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Ausgabe 6 / 2010 November / Dezember 125 Jahre Gesetzliche Unfall versicherung – ein Rückblick: Stabilität von Anfang an / Einsatz von brenn baren Flüssigkeiten in Wasch- und Reinigungsanlagen / Sehen und gesehen werden – Unfallursache Sichteinschränkung / DVR-Jahresaktion Sicherheit und Gesundheitsschutz rund um Text, Bild, Druck und Papierverarbeitung tag für tag 2 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet Inhalt tag für tag 6 / 2010 Mitteilungsblatt der BG ETEM – Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 7 12 18 14 BG berichtet 2 Inhalt 3 Editorial/Impressum 4 Aktuelles 7 Geprüfte Maschinen und zertifizierte Betriebe 8 Termine zur Aus- und Weiterbildung 10Unfälle 12125 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung – ein Rückblick: Stabilität – von Anfang an Gesundheit und Sicherheit 14Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten in Wasch- und Reinigungsanlagen 18Wellpappenerzeugung – Neue Sicherheits anforderungen in der Leimküche 22Im Test – Ein Paar Schuhe erzählt 24Sehen und gesehen werden – Unfallursache Sichteinschränkung Aus der Praxis 26 Innovative Lösung reduziert körperliche Belastung beim Ausrichten von Folienrollen 28 Gelebte Gefährdungsbeurteilung 30DVR-Jahresaktion: Aktion Ladegut 28 22 BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 3 Editorial 11 In eigener Verantwortung Dass vor 125 Jahren die gesetzliche Unfallver sicherung in Form von selbstverwalteten und branchenorientierten Berufsgenossenschaften gegründet wurde, ist dem Engagement von Unternehmern zu verdanken. Sie setzten sich erfolgreich gegen die von Bismarck favorisierte Reichsversicherungsanstalt zur Wehr und erreichten, dass die Branchen ihre Unfallversicherung in eigener Verantwortung organisieren konnten. Diese Verantwortung nahmen zunächst engagierte Unternehmer im Vorstand oder in der Genossenschaftsversammlung (heute Vertreterversammlung) allein wahr. Erst 1951 wurden auch die Versicherten in die Selbstverwaltung einbezogen. Seither entscheiden Arbeitgeber und Beschäftigte in den paritätisch gebildeten Selbstverwaltungsorganen im Konsens über die grundlegenden Fragen der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel über den Haushalt oder die Satzung. In den Sozialwahlen, die seit 1953 stattfinden, bestimmen Arbeitgeber und Versicherte ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaften und der anderen Sozialversicherungszweige. Sie sind bis heute ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und haben große Bedeutung für das Funktionieren der Selbstverwaltung als praxisnahe Alternative zur Staatsverwaltung. Im kommenden Jahr finden zum elften Mal Sozialwahlen statt. Deshalb werden wir noch häufiger über die Sozialwahl berichten. Klaus Nelius Mitglied des Vorstands der BG ETEM Vorsitzender der Branchenvertretung Druck und Papierverarbeitung Uwe Petersen Mitglied des Vorstands der BG ETEM Stellvertretender Vorsitzender der Branchenvertretung Druck und Papierverarbeitung Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Michael Boettcher, Mitglied der Geschäftsführung der BG ETEM, Geschäftsführer der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung / Schriftleitung Arbeitssicherheit: Albrecht H. Glöckle, Leiter Aufsicht und Beratung der BG ETEM, Leiter des Fachbereichs Druck und Papier verarbeitung / Redaktion: Holger Pelz / Gestaltung: Heine/Lenz/Zizka, Frankfurt am Main / Titelfoto: Ulrich Weinert, media contact Köln / Lithografie: City Repro, Mainz / Druck: Brühlsche Universitätsdruckerei GmbH & Co. KG, Gießen / Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nachdruck nur nach Vereinbarung mit der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung und mit der Quellenan- gabe: »tag für tag – Zeitschrift der BG ETEM – Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung« erlaubt. / Erscheinungsweise: zweimonatlich / Verlag: BG ETEM Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung, 65173 Wiesbaden, Telefon: 0611-131· 0, Telefax: 0611-131·100, Internet: www.bgetem.de 4 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet Aktuelles Berufsgenossenschaft: Beratung in Beitragsfragen zahlt sich aus Wie hoch der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (BG) ist, hängt für Unternehmen im Wesentlichen von ihrer Lohnsumme und ihrer Eingruppierung in den Gefahrtarif ab. Im Tagesgeschäft der Unternehmen bleibt aber oft wenig Zeit, um sich damit sorgfältig auseinanderzusetzen. Das kann sich rächen, wenn der Beitragsbescheid kommt. Ein Unternehmen, das falsch in den Gefahrtarif eingruppiert ist, kann leicht mehrere tausend Euro zu viel bezahlen. Viele Fragen entstehen, wenn Unternehmen sich umstrukturieren und zum Beispiel Teile ausgliedern. »Diese Fragestellungen sind häufig sehr kompliziert. Das kann man in der Regel nicht am Telefon klären, wir machen dann einen Termin im Unternehmen« , erläutert Sven PohlKnauf. Bei der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung der BG ETEM leitet er die Abteilung Mitglieder und Beitrag. Oft sind es aber auch Details, die große Wirkung entfalten können. »Das Einkommen von Mitarbeitern ist nur bis zur Grenze von 72.000 Euro pro Jahr zu melden«, sagt PohlKnauf. »Wer hier zu viel Entgelt meldet, zahlt auch zu viel Beitrag. Da im Entgeltnachweis nur eine Gesamtsumme gemeldet wird, können wir das nicht von uns aus erkennen.« Besonders für Existenzgründer ist es sinnvoll, den Beratungsdienst in Anspruch zu nehmen. »Ob ein neues Unternehmen in die Gefahrklasse »Foto-Design« oder »Digitale Bildbearbeitung« eingestuft wird, kann beim Mitgliedsbeitrag einige hundert Euro Unterschied ausmachen«, erklärt Pohl-Knauf. Die Mitarbeiter des Beratungsdienstes beantworten auch viele Fragen von Unternehmern zu ihrem persönlichen Versicherungsschutz. »Viele Unternehmer sind schlechter abgesichert als ihre Mitarbeiter«, wundert sich Pohl-Knauf, »sie erhalten im Versicherungsfall weniger Verletztengeld und geringere Renten als ihre Angestellten. Unsere Mit arbeiter können dabei helfen, Versorgungslücken zu schließen.« Unter der Telefonnummer 0611-131· 499 werden Fragen und Anliegen entweder sofort geklärt oder an einen Spezialisten des Beratungsdienstes weitervermittelt. [ Sp ] Gefahrklasse 0,4 Kaufmännisches Personal 0,6 Grafik 1,4 Handunternehmen 1,9 Druckerzeugnisse 1,8 Fotografie 1,8 Buchbindereierzeugnisse 1,8 Tapeten 2,6 Kartonagen 3,0 Wellpappenherstellung BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 5 [ 1 ] Auswahl der Seminardatenbanken [ 2 ] Seminarsuche nach Bereichen und Zielgruppen [ 1 ] [ 2 ] Seminarsuche leicht gemacht! Durch die Fusion können Betriebe und Versicherte ein umfangreicheres Angebot an Lehrgängen und Seminaren nutzen. Hier die Vorgehensweise für diejenigen, die sich schnell und um fassend über das gesamte Angebot der BG ETEM informieren wollen: Auf der Portalseite des Internetauftrittes der BG ETEM ist unten links eine Rubrik mit der Bezeichnung »Service«. Mit einem Klick auf »Seminare« erhält man die Übersicht aller Seminardatenbanken der BG ETEM. Hier können branchenübergreifende Seminare unter dem »Gemeinsamen Angebot« oder Seminare aus den drei fachspezifischen Bereichen »Elektro-Textil-Feinmechanik«, »Energie und Wasserwirtschaft« und »Druck und Papierverarbeitung« ausgewählt werden. Unter den ersten beiden fach spezifischen Bereichen »ElektroTextil-Feinmechanik« und »Energieund Wasserwirtschaft« gibt es als zusätzliches Angebot noch eine »Spezielle Auswahl an Seminaren für Energieversorgungsunter nehmen«. Das »Gemeinsame Angebot« bietet die Möglichkeit, sich ohne große Formalitäten über die drei Organisationsstandorte Düsseldorf, Köln und Wiesbaden zu einem entsprechenden Lehrgang oder Seminar anzumelden. Zu einer Veranstaltung gelangt man entweder durch Auswahl des interessierenden Bereichs und die Zielgruppe oder über die Volltextsuche. Danach erscheint ein Suchergebnis von dem aus man automatisch zu der gewünschten Veranstaltung geführt wird. Ein Tipp: Wechselt man über die »Zurück«-Funktion von einem Suchergebnis zur Suchmaske, bleiben die eingestellten Suchkriterien erhalten. Nach einem Klick auf »Eingabe löschen« kann wieder uneingeschränkt gesucht werden. Von der jeweiligen Seite der Haupt- oder Branchenverwaltung kann das »Gemeinsame oder fachspezifische Angebot« über die Seminardatenbank ebenfalls auf gerufen werden. [ Pr ] 6 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet Aktuelles Aus BG-PRÜFZERT wird DGUV Test Das Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat seit dem 1. Juli 2010 einen neuen Namen. Aus BGPRÜFZERT (Berufsgenossenschaftliches Prüf- und Zertifizierungs system) wurde DGUV Test. DGUV Test umfasst die 19 Prüfund Zertifizierungsstellen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Über 300 Experten testen hier – neben anderen Aufgaben – Arbeitsmittel hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Herz und Nieren und decken sicherheitstechnische Mängel auf. Herstellern bietet die Prüfung eine gute Möglichkeit, ihre Produkte vor dem Verkauf zu verbessern und durch Kennzeichnung mit dem DGUV Test-Zeichen ihre Absatzchancen zu erhöhen. Pro Jahr stellen die Prüf- und Zer tifizierungsstellen 3.500 Zertifikate aus, ein gutes Viertel geht an Hersteller aus dem Ausland. Mit ihrer Arbeit unterstützen die Prüf- und Zertifizierungsstellen von DGUV Test die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrem gesetzlichen Auftrag, die Prävention am Arbeitsplatz und in der Schule mit allen geeigneten Mitteln zu fördern. »Unternehmen kaufen Maschinen und andere Produkte heute weltweit ein. Die Einkäufer müssen sich auf die Sicherheit der Arbeitsmittel und Risiko raus! Beim Multi tasking sind alle gleich – schlecht Multitasking bestimmt unseren Arbeitsalltag. Aber können Frauen tatsächlich besser als Männer mit mehreren Aufgaben gleichzeitig jonglieren? Sind Jüngere belast barer als Ältere? Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) widerlegt diese gängigen Vorurteile. Wer versucht, verschiedene Dinge gleichzeitig zu erledigen, zahlt einen Preis – egal ob Mann oder Frau, ob Jung oder Alt. Nachlassende Leistungen, erhöhte Anspannung und dadurch ein potenziell erhöhtes Unfallrisiko sind die Folgen des Multitaskings. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenos senschaften im Rahmen ihrer Präventionskampagne »Risiko raus!« hin. An der Studie nahmen 32 männliche und 32 weibliche Versuchs personen im Alter zwischen 21 und 60 Jahren teil. Sie bekamen zwei realitätsnahe Aufgaben gestellt: Zum einen sollten sie bei einer Fahrsimulation bei entsprechenden Signalen die Spur wechseln. Zum anderen wurde eine Bürotätigkeit nachgestellt. Die Probanden sollten per Knopfdruck entscheiden, ob Worte, die sie auf dem Bildschirm sahen, Rechtschreibfehler enthielten oder nicht. Beide Aufgaben wurden zunächst ohne, dann mit einer Zusatzaufgabe erledigt. Bei der Fahraufgabe sollten die Probanden etwa eine Telefonnummer ins Handy tippen oder eine Wegbeschreibung vorlesen. Bei der Wortaufgabe wurde ihnen ein Text über Kopfhörer vorgespielt, zu dem sie im Anschluss Fragen beantworten mussten. Untersucht wurden Leistung, subjektives Erleben und körperliche Reaktionen. Dabei zeigte sich, dass die Fahrleistung unter MultitaskingBedingungen schlechter wurde, die Versuchspersonen waren ange- Produkte verlassen können«, erklärt Dr. Walter Eichendorf, stellvertreten der DGUV-Hauptgeschäftsführer: »Mit dem GS- und dem DGUV TestZeichen bieten wir den Unternehmen eine gute Auswahlhilfe beim Einkauf; und durch unsere Mitarbeit in der Normung bringen wir unsere Erfahrungen aus der Prüfung und Zertifizierung auch international in die Produktentwicklung ein.« Auch die Internetadresse ändert sich entsprechend: DGUV Test ist unter www.dguv.de/dguv-test zu erreichen. [ DGUV ] spannter, das Herz schlug schneller. Bei der Büroaufgabe zeigte sich ebenfalls eine Leistungsverschlechterung, sobald eine weitere Aufgabe parallel bewältigt werden musste. Auch hier fühlten sich die Probanden angespannter. Dazu die Versuchsleiterin Dr. Hiltraut Paridon: »Wer mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen muss, erhöht damit seinen Stress und macht Fehler. Das ist weder für den Einzelnen gut, denn er schadet damit seiner Gesundheit, noch ist es gut für das Unternehmen, denn bei Stress geschehen mehr Unfälle und die sind teuer.« Da sich Doppelbelastungen im Arbeitsalltag aber kaum vollständig vermeiden lassen, rät Paridon: »Überprüfen Sie, in welchen Situatio nen Multitasking besonders kritisch ist und versuchen Sie an diesen Stellen etwas zu verändern. Das gilt vor allem für sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Um seine eigene Gesundheit und die anderer zu schützen, sollte Multitasking vermieden werden.« [ DGUV ] Weitere Informationen www.risiko-raus.de BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 7 Geprüfte Maschinen und zertifizierte Betriebe Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung Für folgende Maschinen wurden im Juli/August 2010 die Zertifikate für das BG-/GS-/ET-Zeichen ausgestellt: Unternehmen Maschinenart Maschinentyp Prüfnr. Zertifikat Wohlenberg Buchbindesysteme AG Dreischneider trim-tec 60e DP 10074 GS Esselte Leitz GmbH Laminiergerät CS9 DP 10075 GS Wohlenberg Buchbindesysteme AG Dreischneider trim-tec 60e DP 10076 ET technotrans AG Energieminimiertes Kombi- beta.c.eco DP 10078 nationsgerät für Feuchtmittel- Aufbereitung und FarbwerkTemperierung DGUV Test manroland AG Falzapparat FF-2 DP 10079 GS Wohlenberg Buchbindesysteme AG Kreuzleger stack-tec DP 10080 GS Wohlenberg Buchbindesysteme AG Kreuzleger stack-tec DP 10081 ET Müller Martini Buchbindesysteme AG Frontschnittmaschine Frontero 3674 DP 10082 ET Heidelberg Postpress Deutschland GmbH Zusammentragmaschine EB Pro G DP 10083 GS RUGE & SINGER Viereckenstanze Vollstanze RS 2000 RS 2008 DP 10084 GS GS: Geprüfte Sicherheit, DGUV Test: DGUV Test-Sicherheitszeichen, ET: Euro Test-Zeichen. Die aktuelle Liste finden Sie im Internet unter www.bgdp.de/Maschinenliste Leitfaden zur neuen Maschi nenrichtlinie: Zweite Auf lage im Juni 2010 veröffent licht Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss seit 29.12.2009 für alle Maschinen angewendet werden, die im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr gebracht werden. Um ein einheitliches Verständnis und eine einheitliche Anwendung der Maschinenrichtlinie zu erreichen, hat die europäische Kommission zu sammen mit den Mitgliedstaaten einen Leitfaden zur Maschinenrichtlinie erarbeitet. Der erste Teil ist Ende letzten Jahres erschienen. Inzwischen liegt die zweite vervollständigte Auflage vor, die Anmerkungen zu den Anhängen III bis XI enthält. In Anhang I wurden Fehler verbessert und die Anmerkungen zu Ketten und Seilen überarbeitet, um die praktische Anwendbarkeit der Anforderungen klarer zu fassen. In den Leitfaden sind viele Anmerkungen der Prüf- und Zertifizierungsstellen des DGUV Test eingeflossen. Veröffentlicht ist der Leitfaden vorerst nur in englischer Sprache; eine deutsche Übersetzung soll im Frühjahr 2011 erscheinen. Der Leitfaden wird auf den Inter netseiten der europäischen Kommission als Online-Version zur Verfügung gestellt, damit eine leichtere Aktualisierung erfolgen kann. Eine PDF-Version des Leitfadens kann auf der Internetseite der Prüfstelle heruntergeladen werden (www.bgdp.de/pages/ maschinenpruefung/links.htm) [ DGUV ] 8 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet Aus- und Weiterbildung Termine Die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung führt zu folgenden Terminen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch: Lehrgänge für Fachkräfte für Arbeitssicherheit Seminare für Meister und andere Vorgesetzte Seminare für Betriebsräte Seminare für Betriebsärzte Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte 03 / 01 – 07 / 01 / 11 14 / 03 – 18 / 03 / 11 1. Präsenz – 1. Teil 65817 Eppstein 24 / 01 – 28 / 01 / 11 11 / 04 – 15 / 04 / 11 1. Präsenz – 2. Teil 65817 Eppstein 21 / 02 – 25 / 02 / 11 14 / 06 – 17 / 06 / 11 2. Präsenz 65817 Eppstein 28 / 03 – 08 / 04 / 11 3. Präsenz 65817 Eppstein 13 / 12 – 17 / 12 / 10 16 / 05 – 20 / 05 / 11 4. Präsenz 65307 Bad Schwalbach 65817 Eppstein 28 / 02 – 04 / 03 / 11 Grundseminar 65817 Eppstein 04 / 07 – 08 / 07 / 11 Grundseminar 89257 Illertissen 06 / 12 – 08 / 12 / 10 Aufbauseminar 65817 Eppstein 26 / 09 – 28 / 09 / 11 Aufbauseminar 89257 Illertissen 02 / 02 – 04 / 02 / 11 Grundseminar 89257 Illertissen 06 / 04 – 08 / 04 / 11 Grundseminar 16831 Linow 01 / 12 – 03 / 12 / 10 Aufbauseminar 65817 Eppstein 21 / 09 – 23 / 09 / 11 Aufbauseminar 16831 Linow 15 / 04 / 11 12589 Berlin 25 / 11 / 11 65817 Eppstein 10 / 01 – 14 / 01 / 11 06 / 06 – 10 / 06 / 11 1. Teil 65817 Eppstein 21 / 03 – 25 / 03 / 11 2. Teil 65817 Eppstein 29 / 11 – 01 / 12 / 10 Weiterbildung 65817 Eppstein 18 / 04 – 20 / 04 / 11 Weiterbildung 08547 Jößnitz Seminare für Brandschutzhelfer 22 / 03 / 11 17 / 05 / 11 20 / 09 / 11 08 / 11 / 11 39116 Magdeburg 45239 Essen 97084 Würzburg 86154 Augsburg »Arbeits- und Gesundheitsschutz« für Azubis und junge Mitarbeiter 10 / 02 / 11 91438 Bad Windsheim Lehrgänge für Staplerfahrer 22 / 11 – 26 / 11 / 10 Ausbildung 89257 Illertissen 07 / 03 – 11 / 03 / 11 Ausbildung 08547 Jößnitz 07 / 02 – 11 / 02 / 11 Ausbildung 08547 Jößnitz 14 / 03 – 18 / 03 / 11 Ausbildung 89257 Illertissen 31 / 01 – 02 / 02 / 11 Weiterbildung 89257 Illertissen Lehrgänge für Ausbilder von Staplerfahrern Seminare zum alternativen Betreuungsmodell Termine für regionale Seminare auf Anfrage BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 9 Aus- und Weiterbildung Fachseminare Diese Seminare sind gedacht für alle Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe, soweit sie entsprechend eingesetzt und mit dem Fachgebiet betraut sind. »Gesundheitsmanager« 15 / 11 – 17 / 11 / 10 65307 Bad Schwalbach »Bogenoffset« 05 / 04 – 06 / 04 / 11 20537 Hamburg »Büroarbeit – sicher und gesund« 30 / 08 – 31 / 08 / 11 01109 Dresden »Etikettendruck« 30 / 11 – 02 / 12 / 10 71546 Kleinaspach »Gefahrstoffe, REACH und GHS« 22 / 03 – 24 / 03 / 11 75399 Unterreichenbach »Krisen- und Notfallmanagement« 22 / 11 – 24 / 11 / 10 65307 Bad Schwalbach »Lärm und Lärmschutz« 08 / 11 – 09 / 11 / 11 31542 Bad Nenndorf »Luftbefeuchtung und Hygiene« 16 / 03 – 17 / 03 / 11 86154 Augsburg »Sicherheit von Maschinen« 29 / 08 – 02 / 09 / 11 01109 Dresden »Wellpappe« 17 / 05 – 18 / 05 / 11 97084 Würzburg Führung und Persönlichkeit Diese Seminare sind gedacht für alle Führungskräfte unserer Mitgliedsbetriebe, die ihre rhetorischen Fähigkeiten und ihr methodisches Geschick in Führungssituationen der täglichen Praxis weiter verbessern wollen. »Alkohol und andere Suchtgefahren« »Alkohol und andere Suchtgefahren – Erfahrungsaustausch« 14 / 02 – 15 / 02 / 11 73432 Aalen 28 / 09 / 11 38102 Braunschweig »Überzeugen im Gespräch« 14 / 02 – 15 / 02 / 11 33689 Bielefeld »Moderierte Unterweisung von Teams« 06 / 12 – 07 / 12 / 10 74072 Heilbronn 04 / 04 – 05 / 04 / 11 42115 Wuppertal »Mit Rhetorik zum Erfolg« 07 / 02 – 08 / 02 / 11 65205 Wiesbaden »Seminare für Führungskräfte« 14 / 03 – 15 / 03 / 11 38110 Braunschweig »Stress und Stressbewältigung« 29 / 01 – 30 / 01 / 11 69124 Heidelberg 19 / 11 – 20 / 11 / 11 37075 Göttingen 13 / 11 / 2010 14 / 11 / 2010 11 / 12 / 2010 41564 Kaarst 53332 Bornheim 09353 Oberlungwitz-Sachsenring Verkehrssicherheit »BG-Fahrsicherheitstrainings für PKW-Fahrer« Ausbildungslehrgänge für22 / 11 – 24 / 11 / 10 Sachkundige der Ladungssicherung 06 / 12 – 08 / 12 / 10 37431 Bad Lauterberg Ausbildung 63872 Heimbuchtal Ausbildung 28 / 03 – 30 / 03 / 11 82256 Fürstenfeldbruck Ausbildung 27 / 06 – 29 / 06 / 11 16831 Linow Weiterbildung Seminar und Fahrtraining »Ökonomisch und sicher fahren« Termine auf Anfrage Die laufend aktualisierten Termine sowie Informationen über noch verfügbare Plätze sind im Internet (www.bgdp.de/Seminare) abrufbar. Detaillierte Angaben zum gesamten Aus- und Weiterbildungsangebot können unter der Fax Nummer 0611-131·167 oder unter aw.dp@bgetem.de angefordert werden. 10 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet Unfälle Auslaufstelle wird zur Einlauf stelle: schwere Handverletzung Schwere Handverletzung an einer Inlinemaschine In einem An einer Rollenoffsetdruckmaschine wollte der Drucker an der Aufrollung die laufende Papierbahn auf Quetschfalten prüfen. Dabei geriet er mit dem Ringfinger der rechten Hand in die Einzugstelle zwischen Anpressrolle und Papierbahn. Der Finger wurde hierbei schwer verletzt. Im normalen Betriebszustand ist zwischen der Papierbahn und der Anpress rolle eine ungefährliche Auslaufstelle. Für wenige Produkte wird die Papierbahn jedoch in umgedrehter Richtung aufgewickelt. Hierfür ist ein Umschalter an der Maschine vorgesehen. Damit wird die Auslaufstelle zu einer Einzugstelle, in die der Drucker geriet. Obwohl die Maschine ein CE-Zeichen trägt, war für den Fall der umgekehrten Drehrichtung vom Hersteller kein aus reichender Schutz vorgesehen. Auch in der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes war diese Gefahr nicht erkannt worden. Der Hersteller der Maschine kann mittlerweile eine technische Lösung zur Verbesserung der Schutzeinrichtung anbieten. [ Ww ] Mitgliedsbetrieb musste eine ältere Inlinemaschine repariert werden. Bei dem anschließenden Probelauf hörte ein Mechaniker einen lauten Schlag aus dem Bereich des Vakuumbandes. Der Mechaniker vermutete einen Lagerschaden im Bereich der Umlenk- und Spanneinrichtung des Bandes. Um diesen festzustellen, musste die Maschine in Betrieb sein. Er kroch unter das Vakuumband und tastete die Umlenkrollen mit der Hand ab. Dabei geriet er zwischen zwei Bandumlenkrollen und zog sich schwere Quetschungen und Nervendurchtren- nungen sowie Brüche des Unterarms, der Mittelhand und der Handwurzel zu. Einen Lagerschaden hätte er fest stellen können, ohne unter die Maschine zu kriechen und in der Nähe der Band einzugstelle zu hantieren. Lagerschäden führen zu Vibrationen, die sich z. B. auf einen Schraubendreher übertragen, mit dem man das Maschinengestell berührt. Aufgrund der Dunkelheit unter der Maschine konnte der Mechaniker vermutlich die Bandeinzugstelle nicht sehen. Er hätte daher besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, zumindest aber eine Lampe zu Hilfe nehmen müssen. [ Kh ] BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 11 Schutzbügel als Unfallursache Bei der Herstellung eines besonders dicken Produktes auf einem Sammelhefter verklemmte sich der Dreiseitenschneider. Der Maschinenführer wollte diesen durch Rückwärtsdrehen mit der Handkurbel wieder lösen. An dem Dreiseitenschneider führt ein Verkehrsweg entlang, auf dem auch schwere Produktpaletten per Handhubwagen gefahren werden. Deshalb ist dort ein Schutzbügel als Anfahrschutz montiert (Bild links). Der Schutzbügel ist auf fest montierte Füße aufgesteckt und kann entfernt werden, damit die Öffnung mit der Welle für die Handkurbel wieder zugänglich wird (Bild rechts). Als der Maschinenführer die aufgesteckte Kurbel rückwärts drehen wollte, rutschte er mit der Kurbel ab und schlug mit der rechten Hand gegen den rechten Befes tigungsfuß des Schutzbügels. Dabei verstauchte er sich die rechte Hand. Nach der Unfalluntersuchung wurden die Schutzbügel an allen Sammelheftern breiter ausgeführt, so dass der auf dem Boden befestigte Fuß nicht mehr im Bereich des Kurbelradius liegt. [ Bs ] 12 | tag für tag 06 / 10 | BG berichtet 125 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung – ein Rückblick (Teil 1) Stabilität – von Anfang an Mit der Gründung einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle und – in einem zweiten Schritt – auch gegen Berufskrankheiten betrat Deutschland im Jahr 1885 Neuland. Die gesetzliche Unfallversicherung erwies sich als erstaunlich belastbare Institution, die selbst in turbulenten Zeiten ihren gesetzlichen Auftrag erfüllte und immer noch erfüllt. In dieser und den beiden nächsten Ausgaben der »tag für tag« geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung der geschichtlichen Entwicklung. Kaiserreich und industrielle Revolution Die Ge schichte der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Rasant ver ändert die Industrialisierung das ehemals landwirt schaftlich geprägte Land. Fabriken schießen förmlich aus dem Boden. Einerseits bieten sie neue Arbeitsplätze und die werden aufgrund des Bevölkerungswachstums auch dringend gebraucht. Andererseits verändern sie aber auch die bestehende Sozialordnung. Immer mehr Menschen wandern aus Landwirtschaft und Handwerk ab und verdingen sich als Arbeiter in den Fabriken. Dort haben sie zunächst kaum Rechte: Die Löhne sind gering, die Arbeitszeiten lang, die Arbeitsbedingungen oft katastrophal. In Folge dieser schlechten, ungesicherten Arbeitsbe dingungen erreicht die Zahl der Arbeitsunfälle schwin delerregende Höhen. Die wenigen »Fabrikinspektoren« – Vorgänger der Gewerbeaufsicht –, die es seit 1854 gibt, können den Mängeln kaum Einhalt gebieten. Erleidet ein Arbeiter einen Unfall, hat er keinerlei Absicherung: ihn erwarten oft nur noch Kündigung und Armut. Auch das 1871 erlassene Haftpflichtgesetz für Unternehmer ändert daran wenig. Denn die verunfallten Arbeiter müssen ihrem Arbeitgeber ein schuldhaftes Verhalten nachweisen. Für die meisten ist das schon allein aus finanziellen Gründen eine unmöglich zu er füllende Bedingung. Die elenden Lebensbedingungen einer rasch wachs enden Arbeiterschaft werden zur beherrschenden so zialen Frage der Zeit. Lange zieht der Staat sich auf die Position zurück, dass der Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine privatrechtliche BG berichtet | tag für tag 06 / 10 | 13 Angelegenheit sei. Doch aus unterschiedlichen Gruppen der Gesellschaft werden Forderungen laut, die ungesi cherte Existenz der Arbeiter nicht länger hinzunehmen und sie im Rahmen einer »Arbeiterversicherung« abzu sichern. Reichskanzler Otto von Bismarck ist sich des Handlungsbedarfs wohl bewusst. Bismarck favorisiert eine öffentlich-rechtliche Unfall versicherung, die den Betroffenen unabhängig von der Verschuldensfrage entschädigt. Die Kosten sollen nach seinen Vorstellungen allein die Arbeitgeber und der Staat tragen. Viele Unternehmer fürchten steigende Kosten, einige aber, wie der Stahlindustrielle Louis Baare, wei sen darauf hin, dass eine wachsende Industrie auf zu friedene und gesunde Arbeiter angewiesen ist. Bismarck erhofft sich jedoch noch einen ganz anderen Gewinn. Jenseits des Sozialistengesetzes »gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokra tie« sucht er nach einem Mittel, die Soziale Frage zu ent spannen. Er will die unzufriedenen Arbeiter mit dem Staat versöhnen und weiterem Aufruhr zuvorkommen. Diese Überlegung wird auch in der »Kaiserlichen Bot schaft«, mit der Kaiser Wilhelm I. 1881 die Sozialversi cherung begründet, deutlich: »Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, dass die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemo kratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen ist.« Strukturen und Aufgaben In nur sechs Jahren, von 1883 bis 1889 legt der Reichstag mit drei neuen Gesetzen den Grundstein für die moderne Sozialversicherung: die Kranken-, die Unfall- und die Rentenversicherung. Im Kern enthält das Unfallversicherungsgesetz vom 06. Juli 1884 viele Elemente, die bis heute Bestand haben: Von Anfang an obliegt die Finanzierung der Versiche rung allein den Unternehmern. Im Gegenzug werden sie von ihrer zivilrechtlichen Haftpflicht befreit. Auch das Prinzip der Einstufung der Betriebe und ihrer Beiträge nach Gefahrklassen wird bereits mit der Gründung der Berufsgenossenschaften eingeführt. Am 7. Januar 1885 gründen die Buchdrucker als erste Branche in Leipzig eine Berufsgenossenschaft. Am 22. Januar folgen die Papierverarbeiter in Berlin. Insgesamt nehmen 55 Berufs genossenschaften am 1. Oktober 1885 ihre Arbeit auf. Versichert gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sind zunächst allerdings nur Beschäftigte aus »gefähr lichen« Betrieben. Zwar wird diese Definition in den folgenden Jahren beständig ausgeweitet, der Versiche rungsschutz für alle Arbeitnehmer kommt jedoch erst 1942. Geführt werden die Berufsgenossenschaften von einer Selbstverwaltung der Unternehmer. Für eine Be teiligung der Arbeitnehmer, die einzelne Stimmen for dern, gibt es keine Mehrheit. Die Parität in der Selbstverwaltung wird erst 1951 verwirklicht werden. Unfallverhütung ist neben der Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitnehmern, die einen Arbeits unfall erlitten haben, das zentrale Anliegen der gesetz lichen Unfallversicherung. Bereits 1886 – nur ein Jahr nach der Gründung – wird die erste Unfallverhütungs vorschrift von einer Berufsgenossenschaft erlassen. Bis ins Jahr 1900 haben die Berufsgenossenschaften lediglich das Recht, Unfallverhütung in den Betrieben zu betreiben. Danach wird es zu ihrer Pflichtaufgabe. Das schlägt sich auch in der Zahl ihrer Technischen Aufsichtsbeamten nieder: 1910 sind es immerhin schon 339. [ DGUV ] Fotos und Grafiken: DGUV 14 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten in Waschund Reinigungsanlagen – kein unnötiges Risiko eingehen Brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkten über 55° C können ein Explosionsrisiko darstellen. Das belegen mehrere Schadensfälle. Beim Einsatz brennbarer Flüssigkeiten in Wasch- und Reinigungsanlagen sind daher Sicherheits maßnahmen notwendig. Foto: Wetec Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 15 Prüfanforderungen an Waschanlagen im Printbereich für in die Druckmaschine integrierte Waschanlagen: für externe Waschanlagen (Waschmaschinen): Richtlinie RL 2006/42/EG RL 2006/42/EG Richtlinie RL 94/9/EG* RL 94/9/EG* Richtlinie RL 1999/92/EG* RL 1999/92/EG* DIN EN 1010-2:2006 DIN EN 12921:2005 * Spezielle Richtlinien für den Explosionsschutz (RL 94/9/EG – ATEX 95 und RL 1999/92/EG – ATEX 137) Bei einem Schadensfall, der sich im Frühjahr 2006 in einem Mitgliedsbetrieb ereignet hatte, kam es zu einer Explosion in einer Siebwaschanlage. Diese wurde dabei völlig zerstört. Weitere Sachschäden gab es am Gebäude, sowohl durch die Explosion als auch durch einen Folgebrand. Personen kamen dabei durch glück liche Umstände nicht zu Schaden. Werden bei Sprüh-, Bürsten- oder anderen aerosol bildenden Verfahren als Waschmittel brennbare Flüs sigkeiten angewendet, verliert deren Flammpunkt seine eigentliche sicherheitstechnische Aussage. Praxistests haben gezeigt, dass selbst Flüssigkeiten mit Flammpunkten > 100° C auf Grund der Aerosolbildung im Innenraum der Waschanlage zu einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen können (Zone 0). Sprühdrücke > 0,7 bar (Sprühen) führen in jedem Fall zu einer Aerosolbildung. Bei Sprühdrücken < 0,7 bar (Spülen) kann eine Aussage darüber nur durch eine Einzelfallentscheidung getroffen werden (DIN EN 129213:2005). Bei Wasch- und Reinigungsanlagen, die mit Sprüh-, Bürsten- oder anderen aerosolbildenden Verfahren arbeiten, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes bzw. des Brand- und Explosionsschutzes der Wasch anlagendeckel mit einer Verriegelung mit Zuhaltung zu versehen, die während des gesamten Waschbetriebes wirksam sein muss. Ausnahmen davon können zulässig sein, wenn z. B. die Waschanlage während des Betrie bes an eine ausreichend wirksame Absaugung ange schlossen ist. Orientierung für den Hersteller: Maschinenrichtlinie oder ATEX-Richtlinie? Grundsätzlich fallen Wasch- und Reinigungsanlagen, zu denen Teilewasch anlagen und Reinigungsgeräte wie Waschmaschinen zählen, in den Anwendungsbereich der Maschinenricht linie RL 2006/42/EG. Der Hersteller muss u. a. mit der von ihm geforderten Risikobeurteilung sicherstellen, dass Risiken – auch durch gefährliche elektrostatische Auf ladung, Brand oder Explosion – weitestgehend vermie den werden. Weiterhin muss er in der Betriebsanleitung die bestimmungsgemäße Verwendung seines Reini gungsgerätes und die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine ausreichend beschrei ben. In besonderen Fällen, beim Einsatz brennbarer Flüssigkeiten, ist durch den Hersteller zu prüfen, ob die RL 94/9/EG (ATEX 95) einzuhalten ist. Für den Betreiber gilt, dass die RL 1999/92/EG (ATEX 137) eingehalten werden muss. Näheres dazu ist in der Betriebssicher heitsverordnung (BetrSichV) zu finden. Wasch- und Reinigungsanlagen für den Printbereich lassen sich generell in zwei Gruppen einteilen. Einer seits in Waschanlagen, die in die Druckmaschine inte griert sind, beispielsweise im Bogen- und Rollenoffset druck sowie im Illustrationstiefdruck, und andererseits in externe Reinigungsanlagen (Teilereinigungsanlagen, Waschmaschinen), beispielsweise im Etiketten-, Flexo-, Sieb-, Tampon- und Zeitungsdruck. >> 16 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit Zulässige Waschmittel (organische Lösemittel) in Abhängigkeit von Waschverfahren und Explosionsschutz für explosionsgeschützte Geräte: für nicht explosionsgeschützte Geräte: brennbare, nicht wässrige oder wassermischbare organische Lösemittel (oLM) o hne Einschränkungen brennbare, wassermischbare organische Lösemittel (oLM), Flammpunkt > 55° C Wasseranteil ≥ 80 % TWaschmittel 15 K < Flammpunkt oLM LösemittelWaschmaschine 150 für Druck zylinder Foto: Renzmann brennbare, nicht wässrige organische Lösemittel (oLM), Flammpunkt oLM > 55° C ohne zusätzliche Erwärmung ohne Aerosolbildung In Druckmaschinen integrierte Waschanlagen Über integrierte Waschanlagen wurde bereits an ande rer Stelle, »tag für tag 03/05«, ausführlich berichtet. Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Druck maschinen mit integrierter automatischer Walzen- und Zylinderwaschanlage, auch in Verbindung mit Löse mitteldurchlauftrocknern, sind in der DIN EN 1010-2:2006 näher erläutert. Externe Waschanlagen (Teilereinigungsan lagen, Waschmaschinen) In explosionsgeschützten (ATEX 95-konformen) Teilereinigungsanlagen bzw. Waschmaschinen ist die Anwendung von Sprüh-, Bürs ten- und anderen aerosolbildenden Verfahren bei gleich zeitiger Verwendung von brennbaren, nichtwässrigen organischen Lösemitteln oder brennbaren, wassermisch baren organischen Lösemitteln ohne Einschränkungen zulässig. Während des Waschvorganges ist im Inneren der Teilereinigungsanlage bzw. Waschmaschine über der Flüssigkeitsoberfläche ständig von dem Vorhanden sein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre auszugehen. Das gilt für alle Waschmittel mit einem Anteil von mehr als 20% organischer Lösemittel, unab hängig von deren Flammpunkt. Im Regelfall sind an den Aufstellort für solche Waschanlagen besondere Anforderungen zu stellen – Ex-Bereich! Nicht explosionsgeschützte Geräte (nicht zündquellenfrei) Werden in nicht explosionsgeschützten (nicht ATEX 95-konformen) Waschmaschinen löse mittelhaltige Wasch- und Reinigungsmittel eingesetzt, sind folgende Bedingungen einzuhalten: 1. Organische Lösemittel mit Flammpunkten größer 55° C sind zulässig, wenn keine zusätzliche Erwärmung möglich ist keine Sprüh-, Bürsten- und anderen aerosolbilden den Verfahren Anwendung finden. 2. Wassermischbare organische Lösemittel mit einem Wasseranteil größer 80% sind zulässig, wenn die Temperatur des Waschmittels ständig mindes tens 15 K unterhalb des Flammpunktes des orga nischen Lösemittels liegt der Flammpunkt des organischen Lösemittels größer 55° C ist. [ Sz ] Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 17 Waschcontainer aus Sicht eines Anwenders Die Firma Presse Druck Oberfranken in Bamberg setzte für die Teilereinigung seit 1994 eine Teilewaschanlage mit Sprüheinrichtung ein. Seit April 2010 wird eine neue Technik eingesetzt. Jürgen Müller, Abteilungsleiter Druckereiservice, berichtet über seine Praxiserfahrungen mit dem Waschcontainer Cycle Clean CC 22 von Wetec. Herr Müller, wie haben Sie in der Vergangenheit die Teile gereinigt? Seit 1994 haben wir für die Teilereinigung, wie viele andere auch, eine Teilwaschanlage mit Sprüheinrich tung eingesetzt. Was sind die Gründe, warum das Unternehmen jetzt eine andere Reinigungstechnologie bevorzugt? Die VdS Schadenverhütung GmbH hatte uns aufge fordert, im Waschraum (Ex-Raum) eine Druckentlas tung nach außen nachzurüsten. Außerdem hätte das Kühlaggregat der Destillationsanlage erneuert werden müssen. Neben komplizierten Baumaßnahmen hätte das ganze beträchtliche Kosten verursacht. Des Wei teren überzeugte uns das Reinigungsergebnis, von dem wir uns in einem befreundeten Unternehmen überzeu gen konnten. Seit wann arbeiten Sie mit der neuen Technik und welche technischen Anforderungen mussten erfüllt sein? Mit dem neuen Waschcontainer arbeiten wir seit April 2010. Man benötigt lediglich einen Elektroanschluss (400 V, 63 A) und die Anbindung an eine Absaugung. Da unser mit Wasser verdünnbares Waschmittel, mehr als 85% Wasser enthält, sind keine ExplosionsschutzAnforderungen zu beachten. Die beim Reinigen anfallenden Farbschlämme werden über eine integrierte Bandfilteranlage ausgeschleust und das Waschmittel im Kreislauf geführt. Welche betrieblichen Vorteile sehen Sie durch den Einsatz der neuen Reinigungstechnologie ohne leicht flüchtige Lösungsmittel? Die neue Reinigungstechnik lief von Beginn an stö rungsfrei. Ein Ex-Raum wird nicht mehr benötigt. Brandund Explosionsrisiken sind durch die neue Reinigungs technik nahezu ausgeschlossen. Auch bei starken Ver krustungen lässt sich ein gutes Reinigungsergebnis erzielen. Insgesamt wird eine bessere Reinigungsquali tät erreicht. Inzwischen werden nicht nur die Farbkästen und Rakel aus der Druckmaschine gewaschen, sondern auch verschmutzte Teile aus der Druckplattenherstel lung. Der notwendige personelle Einsatz für den Waschcontainer lässt sich durch Hilfskräfte nach ent sprechender Einweisung problemlos realisieren. Herr Müller, würden Sie sich heute wieder für diesen Waschcontainer entscheiden? Auf alle Fälle, wenn die geplanten Verbesserungen für die Walzen- und Zylinderreinigung (Drehvorrichtung im Inneren) bis dahin umgesetzt sind, damit sich die Anlage noch effizienter benutzen lässt. Herr Müller, wir danken Ihnen für das interessante Gespräch. [ Sz ] Jürgen Müller, Presse Druck Oberfranken Foto: Dietmar Dorscht 18 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 19 Wellpappenerzeugung – Neue Sicherheitsanforderungen in der Leimküche Borax ist ein unverzichtbarer Hilfsstoff bei der Herstellung von Wellpappe. Borax wird wegen der fortpflanzungs- und fruchtschädigenden Wirkungen seit kurzem höher gesundheitschädigend eingestuft als bisher. Einige Wellpappenbetriebe müssen den Umgang mit Borax ändern. Denn beim Umgang mit pulverförmigem Borax kann der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten werden. Borax wird bei der Wellpappenfertigung dem Leim zugemischt, um die Verkleisterung des Leims und damit die Klebfähigkeit zu beschleunigen. In der Leimküche wurde Borax bis vor wenigen Jahren ausschließlich in Pulverform verwendet. Das pulverförmige Borax wird aus einem Sack über einen Trichter in ein Vorratsgefäß gegeben, abgewogen und dem Leimansatz zugemischt. Gefährdungen durch Borax Die Aufnahme von Borax durch die gesunde Haut ist gering. Borax gelangt hauptsächlich über die Atemwege als Staub oder als Aerosol in den Körper. Dabei werden Reizwirkungen im Atemtrakt und an den Augen beobachtet. Aufgrund dieser lokalen Reizwirkung wurde ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gemäß TRGS 900 für »Borsäure und Natriumborate« von 0,5 mg Bor/m³ fest gelegt. Umgerechnet auf Borax (DinatriumtetraboratDecahydrat) bedeutet das 4 mg/m³. Aufgrund von tierexperimentellen Daten konnte zudem ein AGW von 11 mg Bor/m³ für die erwiesene fruchtbarkeitsschädigende Wirkung und ein AGW von 1,3 mg Bor/m³ für die erwiesene fruchtschädigende Wirkung abgeleitet werden. Hieraus resultiert gemäß TRGS 900 die Kennzeichnung »Y«, d. h. ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW nicht befürchtet zu werden. Bei der Festlegung von Belastungsspitzen ist Borax als lokal reizender Stoff in die Kategorie I mit einem Überschreitungsfaktor von 2 eingeteilt. Bei kurzzeitigen Arbeiten, wie dem Entleeren der Säcke mit Borax, darf für maximal eine Stunde pro Schicht die Belastung beim doppelten Grenzwert liegen, also bei 1mg Bor/m³. >> Neue Kennzeich nung von Borax 20 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit [ 1 ] [ 1 ] Container mit Flüssigborax [ 2 ] Leimküche Einstufung und Kennzeichnung von Borax Ab dem 01. Dezember 2010 werden Borax und weitere Bor-Verbindungen in die neue Kategorie »Repr. 1B« eingestuft und wie folgt gekennzeichnet: H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Diese Einstufung entspricht den R-Sätzen »R 60 kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen« und »R 61 kann das Kind im Mutterleib schädigen«. Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung Mit der Einstufung von Borax und weiterer Borverbin dungen in die Kategorie 2 (alte Bezeichnung) bzw. Kategorie 1B (neue Bezeichnung) der krebserzeugen den, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefähr denden Stoffe sind nach der Gefahrstoffverordnung zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig: Ersatzstoffprüfung: Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist ein zu Borax gleichwertiger Ersatzstoff mit geringerer Gesundheitsgefährdung nicht verfügbar. Einsatz geschlossener Systeme: Die Verwendung von Flüssigborax oder Fertigstärke bzw. vorgemischter Stärke (bereits mit Borax versetzt) ermöglicht den Leimansatz in einem geschlossenen System. [ 2 ] Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte: Der Arbeit geber stellt z. B. durch Messungen sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Absicherung der Arbeitsbereiche: Borax bzw. bor haltige Gemische sind unter Verschluss oder so auf zubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Messungen durch die BG Zur Einschätzung der Belastungssituation gegenüber Borax wurden in meh reren Wellpappenbetrieben Luftmessungen durch geführt. Die Ergebnisse zeigen, dass an allen relevanten Arbeitsplätzen in der Wellpappe der AGW für Borax im Schichtmittel eingehalten wird. Das gilt sowohl für Arbeitsplätze, wo der flüssige Leim vorliegt, wie in der Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 21 Leimküche oder an den Leimwerken, als auch dort, wo vergleichsweise hohe Staubbelastungen herrschen, wie am Längsschneider oder an der Ballenpresse. Die Konzentrationen liegen in diesen Bereichen unterhalb der Bestimmungsgrenze bzw. unterhalb einem Hundert stel des AGW. Beim Einfüllen von pulverförmigem Bo rax aus Säcken in den Trichter lagen die Konzentratio nen bei einer Reihe von Messungen über 1 mg/m³, es wurden Luftkonzentrationen bis 6,2 mg/m³ festgestellt. Es ist daher beim Umgang mit Sackware nicht sicher gestellt, dass die Anforderungen an die Spitzenbegren zung für Borax erfüllt werden. Dagegen wurden beim Ansatz von Wellpappenleim unter Verwendung von flüssigem Borax oder Fertig stärke bzw. vorgemischter Stärke nur sehr geringe Konzentrationen in der Luft gemessen. Konsequenzen Die offene Zugabe von Pulverborax aus Säcken über den Trichter ist ohne weitergehende Maßnahmen nicht mehr zulässig. Beim Umgang mit Sackware ist nicht sichergestellt, dass der AGW ein gehalten wird. Die Zugabe ist in diesem Fall so zu ge stalten, dass die Staubemissionen minimiert werden. In Frage kommen geschlossene Systeme, z. B. automa tische Sackentleerungsanlagen. In jedem Fall ist bei Verwendung von Pulverborax im Einzelfall nachzuwei sen, dass der AGW eingehalten wird. Ist die Einhaltung des AGW nicht möglich, sind zusätzliche Schutzmaß nahmen durchzuführen, insbesondere persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Alternative Verfahren Seit einiger Zeit ist so ge nanntes Flüssigborax auf dem Markt, das z. B. in 1.000Liter Containern angeboten wird. Der Vorteil liegt darin, dass die Bor-Verbindung bereits in flüssiger Form vor liegt. Auf diese Weise ist eine staubfreie Zugabe der Bor-Verbindung über eine Pumpe in einem geschlosse nen System möglich. Dosiert wird das Flüssigborax über eine Durchflussmessung oder über das Waage system. [ 3 ] [ 3 ] Rührbehälter Alternativen dazu sind vorgemischte Stärke, die bereits Borax enthält, oder Fertigstärke, die alle für die Leimherstellung erforderlichen Bestandteile beinhaltet. Bei diesen Verfahren wird das Borax gemeinsam mit der Stärke direkt aus dem Vorratssilo von oben oder von unten über Rohrleitungen in den Rührbehalter gefördert. Der Anteil an Borax ist dabei so gering, dass der AGW eingehalten werden kann. Empfehlungen Da Bor-Verbindungen bei der Her stellung von Leimen auf Stärkebasis für die Well pappenerzeugung zum derzeitigen Stand der Technik unverzichtbar sind, müssen geschlossene Systeme angestrebt werden. Dabei können Flüssigborax oder vorgemischte Stärke oder Fertigstärke eingesetzt wer den, die Bor nur in geringen Mengen enthalten. Silo, Vorratsbehälter, Pumpe und Rührbehälter sind mit festen Anschlüssen und dichtschließenden Leitun gen zu versehen. Insbesondere beim Einbringen von boraxhaltiger Stärke ist das gesamte System geschlossen zu halten, da durch den entstehenden Überdruck Staub, z. B. durch Kontrollklappen, austreten kann. Dadurch ist eine staubfreie Zugabe ohne Emissionen von Bor verbindungen gewährleistet. Dies belegen Messungen, die von der Berufsgenossenschaft in verschiedenen Wellpappenbetrieben durchgeführt wurden, die Flüssig borax oder Fertigstärke bzw. vorgemischte Stärke ein setzen. [ Zi ] Fotos S.18: Frey, Egling 22 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit Im Test – Ein Paar Schuhe erzählt Wir stammen aus Finnland und sind speziell für Menschen gemacht, die bei Wind und Wetter raus müssen. Schwierige Straßenverhältnisse sind unser Metier. Man sagt, wir kommen mit Eis und Schnee genauso gut zurecht wie mit nassen, glatten Steinböden oder auch mit holprigen unebenen Wegen. Wir sind also geeignete Schuhe für Menschen, die sich ihre Wege nicht aussuchen können und nicht die Zeit, wann sie gehen müssen – Zeitungs zusteller zum Beispiel. Vor gut fünf Jahren kamen wir zu unserem Träger. Er hatte von unseren guten Eigenschaften gehört und woll te sehen, ob wir auch unter extremeren Bedingungen das halten, was wir versprochen haben. Nun, unser erster Test war eine leichte Übung für uns. Wir sollten zeigen, wie wir mit dem Wechsel von Neuschnee zu geschliffenen nassen Kalksteinplatten in Hauseingängen zurechtkommen und obwohl sich unter dem Neuschnee teilweise blankes Eis befand, boten wir draußen wie drinnen absolute Trittsicherheit. Ganz im Gegensatz zu den zum Vergleich herangezo genen Winterstiefeln. Die konnten zwar draußen gut mithalten (auch wenn sie deutlich schwerer waren), auf den nassen Steinböden hatten sie jedoch die Eigen schaft von »Schlitterschuhen«. Eine uns immer wieder zugemutete Übung war »Zweitschuh beim Bergwandern«. In den vergangenen fünf Jahren waren wir immer mindestens eine Woche in den Alpen im Einsatz. Nicht unbedingt extrem, aber doch dem Wechsel vom felsigen Untergrund über ge schotterte Wege, Grashänge, Bergpfade, Knüppeldamm und Steige ausgesetzt. Durch Wasser führende Berg bäche, trockene Bachläufe hinauf, felsige Steilhänge hinab. Die originalen Bergwanderschuhe – keine Billig modelle – haben im vergangenen Jahr eine Tour nicht überstanden. Wir haben diese Tour unter den gleichen Bedingungen wiederholt und sogar noch weiter aus gedehnt – unbeschadet. Die höchste Erhebung, die wir bisher erreicht haben? Etwa 4.600 m. Nicht nur Berg wandern wurde uns zugemutet, wir mussten auch aufs und ins Wasser. Wir haben die Steuerpedale des Wan derkajaks getreten, haben Standsicherheit im Kanu bei Montagearbeiten von der Wasserseite aus geboten – ein gar nicht so einfaches Unterfangen, aufrecht stehend das Kanu auszubalancieren, absolut sicherer Stand ist unabdingbar, wenn man nicht unweigerlich im Wasser landen will. Wir haben Rutschfestigkeit auf rutschigen Ufern bewiesen, auf nassen Flusskieseln und schlick- igem Untergrund im Wasser und an Land. Wir haben uns aber auch in einer nordischen Dis ziplin ganz gut geschlagen. Wir sind in den Bergen und im Winter die Fußbekleidung beim Nordic Walking Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 23 geworden. In den Bergen morgens vor den Gehtouren meist auf einem ca. 5 km Rundkurs an Stöcken »zum Aufwärmen«. Im Winter, der winterlichen Wegeverhält nisse wegen, auch im Flachland. In diesem Frühjahr mussten wir zum Eistest antreten: die Wege waren so vereist, dass mit normalen Winter-Joggingschuhen kein sicherer Tritt mehr möglich war. Da kam unser Träger auf die Idee, uns zu testen. Und zwar per Nordic Walking. Es sollte zumindest die Zeit, die man für den Rundkurs bei trockenen Wegen benötigt, nicht überschritten wer den; also war forsches Gehen angesagt. Es hat auch auf den vereisten Wegen sehr gut funktioniert. Bis auf eine Stelle mit Spiegeleis. Hier kamen auch wir bei dem Lauftempo an unsere Grenze. Hier war es zu Ende mit dem Grip. Unser Träger musste zu Boden. Bei norma lem Gehtempo für den Rest der Spiegeleisfläche konn ten wir wieder Trittsicherheit bieten. Vielleicht schreibt mal jemand in unsere Gebrauchs anleitung, dass wir nicht die Fußbekleidung für das Eisstockschießen sind und dies auch gar nicht sein wollen. So nebenher – wir sind immerhin von der Ausrüstung her echte Sicherheitsschuhe mit Zehenschutz – sind wir die Fußbekleidung bei eher landwirtschaftlichen Tätig keiten, wie Wiesen mähen mit dem Balkenmäher, auf feuchtem Gras selbstverständlich, auch an Hanglagen, oder bei einfachen Baumpflegemaßnahmen, Umgang mit Sense, Freischneidern und Ähnlichem. Unser Träger meint, in den vergangenen fünf Jahren hätten wir uns in allen Testsituationen bewährt. Und wir sehen fast aus wie neu. Insbesondere zeigen auch unsere Sohlen kaum Gebrauchsspuren. Unserem Nachfolgemodell werden gleich gute Eigen schaften nachgesagt. Und … ach ja … wir haben gehört, unser Modell wurde auch in einem Zeitungszusteller betrieb erfolgreich getestet. Und das Nachfolgemodell soll jetzt wohl auch bei Zeitungszustellern zum Einsatz kommen. Erfolgreich, hoffen wir. [ Gl ] 24 | tag für tag 06 / 10 | Gesundheit und Sicherheit Sehen und gesehen werden – Unfallursache Sichteinschränkung Die eingeschränkte Sicht eines Gabelstaplerfahrers ist eine wesentliche Unfallursache bei Anfahrunfällen. Dies zeigt eine Analyse der Unfallberichte. Wie lassen sich diese Unfälle vermeiden? Die meisten Mitarbeiter, die mit Transportaufgaben beschäftigt sind oder in der Nähe von Transportwegen arbeiten, sind keine Gabelstaplerfahrer. Ihnen ist des halb oft nicht bewusst, wie stark die Sicht eines Fahrers durch den Hubmast und das transportierte Material eingeschränkt ist. Die Folge: Sie neigen dazu, die Sicht einschränkung eines Fahrers zu unterschätzen. Dies führt zu typischem Fehlverhalten, z. B. dem Kreuzen von Fahrwegen an unübersichtlichen Stellen, oder zum Herantreten an rangierende Stapler. Hinzu kommt, dass der Staplerfahrer beim Aufnehmen und Absetzen von Material auf die Last und die Gabel zinken konzentriert ist, etwa beim Ein- und Auslagern in Regale oder beim Be- und Entladen von Lkw. Heran tretende Fußgänger bleiben dadurch oftmals vom Fahrer unbemerkt. Was kann ein Gabelstaplerfahrer sehen? Um Anfahrunfälle aufgrund von Sichteinschränkungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Sichtverhältnisse auf einem Gabelstapler zu kennen. Hierzu hat die Berufsgenossenschaft eine Visuali sierungs-Software entwickelt. Damit können z. B. die Änderung der Sichtverhältnisse beim Transport unter schiedlicher Lasten wie Papierrollen, Bogenstapel, Paletten etc. physikalisch exakt abgebildet und drei dimensional dargestellt werden. Was sieht der Fahrer beim Vorwärts-/Rückwärts fahren, wo befinden sich »tote Winkel« und wie groß sind diese, wie verändern sich die Sichtverhältnisse beim Anheben und/oder Neigen des Hubmasts? All diese Fragestellungen können mithilfe der Software exakt nachgestellt und visualisiert werden. Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 06 / 10 | 25 Grundsätze zur Vermeidung von Unfällen durch Sichteinschränkung Das Wissen um die Sicht einschränkung eines Staplerfahrers ist ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Anfahrunfällen. In Berei chen mit Gabelstaplerverkehr gilt es, auch folgende Punkte zu beachten: S icht verbessern: Hierfür haben sich an unübersicht lichen Stellen Hilfsvorrichtungen wie Spiegel bewährt. Aber auch Kamera-/Monitorsysteme an Gabelzinken oder ein drehbarer Fahrersitz erweitern den Sicht bereich des Fahrers deutlich. E rkennbarkeit verbessern: In einigen Betrieben hat es sich bewährt, dass die Fußgänger Warnwesten tragen. B auliche Maßnahmen: Idealerweise werden Fußwege von Fahrwegen getrennt. Farbliche Markierungen oder Warnsymbole können hilfreich sein, falls die Verkehrswegetrennung nicht möglich ist. U nterweisung und Training speziell zum Thema »Sichteinschränkung« bzgl. der Inhalte: - Vermeidung des Arbeitens und Aufenthalts im Gefahrbereich - Vor dem Betreten des Gefahrbereichs Blickkontakt - Beim Kreuzen von Fahrwegen unübersichtliche Stellen meiden - Stapler im Blick behalten - Für Staplerfahrer gilt: beim Aufnehmen der Last, beim Fahren sowie beim Abladen auf Fußgänger achten. Weitere Informationen Die Visualisierungs-Software kann abgerufen oder online gestartet werden unter: www.bgetem.de > Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung > Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz > Grundlegende Fachinformationen > Transportieren, Innerbetrieblicher Transport [ My ] Screenshots der Visualisierungs Software 26 | tag für tag 06 / 10 | Aus der Praxis Innovative Lösung reduziert körperliche Belastung beim Ausrichten von Folienrollen Beim Präventionspreis 2010 der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung ging der 2. Preis an RPC Bebo Print Patent GmbH in Bremervörde. Mit einem breit angelegten Gesundheitsmanagement ist es dem Unternehmen gelungen, den Gesundheitszustand der Mitarbeiter und deren Arbeitszufriedenheit deutlich zu verbessern. Die Firma RPC Bebo Print Patent GmbH (RPC) mit Sitz in Bremervörde ist ein spezialisiertes Tochterunter nehmen der international aufgestellten RPC Group. In der Produktionsabteilung werden Kunststofffolien als Vorprodukt für die Verpackungsherstellung bedruckt. Die Firma beschäftigt 33 Mitarbeiter. Erhebliche Belastung beim Ausrichten und Einachsen der Folienrollen RPC bedruckt mit zwei Volker Engelmann, Betriebsleiter bei RPC Bebo Print Rollenrotationsoffsetdruckmaschinen Folienrollen, die bei einem Durchmesser bis 1,27 m und einer Rollen breite bis 800 mm ein Gewicht von bis zu 1.000 kg errei chen können. Bevor die Folienrollen in die Abrollung der Maschine eingesetzt werden können, müssen sie ausgerichtet und ggf. auf dem Boden um 180° gedreht werden. Da wegen der beengten Platzverhältnisse kein Rollenhubwagen eingesetzt werden konnte, mussten die Mitarbeiter die Folienrollen unter großer Kraftan strengung auf dem Boden ausrichten und einachsen. Bei der hohen Laufleistung der Maschinen von 200 m/min werden in drei Schichten etwa 100 Folien rollen bedruckt. Das heißt, alle 12 bis 15 Minuten muss eine Rolle an der Abrollung ausgerichtet und einge achst werden. Teflonmatte reduziert körperliche Belastung In Abteilungsversammlungen wurde über mögliche Lösungsansätze diskutiert. Schließlich wurde eine Lösung gefunden und von einer kleinen Arbeitsgruppe realisiert. Aus der Praxis | tag für tag 06 / 10 | 27 [ 1 ] [ 3 ] Sicherheit an den Druckwerken verbessert [ 2 ] Durch Teflonmatten im Bereich der Abrollung wurde der Reibbeiwert des Bodens soweit reduziert, dass die Rollen nun leicht von Hand gedreht und ausgerichtet werden können. Die Matten haben quadratische Ab messungen von 1,25 m x 1,25 m und eine Dicke von nahe zu 1 cm. Die Teflonmatte wird mit Schienen fixiert, die am Boden verschraubt sind. Die Schienen bilden nur einen kleinen Absatz, der problemlos »überrollt« wer den kann. Der Verschleiß bzw. die Abnutzung kann als gering bezeichnet werden. Erst nach mehr als einem halben Jahr bilden sich kleine Wellen in der Matte aus. Dann ist es an der Zeit, die Matte zu ersetzen. Neben den Maßnahmen zur Verbesserung der Ergo nomie hat RPC auch die Sicherung einer Einzugstelle an den Druckwerken einer Rollenrotationsdruckma schine verbessert. Die Einzugstelle ist nur schwer zu gänglich, eine Sicherung wird in den europäischen Normen nicht gefordert. Damit beim Reinigen keine Putzlappen eingezogen werden können, wurde an den vorgelagerten Walzen, die eine Auslaufstelle bilden, eine selbst entwickelte Sicherheitsschiene angebracht. Diese Sicherheitsschiene verhindert jetzt das Einziehen der Putzlappen an der dahinter liegenden Einzugstelle. Wickelachse aus dem Rollenkern entnommen werden. Aufgrund des hohen Gewichts der Achsen von 55 kg kam es zu Beschwerden der Mitarbeiter. Daher wurden die Wickelachsen durch Achsen aus Aluminium ersetzt. Diese haben nur noch ein Gewicht von 29 kg. Darüber hinaus wurde ein fahrbarer Scherenhubwagen konstru iert und gebaut. Mit diesem kann die Wickelachse trans portiert und an der Bereitstellungsstation der Aufrollung auf die erforderliche Höhe gebracht werden. [ 2 ] Auf der Teflon matte kann die Folienrolle leicht gedreht werden. [ 3 ] Mit dem Sche renhubwagen können Wickelachsen transportiert und auf die richtige Höhe gebracht werden. Ergonomie verbessert – Krankenstand reduziert Von den drei Maßnahmen hat die Lösung mit den Teflon matten die Jury besonders überzeugt. Die 27 Beschäftig ten in der Druckproduktion profitieren aber von allen drei Maßnahmen. Zum einen gingen die Krankmeldungen wegen Rückenbeschwerden zurück, zum anderen arbei ten die Mitarbeiter mit größerer Zufriedenheit. Fazit Betriebsleiter Volker Engelmann ist stolz auf Scherenhubwagen und leichtere Wickelachsen an der Aufrollung An der Aufrollung muss die [ 1 ] Die gelbe Sicherheitsschiene verhindert, dass Putztücher einge zogen werden. das Erreichte: »Unsere Mitarbeiter haben bewiesen, dass auch in einem kleinen Betrieb mit guten Ideen und geringem Aufwand signifikante Verbesserungen im Produktionsablauf möglich sind. Die geringere körper liche Belastung führte nicht nur zu einem Rückgang der Krankmeldungen – auch das Betriebsergebnis konnte messbar gesteigert werden.« Fotos: Ulrich Weinert, media contact Köln 28 | tag für tag 06 / 10 | Aus der Praxis Gelebte Gefährdungsbeurteilung Gefährdungs- beurteilungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Firma Mayer & Söhne aus Aichach ist dabei weitergegangen. Es werden nicht nur die erkannten Risiken minimiert, sondern in einem ganzheitlichen Ansatz der Arbeits- und Gesund heitsschutz im gesamten Unternehmen kontinuierlich verbessert. Dafür wurde sie beim Präventionspreis 2010 mit dem 3. Preis ausgezeichnet. Die Firma Mayer & Söhne, die mit rund 250 Mitarbeitern Zeitungen und Akzidenzen produziert, hat insgesamt mehr als zwei Dutzend Einzelmaßnahmen durchgeführt. Dadurch wurde der Arbeitsschutz kontinuierlich ver bessert. Durch einige der Maßnahmen konnten auch Betriebsstörungen vermieden werden. Ausgewählte Beispiele sollen zeigen, dass oft schon kleine technische und organisatorische Dinge große Wirkung haben. Druckvorstufe: Absaugrohr verbessert Gesundheitsschutz Bei der Entwicklung der Druckplatten werden chemische Dämpfe frei. Dies führte zur Ge ruchsbelästigung der Mitarbeiter. Für Abhilfe hat ein Rohr gesorgt, welches die Dämpfe unmittelbar an der Entwicklungsmaschine absaugt. Der Gesundheits schutz wurde verbessert und die Mitarbeiter sind nicht mehr den Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Erhöhte Position der Probeexemplarentnahme verbessert Ergonomie Mehrere hundert Mal täglich entnehmen die Drucker Probeexemplare an der Zei tungsrotation. Bisher mussten sie sich dazu bücken. Zur Entlastung der Drucker wurde eine Entnahmestelle in erhöhter Position angebracht. Deckenlamellen reduzieren die Lärmbelastung. Aus der Praxis | tag für tag 06 / 10 | 29 Lärm reduziert durch Deckenlamellen und Umgestaltung der »Notauslagen« Im Drucksaal liefen die Notauslagen an den Druckmaschinen bisher stets im Leerlauf mit, um im Bedarfsfall sofort zur Verfügung zu stehen. Dies wurde geändert, ohne die Produktion zu gefährden: Die Notauslagen stehen jetzt still und wer den lediglich im Bedarfsfall zugeschaltet. Das sorgt für eine deutliche Lärmminderung und spart zudem noch Energie. In der Weiterverarbeitung wurden Deckenlamel len und Wandwaben montiert. Durch diese Maßnahme konnte die Lärmbelastung für die Mitarbeiter in der Wei terverarbeitung spürbar reduziert werden. Einsteckmaschinen: Fußverletzungen vermieden, Ergonomie verbessert An den Einsteckma schwindigkeit des Förderbandes in Abhängigkeit von der anfallenden Abfallmenge: Je mehr Papier anfällt, desto schneller läuft das Band. Papierstaus und Gefähr dungen bei deren Beseitigung gehören der Vergangen heit an. Fazit Die beschriebenen Maßnahmen sind nur einzelne Beispiele für die durchgeführten Maßnahmen. Sie be treffen alle Abteilungen des Druckhauses und wurden gemeinsam mit den Mitarbeitern entwickelt und umge setzt. Inhaber Thomas Sixta fasst zusammen: »Die Zu friedenheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns natürlich wichtig. Wir konnten mit überschaubarem Aufwand viel erreichen. Und das zahlt sich letztlich auch für das Unternehmen aus.« schinen wird das Material auf Paletten antransportiert. Die Paletten verursachten immer wieder Fußverletzun gen bei den Mitarbeitern. Es wurde ein Metallpodest mit zusätzlichen Trittmatten angebracht. Die Mitarbeiter stehen jetzt sicher auf dem Podest. Als positiver Neben effekt haben sich darüber hinaus die ergonomischen Bedingungen beim Einlegen verbessert. Weniger Störungsbeseitigungen an Papierschneidemaschine Papierabfälle an der Papier [ 1 ] An der Entwicklungsmaschine werden Dämpfe abgesaugt. schneidemaschine wurden früher mit kontinuierlichem Tempo des Förderbandes abtransportiert. Musste viel Papierabfall transportiert werden, kam es regelmäßig zu Staus. Ein Frequenzumrichter steuert jetzt die Ge [ 2 ] Die Geschwin digkeit des Förder bands hängt von der anfallenden Abfallmenge ab. [ 1 ] [ 3 ] Probeexemplar entnahme in ergo nomischer Höhe Fotos: Ulrich Weinert, media contact Köln [ 2 ] [ 3 ] 30 | tag für tag 06 / 10 | Aus der Praxis Gewinnspiel insendeschluss: 27.02.2011 E Postkarte mit dem Lösungswort senden an: Deutscher Verkehrssicherheitsrat Postfach 4445, 53224 Bonn oder Onlineformular unter www.ladegut.de LadeGUT – Sicher ans Ziel! Schwerpunktaktion mit Gewinnspiel Ungesichertes Ladegut setzt sich bei Brems- oder Lenkvorgängen in Bewegung. Durch das Fahrzeug fliegende Gegenstände können bei einem Aufprall eine Gewichts kraft entwickeln, die bis zu 50 Mal größer als das Eigengewicht ist. Dadurch können nicht nur Fahrzeuge beschädigt und Insassen verletzt, sondern auch folgenschwere Unfälle aus gelöst werden. Um diesen Unfällen entgegenzuwirken, widmet sich die diesjährige gemeinsame Schwerpunktaktion der Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und des Deut schen Verkehrssicherheitsrats der Ladungssicherung bei Pkw und Transportern bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie der Mitnahme von Personen in diesen Fahrzeugen. Denn die physikalischen Kräfte, die auf Ladung und Personen wirken, sind gleich. Für beide ist eine korrekte Sicherung unerlässlich. Im Jahr 2008 verletzten sich in Deutschland 875 Menschen bei Unfällen, die durch eine falsche oder ungenügende Ladungssicherung verursacht wurden. Von ihnen starben 186 bzw. verletzten sich schwer. Hinzu kommen noch 1.177 schwere Unfälle, bei denen die Ladung auf der Fahrbahn oder im Straßengraben landete. Nicht mitgezählt sind hier Unfälle, die zum Beispiel durch das Greifen nach einer rutschenden Tasche auf dem Beifahrersitz ausgelöst wurden, in der Statistik jedoch nicht als Ladungssicherungsunfälle eingeordnet werden. Selbst bei den modernen, mit zahlreichen passiven und aktiven Sicherheitstechniken ausgerüsteten Fahr zeugen bleiben die Gurtnutzung und die korrekte Siche rung von Kindern der wesentliche Schutz vor Verlet zungen. Die Aktion will daher auch über Kindersiche rungssysteme informieren und für die Gurtnutzung sensibilisieren. In einer ausführlichen Broschüre und drei Info-Flyern werden Hintergründe, Regeln sowie Servicetipps zu sammengefasst. Plakate, Postkarten und Aufkleber er gänzen die Palette der Medien. Diese und weitere Inhalte sind im Internet unter www.lade-gut.de abrufbar, darunter zwei Filme zum Thema sowie Schulungsmaterial. [ DVR ] Die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung bietet zum Thema »Ladungssicherung« folgende Medien an: Sicherheitsbeurteilung Ladungssicherung (Best.-Nr. 230-16) Video »Papier sicher transportieren« (Best.-Nr. 074.2) Infoblatt »Die Ladungssicherung organisieren« (Best.-Nr. 468) Mitgliedsbetriebe können diese kostenlos anfordern unter medien.dp@bgetem.de oder Fax-Nr. 0611-131· 222. Darüber hinaus gibt es Lehrgänge für Sachkundige der Ladungssicherung. Näheres zum Seminarangebot unter aw.dp@bgetem.de oder Fax-Nr. 0611-131·167. Krank durch den Job, Umschulung fällig. Pleite wegen 100.000 Euro? Als Arbeitgeber haften Sie für die Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter. Als Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie von dieser Haftung befreit. Wir kommen für sämtliche Kosten von Heilbehandlung und Rehabilitation auf. Für eine berufliche Wiedereingliederung auch schon mal mit mehr als 100.000 Euro. Wir machen das. Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen www.dguv.de/wir-haften