Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße)

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Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße)
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27/12/2014
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Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Vorinformation - Entfällt
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:442085-2014:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Saarlouis: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2014/S 249-442085
Vorinformation
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Landkreis Saarlouis (Linienbündel 2 inkl. R3 und R5)
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
Kontaktstelle(n): Landkreis Saarlouis
Zu Händen von: Herrn Reinhold Bruch
66740 Saarlouis
DEUTSCHLAND
E-Mail: amt81-bv@kreis-saarlouis.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kreis-saarlouis.de
Weitere Auskünfte erteilen:
BPV Consult GmbH
Löhrstraße 91a
Kontaktstelle(n): BPV Consult GmbH
Zu Händen von: Herrn Stephan Hajak
56068 Koblenz
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 26120165012
E-Mail: hajak@bpv-consult.net
Internet-Adresse: http://bpv-consult.net
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erbringung von Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Saarlouis
für das Linienbündel 2 als Gesamtleistung mit den Linien R 3 (Wadern nach Lebach), R 5 (Lebach nach
Saarlouis), 411 (Saarlouis nach Eimersdorf über Fremersdorf), 462 (Biringen/Niedaltdorf nach Saarlouis/
Dillingen), 463 (Saarlouis nach Lebach), 466 (Schmelz nach Saarlouis), 468 (Schmelz nach Schmelz), 469
(Lebach nach Lebach), 470 (Wadern nach Lebach) und 473 (Hasborn/Überroth nach Saarbrücken/Lebach) auf
der Grundlage einer Direktvergabe für 3 Jahre ab dem 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
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II.2)
Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. Ausführung
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne
Postverkehr
Saarlouis.
NUTS-Code DEC02,DEC04
II.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
II.4)
Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren bzw. Dienstleistungen:
Öffentliche Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG über ein
Vergabeverfahren für die benannten Linien nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr.1370/2007.
Der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS), Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler, ist
gesetzlich bestellter Aufgabenträger für die Linien R 3 und R 5. Der Landkreis Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße
4-6, 66740 Saarlouis, ist gesetzlich bestellter Aufgabenträger für die Linien 411, 462, 463, 466, 468, 469, 470
und 473. Durch Beschluss des ZPS wurden die Linien R 3 und R 5 mit Gültigkeit ab dem 01.01.2016 in das
Linienbündel 2 des Landkreises 2 integriert.
Die Linien R 3 und R 5 bleiben aber weiterhin formal in der Aufgabenträgerschaft und damit in der Planungsund Finanzierungshoheit des ZPS. Zum Zweck der Vergabe der Leistungen der Linien R 3 und R 5 hat
der ZPS eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Saarlouis für die Zeit ab dem
01.01.2016 abgeschlossen. Zuständige Behörde für die Durchführung des Vergabeverfahrens der Leistungen
des Linienbündels 2 mit Beginn zum 01.01.2016 ist der Landkreis Saarlouis.
Der Landkreis Saarlouis als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr im
Landkreis Saarlouis beabsichtigt als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5
Abs. 2 VO 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 1 PBefG zum 01.01.2016 einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO
1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum 31.12.2018 (oder dem Fahrplanwechsel im Dezember
2018) in einem Vergabeverfahren zu vergeben.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) auf dem Gebiet
des Landkreises Merzig-Wadern (NUTS-Code DEC02) und Landkreises Saarlouis (NUTS-Code DEC04)
für die benannten Linien. Das bisherige Fahrplanangebot ist Teil der von den Aufgabenträgern festgelegten
ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 PBefG entsprechend dem gültigen
Nahverkehrsplan. Der Umfang der Verkehrsdienstleistungen beträgt rd. 1,877 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Für die benannten Verkehrsdienstleistungen sind bereits mit Datum vom 18.12.2013 Vorankündigungen
über die beabsichtigte Vergabe der Leistungen erfolgt. Daraufhin sind für keine der genannten RegioBusLinien R 3 und R 5 bzw. für das Linienbündel 2 eigenwirtschaftliche Verkehrsanträge innerhalb eines
Zeitraums von 3 Monaten oder danach bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gem. PBefG (VGS
Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbH, Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken) eingegangen,
obwohl wegen des Fehlens konkreter Mengen- und Qualitätsvorgaben in der Veröffentlichung auch Anträge mit
geringerem Angebotsvolumen und/oder minderer Qualität hätten gestellt werden können.
Die Aufgabenträger haben daraufhin den Wert der in Rede stehenden Leistungen geprüft und dauerhaft
notwendige Ausgleichsleistungen durch die zuständigen Aufgabenträger in Höhe von mehr als 30 % der Kosten
der Leistungserstellung festgestellt. Entsprechende betriebstechnische und ökonomische Plankalkulationen
haben zudem gezeigt, dass bei der geforderten Beibehaltung der heute gültigen Fahrpläne eine Senkung des
Betriebsmitteleinsatzes und eine Minimierung der Kosten der Leistungserstellung nur bei einer integrativen
Bedienung aller vorgenannten Leistungen möglich ist.
Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die nachstehend dargestellten
Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 verbunden. Der beabsichtigte
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öffentliche Dienstleistungsauftrag wird zudem Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot, das
Gegenstand dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist, innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich
ändernde Verkehrsbedürfnisse und den Nahverkehrsplan anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen
können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des
Fahrplan- und Tarifangebots sowie Qualitätsanforderungen für diese Linien ergeben.
Verkehrlicher Leistungsumfang
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung der Regelungen des Landkreises Saarlouis
zur Schülerbeförderung sowie den Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans werden zur Betriebsaufnahme
am 01.01.2016 auf den zum Linienbündel 2 gehörenden Linien inkl. den RegioBus-Linien R 3 und R 5
voraussichtlich ca. 1,877 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr erbracht.
Die derzeit gültigen Linienverläufe und Fahrpläne für die einzelnen Linien sind im Internet veröffentlicht:
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174108_462_2014-12-14.pdf (Linie 462)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174109_463_2014-12-14.pdf (Linie 463)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_176110_466_2014-12-14.pdf (Linie 466)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174111_468_2014-12-14.pdf (Linie 468)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174112_469_2014-12-14.pdf (Linie 469)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174113_470_2014-12-14.pdf (Linie 470)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174114_473_2014-12-14.pdf (Linie 473)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174202_r3_2014-12-14.pdf (Linie R 3)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174204_r5_2014-12-14.pdf (Linie R 5)
http://www.saar-pfalz-bus.de/saarpfalzbus/view/mdb/kursbuch/mdb_174107_411_2014-12-14.pdf (Linie 411)
Tarifbestimmungen, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
Vom Auftragnehmer ist der jeweils gültige saarVV-Tarif sowie die jeweils gültigen Tarif- und
Beförderungsbedingungen der SNS GmbH anzuwenden (vgl. http://www.saarvv.de/fileadmin/user_upload/PDF/
Flyer/Flyer%20Tarifbestimmungen.pdf).
Mitgliedschaft in der SNS GmbH oder Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der SNS GmbH
Sofern der Auftragnehmer noch kein Gesellschafter der Saarländischen-Nahverkehrs-Service GmbH
(SNS GmbH) ist oder mit der SNS GmbH keinen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, kann der
Auftragnehmer bei der SNS GmbH entweder einen Antrag zur Aufnahme als Gesellschafter oder zum
Abschluss eines Kooperationsvertrages stellen. Die Mitgliedschaft in der SNS GmbH oder der Abschluss
eines Kooperationsvertrages sichert insbesondere die Einbeziehung in die Einnahmeaufteilung zwischen
den Verkehrsunternehmen nach den Regelungen der Verbundverträge ab. Der Gesellschaftsvertrag der SNS
GmbH, der Entwurf eines Kooperationsvertrages und die zwischen ZPS und der SNS GmbH geschlossenen
Verbundverträge werden auf Anfrage zugesandt.
Grundlegende Anforderungen an das Fahrpersonal
Der Auftragnehmer stellt beim eingesetzten Fahrpersonal sicher, dass dieses den Anforderungen eines
attraktiven ÖPNV mit umfassender Dienstleistungs- und Kundenorientierung gerecht wird. Das Fahrpersonal hat
deshalb insbesondere nachstehende Anforderungen zu erfüllen:
- Das Fahrpersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern freundlich,
zuvorkommend, hilfsbereit und in Stress- und Konfliktsituationen, insbesondere gegen-über Kindern und
Jugendlichen, angemessen zu verhalten. Dies gilt ebenso gegenüber Fahrgästen, die eine körperliche oder
geistige Beeinträchtigung haben.
- Das Fahrpersonal verfügt über ausreichende Kenntnisse zum Fahrplan der einzelnen Linien, zum saarVV-Tarif
sowie über ausreichende Netz- und Ortskenntnisse.
- Das Fahrpersonal hat eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewährleisten.
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- Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache so mächtig sein, dass es in der Lage ist, neben dem
Fahrscheinverkauf und den Haltestellendurchsagen den Fahrgästen auf Wunsch auch Informationen und
Auskünfte erteilen sowie mit der Betriebsleitung kommunizieren zu können.
- Das Fahrpersonal zeichnet sich stets durch ein gepflegtes einheitliches Erscheinungsbild aus.
- Das Rauchen im Bus ist dem Fahrpersonal auch während der Pausen untersagt.
Anforderungen an die Vergütung des Personals
Soweit Ausgleichsleistungen des Landkreises Saarlouis oder einer Gemeinde im Landkreis Saarlouis in
Anspruch genommen werden, sind die jeweils aktuell gültigen Sozialstandards für die Erbringung öffentlicher
Dienstleistungen im Landkreis Saarlouis auf die hier adressierten Verkehrsdienstleistungen anzuwenden (TVN Saar). Dies gilt für den Unternehmer sowie für alle ggf. in seinem Auftrag als Subunternehmer erbrachten
Leistungen und das dort eingesetzte Personal. Unabhängig davon ist die Leistung mehrheitlich durch den
Unternehmer selbst zu erbringen.
Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge und die Fahrgastinformation
Der Einsatz der Busse muss den Fahrplan ohne Ausfallzeiten abdecken können. Es ist davon auszugehen,
dass inkl. Spitzenabdeckung und Werkstattreserve 51 Fahrzeuge, davon 1 Kleinbus und 1 Midibus benötigt
werden (Fahrplan im Status quo).
Es ist sicherzustellen, dass die im Regelbetrieb eingesetzten Fahrzeuge nachstehende Anforderungen erfüllen:
- Während der Vertragslaufzeit sind die Fahrzeuge im gewichteten Durchschnitt zum jeweiligen
Betrachtungszeitpunkt nicht älter als 9 Jahre und im Einzelfall maximal 12 Jahre alt.
- Die Fahrzeuge, die auf den R-Linien eingesetzt werden, müssen niederflurig (mit höchstmöglicher
Sitzplatzkapazität) sein und über eine Kneelingfunktion verfügen.
- In den Fahrzeugen erfolgt die Anzeige und Ansage der nächsten Haltestelle durch automatische Ansage- und
Anzeigesysteme.
- Im Notfall muss die Haltestellenansage über Bordmikrofon möglich sein.
- Die Fahrzeuge müssen mit Funkgeräten ausgestattet sein, um untereinander und mit der Betriebsleitstelle und
der Werkstatt in Kontakt treten zu können.
- Die Fahrzeuge müssen über Bordrechner verfügen, welche die Datenübermittlung an ein rechnergestütztes
Betriebsleitsystem (RBL) gewährleisten.
- Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine Klimaanlage verfügen und mindestens der Abgasnorm EURO
5/EEV entsprechen.
- In den Fahrzeugen ist der Verkauf des Ticketsortiments des saarVV durch elektronische Fahrausweisdrucker
sicherzustellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Fahrzeuge die vorhandenen Anlagen zur Lichtsignalanlagenbeeinflussung
nutzen.
- Alle Fahrzeuge müssen die notwendige technische Ausstattung zur Erfüllung der Anforderungen der
Echtzeitinitiative „Saarland in Time“ (IST-Fahrgastinformation und betriebsübergreifende Anschlusssicherung)
uneingeschränkt erfüllen.
Anforderungen an die Betriebsleitstelle
Um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf zur ausreichenden Verkehrsbedienung sicherstellen zu
können, hat der Auftragnehmer eine durch mindestens eine fachlich qualifizierte Person besetzte Leitstelle,
welche die Betriebsabläufe über Funk überwacht und steuernd eingreift, einzurichten bzw. das Vorhandensein
nachzuweisen.
Betriebshof
Der Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme über die notwendige Infrastruktur verfügen,
um sämtliche Fahrzeuge abzustellen und alle Reparatur-, Wartungs-, Betankungs- und Reinigungsarbeiten
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durchführen zu können. Zudem stellt er bei Bedarf eine mobile Einheit, welche bei schweren Unfällen oder
Fahrzeugdefekten vor Ort Hilfe leistet.
Anforderungen an die Haltestellen
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass an den Haltestellen ein Fahrplanmast, -schild und -kasten (incl.
Fahrplanaushang) nach den Anforderungen des saarVV bzw. der VGS vorhanden ist.
Weitergabe von Fahrplandaten und Übermittlung von Echtzeitinformationen
Zur Gewährleistung einer betreiberübergreifenden Information der Bevölkerung über das Fahrplanangebot
unterhält die SNS GmbH ein elektronisches Informationssystem im Internet und erstellt verschiedene gedruckte
Fahrplanveröffentlichungen. Der Auftragnehmer stellt zu diesem Zweck der SNS GmbH unter Mitteilung
etwaiger Veränderungen die zu veröffentlichenden Fahrplandaten (elektronisch im DINO-Format) rechtzeitig
unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer stimmt der Weitergabe der Daten in elektronischer Form
an den Auftraggeber, an andere Betreiber von Fahrplanauskunftssystemen sowie der Veröffentlichung der
Fahrplandaten als offene Daten zu.
Qualitätsvorgaben für die RegioBus-Linien R3 und R5
Es gelten besondere Vorgaben des ZPS hinsichtlich der Mindeststandards für eigenwirtschaftliche Anträge.
Diese betreffen die Qualitätsstandards in Bezug auf:
- Fahrgastzählungen: Es sind zweimal jährlich, je einmal durch die VGS und einmal durch den Unternehmer,
im Lauf eines Fahrplanjahres im Mai und im November auf dessen Kosten Fahrgastzählungen (Ein- und
Aussteiger) durchzuführen, nicht jedoch in saarländischen Schulferien und/oder in Wochen mit Feiertagen.
Diese müssen jeweils über eine Woche alle Fahrten an allen Einsatztagen haltestellengenau erfassen
(Vollerhebung).
- Direktverbindungen: Die RegioBus-Linien bedienen direkt und ohne Umwege Mittelzentren und zentrale
Umsteigebahnhöfe/Umsteigebusbahnhöfe miteinander.
- Taktfolgen und Übergangszeiten: Es gelten die aktuell gültigen Taktfolgezeiten mit Unterscheidung nach
Wochentagen (1-h-Takt), Samstagen (2-h-Takt) und Sonn- und Feiertagen (3-h-Takt). Bei der Abstimmung
der Übergangsverbindungen müssen ausreichende Übergangszeiten eingeplant werden, um unvermeidbare
Verspätungen aufzufangen und die Sicherheit des Anschlusses zu gewährleisten. Die Übergangszeiten im
Nahverkehr sollen sich daher in einer Spannbreite von 5 bis maximal 10 Minuten bewegen.
- Vermarktung des R-Bus-Netzes: Das RegioBus-Liniennetz ist einheitlich zu vermarkten.
- Das saarländische Tariftreuegesetz (STTG) ist im jeweils maßgeblichen Umfang anzuerkennen.
- Fahrzeugqualität: Die Fahrzeuge müssen ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen.
Die o.g. Punkte sind dem gültigen PBefG, der gültigen BO-Kraft, dem gültigen ÖPNV-Gesetz des Saarlandes,
dem VEP des Saarlandes bzw. den korrespondierenden Nahverkehrsplänen in der gültigen Fassung zu
entnehmen.
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird ausdrücklich hingewiesen. PBefG-Genehmigungsbehörde ist
die VGS Verkehrsmanagementgesellschaft Saar mbH (Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken).
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.5)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.6)
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren
II.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.8)
Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen
Vorschriften:
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: nein
VI.2)
Zusätzliche Angaben:
VI.3)
Angaben zum allgemeinen Rechtsrahmen
VI.4)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
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