AGB`s Hotel Breitenfelder Hof
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AGB`s Hotel Breitenfelder Hof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen & Logis I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und Zimmern des Hotels zur Beherbergung / Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren einheitlich „Hotel“ genannt). 2. 3. II. Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 2. Ist der Kunde nicht Veranstalter oder hat ein Dritter für ihn bestellt, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf Möglichkeiten der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und zugesagte Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistung den vereinbarten/ üblichen Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. 4. 5. 6. 7. 4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menü-/Buffetpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das günstigste Menü/Buffet des Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Der entgangene Getränkeumsatz bei Banketten wird mit 20,- € pro Person pauschal in Rechnung gestellt. 5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Grundsätzlich sind Hotelrechnungen bei Abreise ohne Abzug fällig.Wird Rechnungslegung vereinbart, sind diese binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Rücktritt des Hotels 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb bestimmter Fristen schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Anderer nach den vertraglich gebuchten Zimmern bzw. Veran-staltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender bzw. falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. Kunde oder Zweck, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; es dem Hotel unmöglich ist die Leistung zu erbringen z.B. wegen Schließung des Hotels. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 4. VI. Der in der Tagungspauschale enthaltene Raum, wird entsprechend der gebuchten Personenzahl dimensioniert (23 qm/Person). Bei Buchung einer Pauschale liegt die Mindestpersonenzahl bei 10. Pauschalen sind nicht splittbar. Bei Veranstaltungen mit selbstzahlenden Teilnehmern hat der Besteller Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer ihre Tagungspauschale zu Beginn der Tagung an der Rezeption des Hotels bezahlen. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme ruchnahme der Hotelleistung (NoShow) Nichtinansp 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, sowie Vorvertrag für Bankettveranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde diese nicht in Anspruch nimmt und die Weitervermittlung nicht mehr möglich ist. Sofern Termine zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurden, kann der Kunde bis dahin der Besteller oder ein Referent des Seminars vor Ort eine andere Stellform, so wird eine zusätzliche Aufwandspauschale berechnet. VIII. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte . …Zimmer bzw. frühere Bereitstellung. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Kunde darf Speisen/Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Einigung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Kosten berechnet. 2. Vom Mitnehmen von Speisen ist aufgrund strenger Hygieneauflagen abzusehen. IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 1. Beschafft das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt es im Namen (Vollmacht) auf Kundenrechnung. 2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- & Datenübertragungseinricht-ungen zu nutzen. Das Hotel kann dafür eine Anschlussgebühr verlangen. 5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten/gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. X. Mitgebrachte Sachen 1. Werden Seminarunterlagen u.ä. bereits im Vorfeld angeliefert, so muss dies schriftlich angemeldet werden. Beachten Sie die separate Anschrift: Tagungszentrum, Parkring 3, 04158 Leipzig. 2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. 3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den Anforderung-en des Brandschutzes zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. XI. 1. XII. 2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um bis zu 10% muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden, eine Minimierung um 3 Personen ist bis 7 Tage vorher möglich. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Mindestper-sonenzahl von 10 bei Pauschalen bleibt jedoch bestehen. Eine spätere Reduzierung kann nicht berücksichtigt werden. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. 5. 6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schluss-zeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzlichen Leistungen angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Haftung des Kunden für Schäden Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude/Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Sonstiges 1. Wir befinden uns inmitten eines Wohngebietes, daher müssen wir uns als Veranstaltungsort an gesetzliche und polizeiliche Auflagen halten: die Außen-Events (z.B. Lagerfeuer, Barbeque, Biergarten) werden gegen 22.00 Uhr beendet und die Gäste in die Innen-Gastronomie gebeten. Entscheidet am gleichen Tag bei einem bestellten Event (z.B. Lagerfeuer, Bogenschießen) und einer unbeständigen Wetterlage der Veranstalter vor Ort, dass das gebuchte Event stattfindet, diesen aber nach Abschluss unserer Vorbereitungen doch absagt, werden 50% der vertraglich vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. 2. Das Bankettzentrum schließt um 2 Uhr. Bei Verlängerung der Veranstaltung wird pro angefangene Stunde eine Servicepauschale erhoben. 3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leipzig und ausschließlicher Gerichtsstand. VII. Änderunge Änderungen n der Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeit und der Stellform 1. Mitbringen & Mitnehmen von Speisen und Getränken 1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 1. Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine dieser können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Leistungen, die über das Hotelangebot hinausgehen, wird ein Agentur-Pauschalangebot unterbreitet oder eine Aufwandsberechnung nach Stunden angeboten. Werden externe, festvereinbarte Dienstleistungen hinzugebucht und diese umgebucht oder storniert, werden 10% des bestellten Betrags als Servicepauschale berechnet, davon unabhängig bleiben evtl. vertraglich vereinbarte Stornierungsgebühren der extern gebuchten Dienstleister. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 5. berücksichtigt. V. IV. 2. Ist es schriftlich vereinbart und der Kunde tritt erst nach Ablauf der kostenfreien Stornierungszeit zurück, so werden 80% für Logis + Raummieten, sowie 70% für F&B-Leistungen und Tagungspauschale fällig. Vertragsabschluß, -partner, Haftung, Verjährung Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind Vertragspartner. 3. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 1. 3. vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt 5. Es gilt deutsches Recht. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Raumbestuhlung erfolgt, wie schriftlich in der Vereinbarung festgelegt. Wünscht nach Fertigstellung, SeBaSeBa-Hotel GmbH, Breitenfelder Hof, Hotel & Tagung Leipzig, Stand 04/08