nutzungsordnung - jfc Medienzentrum
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nutzungsordnung - jfc Medienzentrum
JFC MEDIENZENTRUM KÖLN Jugendfilmclub Köln e.V. Nutzungsordnung und Beitrags- und Gebührenordnung Stand: Juli 2003 Verwaltung, Film, Radio, Verleih Video, Neue Medien Hansaring 82 - 86 Im MediaPark 7 50670 Köln 50670 Köln Fon: 0221/130 56 15-0 Fon: 0221/5743 – 222 Fax: 0221/130 56 15 99 Fax: 0221/5743 - 229 www.jfc.info e-mail: info@jfc.info NUTZUNGSORDNUNG Die Nutzungsordnung ist Bestandteil der Satzung des Jugendfilmclub Köln e.V. / JFC Medienzentrum Köln. Gemäß § 3, Abs. 6 dieser Satzung wird sie vom Vorstand beschlossen. Sie tritt mit der Beschlussfassung des Vorstandes in Kraft. Änderungen der Nutzungsordnung werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Die Nutzungsordnung wird von den Mitgliedern mit der Anerkennung der Satzung anerkannt. Nichtmitglieder, die Leistungen des JFC in Anspruch nehmen wollen, müssen die Nutzungsordnung durch eine entsprechende rechtsverbindliche Unterschrift anerkennen. Bestandteile dieser Nutzungsordnung sind: • ALLES ÜBER MITGLIEDSCHAFT, Seite 2 • DIENSTLEISTUNGEN DES JFC – GRUNDSÄTZLICHES, Seite 3 • GEBÜHREN- UND BEITRAGSORDNUNG, Seite 7 • Preisliste Seite 8 ALLES ÜBER MITGLIEDSCHAFT Das JFC Medienzentrum Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) unterstützt medienpädagogische Arbeit im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich. Konkret bedeutet das: • Der JFC stellt Audio-, Video-, Computer- und Filmtechnik nebst Zubehör für die Medienarbeit vor Ort und im JFC zur Verfügung und gibt Hilfestellung bei deren Nutzung. • Der JFC führt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare, Kurse, Arbeitskreise) in den Bereichen Audio, Film, Video und Neue Medien durch. • Der JFC betreut Medienprojekte mit Kindern und Jugendlichen im Audio-, Filmund Videobereich, sowie im Bereich der Neuen Medien. • Der JFC stellt Mitgliedern kostenfrei die Zeitschrift Medien Concret zu Verfügung und gibt Informationen zu einzelnen Filmen sowie zu technischen, pädagogischen und organisatorischen Fragen. • Der JFC berät bei der pädagogischen und organisatorisch-technischen Konzipierung und Vorbereitung der Medienarbeit. Mitglied können Einrichtungen und Gruppen werden, die im Sinne der Satzung § 1 und § 2 tätig sind, d.h. gemeinnützige Träger und nicht-gewerbliche Träger der Bildungsarbeit (z.B. Schulen, Universitäten). 2 Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich, entsprechende Antragsformulare sind im JFC Medienzentrum Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) erhältlich. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Gebühren- und Beitragsordnung festgelegt. Natürliche Personen können nicht Mitglied werden, aber im Förderkreis als Mitglied aufgenommen werden. Förderkreis Gemäß §5, Abs. 8 der Satzung können natürliche Personen Mitglied im Förderkreis des JFC Medienzentrum Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) werden, entsprechende Aufnahmeanträge sind im JFC Medienzentrum Köln erhältlich. Die Mitglieder des JFC-Förderkreises können die Angebote und Leistungen des JFC nachrangig zu ordentlichen Mitgliedern in Anspruch nehmen. Dabei gelten die Preise und Konditionen der Beitrags- und Gebührenordnung für Mitglieder. Für die Techniknutzung gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Eingeschränkte Nutzung durch Nichtmitglieder Bei Nichtmitgliedern gibt es folgende Einschränkungen: • Die Teilnahme an Filmprogrammen ist nur zu den in der Gebühren- und Beitragsordnung ersichtlichen Konditionen möglich. • Der Verleih von bespielten Videokassetten ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Eigenproduktionen des JFC Medienzentrums Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) handelt. • Gebühren und Beiträge sind höher als bei Mitgliedern anzusetzen. Nichtmitglieder können die Angebote und Leistungen des JFC nachrangig zu ordentlichen Mitgliedern und Mitgliedern des Förderkreises in Anspruch nehmen. DIENSTLEISTUNGEN DES JFC - GRUNDSÄTZLICHES Damit jede Einrichtung die reservierte Technik und die Filme immer rechtzeitig und in ordnungsgemäßem Zustand erhält, sind die im Folgenden aufgeführten Regeln unerlässlich. Nutzer/innen, die dagegen verstoßen, müssen damit rechnen, dass ihnen Mahngebühren in Rechnung gestellt werden oder dass sie von der weiteren Nutzung der Technik ausgeschlossen werden. Öffnungszeiten des JFC Medienzentrums Köln: Hansaring: Montag bis Freitag von 09.30 - 17.30 Uhr Komed: nach Vereinbarung 3 1. Geräteverleih und Studionutzung Die Video-, Audio-, Computer- und Präsentationstechnik im JFC steht grundsätzlich für die pädagogische Arbeit zur Verfügung. Mitglieder und Fördermitglieder erhalten eine Ermässigung. Ausleihmodalitäten Wer die Audio-, Film-, Computer- oder Videogeräte entleihen oder das Audio/Videostudio nutzen will, sollte im eigenen Interesse entsprechende Reservierungen frühzeitig vornehmen, am besten ca. drei Wochen vor dem Ausleihtermin. - Anruf genügt zunächst! - Eine schriftliche Reservierung (per Mail, Fax oder Brief) ist erforderlich. Die Audio- und Filmtechnik befindet sich im Hansaring, der Premiere-Videoschnittplatz im Komed im MediaPark. Grundsätzlich wird Verleihtechnik im Hansaring abgeholt. Bei jeder Ausleihe / Anmietung aber sollte der/die Nutzer/in unbedingt die aktuelle Abholstelle mit der Dispo vereinbaren. Geräte und Anlagen werden in der Regel für einen vollen Tag (von 14.30 Uhr Ausleihtag bis 12.30 Uhr Rückgabetag oder nach Vereinbarung) bzw. für ein Wochenende (Freitag 14.30 bis Montag 12.30 Uhr - zählt als ein Tag) ausgeliehen. Will ein/e Nutzer/in für mehrere Tage entleihen, können Sondervereinbarungen getroffen werden. Die Geräte im Filmabspielbereich und 16mm Filme dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen (Vorführschein) genutzt bzw. vorgeführt werden. Der JFC behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Mobile Technik kann grundsätzlich nur für ganze Tage ausgeliehen werden. Stationäre Technik (Schnittplätze/Studios mit Zubehör) können ganz- und/oder halbtags gebucht werden. (1/2 Tag = 50%) Die Ausleihbedingungen gelten für die Nutzung in Deutschland. Mitnahme ins Ausland ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich. Alle hier entstehende Mehrkosten trägt der / die NutzerIn. Die Weitergabe gemieteter Geräte an Dritte ohne Anwesenheit des/r Ausleihenden ist nur mit gesonderter schriftlicher Genehmigung des JFC gestattet. Ausleihgebühren Es gilt die bei Ausleihe / Vertragsabschluß gültige Preisliste. Die Gebühren umfassen Zubehör wie in der Preisliste aufgeführt. Die Geräte werden in einwandfreiem Zustand ausgeliehen. Der/die Ausleiher/in quittiert dem JFC den Empfang der Geräte. Sollten Defekte oder technische Probleme auftreten, ist der JFC spätestens bei der Rückgabe darüber zu informieren. Der / die Nutzer/in verpflichetet sich zur sorgsamen, fachgerechten Handhabung der entliehenen Geräte und zur kompletten Rückgabe aller Zusatz- und Ersatzteile (Kabel, Akku etc.). Schäden bzw. Verluste sind spätestens bei der persönlichen Rückgabe anzumelden. Bei der Anmietung von stationärer Studiotechnik sind Störungen / Fehler / Verluste unverzüglich während der Öffnungszeiten mitzuteilen. 4 Gebühren für beschädigte bzw. nicht zurückgebrachte Zubehörteile Der /die Nutzer/in oder dessen Beauftragter sind verpflichtet, sich bei der Übernahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Zur Behebung von Schäden bzw. zur Wiederbeschaffung nicht zurückgebrachter Teile der ausgeliehenen Geräte/Anlagen erhebt der JFC eine entsprechende Gebühr. Erforderlich werdende Gerätereparaturen sind vom Entleiher zu tragen. Bei Totalverlust werden die Wiederbeschaffungskosten zzgl. 15% Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Zubehör. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluß einer entsprechenden Versicherung. Verzugsgebühren Bei verspäteter Rückgabe der Geräte werden pro Tag die vollen Gebühren zzgl. 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. In Ausnahmefällen kann hiervon nach vorheriger, rechtzeitiger telefonischer Absprache abgesehen werden. Stornogebühren Stornierungen sind bis spätestens 10 Tage vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigen Stornierungen werden die Entleihgebühren voll in Rechnung gestellt. Für bestellte und nicht abgeholte Technik wird die normale Ausleihgebühr berechnet. Eine nicht wahrgenommene Reservierung des Schnittstudios wird mit den vollen Kosten in Rechnung gestellt. Haftung Für die Sicherung der erstellten Daten (insbesondere bei Schnittplatznutzung) ist der / die NutzerIn selbst zuständig. Vom JFC wird keine Haftung übernommen. Der /die NutzerIn haftet bei Schlüsselvergabe (insbesondere bei Schnittplatzanmietung) für den Schlüssel. Bei Verlust übernimmt der JFC keine Haftung. Der JFC ist bemüht, die vorhandene Technik in einwandfreiem, voll funktionsfähigen Zustand zu verleihen / vermieten. Sollten einmal Fehler auftreten, wird ggf. über die Gebühren für Verleih / Vermietung verhandelt. Für mögliche Folgekosten übernimmt der JFC keine Haftung. 2. Filmverleih Als Ersatz für das ehemalige Hauptprogramm bietet der JFC die individuelle Filmbeschaffung für Sichtung und öffentliche Veranstaltungen an. Bei Interesse führt der JFC Filmreihen in Kooperation mit Trägern durch. Die Verleihgebühren richten sich nach den Kosten beim entsprechenden Filmverleih, hinzu kommen ggf. Versandkosten in Höhe von 8,00 Euro bis 15,00 Euro je Versandart. Für Nichtmitglieder wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben. Informationen zu den Filmen werden bei Bedarf vermittelt. 5 Bei Bedarf wird Filmabspieltechnik (16 mm) und andere Präsentationstechnik (Beamer und Leinwand) gegen geringe Gebühr zur Verfügung gestellt. Bei Einsatzterminen während der Woche (Mo.-Fr.) müssen alle Filme nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr im JFC Medienzentrum Köln am Hansaring 82-86 in 50670 Köln abgeholt werden. Bei Einsatzterminen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen müssen sich die Spielstellen unbedingt rechtzeitig mit dem JFC in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob Filme bei Vorspielern abgeholt werden müssen. Andere Abholorte (etwa bei auswärtigen Seminaren) müssen mit dem JFC Medienzentrum Köln im Einzelnen abgesprochen werden. Verpassen Spielstellen Abholtermine oder versäumen sie es, erforderliche Absprachen zu treffen, so haftet nicht der JFC Medienzentrum Köln für daraus entstehende Schäden, sondern die Spielstellen. Alle Filme müssen grundsätzlich am Morgen nach dem Einsatztag in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr zum JFC Medienzentrum Köln zurückgebracht werden. Die Filme bitte nicht zurückspulen ! Für selbstverschuldete Kopienschäden werden die Spielstellen haftbar gemacht! Erforderlich werdende Gerätereparaturen sind vom Entleiher zu tragen. Die Geräte und Filme dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen (Vorführschein) benutzt bzw. vorgeführt werden. Der JFC behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. 3. Teilnahme an Videoprojekten, Seminaren, Videokursen, Projektionskursen, Beratungsgesprächen, Arbeitsgruppen Unbedingt erforderlich sind Terminabsprachen. Bei Projekten, Seminaren und Kursen sind schriftliche Anmeldungen notwendig. Mitglieder und Fördermitglieder werden regelmäßig über aktuelle Angebote informiert und erhalten auf alle Angebote, sofern sie nicht kostenfrei sind, einen Preisnachlass. 4. Medien Concret und andere Publikationen Das JFC Medienzentrum erstellt in unregelmäßigen Abständen Print-, Video- und CDPublikationen zu aktuellen medienpädagogischen Themen. Diese Publikationen sind für Mitglieder und Fördermitglieder kostenlos. Sie werden unaufgefordert an die Mitglieder versandt. 6 GEBÜHREN- UND BEITRAGSORDNUNG 1. Mitgliedsbeiträge Mitglieder Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Zahl der Einrichtungen bzw. Spielstellen eines Trägers, die im JFC angemeldet sind. Jährlich sind die Beiträge wie folgt zu entrichten: Mitglieder mit einer Einrichtung Mitglieder mit zwei Einrichtungen Mitglieder mit drei Einrichtungen: Mitglieder mit vier Einrichtungen: Mitglieder mit fünf Einrichtungen: Über fünf Einrichtungen: 122,00 Euro 112,oo Euro 102,00 Euro 92,00 Euro 82,00 Euro 82,00 Euro je je je je je Einrichtung Einrichtung Einrichtung Einrichtung Einrichtung Je nach Umfang, in dem ein Mitglied bzw. eine Spielstelle Leistungen des JFC in Anspruch nimmt, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag je Spielstelle auf 31,00 Euro ermäßigen. Fördermitglieder Die Mitgliedschaft von Einzelpersonen ist im Rahmen des Förderkreises möglich (Jahresbeitrag 26,00 Euro). Fördermitglieder erhalten die Medien Concret kostenfrei sowie Informationsmaterial, Einladungen etc. des JFC Medienzentrums Köln. Die Seminargebühren sind für Fördermitglieder ermäßigt. 2. Geräteverleih Vergleiche hierzu die jeweils aktuelle Preisliste im Anhang 3. Filmbereich Filmmieten Die Kosten für Filme mit dem recht der öffentlichen Vorführung richten sich nach den Verleihkosten. Zu der Verleihmiete werden Gebühren für ggf. Versandkosten in Höhe von 8,00 Euro/15,00 Euro je Versandart in Rechnung gestellt. Für Nichtmitglieder erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro. Bei Stornos von Einzelfilmbestellungen bis zu fünf Werktagen vor Spieltermin wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Bei kurzfristigen Abbestellungen ab dem 5. Werktag vor Spieltermin muß die volle Leihmiete entrichtet werden. 7 1 Mitglied Bezeichnung Privatperson Gemeinnütziger Verein / Fördermitglied Preis pro Tag / WE PREISLISTE EB - Set Sony Camcorder VX 1000 DV 70,00 € 56,00 € 42,00 € EB - Set Sony Camcorder TRV 30 E 40,00 € 32,00 € 25,00 € EB - Set JVC GR DV 2000 40,00 € 32,00 € 25,00 € EB - Set Panasonic Camcorder MS4 (S-VHS, VHS) 30,00 € 24,00 € 18,00 € Tonangel, incl. Micro 40,00 € 32,00 € 25,00 € Aufpreis Stativ Lichtkoffer groß 3 x 650 W 6,00 € 30,00 € 5,00 € 24,00 € 4,00 € 18,00 € Minidisk Reportageeinheit 16,00 € 13,00 € 10,00 € Analoge Reportageeinheit 12,00 € 10,00 € 7,00 € Beschallungsanlage dB Opera Radio/Tonstudio (Tonkabine,2 MD/CD Player, Tapedeck, RevoxMixer,Compressor, Tonbandgerät, Verstärker, Telehybrid) 40,00 € 32,00 € 25,00 € 50,00 € 40,00 € 30,00 € Digitale Fotokameras ohne opt. Zoom (z.B. Mustek MDC 800) Digitale Fotokameras mit opt. Zoom (z.B. Kodak DC 240) 16,00 € 24,00 € 13,00 € 20,00 € 10,00 € 15,00 € Mobiler Schnittplatz Casablanca I 24,00 € 20,00 € 15,00 € Mobiler Schnittplatz Casablanca I mit DV Anschluss 32,00 € 26,00 € 20,00 € Mobiler Schnittplatz iMac mit Final Cut Pro und iMovie 60,00 € 48,00 € 36,00 € Aufpreis Casablanca-/iMac-Schnitt in JFC-Räumen 18,00 € 14,00 € 10,00 € PC-Schnittplatz (Premiere 6, DV 500 Plus, DVD Brenner) 70,00 € 56,00 € 42,00 € Aufpreis Daten auf Festplatte erhalten pro Woche 10,00 € 8,00 € 6,00 € Einweisung/Hilfestellung pro Stunde Schnitt in JFC-Räumen auch halbtags zum halben Preis 24,00 € 20,00 € 15,00 € Leinwand ( 3m x 4m) neu 90,00 € 72,00 € 54,00 € Leinwand ( 3m x 4m) alt Leinwand (1,7m x 2,3m) 50,00 € 32,00 € 40,00 € 26,00 € 30,00 € 20,00 € Video- & Datenbeamer Sony CX2 (750 ANSI) 80,00 € 60,00 € 40,00 € Video- & Datenbeamer JVC LXD 700 (700 ANSI) 100,00 € 75,00 € 50,00 € Video- & Datenbeamer Sony VPL VW10HT (1200 ANSI) 160,00 € 120,00 € 80,00 € 16mm Projektor (Bauer) 20,00 € 15,00 € 10,00 € 16mm Projektor (lichtstark) 40,00 € 30,00 € 20,00 € Dia - Projektor 32,00 € 24,00 € 16,00 € Overhead - Projektor 20,00 € 15,00 € 10,00 € Fernseher 70 cm 24,00 € 16,00 € 12,00 € DVD - Player Yamakawa AV- Phile 713 DVD-Brenner Philips 24,00 € 40,00 € 16,00 € 32,00 € 12,00 € 25,00 € Videorecorder Panasonic NV-HS860EG (VHS,S-VHS) 32,00 € 24,00 € 16,00 € Videorecorder Samsung Videorecorder Orion 20,00 € 20,00 € 15,00 € 15,00 € 10,00 € 10,00 € VHS Video Leerkassette 2,00 € 2,00 € 2,00 € S-VHS Video Leerkassette 5,00 € 5,00 € 5,00 € CD-ROM Rohling 2,00 € 2,00 € 2,00 € Minidisk leer 2,00 € 2,00 € 2,00 € DVD ROM Rohling Mini DV Leerkassette 5,00 € 6,00 € 5,00 € 6,00 € 5,00 € 6,00 € 6,00 € 24,00 € 5,00 € 20,00 € 4,00 € 15,00 € Videokopien (pro Stunde bzw. Kopie, ohne Bandmaterial) Videoschnitt, Studiohilfe, Transporte pro Std. 8 9