Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009
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Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009
V Planungsgruppe Nord GESELLSCHAFT FÜ FÜR STADTSTADT- UND VERKEHRSPLANUNG Dörnbergstraße 12 D-34119 Kassel Tel 0561 / 807 58-0 www.pgn-kassel.de Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009 Beschluss des Kreistages vom 09.07.2008 A U F T R A G G E B E Landkreis Harz R D A T U M 09. Juli 2008 Dezernat IV 61.3 Mobilitätsmanagement Halberstadt ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Verkehr | Mobilität | Logistik Leipziger Strasse 120 01127 Dresden Tel. (03 51) 8 51 07 -11 Fax (03 51) 8 48 90 60 E-Mail isup@isup.de www.isup.de c Rahmenbedingungen unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Inhalt 1 Rahmenbedingungen 5 1.1 Allgemeine Grundlagen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans 5 1.2 Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes und des ÖPNV-Plans 6 1.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 7 1.4 Wettbewerbsrechtliche Rahmenvorgaben 8 2 Bestandsaufnahme und Bewertung 9 2.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur 9 2.2 Verkehrsangebot 10 2.2.1 Schnittstellen zum Fernverkehr 10 2.2.2 Schienenpersonennahverkehr Normalspurnetz 10 2.2.3 Schienenpersonennahverkehr Schmalspurnetz 13 2.2.4 Stadtverkehr 14 2.2.5 Regionalbusverkehr 21 2.3 Verknüpfung 27 2.3.1 Verknüpfung SPNV - Stadtverkehr/Regionalbusverkehr 27 2.3.2 Verknüpfung Regionalbusverkehr – Regionalbusverkehr/Stadtverkehr 27 2.3.3 Verknüpfung Stadtverkehr - Stadtverkehr 29 2.3.4 Intermodale Verknüpfung 29 2.4 Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage 29 2.4.1 Nachfrage SPNV 29 2.4.2 Nachfrage Regionalbusverkehr 30 2.4.3 Nachfrage Stadtverkehr 31 2.5 Tarif, Information und Service 32 2.5.1 Bestehende Tarife Straßenpersonennahverkehr 32 2.5.2 Fahrplan- und Liniennetzinformation 32 2.5.3 Tarifinformation und Fahrscheinerwerb 34 2.5.4 Beratung und Service 34 2.6 Infrastruktur und Fahrzeugpark 3 35 2.6.1 Haltestellen und Verknüpfungspunkte 2.6.2 Strecken 35 35 2.6.3 Fahrzeuge 36 Verkehrspolitische Grundsätze und Ziele Nahverkehrsplan Landkreis Harz 2 37 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Rahmenbedingungen unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 4 Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale 4.1 Entwicklung der Einwohnerzahl 38 38 4.2 Schulen und Schülerzahlen 39 4.3 Sonstige Verkehrserzeuger 40 4.4 ÖPNV-Potentiale 40 5 Anforderungen an das ÖPNV-Angebot 41 5.1 Vorbemerkungen 41 5.2 Netz und Bedienung im Regionalbusverkehr 41 5.2.1 Erschließung 41 5.2.2 Anbindung 42 5.2.3 Netzgestaltung und Bedienung 44 5.2.4 Produkte 48 5.3 Netz und Bedienung in den Stadtverkehren 49 5.3.1 Grundsätzliches zu den Stadtverkehren 5.3.2 Stadtverkehr Blankenburg 49 49 5.3.3 Stadtverkehr Halberstadt 50 5.3.4 Stadtverkehr Quedlinburg 50 5.3.5 Stadtverkehr Wernigerode 51 5.4 Netz und Bedienung der Schmalspurstrecken 51 5.5 Linienbündel 52 5.6 Verknüpfung 53 5.6.1 Verknüpfung SPNV - Busverkehr 53 5.6.2 Verknüpfung Regionalbusverkehr - Regionalbusverkehr 53 5.6.3 Verknüpfung Regionalbusverkehr - Stadtverkehre 54 5.6.4 Verknüpfung innerhalb der Stadtverkehre 54 5.7 Tarif 55 5.8 Information und Marketing 56 5.8.1 Fahrplan- und sonstige ÖPNV-Information 5.8.2 Beratung und Vertrieb 57 5.8.3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 57 6 Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes 6.1 Weitere Markterschließung 56 59 59 6.2 Bahnhöfe, Haltestellen und Verknüpfungspunkte 60 6.3 Fahrwege 61 6.4 Fahrzeuge 61 6.5 Betrieblich-technische Einrichtungen 62 6.6 Barrierefreiheit 63 6.7 Intermodale Vernetzung 63 6.8 Organisation 65 Nahverkehrsplan Landkreis Harz 3 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Rahmenbedingungen unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 7 Investitionen und Finanzierung 7.1 Finanzierungsgrundsätze 67 67 7.2 Grundlagen der Finanzierungsplanung 68 7.3 Finanzbedarf Investitionen 69 8 Dokumentation des Abstimmungsprozesses 70 9 Verzeichnisse 71 9.1 Abbildungsverzeichnis 71 9.2 Tabellenverzeichnis 71 9.3 Abkürzungsverzeichnis 72 9.4 Quellenverzeichnis 73 9.5 Anlagenverzeichnis 73 Nahverkehrsplan Landkreis Harz 4 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Rahmenbedingungen unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 1 Rahmenbedingungen 1.1 Allgemeine Grundlagen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Nahverkehrspläne stellen die planungstechnische sowie genehmigungs- und wettbewerbsrechtliche Grundlage für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die jeweiligen Aufgabenträger dar. Sie sind in Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und bei Fragen der ÖPNV-Finanzierung zu berücksichtigen. Die bisherigen Altkreise Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg stellten ab 1996 Nahverkehrspläne auf und schrieben diese fort. Wesentliche Gründe für die vorliegende Aufstellung des Nahverkehrsplanes für den Landkreis Harz sind: Durch die Kreisgebietsreform mit dem Zusammenschluss der bisherigen Altkreise sollen die getrennt verfolgten Konzeptionen und Organisationsstrukturen vereinheitlicht werden. Die bisherigen Nahverkehrspläne waren für eine Regellaufzeit von ca. 5 Jahren konzipiert. Diese sind mittlerweile abgelaufen. Mit Wirkung zum 01.01.2005 ist in Sachsen-Anhalt ein neues ÖPNV-Gesetz in Kraft getreten, dessen Rahmensetzungen einzupflegen sind. An die Stelle des SPNV-Plan des Landes als Rahmenvorgabe für die Nahverkehrspläne der kommunalen Aufgabenträger ist ein ÖPNV-Plan getreten. Dieser wird nicht mehr als verbindliche Rahmensetzung vorgegeben, bezieht aber als Gesamtkonzeption auch den straßengebundenen ÖPNV und dessen Zusammenspiel mit den übrigen Verkehrsträgern ein. Wesentliche Änderungen im SPNV (Abbestellungen, Streckenausbau und verlängerung) haben die Rahmenbedingungen für einen koordinierten ÖPNV verschoben. Die ebenfalls auf neuer Gesetzesgrundlage fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung hat Auswirkungen auf die ÖPNV-Planung. Die Weiterentwicklung des EU- und Wettbewerbsrechts und die zwischenzeitlich eingetretene Rechtssprechung erfordert eine Standortbestimmung in wichtigen Grundsatzfragen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 5 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Rahmenbedingungen unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 1.2 Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes und des ÖPNV-Plans Aus dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land SachsenAnhalt /1/ leiten sich wesentliche Anforderungen an den Nahverkehrsplan ab: Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und der Straßenpersonennahverkehr eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Bei der Planung sind die Qualität, die Leistungsfähigkeit, Barrierefreiheit und andere Belange unterschiedlicher Fahrgastgruppen sowie die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen, wobei eigenwirtschaftlichem Handeln nach § 8 Abs. 4 PBefG Vorrang einzuräumen ist. Der Plan des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt bildet die Grundlage für eine landesweit koordinierte ÖPNV-Gestaltung. Zu berücksichtigen sind neben verkehrlichen Belangen die Bevölkerungsentwicklung und die Finanzierbarkeit. Der Nahverkehrsplan hat die Darstellung verkehrspolitischer Grundsätze und Ziele, siedlungsstrukturelle Entwicklungen, Bestands- und geplantes Netz incl. Linienbündelung, Maßnahmen zur Ausgestaltung des Angebots, die Investitions- und Finanzierungsplanung sowie Vorgaben für die Vergabe von Liniengenehmigungen zu enthalten. Örtlich tätige Nahverkehrsunternehmen, Gemeinden sowie Straßenbaulastträger und der ÖPNV-Beirat sind zu beteiligen. Im Jahr 2005 hat das Land Sachsen-Anhalt unter Beteiligung u.a. der kommunalen Aufgabenträger einen Plan des öffentlichen Personennahverkehrs für den Zeitraum 2005 bis 2008/2015 aufgestellt /2/. Dieser enthält Leitlinien für eine landesweit koordinierte ÖPNV-Entwicklung, die, wo immer dies sinnvoll möglich wird, bei der Aufstellung kommunaler Nahverkehrspläne zu berücksichtigen sind. Dies betrifft folgende Aspekte: Der ÖPNV soll als ein an den wirtschaftlichen Stärken der Verkehrsträger ausgerichteter Angebotsmix gestaltet werden, um auch unter den Bedingungen sinkender Einwohnerzahlen ein ausreichend attraktives Angebot sicherstellen zu können. Dabei sollen die verschiedenen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Im Sinne des Handlungskonzepts „Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt“ wird der ÖPNV als möglicher „Haltefaktor“ gesehen und soll dazu beitragen, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu erhalten. Das Land sieht die eigene Aufgabenträgerschaft für das Netz der Harzer Schmalspurbahnen durch die entsprechenden Länderverträge abgedeckt und verweist bezüglich der Planungskompetenz auf die regionalen Aufgabenträger, also die Landkreise. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 6 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Rahmenbedingungen unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Es werden 16 Leitlinien für die Entwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems definiert, denen jeweils in Handlungsgrundsätze und Maßnahmen zugeordnet sind: Zuständigkeitentrennung der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV Herstellung und Vernetzung eines Verkehrsträgermixes Bildung eines Landesnetzes und kommunaler Netze des Nahverkehrs Definition und Umgang mit landesbedeutsamen Busverkehren Entwicklung und Verantwortung kommunaler Netze Verkehrsträgereinsatz nach Qualität, Leistungsfähigkeit, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit Definition und Gestaltung von Schnittstellen zwischen Netzen Fahrrad- und Fußgängerverkehr als Teil des „Umweltverbundes“ Herstellung integrierter Beförderungsketten über die jeweiligen Verantwortungsbereiche hinaus Maßgabe für SPNV-Bestellungen des Landes Angebotsgestaltung im Landesnetz orientiert am System zentraler Orte und zur Erreichung hoher ÖPNV-Anteile Ausbau von Kooperationen sowohl zwischen Aufgabenträgern als auch zwischen Verkehrsunternehmen Entwicklung des ÖPNV als Konkurrenzsystem zum MIV im Freizeit- und Tourismusverkehr Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten im Ausbildungsverkehr Konstruktive Gestaltung von Schnittstellen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit, subjektivem Sicherheitsgefühl und Integralem Taktverkehr Sicherung spezieller Interessen und mittelständischer Strukturen bei der Wettbewerbsentfaltung im ÖPNV 1.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) für das Land Sachsen-Anhalt von 1999, zuletzt geändert 2005, ergeben sich Anforderungen an die Planung des ÖPNV, die auch in den ÖPNV-Plan des Landes eingeflossen sind. Sie sind als Grundsätze bzw. Zielvorgaben besonders hervorzuheben: Beschleunigungsprogramme für den Busverkehr sowie der Aufbau innovativer Stadtbussysteme Schutz von Mensch, Umwelt und Kulturlandschaft durch eine nachhaltige Reduzierung des MIV und eine diesem Zweck entsprechende ÖPNV-Gestaltung Nahverkehrsplan Landkreis Harz 7 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Rahmenbedingungen c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 1.4 Wettbewerbsrechtliche Rahmenvorgaben Am 03.12.2007 wurde die neue ÖPNV-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht /4/, die zwei Jahre später in Kraft treten wird. Erforderliche Anpassungen des nationalen Rechts stehen noch aus. Eine wichtige Rahmensetzung erfolgte durch das Urteil des EuGH zum Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG in der Rechtssache C-280/00, dem sogenannten „Magdeburger Urteil“. Als eine wesentliche Folge dieser Entscheidung wurden nationale Vorschriften zur ÖPNV-Finanzierung angepasst bzw. konkretisiert und auch im ÖPNVG LSA (Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre) berücksichtigt. Zusammengefasst sind durch den Aufgabenträger transparente, vorab bekannte und unternehmensunabhängige Finanzierungsparameter festzulegen, die dem Verkehrsunternehmen auf der Grundlage des Nahverkehrsplans eine Angebotsausgestaltung im Rahmen unternehmerischer Verantwortung ermöglichen. Vorliegender Nahverkehrsplan beschreibt sowohl die vom Aufgabenträger definierte „ausreichende Bedienung“ mit ÖPNV-Leistungen, als auch Auswahlkriterien für eine ggf. im Rahmen des Antragsverfahren nach § 13 PBefG durchzuführende Vergabe von Liniengenehmigungen bzw. die Vorgaben für den Aufgabenträger im Rahmen einer Genehmigung nach § 13a PBefG. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 8 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 2 Bestandsaufnahme und Bewertung 2.1 Raum- und Bevölkerungsstruktur Der Landkreis Harz liegt im Westen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und umfasst eine Fläche von 2.104 km2. In 6 Einheitsgemeinden und 11 Verwaltungsgemeinschaften leben 244.248 Einwohner (Stand 12/2006). Die Siedlungsdichte beträgt 116 Einwohner pro km2. Anlage 1 zeigt die zentralörtliche Gliederung des Landkreises Harz. Die Kreisstadt Halberstadt mit 39.318 Einwohnern (Stand 12/2006) ist landesplanerisch als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingestuft. Weitere Mittelzentren sind die Städte Wernigerode mit 33.871 Einwohnern und Quedlinburg mit 22.185 Einwohnern (Stand 12/2006). Die Stadt Blankenburg mit 15.553 Einwohnern (Stand 12/2006) ist ein Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums. Entsprechend dem Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Harz vom 30.01.2007 sind die Orte Ballenstedt, Benneckenstein, Dardesheim, Elbingerode, Ermsleben (OT der Stadt Falkenstein/Harz), Gernrode, Hasselfelde, Harzgerode, Ilsenburg, Osterwieck, Wegeleben, Schwanebeck und Thale Grundzentren. Nach diesem Entwurf haben darüber hinaus die Verwaltungssitze der Verwaltungsgemeinschaften Nordharz in Veckenstedt und Harzvorland-Huy im Schachdorf Ströbeck sowie die Einheitsgemeinde Huy zentralörtliche Funktion im Bereich der Verwaltung. Ca. 75 % der Bevölkerung des Landkreises wohnen damit in Orten mit zentralörtlicher Funktion. Mit ca. 39 % der Einwohner ist die Städteachse Ilsenburg - Wernigerode - Blanken-burg - Thale - Bad Suderode - Ballenstedt – Ermsleben neben den beiden Zentren Kreisstadt Halberstadt und Quedlinburg der Bevölkerungsschwerpunkt des Landkreises. Diese Städteachse sowie die beiden Städte mit der räumlichen Konzentration von ca. 64 % der Bevölkerung des Landkreises und ihrer kompakter Siedlungsstruktur bilden positive Rahmenbedingungen für den ÖPNV. Die übrige Bevölkerung wohnt in dem landwirtschaftlich geprägten Harzvorland (ca. 13 % der EW) und dem dünnbesiedelten Hochharz (ca. 14 % der EW). Nahverkehrsplan Landkreis Harz 9 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Mit 89 km2 auf dem Gebiet des Landkreises Harz besitzt das als Nationalpark Harz ausgewiesene Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet einen besonders hohen Freizeit- und Erholungswert mit wichtigen touristischen Orten. Weiterhin prägen das Harzvorland und die Magdeburger Börde den Landkreis. Wichtige Zielorte für Freizeit, Tourismus, Versorgung sowie große Gewerbegebiete sind Anlage 2 zu entnehmen. 2.2 Verkehrsangebot 1 2.2.1 Schnittstellen zum Fernverkehr Die für den Landkreis Harz relevanten Übergangsstellen zum Fernverkehr der Bahn liegen in 2.2.2 Magdeburg (Richtung Berlin), Halle/Saale (Richtung Leipzig, Franken Süddeutschland), Braunschweig (Richtung Ruhrgebiet, Süddeutschland) Hildesheim (Richtung Rhein-Main, Süddeutschland) sowie Hannover (Richtung Hamburg, Nordrhein-Westfalen). Schienenpersonennahverkehr Normalspurnetz Mit Fahrplan 2006/2007 verkehren die in Tabelle 2.1 angegebenen SPNV-Linien im normalspurigen Streckennetz. Betreiber dieser Linien, die das Netz Nordharz bilden, sind die DB AG und die Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH (HEX HarzElbeExpress). KBS Pro- Relation Bahnhöfe, Haltepunkte Betreiber Magdeburg - Halberstadt- Nienhagen, Groß Quenstedt, Halberstadt, Wegeleben, Veolia Thale a) Ditfurt, Quedlinburg, Neinstedt, Thale Musestieg, Thale dukt 315 HEX Hbf 328 HEX Halberstadt - Blankenburg Halberstadt, HBS-Oststr., HBS-Spiegelsberge, Langen- Veolia stein , Börnecke, Blankenburg 1 Sofern nicht anders angeben, beziehen sich die Angaben auf das Fahrplanjahr 2006/07. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 10 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) KBS Pro- Relation Bahnhöfe, Haltepunkte Betreiber Goslar - Vienenburg - Werni- Stapelburg, Ilsenburg, Darlingerode, WR-Elmowerk, DB AG gerode - Halberstadt - Wernigerode, Heudeber-Danstedt, Halberstadt, Wege- dukt 330 RE 4 HEX a Veolia Aschersleben - Könnern - Halle leben, Hedersleben-Wedderstedt ) Samstag und Sonntag jeweils 1 Fahrt je Richtung auf der Relation Berlin - Magdeburg - Halberstadt - Thale/Vienen- burg; Richtung Berlin auch Freitag Tabelle 2.1 SPNV-Strecken des Normalspurnetzes im Planungsraum Der SPNV bindet die großen Städte Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Thale und Ilsenburg und die sich in dem jeweiligen Streckenkorridor befindlichen Orte an den Fernverkehr an. Von der Kreisstadt Halberstadt aus sind Magdeburg und Halle direkt erreichbar; für Wernigerode trifft das nur nach Halle zu, nach Magdeburg muss hier in Halberstadt umgestiegen werden. Von Quedlinburg aus ist Magdeburg umsteigefrei erreichbar. Eine überregionale Fernverbindung besteht lediglich am Wochenende von Berlin über Halberstadt nach Wernigerode und Vienenburg sowie nach Thale, die insbesondere für Tagestouristen in den Harz gedacht ist. Auf der Strecke Blankenburg - Elbingerode wurde der SPNV eingestellt, doch gibt es ab 2008 regionale Aktivitäten für touristischen Wochenendverkehr. Ebenfalls nicht mehr in Betrieb sind die Streckenabschnitte Heudeber - Danstedt - Osterwieck, Nienhagen - Dedeleben und Gernrode - Frose. Insgesamt werden im Planungsraum 15 Bahnhöfe und Haltepunkte bedient. Ein Teil der SPNV-Zugangsstellen befindet sich dabei relativ abseitig der eigentlichen Siedlungsschwerpunkte (insbesondere Heudeber-Danstedt, Wegeleben). Auf KBS 330 wurden 4 Zugangsstellen abbestellt (Ströbeck, Drübeck, Wahrberg, Minsleben). Gemäß ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt /2/ ist der SPNV im Planungsraum gesichert, es stehen keine weiteren SPNV-Strecken zur Disposition. Das Zugangebot ist so gestaltet, dass alle Strecken, z. T. durch Überlagerung der Zugprodukte, im Stundentakt bedient werden. In der Hauptverkehrszeit bestehen teilweise weitere Fahrtenverdichtungen. Am Wochenende wird annähernd das gleiche Angebot wie an den Arbeitstagen gefahren. KBS Pro- Relation Fahrzeugfolgezeit [min] Fahrtenzahl je Tag u. Richtung dukt 315 HEX Magdeburg - Halberstadt- Thale 328 HEX a Sa SF MF Sa SF 60 b) 60 b) 60 b) 26/25 22 22 c) 19/18 19 19 d) 19 18/17 17/16 ) Halberstadt - Blanken- Nahverkehrsplan Landkreis Harz MF 60 60 60 11 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) KBS Pro- Relation Fahrzeugfolgezeit [min] Fahrtenzahl je Tag u. Richtung dukt MF Sa SF MF Sa SF 120 120 120 9/8 9/8 9/8 120 120 120 9 e) 9 e) 9 e) burg 330 RE 4 Goslar - Vienenburg Wernigerode - Halberstadt - Aschersleben Könnern - Halle HEX a ) Samstag und Sonntag jeweils 1 Fahrt je Richtung auf der Relation Berlin - Magdeburg - Halberstadt - Tha- le/Vienenburg; Richtung Berlin auch Freitag b ) Mit Verdichtungen auf dem Abschnitt Magdeburg - Halberstadt c ) Abschnitt Magdeburg - Halberstadt d ) Abschnitt Halberstadt - Thale e ) Zusätzlich einzelne Verdichtungsfahrten im Bereich Ilsenburg - Aschersleben Tabelle 2.2 Fahrtenangebot im SPNV (Fahrplan 2006/07) Innerhalb der einzelnen Linien ist das Fahrtenangebot praktisch durchgängig vertaktet. Der Bahnhof Halberstadt ist im Rahmen des Integralen Taktfahrplanes als Taktknoten mit Ankünften/Abfahrten zur vollen Stunde definiert. Weitere Zugkreuzungspunkte, die eine Taktknotenbildung ermöglichen, bestehen gegenwärtig in Quedlinburg und Wernigerode (zur halben Stunde). Durch den Streckenausbau zwischen Halberstadt und Ilsenburg verlagert sich der Zugkreuzungspunkt von Wernigerode wahrscheinlich nach Ilsenburg. Die Fahrzeiten und Beförderungsgeschwindigkeiten zeigt Tabelle 2.3. Relation Linie Länge Fahrzeit (schnellste BeförderungsgeVer- schwindigkeit bindung) von nach Halberstadt Magdeburg Halberstadt Halberstadt Wernigerode Halle Vienenburg Halle Nahverkehrsplan Landkreis Harz [km] [Min] [km/h] HEX 58 42 83 HEX 58 60 58 RE 4 93 63 88 HEX 93 94 59 RE 4 49 41 72 HEX 49 46 62 RE 4 117 83 85 HEX 117 116 61 12 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Relation Linie Länge Fahrzeit (schnellste BeförderungsgeVer- schwindigkeit bindung) von nach [km] [Min] [km/h] Wernigerode Halberstadt RE 4 24 18 80 Blankenburg Halberstadt HEX 19 25 46 Quedlinburg Halberstadt HEX 18 16 68 Thale Quedlinburg HEX 10 11 55 Wernigerode Magdeburg (incl. Umstei- RE/HE 82 71 69 gezeit in Halberstadt) X Tabelle 2.3 Fahrzeiten und Beförderungsgeschwindigkeiten im SPNV auf ausgewählten Relationen Bewertung Gegenüber dem Fahrplan 2001/2002 hat sich das Fahrtenangebot insgesamt nur unwesentlich verändert; es ist insgesamt als gut einzuschätzen. Im Taktknoten Halberstadt besteht noch weiterer Gestaltungsbedarf, da einige Anschlüsse nur mit relativ langen Übergangszeiten (Blankenburg ↔ Magdeburg) bzw. nur teilweise (Magdeburg ↔ Halle) gegeben sind. Die im SPNV erreichbaren Beförderungsgeschwindigkeiten und Fahrzeiten können in Abhängigkeit von Zugprodukt und Relation als gut eingestuft werden. Insbesondere auf der KBS 330 kommen hier die bereits realisierten Ausbaumaßnahmen zum Tragen. Bezüglich Beförderungsleistungen liegen keine Daten zur Bewertung vor. 2.2.3 Schienenpersonennahverkehr Schmalspurnetz Das Land Sachsen-Anhalt sieht die eigene Aufgabenträgerschaft für den SPNV i.S.d. § 7 ÖPNVG LSA im Bezug auf das Netz der Harzer Schmalspurbahnen durch die entsprechenden Länderverträge abgedeckt und verweist bezüglich der Planungskompetenz im ÖPNV-Plan LSA (Seite 10) /2/ auf die regionalen Aufgabenträger, also die Landkreise. Demgemäß werden die Verkehrsangebote der Schmalspurbahnen in den Nahverkehrsplan des Landkreises Harz einbezogen. Auf den in Tabelle 2.4 genannten Strecken wird Schienenpersonennahverkehr in der Definition des § 2 Abs. 1 f. ÖPNVG LSA durchgeführt und ein insgesamt nachfrageorientiertes Verkehrsangebot mit Dampfzügen und ergänzend Triebwagen vorgehalten. Die saisonal schwankende Nachfrage dominiert in der Relation Wernigerode – Brocken. Weitere Aufkommensschwerpunkte sind zwischen Quedlinburg und Alexisbad sowie im außerhalb des Geltungsbereich dieses Nahverkehrsplans angebotenen Vor-Ort-Verkehrs zwischen Nordhausen und Ilfeld. Auf diesen genannten Strecken(abschnitten) ist das Verkehrsangebot demgemäß verdichtet. Während im Bereich Nordhausen auch erhebliche Pendler- und Schülerverkehre bedient werden, beschränkt sich die Nachfrage innerhalb des Landkreises Harz wesentlich auf das Marktsegment des Freizeitverkehrs. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 13 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) KBS Pro- Relation Bahnhöfe, Haltepunkte Betreiber dukt 325 HSB Wernigerode - Drei Annen Wernigerode, WR Westerntor, WR Hochschule Harz, HSB Hohne - Schierke - Brocken WR Hasserode, Steinerne Renne, Drei Annen Hohne, (Brockenbahn) 326 HSB Schierke, Brocken Drei Annen Hohne - Eisfelder Drei Annen Hohne, Elend, Sorge, Benneckenstein HSB Talmühle - Ilfeld - Nordhausen Nord (Harzquerbahn) 333 HSB Quedlinburg - Gernrode - Ale- Quedlinburg, Quarmbeck, Bad Suderode, Gernrode, HSB xisbad/Harzgerode - Stiege - Osterteich, Sternhaus Haferfeld, Sternhaus Ramberg, Hasselfelde/Eisfelder Talmüh- Mägdesprung, Drahtzug, Alexisbad, Silberhütte, Glasele (Selketalbahn) bach, Straßberg, Güntersberge, Friedrichshöhe, Albrechtshaus, Stiege, Hasselfelde, Birkenmoor Tabelle 2.4 SPNV-Strecken der HSB im Planungsraum Bewertung Bei den abschnittsweise parallel zu den Strecken der HSB verlaufenden Buslinien handelt es sich i.d.R. nicht um konkurrierenden Parallelverkehr, da unterschiedliche Fahrtzwecke vorliegen und die Zielgruppen nach aller Erfahrung nicht beliebig zwischen den Verkehrsangeboten wechseln (unterschiedliche Reisezeiten, Zugangsstellen, Tarife etc.). Unabhängig davon ist es sinnvoll, bestehende Tarifkooperationen (HarzTourCard, HarzMobilCard, Selkebahnticket) auszubauen und, insbesondere in nachfrageschwachen Zeiten oder Regionen, Verkehrsangebote verstärkt abzustimmen. Dies beinhaltet mögliche Fahrplanverknüpfungen an Schnittstellen (Quedlinburg, Alexisbad, Harzgerode, Güntersberge, Wernigerode, Drei Annen Hohne, Elend und Benneckenstein) und, wo technisch darstellbar und wirtschaftlich sinnvoll, die gegenseitige Berücksichtigung bei Fahrplanlücken. Darüber hinaus können sämtliche Zugangsstellen als Schnittstellen mit dem Individualverkehr angesehen werden. 2.2.4 Stadtverkehr Stadtverkehr Blankenburg Der Stadtbusverkehr in Blankenburg wird durch die Linie 7 realisiert, die den Nordwesten der Stadt (Regenstein-Center) und Börnecke mit dem Stadtzentrum verbindet. Sie besitzt keinen Takt, verkehrt aber werktags annähernd stündlich. Von Börnecke aus werden die Fahrten ab Hauptbahnhof wechselweise zum Markt und zum CENTER geführt (Gegenrichtung analog - vgl. Abbildung 2.1). Die Erschließung von Blankenburg wird darüber hinaus insbesondere von der Regionalbuslinie 253 ergänzt. Diese bedient auf ihrem Linienweg den Stadtteil Oesig und den Süden der Stadt sowie den Bereich Regenstein jeweils im 1-Sunden-Takt Montag-Freitag und im 2-Stunden-Takt am Wochenende. Teilweise liegen jedoch Fahrten der Linien 7 und 253 dicht beieinander. Weitere Fahrten in der Stadt bieten die Regionallinien 258, 261 und 263. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 14 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Linie 7 ist werktags von ca. 5.00 bis 19.00 Uhr in Betrieb; mit Linie 253 bestehen Fahrtmöglichkeiten bis nach 20.00 Uhr. Stadtverkehr Halberstadt Der Stadtverkehr in der Kreisstadt Halberstadt wird von 2 Straßenbahn- und 5 Buslinien gebildet (vgl. Abbildung 2.2). Die Straßenbahnlinien 1 und 2 führen vom Hauptbahnhof zum Friedhof bzw. Sargstedter Weg im Nordwesten der Stadt; Linie 1 auf kurzem Weg über den Fischmarkt, Linie 2 über Herbingstraße im Süden. Linie 2 befährt, nur am Wochenende, eine Stichstrecke von Klus über 3 Haltestellen bis zur Herbingstraße. Die Stadtbuslinien verkehren radial von der Peripherie der Stadt in das Zentrum und sind überwiegend am Holzmarkt miteinander verknüpft. Auf Grund des relativ kleinen Straßenbahnnetzes dient der Stadtbus nicht nur als Ergänzungsnetz, sondern bedient einen großen Teil der Nachfrage. Zur Flächenerschließung in den Randbereichen werden zum Teil Schleifenfahrten realisiert. Während die Linien 11, 12, 13 und 14 im Tagesverkehr im Einsatz sind, übernimmt die Linie 15 den Spätverkehr. Die Straßenbahnlinien 1 und 2 verkehren werktags im Tagesverkehr im 15Minuten-Takt und im Abendverkehr im 30-Minuten-Takt. Am Wochenende wird auf allen 2 Linien ein 30-Minuten-Takt erreicht. Die Stadtbuslinien verkehren Mo- Fr im Tagesverkehr im 60-Minuten-Takt, die Sarstedter Siedlung wird durch die Linie 11 halbstündlich bedient. Die Linien 1-2 und 11-14 beenden werktags ihre letzten Fahrten zwischen ca. 19.00 und 20.00 Uhr, am Wochenende ca. 1 Stunde früher. Danach ist nur noch die Buslinie 15 bis ca. 22.30 Uhr mit stündlichem Angebot im Einsatz, die auf ihrem Fahrtweg wesentliche Teile der Stadt erschließt. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 15 21.08.08 HZN_NVP_41.doc 7 Wartehalle Bf. Börnecke Börnecke 7 CENTER Oesig Regenstein B 81 Karl-Zerbst-Str. Gehren Regensteinschule Sportforum Sonnenbreite Gehrensiedlung Kindergarten Weinbergsiedlung Stadtwerke Jahnsportplatz Alte Halberstädter Str. Bahnhof Herzogstr. Oststr. Gehren, B 6 Mühlenstr. Tummelplatz Unterer Schnappelberg Schleinitzstr. Krankenhaus Markt Oberer Schnappelberg 7 Nahverkehrsplan ab 2009 Tummelplatz Liniennetz mit Haltestelle und Haltestellenname Landkreis Harz SPNV-Strecke mit Bahnhof ÖPNV-Netz 2007/08 im Stadtverkehr Blankenburg WVB - Wernigeröder Verkehrsbetriebe GmbH 7 Stadtverkehr Blankenburg Börnecke - Blankenburg ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Verkehr | Mobilität | Logistik Klein Quenstedt Klein Quenstedt 11 15 14 Landkreis Harz Sargstedter Siedlung Siedlung Endhaltestelle Nahverkehrsplan ab 2009 Siedlung mittlere Hst. Klein Quenstedt Str. D. Freundschaft Siedlungsstr. Wehrstedt 1 Siedlung untere Hst. Friedhof Huystr. Brücke Huychaussee 14 Röderhofer Str. Laurentius-Platz Gröpertor Siechenhof Sargstedter Weg 2 Krankenhaus 1 2 Antoniusstr. Kühlinger Str. Wernigeröder Str. Spiegelstr. Landratsamt Fl.-Geyer-Str. Klusstr. Westerhäuser Str. Oststr. en - Sargstädter WegHolzmarkt-Hauptbahnhof ab ke gr nd Am Bahndamm Sargstädter Siedlung-HolzmarktHauptbahnhof-Harsleben 11 12 13 14 15 Diak. Werkstatt Am Sülzegraben R.-Diesel-Str. Herbingstr. Friedhof-Holzmarkt-Hauptbahnhof Stadtbuslinien O.-Spielmann-Str. Kurze Str. Hinter d. Sportplatz 1 2 Weiße Brücke Tschaikowskistr. Liebig-Siedlung Südstr. W.Trautwein-Str. Oehlerstr. D w am eg a s H.-Julius-Str. Straßenbahnlinien Große Ringstr. Turgenjewstr. E.-WeinertStr. Holzmarkt Buslinien mit Haltestelle und Haltestellenname H.-Heine-Platz Fischmarkt Theater Am Berge Puschkinstr. ch Holzmarkt Westendorf 12 Straßenbahnlinien mit Haltestelle und Haltestellenname Kehrstr. R.-Wagner-Str. Hoher Weg Klusstr. Industriegebiet Ost La Voigtei Johannesbrunnen Kuckucksfeld Automobilzentrum Bahnhof Beckerstr. Torteich 13 In d. l. Stücken Kirchstr. Bleichstr. Gröperstr. Brockenblick ÖPNV-Netz 2007/08 im Stadtverkehr Halberstadt Magdeburger Chaussee Im Sülzeteiche FSZ Am Sommerbad Klusberge-HolzmarktHauptbahnhof-Wehrstedt Harsleben - R.-Diesel-Str. Kuckucksfeld - Harsleben Klein Quenstedt-FriedhofZuckerfabrik Siedlung-HolzmarktHauptbahnhof-Harsleben Am Sommerbad Kirschallee Klus Harsleben Endhaltestelle 11 13 15 Abbildung 2.2 Felsenkeller Klussiedlung Harsleben ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Klus Verkehr | Mobilität | Logistik 12 Klusberge Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Stadtverkehr Quedlinburg Der Stadtverkehr Quedlinburg besteht aus den Buslinien A und B (vgl. Abbildung 2.3). Diese bieten Mo - Fr rhythmisiert 3 bis 6 Fahrten je Linienast im Stadtgebiet an und erschließen dabei das Gebiet der gesamten Kernstadt. Am Wochenende erfolgt keine Bedienung. Darüber hinaus wird das Stadtgebiet durch Regionalbuslinien auf fünf radialen Achsen erschlossen. Stadtverkehr Wernigerode Das Stadtbusliniennetz von Wernigerode besteht aus insgesamt 5 Linien (vgl. Abbildung 2.4). Die Linien 1 bis 4 verkehren im Tagesverkehr. Sie sind als Durchmesserlinien ausgebildet und binden die einzelnen Stadtteile an das Stadtzentrum an, wo sie einen gemeinsamen Rendezvouspunkt haben. Im Abendverkehr zwischen ca. 19.00 Uhr und 0.00 Uhr ist die Linie 5 im Einsatz, deren Fahrtweg die wesentlichsten Aufkommensschwerpunkte erschließt. Die Angebotsgestaltung ist konsequent auf eine Vertaktung ausgerichtet: Bedienung im Werktagsverkehr im 30-Minuten-Takt und im Wochenendverkehr im 60-Minuten-Takt. Realisierung einheitlicher Abfahrtszeiten an den Endpunkten der Linien 1 - 3 genau bzw. annähernd zur vollen und halben Stunde. Durch Abstimmung der Fahrtwege und Umlaufzeiten auf den einzelnen Linienästen Sicherung durchgängiger Anschlüsse am Rendezvouspunkt Ringstraße zu den Minuten 15 und 45. Durch Linie 4 Verdichtung des Angebotes in einzelnen Bereichen auf einen 15-Minuten-Takt (z.B. Stadtfeld, Burgbreite, Harzblick) und Schaffung eines zusätzlichen Rendezvous im Zentrum zu den Minuten 00 und 30. Betriebszeiten werktags von ca. 4.00 bis 20.00 Uhr (Linie 4) bzw. 6.00 bis 19.00 Uhr (Linien 1 - 3). Bewertung Durch die Stadtverkehre wird, mit Ausnahme Quedlinburgs, für die erschlossenen Gebiete ein attraktiveres Angebot erreicht, als es durch eine ausschließliche Bedienung mit Regionalbusleistungen möglich wäre. In Quedlinburg ist die Qualität des Stadtverkehrs als Grundversorgung zu bewerten. In Blankenburg und Quedlinburg verdichten die Stadtverkehre Regionalbusleistungen. In Blankenburg ist jedoch wegen der geringen Fahrgastnachfrage und des geringen Kostendeckungsgrades eine Neukonzipierung des Angebotes sinnvoll. Die Stadtverkehre Halberstadt und Wernigerode sind als eigenständiges Netz mit vergleichweise großer Bedienungshäufigkeit konzipiert. Die hier angebotene hohe Qualität wird durch vergleichsweise gute Nachfragezahlen (insbesondere in Wernigerode) honoriert. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 18 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Landkreis Harz Lindenstr./ Sportplatz Amtsgericht Fichtenstr./ Klinikum Goethestr. Wallstraße Nahverkehrsplan ab 2009 Schillerstr. Kleers, Seniorenheim Weyhestr. Kleers ÖPNV-Netz 2007/08 im Stadtverkehr Quedlinburg Gartenstr. Weststr./Marktfriedhof Webergasse Steinweg Oeringer/Klinikum Busbahnhof Buslinien mit Haltestellen und Haltestellenname Steinweg/Kleers Münzenberg Rathenaustr./ Voßbrücke Pölkenstr. SPNV-Strecke mit Bahnhof Zentralfriedhof Landratsamt Neuer Weg Stadtbuslinien Turnstraße/Post B Bahnhof Busbahnhof Kaiser-Otto-Str. A Busbahnhof - Busbahnhof B Busbahnhof - Busbahnhof Klopstockweg A Wasserwerk Jungfernhohlweg D.-Erxleben-Str. A.-Schweizer-Str. Käthe-Kollwitz-Str. Abbildung 2.3 Harzblick Im Altenröder Felde Charlottenlust 2 4 5 Real Bf. Darlingerode Hagebau M.-H.Klapproth-Str. Im langen Schlage 1 4 5 Neustadter Ring Stadtfeld Harzblick Dornbergsweg Seigerhüttenweg Zaunwiese Hasseröder Brauerei Nord/West Hundertmorgenfeld E.-Pörner-Str. M.-Otto-Str. W.-Große-Ring Bahnhof Sportzentrum 6 WVB Bf. Elmowerk 2 Burgbreite Heizhaus 5 Harzklinikum Bf. Westerntor Unterm Ratskopf 4 r. Stadtecke Breite Str. Rendezvous st en Burgbreite Zentrum Ringstr. tg Gymnasium r./ R am Kindergarten Ka nt St D Gasthaus Quelle Forckestr. Am Tünneckenberg Rimbecker Str. ön as ei ch ne ke -S st r. tr. 3 .-H 3 Ziegelbergsweg Burgbreite Schule Ziegenberg H Am Bodengarten Anger Veckenstedter Weg Schwimmhalle 3 4 5 Burgbreite Parkplatz 1 Eisenberg Harzpark 1 2 3 4 5 6 Gesellschaft für Innovation Plemnitz Stift Am Auerhahn Westerntor Unter den Zindeln Minslebenerstr. Degener Str. Zwölfmorgental Hochschule Harz Kirchstr. Bf. Kirchstraße Lutherstr. Holfelder Platz Salzbergstr. Am Großen Bleek Hasseröder Ferienpark Storchmühle Christianentalweg Nöschenrode Bf. Hasserode Trift Hasserode Floßplatz Tennis-Center 1 4 5 2 Voigtstieg (Wendeplatz) Nahverkehrsplan ab 2009 City-Bus Wernigerode - Tagesverkehr Landkreis Harz 1 2 3 4 Breite Str. Harzblick - Hasserode Liniennetz mit Haltestelle und Haltestellenname Stadtfeld - Nöschenrode Burgbreite - Eisenberg Hasserode - Burgbreite - Stadtfeld - Hasserode SPNV-Strecke mit Bahnhof Strecke HSB mit Bahnhof Abbildung 2.4 ÖPNV-Netz 2007/08 im Stadtverkehr Wernigerode City-Bus Wernigerode - Nachtverkehr 5 Harzblick - Hasserode ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Verkehr | Mobilität | Logistik Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 2.2.5 Regionalbusverkehr Das Liniennetz zum Fahrplan 2007/08 ist in Abbildung 2.5 (Seite 23), die Bedienung Montag bis Freitag in Abbildung 2.6 (Seite 24), die Bedienung am Wochenende und an Feiertagen in Abbildung 2.7 (Seite 25) und der Nachtverkehr in Abbildung 2.8 (Seite 26) dargestellt. Anlage 3 zeigt eine aktuelle Linienübersicht. Ehemaliger Landkreis Halberstadt Der Regionalbusverkehr der HBB umfasst 17 Linien. Hinzu kommen 6 AnrufSammeltaxi-Linien (AST), welche die Bedienung am Wochenende übernehmen. Das Regionalbusnetz realisiert hauptsächlich die Flächenerschließung und die Anbindung der Region an die Kreisstadt Halberstadt. Dementsprechend ist das Liniennetz sternförmig auf Halberstadt ausgerichtet, 14 der 17 Regionalbuslinien beginnen hier. Ein Teil der Regionalbuslinien weist infolge der sehr starken Ausrichtung auf den Schülerverkehr eine erheblich verzweigte Linienführung auf. Die Fahrten innerhalb einer Linie variieren bezüglich Fahrtweg und Fahrtlänge (u.a. Linien 212, 215, 216, 218). Es gibt kaum vertaktete oder regelmäßige Angebote. Der Schülerverkehr ist vollständig in den Linienverkehr nach § 42 PBefG integriert; Linien nach § 43 PBefG werden nicht betrieben. Ehemaliger Landkreis Quedlinburg Der Busverkehr wird nahezu vollständig im Linienbetrieb mit Genehmigungen nach § 42 PBefG realisiert. Schülerverkehre sind, bis auf ganz wenige unumgängliche Ausnahmen, in diesen Linienverkehr integriert. Die Angebotsstruktur stellt einen Integralen Taktverkehr mit Ausrichtung auf den Eisenbahnknoten Quedlinburg dar. Die im Stundentakt verkehrenden Grundnetzlinien enden bzw. beginnen hier und werden mindestens zwischen 8 und 18 Uhr bedient. Die Feinverteilung erfolgt über Linien der Ergänzungsnetze 1 (in der Regel vertaktet/rhythmisiert, werktags 2-Stunden-Takt) und 2 (nicht rhythmisierte, z.T. saisonal oder auf Nachfragegruppen zugeschnittene Verkehre). An Wochenenden werden ausgedünnte und wiederum nach der Bedeutung der Netze gestaffelte Fahrplandichten angeboten. Von Montag bis Sonnabend wird durch vier jeweils mit einer Fahrt bediente Linien ein Spätverkehr realisiert. Dieser ist als Abbringer in Quedlinburg an den Spätverkehr der Eisenbahn angebunden. Ehemaliger Landkreis Wernigerode Der Regionalbusverkehr der WVB umfasst 17 Linien, von denen eine Linie (877) gemeinsam mit der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) betrieben wird. Am Wochenende werden zwei Anruflinientaxi-Linien (ALT) betrieben. Das Regionalbusnetz übernimmt sowohl die Flächenerschließung als auch die Verbindungsfunktion zwischen zentralen Orten (z.B. Linien 252, 253, 260, 262). Gleichzeitig realisiert es eine Zubringerfunktion zu den Zugangsstellen des SPNV. Der Regionalbusverkehr besitzt eine starke Ausrichtung auf das Mittelzentrum Wernigerode, 13 der 17 Regionalbuslinien beginnen/enden hier. Die beiden Linien Nahverkehrsplan Landkreis Harz 21 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 264 und 288 sind touristisch geprägt und nur im Sommerhalbjahr in Betrieb. Drei Linien verkehren kreisgrenzenüberschreitend in den Landkreis Goslar. Die einzelnen Regionalbuslinien besitzen relativ konstante Linienwege, d.h. es treten nur wenige Verästelungen und variierende Linienführungen auf. Entsprechend der Nachfrage verläuft ein Teil der Fahrten nicht über den gesamten Linienweg, sondern verkürzt (z.B. bei den Linien 253, 257, 258, 261). Bei 12 der 17 Linien ist das Angebot vertaktet bzw. besitzt eine annähernd konstante Fahrtenfolge. 8 Linien besitzen ein Fahrtenaufkommen von 12 und mehr Fahrten je Werktag und Richtung. Herausragend ist die Bedienung der Relation Wernigerode - Blankenburg durch Linie 253 mit 31 Fahrtenpaaren. Weniger als 7 Fahrten gibt es nur auf 4 Linien, zwei davon betreffen die touristisch ausgerichteten Linien 264 und 288. Die Schülerbeförderung ist weitestgehend in den Linienverkehr nach § 42 PBefG integriert, es verkehren lediglich 4 Linien im Schülerverkehr nach § 43 PBefG. Während der Schulferien reduziert sich das Angebot nur geringfügig. Nach 19.00 Uhr ist an Werktagen nur noch ein geringes Fahrtenangebot vorhanden. In der Regel verlaufen die jeweils späteren Fahrten dabei von den größeren Orten in die Region. 12 Linien verkehren bis nach 19.00 Uhr. Stadt Falkenstein Die insgesamt 6 in den Harzkreis einströmenden Regionalbuslinien bedienen vorrangig das Gebiet der Stadt Falkenstein und stellen eine Verbindung nach Aschersleben bzw. nach Wippra her. Die Angebote sind zum Teil rhythmisiert, aber nicht vertaktet. Die Wochenendbedienung erfolgt zum Teil durch Rufbus. Bewertung Das Regionalbusangebot unterscheidet sich in den Bedienungsräumen zum Teil sehr deutlich. Das Spektrum reicht von einer sehr starken Vertaktung mit Umsteigemöglichkeiten auch an peripheren Punkten (Raum Quedlinburg) über ein vor allem in zentralen Orten verknüpftes Taktangebot (Raum Wernigerode) bis zu stark durch den Schülerverkehr geprägten, kaum vertakteten Angeboten mit Ergänzung durch bedarfsgesteuerte Elemente (Raum Halberstadt, Stadt Falkenstein). Die Unterschiede sind zum Teil durch die raumstrukturellen Bedingungen, zum größeren Teil aber durch differierende Gestaltungsphilosophien der Altkreise zu erklären. Im Sinne gleichwertiger Angebotsqualitäten im neuen Landkreis Harz werden deshalb teilraumbezogen Umstrukturierungen erforderlich, da die Attraktivität für die Nachfrage außerhalb des Schülerverkehrs stark differiert. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 22 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Landkreis Wolfenbüttel 214 206 Hornburg 206 Veltheim Osterode 220 Rohrsheim 207 209 214 Rhoden Pabstorf Westerburg 207 Rimbeck 215 207 255 215 219 Wülperode Suderode 203 HuyNeinstedt 218 Wilhelmshall MönchHuysburg hai 877 Nienhagen Sargstedt Aspenstedt Athenstedt Langeln Stapelburg Veckenstedt 255 33 S KB 283 271 877 Landkreis Goslar ILSENBURG 260 KBS Mahndorf Derenburg 261 Böhnshausen Langenstein Darlingerode 253 288 WERNIGERODE 262 255 257 260 877 288 288 257 5 288 Schierke Harsleben KBS 328 1 1 263 258 217 258 Hüttenrode Rübeland Harztourist Almsfeld Wendefurt 1 6 9 31 32 318 2 3 8 10 11 227 420 Rieder 15 KB 3 QuarmS beck 9 Stecklen253 berg 10 11 17 18 31 264 Roßtrappe Braunlage Altenbrak 257 Treseburg 262 263 18 264 32 THALE 264 18 10 32 S KB 33 S3 17 Radisleben 16 16 416 Alexisbad 31 Siptenfelde Günters33 berge 427 34 33 38 6 32 S 31 418 Neudorf Königerode Osterwieck - Rhoden - Osterwieck Halberstadt - Schwanebeck Halberstadt - Hedersleben Halberstadt - Wilhelmshall Halberstadt - Heudeber - Osterwieck Hessen - Dardesheim - Heudeber Halberstadt - Harsleben - Quedlinburg Halberstadt - Oschersleben Quedlinburg - Blankenburg 17 Quedlinburg - Hedersleben - Nachterstedt 18 Quedlinburg - Heteborn 31 Quedlinburg - Ballenstedt - Opperode 32 Quedlinburg - Ballenstedt - Harzgerode 33 Quedlinburg - Warnstedt - Thale 34 Quedlinburg - Gernrode - Thale 35 Quedlinburg - Westerhausen - Thale 38 Harzgerode - Selkemühle 318 Ballenstedt - Meisdorf - Ermsleben 322 Ballenstedt - Bad Suderode - Thale Thale - Friedrichsbrunn - Treseburg Quedlinburg - Güntersberge - Stolberg Quedlinburg - Gernrode - Harzgerode Harzgerode - Straßberg - Güntersberge Harzgerode - Dankerode - Harzgerode Harzgerode - Schielo - Pansfelde Harzgerode - Straßberg - Stolberg Quedlinburg - Aschersleben Harzgerode - Leimbach - Hettstedt 252 253 255 256 257 258 260 261 262 Wernigerode - Halberstadt 263 Wernigerode - Blankenburg - Thale 264 Wernigerode - Osterwieck 265 Wernigerode - Danstedt 271 Wernigerode - Braunlage - Schierke 277 Wernigerode - Elbingerode - Blankenburg 283 Wernigerode - Ilsenburg - Abbenrode 288 Benneckenstein - Blankenburg - Hlbstdt. 877 Wernigerode - Benneckenstein Blankenburg - Treseburg Thale - Roßtrappe - Treseburg Wernigerode - Hasselfelde - Allrode Wernigerode - Heudeber - Zilly Benneckenstein - Hohegeiß Wernigerode - Ilsenburg - Abbenrode Wernigerode - Drei Annen Hohne Wernigerode - Bad Harzburg Verkehrsgesellschaft Südharz mbH 35 418 427 Pansfelde 416 Aschersleben - Meisdorf - Aschersleben 427 Pansfelde - Ermsleben - Aschersleben 418 Aschersleben - Pansfelde 438 Aschersleben - Reinstedt - Ermsleben 420 Quedlinburg - Hoym - Aschersleben 498 Harzgerode - Wippra - Sangerhausen 322 Schielo Dankerode STOLBERG 418 Neuplatendorf 35 35 215 216 217 218 219 220 227 312 WVB - Wernigeröder Verkehrsbetriebe GmbH HARZGERODE Silberhütte Straßberg Landkreis Nordhausen 16 438 Endorf Wieserode 32 8 33 34 35 15 38 322 498 1 2 3 6 8 9 10 11 15 16 ERMSLEBEN Meisdorf 8 416 318 427 318 BALLENSTEDT Mägdesprung Bärenrode 25 Rothesütte Asmusstedt 3 265 Friedrichshöhe KB Landkreis Osterode am Harz Allrode KB 438 Selkemühle 15 265 265 6 GERNRODE 261 Stiege Reinstedt 6 Opperode Friedrichsbrunn HASSELFELDE 438 420 Badeborn Halberstadt - Osterwieck - Goslar Halberstadt - Dingelstedt - Dedeleben Osterwieck - Hessen - Osterode Halberstadt - Dardesheim - Osterode Halberstadt - Schwanebeck - Schlanstedt Halberstadt - Gröningen - Wegeleben Halberstadt - Danstedt Halberstadt - Dedeleben - Osterode Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH Frose 17 Bad Suderode Tanne 277 KBS 330 203 206 207 209 210 211 212 214 Nachterstedt QUEDLINBURG 9 Weddersleben Wienrode 261 Neuwerk 2 Morgenrot Warnstedt 263 262 261 277 Landkreis Salzland 2 420 253 Elend BENNECKENSTEIN Hausneindorf Gatersleben Neinstedt Hohegeiß HBB - Halberstädter Bus - Betrieb GmbH Westerhausen 11 Cattenstedt Timmenrode 257 Trautenstein Taxi & Mietwagen (Anzahl Fahrzeuge, keine Differenzierung möglich) Börnecke 253 Königshütte Sorge Taxi (Anzahl Fahrzeuge) Hedersleben Heimburg ELBINGERODE 262 Sonstige Verknüpfungspunkte Mietwagen (Anzahl Fahrzeuge) 217 BLANKENBURG 288 Drei Annen Hohne Heteborn 227 265 256 258 283 271 ÖPNV-Liniennetz mit Liniennummer und Ortsbezeichnung 3 3 Ditfurt 265 257 Rodersdorf 0 211 WEGELEBEN Münchenhof KB 32 252 216 227 209 211 214 219 Benzingerode S KB 252 253 S 203 206 217 261 210 212 218 312 Wedderstedt 5 32 Plessenburg Adersleben 315 Stadt/Gemeinde/Ort Wichtige Verknüpfungspunkte , 33 252 Silstedt 252 Deesdorf HALBERSTADT 256 Minsleben Drübeck 216 219 Reddeber WERNIGERODE 211 Ströbeck Heudeber 220 Schmatzfeld BAD HARZBURG 212 256 212 211 Emersleben 0 877 Gröningen Neu Runstedt 203 Standorte Taxi und Mietwagen Kloster Gröningen Groß Quenstedt 206 Abbenrode Mulmke Danstedt Liniennetz Regionalbusverkehr Fahrplan 2007/08 216 214 Zilly Wasserleben Haus Nienburg SCHWANEBECK Röderhof 209 271 255 260 283 Nahverkehrsplan ab 2009 312 218 DARDESHEIM 219 210 Eilenstedt Dingelstedt Anderbeck Berßel Schauen 315 Badersleben 203 KBS 330 KBS Eilsdorf 218 OSTERWIECK Lüttgenrode 220 Deersheim Stötterlingen VIENENBURG 210 Schlanstedt Vogelsdorf 209 Hoppenstedt Bühne 312 214 Hessen Göddeckenrode Oschersleben Aderstedt Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben 322 498 Landkreis Mansfeld-Südharz 38 498 Abbildung 2.5 Landkreis Wolfenbüttel 206 207 209 214 220 Rhoden 214 Hessen Göddeckenrode 210 209 Bühne 312 Schlanstedt Westerburg 207 215 Oschersleben Aderstedt Rohrsheim Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben Osterode KBS 206 315 Nahverkehrsplan ab 2009 215 Deersheim 219 255 207 215 OSTERWIECK Lüttgenrode 203 218 Schauen DARDESHEIM Eilenstedt 214 Wilhelmshall 220 271 219 212 Mulmke Langeln Neu Runstedt 211 Deesdorf Ströbeck 217 0 256 252 Derenburg Minsleben Wilhelmshöhe 252 Böhnshausen KBS 203 210 214 218 252 206 211 216 219 261 209 212 217 227 312 WERNIGERODE Plessenburg KB 288 257 unregelmäßig / selten KBS Cattenstedt ELBINGERODE Hüttenrode Drei Annen Hohne 1 Landkreis Salzland QUEDLINBURG 9 K BS 3 15 Königshütte 265 32 Thale 263 262 9 10 11 17 18 253 264 Altenbrak 257 438 420 3 6 2 1 9 10 11 8 31 32 227 318 420 Neinstedt Wendefurth 31 Badeborn 6 Trautenstein 261 416 427 GERNRODE BALLENSTEDT 6 16 17 KB S 3 33 Meisdorf 31 Selkemühle 32 277 31 Stiege KB S3 Pansfelde 38 322 498 33 34 35 8 15 32 Siptenfelde Alexisbad 25 Landkreis Osterode am Harz Friedrichshöhe Wieserode 15 265 262 418 8 Friedrichsbrunn Allrode 277 261 ERMSLEBEN 16 438 Endorf HASSELFELDE 265 BENNECKENSTEIN Stadtbus mit 1-h-Takt Radisleben 8 18 263 264 Sorge Stadtbus mit 1/2-h-Takt Stadtbus mit unregelmäßigem Takt Reinstedt Rieder 10 Straßenbahn mit 1/4-h-Takt 318 Treseburg Tanne Nachterstedt 420 11 258 Elend KBS 330 Frose 2 Timmenrode Warnstedt Stadtverkehr 2 Westerhausen Wienrode 253 Neuwerk Rübeland 257 328 BLANKENBURG 253 258 263 257 Braunlage Ditfurt 3 Bolmke Mandelholz Hohegeiß 2-h-Takt (mindestens 8 Stunden) 217 Hedersleben Heimburg 253 256 258 262 271 288 255 257 260 265 283 877 5 Harsleben 1-h-Takt (mindestens 8 Stunden) 5 KB252 32 0 211 WEGELEBEN 227 261 253 2 S3 Schierke 1/2-h-Takt (mindestens 8 Stunden) 3 , 33 Benzingerode S Heteborn Adersleben 315 Langenstein Darlingerode 288 Regionalverkehr HALBERSTADT 219 Silstedt Teichmühle Gröningen Emersleben Danstedt 33 S KB Reddeber 216 218 203 Heudeber Schmatzfeld 255 Drübeck 206 214 212 256 Eckertal ILSENBURG Aspenstedt Athenstedt 283 Stapelburg Veckenstedt 877 Nienhagen 210 Wasserleben Bedienung Mo - Fr (Fahrplan 07/08) 216 255 Zilly BAD 877 HARZBURG 312 SCHWANEBECK Dingelstedt 218 Abbenrode 260 283 218 Anderbeck Berßel KBS 330 Vienenburg Landkreis Goslar 218 Badersleben 220 Güntersberge 35 418 427 HARZGERODE 33 Rothesütte Straßberg Landkreis Nordhausen 34 38 35 Abbildung 2.6 Schielo 33 Neudorf 34 322 322 KB S 32 6 Dankerode STOLBERG Landkreis Mansfeld-Südharz 31 38 498 AST5 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim Osterode AST1 AST2 Rhoden AST4 Hessen Westerburg Göddeckenrode AST1 Oschersleben Aderstedt Rohrsheim Schlanstedt Vogelsdorf AST5 KBS Bühne Wülperode 218 OSTERWIECK Lüttgenrode Badersleben Deersheim 203 ALT2 AST1 AST2 Stötterlingen 315 Nahverkehrsplan ab 2009 AST4 AST2 AST1 AST5 Anderbeck Eilenstedt DARDESHEIM Bedienung Wochenende (Fahrplan 07/08) SCHWANEBECK Dingelstedt HuyNeinstedt 203 Berßel KBS 330 Wilhelmshall Nienhagen Vienenburg Sargstedt ALT2 Zilly Abbenrode AST6 Aspenstedt Athenstedt Gröningen AST5 Emersleben AST4 ALT1 AST3 ALT1 Mulmke Langeln AST5 Danstedt Deesdorf 203 Ströbeck Veckenstedt Stapelburg Neu Runstedt AST3 Wasserleben Regionalverkehr AST6 Heudeber 260 HALBERSTADT AST3 0 Schmatzfeld 33 KBS ALT2 Reddeber Minsleben 260 ILSENBURG Derenburg 252 203 AST3 AST5 Wilhelmshöhe Drübeck Silstedt Teichmühle Böhnshausen 252 AST4 AST6 1/2-h-Takt (mindestens 8 Stunden) Heteborn Adersleben 315 3 , 33 S ALT1 KB BAD HARZBURG Landkreis Goslar Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben 0 WEGELEBEN 1-h-Takt (mindestens 8 Stunden) 2-h-Takt (mindestens 8 Stunden) AST6 Harsleben Langenstein Hedersleben Darlingerode unregelmäßig / selten Benzingerode WERNIGERODE KB 288 5 32 S 252 257 265 ALT1 253 260 288 ALT2 253 KBS KB S Schierke 258 262 257 32 5 ELBINGERODE 288 Cattenstedt 258 1 2 Westerhausen BLANKENBURG 258 261 263 KBS 330 Frose 11 420 Warnstedt Timmenrode Wienrode Neuwerk Rübeland K BS 31 2 3 1 6 9 10 11 31 32 318 420 5 32 420 Badeborn 438 Wendefurth 265 Elend 18 Braunlage Altenbrak 257 Neinstedt Thale 9 10 11 17 18 253 264 Radisleben 10 318 GERNRODE 17 BALLENSTEDT 31 6 8 16 17 Treseburg 18 263 264 Tanne Sorge Trautenstein S KB HASSELFELDE 18 33 8 262 KB S3 Stadtbus fährt als Rufbus mit unregelmäßigem Takt ERMSLEBEN 16 438 418 Endorf Wieserode Selkemühle Mägdesprung 265 15 Pansfelde 25 Landkreis Osterode am Harz Alexisbad Güntersberge Friedrichshöhe 33 34 38 8 15 32 Abbildung 2.7 38 31 Schielo Straßberg 33 Landkreis Nordhausen S 32 6 38 STOLBERG 31 38 418 427 HARZGERODE 33 KB 416 427 Meisdorf Allrode 261 Stadtbus mit unregelmäßigem Takt 3 32 Stiege 318 Friedrichsbrunn 265 BENNECKENSTEIN Stadtbus mit 1,5-h-Takt Reinstedt Mandelholz Königshütte Straßenbahn mit 1/2-h-Takt Stadtbus mit 1-h-Takt QUEDLINBURG 9 Hüttenrode Drei Annen Hohne 257 Stadtverkehr Gatersleben 328 1 265 flexible Bedienform (AST/ALT) Landkreis Salzland 2 Heimburg Bolmke Plessenburg 3 Ditfurt Neudorf 34 Dankerode Landkreis Mansfeld-Südharz Landkreis Wolfenbüttel Osterode AST1 Oschersleben Aderstedt Landkreis Harz Landkreis Börde AST4 Hessen AST2 AST2 Göddeckenrode Schlanstedt Westerburg AST5 KBS Bühne Deersheim AST4 Badersleben OSTERWIECK Lüttgenrode KBS 330 AST1 Nahverkehrsplan ab 2009 AST5 Anderbeck AST1 315 Eilenstedt DARDESHEIM AST3 203 AST1 AST2 Bedienung Nacht (nach 22 Uhr) (Fahrplan 07/08) SCHWANEBECK Dingelstedt Wilhelmshall 203 Vienenburg Nienhagen AST4 AST5 Gröningen Aspenstedt Zilly Emersleben AST3 AST5 203 Danstedt Deesdorf Ströbeck 33 0 Landkreis Goslar Regionalverkehr HALBERSTADT AST3 KBS Adersleben 315 , 33 KB S BAD HARZBURG AST6 203 AST3 AST4 AST5 AST6 ILSENBURG 0 WEGELEBEN mindestens 2 Fahrten täglich 1 Fahr täglich, Montag - Samstag Harsleben Hedersleben Ditfurt WERNIGERODE KB 2 S3 Nacht 1 328 32 KBS 330 Nacht 4 Stadtverkehr Stadtbus, 2 Fahrten tgl. von Mo-So Stadtbus, 1 Fahrt tgl. von Mo-So QUEDLINBURG ELBINGERODE 5 Gatersleben Westerhausen BLANKENBURG KB S Landkreis Salzland 5 KBS 1 Fahrt, nur Samstags S KB 3 Nacht 1 Nacht 3 15 Nacht 2 Nacht 4 Badeborn Thale Nacht 2 Braunlage GERNRODE BALLENSTEDT ERMSLEBEN Nacht 3 S KB HASSELFELDE Allrode Nacht 2 33 3 Friedrichsbrunn Nacht 2 BENNECKENSTEIN KB S3 25 Alexisbad Landkreis Osterode am Harz Güntersberge Nacht 3 HARZGERODE Abbildung 2.8 Nacht 2 Straßberg Schielo Landkreis Nordhausen KB S 32 6 Dankerode STOLBERG Landkreis Mansfeld-Südharz c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 2.3 Verknüpfung 2.3.1 Verknüpfung SPNV - Stadtverkehr/Regionalbusverkehr Taktknoten des normalspurigen SPNV im Landkreis Harz sind (vgl. Tabelle 2.5) die Bahnhöfe Halberstadt (zur vollen Stunde) sowie Wernigerode, Quedlinburg und Blankenburg (zur halben Stunde). In diesen Knoten binden die jeweiligen Regionalbus- und Stadtbusverkehre ein und verknüpfen damit auch untereinander. In Wernigerode und Quedlinburg fahren einzelne Angebote zur Erhöhung der Taktdichte dazu in einem Taktversatz. Weitere für den Untersuchungsraum wichtige Umsteigepunkte zwischen dem normalspurigen SPNV und dem Busverkehr liegen in Thale, Ilsenburg (Fußweg z.T. 400 m), Aschersleben, Gatersleben und Stolberg. Weitere Zugangstellen des SPNV, die vom Regionalbus angefahren werden, weisen keine systematischen Anschlussbeziehungen auf. An den Zugangsstellen Stiege, Heudeber-Danstedt, Groß Quenstedt, Wegeleben, Langenstein, Gernrode und Güntersberge ist eine räumliche Verknüpfung infolge abseitiger Lage erschwert. Bewertung Die sich aus der Netzstruktur ergebenden sinnvollen Verknüpfungsmöglichkeiten werden genutzt. 2.3.2 Verknüpfung Regionalbusverkehr – Regionalbusverkehr/Stadtverkehr Die bedeutendsten Verknüpfungspunkte im Regionalbusverkehr sind Tabelle 2.5 zu entnehmen. Darüber hinaus gibt es weitere Punkte, an denen einzelne Richtungsanschlüsse, z.B. im Schülerverkehr, hergestellt werden. Verknüpfungs- Funktion Bahn Verknüpfung von Bemerkungen punkt Regionalbus mit Stadtverkehr mit Halberstadt Taktknoten volle Regionalbus (Taktknoten), Regionalbus und Bahnhof Stunde SPNV, Stadtverkehr SPNV Wernigerode Taktknoten halbe Regionalbus (Taktknoten), Regionalbus und SPNV-Knoten ent- Bahnhof/ZOB Stunde, Halt HSB SPNV, Stadtverkehr SPNV fällt künftig Quedlinburg Taktknoten halbe Regionalbus (Taktknoten), Regionalbus und Bahnhof/ZOB Stunde, Halt HSB SPNV, Stadtverkehr SPNV Blankenburg Taktknoten halbe Regionalbus, SPNV, Stadt- Regionalbus und Bahnhof Stunde verkehr SPNV Nahverkehrsplan Landkreis Harz 27 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Verknüpfungs- Funktion Bahn Verknüpfung von Bemerkungen punkt Ilsenburg Bahnhof Halt SPNV Regionalbus mit Stadtverkehr mit Regionalbus, SPNV - ggf. künftig Taktknoten SPNV Elbingerode Markt ohne Regionalbus - Hasselfelde Busbf. (HSB am Bahnhof) Regionalbus - Allrode ohne Regionalbus - Stolberg Halt SPNV Regionalbus, SPNV - Güntersberge Halt HSB Regionalbus, HSB - Thale Halt SPNV Regionalbus (Taktknoten), - SPNV Alexisbad Halt HSB Regionalbus (Taktknoten), - HSB Gernrode Halt HSB Harzgerode Halt HSB Regionalbus, HSB - Regionalbus (Taktknoten), - HSB Ballenstedt ohne Regionalbus (Taktknoten) - Gatersleben Halt SPNV Regionalbus, SPNV - Aschersleben Halt SPNV Regionalbus (Taktknoten), - SPNV Wernigerode ohne - Rendezvous Halberstadt ohne Holzmarkt Tabelle 2.5 Stadtverkehr (Taktknoten) - Straßenbahn, Stadtbus Für den Landkreis Harz im Fahrplan 2007/08 bedeutsame Verknüpfungspunkte im Straßenpersonennahverkehr Bewertung Im wesentlichen werden die sich aus der Netzstruktur ergebenden sinnvollen Verknüpfungsmöglichkeiten genutzt. Lediglich im Raum Osterwieck - Dardesheim fehlt es an einer diesbezüglich klaren Struktur. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 28 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 2.3.3 Verknüpfung Stadtverkehr - Stadtverkehr Die bedeutsamsten Verknüpfungspunkte sind in Tabelle 2.5 mit dargestellt. Bewertung Der Stadtverkehr Wernigerode verfügt über ein klar strukturiertes und langjährig bewährtes Verknüpfungskonzept. In den Stadtverkehren Blankenburg (gegenwärtig konzeptionelle Überarbeitung) und Halberstadt (aufgrund Streckenstruktur differierende Verknüpfungsmöglichkeiten) bestehen ggf. noch Reserven für Verbesserungen. 2.3.4 Intermodale Verknüpfung Die Verknüpfung der Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Pkw-Verkehr und dem Fahrradverkehr wurde auf dem Gebiet des Harzkreises bisher vor allem im Rahmen des Schnittstellenausbaus (Park+Ride-Plätze, Bike+Ride-Plätze) verbessert. An weiteren Zugangsstellen zum SPNV ist ein diesbezüglicher Bedarf (abgestellte Fahrzeuge) erkennbar. Die Fahrradmitnahme ist im SPNV kostenlos und in den Verkehrsmitteln der HVG (Stadtverkehr Halberstadt) zum ermäßigten Fahrpreis möglich. Im Busverkehr der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) ist sie nicht ausdrücklich geregelt, ein Anspruch auf die Mitnahme von Sachen besteht nicht. Es werden keine diesbezüglichen Angebote beworben. Potentiale, die sich bei verschiedenen Produkten und Marketingaktivitäten unter Einbeziehung der HSB und Q-Bus insbesondere im Selketal gezeigt haben, sind noch nicht flächendeckend erschlossen. Bewertung Die Potentiale für die intermodale Verknüpfung sind im Landkreis Harz noch nicht ausgeschöpft. Dies betrifft sowohl die Schnittstellengestaltung als auch die Fahrradmitnahme in den Regionalbussen. 2.4 Gegenwärtige ÖPNV-Nachfrage 2.4.1 Nachfrage SPNV SPNV Normalspurnetz Bezüglich Beförderungsleistungen liegen nur Daten aus dem ÖPNV-Plan des Landes /2/ zur Bewertung vor. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 29 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Bestandsaufnahme und Bewertung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Bahnhof / Haltepunkt Nachfrageniveau (Einsteiger pro Tag) Blankenburg / Harz 250 - 500 Darlingerode 50 - 100 Halberstadt 2.000 - 4.000 Ilsenburg 250 - 500 Langenstein 100 - 250 Nienhagen 50 - 100 Quedlinburg 1.000 - 2.000 Thale 250 - 500 Wernigerode 1.000 - 2.000 Tabelle 2.6 Nachfrage an ausgewählten SPNV-Zugangsstellen im Landkreis Harz (Quelle: ÖPNV-Plan des Landes 2005 /2/) SPNV Schmalspurnetz Mit der Beförderung von 1,13 Mio. Fahrgästen im Jahr 2006 wurde eine Steigerung von 2 % gegenüber dem Vorjahr erreicht. Mit 9,86 Mio. EUR Gesamtumsatzerlösen liegt vom reinen Zahlenwert her eine neue Spitzenposition in der Geschichte der Harzer Schmalspurbahnen vor. 2.4.2 Nachfrage Regionalbusverkehr Halberstädter Busbetrieb (HBB) Bei sinkenden Bevölkerungszahlen ist die Fahrgastnachfrage im Regionalbusverkehr in den letzten Jahren sehr deutlich gesunken (ca. 18 % Fahrgastverlust innerhalb von drei Jahren). Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft Bei sinkenden Bevölkerungszahlen ist die Fahrgastnachfrage im Regionalbusverkehr in den letzten Jahren gestiegen (ca. 10 % Fahrgastgewinn innerhalb von vier Jahren). Wernigeröder Verkehrsbetriebe (WVB) Bei sinkenden Bevölkerungszahlen ist die Fahrgastnachfrage im Regionalbusverkehr in den letzten Jahren etwa konstant geblieben. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 30 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS) Es liegen keine Nachfragedaten vor. Bewertung Die Entwicklung der Fahrgastnachfrage verlief in den Unternehmen bei sinkenden Einwohnerzahlen uneinheitlich. Die Ursachen sind in der Entwicklung der Schülerzahlen sowie vermutlich der unterschiedlichen Angebotsqualität zu suchen. Die Ausschöpfung der Marktpotentiale ist in einigen Bereichen des Landkreises offensichtlich verbesserungswürdig. 2.4.3 Nachfrage Stadtverkehr Stadtverkehr Blankenburg Die Nachfrage ist sehr gering, die Einnahmen decken die Kosten des gegenwärtigen Linienangebotes nur zu einem geringen Teil. Stadtverkehr Halberstadt Mit etwa 2,1 Mio. Fahrgästen pro Jahr (2005) ist der Stadtverkehr Halberstadt der aufkommensstärkste im Landkreis Harz. In den letzten Jahren war die Tendenz des Fahrgastaufkommens deutlich rückläufig. Stadtverkehr Quedlinburg Es liegen keine Nachfragedaten vor. Stadtverkehr Wernigerode Im Jahr 2006 wurden etwa 1,57 Mio. Fahrgäste befördert. Dies ist der höchste in den letzten zehn Jahren erreichte Wert, jedoch sind die positiven Effekte der Landesgartenschau zu berücksichtigen. Seit Einführung des neu konzipierten City-Busverkehrs im Jahr 1997 haben sich in der Gesamttendenz die Fahrgastzahlen deutlich erhöht. Bewertung Die Tendenzen in der Fahrgastnachfrage sind uneinheitlich. In den beiden größeren Städten Halberstadt und Wernigerode mit ihren vertakteten Angeboten ist eine gewichtige Fahrgastnachfrage vorhanden. In kleineren Städten verringert die Konkurrenz anderer Verkehrsmittel (z.B. zu Fuß gehen) die Marktpotentiale. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 31 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 2.5 Tarif, Information und Service 2.5.1 Bestehende Tarife Straßenpersonennahverkehr Die Verkehrsangebote der HBB GmbH, Q-Bus GmbH und der WVB GmbH werden innerhalb der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) nach einem einheitlichen Flächenzonentarif vermarktet. Im Regionalverkehr besteht dieser aus den 5 Tarifstufen I-V, ergänzt um die spezielle Tarifstufe N im Orts- und Nachbarortsverkehr. Im Stadtverkehr Wernigerode und Blankenburg gilt die gesonderte Tarifstufe S. Im Stadtverkehr Halberstadt gilt ein gesonderter Tarif (HVG-Tarif). Mit der VGS GmbH und der KVG Braunschweig erfolgt eine wechselseitige Tarifanerkennung. Die VTO bietet neben den Einzelfahrscheinen (normal und ermäßigt) auch Zehnerkarten, übertragbare Wochen- und Monatskarten, Azubi-Wochen- und Monatskarten sowie eine Tagesnetzkarte an. Für die Stadtverkehre Wernigerode und Blankenburg gibt es in Tarifstufe S zusätzlich 9-Uhr-Monatskarten, eine Familientageskarte sowie eine als Citycard bezeichnete Jahreskarte. Weiterhin gibt es als gesonderte Tarifangebote die HarzTourCard (Tarifgebiet VTO als Einzel- oder Familienticket, auch HSB, DB, HEX), die HarzMobilCard (übertragbare Bonuskarte) sowie das Selkebahnticket (schließt HSB-Verkehre ein). Übertragbare Zeitkarten, die für die Tarifzone bzw. den Tarifpunkt „Halberstadt“ (VTO- Tarif) gelten, werden auch im Stadtverkehr Halberstadt der HVG GmbH (HVG- Tarif) anerkannt. Bewertung Innerhalb des Straßenpersonennahverkehrs ist, abgesehen von der Stadt Falkenstein, bereits eine Tarifintegration erreicht. Die Stadtverkehre sind zwar nicht vollständig einbezogen, jedoch wurden für den Einzelfall pragmatische Lösungen gefunden. Eine echte Tarifbarriere besteht dagegen zum SPNV. 2.5.2 Fahrplan- und Liniennetzinformation Fahrplanheft Durch die Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) wird jährlich zum Fahrplanwechsel ein Fahrplanbuch herausgegeben. Es enthält die Fahrplantabellen aller durch die Unternehmen HBB, HVG, WVB und Q-Bus betriebenen Regional- und Stadtbuslinien mit Ausnahme des Stadtbusverkehrs Wernigerode sowie die relevanten Fahrpläne der HSB, DB AG und des HEX. In einem beigelegten farbigen Netzplan sind die Linienverläufe schematisch dargestellt. Vervollständigt wird das Fahrplanbuch durch eine Linien- und Fahrstreckenübersicht nach Unternehmen, Nahverkehrsplan Landkreis Harz 32 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und die Tarifbestimmungen der VTO, die Tariftabellen der VTO und der HVG sowie den Tarifzonenplan, ein Ortsverzeichnis, Unternehmensangaben zu den im VTO-Raum tätigen Verkehrsunternehmen, Bussteigbelegungspläne der bestehenden Busbahnhöfe, detaillierte Liniennetzpläne der HVG, WVB und Q-Bus, Angaben zu Nutzung des ALT-Verkehrs der WVB, Übersichten zu den Sehenswürdigkeiten entlang der einzelnen Liniennetze, Fahrscheinverkaufsstellen (außer HBB), einen Kalender mit Angaben zu den Schulferien. Fahrplaninformation an den Haltestellen Die Aushangfahrpläne enthalten die Abfahrtzeiten, Liniennummer und Zielort, geordnet nach Betriebstagen. Zusätzlich sind Tariftabelle und Tarifzonenplan ausgehängt. Information in den Fahrzeugen Nur ein kleiner Teil der Fahrzeuge verfügt über eine elektronische Zielanzeige innen. Haltestellen werden in der Regel durch den Fahrer angesagt. In den Fahrzeugen hängen keine Liniennetzpläne aus. Telefonische Fahrplanauskunft Durch HBB, HVG, Q-Bus, WVB, HSB, und Veolia werden Nummern für telefonische Fahrplanauskünfte kommuniziert. Zudem existiert mit INSA ein landesweites Auskunftssystem auch für telefonische Auskünfte. Elektronische Fahrplanauskunft Auf den Webseiten von HBB, HVG, Q-Bus, WVB, HSB und Veolia werden u.a. die aktuellen Fahrplantabellen zur Verfügung gestellt. Das Fahrplanauskunftssystem INSA und die DB AG bieten auf ihren Webseiten relationsbezogene Fahrplanauskünfte an. Bewertung Die von den Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellten Fahrplan- und Liniennetzinformationen bieten eine gute Basis für Fahrgäste, die sich informieren wollen. Wünschenswert wäre jedoch eine weitere Vereinheitlichung Informationsangebote im Straßenpersonennahverkehr. Dies betrifft den Fahrplan (Corporate Design, Übersichtlichkeit, Integration Stadtverkehr Wernigerode), die Aushangfahrpläne und die telefonischen und elektronischen Fahrplaninformationen. Hinsichtlich der in den Fahrzeugen zu erwartenden Informationen sind einheitliche Standards notwendig. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 33 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Bisher wird die Möglichkeit, potentielle Fahrgäste über Postwurfsendungen an die Haushalte (z.B. zusammen mit dem Amtsblatt) zu erreichen, offensichtlich nicht genutzt. 2.5.3 Tarifinformation und Fahrscheinerwerb Tarifinformation Tarifinformationen werden im Fahrplanheft, auf den Webseiten der Verkehrsunternehmen und z.T. an den Haltestellen gegeben. Fahrscheinerwerb Die Fahrausweise zum VTO-Tarif und HVG-Beförderungstarif können erworben werden beim Fahrpersonal der Linienbusse der HVG GmbH (nur HVG- Tarif) beim Fahrpersonal der Linienbusse der HBB GmbH, Q-Bus GmbH und WVB GmbH (nur VTO- Tarif) am Fahrausweisverkaufsautomaten in den Niederflurstraßenbahnen (nur HVG- Tarif) am Fahrausweisverkaufsautomaten an stark frequentierten Standorten der Stadt Halberstadt in ausgewählten Verkaufseinrichtungen oder Stadtinformationen in den Mittelzentren und größeren Orten (zum Teil nur Teilsortiment) Bewertung Tarifinformation und Vertrieb bieten ein gutes Grundangebot. Wünschenswert wäre, insbesondere nach Weiterentwicklung des Tarifes, eine stärkere Vereinheitlichung der Vertriebswege bezüglich der angebotenen Tarifsortimente. 2.5.4 Beratung und Service Persönliche Beratung zu Fahrplan und Tarif sowie Service im Straßenpersonennahverkehr erfolgt am Betriebssitz der HVG GmbH in Halberstadt, am Betriebssitz der HBB GmbH in Halberstadt, im Service-Büro Quedlinburg (Bahnhofshalle) der Q-Bus GmbH und im Service-Büro Wernigerode (Busbahnhof) der WVB GmbH. Durch die Verkehrsunternehmen werden einzelne Service-Leistungen angeboten, z.B. Kooperationen mit dem Taxiverkehr. Auf den Webseiten von HBB, HVG, QBus, WVB, HSB und Veolia werden umfangreich Zusatzinformationen angeboten sowie der Download von Formularen ermöglicht. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 34 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Bewertung Beratung und Service sind noch ausbaufähig. Dies betrifft die Vereinheitlichung der Angebote und des Zugangs zu diesen. In Halberstadt fehlt ein innenstadtnaher Servicepunkt mit persönlicher Beratung. 2.6 Infrastruktur und Fahrzeugpark 2.6.1 Haltestellen und Verknüpfungspunkte Zugangsstellen des SPNV Die Zugangsstellen zum SPNV befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Im Rahmen des Schnittstellenprogramms des Landes Sachsen-Anhalt bzw. anderer Förderungen konnten u. a. die Bahnhöfe Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg, Blankenburg, Thale, Alexisbad, Stapelburg (Neubau) und Wegeleben funktionsgerecht gestaltet werden. Bei weiteren Zugangsstellen wurden Teilkomponenten verbessert, während andere Bereiche in einem schlechten äußerlichen Zustand sind. Zugangsstellen des Regional- und Stadtverkehrs Maßnahmen an diesen Zugangsstellen konzentrierten sich in den vergangenen Jahren vor allem auf die Modernisierung bzw. Schaffung von Wetterschutzeinrichtungen und Sitzgelegenheiten, die Erweiterung der Informationsbereitstellung, die Befestigung von Warteflächen und Verbesserungen in Bezug auf die Barrierefreiheit. Die bisherigen Altkreise verfolgten dabei z.T. standardisierte Lösungen. An einigen Haltestellen sind Vandalismusprobleme zu beobachten. Bewertung Der Zustand der Zugangsstellen ist recht unterschiedlich und im Straßenpersonennahverkehr durch differierende Standards in den Altkreisen geprägt. Es bedarf weiterhin entsprechender Investitionen, um den Zustand zu verbessern und die Barrierefreiheit zu erreichen. 2.6.2 Strecken Streckenprobleme treten im Straßenpersonennahverkehr vor allem in Form von Umleitungen infolge von Straßenbaumaßnahmen in Erscheinung, die zu erhöhten Aufwendungen durch Mehrkilometer führen. Daneben sind in einzelnen Innenstadtlagen Staus zu beobachten. Bewertung Obwohl sich der Straßenzustand in den letzten Jahren verbessert hat, gibt es noch deutlichen Handlungsbedarf, der auch dem ÖPNV zugute kommen soll. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 35 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Bestandsaufnahme und Bewertung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 2.6.3 Fahrzeuge SPNV Zum Einsatz kommen moderne Triebfahrzeuge wie VT 612 (Harzexpress der DB AG, überwiegend Doppeltraktion) und LINT 27 bzw. LINT 47 (HEX, meist solo). Bei der HSB verkehren Dampfzüge und Triebwagen. Busverkehr Die Angaben zum Regional- und Stadtverkehr sind Tabelle 2.7 zu entnehmen. Verkehrsunternehmen Fahrzeuge HBB GmbH 32 Busse (Stand 12/2006) HVG GmbH 10 Solobusse, davon 8 Niederflurfahrzeuge 11 Straßenbahnen Typ GT4 5 Straßenbahnen Typ Leoliner (Niederflurfahrzeuge) Q-Bus GmbH (inkl. Unter- auftragnehmer) WVB GmbH Tabelle 2.7 66 Busse (Stand 2006) 49 % mit niederflurgerechtem Zugang 76 % mit Platz für Rollstuhl, Kinderwagen oder Fahrrad 65 Busse 58 Busse (90%) sind niederflurig ausgeführt, darunter alle in den Stadtverkehren eingesetzten Fahrzeuge Übersicht zum Fahrzeugpark für den Regionalbus- und Stadtbusverkehr Bewertung Betrachtet über alle Verkehrsunternehmen ist der Fahrzeugbestand hinsichtlich Typ und Ausstattung relativ inhomogen. Dies betrifft insbesondere die Barrierefreiheit, den Erdgasantrieb und die elektronischen Zielanzeigen. Abgesehen von den Stadtverkehren und einzelnen speziellen Regionalbuslinien kann sich der Fahrgast damit nicht von vornherein auf eine bestimmte Qualität einstellen, d.h. gute Qualitäten vermengen sich zum Nachteil des Angebotes mit weniger guten. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 36 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Verkehrspolitische Grundsätze und Ziele c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 3 Verkehrspolitische Grundsätze und Ziele Der § 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) /1/ benennt den öffentlichen Personennahverkehr als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und den Straßenpersonennahverkehr als eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Unter Straßenpersonennahverkehr ist dabei die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr zu verstehen, die sich auf die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr richtet sowie der Verkehr mit Taxen und Mietwagen als Ersatz, Ergänzung oder Verdichtung. Attraktive und gut genutzte ÖPNV-Angebote führen zu vielfältigen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Vorteilen. Die Erreichbarkeit von z.B. Arbeitsstätten und Freizeitzielen steigt und die Funktionsfähigkeit der Region, der Städte und Gemeinden wird verbessert. Regionale Wirtschaftskreisläufe werden gefördert. Eine effektive Verkehrsdurchführung und die Vermeidung von Pkw-Fahrten sparen Ressourcen, leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und vermindern die Belastung durch Abgase, Unfälle und hohen Flächenbedarf insbesondere in den verdichteten Räumen. Der Landkreis Harz als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr lässt sich daher bei dessen Gestaltung von folgenden Grundsätzen leiten: Daseinsvorsorge: Jedem Bürger soll unabhängig von der Pkw-Verfügbarkeit ein Mindestangebot an Mobilitätsmöglichkeiten mit dem ÖPNV zur Verfügung stehen. Ausbildungsverkehr: Schüler und Auszubildende sollen ihre Ausbildungsstätte günstig und sicher erreichen können. Gewinnung von Marktanteilen: Das ÖPNV-Angebot ist so attraktiv zu gestalten, dass es für möglichst viele Ortsveränderungen eine attraktive Alternative zum privaten Pkw darstellt und die Nutzung des ÖPNV zunimmt. Marktpotentiale sind aktiv zu erschließen. Effiziente ÖPNV-Strukturen: Die Realisierung von ÖPNV-Angeboten soll möglichst eigenwirtschaftlich erfolgen und öffentliche Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Die Umsetzung dieser Grundsätze wird durch die maßnahmekonkret benannten Ziele gewährleistet. Die Aussagen des vorliegenden Nahverkehrsplanes beziehen sich dabei vorrangig auf den Zeitraum 2009 bis 2012. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 37 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 4 Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale 4.1 Entwicklung der Einwohnerzahl Im letzten Jahrzehnt ist eine rückläufige Bevölkerungstendenz in allen Teilen des Landkreises Harz, wie im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt, festzustellen. Auch für die kommenden Jahre ist keine Änderung dieser Entwicklung in Sicht (vgl. Abbildung 4.1). Bevölkerungsentw icklung 300.000 255.979 247.490 2002 2005 244.248 242.870 236.293 224.243 2007 2010 2015 210.362 Einwohnerzahl 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2006 2020 Jahr Abbildung 4.1 Bisherige und voraussichtliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Harz (ab 2005: Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2005 bis 2025 des Statistischen Landesamtes SachsenAnhalt) Eine wesentliche Verschiebung wird es bei den Altersgruppen geben. Wie für das gesamte Land Sachsen-Anhalt ist mit einer Verringerung des Anteils der 0-bis20-Jährigen und einer Erhöhung des Anteils der Über-65-Jährigen zu rechnen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 38 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 4.2 Schulen und Schülerzahlen Die Schülerzahlen sind im Landkreis Harz zwischen 2001 und 2006 sehr deutlich zurückgegangen (z.B. Altkreis Halberstadt Rückgang um 26,6 %, Altkreis Wernigerode Rückgang um 27,1 %). In der Folge wurden Schulen geschlossen, so dass sich die Zahl der Schulen deutlich reduziert hat. Da somit aus mehr Orten mit dem Bus zur Schule gefahren werden muss und sich die Entfernungen vergrößert haben, schlug sich der Schülerrückgang nicht unmittelbar in einem Rückgang der Fahrschüler nieder. Die Fahrschülerzahlen sind etwa gleich geblieben (z.B. Altkreis Wernigerode) oder weniger stark als die Schülerzahlen zurückgegangen. Für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Schülerzahlen nicht weiter zurückgehen bzw. sogar wieder etwas ansteigen (vgl. Abbildung 4.2). Dieser Anstieg betrifft nach einem Tiefpunkt im Schuljahr 2009/10 insbesondere die Sekundarschulen und Gymnasien. Schülerprognose Landkreis Harz 20.000 18.000 Anzahl Schüler 16.000 14.000 5.134 5.043 5.063 5.377 5.624 5.811 4.712 4.467 4.297 4.535 4.845 5.148 6.448 6.704 6.918 6.833 6.841 6.739 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Schuljahr Grundschule Abbildung 4.2 Sekundarschule Gymnasium Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Harz Die Schulstandorte nach Schultyp und die Fahrschülerbeziehungen (Schuljahr 2006/07) sind den Karten in Anlage 4 zu entnehmen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 39 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Strukturentwicklung und Nachfragepotentiale c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 4.3 Sonstige Verkehrserzeuger Arbeitsplätze Es wird angenommen, dass die Zahl der Arbeitsplätze im Landkreis etwa konstant bleibt. Tourismus Die Nachfrage im Tourismus im Landkreis wird als etwa gleichbleibend angenommen, jedoch sind Verschiebungen in der zeitlichen Lage (Wintersporttourismus) und der räumlichen Lage (Zentren mit besonderen Qualitäten) wahrscheinlich. Für den Fahrradtourismus und damit auch die Fahrradmitnahme im ÖPNV wird eine Zunahme erwartet. Einkaufen Tendenziell wird mit einer Stärkung der Innenstädte gerechnet. 4.4 ÖPNV-Potentiale Trotz tendenziell sinkender Einwohnerzahlen werden für den Landkreis Harz noch unerschlossene Potentiale der ÖPNV-Nachfrage unterstellt. Diese Annahme beruht auf einem direkten Vergleich der in den drei Altkreisen bisher vorhandenen Angebote im Regionalbusverkehr und der erreichten Ergebnisse. So erwies sich die Fahrgastnachfrage dort trotz sinkender Schülerzahlen als stabil, wo das Angebot von vornherein auch auf Potentiale außerhalb des Schülerverkehrs ausgerichtet war. Dem Aufbau eines solchen attraktiven Angebotes (vertaktete Linien mit klar definierten Umsteigebeziehungen) folgt erfahrungsgemäß2 die Nachfrage nicht sofort, sondern baut sich allmählich, ein entsprechendes Marketing vorausgesetzt, in einem mehrjährigen Prozess auf. Daher bedarf es zur Erschließung der vor allem im Vorharzbereich (Raum Osterwieck, Dardesheim, Dedeleben …) noch vermuteten Potentiale einer Langfriststrategie mit entsprechender Finanzierung. 2 Diese Erfahrungen wurden im Harzkreis beispielsweise mit dem Citybus Wernigerode und dem Regionalbusverkehr im Raum Quedlinburg gesammelt. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 40 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 5 Anforderungen an das ÖPNVAngebot 5.1 Vorbemerkungen Die Darstellungen in den Abschnitten 5 und 6 unterscheiden nach Festsetzungen (F) und den zugehörigen Erläuterungen. Die Erläuterungen enthalten Informationen zum Verständnis der Festsetzungen, sind jedoch nicht Bestandteil des eigentlichen Kreistagsbeschlusses zum Angebotskonzept. Festsetzungen gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplanes räumlich, zeitlich und sachlich gleichzeitig für das gesamte Angebot. Sofern der Adressat einer Festlegung nicht der Landkreis oder eine ihm unterstellte Institution ist, soll der Landkreis im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten auf die Umsetzung der Festlegungen hinwirken. Sollten sich während der vorgesehenen Laufzeit durch Eingemeindungen gravierende Nachfrageänderungen einstellen, können Teile des Nahverkehrsplanes gesondert fortgeschrieben werden. 5.2 Netz und Bedienung im Regionalbusverkehr 5.2.1 Erschließung F 5.2.1 Die Erschließung soll mindestens gewährleisten, dass bei allen Teilflächen mit mehr als 200 Einwohnern oder einem entsprechenden Zielpotential für 80 % der Einwohner eine maximale Luftlinienentfernung zur Haltestelle von 1.000 m auftritt. Erläuterung: Dieser Mindeststandard soll unabhängig von nachfolgend dargestellten höheren Anforderungen im gesamten Landkreis nicht unterschritten werden. Als Teilfläche wird ein räumlich durch Freiflächen abgrenzbarer Siedlungsbereich verstanden. F 5.2.2 Es sind die in Tabelle 5.1 dargestellten maximalen Luftlinienentfernungen zu den Haltestellen für jeweils 80 % der Einwohner nicht zu überschreiten. Dabei sind die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzustreben. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 41 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Anforderungen an das ÖPNV-Angebot unter Mitwirkung von PGN (Kassel) räumliche Differenzierung max. Luftlinienentfernung zu Haltestellen ab 2009 gewährleisten Haltestellen des SPNV zentrale Bereiche der Mittelzentren anstreben Einwohner im Einzugsbereich von max. 1.000 m um SPNV-Zugangsstellen gelten durch diese als an den ÖPNV angebunden 400 m 300 m 600 m 400 m zentrale Bereiche der Grundzentren 600 m 400 m sonstiges Gebiet 800 m 600 m verdichtete Bereiche der Mittelzentren Tabelle 5.1 Erläuterung: 5.2.2 F 5.2.3 Maximale Luftlinienentfernungen zu Haltestellen im Regionalverkehr Die Luftlinienentfernung zu Haltestellen muss ein Optimum aus Betriebsablauf (geringe Fahrzeiten durch große Haltestellenabstände) und Kundenfreundlichkeit (geringe Fußwege) berücksichtigen. Die als „anstreben“ gekennzeichneten Werte geben eine Orientierung für die Beeinflussung von Standortentscheidungen. Anbindung Soweit nicht bereits durch den SPNV gewährleistet, soll durch den Regionalbusverkehr eine Anbindung der Orte an die Zentren bzw. der Zentren untereinander mindestens wie in Tabelle 5.2 dargestellt erfolgen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 42 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Anforderungen an das ÖPNV-Angebot unter Mitwirkung von PGN (Kassel) max. Fahr- Mittelzentrum zu Mittelzentrum max. Um- max. Fahr- zeugfolge- stieg zu zeugfolge- zeit Sa, So, Mittelzent- stieg zu zeit Mo-Fr Feiertag rum Kreisstadt 60 min 60 min 1 0 60 min 120 min 0 1 60 min - 0 1 2 Stunden - 1 2 3 Stunden - 1 2 max. Um- (Mittelzentren sind: Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg) Grundzentrum zu Mittelzentrum 3 (Grundzentren sind: Ballenstedt, Blankenburg , Benneckenstein, Dardesheim, Elbingerode, Ermsleben, Gernrode, Harzgerode, Hasselfelde, Ilsenburg, Osterwieck, Schwanebeck, Thale, Wegeleben) Gemeinde mit Zielfunktion im ÖPNV zu nächstgelegenem Grund- oder Mittelzentrum (Gemeinden mit Zielfunktion im ÖPNV sind: Alexisbad, Bad Suderode, Dedeleben, Derenburg, Dingelstedt, Hedersleben, Neinstedt, Schierke, Ströbeck, Veckenstedt) Ort mit mehr als 1.000 Einwohnern zu nächstgelegenem Grund- oder Mittelzentrum Ort mit mehr 200 bis 1.000 Einwohnern zu nächstgelegenem Grund- oder Mittelzentrum Tabelle 5.2 Grundanforderungen an die Bedienungshäufigkeit im Regionalverkehr Erläuterung: Die Differenzierung der Grundanforderungen an die Bedienungshäufigkeit richtet sich nach den durch die Landes- und Regionalplanung vorgegebenen zentralen Orten und einer Einteilung der sonstigen Orte hinsichtlich ihrer Zielfunktion im ÖPNV und ihrer Einwohnerzahl. Sie berücksichtigt damit zugleich bisherige Erfahrungen hinsichtlich der Verkehrsnachfrage. F 5.2.4 Die Bedienung hat nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Harz die anspruchsgerechte Beförderung von Schülern und Auszubildenden entsprechend der jeweiligen Wohn-, Schul- und Ausbildungsorte zu gewährleisten. Dabei sind die Anforderungen der jeweils aktuellen Schülerbeförderungssatzung, insbesondere hinsichtlich der Beförderungsund Wartezeiten, einzuhalten. Dies kann bedeuten, dass mehr Bedienungen als in Tabelle 5.2 gefordert notwendig werden. Erläuterung: Schüler und zumeist auch Auszubildende sind bei entsprechenden Wegeentfernungen stark auf den ÖPNV angewiesen. Daher ist ihren Anforderungen unabhängig von der in weiteren Festlegungen geforderten Bedienungsstandards in jedem Fall innerhalb des Landkreises zu entsprechen, Eingrenzungen legt die Schülerbeförderungssatzung fest. Da Eltern bei der Schulwahl relativ große Freiräume haben, gibt es von Schuljahr zu Schuljahr veränderte Beförderungsströme, welche die Verkehrsunternehmen in ihren Fahrplanungen, auch bei Taktverkehr, zu berücksichtigen haben. F 5.2.5 Die Bedienung der in Tabelle 5.3 benannten Außenziele ist entsprechend der dort gegebenen Hinweise durch den Bus zu gewährleisten. 3 Blankenburg ist Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Nahverkehrsplan Landkreis Harz 43 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Anforderungen an das ÖPNV-Angebot unter Mitwirkung von PGN (Kassel) wichtige vom Bus anzubindende Außenziele Außenziele Hinweise Aschersleben nächster zentraler Ort für Stadt Falkenstein Vienenburg von Osterwieck, SPNV-Anbindung zu niedersächsischen Zentren Oschersleben von Schwanebeck, Mittelzentrum Bad Harzburg Braunlage Stolberg sonstige vom Bus an- Hornburg von Osterwieck Gröningen von Halberstadt zubindende Außenziele Wippra Hettstedt Tabelle 5.3 Anzubindende Außenziele Erläuterung: Die benannten Orte haben eine besondere Funktion für die Einwohner und touristische Gäste des Landkreises. F 5.2.6 Durch die Bedienung ist zu gewährleisten, dass von allen erschlossenen Orten das nächsterreichbare Grundzentrum oder Mittelzentrum spätestens nach 40 Minuten erreicht wird. Ein Mittelzentrum soll in 60 Minuten erreichbar sein. Bei der Fahrplangestaltung ist eine möglichst attraktive Anbindung der Kreisstadt zu gewährleisten. Erläuterung: Diese zeitliche Vorgabe stellt eine wesentliche Qualitätsanforderung für die Fahrplangestaltung hinsichtlich der Direktheit der Verbindungen und der Anschlussgestaltung dar. Sie entspricht den aktuellen Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). 5.2.3 Netzgestaltung und Bedienung F 5.2.7 Die Gestaltung des Netzes im Regionalbusverkehr hat so zu erfolgen, dass spätestens ab 2009 den in Abbildung 5.1 dargestellten Vorgaben hinsichtlich der grundlegenden Linienverläufe in den Netzkategorien A, B und C von Montag bis Freitag entsprochen wird. Zwischen Wernigerode und Quedlinburg sollte über Blankenburg eine durchgehende, umsteigefreie Linienführung geprüft werden. Erläuterung: Die Vorgaben der Abbildung 5.1 basieren auf langjährigen Erfahrungen hinsichtlich der Nachfrageströme und einer Vereinheitlichung der Prinzipien der Angebotsgestaltung für den gesamten Landkreis. Die Mehrzahl der Liniengenehmigungen wird 2009 neu vergeben, daher wird dieses Jahr als spätester Umsetzungszeitpunkt gefordert. Die Verknüpfung von Linienverläufen erhöht die Zahl möglicher Direktverbindungen, ist jedoch mit betrieblichen Belangen (Fahrzeugeinsatz, Ausgleich von Verspätungen) abzuwägen. F 5.2.8 Die Bedienung der Linien von Montag bis Freitag hat mindestens die in Tabelle 5.4 dargestellten Mindestvorgaben zu gewährleisten. Schülerverkehre sind dabei soweit wie möglich in die Angebote der Netzkategorien A und B zu integrieren. Abweichungen von den Vorgaben sind schriftlich mit dem Aufgabenträger zu Nahverkehrsplan Landkreis Harz 44 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Anforderungen an das ÖPNV-Angebot unter Mitwirkung von PGN (Kassel) vereinbaren. Ab 2009 ist durch den Aufgabenträger konzeptionell zu prüfen, wie das Verkehrsangebot nach 18.00 Uhr gestaltet und verbessert werden kann. Netzkategorie (vgl. Bedienung Mo - Fr Abbildung 5.1) ab 2009 gewährleisten A B C Tabelle 5.4 anstreben 60-Minuten-Takt im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr (in Mittagszeit in einem Zeitfenster von max. 2 Stunden Wechsel der Abfahrtszeit bzw. Auslassen 1 Fahrt möglich) insgesamt 12 Fahrten pro Tag und Richtung durchgängige Vertaktung über den gesamten Bedienungszeitraum 120-Minuten-Takt im Zeitraum von 8.00 bis 18.00 Uhr (in Mittagszeit in einem Zeitfenster von max. 2 Stunden Wechsel der Abfahrtszeit bzw. Auslassen 1 Fahrt möglich) insgesamt 7 Fahrten pro Tag und Richtung durchgängige Vertaktung über den gesamten Bedienungszeitraum für alle Orte über 200 Einwohner, die nur durch Netzkategorie C angebunden sind: 4 Fahrten pro Tag und Richtung, verteilt über den Tag Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Montag - Freitag Erläuterung: Die Vorgaben sind Mindestvorgaben, d.h. die Verkehrsunternehmen sollen und können bei erkannter Nachfrage darüber hinaus gehen. Die Vorgaben sind zugleich flexibel formuliert, um Gestaltungsspielräume zu belassen. So werden Taktvorgaben erst für den Zeitraum ab 8.00 Uhr gemacht, damit in der davorliegenden Zeit eine wirtschaftliche Gestaltung und Integration des Schülerverkehrs möglich wird. Vorgaben für das Verkehrsangebot nach 18.00 Uhr können erst nach Umsetzung der sonstigen vereinheitlichten Angebotsstandards im Landkreis Harz auf der Grundlage der dann gesammelten Erfahrungen geprüft werden. F 5.2.9 An Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen richtet sich das Angebot nach den Mindestvorgaben der Tabelle 5.5. Durch den Aufgabenträger ist beginnend ab dem Jahr 2010 eine Prüfung der Bedienungskonzeption an diesen Tagen vorzunehmen, um Potenziale für ein eigenständiges Wochenendnetz auszuloten. Bedienung Sa, So, F Netzkategorie A (vgl. Abbildung 5.1) übrige Orte mit mehr als 200 Einwohnern, die nicht durch SPNV oder Netzkategorie A mit den Zentren verbunden werden Nahverkehrsplan Landkreis Harz Durchführung von mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung unter Beachtung der Anforderungen der Tabelle 5.2 (Seite 43) Sofern sich Linienwege der Netzkategorie A überlagern, ist ein Einkürzen unter Gewährleistung der entsprechenden Umsteigeanschlüsse möglich Angebot von mindestens 3 Fahrten pro Tag und Richtung in die Zentren (bei landesbedeutsamen Linien 5 Fahrten pro Tag und Richtung unter Voraussetzung der Finanzierung durch das Land) Einsatz bedarfsgesteuerter Bedienweisen (AnrufVerkehr) ist möglich 45 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Anforderungen an das ÖPNV-Angebot unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Bedienung Sa, So, F Relationen mit besonderer Bedeutung für den Tourismus Tabelle 5.5 Erläuterung: Wernigerode - Drei Annen Hohne - Schierke - Braunlage: Direktverbindung mit mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung im Linienverkehr Blankenburg - Elbingerode: mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung im Linienverkehr Thale - Treseburg - Elbingerode: saisonales Angebot einer durchgängigen Linienverbindungen mit mindestens 4 Fahrten pro Richtung in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage (ggf. nur Teilstrecken) Harzgerode – Alexisbad – Selkemühle: saisonales Angebot einer durchgängigen Linienverbindungen mit mindestens 2 Fahrten pro Richtung in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage Thale - Friedrichsbrunn - Allrode: Direktverbindung mit mindestens 5 Fahrten pro Tag und Richtung im Linienverkehr, zumindest saisonal unter Einbindung des Hexentanzplatzes Wernigerode - Ilsenburg - Plessenburg - Drei-Annen-Hohne (ggf. Weiterführung bis Elbingerode): saisonales tageweises Angebot einer durchgängigen Linienverbindung mit mindestens 3 Fahrten pro Richtung in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage Quedlinburg - Concordiasee bei Nachterstedt: Prüfung einer saisonalen Anbindung entsprechend der sich entwickelnden Nachfrage Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Sonnabend, Sonn- und Feiertag Die Bedienungsvorgaben für das Wochenende und Feiertage werden als Mindestvorgabe gefasst, welche bei erkennbarer Nachfrage durch die Verkehrsunternehmen durch weitere Angebote ergänzt werden können. Außerhalb der Linienkategorie A bleibt es den Verkehrsunternehmen überlassen, ob sie die Linienwege, die Montag bis Freitag befahren werden, ebenfalls nutzen oder das Angebot mittels bedarfsgesteuerter Bedienweisen (AnrufVerkehr) anders strukturieren. Die Überprüfung des Konzeptes ab 2010 ist notwendig, um ggf. sich verändernden Potenzialen Rechnung tragen zu können, die sich aus vereinheitlichten Standards im Landkreis Harz ergeben können. Bei den Haltestellen Roßtrappe (Klärung der Besitzverhältnisse und Widmung) und Hexentanzplatz (Gewährleistung Winterdienst) sind in Zusammenarbeit mit den Gemeinden noch Aktivitäten zur Realisierung notwendig. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 46 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Landkreis Wolfenbüttel A11 B9 B10 Veltheim B10 Hornburg Osterode C2 Rhoden Rimbeck C2 B10 Wülperode C2 C1 Westerburg DARDESHEIM Berßel KBS 330 Mulmke B9 Langeln A12 B11 B12 A12 Nienhagen Sargstedt A11 Emersleben A10 Strecken bzw. Linien A12 Ströbeck Deesdorf HALBERSTADT 33 S KB A5 A11 B11 B14 C7 A5 Minsleben ILSENBURG Silstedt Darlingerode C3 Böhnshausen Langenstein A10 A12 B13 C6 0 WEGELEBEN B11 A3 A5 B2 B4 B6 B8 B1 Plessenburg C3 Harsleben B1 A4 B1 B3 B5 B7 C3 B2 Braunlage KBS Hüttenrode B20 Rübeland B2 Elend Westerhausen A1 B43 Wendefurt Hexentanzplatz B1 B21 Altenbrak A4 B22 Treseburg B52 C4 C47 Sorge A40 A43 B43 B50 5 QuarmK beck Neinstedt A42 B47 B42 A1 B41 StecklenB42 berg B44 B43 B44 B52 C4 C47 HASSELFELDE B21 BENNECKENSTEIN A4 B21 C5 KB Bad Suderode KB S 3 Güntersberge A41 B45 C48 B40 Opperode B51 B47 Durchbindung Meisdorf C46 C52 A41 C41 Primärer Verknüpfungspunkt nicht am Linienendpunkt Verknüpfungspunkt 1. Ordnung (A-Netz mit SPNV und innerhalb A-Netz) Pansfelde C41 C43 C52 Verknüpfungspunkt 2. Ordnung (Regionalbuslinien untereinander) B46 C43 C49 C50 Schielo Neudorf Königerode B46 C42 C50 6 Dankerode 32 C48 C49 Endorf C52 C41 C41 S KB STOLBERG ERMSLEBEN Primärer Verknüpfungspunkt am Linienendpunkt HARZGERODE Silberhütte B45 C49 B54 C44 C52 Neuplatendorf Straßberg Landkreis Nordhausen A2 C46 C45 Selkemühle A42 B40 B45 B46 C42 C43 C45 C49 C50 Alexisbad C48 BALLENSTEDT C45 Siptenfelde Rothesütte GERNRODE Verknüpfung B47 B47 B53 A40 B40 B44 B53 B51 B54 B53 B53 Radisleben B44 33 Reinstedt A40 Mägdesprung B45 Friedrichshöhe C40 C40 B54 Wieserode Bärenrode 25 C44 Badeborn B51 A41 S3 A40 Asmusstedt A42 A3 A42 B42 B49 C40 A41 A41 Stiege A41 B41 B47 C6 B47 B52 C47 Allrode Beginn/Ende eines Korridores mit zwei hierarchisch gleichwertigen Linien, in dem durch versetzte Abfahrtzeiten die Taktzeit halbiert wird C40 Rieder Friedrichsbrunn C47 C5 Landkreis Osterode am Harz 31 A41 A3 C5 BS Tanne Trautenstein Hohegeiß B41 THALE C4 B22 KBS 330 QUEDLINBURG Weddersleben Roßtrappe B49 C44 Morgenrot Warnstedt Wienrode Harztourist Almsfeld Neuwerk A3 Cattenstedt Timmenrode C-Linie (ohne Taktverkehr, nach Bedarf des Nachbarlandkreises) Gatersleben A43 C6 B43 BLANKENBURG A2 B20 A43 B21 B22 B49 B50 328 A43 ELBINGERODE Drei Annen Hohne Landkreis Salzland Börnecke A3 A4 Königshütte B1 C-Linie (ohne Taktverkehr, ggf. bedarfsgesteuert) Hausneindorf Wedderstedt Ditfurt Münchenhof B20 Schierke Hedersleben Heimburg B20 C3 B-Linie (Zweistundentakt Mo - Fr) B13 C6 Benzingerode A2 KB 5 alternierende Linienführung B13 B49 A1 25 S3 KB A1 A2 B2 A-Linie (Stundentakt Mo - Fr) B50 B13 WERNIGERODE 32 B50 Rodersdorf B8 B7 S Heteborn Adersleben 315 , 33 B3 Reddeber B7 KBS Mahndorf Derenburg SPNV-Strecke HSB-Strecke (Schmalspurbahn) B11 0 Schmatzfeld Gröningen Kloster Gröningen Groß Quenstedt C7 B5 B6 Drübeck Umsetzung der Bedienungsstandards in ein Liniennetz ab 2009 SCHWANEBECK Röderhof Heudeber B4 Nahverkehrsplan ab 2009 Haus Nienburg B12 B14 B3 Danstedt Stapelburg Veckenstedt BAD HARZBURG 315 B12 Dingelstedt B3 B9 C7 B4 Wasserleben B7 C8 Eilenstedt B14 Aspenstedt Athenstedt B8 C8 Landkreis Goslar B6 B9 B4 Anderbeck B5 Zilly B8 KBS Wilhelmshall MönchHuysburg hai A10 Schauen Abbenrode Schlanstedt HuyNeinstedt A10 C1 C8 B12 Badersleben OSTERWIECK Lüttgenrode B4 Vogelsdorf B9 Eilsdorf Deersheim A10 B10 C1 B5 B12 C2 Stötterlingen Suderode VIENENBURG Rohrsheim B6 Hoppenstedt Bühne A11 Pabstorf B6 Göddeckenrode Oschersleben Aderstedt B10 Hessen Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben Landkreis Mansfeld-Südharz C42 Abbildung 5.1 Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 5.2.4 F 5.2.10 Produkt RegioBus Produkte Zur besseren Orientierung des Nutzers über die angebotenen Qualitäten ist das Angebot des straßengebundenen ÖPNV im Harzkreis nach Produkten zu vermarkten. Dabei gelten die Produktmerkmale der Tabelle 5.6. Angebote, welche den bezeichneten Produktmerkmalen nicht entsprechen (z.B. Fahrten vorrangig zur Schülerbeförderung) tragen keine Produktbezeichnungen. Besondere Eigenschaften FreizeitBus AnrufVerkehr Tabelle 5.6 Erläuterung: stellt Verbindung zwischen zentralen Orten her bietet systematische Anschlüsse zum SPNV und anderen RegioBus-Linien verkehrt Montag bis Freitag im 60-Minuten-Takt und am Wochenende und an Feiertagen ebenfalls im Taktverkehr Fahrzeuge: Barrierefreiheit, Klimatisierung, mehrere Fahrradmitnahmemöglichkeiten, innen Informationen zum Liniennetz, von außen Produkterkennbarkeit Haltestellen: gewährleisten barrierefreien Einstieg in Niederflurfahrzeuge ist Zubringer zu sonst mit ÖPNV schlecht erreichbaren Sehenswürdigkeiten innerhalb des Harzkreises wird mit starken Marketingaktivitäten (z.B. freizeitorientierte Routenvorschläge) verbunden kann mehrere Fahrräder mitnehmen wird u. U. nur saisonal oder tageweise bedient verfügt im Nationalparkbereich über einen schadstoffarmen Antrieb (Erdgasbus) ersetzt das Linienangebot in verkehrsschwachen Räumen oder Zeiten sichert die Anbindung an die Zentren oder zu vertakteten Linienangeboten verkehrt nur, wenn mindestens eine Fahrgastanmeldung spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn vorliegt (bei Fahrten, die vor 7.00 Uhr verkehren: Vortag) als Rufbus: flächendeckende Bedienung, Fahrplan, wenige feste Haltestellen, weitere Bedarfshaltestellen innerhalb eines Korridors (telefonische Anmeldung für Einstieg), Standardlinienbus oder Großraumtaxi mit Linienbeschilderung als Anrufsammeltaxi: flächendeckende Bedienung von Bedarfshaltestellen (telefonische Anmeldung für Einstieg), Großraumtaxi mit Linienbeschilderung als Anruflinientaxi: flächendeckende Bedienung auf Linienweg, jedoch nur nach telefonischer Anmeldung, Standardlinienbus oder Großraumtaxi mit Linienbeschilderung Produkte des straßengebundenen regionalen ÖPNV im Harzkreis Um vorhandene „wahlfreie“ Fahrgäste halten zu können und neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen, ist eine Produktorientierung des ÖPNV-Angebotes sinnvoll. Die ÖPNV-Produktgestaltung basiert auf der Idee des differenzierten Bedienungsmodells im ÖPNV. Es geht davon aus, dass die vielfältigen Beförderungswünsche der Fahrgäste nur durch einander ergänzende und aufeinander abgestimmte Beförderungsangebote zu befriedigen sind. Wo bisher das Einheitsprodukt Linienbus regionale und lokale Verkehrsaufgaben unterschiedslos bedient hatte, werden jetzt unterschiedliche Produkte vorgehalten. Derartige Produkteigenschaften sind bereits beim Angebot 2007/08 zu finden. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 48 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 5.3 Netz und Bedienung in den Stadtverkehren 5.3.1 Grundsätzliches zu den Stadtverkehren F 5.3.1 Der Landkreis Harz gewährleistet in seiner Eigenschaft als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr entsprechend § 4 (1) ÖPNVG LSA die Bedienung und Erschließung der Städte Blankenburg, Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode nach den auch für den ländlichen Raum geltenden Standards der Netzkategorie A und den im Abschnitt 5.2.1 benannten Erschließungsanforderungen im Sinne der „ausreichenden Bedienung“. Weitergehende Angebote sind vom finanziellen Engagement der jeweiligen Städte abhängig, die damit nach § 4 (2) ÖPNVG LSA Aufgaben im Straßenpersonennahverkehr wahrnehmen, ohne Aufgabenträger zu werden. Erläuterung: Die hier benannte Bedienung und Erschließung bezieht sich im wesentlichen auf die Aufgabe der Daseinsvorsorge und des Schülerverkehrs. Sie wird zu wesentlichen Teilen durch den Regionalbusverkehr mit erbracht. F 5.3.2 Über diese Gewährleistung des Landkreises für die „ausreichende Bedienung“ hinaus haben sich die Städte Blankenburg, Halberstadt und Wernigerode schon bisher in der Gestaltung ihrer Stadtverkehre konzeptionell und finanziell engagiert. Die aus diesem Engagement resultierenden Stadtverkehre mit z.T. hochwertigen Angeboten sollen auch künftig durch entsprechende Finanzierungsmodalitäten gesichert werden. Der Landkreis Harz strebt zu diesem Zweck den Abschluss von Rahmenvereinbarungen an, welche die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten (Planung, Durchführung, Finanzierung, Tarifintegration) definieren. Erläuterung: Erst das konzeptionelle und finanzielle Engagement der Städte hat diese Stadtverkehre, die z.T. auch für Personen mit Autoverfügbarkeit attraktiv sind, möglich gemacht. Den Stadtverkehren kommt eine wichtige Funktion in der Verkehrspolitik der Städte zu. Gleichzeitig sind die Städte für viele weitere erfolgsrelevante Rahmenbedingungen der Stadtverkehre (z.B. Stadtplanung, Straßenraumgestaltung, Parkraumangebot, Rad- und Fußgängerverkehr, Marketing) zuständig. Die Rahmenvereinbarungen sollen Details regeln, die erst bei konkreten Verhandlungen im Einzelnen festgelegt werden können. F 5.3.3 In weiteren Städten im Landkreis Harz können, sofern entsprechende Potentiale erkennbar sind, Regionalbusleistungen angepasst und als Stadtverkehr vermarktet werden. Erläuterung: Dabei handelt es sich nicht um spezielle Stadtbusleistungen, sondern um Leistungen einfahrender Regionalbusse, die innerhalb der Stadt einen vereinheitlichten Linienweg mit Erschließungsfunktion erhalten und im Fahrplan gesondert hervorgehoben werden. F 5.3.4 Bei der Realisierung eigenständiger Stadtverkehre sind für diese die grundlegenden Anforderungen des vorliegenden Nahverkehrsplanes hinsichtlich Verknüpfung, Tarif, Information und Marketing, Barrierefreiheit, Fahrzeugen, betrieblichtechnischen Einrichtungen und intermodaler Vernetzung zu gewährleisten. Erläuterung: Die Gewährleistung der benannten grundlegenden Anforderungen auch im Stadtverkehr soll zu einem für den Nutzer als Gesamtheit erlebbaren ÖPNV-System mit möglichst wenig Zugangshemmnissen und Systembrüchen führen. 5.3.2 F 5.3.5 Stadtverkehr Blankenburg Unter angemessener Einbeziehung der durch die Stadt 2007 durchgeführten Verkehrserhebung ist das Angebot zu überplanen, um eine bessere Anpassung an die Fahrgastnachfrage zu erreichen. Dabei ist in Zusammenarbeit von Stadt, Ver- Nahverkehrsplan Landkreis Harz 49 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) kehrsunternehmen und Landkreis spätestens bis zum Fahrplanwechsel 2009 zu entscheiden, ob ein eigenständiges Stadtlinienangebot oder lediglich eine Modifizierung der Linienführung der Regionalbusse die innerstädtische Nachfrage bedienen soll. Für die Anbindung des Stadtteiles Börnecke gelten mindestens die Standards der Netzkategorie B. Erläuterung: 5.3.3 Das bisherige Verkehrsangebot wurde schlecht angenommen. Durch die Stadt erfolgte daher Ende 2007 eine Verkehrszählung. Die Bedienung des Ortsteils Börnecke durch eine eigene Linie wird durch das Aufkommen nicht gerechtfertigt, ist aber aus Gründen der Lage im Straßennetz gegenwärtig nicht anders möglich. Stadtverkehr Halberstadt F 5.3.6 Durch die Stadt Halberstadt wird der Stadtverkehr auf der Basis der 2007/08 bestehenden Bedienung (vgl. Abbildung 2.2, Seite 17) gewährleistet. Die Bedienung des Ortsteils Emersleben erfolgt durch den Regionalbusverkehr. Erläuterung: Die bisher von der Stadt Halberstadt wahrgenommene Aufgabe soll im beiderseitigen Interesse auch künftig von ihr wahrgenommen werden. F 5.3.7 Aus Sicht des Gesamtsystems ÖPNV sind insbesondere folgende Punkte zu gewährleisten: Führung der Straßenbahnlinien und geeigneter Buslinien über den Hauptbahnhof und dort Einbindung in den Taktknoten Erläuterung: 5.3.4 Einbindung der Vermarktung (Werbung, Fahrpläne, weitere Informationssysteme, Mobilitätszentrale) in das Gesamtmarketing des Landkreises zum ÖPNV Schrittweise Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend einem von der Stadt vorzulegenden Konzept Anerkennung von Tarifangeboten des Regionalbusverkehrs entsprechend der Ausführungen in Abschnitt 5.7 Integration des Regionalbusverkehrs in geplante Beschleunigungsmaßnahmen der Stadtbusse bzw. gegenseitige Abstimmung zur Realisierung kompatibler Systemkomponenten des RBL Auch bei Gewährleistung des Stadtverkehrsangebotes durch die Stadt ist eine Integration in das Gesamtangebot des ÖPNV notwendig. So übernimmt der Stadtverkehr z.B. die Verbindung zwischen Bahnhof und Stadtzentrum, sowohl für Fahrgäste der Bahn als auch z.T. des Regionalbusverkehrs. Stadtverkehr Quedlinburg F 5.3.8 Die Bedienung der innerstädtischen Nachfrage erfolgt auf der Basis der 2007/08 bestehenden Bedienung (vgl. Abbildung 2.3, Seite 19) durch entsprechend modifizierte und ausgewiesene Leistungen des Regionalbusverkehrs. Sofern durch die Stadt eine deutlich höhere Qualität hinsichtlich Bedienung und Erschließung gewünscht wird, ist die konzeptionelle und finanzielle Verantwortung dafür durch die Stadt zu übernehmen. Erläuterung: Für einen eigenständigen Stadtverkehr ist in Quedlinburg wegen der kompakten Stadtstruktur nur eine geringe Nachfrage vorhanden, daher wird vom bewährten Status Quo ausgegangen. Die Initiative für grundlegende Qualitätsverbesserungen soll der Stadt Quedlinburg jedoch ermöglicht werden. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 50 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 5.3.5 Stadtverkehr Wernigerode F 5.3.9 Es soll sichergestellt werden, dass ein Stadtbusverkehr Wernigerode auf der Basis der 2007/08 bestehenden Bedienung (vgl. Abbildung 2.4, Seite 20) gewährleistet wird. Näheres dazu regelt eine Rahmenvereinbarung gemäß F 5.3.2. Die Bedienung der Ortsteile Benzingerode, Minsleben und Silstedt erfolgt durch den Regionalbusverkehr. Erläuterung: Seit der Neuorganisation des Stadtverkehrs im Jahr 1997 wurden deutliche Fahrgaststeigerungen erreicht. Das erfolgreiche und durch die Stadt Wernigerode mitfinanzierte Stadtbussystem soll deshalb in den bewährten Grundzügen weitergeführt werden. F 5.3.10 Aus Sicht des Gesamtsystems ÖPNV sind insbesondere folgende Punkte zu gewährleisten: Führung eines Teils der Buslinien über den Hauptbahnhof und dort Einbindung in den wichtigsten Taktknoten des Regionalbusverkehrs Erläuterung: Einbindung der Vermarktung (Werbung, Fahrpläne, weitere Informationssysteme, Mobilitätszentrale) in das Gesamtmarketing des Landkreises zum ÖPNV Schrittweise Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend einem von der Stadt vorzulegenden Konzept Anerkennung von Tarifangeboten des Regionalbusverkehrs entsprechend der Ausführungen in Abschnitt 5.7 Integration des Regionalbusverkehrs in geplante Beschleunigungsmaßnahmen der Stadtbusse bzw. gegenseitige Abstimmung zur Realisierung kompatibler Systemkomponenten des RBL Auch bei Gewährleistung des Stadtverkehrsangebotes durch die Stadt ist eine Integration in das Gesamtangebot des ÖPNV notwendig. So übernimmt der Stadtverkehr z.B. die Verbindung zwischen Bahnhof und innerem Stadtzentrum, sowohl für Fahrgäste der Bahn als auch z.T. des Regionalbusverkehrs. 5.4 Netz und Bedienung der Schmalspurstrecken F 5.4.1 Das Streckennetz der Harzer Schmalspurbahnen (HSB) ist nach der Maßgabe des Ländervertrages zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und der HSB wie in Abbildung 5.1 dargestellt weiter zu betreiben. Als Option ist die Entwicklung einer Stichstrecke nach Ballenstedt zu prüfen. Aufgabenträger ist das Land, welches die Planungskompetenz den regionalen Aufgabenträgern zugewiesen hat. Erläuterung: Das Streckennetz inklusive der 2006 in Betrieb genommenen Verlängerung von Gernrode nach Quedlinburg hat einen hohen touristischen Wert und hat sich etabliert. Die Aufgabenträgerschaft ergibt sich aus dem ÖPNVG LSA und ist im ÖPNV-Plan des Landes entsprechend dargestellt. F 5.4.2 Der Linienbetrieb auf dem Streckennetz der HSB im Landkreis Harz ist vorrangig auf die Nachfrage im Tourismus und Freizeitverkehr auszurichten. Schwerpunkte sind unter Berücksichtigung der Finanzierung durch das Land die Bereiche, in denen die Schmalspurbahn ein touristisches oder verkehrliches Alleinstellungsmerkmal hat. Am Wochenende soll die HSB ein Grundangebot aus der Region in die Zentren Wernigerode und Quedlinburg und zurück bieten. Um durchgängige Beförderungsketten anbieten zu können, sind die Angebote der HSB am Bahnhof Nahverkehrsplan Landkreis Harz 51 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Wernigerode (soweit nach Wegfall des Taktknotens möglich) und Quedlinburg mit dem SPNV sowie vorrangig in Wernigerode, Drei Annen Hohne, Benneckenstein, Hasselfelde, Güntersberge, Alexisbad, Gernrode und Quedlinburg mit dem Busverkehr zu verknüpfen. Erläuterung: Wegen der infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen kann die HSB kein schnelles, vertaktetes Angebot bieten, welches die Marktsegmente Beruf- und Ausbildungsverkehr abdecken könnte. Insofern liegen ihre Stärken im Marktsegment des Freizeit- und Tourismusverkehrs, der am Wochenende auch im Busverkehr die Hauptnachfrage darstellt. 5.5 Linienbündel F 5.5.1 Bei der Neuvergabe von Liniengenehmigungen sind diese gebündelt zu vergeben, um verkehrliche und betriebswirtschaftliche Synergien zu ermöglichen. Dabei sind die in Tabelle 5.7 definierten Bündel zu bilden. Die Bedienung umfasst auch den Schüler- und Ausbildungsverkehr der im jeweiligen Gebiet wohnhaften Schüler und Auszubildenden. Linienbündel zu bedienendes Gebiet I Stadtverkehr Halberstadt II Stadtverkehr Wernigerode III Harzvorland/Huy IV Harz Wernigerode V Harz Quedlinburg Tabelle 5.7 Erläuterung: Gebiet der Stadt Halberstadt mit Ausnahme der Ortsteile Emersleben, Neu Runstedt und Veltenmühle Gebiet der Gemeinde Sargstedt Bedienung durch Straßenbahn und ergänzenden Stadtbus durch ein und denselben Betreiber Gebiet der Stadt Wernigerode mit Ausnahme der Ortsteile Benzingerode, Minsleben und Silstedt Bedienung durch Stadtbus Gebiet der Gemeinden Huy, Groß Quenstedt, Harsleben, Nienhagen, Stadt Schwanebeck, Stadt Wegeleben, Aspenstedt, Athenstedt, Danstedt, Langenstein, Schachdorf Ströbeck, Abbenrode, Stadt Derenburg, Heudeber, Langeln, Reddeber, Schmatzfeld, Stapelburg, Veckenstedt, Wasserleben, Aue-Fallstein, Bersel, Bühne, Lüttgenrode, Stadt Osterwieck, Rhoden, Schauen, Wülperode Gebiet der Ortseile Minsleben und Silstedt der Stadt Wernigerode und der Ortsteile Emersleben, Neu Runstedt und Veltenmühle der Stadt Halberstadt Verbindungen aus diesen Gebieten nach Halberstadt, Wernigerode, Bad Harzburg, Vienenburg, Hornburg, Gröningen und Hedersleben Gebiet der Gemeinden Stadt Elbingerode, Stadt Blankenburg (Harz), Cattenstedt, Heimburg, Hüttenrode, Timmenrode, Wienrode, Allrode, Altenbrak, Stadt Benneckenstein (Harz), Elend, Stadt Hasselfelde, Schierke, Sorge, Stiege, Tanne, Treseburg, Darlingerode, Drübeck, Stadt Ilsenburg (Harz) Gebiet des Ortsteiles Benzingerode der Stadt Wernigerode Verbindung aus diesen Gebieten heraus nach Wernigerode, Thale (von Blankenburg und Treseburg) und Braunlage saisonale Verbindungen zur Plessenburg Gebiet der Gemeinden Stadt Falkenstein, Stadt Quedlinburg, Stadt Ballenstedt, Ditfurt, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Radisleben, Wedderstedt, Bad Suderode, Friedrichsbrunn, Stadt Gernrode, Rieder, Stecklenberg, Neinstedt, Stadt Thale, Weddersleben, Westerhausen, Dankerode, Stadt Güntersberge, Stadt Harzgerode, Königerode, Neudorf, Schielo, Siptenfelde, Straßberg Verbindung aus diesen Gebieten heraus nach Halberstadt (von Quedlinburg), Blankenburg (von Quedlinburg), Gatersleben, Aschersleben, Stolberg, Allrode, Hettstedt, Wippra Linienbündel im Straßenpersonennahverkehr des Landkreises Harz Die Bildung von Linienbündeln soll bewirken, dass Linien, die miteinander in einem engeren Zusammenhang stehen (Zubringer), auch von ein und demselben Betreiber bedient und somit Synergieeffek- Nahverkehrsplan Landkreis Harz 52 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) te im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Fahrgäste ermöglicht werden. Die Linien der Stadtverkehre in Halberstadt bzw. Wernigerode weisen untereinander starke Verflechtungen und Umsteigebeziehungen auf, die wesentlich stärker sind als zum jeweiligen Regionalbusangebot. Sie werden daher als eigene Linienbündel definiert. Die Stadtverkehre in Ballenstedt, Blankenburg und Quedlinburg sind dagegen, z.T. auch betriebstechnologisch, stark mit dem Regionalbusverkehr verknüpft und werden daher in dessen Linienbündel integriert. Für die Bildung der Linienbündel III bis V war ebenfalls die Aufgabenteilung und Verflechtung der Linien entscheidend. Die Grenzen der Linienbündel bilden die Bereiche, in denen es nur wenige und überschaubare übergreifende Beziehungen gibt oder diese in Zentren mit Taktknoten liegen. Damit ist der Koordinierungsaufwand zwischen den Angeboten der Linienbündel minimiert. F 5.5.2 Die Laufzeit der Liniengenehmigungen innerhalb eines Linienbündels ist auf einen einheitlichen Endtermin abzustimmen. Für Einzellinien, deren bisherige Genehmigungen später ausläuft als diejenige der Mehrzahl der Linien des Bündels, ist die folgende Genehmigung zeitlich anzupassen. Erläuterung: Da die Linienbündelung Synergieeffekte erbringen soll, muss sie auch zeitlich entsprechend gestaltet werden. F 5.5.3 Die Laufzeit der Genehmigungen der Linienbündel ist zeitlich zu staffeln. Erläuterung: Damit sollen die Genehmigungsprozesse zeitlich etwas verteilt werden, was Vorteile für Genehmigungsbehörde und Antragsteller hat. 5.6 Verknüpfung 5.6.1 Verknüpfung SPNV - Busverkehr F 5.6.1 Die Verknüpfung zwischen dem Regionalbus und dem normalspurigen SPNV erfolgt an den Bahnhöfen Halberstadt, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Ilsenburg und Thale unter Beachtung der Anforderungen der Tabelle 5.8 an die Umsteigezeiten für die Verknüpfungspunkte 1. Ordnung. In Halberstadt, Quedlinburg und Blankenburg (außer Linien aus Quedlinburg bzw. Wernigerode) richtet sich die Verknüpfung nach den SPNV-Taktknoten. Erläuterung: Die benannten Bahnhöfe sind auch gegenwärtig schon Hauptverknüpfungspunkte. Während bei Taktknoten Anschlüsse in alle Richtungen hergestellt werden können, muss bei Wernigerode mit Prioritäten gearbeitet werden, da der Taktknoten zukünftig in Folge der Streckenbeschleunigung nicht mehr in Wernigerode liegt. 5.6.2 Verknüpfung Regionalbusverkehr - Regionalbusverkehr F 5.6.2 Die Verknüpfungspunkte der Regionalbuslinien untereinander sowie Vorgaben zum primären Verknüpfungspunkt der Linie sind Abbildung 5.1 zu entnehmen. Vertaktete Linien sind, soweit sie sich nicht gegenseitig ergänzen, so zu gestalten, dass sich in den Verknüpfungspunkten nach Möglichkeit Sammelanschlüsse ergeben. Bei Anschlusskonflikten haben außerhalb des Schülerverkehrs die Relationen Vorrang, die eine Verbindung zur Kreisstadt bzw. in die Mittelzentren herstellen (vormittags hin, nachmittags zurück). Erläuterung: Die Festlegung der Verknüpfungspunkte soll den Nutzen des Linienangebots vervielfachen, indem Umsteigebeziehungen ermöglicht bzw. erleichtert werden. Bei Sammelanschlüssen kommen die Fahrzeuge verschiedener Linien gleichzeitig zum Verknüpfungspunkt, so dass ein Umsteigen in alle Richtungen ermöglicht wird. Für jede Linie gibt es genau einen primären Verknüpfungspunkt, welcher immer eingehalten werden kann, die Anschlüsse an weiteren Punkten sind bei Konflikten in der zeitlichen Lage abzuwägen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 53 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Anforderungen an das ÖPNV-Angebot unter Mitwirkung von PGN (Kassel) F 5.6.3 Anschlüsse gelten im Regionalbusverkehr als hergestellt, wenn die Anforderungen der Tabelle 5.8 eingehalten werden. Zeitverluste auf dem Umsteigeweg, z.B. durch das Queren einer Straße, sind zu berücksichtigen. Geringere Umsteigezeiten sind möglich, wenn eine Anschlusssicherung erfolgt (Sprechfunkverbindung o.ä.). Umsteigewege über 100 m sind zu vermeiden oder ggf. so umwegarm und barrierefrei wie möglich zu gestalten. Verknüpfungspunkt Umsteigezeit minimal Verknüpfungspunkt 1. Ordnung Verknüpfungspunkt 2. Ordnung sonstige Verknüpfung Regionalbus Tabelle 5.8 Erläuterung: 5.6.3 F 5.6.4 4 Minuten bei Umsteigweg kleiner 50 m 5 Minuten bei Umsteigeweg 50 bis 100 m 25 Minuten Verknüpfung Regionalbusverkehr - Stadtverkehre Die Verknüpfungspunkte zwischen Regionalbusverkehr und Stadtverkehr ergeben sich aus Tabelle 5.9. Blankenburg Bahnhof Halberstadt Bahnhof Quedlinburg Bahnhof Wernigerode Bahnhof 5.6.4 20 Minuten Umsteigezeiten hängen nicht allein von der Länge des Umsteigewegs zwischen den Bussen ab, sondern auch von Zeitverlusten. Zudem muss ein gewisser Puffer für Verspätungen gegeben sein. Die Vorgaben berücksichtigen dies. Eine Anschlusssicherung über Sprechfunk, rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) oder Sichtregelungen ermöglicht die Planung kürzerer Umsteigezeiten, wenn die Wahrscheinlichkeit oder die Auswirkung von Verspätungen gering ist. Hauptverknüpfungspunkt Erläuterung: 15 Minuten Umsteigezeiten bei der Verknüpfung im Regionalbusverkehr Stadtverkehr Tabelle 5.9 Umsteigezeit maximal weiter Verknüpfungspunkte (anzustreben) Westerntor, Hochschule Harz, Heltauer Platz, Endpunkte des Stadtverkehrs Verknüpfungspunkte Stadtverkehr - Regionalbusverkehr Die geringe Ausdehnung der Städte macht mehrere Verknüpfungspunkte nur selten erforderlich. Daher wird ein Hauptverknüpfungspunkt benannt und weitere optionale. Verknüpfung innerhalb der Stadtverkehre F 5.6.5 Bei Stadtverkehren, die durch die jeweiligen Städte mitfinanziert werden, legen diese die internen Verknüpfungspunkte in Abstimmung mit Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sowie unter Beachtung der Bindefrist bereits getätigter diesbezüglicher Investitionen fest. Erläuterung: Da bei diesen in der Regel hochwertigen Stadtverkehren die Einbindung in das Gesamtkonzept der Städte zumeist eine wichtige Erfolgsbedingung ist, obliegt den Städten auch das Verknüpfungskonzept. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 54 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 5.7 Tarif F 5.7.1 Das Tarifsystem ist so zu gestalten, dass es für den Fahrgast einfach handhabbar ist. Erläuterung: Schwer überschaubare Tarifsysteme sind ein Nutzungshemmnis vor allem für Gelegenheitskunden. F 5.7.2 Angebote im regionalen Straßenpersonennahverkehr im Landkreis Harz müssen zu einem für den gesamten Landkreis einheitlichen Tarif nutzbar sein. Dies soll der Tarif der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz (VTO) oder eine darauf basierende Weiterentwicklung sein. Entsprechende Vereinbarungen der Verkehrsunternehmen sind abzuschließen bzw. weiterzuführen. Stadtverkehre sind in den einheitlichen Tarif zu integrieren oder es ist zumindest der Erwerb eines durchgängigen Fahrscheines bei Fahrtantritt zu ermöglichen. Erläuterung: Die Anforderung ist im Regionalbusverkehr bereits 2007 erfüllt und soll auch in Zukunft gelten. Die Integration der Stadtverkehre Halberstadt, Blankenburg und Wernigerode ist 2007 nicht generell gegeben. Die diesbezügliche Anforderung macht daher eine Weiterentwicklung des VTO-Tarifes zumindest in vertriebstechnischer Hinsicht erforderlich. F 5.7.3 Für besondere Leistungen (Haustürbedienung bei bedarfsgesteuerter Bedienweise4, Spätverkehre) können Zuschläge erhoben werden. Diese müssen im gesamten Landkreis einem einheitlichen System folgen. Erläuterung: Für diese besonderen Leistungen gibt es in der Regel auch eine Zahlungsbereitschaft der Fahrgäste. Im Sinne der Überschaubarkeit und Verständlichkeit des Tarifes ist jedoch eine einheitliche Verfahrensweise notwendig. F 5.7.4 Der einheitliche Tarif für den Straßenpersonenverkehr im Landkreis ist mittel- bis langfristig dahingehend weiterzuentwickeln, dass der SPNV, möglichst unter Einschluss der HSB, mitbenutzt werden kann. Als Zwischenschritt sind bestehende integrierte Tarifangebote, wie die HarzTourCard, die HarzMobilCard oder das Selkebahnticket weiterzuführen und ggf. auszuweiten. Erläuterung: Die Einbeziehung des SPNV in den Tarif (VTOplus) ist bereits seit längerer Zeit politisches Ziel, da sie eine wichtige Preisbarriere bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebotes beseitigt. Neben der Klärung technischer Detailfragen bedarf es jedoch noch eines Finanzierungskonzeptes, welches alle Beteiligten mittragen. F 5.7.5 Die zum Einsatz kommenden Tarife sollen die dauerhafte Nutzung des ÖPNV fördern. Zeitkarten sollen die Mitnahme zusätzlicher Personen an Wochenenden und Feiertagen ermöglichen. Durch den Landkreis ist zu prüfen, inwieweit ÖPNVStammkunden die Nutzung des Taxis zu ermäßigten Preisen in Schwachlastzeiten ermöglicht werden kann. Erläuterung: Die dauerhafte Nutzung wird insbesondere gefördert, wenn Zeitkarten gegenüber Einzelkarten rabattiert sind. Die Mitnahmemöglichkeit an Wochenenden und Feiertagen entsprechen den diesbezüglichen Möglichkeiten des privaten Pkw. Die ermäßigte Taxinutzung soll helfen, eine Grundmobilität auch dann zu gewährleisten, wenn kein ÖPNV verkehrt. F 5.7.6 Tarifänderungen sind vor Beantragung mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Erläuterung: Die Abstimmung soll bewirken, dass übergeordnete Gesichtspunkte der Tarifgestaltung, z.B. hinsichtlich der Schülerbeförderung und der Integration des SPNV, in die Tarifgestaltung einfließen. 4 Der Fachbegriff „bedarfsgesteuerte Bedienweise“ umfasst Angebote, bei denen eine Bedienung nur nach konkreter vor- heriger Anmeldung erfolgt. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 55 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 5.8 Information und Marketing 5.8.1 F 5.8.1 Fahrplan- und sonstige ÖPNV-Information Das jährlich für den Regionalbusverkehr herauszugebende Fahrplanheft soll alle im Landkreis nutzbaren Angebote des Regionalbusses, der Stadtverkehre und des SPNV einschließlich der HSB umfassen und ist bezüglich der Auffindbarkeit der Informationen weiter zu verbessern. Weitere Einzelanforderungen sind Tabelle 5.10 zu entnehmen. Anforderung Besonderer Handlungsbedarf Übersichtlicher Aufbau Verständlichkeit der Fahr- plantabellen Nutzung der Umschlagseiten für die Basisinformationen Liniennetz und Tarif Leitfarben den Verkehrssystemen zuordnen, nicht den Verkehrsunternehmen, ggf. Verwendung der in Verkehrsverbünden üblichen Produktsignets einheitliche grafische Gestaltung der Informationsseiten auf Basis eines zu entwickelnden Corporate Designs touristische Informationen an einer Stelle bündeln, dann auf diese verweisen Mindestschriftgröße einheitlicher Aufbau und einheitliches Layout der Fahrplantabellen einheitliche Verwendung von Symbolen, Erläuterung in Fußzeile einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe von Anschlussbeziehungen Integration von Informationen zu barrierefreien Haltestellen und entsprechend eingesetzten Fahrzeugen farbliche Gliederung nach Verkehrssystemen und ggf. Produktqualitäten (ggf. schematischen Liniennetzplan mit Einzelliniendarstellung und lagegenaue Gesamtübersicht trennen) touristische Informationen integrieren B+R, P+R, Anschlussknoten darstellen Stadtliniennetzpläne vereinheitlichen Umsteigepunkte Informationen zu den einzelnen Umsteigepunkten an einer Stelle bündeln Umsteigeentfernungen, Umsteigezeiten und Barrierefreiheit angeben einheitlich gestaltete Lagepläne einheitliche Haltestellenbezeichnungen bei Stadt- und Regionalverkehr Vertriebsinformationen Bündelung aller Informationen zum Fahrscheinerwerb (Vertriebsstellen, Kauf im Fahrzeug, über Internet, Handy etc.) auf einer Seite weiterführende Hinweise Hinweise auf Anschriften, Website und Telefonauskunft auf einer Seite bündeln Liniennetzplan Tabelle 5.10 Anforderungen an das Fahrplanheft Erläuterung: Das bewährten gemeinsame Fahrplanheft der VTO soll weitergeführt werden. Zugleich sind Verbesserungen erforderlich, insbesondere in der grafischen Umsetzung, da es für seltene Nutzer sonst eine Zugangsbarriere darstellt. F 5.8.2 Die Aushangfahrpläne sind in der bisherigen Qualität weiterzuführen, auf eine einheitliche Gestaltung ist zu achten. An nachfragestarken Haltestellen ist ein Liniennetzplan zu ergänzen. Auf temporär geänderte Linienführungen oder Bedienzeiten infolge von Umleitungen oder Baumaßnahmen ist deutlich und möglichst frühzeitig hinzuweisen. Dabei ist ein im gesamten Landkreis einheitlicher Standard mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Erläuterung: Der erreichte gute Standard der Aushangfahrpläne soll beibehalten werden. Einheitliche Standards der Umleitungsinformation vereinfachen Fahrgästen die Übersicht und den Verkehrsunternehmen die Umsetzung. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 56 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) F 5.8.3 Die Verkehrsunternehmen haben in ihren Publikationen eine Nummer für telefonische Fahrplanauskünfte anzugeben. Erläuterung: Die bisherige Verfahrensweise soll fortgesetzt werden. F 5.8.4 Auf einer zentralen Webseite für das ÖPNV-Angebot im Landkreis Harz sollen alle für den Nutzer relevanten Informationen (Fahrplantabellen, Fahrplanauskunft, Tarif, Linienübersicht, Umsteigepunkte, Umleitungen, Erläuterungen, Beschwerdestelle) abrufbar sein. Sie wird durch den Aufgabenträger unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen bereitgestellt. Erläuterung: Gerade jüngere Zielgruppen werden vorrangig über das Internet erreicht. F 5.8.5 Durch die Verkehrsunternehmen ist die Bereitstellung elektronischer Fahrplandaten für Fahrplanauskunftssysteme, insbesondere INSA, zu gewährleisten. Erläuterung: Damit soll die Vollständigkeit und Aktualität dieser Auskunftssystem gesichert werden. 5.8.2 Beratung und Vertrieb F 5.8.6 Am Bahnhof Wernigerode, Bahnhof Quedlinburg, Bahnhof Halberstadt und wenn möglich in zentraler Lage von Halberstadt sind durch die Verkehrsunternehmen Kundenzentren mit Fahrscheinverkauf, Fahrplanauskunft und persönlicher Beratung zu betreiben bzw. aufzubauen. Sie sollen nach Möglichkeit eine verkehrsmittelübergreifende Beratung im Sinn einer Mobilitätszentrale bieten. Erläuterung: Beratung und Verkauf durch Personen spricht erfahrungsgemäß bestimmte Nutzergruppen besonders gut an. Daher soll ein diesbezügliches Grundangebot in den Mittelzentren bestehen. F 5.8.7 Um weitere Vertriebspunkte mit persönlicher Beratung zu ermöglichen, ist durch die Verkehrsunternehmen insbesondere in den Grundzentren und touristischen Schwerpunktorten nach Kooperationsmöglichkeiten mit Tourismusinformationen, Bürgerbüros u.ä. zu suchen. Erläuterung: Damit soll kostengünstig das Vertriebsnetz erweitert werden. F 5.8.8 In den Fahrzeugen des Regionalbusverkehrs soll das gesamte Sortiment regulärer Fahrscheine für den Landkreis Harz gegen Bargeld erhältlich sein. In Fahrzeugen des bedarfsgesteuerten Verkehrs kann das Sortiment beschränkt sein. Erläuterung: Damit soll ausgeschlossen werden, dass der Fahrscheinerwerb ein Zugangshemmnis ist. F 5.8.9 Die Möglichkeiten neuer Vertriebsformen für Fahrscheine (Handyticket, Internet, Bündelung mit anderen Angeboten …) sind laufend zu prüfen und ggf. zu realisieren. Erläuterung: Neue Vertriebsformen können ggf. neue Zielgruppen ansprechen bzw. halten. Die Möglichkeiten sind mit den Vertriebskosten abzuwägen. 5.8.3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit F 5.8.10 Durch den Aufgabenträger erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen eine jährliche Abstimmung der konkreten Aktivitäten zu Werbung, Imagebildung und speziellen Vertriebsmaßnahmen. Die Verkehrsunternehmen bringen dazu eigene Erkenntnisse, Überlegungen und Daten zu Nutzerwünschen ein. Erläuterung: Die gemeinsame Planung soll für ein abgestimmtes und landkreisweites Marketing sorgen, welches die Ziele des Aufgabenträgers verfolgt. Die aktive Rolle des Aufgabenträgers sichert dabei personelle Nahverkehrsplan Landkreis Harz 57 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Anforderungen an das ÖPNV-Angebot c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Kontinuität über den Wechsel bei einzelnen Verkehrsunternehmen hinaus. Er kann zudem Kontakte zu den Gemeinden und anderen wichtigen Akteuren einbringen. F 5.8.11 Neue oder verbesserte ÖPNV-Angebote sind durch gezieltes, auf die jeweiligen Einwohnerpotenziale ausgerichtetes Marketing zu begleiten. Dieses setzt schon im Vorfeld der Veränderung ein, ist mehrstufig und bezieht lokale Akteure ein. Erläuterung: Der Erfolg von Neuerungen ist zum Teil vom Begleitmarketing abhängig, z.B. um die Angebote bekannt zu machen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 58 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 6 Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes 6.1 Weitere Markterschließung F 6.1.1 Um die Behinderteneinrichtung in Darlingerode besser an den ÖPNV anbinden zu können, ist die bauliche Vorbereitung (Instandsetzung Straßen und Brücken, Barrierefreiheit der Haltestellen) durch die Gemeinde Voraussetzung. Nach ihrer Umsetzung sind einzelne Fahrten der zwischen Ilsenburg und Wernigerode verkehrenden Regionalbuslinien über diesen Bereich zu führen. Erläuterung: Die notwendigen Maßnahmen wurden schon 2005 im Konzept „Barrierefreier Tourismus- und Urlaubsort Darlingerode“ konzipiert. F 6.1.2 Durch die Verkehrsunternehmen ist eine auf den Freizeitverkehr bezogene, durchgängige Linienführung am Harzrand zwischen Wernigerode, Blankenburg, Thale, Gernrode und Ballenstedt zu prüfen. Als Betriebstage kommen Wochenenden und Feiertage in Frage, ein spezielles Marketing soll Teil des Angebotes sein. Ggf. können weitere benachbarte Orte einbezogen werden. Erläuterung: Freizeitverkehre haben z. T. andere Anforderungen als solche für Ausbildung, Beruf und Einkauf. Die benannte Relation wird nicht durch SPNV direkt verbunden und bietet Nachfragepotentiale, da sie viele Zugangspunkte zum Harz verbindet. F 6.1.3 Im Hinblick auf die absehbare Entwicklung der Nachfragebeziehungen im Bereich der Stadt Falkenstein/ Harz im Kontext mit der Zugehörigkeit zum Landkreis Harz ist im Korridor Ballenstedt – Ermsleben – Aschersleben ein Bedienungsangebot in der Qualität der Netzkategorie A zu entwickeln. Dazu sollen zwei Linien (heutige Linien 318 und 416), die in ihrer Führung zwischen Ballenstedt und Meisdorf aufgesplittet sind, im 120-Minuten-Takt systematisch einen Stundentakt bilden. Die Führung der heutigen Linie 318 zwischen Meisdorf und Ballenstedt ist noch im Detail abzustimmen (Alternative: Führung über Radisleben). Erläuterung: Die Nachfrage im Gebiet der Stadt Falkenstein/ Harz wird sich in der Ausrichtung auf die Strukturen des Landkreises Harz erfahrungsgemäß erst längerfristig entwickeln. Die Anforderung eines Stundentaktes (Netzkategorie A) im NVP ist insbesondere unter raumordnungspolitischen Gesichtspunkten zu sehen. Die Finanzierung ist der Verkehrsleistungen in diesem Korridor ist mit dem Nachbaraufgabenträger Salzlandkreis abzustimmen. F 6.1.4 Für die Erschließung der Ortsteile Endorf, Neuplatendorf, Wieserode, Degenershausen und Pansfelde der Stadt Falkenstein außerhalb des Schülerverkehrs ist die Realisierung einer Rufbuslinie zu prüfen. Diese soll in Ermsleben an die vertaktete Buslinie in Richtung Ballenstedt anbinden. Erläuterung: Die Entwicklung des Fahrgastaufkommens in den südlichen Ortsteilen der Stadt Falkenstein außerhalb des Schülerverkehrs nach der Änderung der Kreiszugehörigkeit ist Anfang 2008 nicht abschätzbar, da sich die räumlichen Orientierungen erfahrungsgemäß nur langfristig ändern. Daher muss die Entwicklung durch die Verkehrsunternehmen laufend beobachtet werden. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 59 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) F 6.1.5 Unter der Voraussetzung der Finanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt ist das Angebot einer vertakteten Buslinie zwischen Oschersleben und Halberstadt über Hordorf, Krottdorf und Groß Quenstedt gemeinsam mit dem Landkreis Börde zu prüfen. Erläuterung: Hordorf, Krottdorf und Groß Quenstedt sollen im Zuge des Streckenausbaus ihren Bahnzugang verlieren. Die entsprechende Busleistung böte dafür Ersatz, sofern das Land die Finanzverantwortung übernimmt. F 6.1.6 Die Entwicklung der Nachfrage aus dem Bereich Göddeckenrode / Wülperode ist dahingehend zu beobachten, ob sich ein Potential für einzelne direkte Fahrten zur Anbindungen an den SPNV in Schladen ergibt. Erläuterung: Das Nachfragepotential der benannten Orte insgesamt ist klein, jedoch könnte sich eine bündelungsfähige Nachfrage hinsichtlich der Berufspendler ergeben. F 6.1.7 Die verbesserte Anbindung weiterer Ortsteile und touristischer Ziele, ggf. durch ein saisonales Angebot, ist zu prüfen. Erläuterung: Das Nachfragepotential dieser Orte insgesamt ist klein, jedoch könnte sich eine bündelungsfähige Nachfrage hinsichtlich des Tourismus ergeben. 6.2 Bahnhöfe, Haltestellen und Verknüpfungspunkte F 6.2.1 In Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen und Kommunen ist darauf hinzuarbeiten, dass mittelfristig eine einheitliche Grundausstattung der Regionalbushaltestellen im Landkreis Harz erreicht wird. Zu dieser Grundausstattung gehören Haltestellenbezeichnung, Fahrgastinformationen (Fahrplan, Linienführung, Tarifbestimmungen etc.), bei stärkerer Frequentierung Wetterschutz (zumindest für eine Richtungshaltestelle), Beleuchtung, dynamische Fahrgastinformation (Echtzeit) und Sitzgelegenheiten. Näheres kann in der Satzung zur Infrastrukturförderung festgeschrieben werden. Wo umgestiegen wird, sind diesbezügliche Zusatzinformationen bereitzustellen und die Nähe einer Verkaufsstelle (Nutzung der Wartezeit, soziale Kontrolle) anzustreben. Bei Bedarf sind Querungshilfen über die Fahrbahn zu realisieren. Entsprechend der durch das Straßenbauregelwerk vorgegebenen Spielräume soll beim Bau von Bushaltestellen eine Ausführung als Busbucht vermieden werden. Erläuterung: In den Altkreisen wurde z. T. schon jeweils ein einheitlicher Grundstandard umgesetzt, welcher Haltestellen leichter erkennbar machte und durch Gestaltung und Funktion einen Systemgedanken verdeutlichte. Dies soll schrittweise für den Harzkreis durchgesetzt und vereinheitlicht werden. F 6.2.2 Vorrang vor dem Ausbau von Haltestellen haben notwendige Maßnahmen an Verknüpfungspunkten. Dies betrifft die baulichen Voraussetzungen an Verknüpfungspunkten, die neue Aufgaben übernehmen, sowie die Verbesserung der technischen Ausstattung, z.B. dynamische Fahrgastinformation (Echtzeitinformation) und Ansteuerung durch das rechnergestützte Betriebsleitsystem. Erläuterung: Die Anforderungen an Verknüpfungspunkte sind höher, da das Fahrgastaufkommen höher ist und beim Umsteigen besondere Ansprüche hinsichtlich Information und Sicherheit bestehen. F 6.2.3 Für die barrierefreie und standardgerechte Herstellung der Bushaltestellen im Landkreis sind in Abstimmung mit den Gemeinden jährliche Bauprogramme aufzustellen. Bei Mittelkonkurrenz ist dabei den Haltestellen Vorrang zu geben, die von Linien einer höheren Netzkategorie (vgl. Abbildung 5.1, Seite 47) angefahren werden oder bei denen eine besondere Dringlichkeit hinsichtlich Barrierefreiheit oder Verkehrssicherheit nachgewiesen wird. Erläuterung: Die bauliche Herstellung der Haltestellen ist Angelegenheit der Gemeinden bzw. Straßenbaulastträger. Der Landkreis kann die Planung lediglich koordinieren und durch ÖPNV-Mittel unterstützen. Bei Nahverkehrsplan Landkreis Harz 60 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) der Beurteilung der Verkehrssicherheit ist zu beachten, dass eine normale Gefährdung im Straßenverkehr an Haltestellen keine besondere Gefährdung im Sinne der Schülerverkehrssatzung ist. F 6.2.4 In Ballenstedt ist die Verlegung des bisherigen Verknüpfungspunktes Westbahnhof anzustreben. Bei der Standortwahl ist die Nähe zur Innenstadt zu berücksichtigen. Erläuterung: Damit sollen Wege verkürzt werden. F 6.2.5 Zugangsstellen zur HSB, die künftig vom Regionalbus angefahren werden oder noch unausgeschöpfte Potentiale für B+R, P+R oder als touristischer Schwerpunkt haben, sind für diese Aufgaben in den nächsten Jahren baulich herzurichten. Erläuterung: Die Schnittstellenfunktion dieser Zugangsstellen bedarf u. U. entsprechender baulicher Maßnahmen, z.B. Flächenbefestigungen, die jedoch dem Charakter der jeweiligen Zugangsstelle angepasst sein müssen. F 6.2.6 Im Liniennetz des Regionalbusverkehrs sind folgende Haltestellen neu einzurichten: Ströbeck, Hauptstraße. Zu prüfen ist zudem die Einrichtung folgender neuer Haltestellen: Langenstein, Ortslage; Bhf Heudeber-Danstedt. Erläuterung: Die benannten Haltestellen stellen einen erkennbaren bzw. vermuteten Bedarf dar, dem im Sinne einer Verbesserung der Erschließungsqualität möglichst entsprochen werden soll. 6.3 Fahrwege F 6.3.1 Die Nutzung von Straßen für den Buslinienverkehr ist bei der Planung von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen besonders zu berücksichtigen. Erläuterung: Der Fahrzeugverschleiß sowie der Fahrkomfort hängen wesentlich von der Qualität des Fahrweges ab. F 6.3.2 Es ist gemeinsam mit der Gemeinde und dem Aufgabenträger SPNV darauf hinzuwirken, dass der Bahnhof Heudeber-Danstedt von Bussen angefahren und dort gewendet werden kann. Erläuterung: Die ungenügenden Wegeverhältnisse erschweren gegenwärtig eine Verknüpfung. 6.4 Fahrzeuge F 6.4.1 Im Interesse eines hohen Fahrkomforts sollen die im Regionalbusverkehr einzusetzenden Fahrzeuge regelmäßig erneuert werden. Erläuterung: Der Einsatz moderner, attraktiver Fahrzeuge ist für das Image und damit für die Bereitschaft der Kunden, die Angebote zu nutzen, sehr wichtig. Vergleichsmaßstab der Kunden sind zumeist die bei den (regelmäßig erneuerten) Privat-Pkw bestehenden Standards. F 6.4.2 An die Fahrzeugausstattung werden die in Tabelle 6.1 benannten Anforderungen gestellt. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 61 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Anforderung gewährleisten Barrierefreiheit Umweltfreundlichkeit elektronische Linien- und Fahrtzielanzeige außen Aushang (bei Kleinfahrzeugen: Mitführung) Liniennetzplan und Tarifübersicht digitale Haltestellenanzeige und -ansage Anmeldung eines Haltewunsches per Knopfdruck eventuelle Beklebung mit Werbung darf die Sicht nach draußen und nach drinnen (z.B. Freihaltung der Türfensterflächen) und das Corporate Design nicht beeinträchtigen Klimaanlage bei Regionalbussen keine offensichtliche Verschmutzungen an Sitzen, Haltegriffen und sonstigen Einrichtungen mit Fahrgastkontakt erkennbare regelmäßige Reinigung der anderen Komponenten des Fahrgastraumes kein herumliegender Abfall Brauchbarkeit der Informationseinrichtungen keine Zerstörungen im Fahrzeug keine defekte Beleuchtung keine Unbrauchbarkeit der Haltewunsch- und Notruftasten kein Abgasgeruch im Fahrzeug keine offensichtlichen Wetterverschmutzungen an Sichtflächen und Fenstern keine offensichtliche Verschmutzungen am Boden keine defekten Türen keine Verschleißerscheinungen u. ä. Ordnung und Sauber- keit Erläuterung: Niederflurbauweise in der gesamten Fahrzeugflotte Abstellplätze für Fahrräder und größeres Gepäck direkt im Innenraum jeweils modernste Technologie hinsichtlich Abgas-, Feinstaub- und Lärmemissionen Fahrgastkomfort Tabelle 6.1 Betriebstechnik barrierefreier Zugang bei allen neu beschafften Fahrzeugen helle und kontrastreiche Innenraumgestaltung (Erkennbarkeit z.B. von Haltestangen durch Sehbehinderte) ausreichend bemessene Abstellplätze für Rollstühle und Kinderwagen Fahrradmitnahmemöglichkeit Euro 5 Abgasstandard ab 2008 bei neu beschafften Fahrzeugen geringe Geräuschemissionen Fahrgastinformation anstreben Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs Sprechfunk (kompatibel im gesamten Landkreis) RBL-Komponenten für LSAAnsteuerung (soweit relevant) und IstDaten-Übermittlung für dynamische Fahrgastinformationssysteme Anforderungen an die Fahrzeuge Die Anforderungen unterscheiden bewusst zwischen den Basisanforderungen, die zu gewährleisten sind, und den Leistungsanforderungen, die angestrebt werden sollen und für den Vergleich von Alternativen herangezogen werden können. Die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge soll für die Fahrgäste, insbesondere Neukunden, überzeugend sein. 6.5 Betrieblich-technische Einrichtungen F 6.5.1 Bis zum Jahr 2010 sind durch die im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Landkreis Harz tätigen Verkehrsunternehmen die Voraussetzungen zu schaffen, um unternehmensübergreifend die Anschlusssicherung, die dynamische Fahr- Nahverkehrsplan Landkreis Harz 62 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) gastinformation, den Sprechfunk zwischen den Fahrern und die Ansteuerung von LSA zu ermöglichen. Durch die gemeinsame Nutzung von Komponenten im Verbund soll die Realisierung kostengünstig verlaufen. Erläuterung: Dies dient sowohl der Fahrgastinformation als auch der effektiven Betriebsdurchführung. Mit einer Verbundlösung könnten u. U. Kosten eingespart werden, weil bestimmte Komponenten gemeinsam beschafft bzw. gemeinsam genutzt werden. 6.6 Barrierefreiheit F 6.6.1 Haltestellen sind bei Neu- und Umbau nach den einschlägigen Standards barrierefrei herzustellen. Zu beachten sind u.a. Anforderungen an die Höhe, Breite, Länge und Lage von Warteflächen, die niederflurgerechte Ausbildung der Borde, an die lichte Höhe, an die Oberflächenneigung und -qualität, an das taktile Leitsystem, an die Erkennbarkeit und Hindernisfreiheit, an den Witterungsschutz, an die Fahrgastinformation sowie an die Beleuchtung. Der Landkreis Harz wird in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen einen Musterentwurf für barrierefreie Haltestellen erstellen, der den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Erläuterung: Da Barrierefreiheit sich an die Anforderungen von Menschen mit sehr unterschiedlichen Behinderungen richtet, sind viele Details zu berücksichtigen. F 6.6.2 Hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Fahrzeugen sind die Ausführungen des Abschnittes 6.4 zu beachten. Die Mitnahme eines Rollstuhls, Kinderwagens oder ähnlicher Hilfsmittel ist nach Voranmeldung auch im AnrufVerkehr (bedarfsgesteuerte Bedienung) zu gewährleisten. Erläuterung: Barrierefreiheit ist ein integraler Bestandteil der Fahrzeugkonzepte. F 6.6.3 Bei allen Informationsträgern (Fahrplanhefte, Haltestellen, Fahrzeuge) ist den Ansprüchen Sehbehinderter durch eine gut lesbare und kontrastreiche Gestaltung der Informationen5 Rechnung zu tragen. Internetinformationen sind entsprechend einschlägiger Standards6 barrierefrei zu programmieren, u. a. generell auch in einer textbasierten Variante, aus welcher der Inhalt ohne Erkennen von Grafiken erschließbar ist. Erläuterung: Der Informationszugang von Menschen mit Behinderungen kann durch Beachtung der angeführten Grundsätze vereinfacht werden. 6.7 Intermodale Vernetzung F 6.7.1 Die Einrichtung und der Betrieb von Bike+Ride-Anlagen soll an Zugangsstellen zum SPNV generell und an Haltestellen des übrigen ÖPNV vor allem dann erfolgen, wenn wesentliche Quell- und Zielpotenziale in Entfernungen zwischen 1 ... 3 km von der Zugangsstelle liegen. Fahrradabstellanlagen sind anspruchsgerecht auszuführen. Zu grundlegenden Standards gehören insbesondere eine Überdachung, Anschließbarkeit eines Laufrades und des Rahmens zum Schutz vor Diebstahl, Standsicherheit des Fahrrades (Halt an mindestens zwei Punkten), Beleuch- 5 6 entsprechend Stand der Technik, u. a. dargelegt in /3/ Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) Nahverkehrsplan Landkreis Harz 63 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) tung und kurze und überschaubare Wege zum Bahn- bzw. Bussteig. Außerdem müssen die Wege zur Zugangsstelle für den Radverkehr geeignet sein. Erläuterung: Als mögliches Zubringerverkehrsmittel muss das Fahrrad in die Gesamtbeförderungskette und damit in die Vermarktung des ÖPNV integriert werden. Die Anwendung einheitlicher Standards sichert, dass langfristig ein einheitlich hohes Niveau bei den Fahrradabstellanlagen erreicht wird. Bei der Einrichtung/Aufwertung von B+R-Anlagen ist auch Platz für Erweiterungen zu planen, da gut gestaltete Anlagen langfristig oft über das vorgesehene Maß hinaus frequentiert werden. F 6.7.2 Die Einrichtung von Park+Ride-Anlagen an Verknüpfungspunkten von SPNV und MIV (in Abstimmung mit der NASA) wird entsprechend des Bedarfs weitergeführt. Als Mindestausbaustandard sollte eine befestigte Aufstellfläche und eine ausreichende Beleuchtung realisiert werden. Die Stellplatzzahl ist entsprechend des möglichen Einzugsbereiches der Zugangsstelle zu bemessen. Um einen Missbrauch der für P+R vorgesehenen Anlagen, insbesondere an den Bahnhöfen in den großen Städten, auszuschließen, sind spezielle Gebührenregelungen unter Einbeziehung des Fahrausweises zu treffen. Erläuterung: Die Aufgabe des Park+Ride-Systems in der Region besteht insbesondere darin, Fahrten in die Mittelund Oberzentren vom MIV auf den ÖPNV zu verlagern. Es ist deshalb vorrangig auf Zugangsstellen zum SPNV auszurichten. F 6.7.3 An den in Abbildung 5.1 (Seite 47) dargestellten Verknüpfungspunkten 1. und 2. Ordnung sind Park+Ride-Plätze und Abstellanlagen für Fahrräder (Bike+RideAnlagen) für das Umsteigen vorzuhalten. Erläuterung: Die benannten Stellen sind von besonderer Relevanz auch für die Verknüpfung mit dem Individualverkehr. F 6.7.4 Durch die Kommunen und Straßenbaulastträger ist darauf hinzuwirken, dass SPNV-Haltestellen von allen Siedlungsflächen im topografisch geeigneten Einzugsbereich von mindestens 3 km günstig mit dem Fahrrad erreicht werden können. Erläuterung: Mit dem Fahrrad kann der Einzugsbereich von Haltestellen insbesondere des hochwertigen SPNV erheblich erweitert werden. Voraussetzung sind sichere und komfortable Radverkehrsbedingungen. Diese umfassen z.B. gut befahrbare Fahrbahnoberflächen, ggf. spezielle Radverkehrsanlagen an den Straßen und die Gewährleistung des Winterdienstes. F 6.7.5 In Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Tourismusorganisationen ist jährlich eine Liste der wichtigsten Ausgangspunkte von Freizeittouren (Wandern, Skifahren, Radfahren etc.) mit ÖPNV-Anreise zu erstellen. Diese ist Grundlage einer entsprechenden Darstellung in Liniennetzplänen und sonstigen Fahrgastinformationen des ÖPNV. Erläuterung: Die besondere touristische Bedeutung des Harzkreises macht eine enge Verzahnung von Freizeitangeboten und ÖPNV notwendig. F 6.7.6 Die Mitnahme von Fahrrädern soll im Regionalverkehr durchgehend ermöglicht werden, Einzelfallentscheidungen infolge des Vorranges der Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen bleiben davon unberührt. In laufender Zusammenarbeit mit den für die Planung von fahrradtouristischen Angeboten zuständigen Stellen und in Auswertung der diesbezüglichen Nachfrageentwicklung sind Kapazitätserweiterungen der Fahrradmitnahmemöglichkeiten an entsprechenden Aufkommensschwerpunkten vorzusehen. Erläuterung: Es wird mit einem weiteren Wachstum des Fahrradtourismus gerechnet. Der ÖPNV kann, gerade auch in topografisch anspruchsvollem Gelände, durch Dienstleistungen für An- und Abreise davon profitieren. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 64 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 6.8 Organisation F 6.8.1 Der Landkreis Harz unterstützt auf der Basis einer rechtssicheren und ausgewogenen Finanzierungsregelung die im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen finanziell bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des vorliegenden Nahverkehrsplanes. Diese Finanzierungsregelung gewährleistet die Gleichbehandlung der Verkehrsunternehmen und berücksichtigt kontrollierbar sowohl Aufwandsals auch Erfolgsfaktoren. Erläuterung: Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen im Landkreis Harz ist die Realisierung hochwertiger ÖPNV-Angebote allein auf der Basis von Fahrgeldeinnahmen zumeist nicht möglich. Öffentliche Mittel für den ÖPNV dürfen jedoch den Wettbewerb der Verkehrsunternehmen nicht beeinträchtigen, da sie sonst eine unerlaubte Beihilfe darstellen. Das Land Sachsen-Anhalt empfiehlt daher die Anwendung einer Satzung, welche die jeweiligen Unternehmen gleich behandelt und daher nicht wettbewerbsverfälschend wirkt. Die Mittel nach § 8 ÖPNVG werden anhand eines Mixes aus Aufwands- und Erfolgsfaktoren auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Daher ist es sinnvoll, ähnliche Faktoren auch für die Finanzierungsregelung des Landkreises anzuwenden, um hinsichtlich der für die Landesmittel relevanten Faktoren gute Ergebnisse zu erreichen. F 6.8.2 Um eine enge Abstimmung der Aktivitäten der Verkehrsunternehmen und des Aufgabenträgers hinsichtlich der mit vorliegendem Nahverkehrsplan verfolgten Ziele und der jeweiligen Fahrpläne zu gewährleisten, führt der Landkreis auf Entscheiderebene mindestens vierteljährlich Abstimmungsberatungen mit den Verkehrsunternehmen durch. Deren Ergebnisse sind verbindlich zu dokumentieren. Mindestens jährlich ist ein Beirat nach § 5 ÖPNVG zu beteiligen. Erläuterung: Die Durchführung regelmäßiger Abstimmungen ist notwendig, um ein einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Nutzungsbedingungen des ÖPNV im Landkreis zu gewährleisten. Der bisherige Weg der Steuerung über die Gesellschafterrolle des Landkreises bei den Verkehrsunternehmen ist künftig infolge der Änderung wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen nicht mehr in jedem Fall gegeben. F 6.8.3 Der Landkreis Harz beteiligt sich an der konzeptionellen Weiterentwicklung des im Landkreis anzuwendenden Tarifsystems gemeinsam mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen. Bei anstehenden Genehmigungsverfahren gibt er den für die Bewertung von Anträgen relevanten Tarifstand bekannt. Erläuterung: Die Tarifhoheit liegt nach dem Personenbeförderungsgesetz bei den Verkehrsunternehmen. Der Aufgabenträger kann daher vor allem moderierend wirken und die Durchsetzung einheitlicher Tarife im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unterstützen. F 6.8.4 Bei der anstehenden Neuvergabe von Liniengenehmigungen kann deren Laufzeit, sofern aus Aufgabenträgersicht geboten, wie folgt gestaffelt werden: Linienbündel I (Stadtverkehr Halberstadt): 8 Jahre, Linienbündel II (Stadtverkehr Wernigerode): 8 Jahre, Linienbündel III (Harzvorland/Huy): 4 Jahre, Linienbündel IV (Harz Wernigerode): 8 Jahre, Linienbündel V (Harz Quedlinburg): 8 Jahre. Erläuterung: Die unterschiedlichen Laufzeiten sollen differierenden planerischen Entscheidungshorizonten Rechnung tragen und zugleich Vergabeprozesse staffeln. In den meisten Fällen kann die nach Personenbeförderungsgesetz maximal mögliche Laufzeit von 8 Jahren ermöglicht werden. In Verbindung mit den unterschiedlichen Laufzeiten der bisherigen Liniengenehmigungen ergibt sich damit eine Staffelung im Regionalbusverkehr. Die Laufzeit im Linienbündel III ist deutlich kürzer, da hier relativ große Veränderungen geplant sind und ein Nachsteuern durch den Aufgabenträger früher ermöglicht werden soll. F 6.8.5 Das mit der Aufgabenträgerschaft des ÖPNV beim Landkreis Harz befasste Personal muss in die Lage versetzt werden, jederzeit gegebenenfalls wachsende und neue Aufgaben bewältigen zu können. Die betrifft Aufgaben des Qualitätsmanagements, des Controlling und des Mobilitätsmarketings als Rahmenvorgabe. Erläuterung: Durch das größere Verkehrsgebiet, das Zusammenführen von unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen der ÖPNV-Gestaltung sowie die neuen, aus dem EU-Recht erwachsenden Anforderungen an Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren entstehen neue Aufgabenstellungen, auf welche das Personal vorbereitet werden muss. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 65 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNVAngebotes c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) F 6.8.6 Die Gestaltung des ÖPNV und die Schulentwicklungsplanung sind wechselseitig aufeinander abzustimmen (Gegenstromprinzip). Dazu sind regelmäßige Beratungen von Aufgabenträger und Schulbehörden durchzuführen. Erläuterung: Die Schulentwicklungsplanung beeinflusst entscheidend die Gestaltung und die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Daher sind Aspekte der ÖPNV-Gestaltung bei dieser zu berücksichtigen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 66 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Investitionen und Finanzierung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 7 Investitionen und Finanzierung 7.1 Finanzierungsgrundsätze Für die Finanzierung des ÖPNV im Landkreis Harz gelten die Grundsätze des Vorranges der auf dem Verkehrsmarkt erwirtschafteten Erträge vor Leistungen der öffentlichen Hand und des Einsatzes von Anreizen zur Steigerung der Fahrgastzahl bei Leistungen der öffentlichen Hand. Dem Landkreis Harz obliegt nach § 4 ÖPNVG als Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr die Finanzverantwortung. Als Genehmigungsbehörde nach § 11 des Personenbeförderungsgesetzes ist er für die Vergabe der Liniengenehmigungen verantwortlich. Die im Landkreis Harz im Jahr 2008 tätigen Unternehmen betreiben den Linienverkehr auf der Grundlage eigenwirtschaftlicher Liniengenehmigungen. Nach § 8 (4) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Verkehrsleistungen im ÖPNV eigenwirtschaftlich zu erbringen. An gleicher Stelle werden Verkehrsleistungen als eigenwirtschaftlich definiert, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse Erträge aus gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsregelungen im Tarifund Fahrplanbereich sowie sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne. Als zukünftige Möglichkeit der finanziellen Sicherung einer qualitativ hochwertigen ÖPNV-Bedienung im Regionalbusverkehr auf dem Gebiet des Landkreises Harz wird das Instrument einer vom Kreistag zu beschließenden Finanzierungsregelung eingeführt. Sie soll die mit eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen im Gebiet des Landkreises tätigen Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des vorliegenden Nahverkehrsplans diskriminierungsfrei unterstützen. Für die Finanzierung von landesbedeutsamen Linien nach ÖPNV-Plan /2/ ist die Gegenfinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt heranzuziehen. Gleiches gilt für Verbesserungen der Verknüpfung von Bahn und Bus, wenn eine Landesfinanzierung möglich ist. Über die Finanzierung der Betriebskostenzuschüsse hinaus können öffentliche Mittel notwendig werden für Investitionen in die Infrastruktur (Straßen, Straßenbahntrassen, Zugangsstellen) und Nahverkehrsplan Landkreis Harz 67 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Investitionen und Finanzierung c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) die Finanzierung tarifverbundbedingter Aufwendungen bei Ausweitung der bestehenden Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz. Sofern eine über die Festlegungen des vorliegenden Nahverkehrsplanes hinausgehende Qualität gewünscht wird, soll der Verursacher entstehenden finanziellen Mehrbedarf tragen. Dies betrifft z.B. Wünsche des Aufgabenträgers für den SPNV nach einer Busanbindung an Bahnleistungen, deren Abfahrts- oder Ankunftszeiten nicht in Systemknoten des Taktverkehrs passen. Zusätzliche Landkreismittel sind in dem Maße erforderlich, wie die Eigenwirtschaftlichkeit sonst nicht herzustellen ist bzw. Standards höher als damit finanzierbar vom Aufgabenträger vorgegeben werden. Der Landkreis Harz unterstützt das Angebot attraktiver Stadtverkehrsleistungen in kreisangehörigen Kommunen, die selbst Teilaufgaben im ÖPNV – mindestens eine Finanzierungsbeteiligung – übernehmen. Voraussetzung ist jeweils eine Rahmenvereinbarung, die auch die beihilferechtskonforme Mittelbewirtschaftung regelt. 7.2 Grundlagen der Finanzierungsplanung Es werden der Finanzierungsplanung folgende Annahmen zugrunde gelegt: Steigerung der spezifischen Kosten (Kosten je Fahrplankilometer) um jährlich etwa 3 % leichte Verringerung des Fahrplanangebots im Regionalverkehr ab 2009 um insgesamt 3 % Beibehaltung des Fahrplanangebotes in den Stadtverkehren Halberstadt und Wernigerode Steigerung der Fahrpreise ab 2009 jährlich um durchschnittlich 3 % (d.h. etwa 0,5 % über der allgemeinen Inflationsrate) leicht positive Fahrgastentwicklung bei den Schülern (ab 2010 jährlich etwa 1 % mehr Fahrschüler) zunächst leicht rückläufige, später stabile Fahrgastentwicklung außerhalb des Schülerverkehrs (in der Summe 2 % Fahrgastverlust in den nächsten 5 Jahren; rückläufige Einwohnerzahlen von in der Summe 5 % mindern das Fahrgastpotenzial, in einigen Teilräumen konzipierte Angebotsverbesserungen wirken sich etwa ab 2010 positiv auf die Fahrgastzahlen aus, bisher stabile Teilräume bleiben stabil) Es wird davon ausgegangen, dass die in Tabelle 7.1 dargestellten Landesmittel nach § 8 ÖPNVG zur Verfügung stehen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 68 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Investitionen und Finanzierung unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Landesmittel (Annahme) Tabelle 7.1 2009 2010 2011 2012 2013 3.500 T EUR 3.550 T EUR 3.600 T EUR 3.650 T EUR 3.700 T EUR Annahme zu den für den Landkreis Harz insgesamt verfügbaren Landesmitteln nach § 8 ÖPNVG 7.3 Finanzbedarf Investitionen Investitionen für den laufenden Betrieb des ÖPNV (Fahrzeuge, Betriebshöfe etc.) sind aus den Einnahmen der Verkehrsunternehmen zu tätigen. Der Landkreis Harz stellt den Kommunen im Rahmen eines jährlich abzustimmenden Investitionsprogramms auf der Basis einer Satzung Mittel für den Ausbau und die qualitätsgerechte Herstellung von Haltestellen und Zugangsstellen zum SPNV sowie die sichere Gestaltung der Wege zwischen Haltestelle und Ziel zur Verfügung. Dazu sind mindestens 2 %, möglichst aber etwa 5 % der vom Land Sachsen-Anhalt nach § 8 Absatz 3 ÖPNVG zur Verfügung gestellten Mittel einzusetzen. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 69 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Dokumentation des Abstimmungsprozesses c unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 8 Dokumentation des Abstimmungsprozesses In § 6 ÖPNVG werden an die Aufstellung des Nahverkehrsplanes bestimmte formale Anforderungen gestellt. Diesen wurde u. a. durch folgende Abstimmungen entsprochen: Workshops mit der Kreisverwaltung und den Verkehrsunternehmen HBB GmbH, HVG GmbH, Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH, WVB GmbH und HSB GmbH am 10.09.2007 und 26.10.2007 zum Angebotskonzept sowie diverse Beratungsrunden und telefonische Abstimmungen in wechselnder Zusammensetzung zu verschiedensten Details der Planung, Abstimmung des Angebotskonzeptes mit dem Beirat nach § 5 ÖPNVG am 04.12.2007, Abstimmung des Angebotskonzepts mit den betroffenen Gebietskörperschaften, Straßenbaulastträgern sowie benachbarten Aufgabenträgern inklusive anderer Verkehrsunternehmen des schienen- und straßengebundenen ÖPNV in der Zeit vom 24.01.2008 bis 07.02.2008, u. a. in regionalen Themenkonferenzen. Auf den genannten Beratungen bzw. in schriftlicher Form wurden über 200 Anregungen zur laufenden Planung gegeben, die zu einem großen Teil berücksichtigt werden konnten. Ein bei der Landkreisverwaltung einsehbares Verzeichnis enthält die Anregungen und die Form ihrer Berücksichtigung im Nahverkehrsplan. Bezüglich des Schienenpersonennahverkehrs wurde der ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt 2005 /2/ berücksichtigt. Nahverkehrsplan Landkreis Harz 70 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Verzeichnisse unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 9 Verzeichnisse 9.1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.1 Stadtverkehr Blankenburg (Fahrplan 2007/08) 16 Abbildung 2.2 Stadtverkehr Halberstadt (Fahrplan 2007/08) 17 Abbildung 2.3 Stadtverkehr Quedlinburg (Fahrplan 2007/08) 19 Abbildung 2.4 Stadtverkehr Wernigerode (Fahrplan 2007/08) 20 Abbildung 2.5 Liniennetz Regionalbusverkehr (Fahrplan 2007/08) 23 Abbildung 2.6 Bedienung Montag bis Freitag (Fahrplan 2007/08) 24 Abbildung 2.7 Bedienung Wochenende (Fahrplan 2007/08) 25 Abbildung 2.8 Bedienung Nachtverkehr (Fahrplan 2007/08) 26 Abbildung 4.1 Bisherige und voraussichtliche Entwicklung der Einwohnerzahlen im Landkreis Harz (ab 2005: Regionalisierte Bevölkerungsprognose 2005 bis 2025 des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt) 38 Abbildung 4.2 Voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen im Landkreis Harz 39 Abbildung 5.1 Umsetzung der Bedienungsstandards in ein Liniennetz ab 2009 47 9.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 2.1 SPNV-Strecken des Normalspurnetzes im Planungsraum 11 Tabelle 2.2 Fahrtenangebot im SPNV (Fahrplan 2006/07) 12 Tabelle 2.3 Fahrzeiten und Beförderungsgeschwindigkeiten im SPNV auf ausgewählten Relationen 13 Tabelle 2.4 SPNV-Strecken der HSB im Planungsraum 14 Tabelle 2.5 Für den Landkreis Harz im Fahrplan 2007/08 bedeutsame Verknüpfungspunkte im Straßenpersonennahverkehr 28 Nachfrage an ausgewählten SPNV-Zugangsstellen im Landkreis Harz (Quelle: ÖPNV-Plan des Landes 2005 /2/) 30 Tabelle 2.6 Nahverkehrsplan Landkreis Harz 71 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Verzeichnisse unter Mitwirkung von PGN (Kassel) Tabelle 2.7 Übersicht zum Fahrzeugpark für den Regionalbus- und Stadtbusverkehr 36 Tabelle 5.1 Maximale Luftlinienentfernungen zu Haltestellen im Regionalverkehr 42 Tabelle 5.2 Grundanforderungen an die Bedienungshäufigkeit im Regionalverkehr 43 Tabelle 5.3 Anzubindende Außenziele 44 Tabelle 5.4 Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Montag - Freitag 45 Tabelle 5.5 Bedienungsvorgaben für den Regionalbusverkehr Sonnabend, Sonnund Feiertag 46 Tabelle 5.6 Produkte des straßengebundenen regionalen ÖPNV im Harzkreis 48 Tabelle 5.7 Linienbündel im Straßenpersonennahverkehr des Landkreises Harz 52 Tabelle 5.8 Umsteigezeiten bei der Verknüpfung im Regionalbusverkehr 54 Tabelle 5.9 Verknüpfungspunkte Stadtverkehr - Regionalbusverkehr 54 Tabelle 5.10 Anforderungen an das Fahrplanheft 56 Tabelle 6.1 Anforderungen an die Fahrzeuge 62 Tabelle 7.1 Annahme zu den für den Landkreis Harz insgesamt verfügbaren Landesmitteln nach § 8 ÖPNVG 69 9.3 Abkürzungsverzeichnis EDV Elektronische Datenverarbeitung EUR Euro GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt OT Ortsteil PBefG Personenbeförderungsgesetz Pkw Personenkraftwagen RB Regionalbahn RE Regionalexpress SPNV Schienenpersonennahverkehr Nahverkehrsplan Landkreis Harz 72 21.08.08 HZN_NVP_41.doc c Verzeichnisse unter Mitwirkung von PGN (Kassel) 9.4 Quellenverzeichnis /1/ Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) vom 20. Januar 2005, Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 16 /2/ Plan des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt ÖPNV-Plan - Zeitraum 2005 bis 2008/2015; vom Kabinett beschlossen am 20.12.2005 /3/ Computergestützte Erfassung und Bewertung von Barrieren; Hrg. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reihe direkt Nr. 56, Berlin 2001 /4/ Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates 9.5 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Zentralörtliche Gliederung und Bevölkerung in den Orten Anlage 2 Wichtige Zielorte Anlage 3 Linienübersicht Straßenpersonennahverkehr Anlage 4 Schulstandorte und Fahrschülerbeziehungen Nahverkehrsplan Landkreis Harz 73 21.08.08 HZN_NVP_41.doc Landkreis Wolfenbüttel Rhoden 464 (-8,3%) Rohrsheim 632 Wülperode 215 Bühne 193 Schlanstedt 1.127 Vogelsdorf 315 Göddeckenrode 235 Rimbeck 178 Aderstedt 406 Pabstorf 639 Hessen 1424 Hoppenstedt 172 Stötterlingen 229 Suderode 102 Deersheim 829 3.810 (-7,3%) Berßel 736 (+0,7%) KBS 330 Schauen 501 (+5,3%) Abbenrode 946 (-0,9%) Zilly 879 Wasserleben 1.540 Langeln (-4,9%) 1.110 (-1,3%) Veckenstedt 1.475 Heudeber (-1,2%) 1.273 (-2,8%) Schmatzfeld 355 (-0,3%) Athenstedt 431 (-3,6%) 2.344 (-6,1%) Sargstedt 734 (-5,8%) Aspenstedt 547 (-8,8%) Nienhagen 449 (-11,8%) Groß Quenstedt 1.013 (-6,6%) Gemeindegrenzen Ströbeck 1.149 (-1,5%) Danstedt 539 (-13,6%) Zentralörtliche Gliederung und Bevölkerung in den Orten HALBERSTADT 33 KBS 6.242 (-4,2%) Reddeber 880 (+6,5%) 32 Heimburg 929 (-6,8%) 5 WERNIGERODE KBS 328 BLANKENBURG Westerhausen 2.151 (-1,3%) Cattenstedt 720 (-6,4%) Hüttenrode 1.191 (-6,9%) ELBINGERODE 5.591 (-8,8%) Elend 514 (-6,5%) Altenbrak 368 (-16,9%) Sorge 119 (-16,8%) Timmenrode 1.068 (-2,0%) KB Wienrode 896 (-5,7%) 2.234 (-9,3%) S 31 22.185 (-8,4%) 5 12.432 (-14,5%) S3 Badeborn 1.188 Reinstedt 1.178 BALLENSTEDT 6.058 3.897 (-1,1%) Bärenrode 25 Güntersberge 844 Ermsleben 2.588 S 3 Meisdorf 1.198 Opperode 485 33 Endorf 346 Neuplatendorf 214 Wieserode/ Degenershausen 135 Friedrichsbrunn 1.038 (-7,2%) Allrode 662 (-9,1%) 469 (-6,4%) GERNRODE KB 25 Landkreis Osterode am Harz KBS 330 Asmusstedt 31 Radisleben Rieder 1.924 (-6,8%) Stecklenberg 663 (-0,6%) Bad Suderode 1.858 (-3,4%) HASSELFELDE KB Grundzentrum 437 THALE Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Ort/Ortsteil ohne zentralörtliche Funktion Morgenrot 107 Gerdorfer Burg 25 Quarmbeck Treseburg 92 (-19,3%) Stiege 1.170 (-5,4%) Landkreis Salzland QUEDLINBURG Neinstedt 1.949 (-9,4%) 3.072 (-8,9%) BENNECKENSTEIN Warnstedt 650 Mittelzentrum Hausneindorf 819 (-8,6%) Wedderstedt 449 (-10,9%) Ditfurt 1.803 (-5,0%) Weddersleben 1.072 (-5,0%) KB Tanne 670 (-8,3%) Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Hedersleben 1.675 (-6,2%) Münchenhof 101 15.553 (-7,3%) 5 0 Harsleben 2.304 (-0,6%) 33.871 (-3,5%) Schierke 721 (-15,1%) Heteborn 383 (-10,1%) 3.053 (-8,2%) Langenstein 1.929 (-4,1%) S KB 32 315 Derenburg 2.662 (-2,0%) Darlingerode 2.368 (+12,2%) S WEGELEBEN , 33 S ILSENBURG Grenzen der Landkreise 39.318 (-5,4%) KB Landkreis Goslar Drübeck 1.481 (-4,1%) Nahverkehrsplan ab 2009 SCHWANEBECK Dingelstedt 1.532 Huy-Neinstedt 191 0 Stapelburg 1.391 (+0,22%) 315 Eilenstedt 1.019 Anderbeck 604 Dardesheim 898 Lüttgenrode 498 KBS Eilsdorf 383 Badersleben 1.015 OSTERWIECK Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben 1.076 Veltheim 471 Osterode 197 Mägdesprung 79 6.187 Einwohnerzahlen Dezember 2006 (-11,7%) Veränderung zum Dezember 2000 Bevölkerung 2000 Bevölkerung 2006 (Gemeinde Huy, Stand 22.08.2007) (Gemeinden Lüttgenrode, Bühne, Wülperode, Stand 01/2007) (Stadt Ballenstedt, Warnstedt (Stadt Thale) Stand 24.08.2007) Pansfelde 516 Siptenfelde Alexisbad 605 46 (-8,6%) HARZGERODE Friedrichshöhe 47 4.276 (-10,9%) Anlage 1 Straßberg 777 (-11,7%) KB S 32 6 Landkreis Nordhausen Neudorf 676 (-3,6%) Dankerode 809 (-12,0%) Königerode 812 (-8,4%) Schielo 571 (-4,7%) Landkreis Mansfeld-Südharz Landkreis Wolfenbüttel Landkreis Harz Landkreis Börde Oschersleben Wandergebiet Fallstein KBS Ge Ge EI Nahverkehrsplan ab 2009 Deersheim Osterwieck 1 2 DARDESHEIM Ge Osterwieck OSTERWIECK EI KBS 330 SCHWANEBECK Ge Schwanebeck Wichtige Zielorte Huysburg Wandergebiet Huy Ge 315 Abbenrode Theater Literaturmuseum Ge Vogelkundemuseum Heudeber Ilsenburg 1 Ge ILSENBURG EI Ge Ge Kloster Drübeck Drübeck Ge Reddeber Derenburg Glasmanufaktur Harzkristall Ge Wernigerode 2 Mahn- und Gedenkstätte Ge Waldbad Wernigeröder Bimmelbahn Hasseröder Brauerei Brockenbad Erlebnisbad KB S Ge Harzlandhalle Ludwigsbad Landkreis Goslar 33 Ilsenburg 2 KBS 315 Ge Langenstein Sonst. Sehenswürdigkeit/ Freizeitziele, >100.000 Besucher 0 Ge Ge Wegeleben 1 WEGELEBEN , 33 Sealand Freizeitbad Ge Sonst. Sehenswürdigkeit/ Freizeitziele, >10.000 Besucher Ge Halberstadt 4 Halberstadt 2 Halberstädter See Ge Halberstadt 3 Dom und Domschatz Ge Halberstadt 1 HALBERSTADT Städtisches Museum 0 Ge BAD HARZBURG Ge Ströbeck Wegeleben 2 Harsleben B KKinderklinik Wernigeröder Schloßbahn Hasseröder Ferienpark Landkreis Salzland Blankenburg 1 Ge Kloster Michaelstein Harzquerbahn Schaubergwerk Büchenberg KB S 32 5 Elbingerode 1 Ge Besucherbergwerk Drei Kronen & Ehrt Ge Königshütte Burg und Festung Regenstein 8 EI Wandergebiet Westerhausen Naturschutzgebiet Teufelsmauer 2 Ge Blankenburg BLANKENBURG Ge Blankenburg 3 EI Ge Rübeland Ge Warnstedt Hermannshöhle Talsperre Wendefurth Hexentanzplatz mit Tierpark Wandergebiet Rosstrappe Wandergebiet Bodetal Harzköhlerei Stemberghaus Gewerbegebiet, > 25 ha K BS 31 Stiftskirche und Domschatz 5 Alte Kirche Bad Suderode Harzer Bergtheater Seilbahn Harzbob Funpark Hasselfelde Ge Badeborn Ge Ballenstedt BALLENSTEDT Gernrode Schloss - Park Badesee/ Freibad Reinstedt Bedeutendes naturräumliches Ziel Ge Emsleben ERMSLEBEN Schlosstheater Badesee Osterteich KB HASSELFELDE Waldseebad Roseburg GeGERNRODE Stiftskirche Heilbad Wandergebiet Friedrichbrunn Ge Ge Neinstedt Ge Thale Nord Krankenhaus/ Klinik Hallenbad Schlossmuseum Bau-SpielHaus Thale Westernstadt Pullman City II Ge KBS 330 Ge QUEDLINBURG Wandergebiet Westerhausen Braunlage S3 Ge Concordiasee Städtebundtheater Quedlinburg Quedlinburg 2 Feininger Galerie Ge Quedlinburg 1 Baumannshöhle Freibad-Bergschwimmbad KB Gewerbegebiet, 0 ... 25 ha Theater/ Musik/ Veranstaltungen 32 KBS Regensteincenter Höhlenfestspiele ELBINGERODE Ge Elbingerode 2 Waldfreibad Ge Wernigerode 4 Wernigerode 1 Harz- Ge Wernigerode 3 klinikum Schloß 5 32 Ge Wernigerode 5 Wernigerrode Brockenbahn bedeutsame Einzelhandelseinrichtungen Kloster St. Gertrudis Ge WERNIGERODE EI S Brocken / Brockenhaus (Museum) EI S 33 3Kuckucksuhrenmuseum Skimuseum Burg Falkenstein Wandergebiet Selketal Allrode Ballenstedt Badesee Bremer Teich 25 Ge Benneckenstein BENNECKENSTEIN Wandergebiet Unterharz Freizeithallenbad KB S3 Selketalbahn 25 Landkreis Osterode am Harz Bergsee Industriemuseum Mausefallenmuseum Kinder- und Erholungszentrum KiEZ, Lehrpfad Vitalterrassen Habichtstein Ge Ge Harzgerode HARZGERODE Silberhütte Wandergebiet Harzgerode Anlage 2 Wandergebiet Straßberg Badesee Birnbaumteich Landkreis Nordhausen Ge KB S 32 6 Dankerode STOLBERG Landkreis Mansfeld-Südharz Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009 Liniendaten zum Stadt- und Regionalverkehr im Landkreis Harz (Basis: Fahrplan 2007/2008) LinienNr. von Linienführung über nach Altkreis Halberstadt Linien Stadtverkehr 1 Friedhof Holzmarkt 2 Hauptbahnhof Holzmarkt 11 Sargstedter SiedHauptbahnhof 12 Klusberge Holzmarkt 14 Klein Quenstedt Friedhof 15 Siedlung Hauptbahnhof Hauptbahnhof Sargstedter Weg Harsleben Wehrstedt Kuckucksfeld Harsleben Linien Regionalverkehr 203 Halberstadt 206 Halberstadt 207 Osterwieck 209 Halberstadt 210 Halberstadt 211 Halberstadt 212 Halberstadt 214 Halberstadt 215 Osterwieck 216 Halberstadt 217 Halberstadt 218 Halberstadt 219 Halberstadt 220 Hessen 227 Halberstadt 312 Halberstadt AST1 Osterwieck AST2 Osterwieck AST3 Halberstadt AST4 Halberstadt AST5 Halberstadt AST6 Halberstadt Goslar Dedeleben Osterode Osterode Schlanstedt Wegeleben Danstedt Osterode Osterwieck Schwanebeck Hedersleben Wilhelmshall Osterwieck Heudeber Quedlinburg Oschersleben Osterwieck Osterwieck Halberstadt Halberstadt Halberstadt Halberstadt ISUP GmbH Dresden 23.04.2008 Osterwieck Dingelstedt Hessen Dardesheim Schwanebeck Gröningen Sargstedt Dedeleben Wülperode Groß Quenstedt Wegeleben Dingelstedt Heudeber Dardesheim Harsleben Schwanebeck Vienenburg Dedeleben Dardesheim Dedeleben Schlanstedt Gröningen Anlage 3, Seite 1 Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009 LinienNr. von Linienführung über nach Altkreis Quedlinburg Linien Stadtverkehr A Busbahnhof B Busbahnhof Busbahnhof Busbahnhof Linien Regionalverkehr 1 Quedlinburg 2 Quedlinburg 3 Quedlinburg 6 Quedlinburg 8 Quedlinburg 9 Quedlinburg 10 Quedlinburg 11 Quedlinburg 15 Harzgerode 16 Ballenstedt 17 Ballenstedt 18 Thale 31 Quedlinburg 32 Quedlinburg 33 Harzgerode 34 Harzgerode 35 Harzgerode 38 Harzgerode 318 Quedlinburg 322 Harzgerode Westerhausen Hedersleben Hedersleben Ballenstedt Ballenstedt Warnstedt Gernrode Westerhausen Alexisbad Meisdorf Bad Suderode Friedrichsbrunn Güntersberge Gernrode Neudorf Dankerode Schielo Straßberg Ballenstedt Leimbach Blankenburg Nachterstedt Heteborn Opperode Harzgerode Thale Thale Thale Selkemühle Ermsleben Thale Treseburg Stollberg Harzgerode Güntersberge Harzgerode Pansfelde Stollberg Aschersleben Hettstedt Linien Nachtverkehr Nacht1 Quedlinburg Nacht2 Quedlinburg Nacht3 Quedlinburg Nacht4 Quedlinburg Hedersleben Harzgerode Thale Thale Quedlinburg Friedrichsbrunn Harzgerode Quedlinburg ISUP GmbH Dresden 23.04.2008 Anlage 3, Seite 2 Nahverkehrsplan Landkreis Harz ab 2009 LinienNr. Linienführung über von nach Altkreis Wernigerode Linien Stadtverkehr 1 Harzblick Stadtfeld 2 3 Burgbreite 4 Hasserode 5 Floßplatz 7 Börnecke Linien Regionalverkehr 252 Wernigerode 253 Wernigerode 255 Wernigerode 256 Wernigerode 257 Wernigerode 258 Wernigerode 260 Wernigerode 261 Benneckenstein 262 Wernigerode 263 Blankenburg 264 Thale 265 Wernigerode 271 Wernigerode 277 Benneckenstein 283 Wernigerode 288 Wernigerode 877 Wernigerode ALT 1 Wernigerode ALT 2 Wernigerode 416 418 420 427 438 498 Rendezvous Hasserode Rendezvous Nöschenrode Rendezvous Eisenberg Burgbreite - StadtfeldHasserode Harzblick - Burgbreit Floßplatz Hbf. Blankenburg CENTE Derenburg Blankenburg Wasserleben Heudeber Schierke Elbingerode Ilsenburg Hasselfelde Tanne Altenbrak Roßtrappe Hasselfelde Heudeber Wasserleben Plessenburg Ilsenburg Wasserleben Wasserleben Einströmende Linien Aschersleben Meisdorf Pansfelde Endorf Quedlinburg Hoym Pansfelde Ermsleben Ermsleben Reinstedt Harzgerode Wippra ISUP GmbH Dresden 23.04.2008 Halberstadt Thale Osterwieck Danstedt Braunlage Blankenburg Abbenrode Blankenburg - (HBS Benneckenstein Treseburg Treseburg 2) Allrode Zilly Hohegeiß Ilsenburg Drei Annen Hohne Bad Harzburg Abbenrode Osterwieck Aschersleben Aschersleben Aschersleben Aschersleben Aschersleben Sangerhausen Anlage 3, Seite 3 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim 4 16 Osterode Rhoden Göddeckenrode 3 Suderode Hoppenstedt 30 Schlanstedt 15 Badersleben 15 19 Stötterlingen Lüttgenrode DARDESHEIM OSTERWIECK Huy- 4 Neinstedt 15 Berßel 18 KBS 330 Eilenstedt Dingelstedt Anderbeck 36 31 6 Sonnenburg 5 24 16 10 4 23 Heudeber ILSENBURG Veltensmühle 6 Mahndorf 13 1 41 Darlingerode WERNIGERODE 13 5 32 1S KB 3 KBS 8 6 7 KB 2 11 Schierke Schierke ELBINGERODE 7 10 6 43 11 Hüttenrode Wienrode Neuwerk 3 1 Warnstedt 14 Timmenrode Weddersleben 45 5758 Neinstedt THALE 5 44 1 1 46 55 Wendefurt 0 Elend 10 S KB 0 Morgenrot 2 QUEDLINBURG 1 5 31 22 Badeborn Quarmbeck 41 3 39 Altenbrak KBS 330 2 Stecklen7 berg Braunlage Landkreis Salzland 1 35 36 5051 2 37 56 8 1 1 Westerhausen Gehren 14 20 Bad Suderode 2 54 Rieder 2 1 GERNRODE 38 53 Tanne 2 Trautenstein 16 17 12 HASSELFELDE 41 KB Friedrichsbrunn S Radisleben Asmusstedt 52 Treseburg Sorge Hausneindorf 3 Cattenstedt R.-Susenburg Rübeland Königshütte Wedderstedt Börnecke 5 328 Hedersleben 20 Ditfurt 3 33 12 BALLENSTEDT 5 Meisdorf 47 1 25 34 Allrode 13 Stiege BENNECKENSTEIN KB S3 1 1 16 25 Landkreis Osterode am Harz 1 Bärenrode 2 Siptenfelde Friedrichshöhe Güntersberge 15 Hänichen Silberhütte 1 4 1 13 26 Schielo Königerode KB S 32 6 Dankerode STOLBERG 61 Grundschule “August-Hermann-Francke” Wernigerode 33 Grundschule “Harzblick” Wernigerode 34 Grundschule Benneckenstein Grundschule “Diesterweg” Wernigerode 35 GS Marktschule Quedlinburg Grundschule “Stadtfeld” Wernigerode 36 Grundschule Neust. Quedlinburg Grundschule “Henning Calvör” Silstedt GS Süderst. Quedlinburg Grundschule “Am Regenstein” Blankenburg 37 38 Grundschule “Martin-Luther” Blankenburg 39 GS Bad Suderode Strecklenberg Grundschule Timmenrode 40 41 42 Grundschule Harzgerode 43 44 45 46 47 Grundschule Ditfurt 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 GS “Diesterweg” Derenburg Grundschule Darlingerode Grundschule “Prinzeß Ilse” Ilsenburg Grundschule “Paul-Ernst” Elbingerode Grundschule “Dr.-H.-Blumenau” Hasselfelde Grundschule “Comenius” Stiege Grundschule Heudeber Grundschule Langeln Grundschule Stapelburg 17 Diesterweg-Grundschule Halberstadt 18 Goethe-Grundschule Halberstadt 19 20 Grundschule “Albert Klaus” Huy-Badersleben 21 22 Evangelische Grundschule Halberstadt 23 24 25 26 Grundschule Aue-Fallstein-Hessen 27 28 Grundschule Groß Quenstedt 29 30 31 32 Grundschule “Miriam Lundner” Halberstadt Grundschule “Am Baumhof” Schwanebeck Grundschule “Anne Frank” Halberstadt Grundschule Bühne Grundschule “Dr. Em. Lasker” Ströbeck Grundschule “Freiherr Spiegel” Halberstadt Grundschule “Hans Neupert” Langenstein Grundschule Schlanstedt Grundschule-Sonnenklee Osterwieck Grundschule Wegeleben Anlage 4.1 12 21 Neudorf Landkreis Nordhausen ERMSLEBEN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 40 HARZGERODE 12 Straßberg Ort Abfahrt bzw. Ankunft 14 42 BLANKENBURG 26 4 22 11 11 Rodersdorf 0 32 7 WEGELEBEN , 33 1 13 15 33 315 Langenstein 13 Oesig 5 1 Münchenhof Heimburg Ort der Schule Anzahl Schüler 2006 Danstedt Heteborn Adersleben Benzingerode 60 26 32 KBS 33 5 S HALBERSTADT 49 Harsleben 28 Halberstadt 11 8 4 15 21 26 22 29 Böhnshausen 2 2 5 82 3 48 1 9 1 Deesdorf Derenburg Silstedt Emers- 15 leben 22 18 2 5 Reddeber Drübeck 27 Klein Quenstedt 17 14 Minsleben 10 Neu Runstedt Ströbeck S KB 8 2 Landkreis Goslar 25 17 33 Schmatzfeld BAD HARZBURG Danstedt Langeln 0 Stapelburg 59 1 Veckenstedt Groß Quenstedt 3 Mulmke 15 Nienhagen 18 14 Abbenrode Fahrschülerbeziehung Grundschulen 14 Sargstedt Aspenstedt Athenstedt 31 Nahverkehrsplan ab 2009 20 Mönchhai Zilly Wasserleben 315 38 SCHWANEBECK Röderhof 3 5 22 Schauen KBS 9 Eilsdorf Deersheim 10 13 10 29 22 Oschersleben Aderstedt 19 Pabstorf Vogelsdorf 4 15 19 2 24 Wülperode 23 34 Westerburg 20 Bühne 7 Hessen Rohrsheim Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben Landkreis Mansfeld-Südharz Grundschule Schierke GS Friedrik. Ballenstedt Grundschule Friedrichsbrunn Grundschule Hedersleben GS Geschwister Scholl Thale Grundschule Weddersleben Grundschule Neinstedt Grundschule Meisdorf GS “H.-Heine” Harsleben GS “Am Heinrichsplatz” QLB GS “Kleers” Quedlinburg GS “Brinckmeier” Ballenstedt GS Gernrode GS “F. Reiligrath” Rieder GS “Auf den Höhen” Thale GS Westerhausen Freie Waldorfschule Thale GS AHA e.V. Thale - Neinstedt GS “Am Kirchplatz” Veckenstedt Freie GS Wernigerode Grundschule Ermsleben Landkreis Wolfenbüttel Osterode 5 17 1 3 Rohrsheim Rhoden Göddeckenrode Rimbeck 3 7 Bühne 2 4 Wülperode 1 3 9 Lüttgenrode 1 12 KBS 330 5 Berßel 10 Schauen 5 1 Athenstedt Veckenstedt 26 Darlingerode 2 0 S KB 14 1 10 2 50 4 1 1 2 KB Langenstein 12 Heimburg 3 Oesig 6 21 2 Schierke 14 16 2 6 7 Westerhausen R.-Goethe Neuwerk R.-Susenburg Wendefurt 18 2 1 2 25 15 1 1 KBS 330 22 Catten17 Warnstedt stedt Timmenrode 17 Weddersleben Wienrode Hüttenrode THALE Almsfeld 24 1 15 14 2 QUEDLINBURG 4 5 31 Quarm- 9 S KB2 beck 1 18 3 1 Badeborn 3 12 15 16 2 Radisleben Asmusstedt Rieder 10 1 41 1 1 2 GERNRODE 109 3 19 BALLENSTEDT 2 1 Treseburg Ort Abfahrt bzw. Ankunft 3 Sekundarschule “Thomas-Müntzer” Wernigerode Sekundarschule “Burgbreite” Wernigerode Europasekundarschule “August-Bebel” Blankenburg Sekundarschule “Heinrich-Heine” Blankenburg Sekundarschule “Goethe” Ilsenburg Sekundarschule “Bodfeld” Elbingerode 3 Neinstedt 11 1 2 4 5 6 Morgenrot 4 8 Altenbrak Landkreis Salzland 4 30 BLANKENBURG BLANKENBURG 1 34 Rübeland Elend Anzahl Schüler 2006 18 7 2 7 28 S3 13 17 Königshütte Braunlage KB 21 1 ELBINGERODE ELBINGERODE 40 Börnecke 3 4 5 Ort der Schule Hausneindorf 14 Münchenhof 1 Danstedt Hedersleben Benzingerode 21 1 Halberstadt 43 Wedderstedt 2 1 7 11 Ditfurt 25 261 S3 32 40 66 1 S , 33 16 32 Heteborn 2 44 Adersleben Rodersdorf 0 WEGELEBEN WEGELEBEN 315 Harsleben 7 KB 9 HALBERSTADT 1 1 29 18 WERNIGERODE WERNIGERODE 16 8 2 KBS 7 Mahndorf Minsleben 5 Drübeck 8 10 Silstedt Groß Quenstedt Emersleben 18 Derenburg Reddeber 6 2 3 9 2 1 Ströbeck 33 13 ILSENBURG Klein Quenstedt Heudeber 2 3 Schmatzfeld 29 Landkreis Goslar 19 13 1 1 23 27 Danstedt Langeln Stapelburg BAD HARZBURG 35 Sargstedt 8 Mulmke 2 41 11 16 Aspenstedt 1 Wasserleben Fahrschülerbeziehung Sekundarschulen 7 Nienhagen 4 Abbenrode 39 Röderhof 11 Sonnenburg 30 32 2 SCHWANEBECK 2 3 1 Zilly Nahverkehrsplan ab 2009 Haus Nienburg Eilenstedt Dingelstedt 9 28 1 22 Anderbeck 3 HuyNeinstedt 2 8 7 4 19 DARDESHEIM OSTERWIECK OSTERWIECK 315 10 Eilsdorf Badersleben 1 23 1 KBS 11 Deersheim 1 Schlanstedt 22 Vogelsdorf 1 11 2 2 2 8 31 Stötterlingen Suderode 11 1 4 Oschersleben Aderstedt Pabstorf 6 11 20 1 Hoppenstedt 1 1 Hessen 4 5 13 Westerburg Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben Veltheim ERMSLEBEN 7 8 9 10 11 12 Petri-Sekundarschule Schwanebeck Sekundarschule “Am Gröpertor” Halberstadt Sekundarschule “Walter Gemm” Halberstadt Sekundarschule “Freiherr Spiegel” Halberstadt Landschulheim Grovesmühle (Sekundarschulteil) Sekundarschule “Thomas Mann” Dardesheim 1 26 3 Sorge 13 Tanne 2 Trautenstein 25 67 HASSELFELDE 4 2 S KB Friedrichsbrunn 3 33 Meisdorf 18 46 H.-Rotacker BENNECKENSTEIN BENNECKENSTEIN 30 Allrode Mägdesprung Stiege KB S3 2 25 Landkreis Osterode am Harz Güntersberge Friedrichshöhe 2 Siptenfelde 17 3 Silberhütte Straßberg 13 26 Molmerswende Schielo Königerode 27 S 32 6 Dankerode KB Sekundarschule “Bosse” Quedlinburg 16 Sekundarschule Gernrode 17 Sekundarschule Harzgerode 18 Sekundarschule Thale Nord 19 Sekundarschule Ermsleben HARZGERODE 3 21 Neudorf STOLBERG Sekundarschule “Ernst-Bansi” Quedlinburg 15 12 18 23 Landkreis Nordhausen 14 Landkreis Mansfeld-Südharz Anlage 4.2 Landkreis Wolfenbüttel Veltheim Aderstedt Pabstorf 5 3 Oschersleben 19 Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben Osterode Rohrsheim Rhoden Göddeckenrode 13 Hessen 11 1 Schlanstedt Vogelsdorf 2 KBS Rimbeck Bühne Hoppenstedt 2 Eilsdorf 3 2 Wülperode 13 Suderode 16 3 2 5 9 OSTERWIECK OSTERWIECK Badersleben 22 Deersheim Stötterlingen Lüttgenrode 12 DARDESHEIM Berßel 9 Wasserleben 2 11 4 Schmatzfeld 8 21 S Mahndorf Drübeck 8 15 Darlingerode 11 20 29 8 WERNIGERODE WERNIGERODE KB 2 1 4 13 1 6 2 Hedersleben 1 1 3 3 Rübeland KB Westerhausen Cattenstedt 29 THALE 48 9 5 4 Treseburg Trautenstein 43 19 17 2 21 Rieder 54 GERNRODE Radisleben 12 52 10 17 BALLENSTEDT ERMSLEBEN 1 Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wernigerode 2 3 4 Gymnasium Stadtfeld Wernigerode 5 6 7 Fallstein-Gymnasium Osterwieck 87 7 9 7 10 7 11 Gymnasium “Am Thie” Blankenburg Landesmusikgymnasium Wernigerode Gymnasium “Martineum” Halberstadt Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt GutsMuths - Gymnasium Quedlinburg Europagymnasium R. von Weizsäcker Thale Wolterstorffgymnasium Ballenstedt Landschulheim Grovesmühle 30 S KB 1 3 33 Meisdorf Neuplatendorf Friedrichsbrunn 6 1 Reinstedt 2 1 HASSELFELDE Badeborn Quarmbeck 10 44 1 7 Stecklen- Bad Suderode berg 9 1 7 5 4 23 1 31 1 Braunlage 3 S KB 1 14 Altenbrak 7 Neinstedt 1 1 Morgenrot QUEDLINBURG Weddersleben 25 20 Neuwerk R.-Susenburg 4 3 Warnstedt Timmenrode Wienrode 1 Ort Abfahrt bzw. Ankunft Landkreis Salzland KBS 330 8 17 Hütten13 rode Wendefurt 1 17 38 BLANKENBURG BLANKENBURG 15 Anzahl Schüler 2006 Hausneindorf 6 26 3 Ort der Schule 2 8 28 S3 Königshütte 4 50 Heimburg 0 ELBINGERODE ELBINGERODE 2 3 3 1 Tanne Danstedt 24 Wedderstedt 16 Halberstadt 5 Börnecke 1 Sorge 1 Rodersdorf Langenstein Münchenhof 1 7 Elend Heteborn 6 11 Benzingerode 51 3 Adersleben Harsleben 1 Oesig Schierke 3 28 43 2 S 3 825 336 15, 330 WEGELEBEN WEGELEBEN Böhnshausen 11 KB KBS Ditfurt 5 32 S HALBERSTADT 6 Derenburg Minsleben Silstedt 2 4 39 21 16 14 2 1 2 1 38 6 7 3 KB Reddeber 6 Deesdorf 4 9 24 1 5 47 Emersleben 22 Ströbeck 0 1 2 ILSENBURG Groß Quenstedt Klein Quenstedt Heudeber 10 1 Nienhagen 3 7 33 3 BAD HARZBURG Sargstedt 14 Danstedt 2 6 1 Veckenstedt Stapelburg Mulmke Langeln 2 Fahrschülerbeziehung Gymnasien 31 15 Athenstedt Aspenstedt 12 0 SCHWANEBECK 14 1 Zilly Sonnenburg Abbenrode Eilenstedt Röderhof 7 HuyNeinstedt Schauen Nahverkehrsplan ab 2009 9 1 20 7 315 11 3 Anderbeck Dingelstedt 5 1 KBS 330 Landkreis Goslar 10 11 Westerburg 6 30 16 H.-Rotacker BENNECKENSTEIN BENNECKENSTEIN 21 Allrode 2 7 KB S3 10 25 Landkreis Osterode am Harz 12 Mägdesprung Stiege Pansfelde 2 1 Friedrichshöhe 78 Siptenfelde Güntersberge HARZGERODE 5 Silberhütte 12 30 Straßberg 27 12 Neudorf Landkreis Nordhausen Schielo Königerode 25 KB S 32 6 Dankerode STOLBERG Landkreis Mansfeld-Südharz Anlage 4.3 Landkreis Wolfenbüttel Osterode 1 1 Rohrsheim Hessen Oschersleben Aderstedt 1 Westerburg 1 1 4 Landkreis Harz Landkreis Börde Dedeleben Veltheim Schlanstedt 2 1 KBS 6 Eilsdorf 315 Nahverkehrsplan ab 2009 Badersleben Deersheim 2 6 OSTERWIECK OSTERWIECK Anderbeck Dingelstedt Haus Nienburg Fahrschülerbeziehung Förderschulen 1 1 SCHWANEBECK 1 1 3 Eilenstedt 1 DARDESHEIM 1 KBS 330 1 Zilly 1 Wasserleben Standorte Berufsbildende Schulen Aspenstedt Athenstedt 1 2 Abbenrode 4 Mulmke 3 Veckenstedt Heudeber 33 Reddeber 11 0 D 2 Oesig KBS 1 ELBINGERODE ELBINGERODE 5 R.-Mühlental 1 1 9 Hüttenrode Rübeland Westerhausen 2 5 4 Warnstedt 1 1 5 31 Weddersleben 1 11 1 1 THALE 12 Neinstedt 22 Morgenrot 10 E QUEDLINBURG 1 S 1KB 1 Wienrode 1 1 3 Quarm1 beck Bad Suderode 1 13 2 12 2 12 Badeborn 1 1 5 2 6 4 1 3 1 23 GERNRODE 2 Radisleben Asmusstedt Rieder 3 Stecklenberg Braunlage KBS 330 25 Timmenrode 2 Neuwerk 7 BLANKENBURG BLANKENBURG 7 R.-Susenburg 3 328 Landkreis Salzland 1 2 1 57 1 Börnecke 2 E.-Hartenberg 32 7 1 9 Münchenhof K Königshütte 4 Hausneindorf 2 KB Danstedt Hedersleben Benzingerode 1 7 BALLENSTEDT ERMSLEBEN 3 4 5 6 7 8 9 4 13 7 S KB Friedrichsbrunn HASSELFELDE 33 1 Stiege KB 1 S3 3 1 25 Landkreis Osterode am Harz Güntersberge Friedrichshöhe 16 8 1 Siptenfelde 1 Schule am Reißhaus Bad Suderode 13 Förderschule Neinstedt Die Schüler folgender Förderschulen werden im Rahmen der Sonderbeförderung mit Taxiunternehmen befördert und haben Schüler aus dem ganzen Landkreis: 1 Neudorf 6 32 S Marianne-Buggenhagen-Schule Darlingerode (Sonderschule f. Körperbehinderte ) Liv-Ullmann-Schule Wernigerode (Schule f. Geistigbehinderte) Berufsbildende Schule Standort 1 Wernigerode Berufsbildende Schule Standort 2 Wernigerode Berufsb. Schule “Geschwister Scholl” Standort Halberstadt Berufsb. “Geschwister Scholl” Standort Böhnshausen "J.P.C. Heinrich Mette" Quedlinburg Anlage 4.4 1 1 KB Schule für Schwerhörige u. Gehörlose Halberstadt 1 hütte Straßberg STOLBERG Reinhard-Lakomy-Schule Halberstadt HARZGERODE 2 Silber- Landkreis Nordhausen Lernbehindertenschule Badersleben 12 A B C D E 1 BENNECKENSTEIN BENNECKENSTEIN Albert-Schweitzer-Schule Halberstadt Berufsbildende Schulen 3 2 Pestalozzischule Wienrode (Schule f. Lernbehinderte) Förderschule “Pestalozzi” Quedlinburg Trautenstein 3 Wilhelm-Busch-Schule Wasserleben (Schule f. Ausgleichsklassen) Pestalozzischule Wernigerode (Schule f. Lernbehinderte) 11 2 3 Ort Abfahrt bzw. Ankunft Förderschule Sine - Cura - Schule Quedlinburg 1 1 4 1 Anzahl Förderschüler 2006 10 1 Tanne Ort der Förderschule Harsleben Langenstein Ditfurt 2 Halberstadt 11 15 A WERNIGERODE 4 B 232514 BS S 11 2 Böhnshausen 1 1 1 6 , 33 6 Adersleben 0 WEGELEBEN WEGELEBEN 315 2 5 Silstedt 3 KBS C 9 Derenburg Minsleben 18 HALBERSTADT 6 8 3 0 3 Darlingerode 1 0 BAD HARZBURG ILSENBURG 5 S 5 Förderschulen Emersleben 1 1 Ströbeck 1 KB Stapelburg Danstedt Langeln 5 Groß Quenstedt Klein Quenstedt 3 3 Landkreis Goslar 2 1 7 2 1 Schielo Königerode Landkreis Mansfeld-Südharz