Rottweil – Stadt der Türme und älteste Stadt Baden
Transcription
Rottweil – Stadt der Türme und älteste Stadt Baden
Rottweil – Stadt der Türme und älteste Stadt Baden-Württembergs Gruppen- und Bustouristik rottweil.de stadtdertuerme.de Herzlich willkommen in Rottweil – Unsere Auswahl an Pauschalen für Sie: Stadt der Türme und älteste Stadt Baden-Württembergs Paket Stadt der Türme Erleben Sie das Nebeneinander von Alt und Modern in Rottweil während einer einzigen F ührung: Die wechselvolle Geschichte der h istorischen Türme der Innenstadt kombiniert mit einer Baustellenführung am Tesstturm von t hyssenkrupp. Staunen Sie über die Vielfalt in der ältesten Stadt Baden-Württembergs! Kennen Sie Rottweil? Ein Besuch wird zum unvergesslichen Erlebnis! Bereits in römischer Zeit war Rottweil mit dem Stadtrecht bedacht, später Sitz einer fränkischen Königspfalz, unter den Staufern neu gegründet – eine Stadt mit großartiger Geschichte und noch erhaltenem spätmittelalterlichem, von Türmen geprägten Stadtbild. Außerhalb der historischen Stadt, hoch auf dem Berner Feld g elegen, ist seit 2015 ein weiteres Bauwerk entstanden: der Aufzugstestturm von thyssenkrupp mit der deutschlandweit höchsten öffentlichen Besucherplatt form auf 232 Metern Höhe. Lernen Sie bei Führungen eine Stadt kennen, die Sie auf einer Zeitreise von den Römern bis in die M oderne begeistern wird. Leistungen pro Person: 1 × Baustellenführung am thyssenkrupp Testturm, Dauer: ca. 1 h 1 × Mittagessen inkl. 1 Softgetränk (0,5 l) 1 × Stadtführung „Stadt der Türme“ wahlweise „Rottweiler Stadtgeschichte“, Dauer: ca. 1 h Konditionen: 20 Personen ab 19,50 € pro Person, inkl. Mwst. Gesamtzeit: ca. 4,5 h Die Tourist-Information ist Ihr kompetenter A nsprechpartner im Bereich Gruppenund Bustouristik. Kombinieren Sie unsere Bausteine ganz nach Ihren Wünschen. Bei allen Varianten können Sie die Reihenfolge frei wählen und die Bausteine austauschen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Paket Gewerbepark Neckartal Dieser Rundgang gibt Einblick in ein interessantes Kapitel Rottweiler Industriegeschichte: von der Pulverherstellung unter Max von D uttenhofer über die Kunsts eidenfabrikation bis zur Nutzung des Areals in heutiger Zeit. In einem besonderen A mbiente lassen Sie sich mit einem Mittagessen im Neckartal verwöhnen. Eine Baustellenführung an unserem modernen thyssenkrupp Testturm bringt Sie wieder zurück in das heutige Zeitalter. Bei einer gemütl ichen K affeerunde lassen Sie den Tag ausklingen. Leistungen pro Person: 1 × Gewerbeparkführung, Dauer: ca. 1 – 1,5 h 1 × Mittagessen, Menü inkl. Softgetränk (0,3 l) 1 × Baustellenführung am thyssenkrupp Testturm, Dauer: ca. 1 h 1 × Heißgetränk und 1 Stück Kuchen Ihr Ansprechpartner Bus- und Gruppentouristik: Special Offer Hauptstr. 21 78628 Rottweil Telefon: 0741/494 280 info@stadtdertuerme.de gruppenreisen@rottweil.de Titelbild: Ralf Graner Tourist-Information Bei allen unseren Paketen erhält der Busfahrer ein Essen oder Kaffee/Kuchen gratis. Konditionen: 20 Personen ab 30,50 € pro Person, inkl. Mwst. Gesamtzeit: ca. 5,5 h Glanzlichter Veranstaltungshighlights 2016 / 2017 Paket 19.06. – 08.07.2016 Musikfestival Sommersprossen Kaffeeklatsch Verschiedene Orte Sie wollen Rottweil mit einem anderen Ausflugs ziel in der Nähe verbinden und haben nur halb so viel Zeit? Kein Problem – auch hierfür haben wir etwas Passendes für Sie: Kaffeeklatsch. Leistungen pro Person: Paket Historisches Rottweil Lernen Sie die Sehenswürdigkeiten Rottweils kennen, darunter Kirchen, Brunnen, Bürger häuser und Erker. Außerdem speisen Sie in einem ehemaligen Kloster, dem Kapuziner. Bei einem Besuch im Dominikanermuseum erfahren Sie mehr über die Römer und das römische Rottweil – arae flaviae – oder über die sakrale Kunst des Mittelalters in der Sammlung Dursch. 1 x Kaffee und ein 1 Stück Kuchen 1 x Baustellenführung am thysenkrupp Testturm, Dauer: ca. 1 h wahlweise 1 x Stadtführung „Rottweiler Stadtgeschichte“, Dauer: ca. 1,5 h 25.06. – 17.07.2016 Jubiläumsausstellung Erich Hauser 20 Personen ab 25,50 € pro Person, inkl. Mwst. Gesamtzeit: ca. 4,5 h Sonnensaal Kapuziner Verschiedene Orte 20.07. – 20.08.2017 Kulturfestival Rottweiler Ferienzauber 27.07. – 08.09.2017 Sommerkonzerte Rottweiler Innenstadtkirchen Innenstadt 23.02. – 27.02.2017 Rottweiler Fasnet Innenstadt September – Dezember Stadtschreiber Verschiedene Orte 08.09.-09.09.2017 Stadtfest Innenstadt 19.07. – 21.08.2016 Kulturfestival Rottweiler F erienzauber Rottweiler Kraftwerk/ Am Wasserturm Juni – Juli Musikfestival Sommersprossen Rottweiler Kraftwerk/ Am Wasserturm 01.12. – 11.12.2016 Rottweiler W eihnachtsmarkt 20 Personen ab 9,90 € pro Person, inkl. Mwst. Gesamtzeit: ca. 2,5 h 21.01. – 22.1.2017 Narrentag Innenstadt 30.04. – 20.05.2017 Jazzfest Rottweil 30. Jubiläum Alte Stallhalle / Stadthalle 24.07. – 11.09.2016 Sommerkonzerte Außerdem haben wir noch eine Vielzahl von Themenführungen im Angebot. Gerne können Sie unsere Pauschalen auch mit unseren kulturellen Veranstaltungen kombinieren. Rottweiler Innenstadtkirchen Gestaltung: www.hak.design Konditionen: Verschiedene Orte 05.02. / 10.03. / 02.04.2017 Klassikkonzertreihe Dreiklang Kunststiftung Erich Hauser Konditionen: Leistungen pro Person: 1 × Stadtführung „Rottweiler Stadtgeschichte“, Dauer: ca. 1 – 1,5 h 1 × Mittagessen inkl. 1 Softgetränk nach Wahl (0,5l) 1 × Museumsführung im Dominikanermuseum inkl. Eintritt, Dauer: ca. 1 h (Aufenthalt im Museum länger möglich). Für Gruppen bieten wir auf Anfrage auch Workshops im Museum an. 15.09. – 15.12.2016 Stadtschreiber 22.09. – 24.09.2017 Autorentreffen Innenstadt 07.12. – 17.12.2017 Rottweiler W eihnachtsmarkt Innenstadt Parkmöglichkeiten: Bestellformular Fax Antwort 0741/494-373 Parken Historische Innenstadt Firmenname Ansprechpartner Straße PLZ/Ort Telefon/Fax E-Mail Pauschale „Stadt der Türme“: Terminwunsch Personen Bermerkungen Fußweg zum Neckartal 7 6 Terminwunsch 4 Terminwunsch Personen Bermerkungen Pauschale „Gewerbepark Neckartal“: 5 Pauschale „Kaffeeklatsch“: Personen Pauschale „Historisches Rottweil“: Terminwunsch Personen Fußweg 3 Fußweg Bermerkungen 9 thyssenkrupp Testturm / Berner Feld thyssenkrupp Testturm 7 Baustellenareal 2 Zufahrt frei für Anlieger 8 3 Zufahrt frei für Baustellenverkehr Toiletten Mo – Fr 8 – 18.30 Uhr, Sa 9 – 13 Uhr im Reisezentrum der Hauser-Reisen GmbH 5 Fußweg zur Aussichts plattform Aussichtsplattform mit Infobox Baustelle thyssenkrupp Testturm 9 Busparkplatz 2 WC 8 Thema Ne ck ar hist ta l oris li Ba Balin che ger S Inn ens traß tad e ng er S traß e Di et in ge rS tra Wir interessieren uns für folgende F ührungen (bitte ankreuzen): Kirchen Kaffee + Kuchen Krippen (Zeitraum Weihnachten – Mariä Lichtmess) t Bermerkungen Römer Erker- Bürgerhäuser Frauengeschichte Gewandete Führungen Türme Nachtwächter Sonstiges: Treffpunkt Führungen Absolutes Halteverbot Personen Neben den genannten Führungen bieten wir auch noch andere Themenführungen an. Gerne informieren wir Sie und erstellen ein Angebot: Mittagessen / Abendessen ße Balingen Tübinge n B 27 4 Terminwunsch rg 6 1 Sch A8 ramb 1 e Parkplatz Testturm 100 kostenlos parken (90 min) 1 Bitte erstellen Sie für unsere Reisegruppe ein individuelles Angebot 2 Parken Bermerkungen Geschäftsbedingungen der Tourist-Information Stadt Rottweil für die Überlassung touristischer Leistungen an Wiederverkäufer 1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien 1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, insbesondere Kaufleuten und gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. 1.2. Der Auftraggeber, nachstehend „AG“ abgekürzt, möchte im Rahmen seiner Tätigkeit L eistungen von Beherbergungsbetrieben, Restaurationsbetrieben, Gästeführern oder den Anbietern sonstiger inlandstouristischer Leistungen oder „Pakete“ solcher Leistungen entweder einzeln vermarkten oder als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß den §§ 651 a ff. BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise touristische Leistungen Endverbrauchern gegenüber erbringen. 1.3. Er beauftragt zu dem in Ziff. 1.2 aufgeführten Zweck zu den nachfolgenden Vertragsbedingungen die Tourist-Information Stadt Rottweil – nachstehend „TI-SR“ mit der Verschaffung der entsprechenden touristischen Leistungen als eigene Leistungen der TI-SR. 1.4. Die TI-SR ist Vertragspartner des AG bezüglich der zu erbringenden Leistungen im Sinne eines Werkverschaffungsvertrags. Vertragliche Beziehungen zu den einzelnen Leistungsträgern werden nicht begründet. 1.5. Soweit Gegenstand der Leistungen der TI-SR eine Gesamtheit touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise anzusehen sind, ist die TI-SR im Verhältnis zum AG nicht Reise veranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im Verhältnis zu den Teilnehmern des AG. Die Haftung und Gewährleistung der TI-SR gegenüber dem AG für die vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt. 2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen 2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem AG und der TI-SR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB Anwendung. 2.2. Der AG kann Anfragen über gewünschte Leistungen telefonisch, per Fax oder per E-Mail an die TI-SR richten. Diese Anfragen sind für den AG unverbindlich. 2.3. Angebote der TI-SR, die aufgrund entsprechender Anfragen des AG, insbesondere gemäß Ziff. 2.2 an die TI-SR gerichtet werden, sind ausschließlich Auskünfte über die Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen und die Preise. Sie stellen kein verbindliches Angebot der TI-SR dar. 2.4. Der Vertrag kommt aufgrund einer ausschließlich schriftlich möglichen Buchung des AG durch die schriftliche Bestätigung der TI-SR an den AG zustande. Unterbreitet die TI-SR, abweichend von Ziff. 2.3 dem AG ein ausdrücklich als solches bezeichnetes verbindliches Angebot, so kommt der Vertrag zu Stande, sobald und soweit der AG das Angebot innerhalb der Angebotsfrist ohne Erweiterung oder Einschränkungen annimmt. 2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche seitens der TI-SR durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann. 2.6. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen der TI-SR durch den AG erteilten Aufträge und zwar auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich neu vereinbart werden. 2.7. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG im Rahmen der Korrespondenz mit der TI-SR vorgelegt oder in Bezug genommen werden und auch dann nicht, wenn Ihnen die TI-SR nicht allgemein oder im Einzelfall widerspricht. 3. Leistungen 3.1. Die von der TI-SR zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Verschaffung touristischer Leistungen, welche vom AG zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise oder zu anderen Zwecken verwendet werden. 3.2. Von der Leistungspflicht der TI-SR nicht umfasst ist eine rechtliche Beratung des AG bezüglich der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber seinen Teilnehmern, der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger rechtlicher oder versicherungsmäßiger Hinsicht. 3.3. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den Umfang der vertraglichen Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret und durch ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers gemacht wurde. 4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der TI-SR 4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig. 4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Falls dort nichts k onkret vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne Abzüge. 4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der TI-SR und dem AG, soweit nichts anderes vereinbart ist. 4.4. Soweit die TI-SR zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des AG gegeben ist, besteht bei vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch des AG bzw. seiner Teilnehmer auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. 4.5 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen ausschließlich in Euro durch Überweisung zu leisten. 5. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen 5.1. Nehmen der AG, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf einem von der TI-SR oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, welche die TI-SR zu vertreten hat. 6.3. Der AG bleibt daher, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur vollen Bezahlung verpflichtet. Die TI-SR hat sich lediglich ersparte Aufwendungen, bzw. eine anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung anrechnen zu lassen. Die Regelung in Ziffer 5.2 S. 2 und S. 3 gilt für diesen Fall entsprechend. 6.4. Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den AG nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten der TI-SR oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig. 6.5. Die TI-SR ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen: a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird. b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den AG oder seiner Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange der TI-SR oder ihrer Erfüllungsgehilfen. c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungsund fristgemäß bei der TI-SR eingehen, obwohl die TI-SR zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist. d) Wenn die Erbringung der Leistungen bzw. die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertrags abschluss für die TI-SR nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. 6.6. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen besteht für den AG bei Mehrtagestouren und Tagestouren ein ausschließlich schriftlich auszuübendes – Rücktrittsrecht zu folgenden pauschalen Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den vertraglich vereinbarten Tag des Beginns der Tour: a) bis zum 28. Tag vor Ankunft 5% des Gesamtreisepreises b) vom 27. bis 21. Tag vor Ankunft 15% des Gesamtreisepreises c) vom 20. bis 14. Tag vor Ankunft 35% des Gesamtreisepreises d) vom 13. bis 7. Tag vor Ankunft 50% des Gesamtreisepreises e) ab dem 6. Tag vor Ankunft oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtreisepreises 6.7. Dem AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der TI-SR nachzuweisen, dass dieser keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind. Der TI-SR bleibt es vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem AG zu beziffern und zu belegen ist. 6.8. Das Kündigungsrecht gemäß Ziff. 6.5 lit. d) steht auch dem AG zu. Es steht jedoch dem AG nur aufgrund von Umständen zu, welche sich unmittelbar auf die Leistungserbringung durch die TI-SR auswirken und nicht dem Herrschafts- und Risikobereich des AG zuzurechnen sind, insbesondere Betriebsstörungen des AG, Streik, oder eigene Anreiseschwierigkeiten. 7. Pflichten des AG 7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der AG verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber der TI-SR anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem Leistungsträger/Erfüllungs gehilfen der TI-SR erfolgt, ist nicht ausreichend. 7.2. Gewährleistungsrechte des AG bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, die Behebung objektiv (gegebenenfalls auch durch gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von der TI-SR verweigert wird. 7.3. Dem AG ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen namens der TI-SR oder dem Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben, insbesondere die TI-SR oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter des Teilnehmers zu bezeichnen. 7.4. Dem AG ist bekannt, dass die von der TI-SR zu verschaffenden Leistungen allein oder zusammen mit weiteren, vom AG organisierten, touristischen Leistungen im Regelfall dazu führt, dass der AG gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a-m Bürgerliches Gesetzbuch wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften haftet. Der AG wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer Personen und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Kundengeldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung) und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten. 8. Verjährung, Haftung 8.1. Ansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der TI-SR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TI-SR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TI-SR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TI-SR beruhen. 8.2. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. 8.3. Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der AG von der TI-SR als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. 8.4. Schweben zwischen dem AG und der TI-SR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der AG oder die TI-SR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8.5. Die vertragliche Haftung der TI-SR, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit a) ein Schaden des AG oder seiner Teilnehmer von der TI-SR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) die TI-SR für einen dem AG entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 5.2. Von der TI-SR in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen und die eventuelle anderweitige Verwendung der Leistungen durch die TI-SR abgesetzt. Die TI-SR wird sich in diesem Zusammenhang um Rückerstattung durch die Leistungsträger bemühen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern gerichtlich durch zusetzen. Die TI-SR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den AG abzutreten. Gerichtsstand 5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Storno- (Rücktritts-)regelungen unberührt. Tourist-Information der Stadt Rottweil Hauptstr. 21 | 78628 Rottweil Telefon: 0741/494 280 info@stadtdertuerme.de gruppenreisen@rottweil.de 6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag 6.1. Ein Rücktritt von dem mit der TI-SR abgeschlossenen Vertrag ist, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, grundsätzlich ausgeschlossen. 6.2. Insbesondere ausgeschlossen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Teilrücktritte oder Teilkündigungen einzelner Leistungen sowie Rücktritte nach Handelsbrauch. Insbesondere bei Beherbergungsleistungen wird ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kraft Handelsbrauch ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere besteht bei Verträgen, die ausschließlich oder neben anderen Leistungen Unterkunftsleistungen beinhalten, kein Rücktrittsrecht kraft Handelsbrauch. Für Vertragspartner i.S. von Ziff. 1.1 dieser Bedingungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der TI-SR gegen den AG der Sitz der TI-SR vereinbart. Klagen gegen die TI-SR können nur an deren Sitz erhoben werden. © Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2004 – 2016