DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“
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DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“
DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“ Schautanz mit Hebefiguren 1.1. Definition 1.1.1. Grundsätzliches In dieser Disziplin werden Tänze ohne Handlung, Thema oder sonstiger Charakterisierung bewertet. Schwerpunkte Hebefiguren sowie die Dynamik in der Bewegung, die Vielzahl an Formationen und Bilder sind in dieser Disziplin der Hauptschwerpunkt. 1.2. Musik und Tanzlänge 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.2.4. Die Musik kann frei gewählt werden. Der Einmarsch darf 1 Minute nicht überschreiten Die Mindesttanzzeit beträgt 2 Minuten Die Maximaltanzzeit beträgt 5 Minuten 1.3. Kulissen, Requisiten, Beleuchtung, technische Effekte 1.3.1. 1.3.2. Kulissen, Requisiten und technische Effekte sind im Schautanz mit Hebefiguren nicht erlaubt. Eigene Beleuchtungsanlagen sind verboten. Es ist nur Weißlicht erlaubt. 1.4. Kostüme 1.4.1. 1.4.3. Die Kostüme müssen stilisiert (angedeutet, nicht charaktertypisch) sein und den Tanz unterstützen. Sie dürfen die Bewegungsabläufe nicht verdecken. Die Kostüme dürfen nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen. Das Schuhwerk muss zu den Kostümen passen. Barfußtanzen ist nicht gestattet; die Fußsohle muss bedeckt sein. Sichtbarer Schmuck jeglicher Art ist verboten. Piercings und Ohrstecker müssen abgeklebt sein. 1.5. Maske 1.5.1. 1.5.2. Gesichtsmasken und Maskenteile sind verboten. Gesichtsmalerei ist nur dann erlaubt, wenn sie den Gesichtsausdruck nicht verfälscht und dieser noch klar erkennbar ist. 1.4.2. Tanzelemente 1.5.3. 1.5.4. 1.5.5. 1.5.6. 1.5.7. 1.5.8. 1.5.9. Es dürfen Elemente aus allen Bereichen des Tanzens verwendet werden. Es wird auf eine größtmögliche Vielfalt Tanztechnik (z.B. Hebefiguren, Drehungen, Sprünge, Balanceelemente und Schrittkombinationen) Wert gelegt. Überwiegendes Laufen ohne Einsatz von Schrittfolgen, sowie Wiederholungen von ganzen Schrittfolgen sind zu vermeiden. Der Schwierigkeitsgrad der einzelnen Elemente darf das Leistungsniveau der Tänzer nicht übersteigen. Grundlage für eine optimale Bewertung ist eine konstante Gesamtleistung der Gruppe. Bilder, Aufstellungen und Posen müssen abwechslungsreich und kreativ sein. Sie müssen auf die Betonungen in der Musik gesetzt werden. Auf korrekte Einhaltung von Abständen, Linienführung und Schrittkombinationen ist zu achten. Positionswechsel von Bild zu Bild haben fließend, zügig und harmonisch zur Musik zu erfolgen. Playbackdarstellung und Mitsingen sind verboten. Bei der Ausführung der Tanzelemente müssen alle Tänzer das gleiche Bein einer gewählten Richtung nehmen. 1.6. Hebefiguren 1.6.1. Es sind Hebefiguren aller Art erlaubt. Kontrollierte Wurf- oder Schleuderfiguren, bei denen der Geworfene wieder aufgefangen wird, sind erlaubt. Wegwerfen und Wegschleudern in den leeren Raum sind verboten Hebefiguren sollen harmonisch und zügig in die Choreographie eingefügt werden. Auf abwechslungsreiche Hebetechniken mit variantenreichen Ein- und Ausgängen ist zu achten Nach Beendigung einer Hebefigur kann sofort wieder eine andere Hebefigur erfolgen oder aber es muss in der Gruppe weiter getanzt werden. Hebefiguren können von einer in die andere Hebefigur überwechseln, ohne dass der Gehobene den Boden berührt hat. 1.6.2. 1.6.3. 1.6.4. www.dvg-tanzsport.de © Deutscher Verband für Garde- und Schautanzsport e.V. DVG Regelwerk – Disziplin „Schautanz mit Hebefiguren“ 1.7. Schwerpunkte der Bewertung 1.7.1. Präsentation Ausstrahlung der Gruppe Souveränität im tänzerischen Vortrag Qualität der Musikaufnahme und Musikschnitte Zustand der Kostüme Einheitliche Frisuren und Maske 1.7.2. Synchronität Synchronität der Tänzer untereinander und zur Musik. 1.7.3. Kreativität Kreativität ist: schöpferisches Denken, Produktion von originellen Einfällen Kreativität bedeutet: Einen anderen Blickwinkel zu wählen, ungewohnte Zusammenhänge herzustellen, eine individuelle Form der Darstellung zu wählen oder etwas Neues/Innovatives zu entwickeln 1.7.4. Choreografie Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeiten Vielfalt von räumlichen Lösungen und Körperbewegungen Logische und fließende Übergänge von Formationen und Körperbewegungen Umsetzung der Musik in Bewegung (Musik sichtbar machen) 1.7.5. Tanztechnik Körperbeherrschung, z.B. Sprungkraft, Drehvermögen, Balance, Körperspannung, Kondition Beherrschung und Schwierigkeitsgrad der gewählten Tanzschritte 1.7.6. Ausführung Einhaltung von Linien, Abständen und Bildern Ausführungsfehler in der Tanztechnik und Hebefiguren Fehler aller gezeigten Elemente Einzelfehler 1.7.7. Schwierigkeitsgrad Hebefiguren Art der Hebefiguren Höhe der Hebefiguren Auf und Abgänge der Hebefiguren Hebetechnik 1.7.8. Bewertungskriterien Schautanz mit Hebefiguren: Bewertungskriterium Punkte Präsentation 10 Synchronität 10 Kreativität 10 Choreografie 15 Tanztechnik 15 Ausführung 15 Schwierigkeitsgrad Hebefiguren 25 Gesamt 100 www.dvg-tanzsport.de © Deutscher Verband für Garde- und Schautanzsport e.V.