Flyer "Schuldnerberatung"
Transcription
Flyer "Schuldnerberatung"
Kontakte Schuldnerberatung Offene Sprechstunde Professionelle Hilfe Landratsamt Ravensburg Gartenstraße 107 88212 Ravensburg Tel.: 0751/85-3181 oder 85-3182 Fax: 0751/8577-3181 oder 8577-3182 Landratsamt Ravensburg -Außenstelle WangenLiebigstraße 1 88239 Wangen Tel.: 07522/996-3681 oder 996-3682 Fax: 0751/8577-3681 oder 0751/8577-3682 im Landkreis Für dringende Angelegenheiten bieten wir 3 jeden Mittwoch 3 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 3 in Ravensburg, Gartenstraße 107 bei finanzieller Ravensburg eine offene Sprechstunde an. Schieflage Während dieser Zeit führen wir Kurzberatungen (max. 30 Minuten) ohne Terminvergabe bei Einzelfragen oder zur Krisenintervention durch. Für komplexe Fragen bzw. Sachverhalte vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Schuldnerberatung für Bezieher von SGB IILeistungen im Altkreis Ravensburg: Landratsamt Ravensburg -JobcenterSauterleutestraße 34 88212 Ravensburg Tel.: 0751/85-3179 Ihren zuständigen Berater erfahren Sie telefonisch oder über unsere Homepage: http://www.landkreis-ravensburg.de 3 Girokonto für jedermann 3 Informationen zum Pfändungsschutzkonto 3 Informationen zur Lohnpfändung LRA RV - ST - Stand: 03/2013 Folgende ergänzende Flyer erhalten Sie bei der Schuldnerberatung des Landratsamts Ravensburg oder stehen auf der Homepage des Landkreises zum Download bereit: Landratsamt Ra3ensburg Überschuldung - ein Problem! Ihre Mitarbeit Kredite, Kreditkarten, Bestellung auf Ratenbasis, Leasinggeschäfte, Überziehungskredit, diese Worte kennt heutzutage jeder. Schulden zu machen, gehört mittlerweile fast zum Alltag. Was passiert jedoch, wenn Sie Ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können? Sie Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Trennung, Kostenerhöhungen bis hin zu Suchterkrankungen sowie mangelnder Erfahrung im Umgang mit Geld. 3 ordnen und sortieren Ihre Unterlagen nach Gläubigern, wobei Sie jeweils das neueste Schreiben nach vorne ordnen und keine Gläubiger vergessen Ohne professionelle Hilfe ist ein Ausweg aus der finanziellen Schieflage oft schwierig. Was ist, wenn 3 Sie nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld zum Leben haben? 3 Sie nicht mehr wissen, wie Sie die nächste Miete oder den Strom bezahlen sollen? 3 das Konto überzogen ist und die Bank kein Geld mehr ausbezahlt? 3 bei Ihnen der Lohn oder das Konto gepfändet werden? 3 Sie Mahnungen erhalten, die Sie nicht mehr bezahlen können? 3 der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht? 3 Sie einen Gesprächspartner und Unterstützung in Ihrer Situation suchen? 3 listen Ihre festen Zahlungsverpflichtungen auf (Miete, Strom, Versicherungen, Unterhalt, ...) 3 legen alle Schulden offen 3 erstellen eine vollständige Gläubigerliste 3 vereinbaren einen Beratungstermin mit Ihrem Schuldnerberater 3 bringen diese Unterlagen, sowie Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate zum Beratungsgespräch mit 3 gehen keine neuen finanziellen Verpflichtungen ein Unsere Unterstützung So unterschiedlich die Menschen und Ihre Situationen sind, so unterschiedlich kann die Unterstützung durch die Schuldnerberatung sein. Wir 3 schaffen einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse 3 erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Haushaltsplan 3 helfen bei der Existenzsicherung und bei Zwangsmaßnahmen von Gläubigern 3 prüfen, ob Ansprüche auf gesetzliche Sozialleistungen bestehen 3 prüfen die Rechtmäßigkeit von Forderungen 3 erstellen ein realistisches Sanierungskonzept 3 unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Gläubigern Ehrenamtliche Begleiter in der Schuldnerberatung können Ihnen zum Beispiel beim Ordnen, Sortieren oder Auflisten oder auch in Fragen der Haushaltsplanung helfen. Bei Interesse vermitteln wir Sie gerne an einen ehrenamtlichen Begleiter. 3 versuchen gemeinsam mit Ihnen, Wege aus der Schuldensituation zu finden 3 beraten und begleiten Sie bei der Verbraucherinsolvenz Alle Einwohner des Landkreises können die Schuldnerberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Unsere Beratung ist vertraulich. Wir geben Informationen nur mit Ihrer Zustimmung an Dritte weiter.