MANV - Max und Flocke Helferland
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MANV - Max und Flocke Helferland
Prof. Dr. med. P. Sefrin Universität Würzburg 1 Entwicklung Definition MANV Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz 4 Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz • Das System des gesundheitlichen Bevölkerungsschutz muss neben dem Rettungsdienst auf den bestehenden Institutionen und Organisationen der Gefahrenabwehr aufbauen. 5 Medizinisches Versorgungskonzept bei einem Massenanfall • Ziel der Versorgung Bestmögliche notfallmedizinische Versorgung einer großen Anzahl von Patienten über die Kapazität des Rettungsdienstes hinaus mit hoher Qualität und schnellstmöglicher Rückkehr zur individualmedizinischer Versorgung. Akteure der Gefahrenabwehr • • • • • • • • • • Rettungsdienst Hilfsorganisationen Feuerwehren Technisches Hilfswerk Polizei Krankenhäuser Ärzteschaft Apotheken Öffentlicher Gesundheitsdienst Weitere Gesundheitsdienstleistner 7 MANV Bewältigung • Bisher gelang es MANV-Fällen durch Ergänzung des Rettungsdienstes durch Nachbarschaftsund überregionale Hilfe(bis zu 80 km Entfernung) zu bewältigen. 8 Personal bei MANV - medizinische Versorgung- 9 Versorgungsstufen Bund Stufe IV: Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften (Task Forces) Stufe III: erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen Stufe II: standardisierter flächendeckender Grundschutz für besondere Situationen Stufe I: normierter alltäglicher Schutz auf lokaler Ebene Land/Kommune 10 Zuständigkeit der Gefahrenabwehr bei MANV • Bund – Katastrophenschutz - Medical Task Forces • Länder – Rettungsdienst – Konzepte MANV 11 Definition und Primäraufgaben der MTF Die MTF ist ein arztbesetzter sanitätsdienstlicher Einsatzverband der Größe II im Bevölkerungsschutz in Deutschland: • mit der Möglichkeit der Dekontamination Verletzter • Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes, • sowie Patiententransportkapazität 12 MANV-Konzepte auf Länderebene • MAN-Konzepte sind auf regionaler Ebene sind different. • Sie sind durch die Geografie, rettungsdienstliche Strukturen, die Kliniklandschaft und die Bevölkerungsdichte bestimmt. • Sie basieren auf der Bereitschaft der Mitwirkung ehrenamtlicher Kräfte. 13 Behandlungsplatz-Kontingent Konzeption der bayerischen Behandlungsplätze Voraussetzung • Die aus dem Alltag gewohnten medizinischen und organisatorischen Versorgungsprinzipien müssen genutzt werden, d.h. Mitwirkung auch der ehrenamtlichen Kräfte. 16 Sichtung und Konsequenzen Entscheidung über: - Behandlungspriorität - Behandlungsart - Behandlungsort Sichtung • Problem der Dokumentation länder- und verfahrensdifferent • Problem der Übermittlung des Sichtungsergebnis 18 Probleme bei der Patientenverteilung bei Großschadensfällen und Katastrophen • Innerhalb kurzer Zeit werden eine große Zahl von Schwerverletzten zur Weiter- bzw. Erstversorgung in einem Krankenhaus eintreffen • Problem : Fehlende Vorbereitung der Krankenhäuser durch fehlende Alarmpläne, fehlende Übung und Sensibilisierung MANV - Prinzip der KrankenhauszuweisungenDurch eine sinnvolle Verteilung auf mehrere (auch weiter entfernte) Krankenhäuser, wird verhindert, dass auch im klinischen Bereich nach massenmedizinischen Prinzipien behandelt werden muss. Paradigmenwechsel • Krankenhäuser befinden sich in einem fundamentalen Umbruch. • DRG führen zu einem umfassenden und dynamischen Strukturwandel - kleinere Krankenhäuser haben keine Akut- und Notfallmedizin mehr - Hinwendung zur Elektivmedizin – keine Bettenreserven - Notfallvorhaltungen fehlen besonders in strukturschwachen Regionen Krankenhausalarmplan (gem.BayKatSG Art. 8 Abs. 1) Träger von Krankenhäusern, die zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten geeignet sind, haben Alarm- und Einsatzpläne, die insbesondere organisatorische Maßnahmen zur Ausweisung der Aufnahme- und Behandlungskapazität vorsehen, aufzustellen und fortzuschreiben. Probleme bei der Patientenverteilung bei Großschadensfällen • In den zurückliegenden Jahren erfolgte politisch gewollt – ein deutlicher Abbau der Kapazitäten durch - Personalabbau - Bettenabbau (-33%) - Reduktion medizinischer Geräte - Liegezeitverkürzung (-24 %) - Verkürzung der Pflegetage (-34 %) Es kann eine Auslastung der Krankenhauskapazitäten -ohne wesentliche Freiräume- unterstellt werden Fehlende Krankenhausalarmpläne Schmiedel/Sefrin (2003) Alle Krankenhäuser Bayerns Vermutet fehlende Pläne 62 % Weidringer et al (2004) Bundesweit Vermutet fehlende Pläne 74 % Sefrin/Messerer (2005)* Alle Krankenhäuser Bayerns Keine Pläne 19 % * 84 % hatten das Krankenhauspersonal nur schriftlich informiert Ziele des Verteilungskonzeptes • Patienten nach einem Massenanfall effizient auf die vorhandenen Behandlungskapazitäten verteilen zu können. • Möglichst lange eine individualmedizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. • Überlastung der einzelnen Häuser möglichst vermeiden. • Vorhandene Ressourcen optimal ausnutzen. • Zeitaufwändige Recherchen auf ein Minimum reduzieren. Lösung: Wellenplan • Durch den Wellenplan kann eine übermäßige Inanspruchnahme einzelner Krankenhäuser vermieden und eine adäquate Individualversorgung bei MANV gewährleistet werden. • Welle = zwischen dem Eintreffen von Patienten muss ein ausreichendes Zeitintervall für die Erstdiagnostik und Ersttherapie sein. Probleme bei der Vorbereitung auf den Massenanfall • Finanzierung und Realisierung von Katastrophenübungen – vor dem Hintergrund der pauschalierten Fallvergütung ( DRG ) • Aufwendungen für die Vorbereitung für die Bewältigung einer Katastrophe sind selbst zu tragen (z.B. Bayern Art. 11 BayKSG) MANV - Konzepte • Die generelle bundesweite Übertragbarkeit der Konzepte für den MANV scheitert an der föderalen Gestaltung der Organisation des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes der Länder. Handlungserfordernisse - seitens des Bundes • Gefahrenabwehr ist eine gemeinschaftliche Aufgabe des Bundes – deshalb Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien und Behörden (Inneres, Gesundheit, Umwelt) • Abstimmung zwischen den Ländern und auf der Länderebene. • Sicherung der Finanzierung sowohl im Bereich der präklinischen wie klinischen Versorgung • Klärung der „Vergabepraxis“ im Rettungsdienst 29 Handlungserfordernisse - seitens der Länder • Abstimmung der Zuständigkeiten mit dem Bund (Einsatzleitung bei länderübergreifenden Einsätzen) • Sicherstellung und Anerkennung des Ehrenamtes in den Hilfsorganisationen • Vermeidung von Mehrfachplanungen des Hilfspersonals im Bevölkerungsschutz (Kontingente vs. MTF) • Sicherstellung der Helferorganisationen • Adaptationen der Landesrettungsdienstgesetze (z.B. differente Zeitvorgaben für Hilfsfristen) 30 Handlungserfordernisse - seitens der Durchführenden • Verbesserung der Qualifikation durch gezielte Ausbildung und regelmäßige Übung. • Lösung der Schnittstellenproblemen (Wellenplan) • Vermeidung von Kommunikationsdefiziten • Verbindliche Festlegung der Zuständigkeiten für Planung und Durchführung der Maßnahmen. • Aufbau von IT-Systemen zur Verteilung der Patienten auf die Krankenhäuser(Sogro). • Einbindung der psychosozialen Notfallversorgung in die Führungs- und Organisationsstruktur Handlungserfordernisse - seitens der Krankenhäuser • Vorbereitungen für den MANV aus medizinischer Sicht und Vorhaltung entsprechender Materialreserven für konventionelle Gesundheitsschäden und Spezialszenarien (CBNR) • Entwicklung von Ersatzlösungen für den Fall des Zusammenbruchs der internen Versorgungsysteme • Klärung der Finanzierung der Kosten für Ausbildung, Training und Vorhaltungen • Vorbereitung auf Blockierung durch Selbsteinweiser • Sicherstellung der Aufnahme und klinischen Versorgung bei Patientendislokation (Wellenplan) 32 Handlungserfordernisse - seitens des Rettungsdienstes• Verfügbarkeit von einsatzbereitem und qualifiziertem Personal sowie der Fahrzeuge und der Arzneimittel. • Verfügbarkeit einer persönlichen Schutzausrüstung für verschiedene Einsatzanlässe. • Einbeziehung der Dekontamination in die Einsatzstrategie • Effektive Koordination des Einsatzes der Boden- und Luftrettung 33 Handlungserfordernisse - seitens des Bürgers*• Sensibilisierung und Qualifizierung zur Selbsthilfe Eine Steigerung der Selbsthilfefähigkeit ist wegen der ständigen Verfügbarkeit hoher Versorgungsstandards im täglichen Leben kaum zu erwarten. • Wiederholende Qualifikation im Bereich der Ersten Hilfe • Engagement im Ehrenamt (z.B. bei den Hilfsorganisationen) * Kein professioneller Akteur, aber bei der Bewältigung eines MANV unabdingbar. 34 Handlungserfordernisse - seitens der psychosozialen Versorgung • Sicherstellung einer umfassenden psychosozialen Prävention im Rahmen der Vorbereitung auf einen MANV • Sicherstellung einer flächendeckenden, interdisziplinären und gestuften Einsatznachsorge für Betroffene und Einsatzkräfte 35 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen und Hinweise stehe ich Ihnen in der Diskussion sowie danach gerne zur Verfügung. Prof. Dr. med. P. Sefrin Universität Würzburg c/o Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern 97078 Würzburg, Sandweg 11 Tel.: 0931 284770 Fax: 0931 284746 E-Mail: sefrin@agbn.de info@schutzkommission.de 36