Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
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Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr EU-Verkehre Frankreich Einführung der „Ecotaxe“ bleibt offen Im Oktober 2013 entschied die französische Regierung, die Einführung der „Ecotaxe“ auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Vorausgegangen waren heftige Proteste von Landwirten und Fischern, vor allem aus der Bretagne, die eine Verteuerung ihrer Waren durch die Einführung der neuen Maut mit dem Namen Ecotaxe befürchteten. Bei den zum Teil gewalttätigen Protestaktionen wurden mehrere bereits aufgestellte Kontrollbrücken des neuen Mautsystems zerstört. Die Einführung der Ecotaxe war bereits im Jahr 2009 von der französischen Regierung unter Präsident Sarkozy beschlossen worden. Vorgesehen war, ab Mitte 2013 auf etwa 5 000 Kilometern Nationalstraßen und 10 000 Kilometern Départementstraßen eine kilometerabhängige Mautgebühr für Lkw ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) zu erheben. Aufgrund technischer Verzögerungen des Mautbetreibers Ecomouv musste der Einführungstermin der Ecotaxe mehrfach verschoben werden. Zuletzt war der 01.01.2014 als Einführungstermin vorgesehen. Eine wesentliche Zusage der französischen Regierung gegenüber dem französischen Straßentransportgewerbe im Zusammenhang mit der Einführung der Ecotaxe bestand darin, eine gesetzliche Grundlage zur Überwälzung der neuen Straßenbenutzungsgebühr auf den Auftraggeber einzuführen. So sollte, abhängig von der Region, ein gesetzlich festgelegter prozentualer Aufschlag auf die Frachtrate erhoben werden. Mit dem Verschieben der Ecotaxe auf unbestimmte Zeit begibt sich die französische Regierung in ein Dilemma. Auf der einen Seite steht die aufgebrachte Bevölkerung, die eine Einführung neuer Abgaben ablehnt. Andererseits be- deutet ein Verzicht auf die Ecotaxe erhebliche Einnahmenausfälle und Kosten. So sollte die Ecotaxe nicht nur 1,2 Mrd. Euro pro Jahr in die französischen Staatskassen spülen. Darüber hinaus werden zusätzliche Vertragsstrafen in Milliardenhöhe fällig, wenn der französische Staat seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Mautbetreiber Ecomouv nicht erfüllt und die Ecotaxe aufgibt. Die damalige französische Regierung hatte vor diesem Hintergrund eine Untersuchungskommission ins Leben gerufen, die die vertraglichen Bedingungen mit Ecomouv genauestens untersuchen sollte. Die im Rahmen einer Regierungsumbildung im März 2014 vom französischen Staatspräsidenten Hollande neu ernannte Umweltministerin, Ségolène Royal, der seitdem auch das Verkehrsressort unterstellt ist, kündigte zunächst an, die Ecotaxe nicht mehr einführen zu wollen. Im Frühsommer 2014 beschloss die französische Regierung schließlich zum 1. Januar 2015 eine abgewandelte Ecotaxe unter dem Namen „péage de transit“ einzuführen. Die neuen Pläne sehen vor, anstatt auf 15 000 Straßenkilometern nun nur noch auf etwa 4 000 Kilometern eine Lkw-Mautgebühr zu erheben. Schwierige Marktlage in Frankreich Die anhaltende Wirtschaftskrise in Frankreich wirkt sich direkt auf die wirtschaftliche Situation des französischen Transportgewerbes aus. Die französischen Transport- und Logistikunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund des intensiven Wettbewerbs auf dem EU-Verkehrsmarkt zunehmend aus internationalen Verkehren zurückgezogen und ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf nationale Verkehre verlagert. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise verliefen allerdings auch die nationalen Verkehre in den vergangenen Jahren rückläufig. In der Folge ist die Anzahl der Insolvenzen und Geschäftsaufgaben im Bereich des französischen Straßengütertransports stark gestiegen. Für das 139 laufende Jahr wird in Frankreich mit einem weiteren Rückgang der Transportmengen gerechnet. aufwies und somit EU-rechtlich die Möglichkeit bestand, die Kfz-Steuer deutlich abzusenken. Die Konkurrenz aus den Ländern, die seit dem Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, bereitet dem französischen Transportgewerbe erhebliche Probleme. So bestätigt der von der EU-Kommission vorgelegte Kabotagebericht aus dem Jahr 2014, dass Frankreich nach Deutschland das zweitwichtigste Kabotageland ist. Nach EU-Schätzungen finden 29 Prozent aller Kabotageverkehre in Frankreich statt. Zusätzlich belastet werden vor allem ausländische Fahrzeughalter, die bisher abgabenfrei das britische Straßennetz nutzen konnten. Abhängig von der Fahrzeugkategorie werden pro Tag zwischen 1,70 und zehn britischen Pfund erhoben. Mit dem Vertrieb und der Verwaltung der Schwerverkehrsabgabe für ausländische Lkw beauftragte die britische Regierung das Privatunternehmen Northgate Public Services. Dieses soll dafür sorgen, dass ausländische Fahrzeughalter die Gebühr an Verkaufsstellen, online oder per Telefon entrichten können. Die französischen Transportverbände lobten in diesem Zusammenhang das Engagement des französischen Verkehrsministers gegen unlauteren Wettbewerb im Straßentransport in Europa. So versprach Frédéric Cuvillier, sich für eine Angleichung der sozialen Standards innerhalb der EU einzusetzen und kündigte eine Verschärfung der Kontrollen des Straßengüterverkehrs hinsichtlich der Einhaltung der europäischen Regelungen, wie z. B. im Bereich der Kabotage, an. Nach der Umbildung der französischen Regierung im März 2014 befürchtet das französische Transportgewerbe allerdings, dass Fragen des Straßentransports innerhalb des neuen französischen Kabinetts weniger Gewicht haben werden. So blieb der bisherige Verkehrsminister Frédéric Cuvillier der neuen Regierung zwar erhalten, allerdings nicht mehr als Minister, sondern im Rang eines Staatssekretärs, der der Ministerin für Umwelt und Energie untergeordnet ist. Großbritannien Neue Straßenbenutzungsgebühr für Lkw Zum 01.04.2014 führte die britische Regierung erstmals eine flächendeckende zeitabhängige Schwerverkehrsabgabe für alle Lkw über 12 t zGM ein. Britische Fahrzeughalter zahlen die Schwerverkehrsabgabe als Jahresgebühr zusammen mit der Kfz-Steuer. Im Gegenzug wurde die Kfz-Steuer für in Großbritannien zugelassene Nutzfahrzeuge entsprechend gesenkt. Dies war möglich, da Großbritannien im europäischen Vergleich für Lkw bisher relativ hohe Kfz-Steuersätze 140 Dem BGL wurden keine größeren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Schwerverkehrsabgabe in Großbritannien berichtet. Einige Transportunternehmen bemängelten jedoch, dass eine Fahrzeugregistrierung für das System erst sehr kurz vor dem Mautstart möglich war, und berichteten von einer anfänglichen Überlastung des Online-Einbuchungsportals. Höheres Aufkommen am Eurotunnel Seit nunmehr 20 Jahren verbindet der Eurotunnel Großbritannien mit dem europäischen Festland. Im Jahr 2013 konnte der Lkw-Frachtshuttle des Eurotunnels weitere Marktanteile gegenüber den Fähren gewinnen. So wuchs die Anzahl der durch den Eurotunnel beförderten Lkw im Jahr 2013 um elf Prozent gegenüber dem Vorjahr an. Trotz eines Aufkommensrückgangs reagierten die konkurrierenden Fährgesellschaften mit einer Aufstockung der Kapazitäten am Ärmelkanal. Dies führte zu einer weiteren Verschärfung der Wettbewerbssituation zwischen dem Eurotunnelbetreiber und den Fährgesellschaften. Wettbewerbsbehörden prüfen Übernahme von MyFerryLink Nach der Insolvenz der Fährgesellschaft Sea France im Jahr 2012 übernahm die Eurotunnelbetreibergesellschaft deren drei Schiffe und betreibt nun unter dem Namen MyFerryLink eine eigene Fährverbindung über den Ärmelkanal. Die britische Wettbewerbsbehörde sah in der Übernahme der früheren SeaFrance-Fähren durch den Konkurrenten Eurotunnel eine mögliche Gefährdung des freien und fairen Wettbewerbs. Eurotunnel begründet das Betreiben einer eigenen Fährgesellschaft mit dem Beförderungsverbot für bestimmte Gefahrgüter im Eurotunnel. Eurotunnelkunden, die Gefahrgut befördern, könnten so auf eigene Fährschiffe ausweichen. Schließlich untersagte die britische Wettbewerbsbehörde im Sommer 2014 den Betrieb von MyFerryLink durch den Eurotunnel. Daraufhin kündigte Eurotunnel an, gerichtlich gegen das Urteil der britischen Wettbewerbsbehörde vorzugehen. Spanien Leichte Erholung der spanischen Wirtschaft Im ersten Quartal des Jahres 2014 konnte die spanische Wirtschaft erstmals seit Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 ein nennenswertes Wirtschaftswachstum verzeichnen. So legte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal des Jahres 2014 nach Schätzungen der spanischen Zentralbank um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal zu. Bereits seit Mitte 2013 ist – nach der schweren Rezession – eine Trendwende erkennbar. So stieg die Binnennachfrage seitdem leicht an. Auch ausländische Unternehmen investieren zunehmend in Spanien. Als Gründe dafür werden unter anderem die in den vergangenen Jahren gesunkenen Lohnkosten, die mit einer Zunahme der Produktivität einhergingen, genannt. Die Reformen der spanischen Regierung hinsichtlich des Kündigungsschutzes und anderer in der Vergangenheit restriktiver Arbeitsgesetze beginnen nach Ansicht von Wirtschaftsexperten zu greifen. Dramatisch ist allerdings die nach wie vor sehr hohe Arbeitslosenquote. Im Zuge der Wirtschaftskrise mussten viele spanische Transport- und Logistikunternehmen ihren Betrieb aufgeben. So sind in den vergangenen Jahren vor allem tausende Kleinstunternehmen vom Markt verschwunden. Auch an den spanischen Autobahngesellschaften ging die Wirtschaftskrise nicht spurlos vorbei. Auf Grund erheblicher Aufkommensrückgänge meldeten in den vergangenen Jahren mehrere spanische Autobahngesellschaften Konkurs an. Die spanische Regierung erwägt nun einen Rettungsplan für die notleidenden Autobahngesellschaften, indem diese in einen staatseigenen Konzern überführt werden sollen. EuGH erklärt Sondersteuer auf Dieselkraftstoffe für rechtswidrig In einigen Regionen Spaniens wurde zwischen dem 01.01.2002 und dem 31.12.2012 auf Kraftstoffe im Einzelhandelsverkauf eine Sondersteuer (Céntimo Sanitario) erhoben. Die Treibstoffabgabe wurde in mehreren Autonomen Regionen Spaniens zur Finanzierung des Gesundheitssystems eingeführt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in seinem Urteil vom 27.02.2014 die Unzulässigkeit der Abgabe fest, da sie gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Grundsätzlich besteht damit ein Anspruch auf Rückerstattung der rechtswidrigen Sondersteuer auf Kraftstoffe. Allerdings weist das spanische Rückerstattungsverfahren für ausländische Fahrzeughalter einige restriktive Einschränkungen auf. So muss das beantragende Unternehmen eine spanische Steuernummer nachweisen, über die ausländische Unternehmen in der Regel nicht verfügen. Eine Rückerstattung ist daher in der Praxis nur über einen spanischen Anwalt oder einen anderen spanischen Vermittler gegen Kostenübernahme möglich. Der BGL intervenierte in dieser Angelegenheit bei der EU-Kommission und bat um eine Prüfung des spanischen Erstattungsverfahrens auf Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot von Gebietsfremden. Italien Streikaktionen des Transportgewerbes führten zu Behinderungen Im Herbst 2013 riefen mehrere Verbände des italienischen Straßentransport- und Logistikgewerbes zu einem mehrtägigen landesweiten Streik auf. Begründet wurden diese mit der anhaltend 141 schwierigen Situation der italienischen Transportunternehmen. So forderten die Verbände staatliche Unterstützungsmaßnahmen für das Straßentransportgewerbe angesichts steigender Kosten und niedrigerer Rückerstattungsbeiträge auf die Treibstoffsteuern. Auch die zunehmenden Kabotagebeförderungen ausländischer Konkurrenten stellen eine starke Belastung für das italienische Transportgewerbe dar. Des Weiteren wurden die italienischen Behörden aufgefordert, die Einhaltung der im Jahr 2012 eingeführten gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttarife zu kontrollieren. Wenige Tage vor dem angekündigten Streiktermin fand Anfang Dezember 2013 ein Gespräch zwischen den Transportverbänden und dem Verkehrsminister statt. Nachdem der italienische Verkehrsminister eine Überprüfung der Forderungen des Gewerbes zusagte, setzten die meisten italienischen Verbände den Streikaufruf bis auf Weiteres aus. So versprach der Verkehrsminister, eine Nachbesserung hinsichtlich der Mineralölsteuerrückerstattung zu prüfen, und sicherte eine schärfere Kontrolle ausländischer Konkurrenten zu. Letztlich hielt nur der Verband TrasportoUnito, der vor allem kleinere und mittlere selbstfahrende Unternehmen vertritt, an der Streikaufforderung für die Zeit vom 09. bis 13.12.2013 fest. In der Folge kam es zu Verkehrsbehinderungen durch Blockaden mit Schwerpunkten in Süditalien sowie der Provinz Ligurien. Im Vergleich zu den von TrasportoUnito bereits im Jahr 2012 organisierten Straßenblockaden wurden bei der Streikaktion im Dezember 2013 nur wenige deutsche Fahrzeuge in den Blockaden festgehalten. Der BGL hatte seine Mitglieder bereits im Vorfeld ausführlich vor möglichen Behinderungen durch die Streikaktionen gewarnt. Erhöhung der Autobahngebühren sorgt für Unmut Wie bereits seit Jahren gängige Praxis, erhöhten die italienischen Autobahngesellschaften auch im Jahr 2014 zum 1. Januar die Autobahngebühren. In diesem Jahr kritisierten die italienischen Organisationen des Straßentransports die Mauterhöhung als unangemessen hoch. So wurden die Gebühren um durchschnittlich 3,9 Prozent 142 und auf einigen italienischen Autobahnen sogar um mehr als acht Prozent angehoben. Das italienische Transportgewerbe wies darauf hin, dass vor allem die sehr stark vertretenen Kleinunternehmen diese zusätzlichen Kosten nicht mehr tragen könnten. Der Verkehrsminister versicherte den Betroffenen, er werde prüfen lassen, ob Rabatte auf die italienischen Mautgebühren für Vielfahrer eingeführt werden könnten. Italienische Wirtschaftsexperten sehen allerdings eine Einführung von Mautrabatten – angesichts der klammen Staatskassen – als wenig realistisch an. Wirtschaftslage in Italien nach wie vor schwierig Nach einem Einbruch des BIP infolge der Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 um minus 1,2 Prozent und im Jahr 2009 um minus 5,5 Prozent war Italien in den Folgejahren zunächst auf einem Weg der Stabilisierung. In den Jahren 2012 und 2013 schrumpfte die Wirtschaftsleistung jedoch erneut um jeweils etwa zwei Prozent. Italien befindet sich weiterhin in einer Rezession. Aufgrund der schlechten Binnennachfrage verzeichneten die Importe nach Italien im Jahr 2013 einen Rückgang von 5,5 Prozent. Die Exporte aus Italien, die sich in den Jahren 2011 und 2012 erholt hatten, blieben im Jahr 2013 nahezu unverändert. Dies bekommen auch deutsche Transportunternehmen, die im Italienverkehr tätig sind, deutlich zu spüren. Angesichts der bereits seit mehreren Jahren andauernden Wirtschaftskrise bestehen im Italienverkehr Kapazitätsüberhänge, die zu weiter sinkenden Marktpreisen geführt haben. Niederlande Hohe Insolvenzquote im Transport- und Logistiksektor Seit einigen Jahren steckt die niederländische Wirtschaft in einer Rezession. Das BIP war in den vergangenen beiden Jahren rückläufig. Das Haushaltsdefizit für das Jahr 2013 lag über dem zulässigen EU-Grenzwert von drei Prozent. Probleme bereitet vor allem der schrumpfen- de Binnenkonsum in den Niederlanden. Des Weiteren ist die niederländische Wirtschaft stark exportabhängig und somit direkt betroffen von dem allgemeinen Rückgang der Nachfrage im europäischen Ausland. Experten erwarten allerdings für das Jahr 2014 eine leichte Erholung der Wirtschaft. Die Rezession hat auch direkt auf das niederländische Transport- und Logistikgewerbe durchgeschlagen. So ist die Zahl der Insolvenzen innerhalb des Transport- und Logistikgewerbes in den vergangenen beiden Jahren stark gestiegen. Der Preisdruck aufgrund der hohen Lohnkosten in den Niederlanden und wegen der Konkurrenz aus dem Ausland bereitet dem niederländischen Transport- und Logistikgewerbe zunehmend Schwierigkeiten. Für die niederländische Wirtschaft und somit auch für das Transport- und Logistikgewerbe nimmt der Hafen Rotterdam traditionell eine Schlüsselposition ein. Um konkurrenzfähig zu bleiben, soll der größte Hafen Europas in den kommenden Jahren kontinuierlich ausgebaut werden. In den vergangenen Jahren konnten 2 000 Hektar neues Land aus dem Meer gewonnen und darauf das neue Hafengebiet Maasvlakte 2 gebaut werden. Mit Maasvlakte 2 erweitert sich die Fläche des Rotterdamer Hafens um etwa 20 Prozent. Auf dem neuen Gebiet sollen bis zum Jahr 2033 umfangreiche Containerterminals gebaut werden, die für die großen Containerschiffe der neuesten Generation geeignet sind. Im Jahr 2013 konnte der erste Containerterminal auf der Maasvlakte 2 in Betrieb genommen werden. Mit der Erweiterung möchte der Hafen Rotterdam seine Marktstellung innerhalb der großen Häfen in Westeuropa weiter stärken. Belgien Einführung einer Lkw-Maut im Jahr 2016 Nach vielen Jahren der politischen Diskussion einigten sich im Jahr 2013 die in Belgien für die Mauterhebung zuständigen Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel auf die Einführung einer gemeinsamen Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Die zunächst angedachte gleichzeitige Ein- führung einer Pkw-Vignette wurde aufgrund der zu geringen Einnahmeprognosen zwischenzeitlich fallen gelassen. Die drei Regionen einigten sich schließlich auf die Einführung einer kilometerabhängigen Maut für Lastkraftwagen ab dem 01.01.2016. Vorgesehen ist ein satellitengestütztes Mautsystem auf dem hochrangigen belgischen Straßennetz. Im Mai 2014 erhielt das sky-waysKonsortium den Zuschlag für die Einrichtung und Erhebung der belgischen Maut für eine Zeitdauer von zwölf Jahren. Transportgewerbe veröffentlicht vor Parlamentswahlen Memorandum Vor den belgischen Parlamentswahlen im Mai 2014 forderte das belgische Transportgewerbe in einem umfangreichen Memorandum für die kommende Legislaturperiode strukturelle Veränderungen im Bereich des Straßengüterverkehrs. So stellt das belgische Transportgewerbe fest, dass die Transportleistung der belgischen Transportunternehmen von den Jahren 2004 bis 2012 in Tonnenkilometern insgesamt um 47,8 Prozent zurückgegangen ist. Im grenzüberschreitenden Verkehr wurde sogar ein Rückgang von 63,2 Prozent ermittelt! Das belgische Transportgewerbe führt diese Entwicklung auf die ausländische Konkurrenz sowie auf die schlechte konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahre zurück. Aufgrund der hohen Kosten für belgische Unternehmen im Vergleich zu Unternehmen aus den EUBeitrittsstaaten, aber auch zu anderen europäischen Nachbarstaaten, klagt das belgische Transportgewerbe über mangelnde Konkurrenzfähigkeit und fordert daher vor allem im sozialen und fiskalischen Bereich eine EU-weite Harmonisierung. Des Weiteren fordern die belgischen Transportverbände einen politischen Aktionsplan zu Gunsten des Transportgewerbes. So soll unter anderem eine gesetzliche Regelung bei Zahlungsausfällen des Auftragsgebers eingeführt werden, die eine Übernahme der Frachtkosten durch den Absender oder Empfänger gewährleisten soll. Des Weiteren setzt sich das belgi- 143 sche Transportgewerbe für ein gesetzliches Zahlungsziel von 30 Tagen sowie für die Einführung einer gesetzlichen Dieselpreisgleitklausel ein. Dänemark Baubeginn der Fehmarnbelt querung im Jahr 2015 Bereits vor Jahren wurde in einem Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark der Bau einer festen Querung für den Schienen- und Straßenverkehr über den Fehmarnbelt vertraglich festgelegt. Nach aktuellem Stand soll ein 19 Kilometer langer Tunnel die dänische Insel Lolland mit der deutschen Insel Fehmarn verbinden. Vor dem Hintergrund geänderter Umwelt- und Sicherheitsanforderungen mussten zwischenzeitlich die baulichen Anforderungen an die Umsetzung der Querung angepasst werden. Die zunächst angedachte Kombination aus einer Tunnel- und Brückenquerung wurde zu Gunsten eines Absenktunnels geändert. Dies wird zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Umsetzung des Fehmarnbelt-Projektes führen. Mit einem Baubeginn der Fehmarnbeltquerung wird im Jahr 2015 gerechnet. Die Planer der neuen Verkehrsverbindung zwischen Dänemark und Deutschland sind zuversichtlich, den vorgesehenen Fertigstellungstermin im Jahr 2021 einhalten zu können. Auch auf Grund der erhöhten Umwelt- und Sicherheitsanforderungen haben sich die ursprünglich geplanten Baukosten für die Fehmarnbeltquerung beträchtlich erhöht. Experten gehen davon aus, dass ähnlich wie beim Eurotunnel zwischen Großbritannien und Frankreich auch nach Fertigstellung des Fehmarnbelttunnels weiterhin Fährverbindungen als kostengünstige Alternative für weniger zeitempfindliche Güterbeförderungen sowie für Beförderungen von Gefahrgut bestehen bleiben. Zwischenzeitlich wurden in Dänemark auch kritische Stimmen laut, die bezweifeln, ob die prognostizierten Nutzerzahlen für einen FehmarnbeltTunnel tatsächlich erreicht werden. In diesem Fall würden die Berechnungen zur Finanzierung des Bauwerks nicht aufgehen und der dänische Steuerzahler würde belastet. 144 Ausflaggung dänischer Transportunternehmen nach Deutschland Bereits vor Jahren haben dänische Transportunternehmen damit begonnen, ihre Fahrzeugflotten ins benachbarte Deutschland auszuflaggen. In den vergangenen Monaten tauchten Berichte auf, nach denen es sich bei einigen dieser Firmen um so genannte Briefkastenfirmen handeln soll. Aus Kostengründen würden diese ihre Fahrzeuge in Deutschland zulassen, jedoch von dänischen Büros aus disponiert. Begründet wird dieses Verhalten damit, dass die Personalkosten, Steuern und Sozialkosten im grenznahen Raum auf deutscher Seite wesentlich niedriger seien als in Dänemark. Europaabgeordnete aus Deutschland und Dänemark forderten die EU-Kommission auf, mitzuteilen, ob der Betrieb dieser Firmen mit EU-Recht vereinbar ist. Die deutschen Behörden wurden anschließend aufgefordert, eine genauere Überprüfung entsprechender Firmenkonstrukte vorzunehmen. Schweden Schwedisches Transportgewerbe fordert Kontrolle der Kabotage Angesichts der festgestellten Zunahme der Kabotagebeförderungen von EU-Transportunternehmen in Schweden hat das schwedische Transportgewerbe die Regierung aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um illegale Kabotagebeförderungen aufzudecken. So fordert das schwedische Transportgewerbe, bei Verstößen gegen die Kabotagevorschriften gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 die Sanktionen auf 60 000 Schwedische Kronen (ca. 6 500 Euro) zu erhöhen. Des Weiteren sollen das Kontrollpersonal aufgestockt und die Anzahl der Kontrollen in Schweden erhöht werden. Österreich Transportgewerbe klagt gegen Mauterhöhung Die österreichische Regierung setzte zum Jahreswechsel 2014 eine Erhöhung der Lkw-Mautsätze um durchschnittlich 8,35 Prozent um. Neben der jährlichen Anpassung an die Inflationsrate, der so genannten Valorisierung, um 2,5 Prozent wurden weitere Erhöhungen beschlossen, die auf eine geänderte Gewichtung der Mauttarife nach Schadstoffklassen zurückzuführen sind. So zahlen seit 01.01.2014 Lkw der Schadstoffklassen Euro 0 bis Euro III einen Zuschlag zwischen 12 und 18 Prozent auf den Grundmauttarif. Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro IV und Euro V müssen seit Jahresbeginn einen Zuschlag von fünf Prozent entrichten. Der bisher gewährte Abschlag auf den Grundtarif für EEV- und Euro VI-Fahrzeuge wurde deutlich verringert. In Anbetracht der von den Unternehmen erst vor Kurzem getätigten Investitionen in EEV- und Euro VI-Lkw wurde die Mautanhebung vom österreichischen Transportgewerbe schärfstens kritisiert. Des Weiteren vertritt das österreichische Transportgewerbe die Auffassung, dass die neuen Mauttarife gegen die Richtlinie 1999/62/EG verstoßen, und reichte bei den zuständigen österreichischen Gerichten Klage gegen die Mauttariferhöhung 2014 ein. Die EU-Wegekostenrichtlinie sieht vor, dass die Mauttarife sich ausschließlich an den Kosten für den Bau und den Unterhalt der Infrastruktur orientieren dürfen. Ein Wegekostengutachten als Grundlage für die Berechnung der Mauthöhe wurde von der österreichischen Regierung nicht vorgelegt. Zusätzlich intervenierte das österreichische Transportgewerbe auch bei der EU-Kommission gegen die neuen Mautsätze. Derzeit ist noch offen, ob die Klage von den österreichischen Gerichten angenommen wird. Der BGL wird den Rechtsstreit weiter verfolgen, um seinen angeschlossenen Unternehmen gegebenenfalls weitere Empfehlungen zur Wahrung von Ansprüchen geben zu können. Politik fordert flächendeckende Lkw-Maut In der Diskussion um zusätzliche Einnahmen für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur haben einzelne Bundesländer Österreichs eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle bisher mautfreien Bundesstraßen gefordert. Die Einnahmen möchten Landes- und Lokalpolitiker Infrastrukturmaßnahmen auf Gemeinde- und Landesebene verwenden. Nach Ansicht der Landesund Lokalpolitiker würde eine entsprechende Maßnahme Ausweichverkehre von mautpflichtigen Straßen auf mautfreie Straßen verhindern. Angesichts der steigenden Einnahmen der staatlichen Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) lehnt das österreichische Transportgewerbe diese Forderung strikt ab. Hinzu kommt, dass die ASFINAG nicht ihre gesamten Einnahmen in die Straßeninfrastruktur investiert, sondern bereits heute einen Teil ihrer Einnahmen an den allgemeinen Staatshaushalt abliefern muss. Transportunternehmen drängen auf eine Abschaffung der 60 km/h-Beschränkung in den Nachtstunden In der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde im Jahr 1995 eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen und Bundesstraßen für Lkw über 7,5 t zGM in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr festgelegt. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung, die ursprünglich als Lärmschutzmaßnahme dienen sollte, ist nach Auffassung des österreichischen Transportgewerbes nicht mehr zeitgemäß. Lkw erfüllen heute bessere Lärmstandards und sind daher wesentlich leiser als vor fast 20 Jahren. Des Weiteren sind moderne Lkw-Motoren auf Geschwindigkeiten von 80 km/h ausgelegt. Bei dieser Geschwindigkeit ist der Schadstoffausstoß am geringsten. Nach Auffassung des österreichischen Verkehrsgewerbes führt die veraltete Regelung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in den Nachtstunden damit zu einem erhöhten Schadstoffausstoß. Des Weiteren bestehe auf Grund der großen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Pkw und Lkw in der Nacht ein erhöh- 145 tes Verkehrssicherheitsrisiko. Per Unterschriftenliste bekräftigte der österreichische Fachverband seine Forderung, die maximale Höchstgeschwindigkeit für Lkw während der Nachtstunden auf 80 km/h anzuheben. Polen Polnische Transportunternehmen belegen Spitzenposition bei den Kabotageverkehren Bereits seit einigen Jahren weisen polnische Transportunternehmen die höchsten Transportleistungen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr auf und haben die Niederlande als größte Transportnation der EU abgelöst. Darüber hinaus stellte die EU-Kommission in ihrem Bericht zum Kabotageverkehr in der EU im Frühjahr 2014 fest, dass polnische Fahrzeuge mit weitem Abstand Spitzenreiter auch bei der Durchführung von Kabotageverkehren in der EU sind. So werden 24 Prozent aller in der EU durchgeführten Kabotageverkehre von Fahrzeugen mit polnischen Kennzeichen durchgeführt. Der Anteil der Kabotageverkehre ausländischer Fahrzeuge in Polen beträgt laut EU-Statistik hingegen weniger als 0,5 Prozent aller Kabotageverkehre in der EU. Auch in Deutschland konnten die polnischen Fahrzeuge ihre Marktanteile deutlich ausbauen. So führten polnische Fahrzeuge mit Abstand die meisten mautpflichtigen Kilometer aller ausländischen Fahrzeuge auf mautpflichtigen Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland durch. Im Jahr 2013 lag der Anteil polnischer Fahrzeuge an den geleisteten Mautkilometern bei 11,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die polnischen Fahrzeuge ihre in Deutschland gefahrenen Mautkilometer nochmals um 10,3 Prozent steigern. Polen erweitert mautpflichtiges Straßennetz Polen unternahm in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen, um das Straßennetz weiter auszubauen. Zum Zeitpunkt des EU-Beitritts im Jahr 2004 war der Anteil der Autobahnen und Schnellstraßen am gesamten Straßennetz in Polen 146 im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr gering. Das Straßennetz entsprach daher keinesfalls den Anforderungen der Wirtschaft. Mitte 2011 ging in Polen ein streckenabhängiges Mautsystem mit dem Namen ViaToll in Betrieb. Das anfänglich 1 500 Kilometer lange mautpflichtige Streckennetz, bestehend aus Autobahnen und modernisierten Schnellstraßen, ist in den letzten Jahren regelmäßig erweitert worden. Im Jahr 2014 sollen nochmals 264 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen zu diesem mautpflichtigen Straßennetz hinzukommen. Dann werden insgesamt über 2 900 Kilometer polnischer Straßen mautpflichtig sein. Tschechische Republik Rückgang des Verkehrs aufkommens Nachdem die Wirtschaft der Tschechischen Republik mehrere Jahre einen realen Rückgang des realen Bruttoinlandsproduktes verzeichnen musste, gehen die Prognosen für die Jahre 2014 und 2015 von einer leichten Erholung der Konjunktur aus. So lag die Wirtschaftsleistung Tschechiens im Jahr 2013 wieder auf dem Niveau des Jahres 2007. Im gleichen Zeitraum war ein Rückgang des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik festzustellen. So zeigen die von Eurostat veröffentlichten Daten für 2012 sinkende Verkehrsleistungen tschechischer Lkw im deutschtschechischen Verkehr um sieben Prozent und deutscher Lkw um 18 Prozent. Lkw aus anderen EU-Staaten konnten im deutsch-tschechischen Wechselverkehr im gleichen Zeitraum ihre Verkehrsleistung hingegen um sechs Prozent steigern. Die deutsche Mautstatistik weist bei den in Deutschland geleisteten Mautkilometern tschechischer Fahrzeuge für das Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen unveränderten Anteil von vier Prozent aus. Erhebung höherer Mautsätze an Freitagnachmittagen musste eingeschränkt werden Die Tschechische Republik führte vor einigen Jahren eine zeitlich differenzierte Maut ein. So wird bei der Höhe der streckenabhängigen Lkw-Maut neben der Achszahl, der zulässigen Gesamtmasse und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges auch die Uhrzeit und der Wochentag berücksichtigt. Bereits seit mehreren Jahren wurden in der Tschechischen Republik an Freitagnachmittagen zwischen 15:00 Uhr und 21:00 Uhr, begründet durch das hohe Verkehrsaufkommen in diesem Zeitraum, um bis zu 43 Prozent höhere Mautsätze als zu den restlichen Zeiten verlangt. Auf Grund der geänderten EU-Wegekostenrichtlinie war die tschechische Regierung gezwungen, den Zeitraum der erhöhten Mautsätze um eine Stunde zu verkürzen. So werden seit dem 01.02.2014 an Freitagen nur noch im Zeitraum zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr erhöhte Mautsätze erhoben. Die EU-Wegekostenrichtlinie sieht vor, dass an höchstens fünf Stunden pro Tag zeitlich differenzierte Mautsätze verlangt werden dürfen. Ausweitung der Mautgebühren auf Landstraßen ab 2016 Angesichts klammer Staatskasse hat die tschechische Regierung angekündigt, die Lkw-Maut, die bisher nur auf Autobahnen und Schnellstraßen der ersten Klasse erhoben wird, auf alle Landstraßen erster Klasse auszuweiten. Da der Vertrag des bisherigen Mautbetreibers, der österreichischen Firma Kapsch, Ende 2015 ausläuft, wird derzeit darüber beraten, inwiefern das bisherige mikrowellengestützte Mautsystem für die vorgesehene Ausweitung der mautpflichtigen Straßen geeignet ist. Slowakische Republik Grundlegende Umgestaltung des Lkw-Mautsystems Der slowakische Mautbetreiber SkyToll hat zum 01.01.2014 das elektronische Mautsystem grundlegend umgestaltet. Im Zuge der Umstellung wurde das Netz der mautpflichtigen Straßen um etwa 40 Prozent ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind eine Vielzahl von Landstraßen, die bisher nicht mautpflichtig waren. Zudem wurden die Tarife der Mautklassen neu gewichtet. So zahlen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro V, Euro VI sowie EEVFahrzeuge seit Anfang des Jahres eine geringere Maut. Alle anderen Fahrzeuge müssen gegenüber 2013 höhere Mautgebühren entrichten. Vielfahrern werden seit Anfang des Jahres gestaffelte Mautrabatte gewährt. So können Lkw über 12 t zGM, die pro Jahr mindestens 10 000 Kilometer auf mautpflichtigen Straßen in der Slowakischen Republik fahren, einen Rabatt erhalten. Im Zuge der Umstellung des Mautsystems hat SkyToll auch eine Ausweitung der Mautkontrollen angekündigt. Einstellung des Ticketing für ausgewählte Transitstrecken Das mit der Einführung des elektronischen Mautsystems in der Slowakischen Republik Anfang des Jahres 2010 eingeführte Ticketing, das es ermöglichte, ohne On-Board-Unit (OBU) die Maut für bestimmte Transitrouten durch die Slowakei manuell zu entrichten, wurde zum 30.09.2013 endgültig eingestellt. Folglich müssen seit dem 01.10.2013 alle Fahrzeuge, die eine mautpflichtige Strecke in der Slowakischen Republik befahren, mit einer OBU ausgerüstet sein. Ungarn Neues Mautsystem bereitet in der Praxis Probleme Zum 01.07.2013 wurde auf den ungarischen Autobahnen und Hauptstraßen das zeitbezogene Vignettensystem durch ein neues streckenbezogenes Mautsystem abgelöst. Als problematisch erwies sich, dass das neue Mautsystem ohne 147 ausreichende Vorlaufzeit relativ kurzfristig eingeführt wurde. Das betroffene Transportgewerbe hatte daher keine hinreichende Möglichkeit, sich auf das neue Mautsystem vorzubereiten. Direkt nach der Einführung stellte sich heraus, dass die verwendete Mauttechnik noch nicht ausgereift war. So erreichten den BGL zahlreiche Beschwerden deutscher Unternehmen, die über Schwierigkeiten berichteten. Unter anderem wurden bei der Verwendung von Mautabbuchungsgeräten zahlreiche Fehlbuchungen festgestellt. Fahrer, die die Maut manuell entrichten wollten, hatten Probleme mit dem Mauteinbuchungssystem an Terminals. Das Thema wurde auf den Sitzungen des BGL-Ausschusses Internationaler Verkehr ausführlich behandelt. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die Problemfelder zusammen mit der International Road Transport Union (IRU) bei den zuständigen Stellen zu hinterlegen. Auch andere europäische Transport- und Logistikverbände meldeten der IRU diesbezüglich Probleme. Die IRU hat der EU-Kommission sowie dem ungarischen Verkehrsministerium zwischenzeitlich eine aktuelle Mängelliste übergeben. Rumänien/Bulgarien Ungarische Wirtschaft wächst wieder Fahrleistung rumänischer und bulgarischer Fahrzeuge in Deutschland steigt weiter Nach mehreren, konjunkturell schwierigen Jahren konnte die ungarische Wirtschaft im Jahr 2013 eine Trendwende verzeichnen. Das BIP stieg um 1,2 Prozent. Für das Jahr 2014 prognostizieren Experten einen Anstieg von über zwei Prozent. Bereits vor der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise war die ungarische Wirtschaft auf Talfahrt gegangen, die ihren Tiefpunkt im Jahr 2009 mit einem Wirtschaftsrückgang von 6,7 Prozent des BIP erreichte. Im Juni 2013 wurde Ungarn erstmals seit seinem Beitritt zur EU im Jahr 2004 aus dem europäischen Defizitverfahren entlassen. So lag das Haushaltsdefizit Ungarns im dritten Quartal 2013 knapp unter der Obergrenze von drei Prozent. Deutsche Unternehmen sind mit einem Anteil von etwa 24 Prozent mit Abstand die größten Direktinvestoren in Ungarn. Einen Schwerpunkt der deutschen Investitionen bildet die Automobilindustrie, mit der auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche nachgezogen sind. 148 Beschränkungen der Arbeit nehmerfreizügigkeit entfallen zum 01.01.2014 Die im EU-Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsfristen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien sind zum 01.01.2014 ausgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt gilt für rumänische und bulgarische Staatsangehörige die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d. h. Arbeitnehmer aus diesen beiden Staaten benötigen keine Arbeitsgenehmigung, sofern sie eine Beschäftigung in einem anderen EU-Staat aufnehmen. Zuvor waren bereits die im EU-Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsfristen mit Rumänien und Bulgarien hinsichtlich der Kabotagebeförderungen in anderen EU-Staaten gefallen. So haben Unternehmen aus Rumänien und Bulgarien seit dem 01.01.2012 die Möglichkeit, u. a. in Deutschland im Rahmen der EU-Marktzugangsverordnung Kabotagebeförderungen durchzuführen. In den vergangenen Jahren konnten rumänische und bulgarische Transportunternehmen hohe Steigerungsraten der mautpflichtigen Kilometer auf dem deutschen Autobahnnetz erzielen. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2013 unvermindert fort. So betrug der Zuwachs rumänischer Lkw im Vergleich zum Vorjahr 19,3 Prozent und der bulgarischer Lkw 21 Prozent. Die Fahrleistung deutscher Lkw stieg im vergleichbaren Zeitraum lediglich um 1,3 Prozent. Der Gesamtanteil rumänischer Fahrzeuge an den auf mautpflichtigen Straßen in Deutschland geleisteten Kilometer betrug 2,40 Prozent und der bulgarischer Fahrzeuge 1,14 Prozent. Grenzüberschreitender Verkehr mit Drittstaaten Schweiz Schweizer Regierung stellt Ver lagerungsziel in Frage Bereits vor Jahren wurde das Ziel, die Anzahl der alpenquerenden Lkw-Fahrten durch die Schweiz auf 650 000 pro Jahr zu begrenzen, gesetzlich verankert. Grundlage hierfür war ein Referendum durch das Schweizer Volk, das für eine Verlagerung gestimmt hatte. Tatsächlich pendelt sich seit vielen Jahren die jährliche Anzahl der alpenquerenden Lkw-Fahrten bei etwa 1,2 Mio. ein. Bereits vor Jahren vertagte die Schweizer Regierung die Umsetzung des Verlagerungsziels auf die Zeit nach der Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) im Jahr 2017, da dann ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen würden, um den alpenquerenden Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Nun gibt es in der Schweiz erstmals seit Jahren Anzeichen für ein politisches Umdenken. Führende Politiker der Schweiz sehen die Verwirklichung des Verlagerungsziels, mit einer Beschränkung auf 650 000 alpenquerender Fahrten pro Jahr, zunehmend als utopisch an. Der schweizerische Bundesrat prüft nun, ob als gesetzliches Verlagerungsziel die Zahl von maximal 1 Mio. anstatt bisher 650 000 alpenquerenden Lkw-Fahrten pro Jahr festgelegt werden soll. Auch die schweizerische Verkehrsministerin äußerte in einer Nationalratsdebatte Zweifel daran, dass das bisherige Verlagerungsziel der Beschränkung der alpenquerenden Verkehre durch die Schweiz auf maximal 650 000 Fahrten nach Fertigstellung der NEAT erreichbar sei. Sie plädiert dafür, als Ziel der schweizerischen Verkehrspolitik festzulegen, dass ausschließlich die künftigen Verkehrszuwächse auf die Schiene verlagert werden. Auch die früher häufig von Schweizer Politikern propagierte Einführung einer so genannten Alpentransitbörse zur Durchsetzung der Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene wird von der schweizerischen Regierung zwischenzeitlich als nicht mit dem aktuellen Verkehrsabkommen EU-Schweiz vereinbar angesehen. Des Weiteren stellte die schweizerische Verkehrsministerin fest, dass der Anteil des Schwerverkehrs an den Stickoxidemissionen im Alpenraum im Jahr 2009 noch bei etwa 50 Prozent lag. Auf Grund der neuen technologischen Entwicklung im Fahrzeugbereich könnten die Emissionen bis zum Jahr 2020 nochmals um drei Viertel reduziert werden. Der Anteil des Schwerverkehrs an den Feinstaubemissionen aus Verbrennung werde von etwa 30 Prozent im Jahr 2009 auf voraussichtlich etwa 18 Prozent im Jahr 2020 sinken. Die Schweizer Behörden haben bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass ein Euro VILastkraftwagen auf Autobahnen deutlich weniger NOx emittiert als ein dieselgetriebener Euro VILieferwagen. Die Emissionen an NOx pro Kilometer für einen Diesel-Lkw mit Euro VI-Motor liegen nur geringfügig über denen eines DieselPkw mit Euro 6-Motor. Die Verkehrsministerin sieht in Zukunft die Problematik der Emissionen daher vor allem bei den Pkw und Lieferwagen, die einen weit größeren Anteil an den alpenquerenden Verkehren haben als Lkw. Über technologische Entwicklungen und durch ständige Flottenerneuerung, so die amtlichte Feststellung, sei viel erreicht worden. Bis zum Jahr 2020 wird mit einer weiteren deutlichen Reduzierung der Emissionen gerechnet. Im aktuellen Verkehrsverlagerungsbericht zum alpenquerenden Güterverkehr durch die Schweiz stellte die schweizerische Regierung im Jahr 2013 gegenüber 2012 einen Rückgang des Lkw-Verkehrs um 5,4 Prozent fest. Im gleichen Zeitraum sank der Anteil der Straße am Modal Split von 36,6 Prozent auf 33,9 Prozent, während der Anteil der Schiene von 63,4 Prozent auf 66,1 Prozent zulegte. Die schweizerische Politik betrachtet die flankierenden Maßnahmen nach wie vor als Erfolgsgeschichte und als Grund für den Rückgang des Straßengüterverkehrs im alpenquerenden Verkehr. Tatsächlich ist als Hauptursache für den Zuwachs der Bahnverkehre durch die Schweiz im Jahr 2013 ein Einbruch der Bahnverkehrsleistungen im Jahr 2012 aufgrund von mehrwöchigen Sperrungen der wichtigsten alpenquerenden Bahnstrecken in der Schweiz und in Österreich im 149 Sommer 2012 zu sehen. Während der Sperrungen musste ein Teil der Bahnverkehre auf die Straße verlagert werden. Gotthardbasistunnel soll 2016 in Betrieb gehen Der noch im Bau befindliche Gotthardbasistunnel soll im Sommer 2016 in Betrieb gehen. Mit 57 Kilometern Länge wird dieser Tunnel bei Fertigstellung der längste Eisenbahntunnel der Welt. Der Gotthardbasistunnel stellt neben dem Lötschbergtunnel ein wesentliches Element zur Realisierung der NEAT dar. Absicht der schweizerischen Politik ist es, mit diesen gewaltigen Investitionen in die Schieneninfrastruktur den Güterverkehr in NordSüd-Richtung von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Eine weitere wichtige Maßnahme des NEAT-Projektes ist der Ausbau der Eisenbahnstrecke für die Beförderung von Sattelaufliegern mit vier Metern Eckhöhe. Der Umbau der Gotthardachse zu einem 4-Meter-Korridor erfordert den Ausbau von 20 Tunneln und soll bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Die voraussichtlichen Kosten zur Realisierung des 4-Meter-Korridors werden mit rund 940 Mio. Schweizer Franken beziffert. Auch auf italienischer Seite werden derzeit die Zulaufstrecken ausgebaut, um einen lückenlosen 4-Meter-Korridor von Italien bis Deutschland sicherstellen zu können. Sanierung des Gotthardstraßentunnels Seit einigen Jahren wird in der Schweiz über die anstehende Sanierung des im Jahr 1980 eröffneten Gotthardstraßentunnels diskutiert. Unbestritten muss mit der grundlegenden Sanierung der bisherigen alten Tunnelröhre bis spätestens zum Jahr 2020 begonnen werden. In der Schweiz stellt sich die verkehrspolitische Frage, wie mit der Sanierung der wichtigsten alpenquerenden Straßenverbindung durch die Schweiz umgegangen wird. Derzeit präferiert es die Schweizer Bundesregierung, eine zweite Tunnelröhre zu bauen, die während der Sanierungsarbeiten der alten Tunnelröhre als Ausweichroute dienen soll. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an der alten Tunnelröhre soll, nach den Vorstel- 150 lungen der Schweizer Regierung, die zweite Tunnelröhre weiter verwendet werden. Die Schweizer Politiker betonen dabei stets, dass eine zweite Tunnelröhre keinesfalls zu einer Erhöhung der Kapazitäten im Straßenverkehr führen dürfe. Vielmehr ist vorgesehen, dass künftig für jede Fahrtrichtung eine einspurige Tunnelröhre zur Verfügung steht. Dies würde eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen. Zwischenzeitlich haben die schweizerische Verkehrsministerin Leuthard, der Ständerat mit den Vertretern der Kantone und das schweizerische Parlament dem Bau einer zweiten Tunnelröhre zugestimmt – unter dem Vorbehalt, dass es nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten nicht zu einer Verkehrsausweitung kommen dürfe. Es sind allerdings politische Gruppierungen in der Schweiz aktiv, die keinesfalls dem Bau einer zweiten Tunnelröhre zustimmen möchten. Diese fordern während der mehrjährigen Sperrung des Gotthardstraßentunnels eine Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene. Sie vertreten die Auffassung, dass mit Fertigstellung der NEAT ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen würden, um den gesamten Straßenverkehr auf die Schiene zu verlagern. Die Ausbaugegner haben bereits für den Fall, dass die Legislative dem Bau einer zweiten Tunnelröhre die Zustimmung erteilen sollte, angekündigt, diesen Beschluss durch einen Volksentscheid zu Fall zu bringen. Russische Föderation Abschaffung der diskriminierenden Straßenbenutzungsgebühr für deutsche Fahrzeuge Die Russische Föderation führte zum 01.02.2009 eine zeitabhängige Straßenbenutzungsgebühr ausschließlich für ausländische Lkw über 3,5 t zGM ein, die in bestimmten Staaten zugelassen sind. Zunächst waren von der Gebührenpflicht Fahrzeuge aus allen EUStaaten sowie der Schweiz und Turkmenistan betroffen. Wenige Monate danach verkleinerte die russische Regierung den Kreis der von der Gebührenpflicht betroffenen Staaten auf 13. Von der Entrichtung der zeitabhängigen Straßen benutzungsgebühr in Höhe von zehn Euro pro Tag und bis zu 1 500 Euro pro Jahr blieben deutsche Fahrzeuge betroffen. Fahrzeuge aus der Russischen Förderation, anderen Drittstaaten und Fahrzeuge aus diversen EU-Staaten mussten hingegen die Gebühren nicht entrichten. Bereits kurz nach der Einführung der russischen Straßenbenutzungsgebühr forderte der BGL die Bundesregierung auf, sich für eine Abschaffung der Gebühren für deutsche Fahrzeuge einzusetzen. Auch hatte der BGL im Rahmen bilateraler Regierungsverhandlungen mit der Russischen Föderation über den Straßengüterverkehr mehrfach die Abschaffung der diskriminierenden Straßenbenutzungsgebühr für deutsche Fahrzeuge gefordert. Darüber hinaus machte der BGL darauf aufmerksam, dass die Straßenbenutzungsgebühr gegen das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) über die gegenseitige Steuerbefreiung von Straßenfahrzeugen vom 21.02.1980 verstößt. In dem Abkommen, das auch in den Nachfolgestaaten der UdSSR weiterhin rechtsgültig ist, wurde festgelegt, dass Fahrzeuge aus der UdSSR in Deutschland von der Kfz-Steuer und Fahrzeuge aus Deutschland in der UdSSR von Straßenbenutzungsgebühren befreit sind. Entgegen mehrfacher Zusagen des russischen Verkehrsministeriums, die Straßenbenutzungsgebühr für deutsche Fahrzeuge kurzfristig abzuschaffen, waren deutsche Fahrzeuge weiterhin von der Gebührenpflicht betroffen. Die Russische Föderation hob erst mit der Regierungsverordnung Nr. 11, vom 09.01.2014, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge über 3,5 t zGM die Entrichtung von Straßenbenutzungsgebühren auf. Deutsche Fahrzeuge sind seit dem 21.01.2014 für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 21 Tagen in der Russischen Föderation von der Straßenbenutzungsgebühr befreit. Einführung einer strecken abhängigen Straßenmaut Das russische Verkehrsministerium plant, die zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühr, die nach wie vor von Fahrzeugen aus einigen Staaten erhoben wird, durch eine streckenabhängige Straßenmaut abzulösen. Künftig soll ein satellitengestütztes System auf dem gesamten föderalen Straßennetz der Russischen Föderation eine kilometerabhängige Gebühr für Lkw ab 12 t zGM erheben. Nach derzeitigem Stand ist das Ausschreibungsverfahren für das neue Lkw-Mautsystem angelaufen. Planungen des russischen Verkehrsministeriums sahen vor, schon zum 01.11.2014 diese Mautgebühr einzuführen. Angesichts des noch nicht abgeschlossenen Ausschreibungsverfahrens und der technischen Herausforderung der Mauterhebung auf dem gesamten föderalen Straßennetz der Russischen Föderation mit einer Gesamtlänge von 50 000 Kilometern erscheint der Einführungstermin zum 01.11.2014 nicht realistisch. Türkei Grenzblockaden führen zu erheblichen Behinderungen Im Jahr 2013 kam es auf Grund von Spannungen zwischen Bulgarien und der Türkei mehrfach zu Behinderungen an den bulgarisch-türkischen Grenzübergängen. Von Februar 2014 an bestanden über einen längeren Zeitraum erhebliche Probleme bei der Abfertigung des Straßengüterverkehrs an den türkisch-bulgarischen Grenzübergängen. Hintergrund waren Streitigkeiten über die Ausgabe der vereinbarten bilateralen Genehmigungskontingente zwischen beiden Staaten. So soll in der Türkei für Unmut gesorgt haben, dass bulgarische Fuhrunternehmen in den vergangenen Jahren auf Grund von Kosten vorteilen sowie dem freien Marktzugang in der EU ihre Verkehrsanteile zwischen der Türkei und Westeuropa ausweiten konnten. Umgekehrt beschwerten sich bulgarische Transportunternehmen über verstärkte Kontrollen bulgarischer Fahrzeuge in der Türkei. Daraufhin blockierten bulgarische Transportunternehmen und Fahrer die türkisch-bulgarischen Grenzübergänge. Die Situation eskalierte soweit, dass im Februar 2014 das türkische Verkehrsministerium den Austausch der bilateralen Genehmigungen für das Jahr 2014 mit Bulgarien nicht vollzog. Von dem Konflikt betroffen waren auch unbeteiligte deutsche Fahrzeuge, die in den Grenzblockaden mit ihren Fahrzeugen festsaßen. Alternativrouten, beispielsweise über Griechenland, waren schnell 151 überlastet. Um den festsitzenden deutschen Fahrzeugen zu helfen, bat der BGL das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die deutschen Auslandsvertretungen um Intervention. In der Folge unternahm die Deutsche Botschaft in Sofia eine Demarche beim bulgarischen Außenministerium. Den deutschen Fahrzeugen, die nicht an dem Konflikt zwischen der Türkei und Bulgarien beteiligt sind, sollte damit eine freie Querung der Grenze ermöglicht werden. Nach einem Krisengespräch zwischen dem bulgarischen und dem türkischen Verkehrsminister wurden letztlich die Blockaden nach einigen Tagen aufgehoben. Weiterhin wird der wichtigste bulgarisch-türkische Grenzübergang Kapitan Andreevo-Kapikule grundlegend ausgebaut. Auch ohne Protestaktionen bestehen derzeit auf Grund der Bauarbeiten erhebliche Verzögerungen bei der Grenzabfertigung. 152