unfälle auf 123.030 Fälle gesunken (-3,9 Prozent). Anzeigepflichtig ist ein Unfall, wenn er eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Dieser Rückgang der anzeigepflichtigen Unfälle lässt sich allerdings teilweise auf einen statistischen Effekt zurückführen: Da im Dezember 2012 wegen einer IT-Umstellung im Leistungsbereich der BGHW zwei Wochen lang keine Unfalldaten in das System eingegeben werden konnten, wur- den diese Unfälle Anfang 2013 nachträglich erfasst. Die Zahl der Unfälle 2013 war deshalb mit 128.000 Unfällen etwas zu hoch. Bereinigt man die Unfallzahl 2013 um diesen Effekt, so wären es 2013 circa 123.000 Unfälle gewesen. In anderen Worten: Die Zahl der anzeigepflichtigen Unfälle ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die schweren Unfälle mit der Folge einer erheblich geminderten Erwerbsfähigkeit (neue Unfallrenten) sind gegenüber dem Vorjahr um 109 Fälle auf 2.301 Fälle gestiegen (+5,0 Prozent). Diese Zahl ist der zweitniedrigste Wert der BGHW seit 1960. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist geringfügig auf 88 Fälle angestiegen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrug 4 Fälle (+4,8 Prozent). Die Zahl der schweren und tödlichen Unfälle ist 2014 zwar gestiegen, sie zählen aber jeweils zu den historisch niedrigsten Werten seit 1960. Die Zahl der Vollarbeiter bei der BGHW ist geringfügig um 1,4 Prozent auf rund 4,312 Millionen gestiegen. Die Unfallhäufigkeit oder 1000-MannQuote betrug im vergangenen Jahr 28,5 (anzeigepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle je 1000 Vollzeitbeschäftigte). Die Unfallhäufigkeit 2014 erreichte damit ein Rekordtief. Jahresbilanz • 25 BGHW aktuell 4/15 Unfälle Im Jahr 2014 wurden der BGHW 265.596 Unfälle angezeigt. Darunter hatten 123.030 Unfälle eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. In 2.301 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente beziehungsweise Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist (neue Unfallrente). Tödlich verletzt wurden 88 Menschen, die Mehrzahl davon bei Straßenverkehrsunfällen. Unfallzahlen Art der Versicherungsfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle insgesamt Angezeigte Unfälle 226.391 39.205 265.596 Anzeigepflichtige Unfälle 102.029 21.001 123.030 1.690 610 2.300 52 36 88 Neue Unfallrenten * Tödliche Unfälle * Abweichung von 1 Fall gegenüber den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen Unfallhäufigkeit Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird die Zahl der Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in Beziehung gesetzt. Man erhält dann eine Angabe „Unfälle je 1000 Beschäftigte“ – häufig als „1000-MannQuote“ bezeichnet. Diese Größe beträgt bei der BGHW, wie bereits erwähnt, bei den anzeigepflichtigen Unfällen 28,5. Angezeigte Unfälle Art der Versicherungsfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle insgesamt Angezeigte Unfälle 52,5 9,1 61,6 Anzeigepflichtige Unfälle 23,7 4,8 28,5 Neue Unfallrenten 0,392 0,141 0,533 Tödliche Unfälle 0,012 0,008 0,020 Anzeigepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten 15 % 17 % Tödliche Unfälle 27 % 59 % 41 % 85 % 83 % 73 % Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Im Jahr 2014 sind bei der BGHW 3773 Anzeigen wegen Verdacht auf eine Berufskrankheit eingegangen. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 581 Fälle, 224 Betroffene erhalten eine ab 2014 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1696 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren – etwa die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und berät die Erkrankten zu möglichen Schutzmaßnahmen. In 1865 Fällen ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht bestätigt worden. Infolge einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr 95 Versicherte verstorben. In der überwiegenden Zahl der Fälle handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte zurückliegen. Wegeunfälle Bei den Rentenfällen dominieren mit einem Anteil von 59 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge; auch hier spielen insbesondere Erkrankungen durch Einwirkung von Asbest eine Rolle. Ein anderes Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Hautkrankheiten, gefolgt von Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen, insbesondere Lärmerkrankungen und Schädigungen der Wirbelsäule. 26 • Jahresbilanz BGHW aktuell 4/15 Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2014) Ausgaben in Euro 5 Cent Prävention 8 Cent Verwaltungskosten 2014 Prävention 64.093.728,41 Entschädigungsleistungen 7 Cent Sonstige Kosten 959.302.303,54 Auf einen (davon Lastenverteilung 153.515.403,52€) EUR O Verwaltungskosten 99.381.775,68 Sonstige Kosten * 79.078.669,82 Gesamt entfallen rund: 80 Cent Entschädigungsleistungen 1.201.856.477,45 *Darunter fallen zum Beispiel Beitragsausfälle und Zuführungen zu Altersrückstellungen Entschädigungsleistungen Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Rehabilitation Hierunter fallen die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz, Teilhabeleistungen und Pflege Renten Versicherten- und Hinterbliebenenrenten Verletztengeld Das sind die Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung Sonstige Leistungen Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen Positionen, die neben den anderen Leistungen gezahlt wurden Diese setzten sich 2014 wie folgt zusammen: Rehabilitation Verletztengeld Renten Sonstige Leistungen Insgesamt 319.299.009 € 68.423.208 € 403.901.210 € 14.163.473 € 805.786.900 € Jahresbilanz • 27 BGHW aktuell 4/15 2 % Sonstige Leistungen Die Rentenzahlungen an Versicherte der BGHW bilden mit einem Anteil von 50 Prozent den größten Posten bei den Entschädigungsleistungen. An zweiter Stelle folgen die Rehabilitationskosten, die mit 40 Prozent über ein Drittel der Gesamtausgaben im Entschädigungsbereich ausmachen. 40 % Rehabilitation Renten 50 % 8 % Verletztengeld Renten Versicherte oder deren Hinterbliebene erhalten eine Rente beziehungsweise Sterbegeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2014 zahlte die BGHW an insgesamt 69.202 Rentenempfänger Renten in Höhe von 403 Millionen Euro. 1 % Waisen Renten nach Empfängergruppen 2014 Versicherte 10 % Witwen, Witwer 61.320 89 % Versicherte Witwen, Witwer 6.851 Waisen 1.030 Sonstige Berechtigte 1 Gesamt 69.202 Umfang der Versicherung Bei der BGHW sind rund 426.200 Mitgliedsunternehmen mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei überwiegen kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Auf sie entfällt ein Anteil von 88 Prozent. In diesen Unternehmen sind aber „nur“ 17,2 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 2,7 Prozent der MitgliedsMitgliedsunternehmen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten unternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; bei ihnen sind aber fast zwei Drittel der Versicherten beschäftigt. * Hierbei sind Teilzeitbeschäftigte umgerechnet in Vollzeitbeschäftigte („Vollarbeiter“) Versicherte (Vollarbeiter) Anzahl Unternehmen Prozent Prozent (kumuliert) Beschäftigte in Unternehmen mit 373.325 87,6 87,6 weniger als 10 Beschäftigten 10 bis 49 Beschäftigten 41.527 9,7 97,3 50 bis 249 Beschäftigten 9.430 2,2 99,5 250 und mehr Beschäftigten 1.956 0,5 100,0 426.238 100 Insgesamt Anzahl Beschäftigte Prozent Prozent (kumuliert) 741.463 17,2 17,2 10 bis 49 Beschäftigten 866.080 20,1 37,3 50 bis 249 Beschäftigten 934.707 21,7 59,0 250 und mehr Beschäftigten 1.769.777 41,0 100,0 Insgesamt 4.312.027 100 BGHW aktuell 4/15 Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik • 68145 Mannheim PVSt Deutsche Post AG • Entgelt bezahlt, ZKZ 77367 Krank durch den Job, Umschulung fällig. Pleite wegen 100.000 Euro? Als Arbeitgeber haften Sie für die Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter. Als Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie von dieser Haftung befreit. Wir kommen für sämtliche Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation auf. Für eine berufliche Wiedereingliederung auch schon mal mit mehr als 100.000 Euro. Wir machen das. Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen www.dguv.de/wir-haften