Ausgabe 1 / 2010

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Ausgabe 1 / 2010
Ausgabe 1 / 2010
Januar / Februar
Es ist soweit: Seit dem 1. Januar 2010 gibt es für die Mitglieder der bisherigen BG Druck und Papierverarbeitung die neue Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse. Wir berichten auf Seite 14.
tag für tag
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04.01.2010 15:58:28 Uhr
2 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
Inhalt
tag für tag 1 / 2010
Mitteilungsblatt der BG ETEM – Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
18
22
30
20
26
BG berichtet
2 Inhalt
3 Editorial/Impressum
4 Aktuelles
9 Geprüfte Maschinen und zertifizierte Betriebe
10 Termine zur Aus- und Weiterbildung
12 Unfälle
14 »Die Arbeit liegt vor uns!«
16
Gesundheit und Sicherheit
16 Risiko raus: Stoppt die Kopflosigkeit
18 Brancheninitiative Offsetdruck – ein wichtiger
Beitrag zum umweltfreundlichen Drucken
20
22
Jetzt erst recht
26
Sicherheit einkaufen
Zuviel in den Ohren? Lärmminderungsprogramme
beugen Gehörschäden vor
Aus der Praxis
28 Wasserloser Zeitungsdruck – weniger Chemie,
bessere Ergonomie
30
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Tödlicher Arbeitsunfall an einem
Stillstandsrollenwechsler
05.01.2010 13:11:18 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 3
Editorial
Aus »tag für tag« wird »tag für tag«
Liebe Leserinnen und Leser,
Sie kannten »tag für tag« über viele Jahrzehnte als Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
(BGDP). Die BGDP gibt es seit dem 1. Januar dieses Jahres
nicht mehr. Ab dieser Ausgabe ist »tag für tag« die Zeitschrift
der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung.
Was bedeutet die Fusion für Sie, als Beschäftigter oder
Unternehmer in unserer Branche? Das werden wir in dieser und
in den kommenden Ausgaben näher vorstellen (siehe Seite 14).
So viel aber ist klar: Der praxisorientierte und branchennahe
Service für Versicherte und Unternehmen wird fortgeführt und
weiterentwickelt. In »tag für tag« werden Sie weiter über alle
Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundschutz sowie
Versicherungsleistungen in unserer Branche informiert.
Und noch etwas ist anders: »tag für tag« ziert jetzt ein blaues
Logo. Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – haben sich auf ein gemeinsames Erscheinungsbild geeinigt. Zentrales Element ist
ein einheitliches Logo, welches das bisherige Signet der Berufsgenossenschaften mit dem Blau der Unfallkassen kombiniert.
Damit verstärkt die gesetzliche Unfallversicherung ihre Sichtbarkeit für ihre 70 Millionen Versicherten. Das gemeinsame
Erscheinungsbild ermöglicht zudem Kosteneinsparungen durch
Nutzung gemeinsamer Designelemente.
Unterzeichnung des Fusionsvertrages am 3. Dezember 2009 in Köln.
Von links: Walter Eßbauer, Vorsitzender der Vertreterversammlung der
BGDP, Michael Boettcher, Hauptgeschäftsführer der BGDP, Olaf Petermann,
Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETE, Klaus Otte, Vorsitzender
der Vertreterversammlung der BG ETE.
Michel Boettcher
Mitglied der Geschäftsführung der BG ETEM
Geschäftsführer der Branchenverwaltung Druck
und Papierverarbeitung
Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Michael
Boettcher, Mitglied der Geschäftsführung der BG ETEM,
Geschäftsführer der Branchenverwaltung Druck und
Papierverarbeitung / Schriftleitung Arbeitssicherheit:
Albrecht H. Glöckle, Präventionsleiter der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung / Redaktion:
Holger Pelz / Gestaltung: Heine/Lenz/Zizka, Frankfurt
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am Main / Lithografie: City Repro, Mainz / Druck: Brühlsche Universitätsdruckerei GmbH & Co. KG, Giessen /
Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt ist durch den
Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nachdruck nur nach Vereinbarung mit der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung und mit der Quellenangabe: »tag für tag –
Zeitschrift der BG ETEM - Branchenverwaltung Druck
und Papierverarbeitung« erlaubt. / Erscheinungsweise:
zweimonatlich /Verlag: BG ETEM - Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung, 65173 Wiesbaden,
Telefon: 0611-131· 0,Telefax: 0611-131·100, Internet:
www.bgetem.de
28.12.2009 11:34:33 Uhr
4 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
Aktuelles
Preisübergabe an
Concert auf der
A+A 2009 (Personen von links nach
rechts: Annelie
Buntenbach, Deutscher Gewerkschaftsbund, Leo
Busch, Moderatorin, Annett Rusch,
Concert GmbH,
Dr. Franz Josef
Jung, damaliger
Bundesminister für
Arbeit,Torsten
Gärtner, Concert
GmbH)
Foto: DGUV/
Stephan Floss
Erfolg durch Prävention und
betriebliches Gesundheitsmanagement – Mitgliedsbetrieb unserer Berufsgenossenschaft erhält Deutschen
Arbeitsschutzpreis 2009
Unser Mitgliedsbetrieb, der Zellulosehersteller Concert wurde mit
dem »Deutschen Arbeitsschutzpreis
2009« in der Kategorie »Sicher und
gesund mit System« ausgezeichnet.
Der Preis wurde am 3. November
2009 auf der Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin A+A
2009 verliehen.
Insgesamt hatten sich 144 Unternehmen in vier Kategorien beworben.
Eine mit Experten aus Wirtschaft,
Politik und Verbänden besetzte Jury
wählte die fünf Siegerunternehmen
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aus. Die Jury bewertete Produkte
oder Prozesse der Unternehmen anhand von Kriterien wie Wirksamkeit,
Wirtschaftlichkeit, Innovation sowie
Übertragbarkeit in den betrieblichen
Alltag.
Concert hat ein umfangreiches
Gesundheitsprogramm entwickelt
und ein Gesundheitszentrum für die
Beschäftigten ins Leben gerufen.
Dafür wurde der Betrieb ausgezeichnet. Darüber hinaus hat das Unternehmen gemeinsam mit zwei Kooperationspartnern den Ausbildungsgang zum betrieblichen Gesundheitsmanager entwickelt. Das Gesundheitsmanagement ist bei Concert
ein wesentlicher Bestandteil des
integrierten Managementsystems.
Es ist umfangreich und berücksich-
tigt neben den Bereichen Arbeitsschutz und -sicherheit auch Arbeitsmedizin, Sozialberatung, Rückkehrund Eingliederungsmanagement
sowie Gesundheitsförderung. Die
Führungskräfte übernehmen dabei
eine besondereVerantwortung. Sie
werden umfassend für ihre Aufgabe
alsVorbilder und Verantwortliche
für die Gesundheit und Sicherheit
der Beschäftigten geschult. Aufgrund des Zwei-Schicht-Systems ist
es vielfach eine besondere Herausforderung, allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern eine Teilnahme an
den Aktivitäten zu ermöglichen.
Ein ehrgeiziges Ziel. Deshalb werden
die Angebote und Aktivitäten so
organisiert, dass alle daran teilnehmen können.
»Die Preisträger zeigen, dass es
zukunftsweisend ist, in Gesundheit
und Sicherheit zu investieren – das
zahlt sich sowohl für die Unternehmen als auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus«, lobte
Dr. Franz Josef Jung die Preisträger.
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis
mache positive Praxisbeispiele betrieblicher Prävention bekannt und
die ausgezeichneten Betriebe seien
Vorbilder für alle, die Sicherheit und
Gesundheitsschutz verbessern und
dabei auch wirtschaftlicher arbeiten
wollen, erklärten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS), der Länderausschuss für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
als Initiatoren des Wettbewerbs.
Weitere Informationen
www.dguv.de
23.12.2009 7:39:56 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 5
Bundesverdienstkreuz für
Klaus Nelius Mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande hat der
Bundespräsident den langjährigen
Vorstandsvorsitzenden der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG), Klaus Nelius (65),
ausgezeichnet. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen, Dr. Wolfgang Reiniger, übergab es am 14.
Oktober 2009 im Essener Rathaus.
Nelius gehört seit 1980 der paritätischen Selbstverwaltung der BG
Druck und Papierverarbeitung auf
Seiten der Arbeitgeber an. Seit 1999
ist er – im dreijährigen Wechsel mit
Versichertenvertreter Uwe Petersen –
Vorsitzender des Vorstands.
Klaus Nelius war bis zum März
vorigen Jahres Personaldirektor der
Rheinischen Post in Düsseldorf.
Neben seiner Tätigkeit in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft gilt sein ehrenamtliches Engagement der Nachwuchsförderung
sowie der Berufsbildung. Für den
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und den Verband Druck +
Medien NRW führte Klaus Nelius
zahlreiche Tarifverhandlungen.
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»Sein Fachwissen gepaart mit
sozialer Kompetenz half häufig,
beiTarifabschlüssen tragfähige
Kompromisse zu erzielen«, heißt
es dazu in der Ordensbegründung.
»Sachverstand und soziale
Kompetenz machen Klaus Nelius
auch zu einem wichtigen Motor
in den Fusionsverhandlungen zwischen unserer Berufsgenossenschaft und der BG Energie Textil
Elektro«, ergänzt Michael Boettcher,
Hauptgeschäftsführer der BG
Druck und Papierverarbeitung.
[ Sp ]
18.12.2009 12:46:29 Uhr
6 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
Aktuelles
Pausen nicht vergessen
Pausenlos zu arbeiten, nutzt keinem.
Eine gute Pause verhindert das
Absinken der Arbeitsleistung.Wer
nach der Pause erholt ist und mit
neuer Energie wieder an die Arbeit
geht, tut etwas für sich und den
Betrieb.
Pausen sind nicht nur dafür da,
auf die Schnelle etwas zu essen oder
einzukaufen. Arbeitsschützer und
Gesundheitsexperten wissen, dass
die Art undWeise, wie man Arbeitspausen verbringt, einen großen
Einfluss auf die Gesundheit und die
Arbeitssicherheit hat. Etliche Arbeitsunfälle geschehen, weil die
Leute müde, unaufmerksam oder
überlastet sind.
Das ist in diesem Jahr Thema der
Aktion »Jugend will sich-er-leben«.
Mit dieser Aktion unterstützen die
Landesverbände der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
einmal im Jahr Schulen und bieten
zu einem bestimmten Thema Unterrichtsmaterialien an. Das ausführliche Unterrichtskonzept wird durch
Filmbeiträge auf DVD, Folien, Arbeits- und Infoblätter ergänzt. Die
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Materialien sind im Internet abrufbar und behandeln das jeweilige
Thema nicht nur fachbezogen. Alle
Lebensbereiche wie Betrieb, Haushalt und Freizeit werden übergreifend berücksichtigt. Lehrer können
die Materialien somit ganz unterschiedlich in den Unterricht integrieren.
Die Aktion »Jugend will sicher-leben« ist alsWettbewerb für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz konzipiert. Die Schulen geben
dieWettbewerbsunterlagen an die
jeweiligen Landesverbände weiter.
Die Gewinner werden per Los ermittelt. Je nach Landesverband beträgt
das Preisgeld für den ersten Preis
bis zu 1.000 Euro.
Weitere Informationen
www.jwsl.de
23.12.2009 7:40:37 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 7
Entgeltnachweis 2009 –
neues Layout durch die
Fusion Unsere Mitgliedsbetriebe
haben zwischenzeitlich den Entgeltnachweis 2009 erhalten. Dieser ist
bis spätestens 11. Februar 2010 einzureichen.
Der Entgeltnachweis ist einzureichen bei der BG ETEM- Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung. Das neue Layout ist beispielhaft unten abgebildet. Die Angaben
bleiben unverändert.
Der Entgeltnachweis ist eine
wichtige Grundlage zur Berechnung
des Mitgliedsbeitrages. Es lohnt sich
daher, den Entgeltnachweis sorgfältig auszufüllen und rechtzeitig
zurückzuschicken, auch wenn die
Jahresmeldung im Rahmen des
DEÜV-Verfahrens bereits abgegeben wurde. Nur die Angaben im Ent-
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geltnachweis werden zur Berechnung des Beitrages herangezogen.
Die Angaben in der Jahresmeldung
(DEÜV-Verfahren) unterstützen
lediglich die Betriebsprüfung der
Deutschen Rentenversicherung.
Der Entgeltnachweis enthält auch
noch einmal besondere Hinweise
zu diesem Verfahren.
Liegen die Daten nicht rechtzeitig
vor, müssen sie geschätzt werden.
Das kann unter Umständen zu einem
höheren Beitrag führen.
Wer keinen Entgeltnachweis
erhalten hat, wurde nicht vergessen,
sondern ist vom Nachweis befreit,
weil er im Vorjahr keine Entgeltsummen für Beschäftigte an die Berufsgenossenschaft gemeldet hat.
Eine Meldung ist in diesen Fällen nur
erforderlich, wenn in 2009 doch Arbeitnehmer beschäftigt wurden oder
sich sonstige Änderungen in den
Unternehmensverhältnissen ergeben haben (z. B. Beitritt eines
weiteren Unternehmers usw.).
Diese Meldung kann per E-mail an
mitgliedschaft.dp@bgetem.de
oder telefonisch unter 0611 131·499
erfolgen).
Ausführliche Informationen
stehen per kostenlosen Faxabruf
(0800-6737972) oder im Internet unter
www.bgetem.de zur Verfügung.
Schnell, einfach und bequem
kann der Entgeltnachweis im Extranet ausgefüllt werden.
Unter www.bgetem.de einfach
»Extranet« anklicken, Formular ausfüllen und abschicken. Danach erhält man umgehend eine Bestätigung
über den Eingang des Entgeltnachweises. [ PK ]
23.12.2009 9:01:23 Uhr
8 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
Aktuelles
Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz in der
Zeitarbeit Die Anzahl von Leihbzw. Zeitarbeitnehmern hat in den
letzten Jahren ständig zugenommen,
auch die Unfallzahlen in der Zeitarbeit sind hoch und steigend. 2007
wurden ca. 51.000 meldepflichtige
Arbeitsunfälle registriert. Dabei
erleiden Leiharbeitnehmer häufig
schwereVerletzungen, auch die
Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle
steigt.
Leiharbeitnehmer werden in vielen verschiedenen Industriezweigen
eingesetzt. Dementsprechend vielfältig sind die möglichen Gefährdungen. Im Arbeitsschutz ergeben sich
spezielle Probleme für die Zeitarbeitnehmer, die verursacht werden
durch:
ständig wechselnde Arbeitsplätze
unterschiedliche Arbeitsanforderungen
wechselnde Arbeitsabläufe
unterschiedliche Organisationsstrukturen
unterschiedliche Umgebungseinflüsse und
unterschiedliche Arbeitsschutzorganisationen.
Ein Ziel der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
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ist es, die Anzahl und Schwere von
Arbeitsunfällen zu verringern. Das
soll dadurch erreicht werden, dass
der Arbeitsschutz im Unternehmen
systematisch wahrgenommen und
die Zusammenarbeit im Arbeits- und
Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit
verbessert wird. Die systematische
Zusammenarbeit von Entleiher und
Verleiher soll eine deutliche Verbesserung der Arbeitsschutzsituation
bewirken.
Der Entleiher kann die Arbeitsschutzstandards in der Zeitarbeit
z. B. verbessern durch:
Integration der Zeitarbeit in seine
Arbeitsschutzorganisation
angemessene Berücksichtigung
der Einsätze von Zeitarbeit in
seiner Gefährdungsbeurteilung
Anforderungen an denVerleiher,
die sich aus seiner Gefährdungsbeurteilung ergeben.
In einer ersten Phase werden die
Mitarbeiter der Präventionsdienste
der Berufsgenossenschaften und
der staatlichen Arbeitsschutzbehörden den Ist-Zustand in den Betrieben ermitteln und die Betriebe über
geeignete Maßnahmen beraten. Danach soll geprüft werden, ob sich
der Arbeitsschutz in der Zeitarbeit
verbessert hat.
04.01.2010 10:31:00 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 9
Geprüfte Maschinen und zertifizierte Betriebe
Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung
Für folgende Maschinen wurden im September/Oktober 2009 die Zertifikate für das BG-/GS-/ET-Zeichen ausgestellt:
Unternehmen
Maschinenart
Maschinentyp
Prüfnr.
Zertifikat
Muller Martini Manufacturing Corp.
Buchblockanleger
1587
DP 09063
ET
Esselte Leitz GmbH & Co. KG
Hefter
5530, E-110
DP 09066
GS
manroland AG
Steuerung
Drive SysS
DP 09067
BG
Eltosch Torsten Schmidt GmbH
Trockner
10 IR +TL +UV-Z + U-E
Inkl.Vorschaltgerät mit
elektrischer Regelung
EPS 200 und LGR-Modul
DP 09068
GS
Muller Martini Manufacturing Corp.
Criss-Cross-Auslage
1588
DP 09069
ET
Erchinger Maschinenbau
Taumelnietmaschine
EM 6/1
DP 09070
GS
Muller Martini Manufacturing Corp.
Klebebinder Pantera
1577
DP 09071
ET
Esselte Leitz GmbH & Co. KG
Heftgerät
Leitz-Heftgerät NeXXt Series:
5500, 5501, 5502, 5504, 5522
Petrus-Heftgerät:
235, 210, 635, 2002
DP 09072
GS
Esselte Leitz GmbH & Co. KG
Heftgerät
NeXXt Series: 5526
DP 09073
GS
Esselte Leitz GmbH & Co. KG
Locher
Leitz NeXXt Series:
5058, 5038, 5005, 5008, 5138
Petrus: 50, 80, 85, 62, 95
DP 09074
GS
Acco Brands
Hebelschneider
Rexel Classic Cut
CL710, GBC CL710 pro
DP 09075
GS
Winkler+Dünnebier AG
Rollenwechsler
W+D 190.000
DP 09076
GS
Winkler+Dünnebier AG
Rollenwechsler
W+D 190.000
DP 09077
ET
GS: Geprüfte Sicherheit, BG: BG-Prüfzert-Sicherheitszeichen, AMS: Arbeitsschutzmanagementsystem, ET: Euro Test-Zeichen.
Die aktuelle Liste finden Sie im Internet unter www.bgdp.de/Maschinenliste
Berufsgenossenschaft
unterstreicht Alleinstellung
des Zertifikats »Optimierte
Luftbefeuchtung« Das Zertifikat »Optimierte Luftbefeuchtung«
gilt seit 2005 als Nachweis für eine
umfassende Prüfung von Luftbefeuchtungssystemen. Eindeutig definierte Prüfbedingungen und die
unangemeldeten regelmäßigen Feldtests inklusive Hygieneprüfungen
helfen dem Betreiber, den dauerhaft
sicheren hygienischen Betrieb seines Luftbefeuchtungssystems über
wenigstens fünf Betriebsjahre sicherzustellen. Alle Anforderungen des
Prüfzeichens sind für die Branchenverwaltung Druck und Papierverar-
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beitung der aktuelle Stand der Technik. Sogar Verkeimungen während
einem Stillstand des Luftbefeuchtungssystems sind damit technisch
vermeidbar.Viele Hersteller werben
irreführend mit der Aussage »BG
anerkannt«. Hinter dieser Aussage
steht keine Prüfung eines Luftbefeuchtungssystems und keine Anerkennung durch die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung, sondern nur Einzelmessungen
eines anerkannten Institutes. Dies
ist nicht zu verwechseln mit der umfassenden mikrobiologischen Prüfung über sechs Monate einschließlich weiterer fünf Betriebsjahre
eines Luftbefeuchtungssystems.
Dieses Zertifikat der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
darf nur durch die Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung
vergeben werden und ist Teil des
Programms für den konsequenten
Präventionsansatz der Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung, direkt beim Hersteller
tätig zu werden.
[ Kü ]
28.12.2009 11:49:18 Uhr
10 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
Aus- undWeiterbildung
Termine
Die Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung führt zu folgenden Terminen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch:
Lehrgänge für Fachkräfte
für Arbeitssicherheit
17 / 05 – 21 / 05 / 10
20 / 09 – 24 / 09 / 10
1. Präsenz – 1. Teil
65817 Eppstein
25 / 01 – 29 / 01 / 10
07 / 06 – 11 / 06 / 10
11 / 10 – 15 / 10 / 10
1. Präsenz – 2. Teil
65817 Eppstein
22 / 02 – 26 / 02 / 10
21 / 06 – 25 / 06 / 10
18 / 10 – 22 / 10 / 10
2. Präsenz
65817 Eppstein
12 / 04 – 23 / 04 / 10
02 / 08 – 13 / 08 / 10
08 / 11 – 19 / 11 / 10
3. Präsenz
65307 Bad Schwalbach
25 / 05 – 28 / 05 / 10
04 / 10 – 08 / 10 / 10
13 / 12 – 17 / 12 / 10
4. Präsenz
65307 Bad Schwalbach
01 / 03 – 05 / 03 / 10
25 / 10 – 29 / 10 / 10
Grundseminar
65817 Eppstein
08 / 03 – 10 / 03 / 10
Aufbauseminar
89257 Illertissen
05 / 07 – 09 / 07 / 10
Grundseminar
89257 Illertissen
06 / 12 – 08 / 12 / 10
Aufbauseminar
65817 Eppstein
08 / 09 – 10 / 09 / 10
Grundseminar
16831 Linow
01 / 12 – 03 / 12 / 10
Aufbauseminar
65817 Eppstein
»Arbeitsschutz als Chance«
für Betriebsräte
29 / 03 – 31 / 03 / 10
25 / 10 – 27 / 10 / 10
Weiterbildung
Weiterbildung
65817 Eppstein
30559 Hannover
Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte
14 / 06 – 18 / 06 / 10
28 / 06 – 02 / 07 / 10
1. Teil
65817 Eppstein
22 / 03 – 26 / 03 / 10
06 / 09 – 10 / 09 / 10
01 / 11 – 05 / 11 / 10
2.Teil
65817 Eppstein
10 / 03 – 12 / 03 / 10
29 / 11 – 01 / 12 / 10
Weiterbildung
Weiterbildung
89257 Illertissen
65817 Eppstein
Seminare für Meister
und andere Vorgesetzte
Seminare für Betriebsräte
Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz«
für Azubis und junge Mitarbeiter
28 / 04 / 10
26 / 08 / 10
10 / 11 / 10
Lehrgänge für Staplerfahrer
19 / 07 – 23 / 07 / 10
22 / 11 – 26 / 11 / 10
Ausbildung
89257 Illertissen
15 / 02 – 19 / 02 / 10
13 / 09 – 17 / 09 / 10
Weiterbildung
08547 Jößnitz
01 / 02 – 05 / 02 / 10
02 / 08 – 06 / 08 / 10
Ausbildung
Ausbildung
89257 Illertissen
08547 Jößnitz
10 / 03 – 12 / 03 / 10
20 / 10 – 22 / 10 / 10
Weiterbildung
08547 Jößnitz
Seminare für Ausbilder
von Staplerfahrern
Seminare zum alternativen Betreuungsmodell
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85737 Ismaning
60528 Frankfurt
33689 Bielefeld
Termine für regionale Seminare auf Anfrage
23.12.2009 7:43:31 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 11
Aus- undWeiterbildung
Fachseminare
Diese Seminare sind gedacht für alle Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe, soweit sie entsprechend eingesetzt
und mit dem Fachgebiet betraut sind.
»Explosionsschutz«
20 / 01 – 21 / 01 / 10
55126 Mainz
»Sicherheit von Maschinen«
23 / 08 – 27 / 08 / 10
01109 Dresden
»Gefahrstoffe, REACH und GHS«
20 / 04 – 22 / 04 / 10
05 / 10 – 07 / 10 / 10
99084 Erfurt
41564 Kaarst
»Bogenoffset«
27 / 04 – 28 / 04 / 10
27 / 10 – 28 / 10 / 10
76846 Hauenstein
59457Werl
»Lärm und Lärmschutz«
09 / 11 – 10 / 11 / 10
36037 Fulda
»Siebdruck«
21 / 04 – 22 / 04 / 10
64521 Groß-Gerau
»Verpackungstief- und Flexodruck«
14 / 09 – 15 / 09 / 10
Ort wird noch bekannt gegeben
»Luftbefeuchtung und Hygiene«
10 / 11 – 11 / 11 / 10
65817 Eppstein
Führung und Persönlichkeit
Diese Seminare sind gedacht für alle Führungskräfte unserer Mitgliedsbetriebe, die ihre rhetorischen Fähigkeiten
und ihr methodisches Geschick in Führungssituationen der täglichen Praxis weiter verbessern wollen.
»Alkohol in der Arbeitswelt«
04 / 05 – 05 / 05 / 10
75223 Pforzheim-Niefern
»Stress und Stressbewältigung«
30 / 01 – 31 / 01 / 10
12 / 06 – 13 / 06 / 10
29640 Schneverdingen
36037 Fulda
»Überzeugen im Gespräch«
13 / 04 – 14 / 04 / 10
20 / 09 – 21 / 09 / 10
07745 Jena
76137 Karlsruhe
»Moderierte Unterweisung von Teams«
01 / 06 – 02 / 06 / 10
06 / 12 – 07 / 12 / 10
30559 Hannover
74072 Heilbronn
»Mit Rhetorik zum Erfolg«
15 / 03 – 16 / 03 / 10
06 / 10 – 07 / 10 / 10
76137 Karlsruhe
16831 Linow
»Seminare für Führungskräfte«
25 / 01 – 26 / 01 / 10
17 / 05 – 18 / 05 / 10
18 / 10 – 19 / 10 / 10
22297 Hamburg
42115Wuppertal
75223 Pforzheim-Niefern
»BG-Fahrsicherheitstraining
für PKW-Fahrer«
20 / 02 / 10
13 / 03 / 10
20 / 03 / 10
21 / 03 / 10
21 / 03 / 10
27 / 03 / 10
27 / 03 / 10
21409 Lüneburg
70794 Filderstadt
55126 Mainz-Finthen
33106 Paderborn
39120 Magdeburg
99734 Nordhausen
09353 Oberlungwitz-Sachsenring
Lehrgang für Sachkundige
der Ladungssicherung
01 / 03 – 03 / 03 / 10
21 / 04 – 23 / 04 / 10
82256 Fürstenfeldbruck
08547 Jößnitz
Ausbildung
Ausbildung
18 / 08 – 20 / 08 / 10
16831 Linow
Weiterbildung
Verkehrssicherheit
Seminar und Fahrtraining
»Ökonomisch und sicher fahren«
Termine auf Anfrage
Die laufend aktualisierten Termine sowie Informationen über noch verfügbare Plätze finden Sie im Internet (www.bgdp.de/Seminare).
Detaillierte Angaben zum gesamten Aus- und Weiterbildungsangebot können Sie unter der Fax Nummer 0611-131·167 oder unter aw.de@bgetem.de anfordern.
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28.12.2009 11:57:21 Uhr
12 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
Unfälle
Verlust von vier Fingern an
Abrichthobel Bei Reinigungsarbeiten
an einem Abrichthobel verlor ein Mitarbeiter vier Finger einer Hand. Er griff von
unten in die Messerwelle und in die Einzugswelle des Abrichthobels. Dabei war
ihm nicht bewusst, dass die Maschine
noch lief. Der Abrichthobel, Baujahr 2004,
hatte zwar eine CE-Kennzeichnung, die
Messerwelle war jedoch nicht ausreichend
geschützt: die Absicherung der Gefahrstelle von unten fehlte. Der Mitarbeiter war
erst kurz im Betrieb beschäftigt und wurde
nicht unterwiesen. Dieser Unfall zeigt:
Mitarbeiter müssen unterwiesen werden.
Das gilt gerade für neue Mitarbeiter.
Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Bei neuen Maschinen muss der Unternehmer vor Inbetriebnahme prüfen, ob
sie die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Auch wenn Maschinen
eine CE-Kennzeichnung tragen, ist nicht
garantiert, dass sie sicher betrieben
werden können.
Schon beim Kauf von neuen Maschinen
sollte darauf geachtet werden, dass die
Maschinen sicher sind. In Zweifelsfällen
kann die BG die Maschine sicherheitstechnisch beurteilen. [ Sc ]
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Puderstaub verursacht Sturzunfall – Schwere Handverletzung
an Rollenschneider Der Maschinenführer eines älteren Rollenschneiders
verlor bei einem Sturzunfall zwei Fingerkuppen der linken Hand. Er betrat die
Trittfläche zwischen der Puder- und der
Schneideinheit, um von dort die laufende
Maschine zu beobachten. Dabei rutschte
er aus. Bei dem Versuch, sich abzustützen,
geriet er mit seiner linken Hand zwischen
eine Schutzklappe und eine gummierte
Umlenkwalze. Hierbei erlitt er Quetschund Schürfwunden. Zugleich gerieten die
Spitzen des Zeigefingers und des Ringfingers zwischen die Umlenkwalze und
eine Schutzleiste und wurden abgetrennt.
Eine Ursache des Unfalls war der Puderstaub, durch den der Estrichboden um die
Maschine glatt wurde. Auf diesem glatten
Untergrund rutschte der Maschinenführer
aus. Dabei versuchte er reflexartig, sich
abzustützen. Auch die Gestaltung der
Schutzklappe hat zu dem Unfall beigetragen. An dem Rollenschneider aus dem
Jahr 1986 war die Schutzklappe so gestaltet, dass man von unten noch in den Gefahrbereich gelangen konnte. Der Betrieb
erweiterte die Schutzklappe sofort um ein
Schutzblech (Vergleiche Foto: Gelbes
Blech), so dass ein Untergreifen der
Schutzeinrichtung zusätzlich erschwert
wird. Der direkteWalzenkontakt ist nun
ausgeschlossen. Außerdem wurde zusätzlich zu den bisherigen Intervallen der
Bodenreinigung eine tägliche Reinigung
der Maschinenumgebung festgeschrieben.
[ Zl ]
18.12.2009 12:49:25 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 13
Schwere Handgelenksquetschung an einem Buchdeckenautomaten Ein Buchdeckenautomat
wurde zu Schichtbeginn nach dem Wochenende wieder in Betrieb genommen.
Bei der Inbetriebnahme der Maschine
fährt das Pappenmagazin automatisch
bis auf »Null-Stellung«, die im Bild gezeigte äußere Endlage, und danach ebenfalls automatisch wieder auf das eingestellte Format zusammen.
Am Unfalltag befand sich im Magazin
noch ein Reststapel Pappen von der letzten Schicht vor dem Wochenende. Der
Maschinenführer vergaß, diesen vor dem
Einschalten der Maschine zu entfernen.
Der Reststapel fiel beim Auffahren des
Magazins in die »Nullstellung« um und
verkeilte sich beim erneuten Zusammenfahren der Maschine.
Von der Antriebsseite aus versuchte
der Maschinenführer, die Pappen zu entnehmen. Dabei griff er, wie im Bild zu
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sehen, zwischen dem Anschlag und der
Schutzklappe über dem Pappeneinlauf
in die Maschine. Als der Anschlag nicht
mehr durch die Pappen blockiert war und
sich wieder in Bewegung setzte, wurde
seine linke Hand und das linke Handgelenk schwer gequetscht.
Unfallursache war einerseits das Entstören der verkeilten Pappen, ohne vorher
die Maschine auszuschalten. Eine weitere
Unfallursache war aber auch die vorhandene und leicht erreichbare Scherstelle
zwischen dem Anschlag und der Schutzklappe über dem Pappeneinlauf in der
Maschine, da der Anschlag zwar mit sehr
geringer Geschwindigkeit von 0,5 m/min,
aber automatisch und ohne Kraftbegrenzung verfährt.
Nach dem Unfall wurde eine technische
Möglichkeit diskutiert, die Gefahrstelle
zu beseitigen, indem z. B. ein senkrechtes
Blech an der Schutzklappe über dem
Pappeneinlauf in die Maschine montiert
wird, an dem der Anschlag des Pappenmagazins ohne Scherstelle entlang
gleiten kann.
Zumindest müsste jedoch auf der
Antriebsseite eine Möglichkeit vorhanden
sein, die Maschine auszuschalten, um in
diesem Bereich gefahrlos entstören zu
können. [ Bs ]
18.12.2009 12:49:39 Uhr
14 | tag für tag 01 / 10 | BG berichtet
»Die Arbeit liegt vor uns!« Seit dem 1. Januar gibt es
eine neue Berufsgenossenschaft: die BG Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse. Sie ist entstanden aus der Vereinigung
von der BG Druck und Papierverarbeitung (BGDP) und der
BG Energie Textil Elektro (BG ETE).
Abstimmung
über die Fusion
Einstimmig und ohne Enthaltung hatte zunächst am
25. November 2009 die Vertreterversammlung der BG
Druck und Papierverarbeitung, dann am 3. Dezember
2009 die Vertreterversammlung der BG Energie Textil
Elektro die Fusion beschlossen. Die branchennahe und
praxisorientierte Betreuung der Versicherten und Mitgliedsbetriebe der ehemaligen BGDP wird in der neuen
Berufsgenossenschaft durch die Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung sichergestellt. Die gewohnten Ansprechpartner kümmern sich weiter um alle
Fragen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Mitgliedschaft und Beitrag.
Letzte Vertreterversammlung der BG Druck und
Papierverarbeitung In einem kurzen Grußwort stellte
Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung,
die BG ETE vor. Die BG ETE war selbst aus verschiedenen
Fusionen hervorgegangen. Ihre Vorgänger sind die BG
Feinmechanik und Elektrotechnik, die Textil- und Bekleidungs-BG und die BG der Gas-, Fernwärme-, Wasserwirtschaft.
Klaus Nelius versprach in seinem Bericht als Vorsitzender des Vorstands der BGDP, wesentliche Elemente
der Kultur der BG Druck und Papierverarbeitung in die
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neue Berufsgenossenschaft einzubringen. Dazu zählt
Nelius vor allem die Orientierung der BG-Arbeit am
praktischen Nutzen für Versicherte und Mitgliedsbetriebe, den Blick auf eine wirtschaftliche Arbeitsweise
der BG sowie eine transparente Kommunikation. »Mit
der BG ETE haben wir einen Partner,« sagte Nelius, »mit
dem wir darin konstruktiv zusammenarbeiten können.«
Nelius rief in seinem Bericht auch die Erfolge der
Prävention ins Gedächtnis: Mit einer Unfallhäufigkeit
von 16 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Versicherten gehört die Druck- und Medienindustrie sowie
die Papierverarbeitung zu den sichersten industriellen
Bereichen. Die BG Druck und Papierverarbeitung war
zudem eine der günstigsten Berufsgenossenschaften:
Mit einem durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag von
0,84 Euro je 100 Euro Entgelt lag sie deutlich unter dem
Durchschnittsbeitrag aller Berufsgenossenschaften
(1,28 Euro je 100 Euro Entgelt).
Michael Boettcher, Hauptgeschäftsführer der BGDP,
erläuterte in seinem Bericht unter anderem den Prozess,
der zur Namensfindung »BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse« führte: »Für uns war es wichtig, die
Zukunftsorientierung und Innovationskraft unserer Branchen auszudrücken. Deshalb wollten wir »Medien« im
Namen führen.« Weil andere Berufsgenossenschaften
23.12.2009 12:52:42 Uhr
BG berichtet | tag für tag 01 / 10 | 15
[2]
[1]
eine Verwechslungsgefahr fürchteten, wurde daraus
»Medienerzeugnisse«. Boettcher betonte, dass mit dem
Fusionstermin die Arbeit an der Ausgestaltung der neuen
Berufsgenossenschaft beginne: »Wir müssen jetzt eine
Aufbau- und Ablauforganisation schaffen, die es uns
weiterhin ermöglicht, branchennah und praxisorientiert
Versicherte und Mitgliedsbetriebe zu beraten.«
Jahresrechnung und Haushalt Die Vertreterversammlung nahm die letzte Haushaltsrechnung der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung ab.
Im Jahr 2008 betrugen die reinen Ausgaben für die
BGDP 139 Millionen Euro. Damit lagen die tatsächlichen
Kosten 300.000 Euro über dem Haushaltsansatz. Hier
machen sich insbesondere die Kosten der neuen Lastenverteilung in Höhe von 2,6 Millionen Euro bemerkbar,
mit der der Gesetzgeber die solidarischeVerteilung von
Rentenaltlasten zwischen den Berufsgenossenschaften
neu geregelt hat. Ohne diese Kosten wäre der Haushaltsansatz um über zwei Millionen Euro unterschritten
worden.
Die Vertreterversammlung beschloss in ihrer Sitzung
auch den ersten Haushaltsplan der Branchenverwaltung
Druck und Papierverarbeitung in der BG ETEM. Die
größte Position des Haushaltplans sind 106 Millionen
Euro für Renten, Verletztengeld und medizinische Leistungen nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.
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[3]
In die Prävention sollen 14,3 Millionen Euro investiert
werden. Die Verwaltungskosten machen lediglich
8,8 Prozent des Haushaltsvolumens aus.
Neue Satzungsbestimmungen für Unternehmer
Zur fusionsbedingten Angleichung hob die Vertreterversammlung den Höchst-Jahresarbeitsverdienst, nach
dem sich die Versicherungsleistungen berechnen, von
63.000 auf 72.000 Euro an: Unternehmer und Unternehmerinnen können sich jetzt bis zu einer Versicherungssumme von 72.000 Euro versichern.
Neu ist auch die Möglichkeit für Selbständige, sich
von der Pflichtversicherung befreien lassen zu können,
wenn sie nur nebenberuflich und weniger als 100 Tage
im Jahr tätig sind. [ Sp ]
[ 1 ] Klaus Nelius,
Vorsitzender
desVorstands
der BGDP
[ 2 ] Michael
Boettcher, Hauptgeschäftsführer
der BGDP
[ 3 ] Olaf Petermann,Vorsitzender
der Geschäftsführung der BG ETE
Fotos: Aenderlein,
Ingelheim
04.01.2010 10:30:21 Uhr
16 | tag für tag 01 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Risiko raus: Stoppt die Kopflosigkeit Wer mit dem
Kopf nicht bei der Sache ist, riskiert einen Unfall. Die Folgen
unüberlegten Handelns beim Transport im Betrieb, auf dem
Arbeits- oder Schulweg, können verheerend sein. Mit einer
neuen Kampagne will die gesetzliche Unfallversicherung
daher die Verantwortung der Menschen für sich und andere
stärken. Das Motto: »Risiko raus!«.
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18.12.2009 12:50:30 Uhr
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 01 / 10 | 17
Eigentlich hätte sie darauf achten müssen. Eigentlich.
Aber an diesem Freitagmorgen ist Iris B. mit dem Kopf
woanders. Das Wochenende naht und sie will diesen
einen Auftrag unbedingt abschließen. In Gedanken
geht sie die Bestellung des Kunden noch einmal durch,
während sie durch die Lagerhalle hastet.Vorbei an den
Paletten, die hier zum Versand fertig gemacht werden.
Die Warnschilder nimmt sie nur am Rande wahr. Ohne
zu schauen betritt Iris B. die Fahrbahn zwischen den
Stapeln. Ein Gabelstapler erwischt sie mit voller Wucht.
Vom Hubmast am Kopf getroffen stürzt sie zu Boden.
Zu viele Unfälle Knapp 230.000 Arbeitsunfälle jährlich
verzeichnen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und landwirtschaftliche Sozialversicherung – beim innerbetrieblichen Transport. Rund 150 davon enden tödlich. Hinzu
kommen 23.000 Arbeits- und Dienstwegunfälle im Straßenverkehr mit rund 170 Toten.
Auch der Weg zur Arbeit, zur Schule und zur Uni
birgt Gefahren. So werden den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung jährlich rund 175.000 Wege- und Schulwegunfälle im Straßenverkehr gemeldet. Über 500 Versicherte verloren bei einem dieser Unfälle ihr Leben.
Prävention tut Not Für die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung steht fest: Das Bewusstsein für die
Risiken beim Fahren und Transportieren muss gefördert,
das Verantwortungsgefühl der Menschen füreinander,
muss gestärkt werden. Gemeinsam mit ihren Partnern,
dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und den
Bundesländern, haben sie daher die neue Präventionskampagne »Risiko raus!« ins Leben gerufen.
Faktor Mensch im Mittelpunkt Die Kampagne »Risiko
raus!« rückt den Faktor Mensch in den Mittelpunkt und
setzt damit genau da an, wo Sicherheitstechnik nicht
mehr weiterhilft. Ziel ist, das Bewusstsein für die Verkehrssicherheit im Betrieb und auf der Straße zu schärfen.
Das bedeutet auch, Arbeitsorganisation und persönliches Verhalten darauf zu prüfen, ob sie Zeitdruck erzeugen, der wiederum die Unfallgefahr erhöht. Die Kampagne
richtet sich also nicht nur an die Arbeitnehmer, die die
Tätigkeiten ausführen, sondern auch an diejenigen, die
das betriebliche Umfeld gestalten.
Eine Kampagne gegen die Kopflosigkeit Zeitdruck,
Hektik, Unachtsamkeit – das alles bezeichnet der Volksmund gern als kopfloses Verhalten Das Kommunikationskonzept setzt daher darauf, diese Kopflosigkeit und ihre
Folgen zu visualisieren.
Um ihre Ziele zu erreichen, setzt die Kampagne auf
eine vielfältige Ansprache der Zielgruppen. Neben einer
kontinuierlichen Pressearbeit ist dies zum Beispiel die
Präsenz auf einer Reihe von Veranstaltungen: etwa dem
Deutschen Verkehrssicherheitstag 2010 in Dortmund.
Auch neue Medien haben ihren Platz bei »Risiko
raus!«. So gibt es ein Multimediaquiz, das es erlaubt,
den eigenen Risikotyp zu ermitteln – ideal für den Einsatz
bei Unterweisungen und Seminaren. Für Jugendliche
gibt es spezielle Webclips, die insbesondere die Risiken
des Fahrradfahrens thematisieren. Der Clou: Über die
Möglichkeit, den Clip personalisiert an Freunde undVerwandte weiterzuschicken, verbreitet sich die Botschaft
wie von selbst im Internet.
Nachtrag Iris B. überlebte den Zusammenstoß mit dem
Gabelstapler. Sie brauchte jedoch lange Zeit, um sich
von den Folgen zu erholen: ein offenes Schädelhirntrauma mit Blutergüssen und ein Felsenbeinbruch im Ohr.
Zu ihrer großen Erleichterung kehrten Gehör-, Geruchsund Geschmacksinn nach einigen Wochen zurück.
Weitere Informationen
www.risiko-raus.de
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18.12.2009 12:50:48 Uhr
18 | tag für tag 01 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Brancheninitiative Offsetdruck – ein wichtiger
Beitrag zum umweltfreundlichen Drucken
In Zeiten des Klimawandels nehmen Klimaschutz, Umweltschutz, Ressourcenschonung und Emissionsminderung einen
immer höheren Stellenwert ein. Diese Bereiche gehen auch
die Druck-Branche etwas an! Immer mehr Kunden erwarten
heute von einer modernen Druckerei aktive Maßnahmen zum
Schutz der Umwelt. Um wettbewerbsfähig bleiben zu können,
müssen die Betriebe darauf reagieren und den Schadstoffausstoß auf ein Minimum reduzieren.
Anteil in %
70
60
Waschmittelmengen 1995 –
2008 (Absatzzahlen von 6
Lieferfirmen)
Quelle: bvdm,
Wiesbaden
50
40
30
20
10
0
1995
1997
Flammpunkt unter 21°C
Flammpunkt 21°C–55°C
Flammpunkt 55°C–100°C
1999
2001
2003
2005
2006
2007
2008
Hochsieder, Flammpunkt über 100°C
Pflanzenöl, Flammpunkt über 100°C
Eine deutliche Reduzierung der Schadstoffemissionen
erreichen Offsetdruckereien durch den Einsatz von
Wasch- und Reinigungsmitteln, die der Brancheninitiative zur Vermeidung von Lösemittelemissionen im Offsetdruck entsprechen. Diese entfernen nicht nur den
Farbaufbau restlos, sie erfüllen auch Anforderungen an
die Werkstoffverträglichkeit und an den Gesundheitsund Umweltschutz.
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2004
Brancheninitiative verbessert Atemluft Beim
Arbeiten mit Wasch- und Reinigungsmitteln verdunsten
die enthaltenen Lösemittel zum Teil in erheblichen
Mengen in die Atemluft.Wie viel Lösemittel eingeatmet
wird, hängt von der Art des Reinigungsmittels, von den
Arbeitsräumen, von der Reinigungsmethode, aber auch
von vielen weiteren Faktoren ab.
18.12.2009 12:53:23 Uhr
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 01 / 10 | 19
Diese Menge an reinem Dampf an Lösemittel atmet ein Drucker während seiner Schicht ein
(Je nach Arbeitsbedingungen können diese Werte schwanken.)
5,5 Liter
1,7 Liter
bei Verwendung von Reinigungsmitteln
mit einem Flammpunkt zwischen 21° C und 55° C
0,025 Liter
bei Verwendung von Reinigungsmitteln
mit einem Flammpunkt zwischen 55° C und 100° C
0,007 Liter
bei Verwendung von hochsiedenden
Reinigungsölen mit einem Flammpunkt über 100° C
Die seit 1995 bestehende Brancheninitiative »Waschund Reinigungsmittel im Offsetdruck« hat das Ziel,
die bei der Reinigung von Druckplatten, Zylindern und
Gummitüchern anfallenden leicht flüchtigen Lösemittel
(VOC-Emissionen) deutlich zu reduzieren. Dadurch
sinken die Belastung der Atemluft sowie das Brandund Explosionsrisiko. Seitdem sind Reinigungsmittel
mit einem Flammpunkt kleiner als 55° C nicht mehr
zulässig. Ausnahmen gibt es bei Maschinen, die vor
Dezember 1995 in Betrieb genommen wurden, wenn
nachgewiesen werden kann, dass aus technischen
Gründen keine Reinigungsmittel mit Flammpunkt über
55° C angewendet werden können. In diesem Fall sind
Reinigungsmittel mit einem Flammpunkt zwischen
40° C und 55° C erlaubt.
Marktanteil leicht flüchtiger Lösemittel deutlich
gesunken Seit 1995 ist der Marktanteil von Reinigungsmitteln mit einem Flammpunkt unter 55° C um weit mehr
als die Hälfte gesunken. Seit 2005 liegt der Gesamtverbrauch von schwer flüchtigen Reinigungsmitteln bei
etwa 82 Prozent, dabei hat der Anteil an hochsiedenden
Reinigungsmitteln mit einem Flammpunkt über 100° C
zugenommen. Davon profitiert auch die Umwelt.
Prüfung der Wasch- und Reinigungsmittel
Die Berufsgenossenschaft prüft alleWasch- und Reinigungsmittel der Brancheninitiative kostenfrei auf ge-
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bei Verwendung von Reinigungsmitteln
mit einem Flammpunkt unter 21° C
sundheitsschädliche, nicht zugelassene Inhaltsstoffe
wie halogenierte Kohlenwasserstoffe,Terpene, n-Hexan,
Nonylphenole sowie Amide und sekundäre Amine. Die
Werkstoffverträglichkeit derWasch- und Reinigungsmittel wird von der FOGRA getestet.
Durch diese weitreichenden Überprüfungen ist sichergestellt, dass bei derVerwendung der zugelassenen
Reinigungsmittel, die Gefahr von Gesundheits- und Umweltschäden auf ein Minimum reduziert werden kann.
Die Liste der zulässigenWasch- und Reinigungsmittel im Offsetdruck (Infoblatt 522) wird regelmäßig
aktualisiert und kann im Internet unter www.bgdp.de/
pages/service/download/arbeitssicherheit.htm
abgerufen werden. [ Mz ]
Bevorstehende Änderungen durch die EU-GHS-Verordnung
Bisher waren Chemikalien mit einem Flammpunkt oberhalb von 55° C
bezüglich deren Brennbarkeit kennzeichnungsfrei (ehemalsVbFKlasse AIII). Mit Inkrafttreten der GHS-Verordnung Anfang 2009 hat
sich diese Grenze für die Kennzeichnungsfreiheit auf 60° C erhöht.
Bisher kennzeichnungsfreie Reinigungsmittel mit einem Flammpunkt
zwischen 55 und 60° C müssen künftig mit einem Flammensymbol
und dem Gefahrenmerkmal »Flüssigkeit und Dampf entzündbar«
gekennzeichnet werden. Dies gilt spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist, die für Lösemittelgemische Anfang 2015 abläuft.
04.01.2010 10:49:34 Uhr
20 | tag für tag 01 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Jetzt erst recht Ein schwerer Autounfall auf demWeg zur
Arbeit macht alle beruflichen Zukunftspläne von Charlene
Thaler zunichte. Die junge Frau gibt jedoch nicht auf und orientiert sich völlig um. Sie erlernt einen neuen Beruf – und setzt
jetzt zum Karrieresprung an.
Charlene Thaler
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18.12.2009 12:53:50 Uhr
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 01 / 10 | 21
Charlene Thaler arbeitet als Kommissioniererin bei
einem Dienstleistungsunternehmen für Verlage, sie
verpackt Bücher für den Versand. Doch dann verunglückt die junge Frau im August 2004 auf der Fahrt zum
Betrieb mit dem Auto. Die 18-Jährige bricht sich beide
Arme, allein die linke Speiche fünf Mal. Neben schwersten Fleischwunden am linken Unterarm werden auch
die Nerven im Oberarm geschädigt. Ihre linke Hand wird
deshalb, wie sie später erfahren wird, ständig nach
unten abknicken. Nach dem Unfall liegt sie drei Tage
im Koma und als sie in der Uni-Klinik Würzburg erwacht,
ist sie mit den eingegipsten Armen völlig hilflos.
Sie weiß selbst nicht mehr so genau, wie oft sie in
der Folge operiert wird. Acht Mal, zehn Mal? Haut und
Nerven werden transplantiert. »Früher habe ich nie
darüber nachgedacht, wie wichtig es ist, gesunde und
schöne Arme zu haben«, sagt Charlene Thaler. Sie versteckt ihre Narben nicht, trägt weiterhin kurzärmelige
Kleidung. Zwei Jahre lang wird sie regelmäßig Physiotherapie machen, um ihre linke Hand überhaupt wieder
bewegen und gerade halten zu können.
Doch sie gibt sich nicht auf. Sie will weiter als Kommissioniererin arbeiten – doch das ist nicht möglich.
Die 19-Jährige schmiedet nun neue berufliche Pläne,
will unbedingt Industriekauffrau werden. Ihr Reha-Berater
Hans-Jürgen Gröbner unterstützt sie dabei. »Ich konnte
immer mit der Berufsgenossenschaft sprechen«, sagt
Charlene Thaler. »Es hat mir diesbezüglich an nichts
gefehlt.« Sie macht einen Eignungstest für kaufmännische Berufe in einem Berufsförderungswerk. Obwohl
sie kein Abitur besitzt, schneidet sie gut ab. Sie möchte
sich auch gern im Berufsförderungswerk umschulen
lassen. Aber Gröbner überzeugt sie davon, einen regulären Ausbildungsplatz zu suchen. Die Chancen, im Arbeitsleben Fuß zu fassen, sind in mit einer betrieblichen
Ausbildung besser.
Mit ihren Bewerbungsmappen geht Charlene Thaler
zu Unternehmen in Crailsheim und Umgebung. Die
Firma Alcan, die zuvor gar nicht ausgebildet hat, bietet
ihr die ersehnte Ausbildung als Industriekauffrau an.
»Mich haben ihr selbstbewusstes Auftreten und ihre
Persönlichkeit einfach überzeugt«, sagt Personalleiter
Thorsten Loose. »Wie sie nach so einem Schicksalsschlag wieder den Mut hat, ihr Leben umzukrempeln.«
Dass die Ausbildung für die Firma kostenneutral ist,
weil die Berufsgenossenschaft den Lohn der Auszubildenden zahlt, habe es ihm zudem leichter gemacht, die
Geschäftsleitung zu überzeugen.
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Charlene Thaler
im Gespräch
mit Reha-Berater
Hans-Jürgen
Gröbner
Loose hat eine gute Wahl getroffen: Die neue Auszubildende ist engagiert, auch in der Berufsschule lernt
sie hoch motiviert. In der Klasse ist sie die Einzige mit
einem Hauptschulabschluss, die anderen besuchten
vorher fast alle Wirtschaftsgymnasien. »Das ist schon
eine Aufgabe, da mitzuhalten«, sagt sie. Im Fach Deutsch
ist sie Klassenbeste, ihr Lieblingsfach ist Betriebswirtschaftslehre.
Von der Berufsgenossenschaft bekommt sie Verletztengeld und eine Rente, Alcan zahlt ihr freiwillig den
Differenzbetrag zur regulären Ausbildungsvergütung.
Anders als viele ihrer Mitschüler durchläuft sie in ihrer
zweieinhalbjährigen Ausbildung sämtliche Abteilungen.
Schon vor der Abschlussprüfung sagt Alcan ihr die
Übernahme zu.Wegen der Wirtschaftskrise zunächst
nur befristet und nicht wie geplant imVertrieb, sondern
in der Personalabteilung. Dort plant man aber schon mit
ihr: Auf Anraten des Personalleiters hat die 23-Jährige
jetzt nebenher noch eine Ausbildung zur Personalfachkauffrau begonnen. Loose will sie in Zukunft als Personalreferentin einsetzen.
Aus ihrem Schicksal ziehe sie viel Positives, sagt
Charlene Thaler heute. »Unfälle prägen, machen reifer
und klüger. Ich sehe die Dinge mit anderen Augen.«
Beruflich, meint sie, hätte ihr nichts Besseres passieren
können. [ miu ]
18.12.2009 12:54:01 Uhr
22 | tag für tag 01 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Zu viel in den Ohren? Lärmminderungsprogramme
beugen Gehörschäden vor In vielen produzierenden
Betrieben unserer Branche ist es zu laut. Den Beschäftigten
drohen bleibende Gehörschäden. Bei zu hoher Lärmbelastung
muss der Betrieb ein Lärmminderungsprogramm aufstellen.
Das Tragen von Gehörschutz reicht nicht aus – am wirkungsvollsten sind technische Maßnahmen.Was können Betriebe
tun, um die Lärmbelastung zu verringern?
Stand der Lärmminderungstechnik An neuen
Maschinen muss der Hersteller den Stand der Lärmminderungstechnik einhalten und z. B. durch konstruktive Maßnahmen die Schallabstrahlung begrenzen.
Die Berufsgenossenschaft prüft dies mit Messungen
der Schallabstrahlung unter standardisierten Bedingungen, die dann mit der Schallabstrahlung baugleicher
oder ähnlicher Maschinen verglichen wird. Die entsprechenden Normen legen einerseits die Betriebsbedingungen fest, die die Maschine während der Messung
einhalten muss, z. B. die Laufgeschwindigkeit. Andererseits werden auch Verfahren angegeben, wie Einflüsse
durch Fremdgeräusche oder die Raumakustik korrigiert
werden können. Ist die Schallabstrahlung unter den
standardisierten Messbedingungen höher als an baugleichen oder ähnlichen Maschinen, muss der Hersteller
nachrüsten. Denn: Am günstigsten ist es, die Ausbreitung des Schalls an seiner Entstehungsstelle zu verhindern.
[ 1 ] Schallschutzhaube an einer
Falzmaschine
[1]
[ 2 ] Lärmbelastung
an einem Arbeitsplatz hängt vom
direktem Luftschall,
dem reflektierten
Luftschall (Decke/
Wand) und dem
Körperschall der
Maschine sowie
dem Schall der Nachbarmaschine ab.
[2]
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04.01.2010 16:01:02 Uhr
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 01 / 10 | 23
Lärmbelastung am Arbeitsplatz Die Betriebe
stehen in der Pflicht, die Risiken der Arbeitnehmer durch
Lärmeinwirkung zu ermitteln und zu bewerten. Dies gilt
für alle Arbeitsplätze, insbesondere in der Produktion.
Dabei sind z. B. zu berücksichtigen: Ausmaß, Art und
Dauer der Lärmeinwirkung, Auswirkungen auf die Gesundheit und die Sicherheit besonders gefährdeter
Risikogruppen. Maßgebend dabei ist der so genannte
Tages-Lärmexpositionspegel, bei einmaligen, impulsartigen Ereignissen ggf. auch der Spitzenschalldruckpegel. Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der über acht
Stunden gemittelte Schallpegel. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.
Welche Maßnahmen zu treffen sind, hängt davon ab,
ob die im Betrieb ermittelten Werte des Tages-Lärmexpositionspegels oder des Spitzenschalldruckpegels den
jeweiligen unteren oder oberen Auslösewert erreichen
oder überschreiten. Die unteren Auslösewerte betragen
80 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel bzw.
135 dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel, die oberen
Auslösewerte liegen bei 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Das
bedeutet: erreicht der Tages-Lärmexpositionspegel
80 dB(A), sind Maßnahmen erforderlich.
Maschinen sind laut Selbst wenn eine Maschine dem
Stand der Lärmminderungstechnik entspricht, können
sich an Arbeitsplätzen dieser Maschine zu hohe TagesLärmexpositionspegel ergeben. Mögliche Ursachen
können die Maschine selbst, der Lärm benachbarter Maschinen oder die Schallreflexion von der Hallenwand
bzw. der Hallendecke sein.
Lärmminderungsprogramm: Lärm technisch
oder organisatorisch begrenzen Liegt der TagesLärmexpositionspegel über 85 dB(A), muss die Lärmbelastung durch technische oder organisatorische Maßnahmen gesenkt werden. Die Maßnahmen dazu müssen
im Lärmminderungsprogramm dokumentiert werden.
Das Tragen von Gehörschutz kommt erst dann in Betracht,
wenn sich der Lärm durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht mehr weiter senken lässt.
Eine organisatorische Maßnahme könnte sein, lärm-
[3]
intensive Arbeiten zeitlich zu verlegen, auf mehrere
Personen aufzuteilen oder Tätigkeiten an leisere Arbeitsplätze zu verlagern.
Technisch kann Lärm durch Schalldämmung oder
Schalldämpfung begrenzt werden. Bei der Schalldämmung verhindert z. B. eine Einhausung, dass der Luftschall nach außen dringt oder eine schwingungsisolierende Aufstellung auf Federn bzw. Gummielementen
unterbindet die Weiterleitung von Körperschall. Bei der
Schalldämpfung wird die Schallenergie durch poröse
und weiche, nachgiebige Materialien wie Glaswolle,
Mineralfaserplatten, elastische Platten aus Gummi
oder Kunststoff absorbiert. In der Praxis hat sich eine
Kombination von Schalldämmung und Schalldämpfung
bewährt.
>>
[ 3 ] Schallschutz
an einer Zeitungsrotation
[ 4 ] Einhausung
vermindert Ausbreitung von Luftschall
[4]
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18.12.2009 12:54:50 Uhr
24 | tag für tag 01 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
[1]
[ 1 ] Schallschutzkapsel an einer
Akzidenzrotation
Technische Maßnahmen, die ein Betrieb ergreifen
kann:
Bei neuen Maschinen vom Hersteller eine Nachrüstung einfordern, falls der Stand der Lärmminderungstechnik nicht eingehalten ist.
Maschine warten und ggf. Verschleißteile erneuern.
Mit dem Hersteller abstimmen, ob ggf. Bauteile
zur Verfügung stehen, die weniger Lärm erzeugen.
Laute Aggregate, wie Kompressoren, ersetzen
oder in Nebenräume oder nach draußen verlagern.
Lärmschutzkapseln/Schallschutzhauben für
Maschinen oder Aggregate anbringen.
Große Blechflächen entdröhnen.
Rohre mit schallabsorbierenden Materialien verkleiden.
Trennwände oder Schallschutzvorhänge installieren,
um die Schallausbreitung zu unterbinden.
Raumakustische Maßnahmen, z. B. Akustikziegel
oder absorbierende Decken verwenden.
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Maschinen regelmäßig warten Wartung und Instandhaltung haben einen großen Einfluss auf die Lärmentwicklung einer Maschine während ihrer Lebensdauer.
Die Vergrößerung des Lagerspiels oder Verschleiß machen eine Maschine immer lauter. Ein Maschinenschaden
kündigt sich meist durch ungewöhnliche Geräusche an.
Um die Schallemission einer Maschine nahezu konstant
zu halten, muss die Maschine regelmäßig gewartet und
instand gehalten werden.
Laute Aggregate ersetzen oder verlagern Kompressoren sind häufig Lärmquellen und sollten nach Möglichkeit außerhalb des Arbeitsraums aufgestellt werden.
Ist dies nicht möglich, kann ggf. der Kompressor durch
einen anderen ersetzt werden, der weniger Schall abstrahlt.
Schallschutzhaube / Schallschutzkapsel Soll
eine Maschine nachträglich mit einer Schallschutzkapsel versehen werden, ist eine Zusammenarbeit mit einer
Spezialfirma für Schallschutz empfehlenswert. Denn
die Wirksamkeit einer Schallschutzkapsel hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Flächengewicht und dem
18.12.2009 12:55:01 Uhr
Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 01 / 10 | 25
[2]
Aufbau des Wandmaterials, dem Verhältnis von Öffnungen zur Gesamtoberfläche der Kapsel sowie der Frequenz
des zu dämmenden Geräusches. Darüber hinaus sind
u.a. zu beachten: Begehbarkeit, Sichtmöglichkeit zur
Kontrolle des Materialtransports, Zu- und Abluftöffnungen, Wärmeabfuhr, Verschmutzung und Brandschutz.
Blechverkleidungen entdröhnen Bleche der Maschinenverkleidung können mitschwingen und den Schall
wie ein Lautsprecher abstrahlen. Bewährt haben sich
Entdröhnmaterialien. Diese haben ein hohes Flächengewicht und verhindern oder reduzieren das Mitschwingen und somit die Schallabstrahlung.
Rohrleitungen entkoppeln und verkleiden Rohre
transportieren nicht nur Luft oder Abfall, sondern auch
den Lärm. Sie sollten von der Maschine akustisch entkoppelt und mit schallabsorbierendem Material verkleidet
sein. Eine akustische Entkopplung, z. B. durch flexible
Rohrverbindungen, verhindert, dass der Körperschall
von der Maschine über die Rohrleitungen auf das ganze
Gebäude oder in Nachbarräume übertragen wird.
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[3]
Raumakustische Maßnahmen Durch die Reflexion
an schallharten Wänden kann die Schallenergie an einem
Arbeitsplatz erhöht werden. Mit schallabsorbierenden
Wand- und Deckenaufbauten sind in günstigen Fällen
Pegelsenkungen bis zu 7 dB(A) möglich.
Weitere Informationen
Broschüre »Lärmschutz« (Best.-Nr. 214)
BG-Infoblatt »Lärm: Gefährdungen beurteilen nach
der Lärm- undVibrations-Arbeitsschutzverordnung«
(Best.-Nr. 469)
Lärmschutz-Arbeitsblatt »Geräuschminderung
durch Kapselung« (BGI 789)
[ 2 ] Deckenabsorber
[ 3 ] Schallabsorbierende
Wand
Fotos:
S. 22:Werksfoto MBO,
Oppenweiler
S. 23-25: Frey, Egling
04.01.2010 10:42:05 Uhr
26 | tag für tag 01 / 10 | Gesundheit und Sicherheit
Sicherheit einkaufen Beim Kauf einer Maschine zählen
in erster Linie die Leistungsdaten, die Verarbeitungsqualität
und der Preis. Unfallrisiken werden häufig nicht betrachtet.
Das kann im Nachhinein zu unangenehmen Überraschungen
führen. In schwerwiegenden Fällen kann die Maschine sogar
stillgelegt werden.
Neue Maschinen müssen den sicherheitstechnischen
Mindestanforderungen entsprechen.
Der Hersteller oder Händler darf eine Maschine nur
in Verkehr bringen, wenn sie den sicherheitstechnischen
Mindestanforderungen entspricht. Dokumentiert wird
das durch die CE-Kennzeichnung. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung
mit den europäischen Normen. Der Betreiber darf die
Maschine nur in Betrieb nehmen, wenn er sich davon
überzeugt hat, dass sie sicher ist. Dazu braucht er neben
der Konformitätserklärung auch die Betriebsanleitung
in deutscher Sprache. Darin muss der Hersteller u.a. die
Sicherheitstechnik der Maschine beschreiben und auf
Restgefahren hinweisen.
Mängel trotz CE-Kennzeichnung Das funktioniert
häufig nur in der Theorie. Immer wieder werden an
Maschinen mit CE-Kennzeichnung Mängel festgestellt,
z. B. bei Unfalluntersuchungen. Häufig sind das gravierende oder offensichtliche Mängel. Die Maschinen
müssen dann sicherheitstechnisch nachgerüstet werden.
Das ist meist mit hohem Aufwand und hohen Kosten
verbunden. Umstritten kann auch sein, wer die Nachrüstung zahlt.
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In einigen Fällen ist eine Nachrüstung kaum möglich,
z.T. werden die Betreiber von den Lieferanten oder
Herstellern alleine gelassen. In schwerwiegenden
Fällen darf die Maschine nicht mehr betrieben werden.
Arbeitssicherheit rechtzeitig einplanen Soll eine
neue oder gebrauchte Maschine gekauft werden, muss
die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz von
Anfang an berücksichtigt werden. Dabei berät eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das ist eine ihrer wesentlichen Aufgaben. Dafür wurde sie mehrere Wochen
ausgebildet.Wer sich selbst nicht mit den sicherheitstechnischen Anforderungen auskennt und auf eine Beratung der Fachkraft verzichtet, kann nach der Inbetriebnahme einer Maschine unangenehme Überraschungen
erleben.
Mängel schon beim Kauf Aus Kostengründen auf
Sicherheitstechnik oder Schallschutz zu verzichten,
ist sowohl für den Hersteller bzw. Händler als auch den
Betreiber problematisch. Fehlen Schutzeinrichtungen,
darf der Hersteller keine CE-Kennzeichnung anbringen.
Tut er das trotzdem, drohen bei einem Unfall Regressforderungen der Berufsgenossenschaften.
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Gesundheit und Sicherheit | tag für tag 01 / 10 | 27
Der Betreiber darf die Maschine nicht nutzen, solange
sie keine CE-Kennzeichnung hat. Auch muss er z. B. bei
einem Unfall darlegen, welche Maßnahmen er getroffen
hat, um den Unfall zu vermeiden.
Sicherheit im Kaufvertrag vereinbaren Soll eine
neue Maschine gekauft werden, muss schon beim Kaufvertrag auf die Einhaltung der sicherheitstechnischen
Anforderungen hingewiesen werden. Dabei ist folgender Zusatz empfehlenswert:
»Der vorstehende Auftrag wird erteilt unter der
Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungsund Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht.«
Selbstverständlich muss der Hersteller die europäischen Mindestanforderungen einhalten, die im Gerätesicherheitsgesetz festgelegt sind.
In der Praxis ist es aber dringend zu empfehlen, das
im Vertrag verbindlich und explizit zu formulieren. Dabei
sollte der Käufer auch auf vorhandene Produktnormen
wie die Normen der DIN EN 1010-Reihe verweisen.
Sicherheitstechnische Beurteilung nach der
Installation Da in der Praxis immer wieder erhebliche
Mängel an Maschinen mit CE-Kennzeichnung entdeckt
wurden, kann sich der Käufer nicht auf diese Kennzeichnung verlassen. Er muss zumindest stichprobenartig
die Maschine sicherheitstechnisch beurteilen. Auch
dabei unterstützt ihn die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In Zweifelsfällen kann er auch den zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten einschalten.
Tipps für den Kauf
Fachkraft einschalten
Im Kaufvertrag Einhaltung des Arbeitsschutzes
einfordern
Bei Maschineninstallation prüfen:
- CE-Kennzeichnung vorhanden?
- Typschild vorhanden?
- Konformitätserklärung (in deutscher Sprache)?
- Betriebsanleitung (in deutscher Sprache)?
Sicherheitstechnische Beurteilung durchführen
Weitere Informationen
Broschüre »Voraussetzung für das Inverkehrbringen
von Maschinen in den EuropäischenWirtschaftsraum
ab 29.12.2009« (Best.-Nr. 413)
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23.12.2009 7:46:37 Uhr
28 | tag für tag 01 / 10 | Aus der Praxis
Wasserloser Zeitungsdruck – weniger Chemie,
bessere Ergonomie Wer eine neue Maschine kauft,
entscheidet auch, welche Gefahrstoffe eingesetzt werden und
wie viele davon. Im Offsetdruck gilt das insbesondere für den
Einsatz von IPA. Immer mehr Druckereien versuchen, denVerbrauch an IPA zu reduzieren oder völlig auf IPA zu verzichten.
Die Freiburger Druck GmbH ist einen neuenWeg gegangen.
Seit Februar 2006 produziert in Freiburg die erste Zeitungsrotation, die wasserlos druckt.
Als die Neuinvestition anstand, hat die Freiburger
Druckerei nicht nur die Wirtschaftlichkeit sondern auch
Umwelt- und Gesundheitsschutz berücksichtigt. Frank
Sibilia, Fachkraft für Arbeitssicherheit, war von Anfang
an bei der Planung dabei und konnte die Belange des
Arbeitsschutzes einbringen.
Vereinfachter Druckprozess – stabile Druckqualität und weniger Stress Beim konventionellen Offsetdruck muss der Drucker mehrere Parameter gleichzeitig überwachen und regeln, insbesondere das FarbWasser-Gleichgewicht. Beim wasserlosen Offsetdruck
entfallen einige Einstellvorgänge. Der Drucker kann
sich auf die Farbpasser konzentrieren. Das Rüsten oder
Umrüsten geht schneller und es fällt weniger Makulatur
an. Durch die geringere Anzahl an Parametern ist es
einfacher, den Produktionsablauf zu standardisieren und
eine gleichbleibend hohe Druckqualität zu liefern.
An der Druckmaschine wird nur ein Reinigungsmittel
eingesetzt. Dieses hat einen Flammpunkt von mehr als
55°C und entspricht auch den anderen Anforderungen
der Brancheninitiative im Offsetdruck.
Neue CTP-Anlage braucht weniger Chemie
Gleichzeitig mit der neuen Zeitungsrotation wurde auch
eine neue CTP-Vorstufe in Betrieb genommen. Die CTPAnlage verbraucht bei der Entwicklung einer Silikonbeschichteten Druckplatte etwa 4 Milliliter Entwicklerchemie. Das ist etwa drei Prozent der Menge, die bei der
konventionellen Druckplattenentwicklung eingesetzt
wird.
Plattenwechsel: kurze Wege und ergonomisches
Arbeiten Die wasserlose Offsetrotation wechselt die
Der wasserlose Offsetdruck ermöglicht eine
niedrige Bauhöhe
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Druckplatten automatisch. Der Bediener muss nur kurze
Wege zwischen der CTP-Anlage und den Druckwerken
zurücklegen und keine Treppen steigen. Ein Lift hebt ihn
zu den höher gelegenen Druckwerken, wo er die Druckplatten ins Druckwerk einhängt.
23.12.2009 7:47:09 Uhr
Aus der Praxis | tag für tag 01 / 10 | 29
[1]
[2]
[ 1] Ein Lift bringt
den Maschinenbediener in die
richtige Arbeitsposition
[ 2 ] Patrick
Zürcher: »Unsere
Mitarbeiter arbeiten stressfreier,
die Kunden profitieren von der hohen
Druckqualität«
[ 3 ] Frank Sibilia
mit dem Umweltpreis 2009 der
Stadt Freiburg
Fotos: Frey, Egling
[3]
Neue Halle – auch die Lärmbelastung ist erträglich Für die neue Druckmaschine hat Freiburger Druck
auch eine neue Halle gebaut. An den Hallenwänden
reduzieren Akustikziegel die Schallreflexion. Auch die
geringe Bauhöhe der Druckmaschine wirkt sich günstig
auf die Schallausbreitung aus.
Geringer Aufwand für den Arbeitsschutz »Unsere
Mitarbeiter arbeiten an der neuen Zeitungsrotation
stressfreier als vorher. Und: sie sind zufrieden«, so
Patrick Zürcher, Betriebsleiter der Freiburger Druck
GmbH.
Die Mitarbeiter profitieren also von ergonomischen
Arbeitsplätzen, weniger Lärm und geringerem Einsatz
von Gefahrstoffen. Nebeneffekt für die Vorgesetzten:
der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen wird geringer.
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Die Umwelt profitiert Durch die neue Drucktechnik
konnte die Freiburger Druckerei den Papierabfall und
denVerbrauch an Chemikalien deutlich reduzieren. Für
die Inbetriebnahme war noch nicht einmal eine Genehmigung nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung
notwendig.
Risikobereitschaft hat sich bezahlt gemacht
Die Freiburger Druck GmbH war die erste Druckerei, die
es riskiert hat, den wasserlosen Offsetdruck einzusetzen.
Für dieses Engagement wurde der Betrieb mehrfach
ausgezeichnet. So hat die Stadt Freiburg der Druckerei
für den wasserlosen Zeitungsdruck den Umweltpreis
2009 verleihen. Der wasserlose Zeitungsdruck wird
mittlerweile auch in anderen Druckereien eingesetzt.
»Es gibt zwar nur wenige oder einzelne Hersteller bzw.
Lieferanten für die Druckplatten und die Entwicklerchemie. Aber wir profitieren von den kurzen Rüstzeiten und
dem vereinfachten Druckprozess. DasWichtigste für
uns und unsere Kunden ist aber, dass wir mit dem wasserlosen Offsetdruck eine bessere Druckqualität liefern
können«, so Patrick Zürcher.
18.12.2009 12:56:45 Uhr
30 | tag für tag 01 / 10 | Aus der Praxis
Rollenrotationsdruckmaschine mit
Stillstandsrollenwechsler FMR
Tödlicher Arbeitsunfall an einem Stillstandsrollenwechsler An einem Stillstandsrollenwechsler
vom Typ FMR kam es bei Wartungsarbeiten zu einem
tödlichen Arbeitsunfall. Der Unfall ereignete sich in einer
dänischen Druckerei. Die Verhältnisse dort sind mit denen
in deutschen Druckereien vergleichbar. Dies ist der erste
tödliche Unfall, der an derartigen Anlagen bekannt wurde.
Stillstandsrollenwechsler werden überwiegend in
Rollenrotationsdruckmaschinen eingesetzt. Geht eine
Papierrolle zur Neige, wird sie abgebremst und die Papierbahn im Stillstand an die neue Rolle angeklebt. Die
Bahn der alten Rolle wird abgetrennt und die neue Rolle
auf Produktionsgeschwindigkeit beschleunigt. BestimmteTypen von Stillstandrollenwechslern verwenden einen
Gurt, der beim Beschleunigen oder Abwickeln an die
Rolle gepresst wird. Stillstandsrollenwechsler der
neueren Generation arbeiten wie die so genannten
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„fliegenden Rollenwechsler“, bei denen die Rolle bei
Produktionsgeschwindigkeit gewechselt wird: Die Rolle
wird mit einem Kernantrieb, also ohne Gurt, beschleunigt. Unabhängig davon sind Rollenwechsler mit einem
Gurt noch weit verbreitet.
Zu dem tödlichen Arbeitsunfall kam es, als ein Mitarbeiter bei einer technischen Kontrolle im Antriebsbereich des Rollenwechslers von der Rollenunterseite her
zwischen Rolle und Gurtantriebsband eingezogen wurde.
28.12.2009 12:46:14 Uhr
Aus der Praxis | tag für tag 01 / 10 | 31
Sicherheitstechnik der Unfallmaschine Der Stillstandsrollenwechsler entsprach zum Zeitpunkt der
Erstinbetriebnahme den sicherheitstechnischen Anforderungen der damals gültigen EG-Maschinenrichtlinie
89/392/EG und des zugehörigen europäischen Normenentwurfes prEN 1010 von 1995. Der gesamte innere
Bereich des Rollenwechslers ist beidseitig durch eine
Bereichssicherung in Form von drei Lichtstrahlen in
400 mm, 900 mm und 1.100 mm Höhe sowie zusätzlich
durch einen Lichtvorhang im Bereich zwischen 1.300 und
1.800 mm Höhe gesichert. Die Bereichssicherung wirkt
auf alle automatisiert ablaufenden Vorgänge im Inneren
des Rollenwechslers mit Ausnahme der eigentlichen
Abrollbewegung. Der Gefahrbereich kann also während
des Abrollvorgangs betreten werden. Er muss auch
betreten werden, da die einzelnen Rollen für den Rollenwechsel manuell im Inneren des Rollenwechslers vorbereitet werden müssen.
[1]
Sicherheitstechnische Nachrüstung Das Unfallrisiko kann durch eine zusätzliche Bereichsabsicherung
im Abrollbereich des Rollenwechslers deutlich reduziert
werden: Eine Schaltmatte am Boden stoppt den Rollenantrieb, wenn der Bediener sich der Gefahrstelle nähert.
Die Schaltmatte wird unterhalb der jeweiligen Abrollposition am Boden befestigt. Diese Nachrüstung wurde
gemeinsam mit dem Maschinenhersteller erarbeitet.
Mit dieser Nachrüstung erfüllt die Unfallmaschine die
höheren Anforderungen der derzeit gültigen EN 1010.
Damit ist die Gefahr, dass Personen zwischen Gurtantrieb und Rolle eingezogen werden, deutlich reduziert.
Ein Restrisiko besteht noch beim geschwindigkeitsbedingten Nachlauf der Rolle nach Ansprechen der
Schaltmatte.
[2]
Gurtantrieb
Nachrüstung nicht an allen Stillstandsrollenwechslern realisierbar Nicht alle Stillstandsrollenwechsler können mit Schaltmatten nachgerüstet werden.
Das kann z. B. gelten, wenn Schiebebühnen unterhalb
der jeweiligen Abrollpositionen montiert sind. In diesen
Fällen sind Ersatzmaßnahmen erforderlich:
Am Stillstandsrollenwechsler darf nur geschultes und
über die Gefährdungen ausreichend unterwiesenes
Personal eingesetzt werden.
Überprüfungen oder Reparaturarbeiten dürfen nur
bei Stillstand und keinesfalls bei laufendem Betrieb
durchgeführt werden.
Ein Warnhinweis am Rollenwechsler muss auf die
bestehenden Gefährdungen aufmerksam machen.
[ 1 ] Stillstandsrollenwechsler FMR
[ 2 ] Schaltmatten
sichern die Einzugsstelle zwischen
Rolle und Gurtband
Nachrüstpflicht für Rollenwechsler FMR
Bei Rollenwechslern vom Typ FMR ist eine Nachrüstung
durch Schaltmatten zwingend erforderlich. Ein Nachrüstsatz ist über den Hersteller, die Fa. Goss Contiweb
erhältlich. [ Eb ]
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28.12.2009 12:46:37 Uhr
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