Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Wir übermitteln Ihnen
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Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Wir übermitteln Ihnen
Nr. 266 Dezember 2004 Sehr geehrte Funktionärinnen und Funktionäre! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Wir übermitteln Ihnen auf diesem Weg unsere besten Wünsche für ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr. Wir verbinden unsere Glückwünsche mit dem aufrichtigen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Dr. Rudolf Binder Verbandsdirektor ÖR Jakob Auer Abg. zum Nationalrat Genossenschaftsanwalt Dr. Josef Weissenböck VerbandsdirektorStellvertreter (Auf spezielle Weihnachts- und Neujahrswünsche werden wir auch heuer wieder verzichten. Den eingesparten Betrag widmen wir einem guten Zweck.) Weihnachtskrippe im Bildungszentrum St. Magdalena Laßts enk Zeit Laßts enk Zeit, in Weihnachtsruwe, tats enk net selbm jagn, laßts a Stimmung zu enk zuwi van Adventfriedn tragn! Rennts net nur de großn, grelln, Liachter hinterher, ba de kleanern, net so helln, sehgts enk vielleicht mehr! Tats net zvül mi'n G'schäftssinn denga, nedda mi'n Vastand, wanns en G'fühl nachgehts, ban Schenga, habts a guate Hand! Dann kemmts wieder drauf, de Weihnacht, hat ihrn tiafern Sinn und es merkts, daß's Gebm mehr Freud macht und den greßtn Gwinn! Gedicht des Mühlviertler Mundartdichters Gregor Riegler • Aus seinem Buch „De ganze Welt in oana Kugl“ • Erschienen im Verlag Franz Steinmaßl, ISBN 3-00943-56-7 Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 2 Welser Messe – Lagerhaustreff: Forderung nach Transparenz in der Gentechnik Beim diesjährigen Treffen der Obmänner und Geschäftsführer der oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften auf der Welser Messe stand das Thema „Gentechnik“ im Mittelpunkt der Diskussion. Bundesminister DI Josef Pröll verwies auf die kürzlich formulierte Charta für Gentechnikfreiheit, die auch vom Bundesland Oberösterreich bereits unterzeichnet wurde. „Gentechnik braucht eine klare Kennzeichnung“ forderte der Minister, damit „die Konsumenten auch „NEIN“ zur Gentechnik sagen können“. Die Kennzeichnung ist kompromisslos zu kontrollieren. Agrarlandesrat Dr. Josef Stockinger betonte, dass die Förderung gentechnikfreier Regionen ein zentrales Anliegen ist. Er verwies dabei auf erste Initiativen, die in Kooperation zwischen Oberösterreich und der Toskana gesetzt wurden und in die sich nunmehr auch andere Regionen einbinden wollen. Beide Politiker appellierten an die Genossenschaftsvertreter, die Bemühungen der Agrarpolitik zu unterstützen, weil nur geschlossene Zusammenarbeit im internationalen Umfeld zu Erfolgen führen wird. Regionale Lebensmittel werden gewinnen. Durch die Zunahme der Weltbevölkerung auf 8 Milliarden Menschen wird die Bedeutung der Lebensmittelproduktion steigen. Außerdem wird bis 2020 auch eine weitere Liberalisierung der Agrarmärkte erwartet. Gleichzeitig bewirkt diese Liberalisierung sowie der steigende Wohlstand, dass die Bedeutung regionaler Lebensmittel gewinnen wird. Deshalb setzen wir auf Frische, Geschmack, höchste Qualität und Gentechnikfreiheit. Bäuerliche Interessensvertretung lehnt Anbau von GVO-Pflanzen ab. Die Diskussion über den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft ist losgelöst von gesetzlichen Vorschriften zu führen. Die bäuerliche Interessenvertretung werde sich wie bisher dafür einsetzen, dass GVO-Pflanzen in Österreich in absehbarer Zeit nicht angebaut werden. „Damit wir dieses Ziel erreichen, ist es notwendig, dass die Bundesländer in ihrem Wirkungsbereich Lösungen für die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen schaffen. Die bäuerliche Interessenvertretung wird auch weiterhin die Länder bei der Erarbeitung derartiger Regelungen unterstützen, um die rechtliche Absicherung der gentechnikfreien Produktion vor der nächsten Anbauperiode zu erreichen“, betonte der Präsident der Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammer, Rudolf Schwarzböck. Koexistenz und Haftung: europaweit einheitliche Regelung gefordert Die bedeutenden Fragen beim Einsatz von GVO in der Landwirtschaft sind Koexistenz und Haftung. „Um in diesen zentralen Bereichen der Gentechnik eine befriedigende Lösung herbeizuführen, ist es notwendig, dass dafür rasch auf europäischer Ebene eine einheitliche Regelung erfolgt“, forderte Schwarzböck abschließend. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 100 Über Einladung des Raiffeisenverbandes trafen sich am Eröffnungstag der Welser Messe die Obmänner und Geschäftsführer der oberösterreichischen Langerhausgenossenschaften und diskutierten (im Bild von links) mit Agrarlandesrat Dr. Josef Stockinger, Genossenschaftsanwalt ÖR Jakob Auer, Bundesminister DI Josef Pröll und Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder. 3 Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 Internationale Tagung in Münster: Genossenschaft – ein Modell mit Zukunft Vom 7. bis 9. September trafen sich mehr als 400 Delegierte aus 24 Ländern für drei Tage an der Universität Münster, um verschiedene Fragen und Themenbereiche, die Genossenschaften bewegen, in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops zu diskutieren. Seitens des Raiffeisenverbandes Oberösterreich hat Herr Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder daran teilgenommen. Wettbewerbsfähige Genossenschaft: Wie muss ein genossenschaftliches Kooperationsmodell ausgestaltet sein, damit es heute als Organisationsform wettbewerbsfähig ist? Diese und ähnliche Fragen wurden unter dem Motto „Wettbewerbsfähigkeit des Genossenschaftlichen Netzwerks“ auf der Internationalen Genossenschaftswissenschaftlichen Tagung an der Universität Münster erörtert. Die Genossenschaftstagung findet alle vier Jahre im Schloss der Universität Münster statt. Chancen und Risiken: Neue Technologien und die damit verbundene Globalisierung stellen die Organisation von Unternehmen vor neue Herausforderungen. Für Genossenschaften bedeutet das Chance und Risiko zugleich, sagte Theresia Theurl, Direktorin des Instituts für Genossenschaftswesen Münster und gleichzeitig Organisatorin der hochkarätig besetzten Veranstaltung, die mit einem Festvortrag von Jacques Santer, dem ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, eröffnet wurde. Lobby in Brüssel: Neue Genossenschaften entstehen: In den letzten Monaten haben Großkonzerne für negative Schlagzeilen gesorgt, da fehlende Kontrollen in der Geschäftsgebarung entdeckt wurden. Das Genossenschaftswesen war nie in solche Skandale verwickelt, wohl auch durch die Selbstkontrolle durch die Verbände. Zur Diskussion stehen die Bereiche Beratung und Betreuung, die von der eigentlichen Prüfungstätigkeit getrennt werden. Auf der Tagung wurde mit der weit verbreiteten Meinung aufgeräumt, die Genossenschaft sei eine antiquierte Wirtschaftsform und ohne Zukunftsperspektive. „Die Genossenschaft ist eine Wirtschaftsform, die viele Vorteile bietet, welche andere Betriebsmodelle nicht haben“, sagte Theresia Theurl, und ist schon lange nicht mehr nur dem Bereich Landwirtschaft zuzuordnen. Im Gegenteil: In einigen Bereichen sind sie sogar marktführend. In Deutschland sprießen neue Genossenschaften wie z. B. im IT-Bereich und im Gesundheitssektor aus dem Boden. Pulsierendes Netzwerk: Genossenschaften bedienen sich moderner und pulsierender Netzwerke. Die Mitglieder bilden das wichtigste Bindeglied – diese Botschaft konnte insbesondere die Raiffeisen-Organisation in Österreich in den vergangenen Jahren erfolgreich kommunizieren, meinte Leodegar Pruschak, Marketingdirektor der Raiffeisen Zentralbank in Wien. Allein die Lobbyarbeit in Brüssel beklagten einige Teilnehmer an der Tagung als unzureichend. Vor allem in Bezug auf die 8. EU-Richtlinie, die einer Novellierung entgegen sieht, könnte die Integrität des Genossenschaftswesens untergraben werden. Die 8. EU-Richtlinie bestimmt die Prüfungsmodalitäten von Unternehmen und hat Auswirkungen auf die Unternehmenskontrolle. Dies würde aber die interne Revision der Genossenschaftsverbände untergraben. Deshalb fordert Walter Weinkauf, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes in Frankfurt, eine stärkere Lobbyarbeit an den Hebeln der Macht in Brüssel als das bisher der Fall war, da Genossenschaften nicht einfach mit Kapitalgesellschaften gleichgeschaltet werden dürfen. Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder – DW 100 Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 4 Geschäftsleitertagungen/Raiffeisenbanken, Herbst 2004 Bei den Tagungen für Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken, die der Raiffeisenverband Oberösterreich in den vergangenen Wochen angeboten hat, wurden wieder eine Fülle von Themen angesprochen. Einige davon sind hier zusammengefasst. Die Kundenbefragung des Raiffeisenverbandes Oberösterreich (Ergebnisse und Folgerungen) „Wir machen Bankprüfung für unsere Raiffeisenbanken und nicht nur für den Gesetzgeber“ betonte Verbandsdirektor Dr. Binder in einem der Tagesordnungspunkte der diesjährigen Tagungen für Geschäftsleiter von Raiffeisenbanken. Daher hat der Raiffeisenverband in Zusammenarbeit mit Meinungsforschungsinstitut Dr. Franz Witzmann eine so genannte Kundenbefragung durchgeführt, um die Kundenzufriedenheit innerhalb der Gruppe der Raiffeisenbanken zu testen. 22 Raiffeisenbanken waren eingebunden. Bei den Geschäftsleitertagungen wurden einige der Ergebnisse präsentiert. Insgesamt war das Urteil über die Leistungen des Raiffeisenverbandes ein sehr erfreulich positives. Verbandsdirektor Dr. Binder wird als Zielvorgabe für 2005 eine weitere Verbesserung der guten Werte anstreben. Im Rahmen der Geschäftsleitertagungen wurde jenen 22 Raiffeisenbanken, die sich mit ihren Mitarbeitern und Funktionären in den Dienst der Kundenbefragung gestellt haben, herzlichst gedankt. „Reverse Charge“ bei Verwertung von Sicherungsgut (Bundesgesetzblatt Nr. 134, vom 31. 12. 2003) Die neuen Bestimmungen zum so genannten „Reverse Charge“ waren ein weiteres Thema der diesjährigen Geschäftsleitertagungen. Das „ReverseCharge“ ist eine Ausnahmeregelung im Umsatzsteuersystem und bedeutet, dass nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer schuldet. Dieser Übergang der „Steuerschuldnerschaft“ ist auch bei Umsätzen im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherungsgut vorgesehen. Betroffen sind demnach Liegenschaftsumsätze im Zwangsversteigerungsverfahren vom Verpflichteten an den Ersteher (das ist die Bank) sowie bei sonstigen Wirtschaftsgütern bei vorangegangener Vereinbarung über die Abtretung des vorbehaltenen Eigentums der Umsatz vom Vorbehaltskäufer an den Vorbehaltseigentümer sowie beim Sicherungseigentum der Umsatz des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer. Großes Interesse war auch heuer wieder an den Tagungen für die Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken festzustellen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen informierte Verbandsdirektor Dr. Binder (vorne links) unter anderem über Ergebnisse und Folgerungen der Kundenbefragung. Die Anwendung der neuen Bestimmung hat gravierende finanzielle Auswirkungen auf die Bank. Der Übergang der Steuerschuld vom Vorbehaltskäufer bzw. Sicherungsgeber (das ist der Kreditnehmer) auf die Bank bewirkt nämlich, dass nicht wie bisher der zustehende Vorsteuerabzug zur Gutschrift auf dem Kreditkonto verwendet werden kann. Die Umsatzsteuer aus den obzitierten Lieferungen an die Bank (also aus dem Erwerb des Sicherungsgutes) ist nunmehr von der Bank an das Finanzamt abzuführen (zusätzlich zur Umsatzsteuer aus der Weiterveräußerung an den Dritten). Aus dieser gesetzlichen Maßnahme vermeidet zwar der Fiskus einen Steuerausfall (den er womöglich aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines insolventen Kreditnehmers erleiden würde), belastet aber gleichermaßen die Ertragslage der Bank (die nun einen höheren Kreditausfall hat). Die neuen Regelungen zum Reverse-Charge kommen nur bei bestimmten Umsätzen und unter gewissen Voraussetzungen zur Anwendung; daneben sind gleichermaßen die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechtes zu beachten. OR Franz Traunmüller – DW 500 5 Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 Ein zentrales Thema der Arbeitsrechtseminare des Raiffeisenverbandes: Elternteilzeit – Verfahren, Kündigungsschutz Abhängig davon, ob im konkreten Einzelfall - ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht oder - lediglich die Möglichkeit der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung vorgesehen ist, sehen die Bestimmungen im Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz unterschiedliche Modalitäten zur Durchsetzung einer Teilzeitbeschäftigung vor. Meldung Ist der Beginn einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist beabsichtigt, so ist dies dem Dienstgeber schriftlich spätestens bis zum Ende der Schutzfrist bekannt zu geben. Eine Teilzeitbeschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt ist dagegen dem Dienstgeber spätestens 3 Monate vor dem geplanten Antritt der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitzuteilen. Verfahren bei Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Hat ein Arbeitnehmer dem Dienstgeber gegenüber die Absicht, eine Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen, schriftlich bekannt gegeben, sehen die gesetzlichen Bestimmungen zunächst Verhandlungen im Betrieb vor, denen über Verlangen des Arbeitnehmers allenfalls auch der Betriebsrat beizuziehen ist. Kommt innerhalb von 2 Wochen keine Einigung zustande, können – im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern – Vertreter der gesetzlichen Interessenvertretungen beigezogen werden. Ist innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe des Teilzeitwunsches keine Einigung zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer die Teilzeitbeschäftigung zu den von ihm bekannt gegebenen Bedingungen antreten, sofern der Arbeitgeber nicht binnen weiterer zwei Wochen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einen Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vergleichsversuches stellt. Kommt ein solcher Vergleich binnen weiterer 4 Wochen nicht zustande, kann der Arbeitnehmer die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, es sei denn, der Arbeitgeber bringt binnen einer weiteren Woche beim Arbeits- und Sozialgericht eine Klage ein. Der Klage des Dienstgebers ist stattzugeben, wenn die betrieblichen Erfordernisse die Interessen des Arbeitnehmers an der Teilzeitbeschäftigung bzw. an einer von ihm gewünschten Änderung überwiegen. Betriebliche Erfordernisse können sein: - eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Organisation, des Arbeitsablaufes oder - der betrieblichen Sicherheit oder - eine Verursachung unverhältnismäßiger Kosten. Verfahren, wenn kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht Fehlt es an den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternteilzeit, kann eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Im Falle einer Nichteinigung innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Teilzeitwunsches, muss der Arbeitnehmer, wenn er an seinem Teilzeitwunsch festhalten will, den Dienstgeber beim Arbeits- und Sozialgericht auf Einwilligung klagen. Die Klage ist vom Gericht insoweit abzuweisen, als der Arbeitgeber die begehrte Teilzeitbeschäftigung aus sachlichen Gründen verweigert. Kommt zwischen dem Elternteil und dem Arbeitgeber keine Einigung über eine Teilzeitbeschäftigung zustande, kann der Arbeitnehmer dem Dienstgeber binnen einer Woche bekannt geben, dass er anstelle der Teilzeitbeschäftigung oder bis zur Entscheidung durch das Arbeits- und Sozialgericht eine Karenz (längstens jedoch bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes) in Anspruch nimmt. Dies gilt auch, wenn das Gericht dem Begehren des Arbeitgebers Recht gibt. Kündigungs- und Entlassungsschutz Der Kündigungs- und Entlassungsschutz ist bis zum Ablauf von 4 Wochen nach dem Ende der Elternteilzeit, längstens jedoch bis 4 Wochen nach dem Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes aufrecht. Vorsicht! Eine Kündigung oder fristlose Entlassung während dieser Zeit bedarf der – grundsätzlich bereits im Vorfeld einzuholenden – Zustimmung durch das Arbeits- und Sozialgericht. Für die Zeit nach Ablauf des Kündigungs- und Entlassungsschutzes besteht lediglich ein Motivkündigungsschutz, der dem Arbeitnehmer die Anfechtung einer vom Dienstgeber ausgesprochenen Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht ermöglicht. Hinweis! Nimmt ein Elternteil während der Elternteilzeit eine Erwerbstätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf, kann dieser binnen 8 Wochen ab Kenntnis der Erwerbstätigkeit eine Kündigung aussprechen. Eine Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dr. Rudolf Posch – DW 230 Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 6 Erfolgsfaktoren im Wirtschaftsleben – Erfolgsfaktoren im Sport Die Wirtschaft im Bundesland Oberösterreich ist in Summe gut aufgestellt. Dennoch muss man der Analyse des neuen Präsidenten der OÖ. Industriellen-Vereinigung, Dipl.-Ing. Klaus Pöttinger, Recht geben, der vor einer falschen Genügsamkeit von Politik und Wirtschaft angesichts guter Kennzahlen unseres Bundeslandes warnte. Wenn Wirtschaft und Gesellschaft keine Visionen haben, sich keine neuen Ziele setzen, drohen sie in ein neues Biedermeier zu verfallen. „Wer aufhört, nach Platz eins zu streben, findet sich bald auf den letzten Rängen wieder“ (OÖN vom 23. 7. 2004, S.11). Das zuletzt angeführte Zitat erinnert – nach einem Sommer von Höhepunkten im Leistungssport mit Fußball-Europameisterschaft, Tour de France und Olympischen Spielen – geradezu frappierend daran, dass die Erfolgsprinzipien der Wirtschaft letztlich mit den Erfolgsprinzipien im Sport (und auch in anderen Lebensbereichen) übereinstimmen. Arbeit nach dem Management-Regelkreismodell Ob es um die Betriebsführung des Geschäftsführers einer Genossenschaft, um das Management des Vorstandes eines Industriebetriebes, um die Arbeit eines Trainers bzw. um Karrieren im Leistungssport geht – Spitzenleistungen werden nach den Mechanismen des Management-Regelkreismodells erreicht. 6 Gesamtsiegen bei der Tour de France. Das Beispiel des Ausnahmekönners erscheint weit hergeholt, hat aber eine Botschaft, die generell – ob in der Wirtschaft oder in anderen Lebensbereichen – gültig ist: Nach Rückschlägen ist Resignation „kein guter Ratgeber“. Es lohnt sich, sich neu zu motivieren, für seine Ziele zu kämpfen und das Beste zu geben. Basierend auf einer Analyse des Ist-Zustandes werden strategische Ziele formuliert, welche in Teilziele gegliedert werden. Es werden Pläne erstellt, Entscheidungen zur Umsetzung getroffen und in weiterer Folge konkrete Maßnahmen auch umgesetzt. Daran schließen sich Controlling und Steuerung an. Und der Management-Regelkreis beginnt mit einer größeren oder kleineren Schleife wieder von vorne. Erfolgsfaktor emotionale Intelligenz Generell gilt: Große Vorhaben sind mit Analysearbeit und der Formulierung von Zielen noch nicht erreicht, Problemstellungen werden dadurch noch nicht gelöst. In der Praxis stellt die konsequente Umsetzung und Realisierung der als notwendig und richtig erkannten Maßnahmen den entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Eine gängige Annahme besagt, dass nur 5 % der eingesetzten Kraft die Idee (Vision) kostet, dass aber 95 % der eingesetzten Kraft in die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung von Zielen zu investieren sind. Erfolgsfaktor Selbstmotivation Bei einer Veranstaltung über erfolgreiches Management in Linz stellte ein Referent seinerzeit fest, dass ein Geschäftsführer oder Unternehmensvorstand auf Lob von außen nicht warten darf. In einer solchen Position muss man somit in der Lage sein, aus einem starken und unbeirrbaren inneren Antrieb heraus – mit Willensstärke und vollem Engagement um der angestrebten Ziele willen – die Selbstmotivation für seine Arbeit zu erreichen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, mit Rückschlägen richtig umzugehen und sich auch in solchen Situationen selbst neu zu motivieren. Ein „Extrem-Beispiel“ aus dem Spitzensport – was Willensstärke und Engagement angeht – verkörpert der Texaner Lance Armstrong. Nach einer Krebserkrankung schien das Ende seiner Karriere im Profi-Radsport gekommen zu sein, er überwand aber die Krankheit und hält nunmehr bei Einen Schlüssel zur erfolgreichen Personalführung – ob in einem Unternehmen oder im Training von Spitzensportlern – stellt sicher die emotionale Intelligenz dar. Menschen mit hoher emotionaler Intelligenz haben einen natürlichen Optimismus und sind sehr gut in der Lage, mit anderen Menschen Kontakt herzustellen, eine Gesprächsbasis aufzubauen und ein Netzwerk an wertvollen Kontakten zu pflegen. Sie können sich gefühlsmäßig auf andere einstellen und verstehen intuitiv, wie sie ihr Gegenüber ansprechen müssen, um verstanden zu werden. Menschen mit hohem „EQ“ (emotionaler Quotient) haben insbesondere auch die Fähigkeit, spezielle Stärken bei anderen zu erkennen und diese zu fördern. Sie stärken das Selbstvertrauen der von ihnen geführten Menschen durch Vertrauen im Sinne von „Zutrauen“. In Verbindung mit emotionaler Intelligenz können schließlich auch als notwendig erkannte „schmerzhafte“ Maßnahmen plausibel gemacht – und in weiterer Folge auch umgesetzt – werden. Erfolg im Wirtschaftsleben und im Sport – Chancen suchen, finden und nützen Gerade Erfolge im Bereich des Spitzensports werden mitunter nur auf das große Talent eines Sportlers oder womöglich auf den Faktor „Glück“ reduziert. Tatsächlich steckt sehr viel mehr dahinter. Die Erfolgsprinzipien des Sportes finden sich im Grunde genommen in sehr ähnlicher Weise im Wirtschaftsleben. Hier wie dort bedarf es entsprechender Analysen, Ziele und Pläne und sehr konsequenter Umsetzungsarbeit. Hier wie dort stellt sich der Erfolg immer dann ein, wenn optimale Vorbereitung und Chance zusammentreffen und eine – gesuchte, gefundene und sich eröffnende – Chance im richtigen Moment auch beim Schopf gepackt wird. In der Welt des Sports ist z. B. dem Trainer von Fußball-Europameister Griechenland, Otto Rehhagel, eine sehr stark ausgeprägte emotionale Intelligenz zuzuschreiben, wobei er vor allem auch deswegen Mannschaften mit eigentlich nur „beschränkten Möglichkeiten“ zu ungeahnten Höhenflügen geführt hat. Die Botschaft daraus: Beschränkte Ressourcen sollten nicht als Ausrede für fehlende Leistung herangezogen werden, Faktoren wie emotionale Intelligenz und psychologisches Geschick können viel wettmachen. OR Dr. Friedrich Binder – DW 350 7 Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 Hopfenbonitierung bei der Hopfenbaugenossenschaft. Hopfeninhaltsstoffe fördern die Gesundheit Hopfen ist besonders in der Volksmedizin als Heilmittel bekannt. Schon Griechen, Römer und Araber verwendeten Hopfen bei nervösen Störungen, Gallenfieber, zur Reinigung des Blutes und zur Förderung der Verdauung. In unserer westeuropäischen Kultur beschrieb Hildegard von Bingen (1098 – 1179) Hopfen als psychoaktiv und als Konservierungsmittel, und Paracelsus (1493 – 1541) erkannte eine schlaffördernde Wirkung. Auch heute sind Hopfenpräparate in der Volksmedizin weit verbreitet. Die Zahl der möglichen Indikationen ist gewaltig und unüberschaubar. Die Inhaltsstoffe von Hopfen sind im Wesentlichen bekannt, es gibt zahlreiche Untersuchungen darüber, natürlich im Wesentlichen wegen der Verwendung im Brauprozess. Den Anforderungen an die Qualität des Hopfens gerecht zu werden, bemüht sich seit Jahrzehnten die oberösterreichischen Hopfenbaugenossenschaft. Eine strenge Jury der österreichischen Brauwirtschaft hat kürzlich die Hopfenernte 2004 „bonitiert“ und dabei den Mühlviertler Genossenschaftsmitgliedern wieder ein hervorragendes Zeugnis für ihre Arbeit bestätigt. Nur der geringe Teil von 0,2 % der vorgelegten Proben erreichte nicht die Güteklasse 1. Der österreichischen Brauwirtschaft kann somit wieder ein erstklassiger Hopfen für die Bierproduktion angeboten werden. Mit 164 Tonnen entspricht die diesjährige Erntemenge einem Durchschnittsjahr. Die Qualität – und diese wird unter anderem am Gehalt der „Alpha-Säure“ gemessen – ist aber ganz ausgezeichnet. Der Hopfenanbau hat in unserem nördlichen Landesteilen eine lange Tradition. Bereits im Jahre 1206 finden sich davon erste Erwähnungen. Grund genug, dass man heute bereits über ein großes Jubiläumsfest im übernächsten Jahr nachdenkt. Heute verschafft die Produktion den etwas mehr als 40 Mitgliedern ein zusätzliches Standbein ihres Erwebseinkommens. Zu diesen Eine strenge Jury unter der Leitung des Vorstandssprechers der Österr. Brau-AG, Dipl.-Ing. Dr. Markus Liebl (Bildmitte) und dem Braumeister der Stiegl-Brauerei, DI Ernst Schreiner (rechts) beurteilte die Hopfenernte 2004. Links im Bild der Obmann der Hopfenbaugenossenschaft, Stefan Schütz. Mitgliedern zählen seit einiger Zeit auch Waldviertler Hopfenproduzenten, die ebenfalls große Anstrengungen in der Qualitätsarbeit erbringen. Der Zusammenschluss in der Genossenschaft sichert den Bauern eine partnerschaftliche Stellung gegenüber der Brauwirtschaft, die in einem Hopfenvertrag (angeblich der älteste in Europa) festgeschrieben ist. Durch die genossenschaftliche Rechtsform ist auch gegenüber der Europäischen Union der Status einer Erzeugergemeinschaft gegeben, wodurch der Zugang zu den Fördertöpfen erleichtert wird. In einer kleinen Feier nach der Bonitierung kam sehr schön zum Ausdruck, dass bei aller Härte, die diverse Preisverhandlungen natürlich bringen, ein korrektes partnerschaftliches Verhältnis zwischen der Brauereiwirtschaft und den Hopfenbauern nie verloren ging. Alle Beteiligten zeigen sich eng verbunden in der Absicht, mit heimischen Produkten erstklassige Biere zu erzeugen. Die Mühlviertler Hopfenbauern haben dazu auch 2004 wieder ihren Beitrag geleistet. OR Franz Traunmüller – DW 500 KPMG-Award – 2004 an Mitarbeiter des Raiffeisenverbandes Oberösterreich Unter dem Motto „Anerkennung und Förderung der jungen Wissenschaft – die Zukunft kennen lernen“ schreiben KPMG und der Verlag MANZ den KPMG-Award für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich Steuer- und Wirtschaftsrecht aus. Zu den diesjährigen Preisträgern zählt Mag. Norman Eichinger, junger Mitarbeiter in der Prüfungsabteilung des Raiffeisenverbandes Oberösterreich, für seine Arbeit zum Thema Eichingers Arbeit ist auch als Buch erschienen und setzt sich in detaillierter Form wissenschaftlich mit IAS-36 auseinander. Es werden Hintergründe der bestehenden Regelungen aufgezeigt, Kritikpunkte der Literatur intensiv diskutiert und alternative Regelungsmöglichkeiten geprüft. Der Leser erhält so ein umfassendes Bild über diesen für die Bilanzierung so bedeutsamen Themenkomplex der International Accounting Standards. (Manz-Verlag-ISBN 3-214-02550-3, ca. 120 Seiten, EUR 24,80) Bilanzielle Behandlung der Wertminderung von Vermögenswerten nach International Accounting Standards. Eine rasch wachsende Zahl von Unternehmen ist mit der Bilanzierung nach International Accounting Standards (IAS) konfrontiert. Dabei stellt die in IAS-36 geregelte bilanzielle Behandlung der Wertminderung von Vermögenswerten, welche die Werthaltigkeit der bilanzierten Aktiva garantieren soll, einen besonders wichtigen Themenbereich dar. Gleichzeitig sind die Regelungen des IAS-36 auf Grund ihrer Komplexität und der durch ihnen eröffneten Bilanzierungsspielräume stark umstritten. im Bild von links: Verbandsdir. Stv. Dr. Josef Weissenböck, Mag. Norman Eichinger, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder und Mag. Heinz Filnkößl (KPMG) Genossenschaftsbrief 266 / Dezember 2004 8 Postentgelt bar bezahlt Erscheinungsort Linz Verlagspostamt 4020 Linz Neue Ökonomieräte im Vorstand und Aufsichtsrat des Raiffeisenverbandes Oberösterreich Dipl.-Ing. Karl Zittmayr Der leidenschaftliche Pflanzenbauer und unbestrittene Fachmann auf diesem Gebiet ist auch ein erfolgreicher Funktionär im Genossenschaftswesens und zwar in erster Linie als Obmann der OÖ. Rübenbauerngenossenschaft und der Lagerhausgenossenschaft Oberösterreich Mitte. Im Raiffeisenverband Oberösterreich ist ÖR Zittmayr als Mitglied der Exekutive und somit auch im Vorstand tätig. „Er zählt nicht zu den Lauten“ betonte Landesrat Dr. Stockinger in seiner Würdigung, „aber mit Ruhe und Konsequenz hat er viel erreicht“. Dies gilt auch für seine Tätigkeit im Raiffeisenverband. Zum Ökonomierat ernannt wurde kürzlich der seit 1976 tätige (und somit längstdienende) Funktionär des Raiffeisenverbandes OÖ., ÖR Alois Mittendorfer. Mittendorfer erwarb sich große Verdienste bei der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft der Raiffeisenbank Traunsee West, deren Vorsitzender des Vorstandes er lange Zeit war. Auf Grund dieser Funktion war er auch als Funktionär der Raiffeisenlandesbank sehr erfolgreich tätig. Impressum im Bild von links die Gratulanten des Raiffeisenverbandes: Vorsitzender der Aufsichtsrates Josef Hammer, Genossenschaftsanwalt-Stv. Präsident ÖR Hannes Herndl, ÖR DI Karl Zittmayr mit Gattin, Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder Der ebenfalls heuer ernannte ÖR Franz Spatt, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Raiffeisenbank Wels Süd, hat sich bei der Gründung dieser Verwaltungsgemeinschaft und deren Weiterentwicklung sehr engagiert. Im Raiffeisenverband OÖ. ist ÖR Spatt seit dem Jahre 2001 als Aufsichtsrat tätig. Medieninhaber und Herausgeber: Raiffeisenverband OÖ, 4021 Linz, Starhembergstraße 49. Redaktion: OR Franz Traunmüller. Hersteller: Moserbauer Druck & Verlags-GmbH & Co KG., 4910 Ried i. I. Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: Raiffeisenverband OÖ, 4020 Linz, Starhembergstraße 49 (100 %) Grundlegende Richtung: Information der dem Raiffeisenverband OÖ angeschlossenen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften über grundsätzliche Fragen und über Themen aus den Fachabteilungen des Raiffeisenverbandes OÖ.