2168 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Transcription
2168 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Drucksache 16/3385 07.07.2010 16. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur Drs 16/2479, 16/2535 und 16/2850 (II.B.52) (Umsetzung der Schulreform) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite www.parlament-berlin.de (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden. Der Senat von Berlin BildWiss – II A Telefon: 9026 (926) - 5946 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur - Drs. 16/2479 und 16/ 2535 und - Drs. 16/2850 (II.B.52) (Umsetzung der Schulreform) ___________________________________________________________________ Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 10.12.2009 mit der Drs. 16/2850 (II.B.52) Folgendes beschlossen: „Der Senat wird beauftragt, jeweils bis zum 31. März 2010 und 2011 über die konkreten Schritte der Umsetzung der Schulstrukturreform (beginnende Integrierte Sekundarschulen, Modelle des Ganztagsbetriebs, aufgegliedert nach Bezirken) zu berichten. Dabei sind Erfahrungen bei der Entwicklung des Ganztagsbetriebs hinsichtlich der personellen, organisatorischen und baulichen Ausstattung darzustellen, dem Wirken der Fortbildungsprogramme und der Sicherung gleicher Lehr- und Lernvolumina für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien.“ Des Weiteren hatte das Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 25.06.2009 mit den Drs. 16/2479, 16/2479-1 und 16/2535 Folgendes beschlossen: 1. Die Berliner Schulstruktur wird mit folgenden Zielen weiterentwickelt: alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und die übergroße Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am Ende der 10. Jahrgangsstufe zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu verringern; die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern; die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit sortiert, sondern individuelles und längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den Mittelpunkt stellt. Es bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht. Die bevorstehende Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden Schulsystems. -2- Die Mitteilung – zur Kenntnisnahme – des Senats vom 11. Februar 2009 über die Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur ist eine geeignete Grundlage für eine qualitative Verbesserung des Berliner Schulsystems. Sie ist nach Maßgabe folgender Eckpunkte umzusetzen: 1.1.Gleichwertigkeit von integrierter Sekundarschule und Gymnasium Ein zweigliedriges Schulsystem in der Sekundarstufe I ist nur dann erfolgreich, wenn beide Schularten gleichwertig sind. Das bedeutet im Einzelnen: An beiden Schularten gelten die gleichen Bildungsstandards und entsprechend gleiche Lernvolumina. Beide Schularten vergeben alle Schulabschlüsse einschließlich des Abiturs nach gleichen Kriterien. Für aufgenommene Schülerinnen und Schüler ist ein Wechsel der Schulart durch Entscheidung der Schule nicht mehr zulässig. Ein Verlassen der Schule auf eigenen bzw. Wunsch der Eltern bleibt selbstverständlich möglich. Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten gleiche Anforderungen und Regelungen. Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf findet an beiden Schularten statt. Beide Schularten sind gleichwertig im Hinblick auf den Anspruch, jeden Schüler und jede Schülerin in einer heterogenen Lerngruppe zum bestmöglichen Abschluss zu führen. 1.2. Die integrierte Sekundarschule In der integrierten Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und mit allen Lernausgangslagen. Die integrierte Sekundarschule hat das Ziel, all diese Schülerinnen und Schüler zu dem größtmöglichen Lernfortschritt zu führen, d.h. auch Spitzenleistungen zu fördern. Daher braucht die integrierte Sekundarschule eine ihren Aufgaben entsprechende Ausstattung, um ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern zu können. Für die integrierte Sekundarschule bedeutet dies im Einzelnen: Die Sekundarschule arbeitet als Ganztagsschule integrativ. Eine Aufteilung in unterschiedliche Bildungsgänge findet nicht statt. Durch eine ganztägige Bildung und Erziehung sowie die Einbeziehung formeller und informeller Bildungsangebote wird die individuelle Förde-rung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Die integrierte Sekundarschule führt zu allen Schulabschlüssen. Dabei soll das Abitur nach 13 oder 12 Jahren erreicht werden können. Im Unterricht lernen die Schüler/innen differenziert entsprechend ihrer Lernvoraussetzun-gen. Über die Form der Differenzierung entscheidet die Schule auf Grund ihres schuleigenen pädagogischen Konzepts. Dieses Konzept soll darauf gerichtet sein, die äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsform zugunsten der Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens soweit wie möglich zu überwinden. Klassenwiederholungen entfallen bzw. finden nur in Ausnahmen – wie in der Gemeinschaftsschule – im Rahmen von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen mit den Eltern statt. Das Duale Lernen wird verbindlich an allen integrierten Sekundarschulen angeboten, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und führt zu allen Abschlüssen. Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung der Schulen gilt eine Frequenz von 25 Schüler/innen je Lerngruppe. Darüber hinaus erhalten die Schulen Ressourcen für Teilungsstunden und individuelle Förderung. Alle integrierten Sekundarschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen. -3- Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den integrierten Sekundarschulen besetzen können. Die Personal- und Sachmittelausstattung von Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus armen Familien oder mit einem Migrationshintergrund wird zusätzlich deutlich verbessert. Für den Ganztagsbetrieb erhalten die Schulen zusätzliche Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen. Für das Duale Lernen gibt es zusätzliche Ressourcen. Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen. Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle Lehrerinnen und Lehrer an der integrierten Sekundarschule und am Gymnasium auf 26 Unterrichtsstunden festgelegt. 1.3. Das Gymnasium Das Gymnasium wird wie die integrierte Sekundarschule veränderte Lernformen und Möglich-keiten zur stärkeren individuellen Förderung entwickeln. Es führt nach 12 Jahren zum Abitur. Durch Überspringen einer Jahrgangsstufe kann es auch in kürzerer Zeit zum Abitur führen. Eine quantitative Ausweitung der bisherigen Angebote im Gymnasium ab Jahrgangsstufe 5 gibt es nicht. Ein Gymnasium soll möglichst – wie es für die integrierte Sekundarschule geregelt sein wird – auf eine durch die Schule angeordnete Wiederholung einer Jahrgangsstufe verzichten. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind auch Auftrag des Gymnasiums. Das Duale Lernen kann im Rahmen des Schulprogramms angeboten werden. 1.4.Die Gemeinschaftsschule Die Pilotphase Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Weitere Schulen können sich bewerben. Im Einzelnen: Die Gemeinschaftsschule führt von der Schulanfangsphase zu allen Schulabschlüssen, insbesondere dem MSA in Klasse 10 und dem Abitur in Klasse 12 oder 13. Die Grundstufe ist in der Regel Teil einer Gemeinschaftsschule; Ausnahmen sind verbindliche Kooperationen mit einer oder mehreren Grundschulen. Gemeinschaftsschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen. Die Aufnahme weiterer Schulen in die Pilotphase der Gemeinschaftsschule ist in jedem Schuljahr möglich. Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern erforderlich auch durch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen. Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den Gemeinschaftsschulen besetzen können. Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende Schulform rechtlich abgesichert. -4- 1.5. Oberstufenzentren Im Rahmen der Schulstrukturreform sind die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen der OSZ für verbindliche Kooperationen mit integrierten Sekundarschulen einzubeziehen. Dabei geht es insbesondere um Angebote in der gymnasialen Oberstufe im Bereich des dualen Lernens für die beruflichen Orientierung. 1.6. Übergang Grundschule – integrierte Sekundarschule/Gymnasium Dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden gleichwertigen Schularten der integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium, die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schüler/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten bestmöglich zu fördern. Für den Übergang von der Grundschule in die integrierte Sekundarschule und das Gymnasium bedeutet dies Folgendes: Die Bildungsgangempfehlung entfällt. Die Eltern sowie die Schüler/innen haben Anspruch auf eine frühzeitige und individuelle Beratung durch die Grundschule, die schriftlich zu dokumentieren ist, in welcher weiterführenden Schule / Schulart die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung entsprechend ihrer/seiner Lernentwicklung, Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen erhalten wird. Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob ihr Kind an einer integrierten Sekundarschule oder einem Gymnasium angemeldet werden soll. Sie haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch an der Schule, an der sie ihr Kind anmelden wollen. Die integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/innen auf. Gibt es an einer integrierten Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren durchzuführen, das für beide Schularten gleich zu gestalten ist, nach folgenden Kriterien: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler nach transparenten und gerichtsfesten Kriterien mindestens 60 Prozent der Plätze vergeben. Mindestens 30 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben. Bis zu zehn Prozent der Plätze werden weiterhin im Rahmen einer Härtefallregelung im Einvernehmen zwischen Schule und Bezirk vergeben. Die Entfernung des Wohnorts zur Schule ist kein Auswahlkriterium. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr der Klasse 7 abzeichnet, dass sie die Ziele der Jahrgangsstufe voraussichtlich nicht erreichen werden, ist eine Bildungs- und Erziehungsvereinbarung zwischen Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler zu schlie-ßen. Führt die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung nicht dazu, dass am Ende der Klasse 7 die Ziele erreicht werden, so wechselt eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums in die Klasse 8 der integrierten Sekundarschule und setzt dort den Bildungsweg fort. -5- Das neue Übergangsverfahren wird unter Berücksichtigung der in Punkt 1. genannten Ziele wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Über die Ergebnisse der Evaluation ist nach vier Jahren zu berichten. 1.7. Sonderpädagogische Förderung Der Grundsatz „Integration hat Vorrang“ – entsprechend dem gültigem Schulgesetz – gilt und wird weiter ausgebaut im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der „Inklusiven Schule“ entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Senat wird aufgefordert darzustellen, wie das Wahlrecht der Eltern gewährleistet und der Ausbau der gemeinsamen Erziehung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, inwieweit es mit Blick auf die optimale Förderung jedes Kindes möglich und sinnvoll ist, derzeit vorgehaltene Doppelstrukturen, insbesondere für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt ‚Lernen’, zugunsten des gemeinsamen Unterrichts schrittweise mit dem Ziel der verstärkten Integration in die Regelschule abzubauen und die sonderpädagogischen Förderzentren zu Beratungs- und Kompetenzzentren mit Netzwerkfunktion umzubauen. 1.8. Mehr Ganztagsschulen Ganztagsschulen begünstigen eine Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erzieht und Freude am Lernen und an Leistung vermittelt. Denn an Ganztagsschulen gibt es mehr Zeit. Mehr Lehr- und Lernzeit, um die Schülerinnen und Schüler optimal individuell zu fördern. Ganztagsschulen sind in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Voraussetzung, um insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder mehr Chancengleichheit zu schaffen. Ein umfangreiches Angebot an zusätzlichen Aktivitäten gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, seine besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass alle integrierten Sekundarschulen von Anfang an zu Ganztagsschulen ausgebaut werden und auch bei den Gymnasien der Einstieg in den Ganztagsschulbetrieb gemacht wird. Im Bereich der Grundschule wird angestrebt, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Ganztagsschulen zu ermöglichen. 2. Verfahren der Umsetzung Der Senat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Schulgesetz) zügig zu erarbeiten, über die Arbeiten regelmäßig zu berichten und dem Abgeordnetenhaus eine entsprechende Senatsvorlage zur weiteren Beratung vorzulegen. Zu der Umsetzung gehören: die Entwicklung eines Leitbildes für die neue integrierte Sekundarschule. Das Leitbild soll insbesondere darstellen und Anregungen geben, wie an der integrierten Sekundarschule eine neue Kultur des individuellen Lernens und individuellen Förderns entsteht, wie durch Binnendifferenzierung alle Schülerinnen und Schüler zu höchstmöglichen Lernergebnissen geführt werden können, wie der Schulalltag an einer ganztägigen integrierten Sekundarschule funktionieren kann und welche personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen für die integrierten Sekundarschulen zu Verfügung stehen. Einführung der neuen integrierten Sekundarschule beginnend zum Schuljahr 2010/11. Der Prozess der Umwandlung sollte zum Schuljahr 2011/12 abgeschlossen sein. begleitende schulbezogene Fort- und Weiterbildung zur Qualifizierung des pädagogischen Personals, insbesondere mit dem Schwerpunkt „Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“. Hierbei soll auf die Erfahrungen aus der Pilotphase Gemeinschaftsschule zurückgegriffen werden. -6- Die Lehrerausbildung muss entsprechend den Anforderungen der Sekundarschule und des Gymnasiums insbesondere im Schwerpunkt “Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“ angepasst werden. ein Verfahren, das es den Bezirken ermöglicht, für einen Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude über den gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler bestehenden Bedarf hinaus vorzuhalten, ohne dadurch Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu erleiden. Hierzu wird berichtet: 1. Umwandlung der jetzt bestehenden Haupt-, Real-, und Gesamtschulen in Integrierte Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen Der Weg der Umwandlung der jetzt bestehenden Haupt-, Real-, und Gesamtschulen in Integrierte Sekundarschulen stellt an jede einzelne Schule höchste Anforderungen. Die Herausforderungen sind in den insgesamt 119 zukünftigen Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sehr unterschiedlich: 16 Hauptschulen, 25 Realschulen und 4 Verbundene Haupt- und Realschulen werden direkt in Integrierte Sekundarschulen umgewandelt, d.h. sie entstehen aus sich heraus. 20 zukünftige Integrierte Sekundarschulen werden durch Zusammenlegung aus insgesamt 48 Haupt-, Realschulen oder Verbundenen Haupt- und Realschulen gegründet. 38 Gesamtschulen werden in Integrierten Sekundarschulen umgewandelt, 2 Gesamtschulen werden zu Gymnasien. 16 Gemeinschaftsschulen befinden sich im Pilotprojekt und sind aus Fusionen, Umwandlungen oder Neugründungen entstanden. Nach jetzigem Stand werden 111 Schulen das Schuljahr 2010/11 als Integrierte Sekundarschulen oder als Gemeinschaftsschulen beginnen. 5 Realschulen (von diesen werden 2 zusammengelegt) und 4 Gesamtschulen starten zum Schuljahr 2011/12 (vgl. Anlage 1). 2. Unterstützungs- und Qualifizierungsprogramm - Wirken der Fortbildungsprogramme Für die betroffenen Schulen, insbesondere die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer, speziell und zuerst diejenigen, die in einem ersten 7. Jahrgang unterrichten, wurde ein umfangreiches Unterstützungs- und Qualifizierungsprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gestartet, für das einschließlich der erforderlichen Projektmittel insgesamt für einen Zeitraum von 5 Jahren Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro eingesetzt werden sollen. Jede Schule kann für ihren Veränderungsprozess kompetente – interne oder externe - Schulentwicklungsberater/innen in Anspruch nehmen. Jede zukünftige Integrierte Sekundarschule wird durch mindestens eine/n Schulentwicklungsberater/in begleitet. Die Schulen haben mit dieser Unterstützung die Arbeit an der Umsetzung der vier zentralen Themenfelder begonnen. Dazu wurden in den Schulen Steuergruppen eingerichtet, die den Prozess innerhalb der einzelnen Schule lenken. So konnten die Schulen entsprechend ihrer Schulsituation die Form des Ganztags (offen, teilgebun- -7- den oder gebunden) planen. Parallel dazu wurde die personelle Zusammensetzung und Arbeitsstruktur des zukünftigen Jahrgangsteams 7 vorbereitet. Für die Lehrkräfte wird mit den Schulentwicklungsberaterinnen und -beratern für jede einzelne Schule passgerecht ein Qualifizierungs- und Fortbildungskonzept entwickelt, je nach Bedarf und Entwicklungsstand der einzelnen Schule, das sich zunächst mit einem „Grundlagenworkshop Individuelles Lernen“ auf den ersten 7. Jahrgang in den neuen Integrierten Sekundarschulen konzentriert mit der Entwicklung von Unterrichtsformen, Aufgabenformaten und Methoden, in deren Zentrum das individuelle Lernen steht. Die Angebote des Landesinstitutes für Schule und Medien Berlin/Brandenburg, der regionalen Fortbildung oder externer Fortbildner und Fortbildnerinnen können entsprechend der Wahl der Schule genutzt werden. Basisqualifizierung für die Schulleitungen, Coaching und regionale Workshops begleiten den Prozess der Fusionen und die Entwicklung konkreter schulbezogener Konzepte. So wurden den Schulleiter/innen und Konrektoren/innen zweitägige Auftaktveranstaltungen und eine insgesamt 6-tägige Basisqualifizierung im Herbst 2009 bis März 2010 für die 4 zentralen Themenfelder und zum Change- und Fusionsmanagement angeboten. Die Rückmeldungen der teilnehmenden Schulleiter/innen und Konrektor/innen und die hohe Teilnahmequote an den freiwilligen Basisqualifizierungen zeigen die hohe Annahme des Programms durch die Schulleitungen. Seit Oktober 2009 werden die Multiplikatoren/innen für Schulentwicklung durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg für den Prozess der Beratung und Begleitung der Einzelschule qualifiziert. Die Schwerpunkte der Beratung sind die Entwicklung von Konzepten, systematische Prozesssteuerung, Erhebung und Planung von Fortbildungsbedarfen und deren schulbezogene Vermittlung. Ebenso werden die Multiplikatoren/innen für die Unterrichtsfächer durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg tätigkeitsbegleitend qualifiziert. Schwerpunkte sind: die Gestaltung von Fortbildungen zum Individuellen Lernen nach dem Bedarf der Einzelschule sowie die Beratung von Fachteams an den Schulen. Durch diese Qualifikation, Werkstätten, Fachtagungen und Studientage wird sichergestellt, dass die Schulen Lernprozesse und Unterricht methodisch differenziert gestalten und organisieren können. Dabei bilden Diagnose- und Rückmeldeverfahren, differenzierte Verfahren zur Leistungsbewertung und Verfahren zur binnendifferenzierten individuellen Lernbegleitung die Kerninhalte für eine optimale individuelle Förderung. Handreichungen zu den vier zentralen Themen wurden entwickelt und stehen den Schulen seit dem Herbst 2009 online zur Verfügung. Sie werden gemäß dem jeweiligen aktuellen Entwicklungsstand erweitert. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Schulleitungen und Lehrerkollegien bedarfsorientiert auf ihrem Weg zur Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftschule durch die bislang durchgeführten und geplanten Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden. -8- 3. Ganztagsbetrieb (personelle, organisatorische und bauliche Ausstattung), Modelle des Ganztagsbetriebs aufgegliedert nach Bezirken Die zukünftigen Integrierten Sekundarschulen haben im Rahmen ihrer Eigenverantwortung die Möglichkeit, über ihr schuleigenes Ganztagskonzept zu entscheiden. Diese Entscheidung bezieht sich sowohl auf die Frage eines gebundenen, offenen oder teilgebundenen Ganztagsangebots als auch auf die Gestaltung der Ganztagsangebote in Kooperation mit außerschulischen Partnern. Der gebundene Ganztag bietet allen Schüler/innen verbindlich an mindestens 4 Tagen in der Woche einen rhythmisierten Lerntag, in dem sich Unterricht, Freizeit- und weitere kreative Angebote des Lernens abwechseln. Im offenen Ganztag stehen allen Schülern/innen über den Unterricht hinaus an mindestens 4 Tagen in der Woche Freizeit und weitere kreative Angebote des Lernens zu freiwilligen Teilnahme zur Verfügung. Teilgebundene Konzepte können sowohl gebundene oder offene Angebote für den jeweiligen Jahrgang bzw. den jeweiligen Zug oder an 2 Tagen ein gebundenes und an 2 Tagen ein offenes Ganztagsangebot beinhalten. Bis Mitte Februar 2010 haben die Schulen der Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung ihre grundsätzliche Planung zur Form des Ganztagsbetriebes mitgeteilt (vgl Anlage 2). Die Schulen haben ihr pädagogisches Konzept entwickelt einschließlich der Entscheidung über die Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Partnern. In den Integrierten Sekundarschulen, die durch Zusammenlegung mehrerer Schulen neu gebildet werden, wurde diese Entscheidung zunächst in der gemeinsamen Steuergruppe getroffen. Unterstützend wurden hierzu zwei Workshopreihen in den Regionen in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht durchgeführt. Entsprechend den Erfordernissen aus den Regionen, lag der Schwerpunkt dieser Workshops in der Regel auf den Grundfragen der Gestaltung des Ganztages. Ziel der zweiten Veranstaltungen war die Unterstützung des Prozesses, damit Schulen und zukünftige Kooperationspartner konkret zusammen finden konnten.Außerschulische Partner wurden u.a. über die jeweiligen Dachverbände zu den Möglichkeiten der Beteiligung an den Veranstaltungen informiert. Eine Rahmenvereinbarung mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Landesjugendring und weitere Rahmenvereinbarungen mit den bezirklichen Einrichtungen (Musikschulen und Volkshochschulen) werden z.Zt. erarbeitet. Die Rahmenvereinbarung mit dem Landessportbund und der Landessportjugend ist abgeschlossen und veröffentlicht. Es wird angestrebt, dass bis Juli 2010 alle Vereinbarungen abgeschlossen werden. Parallel zu den Rahmenvereinbarungen werden entsprechende Musterkooperationsverträge erstellt, die die konkreten Bedingungen der einzelnen Kooperation vor Ort regeln. a) Zur Ausstattung der Ganztagsangebote Für Förderung und Betreuung im Ganztagsbetrieb werden den Schulen entsprechend ihres Konzepts zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen, je nach gebundener, -9- offener oder teilgebundener Form. Für eine vierzügige Integrierte Sekundarschule im gebundenen Ganztagsbetrieb ergibt sich folgende zusätzliche Ausstattung: • Schülerarbeitsstunden: 52 Lehrerstunden - 2 Vollzeiteinheiten (VZE) • Sozialpädagogen/innen und Erzieher/innen: 3,5 VZE. Diese Personalmittel können auch ganz oder teilweise als Budget für Kooperationen mit außerschulischen Partnern eingesetzt werden. Im Einzelnen werden dabei folgende Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen: Schülerarbeitsstunden, abhängig von der Form des Ganztags, bezogen auf eine Zumessungsfrequenz von 25 Schüler/innen. • Gebundener Ganztagsbetrieb: Faktor 0,13 pro Schüler = 3,25 Wochenstunden pro Klasse • Offener Ganztagsbetrieb: Faktor 0,04 pro Schüler = 1 Wochenstunde pro Klasse • Teilgebundener Ganztagsbetrieb: o A. Jahrgangsweise – gebunden oder offen, s.o. o B. Zügeweise - gebunden oder offen, s.o. o C. zwei Tage gebunden, zwei Tage offen Faktor 0,085 pro Schüler = 2 Wochenstunden pro Klasse Sozialpädagogen/innen und Erzieher/innen - Budget für außerschulische Partner • Im gebundenen Ganztagsbetrieb im Umfang von 3,5 VZE • Im offenen Ganztagsbetrieb im Umfang von 1,5 VZE • Im teilgebundenen Ganztagsbetrieb (Variante C) im Umfang von 2,5 VZE b) Bauliche Maßnahmen hinsichtlich des Ganztagsbetriebs Das für die Integrierte Sekundarschule entwickelte Musterraumprogramm erlaubt den Schulen sowohl die offene als auch die gebundene Form des Ganztagsbetriebs. Erstmals ist für alle Schulen einer Schulart die Schaffung von Essensbereichen und Küchen, darüber hinaus von zusätzlichen Gruppenräumen für nicht unterrichtliche Aktivitäten sowie zusätzlichen Lehrerarbeitsräumen vorgesehen. Der wesentliche Teil dieser Anforderungen wird im Rahmen laufender Baumaßnahmen bis 2011 – wenn die Integrierte Sekundarschule flächendeckend eingeführt sein wird – umgesetzt. Sofern einzelne Standorte zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die vollständige Ausstattung für den Ganztagsbetrieb verfügen, müssen für die Anfangsjahrgänge vorläufige Lösungen gefunden werden; spätestens bis 2015 soll der endgültige Ausbauzustand erreicht sein (vgl. Anlage 3). Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Art und Umfang äußerst unterschiedlich: die Bandbreite reicht von bereits vollständig für die künftige Nutzung ausgestatteten Standorten – z. B. viele der bisherigen Gesamtschulen – über die Notwendigkeit der Schaffung oder Qualifizierung von Essens- und Aufenthaltsmöglichkeiten bis hin zur Anpassung eines Standortes an die notwendige Mindestkapazität. Für die Finanzierung der Maßnahmen werden verschiedene Haushaltstitel bzw. Programme in Anspruch genommen, wie die Anlage 3 ausweist. Der wesentliche Teil der - 10 - Finanzierung erfolgt über das Konjunkturprogramm II; diese Maßnahmen haben – einem der Ziele des Programms entsprechend – immer auch die energetische Verbesserung des Gebäudes zum Inhalt. Daneben werden die Mittel des SchulanlagenSanierungsprogramms (SSP) zur Finanzierung einzelner Maßnahmen ebenso herangezogen wie verschiedene lokal oder sektoral wirksame andere Förderprogramme (Investitionspakt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Umweltentlastungsprogramm etc.). Für den parallel laufenden Ausbau der Gemeinschaftsschulen steht ein eigener Fonds zur Verfügung. Die aus K-II-Mitteln finanzierten Maßnahmen werden im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 abgeschlossen sein, die aus Mitteln des Schulanlagen-Sanierungsprogramms finanzierten im jeweiligen Haushaltsjahr. Der über das in Anlage 3 dargestellte Investitionsvolumen hinaus gehende weitere Finanzierungsbedarf kann derzeit nicht verlässlich beziffert werden, da entsprechende Abstimmungen mit den Schulträgern noch nicht abgeschlossen sind. Ziel ist es, bis zum vollständigen Aufwachsen der Jahrgänge der Sekundarstufe I (2015) auch alle erforderlichen baulichen Anpassungen abgeschlossen zu haben. Musterraumprogramme sind naturgemäß nicht als in allen Punkten absolut zwingende Vorgabe, sondern als ein den verbindlichen Standard definierender Rahmen zu betrachten. Innerhalb dessen sind Anpassungen an die baulichen Gegebenheiten oder die spezifischen Anforderungen eines besonderen pädagogischen Konzepts einer Schule möglich. Um neue Anforderungen und vorhandene Schulbauten in Einklang zu bringen, dürfte in vielen Fällen bereits ein geschicktes Raummanagement ausreichen, so dass Eingriffe in die Bausubstanz minimiert oder vermieden werden können. 4. Kooperationen mit Oberstufenzentren Im Rahmen der Kooperationen mit Oberstufenzentren und beruflichen Schulen werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Findung von Kooperationspartnern unterstützt, Empfehlungen für die Gestaltung von Kooperationen entwickelt und entstehende Kooperationen zwischen den Schulen begleitet. Nicht jede Integrierte Sekundarschule wird über eine eigene gymnasiale Oberstufe verfügen. Oberstufenzentren ergänzen mit ihren beruflichen Gymnasien das Bildungsangebot bis zum Abitur. Zwischen den Schulen werden ab Schuljahr 2010/11 verbindliche Kooperationen über Kooperationsvereinbarungen geregelt. Dazu wurden den zukünftigen Integrierten Sekundarschulen Musterkooperationsvereinbarungen verbunden mit einer Handreichung zur Entwicklung von Kooperationen zur Verfügung gestellt. Schwerpunkte der Kooperationen sind: • Übergang von der Sekundarstufe I in das berufliche Gymnasium und in andere Bildungsgänge der beruflichen Schulen • die rechtzeitige Information von Schülerinnen und Schülern der Integrierten Sekundarschule, ihrer Erziehungsberechtigten und der dort Unterrichtenden über mögliche Bildungswege und erreichbare Schulabschlüsse an beruflichen Schulen (Berufsorientierung) - 11 - • • • • • die Abstimmung der Übergänge von Integrierten Sekundarschulen zu den beruflichen Schulen, um Abbrüche zu verhindern und geeignete Bildungswege zu finden Zeitlich befristeter Lehreraustausch Schulübergreifende Lernprojekte Schulübergreifende außerunterrichtlicheZusammenarbeit (Lernpatenschaften; Arbeitsgemeinschaften; Wettbewerbe) Weiterentwicklung von Schulprofilen Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat einen Vorschlag entwickelt, in dem berufliche Schulen benannt werden, die jeweils als Kooperationspartner für die Berufsorientierung und für die gymnasiale Oberstufe für die konkrete Integrierte Sekundarschulen geeignet sind und für jede Sekundarschule mindestens einen geeigneten Kooperationspartner vorgehalten. Der Vorschlag ist mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der Oberstufenzentren und beruflichen Schulen während einer Fachtagung am 14. und 15. Januar 2010 abgestimmt worden. Um die Kooperationen zwischen den Integrierten Sekundarschulen und den Oberstufenzentren zu befördern, organisierte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung am 10. Februar 2010 eine Veranstaltung, auf der die Schulleiterinnen und Schulleiter der Oberstufenzentren und beruflichen Schulen ihre Schulen präsentierten. Die Schulleiterinnen und Schulleitern der Integrierten Sekundarschulen informierten sich über die Angebote und vereinbarten weitere Gespräche mit dem Ziel, Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass in den Elterngesprächen zur Anmeldung der neuen 7. Jahrgänge Aussagen zum gymnasialen Angebot und zur Berufsorientierung getroffen werden können. Als nächste Schritte werden Verfahren entwickelt, um die Bildung von Kooperationen schulaufsichtlich zu begleiten und Daten über die Anzahl und Art der Kooperationen erheben zu können. Außerdem werden in enger Zusammenarbeit mit Schulen erfolgreiche Praxisbeispiele aufbereitet, um sie allen Schulen zugänglich machen zu können. 5. Individuelle Förderung und Leistungsdifferenzierung Der Leitgedanke des individuellen Lernens und der bestmöglichen Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers macht Differenzierungsmaßnahmen erforderlich, um mit heterogenen Lernvoraussetzungen und unterschiedlichem Lernverhalten und Leistungsvermögen angemessen und lernförderlich umgehen zu können. Jede Integrierte Sekundarschule musste im Rahmen der geltenden Vorgaben eine Entscheidung treffen, welche Form der Differenzierung für welche Unterrichtsfächer umgesetzt werden soll. Um den Schulen zu ermöglichen, eine den Bedingungen der Schule entsprechende Form zu finden, werden die Schulen unterstützt: • Vorstellung der Differenzierungsmöglichkeiten durch eine Präsentation bei den Auftaktworkshops für Schulleitungen im September/ Oktober 2009, da eine Wahlfreiheit der Schulen in Bezug auf Form der Leistungsdifferenzierung be- - 12 - • • • • • steht: äußere Differenzierung auf 2 Niveaustufen, Varianten innerer Differenzierung, Mischformen (z.B. 7/8 innere, 9/10 äußere Differenzierung / temporäre Differenzierungsgruppen etc.). Veröffentlichung der Handreichung zum Thema im November 2009 Zweimalige Durchführung des Grundlagenworkshops zum individuellen Lernen für alle Fachmultiplikator/innen für Sekundarschulen, wobei der Aspekt Differenzierung über das Thema Aufgaben und Aufgabenformate inhaltlich bearbeitet und der Bereich Leistungsbewertung im Hinblick auf Öffnung des Unterrichts und Lernbegleitinstrumente berücksichtigt wird. Nach dieser Grundqualifizierung können Fachmultiplikator/innen dieses Fortbildungsinstrument in der Arbeit mit Integrierten Sekundarschulen anwenden, vor allem mit den Teams für den neuen 7. Jahrgang. Auf Wunsch wird eine erneute Durchführung des Grundlagenworkshops in den Regionen mit allen am Prozess der Schulstrukturreform beteiligten Akteuren (Schulentwicklungsberater, Schulpsychologie, Fachmultiplikator/innen für Unterrichtsentwicklung) angeboten. In mehreren Regionen wurde dies bereits so durchgeführt oder ist geplant. In diesem Workshop steht das Lernen, die Lernprozesse der Schüler/innen im Zentrum. Da individuelles Lernen in heterogenen Gruppen neben den im Zuge der Schulstrukturreform erfolgten strukturellen Veränderungen auch qualitative Veränderungen des Unterrichts erfordern, muss der Prozess der Unterrichtsentwicklung von allen Beteiligten auch als Bestandteil der Schulentwicklung wahrgenommen werden. Zudem ermöglichen diese regional durchgeführten Varianten regionale Schwerpunktbildungen. Ein zweiter Grundlagenworkshop zur Leistungsbewertung wurde mit den Gemeinschaftsschulen erprobt und kann über die Fachmultiplikator/innen für Unterrichtsentwicklung auch mit und für Integrierte Sekundarschulen durchgeführt werden. 6. Duales Lernen Damit Duales Lernen an möglichst vielen Praxislernorten realisiert werden kann, ist die Unterstützung außerschulischer Partner, vor allem aus der Wirtschaft und von außerschulischen Einrichtungen, notwendig. Gemeinsam mit der Wirtschaft wurde ein Lenkungskreis Duales Lernen eingerichtet, dem die Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK), der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) und der Verband der Freien Berufe (VFB) sowie die Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie angehören. In einem gemeinsamen Letter of Intent machen die Unterzeichner deutlich, wie sie das Duale Lernen unterstützen werden. Erstes sichtbares Zeichen dieser Zusammenarbeit ist das Internetportal www.duales-lernen.de, in dem Informationen und konkrete Angebote zum Dualen Lernen öffentlich gemacht werden. Mit dem Institut für Produktives Lernen in Europa (IPLE) wurde die bestehende „Rahmenkonzeption für Produktives Lernen an Berliner Hauptschulen“ überarbeitet und an die Integrierte Sekundarschule angepasst. Außerdem wurde mit dem IPLE ein „Entwicklungs- und Fortbildungsangebot für Duales Lernen an der Integrierten Sekundarschule“ vereinbart, in dem die Erfahrungen mit Produktivem Lernen genutzt - 13 - und folgende Schwerpunkte angeboten werden: „Betriebspraktikum Plus“, „Individuelles themenbezogenes Lernen“, „Praxislerntag“, „Produktives Lernen“. Mit dem Christlichen Jugenddorfwerk (CJD) wurden Absprachen getroffen, wie das an Hauptschulen erfolgreich umgesetzte Modell „Praxisklassen in der Hauptschule“ in der Integrierten Sekundarschule weitergeführt werden kann. Eine erste Kurzkonzeption „PAS: Praxis-Arbeit-Schule“ dafür liegt bereits vor. Im Rahmen der Kampagne „Berlin braucht Dich!“ werden 25 künftige Integrierte Sekundarschulen zu „Berlin-braucht-dich!-Schulen“. An diesen Schulen werden besondere Angebote des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entwickelt, um ihnen die Chance auf einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst und in Betrieben mit Landesbeteiligung zu geben. 7. Absicherung gleicher Lehr- und Lernvolumina an der Integrierten Sekundarschule und am Gymnasium Entsprechend den Ausführungen im Bericht vom 20. November 2009 (Rote Nr.: 1703) werden die im Berichtsauftrag genannten Lehr- und Lernvolumina durch die in der Neufassung der Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO) festgelegten Stundentafeln für die Berliner Schule bestimmt. In den Prüfungsfächern zum Mittleren Schulabschluss Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache wird die durch die Stundentafel vorgegebene Stundenanzahl in den Klassen 7-10 an den Integrierten Sekundarschulen der des Gymnasiums entsprechen. Die flexible Stundentafel der Integrierten Sekundarschule enthält für die einzelne Schule Möglichkeiten über einen gewissen Umfang der Stunden eigenständig zu entscheiden. Für unterschiedliche Schülergruppen sind unterschiedliche, ihren Lernvoraussetzungen und Lernschwerpunkten angepasste Angebote möglich.In jedem Jahrgang können 3 Profilstunden je Klasse, 3 Stunden für Wahlpflichtkurse und zusätzlich Schülerarbeitsstunden (je nach Ganztagsmodell) fachverstärkend oder interessenbezogen eingesetzt werden. Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 10 ihren Bildungsgang an der Integrierten Sekundarschule fortsetzen, absolvieren die gymnasiale Oberstufe in der Regel in 3 Jahren, (am Gymnasium in 2 Jahren). Für diese Schülerinnen und Schüler zählen zusätzlich die Stunden der Klasse 11 (32 Wochenstunden) zum Gesamtvolumen der Unterrichtsstunden. Zusammenfassend ist festzustellen: Die Schüler/innen der Integrierten Sekundarschule erhalten in den Jahrgangsstufen 7-10 in den schriftlichen Prüfungsfächern für den mittleren Schulabschluss die gleiche Unterrichtsstundenanzahl wie die Schüler/innen des Gymnasiums. Insgesamt steht eine größere Summe an Wochenstunden bis zum Abitur an Integrierten Sekundarschulen als an Gymnasien zur Verfügung. 8. Verfahrensstand hinsichtlich Schulträgerprodukten für Zuweisungsverfahren an die Bezirke - 14 - Gemäß RdB-Beschluss Nr. R-618/2009 vom 22.10.2009 soll sich die bei der Senatsverwaltung für Finanzen bestehende AG „Kalkulatorische Kosten“ unter Mitwirkung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Produktmentorengruppe Schule mit Fragen der Finanzierung der Schulprodukte einschießlich deren Weiterentwicklung befassen. Das Finanzvolumen für die Infrastrukturkosten der Jahre 2010 und 2011 ist - basierend auf den Schulträgerprodukten für Haupt-, Real- und Gesamtschulen Bestandteil der geltenden Haushalts- und Finanzplanung. 9. Lehrerausbildung Das Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen ist basaler Gegenstand der Ausbildung von Lehrkräften in allen Phasen der Lehrerausbildung. Da dieser Schwerpunkt für die Ausbildung in allen Schularten gilt, werden selbstverständlich die Anforderungen der Integrierten Sekundarschule und auch weiterhin die des Gymnasiums berücksichtigt werden. 10. Rechtliche Grundlagen Das am 14. Januar 2010 verabschiedete Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule ist inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 25.Januar 2010 (S. 14) veröffentlicht. Die Sekundarstufe I-Verordnung wurde am 31. März 2010 erlassen. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Die mit dem Beschluss des Senats vom 12.5.2009 erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Schulstrukturreform sind im Haushaltsplan 2010/11 sowie der Finanzplanung 2009-13 berücksichtigt. Wir bitten, die Beschlüsse damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 6. Juli 2010 Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Schulliste ISS - Stand 01.03.2010 IC Lfd. Nr. "neue BSN" 1 2 3 4 5 IC II A II B BSN (Schulnr) neu 01K01 01K02 01K03 01K04 01K05 Willy-Brandt-Schule (ISS) Ernst-Schering-Schule (ISS) Ernst-Reuter-Schule (ISS) Heinrich-von-Stephan-Schule (GemS) Gemeinschaftsschule in Mitte, Stephanstr./Siemensstraße 6 01K06 Integrierte Sekundarschule in der Pankstraße 7 8 01K07 01K08 Hemingway-Schule (ISS) Integrierte Sekundarschule am Schillerpark 9 01K09 Integrierte Sekundarschule in der Stephanstraße 10 11 12 13 14 15 16 17 02K01 02K02 02K03 02K04 02K05 02K06 02K07 02K08 Ellen-Key-Schule (ISS) Carl-von-Ossietzky-Schule (ISS) Hector-Peterson-Schule (ISS) Lina-Morgenstern-Schule (GemS) Heinrich-Ferdinand-Eckert-Schule (ISS) Emanuel-Lasker-Schule (ISS) Georg-Weerth-Schule (ISS) Integrierte Sekundarschule in der Skalitzer Straße 18 19 02K09 02K10 Integrierte Sekundarschule in der Graefestr. Integrierte Sekundarschule in der Bergmannstraße 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 03B08 03K01 03K02 03K03 03K04 03K05 03K06 03K07 03K08 03K09 03K10 03K11 04K01 Staatl. Ballettschule und Schule für Artistik Kurt-Schwitters-Schule (ISS) Kurt-Tucholsky-Schule (ISS) 9. Schule (ISS) Gustave-Eiffel-Schule (ISS) Heinz-Brandt-Schule (ISS) Reinhold-Burger-Schule (ISS) Tesla-Schule (GemS) Hagenbeck-Schule (ISS) Janusz-Korczak-Schule (ISS) Hufeland-Schule (ISS) Wilhelm-von-Humboldt-Schule (GemS) Poelchau-Schule (ISS) zukünftige Schule zukünftig e PLZ 13357 13353 13355 10553 10559 10551 13357 13357 10115 13349 13349 13347 10559 10559 10243 10961 10963 10961 10249 10245 10249 10997 10998 10967 10961 10997 10409 10407 13189 13156 10409 13086 13187 10407 13086 13187 13125 10439 13627 Anlage 1 II B IC IC zukünftige Adresse Grüntaler Str. 5 Lütticher Str. 47-48 Stralsunder Str. 57 Neues Ufer 6 Stephanstr. 2 Siemensstr. 20 (Fil.) Pankstr. 18-19 Ravenéstr. 11 - 12 (Fil.) Gartenstr. 10 -17 Ofener Str. 6 Ofener Str. 6 Pankstr. 70 (Fil.) Stephanstr. 27 Stephanstr. 27 Rüdersdorfer Str. 20-28 Blücherstr. 46-47 Tempelhofer Ufer 15 Gneisenaustr. 7 Weinstr. 3 Modersohnstr. 53 Eckertstr. 16 Skalitzer Str. 55 Skalitzer Str. 56 Graefestr. 85-88 Bergmannstr. 64 Lausitzer Platz 9 (Fil.) Erich-Weinert-Str. 103 Pasteurstr. 7-11 Neumannstr. 9-11 Buchholzer Str. 3 Hanns-Eisler-Str. 78 -80 Langhansstr. 120 Neue Schönholzer Str. 32 Rudi-Arndt-Str. 18 Gustav-Adolf-Str. 60 Dolomitenstr. 94 Walter-Friedrich-Str. 18 Gudvanger Str. 16 Halemweg 24 BSN (Schulnr) 2009 01T03 01T04 01T06 01H02 01T02 01G13 01R05 01H06 01R01 01H04 01R07 01V02 01R04 01H03 02T01 02T02 02T03 02T04 02H01 02R01 02R02 02H07 02H02 02H06 02H03 02R04 03B08 03T01 03T05 03R09 03V01 03H02 03H03 03R03 03R05 03R07 03H04 03G42 04T01 Name der Schule Willy-Brandt-Oberschule Ernst-Schering-Oberschule Ernst-Reuter-Schule (Gesamtschule) Heinrich-von-Stephan-Oberschule Moses-Mendelssohn-Oberschule James-Krüss-Grundschule Herbert-Hoover-Oberschule Theodor-Plievier-Oberschule Hemingway-Oberschule Hans-Bredow-Oberschule Winkelried-Oberschule Oberschule am Brunnenplatz Hedwig-Dohm-Oberschule Breitscheid-Oberschule Ellen-Key-Oberschule Carl-von-Ossietzky-Oberschule Hector-Peterson-Oberschule Lina-Morgenstern-Oberschule Heinrich-Ferdinand-Eckert-Oberschule Emanuel-Lasker-Oberschule Georg-Weerth-Oberschule Eberhard-Klein-Oberschule Carl-Friedrich-Zelter-Oberschule Stadt-als-Schule Berlin Ferdinand-Freiligrath-Oberschule Borsig-Oberschule Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik Kurt-Schwitters-Oberschule Kurt-Tucholsky-Oberschule 9. Schule (Realschule) Gustave-Eiffel-Oberschule Heinz-Brandt-Oberschule Reinhold-Burger-Oberschule Tesla-Oberschule Hagenbeck-Oberschule Janusz-Korczak-Oberschule Hufeland-Oberschule Wilhelm-von-Humboldt-Schule (GemS) Poelchau-Oberschule Seite 1 Schulliste ISS - Stand 01.03.2010 Lfd. Nr. "neue BSN" 33 34 35 36 37 BSN (Schulnr) neu 04K02 04K03 04K04 04K05 04K06 zukünftige Schule Friedensburg-Schule (ISS) Robert-Jungk-Schule (ISS) Nelson-Mandela-Schule (ISS) 5. Schule (GemS)) Integrierte Sekundascrhule in der Schloßstraße 38 04K07 Integrierte Sekundarschule in der Eisenzahnstraße 39 40 41 42 43 44 45 04K08 05K01 05K02 05K03 05K04 05K05 05K06 Peter-Ustinov-Schule (ISS) Martin-Buber-Schule (ISS) Carlo-Schmid-Schule (ISS) Bertolt-Brecht-Schule (ISS) Heinrich-Böll-Schule (ISS) B.-Traven-Schule (GemS) Integrierte Sekundarschule in der Blumenstraße 46 05K07 Integrierte Sekundarschule im Lenther Steig 47 05K08 Integrierte Sekundarschule in der Jaczostraße 48 05K09 Integrierte Sekundarschule im Brunsbütteler Damm 49 50 51 52 53 54 06K01 06K02 06K03 06K04 06K05 06K06 John-F.-Kennedy-Schule (ISS) Wilma-Rudolph-Schule (ISS) Kopernikus-Schule (ISS) Bröndby-Schule (ISS) Johann-Thienemann-Schule (ISS) Gemeinschaftsschule in Steglitz-Zehlendorf, Am Rohrgarten/Tietzenweg 55 56 57 06K07 06K08 06K09 6. Schule (ISS) Max-von-Laue-Schule (ISS) Integrierte Sekundarschule Im Gehege 58 59 60 61 62 63 07K01 07K02 07K03 07K04 07K05 07K06 Sophie-Scholl-Schule (ISS) Carl-Zeiss-Schule (ISS) Gustav-Heinemann-Schule (ISS) Theodor-Haubach-Schule (ISS) Solling-Schule (ISS) Georg-von-Giesche-Schule (ISS) zukünftig e PLZ 10623 10707 10719 10629 14059 zukünftige Adresse Goethestr. 8-9 Sächsische Str. 58 Pfalzburger Str. 23 Sybelstr. 20-21 Schloßstr. 55A 14199 10709 10715 14057 13589 13581 13595 13587 13583 13585 13585 13629 13629 13595 13595 13591 13581 14167 14169 12163 12249 12167 12203 14163 12169 12203 14195 14163 10781 12305 12279 12305 12277 10779 Eisenzahnstr. 47-48 Kranzer Str. 3 (Fil.) Prinzregentenstr. 33 (Fil.) Kuno-Fischer-Str. 22 -26 Im Spektefeld 33 Lutoner Str. 15 -19 Wilhelmstr. 10 Am Forstacker 9-11 Recklinghauser Weg 26-32 Blumenstr. 13 Borchertweg 2 (Fil.) Lenther Steig 3-5 Lenther Steig 3-5 Jaczostr. 53/67 Jaczostr. 53/67 Brunsbütteler Damm 431 Seecktstr. 2 (Fil.) Teltower Damm 87-93 Am Hegewinkel 2A Lepsiusstr. 24-28 Dessauerstr. 63 Karl-Stieler-Str. 10 Tietzenweg 101 Am Rohrgarten 9 (Fil.) Lauenburger Str. 110 Dürerstr. 27 Im Gehege 6 Beuckestr. 25 (Fil.) Elßholzstr. 34-37 Barnetstr. 12-14 Waldsassener Str. 62 Grimmstr. 9-11 Alt-Marienfelde 52 Hohenstaufenstr. 47-48 Seite 2 Anlage 1 BSN (Schulnr) 2009 04T02 04T03 04T04 04T05 04V01 04R02 04R05 04R06 04H03 04R07 05T01 05T02 05T03 05T04 05T05 05H01 05R01 05H02 05R03 05H03 05R04 05H04 05R02 06T01 06T02 06T03 06T04 06H02 06H03 06G11 06R06 06R04 06R02 06R01 07T01 07T02 07T03 07V02 07V03 07R03 Name der Schule Friedensburg-Oberschule Robert-Jungk-Oberschule Nelson-Mandela-Schule 5. Schule (Gemeinschaftsschule) Oppenheim-Oberschule Elisabeth-Oberschule Otto-von-Guericke-Oberschule Marienburg-Oberschule Rudolf-Diesel-Oberschule Peter-Ustinov-Schule (Realschule) Martin-Buber-Oberschule Carlo-Schmid-Oberschule Bertolt-Brecht-Oberschule Heinrich-Böll-Oberschule B.-Traven-Oberschule Wilhelm-Leuschner-Oberschule Wolfgang-Borchert-Oberschule Heinrich-Hertz-Oberschule Johann-Georg-Halske-Oberschule Gottlieb-Daimler-Oberschule Wilhelm-Maybach-Oberschule Louise-Schroeder-Schule (Hauptschule) Gottfried-Kinkel-Oberschule John-F.-Kennedy-Schule Wilma-Rudolph-Oberschule Kopernikus-Oberschule Bröndby-Oberschule Johann-Thienemann-Oberschule Nikolaus-August-Otto-Oberschule Grundschule Am Rohrgarten 6. Schule (Realschule) Max-von-Laue-Oberschule Alfred-Wegener-Oberschule Beucke-Oberschule Sophie-Scholl-Oberschule Carl-Zeiss-Oberschule Gustav-Heinemann-Oberschule Theodor-Haubach-Oberschule Solling-Oberschule Georg-von-Giesche-Oberschule Schulliste ISS - Stand 01.03.2010 Lfd. Nr. "neue BSN" 64 BSN (Schulnr) neu zukünftige Schule 07K07 Integrierte Sekundarschule in der Ringstraße 65 07K08 Integrierte Sekundarschule am Grazer Platz 1 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 07K09 07K10 07K11 08K01 08K02 08K03 08K04 08K05 08K06 08K07 08K08 Riesengebirgs-Schule (ISS) Friedrich-Bergius-Schule (ISS) Hugo-Gaudig-Schule (ISS) Walter-Gropius-Schule (GemS) Hermann-von-Helmholtz-Schule (ISS) Otto-Hahn-Schule (ISS) Heinrich-Mann-Schule (ISS) Clay-Schule (ISS) Fritz-Karsen-Schule (GemS) Liebig-Schule (ISS) Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 77 08K09 Integrierte Sekundarschule in der Wildenbruchstr. 78 08K10 Integrierte Sekundarschule im Mariendorfer Weg 79 08K11 Integrierte Sekundarschule Britzer Damm 80 81 82 83 84 85 86 87 08K12 09K01 09K02 09K03 09K04 09K05 09K06 09K07 Kepler-Schule (ISS) Merian-Schule (ISS) Anna-Seghers-Schule (GemS) Fritz-Kühn-Schule (ISS) Isaac-Newton-Schule (ISS) Wilhelm-Bölsche-Schule (ISS) Hans-Grade-Schule (ISS) Gemeinschaftsschule in Treptow-Köpenick, Hänselstr./Plänterwald 88 89 90 91 92 93 09K08 09K09 10K01 10K02 10K03 10K04 Schule an der Dahme (ISS) Grünauer Schule (GemS) Rudolf-Virchow-Schule (ISS) Haeckel-Schule (ISS) 9. Schule (ISS) Gemeinschaftsschule in Marzahn-Hellersdorf Schleusinger Str./Liebensteiner Str. 94 95 10K05 10K06 Jean-Piaget-Schule (ISS) Klingenberg-Schule (ISS) zukünftig e PLZ 12105 12103 12159 10829 10823 12159 12101 12351 12353 12359 12353 12355 12359 12357 12045 12045 12047 12435 12049 12051 12053 12347 12359 12057 12555 12489 12526 12459 12587 12487 12435 12437 12557 12527 12679 12629 12689 12687 12687 12629 12683 BSN (Schulnr) zukünftige Adresse 2009 Ringstr. 103-106 07R05 Alt-Tempelhof 53-57 (Fil. ) 07H04 Otzenstr. 16-17 (Fil.) 07H03 Tempelhofer Weg 62 (Fil.) 07R02 Belziger Str. 43-51 07H02 Perelsplatz 6-9 07R01 Boelckestr. 58-60 07R04 Fritz-Erler-Allee 86 08T02 Wutzkyallee 68 08T03 Buschkrugallee 63 08T04 Gerlinger Str. 22 08T05 Bildhauerweg 9 08T06 Onkel-Bräsig-Str. 76-79 08T01 Efeuweg 34 08V01 Rütlistr. 41/45 08H02 Rütlistr. 41/45 08R01 Weserstr. 12 (Fil. ) 08G04 Wildenbruchstr. 53 08R05 Karlsgartenstr. 6 (Fil.) 08H01 Mariendorfer Weg 70 08H03 Kopfstr. 55 (Fil.) 08R02 Britzer Damm 164 08H05 Parchimer Allee 111 (Fil.) 08R03 Zwillingestr. 21 08H04 Hoernlestr. 80 09T05 Radickestr. 43 09T02 Dahmestr. 45 09R09 Zeppelinstr. 76 -80 09R06 Aßmannstr. 11 09R05 Heubergerweg 37 09R02 Am Plänterwald 17 09R01 Hänselstr. 14 (Fil.) 09G03 Glienicker Str. 24 -30 09H02 Walchenseestr. 40/ Regattastr. 809G28 Glambecker Ring 90 10T02 Luckenwalder Str. 53 10T06 Golliner Str. 2 10H09 Liebensteiner Str. 24 10T01 Schleusinger Str. 17 (Fil.) 10G06 Mittenwalder Str. 5 10H04 Alberichstr. 24 10R04 Seite 3 Anlage 1 Name der Schule Dag-Hammarskjöld-Oberschule Werner-Stephan-Oberschule Waldenburg-Oberschule Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule Riesengebirgs-Oberschule Friedrich-Bergius-Oberschule Hugo-Gaudig-Oberschule Walter-Gropius-Schule (Gesamtschule) Hermann-von-Helmholtz-Schule (Gesamtschule) Otto-Hahn-Schule (Gesamtschule) Heinrich-Mann-Schule (Gesamtschule) Clay-Schule (Gesamtschule) Fritz-Karsen-Schule (Gesamtschule) Liebig-Schule Rütli-Schule (Hauptschule) Heinrich-Heine-Schule (Realschule) Franz-Schubert-Schule (Grundschule) Röntgen-Schule (Realschule) Kurt-Löwenstein-Schule (Hauptschule) Thomas-Morus-Schule (Hauptschule) Zuckmayer-Schule (Realschule) Anna-Siemsen-Schule (Hauptschule) Alfred-Nobel-Schule (Realschule) Kepler-Schule (Hauptschule) Merian-Schule (Gesamtschule) Anna-Seghers-Schule (Gesamtschule) Fritz-Kühn-Schule (Realschule) Isaac-Newton-Schule (Realschule) Wilhelm-Bölsche-Schule (Realschule) Hans-Grade-Schule (Realschule) Sophie-Brahe-Schule (Realschule) Schule am Heidekampgraben (Grundschule) Schule an der Dahme (Hauptschule) Grünauer Schule (Grundschule) Rudolf-Virchow-Oberschule Haeckel-Oberschule 9. Schule (Hauptschule) Thüringen-Oberschule Bruno-Bettelheim-Grundschule Jean-Piaget-Oberschule Klingenberg-Oberschule Schulliste ISS - Stand 01.03.2010 Lfd. Nr. "neue BSN" 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 BSN (Schulnr) neu 10K07 10K08 10K09 10K10 11K01 11K02 11K03 11K04 11K05 11K06 11K07 zukünftige Schule Caspar-David-Friedrich-Schule (ISS) Johann-Julius-Hecker-Schule (ISS) Konrad-Wachsmann-Schule (ISS) Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule (GemS) Alexander-Puschkin-Schule (ISS) Mildred-Harnack-Schule (ISS) Werner-Seelenbinder-Schule (Schul- und Leistungssportzentrum Berlin) Gutenberg-Schule (ISS) Fritz-Reuter-Schule (ISS) Schule am Rathaus (ISS) Integrierte Sekundarschule in der Wustrower Straße 107 108 11K08 11K09 George-Orwell-Schule (ISS) Integrierte Sekundarschule in der Werneuchener Straße 109 110 111 112 113 114 115 12K01 12K02 12K03 12K04 12K05 12K06 12K07 Julius-Leber-Schule (ISS) Bettina-von-Arnim-Schule (ISS) Max-Beckmann-Schule (ISS) Paul-Löbe-Schule (ISS) Gustav-Freytag-Schule (ISS) Benjamin-Franklin-Schule (ISS) Integrierte Sekundarschule Alt-Wittenau 116 117 118 119 12K08 12K09 12K10 12K11 Greenwich-Schule (ISS) Carl-Benz-Schule (ISS) Carl-Bosch-Schule (ISS) Albrecht-Haushofer-Schule (ISS) zukünftig e PLZ 12629 12689 12627 12627 10315 10365 13053 13055 13059 10367 13051 13051 10319 13055 13053 13507 13435 13403 13407 13409 13509 13437 13437 13435 13467 13467 13503 zukünftige Adresse Alte Hellersdorfer Str. 7 Hohenwalder Str. 2 Geithainer Str. 12 Cottbusser Str. 23 Massower Str. 37 Schulze-Boysen-Str. 12 Fritz-Lesch-Str. 35 Sandinostr. 10 Prendener Str. 29 Rathausstr. 8 Wustrower Str. 26 Wustrower Str. 26 Sewanstr. 223 Werneuchener Str. 15 Malchower Weg 54 (Fil.) Treskowstr. 26-31 Senftenberger Ring 49 Auguste-Viktoria-Allee 37 Lindauer Allee 23-25 Breitkopfstr. 66-80 Sommerfelder Str. 5-7 Alt-Wittenau 8-12 Alt-Wittenau 8-12 Finsterwalder Str. 52 -54 Heidenheimer Str. 53-54 Frohnauer Str. 74-80 Kurzebracker Weg 40-46 Seite 4 Anlage 1 BSN (Schulnr) 2009 10R09 10R11 10R12 10G21 11T02 11T03 11T06 11T07 11T11 11H01 11H04 11R05 11R01 11R03 11H03 12H04 12T02 12T03 12H01 12R01 12R02 12H02 12R03 12H05 12R04 12H03 12R05 Name der Schule Caspar-David-Friedrich-Oberschule Johann-Julius-Hecker-Schule (Realschule) Konrad-Wachsmann-Schule (Realschule) Wolfgang-Amadeus-Mozart-Grundschule Alexander-Puschkin-Oberschule Mildred-Harnack-Oberschule Werner-Seelenbinder-Schule (Schul- und Gutenberg-Oberschule Fritz-Reuter-Schule (Gesamtschule) Oberschule am Rathaus Keith-Haring-Oberschule Vincent-van-Gogh-Schule (Realschule) George-Orwell-Oberschule Philipp-Reis-Oberschule Paul-Schmidt-Oberschule (Hauptschule) Julius-Leber-Oberschule Bettina-von-Arnim-Oberschule Max-Beckmann-Oberschule Paul-Löbe-Oberschule Gustav-Freytag-Oberschule Benjamin-Franklin-Oberschule Johannes-Lindhorst-Oberschule Max-Eyth-Oberschule Greenwich-Oberschule Carl-Benz-Oberschule Carl-Bosch-Oberschule Albrecht-Haushofer-Oberschule Anlage 2 Übersicht der geplanten Ganztagsformen zum Schuljahr 2010/2011 (ohne Gesamtschulen) 13.07.2010 Region Anzahl gebundener GT offener GT 01 Mitte 02 FriedrichshainKreuzberg 03 Pankow 04 CharlottenburgWilmersdorf 05 Spandau 06 SteglitzZehlendorf 07 TempelhofSchöneberg 08 Neukölln 09 TreptowKöpenick 10 MarzahnHellersdorf 11 Lichtenberg 12 Reinickendorf gesamt 6 5 - teilgebundener GT 1 6 2 4 - 10 5 1 4 3 - 1 2 4 3 - 1 4 4 - - 8 1 2 5 6 2 - 4 7 2 4 1 7 1 2 4 4 6 71 1 26 14 4 5 31 SenBildWiss II B Anlage3 bisher. Schulen Zügigkeit Neues Ufer 6 Turmstr. 86 Ofener Str. 6 Ravenestr. 11 -12 01H02 4 01V02 4 Gartenstr. 10 -17 Stephanstr. 27 Pankstr. 18-19 Ofener Str. 6 01R01 01R04 + 01H03 01R05 + 01H06 01R07 + 01H04 4 4 4 4,5 Berolinastr. 8 Pankstr. 70 Stephanstr. 2 Grüntaler Str. 5 Lütticher Str. 47-48 Stralsunder Str. 57 Bemerkungen I-Planung 2009-2013 Konjunkturprogramm II SSP 2009 + 2010 in EUR 1.170.000 GemS neuer Standort Standortaufgabe s. 01R07 Standortwechsel 01V02 390.000 680.000 1.594.000 109.000 1.190.000 3.461.000 01R04 + 01H03 01R05 + 01H06 01R07 + 01H04 Standortaufgabe für Sek I Umzug nach Ravenestr. 11-12 01T02 01T03 01T04 01T06 4 4 4 5 971.000 Straße bisher. Schulen Zügigkeit Weinstr.3 (bish. Eckertstr.) Wilhelmstr. 117 Bergmannstr. 64 Graefestr. 85-88 Fraenkelufer 18 Skalitzer Str. 55 02H01 4 Investitionspakt 2.702.000 02H03 + 02R04 neu + 02H06 4 4 Aufh.02H04 in 09/ SDS 1.000.000 02H07 + 02H02 4 Modersohnstr. 53 Eckertstr.16 (bish.Weinstr.) Lausitzer Pl. 9 02R01 02R02 4 4 StUO BIQ 693.000 2.580.000 Rüdersdorfer Str. 20-28 Blücherstr. 46-47 Tempelhofer Ufer 15 Gneisenaustr. 7 02T01 02T02 02T03 02T04 4 6 6 4 GemS, zus. mit James-Krüss-G 1.000.000 SDS 345.000 Bemerkungen 540.000 in EUR 858.000 2.100.000 UEP GemS 877.800 820.000 155.000 811.000 682.000 122.000 165.000 805.000 1.450.000 2.400.000 3.150.000 Friedrichshain-Kreuzberg Schul-Nr. Schul-Nr. Schulname neu alt bisherige Hauptschulstandorte 02K05 02H01 Heinr.-Ferd.-Eckert-O. 02K08 02H02 Carl-Friedrich-Zelter-O. 02K10 02H03 Ferdinand-Freiligrath-O. 02K09 (02H04) (ehem. Friedrich-Ludwig-Jahn-O.) 02K09 02H06 Stadt-als-Schule Berlin 02K08 02H07 Eberhard-Klein-Oberschule bisherige Realschulstandorte 02K06 02R01 Emanuel-Lasker-Obersch. 02K07 02R02 Georg-Weerth-Oberschule 02K10 02R04 Borsig-Oberschule bisherige Gesamtschulstandorte 02K01 02T01 Ellen-Key-Oberschule 02K02 02T02 Carl-von-Ossietzky-Oberschule 02K03 02T03 Hector-Peterson-Oberschule 02K04 02T04 Lina-Morgenstern-Oberschule Straße Mitte Schul-Nr. Schul-Nr. Schulname neu alt bisherige Hauptschulstandorte 01K04 01H02 Heinrich-von-Stephan-Oberschule 01K09 01H03 Breitscheid-Oberschule 01K08 01H04 Hans-Bredow-Oberschule 01K06 01H06 Theodor-Plievier-Oberschule bisherige Realschulstandorte 01K07 01R01 Hemingway-Oberschule 01K09 01R04 Hedwig-Dohm-Oberschule 01K06 01R05 Herbert-Hoover-Oberschule 01K08 01R07 Winkelried-Oberschule bisherige Standorte verbundener Haupt- und Realschulen Berolina-Oberschule 01K10 01V02 Oberschule am Brunnenplatz bisherige Gesamtschulstandorte 01K05 01T02 Moses-Mendelssohn-Oberschule 01K01 01T03 Willy-Brandt-Oberschule 01K02 01T04 Ernst-Schering-Oberschule 01K03 01T06 Ernst-Reuter-Schule Gemeinschaftsschulfonds (GemS) Finanzierung von Baumaßnahmen an künftigen Sekundarschulen Investitionspakt SDS, UEP etc. Stand: März 2010 gedruckt am 13.07.2010