Singe-Sternchen Lisa Bund - von DSDS zu GZSZ Bohlen / Medlock
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Singe-Sternchen Lisa Bund - von DSDS zu GZSZ Bohlen / Medlock
2 DEUTSCHLAND 22. Mai 2007 RTL Singe-Sternchen Lisa Bund - von DSDS zu GZSZ Bei „Deutschland sucht den Superstar“ ist sie vorzeitig ausgeschieden. Aber für Singe-Sternchen Lisa Bund muss damit die Karriere nicht zu Ende sein. Sie wechselt zu einer Daily Soap, die auch schon Stars hervorgebracht hat. Jetzt geht die Karriere richtig los: Lisa Bund aus Hattersheim Aus der RTL-Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) ist Nachwuchssängerin Lisa Bund aus Hattersheim von den Zuschauern abgewählt worden. Doch dem Fernsehen bleibt sie erst einmal erhalten: Ab Dienstag steht sie für die RTL-Daily-Soap „Gute Zeiten, Schlechte Zeiten“ vor der Kamera, wie „Bild am Sonntag“ berichtet. „Ich finde das richtig cool. Neben dem Singen ist es ein großer Traum von mir, einmal bei GZSZ mitzuspielen. Ich gucke das schon seit ich noch in die Win- deln gemacht habe“, wird die 18-Jährige zitiert. Die Serie feiert in diesen Tagen ihr 15-jähriges Bestehen. RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer sagte dem Blatt: „Es ist erst mal nur ein Gastauftritt, aber wenn Lisa Talent hat und gut bei den Zuschauern ankommt, können wir uns vorstellen, ihr ein längeres Engagement anzubieten.“ Auch erfolgreiche Sängerinnen wie Jeanette Biedermann und Yvonne Catterfeld haben ihre Show-Business-Karriere in der RTLSoap begonnen. Weltpremiere von Miami Vice Bohlen / Medlock als Duo bei „Wetten, dass..?“ Im Juni werden Dieter Bohlen und „DSDS“-Sieger Mark Medlock zum ersten Mal gemeinsam auftreten. Die Weltpremiere von Miami Vice findet bei „Wetten, dass..?“ auf Mallorca statt. Bereits in Johannes B. Kerners Talkshow hatte Dieter Bohlen spekuliert, ob er gemeinsam mit Mark Medlock unter dem Bandnamen Miami Vice in der Sommerausgabe von „Wetten, dass..?“ auftreten könne. Jetzt ist es laut Internetdienst „web.de“ offiziell: „Die Weltpremiere des Duos Bohlen/Medlock findet bei ‚Wetten, dass..?‘ auf Mallorca statt“, sagte ZDF-Unterhaltungschef Manfred Teubner. In der Sendung wird der „DSDS“Sieger wohl auch kräftig die Werbetrommel für sein Soloalbum rühren. „Wetten, dass..?“ ist im europäischen Vergleich die TV-Show mit den höchsten Zuschauerzahlen. Es wird erwar- tet, dass der Erfolg der ZDF-Sendung sich positiv auf die Absatzzahlen von Medlocks ersten Single „Now Or Never“ auswirkt. „In meinem ganzen Musikerleben ist mir das noch nicht ein einziges Mal passiert, dass ein Künstler so offensiv zu mir gekommen ist. Es gibt ja nicht so viele, die mich so toll finden“, so Bohlen gerührt. Der 53-Jährige spricht mittlerweile von einer echten Freundschaft zwischen ihm und seinem Schützling. In der Sommerausgabe von Thomas Gottschalks Show werden am 23. Juni neben Miami Vice, Die Fantastischen Vier, Bon Jovi und Enrique Iglesias auf der Bühne stehen. 1,53 Promille Fahrprüfung im Vollrausch endet bei der Polizei In Rheinland-Pfalz hat ein Mann versucht, mit 1,53 Promille die Fahrprüfung abzulegen. Zwar bemerkten die Prüfer sofort seine starke Alkoholfahne - trotzdem durfte der 27-Jährige dank einer haarsträubenden Ausrede zunächst losfahren. Im volltrunkenen Zustand hat ein 27Jähriger in Bendorf versucht, die Fahrprüfung zu absolvieren. Nach Polizeiangaben meldete sich der Mann gegen 8.30 Uhr verabredungsgemäß bei seinem Fahrlehrer. Schon bei einer ersten Überprüfung fiel diesem auf, dass der Prüfling nach Alkohol roch. Der 27-Jährige beteuerte jedoch, er habe nichts getrunken. Der verdächtige Geruch müsse von einem Bonbon stammen. Also startete die praktische Prüfung wie vorgesehen. Kaum hatte der Prüfling je- doch die ersten Kurven gemeistert, als Fahrlehrer und Prüfer die unsichere Fahrweise des Mannes auffielen. Der Fahrlehrer lotste den 27-Jährigen daraufhin behutsam durch den Straßenverkehr - und auf den Hof der Bendorfer Polizeistation. Ein dort sofort durchgeführter Alcotest brachte den stolzen Wert von 1,53 Promille, knapp unterhalb der völligen Fahruntüchtigkeit, wie ein Polizeisprecher berichtete: „Für die nächsten Jahre wird der Erwerb einer Fahrerlaubnis für den jungen Mann schwierig sein.“ Reiserecht „Reise-Recht aktuell“: Veranstalter muss Sicherheitsstandards im Hotel überprüfen Reiseveranstalter müssen überprüfen, ob die mit ihnen zusammen arbeitenden Hotels ausreichende Sicherheitsstandards bieten. Nicht akzeptabel sind zum Beispiel zu niedrige Balkonbrüstungen. Kommt bei einem Fall jemand zu Schaden, können gegen den Veranstalter Ansprüche gestellt werden, entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 16 U 40/06). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“. In dem betreffenden Fall hatte eine Frau geklagt, deren Mann bei einem Sturz vom Balkon aus dem dritten Stock des Hotels ums Leben gekommen war. Die Brüstung des Hotels in der Türkei war nur 56 Zentimeter hoch. Dass das gefährlich ist, sei ohne weiteres erkennbar, befand das Gericht. Die Absturzgefahr sei extrem hoch. Der Reiseveranstalter habe aber vor Vertragsabschluss und dann in regelmäßigen Abständen sicherheitsrelevante Teile einer Hotelanlage durch einen sachkundigen Beauftragten prüfen zu lassen. Das OLG sprach der Frau Schadensersatz für die Beerdigung ihres Mannes in Höhe von rund 7300 Ä sowie Schmerzensgeld in Höhe von 6500 Ä zu.