Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland

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Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland
Firmengemeinschaftsausstellung der
Bundesrepublik Deutschland
PacPro Asia/FoodPex/BulkPex 2015, 17.11. - 20.11.2015, Shanghai/China
Veranstalter
In Kooperation mit
Durchführung und Ausstellungsleitung
Messe Düsseldorf GmbH
http://www.messe-duesseldorf.de
Tel: +49 211 4560-01
Projektleiter/in:
Thomas Franken / Marie-Luise Schläfke
FrankenT@messe-duesseldorf.de / SchlaefkeM@messe-duesseldorf.de
Tel: +49 211 4560-7739 / 7741
Fax: +49 211 4560-7740
Besondere Teilnahmebedingungen
(als Ergänzung zu den Allgem. Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland)
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Die unterschriebene Anmeldung ist Voraussetzung
für eine Zulassung.
1.
Anmeldeschluss
28. Mai 2015
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung grundsätzlich nur durchgeführt wird, wenn die Mindestteilnehmerzahl von
10 Firmen erreicht ist. Ausstelleranmeldungen nach Anmeldeschluss werden nicht berücksichtigt.
2.
Mindestfläche
Quadratmeter
• Hallenfläche mit Standbau
• Hallenfläche ohne Standbau
3.
9 m²
50 m²
Beteiligungspreise
Die genannten Beteiligungspreise verstehen sich zuzüglich der ggf. gesetzlich anfallenden deutschen Umsatzsteuer und der ggf.
gesetzlich anfallenden ausländischen Steuern (z.B. VAT, Sales Tax, etc.) auf die Leistungen der Durchführungsgesellschaft gegenüber
dem Aussteller. Die Beteiligungspreise nach Ziffer 3.1.1. decken nur einen Teil der Gesamtkosten der Leistungen nach Ziffer 5.
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Firmengemeinschaftsausstellung der Bundesrepublik Deutschland
- Seite 2 -
PacPro Asia/FoodPex/BulkPex 2015, 17.11. - 20.11.2015, Shanghai/China
3.1.
Quadratmeter
3.1.1.
Beteiligungspreise für Unternehmen, die 2015 einschließlich zum 4. Mal an dieser Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie teilnehmen:
• EURO 240/m² in der Halle mit Standbau bis 100 m²
Über 100 m² Berechnung der Kosten für Standmiete und Standbau.
• EURO 230/m² in der Halle ohne Standbau bis 100 m²
Über 100 m² Berechnung der Kosten für Standmiete und Rahmengestaltungselemente "made in Germany".
3.1.2.
Beteiligungspreise für Unternehmen, die 2015 zum 5. Mal oder öfter an dieser Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie teilnehmen:
• entfällt
3.1.3.
Beteiligungspreise für Unternehmen mit über 100 qm in der Halle sowie für Unternehmen, die die beiliegende Erklärung zur
Doppelförderung bzw. der Beteiligung der öffentlichen Hand nicht unterzeichnen können:
• EURO 400/m² in der Halle mit Standbau
• EURO 300/m² in der Halle ohne Standbau
4.
Obligatorische Gebühren
• entfällt
5.
Leistungen
Mit der Zahlung des Beteiligungspreises nach Ziffer 3 sind folgende Leistungen abgegolten:
5.1.
Firmenspezifische Leistungen
Sämtliche Materialien und Einrichtungen stehen dem Aussteller nur für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung und dürfen
in keiner Weise beschädigt oder verändert werden. Beschädigte oder veränderte Bauteile werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder
neu beschafft.
5.1.1.
Quadratmeter
5.1.1.1.
Hallenfläche mit Standbau
• Überlassung der Standfläche in der Halle mit der Rahmengestaltung "made in Germany". Die Rahmengestaltungselemente
dürfen vom Aussteller nicht verdeckt werden.
• Einheitliche Standbeschriftung
• Rück- und Trennwände
• Möblierung: 1 Tisch, 4 Stühle, 1 abschließbares Sideboard, 1 abschließbares Thekenelement, 1 Garderobenleiste, 1
Papierkorb
• Einheitlicher Bodenbelag auf dem Stand
• Allgemeine Ausleuchtung des Standes
• Elektrik: Versorgungsspannung: • 220V •
- eine Steckdose (mit max. 2 kW belastbar; ohne Verteilung/Schalttafel)
Anmerkung: Kosten für zusätzliche Stromzuleitungen zum Stand (Licht- und Kraftstrom) ab nächstgelegenem Verteiler
gehen zu Lasten des Ausstellers und werden auf Basis der vom Aussteller angemeldeten kW in Rechnung gestellt. Der
zusätzliche Licht- und Kraftstromverbrauch geht zu Lasten des Ausstellers
• Eintrag in das Verzeichnis bzw. - falls vorgesehen – Aufnahme in den Internetauftritt der deutschen Beteiligung (für
fehlerhafte Eintragungen wird keine Haftung übernommen)
5.1.1.2.
Hallenfläche ohne Standbau
• Der eigene Standbau unterliegt den Baurichtlinien des Veranstalters der Messe und des Bundes und muss genehmigt sein.
Der Aussteller ist verpflichtet, der Durchführungsgesellschaft sein Standbaukonzept unverzüglich nach Anmeldeschluss
zur Prüfung zuzuleiten.
• Überlassung der Standfläche in der Halle für eingeschossigen Standbau mit den für Hallenfläche ohne Standbau
vorgesehenen Rahmengestaltungselementen "made in Germany". Zweigeschossige Bauweise ist nicht zulässig. Die
Rahmengestaltungselemente dürfen vom Aussteller nicht verdeckt werden.
• Einheitliche Standbeschriftung
• Eintrag in das Verzeichnis bzw. – falls vorgesehen – Aufnahme in den Internetauftritt der deutschen Beteiligung (für
fehlerhafte Eintragungen wird keine Haftung übernommen)
5.1.1.3.
Freigelände ohne Standbau
• entfällt
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PacPro Asia/FoodPex/BulkPex 2015, 17.11. - 20.11.2015, Shanghai/China
5.2.
Allgemeine Leistungen
• Technisch-organisatorische Betreuung der Aussteller während der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung durch
die Durchführungsgesellschaft
• Einrichtung eines Informationsstandes mit Fotokopier-Service,
• Einheitliche Rahmengestaltung der deutschen Beteiligung in Halle und/oder im Freigelände gemäß CI-Konzept
• Allgemeine Ausleuchtung des Gemeinschaftsstandes
• Tägliche Reinigung der Gangflächen innerhalb der deutschen Beteiligung in der Halle (Reinigung der Standfläche, der
Exponate und der Exponatträger obliegt dem Aussteller)
• Bewachungs- und Ordnungsdienst der deutschen Beteiligung falls erforderlich (keine Standbewachung)
• Müllbeseitigung
• Begleitende Maßnahmen: Flyer, Internetauftritt
5.3.
Verzicht
Ein Verzicht auf einzelne firmenspezifische oder allgemeine Leistungen begründet keinen Anspruch auf Minderung des
Beteiligungspreises. Auf einheitliche Gestaltungselemente kann in keinem Fall verzichtet werden.
6.
Zahlungsbedingungen
Die Verpflichtung zur Zahlung von 20 % des Beteiligungspreises - basierend auf der gewünschten Fläche – nach Ziffer 3 - sowie der
obligatorischen Gebühren – nach Ziffer 4 - entsteht mit der schriftlichen Anmeldung. Dieser Betrag wird mit Erhalt einer entsprechenden
Anzahlungsrechnung fällig. Der in der Anzahlungsrechnung ausgewiesene Betrag ist unter Angabe der Veranstaltung auf das in der
Anzahlungsrechnung angegebene Konto zu überweisen. Bei Zulassung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des Restbetrages. Dieser
ist sofort nach Erhalt der Endrechnung fällig. Der in der Endrechnung ausgewiesene Betrag ist unter Angabe der Veranstaltung auf das
in der Endrechnung angegebene Konto zu überweisen.
7.
Spediteure
Aus organisatorischen Gründen und im Interesse der Aussteller wird in vielen Fällen die speditionelle Abwicklung innerhalb des von der
deutschen Beteiligung belegten Geländes bis zu zwei verantwortlichen Spediteuren übertragen. Die ausstellenden Firmen werden
hierüber rechtzeitig durch Rundschreiben unterrichtet.
8.
Firmendaten
Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt.
Messe Düsseldorf GmbH
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Düsseldorf, 12. Januar 2015
142984
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Beteiligungen
des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland
1.
Veranstalter
4.09
Veranstalter der Beteiligungen des Bundes an Messen, Ausstellungen sowie
Eigenveranstaltungen im Ausland sind das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Ausstellungs- und MesseAusschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Für deutsche Unternehmen besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen von
Firmengemeinschaftspräsentationen zu beteiligen.
2.
3.
Fachverbände und die Messedurchführungsgesellschaft der jeweiligen
Beteiligung, Reisebüros und Speditionen werden für das Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht berücksichtigt, können jedoch teilnehmen.
4.01
5.01
Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an
einen Vertragspartner überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch die DFG berechtigt, die von ihm
vorher zu benennenden Unteraussteller in seinen Stand aufzunehmen. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass der Unteraussteller schriftlich die Teilnahmebedingungen anerkennt.
5.02
Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller wie für eigenes Verschulden.
Anmeldeberechtigung
Anmeldeberechtigt zur Teilnahme an Firmengemeinschaftspräsentationen
sind Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische
Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern gemäß Nr. 10.
4.
5. Unteraussteller
Durchführung und Ausstellungsleitung
Mit der technisch-organisatorischen Durchführung der Bundesbeteiligungen
werden spezialisierte Firmen (Messedurchführungsgesellschaften = DFG)
beauftragt, die im Rahmen dieser „Allgemeinen Teilnahmebedingungen” und
der „Besonderen Teilnahmebedingungen” im eigenen Namen handeln.
Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars sowie der Anzahlung bei der DFG. Ausstelleranmeldungen nach Anmeldeschluss werden nicht mehr berücksichtigt. Die Anmeldung ist bis zwei Wochen nach Anmeldeschluss
bindend. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind
nicht zulässig und gelten als nicht gestellt.
4.02
Der Anmeldeschluss für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus
den beigefügten “Besonderen Teilnahmebedingungen”.
4.03
Der Eingang der Anmeldung wird von der DFG schriftlich bestätigt.
Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen
keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe
und Lage des Standes.
4.04
Der Aussteller erhält, soweit die firmenspezifischen Voraussetzungen vorliegen, die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird und nicht
mehr Anmeldungen vorliegen als Ausstellungsfläche vorhanden ist,
nach Anmeldeschluss von der DFG eine schriftliche Teilnahmebestätigung (Zulassung). Mit dem Zugang der Zulassung kommt der
Vertrag zwischen Aussteller und DFG zustande. Weicht der Inhalt
der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag
nach Maßgabe der Zulassung zustande, es sei denn der Aussteller
widerspricht schriftlich innerhalb einer Woche.
4.05
Firmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, werden vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
4.06
Der Aussteller wird bei Nichtdurchführung der Beteiligung umgehend – d.h. unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zur
Nichtdurchführung (Entscheidungen der Veranstalter der deutschen Beteiligung) – informiert.
4.07
Zuweisung der Ausstellungsfläche: Der Aussteller erhält nach
Genehmigung der Aufplanung einen Plan, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind.
4.08
Die DFG kann dem Aussteller eine andere als die vorgesehene
Ausstellungsfläche zuweisen, wenn
- dies bei nicht vollständiger Vermietung der von der DFG angebotenen Ausstellungsfläche zur Wahrung des Gesamtbildes erforderlich ist und
- dem Aussteller eine nach Lage und Größe im Wesentlichen
gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt wird.
Sollte die DFG durch von ihr nicht zu vertretende Umstände wie
behördliche Anordnung oder Anweisung der Messe- oder Ausstellungsleitung gezwungen sein, nach Übersendung der Aufplanung
einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern zu müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend
gemacht werden. Aus etwaigen Maßdifferenzen und sich daraus
ergebenden geringfügigen Unterschieden zwischen Plan- und Istgröße des Standes kann der Aussteller keine Ansprüche herleiten.
Insbesondere kann die DFG nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung Reduzierungen der angemeldeten Quadratmeter vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird. Der Aussteller hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Beteiligungspreises. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz.
Stände werden dem Aussteller oder seinem Beauftragten nach
Vereinbarung mit der DFG vor Beginn der Veranstaltung übergeben. Über Stände, die vom Aussteller oder seinem Beauftragten
nicht vereinbarungsgemäß übernommen sind, kann anderweitig
verfügt werden, ohne dass der Aussteller über die in Ziffer 8 enthaltenen Rechte hinaus Ansprüche stellen kann.
6. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung beträgt 20% des Beteiligungspreises sowie etwaiger Gebühren. Sie wird bei einer Zulassung des Ausstellers auf den zu zahlenden
Beteiligungspreis angerechnet. Bei Nichtzulassung oder Nichtzustandekommen der Beteiligung wird dem Aussteller die Anzahlung erstattet. Nach
der Zulassung erhält der Aussteller eine Rechnung über den Beteiligungspreis und die Gebühren. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der
Rechnung fällig. Die Höhe des Beteiligungspreises und die Höhe der Gebühren sind in den Besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung durch den Aussteller und das Zurückbehaltungsrecht des
Ausstellers sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegenüber der DFG vor.
8. Rücktritt / Nichtteilnahme
8.01
Die DFG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Aussteller die DFG
unverzüglich zu unterrichten,
- die Zulassung aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben
erteilt wurde,
- die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen oder
- der Zahlungstermin trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht
eingehalten wird.
Die Folgen ergeben sich aus 8.02.
8.02
Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der
Standfläche durch den Aussteller grundsätzlich nicht mehr möglich.
Dies gilt auch dann, wenn z.B. Einfuhrwünschen des Ausstellers
nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen
Stellen entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig
(z.B. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft oder Einreisevisa für den
Aussteller oder seine Beauftragten nicht rechtzeitig vorliegen.
Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte
Standfläche zu belegen, so hat er
- den gesamten Beteiligungspreis zu zahlen, sofern die Fläche von
der DFG nicht anderweitig vermietet werden kann,
- 40% des Beteiligungspreises höchstens jedoch EURO 500,– zu
zahlen, sofern die Fläche von der Durchführungsgesellschaft anderweitig vermietet werden kann, es sei denn, er weist nach,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer
Höhe entstanden ist.
8.03
Der Rücktritt des Ausstellers oder der Verzicht auf die zugeteilte
Standfläche (Nummer 8.02) wird erst mit Eingang der schriftlichen
Erklärung bei der DFG wirksam.
9. Standausrüstung, Gestaltung und Beschriftung
Ausstattung und Einzelgestaltung der Stände, soweit sie in den Besonderen
Teilnahmebedingungen genannte Leistungen der Veranstalter der Beteiligung überschreiten, sind Angelegenheit eines jeden Ausstellers. Für die Art
der Gestaltung sind jedoch die am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften und die Baurichtlinien der DFG maßgebend. In zusätzlichen Beschriftungen ist zur Angabe des Herkunftslandes nur die Staats-bezeichnung
„Bundesrepublik Deutschland” bzw. die entsprechende fremdsprachliche
Fassung zulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Gestaltungsmaßnahmen vorher mit der DFG abzustimmen. Eine Standgestaltung, die den
am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften oder den Baurichtlinien der
DFG nicht entspricht, kann von der DFG auf Kosten des Ausstellers entfernt
oder geändert werden.
Anhang ATB für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen – Copyright AUMA e.V. – Version 8 – 01/2014
Seite 1
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Beteiligungen
des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland
10. Ausstellungsgüter, Direktverkauf und Standpersonal
10.01
Es dürfen nur Waren ausgestellt werden, die in der Bundesrepublik
Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen
bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Ausländische Erzeugnisse, die als Ergänzung deutscher Produkte notwendig sind und
zu diesen in einem angemessenen Größen- und Wertverhältnis
stehen, können nach Abstimmung mit den Veranstaltern der Beteiligung zugelassen werden. Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Feuergefährliche, stark riechende oder Ausstellungsgüter, deren Vorführung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der DFG ausgestellt werden.
Güter, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) unterliegen,
sowie deren Modelle oder sonstige Darstellungen dürfen nicht ausgestellt werden. Bei der Ausstellung der Zivilversion von Gütern,
die nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschaftsverordnung ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, sowie deren Modellen oder sonstigen Darstellungen dürfen keinerlei Hinweise auf
eine militärische Verwendbarkeit erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
eine Ausnahme vom Ausstellungsverbot erteilen. Entsprechende
Anträge sind über die DFG an ihn zu richten. Sie müssen eine genaue Bezeichnung der vorgesehenen Ausstellungsgüter enthalten.
Ein Direktverkauf (Einzelverkauf an Besucher) ist grundsätzlich
nicht gestattet. Der Aussteller ist verpflichtet, für eine fachkundige
Standbetreuung während der gesamten Veranstaltungsdauer zu
sorgen.
10.02
Werden nicht nach 10.01 zugelassene Waren ausgestellt, kann die
DFG im Namen des Veranstalters die sofortige Entfernung dieser
Waren auf Kosten des Ausstellers verlangen. Entspricht ein Aussteller dem schriftlich erklärten Verlangen nach Entfernung der Waren nicht, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EURO fällig.
10.03
Die Verfolgung gewerblicher Schutzrechte (u.a. Marken-, Musterund Patentrechte) liegt im Verantwortungsbereich des Ausstellers.
Die Veranstalter haften insbesondere nicht für Schäden bei Ausstellern, die durch Verletzung derartiger Schutzrechte von anderen
Ausstellern eingetreten sind. Bei Fragen der Beweissicherung ist
die DFG im Rahmen der vor Ort gegebenen und zumutbaren Möglichkeiten behilflich, insbesondere durch Kontaktaufnahme zur
Messeleitung, Inaugenscheinnahme oder technische Bildaufzeichnung (ggf. Fotos) des in Frage stehenden Exponats.
13.04
14. Rundschreiben
Die Aussteller werden nach Zuteilung der Standflächen durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten.
15. Vorbehalt
15.01
Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und des Gastgeberlandes, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen oder zusätzliche Beschrän-kungen
verursachen, haben jederzeit Vorrang. Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben.
15.02
Die Veranstalter der Beteiligung sind berechtigt, die Beteiligung zu
verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie
vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Höhere
Gewalt, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks,
Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im
Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hieraus entstehenden
Schäden. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für
den Aussteller kein Interesse und verzichtet er deswegen auf die
Belegung der ihm zugeteilten Standfläche, so kann er vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. Für die Verpflichtungen des Ausstellers gilt in diesem Falle Nr. 8.02 zweiter Spiegelstrich. Im Falle einer Absage der Veranstaltung oder der Beteiligung des betreffenden Bundesministeriums an der Veranstaltung haften weder die
Veranstalter der Beteiligung noch die DFG für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller daraus ergeben. Auf Verlangen der Veranstalter der Beteiligung ist der Aussteller verpflichtet, einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der
Veranstaltung entstandenen Kosten zu tragen. Die Höhe der von
jedem Aussteller zu zahlenden Quote wird nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsorganisationen und der DFG von den Veranstaltern der Beteiligung festgesetzt.
11. Transport, Aufstellung und Demontage der Ausstellungsgüter und
Standausstattungen
Der Transport der Ausstellungsgüter bis zum Ausstellungsstand und zurück,
die Lagerung des Leergutes, die Benutzung von Hebe- und Förderanlagen,
der Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, Aufstellen der Ausstellungsgüter und deren Demontage, die Wiederverpackung und sonstige
damit zusammenhängende Tätigkeit sind ausschließlich Angelegenheit des
Ausstellers. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes der
amtlichen deutschen Beteiligung können die Veranstalter auch nach Festlegung der Besonderen Teilnahmebedingungen einen Platzspediteur verbindlich vorschreiben.
12. Zollgarantieerklärung
Für den Fall, dass von einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland für die Einfuhr von Ausstellungsgütern anstelle
einer erforderlichen Sicherungsleistung eine Re-Export-Garantieerklärung
für ausgeführtes Ausstellungsgut der Aussteller abgegeben wird, haftet der
Aussteller unmittelbar dem Bund gegenüber, wenn Ausstellungsgüter nach
Schluss der Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig ausgeführt werden.
16. Schlussbestimmungen
16.01
Hinsichtlich des mit dem Beteiligungspreis abgegoltenen Leistungsumfanges wird auf die Besonderen Teilnahmebedingungen
verwiesen.
16.02
Hat der Aussteller der DFG Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Rahmens der Besonderen Teilnahmebedingungen erteilt, so werden ihm die dafür angefallenen Kosten in
Rechnung gestellt.
16.03
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.04
Gerichtsstand ist der Sitz der DFG. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der DFG, sofern nicht mit vorheriger Zustimmung der Veranstalter der Beteiligung eine andere Vereinbarung getroffen wird.
16.05
Der Vertrag und dessen Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten
die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, dass
Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben. Dies gilt auch für
den Verzicht auf die Schriftform.
16.06
Die Ansprüche der Aussteller gegen die DFG sind schriftlich
geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der
Schlusstag der Veranstaltung fällt.
13. Versicherung und Haftpflicht
13.01
Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des
Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen
Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers.
13.02
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen.
13.03
Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG übernehmen keine
Haftung für Sachschäden, es sei denn, ihnen, ihren gesetzlichen
Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG übernehmen ferner keine Haftung für Personenschäden, es sei denn, ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern, ihren Verrichtungsgehilfen oder ihren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Die Veranstalter der Beteiligung und die DFG haften nicht für die
Beschädigung der Exponate und deren Entwendung, auch dann
nicht, wenn im Einzelfall die Dekoration von der DFG übernommen
wurde, es sei denn, ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren
Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der Aussteller stellt die Veranstalter der Beteiligung und die DFG darüber hinaus mit der Anerkennung dieser
Teilnahmebedingung ausdrücklich von jeglichen eventuellen Regressansprüchen Dritter frei.
Anhang ATB für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen – Copyright AUMA e.V. – Version 8 – 01/2014
Seite 2
PacPro Asia 2015
NOVEMBER 17 – 20, 2015
International Packaging Material Production
and Processing Exhibition
A2
SHANGHAI NEW INTERNATIONAL
EXPO CENTRE (SNIEC), CHINA
www.pacproasia.com
Product Categories
Messe Düsseldorf GmbH
Messe Düsseldorf (Shanghai) Co., Ltd.
Adsale Exhibition Services Ltd.
Tel: +49(0)211/4560-985
Tel: (86 21) 6169 8388/8323
Tel: (852) 2516 3381
Tel: (86 21) 5187 9766-299
Fax: +49(0)211/4560-8540
Fax: (86 21) 6169 8301
Fax: (852) 2516 5024
Fax: (86 21) 6469 3665
E-mail: swop@messe-duesseldorf.de
E-mail: swop@mds.cn
E-mail: swop@adsale.com.hk
E-mail: swop@adsale.com.hk
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1
Machinery for producing and processing
packaging materials
1.1
Machines for the production and processing of
packaging and packaging material made of glass
Forming for hollow glass
Feeders
Sheer blades
Blowing and pressing machines
Spinning machines
Injector machines
Ampoule and laboratory glass machines
Bottle and glass container machines
Moulds for glass production
Flash welding and fire polishing machines
Dosing machines
Spray systems for gob forming
Aids for the forming of hollow glass
Equipment for glass tube production
Printing machines for glass based products
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.1.8
1.1.9
1.1.10
1.1.11
1.1.12
1.1.13
1.1.14
1.1.15
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
1.2.10
1.2.11
1.2.12
1.2.13
1.2.14
1.2.15
1.2.16
1.2.17
1.2.18
1.2.19
1.2.20
1.2.21
1.2.22
1.2.23
1.2.24
1.2.25
1.2.26
1.2.27
1.2.28
1.2.29
1.2.30
1.2.31
1.2.32
1.2.33
1.2.34
1.2.35
1.2.36
Machines for the production and processing of packaging
and packaging material made of plastics
Extruders
Extrusion lines (various types)
Injection molding lines (various types)
Injection molding machines
Blow molding machines
Presses
Machinery for foam and reactive resins
Pre-expanders, foaming machinery for parts and blocks
Reaction molding machinery and plant
Filament winding machines
Sheet casting machines
Sheet welding machines
Sheet winding equipment
Spraying equipment
Rotational molding machines
Thermoforming machines
Deep-drawing machines
Bending, folding and edge trimming machines
Pipe belling and socketing machines
Slitter rewinders
Splitting machines, peeling machines
Punching and perforating machines
Cutting machines
Milling machines
Deflashing equipment
Bag and sack making equipment
Stretching lines for film, filament etc.
Vulcanizers
Printing equipment for plastic and rubber products
Marking equipment
Embossing equipment
Laminating plant
Coating plant
Flocking plant
Metalizing plant
Equipment for In-Mould Decoration (IMD)
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
1.3.7
1.3.8
1.3.9
1.3.10
1.3.11
1.3.12
1.3.13
1.3.14
1.3.15
1.3.16
1.3.17
1.3.18
1.3.19
1.3.20
1.3.21
1.3.22
1.3.23
1.3.24
1.3.25
1.3.26
1.3.27
1.3.28
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
1.4.5
1.4.6
1.4.7
1.4.8
1.4.9
1.4.10
1.4.11
1.4.12
1.4.13
1.4.14
1.4.15
1.4.16
1.4.17
1.4.18
1.4.19
1.4.20
1.4.21
1.4.22
1.4.23
1.4.24
1.4.25
1.4.26
Machines for the production and processing of
packaging and packaging material made of metals
Feeders
Welders
Welded seam protection and curing systems
Body forming / shaping machines
Combined can making machines
Multi station can making machines
Body parters
Neckers
Flangers
Beaders
Scroll shears
Deep-drawing press
Trimmers
Rollformers
Calibrating equipment
Cupping presses
Ironing body maker (DWI)
Coil-cutting lines
Expander machines
Seamers
360° inside protection for 3-piece cans
Presses
Curlers
Compound liners
Ovens and curing equipment
Assembling machines
Sealing equipment
Testing equipment
Machines for the production and processing of packaging
and packaging material made of paper/carton/cardboard
Size cutting machines and systems
Slitters and cross cutters
Reel slitting and rewinding machines
Stripping machines
Cup making machines
Bag and pouch making machines
Bending machines for board
Fold gluing machines
Folding box packing machines
Folding box stitching machines
Folding carton pre-feeders
Flexo folder gluers
Folding box lining machines
Tube slicing and dividing machines
Tube cutting and winding machines
Edge board protector manufacturing machines
Circular shears
Cardboard plate making machines
Presses, cardboard (inline)
Sack making machines
Box lining and covering machines
Box making machines
Stacking devices for folding carton blanks
Deep drawing machines for paperboard
Tray making machines
Corrugated board making machines
PacPro Asia 2015
NOVEMBER 17 – 20, 2015
International Packaging Material Production
and Processing Exhibition
A2
SHANGHAI NEW INTERNATIONAL
EXPO CENTRE (SNIEC), CHINA
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2.6
Ceramics / stone
2.7
Textiles and fabrics
2.8
Compound materials
2.9
Foam
2.10
Adhesive
2.11
Auxiliary packaging material
3
Production machines for containers
4
Machines & equipment for solid packaging
5
Machines & equipment for liquid packaging
Machines for the production and processing of packaging
and packaging material made of ceramics/stone
Curing ovens
Decorating machines
Glazing machines
Presses
Injection molding machines
6
Packaging printing and paper converting
equipment for the packaging industry and
packaging production
6.1
Sheet-fed offset printing machines
6.2
Web-fed offset printing machines
1.7
Machines for the production and processing of packaging
and packaging material made of fabrics
6.3
Flexographic printing machines
6.4
Letterpress machines
1.8
Machines for the production and processing of packaging
and packaging material made of foam
6.5
Hybrid printing machines (combination of methods)
2
Packaging materials
6.6
Digital printing machines and digital printing systems
(i.e. inkjet)
2.1
Glass
6.7
Screen printing machines
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
Plastics
Bio plastics
Polyamide (PA)
Polycarbonate (PC)
Polyethylene (PE)
Polyethylene naphthaline (PEN)
Polyethylene terepthalate (PET)
Polypropylene (PP)
Polystyrene (PS)
Polyurethane (PU)
Polyvinyl chloride (PVC)
6.8
Pad/Tampon printing machines
6.9
Printing machines and systems for special printing
applications
6.10
Machines and equipment for coding and/or
marking within the packaging process
7
Packaging labelling technology
2.3
Metals
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
Paper, carton, cardboard
Paper
Corrugated board
Paper
Paper pulp
Solid fibre board
7.1
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
7.1.5
7.1.6
7.1.7
Labels
Heat-seal labels
Hot-melt glue labels
Pre-gummed labels
Pressure sensitive labels
Shrink labels
Tags
Wet glue labels
7.2
2.5
Wood
Machines for coding and/or
marking within the packaging process
Coding machines (Encoder)
1.4.27 Corrugated board converting machines
1.4.28 Corrugated board sealing unit
Machines for the production and processing of
packaging and packaging material made of wood
1.5.1 Printing machines
1.5.2 Flanging and seaming machines
1.5.3 Barrel making machines
1.5.4 Stapling machines
1.5.5 Gluing machines
1.5.6 Nailing machines
1.5.7 Tacking machines
1.5.8 Machines for pallet production
1.5.9 Sawing machines
1.5.10 Peelers
1.5.11 Chip basket machines
1.5.12 Finishing systems
1.5
1.6
1.6.1
1.6.2
1.6.3
1.6.4
1.6.5
7.2.1
PacPro Asia 2015
NOVEMBER 17 – 20, 2015
International Packaging Material Production
and Processing Exhibition
A2
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7.2.2
7.2.3
7.2.4
Embossing systems
On-line printing equipment
Track & Trace (e.g. RFID)
8
Measurement, testing and control technology
and software
9
Sustainable packaging solutions,
process innovations, etc.
9.1
Equipment for glass recycling
9.2
Equipment for plastics recycling
9.3
Equipment for metal recycling
9.4
Equipment for paper recycling
9.5
Cleaning systems
9.6
Collectors
9.7
Transporters
9.8
Sorters
9.9
Exhaust treatment equipment
9.10
Effluent treatment equipment
10
Institutions, associations, service providers,
publishers
10.1
Institution
10.2
Association
10.3
Service provider
10.4
Publisher
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FoodPex 2015
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International Food Processing
and Packaging Exhibition
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1
Food packaging machinery
and technology
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
Filling machinery
Volume filling machinery
Weighing filling machinery
Counting filling machinery
Semi-automatic filling line
Automatic filling line
1.2(
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
Food homogenizer
Food concentrating equipment
Food drying and sterilizing machinery
Food frying machinery
Baking machinery
3
Testing and measuring equipment
3.1
Analyzing machinery
Sealing machine
3.2
Measuring machinery
1.3
Wrapping machinery
3.3
Testing machinery
1.4
Vacuum packaging machinery
4
Food safety technology
1.5
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
Multi-function packaging machinery
Filling-sealing machinery
Forming-filling-sealing machinery
Shaping-filling-sealing machinery
Double-sided sealing machinery
4.1
Heavy metal detection
4.2
Food microbe and toxin detection
4.3
Food additives detection
1.6
Labeling machinery
4.4
Food fast detection
1.7
Packaging container making machinery
4.5
Genetically-modified (GM) foods detection
1.8
Packaging materials processing machinery
4.6
Food quality control and testing
1.9
Strapping and containering machinery
5
Food preservation equipment
and technology
1.10
Equipment components & expendables
1.11
Others
2
Food processing machinery
and technology
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
Chemical preservation/ food preservatives
Preservatives
Antiseptics
Antioxidants and deoxidants
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.1.9
2.1.10
2.1.11
2.1.12
2.1.13
2.1.14
2.1.15
2.1.16
Food processing machinery
Soft drink processing
Pastry processing
Candy processing
Confectionary processing
Soy bean products processing
Fruits processing
Vegetables processing
Slaughtering machinery
Meat processing
Milk products processing
Brewing machinery
Flavoring processing
Fat deep processing
Infant food processing
Grain processing
Cooking machinery
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
5.2.6
Food refrigeration
Freezers
Walk-in freezer
Cold storage plant
Defrost equipment
Air-condition units
Others
5.3
5.3.1
5.3.2
Food modified atmosphere preservation technology
Controlled atmosphere (CA)
Modified atmosphere (MA)
5.4
Food freezing and drying preservation technology
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4
Other food preservation methods
Pressure-reducing and radiation
UV rays, ozone, hot, electromagnetic wave, calcium
Phytohormone and plant growth regulator
Coating / waxing
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Processing technology and equipment
Selecting, washing and brushing machinery
Grinding and separating machinery
Food mixing machinery
5.6
5.6.1
5.6.2
Food cold chain
Freezing food transportation equipment
Freezing food sales equipment
FoodPex 2015
International Food Processing
and Packaging Exhibition
A2
NOVEMBER 17 – 20, 2015
SHANGHAI NEW INTERNATIONAL
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Tel: (86 10) 8221 2866
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5.7
5.7.1
5.7.2
5.7.3
5.7.4
Ground facilities for perishable food transportation
Freezers
Food precooling and precooling equipment of perishable food
Ice plant
Facilities to add ice
6
Waste disposal and sanitation equipment
6.1
Waste water treatment equipment
6.2
Garbage treatment equipment
6.3
Water purification equipment
6.4
Sterilization equipment
6.5
High-temperature & pressure automatic sterilizing
cookers, hot water type
6.6
High-temperature & high-pressure auto sterilizing
cookers, steam type
6.7
Ultra high temperature instant pasteurizing
6.8
High pressure steam pasteurizing machinery
6.9
High temperature drying pasteurizing machinery
6.10
Auto low temperature pasteurizing and cooling system
6.11
Dust collectors systems
6.12
Bottle washers
6.13
Others
7
Services
7.1
Business support
7.2
Trade press
7.3
Research and teachings
7.4
Associations and branch organizations
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Fax: (86 10) 8221 2857
Fax: (86 21) 6169 8301
Fax: (852) 2516 5024
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BulkPex 2015
NOVEMBER 17 – 20, 2015
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and Equipment Exhibition
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1
Packaging and goods identification
equipment
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
Machines for coding and/or
marking within the packaging process
Coding machines (Encoder)
Embossing systems
On-line printing equipment
Track & Trace (e.g. RFID)
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
Labelling machines (inline) for
Heat-seal labels
Hot-melt glue labels
Pre-gummed labels
Pressure sensitive labels
Shrink labels
Tags
Wet glue labels
2
Machinery / equipment for transportation
in bulk
2.1
Conveying and storage systems
2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
3.2.9
3.2.10
3.2.11
3.2.12
3.2.13
3.2.14
Adhesives
Closing/sealing accessories mechanical (e.g. staples, nails)
Packaging straps
Packaging threads (string, twine, cord)
Labels
Marking devices
Nozzles
Packaging inserts
Corner edge protection
Foam material/foam plastic
Pallet frames
Pallet stabilizing accessories
4
Automated / smart packaging solutions
5
Outer packaging machines
5.1
Erecting machines for cartons and folded boxes
5.2
Machines to fill bags and sacks for multipacks
Feeding systems
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
Packaging machines for group and transport packaging
Droploader
Sideloader
Toploader
2.3
Pallet conveyors
5.4
Machines for erecting, filling and sealing group packages
2.4
Silos and accessories
2.5
Stacking units
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
Wrapping machines for group and transport packagings
with film and subsequent shrinking
with film no subsequent shrinking
with kraft paper or carton blank
2.6
Steel belt conveyors
5.6
Sealing machines for group and transport packagings
2.7
Storage systems
2.8
Take-off systems
2.9
Tanks (heated)
5.7
5.7.1
5.7.2
5.7.3
Bundling machines
Banding or strapping
Film wrapping
Labelling
2.10
Thermal storage tanks
2.11
Transport trolley
5.8
5.8.1
5.8.2
5.8.3
5.8.4
5.8.5
Palettizing machines for
Barrels and similar containers
Bottles and cans
Cases and other rectangular products
Crates for beverages
Flexible, flat products
5.9
5.9.1
5.9.2
5.9.3
5.9.4
5.9.5
Machines for securing pallets and other loading units
Compression strapping machines for pallets
Shrink hood machines
Strapping and banding machines
Stretch-film wrapping machines
Stretch hood machines
5.10
5.10.1
5.10.2
5.10.3
Robotic systems
Articulated robots
Gantry robots
Pick & place robots
2.12 Transport and handling systems for
2.12.1 Transport and handling systems for bulk goods
2.12.2 Transport and handling systems for solid goods
3
Containers for bulk packaging and
transportation
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
Containers for bulk packaging
Pallets
Bins
Other containers
3.2
3.2.1
3.2.2
Auxiliary packaging means
Bottle sleeves
Adhesive tapes
BulkPex 2015
NOVEMBER 17 – 20, 2015
International Bulk Packaging Technology
and Equipment Exhibition
A2
SHANGHAI NEW INTERNATIONAL
EXPO CENTRE (SNIEC), CHINA
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5.11
Machines or equipment for conveying, storing or
arranging packages or packaging components during
the packaging process (without floor trucks)
5.12
Machines for automatically adding padding material and
edge/corner protection
6
Packaging material and distribution
equipment for online shopping goods
6.1
Delivery/postal packaging
6.2
Protective padding and wrapping
6.3
Distribution equipment
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