Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfung
Transcription
Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfung
Fragebogen zur Vorbereitung auf die Psittakose- Sachkundeprüfung Inhaltsverzeichnis I. II. III. IV. V. Allgemeines........................................................................................................1 – 7 Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes...............................8 – 15 Haltung und Pflege von Sittichen und Papageien.........................................16 – 20 „Kleine Krankheitskunde“...............................................................................21 – 33 Die Vorschriften der Psittakoseverordnung...................................................34 – 54 I. Allgemeines 1. Nennen Sie einige Merkmale, in denen sich Körperbau und Funktionen der Vögel grundsätzlich von Säugetieren unterscheiden. • kräftig ausgestaltete Vordergliedmaßen als Flügel. • Federn statt Haarkleid • Keine Schweißdrüsen bei Vögeln. Vögel können nicht schwitzen, die Wärmeregulation des Körpers ist eingeschränkt. • Die Knochen durchzieht ein ausgedehntes, von der Lunge ausgehendes Luftsacksystem ( Gewichtsreduzierung , aber Erkrankungen der Atmungsorgane sind immer schwerwiegend.) • keine Zähne ( Gewichtsreduzierung), statt dessen Hornschnabel. • Verdauungssytem mit Hornschnabel, keine Zähne, Kropf als Speicherorgan, Muskelmagen mit Steinchen / Grit um Nahrung zu „zermahlen“, keine Gallenblase. • keine getrennt Ausscheidung von Kot und Urin, sondern Kloake, in der auch der Eileiter mündet. • Fortpflanzung durch Eiablage • Brutpflege, meist durch beide Brutpartner. 2. Warum geraten Vögel bereits bei kurzfristigem Futterentzug in Lebensgefahr ? Grundsätzlich ist bei allen Tieren davon auszugehen, dass je kleiner die Tiere sind, die Stoffwechselleistung überproportional ansteigt. Das liegt u.a. daran, dass die Körperoberfläche bei kleinen Tieren im Verhältnis zur Körpermasse größer ist und damit eine stärkere Wärmeabgabe statt findet. Daneben spielen auch andere Faktoren, z.B. der hohe Energieverbrauch durch die Art der Fortbewegung, die Regulation des Wärmehaushaltes und die Art des Futters, das häufig nicht besonders energiereich ist, eine Rolle. ( Zum Beispiel bedarf ein Meisen- Jungvogel pro Tag 1000 Insekten !) 3. Wie werden die Psittaciden oder „Papageienvögel“ (im weiteren Sinne ) auch bezeichnet ? Als Krummschnäbel oder als Handfüßler. Gemeint ist damit die zoologische Ordnung der Papageien = Psittaciformes. Charakteristisch ist der kräftige gebogene Schnabel, der etwa so lang wie hoch ist; seine „Kaumuskulatur“ setzt mit starker Hebelwirkung an, dadurch wird das Aufbeißen auch harter Äste und Schalen möglich. Die beiden äußeren Zehen sind nach hinten, die beiden mittleren Zehen nach vorn gerichtet, so dass der Vogel mit dem Fuß wie mit einer Hand greifen kann. Sowohl Schnabel als auch Füße sind „Mehrzweckinstrumente“ und dienen z.B. dem Greifen, Klettern u.ä. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 1 4. Wo befindet sich der natürliche Lebensraum der Papageien und Sittiche ? In den tropischen und subtropischen Regionen aller Erdteile (außer Europa). Gebiete mit hohem Artenreichtum sind z.B. Australien, Südostasien und Südamerika. 5. Worin unterscheiden sich Papageien und Sittiche ? Zoologisch gesehen gehören beide einer Familie und Unterfamilie an, nämlich den „echten Papageien“. Äußerlich lassen sie sich kaum eindeutig voneinander unterscheiden, im Allgemeinen sind Sittiche jedoch etwas schlanker im Körperbau und tragen langes Schwanzgefieder. Ihre Unterscheidung wird noch deutlicher, wenn auch die Lebens- und Verhaltensweisen berücksichtigt werden. So sind die Sittiche meist schnelle und gewandte Flieger und bewegen sich behände und quirlig. An Haltung und Pflege stellen beide Gruppen unterschiedliche Anforderungen. 6. In welche 7 Unterfamilien lassen sich die Psittaciformes einteilen ? • Eulenpapageien ( Neuseeland ) flugunfähige Nachtvögel, aussterbend. • Nestorpapageien ( Neuseeländ. Alpen) leben in Vielehe • Loris - Rundschnabelpapageien - Pinselzungenloris ( Weichfresser, wie z.B. Rotloris oder Eos, Keilschwanzlori, Gebirgslori) • Spechtpapageien ( Neuguinea), sind klein wie Zaunkönige, bauen ihre Nester in Termitenhügeln. • Borstenköpfe, haben borstenartige Federn am Nacken, werden selten gehalten. • Kakadus ( Indien, Australien- Ausfuhrsperre), tragen charakteristische Federhaube, z.B. Molukkenkakadu, Gelbhaubenkakadu, Gelbwangenkakadu und Weißhaubenkakadu. • Echte Papageien: Hierzu gehören die meisten bei uns gehaltenen Aras, Papageien und Sittiche (s. Anhang).Um die Vielfalt der Arten, die dieser Unterfamilie angehören, deutlich zu machen, sollen an dieser Stelle nur beispielhaft aufgeführt werden: Hyazinthara, Rotbugara, Graupapgei, Blaustirn- und Venezuelaamazone, Schildsittich, großer und Kleiner Alexandersittich, Orangenköpfchen, Rosenköpfchen, Pfirsichköpfchen, Vielfarbensittich, Schön- und Glanzsittich, Pennantsittich, Kragensittich... 7. Wie viele Arten und Unterarten von Papageien und Sittichen gibt es ? Es gibt 326 Arten und 816 Unterarten. Sie alle fallen unter den Begriff der „Papageien und Sittiche“ und des §17g Tierseuchengesetz und unterliegen damit dem Erlaubnisvorbehalt für Züchter und Händler. Selbstverständlich kann es nicht Aufgabe und Zweck dieses Fragenkataloges sein, auch nur annähernd auf die Vielfalt der einzelnen Arten einzugehen, ihr Verhalten sowie ihren natürlichen Lebensraum zu charakterisieren und auf die daraus resultierenden speziellen Haltungsanforderungen hinzuweisen. Vielmehr muss dies der Spezialliteratur vorbehalten bleiben, in die sich jeder Halter und Züchter für die von ihm gehaltenen Arten gründlich einlesen und informieren sollte. II. Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes 8. Durch welchen Leitgedanken wird ( im hiesigen Kulturkreis) der Tierschutzgedanke geprägt? Das Tier ist ein Mitgeschöpf des Menschen. Der Mensch trägt für alle in seiner Obhut gehaltenen Tiere ( §2 Tierschutzgesetz) , aber auch für wildlebende Tiere (§ 1 Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz, Naturschutzgesetz) Verantwortung. Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Nach heute allgemein gültiger Auffassung bedeutet dabei Tierschutz nicht unabdingbar „Schutz um jeden Preis“, gefordert wird jedoch ein „hoher Schutz mit Augenmaß“. Dies wird im Gesetz durch die Worte „ohne einen vernünftigen Grund“ zum Ausdruck gebracht ( z.B. wird der größte Schaden, der einem Tier überhaupt zugebilligt werden kann, nämlich der Tod, gebilligt, wenn Tiere zur menschlichen Ernährung geschlachtet werden). Die Anpassungsfähigkeit einer Tierart muss dabei ebenfalls berücksichtigt werden. An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass sich aus diesem „Augenmaß“ eine heftige gesellschaftliche Diskussion entwickelt hat. So wird durchaus ernst zu nehmend die Forderung nach „absolutem“ Schutz der Tiere, z.B. unter Verzicht auf Nahrung aus Tierkörperteilen oder auf jegliche Tierversuche gestellt. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 2 Wenn also unter Umständen eine gewisse Einschränkung des Wohlbefindens der Tiere hingenommen werden kann, („aus vernünftigem Grund“), muss die Hobbyhaltung, die der Freude des Menschen an den Geschöpfen dient, in jedem Falle kompromisslos in bestmöglicher Weise ihr Wohlbefinden sicherstellen! Abstriche an optimale Haltungs- Fütterungs- und Pflegebedingungen sind dabei auf keinen Fall hinnehmbar. 9. Was hat jeder, der ein Tier in seiner Obhut hat („hält, betreut oder zu betreuen hat“) sicherzustellen? Er hat ihm angemessene, artgerechte Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte Unterbringung zu gewähren. Er darf das artgemäße Bewegungsbedürfnis nicht dauernd und nicht so einschränken, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. (§2 Tierschutzgesetz). 10. Dürfen an Kinder Tiere verkauft werden ? Grundsätzlich dürfen an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keine und an Jugendliche unter 16 Jahren keine warmblütigen Tiere abgegeben werden, es sei denn, eine Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten liegt vor (§11c Tierschutzgesetz). 11. Darf mit gebrechlichen und kranken Tieren gehandelt werden ? Es ist verboten, ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen und Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur schmerzlosen, unverzüglichen Tötung zu veräußern oder zu erwerben (§3 Tierschutzgesetz). 12. Darf ein Tier ausgesetzt werden ? Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurück zu lassen., um sich seiner zu entledigen (§3 Nr. 3 Tierschutzgesetz). Sofern ein Tier unter der Beachtung dieser Vorschrift in freier Natur ausgesetzt wird, sind auch die Bestimmungen des Naturschutzes zu beachten (damit nachkommen der natürlichen Population nicht durch genetisch veränderte domestizierte Artgenossen verändert werden). 13. Welche wichtigsten Bestimmungen des Artenschutzes und des Naturschutzes sind bei der Vogelhaltung zu beachten ? Tiere der Liste I des Washingtoner Artenschutzabkommens dürfen in keinem Fall gehandelt werden ! Tiere der Liste II dürfen nur unter Beifügung einer CITES- Bescheinigung gehandelt werden (Washingtoner Artenschutzabkommen in Verbindung mit Bundesnaturschutzgesetz). Frei handelbar sind diesbezüglich nur Wellensittiche, Nymphensittiche und kleiner Alexandersittich.(nachprüfen, ob das noch so ist) Meldepflicht für Tiere, die dem Artenschutz unterliegen (§10 Bundesartenschutzgesetz). Anzeigepflicht für Tiergehege einschließlich Außenvolieren (§45 Niedersächsisches Naturschutzgesetz). 14. Kann es bestraft werden, wenn Vögel in menschlicher Obhut unter unzureichenden Bedingungen gehalten werden ? Das Tierschutzgesetz sieht für Verstöße empfindliche Strafen vor, die in schwersten Fällen bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe reichen. Ohne Einschalten der Staatsanwaltschaft können vom Veterinäramt Bußgelder bis zu 25000 € verhängt werden. Vom Amtstierarzt können betroffene Tiere eingezogen und/ oder ein Tierhaltungsverbot verhängt werden. 15. Dürfen vom Züchter selbst Vögel getötet werden ? Ein Tier töten darf nur, wer dazu ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Allgemeinen ist bei einem erfahrenen Vogelzüchter anzunehmen, dass er im Einzelfall in der Lage ist, z.B. einen schwer verletzten Vogel tierschutzgerecht zu töten . Gemäß §4 und §17 des Tierschutzgesetzes darf ein Tier nur aus vernünftigem Grund getötet werden. Tiere dürfen nur nach Betäubung oder auf andere geeignete Art und Weise unter Vermeidung von Leiden oder Schmerzen getötet werden. Dies ist bei einem kleinen Vogel praktisch G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 3 durch einen raschen Genickbruch oder kräftigen Schädelschlag möglich. Größere Vögel sollten nur nach Betäubung ( und deshalb durch einen Tierarzt) getötet werden. Der „vernünftige Grund“ dürfte praktisch dann anzunehmen sein, wenn ein Tier infolge Krankheit, Unfall oder eines sehr hohen Alters erheblich leidet und tierärztliche Hilfe aussichtslos erscheint, ebenso beim Auftreten oder Verdacht von bestimmten Tierseuchen. Die Tötung von Einzeltieren aus einem erkrankten Bestand zur Einleitung von Untersuchungen (sogenannte Diagnostische Tötung) sollte dem Tierarzt vorbehalten bleiben. Die Tötung aus ethisch nicht zu rechtfertigenden Gründen ist verboten und kann streng bestraft werden, so z.B. Tötung von züchterisch unerwünschten Vögeln, Tötung wegen zu hoher Besatzdichte, wegen des Urlaubs des Halters u.s.w.. III. Haltung von Sittichen und Papageien 16. Nennen Sie die wesentlichen Anforderungen, die ein Haltungssystem für Vögel erfüllen muss. • Es muss genügend groß sein. Sofern nicht Freiflug ( z.B. im Zimmer) möglich ist, muss den Vögeln im System Fliegen möglich sein. • Art und Ausstattung der Anlage dürfen keine vermeidbaren Verletzungsgefahren bieten ( Glasscheiben, scharfe Kanten, unzweckmäßige Maschenweite des Gitters, giftige Pflanzen oder Pflanzenteile...) • Für jeden Vogel müssen ausreichend Sitzmöglichkeiten ( möglichst gewachsene Äste mit unterschiedlichem Durchmesser) vorhanden sein, die außerdem den „Dreisprung“ erlauben. • Die Anlage muss genügend hell sein und möglichst natürlichen Tag/ Nacht Wechsel aufweisen. • Die Anlage muss vor extremen Witterungs- und Temperatureinflüssen geschützt sein. In der Regel ist für die Wintermonate ein beheizbares Schutzhaus notwendig ( Sittiche kommen aus tropischen Gegenden). • Peinliche Sauberkeit der gesamten Anlage ist ständig zu gewährleisten. Mindestens einmal täglich ist das Wasser ( Trinkwasser, Badewasser) auszuwechseln und das Futter zu kontrollieren. Futter , das verschmutzt, verschimmelt oder anders verdorben ist, darf auf keinen Fall angeboten werden. 17. Welche Größe sollten Haltungssysteme für Sittiche haben? siehe Gutachten .... Selbstverständlich hängt die Größe eines Haltungssystems entscheidend von der Art des Tieres und von seiner Größe ab. Aber auch die natürliche Bewegungsaktivität, manchmal auch individuelle Faktoren spielen eine Rolle. Es ist deshalb nicht einfach, diesbezüglich allgemein verbindliche, fachlich fundierte Rechtsnormen aufzustellen. Darüber hinaus sollte bei jeder Anlage berücksichtigt werden, dass nicht allein ihre absolute Größe entscheidend ist, sondern dass auch die Form ( lang gestreckter Quader mit ausreichender Höhe, keine Rundform, weil sich die Vögel darin nur schwierig orientieren können) und die Ausstattung ( abwechslungsreicher Lebensraum, der möglichst verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten bietet) eine wichtige Rolle spielen. 18. Welche Kriterien sind außer der Volierengröße hinsichtlich der Besatzdichte zu beachten ? • Jedem Vogel müssen ausreichend Sitzgelegenheit ( 30 cm Stangenlänge) zur Verfügung stehen. Am besten ist Naturholz in unterschiedlicher Stärke geeignet. • Trinkwasser und Futterplatz müssen für alle Vögel gut erreichbar sein. • Es dürfen nur verträgliche Arten miteinander gehalten werden. • Eine ausreichende Be- und Entlüftung ohne Zugluft muss gewährleistet sein. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 4 19. Was ist bei der Fütterung zu beachten ? Jegliches dargereichtes Futter und Wasser muss peinlich sauber sein ! Insbesondere darf Wasser nicht veralgt und Futter nicht verdorben, schimmelig oder verschmutzt sein. Die Näpfe sind deshalb nicht unterhalb der Sitzstangen anzubringen. Handelsübliches Futter sollte durch frisches Grünzeug ergänzt werden, wobei darauf zu achten ist, dass keine Giftpflanzen mit eingetragen werden (z.B. Eibe, Rhododendron, Goldregen, Akazien, Robinien, Oleander...) Den Vögeln muss Grit zur Verfügung stehen. 20. Kann allen Krummschnäbeln gleichartiges Futter verabreicht werden ? Papageien und Sittiche sind Pflanzenfresser ( was nicht ausschließt, dass sie gelegentlich auch Kleinstinsekten, Larven oder Wasserschnecken zu sich nehmen sollen). Die meisten bevorzugen eine abwechslungsreiche Kost aus Körnern, Knospen, Früchten und Beeren. Auch frisches Grünzeug und Zweige sollten ihnen angeboten werden, wobei auch giftige und „gespritzte“ Pflanzen sorgfältig aussortiert werden müssen. es gibt aber auch besondere Nahrungsspezialisten, z.B. Loris als Weichfresser, Papageien, die besondere Körner bevorzugen und sich sogar als ausgesprochen feinsinnige „Feinschmecker“ erweisen oder Schwalbensittiche, die sich hauptsächlich von Blütennektar ernähren. Selbstverständlich sind diese Eigenarten bei der Haltung zu berücksichtigen. IV. Kleine Allgemeine Krankheitskunde“ 21. Woran erkennen Sie kranke Vögel? Sie erscheinen weniger lebhaft, sitzen häufig aufgeplustert sehr ruhig an einer Stelle oder verweigern das Futter. Ihr Gefieder ist häufig „wie zerrupft“ oder verschmutzt ( Durchfall) . Evtl. ist auch Niesen, Schnoddern, oder Atemnot zu beobachten, mitunter Veränderungen an Nasenlöchern und Augenlidern. Hautveränderungen sind besonders an den Füßen und am Schnabelansatz zu erkennen. 22. Woran erkennen Sie die Psittakose? Grundsätzlich ist bei allen unklaren Krankheitserscheinungen sowie bei (plötzlichen) Todesfällen eine Erkrankung an Psittakose in Erwägung zu ziehen. Die Krankheitserscheinungen sind sehr unspezifisch , alle Erscheinungen, die in Frage 21 beschrieben sind, können vorkommen. Als „Alarmzeichen“ sind anzusehen: Plötzliche Todesfälle nach Zukauf von Vögeln, hochgradige Benommenheit mehrerer Tiere, insbesondere, wenn sie mit Nasenausfluss und Atemnot einher geht. Darüber hinaus können auch das gleichzeitige Auftreten von (manchmal nicht sehr auffälligen ) Erkrankungen im Vogelbestand und schwerer, fieberhafter Erkrankung des Vogelhalters (!) ein ernst zu nehmender Hinweis sein. Eine endgültige Diagnose der Psittakose ist nur durch eine Laboruntersuchung möglich. Zur Untersuchung können dabei gestorbene, oder getötete Vögel sowie Vogelkot eingereicht werden. 23. Welche Maßnahmen sind bei Erkrankungen von Vögeln umgehend einzuleiten ? Sofern Art und Ursache von Erkrankungen nicht offensichtlich sind, sollte ein Tierarzt oder ein Fachtierarzt zu Rate gezogen werden. Bei ungeklärten Todesfällen müssen schnellstmöglich ein oder mehrere Tierkörper an ein Untersuchungsinstitut eingeschickt werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte das Veterinäramt benachrichtigt werden, so dass für den Halter i.d.R. kostenfrei die Untersuchung auf Psittakose durchgeführt wird. Um Ansteckungsrisiken möglichst gering zu halten, sollten kranke Tiere abgesondert werden. Auf größte Sauberkeit ist unbedingt zu achten. Oft ist das bestrahlen mit einer Wärmelampe hilfreich. Eine Arzneimittelbehandlung setzt in der Regel voraus, dass die Ursache der Erkrankung bekannt ist, damit eine gezielte Therapie erfolgt. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 5 24. Worin besteht der Unterschied von Psittakose, Papageienkrankheit und Ornithose ? Im Prinzip besteht kein Unterschied zwischen den drei aufgeführten Bezeichnungen, es handelt sich jedes Mal um dieselbe Krankheit, die durch bestimmte Bakterien ( Clamydia psittaci) verursacht wird. Während „Psittakose“ die lateinische und „Papageienkrankheit“ die deutsche Bezeichnung ist, wenn die Krankheit bei Papageien auftritt, wird sie bei anderen Vögeln „Ornithose“ genannt. Im Einzelfall können auch beim Auftreten der Ornithose (z.B. bei Tauben, Hühnern, Puten) alle tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet werden. 25. Welche Krankheitserscheinungen treten bei der Papageienkrankheit des Menschen auf ? Meist erscheint die Krankheit grippeartig mit hohem Fieber, Kopfschmerzen und Benommenheit. manchmal erden auch rheumatische Muskel- und Gliederschmerzen beschrieben. dabei sind die Symptome ( wie bei den Vögeln) nichtunbedingt spezifisch., und nur der Arzt kann nach speziellen Untersuchungen die endgültige Diagnose stellen. Vogelhalter sollten deshalb bei derartigen Erkrankungen den Arzt auf einen Psittakoseverdacht hinweisen, damit ggf. gezielte Untersuchungen und eine antibiotische Behandlung eingeleitet werden können. 26. Heilt eine Psittakose bei Mensch und Vogel „von selbst“ ab ? Nein! Unbehandelt kann die Krankheit sogar zum Tod führen. Beim Menschen sind schwere Lungenentzündungen, gelegentlich auch Herzerkrankungen oder Erkrankungen des Zentralen Nervensystems zu befürchten. Eine Behandlung mit Antibiotika ist aber möglich. Wichtig ist, dass die Behandlung genau nach den Vorschriften des behandelnden Arztes bzw. Amtstierarztes durchgeführt wird. Vorzeitig abgebrochene, unterdosierte oder falsche Medikamentengabe stellen den Behandlungserfolg ernsthaft in Frage. 27. Wodurch wird die Psittakose in einen Bestand eingeschleppt? Durch den Zukauf von Vögeln. Neu gekaufte Vögel sollen deshalb möglichst vier Wochen (besser noch drei Monate) vollständig von den anderen Vögeln getrennt gehalten und sorgfältig beobachtet werden. Darüber hinaus bietet es einen gewissen Schutz, sich davon zu überzeugen, dass der Herkunftsbestand in sauberstem Zustand gehalten und ordentlich geführt wird. gelegentlich sollen auch wildlebende Vögel , z.B. Tauben, die Krankheit übertragen. Andere Übertragungswege, z.B. durch Futter oder durch Personenverkehr, spielen bei der Psittakose nur eine untergeordnete Rolle, weil der Krankheitserreger außerhalb von Vogelbeständen nicht sehr widerstandsfähig ist. Gleichwohl müssen aber auch diesbezügliche Schutzmaßnahmen entsprechend der Psittakoseverordnung sorgfältig beachtet werden. 28. Wie wird die Papageienkrankheit übertragen? Psittakose ist eine Infektionskrankheit, die durch bestimmte Bakterien verursacht wird. Infizierte und kranke Tiere scheiden diese Bakterien in großer Zahl aus und zwar besonders mit dem Kot, sowie durch Tröpfchen beim Niesen oder Schnoddern. Auf diese Weise gelangen die Erreger dann an andere Tiere, Gegenstände, an Futter und, was am gefährlichsten ist, an Staub. Die höchste Gefahr für Mensch und Tier besteht darin, die Bakterien dann einzuatmen. Der wichtigste Schutz für den Menschen besteht deshalb im Anlegen eines staubdichten Mund-. und Nasenschutzes bevor ein Psittakose verdächtiger Bestand betreten wird. Vor Berührung mit dem Erreger schützt darüber hinaus desinfizierbares Schuhwerk und geeignete Schutzkleidung. 29. Können auch gesund erscheinende Vögel mit Psittakose infiziert sein und die Krankheit verbreiten? Unter Umständen können auch Vögel, die einen völlig gesunden Eindruck machen, mit der Papageienkrankheit infiziert sein und den Erreger ausscheiden. Oft treten Krankheitsrescheinungen erst dann auf, wenn solche Vögel in einen Stress geraten , z.B., wenn sie in eine neue Umgebung verbacht werden oder wenn sich die Haltungsbedingungen , Fütterung, Sauberkeit usw. verschlechtern. In vielen Fällen muss damit gerechnet werden, dass zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Krankheit bis zu 3 Monate liegen. Man bezeichnet diesen Zeitraum als „Inkubationszeit“. Der Gesetzgeber hat diesen (im Vergleich zu vielen anderen Krankheiten ungewöhnlich langen) Zeitraum in der Psittakoseverordnung mit 90 Tagen berücksichtigt (z.B. werden alle Papageien, die bis zu 90 G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfung6 mit Antworten.doc Tagen vor Krankheitsausbruch in einen Bestand verbracht worden sind, verdächtigt, die Krankheit eingeschleppt zu haben,.) 30. Tritt die Papageienkrankheit ausschließlich bei Papageien und Sittichen auf? Nein, auch alle anderen Vögel können angesteckt werden, z.B. Hühner, Tauben, Wachteln, oder Puten. 31. Können schlechte Haltungsbedingungen die Psittakose verursachen? Die Psittakose wird immer durch die Psittakoseerreger verursacht, die durch infizierte Tiere, ggf. auch durch Personenverkehr oder durch andere Ursachen eingeschleppt werden. In letzter Zeit ist aber immer häufiger zu beobachten, dass auch bei infizierten Tieren keine Krankheitserscheinungen auftreten. Eine Ansteckungsgefahr ist dennoch nicht mit Sicherheit auszuschließen. Die Krankheit kommt in solchen Fällen erst bei schlechten Haltungsbedingungen zum Ausbruch. Somit müssen schlechte (insbesondere unsaubere!) Haltungsbedingungen durchaus als Auslöser der Psittakose ( nicht aber als Ursache) angesehen werden. 32. Nennen Sie einige Krankheiten, die bei Vögeln häufiger vorkommen. • Durchfallerkrankungen ( oft durch Verschmutzungen, Unsauberkeit, verdorbenes Futter) • Federpicken (bei Papageien oft aus Langeweile, auch nach Stutzen der Schwungfedern beschrieben). • Hautveränderungen mit borkigen oder schuppigen Auflagen, besonders am Schnabelansatz, meist durch Milben verursacht. • Fettsucht der Wellensittiche durch übermäßige Fütterung und zu wenig Bewegung. • Auftreibungen und Verdickungen am Körper oder auf der Haut durch Tumoren. • Legenot • Vitaminmangelkrankheiten: verschiedene Auswirkungen, wenig spezifische Erscheinungen mit Unlust der Vögel • Vergiftungen durch giftige pflanzen oder Pflanzenteile, Pestizide, Schwermetalle ( Blei ), oder andere Substanzen. 33. Auf welche Weise können Vögeln Arzneimittel verabreicht werden? Grundsätzlich gilt, dass die Eingabe von Arzneimitteln so zu erfolgen hat, wie auf der Packungsbeilage des Medikamentes angewiesen oder vom Tierarzt vorgeschrieben wird. Folgende Möglichkeiten bestehen dabei: - über das Futter ( zu beachten ist, dass die Futteraufnahme nicht gestört sein darf , dass das Arzneimittel tatsächlich aufgenommen wird und es nicht zu einer Entmischung von Futter und Arzneimittel kommt (ggf. Futter anfeuchten, mit etwas Speiseöl behandeln, täglich neue, gleichmäßige Mischung herstellen). - über Trinkwasser ist die Arzneimittelbehandlung in der Regel abzulehnen, da eine Aufnahme viel zu unsicher ist. Bei Psittakose ist die Arzneimitteleingabe über das Trinkwasser nicht zulässig, allenfalls als unterstützende Gabe von Vitaminen. - Als Injektion, die in der Regel der Tierarzt vornimmt ( sichere Medikamentengabe, besonders geeignet für größere Vögel). - Auftragen auf die Haut bei Medikamenten mit örtlicher Wirkung. V. Die Vorschriften der Psittakoseverordnung 34. Welcher Personenkreis hat den Verdacht auf Psittakose anzuzeigen? Grundsätzlich hat jeder, der von einem Ausbruch der Psittakose oder von einem begründeten Verdacht Kenntnis hat, umgehend dem zuständigen Veterinäramt Anzeige zu erstatten. Insbesondere der Halter von Sittichen selbst, die behandelnden Tierärzte, Institutstierärzte, sowie Händler, Tierpfleger und sonstige Personen bei denen gewisse Kenntnisse vorausgesetzt werden G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 7 können, haben für die unverzügliche Anzeige Sorge zu tragen. Ein schuldhaftes Verzögern oder gar Verhindern der Anzeige kann nach dem Tierseuchengesetz bestraft werden. 35. Auf welche Weise hat die Anzeige eines Psittakoseverdachtes zu erfolgen ? Grundsätzlich hat sie schnellst möglichst nach Erkennen verdächtiger Krankheitssymptome oder bei anderen Feststellungen zu erfolgen, die auf die Krankheit hinweisen. In der Regel wird man das zuständige Veterinäramt telefonisch verständigen. Sofern an Wochenenden ein Anrufbeantworter eingeschaltet ist, sollte der Verdacht mit Namen und Anschrift angegeben werden. In der Regel haben alle Veterinärämter einen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden, und sind über die Einsatzleitstellen der Feuerwehren erreichbar. Wichtig ist, dass bereits von diesem Zeitpunkt an alle Maßregeln , die eine Verschleppung der Krankheit verhindern, unbedingt eingehalten werden müssen. 36. Welche Maßnahmen sind bei Verdacht auf Psittakose zu beachten? Um andere bestände, freilebende Vögel sowie Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, hat der Gesetzgeber bei Verdacht auf Psittakose folgende Maßnahmen vorgeschrieben: • Schnellstmöglich ist das Veterinäramt zu informieren. • Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern (z.B. sind sie aus der Wohnung in einen abschließbaren Raum zu bringen. Dieser Raum muss zu reinigen und zu desinfizieren sein). • Dieser Raum muss abgeschlossen werden und darf nur von befugten Personen betreten werden. • Es dürfen keine Vögel in den Bestand hinein und herausgebracht werden. • Tote Vögel, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit den Vögeln oder mit Vogelkot in Berührung gekommen sind, dürfen nicht entfernt werden. Ggf. kann solches material in Eimer gelegt werden, die mit dicht schließendem Deckel versehen sind, desinfiziert und verbrannt werden. 37. Welcher Personenkreis darf die Räumlichkeiten betreten, in denen psittakosekranke oder – verdächtige Tiere gehalten werden? Nur der Tierbesitzer, sein Vertreter, oder Personen, die mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragt sind. Außerdem Tierärzte, nicht aber z.B. Tierheilpraktiker! 38. Wie haben sich Personen zu verhalten, die psittakosekranke oder –verdächtige Tiere betreuen? Sie dürfen die Räumlichkeiten nur mit Schutzkleidung, einschließlich Atemschutz, betreten. Nach Verlassen der Räume ist die Schutzkleidung sofort abzulegen, feucht zu reinigen und so zu verwahren, dass eine Verschleppung der Seuche vermieden wird. (z.B. Einmalschutzkleidung und Schuhe, die verbrannt werden, Aufbewahrung in dichtem Behältnis). 39. Warum hat der Gesetzgeber nicht nur Vorschriften erlassen, die bei Ausbruch der Papageienkrankheit zu beachten sind, sondern auch Maßnahmen angeordnet, die bei der Zucht und dem Handel mit völlig gesunden Tieren zu beachten sind? Auch völlig gesund erscheinende Vögel können unter Umständen infiziert sein und so unbemerkt die Papageienkrankheit von Bestand zu Bestand übertragen. Um deshalb jederzeit die Ansteckungsquelle ermitteln zu können und bei zwischenzeitlichem Verkauf von Tieren die Verbreitung der Psittakose einzudämmen, ist die Kennzeichnung aller Psittaciden sowie die Führung des Nachweisbuches vorgeschrieben. 40. Wer bedarf einer Erlaubnis im Sinne der Psittakoseverordnung? Gemäß §17g des Tierseuchengesetzes bedarf der jenige, der Papageien und Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen zu ziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler) der Erlaubnis. Diese Vorschrift gilt ebenso für Hobbyhaltungen wie für gewerbliche Tätigkeiten. 41. An wen dürfen Fußringe für Papageien und Sittiche abgegeben werden? Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler abgegeben werden, für die eine gültige Erlaubnis gemäß §17g Tierseuchengesetz vorliegt. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 8 42. Welche Arten von Fußringen sind zugelassen? - geschlossene Fußringe - offene Fußringe. Diese müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können (Abgabe nur durch den Zentralverband). 43. Wer darf Fußringe an andere abgeben? Fußringe dürfen ausschließlich abgegeben werden: 1. vom Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Frankfurt (www.zzf.de) 2. von eingetragenen überregionalen Züchtervereinigungen , die eine sichere Kontrolle der Ringbestellung und –abgabe gewährleisten müssen. Züchtervereinigungen dürfen nur geschlossene Fußringe abgeben. Verboten ist mit dieser Vorschrift insbesondere eine Abgabe oder ein Austausch der Ringe von Züchtern untereinander oder ihre Abgabe von Händlern und Züchtern an Dritte. 44. Welche Kennzeichnung enthält ein Fußring? Entweder das Zeichen „Z“, einer Abkürzung für das Bundesland in dem die Beringung vorgenommen wird, sowie einer fortlaufenden Nummer oder eine Kurzbezeichnung des Züchtervereins, der Nummer des Züchters, die letzten beiden Ziffern des Beringungsjahres sowie einer für jeden Züchter fortlaufenden Nummer. 45. Wie lange sind nicht verwendete Fußringe und die Nachweisbücher aufzubewahren? Bis zwei Jahre nach Bezug bzw. nachdem sie voll geschrieben sind. 46. Wie ist die Buchführung ordnungsgemäß vorzunehmen? Es dürfen nur Bücher verwendet werden, die dem vorgeschriebenen Muster entsprechen. Sie müssen fest gebunden und mit Seitenzahlen versehen sein. Bei den Büchern handelt es sich um Dokumente, die Eintragungen müssen deshalb dokumentenecht (keine Bleistifteintragungen) und leserlich vorgenommen werden. Unleserlich gemachte Eintragungen (z.B. mittels Durchstreichen), Radierungen, Entnahme von Seiten und dergl. sind nicht zulässig. 47. Was ist in ein Bestandsbuch einzutragen (Spalten)? 1. Die laufende Nummer (ermöglicht schnelle Übersicht über die Gesamtzahl der eingetragenen Tiere) 2. Die Tierart 3. Die Kennzeichnung des Tieres 4. Datum des Erhaltes des Tieres , sowie Name und Anschrift des Vorbesitzers oder 4a. das Datum seiner Beringung ( getrennt in jeweiliger Spalte für selbst gezüchtete bzw. für erworbene Vögel) 5. Abgabe des Vogels mit Name und Anschrift des neuen Besitzers 6. Datum und Ursache eines sonstigen Tierverlustes 7. Tierärztliche Behandlungen 48. Die Eintragung in einer Zeile (laufende Nummer) darf für wie viele Vögel gemacht werden? In jeder Zeile darf nur ein einziger Vogel ( Individuum) eingetragen werden. Dabei ist er entweder in die zweite (für selbst gezüchtete Vögel) oder dritte ( zugekaufte Vögel) Hauptspalte mit Ringnummer einzutragen. Die Verwendung einer Zeile für mehrere Vögel ist unzulässig. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 9 49. Wie ist zu verfahren, wenn versehentlich eine Zeile nicht beschrieben worden ist (z.B. vor Seitenwechsel), jedoch schon weitere Eintragungen erfolgt sind? Die Zeile ist deutlich als unbenutzt durch Durchstreichen kenntlich zu machen. 50. Ist die Buchführung mittels EDV erlaubt? Die Buchführung am PC ist seit einiger Zeit erlaubt. Es müssen dabei jedoch ebenfalls die Regeln einer nicht zu manipulierbaren Buchführung eingehalten werden, was durch das Programm sicher gestellt sein muss. Vom BMELV geprüft und als geeignet erfunden ist z.B. die Software der Firma Clasbrummel. 51. Wie ist die Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten vorzunehmen? Vor jeder Desinfektion ist eine gründliche Reinigung vorzunehmen. MERKE: verschmutztes Material kann nicht desinfiziert werden !! Dies gilt sowohl für die Abschlussdesinfektion, die nach einer Psittakoseerkrankung vorgenommen werden muss und die ganz genau vom Amtstierarzt festgelegt wird, als auch für alle routinemäßigen Säuberungsmaßnahmen in einem Bestand. Bei letztgenannten ist allerdings die Grundreinigung wesentlich wichtiger als jegliche Desinfektionsmaßnahme. ist die Psittakose in einem Bestand ausgebrochen, wird vom Amtstierarzt genau vorgegeben, wie die reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen sind und welches Desinfektionsmittel angewandt werden muss. Das Ausweichen auf ein Mittel der eigenen Wahl ist nicht zulässig, weil nicht jedes Mittel zuverlässig Psittakoseerreger abtötet. Die Reinigung ist nass mit geeigneten Reinigungssubstanzen (Seife, Putzmittel), durchzuführen. Dabei ist durch mechanisches Bürsten oder mit Hilfe eines HD- Reinigers Schmutz vollständig von den Oberfläche zu entfernen. Desinfektionsmittel müssen immer in der jeweils angewiesenen Konzentration mit genügend langer Einwirkzeit aufgetragen werden. Die Hinweise der Hersteller sind zu beachten. 52. Welcher Unterschied besteht zwischen dem Verdacht der Psittakose und dem Ausbruch der Psittakose ? Diese Begriffe werden in §5 bzw. §6 der Psittakoseverordnung definiert. Ein Verdacht liegt vor, wenn Krankheitserscheinungen auf den Ausbruch der Psittakose hindeuten (vgl. Frage 37) oder wenn Ansteckungsmöglichkeiten (z.B. Zukauf aus einem kranken Bestand) bekannt sind. Ist die Seuche mittels Laboruntersuchung bestätigt, so spricht man von (amtlicher) Feststellung des Seuchenausbruchs. Praktisch wichtig ist gemäß §5 der Psittakoseverordnung, dass bereits bei Feststellung des Seuchenverdachtes, oder dem Verdacht einer Ansteckung, die dem Vogelhalter selbst aufgefallen oder zur Kenntnis gelangt sind, die wesentlichen Schutzmaßregeln zu beachten sind um weitere Ansteckungen oder eine Verschleppung der Seuche zu verhindern. nach amtlicher Feststellung der Seuche wird der Amtstierarzt die weitergehenden Schutzmaßnahmen anordnen, die in §6 der Psittakoseverordnung aufgelistet sind, und zwar in der Regel schriftlich. Dabei sind zusätzlich zu den genannten Maßnahmen Hinweisschilder, sowie desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen anzubringen. Der Fußboden der Anlage ist darüber hinaus täglich feucht zu reinigen und zu desinfizieren. 53. Welche Möglichkeiten der Bekämpfung gibt es, wenn in einem Bestand Papageienkrankheit ausgebrochen ist? Zur Bekämpfung ist nur erlaubt, alle Papageien und Sittiche des Bestandes zu töten oder alle ( nicht verstorbenen oder getöteten) Vögel mit einem wirksamen Mittel tierärztlich behandeln zu lassen. Grundsätzlich wird die Bekämpfung vom Amtstierarzt bestimmt. Dabei wird er sich in der Regel mit dem Tierbesitzer absprechen und nach fachlicher Würdigung aller Umstände beraten und entscheiden. Seinen Anweisungen ist dabei im Einzelfall Folge zu leisten. Beispielsweise kann eine Behandlung entweder über das Futter erfolgen oder durch wiederholte tierärztliche Injektionen. Auf keinen Fall aber ist die Verabreichung der Arzneimittel allein über das Trinkwasser zulässig, denn eine ausreichende Dosierung ist dabei nicht sicher gewährleistet. Zum Abschluss einer Behandlung müssen wiederum Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 10 54. Wann dürfen die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden? Gemäß §11 der Psittakoseverordnung dürfen die Schutzmaßregeln erst nach Abschluss der vollständigen Bekämpfungs-, Kontroll-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen aufgehoben werden. Der Amtstierarzt wird in der Regel schriftlich die Aufhebung der Sperrmaßnahmen verfügen. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass sich viele Sittichhalter durch die Auflagen für eine Bestandssanierung vor sehr große Probleme gestellt sehen: Die Psittakosebehandlung beträgt bei Wellensittichen mindestens 30, bei anderen Vögeln mindestens 45 Tage. Das Arzneimittel muss über das Futter oder mittels Injektionen in mehrtägigen Abständen von einem Tierarzt verabreicht werden. Danach werden Proben ( Kotproben) zur Untersuchung auf Psittakoseerreger entnommen. Bis das Ergebnis vorliegt, muss also nochmals mit einigen Wochen gerechnet werden, in denen der Bestand noch gesperrt bleibt. Eine Behandlung ausschließlich über das Trinkwasser ist nicht zulässig. Werden die Medikamente mit dem Futter verabreicht, muss eventuell damit gerechnet werden, dass Vögel die Futteraufnahme verweigern. Auf den Tierhalter kommt viel Arbeit zu bei der Herstellung einer (nach Anweisung des Amtstierarztes) exakt dosierten, von den Tieren akzeptierten Futtermischung. Insgesamt sollten solche Probleme bereits bei der Gründung einer Vogelzucht berücksichtigt werden. Vor allem hinsichtlich der Zahl der gehaltenen Vögel sollte der Tierhalter immer seine persönlichen, räumlichen und nicht zuletzt auch finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. G:\DOKUMENT\DOKU39\Pollmann\Online Vordrucke 39\Relaunch\Word\Tiere\Fragebogen zur Vorbereitung auf die Sittichprüfungmit Antworten.doc 11