AGB`s Hotel Breitenfelder Hof

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AGB`s Hotel Breitenfelder Hof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen & Logis
I.
Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und Zimmern des Hotels zur Beherbergung / Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten,
Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels (im Weiteren einheitlich „Hotel“ genannt).
2.
3.
II.
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume,
Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2.
Ist der Kunde nicht Veranstalter oder hat ein Dritter für ihn
bestellt, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem
Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus
dem Vertrag.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden
auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist
der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf
Möglichkeiten der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen.
III.
Leistungen, Preise, Zahlung,
Zahlung, Aufrechnung
1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer und zugesagte Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in
Anspruch genommene Leistung den vereinbarten/ üblichen
Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihm
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte,
insbesondere
auch
für
Forderungen
von
Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
4.
5.
6.
7.
4.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der
Formel: Menü-/Buffetpreis x Teilnehmerzahl. War für
das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
günstigste Menü/Buffet des Veranstaltungsangebotes
zugrunde gelegt. Der entgangene Getränkeumsatz bei
Banketten wird mit 20,- € pro Person pauschal in
Rechnung gestellt.
5.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.
Grundsätzlich sind Hotelrechnungen bei Abreise ohne Abzug
fällig.Wird Rechnungslegung vereinbart, sind diese binnen
14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von
8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen.
Rücktritt des Hotels
1.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb bestimmter Fristen schriftlich vereinbart
wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
Anderer nach den vertraglich gebuchten Zimmern bzw.
Veran-staltungsräumen vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht
verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5
verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender bzw. falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. Kunde oder
Zweck, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass
die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
es dem Hotel unmöglich ist die Leistung zu erbringen
z.B. wegen Schließung des Hotels.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
4.
VI.
Der in der Tagungspauschale enthaltene Raum, wird
entsprechend der gebuchten Personenzahl dimensioniert (23 qm/Person). Bei Buchung einer Pauschale liegt die
Mindestpersonenzahl bei 10. Pauschalen sind nicht splittbar.
Bei Veranstaltungen mit selbstzahlenden Teilnehmern hat
der Besteller Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer ihre
Tagungspauschale zu Beginn der Tagung an der Rezeption
des Hotels bezahlen.
Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme
ruchnahme der Hotelleistung (NoShow)
Nichtinansp
1.
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden vom mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag, sowie Vorvertrag für Bankettveranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die
vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde diese nicht in Anspruch nimmt und die
Weitervermittlung nicht mehr möglich ist.
Sofern Termine zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurden, kann der Kunde bis dahin
der Besteller oder ein Referent des Seminars vor Ort eine
andere
Stellform,
so
wird
eine
zusätzliche
Aufwandspauschale berechnet.
VIII.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte
. …Zimmer bzw. frühere Bereitstellung.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung
des
Zimmers
für
dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des
vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr
100%.
Vertragliche
Ansprüche
des
Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
Der Kunde darf Speisen/Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen
schriftlicher Einigung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird
ein Betrag zur Deckung der Kosten berechnet.
2.
Vom Mitnehmen von Speisen ist aufgrund strenger
Hygieneauflagen abzusehen.
IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1.
Beschafft das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten,
handelt es im Namen (Vollmacht) auf Kundenrechnung.
2.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen
Dritter
aus
der
Überlassung
dieser
Einrichtungen frei.
3.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des
Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf
dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den
technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des
Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die
durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das
Hotel pauschal erfassen und berechnen.
4.
Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene
Telefon-, Telefax- & Datenübertragungseinricht-ungen zu
nutzen. Das Hotel kann dafür eine Anschlussgebühr
verlangen.
5.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten/gemindert werden, soweit das Hotel diese
Störungen nicht zu vertreten hat.
X.
Mitgebrachte Sachen
1.
Werden Seminarunterlagen u.ä. bereits im Vorfeld
angeliefert, so muss dies schriftlich angemeldet werden.
Beachten Sie die separate Anschrift: Tagungszentrum,
Parkring 3, 04158 Leipzig.
2.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen bzw. Hotel. Das Hotel übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch
nicht
für
Vermögensschäden,
außer
bei
grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
3.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den Anforderung-en
des Brandschutzes zu entsprechen. Wegen möglicher
Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von
Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
XI.
1.
XII.
2.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um bis zu 10%
muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden, eine
Minimierung um 3 Personen ist bis 7 Tage vorher
möglich. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Die Mindestper-sonenzahl von 10 bei
Pauschalen bleibt jedoch bestehen.
Eine spätere Reduzierung kann nicht berücksichtigt
werden.
3.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als
10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu
tauschen.
5.
6.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder
Schluss-zeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel
diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die
zusätzlichen Leistungen angemessen in Rechnung
stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Haftung des Kunden für Schäden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle
Schäden an Gebäude/Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Sonstiges
1.
Wir befinden uns inmitten eines Wohngebietes, daher
müssen wir uns als Veranstaltungsort an gesetzliche und
polizeiliche Auflagen halten: die Außen-Events (z.B.
Lagerfeuer, Barbeque, Biergarten) werden gegen 22.00 Uhr
beendet und die Gäste in die Innen-Gastronomie gebeten.
Entscheidet am gleichen Tag bei einem bestellten Event
(z.B. Lagerfeuer, Bogenschießen) und einer unbeständigen
Wetterlage der Veranstalter vor Ort, dass das gebuchte
Event stattfindet, diesen aber nach Abschluss unserer
Vorbereitungen doch absagt, werden 50% der vertraglich
vereinbarten Summe in Rechnung gestellt.
2.
Das Bankettzentrum schließt um 2 Uhr. Bei Verlängerung
der Veranstaltung wird pro angefangene Stunde eine
Servicepauschale erhoben.
3.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
4.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leipzig und ausschließlicher
Gerichtsstand.
VII. Änderunge
Änderungen
n der Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeit
und der Stellform
1.
Mitbringen & Mitnehmen von Speisen und Getränken
1.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine dieser können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Leistungen, die über das Hotelangebot hinausgehen,
wird ein Agentur-Pauschalangebot unterbreitet oder eine
Aufwandsberechnung nach Stunden angeboten. Werden
externe, festvereinbarte Dienstleistungen hinzugebucht und
diese umgebucht oder storniert, werden 10% des bestellten
Betrags als Servicepauschale berechnet, davon unabhängig
bleiben evtl. vertraglich vereinbarte Stornierungsgebühren
der extern gebuchten Dienstleister.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige
Ziffern 3. bis 5. berücksichtigt.
V.
IV.
2.
Ist es schriftlich vereinbart und der Kunde tritt erst
nach Ablauf der kostenfreien Stornierungszeit zurück,
so werden 80% für Logis + Raummieten, sowie 70% für
F&B-Leistungen und Tagungspauschale fällig.
Vertragsabschluß, -partner, Haftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des
Kunden
durch
das Hotel
zustande;
diese
sind
Vertragspartner.
3.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.
3.
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt
5.
Es gilt deutsches Recht.
6.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Die Raumbestuhlung erfolgt, wie schriftlich in der
Vereinbarung festgelegt. Wünscht nach Fertigstellung,
SeBaSeBa-Hotel GmbH, Breitenfelder Hof, Hotel & Tagung Leipzig, Stand 04/08