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BGHW Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe Ausgabe 4 • November 2014 aktuell 20.000 Ordner in zwei Wochen Versandaktion Fernlehrgang 4 Ausgewechselt BGHW ab Januar mit neuem Namen 14 Ausgezeichnet Präventionspreis 2014 verliehen 21 Ausgerechnet Infos zum Lohnnachweis 2 • Editorial BGHW aktuell 4/14 Dr. Udo Schöpf Liebe Leserinnen, liebe Leser, die BGHW verabschiedet sich von der Warendistribution – im wörtlichen Sinne. Ab 1. Januar heißt Ihre Berufsgenossenschaft nämlich nicht mehr BG Handel und Warendistribution, sondern BG Handel und Warenlogistik. Der sperrige Zungenbrecher Warendistribution wird dann endgültig aus dem Namen verbannt. Die bekannte Abkürzung BGHW wird allerdings bleiben und auch sonst wird sich für Sie nichts an dem gewohnten Service Ihrer Berufsgenossenschaft ändern. Distribution war immer ein schwergängiges Fachwort, mit dem viele nichts anfangen konnten. Leider war es vor sechs Jahren als der Name BG Handel und Warendistribution aus der Taufe gehoben wurde, nicht möglich einen anderen Namen zu wählen. Schon damals hätten wir gerne die Logistik dabei gehabt, aber rechtlich war es zu diesem Zeitpunkt nicht machbar. Erst jetzt haben sich die Rahmenbedingungen so geändert, dass die Umbenennung möglich wurde. Unsere Selbstverwaltung, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, hat gleich Nägel mit Köpfen gemacht und im Mai beschlossen, den Namen zu ändern. Die Aufsichtsbehörde und das zuständige Ministerium haben die Selbstverwaltung bei der Umsetzung ihres Vorhabens zur Namensänderung konstruktiv unterstützt und noch im Juni den Antrag genehmigt (Seite 4). Handel und Warenlogistik – das spiegelt die bei uns versicherten Branchen wieder, das kann man sich gut merken und es lässt sich mühelos aussprechen. Uns war dies ein wichtiges Anliegen. Denn Namen sind eben nicht nur Schall und Rauch, sondern setzen ein wichtiges Signal, wenn es um Kundennähe und Serviceorientierung geht. Ein unfallfreies Jahr 2015 wünscht Ihnen Ihr Impressum „BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution, Mannheim Herausgeber Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution M 5, 7 • 68161 Mannheim www.bghw.de Verantwortlich für den Inhalt Dr. Udo Schöpf Vorsitzender der Geschäftsführung Redaktion Siegrid Becker BGHW Direktion Mannheim M 5, 7, 68161 Mannheim Telefon: 0621/183-0 E-Mail: aktuell@bghw.de Herstellung und Vertrieb Krögers Buch- und Verlagsdruckerei GmbH Industriestraße 21 22880 Wedel Gestaltung: zerwanndesign, Bad Dürkheim „BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich. Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer, auch wenn dies in der Schreibweise nicht immer zum Ausdruck kommt. Nachdrucke nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion Dr. Udo Schöpf Gedruckt auf Recycling-Papier aus 100% Altpapier Titelfoto: BGHW/Bauer Inhalt • 3 BGHW aktuell 4/14 Themen in dieser Ausgabe: 6 Schwerpunkt: Jedes Jahr wird der Fernlehrgang an viele neue Unternehmen versendet. Logistisch ist das ein großer Aufwand: ein Blick hinter die Kulissen. Schwerpunkt Versandaktion Fernlehrgang Drei Fragen an: Dr. Martin Bleß BGHW-Praxistipp: Fernlehrgang für Unternehmer 6 8 9 Aktuelles BGHW ab 1. Januar mit neuem Namen Gute Ideen gesucht 14 Präventionspreis: In Erfurt wurden neun Unternehmen mit dem Präventionspreis 2014 ausgezeichnet. Zwei der Preise gingen an Auszubildende. Die Ausschreibung für 2015 läuft ab sofort. 4 5 Rehabilitation Zwei Krankenhäuser in einem Optimale Versorgung nach einem Unfall Patienten im BUK Hamburg 10 12 13 Präventionspreis BGHW zeichnet neun Unternehmen aus Ausgezeichnete Praxis 20 Prävention: Eis auf dem Lkw-Dach ist in der kalten Jahreszeit nicht ungefährlich. Unsere Präventionsfachleute geben Tipps, wie man Eis und Schnee richtig entfernt. 14 16 Prävention Autositz richtig einstellen Aus der Praxis – für die Praxis Eis auf dem Lkw-Dach richtig räumen 18 19 20 Beitrag Lohnnachweis zur Beitragsrechnung Wichtige Information zur DEÜV-Meldung Eigenes Prüfrecht der UVT 21 22 23 Jahresbilanz Tödliche Unfälle gehen deutlich zurück 24 4 • Aktuelles BGHW aktuell 4/14 BGHW ab 1. Januar mit neuem Namen Die BGHW ändert ihren Namen: Ab 1. Januar 2015 steht das W im Namen nicht mehr für Warendistribution, sondern für Warenlogistik. Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik heißt ab 1. Januar der vollständige Name, abgekürzt BGHW. Das hat die Vertreterversammlung am 22. Mai 2014 im 13. Nachtrag zur Satzung der BGHW beschlossen. Genehmigt wurde dies vom Bundesversicherungsamt (BVA) am 27. Juni 2014. Der Wortlaut der Satzungsnachträge und der Satzung in der ab dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung sind auf der Internetseite der BGHW in der Rubrik „Bekanntmachungen“ nachzulesen. Ferner ist dort auch der bis zum 31. Dezember 2014 gültige Satzungstext nachzulesen. • Mehr dazu: Editorial auf Seite 2 • Satzung: www.bghw.de > Bekanntmachungen Aktuelles • 5 BGHW aktuell 4/14 BGHW-Präventionspreis ausgeschrieben Auch im nächsten Jahr werden für den Präventionspreis der BGHW vorbildliche Beiträge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gesucht. Bis zum 31. März können sich Mitgliedsunternehmen der BGHW bewerben. Die Wettbewerbsbeiträge können aus dem Bereich Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz kommen. Bei der Bewertung sind für die Jury Innovationsgrad, Übertragbarkeit auf andere Unternehmen, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend. der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ ausdrücklich gefördert. Bewerbung schicken Sie bitte per E-Mail an: praeventionspreis@bghw.de Teilnehmen können alle Unternehmen, die bei der BGHW versichert sind. Teilnahmeunterlagen und – bedingungen zum Präventionspreis 2015 finden Sie im Internet unter www.bghw.de. Einsendeschluss ist der 31. März 2015. Die Bewerbung mit den Teilnahmeunterlagen und einer aussagekräftigen oder auf Datenträger an die Anschrift: BGHW Präventionspreis M 5,7 68161 Mannheim Bei Fragen können Sie sich direkt an die Fachleute der BGHW vor Ort oder an Claudia Faber in der BGHW-Direktion Mannheim wenden. Besonders fördern möchte die BGHW außerdem Auszubildende, die sich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz engagieren. Junge Leute aus den Mitgliedsunternehmen der BGHW sind also aufgefordert sich mit Projekten, die von ihnen im Betrieb entwickelt und umgesetzt wurden, zu bewerben. Auch gelungene Beiträge zur Rückengesundheit und Ergonomie werden im Zusammenhang mit Robert Kneschke - Fotolia Gute Ideen 2015 gesucht Ljupco Smokovski - Fotolia 6 • Schwerpunkt BGHW aktuell 4/14 Versandaktion Fernlehrgang Sorgfältig heftet Renee die einzelnen Hefte in den grün-blauen Fernlehrgang-Ordner: Die Einführung in den Fernlehrgang für Unternehmer, das Heft 1 zum Thema Arbeitsschutz und das Faltblatt zur aktuellen Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Rund 5000 Ordner haben Renee und seine Kollegen in dieser Woche bestückt. 20.000 Exemplare sind es zum Schluss, wenn die diesjährige Versandaktion für die Fernlehrgänge der BGHW vorüber ist. Renee ist einer von rund 30 Beschäftigten, die im Lettershop der Essener Werkstatt für Behinderte Menschen Nord I arbeiten. Dort werden Infopost oder Pressepost für den Postversand aufbereitet, Kataloge zusammengestellt oder Sonderformate wie der Fernlehrgang-Ordner mit Hand konfektioniert. „Zwei Wochen sind wir etwa mit den Ordnern beschäftigt“, berichtet Werkstattleiter Ralf Schmitz. Damit am Versandtag alle Ordner auf einmal zur Post gehen können, beginnen die Werkstattmitarbeiter frühzeitig mit dem Konfektionieren – meist noch bevor die Anmeldungen und Adressen zum Fernlehrgang eingegangen sind. „Das ist jedes Mal eine logistische Herausforderung“, so Schmitz. Lettershop-Profis für den Versand Die Werkstatt gehört zur Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen (GSE) in Essen. Das Unternehmen führt unter anderem Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren, Heime für Nichtsesshafte und anerkannte Werkstätten für Behinderte, wie die Werkstatt Nord I. Gesellschafter der GSE sind die Stadt Essen und ver- Schwerpunkt • 7 BGHW aktuell 4/14 schiedene Wohlfahrtsverbände. Die Teilnehmeradressen für den Versand der Fernlehrgang-Ordner erhält die Werkstatt über das Essener DAA-Technikum, eine gemeinnützige Bildungseinrichtung für Berufstätige (Seite 8). Das Technikum ist der Dienstleister, den die BGHW mit der Organisation des Fernlehrgangs beauftragt hat. Die Werkstatt Nord I ist also ein Subunternehmer des DAA-Technikums und erledigt nicht nur die Konfektionierung des Fernlehrgangs, sondern auch andere Lettershop-Leistungen. Die BGHW arbeitet schon seit einigen Jahren mit dem DAA-Technikum und der GSE-Werkstatt zusammen. „Als Institution des öffentlichen Rechts sieht die BGHW es als besondere Aufgabe, solche gemeinnützigen Anbieter zu unterstützen“, meint Bernd Niedzwetzki, Leiter Fernlehrgang und Qualitätsmanagement bei der BGHW. Nicht nur der Fernlehrgang, auch Seminarunterlagen, zum Beispiel für Sicherheitsbeauftragte, werden aus diesem Grund von verschiedenen Behindertenwerkstätten in ganz Deutschland konfektioniert. ärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dahinter steckt die gesetzliche Verpflichtung, dass der Unternehmer die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten trägt (siehe Infokasten). Diese Verantwortung hat er auch dann, wenn er nur einen einzigen, geringfügig beschäftigten Mitarbeiter hat. Angebot für kleine Unternehmen Der Fernlehrgang wendet sich an Unternehmer mit bis zu 30 Beschäftigten. Er startet einmal im Jahr, die Ordner an die jährlichen Teilnehmer werden nach der Konfektionierung Mitte September versandt. Der Fernlehrgang unterstützt Unternehmer dabei, für eine angemessene betriebs- Welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind, ist sorgfältig zu ermitteln. Deshalb fordert der Gesetzgeber vom Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung. Welche Wissensgrundlagen man dafür braucht, vermittelt der Fernlehrgang. „Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können die Unternehmer dann auch ermitteln, 8 • Schwerpunkt BGHW aktuell 4/14 Mittlerweile haben mehr als 120.000 Teilnehmer den Lehrgang erfolgreich absolviert. (be) Der Fernlehrgang Die Mitarbeiterinnen der BGHW-Infoline zum Fernlehrgang welchen Bedarf sie an arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Beratung haben“, erklärt Niedzwetzki. Der Unternehmer kann also selbst entscheiden, was für seinen Betrieb notwendig ist. Weitere Vorteile des Fernlehrgangs: Die Teilnahme ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich seine Zeit frei einteilen, sein Lerntempo selbst bestimmen und erhält eine persönliche Beratung. Die Alternative zum Fernlehrgang ist die so genannte Regelbetreuung. Das heißt, das Unternehmen muss einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, wie große Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten es grundsätzlich tun müssen. Dass der Fernlehrgang sich als Alternative zur Regelbetreuung erfolgreich bewährt hat, zeigen die stetig wachsenden Teilnehmerzahlen. Die BGHW bietet Mitgliedsunternehmen mit maximal 30 Beschäftigten den Fernlehrgang an. Er unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Pflichten, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ergeben, zu erfüllen. Weitere Informationen zum Fernlehrgang: • www.bghw.de/ausbildung/ fernlehrgang Für den Fernlehrgang gibt es auch eine BGHW-Infoline, die montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr erreichbar ist: Telefon: 0800 1013742 E-Mail: fernlehrgang@bghw.de Drei Fragen an Dr. Martin Bleß Geschäftsführer DAA-Technikum, Essen den lassen oder ein Fern-Hochschulstudium absolvieren. Was macht das DAA-Technikum? Wir sind eine gemeinnützige Bildungseinrichtung für Berufstätige. Die Teilnehmer können sich beispielsweise zum staatlich geprüften Techniker oder Informatiker ausbil- Wie kam die Zusammenarbeit mit der BGHW zustande? 1996 starteten wir gemeinsam mit der BGHW ein Pilotprojekt mit dem Ziel kostengünstig die Betreuung der Fernlehrgänge zu organisieren. Wichtig war damals unsere Kompetenz in Sachen Fernlehrgänge und -studium. Denn mit dem Versand und dem Konfektionieren der Startpakete ist es ja nicht getan. Wir kümmern uns um die Abwicklung des Fernlehr- gangs, das heißt wir betreuen die Teilnehmer bei ihrem Lernfortschritt und versorgen sie regelmäßig mit Lernmaterialien. Wie sieht die Kooperation mit der Werkstatt für Behinderte Menschen aus? Die GSE-Werkstatt konfektioniert und versendet für uns nicht nur den Fernlehrgang, sondern auch andere Unterlagen für Seminare und Studiengänge. Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit. Schwerpunkt • 9 BGHW aktuell 4/14 BGHW-Praxistipp Fernlehrgang für Unternehmer – So funktioniert es • Nutzen Sie das Anmeldeformular im Internet: www.bghw.de > Ausbildung > Fernlehrgang Code für die Online-Registrierung finden Sie im Ankündigungsschreiben. • Sie erhalten ein Ankündigungsschreiben und das Startpaket mit einem Einführungsheft, Heft 1 zum Thema Arbeitsschutz und einem Registrierungsbogen. • In den nächsten Monaten erhalten Sie im Abstand von etwa fünf Wochen sieben weitere Hefte zu wichtigen Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutzthemen. • Füllen Sie den Registrierungsbogen aus und arbeiten Sie Einführungsheft und Heft 1 durch. Auf den letzten Seiten der Hefte sind Testfragen. Schicken Sie die beantworteten Testfragen und den Registrierungsbogen zurück an uns. • Die Bearbeitungszeit pro Heft beträgt etwa eine Stunde. Der Gesamtaufwand etwa acht Stunden – verteilt auf mehrere Monate. • Alternativ können Sie sich auch online registrieren und am Fernlehrgang teilnehmen. Den • Sie haben das Fernlehrgangsziel erreicht, wenn Sie bei der Gesamtauswertung 140 Punkte erzielt haben. Wie es für Sie nach dem Fernlehrgang weitergeht, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten und Ihrer Branche ab. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick: >HÕ-;=ÕPKHÕ;H<EB=H;?9>;DÕ*;?BD7>C;Õ7CÕ;HDB;>H=7D= HKFF;Õ ?DP;BÕKD:ÕHE|>7D:;BIKDJ;HD;>C;DÕ C?JÕD?;:H?=;CÕ;<_>H:KD=IFEJ;DP?7B 7BB;Õ;JH?;8;ÕE>D;ÕHKFF;Õ HKFF;Õ (;9O9B?D=Õ)F;:?J?EDIÕ+CI9>B7=IÕ E:;HÕ#EJEHH7:>7D:;BIKDJ;HD;>C;D H<EB=H;?9>;HÕ8I9>BKIIÕ:;IÕ ;HDB;>H=7D=IÕC?JÕïòîÕ&KDAJ;D H<EB=H;?9>;HÕ8I9>BKIIÕ:;IÕ ;HDB;>H=7D=IÕC?JÕïòîÕ&KDAJ;D ?IÕPKÕ ïîÕ;I9>_<J?=J; #;>HÕ7BIÕïîÕKD: 8?IÕPKÕñîÕ;I9>_<J?=J; ?IÕPKÕ ïîÕ;I9>_<J?=J; #;>HÕ7BIÕïîÕKD: 8?IÕPKÕñîÕ;I9>_<J?=J;Õ ;I9>;?D?=KD=Õ F;HÕ&EIJ 8I9>BKII=;IFH_9>Õ Õ ;I9>;?D?=KD= 8I9>BKII=;IFH_9>Õ Õ ;I9>;?D?=KD= );C?D7H Õ ;I9>;?D?=KD= 10 • Rehabilitation BGHW aktuell 4/14 Zwei Krankenhäuser in einem Fotos S. 10-12: Fotoabteilung BUK Hamburg Ein Unfall im Betrieb: Polizei, Notarzt und Rettungswagen sind da. Am Unfallort wird der Verunfallte erstversorgt, dann geht es mit Blaulicht in die Notaufnahme. Dieses Szenario ist für die Ärzte und Rettungssanitäter des berufsgenossenschaftlichen Krankenhauses Hamburg (BUKH) alltäglich. Das BUKH ist eine von neun BG-Unfallkliniken bundesweit, die auf die Behandlung von Arbeitsunfällen spezialisiert sind. Ergotherapie im berufsgenossenschaftlichen Krankenhaus Hamburg Das hochspezialisierte BUKH zeichnet aus, dass Akutversorgung und Rehabilitation Hand in Hand gehen. „Im Grunde stehen hier auf dem Gelände zwei Krankenhäuser, ein Akutkrankenhaus und eine Rehaklinik“, erklärt Jean-Jacques Glaesener, Chefarzt des Zentrums für Rehabilitationsmedizin. Die Akutklinik verfügt über alle Einrichtungen und Geräte, die man als Laie in einer Spezialklinik erwartet: Hubschrauber, Notfallaufnahme, Operationszentrum, Intensivstation – und das alles auf höchstem Versorgungsniveau. Und direkt daran angeschlossen ist eine Rehabilitationsklinik, in der die Verletzten nach ihrer Operation weiterbehandelt werden, um möglichst bald wieder ihre Arbeit aufnehmen oder am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Reha direkt am Krankenbett Bei allgemeinen Krankenhäusern hingegen ist eine Zweiteilung üblich: Im Akutkrankenhaus erfolgt die ope- rative Behandlung bis zur Entlassung nach Hause oder zur Verlegung in eine Rehaklinik. Für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder das häusliche Umfeld ist dann die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Pflegeversicherung zuständig, was häufig zu Verzögerungen in der Weiterbehandlung führt. Die Versicherten müssen dann auch aufwändig zunächst in die Rehaklinik „umziehen“. Im BUKH läuft das anders. „Bei uns wird direkt nach der Rehabilitation • 11 BGHW aktuell 4/14 Operation, manchmal schon auf der Intensivstation, mit ersten Rehamaßnahmen begonnen“, erläutert Dr. Glaesener. „So halten wir die Verletzten im Allgemeinzustand und vor allem in den unverletzten Bereichen körperlich fit. Je früher wir den Patienten mobilisieren, desto besser erholt er sich wieder und umso früher können wir mit den speziellen Reha-Maßnahmen beginnen.“ Glaesener ist überzeugt: „Davon profitieren auch die Arbeitgeber, denn die Verletzten stehen so früher und oft auch mit besseren Ausheilungsergebnissen dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung.“ Gefährlicher Muskelschwund Gleichzeitig birgt der frühe Beginn der Rehamaßnahmen aber auch Risiken, wenn etwa Operationswunden noch nicht komplett verheilt sind und sich infizieren können. “Aber die Folgerisiken zu langen Liegens schätzen wir deutlich höher ein. Muskelschwund gefährdet benachbarte Gelenke und Immobilität kann Versteifungen begünstigen. Auch die Motivation der Verletzten, sich auf die häufig anstrengende und manchmal auch schmerzhafte Reha einzulassen, sinkt mit der Gesamtdauer der Behandlung“, so Glaesener. Sollte es aber in der Reha einmal zu einer Komplikation kommen, steht den Medizinern sofort der gesamte Apparat des Akutkrankenhauses zur Verfügung, insbesondere die hochwertige Diagnostik. Glaesener be- tont die bereichsübergreifende Vernetzung: „Wir ziehen alle an einem Strang. So stimmen wir die Rehabilitationspläne mit den Kollegen aus dem Akutbereich ab und können so möglichen Komplikationen sehr gut vorbeugen.“ Diese Kette von der Akutversorgung bis zur Rehabilitation folgt dem Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung „Alles aus einer Hand“ (wir berichteten „BGHW aktuell“, 3/14). Auf diese Weise wird der Unfallverletzte lückenlos versorgt und therapiert. Die umfassende und frühe Rehabilitation schafft die besten Voraussetzungen, dass die Betroffenen wieder ins Leben und wenn möglich in den Beruf zurückfinden, gemäß dem Auftrag des Gesetzgebers „Reha vor Rente“. Betreuung aus einer Hand Häufig sind die Verletzungsfolgen so schwer, dass nach der Akutversorgung eine anschließende ambulante Behandlung mit Physio- und Ergotherapie nicht ausreicht, um die Verletzten dauerhaft wieder in das Berufsleben einzugliedern. Für diese schweren Fälle haben die BUKHExperten Rehabilitationsverfahren entwickelt, die auf die individuellen Bedürfnisse der Verletzten ausgerichtet und wegen der Behandlungsintensität als stationäre Verfahren konzipiert sind. Bei den stationären Reha-Verfahren ist die so genannte berufsgenossenschaftliche statio- näre Weiterbehandlung (BGSW) die Regelversorgung. Sie greift bewährte Gedanken auf, die in den Rehakliniken der Rentenversicherung als „Anschlussheilbehandlung“ bekannt sind. Sind die Verletzungsfolgen schwerer und die BGSW reicht nicht aus, wurde das Sonderverfahren der komplexen stationären Rehabilitation (KSR) entwickelt, das nur in den BGKliniken angeboten wird. Das bedeutet, dass ein höherer ärztlicher und pflegerischer Aufwand notwendig ist oder der Patient mit Hilfsmitteln wie Prothesen versorgt werden muss. Auch psychologische Betreuung ist Teil der KSR. Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Beruf bietet das BUKH zusätzlich noch die arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) an. Hier liegt der Schwerpunkt auf arbeitstherapeutischen Maßnahmen. Trotz, im schlimmsten Falle, dauerhafter Leistungseinschränkungen soll der Betroffene möglichst die Arbeit ausüben können, die er zuletzt vor dem Unfall ausgeübt hat. Verletzungen können aber auch so schwer sein, dass eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nicht erreichbar ist. Auch dann bleibt die Klinik gefordert, denn Verletzte haben auch Anspruch auf möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das kann das Training einfachster menschlicher Grundbe- 12 • Rehabilitation dürfnisse sein wie das selbständige Essen und Trinken oder die Körperpflege. Dieses Recht eines jeden Menschen mit Behinderung fordert auch die UN in ihrer Behindertenrechtskonvention ein und umschreibt es mit dem Fremdwort der „Inklusi- BGHW aktuell 4/14 on“. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Konvention unterzeichnet; die Berufsgenossenschaften sind daher in besonderer Weise verpflichtet, Maßnahmen der Inklusion in ihren Verfahrensarten umzusetzen. Drei Stunden Reha am Tag Obwohl das BUKH in erster Linie ein Krankenhaus ist, also seine Patienten umfassend stationär versorgt, bietet es auch ambulante Reha-Verfahren an. Der Patient kommt täglich drei bis vier Stunden zur Therapie. Der Vorteil: Bei komplexen Verletzungen kann der Arzt, der schon an der akuten Heilbehandlung mitgewirkt hat, den weiteren Rehabilitationserfolg überwachen und bei Komplikationen schnell und effektiv korrigierend eingreifen. So ist auch die ambulante Reha ein Baustein des berufsgenossenschaftlichen Leistungsprinzips „Alles aus einer Hand“. Die medizinische Rehabilitation der Versicherten wird in dieser Zeit eng von den Rehaberaterinnen und Rehaberatern der BG im Außendienst begleitet. Sie vereinbaren gemeinsam mit den Versicherten und den behandelnden Ärzten den Rehabilitationsplan und überwachen dessen Erfolg. Mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Innendienstes steuern sie das von der Berufsgenossenschaft verantwortete Heilverfahren. Diese effiziente Fallsteuerung erhöht die Wirtschaftlichkeit der Heilverfahren und liegt so im gemeinschaftlichen Interesse der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bereiten den Wiedereinstieg der Betroffenen in den Alltag und Beruf vor und unterstützen sie dabei auch mit Beratung über finanzielle Hilfeleistungen der Berufsgenossenschaft. (be/wp) Optimale Versorgung nach einem Unfall Das BUKH ist eine von neun berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken in Deutschland. Zusammen mit zwei Kliniken für Berufskrankheiten und zwei Unfallbehandlungsstellen bilden sie bundesweit ein flächendeckendes Netz für die umfassende und nachhaltige Versorgung von schweren und schwersten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie sind im Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (KUV) zusammengeschlossen, um die berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren nach einem einheitlichen Klinikgesamtkonzept anbieten zu können. Mitglieder des KUV sind die Rechtsträger dieser Kliniken, 19 Unfallkassen und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland, also auch die BGHW. Die BG-Kliniken arbeiten gemeinnützig und sektorübergreifend, das heißt sie begleiten bei Bedarf ihre Patienten über die Entlassung hinaus bis zur Rückkehr ins Berufs- und Privatleben. Der KUV und die Klinikträger werden ebenso paritätisch von Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstverwaltet wie die BGHW. Das bewährte System der Mitwirkung durch die Organe der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung pflanzt sich fort bis in die Ausgestaltung und Durchführung der Heilverfahren. Über die Rolle der Selbstverwaltung in den BG-Kliniken werden wir in der nächsten Ausgabe berichten. Die BG-Kliniken sind spezialisiert auf unfallnahe Fachdisziplinen – in der kompetenten Versorgung von Brand-, Hand- und Rückenmarksverletzungen oder schwerst- und mehrfachverletzten Unfallopfern gehören sie bundesweit und international zu den Spitzenreitern. Sie können zurecht als Leuchttürme in der Unfallversorgung bezeichnet werden. Neben den Universitätskliniken und einigen weiteren Spitzenkrankenhäusern erfüllen sie die strengen Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie als überregionales Traumazentrum im Traumanetzwerk. Selbstverständlich besitzen alle neun Unfallkliniken auch die Zulassung zum Schwerstverletztenartenverfahren der DGUV. Eigene Forschungs- und Qualitätsinitiativen sichern dabei den medizinischen Fortschritt, spezielle Rehaverfahren sorgen für optimale Heilungserfolge. (kuv) • www.bukh.de • www.k-uv.de Rehabilitation • 13 BGHW aktuell 4/14 Patienten im BUK Hamburg „Es wird von Tag zu Tag besser“ Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Motorrad erlitt Rene T., Angestellter einer Spielhalle, schwere Verletzungen. Das erzwungene lange Liegen hat ihn stark abmagern lassen. Vor allem die Muskeln des gelernten Kochs sind sichtbar geschwunden. Fast der ganze Tag in der BUKH ist mit Therapie verplant. Ein Stress, den er gerne in Kauf nimmt. Denn er sieht bereits erste Erfolge der Rehabilitation: Sein verletztes Knie, das am Anfang steif war, kann er wieder um 35 Prozent beugen, und es wird Tag für Tag besser. Auch mit seiner verletzten Hand kann er mittlerweile deutlich besser greifen. Die Körperkräfte kehren langsam zurück. Rene T. im Gespräch mit seiner BGHW-Rehaberaterin „Man wird gezwungen an sich zu arbeiten“ Wally S. ist von einem scheuenden Pferd gestürzt. Die Schmerzen am Rücken machten ihm zu schaffen, er konnte sich kaum noch bewegen - und das als Pferdehändler, der auch Rennpferde zureitet. Vor einigen Wochen kam er ins BUKH. Im Moment trainiert er für den Muskelaufbau. In zwei Wochen hat er riesige Fortschritte gemacht. Er hebt die kompetente Betreuung hervor, die aber auch sehr fordernd sei – was er als durchaus positiv empfindet. Dadurch werde er täglich gezwungen sich zu bewegen und an sich zu arbeiten. Nach den Fortschritten, die er gemacht hat, steht die Arbeitsbelastungserprobung bald bevor. Wally S. bei der Physiotherapie „Ich will nicht im Zimmer bleiben“ Nach einem Unfall mit dem Gabelstapler musste Jose C. das Bein im Oberschenkelbereich amputiert werden. Täglich übt er mit seinen Therapeuten, um wieder mobil zu werden. Ein erster Erfolg für ihn ist, dass er alleine mit dem Rollstuhl zum Essen fahren kann. Denn im Zimmer bleiben ist für ihn das Schlimmste. In den nächsten Tagen wird seine Prothese angepasst werden. Bereits jetzt wird gemeinsam mit dem Berufshelfer der BGHW überlegt, ob und wie er wieder bei seinem Arbeitgeber in eine Arbeitsstelle eingegliedert werden kann. Jose C. (rechts) mit einem Therapeuten 14 • Prävention BGHW aktuell 4/14 BGHW zeichnet neun Unternehmen aus An neun Unternehmen wurde Anfang November in Erfurt der Präventionspreis 2014 der BGHW vergeben. Zwei der Preise gingen an engagierte Arbeitsschutzprojekte von Auszubildenden. Die BGHW vergibt den Präventionspreis jedes Jahr für besonders gelungene Projekte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. den Sie unter den angegebenen Webcodes alle Filmbeiträge und weitere Informationen. Ebenfalls aktuell: die Ausschreibung zum Präventionspreis 2015 (Seite 5). • www.bghw.de Manfred Wirsch, Vorstandvorsitzender der BGHW, begrüßte die rund 200 Gäste, darunter auch die Bürgermeisterin der Stadt Erfurt, Tamara Thierbach. Wirsch blickte in einer kurzen Ansprache auf die Geschichte des Präventionspreises zurück, der schon einmal – vor zwölf Jahren – in Erfurt verliehen wurde. Anschließend wurden die Hauptpreise verliehen und die einzelnen Beiträge in kurzen Filmen präsentiert. Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen, vom Einzelhandelsunternehmen bis hin zum Stahlhandel, erhielten die diesjährige Auszeichnung der BGHW (Seite 15). Laudator Dr. Stefan Wiltz (li.) überreicht die Auszeichnung an die Vertreter der Baywa Laudator Andreas Ratzmann (li.) gratuliert Globus Handelshof St. Wendel Auszeichnung für den Rewe Markt in Rosbach von Laudator Hans-Peter Flinks (li.) Ein Hauptpreis ging an Kaiser‘s Tengelmann Eine Urkunde für die Edeka Minden-Hannover Stiftung Mitarbeiter von Erik Walther freuen sich über die Auszeichnung Die Gewinner 2014 Eine Kurzbeschreibung aller Gewinnerbeiträge finden Sie auf den Seiten 16 und 17. Ausführlicher können Sie sich im Internet informieren: Dort fin- Mitarbeiter von Thyssenkrupp Metalserv nehmen ihre Auszeichnung entgegen Prävention • 15 BGHW aktuell 4/14 PRÄVENTIONSPREIS 2014 BGHW-Präventionsleiter Dr. Stefan Hussy (li.) gratuliert den Vertretern von Baxter Deutschland für ihr Azubi-Projekt „Augen auf – Azubis finden Gefahrenquellen“: Dieses Projekt von Kaufland Logistik wurde ausgezeichnet Die Preisträger Hauptpreise Hauptpreis für Auszubildende Baywa, München Prüfstand für Motorsägen Baxter Deutschland, Höchstadt Logistische Optimierung durch Einführung eines neuen Verpackungssystems Globus Handelshof St. Wendel, Waghäusel Globus 360 ° - Arbeitsschutz und Gesundheit für unsere Mitarbeiter Rewe Markt, Rosbach Sicherer Auftritt auf die Lkw-Ladebordwand Kaiser‘s Tengelmann, Berlin Vermeidung von Handverletzungen und Lärm im Umgang mit Rollcontainern Thyssen Krupp Metalserv, Dortmund Paketwendeanlage Edeka Minden-Hannover Stiftung, Minden Einführung einer Einkaufswagenschiebehilfe Erik Walther, Schweinfurt Schluss mit Rückenschmerzen und Plackerei Kaufland Logistik, Meineweh Augen auf – Azubis finden Gefahrenquellen Ehrenpreise Frankenfeld Spedition, Verl Verschluss Sattelplatte - Unfreiwilliges Abstellen eines Aufliegers Ernstings family, Coesfeld-Lette Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in den Filialen Agravis Raiffeisen, Münster Das Augen-Prinzip in der Distribution Rewe Markt, NL Südwest, Wiesloch Voll im Leben – Kenn Dein Limit 16 • Prävention BGHW aktuell 4/14 Ausgezeichnete Praxis Neun praxisnahe und vorbildliche Beiträge zum Arbeitsschutz wurden mit dem Präventionspreis der BGHW ausgezeichnet. „BGHW aktuell“ stellt die Gewinnerbeiträge vor. Absaugungsanlage abgeführt. Der A Beitrag stellt eine wesentliche VerB besserung der Arbeitssicherheit im b Umgang mit einem sehr gefährlichen U Arbeitsgerät dar. A Mehr dazu: www.bghw.de, M Webcode 14369715 W Baywa, München: Das Reparieren und Prüfen von Motorsägen gehört zum Service des Unternehmens. Es wurde ein Prüfstand für Motorsägen entwickelt, um deren Einstellung, Leistung und Funktion zu überprüfen. Die anfallenden Abgase werden über eine Globus Handelshof St. Wendel, Waghäusel: Das Projekt „Globus 360°“ ist ein fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Insbesondere die Rückengesundheit wird in diesem Projekt groß geschrieben und nachhaltig gefördert. Zu den Aktivitäten zählen Kurse zur Rücken- Rewe Markt, Rosbach: Ein neuer aufklappbarer Aufstieg sorgt für mehr Sicherheit beim Erklimmen von Fahrzeugaufbauten und Ladeflächen. Auch bei Eis oder Schnee ist der Auf- und Abstieg für die Lkw-Fahrer sicherer und die Unfallfahr wurde minimiert. Die Stufen Kaiser‘s Tengelmann, Berlin: Die Seitenteile von Rollcontainern wurden so umgestaltet, dass beim Verschieben die Hände innerhalb der Kontur des Behälters liegen und so vor Verletzungen durch Anstoßen geschützt sind. Quetschungen und Prellungen wird wirksam Prävention und Schulungen über rückenschonendes Arbeiten. Auch das Thema „Stress und psychische Belastungen“ gehört dazu. Gesundheitspaten tragen das Thema in die Abteilungen. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14884456 sind angeordnet wie bei einer Treppe. Der Aufstieg kann für verschiedene Fahrzeugaufbauten unterschiedlicher Hersteller eingesetzt werden. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14727028 vorgebeugt. Ergänzend ergibt sich eine Lärmreduzierung durch die Verwendung von leiseren Laufrollen. Der Beitrag stellt eine wesentliche Verbesserung der Arbeitssicherheit dar. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14461816 Prävention • 17 BGHW aktuell 4/14 Thyssenkrupp Metalserv, Dortmund: Das Unternehmen entwickelte eine Vorrichtung zum Wenden schwerer Blechstapel. Auf einem Gabelstapler wird hierzu eine Wendevorrichtung befestigt, auf dem der Blechstapel aufgelegt und verzurrt wird. Der Blechstapel Edeka Minden – Hannover Stiftung, Minden: Ein Projekt, das die Behindertenvertretung des Unternehmens angestoßen hat. Ziel war es, die körperlichen Belastungen von Beschäftigten zu reduzieren, die Einkaufswagen im Schubverband schieben müssen. Ent- wickelt wurde ein Einkaufswagen mit Motor, der die Beschäftigten beim Schieben der Wagen unterstützt. Auch Beschäftigte mit einem Handicap können so diese Transportaufgabe übernehmen. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14690509 Erik Walther, Schweinfurt: Als Flüssiggasversorger füllt das Unternehmen Gasflaschen ab. Die Flaschen werden mit einem eigens entwickelten, pneumatischen Manipulator in TransportGitterboxen gehoben. Dadurch werden Baxter Deutschland, Höchstadt: Ein Projekt von Auszubildenden führte dazu, dass ein neues Verpackungssystem für Kartons eingeführt wurde. Dadurch wurde die Zahl der Schnittverletzungen deutlich reduziert und die logistischen Abläufe optimiert. Die Um- Kaufland Logistik, Meineweh: Auszubildende haben meist noch eine unvoreingenommene Sichtweise auf Betriebsabläufe. Diese fehlende „Betriebsblindheit“ wird im positiven Sinne bei der Analyse von Arbeitsunfällen und für eine verbesserte Integration der kann jetzt mit dem Gabelstapler sicher gewendet werden. Die Neuentwicklung ist rückenschonend und macht die Arbeit sicherer. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14122518 die körperlichen Belastungen, insbesondere für den Rücken, für die Mitarbeiter deutlich reduziert. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14791390 setzung der Maßnahmen im Unternehmen hat große Akzeptanz bei Beschäftigten und Vorgesetzten gefunden. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14630848 Azubis in die Arbeitsprozesse genutzt. Zusätzlich wird bereits in der Ausbildungsphase das aktive Handeln im Arbeitsschutz gefördert und das Zusammengehörigkeitsgefühl gesteigert. Mehr dazu: www.bghw.de, Webcode 14848190 18 • Aktuelles BGHW aktuell 4/14 Seminarprogramm 2015 der BGHW „Besser informiert ist besser geschützt“, unter diesem Leitgedanken hat die BGHW ihr aktuelles Seminarprogramm für 2015 veröffentlicht. Es kann im Internet abgerufen werden oder als Broschüre bestellt werden. Mit ihrem umfangreichen Seminarangebot rund um den Arbeitsschutz will die BGHW Unternehmer und Beschäftigte für ihre betrieblichen Aufgaben bedarfsorientiert qualifizieren und zu sicherem Arbeiten motivieren. begleitern über das Präsenzseminar hinaus die Möglichkeit Daten, Fak- ten, Erfahrungen und Bilder in einem geschützten Bereich schnell und einfach untereinander auszutauschen. Am einfachsten melden Sie sich zu den BGHW-Seminaren direkt im Internet an. Die Ausbildungskosten trägt die BGHW. • Weitere Infos zu den BGHW-Seminaren und Anmeldung: www.bghw.de > Ausbildung > Seminare Neu im Programm sind zwei Seminare zu psychischen Belastungen bei der Arbeit. Ebenfalls eine Neuerung: Das neue BGHW-Lernportal wird in einige der Seminare eingebunden. Dieses Medium bietet Lernenden und Lern- • Bestellung des Seminarprogramms: www.bghw.de > Medienangebot > Medienshop > Broschüren. Das Seminarprogramm 2015 hat die Bestellnummer B17. Versicherungsschutz bei der Ebola-Bekämpfung „Bei einer Entsendung ins Ausland läuft der Versicherungsschutz über die jeweils entsendende Organisation“, erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zuständig ist die jeweilige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Hilfsorganisation. Beamte oder Soldaten sind über den jeweiligen Dienstherren abgesichert. „Wer extra für einen Auslandseinsatz angestellt wird, sollte Rücksprache mit seinem Arbeitgeber halten“, empfiehlt Breuer. Denn auf diese Arbeitsverhältnisse erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Regelfall nicht. Es sei denn, der zuständige Unfallversicherungsträger bietet eine spezielle Auslandsversicherung an, die der Arbeitgeber dann auch abschließt. Und, so Breuer: „Wer auf eigene Faust reist, ist nicht gesetzlich unfallversichert.“ VRD - Fotolia Freiwillige, die in den Diensten einer Hilfsorganisation stehen und sich für die Ebola-Bekämpfung in Westafrika melden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Unfallversicherungsschutz umfasst neben Arbeits- und Wegeunfällen auch eine mögliche Infektion mit dem EbolaVirus. In diesem Fall übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland und die Heilbehandlung. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen zudem darauf aufmerksam, dass auch im Fall einer Entsendung die Bestimmungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gelten. Das heißt, die Gefährdungen für die Beschäftigten müssen beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. • Weitere Infos: www.dguv.de, Webcode: d1002555 Prävention • 19 BGHW aktuell 4/14 Aus der Praxis – für die Praxis Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen ihre Praktikumsarbeiten vor Lösung: Nach der Analyse und Beurteilung des Arbeitssystems wurde beschlossen, eine neue Horizontalballenpresse anzuschaffen. Diese Entscheidung fiel nach Diskussion der Risiken sowie der Abwägung der Vor- und Nachteile mit der Betriebsleitung, den Mitarbeitern und dem beratenden Betriebsarzt. Ergänzend wurde das Verfahren optimiert, um die Störstoffe im Wertstoff zu reduzieren oder zu beseitigen. Branche: Einzelhandel Betrieb: Lidl Zentrallager, hier am Beispiel Zentrallager Westerkappeln, aus dem verschiedene Lidl-Lebensmittelmärkte mit Non-food- und Food-Waren versorgt werden Anlass/Problem: Im Zentrallager war bisher eine Vertikalballenpresse im Einsatz, die den Anforderungen nicht mehr gerecht wurde. Unter anderem berichteten die Mitarbeiter über Wartezeiten infolge des Pressvorganges und zu geringen Lagerplatz. Thema der Sifa-Praktikumsarbeit: Konzept zur Verarbeitung von losen Wertstoffen (Papier, Folie) zu versandfertigen Ballen Autor: Thomas Arold, leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) Ziel: Optimierung der logistischen Abläufe, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Wertstoffverarbeitung im Zentrallager Für das Training der Schultermuskulatur und eine bessere Koordination wurden für die Beschäftigten Therabänder angeschafft. In Präventionskursen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wurde den Mitarbeitern der Umgang mit den Bändern und verschiedene Übungen erklärt – alles unter dem Motto „Ihre Gesundheit zählt“. In der Praxis: Bevor die neue Horizontalballenpresse ihren Dienst aufnahm, wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Aufgrund der Ergebnisse passte der Hersteller die Maschine individuell an die Bedürfnisse des Unternehmens an. Die abschließende Wirksamkeitskontrolle durch die Führungskraft, die Mitarbeiter und die Sifa zeigte die wirkliche Verbesserung für den Arbeitsschutz und eine optimierte Logistik auf. Die Mitarbeiter bewerteten den Einsatz der neuen Presse als positive Weiterentwicklung und nachhaltige Unterstützung der täglichen Arbeit. Die Förderung des Gesundheitsschutzes durch die Teilnahme an den Präventionskursen ist eine dauerhafte Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn nur wenn alle am Ball bleiben, wird das Engagement des BGM auch Früchte tragen. E-Mail-Kontakt: aktuell@bghw.de 20 • Prävention BGHW aktuell 4/14 Eis auf dem Lkw-Dach richtig räumen Regen und Schnee machen jedem Verkehrsteilnehmer jetzt zu schaffen. Doch es drohen nicht nur Rutschpartien, sondern die Gefahr kommt auch von oben: Von Lkw-Dächern und Planen prasseln Eis und Schneebretter auf nachfolgende Fahrzeuge. Es gibt verschiedene Methoden, die Eisbildung auf Planen und Aufbauten zu verhindern und das Dach vom Schnee zu räumen. Fotos: Mauderer Zum Beispiel gibt es für feste Aufbauten von Zugmaschine und Anhänger beziehungsweise Auflieger verschiedene Möglichkeiten, Wasseransammlungen und die damit verbundene Eisbildung zu verhindern. Beispiele hierfür sind Luftpolsterkissen unter der Plane sowie ein vorgespanntes Dach bei festen Aufbauten. Zusätzlich können luftgefederte Auflieger über Nacht schräg abgestellt werden, damit das Regenwasser ablaufen kann, bevor es zu einer Eisschichtbildung kommt. Bei Schnee sind diese Maßnahmen oft nur bedingt wirksam. Wenn keine stationären Enteisungsbühnen in den Speditionen oder auf Autohöfen vorhanden sind, bleibt nur noch die Möglichkeit, Schnee und Eis mit der Hand, von einer Leiter aus zu entfernen. „Normale Anlegeleitern bergen jedoch die Gefahr, von der glatten Auflagekante seitlich oder rückwärtig wegzurutschen“, warnt BGHW-Experte Jürgen Chilian vom Fachbereich Handel und Logistik. „Diese Leitern haben weder eine seitliche Abrutschsicherung, noch sind sie mit dem Fahrzeug verbunden.“ Chilian rät zum Räumen von Dächern und Planen auf jeden Fall spezielle, GS-zertifizierte Enteisungsleitern zu verwenden. Diese Leitern haben folgende Vorteile: • höhenverstellbar für verschiedene Fahrzeughöhen • Sicherung gegen seitliches Wegrutschen durch ein gummiertes Auflagewinkelprofil • sicherer Stand durch die Plattform in Verbindung mit einem Rückenbügel • Sicherung gegen rückwärtiges Wegrutschen durch Verbindung der Leiter mit dem Fahrzeug über einen Gurt Darüber hinaus lassen sich Enteisungsleitern auch als Stehleitern für andere Arbeiten einsetzen, so dass am Fahrzeug nur eine Leiter mitgeführt werden muss. Die Enteisungsleiter kann außerdem zusammengeklappt platzsparend am Fahrzeug, zum Beispiel unter der Ladefläche, verstaut werden. Rechtlich geregelt ist die Verantwortung von Fahrern und Fahrzeughaltern für die Sicherheit nachfolgender Fahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung: Dort heißt es, dass der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich ist (§ 23 STVZO) und der Halter kann bei Start vom Betriebshof mit in die Pflicht genommen werden (§§31, 69a STVZO). Mehr dazu Wer mehr zum Einsatz von Leitern und Arbeitsbühnen bei Eis und Schnee wissen möchte, kann sich an den Fachbereich Handel und Logistik wenden. Auf der Internetseite www.dguv.de/fbhl finden Sie alle Sachgebiete und Ansprechpartner im Überblick. Beitrag • 21 BGHW aktuell 4/14 Lohnnachweis zur Beitragsberechnung für 2015 Für die Beitragserhebung im Jahr 2015 benötigt die BGHW, wie jedes Jahr, Ihre Mithilfe: Ende November/Anfang Dezember werden wir Ihnen wieder den Nachweis zur Beitragsberechnung für 2014 übersenden. Eine ausführliche Anleitung und viele Tipps zum Ausfüllen sind natürlich auch dabei. Ergänzend möchten wir Sie auf einige besonders wichtige Dinge aufmerksam machen: • Jeder Unternehmer muss den Beitragsnachweis einreichen, auch wenn er kein Personal beschäftigt. Der Nachweis muss neben der DEÜV-Meldung abgegeben werden. • Auch die Entgelte für die so genannten Mini-Jobs sind anzugeben. Die BG-Beiträge sind nicht in den Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee enthalten. • Beachten Sie bitte den Höchstbetrag des nachweispflichtigen Entgelts von 72.000 Euro. Nur bis zu diesem Höchstbetrag pro Versicherten sind Arbeitsentgelte nachzuweiBitte zurück an + sen. Eine anteilmäßige, beispielsweise monatliche Kürzung ist nicht vorzunehmen. Die Nachweisung dieser Position erfolgt summarisch (also keine Einzelnachweisung). • Unternehmen, die nach mehr als einer Gefahrklasse veranlagt sind, müssen nur einen Vordruck ausfüllen. In diesem Fall ist der Vordruck entsprechend gekennzeichnet. • Halten Sie möglichst den 25. Januar 2015 als Abgabetermin ein (gesetzlicher Termin: 11. Februar 2015). Sie erleichtern uns damit die Abwicklung aller mit der Jahresaktion verbundenen Arbeiten. Bei Unternehmen, die die erforderlichen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, werden die Angaben geschätzt. Die Schätzung führt meist zu einem deutlich höheren Beitrag. Zentrale Erfassungsstelle BGHW Zentrale Erfassungsstelle Postfach 3044 53020 Bonn Telefax: (0228) 5406-65790 Mitgliedsnummer: Umlagejahr: Ihre Zugangsdaten für das BGHW-Extranet: Benutzername: Passwort: (gültig für Nachweis und Änderungen im Unternehmen) Nachweis für die Beitragsberechnung Nur ankreuzen, wenn kein Personal und keine Aushilfen beschäftigt wird/werden. Bitte nutzen Sie die vorgegebenen Markierungen zum Eintrag der Zahlen und benutzen Sie auch keine Diagonal- oder Querstriche, da der Beleg maschinell gelesen wird. Vielen Dank. GTST Bezeichnung Nur volle € Beträge Gesamtstunden (DBUV) Summe: Gesamtbruttoarbeitsentgelt aller im Unternehmen Beschäftigen (einschließlich Aushilfen) Gesamtstunden aller im Unternehmen Beschäftigten (einschließlich Aushilfen) Ansprechpartner/Telefonnummer für evtl. Rückfragen Name: Telefon: Ort/Datum Unterschrift Wie können Sie den Nachweis übermitteln ? • Per Post: Den ausgefüllten Nachweis sowie eventuelle Mitteilungen über Änderungen im Unternehmen senden Sie bitte ausschließlich an die eingedruckte Adresse der zentralen Erfassungsstelle. Die Daten werden maschinell gelesen. Bitte tragen Sie die Zahlen gut lesbar rechtsbündig ohne Punkt und Komma in die entsprechenden Lesefelder ein. Leere Felder dürfen nicht durch Längs- oder Querstriche „entwertet“ werden. Abgabetermin 25. Januar 2015 STICHTAG Gesetzlicher Schlusstermin 11. Februar 2015 • Online, über das Extranet: Schnellste und sicherste Form der Übermittlung ist die Meldung über das Extranet. Sie können sich auf unserer Seite www.bghw.de mit den im Nachweis angegebenen Zugangsdaten in Ihren persönlichen Bereich „Extranet“ einwählen und dort Ihre Angaben machen. • Per Fax: Die Übermittlung per Fax bitten wir nur ausnahmsweise in dringenden Fällen zu wählen. Sie ist im automatisierten Datenerfassungsverfahren am fehleranfälligsten und verursacht einen hohen Erfassungsaufwand. Senden Sie die Formulare, falls eine Faxübermittlung erforderlich ist, bitte nur an die Fax-Nummer (0228/540665790). • Steuerberater, die Kunden der Firma Datev oder Addison sind: Sie können uns außerhalb der DBUVMeldung die Daten elektronisch übermitteln. Falls Sie diesen Service nutzen, entfällt die Meldung per Extranet oder Post. Mitgliederservice Zentrale Telefonnummer Der Mitgliederservice der BGHW ist zentral unter einer Telefonnummer erreichbar: 0621-53399001 www.bghw.de, Webcode: 13654250 22 • Beitrag BGHW aktuell 4/14 Wichtige Information zur DEÜV-Meldung Seit 1. Januar 2009 melden die Arbeitgeber für jeden Beschäftigten die Daten zur Unfallversicherung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens. Daneben ist für eine Übergangszeit auch weiterhin wie bisher der Entgeltnachweis bei der Berufsgenossenschaft einzureichen. Halfpoint - Fotolia IT-Systeme in der BGHW Ende 2013 haben alle Unternehmen für Meldezeiträume ab 1. Januar 2014 eine Mitgliedsnummer nach folgender Systematik: xxxx-xxxxx (zehnstellig, mit einem Bindestrich an der fünften Stelle). Bitte erfassen Sie die Mitgliedsnummer genau in der vorgegebenen Schreibweise (also auch mit Bindestrich an der fünften Stelle). Die Betriebsnummer (BBNRUV) der BGHW lautet für alle Meldungen, die Meldezeiträume ab 1. Januar 2014 betreffen: 32064004. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich auf die Verwendung eines von der Rentenversicherung erstellten gemeinsamen Programms zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Es wird Kernprüfprogramm genannt. Im Rahmen dieser Prüfung werden sämtliche Entgeltmeldungen durch die Datenannahmestellen der Krankenkassen auf das Vorhandensein und die Richtigkeit einer existenten Mitgliedsnummer und seit Mitte 2014 zusätzlich auf die Existenz einer gültigen Gefahrtarifstelle (GTST) in Verbindung mit der zugehörigen Betriebsnummer des UV-Trägers geprüft. Meldungen mit einer fehlerhaften Mitgliedsnummer oder einer fehlerhaften Gefahrtarifstelle werden dabei abgewiesen und müssen durch die Arbeitgeber erneut mit der für das Unternehmen richtigen Mitgliedsnummer und richtigen Gefahrtarifstelle gemeldet werden. Die DEÜV Meldung kann nur dann abgegeben werden, wenn die Mitgliedsnummer und die Gefahrtarifstelle exakt der vom Unfallversicherungsträger vorgegebenen Schreibweise entspricht. Auf Grund der Fusion der Die Gefahrtarifstellen erfassen Sie bitte zweistellig, genau in der im letzten Veranlagungsbescheid dargestellten Art und Weise. Mit dem Entgeltnachweisvordruck erhalten auch dieses Jahr wieder alle Mitglieder ein Infoschreiben zur DEÜV-Meldung, das die richtigen DBUV-Meldedaten für das Meldejahr 2014 enthält. Bitte prüfen Sie die Stammdaten in Ihrer Lohnabrechnungssoftware für den DBUV und informieren Sie rechtzeitig Ihr Steuerbüro oder Ihre Abrechnungsstelle, damit es nicht zu Abweisungen Ihrer Meldungen im DEÜV-Meldeverfahren wegen falscher DBUV-Stammdaten kommt. Mehr dazu Alle Informationen zur DEÜVMeldung können Sie auch tagesaktuell über unser Extranet unter www.bghw.de abrufen. Für den Zugang ins Extranet verwenden Sie bitte die mitgeteilten Zugangsdaten. Beitrag • 23 BGHW aktuell 4/14 Eigenes Prüfrecht der Unfallversicherungsträger Im Januar 2010 ist die Betriebsprüfung der gesetzlichen Unfallversicherung für Prüfungszeiträume ab 1. Januar 2009 von den Unfallversicherungsträgern auf die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übergegangen. Ziel war es, Synergieeffekte durch das Verhindern von Doppelarbeiten bei Prüfungen zu erzielen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung von Unternehmen zu leisten („BGHW aktuell“ Ausgabe 3/2010). Die Erwartungen, die mit der Übertragung der Betriebsprüfung auf die Träger der Rentenversicherung verbunden waren, wurden jedoch nicht vollständig erfüllt. Der Inhalt der Prüfungen der Unfallversicherung und der Rentenversicherung und das konkrete Vorgehen im Einzelfall haben bedeutsamere Unterschiede aufgezeigt als zunächst erwartet. Zum Beispiel ist die Abhängigkeit des Beitrages vom Gefährdungspotenzial des Unternehmens ein wesentliches Merkmal speziell des Unfallversicherungsrechtes. Insbesondere die Zuordnung der Arbeitsentgelte zu der richtigen Gefahrtarifstelle ist bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften ein wesentlicher Faktor für die Beitragshöhe. Deshalb ist die Überprüfung der richtigen Zuordnung von Arbeitsentgelten zu einer Gefahrtarifstelle ein entscheidender Bestandteil einer Betriebsprüfung für die Unfallversicherung. Solche Feststellungen können häufig nicht ausschließlich anhand schriftlicher Unterlagen, die zum Beispiel bei einer Prüfung beim Steuerbüro vorliegen, zuverlässig getroffen werden. Mit Übertragung der Betriebsprüfung auf die Träger der Rentenversicherung wurde diese vor das Problem gestellt, eine spezielle Aufgabe der Unfallversicherung zu übernehmen, die sie bisher aus der eigenen Prüftätigkeit und den daraus optimierten Prüfstrategien nicht kennt. Eine „Vorort-Prüfung“ gegebenenfalls mit Beurteilung von Unternehmensverhältnissen ist bei der Betriebsprüfung durch den Prüfdienst der Rentenversicherung nicht üblich. Die Rentenversicherung und die Unfallversicherung haben daher aus den mehrjährigen Erfahrungen im Rahmen der seit 2010 durchgeführten Betriebsprüfungen gemeinsam den Schluss gezogen, dass das Verfahren auf die nötigen Anforderungen hin zu optimieren ist. Im Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz (BUK-NOG), verkündet im Oktober 2013, wurde daher der Unfallversicherung ein eigenes anlass- beziehungsweise ursachenbezogenes Prüfrecht eingeräumt. Die Unfallversicherung hat sich inzwischen darauf verständigt, das neue Prüfrecht insbesondere bei folgenden Fallgruppen anzuwenden: • Vermutung von Beitragshinterziehung, insbesondere bei Schwarz- • • • • • arbeit Anlassbezogen im Zusammenhang mit einer Überprüfung der gefahrtariflichen Veranlagung nach § 159 SGB VII Lohnmeldungen, die nicht den unfallversicherungsbekannten Unternehmensverhältnissen entsprechen Änderungen von Schätzungen oder Lohnmeldungen Änderung der Betriebsverhältnisse (zum Beispiel bei Fusionen, Einstellung, Ausgliederung, Verkauf von Unternehmensteilen). Rentenversicherungsprüfungen, deren Ergebnisse von den unfallversicherungsbekannten Unternehmensverhältnissen abweichen Im Falle einer Unfallversicherungsprüfung wird der Prüfdienst der Rentenversicherung informiert. Die BGHW wird dieses anlass- bzw. ursachenbezogene Prüfrecht konsequent nutzen, um in diesen Fällen mit der besonderen Kompetenz der Unfallversicherung die gebotene Beitragsgerechtigkeit sicherzustellen. Eine etwaige Unfallversicherungsprüfung, die im Einzelfall unabhängig von einer möglicherweise bereits durchgeführten Prüfung der Rentenversicherung erforderlich werden kann, kündigt der Prüfdienst der BGHW im Regelfall mit entsprechendem Zeitvorlauf an. rangizzz - Fotolia Unfallversicherungsträger können seit Ende 2013 die Prüfung der Unternehmen wieder selbst durchführen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Unternehmer Arbeitsentgelt nicht oder nicht zur richtigen Gefahrklasse gemeldet hat (§166 Abs.2 Satz 5 und 6 SGB VII). 24 • Jahresbilanz BGHW aktuell 4/14 Tödliche Unfälle gehen deutlich zurück Eine recht gute Wirtschaftslage prägte das Jahr 2013. Die Umsatzzahlen des statistischen Bundesamtes bestätigen dies - zumindest für den Einzelhandel: In acht Monaten des Jahres stiegen die Umsätze gegenüber den Vorjahresmonaten, in vier Monaten gingen die Umsätze leicht zurück. Steigende Umsätze bedeuten meist leider auch steigende Unfallzahlen, das belegt auch die BGHW-Statistik 2013. Die anzeigepflichtigen Unfälle sind im vergangenen Jahr stark um rund 12.400 Unfälle auf 128.067 Fälle angestiegen (+10,8 Prozent). Anzeigepflichtig ist ein Unfall, wenn er eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Zu diesem sehr hohen Anstieg ist Folgendes anzumerken: Im Dezember 2012 konnten wegen einer IT-Umstellung im Leistungsbereich der BGHW zwei Wochen keine Unfälle in das System eingegeben werden. Anfang 2013 wurden diese Unfälle dann nachträglich erfasst. Die Unfallzahl für 2013 ist deshalb zu hoch und die Unfallzahl für 2012 zu niedrig. Bereinigt man die Unfallzahlen um diese Effekte, so wären die anzeigepflichtigen Unfälle 2013 lediglich um rund drei Prozent angestiegen. Die schweren Unfälle mit der Folge einer erheblich geminderten Erwerbsfähigkeit (neue Unfallrenten) sind gegenüber dem Vorjahr um 175 Fälle auf 2192 Fälle zurückgegangen (-7,4 Prozent). Die tödlichen Unfälle sind ebenfalls deutlich auf 84 Fälle zurückgegangen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrug 20 Fälle (-19,2 Prozent). Damit haben schwere und tödliche Unfälle ein historisches Rekordtief erreicht. Die Zahl der Vollarbeiter bei der BGHW ist um 9,1 Prozent auf rund 4,251 Millionen angestiegen. Der Grund für diesen starken Anstieg liegt in der ab 2013 einheitlichen Berechnung der Vollarbeiterzahlen. Ab 2013 werden die Vollarbeiter, sowohl im Einzel- als auch im Großhandel, nach den gemeldeten Arbeitsstunden berechnet. Vor 2013 wurden die Vollarbeiter im Einzelhandel nach den Lohnsummen, im Großhandel nach den Arbeitsstunden berechnet. Die Unfallhäufigkeit oder 1000 Mann-Quote ist, da die anzeigepflichtigen Unfälle und Vollarbeiter annähernd gleich gestiegen sind, fast unverändert geblieben. Sie betrug im Jahr 2013 30,1 (+1,5 Prozent). Jahresbilanz • 25 BGHW aktuell 4/14 Unfälle Im Jahr 2013 wurden der BGHW 280.495 Unfälle angezeigt. Darunter hatten 128.067 Unfälle eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. Bei 2192 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente, Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist (neue Unfallrente). Tödlich verletzt wurden 84 Menschen, die Mehrzahl davon bei Straßenverkehrsunfällen. Unfallzahlen Art der Versicherungsfälle Angezeigte Unfälle 236.543 43.952 280.495 Anzeigepflichtige Unfälle 104.893 23.174 128.067 1.615 577 2.192 41 43 84 Neue Unfallrenten Tödliche Unfälle Unfallhäufigkeit Arbeitsunfälle Wegeunfälle insgesamt Angezeigte Unfälle 55,6 10,3 65,9 Anzeigepflichtige Unfälle 24,7 5,4 30,1 Neue Unfallrenten 0,380 0,136 0,516 Tödliche Unfälle 0,010 0,010 0,020 Anzeigepflichtige Unfälle Neue Unfallrenten 16% 84% insgesamt Angezeigte Unfälle Art der Versicherungsfälle Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird die Zahl der Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in Beziehung gesetzt. Man erhält dann eine Angabe „Unfälle je 1000 Beschäftigte“ – häufig als „1000-MannQuote“ bezeichnet. Diese Größe beträgt bei der BGHW, wie bereits erwähnt, bei den anzeigepflichtigen Unfällen 30,1. Arbeitsunfälle Wegeunfälle 18% 82% Tödliche Unfälle 26% 74% 51% 49% Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Im Jahr 2013 sind bei der BGHW 3791 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit eingegangen. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 443 Fälle, 203 Betroffene erhalten eine ab 2013 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1527 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren – etwa die Aufgabe der gefährden- den Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und berät die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen. In 1903 Fällen ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht bestätigt worden. In Folge einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr 62 Versicherte verstorben. In der überwiegenden Zahl der Fälle handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte zurückliegen. Wegeunfälle Bei den Rentenfällen dominieren mit einem Anteil von 52 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge (hier spielen insbesondere Erkrankungen durch Einwirkung von Asbest eine besondere Rolle). Ein anderes Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Hautkrankheiten gefolgt von Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen (insbesondere Lärmerkrankungen und Schädigungen der Wirbelsäule). 26 • Jahresbilanz BGHW aktuell 4/14 Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2013) Prävention 6 Cent 8 Cent Entschädigungsleistungen Verwaltungskosten 5 Cent 81 Cent Sonstige Kosten Auf einen EUR O entfallen rund: Finanzstatus zum 31.12.2013 Einnahmen in Euro 2013 Beiträge der Mitgliedsunternehmen 1.079.774.376,49 Ausgaben in Euro Prävention 2013 64.247.718,17 (Umlagesoll) Entschädigungsleistungen Regresse, Zinsen, sonstige Einnahmen 73.272.963,4 (davon Ausgleichslast 141.457.638,68€) Verwaltungskosten Sonstige Kosten Gesamt 1.153.047.339,89 928.636.357,12 Gesamt 96.300.880,43 63.862.384,17 1.153.047.339,89 Entschädigungsleistungen Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Rehabilitation Hierunter fallen die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz, Teilhabeleistungen und Pflege Renten Versicherten- beziehungsweise Hinterbliebenenrenten Verletztengeld Das sind die Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung Sonstige Leistungen Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen Positionen, die neben den anderen Leistungen gezahlt wurden Diese setzten sich 2013 wie folgt zusammen: Rehabilitation Verletztengeld Renten Sonstige Leistungen Insgesamt 305.962.950 68.718.449 399.183.947 13.313.372 787.178.718 Jahresbilanz • 27 BGHW aktuell 4/14 2% Sonstige Leistungen Die Rentenzahlungen an Versicherte der BGHW bilden mit einem Anteil von 51 Prozent den größten Posten bei den Entschädigungsleistungen. An zweiter Stelle folgen die Rehabilitationskosten, die mit 39 Prozent über ein Drittel der Gesamtausgaben im Entschädigungsbereich ausmachen. 39% Rehabilitation 51% Renten 8% Verletztengeld Renten Versicherte oder deren Hinterbliebene erhalten eine Rente bzw. Sterbegeld, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 2013 zahlte die BGHW an insgesamt 69.531 Rentenempfänger Renten in Höhe von 399 Millionen Euro. 2% Renten nach Empfängergruppen 2013 Versicherte Waisen 10% Witwen, Witwer 61.465 88% Witwen, Witwer Waisen 1.109 Sonstige Berechtigte 1 Gesamt 69.531 Umfang der Versicherung Bei der BGHW sind rund 404.000 Mitgliedsunternehmen mit rund 4,3 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei überwiegen kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Auf sie entfällt ein Anteil von 87 Prozent. In diesen Unternehmen sind aber „nur“ 17,7 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 2,8 Prozent der MitgliedsMitgliedsunternehmen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten Versicherte 6.956 unternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; bei ihnen sind aber fast zwei Drittel der Versicherten beschäftigt. * hierbei sind Teilzeit-Beschäftigte umgerechnet in Vollzeit-Beschäftigte („Vollarbeiter“) Versicherte (Vollarbeiter) Anzahl Unternehmen Prozent Prozent (kumuliert) Beschäftigte in Unternehmen mit Anzahl Beschäftigte Prozent Prozent (kumuliert) 351.979 87,0 87,0 weniger als 10 Beschäftigten 753.066 17,7 17,7 10 bis 49 Beschäftigten 41.198 10,2 97,2 10 bis 49 Beschäftigten 856.509 20,1 37,9 50 bis 249 Beschäftigten 9.325 2,3 99,5 50 bis 249 Beschäftigten 927.962 21,8 59,7 250 und mehr Beschäftigten 1.898 0,5 100,0 250 und mehr Beschäftigten 1.713.695 40,3 100,0 404.400 100 Insgesamt 4.251.232 100 Insgesamt BGHW aktuell 4/14 Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution • 68145 Mannheim PVSt Deutsche Post AG • Entgelt bezahlt, ZKZ 77367 Gesunder Rücken in Leichter Sprache Weil Sie nicht nur im Kopf fit bleiben wollen. www.deinruecken.de Für Menschen mit Lernschwierigkeiten hat die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ ein eigenes Internetangebot in Leichter Sprache geschaffen. Dort gibt es Tipps rund um das Thema Rückengesundheit. Das Portal bietet neben ausführlichen Informationen zur Prävention von Rückenbeschwerden auch allgemeine Informationen zur Präventionskampagne und zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Wörterbuch „Leichte Sprache“. www.deinruecken.de