Der Rettungsdienst - DRK-Landesverband Schleswig
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Der Rettungsdienst - DRK-Landesverband Schleswig
DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein Klaus Crijns Vorstand DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Impressum Herausgeber DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Klaus-Groth-Platz 1 • 24105 Kiel Tel. 04 31 / 57 07-0 • Fax: 04 31 / 57 07-218 info@drk-sh.de • www.drk-sh.de Titelbild DRK-Einsatzfahrzeug in Schleswig, Schloß Gottorf Redaktion Jörg Poser, Paul Herholz, Susanne Laatsch-Ledwolk, Stefan Gerke Gestaltung Vorstandsbüro, Susanne Laatsch-Ledwolk 2 Den Kranken und Verletzten zu helfen, ist nicht nur eine Kernaufgabe sondern zugleich eine Kernkompetenz des Deutschen Roten Kreuzes, speziell in Schleswig-Holstein. Im nördlichsten Bundesland sind wir als einer der größten Rettungsdienstanbieter seit Jahren Partner der Kreise und kreisfreien Städte. In diese Zusammenarbeit bringt das DRK ein umfassenderes Angebot ein, als auf den ersten Blick sichtbar. So wird in Lübeck von der DRK-Rettungsdienstschule gemeinnützige GmbH SchleswigHolsteins älteste Rettungsdienstschule betrieben. Sie bietet ein alternatives Ausbildungsmodell auf höchstem Qualitätsniveau und nach modernsten Standards an und trägt auf ihre Weise dazu bei, dass das Rotkreuzfachpersonal der 32 DRK-Rettungswa- chen, die es in Schleswig-Holstein gibt, optimal ausgebildet ist. Mit seinen Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst hält das DRK darüber hinaus eine ehrenamtliche Einsatzreserve für Großschadensfälle vor. Das Deutsche Rote Kreuz in Schleswig-Holstein sieht den Rettungsdienst als Teil des medizinischen Bevölkerungsschutzes, der auch den Zivilund Katastrophenschutz mit umfasst. Mit unseren über 1.800 DRK-Katastrophenschutzhelferinnen und –helfern werden nicht nur landesweit 95 Katastrophenschutzgruppen besetzt, sondern auch Synergieeffekte erzielt, die dem Rettungsdienst in vielfältiger Weise zugute kommen. Kontakt mit den zuständigen Landesministerien nicht nur an der Entwicklung zukunftsfähiger Konzepte mitzuarbeiten, sondern gemeinsam mit den Rettungsdienst betreibenden Kreisverbänden auch ganz praktisch Hilfe, Erfahrung und Kompetenz anzubieten. Die vorliegende Broschüre beschreibt nicht nur unsere Sicht auf den Rettungsdienst, sondern ist zugleich ein Positionspapier und damit die Grundlage für weitere Gespräche mit den Partnern des Deutschen Roten Kreuzes in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins. Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein stellt sich in diesem Zusammenhang die Aufgabe zu koordinieren und im 3 Inhaltsverzeichnis Der Rettungsdienst… Inhaltsverzeichnis Der Rettungsdienst… und die Beteiligung des DRK in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins 6 - 7 vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel im Gesundheitswesen 8 und die Kommunalisierung 9 und die Vergabe zwischen Submissions- und Konzessionsmodell 10 und die „kritische Stunde“ der Notfallversorgung 11 und der Mehrwert durch das Ehrenamt 12 und das Komplexe Hilfeleistungssystem des DRK 13 und die DRK-Rettungsdienstschule in Lübeck 14 und die Effektivität der präklinischen Versorgung 15 in den letzten Jahrzehnten 16 als Teil des (medizinischen) Bevölkerungsschutzes 17 und das GKV-Versorgungsgesetz 18 aus Sicht des SBG V und der Länder 19 und die demografische Entwicklung20 Weiterführende Literatur21 Das DRK und der Rettungsdienst auf einen Blick 4 22 - 23 5 DRK-Rettungswachen in Schleswig-Holstein Der Rettungsdienst… und die Beteiligung des DRK in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins Das Deutsche Rote Kreuz ist mit rd. 650 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in über 30 Rettungswachen einer der größten Rettungsdienstanbieter in Schleswig-Holstein. Im Rettungsdienst tätig ist das DRK in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Stormarn, auf Sylt und in den kreisfreien Städten Kiel und Lübeck. Dabei ist die Einbindung des DRK unterschiedlich gestaltet. Zur Gewährleistung einer hohen Qualität im Rettungsdienst begegnet das DRK den Herausforderungen in den verschiedenen Regionen in Schleswig-Holstein dabei stets mit der gebotenen Flexibilität und Sorgfalt. Zum Spektrum seiner Mitwirkungsformen gehört unter anderem auch, dass das DRK den Rettungsdienst in mehreren Kreisen allein durchführt. So z. B. im Kreis SchleswigFlensburg, wo das DRK ein jährliches Einsatzaufkommen von rund 25.000 Alarmierun- 6 gen verzeichnet. Zur kreisweiten Abdeckung der Fläche und zur Einhaltung der Hilfsfrist in diesem Versorgungsbereich werden acht Rettungswachen und zwei Notarztstandorte betrieben. In Schleswig-Flensburg kommt ein Fuhrpark von zwölf Rettungs- und einem Krankentransportwagen sowie zwei Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz. Zusammen legen die Fahrzeuge jährlich durchschnittlich eine Strecke von 1.000.000 km im Kreis zurück. Je nach Region stellen sich unterschiedliche Anforderungen an den Fuhrpark. Das zeigt sich unter anderem auf den Inseln Schleswig-Holsteins. So betreibt das DRK in Westerland auf Sylt ein spezielles Einsatzfahrzeug für Rettungseinsätze am Strand. Weiterhin gehört zum Spektrum des DRK-Rettungsdienstes die erfolgreiche Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen wie beispielsweise in Ostholstein. Das Vertrauen der Kooperati- onspartner in die Leistungsfähigkeit des DRK zeigt sich in einigen Kreisen unter anderem in der Übertragung von administrativen Aufgaben an das Deutsche Rote Kreuz. Neben anderen Hilfsorganisationen arbeitet das Deutsche Rote Kreuz im Rettungsdienst in den kreisfreien Städten Kiel und Lübeck erfolgreich und eng mit den Berufsfeuerwehren zusammen. Für die Gewährleistung der hohen Qualität des Rettungsdienstes stehen die enge Verzahnung im Komplexen Hilfeleistungssystem des DRK und die von der Berufsgenossenschaft zertifizierte Ausbildung der haupt- und ehrenamtlichen Rettungssanitäter und Rettungsassistenten. Die Kompetenz der eingesetzten Kräfte ist ein zusätzlicher Garant für die Bewältigung von Katastrophenfällen und den Einsatz in den Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst (SEG), wie beispielsweise in den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg, zwei weiteren Hochburgen des DRK-Ret- tungsdienstes in SchleswigHolstein. DRK in Schleswig-Holstein viel Kompetenz zur Erhaltung und Leistungssteigerung des RetDer DRK-Rettungsdienst im tungsdienstes erworben. Das Kreis Herzogtum Lauenburg DRK wird seine Kenntnisse und wurde 2006 zertifiziert. Andere Erfahrungen auch zukünftig als DRK-Rettungsdienstanbieter zuverlässiger Partner von Kreifolgen derzeit diesem Beispiel. sen und kreisfreien Städten für – diese zukunftsweisende For- Herausforderungen im RetIn Jahrzehnten der Rettungs- den Rettungsdienst in Schlesderung wird vom Deutschen tungsdienst. Dabei ist es undienstdurchführung hat das wig-Holstein nutzbar machen. Roten Kreuz ebenfalls unterstützt. Auch setzt sich das Deutsche Rote Kreuz für die Entwicklung einer standardi- erheblich, ob es sich um die Erhaltung eines Status Quo handelt oder um die Entwicklung neuer Alternativen wie 7 23 Der Rettungsdienst… Der Rettungsdienst… vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel im Gesundheitswesen und die Kommunalisierung Statistiken weisen aus, dass jeder achte Bürger einmal jährlich die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt. Die Frage nach der Effektivität rettungsdienstlicher Leistungen ist damit von allgemeinem Interesse. Effektiv ist der Rettungsdienst, wenn er die ihm gesetzten Ziele erreicht. Im Vordergrund steht dabei die optimale Patientenversorgung. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist auch die Effizienz, also die Kosten-NutzenRelation des Rettungsdienstes von großer Bedeutung. Bundesweite Vergleiche sind hier schwer zu ziehen, weil repräsentative Kosten-NutzenAnalysen nur unter der Voraussetzung einer einheitlichen Dokumentation möglich sind. Eine solche gibt es erst in Ansätzen. Auch in Schleswig-Holstein ist die Datenbasis keinesfalls einheitlich. Es gibt verschiedene Erfassungs- und Analysever- 8 fahren aber noch keine Standardisierung. Hierdurch fehlen die Voraussetzungen dafür, den Rettungsdiensterfolg quantitativ und qualitativ zu erfassen. Eine übergreifende Analyse ist wesentlich abhängig vom Untersuchungsgegenstand und der Formulierung konkreter Fragestellungen, mit denen der Erfolg des Rettungsdienstes im Einzelfall gemessen werden kann. Eckpunkte zur Beurteilung seiner Effektivität können dabei eine Reduzierung der Krankheitshäufigkeit, der Todeshäufigkeit oder auch Erhebungen zur Steigerung der Lebensqualität sein. Eine standardisierte Dokumentation des gesamten Einsatzes und Einsatzerfolgs würde zudem mittelfristig Kosten einsparen helfen, indem doppelte Untersuchungen des Patienten -während des Einsatzes und nach der stationären Aufnahme- vermieden werden könnten. Mit den Entscheidungen und Urteilen des europäischen Gerichtshofes sehen sich die Kreise und kreisfreien Städte zunehmend mit der Problematik einer möglichen Ausschreibungspflicht konfrontiert. Eine öffentliche Ausschreibung stellt hohe Anforderungen und würde für die Kreise und kreisfreien Städte einen beträchtlichen Aufwand bedeuten, einhergehend mit erheblichen Kosten. Eine rechtssichere Ausschreibung bindet zusätzliche Ressourcen im Sinne von Zeit und Personal, die häufig an anderen Stellen dringend benötigt werden. Deshalb wird in den Kreisen Schleswig-Holsteins diskutiert, die Ausschreibungsnotwendigkeit durch eine Kommunalisierung des Rettungsdienstes zu umgehen. Gegen das Argument, dass eine Ausschreibung hinfällig werden und der Rettungsdienst dichter an die politischen Entscheidungsträger heranrücken würde, spricht dabei die Tatsache, dass der Rettungsdienst eine hoch komplexe soziale Dienstleis- tung ist. Gegen eine isolierte Betrachtung spricht auch, dass der Rettungsdienst sehr eng mit dem Katastrophenschutz verzahnt ist. Das DRK stellt in Schleswig-Holstein über 1.800 Katastrophenschutzhelfer in 95 Katastrophenschutzeinheiten. Daraus ergeben sich zahlreiche Synergieeffekte. Bei einer Verstaatlichung des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein würde diese Verbindung aufweichen. Hinzu kommt, dass Kreise und kreisfreie Städte, die erstmalig in Eigenregie einen Rettungsdienst betreiben wollen, mit einem erheblichen Bedarf an Ressourcen und Know-How rechnen müssen. Dies verursacht zusätzliche Kosten, ebenso wie die Rekrutierung von qualifiziertem Personal. Folglich wäre mit steigenden Kosten und erhöhten Risiken auf Seiten der Kreise und kreisfreien Städte zu rechnen. Dies würde die Verhandlungen mit den Kassen belasten. Die Gründung kreisübergreifender GmbHs in Schleswig-Holstein hat bei näherer Betrachtung dazu ge- führt, dass statt einer Risikominimierung für die einzelnen Kreise nunmehr eine gesamtschuldnerische Haftung mit einem erhöhten Risiko besteht. Somit ist die Kommunalisierung eine auf den ersten Blick verständliche Reaktion. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber auch, dass es sich hierbei um eine sehr risikoreiche und kostspielige Reaktion auf das Problem „Ausschreibung“ handelt. Das DRK kann, auch in Schleswig-Holstein, auf eine langjährige Erfahrung im Rettungsdienst zurückblicken. Die erforderliche „Fachkompetenz Rettungsdienst“ im DRK ist beständig gewachsen. Daher kann es auch Risiken im Rettungsdienst selbst tragen und die Durchführung qualifiziert leisten. Das DRK stellt sich gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen den aktuellen Herausforderungen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Erhaltung des Status Quo handelt oder um die Entwicklung von Alternativen zur Kommunalisierung. 9 Der Rettungsdienst… Der Rettungsdienst… und die Vergabe zwischen Submissions- und Konzessionsmodell und die „kritische Stunde“ der Notfallversorgung In den Kreisen, die den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein nicht selbst durchführen, ist er derzeit nach dem Submissionsmodell an einen oder mehrere Durchführer übertragen, wobei die Vergütung über die Träger abgewickelt wird. Die Träger wiederum refinanzieren sich durch die Erhebung von Entgelten gegenüber den Kostenträgern. Resultat des EuGH-Urteils vom 29.04.2010 war die Feststellung, dass der Rettungsdienst unter die europäischen Vergaberichtlinien fällt und somit eine Ausschreibung erforderlich sein kann. Das Urteil stellt für die Kreise, kreisfreien Städte und das Deutsche Rote Kreuz als einem der größten Durchführer des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein eine Herausforderung dar. Gleichzeitig zeigt die europäische Rechtsprechung Lösungsansätze zur Ausschreibungsproblematik auf. Im Urteil des EuGH vom 10.03.2011 wurde festgestellt, dass eine Ausschreibung bei einer Vergabe in Form einer Konzession unter bestimmten 10 Voraussetzungen nicht erforderlich sei. Im Unterschied zum Submissionsmodell werde im Konzessionsmodell ein Entgelt direkt von den Kostenträgern an die Durchführer entrichtet. Komme die Übertragung eines Betriebsrisikos vom Träger zum Durchführer des Rettungsdienstes hinzu, sei eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich. In Niedersachsen reagierte die Politik auf die genannten Urteile bereits aktiv mit der Bemühung, das Landesrettungsdienstgesetz entsprechend zu ändern. Inhaltlich soll es demnach den Kreisen und kreisfreien Städten freigestellt werden, zwischen Submissions- und Konzessionsmodell zu wählen. Ein ähnliches Vorgehen in Schleswig Holstein erscheint denkbar, ist aber nach einer erster Prüfung durch den namhaften Fachjuristen Michael Kuffer möglicherweise gar nicht notwendig: Schon die derzeit bestehende Landesgesetzgebung würde nach Aussage des Juristen einer Vergabe des Rettungs- dienstes als Konzession nicht grundsätzlich im Wege stehen. Voraussetzung hierfür ist eine grundsätzliche Einigung hinsichtlich einer Konzessionsvergabe von Seiten des Trägers, des Kostenträgers und natürlich des Durchführers. Ein solcher Weg könnte den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen einzelner Kreise, die das Risiko gern übertragen würden, entgegenkommen. Auf der anderen Seite können die Versorgung des Flächenlandes Schleswig-Holstein mit einer hohen rettungsdienstlichen Qualität und die enge Verzahnung des Rettungsdienstes mit dem Katastrophenschutz durch die langjährigen Durchführer erhalten bleiben. Vom Notrufeingang bis zum Beginn erster Therapien im Krankenhaus, denen in der Regel eine umfangreiche und zeitaufwendige Diagnostik vorangeht, dürfen nicht mehr als 60 Minuten verstreichen. Eingeschlossen sind die Zeiträume vom Eingang der Notrufmeldung bis zum Eintreffen am Einsatzort, vom Beginn der ambulanten Erstdiagnostik und Therapie bis zur Herstellung der Transportfähigkeit und vom Transportbeginn zur nächstgelegenen geeigneten Klinik bis zum Eintreffen dort. Die Bundesärztekammer sowie die Arbeitsgemeinschaften der Notärzte und der Hilfsorganisationen haben sich auf Eckpunkte für die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Klinik und Präklinik geeinigt. Sie sind dabei von den anerkannten Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ausgegangen. Das Deutsche Rote Kreuz möchte die politischen Entscheidungsträger bei der Erarbeitung von langfristigen und ganzheitlichen Lösungen für den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein unterstützen und scheut sich nicht, auf Wunsch ggf. auch die damit verbundenen Risiken zu übernehmen. 11 Der Rettungsdienst… Der Rettungsdienst… und der Mehrwert durch das Ehrenamt und das Komplexe Hilfeleistungssystem des DRK In vielen Regionen SchleswigHolsteins fahren ehrenamtliche Rettungsassistenten und Rettungssanitäter auf den Rettungswagen mit und versehen ihren Dienst dort ebenso qualifiziert wie ihre hauptamtlichen Kollegen. Über 130 ehrenamtliche Rotkreuzler sind es, die in Schleswig-Holstein im Rettungsdienst eingesetzt werden. Dass sie dabei auch mithelfen, die Kosten zu senken, ist nicht der entscheidende, aber ein durchaus erwähnenswerter Punkt. Wichtiger ist, dass sie in der Regel auch in den Rotkreuzbereitschaften und in den 95 vom DRK in Schleswig-Holstein gestellten Katastrophenschutzgruppen mitwirken. Dort, aber auch bei Sanitätsdiensten und First-Responder-Einsätzen, tragen sie zu einer engen Verzahnung mit dem originären Rettungsdienst bei. So entstehen positive Wechselwirkungen und Synergieeffekte. Rettungsdienstliche Erfahrun- 12 gen kommen dem Katastrophenschutz und den vom DRK angebotenen Sanitätsdiensten zugute, und hochqualifizierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes, die sich als Rettungssanitäter oder -assistenten qualifiziert haben, frischen regelmäßig ihre rettungsdienstliche Praxis auf, bilden sich fort und sichern auf diese Weise dauerhaft ihr hohes Qualifikationsniveau ab. Die Möglichkeit, die erworbenen Kenntnisse aus der Rettungsassistentenausbildung auch hin und wieder im Einsatz erproben und vertiefen zu können, macht dabei auch die ehrenamtliche Mitwirkung im Katastrophenschutz attraktiv. Die Vorteile daraus sind im Einsatzfall unschätzbar. Das gilt einerseits für Präventionseinsätze wie beispielsweise die großen Sanitätsdienste zur Kieler Woche oder bei dem jährlichen Großfestival Wacken Open Air, wo unter Leitung des Roten Kreuzes mehrere hun- dert Sanitäter zur Absicherung der Veranstaltung beitragen. Die Vorteile kommen andererseits aber auch bei Großschadens- und Katastrophenlagen zum Tragen. Das Rote Kreuz spricht in diesem Zusammenhang von Aspekten eines Komplexen Hilfeleistungssystems mit vielen ineinander greifenden Komponenten. Das Rote Kreuz sieht den Rettungsdienst als Teil eines Komplexen Hilfeleistungssystems. Rettungsdienstleistungen können nicht isoliert betrachtet werden: Das Verkehrsopfer wird zunächst von einem Ersthelfer betreut, dann präklinisch vom Rettungsdienst versorgt und im Krankenhaus dann weiterbehandelt. Viele ehrenamtliche Rettungsdienstmitarbeiter sind auch Mitglied einer Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst oder einer Katastrophenschutzgruppe. Sie können dort ihre Erfahrungen an die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Das ist die Beschreibung einer linearen Rettungskette am Beispiel eines Verkehrsunfalls. Das DRK-Konzept des Komplexen Hilfeleistungssystems greift aber sehr viel weiter. Hier geht es darum, die vielseitigen Hilfeleistungen des DRK in einen Gesamtzusammenhang zu bringen und so miteinander zu verzahnen, dass eine effektive und am Bedarf orientierte Bewältigung von Schadenslagen aller Art möglich ist. Nach diesem Konzept ist der Rettungsdienst vielfach verflochten mit anderen Hilfsangeboten des Roten Kreuzes. Beispiel Großschadensfall: Dabei kann es sich um ein Busunglück mit vielen Ver- Und schließlich: Rotkreuzrettungsdienstler bringen auch im Katastrophenfall ihre Kenntnisse mit ein und werden so Bindeglieder zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Auf diese Weise entsteht ein echter Mehrwert an Qualität bei komplexen Schadenslagen. letzten, einen Großbrand, eine Explosion oder ein anderes Schadensereignis größeren Ausmaßes handeln. Der Rettungsdienst ist dann auf die enge Zusammenarbei mit einer Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst (SEG) angewiesen. Viele davon stellt in SchleswigHolstein das DRK. Der Aufbau und Betrieb eines Verbandplatzes, die Registrierung von Helfern und Betroffenen, die Übernahme logistischer Aufgaben wie die Mahlzeitenversorgung der Helferinnen und Helfer, sind konkrete Hilfen, die ehrenamtlich geleistet werden. Wird aus der Großschadenslage ein Katastrophenfall gemäß Landeskatastrophenschutzgesetz, werden die Katastrophenschutzeinheiten, die das Rote Kreuz in Schleswig-Holstein zu einem bedeutenden Anteil stellt, in die Hilfeleistung mit einbezogen. Ehrenamtlich besetzt stehen dafür Sanitäts-, Betreuungs und Logistikgruppen (insgesamt 95 Gruppen) bereit. In den geschilderten Fällen kommen oft weitere Komponenten des Komplexen Hilfe- leistungssystems zum Tragen. So werden ggf. geeignete Räume verschiedenster Rotkreuzeinrichtungen für die Betreuung und sanitätsdienstliche Versorgung Betroffener zur Verfügung gestellt, und die aktiven ehrenamtlichen Mitglieder der DRK-Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften unterstützen zusätzlich mit Material und Personal. Weitere Elemente eines Komplexen Hilfeleistungssystems sind: Erste-Hilfe-Ausbildungen des DRK für eine hohe Ersthelfer-Quote, der DRK-Blutspendedienst, die DRK-Einrichtungen zur Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen, die Rettungshundeteams, die DRK-Wasserwacht, die zahlreichen Angebote hauptund ehrenamtlich getragener Sozialarbeit und der Suchdienst. Durch das Komplexe Hilfeleistungssystem unter einheitlicher DRK-Führung entsteht dabei ein großer Mehrwert für die Notfall-Betroffenen. 13 Der Rettungsdienst… Der Rettungsdienst… und die DRK-Rettungsdienstschule in Lübeck und die Effektivität der präklinischen Versorgung Die DRK-Rettungsdienstschule Schleswig-Holstein gemeinnützige GmbH betreibt Schleswig-Holsteins älteste Rettungsdienstschule. Hier werden die Rotkreuz-Rettungsassistenten Schleswig-Holsteins nach einem einheitlichen und fortschrittlichen Konzept aus- und fortgebildet. Gesellschafter sind die den Rettungsdienst betreibenden DRK-Kreisverbände Herzogtum Lauenburg, Kiel, Lübeck, Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Segeberg sowie der DRK-Landesverband. Die gemeinsame Gesellschaft wurde gegründet, um die Zusammenarbeit zu vertiefen, Kompetenzen zu bündeln, Innovationen zu entwickeln und vor allem die Qualität zu steigern. Als wichtiges Ziel wurde frühzeitig die Optimierung der Ausbildung formuliert. Die Rettungsdienstschule bietet ein alternatives Ausbildungsmodell zum Rettungsassistenten an. Danach erfolgt die Qualifizierung, wie 14 in anderen Berufen üblich, in einer dreijährigen betrieblichen Ausbildung, für die eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungsträger sind die DRK-Kreisverbände. Gesetzlich vorgeschrieben sind nur zwei Ausbildungsjahre. Die hohen DRK-Qualitätsstandards erfordern jedoch eine gründlichere Schulung und damit auch eine längere Ausbildungszeit. So erwerben die Azubis in ihrem Lehrgang auch den Führerschein Klasse C1. Zu den Anforderungen im Rettungsdienst gehört es, Rettungsfahrzeuge führen zu können. Die in der DRK-Rettungsdienstschule ausgebildeten Rettungsdienstassistenten werden auch dieser Anforderung gerecht. Als qualitätssichernde Maßnahme wählt die DRK-Rettungsdienstschule in Lübeck neue Auszubildende sorgfältig aus. Weitere Informationen (auch zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren) www.drk-rettungsdienstschule.de Die Effektivität der präklinischen Versorgung und damit des Rettungsdienstes insgesamt ist in zahlreichen Studien der letzten Jahrzehnte eindrucksvoll nachgewiesen worden (vgl. Gutachten Sefrin 2010, „Präklinische notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung“). Beispielsweise konnte durch einen Vergleich der Jahre 1972 und 1991 der Nachweis geführt werden, dass durch die Vorverlagerung der intensivmedizinischen Therapie in die präklinische Phase, also schon während des Rettungsdiensteinsatzes, eine deutliche Senkung tödlicher Verläufe bei Polytraumatisierten erreicht werden kann. Rettungsdienst gelingt, durch eine adäquate Volumentherapie, in der Regel durch Gabe von Infusionen, den Kreislauf des Patienten zu stabilisieren, besteht eine reelle Überlebenschance, auch bei Polytraumatisierten. Die Sterblichkeit der Patienten mit einem Polytrauma sank nach Clarke von 1999 bis 2005 von 28,8 auf 15 Prozent. Entsprechende Erfolge präklinischer Interventionen sind nicht nur bei traumatisierten Notfallpatienten, sondern auch bei der Gruppe der internistischen Patienten nachweisbar, die heute den größten Teil der rettungsdienstlich Betreuten ausmacht. Die sich wandelnde Gesundheitslandschaft in Deutschland hat bereits spür- und messbare Auswirkungen auf den Rettungsdienst. Die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes muss dabei unbedingt in vollem Umfang erhalten bleiben, denn insbesondere im ländlichen Raum schließen Arztpraxen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Überalterung der Bevölkerung gewinnt diese Tendenz eine besondere Brisanz. Daher ist die Mitwirkung bei und Aufrechterhaltung von ärztlicher Kompetenz im Rettungsdienst auf Dauer unverzichtbar. In einer vielbeachteten Arbeit über Patienten mit schweren Blutungen im Bauchraum konnte Clarke zeigen, dass das Überleben entscheidend von der Kreislaufstabilität des Patienten bei der Klinikaufnahme abhängt. Nach Clarkes Untersuchungen gilt: Wenn es dem 15 Der Rettungsdienst… Der Rettungsdienst… in den letzten Jahrzehnten… als Teil des (medizinischen) Bevölkerungsschutzes Der Rettungsdienst hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem reinen Transportdienst für Kranke und Verletzte zum präklinischen System entwickelt. Viele Verletzte und Erkrankte haben davon profitiert. Verstarben in den 50er Jahren noch fast 90% der Traumapatienten im hämorrhagischen Schock, konnten später lebensbedrohliche Situationen in diesen Fällen durch eine obligate Infusiontherapie am Unfallort und während des Transportes drastisch vermindert werden. Ebenso gelang es durch die vorgezogene Beatmungsthe- 16 rapie, das Atemnotsyndrom als Todesursache zurückzudrängen. Die Anwendung solcher präklinischen Maßnahmen führte im Ergebnis zu der Feststellung, dass der Rettungsdienst als Teil der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und nicht primär als Transportleistung zu verstehen ist. Die eingesetzten Fahrzeuge wurden diesen Erkenntnissen entsprechend auch technisch weiterentwickelt. Zu der ambulanten und stationären Versorgung war neu eine eigenständige mobile medizinische Versorgung hinzugekommen, die das Ziel hatte, den Patienten in einen stabilen Zustand zu bringen und darin zu erhalten, damit die Behandlungsmöglichkeiten des Krankenhauses noch greifen bzw. besser greifen konnten. Die medizinische Versorgung am Notfallort und während des Transports ist seither weder der ambulanten Versorgung, noch der Krankenhausversor- gung zuzuordnen. Auch der Einsatz arztbesetzter Rettungsfahrzeuge unterliegt dieser Zuordnungs- und damit auch der Abrechnungsproblematik. Mit Einführung der ersten Rettungsdienstgesetze wurde hier (gegenüber dem bisherigen Rechtszustand) nachgebessert. Der Rettungsdienst wurde organisatorisch und von den Aufgaben her klar vom Notfalldienst der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften abgegrenzt. Bundeseinheitliche Regelungen zur Einordnung der präklinischen notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung oder zu den Aufgaben und medizinischen Leistungen des Rettungsdienstes gibt es bis heute nicht. Die bundesgesetzlichen Regelungen beziehen sich nur auf die „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ und deren Verordnung sowie die „Entgelte für die Inanspruchnahme“. Zum Verhältnis zwischen präklinisch-notfallmedizinischer Versorgung, Zivil- und Katastrophenschutz sowie öffentlichem Gesundheitswesen gibt es gegenwärtig keine bundesgesetzliche Regelung. Insofern hat der Gesetzgeber nicht festgelegt, wie im Rahmen der vorhandenen Gestaltungsspielräume vom Grundgesetz bis hin zum Europarecht dieses Zusammenspiel zu definieren ist. Unstrittig ist: In seiner präklinisch-notfallmedizinisch versorgenden Funktion muss der Rettungsdienst als integraler Teil des Gesundheitsdienstes und des Bevölkerungsschutzes gesehen werden. Dabei wird die zu erbringende medizinische Leistung von der Schwere der Erkrankung oder des Traumas bestimmt. Vor dem Hintergrund der Bundeskompetenz für das Sozialversicherungsund Zivilschutzrecht einerseits und der Länderkompetenz für das Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht andererseits gibt es jeweils unterschiedliche, nicht immer aufeinander abgestimmte Vorhalteplanungen. Was funktionell säuberlich nach Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt werden kann – nämlich die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Zivilbevölkerung in Katastrophen militärischen oder nicht militärischen Ursprungs – ist im Hinblick auf die Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen schwer teilbar. Bezogen auf den Rettungsdienst ist die Anwendung des Trennungsprinzips zwar geboten aber dennoch nicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rettungsdienst auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene als unverzichtbarer Teil des Bevölkerungsschutzes gilt. In der bundesweiten Betrachtung gilt aus Sicht des Deutschen Roten Kreuzes, dass der Rettungsdienst als Teil des Bevölkerungsschutzes, der die präklinisch-medizinische Versorgung der Bevölkerung zur Aufgabe hat, bisher in den Diskussionen um die Reform des Gesundheitswesens, aktuell beim Versorgungsgesetz, nicht ausreichend berücksichtigt wurde. 17 Der Rettungsdienst… Der Rettungsdienst… und das GKV-Versorgungsgesetz aus Sicht des SGB V und der Länder Das Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)-Versorgungsgesetz hat das Ziel, eine gute, flächendeckende und medizinisch hochwertige Versorgung in Deutschland zu erhalten. Das Deutsches Rotes Kreuz verfolgen die Diskussion um das sogenannte GKV-Versorgungsgesetz sehr aufmerksam und begrüßt die intensive Erörterung dieses wichtigen Themas. Das DRK hat im März 2011 das Institut für Gesundheitsökonomik (IFG) in München beauftragt, in einer Kurzexpertise die Möglichkeiten der Berücksichtigung des Rettungsdienstes im Rahmen des Versorgungsgesetzes 2011 zu untersuchen. Hintergrund hierfür war das Papier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem Titel „Das Angebot vom Bedarf des Patienten her gestalten – 14 Vorschläge für eine Reform der medizinischen Versorgung in Deutschland“. Die am 8. April 2011 veröffentlichten Eckpunkte von CDU/ 18 CSU und FDP zum Versorgungsgesetz weisen zwar an einigen Stellen Unterschiede zu den 14 Vorschlägen der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion auf. Beide Papiere betrachten aber die gleichen Erörterungspunkte im Hinblick auf die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung als ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, lassen dabei aber den notarztgestützten Rettungsdienst außer Acht. Die vom DRK in der genannten Kurzexpertise aufgeführten Anknüpfungspunkte gelten also weiterhin. Das IFG kommt zum Ergebnis, dass vor dem Hintergrund des demographischen Wandels insbesondere in unterversorgten ländlichen Gebieten nicht nur neue Anreize für niedergelassene Ärzte geschaffen werden müssen, sondern auch die Unterstützung durch nichtärztliche Leistungserbringer und durch das notarztgestützte Rettungsdienstsystem stär- ker einbezogen werden muss. Rettungsdienstliche Strukturen können eine wichtige Scharnierfunktion zwischen der ambulanten ärztlichen Versorgung und der stationären Klinikversorgung wahrnehmen und so die Versorgungssituation insgesamt verbessern. Ein neues Gesetz im Bereich des Gesundheitswesens darf sich nicht auf Teilgebiete beschränken. Es muss im Bereich der Notfallversorgung über den Regelrettungsdienst hinaus eine umfassende Lösung anstreben. Nur so kann die Gesamtheit der Strukturen im Rahmen einer Vernetzung im Sinne eines Komplexen Hilfeleistungssystems seine volle Leistungsfähigkeit entfalten. Das Deutsche Rote Kreuz betrachtet den Bedarf aus der Perspektive des Patienten und unterstützt es deshalb, den Rettungsdienst als Teil der flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung auch im GKV-Versorgungsgesetz zu verankern. Das Deutsche Rote Kreuz in Schleswig-Holstein begrüßt den Beschluss der 84. Gesundheitsministerkonferenz (GKM), durch eine Gesetzänderungsinitiative den Rettungsdienst als eigenständige Leistung im SGB V anzuerkennen. Die Problematik im Rettungsdienst in Verbindung mit dem SGB V resultiert aus der dort formulierten Übernahme von reinen Fahrtkosten (vgl. §60 f, SGB V). Eine Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt nur, wenn ein Transport der zu rettenden Person in eine Klinik stattfindet. Die Kosten werden durch die Krankenkassen getragen, sofern es keine anderen landes- oder kommunalrechtlichen Bestimmungen für den Rettungsdienst gibt (vgl. § 133 SGB V). In der Praxis bietet sich in Schleswig-Holstein und der gesamten Bundesrepublik häufig ein anderes Bild: In vielen Fällen können hilfsbedürftige Personen auch vor Ort schon qualifiziert behandelt werden. Dies entspricht dem Trend einer zunehmend prä- klinischen Versorgung, bedarf jedoch einer weiterführenden rechtlichen Verankerung des Rettungsdienstes im SGB V, um auch Leistungen, die einen anschließenden Transport überflüssig machen, abrechnen zu können. Diese Einschätzung des DRK findet sich ebenso in der Aufforderung des 113. Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber wieder, „den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport endlich eigenständig im SGB V zu regeln und als Teil der Krankenbehandlung anzuerkennen“. Hinzu kommt die Ansicht des Ärztetages, dass „die Länderaufgabe Rettungsdienst, geregelt als Landesrecht, als präklinisches System … eine klare Verzahnung mit dem Bundes- recht (SGB V) erfahren muss“. In diesem Sinne haben die 83. und 84. Gesundheitsministerkonferenz das Thema Rettungsdienst debattiert. Auf Basis einer Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) fasste die 84. GMK am 30.06.2011 den Beschluss: „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das zuständige Bundesministerium für Gesundheit, auf der Basis der Vorschläge der AOLG eine Veränderung und Ergänzung der Regelungen im SGB V herbeizuführen.” Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt und unterstützt diese Initiative ausdrücklich. 19 Der Rettungsdienst… Weiterführende Literatur und die demografische Entwicklung Vor dem Hintergrund der schon bald für alle spürbaren Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf unser Gesundheitswesen, in dem von immer weniger jungen Menschen immer mehr ältere Menschen versorgt werden müssen, ist es erforderlich, alle Leistungsbereiche als Einheit zu sehen und gemeinsam zu planen. Der Zeitpunkt ist nicht mehr fern, zu dem es weder möglich sein wird, den bisherigen Leistungsumfang in Gesundheit und Pflege zu finanzieren, noch die heutigen Leistungen weiterhin durch genügend Fachkräf- te zu erbringen. Alle medizinischen Versorgungsbereiche, die ambulante und akutstationäre medizinische Versorgung, die Pflegeversorgung und die Rehabilitation, werden zukünftig um finanzielle Mittel und um Fachkräfte konkurrieren. Im Interesse einer umfassenden Versorgung für die Menschen wird ein koordinierender Ansatz erforderlich sein, der auf der regionalen Ebene alle vier Leistungsbereiche umfasst. Erforderlich sind leistungs- und sektorenübergreifende Verbünde, wobei auf die Vor-Ort-Organisation der Kommunen und Landkreise eine besondere Be- deutung zukommen wird. Beeinflusst durch die Auswirkungen des demografischen Wandels, der Morbidität, des medizinischen Fortschritts, des Fachkräftemangels sowie durch die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung kann der Rettungsdienst nicht Transportleistung bleiben, sondern muss als die medizinische Leistung erfasst werden, die er heute schon ist. Albrecht, M. [2010], Kurzexpertise im Auftrag des Bundesministeriums des Innern: „Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Organisationen der Gefahrenabwehr und Notfallrettung als Mindestanforderung der öffentlichen Daseinsvorsorge“. Biese / Jocks / Runde [1979]: Kommentar Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Clarke, JR - Time to laparotomy for intra-abdominal bleeding from trauma does affect survival for delays up to 90 minutes. J. Trauma 52 (2002) 420 - 426. DRK-Gesetz vom 5. Dezember [2008]. DRK Pressemitteilung vom 4. August 2011: http://www.drk.de/pressemeldungen/meldung/6631-gesundheitsministerkonferenzrettungsdienst-ist-mehr-alstransport.html. Report 761, Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit: „Medizinische und volkswirtschaftliche Effektivität und Effizienz des Rettungsdienstes in Hessen“. DIN 13050 „Rettungswesen – Begriffe“. Sefrin, P. [2010]: Gutachten Präklinische, notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung – Aufgaben und medizinische Leistungen des Rettungsdienstes. Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung, Schriftenreihe, Band 119, S.1-2, Aufsatz: „Sechs Entwicklungslinien in Gesundheit und Pflege - Analyse und Lösungsansätze“. Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 30.6.2011, Beschluss: http:// www.gmkonline.de/?&nav=bes chluesse_84&id=84_05.01. Gusy, Ch. [2011]: Katastrophenschutzrecht (in Zeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung„). SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBI. I S. 2477), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBI. I S. 3057) geändert worden ist. Deutsches Rotes Kreuz e.V. [2006]: Das komplexe Hilfeleistungssystem. 20 21 DRK-Rettungswachen DRK-Katastrophenschutz-Gruppen DRK-Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst Das DRK und der Rettungsdienst… auf einen Blick: Das Deutsche Rote Kreuz ist mit rd. 660 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern einer der größten Rettungsdienstanbieter in Schleswig-Holstein und in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Stormarn, auf Sylt und in den kreisfreien Städten Kiel und Lübeck im Rettungsdienst tätig. Das Komplexe Hilfeleistungssystem des DRK umfasst eine Vielzahl von miteinander vernetzten Versorgungsleistungen für die Bevölkerung: Mit den vielen Erste-Hilfe-Ausbildungen, dem DRK-Blutspendedienst, den DRK-Einrichtungen zur Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen, den Rettungshundeteams, der DRK-Wasserwacht, den zahlreichen Angeboten haupt- und ehrenamtlich getragener Sozialarbeit, dem Suchdienst und den Sanitätsdiensten ist die Aufgabe der Rettungsdienstdurchführung eng ver- 22 woben, insbesondere durch die Leistungen des DRK in den Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst (SEG) und in Katastrophenschutzgruppen. Über 130 Ehrenamtliche mit umfassender Rotkreuz-Rettungsassistenten- und Rettungssanitäterausbildung unterstützen den Rettungsdienst beim DRK und verzahnen den originären Rettungsdienst mit Katastrophenschutz und Sanitätsdiensten. In der DRK-Rettungsdienstschule gemeinnützige GmbH in Lübeck werden RotkreuzRettungsassistenten Schleswig-Holsteins nach einem einheitlichen und fortschrittlichen Konzept in hoher Qualität ausund fortgebildet. Das Deutsche Rote Kreuz sorgt hier aktiv für die Ausbildung von Nachwuchskräften im Rettungsdienst. Die „Fachkompetenz Rettungsdienst“ ist beim Deutschen Roten Kreuz aufgrund der bundesweiten, langjährigen Erfahrung im Rettungsdienst beständig gewachsen. Die demographische Entwicklung und die tendenziell zunehmenden Schließungen von Arztpraxen im ländlichen Raum geben dem Rettungsdienst mit der dort bestehenden ärztlichen Kompetenz eine immer größer werdende Bedeutung. Den Rettungsdienst als eigenständige Leistung im SGB V anerkennen – dies ist das Ziel einer Gesetzänderungsinitiative, die in der 84. Gesundheitsministerkonferenz beschlossen wurde. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt diese Initiative und setzt sich für deren Umsetzung ein. Den Rettungsdienst als Teil der flächendeckenden, präklinischen medizinischen Versorgung im GKV-Versorgungsgesetz verankern – diese zukunftsweisende Forderung wird vom Deutschen Roten Kreuz ebenfalls unterstützt. Auch setzt sich das Deutsche Rote Kreuz für die Entwicklung einer standardisierten Einsatzdokumentation des Rettungsdiensteinsatzes ein. Das DRK stellt sich den aktuellen Herausforderungen im Rettungsdienst und bietet den politisch Verantwortlichen Lösungen an. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Erhaltung des Status Quo handelt oder um die Entwicklung neuer Alternativen wie beispielswei- se der Vergabe des Rettungsdienstes als Konzession mit Übertragung der finanziellen Risiken auf den Durchführer. Das Deutsche Rote Kreuz ist bundesweit der kompetente Ansprechpartner für das Rettungswesen. 23 Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel Telefon: 04 31 / 57 07-0 Telefax: 04 31 / 57 07-218 info@drk-sh.de