Katalog (PDF 2471 kB) - Österreichisches Staatsarchiv

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Katalog (PDF 2471 kB) - Österreichisches Staatsarchiv
ÖSTERREICH UND DAS HEILIGE RÖMISCHE REICH
Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs
Katalog zur Ausstellung des
Österreichischen Staatsarchivs
Haus-, Hof- und Staatsarchiv
25. April - 22. Oktober 2006
Herausgegeben von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
Umschlagfoto: Entwurf Höhere Graphische Bundes-Lehr- und Vesuchsanstalt
Wien, Klasse 3/4 KGD
Kuratoren: Michael Göbl (MG), Thomas Just (TJ)
Mitarbeiter: Leopold Auer (LA), Michael Göbl (MG), Gerhard Gonsa (GG),
Herbert Hutterer (HH), Thomas Just (TJ), Eva Ortlieb (EO), Irmgard Pangerl (IP),
Ernst Petritsch (EP), Robert Rill (RR), Elisabeth Springer (ES)
Redaktion und Layout: Michaela Follner
© 2006 Österreichisches Staatsarchiv, A-1030 Wien, Nottendorfergasse 2
© Die Herausgeber
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literarischen oder anderweitigen Bearbeitung.
Druck: Buchdruckerei Ernst Becvar GesmbH, Lichtgasse 10, A-1150 Wien,
e-mail: office@becvar.at
Wien 2006
ISBN
INHALTSVERZEICHNIS
Lorenz M i k o l e t z k y
Grußwort ...................................................................................................... 1-2
Leopold A u e r
Österreich und das Heilige Römische Reich. Gedanken zur
Ausstellung................................................................................................... 3-5
Karl Otmar von A r e t i n
Österreich und das Heilige Römische Reich deutscher Nation
nach 1648 ................................................................................................... 7-26
KATALOGTEIL
I
Kaiser, Könige und Landesfürsten............................................................ 27-52
II
Österreich in den Friedensschlüssen des Reiches ..................................... 53-63
III
Türkenabwehr und Reichstürkenhilfe....................................................... 64-79
IV
Wien als Kaiserresidenz ........................................................................... 80-95
V
Das Kaisertum Österreich und das Ende des Heiligen
Römischen Reiches ................................................................................ 96-107
VI
Symbole und Strukturen ....................................................................... 108-113
ANHANG
Abkürzungen ....................................................................................................... 114
ZUM GELEIT
Der 18. Mai 1804 mit der Selbstproklamation Napoleons zum „Kaiser der
Franzosen“ war nicht von ungefähr gekommen und auch die daraus resultierenden
Wünsche des Korsen gegenüber dem „Heiligen Römischen Reich Deutscher
Nation“, das der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 schon nur mehr als
„Deutsches Reich“ bezeichnet hatte, waren absehbar. Es ging dabei nicht allein um
die Herausgabe des Schwertes und des Evangelienbuches Karls des Großen, die
durch Frankreich von Kaiser Franz II. verlangt wurden, Staatskanzler Johann
Philipp Graf Cobenzl sah in der Folge unter anderem als Möglichkeiten:
Es sey nun, daß dieser erbliche Titel auf die eigenen Hauslande radiziert werde,
wodann die so ansehnlichen in der Österreichischen Monarchie vereinigten Königreiche
und Staaten allerdings einen der Kaiserkrone würdigen Komplexus darbiethen
würden […].
Zwei Jahre lang war Franz II./I. somit Träger zweier Kaiserkronen, eine
politisch/diplomatisch nicht immer klare Situation.
Am 11. August 1806 erfolgte in Wien die feierliche Proklamation des
Erbkaisertums Österreich.
Seine Majestät haben Sich in dieser Hinsicht nach reiflicher Überlegung
entschlossen, den neuen erblichen Kaiser-Titel nicht auf eines von Ihren Erbländern in
Sonderheit, sondern auf den Complex um aller ihrer unabhängigen Staaten und auf die
Person des Regenten, der diese Staaten unter seinem Szepter vereinigt, dergestalt zu
radizieren, daß die einzelnen Königreiche und Staaten Ihre bisherigen Titeln,
Verfassungen und Vorrechte ungeschmälert beibehalten; desgleichen auch jene
Verhältnisse vollkommen aufrechterhalten werden, durch welche Ihre deutschen
Erblande mit dem deutschen Reich verknüpft sind.
Franz I. von Österreich hatte mit seiner Würde keine Freude und er entwickelte
auch keine innere Beziehung zur Österreichischen Kaiserkrone. Dass ihm die
deutsche Kaiserkrone nichts bedeutete, lag an den Zeitumständen, dass er aber aus
der österreichischen Kaiserwürde so gar nichts gemacht hat, ist weniger
verständlich, wie der Historiker Helmut Rumpler mit Recht meint.1
Ging das 200-Jahrgedenken der Gründung des Österreichischen Kaisertums ohne
spezielle Veranstaltungen vorüber, so steht 1806/2006 im Mittelpunkt mehrer
„Erinnerungen“.
1
Vgl. allgemein dazu R u m p l e r , Helmut: Eine Chance für Mitteleuropa. Bürgerliche Emanzipation
und Staatsverfall in der Habsburgermonarchie (= Österreichische Geschichte 1804–1914, hrsg. v.
Herwig Wolfram), Wien 1997, 9. S. 57 ff.
1
Im Rahmen der EU-Präsidentschaft eine Ausstellung zu veranstalten war schon
seit längerem ein Anliegen der Präsidialsektion des Bundeskanzleramtes und der
Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs. Dass dafür die Abteilung
Haus-, Hof- und Staatsarchiv mit den dort verwahrten einschlägigen Materialien zu
1806 und seiner Vorgeschichte als Ort der Exposition bestens geeignet wäre, stand
nach einer vorerst anders angedachten Version, die bedauerlicherweise nicht
zustande kam, sofort fest. Die anderen historischen Abteilungen des
Österreichischen Staatsarchivs wurden wie stets bei Veranstaltungen der
Gesamtinstitution eingebunden. Es ist das Vorrecht des Generaldirektors allen an
der Planung und Durchführung Beteiligten Dank zu sagen, besonders dem Direktor
des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Hofrat Hon.-Prof. Dr. Leopold Auer und den
unmittelbaren Mitarbeitern für diese Ausstellung, Herrn Hofrat Mag. Dr. Michael
Göbl und Herrn Mag. Thomas Just. Sie waren diejenigen, die das Konzept und
gemeinsam mit den Damen und Herren ihrer Abteilung sowie den übrigen
Leihgebern die Ausstellung erarbeitet haben.
Für die Informationsarbeit und den Katalog zeichnet die Stabsabteilung des
Österreichischen Staatsarchivs mit Herrn Hofrat Dr. Gerhard Artl und Frau
Amtsdirektorin Michaela Follner in bewährter Weise verantwortlich. Diese
Ausstellung bietet den Besucherinnen und Besuchern ein informatives Bild der für
Österreich sehr entscheidenden Zeit am Beginn des 19. Jahrhunderts und auf ihr
aufbauend sollte das Interesse an der Geschichte der behandelten Zeit, gerade auch
während der Präsidentschaft in der Europäischen Union, bei den Besucherinnen
und Besuchern noch erhöht werden.
Hon.-Prof. Dr. Lorenz MIKOLETZKY
Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs
2
ÖSTERREICH UND DAS HEILIGE RÖMISCHE REICH.
GEDANKEN ZUR AUSSTELLUNG
LEOPOLD AUER
Mit der vom Österreichischen Staatsarchiv veranstalteten Ausstellung soll zum
Jubiläum des Reichsendes die Beziehung Österreichs zum Heiligen Römischen
Reich thematisiert werden, die gleichzeitig mit der Frage nach dem Platz
Österreichs in der deutschen Geschichte verbunden ist. Die Antwort auf diese
Frage ist – unnötig zu erwähnen – eng mit der jeweiligen Gegenwart und
politischen Situation verknüpft und sieht für 1848 anders aus als für 1867, für
einen Historiker wie Heinrich von Srbik anders als für uns, wobei es auch in der
gegenwärtigen österreichischen Historiographie Strömungen gibt, die die
Verbindung zur deutschen Geschichte stärker betonen, und andere, die den
habsburgischen Vielvölkerstaat stärker in den Vordergrund stellen
Das Heilige Römische Reich, das vor zweihundert Jahren zu Ende gegangen ist,
war ein politisches Gebilde ganz eigener Art. Nach den immer wieder zitierten
Worten Samuel von Pufendorfs, der im Zusammenhang damit auch den Begriff des
Monstrums verwendet hat, stellte es weder eine beschränkte Monarchie noch ein
System von mehreren durch ein Bündnis verknüpften Staaten dar, sondern am
ehesten ein Mittelding zwischen beiden. Aus dem Wunsch nach einer Fortsetzung
des westlichen Teiles des Imperium Romanum unter Karl dem Großen in
Konkurrenz zu Byzanz entstanden, entwickelte es sich seit dem 15. Jahrhundert in
Richtung eines Staates der Deutschen, auch wenn es das nie ganz geworden,
sondern bis zu seinem Ende ein übernationales Gebilde eigener Prägung geblieben
ist. Eben deshalb drängt sich auch bei aller Unterschiedlichkeit der Vergleich mit
der heutigen Europäischen Union auf, der der Beschäftigung mit dem Alten Reich
neue Aktualität verleiht.
Österreich war bis zur Niederlegung der römischen Kaiserkrone durch Kaiser
Franz II. ein Teil dieses Reiches. Alles was zum heutigen Österreich gehört, hatte
stets auch einen Teil des Reiches gebildet, auch wenn Österreich seit 1526 seine
Bestimmung zunehmend in der durch die Vereinigung Böhmens und Ungarns mit
den österreichischen Erblanden entstandenen Habsburgermonarchie fand, die seit
Philipp Wilhelm Hörnigks bekanntem Buch „Österreich über alles, wenn es nur
3
will“ (1684) immer häufiger und mit der Errichtung des Kaisertums 1804 auch
offiziell als Österreich bezeichnet wurde.
Das Verhältnis zwischen diesen beiden zeitweise ganz unterschiedlichen
Reichsgebilden und den ihnen zugrunde liegenden Konzeptionen, das im
Verhältnis zwischen deutscher und österreichischer Geschichte eine gewisse
Entsprechung findet, war über Jahrhunderte hinweg ein komplexes und
ambivalentes. Einerseits entwickelte sich schon früh das Bewusstsein einer
auserwählten Stellung innerhalb des Reiches, wie es unter Rudolf dem Stifter in
der Bezeichnung Herz und Schild des Reiches und später in der Türkenabwehr zum
Ausdruck kommt; andererseits lässt sich ebenfalls schon ab dem späten Mittelalter
das Entstehen einer gewissen Distanz beobachten, die zu Ausnahmen im Verhältnis
zu Reichsinstitutionen führen konnte. Die Doppelfunktion der Habsburger als
Reichsoberhaupt und Herrscher der Habsburgermonarchie führte immer wieder zu
„Parallelaktionen“ (z. B. österreichische neben kaiserlichen Gesandten wie in
Münster und Osnabrück, doppelte Vertragsabschlüsse mit dem Reich und der
Monarchie wie z. B. Rastatt/ Baden) aber auch zu Konflikten zwischen Reichs- und
österreichischen Institutionen oder zwischen Reichs- und österreichischer Politik
(z. B. in der Behandlung der italienischen Reichslehen, bei der San Remo-Frage,
beim Reichshofratsprozeß gegen Friedrich den Großen etc.). Die Ideologie von der
auserwählten Stellung des Erzhauses, die letztlich auf Rudolf den Stifter
(aufgegriffen von Friedrich III.) zurückgeht, wurde aus einer Haltung gegen das
Reich entwickelt, erhielt ihre reale Basis aber erst durch das Kaisertum der
Habsburger, das im Bewusstsein späterer Zeiten mit dem anschließenden
österreichischen Kaisertum zu einer Einheit verschmolz (so wenn etwa Maria
Theresia im Gedächtnis volkstümlicher Überlieferung als österreichische Kaiserin
erscheint).
Mit der Auflösung des Reiches wurde, um mit der österreichischen Historikerin
Brigitte Mazohl-Wallnig in ihrem aus Anlass des Reichsendes veröffentlichten
Buch zu sprechen, „in Österreich eine politische Tradition hinterlassen, welche
dem Siegeszug des Nationalstaats bis zuletzt das Modell einer multinationalen
Ordnung gegenüberstellte“. Ähnliches gilt für die Traditionen der
Geschichtswissenschaft. Die österreichische Geschichtswissenschaft konnte nicht
wie die deutsche nach der Reichsgründung von Versailles die Reichsgeschichte als
Vorgeschichte eigener nationaler Staatlichkeit verstehen. Vielmehr suchte sie die
übernationale Tradition des Reiches mit der übernationalen Struktur der
Habsburgermonarchie in Einklang zu bringen, und entwickelte daher ein
besonderes Verständnis für die Spätzeit des Reiches, das von Fritz Fellner als
Kennzeichen der österreichischen Geschichtswissenschaft vor und nach dem Ersten
Weltkrieg im Verhältnis zum Reichsproblem angesehen wird. Das Jahr 1945 hat
diese Tradition vorerst unterbrochen, weil die Beschäftigung mit dem Reich durch
4
die nationalsozialistische Reichsideologie diskreditiert war. Gerade der Rückgriff
auf Positionen wie jene Hans von Voltelinis könnte aber einen neuen Zugang zur
Reichsgeschichte eröffnen, der über Österreich hinausweist und die übernationale
Komponente der Reichsgeschichte hervorhebt, die auch mit deutscher Geschichte
nie einfach deckungsgleich gewesen ist. Deutsche, österreichische und Reichsgeschichte erscheinen in solcher Sicht wie Kreise unterschiedlicher Größe und
unterschiedlicher Mittelpunkte, deren Flächen sich teilweise überlagern.
Für den Entschluss zur Ausstellung hat neben dem Umstand, dass sie Teil des
kulturellen Rahmenprogramms der EU-Präsidentschaft Österreichs sein soll, die
Überlegung eine Rolle gespielt, dass Österreich einige wesentliche Stücke aus der
Erbmasse des Reiches wie die Reichskleinodien oder die Reichsarchive besitzt.
Auch sonst hat die Zugehörigkeit zum Reich ihre Spuren in der österreichischen
Geschichte hinterlassen; vor allem die Entwicklung Wiens ist stark von seiner
Rolle als Kaiserresidenz geprägt worden. Die Ausstellung präsentiert in sechs
Gruppen ausschließlich archivalische Dokumente aus den Abteilungen des
Österreichischen Staatsarchivs, vornehmlich der Abteilung Haus-, Hof- und
Staatsarchiv, die die Rolle Österreichs im Reich veranschaulichen sollen.
Schwerpunkte bilden dabei die Doppelfunktion der Habsburger als Kaiser bzw.
Könige und Landesfürsten, die häufig eine Entsprechung in dem konkurrierenden
oder parallelen Abschluss von Verträgen zwischen dem Reich und/oder Österreich
einerseits und europäischen Mächten andererseits findet, die das Reichs- mit dem
österreichischen Interesse verbindende Türkenabwehr und der schriftliche
Niederschlag, den die Rolle Wiens als Kaiserresidenz seit der frühen Neuzeit in
archivalischen Dokumenten gefunden hat. Ein besonderes Kapitel ist dem
Übergang zum Kaisertum Österreich und dem Ende des Reiches gewidmet, womit
zugleich die Verbindung zum zweihundertjährigen Jubiläum des Reichsendes als
Anlass der Ausstellung hergestellt wird. Zahlreiche Veranstaltungen werden auf
dieses Jubiläum aufmerksam machen, vor allem auf die große kulturhistorische
Reichsausstellung, die ab Ende August 2006 in zwei Teilen in Magdeburg (für das
Mittelalter) und in Berlin (für die Neuzeit) zu sehen sein wird, ist hier hinzuweisen.
Ihr soll die im Verhältnis dazu kleine Ausstellung des Österreichischen
Staatsarchivs, die aber nichtsdestoweniger wichtige Objekte präsentieren kann, die
zum Teil dann auch in Magdeburg und Berlin gezeigt werden, gleichsam als
Präludium vorangehen.
5
ÖSTERREICH UND DAS HEILIGE RÖMISCHE REICH
DEUTSCHER NATION NACH 1648
KARL OTMAR VON ARETIN
Nach Ansicht der Historiographie des 19. Jahrhunderts stellte der Westfälische
Friede einen Tiefpunkt in der Geschichte der Römischen Kaiser dar2. Als die
Vertragsinstrumente in Münster unterschrieben wurden, war der Kaiser militärisch
besiegt. Seine Rechte sah man in einer Weise beschränkt, die Gustav Droysen zu
der Überzeugung brachte, das Heilige Römische Reich deutscher Nation habe 1648
zu existieren aufgehört3. Im Dreißigjährigen Krieg und in den ersten Jahren nach
dem Westfälischen Frieden erschienen so viele Schmähartikel gegen das Haus
Habsburg, dass es nicht verwunderlich gewesen wäre, wenn die Kaiserwürde auf
eine andere Dynastie übergegangen wäre4. Aber weder im Frieden noch in den
ersten Jahren danach war die Idee, Kaiser Ferdinand III. abzusetzen, ernsthaft
erwogen worden. Seine Politik wurde aber mit Argusaugen dahin beobachtet, wie
er sich zu den Bedingungen des Westfälischen Friedens verhalten würde. Würde er
die Beschränkungen seiner Macht hinnehmen oder würde er versuchen, den
Frieden zu seinen Gunsten zu revidieren. Um das zu verhindern, hatten die
Siegermächte Frankreich und Schweden den Frieden garantiert. Es blieb zwar
unklar, was diese Garantie konkret bedeutete, aber eine von Ferdinand III.
angestrebte Revision des Friedens hätte mit Sicherheit eine Reaktion der
Garantiemächte herausgefordert. Aber Ferdinand dachte nicht daran. Er ließ, als
der erste Reichstag nach dem Frieden 1653 in Regensburg zusammentrat, den Text
des Friedens mit allen seinen Paragraphen in den Reichsabschied aufnehmen und
damit zu einem Teil der Reichsverfassung machen. Er blieb auch bei dieser
Haltung, als 1649 die französische Monarchie durch den Frondeaufstand (1649–
1653) in eine schwere Existenzkrise geriet. Der spanische Vetter Philipp IV.
drängte ihn, den Kampf wieder aufzunehmen. Aber Ferdinand versagte sich, wohl
wissend, dass er mit einer Entscheidung für einen Krieg sein Kaisertum aufs Spiel
2
Die vorgetragenen Gedanken sind die Quintessenz meiner vierbändigen Darstellung „Das Alte
Reich 1648–1806“, Stuttgart 1993–2000. Auf dieses Werk sei allgemein verwiesen.
D r o y s e n , Gustav: Geschichte der preußischen Politik. Teil 3 Abt. 1, 1861, S. 338 f.
Der härteste Angriff auf das habsburgische Kaisertum ging von Borislaw von Chemnitz und seinem
unter dem Pseudonym Hippolithus a Lapide zwischen 1640 und 1647 erschienen Schrift Dissertatio
de ratione status in Imperio nostro Romano-Germanico aus.
3
4
7
setzen würde. Die 158 Jahre bis 1806 blieben der Kaiser und das Reich den
Bedingungen des Westfälischen Friedens unterworfen.
Ferdinand III. schuf mit seiner Entscheidung die Voraussetzung für das
Römische Kaisertum des Hauses Österreich nach 1648. Sein Sohn Leopold fügte in
seiner langen Regierungszeit eine zweite wichtige Tatsache hinzu. Indem er sich
für die Existenz mindermächtiger Reichsstände einsetzte und mit seiner Politik die
politische Bedeutung der Landstände bei den mächtigeren Reichsfürsten
unterstützte, gab er dem Einfluss des Kaisers im Reich eine Basis, die bis zur
Säkularisation tragfähig blieb. Die von ihm herbeigeführte Lösung der
Reichsverfassung band alle Glieder des Reiches in die Reichsverteidigung ein. Die
Bedrohung des Reiches durch die Kriege Ludwigs XIV. und den Ansturm der
Türken ließ diese Leistung des Kaisers in den Hintergrund treten. Sie wurde zur
Belastung, als Österreich nach dem Spanischen Erbfolgekrieg in den Rang einer
Großmacht aufstieg. Leopolds Reichspolitik entsprach zwar der im Westfälischen
Frieden konzipierten Rolle des Reiches als Kernstück einer europäischen
Friedensordnung, sie wurde aber zum Hindernis, als mit Preußen eine
protestantische Großmacht im Reich entstand. Reichspolitik und österreichische
Großmachtpolitik gingen seither in Wien getrennte Wege. Im Kaisertum
Österreichs von 1804 vollendete sich die in der Pragmatischen Sanktion Karls VI.
angelegte Entwicklung Österreichs zur eigenständigen souveränen Existenz
außerhalb des Reiches.
I
Zunächst galt es, das Vertrauen der Reichsstände zu gewinnen. Es war ein kluger
Schachzug Kaiser Ferdinands III., den Reichstag in Regensburg mit allem Pomp,
den das Reich entwickeln konnte, zu eröffnen. Noch vor Beginn der
Verhandlungen gelang dem Kaiser ein wichtiger Erfolg. Die Kurfürsten wählten
am 31. Mai 1653 in Regensburg seinen Sohn Ferdinand zum Römischen König.
Damit war klar, dass an der Kaiserwürde der österreichischen Habsburger nicht
gerüttelt werden sollte. Am 30. Juni eröffnete der Kaiser feierlich den Reichstag5.
Neben der Aufnahme des gesamten Textes des Westfälischen Friedens in den
Reichsabschied sind auf diesem Reichstag eine Reihe wichtiger Beschlüsse gefasst
worden. Das Reichskammergericht wurde reformiert und eine Exekutions- und
Visitationsordnung beschlossen. Die Stellung des Städtekollegiums am Reichstag
gegenüber dem Kurfürstenkollegium und dem Fürstenrat wurde geregelt. Mit
großem Geschick wehrte der Kaiser alle Angriffe auf seine Stellung ab. Dieser
5
Der Regensburger Reichstag von 1653/54 hat in der Arbeit von M ü l l e r , Andreas: Der
Regensburger Reichstag von 1653/54, eine Studie zur Entwicklung des Alten Reiches nach dem
Westfälischem Frieden, 1992, eine erschöpfende Darstellung gefunden.
8
Reichstag hatte bewiesen, dass das Reich auch unter den Bedingungen des
Westfälischen Friedens von einem Kaiser regiert werden konnte.
Ferdinands Stellung auf diesem Reichstag war gegen Ende so stark, dass er am
16. März 1654 aus eigener Machtvollkommenheit und ohne die Kurfürsten und
Fürsten zu fragen eine neue Reichshofratsordnung erließ. Der Reichshofrat war
oberste Instanz, Verfassungsgericht und oberster Lehenshof. In bestimmten Fällen
konnten Untertanen, ebenso wie vor dem Reichskammergericht, gegen ihren
Landesherren klagen. 1654 starb der ein Jahr zuvor zum Römischen König
gewählte Ferdinand IV. Der zweite Sohn des Kaisers, Leopold, war erst 14 Jahre
alt und konnte als Minderjähriger nicht zum Römischen König gewählt werden.
Als Ferdinand III. 1657 starb war es daher zweifelhaft, ob Leopold zum Kaiser
gewählt werden würde. Es herrschte lange Zeit Unstimmigkeit darüber, ob man den
gerade 18 Jahre alt gewordenen Habsburger zum Kaiser nominieren sollte. Mehr
als ein Jahr war seit dem Tod Ferdinands III. am 2. April1657 vergangen, als
Leopold I. am 1. August 1658 gewählt wurde6. Die Wahl seines Onkels Erzherzog
Leopold Wilhelm, Erzbischof von Magdeburg, des bayerischen Kurfürsten
Ferdinand Maria, ja sogar Ludwigs XIV. wurde erwogen und wieder verworfen.
Der junge, ungewöhnlich hässliche, aber hochbegabte Leopold musste sich erst das
Vertrauen im Reich erobern.
Leopolds Ansehen im Reich hatte gleich zu Beginn seiner Regierungszeit einen
Dämpfer erhalten. Die mächtigeren Fürsten verbanden sich im selben Jahr 1658 im
ersten Rheinbund und gaben damit unmissverständlich zu verstehen, dass sie die
Reichspolitik bestimmen wollten. Der Protektor des Rheinbundes war Ludwig
XIV. Dieser verspielte durch seine aggressive Politik jedoch die Möglichkeiten, die
er als Garant des Westfälischen Friedens im Reich besaß. Im Devolutionskrieg,
dem Pfälzischen Erbfolgekrieg und den berüchtigten Reunionen, riss der
französische König im Elsaß und der Pfalz Stück für Stück des Reichsgebietes an
sich. Ludwig XIV. wurde vom Partner zum bedrohlichen Aggressor. Die
Besetzung Straßburgs 1681 war ein Höhepunkt dieser Politik, die im Reich
Empörung auslöste. Schon 1667 ließ sich der Rheinbund nicht mehr verlängern.
Das Ansehen Leopolds I. hatte zugenommen, auch wenn er nicht die Macht besaß,
die verlorenen Gebiete zurückzuerobern. Seine Armeen wurden während der
Kriege zum großen Teil durch Subsidien von den Seemächten Holland und
England bezahlt. Das hatte zur Folge, dass in den Friedensschlüssen die
Forderungen von Kaiser und Reich von den Geld gebenden Mächten nur selten
berücksichtigt wurden. Leopold I. hat die französischen Eroberungen nie
6
Neben der älteren Literatur sind die Verhandlungen, die zur Wahl Leopolds I. führten ausführlich
dargestellt bei R e d l i c h , Oswald: Weltmacht des Barock. Österreich in der Zeit Kaiser Leopold I.,
1961, S. 43-47.
9
anerkannt. Im Regensburger Stillstand 1684 wurde er gezwungen, zwanzig Jahre
auf Rückforderungen zu verzichten.
Die Siege Prinz Eugens gegen die Türken verliehen dem Kaisertum den Glanz,
Verteidiger des Christentums gegen die Ungläubigen zu sein. Die im Ganzen
erfolgreiche Abwehr gegen die aggressive Politik Ludwigs XIV. und die Erfolge
im Kampf gegen die Türken nach der Belagerung von Wien 1683 erhöhten das
Ansehen Leopolds als Kaiser. Fast noch wichtiger waren die Erfolge, die Leopold
I. in der inneren Reichspolitik errang. Im ersten Rheinbund hatten sich die
mächtigeren Fürstenstände unter den Schutz der Garantiemacht Frankreich gestellt.
Sie hatten damit eindrucksvoll bestätigt, dass sie die im Westfälischen Frieden
enthaltenen Möglichkeiten, das Reich in eine Föderation mächtiger Fürsten zu
verwandeln, verwirklichen wollten. Die in diesem Frieden besonders
hervorgehobene Landeshoheit der Reichsfürsten und deren Recht, Bündnisse mit
auswärtigen Mächten zu schließen, betonten diese Tendenz.
Derselbe Friede sprach aber auch eine Garantie für die Existenz aller
Reichsstände, also auch der Mindermächtigen und der geistlichen Fürsten, der
Reichsgrafen, der Reichsstädte und der Reichsritterschaft aus. Für diese hatte das
Bündnisrecht mit auswärtigen Mächten, zum Teil auch die Landeshoheit keine
bzw. nur eine untergeordnete Bedeutung. In einem zähen Kampf gelang es Leopold
I., die föderalistischen Tendenzen der größeren Stände zurückzudrängen und die
Rechte der so genannten Mindermächtigen zu stärken. Mit Recht sah er in ihnen
seine eigentliche Klientel, deren Existenz durch ihn und die obersten
Reichsgerichte gesichert wurde. Die Reichsstädte und die Reichsritterschaft
unterstanden dem Kaiser direkt. Die geistlichen, die mindermächtigen Fürsten und
Reichsgrafen sahen im Kaiser ihren Schutzherren vor der Bedrohung durch die so
genannten armierten Fürsten, wie sich jene Fürsten nannten, die genügend Geld
besaßen, um eine eigene Truppe zu unterhalten.
Die im Westfälischen Frieden den Reichsfürsten eröffnete Möglichkeit,
Bündnisse mit auswärtigen Mächten zu schließen, war für die armierten Stände
Anlass, Überlegungen anzustellen, um eigene größere Armeen zu unterhalten.
Ohne solche war ja dieses Bündnisrecht kaum zu verwirklichen. Die in den meisten
Ländern existierenden Landstände, mit ihrem Recht, Steuern zu bewilligen,
konnten hier leicht eine Behinderung bilden. Zahlreiche Fürsten fühlten sich durch
die Landstände auch in ihrer Landeshoheit eingeschränkt. Bei seinen
Bestrebungen, die Mindermächtigen zu schützen, engagierte sich Leopold I. daher
für die Rechte der Landstände und insbesondere für ihr Privileg, Steuern zu
bewilligen. Bei den Verhandlungen, die zum Westfälischen Frieden führten, wurde
von protestantischen Fürsten zum ersten Mal die Forderung erhoben, die
Landstände zu verpflichten, alle Kosten für die Landesverteidigung zu tragen. Mit
10
dieser Forderung konnten sich die Fürsten in Münster und Osnabrück nicht
durchsetzen. Sie wurde aber auf dem ersten Reichstag nach dem Frieden 1653
erneut erhoben. Auch da gelang es den Fürsten nicht, ihr Anliegen ganz zu
verwirklichen. In der auf dem Reichstag von Regensburg von 1653/54
beschlossenen Exekutionsordnung wurden die Landstände jedoch zum ersten Mal
verpflichtet, die ihrem Land in Reichs- und Kreisangelegenheiten
verfassungsmäßig erwachsenen Belastungen mit zu tragen. Was die Kosten für die
Landesverteidigung betraf, wurde im § 180 des Reichsabschieds den Landständen
auferlegt, für den Unterhalt der Landesfestungen und Garnisonen, „einen
beihilflichen Beitrag“ zu leisten. Das war wieder einer jener unklaren
Bestimmungen, wie sie auch im Text des Westfälischen Friedens mehrfach zu
finden waren, und natürlich einen heftigen Streit über die Auslegung auslösten. Im
so genannten Reichsabschied waren die Ergebnisse des Reichstages in schriftlicher
Form zusammengefasst und wurden damit Reichsgesetz.
In der Wahlkapitulation für Leopold I. von 1658 setzten die Kurfürsten
Bestimmungen durch, die den Landständen erhebliche Beschränkungen
auferlegten. Ohne Genehmigung des Landesherren durften sie keine Versammlung
abhalten. Sie durften nicht von sich aus die Höhe der Steuern bestimmen, und sie
durften nicht am Reichshofrat gegen ihren Landesherren klagen. Seit 1663 tagte
der Reichstag in Regensburg als Gesandtenkongress ständig. Auf diesem Reichstag
brachte Kurfürst Ferdinand Maria von Bayern einen Entwurf eines Reichsgesetzes
ein, das die Landstände verpflichtete, die gesamten Kosten der von den Fürsten
unterhaltenen Armeen zu übernehmen. Der Antrag fand im Reichstag eine breite
Mehrheit. Die Forderung war berechtigt, denn das Recht, mit auswärtigen Mächten
Bündnisse abzuschließen, hatte ja nur Sinn, wenn die Fürsten über eigene Truppen
verfügten. Kaiser Leopold I. weigerte sich jedoch, den vollen Wortlaut des
Gesetzes zu ratifizieren. Ein Gutachten des Reichshofrates hatte ihn gewarnt, dass
bei In- Kraft- treten des Gesetzes die Fürsten die Kosten ihrer Armeen so
hochtreiben würden, dass die Landstände daran zugrunde gehen würden. Der
Kaiser ratifizierte daher nur jenen Teil des Reichstagsbeschlusses, der die
Landstände verpflichtete, den Unterhalt der zur Reichsverteidigung notwendigen
Truppen zu übernehmen.
Das war eine kluge Lösung, die nur den Nachteil hatte, dass die zur
Reichsverteidigung notwendigen Mittel nicht näher fixiert wurden. Zwar gab es
eine Matrikel aus dem Jahre 1521. Aber die hier festgehaltenen Werte und
Angaben waren längst überholt. Die Kurfürsten und Fürsten, die den Beschluss des
Reichstages getragen hatten, waren über das Verhalten des Kaisers so empört, dass
sie einen Bund gründeten, der den Kaiser zwingen sollte, das Gesetz doch mit
vollständigem Wortlaut zu ratifizieren. Sie wollten bis dahin alle kaiserlichen
Geldforderungen am Reichstag ablehnen. Das war eine ernste Warnung, denn das
11
Reich wurde in dieser Zeit von Ludwig XIV. und den Türken bedroht. Aber
Leopold blieb hart. Er ließ sich wegen der Ratifizierung des Reichsgesetzes in
keine Verhandlungen ein. Wohl aber begann er 1680 Gespräche über eine
Reichskriegsverfassung. Die Fürsten größerer Länder, die so genannten Armierten,
boten eine Reichsarmee an, die aus ihren eigenen Armeen gebildet werden sollte.
Die kleineren Territorien, die mindermächtigen Reichsfürsten, Reichsgrafen und
Reichsstädte, sollten mit Geldzahlungen zum Unterhalt der Privatarmeen der
Fürsten beitragen. Damit hätten die Fürsten zwei Fliegen mit einer Klappe
geschlagen. Die Landstände hätten die Kosten dieser Armeen, die ja nun Teile der
Reichsverteidigung gewesen wären, tragen müssen. Der Kaiser aber wäre von
diesen Armeen abhängig gewesen.
Leopold ließ sich deshalb auf dieses Angebot nicht ein. In eingehenden
Verhandlungen erreichte er in der vorläufigen Reichskriegsverfassung die Bildung
einer Reichsarmee von im Frieden 40 000 Mann, die in Kriegszeiten verdoppelt
und verdreifacht werden konnte. Sie sollten nicht von den Fürsten, sondern von
den Reichskreisen gebildet werden. Die Reichskreise legten fest, wie viele
Soldaten der einzelne Reichsstand zu stellen hatte. Das Reich war seit dem 16.
Jahrhundert in zehn Reichskreise aufgeteilt. Die Kreise hatten beim Unterhalt und
der Organisation des Reichskammergerichtes eine wichtige Funktion. Nun kam die
Organisation der Reichsverteidigung dazu. Was dabei herauskam, war eine
merkwürdige Armee. Wie sollte ein schlagkräftiges Heer entstehen, wenn kleinere
Reichsgrafen oder Reichsstädte z. B. nur einen Infanteristen und zwei Reiter zu
stellen hatten, Johann Jacob Moser schrieb denn auch im 6. Band seines „neuen
Teutschen Staatsrechts“:
Die bei einem Reichskrieg und einer Reichsarmee sich äußernden Gebrechen sind
groß, auch viel und mancherlei, daß man, so lange das Teutsche Reich in seiner jetzigen
Verfassung bleibt, demselben auf ewig verbieten sollte, einen Reichskrieg zu führen, so
lange es möglich ist7.
Kaiser Leopold war es damit gelungen, den für die Mindermächtigen so
bedrohlichen Gegensatz zwischen den Armierten und Nichtarmierten zu beseitigen.
Zur Reichsarmee trugen alle bei, auch wenn sie nur wenige Mann zu stellen hatten.
Mit dieser Reichskriegsverfassung waren auch die Kosten fixiert, die die
Landstände für das Militär zu tragen hatten. Eine reine Verteidigungsarmee war
entstanden, die z. B. die Grenzen des Reiches nicht überschreiten durfte. In der
akuten Bedrohung durch die Kriege Ludwigs XIV. und den Ansturm der Türken
war Leopold ein großes Risiko eingegangen. Diese Armee war nur in Verbindung
mit der kaiserlichen österreichischen Armee einsetzbar. 1681 war die vorläufige
Reichskriegsverfassung vom Reichstag beschlossen und vom Kaiser ratifiziert
worden. Kaiser Leopold hatte damit auch die Absicht vieler Fürsten durchkreuzt,
7
M o s e r , Johann Jacob: Neues Teutsches Staatsrecht. Band 6, S. 810.
12
über eigene Armeen zu verfügen. Das Bündnisrecht der Fürsten war damit ziemlich
wertlos geworden.
Über diese Reichsarmee ist viel gespottet worden. Wenn man sie vom
militärischen Standpunkt her betrachtet, ist der Spott nicht unberechtigt. Aber
Leopold I. ging es nicht um eine schlagkräftige Armee. Er wollte den seit dem
Westfälischen Frieden möglichen Aufstieg von Reichsfürsten zu bündnisfähigen
völkerrechtlichen Partnern verhindern. In diesem Zusammenhang war es wichtig,
die absolutistischen Neigungen der Reichsfürsten zu hemmen, indem die Existenz
ihrer Landstände gesichert wurde. Nach 1681 ist es auch keinem Reichsfürsten
mehr gelungen, sich seiner Landstände zu entledigen. Andererseits ist auch
Leopold damit gescheitert, Landstände, die vor dieser Zeit von ihren Landesherren
beseitigt worden waren, wieder zum Leben zu erwecken, aber insgesamt hatte er
sich als Kaiser durchgesetzt. Die Zähigkeit mit der er für die Rechte der
Landstände eintrat zeigt, dass er erkannt hatte, dass er in den so genannten
Mindermächtigen seine treueste Klientel besaß. Eine Verpflichtung, für die
gesamten Kosten der fürstlichen Armeen aufzukommen, hätte das wichtige Recht
der Landstände, das Steuerbewilligungsrecht ausgehöhlt. Indem sie nur die zur
Reichsverteidigung notwendigen Ausgaben als feste Summe in ihrem Etat hatten,
konnten die Landstände bei den Postulatsverhandlungen an den Landesherren
Forderungen stellen und Anregungen geben. Entgegen dem Text seiner
Wahlkapitulation ließ der Kaiser Klagen der Landstände am Reichshofrat zu. Das
Ansehen des Kaisers war Anfang des 18. Jahrhunderts so gestiegen, dass die
Fürsten Entscheidungen des Reichshofrates zu Gunsten ihrer Landstände
akzeptierten. Das Eintreten Leopolds für das Steuerbewilligungsrecht der
Landstände zeigt seinen Willen, sich nicht den absolutistischen Neigungen der
großen Reichsstände zu unterwerfen. Am Reichshofrat scheiterten alle Versuche
selbst so mächtiger Herren, wie des Kurfürsten von Bayern oder der Herzöge von
Württemberg, ihren Landständen das Steuerbewilligungsrecht zu entreißen8. Oft
genügte im 18. Jahrhundert die Drohung der Landstände mit einer Klage am
Reichshofrat, damit die Fürsten ihr Vorhaben aufgaben.
Auch auf eine andere Art hatte Leopold das Ansehen des Kaisers gestärkt. Er
protegierte die geistlichen Fürsten und stärkte auf diese Weise die Stellung seiner
treuesten Anhänger, der Reichsritterschaft. Die katholische Reichsritterschaft besaß
nämlich durch ihre Bedeutung für die geistlichen Fürstentümer eine wichtige
Stellung im Reich und auf dem Reichstag. Die geistlichen Fürsten verbürgten dem
Kaiser am Reichstag die Mehrheit im Kurkolleg und im Fürstenrat. Die adeligen
Domkapitel waren nicht nur Versorgungseinrichtungen, über sie gewann die
8
Vgl. dazu S e i t z , Jutta: Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der
altständischen Repräsentation zum modernen Staat. Göttingen 1999, S. 74 u. ö. sowie H a u g M o r i t z , Gabriele: Würrtembergischer Ständekonflikt und deutscher Dualismus. Ein Beitrag zur
Geschichte des Reichsverbandes Mitte des 18. Jahrhunderts, 1992.
13
Reichsritterschaft auch Einfluss im Reich. Auch die Reichsstädte band Leopold in
sein System ein. Es gelang ihm, den Reichshofrat zur obersten Regierungsinstanz
für die Reichsstädte zu machen, indem er in verstärktem Maße die Finanzen vieler
Reichsstädte vom Reichshofrat überwachen ließ.
Mit diesem schwer zu durchschauenden System schaffte es Leopold I., das
Ansehen des Kaisers nach dem Westfälischen Frieden trotz dessen gegen das
Kaisertum gerichteten Bestimmungen wieder herzustellen. Natürlich hatte seine
Reichspolitik auch Schwächen. Eine davon betraf seine Finanzpolitik. Es ist ihm
nie gelungen, aus eigenen Mitteln eine schlagkräftige kaiserliche Armee
aufzubauen. Durch seine Unterstützung der Landstände erreichte er, dass die
Privatarmeen der Fürsten verfielen. Die Armeen des Kaisers in den Kriegen gegen
Ludwig XIV. und in den Türkenkriegen wurden durch Subsidien auswärtiger
Mächte finanziert. Über Subsidien gelang es auch einigen Fürsten, Armeen zu
unterhalten, mit denen sie sich an den Kriegen der Zeit beteiligten. Die Zerstörung
der Pfalz im Pfälzer Erbfolgekrieg und die Leiden der Reichsstände im Westen
konnten von Leopold nicht verhindert werden. Den Aufstieg der größeren
Reichsfürsten zu selbständigen völkerrechtlichen Subjekten konnte er zwar durch
seine Unterstützung der Landstände behindern, doch musste er zu Beginn des 18.
Jahrhunderts hinnehmen, dass erst der Kurfürst von Sachsen als König von Polen
und wenig später der Kurfürst von Brandenburg als König von Preußen zu
internationaler Bedeutung aufstiegen.
Als Herrscher Österreichs gelang es Leopold, in bescheidenem Umfang
Reformen durchzuführen. Durch seine betont katholische Politik, die auch im
Reich oft mit Befremden registriert wurde, und die er mit großer Härte in Ungarn
durchführte, erlebte er einige Rückschläge. Trotzdem gelang es ihm, seinen
Herrschaftsbereich in Ungarn beträchtlich zu erweitern. Eine Ergänzung, die für
die spätere österreichische Politik in Italien wichtig war, ging von der
Reichsitalienpolitik Leopolds I. aus. Mit derselben Zähigkeit, die er in seiner
Politik den mächtigeren Reichsständen gegenüber zeigte, erneuerte er die Rechte
des Reiches auf Lehen in Oberitalien. Sowohl gegenüber den Türken, wie in Italien
gab er der künftigen österreichischen Politik wichtige Impulse. Seine große
Hoffnung betraf das spanische Erbe. Die ältere Tochter Philipps IV. von Spanien
hatte Ludwig XIV. geheiratet. Die jüngere Tochter war die erste Gemahlin
Leopolds. Von ihr hatte er nur eine Tochter. Seinen Erbanspruch leitete er von der
durch viele Ehen zwischen den habsburgischen Linien befestigten Verbundenheit
und Einheit des Hauses Habsburg ab. Als der letzte spanische Habsburger, Karl II.
am 1. November 1700 starb, hinterließ er ein Testament, in dem er den Enkel
Ludwigs XIV., Philipp von Anjou zum Erben des spanischen Weltreiches
einsetzte. Die Seemächte, durch den Pfälzer Erbfolgekrieg erschöpft, erkannten das
Testament an. Erst als Ludwig XIV. den Fehler beging, seinen Enkel nicht aus der
14
französischen Erbfolge zu entlassen und die Gefahr bestand, dass in der
Vereinigung von Frankreich und Spanien ein gewaltiger Machtblock entstehen
würde, begannen sie sich für die Rechte Leopolds zu interessieren. Zunächst stand
Österreich allein da. Da es sich um Interessen des Hauses Habsburg handelte, war
auch die Erklärung eines Reichskrieges gegen Frankreich fürs erste nicht
durchzusetzen. Leopold war aber nicht gewillt, das spanische Erbe kampflos
seinem Feind Ludwig XIV. zu überlassen.
Auch nach der Anspannung aller Geldmittel war Leopold als Herrscher
Österreichs nur imstande, eine Armee von nicht ganz 30 000 Mann aufzustellen.
Sie sollte die spanischen Reichslehen in Italien, besonders das Herzogtum Mailand
in Besitz nehmen. Es gelang zwar Prinz Eugen, mit seiner weit unterlegenen Armee
mehrfach den Gallospaniern, wie die vereinigte französisch-spanische Armee
genannt wurde, kleinere Niederlagen beizubringen. Mailand konnte er jedoch nicht
erobern. Allzu lange hätte Österreich diese Armee nicht unterhalten können.
Leopold I. hatte zwar dafür gesorgt, das Amt des Kaisers fest im Hause Österreich
zu verankern und seinen Einfluss zu sichern. Als jedoch im spanischen
Erbfolgekrieg die Machtfrage gestellt wurde, zeigte sich, dass Österreich ohne
seine Verbündeten noch keine Achtung gebietende europäische Macht darstellte.
II
Der spanische Erbfolgekrieg hat das Verhältnis Österreichs zum Reich erheblich
verändert. Mit dem Kampf um das spanische Erbe erweist sich der Aufstieg
Österreichs zur europäischen Großmacht9. Am 5. Mai 1705 starb Kaiser Leopold I.
Der Übergang im Amt des Kaisers auf seinen Sohn, Joseph I. war garantiert. 1690
hatten ihn die Kurfürsten zum Römischen König gewählt. Joseph I. war fest
entschlossen, für Österreich alle Möglichkeiten, die das spanische Erbe bot, zu
nutzen. Er umgab sich mit einem Kreis bedeutender Berater, wie Prinz Eugen, die
Grafen Wratislaw, Seliern, Starhemberg, – um nur diese zu nennen –, mit denen er
die Maßnahmen seiner Regierung besprach. Die Siege, die Prinz Eugen zusammen
mit Marlborough im spanischen Erbfolgekrieg errang, brachten Frankreich an den
Rand der völligen Niederlage.
Der Tod Kaiser Josephs I. am 17. April 1711 veränderte die politische Lage. Auf
einmal schien das Reich Kaiser Karls V. wieder zu erstehen. Der von den alliierten
Mächten als König von Spanien vorgesehene Erzherzog Karl wurde im Oktober
desselben Jahres zum Römischen Kaiser gewählt. An der Vereinigung von Spanien
9
Dazu vgl. R e d l i c h , Oswald: Das Werden einer Großmacht. Österreich von 1700 bis 1740. Wien
1938; der auch auf die Verhandlungen Österreichs auf den internationalen Kongressen eingeht.
Neben Redlich ist die Arbeit von M e c e n s e f f y , Grete: Karls VI. spanische Bündnispolitik. Wien
1934 vielleicht die beste, ganz aus den Akten gearbeitete Studie zu nennen.
15
und Österreich in einer Hand hatten die Seemächte kein Interesse. Obwohl der Sieg
über Ludwig XIV. in greifbare Nähe gerückt war, gelang es dem französischen
König, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Karl VI. erlebte im Frieden von
Utrecht, was sein Vater in den Friedensschlüssen von Nijmegen und Rijswijk hatte
hinnehmen müssen. Die Seemächte gingen über die Wünsche von Kaiser und
Reich hinweg. Spanien und die Kolonien gingen an den Enkel Ludwigs XIV. Die
Erbrechte des Kaisers wurden mit den spanischen Niederlanden, dem heutigen
Belgien, und in Italien mit Mailand und dem Königreich Neapel abgegolten. Die
Forderungen des Reiches auf Rückgabe Straßburgs und einer Sicherung der
Westgrenze wurden gar nicht erwähnt. Karl VI. weigerte sich, die Bedingungen
des Friedens von Utrecht anzuerkennen und brach die Verhandlungen ab. Er hoffte
mit Hilfe des Reiches, den Krieg fortsetzen zu können. Die durch die Reichsarmee
verstärkte kaiserliche Armee war jedoch nicht in der Lage, das schwer
angeschlagene Frankreich zu einem für Österreich günstigeren Frieden zu zwingen.
In den Friedensschlüssen von Rastatt und Baden wurden jedoch Österreich und das
Reich gezwungen, die Bedingungen von Utrecht zu akzeptieren. Die Spanier
blieben aus Italien vertrieben. In der Vorstellung, dass die spanischen Niederlande
nur von Spaniern regiert werden konnte, bildete Karl VI. aus spanischen
Emigranten, die die Pyrenäenhalbinsel hatten verlassen müssen, einen spanischen
Rat. Diesem unterstanden Mailand und Neapel. Mit den spanischen Niederlanden,
dem Königreich Neapel und den Eroberungen in Ungarn hatte Österreich seine
größte Ausdehnung erreicht. Österreich war unabhängig vom Reich zur
europäischen Macht aufgestiegen. Allerdings trugen diese Erweiterungen auch den
Keim neuer Konflikte in sich. Ebenso wie Karl VI. den Verlust Spaniens nur
schwer verwand, ging es Philipp V. mit den italienischen Nebenländern. Dass Karl
VI. sie von einem spanischen Rat regieren ließ, machte die Sache nicht einfacher,
wurde doch auf diese Weise von Karl VI. bestätigt, dass es sich um spanische
Länder handelte. Dazu kam, dass die Söhne Philipps V. aus seiner zweiten Ehe mit
der ehrgeizigen Elisabeth Farnese, der Erbtochter von Parma und Piacenza,
Erbrechte in Italien besaßen.
Von Frankreich ging nach 1715 keine unmittelbare Bedrohung des Friedens aus.
Am 1. September 1715 starb Ludwig XIV. Herzog Philipp von Orléans übernahm
die Regentschaft für den minderjährigen Ludwig XV. Das Land war hoch
verschuldet und völlig heruntergekommen. Nach dem die Ressourcen aller
Beteiligten erschöpfenden spanischen Erbfolgekrieg ging es den europäischen
Mächten nicht mehr um Krieg, sondern das Verhindern von Vorherrschaftsplänen
über Europa. Sie taten nach diesem großen europäischen Krieg das, was sie
hundert Jahre später nach den napoleonischen Kriegen und zweihundert Jahre
später nach dem ersten Weltkrieg auch taten: Sie sicherten durch eine Kette
internationaler Kongresse den Frieden. Bei diesen Bemühungen war Österreich der
gleichberechtigte Partner der europäischen Mächte Frankreich, England und
Holland. Es war eine eigenständige europäische Großmacht geworden.
16
Die Bedrohung ging diesmal von Spanien und seinen Versuchen aus, in Italien
wieder Fuß zu fassen. Während Prinz Eugen gegen die Türken bei Peterwardein
1716 und Temesvar 1717 glänzende Siege errang, griff Spanien 1717 unter dem
Minister Kardinal Alberoni Sardinien und Sizilien mit dem Ziel an, das Königreich
Neapel zu erobern. Militärisch hatten die Spanier leichtes Spiel. Aber die
europäischen Mächte waren nicht gewillt, den Frieden durch ein ebenso
leichtsinniges, wie dilettantisches Abenteuer gefährden zu lassen. Frankreich und
England schlossen mit Österreich 1718 eine Allianz, die durch den Beitritt
Hollands zur Quadrupelallianz wurde. Noch im August 1718 wurde die spanische
Flotte von den Engländern vernichtend geschlagen. Das gedemütigte Spanien trat
der Quadrupelallianz bei. In dem von den vier Mächten geschlossenen Vertrag
wurden, sehr zum Ärger des Kaisers, die Erbrechte Elisabeth Farneses in Parma
und der Toskana auf ihren damals dreijährigen Sohn Carlos übertragen. Sowohl die
Farnese in Parma-Piacenza, wie die Medici im Großherzogtum Toskana standen
vor dem Aussterben. Noch lebten Herzog Anton von Parma-Piacenza, der letzte
Farnese, und Gian Gastone, Großherzog der Toskana, der letzte Medici. Das
einzige Zugeständnis, das Karl VI. erreichte, war, dass Toskana und ParmaPiacenza als Reichslehen an den Infanten Carlos kommen sollte. Das war für
Kaiser Karl ein geringer Trost, zumal in diesem Vertrag Spanien das Recht
eingeräumt wurde, Truppen in Parma und Toskana zu stationieren. Mit einer
unglaublichen Zähigkeit wusste der Kaiser, mit allen möglichen und unmöglichen
Ausflüchten, auf den internationalen Kongressen von Cambrai (1724) und Soissons
(1728) die Rückkehr der Spanier nach Italien zu verzögern. Es ging um den
europäischen Frieden. Deshalb waren die europäischen Mächte zufrieden, die
Erbfolgen in Parma und Toskana geregelt zu haben, auch wenn der Kaiser alles
unternahm, um die Rückkehr der Spanier nach Italien zu verhindern. Keine der
europäischen Großmächte verspürte Lust, in einen toskanischen Erbfolgekrieg
verwickelt zu werden.
Österreich entfernte sich mit seiner Politik immer mehr von den Problemen des
Reiches. Dazu kam, dass Karl VI. Österreich unter ein Sonderrecht stellte. 1713
regelte er die Erbfolge in Österreich in der so genannten Pragmatischen Sanktion.
Diese war ein Gesetz, das die zu Österreich gehörenden Länder zu einer Einheit
zusammenfasste. Sowohl die zum Reich gehörenden Erblande, wie Ungarn und die
italienischen Besitzungen bildeten die Großmacht Österreich. In der Pragmatischen
Sanktion war für den Fall, dass kein männlicher Erbe vorhanden war, für die
gesamte Monarchie die weibliche Erbfolge festgesetzt worden. Gegen Ende der
zwanziger Jahre des 18. Jahrhunderts war klar, dass Karl VI. keine männlichen
Erben mehr zu erwarten hatte. Die weibliche Erbfolge widersprach jedoch der
Reichsverfassung. Sie musste für die zum Reich gehörenden Gebiete vom
Reichstag gebilligt werden. Auch international war sie ungewöhnlich und musste
17
von den Mächten anerkannt werden. Gegen Ende der zwanziger Jahre verstärkte
Karl VI. seine Bemühungen, die Pragmatische Sanktion im Reich und international
anerkennen zu lassen. Die Anerkennung des Reichstages erreichte er gegen
erheblichen Widerstand am 3. Februar 1732. Im Jahr davor hatte sie Karl VI. von
England erhalten. Dasselbe gelang ihm mit Spanien und Frankreich. Österreich war
eine unter einem eigenen Erbgesetz stehende Großmacht geworden. Das Reich
wurde zum Anhängsel, das mit seiner Rechtsordnung und seinen Besonderheiten in
Wien immer weniger Verständnis fand. Reichspolitik und österreichische
Großmachtpolitik folgten anderen Gesetzen, wobei die Reichspolitik immer öfter
hinter der Großmachtpolitik zurückstehen musste.
Die Verstrickung in die Konflikte um die italienischen Reichslehen Toskana und
Parma war von ernsten Krisen begleitet. Mehrfach schien Europa vor einem Krieg
zu stehen, versuchte Kaiser Karl VI. das Reich in einem möglichen Waffengang
auf seine Seite zu ziehen. Daher wurden diese Friedensjahre zwischen 1718 und
1732 im Reich auch als eine Zeit ständiger Bedrohungen empfunden. Andererseits
ist die Regierung Karls VI. in Österreich und im Reich die Zeit einer hohen
kulturellen Blüte. Wien als die Hauptstadt Österreichs entwickelte sich in dieser
Zeit zu einer europäischen Metropole. Die reichen österreichischen Adelsfamilien,
die Dietrichstein, Lobkowitz, Auersperg, Seilern und wie sie alle hießen, bauten
sich auf dem 1683 bei der Belagerung von Wien vor der Stadtmauer niedergelegten
Glacis prunkvolle Palais. Wien war aber auch die Hauptstadt des Reiches und
wurde auch als solche im Reich angesehen. Für Reichspublizisten, wie Stephan
Pütter, bürgerte sich eine Art Kavalierstour durch die Städte ein, in denen die
Reichsverfassung lebte10. Sie ging von dem Sitz des Reichskammergerichtes, der
engen Stadt Wetzlar, zur Stätte des Reichstages, der Reichsstadt Regensburg, mit
ihrem Gesellschaftsleben der Reichstagsgesandten und des diplomatischen Korps,
zur Reichshauptstadt Wien, die mit ihrem kulturellen Leben faszinierte. Die Bauten
der Barockbaumeister Fischer von Erlach und Lucas von Hildebrandt verliehen
Wien einen Glanz, der weit ins Reich und nach Böhmen ausstrahlte. Hildebrandts
Hauptwerke, das Gartenpalais Belvedere Prinz Eugens mit seinem Park und das
Palais Schwarzenberg waren barocke Anlagen, die in Europa nichts Vergleichbares
hatten. Der Barock als Reichsstil wurde von den geistlichen Fürsten und Äbten des
Reiches aufgenommen. In vielen reichsunmittelbaren Klöstern entstanden in dieser
Zeit Kaisersäle und Kaiserappartements. Sie waren Ausdruck der engen
Verbundenheit mit dem Kaiser. In der eigentümlichen Mischung von italienischen
und deutschen Einflüssen entstand ein spezifisch österreichisches Staatsgefühl.
Wien stellte eine ausgeprägt katholische Pracht zur Schau, deren Faszination sich
keiner, der diese Stadt besuchte, entziehen konnte. Für den protestantischen Teil
10
B u r g d o r f , Wolfgang: Die Reichsrechtliche Peregrinatio Academica im 18. Jahrhundert, in:
Reichspersonal, Funktionsträger für Kaiser und Reich, hrsg. v. Anette Baumann u. a., KölnWeimar-Wien 2003, S. 21-57.
18
des Reiches hatte diese Hauptstadt aber auch etwas Befremdliches. Nicht alle
konnten sich wie der Reichsrechtler Johann Jacob Moser dieser Faszination
entziehen. Ihm war in Wien am Reichshofrat eine glänzende Karriere in Aussicht
gestellt worden, wenn er zum Katholizismus übertreten würde. Ebenso wie seinem
Kollegen Stephan Pütter, dem es ähnlich ging, verließen sie Wien. Aber sie blieben
von dem Glanz des Wiener Hofes und des Kaisertums tief beeindruckt.
Am Ende seines Lebens wurde Karl VI. in zwei Kriege, in die
Auseinandersetzung um die polnische Königswahl 1733–1735 und in einen
Türkenkrieg 1736–39 verwickelt. In beiden Kriegen rächte sich der schlechte
Zustand der österreichischen Armee. Zur Überraschung des Wiener Hofes griff
Frankreich in den Kampf um die polnische Königswahl ein und erklärte Österreich
den Krieg. Weil französische Armeen die Reichsgrenze überschritten, erklärte der
Reichstag 1734 Frankreich den Krieg. Die Folge war, dass die französische Armee
die Rheinlande plünderte und von den betroffenen Reichsständen hohe
Kontributionen forderte. Die unter dem inzwischen alt gewordenen Prinz Eugen
versammelte österreichische Armee verharrte völlig passiv in der Gegend von
Heilbronn. Es war das eingetreten, was man seit Jahren im Reich befürchtete: Das
Reich war in einen Krieg verwickelt worden, dessen Ursprung in der
internationalen Politik lag und in dem es nicht um Interessen des Reiches ging. Das
Ergebnis war der Friede von Wien. Herzog Franz von Lothringen musste sein
Herzogtum nach seiner Hochzeit mit der Erzherzogin Maria Theresia an den
unterlegenen König Stanislaus von Polen abtreten, nach dessen Tod es an
Frankreich fiel. Er erhielt dafür nach dem Aussterben der Medici Toskana. ParmaPiacenza kam an Österreich. Don Carlos wurde König von Neapel-Sizilien. Der
Friede von Wien regelte die internationalen Probleme. Das Reich ging wieder leer
aus. Ja, es wurde beim Friedensschluss vergessen, so dass es im polnischen
Thronfolgekrieg keinen Frieden Frankreichs mit dem Reich gab. Seine Position
hatte sich insofern sogar verschlechtert, als Lothringen an Frankreich kam. Der
westliche Nachbar rückte damit näher an die Rheinlande heran. Dieser Friede war
ein typisches Produkt des Absolutismus, bei dem jeder etwas, aber nur nicht das
erhielt, auf das er einen Rechtsanspruch besaß. In einem wenig später
ausgebrochenen Krieg mit dem Osmanischen Reich (1736–1739) offenbarte sich
wieder die Schwäche der österreichischen Armee. Im Frieden von Belgrad ging mit
Belgrad alles verloren, was im Frieden von Passarowitz 1718 gewonnen worden
war. Am 20. Oktober 1740 starb mit Karl VI. der letzte Habsburger. Er hinterließ
Österreich seiner damals 23 Jahre alten Tochter Maria Theresia.
Es war ein fast verzweifeltes Erbe. Der Zustand der österreichischen Armee war
besorgniserregend. Die von so vielen garantierte Pragmatische Sanktion erwies
sich als wertlos. Im Norden besetzte Friedrich II. von Preußen Schlesien. Im
Westen rückte eine französisch-bayerische Armee gegen Wien vor. Im Süden
19
griffen spanische Truppen Parma-Piacenza an. Es schien das einzutreten, wovor
Karl VI. Österreich in der Pragmatischen Sanktion hatte bewahren wollen. Von
Feinden umgeben, schien es in viele Teile zerrissen zu werden. In einer gewaltigen
Anstrengung überstand Maria Theresia die Krise. Zwar gingen Schlesien und in
Italien Parma verloren, aber im Ganzen konnte sich Maria Theresia durchsetzen.
Das Reich allerdings ging nach dem Aussterben der Habsburger andere Wege. Es
gelang Maria Theresia nicht, ihren Gemahl Franz Stephan zum Kaiser wählen zu
lassen. Es folgte das Schattenkaisertum des Wittelsbachers Karl Albrecht, der als
Karl VII. am 25. Januar 1742 zum Kaiser gewählt wurde. Es sollte ein ständischer
Kaiser sein, dessen Politik nicht von den Interessen der europäischen Mächte
bestimmt wurde. Stattdessen wurde der Wittelsbacher zum Spielball der
europäischen Mächte. Die Regierungszeit dieses gutwilligen, aber machtlosen
Kaisers wurde zum allgemeinen Fiasko. Sie hatte allerdings weit reichende Folgen
für das Verhältnis Österreichs zum Reich. Es spielte kaum eine Rolle bei den
Schwierigkeiten, die Kaiser Karl VII. in den drei Jahren seiner Regierung als
Kaiser hatte, dass Maria Theresia die Wahl nicht anerkannte. Erheblich wichtiger
war, dass die Einrichtungen des Reiches, Reichskanzlei und Reichshofrat von Wien
nach Frankfurt zogen. Österreich war in seinem Schicksalskampf auf sich gestellt.
Das Reich und Österreich hatten sich getrennt.
III
Als Karl VII. am 25. Januar 1745 starb, herrschte Ratlosigkeit, wer sein
Nachfolger werden sollte. Ludwig XV., der das Kaiserabenteuer des
Wittelsbachers finanziert hatte, schlug vor, das Reich wie die Schweiz oder
Holland zur Republik zu erklären und den Kaiser abzuschaffen11. Diese nur in
Italien und Friedrich II. von Brandenburg-Preußen vorgetragene Idee fand keine
Zustimmung. Ein Dreivierteljahr später wurde der Gemahl Maria Theresias, Franz
Stephan von Lothringen zum Kaiser gewählt. Welche Rolle künftig das Reich in
der Wiener Politik spielen würde, enthüllte Maria Theresias Bemerkung, als Franz
I. sie bat, sich zur Kaiserin krönen zu lassen: sie wolle diese Komödie nicht
mitspielen.
In Wien wurde nun in erster Linie österreichische Politik betrieben. Maria
Theresias Ziel war die Rückeroberung Schlesiens, der sie alles andere
unterordnete. Ihr Gemahl Franz Stephan musste sich im Reich gegen die Politik
Friedrichs II. und des Corpus evangelicorum durchsetzen, denen es im Grunde
darum ging, das Kaisertum in seinen Rechten weiter auszuhöhlen. Franz Stephan
besaß als Kaiser nur geringen Einfluss auf die Politik des Wiener Hofes. Das Reich
11
Vgl. A r e t i n , Karl Otmar v.: Das Alte Reich, 1648–1806, Band 2, Stuttgart 1987, S. 461 ff.
20
wurde auch im Spiel der europäischen Mächte als ein quantité négligeable
angesehen. Als der spätere Staatskanzler Kaunitz als österreichischer Botschafter
in Paris 1749 erste Fühler in Richtung auf ein österreichisch-französisches Bündnis
ausstreckte, stieß er auf klare Ablehnung. Es war nicht nur der alte Gegensatz
gegen Österreich, der hier zum Vorschein kam. Man hatte in Paris auch Zweifel an
der Bündnisfähigkeit einer Macht gegenüber, die mit unwägbaren Besonderheiten
des Reiches belastet war.
Vor dem Versuch, Friedrich in einer Koalition mit Frankreich und Russland zur
Herausgabe Schlesiens zu zwingen, warnte Franz mehrfach. Die europäischen
Mächte hatten Maria Theresia im Frieden von Aachen 1748 gezwungen, auf
Schlesien zu verzichten und Friedrich II. als rechtmäßigen Besitzer Schlesiens
anzuerkennen. Die offensichtlich auf einen Angriff auf Preußen hin strebende
österreichische Politik brachte Franz Stephan in die größte Verlegenheit.
Österreich wäre der Angreifer gewesen und hätte mit einer negativen Reaktion des
Reiches rechnen müssen. Das war Maria Theresia ziemlich gleichgültig. Der
Überfall Friedrichs auf Sachsen 1756 befreite Franz Stephan von seinen Sorgen.
Nun war Friedrich der Angreifer. Das Reich beschloss eine Reichsexekution gegen
den Friedensbrecher Preußen. Die Reichsarmee kämpfte im Rahmen einer
französischen Armee. Bei Rossbach wurde diese am 6. November 1757 von
Friedrich vernichtend geschlagen. Sie löste sich praktisch auf. Der Spottvers:
Und wenn der Alte Fritz nun kommt
Und klopfet auf die Hosen,
Dann läuft die ganze Reichsarmee
Panduren und Franzosen
hat bis heute den Ruf dieser merkwürdigen Armee verdunkelt. Sie erkämpfte
zwar später im Siebenjährigen Krieg noch einige kleinere Erfolge, doch war klar,
dass diese Truppe in einem modernen Krieg nicht einsetzbar war. Am Ende hatten
die meisten Fürsten des Reiches, die noch 1756 aus Empörung über Friedrichs
Überfall auf Sachsen sich der Exekution gegen Preußen angeschlossen hatten, das
Gefühl auf der falschen Seite zu stehen. Friedrichs Feldherrenruhm beeindruckte
im Reich. Frankreich als Bündnispartner, in dem man eigentlich gewöhnt war,
einen Erbfeind zu sehen, verwirrte mehr, als dass man darin Positives erblickte.
21
IV
Das Reich und die Reichspolitik waren Faktoren in der österreichischen Politik,
auf die man nur wenig Rücksicht nahm. Man stand nun in der Rivalität mit
Preußen, das zu einer Art evangelischem Gegenkaisertum aufgestiegen war. Im
Siebenjährigen Krieg hatte sich Friedrich II. gegen eine übermächtige Koalition
von Feinden durchgesetzt. Preußen war endgültig die zweite deutsche Großmacht.
Man war im Reich „fritzisch“ gesinnt oder man hatte auch Sympathien für das
katholische Österreich. In der Rivalität der beiden Großmächte wurde das Reich
zerrieben. Das zeigte sich, als nach dem Tode Franz I. am 18. August 1765 der ein
Jahr zuvor zum Römischen König gewählte Joseph II. Kaiser wurde. Er war
damals 24 Jahre alt, tatendurstig und hochbegabt. Er legte dem Reichsvizekanzler
Rudolf Graf Colloredo und Kaunitz 22 Fragen vor, wie das Reich zu regieren wäre.
Auch hier stand das Interesse Österreichs über dem des Reiches. Schon bei der
ersten Frage ging es um das Verhältnis Reichspolitik und österreichische
Interessen. „Wie sollte eine Politik beschaffen sein“, heißt es da
die einerseits der hiesigen Monarchie bei ihren damaligen Umständen keinen allzu
beschwerlichen Aufwand verursacht und andererseits die kaiserliche Autorität so
erhebt, daß die Stände die unumgängliche Notwendigkeit zu ihrer Selbsterhaltung
einsehen.12
Während Colloredo sehr ins Detail ging und die besondere Reform des
Justizwesens im Reich anmahnte, ging Kaunitz vom Primat der österreichischen
Interessen vor denen des Reiches aus: „Der Endzweck der kaiserlichen
Regierung“13, schrieb er, „ist Wohlfahrt des gesamten Reiches und die
Vereinbarung dieser Wohlfahrt mit jener des durchlauchtigsten Erzhauses selbst.“
Mit der ihm eigenen Impulsivität nahm Joseph die Vorschläge auf und stürzte sich
auf eine Reform der Reichsjustiz. Als erstes nahm er sich den Reichshofrat vor,
dessen Tätigkeit er steigern konnte. Schon bei diesen Bemühungen war er auf den
harten Widerstand des Corpus evangelicorum gestoßen, das dem Reichshofrat die
Kompetenz in Religionsstreitigkeiten nehmen wollte. Hier setzte sich der Kaiser
durch. Die Schwierigkeiten bei der Reform des Reichshofrats waren aber nur ein
Vorspiel zu dem, was Joseph bei der Reichskammergerichtsvisitation erleben
sollte. Das Reichskammergericht wurde von den Reichsständen über die von den
Reichskreisen erhobenen Kammerzieler finanziert. Eine Reichskammergerichtsvisitation musste daher vom Kaiser in Zusammenarbeit mit dem Reichstag
durchgeführt werden. Als Joseph II. die Reichskammergerichtsvisitationen 1766
dem Reichstag ankündigte, waren wegen des schleppenden Eingangs der
12
13
Denkschrift Josephs II., HHStA Wien, Reichskanzlei Vorträge 1a, veröff. in: Aus der Zeit Maria
Theresias. Tagebuch des Fürsten Johann Joseph Metsch, Kaiserlicher Obersthofmeister 1742–1776,
hrsg. von Rudolf Graf Khevenhüller-Metsch und Hanns Schlitter, Band 7, 1764–1767, Wien 1917,
S. 479-482.
Vgl. e b e n d a S. 502-518.
22
Kammerzieler an Stelle der 27 vorgesehenen Richter nur 17 tätig. Auch ging das
Gerücht von der Bestechlichkeit einiger Richter um. In einem aufreibenden Kampf
mit dem alle Beschlüsse hemmenden Corpus evangelicorum setzte der Kaiser
durch, dass künftig die Zahlungen so eingingen, dass 27 Richter bezahlt werden
konnten. Die drei korrupten Richter wurden abgesetzt14. Insofern war die Visitation
ein Erfolg, da das Kammergericht in der letzten Phase des Reiches wie nie zuvor
tätig war. Joseph II. war aber nach zehnjährigem Kampf mit dem Corpus
evangelicorum um die Reform des Gerichtes überzeugt, dass das Reich nicht mehr
reformierbar war. Er teilte nun die Meinung des Reichsvizekanzlers Colloredo,
dass das eigentliche Ziel, zumindest der Kurfürsten von Brandenburg und
Hannover die Zerstörung des Reiches war.
Seine zukünftige Aufgabe sah er daher in einer Politik zur Stärkung der
Großmacht Österreich. In einer tief greifenden Reform wollte er Österreich zu
einem nach den Maximen der Aufklärung gestalteten modernen Staat machen. Um
dieses Ziel zu erreichen, schreckte er auch vor Brüchen der Reichsverfassung nicht
zurück. Mit seinen zweimaligen Versuchen, Bayern gegen die österreichischen
Niederlande zu vertauschen (1778 und 1784) erregte er im Reich Misstrauen.
Friedrich II. benutzte die Erregung im Reich, indem er 1785 den Fürstenbund
gründete, dessen Ziel angeblich die Erhaltung der Reichsverfassung war. Unter
dieser Maxime gelang es Friedrich II., den Einfluss des Kaisers auf das Reich
weitgehend zu zerstören. Der österreichische Gesandte in Mainz schrieb in seinem
Bericht vom 6. Februar 178615, „er wüßte fast gar keinen Fürsten im Reich
anzugeben, auf den Österreich zählen könne.“ Mit einer Neuordnung der
geistlichen Verhältnisse Österreichs wollte Joseph II. die Kirche Österreichs nach
den Vorstellungen der katholischen Aufklärung reformieren. Da er innerhalb
Österreichs einheitliche Verhältnisse schaffen wollte, ging er, als er nach dem Tod
seiner Mutter 1780 Alleinherrscher Österreichs wurde, daran, die auf
österreichisches Territorium ausgreifenden Teile reichischer Diözesen abzutrennen
und österreichischen Diözesen zuzuteilen. Er verletzte damit die Rechte seiner
14
15
Zu den Vorgängen bei der Reichskammergerichtsvisitation vgl. meine Darstellung, Altes Reich
1648–1806, Band 3, S. 135-159. Sie stützt sich auf H e t t f l e i s c h , B.: Politische Geschichte der
Reichskammergerichtsvisitation unter Joseph II., Dissertation Wien 1929. Das Verfahren, des
wegen Bestechlichkeit abgesetzten Assessors des Burgundischen Kreises, Johann Hermann Frhr. v.
Papius, schildert J a h n s , Sigrid: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und
Sozialstruktur eines höchsten Gerichtes im Alten Reich. Teil II Biographien, Band 1, 2003,
S. 585 ff. Dort auch die Verfahren der beiden anderen entlassenen Richter Christian Frhr, v.
Nettelbladt, e b e n d a Band 2, S. 1 207 f und Philipp Heinrich Frhr. v. Reuss, e b e n d a Band 1,
S. 245 f.
Bericht des Grafen Trauttmansdorff von 6. 2. 1786, veröff. in: A r e t i n , Karl Otmar v.: Heiliges
Römisches Reich, 1776–1806. Reichsverfassung und Staatssouveränität, Band 2, 1967, S. 142-150.
In dem sehr ausführlichen Bericht ging es um die Frage, auf welche Stände Österreich in seinem
Gesandtschaftsbereich zählen könne.
23
treuesten Klientel, der geistlichen Fürsten. Am Ende seines Lebens 1790 galt
Joseph II., der 1765 sein kaiserliches Amt mit großem Enthusiasmus angetreten
hatte, als Zerstörer der altehrwürdigen Reichsverfassung. Mit seiner Kirchenpolitik
hatte er eine wichtige Verbindung zwischen Österreich und dem Reich gekappt.
Leopold II. (1790–1792) konnte in seiner Regierungszeit keine Reichspolitik mit
anderen Akzenten entwickeln. Kurz nach seinem Tod am 1. März 1792 traf die
Kriegserklärung des revolutionären Frankreichs (20. April 1792) ein. Diesmal
waren Österreich und Preußen Verbündete. Der Krieg gegen Frankreich, der erst
als ein einfacher Spaziergang nach Paris geplant war, wurde zum Schicksalskampf,
in dem nach dreizehn Kriegsjahren das Reich unterging. Zwei Tage nachdem das
Reich Frankreich 1793 den Krieg erklärt hatte, ernannte Kaiser Franz II. Johann
Amadeus von Thugut zum leitenden österreichischen Minister. Thugut hatte sich
dem Kaiser mit einer Denkschrift empfohlen, in der er zum Ausdruck brachte, dass
er in diesem Krieg auf das Reich und seine Interessen keine Rücksicht nehmen
würde. „Das Reich ist verloren“, hieß es da16,
und kann nur noch von Österreich und Preußen Rettung erwarten. Deshalb sind diese
Mächte berechtigt, eine dauerhafte Ordnung im Reich auch ohne Befragung der
Reichsstände vorzunehmen.
Am Schluss zog Thugut ein Fazit seiner Überlegungen:
Das Reich muß sich mithin alles gefallen lassen, was diese beiden Höfe Österreich
und Preußen, wenn auch zum Nachteil eines oder des anderen individuellen Standes,
über die Erhaltung eines oder des anderen bestimmen werden und könnten allenfalls
hierzu gezwungen werden.
Was Thugut nicht weiter thematisierte, sprach man in Berlin deutlicher aus. Dort
wurden zur selben Zeit Überlegungen angestellt, ob man diesen Krieg nicht dazu
benutzen könne, um die treueste Klientel des Kaisers, die geistlichen Fürsten
abzuschaffen. Auf dieser merkwürdigen, nur im Reich anzutreffenden Einrichtung
beruhte ja auf dem Reichstag in Regensburg die katholische Mehrheit im
Kurfürstenkollegium und im Fürstenrat, die den kaiserlichen Einfluss in den beiden
wichtigsten Gremien verbürgte. Trotz großer Anstrengungen des Reiches konnte
Frankreich nicht bezwungen werden. 1795 schied Preußen aus dem Krieg aus. Im
Frieden von Basel trat Preußen das linke Rheinufer an Frankreich ab. Die dort
geschädigten Reichsstände sollten entschädigt werden. Zum ersten Mal war
offiziell von der Säkularisation der geistlichen Fürsten und der reichsunmittelbaren
Klöster als Entschädigung für die Verluste die Rede, die die Fürsten auf dem
linken Rheinufer erlitten hatten. In einem Flugschriftenkrieg wurden die Vor- und
16
Denkschrift Thuguts über die österreichische Politik, undatiert Anfang 1783, veröff. e b e n d a ,
S. 249-255, das Zitat S. 253.
24
Nachteile einer solchen Maßnahme erörtert17. Bezeichnend für diese Diskussion
war, dass die Verteidiger der geistlichen Fürsten nicht deren Wert diskutierten,
sondern davon sprachen, dass die Säkularisation gleichbedeutend mit der
Zerstörung der Reichsverfassung sei. Vielleicht, dass ein rascher Friede, wie er
1795 in greifbare Nähe gerückt schien, die Säkularisation verhindert hätte. Im
Frieden von Campo Fornio (12. Oktober 1797) ließ sich Österreich von Frankreich
die Säkularisation des Erzbistums Salzburg zusagen. Auch willigte Österreich in
die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich ein. Thugut hielt beides geheim,
was die Stellung des Kaisers auf dem Friedenskongress von Rastatt 1798/99
schwierig machte. Der Friedenskongress beschloss am 4. April 1798 den
Grundsatz, dass die am linken Rheinufer von territorialen Verlusten betroffenen
Fürsten durch Säkularisationen .entschädigt werden sollten. Dieser Grundsatz
konnte auch durch die Fortsetzung des Krieges 1799–1801 nicht rückgängig
gemacht werden. Im Frieden von Luneville (9. Februar 1801) wurde das Prinzip
der
Entschädigung
durch
Säkularisationen
festgelegt.
Im
Reichsdeputationshauptschluss (24. März 1803) wurde die Totalsäkularisation aller
geistlichen Fürsten und reichsunmittelbaren Klöster festgelegt. Die Reichsfürsten
wurden darüber hinaus ermächtigt, die Klöster in ihren Territorien aufzuheben.
Wenig später verloren auch 45 Reichsstädte, bis auf Hamburg, Lübeck, Bremen,
Frankfurt am Main, Augsburg und Nürnberg ihre Selbständigkeit. In der
einsetzenden Verfassungsdiskussion wurde rasch klar, dass das reichische
Deutschland, das heißt die vom Kaiser abhängigen Reichsstände nicht zu retten
waren. Am 11. August 1804 zog Kaiser Franz die Konsequenz aus dieser Lage, in
dem er den Titel eines erblichen österreichischen Kaisers annahm. Als sich die
Gewinner der Säkularisation 1806 im Rheinbund in einem föderativen Staatenbund
organisierten, trat Franz II. als Römischer Kaiser zurück und erklärte das Heilige
Römische Reich deutscher Nationen für beendet.
V
Mit seltener Zähigkeit hatte Kaiser Leopold I. die im Westfälischen Frieden
mögliche Umgestaltung des Reiches in einen Bund mächtiger Fürsten verhindert.
Im reichischen Deutschland besaß der Kaiser eine enge Verbindung mit dem Reich.
Viele aus dem Reich machten in Wien, in der kaiserlichen Armee, dem
diplomatischen Korps oder der Verwaltung Österreichs Karriere. Als Österreich
nach dem spanischen Erbfolgekrieg in den Areopag der europäischen Mächte
aufstieg, lockerten sich die Verbindungen mit dem Reich. Das Reich mit seiner
komplizierten Verfassung und seiner Unfähigkeit, Macht auszuüben, wurde für
Österreich zur Belastung. Für die Kaiser wurde die Politik der Großmacht
Österreich wichtiger als die Beziehungen und Bindungen mit dem Reich. Als in der
17
Zu diesem Flugschriftenkrieg vgl. W e n d e , Peter: Die geistlichen Staaten und ihre Auflösung im
Urteil der zeitgenössischen Publizistik, Lübeck-Hamburg 1966, S. 61-93.
25
Säkularisation viele Fürsten ihr Territorium auf Kosten der kleineren
reichsunmittelbaren Reichsstände vergrößern konnten, bewahrheitete sich die
Sorge Leopolds I. vor einer solchen Entwicklung: Deutschland war nicht mehr als
Reich, sondern nur noch als Bund der Fürsten und Freien Städte zu regieren. Die
Funktion des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation war
überflüssig geworden. Der noch aus der Antike stammende Titel eines Römischen
Kaisers hatte in einer Zeit ausgedient, in der die militärische Macht der
Großmächte die Politik bestimmte. Der österreichische Kaisertitel war ein Obertitel
für die verschiedenen Königreiche und Länder der Habsburger Monarchie. Unter
diesem Titel wurde Österreich ins 19. Jahrhundert zu einer wichtigen Großmacht
unter den europäischen Mächten.
26
I
KAISER, KÖNIGE UND LANDESFÜRSTEN
Das Verhältnis Österreichs zum Reich ist seit seinem Bestehen von einer
gewissen Ambivalenz geprägt. Einerseits das Bestreben, sich als besonderen Teil,
als Herz und Schild des Reiches, wie es bei Rudolf dem Stifter heißt, zu verstehen,
andererseits der Wunsch nach Ausnahmeregelungen, der eine gewisse Distanz zum
Reich zum Ausdruck brachte. Österreich als volkssprachlicher Begriff tauchte –
noch vor seiner schriftlichen Fixierung durch die Ostarrichi-Urkunde von 996 –
zuerst wohl in der Zeit der Karolinger zur Bezeichnung des fränkisch-bairisch
besiedelten Grenzlandes im Osten wie auch im engeren Sinn für das heute
niederösterreichische Donauland auf; in der ottonischen Mark der Babenberger
wurde er zur Bezeichnung eines politischen Gebildes, das zum Ausgangspunkt der
staatlichen Entwicklung Österreichs werden sollte. Für die Mark der Babenberger
stand anfangs die militärische Funktion im Dienst des Reiches gegen Ungarn im
Vordergrund. Mit dem Privilegium minus wurde die Zugehörigkeit zum
Herzogtum Baiern beendet; die Bestimmungen über Gerichtsbarkeit, Hof- und
Heerfahrt des neuen österreichischen Herzogs trugen den Keim zu einer
Sonderentwicklung in sich, die später verstärkt aufgegriffen wurde. Schon vorher
war ein Markgraf wie Leopold der Heilige aber auch als möglicher Kandidat für
die Wahl zum Reichsoberhaupt genannt worden. Der Wiener Hof der Babenberger
stellte einen besonderen Anziehungspunkt dar, während sich die politische
Bedeutung der babenbergischen Länder auch im Projekt einer Erhebung zum
Königreich durch Kaiser Friedrich II. manifestierte.
Die Habsburger haben die Traditionen der Babenberger vielfach aufgegriffen.
Nachdem sich die territoriale Basis für eine Behauptung der Königswürde als zu
schmal erwiesen hatte, wurde durch die Erwerbungen Kärntens und Tirols der
Ostalpenraum politisch geeinigt und die Brücke zu den althabsburgischen
Besitzungen in der Schweiz und im Südwesten Deutschlands hergestellt. Das
Privilegium minus blieb dabei sichtlich nicht vergessen, und als Karl IV. die
Habsburger bei den Bestimmungen der Goldenen Bulle über die Königswahl
unerwähnt ließ, nahm dies Rudolf IV. zum Anlass, sich durch den
Fälschungskomplex des Privilegium maius eine hervorgehobene Stellung zu
verschaffen. Friedrich III., in vielem ein Nachahmer Rudolfs IV., hat dessen
Bestrebungen aufgegriffen und reichsrechtlich sanktioniert. Ab dieser Zeit gingen
die Idee des Kaisertums und die Idee der besonderen Auserwähltheit des Erzhauses
eine Verbindung ein, hinter der seit der Wahl Ferdinands I. zum König von
Böhmen und Ungarn und mehr noch seit der Rückgewinnung Ungarns gegen die
27
Türken das politische Gewicht der sich zur Großmacht entwickelnden
Habsburgermonarchie stand, deren Gesamtheit – Ungarn eingeschlossen – ab dem
17. Jahrhundert gelegentlich als Österreich bezeichnet wurde. Die Habsburger
Kaiser als Reichsoberhaupt waren auf ihre politische Hausmacht angewiesen, die
letztlich auch der Stärkung des Reiches und seiner Institutionen zugute kam – man
sieht das am Gegenbeispiel der Herrschaft Karls VII. –, aber damit ergab sich auch
oft ein gewisses Konfliktpotential zwischen den österreichischen Interessen und
jenen des Reiches, Doppelgleisigkeit bei Institutionen und Aktivitäten (z. B. bei
Friedensschlüssen und -verhandlungen) und groteske Situationen wie etwa die
Selbstbelehnung der Habsburger Kaiser mit ihren Erbländern (Karl VI. schwört in
die eigene Seele). Schließlich war die Funktion der Habsburger als Kaiser des
Heiligen Römischen Reiches die Voraussetzung für die Errichtung des Kaisertums
Österreich, das immer wieder in gewisser Weise als eine Fortsetzung des Alten
Reiches angesehen wurde und seinen Splendor nicht zuletzt aus dessen Traditionen
herleitete.
LA
I/1
Österreich erweitert sein Territorium
Haselbach bei Augsburg, 1002 November 1
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1002 XI 1
Pergament, Majestätssiegel aus naturfarbenem Wachs, Latein
Sechs Jahre nachdem das Wort „ostarrichi“ erstmals in einem Dokument
festgehalten worden war, erweiterten die babenbergischen Markgrafen die
materielle Basis ihrer Herrschaft. König Heinrich II. schenkte dem Markgrafen
Heinrich Güter zwischen der Dürren Liesing und der Triesting sowie zwischen den
Flüssen Kamp und March. Damit erhielt der Markgraf Güter sowohl südlich als
auch nördlich der Donau. Das Stück selbst ist in knapper Form ausgefertigt, auf
rhetorisches Beiwerk, das man sonst häufig in Urkunden findet, wird fast gänzlich
verzichtet. Die Güter werden dem Babenberger als freies Eigen geschenkt, er
konnte also damit tun und lassen, was er wollte. Wo sich die durch die Urkunde
definierten Grenzen des markgräflichen Machtbereichs tatsächlich befanden, ist
schwer zu sagen. Da die Liesing und die Triesting in die Schwechat münden,
nimmt man an, dass dieser Fluss die Grenze markierte. Für das Gebiet nördlich der
Donau bietet der Text der Urkunde, der dem Markgrafen erlaubt, zwischen March
und Kamp 20 Königshuben frei auszuwählen, eine größere Interpretationsvielfalt.
Fest steht, dass die March damals wie heute die Grenze darstellte.
TJ
28
I/2
Abschrift des Privilegium minus im so genannten Formelbuch
Albrechts I.
Wien, um 1300
Signatur: HHStA, HS Weiß 279, p. 70/71
Papier, Latein
Das so genannte Formelbuch Albrechts I. kompiliert ältere Formularsammlungen
und Urkundenabschriften und ist im Umkreis der Kanzlei Albrechts entstanden
oder vielleicht sogar von einem seiner Kanzleibeamten zusammengestellt worden.
Die darin enthaltene Abschrift des Privilegium minus, die zweitälteste der
erhaltenen Abschriften, beweist das Interesse, das die Habsburger und ihre Kanzlei
an diesem Stück hatten und ist ein weiterer Beleg für die Anbindung der
habsburgischen Herrschaft an die vorangegangene Herrschaft der Babenberger. Die
Kenntnis des Minus, dessen Original die Habsburger wohl mit dem
landesfürstlichen Archiv der Babenberger übernommen hatten, lieferte unter
Rudolf IV. den Ansatzpunkt zum Fälschungskomplex der „Österreichischen
Freiheitsbriefe“. Aus dem Formelbuch Albrechts I. entnahm Thomas Ebendorfer
den Text des Minus für seine „Cronica Austrie“.
LA
I/3
Rudolf I. belehnt seine Söhne Albrecht und Rudolf mit den
Herzogtümern Österreich und Steier(mark) sowie mit Krain und der
Windischen Mark
Augsburg, 1282 Dezember 27
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1282 XII 27
Pergament, Majestätssiegel als Goldbulle an gelb-roten Seidenfäden, Latein
Vier Jahre nachdem Rudolf von Habsburg seinen Gegenspieler König Ottokar
von Böhmen in der Schlacht bei Dürnkrut besiegt hatte, vollzog er den endgültigen
Erwerb der österreichischen Länder für seine Familie. Dem eigentlichen
Belehnungsakt waren einige wichtige Schritte wie der österreichische Landfriede
von 1276 und die Übertragung der durch die Niederlage Ottokars freigewordenen
Kirchenlehen vorangegangen. Die Belehnung der Söhne Rudolfs besiegelte den
endgültigen Aufstieg der Familie Habsburg aus dem Grafenstand in den
Fürstenstand und sicherte der Familie eine wichtige eigene Machtbasis.
Im Text der Belehnungsurkunde werden neben den beiden Herzogtümern
Österreich und Steier auch Krain und die Windische Mark angeführt. Das
29
Herzogtum Kärnten fehlt allerdings, es ging im Jahre 1286 an Meinhard II. von
Tirol. Die Urkunde selbst lehnt sich in ihrer Form an kaiserliche Vorgängerurkunden an, allerdings ist sie viel einfacher ausgeführt als beispielsweise die
Urkunden der Staufer. Die Bedeutung des lehensrechtlichen Vorganges unterstreicht die Besiegelung mit einer „Goldenen Bulle“.
TJ
I/4
Grabmal Friedrichs des Schönen in der Kartause Mauerbach
1670 Februar 16
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv, Familienakten 17
Zwei lavierte Federzeichnungen auf Papier (Beilage zum Schreiben Leopold Brenners an
Arnold Brenner)
Friedrich der Schöne (1289–1330) war nach dem frühen Tod seines Bruders
Rudolf der älteste unter den verbleibenden Söhnen König Albrechts I. und der
Elisabeth von Görz-Tirol. Die Ermordung seines Vaters 1308 hatte in Österreich
politische Unruhen zur Folge und schuf im Reich eine höchst komplizierte
Situation. Bei der Thronvakanz von 1314 kam es zur Doppelwahl zwischen
Friedrich und Ludwig dem Bayern, die auf militärischem Wege, in der Schlacht bei
Mühldorf 1322, durch einen Sieg des Bayern entschieden wurde.
In die Zeit dazwischen (1314–1316) fällt die Stiftung der Kartause Mauerbach
durch Friedrich und seine Brüder, sozusagen als gemeinschaftliche Bitte um
göttlichen Beistand in der Auseinandersetzung mit dem Gegner. Friedrich und sein
Bruder Heinrich gerieten in der Schlacht bei Mühldorf in bayerische
Gefangenschaft. Prior Gottfried von Mauerbach trat als Vermittler zwischen den
feindlichen Königen auf. 1325 wurde tatsächlich ein Vertrag über eine Art
Doppelkönigtum geschlossen, der aber kaum praktische Folgen hatte. Friedrich
starb schon 1330 und wurde in Mauerbach begraben, doch war sein Grab damals
offensichtlich nicht besonders hervorgehoben.
Das aus zwei Zeichnungen mit Ansicht der rechten, der linken und der
Vorderseite bekannte Grabmal ist nicht zeitgenössisch, sondern stammt aus dem
17. Jahrhundert. Es befand sich in der Mitte der so genannten Mönchskirche und
zeigte den König im Harnisch auf einer tischförmigen Bahre auf vier Säulen
liegend mit dem Gesicht zum Hochaltar. Da diese Art Hochgrab damals nur mehr
vereinzelt vorkam, könnte es sich um die Nachahmung eines älteren Werkes
handeln. Das Grabdenkmal wurde während des Türkenkrieges 1683 zerstört, so
dass diese Zeichnungen das einzige Zeugnis für dieses Kunstwerk darstellen.
ES
30
I/5
Zeichnungen der Siegel Friedrichs des Schönen und seiner Brüder
Albrecht und Otto
18. Jahrhundert
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv, Familienakten 17/5
Kupferstich mit drei Siegelabbildungen
a) +FRIDERICUS. DEI. GRACIA. ROMANORUM. REX. SEMPER.
AUGUSTUS.
b) +ALBERTUS. DEI. GRA(CIA). DUX. AUSTRIE. & STIRIE. DNS.
CARNIOLE. MARCHIE. PORTUSNAO (2. Zeile) NIS. COME S. D.
HABSBURCH. & . KYBURCH & LANTGRAVIUS. ALSACIE
c) +OTTO. DEI. GRA(CIA). DUX. AUSTR’ & STYR. DNS. CARNIOLE.
MARCHIE. AC. PORTUSNAOIS (2. Zeile) COMES. D’. HABSPURCH. &.
KYBURCH. & . LANTIGUIVS. SVP(ER)IOR(IS) ALSACIE
Diese drei Siegelabdrucke wurden als Kupferstiche im 18. Jahrhundert von
Anton Edler von Weinkopf (? –1808), einem künstlerisch begabten Beamten des
Hausarchivs, angefertigt. Sie stehen im Zusammenhang mit der Gründung des
Klosters durch Friedrich den Schönen und seiner Grablege in der Kartause
Mauerbach.
Ad a) Der Typus des Siegels ist ein Majestätssiegel. Friedrich (1289–1330)
siegelte mit diesem Siegel von 1315 bis 1330. Die zwischen Perlenschnüren
gezeigte Umschrift weist den Siegelführer als römischen König aus. Friedrich
wurde am 19. Oktober 1314 von vier Kurfürsten in Sachsenhausen zum König
gewählt, am nächsten Tag wählten jedoch ebenfalls vier Kurfürsten seinen Cousin
Ludwig den Bayern zum König. Da Papst Johannes XXII. keinen der Beiden als
rechtmäßig anerkannte, musste die Entscheidung auf dem Schlachtfeld gesucht
werden. Am 28. September 1322 kam es zur Schlacht von Mühldorf, wo Friedrich
gefangen genommen wurde. Drei Jahre später kam es zu einem Vertrag, der
Friedrich Mitkönigtum und gemeinsame Regierung zusicherte. Trotz
diplomatischer Bemühungen lehnte der Papst Friedrich weiterhin als König ab. In
seinen letzten Lebensjahren griff er nicht mehr in die Reichspolitik ein und zog
sich nach Österreich zurück, wo Wien mehr und mehr den Charakter einer
Hauptstadt erhielt.
Ad b) Dieser Siegeltypus ist ein Reitersiegel, das der Bruder Friedrichs,
Albrecht II. (1298–1358) führte. Albrecht erhielt nach dem Ableben seines Bruders
die österreichischen Länder und erwarb nach dem Tode Heinrichs 1335 das
Herzogtum Kärnten, das auch bereits in der Siegelumschrift berücksichtigt wird.
Ad c) Das dritte Siegel, ebenfalls ein Reitersiegel, führte ein weiterer Bruder,
Otto der Fröhliche (1301–1339). Beide Siegel sind einander sehr ähnlich. Während
die albertinische Darstellung des Pferdes noch weitgehend innerhalb des Bildfeldes
31
verbleibt, scheint das Pferd auf dem Siegel Ottos aus dem durch die Bildumschrift
vorgegebenen Rahmen hinaus zu springen.
MG
I/6
Die „Goldene Bulle“ Kaiser Karls IV. bestimmt Zahl und Vorrechte der
Kurfürsten des Reiches
Nürnberg, 1356 Jänner 10
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1356 I 10
Pergamentlibell mit Goldsiegel, 72 Blatt, Latein (Abb. 1)
Die „Goldene Bulle“ regelte die Wahl des römisch-deutschen Königs durch die
Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches im Jahre 1806. Der Name leitet sich
von dem an der Urkunde befindlichen goldenen Hängesiegel her. Verfasst in
lateinischer Sprache, wurde sie unter Beteiligung der deutschen Reichsstände auf
einem Hoftag zu Nürnberg verkündet. Das Gesetz sieht die Wahl des Königs durch
die sieben Kurfürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der Pfalzgraf
bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König
von Böhmen) vor und stellt nach Meinung der heutigen Forschung einen
Kompromiss zwischen den Reformplänen Karls IV. und den Ansprüchen der
Kurfürsten dar. Die Bestimmungen über das Wahlverfahren schrieben vor, dass
jeder Kurfürst selbst die Stimme abgeben musste, die Entscheidung für einen
Kandidaten hatte mehrheitlich zu erfolgen, wobei der Erzbischof von Mainz als
letzter seine Stimme abgab und bei Unstimmigkeiten den Ausschlag gab.
Überliefert ist die „Goldene Bulle“ heute in sieben Originalausfertigungen, eine für
König Wenzel hergestellte Prunkabschrift befindet sich im Besitz der
Österreichischen Nationalbibliothek. Die „Goldene Bulle“ wurde bereits 1474 in
Nürnberg erstmals gedruckt, bald darauf erschien sie auch in deutscher
Übersetzung.
TJ
32
I/7
Porträts Kaiser Karls IV. und Kaiser Sigismunds
16. Jahrhundert
Signatur: HHStA, HS Weiß 1039, fol. 35/36
Papier, Federzeichnungen koloriert, gebunden (Abb. 2)
Die vorliegende Handschrift „Wappenbuch der Kron Beheim“ genannt, bezieht
sich auf damals im Schloss Karlstein aufbewahrte böhmische Urkunden und reicht
bis ins Jahr 1596. Im Anschluss an die Listen der Adeligen mit ihren Wappen
folgen auch einige ganzseitige Miniaturen der böhmischen Könige des 14. und
15. Jahrhunderts. Alle Illustrationen sind mit Deckfarben auf Papier ausgeführt.
Uns interessiert hier vor allem der Luxemburger Kaiser Karl IV. (1316–1378),
der die deutsche Königswahl in der Goldenen Bulle erstmals regelte. Wir sehen ihn
als Halbfigur im kaiserlichen Ornat in säulengerahmter Nische auf einem
Thronsessel sitzend, mit dem Szepter in der Hand, den Reichsapfel seitlich auf dem
Tisch liegend. Oberhalb der Nische sind Namen und Wappen seiner Eltern
angebracht, seitlich befinden sich Namen und Wappenschilder seiner 16 Ahnen,
von denen nicht alle Wappen bekannt sind. Auf der rechten Seite ist sein Sohn,
Kaiser Sigismund (1368–1437) in gleicher Weise dargestellt. Der Text unterhalb
der Bilder zitiert Chroniken zur Geschichte der beiden Herrscher.
ES
I/8
Standeserhöhung durch Urkundenfälschung (Privilegium maius)
Regensburg, 1156 September 17, tatsächlich Fälschung von 1358/59
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1156 IX 17
Pergament mit an roten Seidenschnüren hängender (echter) Goldbulle Kaiser Friedrichs I.,
Latein
Das so genannte „Privilegium Maius“ stellt das Juwel unter den österreichischen
Freiheitsbriefen aus der Kanzlei Rudolfs IV. dar. Nachdem Rudolf von seinem
Schwiegervater Karl IV. in der „Goldenen Bulle“ übergangen worden war, wollte
er sich und seinen Ländern auf anderem Wege die erhofften Vorrechte sichern. So
entstand ein Komplex von insgesamt fünf gefälschten Urkunden, die Karl IV. zur
Bestätigung vorgelegt wurden. Der Kaiser forderte daraufhin von Francesco
Petrarca ein Gutachten über die Echtheit der Stücke an, der Humanist bezeichnete
die inserierten Urkunden Neros und Caesars als Werk eines Esels.
33
Die im Maius enthaltenen Forderungen basierten sehr wohl auf den
Privilegierungen des Privilegium Minus von 1156, allerdings mit beträchtlich
erweiterten Vorrechten, die allesamt die Reduzierung der Pflichten des Herzogtums
Österreich gegenüber dem Reich auf ein Minimum zum Ziel hatten. Von einer
Erhebung des Territoriums zum Erzherzogtum zusätzlich zum Titel eines
Erzherzogs – er wird nur im Zusammenhang mit dem Besuch von Hoftagen
erwähnt – ist im Maius allerdings nicht die Rede. Die Vorrechte, die Rudolf IV. für
sich reklamierte, wurden erst durch die reichsrechtliche Bestätigung durch Kaiser
Friedrich III. im Jahre 1453 Realität. Von der Ausführung her ist das hier
abgebildete Hauptstück des Maius-Komplexes, das Diplom von 1156, eine derart
gelungene Fälschung, dass es erst der Forschung des 19. Jahrhunderts gelang, die
Urkunde als gefälscht zu enttarnen.
TJ
I/9
Rudolf der Stifter urkundet und siegelt als Erzherzog von Österreich
Wien, 1360 Juni 23
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1360 VI 23
Ausfertigung, Pergament mit vier anhängenden Siegeln
Im Laufe des Jahres 1360 verwendete Rudolf IV. mehrmals die mit der
Fälschung des Maius beanspruchten Titel eines Erzherzogs von Österreich bzw.
palatinus archidux Austrie, deren Führung ihm durch Karl IV. am 5. September
dieses Jahres untersagt wurde. Bei der gezeigten Urkunde handelt es sich um einen
Schutzbrief für den Grafen Rudolf von Montfort und seine Erben. Im Titel der
Urkunde bezeichnet sich Rudolf als Erzherzog von Österreich und Herzog von
Schwaben, sein großes Reitersiegel, das zugleich ein hervorragendes Beispiel der
gotischen Siegelschneidekunst in Österreich darstellt, zeigt in der Umschrift der
Aversseite nach Namen und Devotionsformel den lateinischen Erzherzogstitel
(palatinus archidux Austrie).
LA
34
I/10
Bestätigung der so genannten Österreichischen Freiheitsbriefe durch
Kaiser Friedrich III.
Wien, 1453 Jänner 6
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1453 I 6
Pergament, Goldbulle an grau schimmernder Seidenschnur
Knappe hundert Jahre nachdem Herzog Rudolf IV. versucht hatte, sich durch
Fälschungen ein Vorrecht seiner Familie vor den anderen im Reich zu sichern, sah
Kaiser Friedrich III. die Zeit gekommen, das Werk seines Vorfahren zu vollenden.
Friedrich war vom Herzog der Steiermark zum römischen König und durch die
Krönung in Rom zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches aufgestiegen.
Friedrich zeichnete sich durch hochfliegende Pläne einer imperialen Sonderstellung
des „Hauses Österreich“ aus und wusste diese Pläne auch umzusetzen, ganz im
Gegensatz zur bis heute tradierten, aber mittlerweile überholten These, dass er ein
untätiger Kaiser gewesen sei.
Bereits 1442 hatte Friedrich auf Bitten seines Bruders Albrecht VI. mit einer
goldfarbenen Bulle die auf den Fälschungen Rudolfs IV. beruhenden Privilegien
des Hauses Habsburg allgemein ohne die Aufzählung jedes einzelnen bestätigt.
1453 allerdings, in seiner neuen Stellung als Kaiser und in Anwesenheit
bedeutender Persönlichkeiten des Reiches wie Kardinal Nikolaus Cusanus, dem
päpstlichen Nuntius Aeneas Silvius Piccolomini, Herzog Wilhelm von Sachsen,
Markgraf Albrecht von Brandenburg, seinem Bruder Herzog Albrecht VI. sowie
den Trägern der österreichischen Hofämter und kaiserlichen Räten, ließ Friedrich
eine lateinische und eine deutsche Ausfertigung ausstellen, die konkret die
Urkunden Caesars und Neros nannte, die im Diplom Kaiser Heinrichs IV. inseriert
sind; weiters nahmen die Stücke Bezug auf das Diplom Heinrichs IV. selbst, auf
Heinrich (VII.), Kaiser Friedrich II. und König Rudolf I. Völlig unerwartet ist
allerdings, dass das „Privilegium maius“ nicht inseriert ist. Der Text wurde aber in
der Bestätigung Kaiser Friedrichs II. übernommen, ging also nicht verloren.
Ungeklärt ist allerdings bis heute, warum Friedrich auf den Text des Maius
verzichtete.
Friedrich III. nahm jedoch einige Änderungen an den Bestimmungen der
Freiheitsbriefe vor. So sollte der Titel des Erzherzogs auf die steirische Linie der
Habsburger beschränkt bleiben, also auf jenen Zweig der Familie, aus dem
Friedrich selbst stammte. Nur wer die Steiermark, Kärnten und Krain beherrschte,
sollte Erzherzog mit Vorrang vor anderen Fürsten sein. Friedrich schuf damit zwei
Klassen von Habsburgern, wie Christiane Thomas richtig feststellte: Die
steirischen Erzherzöge und die österreichischen Herzöge.
An der Ausfertigung fällt vor allem das kaiserliche Monogramm auf, das im
späten Mittelalter bei Herrscherurkunden kaum mehr im Gebrauch stand. Das
35
Majestätssiegel Friedrichs ist sein übernommenes Königssiegel, der Stempel wurde
umgearbeitet; so wurden die Königskrone zu einer kaiserlichen Mitrenkrone und
der einköpfige Adler zum seit Sigismund gebräuchlichen Doppeladler
umgeschnitten.
TJ
I/11
Beglaubigung einiger Urkunden aus dem Komplex des Privilegium
maius
1512 Dezember 19
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1512 XII 19
Pergamentlibell, 8 Folien mit rot-weißer Seidenschnur verbunden, Rats-Siegel der Stadt
Wien
Dem ersten Anschein nach präsentiert sich das wohl von Maximilian I. selbst
angeregte Stück als eine durch Richter und Rat der Stadt Wien beglaubigte
Abschrift aus einem alten Codex in Form eines Libells. Der Text zitiert die
Urkunden von 1058, 1228 und 1245 aus dem Komplex des Privilegium maius, das
Rudolf IV. Kaiser Karl IV. vorgelegt hatte (vgl. Kat. I/8). Das eigentliche
Privilegium maius scheint wie bei Friedrich III. wieder nur als Insert der Urkunde
von 1245 auf. Die beiden Miniaturen auf fol. 1v und 2r sind vielfach abgebildet und
in historischen wie kunsthistorischen Werken behandelt worden. Bei näherer
Überlegung bietet das Libell jedoch etliche Überraschungen, die in der bisherigen
Literatur nicht erwähnt wurden.
Eine genaue Analyse der beiden Bilder lässt die Schlussfolgerung zu, dass die
Darstellungen auf zwei völlig verschiedenen Maltraditionen beruhen. Die recht
auffällige Kombination der Jagdszene als Hintergrund für den österreichischen
Bindenschild steht den von Jörg Kölderer für Maximilian gemalten Tiroler Fischund Jagdbüchern nahe und kommt auch in zwei Porträts des Kaisers von Bernhard
Strigel im Fensterausblick vor. In all diesen Werken sind bei aller Realistik im
Einzelnen die Proportionen von Mensch und Tier gegenüber der Landschaft nicht
richtig erfasst, bzw. bewusst außer Acht gelassen. Auch muss im Landschaftsbild
der Urkunde auffallen, dass es keinen natürlichen Lichteinfall gibt und dass kein
Objekt einen Schatten wirft.
Gerade dieser letzte Punkt ist bemerkenswert, denn die in einer Blumenranke
untergebrachte Porträtgalerie auf fol. 2 arbeitet gekonnt mit allen denkbaren
Effekten von Schattenbildung. Jede Blumenranke, jede der Halbfiguren, jedes
Detail, wirft einen deutlichen Schatten auf den Untergrund, um so die Illusion der
Wirklichkeit zu erzeugen. Diese Miniatur lässt sich mit den Bildern in der
Handregistratur Friedrichs III. (vgl. Kat. I/12) durchaus vergleichen und steht in
36
der Tradition der von Matthias Corvinus in Buda geschaffenen Werkstatt von
Buch- und Wappenmalern. Die am unteren Rand angebrachte Signatur A.S. (=A.
Schöffel) kann folgerichtig nur auf den Künstler für diese eine Seite bezogen
werden.
Auf Blatt 2 beginnt der Text der Urkundenabschrift, der offensichtlich zuerst
geschrieben wurde; erst dann wurde der Rand mit Deckweiß eingefärbt und darauf
die von Putten getragene Ranke mit den Figuren einiger Babenberger und
Habsburger aufgetragen. Es sind dies Markgraf Leopold III., Herzog Heinrich
Jasomirgott, Rudolf von Habsburg, Albrecht I., Albrecht II. (V.), Ladislaus
Postumus, Friedrich III., Maximilian I., Philipp der Schöne, Karl (mit dem Wappen
Österreich-Burgunds), Ferdinand (mit dem Wappen Aragons).
Die Auswahl der Personen bzw. die Verwendung von Porträts überhaupt geht aus
den Urkunden nicht zwingend hervor. Auch die durch die Miniatur auf Blatt 1
vermittelte Idee geht teilweise über den im Anschluss folgenden Text hinaus und
kann nur im Kreis der Hofkünstler Maximilians entstanden sein. Die Verbindung
der Tiroler Landschaft mit dem alt-österreichischen Bindenschild gehört ebenso in
des Kaisers Programm, wie der Wortlaut der Schriftbänder um das Wappen. Der
oberhalb wiedergegebene Text „Austria cor et clypeus Sacri Romani Imperii“
(Österreich als Herz und Schild des Reiches) gibt den Wortlaut des Privilegium
maius wieder; ebenso entspricht der Herzogshut in Verbindung mit Zackenkrone
und Bügel der dort geforderten Insignie. Anders ist es mit dem Text des unteren
Schriftbandes „Archidux Austriae Romani Imperii supremus venator“. Das Maius
verlangt weder generell den Terminus Erzherzog, noch kommt die Funktion des
Reichs-Jägermeisters vor. Beide Würden sind von Rudolf IV. jedoch als Teil seines
großen Titels im Rahmen feierlicher Urkundenausfertigungen im Jahr 1360
verwendet worden.
Aus technischer Sicht, ist die Ausführung der beiden Miniaturen durch zwei verschiedene Künstler durchaus möglich, da die Jagdszene als einziges Werk auf dem
sonst völlig frei gebliebenen Umschlagblatt gemalt ist. Die Verbindung dieses
äußeren Bogens mit den drei übrigen Bögen und damit mit der zweiten Miniatur erfolgte erst mit dem Durchziehen der Seidenschnur und der Anbringung des Siegels.
Schon Rudolf der Stifter hatte bei seiner Fälschung von 1358/59 die Tendenz
befolgt, nicht nur den Landesfürsten, sondern auch sein Herrschaftsgebiet, das
heißt das Land Österreich zu betonen. Im gleichen Sinn ist auch die Absicht
Maximilians zu sehen, der 1512 durch Hinweise auf die historische Verknüpfung
der einzelnen Teile seiner Erbländer (Tirol war erst 1490 direkt an ihn gekommen)
deren Zusammengehörigkeit betonen wollte. Die Verwendung des Allianzwappens
Österreich-Burgund bei Philipp dem Schönen und Karl (V.) weist auf einen
anderen politischen Plan Maximilians hin. Jedenfalls gehört die Urkunde von 1512
in sein umfangreiches Programm, seinen Ländern eine hervorgehobene Stellung
innerhalb des Reiches zu verschaffen.
37
ES
I/12
Der österreichische Erzherzogshut
1764
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv, Titel und Wappen
Aquarellierte Federzeichnung
Bez. unten: Wahre Gestalt des Österreichischen Erzherzogshuts./den Kaiserl: und Königl:
Freyheitsbriefen von 1156. 1228/und 1745 gemäß entworfen
Bald nach der Regulierung der Siegel und Wappen Maria Theresias 1753 ergab
sich die Notwendigkeit, auch für Joseph ein entsprechendes Wappen zu entwerfen.
Als Bekrönung sollten beide Wappen den Erzherzogshut tragen. Dabei traten
offensichtliche Diskrepanzen zwischen dem in Klosterneuburg aufbewahrten
Erzherzogshut und der Beschreibung des Erzherzogshutes in den Hausprivilegien
Karls V. zutage. Als dann im Verlauf der Vorbereitungsarbeiten zur Krönung
Erzherzog Josephs in Frankfurt am Main zum Römischen König im Jahre 1764
neuerlich die Frage, wie denn das „ächte Erzherzogshuetl“ aussehe, virulent wurde,
stellte man ausgedehnte Nachforschungen an, um eine möglichst genaue Vorlage
des Erzherzogshutes zu bekommen. Der Hausarchivar Taulow von Rosenthal
studierte daraufhin alle greifbaren Akten, Bücher, Siegel, Münzen und Gemälde,
ging sogar in den Dom zu St. Stephan, kletterte auf eine Leiter, um an der dort
befindlichen Statue Rudolfs des Stifters die Originalmaße des Erzherzogshutes
abzumessen. Nach diesem Vorbild fertigte man dann eine neue Insignie an, ohne
den in Klosterneuburg verwahrten Hut anzutasten. Der in Klosterneuburg
verwahrte österreichische Erzherzogshut war 1616 von Maximilian III. für das Stift
Klosterneuburg gestiftet worden und durfte nur in zwei Fällen das Kloster
verlassen: zur Erbhuldigung oder zum Empfang der Lehen aus der Hand des
Reichsoberhauptes. Den neu angefertigten Erzherzogshut trug nun Joseph vor
seiner Königskrönung in Frankfurt, die in Anwesenheit seines Vaters Franz I.
stattfand. Der Hut wurde danach gebrochen und existiert nicht mehr, lediglich die
Karkasse ist noch in der Wiener Schatzkammer erhalten. Der aquarellierte, schön
ausgeführte Entwurf ist deshalb das Einzige, was von diesem Kleinod heute noch
erhalten ist.
MG
I/13
AEIOU und Wappen des römisch-deutschen
Handregistratur Friedrichs III.
Reiches
in
der
38
(Wien ?), 1446
Signatur: HHStA, HS Weiß 10
Pergament, prunkvolle Buchmalerei, Latein
Die als „Handregistratur“ bekannte großformatige Handschrift war als Sammlung
von Behelfen und Dokumenten angelegt, die der römische König Friedrich IV. –
erst 1452 wurde er als Friedrich III. zum Kaiser gekrönt – stets zur Hand haben
wollte. Der Codex enthält Abschriften wichtiger Privilegien, Verzeichnisse der
Besitzungen des Herrschers, der wichtigsten Reichsterritorien sowie der
Kurfürsten, Päpste und Kaiser. Vier ganzseitige, in kräftigen Farben gemalte
Schmuckblätter mit Wappendarstellungen machen aus dem nüchternen, aber
sorgfältig geschriebenen Gebrauchsbuch eine kostbare Prunkhandschrift.
Wappenschild, Helm, Helmzier und -decken scheinen auf Brokatstoff mit breiter
Perlenborte aufzuliegen. Umrahmt ist die Darstellung von Friedrichs berühmter
Devise „AEIOU“ und der Jahreszahl „1446“ sowie drei Rosenzweigen. Buchstaben
und Ziffern werfen ebenso wie der plastisch modellierte Rahmen Schatten, ganz
besonders aber suggeriert die illusionistische Blumenumrahmung durch ihren
Schlagschatten sowohl Plastizität als auch Distanz zum Pergamentuntergrund,
wodurch wir ein einmaliges Kunstwerk vor Augen haben, zu dem in dieser Zeit
keine Vergleichsstücke ähnlichen Stils oder gleichwertigen Ranges existieren.
EP
I/14
Bericht über die Ereignisse, die zur Hochzeit Erzherzog Maximilians I.
mit Herzogin Maria von Burgund führten
Einsiedeln 1479
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1479 III 17
Pergamentlibell, 7 Folien, sepiagetönte Federzeichnung fol. 1v
Für Maximilian I. und seinen Vater Friedrich III. war die Ehe mit der Erbin von
Burgund der Schlüssel für den Aufstieg des Hauses Habsburg zu einer
europäischen Großmacht. Nach dem frühen Tod der Herzogin fiel das Erbe von
Burgund an den gemeinsamen Sohn Philipp (1478–1506). Nach schweren
Kämpfen gegen Frankreich gelang es den Habsburgern schließlich, dieses Erbe zu
sichern. Philipp wiederum ehelichte die kastilische Prinzessin Johanna, die
Schwester Philipps, Margarete (1480–1530), heiratete den Bruder Johannas,
Johann (1478–1497). Diese aus politischen Überlegungen geschlossene
Doppelhochzeit gab Habsburg die Möglichkeit, Frankreich mit einem erstarkenden
Königreich Spanien als Partner in die Zange zu nehmen. Nachdem Johannas
Bruder Johann 1497 gestorben war und auch ihre ältere Schwester im Jahr darauf
verstarb, war Johanna nun Thronfolgerin. Maximilian I. verfolgte diese Strategie
39
der politischen Heiraten meisterlich, nach der spanischen Doppelhochzeit schuf er
mit der Wiener Doppelhochzeit von 1515 die Voraussetzung für die Erwerbung
Böhmens und Ungarns nach der Niederlage des ungarischen Reiterheeres bei
Mohacs 1526. Maximilian hatte diese Hochzeit jahrelang geplant und die
habsburgischen Ansprüche auf Ungarn niemals aufgegeben.
Auch das vorliegende Stück repräsentiert einen Teil dieser jahrelangen
habsburgischen Planungen. Es stellt die Dokumentation des Gelingens des
habsburgisch-burgundischen Heiratsprojektes dar. Kaiser Friedrich III. hatte diesen
Plan lange und zäh verfolgt, sein Gelingen war ein persönlicher Triumph des
Kaisers. Die Verhandlungen mit Karl dem Kühnen, dem Vater Marias, waren lange
und schwierig, man traf sich bereits 1473 in Trier, um die Verlobung
abzuschließen. Dieser Plan scheiterte damals wohl an den Forderungen des
burgundischen Herzogs, der ein „burgundisches Königtum“ forderte, ein
Vorhaben, das sich wohl nie gegen Frankreich durchsetzen hätte lassen. Erst
militärische Niederlagen brachten Karl von Burgund wieder an den
Verhandlungstisch. Nachdem Karl in der Schlacht von Nancy am 5. Januar 1477
im Kampf gegen die Eidgenossen gefallen war, hielt Maria von Burgund am
Heiratsversprechen ihres Vaters gegenüber Maximilian fest, die Ehe wurde am 21.
April 1477 per procurationem abgeschlossen. Danach war es wichtig, dass
Maximilian so rasch als möglich nach Burgund gelangte, damit die Trauung
vollzogen werden konnte. Am 18. August ritt Maximilian schließlich in Gent ein,
am nächsten Tag wurde die Trauung vorgenommen.
Die bildliche Darstellung zeigt nun genau diesen Moment. Die beiden Brautleute
stehen einander vor einem Geistlichen gegenüber, Maria ist in geistlicher
Begleitung, Maximilian wird von seinem Schwertträger begleitet. Zu den Füssen
der handelnden Personen befinden sich die beiden Wappenschilde, der
österreichische Bindenschild neben dem burgundischen Schild. Die beiden Wappen
fallen durch ihre Farbigkeit auf und symbolisieren für den Betrachter der Szene
sofort, dass die Verbindung zwischen Habsburg und Burgund trotz aller Irrungen
nun zustande gekommen ist. Der Bericht über die Hochzeit wurde anscheinend im
Kloster Einsiedeln verfasst, möglicherweise ist es eine Auftragsarbeit des
Innsbrucker Hofes, da sich der Verfasser als Anhänger Erzherzog Sigmunds von
Tirol zu erkennen gibt. Gedacht war der Bericht für den Dogen und die Senatoren
von Venedig, allerdings wurde das Stück nie abgeschickt. Siegmund von Tirol
hatte sich für die österreichisch-burgundische Heirat stark eingesetzt, er wurde
dafür von Friedrich III. auch mit dem Titel eines Erzherzogs belohnt. Dieser Titel
stand nach der Bestätigung des Privilegium maius durch den Kaiser im Jahr 1453
nur der steirischen Linie der Habsburger zu.
TJ
40
I/15
Historia
Friderici
et
Maximiliani:
Regierungsantritt Maximilians im Reich
Wunderzeichen
beim
1514/15
Signatur: HHStA, HS Blau 9, fol. 85r
Papier, gebunden, mit kolorierten Federzeichnungen (Abb. 4)
Die „Historia Friderici et Maximiliani“, deren lateinischer Text von Joseph
Grünpeck und deren Zeichnungen (nach Mathias F. Müller) von Albrecht Altdorfer
stammen, gehört in den Umkreis der von Kaiser Maximilian in Auftrag gegebenen
zahlreichen Werke zum „Gedechtnus“. Sie war als eine Art Lehrbuch für seinen
Enkel Karl V. gedacht, um ihn mit der Größe seiner Familie und den Taten seiner
Vorfahren vertraut zu machen. Die komplizierte Entstehungsgeschichte der
Historia soll hier nicht weiter verfolgt werden.
Das vorliegende Blatt zeigt Maximilian mit drei Astrologen, die ihm die am
Himmel sichtbaren Wunderzeichen deuten. Der beigegebene Text behauptet, bei
seinem Regierungsantritt nach dem Tod des Vaters habe man in der Gegend um
Augsburg und anderswo Wunderzeichen am Himmel gesehen, und große Steine
seien heruntergefallen. Man erkennt zwei Ritter im Turnierkampf, zwei wilde
Männer, Sonne, Komet, Rute und Schwert und eine große Zahl verschieden
geformter Kreuze und Steine.
Diese Zeichnung und die zugehörige Erklärung wurden wie auch andere
astrologische Auslegungen Grünpecks bei einer Art Schlussredaktion von
Maximilian durchgestrichen, obwohl die Erwähnung ähnlicher Ereignisse
anderswo beibehalten wurde. Die Beschäftigung mit Astrologie war im Hofkreis
um Maximilian ja durchaus üblich.
Grünpeck war Sekretär und Historiograph Maximilians und verfasste auch
andere Werke, die sich speziell mit der Sterndeutung beschäftigen. So ist eine
Innsbrucker Handschrift Grünpecks mit Widmung an den königlichen Sekretär
Blasius Hölzl überliefert. Diese beschäftigt sich ausschließlich mit astrologischen
und prophetischen Problemen. Eine der darin enthaltenen Zeichnungen von
himmlischen Erscheinungen entspricht weitgehend der vorliegenden Darstellung,
so dass man hier die Einflussnahme des Autors auf den Zeichner annehmen muss.
ES
41
I/16
Marcus Schynnagl, Politisches Horoskop für das Reich zum Jahr 1491
1491
Signatur: HHStA, HS Weiß 321, fol. 254-267
Papier
Bekanntlich sind schon im Alten Orient die Wissenschaften der Astronomie und
Astrologie in kaum unterscheidbarer Einheit aufgetreten. Dies ändert sich auch
nicht mit dem Fortschritt der Naturwissenschaften im spätmittelalterlichen Europa.
Im Gegenteil, – die durch den Buchdruck ermöglichte Massenproduktion von
Kalendern für Jedermann brachte der Astrologie und den damit verbundenen
Vorhersagen aller Art ein neues Aufgabengebiet. So wird im Allgemeinen die Zeit
von 1400 bis 1650 als Höhepunkt der astrologischen Prognosenstellung angesehen.
Die Bandbreite der in Handschrift oder Druck überlieferten Dokumente solcher
Art reicht von weit ausholenden Prophezeiungen, über Horoskope für einzelne
Persönlichkeiten, bis hin zu den jahrweise vorgelegten Vorhersagen über Wetter,
Kriege, Naturkatastrophen und medizinische Ratschläge für den Hausgebrauch.
Das vorliegende Dokument ist offenbar ein Unikat, das als Dedikation für
Erzherzog Sigmund von Tirol abgefasst ist. Es entspricht inhaltlich aber völlig
dem, was in den seit dem frühen 16. Jahrhundert üblich werdenden
Kalenderschriften unter dem Begriff „Practica“, also praktische Vorschläge,
angeboten wurde und bis in die neueste Zeit im so genannten Hundertjährigen
Kalender in verschiedenen Varianten zu finden ist.
Als Verfasser gibt sich Marcus Schynnagl zu erkennen, ein Gelehrter (dottore)
der Freien Künste und besonders der Astronomie. Da die Fürsten als Vollstrecker
des göttlichen Auftrages zu sehen sind, die Menschheit insgesamt zu schützen und
ihr ordentliches Zusammenleben zu garantieren, will er den Fürsten im Reich und
vor allem den Erzherzögen mit Hilfe der Planeten-Konstellation den vorgesehenen
Ablauf des Jahres mitteilen und somit ihre Regierungstätigkeit erleichtern.
Nach dem bewährten Muster der Astrologie werden in die einzelnen „Häuser“
des quadratischen Horoskop-Schemas die Reichs-Territorien, Städte, Herrscher
und andere Einzelpersonen eingetragen, offenbar um für jedes angegebene
Individuum das zukünftige Schicksal samt Verhaltensregeln für das kommende
Jahr vorhersagen zu können.
Im Text ergeht sich Schynnagl in ausführlichen Prognosen zu einzelnen
Teilgebieten. Die Sonnenfinsternis, die am 8. Mai im achten Haus eintreten wird,
bedeute viel Tod und Betrübnis für die Hochgeborenen. Es folgen getrennte
Vorhersagen für die Christen, Juden, Heiden, Tataren und Türken. Ferner werde es
sehr viel Krieg und „Auflauf“ geben. Die weltlichen Fürsten würden mehr Glück
haben als die geistlichen Fürsten. Dem Papst wird viel Ärger durch manche seiner
Kardinäle vorhergesagt. Dem Kaiser wird viel Glück bei seinen Gütern
42
versprochen, aber er werde schwere Krankheiten und „Blödigkeit“ erleiden. Dem
König Maximilian dagegen werde es sehr gut ergehen, tausendmal besser als im
vorhergehenden Jahr. Erzherzog Sigmund werde besonders bei seinen Bergwerken
viel Erfolg haben.
Zum Schluss verrät uns der Autor auch, was er in den Figuren des Himmels an
Vorzeichen für verschiedene andere Stände gefunden habe: „Die Weiber und
weibischen Männer wie Singer, Harpfenschlacher (Harfenspieler), Maler und
Saitenspiler werden mit tötlicher Traurigkeit beladen.“
Eine weitere Auslegung und Bewertung des vorliegenden Stückes und vor allem
die vollständige Analyse der beiden Zeichnungen muss speziellen Forschungen
überlassen bleiben.
ES
I/17
Reichskammergerichtsordnung 1495
Worms, 1495 August 7
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1495 VIII 7
Ausfertigung, Pergament mit anhängendem Siegel
Auf dem Wormser Reichstag des Jahres 1495 kam nach einem zähen Ringen
zwischen Maximilian I. und den Reichsständen unter der Führung des Mainzer
Kurfürsten Berthold von Henneberg eine Reichsreform zustande, die in der Verkündung des Ewigen Landfriedens und einer neuen Ordnung des Reichskammergerichts gipfelte. Durch die neue Ordnung tagte das Gericht unabhängig von der
Anwesenheit des Königs und seines Hofes an einem dauernden Gerichtsort (zuerst
Frankfurt, dann Nürnberg, Speyer und Wetzlar) und war damit dem unmittelbaren
Einfluss des Königs entzogen. Allerdings blieb dem König bzw. Kaiser die
Ernennung von Kammerrichter, Präsidenten und eines Teils der Assessoren
vorbehalten, während der Rest von den Reichsständen nominiert wurde, wobei den
Reichskreisen (und damit auch dem österreichischen Kreis) eine wichtige Rolle
zukam. Das Gericht sollte den Landfrieden sichern und als Appellationsinstanz die
fürstliche Gerichtsbarkeit kontrollieren. Zu seiner Finanzierung diente der
gleichfalls auf dem Wormser Reichstag verabschiedete Gemeine Pfennig, eine Art
allgemeiner Reichssteuer. Gegen das ständisch dominierte Reichskammergericht
schuf sich Maximilian I. mit der 1497 erfolgten Gründung eines auch für
Gerichtsangelegenheiten zuständigen Hofrats ein Gegengewicht, was in weiterer
Folge zum Entstehen des Reichshofrats als eines konkurrierenden und in mancher
Hinsicht dem Reichskammergericht sogar übergeordneten Höchstgerichts führte.
LA
43
I/18
Plan einer Erhebung der österreichischen Erblande zu einem
Königreich
Köln, 1521 November 7
Signatur: HHStA, Familienurkunden 1141
Konzept, französisch und Latein, Papier
Die Pläne einer Erhebung der österreichischen Länder zu einem Königreich
gehen bis auf die Zeit Kaiser Friedrichs II. zurück, der auf dem Hoftag von Verona
1245 einen entsprechenden Entwurf vorbereiten ließ. Sie sind in vielfältiger Weise
mit der durch das Privilegium minus eingeleiteten und durch den
Fälschungskomplex des Privilegium maius weiter ausgebauten Sonderstellung
Österreichs innerhalb des Reiches verbunden. 1516/17 ließ Maximilian I. nochmals
einen Entwurf dieser Art ausarbeiten, der seinen Enkel Ferdinand als König
vorsieht. Bei den Verhandlungen mit seinem Bruder über die Teilung des
gemeinsamen Erbes, die wiederum mit den Verhandlungen zwischen Karl V. und
den Gesandten Ludwigs II. über die Verheiratung seiner Schwester Anna mit
Ferdinand verknüpft wurden, kam Karl nochmals auf diese Pläne zurück und nahm
sie in den Text der Vereinbarung auf, die von Karl zehn Tage später ratifiziert und
damit rechtskräftig wurde. Ferdinand ratifizierte die Vereinbarung im April des
folgenden Jahres in Worms, hat von den Bestimmungen über die Königswürde
aber anscheinend keinen Gebrauch machen wollen. Die Pläne sind auch ein
Versuch, die österreichischen Länder zu einem Ganzen zusammenzufassen und
nehmen damit bis zu einem gewissen Grad die späteren Bestrebungen der
Pragmatischen Sanktion vorweg.
LA
I/19
Überlassung der österreichischen Erblande an Ferdinand I. (Brüsseler
Vertrag)
Brüssel, 1522 Februar 7
Signatur: HHStA, Familienurkunden 1151
Ausfertigung, Pergament mit den anhängenden Siegeln und Unterschriften Karls V. und
Ferdinands I.
Die Regelung der Erbschaft nach Maximilian I., aber auch die weite Ausdehnung
des Herrschaftsbereiches Karls V. bei gleichzeitiger Notwendigkeit eines
Vorgehens gegen die ständische Opposition in Österreich und die drohende
Türkengefahr führten zu einer einvernehmlichen Teilung der Herrschaftsbereiche
zwischen den beiden Brüdern, die letztlich auch dem Eigenleben der
44
österreichischen Erblande innerhalb des Reiches Rechnung trugen. Nach ersten
Verständigungen in Köln 1520 und in Worms 1521, die einerseits mit einer
Teilung der Erblande – Tirol und Vorderösterreich sollten bei Karl bleiben – ,
andererseits mit der Option der erwähnten Erhebung der restlichen Länder zu
einem Königreich Österreich verbunden waren, kam es bei Verhandlungen in
Brüssel im Jänner und Februar 1522 zu einer Einigung über die Nachfolge
Ferdinands in allen österreichischen Erblanden. Durch diese Einigung, die aber für
die nächsten sechs Jahre geheim bleiben sollte, wurde eine Zerreißung der
österreichischen Erblande verhindert und die Teilung der habsburgischen
Herrschaftsbereiche in jene der spanischen und österreichischen Linie bei
gegenseitiger Erbfolge, aber völliger Unabhängigkeit beider Linien begründet.
LA
I/20
Briefregister Kaiser Maximilians II.
1557–1576
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv, Sammelbände 1 (SB 2),
aufgeschlagen fol. 255
Papier, moderner Einband
Von Maximilian II. (1564–1576) sind zwei Bände erhalten, die als vollständiges
Register seiner spanischen Privat-Korrespondenz von 1557 bis 1576 bezeichnet
werden. Dieser Titel wurde im 19. Jahrhundert eingefügt, wobei weder die
Charakterisierung als vollständig, noch die als Privatkorrespondenz ohne
eingehende Forschungen behauptet werden könnte. Dass es sich um
Korrespondenz in spanischer Sprache handelt, ist dagegen evident, auch wenn der
Brief an einen Empfänger in Italien oder an den kaiserlichen Botschafter in
Konstantinopel gerichtet ist. Die Bände enthalten teils vollständige Texte
angekommener und ausgelaufener Briefe, teils Kurzfassungen davon. Die
Reihenfolge ist im Allgemeinen chronologisch, aber nicht immer streng
durchgehalten; auch lassen sich verschiedene Schreiberhände feststellen.
Die aufgeschlagene Seite zeigt zwei Empfehlungsbriefe Kaiser Maximilians aus
Wien von 1572 an Don Juan de Austria zur Unterbringung von zwei Personen im
Kriegsdienst
ES
45
I/21
Triumphpforte für Kaiser Matthias
1612
Signatur: HHStA, Inv. Nr. 111-4
Bez.: „Durch Fridrich von Valckenburg, Mahler und Conterfetter daselbst aufgerichtet
und in Druck gegeben. Petrus Iselburg Agrip. Sculpsit.“
Papier, Kupferstich, gerahmt
Die von Friedrich von Valckenburg entworfene und unter dem Titel
Aigentliche Abbildung der ienigen Ehrenportten, so dem Allerdurchleuchtigsten
Fürsten Herrn Matthias der Rat der Stadt Nürnberg hat aufrichten lassen, als Se. Maj.
Von der Krönung in Frankfurt den 9. Juli 1612 auf der Rückreise in Nürnberg einritt
auch im Druck veröffentlichte Triumphpforte wurde in Nürnberg oberhalb der
Burg errichtet und bot, wie bei Werken dieser Art üblich, ein reiches allegorisches
Programm. Oben standen die vier Kardinaltugenden, dann folgten Jupiter, Pallas
Athene, die alten Könige Ninus, Cyrus, Alexander der Große und Julius Cäsar.
Weiters folgten die Vorfahren Matthias’ und die früheren Kaiser von Maximilian I.
bis zu Matthias selbst. Über den Nebentoren waren zwischen zwei Obelisken die
Personifikationen der vier Erdteile zu sehen. Der Adler an der Spitze des mittleren
Obelisken hielt die Kaiserkrone in der Klaue und – wie im erklärenden Text
besonders betont wird – bei Einzug und Auszug des Kaisers erweise er diesem
seine Reverenz durch Verneigen, Darreichen der Krone und Erheben seiner Flügel.
ES
I/22
Huldigungsprotokoll der schwäbischen Reichsstädte 1705
Aulendorf, 1706 Februar 26
Signatur: HHStA, Reichskanzlei, Wahl- und Krönungsakten 24 b
Papier, teilweise gedruckt, gebunden (Abb. 3)
Da Joseph I. als römischer König den Kaiserthron ohne Krönung bestiegen hatte
und man sich außerdem in Kriegszeiten befand, wurde die offizielle Inthronisation
durch kaiserliche Kommissäre, die von Reichsstadt zu Reichsstadt reisten,
verkündet und anschließend die Huldigung entgegengenommen. Die Huldigung im
Schwäbischen Reichskreis erstreckte sich auf die Reichsstädte Ulm, Biberach,
Esslingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Rottweil, Weil der Stadt und Wimpfen.
Die Reise des kaiserlichen Kommissärs Franz Maximilian Eusebius Graf zu
Königsegg und Rotenfels begann am 10. August 1705 in Ulm und endete am 27.
November 1705 in Heilbronn. Das Protokoll hält den Ablauf der Feierlichkeiten,
die meistens nach demselben Muster erfolgten, in 69 Beilagen mit ausführlichen
46
Beschreibungen fest: Nach Entgegennahme des Treueides des Bürgermeisters und
der Bürgerschaft versicherte der kaiserliche Gesandte die Stadt des Schutzes und
der Gnade des Kaisers. Anschließend wurde ein Gottesdienst gefeiert und ein
Festbankett abgehalten. In einigen Städten brachte man zusätzlich ein kleines
Theaterstück zur Aufführung. Zuweilen wurden dem Kommissär auch Petitionen
oder Beschwerdebriefe wegen verschiedener Missstände überreicht. Die
aufgeschlagene Doppelseite zeigt die Huldigung der Reichsstadt Schwäbisch Hall.
Die untergehende und aufgehende Sonne symbolisieren den verstorbenen Kaiser
Leopold I. und den neuen Kaiser Joseph I., dem auf diese Weise gehuldigt werden
soll. Mit dem Morgenstern, der über der Stadt Schwäbisch Hall aufgeht, wird auf
die Ankunft des kaiserlichen Kommissärs Königsegg angespielt, der den
Huldigungsfeierlichkeiten anstelle des Kaisers beiwohnte.
MG
I/23
Erbhuldigung der niederösterreichischen Stände für Kaiser Joseph I.
Signatur: ÖStA, Bibliothek Gelb 23
Druck, Papier, mit zeitgenössischem Einband
Nach vorausgehenden Verhandlungen kam es am 22. September 1705 zur
feierlichen Huldigung der vier niederösterreichischen Stände (Prälaten, Herren,
Ritter und Städte) gegen Anerkennung ihrer Privilegien durch den Landesherrn.
Die Stände holten dabei den Kaiser in der Burg ein, zogen mit ihm in feierlicher
Prozession über Kohlmarkt und Graben zu einem Gottesdienst in den Stephansdom
und in die Burg zurück, wo sie den Huldigungseid leisteten. Nach einem Te Deum
in der Burgkapelle schloss die Zeremonie mit der Aufwartung der Stände beim
Huldigungsmahl und ihrer anschließenden Bewirtung in den Räumen der Burg
durch den Kaiser. Die Darstellung zeigt in der linken Bildhälfte die Vertreter der
Erbämter mit den Insignien einschließlich des Erzherzogshutes, dahinter den
Erbmarschall (Nr. 16), der dem Kaiser mit gezücktem Schwert voran reitet. Hinter
dem Kaiser marschieren die Hauptleute und Soldaten der kaiserlichen Garde,
gefolgt vom leeren kaiserlichen Leibwagen.
LA
I/24
Karl VI. belehnt sich selbst mit den österreichischen Erblanden
Wien, 1728 März 10
47
Signatur: HHStA, Reichshofrat, Reichslehensakten deutscher Expedition 129
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Oblatensiegel und eigenhändigen Unterschriften
Auf Grund der engen Verflechtung des Kaisertums mit dem Erzhaus Österreich
gerieten die habsburgischen Kaiser in das Dilemma, sich selbst belehnen zu
müssen. Solange mehrere Familienmitglieder am Leben waren, konnte man sich
mit dem Ausweg behelfen, einem jüngeren Mitglied im Namen des Gesamthauses
die Lehen zu verleihen. Häufig wurde überhaupt auf Mutung und feierliche
Belehnung verzichtet, wie sie im Privilegium maius vorgesehen war, sondern die
Belehnung weitgehend formlos in den kaiserlichen Privatgemächern
vorgenommen. Neben der speziellen Situation durch die Identität von Lehensherr
und Lehensträger spielte dabei sicher auch die zunehmende Verselbständigung des
österreichischen Staates gegenüber dem Reich eine Rolle. Im vorliegenden Fall
ernannte Karl VI. die Inhaber vier oberster Ämter (Obersthofmeisteramt,
Hofkanzlei, Ministerial-Bancodeputation und Spanischer Rat) zu Kommissaren, die
in seinem Namen die Lehen empfangen und den Lehenseid in seine „selbst eigene
Seele“ schwören sollten. Die Belehnung, die danach am 9. April 1728 wieder unter
ausdrücklichem, aber nicht präjudizierlichem Verzicht auf die Bestimmungen des
Privilegium maius erfolgte, war die letzte dieser Art. Maria Theresia wäre 1769 um
der Beispielwirkung gegenüber Preußen willen bereit gewesen, sich von ihrem
Sohn mit der böhmischen Kurwürde belehnen zu lassen, doch kam es letztlich nicht
dazu. Bei dieser Gelegenheit fiel auch der Ausspruch, dass sie sich aus dieser
Demonstration der Verbundenheit mit dem Reich „eine Ehre machete“.
LA
I/25
Johann Ludwig Schönlebens Dissertatio polemica de prima origine
augustissimae domus habspurgo-austriacae
Laibach, 1681
Signatur: ÖStA, Bibliothek Blau 754
Druck, Papier, mit zeitgenössischem Einband
Der 1681 verstorbene Laibacher Theologe und Domdekan Schönleben stellte in
seiner teilweise auch heute noch nützlichen Dissertatio polemica die verschiedenen
Theorien über den Ursprung der Habsburger nebeneinander und unterzog sie einer
kritischen Überprüfung. Während er die etwa vom Zwettler Abt Seyfried vertretene
These einer Abstammung der Habsburger von der spätantiken Kaiserdynastie der
Anicier entschieden zurückwies, war ihm ihre Darstellung als Nachfolger wie
Nachkommen Karls des Großen von zentraler Bedeutung, um die auserwählte
Stellung der Habsburger als Kaiserdynastie zu demonstrieren. Diesem Konzept
entsprechend zeigt das Titelkupfer seines Werkes in Nachahmung des Bildes vom
48
Pfingstwunder alle Könige und Kaiser aus der Familie der Habsburger von
Rudolf I. bis Leopold I. als vom Geist des ersten mittelalterlichen und noch dazu
heiligen Kaisers Karl erleuchtet, der wie in der Darstellung bei Dürer wenn auch
unhistorisch die ottonische Reichskrone trägt.
LA
I/26
Annahme der Pragmatischen Sanktion durch die Stände der
Habsburgermonarchie und den Reichstag in Regensburg
Mit der Pragmatischen Sanktion vom 19. April 1713 wurde nicht nur die
Erbfolge im Falle eines Aussterbens der Habsburger in männlicher Linie zu
Gunsten der – damals noch gar nicht geborenen – Nachkommen Karls VI.
festgelegt, sondern auch die Unteilbarkeit des vielgestaltigen Komplexes der
Habsburgermonarchie verfügt, der sich aus den österreichischen Erblanden, den
Ländern der ungarischen und böhmischen Krone sowie – in weiterer Folge – den
im Spanischen Erbfolgekrieg erworbenen Gebieten (Niederlande, italienische
Territorien) zusammensetzte. Es wurde damit ein wichtiger Schritt zur
Vereinheitlichung und zur Entwicklung eines Staatsganzen gesetzt, der der
Pragmatischen Sanktion bis 1918 den Rang eines Staatsgrundgesetzes für die
Habsburgermonarchie verlieh.
Ihrer Bedeutung entsprechend wurde die Pragmatische Sanktion sowohl den
Ständen der einzelnen Länder der Monarchie zur Annahme vorgelegt wie auch
durch Garantieerklärungen des Reichstags und einzelner europäischer Mächte
abgesichert. Es kommt darin nicht zuletzt auch die komplexe rechtliche Situation
der Habsburgermonarchie innerhalb und außerhalb des Reiches zum Ausdruck.
Alle diese Garantien konnten jedoch nach dem Tod Karls VI. 1740 nicht
verhindern, dass die Nachfolge seiner Tochter Maria Theresia sowohl in Europa
wie im Reich angefochten und erst nach Beendigung des Österreichischen
Erbfolgekriegs durch den Frieden von Aachen 1748 anerkannt wurde.
a) Annahme der Pragmatischen Sanktion durch die oberösterreichischen Stände
Linz, 1720 April 19
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1720 IV 29
Originalbeschluss, Papier, mit den Siegeln und Unterschriften der oberösterreichischen
Landstände und beglaubigte Abschrift, Pergament, von 1725 Juni 27
Die Annahme der Pragmatischen Sanktion durch die einzelnen Länder der
Habsburgermonarchie erfolgte in den Jahren 1720 und 1723. Den Anfang machten
die oberösterreichischen Stände, gefolgt von den Ständen der übrigen
österreichischen Erblande und jenen der Länder der böhmischen Krone.
49
Siebenbürgen und Ungarn folgten 1723 nach. Das Instrument der
oberösterreichischen Stände lag bis 1725 im Landschaftsarchiv und wurde damals
auf Wunsch Karls VI. in das Schatzgewölbearchiv nach Wien gebracht.
b) Dankschreiben Karls VI. an den Mainzer Kurfürsten Franz Ludwig von PfalzNeuburg nach der Garantie der Pragmatischen Sanktion durch den Reichstag
Wien, 1732 Jänner 22
Signatur: HHStA, Mainzer Erzkanzlerarchiv, Reichstagsakten 440
Ausfertigung, Papier, mit eigenhändiger Unterschrift Karls VI.
Die Garantie der Pragmatischen Sanktion durch den Reichstag und damit ihre
reichsrechtliche Sanktion war für Karl VI. von besonderer Bedeutung. Um sie zu
erlangen, war vor allem eine Mehrheit im Kurfürstenkolleg nötig, die sich der
Kaiser in separaten Verhandlungen sicherte, wobei vor allem Köln, Mainz und
Brandenburg-Preußen von Bedeutung waren. Wichtig war auch die im Bündnis mit
England von 1731 enthaltene Garantieerklärung. Auf diese diplomatischen
Vorarbeiten gestützt richtete Karl VI. am 18. Oktober 1731 ein so genanntes
Kommissionsdekret an den Reichstag, in dem eine Garantieerklärung verlangt
wurde. Sie kam nach langwierigen Verhandlungen am 11. Jänner 1732 zustande
und wurde am 3. Februar durch die Ratifikation des Kaisers reichsrechtlich gültig.
In diese Situation fällt das kaiserliche Dankschreiben. Der Mainzer Kurfürst war
nicht nur mit dem Kaiser verwandt – seine Schwester Eleonore war die Mutter
Karls VI. –, als Erzkanzler des Reiches hatte er auch die Möglichkeit, die
Beratungen des Reichstags und vor allem der kurfürstlichen Kurie im Sinne des
Kaisers zu beeinflussen.
LA
I/27
Kaiser Franz I. Stephan im Krönungsdiarium
1746
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv, Sammelbände 86, fol. 1
Druck, Papier, mit Samteinband
Der Frankfurter Buchdrucker Johann David Jung legte 1746 ein „Vollständiges
Diarium von der Erwählung Franz I. zum Römischen König und Kayser“ vor. Dem
ausführlichen Text sind mehrere Stiche beigebunden, die sich auf den Einzug
Franz Stephans in Frankfurt und die verschiedenen Momente der
Krönungszeremonien beziehen.
Das Titelblatt bietet eine eindrucksvolle Würdigung des neuen Kaisers mit
Beiziehung aller allegorischen seit der Antike üblichen Zitate für den „guten
Herrscher“ und sein Wohlergehen. Das Medaillon mit dem Porträt des Kaisers von
50
I. F. le Clerc ist vor einem Obelisken in einem offenen Tempietto aufgestellt. Er
wird umringt von Fahnen und Adlern, oberhalb sind die Reichskrone, ein Phönix,
Palmbaum, Sonne und Lorbeerkranz angebracht. Seitlich sind die böhmische und
die ungarische Krone sowie weitere Allegorien und Posaunenengel sichtbar.
In der Beschreibung des Titelkupfers wird jedem dieser Symbole eine sowohl für
den Kaiser als für sein Reich positive Deutung beigelegt.
ES
I/28
Antrag des Reichshofrats, ein Achtverfahren gegen Friedrich den
Großen einzuleiten.
Wien, 1756 Oktober 9
Signatur: HHStA, Reichshofrat, Denegata recentiora 976
Druck, Papier
Nach dem preußischen Einfall in Sachsen kam der Reichshofrat in seinem
Conclusum zu dem Schluss, gegen Friedrich den Großen ein Achtverfahren wegen
Landfriedensbruchs einzuleiten. Nach dem Überfall auf Mecklenburg 1757 kam es
zu einem zweiten Antrag, der ein Jahr später zur Einleitung eines förmlichen
Verfahrens und eines entsprechenden Antrags an den Reichstag führte. Da die
Mehrheit der Reichsstände im Vorgehen des Kaisers eine Instrumentalisierung des
Reichshofrats für österreichische Interessen erblickte, verlief das Verfahren
schließlich im Sande und bedeutete für den Reichshofrat als Höchstgericht des
Reiches letztlich einen erheblichen Prestigeverlust.
LA
I/29
Reichsgutachten zur Erklärung des Reichskrieges gegen Preußen
Regensburg, 1757 Jänner 17
Signatur: HHStA, Reichshofrat, Denegata recentiora 977
Druck, Papier
Auch wenn es dem Kaiser nicht gelang, ein Achtverfahren gegen Friedrich den
Großen in Gang zu setzen, entschlossen sich Kurfürstenrat und Fürstenrat in ihrem
Gutachten vom 17. Jänner 1756, dem Kaiser die Erklärung des Reichskriegs zu
empfehlen. Auf Grund dieses Gutachtens erging noch im Februar ein kaiserlicher
Befehl an die Reichskreise zur Aufstellung einer Reichsarmee, die unter dem
51
Eindruck der Schlacht von Kolin im Juni 1757 auch wirklich zustande kam. Die
Reichsarmee spielte im Krieg nur eine Nebenrolle. Sie wurde bei Rossbach 1757
schwer geschlagen, konnte aber umgekehrt zwei Jahr später Dresden einnehmen.
LA
I/30
Denkschrift Josephs II. über die Regierung des Reiches
Wien, 1766 November
Signatur: HHStA, Reichskanzlei Vorträge 7a
Papier
Joseph II., der gemäß den Vereinbarungen des Hubertusburger Friedens 1764
zum römischen König gewählt worden war, versuchte nach dem Tod seines Vaters,
eine Reichsreform in Gang zu setzen und die kaiserliche Position zu festigen. Dazu
gehörten eine Reform des Reichshofrats, der Plan einer Visitation des Reichskammergerichts und die Einrichtung einer ständigen Reichskonferenz, die sich
jedoch nach relativ kurzer Zeit wieder auflöste. In seiner Denkschrift, die viele
Detailfragen von der Reichsjustiz bis zu Handwerksordnungen erörtert, bemühte er
sich um einen Ausgleich zwischen den Interessen der österreichischen Monarchie
und der kaiserlichen Autorität, der die Stände von seiner Notwendigkeit für ihre
eigene Selbsterhaltung überzeugen sollte. Dabei betonte er besonders die
Bedeutung des Reiches als eines friedliebenden und Frieden verbürgenden
Systems. Josephs Reformbestrebungen scheiterten am Gegensatz zu Hannover und
Preußen, an den konfessionellen Streitigkeiten, aber auch an seiner
Reichskirchenpolitik und der Haltung Österreichs im Bayerischen Erbfolgekrieg,
die bei den kleineren Reichsständen die Angst erweckte, österreichischen
Interessen geopfert zu werden, und in weiterer Folge zum Fürstenbund von 1785
unter preußischer Führung führte.
LA
52
II
ÖSTERREICH IN DEN
FRIEDENSSCHLÜSSEN DES REICHES
Seit dem Mittelalter verfolgten die Habsburger im Reich und in ihren
Territorien – oft gleichzeitig und nebeneinander – gesonderte Interessen.
Anfangs war es die Stellung im Reich, die die Schaffung eines größeren
eigenen habsburgischen Herrschaftsbereiches im Südosten erst ermöglichte –
man denke nur an die durch König Rudolf I. vorgenommene Belehnung seiner
Söhne mit den heimgefallenen ottokarischen, einstmals babenbergischen
Reichslehen. In einem übernationalen Personenverband wie dem Heiligen
Römischen Reich deutscher Nation war das dynastische Prinzip der wichtigste
stabilisierende Faktor, wobei den ersten Rang unbestritten die
Herrscherdynastie einnahm. Dementsprechend konnten die Habsburger, seit sie
sich die Reichskrone auf Dauer gesichert hatten, daran gehen, die
hervorragende Stellung, die sie als römisch-deutsche Könige und Kaiser unter
den Dynastien Europas einnahmen, auch zum Ausbau ihrer eigenen Hausmacht
zu nützen. Die wohl einmalige Intensität, mit der sie Reichspolitik und
dynastische Politik zu verbinden verstanden, brachte ihnen seit dem 16.
Jahrhundert einen ungeheuren Gebietszuwachs. Im Zeitalter der
Territorialstaaten nahm die Bedeutung des Reiches als Faktor der Machtpolitik
kontinuierlich ab, seit dem 17. und 18. Jahrhundert galt die Hauptsorge wohl
schon dem eigenen habsburgischen Gesamtstaat, der sich allmählich aus dem
Reich abzulösen begonnen hatte. Angesichts der entschiedenen und
erfolgreichen Machtpolitik Preußens, die die alte „Einheit“ des Reiches unter
österreichisch-habsburgischer Führung zunehmend in Frage stellte, und unter
dem Druck der französischen Armeen im Zeitalter der Revolutions- und
Koalitionskriege hatten die Habsburger letztlich kaum eine Wahl: Sie mussten
die Option Reich zugunsten jener für den eigenen Staat aufgeben. Die
Bedeutsamkeit, die die nunmehr aufzugebende Stellung im Reich für die
Dynastie nach wie vor hatte, zeigt sich aber in der ersatzweisen Schaffung eines
eigenen österreichischen Kaisertums durch Kaiser Franz II./I.
Die Reichsinteressen und die genuin österreichischen Interessen sind oftmals
nicht voneinander zu trennen. Einerseits diente die Stärke der
Habsburgermonarchie dem Erhalt des Reiches und der Verteidigung von dessen
Interessen, andererseits trugen sie ihre eigenen Interessen ins Reich hinein bzw.
nützten dessen territoriale und personelle Ressourcen für die Verfolgung ihrer
eigenen, dem Reich mitunter schädlichen Interessen, insbesondere zur Führung
53
ihrer Kriege. In den gezeigten Friedensschlüssen kommt die Ambivalenz der
habsburgischen Politik über die Jahrhunderte gut zum Ausdruck: So entsandte
Kaiser Ferdinand III. neben den kaiserlichen auch eigene österreichische
Gesandte zu den Westfälischen Friedensverhandlungen nach Münster und
Osnabrück. In späteren Vertragsinstrumenten wird peinlich zwischen dem
Reich und den Erblanden unterschieden – sie wurden sozusagen doppelt
geschlossen und unterschrieben, wobei die unverhältnismäßig vorteilhaften
Resultate für Österreich den kräftigen Machtverlust des Kaisers im Reich
kompensierten.
Im 18. und 19. Jahrhundert tritt der bedenkenlose Eigennutz der europäischen
Großmachtpolitik klar zu Tage, spätestens dann zeigen sich die
dementsprechenden Prioritäten auch der habsburgischen Politik deutlich.
Abgesehen vom eklatantesten Beispiel dieser Art, den Polnischen Teilungen,
enthielten auch die hier gezeigten Friedensschlüsse von Rastatt und Lunéville
Kompensationsbestimmungen zugunsten Österreichs für an ganz anderer Stelle
erlittene territoriale Verluste. Mit dem Frieden von Lunéville (1801) wurde
indirekt schon das Schicksal des Reiches besiegelt: Der zwei Jahre später
geschlossene Reichsdeputationshauptschluss beseitigte die geistlichen
Fürstentümer und die meisten kleinen Reichsstände und verteilte deren Gebiete
als Ersatz für die an Frankreich verlorenen linksrheinischen Territorien auf die
übrig bleibenden großen weltlichen Reichsstände, unter ihnen auch Österreich.
GG
II/1
Instruktion Kaiser Ferdinands III. für Georg Ulrich Grafen von
Wolkenstein zu den Verhandlungen in Münster
Wien, 1645 Juni 1
Signatur: HHStA, Staatskanzlei Friedensakten 1, Konv. VI, fol. 2-3
Konzept, Papier, deutsch
Ferdinand III. war bei den Westfälischen Friedensverhandlungen sowohl als
Kaiser wie als österreichischer Landesfürst und König von Böhmen durch
eigene Gesandte vertreten. Noch vor dem Prinzipalgesandten Trauttmansdorff
bekam Georg Ulrich von Wolkenstein (um 1584–1663) vom Kaiser die
Weisung, sich auf schnellstem Wege von Frankfurt als Bevollmächtigter zu den
Friedensverhandlungen nach Münster zu begeben. Wolkenstein, der zuvor
schon am Frankfurter Reichsdeputationstag als österreichischer Gesandter
teilgenommen hatte, sollte insbesondere bis zum Eintreffen des zweiten
österreichischen Gesandten, Dr. Leonhard Richtersberger (gest. 1650), an den
54
notwendigen Beratschlagungen teilnehmen und einstweilen verhindern, dass
dem Haus Österreich und den Erblanden irgendein Nachteil – etwa der Verlust
des Direktoriums im Fürstenrat – durch „praeiudicirliches Vorgehen noch
Gehandlen“ erwachse. Die Auslagen seiner plötzlichen Abreise und für seinen
Unterhalt im Allgemeinen wurden Wolkenstein mit 1 000 Gulden abgegolten.
GG
II/2
Bericht Wolkensteins an Kaiser Ferdinand III. von der Unterzeichnung
des Westfälischen Friedens
Münster, 1648 Oktober 27
Signatur: HHStA, Staatskanzlei Friedensakten 4, Konv. XLVIII, fol. 6 und 16
Original, Papier, mit der Unterschrift Georg Ulrichs Grafen zu Wolkenstein, deutsch
Georg Ulrich von Wolkenstein führte am Friedenskongress die Gesandtschaft
Ferdinands III. für die österreichischen Erblande. In seinem Bericht schildert er
anfangs den allgemeinen Ablauf des Friedensschlusses: Erwähnt werden die Unterfertigung und Besiegelung durch alle Unterhändler am 24. Oktober, der feierliche
Gottesdienst und die folgende öffentliche Kundmachung unter Pauken und Trompeten sowie die Aussendung von Kurieren an die Generäle mit dem Auftrag, die
Kampfhandlungen einzustellen am 25. Oktober. Danach geht Wolkenstein auf die
näheren Modalitäten seiner Unterschrift für den Kaiser als Erzherzog von
Österreich ein. Insbesondere hätte er nicht die ihm nahe gelegte Formel „nomine
domini Archiducis Austriae“ gewählt, sondern „nomine domus Austriacae“
unterzeichnet.
GG
II/3
Westfälischer Friede – Unterhändlerinstrument des Friedensschlusses
zwischen Kaiser Ferdinand III., dem Reich und König Ludwig XIV.
von Frankreich (Münsterer Friedensinstrument)
Münster, 1648 Oktober 24
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1648 X 24
Original, Papierlibell, mit den Unterschriften und Siegeln der bevollmächtigten
Gesandten, Latein
Mit dem Westfälischen Frieden wurde dem Dreißigjährigen Krieg ein Ende
gesetzt – die Zeit der Konfessionskriege war vorüber. Die Kirche hatte an äußerer
55
Macht eingebüßt, der Partikularismus der Reichsstände an Bedeutung gewonnen.
Auch der Kaiser büßte gegenüber den Ständen durch deren Bündnisfähigkeit und
die Aufwertung des Reichstags an Macht ein, obwohl es ihm gelungen war,
wichtige Teile seiner verfassungsmäßigen Rechte zu behaupten. Der Friede mit
Frankreich wurde im katholischen Münster, jener mit Schweden im
protestantischen Osnabrück ausverhandelt. Seine Bestimmungen stellten nicht nur
die politische und konfessionelle Verfassung des Reiches auf eine neue
Grundlage, sondern schufen gleichzeitig eine lange nachwirkende neue Ordnung
der europäischen Staatenwelt. Abseits der notwendigen Kompromisse des Kaisers
gegenüber den Reichsständen gelang es den Habsburgern als Territorialherren,
mittels Ausnahmeregelungen insbesondere ihren Besitzstand in Böhmen
ungeschmälert beizubehalten und so die Voraussetzungen für die kommende
Entwicklung eines absolutistischen habsburgischen Gesamtstaates zu schaffen.
Von den Besitzungen in Vorderösterreich konnten immerhin der Breisgau, die
Ortenau und die so genannten Waldstädte gegenüber den Forderungen
Frankreichs behauptet werden. Die kaiserlichen Bevollmächtigten für die
Unterzeichnung des Münsterer Instruments waren Graf Johann Ludwig von
Nassau und Dr. Isaak Volmar, im Namen Frankreichs unterschrieb der Comte de
Servien, daneben unterzeichneten die Gesandten zahlreicher deutscher
Reichsstände.
GG
II/4
Westfälischer Friede – Unterhändlerinstrument des Friedensschlusses
zwischen Kaiser Ferdinand III., dem Reich und Königin Christine von
Schweden (Osnabrücker Friedensinstrument)
Osnabrück, 1648 Oktober 24
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1648 X 24
Original, Papierlibell mit den Siegeln und Unterschriften der bevollmächtigten
Unterhändler, Latein
Gemeinsam mit Frankreich wurde auch Schweden zum vertraglichen Garanten
der neuen Friedensordnung. Neben einer beträchtlichen Kriegsentschädigung
erhielt es mehrere norddeutsche Küstenterritorien zugesprochen (Bremen, Verden,
Vorpommern). Die Forderungen auf Hinterpommern und Rostock konnten
hingegen abgewehrt werden. In das Osnabrücker Instrument sind auch die
Bestimmungen über die Entschädigung Brandenburgs, Mecklenburgs und
Braunschweigs aufgenommen. Die kaiserlichen Bevollmächtigten waren Graf
Johann Maximilian von Lamberg und Dr. Johann Crane, für Schweden
unterzeichneten Graf Johan Oxenstierna, ein Sohn des schwedischen
56
Reichskanzlers, und Johann Salvius, außerdem wie beim Münsterer Instrument
die Gesandten zahlreicher Reichsstände.
GG
II/5
Französische Ratifikation des Münsterer Friedens
Paris, 1648 November 26
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1648 X 24
Original, Pergamentlibell in rotem Samteinband mit Unterschrift und anhängendem Siegel
(in Goldkapsel) König Ludwigs XIV., Latein/französisch
Die französische Ratifikation des Münsterer Friedensinstruments ist von dem
damals zehnjährigen, unter der Vormund- und Regentschaft seiner Mutter Anna
von Österreich stehenden Ludwig XIV. unterschrieben. In der Einleitung wird auf
die lange Dauer und die Mühsamkeit der Verhandlungen hingewiesen, im
Schlussteil werden neben der Regentin und Königinmutter der Herzog von
Orléans, der Prinz Condé und Kardinal Mazarin als Berater des Königs genannt.
Die Ratifikation ist mit dem Wachssiegel des Königs in einer aufwändigen und
kunstvoll gravierten Siegelkapsel aus purem Gold besiegelt.
LA
II/6
Schwedische Ratifikation des Osnabrücker Friedens
Stockholm, 1648 November 18
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1648 X 24
Original, Pergamentlibell, mit der Unterschrift und dem Siegel Königin Christines von
Schweden, Latein (Abb. 5)
Die schwedische Ratifikation des Osnabrücker Friedensinstruments ist von der
bis 1644 gleichfalls unter Vormundschaft stehenden Königin Christine (geboren
1626), der Tochter Gustav Adolfs unterschrieben. 1654 dankte sie zugunsten ihres
Vetters Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken ab, trat zum Katholizismus über und
widmete sich fortan bis zu ihrem Tod (1689) in Rom den Künsten und
Wissenschaften. Die Ratifikation ist gleichfalls mit dem königlichen Siegel in einer
allerdings nur vergoldeten Siegelkapsel beglaubigt.
GG
57
II/7
Friede von Rastatt zwischen Frankreich und dem Kaiser
Der Tod Kaiser Josephs I. (1711) und der auf ihn folgende politische
Umschwung in England führten zur Auflösung der Allianzen im Spanischen
Erbfolgekrieg. Nachdem England, Holland, Savoyen, Portugal und Preußen im
Jahre 1713 in Utrecht mit Frankreich Frieden geschlossen hatten, musste letztlich
auch Kaiser Karl VI., der dem Frieden zunächst nicht beigetreten war, angesichts
der Unmöglichkeit, den Krieg alleine siegreich zu beenden, seine Ambitionen auf
den spanischen Thron aufgeben und den Ausgleich mit Frankreich suchen. Der
Friede von Rastatt zwischen Frankreich und dem Kaiser brachte aufgrund des
Verhandlungsgeschicks des Prinzen Eugen ein für Karl VI. relativ vorteilhaftes
Ergebnis: Ohne formal auf die spanische Krone verzichten zu müssen – das
bourbonische Spanien Philipps V. blieb im Vertrag unerwähnt –, erhielt er die
spanischen Nebenländer (Spanische Niederlande, Mailand, Neapel und Sardinien)
zugesprochen.
a) Unterhändlerinstrument
Rastatt, 1714 März 6
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1714 III 6
Original, Papierlibell, mit den Unterschriften und Siegeln der Unterhändler Prinz Eugen
von Savoyen und Marschall Villars, französisch
b) Französische Ratifikation
Versailles, 1714 März 23
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1714 III 6
Original, Pergamentlibell mit Wachssiegel König Ludwigs XIV. in silberner Siegelkapsel
an blau-goldener Siegelschnur, französisch
GG
II/8
Instruktion Kaiser Karls VI. für die kaiserliche Gesandtschaft am
Friedenskongress zu Baden im Aargau
Wien, 1714 April 26
Signatur: HHStA, Staatskanzlei Friedensakten 22, Konv. III
Kopie, Papier, deutsch
Annähernd die Hälfte der umfangreichen Instruktion ist den „Ceremonialia“ und
dem „modus tractandi“, also den formalen Bedingungen der Verhandlungen
gewidmet; die Regelungen gehen von zu beachtenden Rangfragen bis hin zur
58
Anordnung der Unterschriften unter dem Vertragstext. Der dritte und letzte Teil
widmet sich den „Realia“, also der Textgestaltung der einzelnen Vertragspunkte.
Eingangs wird festgehalten, dass Prinz Eugen und Villars die ersten Botschafter
seien, zur Unterschrift aber sehr wohl auch die Grafen von Goëss und von Seilern
und die weiteren beiden französischen Herren erwünscht seien. Bezüglich der
Unterschriften wird genau geregelt, dass die österreichische Seite am Ende des
Vertrages rechts, die französische links zu unterzeichnen hätte, wobei die Namen
jeweils untereinander geschrieben werden mussten. Weitere detaillierte
Regelungen – oftmals waren sie dem Vorbild des Friedensschlusses von Rastatt
nachempfunden – galten beispielsweise der Art und Weise, wie die Gesandten ihre
Vollmachten ohne die Anwesenheit eines dafür zuständigen „Mediators“
selbständig auszutauschen hätten, oder auch dem Aufbau und der Sitzordnung der
gemeinsamen Tafel.
GG
II/9
Unterhändlerinstrument des Friedens von Baden/Aargau
Baden im Aargau, 1714 September 7
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1714 IX 7
Original, Papierlibell, mit den Unterschriften und
bevollmächtigten Gesandten, Latein
aufgedrückten
Siegeln
der
Den Schlusspunkt der Friedensverträge nach dem Spanischen Erbfolgekrieg
setzte der Friede von Baden im Aargau. Er umfasste den Friedensschluss zwischen
Frankreich und dem Reich, der wegen der 1702 erfolgten Erklärung des
Reichskrieges formal notwendig war. Inhaltlich decken sich die Artikel des
Badener Friedens mit jenen des Friedens von Rastatt. Bemühungen, dem Reich an
Frankreich verlorene Gebiete zurückzugewinnen, blieben erfolglos. Zwar hatte
Frankreich auf seine rechtsrheinischen Eroberungen zu verzichten, es behielt
jedoch die wichtige Festung Landau und das Elsaß. Neben den
Hauptbevollmächtigten Prinz Eugen und Marschall Villars unterzeichneten auch
die für die Erstellung des Textes entsandten Peter Graf Goëss und Johann Friedrich
Graf Seilern für das Reich und von französischer Seite François-Charles Comte du
Luc und Dominique de Barbarie, Sieur de Saint-Contest.
GG
59
II/10
Unterhändlerinstrument des Friedens von Hubertusburg
Hubertusburg (bei Leipzig), 15. Februar 1763
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1763 II 15
Original, Papierlibell, mit der Unterschrift und dem Lacksiegel des preußischen
Unterhändlers Ewald Friedrich von Hertzberg, französisch
Der Friede von Hubertusburg markiert das Ende der vergeblichen
österreichischen Bemühungen um Rückgewinnung Schlesiens, das Friedrich II.
von Preußen in der für ihn günstigen Situation des Österreichischen
Erbfolgekrieges – Maria Theresia hatte gegen Bayern, Sachsen, Frankreich und
Spanien einen Existenzkampf geführt – an sich gerissen hatte. Den Verlust des
reichen und strategisch wichtigen Schlesien wollte die Kaiserin nicht hinnehmen.
Trotz bedeutender österreichischer Schlachtenerfolge im Zuge des Siebenjährigen
Krieges (1756–1763) scheiterte die Rückgewinnung Schlesiens letztlich am Zerfall
der europäischen antipreußischen Koalition. 1763 wurde der Krieg mit dem
Frieden von Hubertusburg beendet. Weitere Kämpfe waren aussichtslos. Der
Friede wurde zwischen den Krieg führenden Großmächten Österreich und Preußen
unter Einschluss der jeweiligen Verbündeten, jedoch nicht mit dem Reich
abgeschlossen. Er schrieb den unveränderten Status quo des Besitzstandes vor dem
Krieg allerdings auch im Reich endgültig fest (Art. 19). Preußen konnte den
größten Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz behalten.
GG
II/11
Separatartikel des Friedens von Hubertusburg
Hubertusburg (bei Leipzig), 1763 Februar 15
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1763 II 15
Original, Papier, mit der Unterschrift und dem Lacksiegel des preußischen Unterhändlers
Ewald Friedrich von Hertzberg, französisch
Nicht für die Allgemeinheit bestimmt waren zwei geheime Zusatzvereinbarungen
zum ausverhandelten Friedensschluss: Friedrich II. versprach darin, dem Sohn
Kaiser Franz I. und Maria Theresias, Erzherzog Joseph, seine Kurstimme bei der
anstehenden Wahl zum Römischen König – und damit Nachfolger seines Vaters –
zu geben. Daneben stimmte er dem Eheprojekt eines noch unbestimmten jüngeren
Erzherzogs mit der Erbtochter des Hauses Modena-Este zu. Habsburgischer
Hintergedanke war dabei, dieses italienische Herzogtum als Erbe des letzten
männlichen Este zu erwerben und sich dafür – insbesondere für die Verleihung der
60
mit betroffenen Modeneser Reichslehen an das Haus Habsburg – die preußische
Stimme am Reichstag zu sichern.
GG
II/12
Unterhändlerinstrument des Friedens von Lunéville
Lunéville, 1801 Februar 9
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1801 II 9
Original, Papier, mit den Unterschriften und Siegeln der Unterhändler Ludwig Graf
Cobenzl und Joseph Bonaparte, französisch
Der von einer europäischen Koalition unter Führung Großbritanniens, Russlands
und Österreichs – Preußen blieb neutral – seit 1799 geführte Krieg gegen
Frankreich („Zweiter Koalitionskrieg“) brachte anfangs wiederholte militärische
Erfolge der Alliierten, die zum Zusammenbruch von Napoleons italienischen
Tochterrepubliken führten. Nach dem Ausscheiden Russlands aus der Koalition
musste das auf dem Kontinent isolierte Österreich nach Niederlagen in Oberitalien
und insbesondere bei Hohenlinden (in der Nähe Münchens) den Frieden von
Lunéville schließen, der die Bestimmungen des Friedens von Campoformio
bestätigte: Es blieb bei der Abtretung sämtlicher linksrheinischer Gebiete, für
Belgien und Mailand erhielt Österreich Venedig. Für das Reich hatte diese
Entwicklung bald
gravierende Änderungen zur Folge: Mit dem
Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer und
die meisten kleinen Reichsstände beseitigt und deren Gebiete als Ersatz für die
verlorenen linksrheinischen Territorien den großen Reichsfürstentümern Preußen,
Österreich, Bayern und Baden zugewiesen. Aus dem für das Alte Reich typischen
bunt gemischten Konglomerat kleiner Fürstentümer wurden territorial weitgehend
geschlossene große Staaten.
GG
II/13
Französische Ratifikation des Friedens von Lunéville
Pavia, 1801 März 11
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1801 II 9
Original, Pergamentlibell in dunkelblauem Samteinband, mit den Unterschriften
Napoleons, Talleyrands und Marets und dem Siegel der Republik, französisch (Abb. 6)
61
Napoleon ratifizierte den Friedensvertrag als Erster Konsul im Namen der
Französischen Republik; Vertragspartner Kaiser Franz´ II. war das französische
Volk. Dies kommt durch die Buchstaben P. F. für peuple français auf dem Einband
und „R“ (république) auf der prächtig gearbeiteten Siegelkapsel zum Ausdruck.
GG
II/14
Brief Napoleons an Talleyrand über die Preßburger Friedensverhandlungen
Schönbrunn, 1805 Dezember 14
Signatur: HHStA, Staatenabteilung Frankreich Varia 57
Original, Papier mit eigenhändiger Unterschrift, französisch
Bei den Friedensverhandlungen zwischen Österreich und Frankreich nach dem
Sieg Napoleons bei Austerlitz spielte die ungewisse Haltung Preußens lange Zeit
eine Hauptrolle, da beide Teile versuchten, Preußen zu einem Eingreifen auf der
eigenen Seite zu bewegen. In der Nacht vom 14. zum 15. Dezember kam Napoleon
in Schönbrunn zu einer Einigung mit dem preußischen Gesandten Haugwitz, der
für Preußen auf ein Eingreifen zu Gunsten Österreichs verzichtete. In der
Erwartung dieser Übereinkunft informierte Napoleon seinen Außenminister mit
den Worten: “Sur de la Prusse, l’Autriche en passera par où je voudrai“.
Tatsächlich war Österreich daraufhin praktisch dem Diktat Napoleons ausgeliefert.
Sein Brief hat im übrigen eine eigene Geschichte: Talleyrand hat ihn in den Jahren
1816/17 zusammen mit 72 anderen Briefen Napoleons an ihn an Metternich bzw.
die österreichische Regierung verkauft.
LA
II/15
Französische Ratifikation des Friedens von Preßburg
Wien Schönbrunn, 1805 Dezember 26
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1805 XII 26
Original, Pergamentlibell, in blauem Samteinband mit Goldstickerei, mit den
Unterschriften Napoleons, Talleyrands und Marets und dem großen kaiserlichen Siegel,
französisch
Der dritte Koalitionskrieg gegen Napoleon Bonaparte endete mit einem für
Österreich verlustreichen Friedensschluss in Preßburg und Wien Schönbrunn. Die
österreichische Hauptstadt war im November 1805 von den Franzosen erobert
62
worden, die anschließend auch in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz in Mähren
siegten. Die Niederlage der Alliierten führte zu härteren Friedensbedingungen für
Österreich, das Venetien, Tirol, Vorarlberg und die Vorlande an Napoleon und
dessen Verbündete abtreten musste. Dem Kaiser von Österreich wurde das
Kurfürstentum Salzburg überlassen. Das Heilige Römische Reich wird im Text nur
einmal beiläufig erwähnt, Kaiser Franz II. stets als Kaiser von Deutschland und
Österreich (Empereur d’Allemagne et d’Autriche) bezeichnet.
GG
63
III
TÜRKENABWEHR UND REICHSTÜRKENHILFE
Mit dem ersten Auftreten der Osmanen in Europa, also seit dem Jahr 1354, war
die „Türkengefahr“ zu einem gesamt-europäischen Problem geworden. 1396 wurde
bei Nikopolis ein französisch-deutsches Ritterheer von den osmanischen Türken
geschlagen, eine ungarisch-polnische Armee 1444 bei Varna. Bis zum Jahr 1526
hatte Ungarn für den Rest Europas gewissermaßen als Schutzschild vor den
Osmanen fungiert, doch nach dem Tod von König Ludwig II. in der Schlacht von
Mohács übernahmen die Habsburger als Erben der Jagiellonen die Hauptlast der
Türkenabwehr. Eineinhalb Jahrhunderte lang war Ungarn freilich geteilt, den
Habsburgern verblieb lediglich ein relativ schmaler Anteil im Norden und im
Westen des Landes. Diese Pufferzone, die etwa bis zum Plattensee reichte, schützte
die habsburgischen Erblande und zugleich die Grenzen des Heiligen Römischen
Reiches. Dafür nahmen die Habsburger im Waffenstillstand von 1547 sogar in
Kauf, in ihrer Funktion als gewählte Könige von Ungarn den Osmanen Tribut
entrichten zu müssen, – Zahlungen, die sie euphemistisch als „Ehrengeschenke“
bezeichneten. Erst mit dem Frieden von Zsitvatorok fiel 1606 diese lästige Bürde
weg.
Mit der Residenzstadt Wien war zugleich auch das Territorium des Heiligen
Römischen Reiches unmittelbar bedroht. Unter diesem Eindruck forderten die
Kaiser aus dem Hause Habsburg auf den in unregelmäßigen Abständen
einberufenen Reichstagen Unterstützung für ihren Abwehrkampf. Eine
„Reichstürkenhilfe“ war freilich nur in langwierigen Verhandlungen zu erzielen,
diese mussten gut vorbereitet und propagandistisch untermauert werden, dabei
erlaubte man sich auch durchaus gewisse Übertreibungen der Türkengefahr.
Diesem Zweck diente etwa die Verbreitung der so genannten „Absagebriefe“, also
fiktiver Kriegserklärungen seitens der Osmanen, die es in solcher Form freilich nie
gegeben hat.
Die in großer Zahl gedruckten „Neuen Zeitungen“ sollten die militärische und
die politische Bedrohung deutlich vor Augen führen, die Adeligen wurden darauf
hingewiesen, dass ihre privilegierte Position bei einem Türkeneinfall grundsätzlich
gefährdet wäre. „Türkenpredigten“ ermahnten die Christen zur Buße und zur
„Besserung ihres sündhaften Lebens“ und appellierten zugleich an ihre – offenbar
mangelnde – Spendenbereitschaft, betrachtete die Bevölkerung die Türkengefahr
doch viel nüchterner als ihre weltlichen und geistlichen Obrigkeiten.
Als „Gegenspieler“ des Kaisers versuchten die Vertreter der Reichsstände, die
kaiserlichen Forderungen und die damit verbundenen Steuerlasten für ihre
64
Territorien möglichst gering zu halten, in Zeiten reformatorischer
Auseinandersetzungen außerdem als Gegenleistung religiöse Zugeständnisse zu
erzwingen. In e i n e r Hinsicht waren sich die Reichsstände aber, gleich welcher
Konfession, einig: Solange nicht unmittelbar das Reichsterritorium bedroht war,
stellte die „Reichstürkenhilfe“ bloß eine „freiwillige“ Unterstützung dar, deren
Höhe allein im Ermessen des dafür zuständigen Reichstages stand. Außerdem
durfte die bewilligte Türkenhilfe nur zur Verteidigung der Reichsgrenzen
verwendet werden, militärische Aktionen auf ungarischem Territorium sollten
hingegen nicht finanziert werden.
Nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555) war die rechtliche Position der
protestantischen Reichsstände so weit gesichert, dass sie die Bewilligung der
Reichstürkenhilfe nicht mehr mit der Bedingung religiöser Zugeständnisse
verknüpfen konnten. In ihrer Argumentation verlegten sie sich folglich auf die
Frage, ob der Türkenkrieg gerechtfertigt („rechtmäßig“) sei, während sich die
katholischen Reichsstände weiterhin der Idee eines Kreuzzugs gegen die Osmanen
verpflichtet fühlten. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass die Bedrohung durch
einen äußeren Gegner dem Reichsbewusstsein letztlich Auftrieb und Stärke
verliehen hat.
Nach dem Frieden von Zsitvatorok waren die Reichsstände schließlich auch
bereit, einen finanziellen Beitrag für die Grenzsicherung an der von den
Habsburgern eingerichteten Militärgrenze zu leisten, die immerhin – weit entfernt
von den Grenzen des Reichs – einen wirksamen Kordon bildete.
Direkt und effektiv haben Reichstruppen nicht oft in den Kampf gegen die
Osmanen eingegriffen, gelegentlich unterstützten sie aber den Abwehrkampf gegen
die Osmanen sogar in entscheidender Weise. Im Jahr 1532 hielt das Reichsheer
Süleymans Armee davon ab, Wien zum zweiten Mal zu belagern. Den
Reichstruppen kam aber auch beim Entsatz von Wien im Jahr 1683 ein
wesentlicher Anteil zu, die strategische Planung lag vor allem bei Herzog Karl V.
von Lothringen, dem Oberkommandierenden des Reichsheeres. Reichskontingente
griffen aber auch noch in den folgenden Jahren in die Kriegsgeschehnisse ein, etwa
unter dem Kommando des nicht gerade vom Kriegsglück verwöhnten
Kommandanten August von Sachsen „dem Starken“, dem späteren polnischen
König. Die größten militärischen Erfolge errangen die kaiserlichen Truppen
allerdings unter seinem Nachfolger Prinz Eugen von Savoyen.
EP
65
III/1
Proviantordnung für das Reichsheer gegen die Türken
Ohne Ort, [1532 Mai]
Signatur: HHStA, Fridericiana 9, fol. 74-77
Papier, deutsch
Drei Jahre nach der vergeblichen Belagerung Wiens brach die osmanische Armee
unter dem Kommando Sultan Süleymans I. „des Prächtigen“ im April 1532
abermals in Richtung Wien auf; zur selben Zeit beschloss der Reichstag in
Regensburg erstmals eine „Reichstürkenhilfe“. Tatsächlich versammelte sich im
August 1532 bei Wien das größte Reichsheer, das jemals gegen die Türken
aufgeboten werden konnte unter dem nominellen Oberbefehls Karls V., der damals
das einzige Mal in seinem Leben in Wien war; zum Obristen Feldhauptmann war
Friedrich II. von der Pfalz ernannt worden. Insgesamt umfassten die Truppen Karls
V., Ferdinands I. und des Heiligen Römischen Reichs rund 150 000 Fußsoldaten
und Reiter.
Das auf dem Regensburger Reichstag im April 1532 beschlossene Türkenaufgebot sollte mit dem Tross auf eine Stärke von 222 820 Mann gebracht werden.
Zur Versorgung dieses Heeres ließ König Ferdinand I. durch seinen obersten
Proviantmeister Joseph von Lindenberg seit dem Frühjahr Getreide, Wein und
Hafer ankaufen. In der vorliegenden Proviantordnung wurde folgender Bedarf
veranschlagt: 27 852 Muth (ca. 500 000 hl) Getreide, 220 500 Muth
(ca. 4 000 000 hl) Hafer, 37 880 Zentner Schmalz, 10 500 Zentner Käse,
47 300 Dreiling (ca. 500 000 hl) Wein und 47 700 (!) Ochsen.
Süleyman, dessen Armee mehr als drei Wochen durch die Belagerung der
kleinen Festung Güns/Kőszeg aufgehalten worden war, wich einer offenen
Feldschlacht aus und zog durch das Pittental und die Steiermark wieder ab. Die
durch die Untätigkeit des Reichsheers vertane Chance, die Osmanen zu schlagen,
wurde von vielen Zeitgenossen bedauert und heftig kritisiert. Allerdings fügten die
Reichstruppen bei Leobersdorf den bei uns als „Renner und Brenner“ bekannten
Akindschis (Angehörigen der irregulären leichten Reiterei), die Streifzüge bis
Waidhofen an der Ybbs unternommen hatten, eine vernichtende Niederlage zu.
Schließlich kam es beim Abzug der spanischen und italienischen Söldner durch die
Steiermark zu Plünderungen und Verwüstungen, die jenen durch die Türken um
nichts nachstanden.
EP/LA
66
III/2
Goldene Kugeluhr als „Verehrung“ für den Großwesir
[Augsburg?, um 1576]
Signatur: FHKA, Karten- und Plansammlung S 94/2 (aus: Reichsakten 190)
Aquarellierte Zeichnung, Papier
Der kaiserliche Hof musste nach dem Waffenstillstand von 1547 den Frieden
mit dem Osmanischen Reich teuer erkaufen. Neben „Verehrungen“, so wurde
der Tribut verschämt umschrieben, in klingender Münze wurden die
osmanischen Würdenträger auch durch Geschenke gnädig gestimmt. Dabei
wurden zumeist qualitativ hochwertige Handwerksprodukte wie Uhren oder
luxuriös ausgestattete Harnische als Geschenk überreicht. Die Kugeluhr für
Mehmed Pascha wurde in Augsburg hergestellt, mit Laubwerk ohne figürliche
Darstellungen verziert, die obere Halbkugel durchscheinend, damit man das
Glockenläutwerk sehen konnte. Die Uhr wurde an einer Kette um den Hals
getragen und ihre Glocken sollten einen hellen und lauten Klang haben. Das
Ziffernblatt hatte arabisch-islamische Zahlzeichen zu tragen und befand sich am
Fuß der Kugel.
HH
III/3
Germania eilt der von den Osmanen gemarterten Hungaria zu Hilfe
München, 1581
Signatur: ÖStA, Bibliothek C 267
Kolorierter Holzstich, Papier (Abb. 7)
Der Holzstich von Johann Noel erschien im „Wappenbuch des Heiligen
Römischen Reichs und allgemainer Christenheit in Europa […]“ (München
1581) von Martin Schrot und sollte die Aufmerksamkeit der deutschen
öffentlichen Meinung auf die schwierige Lage Ungarns lenken und zum Krieg
gegen die Osmanen mobilisieren. In der allegorischen Darstellung erscheint
Hungaria als gefesselte Frauengestalt mit Krone. Ein Türke ist im Begriffe sie
zu enthaupten, Hunde nagen an ihren abgeschlagenen Armen, während drei
deutsche Ritter zu Hilfe eilen. Auf der rechten Seite liegen Heldengestalten aus
der ungarischen Geschichte – nicht alle sind jedoch im Kampf gegen die
Osmanen ums Leben gekommen: György Thúry, der 1571 in eine Falle gelockt
wurde und im Kampf fiel, Niklas Graf Zrínyi, der 1566 bei der Eroberung von
Szigetvár sein Leben verlor, Johann Hunyadi, der die Osmanen bei Belgrad
besiegte, der in der Schlacht von Esseg 1537 gefallene Paul Bákics, König
67
Wladislaw II., Matthias Corvinus und Ludwig II., der 1526 bei Mohács ums
Leben kam.
EP
III/4
Abschied des Reichstags von Augsburg
Augsburg, 1582 September 20
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1582 IX 20
Pergament, 8 Wachssiegel, 7 davon in Holzkapseln, deutsch
Zu den wichtigsten Verhandlungspunkten auf den in unregelmäßigen Abständen
tagenden Reichstagen zählte die so genannte Reichstürkenhilfe, um welche die
habsburgischen Kaiser die Fürsten und Stände des Reiches „zur Rettung der
hochbelästigten Christen“ ersuchen mussten. Dabei wurde die Gefahr, die vom
„türkischen Erbfeind“ ausging, auch bewusst übertrieben; auf der anderen Seite
ließen sich die Reichsstände ihre Unterstützung gerne durch allerlei, vor allem
religiöse Zugeständnisse abgelten. Generell legten sie aber großen Wert darauf,
dass die bewilligte Reichstürkenhilfe nur zur Verteidigung der Reichsgrenzen,
jedoch nicht zum Türkenkrieg in Ungarn verwendet werden durfte.
Die „Reichstürkenhilfe“ wurde in Form einer Sondersteuer entrichtet, die in
adäquatem Verhältnis zur Größe des jeweiligen Territoriums stand. Seit dem
Romzug Kaiser Karls V. im Jahr 1521 wurde der entsprechende Anteil nach so
genannten „Römermonaten“ berechnet. 1582 bewilligte der Reichstag von
Augsburg eine „Reichstürkenhilfe“ in der Höhe von 40 Römermonaten. Der
Reichstag von Regensburg 1576 hatte 60 Römermonate bewilligt, im Jahre 1594
bewilligte der wiederum in Regenburg tagende Reichstag sogar 80 Römermonate.
Seine Rechtsgültigkeit erhielt der „Reichsabschied“ von Augsburg durch
Unterschrift und Siegel Kaiser Rudolfs II. sowie der Siegel der Vertreter der
Reichsstände, des Kurfürsten und Erzkanzlers Erzbischof Wolfgang von Mainz,
des kurpfälzischen Großhofmeisters Friedrich zu Limburg, des Domherrn zu
Salzburg Joachim Berner, des bayerischen Abgeordneten und Rates Joachim Vetter
von der Gülgen, Matthäus’ Abtes zu Salmansweiler, des Grafen Hermann Adolf zu
Solms und des Bürgermeisters der freien Reichsstadt Augsburg.
EP
68
III/5
Schlachtenbild des Reichsheeres gegen die Türken
[Niederlande?, Ende 16. Jh.]
Signatur: HHStA, Kartensammlung Ke 3-5/1 (aus: Ungarische Akten 427)
Federzeichnung, Papier
Im Juni 1593 hatten habsburgische Truppen unter dem Kommando des
steirischen Adeligen Ruprecht von Eggenberg dem osmanischen Heer, das die
Festung Sisak in Kroatien belagerte, eine schwere Niederlage zugefügt. Die bereits
zum Alltag zählenden Grenzscharmützel weiteten sich danach zum regelrechten
Krieg aus, der als „Langer“ oder „Rudolfinischer Türkenkrieg“ in die Geschichte
einging. 1594 eroberten die Osmanen die strategisch wichtige Festung Raab/Győr,
im Jahr darauf nahmen die Kaiserlichen hingegen die Städte Gran/Esztergom und
Visegrád ein. Unter dem Oberbefehl Erzherzog Maximilians III., des Hochmeisters
des Deutschen Ordens, eines Bruders Kaiser Rudolfs II., konnte 1596 dank der
„Reichstürkenhilfe“ endlich wieder ein Reichsheer aufgestellt werden. Am
26. Oktober 1596 unterlag das Heer jedoch bei Mezőkeresztes, etwa 25 Kilometer
südöstlich von Erlau/Eger am Flüsschen Labor gelegen, der osmanischen Armee,
die daraufhin Eger erobern konnte.
In der Federzeichnung könnte eines jener Geplänkel dargestellt sein, die in den
Tagen vor der Schlacht stattfanden. Hinweise auf die zeitliche Einordnung der
nicht datierten Darstellung liefern etwa die Anwesenheit der „Königlichen
Würden“ (1: Maximilian III.), von Christoph Teuffenbach (4: „De Heer von
Tiffenbac“), des Kommandanten von „Erla“ (Erlau/Eger, 9) Nyáry Pál oder von
Reichstruppen und niederländischen Kontingenten. Mit dem Reichsheer
vereinigten sich auch siebenbürgische Truppen unter dem Kommando des Fürsten
Sigismund Báthory. Bei Nr. 10 („Der Bater Istvan“) handelt es sich vermutlich um
eine Verwechslung von Sigismund mit Stefan/István Báthory. Der Fürst von
Siebenbürgen und König von Polen Báthory István war 1586 gestorben,
andererseits übte um 1596 ein anderer Stefan Báthory das Amt des Obersten
Landesrichters im Königreich Ungarn aus.
EP
69
III/6
Der Friede von Zsitvatorok
Prag [1606]
Signatur: HHStA, Türkische Urkunden und Staatsschreiben 1606 XI 11
Druck, Papier, türkisch
Nach der Rückeroberung von Raab/Győr durch die Kaiserlichen am 29. März
1598 gelang den Osmanen im Jahr 1600 die Einnahme der strategisch wichtigen
Festung Kanizsa. Danach kam es lediglich zu „kleineren“ Gefechten, Anzeichen
einer gewissen Kriegsmüdigkeit wie auch einer militärischen Pattstellung. Beide
Seiten waren zudem auch mit anderen Problemen beschäftigt, die Habsburger mit
dem Aufstand in Siebenbürgen, der unter Stephan/István Bocskai auch auf ihre
Besitzungen in Ungarn übergriff. Andererseits war Sultan Ahmed I., der 1603 im
Alter von 13 Jahren den Thron bestieg, sowohl mit einem durch den iranischen
Schah Abbas „den Großen“ angezettelten Krieg als auch mit einem bedrohlichen
Aufstand in Ostanatolien konfrontiert. Beide Seiten waren demnach ernsthaft an
einem Friedensschluss interessiert. Unter Vermittlung einer siebenbürgischungarischen Delegation Bocskais, mit dem die Habsburger am 23. Juni 1606 den
Wiener Frieden geschlossen hatten, begannen die Friedensverhandlungen an der
Mündung des Flüsschens Zsitva in die Donau. Allerdings wies der am
11. November 1606 unterfertigte Friedensvertrag gegenüber der osmanischtürkischen Übersetzung einige inhaltliche Differenzen auf, die erst auf
habsburgischen Protest bereinigt wurden. Ahmed I. ratifizierte den endgültigen
Vertrag erst Ende April 1610. Der auf 20 Jahre befristete, mehrfach verlängerte
Friede von Zsitvatorok beendete die lästige Tributpflicht der Habsburger und
verschonte das Kaiserhaus, während des Dreißigjährigen Kriegs in einen
Zweifrontenkrieg verwickelt zu werden.
EP
III/7
La Città di Vienna
1683 …
Signatur: KA, Kartensammlung H III c 169
Papier
Sobald das osmanische Heer Wien eingeschlossen hatte, begann der
Belagerungskrieg. Er wurde mit der schriftlichen Aufforderung zur Übergabe
eingeleitet, die für diesen Fall alternativ Islam oder Tribut vorsah. Der
Stadtkommandant Graf Starhemberg wies sie zurück. Er hatte etwa 16 000 Mann
70
zur Verteidigung zur Verfügung. Davon waren 11 000 Soldaten, die weiteren 5 000
setzten sich aus Bürgerwehr und Freiwilligen zusammen. Weiters verfügte er über
etwa 310 Geschütze. Bis zu 1 000 Mann konnten täglich für Ausbesserungsarbeiten
herangezogen werden. Der nach Südwesten orientierte Plan enthält am linken
oberen Rand den Titel, in der Mitte den Maßstab. Eingetragen sind auch die
Angriffsstellungen der Türken. In der Stadt selbst sind nur wenige wichtige
Gebäude eingezeichnet. Hinsichtlich ihrer Genauigkeit weist die Karte
außerordentliche Qualität auf.
RR
III/8
Der Minenkrieg um die Festung Wien
1683
Signatur: KA, Kartensammlung H III c 168
Papier
Wohl um einen rascheren Vormarsch zu ermöglichen, verzichteten die Türken
von vornherein auf die Mitnahme von schwereren Belagerungsgeschützen und
Mörsern und konzentrierten sich stattdessen auf den Minenkrieg. Unter einer
„Mine“ war ein unterirdischer Stollen zu verstehen, in dessen erweitertes Ende, den
„Minenofen“, Fässer mit Schießpulver gebracht wurden. Der Minenofen wurde
abgemauert und mittels einer Lunte dann das Pulver entzündet, das nun nach oben
wirkte und Verteidiger verschüttete oder tötete, Mauern und Gebäude zum Einsturz
brachte und je nach Stärke bzw. Geschick der Mineure verheerende Schäden
anrichten konnte. Am 20. Juli 1683 zündeten die Osmanen mit wenig Erfolg die
erste Mine am „Gedeckten Gang“ vor der Burgkurtine. Später aber, durch die
Sprengungen am und unter dem Burgravelin am 12. und 29. August, konnten sie
ihre Position verbessern. Die Sprengungen am 4., 6. und 8. September brachten die
Verteidiger in eine außerordentlich gefährdete Situation.
RR
71
III/9
Aufmarsch der Entsatztruppen durch den Wienerwald und Plan von
Wien
1683
Signatur: KA, Kartensammlung H III c 166
Papier (Abb. 8)
Die dreigeteilte, hochformatige Karte ist im unteren Teil nach Osten, im oberen
nach Süden orientiert. Der unterste, kleinste Teil enthält die Zeichenerklärung. Der
darüber befindliche zweite Teil umfasst das Gebiet von Tulln bis nordwestlich von
Klosterneuburg, am linken Rand die Donau, mit der Aufstellung und dem
Aufmarschweg des Entsatzheeres. Der oberste Teil reicht von Klosterneuburg bis
Wien, am linken Rand wieder die Donau. Auch hier ist die Aufstellung des
Entsatzheeres eingezeichnet. Wien ist mit den Angriffsarbeiten der Türken und
deren Zeltlager zu sehen. In den unteren Ecken dieses Teiles sind links und rechts
Soldaten der Entsatzarmee dargestellt. Die Geländedarstellung entspricht
weitgehend – wenn auch bei mangelnder Präzision – den örtlichen Gegebenheiten.
RR
III/10
Dankgottesdienst in Regensburg anlässlich der Befreiung Wiens
Regensburg, 1683 September 26
Signatur: HHStA, Reichskanzlei, Berichte der Prinzipalkommission 24 b, fol. 100
Papier, deutsch
Der kaiserliche Prinzipalkommissär, Gottlieb Graf Windischgrätz, und sein
Vertreter Franz Matthias von May berichten von der Abhaltung des feierlichen
Dankgottesdienstes am Sitz des seit 20 Jahren bestehenden „Immerwährenden
Reichstags“ in Regensburg. Ähnliche Dankgottesdienste fanden in beinahe allen
Reichsstädten, aber auch außerhalb des Reiches statt, etwa in Rom, Venedig oder
in Krakau.
EP
72
III/11
Papst Innozenz XI. beglückwünscht Herzog Karl V. von Lothringen
zum Sieg bei Wien
Rom, 1683 Oktober 16
Signatur: HHStA, Lothringische Urkunden 1683 X 16
Pergament, Bleibulle fehlt, Latein
Herzog Karl V. (1643–1690), als Neffe des regierenden Herzogs Karl IV. von
Lothringen in Wien geboren und nach dem Tod seines älteren Bruders im Jahr
1658 legitimer Thronfolger im Herzogtum, musste zeit seines Lebens um sein
Erbrecht kämpfen. 1663 floh er von Frankreich an den Hof seines Paten Kaiser
Leopolds I., 1678 heiratete er Eleonore, die Tochter Ferdinands III. und Witwe des
polnischen Königs Wisnowiecki. Zum Statthalter von Tirol und Vorderösterreich
ernannt, ließ er sich mit seiner Gattin in der Residenz Innsbruck nieder.
In der kaiserlichen Armee hatte er sich bereits 1664 in der Schlacht bei
Mogersdorf als Regimentskommandant ausgezeichnet. Er war zwar kein
bedeutender Stratege wie etwa Prinz Eugen von Savoyen, doch der Aufmarsch des
Entsatzheeres basiert auf seiner Planung. Obwohl er Kommandierender der
kaiserlichen Armee war, musste er beim Entsatz der Reichshaupt- und
Residenzstadt dem ranghöheren polnischen König Jan III. Sobieski den Vortritt
lassen. Die Glückwünsche Papst Innozenz’ XI. in Form eines „Breve“ beweisen
freilich, dass Karls Anteil wie auch jener der Reichstruppen beim Entsatz von
Wien durchaus richtig eingeschätzt und gewürdigt wurde.
EP
III/12
Plan der Festung Ofen (Buda)
1690
Signatur: KA, Kartensammlung GPA Inland C V alpha Ofen 1
Papier
Der Plan zeigt Stadt und Festung Ofen, wie sie sich 1686 bei ihrer
Wiedereroberung den Kaiserlichen präsentierte: Die Festung Ofen lag in
dreieckigem Grundriss auf dem Berg, der von der Oberstadt gekrönt wurde. Die
Wehranlagen bestanden aus einer durch Rondelle flankierten Umfassungsmauer
und einem vor ihr liegenden trockenen Graben. Je ein Tor vermittelte den Verkehr
nach Osten, nach Norden und nach Westen. Im Süden lag das kastellartige Schloss,
dessen Bauanfänge bis auf das Jahr 1247 zurückreichen. Terrassenförmig zur
Donau herabführende Mauern bildeten mehrere Zwinger und endigten am Ufer in
73
zwei Wasserrondellen, zwischen denen auch eine Pforte lag. Den äußersten
Vorsprung des mächtigen, turmbewehrten Schlosses gegen Süden bildete ein auf
einer Bergnase liegendes großes Rondell. Die Oberstadt war von vier Vorstädten
umgeben, von denen nur die Wasserstadt durch eine Mauer geschützt war; die
Raitzenstadt, die Lange Vorstadt und die Obere Vorstadt lagen außerhalb der
Befestigungen. Ein auf dem St. Gerhardsberg (Gellérthegy) erbautes Blockhaus,
das dem heutigen Blocksberg den Namen gegeben hat, wurde von den Türken
freiwillig geräumt.
RR
III/13
Der Türkenkrieg 1683–1699
Antwerpen, um 1700
Signatur: KA, Kartensammlung H III c 98-6 alpha
Druck, Papier
Der vorliegende gestochene Band, eine holländische Arbeit, gibt die
wesentlichen Persönlichkeiten des Türkenkrieges von 1683 (beginnend mit Szenen
aus der Wiener Türkenbelagerung) bis 1699 wieder. Ebenfalls dargestellt sind die
wichtigsten handelnden Personen: Kaiser Leopold I., Sultan Mehmed III., König
Jan III. Sobieski, Karl II. von Spanien, der bayerische Kurfürst Max Emanuel, Carl
von Lothringen, Julius Franz von Sachsen, Friedrich Wilhelm von Brandenburg,
aber auch Emmerich Thököly und (zuletzt) Ernst Rüdiger Graf von Starhemberg.
Nach der Niederlage vor Wien und dem Fall der Festung Neuhäusel 1685 zeigte
sich die Hohe Pforte friedensbereit. Trotz Differenzen im christlichen Lager
konnten die Kaiserlichen mit Hilfe Brandenburgs und Bayerns jedoch 1686 Ofen
(Buda) zurückerobern und die Türken 1687 bei Hársany empfindlich schlagen,
womit ihnen auch Siebenbürgen offen stand. 1688 fiel Belgrad, weitere Truppen
rückten in Bosnien und der Walachei vor. Nach Rückschlägen wurde der weitere
Feldzug mit wechselndem Erfolg geführt, bis 1697 (nach Kurfürst August von
Sachsen) Prinz Eugen das Kommando übernahm.
RR
74
III/14
Koran, angeblich in der Schlacht bei Zenta erbeutet
Vollendet 1384 Mai 27
Signatur: HHStA, Orientalische Handschrift n. 402a
Papier, Ledereinband, Holzschatulle, arabisch
Diese sehr wertvolle Koran-Handschrift soll einer nicht mehr überprüfbaren
Legende nach in der Schlacht bei Zenta erbeutet worden sein. In dieser Schlacht
fügte das kaiserliche Heer unter Prinz Eugen von Savoyen, der erst am 5. Juli 1697
zum Oberkommandierenden in Ungarn ernannt worden war, der osmanischen
Armee eine vernichtende Niederlage zu.
Der Koran, die Heilige Schrift der Muslime enthält die dem Propheten
Muhammad (ca. 570–632) zuteil gewordenen Offenbarungen des Einen Gottes
Allah. Der Koran ist in 114 Suren eingeteilt, gereiht nach ihrer Länge, ohne
Rücksicht auf eine zeitliche Ordnung. Er enthält rechtliche Anweisungen,
Grundsätze der Glaubens- und Sittenlehre, aber auch Gebete und Predigten.
EP
III/15
Der Friede von Karlowitz
a) Ratifikation durch Leopold I., Wien 1699 Februar 16
Signatur: HHStA, Türkische Urkunden und Staatsschreiben, 1699 I 26
Latein
b) Ratifikation durch Mustafa II., Konstantinopel 1699 Februar 22 März 2
Signatur: HHStA, Türkische Urkunden und Staatsschreiben, 1699 I 26
Pergamentlibell bzw. Papier, türkisch (Abb. 9)
Nach der vernichtenden Niederlage, welche die kaiserliche Armee unter Prinz
Eugen dem osmanischen Heer am 11. September 1697 zugefügt hatte, waren die
Osmanen zu ernsthaften Friedensverhandlungen bereit. Unter Vermittlung der
Seemächte England und der Niederlande hatten die osmanischen Unterhändler
parallel mit der kaiserlichen Delegation auch mit den venezianischen, polnischen
und russischen Delegierten jeweils einen eigenen Vertrag auszuhandeln. Keine der
Delegationen hatte wegen der eisigen Witterung daran Interesse, die Mitte
November 1698 begonnenen Verhandlungen unnötig in die Länge zu ziehen. Diese
Gespräche fanden in einem eigens zu diesem Zweck nahe dem Dörfchen Karlowitz
an der Donau errichteten hölzernen Gebäude statt. Bereits am 26. Jänner 1699
wurde der Vertrag mit der Republik Venedig sowie jener mit Kaiser Leopold I.
unterzeichnet. Österreich erwarb durch diesen Friedensvertrag Ungarn samt
75
Siebenbürgen, ausgenommen das Banat von Temesvár. Die Grenzziehung folgte
weitgehend natürlichen Linien, nämlich den Flüssen Una-Save-Theiß-Maros sowie
dem Höhenzug der Karpaten, in Syrmien waren zwischen Save und Donau
künstliche Grenzmarkierungen notwendig, die durch eigene Kommissionen
abgesteckt werden sollten.
EP
III/16
Porträt des Prinzen Eugen von Savoyen
1701
Signatur: HHStA, Reichshofrat, Gewerbe-, Fabriks- und Handelsprivilegien 8, fol. 226 f.
(Beilage)
Kupferstich, Papier (Abb. 10)
Prinz Eugen von Savoyen-Carignan (1663–1736) war 1683 in die kaiserliche
Armee eingetreten, im Juli 1697 übernahm er das Oberkommando über das in
Ungarn operierende Heer. Nur wenige Wochen später, am 11. September 1697
fügten seine Truppen bei Zenta dem osmanischen Heer, während dieses auf einer
Pontonbrücke den Fluss Theiß überquerte, eine vernichtende Niederlage zu. Von
1703 bis zu seinem Tod hatte Prinz Eugen die Leitung des Hofkriegsrats inne. Er
war wohl der erfolgreichste aller kaiserlichen Feldherrn, daneben freilich auch
einer der wichtigsten Staatsmänner, Ratgeber dreier Kaiser und nicht zuletzt
bedeutender Kunstmäzen. Während des neuerlichen Türkenkriegs in den Jahren
1716–1718 stand er auf dem Gipfel seiner militärischen Erfolge: Nach der
siegreichen Schlacht von Peterwardein eroberte die kaiserliche Armee Temesvár
(heute Timişoara in Rumänien), im folgenden Jahr 1717 wurde Belgrad
eingenommen. Die Eroberungen wurden im Frieden von Passarowitz 1718
sanktioniert.
EP
76
III/17
Prinz Eugen von Savoyen gibt seinen bevorstehenden Aufbruch nach
Temesvár bekannt
Peterwardein, 1716 August 11
Signatur: HHStA, Kriegsakten 218 (alt 269), fol. 287-290
Papier, ganz eigenhändig, französisch
Sechs Tage nach dem Sieg in der Schlacht bei Peterwardein (Petrovaradin)
berichtete Prinz Eugen – höchstwahrscheinlich – dem Hofkanzler Philipp Ludwig
Graf Sinzendorf von seinem kurz bevorstehenden Aufbruch nach Temesvár. Trotz
des Sieges befand sich die kaiserliche Armee in einer schwierigen Lage, Prinz
Eugen wagte noch keinen Angriff auf Belgrad. In dem ganz eigenhändig
geschriebenen Brief gab er bekannt, dass Johann Graf Pálffy mit einem Teil der
Artillerie bereits tags zuvor in Richtung Temesvár abmarschiert sei.
Die Belagerung von Temesvár begann am 1. September 1716, am 13. Oktober
kapitulierte die Festung; damit fiel das gesamte Banat in die Hände der
Kaiserlichen.
EP
III/18
Handelsvertrag von Passarowitz
Osmanische Ratifikation, Konstantinopel, 1718 Juli 29-August 7
Signatur: HHStA, Türkische Urkunden und Staatsschreiben, 1718 VII 27
Papier, osmanisch-türkisch
Im Frieden von Passarowitz waren erstmals in der Geschichte der habsburgischosmanischen Beziehungen Handelsbestimmungen ausgeklammert worden, einige
Tage später, am 27. Juli 1718, wurde freilich ein eigener Vertrag abgeschlossen,
der die bilateralen Handelsbeziehungen regelte. Auf der Donau wurde den
Kaufleuten freier Handel eingeräumt, und die unter kaiserlicher Flagge segelnden
Handelsschiffe wurden von überhöhten und wiederholten Abgaben befreit, Ausund Einfuhrzölle wurden mit 3 Prozent des Warenwerts fixiert. Zur Förderung des
Handels durften beide Seiten Konsuln bestellen. Von 1725 bis 1732 residierte
erstmals ein osmanischer Vertreter in Wien, der jedoch das Misstrauen der
kaiserlichen Behörden erweckte; nach seiner Abberufung wurde kein Nachfolger
mehr bestellt.
EP
77
III/19
Die Grenzen nach den Friedensschlüssen von Passarowitz und von
Belgrad
[1739]
Signatur: HHStA, Staatenabteilung Türkei IX, 1718–1739
Kolorierte Federzeichnung, Papier
Der Friede von Passarowitz brachte der Habsburgermonarchie im Jahr 1718 die
größte Ausdehnung gegenüber dem Osmanischen Reich. Nach dem Tod des
Prinzen Eugen (1736) und nach dem 1737 begonnenen, äußerst unglücklich
geführten Türkenkrieg mussten 1739 im Frieden von Belgrad fast alle Gebiete, die
im Frieden von Passarowitz gewonnen worden waren, wieder an die Osmanen
abgetreten werden, ausgenommen das Banat von Temesvár.
Auf der Karte des k. k. geheimen Hof- und Staatskanzlei-Offizials Max Grimm
sind die Gebietszuwächse deutlich gekennzeichnet, sie zeigen aber auch die
Gebietsverluste nach dem zweiten Türkenkrieg Kaiser Karls VI.
EP
III/20
Ratifikation des Friedens von Sistova durch Sultan Selim III.
Osmanisch-türkische Ratifikation, Konstantinopel 1791 August 13
Signatur: HHStA, Türkische Urkunden und Staatsschreiben 1791 VIII 4
Papier, Tuğra mit Goldtinte, osmanisch-türkisch
Der Friede von Sistova, einem Städtchen an der Donau im heutigen Bulgarien,
beendete am 4. August 1791 die letzte direkte militärische Konfrontation mit dem
Osmanischen Reich; zum letzten Mal schloss ein römisch-deutscher Kaiser mit
einem Sultan aus dem Hause Osman Frieden.
Nach seinem Treffen mit Zarin Katharina II. der Großen auf der Halbinsel Krim
im Mai 1787 hatte Kaiser Josef II. sich in einen Krieg hineinziehen lassen, der für
sein Land lediglich enorme Kosten und Menschenverluste mit sich brachte. Als
Reaktion auf die osmanische Kriegserklärung an Russland im August 1787 hatte
Kaiser Josef II. am 9. Februar 1788 der Pforte den Krieg erklärt. Nach
militärischen Niederlagen feierte die österreichische Armee auch Erfolge, so etwa
gelang dem bereits 72jährigen Feldmarschall Laudon im Oktober 1789 die
Eroberung von Belgrad, von wo er das vermeintliche Grabmal des Großwesirs
Mehmed Pascha, der 1739 Belgrad eingenommen hatte, nach Wien bringen ließ –
in Wirklichkeit handelt es sich aber um die Platten vom Grab des Großbotschafters
78
Ibrahim Pascha, der zur Ratifikation des Friedens von Karlowitz nach Wien
gekommen war.
In der mit Preußen abgeschlossenen Konvention von Reichenbach verpflichtete
sich Österreich, mit dem Osmanischen Reich Frieden zu schließen, ohne
Gebietsansprüche zu stellen. Tatsächlich verzichtete Österreich auf alle
Eroberungen, in einer Zusatzkonvention erwarb es die Donaufestung Alt-Orsova
und den Unadistrikt, einen schmalen Landstrich in Bosnien. Russland schloss erst
am 9. Jänner 1792 in Iaşi Frieden und konnte dabei seine Grenzen gegenüber dem
Osmanischen Reich bis zum Dnjestr vorverlegen.
EP
III/21
„Esquelette“ sämtlicher Militärgrenzen
1800
Signatur: Kriegsarchiv, Kartensammlung B IX a 750
Papier
Die k. k. Militärgrenze, die von 1522 bis 1881 bestand, bildete einen
unterschiedlich breiten Grenzstreifen, der sich von der oberen Adria in einem
weiten Bogen entlang von Save und Donau bis zu den siebenbürgischen Karpaten
hinzog. Seit Beginn des 16. Jahrhunderts wurden hier Christen serbischer und
kroatischer Nationalität, die vor den Osmanen geflüchtet waren, angesiedelt.
Ausgestattet mit einer Reihe von kaiserlichen Privilegien waren die Einwohner
dieses Landstrichs zu lebenslänglichem Militärdienst verpflichtet, dafür erhielten
sie Grund und Boden als Lehen und waren nur ihrem militärischen Kommandanten
untergeordnet. Mitte des 18. Jahrhunderts umfasste das Grenzland etwa 50 000
Quadratmeter und hatte 350 000 Einwohner. Seit der Rückgewinnung Ungarns und
seit den Aufständen in Ungarn (Fürst Ferenc II. Rákóczi, 1704–11) gewannen die
Grenztruppen neben ihrer Aufgabe der Türkenabwehr auch innenpolitisch an
Bedeutung. Einen letzten Höhepunkt in dieser Hinsicht erlangten sie 1848/49, als
während der Revolution Grenztruppen unter dem Banus Jellačić zu den Rettern der
kaiserlichen Herrschaft und damit der Monarchie gezählt wurden.
RR
79
IV
WIEN ALS KAISERRESIDENZ
Das Kaisertum der Habsburger prägte Wien seit dem 16., verstärkt seit dem
17. Jahrhundert und machte es zu dem, was es noch heute ist. Wien wurde zur
Kaiserstadt par excellence, wobei dieser Charakter nahtlos von der Residenz des
römischen auf jene des österreichischen Kaisers überging. Wahrscheinlich
verschmolzen im Bewusstsein vieler Menschen beide Funktionen ununterscheidbar
miteinander, was auch in einer häufigen falschen Rückprojektion eines
österreichischen Kaisertums in die Zeiten des 17./18. Jahrhunderts ihren Ausdruck
findet (wo schon früher wie bei Francesco Sbarra oder auf dem Titelblatt der
„Politica Austriaca“ Gerhard Hilleprands, Wien 1717 von „Cesari austriaci“ oder
„Imperatores Austriaci“ die Rede ist, sind wohl die Kaiser aus dem Hause
Österreich gemeint).
Als Residenz des Kaisers war Wien eines der Zentren des Reiches, zugleich Sitz
von Reichsinstitutionen wie Reichskanzlei und Reichshofrat und Schauplatz
zahlreicher Belehnungen. Auch im Reich wurde es vielfach und vor allem ab der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als Hauptstadt des Reiches angesehen.
Reichsfürsten und deren Gesandte kamen nach Wien, um den Kontakt zum
Reichsoberhaupt aufrecht zu erhalten. Für junge Diplomaten, Gelehrte und
Publizisten bürgerte sich eine Art von Kavalierstour durch die für das
Verfassungsleben des Reiches wichtigen Städte ein, die von Wetzlar als Stätte des
Reichskammergerichts über Regensburg und seinen Reichstag nach Wien führte,
das durch die Vielfalt seines höfisch-kulturellen Lebens faszinierte. Die Stellung
des Kaisers verlangte eine seinem Rang entsprechende Prachtentfaltung, die in
Zeremoniell und Festen, aber auch in der Bautätigkeit von Hof und Adel zum
Ausdruck kam. Um die Hofburg, die ganz im Gegensatz zu Versailles durch die
Art ihrer Anlage eine über Jahrhunderte gewachsene Tradition repräsentierte,
gruppierten sich die Barockpalais des Adels. Der Barock geistlicher wie weltlicher
Monumentalbauten, wie er sich gerade in Österreich aus der Umformung
italienischer Vorbilder entwickelt hatte, strahlte im Reichsstil der Zeit Karls VI.
auch auf das Reich aus.
Höfisches wie kirchliches Zeremoniell des Wiener Hofes machten die Stadt zur
Kulisse fortgesetzter Feste. Die sakralen Wurzeln des Kaisertums, die in das
Mittelalter zurückreichten, verbanden sich mit dem Einsatz der Habsburger für die
Gegenreformation. Als von der Gegenreformation geprägt war der Wiener Hof
sowohl durch seine Frömmigkeit wie die damit verbundenen Zeremonien bekannt.
In weltlicher Hinsicht begründeten die Theater- und Opernaufführungen des Hofes
80
Wiens Rang als Theaterstadt. Die in Wien bis zu einem gewissen Grad bis heute
feststellbare Lust am Spektakel mag in der Vielfalt weltlicher wie geistlicher Feste
vor allem des Barockzeitalters eine ihrer Wurzeln haben.
LA
IV/1
Plan der Basteien vor der Hofburg
1809
Signatur: HHStA, Planarchiv Burghauptmannschaft D-2
Beschriftung: Übersichtsplan A des Zustandes in welchem sich die Festungs-Wercke von
Wien vorwärts der k. k. Hofburg befinden.
Vermessungsplan, kolorierte Federzeichnung auf Karton
Nach dem Einzug der Franzosen in Wien 1809 mussten die Augustiner-, Burg-,
Löwel- und Mölkerbastei gesprengt werden. Der Übersichtsplan zeigt den Zustand
der gesprengten Befestigungen. Die Beseitigung der Festungsanlage machte den
Weg frei für eine Neugestaltung. 1821–1824 wurde das Äußere Burgtor, ein
Stadttor mit festungsartiger Wirkung, von Peter Nobile neu erbaut.
ES
IV/2
Georg Matthaeus Vischers Ansicht des Inneren Burghofes und der
Burg gegen die Bastei
1672
Georg Matthaeus Vischer, Topographia Archiducatus Austriae Inferioris, Wien 1672,
Nr. 5 und 6
Signatur: ÖStA, Bibliothek Blau 763 a
Papier, Kupferstich (Abb. 11)
Nr. 5: Die Innenansicht des kaiserlichen Burgplatzes zeigt rechts die Amalienburg, gegenüber den Leopoldinischen Trakt und links den Schweizertrakt. Die
Häuserzeile zur Schauflergasse im Vordergrund ist nur durch die Grundrisse der
Fassade und Höfe angedeutet. Links wird das 1604 erbaute innere Burgtor sichtbar.
Nr. 6: Fassade der kaiserlichen Burg gegen das Glacis, mit dem Leopoldinischen
Trakt und den Befestigungsanlagen davor, in deren Mitte die obere Hälfte des alten
äußeren Burgtores sichtbar wird.
ES
81
IV/3
Ansicht des Inneren Burghofes von Salomon Kleiner
1724
Privatbesitz
Papier, Kupferstich nach Salomon Kleiner von G. D. Heumann.
Der Blick ist gegen die Amalienburg gerichtet, links ist der Leopoldinische
Trakt, rechts die Reichskanzlei und das innere Burgtor in Richtung Kohlmarkt zu
sehen. Die vereinigten Gebäude der Reichskanzlei und der Hofkammer haben noch
die ältere Fassade, vor der Neuplanung durch Joseph Emanuel Fischer von Erlach.
Das Burgtor zum Kohlmarkt hin zeigt bereits die Form des Triumphbogens, der für
den Einzug Karls VI. in Wien 1712 errichtet wurde.
ES
IV/4
Ansicht der Stadt Wien von Südwesten
1672
Georg Matthaeus Vischer, Topographia Archiducatus Austriae Inferioris, Wien 1672,
Nr. 1
Signatur: ÖStA, Bibliothek Blau 763 a
Papier, Kupferstich
Vischer zeigt die von den Festungsmauern, Gräben und Basteien umgebene Stadt
Wien. Den Vordergrund bildet das von vielen Fahrzeugen und Personen belebte
Glacis; die Zufahrten links zum Burgtor und rechts zum Kärntnertor fallen durch
ihre vielen Kutschen und Fuhrwerke besonders auf. Über den Mauern werden die
zahlreichen Kirchen mit ihren Türmen sichtbar: von links die Schottenkirche,
Minoritenkirche, die Hofburg mit dem Türmchen der Amalienburg und den drei
Türmen des Schweizerhofes, die Michaelerkirche, die Augustinerkirche, das
Königinkloster, die Dorotheerkirche, die Bürgerspitalkirche, der alles
beherrschende Stephansturm, die Johanniterkirche, St. Anna und die anderen
Klöster, die Franziskanerkirche, die Jesuitenkirche und die Dominikanerkirche.
Wie die meisten barocken Stadtveduten ist auch diese mit Spruchbändern und
Wappen haltenden Engeln versehen. Der Sinnspruch bezieht sich natürlich auf
Wien als Residenzstadt:
Dis ist die Kaisers Stadt, wo sich der höchste Sitz mit Majestäten rühmt, und der
begottert (?) Blitz vom Erzhaus Österreich die feste Mauer rührt […] Hier blinken
Szepter, Kron! Hier seind Natur und Kunst vermählt mit gleichem Band durch frohe
Himmelsgunst, theilt sich der Adlersflug hier in der Höhen aus und stützt mit Rath und
Fleiß das Reich und eigen Haus […].
ES
82
IV/5
Dienstrevers des Steinmetzen Jakob Spazo
Wien, 1527 Jänner 26
Signatur: HHStA, Familienurkunde Nr. 1191
Papier, mit aufgedrücktem Siegel mit eigenhändiger Unterschrift des Künstlers „Jachobe
de Spazo“, deutsch
Jakob Spaz verpflichtet sich König Ferdinand gegenüber, laut dem königlichen
Bestellbrief nach Anordnung der niederösterreichischen Kammer an allen
Gebäuden Ferdinands, wo es notwendig ist, seine Arbeit zu leisten.
ES
IV/6
Plan für einen neuen Dachstuhl der Reichskanzlei
1629
Signatur: HHStA, Reichshofrat Verfassungsakten, fol. 23, 24, 43, 44
Papier, Federzeichnung koloriert
Zum Jahr 1629 hat sich ein Konvolut von Schriften erhalten, die sich mit der
notwendigen Erneuerung des Daches und Dachstuhles im Bereich der
Reichskanzlei-Registratur beschäftigen. Neben mehreren Memoranden sind auch
Kostenvoranschläge der nötigen Handwerker und zwei Skizzen des Zimmermanns
in doppelter Ausführung für einen neuen Dachstuhl erhalten. Der trapezförmige
Grundriss deutet auf einen Trakt des älteren Reichskanzleigebäudes oder der
Amalienburg in Richtung Schauflergasse hin.
ES
IV/7
Finanzierung des Neubaus der Reichskanzlei
(Wien), 1725
Signatur: HHStA, Reichshofrat Verfassungsakten, fol. 25v-26r und 88r
Papier, deutsch und italienisch
1722 erging ein Rundschreiben des Reichsvizekanzlers Karl Friedrich von
Schönborn an die Kurfürsten und Reichsstände einschließlich der italienischen
Reichsvasallen zur Beitragsleistung bei Erbauung der kaiserlichen
Reichshofkanzlei. Trotz des Appells an die „patriotische Willfährigkeit“ ist der
83
Erfolg sehr unterschiedlich, wie die beiliegenden Listen der eingegangenen Gelder
beweisen.
ES
IV/8
Sitzung des Reichshofrats
Abbildung aus: Johann Christoph von Uffenbach, Tractatus singularis et methodicus de
excelsissimo consilio caesareo-imperiali aulico, Vom Käyserl. Reichs-Hoff-Rath,
Frankfurt/M. 1700
Signatur: ÖStA, Bibliothek Blau 809
Kupferstich, Papier
Der Reichshofrat gehörte einerseits zu den wichtigsten Reichsinstitutionen, hatte
andererseits seinen Sitz aber nicht – wie das Reichskammergericht – in einer
Reichsstadt, sondern tagte in Räumen der kaiserlichen Residenz bzw. des
kaiserlichen Hoflagers. Als Höchstgericht des Alten Reichs war er in erster Instanz
für Klagen gegen Reichsunmittelbare und wegen Landfriedensbruchs sowie für
Beschwerden wegen Rechtsverweigerung, Rechtsverzögerung und Nichtigkeit
zuständig, in zweiter Instanz für Appellationen gegen Urteile territorialer Gerichte.
Als kaiserliche Behörde bearbeitete er Anträge an den Kaiser im Zusammenhang
mit dem Lehenswesen sowie Gnadenangelegenheiten (Privilegien und
Standeserhöhungen, Schutz- und Geleitbriefe, Pfründe, Vormundschaftsbestellungen). Als kaiserliches Ratsgremium schließlich übernahm er die Beratung
des Reichsoberhaupts insbesondere in reichsrechtlichen Fragen. Zumindest bis in
das 17. Jahrhundert hinein behandelte der Reichshofrat auch Angelegenheiten der
österreichischen Erbländer; darüber hinaus gehörten ihm bis zum Ende des Alten
Reichs zahlreiche österreichische Adelige und Gelehrte an. Der Stich stellt eine der
raren bildlichen Quellen zur Arbeit des Reichshofrats dar. Gezeigt wird eine
reichshofrätliche Sitzung. An der Rückwand hängt ein Bild des Kaisers, in dessen
Namen die Reichshofräte Recht sprachen. Unter dem Porträt sitzt der
Reichshofratspräsident, der die Sitzungen leitete. Zu seiner Rechten haben die
Reichshofräte der so genannten Grafen- und Herrenbank, durchweg Adelige, Platz
genommen, zu seiner Linken die Juristen des Rats, auch sie vielfach adelig (sog.
Gelehrtenbank). Dem Präsidenten gegenüber sitzen zwei Sekretäre der
Reichshofkanzlei, die jeweils für Angelegenheiten des deutschsprachigen und des
nicht-deutschsprachigen Reichsteils zuständig waren (deutsche und lateinische
Expedition). Sie hatten die Aufgabe, die Beschlüsse des Reichshofrats in den
Akten festzuhalten und verschiedene Protokolle zu führen. Der aus einer
Frankfurter Patrizierfamilie stammende Johann Christoph von Uffenbach, der
selbst die Rechte studiert hatte und die Grafen von Isenburg-Büdingen sowie die
84
Reichsstadt Frankfurt vor dem Kaiser bzw. dem Reichshofrat vertrat, publizierte in
seinem 1683 in Wien zum ersten Mal gedruckten Tractatus verschiedene auf den
Reichshofrat bezogene Geschäftsordnungen und Reichshofratsakten. Ihnen voran
stellte er eine mit zahlreichen Akten belegte und ganz aus Erfahrung geschöpfte
Übersicht über die reichshofrätliche Praxis.
EO
IV/9
Reichshofratsordnung Kaiser Matthias’
Prag, 1617 Juli 3
Signatur: HHStA, Reichshofrat Verfassungsakten 1, Paket 3
Papierlibell in Pergamenteinband mit grünen Seidenbändern, 52 Folien, deutsch
Die Ordnungen des Reichshofrats sind eine viele Fragen offen lassende
Mischung aus Geschäftsordnung und Gerichtsorganisationsgesetz. Sie regeln
Bereiche wie die Qualifikation und die Dienstpflichten der Reichshofräte, den
Arbeitsablauf im Rat und den Umgang mit Parteien und ihren Vertretern, sprechen
aber auch Grundsatzprobleme wie die Zuständigkeit des Reichshofrats und die
gesetzlichen Grundlagen seiner Tätigkeit an. Reichshofratsordnungen sind – in
verschiedenen Vorformen – seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts überliefert
(1497, 1541, 1550). Besondere Bedeutung erlangten die Ordnung Kaiser
Ferdinands I. von 1559, die den kaiserlichen Hofrat zum ersten Mal explizit als
Reichshofrat bezeichnet, und die Reichshofratsordnung von 1654, die bis zum
Ende des Alten Reichs 1806 in Geltung war. Die Reichshofratsordnung Kaiser
Matthias’ von 1617 stellt – obwohl formal nie in Kraft getreten – einen wichtigen
Zwischenschritt auf dem Weg zur Reichshofratsordnung von 1654 dar. Bereits seit
den 1590er Jahren in diversen Kommissionen am Kaiserhof ausgearbeitet, aber
auch dem Kurfürsten von Mainz als Erzkanzler des Reichs zur Stellungnahme
zugeleitet, dokumentiert sie in besonderer Weise die Auseinandersetzung zwischen
Kaiser und Reichsständen um die Jurisdiktionsgewalt des Reichsoberhaupts.
Während insbesondere die protestantischen Reichsstände ein Interesse daran
hatten, die Zuständigkeit des kaiserlichen Gerichts durch ein Reichsgesetz exakt
festzulegen und den Reichshofrat an die Verfahrensgrundsätze der
Reichskammergerichtsordnung zu binden, wurden allzu detaillierte Regelungen
und eine verbindliche Mitwirkung der Stände an ihrer Formulierung vom Kaiser
und seinen Verbündeten im Reich als mit der Stellung des Reichsoberhaupts als
oberster Richter und Quelle allen Rechts unvereinbar abgelehnt. Mit der
Ausarbeitung einer Reichshofratsordnung hoffte der Kaiser, einerseits
Beschwerden wegen eines gesetzlich nicht ausreichend geregelten Verfahrens am
Reichshofrat als unbegründet zurückweisen zu können. Andererseits sollte das
85
Recht des Reichsoberhaupts, die Arbeit des Reichshofrats aus eigener
Machtvollkommenheit zu regeln, behauptet und dem kaiserlichen Gericht ein
möglichst großer Handlungsspielraum bewahrt werden.
EO
IV/10
Handbillet Kaiserin Maria Theresias zu einem Kompetenzstreit
zwischen Reichshofrat und Oberster Justizstelle wegen der
Osterbergischen Debit- und Administrationssache
1779 März 11
Signatur: HHStA, Ältere Zeremonialakten, fol. 117-118
Handbillet, Papier, mit eigenhändiger Unterschrift, deutsch
Mit der Auseinanderentwicklung von Reichs- und erbländischen Interessen und dem
Ausbau der erbländischen Verwaltung insbesondere durch die Reformen Maria
Theresias und Josephs II. verschärften sich die Zuständigkeitskonflikte zwischen
Reichs- und erbländischen Behörden. Im Bereich der Justiz standen einander dabei der
Reichshofrat und die 1749 als Höchstgericht für die österreichischen Erbländer und
Böhmen gegründete Oberste Justizstelle gegenüber. Um Blockadesituationen zu
vermeiden, mussten, schon im Interesse der Betroffenen, Kompromisse gefunden
werden – beispielsweise indem die konkurrierenden Behörden unter der Leitung eines
hohen Hofwürdenträgers gemeinsam über das weitere Vorgehen berieten. Johann
Michael Adam von Osterberg, der von seinem Vater Johann Michael Mayer mehrere
ritterschaftliche Güter in Schwaben und der habsburgischen Markgrafschaft Burgau
geerbt hatte, hatte sich derart verschuldet, dass der Reichshofrat 1747 eine kaiserliche
Kommission mit der Einsetzung einer Zwangsverwaltung und der Durchführung eines
Konkursverfahrens beauftragte. Zum Konflikt mit der Obersten Justizstelle kam es, als
mehrere Gläubiger unter Übergehung des kaiserlichen Kommissars beim Burgauer
Oberamt die Einsetzung in das in der Markgrafschaft liegende Gut Bühl erwirkten.
Darüber hinaus wandten sich der Enkel Johann Michael Adams, der seinerseits hoch
verschuldete Anselm von Osterberg, und sein Onkel, der kaiserlich-königliche Oberst
Kesporn, mit ihren Vorschlägen zur Entschuldung des Besitzes nicht nur an den
Reichshofrat, sondern auch an Maria Theresia als Landesherrin Burgaus. Die Oberste
Justizstelle forderte daraufhin 1775 vom Reichshofrat die Aufhebung der
kommissarischen Verwaltung für die in Burgau liegenden Güter und eine
Zusammenarbeit der österreichischen und kaiserlichen Verwalter bei der Sanierung des
Gesamtbesitzes. Der Reichshofrat wies diese Forderung unter Hinweis auf die
Reichsunmittelbarkeit Bühls zurück, musste die Angelegenheit schließlich aber dem
Kaiser zur Entscheidung vorlegen. Joseph II. befahl dem Reichshofrat, alle Fragen im
Zusammenhang mit der Sanierung des Osterbergischen Besitzes mit der Obersten
Justizstelle unter der Leitung des Obersthofmeisters Joseph Fürst von Schwarzenberg zu
86
erörtern, und informierte den Fürsten über diese Entscheidung. Doch auch Maria
Theresia wies, wie das ausgestellte Handbillet zeigt, Schwarzenberg in einem fast
wörtlich dem kaiserlichen Brief entsprechenden Schreiben an, den Vorsitz der
geplanten „Concertation“ zu übernehmen, in der „das Geschäft nach vereinigtem
Befund zu seiner schließlichen Berichtigung“ gebracht werden sollte, ohne jedoch
„beederseits in die circa jurisdictionem habende Grund-Säze einzugehen“.
EO
IV/11
Gesandtschaft der Republik Lucca
Wien, 1705 Dezember
Signatur: HHStA, Ältere Zeremonialakten, Konvolut Gesandtschaft der Republik Lucca
fol. 1-17
Papier, deutsch
a) Vortrag über die Audienz der lucchesischen Gesandten mit eigenhändiger
Resolution Kaiser Josephs I.
Signatur: HHStA, Ältere Zeremonialakten, Konvolut Gesandtschaft der Republik Lucca
fol. 1-4, Wien, 1705 Dezember 12
Die Republik Lucca schickte eine Kondolenz- und Gratulationsgesandtschaft an
den Wiener Hof, über deren Empfang auf einer Konferenz unter Vorsitz des
Obersthofmeisters beraten wurde. Wegen der Verdienste der Republik um das
Haus Österreich sollten die Gesandten mit einem sechsspännigen Wagen in den
inneren Burghof fahren dürfen. Der Kaiser stimmte in seiner eigenhändigen
Resolution den Vorschlägen zu und drängte auf eine rasche Antwort an die
Gesandten, „weilen sie sehr ihr audienz solicitiren“.
b) Protokoll über die Audienz der Gesandten der Republik Lucca
Signatur: HHStA, Ältere Zeremonialakten, Konvolut Gesandtschaft der Republik Lucca
fol. 9-12, Wien, 1705 Dezember 19
Die beiden Gesandten, Ferrante Citadella und Carlo Antonio Marchio, fuhren in
einer sechsspännigen Kutsche begleitet von vier weiteren Wagen vor und wurden
beim Eingang zur Ritterstube vom Obersthofmarschall, bei der ersten Antecamera
vom Oberstkämmerer empfangen und zur Audienz in die Ratsstube geleitet. Auf
die Audienz beim Kaiser folgte eine weitere bei der Kaiserin in deren Gemächern,
wo sie bei der Antecamera von deren Obersthofmeister in Empfang genommen
wurden.
LA
87
IV/12
Entwurf für eine Gardekuse Kaiser Rudolfs II.
Augsburg, 1577
Signatur: HHStA, Kartensammlung
Papier, grauschwarze Federzeichnung, grau laviert
Bei der Kuse handelt es sich um eine Stangenwaffe, die von den Hartschieren
einer Nobelgarde des Kaisers verwendet wurde. Der Name Kuse kommt aus dem
französischen „Couteau“, was Messer bedeutet und daraus lässt sich auch die
Herkunft der Waffe vom burgundischen Hof vermuten. Die Waffe diente sowohl
als Hieb- als auch als Stichwaffe und hatte eine lange messerartige Klinge.
Der hier gezeigte Entwurf für eine Gardekuse Kaiser Rudolfs II. wurde für die
Erbhuldigung der niederösterreichischen Stände angefertigt. Auf der einen Seite
der Klinge ist die Jahreszahl 1577 sowie die Devise Rudolfs ADSIT, darunter der
gekrönte Reichsadler, der in seinem vom Betrachter aus gesehenen linken Fang
einen Pfeil mit der Spitze nach unten hält, zu sehen. Unterhalb des Adlers erscheint
der Bindenschild. Auf der anderen Seite sind das Monogramm des Kaisers, der
Buchstabe „R“ umgeben von den Kroninsignien und das von Ungarn und Böhmen
gevierte Wappen dargestellt. Auf dieser Seite befindet sich auch die Signatur HS,
auf Grund welcher die Urheberschaft der Zeichnung dem Augsburger Maler Hans
Strohmeier zugeschrieben werden kann.
IP
IV/13
Angehöriger der k. k. Trabanten-Leibgarde
um 1790
Signatur: HHStA, Oberststallmeisteramt Sonderreihe 62, fol. 34
Kolorierte Handzeichnung (Abb. 12)
Zum Hofstaat des Kaisers zählten auch die Leibgarden, die für die Sicherheit des
Kaiserhauses zuständig waren. Die k. u. k. Leibgarde zu Fuß wurde am 1. Juni
1767 in Dienst gestellt und ersetzte die mit 31. Mai aufgelöste Schweizer Garde.
Ab 1790 wurde diese Truppe in Trabanten-Leibgarde umbenannt. Es handelt sich
dabei nicht um eine Offiziers-, sondern um eine Mannschaftsgarde, die sich
vorwiegend aus verdienten Unteroffizieren zusammensetzte. Bis 1840 hatte die
Garde ihr Quartier auf der Seilerstätte, danach übersiedelte man in das Gebäude
Mariahilferstraße 20. Die Angehörigen der Leibgarde versahen ihren Wachdienst
sowohl in der Wiener Hofburg, als auch in den Lustschlössern Schönbrunn und
Laxenburg. Neben dem Sicherheitsdienst war es Aufgabe der Garden, den Hof bei
88
offiziellen Anlässen zu begleiten, wobei ihre bunten Uniformen zum prunkvollen
Erscheinungsbild des Herrscherhauses beitrugen. Die hier zu sehende Uniform der
Leibgarde zu Fuß entspricht noch ganz der Tradition der Schweizer Garde, nur die
Farben wechselten von schwarz-gelb zu rot-weiß-schwarz. Mit ihrem blusenartigen
Wams, den Pluderhosen mit rotem Beinkleid sowie dem schwarzen Hut mit den
rot-weiß-schwarzen Pfauenfedern unterschieden sich die Angehörigen der
Leibgarde zu Fuß deutlich von den Mitgliedern der Adeligen Leibgarden. Aus dem
schweizerischen Erbe stammte auch die Hellebarde, eine Stangenwaffe aus dem 15.
Jahrhundert, die die charakteristische Bewaffnung der Trabanten bildete.
IP
IV/14
Hoftrompeter
um 1790
Signatur: HHStA, Oberststallmeisteramt Sonderreihe 62, fol. 29
Kolorierte Handzeichnung
Als Angehörige des Hofstaates trugen die Hoftrompeter bei kirchlichen und
weltlichen Festen zur feierlichen, vom Zeremoniell bestimmten, Ausgestaltung bei. Sie
kündigten mit ihren Fanfaren das Erscheinen des Herrschers an und waren auch für die
musikalische Untermalung der Feste zuständig.
Bei den jeweiligen Krönungsfeierlichkeiten kam den Hoftrompetern gemeinsam mit
den Hofpaukern eine zentrale Rolle zu. So erfolgte der Einzug in Frankfurt unter ihren
musikalischen Klängen, wobei das Hoftrompeter- und Paukerkorps vor dem Wagen des
Thronanwärters gehen sollte. Die Ankündigung des Ein- und Austrittes des Herrschers
in die Krönungskirche sowie das Te Deum während des Gottesdienstes wurde von den
Hoftrompetern intoniert. Um ihren Repräsentationsaufgaben nachkommen zu können,
wurden die Hoftrompeter auch mit prächtigen Livreen, die sich bis 1873 von jenen der
Mitglieder der Hofkapelle unterschieden, ausgestattet. Auch ihre Musikinstrumente, so
waren die Trompeten meist reich verziert und aus Silber hergestellt und mit kostbaren
bunten Trompetenschnüren geschmückt, unterstrichen ihre große zeremonielle
Bedeutung.
Der hier gezeigte Uniformentwurf wurde anlässlich der Krönung Leopolds II. von
1790 angefertigt.
IP
89
IV/15
Übersichtsplan der Kapuzinergruft
Wien, undatiert
Signatur: HHStA, Kartensammlung Mappe Kapuzinergruft AG 42
Papier, kolorierte Zeichnung
Die Errichtung der Kapuzinergruft als Begräbnisstätte der Familie Habsburg geht auf
eine Stiftung der Kaiserin Anna, Gemahlin von Kaiser Matthias, aus dem Jahr 1622
zurück. Die erste Beisetzung, jene der Stifterin, erfolgte 1633. Ab 1657 erfolgte unter
Kaiser Leopold I. eine Erweiterung der Gruftanlage, es entstand die nach dem Kaiser
benannte Leopoldsgruft, in der seine drei Ehefrauen und einige seiner früh verstorbenen
Kinder ihre letzte Ruhestätte fanden. Der Sarkophag von Kaiser Leopold wurde in der
benachbarten Karlsgruft aufgestellt, die ihre heutige Form durch den Erweiterungsbau
unter seinen Nachfolgern Joseph I. und Karl VI. bis 1720 erhielt.
IP
IV/16
Totenbild Kaiser Leopolds I.
Wien, 1705 Mai
Signatur: HHStA, (ohne Bestandsbezeichnung)
Aquarell auf Holz, gerahmt (Abb. 13)
Kaiser Leopold I. verstarb am 5. Mai 1705, am Tag danach erfolgten die
Sezierung und Einbalsamierung des Leichnams, wobei, wie nach dem
habsburgischen Zeremoniell üblich, das Herz und die inneren Organe entnommen
und in eigenen Bestattungsgefäßen in der Herzgruft in der Augustinerkirche bzw.
in der Herzogsgruft in St. Stephan bestattet wurden. Der einbalsamierte Leichnam
wurde dann in der Ritterstube der Hofburg öffentlich aufgebahrt. Die Wände der
Ritterstube waren ab 7. Mai zu diesem Zweck mit schwarzem Stoff drapiert, die
Leiche des Kaisers lag auf einem Prunktotenbett.
Eben diese Szene ist auf dem Totenbildchen zu sehen. Der Kaiser liegt, bekleidet
mit dem schwarzen seidenen Mantelkleid, Perücke, Hut, Handschuhen und Degen,
auf zwei schwarzen samtenen Polstern. Zu seinen Füßen ist ein silbernes Kruzifix
aufgestellt, rechts davon sehen wir Reichskrone, Szepter und die Kollane des
Goldenen Vlieses, links davon die ungarische und die böhmische Krone.
IP
90
IV/17
Castrum doloris Kaiser Leopolds I. in der Augustinerkirche
Wien, 1705 Mai
Signatur: ÖStA, Bibliothek Gelb 49
Papier, Kupferstich von Benjamin Kenckel, eingebunden in den XVII Band (1704–1706)
des „Theatri Europaei“, Frankfurt am Main 1718
Das Trauergerüst für Kaiser Leopold I. in der Augustinerkirche entstand nach
einem Entwurf des kaiserlichen Hofingenieurs Johann Lucas von Hildebrandt.
Während der Feierlichkeiten der Exequien war das Castrum doloris, das
Trauergerüst, Zentrum der liturgischen Handlung. Hergestellt wurden diese
Dekorationen aus Holz, bemalter Leinwand, Gips und Karton, sie sollten die Macht
und Größe des Verstorbenen repräsentieren. Erst durch die Anfertigung eines
Kupferstiches erhielten die Trauergerüste Denkmalcharakter und erzielten eine
Verbreitung in der Öffentlichkeit.
IP
IV/18
Fußwaschung am Gründonnerstag
Wien, 1748. April 11
Signatur: HHStA, Ältere Zeremonialakten, Konvolut Fußwaschung, fol. 1-7
Druck, deutsch
a) Liste der zwölf armen Weiber, an denen Kaiserin Maria Theresia die
Fußwaschung vollzogen hat
b) Liste der zwölf armen Männer, an denen Kaiser Franz I die Fußwaschung
vollzogen hat
c) Liste der zwölf armen Weiber, an denen die Kaiserinwitwe Elisabeth Christine
die Fußwaschung vollzogen hat
d) Dankadresse der zwölf armen Männer
Bei der Fußwaschung der Armen am Gründonnerstag handelte es sich um eine
der bedeutendsten kirchlichen Zeremonien am Wiener Kaiserhof.
Die erste Fußwaschungszeremonie lässt sich für das Jahr 1627 nachweisen: In
der Ritterstube der Hofburg wurden zwölf arme Männer und zwölf arme Frauen
gespeist und danach vollzogen Kaiser Ferdinand II. und seine Gemahlin Kaiserin
Eleonora von Gonzaga die Fußwaschung. Schon damals wurden die Armen neu
eingekleidet und mit Geld beschenkt.
Die Auswahl der Armen erfolgte einerseits durch den Kammerzahlmeister - er
war für die Frauen zuständig - und andererseits durch den Hofburgpfarrer, er
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suchte die Männer aus. Der Kammerzahlmeister erstellte dann eine Liste mit allen
Antragstellern, geordnet nach Alter und unter Angabe von Wohnort und Beruf.
Aus dieser Liste wurden dann am Donnerstag nach dem Aschermittwoch die zur
Fußwaschung zugelassenen Personen ausgewählt, wobei je Geschlecht zwei
Ersatzpersonen zusätzlich aufgenommen wurden. Die Listen der nunmehr zwölf
armen Männer und Frauen wurden dann zur Druckerei gebracht, wo im
17. Jahrhundert 1 000 Exemplare, in späterer Zeit bis zu 9 000 Stück, angefertigt
wurden. Beamte des Obersthofmeisters überbrachten am Tag vor dem
Gründonnerstag diese gedruckten Listen den Mitgliedern der Hofstaaten. Eine
Besonderheit dieser gedruckten Listen des 18. Jahrhunderts war es, dass jede Liste
eine andere Zierzeile hatte. Neben dem Hofstaat erhielten auch die armen Männer
und Frauen je eine gedruckte Liste für den eigenen Gebrauch.
Am Gründonnerstag mussten die Armen in der ihnen vom Kaiserhaus
geschenkten Kleidung bereits um 6 Uhr 30 in der Hofkapelle erscheinen und
besuchten dort den Gottesdienst. Danach gab es für sie und eine Begleitperson ein
Frühstück. Nach dem Frühstück wurden die Armen in den Rittersaal der Hofburg
oder in die Antecamera der Kaiserin geführt, wo die eigentliche Zeremonie
stattfand. Zuerst speisten die Armen gemeinsam mit dem Kaiser und der Kaiserin,
erst danach begann die eigentliche Fußwaschungszeremonie: Während der
Hofkaplan aus dem Johannesevangelium vorlas, wurde den Männern von dem vor
ihnen knienden Kaiser der rechte Fuß gewaschen, getrocknet und geküsst, ebenso
machte es auch die Kaiserin bei den Frauen. Abschließend hielt einer der Armen
eine Dankesansprache und danach wurden die Teilnehmer noch mit einem aus
weißem Leder hergestellten Almosenbeutel beschenkt. Ihren Heimweg traten sie
unter Begleitung eines Angehörigen der Leibgarde an, welcher das hölzerne
Speisenwandel trug, in welchem sich Teller, Messer, Gabeln, Servietten, Krüge
und die Reste des Festmahls befanden.
IP
IV/19
Ballfest in der Hofburg 1560
Wien unbekannter Meister
Signatur: ÖStA, Bibliothek C 229, Nr. 1028
Druck, Papier, gebunden
Das große Tanzhaus befand sich auf der Burgbastei zwischen der Burgkapelle
und dem Widmer-Turm, es handelte sich nicht um ein aus Stein, sondern aus Holz
errichtetes Bauwerk.
Im großen Tanzsaal wurden die prunkvollen Ballfeste veranstaltet: Im Zentrum
des Bildes ist der paarweise Einzug der Tänzer zu sehen, wobei Hoftrompeter den
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Zug an der Spitze anführen. Auf der für den Betrachter linken Seite haben sich die
männlichen Gäste versammelt, ihnen gegenüber stehen und sitzen die Damen der
Hofgesellschaft. Der Saal wird durch Fackeln beleuchtet, welche die Edelknaben in
Händen halten. Ganz im Vordergrund, vor der Tanzfläche, sind auf einem Podium
die Hoftrompeter und Pauker platziert, die für die musikalische Umrahmung des
Balles verantwortlich waren.
IP
IV/20
Programm für das Rossballett
1667 Jänner
Signatur: HHStA, Ältere Zeremonialakten, fol. 5-8
Papier, italienisch
Kaiser Leopold I. wollte seine lang geplante Vermählung mit Margarita von
Spanien mit allen nur denkbaren Festen und Vorstellungen begehen. So begannen
die Vorbereitungen dafür schon gleichzeitig mit der Abreise der Braut aus Madrid.
Das aufwendigste Werk war sicher das Rossballett vom 24. Jänner 1667, das im
Inneren Burghof aufgeführt wurde. Das schriftliche Programm von „La Contesa
dell’Aria e dell’Acqua“, in der deutschen Version als „Sieg-Streit dess Lufft und
Wassers“ bezeichnet, stammt von Francesco Sbarra, die Vokalmusik von Antonio
Bertalli, die Ballettmusik von Johann Heinrich Schmelzer. Die Choreographie der
Ballette besorgte Alessandro Carducci. Für dieses Fest zu Pferde sind fünf
Tanzsätze für die Pferde vorgesehen; die Reiter waren der Kaiser selbst, vier
Herrn von höchstem Adel, 45 Kammerherrn und ein Page. Dazu kamen natürlich
auch Tänzer zu Fuß, Sänger und Musiker mit allen Arten von Instrumenten.
Gegenstand des im Titel genannten Streites war die Frage, ob die Perle
(= Margarita) von der Luft oder vom Wasser hervorgebracht werde. Auf Seite der
Luft kämpfte das Feuer, auf Seite des Wassers die Erde, so dass alle vier
Elemente vertreten waren. Die Durchführung dieser Idee konnte nur mit einem
enormen Aufwand an „Maschinen“ für die Spezialeffekte verwirklicht werden. So
brauchte man vier große Aufbauten zur Darstellung der Elemente, zwei Elefanten,
die einen Turm trugen, Wolken die vom Himmel schwebten, einen
Sternenhimmel, der sich drehte, sowie ein Schiff, das die „Neuen Argonauten“
brachte. Dazu kamen Wägen mit Trophäen und jede Menge an einheimischen und
exotischen Tänzern.
Die Darstellung gipfelte im Öffnen einer silbernen Muschel, die eine riesige
Perle mit dem Bild der kaiserlichen Braut enthielt. Dazu traten zwölf Genien als
Stellvertreter der bisherigen Habsburger Kaiser auf (Cesari Austriaci!!!). Das
93
vierstündige Schauspiel klang mit Lobgesängen auf die große Zukunft des
kaiserlichen Hauses aus.
ES
IV/21
Kupferstich des Rossballetts
1667 Jänner
Privatbesitz
Papier, Kupferstich (Abb. 15)
Das Programm dieses bedeutenden Festes wurde in deutscher und italienischer
Sprache gedruckt und mit mehreren Abbildungen einzelner Szenen veröffentlicht.
Das vorliegende Blatt zeigt den Aufmarsch der vier Elemente vor dem Tempel der
Ewigkeit mit dem jeweiligen Gefolge. Im Vordergrund der Wolkenberg der Luft
begleitet von Greifen, der Wassergott Neptun ist von Tritonen umgeben, die
Gefährten der Erde sollen Zentauren vorstellen, das Feuer schließlich wird durch
Zyklopen symbolisiert.
Die Mitte des Platzes nimmt das Schiff Argo mit seiner Mannschaft ein, während
vor dem Tempel der Ewigkeit der Kaiser mit dem Wagen der Glorie einzieht.
ES
IV/22
Versammlungsprotokoll
Nationaltheater
der
Schauspieler
am
kaiserlichen
1776 April 12-1778 März 6
Signatur: HHStA, Hoftheater Sonderreihe Bd. 57
Papier, deutsch
Im März 1776 nahm Kaiser Joseph II. das Theater bei der Burg nach einem
Konkurs der Pächter in eigene Verwaltung. Diese Übernahme, in deren
Zusammenhang der Ausdruck “Nationaltheater“ verwendet wurde, wird oft als
Gründungsdatum des Burgtheaters als einer Sprechbühne für deutschsprachige
Stücke angesehen, obwohl auch nach diesem Datum noch italienische Opern
aufgeführt wurden. Nach der Eröffnung der neuen Spielzeit am 8. April kamen die
Schauspieler wöchentlich zusammen, um die Stücke auszuwählen und die Rollen
zu verteilen. Das Protokoll darüber führte der so genannte Wöchner, der
94
Versammlungsleiter. Chef der Schauspieler war seit 1773 Stephanie der Ältere. –
Aufgeschlagen sind die Protokolle vom 28. Juni und vom 5. Juli 1776.
LA
IV/23
Theater am Kaiserhof
Wien 1802
Rollenbuch mit Figurinen für ein Theaterspiel am Hofe „L´ Isola di Luciano“ verfasst von
Kaiserin Marie Therese
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv Sammelbände 66, fol. 26-42
Papier mit kolorierten Handzeichnungen, italienisch (Abb. 14)
Die zweite Frau von Kaiser Franz II. Marie Therese, eine Tochter des König
Ferdinands I. beider Sizilien und der Erzherzogin Maria Karolina, war sehr
kunstsinnig. Für die gesellige Unterhaltung im Familienkreis schrieb die Kaiserin
zahlreiche Theaterstücke, vorwiegend in italienischer und französischer Sprache,
da sie Deutsch nur sehr schlecht beherrschte. Bei dem hier gezeigten Manuskript
„L´isola di Luciano – Farsa In Due Atti Con Prosa e Musica e Piccolo Ballo Unito“
handelt es sich um ein Theaterstück mit Sprechrollen, Gesang und Balletteinlagen,
in welchem die Träume eines Besuchers einer sagenhaften Insel geschildert
werden. Das Stück spielt auf der Insel der Träume und beginnt mit einer
„Sinfonia“, die den Tagesbeginn charakterisiert. Das Manuskript enthält auch
mehrer Kostümentwürfe für die einzelnen Rollen, hier sind aus dem ersten Akt die
Figur des türkischen Kriegers und aus dem zweiten Akt die Gestalten eines
neapolitanischen Bauernpaares sowie ein Titan, ein Kupido und die Figuren der
tanzende Morgenröte und der tanzenden Nacht zu sehen.
Kaiserin Marie Therese spielte oft selbst kleinere Rollen in Theateraufführungen
bei Hof und trat gelegentlich auch als Sängerin bei Hofkonzerten auf.
IP
95
V
DAS KAISERTUM ÖSTERREICH UND
DAS ENDE DES HEILIGEN RÖMISCHEN REICHES
Mit dem Untergang der alten Rechtsordnung in Frankreich im Verlauf der
Revolution von 1789 und den Rufen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit,
geriet auch das Heilige Römische Reich immer mehr unter Druck. Der neuen Form
der Kriegführung mit Volksheeren, die national motiviert waren, konnte das Alte
Reich nichts Gleichwertiges entgegensetzen. Napoleon I., der einen Großteil
Europas in einem beispiellosen Expansions- und Eroberungsdrang unterwarf,
diktierte auch die Reichspolitik, wobei der Grundsatz „Macht vor Recht“ galt. Die
langwierigen und schwerfälligen Entscheidungsabläufe, bedingt durch die vielen
kleinen und größeren Territorien, ebenso wie das Fehlen eines schlagkräftigen
Reichsheeres machten sich immer negativer bemerkbar. Der Untergang des
Reiches erfolgte von 1792 bis 1806 in mehreren Etappen und ab dem Frieden von
Campo Formio 1797 sogar in dramatischer Schnelligkeit. Zunächst mussten die
linksrheinischen Gebiete an die französische Republik abgetreten werden. Der
zweite Mann im Reich, der Reichserzkanzler und Kurfürst von Mainz, verlor damit
sein eigenes Land. Die Entschädigung dafür sollte eine Reichsdeputation treffen, d.
h. ein Gremium des Reichstages. Dabei wurden die linksrheinischen Verluste in
großzügiger Weise durch Entschädigungen auf dem rechten Rheinufer
ausgeglichen. Als Entschädigungsmasse dienten alle geistlichen Territorien und
fast alle Reichsstädte, die zu den treuesten Stützen des Reiches gehört hatten.
Hauptgewinner waren Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die nun
nach voller Souveränität strebten. Angesichts dieser Entwicklung geriet auch das
Reichsoberhaupt unter Zugzwang. Napoleon, der in Paris 1804 von Papst Pius VII.
zum Kaiser der Franzosen gesalbt wurde, schien sich nun anzuschicken, auch das
Reich zu übernehmen. Es war daher ein Gebot der Stunde, dass der durch den
inneren Verfall des Reiches schwach gewordene römisch-deutsche Kaiser Franz II.
ein Zeichen der Gleichrangigkeit setzte und sich am 11. August 1804 zum
erblichen Kaiser von Österreich proklamierte. Seinen bildlichen Ausdruck fand
dieses doppelte Kaisertum in den neu gestalteten Wappen mit den beiden
ineinander geschachtelten Doppeladlern und den übereinander gestapelten beiden
Kronen, der ottonischen Reichskrone und der österreichischen Reichskrone
(habsburgische Hauskrone). Dazu kam der erstmals als Gesamtstaatssymbol
verwendete Rot-weiß-rote Bindenschild, dessen konstitutive Kraft nachfolgend
noch mehrmals in der Geschichte Österreichs, nach dem Ersten und Zweiten
Weltkrieg, erfolgreich benützt werden sollte.
96
Einen letzten Keulenschlag versetzte Napoleon dem in Auflösung begriffenen
Alten Reich durch die Gründung des Rheinbundes, der unter seinem Protektorat
stand. Der Rheinbund bedeutete durch seine Unterordnung unter Frankreich einen
Bruch mit der Reichsverfassung und damit den Austritt seiner Mitglieder aus dem
Reich. Die groß und selbstbewusst gewordenen Fürsten des Rheinbundes gaben
deshalb ihre alten Reichstitel wie Kurfürst, Herzog, Landgraf oder Markgraf auf
und nahmen von Napoleons Gnaden die viel besser klingenden höherrangigen
Titel eines Königs oder Großherzogs an. Angesichts dieser Situation sowie eines
französischen Ultimatums war es nur konsequent, dass Kaiser Franz II. am
6. August 1806 die Kaiserkrone niederlegte und das Heilige Römische Reich für
erloschen erklärte.
In dieser Sterbestunde des Reiches schien andererseits die schon zuvor oftmals
von österreichischen Herrschern und Staatsmännern erträumte Idee Wirklichkeit
zu werden, nämlich durch Zusammenschluss aller habsburgischen Erbländer
endlich einen österreichischen Gesamtstaat zu errichten.
MG
V/1
Die österreichische Monarchie im Jahre 1795
Entworfen und gezeichnet von Joseph Marx Freiherr von Lichtenstern (1765–1828),
gestochen von Anton Amon (1761–1798)
Signatur: HHStA, Kartensammlung Ke3-2/5
Kupferstich, koloriert
Bezeichnet
rechts
unten:
ALLGEMEINE
KARTE/DER/OESTERREICHISCHEN MONARCHIE/ Mit Benützung der
sichersten und neuesten Beobachtungen/ und Nachrichten der richtigsten
geographischen Specialkarten/ und einer Menge verlässlicher Handzeichnungen/
entworfen und gezeichnet/ von/ JOSEPH MARX FREIHERRN VON/
LICHTENSTERN/ VERSCHIEDENER AKADMIEN DER WISSENSCHAFTEN
MITGLIEDE/ gestochen von Anton Amon/ UND HERAUSGEGEBEN VON DER
KOSMOGRAPHISCHEN GESELLSCHAFT/ WIEN 1795
Die Landkarte der österreichischen Erbländer aus dem Jahre 1795 zeigt in
eindrucksvoller Weise einerseits die Verflechtung der Monarchia Austriaca mit
dem Reich, andererseits aber auch das Herauswachsen Österreichs aus dem Reich,
mit der Zielrichtung in den Südosten Europas. Nur wenige Jahre später sollte
diese Tendenz weiter verstärkt und Österreich noch weiter aus dem Reich
gedrängt werden. Im Frieden von Campo Formio 1797 musste Österreich die
Niederlande (Belgien) an Frankreich abtreten und erhielt dafür die Republik
97
Venedig, 1805 gingen die vorderösterreichischen Gebiete an Württemberg und
Baden verloren.
MG
V/2
Zeitgenössische
Deutschland
Karikatur
auf
die
politischen
Verhältnisse
in
„Abbildung des jetzigen Politischen L’Ombre Spiels im Hause der Frau Germanien 1757“
Signatur: HHStA, Reichskanzlei, Deduktionen 279 b
Papier, Druck, deutsch
Das Alte Reich hatte sich seit 1648 immer stärker zu einer Konföderation
entwickelt, die durch eine allseits anerkannte Friedens- und Rechtsordnung und
durch einige gemeinsame Institutionen zusammengehalten wurde. Dieses relative
Gleichgewicht der Kräfte begann in Schieflage zu geraten, als ab 1740 die beiden
inzwischen aus dem Reichsverband herausgewachsenen Mächte Preußen und
Österreich gegenseitig um die Vorherrschaft im Reich (Dualismus) zu kämpfen
begannen und andere europäische Staaten, durch Bündnisse verpflichtet, sich an
diesem Gebilde ebenfalls bereichern wollten.
Die Karikatur zeigt diese Situation als Glücksspiel im Haus der Frau Germanien:
praktisch alle europäischen Mächte sitzen um den Tisch und wollen aus Germanien
Profit schlagen. Der preußische Offizier fordert alle Trümpfe, der französische
Marquis erklärt nicht verlieren zu können. Frau Germanien steht beiseite und bittet
kraftlos, dem Spiel ein Ende zu machen. Zum Schluss tritt noch ein türkischer
Nachtwächter hinzu und droht den Spielern zu kommen und die Lichter zu löschen,
wenn sie nicht nach Hause gingen. Somit war auch die türkische Gefahr, die
Jahrhunderte lang Europa ernsthaft bedroht hatte, mittlerweile zu einem harmlosen
Nachwächter geschrumpft.
MG
98
V/3
„Bericht von dem dermahligen zerrütteten Zustand der Teutschen
Reichsverfassung“
Zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts, Autor unbekannt
Signatur: HHStA, HS Weiß 896
Papier, gebunden, deutsch
Der vorliegende Bericht über die Verfassung des Reiches stellt einer von vielen
Beispielen dar, wie sich besonders am Ende des 18. Jh. viele Rechtsgelehrten mit
diesem Thema auseinandersetzten und Reformvorschläge unterbreiteten. Bei der
Verfassung des Heiligen Römischen Reiches handelte es sich nicht um eine
formell-rechtliche Verfassung mit entsprechender Gesamturkunde, sondern um
eine Sammlung von geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsgrundsätzen über
den Aufbau und Zusammenwirken des Reichsgebildes und über die Zuständigkeit
der zentralen Reichsorgane sowie der einzelnen Mitglieder. Die
Reichsgrundgesetze waren: Goldene Bulle 1356, die Deutschen Konkordate 1447,
der Ewige Landfriede 1495, die Wormser Reichsmatrikel 1521, die
Reichsexekutionsordnung 1555, die Reichskammergerichtsordnung 1555, der
Augsburger Religionsfriede 1555, die Reichshofratsordnung 1654, sowie die
jeweiligen Wahlkapitulationen des Kaisers, und schließlich die Regelungen der
Westfälischen Friedensordnungen 1648. Darüber hinaus wurden auch die
jeweiligen Reichsabschiede der Reichstage als Reichsgrundgesetze angesehen.
Dieses stark föderative Gebilde mit über 300 Gemeinwesen (große und kleine
geist- und weltliche Territorien mit erblichen oder gewählten Monarchen,
Stadtrepubliken, Reichsdörfer und Reichsritterterritorien) besaß eine zunehmend
schwächer werdende Zentralgewalt, jedoch ein gewähltes monarchisches
Oberhaupt und passte in kein staatstheoretisches Verfassungs- und
Souveränitätsschema. In den Quellen wird dies treffend mit der Formel „Kaiser
und Reich“ zum Ausdruck gebracht, die auf den Dualismus zwischen dem
Wahlkaiser und den Reichsständen hinweist. Erst dieses Konglomerat
unterschiedlicher Gemeinwesen, die alle irgendwie in das Reich und seine Reichsund Friedensordnung mehr oder weniger eng eingebunden waren, machte das
Heilige Römische Reich der Neuzeit aus.
MG
99
V/4
Reichsdeputationshauptschluss
Regensburg, 1803 Februar 26
Signatur: HHStA, Allgemeine Urkundenreihe 1803 II 26
Druck, 31 Blätter, in gelbem Samteinband mit gelben Seidenbändern, Oblatensiegel,
Beglaubigung, deutsch
Das hier gezeigte beglaubigte Exemplar vom 26. Februar 1803, eigentlich der
Abschied des Immerwährenden Reichstages von Regensburg, stellt das letzte
Grundgesetz der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches dar, mit dem letztlich
seine bisherige Struktur zerstörte werden sollte.
Im Frieden von Lunéville 1801 wurde vereinbart, dass die Fürsten des Reiches
für die Gebiete links des Rheins, die sie schon 1797, im Frieden von Campo
Formio, an Frankreich abtreten mussten, durch andere Reichsgebiete entschädigt
werden sollten. Die Entschädigung erfolgte durch die Säkularisation der geistlichen
Fürstentümer und die Mediatisierung fast aller Reichsstädte mit Ausnahme von
Bremen, Lübeck, Hamburg, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg. Während drei der
alten Kurfürstentümer (Köln, Trier und Pfalz) mediatisiert, außerdem auch 19
Hochstifte, 44 Reichsabteien und 41 Reichsstädte säkularisiert bzw. mediatisiert
und deren Gebiete in einer gewaltigen territorialen Umwälzungs- und
Umschichtungsaktion größeren Territorien zugeschlagen wurden, schuf man neue
Kurfürstentümer: Salzburg bzw. Würzburg ab 1805, Württemberg, Baden und
Hessen-Kassel. Für die territoriale Entwicklung Österreichs ist dabei gesondert
festzuhalten, dass ab 1803 das Fürstentum Salzburg den österreichischen
Erbländern zugesprochen und vom Land Oberösterreich mitverwaltet wurde.
Jedoch wurde dieses Land erst 1849 zum selbständigen Herzogtum und Kronland
erklärt und erhielt eine eigene Verwaltung.
MG
V/5
Patent Kaiser Franz II. über die Annahme des Titels und Wappens
eines erblichen Kaisers von Österreich
Wien, 1804 August 11
Signatur: HHStA, Staatsrat, Patente und Zirkulare 64
Papierlibell, Druck. Deutsch, slowenisch, italienisch
Nachdem Napoleon in Frankreich 1804 ein erbliches Kaisertum errichtet hatte,
die bisherige Struktur des Reiches durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803
100
weitgehend der Zerstörung preisgegeben war, und außerdem durch die
vorangegangenen Gebietsabtretungen die Monarchia Austriaca im Reich ins
machtpolitische Abseits zu geraten drohte, geriet der Wiener Hof unter massiven
Zugzwang. Intensive Beratungen und Abwägungen aller Vor- und Nachteile
führten dazu, dass man glaubte, durch eine Rangerhöhung der habsburgischen
Erbländer dem französischen Vorbild folgen zu müssen. In feierlicher Form,
jedoch nicht so wie in Frankreich mit einer pompösen Krönungszeremonie, ließ
Kaiser Franz die Annahme des Titels eines erblichen Kaisers von Österreich
verkünden. Die Reichsfürsten wurden in Kenntnis gesetzt, der Immerwährende
Reichstag in Regensburg nur informiert, an die europäischen Höfe wurden Noten
geschickt. Um diese Maßnahme als eine rein innerösterreichische zu deklarieren,
wurde die Verordnung nicht durch die Staatskanzlei (Außenamt), sondern durch
die vereinigte Hofkanzlei ausgestellt. Damit war über die Willenserklärung der
Pragmatischen Sanktion hinaus endlich wirklich ein habsburgischer „Gesamtstaat“
geschaffen worden. Diese Entwicklung zeigt auch das neu gestaltete Wappen mit
dem Gesamtsymbol des altehrwürdigen Bindenschildes an der Herzstelle des
Doppeladlers.
MG
V/6
Großes Wappen 1804
Wien, 1804 August 11, Beilage zum Patent
Signatur: HHStA, Staatsrat, Patente und Zirkulare 64
Papier, Druck, deutsch
Der Aufbau des großen Wappens folgt der Abfolge der im Patent festgelegten
Titel. Dabei galt es dafür Sorge zu tragen, das Römische und das Österreichische
Kaisertum heraldisch so darzustellen, dass das Wappen auch für den Fall bestehen
bleiben konnte, dass diese beiden Funktionen nicht mehr in einer Person vereinigt
wären: Ein eigenes Wappenbild sollte auch den
Complexus Monarchie und die damit verbundene Kaiserwürde – ein anderes das
Haus Oesterreich, – und ein drittes das von beiden verschiedene Erzherzogthum und
Erbland Oesterreich
darstellen. Daher kam es zur Konzeption dieses doppelten Doppeladlers. Dem
römisch-deutschen Doppelader wurde ein zweiter Adler mit zwei Köpfen im
Rahmen eines Schildes auf die Brust geheftet. Dieser zweite Doppeladler wurde
zum österreichischen Doppeladler umfunktioniert und damit klar ist, wer und was
gemeint ist, nochmals durch einen Brustschild mit dem rot-weiß-roten
Bindenschild bezeichnet. Um jeden Zweifel auszuschalten hat man erstmals in der
Geschichte des Alten Reiches die authentische ottonische Reichskrone über den
101
nimbierten Köpfen des Reichsadlers schweben lassen. Die österreichische
nunmehrige Kaiserkrone wurde dem Brustschild aufgelegt. Zwei heraldische
Novitäten sind dabei besonders festzuhalten, einerseits die Form des
österreichischen kaiserlichen Doppeladlers, dessen Köpfe nicht mit
Heiligenscheinen (Nimben) versehen waren, um sich vom kaiserlichen Adler des
Heiligen Römischen Reiches zu unterscheiden; die Köpfe des Adlers waren
gekrönt. Diese Adlerform blieb bis zum Ende der Österreichisch-Ungarischen
Monarchie bestehen. Andererseits wurde als Herzschild der rot-weiß-rote
Bindenschild verwendet, der hier erstmals im österreichischen Staatswappen als
allumfassendes gemeinsames Symbol aller Länder verwendet wird. Dieser
Bindenschild hielt sich jedoch nur zwei Jahre in dieser Form, ehe er durch den so
genannten genealogischen Wappenschild verdrängt wurde, der die dynastische
Konstellation des Erzhauses Habsburg-Lothringen heraldisch-symbolisch besser
wiedergab: ein zweimal gespaltener Schild mit den Wappen von Habsburg,
Österreich und Lothringen.
MG
V/7
Großer Siegelstempel 1804
Signatur: HHStA, Typarsammlung n. 96, n. 97, n. 101
Stahl mit 5 mm Silberauflage und stählerner Handhabe
Das Siegelbild entspricht ganz dem 1804 geschaffenen Großen Wappen mit der
ottonischen Reichskrone und der habsburgischen Hauskrone, nunmehr zum
Symbol des österreichischen Erbkaisertums bestimmt. Im Gegensatz zur
Reichskrone, die eine authentische Abbildung zeigt, stellt die österreichische
Kaiserkrone nur eine heraldische Krone dar. Erst gegen Ende des Jahrhunderts
wurde im offiziellen Wappen die tatsächliche rudolphinische Hauskrone
abgebildet. Der Herzschild wird allein auf der Brust des neu geschaffenen
österreichischen Doppeladlers getragen. Durch die Nennung von Venedig und
Tirol stand das Typar nur bis zum Frieden von Pressburg 1805 in Gebrauch. Um
das Wappen sind die Kollanen des Ordens vom Goldenen Vlies und des
Ungarischen St. Stephansordens, zwischen diesen das Band und Kleinod des
Militär-Maria-Theresien-Ordens angebracht.
MG
102
V/8
Kupferplatte mit dem mittleren kaiserlichen Wappen
1804
Signatur: HHStA, Alte Archivbehelfe 520 b
Kupferplatte (Abb. 16)
Die von Anton Edlen von Weinkopf (?–1808), einem künstlerisch begabten
Beamten des Hausarchivs, gestochene Kupferplatte zeigt das mittlere kaiserliche
Wappen, wie es 1804 festgelegt wurde: den zweifachen Doppeladler mit dem
Bindenschild auf der Brust und den zehn einzelnen Länderwappen, je fünf auf die
beiden Adlerflügel verteilt. Abweichend von den im Patent von 1804 festgelegten
Wappen der mittleren Kategorie und daher fehlerhaft, erscheinen hier die
Schildhalter, die beiden Greifen, die auf einer Konsole stehen. Schildhalter waren
nämlich nur für das große Wappen des Kaisertums vorgesehen. Aus diesem Grund
dürfte diese Kupferplatte wohl auch nie verwendet worden sein.
MG
V/9
Napoleon gratuliert Kaiser Franz II.(I.) zur Annahme des Titels eines
erblichen Kaisers von Österreich
Mainz, 1804 September 23
Signatur: HHStA, Ministerium des k. k. Hauses, Titel und Wappen 2
Papier, eigenhändiges Schreiben mit Unterschrift, französisch
Frankreich war die erste Großmacht Europas, die auf die Annahme des
österreichischen Kaisertitels reagierte. Napoleon, der sich 1804 selbst zum Kaiser
der Franzosen gekrönt hatte, beglückwünscht Kaiser Franz I. zur Erhebung seines
Hauses in ein erbliches Kaiserhaus. Dieses Schreiben enthält auch noch eine
Pikanterie am Rande, nämlich den gleich an erster Stelle stehenden
Ausstellungsort: Mainz (Mayence), die einstige Residenzstadt des
Reichserzkanzlers, die wenige Jahre zuvor an Frankreich abgetreten worden war.
MG
103
V/10
Ultimatum Napoleons zur Niederlegung der “deutschen“ Kaiserkrone
Wien, 1806 August 2
Signatur: HHStA, Frankreich Notenwechsel 18
Papier, mit blauem Heftfaden, französisch
Der französischen Botschafters Alexandre François Comte de La Rochefoucauld
(1767–1841, Botschafter in Wien 23.Jänner 1805-November 1806) überreichte am
2. August 1806 Kaiser Franz I. (II.) in Wien die Kopie einer Note Napoleons an
den Regensburger Reichstag. Nach weit ausholenden historischen Erläuterungen
kommt der Kaiser der Franzosen im letzten Teil seines Schreibens zur Sache und
erklärt unmissverständlich, dass es in Europa noch nie einen Herrscher gegeben
habe, der zwei Kaiserkronen zur gleicher Zeit auf seinem Haupt getragen hätte und
er daher auch keinen deutschen Kaiser anerkenne, der zugleich österreichischer
Kaiser sei. Die Annahme der österreichischen Erbkaiserwürde 1804 sei für ihn
deshalb nur als Übergangsstadium angesehen worden, um dem Haus Österreich die
volle Ranggleichheit mit Frankreich zu verschaffen. Angesichts dieser
unverhohlenen Drohungen blieb dem Wiener Hof nur die Wahl, einen weiteren
Krieg zu riskieren oder die Abdankungsurkunde auszuarbeiten und zu
unterschreiben, die schließlich vier Tage später publiziert werden sollte.
MG
V/11
Erklärung Kaiser Franz II. über die Niederlegung der römischdeutschen Kaiserkrone und die Auflösung des Reichsverbandes
Wien, 1806 August 6
Signatur: HHStA, Familienurkunden 2207
Papierlibell in rotem Samteinband, 10 Blätter, 2 Lacksiegel unter schwarz-gelber
Seidenschnur; Wachssiegel in Siegelkapsel an goldener Siegelschnur, deutsch (Abb. 18)
Beginnend mit der französischen Revolution 1789 und den anschließenden
Koalitionskriegen sowie durch den schon länger schwelenden preußischösterreichischen Antagonismus war auch das Alte Reich immer mehr in die Krise
geraten und den Anforderungen der Zeit nicht mehr gewachsen. Weder konnte es
der modernen Kriegsführung einen adäquaten Widerstand bieten, noch seinen
Mitgliedsländern ausreichend Schutz gewähren. Die Auflösungstendenzen, die
zwar schon im ganzen 18. Jahrhundert latent vorhanden waren, erfuhren ab 1797
eine dramatische Beschleunigung, als die Gebiete links des Rheins abgetreten
werden mussten, und der Kurfürst von Mainz und Erzkanzler des Reiches von
104
seinem Sitz und Kernland vertrieben wurde. Die weiteren Keulenschläge, wie die
vernichtende Niederlage gegen Frankreich 1805, die Lossagung des Rheinbundes
vom Reich 1806 und die Drohung einen Norddeutschen Bund zu gründen, ließen
dem Wiener Hof keinen Spielraum mehr. Unter dem massiven französischen Druck
blieb Kaiser Franz II. nichts weiteres übrig, als hier zum letzten Mal den Titel und
das Siegel eines römisch-deutschen Kaisers zu gebrauchen, die Kaiserkrone
niederzulegen und den Reichsverband für aufgelöst zu erklären. Mit wohl
durchdachten und juristisch ausgefeilten Worten wurde ein Dokument
veröffentlicht, das weder von Abdankung noch von Verzicht sprach, sondern von
der Niederlegung der kaiserlichen Würde und dem damit erloschenen Reich. Damit
sollte das etwaige Fortführen des Kaisertums unter Napoleon unmöglich gemacht
werden. Ebenso wurden die Verbindungen der österreichischen und böhmischen
Länder mit dem Reich gelöst und ihre Einheit mit den übrigen Erbländern im
Österreichischen Kaisertum bekräftigt.
In einer weiteren Erklärung, die der ersten beigebunden wurde, löste Kaiser
Franz II. die Reichsverwaltung auf, wobei er jedoch betonte, dass das Personal,
soweit möglich, in die österreichische Verwaltung eingegliedert werden würde.
Lediglich das Personal des Reichskammergerichts werde in die Obhut der
Kurfürsten und Stände entlassen.
MG
V/12
Kaiser Franz II. im Ornat des römisch-deutschen Kaisers
Frankfurt 1847
Signatur: ÖStA, Bibliothek C-336: Albert Schott/Karl Hagen: Die Deutschen Kaiser nach
den Abbildungen des Kaiser-Saales im Römer zu Frankfurt am Main in Kupfer gestochen
und in Farben ausgeführt
Druck (Abb. 17)
Der Römer in Frankfurt am Main ist eigentlich das Rathaus der freien
Reichsstadt, zugleich aber ein Gebäude, das mit der Wahl und Krönung der
römisch-deutschen Könige in engem Zusammenhang steht. Seitdem König
Ferdinand I. seinen Sohn Maximilian 1562 in Frankfurt hatte wählen und krönen
lassen, folgten alle Nachfolger diesem Vorbild (Ausnahme Rudolf II. und
Joseph II.). Nach der Königswahl, die in einer Seitenkapelle (Konklave) der
St. Bartholomäuskirche, auch Dom genannt, stattfand, trat der gewählte Kaiser im
vollen Krönungsornat, die Reichskrone auf dem Haupt, den feierlichen Geleitzug
in den Römer an, wo das Krönungsmahl im großen Festsaal abgehalten wurde. Vor
ihm ging das Kurfürstenkollegium, dessen weltliche Fürsten die Reichsinsignien:
den Apfel, das Schwert und das Szepter, trugen. Dieser Festsaal wurde im
105
19. Jahrhundert mit den Bildern aller Kaiser des römisch-deutschen Reiches von
Karl dem Großen bis Franz II. geschmückt. Die aufgeschlagene Abbildung zeigt
Kaiser Franz II. nach der Wahl in der Bartholomäuskirche. Der neu gewählte
Kaiser wurde im Krönungsornat vor dem Altar gesalbt und gekrönt, bevor er im
feierlichen Zug über den freien Platz zum Festsaal im Römer schritt und dort das
Krönungsmahl einnahm.
MG
V/13
Schaffung eines neuen Hofstaates für das Österreichische Kaisertum
Baden, 1806 August 17
Signatur: HHStA, Neuere Zeremonialakten 1, Konv. 1806, fol. 67 f.
Papier, deutsch
Mit dem Patent vom 6. August 1806 war nicht nur das römisch-deutsche Reich
endgültig zu Ende gegangen, sondern es musste auch der damit verbundene
Hofstaat aufgelöst werden. Der neue österreichische Kaiser Franz I. schreibt an den
Obersthofmeister Fürst Starhemberg, dass er sich mit dem Außenminister Graf
Stadion ins Einvernehmen setzen solle, um mit ihm zusammen ein Gutachten zu
erstellen, ob nach der Niederlegung der römisch-deutschen Kaiserwürde die
Schaffung eines neuen österreichischen Hofstaats nötig sei.
Zum Hofstaat des Kaisers werden alle Würdenträger, Funktionäre, Ämter,
Institutionen und Verwaltungen gerechnet, die sich in ihrer Gesamtheit sowohl um
die Person des Herrschers als Staatsoberhaupt und obersten Kriegsherrn, als auch
um seine weiteren Funktionen als Familienoberhaupt und Privatmann zu sorgen
hatten.
Genau genommen war Wien sowohl der Sitz des Reichs-Hofstaates, als auch des
österreichisch-erbländischen Hofstaates gewesen, eine strenge Trennung zwischen
diesen beiden war jedoch - bewusst oder unbewusst – nie erfolgt. Der Bericht des
Obersthofmeisters fiel dementsprechend aus: Das Gebäude der Reichshofkanzlei
sei auf österreichischem Boden errichtet und der kaiserlichen Majestät zugehörig,
weshalb durch die Auflösung des Reiches kein Anspruch der Reichsstände auf die
Reichskanzlei erwachse. Schon Maria Theresia hätte dem Reichsvizekanzler zur
Zeit Karls VII. seine Wohnung in der Hofburg weggenommen und ihrem
Staatskanzler gegeben. Aus den beiden Reichsherolden wurden österreichischkaiserliche Herolde, da sie ohnehin schon seit jeher nicht aus dem
Reichskassenfonds bezahlt wurden, sondern aus der österreichischen Staatskasse.
Ebenso wenig änderte sich bei den Uniformen und Livreen sowie bei allen
öffentlichen Symbolen, da bei der Annahme der österreichischen Kaiserwürde
106
ebenso der schwarze Doppeladler im goldenen Feld verwendet wurde. Salopp
gesagt: „Schwarz-Gelb blieb Schwarz-Gelb“.
MG
V/14
Die Reichskleinodien der österreichischen Monarchie
Wien 1847
Signatur: ÖStA, Bibliothek W 6013: Austria. Oesterreichischer Universal-Kalender für
das gemeine Jahr 1847
Papier, Druck
Das neu geschaffene Kaisertum Österreich benötigte für seine symbolische und
herrscherliche Darstellung eine Reihe von Abzeichen der Macht, die aus dem
Fundus der bestehenden oder ganz neu geschaffen wurden. Zu den
Reichskleinodien sind nicht nur die kaiserlich und erzherzoglich-österreichischen,
sondern auch die königlich-ungarischen, böhmischen und lombardischen Insignien
zu zählen, die jeweils mit eigenen Kronen, Zepter, Schwert und Mantel auf der
Tafel gruppiert sind. Im § 4 des Patents vom 11. August 1804 war festgehalten
worden, dass erst in Zukunft die Feierlichkeiten bestimmt werden sollten, welche
bei der Krönung zum erblichen Kaiser stattzufinden hätten. Pläne für eine derartige
Krönung und Diskussionen darüber gab es immer wieder. Auch die Reichsverfassung vom 7. März 1848 sah in § 12 die Krönung vor, und der Innenminister
Bach war sogar beauftragt worden, ein Krönungszeremoniell auszuarbeiten. Jedoch
fand letztlich bis zum Ende der Monarchie 1918 keine österreichische
Kaiserkrönung statt. Krönungen zu Königen erfolgten dagegen mehrmals: Kaiser
Ferdinand I. zum König von Ungarn 1830, zum König von Böhmen 1836 und zum
König von Lombardo-Venetien 1838. Kaiser Franz Joseph I. wurde 1867 und
Kaiser Karl I. 1916 zum König von Ungarn gekrönt. Obwohl 1865 und 1871 eine
böhmische Krönung unmittelbar bevorzustehen schien, kam es jedoch bis zum
Ende der Monarchie nicht mehr dazu.
MG
107
VI
SYMBOLE UND STRUKTUREN
Wenn man sich mit den Symbolen des Heiligen Römischen Reiches beschäftigt,
denkt man an erster Stelle wohl an die Reichskrone, die von allen
Herrschaftszeichen der römisch-deutschen Könige, die zugleich auch Kaiser waren,
die größte Bedeutung, ja sogar sakralen Charakter, erlangt hat. Zusammen mit
Reichsapfel, Zepter, Reichsschwert und Krönungsornat gehört sie zu den
wichtigsten Insignien des Reiches, die bei Königs- bzw. Kaiserkrönungen
verwendet wurden. Ungleich häufiger und dadurch der Reichsbevölkerung weit
geläufiger war jedoch ein anderes Symbol, der doppelköpfige mit Heiligenscheinen
versehene Reichsadler. Diese Form des Doppeladlers war seit der Krönung
Sigismunds zum Kaiser, 1433 in Rom, zum offiziellen Symbol des Kaisers und
damit auch des Reiches geworden. Deshalb erfuhr das Doppeladler-Reichswappen
ab dem 14. Jahrhundert bei allen Reichsstädten und Hansestädten, aber auch bei
Reichsstiften eine flächendeckende Verbreitung. Dabei wurde das unveränderte
Stadtwappen einer Reichsstadt dem Reichswappen entweder als Herzschild
aufgelegt, oder die beiden Wappenschilde wurden neben- oder übereinander
angebracht. Diese Kombination war jedenfalls ein beliebtes Medium, um die
Reichsunmittelbarkeit der Reichsstädte zum Ausdruck zu bringen. In Österreich
erhielten den Reichsadler Wiener Neustadt, Krems und Wien verliehen. Eine
weitere Erscheinungsform erfuhr das Doppeladler-Reichswappen durch seine
ikonographische Ausgestaltung zum Quaternionenadler. Dabei wurden auf die
ausgebreiteten Adlerflügel Vierergruppen von Wappen der Reichsstände gelegt,
um sie solcherart als Struktur- und Gliederungselemente zu benutzen. Diese
unterschiedlichen Doppeladlerformen waren innerhalb von Gebäuden oder auf
Hausfassaden, auf Münzen, in Publikationen oder auf Gegenständen der
verschiedensten Art angebracht, repräsentierten auf diese Weise das Reich und
schufen bewusst oder unbewusst ein Zusammengehörigkeitsgefühl, vielleicht sogar
eine gewisse Reichsidentität.
Der Umfang und die Grenzen des Heiligen Römischen Reiches veränderten sich
seit dem Mittelalter zwar immer wieder, jedoch blieb das deutschsprachige Gebiet,
die Kernzone, im Wesentlichen unverändert. Während die Grenzen im Norden,
zum Herzogtum Schleswig, das vom dänischen König regiert wurde, und im Osten
und Süden des Reiches Jahrhunderte hindurch die gleichen blieben, wurde das
Reich im Nordwesten, Westen und Südwesten zunehmend zurückgedrängt. Wenn
man die Geschichte der Westgrenze betrachtet, so zeigt sich, dass sich diese immer
mehr nach Osten verschob. Das Reich wurde auf diese Weise immer kleiner und
108
damit weniger universell. Es verlor dadurch zunehmend französischsprachige,
1801 auch deutschsprachige Teile. Trotzdem umfasste es auch noch nach 1648
neben Deutschland und Österreich Gebiete, die heute zu Polen, Tschechien,
Slowenien, Italien, Liechtenstein, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und
Belgien gehören. Daher könnte man auch noch bis zum Ende des Reiches von einer
Art Mitteleuropa der Regionen mit einer Bevölkerung verschiedener Nationalitäten
und Sprachen sprechen.
MG
VI/1
Die Stände des Heiligen Römischen Reiches
a) Kalenderblatt: „Almanach auff das Jahr nach der Gnadenreichen Geburt Jesu
Christi MDLVIIII. Im 1. Jahr der Regierung Leopoldi I.“
Augsburg 1659
Drucker Andreas Aperger, im Verlag des Marx Antoni Hannas
Signatur: HHStA, Kartensammlung Ke3-6/9
Kupferstich, Papier
Das Kalenderblatt zeigt in der Mitte die Monats- und Tageseinteilung
einschließlich aller astronomischen Abläufe: Sternzeichen, Mondphasen, Sonnenund Mondfinsternisse. Um den Kalenderblock sind die Kurfürsten und ausgewählte
Fürsten des Heiligen Römischen Reiches in Porträtdarstellungen abgebildet. Die
obere Randleiste zeigt ein Porträt Kaiser Leopolds I. flankiert von den
allegorischen Figuren der Weisheit und Standhaftigkeit. In den beiden oberen
Ecken sind links der kaiserliche Doppeladler und rechts der österreichische
Bindenschild platziert. Dieses Kalenderblatt stellt eine reduzierte Variante des so
genannten Quaternionenschemas dar, das oft für die Darstellung des Reiches und
seiner Führung verwendet wurde (siehe unten).
b) Blätter mit dem Kaiser im Krönungsornat und auf dem Thron sitzend. Die
anderen Blätter enthalten jeweils vier (quatuor) Figuren und ihre Wappen, die den
hierarchischen Aufbau der Stände des Reiches in Quaternionen repräsentieren
sollen.
19. Jahrhundert
Signatur: HHStA, HS Weiß 1083 b
Kolorierte Handzeichnungen, Papier (Abb. 19)
109
fol. 2 – der Kaiser im Krönungsornat
fol. 3 – der Kaiser auf dem Thron sitzend
fol. 4 – Die sieben Kurfürsten
Die 3 geistlichen Kurfürsten
Fig. 1 Erzbischof von Trier, Erzkanzler von Frankreich
Fig. 2 Erzbischof von Köln, Erzkanzler von Italien
Fig. 3 Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Reichs
Die 4 weltlichen Kurfürsten
Fig. 4 König von Böhmen, Mundschenk
Fig. 5 Pfalzgraf bei Rhein, Truchseß
Fig. 6 Herzog von Sachsen, Oberstmarschall
Fig. 7 Markgraf von Brandenburg, Kämmerer
fol. 5
Die 4 Herzoge zu: Schwaben, Braunschweig, Bayern, Lothringen
Die 4 Markgrafen zu: Meißen, Mähren, Baden, Brandenburg
fol. 6
Die 4 Landgrafen zu: Thüringen, Hessen, Leuchtenberg, Elsaß
Die 4 Burggrafen zu: Magdeburg, Nürnberg, Rheineck, Stromberg
fol. 7
Die 4 Grafen zu: Schwarzburg, Cleve, Cilli, Savoyen
Die 4 Ritter von: Andlau, Mellingen, Strundeck, Frauenberg
fol. 8
Die 4 Freiherrn zu: Limburg, Thusis von Raro, Westerburg, Aldenwald
Die 4 Hauptstädte: Augsburg, Metz, Aachen, Lübeck
fol. 9
Die 4 Reichsdörfer: Bamberg, Schlettstatt, Hagenau, Ulm
Die 4 Bauern: Köln, Regensburg, Konstanz, Salzburg
Zeit seines Bestehens wurde im Heiligen Römischen Reich geführt über den
„Status imperii“diskutiert, ob dieser nun als Monarchie oder Aristokratie, als
Bundesstaat oder Staatenbund, oder eben nur als „Monstrum“ .ohne juristisch
eindeutig greifbaren Verfassungsrahmen anzusehen sei. Die Vorstellung, wer und
was das „Reich“ eigentlich sei, war für seine Bewohner des 15. bis 18.
Jahrhunderts nur schwer begreifbar und erfahrbar. Das Reich war im Grunde nur
an wenigen, geographisch verstreuten Punkten präsent: am Kaiserhof in Wien, in
der Wahlstadt Frankfurt, am Sitz des Reichskammergerichts in Wetzlar, am
110
Aufbewahrungsort der Reichsinsignien in Nürnberg, an den zunächst wechselnden
Orten (zumeist Reichsstädten) der Reichstage, bzw. dann am Immerwährenden
Reichstag in Regensburg. Hier erklärend einzugreifen und Darstellungsweisen zu
entwickeln, wie der hierarchische Aufbau zu verstehen sei, wie die Organe des
Reiches funktionierten, war die Absicht vieler zeitgenössischer Publikationen. Auf
Flugblättern, Kalendern, Bildern, Fresken und in Abhandlungen der
verschiedensten Art wurde das Reich als Schiff, als Uhr, als Organismus, als
Schachspiel oder eben auch anhand des sog. „Quaternionenschemas“ dargestellt.
Eine weite Verbreitung erfuhr der Quaternionenadler, der das Quaternionenschema
auf den ausgebreiteten Flügeln eines Doppeladlers zeigt, auf den so genannten
Reichshumpen. Dieses Schema steht im Zusammenhang mit der Entstehung des
Kurfürstenkollegs im Rahmen der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. 1356. Wichtig
erscheint in diesem Zusammenhang die symbolische Zahl Vier, die sich auf alle
Ebenen erstreckt. Beginnend mit den vier weltlichen Kurfürsten über die Vierzahl
der deutschen Stämme (4 Herzöge) bis hinunter zu den vier Mark-, Land- und
Burggrafen, Rittern, Freiherren, Städten, Dörfern und Bauern.
MG
VI/2
Atlas mit den Kreisen des Heiligen Römischen Reiches
Nürnberg 1737, Verlag des Johann Baptist Homann
Signatur: ÖStA, Bibliothek MB 2902 a
Der Kartograph und Kupferstecher Johann Baptist Homann (1664–1724)
gründete 1702 in Nürnberg einen Verlag für Landkarten, der bald zum führenden
deutschen Unternehmen der Kartographie wurde. Seine Karten waren mit reichem
künstlerischen Beiwerk sowie historischen und ethnographischen Abbildungen
ausgestattet.
In dem 1737 gedruckten Atlas ist das Blatt mit den Kreisen des Heiligen
Römischen Reiches aufgeschlagen. Die Reichskreise wurden unter Maximilian I.
Anfang des 16. Jahrhunderts geschaffen und umfassten zunächst sechs, seit 1512
zehn Kreise. Geographisch vom Südosten ausgehend handelt es sich um den
Österreichischen, Bayerischen, Schwäbischen, Fränkischen, Oberrheinischen und
Kurrheinischen, dann weiter im Westen den Burgundischen, NiederrheinischWestfälischen, sowie im Norden den Niedersächsischen und Obersächsischen
Reichskreis. Böhmen war ein kreisfreies Gebiet. Die Reichskreise waren regionale
Selbstverwaltungskörper mit folgenden Aufgaben: Sicherung des allgemeinen
Landfriedens, Wahl der Richter des Reichskammergerichts und Vollstreckung der
Urteile dieses höchsten Gerichts, Umsetzung der Beschlüsse des Reichstages,
111
Erhebung der Reichssteuern, Aufstellung und Ausrüstung der Kontingente für das
Reichsheer sowie Regelung des Münz- und Geldwesens.
MG
VI/3
Fahnenträger
Signatur: ÖStA, Bibliothek B 2357
Holzschnitte auf Papier, gebunden (Abb. 20)
Wappen des Heyligen Römischen Reiches Teutscher Nation als keyserlicher und
königlicher Mayestät, auch der Churfürsten, Fürsten, Grafen, Freyherrn, Rittern und
mehrer theil Stätt, so zu dem Reich (in Teutschen Land gelegen) gehören und gehört
haben […]
Die erste Auflage dieses Werkes kam unter dem Namen von Jacob Köbel,
Stadtschreiber von Oppenheim, in der Druckerei von Cyriakus Jacobi in Frankfurt
am Main 1545 heraus. Offenbar war das Interesse an dieser Publikation so groß,
dass der Buchhändler Sigmund Feyerabendt 1579 eine neue Auflage herausbrachte.
Diese Ausgabe beginnt mit einer Erklärung der Wappenkunst und erläutert die
Struktur der Reichsstände. Der eigentliche Wert des Buches liegt jedoch in den
darin enthaltenen 144 Blättern des Zeichners und Formenschneiders I. K., dessen
Name nicht bekannt ist, dem aus stilistischen Gründen die Herkunft aus Straßburg
zugelegt wird. Offenbar hatte Feyerabendt die Druckerei C. Jacobi übernommen
und konnte mit den Originaldruckstöcken weiter arbeiten.
Jedes dieser Blätter zeigt einen Fahnenschwinger in Landsknechtmontur in
ganzer Figur – oft von der Fahne verdeckt – in verschiedenen Stellungen, meistens
vor dem Hintergrund einer stilisierten Landschaft; auf der Fahne wird das Wappen
des im Titel angegebenen Reichsstandes wiedergegeben. Die letzten Seiten tragen
keine Überschriften und die betreffenden Fahnen sind leer geblieben.
ES
VI/4
Schreiben von Reichsständen an das Kaiserpaar
Signatur: HHStA, Habsburg-Lothringisches Hausarchiv, Familienkorrespondenz B
Papier und Pergament
Der als Familienkorrespondenz B bezeichnete Fonds enthält die zwischen den
europäischen Souveränen üblicherweise ausgetauschten Höflichkeitsschreiben, also
112
etwa die Ankündigung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen innerhalb der
betreffenden Familien (Notifikationsschreiben), Gratulationen zu Namenstagen
oder die pünktlich eintreffenden Glückwünsche zum Neuen Jahr. Die hier erfassten
Briefe sind ausnahmslos an den Kaiser oder die Kaiserin gerichtet. Die äußere
Ausstattung und die Länge der Briefe variieren je nach dem gerade herrschenden
freundlichen oder feindlichen Verhältnis im Bereich der politischen Beziehungen.
Gelegentlich wird betont, wie sehr „des Heiligen Reiches getreue Stände“ über
die gute Gesundheit des Kaisers erfreut sind (z. B. Charlotte Sophie Herzogin von
Kurland, Äbtissin in Herford im Dezember 1701).
ES
VI/5
Aquila Austriaca
1657
Signatur: ÖStA, Bibliothek Gelb 193
Druck Paulus Fürst, Kunsthändler in Nürnberg [1657]
Papier, Kupferstich
Das Werk bietet eine historische Beschreibung und Abbildung aller römischen
Kaiser und Könige aus dem Haus Habsburg von Rudolf I. bis zur Krönung
Leopolds I. Jeder Herrscher ist mit einem Porträtmedaillon, jeweils zwei kleinen
Bildchen mit Szenen aus seinem Leben oder seiner Zeit und einem 4 bis 6-zeiligen
lateinischen Sinnspruch von verschiedenen Poeten versehen. Einige der Porträts
sind mit “Jac. ab Heyden sculpsit“ signiert.
Das Titelblatt zeigt innerhalb eines Säulenaufbaus den Doppeladler und die
Reichskrone, dazu das Wappen von Ungarn und den Bindenschild. In die
Reihenfolge der Herrscher wird auch der sonst nicht vorkommende Ferdinand IV.
aufgenommen.
ES
113
ANHANG
Abkürzungen
Abb.
Abt.
Art.
Bd.
Bez.
bzw.
ca.
f./ff.
FHKA
fol.
gest.
HHStA
hrsg.
HS
Inv.
Jh.
KA
Kat.
k. k.
Konv.
k. u. k.
KA
Nr.
ÖStA
S.
SB
u. a.
u. ö.
v.
veröff.
Vgl./vgl.
z. B.
114
Abbildung
Abteilung
Artikel
Band
Bezeichnung
beziehungsweise
cirka
folgend/folgende
Finanz- und Hofkammerarchiv
Folio
gestorben
Haus-, Hof- und Staatsarchiv
herausgegeben
Handschriftensammlung
Inventar
Jahrhundert
Kriegsarchiv
Katalog
kaiserlich-königlich
Konvolut
kaiserlich und königlich
Kriegsarchiv
Nummer
Österreichisches Staatsarchiv
Seite
Sammelband
und andere
und öfter
von
veröffentlicht
Vergleiche/vergleiche
zum Beispiel
Abb. 1 Goldene Bulle (Kat. Nr. I/6)
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31.03.2006 11:21:08
Abb. 2 Karl IV (Kat. Nr. I/7)
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Abb. 3 Huldigungsprotokoll 1705 (Kat. Nr. I/22)
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Abb. 4 Wunderzeichen (Kat. Nr. I/15)
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Abb. 5 Westfälischer Friede (Kat. Nr. II/6)
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Abb. 6 Friede von Lunéville (Kat. Nr. II/13)
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Abb. 7 Germania hilft Hungaria (Kat. Nr. III/3)
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Abb. 8 Entsatz von Wien (Kat. Nr. III/9)
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Abb. 9 Ratifikation von Karlowitz (Kat. Nr. III/15, b)
Abb. 10 Prinz Eugen (Kat. Nr. III/16)
Abb. 11 Wiener Hofburg (Kat. Nr. IV/2)
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Abb. 12 Trabantenleibgardist (Kat. Nr. IV/13)
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Abb. 13 Leopold I. (Kat. Nr. IV/16)
Abb. 14 Theaterfigurinen (Kat. Nr. IV/23)
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Abb. 15 Rossballett (Kat. Nr. IV/21)
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Abb. 16 Mittleres Wappen 1804 (Kat. Nr. V/8)
Abb. 17 Franz II. im Krönungsornat (Kat. Nr. V/12)
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Abb. 18 Niederlegung der Kaiserkrone (Kat. Nr. V/11)
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Abb. 19 Thronender Kaiser (Kat. Nr. VI/1, b)
Abb. 20 Fahnenträger Regensburg (Kat. Nr. VI/3)
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