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Der Equidenpass – Personalausweis für Pferde Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ● Sie wurde von der EU am 03.03.2010 beschlossen, Equidenpässe seit 2000! ● Betroffen sind: Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen ● Das System der Identifizierung umfasst drei wesentliche Elemente: ● Elektronische Kennzeichnung (Chip) ● Lebenslang gültiger Equidenpass ● Equidendatenbank zur Aufzeichnung der Informationen Wer braucht einen Chip? ● Alle Equiden die nach dem 01. Juli 2009 geboren wurden bzw. ältere Equiden, die neu zu registrieren sind ● Es darf außerdem kein Pferdepass mehr erstellt werden ohne Angabe einer Chipnummer, sowie der Angabe des Tierhalters (= Stallinhaber) und seiner Betriebsnummer, der sog. Balis-Nummer. ● Diese Betriebsnummer muss zusammen mit der Chipnummer auf dem Antrag zur Ausstellung eines Equidenpasses vermerkt werden Woher bekomme ich den Chip? ● Fohlen, die Zuchtpapiere erhalten, bekommen den Chip im Zuge der Identifikation bei den offiziellen Kennzeichnungsterminen der Regionalverbände ● Ein Chip für ein nicht-registriertes Pferd muss vom Tierhalter (=Stallinhaber) schriftlich beantragt werden (bayerns-pferde.de) ● Der Chip wird vom Tierarzt implantiert ● Wo erhalte ich eine Balis-Nummer? ● Man bekommt Sie vom zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten (in Weiden: Beethovenstr. 9) ● Falls Sie eine Balis-Nummer besitzen, stellen Sie sicher, dass der Zusatz "Pferdehaltung" vorhanden ist ● Was ist eine Balis-Nummer? ● Die Balis-Nummer ist eine laufende Nummer die aufzeigt wo genau der Betrieb sitzt. ● Beispiel: ● Der Pferdebesitzer entscheidet, ob sein Pferd ein sog. „Lebensmitteltier“ sein soll ● Wenn Sie sich als Besitzer für die „Nichtschlachtung“ entscheiden, kann das Pferd mit allen zugelassenen Medikamenten behandelt werden ● Diese Entscheidung zur Nichtschlachtung ist unwiderruflich und muss auch bei jedem Besitzwechsel übernommen werden ● Bei evtl. Verkauf des Pferdes ist es empfehlenswert, sich zunächst für den Status „Schlachtpferd/Lebensmitteltier“ zu entscheiden Eintrag zur Schlachtung Ja? Nein? ● Bei Schlachtung ist eine Bestands-/ Stallbuch zu führen ● Teilweise müssen Wirkstoffe im Equidenpass eingetragen werden ● Einige Medikamente sind ganz verboten ● Rechnungen selbst erworbener Medikamente (Apothekenpflichtig) sind 5 Jahre aufzubewahren ● Allerdings kann das Pferd geschlachtet werden und es entstehen somit keine Euthanasiekosten ● Bei Nichtschlachtung kann nur aus triftigem Grund euthanasiert werden ● Das Bestands-/Stallbuch wird Handschriftlich oder elektronisch geführt ● Elektronisch nur dann wenn ● eine nachträgliche Manipulation unmöglich ist ● Die Daten monatlich gedruckt und ● chronologisch geordnet werden ● Aufzeichnungen müssen lückenlos sein ● Bestands-/Stallbuch ist Pflicht ● Einzutragen sind alle apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimittel, auch eigenständig erworbene apothekenpflichtige Arzneimittel ● ● Alte Pferdepässe ab Jahrgang 1998 bis September. 2000: ● Es fehlt der Anhang der Entscheidung bezüglich Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier. Dieser Anhang muss von einem Tierarzt nachgetragen werden ● Was passiert wenn ich noch keinen Equidenpass habe? ● Es können Bußgelder verhängt werden ● Probleme, spätestens am Lebensende bei Schlachtung oder Tierkörperbeseitigung ● Für ältere Pferde mit einem bestehenden Equidenpass entfällt die Pflicht das Tier zu chipen ● Allerdings brauchen auch alte Tiere so schnell wie möglich einen Pferdepass, wenn sie bisher nur einen Abstammungsnachweis haben ● Wie gebe ich einen Besitzwechsel bekannt? ● Der neue Besitzer muss den Pferdepass im Original, eine Kopie der Eigentumsurkunde, sowie das Besitzwechselformular an den Landesverband schicken ● Änderungen werden auch in Equidendatenbank (Hi-Tier) eingetragen ● Was ist die HIT-Datenbank? ● Dort werden die Daten der Pferde, des Tierhalters und des Besitzers erfasst. Es soll verhindert werden, dass mehrere Pässe für ein Pferd ausgestellt werden. Vor der Erstellung eines Pferdepasses müssen die Daten mit der Datenbank abgeglichen werden ● Wann muss die Kennzeichnug erfolgen? ● Fohlen müssen bis zum 31.12. ihres Geburtsjahres oder spätestens ein halbes Jahr nach ihrer Geburt gekennzeichnet werden. Die Fohlen werden frühestens im Alter von zwei Monaten gechipt, im Einzelfall auch früher oder später Funktionen ● Dokument über die Identität des Pferdes ● gesundheitlicher Status des Pferdes und seines Stalles ● Vereinfacht Kauf oder Verkauf eines Pferdes. ● Informiert über Impfungen, Gesundheitskontrollen... ● Ist ein Begleitdokument (sollte beim Pferd/Reitstall sein) weist Ergebnisse von Leistungsprüfungen aus ● Grundlage für die Eintragung als Turnierpferd ● Achtung! ● Der Pass und die Eigentumsurkunde bleiben Eigentum der ausstellenden Stelle ● Änderungen dieses Dokumentes müssen beantragt werden ● Pass und Eigentumsurkunde dürfen nicht durch eigene Eintragungen verändert werden ● Der Pass und die Eigentumsurkunde werden nur einmal ausgegeben ● Zweitschrift nur wenn glaubhaft Verlust oder die Unbrauchbarkeit des Originalpapiers bewiesen werden kann Beispiel ● Susi hat die beiden Ponys „Donald“ 24 Jahre, Deutsches Reitpony mit Abstammungsnachweis und „Daisy“ 5 Jahre, ohne Abstammungsnachweis im Reitstall von Fr. Mustermann stehen ● Beide Ponys haben keinen Pass! ● Was nun? ● Wie lautet die Balis-Nummer von Frau Mustermann? ● Fr. Mustermann muss für Susi die Equidenpassanträge und Transponder anfordern bzw. Susi kann unter Angabe der Halternummer diese anfordern ● Wo? ● Für „Daisy“ als nicht registrierten Equiden über den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e. V ● . Für „Donald“ über die selbe Stelle oder über den zuständigen Zuchtverband ● Beide Antragsformulare sind per Einschreiben bei Susi angekommen ● Nun setzt der Tierarzt die Chips und füllt die Antragsformulare aus ● Zu dem Antragsformular von „Donald“ wird der Abstammungsnachweis zugefügt ● Die korrekt ausgefüllten Formulare werden an die zuständige Stelle zurückgeschickt ● Susi fragt nach Erhalt der Equidenpässe Fr. Mustermann ob diese „Donald“ und Daisy“ bei der Tierseuchenkasse und in der HITDatenbank gemeldet hat Beispiel 2 ● Heinrich hat seine beiden Holzrückepferde bei sich am Hof stehen ● Beide haben keinen Abstammungsnachweis und sind ca. 6 Jahre alt. Es gibt auch keine Equidenpässe ● Was muss Heinrich bedenken? ● Heinrich ist sowohl Halter als auch Besitzer dieser Pferde ● Da Heinrich früher einen landwirtschaftlichen Betrieb hatte, hat er noch eine Balis-Nummer ● Er beantragt nun beim Amt für Landwirtschaft und Forsten den Zusatz „Pferdehalter“ ● Danach macht er alles wie Susi ● Ausserdem meldet er noch seine beiden Pferde bei der Tierseuchenkasse Meldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse ● Bayerische Tierseuchenkasse, Arabellastr. 29, 81925 München ● Tel. (089) 92 99 00 - 0 ● Fax (089) 92 99 00 - 60 ● E-Mail info@btsk.de Beiträge: ● für jedes Pferd (auch Fohlen) je Tier 1,60 € ● Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als 2,50 € werden nicht erhoben. Aktuelle Artikel Oberpfalz: Straßenkontrollen bei Pferdetransporten Die Polizei führt verstärkt Straßenkontrollen aufgrund der Blutarmut bei Pferden durch. Wie von Radio Ramasuri berichtet, wurde das Virus jetzt bei zwei Tieren in den Landkreisen Tirschenreuth und Schwandorf festgestellt. Die Krankheit wurde von erkrankten Pferden aus Rumänien nach Deutschland eingeschleppt und wird durch Mückenstiche übertragen. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob die tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Dokumente mitgeführt werden. Das Herkunftsland muss darin bestätigen, dass die eingeführten Tiere frei von Infektionen sind, so Harald Herrle vom Landratsamt Amberg-Sulzbach am Radio Ramasuri-Telefon. Fehlen die erforderlichen Papiere für die Pferde, ist ein Bußgeld fällig. Pferdehalter sollen Auffälligkeiten bei ihren Tieren sofort dem zuständigen Veterinäramt melden. 07.10.2010 Quelle: ramasuri.de CAVALLO Mistgabel für den Stallbetreiber Ralf Michel aus Kulmbach/Bayern 19.03.2010 von Redaktion CAVALLO Die Tierseuchenkassen der Bundesländer entschädigen Pferdehalter bei ihrem Verlust. Immerhin bis zu einer Summe von 5000 Euro. Vorausgesetzt der Jahresbeitrag ist bezahlt. In diesem Fall war dies die Aufgabe des Pensionsstallbetreibers. Seuche – das klingt nach Pest, Pocken und Cholera; nach Unappetitlichem aus längst vergangenen Tagen. Auch die Zeit der Tierseuchen scheint längst vorbei; die meisten Pferdehalter denken bei dem Wort „krank“ eher an Kolik und Sehnenschaden. Sie kämen nicht im Traum darauf, dass eines Tages ein Amtstierarzt anordnet, ihr Pferd zu töten. Doch es kommt vor – etwa in Oberfranken, wo insgesamt sieben Pferde eingeschläfert wurden, weil sie an der als Seuche eingestuften Infektiösen Anämie (IA) litten. Damit der Besitzer bei so einem großen Verlust wenigstens eine kleine Entschädigung bekommt, gibt es in den Bundesländern Tierseuchenkassen. Die zahlen maximal 5000 Euro für ein Pferd, vorausgesetzt, es ist bei ihnen gemeldet und der Beitrag (in Bayern 1,60 Euro pro Jahr) bezahlt. In Pensionsställen ist der Stallbetreiber für die rechtzeitige Anmeldung aller Pferde verantwortlich, die jedes Jahr zum 1. Januar erfolgen muss. Der Beitrag für die Tierseuchenkasse ist üblicherweise im Pensionspreis enthalten. Doch das heißt nicht, dass die Beiträge auch tatsächlich bei der Seuchenkasse landen, wie einige Einsteller von Stallbetreiber und Pferdewirtschaftsmeister Ralf Michel aus Kulmbach erfahren mussten. Fünf Pferde wurden hier wegen IA eingeschläfert, der Stall kam unter Quarantäne. Die Tierseuchenkasse entschädigte zwar – doch die Besitzer der getöteten Pferde waren überrascht, als ihnen in der Abrechnung jeweils 1000 Euro vom geschätzten Wert der Pferde abgezogen wurde. So gab es einmal 3800 statt 4800 Euro; ein anderes Mal 4000 statt 5000 Euro. Die Erklärung laut bayerischer Tierseuchenkasse: Der Stallbetreiber habe nicht alle Pferde gemeldet. Das hat Konsequenzen: „Eine nicht oder eine zu gering gemeldete Tierzahl kann nach § 69 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes zur Folge haben, dass der Tierhalter den Anspruch auf sämtliche Leistungen aus der Tierseuchenkasse verliert“, heißt es für jeden zugänglich auf der Homepage der Seuchenkasse. Dass diese überhaupt zahlte, ist daher großzügig. Geschäftsführer Dr. Franz Josef Pauels verweist auf das Tierseuchengesetz, das ihm hier Entscheidungsspielraum lässt: „Die Entschädigung kann in den Fällen des § 69 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 teilweise gewährt werden, wenn die Schuld gering ist oder die Versagung der Entschädigung für den Besitzer eine unbillige Härte bedeuten würde. Wir haben den Fall lange beraten und uns dann für diese Lösung entschieden.“ Die Differenz von 1000 Euro müssen die Einsteller jetzt zivilrechtlich vom Stallbetreiber einklagen; zwei von ihnen wollen vor Gericht ziehen. Das bedeutet viel Aufwand und Ärger für sie, nur weil Michel – der bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war – seine Pflicht versäumte. Für dieses unverantwortliche Benehmen gibt es nur eins: eine Mistgabel. Quelle: cavallo.de Auf den Magen geschlagen – richtige Behandlung bei Würmern beim Pferd Übersicht ● Magendasseln ● Zwergfadenwurm ● Spulwurm ● Bandwurm ● Lungenwurm ● Pfriemenschwanz ● Bekämpfung Schadwirkung Magendasseln ● Magendasselfliegen, umgangssprachlich auch Magendasseln oder Magenbremsen ● Larvenstadien bohren sich in Magenschleimhaut der Pferde ● Können Entzündungen hervorrufen ● Durch strategische Behandlung Gesundheitsschäden, Wachstumsverzögerungen und Konditionsschwächen vorbeugen ● Vorkommen in der Oberpfalz unklar Schadwirkung Zwergfadenwurm ● Blutungen, Zerstörung der Schleimhaut, Kolik, Appetitlosigkeit, Durchfall, Apathie, Krämpfe und Konditionsverlust ● Ansteckung auf der Weide oder über Futter ● Überwinterung auf der Weide ist hier möglich ● Die Larven haben eine Entwicklungszeit von 5 12 Wochen ● Zwischenstadien in der Darmwand ● Die Hauptzeit für diesen Parasiten ist der Juli/August. Schadwirkung Spulwurm ● Atemnot, Husten, Fieber, Wechselnder, verminderter Appetit, Lustlosigkeit, Breiigflüssiger Kot, Stumpfes Fell, Fohlen bleiben in Entwicklung zurück, Abgemagert, Leistungsdepression ● Chlorophormgeruch der Ausatmungsluft (bei sehr starkem Befall) ● ● Kolikanfälle Dünndarmverschluss und Dünndarmriss (bei sehr starkem Befall) ● Spulwurmeier im Kot Lebenszyklus Die Larven werden vom Pferd mit dem Futter aufgenommen, gelangen in den Darm, bewegen sich über kleine Arterien zur vorderen Gekrösewurzel. Weiterwandern über Arterien ins Darminnere, wo sie sich zu geschlechtsreifen Würmern weiterentwickeln. Schadwirkung kleine Strongoliden ● einer der gefährlichsten Parasiten des Pferdes ● auch die Larven richten bei ihrer Wanderung großen Schaden an ● Larven verursachen beim Durchdringen der Dickdarmwand zahlreiche Blutungen ● Gefäßentzündungen, Gefäßausweitungen, Platzen von Arterien, inneres Verbluten des Pferdes,verringerter Appetit, struppiges Fell ● Entwicklungsstörungen, lebensgefährliche Koliken, mangelhafte Darmdurchblutung, Gehirnentzündungen, Lähmungen Schadwirkung Pfriemenschwanz ● tritt besonders bei im Stall gehaltenen Pferden ● bei stärkerem Befall, Kolikerscheinungen,Unruhe, Appetitlosigkeit ● Die Weibchen wandern in die Analgegend aus, um ihre Eier am After abzusetzen. ● Juckreiz, scheuern, Haarlose Stellen im Bereich der Schweifrübe, Ekzeme Tipps ● Boxenhaltung ● Etwa alle 12 Wochen gegen Fadenwürmer, mindestens 2 x jährlich (März und September) gegen Bandwürmer und Ende November/ Anfang Dezember gegen Magendasseln entwurmen. ● Weidehaltung ● alle 6 – 10 Wochen gegen Fadenwürmer entwurmen. Zusätzlich 2 x jährlich gegen Bandwürmer ● Werden Pferde zusammen mit Esel gehalten → Behandlung gegen Lungenwürmer ● Fohlen ab dem 10. Tag wöchentlich bis zweimal wöchentlich gegen Spulwürmer entwurmen Ende November/Anfang Dezember eine Behandlung gegen Magendasseln durchführen ● Infektionsdruck verringern: ● regelmäßiges Absammeln der Kothaufen von der Weide ● Weide nicht überbesetzen (max. 2 Pferde pro ha) ● wechselnde Weidenutzung durch andere Tierarten (Wiederkäuer) bzw. Mähen ● Tiefstreu vermeiden, Boxen trocken halten ● 1 - 2 x pro Jahr gründliche Boxenreinigung Alternative ● Neuere Untersuchungen zeigen deutlich das gerade im Bereich der kleinen Strongyliden mit Resistenzen zu rechnen ist. ● Gezielt Entwurmen kann helfen Resistenzen zu vermeiden Strategisches Entwurmen ● Regelmäßige Kotuntersuchungen geben Informationen zu Wurmart und Befallsstärke ● Nicht jedes Wurmei ist ein Problem ● Auswahl des Antiparasitikums nach Befund – – Weniger Antiparasitika Einsatz Weniger Resistenzen – Langfristig weniger Kosten