Gesamtausgaben

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Gesamtausgaben
BGHW
Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe
Ausgabe 4 • November 2014
aktuell
20.000 Ordner
in zwei Wochen
Versandaktion Fernlehrgang
4 Ausgewechselt
BGHW ab Januar
mit neuem Namen
14 Ausgezeichnet
Präventionspreis 2014
verliehen
21 Ausgerechnet
Infos zum
Lohnnachweis
2 • Editorial
BGHW aktuell 4/14
Dr. Udo Schöpf
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die BGHW verabschiedet sich von der Warendistribution – im
wörtlichen Sinne. Ab 1. Januar heißt Ihre Berufsgenossenschaft
nämlich nicht mehr BG Handel und Warendistribution, sondern
BG Handel und Warenlogistik. Der sperrige Zungenbrecher Warendistribution wird dann endgültig aus dem Namen verbannt.
Die bekannte Abkürzung BGHW wird allerdings bleiben und
auch sonst wird sich für Sie nichts an dem gewohnten
Service Ihrer Berufsgenossenschaft ändern.
Distribution war immer ein schwergängiges Fachwort, mit dem
viele nichts anfangen konnten. Leider war es vor sechs Jahren
als der Name BG Handel und Warendistribution aus der Taufe
gehoben wurde, nicht möglich einen anderen Namen zu wählen.
Schon damals hätten wir gerne die Logistik dabei gehabt, aber
rechtlich war es zu diesem Zeitpunkt nicht machbar.
Erst jetzt haben sich die Rahmenbedingungen so geändert, dass
die Umbenennung möglich wurde. Unsere Selbstverwaltung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite, hat gleich Nägel mit Köpfen gemacht und im
Mai beschlossen, den Namen zu ändern. Die Aufsichtsbehörde
und das zuständige Ministerium haben die Selbstverwaltung bei
der Umsetzung ihres Vorhabens zur Namensänderung konstruktiv unterstützt und noch im Juni den Antrag genehmigt (Seite 4).
Handel und Warenlogistik – das spiegelt die bei uns versicherten Branchen wieder, das kann man sich gut merken und es
lässt sich mühelos aussprechen. Uns war dies ein wichtiges
Anliegen. Denn Namen sind eben nicht nur Schall und Rauch,
sondern setzen ein wichtiges Signal, wenn es um Kundennähe
und Serviceorientierung geht.
Ein unfallfreies Jahr 2015 wünscht Ihnen Ihr
Impressum
„BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel
und Warendistribution, Mannheim
Herausgeber
Berufsgenossenschaft
Handel und Warendistribution
M 5, 7 • 68161 Mannheim
www.bghw.de
Verantwortlich für den Inhalt
Dr. Udo Schöpf
Vorsitzender der Geschäftsführung
Redaktion
Siegrid Becker
BGHW Direktion Mannheim
M 5, 7, 68161 Mannheim
Telefon: 0621/183-0
E-Mail: aktuell@bghw.de
Herstellung und Vertrieb
Krögers Buch- und
Verlagsdruckerei GmbH
Industriestraße 21
22880 Wedel
Gestaltung: zerwanndesign,
Bad Dürkheim
„BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich.
Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
Personenbezeichnungen beziehen sich
gleichermaßen auf Frauen und Männer,
auch wenn dies in der Schreibweise nicht
immer zum Ausdruck kommt.
Nachdrucke nur mit schriftlicher
Genehmigung der Redaktion
Dr. Udo Schöpf
Gedruckt auf Recycling-Papier aus
100% Altpapier
Titelfoto: BGHW/Bauer
Inhalt • 3
BGHW aktuell 4/14
Themen in dieser Ausgabe:
6 Schwerpunkt:
Jedes Jahr wird der Fernlehrgang an viele neue Unternehmen versendet. Logistisch ist
das ein großer Aufwand: ein
Blick hinter die Kulissen.
Schwerpunkt
Versandaktion Fernlehrgang
Drei Fragen an: Dr. Martin Bleß
BGHW-Praxistipp: Fernlehrgang für Unternehmer
6
8
9
Aktuelles
BGHW ab 1. Januar mit neuem Namen
Gute Ideen gesucht
14 Präventionspreis:
In Erfurt wurden neun Unternehmen mit dem Präventionspreis 2014 ausgezeichnet. Zwei der Preise gingen
an Auszubildende. Die Ausschreibung für 2015 läuft ab
sofort.
4
5
Rehabilitation
Zwei Krankenhäuser in einem
Optimale Versorgung nach einem Unfall
Patienten im BUK Hamburg
10
12
13
Präventionspreis
BGHW zeichnet neun Unternehmen aus
Ausgezeichnete Praxis
20 Prävention:
Eis auf dem Lkw-Dach ist in
der kalten Jahreszeit nicht
ungefährlich. Unsere Präventionsfachleute geben Tipps,
wie man Eis und Schnee richtig entfernt.
14
16
Prävention
Autositz richtig einstellen
Aus der Praxis – für die Praxis
Eis auf dem Lkw-Dach richtig räumen
18
19
20
Beitrag
Lohnnachweis zur Beitragsrechnung
Wichtige Information zur DEÜV-Meldung
Eigenes Prüfrecht der UVT
21
22
23
Jahresbilanz
Tödliche Unfälle gehen deutlich zurück
24
4 • Aktuelles
BGHW aktuell 4/14
BGHW ab 1. Januar mit neuem Namen
Die BGHW ändert ihren Namen: Ab 1. Januar 2015 steht
das W im Namen nicht mehr für Warendistribution, sondern für Warenlogistik. Berufsgenossenschaft Handel und
Warenlogistik heißt ab 1. Januar der vollständige Name,
abgekürzt BGHW. Das hat die Vertreterversammlung am
22. Mai 2014 im 13. Nachtrag zur Satzung der BGHW beschlossen. Genehmigt wurde dies vom Bundesversicherungsamt (BVA) am 27. Juni 2014.
Der Wortlaut der Satzungsnachträge und der Satzung in
der ab dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung sind auf der
Internetseite der BGHW in der Rubrik „Bekanntmachungen“ nachzulesen. Ferner ist dort auch der bis zum
31. Dezember 2014 gültige Satzungstext nachzulesen.
• Mehr dazu: Editorial auf Seite 2
• Satzung: www.bghw.de > Bekanntmachungen
Aktuelles • 5
BGHW aktuell 4/14
BGHW-Präventionspreis ausgeschrieben
Auch im nächsten Jahr werden für
den Präventionspreis der BGHW vorbildliche Beiträge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gesucht. Bis zum 31. März können sich
Mitgliedsunternehmen der BGHW
bewerben.
Die Wettbewerbsbeiträge können aus
dem Bereich Arbeitssicherheit oder
Gesundheitsschutz kommen. Bei der
Bewertung sind für die Jury Innovationsgrad, Übertragbarkeit auf andere
Unternehmen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend.
der Präventionskampagne „Denk an
mich. Dein Rücken“ ausdrücklich gefördert.
Bewerbung schicken Sie bitte per
E-Mail an:
praeventionspreis@bghw.de
Teilnehmen können alle Unternehmen, die bei der BGHW versichert
sind. Teilnahmeunterlagen und –
bedingungen zum Präventionspreis
2015 finden Sie im Internet unter
www.bghw.de.
Einsendeschluss ist der
31. März 2015.
Die Bewerbung mit den Teilnahmeunterlagen und einer aussagekräftigen
oder auf Datenträger an die Anschrift:
BGHW
Präventionspreis
M 5,7
68161 Mannheim
Bei Fragen können Sie sich direkt an
die Fachleute der BGHW vor Ort oder
an Claudia Faber in der BGHW-Direktion Mannheim wenden.
Besonders fördern möchte die BGHW
außerdem Auszubildende, die sich
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz engagieren. Junge Leute
aus den Mitgliedsunternehmen der
BGHW sind also aufgefordert sich mit
Projekten, die von ihnen im Betrieb
entwickelt und umgesetzt wurden, zu
bewerben. Auch gelungene Beiträge
zur Rückengesundheit und Ergonomie werden im Zusammenhang mit
Robert Kneschke - Fotolia
Gute
Ideen
2015
gesucht
Ljupco Smokovski - Fotolia
6 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 4/14
Versandaktion Fernlehrgang
Sorgfältig heftet Renee die einzelnen Hefte in den grün-blauen Fernlehrgang-Ordner: Die Einführung in den Fernlehrgang für Unternehmer, das Heft 1 zum Thema Arbeitsschutz und das Faltblatt
zur aktuellen Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Rund 5000 Ordner haben Renee und seine Kollegen in dieser Woche bestückt. 20.000 Exemplare sind es zum Schluss, wenn
die diesjährige Versandaktion für die Fernlehrgänge der BGHW vorüber ist.
Renee ist einer von rund 30 Beschäftigten, die im Lettershop der Essener
Werkstatt für Behinderte Menschen
Nord I arbeiten. Dort werden Infopost
oder Pressepost für den Postversand
aufbereitet, Kataloge zusammengestellt oder Sonderformate wie der
Fernlehrgang-Ordner mit Hand konfektioniert. „Zwei Wochen sind wir
etwa mit den Ordnern beschäftigt“,
berichtet Werkstattleiter Ralf Schmitz.
Damit am Versandtag alle Ordner
auf einmal zur Post gehen können,
beginnen die Werkstattmitarbeiter
frühzeitig mit dem Konfektionieren
– meist noch bevor die Anmeldungen und Adressen zum Fernlehrgang
eingegangen sind. „Das ist jedes Mal
eine logistische Herausforderung“, so
Schmitz.
Lettershop-Profis für den Versand
Die Werkstatt gehört zur Gesellschaft
für Soziale Dienstleistungen (GSE)
in Essen. Das Unternehmen führt
unter anderem Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren, Heime
für Nichtsesshafte und anerkannte
Werkstätten für Behinderte, wie die
Werkstatt Nord I. Gesellschafter der
GSE sind die Stadt Essen und ver-
Schwerpunkt • 7
BGHW aktuell 4/14
schiedene Wohlfahrtsverbände. Die
Teilnehmeradressen für den Versand
der Fernlehrgang-Ordner erhält die
Werkstatt über das Essener DAA-Technikum, eine gemeinnützige Bildungseinrichtung für Berufstätige (Seite 8).
Das Technikum ist der Dienstleister,
den die BGHW mit der Organisation
des Fernlehrgangs beauftragt hat.
Die Werkstatt Nord I ist also ein Subunternehmer des DAA-Technikums
und erledigt nicht nur die Konfektionierung des Fernlehrgangs, sondern
auch andere Lettershop-Leistungen.
Die BGHW arbeitet schon seit einigen
Jahren mit dem DAA-Technikum und
der GSE-Werkstatt zusammen. „Als
Institution des öffentlichen Rechts
sieht die BGHW es als besondere
Aufgabe, solche gemeinnützigen Anbieter zu unterstützen“, meint Bernd
Niedzwetzki, Leiter Fernlehrgang und
Qualitätsmanagement bei der BGHW.
Nicht nur der Fernlehrgang, auch
Seminarunterlagen, zum Beispiel
für Sicherheitsbeauftragte, werden
aus diesem Grund von verschiedenen Behindertenwerkstätten in ganz
Deutschland konfektioniert.
ärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dahinter steckt die gesetzliche
Verpflichtung, dass der Unternehmer
die Verantwortung für Sicherheit und
Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten trägt (siehe Infokasten). Diese Verantwortung hat er auch dann,
wenn er nur einen einzigen, geringfügig beschäftigten Mitarbeiter hat.
Angebot für kleine Unternehmen
Der Fernlehrgang wendet sich an
Unternehmer mit bis zu 30 Beschäftigten. Er startet einmal im Jahr, die
Ordner an die jährlichen Teilnehmer
werden nach der Konfektionierung
Mitte September versandt. Der Fernlehrgang unterstützt Unternehmer dabei, für eine angemessene betriebs-
Welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind, ist sorgfältig zu ermitteln.
Deshalb fordert der Gesetzgeber vom
Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung. Welche Wissensgrundlagen man dafür braucht, vermittelt
der Fernlehrgang. „Auf Grundlage der
Gefährdungsbeurteilung können die
Unternehmer dann auch ermitteln,
8 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 4/14
Mittlerweile haben mehr als 120.000
Teilnehmer den Lehrgang erfolgreich
absolviert. (be)
Der Fernlehrgang
Die Mitarbeiterinnen der BGHW-Infoline zum Fernlehrgang
welchen Bedarf sie an arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer
Beratung haben“, erklärt Niedzwetzki. Der Unternehmer kann also selbst
entscheiden, was für seinen Betrieb
notwendig ist. Weitere Vorteile des
Fernlehrgangs: Die Teilnahme ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich seine Zeit frei einteilen, sein Lerntempo
selbst bestimmen und erhält eine
persönliche Beratung.
Die Alternative zum Fernlehrgang ist
die so genannte Regelbetreuung. Das
heißt, das Unternehmen muss einen Betriebsarzt und eine Fachkraft
für Arbeitssicherheit bestellen, wie
große Unternehmen mit mehr als 30
Beschäftigten es grundsätzlich tun
müssen. Dass der Fernlehrgang sich
als Alternative zur Regelbetreuung
erfolgreich bewährt hat, zeigen die
stetig wachsenden Teilnehmerzahlen.
Die BGHW bietet Mitgliedsunternehmen mit maximal 30 Beschäftigten den Fernlehrgang an. Er
unterstützt Unternehmerinnen
und Unternehmer ihre Pflichten,
die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und der DGUV
Vorschrift 2 „Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
ergeben, zu erfüllen.
Weitere Informationen zum
Fernlehrgang:
• www.bghw.de/ausbildung/
fernlehrgang
Für den Fernlehrgang gibt es auch
eine BGHW-Infoline, die montags
bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr
erreichbar ist:
Telefon: 0800 1013742
E-Mail: fernlehrgang@bghw.de
Drei Fragen an Dr. Martin Bleß
Geschäftsführer DAA-Technikum, Essen
den lassen oder ein Fern-Hochschulstudium absolvieren.
Was macht das DAA-Technikum?
Wir sind eine gemeinnützige Bildungseinrichtung für Berufstätige.
Die Teilnehmer können sich beispielsweise zum staatlich geprüften
Techniker oder Informatiker ausbil-
Wie kam die Zusammenarbeit
mit der BGHW zustande?
1996 starteten wir gemeinsam mit der
BGHW ein Pilotprojekt mit dem Ziel
kostengünstig die Betreuung
der Fernlehrgänge zu organisieren.
Wichtig war damals unsere Kompetenz in Sachen Fernlehrgänge und
-studium. Denn mit dem Versand und
dem Konfektionieren der Startpakete ist es ja nicht getan. Wir kümmern
uns um die Abwicklung des Fernlehr-
gangs, das heißt wir betreuen die
Teilnehmer bei ihrem Lernfortschritt
und versorgen sie regelmäßig mit
Lernmaterialien.
Wie sieht die Kooperation mit der
Werkstatt für Behinderte Menschen
aus?
Die GSE-Werkstatt konfektioniert
und versendet für uns nicht nur den
Fernlehrgang, sondern auch andere
Unterlagen für Seminare und Studiengänge. Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit.
Schwerpunkt • 9
BGHW aktuell 4/14
BGHW-Praxistipp
Fernlehrgang für Unternehmer –
So funktioniert es
• Nutzen Sie das Anmeldeformular im Internet:
www.bghw.de > Ausbildung > Fernlehrgang
Code für die Online-Registrierung finden Sie
im Ankündigungsschreiben.
• Sie erhalten ein Ankündigungsschreiben und
das Startpaket mit einem Einführungsheft,
Heft 1 zum Thema Arbeitsschutz und einem
Registrierungsbogen.
• In den nächsten Monaten erhalten Sie im Abstand von etwa fünf Wochen sieben weitere
Hefte zu wichtigen Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzthemen.
• Füllen Sie den Registrierungsbogen aus
und arbeiten Sie Einführungsheft und Heft 1
durch. Auf den letzten Seiten der Hefte sind
Testfragen. Schicken Sie die beantworteten
Testfragen und den Registrierungsbogen zurück an uns.
• Die Bearbeitungszeit pro Heft beträgt etwa
eine Stunde. Der Gesamtaufwand etwa acht
Stunden – verteilt auf mehrere Monate.
• Alternativ können Sie sich auch online registrieren und am Fernlehrgang teilnehmen. Den
• Sie haben das Fernlehrgangsziel erreicht,
wenn Sie bei der Gesamtauswertung 140
Punkte erzielt haben. Wie es für Sie nach dem
Fernlehrgang weitergeht, hängt von der Zahl
Ihrer Beschäftigten und Ihrer Branche ab. Die
folgende Abbildung gibt einen Überblick:
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10 • Rehabilitation
BGHW aktuell 4/14
Zwei Krankenhäuser in einem
Fotos S. 10-12: Fotoabteilung BUK Hamburg
Ein Unfall im Betrieb: Polizei, Notarzt und Rettungswagen sind da. Am Unfallort wird der Verunfallte erstversorgt, dann geht es mit Blaulicht in die Notaufnahme. Dieses Szenario ist für die
Ärzte und Rettungssanitäter des berufsgenossenschaftlichen Krankenhauses Hamburg (BUKH)
alltäglich. Das BUKH ist eine von neun BG-Unfallkliniken bundesweit, die auf die Behandlung von
Arbeitsunfällen spezialisiert sind.
Ergotherapie im berufsgenossenschaftlichen Krankenhaus Hamburg
Das hochspezialisierte BUKH zeichnet aus, dass Akutversorgung und Rehabilitation Hand in Hand gehen. „Im
Grunde stehen hier auf dem Gelände
zwei Krankenhäuser, ein Akutkrankenhaus und eine Rehaklinik“, erklärt
Jean-Jacques Glaesener, Chefarzt des
Zentrums für Rehabilitationsmedizin. Die Akutklinik verfügt über alle
Einrichtungen und Geräte, die man
als Laie in einer Spezialklinik erwartet: Hubschrauber, Notfallaufnahme,
Operationszentrum, Intensivstation
– und das alles auf höchstem Versorgungsniveau. Und direkt daran angeschlossen ist eine Rehabilitationsklinik, in der die Verletzten nach ihrer
Operation weiterbehandelt werden,
um möglichst bald wieder ihre Arbeit
aufnehmen oder am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.
Reha direkt am Krankenbett
Bei allgemeinen Krankenhäusern
hingegen ist eine Zweiteilung üblich:
Im Akutkrankenhaus erfolgt die ope-
rative Behandlung bis zur Entlassung
nach Hause oder zur Verlegung in
eine Rehaklinik. Für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder
das häusliche Umfeld ist dann die
Rentenversicherung, die Agentur für
Arbeit oder die Pflegeversicherung
zuständig, was häufig zu Verzögerungen in der Weiterbehandlung führt.
Die Versicherten müssen dann auch
aufwändig zunächst in die Rehaklinik „umziehen“. Im BUKH läuft das
anders. „Bei uns wird direkt nach der
Rehabilitation • 11
BGHW aktuell 4/14
Operation, manchmal schon auf der
Intensivstation, mit ersten Rehamaßnahmen begonnen“, erläutert Dr. Glaesener. „So halten wir die Verletzten
im Allgemeinzustand und vor allem
in den unverletzten Bereichen körperlich fit. Je früher wir den Patienten
mobilisieren, desto besser erholt er
sich wieder und umso früher können
wir mit den speziellen Reha-Maßnahmen beginnen.“ Glaesener ist überzeugt: „Davon profitieren auch die
Arbeitgeber, denn die Verletzten stehen so früher und oft auch mit besseren Ausheilungsergebnissen dem
Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung.“
Gefährlicher Muskelschwund
Gleichzeitig birgt der frühe Beginn
der Rehamaßnahmen aber auch Risiken, wenn etwa Operationswunden noch nicht komplett verheilt sind
und sich infizieren können. “Aber
die Folgerisiken zu langen Liegens
schätzen wir deutlich höher ein. Muskelschwund gefährdet benachbarte
Gelenke und Immobilität kann Versteifungen begünstigen. Auch die
Motivation der Verletzten, sich auf die
häufig anstrengende und manchmal
auch schmerzhafte Reha einzulassen, sinkt mit der Gesamtdauer der
Behandlung“, so Glaesener.
Sollte es aber in der Reha einmal zu
einer Komplikation kommen, steht
den Medizinern sofort der gesamte
Apparat des Akutkrankenhauses zur
Verfügung, insbesondere die hochwertige Diagnostik. Glaesener be-
tont die bereichsübergreifende Vernetzung: „Wir ziehen alle an einem
Strang. So stimmen wir die Rehabilitationspläne mit den Kollegen aus
dem Akutbereich ab und können so
möglichen Komplikationen sehr gut
vorbeugen.“
Diese Kette von der Akutversorgung
bis zur Rehabilitation folgt dem
Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung „Alles aus einer Hand“
(wir berichteten „BGHW aktuell“,
3/14). Auf diese Weise wird der Unfallverletzte lückenlos versorgt und
therapiert. Die umfassende und frühe
Rehabilitation schafft die besten Voraussetzungen, dass die Betroffenen
wieder ins Leben und wenn möglich
in den Beruf zurückfinden, gemäß
dem Auftrag des Gesetzgebers „Reha
vor Rente“.
Betreuung aus einer Hand
Häufig sind die Verletzungsfolgen
so schwer, dass nach der Akutversorgung eine anschließende ambulante Behandlung mit Physio- und
Ergotherapie nicht ausreicht, um die
Verletzten dauerhaft wieder in das
Berufsleben einzugliedern. Für diese schweren Fälle haben die BUKHExperten Rehabilitationsverfahren
entwickelt, die auf die individuellen
Bedürfnisse der Verletzten ausgerichtet und wegen der Behandlungsintensität als stationäre Verfahren
konzipiert sind. Bei den stationären
Reha-Verfahren ist die so genannte
berufsgenossenschaftliche statio-
näre Weiterbehandlung (BGSW) die
Regelversorgung. Sie greift bewährte Gedanken auf, die in den Rehakliniken der Rentenversicherung als
„Anschlussheilbehandlung“ bekannt
sind. Sind die Verletzungsfolgen
schwerer und die BGSW reicht nicht
aus, wurde das Sonderverfahren der
komplexen stationären Rehabilitation
(KSR) entwickelt, das nur in den BGKliniken angeboten wird. Das bedeutet, dass ein höherer ärztlicher und
pflegerischer Aufwand notwendig ist
oder der Patient mit Hilfsmitteln wie
Prothesen versorgt werden muss.
Auch psychologische Betreuung ist
Teil der KSR.
Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Beruf bietet das
BUKH zusätzlich noch die arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale
Rehabilitation (ABMR) an. Hier liegt
der Schwerpunkt auf arbeitstherapeutischen Maßnahmen. Trotz, im
schlimmsten Falle, dauerhafter Leistungseinschränkungen soll der Betroffene möglichst die Arbeit ausüben
können, die er zuletzt vor dem Unfall
ausgeübt hat.
Verletzungen können aber auch so
schwer sein, dass eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nicht
erreichbar ist. Auch dann bleibt die
Klinik gefordert, denn Verletzte haben
auch Anspruch auf möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft. Das kann das Training
einfachster menschlicher Grundbe-
12 • Rehabilitation
dürfnisse sein wie das selbständige Essen und Trinken oder die Körperpflege. Dieses Recht eines jeden
Menschen mit Behinderung fordert
auch die UN in ihrer Behindertenrechtskonvention ein und umschreibt
es mit dem Fremdwort der „Inklusi-
BGHW aktuell 4/14
on“. Die Bundesrepublik Deutschland
hat diese Konvention unterzeichnet;
die Berufsgenossenschaften sind daher in besonderer Weise verpflichtet,
Maßnahmen der Inklusion in ihren
Verfahrensarten umzusetzen.
Drei Stunden Reha am Tag
Obwohl das BUKH in erster Linie ein
Krankenhaus ist, also seine Patienten
umfassend stationär versorgt, bietet
es auch ambulante Reha-Verfahren
an. Der Patient kommt täglich drei bis
vier Stunden zur Therapie. Der Vorteil:
Bei komplexen Verletzungen kann der
Arzt, der schon an der akuten Heilbehandlung mitgewirkt hat, den weiteren Rehabilitationserfolg überwachen und bei Komplikationen schnell
und effektiv korrigierend eingreifen.
So ist auch die ambulante Reha ein
Baustein des berufsgenossenschaftlichen Leistungsprinzips „Alles aus
einer Hand“.
Die medizinische Rehabilitation der
Versicherten wird in dieser Zeit eng
von den Rehaberaterinnen und Rehaberatern der BG im Außendienst begleitet. Sie vereinbaren gemeinsam
mit den Versicherten und den behandelnden Ärzten den Rehabilitationsplan und überwachen dessen Erfolg.
Mit den Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeitern des Innendienstes
steuern sie das von der Berufsgenossenschaft verantwortete Heilverfahren. Diese effiziente Fallsteuerung
erhöht die Wirtschaftlichkeit der Heilverfahren und liegt so im gemeinschaftlichen Interesse der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bereiten
den Wiedereinstieg der Betroffenen
in den Alltag und Beruf vor und unterstützen sie dabei auch mit Beratung
über finanzielle Hilfeleistungen der
Berufsgenossenschaft. (be/wp)
Optimale Versorgung nach einem Unfall
Das BUKH ist eine von neun berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken
in Deutschland. Zusammen mit zwei
Kliniken für Berufskrankheiten und
zwei Unfallbehandlungsstellen bilden sie bundesweit ein flächendeckendes Netz für die umfassende und
nachhaltige Versorgung von schweren und schwersten Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten. Sie sind im
Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (KUV) zusammengeschlossen, um die berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren nach
einem einheitlichen Klinikgesamtkonzept anbieten zu können. Mitglieder
des KUV sind die Rechtsträger dieser
Kliniken, 19 Unfallkassen und die gewerblichen Berufsgenossenschaften
in Deutschland, also auch die BGHW.
Die BG-Kliniken arbeiten gemeinnützig und sektorübergreifend, das heißt
sie begleiten bei Bedarf ihre Patienten über die Entlassung hinaus bis
zur Rückkehr ins Berufs- und Privatleben. Der KUV und die Klinikträger
werden ebenso paritätisch von Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstverwaltet wie die BGHW.
Das bewährte System der Mitwirkung
durch die Organe der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung pflanzt
sich fort bis in die Ausgestaltung und
Durchführung der Heilverfahren. Über
die Rolle der Selbstverwaltung in den
BG-Kliniken werden wir in der nächsten Ausgabe berichten.
Die BG-Kliniken sind spezialisiert auf
unfallnahe Fachdisziplinen – in der
kompetenten Versorgung von Brand-,
Hand- und Rückenmarksverletzungen oder schwerst- und mehrfachverletzten Unfallopfern gehören sie
bundesweit und international zu den
Spitzenreitern. Sie können zurecht
als Leuchttürme in der Unfallversorgung bezeichnet werden. Neben den
Universitätskliniken und einigen weiteren Spitzenkrankenhäusern erfüllen
sie die strengen Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
als überregionales Traumazentrum
im Traumanetzwerk. Selbstverständlich besitzen alle neun Unfallkliniken
auch die Zulassung zum Schwerstverletztenartenverfahren der DGUV.
Eigene Forschungs- und Qualitätsinitiativen sichern dabei den medizinischen Fortschritt, spezielle
Rehaverfahren sorgen für optimale
Heilungserfolge. (kuv)
• www.bukh.de
• www.k-uv.de
Rehabilitation • 13
BGHW aktuell 4/14
Patienten im BUK Hamburg
„Es wird von Tag
zu Tag besser“
Auf dem Weg zur Arbeit mit
dem Motorrad erlitt Rene T.,
Angestellter einer Spielhalle, schwere Verletzungen. Das erzwungene lange Liegen hat ihn stark
abmagern lassen. Vor allem die Muskeln des gelernten Kochs sind sichtbar geschwunden. Fast der
ganze Tag in der BUKH ist mit Therapie verplant.
Ein Stress, den er gerne in Kauf nimmt. Denn er
sieht bereits erste Erfolge der Rehabilitation: Sein
verletztes Knie, das am Anfang steif war, kann er
wieder um 35 Prozent beugen, und es wird Tag für
Tag besser. Auch mit seiner verletzten Hand kann
er mittlerweile deutlich besser greifen. Die Körperkräfte kehren langsam zurück.
Rene T. im Gespräch mit seiner BGHW-Rehaberaterin
„Man wird gezwungen
an sich zu arbeiten“
Wally S. ist von einem scheuenden
Pferd gestürzt. Die Schmerzen am Rücken machten ihm zu schaffen, er konnte sich kaum noch bewegen - und das als Pferdehändler, der auch Rennpferde zureitet. Vor einigen Wochen kam er ins
BUKH. Im Moment trainiert er für den Muskelaufbau. In zwei Wochen hat er riesige Fortschritte gemacht. Er hebt die kompetente Betreuung hervor,
die aber auch sehr fordernd sei – was er als durchaus positiv empfindet. Dadurch werde er täglich
gezwungen sich zu bewegen und an sich zu arbeiten. Nach den Fortschritten, die er gemacht hat,
steht die Arbeitsbelastungserprobung bald bevor.
Wally S. bei der Physiotherapie
„Ich will nicht im
Zimmer bleiben“
Nach einem Unfall
mit dem Gabelstapler
musste Jose C. das Bein im Oberschenkelbereich amputiert werden. Täglich übt er mit seinen Therapeuten, um wieder mobil zu werden.
Ein erster Erfolg für ihn ist, dass er alleine mit
dem Rollstuhl zum Essen fahren kann. Denn im
Zimmer bleiben ist für ihn das Schlimmste. In
den nächsten Tagen wird seine Prothese angepasst werden. Bereits jetzt wird gemeinsam mit
dem Berufshelfer der BGHW überlegt, ob und
wie er wieder bei seinem Arbeitgeber in eine
Arbeitsstelle eingegliedert werden kann.
Jose C. (rechts) mit einem Therapeuten
14 • Prävention
BGHW aktuell 4/14
BGHW zeichnet neun Unternehmen aus
An neun Unternehmen wurde Anfang
November in Erfurt der Präventionspreis 2014 der BGHW vergeben. Zwei
der Preise gingen an engagierte Arbeitsschutzprojekte von Auszubildenden. Die BGHW vergibt den Präventionspreis jedes Jahr für besonders
gelungene Projekte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
den Sie unter den angegebenen Webcodes alle Filmbeiträge und weitere
Informationen. Ebenfalls aktuell: die
Ausschreibung zum Präventionspreis
2015 (Seite 5).
• www.bghw.de
Manfred Wirsch, Vorstandvorsitzender der BGHW, begrüßte die rund 200
Gäste, darunter auch die Bürgermeisterin der Stadt Erfurt, Tamara Thierbach. Wirsch blickte in einer kurzen
Ansprache auf die Geschichte des
Präventionspreises zurück, der schon
einmal – vor zwölf Jahren – in Erfurt
verliehen wurde.
Anschließend wurden die Hauptpreise verliehen und die einzelnen
Beiträge in kurzen Filmen präsentiert. Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen, vom Einzelhandelsunternehmen bis hin zum
Stahlhandel, erhielten die diesjährige
Auszeichnung der BGHW (Seite 15).
Laudator Dr. Stefan Wiltz (li.) überreicht die
Auszeichnung an die Vertreter der Baywa
Laudator Andreas Ratzmann (li.) gratuliert
Globus Handelshof St. Wendel
Auszeichnung für den Rewe Markt in Rosbach
von Laudator Hans-Peter Flinks (li.)
Ein Hauptpreis ging an Kaiser‘s Tengelmann
Eine Urkunde für die Edeka Minden-Hannover
Stiftung
Mitarbeiter von Erik Walther freuen sich über
die Auszeichnung
Die Gewinner 2014
Eine Kurzbeschreibung aller Gewinnerbeiträge finden Sie auf den Seiten
16 und 17. Ausführlicher können Sie
sich im Internet informieren: Dort fin-
Mitarbeiter von Thyssenkrupp Metalserv
nehmen ihre Auszeichnung entgegen
Prävention • 15
BGHW aktuell 4/14
PRÄVENTIONSPREIS 2014
BGHW-Präventionsleiter Dr. Stefan Hussy (li.) gratuliert den Vertretern
von Baxter Deutschland für ihr Azubi-Projekt
„Augen auf – Azubis finden Gefahrenquellen“:
Dieses Projekt von Kaufland Logistik wurde ausgezeichnet
Die Preisträger
Hauptpreise
Hauptpreis für Auszubildende
Baywa, München
Prüfstand für Motorsägen
Baxter Deutschland, Höchstadt
Logistische Optimierung durch Einführung
eines neuen Verpackungssystems
Globus Handelshof St. Wendel, Waghäusel
Globus 360 ° - Arbeitsschutz und Gesundheit
für unsere Mitarbeiter
Rewe Markt, Rosbach
Sicherer Auftritt auf die Lkw-Ladebordwand
Kaiser‘s Tengelmann, Berlin
Vermeidung von Handverletzungen und Lärm
im Umgang mit Rollcontainern
Thyssen Krupp Metalserv, Dortmund
Paketwendeanlage
Edeka Minden-Hannover Stiftung, Minden
Einführung einer Einkaufswagenschiebehilfe
Erik Walther, Schweinfurt
Schluss mit Rückenschmerzen und Plackerei
Kaufland Logistik, Meineweh
Augen auf – Azubis finden Gefahrenquellen
Ehrenpreise
Frankenfeld Spedition, Verl
Verschluss Sattelplatte - Unfreiwilliges Abstellen eines Aufliegers
Ernstings family, Coesfeld-Lette
Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in den Filialen
Agravis Raiffeisen, Münster
Das Augen-Prinzip in der Distribution
Rewe Markt, NL Südwest, Wiesloch
Voll im Leben – Kenn Dein Limit
16 • Prävention
BGHW aktuell 4/14
Ausgezeichnete Praxis
Neun praxisnahe und vorbildliche Beiträge zum Arbeitsschutz
wurden mit dem Präventionspreis der BGHW ausgezeichnet.
„BGHW aktuell“ stellt die Gewinnerbeiträge vor.
Absaugungsanlage
abgeführt. Der
A
Beitrag
stellt eine wesentliche VerB
besserung
der Arbeitssicherheit im
b
Umgang
mit einem sehr gefährlichen
U
Arbeitsgerät
dar.
A
Mehr
dazu: www.bghw.de,
M
Webcode
14369715
W
Baywa, München: Das Reparieren und
Prüfen von Motorsägen gehört zum
Service des Unternehmens. Es wurde
ein Prüfstand für Motorsägen entwickelt, um deren Einstellung, Leistung
und Funktion zu überprüfen. Die anfallenden Abgase werden über eine
Globus Handelshof St. Wendel, Waghäusel: Das Projekt „Globus 360°“ ist ein fester
Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Insbesondere die Rückengesundheit wird in diesem Projekt groß geschrieben und nachhaltig gefördert. Zu den
Aktivitäten zählen Kurse zur Rücken-
Rewe Markt, Rosbach: Ein neuer aufklappbarer Aufstieg sorgt für mehr Sicherheit beim Erklimmen von Fahrzeugaufbauten und Ladeflächen. Auch bei
Eis oder Schnee ist der Auf- und Abstieg
für die Lkw-Fahrer sicherer und die Unfallfahr wurde minimiert. Die Stufen
Kaiser‘s Tengelmann, Berlin: Die Seitenteile von Rollcontainern wurden so
umgestaltet, dass beim Verschieben
die Hände innerhalb der Kontur des Behälters liegen und so vor Verletzungen
durch Anstoßen geschützt sind. Quetschungen und Prellungen wird wirksam
Prävention und Schulungen über rückenschonendes Arbeiten. Auch das
Thema „Stress und psychische Belastungen“ gehört dazu. Gesundheitspaten
tragen das Thema in die Abteilungen.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14884456
sind angeordnet wie bei einer Treppe.
Der Aufstieg kann für verschiedene
Fahrzeugaufbauten unterschiedlicher
Hersteller eingesetzt werden.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14727028
vorgebeugt. Ergänzend ergibt sich eine
Lärmreduzierung durch die Verwendung von leiseren Laufrollen. Der Beitrag stellt eine wesentliche Verbesserung der Arbeitssicherheit dar.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14461816
Prävention • 17
BGHW aktuell 4/14
Thyssenkrupp Metalserv, Dortmund:
Das Unternehmen entwickelte eine
Vorrichtung zum Wenden schwerer
Blechstapel. Auf einem Gabelstapler
wird hierzu eine Wendevorrichtung befestigt, auf dem der Blechstapel aufgelegt und verzurrt wird. Der Blechstapel
Edeka Minden – Hannover Stiftung,
Minden: Ein Projekt, das die Behindertenvertretung des Unternehmens angestoßen hat. Ziel war es, die körperlichen Belastungen von Beschäftigten
zu reduzieren, die Einkaufswagen im
Schubverband schieben müssen. Ent-
wickelt wurde ein Einkaufswagen mit Motor, der die Beschäftigten beim Schieben
der Wagen unterstützt. Auch Beschäftigte mit einem Handicap können so diese
Transportaufgabe übernehmen.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14690509
Erik Walther, Schweinfurt: Als Flüssiggasversorger füllt das Unternehmen
Gasflaschen ab. Die Flaschen werden
mit einem eigens entwickelten, pneumatischen Manipulator in TransportGitterboxen gehoben. Dadurch werden
Baxter Deutschland, Höchstadt: Ein
Projekt von Auszubildenden führte
dazu, dass ein neues Verpackungssystem für Kartons eingeführt wurde.
Dadurch wurde die Zahl der Schnittverletzungen deutlich reduziert und die
logistischen Abläufe optimiert. Die Um-
Kaufland Logistik, Meineweh: Auszubildende haben meist noch eine
unvoreingenommene Sichtweise auf
Betriebsabläufe. Diese fehlende „Betriebsblindheit“ wird im positiven Sinne bei der Analyse von Arbeitsunfällen
und für eine verbesserte Integration der
kann jetzt mit dem Gabelstapler sicher
gewendet werden. Die Neuentwicklung
ist rückenschonend und macht die Arbeit sicherer.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14122518
die körperlichen Belastungen, insbesondere für den Rücken, für die Mitarbeiter deutlich reduziert.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14791390
setzung der Maßnahmen im Unternehmen hat große Akzeptanz bei Beschäftigten und Vorgesetzten gefunden.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14630848
Azubis in die Arbeitsprozesse genutzt.
Zusätzlich wird bereits in der Ausbildungsphase das aktive Handeln im Arbeitsschutz gefördert und das Zusammengehörigkeitsgefühl gesteigert.
Mehr dazu: www.bghw.de,
Webcode 14848190
18 • Aktuelles
BGHW aktuell 4/14
Seminarprogramm 2015 der BGHW
„Besser informiert ist besser geschützt“, unter diesem Leitgedanken
hat die BGHW ihr aktuelles Seminarprogramm für 2015 veröffentlicht. Es
kann im Internet abgerufen werden
oder als Broschüre bestellt werden.
Mit ihrem umfangreichen Seminarangebot rund um den Arbeitsschutz will
die BGHW Unternehmer und Beschäftigte für ihre betrieblichen Aufgaben
bedarfsorientiert qualifizieren und zu
sicherem Arbeiten motivieren.
begleitern über das Präsenzseminar
hinaus die Möglichkeit Daten, Fak-
ten, Erfahrungen und Bilder in einem
geschützten Bereich schnell und einfach untereinander auszutauschen.
Am einfachsten melden Sie sich zu
den BGHW-Seminaren direkt im Internet an. Die Ausbildungskosten trägt
die BGHW.
• Weitere Infos zu den BGHW-Seminaren und Anmeldung:
www.bghw.de > Ausbildung >
Seminare
Neu im Programm sind zwei Seminare
zu psychischen Belastungen bei der
Arbeit. Ebenfalls eine Neuerung: Das
neue BGHW-Lernportal wird in einige
der Seminare eingebunden. Dieses
Medium bietet Lernenden und Lern-
• Bestellung des Seminarprogramms:
www.bghw.de > Medienangebot >
Medienshop > Broschüren.
Das Seminarprogramm 2015 hat
die Bestellnummer B17.
Versicherungsschutz
bei der Ebola-Bekämpfung
„Bei einer Entsendung ins Ausland
läuft der Versicherungsschutz über
die jeweils entsendende Organisation“, erklärt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). Zuständig ist die jeweilige
Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation. Beamte
oder Soldaten sind über den jeweiligen Dienstherren abgesichert.
„Wer extra für einen Auslandseinsatz
angestellt wird, sollte Rücksprache
mit seinem Arbeitgeber halten“, empfiehlt Breuer. Denn auf diese Arbeitsverhältnisse erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz
im Regelfall nicht. Es sei denn, der
zuständige Unfallversicherungsträger
bietet eine spezielle Auslandsversicherung an, die der Arbeitgeber dann
auch abschließt. Und, so Breuer:
„Wer auf eigene Faust reist, ist nicht
gesetzlich unfallversichert.“
VRD - Fotolia
Freiwillige, die in den Diensten einer
Hilfsorganisation stehen und sich für
die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung.
Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben
Arbeits- und Wegeunfällen auch eine
mögliche Infektion mit dem EbolaVirus. In diesem Fall übernimmt die
zuständige Berufsgenossenschaft
oder Unfallkasse die Kosten für den
Rücktransport nach Deutschland und
die Heilbehandlung.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen zudem darauf aufmerksam, dass auch im Fall einer
Entsendung die Bestimmungen zum
Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten. Das heißt,
die Gefährdungen für die Beschäftigten müssen beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
• Weitere Infos: www.dguv.de,
Webcode: d1002555
Prävention • 19
BGHW aktuell 4/14
Aus der Praxis – für die Praxis
Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen ihre Praktikumsarbeiten vor
Lösung:
Nach der Analyse und Beurteilung des Arbeitssystems wurde beschlossen, eine neue
Horizontalballenpresse anzuschaffen.
Diese Entscheidung fiel nach Diskussion der
Risiken sowie der Abwägung der Vor- und
Nachteile mit der Betriebsleitung, den Mitarbeitern und dem beratenden Betriebsarzt. Ergänzend wurde das Verfahren optimiert, um
die Störstoffe im Wertstoff zu reduzieren oder
zu beseitigen.
Branche:
Einzelhandel
Betrieb:
Lidl Zentrallager, hier am Beispiel Zentrallager Westerkappeln, aus dem verschiedene
Lidl-Lebensmittelmärkte mit Non-food- und
Food-Waren versorgt werden
Anlass/Problem:
Im Zentrallager war bisher eine Vertikalballenpresse im Einsatz, die den Anforderungen
nicht mehr gerecht wurde. Unter anderem
berichteten die Mitarbeiter über Wartezeiten
infolge des Pressvorganges und zu geringen
Lagerplatz.
Thema der Sifa-Praktikumsarbeit:
Konzept zur Verarbeitung von losen Wertstoffen (Papier, Folie) zu versandfertigen Ballen
Autor:
Thomas Arold, leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Ziel:
Optimierung der logistischen Abläufe, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Wertstoffverarbeitung im
Zentrallager
Für das Training der Schultermuskulatur und
eine bessere Koordination wurden für die
Beschäftigten Therabänder angeschafft. In
Präventionskursen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurde den
Mitarbeitern der Umgang mit den Bändern
und verschiedene Übungen erklärt – alles
unter dem Motto „Ihre Gesundheit zählt“. In der Praxis:
Bevor die neue Horizontalballenpresse ihren
Dienst aufnahm, wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Aufgrund der Ergebnisse
passte der Hersteller die Maschine individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens an.
Die abschließende Wirksamkeitskontrolle
durch die Führungskraft, die Mitarbeiter und
die Sifa zeigte die wirkliche Verbesserung für
den Arbeitsschutz und eine optimierte Logistik auf. Die Mitarbeiter bewerteten den Einsatz der neuen Presse als positive Weiterentwicklung und nachhaltige Unterstützung der
täglichen Arbeit.
Die Förderung des Gesundheitsschutzes
durch die Teilnahme an den Präventionskursen ist eine dauerhafte Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn nur wenn
alle am Ball bleiben, wird das Engagement
des BGM auch Früchte tragen.
E-Mail-Kontakt:
aktuell@bghw.de
20 • Prävention
BGHW aktuell 4/14
Eis auf dem Lkw-Dach richtig räumen
Regen und Schnee machen jedem Verkehrsteilnehmer jetzt zu
schaffen. Doch es drohen nicht
nur Rutschpartien, sondern die
Gefahr kommt auch von oben: Von
Lkw-Dächern und Planen prasseln Eis und Schneebretter auf
nachfolgende Fahrzeuge. Es gibt
verschiedene Methoden, die Eisbildung auf Planen und Aufbauten
zu verhindern und das Dach vom
Schnee zu räumen.
Fotos: Mauderer
Zum Beispiel gibt es für feste Aufbauten von Zugmaschine und Anhänger
beziehungsweise Auflieger verschiedene Möglichkeiten, Wasseransammlungen und die damit verbundene
Eisbildung zu verhindern. Beispiele
hierfür sind Luftpolsterkissen unter
der Plane sowie ein vorgespanntes
Dach bei festen Aufbauten. Zusätzlich können luftgefederte Auflieger
über Nacht schräg abgestellt werden,
damit das Regenwasser ablaufen
kann, bevor es zu einer Eisschichtbildung kommt.
Bei Schnee sind diese Maßnahmen
oft nur bedingt wirksam. Wenn keine stationären Enteisungsbühnen in
den Speditionen oder auf Autohöfen
vorhanden sind, bleibt nur noch die
Möglichkeit, Schnee und Eis mit der
Hand, von einer Leiter aus zu entfernen. „Normale Anlegeleitern bergen
jedoch die Gefahr, von der glatten
Auflagekante seitlich oder rückwärtig wegzurutschen“, warnt BGHW-Experte Jürgen Chilian vom Fachbereich
Handel und Logistik. „Diese Leitern
haben weder eine seitliche Abrutschsicherung, noch sind sie mit dem
Fahrzeug verbunden.“ Chilian rät zum
Räumen von Dächern und Planen auf
jeden Fall spezielle, GS-zertifizierte
Enteisungsleitern zu verwenden. Diese Leitern haben folgende Vorteile:
• höhenverstellbar für verschiedene
Fahrzeughöhen
• Sicherung gegen seitliches Wegrutschen durch ein gummiertes Auflagewinkelprofil
• sicherer Stand durch die Plattform
in Verbindung mit einem Rückenbügel
• Sicherung gegen rückwärtiges Wegrutschen durch Verbindung der
Leiter mit dem Fahrzeug über einen
Gurt
Darüber hinaus lassen sich Enteisungsleitern auch als Stehleitern für
andere Arbeiten einsetzen, so dass
am Fahrzeug nur eine Leiter mitgeführt werden muss. Die Enteisungsleiter kann außerdem zusammengeklappt platzsparend am Fahrzeug,
zum Beispiel unter der Ladefläche,
verstaut werden.
Rechtlich geregelt ist die Verantwortung von Fahrern und Fahrzeughaltern für die Sicherheit nachfolgender
Fahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung: Dort heißt es, dass der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand
des Fahrzeugs verantwortlich ist (§ 23
STVZO) und der Halter kann bei Start
vom Betriebshof mit in die Pflicht genommen werden (§§31, 69a STVZO).
Mehr dazu
Wer mehr zum Einsatz von Leitern
und Arbeitsbühnen bei Eis und
Schnee wissen möchte, kann sich
an den Fachbereich Handel und
Logistik wenden. Auf der Internetseite www.dguv.de/fbhl finden Sie
alle Sachgebiete und Ansprechpartner im Überblick.
Beitrag • 21
BGHW aktuell 4/14
Lohnnachweis zur
Beitragsberechnung für 2015
Für die Beitragserhebung im Jahr 2015 benötigt die BGHW, wie
jedes Jahr, Ihre Mithilfe: Ende November/Anfang Dezember werden wir Ihnen wieder den Nachweis zur Beitragsberechnung für
2014 übersenden. Eine ausführliche Anleitung und viele Tipps
zum Ausfüllen sind natürlich auch dabei.
Ergänzend möchten wir Sie auf einige
besonders wichtige Dinge aufmerksam machen:
• Jeder Unternehmer muss den Beitragsnachweis einreichen, auch
wenn er kein Personal beschäftigt.
Der Nachweis muss neben der
DEÜV-Meldung abgegeben werden.
• Auch die Entgelte für die so genannten Mini-Jobs sind anzugeben.
Die BG-Beiträge sind nicht in den
Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee enthalten.
• Beachten Sie bitte den Höchstbetrag des nachweispflichtigen Entgelts von 72.000 Euro. Nur bis zu
diesem Höchstbetrag pro Versicherten sind Arbeitsentgelte nachzuweiBitte zurück an
+
sen. Eine anteilmäßige, beispielsweise monatliche Kürzung ist nicht
vorzunehmen. Die Nachweisung
dieser Position erfolgt summarisch
(also keine Einzelnachweisung).
• Unternehmen, die nach mehr als
einer Gefahrklasse veranlagt sind,
müssen nur einen Vordruck ausfüllen. In diesem Fall ist der Vordruck
entsprechend gekennzeichnet.
• Halten Sie möglichst den 25. Januar 2015 als Abgabetermin ein (gesetzlicher Termin: 11. Februar 2015).
Sie erleichtern uns damit die Abwicklung aller mit der Jahresaktion verbundenen Arbeiten. Bei Unternehmen, die die erforderlichen
Angaben nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, werden die Angaben geschätzt. Die Schätzung führt
meist zu einem deutlich höheren
Beitrag.
Zentrale
Erfassungsstelle
BGHW
Zentrale Erfassungsstelle
Postfach 3044
53020 Bonn
Telefax:
(0228) 5406-65790
Mitgliedsnummer:
Umlagejahr:
Ihre Zugangsdaten für das BGHW-Extranet:
Benutzername:
Passwort:
(gültig für Nachweis und Änderungen im Unternehmen)
Nachweis für die Beitragsberechnung
Nur ankreuzen, wenn kein Personal und keine Aushilfen beschäftigt wird/werden.
†
Bitte nutzen Sie die vorgegebenen Markierungen zum Eintrag der Zahlen und benutzen Sie auch
keine Diagonal- oder Querstriche, da der Beleg maschinell gelesen wird. Vielen Dank.
GTST
Bezeichnung
Nur volle € Beträge
Gesamtstunden
(DBUV)
Summe:
Gesamtbruttoarbeitsentgelt aller im Unternehmen Beschäftigen (einschließlich Aushilfen)
Gesamtstunden aller im Unternehmen
Beschäftigten (einschließlich Aushilfen)
Ansprechpartner/Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Name:
Telefon:
Ort/Datum
Unterschrift
Wie können Sie den Nachweis übermitteln ?
• Per Post: Den ausgefüllten Nachweis sowie eventuelle Mitteilungen
über Änderungen im Unternehmen
senden Sie bitte ausschließlich an
die eingedruckte Adresse der zentralen Erfassungsstelle. Die Daten
werden maschinell gelesen. Bitte
tragen Sie die Zahlen gut lesbar
rechtsbündig ohne Punkt und Komma in die entsprechenden Lesefelder ein. Leere Felder dürfen nicht
durch Längs- oder Querstriche
„entwertet“ werden.
Abgabetermin
25. Januar 2015
STICHTAG
Gesetzlicher
Schlusstermin
11. Februar 2015
• Online, über das Extranet: Schnellste und sicherste Form der Übermittlung ist die Meldung über das Extranet. Sie können sich auf unserer
Seite www.bghw.de mit den im
Nachweis angegebenen Zugangsdaten in Ihren persönlichen Bereich
„Extranet“ einwählen und dort Ihre
Angaben machen.
• Per Fax: Die Übermittlung per Fax
bitten wir nur ausnahmsweise in
dringenden Fällen zu wählen. Sie
ist im automatisierten Datenerfassungsverfahren am fehleranfälligsten und verursacht einen hohen
Erfassungsaufwand. Senden Sie
die Formulare, falls eine Faxübermittlung erforderlich ist, bitte nur
an die Fax-Nummer (0228/540665790).
• Steuerberater, die Kunden der Firma Datev oder Addison sind: Sie
können uns außerhalb der DBUVMeldung die Daten elektronisch
übermitteln. Falls Sie diesen Service nutzen, entfällt die Meldung
per Extranet oder Post.
Mitgliederservice
Zentrale Telefonnummer
Der Mitgliederservice der BGHW
ist zentral unter einer Telefonnummer erreichbar: 0621-53399001
www.bghw.de, Webcode: 13654250
22 • Beitrag
BGHW aktuell 4/14
Wichtige Information zur DEÜV-Meldung
Seit 1. Januar 2009 melden die Arbeitgeber für jeden Beschäftigten die Daten zur Unfallversicherung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens. Daneben ist für eine Übergangszeit auch weiterhin
wie bisher der Entgeltnachweis bei der Berufsgenossenschaft einzureichen.
Halfpoint - Fotolia
IT-Systeme in der BGHW Ende 2013
haben alle Unternehmen für Meldezeiträume ab 1. Januar 2014 eine
Mitgliedsnummer nach folgender
Systematik: xxxx-xxxxx (zehnstellig,
mit einem Bindestrich an der fünften
Stelle). Bitte erfassen Sie die Mitgliedsnummer genau in der vorgegebenen Schreibweise (also auch mit
Bindestrich an der fünften Stelle).
Die Betriebsnummer (BBNRUV) der
BGHW lautet für alle Meldungen, die
Meldezeiträume ab 1. Januar 2014 betreffen: 32064004.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich auf die
Verwendung eines von der Rentenversicherung erstellten gemeinsamen
Programms zur Plausibilitätsprüfung
von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Es wird Kernprüfprogramm
genannt.
Im Rahmen dieser Prüfung werden
sämtliche Entgeltmeldungen durch
die Datenannahmestellen der Krankenkassen auf das Vorhandensein
und die Richtigkeit einer existenten Mitgliedsnummer und seit Mitte
2014 zusätzlich auf die Existenz einer
gültigen Gefahrtarifstelle (GTST) in
Verbindung mit der zugehörigen Betriebsnummer des UV-Trägers geprüft.
Meldungen mit einer fehlerhaften
Mitgliedsnummer oder einer fehlerhaften Gefahrtarifstelle werden dabei
abgewiesen und müssen durch die
Arbeitgeber erneut mit der für das Unternehmen richtigen Mitgliedsnummer und richtigen Gefahrtarifstelle
gemeldet werden.
Die DEÜV Meldung kann nur dann abgegeben werden, wenn die Mitgliedsnummer und die Gefahrtarifstelle
exakt der vom Unfallversicherungsträger vorgegebenen Schreibweise
entspricht. Auf Grund der Fusion der
Die Gefahrtarifstellen erfassen Sie
bitte zweistellig, genau in der im letzten Veranlagungsbescheid dargestellten Art und Weise. Mit dem Entgeltnachweisvordruck erhalten auch
dieses Jahr wieder alle Mitglieder ein
Infoschreiben zur DEÜV-Meldung, das
die richtigen DBUV-Meldedaten für
das Meldejahr 2014 enthält. Bitte prüfen Sie die Stammdaten in Ihrer Lohnabrechnungssoftware für den DBUV
und informieren Sie rechtzeitig Ihr
Steuerbüro oder Ihre Abrechnungsstelle, damit es nicht zu Abweisungen
Ihrer Meldungen im DEÜV-Meldeverfahren wegen falscher DBUV-Stammdaten kommt.
Mehr dazu
Alle Informationen zur DEÜVMeldung können Sie auch tagesaktuell über unser Extranet unter
www.bghw.de abrufen. Für den
Zugang ins Extranet verwenden
Sie bitte die mitgeteilten Zugangsdaten.
Beitrag • 23
BGHW aktuell 4/14
Eigenes Prüfrecht der
Unfallversicherungsträger
Im Januar 2010 ist die Betriebsprüfung der gesetzlichen Unfallversicherung für Prüfungszeiträume ab
1. Januar 2009 von den Unfallversicherungsträgern auf die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung
übergegangen. Ziel war es, Synergieeffekte durch das Verhindern von
Doppelarbeiten bei Prüfungen zu erzielen und damit einen Beitrag zum
Bürokratieabbau und zur Entlastung
von Unternehmen zu leisten („BGHW
aktuell“ Ausgabe 3/2010).
Die Erwartungen, die mit der Übertragung der Betriebsprüfung auf die
Träger der Rentenversicherung verbunden waren, wurden jedoch nicht
vollständig erfüllt. Der Inhalt der Prüfungen der Unfallversicherung und
der Rentenversicherung und das konkrete Vorgehen im Einzelfall haben
bedeutsamere Unterschiede aufgezeigt als zunächst erwartet. Zum Beispiel ist die Abhängigkeit des Beitrages vom Gefährdungspotenzial
des Unternehmens ein wesentliches
Merkmal speziell des Unfallversicherungsrechtes. Insbesondere die
Zuordnung der Arbeitsentgelte zu der
richtigen Gefahrtarifstelle ist bei den
gewerblichen Berufsgenossenschaften ein wesentlicher Faktor für die
Beitragshöhe. Deshalb ist die Überprüfung der richtigen Zuordnung von
Arbeitsentgelten zu einer Gefahrtarifstelle ein entscheidender Bestandteil
einer Betriebsprüfung für die Unfallversicherung. Solche Feststellungen
können häufig nicht ausschließlich
anhand schriftlicher Unterlagen, die
zum Beispiel bei einer Prüfung beim
Steuerbüro vorliegen, zuverlässig getroffen werden.
Mit Übertragung der Betriebsprüfung
auf die Träger der Rentenversicherung
wurde diese vor das Problem gestellt,
eine spezielle Aufgabe der Unfallversicherung zu übernehmen, die sie
bisher aus der eigenen Prüftätigkeit
und den daraus optimierten Prüfstrategien nicht kennt. Eine „Vorort-Prüfung“ gegebenenfalls mit Beurteilung
von Unternehmensverhältnissen ist
bei der Betriebsprüfung durch den
Prüfdienst der Rentenversicherung
nicht üblich.
Die Rentenversicherung und die Unfallversicherung haben daher aus den
mehrjährigen Erfahrungen im Rahmen der seit 2010 durchgeführten
Betriebsprüfungen gemeinsam den
Schluss gezogen, dass das Verfahren
auf die nötigen Anforderungen hin zu
optimieren ist.
Im Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz (BUK-NOG), verkündet
im Oktober 2013, wurde daher der
Unfallversicherung ein eigenes anlass- beziehungsweise ursachenbezogenes Prüfrecht eingeräumt. Die
Unfallversicherung hat sich inzwischen darauf verständigt, das neue
Prüfrecht insbesondere bei folgenden
Fallgruppen anzuwenden:
• Vermutung von Beitragshinterziehung, insbesondere bei Schwarz-
•
•
•
•
•
arbeit
Anlassbezogen im Zusammenhang
mit einer Überprüfung der gefahrtariflichen Veranlagung nach § 159
SGB VII
Lohnmeldungen, die nicht den unfallversicherungsbekannten Unternehmensverhältnissen entsprechen
Änderungen von Schätzungen oder
Lohnmeldungen
Änderung der Betriebsverhältnisse
(zum Beispiel bei Fusionen, Einstellung, Ausgliederung, Verkauf von
Unternehmensteilen).
Rentenversicherungsprüfungen, deren Ergebnisse von den
unfallversicherungsbekannten
Unternehmensverhältnissen abweichen
Im Falle einer Unfallversicherungsprüfung wird der Prüfdienst der Rentenversicherung informiert.
Die BGHW wird dieses anlass- bzw.
ursachenbezogene Prüfrecht konsequent nutzen, um in diesen Fällen mit der besonderen Kompetenz
der Unfallversicherung die gebotene
Beitragsgerechtigkeit sicherzustellen. Eine etwaige Unfallversicherungsprüfung, die im Einzelfall unabhängig von einer möglicherweise
bereits durchgeführten Prüfung der
Rentenversicherung erforderlich werden kann, kündigt der Prüfdienst der
BGHW im Regelfall mit entsprechendem Zeitvorlauf an.
rangizzz - Fotolia
Unfallversicherungsträger können seit Ende 2013 die Prüfung der
Unternehmen wieder selbst durchführen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Unternehmer Arbeitsentgelt nicht oder nicht zur richtigen Gefahrklasse gemeldet hat (§166 Abs.2 Satz 5 und 6 SGB VII).
24 • Jahresbilanz
BGHW aktuell 4/14
Tödliche Unfälle gehen deutlich zurück
Eine recht gute Wirtschaftslage prägte das Jahr 2013. Die Umsatzzahlen des statistischen Bundesamtes bestätigen dies - zumindest für den Einzelhandel: In acht Monaten des Jahres stiegen
die Umsätze gegenüber den Vorjahresmonaten, in vier Monaten gingen die Umsätze leicht zurück. Steigende Umsätze bedeuten meist leider auch steigende Unfallzahlen, das belegt auch die
BGHW-Statistik 2013.
Die anzeigepflichtigen Unfälle sind
im vergangenen Jahr stark um rund
12.400 Unfälle auf 128.067 Fälle angestiegen (+10,8 Prozent). Anzeigepflichtig ist ein Unfall, wenn er
eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Zu diesem
sehr hohen Anstieg ist Folgendes
anzumerken: Im Dezember 2012
konnten wegen einer IT-Umstellung
im Leistungsbereich der BGHW zwei
Wochen keine Unfälle in das System
eingegeben werden. Anfang 2013
wurden diese Unfälle dann nachträglich erfasst. Die Unfallzahl für 2013 ist
deshalb zu hoch und die Unfallzahl
für 2012 zu niedrig. Bereinigt man
die Unfallzahlen um diese Effekte, so
wären die anzeigepflichtigen Unfälle
2013 lediglich um rund drei Prozent
angestiegen.
Die schweren Unfälle mit der Folge einer erheblich geminderten Erwerbsfähigkeit (neue Unfallrenten)
sind gegenüber dem Vorjahr um 175
Fälle auf 2192 Fälle zurückgegangen
(-7,4 Prozent). Die tödlichen Unfälle
sind ebenfalls deutlich auf 84 Fälle
zurückgegangen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrug 20 Fälle
(-19,2 Prozent). Damit haben schwere
und tödliche Unfälle ein historisches
Rekordtief erreicht.
Die Zahl der Vollarbeiter bei der
BGHW ist um 9,1 Prozent auf rund
4,251 Millionen angestiegen. Der
Grund für diesen starken Anstieg liegt
in der ab 2013 einheitlichen Berechnung der Vollarbeiterzahlen. Ab 2013
werden die Vollarbeiter, sowohl im
Einzel- als auch im Großhandel, nach
den gemeldeten Arbeitsstunden berechnet.
Vor 2013 wurden die Vollarbeiter im
Einzelhandel nach den Lohnsummen,
im Großhandel nach den Arbeitsstunden berechnet. Die Unfallhäufigkeit
oder 1000 Mann-Quote ist, da die anzeigepflichtigen Unfälle und Vollarbeiter annähernd gleich gestiegen sind,
fast unverändert geblieben. Sie betrug im Jahr 2013 30,1 (+1,5 Prozent).
Jahresbilanz • 25
BGHW aktuell 4/14
Unfälle
Im Jahr 2013 wurden der BGHW
280.495 Unfälle angezeigt. Darunter hatten 128.067 Unfälle eine mehr
als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur
Folge und waren damit anzeigepflichtig. Bei 2192 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass
es im Berichtsjahr erstmals zu einer
Entschädigung in Form einer Rente, Abfindung oder zur Zahlung von
Sterbegeld gekommen ist (neue Unfallrente). Tödlich verletzt wurden 84
Menschen, die Mehrzahl davon bei
Straßenverkehrsunfällen.
Unfallzahlen
Art der Versicherungsfälle
Angezeigte Unfälle
236.543
43.952
280.495
Anzeigepflichtige Unfälle
104.893
23.174
128.067
1.615
577
2.192
41
43
84
Neue Unfallrenten
Tödliche Unfälle
Unfallhäufigkeit
Arbeitsunfälle Wegeunfälle
insgesamt
Angezeigte Unfälle
55,6
10,3
65,9
Anzeigepflichtige Unfälle
24,7
5,4
30,1
Neue Unfallrenten
0,380
0,136
0,516
Tödliche Unfälle
0,010
0,010
0,020
Anzeigepflichtige Unfälle
Neue Unfallrenten
16%
84%
insgesamt
Angezeigte Unfälle
Art der Versicherungsfälle
Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird die Zahl der
Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in
Beziehung gesetzt. Man erhält dann
eine Angabe „Unfälle je 1000 Beschäftigte“ – häufig als „1000-MannQuote“ bezeichnet. Diese Größe
beträgt bei der BGHW, wie bereits
erwähnt, bei den anzeigepflichtigen
Unfällen 30,1.
Arbeitsunfälle Wegeunfälle
18%
82%
Tödliche Unfälle
26%
74%
51%
49%
Arbeitsunfälle
Berufskrankheiten
Im Jahr 2013 sind bei der BGHW 3791
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit eingegangen. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne
anerkannt wurden 443 Fälle, 203 Betroffene erhalten eine ab 2013 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1527
Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt;
eine Berufskrankheit im juristischen
Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche
Voraussetzungen nicht erfüllt waren
– etwa die Aufgabe der gefährden-
den Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen
die medizinische Rehabilitation und
berät die Erkrankten über mögliche
Schutzmaßnahmen. In 1903 Fällen
ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht bestätigt worden. In Folge
einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr 62 Versicherte verstorben.
In der überwiegenden Zahl der Fälle
handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte
zurückliegen.
Wegeunfälle
Bei den Rentenfällen dominieren mit
einem Anteil von 52 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der
Lunge (hier spielen insbesondere
Erkrankungen durch Einwirkung von
Asbest eine besondere Rolle). Ein
anderes Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Hautkrankheiten gefolgt von Erkrankungen
durch physikalische Einwirkungen
(insbesondere Lärmerkrankungen
und Schädigungen der Wirbelsäule).
26 • Jahresbilanz
BGHW aktuell 4/14
Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2013)
Prävention
6 Cent
8 Cent
Entschädigungsleistungen
Verwaltungskosten
5 Cent
81 Cent
Sonstige Kosten
Auf einen
EUR O
entfallen rund:
Finanzstatus zum 31.12.2013
Einnahmen in Euro
2013
Beiträge der Mitgliedsunternehmen
1.079.774.376,49
Ausgaben in Euro
Prävention
2013
64.247.718,17
(Umlagesoll)
Entschädigungsleistungen
Regresse, Zinsen, sonstige Einnahmen
73.272.963,4
(davon Ausgleichslast 141.457.638,68€)
Verwaltungskosten
Sonstige Kosten
Gesamt
1.153.047.339,89
928.636.357,12
Gesamt
96.300.880,43
63.862.384,17
1.153.047.339,89
Entschädigungsleistungen
Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen:
Rehabilitation
Hierunter fallen die Kosten für ambulante
und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz,
Teilhabeleistungen und Pflege
Renten
Versicherten- beziehungsweise Hinterbliebenenrenten
Verletztengeld
Das sind die Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen
Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung
Sonstige
Leistungen
Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen
Positionen, die neben den anderen
Leistungen gezahlt wurden
Diese setzten sich 2013 wie folgt zusammen:
Rehabilitation
Verletztengeld
Renten
Sonstige Leistungen
Insgesamt
305.962.950
68.718.449
399.183.947
13.313.372
787.178.718
Jahresbilanz • 27
BGHW aktuell 4/14
2%
Sonstige Leistungen
Die Rentenzahlungen an Versicherte der BGHW bilden mit
einem Anteil von 51 Prozent den größten Posten bei den
Entschädigungsleistungen. An zweiter Stelle folgen die Rehabilitationskosten, die mit 39 Prozent über ein Drittel der
Gesamtausgaben im Entschädigungsbereich ausmachen.
39%
Rehabilitation
51%
Renten
8%
Verletztengeld
Renten
Versicherte oder deren Hinterbliebene erhalten eine Rente
bzw. Sterbegeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2013 zahlte die BGHW an insgesamt 69.531 Rentenempfänger Renten in Höhe von 399 Millionen Euro.
2%
Renten nach Empfängergruppen
2013
Versicherte
Waisen
10%
Witwen, Witwer
61.465
88%
Witwen, Witwer
Waisen
1.109
Sonstige Berechtigte
1
Gesamt
69.531
Umfang der Versicherung
Bei der BGHW sind rund 404.000 Mitgliedsunternehmen
mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei
überwiegen kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Auf sie entfällt ein Anteil von 87 Prozent. In
diesen Unternehmen sind aber „nur“ 17,7 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 2,8 Prozent der MitgliedsMitgliedsunternehmen
Unternehmen mit
weniger als 10 Beschäftigten
Versicherte
6.956
unternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; bei ihnen
sind aber fast zwei Drittel der Versicherten beschäftigt.
* hierbei sind Teilzeit-Beschäftigte umgerechnet in Vollzeit-Beschäftigte
(„Vollarbeiter“)
Versicherte (Vollarbeiter)
Anzahl
Unternehmen
Prozent Prozent
(kumuliert)
Beschäftigte in
Unternehmen mit
Anzahl
Beschäftigte
Prozent Prozent
(kumuliert)
351.979
87,0
87,0
weniger als 10 Beschäftigten
753.066
17,7
17,7
10 bis 49 Beschäftigten
41.198
10,2
97,2
10 bis 49 Beschäftigten
856.509
20,1
37,9
50 bis 249 Beschäftigten
9.325
2,3
99,5
50 bis 249 Beschäftigten
927.962
21,8
59,7
250 und mehr Beschäftigten
1.898
0,5
100,0
250 und mehr Beschäftigten
1.713.695
40,3
100,0
404.400
100
Insgesamt
4.251.232
100
Insgesamt
BGHW aktuell 4/14
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution • 68145 Mannheim
PVSt Deutsche Post AG • Entgelt bezahlt, ZKZ 77367
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