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Ausgabe 6 / 2010
November / Dezember
125 Jahre Gesetzliche Unfall­
versicherung – ein Rückblick: Stabilität von Anfang an / Einsatz von brenn­
baren Flüssigkeiten in Wasch- und Reinigungs­anlagen / Sehen und gesehen
werden – Unfallursache Sicht­einschränkung / DVR-Jahresaktion
Sicherheit und Gesundheitsschutz rund um Text, Bild, Druck und Papierverarbeitung
tag für tag
2 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet
Inhalt
tag für tag 6 / 2010
Mitteilungsblatt der BG ETEM –
Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
7
12
18
14
BG berichtet
2 Inhalt
3 Editorial/Impressum
4 Aktuelles
7 Geprüfte Maschinen und zertifizierte Betriebe
8 Termine zur Aus- und Weiterbildung
10Unfälle
12125 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung –
ein Rückblick: Stabilität – von Anfang an
Gesundheit und Sicherheit
14Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten in Wasch- und Reinigungsanlagen
18Wellpappenerzeugung – Neue Sicherheits­
anforderungen in der Leimküche
22Im Test – Ein Paar Schuhe erzählt
24Sehen und gesehen werden –
Unfallursache Sichteinschränkung
Aus der Praxis
26 Innovative Lösung reduziert körper­liche Belastung beim Ausrichten von Folienrollen
28 Gelebte Gefährdungsbeurteilung
30DVR-Jahresaktion: Aktion Ladegut
28
22
BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 3
Editorial
11
In eigener Verantwortung Dass vor 125 Jahren die gesetzliche Unfallver­
sicherung in Form von selbstverwalteten und branchenorientierten Berufsgenossenschaften gegründet wurde, ist dem Engagement von Unternehmern zu verdanken. Sie setzten
sich erfolgreich gegen die von Bismarck favorisierte Reichsversicherungsanstalt zur ­
Wehr und erreichten, dass die Branchen ihre Unfallversicherung in eigener Verantwortung organisieren konnten.
Diese Verantwortung nahmen zunächst engagierte Unternehmer im Vorstand oder in
der Genossenschaftsversammlung (heute Vertreterversammlung) allein wahr. Erst 1951
wurden auch die Versicherten in die Selbstverwaltung einbezogen. Seither entscheiden
Arbeitgeber und Beschäftigte in den paritätisch gebildeten Selbstverwaltungsorganen im
Konsens über die grundlegenden Fragen der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel über
den Haushalt oder die Satzung.
In den Sozialwahlen, die seit 1953 stattfinden, bestimmen Arbeitgeber und Versicherte
ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaften und der
anderen Sozialversicherungszweige. Sie sind bis heute ein wichtiger Bestandteil unserer
Demokratie und haben große Bedeutung für das Funktionieren der Selbstverwaltung als
praxisnahe Alternative zur Staatsverwaltung.
Im kommenden Jahr finden zum elften Mal Sozialwahlen statt. Deshalb werden wir
noch häufiger über die Sozialwahl berichten.
Klaus Nelius
Mitglied des Vorstands der BG ETEM
Vorsitzender der Branchenvertretung Druck und Papierverarbeitung
Uwe Petersen
Mitglied des Vorstands der BG ETEM
Stellvertretender Vorsitzender der Branchenvertretung Druck und Papierverarbeitung
Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Michael
Boettcher, Mitglied der Geschäftsführung der BG ETEM,
Geschäftsführer der Branchenverwaltung Druck und
Papierverarbeitung / Schrift­leitung Arbeitssicherheit:
Albrecht H. Glöckle, Leiter Aufsicht und Beratung der
BG ETEM, Leiter des Fachbereichs Druck und Papier­
verarbeitung / Redaktion: Holger Pelz / Gestaltung:
Heine/Lenz/Zizka, Frankfurt am Main / Titelfoto: Ulrich
Weinert, media contact Köln / Lithografie: City Repro,
Mainz / Druck: Brühlsche Universitätsdruck­erei GmbH &
Co. KG, Gießen / Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nachdruck nur nach Vereinbarung mit der Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung und mit der Quellenan-
gabe: »tag für tag – Zeitschrift der BG ETEM –
­Branchen­verwaltung Druck und Papierverarbeitung«
erlaubt. / Erscheinungsweise: zweimonatlich / Verlag: ­­
BG ETEM Branchenverwaltung Druck und Papier­ver­­­ar­beitung, 65173 Wiesbaden, Telefon: 0611-131· 0,
Telefax: 0611-131·100, Internet: www.bgetem.de
4 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet
Aktuelles
Berufsgenossenschaft:
Beratung in Beitragsfragen
zahlt sich aus Wie hoch der
Beitrag zur Berufsgenossenschaft
(BG) ist, hängt für Unternehmen im
Wesentlichen von ihrer Lohnsumme
und ihrer Eingruppierung in den
Gefahrtarif ab. Im Tagesgeschäft
der Unternehmen bleibt aber oft
wenig Zeit, um sich damit sorgfältig
auseinanderzusetzen. Das kann sich
rächen, wenn der Beitragsbescheid
kommt. Ein Unternehmen, das falsch
in den Gefahrtarif eingruppiert ist,
kann leicht mehrere tausend Euro
zu viel bezahlen.
Viele Fragen entstehen, wenn
Unternehmen sich umstrukturieren
und zum Beispiel Teile ausgliedern.
»Diese Frage­stellungen sind häufig
sehr kompliziert. Das kann man in
der Regel nicht am Telefon klären,
wir machen dann einen Termin im
Unternehmen« , erläutert Sven PohlKnauf. Bei der Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung der
BG ETEM leitet er die Abteilung Mitglieder und Beitrag.
Oft sind es aber auch Details, die
große Wirkung entfalten können.
»Das Einkommen von Mitarbeitern
ist nur bis zur Grenze von 72.000 Euro
pro Jahr zu melden«, sagt PohlKnauf. »Wer hier zu viel Entgelt
meldet, zahlt auch zu viel Beitrag.
Da im Entgeltnachweis nur eine Gesamtsumme gemeldet wird, können
wir das nicht von uns aus erkennen.«
Besonders für Existenzgründer
ist es sinnvoll, den Beratungsdienst
in Anspruch zu nehmen. »Ob ein
neues Unternehmen in die Gefahrklasse »Foto-Design« oder »Digitale
Bildbearbeitung« eingestuft wird,
kann beim Mitgliedsbeitrag einige
hundert Euro Unterschied ausmachen«, erklärt Pohl-Knauf.
Die Mitarbeiter des Beratungsdienstes beantworten auch viele
Fragen von Unternehmern zu ihrem
persönlichen Versicherungsschutz.
»Viele Unternehmer sind schlechter
abgesichert als ihre Mitarbeiter«,
wundert sich Pohl-Knauf, »sie erhalten im Versicherungsfall weniger
Verletztengeld und geringere Renten
als ihre Angestellten. Unsere Mit­
arbeiter können dabei helfen, Versorgungslücken zu schließen.«
Unter der Telefonnummer
0611-131· 499 werden Fragen und
Anliegen entweder sofort geklärt
oder an einen Spezialisten des
Beratungsdienstes weitervermittelt.
[ Sp ]
Gefahrklasse
0,4
Kaufmännisches Personal
0,6
Grafik
1,4
Handunternehmen
1,9
Druckerzeugnisse
1,8
Fotografie
1,8
Buchbindereierzeugnisse
1,8
Tapeten
2,6
Kartonagen
3,0
Wellpappenherstellung
BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 5
[ 1 ] Auswahl
der Seminardatenbanken
[ 2 ] Seminarsuche
nach Bereichen
und Zielgruppen
[ 1 ]
[ 2 ]
Seminarsuche leicht
gemacht! Durch die Fusion
können Betriebe und Versicherte
ein umfangreicheres Angebot an
Lehrgängen und Seminaren nutzen.
Hier die Vorgehensweise für die­je­nigen, die sich schnell und um­
fassend über das gesamte Angebot
der BG ETEM informieren wollen:
Auf der Portalseite des Internetauftrittes der BG ETEM ist unten
links eine Rubrik mit der Bezeichnung »Service«. Mit einem Klick auf
»Seminare« erhält man die Übersicht aller Seminardatenbanken der
BG ETEM.
Hier können branchenübergreifende Seminare unter dem »Gemeinsamen Angebot« oder Seminare
aus den drei fachspezifischen Bereichen »Elektro-Textil-Feinmechanik«,
»Energie und Wasserwirtschaft«
und »Druck und Papierverarbeitung«
ausgewählt werden.
Unter den ersten beiden fach­
spezifischen Bereichen »ElektroTextil-Feinmechanik« und »Energieund Wasserwirtschaft« gibt es als
zusätzliches Angebot noch eine
»Spezielle Auswahl an Seminaren
für Energieversorgungsunter­
nehmen«.
Das »Gemeinsame Angebot«
bietet die Möglichkeit, sich ohne
große Formalitäten über die drei
Organisationsstandorte Düsseldorf,
Köln und Wiesbaden zu einem entsprechenden Lehrgang oder Seminar
anzumelden. Zu einer Veranstaltung
gelangt man entweder durch Auswahl des interessierenden Bereichs
und die Zielgruppe oder über die
Volltextsuche. Danach erscheint
ein Suchergebnis von dem aus man
automatisch zu der gewünschten
Veranstaltung geführt wird.
Ein Tipp: Wechselt man über
die »Zurück«-Funktion von einem
Suchergebnis zur Suchmaske,
bleiben die eingestellten Suchkriterien erhalten. Nach einem Klick
auf »Ein­gabe löschen« kann wieder
uneingeschränkt gesucht werden.
Von der jeweiligen Seite der
Haupt- oder Branchenverwaltung
kann das »Gemeinsame oder fachspezifische Angebot« über die
Seminardatenbank ebenfalls auf­
gerufen werden. [ Pr ]
6 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet
Aktuelles
Aus BG-PRÜFZERT wird
DGUV Test Das Prüf- und
Zer­tifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat seit dem 1. Juli
2010 einen neuen Namen. Aus BGPRÜFZERT (Berufsgenossenschaftliches Prüf- und Zertifizierungs­
system) wurde DGUV Test.
DGUV Test umfasst die 19 Prüfund Zertifizierungsstellen der Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung. Über 300 Experten testen hier –
neben anderen Aufgaben – Arbeitsmittel hinsichtlich Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Herz und
Nieren und decken sicherheitstechnische Mängel auf. Herstellern bietet
die Prüfung eine gute Möglichkeit,
ihre Produkte vor dem Verkauf zu
verbessern und durch Kennzeichnung mit dem DGUV Test-Zeichen
ihre Absatzchancen zu erhöhen.
Pro Jahr stellen die Prüf- und Zer­
tifizierungsstellen 3.500 Zertifikate
aus, ein gutes Viertel geht an Hersteller aus dem Ausland.
Mit ihrer Arbeit unterstützen die
Prüf- und Zertifizierungsstellen von
DGUV Test die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrem
gesetzlichen Auftrag, die Prävention
am Arbeitsplatz und in der Schule mit
allen geeigneten Mitteln zu fördern.
»Unternehmen kaufen Maschinen
und andere Produkte heute weltweit
ein. Die Einkäufer müssen sich auf
die Sicherheit der Arbeitsmittel und
Risiko raus! Beim Multi­
tasking sind alle gleich –
schlecht Multitasking bestimmt
unseren Arbeitsalltag. Aber können
Frauen tatsächlich besser als Männer
mit mehreren Aufgaben gleichzeitig
jonglieren? Sind Jüngere belast­
barer als Ältere? Eine aktuelle Studie
des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) widerlegt diese
gängigen Vorurteile. Wer versucht,
verschiedene Dinge gleichzeitig zu
erledigen, zahlt einen Preis – egal
ob Mann oder Frau, ob Jung oder Alt.
Nachlassende Leistungen, erhöhte
Anspannung und dadurch ein potenziell erhöhtes Unfallrisiko sind die
Folgen des Multitaskings. Darauf weisen Unfallkassen und Berufs­genos­
senschaften im Rahmen ihrer Präventionskampagne »Risiko raus!« hin.
An der Studie nahmen 32 männliche und 32 weibliche Versuchs­
personen im Alter zwischen 21 und
60 Jahren teil. Sie bekamen zwei
realitätsnahe Aufgaben gestellt:
Zum einen sollten sie bei einer Fahrsimulation bei entsprechenden
Signalen die Spur wechseln. Zum
anderen wurde eine Bürotätigkeit
nachgestellt. Die Probanden sollten
per Knopfdruck entscheiden, ob
Worte, die sie auf dem Bildschirm
sahen, Rechtschreibfehler enthielten
oder nicht. Beide Aufgaben wurden
zunächst ohne, dann mit einer Zusatzaufgabe erledigt. Bei der Fahraufgabe sollten die Probanden etwa
eine Telefonnummer ins Handy tippen oder eine Wegbeschreibung
vorlesen. Bei der Wortaufgabe wurde
ihnen ein Text über Kopfhörer vorgespielt, zu dem sie im Anschluss
Fragen beantworten mussten.
Untersucht wurden Leistung,
subjektives Erleben und körperliche
Reaktionen. Dabei zeigte sich, dass
die Fahrleistung unter MultitaskingBedingungen schlechter wurde, die
Versuchspersonen waren ange-
Produkte verlassen können«, erklärt
Dr. Walter Eichendorf, stellvertreten­
der DGUV-Hauptgeschäfts­führer:
»Mit dem GS- und dem DGUV TestZeichen bieten wir den Unternehmen eine gute Auswahl­hilfe beim
Einkauf; und durch unsere Mitarbeit
in der Normung bringen wir unsere
Erfahrungen aus der Prüfung und
Zer­ti­fizierung auch international in
die Produktentwicklung ein.«
Auch die Internetadresse ändert
sich entsprechend: DGUV Test
ist unter www.dguv.de/dguv-test ­
zu erreichen. [ DGUV ]
spannter, das Herz schlug schneller.
Bei der Büroaufgabe zeigte sich
ebenfalls eine Leistungsverschlechterung, sobald eine weitere Aufgabe
parallel bewältigt werden musste.
Auch hier fühlten sich die Probanden angespannter. Dazu die Versuchsleiterin Dr. Hiltraut Paridon:
»Wer mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen muss, erhöht damit
seinen Stress und macht Fehler.
Das ist weder für den Einzelnen gut,
denn er schadet damit seiner Gesundheit, noch ist es gut für das Unternehmen, denn bei Stress geschehen mehr Unfälle und die sind teuer.«
Da sich Doppelbelastungen im
Arbeitsalltag aber kaum vollständig
vermeiden lassen, rät Paridon:
»Überprüfen Sie, in welchen Situ­a­­tio­
nen Multitasking besonders kri­tisch
ist und versuchen Sie an diesen Stellen etwas zu verändern. Das gilt vor
allem für sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Um seine eigene Gesundheit
und die anderer zu schützen, sollte
Multitasking vermieden werden.«
[ DGUV ]
Weitere Informationen
www.risiko-raus.de
BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 7
Geprüfte Maschinen und zertifizierte Betriebe
Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung
Für folgende Maschinen wurden im Juli/August 2010 die Zertifikate für das BG-/GS-/ET-Zeichen ausgestellt:
Unternehmen
Maschinenart
Maschinentyp
Prüfnr.
Zertifikat
Wohlenberg Buchbindesysteme AG
Dreischneider
trim-tec 60e
DP 10074
GS
Esselte Leitz GmbH
Laminiergerät CS9
DP 10075
GS
Wohlenberg Buchbindesysteme AG
Dreischneider
trim-tec 60e
DP 10076
ET
technotrans AG
Energieminimiertes Kombi-
beta.c.eco
DP 10078
nationsgerät für Feuchtmittel-
Aufbereitung und FarbwerkTemperierung
DGUV
Test
manroland AG
Falzapparat
FF-2
DP 10079
GS
Wohlenberg Buchbindesysteme AG
Kreuzleger
stack-tec DP 10080 GS
Wohlenberg Buchbindesysteme AG
Kreuzleger
stack-tec
DP 10081
ET
Müller Martini
Buchbindesysteme AG
Frontschnittmaschine
Frontero
3674
DP 10082
ET
Heidelberg Postpress
Deutschland GmbH
Zusammentragmaschine EB Pro G
DP 10083
GS
RUGE & SINGER
Viereckenstanze
Vollstanze
RS 2000
RS 2008
DP 10084
GS
GS: Geprüfte Sicherheit, DGUV Test: DGUV Test-Sicherheitszeichen, ET: Euro Test-Zeichen.
Die aktuelle Liste finden Sie im Internet unter www.bgdp.de/Maschinenliste
Leitfaden zur neuen Maschi­
nenrichtlinie: Zweite Auf­
lage im Juni 2010 veröffent­
licht Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss seit 29.12.2009
für alle Maschinen angewendet
werden, die im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr
gebracht werden.
Um ein einheitliches Verständnis
und eine einheitliche Anwendung
der Maschinenrichtlinie zu erreichen,
hat die europäische Kommission zu­
sammen mit den Mitgliedstaaten
­einen Leitfaden zur Maschinenrichtlinie erarbeitet. Der erste Teil ist
­Ende letzten Jahres erschienen.
­Inzwischen liegt die zweite vervollständigte Auflage vor, die Anmerkungen zu den Anhängen III bis XI
enthält. In Anhang I wurden Fehler
verbessert und die Anmerkungen
zu Ketten und Seilen überarbeitet,
um die praktische ­Anwendbarkeit
der Anforderungen klarer zu fassen.
In den Leitfaden sind viele Anmerkungen der Prüf- und Zertifizierungsstellen des DGUV Test eingeflossen.
Veröffentlicht ist der Leitfaden
vorerst nur in englischer Sprache;
eine deutsche Übersetzung soll im
Frühjahr 2011 erscheinen.
Der Leitfaden wird auf den Inter­
netseiten der europäischen Kom­mis­sion als Online-Version zur
Verfügung gestellt, damit eine leichtere Aktualisierung erfolgen kann.
Eine PDF-Version des Leitfadens
kann auf der Internetseite der
Prüfstelle heruntergeladen werden
(www.bgdp.de/pages/
maschinenpruefung/links.htm)
[ DGUV ]
8 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet
Aus- und Weiterbildung
Termine
Die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung führt zu folgenden Terminen Aus- und Weiterbildungs­veranstaltungen durch:
Lehrgänge für Fachkräfte
für Arbeitssicherheit
Seminare für Meister
und andere Vorgesetzte
Seminare für Betriebsräte
Seminare für Betriebsärzte
Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte
03 / 01 – 07 / 01 / 11
14 / 03 – 18 / 03 / 11
1. Präsenz – 1. Teil
65817 Eppstein
24 / 01 – 28 / 01 / 11
11 / 04 – 15 / 04 / 11
1. Präsenz – 2. Teil
65817 Eppstein
21 / 02 – 25 / 02 / 11
14 / 06 – 17 / 06 / 11
2. Präsenz
65817 Eppstein
28 / 03 – 08 / 04 / 11
3. Präsenz
65817 Eppstein
13 / 12 – 17 / 12 / 10
16 / 05 – 20 / 05 / 11
4. Präsenz
65307 Bad Schwalbach
65817 Eppstein
28 / 02 – 04 / 03 / 11
Grundseminar
65817 Eppstein
04 / 07 – 08 / 07 / 11
Grundseminar
89257 Illertissen
06 / 12 – 08 / 12 / 10
Aufbauseminar 65817 Eppstein
26 / 09 – 28 / 09 / 11
Aufbauseminar 89257 Illertissen
02 / 02 – 04 / 02 / 11
Grundseminar
89257 Illertissen
06 / 04 – 08 / 04 / 11
Grundseminar
16831 Linow
01 / 12 – 03 / 12 / 10
Aufbauseminar
65817 Eppstein
21 / 09 – 23 / 09 / 11
Aufbauseminar
16831 Linow
15 / 04 / 11
12589 Berlin
25 / 11 / 11
65817 Eppstein
10 / 01 – 14 / 01 / 11
06 / 06 – 10 / 06 / 11
1. Teil
65817 Eppstein
21 / 03 – 25 / 03 / 11
2. Teil
65817 Eppstein
29 / 11 – 01 / 12 / 10
Weiterbildung
65817 Eppstein
18 / 04 – 20 / 04 / 11
Weiterbildung
08547 Jößnitz
Seminare für Brandschutzhelfer
22 / 03 / 11
17 / 05 / 11
20 / 09 / 11
08 / 11 / 11
39116 Magdeburg
45239 Essen
97084 Würzburg
86154 Augsburg
»Arbeits- und Gesundheitsschutz«
für Azubis und junge Mitarbeiter
10 / 02 / 11
91438 Bad Windsheim
Lehrgänge für Staplerfahrer
22 / 11 – 26 / 11 / 10
Ausbildung
89257 Illertissen
07 / 03 – 11 / 03 / 11
Ausbildung
08547 Jößnitz
07 / 02 – 11 / 02 / 11
Ausbildung
08547 Jößnitz
14 / 03 – 18 / 03 / 11
Ausbildung
89257 Illertissen
31 / 01 – 02 / 02 / 11
Weiterbildung
89257 Illertissen
Lehrgänge für Ausbilder von Staplerfahrern
Seminare zum alternativen Betreuungsmodell
Termine für regionale Seminare auf Anfrage
BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 9
Aus- und Weiterbildung
Fachseminare
Diese Seminare sind gedacht für alle Mitarbeiter unserer Mit­glieds­betriebe, soweit sie ent­­sprechend eingesetzt
und mit dem Fachgebiet betraut sind.
»Gesundheitsmanager« 15 / 11 – 17 / 11 / 10 65307 Bad Schwalbach
»Bogenoffset« 05 / 04 – 06 / 04 / 11 20537 Hamburg
»Büroarbeit – sicher und gesund« 30 / 08 – 31 / 08 / 11 01109 Dresden
»Etikettendruck«
30 / 11 – 02 / 12 / 10
71546 Kleinaspach
»Gefahrstoffe, REACH und GHS«
22 / 03 – 24 / 03 / 11
75399 Unterreichenbach
»Krisen- und Notfallmanagement«
22 / 11 – 24 / 11 / 10
65307 Bad Schwalbach
»Lärm und Lärmschutz«
08 / 11 – 09 / 11 / 11
31542 Bad Nenndorf
»Luftbefeuchtung und Hygiene«
16 / 03 – 17 / 03 / 11
86154 Augsburg
»Sicherheit von Maschinen«
29 / 08 – 02 / 09 / 11
01109 Dresden
»Wellpappe«
17 / 05 – 18 / 05 / 11
97084 Würzburg
Führung und Persönlichkeit
Diese Seminare sind gedacht für alle Führungskräfte unserer Mitgliedsbetriebe, die ihre rhetorischen Fähigkeiten
und ihr methodisches Geschick in Führungssituationen der täg­lichen Praxis weiter verbessern wollen.
»Alkohol und andere Suchtgefahren« »Alkohol und andere Suchtgefahren – Erfahrungsaustausch«
14 / 02 – 15 / 02 / 11
73432 Aalen
28 / 09 / 11
38102 Braunschweig
»Überzeugen im Gespräch«
14 / 02 – 15 / 02 / 11
33689 Bielefeld
»Moderierte Unterweisung von Teams« 06 / 12 – 07 / 12 / 10
74072 Heilbronn
04 / 04 – 05 / 04 / 11
42115 Wuppertal
»Mit Rhetorik zum Erfolg« 07 / 02 – 08 / 02 / 11
65205 Wiesbaden
»Seminare für Führungskräfte« 14 / 03 – 15 / 03 / 11
38110 Braunschweig
»Stress und Stressbewältigung« 29 / 01 – 30 / 01 / 11
69124 Heidelberg
19 / 11 – 20 / 11 / 11
37075 Göttingen
13 / 11 / 2010
14 / 11 / 2010
11 / 12 / 2010
41564 Kaarst
53332 Bornheim
09353 Oberlungwitz-Sachsenring
Verkehrssicherheit »BG-Fahrsicherheitstrainings für PKW-Fahrer«
Ausbildungslehrgänge für22 / 11 – 24 / 11 / 10
Sachkundige der Ladungssicherung
06 / 12 – 08 / 12 / 10
37431
Bad Lauterberg
Ausbildung
63872 Heimbuchtal
Ausbildung
28 / 03 – 30 / 03 / 11
82256 Fürstenfeldbruck
Ausbildung
27 / 06 – 29 / 06 / 11
16831 Linow
Weiterbildung
Seminar und Fahrtraining »Ökonomisch und sicher fahren«
Termine auf Anfrage
Die laufend aktualisierten Termine sowie Informationen über noch verfügbare Plätze sind im Internet (www.bgdp.de/Seminare) abrufbar.
Detaillierte Angaben zum gesamten Aus- und Weiterbildungsangebot können unter der Fax Nummer 0611-131·167 oder unter aw.dp@bgetem.de
angefordert werden.
10 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet
Unfälle
Auslaufstelle wird zur Einlauf­
stelle: schwere Handverletzung
Schwere Handverletzung an
einer Inlinemaschine In einem
An einer Rollenoffsetdruckmaschine
wollte der Drucker an der Aufrollung die
laufende Papierbahn auf Quetschfalten
prüfen. Dabei geriet er mit dem Ringfinger
der rechten Hand in die Einzugstelle
zwischen Anpressrolle und Papierbahn.
Der Finger wurde hierbei schwer verletzt.
Im normalen Betriebszustand ist zwischen der Papierbahn und der Anpress­
rolle eine ungefährliche Auslaufstelle.
Für wenige Produkte wird die Papierbahn
jedoch in umgedrehter Richtung aufgewickelt. Hierfür ist ein Umschalter an der
Maschine vorgesehen. Damit wird die
Auslaufstelle zu einer Einzugstelle, in die
der Drucker geriet.
Obwohl die Maschine ein CE-Zeichen
trägt, war für den Fall der umgekehrten
Drehrichtung vom Hersteller kein aus­
reichen­der Schutz vorgesehen. Auch in
der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes war diese Gefahr nicht erkannt worden.
Der Hersteller der Maschine kann
mittlerweile eine technische Lösung zur
Verbesserung der Schutzeinrichtung
anbieten. [ Ww ]
Mitgliedsbetrieb musste eine ältere Inline­maschine repariert werden. Bei dem
anschließenden Probelauf hörte ein
Mechaniker einen lauten Schlag aus
dem Bereich des Vakuumbandes.
Der Mechaniker vermutete einen Lagerschaden im Bereich der Umlenk- und
Spanneinrichtung des Bandes. Um diesen
festzustellen, musste die Maschine in
Betrieb sein. Er kroch unter das Vakuumband und tastete die Umlenkrollen mit der
Hand ab. Dabei geriet er zwischen zwei
Bandumlenkrollen und zog sich schwere Quetschungen und Nervendurchtren­-
nungen sowie Brüche des Unterarms,
der Mittelhand und der Handwurzel zu.
Einen Lagerschaden hätte er fest­
stellen können, ohne unter die Maschine
zu kriechen und in der Nähe der Band­
einzugstelle zu hantieren. Lagerschäden
führen zu Vibrationen, die sich z. B. auf
einen Schraubendreher übertragen, mit
dem man das Maschinengestell berührt.
Aufgrund der Dunkelheit unter der Maschine konnte der Mechaniker vermutlich
die Bandeinzugstelle nicht sehen. Er hätte
daher besondere Vorsichtsmaßnahmen
ergreifen, zumindest aber eine Lampe zu
Hilfe nehmen müssen. [ Kh ]
BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 11
Schutzbügel als Unfallursache
Bei der Herstellung eines besonders
di­cken Produktes auf einem Sammelhefter
verklemmte sich der Dreiseitenschneider.
Der Maschinenführer wollte diesen durch
Rückwärtsdrehen mit der Handkurbel
wieder lösen.
An dem Dreiseitenschneider führt
ein Verkehrsweg entlang, auf dem auch
schwere Produktpaletten per Handhubwagen gefahren werden. Deshalb ist
dort ein Schutzbügel als Anfahrschutz
montiert (Bild links). Der Schutzbügel
ist auf fest montierte Füße aufgesteckt
und kann entfernt werden, damit die Öffnung mit der Welle für die Handkurbel
wieder zugänglich wird (Bild rechts).
Als der Maschinenführer die aufgesteckte
Kurbel rückwärts drehen wollte, rutschte
er mit der Kurbel ab und schlug mit der
rechten Hand gegen den rechten Befes­
tigungsfuß des Schutzbügels. Dabei verstauchte er sich die rechte Hand.
Nach der Unfalluntersuchung wurden
die Schutzbügel an allen Sammelheftern
breiter ausgeführt, so dass der auf dem
Boden befestigte Fuß nicht mehr im
Bereich des Kurbelradius liegt. [ Bs ]
12 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet
125 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung – ein Rückblick (Teil 1)
Stabilität – von Anfang an Mit der Gründung einer
Versicherung gegen Arbeits­unfälle und – in einem zweiten
Schritt – auch gegen Berufskrankheiten betrat Deutschland
im Jahr 1885 Neuland. Die gesetzliche Unfallversicherung
erwies sich als erstaunlich belastbare Institution, die selbst ­­
in turbu­lenten Zeiten ihren gesetzlichen Auftrag erfüllte ­
und immer noch erfüllt. In dieser und den beiden nächsten
Aus­gaben der »tag für tag« geben wir Ihnen eine kurze
Zusammen­fassung der geschichtlichen Entwicklung.
Kaiserreich und industrielle Revolution Die Ge­
schichte der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt
in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Rasant ver­
ändert die Industrialisierung das ehemals landwirt­
schaftlich geprägte Land. Fabriken schießen förmlich
aus dem Boden. Einerseits bieten sie neue Arbeitsplätze
und die werden aufgrund des Bevölkerungswachstums
auch dringend gebraucht. Andererseits verändern sie
aber auch die bestehende Sozialordnung. Immer mehr
Menschen wandern aus Landwirtschaft und Handwerk
ab und verdingen sich als Arbeiter in den Fabriken. Dort
haben sie zunächst kaum Rechte: Die Löhne sind gering,
die Arbeitszeiten lang, die Arbeitsbedingungen oft
katastrophal.
In Folge dieser schlechten, ungesicherten Arbeitsbe­
dingungen erreicht die Zahl der Arbeitsunfälle schwin­
delerregende Höhen. Die wenigen »Fabrikinspektoren« –
Vorgänger der Gewerbeaufsicht –, die es seit 1854 gibt,
können den Mängeln kaum Einhalt gebieten.
Erleidet ein Arbeiter einen Unfall, hat er keinerlei
Ab­sicherung: ihn erwarten oft nur noch Kündigung und
Armut. Auch das 1871 erlassene Haftpflichtgesetz für
Unternehmer ändert daran wenig. Denn die verunfallten
Arbeiter müssen ihrem Arbeitgeber ein schuldhaftes
Verhalten nachweisen. Für die meisten ist das schon
allein aus finanziellen Gründen eine unmöglich zu er­
füllende Bedingung.
Die elenden Lebensbedingungen einer rasch wachs­
enden Arbeiterschaft werden zur beherrschenden so­
zia­len Frage der Zeit. Lange zieht der Staat sich auf die
Position zurück, dass der Interessenausgleich zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine privatrechtliche
BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 13
Angelegenheit sei. Doch aus unterschiedlichen Gruppen
der Gesellschaft werden Forderungen laut, die ungesi­
cherte Existenz der Arbeiter nicht länger hinzunehmen
und sie im Rahmen einer »Arbeiterversicherung« abzu­
sichern. Reichskanzler Otto von Bismarck ist sich des
Handlungsbedarfs wohl bewusst.
Bismarck favorisiert eine öffentlich-rechtliche Unfall­
versicherung, die den Betroffenen unabhängig von der
Verschuldensfrage entschädigt. Die Kosten sollen nach
seinen Vorstellungen allein die Arbeitgeber und der Staat
tragen. Viele Unternehmer fürchten steigende Kos­ten,
einige aber, wie der Stahlindustrielle Louis Baare, wei­
sen darauf hin, dass eine wachsende Industrie auf zu­
friedene und gesunde Arbeiter angewiesen ist.
Bismarck erhofft sich jedoch noch einen ganz anderen
Gewinn. Jenseits des Sozialistengesetzes »gegen die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokra­
tie« sucht er nach einem Mittel, die Soziale Frage zu ent­
spannen. Er will die unzufriedenen Arbeiter mit dem
Staat versöhnen und weiterem Aufruhr zuvorkommen.
Diese Überlegung wird auch in der »Kaiserlichen Bot­
schaft«, mit der Kaiser Wilhelm I. 1881 die Sozialversi­
cherung begründet, deutlich: »Schon im Februar dieses
Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen
lassen, dass die Heilung der sozialen Schäden nicht
ausschließlich im Wege der Repression sozialdemo­
kratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf
dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter
zu suchen ist.«
Strukturen und Aufgaben In nur sechs Jahren, von
1883 bis 1889 legt der Reichstag mit drei neuen Gesetzen
den Grundstein für die moderne Sozialversicherung:
die Kranken-, die Unfall- und die Rentenversicherung.
Im Kern enthält das Unfallversicherungsgesetz vom
06. Juli 1884 viele Elemente, die bis heute Bestand haben:
Von Anfang an obliegt die Finanzierung der Versiche­
rung allein den Unternehmern. Im Gegenzug werden sie
von ihrer zivilrechtlichen Haftpflicht befreit. Auch das
Prinzip der Einstufung der Betriebe und ihrer Beiträge
nach Gefahrklassen wird bereits mit der Gründung der
Berufsgenossenschaften eingeführt. Am 7. Januar 1885
gründen die Buchdrucker als erste Branche in Leipzig
eine Berufsgenossenschaft. Am 22. Januar folgen die
Papierverarbeiter in Berlin. Insgesamt nehmen 55 Berufs­
genossenschaften am 1. Oktober 1885 ihre Arbeit auf.
Versichert gegen die Folgen von Arbeitsunfällen
sind zunächst allerdings nur Beschäftigte aus »gefähr­
lichen« Betrieben. Zwar wird diese Definition in den
folgenden Jahren beständig ausgeweitet, der Versiche­
rungsschutz für alle Arbeitnehmer kommt jedoch erst
1942. Geführt werden die Berufsgenossenschaften von
­einer Selbstverwaltung der Unternehmer. Für eine Be­
teiligung der Arbeitnehmer, die einzelne Stimmen for­
dern, gibt es keine Mehrheit. Die Parität in der Selbst­ver­waltung wird erst 1951 verwirklicht werden.
Unfallverhütung ist neben der Rehabilitation und
Entschädigung von Arbeitnehmern, die einen Arbeits­
unfall erlitten haben, das zentrale Anliegen der gesetz­
lichen Unfallversicherung. Bereits 1886 – nur ein Jahr
nach der Gründung – wird die erste Unfallverhütungs­
vorschrift von einer Berufsgenossenschaft erlassen.
Bis ins Jahr 1900 haben die Berufsgenossenschaften
lediglich das Recht, Unfallverhütung in den Betrieben
zu betreiben. Danach wird es zu ihrer Pflichtaufgabe.
Das schlägt sich auch in der Zahl ihrer Technischen
Aufsichtsbeamten nieder: 1910 sind es immerhin
schon 339. [ DGUV ]
Fotos und Grafiken:
DGUV
14 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten in Waschund Reinigungsanlagen – kein unnötiges Risiko
eingehen Brennbare Flüssig­keiten mit Flammpunkten über
55° C können ein Explosions­risiko darstellen. Das belegen
mehrere Schadensfälle. Beim Einsatz brennbarer Flüssigkeiten
in Wasch- und Reinigungs­anlagen sind daher Sicherheits­
maßnahmen notwendig.
Foto: Wetec
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 15
Prüfanforderungen an Waschanlagen im Printbereich
für in die Druckmaschine integrierte Waschanlagen:
für externe Waschanlagen (Waschmaschinen):
Richtlinie RL 2006/42/EG
RL 2006/42/EG
Richtlinie RL 94/9/EG*
RL 94/9/EG*
Richtlinie RL 1999/92/EG*
RL 1999/92/EG*
DIN EN 1010-2:2006
DIN EN 12921:2005
* Spezielle Richtlinien für den Explosionsschutz (RL 94/9/EG – ATEX 95 und RL 1999/92/EG – ATEX 137)
Bei einem Schadensfall, der sich im Frühjahr 2006 in
einem Mitgliedsbetrieb ereignet hatte, kam es zu einer
Explosion in einer Siebwaschanlage. Diese wurde
dabei völlig zerstört. Weitere Sachschäden gab es am
Gebäude, sowohl durch die Explosion als auch durch
einen Folgebrand. Personen kamen dabei durch glück­
liche Umstände nicht zu Schaden.
Werden bei Sprüh-, Bürsten- oder anderen aerosol­
bildenden Verfahren als Waschmittel brennbare Flüs­
sigkeiten angewendet, verliert deren Flammpunkt seine
eigentliche sicherheitstechnische Aussage. Praxis­tests haben gezeigt, dass selbst Flüssigkeiten mit
Flammpunkten > 100° C auf Grund der Aerosolbildung
im ­Innenraum der Waschanlage zu einer gefährlichen
explosionsfähigen Atmosphäre führen können (Zone 0).
Sprühdrücke > 0,7 bar (Sprühen) führen in jedem
Fall zu einer Aerosolbildung. Bei Sprühdrücken < ­­0,7 bar
(Spülen) kann eine Aussage darüber nur durch eine
Einzelfallentscheidung getroffen werden (DIN EN 129213:2005).
Bei Wasch- und Reinigungsanlagen, die mit Sprüh-,
Bürsten- oder anderen aerosolbildenden Verfahren
arbeiten, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes
bzw. des Brand- und Explosionsschutzes der Wasch­
anlagendeckel mit einer Verriegelung mit Zuhaltung zu
versehen, die während des gesamten Waschbetriebes
wirksam sein muss. Ausnahmen davon können zulässig
sein, wenn z. B. die Waschanlage während des Betrie­
bes an eine ausreichend wirksame Absaugung ange­
schlossen ist.
Orientierung für den Hersteller: Maschinenrichtlinie oder ATEX-Richtlinie? Grundsätzlich fallen
Wasch- und Reinigungsanlagen, zu denen Teilewasch­
anlagen und Reinigungsgeräte wie Waschmaschinen
zählen, in den Anwendungsbereich der Maschinenricht­
linie RL 2006/42/EG. Der Hersteller muss u. a. mit der von
ihm geforderten Risikobeurteilung sicherstellen, dass
Risiken – auch durch gefährliche elektrostatische Auf­
ladung, Brand oder Explosion – weitestgehend vermie­
den werden. Weiterhin muss er in der Betriebsanleitung
die bestimmungsgemäße Verwendung seines Reini­
gungsgerätes und die vernünftigerweise vorhersehbare
Fehlanwendung der Maschine ausreichend beschrei­
ben. In besonderen Fällen, beim Einsatz brennbarer
Flüssigkeiten, ist durch den Hersteller zu prüfen, ob die
RL ­94/­9/EG (ATEX 95) einzuhalten ist. Für den Betreiber
gilt, dass die RL 1999/92/EG (ATEX 137) eingehalten
werden muss. Näheres dazu ist in der Betriebssicher­
heitsverordnung (BetrSichV) zu finden.
Wasch- und Reinigungsanlagen für den Printbereich
lassen sich generell in zwei Gruppen einteilen. Einer­
seits in Waschanlagen, die in die Druckmaschine inte­
griert sind, beispielsweise im Bogen- und Rollenoffset­
druck sowie im Illustrationstiefdruck, und andererseits
in ­externe Reinigungsanlagen (Teilereinigungsanlagen,
Waschmaschinen), beispielsweise im Etiketten-, Flexo-,
Sieb-, Tampon- und Zeitungsdruck.
>>
16 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Zulässige Waschmittel (organische Lösemittel)
in Abhängigkeit von Waschverfahren und Explosionsschutz
für explosionsgeschützte Geräte:
für nicht explosionsgeschützte Geräte:
brennbare, nicht wässrige oder wassermischbare
organische Lösemittel (oLM)
o
hne Einschränkungen
brennbare, wassermischbare
organische Lösemittel (oLM),
Flammpunkt > 55° C
Wasseranteil ≥ 80 %
TWaschmittel 15 K <
Flammpunkt oLM
Löse­mittelWasch­maschine
150 für Druck­
zylinder
Foto: Renzmann
brennbare, nicht wässrige
organische Lösemittel (oLM),
Flammpunkt oLM > 55° C
ohne zusätzliche
Erwärmung
ohne Aerosolbildung
In Druckmaschinen integrierte Waschanlagen
Über integrierte Waschanlagen wurde bereits an ande­
rer Stelle, »tag für tag 03/05«, ausführlich berichtet.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Druck­
maschinen mit integrierter automatischer Walzen- und
Zylinderwaschanlage, auch in Verbindung mit Löse­
mitteldurchlauftrocknern, sind in der DIN EN 1010-2:2006
näher erläutert.
Externe Waschanlagen (Teilereinigungsan­
lagen, Waschmaschinen) In explosionsgeschützten
(ATEX 95-konformen) Teilereinigungsanlagen bzw.
Waschmaschinen ist die Anwendung von Sprüh-, Bürs­
ten- und anderen aerosolbildenden Verfahren bei gleich­
zeitiger Verwendung von brennbaren, nichtwäss­rigen
­organischen Lösemitteln oder brennbaren, wasser­misch­
baren organischen Lösemitteln ohne Einschränkungen
zulässig. Während des Waschvorganges ist im Inneren
der Teilereinigungsanlage bzw. Waschmaschine über
der Flüssigkeitsoberfläche ständig von dem Vorhanden­
sein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre
auszugehen. Das gilt für alle Waschmittel mit einem
Anteil von mehr als 20% organischer Lösemittel, unab­
hängig von deren Flammpunkt.
Im Regelfall sind an den Aufstellort für solche
Waschanlagen besondere Anforderungen zu stellen –
Ex-Bereich!
Nicht explosionsgeschützte Geräte (nicht zündquellenfrei) Werden in nicht explosionsgeschützten
(nicht ATEX 95-konformen) Waschmaschinen löse­
mittelhaltige Wasch- und Reinigungsmittel eingesetzt,
sind folgende Bedingungen einzuhalten:
1. Organische Lösemittel mit Flammpunkten
größer ­55° C sind zulässig, wenn
keine zusätzliche Erwärmung möglich ist
keine Sprüh-, Bürsten- und anderen aerosolbilden­
den Verfahren Anwendung finden.
2. Wassermischbare organische Lösemittel mit
einem Wasseranteil größer 80% sind zulässig,
wenn
die Temperatur des Waschmittels ständig min­des­
tens 15 K unterhalb des Flammpunktes des orga­
nischen Lösemittels liegt
der Flammpunkt des organischen Lösemittels
größer 55° C ist. [ Sz ]
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 17
Waschcontainer aus Sicht eines
Anwenders Die Firma Presse
­Druck Oberfranken in Bamberg
setzte für die Teilereinigung seit
1994 eine Teilewaschanlage mit
Sprüheinrichtung ein. Seit April
2010 wird eine neue Technik einge­setzt. Jürgen Müller, Abteilungsleiter Drucke­reiservice, berichtet
über seine Praxis­erfahrungen
mit dem Waschcontainer Cycle­
Clean CC 22 von Wetec.
Herr Müller, wie haben Sie in der Vergangenheit die
Teile gereinigt?
Seit 1994 haben wir für die Teilereinigung, wie viele
andere auch, eine Teilwaschanlage mit Sprüheinrich­
tung eingesetzt.
Was sind die Gründe, warum das Unternehmen jetzt
eine andere Reinigungstechnologie bevorzugt?
Die VdS Schadenverhütung GmbH hatte uns aufge­
fordert, im Waschraum (Ex-Raum) eine Druckentlas­
tung nach außen nachzurüsten. Außerdem hätte das
Kühl­aggre­gat der Destillationsanlage erneuert werden
müssen. Neben komplizierten Bau­maß­nahmen hätte
das ganze beträchtliche Kosten ­ver­ur­­sacht. Des Wei­
teren überzeugte uns das Reini­gungs­ergebnis, von dem
wir uns in einem befreundeten Unternehmen überzeu­
gen konnten.
Seit wann arbeiten Sie mit der neuen Technik und
welche technischen Anforderungen mussten erfüllt
sein?
Mit dem neuen Waschcontainer arbeiten wir seit April
2010. Man benötigt lediglich einen Elektroanschluss
(400 V, 63 A) und die Anbindung an eine Absaugung.
Da unser mit Wasser verdünnbares Waschmittel, mehr
als 85% Wasser enthält, sind keine ExplosionsschutzAnforderungen zu beachten.
Die beim Reinigen anfallenden Farbschlämme werden
über eine integrierte Bandfilteranlage ausgeschleust
und ­das Waschmittel im Kreislauf geführt.
Welche betrieblichen Vorteile sehen Sie durch den
Einsatz der neuen Reinigungstechnologie ohne leicht­
flüchtige Lösungsmittel?
Die neue Reinigungstechnik lief von Beginn an stö­
rungsfrei. Ein Ex-Raum wird nicht mehr benötigt. Brandund Explosionsrisiken sind durch die neue Reinigungs­
technik nahezu ausgeschlossen. Auch bei starken Ver­
krus­tungen lässt sich ein gutes Reinigungsergebnis
­erzielen. Insgesamt wird eine bessere Reinigungsquali­
tät erreicht. Inzwischen werden nicht nur die Farbkästen
und Rakel aus der Druckmaschine gewaschen, sondern
auch verschmutzte Teile aus der Druckplattenherstel­
lung. Der notwendige personelle Einsatz für den
Wasch­container lässt sich durch Hilfskräfte nach ent­
sprechender Einweisung problemlos realisieren.
Herr Müller, würden Sie sich heute wieder für diesen
Waschcontainer entscheiden?
Auf alle Fälle, wenn die geplanten Verbesserungen
für die Walzen- und Zylinderreinigung (Drehvorrichtung
im Inneren) bis dahin umgesetzt sind, damit sich die
Anlage noch effizienter benutzen lässt.
Herr Müller, wir danken Ihnen für das interessante
Gespräch. [ Sz ]
Jürgen Müller,
Presse Druck
Oberfranken
Foto: Dietmar
Dorscht
18 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 19
Wellpappenerzeugung – Neue Sicherheitsanforderungen in der Leimküche Borax ist ein unverzichtbarer
Hilfsstoff bei der Herstellung von Wellpappe. Borax wird wegen
der fortpflanzungs- und fruchtschädigenden Wirkungen seit
kurzem höher gesundheitschädigend eingestuft als bisher.
Einige Wellpappenbetriebe müssen den Umgang mit Borax
ändern. Denn beim Umgang mit pulverförmigem Borax kann
der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten werden.
Borax wird bei der Wellpappenfertigung dem Leim
zugemischt, um die Verkleisterung des Leims und damit
die Klebfähigkeit zu beschleunigen. In der Leimküche
wurde Borax bis vor wenigen Jahren ausschließlich in
Pulverform verwendet. Das pulver­förmige Borax wird
aus einem Sack über einen Trichter in ein Vorratsgefäß
gegeben, abgewogen und dem Leimansatz zugemischt.
Gefährdungen durch Borax Die Aufnahme von
Borax durch die gesunde Haut ist gering. Borax gelangt
hauptsächlich über die Atemwege als Staub oder als
Aerosol in den Körper. Dabei werden Reizwirkungen im
Atemtrakt und an den Augen beobachtet.
Aufgrund dieser lokalen Reizwirkung wurde ein
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gemäß TRGS 900 für
»Borsäure und Natriumborate« von 0,5 mg Bor/m³ fest­
gelegt. Umgerechnet auf Borax (DinatriumtetraboratDecahydrat) bedeutet das 4 mg/m³.
Aufgrund von tierexperimentellen Daten konnte
zudem ein AGW von 11 mg Bor/m³ für die erwiesene
fruchtbarkeitsschädigende Wirkung und ein AGW
von 1,3 mg Bor/m³ für die erwiesene fruchtschädigende
Wirkung abgeleitet werden. Hieraus resultiert gemäß
TRGS 900 die Kennzeichnung »Y«, d. h. ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW
nicht befürchtet zu werden.
Bei der Festlegung von Belastungsspitzen ist Borax
als lokal reizender Stoff in die Kategorie I mit einem
Überschreitungsfaktor von 2 eingeteilt. Bei kurzzeitigen
Arbeiten, wie dem Entleeren der Säcke mit Borax, darf
für maximal eine Stunde pro Schicht die Belastung beim
doppelten Grenzwert liegen, also bei 1mg Bor/m³.
>>
Neue Kennzeich­
nung von Borax
20 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
[ 1 ]
[ 1 ] Container
mit Flüssigborax
[ 2 ] Leimküche
Einstufung und Kennzeichnung von Borax
Ab dem 01. Dezember 2010 werden Borax und weitere
Bor-Verbindungen in die neue Kategorie »Repr. 1B«
eingestuft und wie folgt gekennzeichnet:
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Diese Einstufung entspricht den R-Sätzen »R 60
kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen«
und »R 61 kann das Kind im Mutterleib schädigen«.
Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung
Mit der Einstufung von Borax und weiterer Borverbin­
dungen in die Kate­gorie 2 (alte Bezeichnung) bzw.
Kategorie 1B (neue Bezeichnung) der krebserzeugen­
den, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefähr­
denden Stoffe sind nach der Gefahrstoffverordnung
zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig:
Ersatzstoffprüfung: Nach dem derzeitigen Stand der
Technik ist ein zu Borax gleichwertiger Ersatzstoff mit
geringerer Gesundheitsgefährdung nicht verfügbar.
Einsatz geschlossener Systeme: Die Verwendung von
Flüssigborax oder Fertigstärke bzw. vorgemischter
Stärke (bereits mit Borax versetzt) ermöglicht den
Leim­ansatz in einem geschlossenen System.
[ 2 ]
Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte: Der Arbeit­
geber stellt z. B. durch Messungen sicher, dass die
Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.
Absicherung der Arbeitsbereiche: Borax bzw. bor­
haltige Gemische sind unter Verschluss oder so auf­
zubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige
Personen Zugang haben.
Messungen durch die BG Zur Einschätzung der
Belastungssituation gegenüber Borax wurden in meh­
reren Wellpappenbetrieben Luftmessungen durch­
geführt. Die Ergebnisse zeigen, dass an allen relevanten
Arbeits­plätzen in der Wellpappe der AGW für Borax
im Schicht­mittel eingehalten wird. Das gilt sowohl für
Arbeitsplätze, wo der flüssige Leim vorliegt, wie in der
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 21
Leimküche oder an den Leimwerken, als auch dort, wo
vergleichsweise hohe Staubbelastungen herrschen,
wie am Längsschneider oder an der Ballenpresse. Die
Konzentrationen liegen in diesen Bereichen unterhalb
der Bestimmungsgrenze bzw. unterhalb einem Hundert­
stel des AGW. Beim Einfüllen von pulverförmigem Bo­
rax aus Säcken in den Trichter lagen die Konzentratio­
nen bei einer Reihe von Messungen über 1 mg/m³, es
wurden Luftkonzen­trationen bis 6,2 mg/m³ festgestellt.
Es ist daher beim Umgang mit Sackware nicht sicher­
gestellt, dass die Anforderungen an die Spitzenbegren­
zung für Borax erfüllt werden.
Dagegen wurden beim Ansatz von Wellpappenleim
unter Verwendung von flüssigem Borax oder Fertig­
stärke bzw. vorgemischter Stärke nur sehr geringe
Konzentrationen in der Luft gemessen.
Konsequenzen Die offene Zugabe von Pulverborax
aus Säcken über den Trichter ist ohne weitergehende
Maßnahmen nicht mehr zulässig. Beim Umgang mit
Sackware ist nicht sichergestellt, dass der AGW ein­
gehalten wird. Die Zugabe ist in diesem Fall so zu ge­
stalten, dass die Staubemissionen minimiert werden.
In Frage kommen geschlossene Systeme, z. B. automa­
tische Sackentleerungsanlagen. In jedem Fall ist bei
Verwendung von Pulverborax im Einzelfall nachzuwei­
sen, dass der AGW eingehalten wird. Ist die Einhaltung
des AGW nicht möglich, sind zusätzliche Schutzmaß­
nahmen durchzuführen, insbesondere persönliche
Schutzausrüstung bereitzustellen.
Alternative Verfahren Seit einiger Zeit ist so ge­
nanntes Flüssigborax auf dem Markt, das z. B. in 1.000Liter Containern angeboten wird. Der Vorteil liegt darin,
dass die Bor-Verbindung bereits in flüssiger Form vor­
liegt. Auf diese Weise ist eine staubfreie Zugabe der
Bor-Verbindung über eine Pumpe in einem geschlosse­
nen System möglich. Dosiert wird das Flüssigborax
über eine Durchflussmessung oder über das Waage­
system.
[ 3 ]
[ 3 ] Rührbehälter
Alternativen dazu sind vorgemischte Stärke, die be­reits Borax enthält, oder Fertigstärke, die alle für die
Leim­herstellung erforderlichen Bestandteile beinhaltet.
Bei diesen Verfahren wird das Borax gemeinsam mit
der Stärke direkt aus dem Vorratssilo von oben oder
von unten über Rohrleitungen in den Rührbehalter
gefördert. Der Anteil an Borax ist dabei so gering,
dass der AGW eingehalten werden kann.
Empfehlungen Da Bor-Verbindungen bei der Her­
stellung von Leimen auf Stärkebasis für die Well­
pappenerzeugung zum derzeitigen Stand der Technik
­unverzichtbar sind, müssen geschlossene Systeme
­angestrebt werden. Dabei können Flüssigborax oder
vorgemischte Stärke oder Fertigstärke eingesetzt wer­
den, die Bor nur in geringen Mengen enthalten.
Silo, Vorratsbehälter, Pumpe und Rührbehälter sind
mit festen Anschlüssen und dichtschließenden Leitun­
gen zu versehen. Insbesondere beim Einbringen von
boraxhaltiger Stärke ist das gesamte System geschlossen
zu halten, da durch den entstehenden Überdruck Staub,
z. B. durch Kontrollklappen, austreten kann. Dadurch
ist eine staubfreie Zugabe ohne Emissionen von Bor­
verbindungen gewährleistet. Dies belegen Messungen,
die von der Berufsgenossenschaft in verschiedenen
Wellpappenbetrieben durchgeführt wurden, die Flüssig­
borax oder Fertigstärke bzw. vorgemischte Stärke ein­
setzen. [ Zi ]
Fotos S.18: Frey,
Egling
22 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Im Test – Ein Paar Schuhe erzählt Wir stammen aus
Finnland und sind speziell für Menschen gemacht, die bei
Wind und Wetter raus müssen. Schwierige Straßenverhältnisse
sind unser Metier. Man sagt, wir kommen mit Eis und Schnee
genauso gut zurecht wie mit nassen, glatten Steinböden oder
auch mit holprigen unebenen Wegen. Wir sind also geeignete
Schuhe für Menschen, die sich ihre Wege nicht aussuchen
­können und nicht die Zeit, wann sie gehen müssen – Zeitungs­
zusteller zum Beispiel.
Vor gut fünf Jahren kamen wir zu unserem Träger. Er
hatte von unseren guten Eigenschaften gehört und woll­
te sehen, ob wir auch unter extremeren Bedingungen
das halten, was wir versprochen haben.
Nun, unser erster Test war eine leichte Übung für
uns. Wir sollten zeigen, wie wir mit dem Wechsel von
Neuschnee zu geschliffenen nassen Kalksteinplatten
in Hauseingängen zurechtkommen und obwohl sich
unter dem Neuschnee teilweise blankes Eis befand,
boten wir draußen wie drinnen absolute Trittsicherheit.
Ganz im Gegensatz zu den zum Vergleich herange­zo­
genen Winterstiefeln. Die konnten zwar draußen gut
mithalten (auch wenn sie deutlich schwerer waren),
auf den nassen Steinböden hatten sie jedoch die Eigen­
schaft von »Schlitterschuhen«.
Eine uns immer wieder zugemutete Übung war
»Zweit­schuh beim Bergwandern«. In den vergangenen
fünf Jahren waren wir immer mindestens eine Woche
in den Alpen im Einsatz. Nicht unbedingt extrem, aber
doch dem Wechsel vom felsigen Untergrund über ge­
schotterte Wege, Grashänge, Bergpfade, Knüppeldamm
und Steige ausgesetzt. Durch Wasser führende Berg­
bäche, trockene Bachläufe hinauf, felsige Steilhänge
hinab. Die originalen Bergwanderschuhe – keine Billig­
modelle – haben im vergangenen Jahr eine Tour nicht
überstanden. Wir haben diese Tour unter den gleichen
Bedingungen wiederholt und sogar noch weiter aus­
gedehnt – unbeschadet. Die höchste Erhebung, die wir
bisher erreicht haben? Etwa 4.600 m. Nicht nur Berg­
wandern wurde uns zugemutet, wir mussten auch aufs
und ins Wasser. Wir haben die Steuerpedale des Wan­
derkajaks getreten, haben Standsicherheit im Kanu bei
Montagearbeiten von der Wasserseite aus geboten –
ein gar nicht so einfaches Unterfangen, aufrecht stehend
das Kanu auszubalancieren, absolut sicherer Stand ist
unabdingbar, wenn man nicht un­weigerlich im Wasser
landen will. Wir haben Rutsch­festigkeit auf rutschigen
Ufern bewiesen, auf nassen Flusskieseln und schlick­-­
igem Untergrund im Wasser und an Land.
Wir haben uns aber auch in einer nordischen Dis­
ziplin ganz gut geschlagen. Wir sind in den Bergen
und im Winter die Fußbekleidung beim Nordic Walking
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 23
ge­worden. In den Bergen morgens vor den Gehtouren
meist auf einem ca. 5 km Rundkurs an Stöcken »zum
Aufwärmen«. Im Winter, der winterlichen Wegeverhält­
nisse wegen, auch im Flachland. In diesem Frühjahr
mussten wir zum Eistest antreten: die Wege waren so
vereist, dass mit normalen Winter-Joggingschuhen kein
sicherer Tritt mehr möglich war. Da kam unser Träger
auf die Idee, uns zu testen. Und zwar per Nordic Walking.
Es sollte zumindest die Zeit, die man für den Rundkurs
bei trockenen Wegen benötigt, nicht überschritten wer­
den; also war forsches Gehen angesagt. Es hat auch
auf den vereisten Wegen sehr gut funktioniert. Bis auf
eine Stelle mit Spiegeleis. Hier kamen auch wir bei dem
Lauftempo an unsere Grenze. Hier war es zu Ende mit
dem Grip. Unser Träger musste zu Boden. Bei norma­
lem Gehtempo für den Rest der Spiegel­eis­fläche konn­
ten wir wieder Trittsicherheit bieten.
Vielleicht schreibt mal jemand in unsere Gebrauchs­
anleitung, dass wir nicht die Fußbekleidung für das
Eisstockschießen sind und dies auch gar nicht sein
wollen.
So nebenher – wir sind immerhin von der Aus­rüs­tung
her echte Sicherheitsschuhe mit Zehenschutz – sind wir
die Fußbekleidung bei eher landwirtschaft­lichen Tätig­
keiten, wie Wiesen mähen mit dem Balkenmäher, auf
feuchtem Gras selbstverständlich, auch an Hanglagen,
oder bei einfachen Baumpflegemaßnahmen, Umgang
mit Sense, Freischneidern und Ähnlichem.
Unser Träger meint, in den vergangenen fünf Jahren
hätten wir uns in allen Testsituationen bewährt. Und
wir sehen fast aus wie neu. Insbesondere zeigen auch
unsere Sohlen kaum Gebrauchsspuren.
Unserem Nachfolgemodell werden gleich gute Eigen­
schaften nachgesagt. Und … ach ja … wir haben gehört,
unser Modell wurde auch in einem Zeitungs­zu­steller­
betrieb erfolgreich getestet. Und das Nachfolgemodell
soll jetzt wohl auch bei Zeitungszustellern zum Einsatz
kommen. Erfolgreich, hoffen wir. [ Gl ]
24 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Sehen und gesehen werden – Unfall­ursache
Sichteinschränkung Die eingeschränkte Sicht eines
Gabel­staplerfahrers ist eine wesentliche Unfallursache bei
Anfahr­unfällen. Dies zeigt eine Analyse der Unfallberichte.
Wie lassen sich diese Unfälle vermeiden?
Die meisten Mitarbeiter, die mit Transportaufgaben
­beschäftigt sind oder in der Nähe von Transportwegen
arbeiten, sind keine Gabelstaplerfahrer. Ihnen ist des­
halb oft nicht bewusst, wie stark die Sicht eines Fahrers
durch den Hubmast und das transportierte Material
eingeschränkt ist. Die Folge: Sie neigen dazu, die Sicht­
einschränkung eines Fahrers zu unterschätzen.
Dies führt zu typischem Fehlverhalten, z. B. dem
Kreuzen ­von Fahrwegen an unübersichtlichen Stellen,
oder zum Herantreten an rangierende Stapler.
Hinzu kommt, dass der Staplerfahrer beim Aufnehmen
und Absetzen von Ma­terial auf die Last und die Gabel­
zinken konzentriert ist, etwa beim Ein- und Auslagern
in Regale oder beim Be- und Entladen von Lkw. Heran­
tretende Fußgänger bleiben dadurch oftmals vom Fahrer
unbemerkt.
Was kann ein Gabelstaplerfahrer sehen? Um
Anfahrunfälle aufgrund von Sichteinschränkungen ­zu
vermeiden, ist es wichtig, die Sichtverhältnisse auf
einem Gabelstapler zu kennen.
Hierzu hat die Berufsgenossenschaft eine Visuali­
sierungs-Software entwickelt. Damit können z. B. die
Änderung der Sicht­verhältnisse beim Trans­port unter­
schiedlicher Lasten wie Papier­rollen, Bogenstapel,
Paletten etc. physikalisch exakt abgebildet und drei­
dimensional dargestellt werden.
Was sieht der ­Fahrer beim Vorwärts-/Rückwärts­
fahren, wo befinden sich »tote Winkel« und wie groß
sind diese, wie verändern sich die Sichtverhältnisse
beim Anheben und/oder Neigen des Hubmasts? All
­diese Fragestellungen können mithilfe der Software
exakt nach­gestellt und visua­lisiert werden.
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 25
Grundsätze zur Vermeidung von Unfällen durch
Sichteinschränkung Das Wissen um die Sicht­
einschränkung eines Staplerfahrers ist ein wichtiger
Baustein zur Vermeidung von Anfahrunfällen. In Berei­
chen mit Gabelstaplerverkehr gilt es, auch folgende
Punkte zu beachten:
S
icht verbessern: Hierfür haben sich an unübersicht­
lichen Stellen Hilfsvorrichtungen wie Spiegel bewährt.
Aber auch Kamera-/Monitorsysteme an Gabelzinken
oder ein drehbarer Fahrersitz erweitern den Sicht­
bereich des Fahrers deutlich.
E
rkennbarkeit verbessern: In einigen Betrieben hat
es sich bewährt, dass die Fußgänger Warnwesten
tragen.
B
auliche Maßnahmen: Idealerweise werden Fußwege
von Fahrwegen getrennt. Farbliche Markierungen
oder Warnsymbole können hilfreich sein, falls die
Verkehrswegetrennung nicht möglich ist.
U
nterweisung und Training speziell zum Thema
»Sichteinschränkung« bzgl. der Inhalte:
- Vermeidung des Arbeitens und Aufenthalts
im Gefahrbereich
- Vor dem Betreten des Gefahrbereichs Blickkontakt
- Beim Kreuzen von Fahrwegen unübersichtliche
Stellen meiden
- Stapler im Blick behalten
- Für Staplerfahrer gilt: beim Aufnehmen der Last,
beim Fahren sowie beim Abladen auf Fußgänger
achten.
Weitere Informationen
Die Visualisierungs-Software kann abgerufen oder
online gestartet werden unter:
www.bgetem.de
> Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung
> Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
> Grundlegende Fachinformationen
> Transportieren, Innerbetrieblicher Transport
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Screenshots ­der
Visualisierungs­
Software
26 | tag für tag 06 / 10 | Aus der Praxis
Innovative Lösung reduziert körper­liche
Belastung beim Ausrichten von Folienrollen
Beim Präventionspreis 2010 der Branchen­verwaltung Druck
­und Papierverar­beitung ging der 2. Preis an RPC Bebo Print
Patent GmbH ­in Bremervörde. Mit einem breit angelegten
Gesundheits­mana­gement ist es dem Unternehmen gelungen,
den Gesundheits­zustand der Mitarbeiter und deren Arbeitszu­friedenheit deut­lich zu verbessern.
Die Firma RPC Bebo Print Patent GmbH (RPC) mit ­
Sitz in Bremervörde ist ein spezialisiertes Tochterunter­
nehmen der international aufgestellten RPC Group. In
der Produktionsabteilung werden Kunststofffolien als
Vorprodukt für die Verpackungsherstellung bedruckt.
Die Firma beschäftigt 33 Mit­arbeiter.
Erhebliche Belastung beim Ausrichten und
Einachsen der Folienrollen RPC bedruckt mit zwei
Volker Engelmann,
Betriebsleiter bei
RPC Bebo Print
Rollenrotationsoffsetdruckmaschinen Folienrollen,
die bei einem Durchmesser bis 1,27 m und einer Rollen­
breite bis 800 mm ein Gewicht von bis zu 1.000 kg errei­
chen können. Bevor die Folienrollen in die Abrollung
der Maschine eingesetzt werden können, müssen sie
ausgerichtet und ggf. auf dem Boden um 180° gedreht
werden. Da wegen der beengten Platzverhältnisse kein
Rollenhubwagen eingesetzt werden konnte, mussten
die Mitarbeiter die Folienrollen unter großer Kraftan­
strengung auf dem Boden ausrichten und einachsen.
Bei der hohen Laufleistung der Maschinen von
200 m/min werden in drei Schichten etwa 100 Folien­
rollen bedruckt. Das heißt, alle 12 bis 15 Minuten muss
eine Rolle an der Abrollung ausgerichtet und einge­
achst werden.
Teflonmatte reduziert körperliche Belastung
In Abteilungsversammlungen wurde über mögliche
Lösungsansätze diskutiert. Schließlich wurde eine
­Lösung gefunden und von einer kleinen Arbeitsgruppe
realisiert.
Aus der Praxis | tag für tag 06 / 10 | 27
[ 1 ]
[ 3 ]
Sicherheit an den Druckwerken verbessert
[ 2 ]
Durch Teflonmatten im Bereich der Abrollung wurde
der Reibbeiwert des Bodens soweit reduziert, dass die
Rollen nun leicht von Hand gedreht und ausgerichtet
werden können. Die Matten haben quadratische Ab­
messungen von 1,25 m x 1,25 m und eine Dicke von nahe­
zu 1 cm. Die Teflonmatte wird mit Schienen fixiert, die
am Boden verschraubt sind. Die Schienen bilden nur
einen kleinen Absatz, der problemlos »überrollt« wer­
den kann.
Der Verschleiß bzw. die Abnutzung kann als gering
bezeichnet werden. Erst nach mehr als einem halben
Jahr bilden sich kleine Wellen in der Matte aus. Dann
ist es an der Zeit, die Matte zu ersetzen.
Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Ergo­
nomie hat RPC auch die Sicherung einer Einzugstelle
an den Druckwerken einer Rollenrotationsdruckma­
schine verbessert. Die Einzugstelle ist nur schwer zu­
gänglich, eine Sicherung wird in den europäischen
­Normen nicht gefordert. Damit beim Reinigen keine
Putzlappen ein­gezogen werden können, wurde an den
vorgelagerten Walzen, die eine Auslaufstelle bilden,
­eine selbst entwickelte Sicherheitsschiene angebracht.
Diese Sicherheitsschiene verhindert jetzt das Einziehen
der Putz­lappen an der dahinter liegenden Einzugstelle.
Wi­­ck­el­achse aus dem Rollenkern entnommen werden.
Aufgrund des hohen Gewichts der Achsen von 55 kg
kam es zu Beschwerden der Mitarbeiter. Daher wurden
die Wickelachsen durch Achsen aus Aluminium ersetzt.
Diese haben nur noch ein Gewicht von 29 kg. Darüber
hinaus wurde ein fahrbarer Scherenhubwagen kons­­tru­
iert und gebaut. Mit diesem kann die Wickelachse trans­
portiert und an der Bereitstellungsstation der Aufroll­ung
auf die erforderliche Höhe gebracht werden.
[ 2 ] Auf der Teflon­
matte kann die
­Folienrolle leicht
gedreht werden.
[ 3 ] Mit dem Sche­
renhubwagen kön­nen Wickelachsen
transportiert und auf
die richtige Höhe
gebracht werden.
Ergonomie verbessert – Krankenstand reduziert
Von den drei Maßnahmen hat die Lösung mit den Teflon­
matten die Jury besonders überzeugt. Die 27 Beschäftig­
ten in der Druckproduktion profitieren aber von allen drei
Maßnahmen. Zum einen gingen die Krankmeldungen
wegen Rückenbeschwerden zurück, zum anderen arbei­
ten die Mitarbeiter mit größerer Zufriedenheit.
Fazit Betriebsleiter Volker Engelmann ist stolz auf
Scherenhubwagen und leichtere Wickelachsen
an der Aufrollung An der Aufrollung muss die
[ 1 ] Die gelbe
Sicherheitsschiene
verhindert, dass
Putztücher einge­
zogen werden.
das Erreichte: »Unsere Mitarbeiter haben bewiesen,
dass auch in einem kleinen Betrieb mit guten Ideen und
geringem Aufwand signifikante Verbesserungen im
Produktionsablauf möglich sind. Die geringere körper­
liche Belastung führte nicht nur zu einem Rückgang der
Krankmeldungen – auch das Betriebsergebnis konnte
messbar gesteigert werden.«
Fotos: Ulrich
Weinert, media
contact Köln
28 | tag für tag 06 / 10 | Aus der Praxis
Gelebte Gefährdungsbeurteilung Gefährdungs­­-
beur­teilungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Firma
Mayer & Söhne aus Aichach ist dabei weitergegangen. Es
werden ­nicht nur die erkannten Risiken minimiert, son­dern
in einem ganzheitlichen Ansatz der Arbeits- und Gesund­
heitsschutz im gesamten Unternehmen kontinuierlich
ver­bessert. Dafür wurde sie beim Präventionspreis 2010
mit dem 3. Preis aus­gezeichnet.
Die Firma Mayer & Söhne, die mit rund 250 Mitarbeitern
Zeitungen und Akzidenzen produziert, hat insgesamt
mehr als zwei Dutzend Einzelmaßnahmen durchgeführt.
Dadurch wurde der Arbeitsschutz kontinuierlich ver­
bessert. Durch einige der Maßnahmen konnten auch
Betriebsstörungen vermieden werden. Ausgewählte
Beispiele sollen zeigen, dass oft schon kleine technische
und organisatorische Dinge große Wirkung haben.
Druckvorstufe: Absaugrohr verbessert Gesundheitsschutz Bei der Entwicklung der Druckplatten
werden chemische Dämpfe frei. Dies führte zur Ge­
ruchsbelästigung der Mitarbeiter. Für Abhilfe hat ein
Rohr gesorgt, welches die Dämpfe unmittelbar an der
Entwicklungsmaschine absaugt. Der Gesundheits­
schutz wurde verbessert und die Mitarbeiter sind nicht
mehr den Geruchs­belästigungen ausgesetzt.
Erhöhte Position der Probeexemplarentnahme
verbessert Ergonomie Mehrere hundert Mal täglich
entnehmen die Drucker Probeexemplare an der Zei­
tungsrotation. Bisher mussten sie sich dazu bücken.
Zur Entlastung der Dru­cker wurde eine Entnahmestelle
in erhöhter Position angebracht.
Deckenlamellen
reduzieren die
Lärmbelastung.
Aus der Praxis | tag für tag 06 / 10 | 29
Lärm reduziert durch Deckenlamellen und Umgestaltung der »Notauslagen« Im Drucksaal liefen
die Notauslagen an den Druckmaschinen bisher stets
im Leerlauf mit, um im Bedarfsfall sofort zur Verfügung
zu stehen. Dies wurde geändert, ohne die Produktion
zu gefährden: Die Notauslagen stehen jetzt still und wer­
den lediglich im Bedarfsfall zugeschaltet. Das sorgt für
eine deutliche Lärmminderung und spart zudem noch
Energie. In der Weiterverarbeitung wurden Deckenlamel­
len und Wandwaben montiert. Durch diese Maßnahme
konnte die Lärmbelastung für die Mitarbeiter in der Wei­
terverarbeitung spürbar reduziert werden.
Einsteckmaschinen: Fußverletzungen vermieden, Ergonomie verbessert An den Einsteck­ma­
schwin­digkeit des Förderbandes in Abhängigkeit von
der anfallenden Abfallmenge: Je mehr Papier anfällt,
desto schneller läuft das Band. Papierstaus und Gefähr­
dungen bei deren Beseitigung gehören der Vergangen­
heit an.
Fazit Die beschriebenen Maßnahmen sind nur einzelne
Beispiele für die durchgeführten Maßnahmen. Sie be­
treffen alle Abteilungen des Druckhauses und wurden
gemeinsam mit den Mitarbeitern entwickelt und umge­
setzt. Inhaber Thomas Sixta fasst zusammen: »Die Zu­
friedenheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns
natürlich wichtig. Wir konnten mit überschaubarem
Aufwand viel erreichen. Und das zahlt sich letztlich auch
für das Unternehmen aus.«
schi­nen wird das Material auf Paletten antransportiert.
Die Paletten verursachten immer wieder Fußverletzun­
gen bei den Mitarbeitern. Es wurde ein Metallpodest ­
mit zusätzlichen Trittmatten angebracht. Die Mitarbeiter
stehen jetzt sicher auf dem Podest. Als positiver Neben­
effekt haben sich darüber hinaus die ergonomischen
Bedingungen beim Einlegen verbessert.
Weniger Störungsbeseitigungen an Papierschneidemaschine Papierabfälle an der Papier­
[ 1 ] An der Ent­wick­lungsmaschine
werden Dämpfe
ab­­gesaugt.
schneidemaschine wurden früher mit kontinuierlichem
Tempo des Förderbandes abtransportiert. Musste viel
Papierabfall transportiert werden, kam es regel­mäßig
zu Staus. Ein Frequenzumrichter steuert jetzt die Ge­
[ 2 ] Die Geschwin­
digkeit des Förder­
bands hängt von
der anfallenden
Abfallmenge ab.
[ 1 ]
[ 3 ] Probeexemplar­
entnahme in ergo­
nomischer Höhe
Fotos: Ulrich
Weinert, media
contact Köln
[ 2 ]
[ 3 ]
30 | tag für tag 06 / 10 | Aus der Praxis
Gewinnspiel
insendeschluss: 27.02.2011
E
Postkarte mit dem Lösungswort senden an:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Postfach 4445, 53224 Bonn oder
Onlineformular unter www.ladegut.de
LadeGUT – Sicher ans Ziel! Schwerpunktaktion
mit Gewinnspiel Ungesichertes Ladegut setzt sich bei
Brems- oder Lenkvorgängen in Bewegung. Durch das Fahrzeug
fliegende Gegenstände können bei einem Aufprall eine Gewichts­
kraft entwickeln, die bis zu 50 Mal größer als das Eigengewicht
ist. Dadurch können nicht nur Fahrzeuge beschädigt und
In­sassen verletzt, sondern auch folgenschwere Unfälle aus­
gelöst werden.
Um diesen Unfällen entgegenzuwirken, widmet sich
die diesjährige gemeinsame Schwerpunktaktion der
Unfall­kassen, Berufsgenossenschaften und des Deut­
schen Verkehrssicherheitsrats der Ladungssicherung
bei Pkw und Transportern bis 3,5 Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht sowie der Mitnahme von Personen
in diesen Fahrzeugen. Denn die physikalischen Kräfte,
die auf Ladung und Personen wirken, sind gleich.
Für beide ist eine korrekte Sicherung unerlässlich.
Im Jahr 2008 verletzten sich in Deutschland 875
Menschen bei Unfällen, die durch eine falsche oder
unge­nügende Ladungssicherung verursacht wurden.
Von ihnen starben 186 bzw. verletzten sich schwer.
Hinzu kommen noch 1.177 schwere Unfälle, bei denen
die Ladung auf der Fahrbahn oder im Straßengraben
landete. Nicht mitgezählt sind hier Unfälle, die zum
Beispiel durch das Greifen nach einer rutschenden
Tasche auf dem Beifahrersitz ausgelöst wurden, in der
Statistik jedoch nicht als Ladungssicherungsunfälle
eingeordnet werden.
Selbst bei den modernen, mit zahlreichen passiven
und aktiven Sicherheitstechniken ausgerüsteten Fahr­
zeugen bleiben die Gurtnutzung und die korrekte Siche­
rung von Kindern der wesentliche Schutz vor Verlet­
zungen. Die Aktion will daher auch über Kindersiche­
rungssysteme informieren und für die Gurtnutzung
sensibilisieren.
In einer ausführlichen Broschüre und drei Info-Flyern
werden Hintergründe, Regeln sowie Servicetipps zu­
sammengefasst. Plakate, Postkarten und Aufkleber er­
gänzen die Palette der Medien. Diese und weitere Inhalte
sind im Internet unter www.lade-gut.de abrufbar, darunter
zwei Filme zum Thema sowie Schulungsmaterial. [ DVR ]
Die Branchenverwaltung Druck und Papierverar­beitung
bietet zum Thema »Ladungssicherung« folgende Medien
an:
Sicherheitsbeurteilung Ladungssicherung
(Best.-Nr. 230-16)
Video »Papier sicher transportieren« (Best.-Nr. 074.2)
Infoblatt »Die Ladungssicherung organisieren«
(Best.-Nr. 468)
Mitgliedsbetriebe können diese kostenlos anfordern
unter medien.dp@bgetem.de oder Fax-Nr. 0611-131· 222.
Darüber hinaus gibt es Lehrgänge für Sachkundige
der Ladungssicherung. Näheres zum Seminarangebot
unter aw.dp@bgetem.de oder Fax-Nr. 0611-131·167.
Krank durch
den Job, Umschulung fällig.
Pleite wegen
100.000 Euro?
Als Arbeitgeber haften Sie für die Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter. Als Mitglied
der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie von dieser Haftung befreit. Wir kommen
für sämtliche Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation auf. Für eine berufliche
Wiedereingliederung auch schon mal mit mehr als 100.000 Euro. Wir machen das.
Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
www.dguv.de/wir-haften