Broschüre zum Thema Kinderschutz - Jugendnetz
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Broschüre zum Thema Kinderschutz - Jugendnetz
Broschüre zum Kinderschutz Prävention Unterstützung Hilfen www.kinderschutznetzwerk-berlin.de Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 1 Impressum Heraussgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27, 10178 Berlin www.berlin.de/sen/bwf Redaktion: Petra Eichler Petra.eichler@senbwf.berlin.de Gestaltung und Bilder: Jost Schilgen Druck: Oktoberdruck AG Auflage: 3000 Januar 2010 v.i.S.d.P Jens Stiller 2 EINLEITUNG „Polizei holt vernachlässigte Kinder aus völlig verdreckter Wohnung“, „Kind beinah verdurstet “, „Kinder allein in der Wohnung gelassen“ - Schlagzeilen und Nachrichten wie diese findet man immer wieder in den Medien. Oft sind es die spektakulären Fälle von Kindesvernachlässigung und - misshandlung, über die berichtet wird. Dabei tauchen immer wieder Fragen auf, wieso denn niemand etwas davon bemerkt haben will. War dem Jugendamt die Familie bekannt? Hat es denn nicht gewusst, wie es um die Familie steht? Wieso ist den Behörden nie etwas aufgefallen? Verfügt Berlin nicht über ein sehr differenziertes Angebot, um Familien und Kinder zu helfen, sie zu beraten und die Kinder zu schützen? Wer ist verantwortlich für das Wohl der Kinder? Wer wird verantwortlich gemacht, wenn Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung nicht geschützt werden konnten? Pädagogische Fachkräfte und Fachkräfte des Gesundheitswesens leisten eine verantwortungsvolle Arbeit, die dennoch Risiken birgt. Risiken können nur dann minimiert werden, wenn in gemeinsamer Verantwortung auf das Wohl und auf den besonderen Schutz von allen Kindern und Jugendlichen geachtet wird. Das Grundgesetz (GG) überträgt den Eltern neben dem Recht, auch die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Dabei sieht Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG im Hinblick auf die Aufgabenverteilung eine klare Rangfolge vor: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“. „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG). Hier hat das „Wächteramt“ des Staates seine verfassungsrechtliche Grundlage. Erwachsene sind also in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Rechte und der Schutz der Kinder auch tatsächlich durchgesetzt werden. Wenn es Eltern nicht gelingt 3 EINLEITUNG dieser Aufgabe ausreichend nachzukommen, müssen andere dafür Sorge tragen, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Der Schutz junger Menschen vor Gefährdungen für ihr Wohl ist nach § 1 Absatz 3 SGB VIII eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe und Entscheidungsmaßstab ihres Handelns. Für das Jugendamt bedeutet dies, das Recht junger Menschen auf Fürsorge und Schutz durch den Staat wahrzunehmen (Staatliches Wächteramt). Das Jugendamt ist auf der Grundlage des § 8a SGB VIII berechtigt und verpflichtet, die Lebenssituation betroffener junger Menschen zu prüfen, wenn konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dieser Schutzauftrag beinhaltet eine doppelte Aufgabenstellung: • Unterstützung und Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter durch Beratung, Förderung und Hilfen zur Erziehung • Intervention zum Schutz des Kinses oder Jugendlichen, ggf. Inobhutnahme oder Anrufung des Familiengerichtes mit dem Ziel einer Entscheidung gemäß § 1666 Absatz 1 BGB. Mit dem im Jahr 2007 beschlossenen „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Aufbauend auf das vorhandene Hilfe- und Angebotssystem soll durch Prävention und zielgenaue Hilfen sowie durch enge und frühzeitige Kooperation und Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Institutionen die Effektivität des Kinderschutzes verbessert werden. Hierfür ist eine fachliche Zusammenarbeit der niedergelassenen 4 Gynäkologen/innen, Kinderärzte/innen, Geburtskliniken, Hebammen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, der Jugendämter, der Kindertagesbetreuung, Schulen, u.a. bis hin zum Familiengericht und der Polizei erforderlich. Die vorliegende Broschüre will allen Verantwortlichen einen Überblick über die vorhandenen Unterstützungsund Hilfeangebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Berlin geben. Eine umfassende Kenntnis über das bestehende Hilfenetz ist eine wichtige Voraussetzungen dafür, Kinder, Jugendliche und Familien schnell und wirksam zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kinderschutznetzwerk-berlin.de 5 PRÄVENTION Ausgangspunkt für Überlegungen zu einem besseren Kinderschutz ist die Erkenntnis, dass Prävention das beste Mittel ist, um Kinder effektiver vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Risiken, die im Alltag hoch belasteter Familien entstehen können, sollen frühzeitiger erkannt und diesen Familien soll von Anfang an verlässliche Unterstützung und Begleitung angeboten werden. Dafür ist es notwendig, insbesondere die Strukturen des Gesundheitssystems und der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere Institutionen, die Kontakt zu jungen Familien haben, eng und verbindlich zusammenzuführen, um eine Vernetzung im Kinderschutz zu erreichen. Die ersten Ansprechpartner für werdende Mütter, Väter und Familien sind Gynäkologen/innen, Hebammen, Mitarbeiter/innen der Geburtskliniken, Geburtshäuser, Kinderärzte/innen, Arzthelfer/innen. Sie stehen für ein vertrauensvolles Beratungsgespräch zur Verfügung und informieren auch über: • den sozialtherapeutischen Fragebogen JA BITTE Mutter werden – Mutter sein, der helfen kann, frühzeitig einen Beratungsbedarf zum Thema Schwangerschaft und Familie zu erkennen und Hilfen zu erhalten. Die Beantwortung der Fragen erlaubt den Frauen in einer Selbsteinschätzung ihren evtl. Hilfebedarf im persönlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Bereich zu erkennen. Wenn sich ein Beratungsbedarf ergibt, wird der untere Teil des Bogens abgegeben und in Kürze meldet sich eine passende Beratungsstelle bei der werdenden Mutter. • das Einlegeblatt für den Mutterpass, das den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, dem/r behandelnden Arzt/Ärztin und der Hebamme einen Einblick in die soziale und familiäre Situation der Schwangeren geben soll. Mit dem niedrigschwelligen Angebot sollen auch jene Mütter erreicht werden, die von selbst keine Hilfe suchen. Das Einlegeblatt dient 6 dazu, den Unterstützungsbedarf in prekären Lebenslagen oder Risikosituationen zu erkennen und möglichst frühzeitige Hilfen anzubieten. Die Verwendung des Einlegeblattes erfolgt nur mit Einverständnis der Frau. Weitere Ansprechpartner sind: Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung • Beratung ggf. Untersuchung bei ungewollter Schwangerschaft • Schwangerschaftskonfliktberatung • Vorsorgeuntersuchungen von nicht versicherten Schwangeren • Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik • Soziale Beratung für werdende Mütter und Väter zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen • Beratung zum Unterstützungsangebot „Aufsuchende Elternhilfe“ • Beratung und Untersuchung zu Fragen der Schwangerschaftsverhütung • Kostenübernahme von Verhütungsmitteln bei geringem Einkommen • Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids Beratungsstellen freier Träger • Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung • Familienplanung • Sozialberatung • Drogen-, Alkohol- und Suchtberatung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) • Sozialarbeiter/innen nehmen Erstkontakte zu jeder Familie nach Geburt eines Kindes auf, führen Ersthausbesuche nach jeder Geburt eines ersten Kindes 7 PRÄVENTION und im Übrigen wenn Risikoindikatoren vorliegen durch und bieten Information und Beratung an - zur Versorgung eines Kindes, - in persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Fragen, - zur Entwicklung eines Kindes, - zu Angeboten und Kontaktmöglichkeiten im Bezirk. • In ärztlichen Sprechstunden können Kinder kostenlos vorgestellt, beraten und untersucht werden. • Der KJGD führt ärztliche Untersuchungen der 3 ½ bis 4 ½ jährigen Kinder in den Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Einschulungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9, J1) durch. Diese Angebote sind nicht auf eine flächendeckende Versorgung angelegt, sondern grundsätzlich subsidiär und sozialkompensatorisch. Zahnärztlicher Dienst (ZÄD) • Für jedes in einer Tageseinrichtung und Kindertagespflegestellen betreute Kind wird jährlich eine zahnärztliche Untersuchung und eine Gruppenprophylaxemaßnahme zur Verhütung von Zahnerkrankungen einschließlich Ernährungsberatung durchgeführt. • Im Rahmen von Projekten kann in den Räumen des ZÄD auch das Kennenlernen einer Zahnarztpraxis auf den späteren Zahnarztbesuch vorbereiten (Angstabbau). 8 UNTERSTÜTZUNG Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht hat die Jugendhilfe den Auftrag, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (vgl. § 1 SGB VIII). Der Zeitraum der Schwangerschaft und die ersten Monate nach der Geburt ist eine Phase, in der Anforderungen an (werdende) Eltern entstehen und Unterstützung benötigt wird. Häufig besteht bereits Kontakt mit Fachkräften des Gesundheitswesens (Hebammen, Ärzte/innen, Sozialarbeiter/innen). Anliegen des präventiven Kinderschutzes ist es, diese bereits vorhandenen Kontakte zu nutzen und im Bedarfsfall weitergehende Hilfen anzubieten. Hilfebedarfe für Familien in schwierigen Lebenslagen ergeben sich häufig an der Schnittstelle zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe . Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) Der KJGD bieten Beratung, Unterstützung und Koordinierung in allen Fragen der Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen sowie bei Problemen, die die gesundheitliche Entwicklung beeinträchtigen könnten (z.B. bei Entwicklungsstörungen, Behinderungen, Einstufung des Integrationsstatus für die Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen). Für Familien mit Säuglingen erfolgt bei Bedarf eine weitergehende Begleitung, insbesondere wenn Risikofaktoren vorliegen, die die körperliche, seelische und soziale Entwicklung des Kindes gefährden könnten. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Der KJPD übernimmt Aufgaben der Untersuchung und Behandlung verhaltensauffälliger und seelisch kranker Kinder und Jugendlicher. 9 UNTERSTÜTZUNG Familienbildung Für werdende Mütter, Väter und Familien bieten kommunale und freie Träger der Jugendhilfe spezielle Informationen und Kurse zu Fragen der Erziehung, der Förderung der gesunden Entwicklung des Kindes und zum gewaltfreien Zusammenleben an. Es gibt viele Orte, wo Eltern und Kinder gemeinsamen Aktivitäten nachgehen, Erfahrungen austauschen oder Unterstützung bekommen können, unter anderem durch: MutterVater-Kind-Gruppen, Elterncafés und Elterntreffpunkte, Gesprächskreise, PEKIP-Gruppen, Baby-Massage, Elternkurs „Starke Eltern – starke Kinder®“. Erziehungs- und Familienberatung Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine spezifische Jugendhilfeleistung, die in jedem Berliner Bezirk in öffentlicher und freier Trägerschaft vorgehalten wird. Im Mittelpunkt des Angebotes stehen • Beratung und Bildung zu allgemeinen Fragen der Erziehungsförderung • Beratung als ambulante Hilfe zur Erziehung • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge Aufsuchende Elternhilfe Als Bestandteil des Sozialen Frühwarnsystems in Berlin ist „Aufsuchende Elternhilfe“ ein ambulantes Angebot, das bereits vor der Geburt einsetzt. Der Schwerpunkt der Hilfe liegt in der Koordinierung der Hilfesysteme und sozialen Netze. Sie ist eine konkrete Hilfe für Erstgebärende in belastenden Lebenslagen, die aus Mangel an Erfahrungen, Kenntnissen oder Motivation bzw. aus Überforderung nicht in der Lage sind, sich die notwendige Unterstützung zu organisieren. Sie dient der Stärkung der Elternkompetenz in der Schwangerschaft und nach der Geburt. Von daher liegt ein besonderer Schwerpunkt im sozialpädagogischen Ansatz, so dass 10 „Aufsuchende Elternhilfe“ von Sozialpädagogen/innen oder Sozialarbeiter/innen erbracht wird. Eine enge Zusammenarbeit mit Hebammen ist allerdings vorgegeben. Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Dieses stationäre Angebot (§ 19 SGB VIII) richtet sich an Mütter (Väter) bzw. an Schwangere, die Unterstützung bei der Erziehung und Pflege ihres unter 6 Jahre alten Kindes benötigen. Grundsätzliche Zielstellung der Hilfe ist die Verselbstständigung und Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung mit dem Kind, die Festigung der Bindung zwischen Mutter (Vater) und Kind und die Stärkung der Erziehungskompetenz. Berliner Hotline-Kinderschutz 61 00 66 Seit Mai 2007 steht die Hotline Kinderschutz allen Ratsuchenden, die sich Sorge um Kinder oder Jugendliche machen, rund um die Uhr zur Verfügung. Gemeinsam mit den Anrufern wird eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Auch Fachkräfte der Gesundheitsdienste, der Jugendhilfe und aus anderen Bereichen können dieses Angebot als Einschätzungshilfe nutzen. Sollte es Hinweise auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls geben und eine sofortige Inaugenscheinnahme des Kindes erforderlich sein, wird diese vom Jugendamt bzw. dem Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt und ggf. das Kind oder der Jugendliche unverzüglich in Obhut genommen. Berliner Notdienst Kinderschutz Der Kinder- Jugend- Mädchennotdienst, die Kontaktund Beratungsstelle (KuB) mit dem Sleep In-, sowie die Hotline-Kinderschutz tragen den gemeinsamen Namen Berliner Notdienst Kinderschutz. Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist eine sozialpädagogische Einrichtung zur Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß § 42 SGB VIII. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf 11 UNTERSTÜTZUNG ein „rund-um-die-Uhr-Angebot“ für die ganze Stadt, das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die Trägerschaft hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Aufgabenstellung der Jugendämter, Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefährdungen zu gewährleisten, wird immer dann durch den Berliner Notdienst Kinderschutz stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst 61 00 61 61 00 62 61 00 63 www.berliner-notdienst-kinderschutz.de Berlinweite Träger im Kinderschutz Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. bietet Eltern bzw. Familien sofortige Beratung (auch anonym) bei drohender oder bereits erfolgter Kindeswohlgefährdung. In Krisensituationen ist die vorübergehende Aufnahme in die Kinderwohngruppe möglich. Angebote der Elternbildung (z.B. Elternabende, Elterngruppen, Eltern-Kind-Gruppen) sowie Fortbildung von Professionellen und fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit machen den präventiven Anteil der Beratungsarbeit aus. Darüber hinaus bietet das Kinderschutz-Zentrum für Professionelle Fachberatung zum Umgang mit Familien bei Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung sowie zur Risikoeinschätzung der Gefährdung gemäß § 8a SGB VIII. www.Kinderschutz-Zentrum-Berlin.de 12 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Berlin e.V. bietet Beratung (auch anonym), Krisenintervention und Hilfe für Eltern, Kinder, Angehörige oder Nachbarn bei Gewalt gegen Kinder an. Die Angebote zur Fachberatung von pädagogischen Fachkräften dienen zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos und der Planung der weiteren Handlungsschritte im konkreten Fall. Des weiteren bietet der Kinderschutzbund allgemeine Fortbildungen für Fachkräfte zum Thema Umgang bei Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz nach § 8a SGB VIII an. Neben diesen Beratungen bietet der Deutsche Kinderschutzbund den Elternkurs „Starke Eltern- Starke Kinder®“ an. Der Kurs vermittelt das anleitende Erziehungsmodell und unterstützt Eltern darin, den Familienalltag wieder entspannt und gewaltfrei zu machen. www.kinderschutzbund-berlin.de Kind im Zentrum – Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gAG bietet betroffenen Mädchen und Jungen und ihren Angehörigen/Bezugspersonen Beratung und Therapie zur Bearbeitung/Bewältigung des sexuellen Missbrauchs und zum Umgang mit Verdachtsfällen. Das Hilfeangebot richtet sich auch an Täter zur Bearbeitung ihres sexuell missbräuchlichen Verhaltens, einschließlich konkrete Maßnahmen zur Rückfallprävention. Darüber hinaus bietet Kind im Zentrum für Professionelle und Institutionen fallbezogene Fachberatungen an und führt fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch. www.ejf-lazarus.de Wildwasser e.V. Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen bietet Mädchen und Angehörigen/Bezugspersonen Beratung zur Bearbeitung/Bewältigung des sexuellen Missbrauchs und zum Umgang mit Verdachtsfällen. Da13 UNTERSTÜTZUNG rüber hinaus führt Wildwasser e.V. fallbezogene Fachberatungen für Professionelle und Institutionen durch sowie Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch. Bei Bedarf können Mädchen in die Krisenwohnung aufgenommen werden. Wildwasser e.V. bietet mädchenspezifische ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung an und ist am Mädchennotdienst beteiligt. www.wildwasser-berlin.de neuhland e.V. ist eine Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Notlagen, wenn Gefühle der Ausweglosigkeit oder Suizidgefahr bestehen. Bei Bedarf besteht die Aufnahmemöglichkeit in die Krisenwohnung. Im Rahmen der Präventionsarbeit zum Thema Suizidgefährdung bietet neuhland e.V. Informationsveranstaltungen für Schulklassen, Studentengruppen und Multiplikatoren sowie Projektarbeit in Schulen. Darüber hinaus führt neuhland e.V. Fortbildungen sowie Beratung und Supervision bei Suizidgefährdung von Jugendlichen für Fachkräfte aus anderen Einrichtungen und Diensten durch. www.neuhland.de Strohhalm e.V. ist eine Fachstelle für Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen und arbeitet als Projekt beratend, fortbildend und erzieherisch mit Kindern und Erwachsenen. Schwerpunkte der Arbeit sind ein Präventionsprogramm gegen sexuellen Missbrauch für Grundschulen und Kindertagesstätten und die Beratung pädagogischer Fachkräfte. Interkulturelle Präventionsarbeit in Grundschulen, Kindertagesstätten und Kindereinrichtungen/Mädchenzentren sozialer Brennpunkte ist ein weiterer Schwerpunkt. www.strohhalm-ev.de 14 HILFE-FÜR-JUNGS e.V. mit den Projekten • Subway: Hilfe für Jungs, die anschaffen gehen • berliner jungs: Prävention von pädosexuellen Übergriffen auf Jungen • tag und nacht: flexible Einzelfall- und Familienhilfen für Jungen HILFE-FÜR-JUNGS e.V. bietet in der Anlaufstelle Beratung und Hilfe für Jungen, die unterwegs sind und ‘anschaffen’ gehen. Im Rahmen niedrigschwelliger Arbeit wird Hilfe bei Problemen mit Gewalterfahrung, bei Obdach- und Wohnungslosigkeit, mit Hygiene, sexuellen Praktiken und übertragbaren Krankheiten geboten. Das präventive Projekt berliner jungs leistet Aufklärungsund Beratungsarbeit bei außerfamiliärer Gewalt gegen Jungen und dient dem Schutz von Jungen gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung, insbesondere im öffentlichen Raum. Das Projekt führt Präventionsveranstaltungen für Jungen durch, arbeitet in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und bietet Beratung für von Gewalt betroffenen Jungen und deren Erziehungsberechtigte. Darüber hinaus bietet berliner jungs Multiplikatorenschulungen für Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe an. www.subway-berlin.org www.jungen-netz.de Über das dichte Netz von Beratungsstellen und Angeboten öffentlicher und freier Träger in Berlin informiert die gemeinsame Internet-Seite www.kinderschutznetzwerk-berlin.de 15 HILFEN Wenn Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen bestehen, kann sich jeder persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail - auch anonym - zur vertrauensvollen Beratung an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes oder den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes wenden. Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die Information aus der Beratung und die persönlichen Daten streng vertraulich zu behandeln. Die Mitarbeiter/innen gehen unverzüglich allen Meldungen nach, die darauf hinweisen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist. Neben der Hilfeleistung in akuten Fällen hat die Prävention im Kinderschutz einen hohen Stellenwert. Gemeinsam mit den Betroffenen klären die Mitarbeiter/innen die Ursachen, unterstützen die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungsund Erziehungsaufgaben und bieten Beratung sowie konkrete Hilfen an. Welche Gefährdungsmomente und Risikofaktoren gibt es? Kinder und Jugendliche benötigen für eine gesunde Entwicklung die richtige Ernährung, körperliche Pflege, gesundheitliche Versorgung, emotionale Zuwendung, Aufsicht und Schutz sowie Anregung durch ihre Erziehungspersonen. Eine Kindeswohlgefährdung besteht immer dann, wenn diese Grundbedürfnisse gar nicht, beziehungsweise nicht ausreichend erfüllt werden. Kindeswohlgefährdung Die Kindeswohlgefährdung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlich geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien oder Institutionen (wie z.B. Heime, Kindertagesstätten, Schulen, Kli16 niken oder in bestimmten Therapien). Sie kann zu nichtzufälligen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und / oder Entwicklungsgefährdungen bei einem Kind oder Jugendlichen führen. Im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen wird daher die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen und Familiengerichten in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge notwendig. Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maße betroffen. Vernachlässigung, körperliche Gewalt, seelische und sexuelle Misshandlungen von Kindern oder Jugendlichen sind in unserer Gesellschaft Probleme ersten Ranges. Familiäre Gewalt ist die am weitesten verbreitete Form von Gewalt überhaupt. Vernachlässigung Der Begriff der Vernachlässigung bezeichnet das gesamte Spektrum relevanter Unterlassungen. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen, die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen (Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung) nicht oder nicht ausreichend und werden dadurch beeinträchtigt und geschädigt. Körperliche Gewalt Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, Stichverletzungen zufügen, der Kälte aussetzen etc.. Die Mehrzahl der körperlichen Misshandlungen hinterlässt dabei sichtbare Spuren auf der Haut. 17 HILFEN Seelische Gewalt Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugspersonen und Kind bzw. Jugendlichen führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern, wie etwa Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten, Ausdruck von Hassgefühlen, Ausübung von Gewalt, Aufforderung an das Kind oder den Jugendlichen, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln. Häusliche Gewalt Gewaltsame Interaktionen im Elternhaus stehen in enger Beziehung zu psychosozialen Störungen, zum Auftreten von sozialabweichendem Verhalten und Kriminalität im Kindes- und Jugendalter, insbesondere durch das Miterleben von gewalttätigen Auseinandersetzungen (emotionale, körperliche und sexuelle Gewalthandlungen) zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen, Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigen der Mutter). Sexueller Missbrauch Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder oder Jugendliche sind alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor einem Kind oder Jugendlichen, die dazu dienen, die eigenen Bedürfnisse nach Nähe und Intimität, nach Macht und Kontrolle, nach Sex zu befriedigen, insbesondere das Einbeziehen des Kindes oder Jugendliche in eigene sexuelle Handlungen, Nötigung des Kindes oder Jugendlichen, sexuelle Handlungen vor den eigenen Augen durchzuführen, Aufforderung an das Kind oder Jugendlichen, sich mit und/oder vor anderen sexuell zu betätigen. Risikofaktoren Die wichtigsten Faktoren, die die Risiken erklären, fin18 den sich in der Lebenslage der Eltern und machen deren Kinder besonders verletzbar. Ein besonderes Problem liegt darin, dass häufig eine Kombinationmehrerer Risikofaktoren auftritt. Risikofaktoren sind insbesondere Sucht, psychische Krankheit, geistige Behinderung, angespannte finanzielle Situation, Schulden, Analphabetismus, Arbeitslosigkeit, Eltern- oder Partnerkonflikte, unerwünschte Elternschaft, kulturell bedingte Konflikte, mangelnde Integration in die eigene Familie oder das soziale Umfeld. Familien und Lebensgemeinschaften in schwierigen Lebenslagen sollten daher früh erkannt und angesprochen werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Kindeswohlgefährdung und die hieraus folgenden Entwicklungsproblem zu senken. Präventive und unterstützende Angebote können hier frühzeitig am wirksamsten helfen. Liegen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, ist es erforderlich, unverzüglich tätig zu werden, insbesondere durch • Nachgehen von Hinweisen über Kindeswohlgefährdungen, Inaugenscheinnahme des gefährdeten Kindes oder Jugendlichen • Einschätzung von Gefährdungssituationen • Gespräche mit der Familie und allen Kooperationspartnern • Aktivierung von Familienressourcen Darüber hinaus obliegt dem Jugendamt: • die Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes • ggf. die Anrufung des Familiengerichtes • die Einleitung medizinischer oder sozialpädagogischer Diagnostik • die Unterstützung der Familie durch Hilfe zur Erziehung 19 Kontakte Krisendienst Kinderschutz der Jugendämter Bezirkseinwahl + 55555 Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 902919029890296902939018290239902959029490279902999027790297- + 5 5 5 5 5 Hotline-Kinderschutz 61 00 66 rund um die Uhr und im Internet unter: www.kinderschutznetzwerk-berlin.de 20