Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009

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Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009
V
Planungsgruppe Nord
GESELLSCHAFT FÜ
FÜR STADTSTADT- UND VERKEHRSPLANUNG
Dörnbergstraße 12 „ D-34119 Kassel „ Tel 0561 / 807 58-0 „ www.pgn-kassel.de
Nahverkehrsplan
Landkreis Harz
ab 2009
Beschluss des Kreistages vom 09.07.2008
A
U
F
T
R
A
G
G
E
B
E
Landkreis Harz
R
D
A
T
U
M
09. Juli 2008
Dezernat IV
61.3 Mobilitätsmanagement
Halberstadt
ISUP Ingenieurbüro
für Systemberatung und Planung GmbH
Verkehr | Mobilität | Logistik
Leipziger Strasse 120
01127 Dresden
Tel. (03 51) 8 51 07 -11
Fax (03 51) 8 48 90 60
E-Mail isup@isup.de
www.isup.de
c
Rahmenbedingungen
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Inhalt
1
Rahmenbedingungen
5
1.1
Allgemeine Grundlagen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
5
1.2
Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes und des ÖPNV-Plans
6
1.3
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
7
1.4
Wettbewerbsrechtliche Rahmenvorgaben
8
2
Bestandsaufnahme und Bewertung
9
2.1
Raum- und Bevölkerungsstruktur
9
2.2 Verkehrsangebot
10
2.2.1
Schnittstellen zum Fernverkehr
10
2.2.2
Schienenpersonennahverkehr Normalspurnetz
10
2.2.3
Schienenpersonennahverkehr Schmalspurnetz
13
2.2.4
Stadtverkehr
14
2.2.5
Regionalbusverkehr
21
2.3 Verknüpfung
27
2.3.1
Verknüpfung SPNV - Stadtverkehr/Regionalbusverkehr
27
2.3.2
Verknüpfung Regionalbusverkehr – Regionalbusverkehr/Stadtverkehr
27
2.3.3
Verknüpfung Stadtverkehr - Stadtverkehr
29
2.3.4
Intermodale Verknüpfung
29
2.4 Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage
29
2.4.1
Nachfrage SPNV
29
2.4.2
Nachfrage Regionalbusverkehr
30
2.4.3
Nachfrage Stadtverkehr
31
2.5 Tarif, Information und Service
32
2.5.1
Bestehende Tarife Straßenpersonennahverkehr
32
2.5.2
Fahrplan- und Liniennetzinformation
32
2.5.3
Tarifinformation und Fahrscheinerwerb
34
2.5.4
Beratung und Service
34
2.6 Infrastruktur und Fahrzeugpark
3
35
2.6.1
Haltestellen und Verknüpfungspunkte
2.6.2
Strecken
35
35
2.6.3
Fahrzeuge
36
Verkehrspolitische Grundsätze und Ziele
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
2
37
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Rahmenbedingungen
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
4
Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale
4.1
Entwicklung der Einwohnerzahl
38
38
4.2 Schulen und Schülerzahlen
39
4.3 Sonstige Verkehrserzeuger
40
4.4 ÖPNV-Potentiale
40
5
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
41
5.1
Vorbemerkungen
41
5.2 Netz und Bedienung im Regionalbusverkehr
41
5.2.1
Erschließung
41
5.2.2
Anbindung
42
5.2.3
Netzgestaltung und Bedienung
44
5.2.4
Produkte
48
5.3 Netz und Bedienung in den Stadtverkehren
49
5.3.1
Grundsätzliches zu den Stadtverkehren
5.3.2
Stadtverkehr Blankenburg
49
49
5.3.3
Stadtverkehr Halberstadt
50
5.3.4
Stadtverkehr Quedlinburg
50
5.3.5
Stadtverkehr Wernigerode
51
5.4 Netz und Bedienung der Schmalspurstrecken
51
5.5 Linienbündel
52
5.6 Verknüpfung
53
5.6.1
Verknüpfung SPNV - Busverkehr
53
5.6.2
Verknüpfung Regionalbusverkehr - Regionalbusverkehr
53
5.6.3
Verknüpfung Regionalbusverkehr - Stadtverkehre
54
5.6.4
Verknüpfung innerhalb der Stadtverkehre
54
5.7 Tarif
55
5.8 Information und Marketing
56
5.8.1
Fahrplan- und sonstige ÖPNV-Information
5.8.2
Beratung und Vertrieb
57
5.8.3
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
57
6
Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes
6.1
Weitere Markterschließung
56
59
59
6.2 Bahnhöfe, Haltestellen und Verknüpfungspunkte
60
6.3 Fahrwege
61
6.4 Fahrzeuge
61
6.5 Betrieblich-technische Einrichtungen
62
6.6 Barrierefreiheit
63
6.7 Intermodale Vernetzung
63
6.8 Organisation
65
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
3
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7
Investitionen und Finanzierung
7.1
Finanzierungsgrundsätze
67
67
7.2 Grundlagen der Finanzierungsplanung
68
7.3 Finanzbedarf Investitionen
69
8
Dokumentation des Abstimmungsprozesses
70
9
Verzeichnisse
71
9.1
Abbildungsverzeichnis
71
9.2 Tabellenverzeichnis
71
9.3 Abkürzungsverzeichnis
72
9.4 Quellenverzeichnis
73
9.5 Anlagenverzeichnis
73
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
1
Rahmenbedingungen
1.1 Allgemeine Grundlagen für die
Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Nahverkehrspläne stellen die planungstechnische sowie genehmigungs- und
wettbewerbsrechtliche Grundlage für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die jeweiligen Aufgabenträger dar. Sie sind in Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und bei Fragen der
ÖPNV-Finanzierung zu berücksichtigen. Die bisherigen Altkreise Halberstadt,
Wernigerode und Quedlinburg stellten ab 1996 Nahverkehrspläne auf und schrieben diese fort. Wesentliche Gründe für die vorliegende Aufstellung des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Harz sind:
ƒ
Durch die Kreisgebietsreform mit dem Zusammenschluss der bisherigen Altkreise sollen die getrennt verfolgten Konzeptionen und Organisationsstrukturen vereinheitlicht werden.
ƒ
Die bisherigen Nahverkehrspläne waren für eine Regellaufzeit von ca. 5 Jahren konzipiert. Diese sind mittlerweile abgelaufen.
ƒ
Mit Wirkung zum 01.01.2005 ist in Sachsen-Anhalt ein neues ÖPNV-Gesetz in
Kraft getreten, dessen Rahmensetzungen einzupflegen sind.
ƒ
An die Stelle des SPNV-Plan des Landes als Rahmenvorgabe für die Nahverkehrspläne der kommunalen Aufgabenträger ist ein ÖPNV-Plan getreten. Dieser wird nicht mehr als verbindliche Rahmensetzung vorgegeben, bezieht
aber als Gesamtkonzeption auch den straßengebundenen ÖPNV und dessen
Zusammenspiel mit den übrigen Verkehrsträgern ein.
ƒ
Wesentliche Änderungen im SPNV (Abbestellungen, Streckenausbau und verlängerung) haben die Rahmenbedingungen für einen koordinierten ÖPNV
verschoben.
ƒ
Die ebenfalls auf neuer Gesetzesgrundlage fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung hat Auswirkungen auf die ÖPNV-Planung.
ƒ
Die Weiterentwicklung des EU- und Wettbewerbsrechts und die zwischenzeitlich eingetretene Rechtssprechung erfordert eine Standortbestimmung in
wichtigen Grundsatzfragen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
1.2 Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes und des
ÖPNV-Plans
Aus dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land SachsenAnhalt /1/ leiten sich wesentliche Anforderungen an den Nahverkehrsplan ab:
ƒ
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
und der Straßenpersonennahverkehr eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.
ƒ
Bei der Planung sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, Barrierefreiheit und
andere Belange unterschiedlicher Fahrgastgruppen sowie die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, wobei eigenwirtschaftlichem Handeln nach § 8 Abs.
4 PBefG Vorrang einzuräumen ist.
ƒ
Der Plan des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt
bildet die Grundlage für eine landesweit koordinierte ÖPNV-Gestaltung.
ƒ
Zu berücksichtigen sind neben verkehrlichen Belangen die Bevölkerungsentwicklung und die Finanzierbarkeit.
ƒ
Der Nahverkehrsplan hat die Darstellung verkehrspolitischer Grundsätze und
Ziele, siedlungsstrukturelle Entwicklungen, Bestands- und geplantes Netz incl.
Linienbündelung, Maßnahmen zur Ausgestaltung des Angebots, die Investitions- und Finanzierungsplanung sowie Vorgaben für die Vergabe von Liniengenehmigungen zu enthalten.
ƒ
Örtlich tätige Nahverkehrsunternehmen, Gemeinden sowie Straßenbaulastträger und der ÖPNV-Beirat sind zu beteiligen.
Im Jahr 2005 hat das Land Sachsen-Anhalt unter Beteiligung u.a. der kommunalen Aufgabenträger einen Plan des öffentlichen Personennahverkehrs für den
Zeitraum 2005 bis 2008/2015 aufgestellt /2/. Dieser enthält Leitlinien für eine
landesweit koordinierte ÖPNV-Entwicklung, die, wo immer dies sinnvoll möglich
wird, bei der Aufstellung kommunaler Nahverkehrspläne zu berücksichtigen sind.
Dies betrifft folgende Aspekte:
ƒ
Der ÖPNV soll als ein an den wirtschaftlichen Stärken der Verkehrsträger
ausgerichteter Angebotsmix gestaltet werden, um auch unter den Bedingungen sinkender Einwohnerzahlen ein ausreichend attraktives Angebot sicherstellen zu können. Dabei sollen die verschiedenen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen untereinander und gegeneinander
abgewogen werden. Im Sinne des Handlungskonzepts „Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt“ wird der ÖPNV als möglicher „Haltefaktor“ gesehen und soll dazu beitragen, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu erhalten.
ƒ
Das Land sieht die eigene Aufgabenträgerschaft für das Netz der Harzer
Schmalspurbahnen durch die entsprechenden Länderverträge abgedeckt und
verweist bezüglich der Planungskompetenz auf die regionalen Aufgabenträger, also die Landkreise.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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Rahmenbedingungen
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Es werden 16 Leitlinien für die Entwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems definiert,
denen jeweils in Handlungsgrundsätze und Maßnahmen zugeordnet sind:
ƒ
Zuständigkeitentrennung der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV
ƒ
Herstellung und Vernetzung eines Verkehrsträgermixes
ƒ
Bildung eines Landesnetzes und kommunaler Netze des Nahverkehrs
ƒ
Definition und Umgang mit landesbedeutsamen Busverkehren
ƒ
Entwicklung und Verantwortung kommunaler Netze
ƒ
Verkehrsträgereinsatz nach Qualität, Leistungsfähigkeit, Barrierefreiheit und
Wirtschaftlichkeit
ƒ
Definition und Gestaltung von Schnittstellen zwischen Netzen
ƒ
Fahrrad- und Fußgängerverkehr als Teil des „Umweltverbundes“
ƒ
Herstellung integrierter Beförderungsketten über die jeweiligen Verantwortungsbereiche hinaus
ƒ
Maßgabe für SPNV-Bestellungen des Landes
ƒ
Angebotsgestaltung im Landesnetz orientiert am System zentraler Orte und
zur Erreichung hoher ÖPNV-Anteile
ƒ
Ausbau von Kooperationen sowohl zwischen Aufgabenträgern als auch zwischen Verkehrsunternehmen
ƒ
Entwicklung des ÖPNV als Konkurrenzsystem zum MIV im Freizeit- und Tourismusverkehr
ƒ
Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten im Ausbildungsverkehr
ƒ
Konstruktive Gestaltung von Schnittstellen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit, subjektivem Sicherheitsgefühl und Integralem Taktverkehr
ƒ
Sicherung spezieller Interessen und mittelständischer Strukturen bei der
Wettbewerbsentfaltung im ÖPNV
1.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) für das Land Sachsen-Anhalt von 1999,
zuletzt geändert 2005, ergeben sich Anforderungen an die Planung des ÖPNV,
die auch in den ÖPNV-Plan des Landes eingeflossen sind. Sie sind als Grundsätze
bzw. Zielvorgaben besonders hervorzuheben:
ƒ
Beschleunigungsprogramme für den Busverkehr sowie der Aufbau innovativer Stadtbussysteme
ƒ
Schutz von Mensch, Umwelt und Kulturlandschaft durch eine nachhaltige Reduzierung des MIV und eine diesem Zweck entsprechende ÖPNV-Gestaltung
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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Rahmenbedingungen
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
1.4 Wettbewerbsrechtliche Rahmenvorgaben
Am 03.12.2007 wurde die neue ÖPNV-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht /4/, die zwei Jahre später in Kraft treten wird. Erforderliche Anpassungen
des nationalen Rechts stehen noch aus.
Eine wichtige Rahmensetzung erfolgte durch das Urteil des EuGH zum Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG in der Rechtssache C-280/00, dem sogenannten „Magdeburger Urteil“. Als eine wesentliche Folge dieser Entscheidung wurden
nationale Vorschriften zur ÖPNV-Finanzierung angepasst bzw. konkretisiert und
auch im ÖPNVG LSA (Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre) berücksichtigt.
Zusammengefasst sind durch den Aufgabenträger transparente, vorab bekannte
und unternehmensunabhängige Finanzierungsparameter festzulegen, die dem
Verkehrsunternehmen auf der Grundlage des Nahverkehrsplans eine Angebotsausgestaltung im Rahmen unternehmerischer Verantwortung ermöglichen.
Vorliegender Nahverkehrsplan beschreibt sowohl die vom Aufgabenträger definierte „ausreichende Bedienung“ mit ÖPNV-Leistungen, als auch Auswahlkriterien für eine ggf. im Rahmen des Antragsverfahren nach § 13 PBefG durchzuführende Vergabe von Liniengenehmigungen bzw. die Vorgaben für den
Aufgabenträger im Rahmen einer Genehmigung nach § 13a PBefG.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
2
Bestandsaufnahme und
Bewertung
2.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur
Der Landkreis Harz liegt im Westen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und umfasst eine Fläche von 2.104 km2.
In 6 Einheitsgemeinden und 11 Verwaltungsgemeinschaften leben 244.248 Einwohner (Stand 12/2006). Die Siedlungsdichte beträgt 116 Einwohner pro km2.
Anlage 1 zeigt die zentralörtliche Gliederung des Landkreises Harz.
Die Kreisstadt Halberstadt mit 39.318 Einwohnern (Stand 12/2006) ist landesplanerisch als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingestuft. Weitere Mittelzentren sind die Städte Wernigerode mit 33.871 Einwohnern und Quedlinburg mit 22.185 Einwohnern (Stand 12/2006).
Die Stadt Blankenburg mit 15.553 Einwohnern (Stand 12/2006) ist ein Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums.
Entsprechend dem Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Harz vom 30.01.2007 sind die Orte Ballenstedt, Benneckenstein, Dardesheim, Elbingerode, Ermsleben (OT der Stadt Falkenstein/Harz), Gernrode, Hasselfelde, Harzgerode, Ilsenburg, Osterwieck, Wegeleben, Schwanebeck und Thale
Grundzentren.
Nach diesem Entwurf haben darüber hinaus die Verwaltungssitze der Verwaltungsgemeinschaften Nordharz in Veckenstedt und Harzvorland-Huy im Schachdorf Ströbeck sowie die Einheitsgemeinde Huy zentralörtliche Funktion im Bereich der Verwaltung.
Ca. 75 % der Bevölkerung des Landkreises wohnen damit in Orten mit zentralörtlicher Funktion.
Mit ca. 39 % der Einwohner ist die Städteachse Ilsenburg - Wernigerode - Blanken-burg - Thale - Bad Suderode - Ballenstedt – Ermsleben neben den beiden
Zentren Kreisstadt Halberstadt und Quedlinburg der Bevölkerungsschwerpunkt
des Landkreises. Diese Städteachse sowie die beiden Städte mit der räumlichen
Konzentration von ca. 64 % der Bevölkerung des Landkreises und ihrer kompakter Siedlungsstruktur bilden positive Rahmenbedingungen für den ÖPNV. Die übrige Bevölkerung wohnt in dem landwirtschaftlich geprägten Harzvorland (ca. 13
% der EW) und dem dünnbesiedelten Hochharz (ca. 14 % der EW).
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Mit 89 km2 auf dem Gebiet des Landkreises Harz besitzt das als Nationalpark
Harz ausgewiesene Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet einen besonders
hohen Freizeit- und Erholungswert mit wichtigen touristischen Orten. Weiterhin
prägen das Harzvorland und die Magdeburger Börde den Landkreis. Wichtige
Zielorte für Freizeit, Tourismus, Versorgung sowie große Gewerbegebiete sind
Anlage 2 zu entnehmen.
2.2 Verkehrsangebot
1
2.2.1
Schnittstellen zum Fernverkehr
Die für den Landkreis Harz relevanten Übergangsstellen zum Fernverkehr der
Bahn liegen in
2.2.2
ƒ
Magdeburg (Richtung Berlin),
ƒ
Halle/Saale (Richtung Leipzig, Franken Süddeutschland),
ƒ
Braunschweig (Richtung Ruhrgebiet, Süddeutschland)
ƒ
Hildesheim (Richtung Rhein-Main, Süddeutschland) sowie
ƒ
Hannover (Richtung Hamburg, Nordrhein-Westfalen).
Schienenpersonennahverkehr Normalspurnetz
Mit Fahrplan 2006/2007 verkehren die in Tabelle 2.1 angegebenen SPNV-Linien
im normalspurigen Streckennetz. Betreiber dieser Linien, die das Netz Nordharz
bilden, sind die DB AG und die Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH (HEX HarzElbeExpress).
KBS
Pro-
Relation
Bahnhöfe, Haltepunkte
Betreiber
Magdeburg - Halberstadt-
Nienhagen, Groß Quenstedt, Halberstadt, Wegeleben, Veolia
Thale a)
Ditfurt, Quedlinburg, Neinstedt, Thale Musestieg, Thale
dukt
315
HEX
Hbf
328
HEX
Halberstadt - Blankenburg
Halberstadt, HBS-Oststr., HBS-Spiegelsberge, Langen- Veolia
stein , Börnecke, Blankenburg
1
Sofern nicht anders angeben, beziehen sich die Angaben auf das Fahrplanjahr 2006/07.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
10
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c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
KBS
Pro-
Relation
Bahnhöfe, Haltepunkte
Betreiber
Goslar - Vienenburg - Werni-
Stapelburg, Ilsenburg, Darlingerode, WR-Elmowerk, DB AG
gerode - Halberstadt -
Wernigerode, Heudeber-Danstedt, Halberstadt, Wege-
dukt
330
RE 4
HEX
a
Veolia
Aschersleben - Könnern - Halle leben, Hedersleben-Wedderstedt
) Samstag und Sonntag jeweils 1 Fahrt je Richtung auf der Relation Berlin - Magdeburg - Halberstadt - Thale/Vienen-
burg; Richtung Berlin auch Freitag
Tabelle 2.1
SPNV-Strecken des Normalspurnetzes im Planungsraum
Der SPNV bindet die großen Städte Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg,
Quedlinburg, Thale und Ilsenburg und die sich in dem jeweiligen Streckenkorridor
befindlichen Orte an den Fernverkehr an. Von der Kreisstadt Halberstadt aus sind
Magdeburg und Halle direkt erreichbar; für Wernigerode trifft das nur nach Halle
zu, nach Magdeburg muss hier in Halberstadt umgestiegen werden. Von Quedlinburg aus ist Magdeburg umsteigefrei erreichbar.
Eine überregionale Fernverbindung besteht lediglich am Wochenende von Berlin
über Halberstadt nach Wernigerode und Vienenburg sowie nach Thale, die insbesondere für Tagestouristen in den Harz gedacht ist.
Auf der Strecke Blankenburg - Elbingerode wurde der SPNV eingestellt, doch gibt
es ab 2008 regionale Aktivitäten für touristischen Wochenendverkehr. Ebenfalls
nicht mehr in Betrieb sind die Streckenabschnitte Heudeber - Danstedt - Osterwieck, Nienhagen - Dedeleben und Gernrode - Frose.
Insgesamt werden im Planungsraum 15 Bahnhöfe und Haltepunkte bedient. Ein
Teil der SPNV-Zugangsstellen befindet sich dabei relativ abseitig der eigentlichen
Siedlungsschwerpunkte (insbesondere Heudeber-Danstedt, Wegeleben). Auf KBS
330 wurden 4 Zugangsstellen abbestellt (Ströbeck, Drübeck, Wahrberg, Minsleben).
Gemäß ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt /2/ ist der SPNV im Planungsraum
gesichert, es stehen keine weiteren SPNV-Strecken zur Disposition.
Das Zugangebot ist so gestaltet, dass alle Strecken, z. T. durch Überlagerung der
Zugprodukte, im Stundentakt bedient werden. In der Hauptverkehrszeit bestehen
teilweise weitere Fahrtenverdichtungen. Am Wochenende wird annähernd das
gleiche Angebot wie an den Arbeitstagen gefahren.
KBS
Pro-
Relation
Fahrzeugfolgezeit [min]
Fahrtenzahl je Tag u. Richtung
dukt
315
HEX
Magdeburg - Halberstadt- Thale
328
HEX
a
Sa
SF
MF
Sa
SF
60 b)
60 b)
60 b)
26/25
22
22 c)
19/18
19
19 d)
19
18/17
17/16
)
Halberstadt - Blanken-
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
MF
60
60
60
11
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c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
KBS
Pro-
Relation
Fahrzeugfolgezeit [min]
Fahrtenzahl je Tag u. Richtung
dukt
MF
Sa
SF
MF
Sa
SF
120
120
120
9/8
9/8
9/8
120
120
120
9 e)
9 e)
9 e)
burg
330
RE 4
Goslar - Vienenburg Wernigerode - Halberstadt - Aschersleben Könnern - Halle
HEX
a
) Samstag und Sonntag jeweils 1 Fahrt je Richtung auf der Relation Berlin - Magdeburg - Halberstadt - Tha-
le/Vienenburg; Richtung Berlin auch Freitag
b
) Mit Verdichtungen auf dem Abschnitt Magdeburg - Halberstadt
c
) Abschnitt Magdeburg - Halberstadt
d
) Abschnitt Halberstadt - Thale
e
) Zusätzlich einzelne Verdichtungsfahrten im Bereich Ilsenburg - Aschersleben
Tabelle 2.2
Fahrtenangebot im SPNV (Fahrplan 2006/07)
Innerhalb der einzelnen Linien ist das Fahrtenangebot praktisch durchgängig vertaktet. Der Bahnhof Halberstadt ist im Rahmen des Integralen Taktfahrplanes als
Taktknoten mit Ankünften/Abfahrten zur vollen Stunde definiert. Weitere Zugkreuzungspunkte, die eine Taktknotenbildung ermöglichen, bestehen gegenwärtig in Quedlinburg und Wernigerode (zur halben Stunde). Durch den Streckenausbau zwischen Halberstadt und Ilsenburg verlagert sich der Zugkreuzungspunkt
von Wernigerode wahrscheinlich nach Ilsenburg.
Die Fahrzeiten und Beförderungsgeschwindigkeiten zeigt Tabelle 2.3.
Relation
Linie
Länge
Fahrzeit
(schnellste
BeförderungsgeVer-
schwindigkeit
bindung)
von
nach
Halberstadt
Magdeburg
Halberstadt
Halberstadt
Wernigerode
Halle
Vienenburg
Halle
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
[km]
[Min]
[km/h]
HEX
58
42
83
HEX
58
60
58
RE 4
93
63
88
HEX
93
94
59
RE 4
49
41
72
HEX
49
46
62
RE 4
117
83
85
HEX
117
116
61
12
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c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Relation
Linie
Länge
Fahrzeit
(schnellste
BeförderungsgeVer-
schwindigkeit
bindung)
von
nach
[km]
[Min]
[km/h]
Wernigerode
Halberstadt
RE 4
24
18
80
Blankenburg
Halberstadt
HEX
19
25
46
Quedlinburg
Halberstadt
HEX
18
16
68
Thale
Quedlinburg
HEX
10
11
55
Wernigerode
Magdeburg (incl. Umstei-
RE/HE
82
71
69
gezeit in Halberstadt)
X
Tabelle 2.3
Fahrzeiten und Beförderungsgeschwindigkeiten im SPNV auf ausgewählten Relationen
Bewertung
Gegenüber dem Fahrplan 2001/2002 hat sich das Fahrtenangebot insgesamt nur
unwesentlich verändert; es ist insgesamt als gut einzuschätzen.
Im Taktknoten Halberstadt besteht noch weiterer Gestaltungsbedarf, da einige
Anschlüsse nur mit relativ langen Übergangszeiten (Blankenburg ↔ Magdeburg)
bzw. nur teilweise (Magdeburg ↔ Halle) gegeben sind.
Die im SPNV erreichbaren Beförderungsgeschwindigkeiten und Fahrzeiten können in Abhängigkeit von Zugprodukt und Relation als gut eingestuft werden. Insbesondere auf der KBS 330 kommen hier die bereits realisierten Ausbaumaßnahmen zum Tragen.
Bezüglich Beförderungsleistungen liegen keine Daten zur Bewertung vor.
2.2.3
Schienenpersonennahverkehr Schmalspurnetz
Das Land Sachsen-Anhalt sieht die eigene Aufgabenträgerschaft für den SPNV
i.S.d. § 7 ÖPNVG LSA im Bezug auf das Netz der Harzer Schmalspurbahnen durch
die entsprechenden Länderverträge abgedeckt und verweist bezüglich der Planungskompetenz im ÖPNV-Plan LSA (Seite 10) /2/ auf die regionalen Aufgabenträger, also die Landkreise. Demgemäß werden die Verkehrsangebote der
Schmalspurbahnen in den Nahverkehrsplan des Landkreises Harz einbezogen.
Auf den in Tabelle 2.4 genannten Strecken wird Schienenpersonennahverkehr in
der Definition des § 2 Abs. 1 f. ÖPNVG LSA durchgeführt und ein insgesamt nachfrageorientiertes Verkehrsangebot mit Dampfzügen und ergänzend Triebwagen
vorgehalten. Die saisonal schwankende Nachfrage dominiert in der Relation Wernigerode – Brocken. Weitere Aufkommensschwerpunkte sind zwischen Quedlinburg und Alexisbad sowie im außerhalb des Geltungsbereich dieses Nahverkehrsplans angebotenen Vor-Ort-Verkehrs zwischen Nordhausen und Ilfeld. Auf diesen
genannten Strecken(abschnitten) ist das Verkehrsangebot demgemäß verdichtet.
Während im Bereich Nordhausen auch erhebliche Pendler- und Schülerverkehre
bedient werden, beschränkt sich die Nachfrage innerhalb des Landkreises Harz
wesentlich auf das Marktsegment des Freizeitverkehrs.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
KBS
Pro-
Relation
Bahnhöfe, Haltepunkte
Betreiber
dukt
325
HSB
Wernigerode
-
Drei
Annen Wernigerode, WR Westerntor, WR Hochschule Harz, HSB
Hohne - Schierke - Brocken WR Hasserode, Steinerne Renne, Drei Annen Hohne,
(Brockenbahn)
326
HSB
Schierke, Brocken
Drei Annen Hohne - Eisfelder Drei Annen Hohne, Elend, Sorge, Benneckenstein
HSB
Talmühle - Ilfeld - Nordhausen
Nord (Harzquerbahn)
333
HSB
Quedlinburg - Gernrode - Ale- Quedlinburg, Quarmbeck, Bad Suderode, Gernrode, HSB
xisbad/Harzgerode - Stiege - Osterteich, Sternhaus Haferfeld, Sternhaus Ramberg,
Hasselfelde/Eisfelder Talmüh- Mägdesprung, Drahtzug, Alexisbad, Silberhütte, Glasele (Selketalbahn)
bach,
Straßberg,
Güntersberge,
Friedrichshöhe,
Albrechtshaus, Stiege, Hasselfelde, Birkenmoor
Tabelle 2.4
SPNV-Strecken der HSB im Planungsraum
Bewertung
Bei den abschnittsweise parallel zu den Strecken der HSB verlaufenden Buslinien
handelt es sich i.d.R. nicht um konkurrierenden Parallelverkehr, da unterschiedliche Fahrtzwecke vorliegen und die Zielgruppen nach aller Erfahrung nicht beliebig zwischen den Verkehrsangeboten wechseln (unterschiedliche Reisezeiten,
Zugangsstellen, Tarife etc.). Unabhängig davon ist es sinnvoll, bestehende Tarifkooperationen (HarzTourCard, HarzMobilCard, Selkebahnticket) auszubauen und,
insbesondere in nachfrageschwachen Zeiten oder Regionen, Verkehrsangebote
verstärkt abzustimmen. Dies beinhaltet mögliche Fahrplanverknüpfungen an
Schnittstellen (Quedlinburg, Alexisbad, Harzgerode, Güntersberge, Wernigerode,
Drei Annen Hohne, Elend und Benneckenstein) und, wo technisch darstellbar und
wirtschaftlich sinnvoll, die gegenseitige Berücksichtigung bei Fahrplanlücken.
Darüber hinaus können sämtliche Zugangsstellen als Schnittstellen mit dem Individualverkehr angesehen werden.
2.2.4
Stadtverkehr
Stadtverkehr Blankenburg
Der Stadtbusverkehr in Blankenburg wird durch die Linie 7 realisiert, die den
Nordwesten der Stadt (Regenstein-Center) und Börnecke mit dem Stadtzentrum
verbindet. Sie besitzt keinen Takt, verkehrt aber werktags annähernd stündlich.
Von Börnecke aus werden die Fahrten ab Hauptbahnhof wechselweise zum Markt
und zum CENTER geführt (Gegenrichtung analog - vgl. Abbildung 2.1).
Die Erschließung von Blankenburg wird darüber hinaus insbesondere von der Regionalbuslinie 253 ergänzt. Diese bedient auf ihrem Linienweg den Stadtteil Oesig
und den Süden der Stadt sowie den Bereich Regenstein jeweils im 1-Sunden-Takt
Montag-Freitag und im 2-Stunden-Takt am Wochenende. Teilweise liegen jedoch
Fahrten der Linien 7 und 253 dicht beieinander. Weitere Fahrten in der Stadt bieten die Regionallinien 258, 261 und 263.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
14
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Linie 7 ist werktags von ca. 5.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb; mit Linie 253 bestehen
Fahrtmöglichkeiten bis nach 20.00 Uhr.
Stadtverkehr Halberstadt
Der Stadtverkehr in der Kreisstadt Halberstadt wird von 2 Straßenbahn- und 5
Buslinien gebildet (vgl. Abbildung 2.2).
Die Straßenbahnlinien 1 und 2 führen vom Hauptbahnhof zum Friedhof bzw.
Sargstedter Weg im Nordwesten der Stadt; Linie 1 auf kurzem Weg über den
Fischmarkt, Linie 2 über Herbingstraße im Süden. Linie 2 befährt, nur am Wochenende, eine Stichstrecke von Klus über 3 Haltestellen bis zur Herbingstraße.
Die Stadtbuslinien verkehren radial von der Peripherie der Stadt in das Zentrum
und sind überwiegend am Holzmarkt miteinander verknüpft. Auf Grund des relativ kleinen Straßenbahnnetzes dient der Stadtbus nicht nur als Ergänzungsnetz,
sondern bedient einen großen Teil der Nachfrage. Zur Flächenerschließung in den
Randbereichen werden zum Teil Schleifenfahrten realisiert. Während die Linien 11,
12, 13 und 14 im Tagesverkehr im Einsatz sind, übernimmt die Linie 15 den Spätverkehr.
Die Straßenbahnlinien 1 und 2 verkehren werktags im Tagesverkehr im 15Minuten-Takt und im Abendverkehr im 30-Minuten-Takt. Am Wochenende wird
auf allen 2 Linien ein 30-Minuten-Takt erreicht.
Die Stadtbuslinien verkehren Mo- Fr im Tagesverkehr im 60-Minuten-Takt, die
Sarstedter Siedlung wird durch die Linie 11 halbstündlich bedient.
Die Linien 1-2 und 11-14 beenden werktags ihre letzten Fahrten zwischen ca. 19.00
und 20.00 Uhr, am Wochenende ca. 1 Stunde früher. Danach ist nur noch die Buslinie 15 bis ca. 22.30 Uhr mit stündlichem Angebot im Einsatz, die auf ihrem
Fahrtweg wesentliche Teile der Stadt erschließt.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
15
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
7
Wartehalle
Bf. Börnecke
Börnecke
7
CENTER
Oesig
Regenstein B 81
Karl-Zerbst-Str.
Gehren
Regensteinschule
Sportforum
Sonnenbreite
Gehrensiedlung
Kindergarten
Weinbergsiedlung
Stadtwerke
Jahnsportplatz
Alte
Halberstädter Str.
Bahnhof
Herzogstr.
Oststr.
Gehren, B 6
Mühlenstr.
Tummelplatz
Unterer
Schnappelberg
Schleinitzstr.
Krankenhaus
Markt
Oberer
Schnappelberg
7
Nahverkehrsplan ab 2009
Tummelplatz
Liniennetz mit Haltestelle
und Haltestellenname
Landkreis Harz
SPNV-Strecke mit Bahnhof
ÖPNV-Netz 2007/08
im Stadtverkehr Blankenburg
WVB - Wernigeröder Verkehrsbetriebe GmbH
7
Stadtverkehr Blankenburg
Börnecke - Blankenburg
ISUP Ingenieurbüro
für Systemberatung und Planung GmbH
Verkehr | Mobilität | Logistik
Klein Quenstedt
Klein Quenstedt
11 15
14
Landkreis Harz
Sargstedter
Siedlung
Siedlung
Endhaltestelle
Nahverkehrsplan ab 2009
Siedlung
mittlere Hst.
Klein Quenstedt
Str. D. Freundschaft
Siedlungsstr.
Wehrstedt
1
Siedlung
untere Hst.
Friedhof
Huystr.
Brücke
Huychaussee
14
Röderhofer Str.
Laurentius-Platz
Gröpertor
Siechenhof
Sargstedter Weg
2
Krankenhaus
1 2
Antoniusstr.
Kühlinger
Str.
Wernigeröder Str.
Spiegelstr.
Landratsamt
Fl.-Geyer-Str.
Klusstr.
Westerhäuser Str.
Oststr.
en
-
Sargstädter WegHolzmarkt-Hauptbahnhof
ab
ke
gr
nd
Am
Bahndamm
Sargstädter Siedlung-HolzmarktHauptbahnhof-Harsleben
11
12
13
14
15
Diak. Werkstatt
Am
Sülzegraben
R.-Diesel-Str.
Herbingstr.
Friedhof-Holzmarkt-Hauptbahnhof
Stadtbuslinien
O.-Spielmann-Str.
Kurze Str.
Hinter d. Sportplatz
1
2
Weiße Brücke
Tschaikowskistr.
Liebig-Siedlung
Südstr.
W.Trautwein-Str.
Oehlerstr.
D
w am
eg a
s
H.-Julius-Str.
Straßenbahnlinien
Große Ringstr.
Turgenjewstr.
E.-WeinertStr.
Holzmarkt
Buslinien mit Haltestelle
und Haltestellenname
H.-Heine-Platz
Fischmarkt
Theater
Am Berge
Puschkinstr.
ch
Holzmarkt
Westendorf
12
Straßenbahnlinien mit Haltestelle
und Haltestellenname
Kehrstr.
R.-Wagner-Str.
Hoher Weg
Klusstr.
Industriegebiet
Ost
La
Voigtei
Johannesbrunnen
Kuckucksfeld
Automobilzentrum
Bahnhof
Beckerstr.
Torteich
13
In d. l. Stücken
Kirchstr.
Bleichstr.
Gröperstr.
Brockenblick
ÖPNV-Netz 2007/08
im Stadtverkehr Halberstadt
Magdeburger
Chaussee
Im Sülzeteiche
FSZ
Am Sommerbad
Klusberge-HolzmarktHauptbahnhof-Wehrstedt
Harsleben - R.-Diesel-Str. Kuckucksfeld - Harsleben
Klein Quenstedt-FriedhofZuckerfabrik
Siedlung-HolzmarktHauptbahnhof-Harsleben
Am Sommerbad
Kirschallee
Klus
Harsleben
Endhaltestelle
11 13 15
Abbildung 2.2
Felsenkeller
Klussiedlung
Harsleben
ISUP Ingenieurbüro
für Systemberatung und Planung GmbH
Klus
Verkehr | Mobilität | Logistik
12
Klusberge
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Stadtverkehr Quedlinburg
Der Stadtverkehr Quedlinburg besteht aus den Buslinien A und B (vgl. Abbildung
2.3). Diese bieten Mo - Fr rhythmisiert 3 bis 6 Fahrten je Linienast im Stadtgebiet
an und erschließen dabei das Gebiet der gesamten Kernstadt. Am Wochenende
erfolgt keine Bedienung. Darüber hinaus wird das Stadtgebiet durch Regionalbuslinien auf fünf radialen Achsen erschlossen.
Stadtverkehr Wernigerode
Das Stadtbusliniennetz von Wernigerode besteht aus insgesamt 5 Linien (vgl.
Abbildung 2.4). Die Linien 1 bis 4 verkehren im Tagesverkehr. Sie sind als Durchmesserlinien ausgebildet und binden die einzelnen Stadtteile an das Stadtzentrum an, wo sie einen gemeinsamen Rendezvouspunkt haben. Im Abendverkehr
zwischen ca. 19.00 Uhr und 0.00 Uhr ist die Linie 5 im Einsatz, deren Fahrtweg
die wesentlichsten Aufkommensschwerpunkte erschließt.
Die Angebotsgestaltung ist konsequent auf eine Vertaktung ausgerichtet:
ƒ
Bedienung im Werktagsverkehr im 30-Minuten-Takt und im Wochenendverkehr im 60-Minuten-Takt.
ƒ
Realisierung einheitlicher Abfahrtszeiten an den Endpunkten der Linien 1 - 3
genau bzw. annähernd zur vollen und halben Stunde. Durch Abstimmung der
Fahrtwege und Umlaufzeiten auf den einzelnen Linienästen Sicherung durchgängiger Anschlüsse am Rendezvouspunkt Ringstraße zu den Minuten 15 und
45.
ƒ
Durch Linie 4 Verdichtung des Angebotes in einzelnen Bereichen auf einen
15-Minuten-Takt (z.B. Stadtfeld, Burgbreite, Harzblick) und Schaffung eines
zusätzlichen Rendezvous im Zentrum zu den Minuten 00 und 30.
ƒ
Betriebszeiten werktags von ca. 4.00 bis 20.00 Uhr (Linie 4) bzw. 6.00 bis
19.00 Uhr (Linien 1 - 3).
Bewertung
Durch die Stadtverkehre wird, mit Ausnahme Quedlinburgs, für die erschlossenen
Gebiete ein attraktiveres Angebot erreicht, als es durch eine ausschließliche Bedienung mit Regionalbusleistungen möglich wäre. In Quedlinburg ist die Qualität
des Stadtverkehrs als Grundversorgung zu bewerten.
In Blankenburg und Quedlinburg verdichten die Stadtverkehre Regionalbusleistungen. In Blankenburg ist jedoch wegen der geringen Fahrgastnachfrage und
des geringen Kostendeckungsgrades eine Neukonzipierung des Angebotes sinnvoll.
Die Stadtverkehre Halberstadt und Wernigerode sind als eigenständiges Netz mit
vergleichweise großer Bedienungshäufigkeit konzipiert. Die hier angebotene hohe
Qualität wird durch vergleichsweise gute Nachfragezahlen (insbesondere in Wernigerode) honoriert.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
18
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Landkreis Harz
Lindenstr./
Sportplatz
Amtsgericht
Fichtenstr./
Klinikum
Goethestr.
Wallstraße
Nahverkehrsplan ab 2009
Schillerstr.
Kleers,
Seniorenheim
Weyhestr.
Kleers
ÖPNV-Netz 2007/08
im Stadtverkehr Quedlinburg
Gartenstr.
Weststr./Marktfriedhof
Webergasse
Steinweg
Oeringer/Klinikum
Busbahnhof
Buslinien mit Haltestellen
und Haltestellenname
Steinweg/Kleers
Münzenberg
Rathenaustr./
Voßbrücke
Pölkenstr.
SPNV-Strecke mit Bahnhof
Zentralfriedhof
Landratsamt
Neuer Weg
Stadtbuslinien
Turnstraße/Post
B
Bahnhof
Busbahnhof
Kaiser-Otto-Str.
A
Busbahnhof - Busbahnhof
B
Busbahnhof - Busbahnhof
Klopstockweg
A
Wasserwerk
Jungfernhohlweg
D.-Erxleben-Str.
A.-Schweizer-Str.
Käthe-Kollwitz-Str.
Abbildung 2.3
Harzblick
Im Altenröder Felde
Charlottenlust
2 4 5
Real
Bf. Darlingerode
Hagebau
M.-H.Klapproth-Str.
Im langen
Schlage
1 4
5
Neustadter Ring
Stadtfeld
Harzblick
Dornbergsweg
Seigerhüttenweg
Zaunwiese
Hasseröder Brauerei
Nord/West
Hundertmorgenfeld
E.-Pörner-Str.
M.-Otto-Str.
W.-Große-Ring
Bahnhof
Sportzentrum
6
WVB
Bf. Elmowerk
2
Burgbreite
Heizhaus
5
Harzklinikum
Bf. Westerntor
Unterm
Ratskopf
4
r.
Stadtecke
Breite Str.
Rendezvous
st
en
Burgbreite
Zentrum
Ringstr.
tg
Gymnasium
r./
R
am
Kindergarten
Ka
nt
St
D
Gasthaus
Quelle
Forckestr.
Am Tünneckenberg
Rimbecker Str.
ön
as
ei
ch
ne
ke
-S
st
r.
tr.
3
.-H
3
Ziegelbergsweg
Burgbreite
Schule
Ziegenberg
H
Am Bodengarten
Anger
Veckenstedter Weg
Schwimmhalle
3
4 5
Burgbreite
Parkplatz
1
Eisenberg
Harzpark
1
2
3
4
5
6
Gesellschaft für Innovation
Plemnitz Stift
Am Auerhahn
Westerntor
Unter den Zindeln
Minslebenerstr.
Degener Str.
Zwölfmorgental
Hochschule Harz
Kirchstr.
Bf. Kirchstraße
Lutherstr.
Holfelder Platz
Salzbergstr.
Am Großen
Bleek
Hasseröder
Ferienpark
Storchmühle
Christianentalweg
Nöschenrode
Bf. Hasserode
Trift
Hasserode
Floßplatz
Tennis-Center
1 4 5
2
Voigtstieg (Wendeplatz)
Nahverkehrsplan ab 2009
City-Bus Wernigerode - Tagesverkehr
Landkreis Harz
1
2
3
4
Breite Str.
Harzblick - Hasserode
Liniennetz mit Haltestelle
und Haltestellenname
Stadtfeld - Nöschenrode
Burgbreite - Eisenberg
Hasserode - Burgbreite - Stadtfeld - Hasserode
SPNV-Strecke mit Bahnhof
Strecke HSB mit Bahnhof
Abbildung 2.4
ÖPNV-Netz 2007/08
im Stadtverkehr Wernigerode
City-Bus Wernigerode - Nachtverkehr
5
Harzblick - Hasserode
ISUP Ingenieurbüro
für Systemberatung und Planung GmbH
Verkehr | Mobilität | Logistik
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
2.2.5
Regionalbusverkehr
Das Liniennetz zum Fahrplan 2007/08 ist in Abbildung 2.5 (Seite 23), die Bedienung Montag bis Freitag in Abbildung 2.6 (Seite 24), die Bedienung am Wochenende und an Feiertagen in Abbildung 2.7 (Seite 25) und der Nachtverkehr in
Abbildung 2.8 (Seite 26) dargestellt. Anlage 3 zeigt eine aktuelle Linienübersicht.
Ehemaliger Landkreis Halberstadt
Der Regionalbusverkehr der HBB umfasst 17 Linien. Hinzu kommen 6 AnrufSammeltaxi-Linien (AST), welche die Bedienung am Wochenende übernehmen.
Das Regionalbusnetz realisiert hauptsächlich die Flächenerschließung und die
Anbindung der Region an die Kreisstadt Halberstadt. Dementsprechend ist das
Liniennetz sternförmig auf Halberstadt ausgerichtet, 14 der 17 Regionalbuslinien
beginnen hier.
Ein Teil der Regionalbuslinien weist infolge der sehr starken Ausrichtung auf den
Schülerverkehr eine erheblich verzweigte Linienführung auf. Die Fahrten innerhalb einer Linie variieren bezüglich Fahrtweg und Fahrtlänge (u.a. Linien 212, 215,
216, 218). Es gibt kaum vertaktete oder regelmäßige Angebote.
Der Schülerverkehr ist vollständig in den Linienverkehr nach § 42 PBefG integriert; Linien nach § 43 PBefG werden nicht betrieben.
Ehemaliger Landkreis Quedlinburg
Der Busverkehr wird nahezu vollständig im Linienbetrieb mit Genehmigungen
nach § 42 PBefG realisiert. Schülerverkehre sind, bis auf ganz wenige unumgängliche Ausnahmen, in diesen Linienverkehr integriert.
Die Angebotsstruktur stellt einen Integralen Taktverkehr mit Ausrichtung auf den
Eisenbahnknoten Quedlinburg dar. Die im Stundentakt verkehrenden Grundnetzlinien enden bzw. beginnen hier und werden mindestens zwischen 8 und 18 Uhr
bedient. Die Feinverteilung erfolgt über Linien der Ergänzungsnetze 1 (in der Regel vertaktet/rhythmisiert, werktags 2-Stunden-Takt) und 2 (nicht rhythmisierte,
z.T. saisonal oder auf Nachfragegruppen zugeschnittene Verkehre). An Wochenenden werden ausgedünnte und wiederum nach der Bedeutung der Netze gestaffelte Fahrplandichten angeboten. Von Montag bis Sonnabend wird durch vier jeweils mit einer Fahrt bediente Linien ein Spätverkehr realisiert. Dieser ist als
Abbringer in Quedlinburg an den Spätverkehr der Eisenbahn angebunden.
Ehemaliger Landkreis Wernigerode
Der Regionalbusverkehr der WVB umfasst 17 Linien, von denen eine Linie (877)
gemeinsam mit der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) betrieben
wird. Am Wochenende werden zwei Anruflinientaxi-Linien (ALT) betrieben. Das
Regionalbusnetz übernimmt sowohl die Flächenerschließung als auch die Verbindungsfunktion zwischen zentralen Orten (z.B. Linien 252, 253, 260, 262). Gleichzeitig realisiert es eine Zubringerfunktion zu den Zugangsstellen des SPNV.
Der Regionalbusverkehr besitzt eine starke Ausrichtung auf das Mittelzentrum
Wernigerode, 13 der 17 Regionalbuslinien beginnen/enden hier. Die beiden Linien
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
21
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
264 und 288 sind touristisch geprägt und nur im Sommerhalbjahr in Betrieb. Drei
Linien verkehren kreisgrenzenüberschreitend in den Landkreis Goslar.
Die einzelnen Regionalbuslinien besitzen relativ konstante Linienwege, d.h. es
treten nur wenige Verästelungen und variierende Linienführungen auf. Entsprechend der Nachfrage verläuft ein Teil der Fahrten nicht über den gesamten Linienweg, sondern verkürzt (z.B. bei den Linien 253, 257, 258, 261).
Bei 12 der 17 Linien ist das Angebot vertaktet bzw. besitzt eine annähernd konstante Fahrtenfolge. 8 Linien besitzen ein Fahrtenaufkommen von 12 und mehr
Fahrten je Werktag und Richtung. Herausragend ist die Bedienung der Relation
Wernigerode - Blankenburg durch Linie 253 mit 31 Fahrtenpaaren. Weniger als 7
Fahrten gibt es nur auf 4 Linien, zwei davon betreffen die touristisch ausgerichteten Linien 264 und 288.
Die Schülerbeförderung ist weitestgehend in den Linienverkehr nach § 42 PBefG
integriert, es verkehren lediglich 4 Linien im Schülerverkehr nach § 43 PBefG.
Während der Schulferien reduziert sich das Angebot nur geringfügig.
Nach 19.00 Uhr ist an Werktagen nur noch ein geringes Fahrtenangebot vorhanden. In der Regel verlaufen die jeweils späteren Fahrten dabei von den größeren
Orten in die Region. 12 Linien verkehren bis nach 19.00 Uhr.
Stadt Falkenstein
Die insgesamt 6 in den Harzkreis einströmenden Regionalbuslinien bedienen vorrangig das Gebiet der Stadt Falkenstein und stellen eine Verbindung nach
Aschersleben bzw. nach Wippra her. Die Angebote sind zum Teil rhythmisiert,
aber nicht vertaktet. Die Wochenendbedienung erfolgt zum Teil durch Rufbus.
Bewertung
Das Regionalbusangebot unterscheidet sich in den Bedienungsräumen zum Teil
sehr deutlich. Das Spektrum reicht von einer sehr starken Vertaktung mit Umsteigemöglichkeiten auch an peripheren Punkten (Raum Quedlinburg) über ein
vor allem in zentralen Orten verknüpftes Taktangebot (Raum Wernigerode) bis zu
stark durch den Schülerverkehr geprägten, kaum vertakteten Angeboten mit Ergänzung durch bedarfsgesteuerte Elemente (Raum Halberstadt, Stadt Falkenstein). Die Unterschiede sind zum Teil durch die raumstrukturellen Bedingungen,
zum größeren Teil aber durch differierende Gestaltungsphilosophien der Altkreise zu erklären. Im Sinne gleichwertiger Angebotsqualitäten im neuen Landkreis
Harz werden deshalb teilraumbezogen Umstrukturierungen erforderlich, da die
Attraktivität für die Nachfrage außerhalb des Schülerverkehrs stark differiert.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
22
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Landkreis
Wolfenbüttel
214
206
Hornburg
206
Veltheim
Osterode
220
Rohrsheim
207 209 214
Rhoden
Pabstorf
Westerburg
207
Rimbeck
215
207
255
215
219
Wülperode
Suderode
203
HuyNeinstedt
218
Wilhelmshall MönchHuysburg
hai
877
Nienhagen
Sargstedt
Aspenstedt
Athenstedt
Langeln
Stapelburg
Veckenstedt
255
33
S
KB
283
271
877
Landkreis
Goslar
ILSENBURG
260
KBS
Mahndorf
Derenburg
261
Böhnshausen
Langenstein
Darlingerode
253
288
WERNIGERODE
262
255
257
260
877
288
288
257
5
288
Schierke
Harsleben
KBS
328
1
1 263
258
217
258
Hüttenrode
Rübeland
Harztourist
Almsfeld
Wendefurt
1
6
9
31
32 318
2
3
8
10
11 227
420
Rieder
15
KB
3 QuarmS
beck
9 Stecklen253 berg
10
11
17
18
31
264
Roßtrappe
Braunlage
Altenbrak
257
Treseburg
262
263 18 264
32
THALE
264
18
10
32
S
KB
33
S3
17
Radisleben
16
16
416
Alexisbad
31
Siptenfelde
Günters33 berge
427
34
33
38
6
32
S
31
418
Neudorf
Königerode
Osterwieck - Rhoden - Osterwieck
Halberstadt - Schwanebeck
Halberstadt - Hedersleben
Halberstadt - Wilhelmshall
Halberstadt - Heudeber - Osterwieck
Hessen - Dardesheim - Heudeber
Halberstadt - Harsleben - Quedlinburg
Halberstadt - Oschersleben
Quedlinburg - Blankenburg
17
Quedlinburg - Hedersleben - Nachterstedt 18
Quedlinburg - Heteborn
31
Quedlinburg - Ballenstedt - Opperode
32
Quedlinburg - Ballenstedt - Harzgerode
33
Quedlinburg - Warnstedt - Thale
34
Quedlinburg - Gernrode - Thale
35
Quedlinburg - Westerhausen - Thale
38
Harzgerode - Selkemühle
318
Ballenstedt - Meisdorf - Ermsleben
322
Ballenstedt - Bad Suderode - Thale
Thale - Friedrichsbrunn - Treseburg
Quedlinburg - Güntersberge - Stolberg
Quedlinburg - Gernrode - Harzgerode
Harzgerode - Straßberg - Güntersberge
Harzgerode - Dankerode - Harzgerode
Harzgerode - Schielo - Pansfelde
Harzgerode - Straßberg - Stolberg
Quedlinburg - Aschersleben
Harzgerode - Leimbach - Hettstedt
252
253
255
256
257
258
260
261
262
Wernigerode - Halberstadt
263
Wernigerode - Blankenburg - Thale
264
Wernigerode - Osterwieck
265
Wernigerode - Danstedt
271
Wernigerode - Braunlage - Schierke
277
Wernigerode - Elbingerode - Blankenburg 283
Wernigerode - Ilsenburg - Abbenrode
288
Benneckenstein - Blankenburg - Hlbstdt. 877
Wernigerode - Benneckenstein
Blankenburg - Treseburg
Thale - Roßtrappe - Treseburg
Wernigerode - Hasselfelde - Allrode
Wernigerode - Heudeber - Zilly
Benneckenstein - Hohegeiß
Wernigerode - Ilsenburg - Abbenrode
Wernigerode - Drei Annen Hohne
Wernigerode - Bad Harzburg
Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
35 418 427
Pansfelde
416 Aschersleben - Meisdorf - Aschersleben 427 Pansfelde - Ermsleben - Aschersleben
418 Aschersleben - Pansfelde
438 Aschersleben - Reinstedt - Ermsleben
420 Quedlinburg - Hoym - Aschersleben
498 Harzgerode - Wippra - Sangerhausen
322
Schielo
Dankerode
STOLBERG
418
Neuplatendorf
35
35
215
216
217
218
219
220
227
312
WVB - Wernigeröder Verkehrsbetriebe GmbH
HARZGERODE
Silberhütte
Straßberg
Landkreis
Nordhausen
16
438
Endorf
Wieserode
32
8
33 34
35 15
38 322 498
1
2
3
6
8
9
10
11
15
16
ERMSLEBEN
Meisdorf
8
416
318
427
318
BALLENSTEDT
Mägdesprung
Bärenrode
25
Rothesütte
Asmusstedt
3
265
Friedrichshöhe
KB
Landkreis
Osterode am Harz
Allrode
KB
438
Selkemühle
15
265
265
6
GERNRODE
261
Stiege
Reinstedt
6
Opperode
Friedrichsbrunn
HASSELFELDE
438
420
Badeborn
Halberstadt - Osterwieck - Goslar
Halberstadt - Dingelstedt - Dedeleben
Osterwieck - Hessen - Osterode
Halberstadt - Dardesheim - Osterode
Halberstadt - Schwanebeck - Schlanstedt
Halberstadt - Gröningen - Wegeleben
Halberstadt - Danstedt
Halberstadt - Dedeleben - Osterode
Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH
Frose
17
Bad
Suderode
Tanne
277
KBS 330
203
206
207
209
210
211
212
214
Nachterstedt
QUEDLINBURG
9
Weddersleben
Wienrode
261
Neuwerk
2
Morgenrot
Warnstedt
263
262
261
277
Landkreis
Salzland
2
420
253
Elend
BENNECKENSTEIN
Hausneindorf
Gatersleben
Neinstedt
Hohegeiß
HBB - Halberstädter Bus - Betrieb GmbH
Westerhausen
11
Cattenstedt
Timmenrode
257
Trautenstein
Taxi & Mietwagen (Anzahl Fahrzeuge,
keine Differenzierung möglich)
Börnecke
253
Königshütte
Sorge
Taxi (Anzahl Fahrzeuge)
Hedersleben
Heimburg
ELBINGERODE
262
Sonstige Verknüpfungspunkte
Mietwagen (Anzahl Fahrzeuge)
217
BLANKENBURG
288
Drei
Annen
Hohne
Heteborn
227
265
256
258
283
271
ÖPNV-Liniennetz mit Liniennummer
und Ortsbezeichnung
3
3
Ditfurt
265
257
Rodersdorf
0
211
WEGELEBEN
Münchenhof
KB
32
252
216
227
209
211
214
219
Benzingerode
S
KB 252 253
S
203
206
217
261
210
212
218
312
Wedderstedt
5
32
Plessenburg
Adersleben
315
Stadt/Gemeinde/Ort
Wichtige Verknüpfungspunkte
, 33
252
Silstedt
252
Deesdorf
HALBERSTADT
256
Minsleben
Drübeck
216
219
Reddeber
WERNIGERODE
211
Ströbeck
Heudeber
220
Schmatzfeld
BAD
HARZBURG
212
256 212
211
Emersleben
0
877
Gröningen
Neu
Runstedt
203
Standorte Taxi und Mietwagen
Kloster
Gröningen
Groß
Quenstedt
206
Abbenrode
Mulmke
Danstedt
Liniennetz Regionalbusverkehr
Fahrplan 2007/08
216
214
Zilly
Wasserleben
Haus Nienburg
SCHWANEBECK
Röderhof
209
271
255
260 283
Nahverkehrsplan ab 2009
312
218
DARDESHEIM
219
210
Eilenstedt
Dingelstedt
Anderbeck
Berßel
Schauen
315
Badersleben
203
KBS 330
KBS
Eilsdorf
218
OSTERWIECK
Lüttgenrode
220
Deersheim
Stötterlingen
VIENENBURG
210
Schlanstedt
Vogelsdorf
209
Hoppenstedt
Bühne
312
214
Hessen
Göddeckenrode
Oschersleben
Aderstedt
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
322
498
Landkreis
Mansfeld-Südharz
38
498
Abbildung 2.5
Landkreis
Wolfenbüttel
206
207 209
214
220
Rhoden
214
Hessen
Göddeckenrode
210
209
Bühne
312
Schlanstedt
Westerburg
207
215
Oschersleben
Aderstedt
Rohrsheim
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
Osterode
KBS
206
315
Nahverkehrsplan ab 2009
215
Deersheim
219 255
207 215
OSTERWIECK
Lüttgenrode
203
218
Schauen
DARDESHEIM
Eilenstedt
214
Wilhelmshall
220 271
219
212
Mulmke
Langeln
Neu Runstedt
211
Deesdorf
Ströbeck
217
0
256
252
Derenburg
Minsleben
Wilhelmshöhe
252
Böhnshausen
KBS
203
210
214
218
252
206
211
216
219
261
209
212
217
227
312
WERNIGERODE
Plessenburg
KB
288
257
unregelmäßig / selten
KBS
Cattenstedt
ELBINGERODE
Hüttenrode
Drei Annen Hohne
1
Landkreis
Salzland
QUEDLINBURG
9
K
BS
3
15
Königshütte
265
32
Thale
263
262
9 10
11 17
18 253
264
Altenbrak
257
438
420
3
6
2
1
9 10 11
8
31 32 227 318
420
Neinstedt
Wendefurth
31
Badeborn
6
Trautenstein
261
416
427
GERNRODE
BALLENSTEDT
6 16 17
KB
S
3
33
Meisdorf
31
Selkemühle
32
277
31
Stiege
KB
S3
Pansfelde
38 322 498
33 34 35
8 15 32
Siptenfelde
Alexisbad
25
Landkreis
Osterode am Harz
Friedrichshöhe
Wieserode
15
265
262
418
8
Friedrichsbrunn
Allrode
277
261
ERMSLEBEN
16 438
Endorf
HASSELFELDE
265
BENNECKENSTEIN
Stadtbus mit 1-h-Takt
Radisleben
8
18 263
264
Sorge
Stadtbus mit 1/2-h-Takt
Stadtbus mit unregelmäßigem Takt
Reinstedt
Rieder
10
Straßenbahn mit 1/4-h-Takt
318
Treseburg
Tanne
Nachterstedt
420
11
258
Elend
KBS 330
Frose
2
Timmenrode Warnstedt
Stadtverkehr
2
Westerhausen
Wienrode 253
Neuwerk
Rübeland
257
328
BLANKENBURG
253 258 263
257
Braunlage
Ditfurt
3
Bolmke
Mandelholz
Hohegeiß
2-h-Takt (mindestens 8 Stunden)
217
Hedersleben
Heimburg
253
256
258
262
271
288
255
257
260
265
283
877
5
Harsleben
1-h-Takt (mindestens 8 Stunden)
5
KB252
32
0
211
WEGELEBEN
227
261
253
2
S3
Schierke
1/2-h-Takt (mindestens 8 Stunden)
3
, 33
Benzingerode
S
Heteborn
Adersleben
315
Langenstein
Darlingerode
288
Regionalverkehr
HALBERSTADT
219
Silstedt
Teichmühle
Gröningen
Emersleben
Danstedt
33
S
KB
Reddeber
216
218
203
Heudeber
Schmatzfeld
255
Drübeck
206
214
212 256
Eckertal
ILSENBURG
Aspenstedt
Athenstedt
283
Stapelburg
Veckenstedt
877
Nienhagen
210
Wasserleben
Bedienung Mo - Fr
(Fahrplan 07/08)
216
255
Zilly
BAD 877
HARZBURG
312
SCHWANEBECK
Dingelstedt
218
Abbenrode
260
283
218
Anderbeck
Berßel
KBS 330
Vienenburg
Landkreis
Goslar
218
Badersleben
220
Güntersberge
35 418
427
HARZGERODE
33
Rothesütte
Straßberg
Landkreis
Nordhausen
34
38
35
Abbildung 2.6
Schielo
33
Neudorf
34
322
322
KB
S
32
6
Dankerode
STOLBERG
Landkreis
Mansfeld-Südharz
31 38
498
AST5
Landkreis
Wolfenbüttel
Veltheim
Osterode
AST1
AST2
Rhoden
AST4
Hessen
Westerburg
Göddeckenrode
AST1
Oschersleben
Aderstedt
Rohrsheim
Schlanstedt
Vogelsdorf
AST5
KBS
Bühne
Wülperode
218
OSTERWIECK
Lüttgenrode
Badersleben
Deersheim
203 ALT2
AST1 AST2
Stötterlingen
315
Nahverkehrsplan ab 2009
AST4
AST2
AST1
AST5
Anderbeck
Eilenstedt
DARDESHEIM
Bedienung Wochenende
(Fahrplan 07/08)
SCHWANEBECK
Dingelstedt
HuyNeinstedt
203
Berßel
KBS 330
Wilhelmshall
Nienhagen
Vienenburg
Sargstedt
ALT2
Zilly
Abbenrode
AST6
Aspenstedt
Athenstedt
Gröningen
AST5
Emersleben
AST4
ALT1
AST3
ALT1
Mulmke
Langeln
AST5
Danstedt
Deesdorf
203
Ströbeck
Veckenstedt
Stapelburg
Neu Runstedt
AST3
Wasserleben
Regionalverkehr
AST6
Heudeber
260
HALBERSTADT
AST3
0
Schmatzfeld
33
KBS
ALT2
Reddeber
Minsleben
260
ILSENBURG
Derenburg
252
203
AST3
AST5
Wilhelmshöhe
Drübeck
Silstedt
Teichmühle
Böhnshausen
252
AST4
AST6
1/2-h-Takt (mindestens 8 Stunden)
Heteborn
Adersleben
315
3
, 33
S
ALT1
KB
BAD
HARZBURG
Landkreis
Goslar
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
0
WEGELEBEN
1-h-Takt (mindestens 8 Stunden)
2-h-Takt (mindestens 8 Stunden)
AST6
Harsleben
Langenstein
Hedersleben
Darlingerode
unregelmäßig / selten
Benzingerode
WERNIGERODE
KB
288
5
32
S
252
257
265
ALT1
253
260
288
ALT2
253
KBS
KB
S
Schierke
258 262
257
32
5
ELBINGERODE
288
Cattenstedt
258
1
2
Westerhausen
BLANKENBURG
258 261 263
KBS 330
Frose
11
420
Warnstedt
Timmenrode
Wienrode
Neuwerk
Rübeland
K
BS
31
2
3
1
6
9 10 11 31
32 318 420
5
32
420
Badeborn
438
Wendefurth
265
Elend
18
Braunlage
Altenbrak
257
Neinstedt
Thale
9 10
11 17
18 253
264
Radisleben
10
318
GERNRODE
17
BALLENSTEDT
31
6 8 16
17
Treseburg
18 263
264
Tanne
Sorge
Trautenstein
S
KB
HASSELFELDE
18
33
8
262
KB
S3
Stadtbus fährt als Rufbus mit
unregelmäßigem Takt
ERMSLEBEN
16 438
418
Endorf
Wieserode
Selkemühle
Mägdesprung
265
15
Pansfelde
25
Landkreis
Osterode am Harz
Alexisbad
Güntersberge
Friedrichshöhe
33 34 38
8 15 32
Abbildung 2.7
38
31
Schielo
Straßberg
33
Landkreis
Nordhausen
S
32
6
38
STOLBERG
31 38
418 427
HARZGERODE
33
KB
416
427
Meisdorf
Allrode
261
Stadtbus mit unregelmäßigem Takt
3
32
Stiege
318
Friedrichsbrunn
265
BENNECKENSTEIN
Stadtbus mit 1,5-h-Takt
Reinstedt
Mandelholz
Königshütte
Straßenbahn mit 1/2-h-Takt
Stadtbus mit 1-h-Takt
QUEDLINBURG
9
Hüttenrode
Drei Annen Hohne
257
Stadtverkehr
Gatersleben
328
1
265
flexible Bedienform (AST/ALT)
Landkreis
Salzland
2
Heimburg
Bolmke
Plessenburg
3
Ditfurt
Neudorf
34
Dankerode
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Landkreis
Wolfenbüttel
Osterode
AST1
Oschersleben
Aderstedt
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
AST4
Hessen
AST2
AST2
Göddeckenrode
Schlanstedt
Westerburg
AST5
KBS
Bühne
Deersheim
AST4
Badersleben
OSTERWIECK
Lüttgenrode
KBS 330
AST1
Nahverkehrsplan ab 2009
AST5
Anderbeck
AST1
315
Eilenstedt
DARDESHEIM
AST3
203 AST1
AST2
Bedienung Nacht
(nach 22 Uhr)
(Fahrplan 07/08)
SCHWANEBECK
Dingelstedt
Wilhelmshall
203
Vienenburg
Nienhagen
AST4
AST5
Gröningen
Aspenstedt
Zilly
Emersleben
AST3
AST5
203
Danstedt
Deesdorf
Ströbeck
33
0
Landkreis
Goslar
Regionalverkehr
HALBERSTADT
AST3
KBS
Adersleben
315
, 33
KB
S
BAD
HARZBURG
AST6
203 AST3
AST4 AST5
AST6
ILSENBURG
0
WEGELEBEN
mindestens 2 Fahrten täglich
1 Fahr täglich, Montag - Samstag
Harsleben
Hedersleben
Ditfurt
WERNIGERODE
KB
2
S3
Nacht 1
328
32
KBS 330
Nacht 4
Stadtverkehr
Stadtbus, 2 Fahrten tgl. von Mo-So
Stadtbus, 1 Fahrt tgl. von Mo-So
QUEDLINBURG
ELBINGERODE
5
Gatersleben
Westerhausen
BLANKENBURG
KB
S
Landkreis
Salzland
5
KBS
1 Fahrt, nur Samstags
S
KB
3
Nacht 1
Nacht 3
15
Nacht 2
Nacht 4
Badeborn
Thale
Nacht 2
Braunlage
GERNRODE
BALLENSTEDT
ERMSLEBEN
Nacht 3
S
KB
HASSELFELDE
Allrode
Nacht 2
33
3
Friedrichsbrunn
Nacht 2
BENNECKENSTEIN
KB
S3
25
Alexisbad
Landkreis
Osterode am Harz
Güntersberge
Nacht 3
HARZGERODE
Abbildung 2.8
Nacht 2
Straßberg
Schielo
Landkreis
Nordhausen
KB
S
32
6
Dankerode
STOLBERG
Landkreis
Mansfeld-Südharz
c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
2.3 Verknüpfung
2.3.1
Verknüpfung SPNV - Stadtverkehr/Regionalbusverkehr
Taktknoten des normalspurigen SPNV im Landkreis Harz sind (vgl. Tabelle 2.5)
die Bahnhöfe Halberstadt (zur vollen Stunde) sowie Wernigerode, Quedlinburg
und Blankenburg (zur halben Stunde). In diesen Knoten binden die jeweiligen Regionalbus- und Stadtbusverkehre ein und verknüpfen damit auch untereinander.
In Wernigerode und Quedlinburg fahren einzelne Angebote zur Erhöhung der
Taktdichte dazu in einem Taktversatz.
Weitere für den Untersuchungsraum wichtige Umsteigepunkte zwischen dem normalspurigen SPNV und dem Busverkehr liegen in Thale, Ilsenburg (Fußweg z.T.
400 m), Aschersleben, Gatersleben und Stolberg. Weitere Zugangstellen des
SPNV, die vom Regionalbus angefahren werden, weisen keine systematischen
Anschlussbeziehungen auf. An den Zugangsstellen Stiege, Heudeber-Danstedt,
Groß Quenstedt, Wegeleben, Langenstein, Gernrode und Güntersberge ist eine
räumliche Verknüpfung infolge abseitiger Lage erschwert.
Bewertung
Die sich aus der Netzstruktur ergebenden sinnvollen Verknüpfungsmöglichkeiten
werden genutzt.
2.3.2
Verknüpfung Regionalbusverkehr –
Regionalbusverkehr/Stadtverkehr
Die bedeutendsten Verknüpfungspunkte im Regionalbusverkehr sind Tabelle 2.5
zu entnehmen. Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, an denen einzelne Richtungsanschlüsse, z.B. im Schülerverkehr, hergestellt werden.
Verknüpfungs-
Funktion Bahn
Verknüpfung von
Bemerkungen
punkt
Regionalbus mit
Stadtverkehr mit
Halberstadt
Taktknoten volle
Regionalbus (Taktknoten),
Regionalbus und
Bahnhof
Stunde
SPNV, Stadtverkehr
SPNV
Wernigerode
Taktknoten halbe
Regionalbus (Taktknoten),
Regionalbus und
SPNV-Knoten ent-
Bahnhof/ZOB
Stunde, Halt HSB
SPNV, Stadtverkehr
SPNV
fällt künftig
Quedlinburg
Taktknoten halbe
Regionalbus (Taktknoten),
Regionalbus und
Bahnhof/ZOB
Stunde, Halt HSB
SPNV, Stadtverkehr
SPNV
Blankenburg
Taktknoten halbe
Regionalbus, SPNV, Stadt-
Regionalbus und
Bahnhof
Stunde
verkehr
SPNV
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
27
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Verknüpfungs-
Funktion Bahn
Verknüpfung von
Bemerkungen
punkt
Ilsenburg Bahnhof
Halt SPNV
Regionalbus mit
Stadtverkehr mit
Regionalbus, SPNV
-
ggf. künftig Taktknoten SPNV
Elbingerode Markt
ohne
Regionalbus
-
Hasselfelde Busbf.
(HSB am Bahnhof)
Regionalbus
-
Allrode
ohne
Regionalbus
-
Stolberg
Halt SPNV
Regionalbus, SPNV
-
Güntersberge
Halt HSB
Regionalbus, HSB
-
Thale
Halt SPNV
Regionalbus (Taktknoten),
-
SPNV
Alexisbad
Halt HSB
Regionalbus (Taktknoten),
-
HSB
Gernrode
Halt HSB
Harzgerode
Halt HSB
Regionalbus, HSB
-
Regionalbus (Taktknoten),
-
HSB
Ballenstedt
ohne
Regionalbus (Taktknoten)
-
Gatersleben
Halt SPNV
Regionalbus, SPNV
-
Aschersleben
Halt SPNV
Regionalbus (Taktknoten),
-
SPNV
Wernigerode
ohne
-
Rendezvous
Halberstadt
ohne
Holzmarkt
Tabelle 2.5
Stadtverkehr
(Taktknoten)
-
Straßenbahn,
Stadtbus
Für den Landkreis Harz im Fahrplan 2007/08 bedeutsame Verknüpfungspunkte im Straßenpersonennahverkehr
Bewertung
Im wesentlichen werden die sich aus der Netzstruktur ergebenden sinnvollen
Verknüpfungsmöglichkeiten genutzt. Lediglich im Raum Osterwieck - Dardesheim
fehlt es an einer diesbezüglich klaren Struktur.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
28
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
2.3.3
Verknüpfung Stadtverkehr - Stadtverkehr
Die bedeutsamsten Verknüpfungspunkte sind in Tabelle 2.5 mit dargestellt.
Bewertung
Der Stadtverkehr Wernigerode verfügt über ein klar strukturiertes und langjährig
bewährtes Verknüpfungskonzept. In den Stadtverkehren Blankenburg (gegenwärtig konzeptionelle Überarbeitung) und Halberstadt (aufgrund Streckenstruktur
differierende Verknüpfungsmöglichkeiten) bestehen ggf. noch Reserven für Verbesserungen.
2.3.4
Intermodale Verknüpfung
Die Verknüpfung der Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem
Pkw-Verkehr und dem Fahrradverkehr wurde auf dem Gebiet des Harzkreises bisher vor allem im Rahmen des Schnittstellenausbaus (Park+Ride-Plätze, Bike+Ride-Plätze) verbessert. An weiteren Zugangsstellen zum SPNV ist ein diesbezüglicher Bedarf (abgestellte Fahrzeuge) erkennbar.
Die Fahrradmitnahme ist im SPNV kostenlos und in den Verkehrsmitteln der HVG
(Stadtverkehr Halberstadt) zum ermäßigten Fahrpreis möglich. Im Busverkehr
der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) ist sie nicht ausdrücklich geregelt, ein Anspruch auf die Mitnahme von Sachen besteht nicht. Es werden keine
diesbezüglichen Angebote beworben. Potentiale, die sich bei verschiedenen Produkten und Marketingaktivitäten unter Einbeziehung der HSB und Q-Bus insbesondere im Selketal gezeigt haben, sind noch nicht flächendeckend erschlossen.
Bewertung
Die Potentiale für die intermodale Verknüpfung sind im Landkreis Harz noch nicht
ausgeschöpft. Dies betrifft sowohl die Schnittstellengestaltung als auch die Fahrradmitnahme in den Regionalbussen.
2.4 Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage
2.4.1
Nachfrage SPNV
SPNV Normalspurnetz
Bezüglich Beförderungsleistungen liegen nur Daten aus dem ÖPNV-Plan des Landes /2/ zur Bewertung vor.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
29
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Bestandsaufnahme und Bewertung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Bahnhof / Haltepunkt
Nachfrageniveau (Einsteiger pro Tag)
Blankenburg / Harz
250 - 500
Darlingerode
50 - 100
Halberstadt
2.000 - 4.000
Ilsenburg
250 - 500
Langenstein
100 - 250
Nienhagen
50 - 100
Quedlinburg
1.000 - 2.000
Thale
250 - 500
Wernigerode
1.000 - 2.000
Tabelle 2.6
Nachfrage an ausgewählten SPNV-Zugangsstellen im Landkreis Harz (Quelle: ÖPNV-Plan des
Landes 2005 /2/)
SPNV Schmalspurnetz
Mit der Beförderung von 1,13 Mio. Fahrgästen im Jahr 2006 wurde eine Steigerung von 2 % gegenüber dem Vorjahr erreicht. Mit 9,86 Mio. EUR Gesamtumsatzerlösen liegt vom reinen Zahlenwert her eine neue Spitzenposition in der Geschichte der Harzer Schmalspurbahnen vor.
2.4.2
Nachfrage Regionalbusverkehr
Halberstädter Busbetrieb (HBB)
Bei sinkenden Bevölkerungszahlen ist die Fahrgastnachfrage im Regionalbusverkehr in den letzten Jahren sehr deutlich gesunken (ca. 18 % Fahrgastverlust innerhalb von drei Jahren).
Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft
Bei sinkenden Bevölkerungszahlen ist die Fahrgastnachfrage im Regionalbusverkehr in den letzten Jahren gestiegen (ca. 10 % Fahrgastgewinn innerhalb von vier
Jahren).
Wernigeröder Verkehrsbetriebe (WVB)
Bei sinkenden Bevölkerungszahlen ist die Fahrgastnachfrage im Regionalbusverkehr in den letzten Jahren etwa konstant geblieben.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
30
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS)
Es liegen keine Nachfragedaten vor.
Bewertung
Die Entwicklung der Fahrgastnachfrage verlief in den Unternehmen bei sinkenden
Einwohnerzahlen uneinheitlich. Die Ursachen sind in der Entwicklung der Schülerzahlen sowie vermutlich der unterschiedlichen Angebotsqualität zu suchen. Die
Ausschöpfung der Marktpotentiale ist in einigen Bereichen des Landkreises offensichtlich verbesserungswürdig.
2.4.3
Nachfrage Stadtverkehr
Stadtverkehr Blankenburg
Die Nachfrage ist sehr gering, die Einnahmen decken die Kosten des gegenwärtigen Linienangebotes nur zu einem geringen Teil.
Stadtverkehr Halberstadt
Mit etwa 2,1 Mio. Fahrgästen pro Jahr (2005) ist der Stadtverkehr Halberstadt
der aufkommensstärkste im Landkreis Harz. In den letzten Jahren war die Tendenz des Fahrgastaufkommens deutlich rückläufig.
Stadtverkehr Quedlinburg
Es liegen keine Nachfragedaten vor.
Stadtverkehr Wernigerode
Im Jahr 2006 wurden etwa 1,57 Mio. Fahrgäste befördert. Dies ist der höchste in
den letzten zehn Jahren erreichte Wert, jedoch sind die positiven Effekte der
Landesgartenschau zu berücksichtigen. Seit Einführung des neu konzipierten City-Busverkehrs im Jahr 1997 haben sich in der Gesamttendenz die Fahrgastzahlen deutlich erhöht.
Bewertung
Die Tendenzen in der Fahrgastnachfrage sind uneinheitlich. In den beiden größeren Städten Halberstadt und Wernigerode mit ihren vertakteten Angeboten ist
eine gewichtige Fahrgastnachfrage vorhanden. In kleineren Städten verringert
die Konkurrenz anderer Verkehrsmittel (z.B. zu Fuß gehen) die Marktpotentiale.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
31
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
2.5 Tarif, Information und Service
2.5.1
Bestehende Tarife Straßenpersonennahverkehr
Die Verkehrsangebote der HBB GmbH, Q-Bus GmbH und der WVB GmbH werden
innerhalb der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) nach einem einheitlichen Flächenzonentarif vermarktet. Im Regionalverkehr besteht dieser aus
den 5 Tarifstufen I-V, ergänzt um die spezielle Tarifstufe N im Orts- und Nachbarortsverkehr. Im Stadtverkehr Wernigerode und Blankenburg gilt die gesonderte Tarifstufe S.
Im Stadtverkehr Halberstadt gilt ein gesonderter Tarif (HVG-Tarif). Mit der VGS
GmbH und der KVG Braunschweig erfolgt eine wechselseitige Tarifanerkennung.
Die VTO bietet neben den Einzelfahrscheinen (normal und ermäßigt) auch Zehnerkarten, übertragbare Wochen- und Monatskarten, Azubi-Wochen- und Monatskarten sowie eine Tagesnetzkarte an. Für die Stadtverkehre Wernigerode
und Blankenburg gibt es in Tarifstufe S zusätzlich 9-Uhr-Monatskarten, eine Familientageskarte sowie eine als Citycard bezeichnete Jahreskarte.
Weiterhin gibt es als gesonderte Tarifangebote die HarzTourCard
(Tarifgebiet
VTO als Einzel- oder Familienticket, auch HSB, DB, HEX), die HarzMobilCard (übertragbare Bonuskarte) sowie das Selkebahnticket (schließt HSB-Verkehre ein).
Übertragbare Zeitkarten, die für die Tarifzone bzw. den Tarifpunkt „Halberstadt“
(VTO- Tarif) gelten, werden auch im Stadtverkehr Halberstadt der HVG GmbH
(HVG- Tarif) anerkannt.
Bewertung
Innerhalb des Straßenpersonennahverkehrs ist, abgesehen von der Stadt Falkenstein, bereits eine Tarifintegration erreicht. Die Stadtverkehre sind zwar nicht
vollständig einbezogen, jedoch wurden für den Einzelfall pragmatische Lösungen
gefunden. Eine echte Tarifbarriere besteht dagegen zum SPNV.
2.5.2
Fahrplan- und Liniennetzinformation
Fahrplanheft
Durch die Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) wird jährlich zum
Fahrplanwechsel ein Fahrplanbuch herausgegeben. Es enthält die Fahrplantabellen aller durch die Unternehmen HBB, HVG, WVB und Q-Bus betriebenen Regional- und Stadtbuslinien mit Ausnahme des Stadtbusverkehrs Wernigerode sowie
die relevanten Fahrpläne der HSB, DB AG und des HEX. In einem beigelegten farbigen Netzplan sind die Linienverläufe schematisch dargestellt. Vervollständigt
wird das Fahrplanbuch durch
ƒ
eine Linien- und Fahrstreckenübersicht nach Unternehmen,
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
32
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
ƒ
die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und die Tarifbestimmungen der
VTO,
ƒ
die Tariftabellen der VTO und der HVG sowie den Tarifzonenplan,
ƒ
ein Ortsverzeichnis,
ƒ
Unternehmensangaben zu den im VTO-Raum tätigen Verkehrsunternehmen,
ƒ
Bussteigbelegungspläne der bestehenden Busbahnhöfe,
ƒ
detaillierte Liniennetzpläne der HVG, WVB und Q-Bus,
ƒ
Angaben zu Nutzung des ALT-Verkehrs der WVB,
ƒ
Übersichten zu den Sehenswürdigkeiten entlang der einzelnen Liniennetze,
ƒ
Fahrscheinverkaufsstellen (außer HBB),
ƒ
einen Kalender mit Angaben zu den Schulferien.
Fahrplaninformation an den Haltestellen
Die Aushangfahrpläne enthalten die Abfahrtzeiten, Liniennummer und Zielort,
geordnet nach Betriebstagen. Zusätzlich sind Tariftabelle und Tarifzonenplan
ausgehängt.
Information in den Fahrzeugen
Nur ein kleiner Teil der Fahrzeuge verfügt über eine elektronische Zielanzeige innen. Haltestellen werden in der Regel durch den Fahrer angesagt. In den Fahrzeugen hängen keine Liniennetzpläne aus.
Telefonische Fahrplanauskunft
Durch HBB, HVG, Q-Bus, WVB, HSB, und Veolia werden Nummern für telefonische
Fahrplanauskünfte kommuniziert. Zudem existiert mit INSA ein landesweites Auskunftssystem auch für telefonische Auskünfte.
Elektronische Fahrplanauskunft
Auf den Webseiten von HBB, HVG, Q-Bus, WVB, HSB und Veolia werden u.a. die
aktuellen Fahrplantabellen zur Verfügung gestellt. Das Fahrplanauskunftssystem
INSA und die DB AG bieten auf ihren Webseiten relationsbezogene Fahrplanauskünfte an.
Bewertung
Die von den Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellten Fahrplan- und Liniennetzinformationen bieten eine gute Basis für Fahrgäste, die sich informieren
wollen. Wünschenswert wäre jedoch eine weitere Vereinheitlichung Informationsangebote im Straßenpersonennahverkehr. Dies betrifft den Fahrplan (Corporate Design, Übersichtlichkeit, Integration Stadtverkehr Wernigerode), die Aushangfahrpläne und die telefonischen und elektronischen Fahrplaninformationen.
Hinsichtlich der in den Fahrzeugen zu erwartenden Informationen sind einheitliche Standards notwendig.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Bisher wird die Möglichkeit, potentielle Fahrgäste über Postwurfsendungen an die
Haushalte (z.B. zusammen mit dem Amtsblatt) zu erreichen, offensichtlich nicht
genutzt.
2.5.3
Tarifinformation und Fahrscheinerwerb
Tarifinformation
Tarifinformationen werden im Fahrplanheft, auf den Webseiten der Verkehrsunternehmen und z.T. an den Haltestellen gegeben.
Fahrscheinerwerb
Die Fahrausweise zum VTO-Tarif und HVG-Beförderungstarif können erworben
werden
ƒ
beim Fahrpersonal der Linienbusse der HVG GmbH (nur HVG- Tarif)
ƒ
beim Fahrpersonal der Linienbusse der HBB GmbH, Q-Bus GmbH und WVB
GmbH (nur VTO- Tarif)
ƒ
am Fahrausweisverkaufsautomaten in den Niederflurstraßenbahnen (nur
HVG- Tarif)
ƒ
am Fahrausweisverkaufsautomaten an stark frequentierten Standorten der
Stadt Halberstadt
ƒ
in ausgewählten Verkaufseinrichtungen oder Stadtinformationen in den Mittelzentren und größeren Orten (zum Teil nur Teilsortiment)
Bewertung
Tarifinformation und Vertrieb bieten ein gutes Grundangebot. Wünschenswert
wäre, insbesondere nach Weiterentwicklung des Tarifes, eine stärkere Vereinheitlichung der Vertriebswege bezüglich der angebotenen Tarifsortimente.
2.5.4
Beratung und Service
Persönliche Beratung zu Fahrplan und Tarif sowie Service im Straßenpersonennahverkehr erfolgt
ƒ
am Betriebssitz der HVG GmbH in Halberstadt,
ƒ
am Betriebssitz der HBB GmbH in Halberstadt,
ƒ
im Service-Büro Quedlinburg (Bahnhofshalle) der Q-Bus GmbH und
ƒ
im Service-Büro Wernigerode (Busbahnhof) der WVB GmbH.
Durch die Verkehrsunternehmen werden einzelne Service-Leistungen angeboten,
z.B. Kooperationen mit dem Taxiverkehr. Auf den Webseiten von HBB, HVG, QBus, WVB, HSB und Veolia werden umfangreich Zusatzinformationen angeboten
sowie der Download von Formularen ermöglicht.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Bewertung
Beratung und Service sind noch ausbaufähig. Dies betrifft die Vereinheitlichung
der Angebote und des Zugangs zu diesen. In Halberstadt fehlt ein innenstadtnaher Servicepunkt mit persönlicher Beratung.
2.6 Infrastruktur und Fahrzeugpark
2.6.1
Haltestellen und Verknüpfungspunkte
Zugangsstellen des SPNV
Die Zugangsstellen zum SPNV befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Im Rahmen des Schnittstellenprogramms des Landes Sachsen-Anhalt bzw.
anderer Förderungen konnten u. a. die Bahnhöfe Halberstadt, Wernigerode,
Quedlinburg, Blankenburg, Thale, Alexisbad, Stapelburg (Neubau) und Wegeleben
funktionsgerecht gestaltet werden. Bei weiteren Zugangsstellen wurden Teilkomponenten verbessert, während andere Bereiche in einem schlechten äußerlichen
Zustand sind.
Zugangsstellen des Regional- und Stadtverkehrs
Maßnahmen an diesen Zugangsstellen konzentrierten sich in den vergangenen
Jahren vor allem auf die Modernisierung bzw. Schaffung von Wetterschutzeinrichtungen und Sitzgelegenheiten, die Erweiterung der Informationsbereitstellung, die Befestigung von Warteflächen und Verbesserungen in Bezug auf die
Barrierefreiheit. Die bisherigen Altkreise verfolgten dabei z.T. standardisierte Lösungen. An einigen Haltestellen sind Vandalismusprobleme zu beobachten.
Bewertung
Der Zustand der Zugangsstellen ist recht unterschiedlich und im Straßenpersonennahverkehr durch differierende Standards in den Altkreisen geprägt. Es bedarf weiterhin entsprechender Investitionen, um den Zustand zu verbessern und
die Barrierefreiheit zu erreichen.
2.6.2
Strecken
Streckenprobleme treten im Straßenpersonennahverkehr vor allem in Form von
Umleitungen infolge von Straßenbaumaßnahmen in Erscheinung, die zu erhöhten
Aufwendungen durch Mehrkilometer führen. Daneben sind in einzelnen Innenstadtlagen Staus zu beobachten.
Bewertung
Obwohl sich der Straßenzustand in den letzten Jahren verbessert hat, gibt es
noch deutlichen Handlungsbedarf, der auch dem ÖPNV zugute kommen soll.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Bestandsaufnahme und Bewertung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
2.6.3
Fahrzeuge
SPNV
Zum Einsatz kommen moderne Triebfahrzeuge wie VT 612 (Harzexpress der DB
AG, überwiegend Doppeltraktion) und LINT 27 bzw. LINT 47 (HEX, meist solo). Bei
der HSB verkehren Dampfzüge und Triebwagen.
Busverkehr
Die Angaben zum Regional- und Stadtverkehr sind Tabelle 2.7 zu entnehmen.
Verkehrsunternehmen
Fahrzeuge
HBB GmbH
ƒ
32 Busse (Stand 12/2006)
HVG GmbH
ƒ
ƒ
ƒ
10 Solobusse, davon 8 Niederflurfahrzeuge
11 Straßenbahnen Typ GT4
5 Straßenbahnen Typ Leoliner (Niederflurfahrzeuge)
Q-Bus GmbH (inkl. Unter- ƒ
ƒ
auftragnehmer)
ƒ
WVB GmbH
Tabelle 2.7
ƒ
ƒ
66 Busse (Stand 2006)
49 % mit niederflurgerechtem Zugang
76 % mit Platz für Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrrad
65 Busse
58 Busse (90%) sind niederflurig ausgeführt, darunter alle in den Stadtverkehren
eingesetzten Fahrzeuge
Übersicht zum Fahrzeugpark für den Regionalbus- und Stadtbusverkehr
Bewertung
Betrachtet über alle Verkehrsunternehmen ist der Fahrzeugbestand hinsichtlich
Typ und Ausstattung relativ inhomogen. Dies betrifft insbesondere die Barrierefreiheit, den Erdgasantrieb und die elektronischen Zielanzeigen. Abgesehen von
den Stadtverkehren und einzelnen speziellen Regionalbuslinien kann sich der
Fahrgast damit nicht von vornherein auf eine bestimmte Qualität einstellen, d.h.
gute Qualitäten vermengen sich zum Nachteil des Angebotes mit weniger guten.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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Verkehrspolitische Grundsätze und Ziele
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
3
Verkehrspolitische Grundsätze
und Ziele
Der § 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) /1/ benennt den öffentlichen Personennahverkehr als
eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und den Straßenpersonennahverkehr als eine
Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Unter Straßenpersonennahverkehr
ist dabei die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr zu verstehen, die sich auf
die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr richtet sowie der
Verkehr mit Taxen und Mietwagen als Ersatz, Ergänzung oder Verdichtung.
Attraktive und gut genutzte ÖPNV-Angebote führen zu vielfältigen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Vorteilen. Die Erreichbarkeit von z.B. Arbeitsstätten und
Freizeitzielen steigt und die Funktionsfähigkeit der Region, der Städte und Gemeinden wird verbessert. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gefördert. Eine
effektive Verkehrsdurchführung und die Vermeidung von Pkw-Fahrten sparen
Ressourcen, leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und vermindern die Belastung
durch Abgase, Unfälle und hohen Flächenbedarf insbesondere in den verdichteten Räumen.
Der Landkreis Harz als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr lässt
sich daher bei dessen Gestaltung von folgenden Grundsätzen leiten:
ƒ
Daseinsvorsorge: Jedem Bürger soll unabhängig von der Pkw-Verfügbarkeit
ein Mindestangebot an Mobilitätsmöglichkeiten mit dem ÖPNV zur Verfügung
stehen.
ƒ
Ausbildungsverkehr: Schüler und Auszubildende sollen ihre Ausbildungsstätte günstig und sicher erreichen können.
ƒ
Gewinnung von Marktanteilen: Das ÖPNV-Angebot ist so attraktiv zu gestalten, dass es für möglichst viele Ortsveränderungen eine attraktive Alternative zum privaten Pkw darstellt und die Nutzung des ÖPNV zunimmt. Marktpotentiale sind aktiv zu erschließen.
ƒ
Effiziente ÖPNV-Strukturen: Die Realisierung von ÖPNV-Angeboten soll
möglichst eigenwirtschaftlich erfolgen und öffentliche Mittel so effizient wie
möglich eingesetzt werden.
Die Umsetzung dieser Grundsätze wird durch die maßnahmekonkret benannten
Ziele gewährleistet. Die Aussagen des vorliegenden Nahverkehrsplanes beziehen
sich dabei vorrangig auf den Zeitraum 2009 bis 2012.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
37
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
4
Strukturentwicklung und
Nachfragepotentiale
4.1 Entwicklung der Einwohnerzahl
Im letzten Jahrzehnt ist eine rückläufige Bevölkerungstendenz in allen Teilen des
Landkreises Harz, wie im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt, festzustellen.
Auch für die kommenden Jahre ist keine Änderung dieser Entwicklung in Sicht
(vgl. Abbildung 4.1).
Bevölkerungsentw icklung
300.000
255.979
247.490
2002
2005
244.248
242.870
236.293
224.243
2007
2010
2015
210.362
Einwohnerzahl
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
2006
2020
Jahr
Abbildung 4.1
Bisherige und voraussichtliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Harz (ab 2005:
Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2005 bis 2025 des Statistischen Landesamtes SachsenAnhalt)
Eine wesentliche Verschiebung wird es bei den Altersgruppen geben. Wie für das
gesamte Land Sachsen-Anhalt ist mit einer Verringerung des Anteils der 0-bis20-Jährigen und einer Erhöhung des Anteils der Über-65-Jährigen zu rechnen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
38
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c
Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
4.2 Schulen und Schülerzahlen
Die Schülerzahlen sind im Landkreis Harz zwischen 2001 und 2006 sehr deutlich
zurückgegangen (z.B. Altkreis Halberstadt Rückgang um 26,6 %, Altkreis Wernigerode Rückgang um 27,1 %). In der Folge wurden Schulen geschlossen, so dass
sich die Zahl der Schulen deutlich reduziert hat. Da somit aus mehr Orten mit
dem Bus zur Schule gefahren werden muss und sich die Entfernungen vergrößert
haben, schlug sich der Schülerrückgang nicht unmittelbar in einem Rückgang der
Fahrschüler nieder. Die Fahrschülerzahlen sind etwa gleich geblieben (z.B. Altkreis Wernigerode) oder weniger stark als die Schülerzahlen zurückgegangen.
Für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Schülerzahlen nicht weiter zurückgehen bzw. sogar wieder etwas ansteigen (vgl. Abbildung 4.2). Dieser Anstieg betrifft nach einem Tiefpunkt im Schuljahr 2009/10 insbesondere die Sekundarschulen und Gymnasien.
Schülerprognose Landkreis Harz
20.000
18.000
Anzahl Schüler
16.000
14.000
5.134
5.043
5.063
5.377
5.624
5.811
4.712
4.467
4.297
4.535
4.845
5.148
6.448
6.704
6.918
6.833
6.841
6.739
2007/08
2008/09
2009/10
2010/11
2011/12
2012/13
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Schuljahr
Grundschule
Abbildung 4.2
Sekundarschule
Gymnasium
Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Harz
Die Schulstandorte nach Schultyp und die Fahrschülerbeziehungen (Schuljahr
2006/07) sind den Karten in Anlage 4 zu entnehmen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
4.3 Sonstige Verkehrserzeuger
Arbeitsplätze
Es wird angenommen, dass die Zahl der Arbeitsplätze im Landkreis etwa konstant
bleibt.
Tourismus
Die Nachfrage im Tourismus im Landkreis wird als etwa gleichbleibend angenommen, jedoch sind Verschiebungen in der zeitlichen Lage (Wintersporttourismus) und der räumlichen Lage (Zentren mit besonderen Qualitäten) wahrscheinlich. Für den Fahrradtourismus und damit auch die Fahrradmitnahme im ÖPNV
wird eine Zunahme erwartet.
Einkaufen
Tendenziell wird mit einer Stärkung der Innenstädte gerechnet.
4.4 ÖPNV-Potentiale
Trotz tendenziell sinkender Einwohnerzahlen werden für den Landkreis Harz
noch unerschlossene Potentiale der ÖPNV-Nachfrage unterstellt. Diese Annahme
beruht auf einem direkten Vergleich der in den drei Altkreisen bisher vorhandenen Angebote im Regionalbusverkehr und der erreichten Ergebnisse. So erwies
sich die Fahrgastnachfrage dort trotz sinkender Schülerzahlen als stabil, wo das
Angebot von vornherein auch auf Potentiale außerhalb des Schülerverkehrs ausgerichtet war. Dem Aufbau eines solchen attraktiven Angebotes (vertaktete Linien mit klar definierten Umsteigebeziehungen) folgt erfahrungsgemäß2 die
Nachfrage nicht sofort, sondern baut sich allmählich, ein entsprechendes Marketing vorausgesetzt, in einem mehrjährigen Prozess auf. Daher bedarf es zur Erschließung der vor allem im Vorharzbereich (Raum Osterwieck, Dardesheim, Dedeleben …) noch vermuteten Potentiale einer Langfriststrategie mit
entsprechender Finanzierung.
2
Diese Erfahrungen wurden im Harzkreis beispielsweise mit dem Citybus Wernigerode und dem Regionalbusverkehr im
Raum Quedlinburg gesammelt.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
40
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
5
Anforderungen an das ÖPNVAngebot
5.1 Vorbemerkungen
Die Darstellungen in den Abschnitten 5 und 6 unterscheiden nach Festsetzungen
(F) und den zugehörigen Erläuterungen. Die Erläuterungen enthalten Informationen zum Verständnis der Festsetzungen, sind jedoch nicht Bestandteil des eigentlichen Kreistagsbeschlusses zum Angebotskonzept.
Festsetzungen gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplanes räumlich, zeitlich und sachlich gleichzeitig
für das gesamte Angebot. Sofern der Adressat einer Festlegung nicht der Landkreis oder eine ihm unterstellte Institution ist, soll der Landkreis im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten auf die Umsetzung der Festlegungen hinwirken. Sollten
sich während der vorgesehenen Laufzeit durch Eingemeindungen gravierende
Nachfrageänderungen einstellen, können Teile des Nahverkehrsplanes gesondert
fortgeschrieben werden.
5.2 Netz und Bedienung im Regionalbusverkehr
5.2.1
Erschließung
F 5.2.1
Die Erschließung soll mindestens gewährleisten, dass bei allen Teilflächen mit
mehr als 200 Einwohnern oder einem entsprechenden Zielpotential für 80 % der
Einwohner eine maximale Luftlinienentfernung zur Haltestelle von 1.000 m auftritt.
Erläuterung:
Dieser Mindeststandard soll unabhängig von nachfolgend dargestellten höheren Anforderungen im
gesamten Landkreis nicht unterschritten werden. Als Teilfläche wird ein räumlich durch Freiflächen
abgrenzbarer Siedlungsbereich verstanden.
F 5.2.2
Es sind die in Tabelle 5.1 dargestellten maximalen Luftlinienentfernungen zu den
Haltestellen für jeweils 80 % der Einwohner nicht zu überschreiten. Dabei sind
die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzustreben.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
41
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
räumliche Differenzierung
max. Luftlinienentfernung zu Haltestellen
ab 2009 gewährleisten
Haltestellen des SPNV
zentrale Bereiche der Mittelzentren
anstreben
Einwohner im Einzugsbereich von max. 1.000 m um SPNV-Zugangsstellen
gelten durch diese als an den ÖPNV angebunden
400 m
300 m
600 m
400 m
zentrale Bereiche der Grundzentren
600 m
400 m
sonstiges Gebiet
800 m
600 m
verdichtete Bereiche der Mittelzentren
Tabelle 5.1
Erläuterung:
5.2.2
F 5.2.3
Maximale Luftlinienentfernungen zu Haltestellen im Regionalverkehr
Die Luftlinienentfernung zu Haltestellen muss ein Optimum aus Betriebsablauf (geringe Fahrzeiten
durch große Haltestellenabstände) und Kundenfreundlichkeit (geringe Fußwege) berücksichtigen. Die
als „anstreben“ gekennzeichneten Werte geben eine Orientierung für die Beeinflussung von Standortentscheidungen.
Anbindung
Soweit nicht bereits durch den SPNV gewährleistet, soll durch den Regionalbusverkehr eine Anbindung der Orte an die Zentren bzw. der Zentren untereinander
mindestens wie in Tabelle 5.2 dargestellt erfolgen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
42
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
max. Fahr-
Mittelzentrum zu Mittelzentrum
max. Um-
max. Fahr-
zeugfolge-
stieg zu
zeugfolge-
zeit Sa, So,
Mittelzent-
stieg zu
zeit Mo-Fr
Feiertag
rum
Kreisstadt
60 min
60 min
1
0
60 min
120 min
0
1
60 min
-
0
1
2 Stunden
-
1
2
3 Stunden
-
1
2
max. Um-
(Mittelzentren sind: Halberstadt, Wernigerode und
Quedlinburg)
Grundzentrum zu Mittelzentrum
3
(Grundzentren sind: Ballenstedt, Blankenburg ,
Benneckenstein, Dardesheim, Elbingerode, Ermsleben, Gernrode, Harzgerode, Hasselfelde, Ilsenburg, Osterwieck, Schwanebeck, Thale, Wegeleben)
Gemeinde
mit
Zielfunktion
im
ÖPNV
zu
nächstgelegenem Grund- oder Mittelzentrum
(Gemeinden mit Zielfunktion im ÖPNV sind: Alexisbad, Bad Suderode, Dedeleben, Derenburg, Dingelstedt, Hedersleben, Neinstedt, Schierke, Ströbeck, Veckenstedt)
Ort mit mehr als 1.000 Einwohnern zu nächstgelegenem Grund- oder Mittelzentrum
Ort mit mehr 200 bis 1.000 Einwohnern zu
nächstgelegenem Grund- oder Mittelzentrum
Tabelle 5.2
Grundanforderungen an die Bedienungshäufigkeit im Regionalverkehr
Erläuterung:
Die Differenzierung der Grundanforderungen an die Bedienungshäufigkeit richtet sich nach den durch
die Landes- und Regionalplanung vorgegebenen zentralen Orten und einer Einteilung der sonstigen
Orte hinsichtlich ihrer Zielfunktion im ÖPNV und ihrer Einwohnerzahl. Sie berücksichtigt damit
zugleich bisherige Erfahrungen hinsichtlich der Verkehrsnachfrage.
F 5.2.4
Die Bedienung hat nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Harz die anspruchsgerechte Beförderung von
Schülern und Auszubildenden entsprechend der jeweiligen Wohn-, Schul- und
Ausbildungsorte zu gewährleisten. Dabei sind die Anforderungen der jeweils aktuellen Schülerbeförderungssatzung, insbesondere hinsichtlich der Beförderungsund Wartezeiten, einzuhalten. Dies kann bedeuten, dass mehr Bedienungen als in
Tabelle 5.2 gefordert notwendig werden.
Erläuterung:
Schüler und zumeist auch Auszubildende sind bei entsprechenden Wegeentfernungen stark auf den
ÖPNV angewiesen. Daher ist ihren Anforderungen unabhängig von der in weiteren Festlegungen geforderten Bedienungsstandards in jedem Fall innerhalb des Landkreises zu entsprechen, Eingrenzungen legt die Schülerbeförderungssatzung fest. Da Eltern bei der Schulwahl relativ große Freiräume
haben, gibt es von Schuljahr zu Schuljahr veränderte Beförderungsströme, welche die Verkehrsunternehmen in ihren Fahrplanungen, auch bei Taktverkehr, zu berücksichtigen haben.
F 5.2.5
Die Bedienung der in Tabelle 5.3 benannten Außenziele ist entsprechend der dort
gegebenen Hinweise durch den Bus zu gewährleisten.
3
Blankenburg ist Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
43
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
wichtige vom Bus anzubindende Außenziele
Außenziele
Hinweise
Aschersleben
nächster zentraler Ort für Stadt Falkenstein
Vienenburg
von Osterwieck, SPNV-Anbindung zu niedersächsischen Zentren
Oschersleben
von Schwanebeck, Mittelzentrum
Bad Harzburg
Braunlage
Stolberg
sonstige vom Bus an-
Hornburg
von Osterwieck
Gröningen
von Halberstadt
zubindende Außenziele
Wippra
Hettstedt
Tabelle 5.3
Anzubindende Außenziele
Erläuterung:
Die benannten Orte haben eine besondere Funktion für die Einwohner und touristische Gäste des
Landkreises.
F 5.2.6
Durch die Bedienung ist zu gewährleisten, dass von allen erschlossenen Orten das
nächsterreichbare Grundzentrum oder Mittelzentrum spätestens nach 40 Minuten erreicht wird. Ein Mittelzentrum soll in 60 Minuten erreichbar sein. Bei der
Fahrplangestaltung ist eine möglichst attraktive Anbindung der Kreisstadt zu gewährleisten.
Erläuterung:
Diese zeitliche Vorgabe stellt eine wesentliche Qualitätsanforderung für die Fahrplangestaltung hinsichtlich der Direktheit der Verbindungen und der Anschlussgestaltung dar. Sie entspricht den aktuellen Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
5.2.3
Netzgestaltung und Bedienung
F 5.2.7
Die Gestaltung des Netzes im Regionalbusverkehr hat so zu erfolgen, dass spätestens ab 2009 den in Abbildung 5.1 dargestellten Vorgaben hinsichtlich der
grundlegenden Linienverläufe in den Netzkategorien A, B und C von Montag bis
Freitag entsprochen wird. Zwischen Wernigerode und Quedlinburg sollte über
Blankenburg eine durchgehende, umsteigefreie Linienführung geprüft werden.
Erläuterung:
Die Vorgaben der Abbildung 5.1 basieren auf langjährigen Erfahrungen hinsichtlich der Nachfrageströme und einer Vereinheitlichung der Prinzipien der Angebotsgestaltung für den gesamten Landkreis. Die Mehrzahl der Liniengenehmigungen wird 2009 neu vergeben, daher wird dieses Jahr als
spätester Umsetzungszeitpunkt gefordert. Die Verknüpfung von Linienverläufen erhöht die Zahl möglicher Direktverbindungen, ist jedoch mit betrieblichen Belangen (Fahrzeugeinsatz, Ausgleich von
Verspätungen) abzuwägen.
F 5.2.8
Die Bedienung der Linien von Montag bis Freitag hat mindestens die in Tabelle
5.4 dargestellten Mindestvorgaben zu gewährleisten. Schülerverkehre sind dabei
soweit wie möglich in die Angebote der Netzkategorien A und B zu integrieren.
Abweichungen von den Vorgaben sind schriftlich mit dem Aufgabenträger zu
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
44
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
vereinbaren. Ab 2009 ist durch den Aufgabenträger konzeptionell zu prüfen, wie
das Verkehrsangebot nach 18.00 Uhr gestaltet und verbessert werden kann.
Netzkategorie (vgl.
Bedienung Mo - Fr
Abbildung 5.1)
ab 2009 gewährleisten
ƒ
A
ƒ
ƒ
B
ƒ
ƒ
C
Tabelle 5.4
anstreben
60-Minuten-Takt im Zeitraum von 8.00 ƒ
bis 18.00 Uhr (in Mittagszeit in einem
Zeitfenster von max. 2 Stunden Wechsel der Abfahrtszeit bzw. Auslassen 1
Fahrt möglich)
insgesamt 12 Fahrten pro Tag und
Richtung
durchgängige Vertaktung über den
gesamten Bedienungszeitraum
120-Minuten-Takt im Zeitraum von
8.00 bis 18.00 Uhr (in Mittagszeit in
einem Zeitfenster von max. 2 Stunden
Wechsel der Abfahrtszeit bzw. Auslassen 1 Fahrt möglich)
insgesamt 7 Fahrten pro Tag und Richtung
durchgängige Vertaktung über den
gesamten Bedienungszeitraum
ƒ
für alle Orte über 200 Einwohner, die
nur durch Netzkategorie C angebunden sind: 4 Fahrten pro Tag und Richtung, verteilt über den Tag
Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Montag - Freitag
Erläuterung:
Die Vorgaben sind Mindestvorgaben, d.h. die Verkehrsunternehmen sollen und können bei erkannter
Nachfrage darüber hinaus gehen. Die Vorgaben sind zugleich flexibel formuliert, um Gestaltungsspielräume zu belassen. So werden Taktvorgaben erst für den Zeitraum ab 8.00 Uhr gemacht, damit in der
davorliegenden Zeit eine wirtschaftliche Gestaltung und Integration des Schülerverkehrs möglich
wird. Vorgaben für das Verkehrsangebot nach 18.00 Uhr können erst nach Umsetzung der sonstigen
vereinheitlichten Angebotsstandards im Landkreis Harz auf der Grundlage der dann gesammelten Erfahrungen geprüft werden.
F 5.2.9
An Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen richtet sich das Angebot nach den
Mindestvorgaben der Tabelle 5.5. Durch den Aufgabenträger ist beginnend ab
dem Jahr 2010 eine Prüfung der Bedienungskonzeption an diesen Tagen vorzunehmen, um Potenziale für ein eigenständiges Wochenendnetz auszuloten.
Bedienung Sa, So, F
ƒ
Netzkategorie A (vgl. Abbildung 5.1)
übrige Orte mit mehr als 200 Einwohnern,
ƒ
ƒ
die nicht durch SPNV oder Netzkategorie
A mit den Zentren verbunden werden
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
ƒ
Durchführung von mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung
unter Beachtung der Anforderungen der Tabelle 5.2 (Seite 43)
Sofern sich Linienwege der Netzkategorie A überlagern, ist ein Einkürzen unter Gewährleistung der entsprechenden Umsteigeanschlüsse möglich
Angebot von mindestens 3 Fahrten pro Tag und Richtung in die
Zentren (bei landesbedeutsamen Linien 5 Fahrten pro Tag und
Richtung unter Voraussetzung der Finanzierung durch das Land)
Einsatz bedarfsgesteuerter Bedienweisen (AnrufVerkehr) ist möglich
45
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Bedienung Sa, So, F
ƒ
ƒ
ƒ
Relationen mit besonderer Bedeutung für ƒ
den Tourismus
ƒ
ƒ
ƒ
Tabelle 5.5
Erläuterung:
Wernigerode - Drei Annen Hohne - Schierke - Braunlage: Direktverbindung mit mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung im Linienverkehr
Blankenburg - Elbingerode: mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung im Linienverkehr
Thale - Treseburg - Elbingerode: saisonales Angebot einer durchgängigen Linienverbindungen mit mindestens 4 Fahrten pro Richtung in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage (ggf. nur Teilstrecken)
Harzgerode – Alexisbad – Selkemühle: saisonales Angebot einer
durchgängigen Linienverbindungen mit mindestens 2 Fahrten pro
Richtung in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage
Thale - Friedrichsbrunn - Allrode: Direktverbindung mit mindestens
5 Fahrten pro Tag und Richtung im Linienverkehr, zumindest saisonal unter Einbindung des Hexentanzplatzes
Wernigerode - Ilsenburg - Plessenburg - Drei-Annen-Hohne (ggf.
Weiterführung bis Elbingerode): saisonales tageweises Angebot einer durchgängigen Linienverbindung mit mindestens 3 Fahrten pro
Richtung in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage
Quedlinburg - Concordiasee bei Nachterstedt: Prüfung einer saisonalen Anbindung entsprechend der sich entwickelnden Nachfrage
Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Sonnabend, Sonn- und Feiertag
Die Bedienungsvorgaben für das Wochenende und Feiertage werden als Mindestvorgabe gefasst, welche bei erkennbarer Nachfrage durch die Verkehrsunternehmen durch weitere Angebote ergänzt
werden können. Außerhalb der Linienkategorie A bleibt es den Verkehrsunternehmen überlassen, ob
sie die Linienwege, die Montag bis Freitag befahren werden, ebenfalls nutzen oder das Angebot mittels bedarfsgesteuerter Bedienweisen (AnrufVerkehr) anders strukturieren.
Die Überprüfung des Konzeptes ab 2010 ist notwendig, um ggf. sich verändernden Potenzialen Rechnung tragen zu können, die sich aus vereinheitlichten Standards im Landkreis Harz ergeben können.
Bei den Haltestellen Roßtrappe (Klärung der Besitzverhältnisse und Widmung) und Hexentanzplatz
(Gewährleistung Winterdienst) sind in Zusammenarbeit mit den Gemeinden noch Aktivitäten zur Realisierung notwendig.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
46
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Landkreis
Wolfenbüttel
A11 B9 B10
Veltheim
B10
Hornburg
Osterode
C2
Rhoden
Rimbeck
C2
B10
Wülperode
C2
C1
Westerburg
DARDESHEIM
Berßel
KBS 330
Mulmke
B9
Langeln
A12
B11
B12
A12
Nienhagen
Sargstedt
A11
Emersleben
A10
Strecken bzw. Linien
A12
Ströbeck
Deesdorf
HALBERSTADT
33
S
KB
A5
A11
B11
B14
C7
A5
Minsleben
ILSENBURG
Silstedt
Darlingerode
C3
Böhnshausen
Langenstein
A10
A12
B13
C6
0
WEGELEBEN
B11
A3
A5
B2
B4
B6
B8
B1
Plessenburg
C3
Harsleben
B1
A4
B1
B3
B5
B7
C3
B2
Braunlage
KBS
Hüttenrode
B20
Rübeland
B2
Elend
Westerhausen
A1 B43
Wendefurt
Hexentanzplatz
B1
B21 Altenbrak
A4
B22
Treseburg
B52
C4 C47
Sorge
A40
A43
B43
B50
5
QuarmK
beck
Neinstedt
A42
B47
B42
A1
B41 StecklenB42 berg
B44
B43
B44
B52
C4
C47
HASSELFELDE
B21
BENNECKENSTEIN A4
B21
C5
KB
Bad
Suderode
KB
S
3
Güntersberge
A41
B45
C48
B40
Opperode
B51
B47
Durchbindung
Meisdorf
C46
C52
A41
C41
Primärer Verknüpfungspunkt
nicht am Linienendpunkt
Verknüpfungspunkt 1. Ordnung
(A-Netz mit SPNV und
innerhalb A-Netz)
Pansfelde
C41
C43
C52
Verknüpfungspunkt 2. Ordnung
(Regionalbuslinien untereinander)
B46
C43
C49
C50
Schielo
Neudorf
Königerode
B46
C42
C50
6
Dankerode
32
C48 C49
Endorf
C52 C41
C41
S
KB
STOLBERG
ERMSLEBEN
Primärer Verknüpfungspunkt
am Linienendpunkt
HARZGERODE
Silberhütte
B45
C49
B54
C44
C52
Neuplatendorf
Straßberg
Landkreis
Nordhausen
A2
C46
C45
Selkemühle
A42 B40 B45
B46 C42 C43
C45 C49 C50
Alexisbad
C48
BALLENSTEDT
C45
Siptenfelde
Rothesütte
GERNRODE
Verknüpfung
B47
B47
B53
A40
B40
B44
B53
B51
B54
B53
B53
Radisleben
B44
33
Reinstedt
A40
Mägdesprung
B45
Friedrichshöhe
C40
C40
B54
Wieserode
Bärenrode
25
C44
Badeborn
B51
A41
S3
A40
Asmusstedt
A42
A3
A42
B42
B49
C40
A41
A41
Stiege
A41
B41
B47
C6
B47
B52
C47
Allrode
Beginn/Ende eines Korridores mit
zwei hierarchisch gleichwertigen
Linien, in dem durch versetzte
Abfahrtzeiten die Taktzeit halbiert
wird
C40
Rieder
Friedrichsbrunn
C47
C5
Landkreis
Osterode am Harz
31
A41
A3
C5
BS
Tanne
Trautenstein
Hohegeiß
B41
THALE
C4
B22
KBS 330
QUEDLINBURG
Weddersleben
Roßtrappe
B49 C44
Morgenrot
Warnstedt
Wienrode
Harztourist
Almsfeld
Neuwerk
A3
Cattenstedt
Timmenrode
C-Linie (ohne Taktverkehr, nach
Bedarf des Nachbarlandkreises)
Gatersleben
A43 C6
B43
BLANKENBURG
A2 B20
A43 B21
B22
B49
B50
328
A43
ELBINGERODE
Drei
Annen
Hohne
Landkreis
Salzland
Börnecke
A3
A4
Königshütte
B1
C-Linie (ohne Taktverkehr,
ggf. bedarfsgesteuert)
Hausneindorf
Wedderstedt
Ditfurt
Münchenhof
B20
Schierke
Hedersleben
Heimburg
B20
C3
B-Linie (Zweistundentakt Mo - Fr)
B13
C6
Benzingerode
A2
KB
5
alternierende Linienführung
B13
B49
A1
25
S3
KB A1 A2
B2
A-Linie (Stundentakt Mo - Fr)
B50
B13
WERNIGERODE
32
B50
Rodersdorf
B8
B7
S
Heteborn
Adersleben
315
, 33
B3
Reddeber
B7
KBS
Mahndorf
Derenburg
SPNV-Strecke
HSB-Strecke (Schmalspurbahn)
B11
0
Schmatzfeld
Gröningen
Kloster
Gröningen
Groß
Quenstedt
C7
B5
B6
Drübeck
Umsetzung der
Bedienungsstandards in
ein Liniennetz ab 2009
SCHWANEBECK
Röderhof
Heudeber
B4
Nahverkehrsplan ab 2009
Haus Nienburg
B12
B14
B3
Danstedt
Stapelburg
Veckenstedt
BAD
HARZBURG
315
B12
Dingelstedt
B3
B9
C7
B4
Wasserleben
B7
C8
Eilenstedt
B14
Aspenstedt
Athenstedt
B8
C8
Landkreis
Goslar
B6
B9
B4
Anderbeck
B5
Zilly
B8
KBS
Wilhelmshall MönchHuysburg
hai
A10
Schauen
Abbenrode
Schlanstedt
HuyNeinstedt
A10
C1
C8
B12
Badersleben
OSTERWIECK
Lüttgenrode
B4
Vogelsdorf
B9
Eilsdorf
Deersheim
A10 B10 C1
B5 B12 C2
Stötterlingen
Suderode
VIENENBURG
Rohrsheim
B6
Hoppenstedt
Bühne
A11
Pabstorf
B6
Göddeckenrode
Oschersleben
Aderstedt
B10
Hessen
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
Landkreis
Mansfeld-Südharz
C42
Abbildung 5.1
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
5.2.4
F 5.2.10
Produkt
RegioBus
Produkte
Zur besseren Orientierung des Nutzers über die angebotenen Qualitäten ist das
Angebot des straßengebundenen ÖPNV im Harzkreis nach Produkten zu vermarkten. Dabei gelten die Produktmerkmale der Tabelle 5.6. Angebote, welche
den bezeichneten Produktmerkmalen nicht entsprechen (z.B. Fahrten vorrangig
zur Schülerbeförderung) tragen keine Produktbezeichnungen.
Besondere Eigenschaften
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
FreizeitBus
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
AnrufVerkehr
ƒ
ƒ
ƒ
Tabelle 5.6
Erläuterung:
stellt Verbindung zwischen zentralen Orten her
bietet systematische Anschlüsse zum SPNV und anderen RegioBus-Linien
verkehrt Montag bis Freitag im 60-Minuten-Takt und am Wochenende und an Feiertagen ebenfalls im Taktverkehr
Fahrzeuge: Barrierefreiheit, Klimatisierung, mehrere Fahrradmitnahmemöglichkeiten, innen Informationen zum Liniennetz, von außen Produkterkennbarkeit
Haltestellen: gewährleisten barrierefreien Einstieg in Niederflurfahrzeuge
ist Zubringer zu sonst mit ÖPNV schlecht erreichbaren Sehenswürdigkeiten innerhalb des Harzkreises
wird mit starken Marketingaktivitäten (z.B. freizeitorientierte Routenvorschläge)
verbunden
kann mehrere Fahrräder mitnehmen
wird u. U. nur saisonal oder tageweise bedient
verfügt im Nationalparkbereich über einen schadstoffarmen Antrieb (Erdgasbus)
ersetzt das Linienangebot in verkehrsschwachen Räumen oder Zeiten
sichert die Anbindung an die Zentren oder zu vertakteten Linienangeboten
verkehrt nur, wenn mindestens eine Fahrgastanmeldung spätestens 60 Minuten vor
Fahrtbeginn vorliegt (bei Fahrten, die vor 7.00 Uhr verkehren: Vortag)
als Rufbus: flächendeckende Bedienung, Fahrplan, wenige feste Haltestellen, weitere
Bedarfshaltestellen innerhalb eines Korridors (telefonische Anmeldung für Einstieg),
Standardlinienbus oder Großraumtaxi mit Linienbeschilderung
als Anrufsammeltaxi: flächendeckende Bedienung von Bedarfshaltestellen (telefonische Anmeldung für Einstieg), Großraumtaxi mit Linienbeschilderung
als Anruflinientaxi: flächendeckende Bedienung auf Linienweg, jedoch nur nach telefonischer Anmeldung, Standardlinienbus oder Großraumtaxi mit Linienbeschilderung
Produkte des straßengebundenen regionalen ÖPNV im Harzkreis
Um vorhandene „wahlfreie“ Fahrgäste halten zu können und neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen,
ist eine Produktorientierung des ÖPNV-Angebotes sinnvoll. Die ÖPNV-Produktgestaltung basiert auf
der Idee des differenzierten Bedienungsmodells im ÖPNV. Es geht davon aus, dass die vielfältigen Beförderungswünsche der Fahrgäste nur durch einander ergänzende und aufeinander abgestimmte Beförderungsangebote zu befriedigen sind. Wo bisher das Einheitsprodukt Linienbus regionale und lokale Verkehrsaufgaben unterschiedslos bedient hatte, werden jetzt unterschiedliche Produkte
vorgehalten. Derartige Produkteigenschaften sind bereits beim Angebot 2007/08 zu finden.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
48
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
5.3 Netz und Bedienung in den Stadtverkehren
5.3.1
Grundsätzliches zu den Stadtverkehren
F 5.3.1
Der Landkreis Harz gewährleistet in seiner Eigenschaft als Aufgabenträger für
den Straßenpersonennahverkehr entsprechend § 4 (1) ÖPNVG LSA die Bedienung
und Erschließung der Städte Blankenburg, Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode nach den auch für den ländlichen Raum geltenden Standards der Netzkategorie A und den im Abschnitt 5.2.1 benannten Erschließungsanforderungen im
Sinne der „ausreichenden Bedienung“. Weitergehende Angebote sind vom finanziellen Engagement der jeweiligen Städte abhängig, die damit nach § 4 (2)
ÖPNVG LSA Aufgaben im Straßenpersonennahverkehr wahrnehmen, ohne Aufgabenträger zu werden.
Erläuterung:
Die hier benannte Bedienung und Erschließung bezieht sich im wesentlichen auf die Aufgabe der Daseinsvorsorge und des Schülerverkehrs. Sie wird zu wesentlichen Teilen durch den Regionalbusverkehr mit erbracht.
F 5.3.2
Über diese Gewährleistung des Landkreises für die „ausreichende Bedienung“
hinaus haben sich die Städte Blankenburg, Halberstadt und Wernigerode schon
bisher in der Gestaltung ihrer Stadtverkehre konzeptionell und finanziell engagiert. Die aus diesem Engagement resultierenden Stadtverkehre mit z.T. hochwertigen Angeboten sollen auch künftig durch entsprechende Finanzierungsmodalitäten gesichert werden. Der Landkreis Harz strebt zu diesem Zweck den
Abschluss von Rahmenvereinbarungen an, welche die jeweiligen Aufgaben und
Zuständigkeiten (Planung, Durchführung, Finanzierung, Tarifintegration) definieren.
Erläuterung:
Erst das konzeptionelle und finanzielle Engagement der Städte hat diese Stadtverkehre, die z.T. auch
für Personen mit Autoverfügbarkeit attraktiv sind, möglich gemacht. Den Stadtverkehren kommt eine
wichtige Funktion in der Verkehrspolitik der Städte zu. Gleichzeitig sind die Städte für viele weitere
erfolgsrelevante Rahmenbedingungen der Stadtverkehre (z.B. Stadtplanung, Straßenraumgestaltung,
Parkraumangebot, Rad- und Fußgängerverkehr, Marketing) zuständig. Die Rahmenvereinbarungen
sollen Details regeln, die erst bei konkreten Verhandlungen im Einzelnen festgelegt werden können.
F 5.3.3
In weiteren Städten im Landkreis Harz können, sofern entsprechende Potentiale
erkennbar sind, Regionalbusleistungen angepasst und als Stadtverkehr vermarktet werden.
Erläuterung:
Dabei handelt es sich nicht um spezielle Stadtbusleistungen, sondern um Leistungen einfahrender
Regionalbusse, die innerhalb der Stadt einen vereinheitlichten Linienweg mit Erschließungsfunktion
erhalten und im Fahrplan gesondert hervorgehoben werden.
F 5.3.4
Bei der Realisierung eigenständiger Stadtverkehre sind für diese die grundlegenden Anforderungen des vorliegenden Nahverkehrsplanes hinsichtlich Verknüpfung, Tarif, Information und Marketing, Barrierefreiheit, Fahrzeugen, betrieblichtechnischen Einrichtungen und intermodaler Vernetzung zu gewährleisten.
Erläuterung:
Die Gewährleistung der benannten grundlegenden Anforderungen auch im Stadtverkehr soll zu einem
für den Nutzer als Gesamtheit erlebbaren ÖPNV-System mit möglichst wenig Zugangshemmnissen
und Systembrüchen führen.
5.3.2
F 5.3.5
Stadtverkehr Blankenburg
Unter angemessener Einbeziehung der durch die Stadt 2007 durchgeführten
Verkehrserhebung ist das Angebot zu überplanen, um eine bessere Anpassung an
die Fahrgastnachfrage zu erreichen. Dabei ist in Zusammenarbeit von Stadt, Ver-
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
kehrsunternehmen und Landkreis spätestens bis zum Fahrplanwechsel 2009 zu
entscheiden, ob ein eigenständiges Stadtlinienangebot oder lediglich eine Modifizierung der Linienführung der Regionalbusse die innerstädtische Nachfrage bedienen soll. Für die Anbindung des Stadtteiles Börnecke gelten mindestens die
Standards der Netzkategorie B.
Erläuterung:
5.3.3
Das bisherige Verkehrsangebot wurde schlecht angenommen. Durch die Stadt erfolgte daher Ende
2007 eine Verkehrszählung. Die Bedienung des Ortsteils Börnecke durch eine eigene Linie wird durch
das Aufkommen nicht gerechtfertigt, ist aber aus Gründen der Lage im Straßennetz gegenwärtig
nicht anders möglich.
Stadtverkehr Halberstadt
F 5.3.6
Durch die Stadt Halberstadt wird der Stadtverkehr auf der Basis der 2007/08
bestehenden Bedienung (vgl. Abbildung 2.2, Seite 17) gewährleistet. Die Bedienung des Ortsteils Emersleben erfolgt durch den Regionalbusverkehr.
Erläuterung:
Die bisher von der Stadt Halberstadt wahrgenommene Aufgabe soll im beiderseitigen Interesse auch
künftig von ihr wahrgenommen werden.
F 5.3.7
Aus Sicht des Gesamtsystems ÖPNV sind insbesondere folgende Punkte zu gewährleisten:
ƒ Führung der Straßenbahnlinien und geeigneter Buslinien über den Hauptbahnhof und dort Einbindung in den Taktknoten
Erläuterung:
5.3.4
ƒ
Einbindung der Vermarktung (Werbung, Fahrpläne, weitere Informationssysteme, Mobilitätszentrale) in das Gesamtmarketing des Landkreises zum
ÖPNV
ƒ
Schrittweise Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend einem von der
Stadt vorzulegenden Konzept
ƒ
Anerkennung von Tarifangeboten des Regionalbusverkehrs entsprechend der
Ausführungen in Abschnitt 5.7
ƒ
Integration des Regionalbusverkehrs in geplante Beschleunigungsmaßnahmen der Stadtbusse bzw. gegenseitige Abstimmung zur Realisierung kompatibler Systemkomponenten des RBL
Auch bei Gewährleistung des Stadtverkehrsangebotes durch die Stadt ist eine Integration in das Gesamtangebot des ÖPNV notwendig. So übernimmt der Stadtverkehr z.B. die Verbindung zwischen
Bahnhof und Stadtzentrum, sowohl für Fahrgäste der Bahn als auch z.T. des Regionalbusverkehrs.
Stadtverkehr Quedlinburg
F 5.3.8
Die Bedienung der innerstädtischen Nachfrage erfolgt auf der Basis der 2007/08
bestehenden Bedienung (vgl. Abbildung 2.3, Seite 19) durch entsprechend modifizierte und ausgewiesene Leistungen des Regionalbusverkehrs. Sofern durch die
Stadt eine deutlich höhere Qualität hinsichtlich Bedienung und Erschließung gewünscht wird, ist die konzeptionelle und finanzielle Verantwortung dafür durch
die Stadt zu übernehmen.
Erläuterung:
Für einen eigenständigen Stadtverkehr ist in Quedlinburg wegen der kompakten Stadtstruktur nur
eine geringe Nachfrage vorhanden, daher wird vom bewährten Status Quo ausgegangen. Die Initiative
für grundlegende Qualitätsverbesserungen soll der Stadt Quedlinburg jedoch ermöglicht werden.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
50
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
5.3.5
Stadtverkehr Wernigerode
F 5.3.9
Es soll sichergestellt werden, dass ein Stadtbusverkehr Wernigerode auf der Basis der 2007/08 bestehenden Bedienung (vgl. Abbildung 2.4, Seite 20) gewährleistet wird. Näheres dazu regelt eine Rahmenvereinbarung gemäß F 5.3.2. Die
Bedienung der Ortsteile Benzingerode, Minsleben und Silstedt erfolgt durch den
Regionalbusverkehr.
Erläuterung:
Seit der Neuorganisation des Stadtverkehrs im Jahr 1997 wurden deutliche Fahrgaststeigerungen
erreicht. Das erfolgreiche und durch die Stadt Wernigerode mitfinanzierte Stadtbussystem soll deshalb in den bewährten Grundzügen weitergeführt werden.
F 5.3.10
Aus Sicht des Gesamtsystems ÖPNV sind insbesondere folgende Punkte zu gewährleisten:
ƒ Führung eines Teils der Buslinien über den Hauptbahnhof und dort Einbindung in den wichtigsten Taktknoten des Regionalbusverkehrs
Erläuterung:
ƒ
Einbindung der Vermarktung (Werbung, Fahrpläne, weitere Informationssysteme, Mobilitätszentrale) in das Gesamtmarketing des Landkreises zum
ÖPNV
ƒ
Schrittweise Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend einem von der
Stadt vorzulegenden Konzept
ƒ
Anerkennung von Tarifangeboten des Regionalbusverkehrs entsprechend der
Ausführungen in Abschnitt 5.7
ƒ
Integration des Regionalbusverkehrs in geplante Beschleunigungsmaßnahmen der Stadtbusse bzw. gegenseitige Abstimmung zur Realisierung kompatibler Systemkomponenten des RBL
Auch bei Gewährleistung des Stadtverkehrsangebotes durch die Stadt ist eine Integration in das Gesamtangebot des ÖPNV notwendig. So übernimmt der Stadtverkehr z.B. die Verbindung zwischen
Bahnhof und innerem Stadtzentrum, sowohl für Fahrgäste der Bahn als auch z.T. des Regionalbusverkehrs.
5.4 Netz und Bedienung der
Schmalspurstrecken
F 5.4.1
Das Streckennetz der Harzer Schmalspurbahnen (HSB) ist nach der Maßgabe des
Ländervertrages zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und der HSB wie in
Abbildung 5.1 dargestellt weiter zu betreiben. Als Option ist die Entwicklung einer
Stichstrecke nach Ballenstedt zu prüfen. Aufgabenträger ist das Land, welches
die Planungskompetenz den regionalen Aufgabenträgern zugewiesen hat.
Erläuterung:
Das Streckennetz inklusive der 2006 in Betrieb genommenen Verlängerung von Gernrode nach Quedlinburg hat einen hohen touristischen Wert und hat sich etabliert. Die Aufgabenträgerschaft ergibt
sich aus dem ÖPNVG LSA und ist im ÖPNV-Plan des Landes entsprechend dargestellt.
F 5.4.2
Der Linienbetrieb auf dem Streckennetz der HSB im Landkreis Harz ist vorrangig
auf die Nachfrage im Tourismus und Freizeitverkehr auszurichten. Schwerpunkte
sind unter Berücksichtigung der Finanzierung durch das Land die Bereiche, in denen die Schmalspurbahn ein touristisches oder verkehrliches Alleinstellungsmerkmal hat. Am Wochenende soll die HSB ein Grundangebot aus der Region in
die Zentren Wernigerode und Quedlinburg und zurück bieten. Um durchgängige
Beförderungsketten anbieten zu können, sind die Angebote der HSB am Bahnhof
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
51
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Wernigerode (soweit nach Wegfall des Taktknotens möglich) und Quedlinburg mit
dem SPNV sowie vorrangig in Wernigerode, Drei Annen Hohne, Benneckenstein,
Hasselfelde, Güntersberge, Alexisbad, Gernrode und Quedlinburg mit dem Busverkehr zu verknüpfen.
Erläuterung:
Wegen der infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen kann die HSB kein schnelles, vertaktetes Angebot bieten, welches die Marktsegmente Beruf- und Ausbildungsverkehr abdecken könnte. Insofern liegen ihre Stärken im Marktsegment des Freizeit- und Tourismusverkehrs, der am Wochenende auch im Busverkehr die Hauptnachfrage darstellt.
5.5 Linienbündel
F 5.5.1
Bei der Neuvergabe von Liniengenehmigungen sind diese gebündelt zu vergeben,
um verkehrliche und betriebswirtschaftliche Synergien zu ermöglichen. Dabei
sind die in Tabelle 5.7 definierten Bündel zu bilden. Die Bedienung umfasst auch
den Schüler- und Ausbildungsverkehr der im jeweiligen Gebiet wohnhaften Schüler und Auszubildenden.
Linienbündel
zu bedienendes Gebiet
ƒ
I
Stadtverkehr
Halberstadt
ƒ
ƒ
II
ƒ
Stadtverkehr Wernigerode
ƒ
ƒ
III
Harzvorland/Huy
ƒ
ƒ
ƒ
IV
Harz Wernigerode
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
V
Harz Quedlinburg
ƒ
Tabelle 5.7
Erläuterung:
Gebiet der Stadt Halberstadt mit Ausnahme der Ortsteile Emersleben, Neu Runstedt und
Veltenmühle
Gebiet der Gemeinde Sargstedt
Bedienung durch Straßenbahn und ergänzenden Stadtbus durch ein und denselben
Betreiber
Gebiet der Stadt Wernigerode mit Ausnahme der Ortsteile Benzingerode, Minsleben und
Silstedt
Bedienung durch Stadtbus
Gebiet der Gemeinden Huy, Groß Quenstedt, Harsleben, Nienhagen, Stadt Schwanebeck,
Stadt Wegeleben, Aspenstedt, Athenstedt, Danstedt, Langenstein, Schachdorf Ströbeck,
Abbenrode, Stadt Derenburg, Heudeber, Langeln, Reddeber, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben, Aue-Fallstein, Bersel, Bühne, Lüttgenrode, Stadt Osterwieck,
Rhoden, Schauen, Wülperode
Gebiet der Ortseile Minsleben und Silstedt der Stadt Wernigerode und der Ortsteile Emersleben, Neu Runstedt und Veltenmühle der Stadt Halberstadt
Verbindungen aus diesen Gebieten nach Halberstadt, Wernigerode, Bad Harzburg, Vienenburg, Hornburg, Gröningen und Hedersleben
Gebiet der Gemeinden Stadt Elbingerode, Stadt Blankenburg (Harz), Cattenstedt, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode, Wienrode, Allrode, Altenbrak, Stadt Benneckenstein
(Harz), Elend, Stadt Hasselfelde, Schierke, Sorge, Stiege, Tanne, Treseburg, Darlingerode,
Drübeck, Stadt Ilsenburg (Harz)
Gebiet des Ortsteiles Benzingerode der Stadt Wernigerode
Verbindung aus diesen Gebieten heraus nach Wernigerode, Thale (von Blankenburg und
Treseburg) und Braunlage
saisonale Verbindungen zur Plessenburg
Gebiet der Gemeinden Stadt Falkenstein, Stadt Quedlinburg, Stadt Ballenstedt, Ditfurt,
Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Radisleben, Wedderstedt, Bad Suderode, Friedrichsbrunn, Stadt Gernrode, Rieder, Stecklenberg, Neinstedt, Stadt Thale, Weddersleben,
Westerhausen, Dankerode, Stadt Güntersberge, Stadt Harzgerode, Königerode, Neudorf,
Schielo, Siptenfelde, Straßberg
Verbindung aus diesen Gebieten heraus nach Halberstadt (von Quedlinburg), Blankenburg
(von Quedlinburg), Gatersleben, Aschersleben, Stolberg, Allrode, Hettstedt, Wippra
Linienbündel im Straßenpersonennahverkehr des Landkreises Harz
Die Bildung von Linienbündeln soll bewirken, dass Linien, die miteinander in einem engeren Zusammenhang stehen (Zubringer), auch von ein und demselben Betreiber bedient und somit Synergieeffek-
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
te im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Fahrgäste ermöglicht werden.
Die Linien der Stadtverkehre in Halberstadt bzw. Wernigerode weisen untereinander starke Verflechtungen und Umsteigebeziehungen auf, die wesentlich stärker sind als zum jeweiligen Regionalbusangebot. Sie werden daher als eigene Linienbündel definiert. Die Stadtverkehre in Ballenstedt, Blankenburg und Quedlinburg sind dagegen, z.T. auch betriebstechnologisch, stark mit dem
Regionalbusverkehr verknüpft und werden daher in dessen Linienbündel integriert.
Für die Bildung der Linienbündel III bis V war ebenfalls die Aufgabenteilung und Verflechtung der Linien entscheidend. Die Grenzen der Linienbündel bilden die Bereiche, in denen es nur wenige und
überschaubare übergreifende Beziehungen gibt oder diese in Zentren mit Taktknoten liegen. Damit ist
der Koordinierungsaufwand zwischen den Angeboten der Linienbündel minimiert.
F 5.5.2
Die Laufzeit der Liniengenehmigungen innerhalb eines Linienbündels ist auf einen einheitlichen Endtermin abzustimmen. Für Einzellinien, deren bisherige Genehmigungen später ausläuft als diejenige der Mehrzahl der Linien des Bündels,
ist die folgende Genehmigung zeitlich anzupassen.
Erläuterung:
Da die Linienbündelung Synergieeffekte erbringen soll, muss sie auch zeitlich entsprechend gestaltet
werden.
F 5.5.3
Die Laufzeit der Genehmigungen der Linienbündel ist zeitlich zu staffeln.
Erläuterung:
Damit sollen die Genehmigungsprozesse zeitlich etwas verteilt werden, was Vorteile für Genehmigungsbehörde und Antragsteller hat.
5.6 Verknüpfung
5.6.1
Verknüpfung SPNV - Busverkehr
F 5.6.1
Die Verknüpfung zwischen dem Regionalbus und dem normalspurigen SPNV erfolgt an den Bahnhöfen Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Ilsenburg und Thale unter Beachtung der Anforderungen der Tabelle 5.8 an die
Umsteigezeiten für die Verknüpfungspunkte 1. Ordnung. In Halberstadt, Quedlinburg und Blankenburg (außer Linien aus Quedlinburg bzw. Wernigerode) richtet
sich die Verknüpfung nach den SPNV-Taktknoten.
Erläuterung:
Die benannten Bahnhöfe sind auch gegenwärtig schon Hauptverknüpfungspunkte. Während bei Taktknoten Anschlüsse in alle Richtungen hergestellt werden können, muss bei Wernigerode mit Prioritäten gearbeitet werden, da der Taktknoten zukünftig in Folge der Streckenbeschleunigung nicht mehr
in Wernigerode liegt.
5.6.2
Verknüpfung Regionalbusverkehr - Regionalbusverkehr
F 5.6.2
Die Verknüpfungspunkte der Regionalbuslinien untereinander sowie Vorgaben
zum primären Verknüpfungspunkt der Linie sind Abbildung 5.1 zu entnehmen.
Vertaktete Linien sind, soweit sie sich nicht gegenseitig ergänzen, so zu gestalten, dass sich in den Verknüpfungspunkten nach Möglichkeit Sammelanschlüsse
ergeben. Bei Anschlusskonflikten haben außerhalb des Schülerverkehrs die Relationen Vorrang, die eine Verbindung zur Kreisstadt bzw. in die Mittelzentren herstellen (vormittags hin, nachmittags zurück).
Erläuterung:
Die Festlegung der Verknüpfungspunkte soll den Nutzen des Linienangebots vervielfachen, indem
Umsteigebeziehungen ermöglicht bzw. erleichtert werden. Bei Sammelanschlüssen kommen die Fahrzeuge verschiedener Linien gleichzeitig zum Verknüpfungspunkt, so dass ein Umsteigen in alle Richtungen ermöglicht wird. Für jede Linie gibt es genau einen primären Verknüpfungspunkt, welcher immer eingehalten werden kann, die Anschlüsse an weiteren Punkten sind bei Konflikten in der
zeitlichen Lage abzuwägen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
53
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
F 5.6.3
Anschlüsse gelten im Regionalbusverkehr als hergestellt, wenn die Anforderungen der Tabelle 5.8 eingehalten werden. Zeitverluste auf dem Umsteigeweg, z.B.
durch das Queren einer Straße, sind zu berücksichtigen. Geringere Umsteigezeiten sind möglich, wenn eine Anschlusssicherung erfolgt (Sprechfunkverbindung
o.ä.). Umsteigewege über 100 m sind zu vermeiden oder ggf. so umwegarm und
barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Verknüpfungspunkt
Umsteigezeit minimal
Verknüpfungspunkt 1. Ordnung
Verknüpfungspunkt 2. Ordnung
sonstige Verknüpfung Regionalbus
Tabelle 5.8
Erläuterung:
5.6.3
F 5.6.4
ƒ
ƒ
4 Minuten bei Umsteigweg kleiner 50 m
5 Minuten bei Umsteigeweg 50
bis 100 m
25 Minuten
Verknüpfung Regionalbusverkehr - Stadtverkehre
Die Verknüpfungspunkte zwischen Regionalbusverkehr und Stadtverkehr ergeben sich aus Tabelle 5.9.
Blankenburg
Bahnhof
Halberstadt
Bahnhof
Quedlinburg
Bahnhof
Wernigerode
Bahnhof
5.6.4
20 Minuten
Umsteigezeiten hängen nicht allein von der Länge des Umsteigewegs zwischen den Bussen ab, sondern auch von Zeitverlusten. Zudem muss ein gewisser Puffer für Verspätungen gegeben sein. Die
Vorgaben berücksichtigen dies. Eine Anschlusssicherung über Sprechfunk, rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) oder Sichtregelungen ermöglicht die Planung kürzerer Umsteigezeiten, wenn
die Wahrscheinlichkeit oder die Auswirkung von Verspätungen gering ist.
Hauptverknüpfungspunkt
Erläuterung:
15 Minuten
Umsteigezeiten bei der Verknüpfung im Regionalbusverkehr
Stadtverkehr
Tabelle 5.9
Umsteigezeit maximal
weiter Verknüpfungspunkte (anzustreben)
Westerntor, Hochschule Harz, Heltauer Platz, Endpunkte des
Stadtverkehrs
Verknüpfungspunkte Stadtverkehr - Regionalbusverkehr
Die geringe Ausdehnung der Städte macht mehrere Verknüpfungspunkte nur selten erforderlich. Daher wird ein Hauptverknüpfungspunkt benannt und weitere optionale.
Verknüpfung innerhalb der Stadtverkehre
F 5.6.5
Bei Stadtverkehren, die durch die jeweiligen Städte mitfinanziert werden, legen
diese die internen Verknüpfungspunkte in Abstimmung mit Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen sowie unter Beachtung der Bindefrist bereits getätigter
diesbezüglicher Investitionen fest.
Erläuterung:
Da bei diesen in der Regel hochwertigen Stadtverkehren die Einbindung in das Gesamtkonzept der
Städte zumeist eine wichtige Erfolgsbedingung ist, obliegt den Städten auch das Verknüpfungskonzept.
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Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
5.7 Tarif
F 5.7.1
Das Tarifsystem ist so zu gestalten, dass es für den Fahrgast einfach handhabbar
ist.
Erläuterung:
Schwer überschaubare Tarifsysteme sind ein Nutzungshemmnis vor allem für Gelegenheitskunden.
F 5.7.2
Angebote im regionalen Straßenpersonennahverkehr im Landkreis Harz müssen
zu einem für den gesamten Landkreis einheitlichen Tarif nutzbar sein. Dies soll
der Tarif der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) oder eine darauf
basierende Weiterentwicklung sein. Entsprechende Vereinbarungen der Verkehrsunternehmen sind abzuschließen bzw. weiterzuführen. Stadtverkehre sind
in den einheitlichen Tarif zu integrieren oder es ist zumindest der Erwerb eines
durchgängigen Fahrscheines bei Fahrtantritt zu ermöglichen.
Erläuterung:
Die Anforderung ist im Regionalbusverkehr bereits 2007 erfüllt und soll auch in Zukunft gelten. Die
Integration der Stadtverkehre Halberstadt, Blankenburg und Wernigerode ist 2007 nicht generell gegeben. Die diesbezügliche Anforderung macht daher eine Weiterentwicklung des VTO-Tarifes zumindest in vertriebstechnischer Hinsicht erforderlich.
F 5.7.3
Für besondere Leistungen (Haustürbedienung bei bedarfsgesteuerter Bedienweise4, Spätverkehre) können Zuschläge erhoben werden. Diese müssen im gesamten Landkreis einem einheitlichen System folgen.
Erläuterung:
Für diese besonderen Leistungen gibt es in der Regel auch eine Zahlungsbereitschaft der Fahrgäste.
Im Sinne der Überschaubarkeit und Verständlichkeit des Tarifes ist jedoch eine einheitliche Verfahrensweise notwendig.
F 5.7.4
Der einheitliche Tarif für den Straßenpersonenverkehr im Landkreis ist mittel- bis
langfristig dahingehend weiterzuentwickeln, dass der SPNV, möglichst unter Einschluss der HSB, mitbenutzt werden kann. Als Zwischenschritt sind bestehende
integrierte Tarifangebote, wie die HarzTourCard, die HarzMobilCard oder das Selkebahnticket weiterzuführen und ggf. auszuweiten.
Erläuterung:
Die Einbeziehung des SPNV in den Tarif (VTOplus) ist bereits seit längerer Zeit politisches Ziel, da sie
eine wichtige Preisbarriere bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebotes beseitigt. Neben der
Klärung technischer Detailfragen bedarf es jedoch noch eines Finanzierungskonzeptes, welches alle
Beteiligten mittragen.
F 5.7.5
Die zum Einsatz kommenden Tarife sollen die dauerhafte Nutzung des ÖPNV fördern. Zeitkarten sollen die Mitnahme zusätzlicher Personen an Wochenenden und
Feiertagen ermöglichen. Durch den Landkreis ist zu prüfen, inwieweit ÖPNVStammkunden die Nutzung des Taxis zu ermäßigten Preisen in Schwachlastzeiten
ermöglicht werden kann.
Erläuterung:
Die dauerhafte Nutzung wird insbesondere gefördert, wenn Zeitkarten gegenüber Einzelkarten rabattiert sind. Die Mitnahmemöglichkeit an Wochenenden und Feiertagen entsprechen den diesbezüglichen Möglichkeiten des privaten Pkw. Die ermäßigte Taxinutzung soll helfen, eine Grundmobilität auch
dann zu gewährleisten, wenn kein ÖPNV verkehrt.
F 5.7.6
Tarifänderungen sind vor Beantragung mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Erläuterung:
Die Abstimmung soll bewirken, dass übergeordnete Gesichtspunkte der Tarifgestaltung, z.B. hinsichtlich der Schülerbeförderung und der Integration des SPNV, in die Tarifgestaltung einfließen.
4
Der Fachbegriff „bedarfsgesteuerte Bedienweise“ umfasst Angebote, bei denen eine Bedienung nur nach konkreter vor-
heriger Anmeldung erfolgt.
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Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
5.8 Information und Marketing
5.8.1
F 5.8.1
Fahrplan- und sonstige ÖPNV-Information
Das jährlich für den Regionalbusverkehr herauszugebende Fahrplanheft soll alle
im Landkreis nutzbaren Angebote des Regionalbusses, der Stadtverkehre und
des SPNV einschließlich der HSB umfassen und ist bezüglich der Auffindbarkeit
der Informationen weiter zu verbessern. Weitere Einzelanforderungen sind
Tabelle 5.10 zu entnehmen.
Anforderung
Besonderer Handlungsbedarf
ƒ
ƒ
Übersichtlicher Aufbau
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Verständlichkeit der Fahr- ƒ
plantabellen
ƒ
ƒ
Nutzung der Umschlagseiten für die Basisinformationen Liniennetz und Tarif
Leitfarben den Verkehrssystemen zuordnen, nicht den Verkehrsunternehmen, ggf.
Verwendung der in Verkehrsverbünden üblichen Produktsignets
einheitliche grafische Gestaltung der Informationsseiten auf Basis eines zu entwickelnden Corporate Designs
touristische Informationen an einer Stelle bündeln, dann auf diese verweisen
Mindestschriftgröße
einheitlicher Aufbau und einheitliches Layout der Fahrplantabellen
einheitliche Verwendung von Symbolen, Erläuterung in Fußzeile
einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe von Anschlussbeziehungen
Integration von Informationen zu barrierefreien Haltestellen und entsprechend
eingesetzten Fahrzeugen
ƒ
ƒ
ƒ
farbliche Gliederung nach Verkehrssystemen und ggf. Produktqualitäten (ggf.
schematischen Liniennetzplan mit Einzelliniendarstellung und lagegenaue Gesamtübersicht trennen)
touristische Informationen integrieren
B+R, P+R, Anschlussknoten darstellen
Stadtliniennetzpläne vereinheitlichen
Umsteigepunkte
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Informationen zu den einzelnen Umsteigepunkten an einer Stelle bündeln
Umsteigeentfernungen, Umsteigezeiten und Barrierefreiheit angeben
einheitlich gestaltete Lagepläne
einheitliche Haltestellenbezeichnungen bei Stadt- und Regionalverkehr
Vertriebsinformationen
ƒ
Bündelung aller Informationen zum Fahrscheinerwerb (Vertriebsstellen, Kauf im
Fahrzeug, über Internet, Handy etc.) auf einer Seite
weiterführende Hinweise
ƒ
Hinweise auf Anschriften, Website und Telefonauskunft auf einer Seite bündeln
ƒ
Liniennetzplan
Tabelle 5.10
Anforderungen an das Fahrplanheft
Erläuterung:
Das bewährten gemeinsame Fahrplanheft der VTO soll weitergeführt werden. Zugleich sind Verbesserungen erforderlich, insbesondere in der grafischen Umsetzung, da es für seltene Nutzer sonst eine
Zugangsbarriere darstellt.
F 5.8.2
Die Aushangfahrpläne sind in der bisherigen Qualität weiterzuführen, auf eine
einheitliche Gestaltung ist zu achten. An nachfragestarken Haltestellen ist ein Liniennetzplan zu ergänzen. Auf temporär geänderte Linienführungen oder Bedienzeiten infolge von Umleitungen oder Baumaßnahmen ist deutlich und möglichst frühzeitig hinzuweisen. Dabei ist ein im gesamten Landkreis einheitlicher
Standard mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Erläuterung:
Der erreichte gute Standard der Aushangfahrpläne soll beibehalten werden. Einheitliche Standards
der Umleitungsinformation vereinfachen Fahrgästen die Übersicht und den Verkehrsunternehmen die
Umsetzung.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
F 5.8.3
Die Verkehrsunternehmen haben in ihren Publikationen eine Nummer für telefonische Fahrplanauskünfte anzugeben.
Erläuterung:
Die bisherige Verfahrensweise soll fortgesetzt werden.
F 5.8.4
Auf einer zentralen Webseite für das ÖPNV-Angebot im Landkreis Harz sollen alle
für den Nutzer relevanten Informationen (Fahrplantabellen, Fahrplanauskunft,
Tarif, Linienübersicht, Umsteigepunkte, Umleitungen, Erläuterungen, Beschwerdestelle) abrufbar sein. Sie wird durch den Aufgabenträger unter Mitwirkung der
Verkehrsunternehmen bereitgestellt.
Erläuterung:
Gerade jüngere Zielgruppen werden vorrangig über das Internet erreicht.
F 5.8.5
Durch die Verkehrsunternehmen ist die Bereitstellung elektronischer Fahrplandaten für Fahrplanauskunftssysteme, insbesondere INSA, zu gewährleisten.
Erläuterung:
Damit soll die Vollständigkeit und Aktualität dieser Auskunftssystem gesichert werden.
5.8.2
Beratung und Vertrieb
F 5.8.6
Am Bahnhof Wernigerode, Bahnhof Quedlinburg, Bahnhof Halberstadt und wenn
möglich in zentraler Lage von Halberstadt sind durch die Verkehrsunternehmen
Kundenzentren mit Fahrscheinverkauf, Fahrplanauskunft und persönlicher Beratung zu betreiben bzw. aufzubauen. Sie sollen nach Möglichkeit eine verkehrsmittelübergreifende Beratung im Sinn einer Mobilitätszentrale bieten.
Erläuterung:
Beratung und Verkauf durch Personen spricht erfahrungsgemäß bestimmte Nutzergruppen besonders gut an. Daher soll ein diesbezügliches Grundangebot in den Mittelzentren bestehen.
F 5.8.7
Um weitere Vertriebspunkte mit persönlicher Beratung zu ermöglichen, ist durch
die Verkehrsunternehmen insbesondere in den Grundzentren und touristischen
Schwerpunktorten nach Kooperationsmöglichkeiten mit Tourismusinformationen,
Bürgerbüros u.ä. zu suchen.
Erläuterung:
Damit soll kostengünstig das Vertriebsnetz erweitert werden.
F 5.8.8
In den Fahrzeugen des Regionalbusverkehrs soll das gesamte Sortiment regulärer Fahrscheine für den Landkreis Harz gegen Bargeld erhältlich sein. In Fahrzeugen des bedarfsgesteuerten Verkehrs kann das Sortiment beschränkt sein.
Erläuterung:
Damit soll ausgeschlossen werden, dass der Fahrscheinerwerb ein Zugangshemmnis ist.
F 5.8.9
Die Möglichkeiten neuer Vertriebsformen für Fahrscheine (Handyticket, Internet,
Bündelung mit anderen Angeboten …) sind laufend zu prüfen und ggf. zu realisieren.
Erläuterung:
Neue Vertriebsformen können ggf. neue Zielgruppen ansprechen bzw. halten. Die Möglichkeiten sind
mit den Vertriebskosten abzuwägen.
5.8.3
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
F 5.8.10
Durch den Aufgabenträger erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen eine jährliche Abstimmung der konkreten Aktivitäten zu Werbung,
Imagebildung und speziellen Vertriebsmaßnahmen. Die Verkehrsunternehmen
bringen dazu eigene Erkenntnisse, Überlegungen und Daten zu Nutzerwünschen
ein.
Erläuterung:
Die gemeinsame Planung soll für ein abgestimmtes und landkreisweites Marketing sorgen, welches die
Ziele des Aufgabenträgers verfolgt. Die aktive Rolle des Aufgabenträgers sichert dabei personelle
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Anforderungen an das ÖPNV-Angebot
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Kontinuität über den Wechsel bei einzelnen Verkehrsunternehmen hinaus. Er kann zudem Kontakte zu
den Gemeinden und anderen wichtigen Akteuren einbringen.
F 5.8.11
Neue oder verbesserte ÖPNV-Angebote sind durch gezieltes, auf die jeweiligen
Einwohnerpotenziale ausgerichtetes Marketing zu begleiten. Dieses setzt schon
im Vorfeld der Veränderung ein, ist mehrstufig und bezieht lokale Akteure ein.
Erläuterung:
Der Erfolg von Neuerungen ist zum Teil vom Begleitmarketing abhängig, z.B. um die Angebote bekannt zu machen.
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Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
6
Maßnahmen zur Ausgestaltung
des ÖPNV-Angebotes
6.1 Weitere Markterschließung
F 6.1.1
Um die Behinderteneinrichtung in Darlingerode besser an den ÖPNV anbinden zu
können, ist die bauliche Vorbereitung (Instandsetzung Straßen und Brücken, Barrierefreiheit der Haltestellen) durch die Gemeinde Voraussetzung. Nach ihrer
Umsetzung sind einzelne Fahrten der zwischen Ilsenburg und Wernigerode verkehrenden Regionalbuslinien über diesen Bereich zu führen.
Erläuterung:
Die notwendigen Maßnahmen wurden schon 2005 im Konzept „Barrierefreier Tourismus- und Urlaubsort Darlingerode“ konzipiert.
F 6.1.2
Durch die Verkehrsunternehmen ist eine auf den Freizeitverkehr bezogene,
durchgängige Linienführung am Harzrand zwischen Wernigerode, Blankenburg,
Thale, Gernrode und Ballenstedt zu prüfen. Als Betriebstage kommen Wochenenden und Feiertage in Frage, ein spezielles Marketing soll Teil des Angebotes sein.
Ggf. können weitere benachbarte Orte einbezogen werden.
Erläuterung:
Freizeitverkehre haben z. T. andere Anforderungen als solche für Ausbildung, Beruf und Einkauf. Die
benannte Relation wird nicht durch SPNV direkt verbunden und bietet Nachfragepotentiale, da sie viele Zugangspunkte zum Harz verbindet.
F 6.1.3
Im Hinblick auf die absehbare Entwicklung der Nachfragebeziehungen im Bereich
der Stadt Falkenstein/ Harz im Kontext mit der Zugehörigkeit zum Landkreis
Harz ist im Korridor Ballenstedt – Ermsleben – Aschersleben ein Bedienungsangebot in der Qualität der Netzkategorie A zu entwickeln. Dazu sollen zwei Linien
(heutige Linien 318 und 416), die in ihrer Führung zwischen Ballenstedt und Meisdorf aufgesplittet sind, im 120-Minuten-Takt systematisch einen Stundentakt bilden. Die Führung der heutigen Linie 318 zwischen Meisdorf und Ballenstedt ist
noch im Detail abzustimmen (Alternative: Führung über Radisleben).
Erläuterung:
Die Nachfrage im Gebiet der Stadt Falkenstein/ Harz wird sich in der Ausrichtung auf die Strukturen
des Landkreises Harz erfahrungsgemäß erst längerfristig entwickeln. Die Anforderung eines Stundentaktes (Netzkategorie A) im NVP ist insbesondere unter raumordnungspolitischen Gesichtspunkten zu
sehen. Die Finanzierung ist der Verkehrsleistungen in diesem Korridor ist mit dem Nachbaraufgabenträger Salzlandkreis abzustimmen.
F 6.1.4
Für die Erschließung der Ortsteile Endorf, Neuplatendorf, Wieserode, Degenershausen und Pansfelde der Stadt Falkenstein außerhalb des Schülerverkehrs ist
die Realisierung einer Rufbuslinie zu prüfen. Diese soll in Ermsleben an die vertaktete Buslinie in Richtung Ballenstedt anbinden.
Erläuterung:
Die Entwicklung des Fahrgastaufkommens in den südlichen Ortsteilen der Stadt Falkenstein außerhalb
des Schülerverkehrs nach der Änderung der Kreiszugehörigkeit ist Anfang 2008 nicht abschätzbar,
da sich die räumlichen Orientierungen erfahrungsgemäß nur langfristig ändern. Daher muss die Entwicklung durch die Verkehrsunternehmen laufend beobachtet werden.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
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unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
F 6.1.5
Unter der Voraussetzung der Finanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt ist
das Angebot einer vertakteten Buslinie zwischen Oschersleben und Halberstadt
über Hordorf, Krottdorf und Groß Quenstedt gemeinsam mit dem Landkreis Börde zu prüfen.
Erläuterung:
Hordorf, Krottdorf und Groß Quenstedt sollen im Zuge des Streckenausbaus ihren Bahnzugang verlieren. Die entsprechende Busleistung böte dafür Ersatz, sofern das Land die Finanzverantwortung
übernimmt.
F 6.1.6
Die Entwicklung der Nachfrage aus dem Bereich Göddeckenrode / Wülperode ist
dahingehend zu beobachten, ob sich ein Potential für einzelne direkte Fahrten
zur Anbindungen an den SPNV in Schladen ergibt.
Erläuterung:
Das Nachfragepotential der benannten Orte insgesamt ist klein, jedoch könnte sich eine bündelungsfähige Nachfrage hinsichtlich der Berufspendler ergeben.
F 6.1.7
Die verbesserte Anbindung weiterer Ortsteile und touristischer Ziele, ggf. durch
ein saisonales Angebot, ist zu prüfen.
Erläuterung:
Das Nachfragepotential dieser Orte insgesamt ist klein, jedoch könnte sich eine bündelungsfähige
Nachfrage hinsichtlich des Tourismus ergeben.
6.2 Bahnhöfe, Haltestellen und
Verknüpfungspunkte
F 6.2.1
In Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen und Kommunen ist darauf hinzuarbeiten, dass mittelfristig eine einheitliche Grundausstattung der Regionalbushaltestellen im Landkreis Harz erreicht wird. Zu dieser Grundausstattung gehören Haltestellenbezeichnung, Fahrgastinformationen (Fahrplan, Linienführung,
Tarifbestimmungen etc.), bei stärkerer Frequentierung Wetterschutz (zumindest
für eine Richtungshaltestelle), Beleuchtung, dynamische Fahrgastinformation
(Echtzeit) und Sitzgelegenheiten. Näheres kann in der Satzung zur Infrastrukturförderung festgeschrieben werden. Wo umgestiegen wird, sind diesbezügliche
Zusatzinformationen bereitzustellen und die Nähe einer Verkaufsstelle (Nutzung
der Wartezeit, soziale Kontrolle) anzustreben. Bei Bedarf sind Querungshilfen
über die Fahrbahn zu realisieren. Entsprechend der durch das Straßenbauregelwerk vorgegebenen Spielräume soll beim Bau von Bushaltestellen eine Ausführung als Busbucht vermieden werden.
Erläuterung:
In den Altkreisen wurde z. T. schon jeweils ein einheitlicher Grundstandard umgesetzt, welcher Haltestellen leichter erkennbar machte und durch Gestaltung und Funktion einen Systemgedanken verdeutlichte. Dies soll schrittweise für den Harzkreis durchgesetzt und vereinheitlicht werden.
F 6.2.2
Vorrang vor dem Ausbau von Haltestellen haben notwendige Maßnahmen an Verknüpfungspunkten. Dies betrifft die baulichen Voraussetzungen an Verknüpfungspunkten, die neue Aufgaben übernehmen, sowie die Verbesserung der
technischen Ausstattung, z.B. dynamische Fahrgastinformation (Echtzeitinformation) und Ansteuerung durch das rechnergestützte Betriebsleitsystem.
Erläuterung:
Die Anforderungen an Verknüpfungspunkte sind höher, da das Fahrgastaufkommen höher ist und
beim Umsteigen besondere Ansprüche hinsichtlich Information und Sicherheit bestehen.
F 6.2.3
Für die barrierefreie und standardgerechte Herstellung der Bushaltestellen im
Landkreis sind in Abstimmung mit den Gemeinden jährliche Bauprogramme aufzustellen. Bei Mittelkonkurrenz ist dabei den Haltestellen Vorrang zu geben, die
von Linien einer höheren Netzkategorie (vgl. Abbildung 5.1, Seite 47) angefahren
werden oder bei denen eine besondere Dringlichkeit hinsichtlich Barrierefreiheit
oder Verkehrssicherheit nachgewiesen wird.
Erläuterung:
Die bauliche Herstellung der Haltestellen ist Angelegenheit der Gemeinden bzw. Straßenbaulastträger. Der Landkreis kann die Planung lediglich koordinieren und durch ÖPNV-Mittel unterstützen. Bei
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
60
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
der Beurteilung der Verkehrssicherheit ist zu beachten, dass eine normale Gefährdung im Straßenverkehr an Haltestellen keine besondere Gefährdung im Sinne der Schülerverkehrssatzung ist.
F 6.2.4
In Ballenstedt ist die Verlegung des bisherigen Verknüpfungspunktes Westbahnhof anzustreben. Bei der Standortwahl ist die Nähe zur Innenstadt zu berücksichtigen.
Erläuterung:
Damit sollen Wege verkürzt werden.
F 6.2.5
Zugangsstellen zur HSB, die künftig vom Regionalbus angefahren werden oder
noch unausgeschöpfte Potentiale für B+R, P+R oder als touristischer Schwerpunkt haben, sind für diese Aufgaben in den nächsten Jahren baulich herzurichten.
Erläuterung:
Die Schnittstellenfunktion dieser Zugangsstellen bedarf u. U. entsprechender baulicher Maßnahmen,
z.B. Flächenbefestigungen, die jedoch dem Charakter der jeweiligen Zugangsstelle angepasst sein müssen.
F 6.2.6
Im Liniennetz des Regionalbusverkehrs sind folgende Haltestellen neu einzurichten: Ströbeck, Hauptstraße. Zu prüfen ist zudem die Einrichtung folgender neuer
Haltestellen: Langenstein, Ortslage; Bhf Heudeber-Danstedt.
Erläuterung:
Die benannten Haltestellen stellen einen erkennbaren bzw. vermuteten Bedarf dar, dem im Sinne einer Verbesserung der Erschließungsqualität möglichst entsprochen werden soll.
6.3 Fahrwege
F 6.3.1
Die Nutzung von Straßen für den Buslinienverkehr ist bei der Planung von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen besonders zu berücksichtigen.
Erläuterung:
Der Fahrzeugverschleiß sowie der Fahrkomfort hängen wesentlich von der Qualität des Fahrweges ab.
F 6.3.2
Es ist gemeinsam mit der Gemeinde und dem Aufgabenträger SPNV darauf hinzuwirken, dass der Bahnhof Heudeber-Danstedt von Bussen angefahren und dort
gewendet werden kann.
Erläuterung:
Die ungenügenden Wegeverhältnisse erschweren gegenwärtig eine Verknüpfung.
6.4 Fahrzeuge
F 6.4.1
Im Interesse eines hohen Fahrkomforts sollen die im Regionalbusverkehr einzusetzenden Fahrzeuge regelmäßig erneuert werden.
Erläuterung:
Der Einsatz moderner, attraktiver Fahrzeuge ist für das Image und damit für die Bereitschaft der
Kunden, die Angebote zu nutzen, sehr wichtig. Vergleichsmaßstab der Kunden sind zumeist die bei
den (regelmäßig erneuerten) Privat-Pkw bestehenden Standards.
F 6.4.2
An die Fahrzeugausstattung werden die in Tabelle 6.1 benannten Anforderungen
gestellt.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
61
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Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
c
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Anforderung
gewährleisten
ƒ
ƒ
Barrierefreiheit
ƒ
ƒ
Umweltfreundlichkeit
elektronische Linien- und Fahrtzielanzeige außen
Aushang (bei Kleinfahrzeugen: Mitführung) Liniennetzplan und Tarifübersicht
ƒ
ƒ
digitale Haltestellenanzeige und -ansage
Anmeldung eines Haltewunsches per
Knopfdruck
ƒ
eventuelle Beklebung mit Werbung darf
die Sicht nach draußen und nach drinnen (z.B. Freihaltung der Türfensterflächen) und das Corporate Design nicht
beeinträchtigen
ƒ
Klimaanlage bei Regionalbussen
ƒ
keine offensichtliche Verschmutzungen
an Sitzen, Haltegriffen und sonstigen
Einrichtungen mit Fahrgastkontakt
erkennbare regelmäßige Reinigung der
anderen Komponenten des Fahrgastraumes
kein herumliegender Abfall
Brauchbarkeit der Informationseinrichtungen
keine Zerstörungen im Fahrzeug
keine defekte Beleuchtung
keine Unbrauchbarkeit der Haltewunsch- und Notruftasten
kein Abgasgeruch im Fahrzeug
ƒ
keine offensichtlichen Wetterverschmutzungen an Sichtflächen und
Fenstern
keine offensichtliche Verschmutzungen
am Boden
keine defekten Türen
keine Verschleißerscheinungen u. ä.
ƒ
ƒ
Ordnung und Sauber- ƒ
ƒ
keit
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Erläuterung:
ƒ
Niederflurbauweise in der gesamten
Fahrzeugflotte
Abstellplätze für Fahrräder und größeres Gepäck direkt im Innenraum
jeweils modernste Technologie hinsichtlich Abgas-, Feinstaub- und Lärmemissionen
Fahrgastkomfort
Tabelle 6.1
ƒ
ƒ
ƒ
Betriebstechnik
barrierefreier Zugang bei allen neu beschafften Fahrzeugen
helle und kontrastreiche Innenraumgestaltung (Erkennbarkeit z.B. von Haltestangen durch Sehbehinderte)
ausreichend bemessene Abstellplätze
für Rollstühle und Kinderwagen
Fahrradmitnahmemöglichkeit
Euro 5 Abgasstandard ab 2008 bei neu
beschafften Fahrzeugen
geringe Geräuschemissionen
ƒ
ƒ
Fahrgastinformation
anstreben
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs
Sprechfunk (kompatibel im gesamten
Landkreis)
RBL-Komponenten für LSAAnsteuerung (soweit relevant) und IstDaten-Übermittlung für dynamische
Fahrgastinformationssysteme
Anforderungen an die Fahrzeuge
Die Anforderungen unterscheiden bewusst zwischen den Basisanforderungen, die zu gewährleisten
sind, und den Leistungsanforderungen, die angestrebt werden sollen und für den Vergleich von Alternativen herangezogen werden können. Die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge soll für die Fahrgäste,
insbesondere Neukunden, überzeugend sein.
6.5 Betrieblich-technische Einrichtungen
F 6.5.1
Bis zum Jahr 2010 sind durch die im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im
Landkreis Harz tätigen Verkehrsunternehmen die Voraussetzungen zu schaffen,
um unternehmensübergreifend die Anschlusssicherung, die dynamische Fahr-
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
gastinformation, den Sprechfunk zwischen den Fahrern und die Ansteuerung von
LSA zu ermöglichen. Durch die gemeinsame Nutzung von Komponenten im Verbund soll die Realisierung kostengünstig verlaufen.
Erläuterung:
Dies dient sowohl der Fahrgastinformation als auch der effektiven Betriebsdurchführung. Mit einer
Verbundlösung könnten u. U. Kosten eingespart werden, weil bestimmte Komponenten gemeinsam
beschafft bzw. gemeinsam genutzt werden.
6.6 Barrierefreiheit
F 6.6.1
Haltestellen sind bei Neu- und Umbau nach den einschlägigen Standards barrierefrei herzustellen. Zu beachten sind u.a. Anforderungen an die Höhe, Breite, Länge
und Lage von Warteflächen, die niederflurgerechte Ausbildung der Borde, an die
lichte Höhe, an die Oberflächenneigung und -qualität, an das taktile Leitsystem,
an die Erkennbarkeit und Hindernisfreiheit, an den Witterungsschutz, an die Fahrgastinformation sowie an die Beleuchtung. Der Landkreis Harz wird in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen einen Musterentwurf für barrierefreie
Haltestellen erstellen, der den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.
Erläuterung:
Da Barrierefreiheit sich an die Anforderungen von Menschen mit sehr unterschiedlichen Behinderungen richtet, sind viele Details zu berücksichtigen.
F 6.6.2
Hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Fahrzeugen sind die Ausführungen des Abschnittes 6.4 zu beachten. Die Mitnahme eines Rollstuhls, Kinderwagens oder
ähnlicher Hilfsmittel ist nach Voranmeldung auch im AnrufVerkehr (bedarfsgesteuerte Bedienung) zu gewährleisten.
Erläuterung:
Barrierefreiheit ist ein integraler Bestandteil der Fahrzeugkonzepte.
F 6.6.3
Bei allen Informationsträgern (Fahrplanhefte, Haltestellen, Fahrzeuge) ist den
Ansprüchen Sehbehinderter durch eine gut lesbare und kontrastreiche Gestaltung der Informationen5 Rechnung zu tragen. Internetinformationen sind entsprechend einschlägiger Standards6 barrierefrei zu programmieren, u. a. generell
auch in einer textbasierten Variante, aus welcher der Inhalt ohne Erkennen von
Grafiken erschließbar ist.
Erläuterung:
Der Informationszugang von Menschen mit Behinderungen kann durch Beachtung der angeführten
Grundsätze vereinfacht werden.
6.7 Intermodale Vernetzung
F 6.7.1
Die Einrichtung und der Betrieb von Bike+Ride-Anlagen soll an Zugangsstellen
zum SPNV generell und an Haltestellen des übrigen ÖPNV vor allem dann erfolgen, wenn wesentliche Quell- und Zielpotenziale in Entfernungen zwischen 1 ... 3
km von der Zugangsstelle liegen. Fahrradabstellanlagen sind anspruchsgerecht
auszuführen. Zu grundlegenden Standards gehören insbesondere eine Überdachung, Anschließbarkeit eines Laufrades und des Rahmens zum Schutz vor Diebstahl, Standsicherheit des Fahrrades (Halt an mindestens zwei Punkten), Beleuch-
5
6
entsprechend Stand der Technik, u. a. dargelegt in /3/
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
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21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
tung und kurze und überschaubare Wege zum Bahn- bzw. Bussteig. Außerdem
müssen die Wege zur Zugangsstelle für den Radverkehr geeignet sein.
Erläuterung:
Als mögliches Zubringerverkehrsmittel muss das Fahrrad in die Gesamtbeförderungskette und damit
in die Vermarktung des ÖPNV integriert werden. Die Anwendung einheitlicher Standards sichert, dass
langfristig ein einheitlich hohes Niveau bei den Fahrradabstellanlagen erreicht wird. Bei der Einrichtung/Aufwertung von B+R-Anlagen ist auch Platz für Erweiterungen zu planen, da gut gestaltete Anlagen langfristig oft über das vorgesehene Maß hinaus frequentiert werden.
F 6.7.2
Die Einrichtung von Park+Ride-Anlagen an Verknüpfungspunkten von SPNV und
MIV (in Abstimmung mit der NASA) wird entsprechend des Bedarfs weitergeführt.
Als Mindestausbaustandard sollte eine befestigte Aufstellfläche und eine ausreichende Beleuchtung realisiert werden. Die Stellplatzzahl ist entsprechend des
möglichen Einzugsbereiches der Zugangsstelle zu bemessen. Um einen Missbrauch der für P+R vorgesehenen Anlagen, insbesondere an den Bahnhöfen in
den großen Städten, auszuschließen, sind spezielle Gebührenregelungen unter
Einbeziehung des Fahrausweises zu treffen.
Erläuterung:
Die Aufgabe des Park+Ride-Systems in der Region besteht insbesondere darin, Fahrten in die Mittelund Oberzentren vom MIV auf den ÖPNV zu verlagern. Es ist deshalb vorrangig auf Zugangsstellen
zum SPNV auszurichten.
F 6.7.3
An den in Abbildung 5.1 (Seite 47) dargestellten Verknüpfungspunkten 1. und 2.
Ordnung sind Park+Ride-Plätze und Abstellanlagen für Fahrräder (Bike+RideAnlagen) für das Umsteigen vorzuhalten.
Erläuterung:
Die benannten Stellen sind von besonderer Relevanz auch für die Verknüpfung mit dem Individualverkehr.
F 6.7.4
Durch die Kommunen und Straßenbaulastträger ist darauf hinzuwirken, dass
SPNV-Haltestellen von allen Siedlungsflächen im topografisch geeigneten Einzugsbereich von mindestens 3 km günstig mit dem Fahrrad erreicht werden können.
Erläuterung:
Mit dem Fahrrad kann der Einzugsbereich von Haltestellen insbesondere des hochwertigen SPNV
erheblich erweitert werden. Voraussetzung sind sichere und komfortable Radverkehrsbedingungen.
Diese umfassen z.B. gut befahrbare Fahrbahnoberflächen, ggf. spezielle Radverkehrsanlagen an den
Straßen und die Gewährleistung des Winterdienstes.
F 6.7.5
In Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Tourismusorganisationen ist jährlich eine Liste der wichtigsten Ausgangspunkte von Freizeittouren (Wandern, Skifahren, Radfahren etc.) mit ÖPNV-Anreise zu erstellen.
Diese ist Grundlage einer entsprechenden Darstellung in Liniennetzplänen und
sonstigen Fahrgastinformationen des ÖPNV.
Erläuterung:
Die besondere touristische Bedeutung des Harzkreises macht eine enge Verzahnung von Freizeitangeboten und ÖPNV notwendig.
F 6.7.6
Die Mitnahme von Fahrrädern soll im Regionalverkehr durchgehend ermöglicht
werden, Einzelfallentscheidungen infolge des Vorranges der Beförderung von
Rollstühlen und Kinderwagen bleiben davon unberührt. In laufender Zusammenarbeit mit den für die Planung von fahrradtouristischen Angeboten zuständigen
Stellen und in Auswertung der diesbezüglichen Nachfrageentwicklung sind Kapazitätserweiterungen der Fahrradmitnahmemöglichkeiten an entsprechenden Aufkommensschwerpunkten vorzusehen.
Erläuterung:
Es wird mit einem weiteren Wachstum des Fahrradtourismus gerechnet. Der ÖPNV kann, gerade auch
in topografisch anspruchsvollem Gelände, durch Dienstleistungen für An- und Abreise davon profitieren.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
64
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
6.8 Organisation
F 6.8.1
Der Landkreis Harz unterstützt auf der Basis einer rechtssicheren und ausgewogenen Finanzierungsregelung die im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen finanziell bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des vorliegenden Nahverkehrsplanes. Diese Finanzierungsregelung gewährleistet die Gleichbehandlung
der Verkehrsunternehmen und berücksichtigt kontrollierbar sowohl Aufwandsals auch Erfolgsfaktoren.
Erläuterung:
Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen im Landkreis Harz ist die Realisierung hochwertiger
ÖPNV-Angebote allein auf der Basis von Fahrgeldeinnahmen zumeist nicht möglich. Öffentliche Mittel
für den ÖPNV dürfen jedoch den Wettbewerb der Verkehrsunternehmen nicht beeinträchtigen, da sie
sonst eine unerlaubte Beihilfe darstellen. Das Land Sachsen-Anhalt empfiehlt daher die Anwendung
einer Satzung, welche die jeweiligen Unternehmen gleich behandelt und daher nicht wettbewerbsverfälschend wirkt. Die Mittel nach § 8 ÖPNVG werden anhand eines Mixes aus Aufwands- und Erfolgsfaktoren auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Daher ist es sinnvoll, ähnliche Faktoren
auch für die Finanzierungsregelung des Landkreises anzuwenden, um hinsichtlich der für die Landesmittel relevanten Faktoren gute Ergebnisse zu erreichen.
F 6.8.2
Um eine enge Abstimmung der Aktivitäten der Verkehrsunternehmen und des
Aufgabenträgers hinsichtlich der mit vorliegendem Nahverkehrsplan verfolgten
Ziele und der jeweiligen Fahrpläne zu gewährleisten, führt der Landkreis auf Entscheiderebene mindestens vierteljährlich Abstimmungsberatungen mit den Verkehrsunternehmen durch. Deren Ergebnisse sind verbindlich zu dokumentieren.
Mindestens jährlich ist ein Beirat nach § 5 ÖPNVG zu beteiligen.
Erläuterung:
Die Durchführung regelmäßiger Abstimmungen ist notwendig, um ein einheitliches Erscheinungsbild
und einheitliche Nutzungsbedingungen des ÖPNV im Landkreis zu gewährleisten. Der bisherige Weg
der Steuerung über die Gesellschafterrolle des Landkreises bei den Verkehrsunternehmen ist künftig
infolge der Änderung wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht mehr in jedem Fall gegeben.
F 6.8.3
Der Landkreis Harz beteiligt sich an der konzeptionellen Weiterentwicklung des
im Landkreis anzuwendenden Tarifsystems gemeinsam mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen. Bei anstehenden Genehmigungsverfahren gibt er den für die
Bewertung von Anträgen relevanten Tarifstand bekannt.
Erläuterung:
Die Tarifhoheit liegt nach dem Personenbeförderungsgesetz bei den Verkehrsunternehmen. Der Aufgabenträger kann daher vor allem moderierend wirken und die Durchsetzung einheitlicher Tarife im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens unterstützen.
F 6.8.4
Bei der anstehenden Neuvergabe von Liniengenehmigungen kann deren Laufzeit,
sofern aus Aufgabenträgersicht geboten, wie folgt gestaffelt werden: Linienbündel I (Stadtverkehr Halberstadt): 8 Jahre, Linienbündel II (Stadtverkehr Wernigerode): 8 Jahre, Linienbündel III (Harzvorland/Huy): 4 Jahre, Linienbündel IV (Harz
Wernigerode): 8 Jahre, Linienbündel V (Harz Quedlinburg): 8 Jahre.
Erläuterung:
Die unterschiedlichen Laufzeiten sollen differierenden planerischen Entscheidungshorizonten Rechnung tragen und zugleich Vergabeprozesse staffeln. In den meisten Fällen kann die nach Personenbeförderungsgesetz maximal mögliche Laufzeit von 8 Jahren ermöglicht werden. In Verbindung mit den
unterschiedlichen Laufzeiten der bisherigen Liniengenehmigungen ergibt sich damit eine Staffelung
im Regionalbusverkehr. Die Laufzeit im Linienbündel III ist deutlich kürzer, da hier relativ große Veränderungen geplant sind und ein Nachsteuern durch den Aufgabenträger früher ermöglicht werden
soll.
F 6.8.5
Das mit der Aufgabenträgerschaft des ÖPNV beim Landkreis Harz befasste Personal muss in die Lage versetzt werden, jederzeit gegebenenfalls wachsende und
neue Aufgaben bewältigen zu können. Die betrifft Aufgaben des Qualitätsmanagements, des Controlling und des Mobilitätsmarketings als Rahmenvorgabe.
Erläuterung:
Durch das größere Verkehrsgebiet, das Zusammenführen von unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen der ÖPNV-Gestaltung sowie die neuen, aus dem EU-Recht erwachsenden Anforderungen an
Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren entstehen neue Aufgabenstellungen, auf welche das Personal vorbereitet werden muss.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
65
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
F 6.8.6
Die Gestaltung des ÖPNV und die Schulentwicklungsplanung sind wechselseitig
aufeinander abzustimmen (Gegenstromprinzip). Dazu sind regelmäßige Beratungen von Aufgabenträger und Schulbehörden durchzuführen.
Erläuterung:
Die Schulentwicklungsplanung beeinflusst entscheidend die Gestaltung und die Wirtschaftlichkeit des
ÖPNV. Daher sind Aspekte der ÖPNV-Gestaltung bei dieser zu berücksichtigen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
66
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Investitionen und Finanzierung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
7
Investitionen und Finanzierung
7.1 Finanzierungsgrundsätze
Für die Finanzierung des ÖPNV im Landkreis Harz gelten die Grundsätze
ƒ
des Vorranges der auf dem Verkehrsmarkt erwirtschafteten Erträge vor Leistungen der öffentlichen Hand und
ƒ
des Einsatzes von Anreizen zur Steigerung der Fahrgastzahl bei Leistungen
der öffentlichen Hand.
Dem Landkreis Harz obliegt nach § 4 ÖPNVG als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr die Finanzverantwortung. Als Genehmigungsbehörde
nach § 11 des Personenbeförderungsgesetzes ist er für die Vergabe der Liniengenehmigungen verantwortlich.
Die im Landkreis Harz im Jahr 2008 tätigen Unternehmen betreiben den Linienverkehr auf der Grundlage eigenwirtschaftlicher Liniengenehmigungen. Nach § 8
(4) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Verkehrsleistungen im
ÖPNV eigenwirtschaftlich zu erbringen. An gleicher Stelle werden Verkehrsleistungen als eigenwirtschaftlich definiert, deren Aufwand gedeckt wird durch
ƒ
Beförderungserlöse
ƒ
Erträge aus gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen im Tarifund Fahrplanbereich sowie
ƒ
sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne.
Als zukünftige Möglichkeit der finanziellen Sicherung einer qualitativ hochwertigen ÖPNV-Bedienung im Regionalbusverkehr auf dem Gebiet des Landkreises
Harz wird das Instrument einer vom Kreistag zu beschließenden Finanzierungsregelung eingeführt. Sie soll die mit eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen
im Gebiet des Landkreises tätigen Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der
Anforderungen und Ziele des vorliegenden Nahverkehrsplans diskriminierungsfrei unterstützen.
Für die Finanzierung von landesbedeutsamen Linien nach ÖPNV-Plan /2/ ist die
Gegenfinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt heranzuziehen. Gleiches gilt
für Verbesserungen der Verknüpfung von Bahn und Bus, wenn eine Landesfinanzierung möglich ist.
Über die Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse hinaus können öffentliche
Mittel notwendig werden für
ƒ
Investitionen in die Infrastruktur (Straßen, Straßenbahntrassen, Zugangsstellen) und
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
67
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Investitionen und Finanzierung
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
ƒ
die Finanzierung tarifverbundbedingter Aufwendungen bei Ausweitung der
bestehenden Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz.
Sofern eine über die Festlegungen des vorliegenden Nahverkehrsplanes hinausgehende Qualität gewünscht wird, soll der Verursacher entstehenden finanziellen
Mehrbedarf tragen. Dies betrifft z.B. Wünsche des Aufgabenträgers für den SPNV
nach einer Busanbindung an Bahnleistungen, deren Abfahrts- oder Ankunftszeiten nicht in Systemknoten des Taktverkehrs passen.
Zusätzliche Landkreismittel sind in dem Maße erforderlich, wie die Eigenwirtschaftlichkeit sonst nicht herzustellen ist bzw. Standards höher als damit finanzierbar vom Aufgabenträger vorgegeben werden.
Der Landkreis Harz unterstützt das Angebot attraktiver Stadtverkehrsleistungen
in kreisangehörigen Kommunen, die selbst Teilaufgaben im ÖPNV – mindestens
eine Finanzierungsbeteiligung – übernehmen. Voraussetzung ist jeweils eine
Rahmenvereinbarung, die auch die beihilferechtskonforme Mittelbewirtschaftung
regelt.
7.2 Grundlagen der Finanzierungsplanung
Es werden der Finanzierungsplanung folgende Annahmen zugrunde gelegt:
ƒ
Steigerung der spezifischen Kosten (Kosten je Fahrplankilometer) um jährlich
etwa 3 %
ƒ
leichte Verringerung des Fahrplanangebots im Regionalverkehr ab 2009 um
insgesamt 3 %
ƒ
Beibehaltung des Fahrplanangebotes in den Stadtverkehren Halberstadt und
Wernigerode
ƒ
Steigerung der Fahrpreise ab 2009 jährlich um durchschnittlich 3 % (d.h. etwa 0,5 % über der allgemeinen Inflationsrate)
ƒ
leicht positive Fahrgastentwicklung bei den Schülern (ab 2010 jährlich etwa
1 % mehr Fahrschüler)
ƒ
zunächst leicht rückläufige, später stabile Fahrgastentwicklung außerhalb des
Schülerverkehrs (in der Summe 2 % Fahrgastverlust in den nächsten 5 Jahren; rückläufige Einwohnerzahlen von in der Summe 5 % mindern das Fahrgastpotenzial, in einigen Teilräumen konzipierte Angebotsverbesserungen
wirken sich etwa ab 2010 positiv auf die Fahrgastzahlen aus, bisher stabile
Teilräume bleiben stabil)
Es wird davon ausgegangen, dass die in Tabelle 7.1 dargestellten Landesmittel
nach § 8 ÖPNVG zur Verfügung stehen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
68
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Investitionen und Finanzierung
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Landesmittel (Annahme)
Tabelle 7.1
2009
2010
2011
2012
2013
3.500 T EUR
3.550 T EUR
3.600 T EUR
3.650 T EUR
3.700 T EUR
Annahme zu den für den Landkreis Harz insgesamt verfügbaren Landesmitteln nach § 8
ÖPNVG
7.3 Finanzbedarf Investitionen
Investitionen für den laufenden Betrieb des ÖPNV (Fahrzeuge, Betriebshöfe etc.)
sind aus den Einnahmen der Verkehrsunternehmen zu tätigen.
Der Landkreis Harz stellt den Kommunen im Rahmen eines jährlich abzustimmenden Investitionsprogramms auf der Basis einer Satzung Mittel für den Ausbau und die qualitätsgerechte Herstellung von Haltestellen und Zugangsstellen
zum SPNV sowie die sichere Gestaltung der Wege zwischen Haltestelle und Ziel
zur Verfügung. Dazu sind mindestens 2 %, möglichst aber etwa 5 % der vom
Land Sachsen-Anhalt nach § 8 Absatz 3 ÖPNVG zur Verfügung gestellten Mittel
einzusetzen.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
69
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Dokumentation des Abstimmungsprozesses
c
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
8
Dokumentation des
Abstimmungsprozesses
In § 6 ÖPNVG werden an die Aufstellung des Nahverkehrsplanes bestimmte formale Anforderungen gestellt. Diesen wurde u. a. durch folgende Abstimmungen
entsprochen:
ƒ
Workshops mit der Kreisverwaltung und den Verkehrsunternehmen HBB
GmbH, HVG GmbH, Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH, WVB GmbH und HSB
GmbH am 10.09.2007 und 26.10.2007 zum Angebotskonzept sowie diverse
Beratungsrunden und telefonische Abstimmungen in wechselnder Zusammensetzung zu verschiedensten Details der Planung,
ƒ
Abstimmung des Angebotskonzeptes mit dem Beirat nach § 5 ÖPNVG am
04.12.2007,
ƒ
Abstimmung des Angebotskonzepts mit den betroffenen Gebietskörperschaften, Straßenbaulastträgern sowie benachbarten Aufgabenträgern inklusive
anderer Verkehrsunternehmen des schienen- und straßengebundenen ÖPNV
in der Zeit vom 24.01.2008 bis 07.02.2008, u. a. in regionalen Themenkonferenzen.
Auf den genannten Beratungen bzw. in schriftlicher Form wurden über 200 Anregungen zur laufenden Planung gegeben, die zu einem großen Teil berücksichtigt werden konnten. Ein bei der Landkreisverwaltung einsehbares Verzeichnis
enthält die Anregungen und die Form ihrer Berücksichtigung im Nahverkehrsplan.
Bezüglich des Schienenpersonennahverkehrs wurde der ÖPNV-Plan des Landes
Sachsen-Anhalt 2005 /2/ berücksichtigt.
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
70
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Verzeichnisse
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
9
Verzeichnisse
9.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2.1
Stadtverkehr Blankenburg (Fahrplan 2007/08)
16
Abbildung 2.2
Stadtverkehr Halberstadt (Fahrplan 2007/08)
17
Abbildung 2.3
Stadtverkehr Quedlinburg (Fahrplan 2007/08)
19
Abbildung 2.4
Stadtverkehr Wernigerode (Fahrplan 2007/08)
20
Abbildung 2.5
Liniennetz Regionalbusverkehr (Fahrplan 2007/08)
23
Abbildung 2.6
Bedienung Montag bis Freitag (Fahrplan 2007/08)
24
Abbildung 2.7
Bedienung Wochenende (Fahrplan 2007/08)
25
Abbildung 2.8
Bedienung Nachtverkehr (Fahrplan 2007/08)
26
Abbildung 4.1
Bisherige und voraussichtliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im
Landkreis Harz (ab 2005: Regionalisierte Bevölkerungsprognose
2005 bis 2025 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt)
38
Abbildung 4.2
Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Harz
39
Abbildung 5.1
Umsetzung der Bedienungsstandards in ein Liniennetz ab 2009
47
9.2 Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.1
SPNV-Strecken des Normalspurnetzes im Planungsraum
11
Tabelle 2.2
Fahrtenangebot im SPNV (Fahrplan 2006/07)
12
Tabelle 2.3
Fahrzeiten und Beförderungsgeschwindigkeiten im SPNV auf
ausgewählten Relationen
13
Tabelle 2.4
SPNV-Strecken der HSB im Planungsraum
14
Tabelle 2.5
Für den Landkreis Harz im Fahrplan 2007/08 bedeutsame
Verknüpfungspunkte im Straßenpersonennahverkehr
28
Nachfrage an ausgewählten SPNV-Zugangsstellen im Landkreis Harz
(Quelle: ÖPNV-Plan des Landes 2005 /2/)
30
Tabelle 2.6
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
71
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Verzeichnisse
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
Tabelle 2.7
Übersicht zum Fahrzeugpark für den Regionalbus- und
Stadtbusverkehr
36
Tabelle 5.1
Maximale Luftlinienentfernungen zu Haltestellen im Regionalverkehr
42
Tabelle 5.2
Grundanforderungen an die Bedienungshäufigkeit im
Regionalverkehr
43
Tabelle 5.3
Anzubindende Außenziele
44
Tabelle 5.4
Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Montag - Freitag
45
Tabelle 5.5
Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Sonnabend, Sonnund Feiertag
46
Tabelle 5.6
Produkte des straßengebundenen regionalen ÖPNV im Harzkreis
48
Tabelle 5.7
Linienbündel im Straßenpersonennahverkehr des Landkreises Harz
52
Tabelle 5.8
Umsteigezeiten bei der Verknüpfung im Regionalbusverkehr
54
Tabelle 5.9
Verknüpfungspunkte Stadtverkehr - Regionalbusverkehr
54
Tabelle 5.10
Anforderungen an das Fahrplanheft
56
Tabelle 6.1
Anforderungen an die Fahrzeuge
62
Tabelle 7.1
Annahme zu den für den Landkreis Harz insgesamt verfügbaren
Landesmitteln nach § 8 ÖPNVG
69
9.3 Abkürzungsverzeichnis
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
EUR
Euro
GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
OT
Ortsteil
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
Pkw
Personenkraftwagen
RB
Regionalbahn
RE
Regionalexpress
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
72
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
c
Verzeichnisse
unter Mitwirkung von PGN (Kassel)
9.4 Quellenverzeichnis
/1/
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
(ÖPNVG LSA) vom 20. Januar 2005, Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 16
/2/
Plan des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt ÖPNV-Plan - Zeitraum 2005 bis 2008/2015; vom Kabinett beschlossen am
20.12.2005
/3/
Computergestützte Erfassung und Bewertung von Barrieren; Hrg.
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reihe direkt
Nr. 56, Berlin 2001
/4/
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf
Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr.
1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates
9.5 Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Zentralörtliche Gliederung und Bevölkerung in den Orten
Anlage 2
Wichtige Zielorte
Anlage 3
Linienübersicht Straßenpersonennahverkehr
Anlage 4
Schulstandorte und Fahrschülerbeziehungen
Nahverkehrsplan Landkreis Harz
73
21.08.08 HZN_NVP_41.doc
Landkreis
Wolfenbüttel
Rhoden
464
(-8,3%)
Rohrsheim
632
Wülperode
215
Bühne
193
Schlanstedt
1.127
Vogelsdorf
315
Göddeckenrode
235
Rimbeck
178
Aderstedt
406
Pabstorf
639
Hessen
1424
Hoppenstedt
172
Stötterlingen
229
Suderode
102
Deersheim
829
3.810
(-7,3%)
Berßel
736
(+0,7%)
KBS 330
Schauen
501
(+5,3%)
Abbenrode
946
(-0,9%)
Zilly
879
Wasserleben
1.540
Langeln
(-4,9%)
1.110
(-1,3%)
Veckenstedt
1.475
Heudeber
(-1,2%)
1.273
(-2,8%)
Schmatzfeld
355
(-0,3%)
Athenstedt
431
(-3,6%)
2.344
(-6,1%)
Sargstedt
734
(-5,8%)
Aspenstedt
547
(-8,8%)
Nienhagen
449
(-11,8%)
Groß
Quenstedt
1.013
(-6,6%)
Gemeindegrenzen
Ströbeck
1.149
(-1,5%)
Danstedt
539
(-13,6%)
Zentralörtliche Gliederung und
Bevölkerung in den Orten
HALBERSTADT
33
KBS
6.242
(-4,2%)
Reddeber
880
(+6,5%)
32
Heimburg
929
(-6,8%)
5
WERNIGERODE
KBS
328
BLANKENBURG
Westerhausen
2.151
(-1,3%)
Cattenstedt
720
(-6,4%)
Hüttenrode
1.191
(-6,9%)
ELBINGERODE
5.591
(-8,8%)
Elend
514
(-6,5%)
Altenbrak
368
(-16,9%)
Sorge
119
(-16,8%)
Timmenrode
1.068
(-2,0%)
KB
Wienrode
896
(-5,7%)
2.234
(-9,3%)
S
31
22.185
(-8,4%)
5
12.432
(-14,5%)
S3
Badeborn
1.188
Reinstedt
1.178
BALLENSTEDT
6.058
3.897
(-1,1%)
Bärenrode
25
Güntersberge
844
Ermsleben
2.588
S
3
Meisdorf
1.198
Opperode
485
33
Endorf
346
Neuplatendorf
214
Wieserode/
Degenershausen
135
Friedrichsbrunn
1.038
(-7,2%)
Allrode
662
(-9,1%)
469
(-6,4%)
GERNRODE
KB
25
Landkreis
Osterode am Harz
KBS 330
Asmusstedt
31
Radisleben
Rieder
1.924
(-6,8%)
Stecklenberg
663
(-0,6%)
Bad Suderode
1.858
(-3,4%)
HASSELFELDE
KB
Grundzentrum
437
THALE
Grundzentrum mit Teilfunktion
eines Mittelzentrums
Ort/Ortsteil ohne
zentralörtliche Funktion
Morgenrot
107
Gerdorfer Burg
25
Quarmbeck
Treseburg
92
(-19,3%)
Stiege
1.170
(-5,4%)
Landkreis
Salzland
QUEDLINBURG
Neinstedt
1.949
(-9,4%)
3.072
(-8,9%)
BENNECKENSTEIN
Warnstedt
650
Mittelzentrum
Hausneindorf
819
(-8,6%)
Wedderstedt
449
(-10,9%)
Ditfurt
1.803
(-5,0%)
Weddersleben
1.072
(-5,0%)
KB
Tanne
670
(-8,3%)
Mittelzentrum mit
Teilfunktion eines Oberzentrums
Hedersleben
1.675
(-6,2%)
Münchenhof
101
15.553
(-7,3%)
5
0
Harsleben
2.304
(-0,6%)
33.871
(-3,5%)
Schierke
721
(-15,1%)
Heteborn
383
(-10,1%)
3.053
(-8,2%)
Langenstein
1.929
(-4,1%)
S
KB
32
315
Derenburg
2.662
(-2,0%)
Darlingerode
2.368
(+12,2%)
S
WEGELEBEN
, 33
S
ILSENBURG
Grenzen der Landkreise
39.318
(-5,4%)
KB
Landkreis
Goslar
Drübeck
1.481
(-4,1%)
Nahverkehrsplan ab 2009
SCHWANEBECK
Dingelstedt
1.532
Huy-Neinstedt
191
0
Stapelburg
1.391
(+0,22%)
315
Eilenstedt
1.019
Anderbeck
604
Dardesheim
898
Lüttgenrode
498
KBS
Eilsdorf
383
Badersleben
1.015
OSTERWIECK
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
1.076
Veltheim
471
Osterode
197
Mägdesprung
79
6.187
Einwohnerzahlen Dezember 2006
(-11,7%) Veränderung zum Dezember 2000
Bevölkerung 2000
Bevölkerung 2006
(Gemeinde Huy, Stand 22.08.2007)
(Gemeinden Lüttgenrode, Bühne, Wülperode, Stand 01/2007)
(Stadt Ballenstedt, Warnstedt (Stadt Thale) Stand 24.08.2007)
Pansfelde
516
Siptenfelde
Alexisbad
605
46
(-8,6%)
HARZGERODE
Friedrichshöhe
47
4.276
(-10,9%)
Anlage 1
Straßberg
777
(-11,7%)
KB
S
32
6
Landkreis
Nordhausen
Neudorf
676
(-3,6%)
Dankerode
809
(-12,0%)
Königerode
812
(-8,4%)
Schielo
571
(-4,7%)
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Landkreis
Wolfenbüttel
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Oschersleben
Wandergebiet Fallstein
KBS
Ge
Ge
EI
Nahverkehrsplan ab 2009
Deersheim
Osterwieck 1
2
DARDESHEIM
Ge Osterwieck
OSTERWIECK
EI
KBS 330
SCHWANEBECK
Ge
Schwanebeck
Wichtige Zielorte
Huysburg
Wandergebiet Huy
Ge
315
Abbenrode
Theater
Literaturmuseum
Ge
Vogelkundemuseum
Heudeber
Ilsenburg 1
Ge
ILSENBURG
EI
Ge
Ge
Kloster
Drübeck
Drübeck
Ge
Reddeber
Derenburg
Glasmanufaktur
Harzkristall
Ge Wernigerode 2
Mahn- und
Gedenkstätte
Ge
Waldbad
Wernigeröder
Bimmelbahn
Hasseröder
Brauerei
Brockenbad
Erlebnisbad
KB
S
Ge
Harzlandhalle
Ludwigsbad
Landkreis
Goslar
33
Ilsenburg 2
KBS
315
Ge
Langenstein
Sonst. Sehenswürdigkeit/ Freizeitziele,
>100.000 Besucher
0 Ge
Ge Wegeleben 1
WEGELEBEN
, 33
Sealand
Freizeitbad
Ge
Sonst. Sehenswürdigkeit/ Freizeitziele,
>10.000 Besucher
Ge Halberstadt 4
Halberstadt 2
Halberstädter
See
Ge Halberstadt 3
Dom und Domschatz
Ge Halberstadt 1
HALBERSTADT
Städtisches
Museum
0
Ge
BAD
HARZBURG
Ge
Ströbeck
Wegeleben 2
Harsleben
B
KKinderklinik
Wernigeröder
Schloßbahn
Hasseröder
Ferienpark
Landkreis
Salzland
Blankenburg 1
Ge
Kloster
Michaelstein
Harzquerbahn
Schaubergwerk
Büchenberg
KB
S
32
5
Elbingerode 1
Ge
Besucherbergwerk
Drei Kronen & Ehrt
Ge
Königshütte
Burg und Festung
Regenstein
8
EI
Wandergebiet
Westerhausen
Naturschutzgebiet
Teufelsmauer
2
Ge Blankenburg
BLANKENBURG
Ge Blankenburg 3
EI
Ge
Rübeland
Ge Warnstedt
Hermannshöhle
Talsperre
Wendefurth
Hexentanzplatz
mit Tierpark
Wandergebiet
Rosstrappe
Wandergebiet
Bodetal
Harzköhlerei
Stemberghaus
Gewerbegebiet,
> 25 ha
K
BS
31
Stiftskirche und Domschatz
5
Alte Kirche
Bad Suderode
Harzer
Bergtheater
Seilbahn
Harzbob
Funpark
Hasselfelde
Ge Badeborn
Ge
Ballenstedt
BALLENSTEDT
Gernrode Schloss - Park
Badesee/ Freibad
Reinstedt
Bedeutendes naturräumliches Ziel
Ge
Emsleben
ERMSLEBEN
Schlosstheater
Badesee Osterteich
KB
HASSELFELDE
Waldseebad
Roseburg
GeGERNRODE
Stiftskirche
Heilbad
Wandergebiet
Friedrichbrunn
Ge
Ge
Neinstedt
Ge Thale Nord
Krankenhaus/ Klinik
Hallenbad
Schlossmuseum
Bau-SpielHaus Thale
Westernstadt
Pullman City II
Ge
KBS 330
Ge QUEDLINBURG
Wandergebiet
Westerhausen
Braunlage
S3
Ge
Concordiasee
Städtebundtheater
Quedlinburg
Quedlinburg 2
Feininger Galerie
Ge
Quedlinburg 1
Baumannshöhle
Freibad-Bergschwimmbad
KB
Gewerbegebiet,
0 ... 25 ha
Theater/ Musik/ Veranstaltungen
32
KBS
Regensteincenter
Höhlenfestspiele
ELBINGERODE
Ge
Elbingerode 2
Waldfreibad
Ge
Wernigerode 4
Wernigerode 1
Harz- Ge Wernigerode 3
klinikum
Schloß
5
32 Ge Wernigerode 5 Wernigerrode
Brockenbahn
bedeutsame Einzelhandelseinrichtungen
Kloster St. Gertrudis
Ge
WERNIGERODE
EI
S
Brocken /
Brockenhaus
(Museum)
EI
S
33
3Kuckucksuhrenmuseum
Skimuseum
Burg Falkenstein
Wandergebiet
Selketal
Allrode
Ballenstedt
Badesee Bremer Teich
25
Ge Benneckenstein
BENNECKENSTEIN
Wandergebiet
Unterharz
Freizeithallenbad
KB
S3
Selketalbahn
25
Landkreis
Osterode am Harz
Bergsee
Industriemuseum
Mausefallenmuseum
Kinder- und Erholungszentrum KiEZ, Lehrpfad
Vitalterrassen
Habichtstein
Ge
Ge Harzgerode
HARZGERODE
Silberhütte
Wandergebiet
Harzgerode
Anlage 2
Wandergebiet
Straßberg
Badesee Birnbaumteich
Landkreis
Nordhausen
Ge
KB
S
32
6
Dankerode
STOLBERG
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009
Liniendaten zum Stadt- und Regionalverkehr
im Landkreis Harz
(Basis: Fahrplan 2007/2008)
LinienNr.
von
Linienführung
über
nach
Altkreis Halberstadt
Linien Stadtverkehr
1
Friedhof
Holzmarkt
2
Hauptbahnhof Holzmarkt
11
Sargstedter SiedHauptbahnhof
12
Klusberge
Holzmarkt
14
Klein Quenstedt Friedhof
15
Siedlung
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
Sargstedter Weg
Harsleben
Wehrstedt
Kuckucksfeld
Harsleben
Linien Regionalverkehr
203
Halberstadt
206
Halberstadt
207
Osterwieck
209
Halberstadt
210
Halberstadt
211
Halberstadt
212
Halberstadt
214
Halberstadt
215
Osterwieck
216
Halberstadt
217
Halberstadt
218
Halberstadt
219
Halberstadt
220
Hessen
227
Halberstadt
312
Halberstadt
AST1
Osterwieck
AST2
Osterwieck
AST3
Halberstadt
AST4
Halberstadt
AST5
Halberstadt
AST6
Halberstadt
Goslar
Dedeleben
Osterode
Osterode
Schlanstedt
Wegeleben
Danstedt
Osterode
Osterwieck
Schwanebeck
Hedersleben
Wilhelmshall
Osterwieck
Heudeber
Quedlinburg
Oschersleben
Osterwieck
Osterwieck
Halberstadt
Halberstadt
Halberstadt
Halberstadt
ISUP GmbH Dresden
23.04.2008
Osterwieck
Dingelstedt
Hessen
Dardesheim
Schwanebeck
Gröningen
Sargstedt
Dedeleben
Wülperode
Groß Quenstedt
Wegeleben
Dingelstedt
Heudeber
Dardesheim
Harsleben
Schwanebeck
Vienenburg
Dedeleben
Dardesheim
Dedeleben
Schlanstedt
Gröningen
Anlage 3, Seite 1
Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009
LinienNr.
von
Linienführung
über
nach
Altkreis Quedlinburg
Linien Stadtverkehr
A
Busbahnhof
B
Busbahnhof
Busbahnhof
Busbahnhof
Linien Regionalverkehr
1
Quedlinburg
2
Quedlinburg
3
Quedlinburg
6
Quedlinburg
8
Quedlinburg
9
Quedlinburg
10
Quedlinburg
11
Quedlinburg
15
Harzgerode
16
Ballenstedt
17
Ballenstedt
18
Thale
31
Quedlinburg
32
Quedlinburg
33
Harzgerode
34
Harzgerode
35
Harzgerode
38
Harzgerode
318
Quedlinburg
322
Harzgerode
Westerhausen
Hedersleben
Hedersleben
Ballenstedt
Ballenstedt
Warnstedt
Gernrode
Westerhausen
Alexisbad
Meisdorf
Bad Suderode
Friedrichsbrunn
Güntersberge
Gernrode
Neudorf
Dankerode
Schielo
Straßberg
Ballenstedt
Leimbach
Blankenburg
Nachterstedt
Heteborn
Opperode
Harzgerode
Thale
Thale
Thale
Selkemühle
Ermsleben
Thale
Treseburg
Stollberg
Harzgerode
Güntersberge
Harzgerode
Pansfelde
Stollberg
Aschersleben
Hettstedt
Linien Nachtverkehr
Nacht1
Quedlinburg
Nacht2
Quedlinburg
Nacht3
Quedlinburg
Nacht4
Quedlinburg
Hedersleben
Harzgerode
Thale
Thale
Quedlinburg
Friedrichsbrunn
Harzgerode
Quedlinburg
ISUP GmbH Dresden
23.04.2008
Anlage 3, Seite 2
Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009
LinienNr.
Linienführung
über
von
nach
Altkreis Wernigerode
Linien Stadtverkehr
1
Harzblick
Stadtfeld
2
3
Burgbreite
4
Hasserode
5
Floßplatz
7
Börnecke
Linien Regionalverkehr
252
Wernigerode
253
Wernigerode
255
Wernigerode
256
Wernigerode
257
Wernigerode
258
Wernigerode
260
Wernigerode
261
Benneckenstein
262
Wernigerode
263
Blankenburg
264
Thale
265
Wernigerode
271
Wernigerode
277
Benneckenstein
283
Wernigerode
288
Wernigerode
877
Wernigerode
ALT 1
Wernigerode
ALT 2
Wernigerode
416
418
420
427
438
498
Rendezvous
Hasserode
Rendezvous
Nöschenrode
Rendezvous
Eisenberg
Burgbreite - StadtfeldHasserode
Harzblick - Burgbreit Floßplatz
Hbf.
Blankenburg CENTE
Derenburg
Blankenburg
Wasserleben
Heudeber
Schierke
Elbingerode
Ilsenburg
Hasselfelde
Tanne
Altenbrak
Roßtrappe
Hasselfelde
Heudeber
Wasserleben
Plessenburg
Ilsenburg
Wasserleben
Wasserleben
Einströmende Linien
Aschersleben Meisdorf
Pansfelde
Endorf
Quedlinburg
Hoym
Pansfelde
Ermsleben
Ermsleben
Reinstedt
Harzgerode
Wippra
ISUP GmbH Dresden
23.04.2008
Halberstadt
Thale
Osterwieck
Danstedt
Braunlage
Blankenburg
Abbenrode
Blankenburg - (HBS
Benneckenstein
Treseburg
Treseburg 2)
Allrode
Zilly
Hohegeiß
Ilsenburg
Drei Annen Hohne
Bad Harzburg
Abbenrode
Osterwieck
Aschersleben
Aschersleben
Aschersleben
Aschersleben
Aschersleben
Sangerhausen
Anlage 3, Seite 3
Landkreis
Wolfenbüttel
Veltheim
4
16
Osterode
Rhoden
Göddeckenrode
3
Suderode
Hoppenstedt
30 Schlanstedt
15
Badersleben
15
19
Stötterlingen
Lüttgenrode
DARDESHEIM
OSTERWIECK
Huy- 4
Neinstedt
15
Berßel
18
KBS 330
Eilenstedt
Dingelstedt
Anderbeck
36
31
6
Sonnenburg
5
24
16
10
4
23
Heudeber
ILSENBURG
Veltensmühle
6
Mahndorf
13
1
41
Darlingerode
WERNIGERODE
13
5
32
1S
KB
3
KBS
8
6
7
KB
2
11
Schierke
Schierke
ELBINGERODE
7
10
6
43
11
Hüttenrode
Wienrode
Neuwerk
3
1
Warnstedt
14
Timmenrode Weddersleben
45
5758 Neinstedt
THALE
5
44
1
1
46
55
Wendefurt
0
Elend
10
S
KB
0
Morgenrot
2
QUEDLINBURG
1
5
31
22
Badeborn
Quarmbeck
41
3
39
Altenbrak
KBS 330
2
Stecklen7
berg
Braunlage
Landkreis
Salzland
1
35
36 5051
2 37
56
8
1
1
Westerhausen
Gehren
14
20
Bad
Suderode
2
54 Rieder
2
1
GERNRODE
38
53
Tanne
2
Trautenstein
16
17
12 HASSELFELDE
41
KB
Friedrichsbrunn
S
Radisleben
Asmusstedt
52
Treseburg
Sorge
Hausneindorf
3
Cattenstedt
R.-Susenburg
Rübeland
Königshütte
Wedderstedt
Börnecke
5
328
Hedersleben
20
Ditfurt
3
33
12
BALLENSTEDT
5
Meisdorf
47
1
25
34
Allrode
13 Stiege
BENNECKENSTEIN
KB
S3
1
1
16
25
Landkreis
Osterode am Harz
1
Bärenrode
2
Siptenfelde
Friedrichshöhe
Güntersberge
15
Hänichen
Silberhütte
1
4
1
13
26
Schielo
Königerode
KB
S
32
6
Dankerode
STOLBERG
61
Grundschule “August-Hermann-Francke”
Wernigerode
33
Grundschule “Harzblick” Wernigerode
34
Grundschule Benneckenstein
Grundschule “Diesterweg” Wernigerode
35
GS Marktschule Quedlinburg
Grundschule “Stadtfeld” Wernigerode
36
Grundschule Neust. Quedlinburg
Grundschule “Henning Calvör” Silstedt
GS Süderst. Quedlinburg
Grundschule “Am Regenstein” Blankenburg
37
38
Grundschule “Martin-Luther” Blankenburg
39
GS Bad Suderode Strecklenberg
Grundschule Timmenrode
40
41
42
Grundschule Harzgerode
43
44
45
46
47
Grundschule Ditfurt
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
GS “Diesterweg” Derenburg
Grundschule Darlingerode
Grundschule “Prinzeß Ilse” Ilsenburg
Grundschule “Paul-Ernst” Elbingerode
Grundschule “Dr.-H.-Blumenau” Hasselfelde
Grundschule “Comenius” Stiege
Grundschule Heudeber
Grundschule Langeln
Grundschule Stapelburg
17
Diesterweg-Grundschule Halberstadt
18
Goethe-Grundschule Halberstadt
19
20
Grundschule “Albert Klaus” Huy-Badersleben
21
22
Evangelische Grundschule Halberstadt
23
24
25
26
Grundschule Aue-Fallstein-Hessen
27
28
Grundschule Groß Quenstedt
29
30
31
32
Grundschule “Miriam Lundner” Halberstadt
Grundschule “Am Baumhof” Schwanebeck
Grundschule “Anne Frank” Halberstadt
Grundschule Bühne
Grundschule “Dr. Em. Lasker” Ströbeck
Grundschule “Freiherr Spiegel” Halberstadt
Grundschule “Hans Neupert” Langenstein
Grundschule Schlanstedt
Grundschule-Sonnenklee Osterwieck
Grundschule Wegeleben
Anlage 4.1
12
21
Neudorf
Landkreis
Nordhausen
ERMSLEBEN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
40 HARZGERODE
12
Straßberg
Ort Abfahrt bzw. Ankunft
14
42
BLANKENBURG
26
4
22
11
11
Rodersdorf
0 32
7
WEGELEBEN
, 33
1
13
15
33
315
Langenstein
13
Oesig
5
1
Münchenhof
Heimburg
Ort der Schule
Anzahl Schüler 2006
Danstedt
Heteborn
Adersleben
Benzingerode
60
26
32
KBS
33
5
S
HALBERSTADT
49 Harsleben
28
Halberstadt
11
8
4
15
21
26
22 29
Böhnshausen
2
2
5
82
3
48
1
9
1
Deesdorf
Derenburg
Silstedt
Emers-
15 leben
22
18
2
5
Reddeber
Drübeck
27
Klein Quenstedt
17
14
Minsleben
10
Neu Runstedt
Ströbeck
S
KB
8
2
Landkreis
Goslar
25
17
33
Schmatzfeld
BAD
HARZBURG
Danstedt
Langeln
0
Stapelburg
59
1 Veckenstedt
Groß
Quenstedt
3
Mulmke
15
Nienhagen
18
14
Abbenrode
Fahrschülerbeziehung
Grundschulen
14
Sargstedt
Aspenstedt
Athenstedt
31
Nahverkehrsplan ab 2009
20
Mönchhai
Zilly
Wasserleben
315
38
SCHWANEBECK
Röderhof
3
5
22
Schauen
KBS
9
Eilsdorf
Deersheim
10
13
10
29
22
Oschersleben
Aderstedt
19
Pabstorf
Vogelsdorf
4
15
19
2
24
Wülperode
23
34
Westerburg
20
Bühne
7
Hessen
Rohrsheim
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Grundschule Schierke
GS Friedrik. Ballenstedt
Grundschule Friedrichsbrunn
Grundschule Hedersleben
GS Geschwister Scholl Thale
Grundschule Weddersleben
Grundschule Neinstedt
Grundschule Meisdorf
GS “H.-Heine” Harsleben
GS “Am Heinrichsplatz” QLB
GS “Kleers” Quedlinburg
GS “Brinckmeier” Ballenstedt
GS Gernrode
GS “F. Reiligrath” Rieder
GS “Auf den Höhen” Thale
GS Westerhausen
Freie Waldorfschule Thale
GS AHA e.V. Thale - Neinstedt
GS “Am Kirchplatz” Veckenstedt
Freie GS Wernigerode
Grundschule Ermsleben
Landkreis
Wolfenbüttel
Osterode
5
17
1
3
Rohrsheim
Rhoden
Göddeckenrode
Rimbeck
3
7
Bühne
2
4
Wülperode
1
3
9
Lüttgenrode
1
12
KBS 330
5
Berßel
10
Schauen
5
1
Athenstedt
Veckenstedt
26
Darlingerode
2
0
S
KB
14
1
10
2
50
4
1
1
2
KB
Langenstein
12
Heimburg
3
Oesig
6
21
2
Schierke
14
16
2
6
7
Westerhausen
R.-Goethe
Neuwerk
R.-Susenburg
Wendefurt
18
2
1
2
25
15
1
1
KBS 330
22
Catten17 Warnstedt
stedt
Timmenrode 17 Weddersleben
Wienrode
Hüttenrode
THALE
Almsfeld
24
1
15 14
2
QUEDLINBURG
4
5
31 Quarm- 9
S
KB2 beck
1
18
3
1
Badeborn
3
12
15
16
2
Radisleben
Asmusstedt
Rieder
10
1
41
1
1
2
GERNRODE 109
3
19
BALLENSTEDT
2
1
Treseburg
Ort Abfahrt bzw. Ankunft
3
Sekundarschule “Thomas-Müntzer” Wernigerode
Sekundarschule “Burgbreite” Wernigerode
Europasekundarschule “August-Bebel”
Blankenburg
Sekundarschule “Heinrich-Heine” Blankenburg
Sekundarschule “Goethe” Ilsenburg
Sekundarschule “Bodfeld” Elbingerode
3
Neinstedt
11
1
2
4
5
6
Morgenrot
4
8
Altenbrak
Landkreis
Salzland
4
30
BLANKENBURG
BLANKENBURG
1
34
Rübeland
Elend
Anzahl Schüler 2006
18
7
2
7
28
S3
13
17
Königshütte
Braunlage
KB
21
1
ELBINGERODE
ELBINGERODE
40
Börnecke
3 4
5
Ort der Schule
Hausneindorf
14
Münchenhof
1
Danstedt
Hedersleben
Benzingerode
21
1
Halberstadt
43
Wedderstedt
2
1
7
11
Ditfurt
25 261
S3
32
40
66
1
S
, 33
16
32
Heteborn
2
44
Adersleben Rodersdorf
0
WEGELEBEN
WEGELEBEN
315
Harsleben
7
KB
9 HALBERSTADT
1
1
29
18
WERNIGERODE
WERNIGERODE
16
8
2
KBS
7
Mahndorf
Minsleben
5
Drübeck
8 10
Silstedt
Groß
Quenstedt Emersleben
18
Derenburg
Reddeber
6
2
3
9
2
1
Ströbeck
33
13
ILSENBURG
Klein
Quenstedt
Heudeber
2
3
Schmatzfeld
29
Landkreis
Goslar
19
13
1
1
23
27
Danstedt
Langeln
Stapelburg
BAD
HARZBURG
35
Sargstedt
8
Mulmke
2
41
11
16
Aspenstedt
1
Wasserleben
Fahrschülerbeziehung
Sekundarschulen
7
Nienhagen
4
Abbenrode
39
Röderhof
11
Sonnenburg
30
32
2
SCHWANEBECK
2
3
1
Zilly
Nahverkehrsplan ab 2009
Haus
Nienburg
Eilenstedt
Dingelstedt
9
28
1
22
Anderbeck
3
HuyNeinstedt
2
8
7
4
19
DARDESHEIM
OSTERWIECK
OSTERWIECK
315
10
Eilsdorf
Badersleben
1
23
1
KBS
11
Deersheim
1
Schlanstedt
22
Vogelsdorf
1
11
2
2
2
8
31
Stötterlingen
Suderode
11
1
4
Oschersleben
Aderstedt
Pabstorf
6
11
20
1
Hoppenstedt
1
1
Hessen
4
5
13
Westerburg
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
Veltheim
ERMSLEBEN
7
8
9
10
11
12
Petri-Sekundarschule Schwanebeck
Sekundarschule “Am Gröpertor” Halberstadt
Sekundarschule “Walter Gemm” Halberstadt
Sekundarschule “Freiherr Spiegel” Halberstadt
Landschulheim Grovesmühle (Sekundarschulteil)
Sekundarschule “Thomas Mann” Dardesheim
1
26
3
Sorge
13
Tanne
2
Trautenstein
25
67
HASSELFELDE
4
2
S
KB
Friedrichsbrunn
3
33
Meisdorf
18
46
H.-Rotacker
BENNECKENSTEIN
BENNECKENSTEIN
30
Allrode
Mägdesprung
Stiege
KB
S3
2
25
Landkreis
Osterode am Harz
Güntersberge
Friedrichshöhe
2
Siptenfelde
17
3
Silberhütte
Straßberg
13
26
Molmerswende
Schielo
Königerode
27
S
32
6
Dankerode
KB
Sekundarschule “Bosse” Quedlinburg
16
Sekundarschule Gernrode
17
Sekundarschule Harzgerode
18
Sekundarschule Thale Nord
19
Sekundarschule Ermsleben
HARZGERODE
3
21
Neudorf
STOLBERG
Sekundarschule “Ernst-Bansi” Quedlinburg
15
12
18
23
Landkreis
Nordhausen
14
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Anlage 4.2
Landkreis
Wolfenbüttel
Veltheim
Aderstedt
Pabstorf
5
3
Oschersleben
19
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
Osterode
Rohrsheim
Rhoden
Göddeckenrode
13
Hessen
11
1
Schlanstedt
Vogelsdorf
2
KBS
Rimbeck Bühne Hoppenstedt
2
Eilsdorf
3
2
Wülperode
13
Suderode
16
3
2
5
9
OSTERWIECK
OSTERWIECK
Badersleben
22
Deersheim
Stötterlingen
Lüttgenrode
12
DARDESHEIM
Berßel
9
Wasserleben
2
11
4
Schmatzfeld
8
21
S
Mahndorf
Drübeck
8
15
Darlingerode
11
20
29
8
WERNIGERODE
WERNIGERODE
KB
2
1 4
13
1
6
2
Hedersleben
1
1
3
3
Rübeland
KB
Westerhausen
Cattenstedt
29
THALE
48
9
5
4
Treseburg
Trautenstein
43
19
17
2
21
Rieder
54 GERNRODE
Radisleben
12
52
10
17
BALLENSTEDT
ERMSLEBEN
1
Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wernigerode
2
3
4
Gymnasium Stadtfeld Wernigerode
5
6
7
Fallstein-Gymnasium Osterwieck
87
7
9
7
10
7
11
Gymnasium “Am Thie” Blankenburg
Landesmusikgymnasium Wernigerode
Gymnasium “Martineum” Halberstadt
Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt
GutsMuths - Gymnasium Quedlinburg
Europagymnasium R. von Weizsäcker Thale
Wolterstorffgymnasium Ballenstedt
Landschulheim Grovesmühle
30
S
KB
1
3
33
Meisdorf
Neuplatendorf
Friedrichsbrunn
6
1
Reinstedt
2
1
HASSELFELDE
Badeborn
Quarmbeck
10
44
1
7
Stecklen- Bad
Suderode
berg
9
1
7
5
4
23
1
31
1
Braunlage
3
S
KB
1
14
Altenbrak
7
Neinstedt
1
1
Morgenrot
QUEDLINBURG
Weddersleben
25
20
Neuwerk
R.-Susenburg
4
3
Warnstedt
Timmenrode
Wienrode
1
Ort Abfahrt bzw. Ankunft
Landkreis
Salzland
KBS 330
8
17
Hütten13
rode
Wendefurt
1
17
38
BLANKENBURG
BLANKENBURG
15
Anzahl Schüler 2006
Hausneindorf
6
26
3
Ort der Schule
2
8
28
S3
Königshütte
4
50
Heimburg
0
ELBINGERODE
ELBINGERODE
2
3
3
1
Tanne
Danstedt
24
Wedderstedt
16
Halberstadt
5
Börnecke
1
Sorge
1
Rodersdorf
Langenstein
Münchenhof
1
7
Elend
Heteborn
6
11
Benzingerode
51
3
Adersleben
Harsleben
1
Oesig
Schierke
3
28
43
2
S
3
825
336
15,
330
WEGELEBEN
WEGELEBEN
Böhnshausen
11
KB
KBS
Ditfurt
5
32
S
HALBERSTADT
6
Derenburg
Minsleben
Silstedt
2
4
39
21
16
14
2
1
2
1
38
6
7
3
KB
Reddeber
6
Deesdorf
4
9
24
1
5
47
Emersleben
22
Ströbeck
0
1
2
ILSENBURG
Groß
Quenstedt
Klein
Quenstedt
Heudeber
10
1
Nienhagen
3
7
33
3
BAD
HARZBURG
Sargstedt
14
Danstedt
2
6
1
Veckenstedt
Stapelburg
Mulmke
Langeln
2
Fahrschülerbeziehung
Gymnasien
31
15
Athenstedt
Aspenstedt
12
0
SCHWANEBECK
14
1
Zilly
Sonnenburg
Abbenrode
Eilenstedt
Röderhof
7
HuyNeinstedt
Schauen
Nahverkehrsplan ab 2009
9
1
20
7
315
11
3
Anderbeck
Dingelstedt
5
1
KBS 330
Landkreis
Goslar
10
11
Westerburg
6
30
16
H.-Rotacker
BENNECKENSTEIN
BENNECKENSTEIN
21
Allrode
2
7
KB
S3
10
25
Landkreis
Osterode am Harz
12
Mägdesprung
Stiege
Pansfelde
2
1
Friedrichshöhe
78
Siptenfelde
Güntersberge
HARZGERODE
5
Silberhütte
12
30
Straßberg
27
12
Neudorf
Landkreis
Nordhausen
Schielo
Königerode
25
KB
S
32
6
Dankerode
STOLBERG
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Anlage 4.3
Landkreis
Wolfenbüttel
Osterode
1
1
Rohrsheim
Hessen
Oschersleben
Aderstedt
1
Westerburg
1
1
4
Landkreis Harz
Landkreis
Börde
Dedeleben
Veltheim
Schlanstedt
2
1
KBS
6
Eilsdorf
315
Nahverkehrsplan ab 2009
Badersleben
Deersheim
2
6
OSTERWIECK
OSTERWIECK
Anderbeck
Dingelstedt
Haus Nienburg
Fahrschülerbeziehung
Förderschulen
1
1
SCHWANEBECK
1
1
3
Eilenstedt
1
DARDESHEIM
1
KBS 330
1
Zilly
1
Wasserleben
Standorte Berufsbildende Schulen
Aspenstedt
Athenstedt
1
2
Abbenrode
4
Mulmke
3
Veckenstedt
Heudeber
33
Reddeber
11
0
D
2
Oesig
KBS
1
ELBINGERODE
ELBINGERODE
5
R.-Mühlental
1
1
9
Hüttenrode
Rübeland
Westerhausen
2
5
4
Warnstedt
1
1
5
31
Weddersleben
1
11
1
1
THALE 12
Neinstedt
22
Morgenrot
10 E
QUEDLINBURG
1
S
1KB 1
Wienrode
1
1
3
Quarm1
beck
Bad Suderode
1
13
2
12
2
12
Badeborn
1
1
5
2
6
4
1
3
1
23 GERNRODE
2
Radisleben
Asmusstedt
Rieder
3
Stecklenberg
Braunlage
KBS 330
25
Timmenrode
2
Neuwerk
7
BLANKENBURG
BLANKENBURG
7
R.-Susenburg
3
328
Landkreis
Salzland
1
2
1
57
1
Börnecke
2
E.-Hartenberg
32
7
1
9
Münchenhof
K
Königshütte
4
Hausneindorf
2
KB
Danstedt
Hedersleben
Benzingerode
1
7
BALLENSTEDT
ERMSLEBEN
3
4
5
6
7
8
9
4
13
7
S
KB
Friedrichsbrunn
HASSELFELDE
33
1
Stiege
KB
1
S3
3
1
25
Landkreis
Osterode am Harz
Güntersberge
Friedrichshöhe
16
8
1
Siptenfelde
1
Schule am Reißhaus Bad Suderode
13
Förderschule Neinstedt
Die Schüler folgender Förderschulen werden im Rahmen der Sonderbeförderung
mit Taxiunternehmen befördert und haben Schüler aus dem ganzen Landkreis:
1
Neudorf
6
32
S
Marianne-Buggenhagen-Schule Darlingerode
(Sonderschule f. Körperbehinderte )
Liv-Ullmann-Schule Wernigerode (Schule f. Geistigbehinderte)
Berufsbildende Schule Standort 1 Wernigerode
Berufsbildende Schule Standort 2 Wernigerode
Berufsb. Schule “Geschwister Scholl” Standort Halberstadt
Berufsb. “Geschwister Scholl” Standort Böhnshausen
"J.P.C. Heinrich Mette" Quedlinburg
Anlage 4.4
1
1
KB
Schule für Schwerhörige u. Gehörlose Halberstadt
1
hütte
Straßberg
STOLBERG
Reinhard-Lakomy-Schule Halberstadt
HARZGERODE
2 Silber-
Landkreis
Nordhausen
Lernbehindertenschule Badersleben
12
A
B
C
D
E
1
BENNECKENSTEIN
BENNECKENSTEIN
Albert-Schweitzer-Schule Halberstadt
Berufsbildende Schulen
3
2
Pestalozzischule Wienrode (Schule f. Lernbehinderte)
Förderschule “Pestalozzi” Quedlinburg
Trautenstein
3
Wilhelm-Busch-Schule Wasserleben
(Schule f. Ausgleichsklassen)
Pestalozzischule Wernigerode (Schule f. Lernbehinderte)
11
2
3
Ort Abfahrt bzw. Ankunft
Förderschule Sine - Cura - Schule Quedlinburg
1
1
4
1
Anzahl Förderschüler 2006
10
1
Tanne
Ort der Förderschule
Harsleben
Langenstein
Ditfurt
2
Halberstadt
11
15
A
WERNIGERODE 4 B
232514
BS
S
11
2
Böhnshausen
1
1
1
6
, 33 6 Adersleben
0
WEGELEBEN
WEGELEBEN
315
2
5
Silstedt
3
KBS
C
9
Derenburg
Minsleben
18
HALBERSTADT
6 8
3
0
3
Darlingerode
1
0
BAD
HARZBURG
ILSENBURG
5
S
5
Förderschulen
Emersleben
1
1
Ströbeck
1
KB
Stapelburg
Danstedt
Langeln
5
Groß
Quenstedt
Klein
Quenstedt
3
3
Landkreis
Goslar
2
1
7
2
1
Schielo
Königerode
Landkreis
Mansfeld-Südharz