MANV - Max und Flocke Helferland

Transcription

MANV - Max und Flocke Helferland
Prof. Dr. med. P. Sefrin
Universität Würzburg
1
Entwicklung
Definition MANV
Gesundheitlicher
Bevölkerungsschutz
4
Gesundheitlicher
Bevölkerungsschutz
•  Das System des gesundheitlichen
Bevölkerungsschutz muss neben dem
Rettungsdienst auf den bestehenden
Institutionen und Organisationen der
Gefahrenabwehr aufbauen.
5
Medizinisches Versorgungskonzept bei
einem Massenanfall
•  Ziel der Versorgung
Bestmögliche notfallmedizinische
Versorgung einer großen Anzahl
von Patienten über die Kapazität
des Rettungsdienstes hinaus mit
hoher Qualität und schnellstmöglicher Rückkehr zur
individualmedizinischer
Versorgung.
Akteure der
Gefahrenabwehr
• 
• 
• 
• 
• 
• 
• 
• 
• 
• 
Rettungsdienst
Hilfsorganisationen
Feuerwehren
Technisches Hilfswerk
Polizei
Krankenhäuser
Ärzteschaft
Apotheken
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Weitere Gesundheitsdienstleistner
7
MANV Bewältigung
•  Bisher gelang es MANV-Fällen durch Ergänzung
des Rettungsdienstes durch Nachbarschaftsund überregionale Hilfe(bis zu 80 km
Entfernung) zu bewältigen.
8
Personal bei MANV
- medizinische Versorgung-
9
Versorgungsstufen
Bund
Stufe IV: Sonderschutz mit Hilfe
von Spezialkräften (Task Forces)
Stufe III: erhöhter Schutz für gefährdete
Regionen und Einrichtungen
Stufe II: standardisierter flächendeckender Grundschutz für besondere
Situationen
Stufe I: normierter alltäglicher Schutz
auf lokaler Ebene
Land/Kommune
10
Zuständigkeit der
Gefahrenabwehr bei MANV
•  Bund – Katastrophenschutz - Medical
Task Forces
•  Länder – Rettungsdienst – Konzepte
MANV
11
Definition und Primäraufgaben
der MTF
Die MTF ist ein arztbesetzter
sanitätsdienstlicher Einsatzverband der Größe II im
Bevölkerungsschutz in
Deutschland:
• mit der Möglichkeit der
Dekontamination Verletzter
• Aufbau und Betrieb eines
Behandlungsplatzes,
• sowie
Patiententransportkapazität
12
MANV-Konzepte
auf Länderebene
•  MAN-Konzepte sind auf regionaler Ebene
sind different.
•  Sie sind durch die Geografie,
rettungsdienstliche Strukturen, die
Kliniklandschaft und die
Bevölkerungsdichte bestimmt.
•  Sie basieren auf der Bereitschaft der
Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte.
13
Behandlungsplatz-Kontingent
Konzeption der bayerischen
Behandlungsplätze
Voraussetzung
•  Die aus dem Alltag gewohnten
medizinischen und organisatorischen
Versorgungsprinzipien müssen genutzt
werden, d.h. Mitwirkung auch der
ehrenamtlichen Kräfte.
16
Sichtung
und Konsequenzen
Entscheidung über:
- Behandlungspriorität
-  Behandlungsart
-  Behandlungsort
Sichtung
•  Problem der Dokumentation
länder- und verfahrensdifferent
•  Problem der Übermittlung des
Sichtungsergebnis
18
Probleme bei der Patientenverteilung
bei Großschadensfällen und
Katastrophen
•  Innerhalb kurzer Zeit werden eine
große Zahl von Schwerverletzten
zur Weiter- bzw. Erstversorgung
in einem Krankenhaus eintreffen
•  Problem : Fehlende Vorbereitung
der Krankenhäuser durch
fehlende Alarmpläne, fehlende
Übung und Sensibilisierung
MANV
- Prinzip der KrankenhauszuweisungenDurch eine sinnvolle
Verteilung auf
mehrere (auch weiter
entfernte) Krankenhäuser, wird verhindert, dass auch im
klinischen Bereich
nach massenmedizinischen Prinzipien
behandelt werden
muss.
Paradigmenwechsel
•  Krankenhäuser befinden sich in einem
fundamentalen Umbruch.
•  DRG führen zu einem umfassenden und
dynamischen Strukturwandel
- kleinere Krankenhäuser haben keine Akut- und Notfallmedizin
mehr
- Hinwendung zur Elektivmedizin – keine Bettenreserven
- Notfallvorhaltungen fehlen besonders in strukturschwachen
Regionen
Krankenhausalarmplan
(gem.BayKatSG Art. 8 Abs. 1)
Träger von Krankenhäusern, die zur Bewältigung
eines Massenanfalls von Verletzten geeignet
sind, haben
Alarm- und Einsatzpläne,
die insbesondere organisatorische Maßnahmen
zur Ausweisung der Aufnahme- und
Behandlungskapazität vorsehen, aufzustellen
und fortzuschreiben.
Probleme bei der Patientenverteilung bei
Großschadensfällen
•  In den zurückliegenden Jahren erfolgte politisch gewollt – ein deutlicher Abbau der
Kapazitäten durch
- Personalabbau
- Bettenabbau (-33%)
- Reduktion medizinischer Geräte
- Liegezeitverkürzung (-24 %)
- Verkürzung der Pflegetage (-34 %)
Es kann eine Auslastung der Krankenhauskapazitäten -ohne wesentliche
Freiräume- unterstellt werden
Fehlende Krankenhausalarmpläne
Schmiedel/Sefrin (2003)
Alle Krankenhäuser Bayerns
Vermutet fehlende Pläne
62 %
Weidringer et al (2004)
Bundesweit
Vermutet fehlende Pläne
74 %
Sefrin/Messerer (2005)*
Alle Krankenhäuser Bayerns
Keine Pläne
19 %
* 84 % hatten das Krankenhauspersonal nur schriftlich informiert
Ziele des Verteilungskonzeptes
•  Patienten nach einem Massenanfall effizient
auf die vorhandenen Behandlungskapazitäten verteilen zu können.
•  Möglichst lange eine individualmedizinische
Versorgung aufrecht zu erhalten.
•  Überlastung der einzelnen Häuser möglichst
vermeiden.
•  Vorhandene Ressourcen optimal ausnutzen.
•  Zeitaufwändige Recherchen auf ein Minimum
reduzieren.
Lösung: Wellenplan
•  Durch den Wellenplan kann eine übermäßige
Inanspruchnahme einzelner Krankenhäuser
vermieden und eine adäquate Individualversorgung bei MANV gewährleistet werden.
•  Welle = zwischen dem Eintreffen von Patienten
muss ein ausreichendes Zeitintervall für die
Erstdiagnostik und Ersttherapie sein.
Probleme bei der Vorbereitung auf den
Massenanfall
•  Finanzierung und Realisierung von
Katastrophenübungen – vor dem
Hintergrund der pauschalierten
Fallvergütung ( DRG )
•  Aufwendungen für die Vorbereitung
für die Bewältigung einer Katastrophe
sind selbst zu tragen (z.B. Bayern
Art. 11 BayKSG)
MANV - Konzepte
•  Die generelle bundesweite Übertragbarkeit
der Konzepte für den MANV scheitert an
der föderalen Gestaltung der Organisation
des Rettungsdienstes und des
Katastrophenschutzes der Länder.
Handlungserfordernisse
- seitens des Bundes •  Gefahrenabwehr ist eine gemeinschaftliche
Aufgabe des Bundes – deshalb Abstimmung
zwischen den beteiligten Bundesministerien und
Behörden (Inneres, Gesundheit, Umwelt)
•  Abstimmung zwischen den Ländern und auf der
Länderebene.
•  Sicherung der Finanzierung sowohl im Bereich
der präklinischen wie klinischen Versorgung
•  Klärung der „Vergabepraxis“ im Rettungsdienst
29
Handlungserfordernisse
- seitens der Länder •  Abstimmung der Zuständigkeiten mit dem Bund
(Einsatzleitung bei länderübergreifenden Einsätzen)
•  Sicherstellung und Anerkennung des Ehrenamtes in den
Hilfsorganisationen
•  Vermeidung von Mehrfachplanungen des Hilfspersonals
im Bevölkerungsschutz (Kontingente vs. MTF)
•  Sicherstellung der Helferorganisationen
•  Adaptationen der Landesrettungsdienstgesetze (z.B.
differente Zeitvorgaben für Hilfsfristen)
30
Handlungserfordernisse
- seitens der Durchführenden •  Verbesserung der Qualifikation durch gezielte
Ausbildung und regelmäßige Übung.
•  Lösung der Schnittstellenproblemen (Wellenplan)
•  Vermeidung von Kommunikationsdefiziten
•  Verbindliche Festlegung der Zuständigkeiten für Planung
und Durchführung der Maßnahmen.
•  Aufbau von IT-Systemen zur Verteilung der Patienten
auf die Krankenhäuser(Sogro).
•  Einbindung der psychosozialen Notfallversorgung in die
Führungs- und Organisationsstruktur
Handlungserfordernisse
- seitens der Krankenhäuser •  Vorbereitungen für den MANV aus medizinischer Sicht
und Vorhaltung entsprechender Materialreserven für
konventionelle Gesundheitsschäden und Spezialszenarien (CBNR)
•  Entwicklung von Ersatzlösungen für den Fall des
Zusammenbruchs der internen Versorgungsysteme
•  Klärung der Finanzierung der Kosten für Ausbildung,
Training und Vorhaltungen
•  Vorbereitung auf Blockierung durch Selbsteinweiser
•  Sicherstellung der Aufnahme und klinischen Versorgung
bei Patientendislokation (Wellenplan)
32
Handlungserfordernisse
- seitens des Rettungsdienstes•  Verfügbarkeit von einsatzbereitem und qualifiziertem
Personal sowie der Fahrzeuge und der Arzneimittel.
•  Verfügbarkeit einer persönlichen Schutzausrüstung für
verschiedene Einsatzanlässe.
•  Einbeziehung der Dekontamination in die
Einsatzstrategie
•  Effektive Koordination des Einsatzes der Boden- und
Luftrettung
33
Handlungserfordernisse
- seitens des Bürgers*•  Sensibilisierung und Qualifizierung zur
Selbsthilfe
Eine Steigerung der Selbsthilfefähigkeit ist wegen der ständigen Verfügbarkeit hoher
Versorgungsstandards im täglichen Leben kaum zu erwarten.
•  Wiederholende Qualifikation im Bereich der
Ersten Hilfe
•  Engagement im Ehrenamt (z.B. bei den
Hilfsorganisationen)
* Kein professioneller Akteur, aber bei der Bewältigung eines MANV
unabdingbar.
34
Handlungserfordernisse
- seitens der psychosozialen Versorgung •  Sicherstellung einer umfassenden
psychosozialen Prävention im Rahmen der
Vorbereitung auf einen MANV
•  Sicherstellung einer flächendeckenden,
interdisziplinären und gestuften
Einsatznachsorge für Betroffene und
Einsatzkräfte
35
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Für Fragen und Hinweise stehe ich
Ihnen in der Diskussion sowie danach
gerne zur Verfügung.
Prof. Dr. med. P. Sefrin
Universität Würzburg
c/o Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern
97078 Würzburg, Sandweg 11
Tel.: 0931 284770
Fax: 0931 284746
E-Mail: sefrin@agbn.de
info@schutzkommission.de
36