Mitteilungen 12 2007 - Waldbesitzervereinigung Lichtenfels
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Mitteilungen 12 2007 - Waldbesitzervereinigung Lichtenfels
Waldbesitzervereinigung Geschäftsstelle: Kronacher Straße 23 96215 Lichtenfels Tel. 09571/73563 od. 0170/8052937 Fax 09571/759173 E-mail: wbv.lif-sta@t-online.de Impressum Herausgeber 1. Vorsitzender Sebastian Tempel Mosenberg 10 96260 Weismain Tel. 09575/981906 Fax: 09575/981907 WBV Lichtenfels-Staffelstein e.V. 1. Vors. Sebastian Tempel Mitarbeiter dieses Heftes Hermann H. Hacker (hh) Willi Heymann (wh) Bernd Hofmann (bh) Hans Knorr (hk) Christian Riedl (cr) Jürgen Ros (jr) Sebastian Tempel (st) Robert Wilm (rw) Ludwig Winkler (lw) Gestaltung Hermann H. Hacker WBV Lichtenfels-Staffelstein e.V. Mitteilungen Nr. 12 Jahrgang 2007 G N U R E T L O P Z L O H Borkenkäferholz ist kein hochwertiges und gut bezahltes Holz - dennoch erfordern die allgemeinen Verkaufsgepflogenheiten und die Rücksichtnahme auf die Stammkäufer der WBV eine saubere Aufarbeitung und Polterung - Bilder wie im Einblendbild sind zwar heute auch im Privatwald eher eine Seltenheit, führen jedoch regelmäßig zu Problemen bei der Holzabfuhr. hh 1 Jahreshauptversammlung Mittwoch, 31. Oktober 2007 in der Katzogelhalle in Hochstadt, 19.30 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Vortrag von Herrn Kröner, ALF Coburg, Abt. Forsten, Lichtenfels 3. Vortrag von Herrn Hoffmann, Land- und Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern: Unfallverhütung 4. Geschäftsbericht 5. Kassenbericht 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Grußworte 8. Satzungsänderung - Abstimmung über eine neue Satzung der WBV Lichtenfels-Staffelstein 9. Beitragserhöhung 10. Neuwahlen mit Wahl des 1. Vorsitzenden 11. Wünsche und Anträge. Termin e Motorsägenführerlehrgänge in Zusammenarbeit ALF Coburg/Abteilung Forsten, Lichtenfels, Waldbesitzervereinigung und der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern Do Fr 18.10.2007 19.10.2007 Beginn Beginn 19.00 Uhr 9.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Zeublitz Fr Sa 28.12.2007 29.12.2007 Beginn Beginn 15.00 Uhr 9.00 Uhr Gastwirtschaft Leicht, Pferdsfeld Do Fr 27.12.2007 28.12.2007 Beginn Beginn 9.00 Uhr 9.00 Uhr Arnstein, Gastwirtschaft Frankenhöhe Teilnahme für max. 30 Personen. Anmeldungen nur am ALF Lichtenfels Tel. 09571/92370 Die Teilnahme am 2. Tag ist nur mit kompletter Schutzausrüstung möglich ! In Zusammenarbeit mit Herrn LAM Herbert Pfeufer von der Abt. 1 ALF Bad Staffelstein werden aktuelle forstliche Themen im Rahmen von Gebietsversammlungen behandelt. Schwerpunkt hierbei die neuen Förderrichtlinien sowie waldgesetzliche Vorgaben. Die genauen Termine lagen bei Redaktionsschluss der Mitteilungsblattes noch nicht vor. Burkheim Gastwirtschaft Fiedler Neuses Gastwirtschaft Groß Stublang Gastwirtschaft Dinkel Nedensdorf Gastwirtschaft Reblitz Kleukheim Gastwirtschaft Kehlbachgrund Weihersmühle Von den Forstdienststellen Mistelfeld, Bad Staffelstein und Woffendorf werden im Winterhalbjahr Waldbegänge durchgeführt. Dauer ca 2-3 Stunden. Eingeladen sind grundsätzlich alle Waldbesitzer des Landkreises Lichtenfels. Termin Ort Treffpunkt Themenschwerpunkt Forstdienststelle Mistelfeld (Förster Wolfgang Tschöderich) Beginn jeweils 10 Uhr 10.11.2007 Buch am Forst Gastw. Zur Linde Begründung u. Pflege zukunftsfähiger Bestände, Borkenkäferbek. 17.11.2007 Isling Kohlbauerplatz -“- St. M is 24.11.2007 Schney Ind.Geb. „An der Zeit“ -“- Fuch telfeld s 9621 weg 4 08.12.2007 Lettenreuth Ortsmitte -“5 Tel./F Mistelfe 12.01.2008 Lahm Am Spielplatz -“ld/Li ax 09 c Spre 26.01.2008 Thelitz Ortsmitte -“chze 571/2112 htenfels iten: Do, je Fax 759 02.02.2008 Mistelfeld Forstdienststelle -“97 weils 14-1 9 -“09.02.2008 Trainau Ortsmitte 7 Uhr Forstdienststelle Staffelstein (Förster Hermann H. Hacker) Beginn jeweils 10 Uhr 28.10.2007 Oberbrunn Ortsmitte Waldbauliche Entscheidungen selbst treffen/Wald im Klimawandel 27.10.2007 Uetzing-Serkendorf Ob. „Gößmitzer Steige“ Waldumbau von Borkenkäfer-Schadflächen 03.11.2007 Draisdorf-Eggenbach Ortsmitte Draisdorf Waldbauliche Entscheidungen selbst treffen/Wald im Klimawandel 17.11.2007 Grundfeld Ortsmitte -“- 24.11.2007 Horsdorf Ortsmitte -“lstein ad Staffe FoDSt. B 01.12.2007 Frauendorf-Krögelhof Ortsmitte Frauendorf -“ße 10 Kilianstra tein 08.12.2007 Oberküps-Unterküps Ortsmitte Oberküps -“d Staffels a B 1 3 2 6 9 9 0 29.12.2007 Pferdsfeld-Unterneus. A.-Unterführung Pferdsfeld -“8 /6 r 3 957 14-17 Uh Tel./Fax 0 o, jeweils 05.01.2008 Prächting Ortsmitte -“D : n e it e Sprechz 19.01.2008 Messenfeld-Neudorf Ortsmitte Messenfeld -“- Forstdienststelle Woffendorf (Förster Ludwig Winkler) Beginn jeweils 9 Uhr FoDSt. Woffendorf 03.11.2007 Kaspauer Ortsmitte Waldumbau, Naturverjüngung Hetzenweg 17 10.11.2007 Görau Ortsmitte -“96264 Woffendorf/Altenkunstadt 24.11.2007 Modschiedel Dorfbrunnen -“Tel.09572/9317 Fax 09572/3863435 08.12.2007 Burgkunstadt Parkplatz Gymnasium -“Sprechzeiten: Do, jeweils 14-17 Uhr 29.12.2007 Weiden Ortsmitte -“19.01.2008 Buckendorf Feuerwehrhaus -“26.10.2007 Großziegenfeld Feuerwehrhaus Pflegeschulung: Pflege von EdelLbH, bes. Erstaufforstungsflächen 23.11.2007 Fesselsdorf Gastw. in Kaltenhausen Pflanzschulung: Wiederauff. von Sturmwurfflächen, Einsatz von Wachstumshüllen 2 Erfahrungsbericht Waldwarte Liebe Waldbäuerinnen und Waldbauern, sehr verehrte Mitglieder der WBV LIFSTE, sehr geehrte Damen und Herren, Die Waldwarte der WBV Lichtenfels – Staffelstein möchten gerne die Aufnahme des Holzes für den privaten Waldbesitzer noch verbessern. Für den Waldbesitzer bedeutet dies Kostenersparnis bei der Aufnahme, Mehrerlös und Effizienz (insbesondere schnellere Abwicklung) beim Holzverkauf, wenn die nachfolgenden Punkte beachtet werden: ich möchte Ihnen einige Stichpunkte, mit denen sich Vorstand und Beirat im laufenden Jahr beschäftigt haben, aufzeigen. Bei der Jahreshauptversammlung wurde von steigenden Holzpreisen gesprochen, und dann kam im Januar der große Sturm Kyrill und hat unsere Hoffnungen wieder begraben. Ein weiteres Thema teilweise noch größeren Ausmaßes ist der Borkenkäfer, denn er hat einige unserer Waldgebiete besonders hart getroffen. Ich darf Sie deshalb dringend bitten, Ihre Fichten-Wälder laufend zu kontrollieren. 1)Lassen Sie Ihr Holz zeitgleich und ortschaftenweise aufnehmen (am besten alle beteiligten Waldbesitzer gleichzeitig). Machen Sie einen einzigen Holzaufnahmetermin über den Ortsobmann mit dem Waldwart aus. Im Jahr 2006 konnten wir über 30.000 fm Holz vermarkten; herzlichen Dank dafür, dass Sie dieses zur Verfügung gestellt haben. Ein weiterer Dank auch an die Geschäftsstelle mit Herrn Ch. Riedl und Frau A. Lutz sowie den Holzmesswarten, welche diese Menge ja auch bewältigen mussten. 4)Unterstützen Sie den Waldwart bei der Aufnahme durch Aus dem angedachten Biomassehof im Raum Bamberg ist nun leider nichts geworden. Schade ist auch, dass wir bei der Hackschnitzelheizung der Sparkasse Lichtenfels nicht zum Zuge kamen, da ein Coburger zu Dumpingpreisen liefert. Wenn wir in Bad Staffelstein über unser Kontingent von 50 to im Monat liefern, wird ein Preisabschlag von 10 Euro je to abgezogen. Ich denke, dass unser Holz mehr Wert hat, und wir können und wollen es nicht verschenken. 5)Folgen Sie bitte den Anweisungen des Waldwarts insbesondere bei der Aushaltung (der Waldwart weiß genau wie optimal auszuhalten ist), Aufbereitung und beim Trennschnitt, sowie bei der Lagerung des Holzes. In diesem Jahr erhielten Sie erstmals die zwei Ausgaben des „HOLZBLITZES“; ich hoffe, dass wir Ihnen zusammen mit dem Mitteilungsblatt damit wichtige und aktuelle Informationen weitergeben können. Am 31. Oktober findet um 19.30 Uhr in Hochstadt wieder unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu möchte ich Sie herzlich einladen. Neben den üblichen, aktuellen Berichten stehen in diesem Jahr wichtige Tagesordnungspunkte an: Beschluss einer neuen Satzung; Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und Neuwahl von Vorstand und Beirat. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass ich für die neue Wahlperiode nicht mehr für ein Amt zur Verfügung stehe. Insgesamt war ich jetzt mit 7 Jahren bei der WBV STE-Jura und 8 Jahren bei der WBV LIF-STE zusammen 15 Jahre 1. Vorsitzender der WBV und ich denke, es ist an der Zeit, dass ein anderes Mitglied mit neuen Ideen das Ruder in die Hand nimmt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis ! Als herausragende Ereignisse in der abgelaufenen Zeit sind vielleicht die Einstellung eines haupamtlichen Geschäftsführers, die Neugründung der WBV LIF-STE, die Standortserkundung, die PEFC-Zertifizierung und die Forstreform zu erwähnen. Für die gute Zusammenarbeit darf ich mich bei Allen recht herzlich bedanken. Ich hoffe und wünsche sehr, dass unsere WBV auch weiterhin ihre Vorreiterrolle innerhalb der oberfränkischen WBVs aufrecht erhalten kann und vielleicht noch ausbaut. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Tempel 1. Vors. WBV Lichtenfels-Staffelstein st 2)Wahren Sie die Termine (insbesondere bei Versteigerung, Submission, Laubholzverkauf). 3)Füllen Sie umgehend den Vermittlungsauftrag vollständig aus und übergeben Sie diesen dem Waldwart. - Zuarbeit (z.B: sauberer Trennschnitt, Beischneiden ) - Geeignetes Gerät (z.B. ausreichend leistungsstarke Motorsäge usw.) - Lassen Sie Ihr Holz auf einmal aufnehmen; Vermeiden Sie mehrere Aufnahmetermine. Es ist Ihre Zeit ! 6)Vermeiden Sie, wenn möglich, nachträgliche einzelne Stammanlieferungen ! 7)Bei sehr kleinen Hiebsmengen sprechen Sie sich bitte mit anderen Waldbesitzern ab. 8)Lagern Sie Ihr Holz dort, wo der Waldwart Sie eingewiesen hat. 9)Lagern Sie Ihr Holz nicht auf Förderflächen, Wiesen, unter Stromleitungen usw ! 10) Achten Sie auf ganzjährig befahrbare, LKW-fähige Wege, wenn möglich mit ausreichender Wendemöglichkeit (Kurzholz). 11) Lagern Sie hier Holz nach der Aufnahme nicht zerstreut und nicht nebeneinander (Bilden Sie umgehend große Haufen !). Vermeiden Sie eine zerstreute Hiebslage; mehrere Waldbesitzer können insbesondere bei Kleinstmengen eine zentrale Lagerstelle benutzen. 12) Lagern Sie Holz so, dass eventuell ein chemische Behandlung möglich ist (z.B: ausreichender Gewässerabstand). 13) Geben Sie bitte selbständig und umgehend der Geschäftsstelle Bescheid, wenn Ihr Holz vollständig gerückt und zu „Haufen“ zusammengezogen ist sowie zur Abfuhr bereit liegt. 14) Vermeiden Sie, wenn möglich, einen Holzeinschlag in den Monaten ab März. Das Tragen von Schutzkleidung dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern ist auch Pflicht. Wir sind gerne Für Sie da ! Beachten Sie jedoch dass unsere Zeit aufgrund unserer hauptberuflichen Tätigkeit auch becr grenzt ist. Wichtige Termine: Bis 5.11.2007 Anmeldung des Buntlaubholzes und des Nadelholzes für die Submission bzw. Versteigerung 2008 bei der WBV-Geschäftsstelle Bis 24.11.2007Bereitstellung des Submissions-und Versteigerungsholzes (durch den Waldwart voll vermessen und an ganzjährig LKW-fahrbarer Straße gelagert). Legen Sie den Aufnahmetermin bitte nicht auf den letzten Tag und schlagen Sie kein Holz in der Saftzeit. Bis 31.01.2008Abschluss des Laubholzeinschlags 3 Holzmarkt 2007 Das Geschäftsjahr 2007 ist durch zwangsweise bedingten Holzeinschlag durch den Sturm Kyrill und der Borkenkäfersituation gekennzeichnet So fielen Bereich der WBV Lichtenfels-Staffelstein mit den Sturmschwerpunkten Burgkunstadt/Ebneth, Strössendorf, Roth, Obersdorf ca. 22.000 – 25.000 fm (bundesweit ca. 30 - 35 Mill. fm) an. Ab August war insbesondere in den Bereichen um Lettenreut, Ützing-Serkendorf, Thelitz, Obersdorf starker und flächiger Käferbefall zu verzeichnen. Die vermarktete Holzmenge der WBV Lichtenfels-Staffelstein, dominiert durch Sturm und Käferbefall, dürfte sich bei ca. 35.000 – 40.000 fm bewegen. bot erhält den Zuschlag) Menge gesamt: 666 fm (2006: 607 fm); davon 72,53 fm (13%) von der WBV Lichtenfels-Staffelstein; Ursache Herzogliche Forstverwaltung Banz fehlte Bieterzahl: 41 (2006: 34) Erlöse: Durchschnittserlös WBV: 343,05 € /fm (2006: 277 €/fm) Durchschnittserlös aller Anbieter: 307 €/fm Höchstgebot: 1 Elsbeere 2526 € /fm (2006: 1625 €/fm) Versteigerung Nadelholz 07 (das mündliche Höchstgebot erhält den Zuschlag) Lagerplätze: 2 Strullendorf; Sinsbachtal Unterfranken Der Rundholzmarkt war also größtenteils durch ein Überangebot beim Nadelstammholz geprägt. Eine zügige Aufarbeitung und funktionierende Logistikkette ermöglichte im Bereich der WBV Lichtenfels eine kontinuierliche Bereitstellung der Windwurfmengen, Jedoch sind / waren vereinzelt Anlieferungsengpässe, aufgrund des sehr hohen Holzanfalls und durch eine Mengenreduktion der Restholzindustrie bei den Großsägewerken, zu verzeichnen. Menge: 2081 fm Menge aus Privatwald und Körperschaftswald: 420 fm Menge der WBV: 102 fm (2006: 112 fm) Eine mit Rundholz überdurchschnittlich gut versorgte Sägeindustrie zeigte sich bei den Preis- und Mengenverhandlungen der Sturmholzmengen größtenteils sehr kooperativ, jedoch war ein stetiger Preisrückgang festzustellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit Wertvolles zu verkaufen ! Beachten Sie bitte die Termine ! Uneinigkeit herrscht momentan noch über die künftige Preisentwicklung für Frischholz. Während die Waldbesitzer davon ausgehen, dass es zu einem Anstieg der Frischholznachfrage, die zu Preiserhöhungen genutzt werden könnte, kommen kann. verweisen die Vertreter der Sägeindustrie auf die schwierige Absatzsituation bei Nadelschnitt- und Sägerestholz, sowie die derzeit häufig hohen Schnittholzlager. Fragen Sie deshalb vor einem Holzeinschlag bei der Geschäftsstelle an. Auch scheinen sich regional sehr unterschiedliche Märkte mit einem Preisgefälle von Südbayern nach Nordbayern zu entwickeln. Es bleibt abzuwarten, wie sich insbesondere der massive Sturmwurf- und Käferholzanfall in den Gebieten Frankenwald, Fränkische Linie, Hollfeld auf den regionalen Holzmarkt auswirkt. Ergebnisse von Submission und Versteigerung Lagerplatz: Menge gesamt: 2647 fm, davon 566 fm Laubholz, 2081 fm Nadelholz) Verteilt auf 2 Lagerplätze. Anbieter sowohl aus Privatwald und Staatswald. Sehr große Käuferakzeptanz. Submission (Laubholz; das schriftlich abgegebene Höchstge4 Erlöse: 2007: Fi: 156,97 €/fm 2007: Kie 165,85 €/fm 2007: Lä: 236,24 €/fm 2006: 112,23 €/fm 2006: 125,07 €/fm 2996: 147,82 €/fm Sortiment Fi Käfer Fi Frisch lang Fi Fixlänge frisch Fi Fixlänge Käfer Kie Fixlänge Kie lang Bessere Kie Palette C-Buche Bessere Buche Eiche Parkett Bessere Eiche Buntlaubholzparkett Tendenz Gleichbleibend Steigend Steigend Gleichbleibend Steigend Steigend gut Steigend gut Gut Steigend bis gleichbleibend Steigend bis gleichbleibend Gut Gut Gut cr Ortsobleute - das Rückgrat der WBV (XXIV) tiert. Zugute kamen ihm dabei die exzellenten Kontakte mit den Waldbesitzern, sowie die Kenntnis der Besitzverhältnisse. Insofern ist die WBV ihrem Obmann zu großem Dank verpflichtet, da die Aktion, die auch in der Öffentlichkeit unter dem Thema „Klimawandel und Wald“ großes Aufsehen erregte, ansonsten überhaupt nicht durchgeführt hätte werden können. Dies umso mehr, als Herr Weis in dem Waldgebiet zwar einen Wald besitzt, vom Schaden jedoch selbst überhaupt nicht betrofffen war. Herr Josef Weis ist 60 Jahre alt, von Beruf Schreiner und bewirtschaftet neben seiner Landwirtschaft auch 4.5 Hektar Wald. Von seinem Beruf her ist er stolz, viele, teilweise auch seltene, Laubhölzer zu besitzen. Er kann daher ihren Wert von der Verwertung her sehr wohl einschätzen. In der Gemarkung Frauendorf besitzt er einen Laubmischwald, in dem auch größere Naturverjüngungsteile enthalten sind, und in dem vor allem immer auch zielgerecht die notwendigen Durchforstungen zur rechten Zeit erfolgt sind. Überhaupt ist er am liebsten im Wald und hat sich - so betont er bei jeder Gelegenheit - die notwendige Sachkenntnis für die Waldbewirtschaftung alleine durch genaue Naturbeobachtung angeeignet. So wundert es nicht, dass er von der Borkenkäferkatastrope in Uetzing-Serkendorf bisher nicht betroffen wurde, sein einziger Käferbaum dieses Jahres steht in Frauendorf. Sorge macht ihm allerdings ein 50-jähriger Fichtenbestand inmitten des Käfergebiets, an den die Käferfront schon bedrohlich nahe herangerückt ist. hh Josef Weis aus Uetzing, Ortsobmann der WBV, Stadtrat in Bad Staffelstein, Ortssprecher, Kirchenrat, ein engagierter Bürger mit noch weiteren Ehrenämtern: Er stand in den letzten Wochen und Monaten im Zentrum der „Borkenkäferbekämpfungsaktion“ in Uetzing-Serkendorf. Hier hatte sich in dem großen Waldgebiet in Richtung Lahm/Rothmannsthal ein extremer Borkenkäferbefall eingestellt, der in diesem Ausmaß weder von den Waldbesitzern, noch vom zuständigen staatlichen Revierleiter Hermann Hacker erwartet worden war. Nachdem Ende Juli-Anfang August der Befall am Bohrmehr sichtbar und die Katastrophe somit erkennbar war, lief die gemeinsame Aktion von ALF, WBV und Waldbesitzern an. Als WBV-Obmann schaltete sich Herr J. Weis sehr nachdrücklich und zugleich mit hohem Einfühlungsvermögen gegenüber den sowieso schon hart betroffenen Waldbesitzern ein und so konnte eine maschinelle und voll mechanisierte Aufarbeitung (nachdem das ganze Ausmaß der Katastrophe erkannbar wurde, liefen 2 Starkholzprozessoren und 2 Forwarder einer Selbswerbungsfirma) bereits nach zwei gemeinsamen Info-Veranstaltungen sehr schnell beschlossen und organisiert werden. Betroffen waren in dem Gebiet immerhin ca 50 Waldbesitzer, meist mit Fichten-Starkholz. Nach dem Stand der Aufarbeitung zu Redaktionschluss sind vermutlich weit mehr als 5.000 fm betroffen, hinzu kommen mehrere Tausend Festmeter, welche durch die Waldbesitzer selbst aufgearbeitet wurden. Notwendige Dinge, welche bei dem beeindruckenden Einsatz der Vollerntemaschinen zunächst gar nicht aufscheinen, wie die Überzeugung und Mobilisierung der Waldbesitzer (incl. schriftliche Einwilligungserklärung), Einweisung der Maschinen, Grenzmarkierungen, Klärung von Rücke- und Abfuhrwegen, Auseinanderhalten des geernteten Holzes, wurden größtenteils vom WBV-Obmann organisiert oder zumindest mit den Betroffenen disku- Wald als „Sparkasse“ für den Privatwaldbesitzer hat seine Bedeutung verloren, wenn Orkane oder Borkenkäfer infolge Klimawandel die Nutzung inzwischen unkalkulierbar gemacht haben (hier Borkenkäfergebiet bei Uetzing). Empfehlenswert ist die Nutzung dann, wenn die Holzpreise einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. 5 Trockenlager bei Lahm Die Käferholzsituation in Oberfranken und im Bereich der WBV Lichtenfels-Staffelstein scheint sich massiv auszubreiten. Erschwerend kommt noch hinzu, dass noch Mengen aus dem Sturm Kyrill weiterverarbeitet (d.h. transportiert u. eingeschnitten) werden müssen. Diese beiden Punkte bewirken, dass die Abfuhrkapazität der Sägewerke sehr begrenzt ist, was zu keiner Entlastung der Forstschutzsituation (d.h. zeitnaher Abtransport des Holzes) führt. Aus diesen Gründen wird das Fichtenlangholz am Steinbruch der Fa. Debus Naturstein gelagert. Hier sind ideale Voraussetzungen gegeben. Von dort fließt das Holz ganz normal in den Verkauf. Für das gelagerte Holz zahlt der Käufer einen höheren Preis, so dass es letztendlich egal ist, ob das Holz gelagert oder chemisch behandelt (was zur Zeit unumgänglich ist) wird. Der Endpreis bleibt gleich. Diese Maßnahme bringt für den Waldbesitzer mehrere Vorteile mit sich: • Saubere Waldwirtschaft (Fortschutz) • Lagerungskäpazität im Wald bleibt bei größeren Hiebsanfällen erhalten • Verminderung von Insektiziten (insbesondere in Wasserschutzgebieten) • Probleme mit Förderflächen aufgrund von Holzlagerung werden vermieden cr Neuer Mitarbeiter stellt sich vor: Christian Fischer Ab Herbst dieses Jahres übernehme ich als selbständiger Förster im Auftrag der WBV LIF-STE und in Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Revierleitern die Ausführung der Waldpflegeverträge in den kirchlichen Pfründestiftungen, welche sich von der WBV betreuen lassen wollen. Ich wurde am 14. Januar 1972 in Traunstein geboren und verbrachte meine Kindund Jugendzeit in Traunreut/Obb. Ich bin verheiratet und habe 4 Söhne. Seit Juli 2006 wohne ich in Coburg/Neuses. Ich habe an der FH Forstwirtschaft in Weihenstephan/Freising Studium und Abschluss als Dipl.Ing. (FH) absolviert. Danach leistete ich den Vorbereitungsdienst in der Bayer. Staatsforstverwaltung ab. Anschließend arbeitete ich auf freiberuflicher Basis in den Bereichen Forstökologische Kartierungen und in der Umweltbildung. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und eine gedeihliche und gute Zusammenarbeit mit der WBV und allen, mit denen ich bei meiner zukünftigen Tätigkeit zu tun haben werde. 6 Herzlic he sonder n Dank an die e an de Fa. Deb nB us Engage etriebsleiter H Naturstein, in s ment u nd Entg errn Lämmlein f beür das egenko mmen ! Neues aus der Geschäftstelle Wussten Sie schon, dass • in der Geschäftsstelle sich die Nutzung der EDV ständig erweitert. So werden jetzt oder in naher Zukunft die Systeme VIS (Mengenmeldungsprogramm für Holzvermarktungsmengen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken) und ELDAT Einzug halten (Übertragungsprogramm, das eine direkte Datenübertragung, z.B. Werkvermessungsergebnisse, vom Sägewerk zur WBV-Geschäftsstelle ermöglicht). Navigationsprogramme zur Holzabfuhr werden momentan getestet und dann zum Einsatz kommen; • die zeitnahe Information für den Waldbesitzer durch das Erscheinen des HOLZBLITZes verbessert wurde; • für Waldbesitzer, die nicht vor Ort sind oder zeitlich sehr eingeengt sind Waldpflegeverträge angeboten werden; • bereits im Monat Juli 2007, bedingt durch den Sturm Kyrill, ca. 80 % der letztjährigen Vermarktungsmenge, vermittelt wurde; • die WBV Lichtenfels-Staffelstein mit einer eigenen Homepage im Internet unter www.wbv-lif-sta.de/cms erreichbar ist; • die WBV Lichtenfels-Staffelstein bayernweit zu nur acht WBVen gehört, die vom Kuratorium für Forstliche Forschung der bayerischen Forstverwaltung und der Landesanstalt für Wald - und Forstwirtschaft (LWF) für eine Projektstudie ausgewählt wurden. In dieser auf ca drei Jahre angelegten Studie soll eine Analyse in den Bereichen, Akquisition, Logistik, innerbetriebliche Prozesse, Logistik und Information durchgeführt werden. Die WBV kann hiervon nur profitieren. cr Vorwort Liebe Mitglieder, Viele von Ihnen werden sich sicher fragen, „warum brauchen wir eine neue Satzung?“. Der allgemeine Fortschritt verändert das Umfeld unseres Lebens stetig und ständig. Das werden die Älteren unter uns sicher am ehesten merken, wenn Sie sich objektiv an frühere Zeiten erinnern. Auch die WBV Lichtenfels-Staffelstein kann sich solchen Entwicklungen nicht entziehen. Durch die zunehmende Bedeutung des Rohstoffes Holz ist sie ein geschätzter und kompetenter Ansprechpartner für die Sägewerke und die Waldbesitzer geworden. Die WBV hat sich in den letzten Jahren von der reinen „Selbsthilfeeinrichtung für Waldbesitzer“ in Richtung zum „wirtschaftlichen Forstdienstleister“ entwickelt, was sich zum Beispiel u. a. beim Umsatz, in den verkauften Holzmengen oder im Personalstand der Geschäftsstelle zeigt. Viele Investitionen beim Bau und Betrieb von Hackschnitzelheizwerken haben zu einem Wettbewerb bei der wirtschaftlichen Ausrichtung aller WBV`s im zukunftsorientierten Energiebereich geführt. Unsere Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform des eingetragenen Vereins darf rechtmäßig nur Tätigkeiten ausführen, die auch in der Satzung beschrieben sind. Durch Veränderungen des Aufgabenfeldes ist es notwendig, die Satzung anzupassen: Ø D i e F o r s t r e f o r m b r a c h t e u . a . Ve r ä n d e r u n g e n bei den Förderrichtlinien, in der Betreuung und Beratung der Waldbesitzer im Bereich des Holzeinschlages und der Holzlogistik und bei der Bewirtschaftung von Waldbesitz mit Waldpflegeverträgen. Ø Durch Eigengeschäfte im Holzan- und –verkauf wird es möglich, den Waldbesitzern einen besseren Service durch steuerliche Vorteile und bei der beschleunigten Zahlung des Holzpreises zu bieten. Ø Der Vorstand kann durch den § 13 (2) der Satzung Projektgruppen zur Entwicklung von zukunftsorientierten Strategien berufen. Damit kann das breit gefächerte Wissen vieler Personen für die Weiterentwicklung der WBV und zum Vorteil aller Mitglieder genutzt werden. Bitte ermöglichen Sie diesen wichtigen Schritt der WBV in die Zukunft, indem Sie in der Jahreshauptversammlung für die neue Satzung stimmen. wh Satzung der Waldbesitzervereinigung Lichtenfels-Staffelstein e.V. § 1 Name und Sitz der Vereinigung (1) Die Vereinigung trägt den Namen „Waldbesitzervereinigung Lichtenfels - Staffelstein e.V.“ (WBV), Sitz ist Lichtenfels. (2) Die Vereinigung ist in das Vereinsregister eingetragen und als „Forstbetriebsgemeinschaft“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes anerkannt. e. Gemeinsamer Bezug und Einsatz von Maschinen und Geräten zur Verwirklichung der Aufgaben der WBV. f. § 2 Zweck der WBV (1) Zweck der WBV ist die Förderung und Erhaltung des privaten, genossenschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes im Gebiet des Landkreises Lichtenfels und angrenzender Gebiete, sowie die Ermöglichung einer wesentlichen Verbesserung der Bewirtschaftung aller angeschlossenen Grundstücke. (2) Zur Erreichung dieses Zweckes obliegt der WBV insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben für ihre Mitglieder: a. Erhalt und Schutz des heimischen Waldes als lebenswichtiges Element der Landschaft und der Landeskultur und als unverzichtbare Lebensgrundlage für die Menschen in Bayern. Verbreitung der für eine fortschrittliche Waldbewirtschaftung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten unter den Mitgliedern durch Versammlungen, Vorträge, Rundschreiben, Kurse, Vorführungen, gemeinsame Waldbegehungen und Lehrfahrten, sowie Unterricht und Schulungen in aktuellen Arbeitsverfahren, Ausbildung an modernen Geräten und Beratung der Mitglieder über die Holzmarktlage und in Fragen der Holzsortierung und -verwertung. g. Gemeinsamer Bezug von standortsgerechten Waldpflanzen, Zaunmaterial, Dünge- und Unkrautbekämpfungsmitteln u.ä. sowie gemeinsame Vermarktung der zur Vermarktung angebotenen Waldprodukte der Mitgliedsbetriebe; hierbei kann die WBV selbst als Abnehmer des von den Mitgliedern zur Vermarktung angemeldeten Holzes und anderer Waldprodukte auftreten, sie kann aber auch als Vertreter der Mitglieder in deren Namen und für deren Rechnung mit den Holzabnehmern Kaufverträge über das von den Mitgliedsbetrieben zur Vermarktung angemeldete Holz abschließen. b. Vertretung in allen Fragen der Waldwirtschaft. h. Erarbeitung gemeinsamer Erzeugungs- und Qualitätsregeln zur Sicherung eines marktgerechten Angebotes. c. Einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Waldbewirtschaftung. i. Erstellung gemeinsamer Regeln über die Vermarktung. j. Abschluss von Verträgen zur Überwindung der in der Struktur des Waldbesitzes begründeten Nachteile (Waldpflegeverträge). d. Bau und Unterhalt von Wegen und anderen Einrichtungen für den Holztransport und die Holzlagerung. Satzung 1 k. Die WBV ist berechtigt, juristische Personen zu gründen oder sich an Personenvereinigungen und juristischen Personen zu beteiligen, wenn dies der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder den in Absatz 1. genannten Zwecken dient. (3) Die Mitgliederversammlung kann den Tätigkeitsbereich im Rahmen der Ziele erweitern und entsprechende Regelungen festsetzen. § 3 Mitgliedschaft (1) Die WBV muss als Voraussetzung zur Anerkennung nach Bundeswaldgesetz mindestens sieben Mitglieder umfassen. (2) Die WBV unterscheidet ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. (3) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die Wald besitzt. (4) Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Aufgaben der WBV aktiv unterstützt. (5) Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. (6) Personen, die sich in besonderem Maße um die WBV oder um die Förderung und Erhaltung des Waldes verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 4 Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ableben oder Ausschluss. (2) Der Austritt kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. (3) Ein Mitglied kann wegen Verletzung der Satzung, wegen Zuwiderhandlung gegen Ziele und Interessen der WBV, wegen rückständiger Beitragszahlungen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund durch den Vorstand ausgeschlossen werden. (4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet der Ansprüche der WBV. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen, Spenden oder sonstigen Leistungen ist ausgeschlossen. § 5 Rechte der Mitglieder (1) Die Mitglieder der WBV sind berechtigt alle Einrichtungen und Dienstleistungen der WBV in Anspruch zu nehmen. (2) Die Mitglieder der WBV sind berechtigt, an den Beschlüssen der Vereinsorgane durch Anträge und Stimmabgabe mitzuwirken. § 6 Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder der WBV sind verpflichtet: a. Das zur Veräußerung bestimmte Holz ganz oder teilweise durch die Waldbesitzervereinigung zum Verkauf anbieten zu lassen. b. Die Ziele der Vereinigung jederzeit zu unterstützen. Satzung 2 c. Die Satzung der WBV und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen. d. Das zur gemeinschaftlichen Verwertung gemeldete Holz im Rahmen des Vermittlungsvertrages der WBV fristgerecht zur Verfügung zu stellen. e. Die im Rahmen eines gemeinsamen Bezuges bestellten Gegenstände abzunehmen. f. Das Eigentum der WBV schonend zu behandeln und es nur zu den vorgesehenen Zwecken zu benutzen. Aufgetretene Mängel und Schäden an Maschinen und Geräten sind dem Maschinenwart unverzüglich mitzuteilen. g. Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und Entgelte pünktlich zu zahlen. h. Verstößt ein Mitglied schuldhaft gegen einen oder mehrere Punkte der Buchstaben a. bis f., so kann der Vorstand unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche der WBV eine Vereinsstrafe von mindestens 150 €, höchstens jedoch von 2000 € auferlegen. § 7 Mittel zur Erfüllung der Vereinszwecke (1) Die zur Erfüllung der Vereinszwecke notwendigen Mittel werden beschafft durch: a. Regelmäßige Mitgliedsbeiträge, b. Außerordentliche Mitgliedsbeiträge, c. Gebühren für die Benutzung vereinseigener Einrichtungen, d. Vermittlungsgebühren, e.Erträge der Geschäftstätigkeit, f. Zuschüsse und Spenden. (2) Die Höhe des regelmäßigen Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Bei außerordentlichem Mittelbedarf für besondere Ausgaben, wie z. B. Kauf von Maschinen und Geräten, Abschluss von Rechtsgeschäften, die unmittelbar der Umsetzung der Vereinsaufgaben nach § 2 Abs.1-3 dienen, kann die Mitgliederversammlung auch einmalige Sonderumlagen beschließen. § 8 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 9 Organe der Vereinigung 1) Zur Erfüllung der gestellten Aufgaben sind folgende Organe berufen: a. Mitgliederversammlung b. Vorstand c. Beirat d. Ortsverbände, Obleute 2) Vorstand und Beirat bilden die erweiterte Vorstandschaft. § 10 Mitgliederversammlung (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt. Sie wird möglichst im Winterhalbjahr durchgeführt. Zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist der Vorstand jederzeit berechtigt; er ist hierzu verpflichtet, wenn ihre Einberufung von mindestens einem (2) (3) (4) (5) Zehntel der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt wird. Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 5 Tagen einberufen. Als schriftliche Einladung gilt auch die Übermittlung per Fax oder E-Mail. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Lediglich zur Auflösung der Vereinigung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Anträge der Mitglieder, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen drei Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich beim ersten Vorsitzenden vorliegen. § 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung (1) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: a. Wahl des Vorstandes, der Beiratsmitglieder und der Kassenprüfer, b. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, c. Beschlussfassung über den jährlich zu erstellenden Tätigkeits- und Kassenbericht, d. Beschlussfassung über Satzungsänderung und über die Auflösung der WBV, e. Entscheidung über von Mitgliedern gestellte Anträge, f. Entlastung des Vorstandes. § 12 Vorstand 1) Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern: a. Erster Vorsitzende(r) b. Zweiter Vorsitzende(r) (Stellvertreter des 1. Vorsitzenden) c. Dritter Vorsitzender(r) (weiterer Stellvertreter) d. Rechnungsführer e. Schriftführer. 2) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Bei mehreren Bewerbern ist das Vorstandsmitglied gewählt, das die meisten Stimmen erhält. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist durch die nächste Mitgliederversammlung eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit des Vorstandes durchzuführen. 3) Vertretungsberechtigt im Sinn des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt: der erste Vorsitzende wird bei Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden und bei dessen gleichzeitiger Verhinderung durch den dritten Vorsitzenden vertreten. 4) Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. 5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. 6) Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. § 13 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Das Recht und die Pflicht, über die Erfüllung der Aufgaben der Waldbesitzervereinigung zu wachen. b. Beschlussfassung über Art und Umfang der durchzuführenden forstlichen Maßnahmen sowie über gemeinsame Verkaufsregeln. c. Entscheidung über strategische Ziele der WBV. d. Beschlussfassung über Aufnahmeantrag (§ 3 Abs. 4). e. Beschlussfassung über Ausschluss eines Mitgliedes (§ 4 Abs. 3) f. Verhängung von Vereinsstrafen (§ 6 Abs. 1 Buchstabe g) g. Erstellung des Haushaltsvoranschlages und des Tätigkeitsberichtes, h. Bestellung der Geschäftsführer, i. Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan erlassen. j. über Investitionen entscheidet: - bis 1.000 € der amtierende Vorsitzende, - über 1.000 € der Vorstand. (2) Zur Vorbereitung und Erarbeitung von speziellen Vorhaben kann der Vorstand eine Projektgruppe berufen. (3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern des Vorstandes stehen jedoch der Ersatz ihrer nachgewiesenen Kosten und eine angemessene Zeitaufwandsentschädigung zu. § 14 Aufgaben des 1. Vorsitzenden (1) Der Erste Vorsitzende oder dessen Stellvertreter haben folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Die Geschäftsführung der WBV sowie Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, b. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der WBV (§ 26 BGB), c. Verwaltung des Vereinsvermögens sowie Erteilung von Zahlungsanordnungen, d. Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Beirates zur erweiterten Vorstandssitzung, der Obleuteversammlung e. Kassenprüfung (2) Der 1. Vorsitzende kann die Führung der laufenden Geschäfte einem Geschäftsführer übertragen. Die Geschäftsführer werden vom Vorstand bestellt. Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Einzelheiten sind im jeweiligen Anstellungsvertrag zu regeln. § 15 Rechnungsführer (1) Der Rechnungsführer führt die Kassengeschäfte des Vereins. (2) Er zeichnet Einnahmen und Ausgaben nachprüfbar auf, ordnet die Belege zu und verwahrt sie. (3) Er erstellt für die Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und den prüfbaren Kassenbericht. (4) Er fertigt nach Absprache mit dem Vorstand den Haushaltsplan für das jeweilige Geschäftsjahr. Satzung 3 § 16 Schriftführer Der Schriftführer hat von der Jahreshauptversammlung und jeder Sitzung ein Protokoll zu erstellen, welches vom amtierenden Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. f. Organisation der örtlichen Versammlungen, Lehrgänge und Begänge in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und der zuständigen Forstverwaltung. (7) Der erste Vorsitzende kann einzelne Obmänner zu Sitzungen des Vorstandes und des Beirates hinzuziehen, um Erfahrungen auszutauschen, bestimmte Sachverhalte zu klären und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. § 17 Beirat § 19 Haftung (1) Dem Vorstand steht ein Beirat zur Seite, der mit ihm die erweiterte Vorstandschaft bildet. Der Beirat hat beratende Aufgaben. Die erweiterte Vorstandschaft ist vom 1. Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens vier Beiratsmitgliedern unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. (2) Der Beirat besteht aus dem Geschäftsführer, dessen Stellvertreter, dem Forstlichen Berater der WBV und einem Vertreter der staatlichen Forstverwaltung, der für den WBV-Bereich zuständig ist, dem Maschinenwart und acht gewählten Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Beirates, ausgenommen die Vertreter der staatlichen Forstverwaltung und Geschäftsführer, werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. (4) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Zu den Beiratssitzungen können die für die Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes örtlich zuständigen Leiter der staatlichen Forstreviere eingeladen werden. Vorstand, Geschäftsführer, Beiräte und Obmänner haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 18 Ortsverbände/Ortsobleute (1) Zur Erleichterung der Arbeit im Vereinsgebiet werden vom Vorstand für Teile des WBV-Gebietes Ortsverbände gebildet. (2) Der Ortsverband ist das Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Ortsverbandes treten wegen örtlich anstehender Probleme bei Bedarf zusammen. Hierzu wird vom zuständigen Ortsobmann in Abstimmung mit dem Vorsitzenden eingeladen. (4) Die Mitglieder wählen einen Obmann und dessen Stellvertreter, der ihn bei Verhinderung vertritt. Die dazu notwendige Ortsversammlung wird vom Ortsobmann, dem Vorsitzenden der WBV, oder einem Beauftragten des Vorsitzenden einberufen. Der Obmann hat Sitz und Stimme in der Obmännerversammlung der WBV. (5) Bei Ausscheiden oder Rücktritt eines Obmannes kann der Vorsitzende einen neuen Obmann vorübergehend bestellen. In diesen Fällen ist in der nächsten Versammlung eine Neuwahl durchzuführen. (6) Die Obleute haben insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse. a. Unterstützung der Vorstandschaft zur Erreichung der Ziele und Umsetzung beschlossener Maßnahmen. b. Werbung von Mitgliedern und Mithilfe bei der Mitgliederverwaltung. c. Weitergabe von Informationen an die Mitglieder, Mitwirkung bei der Pflanzenbestellung und sonstigen Erzeugnissen. d. Mitwirkung bei der Vermittlung von Holz. e. Motivierung von privaten Waldbesitzern für sachgemäße Waldbewirtschaftung und damit auch Holzmobilisierung. Satzung 4 § 20 Auflösung der Vereinigung Bei Auflösung der Vereinigung muss das vorhandene Vermögen einem Zweck zugeführt werden, der seine ausschließliche Verwendung für die Ziele der Vereinigung verbürgt. Kommt diesbezüglich ein gültiger Beschluss der Mitgliederversammlung nicht zustande und führt eine innerhalb eines Monats einberufene zweite Mitgliederversammlung ebenfalls zu keinem Ergebnis, fällt das Vermögen der Vereinigung den zuständigen Landkreisen nach Maßgabe der beteiligten Waldfläche zu, die es zu einem den Vereinszielen entsprechenden Zweck zu verwenden haben. Langfristige Verträge und ihre Vorteile Betrachtet man die Entwicklung des Holzpreises von Oktober 2006 bis Juni 2007, wird ein erheblicher Preisabfall des Holzes, sicherlich verursacht durch den Sturm Kyrill, festgestellt werden. Um dies zu abzumindern, schließt die WBV Lichtenfels-Staffelstein mit einigen Stammkunden Verträge mit einer halbjährigen Laufzeit ab. Diese Verträge beinhalten einen Festpreis für das Holz aus dem Normaleinschlag, sowie einen festgesetzten Holzpreis für Holz aus Sturm- und Käferholzanfall und eine exakte Mengeansprache mit festen Liefermengen pro Monat. Vorteile für den Waldbesitzer und den Kunden sind feste Preise, mit denen beide Seiten exakt kalkulieren können. Weiterhin bleibt der Holzpreis für alle Mitglieder gleich, egal zu welchem Zeitpunkt diese innerhalb der Vertragsdauer liefern. Zusätzlich garantiert die WBV den Kunden eine kontinuierliche Lieferung des Holzes. Diese Preise bleiben auch bei Schadereignissen bestehen, außer der Mengenanfall ist bundesweit so groß, dass ein Eingreifen des Forstschadensausgleichsgesetzes erforderlich ist. Die Erfahrung der letzten Jahre hat die Vorteile von längerfristigen Verträgen ganz eindeutig bestätigt. Mancher Sturm ging bundesweit über die Bühne, ohne negative preisliche Veränderungen für die Mitglieder der WBV Lichtenfels-Staffelstein herbeigeführt zu haben. Insbesondere in dem Monat Dezember 2006 war ein extremer Preisanstieg nach oben zu verzeichnen, der deutlich über den vertraglich gebundenen Preisen der WBV lag. Die Folge war, dass manche Waldbesitzer nicht mehr bereit waren ihr Holz über die WBV zu vermarkten. Um sich die Holzmengen am Markt, die für die WBV aus fördertechnischer Hinsicht von enormer Wichtigkeit sind, zu sichern, mussten bestehende Verträge, trotz großer Zweifel gekündigt und preislich neu angeglichen werden. Während dieser Verhandlungsphase kam der Sturm Kyrill Alle Vorteile der Verträge, insbesondere Mengen und Preisgarantie für einen längeren Zeitraum, waren hinfällig. Es folgten langwierige und schwierige Verhandlungen, so dass über einen längeren Zeitraum kein exakter Holzpreis am Markt war, da sich die Sägerseite sehr bedeckt hielt. Auch die Aushaltungskriterien für das Sturmholz mussten neu definiert werden. Hätten die Vorverträge aufrecht gehalten werden können, wäre für die WBV-Mitglieder sofort nach dem Sturmereignis ein Preis verfügbar gewesen, der aus heutiger Sicht weit über dem aktuellen Sturmholzpreis gelegen hätte. Alle betroffenen Mitglieder hätten davon profitiert. Die Vermarktungsmengen der WBV Lichtenfels-Staffelstein haben mittlerweile eine Dimension erreicht, bei der längerfristige Verträge unabdingbar sind. Ein Holzverkauf nach Tagespreisen, ohne feste Mengen- und Preisbildung, birgt zu große Risiken und erinnert an Börsenspekulation. Die enorm wichtigen Aspekte der Kundenpflege, der Seriosität der WBV, das Geschäftsverhalten treten in den Hintergrund und werden sich irgendwann (die nächste Katastrophe kommt bestimmt !) negativ auswirken. Hätte sich die Sägeindustrie schließlich nicht so kooperativ verhalten, hätte es ein Ende mit Schrecken geben können, jedoch sollten die daraus gewonnenen Erfahrungen das Gegenteil bewirken. Manchmal scheint es so, als ob die WBV nur dann für die Holzvermarktung gut genug ist, wenn eine Katastrophe eintritt und das Holz nicht anders unterzubringen ist. Die Stärke der WBV, nämlich die gemeinsame Holzvermarktung mit dem Ziel eine gehaltvolle Marktposition zu erreichen, rückt oft in den Hintergrund. Gemeinsam sind wir stark Denken sie bitte darüber nach cr Bitte behandeln Sie die von der WBV Lichtenfels-Staffelstein ausgeliehenen Maschinen und Geräte so wie es die Satzung vorschreibt: sorgfältig und pfleglich. Die WBV gibt jährlich einen großen Betrag für die Reparatur von Maschinen und Geräten aus; bei richtiger und sachgemäßer Handhabung wäre dieser weitaus geringer oder oft nicht notwendig. Danke für Ihr Verständnis cr Windwurfaufarbeitung bereits im Juli abgeschlossen Am 18. Januar 2007 wütete der Sturm ``Kyrill´´ und verursachte Schäden in Millionenhöhe in unserem Landkreis. Neben den Gebäude- und Sachschäden waren nach ersten Prognosen auch etwa 12.000 Festmeter Sturmwurfholz angefallen. Manche kleineren Waldbesitzer verloren ihre gesamten Holzvorräte. Ich war in meinem Betrieb mit etwa 4.000 fm Stammholz stark betroffen. Fichtenreinbestände auf ungeeigneten Standorten wurden innerhalb weniger Stunden flächig geworfen, dazu kamen noch jede Menge Einzelwürfe. Bereits am 19. Januar liefen in der WBV-Geschäftsstelle die Telefone heiß und viele der betroffenen Waldbesitzer meldeten sich, um Schäden anzuzeigen. In der darauf folgenden Woche setzte sich der ‚Krisenstab‘ der WBV bestehend aus den drei Beratungsförstern Herrn Hacker, Herrn Tschödrich und Herrn Winkler, dem Forstlichen Berater der WBV Herrn Heymann und dem Geschäftsführer Herrn Riedl und seinem Stellvertreter Herrn Ros zusammen und erarbeitete einen Katastrophenplan. Dabei kam der reiche Erfahrungsschatz der Forstleute, die schon Erfahrung aus den Windwürfen 1990 ``Wiebke´´ und 1999 ``Lothar´´ gesammelt hatten, voll zum Tragen. Seitens der Geschäftsführung musste nun das Sturmholz vertraglich abgesichert werden, was angesichts der zögerlichen Haltung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken, Kaufverträge mit den Großsägern abzuschließen, sehr schwierig war. Gleichzeitig mussten Arbeitkräfte und Maschinen mobilisiert und an unsere WBV gebunden werden, was nach einem solchen Sturmereignis einem diplomatischen Kraftakt gleicht. Zudem spielte das Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“ zum ersten Mal seine marktbeherrschende Rolle voll aus. Die Aufarbeitung der Hauptschadensflächen mittels Harvestereinsatzes erforderte einen riesigen Überwachungsaufwand, weil die Zuordnung des Schadholzes zum jeweiligen Waldbesitzer nicht immer einfach war. Um eine bodenschonende Rückung sicherzustellen, wurde aufgrund der hohen Niederschläge die Holzbringung erst zeitversetzt begonnen. Zeitgleich wurden mehrere Waldarbeiterrotten eingesetzt, um kleinere Schadflächen, Starkholz bzw. Einzelwürfe aufzuarbeiten. Einige Waldbesitzer verbrachten bis zu drei Monate in ihrem Wald, um die Schäden selbst zu beheben. Auch nach der Rückung musste aus Forstschutzgründen teilweise eine chemische Behandlung des angefallenen Holzes organisiert werden. Der Verkauf lief anfangs zögerlich, aber alles Windwurfholz konnte zu guten und marktüblichen Preisen vertraglich gebunden werden. Der Abtransport des Holzes dauert noch an und wird voraussichtlich erst im September abgeschlossen sein. Die Solidarität unter den Waldbesitzern, egal ob Kleinprivat-, Großprivat-, Kommunal-, Stiftungs- oder Kirchenwald, war beispiellos. Keiner hatte das Gefühl benachteiligt behandelt zu werden, obwohl er nicht immer der ‚Erste‘ bei der Aufarbeitung war. Für den sofortigen Einschlagsstopp sei allen, nicht vom Windwurf betroffenen Waldbesitzern Dank gesagt. Der tatsächliche Holzanfall belief sich dann auf etwa 24.000 fm Schadholz. Die rasche Aufarbeitung zeigt den hohen Organisationsgrad unserer Waldbesitzervereinigung. Allen Waldwarten, den Revierleitern vor Ort, unserem Geschäftsführer Herrn Christian Riedl sowie Frau Andrea Lutz aus der Geschäftsstelle muss ein großes Lob ausgesprochen und Dank gesagt werden für jr die Bewältigung dieser Aufgabe. 7 Pflanzenschutzhüllen als Minigewächshäuser Diese „Minigewächshäuser“ sind aus hellem oder hellgrünem Polypropylen oder Polyäthylen hergestellt, welches durch die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichtes nach mehreren Jahren zersetzt wird. Bewährt haben sich Höhen von 120 cm, weil damit gleichzeitig ein sicherer Schutz vor Wildverbiss und Verfegen gewährleistet ist. Diese Röhren gibt es in runder und eckiger Ausführung, wobei die runden Röhren durch die geringere Angriffsfläche eine höhere Stabilität gegen Winddruck zeigen. Zur Befestigung kann ein standfester Pfahl aus fäulnisbeständigem Holz (z. B. Eiche, Robinie, Lärche) oder Metall (z. B. Baustahl) genommen werden. Bei den Pflanzen verringert sich der Pflanzstress, da in den Röhren ein positiv verändertes Mikroklima (höhere Luftfeuchtigkeit, weniger Luftbewegung, wärmere Luft) entsteht, welches mit dem eines Gewächshauses vergleichbar ist. Dies führt in Verbindung mit dem Licht von oben auch zu einem schnelleren Höhenwachstum. • Bereitstellung von Info-Material; • Optimales Holzmanagement von Einschlag bis Verkauf; durch Waldwarte, Einschlagsunternehmen und Harvestereinsätze; • Umfassendes Krisenmanagement bei Sturm und Forstschutz; • Für Waldbesitzer, die nicht vor Ort oder zeitlich stark eingeengt sind: Waldpflegeverträge; • Ankauf von Maschinen und Geräten, kostengünstiger Verleih; • Pflanzen- und Drahtsammelbestellungen mit Rabatten; • Fließender Holzabsatz durch PEFC-Zertifizierung; • Erschließung neuer Geschäftsfelder. Im Zuge der Forstreform und der weiteren Entwicklung müssen diese Bereiche noch verstärkt bzw. ausgebaut werden, um den Anspruch der Mitglieder bzw den Konkurrenzdruck durch andere Unternehmen (Selbstwerber; Dienstleistungsunternehmen, andere WBVen etc.) standzuhalten. Die Marktbewegungen insbesondere auf dem Dienstleistungssektor sind enorm. cr Vorteile • Absolut sicherer Wildschutz • Beschleunigtes Höhenwachstum • Geringerer Pflanzschock mit weniger Ausfällen • Gute Erfolge auf Problemstandorten (Adlerfarn, Brombeere, Graswuchs) • Verwendung von kleinen (preisgünstigen) Pflanzen • Ergänzungspflanzungen mit geringen Stückzahlen in Naturverjüngungen mit Laubholz auf Flächengrößen, auf denen ein Zaun unwirtschaftlich ist • Beimischung und Einbringung von Sonderbaumarten (z. B. Speierling, Walnuss, Elsbeere, usw.) auf Nestergröße ( ca. 5 Pflanzen im Verband 2 x 1,5 m) möglich • Pflanzen bekommen durch schnelleres Wachstum besser Anschluss wh an die Verjüngung. Vorstand- und Beiratstreffen in Uetzing am 11.09.2007; v.l. J, Roos, E. Funk, R. Gehringer, Ch. Riedl, A. Schnapp, W. Tschöderich, W. Deuerling, J. Weiss, M. Konrad, S. Tempel, R. Ross, W. Heymann, L. Winkler hh Förderung der Walderschließung Beste Wuchserfolge wurden mit fast allen Laubholzarten erzielt, insbesondere Eiche, Ahorn, Esche, Kirsche, Walnuss. Die Rotbuche kommt mit den Bedingungen weniger gut zurecht. wh Die WBV Lichtenfels-Staffelstein ein Dienstleistungsunternehmen Die WBV Lichtenfels-Staffelstein sieht sich als ein vielfältiges Dienstleistungs- und Serviceunternehmen für Ihre Mitglieder in den nachfolgenden Bereichen: • Umfassende Information, Weiterleitung, Zuarbeit in allen Bereichen der Forstwirtschaft, insbesondere der Betriebswirtschaft, in Steuerfragen etc., geleistet durch persönliche Beratung in Form von Sprechstunden (ca. 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit des Geschäftsführers) und bei Bedarf in Einzelterminen; • Vertretung der Waldbesitzerinteressen in verschiedenen Gremien und Organisationen (z.B: forstwirtschaftliche Vereinigungen); • Präsentation in der Öffentlichkeit und Pressearbeit; • Durchführung von Lehrveranstaltungen und Versammlungen; • Umfassende zeitnahe und regelmäßige Mitgliederinformation (Holzblitz; Mitteilungsblatt und Obmänneranschreiben); 8 Für den Privat- und Körperschaftswaldbesitzer bietet die Bayerische Forstverwaltung vielfältige Unterstützung an, u. a. auch für den Forstwegebau. Die Vorschriften hierfür sind in den neuen FORSTWEGR 2007 zusammengefasst. Eine bedarfsgerechte Infrastruktur, insbesondere die Erschließung durch schwerlastbefahrbare Wege ist Voraussetzung für die Pflege und nachhaltige, möglichst naturnahe Nutzung der Wälder. Die Wege dienen einer gesicherten Versorgung mit dem Rohstoff Holz. Gegenstand der Förderung Zuwendungsfähig ist die Erschließung der Wälder mit schwerlastbefahrbaren Wegen und die als Folge von Schadereignissen nötige Reparatur untergegangener oder beschädigter, bisher schwerlastbefahrbarer Wege. Folgende Maßnahmen können gefördert werden: Gefördert wird der Neubau schwerlastbefahrbarer Wege und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wege und deren Anlagen auch über nicht forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Voraussetzung ist, dass das zu erschließende Waldgebiet oder Teile davon sonst nicht wirtschaftlich sinnvoll an das öffentliche Wegenetz angebunden werden können. Zwischen 4,5 und fünf Millionen Euro stehen für dieses Programm zu Verfügung. Kontakt: Amt für Landwirtschaft und Forsten und dessen forstliche Berater/Revierleiter rw Ortsobleute - das Rückgrat der WBV (XXV) Obmann Herold Peter aus Wunkendorf Herold Peter, Jahrgang 1947 war 1969 mit 22 Jahren sicher eines der jüngsten Gründungsmitglieder der WBV Hollfeld. Wer erinnert sich noch an diese Zeit. Bedingt durch die damaligen Forstamtsgrenzen waren im jetzigen Landkreis Lichtenfels sechs Forstämter zuständig. So gehörte der östliche Bereich der Stadt Weismain zum Forstamt Hollfeld, die Ortschaften Maineck, Theisau, Mainroth und Gärtenroth zum Forstamt Kulmbach. Kirchlein Redwitz, Marktgraitz gehörten zum Forstamt Kronach, Buch am Forst nach Coburg. Den übrigen Landkreis teilten sich die Forstämter Lichtenfels und Staffelstein. Damit ergaben sich auch im Jahre 1969 die Grenzen der einzelnen Waldbesitzervereinigungen. Erst in den 80-Jahren wurden Zug um Zug die Ortsverbände innerhalb des Landkreises Lichtenfels auch in die bestehenden WBV Lichtenfels und Staffelstein-Jura integriert. Seit 1979 ist die Ortschaft Wunkendorf mit nunmehr 19 Mitgliedern im Bereich der WBV Lichtenfels-Staffelstein. Für Obmann Herold Peter mit rund 8 ha Wald kommt die Waldarbeit durch die Arbeitsbelastung eines landwirtschaftlichen Milchbetriebes oft zu kurz. Die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren doch mehr Zeit für die Waldpflege bleibt, hat er noch nicht aufgegeben. Sein größtes Hobby ist die Musik, so spielt er bereits seit 1961 die Kirchenorgel. So manchen Bunten Abend hat er mit seinem Musikinstrument als Alleinunterhalter gestaltet. lw Wald vor Wild Diese klare Aussage ist im Bayerischen Waldgesetz und auch im Bayerischen Jagdgesetz verankert. Durch den inzwischen allgemein anerkannten Klimawandel ist in Bayern ein unumgänglicher Waldumbau von Fichte auf Tanne und Laubholz auf großer Fläche notwendig. Dieser Waldumbau hat nach den vielfältigen Äußerungen von Staatsminister Josef Miller unbedingt politischen Vorrang; finanziell wurde die Förderung bereits im Jahr 2007 gut ausgestattet. In der Praxis bedeutet dies, dass die durch Kalamitäten entstandenen großen Kahlflächen nicht nur durch Naturverjüngungen wieder in Bestockung gebracht werden müssen, sondern dass vor allem künstliche Pflanzungen vonnöten sind. "Wald vor Wild" bedeutet für mich als Waldbesitzer daher, dass weder Naturverjüngung, noch Anpflanzung gezäunt werden müssen, sondern dass eben der Wildbestand an die gegenwärtigen Verhältnisse angepasst werden muss. Ständig wiederholte Argumente der Jäger wie "Es ist nichts mehr vorhanden, weil man nichts mehr sieht" oder "Man kann das letzte Reh nicht auch noch totschießen" sind nicht konstruktiv und führen erst recht nicht weiter. Sie sollten daher unterbleiben, da sie ebenso falsch sind wie es eine Aussage der Gegenseite „Alle Verjüngung wird vom Rehwild abgefressen“ wäre. Wenn der Grundsatz "Wald vor Wild" wirklich gelten soll, und wenn man die Entwicklung des Waldes wie im Beispiel UetzingSerkendorf sieht (über die Borkenkäfer-Naturkatastrophe wurde in der Presse wiederholt und ausführlich berichtet), müssen jetzt und nicht erst bei der nächsten Abschussplanung in drei Jahren die Weichen gestellt werden. In Uetzing-Serkendorf stehen ca 30 Hektar Kahlflächen zum Waldumbau an, und dies kann nicht bedeuten, dass 30 Hektar gezäunt werden müssen. 5000 Festmeter Käfer-Kalamitätsholz bedeuten für die Waldbesitzer bereits jetzt einen finanziellen Verlust von 200.000 Euro. Eine Zäunung bedeutet noch einmal ein zusätzlicher und überflüssiger Aufwand von 3-4000 Euro pro Hektar. Gleichzeitig beklagen sich aber die Jagdpächter über zu hohe Anteile von Zäunungsflächen im Revier und damit einen Verlust von Äsungsfläche und Jagdwert. Was ist zu tun in dieser Situation: 1) Die bisher vorgebrachten Abschusszahlen, die Verbisssituation (vgl. Vegetationsgutachten) und die politische Brisanz des klimabedingten Waldumbaus zeigen, dass die Abschussplanung für die nächsten 3 Jahre in weiten Teilen des Landkreises dem Grundsatz "Wald vor Wild" nicht gerecht wird. 2) Deshalb fordere ich als Waldbesitzer und als Beirat der WBV, dass zumindest in den Hauptschadensgebieten gehandelt und nachgebessert werden muss. 3) Generell bin ich der Meinung, dass die gesamte Waldbewirtschaftung durch zu hohen Wildbestand stark beeinträchtigt wird und mittel- und langfristig eine bessere Lösung als die heutige gefunden werden muss. Dies vor allem auch deshalb, weil der Wald in Zukunft einen wesentlich höheren Klimastress zu ertragen haben wird als heute. 4) Nicht zuletzt bleibt die Frage der PEFC-Zertifizierung der WBV: bei der letzten Kontrolle 2002 wurde der zu hohe Wildverbiss in den fast allen Kontrollpunkten beanstandet und der WBV droht die Aberkennung der Zertifizierung, welche aber eine wesentliche Grundlage für den Holzverkauf darstellt. Ich möchte in Erinnerung rufen: Das Jagdrecht liegt beim Grundstückseigentümer; der Jäger ist nur Pächter und Ausführender der eigentlichen Jagdherren. bh Mir ist klar, dass dies bei den gegenwärtigen Wildbeständen und Verbissverhältnissen (vgl. die Ergebnisse des letzten Vegetationsgutachtens im Landkreis Lichtenfels) gar nicht so einfach zu bewerkstelligen ist. Gefordert sind hier neben den Jagdpächern selbst vor allem auch die Jagdgenossenschaften als Interessensvertreter der Waldbesitzer. Jagdvorsteher und Jagdvorstand wurden vor allem hierfür von den Jagdgenossen gewählt. Wenn man die Ergebnisse der eben erst geplanten 3-jährigen Abschussperiode betrachtet, so ist mit einer echten Reduzierung des Rehwilds und damit Verbesserung der Verbisssituation keinesfalls zu rechnen. Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde ging die Rehwildstrecke in den Jagdjahren 2004-5 im Landkreis von 2373 auf 2320 (2005-6) und zuletzt aus 2079 (2006-7) zurück. Im gleichen Maße verschlechterte sich die Verbisssituation. Notwendig wäre aber eine drastische Erhöhung gewesen. Gerade die Baumarten Eiche und Tanne, die für den Waldumbau am dringendsten gebraucht würden, leiden am stärksten unter Rehwildverbiss und können ohne Zaunschutz nicht wachsen: Mit „Wald vor Wild“ hat dies nichts zu tun. Um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beseitigen, sind neben den Jägern vor allem auch die Jagdgenossenschaften gefordert. 9 Verfahren bei Wildschäden Das Verfahren zur Abwicklung von Wildschäden ist im Bayerischen Jagdgesetz (Ausführungsverordnung) geregelt und beschrieben. Von entscheidender Bedeutung ist, dass vor einer Schadensersatzklage ein bestimmter Verfahrensweg mit bestimmten Fristen eingehalten werden muss. Ersatzpflichtige Wild- und Jagdschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken sind jeweils bis zum 1.Mai oder 1.Oktober, alle anderen Schäden binnen einer Woche nach Erkennen des Schadens bei der zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden. Verspätet angemeldete Ansprüche und offensichtlich unbegründete Ansprüche werden von der Gemeinde zurückgewiesen, wenn sie trotz Belehrung aufrechterhalten werden (Zurückweisungsbescheid). Gütliche Einigung Eine gütliche Einigung durch Vereinbarung der Beteiligten kann unabhängig von den Vorschriften des Verfahrens durchgeführt werden. Ist aber die Frist für die Anmeldung eines Schadens bei der Gemeinde versäumt, ist der Waldbesitzer in einer schlechten Verhandlungspostion. Vorverfahren: Bei einer rechtzeitigen Anmeldung des Schadens beraumt die Gemeinde unverzüglich einen Termin am Schadensort an. Zu diesem Termin wird außer den Beteiligten ein Schätzer geladen, wenn • ein Beteiligter dies beantragt • ein gütliche Einigung nicht zu erwarten ist • andere Gründe dies erfordern Wenn die Naturalrestitution nicht möglich ist, hängt die Schadenshöhe u.a. von langfristigen Prognosen für die Schadensentwicklung ab. Besonders schwierig ist die Schätzung, wenn der Schaden einem halbjährigen Abrechnungszeitraum zugeordnet werden muss. Hilfen geben Tabellen (Auskünfte hierzu erteilt die Geschäftsstelle), sowie amtliche, vereidigte und für Forstkulturen zugelassene Schätzer (gemäß § 24 AVBayJG Satz 2 muss der Schätzer ein „Forstsachverständiger sein, der über eine ausreichende forstliche Ausbildung und die notwendige Erfahrung verfügt“) Verfahrenskosten Die Gemeinde bestimmt im Vorbescheid, wer in welchem Umfang die Verfahrenskosten zu tragen hat. Der Ersatzpflichtige trägt die Kosten, wenn dem Wildschadensersatzantrag in vollem Umfang stattgegeben wird. Wird der Antrag zurückgewiesen, so muß der Antragsteller die Kosten in vollem Umfang selber tragen. Hat der Geschädigte nur zum Teil Erfolg, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt. Anmeldung trägt zur künftigen Schadensminderung bei Wildschäden im Wald werden leider oft nicht geltend gemacht. Die Schäden treten in der Regel Jahr für Jahr auf und summieren sich. Deshalb ist der Waldbesitzer gut beraten, wenn er - von Bagatellschäden abgesehen - alle Wildschäden anmeldet. Gleichzeitig sollten auch Gespräche stattfinden und Lösungen vor Ort mit den Beteiligten (Waldbesitzer und Jagdpächter) diskutiert werden, die auf eine Minderung des Schadens und eine Vereinfachung des Wildschadensverfahrens durch Vereinbarung von Vergütungssätzen im Pachtvertrag hinwirken (z.B. Rosenheimer Modell). Der Zaunbau auf Kosten des Waldbesitzers ist keine Lösung ! cr Kommt eine gütliche Einigung zustande, wird eine Niederschrift gefertigt, in der • Ersatzberechtigter und Ersatzpflichtiger • Schadenshöhe • Zeitpunkt der Ersatzleistung • Art und Umfang des Schadens • Vereinbarte Kostentragung angegeben werden. Kommt keine gütliche Einigung zustande, ist - falls noch nicht erfolgtein Schätzer beizuziehen. Der Schätzer hat ein schriftliches Gutachten abzugeben, das folgende Angaben enthalten muss. • Bezeichnung und Kulturart des beschädigten Grundstückes • Wildart, die den Schaden verursacht hat • Umfang des Schadens • Schadensbetrag • Mitverantwortung des Geschädigten Das Gutachten soll auf die Streitpunkte eingehen, die einer gütlichen Einigung entgegenstehen. Auf der Grundlage des Gutachtens erlässt die Gemeinde einen schriftlichen Vorbescheid, der eine Belehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung enthält. Die Niederschrift über eine gütliche Einigung ist eine Woche nach Zustellung, der Vorbescheid zwei Wochen nach Zustellung an den Ersatzpflichtigen vollstreckbar, sofern nicht fristgerecht Klage erhoben wird. Ist der Zurückweisungsbescheid oder ein Vorbescheid ergangen, so kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung des Bescheids Klage zum Amtsgericht erhoben werden. Um die vorgeschriebenen Meldestichtage 1. Mai und 1.Oktober einhalten zu können, sollten die Waldbestände mindestens zweimal im Jahr auf Wildschäden überprüft werden. Weiserzäune als Vergleichsflächen Um beim Wildschadensverfahren das Ausmaß von Wildschäden augenscheinlich zu zeigen, ist es zweckmäßig, wilddichte Weiserzäune von ca. 10 m x 10 m, anzulegen (siehe Merkblatt Weiserzäune im Internet). Schon nach wenigen Jahren lässt sich anhand eines Vergleichs der Vegetation innerhalb und außerhalb des Zaunes zeigen, welcher Zuwachsverlust durch das Wild verursacht wurde. Wildschadenschätzung Die Ermittlung von Wildschäden im Wald ist nicht einfach. Grundsatz des Schadensersatzes ist das das Eigentum eines Geschädigten möglichst wieder in den Zustand kommt, in dem es ohne Schadensereignis wäre (Naturalrestitution). 10 Große Resonanz bei Kreisgartentag und WBV-Lehrfahrten Zwei Veranstaltungen prägen nachträglich das Geschäftsjahr der WBV Lichtenfels-Staffelstein: der Kreisgartentag und die WBV-Lehrfahrten. Beim Kreisgartentag war der Stand der WBV Lichtenfels-Staffelstein und des Amtes für Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Lichtenfels wiederum sehr gut besucht. So wurden 866 richtige Lösungen beim Waldquiz abgegeben. Dies lag zum Teil an der zentralen Lage, sowie der guten räumlichen Ausstattung des Anwesens. Aber auch die Thematik „Wald und Klima“ wurde von den Besuchern sehr interessiert aufgegriffen. Im Rahmen der von dem 1. WBV-Vorsitzenden Herrn Tempel nachträglich durchgeführten Preisverleihung (s. Bild oben), ging der Forstliche Berater Herr Heymann nochmals auf die Thematik Wald und Klima ein. Die WBV Lehrfahrten erfreuten sich nach wie vor eines regen Zuspruches. Es wurden zwei „Zielpunkte“ angesteuert. So stand beim Besuch der WBV Kitzingen die Edellaubholzbewirtschaftung und die seltene Form der Mittelwaldwirtschaft im Vordergrund. Beim Besuch des Forstbetriebes Rothenkirchen wurden eindrucksvoll und fachlich kompetent die Auswirkungen und Folgen des Sturmes Kyrill aufgezeigt. Abendliche Einkehr ließ bei beiden Lehrfahrten auch die Geselligkeit nicht zu kurz kommen. cr Wälder im Klimawandel Aufgabe sein, im „Konzert“ der verschiedensten Meinungen und Prognosen zum Thema „Klimawandel“ und den sich vermutlich rasant ändernden Umwelt- und Lebensbedingungen eine führende und meinungsbildende Rolle zu spielen. Dies aber weniger in Prognosen und Klimamodellen, sondern vielmehr im Kampf gegen die Ursachen: noch scheint es möglich, die schlimmsten Szenarien zu verhindern. Gerade für uns Forstleute und Waldbesitzer ist das, was gegenwärtig im politischen, globalisierten Raum zu beobachten ist, viel zu kurz gegriffen. Vor allem aber: es sind meist nur vage Absichtserklärungen. Wir sollten alle nicht vergessen: Ein Temperaturanstieg in dem prognostizierten Umfang wird soziale Unruhen und Völkerwanderungen weltweit auslösen. Es werden in noch nicht gekanntem Ausmaß „alle Dämme brechen“; was heute in Ansätzen in Afrika erkennbar ist, wird wie eine Lawine alle Industrieländer überrollen. Kein Land wird sich durch noch so hohe Barrieren davor schützen können. hh Die Chinesische Hanfpalme mit subtropischer Herkunft hat sich seit den 1970er Jahren wie viele andere immergrüne Laubbaumarten in den feuchtwarmen Wäldern der Südschweiz ausgebreitet (aus: LWFaktuell 60). Müssen wir in Zukunft Palmen pflanzen ? Diese provokante und wohl nicht ganz ernst gemeinte Frage stellt sich hinsichtlich des Klimawandels, dessen Auswirkung gegenwärtig noch sehr unterschiedlich eingeschätzt werden. Nationale und internationale Klimakonferenzen häufen sich; die Tatsache, dass der durch Menschen verursachte Klimawandel bereits eingetreten ist, läßt sich auch anhand der Klimaerwährmung von immerhin 0.90C innerhalb der letzten 20 Jahre bei uns nicht mehr verleugnen. Die Situation für Forstleute und Waldbesitzer ist schwierig; Orkane und Borkenkäfer erfordern einen großflächigen Waldumbau weg von Monostrukturen und weg von der „Brotbaumart“ Fichte. Welche Baumarten aber tatsächlich geeignet sein werden, kann man aus folgenden Gründen nur schwer beurteilen: • Die Klimagürtel der Erde verschieben sich nicht einfach linear von Süd nach Nord, sondern es entstehen vielfache Sonderbedingungen durch sich möglicherweise unerwartet ändernde Wind-oder Meeresströmungen oder andere Ursachen. Selbst wenn man daher wüßte, dass sich die Temperatur um 2 oder um 4 Grad erhöht, kann man daher nicht die Bedingungen der Gegenden zugrunde legen, in denen die Durchschnittstemperaturen bereits heute 2 oder 4 Grad höher liegt. Baumarten für morgen ? Bereits heute ist gut erkennbar (s. Orkan- und Borkenkäfersituation, Hitze-/Dürreresistenz), welche der einheimischen Baumarten in Zukunft besser/schlechter geeignet sein werden. Fichte Erle, Bergahorn Kiefer Buche Spitzahorn, Kirsche Eiche Tanne Esskastanie, Elsbeere, Nuss südliche Eichen Neue Baumarten ? Es ist lohnend auszuprobieren, welche mehr südlichen Baumarten bei uns bereits jetzt wachsen. Mehrere Waldbesitzer im Landkreis, u.a. die Stadt Bad Staffelstein (hier Bilder aus Loffeld) haben dies bereits vor einigen Jahren mit gutem Erfolg getan. • Der Wald wächst 80 bis 100 Jahre; Baumarten, welche in 80 Jahren günstig wären, wachsen heute wegen der zu niedrigen Temperatur möglicherweise noch nicht. Umgekehrt sind Arten, die heute wachsen, und welche wir für geeignet halten, in 80 Jahren möglicherweise bereits völlig verschwunden. • Der Waldumbau erfordert zusätzliche Baumarten, welche heute bei uns noch nicht wachsen (sog. Neophyten). Wie diese langfristig und in der Mischung mit vielerlei noch einheimischen, zugewanderten oder importierten Pflanzen und Tieren in Waldgesellschaften reagieren ist heute völlig unabsehbar. Die Forstwirtschaft ist die Branche, die besonders dem Klimawandel exponiert ist, da sie immer nur kurz- und mittelfristig, nie aber über lange Zeiträume und somit nachhaltig reagieren kann. Nachhaltiges Handeln war aber immer die Stärke der Forstwirtschaft - nicht von ungefähr kommt der heute oft arg strapazierte Begriff der ‚Nachhaltigkeit‘ aus der Waldwirtschaft. Es muss daher unsere ureigenste und wichtigste 1 3 2 4 1) Esskastanien (Castanea sativa) 2) Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) 3) Schwarznuss (Juglans nigra) 4) Zerreiche (Quercus cerris) 5) Mammutbaum (Sequoia gigantea) 5 11 Ortsobleute - das Rückgrat der WBV (XXVI) Bereits Seit 1984 bin ich Mitglied bei der WBV. Als Nachfolger von Hans Schmittlein aus Erlach wurde ich 1996 Ortsobmann für die Stadt Weismain mit 49 Mitgliedern, die ca. 500 ha Wald bewirtschaften. 1937 in Kleinziegenfeld geboren kam ich durch Heirat nach Weismain. Neben der beruflichen Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter habe ich schon in den 60er Jahren ein Grundstück mit Mischwald aufgeforstet. Im Laufe der Jahre kamen kleine Parzellenaufforstungen im Gebiet Weismain dazu. Seit 1965 bin ich leidenschaftlicher Imker. Viel Zeit im Ruhestand verbringe ich als ehrenamtlicher Naturschutzwärter im Auftrag des Landratsamtes Lichtenfels für das Stadtgebiet Weismain. Hierfür war eine intensiven Schulung mit Abschlussprüfung an der Bayer. Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen/Salzach notwendig. Dazu braucht man Zeit, Idealismus und große Liebe zur Natur. Bei dieser Tätigkeit ergibt sich auch oft die Gelegenheit mit Landwirten und Waldbauern ins Gespräch zu kommen. „Die Natur braucht nicht unbedingt den Menschen ‑ aber der Mensch die Natur“ Was mir besonders am Herzen liegt. Im Stadtgebiet Weismain sind um die 250 Naturdenkmäler festgestellt. Darunter fallen ‑ seltene und alte Bäume, Quellen, Felsgruppen und Höhlen, Dolinen, das Kalkbergplateau, Bergkämme, Schluchten, Hohlwege und Hühnengräber ‑ an denen grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Nur Pflegemaßnahmen an Bäumen sind zulässig. In den vergangenen Jahren wurden auch durch die Flurbereinigung Fehler gemacht. Durch die Zusammenlegung der Flächen wurden Feldraine, Hecken und Feldgehölze entfernt und damit die Natur ausgeräumt. Dadurch wurde vielen Pflanzen und Tieren der Lebensraum genommen. Das Landschaftsbild hat sich durch diese Eingriffe verändert und auch gelitten. Aus Fehlern hat man gelernt und geht jetzt schonender mit der Natur um, das sagt schon der Name „Ländliche Entwicklung“ anstatt Flurbereinigung. Auch den vielen Martern und Steinkreuzen in unseren Fluren fühle ich mich sehr verbunden. So habe ich den verstümmelten Bildstock am „Hohen Weg“ in der Gemarkung Weismain, Richtung Kaspauer ‑ nachdem ich nach langem Suchen das Mittelstück in einer Hohlgasse ausgegraben habe - von Grund auf restauriert und neue Bildtafeln einfügen lassen, sowie eine Sandsteinkugel und ein neues eisernes Kreuz gefertigt. Erfreulich ist es, dass man auch immer wieder junge Leute antrifft, die sich für den Erhalt unserer schönen Heimat einsetzen. hk Bor ken Hans Knorr Ortsobmann von Weismain er ! ! z Achtung l käf Die Borkenkäfergefahr ist trotz des feuchtwarmen Sommers noch nicht gebannt - hier ein Bild mit Wiederaufforstungsflächen aus dem Bereich Uetzing-Serkendorf 12 o H , schaft rstwirt Wäldern o F r e ig s chhalt chland aus na en in Deuts hs gewac